Nummer vom 04.08.2008 Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger schickt Verordnungsentwurf für erhöhte Wohnbeihilfe in Begutachtung! Die Teuerung ist das bestimmende politische Thema dieser Tage. Bereits am 14. Mai 2008 hat Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger die Notwendigkeit einer Anpassung der Wohnbeihilfe an das aktuelle Preisniveau in einer Pressekonferenz dargelegt. Mit heute beginnt die Begutachtungs-Frist für diese notwendigen Maßnahmen: Erstens soll der anrechenbare Wohnungsaufwand (das ist die maximale Wohnbeihilfe, die man pro Quadratmeter Wohnnutzfläche erhalten kann) von 3 Euro auf 3,50 Euro pro Monat erhöht werden. Zweitens soll eine "flachere" Einschleifregelung für jene Haushalte geschaffen werden, die einen "zumutbaren Wohnungsaufwand" haben (deren Haushaltseinkommen also jenen Betrag überschreitet, bis zu dem die aufgrund der Wohnungs- und der Haushaltsgröße maximal mögliche Wohnbeihilfe zusteht). Bis jetzt wird die Wohnbeihilfe nämlich genau um diesen zumutbaren Wohnungsaufwand gekürzt, ab Inkrafttreten der neuen Wohnbeihilfe soll die maximal mögliche Wohnbeihilfe nur mehr um 75 Prozent des zumutbaren Wohnungsaufwandes gekürzt werden. Damit bleiben auch bei Haushalten, die eine Wohnbeihilfe beziehen, 25 Prozent des aus einem höheren Haushaltseinkommen resultierenden zumutbaren Wohnungsaufwandes in der Haushaltskassa. Drittens wird die Wohnbeihilfe an den ab 2009 geltenden AusgleichszulagenRichtsatz angepasst. Mag. Johannes Pointner (+43 732) 77 20-12042 Seite 2 Nummer vom 04.08.2008 Landesrat Dr. Kepplinger: "Die nun in Begutachtung verschickte Wohnbeihilfen-Anhebung ist objektiv notwendig und sollte schnellstens umgesetzt werden, um den Haushalten, denen eine Wohnbeihilfe zusteht wenigstens in diesem Bereich eine klare Antwort auf die gegenwärtige Teuerung geben zu können. Jeder Politiker, der tatsächlich wirksame Maßnahmen gegen die Teuerung setzen möchte, wird dieser Maßnahmen zustimmen müssen." Mag. Johannes Pointner (+43 732) 77 20-12042 Seite 2