Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger schickt

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Nummer vom 04.08.2008
Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger schickt
Verordnungsentwurf für erhöhte Wohnbeihilfe in
Begutachtung!
Die Teuerung ist das bestimmende politische Thema dieser Tage. Bereits am 14. Mai
2008 hat Wohnbau-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger die Notwendigkeit einer
Anpassung der Wohnbeihilfe an das aktuelle Preisniveau in einer Pressekonferenz
dargelegt. Mit heute beginnt die Begutachtungs-Frist für diese notwendigen
Maßnahmen:
Erstens soll der anrechenbare Wohnungsaufwand (das ist die maximale
Wohnbeihilfe, die man pro Quadratmeter Wohnnutzfläche erhalten kann) von 3
Euro auf 3,50 Euro pro Monat erhöht werden.
Zweitens soll eine "flachere" Einschleifregelung für jene Haushalte geschaffen
werden, die einen "zumutbaren Wohnungsaufwand" haben (deren
Haushaltseinkommen also jenen Betrag überschreitet, bis zu dem die aufgrund
der Wohnungs- und der Haushaltsgröße maximal mögliche Wohnbeihilfe
zusteht).
Bis jetzt wird die Wohnbeihilfe nämlich genau um diesen zumutbaren
Wohnungsaufwand gekürzt, ab Inkrafttreten der neuen Wohnbeihilfe soll die
maximal mögliche Wohnbeihilfe nur mehr um 75 Prozent des zumutbaren
Wohnungsaufwandes gekürzt werden.
Damit bleiben auch bei Haushalten, die eine Wohnbeihilfe beziehen, 25 Prozent
des aus einem höheren Haushaltseinkommen resultierenden zumutbaren
Wohnungsaufwandes in der Haushaltskassa.
Drittens wird die Wohnbeihilfe an den ab 2009 geltenden AusgleichszulagenRichtsatz angepasst.
Mag. Johannes Pointner (+43 732) 77 20-12042
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Nummer vom 04.08.2008
Landesrat Dr. Kepplinger:
"Die nun in Begutachtung verschickte Wohnbeihilfen-Anhebung ist objektiv
notwendig und sollte schnellstens umgesetzt werden, um den Haushalten, denen
eine Wohnbeihilfe zusteht wenigstens in diesem Bereich eine klare Antwort auf die
gegenwärtige Teuerung geben zu können. Jeder Politiker, der tatsächlich wirksame
Maßnahmen gegen die Teuerung setzen möchte, wird dieser Maßnahmen
zustimmen müssen."
Mag. Johannes Pointner (+43 732) 77 20-12042
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