s Sparkasse Dieburg Offenlegungsbericht der Sparkasse Dieburg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 43 s Sparkasse Dieburg Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 6 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 6 1.6 Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) 6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 7 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 7 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 7 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 9 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 10 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 11 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 12 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 19 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 19 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 22 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 27 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 29 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 31 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 32 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 33 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 35 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 37 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 38 3 S - Finanzgruppe Seite: 2 von 43 s S Sparkasse Dieburg 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 40 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 41 - Finanzgruppe Seite: 3 von 43 s Sparkasse Dieburg Abkürzungsverzeichnis S a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation CVA Credit valuation adjustment ECA export credit agency ECAI External credit assessment institution EWB Einzelwertberichtigung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigung SolvV Solvabilitätsverordnung - Finanzgruppe Seite: 4 von 43 s Sparkasse Dieburg 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvVVorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen und Beteiligungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Teile der von der CRR geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach § 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der Sparkasse Dieburg bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Die Offenlegung der Sparkasse Dieburg erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Dieburg macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. S - Finanzgruppe Seite: 5 von 43 s Sparkasse Dieburg Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Dieburg: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse Dieburg ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 (Die Sparkasse Dieburg verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Sparkasse Dieburg verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Dieburg veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Dieburg jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Dieburg. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Dieburg hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Dieburg hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 1.6 Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) Gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG hat ein CRR-Institut den Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite) offenzulegen. Der Nettogewinn (Jahresüberschuss) der Sparkasse Dieburg beträgt 7.000.000 EUR. Die Bilanzsumme der Sparkasse Dieburg beträgt 2.324.482.006,48 EUR. Die Quote beträgt 0,30 %. S - Finanzgruppe Seite: 6 von 43 s Sparkasse Dieburg 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C. Risikoberichterstattung offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie des Instituts angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt C. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse Dieburg und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der LeitungsAnzahl der Aufsichtsfunktionen funktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands ----Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats ----Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Hessischen Sparkassengesetz - in der Satzung der Sparkasse Dieburg enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Verwaltungsorgans des Trägers für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. S - Finanzgruppe Seite: 7 von 43 s Sparkasse Dieburg Bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse Dieburg werden im Wesentlichen durch die Vertretungskörperschaft des Trägers gewählt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Hessischen Sparkassengesetzes durch die wahlberechtigten Bediensteten gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Hessen-Thüringen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb der Sparkasse Dieburg, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse Dieburg vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlich vorgegebenen Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Trägers beschränkt sich die Umsetzung hinsichtlich der Diversitätsstrategie auf Hinweise, der Diversität bei der Erstellung von Wahlvorschlägen Rechnung zu tragen. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C. 1. offengelegt. S - Finanzgruppe Seite: 8 von 43 s Sparkasse Dieburg 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition TEUR 9. Nachrangige 11. Fonds für allgemei- Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Bilanzwert TEUR Hartes Zusätzliches Ergänzungs- Kernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR 5.131,9 -5.131,9 1) -,- -,- -,- 106.000,0 -11.500,0 2) 94.500,0 -,- -,- 182.901,1 -,- 182.901,1 -,- -,- 7.000,0 -7.000,0 -,- -,- -,- -,- -,-,- 14.164,3 -,-,- 13.377,2 Verbindlichkeiten ne Bankrisiken 12. Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage d) Bilanzgewinn 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 (c) CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände -500,0 -,- (Art. 36 (1) (b), 36 (1) (j), 37, 472 (4) CRR) -,- Übergangsvorschriften (Art. 486 (4) CRR) 276.901,1 27.541,5 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) Auf eine Anrechnung der nachrangigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Eigenmittel wird verzichtet. 2) Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) aus dem Jahresabschluss per 31.12.2016 kann aufsichtsrechtlich erst mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016 den Eigenmitteln zugerechnet werden. 3) Der Bilanzgewinn wird in Höhe von 4 Mio. € mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Sicherheitsrücklage zugeführt und ab diesem Zeitpunkt den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln zugerechnet. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. S - Finanzgruppe Seite: 9 von 43 s Sparkasse Dieburg 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse Dieburg hat i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähige Kapitalinstrumente begeben, verzichtet jedoch auf deren Anrechnung als Eigenmittel. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. S - Finanzgruppe Seite: 10 von 43 s Sparkasse Dieburg 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter Ziffer C. 3. und A. 3.1. wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Dieburg keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 (TEUR) Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken -,- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 6,6 51,5 Multilaterale Entwicklungsbanken -,- Internationale Organisationen -,- Institute -,- Unternehmen 22.033,2 Mengengeschäft 29.277,1 Durch Immobilien besicherte Positionen 21.865,6 Ausgefallene Positionen 2.714,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen -,82,0 Verbriefungspositionen -,- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -,- OGA 9.261,9 Beteiligungspositionen 2.496,1 Sonstige Posten 2.862,9 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz -,Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition -,Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko -,Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren -,Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 9.652,4 CVA-Risiko Standardansatz 9,7 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen S - Finanzgruppe Seite: 11 von 43 s Sparkasse Dieburg 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. S - Finanzgruppe Seite: 12 von 43 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 Risiko- Verbriefungs- -,- -,- 81.618,3 -,- -,- 81.618,3 91,35 -,- Niederlande 19.884,5 -,- -,- -,- -,- -,- 1.229,1 -,- -,- 1.229,1 1,38 -,- Frankreich 17.565,7 -,- -,- -,- -,- -,- 1.103,6 -,- -,- 1.103,6 1,24 -,- Luxemburg 16.271,8 -,- -,- -,- -,- -,- 1.279,7 -,- -,- 1.279,7 1,43 -,- Vereinigte Staaten von Amerika 13.430,3 -,- -,- -,- -,- -,- 795,0 -,- -,- 795,0 0,89 -,- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 9.751,6 -,- -,- -,- -,- -,- 691,1 -,- -,- 691,1 0,77 -,- Schweden 5.877,1 -,- -,- -,- -,- -,- 285,1 -,- -,- 285,1 0,32 1,50% Schweiz 5.809,7 -,- -,- -,- -,- -,- 458,9 -,- -,- 458,9 0,51 -,- Spanien 4.976,0 -,- -,- -,- -,- -,- 374,6 -,- -,- 374,6 0,42 -,- Italien 4.582,7 -,- -,- -,- -,- -,- 366,1 -,- -,- 366,1 0,41 -,- Dänemark 3.334,7 -,- -,- -,- -,- -,- 101,4 -,- -,- 101,4 0,11 -,- - Finanzgruppe positionen Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Handelsbuch (interne Modelle) Wert der Risikoposition im position im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufs- Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) S Gewichtungen der -,- Summe -,- positionen -,- Davon: Verbriefungsrisiko- 1.831.720,9 Handelsbuch risikoposition delsbuch Deutschland risikopositionen Davon: Risikopositionen im Han- Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen position im Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kredit- Risikopositionswert (SA) TEUR Seite: 13 von 43 Verbriefungs- -,- 60,4 -,- -,- 60,4 0,07 1,50% Finnland 2.561,4 -,- -,- -,- -,- -,- 60,0 -,- -,- 60,0 0,07 -,- Irland 2.272,3 -,- -,- -,- -,- -,- 177,4 -,- -,- 177,4 0,20 -,- Österreich 1.749,5 -,- -,- -,- -,- -,- 136,8 -,- -,- 136,8 0,15 -,- Belgien 1.517,3 -,- -,- -,- -,- -,- 106,2 -,- -,- 106,2 0,12 -,- Mexiko 1.055,0 -,- -,- -,- -,- -,- 84,4 -,- -,- 84,4 0,10 -,- Portugal 427,8 -,- -,- -,- -,- -,- 33,6 -,- -,- 33,6 0,04 -,- Türkei 361,0 -,- -,- -,- -,- -,- 24,5 -,- -,- 24,5 0,03 -,- Australien 317,9 -,- -,- -,- -,- -,- 25,4 -,- -,- 25,4 0,03 -,- Südafrika 297,2 -,- -,- -,- -,- -,- 23,8 -,- -,- 23,8 0,03 -,- Indonesien 293,2 -,- -,- -,- -,- -,- 23,5 -,- -,- 23,5 0,03 -,- Volksrepublik China 288,6 -,- -,- -,- -,- -,- 17,7 -,- -,- 17,7 0,02 -,- Polen 280,8 -,- -,- -,- -,- -,- 21,4 -,- -,- 21,4 0,02 -,- Britische Jungferninseln 252,6 -,- -,- -,- -,- -,- 20,2 -,- -,- 20,2 0,02 -,- Risikopositionswert (SA) S - Finanzgruppe Gewichtungen der -,- Summe -,- positionen -,- delsbuch -,- positionen Risikopositionswert (IRB) 3.179,7 position im Handelsbuch Norwegen Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen Davon: Verbriefungsrisiko- Handelsbuch risikoposition Davon: Risikopositionen im Han- risikopositionen Risikoposition im Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Allgemeine Kredit- Handelsbuch (interne Modelle) TEUR Wert der Risikoposition im 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Sparkasse Dieburg Summe der Kauf- und Verkaufs- s Seite: 14 von 43 Verbriefungs- -,- -,- 10,6 -,- -,- 10,6 0,01 -,- Lettland 222,7 -,- -,- -,- -,- -,- 7,1 -,- -,- 7,1 0,01 -,- Kasachstan 213,8 -,- -,- -,- -,- -,- 17,1 -,- -,- 17,1 0,02 -,- Tschechische Republik 198,9 -,- -,- -,- -,- -,- 11,2 -,- -,- 11,2 0,01 -,- Bulgarien 198,5 -,- -,- -,- -,- -,- 15,9 -,- -,- 15,9 0,02 -,- Sri Lanka 172,3 -,- -,- -,- -,- -,- 13,8 -,- -,- 13,8 0,02 -,- Hongkong 171,9 -,- -,- -,- -,- -,- 13,4 -,- -,- 13,4 0,02 0,625% Bolivarische Republik Venezuela 159,6 -,- -,- -,- -,- -,- 12,8 -,- -,- 12,8 0,01 -,- Curacao 148,3 -,- -,- -,- -,- -,- 11,9 -,- -,- 11,9 0,01 -,- Kaimaninseln 131,9 -,- -,- -,- -,- -,- 10,6 -,- -,- 10,6 0,01 -,- Aserbaidschan 128,2 -,- -,- -,- -,- -,- 10,3 -,- -,- 10,3 0,01 -,- Malaysia 113,8 -,- -,- -,- -,- -,- 9,1 -,- -,- 9,1 0,01 -,- Brasilien 102,4 -,- -,- -,- -,- -,- 8,2 -,- -,- 8,2 0,01 -,- Slowakei 98,4 -,- -,- -,- -,- -,- 4,8 -,- -,- 4,8 0,01 -,- - Finanzgruppe Summe Risikopositionswert (SA) S Gewichtungen der -,- positionen -,- delsbuch -,- positionen Risikopositionswert (IRB) 252,5 position im Handelsbuch Vereinigte Arabische Emirate Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen Davon: Verbriefungsrisiko- Handelsbuch risikoposition Davon: Risikopositionen im Han- risikopositionen Risikoposition im Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Allgemeine Kredit- Handelsbuch (interne Modelle) TEUR Wert der Risikoposition im 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Sparkasse Dieburg Summe der Kauf- und Verkaufs- s Seite: 15 von 43 Verbriefungs- -,- -,- 7,3 -,- -,- 7,3 0,01 -,- Kanada 91,1 -,- -,- -,- -,- -,- 7,3 -,- -,- 7,3 0,01 -,- Jersey 84,2 -,- -,- -,- -,- -,- 6,7 -,- -,- 6,7 0,01 -,- Chile 82,6 -,- -,- -,- -,- -,- 6,6 -,- -,- 6,6 0,01 -,- Kroatien 73,0 -,- -,- -,- -,- -,- 5,8 -,- -,- 5,8 0,01 -,- Costa Rica 72,7 -,- -,- -,- -,- -,- 5,8 -,- -,- 5,8 0,01 -,- Ungarn 71,1 -,- -,- -,- -,- -,- 5,7 -,- -,- 5,7 0,01 -,- Panama 53,6 -,- -,- -,- -,- -,- 4,3 -,- -,- 4,3 0,01 -,- Russische Föderation 48,9 -,- -,- -,- -,- -,- 3,9 -,- -,- 3,9 0,00 -,- Japan 31,0 -,- -,- -,- -,- -,- 2,5 -,- -,- 2,5 0,00 -,- Philippinen 28,9 -,- -,- -,- -,- -,- 2,3 -,- -,- 2,3 0,00 -,- Trinidad und Tobago 28,0 -,- -,- -,- -,- -,- 2,2 -,- -,- 2,2 0,00 -,- Argentinien 27,1 -,- -,- -,- -,- -,- 2,2 -,- -,- 2,2 0,00 -,- Peru 21,8 -,- -,- -,- -,- -,- 1,7 -,- -,- 1,7 0,00 -,- - Finanzgruppe Summe Risikopositionswert (SA) S Gewichtungen der -,- positionen -,- delsbuch -,- positionen Risikopositionswert (IRB) 91,1 position im Handelsbuch Georgien Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen Davon: Verbriefungsrisiko- Handelsbuch risikoposition Davon: Risikopositionen im Han- risikopositionen Risikoposition im Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Allgemeine Kredit- Handelsbuch (interne Modelle) TEUR Wert der Risikoposition im 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Sparkasse Dieburg Summe der Kauf- und Verkaufs- s Seite: 16 von 43 Verbriefungs- -,- -,- 1,4 -,- -,- 1,4 0,00 -,- Indien 17,5 -,- -,- -,- -,- -,- 1,4 -,- -,- 1,4 0,00 -,- Kolumbien 15,1 -,- -,- -,- -,- -,- 1,2 -,- -,- 1,2 0,00 -,- Neuseeland 10,4 -,- -,- -,- -,- -,- 0,8 -,- -,- 0,8 0,00 -,- Vereinigte Republik Tansania 9,0 -,- -,- -,- -,- -,- 0,5 -,- -,- 0,5 0,00 -,- Slowenien 6,4 -,- -,- -,- -,- -,- 0,5 -,- -,- 0,5 0,00 -,- Rumänien 1,4 -,- -,- -,- -,- -,- 0,1 -,- -,- 0,1 0,00 -,- Amerikanische Überseeinseln 0,7 -,- -,- -,- -,- -,- 0,0 -,- -,- 0,0 0,00 -,- Guernsey 0,1 -,- -,- -,- -,- -,- 0,0 -,- -,- 0,0 0,00 -,- Malta 0,0 -,- -,- -,- -,- -,- 0,0 -,- -,- 0,0 0,00 -,- 1.951.255,8 -,- -,- -,- -,- -,- 89.345,2 -,- -,- 89.345,2 Summe Risikopositionswert (SA) Summe Gewichtungen der -,- positionen -,- delsbuch -,- positionen Risikopositionswert (IRB) 17,6 position im Handelsbuch Republik Korea Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen Davon: Verbriefungsrisiko- Handelsbuch risikoposition Davon: Risikopositionen im Han- risikopositionen Risikoposition im Davon: Allgemeine Kreditrisiko- Allgemeine Kredit- Handelsbuch (interne Modelle) TEUR Wert der Risikoposition im 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Sparkasse Dieburg Summe der Kauf- und Verkaufs- s 100,00 0,01% Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen S - Finanzgruppe Seite: 17 von 43 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 Gesamtforderungsbetrag1 (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 1.253.923,4 0,01% 73,9 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers 1 In der EU-VO 2015/1555 wird in der Tabelle an dieser Stelle der Begriff „Gesamtforderungsbetrag“ verwendet. Tatsächlich handelt es sich nach Aussage der Aufsicht aus dem Fachgremium Eigenmittel vom 21. Juni 2016 um den Gesamtrisikobetrag gemäß Artikel 92 (3) CRR. S - Finanzgruppe Seite: 18 von 43 s Sparkasse Dieburg 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 2.733.427,3 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 Jahresdurchschnittsbetrag TEUR der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 52.164,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 296.476,9 Öffentliche Stellen 19.817,9 Internationale Organisationen 20.155,3 Institute 211.133,1 Unternehmen 293.078,6 Mengengeschäft 721.699,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 849.707,9 Ausgefallene Positionen 25.850,7 Gedeckte Schuldverschreibungen 13.990,3 OGA 223.531,9 Sonstige Posten 51.013,2 Gesamt 2.778.619,5 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse Dieburg ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,6 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. S - Finanzgruppe Seite: 19 von 43 s Sparkasse Dieburg Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse Dieburg ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Zentralstaaten oder Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Baugewerbe Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Banken nach Branchen Privatpersonen Risikopositionen Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) TEUR Verarbeitendes Gewerbe Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, davon: 31.12.2016 30.592,0 -,- 20.806,1 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 299.409,0 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 14.899,6 411,2 -,- 14.978,6 -,- -,- -,- 3.216,7 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 40,0 -,- -,- -,- 20.155,3 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 118.364,3 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- Unternehmen -,- -,- -,- 33.370,7 6.512,7 8.676,5 16.292,9 25.760,5 23.660,9 5.282,7 38.349,7 110.263,3 47.023,2 -,- -,- Davon: KMU -,- -,- -,- -,- 6.512,7 4.820,0 16.122,9 25.760,5 13.120,1 5.282,7 18.343,1 110.263,3 23.047,9 -,- -,- -,- -,- -,- 516.323,0 9.612,4 970,1 34.339,8 39.639,8 41.275,8 8.730,9 3.104,7 29.159,7 59.183,6 1.659,2 -,- -,- -,- -,- -,- 9.612,4 970,1 34.339,8 39.639,8 41.275,8 8.730,9 3.104,7 29.159,7 59.183,6 1.659,2 -,- Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Internationale Organisationen Institute Mengengeschäft Davon: KMU S - Finanzgruppe Seite: 20 von 43 Sparkasse Dieburg Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck -,- 695.247,4 5.294,3 900,9 12.858,1 21.176,6 17.689,9 4.903,2 3.476,5 19.164,1 51.452,4 1.560,7 408,8 -,- -,- -,- -,- 5.294,3 900,9 12.858,1 21.176,6 17.689,9 4.903,2 3.476,5 19.164,1 51.452,4 1.560,7 408,8 -,- -,- -,- 10.058,5 2.242,6 44,7 1.830,3 1.176,7 2.844,9 226,3 8,0 6.109,3 2.932,0 277,1 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 10.247,8 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 226.860,4 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 1.500,0 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 50.871,0 340.370,4 1.254.999,6 26.878,7 10.592,2 65.321,1 87.753,6 85.471,5 19.143,1 46.438,9 164.696,4 175.490,8 3.948,2 51.279,8 besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Privatpersonen Banken Durch Immobilien Sonstige Baugewerbe -,- nach Branchen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. -,- Risikopositionen Öffentliche Haushalte Verarbeitendes Gewerbe Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) TEUR Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. 31.12.2016 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen s Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt -,- -,- 174.182,7 226.860,4 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen S - Finanzgruppe Seite: 21 von 43 s Sparkasse Dieburg Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 < 1 Jahr TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 30.592,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 195.092,7 Öffentliche Stellen 118,2 Internationale Organisationen 5.035,0 Institute 22.353,4 Unternehmen 51.132,6 Mengengeschäft 240.272,1 Durch Immobilien besicherte Positionen 36.876,4 Ausgefallene Positionen 5.518,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 178,5 OGA 1.500,0 Sonstige Posten 15.230,3 Gesamt 603.899,4 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 1 Jahr bis 5 Jahre -,22.993,3 10.663,0 15.120,3 68.963,3 52.852,2 82.654,1 88.659,0 3.945,9 5.080,3 3.936,8 -,354.868,2 > 5 Jahre 20.806,1 96.633,8 7.453,9 -,27.047,7 211.208,3 420.954,1 708.597,5 18.286,4 4.989,0 222.923,5 35.759,4 1.774.659,7 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderunen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse Dieburg nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse Dieburg verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, S - Finanzgruppe Seite: 22 von 43 s Sparkasse Dieburg wenn der Sparkasse Dieburg Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Dieburg Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse Dieburg geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 445,4 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 665,1 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 319,7 TEUR. S - Finanzgruppe Seite: 23 von 43 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2016 TEUR Bestand PWB Sparkasse Dieburg Bestand EWB s Banken -,- -,- -,- -,- -,- -,- Öffentliche Haushalte -,- -,- -,- -,- -,- -,- 5.167,1 1.730,1 -,- -184,8 -335,6 6.264,2 16.117,3 6.441,4 200,3 -476,0 -329,5 6.651,7 1.711,3 210,3 -,- -210,3 -,- 528,8 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden -,- -,- -,- -,- -,- 44,7 Verarbeitendes Gewerbe 3.389,4 1.933,7 -,- 225,2 -0,4 312,8 769,0 186,8 5,1 81,3 -15,1 619,5 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 1.986,3 891,5 100,0 -245,8 -191,7 1.401,0 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 385,4 385,4 -,- -22,5 -,- 143,2 42,0 35,7 -,- -1,7 -,- -,- Grundstücks- und Wohnungswesen 4.954,3 1.458,4 93,3 -26,1 -21,1 2.632,7 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 2.879,6 1.339,6 1,9 -276,1 -101,2 969,0 359,2 66,1 -,- 55,4 -,- -,- -,- -,- -,- 160,0 -,- -,- 21.643,6 8.237,6 200,3 -445,4 -665,1 Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Baugewerbe Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt 629,0 319,7 12.915,9 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Aufwandspositionen werden mit einem Minuszeichen und Ertragspositionen ohne Vorzeichen dargestellt. Der PWB-Bestand wurde nur in der Gesamtsumme dargestellt, da eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Hauptbranchen aufgrund der pauschalen Form der Risikoabsicherung nicht möglich ist. S - Finanzgruppe Seite: 24 von 43 s Sparkasse Dieburg Deutschland Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2016 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Auf eine Zuordnung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen zu den einzelnen Hauptbranchen wurde verzichtet, da eine sachgerechte Zuordnung nur unter erheblichem Zeitaufwand durchführbar ist. 21.643,6 8.237,6 200,3 12.915,7 EWR -,- -,- -,- -,- Sonstige -,- -,- -,- 0,2 21.643,6 8.237,6 200,3 12.915,9 Gesamt 629,0 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung (Gesamtausfälle und Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt, ist eine Aufteilung auf geographische Gebiete nicht möglich und erfolgt daher nicht. S - Finanzgruppe Seite: 25 von 43 s Sparkasse Dieburg Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2016 TEUR Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 16.008,9 1.861,9 1.367,0 532,1 -,- 15.971,7 Rückstellungen 801,7 107,2 132,4 250,0 -,- 526,5 Pauschalwertberichtigungen 789,0 -,- 160,0 -,- -,- 629,0 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 17.599,6 1.969,1 1.659,4 782,1 -,- 17.127,2 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) 27.310,5 27.541,5 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge S - Finanzgruppe Seite: 26 von 43 s Sparkasse Dieburg 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse Dieburg die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Standard & Poor´s Moody´s Multilaterale Entwicklungsbanken Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Gemäß Artikel 138 CRR wurden im März 2014 die Ratingagenturen Standard & Poor´s und Moody´s für die oben dargestellten Risikopositionsklassen nach Artikel 112 CRR benannt. Gegenüber der Vorperiode haben sich bezüglich des Kreises der nominierten Ratingagenturen keine Veränderungen ergeben. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten. Da keine Kreditrisikominderungen genutzt werden, entsprechen die Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung denen nach Kreditrisikominderung. S - Finanzgruppe Seite: 27 von 43 s Sparkasse Dieburg Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken 51.398,1 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 252.458,7 -,- 411,2 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- Öffentliche Stellen 14.978,6 -,- 3.216,7 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- Internationale Organisationen 20.155,3 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute 118.364,3 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- Unternehmen -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 282.758,4 -,- -,- -,- -,- Mengengeschäft -,- -,- -,- -,- -,- -,- 527.534,5 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 810.890,1 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 13.963,8 13.314,5 -,- -,- -,- Gedeckte Schuldverschreibungen -,- 10.247,8 -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- OGA -,- -,- -,- -,- 201.388,0 -,- -,- 26.972,4 -,- -,- -,- -,- Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt -,- -,- -,- -,- -,- -,- -,- 31.193,3 -,- 3,2 -,- -,- 15.202,7 -,- -,- -,- -,- -,- -,- 35.786,9 -,- -,- -,- -,- 472.557,7 10.247,8 3.627,9 810.890,1 201.388,0 -,- 527.534,5 390.674,8 13.314,5 3,2 -,- -,- Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung S - Finanzgruppe Seite: 28 von 43 s Sparkasse Dieburg 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die hier ausgewiesenen Beteiligungswerte entsprechen dem Bilanzbuchwert. Aus der Meldung zum 31.12.2016 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen aufgrund anderer Zuordnungen ein Positionswert in Höhe von 31.196.477,01 EUR ausgewiesen. Keine der Beteiligungen ist börsennotiert. Die Beteiligungen der Sparkasse Dieburg wurden überwiegend aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Sparkassen-Finanzverbund zu stärken, zwecks Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben oder um eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen (Strategische und Funktionsbeteiligungen). Diese Beteiligungen dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Die Kapitalbeteiligungen der Sparkasse Dieburg haben zum Ziel, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Hierunter fallen alle Beteiligungen, die nicht als Strategische oder Funktionsbeteiligungen einzustufen sind. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß § 340e Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d.h. § 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d.h. § 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert zum Bilanzstichtag der Sparkasse Dieburg. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, so dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der Sparkasse Dieburg liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet. S - Finanzgruppe Seite: 29 von 43 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 TEUR Buchwert Strategische Beteiligungen Börsenwert 15.735,2 -,- davon börsengehandelte Positionen -,- -,- davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend -,- davon andere Beteiligungspositionen 15.735,2 Funktionsbeteiligungen -,- -,- davon börsengehandelte Positionen -,- -,- davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend -,- davon andere Beteiligungspositionen -,- Kapitalbeteiligungen 570,1 -,- davon börsengehandelte Positionen -,- -,- davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend -,- davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 570,1 16.305,3 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Die realisierten Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 98,0 TEUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. S - Finanzgruppe Seite: 30 von 43 s Sparkasse Dieburg 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Die Sparkasse Dieburg nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen bzw. der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse Dieburg keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil der Kreditrisikostrategie der Sparkasse Dieburg in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse Dieburg verankert. Die Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen bzw. die Beleihungswertermittlungsverordnung bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Abteilung Kreditrisikomanagement. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse Dieburg im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Kreditderivate werden von der Sparkasse Dieburg nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse Dieburg nicht vor. S - Finanzgruppe Seite: 31 von 43 s Sparkasse Dieburg 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse Dieburg die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. S - Finanzgruppe Seite: 32 von 43 s Sparkasse Dieburg 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt quartalsweise durch eine Zinsspannensimulation auf das Jahresende über ein sogenanntes Margenkonzept. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: • Anhand der für die nächsten fünf Jahre aufgestellten Planbilanzen (erwartetes Planszenario, günstiges Planszenario, ungünstiges Planszenario, Niedrigzinsszenario) wird auf der Grundlage der nachfolgend beschriebenen Szenarien für die Entwicklung der Zinsstrukturkurve die Entwicklung des Zinsergebnisses für die kommenden Jahre simuliert. Dabei wird sowohl das reine Zinsänderungsrisiko, das Geschäftsstrukturrisiko als auch das Zinsänderungsrisiko als Kombination von Zinsstrukturszenarien und Geschäftsstrukturszenarien ermittelt. • Implizite Optionen im Kundengeschäft werden angemessen berücksichtigt. • Korrektur des berechneten Ergebnisses um Auflösungs- bzw. Zuführungsbeträge aus der Rückstellung für Zuwachssparen Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse Dieburg unterschiedliche Zinsentwicklungen: • Konstante Zinsen • Hauszinsmeinung • Ad-hoc-Verschiebung der Zinsstruktur um +/-100 Basispunkte • Ad-hoc-Verschiebung der Zinsstruktur um +/-200 Basispunkte • Niedrigzinsniveau (konstante Fortschreibung der zum Betrachtungszeitpunkt aktuellen Zinsstruktur) • erwartete Zinsentwicklung im Rahmen der betrachteten aE-Stresstestszenarien Für das aktuelle Jahr (sowie an Berichtsstichtagen ab 30.06. für das Folgejahr) wird der Risikofall auf Basis des Risikofall-Planszenarios in Kombination mit der erwarteten Zinsentwicklung im Risikofall (Verschiebung der aktuellen Zinsstruktur um historisch abgeleitete Spreads) ermittelt. Darüber hinaus wird das Zinsspannenrisiko jährlich im Rahmen von inversen Stresstests betrachtet. Weitere Simulationen werden im Rahmen der Unternehmensplanung durchgeführt. S - Finanzgruppe Seite: 33 von 43 s Sparkasse Dieburg Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: 31.12.2016 Berechnete Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte TEUR -79.240,9 Zinsschock - 200 Basispunkte 9.009,3 Tabelle: Zinsänderungsrisiko S - Finanzgruppe Seite: 34 von 43 s Sparkasse Dieburg 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse Dieburg schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nur in eingeschränktem Umfang betrieben; zum Bilanzstichtag 31.12.2016 bestehen keine Geschäfte. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe, bei der Berechnung der Risikovorsorge sowie der internen Kapitalallokation berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand auf Basis der erforderlichen Votierungen nach den MaRisk festgelegt. Kontrahent der Sparkasse Dieburg in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist grundsätzlich die Landesbank Hessen-Thüringen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichtet die Sparkasse Dieburg bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Die Bewertung der Zinsderivate erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs (vgl. Anhang zum Jahresabschluss). Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse Dieburg hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse Dieburg zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Zum 31.12.2016 befinden sich keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand der Sparkasse Dieburg. Die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode, sofern Bestände vorhanden sind. S - Finanzgruppe Seite: 35 von 43 s Sparkasse Dieburg Kreditderivate Kreditderivate wurden in 2016 nicht abgeschlossen. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. S - Finanzgruppe Seite: 36 von 43 s Sparkasse Dieburg 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt A. 3.1. offengelegt. S - Finanzgruppe Seite: 37 von 43 s Sparkasse Dieburg 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die somit nicht kurzfristig liquidierbar sind. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse Dieburg resultiert aus Kundenkreditgeschäften. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geänderte Vorgaben zur Berücksichtigung von Konsortialkrediten zurückzuführen (Nettobetrachtung statt Bruttobetrachtung). Der Medianwert 2016 für den Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse Dieburg für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 19,3 % Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um den Kassenbestand und die Sachanlagen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 99.575,6 2.218.850,5 davon Aktieninstrumente -,-,18.443,6 davon Schuldtitel -,-,201.087,9 davon sonstige -,274.679,8 Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel 18.443,6 208.003,7 davon Aktieninstrumente -,-,- Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen -,-,- davon Schuldtitel -,- -,- -,- -,- -,- -,- Erhaltene Sicherheiten davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten S Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte - Finanzgruppe Seite: 38 von 43 s Sparkasse Dieburg Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 99.799,5 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten S - Finanzgruppe 99.575,6 Seite: 39 von 43 s Sparkasse Dieburg 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Dieburg gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. S - Finanzgruppe Seite: 40 von 43 s Sparkasse Dieburg 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR2 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse Dieburg auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 11,27 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sie sich um 0,34 Prozent-Punkte. Maßgeblich für die günstigere Verschuldungsquote war eine Erhöhung des Kernkapitals bei einer im Verhältnis nur geringfügig gestiegenen Gesamtrisikopositionsmessgröße. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso2 lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 3 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 7 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 6 EU-6a EU-6b Anzusetzender Wert TEUR 2.324.482,0 -,- -,-,-,94.051,8 -,- -,38.724,4 2.457.258,2 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 2 S Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR - Finanzgruppe Seite: 41 von 43 s Sparkasse Dieburg Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, 1 aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT 3 und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechen4 bare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in 5 Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten 6 gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri7 vatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio8 nen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzü10 ge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 11 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini12 gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen 13 aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition geEU-14a mäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäf16 ten (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen EU-15a 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 2.363.706,4 -500,0 2.363.206,4 -,-,-,-,-,-,-,-,-,- -,-,-,-,-,-,-,401.612,3 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -307.560,5 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 19 94.051,8 und 18) (bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risi-,kopositionen (Einzelbasis) S - Finanzgruppe Seite: 42 von 43 s Sparkasse Dieburg Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRCom (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21 me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote -,- 276.901,1 2.457.258,2 11,27 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Ja = Transitional Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. EU-24 -,575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: EU-4 EU-7 Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 803.274,4 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 495.104,2 EU-10 Unternehmen 268.115,0 EU-5 EU-6 2.363.706,4 -,2.363.706,4 10.247,8 320.747,0 14.515,5 118.364,3 EU-11 Ausgefallene Positionen 27.090,9 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU-12 306.247,3 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) S - Finanzgruppe Seite: 43 von 43 s Sparkasse Dieburg Offenlegungsbericht der Sparkasse Dieburg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 Anlage 1 Art und Beträge der Eigenmittelelemente S- Finanzgruppe Seite: 1 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 TEUR HARTES KERNKAPITAL (CET1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen S- Finanzgruppe (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -,- 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 -,- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 -,- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 -,- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 182.901,1 26 (1) (c) -,- 26 (1) 94.500,0 26 (1) (f) -,- 486 (2) -,- -,- 483 (2) -,- -,- 84, 479, 480 -,- -,- 26 (2) 277.401,1 -,- -,- 34, 105 -300,0 36 (1) (b), 37, 472 (4) -200,0 -,- 36 (1) (c), 38, 472 (5) -,- -,- 33 (a) Seite: 2 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 TEUR 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten Derivatverbindlichkeiten des Instituts, die aus Veränderungen seiner eigenen Bonität resultieren 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) S- Finanzgruppe (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -,- 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) -,- 32 (1) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -,- -,- 33 (1) (b) (c) -,- 36 (1) (e), 41, 472 (7) -,- -,- 36 (1) (f), 42, 472 (8) -,- -,- 36 (1) (g), 44, 472 (9) -,- -,- 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) -,- -,- 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) -,- -,- 36 (1) (k) -,- 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 -,- 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 -,- 36 (1) (k) (iii), 379 (3) Seite: 3 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 TEUR 21 22 23 24 25 25a 25b 26 26a 26b 27 28 29 S- Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) Finanzgruppe -,- 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -,- -,- 48 (1), 470 (2) -,- -,- 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) -,- -,- 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) -,- -,- 36 (1) (a), 472 (3) -,- 36 (1) (I) -,- -,- -,- 467 -,- 467 -,- 468 -,- 468 -,- 481 -200,0 36 (1) (j) -500,0 -200,0 276.901,1 Seite: 4 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 TEUR Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) S- Finanzgruppe (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -,- 51, 52 -,-,-,- 486 (3) -,- -,- 483 (3) -,- -,- 85, 86, 480 -,- 486 (3) -,- -,- -,- -,- 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) -,- -,- 56 (b), 58, 475 (3) -,- -,- 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) -,- -,- 56 (d), 59, 79, 475 (4) -,- Seite: 5 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 TEUR 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: immaterielle Vermögenswerte 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 S- Finanzgruppe (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -200,0 -200,0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -200,0 472 (4) -,- 477 (2), 477 (3), 477 (4) -,- 3, 467, 468, 481 -,- 467 -,- 468 -,- 56 (e) 200,0 36 (1) (j) -,- -,- -,276.901,1 -,- 62, 63 13.377,2 486 (4) 13.377,2 -,- 483 (4) -,- Seite: 6 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 TEUR 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) S- Finanzgruppe (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -,- 87, 88, 480 -,- 486 (4) 14.164,3 62 (c) und (d) 27.541,5 13.377,2 -,- 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) -,- -,- 66 (b), 68, 477 (3) -,- -,- 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) -,- -,-,- -,- -,- 66 (d), 69, 79, 477 (4) -,- -,- Seite: 7 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 TEUR 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer S- Finanzgruppe (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -,- 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -,- 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) -,- 467, 468, 481 -,- 467 -,- 468 -,- -,- 27.541,5 304.442,6 -,- 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1.253.923,4 22,08 92 (2) (a), 465 22,08 92 (2) (b), 465 24,28 92 (2) (c) 5,131 CRD 128, 129, 130 0,625 0,006 -,Seite: 8 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 TEUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 67a davon: Puffer für global systemrelevante -,- CRD 131 Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer 16,08 CRD 128 (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte, indirekte und synthetische Positio2.871,2 36 (1) (h), 45, 46, 472 nen des Instituts in Kapitalinstrumenten von (10), 56 (c), 59, 60, Unternehmen der Finanzbranche, an denen 475 (4), 66 (c), 69, das Institut keine wesentliche Beteiligung 70, 477 (4) hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte, indirekte und synthetische Positio3,2 36 (1) (i), 45, 48, 470, nen des Instituts in Instrumenten des harten 472 (11 ) Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige -,- 36 (1) (c), 38, 48, latente Steueransprüche, die aus temporären 470, 472 (5) Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 27.541,5 62 (c) Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri14.164,3 62 (c) sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare -,- 62 (d) Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri-,- 62 (d) sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, -,- 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) S- Finanzgruppe Seite: 9 von 10 s Sparkasse Dieburg 31.12.2016 TEUR 81 82 83 84 85 S- Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Finanzgruppe (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 -,- 484 (3), 486 (2) und (5) -,- 484 (4), 486 (3) und (5) -,- 484 (4), 486 (3) und (5) 13.898,9 484 (5), 486 (4) und (5) -,- 484 (5), 486 (4) und (5) Seite: 10 von 10