Offenlegungsbericht der Sparkasse Dieburg

Werbung
s
Sparkasse Dieburg
Offenlegungsbericht
der Sparkasse Dieburg
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
S
- Finanzgruppe
Seite: 1 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
5
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
5
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
5
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
5
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
6
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
6
1.6
Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) 6
2
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
7
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
7
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
7
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
9
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
9
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 10
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
10
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
11
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
12
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
19
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
19
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
22
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
27
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
29
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
31
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
32
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
33
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
35
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
37
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
38
3
S
- Finanzgruppe
Seite: 2 von 43
s
S
Sparkasse Dieburg
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
40
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
41
- Finanzgruppe
Seite: 3 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Abkürzungsverzeichnis
S
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
CVA
Credit valuation adjustment
ECA
export credit agency
ECAI
External credit assessment institution
EWB
Einzelwertberichtigung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
PWB
Pauschalwertberichtigung
SolvV
Solvabilitätsverordnung
- Finanzgruppe
Seite: 4 von 43
s
Sparkasse Dieburg
1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum
1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in
nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die
Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvVVorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur
Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen und Beteiligungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
Teile der von der CRR geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach
§ 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der Sparkasse Dieburg bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)
veröffentlicht.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Die Offenlegung der Sparkasse Dieburg erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse Dieburg macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen gemäß
den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
• Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze
ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
S
- Finanzgruppe
Seite: 5 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse Dieburg:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse Dieburg ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde
gelegt.)
• Art. 454 (Die Sparkasse Dieburg verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle
Risiken.)
• Art. 455 (Die Sparkasse Dieburg verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse
Dieburg veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Sparkasse Dieburg jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Dieburg. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis
auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Sparkasse Dieburg hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben
05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat.
Die Prüfung der Sparkasse Dieburg hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
1.6
Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme
(Kapitalrendite, § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG)
Gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG hat ein CRR-Institut den Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite) offenzulegen.
Der Nettogewinn (Jahresüberschuss) der Sparkasse Dieburg beträgt 7.000.000 EUR. Die Bilanzsumme
der Sparkasse Dieburg beträgt 2.324.482.006,48 EUR. Die Quote beträgt 0,30 %.
S
- Finanzgruppe
Seite: 6 von 43
s
Sparkasse Dieburg
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind
im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C. Risikoberichterstattung offengelegt.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie des Instituts angemessen sind.
Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt C. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse Dieburg und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der
Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der LeitungsAnzahl der Aufsichtsfunktionen
funktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
----Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
----Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans
(Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Hessischen Sparkassengesetz - in der Satzung der Sparkasse Dieburg enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Verwaltungsorgans
des Trägers für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem
Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind.
S
- Finanzgruppe
Seite: 7 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung
setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden
Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung
der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des
Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und
Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse Dieburg werden im Wesentlichen durch die Vertretungskörperschaft des Trägers gewählt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Hessischen Sparkassengesetzes durch die wahlberechtigten Bediensteten gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des Trägers.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Hessen-Thüringen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung innerhalb
oder außerhalb der Sparkasse Dieburg, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die
Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse Dieburg vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlich vorgegebenen Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Trägers
beschränkt sich die Umsetzung hinsichtlich der Diversitätsstrategie auf Hinweise, der Diversität bei der
Erstellung von Wahlvorschlägen Rechnung zu tragen.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden
Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C. 1. offengelegt.
S
- Finanzgruppe
Seite: 8 von 43
s
Sparkasse Dieburg
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 1423/2013
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
TEUR
9.
Nachrangige
11.
Fonds für allgemei-
Überleitung
Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016
Bilanzwert
TEUR
Hartes
Zusätzliches
Ergänzungs-
Kernkapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
5.131,9
-5.131,9
1)
-,-
-,-
-,-
106.000,0
-11.500,0
2)
94.500,0
-,-
-,-
182.901,1
-,-
182.901,1
-,-
-,-
7.000,0
-7.000,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-,-
14.164,3
-,-,-
13.377,2
Verbindlichkeiten
ne Bankrisiken
12.
Eigenkapital
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
d) Bilanzgewinn
3)
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 (c) CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände
-500,0
-,-
(Art. 36 (1) (b), 36 (1) (j), 37, 472 (4) CRR)
-,-
Übergangsvorschriften (Art. 486 (4) CRR)
276.901,1
27.541,5
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
1) Auf eine Anrechnung der nachrangigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Eigenmittel wird verzichtet.
2) Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) aus dem Jahresabschluss per
31.12.2016 kann aufsichtsrechtlich erst mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016 den Eigenmitteln zugerechnet werden.
3) Der Bilanzgewinn wird in Höhe von 4 Mio. € mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Sicherheitsrücklage zugeführt und ab diesem Zeitpunkt den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln zugerechnet.
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
S
- Finanzgruppe
Seite: 9 von 43
s
Sparkasse Dieburg
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Die Sparkasse Dieburg hat i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähige Kapitalinstrumente begeben, verzichtet jedoch auf deren Anrechnung als Eigenmittel.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu
entnehmen.
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
S
- Finanzgruppe
Seite: 10 von 43
s
Sparkasse Dieburg
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
Ziffer C. 3. und A. 3.1. wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Dieburg keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
(TEUR)
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-,-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
6,6
51,5
Multilaterale Entwicklungsbanken
-,-
Internationale Organisationen
-,-
Institute
-,-
Unternehmen
22.033,2
Mengengeschäft
29.277,1
Durch Immobilien besicherte Positionen
21.865,6
Ausgefallene Positionen
2.714,8
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
-,82,0
Verbriefungspositionen
-,-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-,-
OGA
9.261,9
Beteiligungspositionen
2.496,1
Sonstige Posten
2.862,9
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
-,Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
-,Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
-,Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
-,Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
9.652,4
CVA-Risiko
Standardansatz
9,7
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
S
- Finanzgruppe
Seite: 11 von 43
s
Sparkasse Dieburg
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
S
- Finanzgruppe
Seite: 12 von 43
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
Risiko-
Verbriefungs-
-,-
-,-
81.618,3
-,-
-,-
81.618,3
91,35
-,-
Niederlande
19.884,5
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
1.229,1
-,-
-,-
1.229,1
1,38
-,-
Frankreich
17.565,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
1.103,6
-,-
-,-
1.103,6
1,24
-,-
Luxemburg
16.271,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
1.279,7
-,-
-,-
1.279,7
1,43
-,-
Vereinigte Staaten von
Amerika
13.430,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
795,0
-,-
-,-
795,0
0,89
-,-
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
9.751,6
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
691,1
-,-
-,-
691,1
0,77
-,-
Schweden
5.877,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
285,1
-,-
-,-
285,1
0,32 1,50%
Schweiz
5.809,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
458,9
-,-
-,-
458,9
0,51
-,-
Spanien
4.976,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
374,6
-,-
-,-
374,6
0,42
-,-
Italien
4.582,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
366,1
-,-
-,-
366,1
0,41
-,-
Dänemark
3.334,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
101,4
-,-
-,-
101,4
0,11
-,-
- Finanzgruppe
positionen
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Handelsbuch (interne Modelle)
Wert der Risikoposition im
position im Handelsbuch
Summe der Kauf- und Verkaufs-
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
S
Gewichtungen der
-,-
Summe
-,-
positionen
-,-
Davon: Verbriefungsrisiko-
1.831.720,9
Handelsbuch
risikoposition
delsbuch
Deutschland
risikopositionen
Davon: Risikopositionen im Han-
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
position im
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine Kredit-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Seite: 13 von 43
Verbriefungs-
-,-
60,4
-,-
-,-
60,4
0,07 1,50%
Finnland
2.561,4
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
60,0
-,-
-,-
60,0
0,07
-,-
Irland
2.272,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
177,4
-,-
-,-
177,4
0,20
-,-
Österreich
1.749,5
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
136,8
-,-
-,-
136,8
0,15
-,-
Belgien
1.517,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
106,2
-,-
-,-
106,2
0,12
-,-
Mexiko
1.055,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
84,4
-,-
-,-
84,4
0,10
-,-
Portugal
427,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
33,6
-,-
-,-
33,6
0,04
-,-
Türkei
361,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
24,5
-,-
-,-
24,5
0,03
-,-
Australien
317,9
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
25,4
-,-
-,-
25,4
0,03
-,-
Südafrika
297,2
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
23,8
-,-
-,-
23,8
0,03
-,-
Indonesien
293,2
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
23,5
-,-
-,-
23,5
0,03
-,-
Volksrepublik China
288,6
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
17,7
-,-
-,-
17,7
0,02
-,-
Polen
280,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
21,4
-,-
-,-
21,4
0,02
-,-
Britische Jungferninseln
252,6
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
20,2
-,-
-,-
20,2
0,02
-,-
Risikopositionswert (SA)
S
- Finanzgruppe
Gewichtungen der
-,-
Summe
-,-
positionen
-,-
delsbuch
-,-
positionen
Risikopositionswert (IRB)
3.179,7
position im Handelsbuch
Norwegen
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Verbriefungsrisiko-
Handelsbuch
risikoposition
Davon: Risikopositionen im Han-
risikopositionen
Risikoposition im
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Allgemeine Kredit-
Handelsbuch (interne Modelle)
TEUR
Wert der Risikoposition im
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Sparkasse Dieburg
Summe der Kauf- und Verkaufs-
s
Seite: 14 von 43
Verbriefungs-
-,-
-,-
10,6
-,-
-,-
10,6
0,01
-,-
Lettland
222,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
7,1
-,-
-,-
7,1
0,01
-,-
Kasachstan
213,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
17,1
-,-
-,-
17,1
0,02
-,-
Tschechische Republik
198,9
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
11,2
-,-
-,-
11,2
0,01
-,-
Bulgarien
198,5
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
15,9
-,-
-,-
15,9
0,02
-,-
Sri Lanka
172,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
13,8
-,-
-,-
13,8
0,02
-,-
Hongkong
171,9
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
13,4
-,-
-,-
13,4
0,02 0,625%
Bolivarische Republik Venezuela
159,6
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
12,8
-,-
-,-
12,8
0,01
-,-
Curacao
148,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
11,9
-,-
-,-
11,9
0,01
-,-
Kaimaninseln
131,9
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
10,6
-,-
-,-
10,6
0,01
-,-
Aserbaidschan
128,2
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
10,3
-,-
-,-
10,3
0,01
-,-
Malaysia
113,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
9,1
-,-
-,-
9,1
0,01
-,-
Brasilien
102,4
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
8,2
-,-
-,-
8,2
0,01
-,-
Slowakei
98,4
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
4,8
-,-
-,-
4,8
0,01
-,-
- Finanzgruppe
Summe
Risikopositionswert (SA)
S
Gewichtungen der
-,-
positionen
-,-
delsbuch
-,-
positionen
Risikopositionswert (IRB)
252,5
position im Handelsbuch
Vereinigte Arabische Emirate
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Verbriefungsrisiko-
Handelsbuch
risikoposition
Davon: Risikopositionen im Han-
risikopositionen
Risikoposition im
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Allgemeine Kredit-
Handelsbuch (interne Modelle)
TEUR
Wert der Risikoposition im
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Sparkasse Dieburg
Summe der Kauf- und Verkaufs-
s
Seite: 15 von 43
Verbriefungs-
-,-
-,-
7,3
-,-
-,-
7,3
0,01
-,-
Kanada
91,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
7,3
-,-
-,-
7,3
0,01
-,-
Jersey
84,2
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
6,7
-,-
-,-
6,7
0,01
-,-
Chile
82,6
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
6,6
-,-
-,-
6,6
0,01
-,-
Kroatien
73,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
5,8
-,-
-,-
5,8
0,01
-,-
Costa Rica
72,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
5,8
-,-
-,-
5,8
0,01
-,-
Ungarn
71,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
5,7
-,-
-,-
5,7
0,01
-,-
Panama
53,6
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
4,3
-,-
-,-
4,3
0,01
-,-
Russische Föderation
48,9
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
3,9
-,-
-,-
3,9
0,00
-,-
Japan
31,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
2,5
-,-
-,-
2,5
0,00
-,-
Philippinen
28,9
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
2,3
-,-
-,-
2,3
0,00
-,-
Trinidad und Tobago
28,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
2,2
-,-
-,-
2,2
0,00
-,-
Argentinien
27,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
2,2
-,-
-,-
2,2
0,00
-,-
Peru
21,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
1,7
-,-
-,-
1,7
0,00
-,-
- Finanzgruppe
Summe
Risikopositionswert (SA)
S
Gewichtungen der
-,-
positionen
-,-
delsbuch
-,-
positionen
Risikopositionswert (IRB)
91,1
position im Handelsbuch
Georgien
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Verbriefungsrisiko-
Handelsbuch
risikoposition
Davon: Risikopositionen im Han-
risikopositionen
Risikoposition im
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Allgemeine Kredit-
Handelsbuch (interne Modelle)
TEUR
Wert der Risikoposition im
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Sparkasse Dieburg
Summe der Kauf- und Verkaufs-
s
Seite: 16 von 43
Verbriefungs-
-,-
-,-
1,4
-,-
-,-
1,4
0,00
-,-
Indien
17,5
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
1,4
-,-
-,-
1,4
0,00
-,-
Kolumbien
15,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
1,2
-,-
-,-
1,2
0,00
-,-
Neuseeland
10,4
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
0,8
-,-
-,-
0,8
0,00
-,-
Vereinigte Republik Tansania
9,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
0,5
-,-
-,-
0,5
0,00
-,-
Slowenien
6,4
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
0,5
-,-
-,-
0,5
0,00
-,-
Rumänien
1,4
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
0,1
-,-
-,-
0,1
0,00
-,-
Amerikanische Überseeinseln
0,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
0,0
-,-
-,-
0,0
0,00
-,-
Guernsey
0,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
0,0
-,-
-,-
0,0
0,00
-,-
Malta
0,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
0,0
-,-
-,-
0,0
0,00
-,-
1.951.255,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
89.345,2
-,-
-,-
89.345,2
Summe
Risikopositionswert (SA)
Summe
Gewichtungen der
-,-
positionen
-,-
delsbuch
-,-
positionen
Risikopositionswert (IRB)
17,6
position im Handelsbuch
Republik Korea
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Verbriefungsrisiko-
Handelsbuch
risikoposition
Davon: Risikopositionen im Han-
risikopositionen
Risikoposition im
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Allgemeine Kredit-
Handelsbuch (interne Modelle)
TEUR
Wert der Risikoposition im
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Sparkasse Dieburg
Summe der Kauf- und Verkaufs-
s
100,00 0,01%
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
S
- Finanzgruppe
Seite: 17 von 43
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag1 (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
1.253.923,4
0,01%
73,9
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
1
In der EU-VO 2015/1555 wird in der Tabelle an dieser Stelle der Begriff „Gesamtforderungsbetrag“ verwendet. Tatsächlich
handelt es sich nach Aussage der Aufsicht aus dem Fachgremium Eigenmittel vom 21. Juni 2016 um den Gesamtrisikobetrag
gemäß Artikel 92 (3) CRR.
S
- Finanzgruppe
Seite: 18 von 43
s
Sparkasse Dieburg
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 2.733.427,3 TEUR setzt sich
aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und
Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
Jahresdurchschnittsbetrag
TEUR
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
52.164,4
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
296.476,9
Öffentliche Stellen
19.817,9
Internationale Organisationen
20.155,3
Institute
211.133,1
Unternehmen
293.078,6
Mengengeschäft
721.699,3
Durch Immobilien besicherte Positionen
849.707,9
Ausgefallene Positionen
25.850,7
Gedeckte Schuldverschreibungen
13.990,3
OGA
223.531,9
Sonstige Posten
51.013,2
Gesamt
2.778.619,5
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Sparkasse Dieburg ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,6 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine
geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.
S
- Finanzgruppe
Seite: 19 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse Dieburg ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu
Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Zentralstaaten oder
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
Baugewerbe
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau,
etc.
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Banken
nach Branchen
Privatpersonen
Risikopositionen
Öffentliche Haushalte
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
TEUR
Verarbeitendes Gewerbe
Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige
Privatpersonen, davon:
31.12.2016
30.592,0
-,-
20.806,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
299.409,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
14.899,6
411,2
-,-
14.978,6
-,-
-,-
-,-
3.216,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
40,0
-,-
-,-
-,-
20.155,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
118.364,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
Unternehmen
-,-
-,-
-,-
33.370,7
6.512,7
8.676,5
16.292,9
25.760,5
23.660,9
5.282,7
38.349,7
110.263,3
47.023,2
-,-
-,-
Davon: KMU
-,-
-,-
-,-
-,-
6.512,7
4.820,0
16.122,9
25.760,5
13.120,1
5.282,7
18.343,1
110.263,3
23.047,9
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
516.323,0
9.612,4
970,1
34.339,8
39.639,8
41.275,8
8.730,9
3.104,7
29.159,7
59.183,6
1.659,2
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
9.612,4
970,1
34.339,8
39.639,8
41.275,8
8.730,9
3.104,7
29.159,7
59.183,6
1.659,2
-,-
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Internationale
Organisationen
Institute
Mengengeschäft
Davon: KMU
S
- Finanzgruppe
Seite: 20 von 43
Sparkasse Dieburg
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
-,-
695.247,4
5.294,3
900,9
12.858,1
21.176,6
17.689,9
4.903,2
3.476,5
19.164,1
51.452,4
1.560,7
408,8
-,-
-,-
-,-
-,-
5.294,3
900,9
12.858,1
21.176,6
17.689,9
4.903,2
3.476,5
19.164,1
51.452,4
1.560,7
408,8
-,-
-,-
-,-
10.058,5
2.242,6
44,7
1.830,3
1.176,7
2.844,9
226,3
8,0
6.109,3
2.932,0
277,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
10.247,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
226.860,4
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
1.500,0
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
50.871,0
340.370,4 1.254.999,6
26.878,7
10.592,2
65.321,1
87.753,6
85.471,5
19.143,1
46.438,9
164.696,4
175.490,8
3.948,2
51.279,8
besicherte Positionen
Davon: KMU
Ausgefallene
Positionen
Privatpersonen
Banken
Durch Immobilien
Sonstige
Baugewerbe
-,-
nach Branchen
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
-,-
Risikopositionen
Öffentliche Haushalte
Verarbeitendes Gewerbe
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
TEUR
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau,
etc.
31.12.2016
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
s
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
-,-
-,-
174.182,7
226.860,4
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
S
- Finanzgruppe
Seite: 21 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2016
< 1 Jahr
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
30.592,0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
195.092,7
Öffentliche Stellen
118,2
Internationale Organisationen
5.035,0
Institute
22.353,4
Unternehmen
51.132,6
Mengengeschäft
240.272,1
Durch Immobilien besicherte Positionen
36.876,4
Ausgefallene Positionen
5.518,2
Gedeckte Schuldverschreibungen
178,5
OGA
1.500,0
Sonstige Posten
15.230,3
Gesamt
603.899,4
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
6.2
1 Jahr bis
5 Jahre
-,22.993,3
10.663,0
15.120,3
68.963,3
52.852,2
82.654,1
88.659,0
3.945,9
5.080,3
3.936,8
-,354.868,2
> 5 Jahre
20.806,1
96.633,8
7.453,9
-,27.047,7
211.208,3
420.954,1
708.597,5
18.286,4
4.989,0
222.923,5
35.759,4
1.774.659,7
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen
mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderunen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse Dieburg nach Artikel 178 CRR für
alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse Dieburg verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei
Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch
Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
S
- Finanzgruppe
Seite: 22 von 43
s
Sparkasse Dieburg
wenn der Sparkasse Dieburg Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der
Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder
erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Dieburg Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus
bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse Dieburg geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 445,4 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 665,1 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 319,7 TEUR.
S
- Finanzgruppe
Seite: 23 von 43
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
Direktabschreibungen
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen
Bestand Rückstellungen
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2016
TEUR
Bestand PWB
Sparkasse Dieburg
Bestand EWB
s
Banken
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
Öffentliche Haushalte
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
5.167,1
1.730,1
-,-
-184,8
-335,6
6.264,2
16.117,3
6.441,4
200,3
-476,0
-329,5
6.651,7
1.711,3
210,3
-,-
-210,3
-,-
528,8
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
44,7
Verarbeitendes Gewerbe
3.389,4
1.933,7
-,-
225,2
-0,4
312,8
769,0
186,8
5,1
81,3
-15,1
619,5
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen
1.986,3
891,5
100,0
-245,8
-191,7
1.401,0
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
385,4
385,4
-,-
-22,5
-,-
143,2
42,0
35,7
-,-
-1,7
-,-
-,-
Grundstücks- und Wohnungswesen
4.954,3
1.458,4
93,3
-26,1
-21,1
2.632,7
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
2.879,6
1.339,6
1,9
-276,1
-101,2
969,0
359,2
66,1
-,-
55,4
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
160,0
-,-
-,-
21.643,6
8.237,6
200,3
-445,4
-665,1
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon:
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
Baugewerbe
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige
Gesamt
629,0
319,7
12.915,9
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Aufwandspositionen werden mit einem Minuszeichen und Ertragspositionen ohne Vorzeichen dargestellt.
Der PWB-Bestand wurde nur in der Gesamtsumme dargestellt, da eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Hauptbranchen aufgrund der pauschalen Form der Risikoabsicherung nicht möglich ist.
S
- Finanzgruppe
Seite: 24 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Deutschland
Gesamtbetrag überfälliger Forderungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2016
TEUR
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Auf eine Zuordnung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen zu den einzelnen Hauptbranchen
wurde verzichtet, da eine sachgerechte Zuordnung nur unter erheblichem Zeitaufwand durchführbar
ist.
21.643,6
8.237,6
200,3
12.915,7
EWR
-,-
-,-
-,-
-,-
Sonstige
-,-
-,-
-,-
0,2
21.643,6
8.237,6
200,3
12.915,9
Gesamt
629,0
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung (Gesamtausfälle und
Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt, ist eine Aufteilung auf geographische Gebiete nicht möglich und erfolgt daher nicht.
S
- Finanzgruppe
Seite: 25 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Inanspruchnahme
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
16.008,9
1.861,9
1.367,0
532,1
-,-
15.971,7
Rückstellungen
801,7
107,2
132,4
250,0
-,-
526,5
Pauschalwertberichtigungen
789,0
-,-
160,0
-,-
-,-
629,0
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
17.599,6
1.969,1
1.659,4
782,1
-,-
17.127,2
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
27.310,5
27.541,5
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
S
- Finanzgruppe
Seite: 26 von 43
s
Sparkasse Dieburg
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse Dieburg die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden.
Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI)
sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Standard & Poor´s
Moody´s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse
Gemäß Artikel 138 CRR wurden im März 2014 die Ratingagenturen Standard & Poor´s und Moody´s für
die oben dargestellten Risikopositionsklassen nach Artikel 112 CRR benannt.
Gegenüber der Vorperiode haben sich bezüglich des Kreises der nominierten Ratingagenturen keine
Veränderungen ergeben.
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten. Da keine Kreditrisikominderungen genutzt werden, entsprechen die Risikopositionswerte
vor Kreditrisikominderung denen nach Kreditrisikominderung.
S
- Finanzgruppe
Seite: 27 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in TEUR je
Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
51.398,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
252.458,7
-,-
411,2
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
Öffentliche Stellen
14.978,6
-,-
3.216,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
Internationale Organisationen
20.155,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Institute
118.364,3
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
Unternehmen
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
282.758,4
-,-
-,-
-,-
-,-
Mengengeschäft
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
527.534,5
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
810.890,1
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Ausgefallene Positionen
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
13.963,8
13.314,5
-,-
-,-
-,-
Gedeckte Schuldverschreibungen
-,-
10.247,8
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
OGA
-,-
-,-
-,-
-,-
201.388,0
-,-
-,-
26.972,4
-,-
-,-
-,-
-,-
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
31.193,3
-,-
3,2
-,-
-,-
15.202,7
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
35.786,9
-,-
-,-
-,-
-,-
472.557,7
10.247,8
3.627,9
810.890,1
201.388,0
-,-
527.534,5
390.674,8
13.314,5
3,2
-,-
-,-
Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung
S
- Finanzgruppe
Seite: 28 von 43
s
Sparkasse Dieburg
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die hier ausgewiesenen Beteiligungswerte entsprechen dem Bilanzbuchwert. Aus der Meldung zum
31.12.2016 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen aufgrund anderer Zuordnungen ein Positionswert in Höhe von 31.196.477,01 EUR ausgewiesen. Keine der Beteiligungen ist börsennotiert.
Die Beteiligungen der Sparkasse Dieburg wurden überwiegend aufgrund langfristiger strategischer
Überlegungen eingegangen, um den Sparkassen-Finanzverbund zu stärken, zwecks Spezialisierung
und Bündelung betrieblicher Aufgaben oder um eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen
in der Region zu ermöglichen (Strategische und Funktionsbeteiligungen). Diese Beteiligungen dienen
letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens.
Die Kapitalbeteiligungen der Sparkasse Dieburg haben zum Ziel, hinreichende Renditen in Relation
zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Hierunter fallen alle Beteiligungen, die nicht
als Strategische oder Funktionsbeteiligungen einzustufen sind.
Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß § 340e
Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d.h. § 253
Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d.h. § 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten.
Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert zum Bilanzstichtag der Sparkasse Dieburg. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, so dass
der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der Sparkasse
Dieburg liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value)
unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung
des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet.
S
- Finanzgruppe
Seite: 29 von 43
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
TEUR
Buchwert
Strategische Beteiligungen
Börsenwert
15.735,2
-,-
davon börsengehandelte Positionen
-,-
-,-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-,-
davon andere Beteiligungspositionen
15.735,2
Funktionsbeteiligungen
-,-
-,-
davon börsengehandelte Positionen
-,-
-,-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-,-
davon andere Beteiligungspositionen
-,-
Kapitalbeteiligungen
570,1
-,-
davon börsengehandelte Positionen
-,-
-,-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-,-
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
570,1
16.305,3
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen
Die realisierten Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 98,0 TEUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
S
- Finanzgruppe
Seite: 30 von 43
s
Sparkasse Dieburg
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Die Sparkasse Dieburg nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die
privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung
der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel
208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen bzw. der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse Dieburg keinen Gebrauch.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
ist als Teil der Kreditrisikostrategie der Sparkasse Dieburg in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden.
Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse Dieburg verankert. Die Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen bzw. die
Beleihungswertermittlungsverordnung bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.
Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Abteilung Kreditrisikomanagement. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse Dieburg im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie.
Kreditderivate werden von der Sparkasse Dieburg nicht genutzt.
Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse Dieburg nicht vor.
S
- Finanzgruppe
Seite: 31 von 43
s
Sparkasse Dieburg
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse Dieburg die
aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht
zur Anwendung.
Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel
351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
S
- Finanzgruppe
Seite: 32 von 43
s
Sparkasse Dieburg
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Die
Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt quartalsweise durch eine Zinsspannensimulation auf das
Jahresende über ein sogenanntes Margenkonzept.
Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden
Durchschnitte) getroffen.
Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde:
• Anhand der für die nächsten fünf Jahre aufgestellten Planbilanzen (erwartetes Planszenario,
günstiges Planszenario, ungünstiges Planszenario, Niedrigzinsszenario) wird auf der Grundlage
der nachfolgend beschriebenen Szenarien für die Entwicklung der Zinsstrukturkurve die Entwicklung des Zinsergebnisses für die kommenden Jahre simuliert. Dabei wird sowohl das reine Zinsänderungsrisiko, das Geschäftsstrukturrisiko als auch das Zinsänderungsrisiko als Kombination
von Zinsstrukturszenarien und Geschäftsstrukturszenarien ermittelt.
• Implizite Optionen im Kundengeschäft werden angemessen berücksichtigt.
• Korrektur des berechneten Ergebnisses um Auflösungs- bzw. Zuführungsbeträge aus der Rückstellung für Zuwachssparen
Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse Dieburg unterschiedliche Zinsentwicklungen:
• Konstante Zinsen
• Hauszinsmeinung
• Ad-hoc-Verschiebung der Zinsstruktur um +/-100 Basispunkte
• Ad-hoc-Verschiebung der Zinsstruktur um +/-200 Basispunkte
• Niedrigzinsniveau (konstante Fortschreibung der zum Betrachtungszeitpunkt aktuellen Zinsstruktur)
• erwartete Zinsentwicklung im Rahmen der betrachteten aE-Stresstestszenarien
Für das aktuelle Jahr (sowie an Berichtsstichtagen ab 30.06. für das Folgejahr) wird der Risikofall auf
Basis des Risikofall-Planszenarios in Kombination mit der erwarteten Zinsentwicklung im Risikofall
(Verschiebung der aktuellen Zinsstruktur um historisch abgeleitete Spreads) ermittelt.
Darüber hinaus wird das Zinsspannenrisiko jährlich im Rahmen von inversen Stresstests betrachtet.
Weitere Simulationen werden im Rahmen der Unternehmensplanung durchgeführt.
S
- Finanzgruppe
Seite: 33 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt:
31.12.2016
Berechnete Barwertänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
TEUR
-79.240,9
Zinsschock - 200 Basispunkte
9.009,3
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
S
- Finanzgruppe
Seite: 34 von 43
s
Sparkasse Dieburg
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse Dieburg schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten
wird nur in eingeschränktem Umfang betrieben; zum Bilanzstichtag 31.12.2016 bestehen keine Geschäfte.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe, bei der Berechnung der Risikovorsorge sowie der internen Kapitalallokation berücksichtigt.
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand auf Basis der erforderlichen Votierungen nach den MaRisk festgelegt. Kontrahent der Sparkasse
Dieburg in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist grundsätzlich die Landesbank Hessen-Thüringen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems.
Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird,
verzichtet die Sparkasse Dieburg bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen
Grundsätze des HGB. Die Bewertung der Zinsderivate erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs (vgl. Anhang zum Jahresabschluss).
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Die Sparkasse Dieburg hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer
Ratingverschlechterung der Sparkasse Dieburg zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen
Stellung von Sicherheiten führen könnten.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Zum 31.12.2016 befinden sich keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand der Sparkasse Dieburg.
Die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode, sofern Bestände vorhanden sind.
S
- Finanzgruppe
Seite: 35 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Kreditderivate
Kreditderivate wurden in 2016 nicht abgeschlossen.
Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung.
S
- Finanzgruppe
Seite: 36 von 43
s
Sparkasse Dieburg
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt A. 3.1. offengelegt.
S
- Finanzgruppe
Seite: 37 von 43
s
Sparkasse Dieburg
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die somit nicht kurzfristig liquidierbar sind.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse Dieburg resultiert aus Kundenkreditgeschäften.
Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang ist im Wesentlichen
auf geänderte Vorgaben zur Berücksichtigung von Konsortialkrediten zurückzuführen (Nettobetrachtung statt Bruttobetrachtung).
Der Medianwert 2016 für den Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten
Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse Dieburg für eine Belastung nicht infrage
kommen, beträgt 19,3 % Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um den Kassenbestand und die Sachanlagen.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2016
TEUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
99.575,6
2.218.850,5
davon Aktieninstrumente
-,-,18.443,6
davon Schuldtitel
-,-,201.087,9
davon sonstige
-,274.679,8
Vermögenswerte
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Medianwerte 2016
TEUR
Beizulegender Zeitwert
der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
18.443,6
208.003,7
davon Aktieninstrumente
-,-,-
Beizulegender Zeitwert
der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel,
die zur Belastung infrage kommen
-,-,-
davon Schuldtitel
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
Erhaltene Sicherheiten
davon sonstige erhaltene Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
eigene Pfandbriefe oder ABS
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten
S
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
- Finanzgruppe
Seite: 38 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten
verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen
der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
99.799,5
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
S
- Finanzgruppe
99.575,6
Seite: 39 von 43
s
Sparkasse Dieburg
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Sparkasse Dieburg gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
S
- Finanzgruppe
Seite: 40 von 43
s
Sparkasse Dieburg
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR2 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse Dieburg auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 11,27 Prozent (gemäß delegierter
Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sie sich um 0,34 Prozent-Punkte.
Maßgeblich für die günstigere Verschuldungsquote war eine Erhöhung des Kernkapitals bei einer im
Verhältnis nur geringfügig gestiegenen Gesamtrisikopositionsmessgröße.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso2
lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
3
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße unberücksichtigt bleibt)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
7
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
6
EU-6a
EU-6b
Anzusetzender Wert
TEUR
2.324.482,0
-,-
-,-,-,94.051,8
-,-
-,38.724,4
2.457.258,2
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
2
S
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
- Finanzgruppe
Seite: 41 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRCom
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
1
aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
3
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechen4
bare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
5
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
6
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri7
vatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio8
nen)
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzü10
ge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
11
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini12
gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
13
aus Brutto-Aktiva aus SFT)
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition geEU-14a mäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäf16
ten (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
EU-15a
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
2.363.706,4
-500,0
2.363.206,4
-,-,-,-,-,-,-,-,-,-
-,-,-,-,-,-,-,401.612,3
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-307.560,5
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
19
94.051,8
und 18)
(bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risi-,kopositionen (Einzelbasis)
S
- Finanzgruppe
Seite: 42 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRCom
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21
me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
-,-
276.901,1
2.457.258,2
11,27
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Ja = Transitional
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
EU-24
-,575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon:
EU-4
EU-7
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
803.274,4
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
495.104,2
EU-10
Unternehmen
268.115,0
EU-5
EU-6
2.363.706,4
-,2.363.706,4
10.247,8
320.747,0
14.515,5
118.364,3
EU-11
Ausgefallene Positionen
27.090,9
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU-12
306.247,3
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
S
- Finanzgruppe
Seite: 43 von 43
s
Sparkasse Dieburg
Offenlegungsbericht
der Sparkasse Dieburg
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
Anlage 1
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
S-
Finanzgruppe
Seite: 1 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
TEUR
HARTES KERNKAPITAL (CET1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstruments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a Fonds für allgemeine Bankrisiken
4
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
10 Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
S-
Finanzgruppe
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
-,- 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
-,- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
-,- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
-,- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
182.901,1 26 (1) (c)
-,- 26 (1)
94.500,0 26 (1) (f)
-,- 486 (2)
-,-
-,- 483 (2)
-,-
-,- 84, 479, 480
-,-
-,- 26 (2)
277.401,1
-,-
-,- 34, 105
-300,0 36 (1) (b), 37, 472 (4)
-200,0
-,- 36 (1) (c), 38, 472 (5)
-,-
-,- 33 (a)
Seite: 2 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
TEUR
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten Derivatverbindlichkeiten des Instituts, die aus Veränderungen seiner eigenen Bonität resultieren
15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
20 In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
S-
Finanzgruppe
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
-,- 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
-,- 32 (1)
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
-,-
-,- 33 (1) (b) (c)
-,- 36 (1) (e), 41, 472 (7)
-,-
-,- 36 (1) (f), 42, 472 (8)
-,-
-,- 36 (1) (g), 44, 472 (9)
-,-
-,- 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
-,-
-,- 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
-,-
-,- 36 (1) (k)
-,- 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
-,- 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
-,- 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
Seite: 3 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
TEUR
21
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
26b
27
28
29
S-
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von
15 % liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
Finanzgruppe
-,- 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
-,-
-,- 48 (1), 470 (2)
-,-
-,- 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470 (2) (b), 472 (11)
-,-
-,- 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
-,-
-,- 36 (1) (a), 472 (3)
-,- 36 (1) (I)
-,-
-,-
-,- 467
-,- 467
-,- 468
-,- 468
-,- 481
-200,0 36 (1) (j)
-500,0
-200,0
276.901,1
Seite: 4 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
TEUR
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
35 davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
S-
Finanzgruppe
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
-,- 51, 52
-,-,-,- 486 (3)
-,-
-,- 483 (3)
-,-
-,- 85, 86, 480
-,- 486 (3)
-,-
-,-
-,-
-,- 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
-,-
-,- 56 (b), 58, 475 (3)
-,-
-,- 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
-,-
-,- 56 (d), 59, 79, 475 (4)
-,-
Seite: 5 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
TEUR
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon: immaterielle Vermögenswerte
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet und stattdessen beim harten
Kernkapital abgezogen wird
(positiver Betrag)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
S-
Finanzgruppe
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
-200,0
-200,0 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-200,0 472 (4)
-,- 477 (2), 477 (3),
477 (4)
-,- 3, 467, 468, 481
-,- 467
-,- 468
-,- 56 (e)
200,0 36 (1) (j)
-,-
-,-
-,276.901,1
-,- 62, 63
13.377,2 486 (4)
13.377,2
-,- 483 (4)
-,-
Seite: 6 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
TEUR
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
49 davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50 Kreditrisikoanpassungen
51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
S-
Finanzgruppe
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
-,- 87, 88, 480
-,- 486 (4)
14.164,3 62 (c) und (d)
27.541,5
13.377,2
-,- 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
-,-
-,- 66 (b), 68, 477 (3)
-,-
-,- 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
-,-
-,-,-
-,-
-,- 66 (d), 69, 79, 477 (4)
-,-
-,-
Seite: 7 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
TEUR
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer
66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67 davon: Systemrisikopuffer
S-
Finanzgruppe
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
-,- 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-,- 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
-,- 467, 468, 481
-,- 467
-,- 468
-,-
-,-
27.541,5
304.442,6
-,- 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b), 475, 475 (2)
(b), 475 (2) (c), 475
(4) (b), 477, 477 (2)
(b), 477 (2) (c), 477
(4) (b)
1.253.923,4
22,08 92 (2) (a), 465
22,08 92 (2) (b), 465
24,28 92 (2) (c)
5,131 CRD 128, 129, 130
0,625
0,006
-,Seite: 8 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
TEUR
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
67a davon: Puffer für global systemrelevante
-,- CRD 131
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
16,08 CRD 128
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70 [in EU-Verordnung nicht relevant]
71 [in EU-Verordnung nicht relevant]
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72 Direkte, indirekte und synthetische Positio2.871,2 36 (1) (h), 45, 46, 472
nen des Instituts in Kapitalinstrumenten von
(10), 56 (c), 59, 60,
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
475 (4), 66 (c), 69,
das Institut keine wesentliche Beteiligung
70, 477 (4)
hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73 Direkte, indirekte und synthetische Positio3,2 36 (1) (i), 45, 48, 470,
nen des Instituts in Instrumenten des harten
472 (11 )
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74 In der EU: leeres Feld
75 Von der künftigen Rentabilität abhängige
-,- 36 (1) (c), 38, 48,
latente Steueransprüche, die aus temporären
470, 472 (5)
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
27.541,5 62 (c)
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri14.164,3 62 (c)
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
-,- 62 (d)
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri-,- 62 (d)
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
(anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
-,- 484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
S-
Finanzgruppe
Seite: 9 von 10
s
Sparkasse Dieburg
31.12.2016
TEUR
81
82
83
84
85
S-
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Finanzgruppe
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
-,- 484 (3), 486 (2) und
(5)
-,- 484 (4), 486 (3) und
(5)
-,- 484 (4), 486 (3) und
(5)
13.898,9 484 (5), 486 (4) und
(5)
-,- 484 (5), 486 (4) und
(5)
Seite: 10 von 10
Herunterladen