______________________________________________________________________ Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 05.11.2013 Einladung zur 21. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 13. November 2013 um 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses Bitte beachten Sie: Die Tagesordnung zu TOP 1 geht ebenso allen Mitgliedern des Organisations- und Personalausschusses zu. Nach Beendigung des 1. Tagesordnungspunktes wird der Ausschuss nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung in seine reguläre Sitzung (ab TOP 2) übergehen. ______________________________________________________________________ Tagesordnung: I. ÖFFENTLICHER TEIL 1. Bericht des Dezernenten - Teil I Berichtswesen - Austausch unter Beteiligung der Mitglieder des Organisations- und Personalausschusses anhand folgender aktueller Berichte: 1.1. Finanzbericht für den Monat Oktober 2013 - Stand 31.10.2013 (Informationsdrucks. Nr. /2013 mit 1 Anlage) - Tischvorlage - 1.2. Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Gesamthaushalt (Informationsdrucks. Nr. /2013 N1 mit 1 Anlage) - wird nachgereicht - 1.3. Bericht über das 3. Quartal 2013 (Teilhaushalte 20, 32 und 99) (Informationsdrucks. Nr. /2013 mit 3 Anlagen) - wird nachgereicht - 1.4. Bericht über das 3. Quartal 2013 für den Teilhaushalt Rechnungsprüfungsamt (Informationsdrucks. Nr. /2013 mit 1 Anlage) - wird nachgereicht _______________________________________ 2. Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 09.10.2013 - öffentlicher Teil - 3. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt. Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten (Drucks. Nr. 1907/2013) -1- 4. Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Drucks. Nr. 2132/2013 mit 1 Anlage) 5. Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost (Drucks. Nr. 1434/2013 mit 2 Anlagen) 5.1. Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost (Drucks. Nr. 1434/2013 E1 mit 2 Anlagen) 6. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof (Drucks. Nr. 1837/2013 mit 1 Anlage) - bereits übersandt 7. Klima-Allianz Hannover 2030: Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020 Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadtwerke Hannover AG (enercity) (Drucks. Nr. 2156/2013 mit 2 Anlagen) - bereits übersandt 8. Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme - bereits übersandt (Drucks. Nr. 2145/2013 mit 11 Anlagen) 9. Beteiligungsbericht 2013 (Informationsdrucks. Nr. 1881/2013 mit 1 Anlage) - bereits übersandt 10. Bericht des Dezernenten - Teil II - 10.1. Sonstiges II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL ........ Der Oberbürgermeister -2- ______________________________________________________________________ Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 24.01.2014 PROTOKOLL über die 21. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 13. November 2013 im Hodlersaal des Rathauses Beginn Ende 15.00 Uhr 16.20 Uhr ______________________________________________________________________ Anwesende: Ratsmitglieder: Ratsherr Hermann Ratsherr Onay Ratsfrau Barth Ratsherr Borchers Ratsherr Dette Ratsherr Drenske Beigeordnete Kastning Ratsherr Dr. Kiaman Ratsfrau Nowak Ratsherr Pohl Beigeordnete Zaman Ratsherr Kluck Ausschussvorsitzender (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (CDU) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (SPD) (CDU) (DIE LINKE.) (CDU) - In Vertretung für Beigeordnete Seitz (SPD) stellvertretender Vorsitzender des Organisations- und Personalausschusses Grundmandatsträger: Ratsherr Engelke Ratsherr Dr. Junghänel Ratsherr Wruck (FDP) (PIRATEN) (DIE HANNOVERANER) Verwaltung: Stadtkämmerer Dr. Hansmann Frau Roling Frau Dr. Wehmann Herr Härke Frau Bartels Frau Diers Herr Kallenberg Herr Ulbrich Frau Tondorf Herr Suhr Herr Jeroschewski (Dez. II) (20) (14) (18) (14.2) (18.1) (18.2) (20.2) (20.20) (20.3) (GPR) -1- Herr Janßen Frau Over Frau Huep-Würzberg Frau Senger Frau Stolle Frau Kuckuck Herr Dassow Herr Müller Frau Allner (GPR) (61.41) (19.30) (52.12) (42.12) (16.21) (20.11) (PR /II) (20.11) - für die Ausschussbetreuung Presse: Herr Möser Vertreter der HAZ und der NP (15.3) -2- Die Tagesordnung zu TOP 1 geht ebenso allen Mitgliedern des Organisations- und Personalausschusses zu. Nach Beendigung des 1. Tagesordnungspunktes wird der Ausschuss nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung in seine reguläre Sitzung (ab TOP 2) übergehen. Tagesordnung: I. ÖFFENTLICHER TEIL 1. Bericht des Dezernenten - Teil I Berichtswesen - Austausch unter Beteiligung der Mitglieder des Organisations- und Personalausschusses anhand folgender aktueller Berichte: 1.1. Finanzbericht für den Monat Oktober 2013 - Stand 31.10.2013 (Informationsdrucks. Nr. 2374/2013 mit 1 Anlage) - Tischvorlage - 1.2. Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Gesamthaushalt (Informationsdrucks. Nr. 2351/2013 mit 1 Anlage) 1.3. Bericht über das 3. Quartal 2013 (Teilhaushalte 20 32 und 99) (Informationsdrucks. Nr. 2379/2013 mit 3 Anlagen) 1.4. Bericht über das 3. Quartal 2013 für den Teilhaushalt Rechnungsprüfungsamt (Informationsdrucks. Nr. 2350/2013 mit 1 Anlage) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------2. Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 09.10.2013 - öffentlicher Teil 3. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt. Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten (Drucks. Nr. 1907/2013) 4. Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Drucks. Nr. 2132/2013 mit 1 Anlage) 5. Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost (Drucks. Nr. 1434/2013 mit 2 Anlagen) 5.1. Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost (Drucks. Nr. 1434/2013 E1 mit 2 Anlagen) 6. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof (Drucks. Nr. 1837/2013 mit 1 Anlage) -3- 7. Klima-Allianz Hannover 2030: Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020 Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadtwerke Hannover AG (enercity) (Drucks. Nr. 2156/2013 mit 2 Anlagen) 8. Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme (Drucks. Nr. 2145/2013 mit 11 Anlagen) 9. Beteiligungsbericht 2013 (Informationsdrucks. Nr. 1881/2013 mit 1 Anlage) 10. Bericht des Dezernenten - Teil II - 10.1. Sonstiges II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL .................................. Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann eröffnete die 21. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der Einladung fest. Im Hinblick auf TOP 1 begrüße er neben den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung weitere Ratsmitglieder, die vertretend für den Organisations- und Personalausschusses an dieser Sitzung teilnähmen sowie aus der Verwaltung Herrn Härke, Frau Diers und Herrn Kallenberg. Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung gab es nicht. I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L TOP 1. Bericht des Dezernenten Teil I Berichtswesen - Austausch unter Beteiligung der Mitglieder des Organisations- und Personalausschusses anhand folgender aktueller Berichte: Zunächst erfolgte ein umfassender mündlicher Bericht zur aktuellen Entwicklung der Aufwendungen für Personal und Versorgung durch Herrn Härke und Herrn Kallenberg, -4- welcher im Zuge weiterer Nachfragen von Ratsfrau Barth, Ratsherrn Borchers und Ratsherrn Dr. Junghänel durch zum Teil detaillierte Informationen seitens der Verwaltung ergänzt wurde. Etwa 130 Mitarbeiter/innen habe die Stadt in 2013 neu eingestellt, davon ungefähr die Hälfte im Krippen- und Kindertagesstättenbereich. Dazu kämen zusätzliche Kräfte beispielsweise im Bereich der städtischen Bäder. Jedoch ständen dem im Sommer prognostizierten Defizit von ungefähr 11 Mio. € inzwischen Zuschüsse von der Arbeitsagentur in Höhe von ca. 1,7 Mio. gegenüber, die diese für die Altersteilzeit zur Verfügung stelle. Einige Stellen würden auch vom Land mitfinanziert. Den damit deutlich nach unten zu korrigierenden Fehlbetrag hoffe die Verwaltung, letztlich durch die restriktive Bewirtschaftung der Sachkosten annähernd auffangen zu können. zu 1.1. und 1.2. Stadtkämmerer Dr. Hansmann bestätigte dieses im Zuge seiner ergänzenden Ausführungen angesichts des aktuell vorliegenden Monatsberichts (Informationsdrucks. Nr. 2374/2013 mit 1 Anlage) - Tischvorlage - Finanzbericht für den Monat Oktober 2013 mit dem Stand 31.10.2013. Auch wenn die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen nicht mehr ganz so positiv wie noch im Vorjahr verlaufen sei, so rechne er unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs im Personalausgabensektor dennoch mit einem möglichen jahresbezogenen Überschuss in Höhe von ca. 30 Mio. €. Sowohl die Überschüsse des Haushaltsjahres 2012 als des noch laufenden Haushaltsjahres sollten nach Möglichkeit genutzt werden, um Altdefizite abzubauen und damit die langfristige Verschuldung der Stadt zu minimieren. Auf einen entsprechenden Wortbeitrag von Ratsherrn Engelke zur Entwicklung der Kassenkredite in den letzten Jahren entgegnete Stadtkämmerer Dr. Hansmann, dass die Verwaltung fachlich - und nicht politisch - gesteuert sei. Der aktuelle Bedarf an kurzfristigen Liquiditätsmitteln hänge von dem täglich schwankenden Eingang größerer Geldmargen ab, spiegle jedoch auch das Wechselspiel im Aufwandssektor - bspw. bedingt durch größere Investitionen - ab. Nach weiteren Wortmeldungen der Ratsherren Borchers und Engelke, von Frau Roling und Stadtkämmerer Dr. Hansmann sowie von Ratsherrn Pohl, Beigeordneter Kastning, Ratsfrau Nowak und Ratsherrn Dr. Junghänel zu einzelnen Positionen des aktuellen Monatsberichts sowie des Berichts für den Gesamthaushalt (hier: 3. Quartal) wurde der Themenkomplex "Berichtswesen" für die heutige Sitzung als erledigt angesehen. TOP 1.1. hier : Aktueller Finanzbericht Monat Oktober 2013 - Sachstandsberichte / Informationen der Verwaltung Berichtswesen - Austausch unter Beteiligung der Mitglieder des Organisations- und Personalausschusses anhand folgender aktueller Berichte: Zur Kenntnis genommen TOP 1.2. Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Gesamthaushalt -5- (Informationsdrucksache Nr. 2351/2013 mit 1 Anlage) Zur Kenntnis genommen zu 1.3. und 1.4. Hierzu gab es keine weiteren Fragen. TOP 1.3. Bericht über das 3. Quartal 2013 (Informationsdrucksache Nr. 2379/2013 mit 3 Anlagen) Zur Kenntnis genommen TOP 1.4. Bericht über das 3. Quartal 2013 für den Teilhaushalt Rechnungsprüfungsamt (Informationsdrucksache Nr. 2350/2013 mit 1 Anlage) Zur Kenntnis genommen TOP 2. Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 09.10.2013 - öffentlicher Teil - genehmigt TOP 3. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt. Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten (Drucks. Nr. 1907/2013) Ratsfrau Nowak begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion. Ratsherr Engelke verwies auf die im hierzu Sportausschuss geführte Diskussion. Antrag: In der Tarifordnung für die städtischen Schwimmbäder wird unter Punkt 7.b. der Halbsatz „bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres“ gestrichen. 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen -6- TOP 4. Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Drucks. Nr. 2132/2013 mit 1 Anlage) Antrag, der als Anlage 1 beigefügten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013 zuzustimmen. 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen TOP 5. Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost (Drucks. Nr. 1434/2013 mit 2 Anlagen) Antrag, als Satzung (Anlage 1) zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost vom 16.10.1997 für den in der Anlage 1 näher beschriebenen Teilbereich aufgehoben. Einstimmig TOP 5.1. Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost (Drucks. Nr. 1434/2013 E1 mit 2 Anlagen) Antrag, dem Zusatzantrag Drs.-Nr. 15-1520/2013 des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (einstimmiger Beschluss vom 19.06.2013, hier Anlage 1) und dem gleichlautenden Antrag der Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost (einstimmiger Beschluss vom 17.06.2013, hier Anlage 2) nicht zuzustimmen. einstimmig abgelehnt TOP 6. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof (Drucks. Nr. 1837/2013 mit 1 Anlage) -7- Antrag, zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof zum 01.08.2014 herzustellen. Einstimmig TOP 7. Klima-Allianz Hannover 2030: Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020 Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadtwerke Hannover AG (enercity) (Drucks. Nr. 2156/2013 mit 2 Anlagen) Antrag, Der Rat möge beschließen: der als Anlage 1 beigefügten Fortschreibung der Klimaallianz 2020 bis zum Jahr 2030 zuzustimmen. Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen TOP 8. Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme (Drucks. Nr. 2145/2013 mit 11 Anlagen) Antrag, 1.) 2.) 3.) nach Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe der Wegenutzungsverträge in gesonderten Losen für Strom und Gas, der Stadtwerke Hannover AG (SWH) den Zuschlag für beide Lose zu erteilen. nach Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme der SWH die Konzessionen für Wasser und Fernwärme zu erteilen. dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Wegenutzungsverträge Strom und Gas sowie der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme einschließlich der den Verträgen zugehörigen Anlagen 1 bis 7 zuzustimmen. Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen TOP 9. Beteiligungsbericht 2013 (Informationsdrucksache Nr. 1881/2013 mit 1 Anlage) -8- Ratsherr Borchers und Ratsherr Pohl sowie Ratsfrau Nowak brachten ihren Dank für den aktuell vorliegenden Bericht und die Leistung des Beteiligungsmanagements zum Ausdruck. Zur Kenntnis genommen TOP 10. Bericht des Dezernenten Teil II Neben den unter TOP 1 erfolgten Berichten gab es an dieser Stelle keine weiteren Informationen seitens der Verwaltung. Für die Niederschrift gez. Dr. Hansmann gez. Allner Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L ................................................ Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann schloss die 21. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 16.20 Uhr. Für die Niederschrift gez. Allner gez. Dr. Hansmann -9- Ausschussbetreuerin Stadtkämmerer - 10 - Informationsdrucksache Landeshauptstadt In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung An die Ratsversammlung (zur Kenntnis) An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen i 2351/2013 1 Zu TOP Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Gesamthaushalt Mit der Drucksache legt die Verwaltung den Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Hannover vor. Der Gesamtbericht über die Entwicklung des Ergebnishaushalts (Anlage) enthält einen Plan-Ist-Vergleich für den Berichtszeitraum Januar bis September 2013 sowie die Prognosedaten für das gesamte Haushaltsjahr zum Stand 30.09.2013. Für den Gesamthaushalt wird zum Stand 30.09.2013 eine Verbesserung des Jahresergebnisses von rund 10 Mio. € prognostiziert, die im Wesentlichen aus einer Steigerung der Erträge im Bereich der Steuern resultiert. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 20.10 Hannover / 11.11.2013 -1- 07.11.2013 Anlage 1 Ergebnishaushalt LHH in Tausend € Ergebnis 2012 1 Ansatz 2013 2 Zeitraum Januar bis Dezember 2013 Abweichung Gesamtbetrag Prognose incl. HR 2013 absolut in % 4 5 6 7 12. Summe ordentliche Erträge 1.842.911 1.837.686 13. Aufwendungen für aktives Personal 399.930 379.446 14. Aufwendungen für Versorgung 44.017 81.402 15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen 186.926 175.662 16. Abschreibungen 90.825 84.496 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 61.504 60.801 18. Transferaufwendungen 879.160 931.759 19. sonstige ordentliche Aufwendungen 21. Summe ordentliche Aufwendungen 22. ordentliches Ergebnis 109.630 124.119 1.771.992 1.837.686 70.919 27. außerordentliches Ergebnis 18.689 28. Jahresergebnis 89.608 1.837.686 1.858.952 1 1.333.086 1.309.011 -24.075 -2 379.538 390.814 11.276 3 270.463 271.782 1.319 0 81.402 81.159 -243 0 61.051 60.754 -297 0 179.961 178.028 -1.933 -1 121.486 110.282 -11.204 -9 84.496 88.380 3.884 5 49.494 3.594 -45.900 -93 60.801 63.196 2.395 4 24.137 24.163 26 0 938.114 924.557 -13.557 -1 701.768 673.069 -28.699 -4 126.983 124.627 -2.356 -2 92.005 82.093 1.851.295 1.850.761 -534 0 -13.608 8.191 1.808 0 21.266 Zeitraum Januar bis September 2013 Abweichung PlaIst nung absolut in % 8 9 10 11 -13.608 Seite 1 9.999 21.799 160 1.320.404 1.225.737 12.682 1.808 23.607 173 83.274 -9.912 -11 -94.667 -7 70.592 557 1.949 12.682 85.224 72.542 572 07.11.2013 Anlage 1 Ergebnishaushalt LHH in Tausend € Bewertung durch OE 20 Für den Gesamthaushalt wird mit Stand 30.09.2013 eine Verbesserung von 23,6 Mio.€ prognostiziert, die im Wesentlichen aus Mehrerträgen resultiert. Die Mehrerträge von 21 Mio. € berechnen sich wie folgt: TH 99 18,9 Mio.€ Steuern TH 20 9,9 Mio.€ Konzessionsabgabe Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft TH 18 2,0 Mio. € von der Agentur für Arbeit für ATZ TH 43 1,5 Mio. € zusätzliche Drittmittel, die zu erhöhtem Aufwand führen TH 50 - 5,5 Mio. € davon 3,5 Mio. € Wohngeld, 2 Mio. € Beschäftigungsförderung TH 59 - 3,5 Mio. € 11,5 Mio. € Mindererträge aufgrund reduziertem Aufwand (entsprechender Minderaufwand unter Ziffer 18) sowie 8 Mio. € Mehrerträge durch erhöhte Spitzabrechnung sowie höhere lfd. Abschläge TH 51 - 2,4 Mio. € Produkt Kindertagesbetreuung Die Aufwendungen für aktives Personal und Versorgung werden in der Jahresprognose um 11 Mio. € überschritten. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Überschreitung teilweise bis zum Jahresende durch Gegensteuerungsmaßnahmen reduziert bzw. konkret durch Mehrerträge und Umwandlungen bei den Sachaufwendungen gedeckt werden kann. Es verbleibt voraussichtlich ein Mehraufwand von mind. 5,5 Mio. €, der gesamtstädtisch gedeckt wird. Die Abschreibungen liegen in der Prognose um 3,9 Mio. € über der Planung. Verursacht wird dies in Höhe von 2,2 Mio. € im TH 99 aufgrund ungeplanter Bereinigung von Forderungen sowie 1,6 Mio. € im TH 18 durch nicht veranschlagte Abschreibungen für Sammelposten (bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungswert mehr als 150 € bis 1000 € ohne Umsatzsteuer beträgt). Bei den Transferaufwendungen wird ein Minderaufwand von 13,6 Mio.€ prognostiziert, der durch eine positive Entwicklung der Fallzahlen im TH 59 in Höhe von 11,5 Mio. € bei entsprechenden Mindererträgen sowie Einsparungen von 3,5 Mio. € beim Wohngeld im TH 50 erzielt wird. Dem Minderaufwand steht ein Mehraufwand von 1,4 Mio.€ als erhöhte Gewerbesteuerumlage im TH 99 entgegen. Die Jahresprognose der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen lässt eine Verbesserung von 4,2 Mio. € als Folge der restriktiven Haushaltsführung erwarten. Seite 2 Informationsdrucksache Landeshauptstadt In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung Nr. Anzahl der Anlagen i 2379/2013 3 Zu TOP Bericht über das 3. Quartal 2013 Mit dieser Drucksache legt die Verwaltung die Berichte über das dritte Quartal 2013 für die Teilergebnishaushalte 20 und 99 des Fachbereichs Finanzen sowie für den Teilergebnishaushalt 32 des Fachbereichs Recht und Ordnung vor. Die Quartalsberichte bestehen aus 3 Teilen: - Teil I: Übersicht über die Entwicklung des Teilergebnishaushaltes des Fachbereichs - Teil II: Darstellung der wesentlichen Produkte mit Zielen und Kennzahlen sowie der Zielerreichung sowie eine Übersicht über die finanzielle Entwicklung für jedes wesentliche Produkt des Teilhaushaltes - Teil III: Darstellung von Zielen und Maßnahmen im Leistungsbericht des Fachbereichs Die Quartalsberichte wurden zum Stichtag 30.09.2013 erstellt. Änderungen bei wesentlichen Produkten, ihren Zielen oder Kennzahlen können von den Ratsgremien im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen beantragt und beschlossen werden. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Mit dieser Informationsdrucksache wird über die finanzielle Entwicklung und die Zielerreichung der Fachbereiche berichtet. Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht unmittelbar betroffen. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 20.10 -1- Hannover / 11.11.2013 -2- 05.11.2013 Teil I Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Finanzen Zeitraum Januar bis Dezember 2013 Ergebnis Gesamtbetrag Prognose Abweichung 2012 Ansatz 2013 incl. HR 2013 absolut in % 1 2 3 4 5 6 12. Summe ordentliche Erträge 13. Aufwendungen für aktives Personal 14. Aufwendungen für Versorgung 15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen 16. Abschreibungen 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Transferaufwendungen 19. sonstige ordentliche Aufwendungen 20. Summe ordentliche Aufwendungen 21. ordentliches Ergebnis 24. außerordentliches Ergebnis 25. Jahresergebnis 28. Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 29. Ergebnis mit internen Leistungsbeziehungen Zeitraum Januar bis September 2013 Abweichung Planung Ist absolut in % 7 8 9 10 124.845 119.220 119.220 129.098 9.878 8 71.563 69.237 -2.326 -3 12.785 11.962 11.962 11.862 -100 -1 8.971 8.384 -587 -7 2.334 4.568 4.568 4.568 0 0 3.426 3.116 -310 -9 14.849 13.967 13.995 14.391 396 3 12.008 11.679 -329 -3 5.539 138 138 197 59 43 133 68 -65 0 0 0 1.000 4.755 4.755 0 0 4.755 4.755 0 0 1.487 1.969 2.028 1.750 -278 -14 1.291 836 -455 -35 39.344 33.604 37.446 37.523 77 0 30.584 28.838 -1.746 -6 85.501 85.616 81.774 91.575 9.801 12 40.979 40.399 -580 -1 0 0 85.297 85.616 81.774 91.575 9.801 12 40.979 40.399 -580 -1 -4.576 -4.557 -4.557 -4.557 0 0 -3.418 -3.388 30 1 80.721 81.059 77.217 87.018 9.801 13 37.561 37.011 -550 -1 Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt In der Jahresprognose weist der Teilhaushalt eine Verbesserung von 9.801 T€ aus. Diese resultiert im Wesentlichen aus den Mehrerträgen im Produkt Versorgungs- u. Verkehrsgesellschaft gemindert um die Reduzierung der Gewinnabführung der Sparkasse. Die Abweichung in Ziffer 15. ergibt sich aus der Berücksichtigung der Nachzahlung des Stadtanteils Stadtentwässerung in Höhe von 455 T€. Hier kann die Freigabegrenze in Höhe von 80 Prozent nicht eingehalten werden. Aus buchungstechnischen Gründen konnten bei der Ziffer 16. bisher keine Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen gebucht werden. Hierdurch begründet sich die Abweichung zwischen Planung (Spalte 7) und Ist (Spalte 8). Die im IST ausgewiesenen Werte beziehen sich nur auf Abschreibungen auf Finanzvermögen. Des weiteren ist aufgrund der genehmigten Erlassanträge bei Gewerbesteuervorgängen (Altfälle) mit einer Erhöhung der Abschreibungen zu rechnen. Bei der Ziffer 19. wird aufgrund der Prognose und der bis dato abgeflossenen Mittel an der Einhaltung der Freigabegrenze in Höhe von 80 Prozent bei den beeinflussbaren Aufwendungen festgehalten. Seite 1 X X -49 X 2.350 -205 Erläuterung Teil I: Entwicklung des Teilergebnishaushaltes in Tausend Euro X 05.11.2013 Teil III Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Finanzen Teil III: Leistungsbericht Nachhaltige Finanzpolitik als strategisches Ziel Ziele (in 2013) Struktureller Haushaltsausgleich und Schuldenabbau Steigerung der Wirtschaftlichkeit Stetige Verbesserung von Service und Organisation Legende: Maßnahmen (in 2013) Zielerreichung Haushaltsausgleich und restriktive Bewirtschaftung des lfd. Haushalts Abrechnung HSK VII Umsetzung HSK VIII Konzessionsverträge, Fortsetzung des Verfahrens Begleitung der Geländeentwicklungsplanung DMAG Externes Derivatecontrolling Erstellung Jahresabschluss 2012 Fortführung Aufbau Finanzcontrolling/Investitionscontrolling Kommunaler Geamtabschluss Optimierung der Durchschnittsverzinsung des Kreditportfolios Auswertung und Umgang mit der Thematik Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand effektives Forderungsmanagement Aktualisierung des Zahlungsverkehrs, Umstellung auf SEPA Überarbeitung der Quartalsberichte Anbindung an den elektronischen Rechtsverkehr der Justizportale Maßnahme läuft planmäßig Maßnahme läuft mit Schwierigkeiten / Risiken Maßnahme läuft nicht Maßnahme ist abgeschlossen Seite 2 31.03. 30.06. 30.09. 31.12. 05.11.2013 Teil I Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Recht und Ordnung Zeitraum Januar bis Dezember 2013 Ergebnis Gesamtbetrag Prognose Abweichung 2012 Ansatz 2013 incl. HR 2013 absolut in % 1 2 3 4 5 6 12. Summe ordentliche Erträge 13. Aufwendungen für aktives Personal 14. Aufwendungen für Versorgung 15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen 16. Abschreibungen Zeitraum Januar bis September 2013 Abweichung Planung Ist absolut in % 7 8 9 10 24. außerordentliches Ergebnis 25. Jahresergebnis 28. Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 29. Ergebnis mit internen Leistungsbeziehungen x 24.853 25.377 25.377 25.127 -250 -1 19.033 18.811 -222 -1 26.627 23.291 23.291 24.271 980 4 16.400 17.059 659 4 3.366 5.616 5.616 5.616 0 0 4.212 4.170 -42 -1 1.497 1.290 1.299 1.299 0 0 974 702 -272 -28 306 298 298 298 0 0 224 93 -131 -58 x 0 0 0 0 0 0 4.292 2.779 -1.513 -35 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Transferaufwendungen 19. sonstige ordentliche Aufwendungen 20. Summe ordentliche Aufwendungen 21. ordentliches Ergebnis Erläuterung Teil I: Entwicklung des Teilergebnishaushaltes in Tausend Euro 4.410 5.723 5.723 4.743 -980 -17 36.206 36.218 36.227 36.227 0 0 26.102 24.803 -1.299 -5 -11.353 -10.841 -10.850 -11.100 -250 -2 -7.069 -5.992 1.077 15 0 0 -11.353 -10.841 -10.850 -11.100 -250 -2 -7.069 -5.992 1.077 15 -4.996 -4.871 -4.871 -4.871 0 0 -3.653 -3.659 -6 0 -16.348 -15.712 -15.721 -15.971 -250 -2 -10.722 -9.651 1.071 10 Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 15 und Zeile 19) werden sich bis Jahresende vermutlich planmäßig entwickeln. Die Erträge liegen nach dem dritten Quartal weiterhin leicht hinter der Planung zurück. Es ist aber davon auszugehen, dass die geplanten Erträge im Teilhaushalt mit Ausnahme des Produktes Staatsangehörigkeit bis Jahresende erreicht werden; dieser Minderertrag wird voraussichtlich nicht im Teilhaushalt aufgefangen werden können. Aus buchungstechnischen Gründen konnten bisher keine Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen gebucht werden. Hierdurch begründet sich die Abweichung zwischen Planung (Spalte 7) und Ist (Spalte 8). Die ggfs. im IST ausgewiesenen Werte beziehen sich nur auf die Abschreibungen auf FInanzvermögen. Der Personalmehraufwand wird durch Minderaufwand bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen im Teilhaushalt gedeckt. Seite 1 x x 05.11.2013 Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Recht und Ordnung Ergebnis 2012 1 Staatsangehörigkeit 12204 ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen ordentliches Ergebnis außerordentliches Ergebnis Anteil fachbereichsint. Dienstleist. Anteil interne Leistungsbez. Ergebnis Zeitraum Januar bis Dezember 2013 Ansatz Gesamtbetrag Prognose Abweichung 2013 incl. HR 2013 absolut in % 2 3 4 5 6 Zeitraum Januar bis September 2013 Abweichung PlaIst nung absolut in % 7 8 9 10 1.449 5.487 -4.038 1.624 5.523 -3.899 1.624 5.523 -3.899 1.374 5.523 -4.149 -250 0 -250 -15 0 -6 1.218 4.142 -2.924 1.173 3.657 -2.483 -45 -485 441 761 476 -5.274 980 383 -5.262 980 383 -5.262 980 383 -5.512 0 0 -250 0 0 -5 735 287 -3.946 39 -2.522 -735 -248 1.424 Erläuterungen Teil II: Entwicklung der wesentlichen Produkte in Tausend Euro -4 x -12 x 15 -100 -86 36 Erläuterungen Die Erträge liegen leicht hinter den Erwartungen zurück. Die Erträge werden sich bis Jahresende voraussichtlich durch Einbußen bei den Gebührenerhebungen für Aufenthaltstitel verringern, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.03.2013 (BVerwG 1 C 12.12) entschieden hat, dass die von türkischen Arbeitnehmern erhobenen Gebühren nicht mit dem Assoziationsrecht EWGTürkei zu vereinbaren sind, da sie im Verhältnis zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger zu hoch sind. Seit dem 03.07.13 werden deshalb entsprechend einer Anregung des Niedersächsischen Innenministerium vom 18.06.2013 für die Ausstellung aller Aufenthaltstitel von assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen grundsätzlich einheitliche Gebühren in Höhe von 28,80 € erhoben. Für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gebühr 22,80 €. Auf das Jahr gerechnet könnten die Einbußen 250.000 € bis 350.000 € betragen, eventuell auch weniger. Hinzu kommen ggf. Rückerstattungsansprüche. In der Prognose gehen wir von einer Abweichung von 250.000 € für 2013 aus. Die Verrechnung der Anteile der Fachbereichsinternen Dienstleistungen sowie die Anteile der internen Leistungsverrechnung konnten nicht zum Berichtsstichtag durchgeführt werden, so dass sie in diesem Quartalsbericht nicht dargestellt sind. Im zweiten Quartal wurden 371 Einbürgerungen vorgenommen. Die Zahl der in der Landeshauptstadt Hannover gemeldeten Ausländer betrug 80.011. Daraus ergibt sich eine rechnerische Einbürgerungsquote für die Landeshauptstadt Hannover von 1,75. Der Bundesdurchschnitt betrug im Jahr 2012 1,46. Seite 2 Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Recht und Ordnung Teil II: Ziele der wesentlichen Produkte Wesentliches Produkt Ziele Kennzahlen Plan Ist Abweichung Zielerreichung 31. 30. 30. 03. 06. 09. Staatsangehörigkeit Hohe Einbürgerungszahl gemessen am Einbürgerungen gemessen an der Bundesdurchschnitt trotz rückläufiger Antragszahlen halten ausländischen Bevölkerung: Bund Quelle: Statistisches Bundesamt, Einbürgerungsquote 1,46 (2012) Hannover Quelle: eig. Statistik Quote 2013 : Prognose 1,75 80.011 Ausländer (AZR, 30.06.2013)** 1. Quartal 2013 276 2. Quartal 2013 404 3. Quartal 2013 371 Ergebnis 2012 1509 Einbürgerungen Planwert 2013 1360 Einbürgerungen Quote LHH 2012: 1,97 **Ausländerzentralregister Legende: Ziel wird übererfüllt Ziel wird erreicht Zielerreichung mit Schwierigkeiten / Risiken Ziel wird nicht erreicht Ziel wurde erreicht >1,46 1,75 19,86% 31. 12. 05.11.2013 Teil III Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Recht und Ordnung Teil III: Leistungsbericht Kundenzufriedenheit als strategisches Ziel Ziele (in 2013) Weiterer Ausbau Kundenservice Maßnahmen (in 2013) Zielerreichung Vorbereitung der räumlichen Zusammenlegung des FB. 31.03. 30.06. 30.09. Laufende Förderung von Einbürgerungen Legende: Maßnahme läuft planmäßig Maßnahme läuft mit Schwierigkeiten / Risiken Maßnahme läuft nicht Maßnahme ist abgeschlossen Seite 4 31.12. 05.11.2013 Teil I Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeitraum Januar bis September 2013 Abweichung Planung Ist absolut in % 7 8 9 10 Zeitraum Januar bis Dezember 2013 Abweichung Ergebnis Gesamtbetrag Prognose 2012 Ansatz 2013 incl. HR 2013 absolut in % 1 2 3 4 5 6 12. Summe ordentliche 1.100.822 Erträge 13. Aufwendungen für aktives Personal 14. Aufwendungen für Versorgung 15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen 16. Abschreibungen 2.376 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Transferaufwendungen 19. sonstige ordentliche Aufwendungen 20. Summe ordentliche Aufwendungen 21. ordentliches Ergebnis 24. außerordentliches Ergebnis 25. Jahresergebnis 28. Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 29. Ergebnis mit internen Leistungsbeziehungen 1.058.748 1.058.748 1.077.648 18.900 2 2.196 2.196 0 61.318 60.126 60.126 62.639 2.513 4 437.475 449.350 449.350 450.700 1.350 0 1.225 1.225 1.226 1 0 501.169 510.701 510.701 516.761 6.060 599.652 548.047 548.047 560.887 12.840 64 64 560.951 12.904 4.116 603.768 603.768 548.047 548.047 548.047 548.047 560.951 12.904 769.537 769.537 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.097 1.097 24.132 0 337.013 331.825 -5.188 24.132 0 x -2 x 0 0 1 361.147 357.055 -4.092 -1 2 408.390 412.482 4.092 1 64 64 408.390 412.545 4.155 1 0 0 0 408.390 412.545 4.155 1 2 x 0 x 2 2 2 Erläuterung Teil I: Entwicklung des Teilergebnishaushaltes in Tausend Euro Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt Der Teilhaushalt 99 weist eine Verbesserung von 12,9 Mio. aus, die im Wesentlichen durch die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer begründet ist. Die Mittelfreigabe kann aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nicht in allen Positionen eingehalten werden. 12. Summe ordentliche Erträge Die Gewerbesteuererträge liegen aktuell über dem Planansatz. Es wird mit einem leichten Ertragsplus von 9 Mio. € gerechnet. Auch die positive Entwicklung der Einkommensteuer sorgt für die Steigerung der Ertragslage. 16. Abschreibungen Die ausgewiesenen Beträge bei den Abschreibungen sind durch Abschreibungen auf Forderungen Niederschlagungen / Erlassen begründet. Entsprechende Ansätze wurden nicht veranschlagt. 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Prognose weist einen Mehraufwand in Höhe von 2,5 Mio. € aus. Dieser ist im Wesentlichen durch die Anpassung des Ergebnisses der Zinsen für Investitionskredite an die aktuelle Entwicklung begründet. Die Zahlungstermine für Kredite verlaufen ungleich über die Perioden. Dieses betrifft ebenso die Weiterleitungen an die Betriebe, die im Jahresverlauf ausgeglichen werden. 18. Transferaufwendungen Durch die Steigerung der Gewerbesteuererträge ist eine Aufwandsteigerung bei den Umlagen zur Gewerbesteuer zu berücksichtigen. Seite 1 Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Allgemeine Finanzwirtschaft Ergebnis 2012 1 Steuern, allg. 61101 Zuweisungen, allg. Umlage ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen ordentliches Ergebnis außerordentliches Ergebnis Anteil fachbereichsint. Dienstleist. Anteil interne Leistungsbez. Ergebnis Sonstige allgemeine 61201 Finanzwirtschaft ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen ordentliches Ergebnis außerordentliches Ergebnis Anteil fachbereichsint. Dienstleist. Anteil interne Leistungsbez. Ergebnis Ansatz 2013 2 1.091.660 1.042.994 445.116 454.575 646.544 588.419 Zeitraum Januar bis Dezember 2013 Abweichung Gesamtbetrag Prognose incl. HR 2013 absolut in % 3 4 5 6 Zeitraum Januar bis September 2013 Abweichung PlaIst nung absolut in % 7 8 9 10 1.042.994 454.575 588.419 1.060.494 459.422 601.072 17.500 4.847 12.653 2 1 2 782.246 764.875 -17.371 340.931 337.507 -3.424 441.315 427.368 -13.947 -2 -1 -3 -3 646.544 588.419 588.419 601.072 12.653 2 441.315 427.368 -13.947 9.161 56.053 -46.892 4.116 15.754 56.126 -40.372 15.754 56.126 -40.372 17.154 57.339 -40.185 64 1.400 1.213 187 64 9 2 0 4.662 4.662 19.548 19.548 -14.886 -14.886 64 0 0 0 0 0 0 -42.776 -40.372 -40.372 -40.249 123 0 -14.886 -14.823 63 0 Erläuterungen Produkt 61101 Insgesamt wird von einer Verbesserung des Ergebnisses in Höhe von 12,7 Mio. € ausgegangen. Dabei wird eine 100 % Mittelfreigabe vorrausgesetzt. Produkt 61201 Es wird von einem planmäßigem Verlauf unter Ausschöpfung der 100 % Mittelfreigabe ausgegangen. Erläuterungen Teil II: Entwicklung der wesentlichen Produkte in Tausend Euro Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Allgemeine Finanzwirtschaft Teil II: Ziele der wesentlichen Produkte Wesentliches Produkt Ziele Kennzahlen Plan Ist Abweichung Zielerreichung 31. 30. 30. 03. 06. 09. Sicherung eines positiven Produktsaldos und des Anteils 1. Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine an den Erträgen des Gesamthaushalts Umlagen 2. Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Legende: Optimierung der Durchschnittsverzinsung des Kreditportfolios der LHH Ziel wird übererfüllt Ziel wird erreicht Zielerreichung mit Schwierigkeiten / Risiken Ziel wird nicht erreicht Ziel wurde erreicht Produktsaldo in Mio. € 588 427 -161 Nettoertragsanteil an den Gesamterträgen 32 v. H. 33 v. H. +1 Prozentpunkt Durchschnittl. Verzinsung des Kreditportfolios der LHH gemessen an einem Vergleichswert (Benchmark). Als geeignete Benchmark für das Kreditportfolio der LHH ist der Durchschnittszinssatz börsennotierter Wertpapiere anzusehen. Die Werte hierfür werden von der Bundesbank veröffentlicht und zur Ermittlung der Zinskurve verwendet. Eine jährliche an das Kapitalmarktniveau angepasste Benchmark der Durchschnittsverzinsung ist zu erreichen. Benchmark 4,5 v.H IST- bzw. Plan 4,4 v. H. 3,2 v. H. 1,3 Prozentpunkte 31. 12. Informationsdrucksache Landeshauptstadt In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung Nr. Anzahl der Anlagen i 2350/2013 1 Zu TOP Bericht über das 3. Quartal 2013 für den Teilhaushalt Rechnungsprüfungsamt Mit dieser Drucksache legt die Verwaltung den Quartalsbericht für das 3. Quartal 2013 für den Teilergebnishaushalt des Rechnungsprüfungsamtes vor. Der Quartalsbericht enthält die Übersicht über die Entwicklung des Teilergebnishaushaltes des Amtes. Der Quartalsbericht wurde zum Stichtag 30.09.2013 erstellt. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Mit dieser Informationsdrucksache wird über die finanzielle Entwicklung und die Zielerreichung der Fachbereiche berichtet. Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht unmittelbar betroffen. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 14 Hannover / 11.11.2013 -1- 08.11.2013 Teil I Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013 Rechnungsprüfungsamt Zeitraum Januar bis Dezember 2013 Abweichung Ergebnis Gesamtbetrag Prognose 2012 Ansatz 2013 incl. HR 2013 absolut in % 1 2 3 4 5 6 12. Summe ordentliche Erträge 13. Aufwendungen für aktives Personal 14. Aufwendungen für Versorgung 15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen 16. Abschreibungen Zeitraum Januar bis September 2013 Abweichung Planung Ist absolut in % 7 8 9 10 422 752 752 752 0 0 564 541 -23 -4 2.357 2.067 2.067 2.011 -56 -3 1.550 1.431 -119 -8 634 1.226 1.226 1.226 0 0 919 820 -99 -11 4 4 4 4 0 0 3 1 -2 1 1 1 1 0 0 1 0 -1 -100 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Transferaufwendungen 19. sonstige ordentliche Aufwendungen 20. Summe ordentliche Aufwendungen 21. ordentliches Ergebnis 24. außerordentliches Ergebnis 25. Jahresergebnis 28. Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 29. Ergebnis mit internen Leistungsbeziehungen -67 X 0 0 0 0 0 0 20 25 25 20 -5 -20 19 9 -10 3.016 3.323 3.323 3.262 -61 -2 2.492 2.260 -232 -9 -2.593 -2.571 -2.571 -2.510 61 2 -1.928 -1.719 209 11 0 0 -53 X -2.593 -2.571 -2.571 -2.510 61 2 -1.928 -1.719 209 11 -232 -227 -227 -227 0 0 -171 -171 0 0 -2.825 -2.798 -2.798 -2.737 61 2 -2.099 -1.890 209 10 Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt Der Teilhaushalt weist eine Verbesserung von 61 T€ aus, die im Wesentlichen aus Minderaufwendungen bei Aufwendungen für aktives Personal und sonstigen ordentlichen Aufwendungen resultiert. Die Mittelfreigabe scheint auskömmlich zu sein. Abweichungen werden sich im 4. Quartal 2013 durch weiteren Abfluss der Mittel ausgleichen. Die Erträge werden voraussichtlich zum Jahresende vollständig eingehen. Stellungnahme 20 Seite 1 Erläuterung Teil I: Entwicklung des Teilergebnishaushaltes in Tausend Euro Fraktion DIE LINKE. ( Antrag Nr. 1907/2013 ) Eingereicht am 05.09.2013 um 15:27 Uhr. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt. Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten Antrag: In der Tarifordnung für die städtischen Schwimmbäder wird unter Punkt 7.b. der Halbsatz „bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres“ gestrichen. Begründung: Die bisherige Praxis, die ermäßigten Tarife nur bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zu gewähren, diskriminiert z. B. Studentinnen und Studenten, die ihre Studienberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben. Die Regelung entspricht auch sonst nicht mehr den heutigen Lebensrealitäten. Oliver Förste Fraktionsvorsitzender Hannover / 06.09.2013 -1- Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung b Nr. Anzahl der Anlagen 2132/2013 1 Zu TOP Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover Antrag, der als Anlage 1 beigefügten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013 zuzustimmen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen. -1- Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme Einzahlungen Auszahlungen Saldo Investitionstätigkeit 0,00 Teilergebnishaushalt 66 Angaben pro Jahr Produkt 54602 Parkeinrichtungen Ordentliche Erträge Öffentlichrechtl. Entgelte Ordentliche Aufwendungen 6.840.000,00 Sach- und Dienstleistungen Saldo ordentliches Ergebnis 15.000,00 6.825.000,00 Durch die Erhöhung der Parkgebühren werden Mehrerträge ab 2014 in Höhe von jährlich 360.000 € erwartet. Dem stehen in 2014 einmalig Aufwendungen in Höhe von 15.000 € für die Umstellung der Parkscheinautomaten gegenüber. Begründung des Antrages Am 23.02.2012 hat die Ratsversammlung abschließend über die DS-Nr. 2351/2011 zum Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII) beraten. Das Konzept beinhaltet unter der laufenden Maßnahmen-Nr. 120 eine Erhöhung der Parkgebühren um 0,10 €/h in den Parkgebührenzonen I und II. Die jährlichen Mehrerträge wurden von der Verwaltung mit 180.000 € ermittelt. Mit dem Änderungsantrag DS-Nr. 0302/2012 hat die Ratsversammlung am 23.02.2012 eine Erhöhung der Erträge um weitere 180.000 € auf 360.000 € beschlossen. In der Begründung wird eine Erhöhung der Gebühren um 0,20 €/h vorgeschlagen. Zur Umsetzung der Erhöhung der Gebühren von 1,60 €/h um 0,20 €/h auf 1,80 €/h in der Parkgebührenzone I und von 1,10 €/h auf um 0,20 €/h auf 1,30 €/h in der Zone II muss die Parkgebührenordnung geändert werden. Dazu ist ein Beschluss der Ratsversammlung erforderlich. Die Erhöhung der Gebühren erfordert eine Umstellung der Parkscheinautomaten einschließlich Änderung der Beschilderung. Die Kosten werden auf 15.000 € veranschlagt. Die Umstellung der Parkscheinautomaten wird unmittelbar nach in Kraft treten der geänderten Gebührenordnung Anfang 2014 erfolgen. 66.1 Hannover / 15.10.2013 -2- Anlage 1 Drucksache-Nr. zur /2013 Landeshauptstadt Hannover Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013. Aufgrund des § 6 a Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (Bundesgesetzblatt I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (Bundesgesetzblatt I S. 3044), hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am xx.xx.2013 folgende Verordnung beschlossen: Artikel 1 Die Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013 wird wie folgt geändert: In § 1 Absatz 2 wird a) b) c) d) der Betrag „0,80 €“ durch „0,90 €“ der Betrag „0,55 €“ durch „0,65 €“ der Betrag „16/600 €“ durch „18/600 €“ der Betrag „11/600 €“ durch „13/600 €“ ersetzt. Artikel 2 Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Hannover, den Oberbürgermeister Vorstehende Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hannover, den Oberbürgermeister Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In die Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Sozialausschuss In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung b Nr. Anzahl der Anlagen 1434/2013 2 Zu TOP Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost Antrag, als Satzung (Anlage 1) zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost vom 16.10.1997 für den in der Anlage 1 näher beschriebenen Teilbereich aufgehoben. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden eine Vielzahl von Projekten durchgeführt, die jeweils entsprechend ihrer Zielsetzung entweder geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch ausgerichtet waren. Die Maßnahmen und Projekte wurden in den jährlich aktualisierten "Integrierten Handlungskonzepten", zuletzt fortgeschrieben im Jahr 2008 (DS 2153/2008), ausführlich dargestellt. Durch die Aufhebung der Satzung erfolgt keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner Gruppen, wie z.B. behinderter Menschen. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages Seit der förmlichen Festlegung vor 14 Jahren konnte mit dem Einsatz von mehr als 19,5 Mio. Euro an Städtebauförderungsmitteln und weiteren investiven städtischen Mitteln die -1- Wohn- und Aufenthaltsqualität innerhalb des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost grundlegend verbessert werden. Diese Investitionen initiierten ein Mehrfaches an Ausgaben, die von privaten Eigentümern zur Verbesserung der Wohnungen eingesetzt wurden. Zu den wichtigsten Projekten gehören: • Abriss der Klingenthal Hochhäuser • Neubebauung der Klingenthal-Fläche mit Einfamilienhäusern • Spielpark Holzwiesen • Modernisierung des Emmy-Lanzke-Hauses (altengerechte Wohnungen und verschiedene sozialen Einrichtungen) • Umgestaltung des Vahrenheider Marktes (insbesondere des Brunnenplatzes und der Ladenzeile) • Erneuerung des Spielplatzes Magdeburger Straße • Platzgestaltung Plauener Straße Weiterhin wurde die Modernisierung von mehr als 1.000 Wohnungen mit 9 Mio. Euro aus Städtebauförderungsmitteln gefördert. Weitere 900.000 Euro sind aus Mitteln des Jugendund Sozialdezernats in verschiedene sozialintegrative Projekte geflossen. Durch das Zusammenwirken von baulichen und sozialen Maßnahmen wurden erfolgreich die Grundlagen für eine weiterhin positive Entwicklung des Stadtteils Vahrenheide geschaffen. Im Ergebnis kann für die Sanierung Vahrenheides eine positive Bilanz gezogen werden. Die Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgt nach § 162 Abs.1, Nr. 1 BauGB, weil die Sanierung durchgeführt ist und keine weiteren Städtebauförderungsmittel für Vahrenheide-Ost zur Verfügung stehen. Die Entlassung eines ersten Teilbereiches des Sanierungsgebietes (s. Plandarstellung in Anlage 2) wurde bereits Anfang 2012 durch die Drucksache 1828/2011 N1 beschlossen. Gegenstand der vorliegenden Drucksache ist die Entlassung des zweiten Teilbereiches und damit die vollständige Aufhebung der Sanierungssatzung. Die im Prozess der Sanierung entstandenen Instrumente der politischen Mitbestimmung, insbesondere das Stadtteilforum (als Bürgerforum) sowie das Quartiersmanagement (bis auf weiteres mit einer halben Stelle, finanziert durch die GBH) sollen auch nach der Entlassung weiter geführt werden (siehe hierzu auch DS 1837/2010 zur „Sicherung der Nachhaltigkeit des Sanierungsprogramms in Vahrenheide-Ost“). Der Quartiersfonds wurde im Haushaltsentwurf letztmalig für das Jahr 2014 eingestellt. Die Vergabe der Mittel wird voraussichtlich über die Sanierungskommission erfolgen, die bis Ende 2014 ihre Arbeit vollständig einstellen wird. Zur Dokumentation der Sanierungserfolge wurde im August 2007 die Broschüre „Vahrenheide-Ost – Ein Stadtteil erneuert sich“ erstellt. Ergänzend wurde im Dezember -2- 2012 eine „Abschluss-Sanierungszeitung“ herausgegeben. 61.41 Hannover / 05.06.2013 -3- Anlage 1 - zur DS Nr. Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost Aufgrund des § 162 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost vom 16.10.1997 – bekannt gemacht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 2 vom 21.01.1998 – wird aufgehoben. (2) Die Grenzen des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost mit den Teilbereichen der Entlassung sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Der Plan liegt in der städtischen Bauverwaltung, Sachgebiet Stadterneuerung, RudolfHillebrecht-Platz 1, Zimmer 700 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. §2 Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover in Kraft. Hannover, den Der Oberbürgermeister in Vertretung Mönninghoff 1. Stadtrat 0>KFBORKDPDB?FBQ 3>EOBKEBFAB,PQ (SFO[F (FMUVOHTCFSFJDIEFT Geltungsbereich des 4BOJFSVOHTHFCJFUFT Sanierungsgebietes &OUMBTTVOHTHFCJFUF 1. Teilbereich [VN (Entlassung bereits erfolgt) [VN 2. Teilbereich (vollständige Entlassung mit Satzungsbeschluss) c #BTJTEBUFO4UBEULBSUF -))BOOPWFS(FPJOGPSNBUJPO PIOF.BTUBC Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Sozialausschuss In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung An die Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost (zur Kenntnis) An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis) b 1. Ergänzung Nr. Anzahl der Anlagen 1434/2013 E1 2 Zu TOP Abschluss der Sanierung Vahrenheide-Ost (1. Ergänzung) Antrag, dem Zusatzantrag Drs.-Nr. 15-1520/2013 des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (einstimmiger Beschluss vom 19.06.2013, hier Anlage 1) und dem gleichlautenden Antrag der Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost (einstimmiger Beschluss vom 17.06.2013, hier Anlage 2) nicht zuzustimmen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Es wird auf die Drs.-Nr. 1434/2013 verwiesen. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages Der Quartiersfonds für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost ist im Ergebnishaushalt der OE 61.41 bis einschließlich 2014 angemeldet. In der Drs.-Nr. 1837/2010 N1 zur „Sicherung der Nachhaltigkeit des Sanierungsprogramms in Vahrenheide-Ost“ wurde festgelegt, den Quartiersfonds nach Abschluss der Sanierung zwei weitere Jahre zur Verfügung zu stellen. -1- In der Drucksache wird davon ausgegangen, dass ein erster Teilbereich bereits Ende 2010 aus der Sanierung entlassen wird und anschließend eine zweijährige Weiterführung des Quartiersfonds erfolgt. Diese Verfahrensweise entspricht der allgemeinen Verstetigungs-Strategie, die in allen Sanierungsgebieten Hannovers Anwendung findet. Tatsächlich aber verzögerte sich der Sanierungsabschluss und die Satzung zur Teilentlassung trat erst 2012 in Kraft. Damit verschiebt sich die Weiterführung des Quartiersfonds auf die beiden Folgejahre 2013 und 2014. Die Vergabe der Mittel soll weiterhin nach Empfehlung durch das Stadtteilforum und der Sanierungskommission erfolgen. Hierzu sind nach aktueller Einschätzung neben der „Abschluss-Sitzung“ im Oktober 2013 zwei weitere Sitzungen der Kommission 2014 notwendig. Im Anschluss (ab 2015) können für Projekte und Maßnahmen Mittel aus dem Haushaltsansatz für Quartiersmanagement in Nichtfördergebieten beantragt werden. Damit können im Laufe der Sanierung entstandene Projekte und Veranstaltungen weiter verstetigt werden, um die im Rahmen des Sanierungszeitraums erreichten Ziele nachhaltig abzusichern. Das Quartiersmanagement der GBH wird wie in Drs.-Nr. 1434/2013 dargestellt bis auf weiteres zur Unterstützung des Quartiers und nachhaltigen Absicherung der Sanierungserfolge weitergeführt. 61.41 Hannover / 18.09.2013 -2- BÜNDNISgO/DIEGRÜNEN SPD- Fraktion CDU- Fraktion FTAKtiON Yilmaz(DlE LlNKE) Bezirksratsherr Fischer(FDP) Bezirksratsherr Drucks.Nr. ß- 457O Herrn Grunenberg Bezirksbürgermeister ÜberBereichfür Ratsangelegenheiten WahlenundStatistik Stadtbezirke, Rathaus 2 Trammplatz 30159Hannover r:oß Personal Steuetung, Fachbereich undZentral...''.nste BereichRatsang:i.:i3nheiten, WL.ir:r undStalistik Stadtbezirke. | 9.iul'll2013 d3 ln den - Vahrenheide Bothfeld Stadtbezirksrat für die Sitzung a m1 9 . 0 6 . 2 0 1 3 TOP8.2.1. zu DS 143412013 fnterfraktioneller Zusatzantrag mögebeschließen: DerBezirksrat DieVerwaiiung *rirdbeaLrftragt. die Mittelrn Höhevon 25 0ü0€ für den Gebieisfoncis 'lahrenherde-Osinach geendigung der Sanierung fiir eine zw€lähdge irs [nde des..iahres Ubergangszeit 2015weiterin den Haushalteinzi]$tsllen, zur Vergabeder wirdgebetenzu p.r,ilen, DieVerurallung ob das bisherigeVeriahi'en V!rtte: (Aü Gebreisfonds.Siadtteilforum)beibehalten und die eildgüiiige Eeschlussfassung aui den 8e:irksratübe*ragenwerdenkann. Begründung ln der Ratssiizrngvorn 16,02-2A12 wurde beschlossen,die Satzung ube:"die vom 16.10.i 93? für Vahrenheide-Ost iörmlicheFestlegung des Sanierungsgebi€tes einenT*iltrereichaufzuhebsnMittlerweile s1eh1 das ge$ämteGebietkurz vor der lirtlassungausdor $anierung. Maßnahmen zur $icherung Mit der lrucksache1837-201 2 NI stelltedie Verwaltung vcr. Besonders der-Nachhältrgkeit ciesSanierungsprograffims in Vahrenheide-Ost heruorgehoben wird hier die Bedeulungvon Stadtteilfcrum, Quartiersmanagemenl und Sebielsfonds äls lns*ufienteder Bürgerlnnenbeieil;gung und andete *ie &{it1eldes Gebietsicndsdlenen dazu. soziaie,sozial-ku,tur€lie Pro.jekle:u fOrd*rn. posiiiver€ffektezu gewährleisten. solleü lJrn oine Nachhaltigk€,i $nd Verst€tigung der $anierungweiterhinfL:r€ine die fvlitleldes Gebi*isfond$aucbnachBeendigung Übergangszeit bestehenbleiben. Hannover, den19.06.2013 fl*.'d.---(SPD - Fraktion) (Fraktion BÜNDNIS 90/DlEGRÜNEN) Yilmaz(DlELINKE) Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer In den Schulausschuss In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis) b Nr. Anzahl der Anlagen 1837/2013 1 Zu TOP Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof Antrag, zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof zum 01.08.2014 herzustellen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten. -1- Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme I.21101.901 Grundschulen, sonstige Maßnahmen Einzahlungen Auszahlungen Erwerb von bewegl. Sachvermögen 20.000,00 Saldo Investitionstätigkeit -20.000,00 Teilergebnishaushalt 42 Angaben pro Jahr Produkt 24302 21101 Schulformübergreifende Programme und Projekte Grundschulen Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 5.882,50 Abschreibungen 2.000,00 Zinsen o.ä. (TH 99) 500,00 Transferaufwendungen 69.780,00 Saldo ordentliches Ergebnis -78.162,50 Zu den Kosten: Die unter Sach- und Dienstleistungen ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 5.882,50 Euro (Produkte 24302 / 21101) setzen sich wie folgt zusammen: - Dem Schulträger entstehen laufende Aufwendungen durch die Zahlung eines Ganztagsschul-Pauschalbetrages von 500 Euro sowie eines Ganztagszuschlages von 2,50 Euro pro Schülerin und Schüler (jeweils pro Jahr). Das sind pro Jahr maximal 882,50 Euro (Produkt 21101). - Für die Ausstattung der Freizeitbereiche werden einmalig 5.000 Euro im Ergebnishaushalt benötigt. Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 69.780,00 Euro (Produkt 24302) errechnen sich wie folgt: - Auf Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 1993/2010 und Nr. 1781/2011 zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln in Höhe von derzeit bis zu 89.800,00 Euro jährlich (bei ca. 50 Kindern täglich) finanziert werden. Nach jetzigen Erfahrungen nehmen bis zu 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an zwei bis drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis würde dies an dieser zweizügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich bis zu 69.780,00 Euro bedeuten. Dieser Betrag fällt oder steigt je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Bereitstellung der Mittel wird im Bedarfsfall angepasst. -2- Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Drucksache. Für die Ausstattung der Freizeitbereiche werden im Finanzhaushalt 2014 einmalig 20.000,00 Euro eingestellt. Entsprechende Mittel sind im Verwaltungsentwurf 2014 vorgesehen und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2014 zur Verfügung. Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie, Reinigung und Reinigungseigenbedarf, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können. Außerdem führt eine Erhöhung der Arbeitszeiten des Schulverwaltungspersonals zu höheren Personalkostenaufwendungen, die ebenfalls noch nicht benannt werden können. Begründung des Antrages Die Grundschule Kastanienhof hat mit Schreiben vom 07.08.2013 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 4 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 11.06.2013 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 18.06.2013 beteiligt. Das ausführliche Ganztagskonzept ist in der Anlage 1 beigefügt. Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 4 NSchG durch den Schulträger beantragt wird. 42.12.3 Hannover / 30.08.2013 -3- Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 Grundschule Kastanienhof Grundschule Kastanienhof Harenberger Str. 31 30453 Hannover 0511 / 168-4 55 34 Fax 0511 / 168-4 13 50 E-Mail: GS-Kastanienhof @Hannover-Stadt.de www.Grundschule-Kastanienhof.de Hannover, den 05.07.13 Antrag zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule Pädagogisches Konzept I Situation der Schule 1. Schulbezirk Die Grundschule Kastanienhof liegt im Westen Hannovers im Stadtteil Limmer. An der zweizügigen unterrichten 14 Lehrkräfte 150 Schülerinnen und Schüler aus vielen verschiedenen Nationen in acht Klassen. Nach dem aktuellen Sozialbericht der Stadt Hannover von 2013 weist Limmer eine Summe an sozialen Belastungspunkten auf, die deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt. 10,8% der Bevölkerung in Limmer ist ohne Arbeit. 20,1% der Familien beziehen Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 26,9% aller Bewohner Limmers haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil der Alleinerziehenden ist mit über 32% wesentlich höher als im städtischen Durchschnitt. Eine nicht unerhebliche Anzahl unserer Schülerinnen und Schüler kommt aus einem Elternhaus, in dem die Erziehungsberechtigten überfordert sind und deshalb durch den Kommunalen Sozialdienst meist durch eine/n Familienhelfer/in unterstützt werden. Auf der anderen Seite leben eine Reihe unserer Schülerinnen und Schüler in an Bildung sehr interessierten Familien der 'Mittelschicht'. Auf diesem Hintergrund ist die Grundschule Kastanienhof als eine gemeinsame Schule für Kinder mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensbedingungen in sozialer, ethnischer, kultureller, religiöser und individueller Hinsicht anzusehen. 1 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 2. Personelle Situation Im Schuljahr 2012/13 waren insgesamt 14 Grundschullehrkräfte an der Grundschule Kastanienhof tätig. Außerdem arbeiteten 2 Förderschullehrkräfte im Rahmen des RIKs (Regionales Integrationskonzept Hannover Süd-West) an der Schule. Zudem waren 6 Pädagogische Mitarbeiterinnen an der Schule beschäftigt. 3. Räumliche Situation Die Grundschule Kastanienhof verfügt über 15 allgemeine Unterrichts- und Betreuungsräume, einen Computerraum, einen Werkraum mit Brennofen, 1 Textilraum sowie zwei Sporthallen und eine Aula; zwei weitere Räume werden als Küche und als Bibliothek genutzt. Das Schulgelände bietet viele Möglichkeiten für sportliche Betätigungen. Es ist ein großes, grünes Gelände, das gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und Kindern zu einer hügeligen Tobelandschaft umgestaltet wurde. Große freie Flächen und ein Fußballfeld stehen für Ballspiele zur Verfügung. Außerdem gibt es Kletterstangen, Tischtennisplatten und andere Spielgeräte, die Kinder zur Bewegung anregen. Zum Schulgelände gehört außerdem ein Schulgarten, in dem sich unsere Schülerinnen und Schüler bei der Gartenarbeit intensiv körperlich betätigen. Im Gebäude der Grundschule Kastanienhof ist der Hort Kastanienkids e. V. mit 20 Hortplätzen untergebracht, Der Hort wird in Trägerschaft eines Elternvereins betrieben. Außerdem werden einige Räume des Schulgebäudes gemeinsam mit dem Kulturtreff Kastanienhof e. V. genutzt. Das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (Schulisches Angebot) für die Schülerinnen und Schüler des 1. und 2. Jahrgangs findet vor dem Unterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 9.00 Uhr statt. 4. Schulprofil „Gemeinsam wachsen... jeder wie er kann... alle miteinander...“ Dieses Leitmotiv bestimmt die Arbeit an unserer Schule. Wir bemühen uns darum, eine Schule für alle Kinder zu sein. Deshalb gestalten wir den Unterricht so, dass jedes Kind seinem Lern- und Leistungsvermögen entsprechend arbeiten kann, was angesichts der Inklusiven Schule einen immer größer werdenden Stellenwert einnehmen wird. Wir leiten unsere Schülerinnen und Schüler zum eigenständigen Arbeiten an und fördern die sozialen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Projekte und Unterrichtsmethoden. 2 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 Selbstständiges Lernen Um unsere Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Lernen anzuleiten, stellen wir das Lernen des Lernens in den Mittelpunkt unseres Unterrichts. Deshalb • führen wir zweimal im Schuljahr Methodentage durch, • wird in den Klassen häufig in Stationen oder nach Wochenplan gearbeitet und • sorgen wir im Unterricht dafür, dass jedes Kind seinen Fähigkeiten entsprechend arbeiten kann und Erfolgserlebnisse hat Soziales Lernen Wir fördern die sozialen Fähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler durch vielfältige Projekte: • Im 1. und 2. Jahrgang findet Sozialtraining in einer zusätzlichen Unterrichtsstunde statt. • Im 2. Jahrgang findet eine 2-tägige Seminarfahrt zum Thema statt. • Im 3. Jahrgang wird ein theaterpädagogisches Projekt zum Sozialtraining durchgeführt. • An unserer Schule werden Streitschlichter ausgebildet. Nach einem Jahr Ausbildung sind sie dann selbstständig tätig. Zum sozialen Lernen tragen zudem eine aktive Schülervertretung und eigenverantwortliche Zuständigkeitsbereiche der Schülerinnen und Schüler bei. Gesundheitserziehung Wir unterstützen das Lernen unserer Schülerinnen und Schüler durch folgende Sportangebote und Angebote zur Gesundheitserziehung: • Wir nehmen am Projekt Klasse 2000 teil. Durch das Projekt zur ganzheitlichen Gesundheitsförderung entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Verantwortungsgefühl für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlfühlen. • Wir bieten morgens vor dem Unterricht Frühsport an. • Im Rahmen unserer Arbeitsgemeinschaften bieten wir vielfältige sportliche Angebote an. • Unsere Schule ist Partnerschule von Hannover 96. • Unsere Schülerinnen und Schüler nehmen an Fußballturnieren teil. • Im 4. Jahrgang findet regelmäßig Schwimmunterricht statt. • Im Rahmen des Adipositas-Projektes der Region Hannover 'Besser essen, mehr bewegen' werden in allen Klassen Bewegungssequenzen integriert. • In regelmäßigen Abständen bieten wir in Kooperation mit der Region Hannover parallel zum Unterricht Sportangebote für bestimmte Kindergruppen an. (Sport für Mädchen, Sport für Jungen, Hip-Hop, Sport für übergewichtige Kinder ...) • Wir führen regelmäßig Sport- und Spielefeste durch (siehe dazu unsere Homepage: www.Grundschule-Kastanienhof.de). • Wir nutzen den Bewegungsdrang und den Spaß unserer Schülerinnen und Schüler am Sport für Sponsorenläufe (Sponsorenlauf für Haiti im Februar 2010; www.Grundschule-Kastanienhof.de). • Die 2. Pause am Unterrichtsvormittag ist Bewegungspause, zu der Spielzeuge, die zur Bewegung anregen, ausgeliehen werden können. 3 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 Musikalische Erziehung Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im musikalischen Bereich: Seit inzwischen 3 Jahren kooperieren wir mit der Musikschule Hannover. Im Rahmen dessen nahmen im Schuljahr 2012/13 26 Schülerinnen und Schüler am Instrumentalunterricht teil. Im Schuljahr 2013/14 werden noch 13 weitere Kinder dieses Angebot in Anspruch nehmen. Angeleitet von zwei qualifizierten Lehrkräften der Musikschule Hannover lernen die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen das Musizieren auf einer Geige, Bratsche, einem Cello oder einem Kontrabass. Einmal in der Woche findet eine Orchesterprobe mit allen Streichern statt. Unser Streichorchester hatte bereits eine Reihe von Auftritten bei Schulveranstaltungen, in Altenheimen, bei Veranstaltungen der Musikschule oder im Stadtteil. Bei unseren regelmäßigen Schulversammlungen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die Ergebnisse ihrer musikalischen Arbeit der Schulöffentlichkeit vorzustellen. II Motivation für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und somit unser wertvollstes Gut. Um die Bildungsqualität und Chancengleichheit für alle Kinder zu sichern, muss es deshalb Ziel sein, angesichts der veränderten Familienstrukturen (Berufstätigkeit beider Eltern, Alleinerziehende) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. In diesem Bereich haben Schulen eine gesellschaftspolitisch wichtige Dienstleistungsfunktion. Die offene Ganztagsschule leistet einen Beitrag zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden. Sie unterstützt Mütter und Väter, die Kindererziehung und Beruf miteinander verbinden wollen. Dadurch, dass die offene Ganztagsschule eine Betreuung bis 16:00 Uhr bzw. bis 17:00 Uhr gewährleistet, ist es den Eltern möglich, ihren Beruf auszuüben, während sie ihre Kinder gut betreut wissen. Gerade in einem Stadtteil wie Limmer mit einem sehr hohen Anteil an Alleinerziehenden ist eine verlässliche Betreuung und Erziehung außerhalb der Familie von großer Bedeutung. Viele Kinder sind nach der Schule auf sich allein gestellt, da beide Elternteile arbeiten bzw. das Elternteil, bei dem das Kind lebt, arbeitet. Einige Kinder kennen es gar nicht mehr, mit Anderen eine gemeinsame Mahlzeit einzunehmen. Ein gesundes Mittagessen, das zusammen mit anderen gleichaltrigen Jungen und Mädchen eingenommen wird, ist förderlich für ihre Weiterentwicklung. Sinnvolle und kindgemäße Freizeitaktivitäten fehlen. Fernseh- Video- und Computerkonsum in übermäßiger Dauer und nicht kindgerechter Qualität führen zu psychischen Überforderungen. Zudem nehmen die Fälle zu, in denen die Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht mehr ausfüllen können. Viele Familien sind aus unterschiedlichen Gründen psycho-sozial stark belastet, was sich auf das Lern- und Sozialverhalten der Kinder auswirkt. Erfahrungen, die mit „allen Sinnen“ gemacht werden, fehlen. Interaktionen mit anderen Kindern werden seltener. 4 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 Die aufgeführten Probleme können durch die unterrichtlichen und pädagogischen Möglichkeiten an einer Halbtagsschule nicht aufgefangen werden. Schule muss vom Ort zum Lernen zu einem Ort zum Leben werden. Eine offene Ganztagsschule kann dazu einen großen Beitrag leisten. Sie bietet den Kindern die Möglichkeit, in Interaktion mit Anderen Freizeit situativ selbstständig zu gestalten. Außerdem haben Angebote im sportlichen, musikalisch-künstlerischen und handwerklichen Bereich positive Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und das Sozialverhalten der Kinder. III Bestehende Betreuungsangebote und pädagogische Nachmittagsangebote 1. Verlässliche Grundschule Das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule für die Schülerinnen und Schüler des 1. und 2. Jahrgangs findet vor dem Unterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 9.00 Uhr statt. Die durch die Stadt Hannover finanzierte tägliche Hausaufgabenhilfe findet in der Zeit von 14:15 Uhr bis 15:00 statt. 2. Hausaufgaben und Freizeitangebote Finanziell gefördert durch die ev. luth. Landeskirche Hannover und die Klosterkammer Hannover und im Schuljahr 2013/14 durch den sogenannten 'Feuerwehrtopf' der Stadt Hannover bietet der VCP (Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder) seit dem Schuljahr 2012/13 eine pädagogische Nachmittagsbetreuung inklusive Mittagsverpflegung bis 15:00 Uhr an. Im Laufe dieser Zeit haben die Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit, ihre Hausarbeiten anzufertigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VCP arbeiten nach einem situativen Ansatz, der die beiden Aspekte 'Ruhe' und 'Bewegung' in den Mittelpunkt der Aktivitäten für die Kinder stellt. So wird den Kindern Raum für eine selbst bestimmte Freizeitgestaltung gegeben. Je nach Lust und dem gegenwärtigen Bedürfnis kann jedes Kind an jedem Tag neu entscheiden, wie es Freizeit verbringen möchte. Bei der Freizeitgestaltung werden die Kinder durch qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen unterstützt, die auf die Bedürfnisse der Kinder situativ eingehen. Die Resonanz der Schülerinnen und Schüler und der Eltern auf dieses Angebot ist durchweg positiv. Die Kinder fühlen sich nicht verplant, sondern empfinden Freizeit als Raum der Entspannung und der Anregung. Die besonderen pädagogischen Ansätze und die solidarischen und ökologischen Schwerpunkte der Pfadfinderarbeit werden von vielen aktiven Eltern sehr begrüßt. 5 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 3. Hortgruppe der Kastanienkids e. V. Ein besonders gutes Zusammenarbeitsverhältnis besteht zum Erzieherteam der Hortgruppe Kastanienkids e. V. Aufgrund der räumlichen Nähe findet ein direkter Austausch mit dem Lehrerkollegium über Hausaufgaben und Probleme des schulischen Alltags statt, sodass im Weiteren Kinder und ihre Familien präventiv unterstützt werden können, wenn Probleme in und außerhalb der Schule auftreten. 4. Kooperationen Neben der Kooperation mit dem VCP und dem guten Zusammenwirken mit dem Hort Kastanienkids e. V., besteht bereits seit Langem eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Kulturtreff Kastanienhof e.V. und der Grundschule Kastanienhof . Viele Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kastanienhof besuchen Kurse des Kulturtreffs, die am Nachmittag für Kinder angeboten werden. Im Rahmen der Kooperationen zwischen Schule und Sportvereinen arbeitet die Grundschule Kastanienhof schon seit vielen Jahren mit dem TSV Limmer zusammen. So konnten bzw. können Arbeitsgemeinschaften wie Handball, Basketball, Fußball und Tennis angeboten werden. In Kooperation mit der Volkshochschule Hannover bieten wir seit zwei Jahren den Elternkurs 'Mama lernt Deutsch – Papa auch' an. Ab dem Schuljahr 2013/14 findet ein zusätzlicher Alphabetisierungskurs statt. In Kooperation mit der Stadt Hannover bieten wir ab dem Schuljahr 2013/14 das Programm 'Rucksack in der Grundschule' an. Zwischen den beiden Kindertagesstätten im Stadtteil Limmer, dem Hort Kastanienkids und der Grundschule Kastanienhof besteht eine intensive Zusammenarbeit. Zur Kirchengemeinde St. Nikolai besteht ein guter Kontakt. Im Rahmen dessen werden nicht nur der Einschulungsgottesdienst, sondern auch ein Schuljahresabschlussgottesdienst und ein Gottesdienst zu Buß- und Bettag gemeinsam geplant und durchgeführt. Es besteht ein gutes Kooperationsverhältnis mit dem Verein Transition Town Hannover e. V., einer Initiative, die mit Projekten urbanen Gärtnerns und Landwirtschaftens in Hannover präsent ist. In Zusammenarbeit mit dem Verein wird der Schulgarten unserer Schule umgestaltet. Zudem ermöglicht Transition Town unseren Schülerinnen und Schülern unentgeltlich, Bauernhöfe in der näheren Umgebung kennen zu lernen. Im Bereich „gesunde Ernährung, gesundes Frühstück“ kooperiert die Schule mit dem Umweltzentrum Hannover. Wir arbeiten mit Mentor e.V. zusammen. Mitarbeiterinnen des Vereins fördern einzelne Schülerinnen und Schüler im Bereich des Lesens. 6 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 Der Förderverein der Grundschule Kastanienhof unterstützt die Arbeit an unserer Schule. Zum Einen sind immer wieder Eltern bereit, sich ehrenamtlich und durch praktischen Einsatz für die Schule zu engagieren. Zum Anderen findet bei 'Engpässen' eine finanzielle Unterstützung statt. Weitere Kooperationsverhältnisse bestehen zu dem Kontaktbeamten der Polizei und zum Kommunalen Sozialdienst. IV Aufgaben und Ziele einer offenen Ganztagsschule § 2 Bildungsauftrag der Schule NSchG Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler ...weiterentwickeln... Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten, den Gedanken der Völkerverständigung zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammen zu leben, für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu tragen und gesundheitsbewusst zu leben, Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen.... Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln... Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind. Die Aufgaben und Ziele der offenen Ganztagsschule orientieren sich am Bildungsauftrag der Schule. Außerdem müssen die Interessen und der Bedarf der Kinder und deren Eltern berücksichtigt werden. Auf dieser Basis bietet die offene Ganztagsschule die große Chance, Aspekte der Bildung, der Erziehung und der Betreuung zu verbinden. Wenn das gelingt, trägt sie zur Persönlichkeitsbildung und -stärkung jedes einzelnen Kindes bei. Um dem Bildungsauftrag der Schule, dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler und der besonderen Sozialstruktur Limmers gerecht zu werden, sollen in der offenen Ganztagsschule Kastanienhof folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Die Chancengleichheit aller Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft sowie ihres Geschlechts wird gefördert. Bei der Entwicklung der Angebote werden im Rahmen des Gender Mainstreaming die Bedürfnisse der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt. Die Handlungsthemen und -schwerpunkte am Nachmittag orientieren sich an den Lebenslagen und den Bedürfnissen der Kinder und werden auf der Basis einer Bedarfsermittlung entwickelt. 7 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 Schule wird als ein Ort des Lebens verstanden, an dem die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, selbst bestimmt ihre Freizeit gemeinsam mit Anderen zu gestalten. Freizeit soll von den Schülerinnen und Schülern so gestaltet werden können, dass es ihrer momentanen Stimmung entspricht. Entspannung als Gegenpol zur Kommunikationsdichte und zur Vielfalt der Sozialkontakte in der Ganztagsschule muss gewährleistet sein. Durch Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen und Experten werden den Schülerinnen und Schülern neue Lernfelder und Erfahrungsräume geschaffen. Die Angebote der offenen Ganztagsschule sind - abgesehen vom Mittagessen grundsätzlich kostenlos. V Geplante pädagogische Gestaltung der offenen Ganztagsschule Das konkrete pädagogische Handlungskonzept für die Ausgestaltung des Ganztagsbetriebs wird gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren (Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, dem Kooperationspartner) im kommunikativen Austausch partizipatorisch entwickelt. Grundlage dafür wird eine Erhebung der Bedürfnisse und des Bedarfs mit qualitativen Erhebungsinstrumenten sein. Dabei spielen die Äußerungen, Erfahrungen und Bedürfnisse der Kinder im Alltag eine Rolle sowie die Beobachtungen, Erfahrungen und fachlichen Einschätzungen von Lehrkräften, Betreuenden und Eltern. Ein solcher Beteiligungsprozess beginnt im Vorfeld und ist Praxis begleitend angelegt. Das Folgende sind Eckpunkte für ein Handlungskonzept, verstanden als Rahmen für ein Anfangsmodell. Dieses kann sich in der Praxis verfestigen oder verändern. Indikatoren für die Notwendigkeit einer Veränderung werden von den Beteiligten im Prozess entwickelt. 1. Schule als Lebensraum Mit der Einführung der offenen Ganztagsschule verbringen unsere Schülerinnen und Schüler einen großen Teil des Tages in der Schule. Die Schule wird zum Ort des Lebens. Deshalb muss der Nachmittagsbereich so gestaltet und strukturiert sein, dass sich alle Kinder wohl fühlen und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen nachgehen können. Damit sich die Gestaltung der Freizeit an den Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert, muss den Kindern die Möglichkeit eröffnet werden, selbstständig Ideen zur Gestaltung ihrer Freizeit zu entwickeln und diese selbst bestimmt umzusetzen. Auf dieser Basis bietet die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule folgende Chancen: Die offene Ganztagsschule ermöglicht mehr Zeit für handlungsorientiertes und selbstständiges Lernen. hilft den Schülerinnen und Schülern, besondere Stärken und Fähigkeiten unabhängig von unterrichtlichen Inhalten zu entdecken und weiter zu entwickeln. fördert die Entwicklung der Sozialkompetenz sowie soziales und interkulturelles Lernen. ermöglicht eine aktive Spiel- und Freizeitgestaltung. fördert die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. 8 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 fördert Gesundheits-, Umwelt- und Gewaltprävention. trägt zur Öffnung der Schule durch vielfältige Kooperationen bei. verstärkt die Identifikation mit der Schule. fördert bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache durch das längere Zusammensein in einer deutschsprachigen Umgebung die Sprachkompetenz. befähigt zum Spielen, einzeln oder in der Gruppe. fördert die Bereitschaft für Sport und Spiel. ermöglicht Freizeitspaß im Sinne von Muße als Gegenpol zu Freizeitstress und Fremdbestimmung. 2. Organisationsform Die Ganztagsschule wird in offener Form geführt. Die offene Form einer Ganztagsschule beinhaltet − den Unterricht am Vormittag − Mittagessen − Hausaufgabenbetreuung − vielfältige Angebote am Nachmittag Die Gestaltung des Nachmittagsbereichs in der Grundschule Kastanienhof beginnt täglich nach Ende der Verlässlichen Grundschule in der Regel um 13:00 Uhr. Im 3. und 4. Jahrgang kann sich die Unterrichtszeit durch Arbeitsgemeinschaften verlängern. Die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule ist freiwillig. Soll ein Kind an dem Nachmittagsangebot teilnehmen, so ist die Teilnahme für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich zu erklären. Bei Bedarf wird eine Frühbetreuung zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr und eine Spätbetreuung zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr eingerichtet. 3. Struktur des Nachmittagsbereichs 13:00 Uhr – 14:30 Uhr Mittagessen Das Mittagessen wird an allen Unterrichtstagen nach dem Unterricht entweder um 13:00 Uhr oder um 13:45 Uhr eingenommen. Dabei essen Kinder aus unterschiedlichen Jahrgängen gemeinsam Mittag, so dass die Möglichkeit besteht, auch Kinder aus anderen Klassen zu treffen. Große Bedeutung hat dabei das gemeinsame Essen und die dabei geltenden Regeln und Umgangsformen. Deshalb wird es nicht als Kantinenbetrieb organisiert, sondern als gemeinsames Essen an Gruppentischen. Durch diese Form der Mittagsverpflegung bekommen die Tischgespräche zunehmend mehr Bedeutung, die Mensa wird zum Ort der Kommunikation. Wenn die Essgruppen das Mittagessen beendet haben, gehen sie in den offenen Freizeitbereich. Hausarbeitenbetreuung Gerade Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern und Kinder mit Migrationshintergrund können häufig ihre Hausaufgaben nicht selbstständig erledigen. Sie benötigen zusätzliche Hilfen, die ihnen im Rahmen der offenen Ganztagsschule gegeben werden können. Zur Entlastung des Elternhauses und zur individuellen Förderung wird Hausarbeitenbetreuung ein verlässliches Nachmittagsangebot sein. 9 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2013 14:30 Uhr – 16:00 Uhr Angebote im Nachmittagsbereich Entsprechend des Konzeptes und ausgehend von den Bedarfen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern wird ein breit gestuftes Programm an Angeboten für den Nachmittag entwickelt. Die Abstufungen orientieren sich dabei an den inhaltlichen Wünschen der Kinder einerseits und an der zeitlichen Kontinuität und Wiederkehr andererseits. In diesem Gefüge sind folgende Angebotsformen denkbar: Angebote im Bereich Spiel und Bewegung, Sport und Aktivität Angebote im Bereich Ruhe, Ausgleich, Konzentration, Erholung und Entspannung thematisch-inhaltliche Angebote über einen festen Zeitraum kreative Angebote im handwerklich/haptischen Bereich Projektangebote Erkundungen an außerschulischen Lernorten Bei der thematisch-inhaltlichen Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der Nachmittagsangebote sind auch die Bedürfnisse der Kinder nach Selbsterprobung, Auseinandersetzung, Selbstregulierung und dem Spiel in offenen Formen zu berücksichtigen. Das Nachmittagsprogramm realisiert sich im Schnittfeld von gruppenbezogenen und offenen Aktivitäten. Besonders wichtig sind dabei die Beziehungen zwischen den Kindern untereinander und zwischen Kindern und Betreuenden. Feste Gruppen im 1./2. Jahrgang Die Schülerinnen und Schüler des 1./2. Jahrgangs benötigen verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um Schule als Lebensraum zu empfinden und sich dort wohl zu fühlen. Deshalb erscheint es pädagogisch sinnvoll, den jüngeren Kindern feste Stammgruppen anzubieten. Die Stammgruppe wird an jedem Wochentag von dem gleichen pädagogischen Mitarbeiter geleitet, so dass sich die Kinder in der Gruppe und bei der Ansprechperson zu Hause fühlen können. VI Ausblick Um das Konzept umzusetzen, wird es von großer Bedeutung sein, mit einem Kooperationspartner zusammen arbeiten zu können, der vielfältige Erfahrungen bei der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern einbringen kann. Es wird angestrebt, bewährte Kooperationenpartner für die Mitarbeit in der offenen Ganztagsschule zu motivieren, gute Zusammenarbeitsverhältnisse zu erhalten sowie neue Kooperationspartner aus den Bereichen der Kulturellen Bildung (Tanz, Theater, Kunst, Zirkus), Sport, Bewegung und Entspannung und den Bereichen Naturerleben oder Experimentieren und Forschen zu gewinnen. Auf der Basis der beschriebenen Ziele und Schwerpunkte wird das konkrete Handlungskonzept im Dialog im Rahmen einer Steuergruppe von allen Beteiligten gestaltet - von Kindern, Eltern, Lehrkräften, dem Kooperationspartner, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 10 Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung b Nr. Anzahl der Anlagen 2156/2013 2 Zu TOP BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Klima-Allianz Hannover 2030: Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020 Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadtwerke Hannover AG (enercity) Antrag, Der Rat möge beschließen: der als Anlage 1 beigefügten Fortschreibung der Klimaallianz 2020 bis zum Jahr 2030 zuzustimmen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Von der Vereinbarung werden keine Gender-Aspekte berührt. Kostentabelle Die Vereinbarung hat keine direkten Auswirkungen für den städtischen Haushalt, da die Ziele und Maßnahmen der Vereinbarung bis zum Jahr 2030 u.a. unter dem Vorbehalt stehen, dass eine stabile Ergebnisführung der Stadtwerke gewährleistet bleibt. Begründung des Antrages Der Rat der Landeshauptstadt hat die Verwaltung mit Drucksache 2378/2012 beauftragt, die in der Drucksache benannten Vorgaben in die Verhandlungen zu den neuen Wegenutzungsverträgen/Konzessionsverträgen einzubringen. Themen, die einen unmittelbaren Bezug zu den Versorgungsnetzen hatten, wurden in die Verhandlungen der Wegenutzungs- bzw. Konzessionsverträge eingebracht. Die Ergebnisse werden in der parallel laufenden Drucksache Nr. 2145/2013 dargestellt. -1- Die umwelt- und klimapolitischen Themen der Drucksache wurden unabhängig von den Vertragsverhandlungen zu den Wegenutzungsverträgen in dem Prozess zur Fortschreibung der Klima-Allianz 2020 vereinbart. Die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung setzt auf die vorhandenen Vereinbarungen zur Klima- Allianz Hannover 2020 auf und ist bis zum Jahr 2030 weiter entwickelt. Die Intentionen des Ratsbeschlusses wurden durch die neuen Wegenutzungsverträge und die Fortschreibung der Klima-Allianz weitgehend umgesetzt. Einzelheiten sind der Darstellung in Anlage 2 zu entnehmen. 67.1 Hannover / 22.10.2013 -2- Anlage 1 Klima-Allianz Hannover 2030 Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020 Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadtwerke Hannover AG (enercity) Vorbemerkung Aufbauend auf der „Klima-Allianz Hannover 2020“, dem von Stadt und enercity gemeinsam entwickelten Klimaschutzaktionsprogramm 2008-2020 werden mit dieser Vereinbarung in einem nächsten Schritt Klimaschutzziele vereinbart, die enercity bis 2030 erreichen will. Zur Erreichung der Ziele wird enercity eine Vielfalt potenzieller Maßnahmen prüfen. Welche dieser noch in Prüfung befindlichen Maßnahmen enercity umsetzt, wird das Unternehmen auf Basis der jeweils aktuellen Rahmenbedingungen für Projekte entscheiden. A. Zwischenbilanz Klimaschutzaktionsprogramm 2008 bis 2020 Im Folgenden wird dargestellt, zu welchen Zielen sich enercity schon jetzt im Rahmen der Klima-Allianz 2020 verpflichtet hat, welcher Zielerreichungsgrad bisher erreicht wurde und ob/wie die Zielerreichung bis 2020 realistisch ist: 1) Das Ziel der weiteren Senkung des spezifischen CO2-Ausstoßes der StromEigenerzeugung von 953 g CO2/kWh in 1990 auf 730 g CO2/kWh bis 2020 (aktuell im Mittel ca. 800 g CO2/kWh) wird voraussichtlich erreicht. 2) Das Ziel einer Reduzierung der CO2-Emissionen auf der Angebotsseite (Versorgung mit Strom und Wärme) um 700.000* Tonnen pro Jahr im Zeitraum 1990 bis 2020 (aktuell rund 600.000 Tonnen) wird voraussichtlich erreicht. * Durch den Verzicht auf den Strombezug von der damaligen PreussenElektra hat das Unternehmen die Vermeidung von Atomstrombezug erreicht. 3) Das Ziel eines Anteils regenerativer und KWK-Stromerzeugung in 2020 von 30 Prozent auf Basis des Wärmebedarfs von 2005 (aktuell rund 28 %) wird voraussichtlich erreicht. Zur Erreichung dieser Ziele hat enercity ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet. Schwerpunkte des Maßnahmenpaketes bis 2020 sind: • • • • • • • Modernisierung Kohlekraftwerkspark Ausbau der Fernwärme und Bau von Blockheizkraftwerken (BHKW) Ausbau der KWK-Stromerzeugung auf Gasbasis Ausbau Contracting auf Basis erneuerbarer Energien Ausbau erneuerbarer Eigenerzeugung enercity Klimaschutzfonds proKlima und Nachfrageseitige Maßnahmen Paket von Innovations-/Forschungs- und Entwicklungs-Maßnahmen (FuE) In allen Schwerpunkten wurden Maßnahmen umgesetzt. Details werden im Rahmen des Klima-Allianz-Monitorings alle zwei Jahre berichtet. 1 B. Fortschreibung der Klima-Allianz Hannover bis 2030 Im Rahmen einer Fortschreibung der Klima-Allianz bis 2030 beabsichtigt enercity auf Basis der bestehenden Grundlagen und Rahmenbedingungen der Klima-Allianz Hannover 2020 folgende Beiträge zu leisten: Ziele 1) Weitere Senkung des spezifischen CO2-Ausstoßes der Strom-Eigenerzeugung von 953 g CO2/kWh in 1990 auf 600 g CO2/kWh bis 2030. 2) Reduzierung der CO2-Emissionen auf der Angebotsseite (Versorgung mit Strom und Wärme) um 1,2 Mio. Tonnen pro Jahr im Zeitraum 1990 bis 2030. Dies entspricht rund 25 % der CO2-Gesamtemissionen Hannovers von 1990. 3) Der Anteil der in Hannover in KWK erzeugten Wärme am Wärmemarkt Hannovers soll von 16 Prozent in 1990 auf 35 Prozent in 2030 gesteigert werden. 4) Steigerung der regenerativ erzeugten Strommenge zur Versorgung der enercity-Tarifund Gewerbekunden von 0,003 TWh in 1990 auf 1,5 TWh in 2030. Zur Zielerreichung wird enercity analog zum Klima-Allianz 2020-Prozess ein Maßnahmenpaket definieren. Hierfür werden die Schwerpunkte • • • • • Ausbau der Fernwärme und Bau von Blockheizkraftwerken Ausbau Contracting auf Basis erneuerbarer Energien Ausbau erneuerbarer Eigenerzeugung enercity Klimaschutzfonds proKlima und Nachfrageseitige Maßnahmen Paket von Innovations-/FuE-Maßnahmen aus der Klima-Allianz 2020 bestätigt. Der bisherige Schwerpunkt „Modernisierung Kohlekraftwerkspark“ wird in einen neuen Schwerpunkt „Effiziente Stromerzeugung“ integriert. Außerdem werden Maßnahmen im Bereich Mobilität vorgesehen. Die oben genannten Ziele sowie die Umsetzung der möglichen Maßnahmen stehen weiterhin unter folgenden Prämissen: • • • • • • • der Erhalt einer sicheren und marktfähigen Energieversorgung Hannovers inklusive der industriellen Großverbraucher bleibt gewährleistet eine stabile Ergebnisabführung des Unternehmens bleibt gewährleistet die Wirtschaftlichkeit der Projekte muss gegeben sein die KWK-Stromerzeugung auf Gasbasis ist marktfähig die proKlima-Umlage auf den Gaspreis ist weiterhin am Markt durchsetzbar Netzregulierung und Wettbewerbsanforderungen lassen enercity genügend Finanzkraft die Projekte sind im Markt insgesamt finanzierbar Schwerpunkt effiziente Stromerzeugung Wo technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, wird enercity weiterhin Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des eigenen Kraftwerksparks ergreifen. Im Rahmen des eigenen Projektes „Dezentrales Energiemanagementsystem“ strebt enercity die gemeinsame Vermarktung von Strom aus regenerativer und konventioneller Erzeugung in einem „virtuellen“ Kraftwerk an. 2 Die im Stadtgebiet von Hannover benötigte Menge soll weiterhin bilanziell atomstromfrei sein. Ausbau der Fernwärme und Bau von Blockheizkraftwerken (BHKW) Enercity wird die Fernwärme weiterhin rationell und umweltfreundlich erzeugen und einsetzen. Die Zielsetzungen aus dem Fernwärme-Ausbau-Programm (215 MW Brutto-Zubau im Zeitraum 2006-2020) werden unter der Prämisse bestätigt, dass die Fernwärmesparte nicht durch eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen belastet wird. Bis 2030 soll unter dieser Prämisse der Anteil der Fernwärme am Wärmemarkt Hannovers weiter gesteigert werden. Ein Anschluss der Müllverbrennungsanlage Lahe an das Fernwärmenetz wird regelmäßig auf wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft. Soweit technisch und wirtschaftlich möglich, wird enercity Überschusswärme Dritter aus Industriebetrieben, BHKW und Erdwärmeprojekten zu angemessen Konditionen in das Fernwärmenetz aufnehmen, wobei dies nicht zu Lasten der eigenen Fernwärmeerzeugung gehen darf. Enercity prüft weiterhin, ab wann der Bau eines Speichers zur Integration von „überschüssigen“ Regenerativstrommengen wirtschaftlich sein kann. Es wird eine Steigerung der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung in Blockheizkraftwerken entsprechend dem Marktpotenzial auf ca. 30 MWel im Stadtgebiet über alle Akteure unterstützt. Schwerpunkt „Ausbau Contracting auf Basis erneuerbarer Energien“ Der Ausbau des Geschäftsfeldes Contracting ist einer der wesentlichen Wachstumspfade für enercity. In diesem Schwerpunkt wurden die ursprünglichen Potenzialabschätzungen der Klima-Allianz 2020 bisher weit übertroffen. Der Schwerpunkt wird fortgeführt, wobei im Betrachtungszeitraum zunehmend auch Investitionen zum Erhalt des erreichten Niveaus der Stromund Wärmeerzeugung aus Biomasse zu tätigen sind. Schwerpunkt „Ausbau erneuerbarer Eigenerzeugung“ Der Anteil der regenerativen Energien an der Strom-Eigenerzeugung soll durch substanzielle Investitionen in regenerative Energien weiter gesteigert werden. Es wird insbesondere ein Ausbau im Bereich der Onshore-Windkraft angestrebt. Schwerpunkt „enercity Klimaschutzfonds proKlima und Nachfrageseitige Maßnahmen“ Auch wenn das Unternehmen seine Verantwortung primär darin sieht, seinen Kunden Energie effizient und Ressourcen schonend bereitzustellen, so hilft es durch Nachfrageseitige Maßnahmen seinen Kunden auch dabei, den Energieverbrauch zu senken. Hierbei ist zuerst der enercity-Klimaschutzfonds proKlima zu nennen, der 2013 seinen 15. Geburtstag feierte. Enercity plant, dieses Engagement auch in Zukunft fortzuführen und weiterzuentwickeln. Das Unternehmen führt das vorhandene Angebot zur Beratung seiner Kunden über Möglichkeiten der effizienten Erzeugung und des effizienten Verbrauchs von Wärme und Strom fort. Es bietet auch eine Beratung vor Ort an. Durch die Beratung werden auch innovative Techniken unterstützt und gefördert. Privatkunden wird ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zum Energiesparen gemacht, u.a. Thermografie, Luftdichtheitstests und Bauherrenberatung. Auf Grund der Förderung durch den enercity-Fonds proKlima sind die Angebote für die Kunden in der Regel mit geringen Kosten verbunden. Geschäftskunden wird ein mehrstufiges Energiecontrolling angeboten. Des Weiteren wird der Aufbau eines neuen Geschäftsfeldes „Energieeffizienzdienstleistungen“ geprüft. Dies könnte u.a. folgende Angebote umfassen: Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) wird EnergieEinspar-Contracting (z.B. Beleuchtungsmodernisierung, Kühlanlagen, Druckluftanlagen, 3 BHKW) angeboten. Privatkunden könnten durch Mini-Contracting-Module hocheffiziente Haushaltsgeräte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, FW-Trockner sowie Solar-Anlagen oder Mikro-BHKW angeboten werden. Auch im eigenen Haus will enercity Einsparpotenziale heben. Nach erfolgreicher Identifikation von Energieeffizienzpotenzialen am Standort Ricklingen prüft enercity derzeit die Einführung eines Energieeffizienzmanagementsystems für das Gesamtunternehmen. Schwerpunkt „Paket von Innovations-/FuE-Maßnahmen“ Die Energiewirtschaft steht vor großen Herausforderungen, wenn es gelingen soll, die Ziele Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz in ausgewogener Weise zu erreichen. Dem muss mit unternehmerischem Weitblick und innovativen technischen und konzeptionellen Lösungen begegnet werden. An der Entwicklung neuer Konzepte will sich enercity weiterhin im Rahmen der eigenen Möglichkeiten beteiligen. Enercity wird wie in der Klima-Allianz 2020 ein Paket von Innovations/FuE-Maßnahmen definieren. Hierzu gehört u.a. die laufende Prüfung des Einsatzes von biogenen Brennstoffen in den Bestandskraftwerken auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit. Mobilität Enercity engagiert sich weiterhin beim Ausbau alternativer Kfz-Antriebe. Die Markteinführung von Erdgas-Kfz soll weiter vorangetrieben werden. Daneben beteiligt sich enercity am Projekt „Schaufenster Elektromobilität“, u.a. durch einen Feldversuch mit einer Elektrofahrzeugflotte. Dabei wird auch untersucht, inwieweit die Akkus von Elektro-Kfz als „Kleinstspeicher“ einen Beitrag zur Stabilität der Stromversorgung liefern können. Weitere Maßnahmen werden noch geprüft. C. Klimaneutrales Hannover 2050 - Masterplan 100 % für den Klimaschutz Enercity unterstützt die Initiative der Landeshauptstadt und der Region Hannover, mit dem Masterplan 100 % für den Klimaschutz auch langfristig die Zusammenarbeit im Klimaschutz für die Region Hannover zu stärken. Im Rahmen der eigenen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten wird enercity einen Beitrag dazu leisten, bis 2050 möglichst die Treibhausgasemissionen auf ein Minimum zu reduzieren und den Endenergieverbrauch gegenüber dem Basisjahr 1990 zu halbieren. D. Planungs- und Berichtsdaten Zum Controlling obiger Vereinbarungen und für die stadteigene Planung berichtet enercity der Stadt weiterhin alle zwei Jahre jeweils bis zum 31.05. über die Zielerreichung sowie über die Maßnahmenentwicklung analog zum Monitoring-Prozess der Klima-Allianz 2020. Die in der Klima-Allianz 2020 für das Berichtswesen getroffenen Festlegungen werden bestätigt. Für die Landeshauptstadt Hannover Für die Stadtwerke Hannover AG ----------------------------------------------Stefan Schostok Oberbürgermeister -----------------------------------------Michael Feist Vorstandsvorsitzender 4 Anlage 2 Ratsauftrag, zu verhandeln: Verhandlungsergebnis: Antrag Nr. 2378/2012 (Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 1767/2012) Wegenutzungsvertrag Strom Der Konzessionsnehmer bekennt sich zur Förderung der dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sowie von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Der Konzessionsnehmer und die LHH entwickeln gemeinsam für das Stadtgebiet ein Konzept, um Interessierte über die Möglichkeiten dezentraler Stromerzeugung zu informieren, und setzen dieses Konzept um. Das Konzept wird der Öffentlichkeit im zweiten Jahr der Vertragslaufzeit vorgestellt und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen überarbeitet und aktualisiert. Interessierte sind insbesondere über ihre gesetzlichen Rechte nach dem EEG, öffentliche und private Förderung sowie über alle notwendigen Schritte zu Errichtung und Betrieb von dezentralen Stromerzeugungsanlagen zu informieren. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an Schlichtungsverfahren in Streitfällen. Sofern nicht andere Schlichtungsstellen gemäß EnWG und EEG zuständig sind, soll durch den proKlima-Fonds zusammen mit der LHH ein Schlichter benannt werden. Einvernehmlich, siehe Beschlussvorlage Klima-Allianz 2030 Teilweise einvernehmlich, Formulierung Klima-Allianz 2030: „Das Unternehmen führt das vorhandene Angebot zur Beratung seiner Kunden über Möglichkeiten der effizienten Erzeugung und des effizienten Verbrauchs von Wärme und Strom fort. Es bietet auch eine Beratung vor Ort an. Durch die Beratung werden auch innovative Techniken unterstützt und gefördert.“ Im Grundsatz einvernehmlich: Formulierung im § 6 (2) Wegenutzungsvertrag Strom: „Im Falle von Meinungsverschiedenheiten von Betreibern von Anlagen zur Stromeinspeisung mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von dezentralen Stromerzeugungsanlagen, den damit verbundenen Kosten oder des Netzzugangs verpflichtet sich die Gesellschaft an Schlichtungsgesprächen aktiv teil zu nehmen und ernsthaft an einer einvernehmlichen Streitbeilegung mitzuwirken, sofern für den konkreten Streitfall keine Schlichtungsstelle nach den gesetzlichen Regelungen angerufen werden kann. Die Gesellschaft weist in entsprechenden Streitfällen auf die Möglichkeit des Schlichtungs1 Ratsauftrag, zu verhandeln: Verhandlungsergebnis: gesprächs hin. Die Stadt organisiert auf Wunsch des Anlagenbetreibers das Schlichtungsgespräch. Am Schlichtungsgespräch nimmt je ein Vertreter von Stadt, Gesellschaft und „proKlima-Der enercity Klimaschutz-Fonds“ teil. Sollte proKlima diese Funktion nicht mehr wahrnehmen können, verpflichten sich die Parteien, eine Anschlussregelung zu vereinbaren.“ Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Stromanschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Im Grundsatz einvernehmlich, aber etwas andere Fristen im § 2 (2) Wegenutzungsvertrag Strom: „Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Niederspannungsnetzanschlüssen innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu beantworten.“ Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die LHH jährlich über die Entwicklung der dezentralen Stromerzeugung im Stadtgebiet zu informieren. Die Berichtspflicht des Konzessionsnehmers umfasst dabei die Anzahl der Neuanschlüsse von Erzeugungsanlagen im Netzgebiet, die gesamte Erzeugungsleistung im Netzgebiet, die eingespeisten Kilowattstunden nach EEG und KWKG, den Strom-Mix im örtlichen Netz, Netzengpässe im örtlichen Netz und die Entwicklung des Einsatzes intelligenter Stromzähler. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der Einführung und Anwendung von Speichertechnologien für Erneuerbare Energien (z. B. Speicherung Solarstrom, thermische Speicher, Speicherung im Zusammenhang mit Elektromobilität). Auch aus Sicht der Verwaltung ist eine zweijährliche Berichterstattung ausreichend. Daher Text in Klima-Allianz 2030: „Zum Controlling obiger Vereinbarungen und für die stadteigene Planung berichtet enercity der Stadt weiterhin alle zwei Jahre jeweils bis zum 31.05. über die Zielerreichung sowie über die Maßnahmenentwicklung analog zum Monitoring-Prozess der Klima-Allianz 2020. Die in der Klima-Allianz 2020 für das Berichtswesen getroffenen Festlegungen werden bestätigt.“ Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der Förderung der Elektromobilität. Dazu Erarbeitung eines Konzeptes zur Einrichtung von öffentlichen Stromsteckdosen mit intelligentem Abrechnungsmodus für den ruhenden Verkehr, mittels derer Batterien von PKW als Netzpuffer für erneuerbare Energien oder sonstige Leistungsspitzen verwendet werden Text in Klima-Allianz 2030: „Enercity prüft weiterhin [Ausbau Fernwärme], ab wann der Bau eines Speichers zur Integration von überschüssigen Regenerativstrommengen wirtschaftlich sein kann.“… „Dabei wird auch untersucht, in wieweit die Akkus von Elektro-Kfz als Kleinstspeicher einen Beitrag zur Stabilität der Stromversorgung liefern können“. Text in Klima-Allianz 2030: „Enercity engagiert sich weiterhin beim Ausbau alternativer Kfz-Antriebe. Die Markteinführung von ErdgasKfz soll weiter vorangetrieben werden. Daneben beteiligen sich die Stadtwerke am Projekt „Schaufenster Elektromobilität“, u.a. durch einen Feldversuch mit einer Elektrofahrzeugflotte. Dabei wird auch untersucht, inwieweit die Akkus von Elektro-Kfz als „Kleinst2 Ratsauftrag, zu verhandeln: Verhandlungsergebnis: können. speicher“ einen Beitrag zur Stabilität der Stromversorgung liefern können. Weitere Maßnahmen werden noch geprüft.“ Text in Klima-Allianz 2030: „Auch wenn das Unternehmen seine Verantwortung primär darin sieht, seinen Kunden Energie effizient und Ressourcen schonend bereitzustellen, so hilft es durch Nachfrageseitige Maßnahmen seinen Kunden auch dabei, den Energieverbrauch zu senken. Hierbei ist zuerst der enercity-Klimaschutzfonds proKlima zu nennen, der 2013 seinen 15. Geburtstag feierte. Enercity plant, dieses Engagement auch in Zukunft fortzuführen und weiterzuentwickeln. Das Unternehmen führt das vorhandene Angebot zur Beratung seiner Kunden über Möglichkeiten der effizienten Erzeugung und des effizienten Verbrauchs von Wärme und Strom fort. Es bietet auch eine Beratung vor Ort an. Durch die Beratung werden auch innovative Techniken unterstützt und gefördert.“ Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Beratung der NetznutzerInnen im Stadtgebiet über Möglichkeiten der Einsparung und des effizienten Verbrauchs von Strom. Der Konzessionsnehmer erstattet der LHH hierüber jährlich zusammen mit der Jahresendabrechnung über die Konzessionsabgaben Bericht. Formulierung inj § 5 (1) Wegenutzungsvertrag Strom: „Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Netznutzer regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.“ Wegenutzungsvertrag Gas Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Förderung virtueller Kraftwerke u.a. durch Integration von BHKWKonzepten. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Gasanschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Text in Klima-Allianz 2030: „Im Rahmen des eigenen Projektes „Dezentrales Energiemanagement“ strebt enercity die gemeinsame Vermarktung von Strom aus regenerativer und konventioneller Erzeugung in einem virtuellen Kraftwerk an.“ Formulierung im § 2 (2) Wegenutzungsvertrag Gas wie im „Leitvertrag“ Strom (siehe oben) Wegenutzungsvertrag Wasser Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der Umsetzung naturnaher Flächenbewirtschaftung in den Trinkwasserentnahme-, Trinkwasserschutz- und Trinkwasservorsorgegebieten, insbesondere durch ökologische Formulierung im § 4 (8) Konzessionsvertrag Wasser: „Rohwasser soll so umweltverträglich und ressourcensparend wie möglich gewonnen, gefördert und aufbereitet werden. Die Gesellschaft sollte Wasser im Rahmen ihrer Möglichkeiten nur in Leitungen aus 3 Ratsauftrag, zu verhandeln: Verhandlungsergebnis: Land- und Forstwirtschaft. umwelthygienisch unbedenklichen Materialien verteilen.“ Außerdem im § 6 Konzessionsvertrag Wasser: (1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Wasserkonzepte mit. (2) Die Gesellschaft verpflichtet sich, die sich aus dem Wasserkonzept ergebenden Möglichkeiten, Wasser rationeller, umweltfreundlicher und risikofreier zu gewinnen, zu fördern oder einzusetzen, zu verwirklichen, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, es sei denn, dass ihr dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Wasseranschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Formulierung im § 2 (2) Konzessionsvertrag Wasser wie im „Leitvertrag“ Strom (siehe oben) Wegenutzungsvertrag Fernwärme: Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Fernwärmeabsatz des bestehenden Netzes durch entsprechende Tarife und Maßnahmen bis 2020 um jährlich 13 MW Anschlussleistung kontinuierlich zu steigern. Ziel ist eine Anschlussleistung von mindestens 1.000 MW (ggf. sogar 1.200 MW) in 2020 sowie ein Anteil am Wärmemarkt von rund 30 %. Ein besonderer Fokus soll dabei auf verdichteten Wohngebieten, auf Altbauten und auf Haushalten mit Ölheizung liegen. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Fernwärmeanschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Der Konzessionsnehmer strebt an, im Stadtgebiet eine Zielmarke 50 MW durch Nahwärme-BHKWs (außerhalb des Fernwärmegebietes) zu erreichen und dazu neben eigenen Text in Klima-Allianz 2030: „Enercity wird die Fernwärme weiterhin rationell und umweltfreundlich erzeugen und einsetzen. Die Zielsetzungen aus dem Fernwärme-Ausbauprogramm (215 MW Brutto-Zubau im Zeitraum 2006-2020) werden unter der Prämisse bestätigt, dass die Fernwärmesparte nicht durch eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen belastet wird. Bis 2030 soll unter dieser Prämisse der Anteil der Fernwärme am Wärmemarkt Hannovers weiter gesteigert werden.“ (Erläuterung: 10 Jahre x 15 MW und 5 Jahre x 13 MW = 215 MW) „Der Anteil der in Hannover in KWK erzeugten Wärme am Wärmemarkt Hannovers soll auf 35 Prozent in 2030 gesteigert werden.“ Formulierung im § 2 (2) Konzessionsvertrag Fernwärme wie „Leitvertrag“ Strom (siehe oben) Text in Klima-Allianz 2030: „Es wird eine Steigerung der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung in Blockheizkraftwerken entsprechend dem Marktpotenzial auf ca. 30 MWel im Stadtgebiet 4 Ratsauftrag, zu verhandeln: Verhandlungsergebnis: Projekten auch andere BHKW-BetreiberInnen zu unterstützen. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zu einer Beratungsoffensive für Fern- und Nahwärme. über alle Akteure unterstützt.“ Text in Klima-Allianz 2030: „Das Unternehmen führt das vorhandene Angebot zur Beratung seiner Kunden über Möglichkeiten der effizienten Erzeugung und des effizienten Verbrauchs von Wärme und Strom fort. Es bietet auch eine Beratung vor Ort an.“ Formulierung im § 5 (4) Konzessionsvertrag Fernwärme: „Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Fernwärmekunden regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.“ Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung entsprechender Maßnahmen des Versorgers. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich eine unabhängige Studie zu finanzieren, die mögliche Änderungen des Kraftwerksbetriebes (Substituierung des Einsatzes von Kohle durch organisches Material, Gas etc.) für das Gemeinschaftskraftwerk Hannover Stöcken untersucht. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Überschusswärme aus Industriebetrieben, BHKWs, Erdwärmeprojekten und der Müllverbrennungsanlage Lahe zu einem angemessenen Preis in das Fernwärmenetz, bei Vorzug der eigenen Erzeugung, aufzunehmen (bei BHKWs gilt das nur für Anlagen in Gebäuden, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden). Text in Klima-Allianz 2030: „Zum Controlling obiger Vereinbarungen und für die stadteigene Planung berichtet enercity der Stadt weiterhin alle zwei Jahre jeweils bis zum 31.05. über die Zielerreichung sowie über die Maßnahmenentwicklung analog zum Monitoring-Prozess der Klima-Allianz 2020. Die in der Klima-Allianz 2020 für das Berichtswesen getroffenen Festlegungen werden bestätigt.“ Text in Klima-Allianz 2030: „Enercity wird wie in der Klima-Allianz 2020 ein Paket von Innovations/FuE-Maßnahmen definieren. Hierzu gehört u.a. die laufende Prüfung des Einsatzes von biogenen Brennstoffen in den Bestandskraftwerken auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit.“ Enercity unterstellt, dass in 2030 die Kraftwerke Stöcken und Mehrum weiterhin im Wesentlichen auf Steinkohle-Basis betrieben werden, wobei im Vergleich zu heute deutlich weniger Volllaststunden angenommen werden. Text in Klima-Allianz 2030: „Ein Anschluss der Müllverbrennungsanlage Lahe an das Fernwärmenetz wird regelmäßig auf wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft. Soweit technisch und wirtschaftlich möglich, wird enercity Überschusswärme Dritter aus Industriebetrieben, BHKW und Erdwärmeprojekten zu angemessen Konditionen in das Fernwärmenetz aufnehmen, wobei dies nicht zu Lasten der eigenen Fernwärmeerzeugung gehen darf.“ 5 Ratsauftrag, zu verhandeln: Verhandlungsergebnis: Der Konzessionsnehmer räumt der Kommune und ihren Betrieben den gesetzlich möglichen Preisnachlass ein. Dieser Kommunalrabatt soll auch für die öffentlichen Schwimmbäder gelten, die von Vereinen oder privaten Dritten betrieben werden. Diese Regelung soll auch für die anderen Konzessionsverträge gelten. Auszug aus § 19 Wegenutzungsvertrag Strom und Gas: Die Gesellschaft gewährt auf den in Niederspannung (bzw. Niederdruck) abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt und - soweit rechtlich zulässig Eigengesellschaften der Stadt den jeweils höchstzulässigen Preisnachlass. Dieser beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Prozent des Rechnungsbetrages für den Netzzugang. ... Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass nicht gewährt. Auszug aus Formulierung im § 20 Konzessionsvertrag Wasser: Die Gesellschaft gewährt auf den nach allgemeinen Tarifen abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt (einschließlich der Regiebetriebe, Eigenbetriebe und soweit rechtlich zulässig Eigengesellschaften der Stadt) einen Preisnachlass in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages. Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass nicht gewährt. Unter Eigenverbrauch der Stadt sind, soweit rechtlich zulässig, auch Wasserlieferungen im Vertragsgebiet zu verstehen a) für Verbände (z.B. Zweckverbände die öffentliche Aufgaben der Städte und Gemeinden wahrnehmen und denen neben der Stadt mehrheitlich Gemeinden angehören, die ebenfalls einen Konzessionsvertrag Wasser mit der Gesellschaft abgeschlossen haben und b) für Bäder, die von privaten Dritten oder anderen öffentlichen Trägern geführt werden und denen die Stadt laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst. Im Konzessionsvertrag Fernwärme ist kein Kommunalrabatt vereinbart. Fassung 29.07.2013 6 Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung b Nr. Anzahl der Anlagen 2145/2013 11 Zu TOP BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme Antrag, 1.) nach Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe der Wegenutzungsverträge in gesonderten Losen für Strom und Gas, der Stadtwerke Hannover AG (SWH) den Zuschlag für beide Lose zu erteilen. 2.) nach Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme der SWH die Konzessionen für Wasser und Fernwärme zu erteilen. 3.) dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Wegenutzungsverträge Strom und Gas sowie der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme einschließlich der den Verträgen zugehörigen Anlagen 1 bis 7 zuzustimmen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass oder inwieweit die Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas, sowie der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme geschlechtsspezifische Auswirkungen entfaltet. -1- Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme Einzahlungen Auszahlungen Saldo Investitionstätigkeit 0,00 Teilergebnishaushalt 20 und Andere Angaben pro Jahr Produkt 53501 Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Andere Ordentliche Erträge Sonstige ordentl. Erträge Ordentliche Aufwendungen 4.000.000,00 Sach- und Dienstleistungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Saldo ordentliches Ergebnis -318.800,00 300.000,00 4.018.800,00 Begründung des Antrages Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. Einleitung ..................................................................................................................2 Verfahren Wegenutzungsverträge Strom und Gas ...................................................3 Verfahren Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme .........................................4 Abschluss der beiden Verfahren Strom/Gas und Wasser/Fernwärme ......................4 Wesentliche (neue) Regelungen der Verträge ..........................................................4 5.1 Wegenutzungsverträge/Konzessionsverträge ....................................................5 5.2 Wegenutzungsvertrag Strom .............................................................................7 5.3 Wegenutzungsvertrag Gas ................................................................................8 5.4 Konzessionsvertrag Wasser ..............................................................................8 5.5 Wegenutzungsvertrag Fernwärme .....................................................................9 Hinweis zu den Beschlusspunkten ..........................................................................11 1. Einleitung Die mit der SWH bestehenden Konzessionsverträge über die Versorgung mit elektrischer Energie (Strom), Gas, Wasser und Fernwärme im gesamten Stadtgebiet laufen selbständig aber parallel bis einschließlich zum 20.05.2014. Mit Grundsatzdrucksache 1767/2012 wurden die städtischen Gremien über die Eckpunkte der Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas und das Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme unterrichtet. Die Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas (Verfahren Strom/Gas) und das Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme (Verfahren Wasser/Fernwärme) erfolgten aufgrund des unterschiedlichen Rechtsrahmens getrennt, aber - soweit möglich - -2- parallel und analog strukturiert. Mit dem Beschluss der Drucksache am 15.11.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Neukonzessionierung des Fernwärmevertrages ein angemessenes Gestattungsentgelt (Konzessionsabgabe) und ein Fernwärmeausbauprogramm mit Schaffung zusätzlicher Anschlusskapazitäten zu verhandeln. Ziel sollte sein, einen Anteil der Fernwärme am hannoverschen Wärmemarkt von mindestens 30 % im Jahr 2020 zu erreichen. Die Neuvergabe der Konzessionsverträge stellt darüber hinaus eine HSK VIII – Maßnahme dar. Mit Drucksache 2351/2011 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 23.02.2012 beschlossen, dass durch eine Optimierung der Kostenstruktur und der Erträge ein Volumen von 4 Mio. € zu erzielen ist. Weiter wurde der Zusatzantrag (Antrags-Nr.: 2378/2012) beschlossen, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, bestimmte Vorgaben in die Verhandlungen zu den einzelnen Wegenutzungsverträgen einzubringen. Soweit es sich dabei um umwelt- und klimapolitische Themen handelt, wurden diese unabhängig von den Verfahren Strom/Gas bzw. Wasser/ Fernwärme in den Prozess zur Fortschreibung der Klimaallianz 2020 integriert. Über die Vereinbarung zur Fortschreibung der Klimaallianz 2020 bis zum Jahr 2030 wird eine gesonderte Drucksache den Ratsgremien vorgelegt werden. Die Verwaltung hat zur Durchführung der Verfahren Strom/Gas und Wasser/Fernwärme eine Projektstruktur, bestehend aus einer Steuerungsgruppe und der fachlichen Einbindung von Vertretern der zu beteiligenden Fachbereiche aufgebaut. Zur Begleitung dieser komplexen Themen und zur Durchführung des Verfahrens wurde die Bietergemeinschaft kbk Rechtsanwälte, Hannover/BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH, Aachen, als externer juristischer sowie energie- und wasserwirtschaftlicher Berater hinzugezogen. Die externen Berater haben gemeinsam mit den beteiligten Fachbereichen eine Evaluation der bestehenden Verträge im Hinblick auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre durchgeführt, Optimierungsmöglichkeiten der Verträge zugunsten der LHH erarbeitet und die obigen Verhandlungsvorgaben berücksichtigt. Ebenfalls waren aufgrund des geänderten Rechtsrahmens (u.a. des EnWG) Regelungen zu überarbeiten oder ggf. vollständig neu zu fassen. Die auf dieser Grundlage durch kbk Rechtsanwälte und die Verwaltung erarbeiteten Entwürfe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas sowie der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme waren die Grundlage der weiteren Verfahren und Verhandlungen. 2. Verfahren Wegenutzungsverträge Strom und Gas Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat zur Sicherstellung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens, das insbesondere die Anforderungen des § 46 Abs. 3 EnWG berücksichtigt, ein dreistufiges Verfahren durchgeführt. Im ersten Schritt wurden mit der europaweiten Bekanntmachung qualifizierte Energieversorgungsunternehmen aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss der Wegenutzungsverträge Strom bzw. Gas zu bekunden. Das Verfahren unterlag nicht den Regelungen der §§ 97 ff. GWB (sogenanntes Kartellvergaberecht), wurde aber strukturell an das im Kartellvergaberecht vorgesehene Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb angelehnt. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben, wurden der Wegenutzungsvertrag Strom und der Wegenutzungsvertrag Gas in gesonderten Losen ausgeschrieben. Im Januar 2012 wurde das Auslaufen der Konzessionsverträge Strom und Gas und die Absicht der LHH, neue Wegenutzungsverträge Strom und/oder Gas abzuschließen im -3- elektronischen Bundesanzeiger und im Supplement zum Amtsblatt der EU (elektronisch TED) bekanntgemacht. Hiermit wurde das dreistufige Verfahren eröffnet. Interesse wurde durch die Bietergemeinschaft Stadtwerke Hannover AG (SWH) und enercity Netzgesellschaft mbH (eNG), im Folgenden mit „Bietergemeinschaft SWH“ bezeichnet, für beide Lose bekundet. Mit den Erklärungen und Nachweisen des darauffolgenden Teilnahmewettbewerbs hat die Bietergemeinschaft SWH ihre Eignung für beide Lose (Strom und Gas) nachgewiesen. Mit der Auswahl der Bietergemeinschaft SWH erfüllt die LHH ihre Verpflichtung aus § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG. Insbesondere wurden die Ziele des § 1 EnWG, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas sicher zu stellen, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, im Verfahren berücksichtigt. 3. Verfahren Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme Bei den Konzessionsverträgen Wasser und Fernwärme konnte auf der Basis der rechtlichen Begutachtung durch die externen Berater kbk Rechtsanwälte und BET auf eine Bekanntmachung verzichtet werden (vgl. DS 1767/2012). Der Neuabschluss der Konzessionsverträge wurde daher ohne Bekanntmachung mit der Bietergemeinschaft SWH verhandelt. 4. Abschluss der beiden Verfahren Strom/Gas und Wasser/Fernwärme Die Verhandlungen aller vier Verträge wurden über den Zeitraum Februar 2013 bis Juli 2013 geführt. Die hier vorgelegten Fassungen der Verträge wurden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der LHH und der SWH paraphiert. Eine Angebotswertung im Verfahren Strom/Gas anhand der vom Rat der LHH verabschiedeten Wertungskriterien war nicht erforderlich, da sich nur die Bietergemeinschaft SWH an dem Verfahren beteiligt hat. Im Folgenden werden ebenso wie hinsichtlich der Verträge Wasser und Fernwärme die wesentlichen Eckpunkte und Neuerungen der Verträge Strom und Gas dargestellt. 5. Wesentliche (neue) Regelungen der Verträge Im Ergebnis stellt sich die Vertragsstruktur so dar, dass zwei Wegenutzungsverträge (WV-Strom und WV-Gas) und zwei Konzessionsverträge (KV-Wasser und KV-Fernwärme) vorgelegt werden. Die Anlagen 1 bis 6 sind für alle Verträge identisch, die Anlage 7 gilt ausschließlich für den Konzessionsvertrag Wasser. Die vier Verträge laufen selbständig aber parallel. Die übergreifend für alle Versorgungsbereiche zu regelnden Sachverhalte sind in allen vier Verträgen inhaltlich identisch gefasst. Die Verträge Strom/Gas, Wasser und Fernwärme unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen waren. Dies hat zur Folge, dass Formulierungen zum Teil geringfügig voneinander abweichen. Diese Regelungen wurden anhand des WV-Strom verhandelt und dann in die übrigen drei Verträge übernommen. Dementsprechend wird in der Darstellung jeweils auf die Regelung im „Leitvertrag“ Strom verwiesen. Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte und Neuerungen zunächst allgemein (5.1) und dann für -4- die einzelnen Sparten (5.2 - 5.5) dargestellt. 5.1 Wegenutzungsverträge/Konzessionsverträge Vertragspartner Die Verträge werden alle mit der SWH als Eigentümerin der Versorgungsanlagen abgeschlossen. Über entsprechende Regelungen (Verpachtung der Versorgungsanlagen, z.B. § 24 WV-Strom) wird die SWH zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die eNG berechtigt. Die eNG führt den Netzbetrieb für alle vier Netze durch. Durch diese Regelung wird es der SWH ermöglicht, das bei Strom und Gas gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Unbundling (d.h. die Trennung von Vertrieb und Netzbetrieb), entsprechend dem EnWG fortzuführen. Eine Verpachtung an ein anderes Unternehmen als die eNG ist nicht ohne Zustimmung der LHH zulässig. Vertragsgegenstand Die Landeshauptstadt Hannover räumt der SWH auf dem Stadtgebiet die Wegenutzungsrechte für die öffentlichen Verkehrswege gemäß § 46 EnWG zum Betrieb der im Eigentum der SWH stehenden Versorgungsanlagen zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern jeweils mit Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme ein. Die SWH stellt die Versorgung durch die Errichtung und den Betrieb der Versorgungsanlagen sicher. Hierbei ist sie verpflichtet, jedermann im Vertragsgebiet anzuschließen, es sei denn, dass der SWH der Anschluss nicht zugemutet werden kann. Die Wegenutzungsverträge Strom und Gas umfassen kein Ausschließlichkeitsrecht für den Betrieb von Versorgungsanlagen. Die LHH kann und muss im Rahmen der Vorgaben des EnWG auch anderen Energieversorgern vertraglich Wegenutzungsrechte einräumen. Nur zur klaren Abgrenzung sei darauf verwiesen, dass der Vertrieb von Strom und Gas aufgrund der Vorgaben des EnWG nicht Gegenstand der Verträge zwischen LHH und SWH ist. Sofern in den neuen Verträgen Strom und Gas auf Kunden Bezug genommen wird, sind ausschließlich Netz-Kunden und deren Netz-Anschlüsse berührt. Wer die Netzkunden mit Strom und Gas beliefert und wie sich der gelieferte Strom bzw. das Gas zusammensetzt, darf durch die Wegenutzungsverträge nicht geregelt werden. Eine Entscheidung hierüber obliegt allein den Endkunden. Der Konzessionsvertrag Wasser umfasst neben den Wegenutzungsrechten zum Betrieb der Versorgungsanlagen zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern mit Wasser auch die leitungsgebundene Grundversorgung mit Löschwasser. Darüber hinaus wird der SWH das ausschließliche Recht zur Wegenutzung für den Bereich Wasser eingeräumt und die Pflicht auferlegt, entsprechend den geltenden Regelungen jedermann an die vorhandenen Versorgungsnetze anzuschließen und zu jederzeit mit Wasser zu versorgen. Der Vertrag stellt somit einen „klassischen“ Konzessionsvertrag dar, über den der SWH nicht nur das Recht zur Wegenutzung, sondern auch das Recht und die Pflicht zur Belieferung der Endverbraucher mit Wasser eingeräumt wird. Im Gegensatz zu den Sparten Strom und Gas haben die Endkunden bei Wasser keine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Lieferanten. Der Konzessionsvertrag Fernwärme umfasst ebenfalls die Lieferung von Fernwärme, enthält aber - anders als bei Wasser – kein Ausschließlichkeitsrecht hinsichtlich der Wegenutzung. Dies ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur im Bereich der Wasserversorgung zulässig. -5- Kundenanfragen (z.B. § 2 (2) WV-Strom) Die SWH hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Netzanschlüssen, innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb (z.B. § 3 WV-Strom) Die SWH ist umfassend verpflichtet, die Versorgungsnetze so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Maßstab ist bei Strom und Gas die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes auf Basis der entsprechenden bundesweiten Statistiken und Berichte. Einräumung von Wegenutzungsrechten (z.B. § 7 WV-Strom) In allen vier Verträgen wurden die „öffentlichen Flächen“, für die die Stadt Wegenutzungsrechte einräumt, konkret definiert und deren mögliche Inanspruchnahme priorisiert. Der Vertrag definiert drei Flächen-Kategorien: 1) die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes 2) die im Eigentum der Stadt stehenden Straßen, Wege und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind, z.B. die Wege in der Eilenriede. 3) die öffentlichen Grünflächen, ausgenommen der darin befindlichen obigen Straßen, Wege und Plätze. Die Grundstücke der Kategorien Nr. 1) und Nr. 2) bilden die öffentlichen Verkehrswege nach § 46 EnWG; für diese werden die vertraglichen Wegenutzungsrechte eingeräumt. Darüber hinaus stehen andere Flächen im Eigentum der LHH. Dies sind die öffentlichen Grünflächen (Nr. 3) aber auch „nicht öffentliche Flächen“, sogenannte fiskalische Grundstücke. Versorgungsanlagen sollen im Regelfall in den öffentlichen Straßen verlegt werden (Nr. 1). Sofern dies technisch nicht möglich ist oder bei der SWH zu wesentlichen Mehrkosten führen würde, können die Versorgungsanlagen in den Wegen der Grünflächen verlegt werden (Nr. 2). Erst wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann auch eine Trassenführung in öffentlichen Grünflächen erfolgen (Nr. 3). Hierzu ist dann aber ein Gestattungsvertrag gemäß dem Muster der Anlage 3 abzuschließen. Möchte die SWH fiskalische Grundstücke in Anspruch nehmen, ist hierüber ebenfalls ein Gestattungsvertrag nach dem Muster der Anlage 3 abzuschließen. Eine Verpflichtung der LHH, der SWH die Nutzung fiskalischer Grundstücke zu gestatten, enthalten die Verträge nicht. Der Mustergestattungsvertrag wurde festgelegt, damit die Einräumung von Leitungsrechten zu einheitlichen Bedingungen erfolgt. Planung von Versorgungsanlagen (z.B. § 8 WV-Strom) Abstimmung, Durchführung, gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen Elektronisches Baukoordinierungssystem(eBauko) Wiederherstellung nach Baumaßnahmen (z.B. § 13 WV-Strom) In diesen Vertragsabschnitten, einschließlich den zugehörigen Anlagen 4 Zusatzvereinbarung Bau und Anlage 5 Beschreibung eBauko, sind in den Verträgen gleichermaßen alle Fragen zur Planung von Versorgungsanlagen, der wechselseitigen und rechtzeitigen Unterrichtung über Baumaßnahmen, deren Genehmigung und Koordination geregelt. Baumaßnahmen sind grundsätzlich gemeinsam zu nutzen; dies umfasst - soweit möglich auch Baumaßnahmen von Dritten. Hervorzuheben ist, dass Leitungen bei deren Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen sind (Ausnahme ist die Erneuerung von Hochspannungsleitungen u.a.) und für die Errichtung oberirdischer Versorgungsanlagen, wie z.B. Trafostationen, eine Einzelfall- -6- genehmigung erforderlich ist (z.B. § 8 (4) WV-Strom). Zur Unterstützung bei der Ermittlung von Stationsstandorten wird durch die LHH ein zentraler Ansprechpartner benannt. All diese Regelungen erfolgen mit dem gemeinsamen Ziel der LHH und der SWH, die Bauzeiten und den Umfang der Baumaßnahmen auf das geringstmögliche Maß zu beschränken und so zu planen, dass vor Ablauf von fünf Jahren ein erneuter Aufbruch vermieden wird. In diesem Zusammenhang können von der LHH auch Sondernutzungsgebühren erhoben werden, wenn die SWH die vereinbarten Bauzeiten oder den Umfang der Baustelle überschreitet (z.B. § 9 (2) WV-Strom). Versorgungsanlagen und öffentliches Grün (z.B. § 12 WV-Strom) Öffentliches Grün ist entsprechend den einschlägigen Verordnungen und Merkblättern von der LHH mit einem bestimmten Abstand zu den Leitungen zu pflanzen und im Falle von Baumaßnahmen zu schützen. Ebenso ist die SWH verpflichtet, die Abstände bei der Verlegung neuer Leitungen und Anlagen einzuhalten. Gegenüber dem Altvertrag konkreter gefasst wurden die Regelungen zur Kostentragungspflicht für die Fälle, in denen Leitungen verlegt werden müssen, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Vereinbart ist grundsätzlich das Verursacherprinzip; sofern der Verursacher, insbesondere bei alten Baumstandorten oder Leitungen nicht mehr feststellbar ist, erfolgt eine hälftige Teilung der Kosten. Zugunsten der LHH ist ein Vorteilsausgleich zu ermitteln, der der SWH daraus entsteht, dass alte Leitungen durch neue ersetzt werden. Stillgelegte Versorgungsanlagen (z.B. § 14 WV-Strom) Für Versorgungsanlagen, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, besteht eine Entfernungspflicht, wenn die Leitungen konkrete Baumaßnahmen der LHH behindern oder bei einem Verkauf eines Grundstücks zu Nachteilen für die LHH führen. Darüber hinaus sind die Anlagen grundsätzlich zu entfernen, wenn es sich um oberirdische Anlagen handelt (Ausnahme Hochspannungsleitungen), die Entfernung im Rahmen von anderen Baumaßnahmen als Ergänzungsarbeit möglich ist oder wenn eine Umweltgefährdung von den Anlagen ausgeht. Folgepflicht und Folgekosten (z.B. §§ 16 – 17 WV-Strom) Diese Abschnitte regeln insbesondere das Recht der LHH, eine Veränderung der Versorgungsanlagen zu verlangen, wenn ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse vorliegt. Im Verhältnis zum Altvertrag wurde ergänzt, dass auch die Änderung von Verkehrsgrün im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen dieses Recht der LHH begründet. Ermöglicht wird dadurch eine umfassende Neugestaltung von Straßen und Plätzen auch in Bezug auf deren Bepflanzung, sofern der Schwerpunkt auf der größeren Gesamtmaßnahme liegt. Inkrafttreten und Vertragsdauer (z.B. § 30 WV-Strom) Alle Verträge werden ab dem 21.05.2014 für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. Die LHH nutzt den durch das EnWG für Strom und Gas vorgegebenen Zeitrahmen vollständig aus. 5.2 Wegenutzungsvertrag Strom § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern Die SWH wird an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mitwirken. Darüber hinaus wird sie eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Netznutzer regelmäßig prüfen und der LHH das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen. -7- § 6 – Einspeisung/Durchleitung/Schlichtungsgespräch Die LHH hat das Recht zur Durchleitung von selbsterzeugtem Strom durch das Versorgungsnetz der SWH, entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Netzkunden hat sich die SWH zur Teilnahme an Schlichtungsgesprächen verpflichtet. Von einer ursprünglich angedachten kommunalen Schlichtungsstelle wurde nach Prüfung der vorhandenen gesetzlichen Schlichtungsstellen, die durch Letztverbraucher von Energie und von EEG-Anlagenbetreiber bereits angerufen werden können, Abstand genommen. Die SWH hat sich verpflichtet, auf die Möglichkeit eines kommunalen Schlichtungsgesprächs hinzuweisen, die Organisation erfolgt durch die LHH. 5.3 Wegenutzungsvertrag Gas § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern Die SWH wird an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mitwirken. Darüber hinaus wird sie eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Netznutzer regelmäßig prüfen und der LHH das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen. § 6 – Einspeisung/Durchleitung/Schlichtungsgespräch Das Recht zur Einspeisung bzw. Durchleitung von selbsterzeugtem Gas ist – analog zum Stromvertrag - in den Gasvertrag aufgenommen. Derzeit bestehen keine städtischen Anlagen zur Erzeugung von Gas, so dass die Regelung keine praktische Relevanz entfaltet. Die Aufnahme erfolgte vorsorglich im Hinblick auf die lange Vertragslaufzeit. Ebenso analog zum WV-Strom ist die Verpflichtung der SWH zur Teilnahme an Schlichtungsgesprächen bei Streitigkeiten mit Betreibern von Anlagen zur Einspeisung von Gas geregelt. 5.4 Konzessionsvertrag Wasser § 3 – Preisgestaltung Im Vertragsgebiet gelten unter Berücksichtigung der Kostenstruktur im Einzelfall die jeweils günstigsten Tarifpreise, die die Gesellschaft in ihrem Versorgungsgebiet oder Teilen davon erhebt. § 4 (8) - Umweltverträgliche Wassergewinnung Die SWH soll Rohwasser so umweltverträglich und ressourcensparend wie möglich gewinnen, fördern und aufbereiten. § 6 – Kommunale Wasserkonzepte und Beratung von Trinkwasserkunden Die SWH wird an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Wasserversorgungskonzepte mitwirken. Darüber hinaus hat sich die SWH verpflichtet, die sich aus dem Wasserkonzept ergebenden Möglichkeiten, Wasser rationeller, umweltfreundlicher und risikofreier zu gewinnen, zu fördern oder einzusetzen, zu verwirklichen, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, es sei denn, dass ihr dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Ebenso wird die SWH eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Trinkwasserkunden regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen. -8- § 12 - Löschwasserversorgung und Hydranten Die Grundversorgung mit Löschwasser, d.h. die Bereitstellung einer leitungsgebundenen Löschwasserversorgung einschließlich der Errichtung und Wartung der Hydranten ist, unverändert zum Altvertrag, Aufgabe der SWH AG. In der Vereinbarung zur Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser (ZV Löschwasser-Anlage 7) wird hierzu geregelt, dass die LHH für den damit verbundenen Mehraufwand eine jährliche Pauschale von 500 T€ (netto) zahlt, die über eine Preisgleitklausel jährlich angepasst wird. Im Abgleich mit der bisher vereinbarten Pauschalzahlung ergibt sich auf der Basis 2014 ein Vorteil zugunsten der LHH von rd. 268 T€ p.a. (brutto). § 20 - Kommunalrabatt Der Kommunalrabatt von 10 % auf den Wasserverbrauch der LHH wird künftig auch für Vereine und Dritte gelten, die Bäder betreiben und denen die LHH hierfür laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst. Aus diesem Preisnachlass ergibt sich auf der Basis 2014 ein positiver Effekt von rd. 15,8 T€ p.a. (brutto). 5.5 Wegenutzungsvertrag Fernwärme § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Fernwärmekunden Die SWH wird an der von der LHH betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mitwirken. Sie unterstützt die fernwärmebezogenen Ziele der Klima-Allianz Hannover 2020. Darüber hinaus wird sie die LHH bis zum 31.03. eines jeden Jahres über die Entwicklung der Fernwärmeversorgung durch einen Bericht informieren. Ebenfalls wird die SWH eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Fernwärmekunden regelmäßig prüfen und der LHH das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen. § 6 - Ausbau der Fernwärmeversorgung Die SWH hat im Vertrag das Ziel bestätigt, den Anteil der Fernwärmeversorgung am Wärmemarkt im Stadtgebiet bis zum Jahr 2020 auf 30 % auszubauen, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Damit wurde das in der Grundsatzdrucksache (DS 1767/2012) vorgegebene Verhandlungsziel umfänglich umgesetzt. § 18 - Konzessionsabgabe Neu eingeführt wird eine Konzessionsabgabe von 0,32 Cent je gelieferter Kilowattstunde Wärme. Auf der Basis der derzeitigen Wärmeliefermengen erwartet die Stadt hieraus Einnahmen von rd. 4.000 T€/p.a.. Die Konzessionsabgabe Fernwärme soll zum 01.10.2014 eingeführt werden. Die Vorgaben des HSK VIII sowie der Grundsatzdrucksache 1767/2012 wurden umfänglich umgesetzt. Mit einer Konzessionsabgabe nach gelieferter Kilowattstunde wurde eine Bemessungsgrundlage gewählt, die einem Trassenausbau nicht hinderlich ist. Die im Bundesvergleich in Hannover günstigen Fernwärme-Preise werden sich voraussichtlich bis zu 5 % erhöhen. Im bundesweiten (horizontalen) Preisvergleich der Wettbewerber stellen sich die Fernwärme-Preise unter diesem Ansatz wie folgt dar: -9- Auch die neuen Fernwärme-Preise liegen unter dem bundesweiten Durchschnitt und bleiben damit in Hannover günstig. Die Wettbewerbsfähigkeit der Fernwärme im (vertikalen) Preisvergleich zur Wettbewerbsenergie Gas bleibt ausreichend vorhanden, so dass die Einführung der Konzessionsabgabe dem gemeinsam durch LHH und SWH angestrebten Ausbau der Fernwärme nicht entgegensteht. - 10 - 6. Hinweis zu den Beschlusspunkten Die Beschlüsse über die Vergabe Strom und Gas sowie die Neukonzessionierung Wasser und Fernwärme sind, zusammen mit der Vorlage der Verträge, der Kommunalaufsicht schriftlich anzuzeigen. Die Unterzeichnung der Verträge darf erst sechs Wochen nach Anzeige vollzogen werden. Ferner unterliegt der Konzessionsvertrag Wasser noch einer kartellrechtlichen Prüfung. Der Vertragsabschluss steht ebenfalls unter dem Zustimmungsvorbehalt der Aufsichtsräte der SWH und der VVG. Die Verträge werden unterzeichnet, sobald alle rechtlichen und förmlichen Vorbehalte ausgeräumt sind. Anlagen: 1 Wegenutzungsvertrag Strom 2 Wegenutzungsvertrag Gas 3 Konzessionsvertrag Wasser 4 Konzessionsvertrag Fernwärme Anlagen der Verträge: Anlage 1 Plan des Vertragsgebietes Anlage 2 Übersicht über die Störungskategorien Anlage 3 Muster-Gestattungsvertrag Anlage 4 Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen (ZV Bau) Anlage 5 Beschreibung eBauKo Anlage 6 ADA 20/14 Anlage 7 Vereinbarung zur Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser (ZV Löschwasser) 20/Dezernat V Hannover / 17.10.2013 - 11 - Vertrag über die Einräumung von Wegenutzungsrechten - Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung- Zwischen der Landeshauptstadt Hannover Trammplatz 2 30159 Hannover - nachstehend bezeichnet als Stadt - und der Stadtwerke Hannover AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover - nachstehend bezeichnet als Gesellschaft - wird folgender Wegenutzungsvertrag geschlossen: Wegenutzungsvertrag Strom 2 Inhalt: Präambel .......................................................................................................................................... 3 § 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen .......................................................................................... 3 § 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft ....................................................................................... 3 § 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb ...................................................................... 4 § 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft ........................................................ 4 § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern .................................. 5 § 6 – Einspeisung ............................................................................................................................. 5 § 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten ................................................................................ 6 § 8 – Planung von Versorgungsanlagen ........................................................................................... 7 § 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen........................................................... 8 § 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem ............................................................................ 9 § 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen ...................................................................... 10 § 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün ....................................................................... 10 § 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen .......................................................................... 11 § 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen ......................................................................................... 12 § 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft .......................................... 13 § 16 – Folgepflicht ......................................................................................................................... 13 § 17 – Folgekosten ......................................................................................................................... 14 § 18 – Konzessionsabgabe ............................................................................................................. 14 § 19 – Kommunalrabatt ................................................................................................................. 16 § 20 – Haftung ............................................................................................................................... 16 § 21 – Übertragung von Rechten und Pflichten ............................................................................ 17 § 22 – Kündigung ........................................................................................................................... 17 § 23 – Eigentum an den Versorgungsanlagen ............................................................................... 17 § 24 – Verpachtung der Versorgungsanlagen ............................................................................... 18 § 25 – Übernahme der Versorgungsanlagen ................................................................................. 18 § 26 – Datenübermittlung zum Vertragsende ............................................................................... 19 § 27 – Sonstiges ............................................................................................................................. 20 § 28 – Anpassungsklausel .............................................................................................................. 21 § 29 – Loyalitätsklausel .................................................................................................................. 21 § 30 – Inkrafttreten und Vertragsdauer ........................................................................................ 21 Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 22 Wegenutzungsvertrag Strom 3 Präambel Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie gewährleistet im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover den Betrieb, die Erneuerung und Erweiterung des in ihrem Eigentum stehenden Stromversorgungsnetzes zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern und stellt damit die Versorgung der Letztverbraucher im Stadtgebiet mit Strom sicher. Um der Gesellschaft die Erfüllung dieser Versorgungsaufgabe zu ermöglichen, räumt die Stadt der Gesellschaft mit diesem Vertrag Wegenutzungsrechte ein. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: § 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen (1) Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie es im als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plan dargestellt ist. (2) Mit Versorgungsanlagen wird im Folgenden ein Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 17 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder einer Nachfolgeregelung bezeichnet. Das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung umfasst auch Einrichtungen zur Netzsteuerung und Zubehör, insbesondere hierzu erforderliche Mess-, Steuer- und Datenfernübertragungsleitungen und -anlagen. Versorgungsanlagen sind auch die im Eigentum der Gesellschaft stehenden Leitungen zur Einspeisung von Energie in das Versorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung. (3) Die Gesellschaft stellt auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom durch den Betrieb, die Erneuerung und die Erweiterung der Versorgungsanlagen im Vertragsgebiet sicher. Sie gewährleistet damit im Vertragsgebiet einen möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Betrieb der Versorgungsanlagen. § 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, jedermann im Vertragsgebiet nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 EnWG bzw. einer Nachfolgeregelung an die Versorgungsanlagen anzuschließen, es sei denn, dass der Gesellschaft der Anschluss nach den Bestimmungen des EnWG nicht zugemutet werden kann. Sollte die gesetzliche Anschlusspflicht gänzlich entfallen, besteht für die Gesellschaft weiterhin eine Anschlusspflicht entsprechend den zuletzt geltenden gesetzlichen Regelungen, soweit dies für die Gesellschaft wirtschaftlich zumutbar ist. (2) Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Niederspannungsnetzanschlüssen innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu beantworten. (3) Im Fall unvermeidlicher Betriebseinschränkungen sollen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Stadtgebiet bei der Versorgung mit elektrischer Energie, soweit tatsächlich möglich, rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, vor anderen Abnehmern innerhalb des Vertragsgebietes den Vorzug genießen. Die Abstimmung des Vorgehens bei Großstörungen, Krisen (entsprechend Anlage 2) und Systemeingriffen der vorstehenden Größenordnung zwischen den Vertragspartnern, sowie die Koordination des Vorgehens bei diesen Ereignissen erfolgt über die zuständige Stelle (bei Vertragsschluss der Stab für außergewöhnliche Ereignisse). Wegenutzungsvertrag Strom 4 § 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungsanlagen entsprechend den Regelungen des EnWG einschließlich der aufgrund des EnWG erlassenen Verordnungen in einem störungsfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Erweiterungen und Erneuerungen der Versorgungsanlagen sind nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll. (2) Die Gesellschaft stellt die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes (aktuell auf Grundlage des Jahres-Berichtswesens des Forums Netzbetrieb und Netztechnik (FNN) des VDE) und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs sicher. Die Gesellschaft wird der Stadt jährlich die DISQUAL Kenngrößen aus der Datenmeldung der Gesellschaft und der Störung- und Verfügbarkeitsstatistik für das entsprechende Jahr differenziert nach Spannungsebenen übermitteln. (3) Bei ihrer örtlichen Ausbauplanung wird die Gesellschaft Vorgaben der Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit zur örtlichen Energieversorgung maßgeblich einbeziehen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten. Die Stadt wird insoweit ihre Planungen der Gesellschaft rechtzeitig zugänglich machen. (4) Sollten sich wirtschaftliche Möglichkeiten des Einsatzes neuer Techniken im Hinblick auf Umweltverträglichkeit und Klimaschutz ergeben, ist die Gesellschaft bereit, diese bei neuen Versorgungsanlagen zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft auch Möglichkeiten realisieren, anfallende Netzverluste zu reduzieren und der Stadt das Ergebnis der Umsetzung alle zwei Jahre mitteilen. (5) Die Stadt begrüßt und begleitet innovative Technologien und Verfahren in der Netzinfrastruktur, insbesondere Techniken zur aufgrabungsfreien Leitungsverlegung. (6) Die Gesellschaft wird für Störungsfälle, zur Abwehr auftretender Gefahren, Wiederherstellung der Versorgung sowie zur Information der Öffentlichkeit geeignete Kommunikationsund Bereitschaftsstrukturen ganzjährig 24 Stunden täglich (24/7) gewährleisten und darüber die Erreichbarkeit zu den derzeitigen Konditionen weiterführen. Die Gesellschaft unterhält ein Störungsmanagementkonzept, beispielsweise in Form dokumentierter Verfahrensabläufe und Arbeitsanweisungen, das bei Störungen greift und somit eine schnelle Wiederinbetriebnahme ermöglicht. (7) Die Gesellschaft hat die Stadt bei Störungen mit größeren Versorgungsunterbrechungen gemäß Anlage 2 und Störungen von größerem Umfang unverzüglich nach Störungskategorisierung und Erstreaktion durch die Gesellschaft über die betroffenen Gebiete, Art, sowie voraussichtliche Dauer und soweit bekannt, die Ursache der Störung zu informieren. Die Vertragspartner können diese Festlegung einvernehmlich ändern. Die Stadt ist ebenfalls im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Prioritäten unverzüglich nach Behebung einer solchen Störung zu informieren. Die Stadt benennt der Gesellschaft die zu informierenden Stellen in Textform. § 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft (1) Die Gesellschaft führt über die im Vertragsgebiet vorhandenen Versorgungsanlagen ein digitales Planwerk nach einem in der Versorgungswirtschaft üblichen Standard. Die Stadt beabsichtigt digitale Planwerke zur Dokumentation ihrer für die Wegenutzung relevanten Anlagen zu führen und wird vorhandene digitale Planwerke der Gesellschaft soweit rechtlich zulässig unentgeltlich zugänglich machen. Wegenutzungsvertrag Strom 5 (2) Im Fall von Baumaßnahmen und für andere eigene Zwecke stellen sich die Vertragspartner wechselseitig die erforderlichen aktuellen Leitungspläne für den betroffenen Bereich in geeigneter Form innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, berechtigten Dritten die für Baumaßnahmen erforderlichen Planauskünfte in geeigneter Form zu erteilen und ist berechtigt, dafür gegebenenfalls ein Entgelt zu erheben, soweit es sich nicht nachgewiesen um Baumaßnahmen der Stadt handelt. Die Gesellschaft stellt der Stadt und berechtigten Dritten zusätzlich eine Planauskunft über das Internet zur Verfügung. Die Stadt wird Dritten gegenüber auf eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung hinwirken. § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern (1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mit. (2) Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Netznutzer regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen. § 6 – Einspeisung, Durchleitung (1) Die Stadt einschließlich ihrer Unternehmen und Sondervermögen mit Mehrheitsanteilen (größer gleich 50 Prozent Anteile, dies umfasst entsprechende Eigengesellschaften, verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Anstalten öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie Netto-Regiebetriebe, Eigenbetriebe, rechtlich unselbständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen z.B. Zusatzversorgungskasse) haben das Recht, selbsterzeugte Energie durch das Versorgungsnetz der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Regelungen und gegen Zahlung der veröffentlichten Entgelte durchzuleiten. Dies gilt ausdrücklich auch im Verhältnis von Stadt, ihrer Unternehmen und Sondervermögen zwischen- und untereinander. Sollten aufgrund einer gesetzlichen Änderung keine Entgelte für die Durchleitung mehr veröffentlicht werden, ist die Durchleitung gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts von der Gesellschaft durchzuführen. Die erforderlichen Kosten für die Messung werden von dem Einspeiser getragen. Details werden jeweils in gesonderten Verträgen geregelt. (2) Im Falle von Meinungsverschiedenheiten von Betreibern von Anlagen zur Stromeinspeisung mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von dezentralen Stromerzeugungsanlagen, den damit verbundenen Kosten oder des Netzzugangs verpflichtet sich die Gesellschaft an Schlichtungsgesprächen aktiv teil zu nehmen und ernsthaft an einer einvernehmlichen Streitbeilegung mitzuwirken, sofern für den konkreten Streitfall keine Schlichtungsstelle nach den gesetzlichen Regelungen angerufen werden kann. Die Gesellschaft weist in entsprechenden Streitfällen auf die Möglichkeit des Schlichtungsgesprächs hin. Die Stadt organisiert auf Wunsch des Anlagenbetreibers das Schlichtungsgespräch. Am Schlichtungsgespräch nimmt je ein Vertreter von Stadt, Gesellschaft und „proKlima-Der enercity Klimaschutz-Fonds“ teil. Sollte proKlima diese Funktion nicht mehr wahrnehmen können, verpflichten Sich die Parteien, eine Anschlussregelung zu vereinbaren. (3) Die vorstehenden Vorschriften begründen keinen echten Vertrag zugunsten Dritter und können zwischen der Stadt und der Gesellschaft jederzeit einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden. Wegenutzungsvertrag Strom 6 § 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten (1) Die Stadt räumt für die Dauer dieses Vertrages der Gesellschaft das Recht ein, im Vertragsgebiet die der Verfügung der Stadt unterliegenden öffentlichen Verkehrswege gemäß § 46 Abs. 1 EnWG, oberirdisch und unterirdisch für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungsanlagen zu nutzen, soweit nicht öffentliche oder stadtwirtschaftliche Interessen der Stadt oder bestehende Rechte Dritter entgegenstehen. Der Umfang der oberirdischen Nutzung öffentlicher Verkehrswege bestimmt sich nach § 8 Abs. 4. (2) Öffentliche Verkehrswege sind die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes, sowie nicht gewidmete, im Eigentum der Stadt stehende Straßen, Wege und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind. Öffentliche Grünflächen sind, ausgenommen der darin vorhandenen Straßen und Wege, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet sind, keine öffentlichen Verkehrswege. (3) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen ist in gesonderten Gestattungsverträgen zwischen der Gesellschaft und der Stadt zu vereinbaren, soweit diese nach Abs. 8 zulässig ist. Der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag ist zu verwenden. (4) Auf Versorgungsanlagen, die sich bei Vertragsbeginn auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken der Stadt befinden und für die kein gesonderter Gestattungsvertrag besteht, werden zur Sicherstellung des Bestandsschutzes die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt, ohne dass eine gesonderte Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Bestandsschutz gilt auch für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, nicht jedoch für Erneuerungsmaßnahmen (Austausch des vom Bestandsschutz erfassten Teils der Versorgungsanlage, z.B. einer Trafostation). Der Gesellschaft obliegt die Nachweispflicht auf Basis ihres Betriebsmittelinformationssystems, dass die Anlagen bei Vertragsbeginn bereits vorhanden waren. Bei Veräußerung dieser Grundstücke gilt Abs. 7 Lit. a) und b). Existiert für Versorgungsanlagen auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken ein gesonderter Gestattungsvertrag, werden bei Regelungslücken des Gestattungsvertrages im Zweifel die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt. (5) Voraussetzung für die Einräumung von Wegerechten nach Abs. 1 für Versorgungsanlagen, die nach Vertragsbeginn dieses Vertrages errichtet oder verändert werden, ist, dass die Stadt vor Errichtung oder Änderung der Anlagen ihre Einwilligung zur Trasse und Lage der Versorgungsanlagen entsprechend § 8 Abs. 5 erteilt hat. Die Stadt entscheidet im Regelfall in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Aufbruchantrages mit der Ankündigung des beabsichtigten Bautermins über den Antrag. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprochen hat. (6) Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die öffentlichen Verkehrswege in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben. Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat die Gesellschaft keine Ersatzansprüche gegen die Stadt wegen anderweitiger Nutzung oder Entwidmung öffentlicher Straßen. (7) Werden öffentliche Verkehrswege entwidmet oder anderweitig genutzt, so dass diese nicht mehr von Abs. 1 erfasst werden, und sind Versorgungsanlagen auf dem betroffenen Grundstück bereits vorhanden, gilt folgendes: a) Ist das Grundstück aufgrund der Versorgungsanlagen nicht zu angemessenen Konditionen veräußerbar, gelten §§ 16 und 17. b) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Mit Eintragung der Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminde- Wegenutzungsvertrag Strom 7 rung des Grundstückes fällig. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Die Stadt stellt der Gesellschaft das Gutachten auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft. c) Verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt, schließt diese mit der Gesellschaft eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks ab. Hierbei ist der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag zu verwenden. (8) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege und einer darüber hinaus gehenden Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen gilt folgendes: a) Im Regelfall sind für Versorgungsanlagen öffentliche Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu nutzen. b) Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege, die nicht unter Ziff. a) fallen, und anderer im Eigentum der Stadt stehender Flächen, ausgenommen öffentliche Grünflächen, ist nur dann zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder bei der Gesellschaft projektbezogen zu wesentlichen Mehrkosten führen würde. Ein Überschreiten der Kosten in dem betroffenen Bereich für Bau, Material und Oberflächenwiederherstellung im Vergleich zu der wirtschaftlichsten Lösung um mindestens 20 % gilt in der Regel als wesentlich. c) Die über Ziff. b) hinaus gehende Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen ist zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder der Gesellschaft projektbezogen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Nutzung dieser Flächen ist ausgeschlossen, wenn die Stadt besondere schwerwiegende Gründe geltend macht, z.B. Denkmalschutz. Bei der Abwägung nach Ziff. b) und c) sind die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft mit den Interessen der Stadt, insbesondere der Beeinträchtigung der bestehenden oder in Konzeption befindlichen städtebaulichen Planungen (z.B. Absicht das betroffene Grundstück zu veräußern, geplante über Einzelpflanzungen hinaus gehende Anpflanzungen) abzuwägen. Die Gesellschaft hat der Stadt die technische Unmöglichkeit bzw. die Mehrkosten jeweils nachzuweisen. § 8 – Planung von Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Planungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, insbesondere hinsichtlich des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen. (2) Die Stadt wird die Gesellschaft bei Anfragen zur Ermittlung von Stationsstandorten unterstützen und hierfür einen zentralen Ansprechpartner benennen, der erforderlichenfalls die Abwägung der Interessen der Fachbereiche der Stadt herbeiführt und die direkte Abstimmung mit der Gesellschaft wahrnimmt. Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils abgestimmten Prozessablauf. (3) Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von Planungen, die die Interessen des anderen Partners berühren können, rechtzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit erforderlich und rechtlich zulässig. Im Bereich der Bauleitplanung erfüllt die Wegenutzungsvertrag Strom 8 Stadt insoweit im Regelfall ihre Verpflichtung nach Satz 1, wenn sie der Gesellschaft im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stellungnahme der Gesellschaft zu Bauleitplänen hat insbesondere folgende verbindliche Angaben zu enthalten, sofern die Bedarfsstrukturen entsprechend bekannt sind: Trassierung der Versorgungsleitungen, Lage und Größe der für Versorgungsanlagen erforderliche Flächen. (4) Leitungen sind bei Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen. Ausgenommen hiervon sind die Erneuerung von Hochspannungsfreileitungen, die Verbindung von Hochspannungsleitungen, Leitungen unter Brücken und wenn eine unterirdische Leitungsverlegung technisch nicht möglich ist. Andere oberirdische Versorgungsanlagen, wie Kompaktstationen, dürfen im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung gemäß Abs. 5 errichtet werden. Die Stadt darf die Genehmigung mit Begründung versagen, wenn baurechtliche, verkehrsrechtliche und/oder wesentliche stadtplanerische Gründe entgegenstehen. (5) Die Gesellschaft sendet der Stadt möglichst frühzeitig im Rahmen der Koordinierung, grundsätzlich drei Monate vor Beginn von geplanten Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsräumen Pläne zu, aus denen die beabsichtigte Lage und Trasse der Versorgungsanlagen ersichtlich ist. Die Stadt ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Änderungen zu fordern, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mit Rücksicht auf Anlagen der Stadt, aus Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Stadtgestaltung notwendig ist. Die Wirtschaftlichkeit und technische Leistungsfähigkeit der Anlagen sind bei Änderungswünschen zu berücksichtigen. Kleine Baumaßnahmen (z.B. Hausanschlüsse, Entstörungen, Kabelziehschächte) werden im Regelfall nicht koordiniert. (6) Investitionen, die die Gesellschaft aufgrund konkreter rechtsverbindlicher Bebauungspläne und auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der Stadt durchgeführt hat und die sich wegen einer Planungsänderung, die die Stadt beeinflussen kann, als nutzlos erweisen, hat die Stadt unter Anrechnung der Vorteile der Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt dann nicht, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die von außen beeinflusst, d.h. insbesondere kraft Gesetzes oder aufgrund aufsichtsbehördlicher Weisung durchgeführt werden müssen. § 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen (1) Die Stadt und die Gesellschaft werden einander von Baumaßnahmen, die den anderen Vertragspartner berühren, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme und Abstimmung in technischer und zeitlicher Hinsicht geben. Die Gesellschaft muss der Stadt Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrswegen frühzeitig, grundsätzlich zwei Wochen vor Baubeginn unter Angabe der Bauzeit mitteilen, es sei denn, dass es sich um die unaufschiebbare Beseitigung von Störungen, Schäden oder andere nicht planbare Maßnahmen handelt. Im letzteren Falle ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme der vorstehenden Maßnahmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem mit der Stadt die Bauzeiten und Termine vereinbart wurden. (2) Die Gesellschaft wird vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, die nötigen Anordnungen der zuständigen Behörde einholen. Vereinbarte Bautermine sind einzuhalten. Bautermine sind so abzustimmen, dass die abschließende Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege gemäß § 13 unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen kann. Die Bauplanung hat so zu erfolgen, dass Bauzeiten sowie der Umfang einer Baumaßnahme auf das geringst mögliche Maß beschränkt werden und Arbeiten mehrerer Unternehmen unter Nutzung von Synergieeffekten so aufeinander abgestimmt werden, dass dies zu einer Minimierung der Gesamtbauzeit führt. Nachgewiesene Kosten, die einem Vertragspartner aus von dem anderen Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen entstehen, trägt der den Schaden verursachende Vertragspartner. Bei der Wegenutzungsvertrag Strom 9 Überschreitung der Bauzeit oder der Ausweitung einer Baustelle über das von der Verkehrsbehörde angeordnete Maß hinaus, ist die Stadt berechtigt, hierfür entsprechend der jeweils gültigen Sondernutzungssatzung Sondernutzungsgebühren zu erheben. (3) Die Stadt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Arbeiten, die unter ihrer Regie durchgeführt werden, die Anlagen der Gesellschaft geschont werden. Sie wird die von ihr mit Arbeiten beauftragten Unternehmen, denen sie Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen gestattet, verpflichten, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten und ihnen eine Satz 1 entsprechende Verpflichtung auferlegen. Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen aller anderen Leitungsträger auch den von ihr beauftragten Unternehmen eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungseinrichtungen auf ihre Kosten zu sichern und ggf. vorrübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies bei Arbeiten der Stadt erforderlich ist. Ersatz für Einnahmeausfälle und andere wirtschaftliche Nachteile der Gesellschaft bei Betriebsunterbrechungen und -beeinträchtigungen kann die Gesellschaft nur beanspruchen, wenn diese aufgrund einer angepassten Planung der Stadt, die dieser bei einer Abwägung gegenüber den Interessen der Gesellschaft zumutbar ist, vermeidbar wären. (5) Beabsichtigen Dritte Arbeiten in den von der Gesellschaft benutzten öffentlichen Verkehrswegen vorzunehmen, so wird die Stadt ihnen im Rahmen des Genehmigungsprozesses für die Arbeiten zur Auflage machen, die Gesellschaft rechtzeitig zu benachrichtigen und sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten. (6) Die erneute Durchführung von Aufbrüchen in denselben Abschnitten von öffentlichen Verkehrswegen ist der Gesellschaft vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung von Bauarbeiten über die gesamte Breite des öffentlichen Verkehrsweges grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es hat sich um Kleinmaßnahmen (Baumpflanzungen, Stubbenfräsen, Stadtmöbel oder Maßnahmen vergleichbaren Umfangs) gehandelt. Bei Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen gilt dies nur für jede Richtungsfahrbahn gesondert. Satz 1 gilt auch bei Arbeiten der Stadt oder Dritter unter Inanspruchnahme dieser Flächen, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Koordinierung solcher Arbeiten an der Abstimmung beteiligt war, es sei denn es handelt sich um Großmaßnahmen in einem für die Gesellschaft nicht zumutbaren Umfang. Satz 1 gilt dann nicht, wenn es sich um die Beseitigung von unvorhersehbaren Schäden oder Drittveranlassung handelt und andere zumutbare Maßnahmen nicht möglich sind. (7) Nach Abschluss einer Baumaßnahme stellt die Gesellschaft der Stadt auf Anforderung die Informationen zur tatsächlichen Lage der von der Baumaßnahme betroffenen Versorgungsanlagen kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung. Über die zu übermittelnden Datenformate werden sich die Parteien einvernehmlich abstimmen. (8) Details zur Durchführung von Baumaßnahmen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4). § 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem (1) Ziel der Vertragspartner ist die Koordinierung aller Baumaßnahmen über ein einheitliches elektronisches Baukoordinierungssystem. (2) Für die Durchführung der Baukoordinierung, insbesondere der Regelungen in § 8 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ist von der Gesellschaft das jeweils von der Stadt verwendete elektronische Baukoordinierungssystem zu nutzen, soweit das System von der für die jeweilige Fläche Wegenutzungsvertrag Strom 10 zuständigen Stellen der Vertragspartner für die Baukoordinierung genutzt wird. Die Vertragspartner werden das System weiterhin zumindest im bisherigen Umfang nutzen. Das elektronische Baukoordinierungssystem ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das in Anlage 5 beschriebene System eBauKo. (3) Die Stadt wird die Gesellschaft frühzeitig über geplante funktionale und prozessrelevante Änderungen am elektronischen Baukoordinierungssystem informieren und der Gesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nimmt die Stadt für die Gesellschaft wesentliche funktionale und prozessrelevante Änderungen am System vor, ohne dass die Gesellschaft ihre Zustimmung erteilt hat, ist die Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung des Systems gemäß Abs. 2 verpflichtet. Die Gesellschaft hat dies der Stadt unverzüglich nach Erhalt der Information über Systemänderungen gemäß Satz 2 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungspflicht durch die Gesellschaft endet sechs Monate nach Eingang der Mitteilung bei der Stadt, spätestens jedoch mit der Umsetzung der Änderung am elektronischen Baukoordinierungssystem durch die Stadt. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, ist sie auf Verlangen der Stadt zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung verpflichtet. § 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Stadt veranlasste Aufbrüche von öffentlichen Verkehrswegen für vorzeitige Baumaßnahmen zu nutzen und sich an den Kosten zu beteiligen, sofern die Maßnahme von der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt worden wäre und der Gesellschaft die vorzeitige Durchführung wirtschaftlich zumutbar ist. (2) Die Stadt ist berechtigt, die Nutzung der Leitungsgräben der Gesellschaft zur Verlegung von Leitungen Dritter im öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikation) bei durch die Gesellschaft veranlassten Aufbrüchen von öffentlichen Verkehrswegen zu verlangen bzw. diese für eigene Baumaßnahmen zu nutzen, soweit dies technisch möglich ist, nicht zu zeitlichen Verzögerungen der Leitungsverlegung der Gesellschaft führt und der Veranlasser einen angemessenen Kostenanteil trägt. (3) Die Parteien haben das Ziel, die Wiederherstellung von Oberflächen nach Aufbrüchen durch die Gesellschaft und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den angrenzenden Flächen in einem Zuge durchzuführen. Hierüber werden sie sich jeweils verständigen. § 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün (1) Bäume, Sträucher und Hecken dürfen von der Stadt im Bereich von Versorgungsanlagen der Gesellschaft nach Maßgabe des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau – veröffentlichten „Merkblatts über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (FGSV-Nr. 939) in der Fassung von 2013 gepflanzt und unterhalten werden. Die Gesellschaft ist zur Beachtung des Merkblattes ebenfalls verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. (2) Wenn aufgrund bestehender Bäume, Sträucher und Hecken die Verlegung von Versorgungsanlagen oder Baumfällungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Versorgungsanlagen zu gewährleisten, trägt die Kosten der Veranlasser: a) Bei Anpflanzungen, die unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen sind, gilt als Veranlasser die Gesellschaft. Wegenutzungsvertrag Strom 11 b) Sind die Anpflanzungen von der Stadt ohne Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen, gilt als Veranlasser die Stadt. c) Gab es zum Zeitpunkt der Anpflanzungen keine gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag, gilt als Verursacher derjenige, dessen Maßnahme zeitlich später erfolgt ist. d) In allen anderen Fällen, tragen Stadt und Gesellschaft die Kosten für erforderliche Maßnahmen jeweils zur Hälfte. Maßgeblich für die Betrachtung nach Ziff. a) bis d) ist das Datum der Erstpflanzung bzw. Erstverlegung am selben Standort. Soweit die Stadt Kosten für die Verlegung von Leitungen trägt, ist ein Vorteilsausgleich (Abzug „neu für alt“) auf Seiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Hierfür ist als Verrechnungsschlüssel die als Anlage 6 beigefügte ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 anzuwenden. Die Parteien verpflichten sich, diesen Verrechnungsschlüssel nach Aufforderung durch die Stadt neu zu verhandeln. (3) Soweit Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS), Teil Landschaftspflege (RAS-LP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Stand vom 08.07.1995 und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich werden, trägt diese Kosten der Veranlasser. (4) Müssen vorhandene Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, lässt die Stadt Ersatzanpflanzungen an derselben oder an anderer Stelle in angemessenem Umfang vornehmen. Hinsichtlich der Kostentragung gilt folgendes: a) Erfolgen die Ersatzpflanzungen aufgrund von Maßnahmen gemäß § 16 (Folgepflichten) gilt hinsichtlich der Kostentragungspflicht § 17 entsprechend. b) Wenn die Ersatzpflanzung aufgrund einer Maßnahme gemäß Abs. 2 bzw. Abs. 3 erforderlich ist, trägt die Kosten der Veranlasser nach Abs. 2 bzw. Abs. 3. c) Soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, trägt bei Maßnahmen der Gesellschaft diese die Kosten. § 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr benutzten öffentlichen Verkehrswege auf ihre Kosten im Einvernehmen mit der Stadt unverzüglich nach der Durchführung von Bauarbeiten wieder in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für alle Flächen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Gesellschaft beschädigt wurden, soweit der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder von ihr beauftragter Dritter entstanden ist. (2) Die erforderliche Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen nehmen bis zu einer Größe von einschließlich 30 qm je Aufbruch die Gesellschaft oder von ihr beauftragte Dritte vor. Bei größeren Aufbrüchen nimmt diese die Stadt auf Kosten der Gesellschaft vor. Die vorstehende Regelung gilt, soweit die Zusatzvereinbarung (Anlage 4) keine abweichenden Regelungen enthält. Ergibt sich erst im Laufe der Baudurchführung eine Überschreitung der Flächengröße von 30 m², so ist die Stadt bei einer wesentlichen Überschreitung (> 10 m²) zu einer Übernahme der gesamten Oberflächenwiederherstellung berechtigt. Die Gesellschaft zeigt jede Überschreitung der ursprünglich geplanten Wiederherstellungsfläche unverzüglich an. Wegenutzungsvertrag Strom 12 (3) Die Ausführung erfolgt dabei unter Zugrundelegung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV-A Stb in der jeweils gültigen Fassung) und den Richtlinien „Standardisierung Neubau – Befestigung von Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand Februar 1996) und der „Standardisierung Unterhaltung – Befestigung von Verkehrsflächen bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand September 1995) bzw. der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (ZTV SoB-StB) und der „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Landschaftsbauarbeiten“ (DIN 18320) in den jeweils gültigen Fassungen, soweit dem nicht Regelungen der Zusatzvereinbarung (Anlage 4) entgegenstehen. (4) Die Stadt ist bei wiederholter Schlechterfüllung durch die Gesellschaft trotz schriftlicher Abmahnung berechtigt, die gesamte Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen auf Kosten der Gesellschaft zu übernehmen. Keine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn zwischen einzelnen Schlechterfüllungen ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren oder die Quote von schlecht erfüllten Baumaßnahmen pro Jahr unter 0,5 % liegt. Eine Schlechterfüllung liegt nicht vor, wenn die Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft innerhalb des letzten Jahres insgesamt nicht schlechter ausgeführt wurde, als sie die Stadt bei eigenen Maßnahmen selbst erbringt. Die Übernahme hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ausübung des Übernahmeverlangens zu erfolgen. (5) Müssen vorhandene technische Einrichtungen wie Straßenleuchten, Signalpfosten, Wegweiser, Parkautomaten usw. während der Bauarbeiten vorübergehend entfernt werden, trägt die Gesellschaft die Kosten für De- und Remontage. Sie trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrseinrichtungen wie Induktionsschleifen in aufgebrochenen Fahrbahndecken. (6) Die Gesellschaft übernimmt für die von ihr oder von ihr beauftragten Dritten wiederhergestellten öffentlichen Verkehrswege die Gewährleistung für die Dauer von 5 Jahren nach Übernahme durch die Stadt. Stellt ein von der Stadt beauftragter Dritter die Straßenoberfläche wieder her, übernimmt die Gesellschaft die Gewährleistung für die von ihr durchgeführten Erdarbeiten für die Dauer von 5 Jahren. Als Übernahmedatum gilt insoweit die Übernahme der betreffenden Baustelle durch die Stadt oder sofern diese nicht stattfindet, die Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung. (7) Die Einzelheiten zur Wiederherstellung der Oberflächen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4). § 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen (1) Werden Teile der Versorgungsanlagen nicht mehr von der Gesellschaft genutzt (vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung) und wird voraussichtlich eine Wiederinbetriebnahme der Anlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft nicht erfolgen, so gelten diese als stillgelegt. Für stillgelegte Versorgungsanlagen besteht nach Aufforderung durch die Stadt jederzeit eine Entfernungspflicht, soweit die Anlagen entweder eine konkrete Baumaßnahme der Stadt behindern oder im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt führen. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken stellt i.S.d. § 14 eine konkrete Baumaßnahme dar. Die Gesellschaft erfüllt ihre Entfernungspflicht, indem sie die Anlagen beseitigt oder der Stadt die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung erstattet. Darüber hinaus besteht für folgende stillgelegte Versorgungsanlagen eine grundsätzliche Pflicht zur Entfernung: Wegenutzungsvertrag Strom 13 a) Unterirdische Versorgungsanlagen, wenn dies im Rahmen von anderen Baumaßnahmen als Ergänzungsarbeit in derselben Aufbruchfläche möglich ist; b) Mittel- und Niederspannungsfreileitungen und andere oberirdische Versorgungsanlagen; c) wenn von den Anlagen Umweltgefährdungen ausgehen und diese von der Gesellschaft nicht anderweitig beseitigt werden können. (2) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 1 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung. (3) Die Gesellschaft weist vorübergehend und dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bis zu ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus. (4) Trifft die Stadt bei Baumaßnahmen auf stillgelegte Versorgungsanlagen der Gesellschaft, die nicht gemäß Abs. 3 in den Bestandsplänen enthalten sind, ist die Stadt berechtigt, die Versorgungsanlagen auf Kosten der Gesellschaft selbst zu entfernen, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen. (5) Für stillgelegte Versorgungsanlagen gelten weiterhin die Regelungen dieses Vertrages. Dies gilt auch für Versorgungsanlagen, die vor Beginn dieses Vertrages stillgelegt worden sind. (6) Vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bleiben im Eigentum der Gesellschaft und gelten nicht als Grundstücksbestandteil. § 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft (1) Falls die Herstellung, Umlegung, Veränderung oder das Vorhandensein von Versorgungsanlagen besondere Aufwendungen der Stadt bei Bau-, Reparatur- oder sonstigen Maßnahmen in den öffentlichen Verkehrswegen erfordert, hat die Gesellschaft der Stadt den Aufwand unter Anrechnung der Vorteile zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die der Stadt bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen durch die notwendige Rücksichtnahme auf Versorgungsanlagen entstehen. (2) Die Gesellschaft zahlt an die Stadt Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, welche die Stadt auf Verlangen oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu deren Vorteil erbringt, soweit diese noch nicht durch die Konzessionsabgabe abgegolten sind. (3) Die Stadt hat die Kosten nach Abs. 1 und 2 jeweils aufzuschlüsseln. § 16 – Folgepflicht (1) Die Stadt kann von der Gesellschaft jederzeit die Veränderung, Entfernung oder Sicherung von Versorgungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrswegen verlangen, wenn einem solchen Verlangen ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse der Stadt zugrunde liegt. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Realisierung oder Änderung von Verkehrsgrün (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken) im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen mit wesentlichen Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen erforderlich sind, sofern der wesentliche Anteil der damit verbundenen Kosten auf die Gestaltung von Straßen und Plätzen entfällt, so dass die Bepflanzung lediglich ein begrenzter Teil einer größeren Gesamtmaßnahme ist. Der Gesellschaft ist für derartige Maßnahmen eine angemessene Frist zu setzen. (2) Die Stadt prüft die Anpassung der von ihr beabsichtigten Maßnahme an die vorhandenen Versorgungsanlagen, wenn die Gesellschaft darlegt, dass eine Anpassung gegenüber der Wegenutzungsvertrag Strom 14 Veränderung der Versorgungsanlagen zweckmäßiger ist und sie bereit ist, der Stadt die dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. (3) Für die sich aus Maßnahmen nach Abs. 1 ergebenden Einnahmeausfälle und weiteren wirtschaftlichen Nachteile leistet die Stadt keinen Ersatz. § 17 – Folgekosten (1) Die Kostenübernahme für Maßnahmen nach § 16 sowie damit im Zusammenhang stehender weiterer Maßnahmen (Folgekosten) bestimmt sich nach den Regelungen der folgenden Absätze, soweit nicht aufgrund anderweitiger schuldrechtlicher Vereinbarungen oder dinglicher Rechte abweichende Regelungen bestehen. (2) Die Gesellschaft trägt die Kosten in vollem Umfang. Verlangt jedoch die Stadt in den ersten sechs Jahren nach einer Neuverlegung, einem Relining oder der Umlegung einer Versorgungsanlage, der sie in dem Verfahren nach § 8 Abs. 5 bzw. der entsprechenden Regelung in dem vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung gültigen Vertrag zugestimmt hat, an diesen Anlagen die Durchführung von Maßnahmen nach § 16, so hat die Stadt die hierfür anfallenden Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Stadt bei ihrer Zustimmung auf eine mögliche Änderung oder Entfernung hingewiesen oder dies der Gesellschaft nach Kenntnis vom Beginn einer Baumaßnahme unverzüglich mitgeteilt hat. Die Erstattungspflicht entfällt auch, wenn Versorgungsanlagen von der Gesellschaft nicht wie gemäß § 8 Abs. 5 abgestimmt errichtet wurden, es sei denn, die abweichende Errichtung liegt innerhalb der üblichen Bautoleranzen oder erfolgte mit Zustimmung der Stadt in Textform. (3) Abweichend von der Regelung des Abs. 2 erstattet die Stadt der Gesellschaft die Folgekosten in den Fällen und in der Höhe, in denen Dritte der Stadt gegenüber zum Ersatz verpflichtet sind und die Kosten auch tatsächlich erstatten. Die Stadt wird auf eine Erstattungsregelung mit Dritten hinwirken, soweit dies nicht ihr stadtwirtschaftliches Interesse beeinträchtigt. Satz 1 gilt jedoch nicht für Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte nach abgabenrechtlichen Vorschriften. (4) Für Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauvorhaben bei der Errichtung neuer Stadtbahnlinien stehen, werden die Vertragspartner auf der Grundlage der ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 eine gesonderte Vereinbarung treffen. § 18 – Konzessionsabgabe (1) Als Gegenleistung für die der Gesellschaft mit diesem Vertrag eingeräumten Wegenutzungsrechte erhält die Stadt von der Gesellschaft Konzessionsabgaben. Konzessionsabgaben sind auch zu zahlen a) für Strom, der mittels Durchleitung (§ 2 Abs. 6 KAV) an Letztverbraucher im Vertragsgebiet geliefert wird; b) für die Belieferung von Weiterverteilern (§ 2 Abs. 8 KAV), die Strom ohne Benutzung öffentlicher Straßen an Letztverbraucher im Vertragsgebiet weiterleiten. Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftsführung der Gesellschaft so gestaltet wird, dass grundsätzlich die höchstmöglichen und höchstzulässigen Konzessionsabgaben an die Stadt gezahlt werden können. (2) Als Konzessionsabgabe ist der nach der jeweils gültigen Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) oder einer Nachfolgeregelung zulässige Höchstbetrag zu entrichten. Wegenutzungsvertrag Strom 15 (3) Bei einem Wegfall der gesetzlichen Begrenzung der Höhe der Konzessionsabgaben nach der KAV oder einer Nachfolgeregelung für einzelne oder alle Kundengruppen werden die Vertragspartner, soweit erforderlich und rechtlich möglich, über eine Anpassung der Zahlungen im Sinne des Abs. 1 mit Wirkung ab dem Tag nach dem Wegfall verhandeln. Bis zur rechtsverbindlichen Neufestsetzung leistet die Gesellschaft Abschlagszahlungen entsprechend der zuletzt gültigen Regelung, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis der Verhandlungen nicht zu unvertretbaren Ergebnissen für die Gesellschaft führen würde. Die Gesellschaft ist zur Anpassung der Höhe der Konzessionsabgabenzahlung an geänderte Berechnungsgrundlagen und Konzessionsabgabensätze verpflichtet, ohne dass es einer gesonderten Verhandlung oder Vereinbarung bedarf; es werden die höchstzulässigen Konzessionsabgaben gezahlt. Werden die rechtlichen Regelungen dahingehend geändert, dass die Konzessionsabgabe den Netznutzern vom Netzbetreiber nicht mehr in vollem Umfang weiterberechnet werden kann, verpflichten sich die Parteien Verhandlungen über die Höhe der Konzessionsabgaben aufzunehmen. (4) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. (5) Zum Ersten eines jeden Monats zahlt die Gesellschaft der Stadt für den zurückliegenden Monat Abschläge in Höhe je eines Zwölftels der im Erfolgsplan der Gesellschaft zur Zahlung an die Stadt veranschlagten Konzessionsabgabe. Liegt der Erfolgsplan zu den ersten Zahlungsterminen noch nicht in vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigter Fassung vor, so werden Abschläge in der Vorjahreszahlung entsprechender Höhe gezahlt. (6) Die Gesellschaft rechnet gegenüber der Stadt die Konzessionsabgaben für jedes Abrechnungsjahr mit einer Schlussabrechnung ab. Die Schlussabrechnung wird nach Feststellung des Jahresabschusses der Gesellschaft, spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung, erteilt. Daraus sich ergebende Nachzahlungen oder Erstattungen sind mit dem nächst fälligen Abschlag unverzinst auszugleichen. Nach der Schlussrechnung eingehende Rückforderungen von Kunden gemäß § 2 Abs. 4 KAV (Grenzpreisunterschreitung) werden in der jeweils nächsten Abrechnung berücksichtigt. (7) Sollte in Zukunft die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die Stadt durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden oder die Stadt gemäß § 9 UStG auf eine ansonsten bestehende Umsatzsteuerbefreiung verzichten, schuldet die Gesellschaft der Stadt ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Konzessionsabgabe zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit die Stadt der Gesellschaft eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (8) Die Gesellschaft verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt, Nachweise über die zur Ermittlung der Konzessionsabgaben erforderlichen Liefermengen und sonstige Daten zu führen und diese der Stadt bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres vorzulegen. Auf Verlangen der Stadt wird die Gesellschaft die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen der Berechnungsgrundlagen für die Konzessionsabgabe durch Wirtschaftsprüfertestat nachweisen. Wird dadurch die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung oder die Unvollständigkeit der der Stadt vorgelegte Unterlagen festgestellt, so trägt die Kosten die Gesellschaft, ansonsten die Stadt. (9) Hat die Stadt für den Zeitraum nach Ende dieses Vertrages einen neuen Konzessionsvertrag mit einem Dritten abgeschlossen, der den Netzbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen noch nicht übernehmen kann und führt die Gesellschaft den Netzbetrieb nach Ende dieses Vertrages für diesen Übergangszeitraum fort, so sind – soweit rechtlich zulässig – bis zur Übernahme des Netzbetriebes durch den Dritten die Konzessionsabgaben von der Ge- Wegenutzungsvertrag Strom 16 sellschaft entsprechend den vorstehenden Regelungen auch über den in § 48 Abs. 4 EnWG oder einer Nachfolgeregelung hinaus gehenden Zeitraum weiter zu zahlen, maximal jedoch in der Höhe, wie die Konzessionsabgabe bei den Kunden erhoben werden darf und längstens für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages. § 19 – Kommunalrabatt (1) Die Gesellschaft gewährt auf den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt und - soweit rechtlich zulässig - Eigengesellschaften der Stadt den jeweils höchstzulässigen Preisnachlass. Dieser beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Prozent des Rechnungsbetrages für den Netzzugang. Sofern künftige gesetzliche Regelungen einen höheren oder geringeren Preisnachlass erlauben, kommt dieser zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Anwendung. Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass nicht gewährt. Soweit durch Gesetzgebung oder höchstrichterliche Rechtsprechung ein Kommunalrabatt a) für Anstalten öffentlichen Rechts und Zweckverbände, die öffentliche Aufgaben der Städte und Gemeinden wahrnehmen und denen die Stadt mehrheitlich angehört, b) für Einrichtungen, die von privaten Dritten oder anderen öffentlichen Trägern geführt werden, die kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge erledigen und denen die Stadt laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst für zulässig erklärt wird, wird die Gesellschaft der Stadt auch für diese Kommunalrabatt einräumen. Wird ein weitergehender Kommunalrabatt für zulässig erachtet, werden die Parteien Verhandlungen über dessen Einräumung führen. (2) Der Kommunalrabatt nach Abs. 1 wird für die von dieser Regelung erfassten Stellen der Stadt auch für Netzentgelte eingeräumt, die im Falle des § 6 Abs. 1 zu entrichten sind. Nicht rabattierungsfähig sind gesetzliche und behördlich festgesetzte Umlagen, Steuern und Abgaben, die im Fall des § 6 Abs. 1 von der Stadt zu entrichten sind. (3) Die Details der Abwicklung des Rabattanspruchs werden die Parteien einvernehmlich abstimmen. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, der Stadt gegenüber den Kommunalrabatt gemäß den Vorgaben der KAV oder einer Nachfolgeregelung auszuweisen. § 20 – Haftung (1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen entstehen. (2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Wegenutzungsvertrag Strom 17 § 21 – Übertragung von Rechten und Pflichten (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Rechtsnachfolger eines Vertragspartners zu übertragen. Die Übertragung ist rechtzeitig – in der Regel mindestens sechs Monate vorher – der anderen Partei anzukündigen. (2) Eine Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten, die nicht unter Abs. 1 fällt, bedarf bei einer Einzelrechtsnachfolge der Zustimmung des anderen Vertragspartners, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. (3) Die Zustimmung durch die Stadt ist zu erteilen, wenn die Übertragung an ein verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG erfolgt und gegen die Übertragung keine begründeten Bedenken bestehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Rechte aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung der Stadt der enercity Netzgesellschaft mbH im Rahmen der Verpachtung der Versorgungsanlagen zu überlassen. Die enercity Netzgesellschaft mbH ist berechtigt zur Erfüllung dieses Vertrages auf die Schuld der Gesellschaft zu leisten. § 22 – Kündigung (1) Wurden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 übertragen und sind beide Unternehmen keine verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG mehr, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu. (2) Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen (Dritter), das nicht gemäß § 18 AktG zum Konzern der Gesellschaft gehört, nach Unterzeichnung dieses Vertrags erstmalig einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die Gesellschaft oder den Pächter der Versorgungsanlagen gemäß § 24 ausüben kann, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu. Dies gilt nicht, wenn der Dritte den beherrschenden Einfluss mit Zustimmung der Stadt erlangt hat. (3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 ist die Stadt binnen sechs Monaten ab Kenntnisnahme mit einer Frist von mindestens 24 und höchstens 48 Monaten zu einem Monatsende zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt. (4) Der Vertrag kann von den Parteien darüber hinaus nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft gegen ihre Pflichten gemäß § 23 oder § 24 verstoßen hat. (5) Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. § 23 – Eigentum an den Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft darf das Eigentum an den Versorgungsanlagen nicht ohne Zustimmung der Stadt im Wege der Einzelrechtsnachfolge an einen Dritten übertragen. (2) Im Falle einer Übertragung nach Abs. 1 hat die Gesellschaft sicher zu stellen, dass alle Rechte der Stadt aus diesem Vertrag, insbesondere die Endschaftsbestimmungen gemäß §§ 25 und 26 nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind der Stadt auf deren Verlangen nachzuweisen, soweit sie die Voraussetzungen des Satzes 1 betreffen. (3) Ist die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Übereignung der Versorgungsanlagen an einen Dritten verpflichtet, so hat die Stadt ihre Zustimmung zu erteilen, wenn die Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind. Wegenutzungsvertrag Strom 18 § 24 – Verpachtung der Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft ist zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die enercity Netzgesellschaft mbH berechtigt. Darüber hinaus ist eine Verpachtung der Versorgungsanlagen oder eine vergleichbare Nutzungsüberlassung durch die Gesellschaft an einen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zulässig. (2) Auf Verlangen der Stadt hat der Pächter, soweit rechtlich zulässig, den Schuldbeitritt zu diesem Vertrag zu erklären. § 25 – Übernahme der Versorgungsanlagen (1) Wird nach Ablauf dieses Vertrages kein neuer Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt und der Gesellschaft geschlossen, hat die Stadt das Recht, das Eigentum an dem im Stadtgebiet vorhandenen Elektrizitätsversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich Einrichtungen zur Netzsteuerung nebst Zubehör, soweit diese nicht für den Betrieb von anderen Versorgungsnetzen erforderlich sind, das heißt Hausanschlüsse, Kabelverteilerschränke, Zähler und sonstige Messeinrichtungen, zu erwerben, soweit diese im Eigentum der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie sich auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen befinden oder nicht. Vom Erwerbsrecht umfasst sind alle im Vertragsgebiet gelegenen Messeinrichtungen und Messsysteme, die im Eigentum der Gesellschaft stehen. (2) Das Erwerbsrecht mit allen hieraus resultierenden Rechten und Pflichten kann von der Stadt ohne Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen werden. Hierzu erteilt die Gesellschaft bereits jetzt ihre unwiderrufliche Einwilligung. Macht der neue Netzbetreiber einen Anspruch auf Übereignung bzw. Besitzeinräumung der Anlagen aus § 46 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 3 EnWG gegen die Gesellschaft geltend, so tritt der in Abs. 1 geregelte vertragliche Anspruch der Stadt hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück, solange die Stadt das Erwerbsrecht nicht gemäß Satz 1 auf den neuen Netzbetreiber überträgt. (3) Als Kaufpreis wird die wirtschaftlich angemessene Vergütung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG oder einer Nachfolgeregelung auf Basis Sachzeitwert vereinbart. Der Sachzeitwert ist der Wiederbeschaffungswert der Anlagen zum Zeitpunkt der Übernahme, d.h. der Wert, zu dem das Netz tatsächlich gebaut werden kann, abzüglich der Wertminderung unter Berücksichtigung von Alter, technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie ihres Erhaltungszustandes. Sollte kraft gesetzlicher Normierung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein anderer Wert als der Sachzeitwert für die Bestimmung der angemessenen Vergütung nach § 46 EnWG allein maßgeblich sein, so gilt dieser Wert ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung. (4) Bei der Feststellung der Höhe des Wertes gemäß Abs. 3 sind von der Gesellschaft empfangene Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskostenbeiträge sowie vergleichbare Zuschüsse, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt nicht aufgelöst sind, zu berücksichtigen. (5) Die Übergabe hat auf Verlangen der Stadt unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Einigung über den Kaufpreis erzielt ist. In diesem Fall ist als Mindestzahlung die Kaufpreisforderung der Gesellschaft fällig und zahlbar. (6) Sollten Maßnahmen zur Netzentflechtung (Netztrennung und der Wiederherstellung der Versorgungssicherheit in den bei der Gesellschaft verbleibenden Netzen) und -einbindung (Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit im abzugebenden Netz und zur Anbindung an das vorgelagerte Netz) erforderlich werden, so sind die Stadt und die Gesellschaft verpflichtet, die Netztrennung rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Konzessi- Wegenutzungsvertrag Strom 19 onsvertrages vertraglich mit dem Ziel zu regeln, zu einer rechtzeitigen Durchführung der Netzentflechtung zu kommen. Die Kosten der Entflechtung und der Einbindung tragen die Stadt und die Gesellschaft jeweils zur Hälfte. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen. Die Stadt und die Gesellschaft verpflichten sich, die Maßnahmen zur Trennung und Einbindung der Netze auf das zur Erfüllung der beidseitigen Versorgungsaufgaben geringstmögliche Maß unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Eigentumsgrenzen und klarer Verantwortlichkeiten der Netzführung zu beschränken. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. (7) Die Gesellschaft wird der Stadt auf schriftliche Anfrage in den letzten vier Jahren vor Ende der Vertragslaufzeit ihren Investitionsplan zur Genehmigung vorlegen, soweit hiervon die Anlagegüter im Sinne des Abs. 1 betroffen sind. Die Einwilligung der Stadt gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung der Gesellschaft dem Investitionsplan widerspricht. Die Parteien sind sich einig, dass hierdurch die Versorgungssicherheit und –zuverlässigkeit und die Gefahrenabwehr hinsichtlich der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen. § 26 – Datenübermittlung zum Vertragsende (1) Die Gesellschaft ist auf Anforderung der Stadt in den fünf Jahren vor Ende dieses Wegenutzungsvertrages einmalig verpflichtet, der Stadt alle Informationen und Unterlagen gemäß Abs. 2 über die nach § 25 Abs. 1 zu übertragenden Versorgungsanlagen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft trägt die dadurch entstehenden Kosten. Sie hat die Informationen und Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung durch die Stadt zu übermitteln. Die Daten sind auf den Stichtag des Endes dieses Vertrages innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren. Auf Anforderung der Stadt sind die Informationen elektronisch in weiterverarbeitbaren Datenformaten zu übermitteln. Die Stadt hat das Recht, die Informationen und Unterlagen Dritten im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Wegenutzungsrechte oder eines vergleichbaren Verfahrens den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung zu stellen. (2) Von der Gesellschaft sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: a) Ein technisches Mengengerüst mit Aufstellung über Umfang, Art bzw. Typ und Alter der Versorgungsanlagen (Länge der zum Netz gehörenden Freileitungen und Kabel nach Spannungsebene, die Länge der Hausanschlussfreileitungen und –kabel, Zahl der Umspannstationen, Schaltstationen mit Leistungsschaltern, Kabelverteilschränke, Hausanschlüsse, Zähler und andere Messgeräte, Signalkabel und Netzkopplungspunkte, Grundstücke und Grundstücksrechte); b) die erforderlichen kaufmännischen Angaben zum Mengengerüst; c) Netzpläne mit Angaben zu vorgelagerten Netzen, den Netzverknüpfungspunkten und Kennzeichnung derjenigen Leitungen, welche nicht vom Netzübertragungsanspruch erfasst werden; d) derzeitige Netzhöchstlast mit Angabe des Höchstlastzeitpunktes; e) aufgenommene Energie aus dezentralen Erzeugungsanlagen, aufgegliedert nach den einzelnen Einspeisertypen und nach den Einspeiseebenen; f) eine Aufstellung über die Messeinrichtungen, die im Eigentum der Gesellschaft stehen Wegenutzungsvertrag Strom 20 und der Messung von Energieentnahmen von Anschlussnutzern aus dem Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung dienen; g) Absatzmengen und Erlöse nach Entgeltgruppen wie sie in ihren veröffentlichten Netzentgelten verwendet werden; soweit individuelle Entgeltvereinbarungen bestehen, sind diese separat anzugeben; h) eine Aufstellung über die Stromentnahmen von Tarifkunden sowie Sondervertragskunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung, jeweils unter Ausweisung der Kundenanzahl, Konzessionsabgabe, getrennt nach den Bedarfsgruppen Haushalt und Gewerbe, jeweils bezogen auf das letzte Abrechnungsjahr; i) Angaben zu vereinnahmten und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskostenbeiträgen und sonstigen Kundenzuschüssen; j) Strukturdaten gemäß § 27 Abs. 2 StromNEV oder einer Nachfolgeregelung. Die Informationen und Unterlagen haben unabhängig von der vorstehenden Datenliste mindestens alle Daten zu umfassen, die zur Durchführung des Verfahrens zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages erforderlich sind. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem von der Stadt benannten neuen Vertragspartner für einen Wegenutzungsvertrag frühestens 24 Monate vor Ende dieses Vertrages innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Ermittlung des Kaufpreises und der Durchführung der Netzübernahme erforderlich sind. (4) Wird gemäß § 46 Abs. 2 Satz 5 EnWG oder einer Nachfolgeregelung oder aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ein von Abs. 2 abweichender Datenumfang der zur übermittelnden Daten festgelegt, so hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung diese Daten gemäß den Regelungen des Abs. 1 an die Stadt zu übermitteln. Wurden zum Vorteil der Stadt abweichende Fristen zur Datenherausgabe festgelegt, so gilt Satz 1 entsprechend. § 27 – Sonstiges (1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso ein Abweichen von dieser Schriftformklausel. (2) Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind die Vertragspartner verpflichtet, über die Einrichtung einer Schiedskommission zu verhandeln, soweit ein Vertragspartner dies schriftlich verlangt. Der Rechtsweg zu den Gerichten soll erst beschritten werden, wenn sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des schriftlichen Verlangens nach Satz 1 über die Einrichtung, Ausgestaltung und Einberufung einer Schiedskommission einigen können. (3) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. (4) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt. (5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteu- Wegenutzungsvertrag Strom 21 er, wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (6) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover. § 28 – Anpassungsklausel (1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen. (2) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen. § 29 – Loyalitätsklausel Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangeln, so werden sich die Vertragspartner auf den Formmangel nicht berufen. § 30 – Inkrafttreten und Vertragsdauer Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und läuft bis zum 20.05.2034 (jeweils einschließlich). Wegenutzungsvertrag Strom 22 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Plan des Vertragsgebietes Anlage 2: Übersicht der Störungskategorien Anlage 3: Muster-Gestattungsvertrag Anlage 4: Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen Anlage 5: Beschreibung eBauKo Anlage 6: ADA 20/14 Hannover, den Hannover, den .......................................................... Landeshauptstadt Hannover ........................................................ Stadtwerke Hannover AG Vertrag über die Einräumung von Wegenutzungsrechten - Gasversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung- Zwischen der Landeshauptstadt Hannover Trammplatz 2 30159 Hannover - nachstehend bezeichnet als Stadt - und der Stadtwerke Hannover AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover - nachstehend bezeichnet als Gesellschaft - wird folgender Wegenutzungsvertrag geschlossen: Wegenutzungsvertrag Gas 2 Inhalt: Präambel .......................................................................................................................................... 3 § 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen .......................................................................................... 3 § 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft ....................................................................................... 3 § 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb ...................................................................... 4 § 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft ........................................................ 4 § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern .................................. 5 § 6 – Einspeisung ............................................................................................................................. 5 § 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten ................................................................................ 5 § 8 – Planung von Versorgungsanlagen ........................................................................................... 7 § 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen........................................................... 8 § 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem ............................................................................ 9 § 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen ...................................................................... 10 § 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün ....................................................................... 10 § 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen .......................................................................... 11 § 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen ......................................................................................... 12 § 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft .......................................... 13 § 16 – Folgepflicht ......................................................................................................................... 13 § 17 – Folgekosten ......................................................................................................................... 14 § 18 – Konzessionsabgabe ............................................................................................................. 14 § 19 – Kommunalrabatt ................................................................................................................. 16 § 20 – Haftung ............................................................................................................................... 16 § 21 – Übertragung von Rechten und Pflichten ............................................................................ 16 § 22 – Kündigung ........................................................................................................................... 17 § 23 – Eigentum an den Versorgungsanlagen ............................................................................... 17 § 24 – Verpachtung der Versorgungsanlagen ............................................................................... 17 § 25 – Übernahme der Versorgungsanlagen ................................................................................. 18 § 26 – Datenübermittlung zum Vertragsende ............................................................................... 19 § 27 – Sonstiges ............................................................................................................................. 20 § 28 – Anpassungsklausel .............................................................................................................. 20 § 29 – Loyalitätsklausel .................................................................................................................. 21 § 30 – Inkrafttreten und Vertragsdauer ........................................................................................ 21 Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 21 Wegenutzungsvertrag Gas 3 Präambel Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie gewährleistet im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover den Betrieb, die Erneuerung und Erweiterung des in ihrem Eigentum stehenden Gasversorgungsnetzes zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern und stellt damit die Versorgung der Letztverbraucher im Stadtgebiet mit Gas sicher. Um der Gesellschaft die Erfüllung dieser Versorgungsaufgabe zu ermöglichen, räumt die Stadt der Gesellschaft mit diesem Vertrag Wegenutzungsrechte ein. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: § 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen (1) Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie es im als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plan dargestellt ist. (2) Mit Versorgungsanlagen wird im Folgenden ein Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 17 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder einer Nachfolgeregelung bezeichnet. Das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung umfasst auch Einrichtungen zur Netzsteuerung und Zubehör, insbesondere hierzu erforderliche Mess-, Steuerund Datenfernübertragungsleitungen und -anlagen. Versorgungsanlagen sind auch die im Eigentum der Gesellschaft stehenden Leitungen zur Einspeisung von Gas in das Versorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung. (3) Die Gesellschaft stellt auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas durch den Betrieb, die Erneuerung und die Erweiterung der Versorgungsanlagen im Vertragsgebiet sicher. Sie gewährleistet damit im Vertragsgebiet einen möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Betrieb der Versorgungsanlagen. § 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, jedermann im Vertragsgebiet nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 EnWG bzw. einer Nachfolgeregelung an die Versorgungsanlagen anzuschließen, es sei denn, dass der Gesellschaft der Anschluss nach den Bestimmungen des EnWG nicht zugemutet werden kann. Sollte die gesetzliche Anschlusspflicht gänzlich entfallen, besteht für die Gesellschaft weiterhin eine Anschlusspflicht entsprechend den zuletzt geltenden gesetzlichen Regelungen, soweit dies für die Gesellschaft wirtschaftlich zumutbar ist. (2) Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Niederdrucknetzanschlüssen innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu beantworten. (3) Im Fall unvermeidlicher Betriebseinschränkungen sollen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Stadtgebiet bei der Versorgung mit Gas, soweit tatsächlich möglich, rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, vor anderen Abnehmern innerhalb des Vertragsgebietes den Vorzug genießen. Die Abstimmung des Vorgehens bei Großstörungen, Krisen (entsprechend Anlage 2) und Systemeingriffen der vorstehenden Größenordnung zwischen den Vertragspartnern, sowie die Koordination des Vorgehens bei diesen Ereignissen erfolgt über die zuständige Stelle (bei Vertragsschluss der Stab für außergewöhnliche Ereignisse). Wegenutzungsvertrag Gas 4 § 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungsanlagen entsprechend den Regelungen des EnWG einschließlich der aufgrund des EnWG erlassenen Verordnungen in einem störungsfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Erweiterungen und Erneuerungen der Versorgungsanlagen sind nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll. (2) Die Gesellschaft stellt die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes (aktuell auf Grundlage des Jahres-Berichtswesens der Bundesnetzagentur) und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs sicher. Die Gesellschaft wird der Stadt jährlich die Kenngrößen nach den Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen in Gasnetzen gemäß § 52 EnWG für das entsprechende Jahr übermitteln. (3) Bei ihrer örtlichen Ausbauplanung wird die Gesellschaft Vorgaben der Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit zur örtlichen Energieversorgung maßgeblich einbeziehen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten. Die Stadt wird insoweit ihre Planungen der Gesellschaft rechtzeitig zugänglich machen. (4) Sollten sich wirtschaftliche Möglichkeiten des Einsatzes neuer Techniken im Hinblick auf Umweltverträglichkeit und Klimaschutz ergeben, ist die Gesellschaft bereit, diese bei neuen Versorgungsanlagen zu verwirklichen. (5) Die Stadt begrüßt und begleitet innovative Technologien und Verfahren in der Netzinfrastruktur, insbesondere Techniken zur aufgrabungsfreien Leitungsverlegung. (6) Die Gesellschaft wird für Störungsfälle, zur Abwehr auftretender Gefahren, Wiederherstellung der Versorgung sowie zur Information der Öffentlichkeit geeignete Kommunikationsund Bereitschaftsstrukturen ganzjährig 24 Stunden täglich (24/7) gewährleisten und darüber die Erreichbarkeit zu den derzeitigen Konditionen weiterführen. Die Gesellschaft unterhält ein Störungsmanagementkonzept, beispielsweise in Form dokumentierter Verfahrensabläufe und Arbeitsanweisungen, das bei Störungen greift und somit eine schnelle Wiederinbetriebnahme ermöglicht. (7) Die Gesellschaft hat die Stadt bei Störungen mit größeren Versorgungsunterbrechungen gemäß Anlage 2 und Störungen von größerem Umfang unverzüglich nach Störungskategorisierung und Erstreaktion durch die Gesellschaft über die betroffenen Gebiete, Art, sowie voraussichtliche Dauer und soweit bekannt, die Ursache der Störung zu informieren. Die Vertragspartner können diese Festlegung einvernehmlich ändern. Die Stadt ist ebenfalls im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Prioritäten unverzüglich nach Behebung einer solchen Störung zu informieren. Die Stadt benennt der Gesellschaft die zu informierenden Stellen in Textform. § 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft (1) Die Gesellschaft führt über die im Vertragsgebiet vorhandenen Versorgungsanlagen ein digitales Planwerk nach einem in der Versorgungswirtschaft üblichen Standard. Die Stadt beabsichtigt digitale Planwerke zur Dokumentation ihrer für die Wegenutzung relevanten Anlagen zu führen und wird vorhandene digitale Planwerke der Gesellschaft soweit rechtlich zulässig unentgeltlich zugänglich machen. (2) Im Fall von Baumaßnahmen und für andere eigene Zwecke stellen sich die Vertragspartner wechselseitig die erforderlichen aktuellen Leitungspläne für den betroffenen Bereich in geeigneter Form innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung. Wegenutzungsvertrag Gas 5 (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, berechtigten Dritten die für Baumaßnahmen erforderlichen Planauskünfte in geeigneter Form zu erteilen und ist berechtigt, dafür gegebenenfalls ein Entgelt zu erheben, soweit es sich nicht nachgewiesen um Baumaßnahmen der Stadt handelt. Die Gesellschaft stellt der Stadt und berechtigten Dritten zusätzlich eine Planauskunft über das Internet zur Verfügung. Die Stadt wird Dritten gegenüber auf eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung hinwirken. § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern (1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mit. (2) Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Netznutzer regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen. § 6 – Einspeisung, Durchleitung (1) Die Stadt einschließlich ihrer Unternehmen und Sondervermögen mit Mehrheitsanteilen (größer gleich 50 Prozent Anteile, dies umfasst entsprechende Eigengesellschaften, verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Anstalten öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie Netto-Regiebetriebe, Eigenbetriebe, rechtlich unselbständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen z.B. Zusatzversorgungskasse) haben das Recht, selbsterzeugtes Gas durch das Versorgungsnetz der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Regelungen und gegen Zahlung der veröffentlichten Entgelte durchzuleiten. Dies gilt ausdrücklich auch im Verhältnis von Stadt, ihrer Unternehmen und Sondervermögen zwischen- und untereinander. Sollten aufgrund einer gesetzlichen Änderung keine Entgelte für die Durchleitung mehr veröffentlicht werden, ist die Durchleitung gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts von der Gesellschaft durchzuführen. Die erforderlichen Kosten für die Messung werden von dem Einspeiser getragen. Details werden jeweils in gesonderten Verträgen geregelt. (2) Im Falle von Meinungsverschiedenheiten von Betreibern von Anlagen zur Gaseinspeisung mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Biogas Erzeugungsanlagen, den damit verbundenen Kosten oder des Netzzugangs verpflichtet sich die Gesellschaft an Schlichtungsgesprächen aktiv teil zu nehmen und ernsthaft an einer einvernehmlichen Streitbeilegung mitzuwirken, sofern für den konkreten Streitfall keine Schlichtungsstelle nach den gesetzlichen Regelungen angerufen werden kann. Die Gesellschaft weist in entsprechenden Streitfällen auf die Möglichkeit des Schlichtungsgesprächs hin. Die Stadt organisiert auf Wunsch des Anlagenbetreibers das Schlichtungsgespräch. Am Schlichtungsgespräch nimmt je ein Vertreter von Stadt, Gesellschaft und „proKlima-Der enercity Klimaschutz-Fonds“ teil. Sollte proKlima diese Funktion nicht mehr wahrnehmen können, verpflichten Sich die Parteien, eine Anschlussregelung zu vereinbaren. (3) Die vorstehenden Vorschriften begründen keinen echten Vertrag zugunsten Dritter und können zwischen der Stadt und der Gesellschaft jederzeit einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden. § 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten (1) Die Stadt räumt für die Dauer dieses Vertrages der Gesellschaft das Recht ein, im Vertragsgebiet die der Verfügung der Stadt unterliegenden öffentlichen Verkehrswege gemäß § 46 Abs. 1 EnWG, oberirdisch und unterirdisch für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Wegenutzungsvertrag Gas 6 Versorgungsanlagen zu nutzen, soweit nicht öffentliche oder stadtwirtschaftliche Interessen der Stadt oder bestehende Rechte Dritter entgegenstehen. Der Umfang der oberirdischen Nutzung öffentlicher Verkehrswege bestimmt sich nach § 8 Abs. 4. (2) Öffentliche Verkehrswege sind die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes, sowie nicht gewidmete, im Eigentum der Stadt stehende Straßen, Wege und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind. Öffentliche Grünflächen sind, ausgenommen der darin vorhandenen Straßen und Wege, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet sind, keine öffentlichen Verkehrswege. (3) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen ist in gesonderten Gestattungsverträgen zwischen der Gesellschaft und der Stadt zu vereinbaren, soweit diese nach Abs. 8 zulässig ist. Der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag ist zu verwenden. (4) Auf Versorgungsanlagen, die sich bei Vertragsbeginn auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken der Stadt befinden und für die kein gesonderter Gestattungsvertrag besteht, werden zur Sicherstellung des Bestandsschutzes die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt, ohne dass eine gesonderte Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Bestandsschutz gilt auch für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, nicht jedoch für Erneuerungsmaßnahmen (Austausch des vom Bestandsschutz erfassten Teils der Versorgungsanlage). Der Gesellschaft obliegt die Nachweispflicht auf Basis ihres Betriebsmittelinformationssystems, dass die Anlagen bei Vertragsbeginn bereits vorhanden waren. Bei Veräußerung dieser Grundstücke gilt Abs. 7 Lit. a) und b). Existiert für Versorgungsanlagen auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken ein gesonderter Gestattungsvertrag, werden bei Regelungslücken des Gestattungsvertrages im Zweifel die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt. (5) Voraussetzung für die Einräumung von Wegerechten nach Abs. 1 für Versorgungsanlagen, die nach Vertragsbeginn dieses Vertrages errichtet oder verändert werden, ist, dass die Stadt vor Errichtung oder Änderung der Anlagen ihre Einwilligung zur Trasse und Lage der Versorgungsanlagen entsprechend § 8 Abs. 5 erteilt hat. Die Stadt entscheidet im Regelfall in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Aufbruchantrages mit der Ankündigung des beabsichtigten Bautermins über den Antrag. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprochen hat. (6) Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die öffentlichen Verkehrswege in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben. Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat die Gesellschaft keine Ersatzansprüche gegen die Stadt wegen anderweitiger Nutzung oder Entwidmung öffentlicher Straßen. (7) Werden öffentliche Verkehrswege entwidmet oder anderweitig genutzt, so dass diese nicht mehr von Abs. 1 erfasst werden, und sind Versorgungsanlagen auf dem betroffenen Grundstück bereits vorhanden, gilt folgendes: a) Ist das Grundstück aufgrund der Versorgungsanlagen nicht zu angemessenen Konditionen veräußerbar, gelten §§ 16 und 17. b) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Mit Eintragung der Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Grundstückes fällig. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Die Stadt stellt der Gesellschaft das Gutachten auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt ein Gutach- Wegenutzungsvertrag Gas 7 ten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft. c) Verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt, schließt diese mit der Gesellschaft eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks ab. Hierbei ist der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag zu verwenden. (8) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege und einer darüber hinaus gehenden Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen gilt folgendes: a) Im Regelfall sind für Versorgungsanlagen öffentliche Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu nutzen. b) Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege, die nicht unter Ziff. a) fallen, und anderer im Eigentum der Stadt stehender Flächen, ausgenommen öffentliche Grünflächen, ist nur dann zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder bei der Gesellschaft projektbezogen zu wesentlichen Mehrkosten führen würde. Ein Überschreiten der Kosten in dem betroffenen Bereich für Bau, Material und Oberflächenwiederherstellung im Vergleich zu der wirtschaftlichsten Lösung um mindestens 20 % gilt in der Regel als wesentlich. c) Die über Ziff. b) hinaus gehende Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen ist zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder der Gesellschaft projektbezogen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Nutzung dieser Flächen ist ausgeschlossen, wenn die Stadt besondere schwerwiegende Gründe geltend macht, z.B. Denkmalschutz. Bei der Abwägung nach Ziff. b) und c) sind die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft mit den Interessen der Stadt, insbesondere der Beeinträchtigung der bestehenden oder in Konzeption befindlichen städtebaulichen Planungen (z.B. Absicht das betroffene Grundstück zu veräußern, geplante über Einzelpflanzungen hinaus gehende Anpflanzungen) abzuwägen. Die Gesellschaft hat der Stadt die technische Unmöglichkeit bzw. die Mehrkosten jeweils nachzuweisen. § 8 – Planung von Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Planungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, insbesondere hinsichtlich des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen. (2) Die Stadt wird die Gesellschaft bei Anfragen zur Ermittlung von Stationsstandorten unterstützen und hierfür einen zentralen Ansprechpartner benennen, der erforderlichenfalls die Abwägung der Interessen der Fachbereiche der Stadt herbeiführt und die direkte Abstimmung mit der Gesellschaft wahrnimmt. Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils abgestimmten Prozessablauf. (3) Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von Planungen, die die Interessen des anderen Partners berühren können, rechtzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit erforderlich und rechtlich zulässig. Im Bereich der Bauleitplanung erfüllt die Stadt insoweit im Regelfall ihre Verpflichtung nach Satz 1, wenn sie der Gesellschaft im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stellungnahme der Gesellschaft zu Bauleitplänen hat insbesondere folgende verbindliche Angaben zu enthalten, sofern die Bedarfsstrukturen entsprechend bekannt sind: Eine Aussage, ob und in welchem Umfang eine Versorgung mit Gas er- Wegenutzungsvertrag Gas 8 folgen soll. Sobald der Gesellschaft eine verbindliche Aussage über eine geplante Gasversorgung möglich ist, wird sie die Stadt hierüber unterrichten und ihr verbindlich die Trassierung der Versorgungsleitungen, sowie Lage und Größe der für Versorgungsanlagen erforderlichen Flächen mitteilen. (4) Leitungen sind bei Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen. Ausgenommen hiervon sind Leitungen unter Brücken und wenn eine unterirdische Leitungsverlegung technisch nicht möglich ist. Andere oberirdische Versorgungsanlagen, wie Gasdruckregelanlagen, dürfen im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung gemäß Abs. 5 errichtet werden. Die Stadt darf die Genehmigung mit Begründung versagen, wenn baurechtliche, verkehrsrechtliche und/oder wesentliche stadtplanerische Gründe entgegenstehen. (5) Die Gesellschaft sendet der Stadt möglichst frühzeitig im Rahmen der Koordinierung, grundsätzlich drei Monate vor Beginn von geplanten Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsräumen Pläne zu, aus denen die beabsichtigte Lage und Trasse der Versorgungsanlagen ersichtlich ist. Die Stadt ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Änderungen zu fordern, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mit Rücksicht auf Anlagen der Stadt, aus Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Stadtgestaltung notwendig ist. Die Wirtschaftlichkeit und technische Leistungsfähigkeit der Anlagen sind bei Änderungswünschen zu berücksichtigen. Kleine Baumaßnahmen (z.B. Hausanschlüsse, Entstörungen) werden im Regelfall nicht koordiniert. (6) Investitionen, die die Gesellschaft aufgrund konkreter rechtsverbindlicher Bebauungspläne und auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der Stadt durchgeführt hat und die sich wegen einer Planungsänderung, die die Stadt beeinflussen kann, als nutzlos erweisen, hat die Stadt unter Anrechnung der Vorteile der Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt dann nicht, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die von außen beeinflusst, d.h. insbesondere kraft Gesetzes oder aufgrund aufsichtsbehördlicher Weisung durchgeführt werden müssen. § 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen (1) Die Stadt und die Gesellschaft werden einander von Baumaßnahmen, die den anderen Vertragspartner berühren, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme und Abstimmung in technischer und zeitlicher Hinsicht geben. Die Gesellschaft muss der Stadt Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrswegen frühzeitig, grundsätzlich zwei Wochen vor Baubeginn unter Angabe der Bauzeit mitteilen, es sei denn, dass es sich um die unaufschiebbare Beseitigung von Störungen, Schäden oder andere nicht planbare Maßnahmen handelt. Im letzteren Falle ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme der vorstehenden Maßnahmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem mit der Stadt die Bauzeiten und Termine vereinbart wurden. (2) Die Gesellschaft wird vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, die nötigen Anordnungen der zuständigen Behörde einholen. Vereinbarte Bautermine sind einzuhalten. Bautermine sind so abzustimmen, dass die abschließende Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege gemäß § 13 unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen kann. Die Bauplanung hat so zu erfolgen, dass Bauzeiten sowie der Umfang einer Baumaßnahme auf das geringst mögliche Maß beschränkt werden und Arbeiten mehrerer Unternehmen unter Nutzung von Synergieeffekten so aufeinander abgestimmt werden, dass dies zu einer Minimierung der Gesamtbauzeit führt. Nachgewiesene Kosten, die einem Vertragspartner aus von dem anderen Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen entstehen, trägt der den Schaden verursachende Vertragspartner. Bei der Überschreitung der Bauzeit oder der Ausweitung einer Baustelle über das von der Verkehrsbehörde angeordnete Maß hinaus, ist die Stadt berechtigt, hierfür entsprechend der jeweils gültigen Sondernutzungssatzung Sondernutzungsgebühren zu erheben. Wegenutzungsvertrag Gas 9 (3) Die Stadt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Arbeiten, die unter ihrer Regie durchgeführt werden, die Anlagen der Gesellschaft geschont werden. Sie wird die von ihr mit Arbeiten beauftragten Unternehmen, denen sie Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen gestattet, verpflichten, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten und ihnen eine Satz 1 entsprechende Verpflichtung auferlegen. Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen aller anderen Leitungsträger auch den von ihr beauftragten Unternehmen eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungseinrichtungen auf ihre Kosten zu sichern und ggf. vorrübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies bei Arbeiten der Stadt erforderlich ist. Ersatz für Einnahmeausfälle und andere wirtschaftliche Nachteile der Gesellschaft bei Betriebsunterbrechungen und -beeinträchtigungen kann die Gesellschaft nur beanspruchen, wenn diese aufgrund einer angepassten Planung der Stadt, die dieser bei einer Abwägung gegenüber den Interessen der Gesellschaft zumutbar ist, vermeidbar wären. (5) Beabsichtigen Dritte Arbeiten in den von der Gesellschaft benutzten öffentlichen Verkehrswegen vorzunehmen, so wird die Stadt ihnen im Rahmen des Genehmigungsprozesses für die Arbeiten zur Auflage machen, die Gesellschaft rechtzeitig zu benachrichtigen und sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten. (6) Die erneute Durchführung von Aufbrüchen in denselben Abschnitten von öffentlichen Verkehrswegen ist der Gesellschaft vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung von Bauarbeiten über die gesamte Breite des öffentlichen Verkehrsweges grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es hat sich um Kleinmaßnahmen (Baumpflanzungen, Stubbenfräsen, Stadtmöbel oder Maßnahmen vergleichbaren Umfangs) gehandelt. Bei Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen gilt dies nur für jede Richtungsfahrbahn gesondert. Satz 1 gilt auch bei Arbeiten der Stadt oder Dritter unter Inanspruchnahme dieser Flächen, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Koordinierung solcher Arbeiten an der Abstimmung beteiligt war, es sei denn es handelt sich um Großmaßnahmen in einem für die Gesellschaft nicht zumutbaren Umfang. Satz 1 gilt dann nicht, wenn es sich um die Beseitigung von unvorhersehbaren Schäden oder Drittveranlassung handelt und andere zumutbare Maßnahmen nicht möglich sind. (7) Nach Abschluss einer Baumaßnahme stellt die Gesellschaft der Stadt auf Anforderung die Informationen zur tatsächlichen Lage der von der Baumaßnahme betroffenen Versorgungsanlagen kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung. Über die zu übermittelnden Datenformate werden sich die Parteien einvernehmlich abstimmen. (8) Details zur Durchführung von Baumaßnahmen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4). § 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem (1) Ziel der Vertragspartner ist die Koordinierung aller Baumaßnahmen über ein einheitliches elektronisches Baukoordinierungssystem. (2) Für die Durchführung der Baukoordinierung, insbesondere der Regelungen in § 8 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ist von der Gesellschaft das jeweils von der Stadt verwendete elektronische Baukoordinierungssystem zu nutzen, soweit das System von der für die jeweilige Fläche zuständigen Stellen der Vertragspartner für die Baukoordinierung genutzt wird. Die Vertragspartner werden das System weiterhin zumindest im bisherigen Umfang nutzen. Das elektronische Baukoordinierungssystem ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das in Anlage 5 beschriebene System eBauKo. Wegenutzungsvertrag Gas 10 (3) Die Stadt wird die Gesellschaft frühzeitig über geplante funktionale und prozessrelevante Änderungen am elektronischen Baukoordinierungssystem informieren und der Gesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nimmt die Stadt für die Gesellschaft wesentliche funktionale und prozessrelevante Änderungen am System vor, ohne dass die Gesellschaft ihre Zustimmung erteilt hat, ist die Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung des Systems gemäß Abs. 2 verpflichtet. Die Gesellschaft hat dies der Stadt unverzüglich nach Erhalt der Information über Systemänderungen gemäß Satz 2 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungspflicht durch die Gesellschaft endet sechs Monate nach Eingang der Mitteilung bei der Stadt, spätestens jedoch mit der Umsetzung der Änderung am elektronischen Baukoordinierungssystem durch die Stadt. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, ist sie auf Verlangen der Stadt zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung verpflichtet. § 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Stadt veranlasste Aufbrüche von öffentlichen Verkehrswegen für vorzeitige Baumaßnahmen zu nutzen und sich an den Kosten zu beteiligen, sofern die Maßnahme von der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt worden wäre und der Gesellschaft die vorzeitige Durchführung wirtschaftlich zumutbar ist. (2) Die Stadt ist berechtigt, die Nutzung der Leitungsgräben der Gesellschaft zur Verlegung von Leitungen Dritter im öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikation) bei durch die Gesellschaft veranlassten Aufbrüchen von öffentlichen Verkehrswegen zu verlangen bzw. diese für eigene Baumaßnahmen zu nutzen, soweit dies technisch möglich ist, nicht zu zeitlichen Verzögerungen der Leitungsverlegung der Gesellschaft führt und der Veranlasser einen angemessenen Kostenanteil trägt. (3) Die Parteien haben das Ziel, die Wiederherstellung von Oberflächen nach Aufbrüchen durch die Gesellschaft und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den angrenzenden Flächen in einem Zuge durchzuführen. Hierüber werden sie sich jeweils verständigen. § 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün (1) Bäume, Sträucher und Hecken dürfen von der Stadt im Bereich von Versorgungsanlagen der Gesellschaft nach Maßgabe des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau – veröffentlichten „Merkblatts über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (FGSV-Nr. 939) in der Fassung von 2013 gepflanzt und unterhalten werden. Die Gesellschaft ist zur Beachtung des Merkblattes ebenfalls verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. (2) Wenn aufgrund bestehender Bäume, Sträucher und Hecken die Verlegung von Versorgungsanlagen oder Baumfällungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Versorgungsanlagen zu gewährleisten, trägt die Kosten der Veranlasser: a) Bei Anpflanzungen, die unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen sind, gilt als Veranlasser die Gesellschaft. b) Sind die Anpflanzungen von der Stadt ohne Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen, gilt als Veranlasser die Stadt. Wegenutzungsvertrag Gas 11 c) Gab es zum Zeitpunkt der Anpflanzungen keine gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag, gilt als Verursacher derjenige, dessen Maßnahme zeitlich später erfolgt ist. d) In allen anderen Fällen, tragen Stadt und Gesellschaft die Kosten für erforderliche Maßnahmen jeweils zur Hälfte. Maßgeblich für die Betrachtung nach Ziff. a) bis d) ist das Datum der Erstpflanzung bzw. Erstverlegung am selben Standort. Soweit die Stadt Kosten für die Verlegung von Leitungen trägt, ist ein Vorteilsausgleich (Abzug „neu für alt“) auf Seiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Hierfür ist als Verrechnungsschlüssel die als Anlage 6 beigefügte ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 anzuwenden. Die Parteien verpflichten sich, diesen Verrechnungsschlüssel nach Aufforderung durch die Stadt neu zu verhandeln. (3) Soweit Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS), Teil Landschaftspflege (RAS-LP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Stand vom 08.07.1995 und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich werden, trägt diese Kosten der Veranlasser. (4) Müssen vorhandene Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, lässt die Stadt Ersatzanpflanzungen an derselben oder an anderer Stelle in angemessenem Umfang vornehmen. Hinsichtlich der Kostentragung gilt folgendes: a) Erfolgen die Ersatzpflanzungen aufgrund von Maßnahmen gemäß § 16 (Folgepflichten) gilt hinsichtlich der Kostentragungspflicht § 17 entsprechend. b) Wenn die Ersatzpflanzung aufgrund einer Maßnahme gemäß Abs. 2 bzw. Abs. 3 erforderlich ist, trägt die Kosten der Veranlasser nach Abs. 2 bzw. Abs. 3. c) Soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, trägt bei Maßnahmen der Gesellschaft diese die Kosten. § 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr benutzten öffentlichen Verkehrswege auf ihre Kosten im Einvernehmen mit der Stadt unverzüglich nach der Durchführung von Bauarbeiten wieder in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für alle Flächen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Gesellschaft beschädigt wurden, soweit der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder von ihr beauftragter Dritter entstanden ist. (2) Die erforderliche Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen nehmen bis zu einer Größe von einschließlich 30 qm je Aufbruch die Gesellschaft oder von ihr beauftragte Dritte vor. Bei größeren Aufbrüchen nimmt diese die Stadt auf Kosten der Gesellschaft vor. Die vorstehende Regelung gilt, soweit die Zusatzvereinbarung (Anlage 4) keine abweichenden Regelungen enthält. Ergibt sich erst im Laufe der Baudurchführung eine Überschreitung der Flächengröße von 30 m², so ist die Stadt bei einer wesentlichen Überschreitung (> 10 m²) zu einer Übernahme der gesamten Oberflächenwiederherstellung berechtigt. Die Gesellschaft zeigt jede Überschreitung der ursprünglich geplanten Wiederherstellungsfläche unverzüglich an. (3) Die Ausführung erfolgt dabei unter Zugrundelegung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV-A Stb in der jeweils gültigen Fassung) und den Richtlinien „Standardisierung Neubau – Befestigung von Verkehrs- Wegenutzungsvertrag Gas 12 flächen in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand Februar 1996) und der „Standardisierung Unterhaltung – Befestigung von Verkehrsflächen bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand September 1995) bzw. der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (ZTV SoB-StB) und der „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Landschaftsbauarbeiten“ (DIN 18320) in den jeweils gültigen Fassungen, soweit dem nicht Regelungen der Zusatzvereinbarung (Anlage 4) entgegenstehen. (4) Die Stadt ist bei wiederholter Schlechterfüllung durch die Gesellschaft trotz schriftlicher Abmahnung berechtigt, die gesamte Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen auf Kosten der Gesellschaft zu übernehmen. Keine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn zwischen einzelnen Schlechterfüllungen ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren oder die Quote von schlecht erfüllten Baumaßnahmen pro Jahr unter 0,5 % liegt. Eine Schlechterfüllung liegt nicht vor, wenn die Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft innerhalb des letzten Jahres insgesamt nicht schlechter ausgeführt wurde, als sie die Stadt bei eigenen Maßnahmen selbst erbringt. Die Übernahme hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ausübung des Übernahmeverlangens zu erfolgen. (5) Müssen vorhandene technische Einrichtungen wie Straßenleuchten, Signalpfosten, Wegweiser, Parkautomaten usw. während der Bauarbeiten vorübergehend entfernt werden, trägt die Gesellschaft die Kosten für De- und Remontage. Sie trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrseinrichtungen wie Induktionsschleifen in aufgebrochenen Fahrbahndecken. (6) Die Gesellschaft übernimmt für die von ihr oder von ihr beauftragten Dritten wiederhergestellten öffentlichen Verkehrswege die Gewährleistung für die Dauer von 5 Jahren nach Übernahme durch die Stadt. Stellt ein von der Stadt beauftragter Dritter die Straßenoberfläche wieder her, übernimmt die Gesellschaft die Gewährleistung für die von ihr durchgeführten Erdarbeiten für die Dauer von 5 Jahren. Als Übernahmedatum gilt insoweit die Übernahme der betreffenden Baustelle durch die Stadt oder sofern diese nicht stattfindet, die Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung. (7) Die Einzelheiten zur Wiederherstellung der Oberflächen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4). § 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen (1) Werden Teile der Versorgungsanlagen nicht mehr von der Gesellschaft genutzt (vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung) und wird voraussichtlich eine Wiederinbetriebnahme der Anlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft nicht erfolgen, so gelten diese als stillgelegt. Für stillgelegte Versorgungsanlagen besteht nach Aufforderung durch die Stadt jederzeit eine Entfernungspflicht, soweit die Anlagen entweder eine konkrete Baumaßnahme der Stadt behindern oder im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt führen. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken stellt i.S.d. § 14 eine konkrete Baumaßnahme dar. Die Gesellschaft erfüllt ihre Entfernungspflicht, indem sie die Anlagen beseitigt oder der Stadt die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung erstattet. Darüber hinaus besteht für folgende stillgelegte Versorgungsanlagen eine grundsätzliche Pflicht zur Entfernung: a) Unterirdische Versorgungsanlagen, wenn dies im Rahmen von anderen Baumaßnahmen als Ergänzungsarbeit in derselben Aufbruchfläche möglich ist; b) oberirdische Versorgungsanlagen; Wegenutzungsvertrag Gas 13 c) wenn von den Anlagen Umweltgefährdungen ausgehen und diese von der Gesellschaft nicht anderweitig beseitigt werden können. (2) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 1 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung. (3) Die Gesellschaft weist vorübergehend und dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bis zu ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus. (4) Trifft die Stadt bei Baumaßnahmen auf stillgelegte Versorgungsanlagen der Gesellschaft, die nicht gemäß Abs. 3 in den Bestandsplänen enthalten sind, ist die Stadt berechtigt, die Versorgungsanlagen auf Kosten der Gesellschaft selbst zu entfernen, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen. (5) Für stillgelegte Versorgungsanlagen gelten weiterhin die Regelungen dieses Vertrages. Dies gilt auch für Versorgungsanlagen, die vor Beginn dieses Vertrages stillgelegt worden sind. (6) Vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bleiben im Eigentum der Gesellschaft und gelten nicht als Grundstücksbestandteil. § 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft (1) Falls die Herstellung, Umlegung, Veränderung oder das Vorhandensein von Versorgungsanlagen besondere Aufwendungen der Stadt bei Bau-, Reparatur- oder sonstigen Maßnahmen in den öffentlichen Verkehrswegen erfordert, hat die Gesellschaft der Stadt den Aufwand unter Anrechnung der Vorteile zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die der Stadt bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen durch die notwendige Rücksichtnahme auf Versorgungsanlagen entstehen. (2) Die Gesellschaft zahlt an die Stadt Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, welche die Stadt auf Verlangen oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu deren Vorteil erbringt, soweit diese noch nicht durch die Konzessionsabgabe abgegolten sind. (3) Die Stadt hat die Kosten nach Abs. 1 und 2 jeweils aufzuschlüsseln. § 16 – Folgepflicht (1) Die Stadt kann von der Gesellschaft jederzeit die Veränderung, Entfernung oder Sicherung von Versorgungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrswegen verlangen, wenn einem solchen Verlangen ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse der Stadt zugrunde liegt. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Realisierung oder Änderung von Verkehrsgrün (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken) im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen mit wesentlichen Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen erforderlich sind, sofern der wesentliche Anteil der damit verbundenen Kosten auf die Gestaltung von Straßen und Plätzen entfällt, so dass die Bepflanzung lediglich ein begrenzter Teil einer größeren Gesamtmaßnahme ist. Der Gesellschaft ist für derartige Maßnahmen eine angemessene Frist zu setzen. (2) Die Stadt prüft die Anpassung der von ihr beabsichtigten Maßnahme an die vorhandenen Versorgungsanlagen, wenn die Gesellschaft darlegt, dass eine Anpassung gegenüber der Veränderung der Versorgungsanlagen zweckmäßiger ist und sie bereit ist, der Stadt die dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. (3) Für die sich aus Maßnahmen nach Abs. 1 ergebenden Einnahmeausfälle und weiteren wirtschaftlichen Nachteile leistet die Stadt keinen Ersatz. Wegenutzungsvertrag Gas 14 § 17 – Folgekosten (1) Die Kostenübernahme für Maßnahmen nach § 16 sowie damit im Zusammenhang stehender weiterer Maßnahmen (Folgekosten) bestimmt sich nach den Regelungen der folgenden Absätze, soweit nicht aufgrund anderweitiger schuldrechtlicher Vereinbarungen oder dinglicher Rechte abweichende Regelungen bestehen. (2) Die Gesellschaft trägt die Kosten in vollem Umfang. Verlangt jedoch die Stadt in den ersten sechs Jahren nach einer Neuverlegung, einem Relining oder der Umlegung einer Versorgungsanlage, der sie in dem Verfahren nach § 8 Abs. 5 bzw. der entsprechenden Regelung in dem vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung gültigen Vertrag zugestimmt hat, an diesen Anlagen die Durchführung von Maßnahmen nach § 16, so hat die Stadt die hierfür anfallenden Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Stadt bei ihrer Zustimmung auf eine mögliche Änderung oder Entfernung hingewiesen oder dies der Gesellschaft nach Kenntnis vom Beginn einer Baumaßnahme unverzüglich mitgeteilt hat. Die Erstattungspflicht entfällt auch, wenn Versorgungsanlagen von der Gesellschaft nicht wie gemäß § 8 Abs. 5 abgestimmt errichtet wurden, es sei denn, die abweichende Errichtung liegt innerhalb der üblichen Bautoleranzen oder erfolgte mit Zustimmung der Stadt in Textform. (3) Abweichend von der Regelung des Abs. 2 erstattet die Stadt der Gesellschaft die Folgekosten in den Fällen und in der Höhe, in denen Dritte der Stadt gegenüber zum Ersatz verpflichtet sind und die Kosten auch tatsächlich erstatten. Die Stadt wird auf eine Erstattungsregelung mit Dritten hinwirken, soweit dies nicht ihr stadtwirtschaftliches Interesse beeinträchtigt. Satz 1 gilt jedoch nicht für Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte nach abgabenrechtlichen Vorschriften. (4) Für Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauvorhaben bei der Errichtung neuer Stadtbahnlinien stehen, werden die Vertragspartner auf der Grundlage der ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 eine gesonderte Vereinbarung treffen. § 18 – Konzessionsabgabe (1) Als Gegenleistung für die der Gesellschaft mit diesem Vertrag eingeräumten Wegenutzungsrechte erhält die Stadt von der Gesellschaft Konzessionsabgaben. Konzessionsabgaben sind auch zu zahlen a) für Gas, das mittels Durchleitung (§ 2 Abs. 6 KAV) an Letztverbraucher im Vertragsgebiet geliefert wird; b) für die Belieferung von Weiterverteilern (§ 2 Abs. 8 KAV), die Gas ohne Benutzung öffentlicher Straßen an Letztverbraucher im Vertragsgebiet weiterleiten. Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftsführung der Gesellschaft so gestaltet wird, dass grundsätzlich die höchstmöglichen und höchstzulässigen Konzessionsabgaben an die Stadt gezahlt werden können. (2) Als Konzessionsabgabe ist der nach der jeweils gültigen Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) oder einer Nachfolgeregelung zulässige Höchstbetrag zu entrichten. (3) Bei einem Wegfall der gesetzlichen Begrenzung der Höhe der Konzessionsabgaben nach der KAV oder einer Nachfolgeregelung für einzelne oder alle Kundengruppen werden die Vertragspartner, soweit erforderlich und rechtlich möglich, über eine Anpassung der Zahlungen im Sinne des Abs. 1 mit Wirkung ab dem Tag nach dem Wegfall verhandeln. Bis zur rechtsverbindlichen Neufestsetzung leistet die Gesellschaft Abschlagszahlungen entsprechend der zuletzt gültigen Regelung, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Hinblick auf das zu erwar- Wegenutzungsvertrag Gas 15 tende Ergebnis der Verhandlungen nicht zu unvertretbaren Ergebnissen für die Gesellschaft führen würde. Die Gesellschaft ist zur Anpassung der Höhe der Konzessionsabgabenzahlung an geänderte Berechnungsgrundlagen und Konzessionsabgabensätze verpflichtet, ohne dass es einer gesonderten Verhandlung oder Vereinbarung bedarf; es werden die höchstzulässigen Konzessionsabgaben gezahlt. Werden die rechtlichen Regelungen dahingehend geändert, dass die Konzessionsabgabe den Netznutzern vom Netzbetreiber nicht mehr in vollem Umfang weiterberechnet werden kann, verpflichten sich die Parteien Verhandlungen über die Höhe der Konzessionsabgaben aufzunehmen. (4) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. (5) Zum Ersten eines jeden Monats zahlt die Gesellschaft der Stadt für den zurückliegenden Monat Abschläge in Höhe je eines Zwölftels der im Erfolgsplan der Gesellschaft zur Zahlung an die Stadt veranschlagten Konzessionsabgabe. Liegt der Erfolgsplan zu den ersten Zahlungsterminen noch nicht in vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigter Fassung vor, so werden Abschläge in der Vorjahreszahlung entsprechender Höhe gezahlt. (6) Die Gesellschaft rechnet gegenüber der Stadt die Konzessionsabgaben für jedes Abrechnungsjahr mit einer Schlussabrechnung ab. Die Schlussabrechnung wird nach Feststellung des Jahresabschusses der Gesellschaft, spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung, erteilt. Daraus sich ergebende Nachzahlungen oder Erstattungen sind mit dem nächst fälligen Abschlag unverzinst auszugleichen. Nach der Schlussrechnung eingehende Rückforderungen von Kunden gemäß § 2 Abs. 5 KAV (Grenzpreisunterschreitung) werden in der jeweils nächsten Abrechnung berücksichtigt. (7) Sollte in Zukunft die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die Stadt durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden oder die Stadt gemäß § 9 UStG auf eine ansonsten bestehende Umsatzsteuerbefreiung verzichten, schuldet die Gesellschaft der Stadt ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Konzessionsabgabe zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit die Stadt der Gesellschaft eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (8) Die Gesellschaft verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt, Nachweise über die zur Ermittlung der Konzessionsabgaben erforderlichen Liefermengen und sonstige Daten zu führen und diese der Stadt bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres vorzulegen. Auf Verlangen der Stadt wird die Gesellschaft die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen der Berechnungsgrundlagen für die Konzessionsabgabe durch Wirtschaftsprüfertestat nachweisen. Wird dadurch die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung oder die Unvollständigkeit der der Stadt vorgelegte Unterlagen festgestellt, so trägt die Kosten die Gesellschaft, ansonsten die Stadt. (9) Hat die Stadt für den Zeitraum nach Ende dieses Vertrages einen neuen Konzessionsvertrag mit einem Dritten abgeschlossen, der den Netzbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen noch nicht übernehmen kann und führt die Gesellschaft den Netzbetrieb nach Ende dieses Vertrages für diesen Übergangszeitraum fort, so sind – soweit rechtlich zulässig – bis zur Übernahme des Netzbetriebes durch den Dritten die Konzessionsabgaben von der Gesellschaft entsprechend den vorstehenden Regelungen auch über den in § 48 Abs. 4 EnWG oder einer Nachfolgeregelung hinaus gehenden Zeitraum weiter zu zahlen, maximal jedoch in der Höhe, wie die Konzessionsabgabe bei den Kunden erhoben werden darf und längstens für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages. Wegenutzungsvertrag Gas 16 § 19 – Kommunalrabatt (1) Die Gesellschaft gewährt auf den in Niedersdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt und - soweit rechtlich zulässig - Eigengesellschaften der Stadt den jeweils höchstzulässigen Preisnachlass. Dieser beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Prozent des Rechnungsbetrages für den Netzzugang. Sofern künftige gesetzliche Regelungen einen höheren oder geringeren Preisnachlass erlauben, kommt dieser zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Anwendung. Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass nicht gewährt. Soweit durch Gesetzgebung oder höchstrichterliche Rechtsprechung ein Kommunalrabatt a) für Anstalten öffentlichen Rechts und Zweckverbände, die öffentliche Aufgaben der Städte und Gemeinden wahrnehmen und denen die Stadt mehrheitlich angehört, b) für Einrichtungen, die von privaten Dritten oder anderen öffentlichen Trägern geführt werden, die kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge erledigen und denen die Stadt laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst für zulässig erklärt wird, wird die Gesellschaft der Stadt auch für diese Kommunalrabatt einräumen. Wird ein weitergehender Kommunalrabatt für zulässig erachtet, werden die Parteien Verhandlungen über dessen Einräumung führen. (2) Der Kommunalrabatt nach Abs. 1 wird für die von dieser Regelung erfassten Stellen der Stadt auch für Netzentgelte eingeräumt, die im Falle des § 6 Abs. 1 zu entrichten sind. Nicht rabattierungsfähig sind gesetzliche und behördlich festgesetzte Umlagen, Steuern und Abgaben, die im Fall des § 6 Abs. 1 von der Stadt zu entrichten sind. (3) Die Details der Abwicklung des Rabattanspruchs werden die Parteien einvernehmlich abstimmen. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, der Stadt gegenüber den Kommunalrabatt gemäß den Vorgaben der KAV oder einer Nachfolgeregelung auszuweisen. § 20 – Haftung (1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen entstehen. (2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. § 21 – Übertragung von Rechten und Pflichten (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Rechtsnachfolger eines Vertragspartners zu übertragen. Die Übertragung ist rechtzeitig – in der Regel mindestens sechs Monate vorher – der anderen Partei anzukündigen. (2) Eine Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten, die nicht unter Abs. 1 fällt, bedarf bei einer Einzelrechtsnachfolge der Zustimmung des anderen Vertragspartners, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Wegenutzungsvertrag Gas 17 (3) Die Zustimmung durch die Stadt ist zu erteilen, wenn die Übertragung an ein verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG erfolgt und gegen die Übertragung keine begründeten Bedenken bestehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Rechte aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung der Stadt der enercity Netzgesellschaft mbH im Rahmen der Verpachtung der Versorgungsanlagen zu überlassen. Die enercity Netzgesellschaft mbH ist berechtigt zur Erfüllung dieses Vertrages auf die Schuld der Gesellschaft zu leisten. § 22 – Kündigung (1) Wurden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3 übertragen und sind beide Unternehmen keine verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG mehr, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu. (2) Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen (Dritter), das nicht gemäß § 18 AktG zum Konzern der Gesellschaft gehört, nach Unterzeichnung dieses Vertrags erstmalig einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die Gesellschaft oder den Pächter der Versorgungsanlagen gemäß § 24 ausüben kann, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu. Dies gilt nicht, wenn der Dritte den beherrschenden Einfluss mit Zustimmung der Stadt erlangt hat. (3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 ist die Stadt binnen sechs Monaten ab Kenntnisnahme mit einer Frist von mindestens 24 und höchstens 48 Monaten zu einem Monatsende zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt. (4) Der Vertrag kann von den Parteien darüber hinaus nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft gegen ihre Pflichten gemäß § 23 oder § 24 verstoßen hat. (5) Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. § 23 – Eigentum an den Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft darf das Eigentum an den Versorgungsanlagen nicht ohne Zustimmung der Stadt im Wege der Einzelrechtsnachfolge an einen Dritten übertragen. (2) Im Falle einer Übertragung nach Abs. 1 hat die Gesellschaft sicher zu stellen, dass alle Rechte der Stadt aus diesem Vertrag, insbesondere die Endschaftsbestimmungen gemäß §§ 25 und 26 nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind der Stadt auf deren Verlangen nachzuweisen, soweit sie die Voraussetzungen des Satzes 1 betreffen. (3) Ist die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Übereignung der Versorgungsanlagen an einen Dritten verpflichtet, so hat die Stadt ihre Zustimmung zu erteilen, wenn die Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind. § 24 – Verpachtung der Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft ist zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die enercity Netzgesellschaft mbH berechtigt. Darüber hinaus ist eine Verpachtung der Versorgungsanlagen oder eine vergleichbare Nutzungsüberlassung durch die Gesellschaft an einen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zulässig. (2) Auf Verlangen der Stadt hat der Pächter, soweit rechtlich zulässig, den Schuldbeitritt zu diesem Vertrag zu erklären. Wegenutzungsvertrag Gas 18 § 25 – Übernahme der Versorgungsanlagen (1) Wird nach Ablauf dieses Vertrages kein neuer Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt und der Gesellschaft geschlossen, hat die Stadt das Recht, das Eigentum an dem im Stadtgebiet vorhandenen Gasversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich Einrichtungen zur Netzsteuerung nebst Zubehör, soweit diese nicht für den Betrieb von anderen Versorgungsnetzen erforderlich sind, das heißt Hausanschlüsse, Hausdruckregler, Zähler und sonstige Messeinrichtungen, zu erwerben, soweit diese im Eigentum der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie sich auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen befinden oder nicht. (2) Das Erwerbsrecht mit allen hieraus resultierenden Rechten und Pflichten kann von der Stadt ohne Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen werden. Hierzu erteilt die Gesellschaft bereits jetzt ihre unwiderrufliche Einwilligung. Macht der neue Netzbetreiber einen Anspruch auf Übereignung bzw. Besitzeinräumung der Anlagen aus § 46 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 3 EnWG gegen die Gesellschaft geltend, so tritt der in Abs. 1 geregelte vertragliche Anspruch der Stadt hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück, solange die Stadt das Erwerbsrecht nicht gemäß Satz 1 auf den neuen Netzbetreiber überträgt. (3) Als Kaufpreis wird die wirtschaftlich angemessene Vergütung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG oder einer Nachfolgeregelung auf Basis Sachzeitwert vereinbart. Der Sachzeitwert ist der Wiederbeschaffungswert der Anlagen zum Zeitpunkt der Übernahme, d.h. der Wert, zu dem das Netz tatsächlich gebaut werden kann, abzüglich der Wertminderung unter Berücksichtigung von Alter, technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie ihres Erhaltungszustandes. Sollte kraft gesetzlicher Normierung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein anderer Wert für die Bestimmung der angemessenen Vergütung nach § 46 EnWG allein maßgeblich sein, so gilt dieser Wert ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung. (4) Bei der Feststellung der Höhe des Wertes gemäß Abs. 3 sind von der Gesellschaft empfangene Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskostenbeiträge sowie vergleichbare Zuschüsse, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt nicht aufgelöst sind, zu berücksichtigen. (5) Die Übergabe hat auf Verlangen der Stadt unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Einigung über den Kaufpreis erzielt ist. In diesem Fall ist als Mindestzahlung die Kaufpreisforderung der Gesellschaft fällig und zahlbar. (6) Sollten Maßnahmen zur Netzentflechtung (Netztrennung und der Wiederherstellung der Versorgungssicherheit in den bei der Gesellschaft verbleibenden Netzen) und -einbindung (Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit im abzugebenden Netz und zur Anbindung an das vorgelagerte Netz) erforderlich werden, so sind die Stadt und die Gesellschaft verpflichtet, die Netztrennung rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Konzessionsvertrages vertraglich mit dem Ziel zu regeln, zu einer rechtzeitigen Durchführung der Netzentflechtung zu kommen. Die Kosten der Entflechtung und der Einbindung tragen die Stadt und die Gesellschaft jeweils zur Hälfte. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen. Die Stadt und die Gesellschaft verpflichten sich, die Maßnahmen zur Trennung und Einbindung der Netze auf das zur Erfüllung der beidseitigen Versorgungsaufgaben geringstmögliche Maß unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Eigentumsgrenzen und klarer Verantwortlichkeiten der Netzführung zu beschränken. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. (7) Die Gesellschaft wird der Stadt auf schriftliche Anfrage in den letzten vier Jahren vor Ende der Vertragslaufzeit ihren Investitionsplan zur Genehmigung vorlegen, soweit hiervon die Wegenutzungsvertrag Gas 19 Anlagegüter im Sinne des Abs. 1 betroffen sind. Die Einwilligung der Stadt gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung der Gesellschaft dem Investitionsplan widerspricht. Die Parteien sind sich einig, dass hierdurch die Versorgungssicherheit und –zuverlässigkeit und die Gefahrenabwehr hinsichtlich der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen. § 26 – Datenübermittlung zum Vertragsende (1) Die Gesellschaft ist auf Anforderung der Stadt in den fünf Jahren vor Ende dieses Wegenutzungsvertrages einmalig verpflichtet, der Stadt alle Informationen und Unterlagen gemäß Abs. 2 über die nach § 25 Abs. 1 zu übertragenden Versorgungsanlagen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft trägt die dadurch entstehenden Kosten. Sie hat die Informationen und Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung durch die Stadt zu übermitteln. Die Daten sind auf den Stichtag des Endes dieses Vertrages innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren. Auf Anforderung der Stadt sind die Informationen elektronisch in weiterverarbeitbaren Datenformaten zu übermitteln. Die Stadt hat das Recht, die Informationen und Unterlagen Dritten im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Wegenutzungsrechte oder eines vergleichbaren Verfahrens den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung zu stellen. (2) Von der Gesellschaft sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: a) Ein technisches Mengengerüst mit Aufstellung über Umfang, Art bzw. Typ und Alter der Versorgungsanlagen (Länge der zum Netz gehörenden Leitungen nach Druckstufe, die Länge der Hausanschlussleitungen, Zahl der Gasdruckregelstationen, Hausanschlüsse, Zähler und andere Messgeräte, Signalkabel und Netzkopplungspunkte, Grundstücke und Grundstücksrechte); b) die erforderlichen kaufmännischen Angaben zum Mengengerüst; c) Netzpläne mit Angaben zu vorgelagerten Netzen, den Netzverknüpfungspunkten und Kennzeichnung derjenigen Leitungen, welche nicht vom Netzübertragungsanspruch erfasst werden; d) derzeitige Netzhöchstlast mit Angabe des Höchstlastzeitpunktes; e) aufgenommene Energie aus dezentralen Erzeugungsanlagen, aufgegliedert nach den einzelnen Einspeisertypen und nach den Druckstufen; f) eine Aufstellung über die Messeinrichtungen, die im Eigentum der Gesellschaft stehen und der Messung von Energieentnahmen von Anschlussnutzern aus dem Gasnetz der allgemeinen Versorgung dienen; g) Absatzmengen und Erlöse nach Entgeltgruppen wie sie in ihren veröffentlichten Netzentgelten verwendet werden; soweit individuelle Entgeltvereinbarungen bestehen, sind diese separat anzugeben; h) eine Aufstellung über die Gasentnahmen von Tarifkunden sowie Sondervertragskunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung, jeweils unter Ausweisung der Kundenanzahl, Konzessionsabgabe, getrennt nach den Bedarfsgruppen Haushalt und Gewerbe, jeweils bezogen auf das letzte Abrechnungsjahr; i) Angaben zu vereinnahmten und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskostenbeiträgen und sonstigen Kundenzuschüssen; j) Strukturdaten gemäß § 27 Abs. 2 GasNEV oder einer Nachfolgeregelung. Wegenutzungsvertrag Gas 20 Die Informationen und Unterlagen haben unabhängig von der vorstehenden Datenliste mindestens alle Daten zu umfassen, die zur Durchführung des Verfahrens zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages erforderlich sind. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem von der Stadt benannten neuen Vertragspartner für einen Wegenutzungsvertrag frühestens 24 Monate vor Ende dieses Vertrages innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Ermittlung des Kaufpreises und der Durchführung der Netzübernahme erforderlich sind. (4) Wird gemäß § 46 Abs. 2 Satz 5 EnWG oder einer Nachfolgeregelung oder aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ein von Abs. 2 abweichender Datenumfang der zur übermittelnden Daten festgelegt, so hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung diese Daten gemäß den Regelungen des Abs. 1 an die Stadt zu übermitteln. Wurden zum Vorteil der Stadt abweichende Fristen zur Datenherausgabe festgelegt, so gilt Satz 1 entsprechend. § 27 – Sonstiges (1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso ein Abweichen von dieser Schriftformklausel. (2) Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind die Vertragspartner verpflichtet, über die Einrichtung einer Schiedskommission zu verhandeln, soweit ein Vertragspartner dies schriftlich verlangt. Der Rechtsweg zu den Gerichten soll erst beschritten werden, wenn sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des schriftlichen Verlangens nach Satz 1 über die Einrichtung, Ausgestaltung und Einberufung einer Schiedskommission einigen können. (3) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. (4) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt. (5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (6) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover. § 28 – Anpassungsklausel (1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Wegenutzungsvertrag Gas 21 Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen. (2) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen. § 29 – Loyalitätsklausel Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangeln, so werden sich die Vertragspartner auf den Formmangel nicht berufen. § 30 – Inkrafttreten und Vertragsdauer Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und läuft bis zum 20.05.2034 (jeweils einschließlich). Anlagenverzeichnis Anlage 1: Plan des Vertragsgebietes Anlage 2: Übersicht der Störungskategorien Anlage 3: Muster-Gestattungsvertrag Anlage 4: Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen Anlage 5: Beschreibung eBauKo Anlage 6: ADA 20/14 Hannover, den Hannover, den .......................................................... Landeshauptstadt Hannover ........................................................ Stadtwerke Hannover AG Konzessionsvertrag - Wassernetz zur allgemeinen Versorgung- Zwischen der Landeshauptstadt Hannover Trammplatz 2 30159 Hannover - nachstehend bezeichnet als Stadt - und der Stadtwerke Hannover AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover - nachstehend bezeichnet als Gesellschaft - wird folgender Konzessionsvertrag geschlossen: Konzessionsvertrag Wasser 2 Inhalt: Präambel .......................................................................................................................................... 3 § 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen .......................................................................................... 3 § 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft ....................................................................................... 3 § 3 – Preisgestaltung........................................................................................................................ 4 § 4 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb ...................................................................... 4 § 5 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft ........................................................ 5 § 6 – Kommunale Wasserkonzepte und Beratung von Trinkwasserkunden ................................... 5 § 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten ................................................................................ 5 § 8 – Planung von Versorgungsanlagen ........................................................................................... 7 § 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen........................................................... 8 § 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem ............................................................................ 9 § 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen ...................................................................... 10 § 12 – Löschwasserversorgung und Hydranten............................................................................. 10 § 13 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün ....................................................................... 11 § 14 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen .......................................................................... 12 § 15 – Stillgelegte Versorgungsanlagen ......................................................................................... 13 § 16 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft .......................................... 14 § 17 – Folgepflicht ......................................................................................................................... 14 § 18 – Folgekosten ......................................................................................................................... 14 § 19 – Konzessionsabgabe ............................................................................................................. 15 § 20 – Kommunalrabatt ................................................................................................................. 17 § 21 – Haftung ............................................................................................................................... 17 § 22 – Übertragung von Rechten und Pflichten ............................................................................ 17 § 23 – Kündigung ........................................................................................................................... 18 § 24 – Eigentum an den Versorgungsanlagen ............................................................................... 18 § 25 – Verpachtung der Versorgungsanlagen ............................................................................... 18 § 26 – Übernahme der Versorgungsanlagen ................................................................................. 18 § 27 – Datenübermittlung zum Vertragsende ............................................................................... 20 § 28 – Sonstiges ............................................................................................................................. 21 § 29 – Anpassungsklausel .............................................................................................................. 21 § 30 – Loyalitätsklausel .................................................................................................................. 22 § 31 – Inkrafttreten und Vertragsdauer ........................................................................................ 22 Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 22 Konzessionsvertrag Wasser 3 Präambel Die Gesellschaft ist ein Wasserversorgungsunternehmen. Sie betreibt, erneuert und erweitert im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover das in ihrem Eigentum stehende Wassernetz zur Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich der Löschwasserversorgung. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft Anlagen zur Wassergewinnung und beliefert die an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher mit Trinkwasser. Um der Gesellschaft die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser (Trink- und Feuerlöschwasser) zu ermöglichen, schließen die Parteien den nachfolgenden Vertrag: § 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen (1) Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie es im als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plan dargestellt ist. (2) Mit Versorgungsanlagen wird im Folgenden ein Wasserversorgungsnetz zur Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich der Löschwasserversorgung bezeichnet. Das Wasserversorgungsnetz umfasst auch Einrichtungen zur Netzsteuerung und Zubehör, insbesondere hierzu erforderliche Mess-, Steuer- und Datenfernübertragungsleitungen und -anlagen. (3) Die Gesellschaft stellt die Versorgung von Letztverbrauchern mit Wasser durch die Belieferung der Letztverbraucher entsprechend der Versorgungspflicht gemäß § 2, den Betrieb, die Erneuerung und die Erweiterung der Versorgungsanlagen im Vertragsgebiet sicher. Sie gewährleistet damit im Vertragsgebiet eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Wasser. § 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, im Rahmen der Gesetze sowie nach Maßgabe dieses Vertrages und ihrer Wasserversorgungsbedingungen oder der etwa an deren Stelle tretenden Bestimmungen jedermann im Vertragsgebiet an die vorhandenen Versorgungsnetze der Gesellschaft anzuschließen und zu jeder Zeit mit Wasser zu versorgen. Zur Verlegung von Versorgungsleitungen ist die Gesellschaft nur auf Antrag der Stadt verpflichtet, es sei denn, es ist wirtschaftlich unzumutbar. (2) Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Netzanschlüssen innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu beantworten. (3) Im Fall unvermeidlicher Betriebseinschränkungen sollen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Stadtgebiet bei der Versorgung mit Wasser, soweit tatsächlich möglich, rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, vor anderen Abnehmern innerhalb des Vertragsgebietes den Vorzug genießen. Die Abstimmung des Vorgehens bei Großstörungen, Krisen (entsprechend Anlage 2) und Systemeingriffen der vorstehenden Größenordnung zwischen den Vertragspartnern, sowie die Koordination des Vorgehens bei diesen Ereignissen erfolgt über die zuständige Stelle (bei Vertragsschluss der Stab für außergewöhnliche Ereignisse). (4) Das Wasser ist im Trinkwassernetz in einer Güte zu liefern, die den Anforderungen an einwandfreies Trinkwasser genügt und die gesundheitsbehördlichen Vorschriften erfüllt. (5) Nach Ablauf dieses Vertrages ist die Gesellschaft verpflichtet, so lange die Versorgung mit Wasser im Vertragsgebiet nach den Bestimmungen dieses Vertrages sicher zu stellen, bis die Konzessionsvertrag Wasser 4 Weiterversorgung sichergestellt ist, längstens jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren. Sollte absehbar sein, dass eine Weiterversorgung nach Ablauf dieses Zeitraums nicht sichergestellt ist, sind die Parteien verpflichtet, rechtzeitig Verhandlungen über die Fortführung der Weiterversorgung aufzunehmen. § 3 – Preisgestaltung Im Vertragsgebiet gelten unter Berücksichtigung der Kostenstruktur im Einzelfall die jeweils günstigsten Tarifpreise, die die Gesellschaft in ihrem Versorgungsgebiet oder Teilen davon erhebt. § 4 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungsanlagen in einem störungsfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Erweiterungen und Erneuerungen der Versorgungsanlagen sind nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll. (2) Die Gesellschaft stellt die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs sicher. (3) Bei ihrer örtlichen Ausbauplanung wird die Gesellschaft Vorgaben der Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit zur örtlichen Wasserversorgung maßgeblich einbeziehen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten. Die Stadt wird insoweit ihre Planungen der Gesellschaft rechtzeitig zugänglich machen. (4) Sollten sich wirtschaftliche Möglichkeiten des Einsatzes neuer Techniken im Hinblick auf Umweltverträglichkeit und Klimaschutz ergeben, ist die Gesellschaft bereit, diese bei neuen Versorgungsanlagen zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft auch Möglichkeiten realisieren, anfallende Wasserverluste zu reduzieren und der Stadt das Ergebnis der Umsetzung alle zwei Jahre mitteilen. (5) Die Stadt begrüßt und begleitet innovative Technologien und Verfahren in der Netzinfrastruktur, insbesondere Techniken zur aufgrabungsfreien Leitungsverlegung. (6) Die Gesellschaft wird für Störungsfälle, zur Abwehr auftretender Gefahren, Wiederherstellung der Versorgung sowie zur Information der Öffentlichkeit geeignete Kommunikationsund Bereitschaftsstrukturen ganzjährig 24 Stunden täglich (24/7) gewährleisten und darüber die Erreichbarkeit zu den derzeitigen Konditionen weiterführen. Die Gesellschaft unterhält ein Störungsmanagementkonzept, beispielsweise in Form dokumentierter Verfahrensabläufe und Arbeitsanweisungen, das bei Störungen greift und somit eine schnelle Wiederinbetriebnahme ermöglicht. (7) Die Gesellschaft hat die Stadt bei Störungen mit größeren Versorgungsunterbrechungen gemäß Anlage 2 und Störungen von größerem Umfang unverzüglich nach Störungskategorisierung und Erstreaktion durch die Gesellschaft über die betroffenen Gebiete, Art, sowie voraussichtliche Dauer und soweit bekannt, die Ursache der Störung zu informieren. Die Vertragspartner können diese Festlegung einvernehmlich ändern. Die Stadt ist ebenfalls im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Prioritäten unverzüglich nach Behebung einer solchen Störung zu informieren. Die Stadt benennt der Gesellschaft die zu informierenden Stellen in Textform. Konzessionsvertrag Wasser 5 (8) Rohwasser soll so umweltverträglich und ressourcensparend wie möglich gewonnen, gefördert und aufbereitet werden. Die Gesellschaft sollte Wasser im Rahmen ihrer Möglichkeiten nur in Leitungen aus umwelthygienisch unbedenklichen Materialien verteilen. § 5 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft (1) Die Gesellschaft führt über die im Vertragsgebiet vorhandenen Versorgungsanlagen ein digitales Planwerk nach einem in der Versorgungswirtschaft üblichen Standard. Die Stadt beabsichtigt digitale Planwerke zur Dokumentation ihrer für die Wegenutzung relevanten Anlagen zu führen und wird vorhandene digitale Planwerke der Gesellschaft soweit rechtlich zulässig unentgeltlich zugänglich machen. (2) Im Fall von Baumaßnahmen und für andere eigene Zwecke stellen sich die Vertragspartner wechselseitig die erforderlichen aktuellen Leitungspläne für den betroffenen Bereich in geeigneter Form innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, berechtigten Dritten die für Baumaßnahmen erforderlichen Planauskünfte in geeigneter Form zu erteilen und ist berechtigt, dafür gegebenenfalls ein Entgelt zu erheben, soweit es sich nicht nachgewiesen um Baumaßnahmen der Stadt handelt. Die Gesellschaft stellt der Stadt und berechtigten Dritten zusätzlich eine Planauskunft über das Internet zur Verfügung. Die Stadt wird Dritten gegenüber auf eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung hinwirken. § 6 – Kommunale Wasserkonzepte und Beratung von Trinkwasserkunden (1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Wasserversorgungskonzepte mit. (2) Die Gesellschaft verpflichtet sich, die sich aus dem Wasserkonzept ergebenden Möglichkeiten, Wasser rationeller, umweltfreundlicher und risikofreier zu gewinnen, zu fördern oder einzusetzen, zu verwirklichen, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, es sei denn, dass ihr dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. (3) Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Trinkwasserkunden regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen. § 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten (1) Die Stadt räumt für die Dauer dieses Vertrages der Gesellschaft das Recht ein, im Vertragsgebiet die der Verfügung der Stadt unterliegenden öffentlichen Verkehrswege analog § 46 Abs. 1 EnWG, oberirdisch und unterirdisch für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungsanlagen zu nutzen, soweit nicht öffentliche oder stadtwirtschaftliche Interessen der Stadt oder bestehende Rechte Dritter entgegenstehen. Der Umfang der oberirdischen Nutzung öffentlicher Verkehrswege bestimmt sich nach § 8 Abs. 4. (2) Öffentliche Verkehrswege sind die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes, sowie nicht gewidmete, im Eigentum der Stadt stehende Straßen, Wege und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind. Öffentliche Grünflächen sind, ausgenommen der darin vorhandenen Straßen und Wege, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet sind, keine öffentlichen Verkehrswege. Konzessionsvertrag Wasser 6 (3) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen ist in gesonderten Gestattungsverträgen zwischen der Gesellschaft und der Stadt zu vereinbaren, soweit diese nach Abs. 8 zulässig ist. Der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag ist zu verwenden. (4) Auf Versorgungsanlagen, die sich bei Vertragsbeginn auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken der Stadt befinden und für die kein gesonderter Gestattungsvertrag besteht, werden zur Sicherstellung des Bestandsschutzes die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt, ohne dass eine gesonderte Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Bestandsschutz gilt auch für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, nicht jedoch für Erneuerungsmaßnahmen (Austausch des vom Bestandsschutz erfassten Teils der Versorgungsanlage). Der Gesellschaft obliegt die Nachweispflicht auf Basis ihres Betriebsmittelinformationssystems, dass die Anlagen bei Vertragsbeginn bereits vorhanden waren. Bei Veräußerung dieser Grundstücke gilt Abs. 7 Lit. a) und b). Existiert für Versorgungsanlagen auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken ein gesonderter Gestattungsvertrag, werden bei Regelungslücken des Gestattungsvertrages im Zweifel die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt. (5) Voraussetzung für die Einräumung von Wegerechten nach Abs. 1 für Versorgungsanlagen, die nach Vertragsbeginn dieses Vertrages errichtet oder verändert werden, ist, dass die Stadt vor Errichtung oder Änderung der Anlagen ihre Einwilligung zur Trasse und Lage der Versorgungsanlagen entsprechend § 8 Abs. 5 erteilt hat. Die Stadt entscheidet im Regelfall in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Aufbruchantrages mit der Ankündigung des beabsichtigten Bautermins über den Antrag. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprochen hat. (6) Hinsichtlich der Verlegung und des Betriebes von Versorgungsanlagen auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen zur unmittelbaren öffentlichen Versorgung von Letztverbrauchern im Vertragsgebiet steht das Recht nach Abs. 1 ausschließlich der Gesellschaft zu. Satz 1 findet auf Versorgungsleitungen von für eigene Zwecke genutzten Eigenversorgungsanlagen der Stadt keine Anwendung. Die Stadt darf Dritten gestatten, im Vertragsgebiet Durchgangsleitungen zu verlegen und zu unterhalten, wenn sichergestellt ist, dass aus diesen Leitungen im Vertragsgebiet, soweit nicht rechtliche Vorschriften etwas anderes zwingend vorschreiben, Wasser an Letztverbraucher nicht abgegeben wird und Erschwernisse für die Verlegung der örtlichen Versorgungsleitungen vermieden oder ausgeglichen werden. (7) Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die öffentlichen Verkehrswege in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben. Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat die Gesellschaft keine Ersatzansprüche gegen die Stadt wegen anderweitiger Nutzung oder Entwidmung öffentlicher Straßen. (8) Werden öffentliche Verkehrswege entwidmet oder anderweitig genutzt, so dass diese nicht mehr von Abs. 1 erfasst werden, und sind Versorgungsanlagen auf dem betroffenen Grundstück bereits vorhanden, gilt folgendes: a) Ist das Grundstück aufgrund der Versorgungsanlagen nicht zu angemessenen Konditionen veräußerbar, gelten §§ 17 und 18. b) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Mit Eintragung der Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Grundstückes fällig. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Die Stadt stellt der Gesellschaft das Gutachten auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von Konzessionsvertrag Wasser 7 Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft. c) Verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt, schließt diese mit der Gesellschaft eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks ab. Hierbei ist der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag zu verwenden. (9) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege und einer darüber hinaus gehenden Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen gilt folgendes: a) Im Regelfall sind für Versorgungsanlagen öffentliche Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu nutzen. b) Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege, die nicht unter Ziff. a) fallen, und anderer im Eigentum der Stadt stehender Flächen, ausgenommen öffentliche Grünflächen, ist nur dann zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder bei der Gesellschaft projektbezogen zu wesentlichen Mehrkosten führen würde. Ein Überschreiten der Kosten in dem betroffenen Bereich für Bau, Material und Oberflächenwiederherstellung im Vergleich zu der wirtschaftlichsten Lösung um mindestens 20 % gilt in der Regel als wesentlich. c) Die über Ziff. b) hinaus gehende Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen ist zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder der Gesellschaft projektbezogen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Nutzung dieser Flächen ist ausgeschlossen, wenn die Stadt besondere schwerwiegende Gründe geltend macht, z.B. Denkmalschutz. Bei der Abwägung nach Ziff. b) und c) sind die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft mit den Interessen der Stadt, insbesondere der Beeinträchtigung der bestehenden oder in Konzeption befindlichen städtebaulichen Planungen (z.B. Absicht das betroffene Grundstück zu veräußern, geplante über Einzelpflanzungen hinaus gehende Anpflanzungen) abzuwägen. Die Gesellschaft hat der Stadt die technische Unmöglichkeit bzw. die Mehrkosten jeweils nachzuweisen. § 8 – Planung von Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Planungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, insbesondere hinsichtlich des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen. (2) Die Stadt wird die Gesellschaft bei Anfragen zur Ermittlung von Stationsstandorten unterstützen und hierfür einen zentralen Ansprechpartner benennen, der erforderlichenfalls die Abwägung der Interessen der Fachbereiche der Stadt herbeiführt und die direkte Abstimmung mit der Gesellschaft wahrnimmt. Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils abgestimmten Prozessablauf. (3) Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von Planungen, die die Interessen des anderen Partners berühren können, rechtzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit erforderlich und rechtlich zulässig. Im Bereich der Bauleitplanung erfüllt die Stadt insoweit im Regelfall ihre Verpflichtung nach Satz 1, wenn sie der Gesellschaft im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stellungnahme der Gesellschaft zu Bauleitplänen hat insbesondere folgende verbindliche Angaben zu enthalten, sofern die Bedarfsstrukturen entspre- Konzessionsvertrag Wasser 8 chend bekannt sind: Trassierung der Versorgungsleitungen, Lage und Größe der für Versorgungsanlagen erforderliche Flächen. (4) Leitungen sind bei Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen. Ausgenommen hiervon sind Leitungen unter Brücken und wenn eine unterirdische Leitungsverlegung technisch nicht möglich ist. Andere oberirdische Versorgungsanlagen, wie Druckerhöhungsstationen, dürfen im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung gemäß Abs. 5 errichtet werden. Die Stadt darf die Genehmigung mit Begründung versagen, wenn baurechtliche, verkehrsrechtliche und/oder wesentliche stadtplanerische Gründe entgegenstehen. (5) Die Gesellschaft sendet der Stadt möglichst frühzeitig im Rahmen der Koordinierung, grundsätzlich drei Monate vor Beginn von geplanten Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsräumen Pläne zu, aus denen die beabsichtigte Lage und Trasse der Versorgungsanlagen ersichtlich ist. Die Stadt ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Änderungen zu fordern, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mit Rücksicht auf Anlagen der Stadt, aus Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Stadtgestaltung notwendig ist. Die Wirtschaftlichkeit und technische Leistungsfähigkeit der Anlagen sind bei Änderungswünschen zu berücksichtigen. Kleine Baumaßnahmen (z.B. Hausanschlüsse, Entstörungen, Arbeiten an bestehenden Armaturen, Schächten und Hydranten) werden im Regelfall nicht koordiniert. (6) Investitionen, die die Gesellschaft aufgrund konkreter rechtsverbindlicher Bebauungspläne und auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der Stadt durchgeführt hat und die sich wegen einer Planungsänderung, die die Stadt beeinflussen kann, als nutzlos erweisen, hat die Stadt unter Anrechnung der Vorteile der Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt dann nicht, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die von außen beeinflusst, d.h. insbesondere kraft Gesetzes oder aufgrund aufsichtsbehördlicher Weisung durchgeführt werden müssen. § 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen (1) Die Stadt und die Gesellschaft werden einander von Baumaßnahmen, die den anderen Vertragspartner berühren, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme und Abstimmung in technischer und zeitlicher Hinsicht geben. Die Gesellschaft muss der Stadt Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrswegen frühzeitig, grundsätzlich zwei Wochen vor Baubeginn unter Angabe der Bauzeit mitteilen, es sei denn, dass es sich um die unaufschiebbare Beseitigung von Störungen, Schäden oder andere nicht planbare Maßnahmen handelt. Im letzteren Falle ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme der vorstehenden Maßnahmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem mit der Stadt die Bauzeiten und Termine vereinbart wurden. (2) Die Gesellschaft wird vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, die nötigen Anordnungen der zuständigen Behörde einholen. Vereinbarte Bautermine sind einzuhalten. Bautermine sind so abzustimmen, dass die abschließende Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege gemäß § 14 unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen kann. Die Bauplanung hat so zu erfolgen, dass Bauzeiten sowie der Umfang einer Baumaßnahme auf das geringst mögliche Maß beschränkt werden und Arbeiten mehrerer Unternehmen unter Nutzung von Synergieeffekten so aufeinander abgestimmt werden, dass dies zu einer Minimierung der Gesamtbauzeit führt. Nachgewiesene Kosten, die einem Vertragspartner aus von dem anderen Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen entstehen, trägt der den Schaden verursachende Vertragspartner. Bei der Überschreitung der Bauzeit oder der Ausweitung einer Baustelle über das von der Verkehrsbehörde angeordnete Maß hinaus, ist die Stadt berechtigt, hierfür entsprechend der jeweils gültigen Sondernutzungssatzung Sondernutzungsgebühren zu erheben. Konzessionsvertrag Wasser 9 (3) Die Stadt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Arbeiten, die unter ihrer Regie durchgeführt werden, die Anlagen der Gesellschaft geschont werden. Sie wird die von ihr mit Arbeiten beauftragten Unternehmen, denen sie Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen gestattet, verpflichten, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten und ihnen eine Satz 1 entsprechende Verpflichtung auferlegen. Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen aller anderen Leitungsträger auch den von ihr beauftragten Unternehmen eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungseinrichtungen auf ihre Kosten zu sichern und ggf. vorrübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies bei Arbeiten der Stadt erforderlich ist. Ersatz für Einnahmeausfälle und andere wirtschaftliche Nachteile der Gesellschaft bei Betriebsunterbrechungen und -beeinträchtigungen kann die Gesellschaft nur beanspruchen, wenn diese aufgrund einer angepassten Planung der Stadt, die dieser bei einer Abwägung gegenüber den Interessen der Gesellschaft zumutbar ist, vermeidbar wären. (5) Beabsichtigen Dritte Arbeiten in den von der Gesellschaft benutzten öffentlichen Verkehrswegen vorzunehmen, so wird die Stadt ihnen im Rahmen des Genehmigungsprozesses für die Arbeiten zur Auflage machen, die Gesellschaft rechtzeitig zu benachrichtigen und sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten. (6) Die erneute Durchführung von Aufbrüchen in denselben Abschnitten von öffentlichen Verkehrswegen ist der Gesellschaft vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung von Bauarbeiten über die gesamte Breite des öffentlichen Verkehrsweges grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es hat sich um Kleinmaßnahmen (Baumpflanzungen, Stubbenfräsen, Stadtmöbel oder Maßnahmen vergleichbaren Umfangs) gehandelt. Bei Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen gilt dies nur für jede Richtungsfahrbahn gesondert. Satz 1 gilt auch bei Arbeiten der Stadt oder Dritter unter Inanspruchnahme dieser Flächen, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Koordinierung solcher Arbeiten an der Abstimmung beteiligt war, es sei denn es handelt sich um Großmaßnahmen in einem für die Gesellschaft nicht zumutbaren Umfang. Satz 1 gilt dann nicht, wenn es sich um die Beseitigung von unvorhersehbaren Schäden oder Drittveranlassung handelt und andere zumutbare Maßnahmen nicht möglich sind. (7) Nach Abschluss einer Baumaßnahme stellt die Gesellschaft der Stadt auf Anforderung die Informationen zur tatsächlichen Lage der von der Baumaßnahme betroffenen Versorgungsanlagen kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung. Über die zu übermittelnden Datenformate werden sich die Parteien einvernehmlich abstimmen. (8) Details zur Durchführung von Baumaßnahmen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4). § 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem (1) Ziel der Vertragspartner ist die Koordinierung aller Baumaßnahmen über ein einheitliches elektronisches Baukoordinierungssystem. (2) Für die Durchführung der Baukoordinierung, insbesondere der Regelungen in § 8 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ist von der Gesellschaft das jeweils von der Stadt verwendete elektronische Baukoordinierungssystem zu nutzen, soweit das System von der für die jeweilige Fläche zuständigen Stellen der Vertragspartner für die Baukoordinierung genutzt wird. Die Vertragspartner werden das System weiterhin zumindest im bisherigen Umfang nutzen. Das elektronische Baukoordinierungssystem ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das in Anlage 5 beschriebene System eBauKo. Konzessionsvertrag Wasser 10 (3) Die Stadt wird die Gesellschaft frühzeitig über geplante funktionale und prozessrelevante Änderungen am elektronischen Baukoordinierungssystem informieren und der Gesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nimmt die Stadt für die Gesellschaft wesentliche funktionale und prozessrelevante Änderungen am System vor, ohne dass die Gesellschaft ihre Zustimmung erteilt hat, ist die Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung des Systems gemäß Abs. 2 verpflichtet. Die Gesellschaft hat dies der Stadt unverzüglich nach Erhalt der Information über Systemänderungen gemäß Satz 2 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungspflicht durch die Gesellschaft endet sechs Monate nach Eingang der Mitteilung bei der Stadt, spätestens jedoch mit der Umsetzung der Änderung am elektronischen Baukoordinierungssystem durch die Stadt. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, ist sie auf Verlangen der Stadt zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung verpflichtet. § 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Stadt veranlasste Aufbrüche von öffentlichen Verkehrswegen für vorzeitige Baumaßnahmen zu nutzen und sich an den Kosten zu beteiligen, sofern die Maßnahme von der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt worden wäre und der Gesellschaft die vorzeitige Durchführung wirtschaftlich zumutbar ist. (2) Die Stadt ist berechtigt, die Nutzung der Leitungsgräben der Gesellschaft zur Verlegung von Leitungen Dritter im öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikation) bei durch die Gesellschaft veranlassten Aufbrüchen von öffentlichen Verkehrswegen zu verlangen bzw. diese für eigene Baumaßnahmen zu nutzen, soweit dies technisch möglich ist, nicht zu zeitlichen Verzögerungen der Leitungsverlegung der Gesellschaft führt und der Veranlasser einen angemessenen Kostenanteil trägt. (3) Die Parteien haben das Ziel, die Wiederherstellung von Oberflächen nach Aufbrüchen durch die Gesellschaft und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den angrenzenden Flächen in einem Zuge durchzuführen. Hierüber werden sie sich jeweils verständigen. § 12 – Löschwasserversorgung und Hydranten (1) Die Gesellschaft hat die Versorgungsanlagen so auszulegen, dass die leitungsgebundene Grundversorgung mit Löschwasser gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 2 NBrandSchG oder einer Nachfolgeregelung und dem DVGW Arbeitsblatt W405 in der jeweils aktuellen Fassung im Vertragsgebiet sicher gestellt ist. Eine darüber hinaus gehende leitungsgebundene Grundversorgung mit Löschwasser muss von der Gesellschaft nicht vorgehalten werden. (2) Bei Rohrnetzerweiterungen hat die Gesellschaft an allen Straßen und Wegen, in die eine Leitung verlegt wird, Hydranten anzubringen, und zwar innerhalb geschlossener Bebauung im Abstand von jeweils etwa 120 Metern, sonst nach den für den Grundbrandschutz üblichen Maßstäben. Die genauen Standorte der Hydranten sind gemeinsam mit der Feuerwehr der Stadt festzulegen. (3) Die Lage der einzelnen Hydranten ist durch Hinweisschilder nach DIN 4066 deutlich zu kennzeichnen. (4) Die Prüfung und Wartung der Hydranten und des jeweiligen Zubehörs obliegt der Gesellschaft. Sie umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit der Hydranten für Feuerschutzzwecke zu gewährleisten. Reparaturen und Ersatz nimmt die Gesellschaft vor. Konzessionsvertrag Wasser 11 (5) Eine Leistungsmessung von Hydranten wird von der Gesellschaft anlassbezogen entsprechend den DVGW Richtlinien durchgeführt. Die Gesellschaft ermittelt die Leistungsdaten der Hydranten (Mess- oder Rechenergebnisse) im Zuge von Neuerschließungs- und Leitungserneuerungsplanungen und stellt diese dem Fachbereich Feuerwehr auf Anforderung zur Verfügung. (6) Die Gesellschaft übermittelt dem Fachbereich Feuerwehr jährlich Pläne in elektronischer Form über die Leitungsstruktur und die Standorte der Hydranten. Das Datenformat wird zwischen den Parteien abgestimmt. (7) Eine Kostenerstattung für Leistungen der Gesellschaft nach Abs. 1 bis 6 wird in einer gesonderten Vereinbarung (Anlage 7) geregelt. (8) Die Stadt ist berechtigt, das Wasser aus den Hydranten für ihre Feuerlöschzwecke und Feuerwehrübungen kostenlos zu entnehmen. Der festgestellte oder geschätzte Wasserverbrauch ist von der Stadt aufzuzeichnen und der Gesellschaft in regelmäßigen Abständen mitzuteilen. Übungen, bei denen mit erheblichem Wasserverbrauch zu rechnen ist, sind der Gesellschaft vorher anzuzeigen. § 13 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün (1) Bäume, Sträucher und Hecken dürfen von der Stadt im Bereich von Versorgungsanlagen der Gesellschaft nach Maßgabe des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau – veröffentlichten „Merkblatts über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (FGSV-Nr. 939) in der Fassung von 2013 gepflanzt und unterhalten werden. Die Gesellschaft ist zur Beachtung des Merkblattes ebenfalls verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. (2) Wenn aufgrund bestehender Bäume, Sträucher und Hecken die Verlegung von Versorgungsanlagen oder Baumfällungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Versorgungsanlagen zu gewährleisten, trägt die Kosten der Veranlasser: a) Bei Anpflanzungen, die unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen sind, gilt als Veranlasser die Gesellschaft. b) Sind die Anpflanzungen von der Stadt ohne Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen, gilt als Veranlasser die Stadt. c) Gab es zum Zeitpunkt der Anpflanzungen keine gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag, gilt als Verursacher derjenige, dessen Maßnahme zeitlich später erfolgt ist. d) In allen anderen Fällen, tragen Stadt und Gesellschaft die Kosten für erforderliche Maßnahmen jeweils zur Hälfte. Maßgeblich für die Betrachtung nach Ziff. a) bis d) ist das Datum der Erstpflanzung bzw. Erstverlegung am selben Standort. Soweit die Stadt Kosten für die Verlegung von Leitungen trägt, ist ein Vorteilsausgleich (Abzug „neu für alt“) auf Seiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Hierfür ist als Verrechnungsschlüssel die als Anlage 6 beigefügte ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 anzuwenden. Die Parteien verpflichten sich, diesen Verrechnungsschlüssel nach Aufforderung durch die Stadt neu zu verhandeln. Konzessionsvertrag Wasser 12 (3) Soweit Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS), Teil Landschaftspflege (RAS-LP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Stand vom 08.07.1995 und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich werden, trägt diese Kosten der Veranlasser. (4) Müssen vorhandene Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, lässt die Stadt Ersatzanpflanzungen an derselben oder an anderer Stelle in angemessenem Umfang vornehmen. Hinsichtlich der Kostentragung gilt folgendes: a) Erfolgen die Ersatzpflanzungen aufgrund von Maßnahmen gemäß § 17 (Folgepflichten) gilt hinsichtlich der Kostentragungspflicht § 18 entsprechend. b) Wenn die Ersatzpflanzung aufgrund einer Maßnahme gemäß Abs. 2 bzw. Abs. 3 erforderlich ist, trägt die Kosten der Veranlasser nach Abs. 2 bzw. Abs. 3. c) Soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, trägt bei Maßnahmen der Gesellschaft diese die Kosten. § 14 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr benutzten öffentlichen Verkehrswege auf ihre Kosten im Einvernehmen mit der Stadt unverzüglich nach der Durchführung von Bauarbeiten wieder in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für alle Flächen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Gesellschaft beschädigt wurden, soweit der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder von ihr beauftragter Dritter entstanden ist. (2) Die erforderliche Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen nehmen bis zu einer Größe von einschließlich 30 qm je Aufbruch die Gesellschaft oder von ihr beauftragte Dritte vor. Bei größeren Aufbrüchen nimmt diese die Stadt auf Kosten der Gesellschaft vor. Die vorstehende Regelung gilt, soweit die Zusatzvereinbarung (Anlage 4) keine abweichenden Regelungen enthält. Ergibt sich erst im Laufe der Baudurchführung eine Überschreitung der Flächengröße von 30 m², so ist die Stadt bei einer wesentlichen Überschreitung (> 10 m²) zu einer Übernahme der gesamten Oberflächenwiederherstellung berechtigt. Die Gesellschaft zeigt jede Überschreitung der ursprünglich geplanten Wiederherstellungsfläche unverzüglich an. (3) Die Ausführung erfolgt dabei unter Zugrundelegung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV-A Stb in der jeweils gültigen Fassung) und den Richtlinien „Standardisierung Neubau – Befestigung von Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand Februar 1996) und der „Standardisierung Unterhaltung – Befestigung von Verkehrsflächen bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand September 1995) bzw. der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (ZTV SoB-StB) und der „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Landschaftsbauarbeiten“ (DIN 18320) in den jeweils gültigen Fassungen, soweit dem nicht Regelungen der Zusatzvereinbarung (Anlage 4) entgegenstehen. (4) Die Stadt ist bei wiederholter Schlechterfüllung durch die Gesellschaft trotz schriftlicher Abmahnung berechtigt, die gesamte Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen auf Kosten der Gesellschaft zu übernehmen. Keine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn zwischen einzelnen Schlechterfüllungen ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren oder die Quote von schlecht erfüllten Baumaßnahmen pro Jahr unter 0,5 % liegt. Eine Konzessionsvertrag Wasser 13 Schlechterfüllung liegt nicht vor, wenn die Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft innerhalb des letzten Jahres insgesamt nicht schlechter ausgeführt wurde, als sie die Stadt bei eigenen Maßnahmen selbst erbringt. Die Übernahme hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ausübung des Übernahmeverlangens zu erfolgen. (5) Müssen vorhandene technische Einrichtungen wie Straßenleuchten, Signalpfosten, Wegweiser, Parkautomaten usw. während der Bauarbeiten vorübergehend entfernt werden, trägt die Gesellschaft die Kosten für De- und Remontage. Sie trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrseinrichtungen wie Induktionsschleifen in aufgebrochenen Fahrbahndecken. (6) Die Gesellschaft übernimmt für die von ihr oder von ihr beauftragten Dritten wiederhergestellten öffentlichen Verkehrswege die Gewährleistung für die Dauer von 5 Jahren nach Übernahme durch die Stadt. Stellt ein von der Stadt beauftragter Dritter die Straßenoberfläche wieder her, übernimmt die Gesellschaft die Gewährleistung für die von ihr durchgeführten Erdarbeiten für die Dauer von 5 Jahren. Als Übernahmedatum gilt insoweit die Übernahme der betreffenden Baustelle durch die Stadt oder sofern diese nicht stattfindet, die Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung. (7) Die Einzelheiten zur Wiederherstellung der Oberflächen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4). § 15 – Stillgelegte Versorgungsanlagen (1) Werden Teile der Versorgungsanlagen nicht mehr von der Gesellschaft genutzt (vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung) und wird voraussichtlich eine Wiederinbetriebnahme der Anlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft nicht erfolgen, so gelten diese als stillgelegt. Für stillgelegte Versorgungsanlagen besteht nach Aufforderung durch die Stadt jederzeit eine Entfernungspflicht, soweit die Anlagen entweder eine konkrete Baumaßnahme der Stadt behindern oder im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt führen. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken stellt i.S.d. § 15 eine konkrete Baumaßnahme dar. Die Gesellschaft erfüllt ihre Entfernungspflicht, indem sie die Anlagen beseitigt oder der Stadt die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung erstattet. Darüber hinaus besteht für folgende stillgelegte Versorgungsanlagen eine grundsätzliche Pflicht zur Entfernung: a) Unterirdische Versorgungsanlagen, wenn dies im Rahmen von anderen Baumaßnahmen als Ergänzungsarbeit in derselben Aufbruchfläche möglich ist; b) oberirdische Versorgungsanlagen; c) wenn von den Anlagen Umweltgefährdungen ausgehen und diese von der Gesellschaft nicht anderweitig beseitigt werden können. (2) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 1 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung. (3) Die Gesellschaft weist vorübergehend und dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bis zu ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus. (4) Trifft die Stadt bei Baumaßnahmen auf stillgelegte Versorgungsanlagen der Gesellschaft, die nicht gemäß Abs. 3 in den Bestandsplänen enthalten sind, ist die Stadt berechtigt, die Versorgungsanlagen auf Kosten der Gesellschaft selbst zu entfernen, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen. Konzessionsvertrag Wasser 14 (5) Für stillgelegte Versorgungsanlagen gelten weiterhin die Regelungen dieses Vertrages. Dies gilt auch für Versorgungsanlagen, die vor Beginn dieses Vertrages stillgelegt worden sind. (6) Vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bleiben im Eigentum der Gesellschaft und gelten nicht als Grundstücksbestandteil. § 16 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft (1) Falls die Herstellung, Umlegung, Veränderung oder das Vorhandensein von Versorgungsanlagen besondere Aufwendungen der Stadt bei Bau-, Reparatur- oder sonstigen Maßnahmen in den öffentlichen Verkehrswegen erfordert, hat die Gesellschaft der Stadt den Aufwand unter Anrechnung der Vorteile zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die der Stadt bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen durch die notwendige Rücksichtnahme auf Versorgungsanlagen entstehen. (2) Die Gesellschaft zahlt an die Stadt Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, welche die Stadt auf Verlangen oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu deren Vorteil erbringt, soweit diese noch nicht durch die Konzessionsabgabe abgegolten sind. (3) Die Stadt hat die Kosten nach Abs. 1 und 2 jeweils aufzuschlüsseln. § 17 – Folgepflicht (1) Die Stadt kann von der Gesellschaft jederzeit die Veränderung, Entfernung oder Sicherung von Versorgungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrswegen verlangen, wenn einem solchen Verlangen ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse der Stadt zugrunde liegt. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Realisierung oder Änderung von Verkehrsgrün (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken) im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen mit wesentlichen Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen erforderlich sind, sofern der wesentliche Anteil der damit verbundenen Kosten auf die Gestaltung von Straßen und Plätzen entfällt, so dass die Bepflanzung lediglich ein begrenzter Teil einer größeren Gesamtmaßnahme ist. Der Gesellschaft ist für derartige Maßnahmen eine angemessene Frist zu setzen. (2) Die Stadt prüft die Anpassung der von ihr beabsichtigten Maßnahme an die vorhandenen Versorgungsanlagen, wenn die Gesellschaft darlegt, dass eine Anpassung gegenüber der Veränderung der Versorgungsanlagen zweckmäßiger ist und sie bereit ist, der Stadt die dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. (3) Für die sich aus Maßnahmen nach Abs. 1 ergebenden Einnahmeausfälle und weiteren wirtschaftlichen Nachteile leistet die Stadt keinen Ersatz. § 18 – Folgekosten (1) Die Kostenübernahme für Maßnahmen nach § 17 sowie damit im Zusammenhang stehender weiterer Maßnahmen (Folgekosten) bestimmt sich nach den Regelungen der folgenden Absätze, soweit nicht aufgrund anderweitiger schuldrechtlicher Vereinbarungen oder dinglicher Rechte abweichende Regelungen bestehen. (2) Die Gesellschaft trägt die Kosten in vollem Umfang. Verlangt jedoch die Stadt in den ersten sechs Jahren nach einer Neuverlegung, einem Relining oder der Umlegung einer Versorgungsanlage, der sie in dem Verfahren nach § 8 Abs. 5 bzw. der entsprechenden Regelung in dem vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung gültigen Vertrag zugestimmt hat, an diesen Anla- Konzessionsvertrag Wasser 15 gen die Durchführung von Maßnahmen nach § 17, so hat die Stadt die hierfür anfallenden Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Stadt bei ihrer Zustimmung auf eine mögliche Änderung oder Entfernung hingewiesen oder dies der Gesellschaft nach Kenntnis vom Beginn einer Baumaßnahme unverzüglich mitgeteilt hat. Die Erstattungspflicht entfällt auch, wenn Versorgungsanlagen von der Gesellschaft nicht wie gemäß § 8 Abs. 5 abgestimmt errichtet wurden, es sei denn, die abweichende Errichtung liegt innerhalb der üblichen Bautoleranzen oder erfolgte mit Zustimmung der Stadt in Textform. (3) Abweichend von der Regelung des Abs. 2 erstattet die Stadt der Gesellschaft die Folgekosten in den Fällen und in der Höhe, in denen Dritte der Stadt gegenüber zum Ersatz verpflichtet sind und die Kosten auch tatsächlich erstatten. Die Stadt wird auf eine Erstattungsregelung mit Dritten hinwirken, soweit dies nicht ihr stadtwirtschaftliches Interesse beeinträchtigt. Satz 1 gilt jedoch nicht für Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte nach abgabenrechtlichen Vorschriften. (4) Für Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauvorhaben bei der Errichtung neuer Stadtbahnlinien stehen, werden die Vertragspartner auf der Grundlage der ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 eine gesonderte Vereinbarung treffen. § 19 – Konzessionsabgabe (1) Als Gegenleistung für die der Gesellschaft mit diesem Vertrag eingeräumten Wegenutzungsrechte für Versorgungsanlagen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Vertragsgebiet, erhält die Stadt von der Gesellschaft Konzessionsabgaben. Konzessionsabgaben sind auch zu zahlen a) für Wasser, das mittels Durchleitung an Letztverbraucher im Vertragsgebiet geliefert wird; b) für die Belieferung von Weiterverteilern, die Wasser ohne Benutzung öffentlicher Straßen an Letztverbraucher im Vertragsgebiet weiterleiten. Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftsführung der Gesellschaft so gestaltet wird, dass die im Folgenden vereinbarten Konzessionsabgaben an die Stadt gezahlt werden können. (2) Als Konzessionsabgabe ist der nach den fortgeltenden Vorschriften der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände – Konzessionsabgabenanordnung (KAE) vom 04.03.1941 i.d.F. vom 07.03.1975 sowie der Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE) und den Durchführungsbestimmungen zur Konzessionsabgabenanordnung (D/KAE) oder deren Nachfolgeregelungen zulässige Höchstbetrag zu entrichten. Solange hierzu keine gesetzliche Neuregelung ergeht wird die Einwohnerzahl des Vertragsgebietes anhand der von der jeweils zuständigen Stelle fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahl der Stadt ermittelt. Liegt der Stichtag für eine Volkszählung oder einen Zensus im Abrechnungsjahr, ist das Ergebnis dieser Zählung für die Feststellung der Einwohnerzahl nach Wahl der Gesellschaft spätestens sechs Monate nach dem Stichtag maßgeblich. (3) Bei einem Wegfall der gesetzlichen Begrenzung der Höhe der Konzessionsabgaben nach der KAE oder einer Nachfolgeregelung für einzelne oder alle Kundengruppen werden die Vertragspartner, soweit erforderlich und rechtlich möglich, über eine Anpassung der Zahlungen im Sinne des Abs. 1 mit Wirkung ab dem Tag nach dem Wegfall verhandeln. Bis zur rechtsverbindlichen Neufestsetzung leistet die Gesellschaft Abschlagszahlungen entsprechend der zuletzt gültigen Regelung, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Hinblick auf das zu erwar- Konzessionsvertrag Wasser 16 tende Ergebnis der Verhandlungen nicht zu unvertretbaren Ergebnissen für die Gesellschaft führen würde. Die Gesellschaft ist zur Anpassung der Höhe der Konzessionsabgabenzahlung an geänderte Berechnungsgrundlagen und Konzessionsabgabensätze verpflichtet, ohne dass es einer gesonderten Verhandlung oder Vereinbarung bedarf; es werden die höchstzulässigen Konzessionsabgaben gezahlt. Werden die rechtlichen Regelungen dahingehend geändert, dass die Konzessionsabgabe den Trinkwasserkunden von der Gesellschaft nicht mehr in vollem Umfang weiterberechnet werden kann, verpflichten sich die Parteien Verhandlungen über die Höhe der Konzessionsabgaben aufzunehmen. (4) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. (5) Zum Ersten eines jeden Monats zahlt die Gesellschaft der Stadt für den zurückliegenden Monat Abschläge in Höhe je eines Zwölftels der im Erfolgsplan der Gesellschaft zur Zahlung an die Stadt veranschlagten Konzessionsabgabe. Liegt der Erfolgsplan zu den ersten Zahlungsterminen noch nicht in vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigter Fassung vor, so werden Abschläge in der Vorjahreszahlung entsprechender Höhe gezahlt. (6) Die Gesellschaft rechnet gegenüber der Stadt die Konzessionsabgaben für jedes Abrechnungsjahr mit einer Schlussabrechnung ab. Die Schlussabrechnung wird nach Feststellung des Jahresabschusses der Gesellschaft, spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung, erteilt. Daraus sich ergebende Nachzahlungen oder Erstattungen sind mit dem nächst fälligen Abschlag unverzinst auszugleichen. (7) Sollte in Zukunft die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die Stadt durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden oder die Stadt gemäß § 9 UStG auf eine ansonsten bestehende Umsatzsteuerbefreiung verzichten, schuldet die Gesellschaft der Stadt ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Konzessionsabgabe zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit die Stadt der Gesellschaft eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (8) Die Gesellschaft verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt, Nachweise über die zur Ermittlung der Konzessionsabgaben erforderlichen Liefermengen und sonstige Daten zu führen und diese der Stadt bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres vorzulegen. Auf Verlangen der Stadt wird die Gesellschaft die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen der Berechnungsgrundlagen für die Konzessionsabgabe durch Wirtschaftsprüfertestat nachweisen. Wird dadurch die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung oder die Unvollständigkeit der der Stadt vorgelegte Unterlagen festgestellt, so trägt die Kosten die Gesellschaft, ansonsten die Stadt. (9) Hat die Stadt für den Zeitraum nach Ende dieses Vertrages einen neuen Konzessionsvertrag mit einem Dritten abgeschlossen, der den Netzbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen noch nicht übernehmen kann und führt die Gesellschaft den Netzbetrieb nach Ende dieses Vertrages für diesen Übergangszeitraum fort, so sind – soweit rechtlich zulässig – bis zur Übernahme des Netzbetriebes durch den Dritten die Konzessionsabgaben von der Gesellschaft entsprechend den vorstehenden Regelungen weiter zu zahlen, maximal jedoch in der Höhe, wie die Konzessionsabgabe bei den Kunden erhoben werden darf und längstens für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages. Konzessionsabgaben sind auch im Fall der Versorgung nach § 2 Abs. 5 zu zahlen. Konzessionsvertrag Wasser 17 § 20 – Kommunalrabatt (1) Die Gesellschaft gewährt auf den nach allgemeinen Tarifen abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt (einschließlich der Regiebetriebe, Eigenbetriebe und soweit rechtlich zulässig Eigengesellschaften der Stadt) einen Preisnachlass in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages. § 19 Abs. 3 gilt entsprechend. Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass nicht gewährt. Unter Eigenverbrauch der Stadt sind, soweit rechtlich zulässig, auch Wasserlieferungen im Vertragsgebiet zu verstehen a) für Verbände (z.B. Zweckverbände die öffentliche Aufgaben der Städte und Gemeinden wahrnehmen und denen neben der Stadt mehrheitlich Gemeinden angehören, die ebenfalls einen Konzessionsvertrag Wasser mit der Gesellschaft abgeschlossen haben und b) für Bäder, die von privaten Dritten oder anderen öffentlichen Trägern geführt werden und denen die Stadt laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst. (2) Die Details der Abwicklung des Rabattanspruchs werden die Parteien einvernehmlich abstimmen. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Preisnachlass unter Angabe der zu rabattierenden Bestandteile in der Rechnung offen auszuweisen. § 21 – Haftung (1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen entstehen. (2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. § 22 – Übertragung von Rechten und Pflichten (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Rechtsnachfolger eines Vertragspartners zu übertragen. Die Übertragung ist rechtzeitig – in der Regel mindestens sechs Monate vorher – der anderen Partei anzukündigen. (2) Eine Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten, die nicht unter Abs. 1 fällt, bedarf bei einer Einzelrechtsnachfolge der Zustimmung des anderen Vertragspartners, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. (3) Die Zustimmung durch die Stadt ist zu erteilen, wenn die Übertragung an ein verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG erfolgt und gegen die Übertragung keine begründeten Bedenken bestehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Rechte aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung der Stadt der enercity Netzgesellschaft mbH im Rahmen der Verpachtung der Versorgungsanlagen zu überlassen. Die enercity Netzgesellschaft mbH ist berechtigt zur Erfüllung dieses Vertrages auf die Schuld der Gesellschaft zu leisten. Konzessionsvertrag Wasser 18 § 23 – Kündigung (1) Wurden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen gemäß § 22 Abs. 3 übertragen und sind beide Unternehmen keine verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG mehr, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu. (2) Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen (Dritter), das nicht gemäß § 18 AktG zum Konzern der Gesellschaft gehört, nach Unterzeichnung dieses Vertrags erstmalig einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die Gesellschaft oder den Pächter der Versorgungsanlagen gemäß § 25 ausüben kann, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu. Dies gilt nicht, wenn der Dritte den beherrschenden Einfluss mit Zustimmung der Stadt erlangt hat. (3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 ist die Stadt binnen sechs Monaten ab Kenntnisnahme mit einer Frist von mindestens 24 und höchstens 48 Monaten zu einem Monatsende zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt. (4) Der Vertrag kann von den Parteien darüber hinaus nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft gegen ihre Pflichten gemäß § 24 oder § 25 verstoßen hat. (5) Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. § 24 – Eigentum an den Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft darf das Eigentum an den Versorgungsanlagen nicht ohne Zustimmung der Stadt im Wege der Einzelrechtsnachfolge an einen Dritten übertragen. (2) Im Falle einer Übertragung nach Abs. 1 hat die Gesellschaft sicher zu stellen, dass alle Rechte der Stadt aus diesem Vertrag, insbesondere die Endschaftsbestimmungen gemäß §§ 26 und 27 nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind der Stadt auf deren Verlangen nachzuweisen, soweit sie die Voraussetzungen des Satzes 1 betreffen. (3) Ist die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Übereignung der Versorgungsanlagen an einen Dritten verpflichtet, so hat die Stadt ihre Zustimmung zu erteilen, wenn die Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind. § 25 – Verpachtung der Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft ist zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die enercity Netzgesellschaft mbH berechtigt. Darüber hinaus ist eine Verpachtung der Versorgungsanlagen oder eine vergleichbare Nutzungsüberlassung durch die Gesellschaft an einen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zulässig. (2) Auf Verlangen der Stadt hat der Pächter, soweit rechtlich zulässig, den Schuldbeitritt zu diesem Vertrag zu erklären. § 26 – Übernahme der Versorgungsanlagen (1) Wird nach Ablauf dieses Vertrages kein neuer Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der Gesellschaft geschlossen, hat die Stadt das Recht, das Eigentum an dem im Stadtgebiet vorhandenen Wasserversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich Einrichtungen zur Netzsteuerung nebst Zubehör, soweit diese nicht für den Betrieb von anderen Versorgungsnetzen erforderlich sind, das heißt Hausanschlüsse, Zähler Konzessionsvertrag Wasser 19 und sonstige Messeinrichtungen, zu erwerben, soweit diese im Eigentum der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie sich auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen befinden oder nicht. Vom Erwerbsrecht umfasst sind alle im Vertragsgebiet gelegenen Messeinrichtungen und Messsysteme, die im Eigentum der Gesellschaft stehen. (2) Das Erwerbsrecht mit allen hieraus resultierenden Rechten und Pflichten kann von der Stadt ohne Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen werden. Hierzu erteilt die Gesellschaft bereits jetzt ihre unwiderrufliche Einwilligung. (3) Als Kaufpreis wird die wirtschaftlich angemessene Vergütung auf Basis Sachzeitwert vereinbart. Der Sachzeitwert ist der Wiederbeschaffungswert der Anlagen zum Zeitpunkt der Übernahme, d.h. der Wert, zu dem das Netz tatsächlich gebaut werden kann, abzüglich der Wertminderung unter Berücksichtigung von Alter, technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie ihres Erhaltungszustandes. Sollte kraft gesetzlicher Normierung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein anderer Wert als der Sachzeitwert für die Bestimmung der wirtschaftlich angemessenen Vergütung allein maßgeblich sein, so gilt dieser Wert ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung. (4) Bei der Feststellung der Höhe des Wertes gemäß Abs. 3 sind von der Gesellschaft empfangene Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskostenbeiträge sowie vergleichbare Zuschüsse, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt nicht aufgelöst sind, zu berücksichtigen. (5) Die Übergabe hat auf Verlangen der Stadt unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Einigung über den Kaufpreis erzielt ist. In diesem Fall ist als Mindestzahlung die Kaufpreisforderung der Gesellschaft fällig und zahlbar. (6) Sollten Maßnahmen zur Netzentflechtung (Netztrennung und der Wiederherstellung der Versorgungssicherheit in den bei der Gesellschaft verbleibenden Netzen) und -einbindung (Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit im abzugebenden Netz und zur Anbindung an das vorgelagerte Netz) erforderlich werden, so sind die Stadt und die Gesellschaft verpflichtet, die Netztrennung rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Konzessionsvertrages vertraglich mit dem Ziel zu regeln, zu einer rechtzeitigen Durchführung der Netzentflechtung zu kommen. Die Kosten der Entflechtung und der Einbindung tragen die Stadt und die Gesellschaft jeweils zur Hälfte. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen. Die Stadt und die Gesellschaft verpflichten sich, die Maßnahmen zur Trennung und Einbindung der Netze auf das zur Erfüllung der beidseitigen Versorgungsaufgaben geringstmögliche Maß unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Eigentumsgrenzen und klarer Verantwortlichkeiten der Netzführung zu beschränken. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. (7) Die Gesellschaft wird der Stadt auf schriftliche Anfrage in den letzten vier Jahren vor Ende der Vertragslaufzeit ihren Investitionsplan zur Genehmigung vorlegen, soweit hiervon die Anlagegüter im Sinne des Abs. 1 betroffen sind. Die Einwilligung der Stadt gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung der Gesellschaft dem Investitionsplan widerspricht. Die Parteien sind sich einig, dass hierdurch die Versorgungssicherheit und –zuverlässigkeit und die Gefahrenabwehr hinsichtlich der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Konzessionsvertrag Wasser 20 § 27 – Datenübermittlung zum Vertragsende (1) Die Gesellschaft ist auf Anforderung der Stadt in den fünf Jahren vor Ende dieses Konzessionsvertrages einmalig verpflichtet, der Stadt alle Informationen und Unterlagen gemäß Abs. 2 über die nach § 26 Abs. 1 zu übertragenden Versorgungsanlagen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft trägt die dadurch entstehenden Kosten. Sie hat die Informationen und Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung durch die Stadt zu übermitteln. Die Daten sind auf den Stichtag des Endes dieses Vertrages innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren. Auf Anforderung der Stadt sind die Informationen elektronisch in weiterverarbeitbaren Datenformaten zu übermitteln. Die Stadt hat das Recht, die Informationen und Unterlagen Dritten im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Wegenutzungsrechte oder eines vergleichbaren Verfahrens den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung zu stellen. (2) Von der Gesellschaft sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: a) Ein technisches Mengengerüst mit Aufstellung über Umfang, Art, Besonderheiten und Alter und Verlegeart der Versorgungsanlagen (insbesondere Länge der zum Netz gehörenden Leitungen, die Länge der Hausanschlussleitungen, Schachtanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Speicheranlagen, Zähler und andere Messgeräte, Signalkabel, Grundstücke und Grundstücksrechte); b) die erforderlichen kaufmännischen Angaben zum Mengengerüst (Anschaffungs- und Herstellungskosten, Restbuchwerte, Wiederbeschaffungswerte, Restnutzungsdauern); c) Bezugsmengen an Trinkwasser; d) Maximale Stundenspitzenentnahme aus dem Verteilungsnetz e) Netzpläne, die soweit vorhanden Durchmesserangaben und Angaben zu vorgelagerten Netzen, den Netzverknüpfungspunkten und Kennzeichnung derjenigen Leitungen, welche nicht vom Netzübertragungsanspruch erfasst werden, enthalten; f) Absatzmengen nach Kunden- und /oder soweit vorhanden Produktgruppen, z.B. entsprechend der Tarifgruppen; soweit individuelle Entgeltvereinbarungen bestehen, welche nicht durch die veröffentlichten Tarifblätter abgedeckt werden, sind diese separat anzugeben; g) Angaben zu vereinnahmten und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskostenbeiträgen und sonstigen Kundenzuschüssen. Die Informationen und Unterlagen haben unabhängig von der vorstehenden Datenliste mindestens alle Daten zu umfassen, die zur Durchführung des Verfahrens zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem von der Stadt benannten neuen Vertragspartner für einen Konzessionsvertrag frühestens 24 Monate vor Ende dieses Vertrages innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Ermittlung des Kaufpreises und der Durchführung der Netzübernahme erforderlich sind. (4) Wird aufgrund gesetzlicher Regelung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein von Abs. 2 abweichender Datenumfang der zur übermittelnden Daten festgelegt, so hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung diese Daten gemäß den Regelungen des Abs. 1 an die Stadt zu übermitteln. Wurden zum Vorteil der Stadt abweichende Fristen zur Datenherausgabe festgelegt, so gilt Satz 1 entsprechend. Konzessionsvertrag Wasser 21 § 28 – Sonstiges (1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso ein Abweichen von dieser Schriftformklausel. (2) Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind die Vertragspartner verpflichtet, über die Einrichtung einer Schiedskommission zu verhandeln, soweit ein Vertragspartner dies schriftlich verlangt. Der Rechtsweg zu den Gerichten soll erst beschritten werden, wenn sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des schriftlichen Verlangens nach Satz 1 über die Einrichtung, Ausgestaltung und Einberufung einer Schiedskommission einigen können. (3) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. (4) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt. (5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (6) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover. § 29 – Anpassungsklausel (1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen. (2) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen. Konzessionsvertrag Wasser 22 § 30 – Loyalitätsklausel Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangeln, so werden sich die Vertragspartner auf den Formmangel nicht berufen. § 31 – Inkrafttreten und Vertragsdauer Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und läuft bis zum 20.05.2034 (jeweils einschließlich). Anlagenverzeichnis Anlage 1: Plan des Vertragsgebietes Anlage 2: Übersicht der Störungskategorien Anlage 3: Muster-Gestattungsvertrag Anlage 4: Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen Anlage 5: Beschreibung eBauKo Anlage 6: ADA 20/14 Anlage 7: Vereinbarung zur Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser Hannover, den Hannover, den .......................................................... Landeshauptstadt Hannover ........................................................ Stadtwerke Hannover AG Konzessionsvertrag Fernwärme - Fernwärmenetz zur allgemeinen Versorgung- Zwischen der Landeshauptstadt Hannover Trammplatz 2 30159 Hannover - nachstehend bezeichnet als Stadt - und der Stadtwerke Hannover AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover - nachstehend bezeichnet als Gesellschaft - wird folgender Konzessionsvertrag geschlossen: Konzessionsvertrag Fernwärme 2 Inhalt: Präambel .......................................................................................................................................... 3 § 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen .......................................................................................... 3 § 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft ....................................................................................... 3 § 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb ...................................................................... 4 § 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft ........................................................ 5 § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Fernwärmekunden ....................... 5 § 6 – Ausbau der Fernwärmeversorgung ........................................................................................ 5 § 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten ................................................................................ 5 § 8 – Planung von Versorgungsanlagen ........................................................................................... 7 § 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen........................................................... 8 § 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem ............................................................................ 9 § 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen ...................................................................... 10 § 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün ....................................................................... 10 § 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen .......................................................................... 11 § 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen ......................................................................................... 12 § 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft .......................................... 13 § 16 – Folgepflicht ......................................................................................................................... 13 § 17 – Folgekosten ......................................................................................................................... 14 § 18 – Konzessionsabgabe ............................................................................................................. 14 § 19 – Haftung ............................................................................................................................... 15 § 20 – Übertragung von Rechten und Pflichten ............................................................................ 16 § 21 – Kündigung ........................................................................................................................... 16 § 22 – Eigentum an den Versorgungsanlagen ............................................................................... 16 § 23 – Verpachtung der Versorgungsanlagen ............................................................................... 17 § 24 – Übernahme der Versorgungsanlagen ................................................................................. 17 § 25 – Datenübermittlung zum Vertragsende ............................................................................... 18 § 26 – Sonstiges ............................................................................................................................. 19 § 27 – Anpassungsklausel .............................................................................................................. 20 § 28 – Loyalitätsklausel .................................................................................................................. 20 § 29 – Inkrafttreten und Vertragsdauer ........................................................................................ 20 Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 21 Konzessionsvertrag Fernwärme 3 Präambel Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen. Sie betreibt, erneuert und erweitert im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover das in ihrem Eigentum stehende Fernwärmenetz zur Versorgung von Letztverbrauchern. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft Anlagen zur Wärmeerzeugung und beliefert die an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher mit Wärme. Um der Gesellschaft die Versorgung des Stadtgebietes mit Fernwärme zu ermöglichen, schließen die Parteien den nachfolgenden Vertrag: § 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen (1) Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie es im als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plan dargestellt ist. (2) Mit Versorgungsanlagen wird im Folgenden ein Fernwärmeversorgungsnetz zur Versorgung von Letztverbrauchern bezeichnet. Das Fernwärmeversorgungsnetz umfasst auch Einrichtungen zur Netzsteuerung und Zubehör. (3) Die Gesellschaft stellt die Versorgung von Letztverbrauchern mit Wärme durch die Belieferung der Letztverbraucher entsprechend der Versorgungspflicht gemäß § 2, den Betrieb, die Erneuerung und die Erweiterung der Versorgungsanlagen im Vertragsgebiet sicher. Sie gewährleistet damit im Vertragsgebiet eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Fernwärme. § 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, im Rahmen der Gesetze sowie nach Maßgabe dieses Vertrages und der Fernwärmeversorgungsbedingungen oder der etwa an deren Stelle tretenden Bestimmungen jedermann im Vertragsgebiet an die vorhandenen Versorgungsnetze der Gesellschaft anzuschließen und zu jeder Zeit mit Fernwärme zu versorgen. Die Anschluss- und Versorgungspflicht gilt nur, soweit die Leistungsfähigkeit der Erzeugungsanlagen, des Versorgungsnetzes und der einzelnen Versorgungsleitung sowie die Anschlussplanung der Gesellschaft es zulässt und alle technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. (2) Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Fernwärmeanschlüssen innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu beantworten. (3) Zur Förderung des Ausbaus der Fernwärme gemäß § 6 verpflichtet sich die Gesellschaft, die Anschlusskosten so gering wie möglich zu gestalten. (4) Die Vertragsparteien können Versorgungs- und Ausbaugebiete vereinbaren, in denen die Gesellschaft ein Versorgungsnetz vorhalten wird und in dem eine Versorgung mit Fernwärme Vorrang vor allen anderen Energieformen genießt, soweit es sich betriebswirtschaftlich vertreten lässt und rechtlich zulässig ist. (5) Im Fall unvermeidlicher Betriebseinschränkungen sollen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Stadtgebiet bei der Versorgung mit Fernwärme, soweit tatsächlich möglich, rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, vor anderen Abnehmern innerhalb des Vertragsgebietes den Vorzug genießen. Die Abstimmung des Vorgehens bei Großstörungen, Krisen (entsprechend Anlage 2) und Systemeingriffen der vorstehenden Größenordnung zwischen den Vertragspartnern, sowie die Koordination des Vorgehens bei diesen Ereignissen Konzessionsvertrag Fernwärme 4 erfolgt über die zuständige Stelle (bei Vertragsschluss der Stab für außergewöhnliche Ereignisse). (6) Nach Ablauf dieses Vertrages ist die Gesellschaft verpflichtet, so lange die Versorgung mit Fernwärme im Vertragsgebiet nach den Bestimmungen dieses Vertrages sicher zu stellen, bis die Weiterversorgung sichergestellt ist, längstens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren. Sollte absehbar sein, dass eine Weiterversorgung nach Ablauf dieses Zeitraums nicht sichergestellt ist, sind die Parteien verpflichtet, rechtzeitig Verhandlungen über eine weitere Versorgung aufzunehmen. § 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungsanlagen auf eigene Kosten in einem einwandfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Erweiterungen und Erneuerungen der Versorgungsanlagen sind nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll. (2) Die Gesellschaft stellt die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs sicher. (3) Bei ihrer örtlichen Ausbauplanung wird die Gesellschaft Vorgaben der Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit zur örtlichen Fernwärmeversorgung maßgeblich einbeziehen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten. Die Stadt wird insoweit ihre Planungen der Gesellschaft rechtzeitig zugänglich machen. (4) Sollten sich wirtschaftliche Möglichkeiten des Einsatzes neuer Techniken im Hinblick auf Umweltverträglichkeit und Klimaschutz ergeben, ist die Gesellschaft bereit, diese bei neuen Versorgungsanlagen zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft auch Möglichkeiten realisieren, anfallende Wärmeverluste zu reduzieren und der Stadt das Ergebnis der Umsetzung alle zwei Jahre mitteilen. (5) Die Stadt begrüßt und begleitet innovative Technologien und Verfahren in der Netzinfrastruktur, insbesondere Techniken zur aufgrabungsfreien Leitungsverlegung. (6) Die Gesellschaft wird für Störungsfälle, zur Abwehr auftretender Gefahren, Wiederherstellung der Versorgung sowie zur Information der Öffentlichkeit geeignete Kommunikationsund Bereitschaftsstrukturen ganzjährig 24 Stunden täglich (24/7) gewährleisten und darüber die Erreichbarkeit zu den derzeitigen Konditionen weiterführen. Die Gesellschaft unterhält ein Störungsmanagementkonzept, beispielsweise in Form dokumentierter Verfahrensabläufe und Arbeitsanweisungen, das bei Störungen greift und somit eine schnelle Wiederinbetriebnahme ermöglicht. (7) Die Gesellschaft hat die Stadt bei Störungen mit größeren Versorgungsunterbrechungen gemäß Anlage 2 und Störungen von größerem Umfang unverzüglich nach Störungskategorisierung und Erstreaktion durch die Gesellschaft über die betroffenen Gebiete, Art, sowie voraussichtliche Dauer und soweit bekannt, die Ursache der Störung zu informieren. Die Vertragspartner können diese Festlegung einvernehmlich ändern. Die Stadt ist ebenfalls im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Prioritäten unverzüglich nach Behebung einer solchen Störung zu informieren. Die Stadt benennt der Gesellschaft die zu informierenden Stellen in Textform. Konzessionsvertrag Fernwärme 5 § 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft (1) Die Gesellschaft führt über die im Vertragsgebiet vorhandenen Versorgungsanlagen ein digitales Planwerk nach einem in der Versorgungswirtschaft üblichen Standard. Die Stadt beabsichtigt digitale Planwerke zur Dokumentation ihrer für die Wegenutzung relevanten Anlagen zu führen und wird vorhandene digitale Planwerke der Gesellschaft soweit rechtlich zulässig unentgeltlich zugänglich machen. (2) Im Fall von Baumaßnahmen und für andere eigene Zwecke stellen sich die Vertragspartner wechselseitig die erforderlichen aktuellen Leitungspläne für den betroffenen Bereich in geeigneter Form innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, berechtigten Dritten die für Baumaßnahmen erforderlichen Planauskünfte in geeigneter Form zu erteilen und ist berechtigt, dafür gegebenenfalls ein Entgelt zu erheben, soweit es sich nicht nachgewiesen um Baumaßnahmen der Stadt handelt. Die Gesellschaft stellt der Stadt und berechtigten Dritten zusätzlich eine Planauskunft über das Internet zur Verfügung. Die Stadt wird Dritten gegenüber auf eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung hinwirken. § 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Fernwärmekunden (1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mit. (2) Die Gesellschaft unterstützt die fernwärmebezogenen Ziele der Klima-Allianz Hannover 2020. (3) Die Gesellschaft informiert die Stadt bis zum 31.03. eines jeden Jahres, über die Entwicklung der Fernwärmeversorgung. Der Bericht enthält insbesondere Angaben über: a) Zahl der Anschlüsse und Neuanschlüsse, b) Anschlussleistung im Fernwärmenetz. (4) Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Fernwärmekunden regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen. § 6 – Ausbau der Fernwärmeversorgung Die Gesellschaft hat das Ziel den Anteil der Fernwärmeversorgung am Wärmemarkt im Stadtgebiet bis zum Jahr 2020 auf 30 % auszubauen, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Sie wird dabei von der Stadt unterstützt. § 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten (1) Die Stadt räumt für die Dauer dieses Vertrages der Gesellschaft das Recht ein, im Vertragsgebiet die der Verfügung der Stadt unterliegenden öffentlichen Verkehrswege analog § 46 Abs. 1 EnWG, oberirdisch und unterirdisch für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungsanlagen zu nutzen, soweit nicht öffentliche oder stadtwirtschaftliche Interessen der Stadt oder bestehende Rechte Dritter entgegenstehen. Der Umfang der oberirdischen Nutzung öffentlicher Verkehrswege bestimmt sich nach § 8 Abs. 4. (2) Öffentliche Verkehrswege sind die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes, sowie nicht gewidmete, im Eigentum der Stadt stehende Straßen, Wege Konzessionsvertrag Fernwärme 6 und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind. Öffentliche Grünflächen sind, ausgenommen der darin vorhandenen Straßen und Wege, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet sind, keine öffentlichen Verkehrswege. (3) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen ist in gesonderten Gestattungsverträgen zwischen der Gesellschaft und der Stadt zu vereinbaren, soweit diese nach Abs. 8 zulässig ist. Der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag ist zu verwenden. (4) Auf Versorgungsanlagen, die sich bei Vertragsbeginn auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken der Stadt befinden und für die kein gesonderter Gestattungsvertrag besteht, werden zur Sicherstellung des Bestandsschutzes die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt, ohne dass eine gesonderte Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Bestandsschutz gilt auch für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, nicht jedoch für Erneuerungsmaßnahmen (Austausch des vom Bestandsschutz erfassten Teils der Versorgungsanlage). Der Gesellschaft obliegt die Nachweispflicht auf Basis ihres Betriebsmittelinformationssystems, dass die Anlagen bei Vertragsbeginn bereits vorhanden waren. Bei Veräußerung dieser Grundstücke gilt Abs. 7 Lit. a) und b). Existiert für Versorgungsanlagen auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken ein gesonderter Gestattungsvertrag, werden bei Regelungslücken des Gestattungsvertrages im Zweifel die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt. (5) Voraussetzung für die Einräumung von Wegerechten nach Abs. 1 für Versorgungsanlagen, die nach Vertragsbeginn dieses Vertrages errichtet oder verändert werden, ist, dass die Stadt vor Errichtung oder Änderung der Anlagen ihre Einwilligung zur Trasse und Lage der Versorgungsanlagen entsprechend § 8 Abs. 5 erteilt hat. Die Stadt entscheidet im Regelfall in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Aufbruchantrages mit der Ankündigung des beabsichtigten Bautermins über den Antrag. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprochen hat. (6) Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die öffentlichen Verkehrswege in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben. Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat die Gesellschaft keine Ersatzansprüche gegen die Stadt wegen anderweitiger Nutzung oder Entwidmung öffentlicher Straßen. (7) Werden öffentliche Verkehrswege entwidmet oder anderweitig genutzt, so dass diese nicht mehr von Abs. 1 erfasst werden, und sind Versorgungsanlagen auf dem betroffenen Grundstück bereits vorhanden, gilt folgendes: a) Ist das Grundstück aufgrund der Versorgungsanlagen nicht zu angemessenen Konditionen veräußerbar, gelten §§ 16 und 17. b) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Mit Eintragung der Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Grundstückes fällig. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Die Stadt stellt der Gesellschaft das Gutachten auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft. Konzessionsvertrag Fernwärme 7 c) Verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt, schließt diese mit der Gesellschaft eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks ab. Hierbei ist der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag zu verwenden. (8) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege und einer darüber hinaus gehenden Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen gilt folgendes: a) Im Regelfall sind für Versorgungsanlagen öffentliche Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu nutzen. b) Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege, die nicht unter Ziff. a) fallen, und anderer im Eigentum der Stadt stehender Flächen, ausgenommen öffentliche Grünflächen, ist nur dann zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder bei der Gesellschaft projektbezogen zu wesentlichen Mehrkosten führen würde. Ein Überschreiten der Kosten in dem betroffenen Bereich für Bau, Material und Oberflächenwiederherstellung im Vergleich zu der wirtschaftlichsten Lösung um mindestens 20 % gilt in der Regel als wesentlich. c) Die über Ziff. b) hinaus gehende Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen ist zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder der Gesellschaft projektbezogen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Nutzung dieser Flächen ist ausgeschlossen, wenn die Stadt besondere schwerwiegende Gründe geltend macht, z.B. Denkmalschutz. Bei der Abwägung nach Ziff. b) und c) sind die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft mit den Interessen der Stadt, insbesondere der Beeinträchtigung der bestehenden oder in Konzeption befindlichen städtebaulichen Planungen (z.B. Absicht das betroffene Grundstück zu veräußern, geplante über Einzelpflanzungen hinaus gehende Anpflanzungen) abzuwägen. Die Gesellschaft hat der Stadt die technische Unmöglichkeit bzw. die Mehrkosten jeweils nachzuweisen. § 8 – Planung von Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Planungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, insbesondere hinsichtlich des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen. (2) Die Stadt wird die Gesellschaft bei Anfragen zur Ermittlung von Stationsstandorten unterstützen und hierfür einen zentralen Ansprechpartner benennen, der erforderlichenfalls die Abwägung der Interessen der Fachbereiche der Stadt herbeiführt und die direkte Abstimmung mit der Gesellschaft wahrnimmt. Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils abgestimmten Prozessablauf. (3) Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von Planungen, die die Interessen des anderen Partners berühren können, rechtzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit erforderlich und rechtlich zulässig. Im Bereich der Bauleitplanung erfüllt die Stadt insoweit im Regelfall ihre Verpflichtung nach Satz 1, wenn sie der Gesellschaft im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stellungnahme der Gesellschaft zu Bauleitplänen hat insbesondere folgende verbindliche Angaben zu enthalten, sofern die Bedarfsstrukturen entsprechend bekannt sind: Trassierung der Versorgungsleitungen, Lage und Größe der für Versorgungsanlagen erforderliche Flächen. (4) Leitungen sind bei Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen. Ausgenommen hiervon sind Leitungen unter Brücken und wenn eine unterirdische Leitungsverlegung technisch Konzessionsvertrag Fernwärme 8 nicht möglich ist. Andere oberirdische Versorgungsanlagen dürfen im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung gemäß Abs. 5 errichtet werden. Die Stadt darf die Genehmigung mit Begründung versagen, wenn baurechtliche, verkehrsrechtliche und/oder wesentliche stadtplanerische Gründe entgegenstehen. (5) Die Gesellschaft sendet der Stadt möglichst frühzeitig im Rahmen der Koordinierung, grundsätzlich drei Monate vor Beginn von geplanten Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsräumen Pläne zu, aus denen die beabsichtigte Lage und Trasse der Versorgungsanlagen ersichtlich ist. Die Stadt ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Änderungen zu fordern, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mit Rücksicht auf Anlagen der Stadt, aus Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Stadtgestaltung notwendig ist. Die Wirtschaftlichkeit und technische Leistungsfähigkeit der Anlagen sind bei Änderungswünschen zu berücksichtigen. Kleine Baumaßnahmen (z.B. Hausanschlüsse, Entstörungen, Arbeiten an bestehenden Armaturen und Schächten) werden im Regelfall nicht koordiniert. (6) Investitionen, die die Gesellschaft aufgrund konkreter rechtsverbindlicher Bebauungspläne und auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der Stadt durchgeführt hat und die sich wegen einer Planungsänderung, die die Stadt beeinflussen kann, als nutzlos erweisen, hat die Stadt unter Anrechnung der Vorteile der Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt dann nicht, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die von außen beeinflusst, d.h. insbesondere kraft Gesetzes oder aufgrund aufsichtsbehördlicher Weisung durchgeführt werden müssen. § 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen (1) Die Stadt und die Gesellschaft werden einander von Baumaßnahmen, die den anderen Vertragspartner berühren, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme und Abstimmung in technischer und zeitlicher Hinsicht geben. Die Gesellschaft muss der Stadt Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrswegen frühzeitig, grundsätzlich zwei Wochen vor Baubeginn unter Angabe der Bauzeit mitteilen, es sei denn, dass es sich um die unaufschiebbare Beseitigung von Störungen, Schäden oder andere nicht planbare Maßnahmen handelt. Im letzteren Falle ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme der vorstehenden Maßnahmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem mit der Stadt die Bauzeiten und Termine vereinbart wurden. (2) Die Gesellschaft wird vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, die nötigen Anordnungen der zuständigen Behörde einholen. Vereinbarte Bautermine sind einzuhalten. Bautermine sind so abzustimmen, dass die abschließende Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege gemäß § 13 unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen kann. Die Bauplanung hat so zu erfolgen, dass Bauzeiten sowie der Umfang einer Baumaßnahme auf das geringst mögliche Maß beschränkt werden und Arbeiten mehrerer Unternehmen unter Nutzung von Synergieeffekten so aufeinander abgestimmt werden, dass dies zu einer Minimierung der Gesamtbauzeit führt. Nachgewiesene Kosten, die einem Vertragspartner aus von dem anderen Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen entstehen, trägt der den Schaden verursachende Vertragspartner. Bei der Überschreitung der Bauzeit oder der Ausweitung einer Baustelle über das von der Verkehrsbehörde angeordnete Maß hinaus, ist die Stadt berechtigt, hierfür entsprechend der jeweils gültigen Sondernutzungssatzung Sondernutzungsgebühren zu erheben. (3) Die Stadt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Arbeiten, die unter ihrer Regie durchgeführt werden, die Anlagen der Gesellschaft geschont werden. Sie wird die von ihr mit Arbeiten beauftragten Unternehmen, denen sie Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen gestattet, verpflichten, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten und ihnen eine Satz 1 entsprechende Konzessionsvertrag Fernwärme 9 Verpflichtung auferlegen. Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen aller anderen Leitungsträger auch den von ihr beauftragten Unternehmen eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungseinrichtungen auf ihre Kosten zu sichern und ggf. vorrübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies bei Arbeiten der Stadt erforderlich ist. Ersatz für Einnahmeausfälle und andere wirtschaftliche Nachteile der Gesellschaft bei Betriebsunterbrechungen und -beeinträchtigungen kann die Gesellschaft nur beanspruchen, wenn diese aufgrund einer angepassten Planung der Stadt, die dieser bei einer Abwägung gegenüber den Interessen der Gesellschaft zumutbar ist, vermeidbar wären. (5) Beabsichtigen Dritte Arbeiten in den von der Gesellschaft benutzten öffentlichen Verkehrswegen vorzunehmen, so wird die Stadt ihnen im Rahmen des Genehmigungsprozesses für die Arbeiten zur Auflage machen, die Gesellschaft rechtzeitig zu benachrichtigen und sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten. (6) Die erneute Durchführung von Aufbrüchen in denselben Abschnitten von öffentlichen Verkehrswegen ist der Gesellschaft vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung von Bauarbeiten über die gesamte Breite des öffentlichen Verkehrsweges grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es hat sich um Kleinmaßnahmen (Baumpflanzungen, Stubbenfräsen, Stadtmöbel oder Maßnahmen vergleichbaren Umfangs) gehandelt. Bei Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen gilt dies nur für jede Richtungsfahrbahn gesondert. Satz 1 gilt auch bei Arbeiten der Stadt oder Dritter unter Inanspruchnahme dieser Flächen, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Koordinierung solcher Arbeiten an der Abstimmung beteiligt war, es sei denn es handelt sich um Großmaßnahmen in einem für die Gesellschaft nicht zumutbaren Umfang. Satz 1 gilt dann nicht, wenn es sich um die Beseitigung von unvorhersehbaren Schäden oder Drittveranlassung handelt und andere zumutbare Maßnahmen nicht möglich sind. (7) Nach Abschluss einer Baumaßnahme stellt die Gesellschaft der Stadt auf Anforderung die Informationen zur tatsächlichen Lage der von der Baumaßnahme betroffenen Versorgungsanlagen kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung. Über die zu übermittelnden Datenformate werden sich die Parteien einvernehmlich abstimmen. (8) Details zur Durchführung von Baumaßnahmen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4). § 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem (1) Ziel der Vertragspartner ist die Koordinierung aller Baumaßnahmen über ein einheitliches elektronisches Baukoordinierungssystem. (2) Für die Durchführung der Baukoordinierung, insbesondere der Regelungen in § 8 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ist von der Gesellschaft das jeweils von der Stadt verwendete elektronische Baukoordinierungssystem zu nutzen, soweit das System von der für die jeweilige Fläche zuständigen Stellen der Vertragspartner für die Baukoordinierung genutzt wird. Die Vertragspartner werden das System weiterhin zumindest im bisherigen Umfang nutzen. Das elektronische Baukoordinierungssystem ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das in Anlage 5 beschriebene System eBauKo. (3) Die Stadt wird die Gesellschaft frühzeitig über geplante funktionale und prozessrelevante Änderungen am elektronischen Baukoordinierungssystem informieren und der Gesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nimmt die Stadt für die Gesellschaft wesentliche funktionale und prozessrelevante Änderungen am System vor, ohne dass die Gesellschaft ih- Konzessionsvertrag Fernwärme 10 re Zustimmung erteilt hat, ist die Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung des Systems gemäß Abs. 2 verpflichtet. Die Gesellschaft hat dies der Stadt unverzüglich nach Erhalt der Information über Systemänderungen gemäß Satz 2 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungspflicht durch die Gesellschaft endet sechs Monate nach Eingang der Mitteilung bei der Stadt, spätestens jedoch mit der Umsetzung der Änderung am elektronischen Baukoordinierungssystem durch die Stadt. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, ist sie auf Verlangen der Stadt zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung verpflichtet. § 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Stadt veranlasste Aufbrüche von öffentlichen Verkehrswegen für vorzeitige Baumaßnahmen zu nutzen und sich an den Kosten zu beteiligen, sofern die Maßnahme von der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt worden wäre und der Gesellschaft die vorzeitige Durchführung wirtschaftlich zumutbar ist. (2) Die Stadt ist berechtigt, die Nutzung der Leitungsgräben der Gesellschaft zur Verlegung von Leitungen Dritter im öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikation) bei durch die Gesellschaft veranlassten Aufbrüchen von öffentlichen Verkehrswegen zu verlangen bzw. diese für eigene Baumaßnahmen zu nutzen, soweit dies technisch möglich ist, nicht zu zeitlichen Verzögerungen der Leitungsverlegung der Gesellschaft führt und der Veranlasser einen angemessenen Kostenanteil trägt. (3) Die Parteien haben das Ziel, die Wiederherstellung von Oberflächen nach Aufbrüchen durch die Gesellschaft und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den angrenzenden Flächen in einem Zuge durchzuführen. Hierüber werden sie sich jeweils verständigen. § 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün (1) Bäume, Sträucher und Hecken dürfen von der Stadt im Bereich von Versorgungsanlagen der Gesellschaft nach Maßgabe des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau – veröffentlichten „Merkblatts über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (FGSV-Nr. 939) in der Fassung von 2013 gepflanzt und unterhalten werden. Die Gesellschaft ist zur Beachtung des Merkblattes ebenfalls verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. (2) Wenn aufgrund bestehender Bäume, Sträucher und Hecken die Verlegung von Versorgungsanlagen oder Baumfällungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Versorgungsanlagen zu gewährleisten, trägt die Kosten der Veranlasser: a) Bei Anpflanzungen, die unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen sind, gilt als Veranlasser die Gesellschaft. b) Sind die Anpflanzungen von der Stadt ohne Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen, gilt als Veranlasser die Stadt. c) Gab es zum Zeitpunkt der Anpflanzungen keine gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag, gilt als Verursacher derjenige, dessen Maßnahme zeitlich später erfolgt ist. d) In allen anderen Fällen, tragen Stadt und Gesellschaft die Kosten für erforderliche Maßnahmen jeweils zur Hälfte. Konzessionsvertrag Fernwärme 11 Maßgeblich für die Betrachtung nach Ziff. a) bis d) ist das Datum der Erstpflanzung bzw. Erstverlegung am selben Standort. Soweit die Stadt Kosten für die Verlegung von Leitungen trägt, ist ein Vorteilsausgleich (Abzug „neu für alt“) auf Seiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Hierfür ist als Verrechnungsschlüssel die als Anlage 6 beigefügte ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 anzuwenden. Die Parteien verpflichten sich, diesen Verrechnungsschlüssel nach Aufforderung durch die Stadt neu zu verhandeln. (3) Soweit Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS), Teil Landschaftspflege (RAS-LP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Stand vom 08.07.1995 und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich werden, trägt diese Kosten der Veranlasser. (4) Müssen vorhandene Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, lässt die Stadt Ersatzanpflanzungen an derselben oder an anderer Stelle in angemessenem Umfang vornehmen. Hinsichtlich der Kostentragung gilt folgendes: a) Erfolgen die Ersatzpflanzungen aufgrund von Maßnahmen gemäß § 16 (Folgepflichten) gilt hinsichtlich der Kostentragungspflicht § 17 entsprechend. b) Wenn die Ersatzpflanzung aufgrund einer Maßnahme gemäß Abs. 2 bzw. Abs. 3 erforderlich ist, trägt die Kosten der Veranlasser nach Abs. 2 bzw. Abs. 3. c) Soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, trägt bei Maßnahmen der Gesellschaft diese die Kosten. § 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr benutzten öffentlichen Verkehrswege auf ihre Kosten im Einvernehmen mit der Stadt unverzüglich nach der Durchführung von Bauarbeiten wieder in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für alle Flächen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Gesellschaft beschädigt wurden, soweit der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder von ihr beauftragter Dritter entstanden ist. (2) Die erforderliche Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen nehmen bis zu einer Größe von einschließlich 30 qm je Aufbruch die Gesellschaft oder von ihr beauftragte Dritte vor. Bei größeren Aufbrüchen nimmt diese die Stadt auf Kosten der Gesellschaft vor. Die vorstehende Regelung gilt, soweit die Zusatzvereinbarung (Anlage 4) keine abweichenden Regelungen enthält. Ergibt sich erst im Laufe der Baudurchführung eine Überschreitung der Flächengröße von 30 m², so ist die Stadt bei einer wesentlichen Überschreitung (> 10 m²) zu einer Übernahme der gesamten Oberflächenwiederherstellung berechtigt. Die Gesellschaft zeigt jede Überschreitung der ursprünglich geplanten Wiederherstellungsfläche unverzüglich an. (3) Die Ausführung erfolgt dabei unter Zugrundelegung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV-A Stb in der jeweils gültigen Fassung) und den Richtlinien „Standardisierung Neubau – Befestigung von Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand Februar 1996) und der „Standardisierung Unterhaltung – Befestigung von Verkehrsflächen bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand September 1995) bzw. der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (ZTV SoB-StB) und der „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Konzessionsvertrag Fernwärme 12 Landschaftsbauarbeiten“ (DIN 18320) in den jeweils gültigen Fassungen, soweit dem nicht Regelungen der Zusatzvereinbarung (Anlage 4) entgegenstehen. (4) Die Stadt ist bei wiederholter Schlechterfüllung durch die Gesellschaft trotz schriftlicher Abmahnung berechtigt, die gesamte Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen auf Kosten der Gesellschaft zu übernehmen. Keine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn zwischen einzelnen Schlechterfüllungen ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren oder die Quote von schlecht erfüllten Baumaßnahmen pro Jahr unter 0,5 % liegt. Eine Schlechterfüllung liegt nicht vor, wenn die Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft innerhalb des letzten Jahres insgesamt nicht schlechter ausgeführt wurde, als sie die Stadt bei eigenen Maßnahmen selbst erbringt. Die Übernahme hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ausübung des Übernahmeverlangens zu erfolgen. (5) Müssen vorhandene technische Einrichtungen wie Straßenleuchten, Signalpfosten, Wegweiser, Parkautomaten usw. während der Bauarbeiten vorübergehend entfernt werden, trägt die Gesellschaft die Kosten für De- und Remontage. Sie trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrseinrichtungen wie Induktionsschleifen in aufgebrochenen Fahrbahndecken. (6) Die Gesellschaft übernimmt für die von ihr oder von ihr beauftragten Dritten wiederhergestellten öffentlichen Verkehrswege die Gewährleistung für die Dauer von 5 Jahren nach Übernahme durch die Stadt. Stellt ein von der Stadt beauftragter Dritter die Straßenoberfläche wieder her, übernimmt die Gesellschaft die Gewährleistung für die von ihr durchgeführten Erdarbeiten für die Dauer von 5 Jahren. Als Übernahmedatum gilt insoweit die Übernahme der betreffenden Baustelle durch die Stadt oder sofern diese nicht stattfindet, die Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung. (7) Die Einzelheiten zur Wiederherstellung der Oberflächen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4). § 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen (1) Werden Teile der Versorgungsanlagen nicht mehr von der Gesellschaft genutzt (vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung) und wird voraussichtlich eine Wiederinbetriebnahme der Anlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft nicht erfolgen, so gelten diese als stillgelegt. Für stillgelegte Versorgungsanlagen besteht nach Aufforderung durch die Stadt jederzeit eine Entfernungspflicht, soweit die Anlagen entweder eine konkrete Baumaßnahme der Stadt behindern oder im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt führen. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken stellt i.S.d. § 14 eine konkrete Baumaßnahme dar. Die Gesellschaft erfüllt ihre Entfernungspflicht, indem sie die Anlagen beseitigt oder der Stadt die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung erstattet. Darüber hinaus besteht für folgende stillgelegte Versorgungsanlagen eine grundsätzliche Pflicht zur Entfernung: a) Unterirdische Versorgungsanlagen, wenn dies im Rahmen von anderen Baumaßnahmen als Ergänzungsarbeit in derselben Aufbruchfläche möglich ist; b) oberirdische Versorgungsanlagen; c) wenn von den Anlagen Umweltgefährdungen ausgehen und diese von der Gesellschaft nicht anderweitig beseitigt werden können. (2) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 1 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung. Konzessionsvertrag Fernwärme 13 (3) Die Gesellschaft weist vorübergehend und dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bis zu ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus. (4) Trifft die Stadt bei Baumaßnahmen auf stillgelegte Versorgungsanlagen der Gesellschaft, die nicht gemäß Abs. 3 in den Bestandsplänen enthalten sind, ist die Stadt berechtigt, die Versorgungsanlagen auf Kosten der Gesellschaft selbst zu entfernen, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen. (5) Für stillgelegte Versorgungsanlagen gelten weiterhin die Regelungen dieses Vertrages. Dies gilt auch für Versorgungsanlagen, die vor Beginn dieses Vertrages stillgelegt worden sind. (6) Vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bleiben im Eigentum der Gesellschaft und gelten nicht als Grundstücksbestandteil. § 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft (1) Falls die Herstellung, Umlegung, Veränderung oder das Vorhandensein von Versorgungsanlagen besondere Aufwendungen der Stadt bei Bau-, Reparatur- oder sonstigen Maßnahmen in den öffentlichen Verkehrswegen erfordert, hat die Gesellschaft der Stadt den Aufwand unter Anrechnung der Vorteile zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die der Stadt bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen durch die notwendige Rücksichtnahme auf Versorgungsanlagen entstehen. (2) Die Gesellschaft zahlt an die Stadt Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, welche die Stadt auf Verlangen oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu deren Vorteil erbringt, soweit diese noch nicht durch die Konzessionsabgabe abgegolten sind. (3) Die Stadt hat die Kosten nach Abs. 1 und 2 jeweils aufzuschlüsseln. § 16 – Folgepflicht (1) Die Stadt kann von der Gesellschaft jederzeit die Veränderung, Entfernung oder Sicherung von Versorgungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrswegen verlangen, wenn einem solchen Verlangen ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse der Stadt zugrunde liegt. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Realisierung oder Änderung von Verkehrsgrün (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken) im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen mit wesentlichen Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen erforderlich sind, sofern der wesentliche Anteil der damit verbundenen Kosten auf die Gestaltung von Straßen und Plätzen entfällt, so dass die Bepflanzung lediglich ein begrenzter Teil einer größeren Gesamtmaßnahme ist. Der Gesellschaft ist für derartige Maßnahmen eine angemessene Frist zu setzen. (2) Die Stadt prüft die Anpassung der von ihr beabsichtigten Maßnahme an die vorhandenen Versorgungsanlagen, wenn die Gesellschaft darlegt, dass eine Anpassung gegenüber der Veränderung der Versorgungsanlagen zweckmäßiger ist und sie bereit ist, der Stadt die dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. (3) Für die sich aus Maßnahmen nach Abs. 1 ergebenden Einnahmeausfälle und weiteren wirtschaftlichen Nachteile leistet die Stadt keinen Ersatz. Konzessionsvertrag Fernwärme 14 § 17 – Folgekosten (1) Die Kostenübernahme für Maßnahmen nach § 16 sowie damit im Zusammenhang stehender weiterer Maßnahmen (Folgekosten) bestimmt sich nach den Regelungen der folgenden Absätze, soweit nicht aufgrund anderweitiger schuldrechtlicher Vereinbarungen oder dinglicher Rechte abweichende Regelungen bestehen. (2) Die Gesellschaft trägt die Kosten in vollem Umfang. Verlangt jedoch die Stadt in den ersten sechs Jahren nach einer Neuverlegung, einem Relining oder der Umlegung einer Versorgungsanlage, der sie in dem Verfahren nach § 8 Abs. 5 bzw. der entsprechenden Regelung in dem vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung gültigen Vertrag zugestimmt hat, an diesen Anlagen die Durchführung von Maßnahmen nach § 16, so hat die Stadt die hierfür anfallenden Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Stadt bei ihrer Zustimmung auf eine mögliche Änderung oder Entfernung hingewiesen oder dies der Gesellschaft nach Kenntnis vom Beginn einer Baumaßnahme unverzüglich mitgeteilt hat. Die Erstattungspflicht entfällt auch, wenn Versorgungsanlagen von der Gesellschaft nicht wie gemäß § 8 Abs. 5 abgestimmt errichtet wurden, es sei denn, die abweichende Errichtung liegt innerhalb der üblichen Bautoleranzen oder erfolgte mit Zustimmung der Stadt in Textform. (3) Abweichend von der Regelung des Abs. 2 erstattet die Stadt der Gesellschaft die Folgekosten in den Fällen und in der Höhe, in denen Dritte der Stadt gegenüber zum Ersatz verpflichtet sind und die Kosten auch tatsächlich erstatten. Die Stadt wird auf eine Erstattungsregelung mit Dritten hinwirken, soweit dies nicht ihr stadtwirtschaftliches Interesse beeinträchtigt. Satz 1 gilt jedoch nicht für Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte nach abgabenrechtlichen Vorschriften. (4) Für Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauvorhaben bei der Errichtung neuer Stadtbahnlinien stehen, werden die Vertragspartner auf der Grundlage der ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 eine gesonderte Vereinbarung treffen. § 18 – Konzessionsabgabe (1) Als Gegenleistung für die der Gesellschaft mit diesem Vertrag eingeräumten Wegenutzungsrechte für Versorgungsanlagen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Vertragsgebiet erhält die Stadt ab dem 01.10.2014 von der Gesellschaft Konzessionsabgaben. Konzessionsabgaben sind auch zu zahlen a) für Wärme, die mittels Durchleitung an Letztverbraucher im Vertragsgebiet geliefert wird; b) für die Belieferung von Weiterverteilern, die Wärme ohne Benutzung öffentlicher Straßen an Letztverbraucher im Vertragsgebiet weiterleiten. Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftsführung der Gesellschaft so gestaltet wird, dass die im Folgenden vereinbarten Konzessionsabgaben an die Stadt gezahlt werden können. (2) Als Konzessionsabgabe ist ein Betrag von 0,32 Cent je gelieferter Kilowattstunde Wärme zu entrichten. (3) Bei einer Einführung von bzw. Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Höhe der Konzessionsabgaben werden die Vertragspartner, soweit erforderlich, über eine Anpassung der Zahlungen im Sinne der Absätze 1 und 2 mit Wirkung ab dem Tag nach der Änderung verhandeln. Satz 1 gilt auch für den Fall einer behördlichen Maßnahme zur Höhe der Fernwärmepreise. Bis zur rechtsverbindlichen Neufestsetzung leistet die Gesellschaft Abschlagszahlungen entsprechend der zuletzt gültigen Regelung, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Konzessionsvertrag Fernwärme 15 Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis der Verhandlungen nicht zu unvertretbaren Ergebnissen für die Gesellschaft führen würde. Die Gesellschaft ist zur Anpassung der Höhe der Konzessionsabgabenzahlung an durch Gesetz geänderte Berechnungsgrundlagen und Konzessionsabgabensätze verpflichtet, ohne dass es einer gesonderten Verhandlung oder Vereinbarung bedarf; es werden die höchstzulässigen Konzessionsabgaben gezahlt. (4) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. (5) Zum Ersten eines jeden Monats zahlt die Gesellschaft der Stadt für den zurückliegenden Monat Abschläge in Höhe je eines Zwölftels der im Erfolgsplan der Gesellschaft zur Zahlung an die Stadt veranschlagten Konzessionsabgabe. Liegt der Erfolgsplan zu den ersten Zahlungsterminen noch nicht in vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigter Fassung vor, so werden Abschläge in der Vorjahreszahlung entsprechender Höhe gezahlt. (6) Die Gesellschaft rechnet gegenüber der Stadt die Konzessionsabgaben für jedes Abrechnungsjahr mit einer Schlussabrechnung ab. Die Schlussabrechnung wird nach Feststellung des Jahresabschusses der Gesellschaft, spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung, erteilt. Daraus sich ergebende Nachzahlungen oder Erstattungen sind mit dem nächst fälligen Abschlag unverzinst auszugleichen. (7) Sollte in Zukunft die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die Stadt durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden oder die Stadt gemäß § 9 UStG auf eine ansonsten bestehende Umsatzsteuerbefreiung verzichten, schuldet die Gesellschaft der Stadt ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Konzessionsabgabe zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit die Stadt der Gesellschaft eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (8) Die Gesellschaft verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt, Nachweise über die zur Ermittlung der Konzessionsabgaben erforderlichen Liefermengen und sonstige Daten zu führen und diese der Stadt bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres vorzulegen. Auf Verlangen der Stadt wird die Gesellschaft die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen der Berechnungsgrundlagen für die Konzessionsabgabe durch Wirtschaftsprüfertestat nachweisen. Wird dadurch die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung oder die Unvollständigkeit der der Stadt vorgelegte Unterlagen festgestellt, so trägt die Kosten die Gesellschaft, ansonsten die Stadt. (9) Hat die Stadt für den Zeitraum nach Ende dieses Vertrages einen neuen Konzessionsvertrag mit einem Dritten abgeschlossen, der den Netzbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen noch nicht übernehmen kann und führt die Gesellschaft den Netzbetrieb nach Ende dieses Vertrages für diesen Übergangszeitraum fort, so sind – soweit rechtlich zulässig – bis zur Übernahme des Netzbetriebes durch den Dritten die Konzessionsabgaben von der Gesellschaft entsprechend den vorstehenden Regelungen weiter zu zahlen, maximal jedoch in der Höhe, wie die Konzessionsabgabe bei den Kunden erhoben werden darf und längstens für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages. § 19 – Haftung (1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen entstehen. Konzessionsvertrag Fernwärme 16 (2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. § 20 – Übertragung von Rechten und Pflichten (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Rechtsnachfolger eines Vertragspartners zu übertragen. Die Übertragung ist rechtzeitig – in der Regel mindestens sechs Monate vorher – der anderen Partei anzukündigen. (2) Eine Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten, die nicht unter Abs. 1 fällt, bedarf bei einer Einzelrechtsnachfolge der Zustimmung des anderen Vertragspartners, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. (3) Die Zustimmung durch die Stadt ist zu erteilen, wenn die Übertragung an ein verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG erfolgt und gegen die Übertragung keine begründeten Bedenken bestehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Rechte aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung der Stadt der enercity Netzgesellschaft mbH im Rahmen der Verpachtung der Versorgungsanlagen zu überlassen. Die enercity Netzgesellschaft mbH ist berechtigt zur Erfüllung dieses Vertrages auf die Schuld der Gesellschaft zu leisten. § 21 – Kündigung (1) Wurden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen gemäß § 20 Abs. 3 übertragen und sind beide Unternehmen keine verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG mehr, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu. (2) Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen (Dritter), das nicht gemäß § 18 AktG zum Konzern der Gesellschaft gehört, nach Unterzeichnung dieses Vertrags erstmalig einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die Gesellschaft oder den Pächter der Versorgungsanlagen gemäß § 23 ausüben kann, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu. Dies gilt nicht, wenn der Dritte den beherrschenden Einfluss mit Zustimmung der Stadt erlangt hat. (3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 ist die Stadt binnen sechs Monaten ab Kenntnisnahme mit einer Frist von mindestens 24 und höchstens 48 Monaten zu einem Monatsende zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt. (4) Der Vertrag kann von den Parteien darüber hinaus nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft gegen ihre Pflichten gemäß § 22 oder § 23 verstoßen hat. (5) Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. § 22 – Eigentum an den Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft darf das Eigentum an den Versorgungsanlagen nicht ohne Zustimmung der Stadt im Wege der Einzelrechtsnachfolge an einen Dritten übertragen. Konzessionsvertrag Fernwärme 17 (2) Im Falle einer Übertragung nach Abs. 1 hat die Gesellschaft sicher zu stellen, dass alle Rechte der Stadt aus diesem Vertrag, insbesondere die Endschaftsbestimmungen gemäß §§ 24 und 25 nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind der Stadt auf deren Verlangen nachzuweisen, soweit sie die Voraussetzungen des Satzes 1 betreffen. (3) Ist die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Übereignung der Versorgungsanlagen an einen Dritten verpflichtet, so hat die Stadt ihre Zustimmung zu erteilen, wenn die Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind. § 23 – Verpachtung der Versorgungsanlagen (1) Die Gesellschaft ist zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die enercity Netzgesellschaft mbH berechtigt. Darüber hinaus ist eine Verpachtung der Versorgungsanlagen oder eine vergleichbare Nutzungsüberlassung durch die Gesellschaft an einen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zulässig. (2) Auf Verlangen der Stadt hat der Pächter, soweit rechtlich zulässig, den Schuldbeitritt zu diesem Vertrag zu erklären. § 24 – Übernahme der Versorgungsanlagen (1) Wird nach Ablauf dieses Vertrages kein neuer Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der Gesellschaft geschlossen, hat die Stadt das Recht, das Eigentum an dem im Stadtgebiet vorhandenen Fernwärmeversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich Einrichtungen zur Netzsteuerung nebst Zubehör, soweit diese nicht für den Betrieb von anderen Versorgungsnetzen erforderlich sind, das heißt Hausanschlüsse, Zähler und sonstige Messeinrichtungen, zu erwerben, soweit diese im Eigentum der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie sich auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen befinden oder nicht. Vom Erwerbsrecht umfasst sind alle im Vertragsgebiet gelegenen Messeinrichtungen und Messsysteme, die im Eigentum der Gesellschaft stehen. (2) Das Erwerbsrecht mit allen hieraus resultierenden Rechten und Pflichten kann von der Stadt ohne Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen werden. Hierzu erteilt die Gesellschaft bereits jetzt ihre unwiderrufliche Einwilligung. (3) Als Kaufpreis wird die wirtschaftlich angemessene Vergütung auf Basis Sachzeitwert vereinbart. Der Sachzeitwert ist der Wiederbeschaffungswert der Anlagen zum Zeitpunkt der Übernahme, d.h. der Wert, zu dem das Netz tatsächlich gebaut werden kann, abzüglich der Wertminderung unter Berücksichtigung von Alter, technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie ihres Erhaltungszustandes. Sollte kraft gesetzlicher Normierung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein anderer Wert als der Sachzeitwert für die Bestimmung der wirtschaftlich angemessenen Vergütung allein maßgeblich sein, so gilt dieser Wert ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung. (4) Bei der Feststellung der Höhe des Wertes gemäß Abs. 3 sind von der Gesellschaft empfangene Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskostenbeiträge sowie vergleichbare Zuschüsse, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt nicht aufgelöst sind, zu berücksichtigen. (5) Die Übergabe hat auf Verlangen der Stadt unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Einigung über den Kaufpreis erzielt ist. In diesem Fall ist als Mindestzahlung die Kaufpreisforderung der Gesellschaft fällig und zahlbar. (6) Sollten Maßnahmen zur Netzentflechtung (Netztrennung und der Wiederherstellung der Versorgungssicherheit in den bei der Gesellschaft verbleibenden Netzen) und -einbindung Konzessionsvertrag Fernwärme 18 (Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit im abzugebenden Netz und zur Anbindung an das vorgelagerte Netz) erforderlich werden, so sind die Stadt und die Gesellschaft verpflichtet, die Netztrennung rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Konzessionsvertrages vertraglich mit dem Ziel zu regeln, zu einer rechtzeitigen Durchführung der Netzentflechtung zu kommen. Die Kosten der Entflechtung und der Einbindung tragen die Stadt und die Gesellschaft jeweils zur Hälfte. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen. Die Stadt und die Gesellschaft verpflichten sich, die Maßnahmen zur Trennung und Einbindung der Netze auf das zur Erfüllung der beidseitigen Versorgungsaufgaben geringstmögliche Maß unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Eigentumsgrenzen und klarer Verantwortlichkeiten der Netzführung zu beschränken. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. (7) Die Gesellschaft wird der Stadt auf schriftliche Anfrage in den letzten vier Jahren vor Ende der Vertragslaufzeit ihren Investitionsplan zur Genehmigung vorlegen, soweit hiervon die Anlagegüter im Sinne des Abs. 1 betroffen sind. Die Einwilligung der Stadt gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung der Gesellschaft dem Investitionsplan widerspricht. Die Parteien sind sich einig, dass hierdurch die Versorgungssicherheit und –zuverlässigkeit und die Gefahrenabwehr hinsichtlich der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen. § 25 – Datenübermittlung zum Vertragsende (1) Die Gesellschaft ist auf Anforderung der Stadt in den fünf Jahren vor Ende dieses Konzessionsvertrages einmalig verpflichtet, der Stadt alle Informationen und Unterlagen gemäß Abs. 2 über die nach § 24 Abs. 1 zu übertragenden Versorgungsanlagen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft trägt die dadurch entstehenden Kosten. Sie hat die Informationen und Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung durch die Stadt zu übermitteln. Die Daten sind auf den Stichtag des Endes dieses Vertrages innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren. Auf Anforderung der Stadt sind die Informationen elektronisch in weiterverarbeitbaren Datenformaten zu übermitteln. Die Stadt hat das Recht, die Informationen und Unterlagen Dritten im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Wegenutzungsrechte oder eines vergleichbaren Verfahrens den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung zu stellen. (2) Von der Gesellschaft sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: a) Ein technisches Mengengerüst des Wärmenetzes mit Aufstellung über Umfang, Art, Nenndurchmesser, Besonderheiten und Alter und Verlegeart der Versorgungsanlagen (insbesondere Länge der zum Netz gehörenden Leitungen, die Länge der Hausanschlussleitungen, Stationen, Hausanschlüsse, Zähler und andere Messgeräte, Signalkabel und Netzkopplungspunkte, Grundstücke und Grundstücksrechte, Betriebsparameter des Netzes); b) Netzpläne mit Durchmesserangaben c) die erforderlichen kaufmännischen Angaben zum Mengengerüst (Verbindlichkeiten, Abschreibungen, Restbuch- bzw. Zeitwert); d) Angaben zum Besicherungskonzept und zu den Fernwärmeerzeugungsanlagen (Art der Anlage, Jahr der Errichtung, Brennstoff, Nutzungsgrad, Jahreserzeugung Strom/Wärme); Konzessionsvertrag Fernwärme 19 e) Absatzmengen und Erlöse nach Kundengruppen, z.B. entsprechend der Tarifgruppen; soweit individuelle Entgeltvereinbarungen bestehen, sind diese separat anzugeben; f) Angaben zu Verdichtungs- und Ausbaupotentialen (unterschieden nach Realisierungswahrscheinlichkeit); g) Angaben zu vereinnahmten und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskostenbeiträgen und sonstigen Kundenzuschüssen. Die Informationen und Unterlagen haben unabhängig von der vorstehenden Datenliste mindestens alle Daten zu umfassen, die zur Durchführung des Verfahrens zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem von der Stadt benannten neuen Vertragspartner für einen Konzessionsvertrag frühestens 24 Monate vor Ende dieses Vertrages innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Ermittlung des Kaufpreises und der Durchführung der Netzübernahme erforderlich sind. (4) Wird aufgrund gesetzlicher Regelung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein von Abs. 2 abweichender Datenumfang der zur übermittelnden Daten festgelegt, so hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung diese Daten gemäß den Regelungen des Abs. 1 an die Stadt zu übermitteln. Wurden zum Vorteil der Stadt abweichende Fristen zur Datenherausgabe festgelegt, so gilt Satz 1 entsprechend. § 26 – Sonstiges (1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso ein Abweichen von dieser Schriftformklausel. (2) Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind die Vertragspartner verpflichtet, über die Einrichtung einer Schiedskommission zu verhandeln, soweit ein Vertragspartner dies schriftlich verlangt. Der Rechtsweg zu den Gerichten soll erst beschritten werden, wenn sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des schriftlichen Verlangens nach Satz 1 über die Einrichtung, Ausgestaltung und Einberufung einer Schiedskommission einigen können. (3) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. (4) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt. (5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (6) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover. Konzessionsvertrag Fernwärme 20 § 27 – Anpassungsklausel (1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen. (2) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen. § 28 – Loyalitätsklausel Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangeln, so werden sich die Vertragspartner auf den Formmangel nicht berufen. § 29 – Inkrafttreten und Vertragsdauer Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und läuft bis zum 20.05.2034 (jeweils einschließlich). Konzessionsvertrag Fernwärme 21 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Plan des Vertragsgebietes Anlage 2: Übersicht der Störungskategorien Anlage 3: Muster-Gestattungsvertrag Anlage 4: Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen Anlage 5: Beschreibung eBauKo Anlage 6: ADA 20/14 Hannover, den Hannover, den .......................................................... Landeshauptstadt Hannover ........................................................ Stadtwerke Hannover AG Anlage 1 Anlage 2 Störungskategorien und Kommunikation Störungsausmaß: Beispiele: Info an LHH: „Blackout“ Hannover; Flächiger Ausfall der Wasserversorgung Lageleiter Feuerwehr* 2. Großstörung Explosionsfähiges Gasgemisch in einem Straßenzug; größerer Teil LHH unversorgt Lageleiter Feuerwehr* 3. Störung mit größerer Versorgungsunterbrechung Teile des Roderbruchs für ca. 30 Minuten nicht versorgt, Störung mit Explosionsgefahr Lageleiter Feuerwehr 4. Störung mit weniger großer Versorgungsunterbrechung Versorgungsausfall von 10 GasHausanschlüssen - 5. Störung mit kleinerer Versorgungsunterbrechung Gestörter Hausanschluss, defektes KFR-Ventil Wasser - 1. Krise * die Feuerwehr wird in ihrer Funktion als untere Katastrophenschutzbehörde informiert, der Lageleiter entscheidet über die Einberufung des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse SAE Anlage 3 Gestattungsvertrag (Muster) Zwischen der Landeshauptstadt Hannover Trammplatz 2 30159 Hannover - nachstehend bezeichnet als Stadt - und der Stadtwerke Hannover AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover - nachstehend bezeichnet als Gesellschaft - wird folgender Gestattungsvertrag geschlossen: Gestattungsvertrag 2 Inhalt: § 1 – Vertragsgegenstand ................................................................................................................ 3 § 2 – Nutzungsrechte ....................................................................................................................... 3 § 3 – Vertragslaufzeit ....................................................................................................................... 3 § 4 – Geltung des [Wegenutzungsvertrages Strom/ Wegenutzungsvertrages Gas/ Konzessionsvertrages Fernwärme/ Konzessionsvertrages Wasser] ............................................... 3 § 5 – Baumaßnahmen ...................................................................................................................... 4 § 6 – Recht zum Betreten der Grundstücke .................................................................................... 5 § 7 – Nutzungsentschädigung.......................................................................................................... 5 § 8 – Veräußerung des Grundstücks durch die Stadt ...................................................................... 5 § 9 – Kündigung ............................................................................................................................... 6 § 10 – Endschaft und Stilllegung von Vertragsanlagen ................................................................... 6 § 11 – Haftung ................................................................................................................................. 7 § 12 – Schlussbestimmungen .......................................................................................................... 7 Anlagenverzeichnis .......................................................................................................................... 8 Gestattungsvertrag 3 [Bearbeitungshinweis: Die gelb markierten Bereiche dieses Vertrages sind vor Vertragsschluss zu vervollständigen bzw. auszuwählen.] § 1 – Vertragsgegenstand (1) Die Stadt ist Eigentümerin der Grundstücksflächen mit den Katasterbezeichnungen Gemarkung [xxx], Flur [xxx], Flurstück [xxx], Größe [xxx] eingetragen in den beim Amtsgericht Hannover geführten Grundbüchern von [xxx] (im Folgenden mit Vertragsgrundstücke bezeichnet). (2) Vorbezeichnete Grundstücke gehören nicht zum Bestand der im Eigentum der Stadt stehenden öffentlichen Verkehrswege. § 2 – Nutzungsrechte (1) Die Stadt gestattet der Gesellschaft, die in den anliegenden Lageplänen (Anlage 1 bis [x]) gekennzeichnete ca. [xxx] m² Grundstücksfläche der Vertragsgrundstücke zum Bau, Betrieb und Unterhaltung der in den Anlagen aufgeführten Versorgungsanlagen zu nutzen (im Folgenden mit Vertragsanlagen bezeichnet). [Hinweis: In den Anlagen ist zumindest der genutzte Schutzstreifen in Lageplänen zeichnerisch darzustellen. Die Versorgungsanlagen sind zumindest textlich zu benennen.] (2) Die Anlagen 1 bis [x] sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages. (3) Die Stadt verpflichtet sich, solche Verrichtungen und Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand und den Betrieb der Leitung gefährden könnten und den Schutzbereich bei Baumaßnahmen auf den Vertragsgrundstücken durch genaue Beachtung der Planungsunterlagen der Gesellschaft zu sichern. § 3 – Vertragslaufzeit (1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung/am [Datum] in Kraft. (2) Der Vertrag endet mit der Entfernung der Vertragsanlagen oder durch Kündigung gemäß § 9. § 4 – Geltung des [Wegenutzungsvertrages Strom/ Wegenutzungsvertrages Gas/ Konzessionsvertrages Fernwärme/ Konzessionsvertrages Wasser] (1) Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages gelten die im Folgenden aufgeführten Regelungen des [Wegenutzungsvertrages Strom/ Wegenutzungsvertrages Gas/ Konzessionsvertrages Fernwärme/ Konzessionsvertrages Wasser] vom [Datum] für die Vertragsgrundstücke und die Vertragsanlagen entsprechend: Gestattungsvertrag 4 [Hinweis: Abhängig von den vertragsgegenständlichen Versorgungsanlagen ist eine der nachstehenden Variante auszuwählen.] [Verweise bei Versorgungsanlagen aus den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme auf den zugehörigen Konzessionsvertrag bzw. Wegenutzungsvertrag:] a) § 4 Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft, b) Abs. 3 aus § 9 Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen, c) § 11 Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen, d) § 12 Versorgungsanlagen und öffentliches Grün, e) § 13 Wiederherstellung nach Baumaßnahmen, f) § 15 Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft, g) § 21 Übertragung von Rechten und Pflichten. [Verweisblock Ende] [Verweise bei Wasserversorgungsanlagen auf den Konzessionsvertrag Wasser:] a) § 5 Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft, b) Abs. 3 aus § 9 Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen, c) § 11 Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen, d) § 13 Versorgungsanlagen und öffentliches Grün, e) § 14 Wiederherstellung nach Baumaßnahmen, f) § 16 Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft, g) § 22 Übertragung von Rechten und Pflichten. [Verweisblock Ende] Die vorgenannten Regelungen werden Bestandteil dieses Vertrages. (2) Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den nach dem vorstehenden Absatz in Bezug genommenen Regelungen des Konzessionsvertrages/ Wegenutzungsvertrages haben die Regelungen dieses Vertrages Vorrang. (3) Zur Auslegung dieses Vertrages bei Regelungslücken ist der Konzessionsvertrag/ Wegenutzungsvertrag ergänzend heran zu ziehen. § 5 – Baumaßnahmen (1) Die Gesellschaft hat der Stadt – außer bei Gefahr im Verzuge – Baumaßnahmen so rechtzeitig mindestens einen Monat vor Baubeginn detailliert anzuzeigen, dass die Stadt und/oder die Gesellschaft in Abstimmung mit der Stadt die Öffentlichkeit und betroffene Anlieger angemessen vorab informieren kann. Auf Verlangen der Stadt oder der Gesellschaft erfolgt vor Beginn der Baumaßnahmen eine gemeinsame Begehung und Protokollierung. (2) Der Anzeige von Baumaßnahmen sind alle ggfs. benötigten ergänzenden Genehmigungen, z.B. die nach Baumschutzsatzung, Arten- und Biotopschutz beizufügen. Beanstandet die Stadt die Maßnahme nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Zugang der vollständigen Unterlagen, kann die Gesellschaft die Arbeiten zu dem angezeigten Termin beginnen. Gestattungsvertrag 5 Die Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS), Teil Landschaftspflege (RASLP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Stand vom 08.07.1995, und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung sind während der gesamten Bauzeit einzuhalten und nach Bauende vollständig zurück zu bauen. § 6 – Recht zum Betreten der Grundstücke (1) Die Stadt gestattet den Bediensteten und Beauftragten der Gesellschaft die Vertragsgrundstücke jederzeit zur Überwachung und Inspektion der Vertragsanlagen zu betreten und die erforderlichen Arbeiten durchzuführen. (2) Das Betreten von umfriedeten Grundstücken ist außer bei Gefahr im Verzug vorab anzumelden bei [Stelle]. (3) Ist das Grundstück umfriedet und entstehen durch das Betreten bei Gefahr im Verzug Schäden an der Umzäunung, trägt diese die Gesellschaft. § 7 – Nutzungsentschädigung (1) Die Gesellschaft zahlt der Stadt als Gegenleistung für die Einräumung der Nutzungsrechte für Vertragsanlagen der Gesellschaft gemäß § 1 eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Grundstücks, die auf den Zeitpunkt des Abschluss dieses Vertrages zu bestimmen ist. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt, ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft. (2) Die Entschädigung beträgt mithin [xxx] € (in Worten: [xxx] Euro). (3) Ein vollständiger oder anteiliger Rückzahlungsanspruch der Entschädigung bei Beendigung der Nutzung oder Veräußerung des Grundstücks durch die Stadt ist ausgeschlossen. (4) Gesellschaft leistet die Nutzungsentschädigung zugunsten des allgemeinen Haushaltes der Stadt unter Angabe des Kassenzeichens [xxx]. Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig. (5) Eine andere als die in diesem Vertrag geregelte Nutzung der Leitungen, der Leitungsschächte oder Leerrohre bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt. Die Stadt kann die Zustimmung nur unter Angabe von Gründen verweigern. Für die weitergehende Nutzung nach Satz 1 ist von der Gesellschaft eine gemäß Abs. 1 ermittelte Nutzungsentschädigung zu entrichten, soweit hieraus eine zusätzliche Wertminderung nach Abs. 1 resultiert. § 8 – Veräußerung des Grundstücks durch die Stadt (1) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. (2) Die Gesellschaft zahlt der Stadt eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Grundstücks, die mit der Eintragung der Dienstbarkeit fällig wird. Die Wertminderung wird nach § 7 Abs. 1 ermittelt und ist auf den Zeitpunkt der Eintragung der Dienstbarkeit zu Gestattungsvertrag 6 bestimmen. Eine bereits geleistete Nutzungsentschädigung gemäß § 7 ist auf die Wertminderung anzurechnen. § 9 – Kündigung (1) Die Stadt kann diesen Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 01. eines Monats kündigen, wenn die Entfernung der Vertragsanlagen aufgrund eines berechtigten öffentlichen oder stadtwirtschaftlichen Interesses erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Vertragsanlagen den Verkauf des Grundstücks maßgeblich behindern oder wenn eine Entfernung der Anlagen aufgrund einer wesentlichen Umgestaltung der Grünfläche erforderlich ist [Hinweis: Zusatz des letzten Halbsatzes gilt nur bei einem Gestattungsvertrag über Anlagen in Grünflächen. Bei einem Vertrag über andere Flächen ist er zu streichen.]. (2) Eine Kündigung nach Abs. 1 ist frühestens sechs Jahre nach Vertragsschluss zulässig, es sei denn, die Stadt hat die Gesellschaft bei Vertragsschluss auf eine mögliche Verwendung des Grundstücks, die eine Kündigung nach Abs. 1 rechtfertigt, hingewiesen. Kündigt die Stadt nach Ablauf der sechs Jahre, aber vor Ablauf von Zehn Jahren, ist sie der Gesellschaft zur Erstattung des Restwertes der Anlage verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Stadt die Gesellschaft bei Vertragsschluss auf eine mögliche Verwendung des Grundstücks, die eine Kündigung nach Abs. 1 rechtfertigt, hingewiesen hat. (3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 10 – Endschaft und Stilllegung von Vertragsanlagen (1) Die Gesellschaft hat die Vertragsanlagen nach Vertragsende aufgrund einer Kündigung gemäß § 9 Abs. 1 unverzüglich zu entfernen. (2) Dauerhaft stillgelegte Anlagen sind auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu entfernen, sofern hierfür ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse vorhanden ist. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Vertragsanlagen den Verkauf des Grundstücks maßgeblich behindern oder wenn eine Entfernung der Anlagen aufgrund einer wesentlichen Umgestaltung der Grünfläche erforderlich ist. (3) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 2 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung. (4) Eine dauerhafte Stilllegung liegt vor, wenn eine Wiederinbetriebnahme der Vertragsanlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft voraussichtlich nicht erfolgen wird. Wurden Vertragsanlagen vorübergehend stillgelegt und erfolgte innerhalb von fünf Jahren keine Wiederinbetriebnahme, gelten diese Anlagen ebenfalls als dauerhaft stillgelegt. (5) Die Gesellschaft weist vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Vertragsanlagen bis zu ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus. (6) Verweigert die Gesellschaft unberechtigt die Entfernung der Vertragsanlagen, ist die Stadt berechtigt diese auf Kosten der Gesellschaft entfernen zu lassen. Gestattungsvertrag 7 § 11 – Haftung (1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Vertragsanlagen entstehen. (2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. § 12 – Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso ein Abweichen von dieser Schriftformklausel. (2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen. (3) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen. (4) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. (5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt. (6) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt. Gestattungsvertrag 8 (7) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover. (8) Dieser Vertrag wird in drei Urschriften gefertigt. Die erste und zweite Urschrift erhält die Stadt, die dritte Urschrift die Gesellschaft. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Lageplan [ggf. weitere Anlagen] Hannover, den Hannover, den .......................................................... Landeshauptstadt Hannover ........................................................ Stadtwerke Hannover AG Anlage 4 Vertrag über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen (Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen) Zwischen der Landeshauptstadt Hannover Trammplatz 2 30159 Hannover - nachstehend bezeichnet als Stadt - und der Stadtwerke Hannover AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover - nachstehend bezeichnet als Gesellschaft - wird zur Ergänzung der Wegenutzungsverträge Strom und Gas und der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme vom folgende Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen geschlossen: Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen 2 Inhalt: 1. Geltungsbereich ........................................................................................................................... 3 2. Abstimmung über Zusammenarbeit ............................................................................................ 3 3. Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen ......................................... 3 4. Baubegehung ............................................................................................................................... 4 5. Oberflächenwiederherstellung durch die Stadt .......................................................................... 4 6. Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft ............................................................... 4 7. Bauausführung............................................................................................................................. 4 8. Übernahme fertiggestellter Baumaßnahmen durch die Stadt .................................................... 5 9. Verkehrssicherungspflicht ........................................................................................................... 6 10. Inkrafttreten und Vertragsdauer ............................................................................................... 6 11. Anpassungen.............................................................................................................................. 6 12. Sonstiges .................................................................................................................................... 6 Anlagenverzeichnis .......................................................................................................................... 7 Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen 3 1. Geltungsbereich Die Vereinbarung gilt ergänzend zu den Regelungen des Wegenutzungsvertrages Strom, des Wegenutzungsvertrages Gas, des Konzessionsvertrages Wasser und des Konzessionsvertrages Fernwärme für alle Baumaßnahmen der Gesellschaft an öffentlichen Verkehrswegen und der Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen. 2. Abstimmung über Zusammenarbeit Stadt und Gesellschaft werden mindestens einmal im Jahr ein Gespräch zur Abstimmung der Zusammenarbeit bei der Durchführung dieser Vereinbarung führen. 3. Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen 3.1 Soweit die Gesellschaft zur Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen verpflichtet ist, hat sie zur Vermeidung von Provisorien grundsätzlich eine sofortige endgültige Wiederherstellung des Oberbaus vorzunehmen. Stehen technische, wirtschaftliche oder verkehrliche Gründe einer endgültigen sofortigen Wiederherstellung des Oberbaus entgegen (notwendiger Um- oder Neubau des öffentlichen Verkehrsweges innerhalb der nächsten 3 Jahre) teilt die Stadt der Gesellschaft dies schriftlich unter Angabe der Gründe unverzüglich mit. In diesen Fällen ist eine provisorische Oberflächenbefestigung zu Lasten der Gesellschaft vorzunehmen. Von den Kosten der nachfolgenden endgültigen Wiederherstellung des Oberbaus wird die Gesellschaft nur dann befreit, wenn ein geplanter Um- oder Neubau von öffentlichen Verkehrswegen ursächlich für Leitungsarbeiten ist und von der Stadt der Gesellschaft mit einem Koordinierungsschreiben entsprechend angezeigt wurde. Die Kostenbefreiung gilt nur für die Teile des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen, die bei Bauarbeiten an öffentlichen Verkehrswegen ohnehin verändert werden. 3.2 Fordert die Stadt den Einbau eines Provisoriums, obwohl die Stadt der Gesellschaft die Möglichkeit der endgültigen Wiederherstellung mit der Genehmigung zugesagt hat, so trägt die Stadt die Kosten des Provisoriums nur, wenn die Gesellschaft die im Koordinierungsverfahren vorgegebenen Bauzeiten (Bauanzeige) einhält. 3.3 Soweit die Stadt die Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege vornimmt, ist sie zur Vermeidung von Provisorien ebenfalls zur sofortigen endgültigen Wiederherstellung des Oberbaus verpflichtet. Ausnahmen sind unter Ziff. 3.1 dieser Vereinbarung geregelt. Sofortwiederherstellungen, die die Stadt nicht ausführen lassen kann, können von der Gesellschaft mit Zustimmung der Stadt in Auftrag gegeben werden. Bei der Auswahl der zu beauftragenden Firmen ist, soweit rechtlich zulässig, Einvernehmen zwischen der Gesellschaft und der Stadt herzustellen. 3.4 Die Gesellschaft meldet den Abschluss jeder Baumaßnahme mit einer Fertigstellungsmeldung in einfacher Ausfertigung mit Rückmeldebestätigung dem jeweiligen Straßenerhaltungsbezirk bzw. eine von der Stadt benannte zentrale Stelle des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün. 3.5 Bei unvorhergesehenen Baumaßnahmen, wie z. B. Störungen, Rohrbruch usw. werden Bauanzeigen und Baubeginn unverzüglich in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) den in Ziff. 3.4 jeweils benannten Stellen zur Information angezeigt. Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen 4 4. Baubegehung 4.1 Vor Beginn der Aufgrabungen sind bei Bedarf die zu benutzenden öffentlichen Verkehrswege gemeinsam von einem Beauftragten der Gesellschaft und der Stadt (Fachbereich Tiefbau bzw. Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) zu begehen, um den Zustand der Oberflächen und den möglichen zusätzlichen erstattungspflichtigen Erhaltungsbedarf der Stadt zum Zeitpunkt der Begehung festzustellen. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Bedarf einer Begehung anzumelden. Das Ergebnis der Begehung ist schriftlich festzuhalten und mit Bildmaterial zu belegen. 4.2 Bei der Begehung sind Umleitungsmaßnahmen, Baustelleneinrichtungsflächen und Nebenanlagen (die alle nach Möglichkeit vorab zu benennen sind), einzubeziehen; dies gilt auch für die Flächen, die voraussichtlich von Baufahrzeugen benutzt werden. 4.3 Diese Vereinbarung entbindet die Gesellschaft nicht, die notwendigen Anordnungen der zuständigen Straßenverkehrsbehörden einzuholen. Bei Ortsterminen mit den Straßenverkehrsbehörden soll grundsätzlich ein Vertreter des jeweiligen Straßenerhaltungsbezirkes vertreten sein. 5. Oberflächenwiederherstellung durch die Stadt 5.1. Die Stadt stellt in den Straßen des Vorbehaltsnetzes der Stadt und innerhalb des Innenstadtrings die Oberflächen wieder her. Auf Wunsch der Gesellschaft werden sich Stadt und Gesellschaft bezüglich vorstehenden Flächen über die Wiederherstellung durch die Gesellschaft abstimmen. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, stellt die Stadt die Oberflächen wieder her. Die Straßen des Vorbehaltsnetzes sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag dargestellt, der Innenstadtring ist in Anlage 2 zu diesem Vertrag festgehalten. 5.2. Macht die Stadt von ihren Rechten nach § 13 Abs. 4 Wegenutzungsvertrag Strom, § 13 Abs. 4 Wegenutzungsvertrag Gas, § 14 Abs. 4 Konzessionsvertrag Wasser oder § 13 Abs. 4 Konzessionsvertrag Fernwärme Gebrauch die Oberflächen vollständig selbst wieder her zu stellen, werden alle Oberflächen durch die Stadt wieder hergestellt. 6. Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft Unbeschadet der Regelung der Ziff. 5 gilt bis zum Auslaufen des bei Vertragsschluss bei der Landeshauptstadt Hannover bestehenden Beschäftigungssicherungsvertrages am 30.April 2015 für den Umfang der Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft die Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen in der Fassung vom 20.03.2007 fort. 7. Bauausführung 7.1. Die Gesellschaft beauftragt in Abstimmung mit der Stadt mit der Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrsflächen ausschließlich für den Straßenbau bzw. den Garten- und Landschaftsbau qualifizierte Fachfirmen. Die Bauausführung und Materialauswahl ist mit der Stadt (Fachbereich Tiefbau bzw. Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) abzustimmen. Lieferung von Ersatzbaustoffen ist Sache der Gesellschaft, die Baustoffe müssen dem Standard der Stadt entsprechen. Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen 5 7.2. Soweit die Gesellschaft die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen vornimmt, ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Fläche und Einhaltung der Vorschriften sowie für die Gewährleistung allein die Gesellschaft der Stadt gegenüber verantwortlich. 7.3. Für Aufwendungen der Stadt wie Qualitätssicherung, Kontrolle, Abnahmen, Koordinierung usw. wird eine Vergütung von 11,5 % der Wiederherstellungskosten bei Flächen vereinbart, die von der Stadt für die Gesellschaft hergestellt werden. Bei Oberflächenwiederherstellungen durch die Gesellschaft gilt eine Vergütung von 7,2 % der Wiederherstellungskosten. Die Vergütung wird in entsprechenden Abschlägen quartalsweise gezahlt. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den im vorangegangenen Quartal geleisteten Arbeiten. Die Zahlungen sind jeweils 14 Tage nach Abschluss des Quartals fällig. Die Schlusszahlung erfolgt auf der Grundlage der Jahreskostenaufstellung für Wiederherstellungen im Zusammenhang mit Stadtwerke-Baumaßnahmen. Die Zahlung erfolgt 4 Wochen nach Schluss des vorangegangenen Jahres. 8. Übernahme fertiggestellter Baumaßnahmen durch die Stadt 8.1. Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft bei Baumaßnahmen bis einschließlich 30 m2: 8.1.1 Die Gesellschaft meldet den in Ziff. 3.4 jeweils benannten Stellen den Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten bis einschließlich 30 m2 mit einem Fertigstellungsschreiben. Diesem Schreiben ist der nach ZTV-A Stb bzw. ZTV SoB-StB in der jeweils aktuellen Fassung geforderte Nachweis der Bodenverdichtung beizufügen. Die Stadt (Fachbereich Tiefbau bzw. Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) überprüft die gemeldeten Arbeiten und bestätigt die Übernahme von der Gesellschaft unverzüglich. Bei begründetem Anlass kann die Gesellschaft oder die Stadt auch einen gemeinsamen Übernahmetermin fordern. 8.1.2. Verweigert die Stadt die Übernahme, sind die Gründe dafür der Gesellschaft unverzüglich in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen. 8.2. Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft bei Baumaßnahmen über 30 m2: 8.2.1. Bei Wiederherstellung öffentlicher Verkehrswege über 30 m² durch die Gesellschaft meldet diese die bevorstehende Fertigstellung der Wiederherstellungsarbeiten der Stadt 5 Werktage vor Fertigstellung an. Es wird ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin vereinbart. Bei diesem Termin werden der Stadt alle geforderten Kontrollprüfungsergebnisse, insbesondere die nach der ZTV-A Stb bzw. ZTV SoB-StB in der jeweils aktuellen Fassung geforderten Nachweise der Bodenverdichtung, evtl. geforderte Eignungsprüfungen der verwendeten Baustoffe und die vereinbarten Prüfergebnisse bei bit. Straßenbauarbeiten übergeben. Ist die wiederhergestellte Oberfläche mangelfrei, erklärt die Stadt innerhalb von zwei Werktagen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) die Übernahme. Werden Mängel festgestellt, sind diese durch die Gesellschaft zu beheben, soweit nicht nach Ziff. 8.4. ein Preisabzug vereinbart wird. Nach Behebung der Mängel kann ein neuer Vor-Ort-Termin vereinbart werden. 8.2.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, zu diesen Vor-Ort-Terminen Dritte, insbesondere die beauftragte Fachfirma, hinzuzuziehen. 8.2.3. Als Übernahmetermin gilt das Datum der Übernahmeerklärung der Stadt. Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen 8.3. 6 Oberflächenwiederherstellung durch die Stadt: 8.3.1. Bei Wiederherstellung der Flächen durch die Stadt meldet die Gesellschaft den Abschluss der Baumaßnahme und beantragt die Wiederherstellung der Aufbruchfläche mit einem Wiederherstellungsschreiben. Diesem Schreiben ist der nach ZTV-A Stb bzw. ZTV SoB-Stb in der jeweils aktuellen Fassung geforderte Nachweis der Bodenverdichtung beizufügen. Die Stadt überprüft, bei Flächen größer 30 m² im Regelfall im Rahmen einer gemeinsamen Begehung, die gemeldeten Arbeiten und bestätigt der Gesellschaft die Übernahme unverzüglich in Textform (z.B. Brief, Fax oder EMail). Verweigert die Stadt die Übernahme, sind die Gründe dafür der Gesellschaft in Textform unverzüglich mitzuteilen. 8.3.2. Fordert die Stadt die Anlage einer provisorischen Oberflächenbefestigung, und entspricht diese Befestigung nicht den vereinbarten Richtlinien oder einer in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) getroffenen Absprache, kann die Stadt die Übernahme verweigern. Die Gründe dafür sind zu vermerken und der Gesellschaft unverzüglich in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen. Sonderlösungen zu Provisorien sind einvernehmlich mit der Stadt abzustimmen. 8.4. Werden in den Fällen der Ziff. 8.1 und 8.2 zwischen der Stadt und der Gesellschaft einvernehmlich Preisabzüge nach den jeweils geltenden ZTV für Leistungen wegen nachgewiesener Mängel in der Oberflächenwiederherstellung vereinbart, steht der Abzugsbetrag der Stadt zu, soweit die Stadt die Kosten für diese Leistungen zu tragen hat. 9. Verkehrssicherungspflicht Die Verkehrssicherungspflicht geht mit dem Datum der schriftlichen Übernahmeerklärung auf die Stadt über. Die Verkehrssicherungspflicht für Oberflächenwiederherstellungen der Gesellschaft geht spätestens 2 Werktage, nachdem die Fertigstellungsmeldung über die Herstellung bei den in Ziff. 3.4 jeweils benannten Stellen eingegangen ist, auf sie über. Bei Verweigerung der Übernahme geht die Verkehrssicherungspflicht mit Zugang der Übernahmeverweigerung auf die Gesellschaft zurück. 10. Inkrafttreten und Vertragsdauer Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und endet sobald alle aufgrund des Wegenutzungsvertrages Strom, des Wegenutzungsvertrages Gas, des Konzessionsvertrages Wasser und des Konzessionsvertrages Fernwärme begonnenen Baumaßnahmen abgeschlossen sind. 11. Anpassungen Notwendige Anpassungen dieser Vereinbarung in Fragen der Technik und Zusammenarbeit sind im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Es gilt Ziff. 12.3. 12. Sonstiges 12.1. Bestimmt sich eine Frist dieser Vereinbarung nach Werktagen, bleiben bei ihrer Berechnung Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage außer Betracht. Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen 7 12.2. Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und des Vertrages, der auf diese Vereinbarung Bezug nimmt, sowie bei der Auslegung der Verträge bei Regelungslücken ist diese Vereinbarung nachrangig heran zu ziehen, es sei denn der Vertrag enthält eine abweichende Regelung. 12.3. Mündliche Nebenvereinbarungen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso ein Abweichen von dieser Schriftformklausel. 12.4. Gerichtsstand ist Hannover. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Straßen des Vorbehaltsnetzes Anlage 2: Innenstadtring Hannover, den Hannover, den .......................................................... Landeshauptstadt Hannover ........................................................ Stadtwerke Hannover AG Anlage 5 eBauKo -Strasse Neues Projekt anlegen Status a) Bauvoranfrage Koordinierung a) a) 3) a) Aktion durch Koordinierungspartner 4) oder Beendigung durch Bauherr Aktion der Koordinierungspartner 4) Erforderliche Angaben unter… … Projektinformationen: Arbeitsart ... Status-Aktionen 2): Ausführungsplan a) 5) Genehmigung Genehmigung durch Genehmigung LHH verweigert durch LHH erteilt b) Freigegebene Baustelle b) Erforderliche Angaben unter… … Projektinformationen: Baubeginn u. Bauende lt. Bauanzeige … Baufirma … Bauleiter c) 6) Aktive Baustelle Koordinierungspartner und Bauherr können jederzeit Kommentare und Dateien hinzufügen a) 3) Bauherr kann jederzeit das Projekt löschen Planung Erforderliche Angaben zum 'Projekt anlegen' unter... ... Projektinformationen: Projekt, Projekt-Nr., Ortsteil, Straße, von Querstr., bis Querstr., Medium, Baumaßnahme, gepl. Beginn, gepl. Ende, Aufbruchsfl. ... Bauherr: Planer, Koordinierer ... Stadtkarte: Baustelle einzeichnen ... Status-Aktionen 2): Entwurfsplan Mögliche Aktionen: Bauvoranfrage Koordinierung kleine Baumaßn.1) a) Bauarbeiten abgeschlossen b) Baustelle fertig gestellt b) Baumaßnahme abgeschlossen b) Archiviert Hinweise: a) Aktion durch Bauherr b) Aktion durch Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Tiefbau c) Status geht nach Ablauf von 14 Tagen Widerspruchsfrist automatisch in den nächsten Status über 1) für nicht genehmigungspflichtige Baumaßnahmen (< 30 m2, z.B. Hausanschlüsse, Kopflöcher, …) 2) Es kann nur eine Datei hochgeladen werden - mehrere Pläne sind vorher zu zippen 3) Standardfrist: 28 Tage (Mindesfrist 7 Tage) 4) Eine folgender Aktionen: Fehlanzeige, Leitungen oder ähnliches vorhanden / Arbeiten nicht geplant, Zustimmung unter Auflagen, eigenes Projekt (Unterprojekt), eigenes Projekt (Projektübernahme) 5) Genehmigungsantrag wird automstisch vom System erstellt 6) Bauanzeige wird automstisch vom System versendet Druckdatum: 19.11.2009 Anlage 6 Allgemeine Dienstanweisung der Stadtverwaltung Hannover (ADA) 20/14 (01.01.1982) Richtlinien über die Zuordnung der Kosten für die Verlegung von Leitungen und anderen Anlagen Die Allgemeine Dienstanweisung gilt für Ver- und Entsorgungsanlagen sowie für andere in der anliegenden Übersicht über die Verrechnungsschlüssel genannten Anlagen (i.f. kurz -Anlagen- genannt) der Stadt Hannover, der Stadtwerke Hannover AG und der Hannoverschen Verkehrsbetriebe (Üstra) AG (i.f. kurz -Träger- der Anlagen genannt), die wegen des Baues der Stadtbahn, von Straßenbauvorhaben, Tiefgaragen oder andere im öffentlichen Interesse liegende Baumaßnahmen verlegt, verändert oder erneuert werden, ohne dass für den Träger der Anlagen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen eine Folgepflicht oder andere Kostenübernahmepflicht besteht. 1. Zuordnung der Kosten Die durch den Bau der Stadtbahn, Straßenbauvorhaben, Tiefgaragen oder andere im öffentlichen Interesse liegenden Baumaßnahmen ausgelösten Kosten für die Verlegung, Veränderung oder Erneuerung von Anlagen einschließlich der Tiefbau-, Montage-, Material- und Materialnebenkosten sind wie folgt zuzuordnen: 1.1 Die Träger der Anlagen sichern die vorhandenen Anlagen oder legen sie um, d.h. sie verwenden dasselbe Material. Die Kosten gehen voll zu Lasten des Bauvorhabens. 1.2 Die Träger der Anlagen können aus technischen Gründen nicht dasselbe, sondern müssen neues Material mit gleichen Dimensionen verwenden, weil zur Aufrechterhaltung des Betriebes die neuen Anlagen vorher verlegt werden müssen oder das alte Material den betrieblichen Anforderungen nicht entspricht. Das Bauvorhaben wird anteilig belastet. Dieser Anteil bemisst sich nach den in der Anlage aufgeführten Verrechnungsschlüsseln. 1.3 Ergeben sich bei Leitungsumlegungen größere Längen, so gehen die Kosten für die Mehrlängen zu Lasten des Bauvorhabens, es sei denn, die Mehrlängen dienen dem Interesse der Träger der Anlagen. Für die bisherigen Längen gelten die Ziffern 1.1, 1.2 und 1.4. 1.4 Die Träger der Anlagen verlegen wegen des gestiegenen Verbrauchs an Stelle der bisherigen Anlagen neue Anlagen mit größeren Abmessungen. Die Mehrkosten für die Querschnittsvergrößerungen für Material, Straßenaufbruch und -wiederherstellung, Bodenaushub und -verfüllung sowie Verlegekosten usw. gehen zu Lasten des Trägers der Anlagen, an den übrigen Kosten beteiligt sich das Bauvorhaben nach Ziffer 1.2 bzw. 1.3. 1.5 Entstehen durch Provisorien und deren Beseitigung, durch die Verlegung von Hausanschlüssen auf Anliegergrundstücken, durch Sonderbauwerke (z.B. durch besondere Leitungstunnel) Düker oder durch andere besondere Erschwernisse Kosten, so trägt diese das Bauvorhaben. 1,6 Werden mehrere einer Verrechnungsgruppe angehörenden Leitungen verschiedenen Alters, die in einem Graben zusammengefasst sind, verlegt, so werden die anteiligen Kosten wie folgt ermittelt: 1.61 Durch Division der Gesamtsumme aus Tiefbau-, Montage- und Materialnebenkosten usw. einschließlich der Kosten für die Straßenwiederherstellung durch die Gesamtlänge aller verlegten Leitungen wird der Durchschnittsmeterpreis ermittelt. Anfallende Materialkosten sind gesondert zu berechnen. Seite 1 von 2 Anlage 6 ADA 20/14 1.62 Gemäß Anlage zu dieser ADA wird die gesamte Leitungslänge nach den entsprechenden Altersgruppen und evtl. zusätzlichen Neuverlegungen aufgeteilt. 1.63 Die sich daraus ergebenden Längen werden mit dem Durchschnittsmeterpreis lt. Ziffer 1.61 multipliziert und das Ergebnis nach dem entsprechenden Schlüssel auf Leitungsverwaltung und Bauvorhaben verteilt. 1.64 Den Abrechnungen sind eine Aufschlüsselung der Kosten und ein Lageplan beizufügen. Im Lageplan müssen alle Angaben enthalten sein, die zur Prüfung nach der ADA 20/14 erforderlich sind. 1.7 Der wirtschaftliche Wert der nicht wieder zum Einbau kommenden Stoffe (z.B. Schrott) ist besonders zu berücksichtigen. 2. Verfahren 2.1 Die städtischen Träger der Anlagen leisten die Ausgaben -mit Ausnahme der des U-Bahn-Bauesin der Regel aus ihren eigenen Haushalten, und zwar diejenigen nach Ziffer 1.1 und für Provisorien und deren Beseitigung nach Ziffer 1.5 als vermögensunwirksame, die übrigen als vermögenswirksame Ausgaben. Sie stellen dem Bauvorhaben Rechnungen im Rahmen der Richtlinien aus und nehmen die Rechnungsbeträge als Kostenersatz ein. Aus den Rechnungen müssen die in den Richtlinien aufgeführten Tatbestände einwandfrei zu erkennen sein, z.B. zu Ziffer 1.1, dass dasselbe Material verwendet worden ist; zu Ziffer 1.2 Zeitpunkt der Anlage, Gesamtnutzungsdauer und das sich daraus ergebende Verhältnis Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer. Bei vermögenswirksam geleisteten Ausgaben ist das Vermögenskonto durch einen Abgang ohne Zahlungsverkehr in Höhe des Restbuchwertes der alten Anlage zu berichtigen. 2.2 Die Stadtwerke Hannover AG sowie die Üstra vergeben die Aufträge im eigenen Namen und berechnen der Stadt die ansatzfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer wird dabei gesondert ausgewiesen. 2.3 Für den Stadtbahnbau gilt folgende Regelung: 2.31 Amt 69 stellt den städt. Trägern der Anlage Mittel aus seinem Haushalt zur Verfügung. 2.32 Die Träger der Anlagen erteilen -soweit nicht eigenes Personal und Material eingesetzt bzw. verwendet wird- den Auftrag (einschl. der Leistungen nach Ziffer 1.3 und 1.4) '"im Auftrage und für Rechnung" des U-Bahn-Bauamtes. 2.33 Die Träger der Anlagen fordern von den Auftragnehmern getrennte Abschlags- und Schlussrechnungen über Leistungen für den Stadtbahnbau (Rechnungsempfänger: U-BahnBauamt über Träger der Anlagen) und die übrigen Leistungen an. Bei einheitlichen Baumaßnahmen verteilen die Träger der Anlagen den Leistungsumfang auf den Stadtbahn- und den übrigen Bereich schlüsselmäßig und geben diese Anteile den Auftragnehmern zur Rechnungstellung auf. Die Auftragnehmer können in diesem Fall in ihren getrennten Rechnungen einheitliche Massenberechnungen und Einzelpreise angeben und brauchen nur den Rechnungsendbetrag entsprechend dem Schlüssel aufzuteilen. Die schlüsselmäßige Aufteilung kann in Rahmen der fachtechnischen und rechnerischen Feststellung und Prüfung der Rechnungen ggf. berichtigt werden. 2.34 Die Rechnungen werden entsprechend der endgültig vorgenommenen Aufteilung aus Mitteln des Stadtbahnbaues bzw. des Haushalts der Träger der Anlagen bezahlt. 2.35 Für die Stadtwerke AG bzw. für die Üstra gilt die Regelung der Ziffer 2.2 . 3. Abweichungen von dieser Dienstanweisung bedürfen des Einverständnisses der Stadtkämmerei. Seite 2 von 2 Anlage 6 ADA 20/14 Anlage Verrechnungsschlüssel Für die Kostenverteilung bei Verlegung von Leitungen und anderen Anlagen sind folgende Verrechnungsschlüssel anzuwenden: Altersgruppe Nutzzeit in Jahren Kostenanteil (%) Träger der Anlage zu Lasten Bauvorhaben 1. Gasleitungen 1 2 3 4 5 1 16 31 46 mehr als 15 30 45 75 75 10 30 40 60 100 90 70 60 40 0 2.1 Elektrizitätsleitungen (Starkstrom) 1 2 3 4 1 16 31 mehr als 15 30 45 45 0 20 50 100 100 80 50 0 2.2 Elektrizitätsleitungen einheitlich 0 100 (Schwachstrom) (Lebensdauer In Anlehnung an das von der Deutschen Bundespost praktizierte Verfahren unbegrenzt) 3. Wasserleitungen 4. Fernheizleitungen 5. Abwasserkanäle 5.1 Sammler aus Klinkermauerwerk 5.2 alle anderen Entwässerungskanäle und -anlagen 6. Straßenbeleuchtung 6.1 Leitungen, Erdkabel und Maste 6.2 einheitlich 1 2 3 4 1 26 36 über - 25 35 45 45 einheitlich 50 50 0 20 40 60 100 80 60 40 0 100 Verrechnung nach dem jeweiligen Verhältnis zwischen bisheriger Nutzungsdauer und Restnutzungsdauer laut Vermögenssachbuch 1 2 3 4 1 16 31 mehr als 15 30 45 45 0 20 50 100 100 80 50 0 Leuchten, elektrisches Zubehör, Haltevorrichtungen 1 2 3 4 5 1 6 11 16 mehr als 5 10 15 20 20 0 25 50 75 100 100 75 50 25 Seite 1 von 2 Anlage 6 ADA 20/14 Anlage Alters- Nutzzeit in Jahren gruppe 7. Lichtsignalanlage 7.1 Signalkabel (Schwachstrom) Schutzrohre und Kabelschächte Kostenadtell (%) zu Lasten Träger der Anlage Bauvorhaben einheitlich 0 100 (Lebensdauer in Anlehnung an das von der Deutschen Bundespost praktizierte Verfahren unbegrenzt) 7.2 Signalkabel (Starkstrom) 1 2 3 4 1 16 31 mehr 15 30 45 45 20 50 100 0 100 80 50 0 7.3 Ampelpfosten, Auslegermaste und Signalgeber 1 2 3 4 5 1 6 11 16 mehr 5 10 15 20 20 0 25 50 75 100 100 75 50 25 0 7.4 Steuer- und Schaltgeräte 1 2 3 4 1 6 10 mehr 5 9 12 12 0 30 60 100 100 70 40 0 8. Beschilderung, Leiteinrichtungen 8.1 Unbeleuchtete und beleuchtete Verkehrszeichen, Leuchtsäulen, Wegweiser 8.2 Schutzgitter und Schutzplanken Seite 2 von 2 1 2 3 4 1 6 9 mehr als 5 8 10 10 0 30 60 100 100 70 40 0 1 2 3 4 1 7 11 mehr 6 10 13 13 0 30 60 100 100 70 40 0 als Anlage 7 Vereinbarung zur Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser (Bereitstellung einer leitungsgebundenen Löschwasserversorgung) Zwischen der Landeshauptstadt Hannover Trammplatz 2 30159 Hannover - nachstehend bezeichnet als Stadt - und der Stadtwerke Hannover AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover - nachstehend bezeichnet als Gesellschaft - wird folgende Vereinbarung geschlossen: Zusatzvereinbarung Löschwasser 2 Inhalt: Präambel .......................................................................................................................................... 3 § 1 – Abgeltung des Mehraufwandes .............................................................................................. 3 § 2 – Nutzung netzunabhängiger Methoden der Löschwasserbereitstellung ................................ 3 § 3 – Dimensionierung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung ..................................... 3 § 4 – Laufzeit .................................................................................................................................... 4 § 5 – Schlussbestimmungen ............................................................................................................ 4 Zusatzvereinbarung Löschwasser 3 Präambel Die Gesellschaft ist nach § 12 des Konzessionsvertrages Wasser verpflichtet, die leitungsgebundene Löschwasserversorgung entsprechend den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W 405 sicher zu stellen. Mit dieser Vereinbarung regeln die Parteien die Abgeltung des Mehraufwandes der Gesellschaft und die Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser. § 1 – Abgeltung des Mehraufwandes (1) Zur Abgeltung des der Gesellschaft entstehenden Mehraufwandes für die Sicherstellung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung nach § 12 des Konzessionsvertrages Wasser zahlt die Stadt der Gesellschaft jährlich einen pauschalen Betrag in Höhe von 500.000 EUR (in Worten: fünfhunderttausend) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Hiermit sind alle Leistungen der Gesellschaft nach § 12 Konzessionsvertrag Wasser abgegolten. (2) Soweit diese Vereinbarung nicht das volle Kalenderjahr in Kraft ist, wird die Kostenerstattung jahresanteilig berechnet. (3) Der Pauschalbetrag ist jeweils für das laufende Kalenderjahr in zwei gleichmäßigen Raten zum 30.03 und zum 30.09. eines Jahres ohne gesonderte Aufforderung der Gesellschaft zu zahlen. (4) Der Betrag der Pauschalzahlung wird entsprechend der Entwicklung der Indices Lohn (TVV) und Investitionsgüter (Index der Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten, Statistisches Bundesamt Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Preisindizes gewerblicher Produkte/Erzeugerpreise) jährlich angepasst. Der Lohnindex wird anteilig mit 0,8 und der Materialbeziehungsweise Investitionsgüterindex mit 0,2 vom Gesamtbetrag gewichtet. Basisjahr der Indizierung ist das Jahr 2014. Die anteiligen Basiswerte der Indizierung werden entsprechend dem in Satz 2 geregelten Verhältnis ausgehend von der Pauschale gemäß Abs. 1 auf 100.000 EUR (Anteil für Indizierung mit Investitionsgüterindex) und 400.000 EUR (Anteil für Indizierung mit Lohnindex) festgesetzt. § 2 – Nutzung netzunabhängiger Methoden der Löschwasserbereitstellung Die Vertragspartner sind darüber einig, dass bei Vorliegen wirtschaftlich gleichwertiger alternativer netzunabhängiger Löschwasserversorgungseinrichtungen diese vorrangig herangezogen werden sollen und nach Möglichkeit und soweit rechtlich zulässig Dritte an den ihnen zuzurechnenden Kosten der Löschwasserversorgung beteiligt werden sollen. § 3 – Dimensionierung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung (1) Die Ermittlung der Vorgaben zur Dimensionierung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung erfolgt auf der Grundlage des DVGW Arbeitsblattes W405 in der jeweils aktuellen Fassung bzw. einer Nachfolgeregelung. (2) Die Gefahr der Brandausbreitung wird von der Stadt im Rahmen der Planung der Löschwasserversorgung jeweils mit dem Ziel der Kostenminimierung auf die unter Einhaltung der Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W405 in der jeweils aktuellen Fassung bzw. einer Nachfolgeregelung geringste mögliche Stufe (klein, mittel, groß) festgelegt. Zusatzvereinbarung Löschwasser 4 § 4 – Laufzeit Die Vereinbarung tritt mit Inkrafttreten des Konzessionsvertrages Wasser vom Kraft und endet mit Außerkrafttreten dieses Konzessionsvertrages. in § 5 – Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso ein Abweichen von dieser Schriftformklausel. (2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen. (3) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen. Insbesondere werden die Vertragspartner im Falle einer behördlichen Beanstandung oder einer gerichtlichen Feststellung zur Erforderlichkeit einer weitergehenden Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Löschwasserbereitstellung Gespräche mit dem Ziel einer Anpassung des Pauschalbetrages führen. (4) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. (5) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover. (6) Dieser Vertrag wird in drei Urschriften gefertigt. Die erste und zweite Urschrift erhält die Stadt, die dritte Urschrift die Gesellschaft. Hannover, den Hannover, den .......................................................... Landeshauptstadt Hannover ........................................................ Stadtwerke Hannover AG Informationsdrucksache Landeshauptstadt In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung An die Ratsversammlung (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen i 1881/2013 1 Zu TOP BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Beteiligungsbericht 2013 Mit diesem Beteiligungsbericht legt die Verwaltung den jährlichen Bericht über die städtischen Unternehmen vor. Grundlage für die Analyse der Unternehmensdaten bildet die Fünfjahresübersicht als die kontinuierliche Fortschreibung der wirtschaftlichen Daten der Unternehmen. Der Schwerpunkt dieses Berichtes ist die Darstellung und Analyse des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2012 der unmittelbaren Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover. Im Rahmen der Ist-Analyse wird auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage eingegangen. Bei Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Hannover mehr als 35 % der Anteile hält, sind unter der Überschrift "Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen" alle Tochtergesellschaften, an denen die jeweilige Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt ist, erläutert. Mit der Vorlage dieses Berichtes wird die nach dem NKomVG gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines Beteiligungsberichtes erfüllt. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Bei der Berichterstattung über die Beteiligungen ergibt sich keine spezifische Betroffenheit. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 20.2 Hannover / 04.09.2013 -1- BETEILIGUNGSBERICHT 2013 Eigengesellschaften/Beteiligungen/Städtische Betriebe Aufgaben/Leistungen/Wirtschaftlichkeit Jahresabschlüsse 2012 LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Landeshauptstadt LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Der Oberbürgermeister Fachbereich Finanzen Beteiligungsmanagement Johannssenstraße 10 30159 Hannover Redaktion: Dezernat II Fachbereich Finanzen Weitere Informationen: Fachbereich Finanzen Beteiligungsmanagement Telefon: 0511 168-46253 Telefax: 0511 168-46230 E-Mail: [email protected] Stand: August 2013 www.hannover.de Vorwort Die Verwaltung legt mit dem Beteiligungsbericht 2013 den jährlichen Bericht über die städtischen Unternehmen vor. Der Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2012. Der vorliegende Beteiligungsbericht behandelt auch die wesentlichen Tochterunternehmen der Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Hannover mit mehr als 35 % und die jeweilige Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt ist. Des Weiteren sind in diesem Bericht die Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover enthalten. Die Landeshauptstadt erfüllt einen großen Teil ihrer kommunalen Aufgaben außerhalb der „Kernverwaltung“ in wirtschaftlich geführten Unternehmen (Beteiligungen und Eigenbetrieben). Die Bedeutung der wirtschaftlichen Beteiligungen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dieser Prozess wird durch veränderte Rahmenbedingungen, wie z.B. die Verringerung des kommunalen Handlungsspielraumes im Bereich der Investitionstätigkeit und die Belastung der städtischen Haushalte aufgrund zusätzlich übertragener Aufgaben, noch verstärkt. Insbesondere in Zeiten knapper Finanzressourcen gewinnt die Frage an Bedeutung, durch wen und in welcher Form (z.B. auch durch die verschiedensten Formen der Public Privat Partnership (PPP) und andere Kooperationsmodelle) die vielfältigen kommunalen Aufgaben optimal erfüllt werden können. Abschließend möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die an der Erstellung des Beteiligungsberichtes mitgearbeitet haben. Dieser Dank gilt auch den Beschäftigten der Unternehmen. Hannover, im August 2013 Dr. Marc Hansmann Stadtkämmerer Beteiligungsbericht 2013 -1- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite I. II. Allgemeiner Teil • Übersicht über die Unternehmen der Landeshauptstadt Hannover ......................................5 • Entwicklungen/Veränderungen seit 2008 ...........................................................................6 • Investitionen, Gesamtleistungen u. Gesamteinnahmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter .........................................................................................7 • Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ......................................................................10 • Steuerung der Beteiligungen ..............................................................................................10 • Gesamtübersicht zum 31.12.2012 ......................................................................................12 • Gender-Umfrage bei den städtischen Beteiligungen ..........................................................14 Landeshauptstadt Beteiligungen der Lande shauptstadt Hannover in privater Rechtsform Mehrheitsbeteiligungen • union-boden gmbh - Allgemeine Angaben ........................................................................................................23 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen .......................29 • Hafen Hannover GmbH - Allgemeine Angaben ........................................................................................................33 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen .......................38 • Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) - Allgemeine Angaben ........................................................................................................43 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen .......................50 • Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH) - Allgemeine Angaben ........................................................................................................55 - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ................................................59 • infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH - Allgemeine Angaben.................................................................................................63 - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ........................................66 • üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG - Allgemeine Angaben.................................................................................................69 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ...............79 • Stadtwerke Hannover AG - Allgemeine Angaben.................................................................................................83 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ...............99 -2- Inhaltsverzeichnis Beteiligungsbericht 2013 Seite • • hannoverimpuls GmbH - Allgemeine Angaben ......................................................................................................103 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................111 • hannover.de Internet GmbH - Allgemeine Angaben...............................................................................................115 - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ......................................118 • Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) - Allgemeine Angaben...............................................................................................121 Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen .......................................126 GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH - Allgemeine Angaben ......................................................................................................129 - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ..............................................132 Minderheitsbeteiligungen inderheitsbeteiligungen • Deutsche Messe AG - Allgemeine Angaben ......................................................................................................135 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................146 • Sommerlager Otterndorf Energie GmbH - Allgemeine Angaben ......................................................................................................151 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................154 • Misburger Hafengesellschaft mbH - Allgemeine Angaben ......................................................................................................157 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................161 • Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH - Allgemeine Angaben ......................................................................................................165 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................172 • Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH - Allgemeine Angaben ......................................................................................................177 - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ..............................................180 • Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH - Allgemeine Angaben ......................................................................................................183 - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ...............................................186 • proKlima GbR - Allgemeine Angaben ......................................................................................................189 - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ............................................................................193 Beteiligungsbericht 2013 -3- Inhaltsverzeichnis Seite III. IV. V. • Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH - Allgemeine Angaben ......................................................................................................195 - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ............................................................................200 • Niedersächsische Landgesellschaft mbH ..........................................................................203 Städtische Betriebe der Landeshauptstadt Hannover • Hannover Congress Centrum (HCC) - Allgemeine Angaben ......................................................................................................205 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................209 • Stadtentwässerung Hannover - Allgemeine Angaben ......................................................................................................213 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................217 • Städtische Häfen Hannover - Allgemeine Angaben ......................................................................................................221 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................226 • Städtische Alten- und Pflegezentren - Allgemeine Angaben ......................................................................................................231 - Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................235 Interkommunale Zusammenschlüsse und Sondervermögen • Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT)..................................................239 • Sparkasse Hannover .........................................................................................................247 • Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover ...................................................................249 • Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) ...................................................257 Anlagen • Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................................266 • Rechtsformen ...................................................................................................................268 • Kennzahlen im Überblick ..................................................................................................270 • Abkürzungsverzeichnis .....................................................................................................274 Allgemeiner Teil -4- Beteiligungsbericht 2013 Allgemeiner Teil Am 01.11.2011 ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten, in dem die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO), die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO), das Gesetz über die Region Hannover (GRegH), das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (Göttingen-Gesetz) und die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften (BekVO-Kom) zusammengefasst werden. Eine Gegenüberstellung der §§ der NGO und der neuen §§ des NKomVG ist im Abschnitt V. Anlagen - Rechtliche Rahmenbedingungen zu finden. Mit der Vorlage dieses Berichtes wird die gesetzliche Verpflichtung nach § 151 NKomVG zur Vorlage eines Beteiligungsberichtes erfüllt. Zu den notwendigen Inhalten wird auf Abschnitt „V. Anlagen – Rechtliche Rahmenbedingungen“ verwiesen. Ziel des Beteiligungsberichtes ist es, primär den Vertretern in den Gremien der Landeshauptstadt Hannover, aber auch der Aufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit, einen umfassenden Überblick über die Unternehmen zu geben, an denen die Landeshauptstadt Hannover beteiligt ist. Im Vordergrund steht dabei die Analyse und Entwicklung der Unternehmen. Grundlage für die Analyse der Unternehmensdaten bildet die Fünfjahresübersicht, also die kontinuierliche Fortschreibung der wirtschaftlichen Daten der Unternehmen. Der vorliegende Beteiligungsbericht 2013 findet seinen Schwerpunkt in der Darstellung und Analyse der Jahresabschlüsse 2012 der unmittelbaren Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover. Neben allgemeinen Informationen wie Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital, Gesellschafter, Geschäftsführer, wird auch auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und die öffentliche Zweckerfüllung eingegangen. Im Rahmen der Ist-Analyse wird auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage eingegangen. Im Bericht 2013 sind bei Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Hannover mehr als 35 % der Anteile hält, unter dem Titel „Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen“ alle Tochterunternehmen, an denen die Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt ist, erläutert. Neben den Eigengesellschaften und Beteiligungen sind in diesem Beteiligungsbericht die städtischen Betriebe der Landeshauptstadt Hannover sowie die interkommunalen Zusammenschlüsse enthalten; letztere aus rein informativen Gründen, nicht im Rahmen einer Berichtspflicht. Beteiligungsbericht 2013 -5- Übersicht über die Unternehmen der Landeshauptstadt Hannover (einschließlich mittelbarer Beteiligungen – VVG-Konzern und hannoverimpuls ) Allgemeiner Teil Allgemeiner Teil -6- Beteiligungsbericht 2013 Entwicklungen/Veränderungen seit 2008 • Gründung und Beteiligung an der Hannover Holding für Wirtschaft, Marketing und Tourismus GmbH zum 01.01.2008 • Verschmelzung der Hannover Marketing GmbH (HMG) mit der Hannover Tourismus GmbH (HTG) zur Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) am 03.06.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 • Verschmelzung der hannoverimpuls GmbH mit der Existenzgründungszentrum Hannover GmbH und der Technologie-Centrum Hannover GmbH zum 01.01.2009 • Übertragung der Anteile an der Deutschen Messe AG von der Freien Hansestadt Bremen auf die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH und die Landeshauptstadt Hannover in 2010. Der Anteil der Landeshauptstadt Hannover erhöht sich auf 49,87 %. • Mit Beschluss der Drucksache Nr. 1911/2010 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 28.10.2010 einer Beteiligung an der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH zugestimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Landeshauptstadt Hannover nur indirekt durch die Mitgliedschaft in dem Verein Kommunen an der Gesellschaft beteiligt. • Mit schuldrechtlicher Wirkung zum 01.01.2011 hat die Landeshauptstadt Hannover 0,11 % der Anteile an der GBH von der Sparkasse Hannover übernommen. • Verschmelzung der Hannover Holding für Wirtschaft, Marketing und Tourismus GmbH auf die hannoverimpuls GmbH zum 01.01.2011. • Beteiligung an der Hannoverschen Informationstechnologien AöR (HannIT) seit dem 01.07.2011 Die wachsende Bedeutung der Unternehmen erfordert grundsätzlich eine enge Einbindung in eine koordinierte Stadtpolitik sowie gesteigerte Anforderungen an die Steuerung und Koordinierung der Unternehmen. Investitionen, Gesamtleistungen und Gesamteinnahmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Landeshauptstadt Hannover ist zurzeit insgesamt an 15 Unternehmen unmittelbar und an 5 Unternehmen mittelbar beteiligt (Beteiligungsunternehmen). Vier weitere wirtschaftliche Unternehmen bzw. Einrichtungen führt die Landeshauptstadt Hannover als städtischen Betrieb, d.h. in rechtlich unselbständiger Form. Hinzu kommen mehr als siebzig Tochter- und Enkelgesellschaften der wirtschaftlichen Unternehmen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Investitionen der städtischen Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Hannover zurzeit unmittelbar oder mittelbar mindestens 25 % der Anteile hält. Beteiligungsbericht 2013 -7- Allgemeiner Teil Investitionen 2008 – 2012 in TEUR 2008 2.010 518 15.049 0 21.238 20.831 106.972 2009 11.080 249 19.362 0 27.723 12.995 600.485 2010 21.761 1 20.547 0 27.624 15.296 443.615 2011 16.037 0 20.664 0 26.567 104.347 120.503 2012 6.549 611 33.006 0 29.236 10.209 85.264 4.124 3.319 1 46 3 10 72 17.467 3 5 24.555 42 48 24.025 28.063 1 20 0,4 16.117 0 6 34.374 53 57 0 47 1 65 0 49.476 0 57 22.593 37 27 536 29 247 27 33.158 0 140 38.634 7 8 278 294 178 0 32.646 0 582 17.690 3 6 216.313 774.610 601.147 360.904 216.552 1.726 9.705 875 9.081 126.557 15.654 3.138 2.285 595 15.469 1.671 2.466 1.657 20.623 4.846 2.249 4.362 22.304 6.541 2.268 Investitionen der städtischen Betriebe 21.387 147.634 20.201 29.375 35.475 Investitionen Landeshauptstadt Hannover - Kernhaushalt 81.404 225.970 85.022 109.434 103.899 union-boden gmbh Hafen Hannover GmbH Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG Stadtwerke Hannover AG Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH hannoverimpuls GmbH Existenzgründungszentrum Hannover GmbH Technologie-Centrum Hannover GmbH hannover.de Internet GmbH Hannover Marketing und Tourismus GmbH GENAMO GmbH Deutsche Messe AG 1) Sommerlager Otterndorf Energie GmbH Misburger Hafen GmbH Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Investitionen der ausgewählten Beteiligungsunternehmen Hannover Congress Centrum 2) Stadtentwässerung Hannover Städtische Häfen Hannover Städtische Alten- und Pflegezentren 1) Konzernangaben 2) beinhaltet in 2009 eine Kapitalmaßnahme in Höhe von 125.000 TEUR an die Deutsche Messe AG 3) vorläufig Vergleich der Investitionen Mio. EUR Den Investitionen der ausgewählten Beteiligungsunternehmen wurden vergleichsweise die Investitionen der Landeshauptstadt Hannover sowie der städtischen Betriebe gegenübergestellt. Im Jahr 2012 wurden rd. 61,2 % (Vorjahr: 72,5 %) des gesamten Investitionsvolumens durch die Beteiligungsunternehmen realisiert. 800 700 600 500 400 300 200 100 0 2008 2009 2010 2011 2012 Beteiligungsunternehmen Landeshauptstadt Hannover einschl. städtischer Betriebe 3) Allgemeiner Teil -8- Beteiligungsbericht 2013 Gesamtleistungen und ordentliche Erträge 2008 – 2012 in TEUR union-boden gmbh Hafen Hannover GmbH Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG Stadtwerke Hannover AG Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH hannoverimpuls GmbH Existenzgründungszentrum Hannover GmbH Technologie-Centrum Hannover GmbH hannover.de Internet GmbH Hannover Marketing und Tourismus GmbH GENAMO GmbH Deutsche Messe AG 1) Sommerlager Otterndorf Energie GmbH Misburger Hafen GmbH Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Gesamtleistungen der ausgewählten Beteiligungsunternehmen Hannover Congress Centrum Stadtentwässerung Hannover Städtische Häfen Hannover Städtische Alten- und Pflegezentren Gesamtleistung der städtischen Betriebe Ordentliche Erträge Landeshauptstadt Hannover - Kernhaushalt 2008 11.461 2.314 82.686 7 2009 11.293 2.141 85.450 10 2010 11.458 2.278 85.126 68 2011 12.123 2.155 84.017 49 2012 13.468 2.462 86.532 67 2.876 9.035 11.158 13.273 10.997 214.814 221.341 204.425 193.426 186.600 3.114.832 3.185.231 2.770.673 2.944.983 2.808.818 311 5.824 442 3.351 368 7.804 823 264.757 156 1.186 147.810 1.611 4.008 528 9.349 346 7.973 471 233.069 140 1.186 142.063 1.957 4.047 556 9.034 533 7.932 324 220.221 133 1.272 138.970 2.359 3.883 12.356 429 7.196 528 305.279 148 1.249 146.101 1.978 5.094 13.131 686 7.230 294 262.327 150 1.215 145.428 2.056 4.084 3.867.441 3.915.630 3.470.403 3.730.384 3.545.545 15.202 94.259 13.513 22.536 16.090 93.539 13.082 24.163 15.526 95.541 14.448 24.697 17.433 101.084 15.947 24.956 17.094 100.553 16.370 25.319 145.510 146.874 150.212 159.420 159.336 1.614.323 1.460.023 1.807.847 1.689.005 1.839.601 1) Konzernangaben 2) vorläufig Vergleich der Gesamtleistungen und ordentliche Erträge 4.000 3.000 Mio. EUR Als Vergleichsgröße für die Gesamtleistungen der ausgewählten Beteiligungsunternehmen wurden die ordentlichen Erträge für die „Kernverwaltung“ (bis 2011: Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes) herangezogen. Die Summe der Gesamtleistungen beträgt für das Geschäftsjahr 2012 rd. 3,54 Mrd. EUR (Vorjahr: rd. 3,73 Mrd. EUR). Die ordentlichen Erträge der Landeshauptstadt Hannover sowie der städtischen Betriebe betrugen für das Geschäftsjahr 2012 rd. 1,97 Mrd. EUR (Vorjahr: rd. 1,83 Mrd. EUR). 2.000 1.000 0 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtleistung Beteiligungsunternehmen Ordentliche Erträge Landeshauptstadt Hannover einschl. städtischer Betriebe 2) Beteiligungsbericht 2013 -9- Allgemeiner Teil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2008 – 2012 (nach Vollstellen) 2008 42 7 133 5 1.866 2.473 2009 41 8 138 5 1.886 2.442 2010 41 7 138 5 1.914 2.420 2011 38 7 137 5 1.933 2.418 2012 36 8 139 6 1.962 2.385 Sommerlager Otterndorf Energie GmbH 1) Misburger Hafen GmbH Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ausgewählten Beteiligungsunternehmen 1 25 2 34 5 34 894 4 717 13 9 1 52 5,5 36 886 5 703 17 10 1 54 6 38 873 4 698 19 11 54 6 39 936 3 689 18 11 53 7 42 1.039 3 685 18 11 6.264 6.235 6.229 6.294 6.394 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Hannover davon Hannover Congress Centrum Stadtentwässerung Hannover Städtische Häfen Hannover Städtische Alten- und Pflegezentren 8.194 164 457 84 419 8.193 150 453 81 454 8.181 128 455 84 451 8.160 126 458 83 450 8.155 136 459 95 462 union-boden gmbh Hafen Hannover GmbH Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH 1) infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG Stadtwerke Hannover AG Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH hannoverimpuls GmbH Existenzgründungszentrum Hannover GmbH Technologie-Centrum Hannover GmbH hannover.de Internet GmbH Hannover Marketing und Tourismus GmbH GENAMO GmbH 1) Deutsche Messe AG 2) 1) 2) beschäftigt keine hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzernangaben Allgemeiner Teil - 10 - Beteiligungsbericht 2013 Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt. Grundsätzlich sollen die Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen, soweit das mit ihrer Aufgabe der Erfüllung des öffentlichen Zwecks in Einklang zu bringen ist. In der folgenden Aufstellung werden diejenigen Finanzbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und ihren Unternehmen dargestellt, die direkt aus dem gesellschaftsrechtlichen bzw. eigenbetriebsrechtlichen Verhältnis resultieren. Darüber hinaus sind Leistungen aus der Kon- zessionsabgabe aufgeführt. Des Weiteren sind die Gewinnabführung der Städtischen Häfen sowie die Eigenkapitalverzinsung der Stadtentwässerung Hannover sowie Zuschüsse an die Eigenbetriebe in der Tabelle enthalten. Weitere Leistungsbeziehungen zwischen den Unternehmen und der Landeshauptstadt Hannover sind nicht berücksichtigt. Dargestellt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Landeshauptstadt Hannover, die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Geldflüsse zwischen der Landeshauptstadt Hannover und den Unternehmen wider; sie müssen wegen zum Teil komplizierter Verrechnungsregeln nicht zwingend mit den in der Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen angegebenen Werten übereinstimmen. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2008 – 2012 in TEUR 2008 2009 2010 2011 2012 69.180 62.680 59.617 71.587 81.410 340 699 1.014 1.004 0 41.745 37.524 39.316 42.872 36.846 Sonstiges1) 8 0 0 0 0 Einnahmen 111.272 100.903 99.947 115.463 118.256 10.420 38.993 10.668 10.478 11.559 4.500 0 0 0 0 3 125.000 1 41 0 388 1.918 756 1.002 184 Ausgaben 15.311 165.911 11.425 11.521 11.743 Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 95.961 -65.008 88.521 103.942 106.514 Dividenden/Gewinnausschüttungen Erstattungen Kapitalertragsteuer Konzessionsabgabe Zuweisungen/Zuschüsse Aufstockung Kapitalrücklagen Kapitalmaßnahmen Sonstiges2) 1) beinhaltet Veräußerungserlöse 2) beinhaltet Kosten für Anteilsverkäufe sowie Investitionszuschüsse Stand: Juli 2013 Steuerung der Beteiligungen Der Steuerung der wirtschaftlichen Unternehmen durch die zuständigen Organe der Landeshauptstadt Hannover kommt eine besondere Bedeutung zu. Nach § 150 NKomVG überwacht und koordiniert die Kommune ihre Unternehmen und Einrichtungen sowie Beteiligungen an ihnen im Sinne der zu erfüllenden öffentlichen Zwecke. (Beteiligungsmanagement). Zweck und Aufgabe des Beteiligungsmanagements ist es, durch Koordinierung und Überwachung zu gewährleisten, dass die Unterneh- Beteiligungsbericht 2013 - 11 - men neben der Verfolgung ihrer originären unternehmerischen Ziele (z.B. Gewinnerzielung) die öffentlichen Zwecke verfolgen, die Grundlage der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde sind. Darüber hinaus gehören zum Beteiligungsmanagement klassischerweise die Beteiligungspolitik und -verwaltung, das Beteiligungscontrolling und die Mandatbetreuung. Inhaltlich erstreckt sich das Beteiligungsmanagement auf die Einwirkung auf die strategischen Unternehmensziele, ihre Koordinierung mit den Gesamtinteressen der Landeshauptstadt Hannover, die konsequente Verfolgung der Ziele mit den Mitteln des Kommunal- und Gesellschaftsrecht, vor allem über die Vertreter der Gemeinde in den Organen der Unternehmen sowie die Überwachung der Geschäftsentwicklung und der Zielerreichung. Die Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Rates, die die strategische Steuerung der wirtschaftlichen Unterneh- Allgemeiner Teil men betreffen, wird durch den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung wahrgenommen. Die Bedeutung der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Hannover in Form von rechtlich selbständigen Gesellschaften und städtischen Betrieben wird aufgrund stetig zunehmender Aufgaben, der Veränderung sowie Liberalisierung der Märkte und der finanziellen Lage der Landeshauptstadt Hannover, die zu restriktivem Umgang mit Vermögenswerten zwingt, weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund erhält die Steuerung und Koordinierung der kommunalen Beteiligungen zunehmende Bedeutung und erfordert eine Intensivierung, um eine ganzheitliche Steuerung des „Konzerns Stadt“ durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover zu ermöglichen. - 12 - Allgemeiner Teil Gesamtübersicht zum 31.12.2012 Beteiligungsbericht 2013 Kapitalanteile der LHH Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Bilanzsumme % TEUR TEUR TEUR TEUR 1 2 3 4 5 Beteiligungen: union-boden gmbh 100,00 86.896 1.314 23.754 88.323 Hafen Hannover GmbH 100,00 10.817 575 2.924 11.392 90,00 512.243 50.964 154.798 563.618 80,49 271.524 53.231 300.831 324.755 Gesellschaft für Bauen u. Wohnen Hannover mbH (GBH) Versorgungs- u. Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) >> infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH 100,00 122.410 14.902 100 137.312 >> üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG * 98,38 219.807 70.163 134.234 289.980 >> Stadtwerke Hannover AG * 75,09 1.310.317 352.144 425.227 1.665.830 50,00 28.188 3.541 27.984 31.918 >> hannover.de Internet GmbH **100,0 303 298 244 606 >> Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) **50,00 212 853 574 1.085 GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH 50,00 57 100 79 157 Deutsche Messe AG (Konzern) 49,87 257.918 74.590 183.691 333.532 Sommerlager Otterndorf Energie GmbH 45,00 291 105 180 397 Misburger Hafen GmbH 39,66 1.554 3.487 758 5.041 Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH 35,00 291.448 11.039 95.117 303.638 Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH 25,45 50 484 92 534 Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH 25,00 60 1.882 161 1.969 Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH 5,20 23 196 27 219 Niedersächsische Landgesellschaft mbH 0,12 5.848 148.915 63.195 154.826 Hannover Congress Centrum 32.354 5.267 17.377 37.635 Stadtentwässerung Hannover 790.644 69.039 482.035 859.736 49.928 3.592 28.047 53.520 52.143 4.204 24.207 56.347 hannoverimpuls GmbH * Städtische Betriebe: Städtische Häfen Hannover Städtische Alten- und Pflegezentren * der VVG ** der hannoverimpuls - 13 - Beteiligungsbericht 2013 Allgemeiner Teil Eigenkapitalquote Cashflow Personalaufwandsquote Anzahl % TEUR TEUR 12 13 14 15 Umsatzerlöse Personalkosten Sachkosten Jahresergebnis Abschreibungen Investitionen Mitarbeiter/ Innen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 6 7 8 9 10 11 13.171 1.811 5.252 1.060 2.604 6.548 36 27 4.399 14 1.611 314 1.100 35 983 611 8 58 341 19 80.180 7.875 43.311 7.278 14.554 33.006 139 27 21.697 10 - 58 687 29.402 - 0 - 93 29.402 - 10.146 539 24.525 -29.837 1) 10.951 29.236 6 0,1 -18.886 5 141.681 97.410 92.405 -18.305 1) 17.108 10.209 1.962 46 -2.198 69 196.362 2.381.870 114.394 2) 48.597 85.264 2.385 26 199.946 7 2.641.255 2.501 3.318 9.600 -305 146 278 53 88 -159 25 645 363 176 3 157 294 7 40 158 56 6.196 1.570 5.493 8 153 178 42 53 161 25 294 5 276 0 13 0 - 36 11 2 251.257 84.436 172.830 -19.819 19.275 32.646 1.039 55 1.051 34 148 - 49 31 47 0 - 45 78 - 781 106 735 312 27 582 3 43 351 14 137.819 39.923 78.220 -2.513 22.419 17.690 685 31 20.260 29 429 1.174 849 7 25 3 18 17 -288 57 4.077 1.086 2.849 60 28 6 11 8 98 27 670 80 1.140 2 10 9 3 12 12 12 61.296 14.282 51.978 4.596 351 982 264 - - - 15.541 8.241 10.007 5.644 1.986 4.362 136 46 -1.677 48 97.862 25.041 32.305 10.415 26.598 22.304 459 58 37.013 26 14.502 4.752 7.148 1.170 1.772 6.541 95 52 3.845 33 24.275 19.509 4.534 -1.998 2.354 2.268 462 43 - 80 1) Jahresergebnis vor Verlustübernahme bzw. Gewinnabführung 2) Jahresergebnis vor Gewinnabführung und Ausschüttung auf Genussscheinkapital - 14 - Allgemeiner Teil Beteiligungsbericht 2013 Gender-Umfrage bei den städtischen Beteiligungen Auftrag der Politik an die Verwaltung Ende des Jahres 2010 hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung erstmalig beauftragt, eine Bestandsaufnahme über die geschlechterspezifische Verteilung der Beschäftigten und zu Maßnahmen zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ausgewählten städtischen Beteiligungen durchzuführen. Die Ergebnisse dieser erstmaligen Umfrage zum Stichtag 31.12.2010 sind der Drucksache Nr. 1111/2011 zu entnehmen. An diese Umfrage anknüpfend war es Wunsch und erneuter Auftrag der Politik, dass regelmäßige Erhebungen zu den oben genannten Themen bei allen städtischen Beteiligungen durchgeführt und die Ergebnisse im jährlichen Beteiligungsbericht dargestellt werden. Insbe- sondere sollte hierbei eine differenzierte Darstellung des Frauen- bzw. Männeranteils insgesamt und auf den unterschiedlichen Führungsebenen der einzelnen Unternehmen mit städtischer Beteiligung erfolgen. In Erfüllung dieses Auftrages hat die Verwaltung 2013 eine erneute Umfrage bei den städtischen Beteiligungen durchgeführt, um sowohl den jeweils aktuellen Frauen- bzw. Männeranteil als auch die Maßnahmen zur Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Stichtag 31.12.2012 zu ermitteln. In die Umfrage wurden alle im Beteiligungsbericht aufgeführten Beteiligungen sowie die Sparkasse Hannover und der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) aufgenommen. Darstellung der Ergebnisse insgesamt Der Frauenanteil in allen untersuchten Unternehmen und bezogen auf alle dort Beschäftigten beträgt im arithmetischen Mittel 30,7 %. (Vorjahr: 30,5 %). Somit liegt der Männeranteil im arithmetischen Mittel bei 69,3 % (Vorjahr: 69,5 %). Bei der nachstehenden differenzierten Darstellung des Frauenanteils auf den einzelnen Führungs- ebenen muss darauf hingewiesen werden, dass die Führungsebenen bei den Unternehmen aufgrund von Unterschieden in der Unternehmensfunktion und -struktur sowie der Rechtsform verschiedenartig ausgeprägt sind. Zur Vergleichbarkeit wurden dennoch die jeweils obersten vier Ebenen ausgewertet, auch wenn nicht jedes Unternehmen alle vier Führungsebenen aufweist. Gesamtaufteilung nach Führungsebenen Fü h ru n g seb en en 1 . E b en e 2 . E b en e 3 . E b en e 4 . E b en e 2011 Gesamtzah l An zah l Fü h ru n g sk räfte Frau en 26 1 106 26 287 51 242 52 Frau en an teil 3,8% 24,5% 17,8% 21,5% 2012 Gesamtzah l An zah l Fü h ru n g skräfte Frau en 27 1 108 29 280 53 256 61 Fü h ru n g seb en en 1 . E b en e 2 . E b en e 3 . E b en e 4 . E b en e 2011 Gesamtzah l An zah l Fü h ru n g sk räfte M än n er 26 25 106 80 287 236 242 190 2012 M än n er- Gesamtzah l An zah l an teil Fü h ru n g skräfte M än n er 96,2% 27 26 75,5% 108 79 82,2% 280 227 78,5% 256 195 Frau en an teil 3,7% 26,9% 18,9% 23,8% M än n eran teil 96,3% 73,1% 81,1% 76,2% - 15 - Beteiligungsbericht 2013 Die Darstellung des Frauenanteils in den Führungsebenen der einzelnen Unternehmen Allgemeiner Teil findet sich in der Tabelle am Ende dieses Abschnittes. Übersicht der Ergebnisse der einzelnen Unternehmen U n tern eh men 2011 Gesamtzah l Frau en an teil B esch äftig te An zah l Frau en 2012 Gesamtzah l Frau en an teil B esch äftig te An zah l Frau en u nion-bo den gmbh 48,8% 41 20 41,5% 41 17 Hafen Hann over GmbH 12,5% 8 1 11,1% 9 1 52,0% 150 78 51,0% 153 78 Gesellsch aft für Bauen und W ohnen Hannover mbH Verso rgung s- u. Verkehrsgesell schaft Hanno ver mbH in fra Infrastru kturgesellsch aft Regio n Han nover Gmb H ü stra Hanno versche Verkehrsb etrieb e AG keine hauptamtl. Beschäftigten keine hauptamtl. Beschäftigten 33,3% 9 3 22,2% 9 2 13,5% 1.952 264 14,1% 1.974 279 Stadtwerke Hanno ver AG 22,5% 2.537 571 22,6% 2.593 585 h ann overimpu ls GmbH 66,7% 54 36 66,0% 53 35 h ann over.de Internet GmbH 50,0% 6 3 50,0% 6 3 71,8% 39 28 78,0% 41 32 Hanno ver Marketing und T ourismus GmbH GE NAMO Gesellschaft zur En twicklu ng des Nah erholu ngsgebietes MisburgOst mb H Deutsche Messe AG keine hauptamtl. Beschäftigten 54,2% 783 424 keine hauptamtl. Beschäftigten 53,4% 786 420 Sommerlager Otterndorf E nergie Gmb H keine hauptamtl. Beschäftigten Misburger Hafengesellschaft mbH 0,0% 4 0 0,0% 4 0 18,6% 693 129 19,9% 692 138 66,7% 21 14 69,6% 23 16 66,7% 12 8 66,7% 12 8 Flugh afen Hanno ver-Lang enh agen GmbH Klimaschutzag entur Region Hanno ver GmbH Gesellsch aft für Verkehrsförderu ng mbH p ro Klima GbR Metrop olregio n Hanno ver B raunschweig Gö ttin gen Wolfsburg GmbH Niedersäch sische Landgesellschaft mbH siehe Angaben der Stadtwerke überwiegend zugewiesenes Personal keine hauptamtl. Beschäftigten siehe Angaben der Stadtwerke überwiegend zugewiesenes Personal 46,4% 248 115 47,3% 262 124 Sparkasse Han nover 58,3% 2.345 1.367 58,2% 2.354 1.369 Z weckverban d Ab fallwirtschaft Regio n Han nover (aha) 10,3% 1.709 176 10,5% 1.666 175 Gesamt Frauenan teil 30,5% 10 .611 3.2 37 30,7% 1 0.678 3.28 2 Gesamt Män neranteil 69,5% 7.3 74 69,3% 7.39 6 Allgemeiner Teil - 16 - Beteiligungsbericht 2013 Maßnahmen der einzelnen Unternehmen zu den Themenkreisen Frauenförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie unionunion-boden gmbh Weiter geführte Maßnahmen • Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. temporär verkürzte Wochenarbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung Hafen Hannover GmbH • Eine Förderung wird aufgrund der Aufgabenstellung und der Personalanzahl z.Zt. nicht durchgeführt Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) Weiter geführte Maßnahmen • Flexible Arbeitszeitgestaltung • Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuung • Bereits während der Elternzeit: Rückkehr auf alte Stelle mit gewünschter Stundenzahl • Möglichkeit zur Telearbeit • Arbeitsplatz- und Gehaltsgruppengarantie im Anschluss an Elternzeit infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH Weiter geführte Maßnahmen • Flexible Arbeitszeitgestaltung • Finanzielle Unterstützung bei der Qualifizierung üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG Weiter geführte Maßnahmen • Zertifizierung nach dem Audit „berufundfamilie“ • Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. Zweischichtpläne, Förderung von Teilzeitarbeit • Möglichkeit zur Telearbeit • Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen • Kontakthaltestrategien zu MitarbeiterInnen während der Elternzeit • Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit • Gründung eines Arbeitskreises zur Erhöhung des Frauenanteils Stadtwerke Hannover AG Weiter geführte Maßnahmen • 2-jähriges individuelles Personalentwicklungsprogramm • Rezertifizierung nach dem Audit „berufundfamilie“ am 29.05.2013 • Flexible Arbeitszeitgestaltung • Möglichkeit zur Telearbeit • Gesundheitsmanagement • Hilfe in familiären Notfällen • Kinderkrippe • Feriencamp für MitarbeiterInnenkinder • Lebensarbeitszeitkonten • Jährliche MA-Befragung, ob Maßnahmen bekannt und ausreichend sind • Eltern-Kind-Büro • Verbesserte Bekanntmachung der Angebote (z.B. über Intranet, Broschüren, Mitarbeiterzeitschrift) • Bündelung von Informationen bezüglich der Pflege von Angehörigen im Intranet • Betriebsvereinbarung über die Einführung von Elementen des flexiblen Schichtdienstes • Möglichkeit des Zugriffs aufs Intranet von zu Hause aus für Mitarbeitende in Freistellungsphasen Neue Maßnahmen • Entwicklung neuer Angebote zur Personalentwicklung von Mitarbeitenden und Führungskräften zu familienbewußter Personalführung • Sensibilisierung der Führungskräfte zu Fortbildungsangeboten für Mitarbeitende in Familienzeiten • Schaffung neuer Unterstützungsangebote für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen hannoverimpuls GmbH Weiter geführte Maßnahmen • Flexible Arbeitszeitgestaltung Beteiligungsbericht 2013 - 17 - Allgemeiner Teil hannover.de Internet GmbH Misburger Hafengesellschaft mbH Weiter geführte Maßnahmen • Vertrauensarbeitszeit • Eine Förderung wird aufgrund der Aufgabenstellung und der Personalanzahl z.Zt. nicht durchgeführt Hannover Marketing und Tourismus GmbH Flughafen HannoverHannover-Langenhagen GmbH: Weiter geführte Maßnahmen • Schaffung von Teilzeit-Arbeitsplätzen Deutsche Messe AG Weiter geführte Maßnahmen • Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. Gleitzeitregelung ohne Kernzeit, Job-Sharing, jede mögliche Teilzeit-/Jahresteilzeitregelung, Möglichkeit zur Home-Office-Tätigkeit, großzügige Handhabung bei gewünschter Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit • Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit, z.B. Vertretungseinsätze • Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. Coaching „Supervision“ für weibliche Führungskräfte, Workshopreihe „Gespräch - Verhandlung - Präsentation“ für Frauen • Betriebskinderkrippe • Kinderbetreuungszuschuss • Ferienbetreuungsangebot für MitarbeiterInnenkinder • Rücksichtnahme auf familiären Belange, d.h. Vorrang bei der Urlaubsplanung, Aufgabenzuteilung/ Dienstreisen, Besprechungstermine in Anwesenheitszeiten von Teilzeitbeschäftigen, Unterbrechung der Beschäftigung • Versetzungsmöglichkeiten, d.h. die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz zur Erleichterung der Lebenssituation • Individuelle Schulung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung • Informationsmöglichkeiten, d.h. werdende Mütter werden durch die Abteilung Personal & Organisation mit einer eigens entwickelten Broschüre über alles Wissenswerte zu Mutterschutz- und Elternzeitfragen informiert Neue Maßnahmen • Gewährung einer Auszeit (Sabbatical) • Jede mögliche Elternzeitregelung (auch für Väter) Weiter geführte Maßnahmen • Kontinuierliche Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte • Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. WunschDienstplan- Gestaltungen im Schichtbetrieb • Konzept zur Demografie und zum Gesundheitsmanagement: Pro Zukunft • Vermittlung von Kinderferienbetreuung • Familienbeauftragte/r • Eltern-Kind-Büro • Betriebsrestaurant auch für Familienangehörige geöffnet • Einführung von Lebensarbeitszeitkonten • Unternehmensweiter Ausbau der MitarbeiterInnen-Gespräche • Organisation Kinderfreizeit 2012 und 2013 • Errichtung einer Kinder-Notfallbetreuung • Errichtung einer Beratungsstelle zum Thema Pflege Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Weiter geführte Maßnahmen • Flexible Arbeitszeitgestaltung • Möglichkeit zur Telearbeit Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) Weiter geführte Maßnahmen • Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. Schaffung von Teilzeitstellen, Gleitzeitregelungen für Vollzeitbeschäftigte, Freizeitausgleich bei Überstunden • Wohnortnahe Umsetzung von MitarbeiterInnen • Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen Allgemeiner Teil - 18 - Sparkasse Hannover Weiter geführte Maßnahmen • Beachtung von geschlechtsspezifisch ausgewogenen Ausbildungsquoten • Ausgewogene Besetzung von Qualifizierungsmaßnahmen • Gezielte Ansprache von Frauen zur Teilnahme am Führungskräftenachwuchspool • Bei Bewerbungen gehen Frauen bei gleicher Qualifikation vor • Zertifizierung nach dem Audit „berufundfamilie“ • Flexible Arbeitszeitgestaltung • Betriebliches Gesundheitsmanagement • Kinderbetreuung in den Ferien und bei Großveranstaltungen der Sparkasse • Kontakthaltestrategien zu MitarbeiterInnen während der Elternzeit • Kinderkrippe • Kinderbetreuungszuschuss • Arbeitsplatzgarantie für bisherigen Arbeitsplatz bei Elternzeit bis zu einem Jahr • Ausdrückliches Bekenntnis des Vorstands zu Führung in Teilzeit in einer Dienstvereinbarung Dienstvereinbarung Beruf und Familie ergänzt um das Thema „Pflegebedürftige Angehörige“ (Freistellung bzw. individuelle Anpassung der Arbeitszeit) Beteiligungsbericht 2013 • Erarbeitung eines Frauenförderkonzeptes zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen • Sensibilisierung der Führungskräfte, um Lösungen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen zu finden Neue Maßnahmen • Arbeitsplatzgarantie für bisherigen Arbeitsplatz bei Pflege von nahen Angehörigen bis zu einem Jahr Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) Weiter geführte Maßnahmen • Verschiedene Gleitzeitregelungen • Schaffung von Teilzeitstellen • Freizeitausgleich bei geleisteten Überstunden • Qualifizierung und Weiterbildung • Berufsausbildung in eher frauenuntypischen Berufen - 19 - Beteiligungsbericht 2013 Allgemeiner Teil Differenzierte Aufteilung nach Unternehmen B ezeic h n u n g der Frau en Un tern eh men E b en e E b en e an teil 1 GeschäftsführerIn 0,0% u n io n -b o den g mb h 2 ProkuristIn 100,0% 3 diverse 42,9% Hafen Han n o ver Gmb H 1 GeschäftsführerIn 0,0% 2 Bereichsleitung 0,0% 1 GeschäftsführerIn 0,0% Gesellsc h aft fü r B au en u n d ProkuristIn, Wo h n en Han n o v er mb H 2 Geschäftsstellen- und 33,3% Stabsstellenleitung in fra In frastru ktu rg esell1 GeschäftsführerIn 0,0% sc h aft Reg io n Han n o ver 2 Bereichsleitung 0,0% 1 Vorstand 0,0% Unternehmens28,6% 2 bereichsleitung ü stra Han n o versc h e Bereichs-/Stabs7,4% 3 Verk eh rsb etrieb e AG bereichsleitung Fachbereichs-/Betriebs0,0% 4 hofleitung 5 Gruppenleitung 7,7% 1 Vorstand 0,0% 2 ProkuristIn 23,1% S tadtwerk e Han n o v er AG 3 Abteilungsleitung 12,3% 4 Fachgebietsleitung 9,8% 1 GeschäftsführerIn 0,0% h an n o verimp u ls Gmb H 2 Bereichsleitung 37,5% 1 GeschäftsführerIn 0,0% h an n o ver.de In tern et Gmb H 2 Redaktionsleitung 0,0% Han n o ver M ark etin g u n d 1 GeschäftsführerIn 0,0% T o u rismu s Gmb H 2 ProkuristIn/ glw. 66,7% 1 Vorstand 0,0% Messeleitung ohne 8,3% 2 Deu tsc h e M esse AG Vorstand 3 Abteilungsleitung 25,5% 4 MeisterIn 0,0% M isb u rg er 1 GeschäftsführerIn 0,0% Hafen g esellsc h aft mb H 1 GeschäftsführerIn 0,0% Flu g h afen Han n o ver2 Bereichsleitung 40,0% L an g en h ag en Gmb H 3 Abteilungsleitung 17,4% 1 GeschäftsführerIn 0,0% K limasc h u tzag en tu r Reg io n 2 Projektleitung 45,5% Han n o ver Gmb H Gesellsc h aft fü r Verk eh rsfö rderu n g mb H Niedersäc h sisc h e L an dg esellsc h aft mb H S p arkasse Han n o ver Frau en an teil 0,0% 100,0% 25,0% 0,0% 0,0% 0,0% 2012 Gesamtzah l An zah l Fü h ru n g skräfte Frau en 1 0 1 1 4 1 1 0 1 0 1 0 9 3 33,3% 9 3 1 3 2 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 1 3 2 0 0 0 7 2 28,6% 7 2 27 2 8,0% 25 2 10 0 0,0% 10 0 39 3 13 57 122 2 8 1 1 1 3 3 3 0 3 7 12 0 3 0 0 0 2 0 6,5% 0,0% 23,1% 16,7% 12,9% 0,0% 37,5% 0,0% 0,0% 0,0% 66,7% 0,0% 46 3 13 54 132 2 8 1 1 1 3 4 3 0 3 9 17 0 3 0 0 0 2 0 12 1 8,3% 12 1 47 8 12 0 20,0% 0,0% 45 8 9 0 1 0 0,0% 1 0 1 10 23 1 11 0 4 4 0 5 0,0% 40,0% 20,8% 0,0% 54,5% 1 10 24 1 11 0 4 5 0 6 1 GeschäftsführerIn 0,0% 1 0 0,0% 1 0 1 2 GeschäftsführerIn ProkuristIn Bereichsleitung/ Geschäftsstellenleitung Vorstand Bereichsleitung Abteilungsleitung Filialleitung/ Teamleitung VerbandsgeschäftsführerIn Abteilungsleitung Sachgebietsleitung 0,0% 0,0% 1 4 0 0 0,0% 0,0% 1 4 0 0 10,0% 10 1 18,2% 11 2 0,0% 10,5% 17,9% 4 19 95 0 2 17 0,0% 19,0% 20,8% 4 21 96 0 4 20 39,2% 102 40 41,5% 106 44 100,0% 1 1 0,0% 23,8% 4 21 0 5 3 1 2 3 4 Z w ec kverb an d Ab fallwirtsc h aft Reg io n Han n o ver (ah a) 2011 Gesamtzah l An zah l Fü h ru n g skräfte Frau en 1 0 1 1 7 3 1 0 1 0 1 0 1 2 3 100,0% 1 1 0,0% 23,8% 4 21 0 5 Allgemeiner Teil - 20 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 21 - Beteiligungen, städtische Betriebe, interkommunale Zusammenschlüsse und Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover - 22 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 23 - union-boden gmbh union-boden gmbh Gegenstand des Unternehmens Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, insbesondere der Erwerb und die Bereitstellung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie der Bau und Betrieb von Baulichkeiten, die kommunalen Interessen dienen, z.B. Parkhäuser, Tiefgaragen und Einkaufszentren auf eigenen und fremden Grundstücken. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover 14.400 TEUR 100 % 14.400 TEUR Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ratsherr Michael Dette. Stand: Juli 2013 Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat: Ratsfrau Jutta Barth Stadtbaurat Uwe Bodemann Ratsherr Michael Dette Ratsherr Thomas Hermann Ratsherr Lars Kelich Geschäftsführung Dieter Cordes Ratsfrau Katrin Langensiepen Ratsfrau Helga Nowak Ratsherr Maximilian Oppelt Ratsfrau Christiane Ranke-Heck - 24 - union-boden gmbh Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungen der Gesellschaft unionunion-boden gmbh 100 % EXPO GRUND GmbH St.Kap.: 25 TEUR 33,33 % HRG mbH & Co. Businesspark Hannover-Nord KG Einlage: 2,27 Mio. EUR 30 % HRG mbH & Co. - Passerelle KG Einlage: 25,56 Mio. EUR 1,53 % Hannover Marketing und Tourismus GmbH St.Kap.: 216 TEUR 100 % HRG mbH & Co. Gebäudeservice KG Einlage: 51 TEUR Stand: Juli 2013 Öffentlicher Zweck Durch die Schaffung und Bereitstellung von überdachtem Parkraum im Innenstadtbereich, insbesondere auch unter stadtentwicklungspolitischen Aspekten, trägt die union-boden gmbh zur Verbesserung der Park- und Verkehrsverhältnisse im Innenstadtbereich bei. Durch die Errichtung und den Betrieb von Baulichkeiten, die kommunalen Interessen dienen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Gewerbehöfe und Einkaufszentren) und die Erschließung sowie Vermarktung von Gewerbeflächen über ihre Tochterunternehmen dient die union-boden gmbh der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Die fehlenden Gestaltungsspielräume des kommunalen Haushalts werden zukünftig die weitere Übertragung von stadtentwicklungspolitischen Aktivitäten auf im Einflussbereich der Landeshauptstadt Hannover tätige Konzerntöchter erforderlich machen. Darauf müssen sich diese Unternehmen organisatorisch, personell und finanziell einstellen. Daher wurde mit Wirkung zum 01.06.2012 zwischen union-boden gmbh und der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) ein sog. Gleichordnungskonzern unter einheitlicher Leitung gebildet (Drucksache Nr. 0285/2012). Beide Unternehmen behalten im Gleichordnungskonzern ihre gleichrangige Stellung und ihre rechtliche Selbständigkeit. Ziel der Bildung des Gleichordnungskonzerns ist die Stärkung der Unternehmen durch Schaffung einer größeren Wirtschaftseinheit, die Bündelung des in beiden Unternehmen vorhandenen, insbesondere immobilienwirtschaftlichen Knowhow und die Hebung von Synergieeffekten. Weiter werden in der strategischen Zusammenführung von Aufgaben der Stadtentwicklung und Aspekten der Wirtschaftsförderung unter einheitlicher Leitung Vorteile im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Ansprechpartner und eine bessere Aufstellung bei sich in der Praxis verändernden Aufgaben gesehen. Beteiligungsbericht 2013 - 25 - union-boden gmbh Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die union-boden gmbh ist in den drei Geschäftsfeldern Bau und Betrieb von Parkhäusern, Gewerbe und Sonderimmobilien und der Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen tätig. Der Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen stellt den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit dar. Zurzeit betreibt die union-boden gmbh 10 Parkgaragen in Hannover, davon fünf eigene Innenstadtparkhäuser und drei eigene Stadtteilparkhäuser für Dauermieter. Sie stellt damit rd. 4.300 Einstellplätze zur Verfügung. Die Gesellschaft hat insgesamt dreizehn Kindertagesstätten gebaut und an die Landeshauptstadt Hannover vermietet. Neben den Gewerbeobjekten in den Parkhäusern (Ladenlokale und Gaststätten) hält die unionboden gmbh folgende gewerbliche Objekte in ihrem Eigentum/Besitz: • Postamt Garbsen • Einkaufszentrum Limmer • Pier 51 Restaurant und Yachtschule am Maschsee • KfZ-Zulassungsstelle am Schützenplatz • Gewerbehof/Geschäftshaus Fössestraße • Haus der Wirtschaftsförderung (ehemals Technologie-Centrum Hannover) Vahrenwalder Straße 7 • Handwerkerhof Eichelkampstraße • Bürogebäude Herrenstraße (Aufstockung der vorhandenen Parkgarage). Damit stellt die union-boden gmbh rd. 33,6 Tm² Nutzfläche für gewerbliche Einrichtungen zur Verfügung. Die strategische Ausrichtung der union-boden gmbh verfolgt die Zielsetzungen des Erhaltes und Ausbaus eines attraktiven Parkplatzangebotes in der Innenstadt Hannovers und den Stadtteilen. Das Kerngeschäft der union-boden gmbh „Parkierungseinrichtungen“ wird auch künftig den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bilden. Die weiteren Geschäftsfelder der union-boden gmbh im Bereich der gewerblichen Immobilien, der Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen und der Bereich der Sonderimmobilien sollen weiter ausgebaut werden. Diese Bereiche werden teilweise auch durch die Beteiligungsgesellschaften der union-boden gmbh umgesetzt. Die union-boden gmbh hat sich an der Sanierung der städtischen Schulgebäude beteiligt. Am 22.09.2009 wurde ein Erbbaurechtsbestellungsund Mietvertrag mit der Landeshauptstadt Hannover abgeschlossen. Auf dieser Vertragsgrundlage wurden die auf dem Erbbaugrundstück befindlichen Schulgebäude IGS List/Leibnizschule von der union-boden gmbh saniert und werden an die Landeshauptstadt Hannover vermietet. Die Sanierung der Gebäude wurde im August 2012 und die Sanierung der Außenanlagen im August 2013 abgeschlossen. Die vorhandenen Kapazitäten an Parkraum in der Innenstadt haben zu einer Verschärfung des Wettbewerbs geführt, so dass die Gesellschaft in den letzten Jahren starke Einnahmerückgänge im Kurzparkergeschäft verzeichnen musste. Im Geschäftsjahr 2011 konnte diese Entwicklung gestoppt werden. In 2012 hielt die positive Entwicklung an. Die Kundenanzahl im Kurzparkergeschäft nahm gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % zu. Für 2013 geht die Geschäftsführung davon aus, dass sich der positive Trend weiter fortsetzt. Durch die Erweiterung des Kundenservice und der Dienstleistungen sowie des Angebotes neuer Parkprodukte, begleitet von Kommunikationsund Werbemaßnahmen sowie durch weitere Modernisierungsmaßnahmen in den Innenstadtparkhäusern sollen die Einnahmen weiter gesteigert und die Benutzerzahlen erhöht werden. Die Entwicklung der Vermietung der gewerblichen Flächen hängt von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Attraktivität der Innenstadt ab. Bei Mieterwechsel ist von erheblichen Modernisierungsinvestitionen auszugehen. Weiterhin ist auf die Risiken bei den Beteiligungsgesellschaften hinzuweisen. Diese sind bei der EXPO GRUND GmbH im Wesentlichen: • geplanter Vermarktungszeitraum • Niveau der Grundstückspreise. Bei der HRG mbH & Co. - Passerelle KG bestehen neben den bekannten Risiken aus den Verträgen mit der CEIG (Spielbank) derzeit keine weiteren Risiken, die die Mittelfristplanung der Gesellschaft belasten könnten. Die Vermarktung der Flächen der HRG mbH & Co. Business Park Hannover-Nord KG wird von der Geschäftsführung weiterhin als schwierig einge- union-boden gmbh - 26 - Beteiligungsbericht 2013 schätzt. Auch im Jahr 2013 benötigt die Gesellschaft weitere Liquiditätshilfen. Inwieweit darüber hinaus weitere Kapitaleinlagen durch die Gesellschafter erforderlich sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Vermögenslage 2012 Entwicklung des Eigenkapitals 100 80 Mio. EUR Die Bilanzsumme nahm im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. EUR bzw. 2,1 % auf 88,3 Mio. EUR zu. Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um 3,0 Mio. EUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Abschluss der Sanierung der Schulgebäude IGS List/ Leibnizschule und der Fortführung der Modernisierung des Hauses der Wirtschaftsförderung. 60 40 20 0 Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um 0,5 Mio. EUR, das Fremdkapital stieg um 2,3 Mio. EUR. Die Zunahme des Fremdkapitals resultiert aus der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Abnahme des Eigenkapitals ergibt sich als Saldo aus dem Jahresüberschuss und der 2008 2009 2010 Bilanzsumme 2011 2012 Eigenkapital im Berichtsjahr vorgenommenen Gewinnausschüttung. Ertragslage 2012 Entwicklung der Umsatzerlöse 14 12 10 Mio. EUR Die union-boden gmbh schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) ab. Das gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio EUR (+27,0 %) auf 3,3 Mio. EUR deutlich verbesserte EBIT wurde durch den stark gestiegenen Zinsaufwand (+0,8 Mio. EUR) überkompensiert. 8 6 4 Die Umsatzerlöse stiegen um 1,6 Mio. EUR 2 (+14,3 %) auf 13,2 Mio. EUR. Sie verteilen 0 sich auf die Geschäftsbereiche mit 49,7 % 2008 2009 2010 2011 2012 auf die Parkmieten, mit 44,2 % auf die übriIst gen Mieten und Pachten sowie die sonstigen Umsätze mit 6,1 %. Die sonstigen Umsätze betreffen im Wesentlichen die Abrechnungen der Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um Betriebskosten gegenüber Mietern. Der Anstieg 0,4 Mio. EUR (-66,0 %) auf 0,2 Mio. EUR. Im Vorder Umsatzerlöse resultiert zum einen aus der Er- jahr waren in dieser Position korrekturbedingte holung des Parkgeschäftes. Die Anzahl der Kurz- Zuschreibungen auf das Sachanlagevermögen parker stieg um 3,6 %. Dies führte zu Umsatzstei- enthalten. gerungen im Kurzparkergeschäft von 0,1 Mio EUR Der Materialaufwand sank insbesondere (+1,7 %). Die Einnahmen aus dem Dauerparkerdurch geringere Instandhaltungskosten um geschäft stiegen um 0,1 Mio. EUR (+8,4 %). Zum 0,2 Mio. EUR (-3,4 %) auf 4,5 Mio. EUR. anderen erhöhten sich die Miet- und Pachteinnahmen um 1,4 Mio. EUR, was im Wesentlichen Ursächlich für den Rückgang des Personalauf die Vermietung der IGS List/Leibnizschule zuaufwandes um 0,1 Mio. EUR (-3,5 %) auf rückzuführen ist. 1,8 Mio. EUR waren Einsparungen durch eine Beteiligungsbericht 2013 - 27 - Veränderung der Schichtrhythmen in den Parkhäusern und Personalabgänge, die die tariflichen Anhebungen überkompensierten. Die Zunahme der Abschreibungen um 0,6 Mio. EUR (+32,2 %) auf 2,6 Mio. EUR beruht maßgeblich auf der Fertigstellung der IGS List/Leibnizschule. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben durch die Einzelwertberichtigung auf Forderungen und gestiegene Anwalts- und Beratungskosten um 0,1 Mio. EUR (+10,7 %) auf 0,7 Mio. EUR zugenommen. Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 0,8 Mio. EUR betreffen eine Ausschüttung der EXPO GRUND GmbH, die zu einer ausschüttungs- union-boden gmbh bedingten Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes in Höhe von 0,7 Mio. EUR führte. Weiterhin musste der Beteiligungsbuchwert der HRG mbH & Co. Business Park Hannover-Nord KG aufgrund der vorgelegten Planzahlen um 0,3 Mio EUR abgeschrieben werden. Durch Neuvalutierung und Umschuldung von Darlehensmitteln stiegen die Zinsaufwendungen um 0,8 Mio. EUR (+77,8 %) auf 1,9 Mio. EUR. Um dem erhöhten Sanierungsbedarf der Parkhäuser Rechnung zu tragen, wurde für 2012 nur eine Gewinnausschüttung in Höhe von 0,5 Mio. EUR an die Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen Gesellschaft zur Entwicklung, Erschließung, Verwaltung und Verwertung von Grundstücken des Geländes der Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover mbH (EXPO GRUND GmbH) Aufgabe der Gesellschaft ist es, für die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke des Geländes der Weltausstellung EXPO 2000 ein Nutzungskonzept für die Zeit nach der Weltausstellung zu erarbeiten und laufend fortzuschreiben, die Grundstücke rechtzeitig zur Weltausstellung EXPO 2000 zu erschließen, zu verwalten und durch Verkauf einer dem Nachnutzungskonzept möglichst entsprechenden Nutzung zuzuführen, sowie für die Vermarktung und Standortsicherung förderliche Grundstücksgeschäfte zu tätigen. Die EXPO GRUND GmbH weist zum 31.12.2012 einen Jahresüberschuss von 0,2 Mio. EUR aus. Stammkapital: 25 TEUR Gesellschafter: union-boden gmbh (100 %) 25 TEUR Geschäftsführung: Dieter Cordes Die für 2012 gesteckten Vermarktungsziele wurden nur teilweise erreicht, da lediglich ein Grundstück verkauft werden konnte. union-boden gmbh - 28 - Beteiligungsbericht 2013 Region Hannover--Nord KG Hannover Regi on Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Business Park Hannover Hannover--Nord KG) (HRG mbH & Co. Business Park Hannover Aufgabe der Gesellschaft ist die Erschließung und Vermarktung von ca. 16,7 ha Konversionsfläche der Langenhagen Barracks. Der städtebauliche Vertrag sowie der Erschließungsvertrag zwischen dem Konsortium und der Landeshauptstadt Hannover wurden im Jahr 2000 abgeschlossen. Das Objekt Langenhagen Barracks wurde zu Beginn des Jahres 2001 von der Gesellschaft erworben. Die Ergebnisse blieben aufgrund der allgemeinen Marktlage im Immobiliensektor hinter den Erwartungen zurück. In 2009 leistete die unionboden gmbh eine Kapitaleinlage in Höhe von 0,6 Mio. EUR. In den Jahren 2010 und 2012 Kommanditeinlage: 2.266,95 TEUR Kommanditisten: union-boden gmbh (33,33 %) Sparkasse Hannover (33,33 %) NILEG Norddeutsche Immobiliengesellschaft (33,33 %) 755,65 TEUR 755,65 TEUR 755,65 TEUR Geschäftsführung: Thomas Heinemann wurden weitere Kapitaleinlagen in Höhe von jeweils 0,2 Mio. EUR von der union-boden gmbh geleistet. Auch im Jahr 2013 benötigt die Gesellschaft Liquiditätshilfen in Höhe von 0,2 Mio. EUR. Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh HRG & Co. - Passerelle KG (HRG mbH & Co. - Passerelle KG) Die Objektgesellschaft HRG mbH & Co. - Passerelle KG hat die Herrichtung und den Betrieb der Passerelle übernommen. Die union-boden gmbh hat sich aus gesamtstädtischem Interesse beteiligt. Die Kommanditeinlage ist voll eingezahlt. Der Beteiligungsbuchwert wurde im Jahr 2009 um 3,1 Mio. EUR außerplanmäßig auf 4,5 Mio. EUR abgeschrieben, da der Wert der Beteiligung dauerhaft gesunken ist. Durch diese Beteiligung ist die union-boden gmbh wesentlich in den Umbau der Stadtmitte und des Raschplatzbereiches eingebunden. Der Bauabschnitt Teil A der umgebauten Passerelle (jetzt: Niki-de-Saint-Phalle-Promenade) wurde Ende 2002 fertig gestellt. Bauabschnitt Teil B (unter dem Hauptbahnhof) wurde in 2006 fertig gestellt. Die Sanierung im Abschnitt C (Rasch- Kommanditeinlage: 25.564 TEUR Kommanditisten: Sparkasse Hannover (40 %) union-boden gmbh (30 %) üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (30 %) 10.226 TEUR 7.669 TEUR 7.669 TEUR Geschäftsführung: Thomas Heinemann platz) wurde in 2011 abgeschlossen. Seit dem Jahr 2011 führt die Gesellschaft den Umbau der -1-Ebene des Kröpcke-Centers durch. Die Gesellschafter sollen langfristig an den Vermarktungs- und Bewirtschaftungsergebnissen der Gesellschaft entsprechend ihrer Kapitalanteile beteiligt werden. - 29 - Beteiligungsbericht 2013 union-boden gmbh Leistungsdaten 2008 2009 2010 2011 2012 Umsatzerlöse (Gesamt) TEUR 11.141 10.967 11.246 11.526 13.171 Parkmieten TEUR 6.578 6.140 5.984 6.326 6.547 Mieten und Pachten TEUR 3.758 4.025 4.417 4.384 5.826 TEUR 805 802 845 816 798 4.117 133,15 9,80 11,54 4.457 114,78 7,87 11,93 4.857 102,67 1.769,18 11,95 4.897 107,65 247,39 13,59 4.897 111,42 204,39 14,45 1.524.719 1.539.650 1.595.492 Sonstige Umsatzerlöse Parkhäuser Anzahl Stellplätze 1) Anzahl Umsatzerlöse Gesamt (monatl.) EUR/Stellplatz Investitionen 2) EUR/Stellplatz Instandhaltungskosten (monatl.) EUR/Stellplatz Parkhausbelegung (Gesamt) Kurzparker (Parkvorgänge) Dauerparker Anzahl 1.812.879 1.642.288 (Mietverträge zum Bilanzstichtag) Anzahl 1.526 1.493 Vermietung Gewerbeobjekte Nutzfläche Investitionen EUR/m² 33.522,03 25,48 33.507,40 6,74 3.048 5.158 m² 1.493 1.680 1.754 32.993,61 33.207,67 21,85 97,30 33.685,78 67,28 Direkte Nettowertschöpfung TEUR 1) 2) alle Parkhäuser zzgl. Parkplätze TCH, MHH, Gustav-Bratke-Allee 2010 Erwerb Erbbaugrundstück Windmühlenstraße 4.452 4.865 5.542 union-boden gmbh - 30 - Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten etc. C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 26.624 14.620 35.869 14.098 54.325 15.316 68.663 15.317 72.330 14.666 768 821 764 692 703 508 722 769 383 278 305 207 990 1.448 333 19 11 31 18 13 42.844 51.728 72.195 86.521 88.323 14.400 7.691 1.267 14.400 7.691 2.086 14.400 7.691 1.481 14.400 7.691 2.203 14.400 7.691 1.663 2.723 2.583 2.607 2.405 2.096 16.763 24.965 46.015 59.821 62.473 0 3 1 1 0 42.844 51.728 72.195 86.521 88.323 1.267 2.086 1.481 2.203 1.663 Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Bilanzgewinn B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 31 - Beteiligungsbericht 2013 union-boden gmbh Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umsatzerlöse Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 11.141 10.967 11.246 11.526 13.171 -10 51 -57 -71 9 0 0 87 133 106 330 275 182 535 182 Gesamtleistung 11.461 11.293 11.458 12.123 13.468 Materialaufwand 3.962 4.292 4.507 4.707 4.547 Personalaufwand 1.973 2.016 1.940 1.877 1.811 Abschreibungen 1.190 1.259 1.653 1.970 2.604 499 588 444 637 705 1.450 880 0 0 800 855 211 0 0 0 47 6 39 64 63 4.259 1.093 82 0 925 776 608 687 1.041 1.851 1.154 2.534 2.184 1.955 1.888 Aufwendungen a. Verlustübernahme 0 0 345 0 0 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 14 8 8 1.197 592 502 398 450 332 323 327 328 370 -375 1.619 996 1.221 1.060 Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 1.642 467 485 982 603 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 1.267 2.086 1.481 2.203 1.663 Bestandsveränderungen an unfertigen Leistungen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebl. Erträge Sonstige betriebl. Aufwendungen Erträge aus Beteiligungen Erträge a. Gewinnabführungsverträgen Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen Zinsen und ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen u. Ertrag Sonstige Steuern Jahresergebnis - 32 - union-boden gmbh Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 55 47 33 28 27 Anlagendeckung I: % 57 48 34 29 27 Investitionen: TEUR 2.010 11.080 21.761 16.037 6.548 Cashflow: TEUR 4.830 3.994 2.429 2.652 4.399 Innenfinanzierungsgrad: % 240 36 11 17 67 Eigenkapitalrentabilität: % 0 9 6 7 6 696 2.813 2.146 2.596 3.298 EBIT TEUR Gesamtkapitalrentabilität % 2 5 3 3 4 Umsatzrentabilität: % 0 20 13 14 12 Anzahl 42 41 41 38 36 Personalaufwandsquote % 18 18 17 16 14 Sachkostenquote % 40 44 44 46 40 Personalentwicklung Die Investitionen betreffen überwiegend den Abschluss der Sanierung der Schulgebäude IGS List/Leibnizschule, die Fortführung der Modernisierung des Hauses der Wirtschaftsförderung und die Sanierung des Parkhauses Osterstraße. Der Anstieg des Cashflow resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Umsatzerlösen und der liquiditätswirksamen Gewinnausschüttung der EXPO Grund GmbH. Der gestiegene Cashflow führte bei Innenfinanzierungsgrad. gesunkenen Investitionen zu einem höheren Innenfinanzierungsgrad Aufgrund des gesunken Jahresergebnisses vor Ertragsteuern verschlechterte sich die Eigenkapitalrentabilität leicht. Aufgrund des gestiegenen EBIT hat sich die Gesamtkapitalrentabilität verbessert. Die Verringerung der Umsatzrentabilität resultiert aus dem Anstieg der Umsatzerlöse. Aufgrund des Rückgangs beim Personalaufwand und bei den Sachkosten sowie der gestiegenen Umsatzerlöse verbesserten sich die Personalaufwands Personalaufwands-- und Sachkostenquote. Beteiligungsbericht 2013 - 33 - Hafen Hannover GmbH Hafen Hannover GmbH Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Kanalhafens (Brinker Hafen) einschließlich der Hafen-, Kran- und Bahnlogistik inklusive der damit verbundenen speditionellen Tätigkeiten und Dienstleistungen, ferner der An- und Verkauf sowie das Mieten und Vermieten von Grundstücken. Die Gesellschaft kann im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover weitere Aufgaben, insbesondere für den Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover, übernehmen. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 4.546,5 TEUR Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover 100 % 4.546,5 TEUR Die Anteile der Landeshauptstadt Hannover werden vom Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover gehalten. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus den Mitgliedern des Betriebsausschusses Städtische Häfen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ober- bürgermeister bzw. seinem Vertreter. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ratsherr Jens-Michael Emmelmann. Stand: Juli 2013 Mitglieder im Aufsichtsrat: Ingo Brust Dr. Elisabeth Clausen-Muradian Ratsherr Jens-Michael Emmelmann Ratsherr Wilfried H. Engelke Ratsherr Martin Hanske Ratsherr Dirk Hillbrecht Matthias Koch Dirk Lorenz Ratsherr Wilfried Lorenz Ratsherr Jürgen Mineur Geschäftsführung Jörn Ohm Erster Stadtrat Hans Mönninghoff Ratsherr Ewald Nagel Ratsfrau Helga Nowak Ratsherr Belit Onay, MdL Ratsherr Lars Pohl Ratsfrau Christine Ranke-Heck Birgit Schütte Andreas Thiele Ratsherr Gerhard Wruck - 34 - Hafen Hannover GmbH Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungen der Gesellschaft Hafen Hannover GmbH 26,0 % 8,3 % IXMODAL Gesellschaft für intermodale Logistik GmbH i.L. MegaHub Lehrte Betreibergesellschaft mbH St.Kap.: 25 TEUR St.Kap.: 1.200 TEUR Stand: Juli 2013 Öffentlicher Zweck Der von der Hafen Hannover GmbH betriebene Brinker Hafen wurde vor rund 100 Jahren als öffentlicher Binnenhafen im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung und der Inbetriebnahme des Mittellandkanals erbaut. Die Hafen Hannover GmbH bildet mit dem Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover einschließlich der Misburger Hafengesellschaft mbH eine unternehmerische Einheit, die Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“, die kundenorientiert in zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten und dem Qualitäts- und Umweltmanagement zusammenarbeitet. Dahinter steht das Konzept einer Kooperation der vier hannoverschen Hafenstandorte mit einem gemeinsamen Leistungsangebot für die Hafenkunden und der Förderung der standortspezifischen Schwerpunkte (vgl. Ausführungen zum Eigenbetrieb Städtische Häfen und Misburger Hafengesellschaft mbH). Unverändert besteht eine Nachfrage des Marktes nach kostengünstigen und umweltfreundlichen Transporten von Massengütern auf dem Schiffsund Bahnweg mit entsprechender Entlastung des LKW-Güterverkehrs, die durch eine wirtschaftsfördernde Infrastrukturpolitik unterstützt wird. Die von der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung zur Verfügung gestellten Hafenkapazitäten und Transportleistungen einschließlich des Brinker Hafens (Hafen Hannover GmbH) sind unverzichtbare Glieder in dem transportlogistischen Gesamtsystem der Region Hannover mit nationalen und internationalen Güterwechselbeziehungen. Die aktuell für die Unternehmensgruppe vorgegebenen Leistungsziele bestehen insbesondere in der Entwicklung innovativer Leistungsangebote mit den Spediteuren und der verladenden Wirtschaft und der verstärkten Kooperation mit anderen am Güterverkehr Beteiligten zur Bildung von Transportketten sowie der Weiterentwicklung der Angebote im Schienengüternahverkehr, um das Leistungsspektrum stetig an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Diese grundsätzliche Strategie im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung wird durch die regelmäßig hohe Auslastung der Kapazitäten bestätigt (z.B. Hafen Hannover GmbH: Gesamtleistung 2012 rd. 1,7 Mio. EUR ohne Erträge aus Investitionszuschüssen, ähnlich wie in Vorjahren). Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Der Brinker Hafen (Betriebsbeginn 1916) fungiert als Zwischen- und Verteillager für Stahlprodukte der in Hafennähe angesiedelten Stahlhandelshäuser und zur Herstellung von Maschinenteilen sowie als Standort bedeutender Recyclingunternehmen. Die Geschäftstätigkeit vollzieht sich in den drei Betriebszweigen Bahnbetrieb, Hafen- und Kranbetrieb sowie Vermietung und Verpachtung Beteiligungsbericht 2013 - 35 - von Betriebsgrundstücken (Grundstücksbetrieb). Seit 1994 werden die wesentlichen Aufgaben der kaufmännischen und technischen Betreuung der Gesellschaft im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages vom Gesellschafter Landeshauptstadt Hannover bzw. dem Eigenbetrieb Städtische Häfen wahrgenommen, der bei Bedarf auch Liquiditätshilfen zur Verfügung stellt. Innerhalb der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ sind der Hafen Hannover GmbH neben dem Betrieb der Hafen- und Bahnanlagen insbesondere speditionelle Aufgaben im Verbund mit den anderen Hafengesellschaften zugeordnet. In diesem Konzept steht nicht die einzelne Umschlags- oder Transportleistung im Vordergrund, sondern die Umsetzung von logistischen Gesamtaufträgen innerhalb der von den Auftraggebern definierten Logistikketten sowie die Erhöhung der Marktpräsenz. Durch den Austausch von Ressourcen innerhalb der Unternehmensgruppe können Synergien realisiert werden, die allen Beteiligten zugutekommen. Sicherung und Ausbau der Marktposition erfordern zielgerichtete und fortgesetzte Investitionen in Infrastruktur, Suprastruktur und Fahrzeuge. Ein wesentlicher Schritt in dieser Strategie wurde mit Errichtung eines Containerterminals (CT2) für den Seehafenhinterlandverkehr vollzogen. Das Ende 2006 fertig gestellte Terminal befindet sich im Besitz der Hafen Hannover GmbH und wird vom Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover auf Mietbasis betrieben. Die im Zusammenhang mit dem Containerterminal bei der Gesellschaft entstehenden Aufwendungen werden an den Eigenbetrieb weiterverrechnet. Das Terminal wurde vollständig durch Bundesmittel finanziert. Der Gesamtzuschuss betrug 12,1 Mio. EUR, davon ist ein Teilbetrag in Höhe von 80 % bzw. 9,7 Mio. EUR nicht rückzahlbar (bilanziell erfasst als ratierlich aufzulösender Sonderposten). 20 % des Zuschusses bzw. 2,4 Mio. EUR wurden als zinsloses Darlehen gewährt, das über 20 Jahre in gleichen Raten von 121 TEUR getilgt wird (Verbindlichkeit). Nach den Förderbestimmungen besteht für die Anlage eine Vorhaltepflicht von 20 Jahren und bei vorzeitiger Schließung eine zeitanteilige Rückzahlungsverpflichtung, die durch eine im Jahr 2004 erteilte Ausfallbürgschaft der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 12,0 Mio. EUR abgesichert ist. Die Ende 2007 eingegangene Beteiligung an der IXMODAL GmbH mit einem Anteil von 26 % und Hafen Hannover GmbH einem anteiligen Stammkapital von 6.500 EUR wurde durch die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 beeinträchtigt, so dass die GmbH ihre Marktstellung nicht behaupten konnte und durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst wurde. Die IXMODAL GmbH hat Ende 2010 die Geschäftstätigkeit eingestellt und befindet sich seit dem 01.04.2011 in Liquidation, mit Beendigung ca. Ende 2013. Seit 1997 bestehen Planungen zum Bau eines rund 100 Millionen Euro teuren Containerbahnhofs Megahub in Lehrte zur Stärkung der Seehafenhinterlandverkehre. Mit einem MegaHub können Container auf Güterzügen zukünftig sehr schnell ohne aufwendiges Rangieren der Güterwagen von einem auf den anderen Zug umgeschlagen werden. Im Rahmen der Planungen war seinerzeit auch eine GmbH gegründet worden, die als potentielle Betreibergesellschaft für den Betrieb des MegaHub Lehrte zur Verfügung steht. Nach jahrelanger Planung und Diskussion wurde im Jahr 2012 eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und der Deutschen Bahn AG über den Bau der Anlage geschlossen. Der Bau des MegaHub soll 2014 beginnen, mit einer Inbetriebnahme wird 2016 gerechnet. Die Hafen Hannover GmbH ist seit 2006 einer von ursprünglich sieben Minderheitsgesellschaften dieser MegaHub Lehrte Betreibergesellschaft mbH. Mehrheitsgesellschafterin ist mittelbar die Deutsche Bahn AG. Neben dem konkreten strategischen Interesse waren bei dieser Beteiligung seinerzeit die wirtschaftlichen Grundlagen noch unklar, so dass alle Minderheitsgesellschafter die Option haben, ihre Geschäftsanteile an die Mehrheitsgesellschaften zu veräußern. Die Gesamtleistung der Hafen Hannover GmbH ohne Erträge aus Investitionszuschüssen bewegt sich im 5-Jahresvergleich jeweils in der Bandbreite von 1,5 bis 1,7 Mio. EUR p.a. auf relativ konstantem Niveau. Umschlagsvolumen und Gesamtleistung des Hafens werden insbesondere durch die Auftragslage der ortsansässigen Unternehmen der Stahl- und Recyclingbranche beeinflusst. Die Hafen Hannover GmbH erwartet gemäß Mittelfristplanung für 2013 ff. weiterhin eine konstant positive Geschäftsentwicklung. Zielsetzung ist der weitere Ausbau der Logistikdienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“, um die Auslastung der Hafenkapazi- Hafen Hannover GmbH - 36 - täten und die Kundenbindung zu erhöhen. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung werden insbesondere durch die Einbindung in die Beteiligungsbericht 2013 strategische Konzeption der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ bestimmt. Vermögenslage 2012 Beim Anlagevermögen sind Abschreibungen von 983 TEUR (Vorjahr: 975 TEUR), Investitionen von 611 TEUR (Vorjahr: Null) und Buchwert-Abgänge von Null (Vorjahr: Null) zu verzeichnen, so dass das Anlagevermögen von im Vorjahr 11,2 Mio. EUR um 373 TEUR (-3,3 %) auf 10,8 Mio. EUR abnahm. Die Investitionen betreffen insbesondere den Erwerb eines Grundstückes von den Städtischen Häfen Hannover. Die Buchwerte der Hafen- und Krananlagen einschließlich des Ende 2006 fertig gestellten neuen Containerterminals CT2 betragen 4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR). Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligungen an der MegaHub Lehrte Betreibergesellschaft mbH in Höhe von 25 TEUR und an der IXMODAL GmbH mit Buchwert Null (Wertberichtigung in 2010). Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 95,0 % (Vorjahr: 92,2 %). Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen hat sich von im Vorjahr 7,0 Mio. EUR um 682 TEUR (-9,7 %) auf Entwicklung des Eigenkapitals 20.000 15.000 TEUR Die Bilanzsumme nahm von im Vorjahr 12,1 Mio. EUR um 752 TEUR (-6,2 %) auf im Berichtsjahr 11,4 Mio. EUR ab, insbesondere aufgrund der planmäßigen Abschreibung des Anlagevermögens und der ratierlichen Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse. 10.000 5.000 0 2008 2009 2010 Bilanzsumme 2011 2012 Eigenkapital 6,3 Mio. EUR verringert. Den größten Anteil an dem Rückgang hat wie im Vorjahr die ratierliche Auflösung der als Sonderposten abgegrenzten nicht rückzahlbaren Zuschüsse des Bundes für das Ende 2006 fertiggestellte neue Containerterminal. Diese Zuschüsse sind an eine Vorhaltepflicht von 20 Jahren geknüpft und der Sonderposten wird entsprechend ratierlich aufgelöst. Die Rückstellungen in Höhe von 302 TEUR (Vorjahr: 296 TEUR) enthalten wie im Vorjahr vor allem Rückstellungen für Grundstücksaltlasten in Höhe von 160 TEUR. Die Verbindlichkeiten von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR) betreffen insbesondere ein zinsloses Darlehen von Bund und Land für das o.g. Containerterminal, das über die Laufzeit von 20 Jahren getilgt wird. Ertragslage 2012 Entwicklung der Umsatzerlöse 2.000 1.500 TEUR Die Hafen Hannover GmbH hat im Geschäftsjahr 2012 einen Jahresüberschuss von 35 TEUR erwirtschaftet, das sind 7 TEUR mehr als im Vorjahr. Die Ertrags- und Aufwandsstruktur hat sich durch eine geänderte Abrechnung der Leistungen gegenüber den Städtischen Häfen Hannover (Umstellung auf Fallpauschalen) geändert, insbesondere die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind dadurch gestiegen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gesunken. 1.000 500 0 2008 2009 2010 Ist 2011 2012 Beteiligungsbericht 2013 - 37 - Diese aufgrund der Vorgaben der Finanzbehörden erfolgten Umstellungen erschweren die Vergleichbarkeit der einzelnen Posten mit dem Vorjahr. Operativ betrachtet sind bei den Umsatzerlösen leichte Steigerung in allen Sparten (Bahnbetrieb, Hafen- und Kranbetrieb sowie Grundstücksbetrieb) zu verzeichnen. Im Aufwandsbereich sank insbesondere der Material- Hafen Hannover GmbH aufwand, da Instandhaltungsmaßnahmen an den Gleisen nicht in dem Maße des Vorjahres durchgeführt werden mussten. Die Anmietung einer Lok ergab höheren Aufwand. Die anderen Posten bewegen sich im Wesentlichen auf Vorjahresniveau. Das Jahresergebnis (35 TEUR) ist mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. - 38 - Hafen Hannover GmbH Beteiligungsbericht 2013 Leistungsdaten 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtumschlag t 324.702 212.041 279.052 261.958 290.269 Hafen- und Kranbetrieb t 81.799 41.547 80.291 73.700 78.023 Bahnbetrieb t 242.903 170.494 198.761 188.258 212.246 Umsatzerlöse (gesamt) TEUR 1.399 919 1.415 1.282 2.006 Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb Grundstücksbetrieb TEUR TEUR TEUR 235 365 409 157 256 393 270 299 390 253 291 378 842 330 439 TEUR 390 113 456 360 395 Direkte Nettowertschöpfung - 39 - Beteiligungsbericht 2013 Hafen Hannover GmbH Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen II. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 13.912 31 13.200 25 12.140 25 11.165 25 10.792 25 9 12 7 6 146 619 297 240 115 126 683 340 598 833 303 15.254 13.874 13.010 12.144 11.392 4.546 537 -2.057 47 4.546 537 -2.010 -258 4.546 537 -2.268 46 4.546 537 -2.222 28 4.546 537 -2.194 35 12 12 12 0 0 9.194 8.444 7.714 7.033 6.351 538 476 393 296 302 2.437 2.127 2.030 1.926 1.815 15.254 13.874 13.010 12.144 11.392 I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. II. III. IV. Gezeichnetes Kapital Rücklagen Gewinn-/Verlustvortrag Jahresüberschuss/-fehlbetrag B. Sonderposten mit Rücklageanteil C. Sonderposten für Investitionszuschüsse z. Anlagevermögen D. Rückstellungen E. Verbindlichkeiten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 40 - Hafen Hannover GmbH Beteiligungsbericht 2013 Gewinn- und Verlustrechnung Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR Umsatzerlöse 1.009 806 959 922 1.611 Sonstige betriebl. Erträge 1.305 1.335 1.319 1.233 851 Gesamtleistung 2.314 2.141 2.278 2.155 2.462 Materialaufwand 474 190 286 293 274 Personalaufwand 292 328 293 290 314 Abschreibungen 909 961 976 975 983 Sonstige betriebl. Aufwendungen 572 924 590 549 826 0 0 0 0 1 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 31 53 31 23 16 Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 6 0 0 0 Zinsen u. ähnl. Aufwendungen 24 16 99 24 18 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 74 -231 65 47 64 0 0 1 1 1 Sonstige Steuern 27 27 18 18 28 Jahresergebnis 47 -258 46 28 35 Erträge aus Beteiligungen Außerordentliche Aufwendungen - 41 - Beteiligungsbericht 2013 Hafen Hannover GmbH Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 51 52 54 57 58 Anlagendeckung I: % 65 59 64 69 65 Investitionen: TEUR 585 249 1 0 611 Cashflow: TEUR 380 -22 251 225 341 Innenfinanzierungsgrad: % 65 -9 25.100 0 56 Eigenkapitalrentabilität: % 2 -9 2 1 1 TEUR 40 -295 114 29 37 Gesamtkapitalrentabilität: % 1 -5 2 1 1 Umsatzrentabilität: % 5 -32 5 3 2 Anzahl 7 8 7 7 8 Personalaufwandsquote % 29 41 31 31 19 Sachkostenquote % 104 138 91 91 68 EBIT: Personalentwicklung: Die Eigenkapitalquote beträgt 58 % und ist im Zeitverlauf aufgrund der Abnahme der Bilanzsumme (Abschreibung Anlagevermögen und ratierliche Auflösung der Sonderposten) stetig gestiegen. Die Anlagendeckung hat vor dem Hintergrund der 2012 erfolgten Investitionen um 4 Prozentpunkte auf im Berichtsjahr 65 % abgenommen. Bei der Ermittlung dieser Kennzahl wurden die in der Bilanz als Sonderposten erfassten Investitionszuschüsse (die bilanziell als Sonderposten oder sofort als Kürzung des Anlagevermögens hätten verbucht werden können) vom Anlagevermögen abgezogen. Die Investitionen hatten in den Jahren 2006-2009 ein hohes Volumen aufgrund des damaligen Baus des neuen Containerterminals und der Erneuerung von Anlagen etc. Nach Abschluss dieser Investitionsphase erfolgten 2010/2011 keine nennenswerten Investitionen. Die Investitionen 2012 betreffen insbesondere den Erwerb eines Grundstücks von den Städtischen Häfen Hannover. Der positive Cashflow resultiert wie im Vorjahr insbesondere aus dem Jahresüberschuss und den Abschreibungen, so dass auch der Innenfinanzierungsgrad und die Rentabilitätszahlen positiv sind. Aufgrund der Vorgaben der Finanzbehörden erfolgten 2012 buchhalterische Umstellungen in der GuV, die die Vergleichbarkeit einzelner Posten mit dem Vorjahr erschweren und im Wesentlichen ursächlich für die Veränderungen bei der Personalaufwandsquote und der Sachkostenquote sind. Hafen Hannover GmbH - 42 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 43 - GBH Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbh (GBH) Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist vorrangig die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Hannover mit Wohnraum im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Außerdem erledigt sie Aufgaben, die ihr von ihren Gesellschaftern im Rahmen des Gesellschaftszweckes überwiesen werden. Entsprechend des Gesellschaftsvertrages kann die Gesellschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften und verwalten. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist gemäß Gesellschaftsvertrag berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover Sparkasse Hannover 35.400 TEUR 90 % 10 % 31.860 TEUR 3.540 TEUR Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Davon stellen die Landeshauptstadt Hannover zwölf und die Sparkasse Hannover, der Gesamtmieterbeirat und der Be- triebsrat der Gesellschaft jeweils ein Mitglied. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ratsherr Thomas Hermann und stellvertretender Vorsitzender Stadtbaurat Uwe Bodemann. Stand: Juli 2013 Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat: Stadtbaurat Uwe Bodemann Ratsherr Felix Blaschzyk Ratsherr Erik Breves Ratsfrau Dr. Elisabeth Clausen-Muradian Ratsherr Michael Dette Ratsfrau Regina Fischer Beigeordneter Oliver Förste Ratsherr Hans-Georg Hellmann Ratsherr Thomas Hermann Ratsfrau Dr. Gudrun Koch Beigeordnete Kerstin Seitz Ratsfrau Ingrid Wagemann Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat: Jörg Kofink (Betriebsrat) Walter Petry (Sparkasse Hannover) Günther Roth (Gesamtmieterbeirat) - 44 - GBH Beteiligungsbericht 2013 Geschäftsführung Dieter Cordes Beteiligungen der Gesellschaft Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) 100 % GBH Mieterservice Vahrenheide GmbH 33,3 % Hannover-Multimedia GmbH St.Kap.: 75 TEUR St.Kap.: 750 TEUR Stand: Juli 2013 Öffentlicher Zweck Die GBH ist ein wesentliches Element der kommunalen Wohnungspolitik der Landeshauptstadt Hannover. Für den überwiegenden Teil der rund 13.500 Wohnungen der GBH übt die Landeshauptstadt Hannover das Belegrecht aus. Wie in den Jahren zuvor wurden auch im Geschäftsjahr 2012 der Leerstand durch den Verkauf von Mietwohnungen gesenkt und der Mittelzufluss aus den Verkäufen für umfangreiche Instandhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen des verbleibenden Bestandes eingesetzt. Insbesondere wurden Altbestände im Hinblick auf Wohnqualität und technische Ausstattung auf das heutige Niveau gebracht, um die langfristige Vermietbarkeit zu sichern. Um diese verschiedenen Nachfrageimpulse auch zukünftig im Sinne des Mehrheitsgesellschafters „Landeshauptstadt Hannover“ angemessen bedienen zu können, werden die Aspekte familiengerechtes Wohnen, Barrierefreiheit, energetisch effizientes Wohnen und Mietwohnungsneubau für mittlere und untere Einkommensgruppen besonders in den Fokus der Entwicklung der Gesellschaft gelegt. Der Wohnungsmarkt ist in der Landeshauptstadt Hannover im Umbruch, Hannover profitiert anders als andere Kommunen - von den Zuzügen junger Familien und älterer Menschen aus dem Umland und dem damit verbundenen geänderten Nachfrageverhalten nach preisgünstigem, und/oder barrierefreien Wohnraum. Auf Basis der bisherigen Entwicklung wird bis zum Jahr 2030 in Hannover ein Bevölkerungswachstum auf etwa 550.000 Personen in Verbindung mit einem Anstieg der Haushalte von rd. 4 % erwartet. Der Klimaschutz gehört zu den wesentlichen Unternehmenszielen der GBH. Die Einsparung von Energie und natürlichen Ressourcen in Verbindung mit der CO2-Reduzierung umfasst das gesamte Unternehmen. Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien in Blockheizkraftwerken konnte innerhalb des Zeitraumes 2005 bis 2009 die CO2-Emission um 23 % reduziert werden. Der von der GBH angebotene Wohnraum liegt in sämtlichen Alters- und Größenklassen der Wohnungen unter der durchschnittlichen Miete pro m² gemäß Mietspiegel für die Landeshauptstadt Hannover. Der Wohnungsnachfrage älterer, unter Umständen pflegebedürftiger Bewohner wird durch das Betreuungsangebot „wohnen+“, das u.a. die Ver- Beteiligungsbericht 2013 - 45 - sorgungssicherheit durch eine 24-StundenPräsenz eines ambulanten Pflegedienstes gewährleistet, begegnet. Die fehlenden Gestaltungsspielräume des kommunalen Haushalts werden zukünftig die weitere Übertragung von stadtentwicklungspolitischen Aktivitäten auf im Einflussbereich der Landeshauptstadt Hannover tätige Konzerntöchter erforderlich machen. Darauf müssen sich diese Unternehmen organisatorisch, personell und finanziell einstellen. Daher wurde mit Wirkung zum 01.06.2012 zwischen union-boden gmbh und der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) ein sog. Gleichordnungskonzern unter einheitlicher Leitung gebildet (Drucksache Nr. GBH 0285/2012). Beide Unternehmen behalten im Gleichordnungskonzern ihre gleichrangige Stellung und ihre rechtliche Selbständigkeit. Ziel der Bildung des Gleichordnungskonzerns ist die Stärkung der Unternehmen durch Schaffung einer größeren Wirtschaftseinheit, die Bündelung des in beiden Unternehmen vorhandenen, insbesondere immobilienwirtschaftlichen Knowhow und die Hebung von Synergieeffekten. Weiter werden in der strategischen Zusammenführung von Aufgaben der Stadtentwicklung und Aspekten der Wirtschaftsförderung unter einheitlicher Leitung Vorteile im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Ansprechpartner und eine bessere Aufstellung bei sich in der Praxis verändernden Aufgaben gesehen. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die Verwaltung, Pflege und Modernisierung des Wohnungsbestandes gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Gesellschaft. Neben der Zentrale verfügt die GBH über drei Geschäftsstellen (Buchholz, Vahrenheide und Linden). Im preisgebundenen Wohnraum werden die Mieten nach den Festsetzungen der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. Berechnungsverordnung) erhoben. Nach den umfangreichen Wohnungsverkäufen der Vorjahre ist das im Rahmen der Portfoliobereinigung erarbeitete mehrjährige Verkaufsprogramm im Wesentlichen umgesetzt. In 2012 waren nur noch Einzelverkäufe in geringem Umfang vorgesehen, gleichzeitig werden auch die insbesondere durch Verkaufserlöse gedeckten Instandhaltungsund Modernisierungs-Sonderprogramme wieder zurückgefahren. Wie in den Vorjahren setzte die GBH zur weiteren Absicherung der Wohnqualität im Geschäftsjahr 2012 ihre bestandsorientierte Bautätigkeit fort. Es wurden mehrere Wohnanlagen mit insgesamt 992 Wohnungen (Vorjahr: 989 Wohnungen) inklusive zugehöriger Außenanlagen modernisiert. Schwerpunkt waren dabei wieder grundlegende Modernisierungsmaßnahmen und die Herstellung zeitgemäßer Ausstattungen. Die im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen durchgeführten Dämmarbeiten und Erneuerungen von Zentralheizungen und zentralen Warmwasserversorgungen auf den neuesten Stand der Technik tragen zur Energieeinsparung bei und führen bei den Mietern in der Regel zu geringeren Verbräuchen (Senkung der Mietnebenkosten). Die langfristig orientierte Modernisierungs- und Instandhaltungsplanung der GBH sichert und erhöht den Substanzwert der Gebäudebestände und berücksichtigt die wandelnden Mieteransprüche an Wohnkomfort und Lebensplanung. Neben Eigenmitteln werden bei den Modernisierungsmaßnahmen insbesondere Wohnraumfördermittel, Städtebaufördermittel und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Darlehen) eingebunden und das derzeit günstige Zinsniveau genutzt. Für die Gewährung von zinsverbilligten KfW-Krediten aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem WohnraumModernisierungsprogramm hat die Landeshauptstadt Hannover erforderliche Ausfallbürgschaften übernommen (insbesondere Rats-Drucksache Nr. 1429/2005: 16,9 Mio. EUR und Nr. 1352/2006: 15,5 Mio. EUR). Die Pflege und Aufwertung der Bestände durch Instandhaltung und Modernisierung sowie eine verstärkte Servicequalität und Kundenbindung stehen unverändert im Mittelpunkt der Geschäftspolitik der GBH. Marktbedingte Leerstände als Folge einer allmählichen Marktsättigung und zunehmende Zahlungsauffälligkeiten bzw. Mietausfallrisiken sind weiterhin die wesentlichen Risikopotentiale, die durch die eingeleiteten Maßnahmen (Modernisierungsprogramm, Forderungsmanagement etc.) begrenzt werden sollen. Mietsteigerungspotentiale sind aufgrund der angestiegenen Energiekosten und eines ausgewogenen Wohnungsmarktes weitgehend ausge- GBH - 46 - schöpft. Chancen ergeben sich durch Senkung der Betriebs- bzw. Energiekosten (Modernisierung der technischen Anlagen) und durch Schaffung von speziellen Wohnungsangeboten für ältere Bevölkerungsgruppen im Rahmen des demographischen Wandels. Im Jahressteuergesetz 2008 war eine pauschale Nachversteuerung des so genannten EK 02-Bestandes als Abgeltungssteuer vorgesehen. Bestimmten Wohnungsunternehmen, zu denen auch die GBH zählt, wurde als Optionsrecht eingeräumt, bis zum 30.09.2008 einen Antrag auf Weitergeltung der bisherigen steuerlichen Regelungen, d.h. Versteuerung bei Ausschüttung, zu stellen. Die Geschäftsführung der GBH hat am 31.07.2008 einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt Hannover Nord gestellt, diesem wurde mit Antwortschreiben vom 06.08.2008 stattgegeben. Angesichts der städtischen Haushaltslage werden von allen städtischen Beteiligungen grundsätzlich Haushaltskonsolidierungsbeiträge erwartet, soweit dies mit der Zweckerfüllung vereinbar ist. Die GBH hat in den Vorjahren Ausschüttungen in Höhe von 4 % bzw. 5 % des Stammkapitals an ihre Gesellschafter geleistet. Vor dem Hintergrund des Jahressteuergesetzes 2008 wurden Vergleichsberechnungen über die Auswirkungen auf die steuerliche Gesamtbelastung der GBH und deren Gesellschafter durchgeführt. Seitens der Gesellschafter wurde beschlossen, Gewinnausschüttungen für einen begrenzten Zeitraum zu verschieben (Ratsdrucksache Nr. 1640/2008). Beteiligungsbericht 2013 Die ursprüngliche Planung der Sanierung der IGSMühlenberg wurde nach einem umfangreichen Kostenvergleich dahingehend geändert, dass nunmehr ein Neubau des Schulgebäudes bevorzugt wird. Die Beschlussfassung zum Vorhaben ist am 06.10.2011 durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover erfolgt (Drucksache Nr. 1494/2011). Im Geschäftsjahr 2012 hat die GBH den Ankauf der IGS-Mühlenberg von der Landeshauptstadt Hannover getätigt. Der Kauf- und Mietvertrag wurde unter dem 15.02.2012 notariell beurkundet, der wirtschaftliche Besitzübergang erfolgte am 01.03.2012. Die GBH beabsichtigt auch im kommenden Jahr ihre bestandsorientierte Bewirtschaftung der Objekte fortzusetzen. Auf Grund der Größe und Bandbreite des Immobilienportfolios kann auf veränderte Anforderungen und Ansprüche der Mieter reagiert werden. Die Attraktivität der Bestände wird durch den gezielten Ausbau von Angeboten für die Bedürfnisse bestimmter Gruppen ausgebaut. Dieses stärkt die wirtschaftliche Position und das Image der GBH im zunehmenden Wettbewerb. Für das kommende Jahr und die folgenden Geschäftsjahre werden von der Gesellschaft wieder Jahresüberschüsse von mindestens 2 Mio. EUR unter Beibehaltung der derzeitigen Höhe der Instandhaltungen und Modernisierungen erwartet. Beteiligungsbericht 2013 - 47 - GBH Vermögenslage 2012 Entwicklung des Eigenkapitals 600 500 Mio. EUR Im Geschäftsjahr 2012 nahm die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um 27,0 Mio. EUR bzw. 5,0 % auf 563,4 Mio. EUR zu. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung des Anlagevermögens um 17,9 Mio. EUR und der liquiden Mittel um 5,9 Mio. EUR zurückzuführen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöhten sich um 17,8 Mio. EUR bzw. 3,6 % auf 508,9 Mio. EUR. Die Zunahme setzt sich zusammen aus Investitionen von 32,6 Mio. EUR, Abgängen zu Restbuchwerten von 0,3 Mio. EUR sowie Abschreibungen von 14,5 Mio. EUR. Die um 126 TEUR bzw. 3,9 % erhöhten Finanzanlagen von 3,3 Mio. EUR betreffen die 100%ige Beteiligung an der GBH Mieterservice Vahrenheide GmbH in Höhe von unverändert 750 TEUR und an die Tochtergesellschaft ausgegebene langfristige Darlehen in Höhe von insgesamt 2.574 TEUR für Investitionen in Heizanlagen im Rahmen des Wärmecontractings sowie die Beteiligung an der im Jahr 2012 gegründeten Hannover-Multimedia GmbH (25 TEUR). Die gegenüber dem Vorjahresstichtag um 1,8 Mio. EUR bzw. 7,3 % erhöht ausgewiesenen Vorräte von 25,7 Mio. EUR betreffen im Wesentlichen die gegenüber den Mietern zum Jahresende noch nicht abgerechneten Betriebskosten, denen Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen der Mieter in Höhe von 27,8 Mio. EUR gegenüberstehen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nahmen um 1,3 Mio. EUR bzw. 48,8 % auf 3,9 Mio. EUR zu. Die in den Forderungen enthaltenen Mietforderungen betragen 951 TEUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR). Die Wertberichtigungen betreffen wie im Vorjahr vor allem Mietforderungen gegenüber ehemaligen Mietern. 400 300 200 100 0 2008 2009 2010 Bilanzsumme 2011 2012 Eigenkapital Die Zunahme der liquiden Mittel um 5,9 Mio. EUR auf 21,4 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus Darlehenstilgungen und der erhöhten Investitionen in den Wohnungsbestand. Wie im Vorjahr wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung und weiterer beabsichtigter Projekte die Liquiditätsüberschüsse nicht im größeren Umfang für außerordentliche Darlehenstilgungen verwandt. Der Bilanzgewinn des Vorjahres von 6,6 Mio. EUR wurde im Berichtsjahr in voller Höhe in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die gegenüber dem Vorjahr um 285 TEUR bzw. 10,8 % erhöhten Rückstellungen von 2,9 Mio. EUR beinhalten die Rückstellung für Pensionen und sonstige Rückstellungen. Die Zunahme der Verbindlichkeiten um 19,4 Mio. EUR bzw. 5,0 % auf 405,6 Mio. EUR betrifft bei verminderten Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern im Wesentlichen erhöhte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Darlehensbestand der GBH beträgt zum Bilanzstichtag 369,1 Mio. EUR und ist um 16,9 Mio. EUR bzw. 4,8 % höher als im Vorjahr. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus der Finanzierung der Baumaßnahme IGS-Mühlenberg. GBH - 48 - Beteiligungsbericht 2013 Ertragslage 2012 Entwicklung der Umsatzerlöse 90 75 Mio. EUR Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 339 TEUR bzw. 5,5 % auf 6,5 Mio. EUR. Im Bilanzgewinn ist die Gewinnabführung der Tochtergesellschaft GBH Mieterservice Vahrenheide GmbH in Höhe von 335 TEUR enthalten, die um 195 TEUR geringer ist als im Vorjahr. 60 45 30 15 Die Umsatzerlöse von 80,2 Mio. EUR bein0 halten Umsatzerlöse aus der Hausbewirt2008 2009 2010 2011 2012 schaftung in annähernd gleicher Höhe, sie sind um 240 TEUR höher als im Vorjahr. Die Ist Steigerung basiert im Wesentlichen auf Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnah- Außerdem wurden durchschnittlich 12 Auszubilmen. Die Erträge aus Aufwendungszuschüssen dende beschäftigt. Der Personalaufwand nahm nahmen um 174 TEUR auf 3,2 Mio. EUR ab in- um 96 TEUR bzw. 1,2 % auf 7,9 Mio. EUR zu. folge von Zinsänderungen, Darlehenstilgungen, Kürzungen und Wegfall von Aufwendungszu- Die Abnahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 201 TEUR bzw. 4,5 % auf schüssen. 4,3 Mio. EUR betrifft insbesondere die übrigen Bei den zum Jahresende noch nicht abgerechne- betrieblichen Verwaltungskosten. ten Betriebskosten ergab sich im Vergleich zum Im Berichtsjahr sind die Zinsaufwendungen im Vorjahr ein Bestandsaufbau um 1,7 Mio. EUR. Berichtsjahr um 424 TEUR bzw. 4,0 % auf Die sonstigen betrieblichen Erträge von 11,1 Mio. EUR gestiegen. Ursächlich ist die Darlehensaufnahme zur 3,9 Mio. EUR beinhalten u.a. Erträge aus Woh- umfangreiche Finanzierung der Bautätigkeit der Gesellschaft. nungsverkäufen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). Im Berichtsjahr wurden u. a. 35 Wohnungen, vier Garagen/Stellplätze und drei Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist die Kapitalsonstige Einheiten veräußert. Weiterhin werden dienstdeckung im Vorjahresvergleich annähernd unter den sonstigen Erträgen eine Erstattung für konstant geblieben. Die Kapitaldienstdeckung unterlassene Instandhaltungen nach Rückgabe gibt an, wie viel das Unternehmen aus den des Schwesternwohnheimes „In den Sieben laufenden Mieteinnahmen für Zins- und Stücken 2-4“ in Höhe von 1,5 Mio. EUR und ein Tilgungszahlungen zu leisten hat. Der Wert Teilschulderlass für ein KfW-Darlehen (90 TEUR; beträgt für 2012 40,9 % (im Vorjahr 41,0 %). Der kritische Wert liegt bei 50 %. im Vorjahr 180 TEUR) ausgewiesen. Der Materialaufwand in Höhe von 39,0 Mio. EUR beinhaltet wie im Vorjahr Betriebskosten von 22,8 Mio. EUR und Instandhaltungskosten von 14,8 Mio. EUR (Vorjahr: 14,9 Mio. EUR). Die GBH hat insgesamt 33,1 Mio. EUR (Vorjahr: 28,5 Mio. EUR) in die Substanzverbesserung investiert, davon entfielen 14,8 Mio. EUR auf den Aufwandsbereich und 18,3 Mio. EUR auf den aktivierungspflichtigen Bereich. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 139 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr 137 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) beschäftigt. Geringfügig positiv hat sich im Geschäftsjahr 2012 die Tilgungskraft der Gesellschaft entwickelt. Die Tilgungskraft spiegelt die Fähigkeit des Unternehmens wider, aus dem lfd. Cashflow die Tilgungsleistungen zu erbringen. Der kritische Wert liegt bei 1, der Wert für 2012 betrug für die GBH 2,0 (im Vorjahr 1,9). Die GBH schließt das Geschäftsjahr 2012 einem Jahresüberschuss von 7,3 Mio. EUR ab. Nach Einstellung von 10 % des Jahresüberschusses in die gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage verbleibt ein Bilanzgewinn von 6,6 Mio. EUR. Beteiligungsbericht 2013 - 49 - GBH Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen GBH Mieterservice Vahrenheide GmbH, Hannover Die GBH Mieterservice Vahrenheide GmbH erbringt seit 2004 die Wärmeversorgung der Liegenschaften der Muttergesellschaft GBH mit Modernisierung, Betrieb, Überwachung und Unterhaltung von Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen im Rahmen von Investoren- und Betreibermodellen (Wärmecontracting). Hintergrund ist die erforderliche Erneuerung von rund 400 Heizstationen in den Häusern der Muttergesellschaft GBH (Reduzierung des CO2-Ausstosses). Die umfangreichen Investitionen sollen zum Teil aus den Ertragspotentialen der Contracting-Lösung finanziert werden (z.B. Erstattung Mineralölsteuer). Neben der Wärmeversorgung führt die Gesellschaft insbesondere im Stadtteil Vahrenheide Grünpflegemaßnahmen durch. Seit 2005 besteht mit der Muttergesellschaft GBH ein Ergebnisabführungsvertrag. Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages werden Personalwesen, Buchhaltung, Controlling, EDV und Cash- Stammkapital: 750 TEUR Gesellschafter: Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (100 %) 750 TEUR Geschäftsführung: Dieter Cordes Pooling von der GBH wahrgenommen. Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich mit der GBH erzielt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012 einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von 335 TEUR (Vorjahr: 530 TEUR) erwirtschaftet. Der Überschuss wurde im Wesentlichen in der Sparte Wärmeversorgung erzielt. Die von der Gesellschaft durchzuführende Erneuerung der Heizanlagen der GBH-Häuser wurde 2012 planmäßig fortgeführt, auch unter Einbezug regenerativer Energien als Alternative zu fossilen Brennstoffen. Hannover--Multimedia GmbH, Hannover Hannover Die Gesellschaft soll die Wohnungswirtschaft in der Region Hannover bei der Schaffung moderner Kommunikationsnetzstrukturen im Wohnungsbestand unterstützen. Die Gesellschaft kann Signale für den Fernseh- und Rundfunkempfang einkaufen, durchleiten, abrechnen und Strukturen für Internet und Telefonieangebote an die Kunden der Wohnungswirtschaft schaffen, fördern oder stärken. Sie kann die Zusammenarbeit mit Anbietern von TV-Inhalten, Telefonieund Internetdienstleistern koordinieren, bündeln oder strukturieren. Sie kann den Betrieb von Kabelverteilnetzen für Rundfunk- und Fernsehsignale, Telefonie und Internet innerhalb von Grundstücken, Gebäuden und Wohnanlagen von Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und anderen Wohnungsanbietern von der Grundstücksgrenze bzw. dem zentralen Übergabepunkt zu den Endkunden übernehmen. Weiterhin gehört zum Aufgabenspektrum der Gesellschaft der Betrieb und die Verbindung von Kabelverteilnetzen über Grundstücksgrenzen hin- Stammkapital: 75 TEUR Gesellschafter: Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (33,3 %) KSG Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH (33,3 %) WGH-Herrenhausen eG (33,3 %) 25 TEUR 25 TEUR 25 TEUR Geschäftsführung: Jürgen Müller Michael Jedamski weg einschließlich des Betriebs von Kabelverteilnetzen in kommunalen Straßen und Wegen, ferner der Betrieb von Hausverteileranlagen für Rundfunk- und Fernsehsignale, Telefonie und Internet und anderen medientechnischen Ausstattungen. Die Gesellschaft wurde durch notarielle Beurkundung am 08.03.2012 gegründet, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 26.04.2012. - 50 - GBH Beteiligungsbericht 2013 Leistungsdaten 2008 2009 2010 2011 2012 Bewirtschaftung Eigene Objekte Wohnungen 1) Heimplätze Einstellplätze/Garagen sonstige Einheiten Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 13.475 510 2.511 158 13.396 269 2.507 155 13.354 269 2.420 178 13.277 269 2.415 173 13.273 208 2.414 182 Verwalteter Fremdwohnungsbestand von Stadt Hannover von Eigentümergemeinschaften Anzahl Anzahl 195 26 195 26 195 26 89 26 89 26 Anteil der GBH am hannoverschen Wohnungsmarkt % 4,7 4,6 4,6 4,6 4,6 Anteil behindertengerechter Wohnungen am Bestand % k.A. k.A. k.A. 7,1 7,1 Anzahl 161 72 91 66 35 EUR/m² 5,31 5,45 5,52 5,52 5,56 Fluktuationsquote % 12,7 12,6 11,1 11,1 10,0 Leerstandsquote % 2,7 2,6 2,5 2,0 1,2 Verkäufe ø Sollmiete (monatlich) Substanzverbesserung des Wohnungsbestandes aktivierte Modernisierung/nachträgliche Herstellungskosten Aufwandsmodernisierung Gesamtmodernisierung TEUR TEUR EUR/m² 15.432 15.774 36,93 16.214 16.503 39,66 18.241 14.259 39,44 13.532 14.941 34,42 15.588 14.818 36,69 Umsatzerlöse gesamt Hausbewirtschaftung Betreuungstätigkeit andere Lieferungen/Leistungen TEUR TEUR TEUR TEUR 78.162 77.990 149 23 78.683 78.530 153 0 79.255 79.182 73 0 79.941 79.866 75 0 80.180 80.106 74 0 TEUR % 3.735 6,3 3.560 5,9 3.259 5,1 4.050 5,3 2.250 3,9 TEUR 38.957 39.748 37.600 27.967 24.359 TEUR 27.212 27.450 28.898 28.058 29.278 Erlösschmälerungen in Bezug zur Jahressollmiete u. Umlagen Aufwendungen der Hausbewirtschaftung Direkte Nettowertschöpfung 1) bei der Veränderung des Wohnungsbestandes sind neben Neubau, Ankäufen und Verkäufen - 51 - Beteiligungsbericht 2013 GBH Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 478.217 982 482.286 961 487.210 1.632 491.098 3.223 508.894 3.349 23.645 23.792 24.314 23.917 25.671 4.307 3.161 2.154 2.608 3.882 13.483 16.324 12.592 15.469 21.411 C. Rechnungsabgrenzungsposten 167 126 123 121 120 D. Aktivierter Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung 0 0 0 0 89 520.801 526.650 528.025 536.436 563.416 I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Bilanzgewinn 35.400 23.028 5.058 35.400 93.604 4.662 35.400 98.961 6.259 35.400 105.910 6.211 35.400 112.848 6.550 B. Rückstellungen 67.582 2.776 2.699 2.649 2.934 C. Verbindlichkeiten 389.733 390.158 384.610 386.266 405.619 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 50 96 0 65 520.801 526.650 528.025 536.436 563.416 5.058 4.662 6.259 6.211 6.550 Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 52 - GBH Beteiligungsbericht 2013 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse *) (siehe Tabelle Leistungsdaten) Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR 78.162 78.683 79.255 79.941 80.180 68 146 522 -396 1.754 434 509 1.610 440 696 4.022 6.112 3.739 4.032 3.902 Gesamtleistung 82.686 85.450 85.126 84.017 86.532 Materialaufwand 39.200 40.026 37.883 38.139 39.004 Personalaufwand 7.134 7.532 7.627 7.779 7.875 Abschreibungen 13.255 13.490 14.162 14.090 14.554 Sonstige betriebl. Aufwendungen 4.669 5.137 4.978 4.508 4.307 Erträge aus Ergebnisabführung 1.243 732 640 530 335 407 186 155 248 276 12.216 12.031 11.614 10.648 11.072 7.862 8.152 9.657 9.631 10.331 0 265 0 0 0 -490 0 0 0 -10 Sonstige Steuern 2.732 2.707 2.703 2.730 3.063 Jahresergebnis 5.620 5.180 6.954 6.901 7.278 562 518 695 690 728 5.058 4.662 6.259 6.211 6.550 Landeshauptstadt Hannover 1.179 1.054 937 839 809 Land Niedersachsen 3.064 2.876 2.692 2.540 2.396 2.723 5.524 2.719 2.437 1.510 Bestandsveränderungen Andere aktivierte Leistungen Sonstige betriebl. Erträge **) Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge Zinsen und ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen u. Ertrag Einstellung in Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/Bilanzverlust *) davon Aufwendungszuschüsse **) davon Veräußerungserträge Anlagevermögen - 53 - Beteiligungsbericht 2013 GBH Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 25 25 27 28 27 Anlagendeckung I: % 27 28 29 30 30 Investitionen: TEUR 15.049 19.362 20.547 20.664 33.006 Cashflow: TEUR 18.080 18.906 21.074 20.061 21.697 Innenfinanzierungsgrad: % 120 98 103 97 66 Eigenkapitalrentabilität: % 4 4 5 5 5 16.939 17.025 18.413 17.301 18.064 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % 3 3 3 3 3 Umsatzrentabilität: % 7 7 9 9 9 133 138 138 137 139 Personalentwicklung: Anzahl Personalaufwandsquote % 9 10 10 10 10 Sachkostenquote % 56 57 54 53 54 Die Eigenkapitalquote ist im Geschäftsjahr 2012 durch den Anstieg der Bilanzsumme geringfügig gesunken. Dies ist auf einen Anstieg der Verbindlichkeiten und der Bilanzsumme zurückzuführen, die über der Eigenkapitalsteigerung (Thesaurierung des Jahresüberschusses 2011) lag. Die Investitionen von 33,0 Mio. EUR betreffen mit 18,3 Mio. EUR Modernisierungsmaßnahmen. Ergänzt wurde dieses Investitionsvolumen durch eine umfangreiche Neubautätigkeit (14,7 Mio. EUR). Der Cashflow erhöhte Cash flow resultiert aus einem erhöhten Jahresergebnis sowie gestiegenen Abschreibungen. Der Innenfinan Innenfinanzierungsgrad zierungsgrad beträgt 66 %. Die negative Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist bei einem erhöhten Cashflow auf den Anstieg der Investitionen im Rahmen der umfangreichen Bautätigkeit zurückzuführen. Das erhöhte EBIT resultiert aus gestiegenen Zinsaufwendungen und einem gegenüber dem Vorjahr ebenfalls erhöhten Jahresergebnis. GBH - 54 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 55 - VVG mbH Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Energiehandel sowie alle Neben-, Hilfs- und Ergänzungsgeschäfte und der öffentliche Personen- nahverkehr. Zum Zwecke der Versorgung kann die Gesellschaft Energieanlagen und Wassergewinnungsanlagen errichten, erwerben und betreiben. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover Region Hannover 224.600,00 TEUR 80,49 % 19,51 % 180.786,57 TEUR 43.813,43 TEUR Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, die sich nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammensetzen. Von den Mandaten der Anteilseigner besetzt die Landeshauptstadt Hannover sieben, die Region Hannover zwei und die Thüga AG eins. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist seit dem 11.01.2013 Stadtrat Thomas Walter. Stand: Juli 2013 Mitglieder der Anteilseigner: Mitglieder der Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer: Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat: Ratsfrau Selin Arikoglu Ratsfrau Petra de Buhr Ratsherr Kurt Fischer Beigeordneter Michael Klie Ratsherr Lars Pohl Beigeordneter Lothar Schlieckau Stadtrat Thomas Walter Mira Ball Blanca Blancke Martin Bühre Uwe Franke Willi Grewe Dietmar Kaschube Walter Kroll Thomas Mohnike Anton Ploner Almut Steckhan-Rosien Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates: Aufsichtsrates Regionspräsident Hauke Jagau Bernd Rudolph (Thüga AG) Regionsabgeordnete Petra Rudszuck - 56 - VVG mbH Beteiligungsbericht 2013 Geschäftsführung Michael G. Feist (Stadtwerke Hannover AG) _________________ (kfm. Verwaltung u. Angelegenheiten der Stadtwerke Hannover AG) Ulf-Birger Franz (Region Hannover) ______________ (regionale Verkehrsplanung, Angelegenheiten der infra GmbH u. Rechtsangelegenheiten) Dr. Marc Hansmann (Landeshauptstadt Hannover) _________ Sprecher; Beteiligungen u. Organisation) Jochen Westerholz (Stadtwerke Hannover AG) ________________________ (Personal- u. Sozialwesen) André Neiß (üstra AG) ______________________________________ (Angelegenheiten der üstra AG) Beteiligungen der Gesellschaft VersorgungsVersorgungs - und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH 98,38 % 100 % infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH St.Kap.: 100 TEUR üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG Grundkap.: 67,49 Mio. EUR 75,09 % Stadtwerke Hannover AG Grundkap.: 86,0 Mio. EUR Stand: Juli 2013 Öffentlicher Zweck Die Unternehmenstätigkeit der VVG mbH besteht in der Verwaltung der Anteile an der Stadtwerke Hannover AG, der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH und dient somit der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus hat die VVG mbH als Querverbundunternehmen und Holdinggesellschaft der drei Organgesellschaften im Besonderen eine steuerliche Bedeutung. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Zwischen der VVG mbH und der Stadtwerke Hannover AG, der üstra AG sowie der infra GmbH bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Die drei Organgesellschaften haben sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn vor Feststellung ihres Jahresabschlusses an die VVG mbH abzuführen. Die VVG mbH hat ihrerseits die Verpflichtung, sämtliche Verluste der Gesellschaften vor Feststellung des Jahresabschlusses auszugleichen. Hierdurch erfolgt zum einen eine finanzwirtschaftliche und steuerliche Ergebnis- orientierung und zum anderen wird dadurch sichergestellt, dass die Organgesellschaften ihren Geschäftsbetrieb nach dem Willen der VVG mbH führen. Aufgrund der zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover getroffenen Vereinbarung deckt die Region Hannover die in der VVG mbH ggf. entstehenden Jahresfehlbeträge (zuletzt für 2005) ab. Beteiligungsbericht 2013 - 57 - Die wirtschaftlich positive Entwicklung der drei Tochterunternehmen, insbesondere der Stadtwerke Hannover AG und der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, hat dazu geführt, dass die Gewinne aus der Versorgung tendenziell über den operativen Verlusten aus dem ÖPNV (gesamt) liegen und die VVG mbH zunehmend positive handelsrechtliche, aber auch steuerrechtliche Jahresergebnisse ausweist, die der Steuerpflicht unterliegen. Auch unter den geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen und der insgesamt positiven Ergebnisentwicklung hat der organschaftliche Querverbund grundsätzliche Vorteile in der steuerlichen Optimierung der Unternehmensergebnisse. Die operativen Risiken der VVG mbH ergeben sich aus den Risiken bei den Tochtergesellschaften. Zu den Risiken der Organgesellschaften wird auf die VVG mbH Erläuterungen zu den drei Unternehmen in diesem Bericht verwiesen. Die Risiken der VVG mbH bestehen insbesondere in der Sicherheit der Steuerschätzung und in der Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung zu steuerlichen Themen. Vor dem Hintergrund der geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen sind an die künftige Steuerplanung der Gesellschaft entsprechende Anforderungen zu stellen. Die VVG mbH hat ein Risikomanagement im Themenbereich der steuerlichen Risiken implementiert. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde u.a. das Körperschaftssteuergesetz (im Wesentlichen § 6 Absatz 6 und § 8 Absätze 7 und 9) geändert bzw. ergänzt und so die gesetzliche Regelung zur Absicherung bestimmter steuerlicher Querverbünde, wie z.B. der VVG mbH, geschaffen. Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme der VVG mbH hat sich gegenüber dem Vorjahr um 38,0 Mio. EUR (-10,5 %) auf 324,8 Mio. EUR vermindert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 32,7 Mio. EUR (Vorjahr: 71,7 Mio. EUR) bestehen im Wesentlichen mit 28,0 Mio. EUR (Vorjahr: 68,8 Mio. EUR) stichtagsbedingt gegen die Stadtwerke Hannover AG sowie gegen die infra GmbH mit 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR) und resultieren aus deren Gewinnabführung abzüglich der Verrechnungen von Abschlagszahlungen und Steuern. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden anrechenbare Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag, sowie das Umsatzsteuerguthaben für 2012 ausgewiesen. 400 Mio. EUR Die ausgewiesenen Finanzanlagen betreffen ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen. Unverändert zum Vorjahr sind die Beteiligung an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG mit 157,2 Mio. EUR, an der Stadtwerke Hannover AG mit 114,2 Mio. EUR und an der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH mit 100,0 TEUR ausgewiesen. Entwicklung des Eigenkapitals 300 200 100 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital und die Rücklagen der Gesellschaft sind unverändert. In den Rückstellungen sind Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer 2012 in Höhe von insgesamt 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich gegenüber der üstra AG aus der Verlustübernahme und steuerlichen Verrechnungen in Höhe von 0,46 Mio. EUR (Vorjahr: 15,7 Mio. EUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Dividende an die außenstehenden Aktionäre der Stadtwerke Hannover AG mit 20,1 Mio. EUR (Vorjahr: 19,7 Mio. EUR). VVG mbH - 58 - Beteiligungsbericht 2013 Ertragslage 2012 Die Ertragslage der VVG mbH wird im Wesentlichen durch die Ergebnisse der Organgesellschaften bestimmt. Die von der Stadtwerke Hannover AG mit 81,7 Mio. EUR (Vorjahr: 80,4 Mio. EUR) vereinnahmten Gewinne, sowie die von der üstra AG mit 18,3 Mio. EUR (Vorjahr: 13,8 Mio. EUR) und die von der infra GmbH mit 29,8 Mio. EUR (Vorjahr: 29,0 Mio. EUR) zu übernehmenden Verluste ergeben ein Beteiligungsergebnis in Höhe von 33,5 Mio. EUR (Vorjahr: 37,5 Mio. EUR). Zu den Ergebnissen der Organgesellschaften wird auf die Erläuterungen zu den drei Unternehmen in diesem Bericht verwiesen. Unter Berücksichtigung des Eigenergebnisses der VVG mbH in Höhe von -1,0 Mio. EUR (Vorjahr: -0,7 Mio. EUR) beläuft sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 32,5 Mio. EUR (Vorjahr: 36,8 Mio. EUR). Nach Steuern in Höhe von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) weist die VVG mbH einen Jahresüberschuss von 29,4 Mio. EUR (Vorjahr: 33,9 Mio. EUR) aus, der in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Für das Jahr 2013 wird für den Versorgungsbereich ein Gewinn auf gleichem Niveau und für den Verkehrsbereich ein erhöhter Verlust erwartet, so dass ein Jahresergebnis von rd. 12,7 Mio. EUR erwartet wird. - 59 - Beteiligungsbericht 2013 VVG mbH Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten II. Bilanzsumme 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 271.524 271.524 271.524 271.524 271.524 59.000 90.523 82.159 90.942 53.181 103 60 47 280 50 330.627 362.107 353.730 362.746 324.755 224.600 46.829 224.600 46.829 224.600 46.829 224.600 46.829 224.600 46.829 18.664 21.259 - 30.995 - 33.870 - 29.402 - Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag IV. Bilanzgewinn/-verlust B. Rückstellungen 12.239 34.245 18.760 2.127 3.363 C. Verbindlichkeiten 28.295 35.174 32.546 55.320 20.561 330.627 362.107 353.730 362.746 324.755 18.664 - - - - Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 60 - VVG mbH Beteiligungsbericht 2013 Gewinn- und Verlustrechnung Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR Sonstige betriebl. Erträge 7 10 68 49 67 Gesamtleistung 7 10 68 49 67 Personalaufwand 66 67 59 58 58 Sonstige betriebl. Aufwendungen 459 656 548 660 687 Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne 94.447 112.104 110.548 100.109 101.728 -18.460 -22.354 -22.012 -19.715 -20.072 246 77 45 264 46 2.115 625 256 293 386 Aufwendungen aus Verlustübernahme 39.083 32.995 34.528 42.853 48.142 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 34.517 55.494 53.258 36.843 32.496 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 15.853 34.235 22.263 2.973 3.094 Jahresergebnis 18.664 21.259 30.995 33.870 29.402 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9.172 - - - - Gewinnausschüttung 9.172 - - - - Bilanzgewinn/-verlust 18.664 - - - - ./. Dividende an außenstehende Gesellschafter Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge Zinsen und ähnl. Aufwendungen - 61 - Beteiligungsbericht 2013 VVG mbH Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 88 81 85 84 93 Anlagendeckung I: % 107 108 111 112 111 Investitionen: TEUR 0 0 0 0 0 Cashflow: TEUR 18.664 21.259 30.995 33.870 29.402 Innenfinanzierungsgrad: % 0 0 0 0 0 Eigenkapitalrentabilität: % 12 19 18 12 11 36.386 56.042 53.469 37.400 32.928 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % 11 15 15 10 10 Umsatzrentabilität: % - - - - - Personalentwicklung: 1) Anzahl - - - - - Personalaufwandsquote % - - - - - Sachkostenquote % - - - - - 1) nur nebenamtlich Beschäftige In der Kapitalstruktur führte die verminderte Bilanzsumme (-10,5 %) bei einem durch den verminderten Jahresgewinn leicht gesunkenen Eigenkapital (-1,5 %) zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote um 9 %-Punkte. Der Cashflow der VVG mbH entspricht dem Jahresergebnis, da keine Abschreibungen oder Weiteres (nach DVFA/SG) zu berücksichtigen sind. Die VVG mbH hat im Wesentlichen eine Holdingfunktion, so dass die Unternehmenstätigkeit der Anteilsverwaltung in den Kennzahlen nicht ausgeprägt ist. VVG mbH - 62 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 63 - infra GmbH infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt Hannover) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens sind Erwerb, Anpachtung oder sonstiger Nutzungserwerb der derzeit in der Verkehrsregion Hannover vorhandenen und künftig zu errichtenden Schieneninfrastruktur, die Überlassung der Schieneninfrastruktur zur Nutzung und zum Betrieb der Anlagen an Dritte, insbesondere Verkehrsunternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), welche im Besitz der erforderlichen Genehmigung für den Stadtbahnverkehr auf diesen Anlagen sind, die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung), wesentliche Änderung und Neubau von Schieneninfrastrukturanlagen. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH) 100 TEUR 100 % 100 TEUR Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung ist jeweils in den ersten sechs Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahres einzuberufen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen eine kürzere Einberufung erfordern. Weitere Gesellschafter- versammlungen sind einzuberufen, wenn eine Beschlussfassung des Gesellschafters erforderlich wird oder wenn die Einberufung aus einem sonstigen Grunde im Interesse der Gesellschaft liegt. Geschäftsführung Stefan Harcke Öffentlicher Zweck Die Gestellung der erforderlichen Infrastruktur ist grundlegende Voraussetzung zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und somit eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Region Hannover ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß Nds. Nahverkehrsgesetz (NNVG) und somit für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Sicherung einer ausreichenden Qualität des ÖPNV bedient sich die Region Hannover der infra GmbH. infra GmbH - 64 - In der Region Hannover wurden mit der Gründung der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH am 27.06.2001 die Schieneninfrastrukturanlagen der Stadtbahnen bei einer Gesellschaft gebündelt und zusammengefasst. Dies sind alle Schienenstrecken im öffentlichen Straßenraum sowie Tunnel, Haltestellen und Stationen sowie Umsteigeanlagen und P+RPlätze. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, die Schieneninfrastruktur zu verwalten und im liberalisierten Markt den Verkehrsunternehmen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen. Sie hat ferner die Aufgabe, diese Infrastruktur auf dem erforderlichen Stand der Technik vorzuhalten und weiter auszubauen Die Aufgaben der Gesellschaft führen zu einem jährlichen Aufwand, der nicht durch die Erträge der infra GmbH auszugleichen ist. Die Refinanzierung des strukturellen Defizits, das durch die Auf- Beteiligungsbericht 2013 gaben der Gesellschaft bestimmt und als dauerhaft anzusehen ist, wird über den Gesellschafter VVG mbH (siehe dort) und durch die Region Hannover sichergestellt. Zwischen der infra GmbH und der VVG mbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Erhaltung des Eigenkapitals der infra GmbH ist aufgrund der Einstandsverpflichtung der VVG mbH und mittelbar der Region Hannover gewährleistet. Die Landeshauptstadt Hannover gestattet über einen Flächennutzungsvertrag der infra GmbH die Benutzung der Straßen und der Tunnelanlagen für die Betriebsanlagen. Mit Ausnahme der Tunnelrohbauten erfolgt die Nutzungsüberlassung unentgeltlich. Dieses Nutzungsentgelt (bzw. Pacht) ist ein Ausgleich der kaufmännisch ermittelten Aufwendungen der Landeshauptstadt Hannover und wurde durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2012 wurden die Hochbahnsteige an den Haltestellen „Universität“, „Appelstraße“, „Schneiderberg“ sowie „Hainhölzer Markt“ fertig gestellt. Mit dem Bau der Streckenverlängerung von Misburg/Nord nach Misburg/Mitte sowie von Zugängen und Aufzügen an der Station Markthalle und des Hochbahnsteiges auf der Benno-Ohnesorg-Brücke wurde begonnen. Für das Jahr 2013 ist der Weiterbau der o.g. Bauvorhaben vorgesehen. Daneben ist der Bau von zwei Hochbahnsteigen und des Aufzuges an der Station Markthalle geplant. Der geplante Ausbau der Stadtbahnlinie 10 wird planerisch vorbereitet. Für das Jahr 2013 wird ein Jahresergebnis erwartet, dass sich gegenüber dem Berichtsjahr um rund 7,4 Mio. EUR verschlechtert. Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme der infra GmbH hat sich gegenüber dem Vorjahr von 134,5 Mio. EUR um 2,8 % auf 137,3 Mio. EUR gesteigert. Bei den Aktiva entfallen 89,1 % auf das Anlagevermögen und 10,9 % auf das Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 122,2 Mio. EUR um 0,2 Mio. EUR auf 122,4 Mio. EUR. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von 29,2 Mio. EUR (Vorjahr: 26,6 Mio. EUR) realisiert. Den Investitionen in das Anlagevermögen stehen verrechnete Investitionszuschüsse in Höhe von 14,5 Mio. EUR (Vorjahr: 14,8 Mio. EUR) und Abschreibungen von 10,9 Mio. EUR gegenüber. Das Umlaufvermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 21,5 % von 12,3 Mio. EUR auf 14,9 Mio. EUR. Ursache hierfür sind Forderungen aus dem bestehenden Anlagen-Nutzungsvertrag mit der üstra AG in Höhe von 8,4 Mio. EUR. Aus der Gewährung von Investitionszuschüssen ergeben sich Ansprüche von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) gegenüber der Region Hannover sowie der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG). Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 0,1 Mio. EUR. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der VVG mbH sind der Ausgleich des strukturell bedingten jährlichen Fehlbetrages und dadurch die Erhaltung des Eigenkapitals der infra GmbH gesichert. Die Eigenkapitalquote beträgt 0,07 %. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 133,5 Mio. EUR um 2,8 Mio. EUR Beteiligungsbericht 2013 - 65 - auf 136,3 Mio. EUR hauptsächlich verursacht durch den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 2,8 Mio. EUR infra GmbH aus der Überzahlung der Verlustausgleichsverpflichtung der VVG mbH. Ertragslage 2012 Entwicklung der Umsatzerlöse 15.000 TEUR Im Berichtsjahr 2012 erhielt die Gesellschaft Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln von rd. 11,4 Mio. EUR (Vorjahr: rd. 9,1 Mio. EUR). Des Weiteren wurden von der Region Hannover Zuschüsse in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,5 Mio. EUR) an die Gesellschaft gewährt. Die infra GmbH schließt das Geschäftsjahr 2012 mit einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von -29,8 Mio. EUR ab (Vorjahr: -29,0 Mio. EUR). Dies entspricht einem Rückgang von 2,8 %. Den Gesamterträgen in Höhe von 10,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,3 Mio. EUR) stehen Aufwendungen in Höhe von 40,8 Mio. EUR (Vorjahr: 42,3 Mio. EUR) gegenüber. Das um 0,8 Mio. EUR unter dem Vorjahr erzielte Jahresergebnis ist hauptsächlich auf die Reduzierung der Pachtzahlungen der üstra AG für die Infrastruktur zurückzuführen. Die infra GmbH erzielte gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Mio. EUR reduzierte Umsatzerlöse von 10,1 Mio. EUR. Diese setzten sich aus Erlösen aus der Verpachtung der Infrastruktureinrichtungen an die üstra AG (9,3 Mio. EUR) sowie aus der Vermarktung der Betriebsanlagen (Erträge aus der Vermietung von Werbeflächen, Kiosken sowie Umsteigeanlagen) zusammen. Die Reduzierung der Umsatzerlöse ergibt sich aus den Vereinbarungen aus dem mit der üstra AG abgeschlossenen Anlagen-Nutzungsvertrag. Im Geschäftsjahr 2012 wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 0,8 Mio. EUR erzielt. Dazu gehören u.a. Erträge aus Leistungen für Dritte (Infrastrukturanlagen des Stadtbahnverkehrs) und Erträge aus Schadensersatz. Der Materialaufwand wird in Höhe von 16,6 Mio. EUR (Vorjahr: 16,3 Mio. EUR) ausge- 10.000 5.000 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist wiesen. Im Wesentlichen beinhaltet dieser die von der üstra AG erbrachten, planbaren wiederkehrenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die in Form einer Jahrespauschale vergütet werden. Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 11,1 % auf 0,54 Mio. EUR bedingt durch Neueinstellungen erhöht. Die planmäßigen Abschreibungen sind um 0,3 Mio. EUR (+3,1 %) auf 10,9 Mio. EUR gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 7,9 Mio. EUR (Vorjahr: 9,7 Mio. EUR) ergeben sich insbesondere aus dem Nutzungsentgelt gemäß Flächennutzungsvertrag mit der Landeshauptstadt Hannover (5,9 Mio. EUR), sonstigen Dienstund Fremdleistungen (0,9 Mio. EUR) sowie Versicherungsbeiträgen (0,6 Mio. EUR). Die Zinsaufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. EUR liegen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (-0,36 Mio. EUR). Davon entfallen 4,7 Mio. EUR auf die Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Anlagenkäufe in Vorjahren sowie zur Finanzierung laufender Investitionen. - 66 - infra GmbH Beteiligungsbericht 2013 Bilanz 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 120.889 122.802 121.064 122.226 122.410 1.905 6.505 9.231 11.783 12.772 2.200 140 330 479 2.130 124.994 129.447 130.625 134.488 137.312 A. Eigenkapital 100 100 100 100 100 B. Rückstellungen 261 530 660 856 954 124.633 128.817 129.865 133.502 136.258 0 0 0 30 0 124.994 129.447 130.625 134.488 137.312 Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten Bilanzsumme Passiva C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 67 - Beteiligungsbericht 2013 infra GmbH Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR Umsatzerlöse 1.836 8.291 10.298 12.629 10.146 Sonstige betriebliche Erträge 1.040 744 860 644 851 Gesamtleistung 2.876 9.035 11.158 13.273 10.997 Materialaufwand 15.487 16.004 16.105 16.257 16.601 Personalaufwand 416 424 482 485 539 Abschreibungen 10.454 10.247 12.062 10.623 10.951 Sonstige betriebl. Aufwendungen 10.313 10.132 9.554 9.749 7.924 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 31 2 0 0 0 5.317 5.222 5.212 5.176 4.815 -39.080 -32.992 -32.257 -29.017 -29.833 3 3 3 4 4 39.083 32.995 32.260 29.021 29.837 0 0 0 0 0 Zinsen u. ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Erträge aus Verlustübernahme Jahresergebnis - 68 - infra GmbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Anlagendeckung I: % 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Investitionen: TEUR 21.238 27.723 27.624 26.567 29.236 Cashflow: TEUR -28.629 -22.748 -20.198 -18.398 -18.886 Innenfinanzierungsgrad: % -135 -82 -73 -69 -65 Eigenkapitalrentabilität: % - - - - - TEUR - - - - - Gesamtkapitalrentabilität: % - - - - - Umsatzrentabilität: % - - - - - Anzahl 5 5 5 5 6 Personalaufwandsquote % 23 5 5 4 5 Sachkostenquote % 1.405 315 249 206 242 EBIT: Personalentwicklung: Der negative Cashflow sowie der negative Innenfinanzierungsgrad machen deutlich, dass die infra GmbH nicht eigenwirtschaftlich arbeitet. Die Refinanzierung wird über den Gesellschafter VVG mbH im Wege des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sichergestellt. Auf die Darstellung der Rentabilitätskennziffern wird verzichtet, da mit Gründung der Gesellschaft die für den ÖPNV erforderliche Infrastruktur dort gebündelt wurde und somit die infra GmbH ausschließlich den öffentlichen Zweck erfüllt. Beteiligungsbericht 2013 - 69 - üstra AG üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt Hannover) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens sind der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie alle Geschäfte und Maßnahmen, Gesellschaftszweck fördern. die den Gesellschaftskapital und Gesellschafter Grundkapital: Aktionäre: Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH) Region Hannover Freie Aktionäre Stadtwerke Hannover AG 67.490,53 TEUR 98,38 % 1,09 % 0,52 % 0,01 % 66.397,18 TEUR 735,65 TEUR 350,95 TEUR 6,75 TEUR Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, die sich nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammensetzen. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Regionspräsident Hauke Jagau. Stand: Juli 2013 Mitglieder der Anteilseigner: Mitglieder der Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer: Regionsabgeordnete Silke Gardlo Mira Ball Regionspräsident Hauke Jagau Willi Degener Regionsabgeordneter Bernhard Klockow Martina Dierßen Ratsherr Jürgen Mineur Denise Hain Regionsabgeordneter Karlheinz Mönkeberg Hermann Hane Regionsabgeordneter Werner Rump Dietmar Kaschube Regionsabgeordneter Raoul Schmidt-Lamontain Dieter Katzmarek Regionsabgeordnete Meike Schümer Uwe Köhler Regionsabgeordneter Mike Weidemann Ulrich-Peter Schröder Regionsabgeordneter Eberhard Wicke Gunnar Straßburger Vorstand André Neiß _____________________________________________________________ (Vorsitzender) Wilhelm Lindenberg ________________________________________________ (Betrieb und Personal) - 70 - üstra AG Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungen der Gesellschaft üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG 100 % protec service GmbH St.Kap.: 47,6 TEUR 100 % Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH St.Kap.: 25 TEUR 100 % TransTec Bauplanungs-u. Managementges. Hannover mbH St.Kap.: 511,3 TEUR 50 % TaxiBus Vertriebs- u. Vermittlungs GmbH St.Kap.:150 TEUR 100 % RevCon Audit und Consulting GmbH St.Kap. 100 TEUR 50 % 100 % üstra Reisen GmbH St. Kap.: 310 TEUR 33 % X-City Marketing Hannover GmbH GVH GroßraumVerkehr-Hannover GmbH St.Kap.: 110 TEUR St.Kap.:25 TEUR 50 % MVC Mitteldeutsche Verkehrsconsult GmbH 30 % HRG mbH HRG & Co. - Passerelle KG Einlage: 25,57 Mio. EUR 1,9 % Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH 0,6 % beka GmbH St. Kap.: 382,5 TEUR St.Kap.: 31,05 TEUR 100 % HRG Gebäudeservice GmbH & Co. KG Stand: Juli 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 71 - üstra AG Öffentlicher Zweck Die Region Hannover ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß Nds. Nahverkehrsgesetz (NNVG) und somit für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Sicherung einer ausreichenden Qualität des ÖPNV bedient sich die Region Hannover der üstra AG. Diese schafft einen wirtschaftlichen, für den Kunden attraktiven ÖPNV und trägt gleichzeitig zum Schutz der Umwelt im Regionsgebiet bei. Zwischen der üstra AG und der VVG mbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die üstra AG konnte im Berichtsjahr 159,9 Mio. Fahrgäste (Vorjahr: 156,1 Mio.) zählen. Somit ist die Nachfrage nach Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 2012 um 2,4 % gestiegen. Speziell in den Ballungsräumen in Deutschland tragen die gestiegenen Diesel- und Benzinpreise sowie die anhaltende Klimadiskussion dazu bei, dass das vorhandene Nahverkehrsangebot (vor allem die schienengebundenen Verkehre) genutzt wird. In Deutschland sind im Jahr 2012 rund 9,8 Mrd. (Vorjahr: 9,74 Mrd.) Fahrgäste mit Bussen und Bahnen gefahren. Dennoch ist die Entwicklung der Verkehrsbranche gekennzeichnet durch Unsicherheiten für die Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Preisentwicklung von Energie- und Treibstoffen sowie durch Kürzungen von öffentlichen Finanzmitteln. Die üstra AG hat auch im Geschäftsjahr 2012 ihre Stellung als vitales Verkehrsunternehmen in der Region Hannover weiter gefestigt. Neben der Fortsetzung des notwendigen Restrukturierungsprozesses hat die üstra die in 2011 begonnene Umsetzung der Unternehmensstrategie für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover vorangetrieben. An wichtigen Aktivitäten der üstra im Jahr 2012 ist insbesondere der Tag der offenen Tür am 24. Juni 2012 zu nennen. Unter dem Motto „120 Jahre üstra – Unsere Tradition heißt Zukunft“ lud die üstra die Hannoveraner zur Feier und zum Blick hinter die Kulissen auf dem Betriebshof Glocksee. Bereits seit dem Jahr 2005 erfolgt die Neuausrichtung der üstra AG auf die Strategie „Konzentration auf das Kerngeschäft und die Region Hannover“. Im Mittelpunkt steht der im Mai 2008 abgeschlossene Partnerschaftsvertrag „vitale üstra 2020“ zwischen der Region Hannover, der üstra AG, den Beschäftigtenvertretern der üstra AG und der Gewerkschaft ver.di. Der Partnerschaftsvertrag dient als Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und soll die Beschäftigung bei der üstra AG und somit die Zukunft des Unternehmens sichern. Die Region Hannover als Aufgabenträger für den ÖPNV hat sich für die Vertragslaufzeit zur Direktvergabe der Leistungen an die üstra AG als interner Betreiber vertraglich verpflichtet. Der Vertrag ist erstmals zu Ende 2020 kündbar. Die üstra AG und ihre Beschäftigten sichern im Gegenzug ein umfassendes Restrukturierungsprogramm zu, durch das die erforderlichen Zuschüsse der Region Hannover für den ÖPNV dauerhaft und spürbar gesenkt werden sollen. Für die Laufzeit des Vertrages wird den Beschäftigten der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen zugesichert. Der Partnerschaftsvertrag versteht sich als Rahmenvertrag, in den die bestehenden Verträge und Vereinbarungen sowie die Finanzierungszusage für Busverkehrsleistungen eingebettet sind. Diese sind jedoch nicht Bestandteil des Partnerschaftsvertrages. Der Partnerschaftsvertrag regelt nur die Eckpunkte und Verfahren. Als eine Zielgröße des Partnerschaftsvertrages ist die Einhaltung der Zielkosten „best possible“ zu nennen. Diese werden von einem Wirtschaftsprüfer in einem Benchmark festgestellt. Ferner darf das tatsächliche Jahresergebnis der Gesellschaft nicht schlechter sein, als das mit dem Wirtschaftsplan festgelegte Ergebnis. Eine weitere Zielgröße ist die Kundenzufriedenheit. Zur Erreichung der Ziele hat die üstra AG ein modulares Gesamtkonzept über die gesamte Wertschöpfungskette des Verkehrsunternehmens üstra AG - 72 - mit den Schwerpunkten Einnahmesteigerung, Optimierung des Verkehrsangebotes, Kostenreduzierung sowie Absicherung der betrieblichen Altersversorgung entwickelt. Im Rahmen des abgeschlossenen Partnerschaftsvertrages wird die Direktvergabe der Verkehrsdienste an die üstra AG als internen Betreiber nach der EU-VO 1370/2007 angestrebt. Die üstra AG hat die Liniengenehmigungen ab 2010 mit Bezug auf die geplante Direktvergabe bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) beantragt. Im Januar 2009 hat die LNVG der üstra AG die Liniengenehmigungen nach derzeit geltendem Recht für die Zeit vom 01.01.2010 bis 09.12.2017 erteilt. Mit Wirkung zum 01.07.2010 wurde die üstra AG von der Region Hannover mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehrs Hannover mittels eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages i. S. der EU-VO 1370/2007 betraut. Dieser hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2020. Die Finanzierung der Busverkehrsleistungen erfolgt ab 01.07.2010 über die VVG mbH. Im finanzwirtschaftlichen Bereich der üstra AG wird insbesondere auf die Altersversorgung hingewiesen. Die Altersversorgungsverpflichtungen der üstra AG wurden in der Vergangenheit durch Ausübung eines Wahlrechtes nicht passiviert. Da das Kassenvermögen der Versorgungseinrichtung deutlich geringer ist als der versicherungsmathematische Teilwert der Altersversorgungsverpflichtungen, besteht in der Altersversorgung eine Deckungslücke. Die üstra AG und die Region Hannover haben sich darauf verständigt, dass ein Teil der finanziellen Verpflichtung - der steuerlich wirksam bei der Versorgungseinrichtung dotiert werden kann - ergebniswirksam von der üstra AG an die Versorgungseinrichtung gezahlt wird. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden bereits Sonderdotierungen von 42,0 Mio. EUR gezahlt. Es wurde mit der Region Hannover vereinbart, dass beginnend mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 über einen 15-jährigen Zeitraum die Deckungslücke in der betrieblichen Altersversor- Beteiligungsbericht 2013 gung ausgeglichen wird. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden jeweils 3,0 Mio. EUR der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen zugeführt. Zum 31.12.2012 besteht eine Deckungslücke in Höhe von 38,0 Mio. EUR (Vorjahr: 40,9 Mio. EUR). Bereits im Januar 2008 erfolgte die Verlängerung des Instandhaltungsvertrages mit der infra GmbH. Es wurde im Gleichklang zum Partnerschaftsvertrag eine Laufzeit bis 2020 vereinbart. Der Vertrag regelt die Inspektion, Wartung und Instandsetzung sämtlicher Schieneninfrastruktureinrichtungen durch die üstra AG, die sich im Besitz der infra GmbH befinden. Die Investitionen der üstra AG waren in den letzten Jahren durch eine mäßige Investitionstätigkeit geprägt. Für die Jahre 2013 bis 2015 ist die Beschaffung von 42 Hybridbussen geplant. Ab 2016 soll eine kontinuierliche Beschaffung von durchschnittlich 10 Fahrzeugen pro Jahr erfolgen. In den Jahren 2013 bis 2015 ist die Beschaffung von 50 neuen Stadtbahnfahrzeugen geplant. Für die Jahre 2015 bis 2018 ist vorbehaltlich der Förderung die Beschaffung weiterer 50 Stadtbahnfahrzeuge geplant. Die üstra AG hat im Jahr 2005 die Beteiligungsstrategie entwickelt, die sich an der Unternehmensstrategie der üstra AG mit dem Focus: „positive Ergebnisbeiträge, Risikominimierung, Kerngeschäftsbezug und Konzentration auf die Region Hannover“ ausrichtet. Die Umsetzung der Beteiligungsstrategie wurde im Jahr 2012 abgeschlossen und die Anzahl der Beteiligungen deutlich reduziert. Zum 01.01.2013 wurde der Verkehrsverbund GVH unter der Federführung der Region Hannover neu strukturiert. Neben der Region Hannover sind die Verkehrsunternehmen üstra AG und RegioBus Hannover GmbH und die Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio AG, die metronom Eisenbahngesellschaft mbH und die erixx GmbH Gesellschafter der neu gegründeten GVHGroßraum-Verkehr Hannover GmbH. Für das Geschäftsjahr 2013 erwartet die üstra AG einen Jahresfehlbetrag von ca. 30,7 Mio. EUR. Beteiligungsbericht 2013 - 73 - üstra AG Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme der üstra AG hat sich gegenüber dem Vorjahr von 274,5 Mio. EUR um 15,5 Mio. EUR (+5,6 %) auf 290,0 Mio. EUR erhöht. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich von 16,3 Mio. EUR um 15,4 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR. Gegenüber der VVG mbH bestehen Forderungen (Übernahme des Verlustes 2012 und Steueransprüche) von 0,5 Mio. EUR. Liquide Mittel werden in Höhe von 49,9 Mio. EUR ausgewiesen, wovon 48,4 Mio. EUR Termingelder bei Kreditinstituten betreffen, die der Finanzierung zukünftiger Investitionen (u.a. Stadtbahnwagen) dienen sollen. Auf der Passivseite haben sich die Rückstellungen von 74,0 Mio. EUR um 0,1 Mio. EUR auf 73,9 Mio. EUR reduziert. Hierbei haben sich die Rückstellungen für Pensionen von 44,5 Mio. EUR um 4,1 Mio. EUR auf 48,5 Mio. EUR erhöht. Demgegenüber steht die Reduzierung der sonstigen Rückstellungen, insbesondere für Altersteilzeit, von 29,1 Mio. EUR um 4,2 Mio. EUR auf 300 250 Mio. EUR Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen von 229,1 Mio. EUR um 9,3 Mio. EUR auf 219,8 Mio. EUR reduziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben sich von 177,2 Mio. EUR um 9,2 Mio. EUR auf 168,0 Mio. EUR, insbesondere durch die unter den Abschreibungen (17,1 Mio. EUR) liegenden Investitionen (9,6 Mio. EUR), reduziert. Die Finanzanlagen von 51,8 Mio. EUR liegen auf dem Niveau des Vorjahres von 51,9 Mio. EUR. Entwicklung des Eigenkapitals 200 150 100 50 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital 24,9 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten sind von 60,7 Mio. EUR um 15,9 Mio. EUR auf 76,6 Mio. EUR gestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf erhaltene Anzahlungen, d.h. Zuschüsse für neue Stadtbahnfahrzeuge (Auslieferung im Jahr 2013 und 2014) zurückzuführen. Des Weiteren besteht eine Verbindlichkeit gegenüber der infra GmbH über noch ausstehende Pachtzahlungen aus dem AnlagenNutzungsvertrag Stadtbahn in Höhe von 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote ist von 48,9 % auf 46,3 % bedingt durch die erhöhte Bilanzsumme gesunken. Es ist zu beachten, dass Verpflichtungen aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen von 38,0 Mio. EUR (Vorjahr: 40,9 Mio. EUR) nicht bilanziert sind. Es bestehen zum 31.12.2012 Bürgschaften in Höhe von 0,12 Mio. EUR für das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle GmbH & Co. KG. üstra AG - 74 - Beteiligungsbericht 2013 Ertragslage 2012 Entwicklung der Umsatzerlöse 200,00 Mio. EUR Die üstra AG schließt das Geschäftsjahr 2012 vor Verlustübernahme mit einem Jahresfehlbetrag von 18,3 Mio. EUR ab. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Erhöhung um 4,5 Mio. EUR. Die Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus Sondereffekten. Im Wesentlichen sind dies Effekte, die sich aus dem GVH-Poolausgleich für Vorjahre sowie aus der Schließung der Deckungslücke der betrieblichen Altersversorgung ergeben. Ohne diese Effekte beträgt der Jahresfehlbetrag 10,0 Mio. EUR (Vorjahr: -9,9 Mio. EUR). 150,00 100,00 50,00 0,00 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr von 148,2 Mio. EUR um 6,5 Mio. EUR auf 141,7 Mio. EUR. Ursächlich hierfür ist der GVH-Poolausgleich für Vorjahre. In der Position sonstige betriebliche Erträge von 44,9 Mio. EUR (Vorjahr: 45,2 Mio. EUR) ist die Leistungsverrechnung mit der infra GmbH von 29,5 Mio. EUR (Vorjahr: 30,3 Mio. EUR) erfasst. Der Materialaufwand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Mio. EUR von 43,3 Mio. EUR auf 41,8 Mio. EUR, im Wesentlichen verursacht durch geringere Energiekosten sowie Aufwendungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen. Die Personalaufwendungen haben sich von 95,0 Mio. EUR um 2,4 Mio. EUR auf 97,4 Mio. EUR erhöht. Hierbei sind für die Altersversorgung 10,7 Mio. EUR (Vorjahr: 10,4 Mio. EUR) berücksichtigt. Es wurden 3,0 Mio. EUR der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen zugeführt (siehe auch unter Unternehmenslage und Geschäftsverlauf). Die Abschreibungen haben sich bedingt durch die Investitionen gegenüber dem Vorjahr von 15,6 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR auf 17,1 Mio. EUR erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr von 52,5 Mio. EUR um 1,9 Mio. EUR auf 50,6 Mio. EUR gesunken. Darin enthalten ist die Pacht gemäß Anlagen-Nutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra GmbH von 9,3 Mio. EUR. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Reduzierung von 2,4 Mio. EUR bedingt durch das verschlechterte Ergebnis der Sparte Stadtbahn. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr von - 0,6 Mio. EUR um 2,5 Mio. EUR auf 1,9 Mio. EUR erhöht. Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen sind von 1,3 Mio. EUR um 1,9 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR gestiegen. Ursächlich hierfür ist die ungeplante Gewinnausschüttung der X-City Marketing GmbH von 1,3 Mio. EUR und der TransTec Bauplanungsund Managementgesellschaft Hannover mbH von 1,0 Mio. EUR. Der Reduzierung der Zinseinnahmen um 0,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr von 1,2 Mio. EUR auf 0,3 Mio. EUR steht eine Erhöhung der Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens von 0,2 Mio. EUR um 1,3 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR gegenüber. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der mittelfristigen Anlage von Termingeldern. Die Reduzierung der Zinsaufwendungen um 0,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr von 3,3 Mio. EUR auf 3,1 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus der ungeplanten Aufzinsung von Rückstellungen nach den Regelungen des BilMoG. Beteiligungsbericht 2013 - 75 - üstra AG Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen protec service GmbH Gegenstand der Gesellschaft sind alle Dienstleistungen im Bereich des Personen- und Objektschutzes sowie die Akquisition und Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen aller Art im Bereich Facilitymanagement und Veranstaltungsschutz (z.B. Veranstaltungs- und Ordnungsdienste, Fahrgastsicherheit im Nahverkehr, Fahrzeugund Objektreinigung). Zwischen der protec service GmbH und der üstra AG besteht seit dem 01.01.2006 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die protec service GmbH schließt das Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr mit einem um 286 TEUR reduzierten Jahresüberschuss in Höhe von 398 TEUR ab (Vorjahr: 684 TEUR), bedingt durch niedrigere Umsätze aufgrund der Abschmelzung des Drittgeschäftes. Stammkapital: 47,6 TEUR Gesellschafter: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (100 %) 47,6 TEUR Geschäftsführung: Dietmar Götze Die Gesellschaft erbringt für die üstra AG unter anderem den Fahrausweisprüfdienst, die Gebäude- und Fahrzeugreinigung sowie die Sicherheitsdienste. Für das Geschäftsjahr 2013 plant die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 428 TEUR. Gehry--Tower Objektgesellschaft mbH Gehry Gegenstand der Gesellschaft ist die Anpachtung des Grundstücks Goethestraße 13a in Hannover sowie der Betrieb und die Vermietung eines neungeschossigen Gebäudes (des so genannten Gehry-Tower) auf diesem Grundstück. Stammkapital: 25 TEUR Gesellschafter: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (100 %) 25 TEUR Zwischen der üstra AG und der Gehry-Tower Geschäftsführung: Thomas Kraayvanger Objektgesellschaft mbH besteht ein Das Geschäftsjahr 2012 der Gehry-Tower ObjektGeneralmietvertrag mit einer Laufzeit von 30 gesellschaft mbH schließt mit einem JahresJahren mit Verlängerungsoption und ergebnis von -17 TEUR (Vorjahr: -12 TEUR) ab. Dynamisierungsklausel. Die üstra AG betreibt die Geplant war für das Jahr 2012 ein JahresfehlWeitervermietung bzw. nutzt die Räume für betrag von 28 TEUR, welcher aufgrund geringerer eigene Zwecke. Die Finanz- und Ertragssituation Instandhaltungskosten unterschritten wurde. Für wird maßgeblich von Mieterlösen, Zins- und das Geschäftsjahr 2013 plant die Gesellschaft ein Abschreibungsaufwendungen geprägt. positives Jahresergebnis von 6 TEUR. üstra AG - 76 - Beteiligungsbericht 2013 RevCon Audit und Consulting GmbH (RevCon GmbH) Gegenstand der RevCon GmbH sind die Baurevision und Beratung einschließlich der Vergabekontrolle, die kaufmännische Revision und Beratung, die Informationstechnologierevision und -beratung und die Übernahme von Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Stammkapital: Zwischen der RevCon GmbH und der üstra AG besteht seit dem 01.01.2006 ein Beherrschungsund Ergebnisabführungsvertrag. Mathias Lindscheid Die RevCon GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr ein um 21 TEUR höheres 100 TEUR Gesellschafter: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (100 %) 100 TEUR Geschäftsführung: Jahresergebnis von 164 TEUR (Vorjahr: 143 TEUR), aufgrund gestiegener Umsätze im Drittgeschäft. Für das Geschäftsjahr 2013 plant die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 60 TEUR. üstra Reisen GmbH Gegenstand des Unternehmens sind das Management und der Betrieb von Transportsystemen für die Beförderung von Personen und Gütern, der Betrieb eines Reiseverkehrsunternehmens, eines Reiseveranstaltungsunternehmens und Reisebüros sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen. Hierzu gehören auch die Kundeninformation, Mobilitätsberatung, Konzeption, Buchung und Abrechnung von Leistungen sowie die Durchführung der Maschseeschifffahrt. Zwischen der üstra Reisen GmbH und der üstra AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Stammkapital: 310 TEUR Gesellschafter: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (100 %) 310 TEUR Geschäftsführung: Gerrit Preckel jahr: 435 TEUR) ab. Geplant war ein Jahresergebnis von 222 TEUR, dass sich bedingt durch höhere Umsätze um 65 TEUR verbessert hat. Für das Jahr 2013 plant die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 188 TEUR. Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresüberschuss von 287 TEUR (Vor- Bauplanungs-- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTec Bau GmbH) TransTec Bauplanungs Gegenstand der Gesellschaft sind die Planung und die ingenieurtechnische Bearbeitung von Verkehrsanlagen einschließlich deren Vermessung, Entwurf, Ausschreibung, Bauüberwachung und Projektsteuerung sowie alle Tätigkeiten, die mit vorstehenden Aufgaben im Zusammenhang stehen. Im Jahr 2012 erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 223 TEUR (Vorjahr: 252 TEUR). Im Berichtsjahr erfolgte eine Gewinnausschüttung von 1,0 Mio. EUR an die üstra AG. Stammkapital: 511,3 TEUR Gesellschafter: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (100 %) 511,3 TEUR Geschäftsführung: Dirk Bury Für das Geschäftsjahr 2013 plant die TransTec Bau GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von 216 TEUR. Beteiligungsbericht 2013 - 77 - üstra AG Vertriebs-- und Vermittlungsgesellschaft mbH (TaxiBus GmbH) TaxiBus Vertriebs Gegenstand der Gesellschaft sind der Vertrieb, die Vermittlung und die Durchführung von Personenbeförderungs- und anderen Mobilitätsdienstleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und die Kooperation mit Personentransportunternehmen und anderen Mobilitätsdienstleistern. Stammkapital: 150 TEUR Gesellschafter: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (50 %) Hallo Taxi 3811 GmbH (50 %) 75 TEUR 75 TEUR Geschäftsführung: Martin Röhrleef Das Geschäftsjahr 2012 der TaxiBus GmbH Reinhard Bellmann schloss mit einem Jahresergebnis von 54 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR) ab. Geplant war ein Ergebnis Für das Geschäftsjahr 2013 plant die Gesellschaft von 42 TEUR, das sich um 12 TEUR bedingt durch ein Ergebnis von 49 TEUR. gestiegene Umsätze in den Bereichen Schülerverkehr und Shuttle erhöht hat. X-City Marketing Hannover GmbH Gegenstand der X-City Marketing Hannover GmbH sind Marketing, Außenwerbung, insbesondere Plakat- und Verkehrsmittelwerbung über elektronische Medien, Erstellung redaktioneller Inhalte und Werbung für elektronische Medien sowie die Entwicklung des Einsatzes elektronischer Medien für Werbezwecke. Stammkapital: 110 TEUR Gesellschafter: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (50 %) Ströer Media Deutschland GmbH, Köln (50 %) 55 TEUR 55 TEUR Geschäftsführung: Ute Bauch Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die Ge- Bernd Hoedtke sellschaft ein Jahresergebnis von 1,3 Mio. EUR Für das Geschäftsjahr 2013 plant die X-City (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Im Berichtsjahr erfolgte Marketing GmbH einen Jahresüberschuss von eine Gewinnausschüttung von 2,7 Mio. EUR an 0,85 Mio. EUR. die Gesellschafter. GVH--Großraum Großraum--Verkehr Hannover GmbH GVH Die Gesellschaft wurde am 26.11.2012 mit operativem Start zum 01.01.2013 als Nachfolgegesellschaft des Großraumverkehrs Hannover GbR gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Tarifgebiet des Großraum-Verkehrs Hannover, dazu gehören der Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Stammkapital: 25 TEUR Gesellschafter: Region Hannover (51,02 %) üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (33,02 %) DB Regio AG (9,28 %) RegioBus Hannover GmbH (5,80 %) metronom Eisenbahngesellschaft mbH (0,78 %) erixx GmbH (0,09 %) 12,755 TEUR 8,256 TEUR 2,320 TEUR 1,452 TEUR 0,194 TEUR 0,023 TEUR Geschäftsführung: Zweck der Gesellschaft ist die Weiterentwick- Ulf Mattern lung des bestehenden Verkehrsverbundes, die einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung Sicherung und Weiterentwicklung der Attraktivi- mit Verkehrsleistungen. tät und Leistungsfähigkeit des ÖPNV sowie die Weiterentwicklung eines wirtschaftlichen und Für das Geschäftsjahr 2013 ist ein ausgeglichenes integrierten Verbundverkehrs zur Sicherstellung Ergebnis geplant. üstra AG - 78 - Beteiligungsbericht 2013 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh HRG & Co. - Passerelle KG GmbH (HRG Passerelle G mbH & Co. KG) Die im Jahr 1999 gegründete Objektgesellschaft HRG mbH & Co. - Passerelle KG hat die Herrichtung und den Betrieb der Passerelle nebst Bürogebäude Raschplatz 5 und Parkhaus Rundestraße übernommen. Die üstra AG hatte sich aus gesamtstädtischem Interesse beteiligt. Durch die Beteiligung ist die üstra AG in den Umbau der Stadtmitte und des Raschplatzbereiches eingebunden. Die Kommanditeinlage ist voll eingezahlt. Der Beteiligungsbuchwert wurde bereits im Jahr 2008 auf 1.289 TEUR bei der üstra AG abgeschrieben. Die HRG Passerelle GmbH & Co. KG hat im Jahr 1999 die HRG Gebäudeservice GmbH & Co. KG gegründet, die Dienstleistungen im Rahmen des Facilitymanagements für die HRG-Passerelle ausführt. Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresverlust von 441 TEUR (Vorjahr: 502 TEUR Jahresverlust) ab. Für das Geschäftsjahr 2013 wird ein Verlust von 388 TEUR geplant. Der Bauabschnitt Teil A der umgebauten Passerelle (jetzt: Niki-de-Saint-Phalle-Promenade) Kommanditeinlage : 25.565 TEUR Kommanditisten: Sparkasse Hannover (40 %) üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (30 %) union-boden gmbh (30 %) 10.226 TEUR 7.669 TEUR 7.669 TEUR Geschäftsführung: Thomas Heinemann wurde Ende 2002 fertig gestellt. Bauabschnitt Teil B (unter dem Hauptbahnhof) wurde in 2006 fertig gestellt und die Sanierung im Abschnitt C (Raschplatz) wurde in 2010 ebenfalls abgeschlossen. Im Jahr 2011 wurde der Umbau der -1Ebene des Kröpcke-Centers durchgeführt, sodass die Vermietung der Läden im Dezember 2011 erfolgt ist. Die Gesellschafter sollen zukünftig an den Vermarktungs- und Bewirtschaftungsergebnissen der Gesellschaft entsprechend ihrer Kapitalanteile beteiligt werden. - 79 - Beteiligungsbericht 2013 üstra AG Leistungsdaten 2008 2009 2010 2011 2012 Verkehrsleistungen Fahrgastzahlen in Mio. 157,1 154,3 159,4 156,1 159,9 Personenkilometer - Stadtbahn - Omnibus Tkm Tkm Tkm 715.373 604.164 111.209 705.990 596.627 109.363 726.659 610.877 115.782 705.337 597.689 107.648 734.984 622.553 112.431 Nutzwagenkilometer - Stadtbahn - Omnibus Tkm Tkm Tkm 36.100 23.850 12.250 36.404 24.171 12.233 37.631 25.392 12.239 37.830 25.721 12.109 37.811 25.810 12.001 TEUR 109.394 117.687 96.357 98.548 100.432 Direkte Nettowertschöpfung - 80 - üstra AG Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten C. 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 142.274 7.313 136.272 6.231 134.765 7.392 177.249 51.880 168.024 51.783 11.880 11.705 10.610 10.202 10.523 20.063 24.557 11.647 25.045 9.697 62.585 75.252 90.115 10.082 49.943 4 0 29 17 10 244.119 254.017 254.558 274.475 289.980 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. II. Gezeichnetes Kapital Rücklagen 67.491 66.743 67.491 66.743 67.491 66.743 67.491 66.743 67.491 66.743 B. Rückstellungen 60.853 77.822 74.537 74.026 73.871 C. Verbindlichkeiten 42.576 35.703 39.761 60.654 76.620 D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.456 6.258 6.026 5.561 5.255 244.119 254.017 254.558 274.475 289.980 Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 81 - Beteiligungsbericht 2013 üstra AG Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 165.300 172.316 159.299 148.225 141.681 43 66 17 35 51 49.471 48.959 45.109 45.166 44.868 Gesamtleistung 214.814 221.341 204.425 193.426 186.600 Materialaufwand 47.369 41.185 43.129 43.337 41.827 Personalaufwand 107.399 116.136 92.877 94.982 97.410 Abschreibungen 14.219 18.598 15.124 15.589 17.108 Aufwendungen aus verrechneten Investitionszuschüssen 160 1 3 0 0 Sonstige betriebl. Aufwendungen 46.211 46.188 48.996 52.477 50.578 26 32 1.814 14 2.380 1.072 1.047 562 1.262 850 321 235 207 219 1.518 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 3.311 1.008 704 1.199 292 Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.450 4 3 0 0 Zinsen und ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.595 1.449 3.385 3.303 3.091 1.141 102 4.195 -13.568 -18.374 -700 0 -6.369 0 0 2 1 2 -1 1 398 101 93 264 -70 0 0 2.269 13.831 18.305 41 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Umsatzerlöse Andere aktivierte Leistungen Sonstige betriebl. Erträge Erträge aus Beteiligungen Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne Erträge a.and.Wertpapieren u. Ausleihungen d. Finanzanlagevermögens außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen u. Ertrag Sonstige Steuern Erträge aus Verlustübernahme Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne Jahresergebnis - 82 - üstra AG Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 55 53 53 49 46 Anlagendeckung I: % 90 94 94 59 61 Investitionen: TEUR 20.831 12.995 15.296 104.347 10.209 Cashflow: TEUR 18.210 22.302 31.985 1.366 -2.198 Innenfinanzierungsgrad: % 87 172 209 1 -22 Eigenkapitalrentabilität: % 1 0 3 -10 -14 -1.714 442 414 -11.728 -15.505 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % -1 0 0 -4 -5 Umsatzrentabilität: % 0 0 3 -9 -13 1.866 1.886 1.914 1.933 1.962 Personalentwicklung: Anzahl Personalaufwandsquote % 65 67 58 64 69 Sachkostenquote % 57 51 58 65 65 Der deutliche Anstieg der Investitionen im Jahr 2011 war geprägt durch die Beschaffung der Stadtbahnen. Das erwirtschaftete Jahresergebnis (vor Verlustübernahme) führte zu einem reduzierten Cashflow. Aufgrund der Investitionen und des gesunkenen Cashflow ergibt sich ein verringerter Innenfinanzierungsgrad. Bedingt durch das Jahresergebnis der Gesellschaft ergibt sich ein gesunkenes negatives EBIT. Aufgrund des gesunkenen Jahresergebnisses und EBIT haben sich Gesamtkapitalrentabilität, Eigenkapitalrentabilität Ei genkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität reduziert. Beteiligungsbericht 2013 - 83 - Stadtwerke Hannover AG Stadtwerke Hannover AG (mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt Hannover) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Energiehandel sowie alle Neben-, Hilfs- und Ergänzungsgeschäfte. Zum Zweck der Versorgung kann die Gesellschaft Energieanlagen und Wassergewinnungsanlagen errichten oder erwerben und betreiben. Dazu gehören auch die Betätigung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und auf dem Gebiet der Einsparung beim Energie- und Wasserverbrauch, die wirtschaftliche Nutzung von Reststoffen sowie die Verwertung der durch die Geschäftstätigkeit gebildeten besonderen Kenntnisse einschließlich Nutzung von Anlagen und Geräten für und durch Dritte. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Grundkapital: 86.000 TEUR Aktionäre: Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH) Thüga AG Region Hannover 75,09 % 24,00 % 0,91 % 64.574 TEUR 20.640 TEUR 786 TEUR Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, die sich nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammensetzen. Von den Mandaten der Anteilseigner besetzt die Landeshauptstadt Hannover zurzeit acht und die Thüga AG zwei. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist seit dem 15.03.2012 Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann. Stand: Juli 2013 Mitglieder der Anteilseigner: Mitglieder der Arbeitnehmer Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer: Arbeitnehmer: Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat: Jens Allerheiligen Ratsherr Ralf Borchers Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann Beigeordnete Christine Kastning Ratsherr Dieter Küßner Ratsherr Wilfried Lorenz Ratsfrau Ingrid Wagemann Beigeordnete Belgin Zaman Ute Bitter Blanca Blancke Martin Bühre Willi Grewe Dr. Reinhard Klopfleisch Ralf Riekemann Andrea Rietig Norbert Stichtenoth Frank Schröder Friedrich Wittmeier Mitglieder der anderen Anteilseigner im Aufsichtsrat: Ewald Woste, Vorstandsvorsitzender Thüga AG Bernd Rudolph, Stellvertretener Vorstandsvorsitzender Thüga AG - 84 - Stadtwerke Hannover AG Beteiligungsbericht 2013 Vorstand Michael G. Feist _____________________________ (Kaufmännischer Direktor, Vorstandsvorsitzender) Harald Noske _____________________________________________________ (Technischer Direktor) Jochen Westerholz_____________________________________________________ (Arbeitsdirektor) Beteiligungen der Gesellschaft Stadtwerke Hannover AG 100 % eNG enercity Netzgesellschaft GmbH 100 % 100 % eCG enercity Contracting GmbH eEG enercity Erneuerbare GmbH St.Kap.: 25 TEUR St.Kap.:210 TEUR St.Kap.:1,0 Mio. EUR 84,9 % 84,7 % 83,33 % Danpower GmbH GKH Gemeinschaftskraftwerk Hannover GmbH St.Kap.: 5 Mio. EUR St.Kap.: 10,23 Mio. EUR 66,67 % 50 % GKW Gemeinschaftskraftwerk Hannover Braunschweig GmbH & Co. KG EPL Energie-Projektgesellschaft Langenhagen mbH Einlage: 27 TEUR St.Kap.: 150 TEUR 49 % NGL Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG 49 % KWM Kraftwerk Mehrum GmbH St.Kap: 10,22 Mio. EUR 50 % htp GmbH St.Kap.: 25 Mio. EUR 34 % GNG Gasnetzgesellschaft Laatzen-Nord mbH Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG St.Kap.: 25 TEUR Einlage: 2 Mio. EUR 90 % GKL Gemeinschaftskraftwerk HannoverLinden GmbH St.Kap.: 5,11 Mio. EUR 68,35 % GHG Gasspeicher Hannover GmbH St.Kap.: 102,3 TEUR 50 % Clevergy GmbH & Co. KG Einlage: 500 TEUR 25 % Metegra GmbH St.Kap.: 250 TEUR Einlage: 6,1 Mio. EUR Stand: Juli 2013 - 85 - Beteiligungsbericht 2013 Stadtwerke Hannover AG Stadtwerke Hannover AG 20,53 % 20 % Thüga Holding GmbH & Co. KGaA Stadtwerke Garbsen GmbH Einlage.: 10 Mio. EUR St.Kap.: 17,8 Mio.EUR 16,3 % WKN Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Krempdorf KG 12,5 % 8KU GmbH St.Kap.:200 TEUR Einlage: 6,12 Mio. EUR 10 % 9,8 % Niedersächsische VerfrachtungsGesellschaft mbH Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH St.Kap.: 770 TEUR St.Kap.: 31,05 TEUR 2% HarzwasserKommunale Wasserversorgung GmbH, Syke 1,55 % 7% Harzwasserwerke GmbH St.Kap.: 38,5 Mio. EUR 1,24 % 6% WKN AG Grundkap.: 30 Mio. EUR 0,25 % Hannover Marketing und Tourismus GmbH EW Medien & Kongresse GmbH European Energy Exchange AG (EEX) St.Kap.: 216 TEUR St.Kap.: 396 TEUR Grundkap.: 40 Mio. EUR St.Kap.: 5 Mio. EUR 0,01 % üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG proKlima GbR Grundkap: 51,13 Mio. EUR Stand: Juli 2013 Stadtwerke Hannover AG - 86 - Beteiligungsbericht 2013 Öffentlicher Zweck Die Bedeutung der Stadtwerke Hannover AG liegt in der Sicherstellung der Versorgung mit Energie und Wasser im Versorgungsgebiet. Darüber hinaus hat die Stadtwerke Hannover AG eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung als Arbeitund Auftraggeber in der Stadt und in der Region Hannover. Basierend auf den Jahresergebnissen 2007 wurden in einer umfassenden Studie die Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte untersucht. Durch den von der Stadtwerke Hannover AG ausgehenden Nachfrageimpuls wurde im Inland eine Wertschöpfung von 1,22 Mrd. EUR ausgelöst. Davon entfielen 570 Mio. EUR auf die Stadt bzw. 628 Mio. EUR auf die Region Hannover (incl. Stadt). Insgesamt wurden im Inland 21.337 Arbeitsplätze ausgelöst. Davon entfielen auf die Stadt 7.699 Arbeitsplätze bzw. 9.015 auf die Region Hannover (incl. Stadt). Die Landeshauptstadt Hannover als Mehrheitsgesellschafterin der VVG mbH kann auf der Grundlage des geltenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auf die ökonomische und ökologische Zielsetzung über den Aufsichtsrat und über die Hauptversammlung Einfluss nehmen. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die Regulierungsanforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der zugehörigen Umsetzungsverordnungen haben umfassend in die Unternehmensorganisation und -struktur eingegriffen. Der wirtschaftliche Druck auf die Netzbetreiber wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) unvermindert beibehalten. Ab dem 01.01.2009 wurde die bisher an den Kosten des Unternehmens orientierte Netzentgeltbildung durch die Anreizregulierung abgelöst. Im Ergebnis des Effizienzvergleichs wurden für die enercity Netzgesellschaft mbH (eNG GmbH) Effizienzwerte für Strom und Gas in Höhe von 94,71 % bzw. 84,13 % ermittelt. Das heißt über zwei Anreizregulierungsperioden von zusammen 10 Jahren werden die bisher genehmigten Netzerlöse im Strombereich um 0,5 % jährlich und im Gasbereich um 1,6 % jährlich gekürzt. Darüber hinaus sind durch die Netzbetreiber zusätzlich Kürzungspotentiale von jährlich 1,25 % zu realisieren. Mit dem Unternehmenskonzept 2020 (K 2020) hat die Stadtwerke Hannover AG die strategischen Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Die strategischen Ziele des Unternehmens sind: • nachhaltige Wettbewerbspositionierung im vorderen Drittel vergleichbarer bundesdeutscher Wettbewerber mit entsprechenden Kostenstrukturen und unter der Nebenbedingung des dauerhaften Substanzerhalts von Anlagen und Netzen • marktgerechte Kapitalrentabilität und angemessene Gewinnabführung • Erhalt der finanziellen Stabilität des Unternehmens im Bereich eines A Ratings • Stärkung der Nutzung energieeffizienter Technologien sowie der Erzeugung auf Basis regenerativer Energien • Erreichung der Zielsetzung in der Klimaallianz Hannover 2020 • Sichere und attraktive Arbeitsplätze. Die Schwerpunkte der Unternehmensstrategie bilden unverändert die Beibehaltung einer nachhaltigen Unternehmensführung und die Fortsetzung des kerngeschäftsnahen, assetgestützten Wachstumskurses zur Sicherstellung der hohen wirtschaftlichen Versorgungsqualität. Die Fortschreibung und Präzisierung des bisherigen Konzeptes erfolgt im Hinblick auf die veränderten Umfeldbedingungen, das Energiekonzept der Bundesregierung, erhöhte Klimaschutzanforderungen und den regulatorischen Rahmen. Neben dem Kostenmanagement und der organisatorischen Neuausrichtung, ist die Wachstumsorientierung wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Wachstumschancen werden insbesondere in den Geschäftsfeldern Eigenproduktion, Gasspeicherung, dem bundesweiten Vertrieb von Strom und Gas, Contracting sowie im Bereich der erneuerbaren Energien gesehen. Zur Stärkung der Marktposition und zum Erhalt eines marktgerechten Erzeugungsmix ist ein substanzieller Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten auf Basis einer angemessenen Wirtschaftlichkeit geplant. Neben dem Ausbau des Produktivvermögens (Assets) wird auch wirtschaftliches Wachstum im Bereich der Beteiligungsakquisition und durch Partnerschaften geplant. Beteiligungsbericht 2013 - 87 - Im Geschäftsjahr wurde der Konzessionsvertrag Gas für das Gebiet Hemmingen-Westerfeld bis 2029 verlängert. Das Konzessionsgebiet hat eine Netzlänge von ca. 31 km und umfasst rd. 1.400 Hausanschlüsse. Darüber hinaus wurde die Gasnetzgesellschaft Laatzen-Nord gegründet, an der die Stadtwerke Hannover AG mit 49 % und die Stadt Laatzen mit 51 % beteiligt sind. Die GNG wird Vertragspartner des neuen Konzessionsvertrages für das Gasnetz im nördlichen Teil des Stadtgebietes Laatzen. Mit Wirkung zum 01.01.2013 soll die GNG das Gasnetz von der Stadtwerke Hannover AG erwerben und wiederum an diese verpachtet, der Netzbetreiber bleibt die enercity Netzgesellschaft mbH. Die Modernisierung und Erweiterung des Heizkraftwerkes Linden (GKL) folgt der Strategie des Substanzerhaltes und ermöglicht gleichzeitig den Ausbau der vorhandenen Kapazitäten. Durch den Ersatz sowie die Ergänzung der vorhandenen Dampfturbine und der elektrischen Komponenten durch moderne Anlagen wird die elektrische Leistung von rund 100 auf rund 230 Megawatt gesteigert, die Fernwärmeauskopplung auf rund 180 Megawatt verdoppelt und der CO2-Ausstoß um rund 200.000 Tonnen p.a. reduziert werden. Die erforderlichen Arbeiten wurden im Januar 2013 abgeschlossen. Die Steigerung der Energieeffizienz sowie der Ausbau der Fernwärmeversorgung sind Maßnahmen im Rahmen der KlimaAllianz Hannover. Im Rahmen der Unternehmensstrategie wurden im Contracting Wachstumspotentiale identifiziert. Zur Verstärkung der Marktposition und zur Umsetzung der Wachstumsstrategie innerhalb und außerhalb des Netzgebietes sind die wesentlichen SWH-Beteiligungen die enercity Contracting GmbH (eCG) und die Danpower GmbH. Die Danpower GmbH hat im August des Berichtsjahres 100 % der Anteile an der kommunalen Wärmeversorgung der AS Voru Soojus in Estland mit einem Fernwärmenetz von 25 Kilometern Länge übernommen. Die Wärmeerzeugung basiert zu über 85 % auf Biomasse. Dieses erstmalige Projekt im Ausland ist ein erster Stadtwerke Hannover AG Schritt im Ausbau der Geschäftsfelder Contracting und Biomasse und soll die dezentrale, effiziente Energieversorgung sowie das Wachstum der Danpower auch außerhalb von Deutschland stärken. Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover und anderen Partnern beteiligt sich die Stadtwerke Hannover AG an der „Klima-Allianz Hannover“. Ziel des Klimaschutzprogrammes ist die weitere Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020. Die Stadtwerke Hannover AG wird durch ein Bündel von Maßnahmen in ihrem Energieangebot eine CO2-Reduktion um rd. 700.000 Tonnen beisteuern. Alle Privatkunden im SWH-Grundversorgungsgebiet können bis 2020 ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert werden. Darüber hinaus wird der Anteil regenerativer und KWK-Stromerzeugung (KraftWärme-Kopplung) in der Summe bis 2020 auf 30 Prozent steigen. Das Fernwärmenetz soll weiter verdichtet werden, hierbei wird von 2006 bis 2020 die Akquise von über 200 MW zusätzlicher Anschlusskapazität angestrebt. Das Maßnahmeprogramm umfasst, neben vielen weiteren Projekten, auch die oben beschriebene Modernisierung und Erweiterung des Heizkraftwerks Linden, sowie Projekte zur Nutzung von Biomasse. Die Risiken der Stadtwerke Hannover AG ergeben sich aus möglichen negativen Abweichungen von den geplanten Entwicklungen über den Produktions- und Vertriebsbereich sowie aus den regulierenden Eingriffen u.a. durch die Bundesnetzagentur. Die künftige Entwicklung des Ordnungsrahmens ist auch von substantieller betriebswirtschaftlicher Bedeutung für die Stadtwerke Hannover AG und von starken Unsicherheiten geprägt. Neben den allgemeinen Marktrisiken bestehen die wesentlichen Risiken in Verbindung mit den Preis- und Absatzrisiken im Strom-, Gasund Wärmegeschäft. Die Stadtwerke Hannover AG begegnen den Risiken sowohl durch technische als auch wirtschaftliche Maßnahmen. Bestandsgefährdende Risiken im Sinne des KonTraG sind nicht zu erkennen. Stadtwerke Hannover AG - 88 - Beteiligungsbericht 2013 Vermögenslage 2012 Die Stadtwerke Hannover AG hat im Berichtsjahr 85,3 Mio. EUR (Vorjahr: 120,5 Mio. EUR) investiert. Von den Gesamtinvestitionen entfielen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), auf Sachanlagen 47,8 Mio. EUR (Vorjahr: 62,4 Mio. EUR) und auf Finanzanlagen 35,9 Mio. EUR (Vorjahr: 57,0 Mio. EUR). Den Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen standen Abschreibungen in Höhe von 48,6 Mio. EUR (Vorjahr: 47,7 Mio. EUR) gegenüber. Das Sachanlagevermögen ist insgesamt um 3,9 Mio. EUR (-0,9 %) auf 417,6 Mio. EUR gesunken. Bei den Finanzanlagen liegt der Schwerpunkt der Investitionen (35,9 Mio. EUR) bei den Ausleihungen an GKL und GHG zur Finanzierung von Investitionen (34,0 Mio. EUR). Veräußert wurden die Wertpapierspezialfonds zur Finanzierung der Kraftwerks- und Speicherinvestitionen (WILLI 2: 30,2 Mio. EUR) bzw. im Rahmen eines unechten Pensionsgeschäftes (WILLI 1: 31,1 Mio. EUR). Zum Zeitpunkt der Berichterstattung hatte die Nord/LB von dem Optionsrecht Gebrauch gemacht, so dass sich der Spezialfonds wieder im Vermögen der Gesellschaft befindet. Weiter wirken sich die Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte an der KWM (31,5 Mio. EUR) und an der Clevergy KG (2,6 Mio. EUR) aus. Insgesamt sind die Finanzanlagen um 64,4 Mio. EUR (-6,8 %) auf 884,2 Mio. EUR gesunken. Das Umlaufvermögen ist um 116,2 Mio. EUR (-24,8 %) auf 352,1 Mio. EUR zurückgegangen. Der Rückgang liegt vorrangig in verminderten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen begründet. Er ist im Wesentlichen auf gesunkene Forderungen aus Lieferungen und Entwicklung des Eigenkapitals 2.000 Mio. EUR Die Bilanzsumme der Stadtwerke Hannover AG ist im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 181,5 Mio. EUR (-9,8 %) auf 1.665,8 Mio. EUR gesunken. Bei den Aktiva entfallen hiervon 78,7 % (Vorjahr: 74,5 %) auf das langfristig gebundene Vermögen und 21,3 % (Vorjahr: 25,5 %) auf das kurz- und mittelfristig gebundene Vermögen. Auf der Passivseite beläuft sich das bilanzielle Eigenkapital auf 25,5 % (Vorjahr: 22,5 %) und das Fremdkapital auf 74,5 % (Vorjahr: 77,5 %). 1.500 1.000 500 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital Leistungen (-94,5 Mio. EUR) zurückzuführen, in Folge der erstmalig vorgenommenen Verrechnungen aus dem Energiehandel (sogenanntes Netting). Auf der Passivseite haben sich die Rücklagen durch die Zuführung in die andere Gewinnrücklage um 9,0 Mio. EUR (+3,6 %) auf 255,6 Mio. EUR erhöht. Die Rückstellungen haben sich im Saldo um 23,2 Mio. EUR (-10,0 %) auf 209,4 Mio. EUR verringert und entfallen mit rd. 16,8 Mio. EUR auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Vorjahr: 45,1 Mio. EUR) sowie mit rd. 192,5 Mio. EUR auf sonstige Rückstellungen (Vorjahr: 187,5 Mio. EUR). Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden umgegliedert in die „sonstigen Rückstellungen“. Der Rückgang der Rückstellungen ist im Wesentlichen auf den Abbau der Rückstellungen im Bereich der Wasserversorgung (-11,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten sind um insgesamt 170,0 Mio. EUR (-15,4 %) auf 931,6 Mio. EUR gesunken. Hierbei sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 4,0 Mio. EUR (-0,6 %) auf 730,2 Mio. EUR und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stichtagsbedingt um 50,3 Mio. EUR (-63,8 %) auf 28,6 Mio. EUR gesunken. Auch bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wirkt sich das Netting im Energiehandel aus, so dass diese um 161,4 Mio. EUR (-68,6 %) auf 73,8 Mio. EUR gesunken sind. Die Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen betreffen die Gewinnabführungsverpflichtung an die VVG sowie die Verlustübernahme der eNG mbH. Beteiligungsbericht 2013 - 89 - Stadtwerke Hannover AG Ertragslage 2012 Das Geschäftsjahr 2012 ist geprägt durch den verstärkten Wettbewerb auf den Energiemärkten sowie die steigenden Preise für Energierohstoffe, die auf die Stromerzeugungsmargen drücken. Die Stadtwerke Hannover AG hat sich unter schwierigen Marktbedingungen im Geschäftsjahr insgesamt stabil entwickelt. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 102,7 Mio. EUR (-3,7 %) auf 2.641,3 Mio. EUR gesunken. Der Rückgang resultiert aus einer Abnahme der Erlöse aus Handelsgeschäften, die nur teilweise durch Steigerungen der Erlöse in der Strom- und Gasversorgung kompensiert werden konnten. Die Umsatzerlöse entwickelten sich in den einzelnen Sparten unterschiedlich und stellen sich wie folgt dar: In der Stromsparte betrug der Absatz inner- und außerhalb des Netzgebietes insgesamt 20.377 GWh (Vorjahr: 23.709 GWh) einschließlich der Mengen aus dem Energiehandel mit rd. 71,3 % (Vorjahr: 75,7 %) und ist damit um 3.332 GWh (-14,1 %) gesunken. Der Absatz an Kunden entwickelte sich positiv. Durch die Rückgewinnung von Sondervertragskunden konnte der Absatz im Konzessionsgebiet (+7,9 %) und durch die Neuakquisition von Kunden außerhalb des Konzessionsgebietes (+7,0 %) gesteigert werden. Dem Gesamtabsatz entsprechen Erlöse in Höhe von 1.566,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1.770,3 Mio. EUR), die damit um 204,0 Mio. EUR (-11,5 %) gesunken sind. Der Rückgang resultiert zum überwiegenden Teil aus den um 231,2 Mio. EUR (-22,8 %) verminderten Handelsgeschäften. Innerhalb des Konzessionsgebietes haben sich die Umsatzerlöse um 28,5 Mio. EUR (+9,9 %) erhöht, ebenso außerhalb des Konzessionsgebietes um 26,5 Mio. EUR (+8,7 %). Entwicklung der Umsatzerlöse Mio. EUR Die Stadtwerke Hannover AG schließt das Geschäftsjahr mit einem abzuführenden Gewinn in Höhe von 101,7 Mio. EUR. Darüber hinaus beträgt die Verzinsung der Genussscheine 3,7 Mio. EUR und weitere 9,0 Mio. EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt, so dass das Unternehmensergebnis bei insgesamt 114,4 Mio. EUR um 6,3 Mio. EUR (-5,2 %) unter dem Vorjahresergebnis in Höhe von 120,7 Mio. EUR liegt. 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist In der Gassparte betrug der Absatz 23.688 GWh (Vorjahr: 23.134 GWh) und stieg damit um 554 GWh (+2,4 %). Die Umsatzerlöse stiegen von 685,8 Mio. EUR im Vorjahr um 101,6 Mio. EUR (+14,8 %) auf 787,4 Mio. EUR, hierin enthalten sind auch Erlöse aus Gashandelsgeschäften mit 411,7 Mio. EUR (Vorjahr: 361,3 Mio. EUR). Innerhalb des Konzessionsgebietes stiegen die Erlöse um 26,6 Mio. EUR (+12,9 %) in Folge witterungsbedingter Absatzsteigerung, ebenso außerhalb des Konzessionsgebietes um 19,0 Mio. EUR (+76,0 %) durch Absatzsteigerung auf Grund von Kundenzuwachs. Im Gashandel erhöhten sich, bei vergleichbarem Mengenniveau, die Erlöse um 50,4 Mio. EUR (+13,9 %). In der Wärmesparte ist der Absatz auf 1.294 GWh (Vorjahr: 1.219 GWh) um 6,2 % gestiegen. Der Anstieg begründet sich in den Neuanschlüssen des Fernwärmeausbaus und ist zum anderen witterungsbedingt. Der Umsatz stieg absatz- und preisbedingt um 5,8 Mio. EUR (+8,0 %) auf 78,5 Mio. EUR. In der Wassersparte liegt die nutzbare Abgabe mit 40,9 Mio. m³ etwa auf Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 4,5 Mio. EUR (+5,9 %) auf 80,2 Mio. EUR in Folge von Preiserhöhungen. Die sonstigen Umsatzerlöse sind um 10,5 Mio. EUR (-7,5 %) auf 128,9 Mio. EUR gesunken. Sie resultieren überwiegend aus Betriebsführungsentgelten, anderen Dienstleistungen, Arbeitnehmerüberlassung und Erlösen aus dem Verkauf von Kohle an Kraftwerke. Auf der Beschaffungsseite verminderte sich der Materialaufwand um 111,0 Mio. EUR (-4,6 %) auf 2.298,5 Mio. EUR. Enthalten sind überwiegend Aufwendungen für den Strom-, Gas-, Wasser-, und Fernwärmebezug sowie die an die Netzbe- Stadtwerke Hannover AG - 90 - treiber zu leistenden Netzentgelte. Bezogen auf die Gesamtleistung des Unternehmens ist die Materialaufwandsquote mit 81,9 % unverändert zum Vorjahr. Der Personalaufwand ist bei einem reduzierten durchschnittlichen Bestand der Mitarbeitenden trotz der im März 2012 erfolgten Tariferhöhung von 3,5 % nur leicht um 2,4 Mio. EUR (+1,2 %) auf 196,4 Mio. EUR gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 18,8 Mio. EUR (-13,1 %) auf 124,6 Mio. EUR gesunken. Hierin enthalten sind die Konzessionsabgaben an die Landeshauptstadt Hannover mit 37,0 Mio. EUR (Vorjahr: 37,3 Mio. EUR) und an weitere Städte bzw. Gemeinden. Die Konzessionsabgaben wurden in voller Höhe erwirtschaftet und sind trotz höherer Absatzmengen, insbesondere bei Gas, aufgrund von Verschiebungen in der Kundenstruktur gesunken. Die Reduzierung begründet sich aber im Wesentlichen aus geringeren Zuführungen zu Rückstellungen für drohende Verlusten aus Zinsderivaten aufgrund von Zinsswap-Bewertungseinheiten. Beteiligungsbericht 2013 Das Finanzergebnis weist einen Verlust von 21,1 Mio. EUR aus und hat sich gegenüber dem Vorjahresverlust von 23,2 Mio. EUR um 2,2 Mio. EUR (+9,3 %) verbessert. Enthalten sind Erträge aus Beteiligungen (53,3 Mio. EUR), aus Gewinnabführungen (10,2 Mio. EUR) und Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen sowie sonstigen Zinsen (19,7 Mio. EUR). Den Erträgen stehen die Aufwendungen für Zinsen (34,0 Mio. EUR), Verlustübernahmen (36,1 Mio. EUR) und Abschreibungen auf Finanzanlagen (34,1 Mio. EUR) gegenüber. Den gestiegenen Erträgen aus Wertpapieren, die aus der Sonderausschüttung des WILLI 2 resultieren, stehen erhöhte Aufwendungen aus den Abschreibungen auf Finanzanlagen gegenüber, im Wesentlichen 20,0 Mio. EUR auf KWM GmbH. Für das Jahr 2013 erwartet das Unternehmen ein gegenüber dem Berichtsjahr leicht gesunkenes Jahresergebnis. Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen enercity Netzgesellschaft mbH (eNG GmbH) Gegenstand der enercity Netzgesellschaft mbH ist der Betrieb von Energieversorgungsnetzen zum Zwecke der leitungsgebundenen Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie der Betrieb und die Instandsetzung von Messgeräten für die Verrechnung von Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme und alle damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie die Verbrauchsdatenerfassung. Die Gesellschaft hat mit der Stadtwerke Hannover AG Pachtverträge, Netzbetriebsführungsverträge und einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Aufgrund der Vorgaben der Anreizregulierung (ab 2009) müssen die Netzbetreibergesellschaften ihre Netznutzungsentgelte (NNE) am effizientesten vergleichbaren Unternehmen ausrichten und dessen Niveau innerhalb von 10 Jahren erreichen. Aufgrund dessen basieren die Investitio- Stammkapital: 25 TEUR Gesellschafter: Stadtwerke Hannover AG (100 %) 25 TEUR Geschäftsführung: Bernd Heimhuber Carsten Heckmann Heiko Weduwen nen für Erneuerungsmaßnahmen auf den alle zwei Jahre überarbeiteten Instandhaltungskonzepten. Bei dem derzeitigen kontrollierten moderaten Substanzverzehr geht die Stadtwerke Hannover AG und eNG GmbH von einer befriedigenden Gesamtsituation mit einzelnen Problemfeldern aus. Die eNG GmbH schließt das Geschäftsjahr mit einem Verlust von 36,1 Mio. EUR (Vorjahr: -44,5 Mio. EUR), der auf der Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrages durch die Stadtwerke Hannover AG übernommen wird. Beteiligungsbericht 2013 - 91 - Stadtwerke Hannover AG enercity Contracting GmbH (eCG GmbH) Gegenstand der enercity Contracting GmbH ist Stammkapital: 210 TEUR Betrieb, Planung, Errichten, Erwerb von Anlagen, die dazu geeignet sind, Wärme oder Gesellschafter: 210 TEUR Energie zu erzeugen und zu transportieren Stadtwerke Hannover AG (100 %) (Energieversorgungsanlagen) und Handel mit Wärme, Energie und Biomasse, Übernahme Geschäftsführung: von Verwaltungsaufgaben, Betriebsmanage- Dr. Manfred Schüle Corinna Kleimann ment und Betriebsführung von Anlagen Dritter, Erbringen von kaufmännischen Dienstleistungen der Umsetzung der Wachstumsstrategie sowie Übernahme der Komplementäreigenschaft innerhalb und außerhalb des Netzgebietes. In der in Kommanditgesellschaften, des Weiteren Ver- Gesellschaft werden alle bisherigen Vertriebsmarktung von Mobilitätsenergie insbesondere von aktivitäten im Bereich Contracting gebündelt. Erdgas als Kraftstoff (CNG) und elektrischer Energie sowie einschließlich Errichtung und Betrieb Auf der Grundlage des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages erhielt die Stadtwerke der dazugehörenden Infrastruktur. Hannover AG 2012 eine Gewinnabführung von Die 100%-ige Tochter der Stadtwerke Hannover 8,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,5 Mio. EUR). AG dient der Verstärkung der Marktposition und (eEG enercity Erneuerbare GmbH (eE G GmbH) Gegenstand der enercity Erneuerbare GmbH Stammkapital: 1.000 TEUR ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, der Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Ener- Gesellschafter: 1.000 TEUR gie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere Stadtwerke Hannover AG (100 %) Windenergieanlagen, sowie die Vermarktung von erneuerbarer Energie, ferner der Erwerb Geschäftsführung: und das Halten von Beteiligungen an anderen Thomas Brauer Matthias Rudloff Unternehmen mit ähnlichem Geschäftszweck, die Übernahme von Verwaltungsaufgaben, das Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft ist beBetriebsmanagement und die Betriebsführung rechtigt, alle oder einzelne der oben genannten von Anlagen Dritter, das Erbringen von Tätigkeiten durch Tochtergesellschaften durchkaufmännischen Dienstleistungen sowie die führen zu lassen. Die Gesellschaft wurde am Übernahme der Komplementäreigenschaft in 02.04.2013 gegründet. Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, Die 100%-ige Tochter der Stadtwerke Hannover welche in Zusammenhang mit dem Unter- AG dient der Bündelung der Aktivitäten im Windnehmensgegenstand notwendig und nützlich er- energiebereich (onshore). scheinen, insbesondere die Errichtung von Hannover--Linden GmbH (GKL GmbH) Gemeinschaftskraftwerk Hannover Gegenstand der GKL GmbH ist der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung eines Kraftwerks in Hannover-Linden zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme. Die GKL GmbH wurde 1997 gegründet. Die Gas- und Dampfturbinenanlage (GUD) wird seit 1999 nach Vorgabe des Lastverteilers betrieben und liefert bedarfsgerecht Strom und Fernwärme an die Stadtwerke Hannover AG. Stammkapital: 5.113 TEUR Gesellschafter: Stadtwerke Hannover AG (90 %) E.ON Kraftwerke GmbH (EKW GmbH) (10 %) Geschäftsführung: Thomas Brauer Christoph Kollenda 4.602 TEUR 511 TEUR Stadtwerke Hannover AG - 92 - Die Stadtwerke Hannover AG hat mit der GKL GmbH, beginnend mit dem Jahr 2001, einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Das Jahresergebnis vor Gewinnabführung beläuft sich auf 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR). Gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag erhält die EKW GmbH eine garantierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Für 2012 hat die Stadtwerke Hannover AG einen Ausgleich an EKW GmbH in Beteiligungsbericht 2013 Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 74 TEUR) zu zahlen, so dass die Stadtwerke Hannover AG einen Gewinn von 663 TEUR erzielt hat. Die Gesellschaft hat mit der Stadtwerke Hannover AG für alle Aufgaben technischer, kaufmännischer, rechtlicher und sonstiger Art einen Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Danpower GmbH Gegenstand der Danpower ist die Durchführung von Contracting-Projekten zur Wärmeund Stromerzeugung in dezentralen Anlagen einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Betrieb dieser Anlagen. Stammkapital: 5.000 TEUR Gesellschafter: Stadtwerke Hannover AG (84,9 %) Globos energy AG (15,1 %) 4.245 TEUR 755 TEUR Im Rahmen der weiteren Wachstumsstrategie Geschäftsführung: Dr. Hartmut Liebisch hat die Danpower GmbH mit Wirkung zum Sven Schmieder 01.01.2011 jeweils direkt sämtliche Anteile an Dr. Manfred Schüle der Dalkia Energy Service GmbH, der Dalkia Biomassekraftwerk Delitsch GmbH, sowie 23,9 % mit einem Fernwärmenetz von 25 Kilometern der Anteile an der BIOGAS Barth GmbH erworben. Länge übernommen, die Wärmeerzeugung basiert Mit dem Erwerb sind weitere mittelbare zu über 85 % auf Biomasse. Anteilsübernahmen dergestalt verbunden, dass die Danpower GmbH das bundesweite Portfolio Das Geschäftsjahr der Danpower GmbH 2012 bei einer Bilanzsumme von der Energieerzeugungsanlagen der Dalkia GmbH schließt erworben hat. Die neue Beteiligung ist im Bereich 158,1 Mio. EUR (Vorjahr: 133,3 Mio. EUR) und Nahwärme, Biogas und Biomasse tätig. Die Umsatzerlösen von 36,3 Mio. EUR (Vorjahr: Anlagenzahl der Danpower GmbH wuchs um rund 29,2 Mio. EUR) mit einem Jahresergebnis von 11,8 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR). Die 175 auf 675 Anlagen. Stadtwerke Hannover AG erzielt im Berichtsjahr Die Danpower GmbH hat im August des Berichts- einen Beteiligungsertrag von 4,5 Mio. EUR jahres 100 % der Anteile an der kommunalen (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR). Wärmeversorgung der AS Võru Soojus in Estland Gemeinschaftskraftwerk Hannover GmbH (GKH GmbH) Gegenstand der GKH GmbH ist der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung eines Kraftwerks in Hannover-Stöcken zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme für die Gesellschafter oder deren Konzerngesellschaften. Stammkapital: 10.226 TEUR Gesellschafter: Stadtwerke Hannover AG (84,7 %) VW KRAFTWERK GmbH (15,3 %) 8.661 TEUR 1.565 TEUR Die Gesellschaft weist zum 31.12.2012 eine Geschäftsführung: Thomas Andresen Bilanzsumme von 28,9 Mio. EUR (Vorjahr: Raimund Wunder 40,1 Mio. EUR) aus. Das Geschäftsjahr 2012 schließt bei Umsatzerlösen von 96,3 Mio. EUR Die Stadtwerke Hannover AG hat mit der GKH (Vorjahr: 97,9 Mio. EUR) mit einem abzuführen- GmbH, beginnend mit dem Jahr 2001, einen Erden Gewinn von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: gebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag erhält der Mitge0,8 Mio. EUR). sellschafter für jedes volle Geschäftsjahr eine Beteiligungsbericht 2013 - 93 - garantierte Verzinsung für das eingezahlte Stammkapital und ggf. eingezahltes Nachschusskapital. Stadtwerke Hannover AG Die Gesellschaft hat mit der Stadtwerke Hannover AG für alle Aufgaben technischer, kaufmännischer, rechtlicher und sonstiger Art einen Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Kraftwerk Mehrum GmbH (KWM GmbH) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Kraftwerksanlage im Bereich Mehrum, die Bereitstellung einer elektrischen Leistung entsprechend dem Beteiligungsverhältnis sowie die Lieferung des erzeugten Stroms ausschließlich an die Gesellschafter. Stammkapital: 10,226 Mio. EUR Gesellschafter: Stadtwerke Hannover AG (83,33 %) Braunschweiger Versorgungs-AG (16,67 %) 8,522 Mio. EUR 1,704 Mio. EUR Zum Ausbau der Eigenerzeugung übernahm Geschäftsführung: Bernhard Michels die Stadtwerke Hannover AG zum 01.01.2010 Lars Rüdiger zusätzlich zu den unmittelbar gehaltenen Anteilen (33,33 %) weitere 50 % von der E.ON Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2012 bei Kraftwerke GmbH, so dass sie insgesamt 83,33 % einer Bilanzsumme von 91,4 Mio. EUR (Vorjahr: und Umsatzerlösen von hält. Die Stadtwerke Hannover AG wird den 95,7 Mio. EUR) Mehrheitsanteil halten und strebt für die über- 163,2 Mio. EUR (Vorjahr: 154,3 Mio. EUR) mit steigenden Anteile die Weiterveräußerung an einem Jahresergebnis in Höhe von 553 TEUR (Vorjahr 598 TEUR) abgeschlossen. einen strategischen Partner an. Der Geschäftsverlauf der KWM GmbH wird durch den Strombedarf der Gesellschafter bestimmt. Gasspeicher Hannover GmbH (GHG GmbH) Gasspeicher Hannover Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Hannover (Gasspeicher GbR) Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb von Untertagegasspeichern im Raum Hannover sowie die Bereitstellung von Gasspeicherraum und Gaseinspeise- und -abgabeleistungen für die Gesellschafter. Stammkapital: 102,25 TEUR Gesellschafter: Stadtwerke Hannover AG (68,35 %) Erdgas-Verkaufs-Gesellschaft mbH, Münster (31,65 %) 69,89 TEUR 32,36 TEUR Die E.ON Gas Storage GmbH hat ihren Anteil von 13,15 % im laufenden Jahr 2011 mit Geschäftsführung: 6,6 % der Geschäftsanteile an die Stadtwerke Ulrich Hubert Geringhoff Hannover AG und mit 6,55 % der Geschäfts- Karl-Josef Risch anteile an die Erdgas-Verkaufsgesellschaft mbH, Arbeitsgasvolumen von rund 443 Mio. m3 Münster, veräußert. Die Stadtwerke Hannover AG hergestellt werden. verfügt nunmehr insgesamt über 68,35 %. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2012 Die GHG GmbH erweitert die Kavernenanlage. Im mit einer Bilanzsumme von 67,2 Mio. EUR (VorNovember 2012 wurde die Gaserstbefüllung der jahr: 63,5 Mio. EUR) und Umsatzerlösen von nachgesolten Kaverne 2 abgeschlossen, sie steht 8,6 Mio. EUR (Vorjahr: 11,2 Mio. EUR). Das im damit dem Speicherbetrieb wieder zur Verfügung. Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete JahresergebDie im Herbst 2010 begonnene Aussolung der nis vor Gewinnabführung in Höhe von 5 TEUR Kaverne 5 verläuft planmäßig. Darüber hinaus (Vorjahr: 5 TEUR) wird aufgrund des mit der Gaswird die Kaverne 1 derzeit auf die Aussolung speicher Hannover GbR bestehenden Beherrvorbereitet, die bis 2014 umgesetzt werden soll. schungs- und Gewinnabführungsvertrages an Mit den Maßnahmen soll insgesamt ein diese abgeführt. Die Stadtwerke Hannover AG er- Stadtwerke Hannover AG - 94 - zielt über die GbR eine Gewinnabführung von 3 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR). Beteiligungsbericht 2013 nischer, rechtlicher und sonstiger Art einen Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschaft hat mit der Stadtwerke Hannover AG für alle Aufgaben technischer, kaufmän- Hannover--Braunschweig GmbH & Co. KG (GKW GmbH & Co. KG) Gemeinschaftskraftwerk Hannover Beteiligungs--GmbH GKW Beteiligungs Der Unternehmensgegenstand der GKW GmbH & Co. KG ist die Verwaltung des Grundeigentums im Gebiet der Kraftwerksanlage Mehrum. Die Gesellschaft kann aber auch über diesen Zweck hinaus anderen Geschäften nachgehen und hierzu Rechte erlangen und Verbindlichkeiten eingehen sowie sich an anderen Gesellschaften beteiligen oder welche gründen. Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR). Die Gesellschaft erzielte in 2012 Umsatzerlöse aus Nutzungsentgelten für Gebäude und Anlagen in Höhe von 231 TEUR (Vorjahr: 243 TEUR). Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 8 TEUR aus (Vorjahr: 116 TEUR). Der Jahresüberschuss wird im Verhältnis der Kapitalanteile der Kommanditisten den Rücklagen zugeführt. Kommanditeinlage: 27 TEUR Kommanditisten: Stadtwerke Hannover AG (66,67 %) Braunschweiger Versorgungs-AG (33,33 %) 18 TEUR 9 TEUR Geschäftsführung: Brigitte Nolte Die GKW Beteiligungs-GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin der GKW GmbH & Co. KG. Gegenstand des Unternehmens ist, neben der Übernahme der persönlichen Haftung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und die Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften. Die Gesellschafter haben sich gemäß ihren Geschäftsanteilen an der Kommanditgesellschaft an der Komplementär-GmbH beteiligt. Energie--Projektgesellschaft Langenhagen mbH (EPL GmbH) Energie Gesellschaftszweck ist die Verwirklichung von Stammkapital: 150 TEUR Projekten, die eine möglichst umweltbewusste Energiepolitik in Langenhagen fördern. Ziel ist Gesellschafter: 75 TEUR die nachhaltige Verminderung des Energiever- Stadtwerke Hannover AG (50 %) 75 TEUR brauchs, insbesondere des Primärenergiever- Stadt Langenhagen (50 %) brauchs in der Stadt Langenhagen. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft selbständig Maß- Geschäftsführung: nahmen und Projekte durchführen sowie sich Dr. Manfred Schüle im Rahmen ihres eigenen Gesellschaftszweckes 22,5 TEUR (Vorjahr: 22,5 TEUR) an die an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber Gesellschafter ausgeschüttet und der Restbetrag hinaus soll sie Dienstleistungen anbieten, die der auf neue Rechnung vorgetragen. Die Stadtwerke sparsamen, rationellen, sozialverträglichen und Hannover AG erzielte im Berichtsjahr einen umweltgerechten Energie- und Wassernutzung im Beteiligungsertrag von 11 TEUR (Vorjahr: 11 TEUR). Stadtgebiet dienen. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2012 bei einer Bilanzsumme von 12,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,1 Mio. EUR) mit einem Jahresergebnis in Höhe von 282 TEUR ab (Vorjahr: 144 TEUR). Vom Jahresergebnis werden Die kaufmännische Betriebsführung wird durch die Stadt Langenhagen und die technische Betriebsführung durch die Stadtwerke Hannover AG ausgeübt. Beteiligungsbericht 2013 - 95 - Stadtwerke Hannover AG htp GmbH Gegenstand der Gesellschaft ist das Schaffen, Bereitstellen, Betreiben und Vermarkten von Telekommunikationsinfrastruktur und -systemen sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen jeglicher Art innerhalb der Region Hannover - teilweise auch außerhalb des Regionsgebietes, wenn dies für die Nutzung des htp-Netzes sinnvoll ist und die Erweiterung dort ihren Anknüpfungspunkt besitzt. Stammkapital: 25,0 Mio. EUR Gesellschafter: Stadtwerke Hannover AG (50 %) EWE AG (50 %) 12,5 Mio. EUR 12,5 Mio. EUR Geschäftsführung: Ralf Kleint Thomas Heitmann Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Hierzu zählt auch die Beteiligung an anderen Unternehmen, gegebenenfalls auch an überregionalen Betreibern von Kommunikations- und Datenleitungssystemen. Die htp GmbH hat das Geschäftsjahr 2012 mit einer Bilanzsumme von 51,7 Mio. EUR (Vorjahr: 49,5 Mio. EUR) und bei Umsatzerlösen von 57,2 Mio. EUR (Vorjahr: 56,9 Mio. EUR) mit einem Jahresergebnis von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR) abgeschlossen. Clevergy GmbH & Co. KG Gegenstand der Gesellschaft ist der Vertrieb von leitungsgebundener Energie an Privatund Gewerbekunden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sich die Clevergy GmbH & Co. KG anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder pachten. Sitz der Gesellschaft ist Leipzig. Das Gemeinschaftsunternehmen vermarktet bundesweit Stromprodukte im Privatkundensegment im Wesentlichen über das Internet und im Direktvertrieb. Kommanditeinlage: 500 TEUR Kommanditisten: Stadtwerke Hannover AG (50 %) N-ERGIE AG (50 %) 250 TEUR 250 TEUR Komplementärin: Clevergy-Verwaltungs-GmbH Geschäftsführung: Dr. Jürgen Kroba Holger Schwenke Der Jahresverlust 2012 liegt bei 2,5 Mio. EUR (Vorjahresverlust: 6,2 Mio. EUR). Aufgrund der nachhaltigen Verschlechterung der Ergebnis- situation auf Grund der schwierigen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr und für die Zukunft erfolgte bei der SWH AG eine Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR). Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG (NGL) Netzverwaltungsgesellschaft Laatzen mbH Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Laatzen zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Laatzen sowie die Unterhaltung und der Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung zur Sicherstellung einer Kommanditeinlage: 6,1 Mio. EUR Kommanditisten: Stadt Laatzen (51 %) Stadtwerke Hannover AG (49 %) 3,111 Mio. EUR 2,989 Mio. EUR Komplementärin: Netzverwaltungsgesellschaft Laatzen mbH Geschäftsführung: Karsten Bettin Stefan Zeilinger ohne Einlage Stadtwerke Hannover AG - 96 - hohen Wasserqualität und der VersorgungsUnternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, pachten oder solche Firmen gründen sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Stadtwerke Hannover AG hat mit der NGL einen Betriebspachtvertrag über die Stromnetze der Stadt Laatzen und das Wasserversorgungsnetz in Ortsteilen der Stadt Laatzen abgeschlossen. Die enercity Netzgesellschaft mbH wurde mit dem technischen und kaufmännischen Betrieb der Netze beauftragt. Beteiligungsbericht 2013 sicherheit. Die Gesellschaft darf andere (Vorjahr: 13,1 Mio. EUR) und Umsatzerlösen von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR) mit einem Jahresergebnis von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) ab. Die Stadtwerke Hannover AG erzielte im Berichtsjahr einen Beteiligungsertrag von 408 TEUR (Vorjahr: 408 TEUR). Die Netzverwaltungsgesellschaft Laatzen mbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin an der NGL. Die Gesellschafter haben sich gemäß ihren Geschäftsanteilen an der Kommanditgesellschaft an der Komplementär-GmbH beteiligt. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2012 bei einer Bilanzsumme von 15,0 Mio. EUR Laatzen--Nord mbH (GNG) Gasnetzgesellschaft Laatzen Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzten im Stadtgebiet Laatzen zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Laatzen mit Gas. Stammkapital: 25,00 TEUR Gesellschafter: Stadt Laatzen (51 %) Stadtwerke Hannover AG (49 %) 12,25 TEUR 12,25 TEUR Geschäftsführung: Melanie Reimer Dr. Leif Hermann Götz Steinhauer Zwischen der Gesellschaft und der Stadt Laatzen soll ein Konzessionsvertrag für das Gasnetz im nördlichen Teil des Stadtgebietes abgeschlossen werden. Mit Wirkung zum 01.01.2013 soll die Gesellschaft das Gasnetz von der Stadtwerke Hannover AG erwerben und wiederum an diese verpachten, der Netzbetreiber bleibt die enercity Netzgesellschaft mbH. Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG Verwaltungs--GmbH Stadtwerke Wunstorf Verwaltungs Gegenstand der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Kommanditeinlage: 2,0 Mio. EUR Co. KG ist die Versorgung von Kunden in der Stadt Wunstorf und umliegenden Gemeinden Kommanditisten: 1,02 Mio. EUR mit Strom, Gas und Fernwärme zu allen Bäderbetriebe Wunstorf GmbH (51 %) 0,68 Mio. EUR Zwecken, zu denen sie jetzt oder in Zukunft Stadtwerke Hannover AG (34 %) 0,30 Mio. EUR Verwendung finden können. In diesem Rah- E.ON Avacon AG (15 %) men ist die Gesellschaft zur Erzeugung, dem Bezug und dem Verkauf von Strom, Gas und Komplementärin: Stadtwerke Wunstorf Verwaltungsohne Einlage Wärme sowie deren Nebenprodukten sowie GmbH zur Errichtung, dem Betrieb und der Verwaltung der hierfür erforderlichen Anlagen be- Geschäftsführung: rechtigt. Die Gesellschaft darf andere Unter- Marita Baciulis nehmen gleicher oder ähnlicher Art Henning Radant erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, Das Geschäftsjahr 2012 der Stadtwerke Wunstorf die der Errichtung und Förderung des Unter- GmbH & Co. KG schließt bei einer Bilanzsumme nehmenszwecks dienen. von 15,8 Mio. EUR (Vorjahr: 17,9 Mio. EUR) und Umsatzerlösen von 20,4 Mio. EUR (Vorjahr: Beteiligungsbericht 2013 - 97 - 18,7 Mio. EUR) mit einem Jahresergebnis von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) ab. Die Stadtwerke Hannover AG erzielte im Berichtsjahr einen Beteiligungsertrag in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). Stadtwerke Hannover AG Gesellschafterin der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co KG. Das Stammkapital beträgt 50 TEUR, hiervon hat die Stadtwerke Hannover AG eine Stammeinlage von 17 TEUR (entspricht 34 %) übernommen. Die Stadtwerke Wunstorf Verwaltungs-GmbH ist die persönlich haftende und geschäftsführende Metegra GmbH Gegenstand des Unternehmens ist die Prüfung, Stammkapital: 250 TEUR Eichung, Konformitätsbewertung, Kalibrierung und Parametrierung sowie die Logistik und In- Gesellschafter: 62,5 TEUR standsetzung von Messgeräten für die Ver- Stadtwerke Hannover AG (25 %) E.ON Avacon AG (25 %) 62,5 TEUR rechnung von Elektrizität, Gas, Wasser und CentraPlus GmbH (25 %) 62,5 TEUR Wärme und alle damit unmittelbar im ZusamMainova ServiceDienste GmbH (25 %) 62,5 TEUR menhang stehenden Dienstleistungen sowie die Verbrauchsdatenerfassung. Außerdem die Geschäftsführung: Eichung und Kalibrierung weiterer Messge- Thomas Everding rätearten sowie Arbeiten, die nicht im Widerspruch zum Artikel 12 der Richtlinie 2004/22/EG zung dieser Unabhängigkeit wurde mit Wirkung (MID) stehen, wie z.B. EDV-Dienstleistungen, BGV zum 01.01.2011 der Gesellschafterkreis auf vier A3 Prüfungen und Werkstattarbeiten. gleichberechtigte Gesellschafter erweitert. Aufgrund der erwarteten Novellierung des gesetzlichen Messwesens (Eichgesetz und Eichordnung) hat sich die Metegra zukunftsorientiert aufgestellt und eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle erhalten. Zum Erhalt der Akkreditierung ist es notwendig, dass Metegra die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit von Messgeräteherstellern, -lieferanten, -aufstellern und -anwendern erfüllt. Zur Umset- Die Metegra GmbH schließt das Geschäftsjahr 2012 mit einer Bilanzsumme von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR), Umsatzerlösen in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) und einem Jahresergebnis von -516 TEUR (Vorjahr: -425 TEUR) ab. Die Stadtwerke Hannover AG erzielte im Berichtsjahr einen Beteiligungsertrag von 0,0 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR). Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) Gegenstand der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, deren Gegenstand die Versorgung mit Energie und Wasser sowie artverwandte Dienstleistungen ist. Die Gesellschaft kann in diesen Geschäftsbereichen auch selbständig tätig werden. Grundkapital: persönlich haftende Gesellschafterin Thüga Management GmbH ohne Einlage Gesellschafter: Kom9 GmbH & Co. KG (38,4175 %) Stadtwerke Hannover AG (20,5275 %) Mainova AG (20,5275 %) N-ERGIE AG (20,5275 %) Geschäftsführung: Die Thüga AG ist mit mehr als 100 Minderheitsbeteiligungen das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger in Deutschland. Die Stadtwerke Hannover AG erzielt mit der Beteiligung an der Thüga AG positive Ergebnis- und Wachstumseffekte. 10.000,10 TEUR Thüga Management GmbH deren Geschäftsführung: Ewald Woste (Vorsitzender) Dr. Gerhard Holtmeier Michael Riechel Bernd Rudolph Dr. Christof Schulte 3.841,79 TEUR 2.052,77 TEUR 2.052,77 TEUR 2.052,77 TEUR Stadtwerke Hannover AG - 98 - Durch das Thüga-Netzwerk wird die Wettbewerbsfähigkeit und der Einfluss der kommunalen Energieversorgungsunternehmen deutlich gestärkt. Die Thüga AG hat im Berichtsjahr ihr Beteiligungsportfolio weiter optimiert und erweitert. Die Thüga Holding schließt das Geschäftsjahr 2012 bei einer Bilanzsumme von 4.877,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4.472,2 Mio. EUR) mit einem Bilanzgewinn von 377,1 Mio. EUR (Vorjahr: 374,7 Mio. EUR). Die Stadtwerke Hannover AG er- Beteiligungsbericht 2013 zielte im Berichtsjahr 2012 einen Beteiligungsertrag von 46,1 Mio. EUR aus der Ausschüttung des Jahresergebnisses 2011 (Vorjahr: 45,9 Mio. EUR). Gegenstand der Thüga Management GmbH ist die Beteiligung an der Thüga Holding, als persönlich haftende Gesellschafterin; gleichzeitig werden alle Geschäftsanteile an der Thüga Management GmbH von der Thüga Holding gehalten. Darüber hinaus obliegt der Thüga Management GmbH die Geschäftsführung der Thüga Holding. - 99 - Beteiligungsbericht 2013 Stadtwerke Hannover AG Leistungsdaten 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 Versorgungsnetz Strom Netzlänge Hausanschlüsse Zähler km Anzahl Anzahl 7.324 125.970 409.025 7.367 125.987 409.408 7.389 126.213 411.312 7.434 126.628 411.477 7.398 127.005 412.111 Gas Netzlänge Hausanschlüsse Zähler km Anzahl Anzahl 1.962 77.414 217.489 1.954 77.571 215.613 1.942 77.715 214.136 1.929 77.808 213.685 1.927 78.029 211.694 Fernwärme Netzlänge Zähler km Anzahl 294 4.780 289 3.600 295 3.656 301 3.635 305 3.681 Wasser Netzlänge Hausanschlüsse Zähler km Anzahl Anzahl 2.211 93.874 134.880 2.206 94.344 136.208 2.209 94.707 137.261 2.212 95.168 138.072 2.210 95.657 138.716 Strom GWh 22.913 24.245 21.483 23.709 20.377 Fernwärme GWh 1.389 1.140 1.389 1.219 1.294 Gas GWh 26.720 23.469 25.011 23.134 23.688 41,3 41,5 41,7 40,9 40,9 % 14 12 14 42 54 % 71 461 96 27 144 27 646 161 27 181 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 351.836 430.829 420.563 396.776 391.311 Abgabemengen, gesamt Wasser Umweltschutz Regenerative Stromerzeugung/ Tarifkunden Anteil Stromerzeugung regenerativ/KWK CO2 Einsparung (alle zwei Jahre) Fernwärmeverdichtung (kum.) Nachhaltig bewirtschaftetes Wassereinzugsgebiet Mio. m³ Kt MW % Direkte Nettowertschöpfung TEUR Stadtwerke Hannover AG - 100 - Beteiligungsbericht 2013 Bilanz AKTIVA A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten etc. C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 420.578 361.858 454.595 602.075 414.408 944.469 428.409 948.675 426.071 884.246 38.134 33.116 37.293 42.929 29.490 468.710 18.104 610.614 7.743 398.779 4.361 391.853 4.384 289.285 3.870 6.960 31.062 56.628 29.216 29.499 1.319 451 590 1.826 3.369 1.315.663 1.739.656 1.856.528 1.847.292 1.665.830 86.000 179.211 5.113 86.000 282.114 5.113 86.000 308.114 5.113 86.000 325.114 5.113 86.000 334.114 5.113 141 0 0 0 0 PASSIVA A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Genussscheinkapital B. Sonderposten mit Rücklageanteil C. Sonderposten für Investitionszuschüsse 15.977 13.075 11.998 11.078 10.227 D. Empfangene Baukostenzuschüsse 88.079 86.242 85.430 83.417 81.018 E. Rückstellungen 310.025 280.072 265.509 232.630 209.388 F. Verbindlichkeiten 629.519 986.518 1.092.938 1.101.616 931.607 G. Rechnungsabgrenzungsposten 1.598 522 1.426 2.324 8.363 1.315.663 1.739.656 1.856.528 1.847.292 1.665.830 0 0 0 0 0 Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust Beteiligungsbericht 2013 - 101 - Stadtwerke Hannover AG Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse (ohne Energiesteuer) Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR 2.843.483 2.815.094 2.482.390 2.743.935 2.641.255 102.335 105.135 98.005 118.016 128.462 -109 818 -1.079 644 -482 6.795 6.130 5.430 5.612 5.324 264.663 363.189 283.932 194.792 162.721 Gesamtleistung 3.114.832 3.185.231 2.770.673 2.944.983 2.808.818 Materialaufwand 2.550.526 2.443.724 2.076.099 2.409.455 2.298.450 Personalaufwand 183.795 194.506 194.487 194.021 196.362 Abschreibungen 51.536 47.359 46.891 47.691 48.597 207.865 306.132 304.946 143.357 124.587 Erträge aus Beteiligungen 2.818 4.028 47.083 51.806 53.297 Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne 1.400 5.846 11.525 8.859 10.222 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.696 4.315 2.000 5.186 13.664 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 8.267 8.944 4.137 5.371 6.014 0 0 14.937 15.973 34.121 Aufwendungen aus Verlustübernahme 14.913 18.811 17.683 44.522 36.116 Zinsen und ähnl. Aufwendungen 12.693 20.279 34.089 33.956 34.038 108.685 177.553 146.286 127.230 119.744 0 6.261 0 0 0 Steuern vom Einkommen und Ertrag 3.343 4.162 4.163 3.607 3.737 Sonstige Steuern 1.536 1.487 1.592 2.909 1.613 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn 94.406 112.104 110.548 100.109 101.728 Jahresüberschuss vor Ausschüttung auf das Genussscheinkapital 9.400 53.539 29.983 20.605 12.666 Ausschüttung a. Genussscheinkapital 3.400 4.039 3.983 3.605 3.666 Jahresergebnis 6.000 49.500 26.000 17.000 9.000 Einstellung in and. Gewinnrücklagen 6.000 49.500 26.000 17.000 9.000 0 0 0 0 0 nachrichtlich: Energiesteuer Bestandsveränderungen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebl. Aufwendungen Abschreibungen auf Finanzanlagen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Aufwendungen Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 102 - Stadtwerke Hannover AG Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 21 22 22 23 26 Anlagendeckung I: % 35 36 30 30 33 Investitionen: TEUR 106.972 600.485 443.615 120.503 85.264 Cashflow: TEUR 157.982 192.552 187.194 174.006 199.946 Innenfinanzierungsgrad: % 148 32 42 144 235 Eigenkapitalrentabilität: % 40 47 36 30 28 111.575 181.140 174.646 152.906 146.155 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % 9 10 9 8 9 Umsatzrentabilität: % 4 6 6 5 4 2.473 2.442 2.420 2.418 2.385 Personalentwicklung: Anzahl Personalaufwandsquote % 6 7 8 7 7 Sachkostenquote % 97 98 96 93 92 Durch die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 9,0 Mio. EUR in Verbindung mit der gesunkenen Bilanzsumme (-9,8 %) stieg die Eigenkapitalquote um 3 %-Punkte. Der Cashflow reduzierte sich im Wesentlichen durch den verminderten Jahresüberschuss. Der Innenfinanzierungsgrad des Unternehmens liegt nach den Jahren, die durch die Investitionen in die Wachstumsprojekte geprägt waren, nunmehr deutlich über 100 %. Die Eigenkapitalrentabilität sank um 2 %-Punkte in Folge des gegenüber dem Vorjahr reduzierten Unternehmensergebnisses (-6,3 Mio. EUR) bei einer gleichzeitig erhöhten Eigenkapitalbasis durch die Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen. Wesentlichen Anteil an der Verbesserung des EBIT in den Jahren 2009 und 2010 hatten insbesondere die Veräußerungserträge aus den Finanzanlagen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Beteiligungsportfolios. Das EBIT des Berichtsjahres ist im Vergleich zu 2011 in Folge des verminderten Unternehmensergebnisses gesunken. Die Gesamtkapitalrentabilität hat sich bei gesunkenem EBIT durch die verminderte Bilanzsumme leicht erhöht. Beteiligungsbericht 2013 - 103 - hannoverimpuls GmbH hannoverimpuls GmbH Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Bündelung, Koordinierung und Förderung kommunaler und regionaler Wirtschaftsförderungs-, Marketing-, Tourismusaktivitäten und aller sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen in Stadt und Region im Wettbewerb mit anderen Kommunen und Regionen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich zur Aufgabenerfüllung an Unternehmen beteiligen, Gesellschaften gründen sowie sich mit anderen gleichartigen Gesellschaften zu Zweck und Interessengemeinschaften zusammenschließen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Mit Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover vom 16.12.2010 (Drucksache Nr. 2374/2010) und der Regionsversammlung vom 14.12.2010 (Drucksache Nr. II 1274/2010) wurde die rückwirkende Verschmelzung zum 01.01.2011 der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH auf die hannoverimpuls GmbH beschlossen. Der Verschmelzungsvertrag wurde am 14.07.2011 notariell beurkundet, die Verschmelzung wurde am 23.09.2011 beim Handelsregister eingetragen. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover Region Hannover 50 TEUR 50 % 50 % 25 TEUR 25 TEUR Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der hannoverimpuls GmbH besteht aus achtzehn Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover entsenden jeweils sechs Mitglieder. Weitere sechs Mitglieder sollen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung kommen und werden auf gemein- samen Vorschlag des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Hannover und des Regionspräsidenten der Region Hannover von der Gesellschafterversammlung gewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Regionspräsident Hauke Jagau. - 104 - hannoverimpuls GmbH Beteiligungsbericht 2013 Stand: Juli 2013 Städtische Mitglieder Mitglieder im Aufsichtsrat: Ratsherr Jens-Michael Emmelmann Ratsherr Martin Hanske Ratsfrau Georgia Jeschke Ratsherr Ewald Nagel Erster Stadtrat Hans Mönninghoff Beigeordneter Lothar Schlieckau Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ing. Erich Barke Herbert Flecken Andreas Gehrke Dr. Sabine Johannsen Uwe H. Reuter Anette Tronnier Mitglieder der Region Hannover: Regionsabgeordneter Klaus Brauer Regionsabgeordneter Hinrich Burmeister Regionsabgeordneter Andreas Friedrich Regionspräsident Hauke Jagau Regionsabgeordnete Ulrike Krause Regionsabgeordneter Andreas Strauch Geschäftsführung Ralf Meyer Beteiligungen der Gesellschaft hannoverimpuls GmbH 100 % Hannover Beteiligungsfonds GmbH (HBF GmbH) 100 % hannover.de Internet GmbH St.Kap.: 25 TEUR St.Kap.: 25 TEUR 50 % 75,1 % hannover innovation fonds GmbH (hif GmbH) St.Kap.: 33,288 TEUR 18,8 % Hannover Marketing und Tourismus GmbH Hannover Clinical Trial Center GmbH (HCTC) St.Kap.: 216 TEUR St.Kap.: 25 TEUR Stand: Juli 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 105 - hannoverimpuls GmbH Öffentlicher Zweck Ziel der hannoverimpuls GmbH ist es, die in privater Rechtsform wahrgenommenen Wirtschaftsförderungsaktivitäten der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover durch ein einheitliches Vorgehen und Auftreten der Beteiligten zu koordinieren, zu steuern, abzustimmen und Synergieeffekte zu nutzen. Die Gesellschaft deckt gemeinsam mit den kommunalen Wirtschaftsförderungsbereichen alle relevanten Aufgabenfelder der regionalen Wirtschaftsförderung in den Feldern Gründung, Wachstum und Ansiedlung ab. Von der Branchenentwicklung in den Fokusbranchen, der Technologie- und Innovationsförderung, dem Centermanagement in den Gründungszentren Halle 96, CampMedia und dem Technologie Zentrum im Wissenschaftspark, bis zur Vergabe von Fördermitteln aus dem „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der Beteiligungsfinanzierung ist die hannoverimpuls GmbH Ansprechpartner für Existenzgründer und Existenzgründerinnen und Instrument für die regionale Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Aufgabe der hannoverimpuls GmbH ist die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Region Hannover im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung. Die Gesellschaft ist als Ergänzung und zur Intensivierung der bestehenden Wirtschaftsförderungsstrukturen konzipiert und initiiert und fördert Projekte mit Unternehmern, Gründern, Interessenverbänden sowie der Wissenschaft, um langfristig Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Die hannoverimpuls GmbH stärkt und unterstützt in den sechs Wachstumsbranchen Automotive, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Produktionstechnik und Energiewirtschaft die Clusterentwicklung. Mit Schwerpunkt in diesen Segmenten werden Gründer mobilisiert und unterstützt, das Wachstum von bestehenden Unternehmen gefördert, Kooperationen und Geschäftsbeziehungen initiiert, Ausbildung und Qualifizierung von Personal gefördert sowie die Ansiedlung neuer Unternehmen und Einrichtungen vorangetrieben. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Gemäß ursprünglichem Gesellschaftsvertrag der hannoverimpuls GmbH sollte über die Fortsetzung der Zuschussgewährung sowie die Aufrechterhaltung der gebildeten Kapitalrücklage nicht vor dem 01.01.2012 entschieden werden. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung wurde die Entscheidung, dass die Gesellschaft über den 31.12.2012 hinaus fortgeführt werden soll, bereits im Jahr 2010 getroffen (Ratsdrucksache Nr. 2374/2010, Regionsdrucksache Nr. 1274/2010). Um die hannoverimpuls GmbH und ihre Tochtergesellschaften in die Lage zu versetzen, ihre jeweils satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen, leisten die Gesellschafter jährlich zu gleichen Teilen Zahlungen. Neben Zuschüssen der Gesellschafter werden weitere Finanzmittel von Dritten im Wege des Sponsorings akquiriert. Hauptsponsor der hannoverimpuls GmbH ist die Sparkasse Hannover mit einem Betrag von 268 TEUR. Weitere Sponsoren erbringen u.a. Sponsoring-inkind-Leistungen, z.B. in Form von Bereitstellung kostenloser bzw. preisgünstiger Büroflächen und Büroinfrastruktur im Rahmen des Projektes „Plug & work“. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der hannoverimpuls GmbH wurde im Geschäftsjahr 2010 der zweite Evaluierungs- und Perspektivbericht mit Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Erfolge bei der Schaffung von Arbeitsplätzen vorgelegt. Der bisherige Geschäftsverlauf wurde weiter bestätigt. Insbesondere wurden die positiven Wirkungen der Reorganisation der hannoverimpuls GmbH hervorgehoben. Im Jahr 2012 konnte die hannoverimpuls GmbH erfolgreich mit den Zielsetzungen für die letzten 10 Jahre abschließen. Neben den positiven Geschäftsergebnissen sind 2012 insbesondere die Aktivitäten in den Schwerpunktbranchen deutlich intensiviert worden. Auf Basis der thematischen Neuausrichtung konnten zu den drei Schwerpunktthemen E-Mobilität, Kreativwirtschaft und Gesundheitswirtschaft wichtige neue Akzente zur Entwicklung der zugehörigen Branchen gesetzt werden. hannoverimpuls GmbH - 106 - Beim Thema E-Mobilität ist es beispielsweise gelungen mit der Bewerbung auf Bundesebene zum „Schaufenster E-Mobilität“ viele Projekte innerhalb dieser Förderkulisse zu etablieren, die nicht nur einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag an Fördermitteln in die Metropolregion leiten, sondern letzthin auch direkt auf die Region Hannover einzahlen. Zahlreiche Projekte sind bereits bewilligt, mit der Umsetzung soll in 2013 begonnen werden. Insgesamt geht es für die Region dabei um Investitionsvolumina in der Größenordnung von rd. 27 Mio. EUR. Insgesamt hat sich auch das Themenfeld der Kreativwirtschaft weiter positiv entwickelt. Das entsprechende Netzwerk in Form des Vereins Kreativ e.V. hat mittlerweile rund 200 Mitglieder und diverse kleinere und größere Projekte gestartet. Im thematischen Schwerpunkt der Gesundheitswirtschaft, konnte die Vernetzung verschiedenster Akteure in Form des „Netzwerks Gesundheitswirtschaft e.V.“ weiter intensiviert werden. Das Netzwerk kann sich nun in den kommenden Jahren aufgrund der gebilligten EFRE-Förderung weiter etablieren und festigen. Folgende Einzelergebnisse wurden in den operativ tätigen Bereichen von hannoverimpuls erzielt: Beteiligungsbericht 2013 schritten. Das neue CampMedia startete 2011 und erreichte bereits im ersten Betriebsjahr eine Auslastungsquote von über 90 %. Aktuell werden die Aktivitäten aus der Kreativwirtschaft weiter mit denen aus dem Bereich Gründungszentren verzahnt. Die durch die Bearbeitung der Kreativ-Bereiche entstehenden Flächenbedarfe sollen nicht nur im CampMedia, sondern auch mit der „Halle96“ als Gründungszentrum auf dem Hanomag-Gelände gedeckt werden. Für 2012 war eine Auslastung des Zentrums von 50 % geplant, im Ergebnis wurde annähernd eine Vollauslastung (das wären 80 % im laufenden Betrieb) erreicht. Auch die Planungen für das neue Gründungszentrum in Marienwerder sind in 2012 erfolgreich und schnell umgesetzt worden. Bereits Mitte des Jahres 2013 wurde in einem Jahr Bauzeit ein modernes Gebäude mit 80 Büros und elf Werkstätten und Laboren fertiggestellt. GründerinnenGründerinnen-Consult (G(G-CH) Neben der Gründerwerkstatt und den Gründungszentren wird das Gründungsmanagement durch den Bereich Gründerinnen-Consult Hannover abgerundet. Im Auftrag des Landes Niedersachsen bietet die hannoverimpuls GmbH zielgruppenorientierte Gründungsförderung in Form von Beratung, Qualifizierung und Vernetzung von Gründerinnen an. In 2012 hat G-CH 961 Kontakte zu Gründerinnen knüpfen können. Die Beratungsleistung von G-CH wurde eng mit der Gründungswerkstatt verzahnt, 140 Gründungen von G-CH konnten in der Gründungswerkstatt initiiert werden. Gründungswerkstatt Die Gründungswerkstatt Hannover ist im November 2008 als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit der KfW gestartet. Kern dieser Kooperation ist eine gemeinsame technische Plattform mit global gepflegten Funktionalitäten und Inhalten, die in regionalen Gründungswerkstätten mit eigenem Internetauftritt und regionalspezifischen Inhalten ergänzt wird. Die hannoverimpuls GmbH bietet als erste regionale Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft in Partnerschaft mit der KfW dieses ganzheitliche Angebot für Gründungsinteressierte in der Region Hannover an. Gründerinnen und Gründer können die gesamte Unternehmensentwicklung von der Idee über die Anmeldung bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit online durchführen und erhalten zur Unterstützung Qualifizierungsangebote und persönliche Beratung. Mit den Produkten der Gründungswerkstatt wurden 2012 über 2.326 Nutzer gewonnen und es wurden über 426 Neugründungen verzeichnet. EFREEFRE-Agentur Rückblickend auf das Geschäftsjahr 2012 hat sich gezeigt, dass in Bezug auf die zu erreichenden Arbeitsplatzzahlen neben der tragenden Säule Gründung vor allem auch das Thema EFRE-Förderung zunehmend an Stellenwert gewinnt. So wurden beispielsweise bei der KMU-Förderung im Zeitraum von 2007 bis Ende 2012 insgesamt 73 Projektanträge mit einem Fördermittelvolumen von über 3 Mio. Euro bewilligt. Bei der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur konnten in diesem Zeitraum sogar über 26 Mio. EUR Fördermittel für die Region Hannover bewilligt werden. Gründungszentren Die Arbeiten zur Neukonzeption Gründungszentren sind ein deutliches Stück weiter fortge- Fonds Im Bereich Fonds wird ein zweistufiges Fondsmodell bereitgestellt. Der hannover-innovation- Beteiligungsbericht 2013 - 107 - hannoverimpuls GmbH nen ermittelt wurden. Im Jahr 2012 konnten so insgesamt weitere 478 Unternehmen über Gründung und Ansiedlung von hannoverimpuls in der Region Hannover etabliert werden. Weiterhin wurden die Ergebnisse der Vorjahre entsprechend der Methodik von McKinsey aktualisiert und nach den Befragungsergebnissen auf den Stichtag 31.12.2012 modelliert. Danach hat hannoverimpuls seit Beginn der Tätigkeiten im Jahr 2003 auf den Stichtag 31.12.2012 insgesamt 30.322 Arbeitsplätze geschaffen. Diese 30.322 Arbeitsplätze verteilen sich auf die Arbeitsbereiche von hannoverimpuls wie folgt: Gründung 21.299 Arbeitsplätze, Ansiedlung 1.250 Arbeitsplätze, Branchenwachstum 4.322 Arbeitsplätze, EFREFördermittel 1.741 Arbeitsplätze, Innovationsförderung 1.125 Arbeitsplätze sowie Beteiligungsfonds 575 Arbeitsplätze. fonds (hif) soll Beteiligungskapital für junge technologieorientierte Unternehmen bereitstellen. Das Fondskonzept sieht für den Bereich der SeedFinanzierungen eine enge Kooperation mit dem High-tech-Gründerfonds (HTGF) des Bundes vor. Die Gründung eines regional orientierten „Beteiligungsfonds für innovative Unternehmen“ unter Einschluss von EFRE-Mitteln ist eines von mehreren Leitprojekten im Rahmen der von Stadt und Region geplanten Umsetzung der EFRE-Förderung im Wirtschaftsraum Hannover (vgl. Drucksache Nr. 1648/2006). Um Unternehmen in der Start-up Phase mit Eigenkapital zu unterstützen, wurde der Hannover Beteiligungsfonds (HBF) eingerichtet. Dieser ist mit insgesamt 24 Mio. EUR (12 Mio. EUR von hannoverimpuls, 12 Mio. EUR EFRE-Fördermittel) ausgestattet. Zum 31.12.2012 ermittelte PricewaterhouseCoopers im Rahmen der Evaluation für die hannoverimpuls GmbH eine Zielzahl von 28.270 geschaffenen Arbeitsplätzen aus den laufenden Projekten insgesamt. hannoverimpuls hat entsprechend sein Jahresziel um 2.052 Arbeitsplätze oder rd. 7 % übertroffen. Um eine umfassende, einheitliche und professionelle Betreuung der Unternehmen leisten zu können, ist ein erfahrenes, auf die Phasen spezialisiertes, externes Team, die Enjoy|Venture Management GmbH, mit dem Management der beiden Fonds beauftragt worden. (Weitere Erläuterungen siehe unter der Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen.) Die Höhe der Zahlungen an die hannoverimpuls GmbH und deren Tochtergesellschaften wird für das jeweilige Wirtschaftsjahr unter Berücksichtigung der Aufgaben auf Basis der Wirtschaftspläne einvernehmlich festgelegt. Gemäß Lagebericht wurden die Unternehmensergebnisse zum Stichtag 31.12.2011 per Vollerhebung in der Gründungswerkstatt ermittelt. Erweitert wurden diese Ergebnisse durch die Aktivitäten bei den anderen operativen Bereichen, die jeweils über Erhebungen oder DokumentatioVermögenslage 2012 Im Umlaufvermögen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 192 TEUR und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 1,2 Mio. EUR ausgewiesen. Hierin enthalten ist ein bis Ende März befristeter Sparkassenbrief (800 TEUR). Der Gesellschaft stehen zum Stichtag 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 3,5 Mio. EUR) liquide Mittel zur Verfügung. Der Rechnungsabgrenzungsposten Entwicklung des Eigenkapitals 40.000 30.000 TEUR Die hannoverimpuls GmbH schließt das Geschäftsjahr 2012 mit einer Bilanzsumme von 31,9 Mio. EUR. Das Anlagevermögen umfasst 28,2 Mio. EUR, hiervon entfallen 28,0 Mio. EUR auf Finanzanlagen (im Wesentlichen wird hier mit 24,0 Mio. EUR die Beteiligung an der HBF GmbH ausgewiesen). 20.000 10.000 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital von 189 TEUR betrifft im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für Mitwirkungsrechte beim Internetportal www.hannover.de. hannoverimpuls GmbH - 108 - Beteiligungsbericht 2013 Die Verbindlichkeiten in Höhe von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) betreffen mit 683 TEUR Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, mit 614 TEUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR sonstige Verbindlichkeiten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht verbrauchte Zuwendungsmittel der Gesellschafter in Höhe von 640 TEUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) enthalten. Das Eigenkapital umfasst 28,0 Mio. EUR und entfällt mit 27,9 Mio. EUR auf Kapitalrücklagen. Die Rückstellungen in Höhe von 623 TEUR beinhalten insbesondere ausstehende Rechnungen von 369 TEUR (Vorjahr: 244 TEUR) sowie Prämien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für variable Entgeltbestandteile von 121 TEUR (Vorjahr: 100 TEUR). Weitere Rückstellungen berücksichtigen die Jahresabschlusskosten, Urlaubsverpflichtungen und Betriebskosten. Ertragslage 2012 Die Sponsoringeinnahmen der Sparkasse Hannover mit 268 TEUR (Vorjahr 268 TEUR) basieren auf einem langfristigen Einzelvertrag. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 10,6 Mio. EUR beinhalten die im Berichtsjahr ausgezahlten Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 5,7 Mio. EUR (im Vorjahr 5,9 Mio. EUR) für die hannoverimpuls sowie Zuschüsse für deren Tochtergesellschaften in Höhe von 3,2 Mio. EUR und sonstige Zuschüsse in Höhe von 1,1 Mio. EUR. Die nicht verbrauchten Zuwendungen des Vorjahres (1,6 Mio. EUR) wurden übertragen und zur Deckung eines ansonsten entstehenden Jahresfehlbetrages ertragswirksam vereinnahmt. Von den nicht verwendeten Zuschüssen 2012 in Höhe von 1,2 Mio. EUR wurde ein Teilbetrag in Höhe von 640 TEUR in die sonstigen Verbindlichkeiten eingestellt und steht für 2013 zur Verfügung. Der Personalaufwand hat sich um 39 TEUR auf 3,3 Mio. EUR verringert. Bei einem geringfügigen Anstieg der Gehälter ist der Rückgang des Personalaufwandes insbesondere auf rückläufige Mitarbeiterzahlen zurückzuführen. Entwicklung der Erträge 15.000 10.000 TEUR Die Umsatzerlöse von 2,5 Mio. EUR betreffen Sponsoringzahlungen mit 660 TEUR (Vorjahr: 596 TEUR) und Erlöse aus den Gründungszentren (u.a. CampMedia, EGZ, TCH, Halle 96), der Gründungswerkstatt sowie den Bereichen Technologie & Innovation sowie Gründerinnen-Consult mit insgesamt 1,8 Mio. EUR. 5.000 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit 9,6 Mio. EUR ausgewiesen (Vorjahr: 8,9 Mio. EUR). Sie beinhalten mit 3,1 Mio. EUR Aufwendungen für Tochterunternehmen und umfassen weiterhin mit 2,3 Mio. EUR im Wesentlichen die Vertriebskosten für die Durchführung von Projekten, Raum- und Veranstaltungskosten in Höhe von 1,1 Mio. EUR bzw. 934 TEUR. Weitere wesentliche Aufwandsposten sind der Mitgliedsbeitrag Tourismus Region Hannover e.V. (274 TEUR) und Fremdleistung für Werbung (584 TEUR). Im Finanzergebnis (-299 TEUR) sind Abschreibungen auf die Beteiligung an der Hannover Clinical Trial Center GmbH in Höhe von 305 TEUR enthalten. Die Zinserträge von 24 TEUR resultieren aus der Verzinsung der Tagesgeld- und Kontokorrentguthaben. Nach Ertragssteuern weist die hannoverimpuls GmbH ein plangemäß ausgeglichenes Ergebnis aus. Beteiligungsbericht 2013 - 109 - hannoverimpuls GmbH Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen Hannover Beteiligungsfonds GmbH (HBF GmbH) Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 12.03.2009 wurde die HBF GmbH gegründet, alleinige Gesellschafterin ist die hannoverimpuls GmbH. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen. Der Hannover Beteiligungsfonds wurde als beihilfefrei bei der EU notifiziert. Im Rahmen dieser Notifizierung darf der HBF offene und Mezzanine Beteiligungen eingehen. Grundsätzlich muss sich ein privater Investor zu den gleichen Bedingungen wie der HBF am Unternehmen beteiligen. Der HBF bildet die zweite Stufe des zweistufigen Fondsmodells der hannoverimpuls GmbH. Der HBF ist mit 24,0 Mio. EUR (12,0 Mio. EUR hannoverimpuls GmbH und 12,0 Mio. EUR EFREMittel) ausgestattet. Durch die Gesellschafterin wurde die gesamte Summe zur Verwendung als Stammkapital: 25 TEUR Gesellschafter: hannoverimpuls GmbH (100 %) 25 TEUR Geschäftsführung: Ralf Meyer Beteiligungskapital in die Kapitalrücklage eingezahlt. Die in Vorjahren erworbenen Beteiligungsgesellschaften entwickelten sich bis auf zwei Beteiligungen, bei denen das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, planmäßig. Die Beteiligungsbuchwerte wurden in 2012 um 1,2 Mio. EUR wertberichtigt. Die Gesellschaft ist zum Jahresende an zehn Unternehmen beteiligt. Im Berichtsjahr weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 1,2 Mio. EUR (im Vorjahr 52 TEUR) aus. hannover hann over innovation fonds GmbH (hif GmbH) Neben dem Stammkapital hat die hannoverimpuls GmbH einen Betrag in Höhe von 3.400 TEUR in die Kapitalrücklage der hif GmbH eingestellt. Stammkapital: 33,288 TEUR Gesellschafter: hannoverimpuls GmbH (75,1 %) Sparkasse Hannover (24,9 %) 25,000 TEUR 8,288 TEUR Mit Eintragung in das Handelsregister am 21.06.2011 wurde das Stammkapital der Gesell- Geschäftsführung: Ralf Meyer schaft um 8,3 TEUR auf 33,3 TEUR erhöht sowie High-tech-Gründerfonds (HTGF) des Bundes sodie Sparkasse Hannover als neue Gesellschafterin wie anderer, vorwiegend regionaler Investoren. aufgenommen. Die Sparkasse Hannover leistet Das maximale Beteiligungsvolumen des hif beüber einen Zeitraum von fünf Jahren Einzahlunträgt 200 TEUR im Einzelfall, geplant sind insgegen in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt samt rd. 20 Side-Investments in Seed-Runden. 1,3 Mio. EUR. Diese Mittel dienen in Form von Fondsmitteln bzw. Beteiligungskapital für junge technologieorientierte Unternehmen als Seed-Finanzierung. Diese Investition in einer sehr frühen Phase eines neuen Unternehmens bildet die erste Stufe des zweistufigen Fondsmodells. Präferiertes Modell sind hierbei Beteiligungen gemeinsam mit dem Die hif hat im Berichtsjahr keine neuen Beteiligungen gezeichnet. Das Portfolio umfasst zum Abschlussstichtag insgesamt 14 Investments. Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von 138 TEUR (im Vorjahr 254 TEUR) aus. hannoverimpuls GmbH hannover.de Internet GmbH siehe dort Hannover Marketing und Tourismus GmbH siehe dort - 110 - Beteiligungsbericht 2013 - 111 - Beteiligungsbericht 2013 hannoverimpuls GmbH Leistungsdaten 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Arbeitsplätze Anzahl 1.322 1.814 2.682 4.246 3.735 Gründungen Anzahl 515 564 619 657 426 Mio. EUR - 3 8 6 3 % 8 11 12 12 10 KZI - 75 - 79 - Anzahl - 1.751 1.912 2.160 2.321 Fördermittelvolumen Branchendurchdringung Kundenzufriedenheit Produktbuchungen - 112 - hannoverimpuls GmbH Beteiligungsbericht 2013 Bilanz nach Verschmelzung Aktiva A. nach Verschmelzung 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen II. Finanzanlagen B. 142 3.705 901 27.755 807 27.755 789 28.139 215 27.973 326 679 944 686 1.537 5.263 2.064 2.237 3.484 2.004 5 16 30 55 189 9.441 31.415 31.773 33.153 31.918 50 3.705 - 25 27.906 33 0 - 25 27.906 33 0 - 50 28.206 33 0 - 50 27.901 33 0 474 680 498 480 623 5.212 2.771 3.303 4.174 3.141 0 0 8 210 170 9.441 31.415 31.773 33.153 31.918 - - - - 0 Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Gewinn-,Verlustvortrag IV. Jahresergebnis V. Bilanzgewinn/-verlust B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 113 - Beteiligungsbericht 2013 hannoverimpuls GmbH Gewinn- und Verlustrechnung nach Verschmelzung nach Verschmelzung Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR Umsatzerlöse 1.111 3.017 3.044 2.218 2.501 Sonstige betriebl. Erträge 4.713 6.332 5.990 10.138 10.630 Gesamtleistung 5.824 9.349 9.034 12.356 13.131 Personalaufwand 1.770 3.207 3.111 3.357 3.318 63 142 140 164 146 4.020 5.787 5.768 8.780 9.600 41 0 0 0 0 216 25 9 9 24 0 6 0 0 0 147 0 0 0 305 Zinsen und ähnl. Aufwendungen 23 194 23 21 18 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 58 38 1 43 -232 Steuern vom Einkommen u .Ertrag 58 24 -14 28 34 Sonstige Steuern 0 14 15 15 39 Jahresergebnis 0 0 0 0 -305 Entnahme aus der Kapitalrücklage 0 0 0 0 305 Bilanzgewinn 0 0 0 0 0 Abschreibungen Sonstige betriebl. Aufwendungen Erträge aus Beteiligungen Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge Aufwendungen aus Verlustübernahme Abschreibungen auf Finanzanlagen - 114 - hannoverimpuls GmbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen nach Verschmelzung Angaben in 2008 2009 nach Verschmelzung 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 40 89 88 85 88 Anlagendeckung I: % 98 98 98 98 99 Investitionen: TEUR 3.319 28.063 47 536 278 Cashflow: TEUR 211 142 140 164 -159 Innenfinanzierungsgrad: % 6 1 298 31 -57 Eigenkapitalrentabilität: % 2 0,1 0 0 0 TEUR -135 193 0 40 -277 Gesamtkapitalrentabilität: % -1,4 0,6 0 0 -1 Umsatzrentabilität: % 1 0 0 0 0 Anzahl 25 52 54 54 53 Personalaufwandsquote % 30 34 34 27 25 Sachkostenquote % 69 62 64 71 73 EBIT: Personalentwicklung: Die Eigenkapitalquote ist bedingt durch den Anstieg der Bilanzsumme bei einem im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gestiegenen Eigenkapital gesunken. Das Anlagevermögen der hannoverimpuls GmbH liegt mit 28,0 Mio. EUR in den Finanzanlagen (im Wesentlichen den zwei Fonds), denen Kapitalrücklagen in annähernd gleicher Höhe gegenüberstehen. Die Anlagendeckung I als Finanzierungskennzahl des gesamten Eigenkapitals zum gesamten Anlagevermögen weist daher insgesamt einen Wert von 99 % aus. Der Cashflow und die Rentabilitätskennzahlen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Gesellschaft auf Zuschüsse der Gesellschafter zur Finanzierung des Gesellschaftszwecks angewiesen ist. Beteiligungsbericht 2013 - 115 - hannover.de Internet GmbH hannover.de Internet GmbH (mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der redaktionelle und technische Aufbau sowie der Betrieb des Internetportals www.hannover.de und die Vermarktung dieses Portals. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: hannoverimpuls GmbH 25 TEUR 100 % 25 TEUR Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. Geschäftsführung Dirk Sarnes Öffentlicher Zweck Der Auftritt der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover im Internet ist ein Bestandteil der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit und Zugänglichkeit der Verwaltungen und steht somit im ureigenen Interesse der Körperschaften. Um den Bürgerinnen und Bürgern über den Namen „Hannover“ einen zentralen Zugang zu Informationen und Leistungen beider Gebietskörperschaften zu ermöglichen, ist ein gemeinsamer Internetauftritt notwendig. Im Zuge der allgemeinen Wandlung in eine Informations- und Wissensgesellschaft entstehen auch für die öffentliche Hand neue Herausforderungen, aktiv daran teilzuhaben. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Der gemeinsame Internetauftritt der beiden Gebietskörperschaften basiert auf den Bereichen e-government, e-community und e-commerce. Im Bereich e-government soll die fortlaufende Entwicklung und Erweiterung der online verfügbaren Dienstleistungen der Gebietskörperschaften zu einer zunehmenden Bürgerfreundlichkeit der Verwaltungen beitragen. Die Bereiche e-community (z. B. kommunale Nachrichten, Freizeitangebote, Tourismus) und e-commerce (z. B. Souvenirshops, Kartenvorbestellungen) tragen mit Onlineaktivitäten, wie z.B. Shopping, Ticketbestellung und -kauf neben den klassischen bereits vorhandenen Informationen über nicht-staatliche Organisationen und Veranstaltungen zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des Portals bei. Diese beiden Bereiche werden aufgrund einer europaweiten Aus- hannover.de Internet GmbH - 116 - Beteiligungsbericht 2013 2012 abgeschlossenen Relaunch wurde die langfristige Stabilität und Flexibilität des technischen Systems sichergestellt sowie die Anzahl der Internetseiten, die inzwischen auf über 70.000 angewachsen war, auf 20.000 reduziert. schreibung in 2005 von der hier.de GmbH & Co. KG bewirtschaftet. Die hier.de trägt mit einem jährlich an die Gesellschaft zu zahlenden Betrag zur Deckung der Kosten für die Vorhaltung des Portals bei. Im Gegenzug hierfür erhält die hier.de die Vermarktungsrechte für die Internetseiten. Zur Eigenvermarktung der Internetseiten und Reduzierung des Werbeumfangs wurde der Vermarktungsvertrag seitens der hannover.de Internet GmbH zum Ende des Jahres 2013 gekündigt. Die durchschnittlichen monatlichen Zugriffszahlen erreichten in 2012 5,23 Mio. Zugriffe (Vorjahr: 5,04). Aufgrund des in 2012 abgeschlossenen Relaunch sorgt eine neue Struktur der Internetseiten dafür, dass die gewünschte Internetseite mit weniger Zugriffen erreicht wird. Aus diesem Grund sind die in den ersten Monaten nach dem Relaunch ermittelten durchschnittlichen 2,5 Mio. Zugriffe mit den bisherigen Werten nicht vergleichbar. Nach Abschluss der ersten Neugestaltung (Relaunch) der ursprünglich vorhandenen rd. 22.000 Internetseiten in 2006 wurde in 2011 mit einem weiteren Relaunch zur Überführung des absenderorientierten Aufbaus in eine nutzerorientierte Struktur begonnen. Hierbei wurde u. a. ein neues Content Management-System zur Pflege der redaktionellen Inhalte beschafft, der funktionale und strukturelle Neuauftritt entwickelt sowie im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung Integrations- und HostingDienstleister gefunden. Durch den mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 800 TEUR in Die im Rahmen einer Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Ströer AG in der Innenstadt aufgestellten interaktiven InfoTerminals (City-Guides) informieren auf ca. 100 abrufbaren Seiten über Hotels, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen. Die Seiten werden von der hannover.de Internet GmbH gepflegt. Vermögenslage 2012 Entwicklung des Eigenkapitals 700 600 500 TEUR Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 354 TEUR (+140,5 %) gestiegen. Hierbei erhöhten sich bedingt durch die Investitionen zum Relaunch das Anlagevermögen um 136 TEUR (+81,4 %) und die liquiden Mittel stichtagsbedingt um 212 TEUR (+298,6 %). Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um 142 TEUR (+139,2 %) im Wesentlichen aufgrund einer Einzahlung der Gesellschafterin in die Kapitalrücklage zur Finanzierung des Relaunch. Darüber hinaus enthält der passive Rechnungsabgrenzungsposten Anzahlungen der HMTG und der Gesellschafterin für Nutzungs- und Mitsprachrechte bei der Planung und Gestaltung der Internetseiten in den Jahren 2013 und 2014. 400 300 200 100 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 Eigenkapital 2012 Beteiligungsbericht 2013 - 117 - hannover.de Internet GmbH Ertragslage 2012 Die hannover.de Internet GmbH hat das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag: -85 TEUR) abgeschlossen. Entwicklung der Umsatzerlöse 700 600 TEUR Die Umsatzerlöse bestehen insbesondere aus vertraglich festgelegten Leistungen der Gesellschafterin sowie Vermarktungserlösen. Die Erhöhung der Umsatzerlöse um 228 TEUR (+54,7 %) ist im Wesentlichen auf Leistungen der HMTG und der Gesellschafterin für Nutzungs- und Mitsprachrechte bei der Planung und Gestaltung der Internetseiten im Berichtsjahr zurückzuführen. Die betrieblichen Aufwendungen sind insgesamt um 182 TEUR (+35,4 %) gestiegen, was insbesondere auf Abschreibungen im Zusammenhang mit den Investitionen zum Relaunch zurückzuführen ist. 500 400 300 200 100 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Trotz eines negativen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergibt sich aufgrund von Steuererstattungen ein positives Jahresergebnis. - 118 - hannover.de Internet GmbH Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten II. C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 5 5 4 167 303 32 6 13 6 15 43 47 215 71 283 0 2 2 8 5 80 60 234 252 606 Passiva A. Eigenkapital I. II. III. IV. Gezeichnetes Kapital Rücklagen Gewinn-/Verlustvortrag Jahresüberschuss/-fehlbetrag 25 0 7 3 25 0 10 1 25 0 11 64 25 87 75 -85 25 226 -10 3 B. Rückstellungen 23 10 49 32 31 C. Verbindlichkeiten 22 14 85 118 136 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 0 195 80 60 234 252 606 - - - - - Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 119 - Beteiligungsbericht 2013 hannover.de Internet GmbH Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umsatzerlöse Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 362 337 519 417 645 6 9 14 12 41 Gesamtleistung 368 346 533 429 686 Materialaufwand 70 64 124 49 89 Personalaufwand 235 241 262 349 363 8 1 2 30 157 Sonstige betriebl. Aufwendungen 51 39 55 86 87 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 0 0 0 0 1 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4 1 90 -85 -9 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 1 0 26 0 -12 Jahresergebnis 3 1 64 -85 3 Sonstige betriebliche Erträge Abschreibungen - 120 - hannover.de Internet GmbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 44 60 43 40 40 Anlagendeckung I: % 700 720 2.500 61 81 Investitionen: TEUR 3 1 1 29 294 Cashflow: TEUR 20 -10 106 -72 158 Innenfinanzierungsgrad: % 667 -1.000 10.600 -248 54 Eigenkapitalrentabilität: % 11 3 90 -83 -4 TEUR 4 1 90 -85 -10 Gesamtkapitalrentabilität: % 5 2 38 -34 -2 Umsatzrentabilität: % 1 0,3 17,3 -20,4 -1,4 Anzahl 5 5,5 6 6 7 Personalaufwandsquote % 65 72 50 84 56 Sachkostenquote % 33 31 34 32 27 EBIT: Personalentwicklung: Aufgrund der Einzahlung der Gesellschafterin in die Kapitalrücklage ergibt sich trotz der gestiegenen Investitionen im Zusammenhang mit dem Relaunch eine höhere Anlagendeckung. Die deutliche Verbesserung des Cashflow ist insbesondere auf die Einzahlung der Gesellschafterin in die Kapitalrücklage sowie auf Leistungen der HMTG und der Gesellschafterin im Zusammenhang mit dem Relaunch zurückzuführen. Hierdurch ergibt sich eine mehr als hälftige Deckung der Investitionen durch den Cashflow, was der Innenfinanz Innenfinanzierungsgrad ierungsgrad belegt. Nach einem negativen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergibt sich aufgrund von Steuererstattungen ein positives Jahresergebnis. Aus diesem Grund errechnen sich ein negatives EBIT sowie negative Rentabilitätskennzahlen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das Jahresergebnis deutlich verbessert, was sich positiv auf die Entwicklung der Gesamtkapital- und Umsatzrentabilität ausgewirkt hat. Bei einer geringfügigen Erhöhung der MitarbeiterInnenzahl und des Personalaufwandes wurden durch die Umsatzsteigerung mehr als die Hälfte des Umsatzes vom Personalaufwand aufgezehrt, was gegenüber dem Vorjahr durch eine Verbesserung der Personalaufwandsquote deutlich wird. Ebenfalls durch die positive Umsatzentwicklung beeinflusst, reduziert sich die Sachkostenquote trotz gestiegener Materialaufwendungen. Beteiligungsbericht 2013 - 121 - HMTG Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) (mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die überregionale Vermarktung und Imageförderung sowie die Förderung des Wirtschaftszweiges Tourismus im Raum Hannover durch eigene Tätigkeiten und Maßnahmen und in Kooperation mit Partnern. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 216,00 TEUR Eigene Anteile (ohne Stimmrecht): Gesellschafter: hannoverimpuls GmbH HMG Beteiligungs- GbR der S-Finanzgruppe Deutsche Messe Beteiligungsgesellschaft mbH Deutsche Städte-Medien GmbH Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG City Gemeinschaft Hannover e.V. AWD Holding AG Sennheiser electronic GmbH & Co KG (bis 31.12.2012) Stadtwerke Hannover AG union-boden gmbh Hannoversche Lebensversicherung AG TUI AG (bis 31.12.2012) Hannoversche Volksbank eG Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Zoo Hannover GmbH Gesellschaft zur Förderung des Hotel- und Gaststättenverbands Region Hannover e.V. Gilde Brauerei Hannover Concerts GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft Förderverein zur Entwicklung der Region Hannover Privatbrauerei Herrenhausen GmbH Dirk Rossmann GmbH 8,19 % 17,70 TEUR 50,00 % 9,26 % 5,37 % 4,63 % 4,63 % 2,78 % 1,85 % 1,55 % 1,55 % 1,53 % 1,53 % 1,53 % 0,93 % 0,74 % 0,74 % 108,00 TEUR 20,00 TEUR 11,60 TEUR 10,00 TEUR 10,00 TEUR 6,00 TEUR 4,00 TEUR 3,35 TEUR 3,35 TEUR 3,30 TEUR 3,30 TEUR 3,30 TEUR 2,00 TEUR 1,60 TEUR 1,60 TEUR 0,74 % 0,69 % 0,46 % 0,46 % 0,46 % 0,37 % 1,60 TEUR 1,50 TEUR 1,00 TEUR 1,00 TEUR 1,00 TEUR 0,80 TEUR Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Hannover Marketing und Tourismus GmbH besteht aus zehn Mitgliedern, von denen die hannoverimpuls GmbH fünf entsendet. Der Aufsichtsratsvorsitz wechselt alle zwei Jahre. In seiner Sitzung am 27.09.2012 hat der Aufsichtsrat Michael Beck bis September 2014 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Oberbürgermeister Stephan Weil hat sein Aufsichtsratsmandat aufgrund seines Ausscheidens bei der Landeshauptstadt Hannover zum - 122 - HMTG 31.12.2012 niedergelegt. Der Erste Stadtrat Hans Mönninghoff hat das Mandat des Hauptverwaltungsbeamten übernommen und nimmt somit in Doppelfunktion an den Sitzungen teil. Neben dem Aufsichtsrat besteht ein Beirat, in dem Marketingfachleute aller Gesellschafter so- Beteiligungsbericht 2013 wie Ratsmitglieder der Landeshauptstadt Hannover und Mitglieder der Regionsversammlung der Region Hannover vertreten sind. Der Beirat berät den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung im Hinblick auf die Ziele und Maßnahmen der Gesellschaft. Stand: Juli 2013 Mitglieder im Aufsichtsrat: Vertreter der hannoverimpuls GmbH: Michael Beck (Vorsitzender) Regionsrat Ulf-Birger Franz Regionspräsident Hauke Jagau Erster Stadtrat Hans Mönninghoff (bis 31.07.2013) Vertreter der privaten Gesellschafter: Herbert Flecken (bis 30.06.2013) Dr. Wolfram von Fritsch Frank-Peter Oppenborn (stellv. Vorsitzender) Uwe H. Reuter Bernd Vorhamme Geschäftsführung Hans Christian Nolte Beteiligungen der Gesellschaft Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) 100 % Hannover Veranstaltungs GmbH St.Kap.: 25 TEUR Stand: Juli 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 123 - HMTG Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) ist entstanden aus der Verschmelzung der Hannover Tourismus GmbH (HTG) auf die Hannover Marketing GmbH (HMG). Grundlage der Verschmelzung war die Erkenntnis der Gesellschafter, dass Imageförderung und Tourismusförderung einander ergänzen und angesichts dessen nicht sinnvoll und effizient getrennt voneinander betrieben werden können. Die Bereiche Marketing und Tourismus werden unter einem gesellschaftsrechtlichen Dach beheimatet und von dort aus gemeinsam gefördert so dass die sich aus der gemeinsamen Schnittmenge ergebenden Synergien gewinnbringend für den Raum Hannover genutzt werden können. Aufgabe der Hannover Marketing und Tourismus GmbH ist die überregionale Vermarktung und Imageförderung des Raumes Hannover sowie die Förderung des Wirtschaftszweiges Tourismus im Raum Hannover durch eigene Tätigkeiten und Maßnahmen und in Kooperation mit Partnern. Hauptzielgruppen hierbei sind Besucher, Wirtschaftsunternehmen, Fach- und Führungskräfte sowie die Bevölkerung der Region Hannover. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Aus der Kooperationsvereinbarung zwischen den Gesellschaftern der Hannover Marketing und Tourismus GmbH ergab sich für 2012 ein Mindestauftragsvolumen der Sparte Marketing in Höhe von rd. 3,1 Mio. EUR, wovon zwei Drittel auf die hannoverimpuls GmbH als gemeinsame Gesellschaft der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover entfielen. Unter Berücksichtigung weiterer Erlöse konnte die Gesellschaft Marketingmaßnahmen von insgesamt 3,5 Mio. EUR in den prioritären Handlungsfeldern, die zuletzt auf Basis der in 2009 gewonnenen Erkenntnisse aus der Leitbildstudie zum Image der Landeshauptstadt Hannover in 2010 überarbeitet wurden, umsetzen. Zum Jahresende 2012 sind die Gesellschafter Sennheiser electronic GmbH & Co KG und TUI AG ausgeschieden, so dass der Gesellschaft für 2013 geringere Erlöse zur Finanzierung von Marketingmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Tourismussparte der Gesellschaft hatte seit 2008 schwerpunktmäßig die operative Durchführung aller Veranstaltungen (mit Ausnahme des Maschseefestes) übernommen, die bisher von der HTG wahrgenommen wurden. Zur Übernahme der Durchführung des Maschseefestes ab 2011 vom Hannover Tourismus Service e. V. wurde zum 03.03.2011 die Hannover Veranstaltungs GmbH gegründet. Daraufhin wurde die Durchführung weiterer touristischer Veranstaltungen (z. B. Feuerwerkswettbewerb, Flohmärkte, Rathausführungen) ebenfalls auf diese Gesellschaft übertragen. Zur Betreuung der verbleibenden touristischen Aufgaben (z. B. Städtereisen, Zimmervermittlung, HannoverKongress, Kartenvorverkauf, Souvenirs) standen der Hannover Marketing und Tourismus GmbH in 2012 aufgrund des o. g. Kooperationsvertrages seitens der hannoverimpuls GmbH ein Zuschuss von 800 TEUR sowie rd. 80 TEUR von den privaten Gesellschaftern zur Verfügung. Um der o. g. getrennten Finanzierung der beiden Bereiche Marketing und Tourismus gerecht zu werden, wird eine interne Spartenrechnung geführt, die eine entsprechende Verwendung der Finanzmittel sicherstellt. HMTG - 124 - Beteiligungsbericht 2013 Vermögenslage 2012 TEUR Die Bilanzsumme der HMTG hat sich im GeEntwicklung des Eigenkapitals schäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 220 TEUR (-16,9 %) verringert. Hierbei steht 1.500 auf der Aktivseite einer Erhöhung des Anlagevermögens, insbesondere aufgrund der von der hannover.de Internet GmbH erwor1.000 benen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit dem Relaunch der Internetseiten, eine 500 stichtagsbedingte Reduzierung der Forderungen und der liquiden Mittel gegenüber. Auf der Passivseite ergeben sich ebenfalls 0 stichtagsbedingt im Vergleich mit dem Vor2008 2009 2010 2011 2012 jahr geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der RechnungsabBilanzsumme Eigenkapital grenzungsposten betrifft im Wesentlichen den Verkauf von Erlebnispaketen und Eintritts- werden die eigenen Anteile seit 2010 offen auf der Passivseite vom Eigenkapital abgesetzt. Der karten für das Folgejahr. oben dargestellte und von der Bilanz zum Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen An- 31.12.2012 abweichende Bestand der eigenen teile wurden bis 2009 auf der Aktivseite unter den Anteile von 17,7 TEUR enthält auch Anteile von Finanzanlagen ausgewiesen, während zugleich im ehemaligen Gesellschaftern, die sich in der InsolRahmen des Eigenkapitals eine Rücklage für venz befinden und deren Anteile noch nicht an die eigene Anteile gebildet wurde. Aufgrund von ge- Gesellschaft zurück übertragen wurden. setzlichen Änderungen zur Rechnungslegung, Ertragslage 2012 Die HMTG erzielte im Geschäftsjahr 2012 einen Jahresüberschuss von 8 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR). 8.000 6.000 TEUR Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus den Gesellschafterleistungen gemäß Kooperationsvertrag in Höhe von 3,1 Mio. EUR sowie aus Erlösen touristischer Veranstaltungen und Produkte von 1,4 Mio. EUR und erhöhten sich um 74 TEUR (+1,2 %) auf 6,1 Mio. EUR. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist der Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover zum Tourismusgeschäft in Höhe von 800 TEUR enthalten. Entwicklung der Umsatzerlöse Die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich insgesamt geringfügig. Hierbei steht einer Steigerung des Materialaufwandes (+139 TEUR; 4.000 2.000 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist +3,0 %), insbesondere aufgrund internationaler Marketingmaßnahmen, eine Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-139 TEUR; -16,1 %) gegenüber. Beteiligungsbericht 2013 - 125 - HMTG Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen Hannover Veranstaltungs GmbH Die Gesellschaft wurde zum 03.03.2011 zur Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus im Raum Hannover gegründet. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Veranstaltungen zum positiven Image der touristischen Region beitragen, das Image mehren und finanzielle Mittel für das touristische Marketing erwirtschaften. Im Wesentlichen besteht die Geschäftstätigkeit aus der Durchführung der touristischen Veranstaltungen Feuerwerkswettbewerb, Flohmärkte, Maschseefest und Rathausführungen. In 2012 er- Stammkapital: 25 TEUR Gesellschafter: Hannover Marketing und Tourismus GmbH (100 %) 25 TEUR Geschäftsführung: Hans Christian Nolte zielte die Gesellschaft bei Umsatzerlösen von 1.926 TEUR (Vorjahr: 1.634 TEUR) einen Jahresüberschuss von rd. 1 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR). Für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 erwartet die Geschäftsführung ausgeglichene Ergebnisse. - 126 - HMTG Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 173 10 116 10 96 10 152 35 177 35 47 41 45 44 67 448 15 193 15 170 0 374 0 278 0 691 754 906 659 508 34 56 58 41 20 1.418 1.185 1.285 1.305 1.085 Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile II. Rücklagen III. Gewinn-/Verlustvortrag IV. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag V. Bilanzgewinn 216 283 - 216 283 66 216 -9 268 83 216 -10 268 88 216 -10 268 92 66 2 - 6 - 4 - 8 - B. Rückstellungen 173 111 137 127 120 C. Verbindlichkeiten 559 361 418 504 272 D. Rechnungsabgrenzungsposten 121 146 166 108 119 1.418 1.185 1.285 1.305 1.085 66 - - - - I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 127 - Beteiligungsbericht 2013 HMTG Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umsatzerlöse Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 7.706 6.747 6.834 6.122 6.196 98 1.226 1.098 1.074 1.034 Gesamtleistung 7.804 7.973 7.932 7.196 7.230 Materialaufwand 5.530 5.490 5.423 4.627 4.766 Personalaufwand 1.344 1.525 1.550 1.536 1.570 93 140 85 161 153 Sonstige betriebl. Aufwendungen 811 820 867 866 727 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 29 7 2 2 0 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 55 5 9 8 14 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 19 3 3 4 5 Jahresergebnis 36 2 6 4 9 Gewinnvortrag Vorjahr Entnahme a. d. Rücklage für eigene Anteile Einstellung in Rücklage für eigene Anteile 29 - - - - 1 - - - - 0 - - - - Bilanzgewinn 66 - - - - Sonstige betriebl. Erträge Abschreibungen - 128 - HMTG Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 40 48 44 43 53 Anlagendeckung I: % 309 450 532 303 271 Investitionen: TEUR 51 20 65 247 178 Cashflow: TEUR 129 142 91 165 161 Innenfinanzierungsgrad: % 253 710 140 67 90 Eigenkapitalrentabilität: % - - - - - TEUR - - - - - Gesamtkapitalrentabilität: % - - - - - Umsatzrentabilität: % - - - - - Anzahl 34 36 38 39 42 Personalaufwandsquote % 17 23 23 25 25 Sachkostenquote % 82 94 92 90 89 EBIT: Personalentwicklung: Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt überwiegend auf Basis der zwischen den Gesellschaftern abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung, während das Fremdkapital stichtagsbedingt aus kurzfristigen Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftes besteht. Insofern sind die oben dargestellten Finanzkennzahlen nur begrenzt aussagekräftig. Aufgrund der nicht primär ergebnisorientierten Geschäftstätigkeit und der im Kooperationsvertrag auf Gesellschafterseite festgelegten wesentlichen Bestandteile der Umsatzerlöse der Gesellschaft wird auf die Darstellung von Rentabilitätskennzahlen verzichtet. Einer Steigerung der Umsatzerlöse steht eine Erhöhung der Personalkapazität gegenüber, was zu einer unveränderten Personalaufwandsquote führt. Beteiligungsbericht 2013 - 129 - GENAMO mbH GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung und Sicherung von Naturschutz- und Erholungsflächen in Hannover-Misburg gemäß dem „Zielkonzept Mergelgruben Misburg/ Seckbruchwiesen“ durch Umnutzung und teilweise Verfüllung ausgebeuteter Mergelabbaugruben und nicht mehr benötigter Kanal- und Hafenflächen, durch Planung und Ausführung von Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht und von Maßnahmen zur Erlebbarmachung von Biotopen sowie durch Errichtung einer Windkraftanlage zur Stromgewinnung für Grundwasserpumpen. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover* Landeshauptstadt Hannover 51,2 TEUR 50 % 50 % 25,6 TEUR 25,6 TEUR *seit dem 06.04.2009 firmiert die TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft unter dem Namen HC Zementwerk Hannover GmbH, die im Juli 2010 auf ihre Alleingesellschafterin, die HeidelbergCement AG verschmolzen wurde und seitdem unter HeidelbergCement AG Zementwerk Hannover firmiert Aufsichtsrat Ein Aufsichtsrat ist nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Die Gesellschaft hat eine Gesellschafterversammlung, die die Geschäftsführung überwacht. Geschäftsführung Horst Brachmann Öffentlicher Zweck Die Mergelgruben sind ein Gebiet für den Naturschutz mit Möglichkeiten zur Erlebbarmachung von Biotopen für die Öffentlichkeit. Sie sind überregional von hoher Bedeutung, sowohl aus landschaftsplanerischer wie auch naturschutzfachlicher Sicht. Mit der Beteiligung an dieser Gesellschaft verfolgt die Landeshauptstadt das Ziel der städtebaulichen Entwicklung des Stadtteils Hannover-Misburg im Bereich der Mergelabbau- gruben durch die Sicherung von Naturschutz- und Naherholungsflächen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es werden ökologisch besonders wertvolle Lebensgemeinschaften erhalten und eine sinnvolle Nachnutzung durch die Schaffung von Freizeit- und Naherholungsflächen des ehemals industriell-bergbaulich genutzten Gebietes sichergestellt. GENAMO mbH - 130 - Beteiligungsbericht 2013 Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die Gesellschaft wurde im Jahr 2000 gegründet. Unternehmensziel und -zweck der Gesellschaft ist es, die ehemalige Mergelgrube HPC II mit ca. 4,7 Mio. m³ (ca. 8 Mio. t) unbelasteten Bodenaushub zu verfüllen und in diesem Bereich einen Badesee mit Naherholungsgebiet zu schaffen. Im April 2012 wurde eine Neuvermessung der HPC II zur Überprüfung des noch zur Verfügung stehenden Verfüllvolumens vorgenommen. Demnach können noch rd. 4 Mio. t Boden verfüllt werden. Das Gesamtvolumen beläuft sich somit auf rd. 9,67 Mio. t, von denen bis Ende 2012 bereits rd. 5,88 Mio. t (rd. 60,8 %) verfüllt wurden. Die ehemalige Mergelgrube HPC I wird für den Naturschutz gesichert und nicht verfüllt. Mit ihrem natürlichen Biotop bestehen Naturschutzflächen, die zum Teil der Öffentlichkeit zugänglich sind. Mit der Gründung der Gesellschaft wurden umfangreiche Verträge zwischen der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der GENAMO mbH geschlossen. Die Landeshauptstadt Hannover hat die ehemalige Mergelgrube HPC I von der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover erworben und die ehemalige Mergelgrube HPC II gepachtet. Beide Mergelgruben werden von der Landeshauptstadt Hannover an die GENAMO mbH zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks (weiter-) verpachtet. Gesellschaftszweck und Zielkonzept der GENAMO mbH sehen vor, dass durch die Verfüllung der ehemaligen Mergelgrube HPC II Mittel erwirtschaftet werden, um erstens Pachtzahlungen an die Landeshauptstadt Hannover leisten zu können, die dem Grunderwerb (ehemalige Mergelgruben HPC I und HPC II der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover ) dienen sollen, und zweitens die Finanzierung der Herrichtung des Gebietes als öffentliche Naherholungsfläche ermöglichen sollen. Der von der GENAMO mbH an die Stadt zu zahlende Pachtzins soll so bemessen sein, dass die Landeshauptstadt Hannover hieraus die vereinbarten Ratenzahlungen für den Ankauf der Grube HPC I und HPC II finanzieren kann. Die von der GENAMO mbH an die Stadt zu zahlende Pacht wird in Abhängigkeit von den Umsatzerlösen der GENAMO mbH gezahlt, so dass in Jahren mit geringen Erträgen die Pachtzahlungen reduziert bzw. ganz ausgesetzt werden können. Aufgrund der Schwankungen auf dem Bodenmarkt konnte die Realisierung der Herrichtung des Gebietes für Naturschutz und Naherholung entsprechend dem vereinbarten Zielkonzept bisher nicht so schnell wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Für das Geschäftsjahr 2013 wird mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet. Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme der GENAMO mbH hat sich im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 154 TEUR (-49,5 %) auf 157 TEUR reduziert (Vorjahr: 311 TEUR). TEUR Auf der Aktivseite reduzierte sich das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 13 TEUR auf 57 TEUR und hat so einen Anteil von 36,3 % an der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen reduzierte sich von 241 TEUR um 141 TEUR auf 100 TEUR. Hierbei erhöhten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 32 TEUR auf 67 TEUR. Die Guthaben bei Kreditinstituten reduzierten sich von 206 TEUR um 173 TEUR auf 33 TEUR. Entwicklung des Eigenkapitals 600 500 400 300 200 100 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital Das Eigenkapital beläuft sich nahezu unverändert zum Vorjahr auf 79 TEUR. Die Rückstellungen reduzierten sich um 160 TEUR und werden mit 35 TEUR (Vorjahr: 195 TEUR) ausgewiesen. Aus- Beteiligungsbericht 2013 - 131 - GENAMO mbH die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für Dienstleistungen der HC Zementwerk Hannover GmbH im Bereich Finanzbuchhaltung und Controlling von 18 TEUR, die sich gegenüber dem Vorjahr um 6 TEUR reduzierten. schlaggebend hierfür ist die Reduzierung der umsatzabhängigen Pachtzahlung an die Landeshauptstadt Hannover für die Mergelgruben HPC I und HPC II von 184 TEUR für das Jahr 2011 auf 23 TEUR im Jahr 2012. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 43 TEUR (Vorjahr: 38 TEUR) beinhalten Ertragslage 2012 Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem nahezu ausgeglichenen Jahresergebnis in Höhe von 75 EUR (Vorjahr: 394 EUR) ab. Dies führt zu einem Bilanzgewinn in Höhe von 27 TEUR. Der Materialaufwand in Höhe von 31 TEUR beinhaltet hauptsächlich die Stromkosten für den Betrieb der eingesetzten Pumpen, die im Berichtsjahr nicht im Dauerbetrieb genutzt werden. Dadurch hat er sich gegenüber dem Vorjahr von 42 TEUR um 11 TEUR (-26,2 %) reduziert. Die Personalaufwendungen von 5 TEUR sind Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 471 TEUR um 226 TEUR (-48,0 %) auf 245 TEUR. Darin enthalten sind leistungsabhängige Kosten 1.000 800 TEUR Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 527 TEUR um 233 TEUR auf 294 TEUR reduziert. Die Erlöse setzen sich aus Verfüllungen per LKW (291 TEUR) und aus Verfüllungen per Schiff (3 TEUR) zusammen. Die Bodenanlieferungen per LKW von 216.864 t erhöhten sich um rd. 38.187 t gegenüber dem Vorjahr. Die Reduzierung der Erlöse aus Schiffsanlieferungen wurde hauptsächlich durch Unterbrechungen beim Neubau der Schleuse Bolzum im Stichkanal Hildesheim verursacht, sodass sich diese Umsatzerlöse um rund 291 TEUR gegenüber dem Vorjahr reduzierten. Entwicklung der Umsatzerlöse 600 400 200 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist wie z.B. die Provisionen für den Bodenmanager „ukon Umweltkonzepte“, die Untersuchungskosten (Analytik, Bodenüberwachung), die Aufwendungen für Bodeneinbau und Ausbesserungsarbeiten und Dienstleistungen der HC Zementwerk Hannover GmbH. Für das Jahr 2012 werden Pachtzahlungen für die Mergelgruben HPC I und HPC II an die Landeshauptstadt Hannover von 23 TEUR ausgewiesen. Die Pachtzahlung entspricht 8 % der vertraglich festgelegten umsatzabhängigen Staffelung (Vorjahr: 184 TEUR; 35 % Staffelung). Aufgrund der Umsätze aus Bodenlieferungen hätte gemäß der Pachtvereinbarung zwischen der GENAMO und der Landeshauptstadt Hannover ein Pachtzinssatz in Höhe von 15 % gezahlt werden müssen. Da dieses jedoch zu einem Jahresfehlbetrag geführt hätte, ist vertraglich vorgesehen, dass die nächst niedrigere Staffel (10 % bzw. 8 %) angewandt wird. - 132 - GENAMO mbH Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten II. C. 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 72 63 53 70 57 84 48 89 35 67 374 163 74 206 33 1 1 1 0 0 531 275 217 311 157 51 21 3 51 24 2 51 26 1 51 27 0 51 28 0 Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinn-/Verlustvortrag III. Jahresgewinn/-fehlbetrag B. Rückstellungen 343 138 90 195 35 C. Verbindlichkeiten 113 60 49 38 43 531 275 217 311 157 Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 133 - Beteiligungsbericht 2013 GENAMO mbH Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umsatzerlöse Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 820 470 324 527 294 3 1 0 1 0 Gesamtleistung 823 471 324 528 294 Materialaufwand 37 38 39 42 31 Personalaufwand 6 5 5 6 5 Abschreibungen 4 10 10 10 13 Sonstige betriebl. Aufwendungen 771 416 268 471 245 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 6 1 0 1 0 11 3 2 0 0 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 8 1 1 0 0 Jahresergebnis 3 2 1 0 0 Sonstige betriebliche Erträge Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - 134 - GENAMO mbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 14 28 36 25 50 Anlagendeckung I: % 104 122 147 111 139 Investitionen: TEUR 72 0,4 0 27 0 Cashflow: TEUR 7 12 11 11 13 Innenfinanzierungsgrad: % 10 3.000 0 0 0 Eigenkapitalrentabilität: % 15 4 3 0 0 TEUR 5 2 2 -1 0 Gesamtkapitalrentabilität: % 1 1 1 0 0 Umsatzrentabilität: % 1 1 1 0 0 Personalentwicklung 1): Anzahl - - - - - Personalaufwandsquote % 1 1 2 1 2 Sachkostenquote % 99 97 95 97 94 EBIT: 1) Die Gesellschaft beschäftigt keine hauptamtl. MitarbeiterInnen Bedingt durch die Reduzierung der Bilanzsumme ergibt sich bei nahezu konstantem Eigenkapital eine erhöhte Eigenkapitalquote von 50 %. Die Reduzierung des Anlagevermögens bei einem nahezu konstanten Eigenkapital der Gesellschaft führt zu einer Erhöhung der Anlagendeckung I auf 139 %. Beteiligungsbericht 2013 - 135 - Deutsche Messe AG Deutsche Messe AG Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermietung von Messehallen und Freigelände sowie die Vorbereitung und Durchführung von Messen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen öffentlicher Art im In- und Ausland Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 77.000 TEUR Gesellschafter: Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH -für das Land Niedersachsen50,00 % 38.500 TEUR Landeshauptstadt Hannover 49,87 % 38.400 TEUR Region Hannover 0,13 % 100 TEUR Die Anteile der Landeshauptstadt Hannover werden seit 1993 vom Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum (HCC) gehalten. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus einundzwanzig Mitgliedern, wovon die beiden Hauptaktionäre jeweils drei stellen und weitere sieben Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter nach § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes gestellt werden. Die restlichen acht Aufsichtsratsmandate der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung durch Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der ausstellenden Wirtschaft besetzt. Mit Wirkung zum 01.01.2013 ist Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt worden. Stand Juli 2013 Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat: Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann Beigeordnete Christine Kastning Beigeordneter Jens Seidel Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat: Carl-Albrecht Bartmer Minister Jörg Bode (bis 31.03.2013) Minister Bernd Busemann (bis 31.03.2013) Susanne Engelhard Ulrich Grillo (ab 01.05.2013) Christiane Grobe Dietmar Harting Axel Hennies Martin Kapp Prof. Dr. Hans-Peter Keitel (bis 30.04.2013) Prof. Dieter Kempf Minister Olaf Lies (ab 04.04.2013) Minister Hartmut Möllring (bis 31.03.2013) Ministerin Antje Niewisch-Lennartz (ab 04.04.2013) Carola Rauchenwald Andreas Renschler Frank Röpke Prof. Dr. Siegfried Russwurm Karsten Scheibe Minister Peter-Jürgen Schneider (ab 04.04.2013) Dirk Schulze Karl-Heinz Streibich - 136 - Deutsche Messe AG Beteiligungsbericht 2013 Vorstand Dr. Wolfram von Fritsch ___________________________________________________ (Vorsitzender) Oliver Frese ___________________________________________________________ (ab 01.05.2013) Andreas Gruchow Dr. Jochen Köckler Frank Pörschmann _____________________________________________________ (bis 31.05.2013) Beteiligungen der Gesellschaft Deutsche Messe AG 100 % 100 % Hannover Fairs International GmbH St.Kap.: 260 TEUR *) *) Deutsche Messe Beteiligungs GmbH St.Kap.: 100 TEUR *) 100 % Messe Gastronomie Hannover GmbH St.Kap.: 110 TEUR 100 % Fachausstellungen Heckmann GmbH Hannover/Bremen St.Kap.: 130 TEUR siehe gesonderte Übersicht 100 % Messe Energie GmbH St.Kap.: 25 TEUR 80 % 100 % 100 % Robotation Academy GmbH Hannover Fairs Japan K.K. St.Kap.: 25 TEUR St.Kap.: 37,24TEUR 75,4 % Deutsche Messe Interactive GmbH Elektro-Messehaus Hannover GmbH St.Kap.:50 TEUR St.Kap.: 613,55 TEUR 51 % event it AG St.Kap.: 50 TEUR 90 % spring Messe Management GmbH St.Kap.: 25 TEUR 50 % ADAC Fahrsicherheitszentrum Hannover-Messe/ Laatzen GmbH St.Kap.: 1.800 TEUR 33,33 % 25 % German Exposition Corporation International GmbH Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH St.Kap.: 150 TEUR St.Kap.: 26 TEUR 10 % Niedersachsen Global GmbH St. Kap.: 200 TEUR 1% Hannover-Messe International Istanbul Uluslararasi Fuarcilik Limited Sirketi St.Kap.: 1 Mio. TL 50 % Shanghai New International Exhibition Center 100 % HIFAS Hannover Fairs Interpro Uluslararasi Fuarcilik A.S Istanbul/Türkei 100 % SODEKS Fuarcilik A.S. Istanbul/Türkei 90 % BILESIM Uluslararasi Fuarcilik A.S Istanbul/Türkei 55,55 % ANKIROS Uluslararasi Fuarcilik A.S Istanbul/Türkei Stand: Juli 2013 - 137 - Beteiligungsbericht 2013 Deutsche Messe AG Deutsche Messe AG 100 % Hannover Fairs International GmbH 100 % Hannover Fairs USA Inc., Princeton, New Jersey USA 100 % 100 % Hannover Fairs Australia, Sidney OOO Deutsche Messe RUS, Moskau 99 % Hannover-Messe International Istanbul Uluslararasi Fuarcilik Limited Sirketi 100 % Hannover Fairs Sulamérica Ltda., Sao Paulo 51 % Hannover Milano Global Germany GmbH Stand: Juli 2013 Deutsche Messe AG 100 % D eutsche Messe Beteiligungs GmbH 100 % Travel2Fairs GmbH 5,48 % Deutsche Management Akademie Niedersachsen gGmbH 25 % Hannoversche VersicherungsVermittlungs AG 5,37 % Hannover Marketing und Tourismus GmbH 10,87 % Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH 7,95 % Internationale Schule Hannover Region 5% Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH Stand: Juli 2013 - 138 - Deutsche Messe AG Beteiligungsbericht 2013 Öffentlicher Zweck Aufgrund der Umsatzzahlen für 2012 im Konzern Deutsche Messe AG (251 Mio. EUR, Vorjahr: 293 Mio. EUR) zählt die Gesellschaft zu den großen Wirtschaftsunternehmen in Hannover. Die in Hannover durchgeführten internationalen Investitionsgütermessen erhöhen den Bekanntheitsgrad und die Attraktivität der Stadt auf internationaler Ebene. Die durch Aussteller und Besucher induzierte Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen sowie die Möglichkeit der örtlich vereinfachten Kontaktpflege für die regionalen Wirtschaftsunternehmen trägt zur Sicherung der führenden Position der Wirtschaftsregion Hannover im norddeutschen Raum bei. Auch 2012 wurde durch die Veranstaltungen der Deutschen Messe AG ein erheblicher Kaufkraftzuwachs in der Wirtschaftsregion Hannover ausgelöst. Durch die Messeaktivitäten in Hannover wird gemäß der Studie zu den regionalen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten der Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover von Prof. Dr. Hübl und Dipl.-Phys. (ETH) Schaffner aus dem Jahr 2009 eine Wertschöpfung von rd. 546 Mio. EUR in der Region Hannover erwirtschaftet. Die Messeaktivitäten tragen zur Sicherung von rund 15.000 Arbeitsplätzen in der Region Hannover bei, was den Charakter der Deutschen Messe AG als ein Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung belegt. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der Deutschen Messe AG und ihren Tochtergesellschaften im Inland 62 Veranstaltungen (Vorjahr: 62), auf denen insgesamt 23.927 ausstellende Unternehmen (Vorjahr: 25.150) 2.091 Tm² Fläche belegten (Vorjahr: 2.480 Tm²), durchgeführt. Hierbei konnten insgesamt rd. 1,7 Mio. Besucher (Vorjahr: 2,2 Mio.) verzeichnet werden. Der Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) hat in seinem Bericht über die deutsche Messewirtschaft 2012 unter anderem die Entwicklung von 161 überregionalen Messen im Vergleich zu den Vorveranstaltungen betrachtet. Im Vergleich zur Entwicklung der CeBIT und HANNOVER MESSE (HM) ergibt sich folgendes Bild: Aussteller - Inland - Ausland Besucher Vermietete Fläche AUMA CeBIT +1,5 % +0,5 % +2,5 % -1,0 % -1,1 % -2,5 % +0,5 % -3,4 % +1,5 % -2,0 % HM HM 201120102012 2012 -23,1 % +3,8 % -19,0 % +5,3 % -27,3 % +2,1 % -19,8 % +23,4 % -25,7 % +15,11 % Aufgrund der unterschiedlichen Konstellation der Fachmessen im Rahmen der HANNOVER MESSE ist hier beim Vergleich mit der Vorveranstaltung ein Zweijahreszyklus aussagekräftiger. Von der gesamten Hallenkapazität der deutschen Messeplätze mit mindestens einer überregionalen/internationalen Veranstaltung entfallen mit Stand vom 01.01.2013 auf die Deutsche Messe AG 16,7 %. Bezogen auf alle Messeplätze mit mehr als 100 Tm² Hallenfläche weltweit entfällt auf die Deutsche Messe AG ein Anteil von rd. 5,2 %. Zur Erhaltung des hohen Wertes der Deutschen Messe AG für den Standort ist der Landeshauptstadt Hannover an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Messestandorts Hannover sowie der Sicherung der Spitzenstellung des Messeplatzes Hannover im internationalen Vergleich gelegen. Das internationale Engagement der Deutschen Messe AG, z.B. die Beteiligung am Messegelände in Pudong/ Shanghai, die Durchführung von inländischen Fachmessen (CeBIT, HANNOVER MESSE u.a.) auch im Ausland und die Kooperation mit der Fiera Milano (Messegesellschaft aus Mailand) in Indien und China, soll dazu beitragen. Die Deutsche Messe AG und der Standort Hannover profitieren aus diesem Engagement aufgrund der Erhöhung des internationalen Bekanntheitsgrades und den auf internationaler Veranstaltungsebene gewonnenen Kontakten und Erfahrungen. Für das Geschäftsjahr 2013 erwartet der Vorstand einen Konzernumsatz von ca. 314 Mio. EUR und ein deutlich positives Jahresergebnis. Für 2014 wird messeturnusbedingt mit einem geringeren Umsatz und einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Das Ziel eines kumuliert positiven Ergebnisses im Vierjahreszyklus ab 2011 wird aus heutiger Sicht erreicht. Für die weitere Entwicklung der Deutschen Messe AG ergeben sich Un- Beteiligungsbericht 2013 - 139 - Deutsche Messe AG für die Internetaktivitäten des Konzerns gegründet. sicherheiten und Risiken aus dem wirtschaftlichen Gesamtumfeld, dem Wettbewerb zwischen den Großmesseplätzen und der Entwicklung neuer inund ausländischer Vertriebsformen für Hersteller und Handel. Die Landeshauptstadt Hannover und das Land Niedersachsen haben Ende 2009 als Hauptaktionäre eine Kapitalzuführung von insgesamt 250 Mio. EUR durchgeführt, um wettbewerbsgerecht die Zukunft des Unternehmens nachhaltig zu sichern und Spielraum für Investitionen in neue Projekte und Geschäftsfelder sowie die weitere Rückführung von Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Die Kapitalmaßnahme erfolgte im Rahmen einer institutionellen Förderung und ist daher zugleich ein Betrauungsakt im Sinne der Altmark-Trans Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Aufgrund der Entwicklung dieser Faktoren stellen sich vor dem Hintergrund der zunehmend internationalen Ausrichtung des Konzerns hohe Anforderungen an die Deutsche Messe AG, um ihre Marktposition zu sichern, auszubauen und positive Ergebnisse zu erwirtschaften. Mit dem Zukunftsprojekt „Hermes+“ hat die Deutsche Messe AG im In- und Ausland neue Wachstumsund Einsparpotentiale erzielt. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise die Deutsche Messe Interactive GmbH als Plattform Vermögenslage 2012 Auf der Passivseite ergibt sich gegenüber 2011 insgesamt ein um 38,6 Mio. EUR (-17,4 %) reduziertes Eigenkapital, was einerseits durch das negative Konzernjahresergebnis und andererseits Entwicklung des Eigenkapitals 500 400 Mio. EUR Die Bilanzsumme des Konzerns Deutsche Messe AG ist im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Mio. EUR (-2,5 %) gesunken. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 14,4 Mio. EUR (+5,9 %) im Wesentlichen bei den immateriellen Vermögenswerten aufgrund von erworbenen Veranstaltungsrechten und dem Geschäfts- bzw. Firmenwert aus dem Kauf von Unternehmensanteilen. Dem gegenüber verringerte sich das Umlaufvermögen um 20,9 Mio. EUR (-21,9 %) aufgrund stichtagsbedingt reduzierter liquider Mittel, was im Wesentlichen auf investive Maßnahmen und die Ausschüttung an die Anteilseigner zurückzuführen ist. 300 200 100 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital durch die Ausschüttung in 2012 an die Anteilseigner in Höhe von 18,7 Mio. EUR bedingt ist. Dem gegenüber steht eine Erhöhung des Fremdkapitals um 29,9 Mio. EUR (+25,0 %) insbesondere durch Aufnahme kurzfristiger Kreditmittel. Deutsche Messe AG - 140 - Beteiligungsbericht 2013 Ertragslage 2012 Entwicklung der Umsatzerlöse 300 250 Mio. EUR Im Geschäftsjahr 2012 wurde gegenüber dem Vorjahr ein um 51,6 Mio. EUR (-162,4 %) geringeres Konzernjahresergebnis in Höhe von -19,8 Mio. EUR erwirtschaftet. Hierbei sind die im Vorjahr enthaltenen außerordentlichen Erträge aus der Beendigung des US-Cross-Border-LeasingGeschäftes in Höhe von 18,7 Mio. EUR zu berücksichtigen. 200 150 100 50 Die Umsatzerlöse reduzerten sich um rd. 41,5 Mio. EUR (-14,2 %), insbesondere aufgrund eines alternierenden Fachmesseprogramms bei der in geraden Jahren umsatzschwächeren HANNOVER MESSE sowie der ebenfalls alternierenden und in 2012 fehlenden Veranstaltungen EMO, LIGNA, CeMAT und AGRITECHNICA. Der betriebliche Aufwand insgesamt verringerte sich um 11,1 Mio. EUR (-3,9 %). Hierin enthalten sind u. a. geringere Abschreibungen (-9,2 Mio. EUR; -32,4 %), aufgrund im Vorjahr enthaltener konzerntypischer Wertberichtigungen auf Geschäfts- bzw. Firmenwerte. Hierzu gegenläufig entwickelte sich der Personalaufwand (+3,2 Mio. EUR; +4,0 %) insbesondere aufgrund der erstmalig vollständigen Einbeziehung der spring Messe Management GmbH in den Konzernabschluss. Das Beteiligungsergebnis des Konzerns, das nur Ergebnisse von Unternehmen enthält, die nicht bereits im Konzern konsolidiert sind, erhöhte sich auf 3,8 Mio. EUR (+829 TEUR; +26,8 %) und enthält im Wesentlichen die Ausschüttung aus dem Joint Venture in China. 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Entsprechend der Entwicklung der Aufwendungen und Erlöse weist der Konzern Deutsche Messe AG für 2012 mit -9,6 Mio. EUR ein um 31,1 Mio. EUR reduziertes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus. Bei separater Betrachtung der Deutschen Messe AG (Einzelabschluss) hat sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 59,2 Mio. EUR auf -25,2 Mio. EUR verringert. Sowohl im Konzern- als auch im Einzelergebnis ist in den Vorjahreswerten ein außerordentlicher Effekt aus der vorzeitigen Beendigung des USLease-Geschäftes von rd. 18,7 Mio. EUR enthalten. Unter Berücksichtigung konzernspezifischer Positionen und einem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr ergibt sich ein Bilanzgewinn der Deutschen Messe AG in Höhe von insgesamt 7,7 Mio. EUR, der entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung am 04.07.2013 auf neue Rechnung vorgetragen wird. Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen Hannover Fairs International GmbH (HFI) (früher: HANNOVER MESSE INTERNATIONAL GmbH, Hannover (HMI)) Gegenstand der 1984 errichteten Gesellschaft ist Stammkapital: 200 TEUR die gewerbsmäßige Organisation und Durchführung von Messen, Ausstellungen und Gesellschafter: 200 TEUR sonstigen Veranstaltungen im In- und Ausland Deutsche Messe AG (100 %) Ministerien und Industrieverbänden zusammen, sowie von Firmengemeinschaftsbeteiligungen an in- und ausländischen Veranstaltungen. Dabei denen die Förderung nationaler Beteiligungen an arbeitet die Gesellschft in vielen Fällen eng mit ausländischen Messen obliegt. Beteiligungsbericht 2013 - 141 - Grundsätzlich hält die HFI die Beteiligungen der Deutschen Messe AG an den ausländischen Tochtergesellschaften. In dieser Eigenschaft werden gemeinsam mit den Auslandsgesellschaften der DMAG Messen im Ausland geplant, organisiert und umgesetzt. Für diese Dienstleistungen sind mit den Auslandsgesellschaften Service-Verträge vereinbart. Zu den Beteiligungen der HFI gehören die Gesellschaften Hannover Fairs USA Inc., Hannover Fairs Australia, OOO Deutsche Messe RUS Moskau, Hannover-Messe International Istanbul, Hannover Fairs Sulamerica Ltda. und Hannover Milano Global Germany GmbH. Das Geschäft in Südamerika soll durch die Erhöhung der Anteile in 2013 an der Hannover Fairs Sulamerica Ltda. von 51 % auf 100 % ausgebaut werden. Daneben plant und organisiert die Gesellschaft Firmengemeinschaftsstände mit Bundesbeteiligung im Ausland. Im Zuge organisatorischer Umstrukturierungen des Auslandsgeschäftes wurde die Verantwortung Deutsche Messe AG für das in 2008 mit der Fiera Milano gegründete Joint Venture der HFI zugeordnet. Die bisher von der Deutschen Messe AG gehaltenen Anteile von 51 % an der Hannover Milano Global Germany GmbH wurden auf die HFI übertragen. Damit verbunden sind auch die von der Hannover Milano Global Germany GmbH gehaltenen Anteile an der Hannover Milano Fairs Shanghai Ltd., der Hannover Milano Fairs China Ltd. sowie der Hannover Milano Fairs India. An dieser seit 2008 bestehenden Kooperation hält die HFI 51 % und die Fiera Milano 49 %. Für das Geschäftsjahr 2012 weist die Gesellschaft bei Umsatzerlösen von 9,7 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR) einen Gewinn von 369 TEUR (Vorjahr Verlust: -515 TEUR) aus. Für das Geschäftsjahr 2013 wird bei einem Umsatz von rd. 11,0 Mio. EUR ein negatives Jahresergebnis erwartet, hierbei ist eine mögliche Dividende der Hannover Milano Global Germany GmbH aus dem Chinageschäft noch nicht berücksichtigt. Aufgrund des Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages wurde im Berichtsjahr der Gewinn an die Deutschen Messe AG abgeführt. Deutsche Messe Beteiligungsgesellschaft mbH (DMB) Gegenstand der am 02.03.2000 gegründeten Ge- Stammkapital: 100 TEUR sellschaft ist die Verwaltung und der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen der Deutschen Gesellschafter: 100 TEUR Messe AG sowie der Erwerb von Deutsche Messe AG (100 %) zukünftigen Beteiligungen einschließlich aller In 2013 ist die Gründung einer Organisationsdamit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Durchführungsgesellschaft zur Erschließung und Tätigkeiten. Seit August 2003 obliegt der Ge- des Geschäftsfeldes medizinische Kongresse und sellschaft die Einstellung befristet eingesetzter Tagungen mit den Kooperationspartnern MediziAushilfskräfte für Veranstaltungen der Unterneh- nische Hochschule Hannover und Hannover mensgruppe. Die Personalkosten werden Congress Centrum vorgesehen. konzernintern in der Unternehmensgruppe Aufgrund des seit dem 02.03.2000 bestehenden weiterberechnet. Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages Die Gesellschaft hält u.a. Anteile an der wurde der in 2012 erwirtschaftete Verlust der Travel2Fairs GmbH, Tourismus Marketing Nieder- DMB von -4 TEUR (Vorjahr: -116 TEUR) von der sachsen GmbH und der Internationalen Schule Deutschen Messe AG übernommen. Hannover Region GmbH, Sitz jeweils in Hannover. Deutsche Messe AG - 142 - Beteiligungsbericht 2013 Messe Gastronomie Hannover GmbH, Hannover (MG) Gegenstand der 1959 errichteten Gesellschaft ist Stammkapital: 110 TEUR die Unterhaltung und der Betrieb von Gaststätten und sonstigen Anlagen zur Sicherung der Gesellschafter: 110 TEUR gastronomischen Versorgung im Zusammen- Deutsche Messe AG (100 %) 18,4 Mio. EUR) einen Verlust von -24 TEUR (Vorhang mit Veranstaltungen auf dem Messejahr Gewinn: 1.008 TEUR) erzielt. Aufgrund des gelände. Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages Zu diesem Zweck hat die Beteiligungsgesellschaft wurde der Verlust von der Deutschen Messe AG die gastronomischen Einrichtungen von der übernommen. Für das Geschäftsjahr 2013 wird im Zusammenwirken mit den von der Deutschen Deutschen Messe AG gepachtet. Messe AG durchgeführten Veranstaltungen ein Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012 bei höherer Umsatz verbunden mit einem enteinem Umsatz von 14,8 Mio. EUR (Vorjahr: sprechenden Ergebnisanstieg erwartet. Fachausstellungen Heckmann GmbH Hannover/Bremen, Hannover Hannover (Fachausstellungen Heckmann GmbH) Gegenstand der 1968 errichteten Gesellschaft ist Stammkapital: 130 TEUR die gewerbsmäßige Organisation und Durchführung von Fachausstellungen. Im Wesentlichen Gesellschafter: 130 TEUR handelt es sich dabei um verbraucherorientierte Deutsche Messe AG (100 %) Fachausstellungen. Die Unternehmensgruppe Gewinn von 832 TEUR (Vorjahr: Verlust Heckmann Ausstellungen wurde 1981 von der 232 TEUR). Aufgrund des Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages wurde der Gewinn an Deutschen Messe AG erworben. die Deutsche Messe AG abgeführt. Laut LageIm Geschäftsjahr 2012 erzielte die Fachausstel- bericht werden für das Geschäftsjahr 2013 Umlungen Heckmann GmbH Umsatzerlöse von satzerlöse von ca. 12 Mio. EUR und ein deutlich 15,5 Mio. EUR (Vorjahr: 11,4 Mio. EUR) und einen geringeres Jahresergebnis erwartet. Messe Energie GmbH Gegenstand der 2007 gegründeten Gesellschaft ist die Unterhaltung sowie der Betrieb der von der Deutschen Messe AG gepachteten Anlagen zur Energieerzeugung bzw. Umwandlung von Energie. Die Gesellschaft erzielte in 2012 Umsatzerlöse von 8,1 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR) und Stammkapital: 25 TEUR Gesellschafter: Deutsche Messe AG (100 %) 25 TEUR einen Jahresüberschuss von 47 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR). Für das Jahr 2013 wird ein Jahresüberschuss in gleicher Höhe erwartet. Robotation Academy GmbH Gegenstand der 2008 gegründeten Gesellschaft Stammkapital: 25 TEUR ist der Aufbau und der Betrieb eines Schulungsund Weiterbildungszentrums auf dem Messege- Gesellschafter: 25 TEUR lände in Hannover für automatisierte, roboter- Deutsche Messe AG (100 %) April 2009 hat die Gesellschaft den Schulungsgestützte und sonstige Fertigungsanlagen. Die Volkswagen Coaching GmbH hat mit der Deut- betrieb aufgenommen, der ganzjährig erfolgt. schen Messe AG in einem Kooperationsvertrag vereinbart, die Gesellschaft zu unterstützen. Im Die Gesellschaft erzielte in 2012 Umsatzerlöse von 534 TEUR (Vorjahr: 460 TEUR) und einen Beteiligungsbericht 2013 - 143 - Jahresfehlbetrag von -29 TEUR (Vorjahr: -35 TEUR). Für 2013 wird bei einem Umsatz von Deutsche Messe AG über 600 TEUR ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Deutsche Messe Japan K.K Gegenstand der in 2009 gegründeten Gesell Stammkapital: 37,24 TEUR schaft ist die Aussteller- und Besucherwerbung für die internationalen Leitmessen, insbesondere Gesellschafter: 37,24 TEUR CeBIT und HANNOVER MESSE, am Messeplatz Deutsche Messe AG (100 %) Hannover. Durch die Gesellschaft kann die not- Die Gesellschaft erzielte in 2012 ein Jahresergebwendige Ansprache der zahlreichen Weltmarkt- nis von 41 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR). Für das Jahr führer, die mit ihren Hauptniederlassungen in 2013 wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis Japan vertreten sind, direkt vor Ort erfolgen. erwartet. Darüber hinaus trägt die Gesellschaft zur Intensivierung der Auslandsaktivitäten der Deutschen Messe AG im Asiengeschäft bei. Spring Messe Management GmbH In 2012 hat die Deutsche Messe AG 90 % der Anteile an der Spring Messe Management GmbH erworben. Die Aktivtäten der Gesellschaft konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Durchführung von Personalmanagementmessen und Messen für den öffentlichen Sektor. Der Anteilserwerb erweitert das Produktportfolio der DMAG um ein Geschäftsfeld, von dem relevante Wachstumspotentiale und die Ergänzung der eigenen Veranstaltungen erwartet werden. Stammkapital: 25 TEUR Gesellschafter: Deutsche Messe AG (90 %) Privatbesitz (10 %) 22,5 TEUR 2,5 TEUR Deutsche Messe AG ab dem Erwerbszeitpunkt ein Rumpfgeschäftsjahr vor. Für das Geschäftsjahr 2013 wird ein Umsatz von 6,7 Mio. EUR sowie ein positives Jahresergebnis erwartet, welches aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages an die Deutsche Messe AG abgeführt wird. Aufgrund des Anteilserwerbes im laufenden Geschäftsjahr 2012 liegt aus Sicht des Konzerns Deutsche Messe Interactive GmbH Gegenstand der in 2009 gegründeten Gesellschaft ist das Generieren und Vermitteln von qualifizierten Geschäftskontakten auf globaler Ebene durch datenbankbasierte Online-Kampagnen und/oder Online-Suchangebote. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die Dienstleistung Messeveranstaltung ganzjährig im Internet anzubieten, was sich auf die Entwicklung der tatsächlichen Messen positiv auswirken soll. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit zur Stammkapital: 50 TEUR Gesellschafter: Deutsche Messe AG (80 %) Catragonia Ltd. (20 %) 40 TEUR 10 TEUR CeBIT 2010 aufgenommen und erzielte in 2012 Umsatzerlöse von 6,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,0 Mio. EUR) und ein negatives Jahresergebnis von 794 TEUR (Vorjahr: -1.035 TEUR). Für 2013 werden Umsatzerlöse von 9,1 Mio. EUR und ein positives Jahresergebnis erwartet. - 144 - Deutsche Messe AG Beteiligungsbericht 2013 Elektro--Messehaus Hannover GmbH, Hannover (EMH) Elektro Gegenstand der 1957 gegründeten Gesellschaft ist die Errichtung bzw. Verpachtung von Messebauten auf eigenem und gepachtetem Grund und Boden, die Vermietung dieser Häuser an Aussteller und die Verwaltung von Messehäusern. Seit 1991 werden diese Bauten nur noch an die Deutsche Messe AG vermietet. Für 2012 wurde bei Umsatzerlösen von 971 TEUR (Vorjahr: 971 TEUR) ein Gewinn von 767 TEUR Stammkapital: 613,55 TEUR Gesellschafter: Deutsche Messe AG (75,4 %) Elektro-Aussteller Hannover e.V. (24,6 %) 462,62 TEUR 150,93 TEUR (Vorjahr: 753 TEUR) erwirtschaftet. Aufgrund des Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages wurde der Gewinn an die Deutsche Messe AG abgeführt. Für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 werden positive Jahresergebnisse erwartet. event it AG (event it) In 2011 hat die Deutsche Messe AG 51 % der Anteile an der event it AG erworben. Die event it AG ist als ergänzender Dienstleister im Kongress- und Eventgeschäft insbesondere in den Bereichen Planung, Durchführung und Personalgestellung sowie Bereitstellung und Vermietung von Informationstechnologie tätig. In 2013 ist die Gründung der Tochtergesellschaft „miovent“ zum Vertrieb einer Software für das Veranstaltungsmanagement vorgesehen. Stammkapital: 50 TEUR Gesellschafter: Deutsche Messe AG (51,0 %) Privatbesitz (49,0 %) 25,5 TEUR 24,5 TEUR von 578 TEUR (Vorjahr: 246 TEUR) erwirtschaftet. Für das Geschäftsjahr 2013 wird mit steigenden Umsatzerlösen und einem entsprechenden Jahresergebnis gerechnet. In 2012 wurde bei Umsatzerlösen von 9,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,2 Mio. EUR) ein Gewinn Hannover--Messe/Laatzen GmbH ADAC Fahrsicherheitszentrum Hannover Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Schulung von KraftfahrerInnen und die Vermarktung derartiger Anlagen. Die gemeinsam mit dete Gesellschaft Bauarbeiten zum August 2004 ihre aufgenommen. dem ADAC in 2003 gegrünhat nach Abschluss der Fahrsicherheitszentrum im operative Geschäftstätigkeit Die Gesellschaft erwirtschaftete in 2012 bei Umsatzerlösen von 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: Stammkapital: 1.800 TEUR Gesellschafter: Deutsche Messe AG (50 %) Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC) Gau Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt e.V. (50 %) 900 TEUR 900 TEUR 3,1 Mio. EUR) einen Jahresüberschuss von 207 TEUR (Vorjahr: 274 TEUR). Für das Jahr 2013 wird ein positives Ergebnis erwartet. Beteiligungsbericht 2013 - 145 - Deutsche Messe AG German Exposition Corporation International GmbH (GEC) Die German Exposition Corporation International GmbH ist eine mit den Messegesellschaften Düsseldorf und München gegründete Gesellschaft mit Sitz in Berlin, die die Interessen der Gesellschafter an einem Messegelände in Pudong/Shanghai, China, wahrnehmen soll. Der German Exposition Corporation International GmbH wurden von den Gesellschaftern finanzielle Mittel in Höhe von rd. 33 Mio. US$ in Form von Eigenkapital zur Verfügung gestellt, die für das Joint Venture mit chinesischen Partnern zum Aufbau des Messegeländes in Pudong/Shanghai verwendet werden. Durch den Abschluss des Joint-Venture-Vertrages mit den chinesischen Partnern wurde 1999 der Grundstein für verstärkte Messeaktivitäten im asiatischen Raum gelegt. Aufgrund der großen anhaltenden Nachfrage wurden in 2006 die Hallen 8 und 9 fertig gestellt und Anfang 2007 die Hallen 10 und 11 in Betrieb genommen. Der weitere Ausbau mit den Hallen 12 bis 17 wurde in 2011 abgeschlossen, so dass das Gelände baulich komplett erschlossen ist. Die Investitionen wurden durch Ergebnis- Gesellschaft für Verkehrsförderung siehe dort Stammkapital: 150 TEUR Gesellschafter: Deutsche Messe AG (33,3 %) Messe Düsseldorf GmbH (33,3 %) Messe München GmbH (33,3 %) 50 TEUR 50 TEUR 50 TEUR thesaurierung und Fremdkapitalaufnahme finanziert. Aus dem Joint Venture wurde seitens der GEC eine Dividendenausschüttung von 12,7 Mio. EUR (Vorjahr: 9,1 Mio. EUR) realisiert. Vom Jahresüberschuss in Höhe von rd. 11,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,1 Mio. EUR) wurden im Rahmen einer Vorabausschüttung 9,6 Mio. EUR an die Gesellschafter ausgezahlt, wovon 3,2 Mio. EUR auf die Deutsche Messe AG entfallen. Aufgrund der geplanten Ausschüttungen aus dem Joint Venture in China wird für 2013 ein positives Jahresergebnis erwartet. Der Anteil der Deutschen Messe AG am gesamten Nominalkapital der GEC beläuft sich zum Stichtag auf rd. 12 Mio. EUR. - 146 - Deutsche Messe AG Beteiligungsbericht 2013 Leistungsdaten 2008 Inland Veranstaltungen (gesamt) Aussteller (gesamt) BesucherInnen Ausstellungsfläche brutto Ausstellungsfläche netto Geländeumschlag in Hannover Ausland Veranstaltungen (gesamt) Aussteller (gesamt) BesucherInnen Ausstellungsfläche netto Anzahl Anzahl Anzahl m² m² Faktor Anzahl Anzahl Anzahl m² 2009 2010 2011 2012 60 24.621 1.977.116 2.160.159 1.330.909 5,5 66 23.131 2.064.844 2.236.279 1.361.432 5,6 73 23.503 1.821.750 2.139.298 1.288.701 5,4 62 25.150 2.239.249 2.480.274 1.500.863 6,3 62 23.927 1.722.103 2.091.012 1.156.044 5,4 46 14.565 1.246.897 672.965 32 12.131 1.139.521 460.763 43 12.421 1.308.023 861.821 46 13.286 1.220.130 972.299 52 14.438 1.688.795 1.058.606 51.628 -148.340 35.027 106.398 47.730 Direkte Nettowertschöpfung TEUR - 147 - Beteiligungsbericht 2013 Deutsche Messe AG Bilanz 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 402.222 36.072 192.220 37.104 179.190 73.859 173.069 70.437 183.531 74.387 642 699 796 765 766 20.980 19.783 28.905 30.641 38.010 20.404 185.361 65.472 64.054 35.814 1.635 1.568 1.752 3.221 1.024 481.955 436.735 349.974 342.187 333.532 I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung IV. Anteile anderer Gesellschafter 77.000 145.958 77.000 390.082 77.000 111.056 77.000 88.074 77.000 90.335 0 3.399 0 2.869 -2.005 4.649 -1.999 7.607 -2.363 11.019 V. Bilanzgewinn/-verlust -30.899 -252.136 653 51.596 7.700 B. Rückstellungen 66.079 67.379 59.000 54.467 57.509 C. Verbindlichkeiten 197.503 128.102 73.106 63.063 91.401 D. Rechnungsabgrenzungsposten 22.915 23.439 26.515 2.269 931 E. Passive latente Steuern 0 0 0 110 0 Bilanzsumme 481.955 436.735 349.974 342.187 333.532 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -30.899 -252.136 653 51.596 7.700 Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital Die Angaben beziehen sich auf den Konzern Messe AG. - 148 - Deutsche Messe AG Beteiligungsbericht 2013 Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 241.824 222.287 211.817 292.784 251.257 22 52 47 196 239 22.911 10.730 8.357 12.299 10.831 Gesamtleistung 264.757 233.069 220.221 305.279 262.327 Veranstaltungsbezogener Aufwand 143.673 126.468 128.249 155.721 152.897 Personalaufwand 71.348 69.902 71.160 81.221 84.436 Abschreibungen 33.084 224.344 20.696 28.495 19.275 Sonstige betriebl. Aufwendungen 19.156 17.824 20.685 22.203 19.933 Beteiligungsergebnis 124 21 -185 3.099 3.928 Abschreibungen auf Finanzanlagen 270 0 0 0 0 Umsatzerlöse Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebl. Erträge Zinsergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -4.737 -8.853 -541 821 706 -7.387 -214.301 -21.295 21.559 -9.580 Außerordentliches Ergebnis 0 0 96 18.662 -1.700 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 3.540 1.139 1.768 3.488 3.979 Sonstige Steuern 3.486 4.480 4.648 4.956 4.560 -14.413 -219.920 -27.615 31.777 -19.819 -1.975 -1.274 -3.267 -4.304 -4.805 -11.254 -30.899 -252.136 653 32.934 Veränderung der Kapitalrücklage 0 0 285.000 18.662 0 Veränderung anderer Rücklagen -3.257 -43 -1.329 6.507 -610 0 0 0 -1.699 0 -30.899 -252.136 653 51.596 7.700 Jahresergebnis Anteile anderer Gesellschafter am Jahresergebnis Gewinn-/Verlustvortrag Veränderung d. gesetzlichen Rücklage Bilanzgewinn/Bilanzverlust Die Angaben beziehen sich auf den Konzern Messe AG. - 149 - Beteiligungsbericht 2013 Deutsche Messe AG Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 41 50 55 65 55 Anlagendeckung I: % 45 95 76 91 71 Investitionen: TEUR 17.467 16.117 49.476 33.158 32.646 Cashflow: TEUR 7.455 2.202 -14.366 31.603 1.051 Innenfinanzierungsgrad: % 43 14 -29 95 3 Eigenkapitalrentabilität: % -6 -100 -14 7 -8 -6.136 -209.928 -25.306 34.444 -16.546 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % -1 -48 -7 10 -5 Umsatzrentabilität: % -4 -98 -12 6 -6 Anzahl Anzahl 894 746 886 738 873 721 936 748 1.039 753 Personalaufwandsquote % 30 31 34 28 34 Sachkostenquote % 67 65 70 61 69 Personalentwicklung: Stamm-MitarbeiterInnen Konzern Stamm-MitarbeiterInnen AG Die Daten beziehen sich auf den Konzern Messe AG Aufgrund der durch die beiden Hauptanteilseigner Land Niedersachsen und Landeshauptstadt Hannover in 2009 durchgeführten Kapitalmaßnahme und dem u. a. daraus folgend betriebenen Abbau der Verbindlichkeiten, erreicht die Eigenkapitalquote trotz des deutlich negativen Jahresergebnisses den zweithöchsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum. Vor dem Hintergrund der oben genannten Erhöhung des Anlagevermögens, der in 2009 durchgeführten Kapitalmaßnahme und des negativen Ergebnisses in 2012 ergibt sich eine Anlagendeckung I auf dem Niveau des Jahres 2010. Die Investitionen liegen auf dem Niveau des Vorjahres und entfielen insbesondere auf erworbene Beteiligungen, Veranstaltungsrechte sowie Software. Die Innenfinanzierungskraft in Form des Cashflow ist deutlich zurückgegangen, aber trotz des negativen Jahresergebnisses noch positiv. Aufgrund der durch das Jahresergebnis verursachten negativen Entwicklung des Cashflows war eine Finanzierung des Investitionsvolumens aus erwirtschafteten Mitteln kaum möglich. Der Innenfinanzierungsgrad erreicht somit den zweitniedrigsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum. Das negative Jahresergebnis beeinflusst sowohl auf der Ergebnisseite als auch beim Eigenkapital die Eigenkapitalrentabilität, so dass sich eine negative Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals ergibt. Analog zur Eigenkapitalrentabilität führt das negative Jahresergebnis zu einem deutlich geringeren und negativen EBIT als Maßzahl zur Kerntätigkeit der Deutschen Messe AG, sowie erneut zu einer negativen Verzinsung des Gesamtkapitals in Form der Gesamtkapitalrentabilität. Die Umsatzrentabilität zeigt, dass mit 1 EUR Umsatz rd. 0,06 EUR Verlust erwirtschaftet wurde. Vor dem Hintergrund der Kostenstruktur der Deutschen Messe AG ist eine positive Umsatzrentabilität ab einem Umsatzvolumen von rd. 270 Mio. EUR zu erwarten. Deutsche Messe AG - 150 - Beteiligungsbericht 2013 Bei einer Erhöhung der MitarbeiterInnenzahl im Konzern um 11,0 % und einer Steigerung des Personalaufwandes um 4,0 % wurden aufgrund des Umsatzrückganges mehr als 1/3 des Umsatzes vom Personalaufwand aufgezehrt. Dies wird durch eine Personalaufwandsquote, die mit 34 % den höchsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum erreicht, deutlich. Die Sachkostenquote erreicht mit 69 % den zweithöchsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum und belegt, dass mehr als 2/3 des Umsatzes von veranstaltungsbezogenen und sonstigen Aufwendungen aufgezehrt wurden. Bei Betrachtung des Kerngeschäftes der Deutschen Messe AG wird somit deutlich, dass der Umsatz nicht zur Deckung der Personal- und Sachaufwendungen ausreicht und den noch nicht berücksichtigten Abschreibungen keine Umsatzerlöse mehr gegenüberstehen. Beteiligungsbericht 2013 - 151 - Sommerlager Otterndorf Energie GmbH Sommerlager Otterndorf Energie GmbH Gegenstand des Unternehmens Im Dezember 2002 wurde eine Windenergieanlage vom Typ Enercon E-40/6.44 auf dem Gelände des städtischen Jugendferienlagers bei Otterndorf, ca. 15 km östlich von Cuxhaven, in Betrieb genommen. Das Jugendferienlager wird vom Sachgebiet Jugend Ferien-Service der Landeshauptstadt Hannover verwaltet. GmbH übernommen. Neben der Windenergieanlage sorgt seit Sommer 2006 auch eine Photovoltaikanlage vom Typ Kaco-Sogro mit insgesamt 21 kWpeak für die Erzeugung umweltfreundlichen Stroms. Die Überschüsse des Unternehmens fließen in die ökologische Modernisierung des Sommerlagers. Die Finanzierung und der Betrieb der Anlage wurden von der Sommerlager Otterndorf Energie Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 26,0 TEUR Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover Förderverein Sommerlager e.V. Windwärts Energie GmbH, Hannover 45 % 45 % 10 % 11,7 TEUR 11,7 TEUR 2,6 TEUR Aufsichtsrat Ein Aufsichtsrat ist nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Geschäftsführung Matthias Eck Lothar Schulze Öffentlicher Zweck Der öffentliche Zweck besteht in der nachhaltigen Energieerzeugung sowie in der Förderung und Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit der Landeshauptstadt Hannover. Die von der Gesellschaft erzielten Überschüsse fließen in die ökologische Modernisierung des Sommercamps. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die Windenergieanlage im Sommercamp Otterndorf erzeugte in 2012 mit 1.453.480 kWh (Vorjahr: 1.548.247 kWh) ca. 121 % der ursprünglich prognostizierten Strommenge. Die Windverhältnisse lagen im Vergleich ca. 5 % unter dem lang- jährigen Mittel (Vorjahr ca. 3 % über dem Mittel) und die technische Verfügbarkeit lag aufgrund einer Generatorreparatur im Juni bei 95,0 % (Vorjahr: 99,3 %) auf einem hohen Niveau. Sommerlager Otterndorf Energie GmbH - 152 - Die Photovoltaikanlage erzeugte mit 16.238 kWh (Vorjahr: 16.471 kWh) annähernd die geplante Jahresstrommenge (16.400 kWh). Beteiligungsbericht 2013 Gewinnausschüttung wurden diese Mittel für den ökologischen Umbau des Sommerlagers sowie die Umrüstung eines gespendeten Fahrzeugs an die Bedürfnisse des Sommerlagers verwendet. Die Gesellschaft hat 10 TEUR an den Förderverein Sommerlager e.V. gespendet. Zusammen mit der Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 40 TEUR (-9,2 %) auf 397 TEUR zurückgegangen. Entwicklung des Eigenkapitals 600 500 400 TEUR Im Bereich der Aktiva sind insbesondere aufgrund der planmäßigen Abschreibungen Rückgänge bei den Sachanlagen in Höhe von 47 TEUR (-13,9 %) zu verzeichnen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken um 7 TEUR (-29,2 %) auf 17 TEUR. 300 200 100 0 2008 Im Bereich der Passiva haben vor allem die Verbindlichkeiten um 60 TEUR (-22,7 %) auf 204 TEUR abgenommen, da eine planmäßige Rückführung der langfristigen Darlehen erfolgte. Die Rückstellungen sind um 1 TEUR (-7,1 %) auf 13 TEUR gesunken. Das Eigenkapital hat gegenüber 2011 um 21 TEUR (+13,2 %) auf 180 TEUR zugenommen. 2009 2010 Bilanzsumme 2011 2012 Eigenkapital In 2012 wurden keine Investitionen vorgenommen. Ertragslage 2012 Das Jahresergebnis beinhaltet Umsatzerlöse in Höhe von 147,5 TEUR. Diese setzen sich zusammen aus den Stromerlösen der Windenergieanlage in Höhe von 139,0 TEUR und Stromerlösen der Photovoltaikanlage in Höhe von 8,5 TEUR. Die Abschreibungen liegen mit 46,7 TEUR um 1 TEUR (-2,1 %) unter dem Vorjahresniveau. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen mit 21 TEUR (Vorjahr: 23 TEUR) der größte Aufwandsposten. Bei dem Unternehmen fällt kein direkter Personalaufwand an. Die Gehälter der Geschäftsführer TEUR Der Materialaufwand ist um 1 TEUR (-50 %) auf 1 TEUR gesunken und ist damit insgesamt gering. Entwicklung der Umsatzerlöse 160 155 150 145 140 135 130 125 120 2008 2009 2010 2011 2012 Ist werden bei der Windwärts Energie GmbH erfasst. Hierfür wurden der Sommerlager Otterndorf Energie GmbH 4,5 TEUR in Rechnung gestellt (Vorjahr: 4,5 TEUR), die bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Beteiligungsbericht 2013 - 153 - Jedes Jahr werden ca. 9,8 TEUR an die Landeshauptstadt Hannover für diverse Dienstleistungen (Miete, Grünpflege) gezahlt. Der Zinsaufwand reduziert sich von 14 TEUR um 14,3 % auf 12 TEUR in Folge der planmäßigen Tilgungen. In 2012 wurde ein Jahresergebnis von 30,7 TEUR erzielt, welches um 6 TEUR (+24,0 %) über dem Sommerlager Otterndorf Energie GmbH Vorjahresergebnis liegt. Über eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter war zum Berichtszeitpunkt noch nicht entschieden. Aus dem Vorjahresüberschuss ist eine Gewinnausschüttung von 10 TEUR erfolgt, der Restbetrag wurde auf neue Rechnung vorgetragen. - 154 - Sommerlager Otterndorf Energie GmbH Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 479 431 386 338 291 15 14 11 24 17 78 66 66 74 88 1 1 1 1 1 573 512 464 437 397 I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag III. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 26 44 26 67 26 89 26 108 26 123 23 22 19 25 31 B. Rückstellungen 12 8 10 14 13 C. Verbindlichkeiten 468 389 320 264 204 573 512 464 437 397 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten II. C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 155 - Beteiligungsbericht 2013 Sommerlager Otterndorf Energie GmbH Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umsatzerlöse Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 156 139 133 148 148 0 1 0 0 2 156 140 133 148 150 Materialaufwand 1 1 1 2 1 Abschreibungen 50 49 48 48 47 Sonstige betriebl. Aufwendungen 50 41 41 49 48 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 1 2 1 0 1 24 21 18 14 12 32 30 26 35 43 9 8 7 10 12 23 22 19 25 31 Sonstige betriebl. Erträge Gesamtleistung Zinsen u. ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen u. Ertrag Jahresergebnis - 156 - Sommerlager Otterndorf Energie GmbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 16 22 29 36 45 Anlagendeckung I: % 19 27 35 47 62 Investitionen: TEUR 0 0 3 0 0 Cashflow: TEUR 73 71 67 73 78 Innenfinanzierungsgrad: % 0 0 2.233 0 0 Eigenkapitalrentabilität: % 34 26 19 22 24 TEUR 55 49 43 49 54 Gesamtkapitalrentabilität: % 10 10 9 11 14 Umsatzrentabilität: % 21 22 20 24 29 EBIT: Personalentwicklung:*) Anzahl - - - - - Personalaufwandsquote % - - - - - Sachkostenquote % 33 30 32 34 33 *) keine eigenen MitarbeiterInnen Durch den Abbau der Verbindlichkeiten und die Erhöhung der Gewinnvorträge hat sich die Eigenkapitalquote um 9 %-Punkte auf 45 % erhöht. Die Abnahme des Anlagevermögens bei einem erhöhten Eigenkapital des Betriebes führt zu einer Verbesserung der Anlagendeckung I. Der Anstieg des Cashflows gegenüber 2011 ergibt sich im Wesentlichen durch das höhere Jahresergebnis 2012. Beteiligungsbericht 2013 - 157 - Misburger Hafen GmbH Misburger Hafengesellschaft mbH Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Misburger Hafens, die Verwaltung des Eigentums der Gesellschaft an Wasserflächen und Grundstücken, der An- und Verkauf von Grundstücken sowie alle Geschäfte, die mit dem Bau und dem Betrieb des Hafens unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover Erdöl-Raffinerie Deurag-Nerag GmbH Region Hannover 319,0 TEUR 39,66 % 39,66 % 13,79 % 6,89 % 126,5 TEUR 126,5 TEUR 44,0 TEUR 22,0 TEUR Die Anteile der Landeshauptstadt Hannover werden vom Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover gehalten. Aufsichtsrat Ein Aufsichtsrat ist nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Geschäftsführung Jörn Ohm - 158 - Misburger Hafen GmbH Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungen der Gesellschaft Misburger Hafengesellschaft mbH 21 % SANDIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf Stand: Juli 2013 Öffentlicher Zweck Der Misburger Hafen wurde vor rund 100 Jahren als öffentlicher Binnenhafen im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung und der Inbetriebnahme des Mittellandkanals erbaut. Die Misburger Hafen GmbH bildet mit dem Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover einschließlich der Hafen Hannover GmbH eine unternehmerische Einheit, die Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“, die kundenorientiert in zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten und dem Qualitäts- und Umweltmanagement zusammenarbeitet. Dahinter steht das Konzept einer Kooperation der vier hannoverschen Hafenstandorte mit einem gemeinsamen Leistungsangebot für die Hafenkunden und der Förderung standortspezifischer Schwerpunkte (vgl. Ausführungen zum Eigenbetrieb Städtische Häfen und Hafen Hannover GmbH). Unverändert besteht eine Nachfrage nach kostengünstigem und umweltfreundlichem Transport von Massengütern auf dem Schiffs- und Bahnweg mit entsprechender Entlastung des LKW-Güterverkehrs, die durch eine wirtschafts- fördernde Infrastrukturpolitik unterstützt wird. Die von der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung zur Verfügung gestellten Hafenkapazitäten und Transportleistungen einschließlich des Misburger Hafens sind unverzichtbare Glieder in dem transportlogistischen Gesamtsystem der Region Hannover mit nationalen und internationalen Güterwechselbeziehungen. Die aktuell für die Unternehmensgruppe vorgegebenen Leistungsziele bestehen insbesondere in der Entwicklung innovativer Leistungsangebote mit den Spediteuren und der verladenden Wirtschaft und der verstärkten Kooperation mit anderen am Güterverkehr Beteiligten zur Bildung von Transportketten sowie der Weiterentwicklung der Angebote im Schienengüternahverkehr, um das Leistungsspektrum stetig an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Diese grundsätzliche Strategie im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung wird durch die regelmäßig hohe Auslastung der Kapazitäten bestätigt (z.B. Misburger Hafen GmbH: Gesamtleistung 2012 rd. 1,2 Mio. EUR wie in den Vorjahren). Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Der Misburger Hafen (Betriebsbeginn 1918) entwickelte sich stetig als öffentlicher Binnenhafen von seiner ursprünglichen Werkhafenfunktion zu einem Umschlagzentrum hauptsächlich für die Zementindustrie und einem Logistikdienstleister in der Region zwischen Hannover, Braunschweig und Hildesheim. Insgesamt sind seit vielen Jahren zehn Betriebe im näheren Einzugsbereich des Misburger Hafens angesiedelt, die teilweise auch Mitgesellschafter der Misburger Hafen GmbH sind. Beteiligungsbericht 2013 - 159 - Misburger Hafen GmbH Die Geschäftsführung der Misburger Hafen GmbH wird seit Ende 2005 durch den Eigenbetrieb Städtische Häfen ausgeübt (Personalunion Betriebsleiter/Geschäftsführer und Geschäftsbesorgungsvertrag). Der Stichkanal Misburg, die Verbindung vom Mittellandkanal zum Misburger Hafen, wurde vom Bund im Jahr 2007 für die moderne Schifffahrt ausgebaut. Der Hafen ist somit für die moderne Schifffahrt erreichbar und wirtschaftlich gestärkt. Im 5-Jahresvergleich sind in der Regel schwankende Umschlagsleistungen festzustellen. Ursächlich ist insbesondere eine starke Abhängigkeit von einer vergleichsweise geringen Anzahl an Hauptkunden, so dass deren jährliche Produktionsschwankungen und Sondereffekte direkt auf den Hafenumsatz durchschlagen. Auch für 2013 wird wiederum eine stabile Geschäftsentwicklung erwartet. Im Verbund mit der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ sollen insbesondere die standortspezifische Arbeitsteilung und eingeleitete Synergieprozesse fortgeführt und verstetigt werden, unter Berücksichtigung einer standortübergreifenden Angebots- und Ansiedlungspolitik. Chancen und Risiken der Entwicklung der Misburger Hafen GmbH werden insbesondere durch die Einbindung in die strategische Konzeption der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ und der wirtschaftlichen Entwicklung der am Hafenstandort angesiedelten Hafenkunden bestimmt. Nachdem in den vergangenen Jahren besondere Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen in die Erneuerung der Anlagen nur begrenzt erforderlich waren, sind ab 2012 ff. wieder größere Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen, die die das Ergebnis belasten werden. Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme hat sich von im Vorjahr 4,25 Mio. EUR um 791 TEUR (+18,6 %) auf 5,04 Mio. EUR im Berichtsjahr erhöht. Entwicklung des Eigenkapitals TEUR 6.000 Im Berichtsjahr wurden u.a. 547 EUR in die Gleis- und Weichenanlagen und 34 TEUR in eine Lokomotive investiert. Insgesamt hat sich das Anlagevermögen von im Vorjahr 1,00 Mio. EUR um 548 TEUR (+54,5 %) auf im Berichtsjahr 1,55 Mio. EUR erhöht. 4.000 2.000 0 2008 Unter den Forderungen werden Liefer- und Leistungsforderungen sowie Steuererstattungsansprüche ausgewiesen, die stichtagsbedingt höher als im Vorjahr sind. Die Wertpapiere nahmen von im Vorjahr 2,97 Mio. EUR um 283 TEUR (-9,5 %) auf im Berichtsjahr 2,69 Mio. EUR ab, um liquide Mittel für die Investitionen zu generieren. Innerhalb des Wertpapierbestandes erfolgten Abschreibungen von 11 TEUR und Zuschreibungen von 55 TEUR auf den jeweiligen am Bilanzstichtag beizulegenden Wert. Auf der Passivseite hat der Sonderposten mit Rücklageanteil wie in den Vorjahren um 64 TEUR abgenommen (ratierliche Auflösung). Damit beträgt der Sonderposten 2,80 Mio. EUR und hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 56 % (Vor- 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital jahr: 68 %). Die Veränderungen bei den Rückstellungen betreffen wie in den Vorjahren insbesondere den Umfang der jeweils noch ausstehenden Eingangsrechnungen. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von im Vorjahr 78 TEUR um 752 TEUR (>100 %) auf 830 TEUR. Angesichts der günstigen Kreditkonditionen hat der Betrieb zum Jahresende erstmals seit langer Zeit ein Bankdarlehen aufgenommen (750 TEUR), um Investitionen zu finanzieren und gleichzeitig rentierliche Wertpapiere im Bestand zu halten. Der Jahresüberschuss von 312 TEUR (Vorjahr: 285 TEUR) wird wie in den Vorjahren vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet. Misburger Hafen GmbH - 160 - Beteiligungsbericht 2013 Ertragslage 2012 Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 27 TEUR (+6,7 %) auf 433 TEUR betrifft u.a. höhere Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der Materialaufwand stieg von im Vorjahr 147 TEUR um 179 TEUR (+122 %) auf 326 TEUR, ursächlich sind vor allem erhöhte Instandhaltungsaufwendungen für Krananlagen (+105 TEUR), Immobilien (+29 TEUR) und Bahnfahrzeuge/–anlagen (+26 TEUR) entsprechend der Planansätze. Die Abnahme des Personalaufwandes bei unveränderter Beschäftigtenzahl betrifft vor allem die nicht geplante Auflösung einer Pensionsrückstellung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben von im Vorjahr 470 TEUR um 63 TEUR (-13,0 %) auf 409 TEUR abgenommen, da insbesondere der Aufwand für Mieten für Reachstacker und Bagger gesunken ist. Entwicklung der Umsatzerlöse 1.000 800 TEUR Die Umsatzerlöse haben sich vom im Vorjahr 839 TEUR um 58 TEUR (-6,9 %) auf im Berichtsjahr 781 TEUR im Rahmen normaler jährlicher Schwankungen verringert. Die Umsatzerlöse betreffen Pachten und Mieten von 312 TEUR (gegenüber Vorjahr: -3 TEUR), Erlöse aus dem Hafenbetrieb von 296 TEUR (-29 TEUR) und aus dem Bahnbetrieb von 173 TEUR (-26 TEUR). 600 400 200 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Die Abschreibungen auf Wertpapiere in Höhe von 11 TEUR erfolgten aufgrund des strengen Niederstwertprinzips im Umlaufvermögen; bei Wegfall der Abschreibungsgründe erfolgen Zuschreibungen (Zuschreibungen von 55 TEUR sind in den sonstigen betrieblichen Erträge enthalten). Die Zinserträge von 86 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR) resultieren aus dem Wertpapierbestand. Die Zinsaufwendungen von 32 TEUR (Vorjahr: 31 TEUR) betreffen vor allem buchhalterische Aufzinsungen von Pensionsrückstellungen. Die geringeren Umsatzerlöse und höheren Instandhaltungen wurden insgesamt kompensiert, so dass das Jahresergebnis von im Vorjahr 285 TEUR um 27 TEUR (+9,5 %) auf 312 TEUR gestiegen ist. Betrachtung der wesentlichen Unternehmen Grundstücks--Vermietungsgesellschaft mbh & Co. KG, Düsseldorf Sandix Grundstücks Die Misburger Hafen GmbH hält an der SANDIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, einen Kommanditanteil von 537 TEUR bzw. 21 % auf Grund steuerlicher Vorteile. Durch Erwerb dieses Kommanditanteils blieb im Jahr 1998 ein aus damaligen Grundstücksveräußerungsgewinnen stammender Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von rund 3,7 Mio. EUR vollständig erhalten, obwohl seinerzeit nur 1/7 (537 TEUR) in den Kommanditanteil investiert werden musste. Die restlichen 6/7 (seinerzeit rund 3,2 Mio. EUR) wurden in Wertpapiere investiert, deren Erträge seitdem die Jahresergebnisse maßgeblich verbessern. Darüber hinaus schüttet der Fonds jährlich eine Rendite von rund 20 TEUR aus. - 161 - Beteiligungsbericht 2013 Misburger Hafen GmbH Leistungsdaten 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtumschlag t 1.218.779 824.829 627.125 610.327 511.734 Hafen- und Kranbetrieb t 973.095 575.510 420.506 351.917 326.506 Bahnbetrieb t 245.684 249.319 206.619 258.410 185.228 Umsatzerlöse (gesamt) TEUR 833 784 777 839 781 Hafen- und Kranbetrieb TEUR 361 316 311 325 296 Bahnbetrieb TEUR 168 164 155 199 173 Grundstücksbetrieb TEUR 304 304 311 315 312 TEUR 796 739 798 645 553 Direkte Nettowertschöpfung Misburger Hafen GmbH - 162 - Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen II. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten Bilanzsumme 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 295 537 291 537 340 537 469 537 1.017 537 5 3 8 4 4 278 3.356 371 3.136 256 3.249 173 2.973 688 2.690 64 31 42 94 105 4.535 4.369 4.432 4.250 5.041 319 127 319 127 319 127 319 127 319 127 356 1 324 1 330 0 285 0 312 0 3.065 3.001 2.937 2.874 2.810 Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag IV. Gewinn-/Verlustvortrag B. Sonderposten mit Rücklageanteil C. Rückstellungen 547 564 617 567 643 D. Verbindlichkeiten 120 33 102 78 830 4.535 4.369 4.432 4.250 5.041 - - - - - Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 163 - Beteiligungsbericht 2013 Misburger Hafen GmbH Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR 833 784 777 839 781 0 0 0 4 1 353 402 495 406 433 1.186 1.186 1.272 1.249 1.215 Materialaufwand 107 128 104 147 326 Personalaufwand 282 304 298 200 106 Abschreibungen 11 10 8 11 27 381 408 454 470 409 26 27 27 27 30 121 72 102 85 87 38 0 31 82 11 3 0 33 31 32 511 435 473 420 421 0 0 6 6 6 152 107 133 126 99 3 4 4 3 4 356 324 330 285 312 Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebl. Erträge Gesamtleistung Sonstige betriebl. Aufwendungen Erträge aus Beteiligungen Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen u. ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen u. Ertrag Sonstige Steuern Jahresergebnis - 164 - Misburger Hafen GmbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 51 52 51 51 43 Anlagendeckung I: % 281 274 256 216 139 Investitionen: TEUR 5 6 57 140 582 Cashflow: TEUR 299 287 327 183 351 Innenfinanzierungsgrad: % 5.980 4.783 574 131 60 Eigenkapitalrentabilität: % 22 19 21 19 19 TEUR 390 359 394 357 356 EBIT: Gesamtkapitalrentabilität: % 9 8 9 8 7 Umsatzrentabilität: % 61 55 60 50 53 Anzahl 4 5 4 3 3 Personalaufwandsquote % 34 39 38 24 14 Sachkostenquote % 59 68 72 74 94 Personalentwicklung: Der Eigenkapitalquote wurden das bilanzielle Eigenkapital sowie 50 % des Sonderpostens zugerechnet, da der Sonderposten von vornherein über eine festgelegte Laufzeit ertragswirksam aufzulösen ist und nach Abzug von Steuern das Ergebnis bzw. das Eigenkapital erhöht. Die Eigenkapitalquote betrug in den Vorjahren jeweils rund 50 % und ist im Berichtsjahr wegen der gestiegenen Bilanzsumme (Investitionen) auf 43 % gesunken. Nachdem in den Vorjahren kaum Erhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen in die Infrastruktur des Hafens erforderlich waren, ist seit 2010 im Rahmen des mehrjährigen Investitionsplanes wieder ein Anstieg zu verzeichnen, mit deutlicher Erhöhung in 2012. Die Investitionen 2012 betreffen insbesondere Gleis- und Weichenanlagen. Der Cashflow steigt gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen rein stichtagsbedingt um 168 TEUR (+92 %) auf 356 TEUR, da am Bilanzstichtag insbesondere höhere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen vorlagen (Geldabfluss im Folgejahr). Der Cashflow aus der Innenfinanzierung ist niedriger als die Investitionen, so dass der Innen Innenfinan finanzie zie-finan zie rungsgrad 60 % beträgt. Das EBIT enthält den Jahresüberschuss, die Ertragsteuern und den Zinsaufwand und ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Personalaufwandsquote sinkt im Berichtsjahr trotz unveränderter Beschäftigtenzahl auf 14 % aufgrund der Auflösung einer Pensionsrückstellung (Sondereffekt). Die in Relation zu den Umsatzerlösen im Berichtsjahr erhöhten Instandhaltungsaufwendungen führen neben anderen Effekten zu einem Anstieg der Sachkostenquote auf 94 % (Sachkosten in Relation zu dem Umsatzerlösen). Beteiligungsbericht 2013 - 165 - Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Gegenstand des Unternehmens wie die gewerbliche Verwertung der dabei gewonnenen Fachkenntnisse im In- und Ausland und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Gegenstand der Gesellschaft sind die Anlegung, der Betrieb und der Ausbau des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen einschließlich der damit zusammenhängenden Nebengeschäfte soGesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 30.700 TEUR Gesellschafter: Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH - für das Land Niedersachsen Landeshauptstadt Hannover Fraport AG Frankfurter Airport Services Worldwide 35 % 35 % 30 % 10.745 TEUR 10.745 TEUR 9.210 TEUR Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH besteht aus zwölf Mitgliedern, acht Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner und vier Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer. Zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner besteht ein Vorschlagsrecht der Landeshauptstadt Hannover für drei Mitglieder, des Landes Niedersachsen für drei Mitglieder und der Fraport AG für zwei Mitglieder. Seit dem 22.03.2012 wird der Aufsichtsratsvorsitz, wie im Gesellschaftsvertrag geregelt, von der Fraport AG durch Herrn Dr. Matthias Zieschang wahrgenommen. Stand: Juli 2013 Mitglieder der Anteilseigner: Mitglieder der Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer: Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat: Ratsherr Martin Hanske Erster Stadtrat Hans Mönninghoff Bürgermeister Klaus Dieter Scholz Martin Adam Torsten Krups Ingo Neblung Michael Koch Mitglieder der anderen Anteilseigner: Staatssekretärin Daniela Behrens Ministerialrätin Corinna Gottschalk Christoph Nanke Ministerialdirigentin Doris Nordmann Dr. Matthias Zieschang Geschäftsführung Dr. Raoul Hille - 166 - Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungen der Gesellschaft Flughafen HannoverHannover-Langenhagen GmbH 100 % AGS Hannover Aviation Ground Services GmbH St.Kap.: 26 TEUR 50 % WFG WirtschaftsförderungsGesellschaft Langenhagen Flughafen mbH 100 % 51 % ASH Aircargo Services Hannover GmbH St.Kap.: 25,56 TEUR AHS HANNOVER Aviation Handling Services GmbH GFH Gastronomie Flughafen Hannover GmbH St.Kap.: 100 TEUR St.Kap.:194,29 TEUR 50 % 34,75 % AirITSystems Hannover GmbH St.Kap.:2 Mio. EUR 50 % AHS Aviation Handling Services GmbH Hamburg St.Kap.:25,56 TEUR 8,5 % Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH St.Kap.: 235 TEUR St.Kap.:500 TEUR 0,74 % Hannover Marketing und Tourismus GmbH St.Kap.: 216 TEUR Stand: Juli 2013 Öffentlicher Zweck Der Flughafen Hannover-Langenhagen liegt im Schnittpunkt der Ost/West- und Nord/Süd-Verkehrsachse und hat einen hohen Stellenwert für die Wirtschaftsregion Hannover und Niedersachsen. Das für die regionalwirtschaftlichen Wirkungen relevante Einzugsgebiet des Hannover Airport reicht von Cuxhaven bis Kassel und von Osnabrück bis hinter Magdeburg. Der in die vorhandene Infrastruktur der Landeshauptstadt Hannover/Region Hannover eingebundene Flughafen spielt bei Ansiedlungsvorhaben international tätiger Unternehmen eine wichtige Rolle. Eine relevante Standortvoraussetzung ist er auch für die weltweit operierenden ansässigen Betriebe und Dienstleistungsunternehmen (z.B. TUI, Deutsche Messe AG, Continental). Der Region Hannover gibt der Flughafen als Wirtschaftsfaktor wesentliche Impulse. Auf dem Gelände des Hannover Airport einschließlich der Airport Business Parks sind rd. 160 Betriebe mit ca. 8.800 Menschen beschäftigt. Er ist damit eine der größten Arbeitsstätten der Region. Die auf dem Flughafen angesiedelten Unternehmen haben laut der Studie „Hannover Airport - Ein zentraler Wirtschafts- und Standortfaktor für die Region“ von Prof. Dr. Hübl und Dipl.-Phys. Schaffner im Jahr 2007 Sachgüter und Dienstleistungen im Wert von rd. 865 Mio. EUR nachgefragt, wovon 240 Mio. EUR auf die Region Hannover entfallen. Beteiligungsbericht 2013 - 167 - Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Im Rahmen des vom Flughafen für sich und seine Beteiligungen eingerichteten Risikomanagementsystems wurden folgende wesentliche Risikopotentiale für die zukünftige Entwicklung des Flughafens identifiziert: • verschärfter Preisdruck durch Konsolidierungen und Restrukturierungen in der Airlinebranche, • steigender Wettbewerbsdruck durch Kapazitätsausweitungen an bestehenden und neuen Flughäfen im erweiterten Einzugsbereich, • Wettbewerbsverzerrungen durch Luftverkehrssteuer und EU-Emissionsrechtehandel, • subventionierte, volkswirtschaftliche Marktmodelle, • steigende Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeitsmanagement, • Anforderungen an Lärmschutz, • Steigende Kosten für Energie, Wasser, Abwasser, • weitere Deregulierung der Bodenverkehrsdienstleistungen, • weitere Verschärfung der Luftsicherheitsregularien. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2012 nahmen die Wachstumsraten im Luftverkehr gegenüber dem Vorjahr wieder ab. Die hohen Kerosinpreise, die in 2011 eingeführte Luftverkehrsabgabe, der nur auf Europa beschränkte Emissionshandel und zahlreiche Streiks belasteten die Airlines. Zur Kompensation reduzierten diese die Flugbewegungen zugunsten einer höheren Auslastung. Dies führte bei kleineren und mittleren Flughäfen überwiegend zu einem Rückgang der Passagierzahlen. Obwohl am Hannover Airport das Passagieraufkommen um 1,0 % sank und die Flugbewegungen um 4,5 % abnahmen, konnte ein deutlich geringerer Verlust als erwartet erzielt werden. Dazu trugen neben den vertrieblichen Stabilisierungsaktivitäten weitgehend optimierte Kostenstrukturen, ein konsequentes Investitionsmanagement sowie weiterhin günstige Darlehenszinsen bei. Die Geschäftsführung strebt mittelfristig an, wieder an das erreichte hohe Ergebnisniveau anzuknüpfen und darüber hinaus ein leichtes Verkehrswachstum sicherzustellen, auch wenn aufgrund der Nachwirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, der Luftverkehrsteuer und der bewusst fortgeführten, auf langfristige Wettbewerbsfähigkeit abzielenden Investitionspolitik kurzfristig Verluste hingenommen werden müssen. Insbesondere soll das Luftfrachtaufkommen mit zunehmender konjunktureller Erholung und der Verfügbarkeit erweiterter Frachtinfrastruktur in den kommenden Jahren signifikant ausgeweitet werden. Die Geschäftsführung rechnet für 2013 und das Folgejahr mit Jahresfehlbeträgen. Ursächlich ist die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise stark gesunkene Verkehrsmenge, die erst langsam wieder wächst. Dabei wurde sowohl der weitere Konsolidierungskurs der Air Berlin als einer der größten Carrier des Hannover Airport als auch der Dämpfungseffekt durch die ab 01.01.2011 eingeführte Luftverkehrsabgabe sowie des europaweiten Emissionshandels berücksichtigt. Begleitend zu den verstärkten Vertriebsaktivitäten wurde Ende 2012 ein Ergebnissicherungsprogramm aufgelegt mit dem zusätzliche Ertragssteigerungs- und Kostensenkungspotenziale gehoben werden sollen. Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH - 168 - Beteiligungsbericht 2013 Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat gegenüber dem Vorjahr um rd. 6,6 Mio. EUR (-2,1 %) auf 303,6 Mio. EUR abgenommen. Auf der Passivseite verringerte sich aufgrund des in 2012 erwirtschafteten Jahresfehlbetrages das Eigenkapital um 2,5 Mio. EUR, das Fremdkapital Mio. EUR Auf der Aktivseite haben sich das Anlagevermögen um 5,7 Mio. EUR, das Umlaufvermögen um 0,6 Mio. EUR verringert. Beim Anlagevermögen resultiert die Abnahme im Wesentlichen daraus, dass im Sachanlagevermögen die Abgänge und Abschreibungen die Investitionen übertrafen. Die Abnahme des Umlaufvermögens ist in erster Linie auf geringere ausgewiesene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Entwicklung des Eigenkapitals 350 300 250 200 150 100 50 0 2008 2009 2010 Bilanzsumme 2011 2012 Eigenkapital nahm um 4,1 Mio. EUR ab. Die Abnahme des Fremdkapitals ist im Wesentlichen auf die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Ertragslage 2012 Während die deutschen Flughäfen einschließlich der großen Hubs Frankfurt und München insgesamt einen Passagierzuwachs von 1,1 % verzeichneten konnten, nahm der Passagierverkehr am Hannover Airport um 1,0 % ab. Die Anzahl der Flugbewegungen sank um 4,5 %. Deutliche Zuwächse bei Turkish Airlines, Condor, Germanwings und Lufthansa sowie der Neueinstieg der British Airways brachten positive Verkehrsimpulse, die jedoch durch den starken Rückgang bei Air Berlin und Germania überkompensiert wurden. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft lagen um 0,5 % über Vorjahresniveau. Dabei milderten Entwicklung der Umsatzerlöse Mio. EUR Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von 2,5 Mio. EUR ab und liegt damit um 5,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Dies ist im Wesentlichen auf die negative Verkehrsentwicklung, insbesondere die gesunkenen Flugzeugbewegungen sowie die gestiegenen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen. Im Vorjahresvergleich ist außerdem zu beachten, dass in 2011 eine Auflösung von Schallschutzrückstellungen erfolgt ist. Weiterhin hat sich das Beteiligungsergebnis deutlich verringert. Sondereffekte aus dem Verkauf von Grundstücken und der Auflösung von Rückstellungen trugen zu einer positiven Ergebnisentwicklung bei, konnten aber die negativen Effekte nur zum Teil ausgleichen. 150 125 100 75 50 25 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Entgeltanpassungen bei den Landeentgelten und deutlich stärkere Parkeinnahmen den Rückgang der verkehrsabhängigen Entgelte ab. Die sonstigen betrieblichen Erträge nahmen gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. EUR (-15,0 %) ab. Sie enthalten im Wesentlichen den Veräußerungsertrag aus dem Verkauf eines Grundstückes sowie die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen. Im Vorjahr war in der Position die Auflösung von Schallschutzrückstellungen enthalten. Die betrieblichen Aufwendungen stiegen um insgesamt 3,1 Mio. EUR (+2,2 %) auf 140,6 Mio. EUR, was zu einem Betriebsergebnis von 4,9 Mio. EUR führte. Der Materialaufwand stieg im Wesentlichen durch höhere Aufwendun- Beteiligungsbericht 2013 - 169 - gen für Instandhaltung, Sprüh- und Streumittel sowie Personaldienstleistungen um 1,5 Mio. EUR (+2,9 %) auf 54,2 Mio. EUR. Der Personalaufwand nahm durch den Tarifabschluss um 2,6 Mio. EUR (+6,9 %) auf 39,9 Mio. EUR zu. Die Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 2,0 Mio. EUR (+10,0 %) auf 22,4 Mio. EUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken hauptsächlich bedingt durch geringere Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Markterschließungskosten und Marketingbeiträge um 3,1 Mio. EUR (-11,3 %) auf 24,0 Mio. EUR. Aufgrund der verkehrs- und investitionsbedingt verschlechterten Ergebnisse der Tochterunternehmen AGS und ASH hat sich das Beteiligungsergebnis um 2,7 Mio. EUR (-95,8 %) auf 0,1 Mio. EUR deutlich verringert. Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen Hannover Aviation Ground Services GmbH (AGS) Gegenstand der Gesellschaft ist das Erbringen von Bodenverkehrsdienstleistungen an Luftfahrzeugen und aller damit zusammenhängenden Nebengeschäfte sowie die Durchführung sämtlicher erforderlicher Vorbereitungsmaßnahmen. Die Firma AviaPartner ist seit dem 01.08.1999 im Abfertigungsbereich des Flughafens HannoverLangenhagen in den Wettbewerb mit der AGS GmbH getreten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erreichte die AGS GmbH einen Marktanteil im Bereich Ramp Services von 77,2 % (Vorjahr: 78,0 %). Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die Gesellschaft bei Umsatzerlösen von 26,7 Mio. EUR (Vor- Stammkapital: 26,0 TEUR Gesellschafter: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (100 %) 26,0 TEUR jahr: 26,5 Mio. EUR) einen Gewinn von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR), der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Flughafen HannoverLangenhagen GmbH abzuführen ist. Aufgrund der von der Muttergesellschaft für das Jahr 2013 prognostizierten Verkehrsentwicklung wird von einem weiterhin positiven, aber gegenüber 2012 geringeren Jahresergebnis ausgegangen. (ASH SH)) Aircargo Services Hannover GmbH (A SH Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf die Luftfracht- und Flugzeugabfertigung als Agent für Luftverkehrsgesellschaften, Beförderung der Luftfracht zu Lande und die Vermittlung der Beförderung von Frachtgut mit dem Flugzeug. Das Geschäftsjahr 2012 der Gesellschaft schließt bei Umsatzerlösen von 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR) mit einem Verlust von rd. 599 TEUR (Vorjahr: Gewinn von 353 TEUR) ab. Der Verlust ist im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages von der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH zu übernehmen. Stammkapital: 25,6 TEUR Gesellschafter: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (100 %) 25,6 TEUR Die Gesellschaft hat sich in 2012 auf die zu erwartenden Änderungen im Bereich Luftfrachtsicherheit und das erwartete deutliche Wachstum der Luftfracht durch Schaffung der notwendigen Infrastruktur eingestellt. Die Geschäftsführung geht davon aus, in 2013 den Verlust deutlich reduzieren zu können. Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH - 170 - Beteiligungsbericht 2013 AHS Hannover Aviation Handling Services GmbH ((AHS AHS Hannover) Gesellschaftszweck des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Passagieren (Passagierabfertigung ohne Vorfelddienste) und Luftverkehrsgesellschaften (administrative Abfertigung am Boden und Überwachung) am Flughafen Hannover-Langenhagen sowie die Vermittlung von Reise- und Transportdienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die Gesellschaft bei Umsatzerlösen von 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,3 Mio. EUR) einen Jahresfehlbetrag von 255 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss von 66 TEUR). Stammkapital: 100 TEUR Gesellschafter: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (51 %) AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg (49 %) 51 TEUR 49 TEUR Das Geschäftsjahr 2012 war geprägt von verkehrsmengenbedingt rückläufigen Umsatzerlösen bei gleichbleibendem Betriebsaufwand (erhöhter Schulungsaufwand aufgrund Depature Control System Umstellung bei Airlinekunden). Für das Geschäftsjahr 2013 wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Gastronomie Flughafen Hannover GmbH (GFH) Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf die Unterhaltung und den Betrieb gastronomischer Einrichtungen auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen einschließlich der damit zusammenhängenden Nebengeschäfte. Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die Gesellschaft bei Umsatzerlösen von rd. 8,1 Mio. EUR (Vorjahr: 8,2 Mio. EUR) einen Jahresüberschuss von 289 TEUR (Vorjahr: Stammkapital: 194 TEUR Gesellschafter: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (50 %) Marché Restaurants Deutschland GmbH (50 %) 97 TEUR 97 TEUR 293 TEUR). Für das Geschäftsjahr 2013 erwartet die Geschäftsführung ein Jahresergebnis auf dem Niveau von 2012. Wirtschaftsförderungs--Gesellschaft Langenhagen Flughafen mbH (WFG) Wirtschaftsförderungs Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung von Grundstücken zum Zwecke der Wirtschaftsförderung im Nahbereich des Flughafens HannoverLangenhagen. Seit Herbst 2012 hat die Gesellschaft eine Logistikhalle errichtet, die langfristig an MTU vermietet wird. Die Logistikhalle ist im März 2013 fertiggestellt und in Betrieb genommen worden. Stammkapital: 25,56 TEUR Gesellschafter: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (50 %) Stadt Langenhagen (50 %) 12,78 TEUR 12,78 TEUR Für das Geschäftsjahr 2012 wird mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 10,8 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 0,9 TEUR) gerechnet. Beteiligungsbericht 2013 - 171 - Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH AirITSystems Hannover GmbH (AirIT) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen für Flughäfen und Serviceanbieter auf Flughäfen sowie die damit zusammenhängenden Nebengeschäfte. Das Geschäftsjahr 2012 schließt bei Umsatzerlösen von 23,6 Mio. EUR (Vorjahr: 22,2 Mio. EUR) mit einem Jahresüberschuss von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) ab. Sofern eine Eigenkapitalquote von 20 % nicht unterschritten wird, ist der Jahresüberschuss unter Beachtung der Ausschüttungssperre nach BilMoG für aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte entsprechend der im Kooperations- Stammkapital: 2,0 Mio. EUR Gesellschafter: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (50 %) Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (50 %) 1,0 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR vertrag festgelegten Formel an die Gesellschafter zur Ausschüttung vorgesehen. Für das Geschäftsjahr 2013 wird die Geschäftsentwicklung trotz des zu erwartenden Preisdrucks im Markt und dem weiteren Aufbau von Personalkapazitäten von der Gesellschaft mit verhaltenem Optimismus gesehen. AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg (AHS) Gegenstand der Gesellschaft ist das Erbringen von Passagedienstleistungen und Transportdienstleistungen auf verschiedenen deutschen Flughäfen. Insbesondere die Durchführung von Passagier-, Vorfeld- und Frachtabfertigung sowie der Vertrieb solcher Leistungen bilden das Haupttätigkeitsfeld. Die Gesellschaft betreibt Flugzeugabfertigungsstationen auf den Flughäfen Berlin-Tegel, BerlinSchönefeld, Köln/Bonn, Leipzig und Dresden. Über Tochter- und Beteiligungsunternehmen werden die gleichen Dienstleistungen auf den Flughäfen München, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Münster/Osnabrück, Bremen, Nürnberg und Stuttgart erbracht. Die Gesellschaft ist zu 49 % an der AHS HANNOVER Aviation Handling Services GmbH, Langenhagen (siehe dort) beteiligt. Das Geschäftsjahr 2012 der Gesellschaft schließt bei Umsatzerlösen von 13,0 Mio. EUR (Vorjahr: 13,8 Mio. EUR) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 278 TEUR (Vorjahr: -885 TEUR) ab. Stammkapital: 500,0 TEUR Gesellschafter: Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (34,75 %) Flughafen Hamburg GmbH (32,25 %) Flughafen Bremen (12 %) Flughafen Münster/ Osnabrück GmbH (10 %) Flughafen Stuttgart GmbH (10 %) AirPart GmbH (1 %) 173,75 TEUR 161,25 TEUR 60,00 EUR 50,00 TEUR 50,00 TEUR 5,00 TEUR Mit Wirkung zum 01.06.2009 wurde das operative Geschäft der SWISSPORT Deutschland in die AHS GermanGround GmbH überführt, an der die AHS Holding zu 100 % beteiligt ist. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit bereits eingeleiteten und noch geplanten Restrukturierungsmaßnahmen der Gesellschaft. Ab 2013 plant die Geschäftsführung die Rückkehr zu einer nachhaltig positiven Ertragsentwicklung. - 172 - Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Beteiligungsbericht 2013 Leistungsdaten 2008 2009 2010 2011 2012 Verkehrsdaten Flugbewegungen Index (2008 = 100) Anzahl % 86.798 100,0% 77.737 89,6% 75.833 87,4% 80.730 93,0% 80.139 92,3% Fluggäste Index (2008 = 100) in Tsd. % 5.638 100,0% 4.970 88,1% 5.061 89,8% 5.341 94,7% 5.289 93,8% Luftfracht 1) Index (2008 = 100) t % 5.448 100,0% 3.650 67,0% 5.308 97,4% 5.585 102,5% 4.457 81,8% Luftpost 1) Index (2008 = 100) t % 11.957 100,0% 7.749 64,8% 10.521 88,0% 11.371 95,1% 11.412 95,4% - - 3,62 3,60 3,63 50.940 46.945 38.576 51.047 44.923 Passagierservicebefragung Kundenzufriedenheitsindex2) Direkte Nettowertschöpfung TEUR 1) ohne Transit 2) Befragung wird erst seit 2010 in dieser Form durchgeführt Bewertungsskala: (5=hervorragend; 4= sehr gut; 3= gut; 2=annehmbar; 1=schlecht) - 173 - Beteiligungsbericht 2013 Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. II. 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 256.206 7.072 269.178 7.070 270.634 8.739 288.360 8.815 282.454 8.994 Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Sonstige Wertpapiere IV. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten 720 629 748 727 817 7.299 540 8.697 528 13.872 0 10.737 0 9.807 0 717 1.182 4.085 144 415 C. 1.605 1.489 1.641 1.451 1.151 274.159 288.773 299.719 310.234 303.638 I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 30.700 66.347 8.458 30.700 66.347 4.487 30.700 66.347 -2.185 30.700 66.347 583 30.700 66.347 -1.930 B. Rückstellungen 28.164 28.799 34.814 35.935 32.611 C. Verbindlichkeiten 139.480 156.838 168.356 175.015 174.467 D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.010 1.602 1.687 1.454 1.243 E. Passive latente Steuern 0 0 0 200 200 274.159 288.773 299.719 310.234 303.638 8.458 4.487 -2.185 583 -1.930 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 174 - Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Beteiligungsbericht 2013 Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 145.208 133.032 135.736 137.077 137.819 867 874 531 865 675 1.735 8.157 2.703 8.159 6.934 Gesamtleistung 147.810 142.063 138.970 146.101 145.428 Materialaufwand 55.667 54.486 58.457 52.702 54.248 Personalaufwand 35.594 37.264 37.368 37.349 39.923 Abschreibungen 19.246 19.203 19.336 20.389 22.419 Sonstige betriebl. Aufwendungen 28.352 25.301 25.740 27.033 23.972 5.573 3.091 2.938 2.867 119 -6.146 -5.895 -7.223 -7.350 -7.317 8.378 3.005 -6.216 4.145 -2.332 0 0 925 0 0 2.322 675 -469 1.377 181 *) *) *) *) *) Jahresergebnis 6.056 2.330 -6.672 2.768 -2.513 Gewinn-/Verlustvortrag 2.402 2.157 4.487 -2.185 583 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 8.458 4.487 -2.185 583 -1.930 Umsatzerlöse andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebl. Erträge Beteiligungsergebnis Zinsergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen u. Ertrag Sonstige Steuern *) Die sonstigen Steuern sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten - 175 - Beteiligungsbericht 2013 Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 38 35 32 31 31 Anlagendeckung I: % 40 37 34 33 33 Investitionen: TEUR 24.555 34.374 22.593 38.634 17.690 Cashflow: TEUR 25.592 21.727 13.978 16.300 20.260 Innenfinanzierungsgrad: % 104 63 62 42 115 Eigenkapitalrentabilität: % 8 3 -7 4 -2 14.524 8.900 82 11.495 4.985 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % 5 3 0 4 2 Umsatzrentabilität: % 6 2 -5 3 -2 Anzahl 717 703 698 689 685 Personalaufwandsquote % 25 28 28 27 29 Sachkostenquote % 58 60 62 58 57 1.324 1.425 1.379 1.441 1.523 Personalentwicklung: Personalentwicklung Konzern: Anzahl Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die Errichtung einer Nachtluftposthalle im Westbereich, den ersten Teil der Umstellung der Vorfeldbeleuchtung auf LED-Technologie, die Ertüchtigung des Rechenzentrums im Terminalbereich, die Steigerung der Energieeffizienz in den Terminals, den Abschluss der Vorbereitung des alten Towers zur Aufnahme eines Wetterradars für den deutschen Wetterdienst sowie die Fortführung der Erschließung des Westbereichs zur Ausweitung der Frachtaktivitäten des Flughafens. Trotz des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages ergab sich ein höherer Cashflow, da im Vorjahr im Jahresüberschuss nicht liquiditätswirksame Erträge aus der Auflösung von Schallschutzrückstellungen in Höhe von 7,1 Mio. EUR enthalten waren. Die gesunkenen Investitionen und der gestiegene Cash Flow führten zu einem erhöhten Innenfinanzierungsgrad. Aufgrund des gesunkenen EBIT und des negativen Jahresergebnisses vor Steuern haben sich Gesamtkapitalrentabilität, Eigenkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität verschlechtert bzw. sind negativ. Der gestiegene Personalaufwand führte zu einer höheren Personalaufwandsquote. Der gestiegene Materialaufwand wurde durch den Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen überkompensiert und führte zu einer sinkenden Sachkostenquote. Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH - 176 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 177 - Klimaschutzagentur GmbH Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterstützung der lokalen Klimaschutzaktivitäten sowie die Koordination der Kommunen und der wesentlichen Institutionen in der Region Hannover im Sinne einer möglichst abgestimmten, kosteneffizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 31,05 TEUR Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover Region Hannover Förderverein der Klimaschutzagentur Region Hannover e.V. Stadtwerke Hannover AG E.ON Avacon AG Windwärts Energie GmbH AS Solar GmbH ecoJoule contruct GmbH GMW Ingenieurbüro GmbHG target GmbH üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG 25,45 % 25,45 % 17,71 % 9,82 % 9,82 % 2,10 % 1,93 % 1,93 % 1,93 % 1,93 % 1,93 % 7,90 TEUR 7,90 TEUR 5,50 TEUR 3,05 TEUR 3,05 TEUR 0,65 TEUR 0,60 TEUR 0,60 TEUR 0,60 TEUR 0,60 TEUR 0,60 TEUR Gesellschafterversammlung Die Gesellschaft hat eine Gesellschafterversammlung, die die Geschäftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen überwacht und berät. Den Vorsitz führt im jährlichen Wechsel die Vertreterin/der Vertreter der Region Hannover bzw. der Landeshauptstadt Hannover, zurzeit Brigitte Nieße, Region Hannover. Geschäftsführung Udo Sahling Öffentlicher Zweck Der Klimaschutz ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Mit den klimapolitischen Eckpunkten von Meseberg und dem neuen Klimaschutzpaket hat die Bundesregierung seit 2007 ehrgeizige gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit dem gegenüber 1990 eine bis zu 40 %-ige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Für die konkrete Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist jedoch auch die kommunale Ebene gefordert. Klimaschutzagentur GmbH - 178 - Die Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH hat die Förderung des Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich zum Zweck. Der Gesellschaftszweck wird durch die Unterstützung der lokalen Klimaschutzaktivitäten und die Koordina- Beteiligungsbericht 2013 tion der kommunalen Institutionen und privaten Partner erreicht. Die Gesellschaft verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover haben seit langen Jahren erfolgreich Programme und Projekte zum Klimaschutz entwickelt und durchgeführt. In der Klimaschutzagentur werden alle regional wirksamen Klimaschutzaktivitäten gebündelt, um so eine inhaltliche Koordination und optimale Weiterführung zu gewährleisten. Anfang des Jahres 2007 wurde die strategische Diskussion um die Entwicklung der Klimaschutzagentur mit folgenden Bausteinen fortgeführt bzw. gestartet: • kommunales Klimaschutzprogramm „KlimaAllianz 2020“ der Landeshauptstadt Hannover • Klimaschutzrahmenprogramm der Region Hannover • Erweiterung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft hannoverimpuls GmbH um den Cluster „Energie- und Klimaschutzwirtschaft“; Generierung zusätzlicher finanzieller Mittel aus dem europäischen Strukturfonds (EFRE). Das Jahr 2011 wurde durch das 10-jährige Bestehen der Klimaschutzagentur und einem Nachfrageboom nach Beratungsleistungen ausgelöst durch den Atomenergieausstieg geprägt. Seitdem wurden Klimaschutz-Aktionsprogramme für insgesamt 14 Kommunen in der Region Hannover abgeschlossen. Im Jahr 2012 wurden die Programme in weiteren 5 Kommunen neu begonnen bzw. weiter bearbeitet. Die Klimaschutzagentur widmete sich bei der Zielgruppe der Hausbesitzer im Wesentlichen den Kampagnenbereichen Solarenergienutzung, energetische Modernisierung, Bioenergienutzung und allgemeinen Themen des Klimaschutzes. Für Mieterhaushalte mit geringerem Einkommen wurde die Stromeinsparkampagne weiter durchgeführt. Daneben wurden die Kampagnen e.coBizz (Energieeffizienz für Unternehmen) und die Kampagne zur Kraft-Wärme-Kopplung Zielgruppen bezogen weitergeführt. Die Projekte eco.Sport und e.coFit wurden fortgesetzt, da die Nachfrage nach energetischen Modernisierungsberatungen und -maßnahmen in Sportvereinen unverändert hoch war. Insgesamt wurden in den letzten Jahren über 140 Vereine in der Region Hannover beraten und rd. 70 Vereinsgebäude energetisch modernisiert. Im Jahr 2012 wurde der Service Point Klimaschutz für die Region Hannover eröffnet. Damit wurde ein Anlaufpunkt geschaffen, in dem die Informations- und Beratungsangebote in der Region Hannover vermittelt und Hilfestellungen bei Fragen rund um Klimaschutzfragen gegeben werden. Die Gesellschaft hat gesicherte Einnahmen durch die Nebenleistungen der Gesellschafter, die sich gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages dazu verpflichtet haben. Die Nebenleistungen von jährlich 320 TEUR dienen zur Grundfinanzierung der Gesellschaft. Hiervon stellt die Landeshauptstadt Hannover jährlich 100 TEUR zur Verfügung. Durch Beschluss der Drucksache Nr. 2148/2010 wird sich die Landeshauptstadt Hannover über den 01.07.2011 hinaus für weitere 5 Jahre, bis zum 30.06.2016, im bisherigen Umfang als Gesellschafter an der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH beteiligen. Weiter wurde mit Beschluss der Drucksache Nr. 2037/2010 der Beirat der Klimaschutzagentur aufgelöst. Stattdessen wurde ein Kuratorium Klimaschutzregion Hannover gegründet, indem der regelmäßige Austausch über Klimaschutzfragen zwischen Mitgliedern der politischen Gremien und anderen Akteuren des Klimaschutzes erfolgt. Zum 30.06.2011 ist der Gesellschafter Solar Engineering Decker & Mack GmbH aus der Klimaschutzagentur ausgetreten. Die Gesellschaftsanteile wurden auf den Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V. übertragen. Beteiligungsbericht 2013 - 179 - Klimaschutzagentur GmbH Vermögenslage 2012 Entwicklung des Eigenkapitals TEUR Die Bilanzsumme der Klimaschutzagentur ist im Berichtsjahr von 289 TEUR um 245 TEUR (+84,8 %) auf 534 TEUR gestiegen. Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 72 TEUR um 22 TEUR auf 50 TEUR reduziert. Das Umlaufvermögen hat sich von 215 TEUR um 125,1 % auf 484 TEUR erhöht. Dabei haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 129 TEUR um 79 TEUR auf 208 TEUR erhöht. Der Kassenbestand hat sich ebenfalls von 86 TEUR um 190 TEUR auf 276 TEUR erhöht. 600 500 400 300 200 100 0 2008 2009 Bilanzsumme Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital von 85 TEUR um 7 TEUR auf 92 TEUR bedingt durch den Jahresüberschuss erhöht. Die ausgewiesenen Rückstellungen von 82 TEUR betreffen u.a. Urlaubsrückstellungen (16 TEUR), Rückstellungen für Überstunden (13 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (20 TEUR) und Rückstellungen für Tantieme. Die Verbindlich- 2010 2011 2012 Eigenkapital keiten haben sich von 122 TEUR um 238 TEUR auf 360 TEUR erhöht. Es werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 14 TEUR, Verbindlichkeiten gegenüber Zuschussgebern aus der Kampagnenabrechnung 2012 von 314 TEUR und sonstige Verbindlichkeiten (u.a. Steuern) von 32 TEUR ausgewiesen. Ertragslage 2012 Entwicklung der Gesamtleistung 2.500 2.000 TEUR Die Gesamtleistung der Klimaschutzagentur ist im Vergleich zum Vorjahr von 1.978 TEUR um 78 TEUR (+3,9 %) auf 2.056 TEUR gestiegen. Hierbei haben sich die Umsatzerlöse von 371 TEUR um 58 TEUR auf 429 TEUR bedingt durch verschobene Klimaschutzaktionsprograme vom Jahr 2011 auf das Jahr 2012 erhöht. Die Erträge aus Projektzuschüssen sind von 1.562 TEUR um 4 TEUR (+0,3 %) auf 1.566 TEUR und die sonstigen Erträge von 45 TEUR um 16 TEUR auf 61 TEUR gestiegen. 1.500 1.000 500 0 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtleistung Die Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH hatte für das Jahr 2012 gesicherte Einnahmen durch die Nebenleistungen in Höhe von 320 TEUR der Gesellschafter (siehe Unternehmenslage und Geschäftsverlauf). Der Personalaufwand ist von 1.067 TEUR um 107 TEUR (+10,0 %) im Wesentlichen durch Personalneueinstellungen auf 1.174 TEUR gestiegen. Die Abschreibungen reduzierten sich um 4 TEUR auf 25 TEUR. Die um 24 TEUR (-2,7 %) von 873 TEUR auf 849 TEUR gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind bedingt durch die gesunkenen Aktivitäten der Klimaschutzagentur, insbesondere im Bereich von Leistungen Dritter im Rahmen der Projektarbeit. Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss von 7 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR) aus. - 180 - Klimaschutzagentur GmbH Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 64 89 94 72 50 18 78 59 129 208 294 264 196 86 276 6 0 0 2 0 382 431 349 289 534 I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinn-/Verlustvortrag III. Jahresergebnis 31 18 2 31 20 27 31 47 -1 31 46 8 31 54 7 B. Rückstellungen 65 78 121 82 82 C. Verbindlichkeiten 266 275 151 122 360 382 431 349 289 534 - - - - - B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten II. C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 181 - Beteiligungsbericht 2013 Klimaschutzagentur GmbH Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR 103 460 618 371 429 1.502 1.473 1.679 1.562 1.566 6 24 62 45 61 1.611 1.957 2.359 1.978 2.056 Personalaufwand 806 917 1.123 1.067 1.174 Abschreibungen 18 28 32 29 25 Sonstige betriebl. Aufwendungen 786 986 1.205 873 849 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 1 1 0 0 0 Zinsen u. ähnl. Aufwendungen 0 0 0 1 1 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen u. Ertrag 2 0 27 0 -1 0 8 0 7 0 Jahresergebnis 2 27 -1 8 7 Erträge aus Zuschüssen Sonstige Erträge Gesamtleistung - 182 - Klimaschutzagentur GmbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 13 18 22 29 17 Anlagendeckung I: % 80 88 82 118 184 Investitionen: TEUR 42 53 37 7 3 Cashflow: TEUR -340 -304 -329 -303 -288 Innenfinanzierungsgrad: % -810 -574 -889 -4.329 -9.600 Eigenkapitalrentabilität: % - - - - - TEUR - - - - - Gesamtkapitalrentabilität: % - - - - - Umsatzrentabilität: % - - - - - Anzahl 13 16,5 19 18 18 Personalaufwandsquote % 50 47 48 54 57 Sachkostenquote % 49 50 51 44 41 EBIT: Personalentwicklung: Bedingt durch die Erhöhung des Gesamtkapitals ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 17 %. Die Reduzierung des Anlagevermögens bei einem erhöhten Eigenkapital der Gesellschaft führt zu einer Verbesserung der Anlagendeckung I auf 184 %. Der negative Cashflow sowie der negative Innenfinanzierungsgrad machen deutlich, dass die Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH nicht eigenwirtschaftlich arbeitet, sondern die Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter zur Finanzierung des Gesellschaftszwecks eingesetzt werden. Auf die Darstellung der Rentabilitätskennziffern wird verzichtet, da die Gesellschaft ausschließlich den öffentlichen und gemeinnützigen Zweck erfüllt. Beteiligungsbericht 2013 - 183 - Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Verkehrsaufgaben jeder Art. Die Hauptaufgabe besteht derzeit Bewirtschaftung der Messeparkplätze. in der Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 26,0 TEUR Gesellschafter: Landeshauptstadt Hannover Stadt Laatzen Region Hannover Deutsche Messe AG 25 % 25 % 25 % 25 % 6,5 TEUR 6,5 TEUR 6,5 TEUR 6,5 TEUR Verwaltungsrat Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsrat, der aus vier Mitgliedern besteht, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist seit dem 12.06.2012 Ulf-Birger Franz. Stand: Juli 2013 Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat: Erster Stadtrat Hans Mönninghoff Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates: Ulf-Birger Franz (Region Hannover) Thomas Prinz (Stadt Laatzen) Frank Pörschmann (Vorstand Deutsche Messe AG) Oliver Frese (Vorstand Deutsche Messe AG) (bis 31.05.2013) (ab 10.06.2013) Geschäftsführung Lars Beran Öffentlicher Zweck Die Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH ist im Zusammenhang mit der Deutschen Messe AG zu sehen. Aufgabe der Gesellschaft ist es, ausreichenden Parkraum für Veranstaltungen auf dem Messegelände zur Verfügung zu stellen, einen problemlosen Parkbetrieb (z.B. Überwachung, Vermietung) sicherzustellen und in Zu- sammenarbeit mit den zuständigen Behörden die reibungslose Abwicklung der fließenden Verkehre zu garantieren. Die Gesellschaft trägt damit im hohen Maße zur Kundenzufriedenheit von Messebesuchern sowie -ausstellern bei und stellt somit ein notwendiges Instrument zur Erreichung des öffentlichen Zwecks der Deutschen Messe AG (siehe dort) dar. Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH - 184 - Beteiligungsbericht 2013 Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Zur Erfüllung der o. g. Aufgabe hat die Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Grundflächen von der Deutschen Messe AG gepachtet; als Entgelt zahlt die Gesellschaft 95 % ihrer Bruttoüberschüsse. Die Deutsche Messe AG trägt dafür die Steuern, Zins- und Unterhaltungskosten für das Gelände. Über die Verwendung der an die Deutsche Messe AG abzuführenden Überschüsse entscheidet der Verwaltungsrat der Gesellschaft gemeinsam mit der Deutschen Messe AG. Aufgrund des guten Zustandes der Parkflächen kann die Deutsche Messe AG über die Verwendung der abzuführenden Überschüsse frei verfügen. Der Vertrag zwischen der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH, der Deutschen Messe AG und der Arena Hannover GmbH vom 30.09.1999 über die Nutzung von Parkflächen für Veranstaltungen in der Veranstaltungshalle TUI Arena Hannover ist zum 15.11.2010 ausgelaufen, die Option zur möglichen Verlängerung wurde nicht genutzt. Weitere Verträge bestehen mit der ADAC Fahrsicherheitszentrum Hannover-Messe/Laatzen GmbH über die Nutzung von Parkflächen zum Betrieb des Fahrsicherheitszentrums und mit dem DHD (Der Heisse Draht) über die Durchführung von Flohmärkten auf den Parkplätzen. Für die Übernahme der Abwicklung des fließenden Verkehrs ab September 2002, die bis dahin in der Verantwortung der Deutschen Messe AG lag, erhält die Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH einen Kostenausgleich von der Deutschen Messe AG, indem die Gesellschaft für Verkehrsförderung als Dienstleister für die Deutsche Messe AG tätig wird. Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft steht in engem Zusammenhang mit dem Messegeschäft der Deutschen Messe AG in Hannover. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind somit maßgeblich von der Entwicklung der Deutschen Messe AG abhängig. Vermögenslage 2012 Auf der Passivseite entfällt die Reduzierung der Bilanzsumme hauptsächlich auf die geringeren Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Messe AG aufgrund der zum Stichtag ausstehenden Pachtabrechnung. Entwicklung des Eigenkapitals 2.500 2.000 TEUR Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um 298 TEUR (-13,1 %) gesunken. Hierbei reduzierte sich das Anlagevermögen abschreibungsbedingt (-22 TEUR; -26,8 %), während sich das Umlaufvermögen stichtagsbedingt ebenfalls verringerte (-275 TEUR; -12,7 %). 1.500 1.000 500 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 Eigenkapital 2012 Beteiligungsbericht 2013 - 185 - Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Ertragslage 2012 Im Geschäftsjahr 2012 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 60 TEUR (Vorjahr: 52 TEUR) erzielt. Entwicklung der Umsatzerlöse 5.000 Entsprechend der geringeren Veranstaltungsdichte ist der veranstaltungsbezogene Aufwand um 922 TEUR (-25,6 %) gesunken. Hierin enthalten ist eine Reduzierung der Pachtzahlung an die Deutsche Messe AG um 835 TEUR (-26,4 %). Ebenso entwickelte sich bedingt durch die geringere Veranstaltungsintensität der Personalauf- 4.000 TEUR Hierbei haben sich die Umsatzerlöse aufgrund der veränderten Veranstaltungsfolge auf dem Messegelände um 1.005 TEUR (-19,8 %) reduziert. Diese Umsatzentwicklung ist insbesondere auf die turnusgemäß gegenüber dem Vorjahr umsatzschwächeren HANNOVER MESSE sowie die alternierenden Veranstaltungen des Vorjahres EMO, LIGNA, CeMAT und AGRITECHNICA zurückzuführen. Die Umsatzerlöse wurden zu rd. 56 % durch die großen Leitmessen CeBIT, HANNOVER MESSE, IAA Nutzfahrzeuge und EuroTier beeinflusst. 3.000 2.000 1.000 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist wand (-47 TEUR; -4,1 %) aufgrund eines geringeren Bedarfes an Aushilfspersonal. Nach einer geringeren Gewerbesteuerbelastung ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein um 8 TEUR verbessertes Jahresergebnis von 60 TEUR. Zusammen mit dem Gewinnvortrag ergibt sich ein Bilanzgewinn von rd. 61 TEUR. Die Gesellschafterversammlung hat eine Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn von 60 TEUR beschlossen. Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH - 186 - Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten II. C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 117 134 112 82 60 346 309 306 650 328 1.282 1.566 1.802 1.507 1.554 34 36 26 28 27 1.779 2.045 2.246 2.267 1.969 Passiva A. Eigenkapital I. II. III. IV. Gezeichnetes Kapital Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 26 74 2 36 26 74 2 13 26 74 2 36 26 74 2 52 26 74 1 60 B. Rückstellungen 73 54 49 54 64 C. Verbindlichkeiten 1.565 1.871 2.056 2.050 1.737 D. Rechnungsabgrenzungsposten 3 5 3 9 7 1.779 2.045 2.246 2.267 1.969 - - - - - Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 187 - Beteiligungsbericht 2013 Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR 3.990 4.034 3.870 5.082 4.077 18 13 13 12 7 Gesamtleistung 4.008 4.047 3.883 5.094 4.084 Veranstaltungsbezogener Aufwand 2.696 2.707 2.476 3.603 2.681 Personalaufwand 1.057 1.040 1.059 1.133 1.086 36 39 49 38 28 150 146 189 163 168 49 8 2 11 3 118 123 112 168 124 82 110 75 115 63 0 0 1 1 1 36 13 36 52 60 Sonstige betriebl. Erträge Abschreibungen Sonstige betriebl. Aufwendungen Zinsergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen u. Ertrag Sonstige Steuern Jahresergebnis - 188 - Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 8 6 6 7 8 Anlagendeckung I: % 118 86 123 188 268 Investitionen: TEUR 48 57 27 8 6 Cashflow: TEUR 96 33 80 95 98 Innenfinanzierungsgrad: % 200 58 296 1.188 1.633 Eigenkapitalrentabilität: % 86 107 80 108 76 TEUR 69 115 109 156 120 Gesamtkapitalrentabilität: % 4 6 5 7 6 Umsatzrentabilität: % 3 3 3 3 3 Anzahl 9 10 11 11 11 Personalaufwandsquote % 26 26 27 22 27 Sachkostenquote % 71 71 69 74 70 EBIT: Personalentwicklung: Durch das ergebnisbedingt gestiegene Eigenkapital und das abschreibungsbedingt gesunkene Anlagevermögen hat sich die Anlagendeckung I erhöht. Aufgrund des verbesserten Jahresergebnisses ist der Cashflow leicht gestiegen, so dass die Finanzierung der geringen Investitionen vollständig durch den Cashflow möglich war, was der Innenfinanzierungsgrad belegt. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist aufgrund des turnusgemäßen schwächeren Geschäftsjahres 2012 zurückgegangen, woraus sich eine verringerte Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals in Form der Eigenkapitalrentabilität ergibt. Aus der Kerntätigkeit der Gesellschaft für Verkehrsförderung ergibt sich als betriebliche Erfolgsgröße ein gegenüber dem Vorjahr reduziertes EBIT. Bei einer konstanten Personalentwicklung und einer leichten Steigerung des Personalaufwandes wurden aufgrund des Umsatzrückganges mehr als 27 % des Umsatzes vom Personalaufwand aufgezehrt, was die Personalaufwandsquote belegt. Die Sachkostenquote entwickelte sich aufgrund des turnusgemäß schwächeren Geschäftsjahres rückläufig und erreicht mit 70 % den zweitniedrigsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum. Beteiligungsbericht 2013 - 189 - proKlima GbR proKlima GbR Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Partnerschaftsvertrages ist die unmittelbare und mittelbare Förderung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen und Projekten zur Primärenergie- und CO2-Einsparung sowie zur Nutzung regenerativer Energien und der rationellen Energieanwendung zum Zwecke des Klimaschutzes. Zur Erreichung dieser Ziele haben sich die Partner zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. Der Vertrag dient der Errichtung eines Klimaschutzfonds und trat zum 01.01.1998 in Kraft. Mit der Vereinbarung zur Fortsetzung des Partnerschaftsvertrages am 30.11.2004 wird die GbR unbefristet fortgesetzt. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stadtwerke Hannover AG Landeshauptstadt Hannover Stadt Laatzen Stadt Langenhagen Stadt Seelze Stadt Ronnenberg Stadt Hemmingen ideelle Partner: Partner Handwerkskammer Hannover Bundesverband der Energieabnehmer e.V. Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. Thüga AG Kuratorium Das Kuratorium entscheidet grundsätzlich über die Förderung von Maßnahmenvorschlägen. Es ist mit neun Mitgliedern besetzt; je zwei Mitglieder stellen die Landeshauptstadt Hannover und die Stadtwerke Hannover AG; jeweils ein Mitglied die Städte Laatzen, Langenhagen und Seelze. Die Städte Ronnenberg und Hemmingen entsenden je ein ständiges Mitglied ohne Stimmberechtigung, nehmen aber im Verhinderungsfall der Städte Laatzen, Langenhagen oder Seelze deren Stimmrecht nach Absprache wahr. Vorsitzender des Kuratoriums ist seit dem 02.12.2011 Thomas Prinz (Bürgermeister der Stadt Laatzen). Stand: Juli 2013 Städtische Mitglieder im Kuratorium: Erster Stadtrat Hans Mönninghoff Ratsherr Jürgen Mineur Weitere Mitglieder des Kuratoriums: Michael G. Feist Bürgermeister Friedhelm Fischer Bürgermeister Thomas Prinz Bürgermeister Claus-Dieter Schacht-Gaida Bürgermeister Detlef Schallhorn Holger Schwenke Bürgermeister Wolfgang Walther proKlima GbR - 190 - Beteiligungsbericht 2013 Beirat Der Beirat hat neben seiner beratenden Funktion auch ein qualifiziertes Vorschlagsrecht und unterbreitet dem Kuratorium Maßnahmenvorschläge, er hat außerdem ein Vetorecht. Der Beirat besteht aus sechzehn Mitgliedern: Je drei Mitglieder stellen die Landeshauptstadt Hannover und die Stadtwerke Hannover AG, die übrigen Partner entsenden jeweils ein Mitglied. Vorsitzender des Beirates ist Jans-Paul Ernsting (Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover). Stand: Juli 2013 Städtische Mitglieder im Beirat: Ratsherr Felix Blaschzyk Ratsherr Jürgen Mineur Eberhard Röhring-van der Meer Weitere Mitglieder des Beirates: Gerd Apportin Jans-Paul Ernsting Marlies Finke Dr. Arne Geiger Jan Habermann Jürgen Lehmeier Ralf Marter Matthias Röhrig Reinhard Schütze Andreas Stadler Ralf Strobach Dr. Volker Stuke Jens Williges Leiter der Geschäftsstelle Harald Halfpaap Öffentlicher Zweck Der Klimaschutz ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Mit den klimapolitischen Eckpunkten von Meseberg und dem neuen Klimaschutzpaket hat die Bundesregierung seit 2007 ehrgeizige gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit dem gegenüber 1990 eine bis zu 40 %-ige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Für die konkrete Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist jedoch auch die kommunale Ebene gefordert. Fonds eingezahlten Mittel dienen dazu, Maßnahmen und Projekte Dritter zur Primärenergie- und CO2-Reduzierung sowie zur Nutzung regenerativer Energien und zur rationelleren Energieanwendung zum Zwecke des Klimaschutzes zu fördern. proKlima setzt Impulse für Innovationen, wodurch nur Maßnahmen unterstützt werden, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen oder die übliche Praxis qualitativ hinausgehen. Mit der proKlima GbR wird ein Ziel des Energiekonzeptes Hannover realisiert. Die proKlima GbR dient zur Errichtung eines Klimaschutzfonds. Die seitens der Partner in den Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die Förderprogramme der proKlima umfassen Breitenförderprogramme, die sich überwiegend an private Hauseigentümer richten, Einzelprojekte und Sonderprogramme. Die Kriterien der Breitenförderprogramme wurden bereits im Jahr 2007 überarbeitet und die Standards deutlich angehoben. Die Nachfrage nach Fördermitteln, insbesondere zur Altbausanierung und im Neubau- Beteiligungsbericht 2013 - 191 - bereich, steigt dennoch weiter an. Dadurch wird deutlich, dass die Förderung durch proKlima zielgerichtete Anreize bietet, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. proKlima bewilligte für die sieben Breitenförderprogramme insgesamt 3,05 Mio. EUR. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um rund 0,19 Mio. EUR. Im Jahr 2012 flossen rund 1,3 Mio. EUR der Fördergelder in die energetische Modernisierung von Altbauten. Dieses Fördervolumen lag mit rund 0,12 Mio. EUR über dem des Vorjahres. Im Jahr 2012 erteilte der enercity-Fonds Förderzusagen für 119 Passivhaus-Wohneinheiten proKlima GbR (Vorjahr: 88) über das Neubauprogramm. Weitere 5 Passivhaus-Nichtwohngebäude (Schule, Kindertagesstätte, Sporthalle, Verwaltungs- und Bürogebäude) wurden mit einem Volumen von rund 0,2 Mio. EUR unterstützt. Im Bereich der erneuerbaren Energien wurden Mittel von 0,26 Mio. EUR (Vorjahr: 0,19 Mio. EUR) bewilligt. Das Programm umfasst u.a. Solarwärme – und Holzheizanlagen. Neben der unmittelbaren Förderung von Projekten ist die proKlima GbR auch bei der Entwicklung von Effizienzstandards, bei Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Durchführung von Demonstrationsprogrammen und Studien tätig. Vermögenslage 2012 Die proKlima GbR verfügt über keine Vermögensgegenstände. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 10,1 Mio. EUR (Vorjahr: 10,1 Mio. EUR) betreffen ein kurzfristiges Darlehen an die Stadtwerke Hannover AG einschließlich der Zinsen für dieses Darlehen. Dem gegenüber stehen Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen aufgrund von Bewilligungsbe- scheiden in Höhe von 9,3 Mio. EUR (Vorjahr: 8,5 Mio. EUR). Hiervon entfallen 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 5,9 Mio. EUR) auf die Breitenförderprogramme und 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR) auf Einzelprojekte und sonstige Programme. Die noch nicht verwendeten Mittel bzw. die ins Jahr 2013 zu übertragenden Mittel in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 TEUR) sind als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Ertragslage 2012 Die proKlima GbR wird durch die Beiträge der Partner finanziert, die sich in Abhängigkeit von bestimmten wirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen zu Einzahlungen bis zu einer Summe von 5,17 Mio. EUR pro Jahr verpflichtet haben. Im Jahr 2012 betrug die Summe der Einzahlungen 4,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR). Die Gesamtleistung beläuft sich auf 6,5 Mio. EUR und hat sich somit gegenüber dem Jahr 2011 um 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 5,2 Mio. EUR) erhöht. Die Erträge aus den Zuwendungen der Gesellschafter betreffen die ertragswirksam vereinnahmten Beträge mit 5,2 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR). Unter den sonstigen Erträgen von 1,3 Mio. EUR werden die anteilig aufzulösenden Verbindlichkeiten aus Bewilligungsbescheiden (Widerrufe/nicht in Anspruch genommene Fördermittel) der letzten Geschäftsjahre ausgewiesen. Im Jahr 2012 wurden für die bewilligten Zuschüsse 4,4 Mio. EUR aufgewendet (Vorjahr: 3,3 Mio. EUR). Dies entspricht einer Erhöhung um 1,1 Mio. EUR (+33,4 %). Die Zuschüsse verteilen sich mit rd. 2,9 Mio. EUR auf die Breitenförderprogramme und mit 1,5 Mio. EUR auf Einzelprojekte und sonstige Programme. Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von rd. 2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) verteilen sich mit 1,0 Mio. EUR auf die Breitenförderprogramme und mit 1,1 Mio. EUR auf die sonstigen Aufwendungen. In den sonstigen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Aufwendungen für Programmaktivitäten (Kampagnen, Impulsprogramme, Messen, Internetauftritt, Werbung und ServiceCenter Klimaschutz) sowie die Führung der Geschäftsstelle (Dienstleistungspauschale, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing) enthalten. proKlima GbR - 192 - Die Zinserträge in Höhe von 0,02 Mio. EUR betreffen ausschließlich Zinsen aus den Forderungen gegenüber dem Gesellschafter Stadtwerke Hannover AG. Zuweisungen an die Gesellschafter aus bewilligten, aber nicht in Anspruch genommenen zweckgebundenen Fördermitteln wurden Beteiligungsbericht 2013 - wie im Vorjahr - nicht vorgenommen. Die von 2012 nach 2013 übertragenen Mittel in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR) stehen gemäß Partnerschaftsvertrag dem Klimaschutzfonds erneut zur Verfügung. - 193 - Beteiligungsbericht 2013 proKlima GbR Bilanz AKTIVA 1. Forderungen gegen Gesellschafter 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 9.026 8.752 9.405 10.059 10.100 2 4 36 10 18 9.028 8.756 9.441 10.069 10.118 2 2 2 51 129 8.465 7.922 8.558 8.541 9.305 561 832 881 1.477 684 Bilanzsumme 9.028 8.756 9.441 10.069 10.118 Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - 2. Guthaben bei Kreditinstituten Bilanzsumme PASSIVA 1. Rückstellungen 2. Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen aufgrund von Bewilligungsbescheiden 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern - - Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR Erträge aus Zuwendungen der Gesellschafter 4.094 4.324 4.505 4.089 5.215 Sonstige Erträge 1.146 1.285 917 1.108 1.286 Gesamtleistung 5.240 5.609 5.422 5.197 6.501 Aufwendungen aus bewilligten Zuschüssen 3.892 3.958 3.561 3.319 4.429 Sonstige Aufwendungen 1.755 1.725 1.897 1.983 2.094 407 74 36 105 22 0 0 0 0 0 Zinserträge Jahresergebnis Die proKima GbR hat kein Vermögen und wird durch die Beiträge der Partner finanziert. Da die Darstellung von Kennzahlen nicht aussagekräftig ist, wird darauf verzichtet. proKlima GbR - 194 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 195 - Metropolregion GmbH Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklung der Teilräume Hannover, Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Die Etablierung dieser Metropolregion soll einen Beitrag leisten, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Kontext langfristig zu sichern. Die Aktivitäten der Gesellschaft sollen eine Aufwertung sowohl für die Metropolregion als Ganzes, als auch für die einzelnen Teilräume erzeugen und die Herausbildung einer gemeinsamen regionalen Identität stützen. Die Arbeit der Gesellschaft soll die Ein- bindung des Gebietes der Metropolregion in nationale und europäische Entwicklungsstrategien erleichtern. Die Gesellschaft soll bei ihren Aktivitäten eine enge Kooperation mit Kommunen, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren wichtigen Akteuren im Gebiet der Metropolregion sowie mit dem Land Niedersachsen anstreben. Die Gesellschaft kann Maßnahmen und Projekte in eigener Trägerschaft durchführen und sich an Maßnahmen und Projekten Dritter beteiligen. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 25,00 TEUR Gesellschafter: Verein Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V. Verein Wirtschaft in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V. Verein Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V. Land Niedersachsen Landeshauptstadt Hannover Stadt Braunschweig Stadt Göttingen Stadt Wolfsburg 25,6 % 6,40 TEUR 23,0 % 5,75 TEUR 23,0 % 7,6 % 5,2 % 5,2 % 5,2 % 5,2 % 5,75 TEUR 1,90 TEUR 1,30 TEUR 1,30 TEUR 1,30 TEUR 1,30 TEUR Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus bis zu 17 Mitgliedern besteht. Der Vorsitz des Aufsichtsrates wird jeweils für 2 Jahre im Wechsel durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Hannover und durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Braunschweig wahrgenommen. Seit dem 19.08.2011 ist Dr. Gert Hoffmann, Oberbürgermeister von Braunschweig, Vorsitzender des Aufsichtsrates. Metropolregion GmbH - 196 - Beteiligungsbericht 2013 Stand: Juli 2013 Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat: Erster Stadtrat Hans Mönninghoff Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat: Prof. Dr. Erich Barke, Präsident Leibniz Universität Hannover Klaus Becker, Bürgermeister Osterode am Harz Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, Präsidentin Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Thomas Hanschke, Präsident Technische Universität Clausthal Dr. Gert Hoffmann, Oberbürgermeister Braunschweig Birgit Honé, Staatssekretärin Niedersächsische Staatskanzlei Julius von Ingelheim, Vorstandssprecher Volkswagen AG Hauke Jagau, Regionspräsident Region Hannover Hartmut Meine, Bezirksleiter IG Metall Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Wolfgang Meyer, Oberbürgermeister Göttingen Dirk-Ulrich Mende, Oberbürgermeister Celle Klaus Mohrs, Oberbürgermeister Wolfsburg Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer Unternehmensverbände Niedersachsen e.V. Christoph Schulz, Vorstandsmitglied NORD/LB Reiner Wegner, Landrat Landkreis Hildesheim Dr. Christian Welzbacher, Institutsleiter Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik, Leibniz Universität Hannover Beirat Die Gesellschaft hat einen Parlamentarischen Beirat mit bis zu 20 Parlamentariern aus dem Niedersächsischen Landtag, dem Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament. Der Parlamentarische Beirat berät Geschäftsführung und Aufsichtsrat bei der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Die Mitglieder werden durch den Aufsichtsrat im Benehmen mit den Vorsitzenden der im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen benannt. Im Parlamentarischen Beirat sollen sich die Stärkeverhältnisse des Landtages widerspiegeln. Der Aufsichtsrat beruft den Parlamentarischen Beirat mindestens einmal jährlich ein. Stand:Juli 2013 Parlamentarischer Beirat: Jan Philipp Albrecht, MdEP Gabriele Andretta, MdL Klaus Peter Bachmann, MdL Burkhard Balz, MdEP Almuth von Below-Neufeldt, MdL Sylvia Bruns, MdL Rudolf Götz, MdL Rebecca Harms, MdEP Gerald Heere, MdL Angelika Jahns, MdL Lothar Koch, MdL Bernd Lange, MdEP Sebastian Lechner, MdL Sabine Lösing, MdEP Gesine Meißner, MdEP Mathias Möhle, MdL Anja Piel, MdL Godelieve Quisthoudt-Rowohl, MdEP Ulrich Watermann, MdL Beteiligungsbericht 2013 - 197 - Metropolregion GmbH Geschäftsführung Gerold Leppa Raimund Nowak Öffentlicher Zweck Die Etablierung einer Metropolregion ist ein wichtiger Beitrag, um die Innovationsfähigkeit langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln und somit die Stellung der Metropolregion im europäischen und globalen Standortwettbewerb auszubauen. Sie führt zu einem Imagegewinn sowohl für die Metropolregion als Ganzes, als auch für die einzelnen Städte und Kreise. Die Stellung der gesamten Region bzw. der einzelnen Städte und Kreise im europäischen Standortwettbewerb wird verbessert und die Einbindung in die nationale und europäische Raumentwicklungspolitik erleichtert. Nicht zuletzt ist von der Etablierung einer Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg eine bessere Positionierung der Region gemeinsam mit den großen Agglomerationsräumen Europas in den Förderkulissen der Nationalstaaten und der Europäischen Union zu erwarten. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Der niedersächsische Kernraum Hannover Braunschweig - Göttingen ist von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) im April 2005 als Metropolregion von europäischer Bedeutung anerkannt worden. Die Metropolregion besteht nun aus den vier großen Teilräumen Hannover, Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg mit den jeweiligen Zentren der namensgebenden Städte. Diese Teilräume bestehen aus industriell geprägten urbanen Agglomerationen aber auch aus Gebieten mit eher ländlicher Prägung. Eine große Herausforderung der Arbeit der Metropolregion besteht darin, in einem polyzentrisch strukturierten Raum eine Region mit unverwechselbarem Profil und eigener kultureller Identität entstehen zu lassen. entsprechende Jahresbeiträge der Gesellschafter geregelt. Weiter wird dort geregelt, inwieweit die Gesellschafter durch Personalgestellung die Tätigkeit der Gesellschaft sichern. Bei der Finanzierung der Metropolregion GmbH ist zwischen der Finanzierung der allgemeinen Arbeit (Projektentwicklung, Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) sowie der Projekte zu unterscheiden. Die allgemeine Arbeit der Metropolregion GmbH wurde bisher hauptsächlich vom Verein Kommunen finanziert. Mit Beschluss der Drucksache Nr. 1911/2010 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 28.10.2010 einer Beteiligung an der Metropolregion GmbH zugestimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Landeshauptstadt Hannover nur indirekt durch die Mitgliedschaft in dem Verein Kommunen an der Gesellschaft beteiligt. Die Projektarbeit und verschiedene Einzelaktivitäten werden über Zuschüsse des Landes Niedersachsen, Sponsoringleistungen von Unternehmen sowie Fördermittel des Bundes finanziert. So stehen rund 37 Mio. EUR an Bundesmitteln und eine Landesförderung von etwa 10 Mio. EUR für 30 Einzelprojekte im Rahmen des Programms „Schaufenster Elektromobilität“ zur Verfügung. Weitere Aufwendungen von rund 70 Mio. EUR werden durch die einzelnen Projektpartner aus Wirtschaft und Kommunen getragen. Projekte wie der Messeauftritt auf der Expo Real werden weitgehend durch die Standpartner finanziert, die Antenne Métropole erhält einen Zuschuss von der Botschaft der Republik Frankreich. Die Grundlage der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist der zwischen den Gesellschaftern abgeschlossene Kooperationsvertrag. In diesem ist die Finanzierung der Metropolregion GmbH durch Die Gesellschaft arbeitet auf Grundlage des Anfang des Jahres 2012 von Aufsichtsrat beschlossenen Arbeitsprogrammes MAP 2012-2013 (M Metropolregion Arbeitsp programm). Das neue Die „offizielle Gründung“ der Metropolregion GmbH (MR GmbH) erfolgte am 05.06.2009 im Rahmen der ersten Metropolversammlung. Metropolregion GmbH - 198 - Arbeitsprogramm stützt sich auf die Erfahrungen, die in den zweieinhalb Jahren bei der Umsetzung des MAP 2011 gesammelt wurden. Die Gliederung erfolgt in Kern- und Querschnittsthemen. Marketingaktivitäten, Lobbyarbeit und Vorhaben zur Stärkung des Regionalbewusstseins werden einer dritten Säule der Arbeit der Metropolregion GmbH zugeordnet. Kernthemen • • • • Mobilität Energie Kultur Gesundheitswirtschaft Beteiligungsbericht 2013 Querschnittsthemen Querschnittsthemen • • • Wissensvernetzung Talentgewinnung Internationalisierung Marketing/ Marketing/Regionales Bewusstsein/ Bewusstsein/Lobbying • • • • • • • • www.metropolregion.de Expo Real Metropolitan Solutions Projektpartnerschaft Nord Initiativkreis Europäische Metropolregionen in Deutschland (IKM) Metropolversammlung weitere Veranstaltungsformate Initiative Regionale Produkte. Vermögenslage 2012 Das Geschäftsjahr 2009 war ein Rumpfgeschäftsjahr und ist somit nur bedingt vergleichbar. Entwicklung des Eigenkapitals 250 Das Anlagevermögen hat sich von 26 TEUR um 3 TEUR auf 23 TEUR reduziert. Das Umlaufvermögen hat sich von 151 TEUR um 45 TEUR auf 196 TEUR erhöht. Hierbei betreffen 38 TEUR die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die vereinbarten und abgerechneten Entgelte aus dem Expo Real 2012 Projekt und 79 TEUR für sonstige Vermögensgegenstände. Letztgenannte betreffen Umsatzsteuererstattungen von 30 TEUR, geleistete Mietkaution für die Geschäftsräume von 8 TEUR und ausstehende Auszahlung von Fördermittel von 40 TEUR. Das Eigenkapital ist aufgrund des Jahresergebnisses von 25 TEUR auf 27 TEUR gestiegen. Damit beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 12 % (Vorjahr: 14 %). Die Reduzierung wird im Wesentlichen durch die Erhöhung der Bilanzsumme verursacht. 200 TEUR Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2012 von 177 TEUR um 42 TEUR auf 219 TEUR erhöht. 150 100 50 0 2009 2010 Bilanzsumme 2011 2012 Eigenkapital Die Rückstellungen in Höhe von 42 TEUR beinhalten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus dem Projektbereich (29 TEUR), für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und Personalnebenkosten (2 TEUR) und für Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung (10 TEUR). Die Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr von 132 TEUR um 18 TEUR auf 150 TEUR erhöht. Im Wesentlichen wurde dies durch die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 86 TEUR um 14 TEUR auf 100 TEUR für Leistungsverbindlichkeiten mit der Messe Expo Real 2012 verursacht. Beteiligungsbericht 2013 - 199 - Metropolregion GmbH Ertragslage 2012 Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresergebnis in Höhe von 2 TEUR ab (Vorjahr: 1 TEUR). Der Materialaufwand ist von 796 TEUR um 181 TEUR auf 977 TEUR gestiegen. Dieser beinhaltet die den Projekten direkt zuzuordnenden Aufwendungen. Der Personalaufwand ist von 53 TEUR um 27 TEUR auf 80 TEUR bedingt durch die Zunahme der Beschäftigten gestiegen. Es werden hierbei die Kosten für festangestellte Mit- TEUR Die Umsatzerlöse sind von 631 TEUR um 39 TEUR auf 670 TEUR gestiegen. Es werden im Wesentlichen weiterbelastete Aufwendungen für die Teilnahme an der Messe „Expo Real 2012“ ausgewiesen. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen von 565 TEUR (Vorjahr: 432 TEUR (+30,8 %)) werden die Zuschüsse der Gesellschafter von 358 TEUR sowie projektbezogene Zuwendungen von 158 TEUR sowie weitere Erträge wie Sponsoring von 48 TEUR ausgewiesen. Letztgenannte enthalten die im Vorjahr vereinnahmten Fördermittel, die erst im Jahr 2012 verwendet worden sind. Entwicklung der Gesamtleistung 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 2009 2010 2011 2012 Ist arbeiterInnen ausgewiesen sowie Personalkosten von 37 TEUR, die den Projekten zugeordnet werden können. Die Position sonstige betriebliche Aufwendungen reduzierte sich von 188 TEUR um 25 TEUR auf 163 TEUR. Sie beinhaltet im Wesentlichen die Miete und Raumkosten (34 TEUR), EDV-Kosten (20 TEUR), Rechts- und Beratungskosten (19 TEUR) und Präsentationskosten (41 TEUR). Die Abschreibungen haben sich von 26 TEUR um 16 TEUR auf 10 TEUR reduziert. Metropolregion GmbH - 200 - Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR 3 31 26 23 34 33 39 117 25 127 112 79 0 1 0 0 62 192 177 219 I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinn-/Verlustvortrag III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 25 0 1 25 1 -2 25 -1 1 25 0 2 B. Rückstellungen 33 13 20 42 C. Verbindlichkeiten 3 155 132 150 62 192 177 219 - - - - B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten II. C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 201 - Beteiligungsbericht 2013 Metropolregion GmbH Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2009 TEUR Umsatzerlöse Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 0 618 631 670 Sonstige betriebliche Erträge 167 301 432 565 Gesamtleistung 167 919 1.063 1.235 Materialaufwand 20 722 796 977 Personalaufwand 0 36 53 80 Abschreibungen 0 5 26 10 Sonstige betriebl. Aufwendungen 145 158 188 163 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 0 0 1 0 Zinsen und ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0 0 0 2 2 -2 1 3 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 1 0 0 1 Jahresergebnis 1 -2 1 2 - 202 - Metropolregion GmbH Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 42 13 14 12 Anlagendeckung I: % 867 77 96 117 Investitionen: TEUR k.A. 31 4 9 Cashflow: TEUR 1 3 27 12 Innenfinanzierungsgrad: % - 10 675 133 Eigenkapitalrentabilität: % - - - - TEUR - - - - Gesamtkapitalrentabilität % - - - - Umsatzrentabilität: % - - - - Anzahl 2 2 3 3 Personalaufwandsquote % - 6 8 12 Sachkostenquote % - 142 156 170 EBIT Personalentwicklung Das Geschäftsjahr 2009 war ein Rumpfgeschäftsjahr und ist somit nur bedingt vergleichbar. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt überwiegend auf Basis der zwischen den Gesellschaftern abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung, während das Fremdkapital stichtagsbedingt aus kurzfristigen Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftes besteht. Insofern sind die oben dargestellten Finanzkennzahlen nur begrenzt aussagekräftig. Aufgrund der nicht ergebnisorientierten Geschäftstätigkeit und der im Kooperationsvertrag auf Gesellschafterseite festgelegten wesentlichen Bestandteile der Umsatzerlöse der Gesellschaft wird auf die Darstellung von Rentabilitätskennzahlen verzichtet. Die Reduzierung der Eigenkapitalquote verursacht. auf 12 % wird durch die Erhöhung der Bilanzsumme Die Anlagendeckung I hat sich in Folge der gestiegenen Investitionen erhöht. Aufgrund der höheren Investitionen und des gesunkenen Cashflow ergab sich ein reduzierter Innenfinanzierungsgrad Innenfin anzierungsgrad. Beteiligungsbericht 2013 - 203 - NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) Gegenstand des Unternehmens Die Gesellschaft führt als gemeinnütziges Unternehmen Maßnahmen der Siedlung, der Agrarstrukturverbesserung und der Landentwicklung, der Landbeschaffung oder sonstige gesetzlich zugewiesene Aufgaben im Interesse der Ordnung und Entwicklung des ländlichen Raumes unter Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung durch. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: Gesellschafter: Land Niedersachsen Landeshauptstadt Hannover 811,62 TEUR 51,86 % 0,12 % 420,92 TEUR 0,96 TEUR Der Rest der Anteile verteilt sich auf eine Vielzahl von niedersächsischen Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Privaten und Verbänden. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus vierzehn Mitgliedern, davon drei Arbeitnehmervertretern. Das Land Niedersachsen entsendet vier Mitglieder, die übrigen werden von der Gesellschafterversamm- lung gewählt. Vorsitzender ist Minister Christan Meyer, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Geschäftsführung Thorsten Hiete Öffentlicher Zweck Die Geschäftstätigkeit der NLG zielt darauf ab, die Wirtschaftskraft und Lebensqualität in den ländlichen Räumen Niedersachsens zu erhöhen. Unter der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Beteiligungsaufsicht des Niedersächsischen Finanz- ministeriums ist die NLG gehalten, ihre Tätigkeit entsprechend den politischen Vorgaben im öffentlichen Interesse durchzuführen. Hieraus resultiert insbesondere auch die Verpflichtung, erzielte Überschüsse wieder gemeinnützigen Satzungszwecken zuzuführen. NLG - 204 - Beteiligungsbericht 2013 Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die Gesellschaft wurde 1915 als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen gegründet. Die in Hannover ansässige Gesellschaft beschäftigt rund 250 Mitarbeiter und hat 10 Geschäftsstellen in ganz Niedersachsen. Bestimmend für die eigengeschäftliche, betreuende und treuhänderische Arbeit der NLG sind die geltenden Bestimmungen der öffentlichen Förderprogramme für die Entwicklung ländlicher Räume zugunsten der ländlichen Bevölkerung. Zu den zentralen Aufgaben der NLG gehört die Mitwirkung bei der Umsetzung der Agrarstrukturpolitik der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Niedersachsen. Im Sinne ganzheitlicher und integrierter Landentwicklung greifen darüber hinaus alle Bestimmungen der öffentlichen Hand, die der Entwicklung der Regionen und Kommunen durch Verbesserung der Infra-, Siedlungs-, Wirtschaftsund Ökostruktur ganz allgemein dienen. Es ist das Bestreben der NLG, örtlich möglichst viele dieser Bestimmungen aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen mit dem Ziel höchstmöglicher Effizienz des Einsatzes öffentlicher Mittel bei der nachhaltigen Gestaltung und Erhaltung des ländlichen Raumes als modernem Lebensraum. Die kapitalmäßige Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der NLG mit 0,12 % bzw. 960 EUR ist von untergeordneter Bedeutung, dennoch können Tätigkeitsbereich und Erfahrungen der NLG der Landeshauptstadt Hannover bei Entwicklungsprojekten teilweise wertvolle Dienste erweisen. Übernahme und Abtretung von Geschäftsanteilen bedürfen gemäß Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Aufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen. Bei Ausscheiden aus der Gesellschaft hat jeder Gesellschafter nur Anspruch auf Erstattung des Nennwertes seiner Anteile. Eine Dividende darf gemäß Gesellschaftsvertrag nicht gezahlt werden. Die NLG schließt das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresergebnis von 4,6 Mio. EUR (im Vorjahr: 1,1 Mio. EUR) Da die Landeshauptstadt Hannover nur 0,12 % der Anteile an der NLG hält, wird auf die Darstellung von Kennzahlen etc. verzichtet. Beteiligungsbericht 2013 - 205 - HCC Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum (HCC) Gegenstand des Unternehmens Das Hannover Congress Centrum wird als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Eigenbetriebsverordnung geführt. Zweck des Eigenbetriebes sind die Vermietung von Hallen, Räumen, Sälen und Freiflächen für Kongresse, Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen jeder Art sowie der Betrieb und die Verwaltung von gastronomischen Einrichtungen aller Art; weiterhin die Förderung anderer Träger, die Aufgaben des Tourismus wahrnehmen, soweit diese im überwiegend öffentlichen Interesse örtlich, bezogen auf Hannover und nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet, tätig werden. Stammkapital und Träger Stammkapital: 14.041 TEUR Träger: Das Hannover Congress Centrum wird als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover geführt. Betriebsausschuss Den Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend hat der Betrieb einen Betriebsausschuss, der mit Mitgliedern des Rates und der Personalvertretung besetzt ist. Vorsitzender ist Ratsherr Jens-Michael Emmelmann. Stand: Juli 2013 Besetzung des Betriebsausschusses : Dr. Elisabeth Clausen-Muradian Ratsherr Jens-Michael Emmelmann Ratsherr Martin Hanske Ratsherr Wilfried Lorenz Ratsfrau Helga Nowak Ratsherr Belit Onay, MdL Ratsherr Lars Pohl Heidi Pohler-Franke Ratsfrau Christine Ranke-Heck Ratsherr Wolfram Römer Grundmandat: Ratsfrau Sylvia Bruns, MdL Ratsherr Dirk Hillbrecht Ratsherr Gerhard Wruck Personalvertretung: Lars Heins Robert Kuhlai Andrea Lepper Franz Poglits-Riedel Birgit Schütte (Sonstige Vertretung) Betriebsleitung Joachim König HCC - 206 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungen Die Landeshauptstadt Hannover hat ihre Anteile an der Deutschen Messe AG (siehe dort) im Jahr 1993 dem Betriebsvermögen des Eigenbetriebes zugeordnet. Öffentlicher Zweck Unverändert besteht eine hohe Nachfrage nach den Hallen- und Raumkapazitäten des HCC und dem angebotenen Leistungsspektrum für die Durchführung von Veranstaltungen entsprechend des Gesellschaftszwecks. So wurden im Jahre 2012 insgesamt 1.620 Veranstaltungen (incl. AWD-Arena) mit rd. 1,58 Mio. Besuchern durchgeführt, womit das HCC zu den großen Kongressstandorten in Deutschland gehört. Die Durchführung dieser Veranstaltungen erhöht den Bekanntheitsgrad und die Attraktivität der Landeshauptstadt Hannover auf nationaler und internationaler Ebene. Der 1914 als Stadthalle eröffnete Kuppelsaal, den man als „Keimzelle“ des heutigen Hannover Congress Centrums bezeichnen kann und der im nächsten Jahr sein 100-jähriges Jubiläum feiert, wurde wesentlich für die Belange und Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt errichtet. Er stellt heute einen mit moderner Technik ausgerüsteten großen Konzert- und Ballsaal dar, ist hiermit von erheblicher Relevanz für die Attraktivität des Konzertstandortes Hannover und leistet dadurch einen Beitrag zur Förderung kultureller Bildung, was auch durch die regelmäßig hohe Nachfrage (43 Veranstaltungen 2012 mit rd. 43.000 Besuchern im Leistungssegment „HCC concerts“) zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus lässt sich die wirtschaftliche Bedeutung des HCC in erster Linie aus dem Kaufkraftzuwachs ableiten, der aus den hier stattfindenden Veranstaltungen, Kongressen, Messen und Ausstellungen resultiert. Gemäß der Studie zu den regionalen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten der Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover von Prof. Dr. Hübl und Dipl.Phys. (ETH) Schaffner aus dem Jahre 2009 werden im Inland vom HCC und den Veranstaltern sowie Besuchern Effekte von insgesamt rd. 93.500 TEUR generiert. Diese Aktivitäten tragen zur Sicherung von rd. 1.650 Arbeitsplätzen in der Region Hannover bei. Die eigene Ertragslage des Unternehmens (incl. der Infrastrukturkosten und Betriebsmittelkreditzinsen) dürfte aber weiterhin nachhaltig negativ bleiben. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Für Kongresse und Tagungen wird heute in zunehmenden Maß eine Vielfalt an unterschiedlich großen parallel - auch von gleichzeitig stattfindenden Kongressen - zu nutzenden Räumlichkeiten mit einer hochwertigen Ausstattung an Kommunikations- und Präsentationsmöglichkeiten nachgefragt. Es ist Ziel des HCC, Verluste nachhaltig weiter zu reduzieren und seit dem Jahr 2009 im operativen Veranstaltungsgeschäft ein ausgeglichenes operativ beeinflussbares Ergebnis zu erreichen (ohne Gebäudefixkosten, etc.). Zur Umsetzung dieser Perspektive wurde im Frühjahr 2005 gemeinsam mit der Betriebsleitung und den Beschäftigten ein umfangreiches Konzept zur wirtschaftlichen Sanierung des HCC erarbeitet. Neben einer Reihe von Einzelmaßnahmen zur Defizitreduzierung wurden im Rahmen des Konzeptes alle durch das HCC wahrgenommenen Tätigkeiten auf deren Wirtschaftlichkeit hin untersucht. Darüber hinaus wurde eine Anpassung der personalwirtschaftlichen Situation an Standards der privatwirtschaftlich geführten Gastronomie angestrebt; in diesem Rahmen erfolgte bis heute ein Abbau von rd. 40 % der noch in 2004 nachgewiesenen Planstellen. Zur Optimierung der Umsatzsituation wurde ebenfalls im Jahr 2005 begonnen, eine Reihe von Investitionen zu tätigen, die die Verbesserung der Funktionalität und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel haben. Wesentliche Investitionsschwerpunkte seit 2008 waren: umfangreiche Renovierungsarbeiten im Kuppelsaal, die Klimatisierung der Eilenriedehalle, die Modernisierung der EDV-Netzwerke resp. der Telefonanlage sowie die Zusammenlegung und Renovie- Beteiligungsbericht 2013 - 207 - rung der Konferenzräume 27/28. Weitere Investitionsschwerpunkte betrafen das Zentrallager Housekeeping, die Neugestaltung des WestEingangsbereiches, die Erweiterung der Gebäudeleittechnik sowie diverse Baumaßnahmen in der Verwaltung und im Lagerbereich. In 2011 bildeten die abschließende Flachdachsanierung des Kuppelsaales sowie die Sanierung der Aufzüge Investitionsschwerpunkte. Zur Verbesserung der Gebäudesubstanz des historischen Altbaus und in Erwartung des bereits erwähnten Jubiläums (100 Jahre Stadthalle) erfolgten in 2012 weitere erforderliche Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere im Kuppelsaal (obere Säle, Ziegeldach, sanitäre Einrichtungen) sowie Verbesserungen der räumlichen und technischen Infrastruktur. Insgesamt bewegt sich das HCC seit dem Geschäftsjahr 2009 im Bereich eines ausgeglichenen operativen Ergebnisses (ohne Gebäudefixkosten, etc.), womit das HCC langfristig auf eine zukunftsfähige Grundlage gestellt werden soll. Das operative Ergebnis konnte in diesem Zusammenhang seit 2006 um insgesamt rd. 2,2 Mio. EUR gesteigert werden. Um weitere Ergebnisverbesserungen im Rahmen der Gesamtkonsolidierung erreichen zu können, sind weitere Umsatzoptimierungen und strukturelle Organisationsverbesserungen erforderlich. Durch steigende Vermarktungskapazitäten regional und national ist ein zunehmender Wettbewerbsdruck zu verzeichnen. Hieraus ergeben sich HCC aktuell für das HCC u.a. die folgenden Herausforderungen: Die Entwicklung und Platzierung neuer Angebotsstrukturen, die flexibel auf Markt- und Kundenwünsche eingehen Die Weiterentwicklung von Marketing/ Verkauf/ Kommunikation Eine mit den vorgenannten Maßnahmen korrespondierende Personalentwicklung Die Weiterentwicklung von Immobilie und Gebäude • • • • Unwägbarkeiten werden in besonderem Umfang nach wie vor im Bereich der Großveranstaltungen sowie im Catering für die AWD-Arena gesehen, da die diesbezügliche Umsatzentwicklung nur in Teilen direkt vom HCC beeinflusst werden kann und aufgrund möglicher Sondereinflüsse (z.B. nicht planbare Großkonzerte) erhebliche ergebnisrelevante Schwankungsspielräume bestehen. Mit Beschluss der Ratsdrucksache 0605/2013 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 13.06.2013 einer 33 %-Beteiligung des HCC’s an der „medcon & more Medical Congressmanagement Hannover GmbH“ zugestimmt. Die notarielle Gründung der Gesellschaft gemeinsam mit den Mitgesellschaftern Medizinische Hochschule Hannover und Deutsche Messe AG ist in der Vorbereitung. Gegenstand des Unternehmens ist die operative Umsetzung von Kongressen, Tagungen und Events im Umfeld und Gesamtzusammenhang von Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft in Hannover. Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme nimmt im Vergleich zum Vorjahr von 31,97 Mio. EUR um 5,67 Mio. EUR (+17,7 %) auf 37,64 Mio. EUR zu. 40 Mio. EUR Beim Anlagevermögen stehen Investitionen (v.a. Kuppelsaal, s.o.) von 4,36 Mio. EUR Abschreibungen von 1,99 Mio. EUR gegenüber. Es erhöht sich von 30,06 Mio. EUR um 2,29 Mio. EUR (+7,6 %) auf 32,35 Mio. EUR und hat aktuell einen Anteil an der Bilanzsumme von 86 % (Vorjahr: 94 %). Entwicklung des Eigenkapitals 30 20 10 0 2008 2009 Bilanzsumme Das Umlaufvermögen erhöhte sich im Vergleichszeitraum von 1,89 Mio. EUR um 3,38 Mio. EUR (+179 %) auf 5,27 Mio. EUR. 2010 2011 2012 Eigenkapital Ursächlich sind v.a. stichtagsbezogen höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen HCC - 208 - Beteiligungsbericht 2013 (+0,7 Mio. EUR) und ggü. der Landeshauptstadt Hannover (+2,7 Mio. EUR). (5,64 Mio. EUR) zu einer erheblichen Reduzierung der bestehenden Verlustvorträge führte. Der Anstieg des Eigenkapitals von 11,73 Mio. EUR um 5,64 Mio. EUR (+48,2 %) auf nunmehr 17,37 Mio. EUR ist im Wesentlichen bedingt durch den in 2012 realisierten Jahresüberschuss (s. unten), welcher bilanziell in voller Höhe Die vorgenannten Effekte führen insgesamt zu einer Erhöhung des Eigenkapitalanteils an der Bilanzsumme von im Vorjahr 37 % auf aktuell 46 %. Ertragslage 2012 Hinsichtlich der Gesamtleistung bzw. Anzahl und Umfang der Veranstaltungen sind im 5-Jahresvergleich regelmäßig gewisse Schwankungen zu verzeichnen, die vom HCC nicht beeinflussbar sind, insbesondere die Anzahl der Großveranstaltungen (Sondereinflüsse) und der Umfang des Caterings für die AWD-Arena. Die Gesamtleistung des Geschäftsjahres 2012 ist von 17,43 Mio. EUR um 0,34 Mio. EUR (-2 %) auf 17,09 Mio. EUR nur marginal gesunken. Bei von 4,37 Mio. EUR um 168 TEUR (+3,8 %) auf 4,54 Mio. EUR leicht gestiegenem Materialaufwand bewegte sich der Personalaufwand mit rd. 4,9 Mio. EUR annähernd auf Vorjahresniveau. Die Gesamtpersonalkostenquote (Anteil der Summe aus Personalaufwand, Fremdlöhnen und Provisio- Entwicklung der Umsatzerlöse Mio. EUR Das Jahresergebnis hat sich von -3,21 Mio. EUR um 8,85 Mio. EUR (+275,7 %) auf +5,64 Mio. EUR verbessert. Ursächlich für das stark verbesserte Jahresergebnis sind insbesondere realisierte Beteiligungserträge aus einer anteiligen Gewinnausschüttung der Deutschen Messe AG in Höhe von 9,3 Mio. EUR. 18 15 12 9 6 3 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist nen Dienstleister in Relation zu den betrieblichen Erträgen), die in 2012 bei 48,2 % lag, soll auf der Basis des neuen Personalkonzepts weiter optimiert und stabilisiert werden. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (48,7 %) war diesbezüglich bereits eine Verbesserung zu verzeichnen. Das operative Jahresergebnis, nach Abzug der durch das HCC nicht zu beeinflussenden Aufwendungen, betrug +108 TEUR (Vorjahr: +152 TEUR). - 209 - Beteiligungsbericht 2013 HCC Leistungsdaten 2008 2009 2010 2011 2012 Nationale und internationale Kongresse, Tagungen bzw. Veranstaltungen Anzahl 1.615 1.626 1.789 1.781 1.620 Umsatzerlöse TEUR 13.658 14.252 13.990 15.358 15.541 Gastronomieerträge TEUR 10.088 10.091 9.965 11.443 11.328 Mieterträge TEUR 3.321 3.999 3.999 3.905 4.208 sonstige Umsatzerlöse TEUR 249 162 26 10 5 TEUR -44.338 -120.121 4.666 5.665 14.410 Direkte Nettowertschöpfung - 210 - HCC Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 31.890 0 31.710 0 30.400 0 30.060 0 32.354 0 165 180 150 195 177 1.597 1.336 1.045 1.099 4.620 583 434 492 595 470 40 36 19 25 14 34.275 33.696 32.106 31.974 37.635 13.408 52.181 -54.179 13.457 128.701 -132.281 13.731 4.066 -7.289 14.041 4.677 -6.984 14.041 4.677 -1.341 1.322 1.233 959 1.048 921 21.393 22.558 20.625 19.182 19.336 150 28 14 10 1 34.275 33.696 32.106 31.974 37.635 I. II. C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Rücklagen III. Gewinn/Verlust B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 211 - Beteiligungsbericht 2013 HCC Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR 13.658 14.252 13.990 15.358 15.541 41 54 63 69 49 1.503 1.784 1.473 2.006 1.504 Gesamtleistung 15.202 16.090 15.526 17.433 17.094 Materialaufwand 4.177 4.153 4.124 4.368 4.536 Personalaufwand 5.265 5.327 4.715 4.855 4.941 Abschreibungen 1.627 1.704 1.857 1.864 1.986 Sonstige betriebl. Aufwendungen 7.325 7.858 8.001 8.976 8.771 Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0 9.307 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 2 1 1 0 2 48.800 125.000 0 0 0 2.113 491 528 516 450 -54.103 -128.442 -3.698 -3.146 5.719 0 0 6 0 0 76 76 67 67 75 -54.179 -128.518 -3.771 -3.213 5.644 Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebl. Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen Zinsen u. ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Aufwendungen Sonstige Steuern Jahresergebnis - 212 - HCC Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 33 29 33 37 46 Anlagendeckung I: % 36 31 35 39 54 Investitionen: TEUR 1.726 126.557 595 1.657 4.362 Cashflow: TEUR -3.752 -1.814 -1.914 -1.259 -1.677 Innenfinanzierungsgrad: % -217 -1 -322 -76 -38 Eigenkapitalrentabilität: % -475 -1.301 -36 -27 32 -52.068 -128.028 -3.244 -2.697 6.092 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % -152 -380 -10 -8 16 Umsatzrentabilität: % -397 -902 -27 -21 36 Anzahl 164 150 128 126 136 Personalaufwandsquote % 50 49 51 48 48 Sachkostenquote % 60 59 58 57 59 Personalentwicklung: Die Eigenkapitalquote steigt von 37 % auf 46 %, wesentlich bedingt durch realisierte Beteiligungserträge aus einer anteiligen Gewinnausschüttung der Deutschen Messe AG, die in der Folge zu dem ggü. dem Vorjahr stark verbesserten Jahresergebnis (+8,86 Mio. EUR) führte. Die Investitionen erhöhen sich vor allem durch erfolgte Maßnahmen im Kuppelsaal (obere Säle, Ziegeldach, sanitäre Einrichtungen) von 1.657 TEUR um 2.705 TEUR (+163 %) auf 4.362 TEUR. Das EBIT steigt vor allem durch das ggü. dem Vorjahr höhere Jahresergebnis von -2.697 TEUR um 8.789 TEUR auf +6.092 TEUR. Auch die Steigerungen bei der Gesamtkapital Gesamtkapital-- und der Umsatzrentabilität sind auf die Gewinnausschüttung der DMAG resp. in der Folgewirkung das höhere Jahresergebnis zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote beinhaltet im HCC neben Aufwendungen für eigenes Personal die Aufwendungen für Fremdpersonal sowie für die Provisionen Dienstleister, da die beiden letztgenannten Positionen im Rahmen eines Gesamtbudgets vom HCC wie eigenes Personal bewirtschaftet und gesteuert werden. Seit 2011 ist, v.a. durch die ggü. früheren Jahren erhöhte Ertragsbasis, eine Verbesserung der Quote zu verzeichnen. Beteiligungsbericht 2013 - 213 - Stadtentwässerung Hannover Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover Gegenstand des Unternehmens Die Stadtentwässerung Hannover wird als Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Eigenbetriebsverordnung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist die schadlose Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Abwassersatzung der Landeshauptstadt Hannover und der Regeln der Technik. Gesellschaftskapital und Gesellschafter Stammkapital: 100.000 TEUR Träger: Die Stadtentwässerung Hannover wird als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover geführt. Betriebsausschuss Den Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend hat der Betrieb einen Betriebsausschuss, der mit Mitgliedern des Rates und der Personalvertretung besetzt ist. Vorsitzender ist Ratsherr Lars Kelich. Stand: Juli 2013 Besetzung des Betriebsausschusses Stadtentwässerung Hannover: Ratsherr Felix Blaschzyk Ratsherr Hans-Georg Hellmann Ratsherr Mark Bindert Ratsherr Henning Hofmann Ratsherr Patrick Drenske (stellv. Vorsitzender) Ratsherr Lars Kelich (Vorsitzender) Ratsherr Kurt Fischer Ratsherr Ewald Nagel Beigeordneter Oliver Förste Ratsherr Jürgen Mineur Grundmandat: Ratsherr Wilfried H. Engelke Ratsherr Dirk Hillbrecht Ratsherr Gerhard Wruck Personalvertretung: Blanca Blancke (Sonstige Vertretung) Elisabeth Blöcker Olaf Hertzberg Raffaele Napolitano Thorsten Sternberg Betriebsleitung Wilhelm Börger Stadtentwässerung Hannover - 214 - Beteiligungsbericht 2013 Öffentlicher Zweck Die Abwasserbeseitigung durch die Landeshauptstadt Hannover ist eine hoheitliche Aufgabe. Seit mehr als einhundert Jahren arbeitet die Stadtentwässerung Hannover verlässlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie schafft damit die wesentlichen Voraussetzungen für ein lebendiges, gesundes Leben, Arbeiten und Erholen in Hannover und ist insofern ein wichtiges Element kommunaler Daseinsvorsorge. gereinigt. Die Behandlung und Beseitigung von Abwasser durch die Stadtentwässerung Hannover ist ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz. Die Abfallprodukte aus diesen vielen Behandlungsschritten werden umweltschonend verwertet. Das weitverzweigte, insgesamt zirka 2.500 km lange, Kanalnetz wird ständig gesäubert, repariert und erneuert. Hannover hat das drittlängste Kanalnetz in Deutschland nach Berlin und Hamburg. In einem Gebiet von 450 km², in dem rund 750.000 Menschen leben und arbeiten, wird das Abwasser gesammelt, gepumpt, transportiert und Für die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung erhebt die Stadtentwässerung Gebühren und Beiträge. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Im Jahr 1995 wurde das seinerzeit innerhalb des kameralen Haushaltes geführte Stadtentwässerungsamt als Nettoregiebetrieb neu strukturiert und seit 1996 als Eigenbetrieb geführt. Die mit dieser Maßnahme erreichte Dezentralisierung und Flexibilisierung der Entscheidungsabläufe sowie die Führung des Betriebes nach kaufmännischen Grundsätzen waren Voraussetzung, um eine Verbesserung der Effektivität und Produktivität des Bereiches zu erzielen. Im Ergebnis konnte trotz eines gestiegenen Investitionsvolumens im Wesentlichen eine langjährige Konstanz der Entwässerungsgebühren erreicht werden. Die Abwassergebühren betrugen im Wirtschaftsjahr 2012 unverändert gegenüber 2011 1,72 EUR je m³ Schmutzwasser und 0,68 EUR je m² bebaute und befestigte Fläche, von der aus Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Im Herbst 2012 erfolgte eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2013 bis 2015 (Ratsdrucksache Nr. 2480/2012). Die Abwassergebühren bleiben im neuen Kalkulationszeitraum konstant und sind weiterhin im Vergleich mit anderen Landeshauptstädten in Bezug auf die Belastung eines durchschnittlichen Haushaltes niedrig. Die Stadtentwässerung Hannover hat in 2012 einige Entwicklungsprojekte zur Emmisionsbegrenzung im Bereich des Kanalnetzbetriebes begonnen. Hinsichtlich der Geruchsbelastung aus dem Kanalnetz werden neue Möglichkeiten zur Entlüftung von problematischen Kanalabschnitten und zur Abwasserkonditionierung in Druckrohrleitungen untersucht. Parallel dazu wurde gemeinsam mit der Universität Kassel ein Projekt aufgelegt, in dem der Chemikalieneinsatz für die Minimierung der Geruchsemmission durch Nutzung von Online-Sulfid-Messungen optimiert werden soll. Ein weiteres Untersuchungsfeld ist die Erhaltung der Gewässergüte in Wasserläufen, die mit Niederschlagswasser beaufschlagt werden. Gemeinsam mit dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Leibniz Universität Hannover ermittelt die Stadtentwässerung die spezifische Niederschlagswasserbelastung unter Berücksichtigung emmissionsbeeinflussender Infrastrukturparameter wie Verkehrsbelastung, Bebauung, Gebietsnutzung oder Luftverschmutzung. Durch die intensivierte Sanierung schadhafter und überlasteter Kanäle trägt die Stadtentwässerung Hannover dazu bei, Schadstoffeinträge in die Umwelt effizient zu vermindern. Im Bereich Abwasserreinigung/ Klärschlammentsorgung wurde das Projekt Erneuerung der Kammerfilterpressenanlage weiter vorangetrieben. Mit der neuen Anlage wird der erforderliche Energie- und Chemikalieneinsatz bei der Schlammentwässerung deutlich reduziert und die Entwässerung nachhaltig verbessert. Die Aktivitäten zur nachhaltigen Substanzverbesserung des Kanalnetzes werden in den nächsten Jahren weiter gesteigert. Für 2013 sieht der Wirtschaftsplan für den Bereich Abwasser Ableiten/ Kanalnetz 17,2 Mio. EUR vor. Hier sind großräumige Maßnahmen zur Kanalsanierung geplant. Beteiligungsbericht 2013 - 215 - Im Bereich Abwasserreinigung sind für Ersatzinvestitionen und Erweiterungen bestehender Aggregate im Wirtschaftsplan 2013 insgesamt 8,4 Mio. EUR veranschlagt. Der planmäßige Abschreibungsaufwand liegt in 2013 bei 27,4 Mio. EUR. Stadtentwässerung Hannover Umsatzerlösen und rückläufigem Zinsaufwand besteht ausreichend Spielraum für Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung des Anlagevermögens wie auch für Ersatzinvestitionen. Relevante außerordentliche Einflüsse werden nicht erwartet. Für 2013 plant die Stadtentwässerung einen Jahresgewinn in Höhe von 3,9 Mio. EUR. Bei stabilen Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr von 865,8 Mio. EUR um 6,1 Mio. EUR (-0,7 %) auf 859,7 Mio. EUR zurückgegangen. Entwicklung des Eigenkapitals 1.000 Im Bereich der Passiva haben vor allem die Rückstellungen von im Vorjahr 63,7 Mio. EUR um 16,5 Mio. EUR (-25,9 %) auf im Berichtsjahr 47,2 Mio. EUR abgenommen. Der Gebührenausgleich wurde von den sonstigen Rückstellungen in 2012 unter den Posten sonstige Verbindlichkeiten umgegliedert. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von 167,0 Mio. EUR um 2,9 Mio. EUR (+1,7 %) auf 169,9 Mio. EUR. Die Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen stiegen von 34,6 Mio. EUR um 1,0 Mio. EUR auf 35,6 Mio. EUR. Das Eigenkapital ist von im Vorjahr 476,4 Mio. EUR um 5,6 Mio. EUR (+1,2 %) auf im Berichtsjahr 482,0 Mio. EUR gestiegen. In 2012 wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 22,3 Mio. EUR getätigt. Darin enthalten sind 10,7 Mio. EUR an geleisteten Anzahlungen für Anlagen im Bau. Der Schwerpunkt Mio. EUR 800 Im Bereich der Aktiva sind insbesondere Rückgänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen von 795,6 Mio. EUR um 5,2 Mio. EUR (-0,7 %) auf 790,4 Mio. EUR zu verzeichnen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nahmen von 66,6 Mio. EUR um 2,6 Mio. EUR (-3,9 %) auf 64,0 Mio. EUR ab. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich von 40 TEUR auf 2,0 Mio. EUR. 600 400 200 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital der Investitionstätigkeit (Wertangaben ohne Anlagen im Bau) lag mit etwa 10,3 Mio. EUR im Bereich Abwasser Ableiten/Kanalnetz. Im Übrigen wurden in 2012 1,0 Mio. EUR in die Betriebs- und Geschäftsausstattung incl. Fahrzeuge sowie insgesamt 0,1 Mio. EUR in Abwasserreinigungs- und Abwasserförderanlagen sowie übrige Maschinen und technische Anlagen investiert. Die Investitionsmaßnahmen am Kanalnetz betrafen mit 5,3 Mio. EUR die Substanzerhaltung vorhandener Kanäle und mit 2,2 Mio. EUR die Erweiterung des Kanalnetzes. Außerdem wurden Erweiterungs- und Erneuerungsinvestitionen in Höhe von insgesamt 2,8 Mio. EUR im Bereich von Hausanschlüssen, Straßenabläufen und Gräben, die zur Ableitung des Niederschlagswassers dienen, durchgeführt. Die Finanzierung erfolgte vollständig aus Innenfinanzierungsmitteln (Abschreibungen, Beiträge und Zuschüsse). Eine Kreditaufnahme war nicht erforderlich. Stadtentwässerung Hannover - 216 - Beteiligungsbericht 2013 Ertragslage 2012 Der Materialaufwand 2012 liegt mit rd. 24,1 Mio. EUR um 4,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (20,0 Mio. EUR), insbesondere bedingt durch erhöhte Aufwendungen für die Kanalnetzsanierung. Der Anstieg der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betrug rd. 1,6 Mio. EUR. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,5 Mio. EUR gestiegen. Der Personalaufwand 2012 (25,0 Mio. EUR) liegt um 2,3 Mio. EUR (-8,4 %) unter dem Vorjahreswert (27,3 Mio. EUR). Im Vorjahr waren erhöhte Rückstellungsbildungen erforderlich. Die Abschreibungen in Höhe von 26,6 Mio. EUR liegen nur knapp unter dem Vorjahreswert (27,1 Mio. EUR). Entwicklung der Umsatzerlöse 100 80 Mio. EUR Das Jahresergebnis 2012 beinhaltet Erlöse aus Gebühren in Höhe von 77,7 Mio. EUR und Erlöse aus Betriebsleistungen in Höhe von 20,2 Mio. EUR, sodass die Umsatzerlöse insgesamt 97,9 Mio. EUR betragen und damit um 200 TEUR (-0,2 %) unter dem Vorjahreswert (98,1 Mio. EUR) liegen. 60 40 20 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Bedingt durch den Rückgang der Verbindlichkeiten sind die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von im Vorjahr 7,1 Mio. EUR um 0,4 Mio. EUR auf im Berichtsjahr 6,7 Mio. EUR gesunken. Aus dem Jahresgewinn in Höhe von 10,5 Mio. EUR wurde die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 4,8 Mio. EUR an den allgemeinen Haushalt ausgeschüttet. Zusätzlich erfolgte eine Einstellung in die allgemeine Rücklage in Höhe von 4,0 Mio. EUR. Der verbleibende Gewinn wurde auf das Geschäftsjahr 2013 vorgetragen. - 217 - Beteiligungsbericht 2013 Stadtentwässerung Hannover Leistungsdaten 2008 2009 2010 2011 2012 Allgemeines Jahresniederschlagsmenge mm 607 553 687 515 615 Schmutzwasser-Gebühr Regenwasser-Gebühr unverschmutztes Abwasser EUR/m³ EUR/m³ EUR/m³ 1,77 0,63 0,84 1,77 0,63 0,84 1,72 0,68 0,98 1,72 0,68 0,98 1,72 0,68 0,98 km km km km Anzahl Anzahl 2.487 272 1.093 1.122 64.533 57.897 2.489 272 1.093 1.124 64.676 58.047 2.497 272 1.095 1.130 64.775 58.212 2.500 272 1.096 1.132 64.910 58.375 2.515 271 1.105 1.139 65.077 58.574 Betrieb - Kanalreinigung - Grabenreinigung km km 1.263 76 1.227 79 1.049 86 1.316 88 1.080 91 Abwasserreinigung Abwassermenge insgesamt m³ Abwasserableitung Kanalnetz (gesamt) - Mischwasserkanäle - Schmutzwasserkanäle - Regenwasserkanäle - Hausanschlüsse - Straßenabläufe Reststoffe - Filterkuchen - Rechengut - Sand zur Veranlagung führende Abwassermenge t t t m³ 58.883.387 56.282.199 63.913.246 60.669.458 58.647.765 55.557 2.090 1.166 56.261 1.962 1.163 56.560 1.670 1.202 57.008 1.466 1.244 56.913 1.603 1.305 28.700.000 29.500.000 27.000.000 28.613.000 28.990.000 Direkte Nettowertschöpfung TEUR 42.887 39.106 45.600 54.452 42.181 - 218 - Stadtentwässerung Hannover Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten C. 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 830.799 205 818.632 209 806.179 217 795.589 220 790.417 227 2.943 3.101 3.249 3.185 3.029 80.229 82.781 71.604 66.619 63.985 218 2.064 1.899 40 2.025 159 133 28 108 53 914.553 906.920 883.176 865.761 859.736 100.000 336.568 4.773 100.000 340.368 6.303 100.000 345.368 4.595 100.000 350.267 6.137 100.000 355.268 16.352 9.100 6.864 10.324 20.033 10.415 31.974 32.833 33.174 34.630 35.586 125.346 124.358 124.372 123.988 124.989 71.317 77.251 70.299 63.683 47.193 235.444 218.915 195.018 166.998 169.910 31 28 26 25 23 914.553 906.920 883.176 865.761 859.736 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. II. III. IV. Gezeichnetes Kapital Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag B. Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen C. Ertragszuschüsse D Rückstellungen E. Verbindlichkeiten F. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 219 - Beteiligungsbericht 2013 Stadtentwässerung Hannover Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umsatzerlöse Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 90.265 90.544 90.295 98.116 97.862 Andere aktivierte Eigenleistungen 1.759 1.755 1.805 2.058 2.041 Sonstige betriebl. Erträge 2.235 1.240 3.441 910 650 Gesamtleistung 94.259 93.539 95.541 101.084 100.553 Materialaufwand 17.637 19.369 15.888 19.958 24.092 Personalaufwand 21.782 21.758 26.455 27.250 25.041 Abschreibungen 27.757 27.086 27.035 27.084 26.598 7.554 8.443 7.376 11.378 8.213 0 5 7 4 7 1.576 460 2.205 5.032 524 11.957 10.443 8.779 7.132 6.685 9.148 6.905 12.220 13.318 10.455 0 0 -1.854 6.752 0 48 41 42 37 40 9.100 6.864 10.324 20.033 10.415 Sonstige betriebl. Aufwendungen Erträge aus Fondsvermögen Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge Zinsen u. ähnl. Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliches Ergebnis Sonstige Steuern Jahresergebnis - 220 - Stadtentwässerung Hannover Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 51 52 54 57 58 Anlagendeckung I: % 56 58 60 63 64 Investitionen: TEUR 9.706 15.654 15.469 20.623 22.304 Cashflow: TEUR 38.922 36.476 42.115 49.429 37.013 Innenfinanzierungsgrad: % 401 233 272 240 166 Eigenkapitalrentabilität: % 2 2 3 3 2 19.481 16.847 16.898 22.133 16.576 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % 2 2 2 3 2 Umsatzrentabilität: % 10 8 13 14 11 Anzahl 457 453 455 458 459 Personalaufwandsquote % 24 24 29 28 26 Sachkostenquote % 28 31 26 32 33 Personalentwicklung: Die Eigenkapitalquote erhöht sich bei verringerter Bilanzsumme insbesondere durch geringere Rückstellungen von im Vorjahr 57 % auf im Berichtsjahr 58 %. Die Abnahme des Anlagevermögens bei einem erhöhten Eigenkapital des Betriebes führt zu einer Erhöhung der Anlagendeckung I. Die Investitionen liegen insbesondere im Rahmen der weiteren Umsetzung des Kanalsanierungsprogramms mit 22,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (20,6 Mio. EUR). Die Verringerung des Cashflows gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen durch den niedrigeren Jahresgewinn von 10.415 TEUR (Vorjahr: 20.033 TEUR). Die gegenüber dem Vorjahr erhöhten Investitionen führen zu einer Verringerung des Innenfinanzie Innenfinanzie-- rungsgradess. rungsgrade Das EBIT sinkt gegenüber dem Vorjahr durch den geringeren Jahresgewinn. Die Personalaufwandsquote 2012 (26 %) liegt bedingt durch den geringeren Personalaufwand um 2 %Punkte unter dem Vorjahreswert (28 %). Die Sa Sachkostenquote chkostenquote liegt insbesondere aufgrund des gestiegenen Materialaufwands mit 33 % leicht über dem Vorjahreswert (32 %). Beteiligungsbericht 2013 - 221 - Städtische Häfen Hannover Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover Gegenstand des Unternehmens Die Städtischen Häfen Hannover werden als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Eigenbetriebsverordnung geführt. der Hafen-, Kran- und Bahnlogistik, inkl. des Umschlages und der damit verbundenen speditionellen Tätigkeiten und Dienstleistungen; darüber hinaus die Verwaltung der im Sondervermögen des Eigenbetriebes stehenden bebauten und unbebauten Liegenschaften. Zweck des Eigenbetriebs ist die Verwaltung und der Betrieb der Städtischen Häfen einschließlich Stammkapital und Träger Stammkapital: 24.076 TEUR Träger: Die Städtischen Häfen Hannover werden als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover geführt. Betriebsausschuss Den Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend hat der Betrieb einen Betriebsausschuss, der mit Mitgliedern des Rates und der Personalvertretung besetzt ist. Vorsitzender des Betriebsausschusses ist Ratsherr Jens-Michael Emmelmann. Stand: Juli 2013 Besetzung des Betriebsausschusses: Dr. Elisabeth Clausen-Muradian Ratsherr Jens-Michael Emmelmann Ratsherr Martin Hanske Ratsherr Wilfried Lorenz Ratsherr Jürgen Mineur Ratsherr Ewald Nagel Ratsfrau Helga Nowak Ratsherr Belit Onay, MdL Ratsherr Lars Pohl Ratsfrau Christine Ranke-Heck Grundmandat: Ratsherr Wilfried H. Engelke Ratsherr Dirk Hillbrecht Ratsherr Gerhard Wruck Personalvertretung: Ingo Brust Matthias Koch Dirk Lorenz Birgit Schütte (Sonstige Vertretung) Andreas Thiele Betriebsleitung Jörn Ohm - 222 - Städtische Häfen Hannover Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungen Städtische Häfen Hannover 100 % 39,7 % Hafen Hannover GmbH Misburger Hafen GmbH St.Kap.: 4.546,45 TEUR St.Kap.: 319 TEUR Stand: Juli 2013 Öffentlicher Zweck Die im Eigenbetrieb zusammengefassten Hafenstandorte Lindener Hafen und Nordhafen wurden vor rund 100 Jahren als öffentliche Binnenhäfen im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung und der Inbetriebnahme des Mittellandkanals erbaut. Der Eigenbetrieb Städtische Häfen bildet mit der Hafen Hannover GmbH (Brinker Hafen) und der Misburger Hafengesellschaft mbH (Misburger Hafen) eine unternehmerische Einheit, die Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“, die kundenorientiert in zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten und dem Qualitäts- und Umweltmanagement zusammenarbeitet. Dahinter steht das Konzept einer Kooperation der vier hannoverschen Hafenstandorte mit einem gemeinsamen Leistungsangebot für die Hafenkunden und der Förderung der standortspezifischen Schwerpunkte (vgl. Ausführungen zur Hafen Hannover GmbH und Misburger Hafengesellschaft mbH). Unverändert besteht eine Nachfrage des Marktes nach kostengünstigen und umweltfreundlichen Transporten von Massengütern auf dem Schiffs- und Bahnweg mit entsprechender Entlastung des LKW-Güterverkehrs, die durch eine wirtschaftsfördernde Infrastrukturpolitik unterstützt wird. Die von der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung zur Verfügung gestellten Hafenkapazitäten und Transportleistungen sind unverzichtbare Glieder in dem transportlogistischen Gesamtsystem der Region Hannover mit nationalen und internationalen Güterwechselbeziehungen. Die aktuell für die Unternehmensgruppe vorgegebenen Leistungsziele bestehen insbesondere in der Entwicklung innovativer Leistungsangebote mit den Spediteuren und der verladenden Wirtschaft, der verstärkten Kooperation mit anderen am Güterverkehr Beteiligten zur Bildung von Transportketten sowie in der Weiterentwicklung der Angebote im Schienengüternahverkehr, um das Leistungsspektrum stetig an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Diese grundsätzliche Strategie im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung wird durch die regelmäßig hohe Auslastung der Kapazitäten bestätigt, so wurden im Jahre 2012 im Eigenbetrieb insgesamt rd. 2,9 Mio. Tonnen mit einer Gesamtleistung von rd. 16,4 Mio. EUR umgeschlagen. Beteiligungsbericht 2013 - 223 - Städtische Häfen Hannover Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Der Eisenbahngüterverkehr, der Schiffs- und Kranumschlag sowie die logistischen Dienstleistungen sind im Verbund mit dem Immobilienmanagement seit Jahrzehnten das Kerngeschäft der Städtischen Häfen Hannover, welches in den Standorten Lindener Hafen und Nordhafen betrieben wird. Die nach den Sparten Bahnlogistik sowie Hafenund Kranlogistik aufgegliederte Leistungsbilanz im Lindener Hafen und im Nordhafen entwickelte sich tendenziell einheitlich. Der Eisenbahngüterverkehr verringerte sich im Jahr 2012 gegenüber 2011 von 2,17 Mio. um 0,27 Mio. (-12 %) auf 1,90 Mio. Tonnen (v.a. Entfall eines Schrotthandelsgeschäftes sowie Einstellung von Bahnverkehren). Auch der Schiffsumschlag verringerte sich von 1,23 Mio. um 0,22 Mio. (-18 %) auf 1,01 Mio. Tonnen (v.a. bedingt durch allgemeine Konjunkturabschwächung sowie reduziertem Kohleumschlag aufgrund des milden Winters 2011/2012). Die Anzahl der abgefertigten Eisenbahnwaggons sank hierbei von 70.178 in 2011 um 10.504 (-15 %) auf 59.694 in 2012. In 2012 reduzierte sich die Anzahl der abgefertigten Binnenschiffe von 1.748 um 292 (-17 %) auf 1.456. Die kombinierten Verkehre werden auf dem nationalen wie auch dem internationalen Markt weiterhin stark nachgefragt. Die Umschlagleistung des Container-TerminalHannover verzeichnete in 2012 eine Steigerung von 32.965 Twenty-feet Equivalent Unit (TEU) um 1.936 (+5 %) auf 34.596 TEU. Ebenfalls positiv ist zu vermerken, dass die beiden Schiffslinien Hamburg/Hannover und Bremerhaven/Hannover von den Kunden weiterhin nachgefragt werden. Die Mengen der auf dem RTH (Railterminal Hannover-Linden) umgeschlagenen kombinierten Bahn-Ladeverkehrs-Einheiten (Container, Wechselbrücken, Sattelauflieger) reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 26.192 Ladeeinheiten (LE) um 10.215 LE (-39 %) auf 15.977 Einheiten. Mittels vielfältiger Leistungen im Bereich von Verkehr und Logistik entwickelt der Hafen sein Angebotsprofil als Dienstleistungszentrum, Güterverkehrszentrum und Standort des kombinierten Ladungsverkehrs permanent weiter. Insbesondere durch die Umschlaganlage für den kombinierten Ladungsverkehr (KLV) als Ent- lastungsprojekt für die DB-Umschlaganlage in Hannover-Linden konnten seit 1991 mengenmäßig erhebliche Zuwachsraten im Wirtschaftsraum Hannover initiiert und gleichzeitig der Straßenverkehr entlastet werden. Die flächenmäßige Expansion des VW-Werkes im Nordhafen und die damit verbundenen zusätzlichen Logistikaktivitäten der Häfen machten bisher besondere Anstrengungen im Hinblick auf die Aktivierung des Immobilienmanagements sowie die Vorhaltung der Hafeninfra- und -suprastruktur erforderlich. Durch die Verknüpfungsfunktionen des Binnenhafens sind alle Verkehrsträger - Eisenbahn, Binnenschiff und LKW - sowie der kombinierte Verkehr von Relevanz für die wirtschaftliche Betätigung. Hierbei steht neben dem Güterverkehr der Marktbereich der Logistik im besonderen Focus der Unternehmensgruppe. Darunter ist das strategische Konzept zu verstehen, den Kunden Komplettlösungen aus einer Hand für größtmögliche Teile der logistischen Transportkette anzubieten, wobei sich selbst produzierte Kern- und Serviceleistungen mit eingekauften Fremdleistungen von Partnern und Unternehmen ergänzen. Strategische Allianzen und Kooperationen mit privatwirtschaftlich organisierten Logistikdienstleistern werden zunehmend an Bedeutung gewinnen, um den wirtschaftlichen Erfolg und die Zukunftsfähigkeit der hannoverschen Binnenhäfen zu sichern. Die Städtischen Häfen Hannover arbeiten in zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten und dem verbesserten Qualitäts- und Umweltmanagement mit den beiden Tochtergesellschaften Hafen Hannover GmbH (Hafen Brink) und Misburger Hafengesellschaft mbH (Hafen Misburg) als Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ eng abgestimmt zusammen (Personalunion Betriebsleitung/Geschäftsführung und Geschäftsbesorgungsverträge). Durch ein übergreifendes Management- und Organisationskonzept und die strategische Ausrichtung als regionaler Logistiksystemdienstleister sollen die Standortstärken und das Leistungsangebot der vier hannoverschen Binnenhäfen entsprechend den Kundenanforderungen optimiert und weiterentwickelt werden. Damit sollen vor allem Chancen im Bereich der kombinierten Verkehre und Städtische Häfen Hannover - 224 - der Nachfrage nach neuen Logistikkonzepten genutzt werden, die sich aus der Lage Hannovers als Knotenpunkt innerhalb der nationalen und europäischen Güterverkehrssysteme angesichts zunehmender Verkehrsströme insbesondere im Seehafenhinterlandverkehr ergeben. Unverändert sind fortgesetzte Investitionen in die Infrastruktur und in Fahrzeuge erforderlich. Schwerpunkte der letzten Jahre waren hierbei: • • • • • • • 2005/2006: der Bau eines zweiten Containerterminals im Nordhafen (Baubeginn April 2005 durch die Hafen Hannover GmbH) mit Fertigstellung im September 2006 2007: Sanierungsarbeiten an Gleisen und Weichen sowie notwendige Abbrucharbeiten an beiden Hafenstandorten 2008: Gleis- und Weicheninfrastruktur sowie Ergänzung der Hafenbeleuchtung 2009: Gleis- und Weicheninfrastruktur, Diesellokbeschaffung sowie Erwerb einer Liegenschaft im Nordhafen 2010: Gleis- und Weicheninfrastruktur, Gleiswaage sowie Erweiterung des Railterminals 2011: Gleis- und Weicheninfrastruktur, Grundstückserwerb Lindener Hafen mit aufstehenden Gebäuden und teilweise sofortiger Vermarktung 2012: Beschaffung zweier Lokomotiven, Gleisund Weicheninfrastruktur sowie Neubau/ Migration Stellwerke Beteiligungsbericht 2013 Bahn und Binnenschiff abgewickelt, das entspricht einer Abnahme von 0,56 Mio. Tonnen (-13,1 %) gegenüber dem Vorjahr (4,27 Mio. Tonnen). Ursächlich waren hierbei v.a. eine allgemeine Konjunkturabschwächung, entfallene Einzelgeschäfte sowie die Tatsache, dass es sich bei der Bezugsgröße 2011 um ein Rekordjahr handelte. Die Schiffsabfertigung sank von 1,65 Mio. Tonnen um 0,24 Mio. Tonnen (-14,5 %) auf 1,41 Mio. Tonnen und der Güterverkehr der Hafenbahn von 2,62 Mio. Tonnen um 12,2 % auf 2,30 Mio. Tonnen. In der Gesamtsumme des kombinierten Verkehrs (TEU und LE) sank der Umschlag von 59.154 Einheiten um 8.581 (-14,5 %) auf 50.573 Einheiten in 2012. Grundsätzliche Basis zur Verbesserung der zukünftigen Ertragslage bildet die Ausrichtung des Hafens Hannover als regionaler Logistiksystemdienstleister. Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung 2013 zeigt zwar Einzeltrends, erlaubt aber insgesamt derzeitig noch keine verlässliche Bewertung der zu erwartenden Umschlagszahlen. Weiterhin wird das intensive Kostenmanagement verbunden mit einem gezielten Investitionscontrolling für zukünftige Infrastrukturmaßnahmen fortgesetzt, um die geplanten Geschäftsergebnisse zu sichern. Gemäß Planung des Eigenbetriebes ist wie in den Vorjahren eine Gewinnausschüttung an die Landeshauptstadt Hannover vorgesehen. Die Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ hat 2012 insgesamt rd. 3,71 Mio. Tonnen Güter per Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme des Betriebes hat sich gegenüber dem Vorjahr von 52,30 Mio. EUR um 1,22 Mio. EUR (+0,5 %) auf 53,52 Mio. EUR erhöht. Entwicklung des Eigenkapitals 60 Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen liegen mit 45,08 Mio. EUR um 3,96 Mio. EUR (+9,6 %) über dem Vorjahreswert von 41,12 Mio. EUR, wesentlich bedingt durch die oben beschriebenen Anlagenzugänge. Die Finanzanlagen weisen mit 4,84 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr unveränderte Beteiligungswerte an der Hafen Hannover GmbH und der Misburger Hafen GmbH aus. Mio. EUR 50 40 30 20 10 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 Eigenkapital 2012 Beteiligungsbericht 2013 - 225 - Der gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnende Rückgang bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 6,07 Mio. EUR um 2,73 Mio. EUR (-45 %) auf 3,34 Mio. EUR resultiert vorwiegend aus geringeren Forderungen gegenüber der Landeshauptstadt Hannover aus der Bereitstellung von Liquidität im Rahmen des Cash-Managements sowie stichtagsbezogen geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In 2012 erfolgte eine Gewinnausschüttung in voller Höhe des Jahresüberschusses 2011 Städtische Häfen Hannover (1.076 TEUR) an die Landeshauptstadt Hannover. Diesbezüglich soll auch der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 1.170 TEUR wiederum im Folgejahr (2013) ausgeschüttet werden. Die Rückstellungen weisen mit 4,52 Mio. EUR ggü. dem Vorjahreswert (3,62 Mio. EUR) Steigerungen in Höhe von 900 TEUR (24,9 %) aus, insbesondere resultierend aus stichtagsbezogen höheren ausstehenden Lieferantenrechnungen, für die entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Ertragslage 2012 Das Jahresergebnis 2012 stieg von 1.076 TEUR um 94 TEUR (+8,7 %) auf 1.170 TEUR. Die Umsatzerlöse sanken v.a. konjunkturbedingt gegenüber dem Vorjahr von 14,91 Mio. EUR um 0,41 Mio. EUR (-2,7 %) auf 14,50 Mio. EUR. Dieser Rückgang wurde überkompensiert durch Steigerungen bei den Sonstigen Betrieblichen Erträgen in Höhe von 0,81 Mio. EUR (+79,7 %, v.a. ungeplanter Grundstücksverkauf), so dass sich in der Folge die Gesamtleistung von 15,95 Mio. EUR um 0,42 Mio. EUR (+2,7 %) auf 16,37 Mio. EUR erhöhte. Der Personalaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum von 3,99 Mio. EUR um 0,76 Mio. EUR (+19,0 %) auf 4,75 Mio. EUR, wesentlich bedingt durch erfolgte Personaleinstellungen für einen Großauftrag. Die Entwicklung der Abschreibungen (-0,45 Mio. EUR/ -20,3 %) wegen verspäteter Loklieferungen/ Stellwerksfertigstellung und hieraus erfolgender 15 12 Mio. EUR Das Betriebsergebnis (Jahresergebnis ohne Finanzergebnis, außerordentliches Ergebnis und Steuern) der Städtischen Häfen Hannover erhöhte sich im Berichtszeitraum von 2,51 Mio. EUR um 190 TEUR (+7,5 %) auf 2,7 Mio. EUR, hiervon wurden im Grundstücksbetrieb+2.884 TEUR, im Bahnbetrieb +30 TEUR und im Hafen- und Kranbetrieb -218 TEUR realisiert. Entwicklung der Umsatzerlöse 9 6 3 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist späterer Aktivierung wirkte diesbezüglich teilkompensierend. Das negative Betriebsergebnis des Hafen- und Kranbetriebes (-218 TEUR) ist wesentlich bedingt durch noch nicht realisierte Umsätze im Rahmen eines Großauftrages bei gleichzeitig erforderlichem Gründungsaufwand. Das Betriebsergebnis des Immobilienbereichs hat sich gegenüber dem Vorjahr von 1,95 Mio. EUR um 930 TEUR (+47,7 %) auf 2,88 Mio. EUR erheblich verbessert. Wesentliche Ursachen waren ein insgesamt sehr hoher Vermietungsstand sowie Erträge aus einem nicht geplanten Grundstücksverkauf an die Hafen Hannover GmbH. - 226 - Städtische Häfen Hannover Beteiligungsbericht 2013 Leistungsdaten 20 08 2009 2010 2011 2012 Eigenbe trieb Städtische Häfen Hannover G esamtu msc h lag Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb t t t 3 .0 6 5 .9 6 8 2 .7 2 3 .4 9 5 3 .0 6 3 .4 0 2 3 .3 9 9 .3 8 8 2 .9 1 2 .0 8 2 1.279.378 1.071.056 1.067.052 1.227.489 1.007.665 1.786.590 1.652.439 1.996.350 2.171.899 1.904.417 U msatzerlö se (gesamt) Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb Grundstücksbetrieb TEUR TEUR TEUR TEUR 1 2 .8 7 9 4.769 4.013 4.097 1 1 .7 7 9 4.246 3.342 4.191 1 3 .1 1 4 4.696 4.096 4.322 1 4 .9 0 8 5.872 4.361 4.675 1 4 .5 0 2 5.382 4.232 4.888 TEUR 5.815 6.099 6.364 6.667 7.569 3 2 4 .7 0 2 81.799 242.903 2 1 2 .0 4 1 41.547 170.494 2 7 9 .0 5 2 80.291 198.761 2 6 1 .9 5 8 73.700 188.258 2 9 0 .2 6 9 78.023 212.246 D irekte Netto w ertsc h ö p fu n g Ha fen Hannove r GmbH (nachrichtlich) G esamtu msc h lag Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb t t t U msatzerlö se (gesamt) Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb Grundstücksbetrieb TEUR TEUR TEUR TEUR 1 .0 0 9 235 365 409 806 157 256 393 959 270 299 390 922 253 291 378 1 .6 1 1 842 330 439 TEUR 390 113 456 360 395 1 .2 1 8 .7 7 9 973.095 245.684 8 2 4 .8 2 9 575.510 249.319 6 2 7 .1 2 5 420.506 206.619 6 1 0 .3 2 7 351.917 258.410 5 1 1 .7 3 4 326.506 185.228 D irekte Netto w ertsc h ö p fu n g Misburge r Hafe n GmbH (nachrichtlich) G esamtu msc h lag Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb t t t U msatzerlö se (gesamt) Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb Grundstücksbetrieb TEUR TEUR TEUR TEUR 833 361 168 304 784 316 164 304 777 311 155 311 839 325 199 315 781 296 173 312 TEUR 796 739 798 645 553 D irekte Netto w ertsc h ö p fu n g Summe Unte rnehmensgruppe Hafen Hannover (nachrichtlich) G esamtu msc h lag Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb U msatzerlö se (gesamt) Hafen- und Kranbetrieb Bahnbetrieb Grundstücksbetrieb D irekte Netto w ertsc h ö p fu n g t t t 4 .6 0 9 .4 4 9 3 .7 6 0 .3 6 5 3 .9 6 9 .5 7 9 4 .2 7 1 .6 7 3 3 .7 1 4 .0 8 5 2.334.272 1.688.113 1.567.849 1.653.106 1.412.194 2.275.177 2.072.252 2.401.730 2.618.567 2.301.891 TEUR TEUR TEUR TEUR 1 4 .7 2 1 5.365 4.546 4.810 1 3 .3 6 9 4.719 3.762 4.888 1 4 .8 5 0 5.277 4.550 5.023 1 6 .6 6 9 6.450 4.851 5.368 1 6 .8 9 4 6.520 4.735 5.639 TEUR 7.001 6.951 7.618 7.672 8.517 - 227 - Beteiligungsbericht 2013 Städtische Häfen Hannover Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 39.647 4.844 40.795 4.844 39.834 4.844 41.122 4.844 45.084 4.844 45 80 64 91 72 2.898 3.011 7.233 6.070 3.339 127 183 55 172 181 47.561 48.913 52.030 52.299 53.520 23.473 3.405 855 23.473 3.405 957 23.473 3.405 953 23.878 3.000 1.076 24.076 2.801 1.170 2.978 3.118 3.654 3.622 4.524 16.842 17.946 20.509 20.689 20.920 8 14 36 34 29 47.561 48.913 52.030 52.299 53.520 I. II. Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen III. Gewinn/Verlust B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 228 - Städtische Häfen Hannover Beteiligungsbericht 2013 Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umsatzerlöse Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 12.879 11.779 13.114 14.908 14.502 14 19 0 28 51 620 1.284 1.334 1.011 1.817 Gesamtleistung 13.513 13.082 14.448 15.947 16.370 Materialaufwand 3.653 2.877 3.194 5.047 5.000 Personalaufwand 3.835 3.886 4.038 3.993 4.752 Abschreibungen 1.978 1.965 2.151 2.222 1.772 Sonstige betriebl. Aufwendungen 2.256 2.293 2.833 2.176 2.148 133 141 129 131 113 56 11 25 57 29 640 634 752 887 821 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.340 1.579 1.634 1.810 2.019 Außerordentliches Ergebnis 0 0 -60 -23 -23 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 201 358 353 399 474 Sonstige Steuern 284 264 268 312 352 Jahresergebnis 855 957 953 1.076 1.170 Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebl. Erträge Erträge aus Beteiligungen Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge Zinsen u. ähnl. Aufwendungen - 229 - Beteiligungsbericht 2013 Städtische Häfen Hannover Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 58 57 53 53 52 Anlagendeckung I: % 62 61 62 61 56 Investitionen: TEUR 875 3.138 1.671 4.846 6.541 Cashflow: TEUR 2.756 3.062 3.640 3.265 3.845 Innenfinanzierungsgrad: % 315 98 218 67 59 Eigenkapitalrentabilität: % 4 5 5 5 6 1.640 1.938 2.033 2.305 2.436 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % 3 4 4 4 5 Umsatzrentabilität: % 8 11 10 10 11 Anzahl 84 81 84 83 95 Personalaufwandsquote % 30 33 31 27 33 Sachkostenquote % 46 44 46 48 49 Personalentwicklung: Die Investitionen unterliegen im 5-Jahreszeitraum bedarfsorientierten Schwankungen. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von 6.541 TEUR durchgeführt, eine Steigerung ggü. dem Vorjahr (4.846 TEUR) von 1.695 TEUR (+35 %). Wesentlich waren hierbei der Erwerb von 2 Lokomotiven sowie Zugänge bei Gleisanlagen und Stellwerkstechnik. Der Cashflow erhöht sich insbesondere durch eine Erhöhung der Rückstellungen von 3.265 TEUR um 580 TEUR (+18 %) auf 3.845 TEUR. Der Anstieg des EBIT von 2.305 TEUR um 131 TEUR (+6 %) auf 2.436 TEUR resultiert vor allem aus dem höheren Jahresergebnis. Umsatzrentabilität liegt mit 11 % leicht über Vorjahresniveau, resultierend aus verringerten Die Umsatzrentabilität Umsatzerlösen bei gleichzeitig verbessertem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die gestiegene Personala Personalanzahl (s. Personalentwicklung) und Personalaufwandsquote resultieren insbesondere aus den oben beschriebenen Personaleinstellungen im Rahmen eines Großauftrages. Städtische Häfen Hannover - 230 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 231 - Städtische Alten- und Pflegezentren Nettoregiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren Gegenstand des Unternehmens Die Landeshauptstadt Hannover betreibt Altenund Pflegeeinrichtungen in eigener Trägerschaft. Am 1. Juli 1996 ist das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) für den stationären Pflegebereich in Kraft getreten und die einzelnen Pflegeeinrichtungen wurden zunächst als eigenständige Nettoregiebetriebe geführt. Seit 2002 sind die Einrichtungen in einem gemeinsamen, kaufmännisch geführten Nettoregiebetrieb zusammengeführt. Der Nettoregiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren umfasst das Pflegezentrum HertaMeyer-Haus, das Pflegezentrum Heinemanhof, das Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim, das Margot-Engelke-Zentrum mit den Hausgemeinschaften Devrientstraße, das Altenzentrum Eichenpark sowie die Hausgemeinschaften KlausBahlsen-Haus. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung – PBV). Ergänzend hierzu gilt die Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO). Gemäß § 4 der KomEinrVO ist der Jahresabschluss gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Hannover. Eigenkapital und Träger Bilanzielles Eigenkapital zum 31.12.2012 24.207 TEUR Träger: Die Städtischen Alten- und Pflegezentren werden als Nettoregiebetrieb der Landeshauptstadt Hannover geführt. Sozialausschuss Zuständiges Gremium für den Nettoregiebetrieb ist der Sozialausschuss der Landeshauptstadt Hannover. Vorsitzende des Sozialausschusses ist Ratsfrau Ingrid Wagemann. Stand: Juli 2013 Besetzung des Sozialausschusses: Ratsfrau Jutta Barth Ratsherr Erik Breves Beigeordneter Oliver Förste Ratsherr Hans-Georg Hellmann Ratsfrau Peggy Keller Ratsfrau Silvia Klingenburg-Pülm Ratsfrau Dr. Gudrun Koch Ratsfrau Katrin Langensiepen Ratsherr Wilfried Lorenz Ratsherr Robert Nicholls Ratsfrau Ingrid Wagemann Grundmandat: Ratsherr Jens Böning Ratsfrau Sylvia Bruns Ratsherr Dr. Jürgen Junghänel Beratende Mitglieder: Mustafer Akbulut Jasmin Arabian-Vogel Ingeborg Dahlmann Kurt Lewerenz Monika Stadtmüller Ulrich Werkmeister Städtische Alten- und Pflegezentren - 232 - Beteiligungsbericht 2013 Betriebsleitung Beate Gundert Öffentlicher Zweck Unverändert besteht vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung (Stichwort „alternde Gesellschaft“) eine hohe Nachfrage nach Pflegeplätzen in Hannover. Die Landeshauptstadt Hannover stellt entsprechende Pflegeplätze zur Verfügung und wird somit der Nachfragesituation gerecht. Die Auslastung des Betriebes mit seinen sieben Standorten lag in den letzten fünf Jahren (Zeitraum 2008 bis 2012) bei rund 97 % jährlich, was die hohe Nachfrage belegt. Im Angebotsspektrum des Betriebes enthalten sind die gerontopsychiatrische Fachpflege, offene Wohnbereiche für demenziell Erkrankte, Palliative Pflege und Notaufnahmeplätze. Um aktuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, werden das innovative Pflegemodell der Hausgemeinschaften sowie rehabilitative Kurzzeitpflege angeboten. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Im Wirtschaftsjahr 2012 standen wie im Vorjahr im Nettoregiebetrieb 662 Pflegeplätze für vollstationäre- und Kurzzeitpflege in 26 Wohnbereichen zur Verfügung. Die Eröffnung neuer Pflegeeinrichtungen in Hannover und Langenhagen erschwerte weiter die Belegung. Die Gesamtbelegung betrug im Wirtschaftsjahr 2012 96,2 % (Vorjahr: 97,1 %). Im Pflegezentrum Heinemanhof und im Altenzentrum Eichenpark werden insgesamt 140 Plätze in gerontopsychiatrischen Spezialpflegebereichen angeboten. In diesen Bereichen werden pflegebedürftige Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufgrund geistiger Behinderungen, alterstypischem und/oder geriatrischem Pflegebedarf betreut und versorgt. Ferner werden Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses der geschlossenen Unterbringung bedürfen. Die Nachfrage in diesen Spezialpflegebereichen steigt stetig an. Die Weiterentwicklung der Bezugspflege, Umsetzung von Expertenstandards, Qualitätssicherung in der Pflege und Betreuung erfolgt stetig. Der Einstieg in die mobile Pflegedokumentation ist vollzogen. Die Abklärungen der technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen befinden sich in der Bearbeitungsphase. Die Auswertung der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgt im betrieblichen Qualitätsmanagement. Alle Erkenntnisse der Qualitätsverbesserungen können somit in den Betriebsteilen umgesetzt werden. Im Kompetenzzentrum Demenz (Heinemanhof) sowie im Forum (Margot-Engelke-Zentrum) wurden auch im Wirtschaftsjahr 2012 die niedrigschwelligen Angebote gemäß § 45c SGB XI erweitert und als fester Bestandteil in den Stadtteilen integriert. Die Beratungs- und Betreuungsangebote des Demenzzentrums richten sich besonders an Menschen, die demenziell erkrankt sind und zu Hause gepflegt werden, sowie an deren Angehörige. Im Berichtszeitraum wurde das Modellprojekt „Niedrigschwellige Angebote gemäß § 45c SGB XI für demenziell erkrankte Personen mit Migrationshintergrund“ im Pflegezentrum Heinemanhof weiter umgesetzt. Dieses Projekt wird für drei Jahre gefördert. Mit dem Ziel der Aufklärung und Informationsvermittlung zu Demenz und Entlastungsangeboten wurden im zweiten Halbjahr 2012 insgesamt sechs Informationsveranstaltungen durchgeführt. Engagierte Multiplikatoren haben eigene Veranstaltungen organisiert oder die Kontakte zu bestehenden Vereinen und Gruppen hergestellt. Gastgeber mit religiösem Hintergrund waren unter anderem zwei Moscheevereine. Darüber hinaus gab es zwei Veranstaltungen in türkischen Kulturvereinen und eine Folgeveranstaltung bei der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland. Um die Reduzierung von betrieblich beeinflussbaren Fehlzeiten weiterzuentwickeln, wird das Projekt „Förderung von guten Arbeitsbedingun- Beteiligungsbericht 2013 - 233 - gen“ fortgeführt. Die Weiterführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements wird weiter umgesetzt. Das interne Fortbildungsprogramm der städtischen Alten- und Pflegezentren wird ständig an die notwendigen Qualitätsanforderungen angepasst. In allen Betriebsteilen werden zusätzliche Ausbildungen als „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“, „Praxisanleiter“, „Fachkraft für Gerontopsychiatrie“ etc. sowie die Führungskräftequalifizierung (FKE) ermöglicht. Zusätzlich werden fortlaufend notwendige Schulungen zur ersten Hilfe, Brandschutz und Hygiene durchgeführt. Städtische Alten- und Pflegezentren Der Fachkräftemangel in der Altenpflege wirkt sich auch auf die städtischen Alten- und Pflegezentren aus. Mit 40 Auszubildenden im Wirtschaftsjahr 2012 leistet der Betrieb seinen Beitrag zum Fachkräftenachwuchs. Der Betrieb arbeitet an einer verbesserten Profilierung als Arbeitgeber, um die Bewerberlage attraktiver zu gestalten. Die städtischen Alten- und Pflegezentren erwirtschaften Verluste, die von der Landeshauptstadt Hannover ausgeglichen werden. Aktuell wird daran gearbeitet, das strukturelle Defizit nachhaltig zu reduzieren. Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr von rd. 55,9 Mio. EUR um rd. 400 TEUR (+0,7 %) auf rd. 56,3 Mio. EUR gestiegen. Entwicklung des Eigenkapitals 60 Im Bereich der Passiva haben vor allem die Verbindlichkeiten von im Vorjahr 30,1 Mio. EUR um 1,0 Mio. EUR (+3,3 %) auf im Berichtsjahr 31,1 Mio. EUR zugenommen. Neue Kredite wurden für Investitionsmaßnahmen im Pflegezentrum Heinemanhof, im Altenzentrum Eichenpark, im Willy-Platz-Heim und im MargotEngelke-Zentrum aufgenommen. Die Rückstellungen stiegen von 486 TEUR um 119 TEUR (+24,5 %) auf 605 TEUR. Hierin enthalten sind insbesondere Rückstellungen für Urlaubsansprüche (304 TEUR) und Überstunden (280 TEUR). Die Sonderposten aus Zuschüssen erhöhten sich von 325 TEUR um 125 TEUR (+38,4 %) auf 450 TEUR, im Wesentlichen bedingt durch Zugänge von Fördermitteln für die Mio. EUR 50 Im Bereich der Aktiva stiegen insbesondere die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten von im Vorjahr rd. 3,2 Mio. EUR um rd. 700 TEUR (+21,9 %) auf im Berichtsjahr rd. 3,9 Mio. EUR. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich von 520 TEUR um 180 TEUR (-34,6 %) auf 340 TEUR. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr marginal um 71 TEUR. 40 30 20 10 0 2008 2009 Bilanzsumme 2010 2011 2012 Eigenkapital Fassadensanierung im Pflegezentrum Heinemanhof. Das Eigenkapital in Höhe von rd. 24,2 Mio. EUR ist gegenüber 2011 um rd. 800 TEUR gesunken. Hierin enthalten ist unverändert die Rücklage aus Stiftungsmitteln in Höhe von 12,8 Mio. EUR. In 2012 wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von rd. 2,3 Mio. EUR getätigt. Hierin enthalten sind insbesondere Investitionen im Pflegezentrum Heinemanhof (711 TEUR), im Willy-Platz-Heim (149 TEUR), im Margot-EngelkeZentrum/Geibelstraße (420 TEUR) und im Altenzentrum Eichenpark (823 TEUR). Die Finanzierung der Investitionen erfolgte aus Innenfinanzierungsmitteln (Abschreibungen, Zuschüssen) und aus Kreditaufnahmen. Auch in den Folgejahren sind weitere Sanierungen/Modernisierungen geplant. Städtische Alten- und Pflegezentren - 234 - Beteiligungsbericht 2013 Ertragslage 2012 Der Materialaufwand 2012 liegt mit 3.527 TEUR um 193 TEUR (+5,8 %) über dem Vorjahreswert (3.334 TEUR). Entwicklung der Umsatzerlöse 25 20 Mio. EUR Die betrieblichen Erträge sind von im Vorjahr 24.956 TEUR um 363 TEUR (+1,5 %) auf im Berichtsjahr 25.319 TEUR gestiegen. Hierin enthalten sind Umsatzerlöse in Höhe von 24.275 TEUR und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1.044 TEUR. 15 10 5 0 Der Personalaufwand in Höhe von 19.509 TEUR überschreitet den Vorjahreswert (18.562 TEUR) um 947 TEUR (+5,1 %) wegen höherer Beschäftigtenzahl. Aufgrund weiterer Investitionstätigkeit sind die Zinsaufwendungen von im Vorjahr 988 TEUR um 15 TEUR (+1,5 %) auf im Berichtsjahr 1.003 TEUR gestiegen. Das Abschreibungsvolumen nahm von 2.309 TEUR um 45 TEUR (+2,0 %) auf 2.354 TEUR zu. 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Die Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung sind von im Vorjahr 719 TEUR um 140 TEUR (-19,5 %) auf im Berichtsjahr 579 TEUR gesunken. Insgesamt wird für 2012 ein Jahresverlust von 1.998 TEUR ausgewiesen. - 235 - Beteiligungsbericht 2013 Städtische Alten- und Pflegezentren Leistungsdaten 2008 Anzahl Plätze (vollstationär und Kurzzeitpflege) 2009 2010 2011 2012 insgesamt 670 670 670 662 662 % 96,5 96,9 96,7 97,1 96,2 Anzahl Anzahl 278 336 228 349 219 299 223 265 197 243 % % % % % % % 2,09 35,49 36,99 23,61 0,40 0,85 0,57 2,02 31,55 30,16 15,68 4,54 8,91 7,14 1,48 32,22 30,40 15,43 5,12 8,09 7,25 1,50 30,82 29,21 17,90 4,60 7,61 8,36 1,09 31,31 28,50 18,25 4,24 7,90 8,71 TEUR 16.869 17.805 18.326 18.147 18.514 Herta-Meyer-Haus Heinemanhof Willy-Platz-Heim Margot-Engelke-Zentrum Geibelstraße Hausgemeinschaften Devrientstraße Eichenpark Klaus-Bahlsen-Haus Auslastung Aufnahmen vollstationär Kurzzeitpflege Belegungsstruktur Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III/H Geronto Stufe I Geronto Stufe II Geronto Stufe III/H Direkte Nettowertschöpfung - 236 - Städtische Alten- und Pflegezentren Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen B. 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 51.933 51.987 52.283 52.214 52.143 69 0 0 0 0 1.151 1.260 489 520 340 3.052 2.530 2.186 3.217 3.864 4 7 2 0 0 56.209 55.784 54.960 55.951 56.347 Umlaufvermögen I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. II. III. IV. Saldo Eigenkapital Gewinn-/Verlustvortag Rücklage aus Stiftungsmitteln Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 14.584 -1.999 12.580 14.584 -990 12.824 14.586 -1.225 12.824 14.779 -1.176 12.824 14.784 -1.403 12.824 -990 -1.225 -1.176 -1.403 -1.998 B. Sonderposten aus Zuschüssen 81 247 254 325 450 C. Rückstellungen 523 414 389 486 605 D. Verbindlichkeiten 31.430 29.930 29.308 30.116 31.085 56.209 55.784 54.960 55.951 56.347 Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 237 - Beteiligungsbericht 2013 Städtische Alten- und Pflegezentren Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umsatzerlöse Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 21.651 23.347 23.779 23.977 24.275 885 816 918 979 1.044 22.536 24.163 24.697 24.956 25.319 Materialaufwand 3.157 3.359 3.326 3.334 3.527 Personalaufwand 16.921 18.083 18.549 18.562 19.509 Abschreibungen 1.968 2.133 2.194 2.309 2.354 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 118 118 119 114 119 Steuern, Abgaben, Versicherungen 207 190 196 203 212 Mieten, Pacht, Leasing 30 63 66 73 66 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 25 14 13 13 14 527 554 631 719 579 Sonstige ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 18 20 30 23 17 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17 10 1 0 3 938 947 953 988 1.003 -1.306 -1.280 -1.353 -1.356 -2.050 316 55 177 -47 52 -990 -1.225 -1.176 -1.403 -1.998 Sonstige betriebl. Erträge Betriebliche Erträge Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis - 238 - Städtische Alten- und Pflegezentren Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 43 45 46 45 43 Anlagendeckung I: % 47 49 48 48 47 Investitionen: TEUR 9.081 2.285 2.466 2.249 2.268 Cashflow: TEUR -1.077 1.074 1.025 977 481 Innenfinanzierungsgrad: % -12 47 42 43 21 Eigenkapitalrentabilität: % -5 -5 -5 -5 -8 TEUR -69 -288 -224 -415 -998 EBIT: Gesamtkapitalrentabilität: % 0 -1 0 -1 -2 Umsatzrentabilität: % -6 -5 -6 -6 -8 Anzahl 419 454 451 450 462 Personalaufwandsquote % 78 77 78 77 80 Sachkostenquote % 19 18 18 19 19 Personalentwicklung: Die Eigenkapitalquote sinkt gegenüber 2011 um 2 % auf 43 % aufgrund der höheren Kreditverbindlichkeiten und der höheren Rückstellungen und Sonderposten aus Zuschüssen. Die Anlagendeckung I beträgt 47 % und vermindert sich damit um 1 %-Punkt gegenüber dem Vorjahr. Die Investitionen liegen im Berichtszeitraum 2012 mit 2.268 TEUR knapp über dem Vorjahreswert (2.249 TEUR). Der Cashflow sinkt von 977 TEUR im Vorjahr auf 481 TEUR in 2012 aufgrund des höheren Jahresfehlbetrages 2012. Der Innenfinanzierungsgrad sinkt in 2012 auf 21 % gegenüber 43 % im Vorjahr insbesondere aufgrund des niedrigeren Cashflows. Die Eigenkapitalrentabilität (- 8 %) verschlechtert sich gegenüber dem Vorjahr (- 5 %) insbesondere aufgrund des gesunkenen Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der EBIT liegt in 2012 bei – 998 TEUR gegenüber -415 TEUR im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch den höheren Jahresfehlbetrag 2012. Die Gesamtkapitalrentabilität und die Umsatzrentabilität sind negativ und sinken gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Ergebnisverschlechterung. Die Personalaufwandsquote steigt von 77 % im Vorjahr auf 80 % in 2012, da mehr Personal eingesetzt wurde (462 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber 450 in 2011). Beteiligungsbericht 2013 - 239 - HannIT Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) Gegenstand des Unternehmens Die Anstalt unterstützt die öffentliche Verwaltung ihrer Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik vornehmlich bei der Wahrneh- mung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Dieses umfasst insbesondere die Entwicklung, Programmierung, Bereitstellung und Pflege der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Gesellschaftskapital und Träger Träger der AöR sind die Region Hannover, 21 regionsangehörige Städte und Gemeinden sowie die Stadt Celle und der Landkreis Hildesheim. Stammkapital: 46,6 TEUR Träger: Region Hannover Stadt Barsinghausen Stadt Burgdorf Stadt Burgwedel Stadt Garbsen Stadt Gehrden Landeshauptstadt Hannover Stadt Hemmingen Gemeinde Isernhagen Stadt Laatzen Stadt Langenhagen Stadt Lehrte Stadt Neustadt a. Rbge. Stadt Pattensen Stadt Ronnenberg Stadt Seelze Stadt Sehnde Stadt Springe Gemeinde Uetze Gemeinde Wedemark Gemeinde Wennigsen Stadt Wunstorf Stadt Celle Landkreis Hildesheim 25,6 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR 1,0 TEUR HannIT - 240 - Beteiligungsbericht 2013 Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat hat 30 Mitglieder und besteht aus den Hauptverwaltungsbeamten/innen der 24 Anstaltsträger bzw. deren Vertretern/innen sowie 6 Vertretern/innen der Beschäftigten. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird im Verwaltungsrat durch Fachbereichsleiter Harald Härke vertreten, der Vorsitzender des Verwaltungsrates ist. Stand: 01.07.2013 Städtische Mitglieder im Verwaltungsrat: Verwaltungsrat: Harald Härke Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates: Verwaltungsrates: (gemäß § 4 der Satzung) Werner Backeberg Tjark Bartels Alfred Baxmann Arpad Bogya Marion Brandes Helmut Decker Rolf-Axel Eberhardt Friedhelm Fischer Christian Gawlik Günther Griebe Hermann Heldermann Axel Heuer Jörg-Roger Hische Dr. Hendrik Hoppenstedt Carola Kayser Ludwig Kleintje Marc Lahmann Carl Jürgen Lehrke Christoph Meinecke Dirk-Ulrich Mende Thomas Prinz Claus-Dieter Schacht-Gaida Detlef Schallhorn Andreas Schwanke Klaus Sidortschuk Uwe Sternbeck Barbara Thiel Wolfgang Walther Reiner Wegner Vorstand Torsten Sander Gemeinde Uetze Gemeinde Wedemark Stadt Burgdorf Gemeinde Isernhagen HannIT Region Hannover Stadt Wunstorf Stadt Langenhagen Region Hannover Stadt Pattensen Stadt Gehrden Stadt Garbsen Stadt Springe Stadt Burgwedel HannIT HannIT Stadt Barsinghausen Stadt Sehnde Gemeinde Wennigsen Stadt Celle Stadt Laatzen Stadt Hemmingen Stadt Seelze HannIT Stadt Lehrte Stadt Neustadt a. Rbge. Region Hannover Stadt Ronnenberg Landkreis Hildesheim Beteiligungsbericht 2013 - 241 - HannIT Beteiligungen Öffentlicher Zweck Die Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) wurden zum 01.01.2000 als Eigenbetrieb des Landkreises Hannover gegründet. Der Eigenbetrieb ist zum 01.11.2001 auf die Region Hannover übergegangen. Um das Unternehmen im Hinblick auf die öffentliche Zweckerfüllung für die zukünftig anstehenden Aufgaben noch besser aufzustellen und auf die Erfordernisse des Marktes flexibler und schneller reagieren zu können, wurde der Eigenbetrieb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum 01.07.2011 in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt. Träger der AöR sind die Region Hannover sowie 21 regionsangehörige Städte und Gemeinden. Die Anstalt unterstützt die öffentliche Verwaltung ihrer Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik vornehmlich bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Die AöR erbringt rund 95 % der Umsatzerlöse im hoheitlichen Bereich. Auch im Geschäftsjahr 2012 stiegen die Umsatzerlöse im hoheitlichen Bereich gegenüber dem Vorjahr, was die hohe Nachfrage der Träger nach den Dienstleistungen der AöR unterstreicht. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Das Unternehmen hat 2012 einen Jahresüberschuss mit positiver Entwicklung gegenüber dem Planansatz erwirtschaftet, was auf Umsatzsteigerungen und Unterschreitungen des geplanten Personalaufwandes basiert. Gemeinsam mit ihren Kunden und Geschäftspartnern hat HannIT auch 2012 wieder anspruchsvolle IT-Projekte umgesetzt. Um noch flexibler reagieren zu können, wurde 2012 bspw. eine zentrale Kundenberatung eingerichtet und der Service-Desk neu strukturiert. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen wird von einer weiterhin positiven Gesamtentwicklung ausgegangen. Der Einsatz und damit auch die Abhängigkeit von moderner Informations- und Kommunikationstechnik ist in den vergangenen Jahren drastisch angestiegen. Daher wird nicht nur in den Bereichen Dokumentmanagement, Finanzverfahren und Personalwesen ein nachhaltiger Zuwachs erwartet. Auch das Thema Datenschutz und Datensicherheit wird in der Zukunft aufgrund der stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen und der steigenden Gefahren im virtuellen Raum immer mehr an Bedeutung gewinnen. In den letzten Jahren sind auch die Komplexität der Anwendungen und IT-Systeme erheblich gestiegen. Um Synergieeffekte erzielen zu können, erlangen Schnittstellen zwischen den Anwendungen und HannIT - 242 - ein ganzheitliches IT-Konzept immer größere Bedeutung. Ein ebenso wichtiger Bestandteil stellt eine benutzerfreundliche Bedienung der modernen Anwendungen dar. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird eine weitere Aufgabe darin bestehen, komplexe Anwendungen und Systeme in öffentlichen Einrichtungen zu konzipieren und umzusetzen. Beteiligungsbericht 2013 Vor diesem Hintergrund sind intensive Kooperationen und interkommunale Zusammenarbeit unerlässlich, um in einer stärker werdenden Gemeinschaft zukunftsweisende Projekte zu wirtschaftlichen Bedingungen umsetzen zu können. Vermögenslage 2012 TEUR Die Bilanzsumme hat sich von im Vorjahr Entwicklung des Eigenkapitals 8,7 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR (-17,2 %) auf 7,2 Mio. EUR verringert. Auf der Aktivseite 10.000 ist dies maßgeblich auf den Rückgang der Guthaben bei Kreditinstituten zurückzufüh8.000 ren in Verbindung mit der 2012 erfolgten 6.000 Ausschüttung sowie der Verringerung der am Bilanzstichtag noch offenen Liefer- und 4.000 Leistungsverbindlichkeiten. Das langfristige 2.000 Vermögen hat dagegen zugenommen; die Investitionen waren mit 1,6 Mio. EUR um 0 270 TEUR höher als die Summe der plan2010 2011 2012 mäßigen Abschreibungen und der BuchBilanzsumme Eigenkapital wertabgänge. Die übrigen Forderungen insbesondere aus Lieferungen und Leistungen Bilanzsumme beträgt 71,5 % (Vorjahr: 67,3 %). haben gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zuge- Der Anstieg der Rückstellungen betrifft u.a. nommen (+341 TEUR). höhere Beträge für ausstehende Rechnungen soDas Eigenkapital hat bei einem Jahresüberschuss des Berichtsjahres von 431 TEUR und einer Teilgewinnausschüttung des Vorjahresüberschusses von 1,1 Mio. EUR um 699 TEUR auf 5,1 Mio. EUR abgenommen (Ausschüttung an LHH: 6 TEUR). Der Anteil des Eigenkapitals an der gesunkenen wie Überstunden- und Urlaubsverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten haben sich von im Vorjahr 2,1 Mio. EUR um 917 TEUR (-44,6 %) auf 1,1 Mio. EUR verringert, da insbesondere die am Bilanzstichtag noch offenen Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten abnahmen. Ertragslage 2012 Der Materialaufwand hat um 493 TEUR Entwicklung der Umsatzerlöse 12.000 10.000 8.000 TEUR Die Umsatzerlöse haben von im Vorjahr 11,5 Mio. EUR um 220 TEUR (+1,9 %) auf im Berichtsjahr 11,7 Mio. EUR (davon 11,0 Mio. EUR hoheitlicher Bereich) zugenommen, was bei weitgehend stabilen Preisen insbesondere auf zusätzliche Projekte sowie einen deutlichen höheren Hardwareabsatz zurückzuführen ist. Die Abnahme der sonstigen betrieblichen Erträge betrifft im Wesentlichen Sondereffekte des Vorjahres (z.B. ausgebuchte Altverbindlichkeiten), die im Berichtsjahr nicht vorlagen. 6.000 4.000 2.000 0 2010 2011 Ist 2012 Beteiligungsbericht 2013 - 243 - (+13,3 %) auf 4,2 Mio. EUR zugenommen, gestiegen sind insbesondere der Aufwand für die Pflege und Wartung der Hard- und Software (+455 TEUR). Die Zunahme des Personalaufwandes (+ 3,2 %) ist vornehmlich auf Neueinstellungen und tarifliche Anhebungen zurückzuführen. Die Ertragsteuern von 96 TEUR betreffen den gewerblichen Bereich. Der Jahresüberschuss 2011 war gegenüber 2010 um 1,3 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR angestiegen, HannIT was im Wesentlichen durch die 2011 erfolgte Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts beeinflusst war (z.B. Ausbuchung von Altverbindlichkeiten und Auflösung von Rückstellungen). Im Berichtsjahr 2012 lagen vergleichbare Sondereffekte nicht vor. Der Jahresüberschuss 2012 beträgt 431 TEUR und ist rund doppelt so hoch wie 2010. - 244 - HannIT Beteiligungsbericht 2013 Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. II. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 TEUR TEUR TEUR 3.055 6 2.760 6 3.029 7 14 10 11 1.300 2.966 3.307 2.052 2.496 341 168 445 495 6.595 8.683 7.190 26 4.317 0 200 46 4.317 0 1.480 46 4.317 350 431 Passiva A. Eigenkapital I. II. III. IV. Stammkapital Rücklagen Gewinn-/Verlustvortrag Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag B. Rückstellungen 875 738 863 C. Verbindlichkeiten 807 2.054 1.137 D. Rechnungsabgrenzungsposten 370 48 46 6.595 8.683 7.190 - - - Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust Die Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) entstand zum 01.07.2011 durch Umwandlung des Eigenbetriebes der Region Hannover. Vorjahreszahlen des Eigenbetriebes werden nur ab 2010 dargestellt. Beteiligungsbericht 2013 - 245 - HannIT Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2010 TEUR Umsatzerlöse Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 10.859 11.475 11.696 136 640 31 Gesamtleistung 10.995 12.115 11.727 Materialaufwand 3.881 3.704 4.197 Personalaufwand 4.615 4.666 4.816 Abschreibungen 1.556 1.436 1.367 Sonstige betriebl. Aufwendungen 756 815 810 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 2 9 2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 23 12 189 1.480 527 Außerordentliche Aufwendungen 6 0 0 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 0 0 96 Sonstige Steuern -17 0 0 Jahresergebnis 200 1.480 431 Sonstige betriebl. Erträge Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Die Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) entstand zum 01.07.2011 durch Umwandlung des Eigenbetriebes der Region Hannover. Vorjahreszahlen des Eigenbetriebes werden nur ab 2010 dargestellt. - 246 - HannIT Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen Angaben in 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 69 67 72 Anlagendeckung I: % 148 211 169 Investitionen: TEUR 1.114 1.141 1.640 Cashflow: TEUR 1.777 2.798 1.787 Innenfinanzierungsgrad: % 160 245 109 Eigenkapitalrentabilität: % 5 25 10 198 1.494 537 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % 3 17 7 Umsatzrentabilität: % 2 13 5 Anzahl 89 93 97 Personalaufwandsquote % 42 41 41 Sachkostenquote % 43 39 43 Personalentwicklung: Die Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) entstand zum 01.07.2011 durch Umwandlung des Eigenbetriebes der Region Hannover. Vorjahreszahlen des Eigenbetriebes werden nur ab 2010 dargestellt. Der Anstieg der Eigenkapitalquote von 67 % auf 72 % ist im Wesentlichen auf die gesunkene Bilanzsumme zurückzuführen. Die Bilanzsumme des Vorjahres war rein stichtagsbedingt durch hohe Bankguthaben und hohe Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten angestiegen (Sondereffekte). Wie im Vorjahr ist das langfristige Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital gedeckt (Anlagendeck Anlagendeckung ung:: > 100 %). ung Die Investitionen haben sich von 1,1 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR erhöht, was in Verbindung mit dem gesunkenen Jahresüberschuss zu einer Verringerung des Innenfinanzierungsgrad Innenfinanzierungsgrades es führt (aber unverändert: Innenfinanzierungsgrad > 100 %). Die Abnahme des Jahresergebnisses, da keine Sondereffekte wie im Vorjahr vorlagen, ergibt einen und geringeren EBIT. Der Wegfall der Sondereffekte führt auch zu geringeren Cashflow Veränderungen bei den Rentabilitätszahlen, sodass sich beispielsweise die Umsatzrentabilität des Jahres 2012 besser vergleichen lässt mit dem Jahr 2010 (Anstieg von 2 % in 2010 auf 5 % in 2012). Personalaufwandsquote und Sachkostenquote liegen in 2012 auf nahezu gleicher Höhe wie 2010. Beteiligungsbericht 2013 - 247 - Sparkasse Hannover Sparkasse Hannover Gegenstand des Unternehmens Die Sparkasse Hannover nahm am 01.01.2003 durch Fusion der Stadtsparkasse Hannover und der Kreissparkasse Hannover ihre Geschäftstätigkeit auf. Sie wird geführt als eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Sparkasse Hannover hat nach § 4 Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG) die Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbe- werbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherzustellen. Ebenso unterstützt sie die kommunale Aufgabenerfüllung des Trägers im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover besteht aus dem Hauptverwaltungsbeamten der Landeshauptstadt Hannover und dem Hauptverwaltungsbeamten der Region Hannover, zehn weiteren Mitgliedern i.S. von § 13 Abs. 2 NSpG, § 81 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über die Region Hannover sowie den Mitgliedern, die nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz gewählt werden. Von den nach § 11 NSpG in den Verwaltungsrat zu wählenden Personen muss jeweils die Hälfte zur Vertretung der Landeshauptstadt Hannover beziehungsweise zur Vertretung einer der übrigen regionsangehörigen Gemeinden wählbar sein. Hierbei darf höchstens die Hälfte der gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates der Regionsversammlung angehören. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat ein Vorschlagsrecht für die Wahl der erstgenannten Hälfte. Der Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt gemäß § 3 der Fusionsvereinbarung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover nach Ablauf von jeweils der Hälfte der Wahlperiode der Regionsversammlung. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt seit dem 01.05.2009 der Regionspräsident der Region Hannover, Hauke Jagau. Stand: Juli 2013 Vorsitzender: Regionspräsident Hauke Jagau Stellv. Vorsitzende: Erster Stadtrat Hans Mönninghoff Wolfgang Denia Von der Regionsversammlung gewählte Mitglieder: Regionsabgeordnete Silke Gardlo Bürgermeister Dr. Hendrik Hoppenstedt Regionsabgeordnete Kerstin Liebelt Regionsabgeordneter Bodo Messerschmidt Regionsabgeordneter Ignazio Pecorino Regionsabgeordneter Eberhard Wicke Arbeitnehmervertretung Arbeitnehmervertretung im Verwaltungsrat: Dirk Blomberg Wolfgang Denia Jörg Eilers Sylvia Hein Michael Hoffmann Thomas Voigt Weitere gemäß Vorschlag der Landeshauptstadt Hannover von der Regionsversammlung gewählte Mitglieder: Beigeordnete Christine Kastning Beigeordneter Jens Seidel Dirk Toepffer, MdL Maaret Westphely, MdL Sparkasse Hannover - 248 - Beteiligungsbericht 2013 Vorstand Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung nach Maßgabe des § 10 NSpG. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder werden mit Zustimmung des Trägers durch den Verwaltungsrat für die Dauer von längstens fünf Jahren bestellt. Der Vorstand der Sparkasse Hannover setzt sich wie folgt zusammen: Walter Kleine ___________________________________________________ (Vorstandsvorsitzender) Dr. Heinrich Jagau ___________________________________________ (stell. Vorstandsvorsitzender) Axel Dankert________________________________________________________ (Vorstandsmitglied) Hans-Ulrich Nielsen __________________________________________________ (Vorstandsmitglied) Wirtschaftliche Bedeutung und Entwicklung Träger der Sparkasse Hannover ist die Region Hannover. Aus diesem Grund wird auf eine ausführliche Darstellung des Jahresabschlusses sowie der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage verzichtet. Gemäß § 1 NSpG können Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände als Träger Sparkassen errichten. Sparkassen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 3 NSpG). Aufgrund der in § 4 NSpG festgelegten Aufgaben von Sparkassen ist die Sparkasse Hannover ein bedeutender Faktor für die regionale Wirtschaftsund Strukturförderung im Raum Hannover. Sie engagiert sich für die soziale, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in der Region Hannover. Im Jahr 2012 wurden Fördermittel von 3,3 Mio. EUR durch die Sparkasse Hannover und die Stiftungen der Sparkasse zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2012 ließ Wachstumsdynamik der deutschen Wirtschaft nach. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs um 0,7 %. Das niedersächsische Bruttoinlandsprodukt stieg stärker als im Bundesdurchschnitt um real 0,9 %. Die Geschäftsentwicklung der Sparkasse Hannover in 2012 verlief erfreulich. Zwar war die Ertragslage durch ein rückläufiges Betriebsergebnis vor Bewertung gekennzeichnet, der Bewertungsaufwand lag jedoch trotz einer weiteren Abschreibung auf die Beteiligung an der Landesbank Berlin Holding AG deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Das lag im Wesentlichen an Erträgen aus Zuschreibungen auf Spezialfonds im Wertpapiergeschäft. Das Betriebsergebnis nach Bewertung lag daher anders als erwartet über dem Niveau des Vorjahres. Die Sparkasse Hannover weist für das Geschäftsjahr 2012 einen Bilanzgewinn in Höhe von 25,0 Mio. EUR aus (Vorjahr: 25,0 Mio. EUR). Nach § 24 NSpG sind Ausschüttungen vom Bilanzgewinn in Abhängigkeit vom Verhältnis der Sicherheitsrücklage zu den gewichteten Risikoaktiva an den Träger möglich. Vom Bilanzgewinn 2012 der Sparkasse Hannover werden 5,6 Mio. EUR an den Träger Region Hannover ausgeschüttet, wobei die Landeshauptstadt Hannover gemäß § 6 Fusionsvereinbarung die Hälfte erhält. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Hannover ist geordnet und bietet eine nachhaltige Risikotragfähigkeit. Das Verhältnis des haftenden Eigenkapitals zur Summe der Adressen-, Marktpreis- und operationellen Risiken lag am Schluss des Geschäftsjahres 2012 mit 15,3 % erneut deutlich über dem von der Bankenaufsicht vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 %. Gleiches gilt für die Kernkapitalquote, die bei 10,6 % lag. Für 2013 erwartet die Sparkasse Hannover ein verfügbares Ergebnis, das aufgrund höherer Bewertungsaufwendungen und der Kosten der Sanierung des Verwaltungsgebäudes am Raschplatz, mit der im Januar 2013 begonnen wurde, unter dem Niveau des Jahres 2012 liegt. Ihre strategische Ausrichtung als Vertriebssparkasse bildet auch in Zukunft die Grundlage für eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Beteiligungsbericht 2013 - 249 - ZVK Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover Gegenstand des Unternehmens Die Zusatzersorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) wird als rechtlich unselbständige Versorgungseinrichtung der Landeshauptstadt Hannover geführt. Das Kassenvermögen ist ein Sondervermögen nach § 130 NKomVG und wird getrennt vom Vermögen der Landeshauptstadt Hannover verwaltet. Es dient ausschließlich der Erfüllung der satzungsgemäßen Leistungen. Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover hat die Aufgabe, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung den Rentnerinnen und Rentnern, die bei der Stadt Hannover oder anderen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover angeschlossenen Arbeitgebern beschäftigt waren, eine Zusatzversorgung nach den tariflichen Bestimmungen zu gewähren. Mitglieder Die ZVK verfügt über einen heterogenen Mitgliederbestand mit einem deutlichen Schwerpunkt im kommunalen Bereich. Zu den überwiegend in Stadt und Region Hannover ortsansässigen rund 70 Mitgliedern der ZVK zählen insbesondere Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale und interkommunale Einrichtungen, kommunalnahe Wirtschaftsunter- nehmen und soziale, kulturelle und pädagogische Bildungseinrichtungen verschiedenster Größe mit insgesamt rund 33.000 Versicherten (davon sind rund 25 % Pflichtversicherte der Landeshauptstadt Hannover). Insgesamt führt die unterschiedliche Mitgliederstruktur zu einer Risikostreuung im Bereich der Versicherten- und Ausfallrisiken. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat der ZVK besteht aus je vier Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und der Versicherten. Der Leiter der ZVK, Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann, ist gemäß Satzung Vorsitzender des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der ZVK. Stand: Juli 2013 Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung: Kirsten Bitsch Helga Diers Dr. Marc Hansmann Annette Roling Leitung Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann Geschäftsführung Thomas Bertram Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten: Martin Bühre Karin Gödecke Monika Hartwich Hans-Jürgen Jeroschewski ZVK - 250 - Beteiligungsbericht 2013 Öffentlicher Zweck Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover erfüllt die Aufgabe, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung den Rentnerinnen und Rentnern, die bei der Stadt Hannover oder anderen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover angeschlossenen Arbeitgebern beschäftigt waren, eine Zusatzversorgung nach den tariflichen Bestimmungen zu gewähren. Die Sicherstellung der dauerhaften Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen der ZVK wird jährlich in Analogie zu den Regelungen des Versicherungsaufsichtsrechtes (VAG) durch den verantwortlichen Aktuar überprüft. Der Anspruch auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung ergibt sich für einen Großteil der in der ZVK Versicherten aus § 25 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der dort verankerte Anspruch wird konkretisiert im „Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002 - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)“ in der jeweils aktuellen Fassung. Voraussetzung für eine durch den Arbeitgeber abzuschließende Pflichtversicherung ist das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses bei einem Mitglied der Zusatzversorgungskasse. Die ZVK ist verpflichtet, die Rechtsgrundlagen und das Handeln bei der Pflichtversicherung stets an geltendes Tarifrecht anzupassen, eigene Handlungsspielräume sind im Leistungs- und Versichertenrecht daher nicht vorhanden. Darüber hinaus bietet die ZVK zum Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersversicherung eine freiwillige Versicherung an, die die Versicherten mit eigenen Beträgen - mit oder ohne staatliche Förderung - abschließen können (Riester-Rente etc.). Im 5-Jahreszeitraum war jedes Jahr ein kontinuierlicher Anstieg der Pflichtversicherten auf nunmehr 32.885 Versicherte zum 31.12.2012 zu verzeichnen. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Die Leitung der ZVK vertritt die Kasse in allen Geschäften, soweit sie nicht ihre Stellvertretung oder die Geschäftsführung bevollmächtigt hat. Die Geschäftsführung führt sämtliche laufenden Geschäfte der Kasse entsprechend der Satzung, den vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüssen und den von der Leitung gegebenen Weisungen und Vollmachten. Der Verwaltungsrat beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Kasse, insbesondere über die Vorlage des Wirtschaftsplans an den Rat der Landeshauptstadt Hannover, die Jahresrechnung, den Umlagesatz, den Pflichtbeitrag und die Aufnahme neuer Mitglieder. Der Verwaltungsrat tagte im Berichtsjahr 2012 in drei Sitzungen. Es erfolgten insbesondere Beschlussfassungen zur Jahresrechnung und Verwendung der versicherungstechnischen Überschüsse sowie zum Verkauf von Immobilienvermögen im Rahmen der Geschäftsfeldoptimierung der ZVK. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat anschließend dem Verkauf der Wohnanlage Garbsen/Marienwerder mit 330 Wohneinheiten durch die ZVK am 16.5.2013 zugestimmt (Ratsdrucksache Nr. 0508/2013). Wie schon in den Vorjahren ist auch 2012 ein weiterer Anstieg der Kapitalanlagen (sowie der versicherungstechnischen Rückstellungen) zu verzeichnen, da wie geplant positive Rechnungsergebnisse erzielt wurden. Mit 132,6 Mio. EUR liegen die Erträge in 2012 lediglich um 97 TEUR unterhalb des Vorjahresbetrages von 132,7 Mio. EUR. Während im Geschäftsjahr 2011 insbesondere der strategisch bedingte Verkauf im Immobilienbestand (Verkauf Objekte Herschelstraße und Röselerstraße) zu dieser Betragshöhe führte, ist in 2012 hauptsächlich die Steigerung im Bereich der Erträge aus Umlagen zu nennen, bedingt durch die Tarifsteigerungen in 2012 und einer geringfügigen Zunahme der Versichertenzahlen. Für die Zukunft werden die beiden folgenden Stufen der Tarifeinigung 2012 mit jeweils einer Entgeltsteigerung von 1,4 % zum 01.01.2013 sowie zum 01.08.2013 eine weiter positive Entwicklung im Bereich der Umlagen haben. Die künftige Ertragssituation wird durch die Effekte aus der Tarifeinigung 2012 positiv beeinflusst. Zur Gesamtstabilität der Finanzierungsseite tragen auch Optimierungen im Immobilien- Beteiligungsbericht 2013 - 251 - bereich bei. Aufgrund der seit 2008 unklaren Lage an den Finanzmärkten wurde die Anlage des Kassenvermögens zu den erforderlichen Zinssätzen ZVK zunehmend komplexer, diese Situation und entsprechende Risiken bestehen weiterhin und betreffen alle Zusatzversorgungskassen. Vermögenslage 2012 Die ZVK hat im Vergleich zu Handelsunternehmen abweichende Bilanz- und GuV-Posten entsprechend den spezifischen versicherungstechnischen Erfordernissen (u.a. Formblattvorschriften für Versicherungsunternehmen) nachzuweisen. Die Bilanzsumme hat sich von im Vorjahr 336,3 Mio. EUR um 22,2 Mio. EUR (+6,6 %) auf 358,5 Mio. EUR erhöht, der Anteil der Kapitalanlagen beträgt 334,9 Mio. EUR bzw. 93,4 % (Vorjahr: 315,2 Mio. EUR/93,7 %). Die Kapitalanlagen bzw. die damit erzielten jährlichen Renditen dienen der langfristigen Erfüllung der Ansprüche der Versicherten. Dem stehen auf der Passivseite insbesondere die aus den Überschüssen gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen gegenüber, die die Ansprüche der Versicherten abbilden. Die Kapitalanlagen in Höhe von 334,9 Mio. EUR beinhalten im Wesentlichen Wertpapiere von 200,4 Mio. EUR (Veränderung ggü. Vorjahr: +15,3 Mio. EUR), Grundstücke und Bauten/ Immobilienbestand von 97,6 Mio. EUR (+930 TEUR/Modernisierungsmaßnahmen) und Termingelder und Sparguthaben bei Banken von 33,7 Mio. EUR (+5,1 Mio. EUR). Die Kapitalanlagen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 19,8 Mio. EUR (+6,3 %) erhöht; die Erhöhung des Vorjahres betrug 19,1 Mio. EUR (+6,4 %). Die Forderungen in Höhe von 11,8 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR) betreffen u.a. zeitlich abzugrenzende Zinsforderungen aus Wertpapieren in Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,5 Mio. EUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 4,3 Mio. EUR betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten. Der Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt vor allem die Ende Dezember für den Januar des Folgejahres vorausgezahlten Kassenleistungen (Rentenleistungen). Die Passivseite wird insbesondere von den versicherungstechnischen Rückstellungen geprägt (354,9 Mio. EUR), die wie im Vorjahr 99 % der Bilanzsumme darstellen; bezüglich der Erhöhung verweisen wir auf die Ertragslage. Die Anderen Rückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Altersteilzeit und Urlaubsrückstellungen. Darlehensschulden bestehen nur in Höhe von 163 TEUR (Vorjahr: 165 TEUR) für Darlehensschulden auf eigenen Grundbesitz sowie in Höhe von 738 TEUR aus einem im Berichtsjahr aufgenommenen zinsgünstigen KfW-Darlehen, erfasst unter den Anderen Verbindlichkeiten. Ertragslage 2012 Entwicklung der UmlageUmlage- und Beitragssummen 100 80 Mio. EUR Die Umlagen und Beiträge stiegen von im Vorjahr 94,3 Mio. EUR um 4,1 Mio. EUR (+4,4 %) auf 98,4 Mio. EUR. Ursächlich sind insbesondere die Entwicklungen in der Pflichtversicherung mit Einnahmen von insgesamt 94,8 Mio. EUR, das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 3,9 %. Neben der Tarifeinigung in der Tarifrunde 2012 mit Entgeltsteigerungen von 3,5 % ab März 2012 und den damit verbundenen höheren Umlagen der an diesen Tarifvertrag gebundenen Mitglieder (ca. 60 %) führte auch ein leichter Anstieg bei der Zahl der Pflichtversicherten (+465) zu dieser Entwicklung. 60 40 20 0 2008 2009 2010 Ist 2011 2012 ZVK - 252 - Die Erträge aus der Verminderung versicherungstechnischer Rückstellungen spiegeln insbesondere die in den Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung gegebenenfalls erwirtschafteten Teilverluste wider. Die zur Deckung der Verluste erforderlichen Rückstellungsminderungen (Erträge) sind im 5-Jahreszeitraum durch damalige Konsolidierungsmaßnahmen (Anpassung des Sanierungsgeldes in der Pflichtversicherung, Neueinführung Tarif 2009 in der freiwilligen Versicherung u.a.) kontinuierlich gesunken - von seinerzeit 7,5 Mio. EUR im Jahr 2007 auf nur noch 20 TEUR im Jahr 2011. Im Berichtsjahr 2012 waren sowohl in der Pflichtversicherung als auch in der freiwilligen Versicherung keine versicherungstechnischen Verluste zu verzeichnen, so dass diesbezüglich keine Buchungen erforderlich waren. Insgesamt nahmen die Erträge aus Kapitalanlagen von im Vorjahr 34,0 Mio. EUR um 4,1 Mio. EUR (-12,2 %) auf im Berichtsjahr 29,9 Mio. EUR ab; die Mindererträge betreffen im Wesentlichen die im Vorjahr erzielten Buchgewinne aus dem Verkauf der Immobilien Herschelstraße und Röseler Straße. Der Anteil des Immobilienbereichs daran beträgt 21,3 Mio. EUR. Bereinigt um die Erträge aus Betriebskostenvorauszahlungen sowie die technisch erforderliche Buchung der Bestandserhöhung aus Betriebskosten sind 13,2 Mio. EUR Erträge aus Grundstücken gebucht worden. Bedingt durch die Anlage der Verkaufserlöse o.g. Immobilien sowie der angelegten Überschüsse (siehe unten) betrugen die Erträge aus Finanzanlagen 8,6 Mio. EUR und lagen damit trotz der weiterhin durch die Staatsschuldenkrise bestimmten negativen Entwicklung auf den Finanzmärkten um 5,7 % über dem Vorjahreswert. Beteiligungsbericht 2013 Die Aufwendungen für Versicherungsfälle stiegen im Berichtsjahr um 1,2 Mio. EUR (+1,3 %) auf 94,8 Mio. EUR. Dies begründet sich insbesondere in der gestiegenen Zahl der LeistungsempfängerInnen (RentenbezieherInnen) und der tariflich vorgegebenen Rentendynamisierung zum 01.07.2012 in der Pflichtversicherung. Die Aufwendungen aus der Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellungen dokumentieren das erzielte Rechnungsergebnis bzw. die Zuführungen der Überschüsse der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung an die entsprechende Rückstellung. Diese Aufwendungen betragen 21,5 Mio. EUR (davon Pflichtversicherung: 18,4 Mio. EUR) gegenüber 22,3 Mio. EUR im Vorjahr. Für den Abrechnungsverband Pflichtversicherung resultiert die Zuführung unmittelbar aus dem positiven Geschäftsverlauf 2012. Auch im Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung wurden Überschüsse erzielt, die zur Abdeckung künftiger Belastungen in die Rückstellung einzustellen waren. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb liegen bei unverändert 1,1 Mio. EUR und betreffen die Personal- und Sachaufwendungen der ZVK speziell für die Versicherten- und Leistungsverwaltung. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 14,2 Mio. EUR (Vorjahr: 14,6 Mio. EUR) betreffen vor allem die Aufwendungen für den Grundstücksbetrieb. Das Jahresergebnis der ZVK beträgt immer Null, da Überschüsse in die versicherungstechnischen Rückstellungen und ggf. in eine Verlustrücklage für die freiwillige Versicherung einzustellen sind. - 253 - Beteiligungsbericht 2013 ZVK Leistungsdaten 2008 Pflichtversicherte RentenbezieherInnen = Versorgungslastenquote Anzahl Freiwillig Versicherte LeistungsempfängerInnen Anzahl Wohnungen 2009 2010 2011 2012 31.180 17.866 1,75 31.421 17.747 1,77 32.062 18.320 1,75 32.399 18.702 1,73 32.885 18.894 1,74 Anzahl 1.796 40 1.788 63 1.640 94 1.703 135 1.680 157 Anzahl 2.742 2.739 2.739 2.738 2.738 Anzahl - 254 - ZVK Beteiligungsbericht 2013 Bilanz 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 611 531 458 378 296 258.113 282.220 296.127 315.197 334.949 24.679 7.969 8.168 8.994 11.836 IV. Sonstige Vermögensgegenstände 2.208 1.923 1.716 4.603 4.296 V. 6.756 6.839 7.009 7.085 7.158 292.367 299.482 313.478 336.257 358.535 485 0 0 0 28 290.349 297.178 311.114 333.418 354.878 0 815 1.208 1.431 1.356 1.504 1.456 1.123 1.381 2.242 29 33 33 27 31 292.367 299.482 313.478 336.257 358.535 Aktiva I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände Kapitalanlagen III. Forderungen Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva I. Eigenkapital II. Versicherungstechnische Rückstellungen III. Andere Rückstellungen IV. Andere Verbindlichkeiten V. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - - - - - - 255 - Beteiligungsbericht 2013 ZVK Gewinn- und Verlustrechnung Ist 2008 TEUR Umlagen und Beiträge Ist 2009 TEUR Ist 2010 TEUR Ist 2011 TEUR Ist 2012 TEUR 75.877 85.826 91.733 94.291 98.444 4.978 1.040 924 20 0 22.428 20.983 21.174 34.012 29.857 4.433 4.428 3.651 4.364 4.289 107.716 112.277 117.482 132.687 132.590 91.278 91.399 92.611 93.609 94.795 Aufwendungen f. Beitragsüberleitungen an and. ZV-Kassen u. Beitragsrückgewähr 2.013 2.217 836 1.062 986 Aufwendungen aus der Erhöhung versicherungstech. Rückstellungen 2.434 7.384 14.859 22.323 21.460 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 1.216 1.285 1.261 1.069 1.095 10.618 9.985 7.908 14.616 14.218 7 7 7 8 8 107.566 112.277 117.482 132.687 132.562 150 0 0 0 28 0 0 0 0 0 Erträge aus der Verminderung versicherungstech. Rückstellungen Erträge aus Kapitalanlagen Sonstige Erträge Summe Erträge Aufwendungen für Versicherungsfälle Aufwendungen für Kapitalanlagen Sonstige Aufwendungen Summe Aufwendungen Einstellung in die Verlustrücklage Jahresergebnis ZVK - 256 - Beteiligungsbericht 2013 Aufgrund der versicherungstechnischen Besonderheiten der ZVK wird auf die Darstellung von Kennzahlen verzichtet. Beteiligungsbericht 2013 - 257 - aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) Gegenstand des Unternehmens Der Zweckverband hat von der Region Hannover die Aufgaben als öffentlicher Entsorgungsträger gem. § 15 KrW-/AbfG und § 8 Abs. 8 RegionsG übernommen. Für die Landeshauptstadt Hannover nimmt der Zweckverband in deren Gebiet die Stadtreinigung im Sinne des § 52 Niedersächsisches Straßengesetz und die Aufgabe der Reinigung und des Winterdienstes vor städtischen Grundstücken wahr. Der Zweckverband entsorgt auch Abfälle zur Verwertung. Er ist in der Region Hannover zuständig für die Wertstoffsammlung. Er kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen und sich an Unternehmen und Einrichtungen beteiligen, die der Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes dienen. Der Zweckverband erlässt über die Benutzung seiner öffentlichen Einrichtungen und über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Kostenerstattungen Satzungen und Verordnungen. Die Aufgaben des Zweckverbandes werden nach § 4 der Verbandsordnung wie folgt unterschieden: A- Aufgaben sind gemeinsame Aufgaben der beiden Verbandsmitglieder, die sowohl die Abfallentsorgung als auch die Straßenreinigung betreffen. B- Aufgaben sind Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. C- Aufgaben sind Aufgaben, die nur die Straßenreinigung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover fallen. Verbandsmitglieder Region Hannover Landeshauptstadt Hannover Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung besteht aus der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. dem Hauptverwaltungsbeamten der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover. Auf deren Vorschlag Verbandsgeschäftsführung Kornelia Hülter kann die Regionsversammlung bzw. der Rat der Landeshauptstadt Hannover jeweils eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten entsenden. - 258 - aha Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungen der Gesellschaft Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) 94,9 % 94,9 % Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH (arh) Abfallbehandlungszentrum Hannover mbH St.Kap.: 30,35 TEUR St.Kap.: 26,1 TEUR Stand: Juli 2013 Öffentlicher Zweck Die Region Hannover ist gemäß § 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes und § 160 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Mit Gründung des Zweckverbandes wurde dieser der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Region Hannover (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover). Die Region Hannover umfasst eine Fläche von rd. 2.300 km2 und besteht aus 21 Städten und Gemeinden, in denen ca. 1,1 Millionen EinwohnerInnen leben. Der Zweckverband hält als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge ein umfassendes Angebot für die Entsorgung von Abfällen und Erfassung von Wertstoffen bereit. Ferner sind die Straßenreinigung und der Winterdienst der Landeshauptstadt Hannover eine Aufgabe des Zweckverbandes. Unternehmenslage und Geschäftsverlauf Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) wurde zum 01.01.2003 gegründet. Aufgrund der Marktsituation für Altpapier wurden bundesweit bei vielen Gebietskörperschaften Papiereinsammlungen durch Dritte eingeführt. Dies hat dazu geführt, dass der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover ab dem Jahr 2008 zusätzlich zu der Altpapiererfassung über Wertstoffsäcke eine Papiererfassung als Tonnenabfuhr anbietet. So soll eine bessere Kundenbindung und die damit verbundenen Erfassungsmengen konstant gehalten werden. Der Zweckverband hat im Jahr 2010 mit dem Pilotprojekt zur Einführung einer freiwilligen Wertstofftonne, der so genannten O-Tonne, be- gonnen. Dieses wurde im Berichtsjahr auf die Mehrzahl der Kommunen in der Region Hannover ausgeweitet. Im Jahr 2013 wird das restliche Umland sowie das Stadtgebiet Hannover an die O-Tonne angeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Urteil vom 12.10.2012 Leitsätze zur Kalkulation und Erhebung von Gebühren aufgestellt, die bei der künftigen Gestaltung von Abfallentsorgungsgebühren zu berücksichtigen sind. Diese wird der Zweckverband bei der Neugestaltung der Gebührensatzung für die Jahre ab 2014 umsetzen und ein niedriges Gebührenniveau sicherstellen. Die Geschäftsführung erwartet für das Jahr 2013 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,7 Mio. EUR. Beteiligungsbericht 2013 - 259 - aha Vermögenslage 2012 Die Bilanzsumme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover hat sich gegenüber dem Vorjahr von 193,1 Mio. EUR um 4,2 Mio. EUR auf 197,3 Mio. EUR erhöht. 200 Mio. EUR Auf der Aktivseite verringerte sich das Anlagevermögen trotz getätigter Investitionen in Höhe von 18,0 Mio. EUR in Folge von Abschreibungen und Abgängen gegenüber dem Vorjahr von 125,2 Mio. EUR um 4,0 Mio. EUR (-3,2 %) auf 121,2 Mio. EUR. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 61,4 % (Vorjahr: 64,8 %). Das Umlaufvermögen erhöhte sich von 67,8 Mio. EUR um 8,3 Mio. EUR (+12,3 %) auf 76,1 Mio. EUR. Hierbei ist der Bestand an Vorräten gegenüber dem Vorjahr von 6,5 Mio. EUR um 1,4 % auf 6,4 Mio. EUR gesunken, die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind von 8,3 Mio. EUR um 1,4 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR gestiegen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei den Kreditinstituten beliefen sich am 31.12.2012 auf 59,9 Mio. EUR und ist damit gegenüber dem Vorjahr von 52,9 Mio. EUR um 7,0 Mio. EUR angestiegen. Entwicklung des Eigenkapitals 150 100 50 0 2008 2009 2010 Bilanzsumme 2011 2012 Eigenkapital Das Eigenkapital ist von 53,0 Mio. EUR um 7,4 Mio. EUR auf 60,4 Mio. EUR gestiegen. Damit beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 30,7 % (Vorjahr: 27,5 %). Die Rückstellungen erhöhten sich geringfügig um 0,4 % und werden mit 118,4 Mio. EUR (Vorjahr: 117,9 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich von 22,1 Mio. EUR um 3,7 Mio. EUR auf 18,4 Mio. EUR insbesondere durch die Tilgung von Bankkrediten. Ertragslage 2012 Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 7,4 Mio. EUR ab. Gegenüber dem Vorjahr von 1,7 Mio. EUR ist dies eine Erhöhung um 5,7 Mio. EUR. Die Planung für das Jahr 2012 war von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,6 Mio. EUR ausgegangen. Mio. EUR Das Jahresergebnis verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Sparten des Zweckverbandes: Abfall- und Wertstoffabfuhr: Jahresüberschuss in Höhe von 6,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) Abfallentsorgung: Jahresüberschuss in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: -2,3 Mio. EUR) Straßenreinigung: Jahresüberschuss in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) Übrige: Jahresüberschuss in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) Entwicklung der Umsatzerlöse 180 150 120 90 60 30 0 2008 2009 2010 2011 2012 Ist Der Jahresüberschuss in Höhe von 7,4 Mio. EUR und der Gewinnvortrag aus 2011 in Höhe von 11,9 Mio. EUR werden auf neue Rechnung vorgetragen. Die Umsatzerlöse liegen mit 178,9 Mio. EUR nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Diese beinhalten den Kostenanteil der Landeshauptstadt Hannover an der Straßenreinigung in Höhe von 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 5,6 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse setzen sich weiter im Wesentlichen aus aha - 260 - Abfallgebühren (121,7 Mio. EUR), Straßenreinigungsgebühren (17,5 Mio. EUR), Erlösen aus der Altpapierverwertung (11,7 Mio. EUR), Deponiebenutzungsgebühren (7,3 Mio. EUR) und Erträgen aus der Tätigkeit für die dualen Systeme bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung (2,4 Mio. EUR) zusammen. Ferner hat der Zweckverband für die Betriebsführung und Personalgestellung von der Abfallentsorgungsgesellschaft Erträge (3,5 Mio. EUR) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich von 4,3 Mio. EUR um 2,3 Mio. EUR auf 6,6 Mio. EUR. Darin enthalten sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 4,1 Mio. EUR. Der Materialaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 63,5 Mio. EUR um 2,7 Mio. EUR (-4,3 %) auf 60,8 Mio. EUR reduziert. Er betrifft Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 19,7 Mio. EUR (Vorjahr: 21,3 Mio. EUR) und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 41,1 Mio. EUR (Vorjahr: 42,2 Mio. EUR). Darin enthalten sind insbesondere Aufwendungen für die thermische Abfallverwertung in Buschhaus, Hannover und Hameln in Höhe von 19,5 Mio. EUR (Vorjahr: Beteiligungsbericht 2013 19,1 Mio. EUR) sowie der Pachtzins an die Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH für Deponien, Wertstoffhöfe, Betriebsstätten und Fahrzeuge von 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR). Auch die Wartung und Instandhaltung durch Dritte (7,0 Mio. EUR) sowie die Bioabfall- und Grüngutverwertung (3,1 Mio. EUR) fallen unter diese Unterposition des Materialaufwands. Bedingt durch die tarifliche Entgeltsteigerung stiegen die Personalaufwendungen geringfügig von 75,7 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR auf 76,0 Mio. EUR. Darin enthalten sind 5,8 Mio. EUR für die Altersversorgung. Die Abschreibungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 22,3 Mio. EUR um 0,7 Mio. EUR (-3,3 %) auf 21,5 Mio. EUR. Die Aufwendungen für die Deponienachsorge und Altlastensanierung haben sich gegenüber dem Vorjahr von 6,9 Mio. EUR um 5,8 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR reduziert. Durch Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen erhöhen sich die Zinsaufwendungen von 0,7 Mio. EUR um 1,4 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR. - 261 - Beteiligungsbericht 2013 aha Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 31.12.2008 TEUR 31.12.2009 TEUR 31.12.2010 TEUR 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR 129.611 2.335 124.447 6.235 120.604 6.935 120.559 4.635 116.921 4.235 3.802 4.660 5.168 6.501 6.413 12.673 8.166 9.592 8.318 9.708 48.161 48.357 49.395 52.961 59.967 89 78 67 118 90 196.671 191.943 191.761 193.092 197.334 22.163 18.930 9.484 22.163 18.930 6.672 22.163 19.309 9.866 22.163 18.930 11.982 22.163 18.930 19.402 56 0 0 0 0 104.608 108.384 116.429 117.970 118.443 41.430 35.794 23.994 22.047 18.396 196.671 191.943 191.761 193.092 197.334 9.484 6.672 9.866 11.982 19.402 Passiva A. Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen III. Bilanzgewinn/Bilanzverlust B. Sonderposten für Zuschüsse C. Rückstellungen D. Verbindlichkeiten Bilanzsumme Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 262 - aha Beteiligungsbericht 2013 Gewinn- und Verlustrechnung Ist Ist Ist Ist Ist 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR 171.263 167.863 178.353 178.352 178.921 6 11 0 0 51 4.696 5.779 5.243 4.272 6.588 Gesamtleistung 175.965 173.653 183.596 182.624 185.560 Materialaufwand 69.433 64.958 64.085 63.538 60.828 Personalaufwand 68.679 72.173 72.756 75.721 76.058 Abschreibungen 22.354 22.370 21.656 22.278 21.534 Aufwendungen für Deponienachsorge und Altlastensanierung 11.074 6.360 6.648 6.914 1.132 Sonstige betriebl. Aufwendungen 10.675 9.834 11.268 12.263 16.529 Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 2.285 1.056 891 931 948 Zinsen u. ähnl. Aufwendungen 1.709 1.562 1.008 737 2.115 -5.674 -2.548 7.066 2.104 8.312 0 0 1.810 0 0 Steuern vom Einkommen u. Ertrag -11 43 1.839 40 662 Sonstige Steuern 202 221 223 327 230 -5.865 -2.812 3.194 1.737 7.420 0 0 0 379 0 15.349 9.484 6.672 9.866 11.982 9.484 6.672 9.866 11.982 19.402 Umsatzerlöse Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebl. Erträge Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Aufwendungen Jahresergebnis Entnahme aus der Gewinnrücklage Gewinn-/Verlustvortrag aus d. Vorjahr Bilanzgewinn/Bilanzverlust - 263 - Beteiligungsbericht 2013 aha Kennzahlen Angaben in 2008 2009 2010 2011 2012 Eigenkapitalquote: % 26 25 27 27 31 Anlagendeckung I: % 38 37 40 42 50 Investitionen: TEUR 19.419 17.443 18.359 22.443 17.982 Cashflow: TEUR 25.458 23.279 32.895 25.556 29.426 Innenfinanzierungsgrad: % 131 133 179 114 164 Eigenkapitalrentabilität: % -12 -6 13 3 13 -6.452 -2.263 5.150 1.583 9.249 EBIT: TEUR Gesamtkapitalrentabilität: % -3 -1 3 1 5 Umsatzrentabilität: % -3 -2 4 1 5 1.661 1.650 1.645 1.680 1.674 Personalentwicklung: Anzahl Personalaufwandsquote % 40 43 41 42 43 Sachkostenquote % 47 45 42 43 43 Das erwirtschaftete Jahresergebnis führte zu einem erhöhten Cashflow. Aufgrund der geringeren Investitionen und des gestiegenen Cash Flow ergab sich ein erhöhter Innenfinanzierungsgrad. Bedingt durch das Jahresergebnis der Gesellschaft ergibt sich ein gestiegenes EBIT. Aufgrund des gestiegenen Jahresergebnisses und EBIT haben sich Gesamtkapitalrentabilität, Eigenkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität erhöht. aha - 264 - Beteiligungsbericht 2013 Beteiligungsbericht 2013 - 265 - Anlagen Anlagen - 266 - Anlagen Beteiligungsbericht 2013 Rechtliche Rahmenbedingungen Am 01.11.2011 ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten, in dem die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO), die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO), das Gesetz über die Region Hannover (GRegH), das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (Göttingen-Gesetz) und die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften (BekVO-Kom) zusammengefasst worden sind. In der unten stehenden Gegenüberstellung sind die §§ der NGO den neuen §§ des NKomVG gegenübergestellt. NGO Sechster Teil N K o m VG Achter Teil 3. Abschnitt: Unternehm en und Einrichtungen 3. Abschnitt: Unternehmen und Einrichungen § 108 § 109 § 110 § 111 Wirtschaftliche Betätigung Maßgaben für die Führung von Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts Selbstständige Wirtschaftsführung von Einrichtungen Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen § 136 § 137 § 139 § 138 Wirtschaftliche Betätigung Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts Selbständige W irtschaftsführung von Einrichtungen Vertretung der Kommune in Unternehmen und Einrichtungen § 112 Monopolmissbrauch § 113 Eigenbetriebe § 140 Eigenbetriebe § 114 Wirtschaftsgrundsätze § 149 Wirtschaftsgrundsätze § 114a Beteiligungsmanagement § 115 Umwandlung und Veräußerung von Unternehmen und Einrichtungen § 150 § 148 Beteiligungsmanagement Umwandlung und Veräußerung von Unternehmen und Einrichtungen § 116 § 152 Anzeige und Genehmigung § 151 Beteiligungsbericht Anzeige und Genehmigung § 116a Berichtspflichten Das NKomVG legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung der Kommune und damit der Landeshauptstadt Hannover zulässig ist. Gemäß §§ 136 ff. NKomVG dürfen Kommunen wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn und soweit nach § 136 Abs. 1 NKomVG • der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, • die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommunen und zum voraussichtlichen Bedarf stehen, • bei dem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungs- enfällt netzen einschließlich der Telefondienstleistungen der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Einrichtungen, zu denen die Kommunen zum Beispiel gesetzlich verpflichtet sind oder die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs dienen, sind keine wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne der o.g. NKomVG-Regelungen. Für die Beteiligung an einem Unternehmen oder einer Einrichtung in einer Rechtsform des privaten Rechts sind gemäß § 137 in Verbindung mit § 136 NKomVG u.a. die Kriterien • Haftungsbeschränkung der Kommune auf einen bestimmten Betrag und Beteiligungsbericht 2013 • - 267 - Sicherstellung eines angemessenen Einflusses in Abhängigkeit von der Höhe der Beteiligung Anlagen schreiben. Der Beteiligungsbericht soll gemäß § 151 NKomVG insbesondere Angaben über zu erfüllen. • Nach § 149 NKomVG sollen die Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt der Kommune erwirtschaften, d.h. eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erzielen, soweit dies mit ihrer Aufgabe der Erfüllung des öffentlichen Zwecks in Einklang zu bringen ist. Diese Soll-Regelung lässt auch Defizitunternehmen zu, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere Gewinnerzielung mit dem öffentlichen Zweck nicht vereinbar ist. den Gegenstand des Unternehmens oder der Einrichtung, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die von dem Unternehmen oder der Einrichtung gehaltenen Beteiligungen • den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen oder die Einrichtung • die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens oder der Einrichtung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Kommune und die Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie Gemäß § 150 NKomVG hat die Gemeinde die Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu koordinieren und zu überwachen (Beteiligungsmanagement). Die Kommune hat einen Bericht über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht) zu erstellen und jährlich fortzu- • das Vorliegen der Voraussetzungen des § 136 Abs. 1 NKomVG für das Unternehmen enthalten. Anlagen - 268 - Beteiligungsbericht 2013 Rechtsformen Die möglichen Rechtsformen lassen sich in Formen des öffentlichen Rechts und in Formen des privaten Rechts einteilen. Zu den öffentlichen Rechtsformen gehören u.a. die Eigenbetriebe, Einrichtungen und kommunalen Anstalten und auch die Zweckverbände. Zu den privatrechtlichen Unternehmensformen, die für eine kom- munale Beteiligung in Betracht kommen, gehören im Wesentlichen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Die Gemeinden können Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe) und mit eigener Rechtspersönlichkeit führen. 1. Privatrechtliche Unternehmensformen (AG, GmbH) Die Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover werden als juristische Person des privaten Rechts grundsätzlich als Aktiengesellschaft (AG) oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt und unterliegen deshalb den Rechnungslegungsvorschriften des Handels- und Steuerrechtes. Die am häufigsten gewählte Unternehmensform ist die der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), da das GmbH-Recht dem Gesellschafter weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten über den Gesellschaftsvertrag einräumt und Steuerungsmöglichkeiten zulässt, die bei der Aktiengesellschaft durch andere gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen, die als Eigengesellschaft (Beteiligung 100%), Mehr- oder Minderheitsbeteiligungen geführt werden. 2. Eigenbetriebe Der wesentliche Unterschied zur Gesellschaft des privaten Rechts (Eigengesellschaft bzw. Beteiligung) besteht darin, dass der Eigenbetrieb keine eigene Rechtspersönlichkeit hat (§ 136 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG). Zwar erfolgt die Wirtschaftsfüh- rung nach gesonderten Vorschriften und die Eigenbetriebsverordnung sieht ein Maß an organisatorischer und wirtschaftlicher Selbständigkeit vor, rechtlich sind sie jedoch Teil der Kommune. 3. Anstalten des öffentlichen Rechts a) Sparkassen Sparkassen sind aufgrund der Sondervorschriften des Niedersächsischen Sparkassengesetzes rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Gemäß § 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) können Gemeinden als Träger Sparkassen errichten. Am 21.11.2002 hat der Niedersächsische Landtag neben anderen Änderungen im NSpG die Aufhebung der Gewährträgerhaftung beschlossen. Ab 19.07.2005 haftet daher nur noch das Vermögen der Sparkasse für deren Verbindlichkeiten. Bezüglich des Haftungsüberganges für Verbindlichkeiten ist eine zweistufige Übergangsregelung bis 2005 bzw. 2015 vorgesehen. Weiterhin ist der Träger verpflichtet, die Sparkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, allerdings ohne dass ein Anspruch der Sparkasse bzw. eine Verpflichtung des Trägers besteht, der Sparkasse Mittel zur Verfügung zu stellen. Aufgabe der Sparkassen ist laut § 4 NSpG, den Wettbewerb zu stärken und für eine ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise mit geldund kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Das Ausmaß der Gewinnabführung an den Träger ist im Einzelnen im Sparkassengesetz geregelt (vgl. § 24 NSpG). Trägerin der Sparkasse Hannover ist die Region Hannover. Beteiligungsbericht 2013 - 269 - Anlagen b) Kommunale Anstalten Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Unternehmensrechts vom 27.01.2003 wurde im NKomVG die Möglichkeit für Kommunen eingeräumt, Unternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunale Anstalt) zu errichten oder bestehende Eigenbetriebe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in kommunale Anstalten umzuwandeln (§§ 140-147 NKomVG). Entsprechend sind auch die Berichtspflichten für die Anstalten gegeben. Die Rechtsverhältnisse der kommunalen Anstalt werden durch eine Unternehmenssatzung geregelt. Organe sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Gleichzeitig erhält die kommunale Anstalt Dienstherrenfähigkeit, d.h. die Befugnis, Dienstherr von Beamten zu sein, wenn ihr nach § 143 NKomVG hoheitliche Aufgaben übertragen sind. c) Kommunale Zusammenarbeit (Gemeinsame kommunale Anstalten und Zweckverbände) Nach Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 können kommunale Körperschaften zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben gemeinsame Unternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (gemeinsame gemeinsame kommunale Anstalt Anstalt) stalt errichten, sich an einer gemeinsamen öffentlichen Anstalt als weiterer Träger beteiligen, einen Zweckverband errichten oder sich an einem Zweckverband als weiteres Verbandsglied beteiligen. In die gemeinsame kommunale Anstalt können neben Eigenbetrieben auch Unternehmen und Einrichtungen der privaten Rechtsform, an denen die kommunalen Körperschaften alle Anteile hatten, eingebracht werden. Für die gemeinsame kommunale Anstalt gelten analog die Vorschriften des NKomVG über die kommunalen Anstalten (siehe §§ 140 ff. NKomVG). Die Landeshauptstadt Hannover ist seit dem 01.07.2011 an der Hannoverschen Informationstechnologien AöR (HannIT) beteiligt. Für den Zweckverband ist eine Verbandsordnung aufzustellen. Organe sind nach § 10 NKomZG die Verbandsversammlung und der/die Verbandsgeschäftsführer/in. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes gelten die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend. Die Landeshauptstadt Hannover ist Verbandsmitglied im Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha). - 270 - Anlagen Beteiligungsbericht 2013 Kennzahlen im Überblick Kennzahl zur Kapitalstruktur Kapitalstruktur Kennzahl Berechnung Leitsätze für die Beurteilung Eigenkapitalquote Eigenkapital x 100 Gesamtkapital Je höher die Eigenkapitalquote, desto höher ist die finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit des Unternehmens Kennzahl Berechnung Leitsätze für die Beurteilung Anlagendeckung I Eigenkapital x 100 Anlagevermögen Je größer die Anlagendeckung ist, umso solider ist die Finanzierung. Für die Kennzahl der Anlagendeckung I sind nur branchenbezogene Aussagen ableitbar. Investitionen Zugänge zum Anlagevermögen Cashflow Jahresergebnis +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens +/- Erhöhung/Verminderung der langfristigen Rückstellungen +/- sonstige nicht zahlungswirksame, wesentliche Aufwendungen u. Erträge = Cashflow gem. DVFA/SG Kennzahlen zur Finanzlage Ein Maß für die vom Unternehmen innerhalb einer Periode erwirtschafteten finanziellen Mittel (im Wesentlichen der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen), die zur Eigenfinanzierung bereitstehen. (verkürzte Darstellung) Innenfinanzierungsgrad Cashflow x 100 Investitionen Diese Kennzahl zeigt, in welchem Umfang im Geschäftsjahr getätigte Investitionen aus eigener Kraft finanziert werden konnten. Sie sagt nichts dazu, ob es besser gewesen wäre, mehr oder weniger Fremdmittel einzusetzen. - 271 - Beteiligungsbericht 2013 Anlagen Kennzahlen zur Ertragslage Kennzahl Berechnung Leitsätze für die Beurteilung Eigenkapitalrentabilität Jahresergebnis (ohne außerord. Ergebnis) vor Steuern vom Einkommen u. Ertrag x 100 Eigenkapital Je höher die Eigenkapitalrentabilität, desto höher ist das erzielte Jahresergebnis je Euro bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital. EBIT Jahresergebnis + Steuern vom Einkommen und Ertrag + Zinsen u. ähnl. Aufwendungen - Zinsen u. ähnl. Erträge = EBIT Earnings before Interest and Taxes Das EBIT zeigt das Betriebsergebnis unabhängig von der Besteuerung und der Kapitalstruktur. Gesamtkapitalrentabilität EBIT x 100 Gesamtkapital Je höher die Gesamtkapitalrentabilität, desto höher ist das erzielte EBIT je Euro bezogen auf das eingesetzte Kapital insgesamt. Umsatzrentabilität Jahresergebnis (ohne außerord. Ergebnis) vor Steuern vom Einkommen u. Ertrag x 100 Umsatz Je höher die Umsatzrentabilität, desto größer ist das erzielte Jahresergebnis je Euro bezogen auf den Umsatz. Kennzahl Berechnung Leitsätze für die Beurteilung Personalentwicklung Bei den Angaben handelt es sich um die durchschnittliche Zahl der ArbeitnehmerInnen nach Vollstellen im Berichtsjahr Personalaufwandsquote Personalaufwand x 100 Umsatzerlöse Sonstige Kennzahlen Die Personalaufwandsquote gibt an, wie viel Prozent vom erwirtschafteten Umsatz zur Deckung des Personalaufwandes verwendet wurden. Je geringer diese Quote ist, desto größer ist der Umsatzanteil, der zur Deckung anderer Aufwendungen bzw. zur Bildung eines Jahresüberschusses zur Verfügung steht. - 272 - Anlagen Beteiligungsbericht 2013 Kennzahl Berechnung Leitsätze für die Beurteilung Sachkostenquote Sachkosten x 100 Umsatzerlöse Die Sachkostenquote gibt an, wie viel Prozent vom erwirtschafteten Umsatz zur Deckung des Materialund sonstigen betrieblichen Aufwandes verwendet wurden. Je geringer dies Quote ist, desto größer ist der Umsatzanteil, der zur Deckung anderer Aufwendungen bzw. zur Bildung eines Jahresüberschusses zur Verfügung steht. Direkte Nettowertschöpfung Personalaufwand + Zinsaufwand + Steuern (Sonstige u. Ertragsteuern) + Konzessionsabgabe + Jahresergebnis = direkte Nettowertschöpfung Die unternehmerische Wertschöpfung entspricht der Summe des durch die Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe geschaffenen Mehrwertes. Die Wertschöpfung steht der Volkswirtschaft als Gewinn und Einkommen zur Verfügung und ist letztendlich für das Entstehen von Arbeitsplätzen ausschlaggebend. Beteiligungsbericht 2013 - 273 - Begriffsdefinitionen Eigenkapital a) Bilanzposten des Eigenkapitals gemäß § 266 HGB I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklagen III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag b) spezifische Bilanzposten Genussscheinkapital (Stadtwerke Hannover AG) Sonderposten mit Rücklageanteil; vom Anlagevermögen abgesetzt (z. B. Hafen Hannover GmbH, Stadtwerke Hannover AG) • Sonderposten für Investitionszuschüsse; vom Anlagevermögen abgesetzt (z. B. Hafen Hannover, Stadtwerke Hannover AG, Stadtentwässerung Hannover, städt. Altenund Pflegezentren, aha) • • Fremdkapital a) langfristiges Fremdkapital Empfangene Ertragszuschüsse Pensionsrückstellungen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von länger als fünf Jahren b) kurzfristiges Fremdkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von kürzer als fünf Jahren Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtleistung Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen Sachkosten Summe aus Materialaufwand und sonstigen betrieblichen Aufwendungen Anlagen - 274 - Anlagen Beteiligungsbericht 2013 Abkürzungsverzeichnis aA ADAC AG AGS aha AHS AirIT AktG AöR arh ASH ATVATV-K AUMA AWD BekVOBekVO-Kom BilMoG BMVBS BNetzA bspw. bzw. CO2 CT CTH DB d.h. DHD DMAG DMB DVFA/SG EBIT eCG EDV eEG eEG EEX EFRE eG EGHGB EGZ EinrVOEinrVO-Kom EKW EMH eNG EnWG EPL etc. EU EUR auf Aktien Allgemeiner Deutscher Automobilclub Aktiengesellschaft Hannover Aviation Ground Services GmbH Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Hannover Aviation Handling Services GmbH AirITSystems Hannover GmbH Aktiengesetz Anstalt öffentlichen Rechts Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH Air Service Hannover GmbH Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Verband der deutschen Messewirtschaft Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesnetzagentur beispielsweise beziehungsweise Kohlendioxid Containerterminal Containerterminal Hannover Deutsche Bahn das heißt Der Heisse Draht Deutsche Messe AG Deutsche Messe Beteiligungsgesellschaft mbH Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung e.V./ Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. Earnings Before Interests and Taxes (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) enercity Contracting GmbH Elektronische Datenverarbeitung enercity Erneuerbare GmbH European Energy Exchange AG Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung eingetragene Genossenschaft Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch Existenzgründungszentrum Verordnung über die Haushaltswirtschaft kaufmännisch geführter kommunaler Einrichtungen E.ON Kraftwerke GmbH Elektro-Messehaus Hannover GmbH enercity Netzgesellschaft mbH Energiewirtschaftsgesetz Energieprojekt-Gesellschaft Langenhagen mbH et cetera Europäische Union EURO Beteiligungsbericht 2013 e.V. ff. GBH GbR G-CH GEC GFH ggf. ggü. GHG GIBC GKH GKL GKW GmbH GRegH Grundkap Grundkap. GuD GuV GVH GWh ha HannIT HBF HCC HCTC HFI HGB hif HIFAS HM HMG HMTG HRG HTG HTGF i. L. i. S. IG IGS IHK IKM incl. IT IUK k. A. A KfW KG KGaA KLV km KMUKMU-Förderung KonTraG KrWKrW-/AbfG Kt - 275 - eingetragener Verein folgende (Seiten) Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gründerinnen-Consult Hannover German Exposition Corporation International GmbH Gastronomie Flughafen Hannover GmbH gegebenenfalls gegenüber Gasspeicher Hannover GmbH German-Indian Business-Center Gemeinschaftskraftwerk Hannover GmbH Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Linden GmbH Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz über die Region Hannover Grundkapital Gas und Dampf(kraftwerkblock) Gewinn- und Verlustrechnung Großraum-Verkehr Hannover Gigawattstunde Hektar Hannoversche Informationstechnologien AöR Hannover-Beteiligungs-Fonds Hannover Congress Centrum Hannover Clinical Trial Center GmbH Hannover Fairs International GmbH Handelsgesetzbuch hannover fonds GmbH Hannover Fairs Interpro Uluslararasi Fuarcilik A.S.. Hannover Messe Hannover Marketing GmbH Hannover Marketing und Tourismus GmbH Hannover Region Grundstücksgesellschaft Hannover Tourismus GmbH High-Tech-Gründer-Fonds in Liquidation im Sinn Industriegewerkschaft Integrierte Gesamtschule Industrie- und Handelskammer Initiativkreis Europäische Metropolregionen in Deutschland inklusive Informationstechnologie Informations- und Kommunikationstechnik keine Angaben Kreditanstalt für Wiederaufbau Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktien Kombinierter Ladeverkehr Kilometer Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Kilotonne Anlagen Anlagen kWh KWK KWM KZI LE LHH LKW LNVG Ltd. m² m³ MA MAP MdEP MDK MdL MG Mio. MKRO mm MR Mrd. Mrd MVC MW Nds. GVBL. NGL NGO NKomVG NKomZG NLO NNE NNVG NORD/LB NSpG Ø o. g. ÖPNV ÖSPNV p. a. a P+R PBefG PBV PPP rd. RegionsG resp. RTH SGB s. o. SPNV St. Kap. s. u. SWH t - 276 - Beteiligungsbericht 2013 Kilowattstunde Kraft-Wärme-Kopplung Kraftwerk Mehrum GmbH Kundenzufriedenheitsindex Ladeeinheit Landeshauptstadt Hannover Lastkraftwagen Landesnahverkehrsgesellschaft Limited; Beschränkte (Haftung); Gesellschaftsform im anglo-amerikanischen Sprachraum, entspricht in etwa der GmbH Quadratmeter Kubikmeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeitende Metropolregion Arbeitskreis Mitglied des Europäischen Parlaments Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Mitglied des Landtages Messe Gastronomie Hannover GmbH Million Ministerkonferenz für Raumordnung Millimeter Metropolregion Milliarde Mitteldeutsche Verkehrsconsult GmbH Megawatt Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG Niedersächsische Gemeindeordnung Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit Niedersächsische Landkreisordnung Netznutzungsentgelte Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz Norddeutsche Landesbank Niedersächsisches Sparkassengesetz Durchschnitt oben genannte Öffentlicher Personennahverkehr Öffentlicher straßengebundener Personennahverkehr per anno Park and Ride Personenbeförderungsgesetz Pflege-Buchführungsverordnung Public Privat Partnership rund Gesetz über die Region Hannover respektive Railterminal Hafen Hannover Sozialgesetzbuch siehe oben Schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr Stammkapital siehe unten Stadtwerke Hannover Tonne Beteiligungsbericht 2013 TCH TEU TEUR TL Tsd. Tm³ TU TVöD u.a. US$ v.a VAG vgl. VVG VW WFG WKN z.B. ZVK zzgl. zzgl - 277 - Technologie-Centrum Hannover Twenty-feet Equivalent Unit Tausend EURO Türkische Lira Tausend Tausend Quadratmeter Technische Universität Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst unter anderem US Dollar vor allem Versicherungsaufsichtsrecht vergleiche Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH Volkswagen Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Langenhagen mbH Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Krempdorf KG zum Beispiel Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover zuzüglich Anlagen Anlagen Raum für Notizen: - 278 - Beteiligungsbericht 2013