Sitzung AHaush am 13.11.2013

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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 20.11 -
Datum 05.11.2013
Einladung
zur
21. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am
Mittwoch, den 13. November 2013 um 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses
Bitte beachten Sie:
Die Tagesordnung zu TOP 1 geht ebenso allen Mitgliedern des
Organisations- und Personalausschusses zu.
Nach Beendigung des 1. Tagesordnungspunktes wird der Ausschuss nach einer
kurzen Sitzungsunterbrechung in seine reguläre Sitzung (ab TOP 2) übergehen.
______________________________________________________________________
Tagesordnung:
I.
ÖFFENTLICHER TEIL
1.
Bericht des Dezernenten - Teil I Berichtswesen - Austausch unter Beteiligung der Mitglieder des
Organisations- und Personalausschusses anhand folgender aktueller
Berichte:
1.1.
Finanzbericht für den Monat Oktober 2013 - Stand 31.10.2013 (Informationsdrucks. Nr.
/2013 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -
1.2.
Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Gesamthaushalt
(Informationsdrucks. Nr.
/2013 N1 mit 1 Anlage) - wird nachgereicht -
1.3.
Bericht über das 3. Quartal 2013 (Teilhaushalte 20, 32 und 99)
(Informationsdrucks. Nr.
/2013 mit 3 Anlagen) - wird nachgereicht -
1.4.
Bericht über das 3. Quartal 2013 für den Teilhaushalt
Rechnungsprüfungsamt
(Informationsdrucks. Nr.
/2013 mit 1 Anlage) - wird nachgereicht _______________________________________
2.
Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 09.10.2013
- öffentlicher Teil -
3.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt.
Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten
(Drucks. Nr. 1907/2013)
-1-
4.
Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt
Hannover
(Drucks. Nr. 2132/2013 mit 1 Anlage)
5.
Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost
(Drucks. Nr. 1434/2013 mit 2 Anlagen)
5.1.
Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost
(Drucks. Nr. 1434/2013 E1 mit 2 Anlagen)
6.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof
(Drucks. Nr. 1837/2013 mit 1 Anlage)
- bereits übersandt
7.
Klima-Allianz Hannover 2030:
Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020
Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und
der Stadtwerke Hannover AG (enercity)
(Drucks. Nr. 2156/2013 mit 2 Anlagen)
- bereits übersandt
8.
Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas
Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme
- bereits übersandt
(Drucks. Nr. 2145/2013 mit 11 Anlagen)
9.
Beteiligungsbericht 2013
(Informationsdrucks. Nr. 1881/2013 mit 1 Anlage) - bereits übersandt
10.
Bericht des Dezernenten - Teil II -
10.1.
Sonstiges
II.
NICHTÖFFENTLICHER TEIL
........
Der Oberbürgermeister
-2-
______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 20.11 -
Datum 24.01.2014
PROTOKOLL
über die 21. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am
Mittwoch, den 13. November 2013 im Hodlersaal des Rathauses
Beginn
Ende
15.00 Uhr
16.20 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesende:
Ratsmitglieder:
Ratsherr Hermann
Ratsherr Onay
Ratsfrau Barth
Ratsherr Borchers
Ratsherr Dette
Ratsherr Drenske
Beigeordnete Kastning
Ratsherr Dr. Kiaman
Ratsfrau Nowak
Ratsherr Pohl
Beigeordnete Zaman
Ratsherr Kluck
Ausschussvorsitzender
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(CDU)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(SPD)
(CDU)
(DIE LINKE.)
(CDU)
- In Vertretung für Beigeordnete Seitz (SPD)
stellvertretender Vorsitzender des Organisations- und
Personalausschusses
Grundmandatsträger:
Ratsherr Engelke
Ratsherr Dr. Junghänel
Ratsherr Wruck
(FDP)
(PIRATEN)
(DIE HANNOVERANER)
Verwaltung:
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Frau Roling
Frau Dr. Wehmann
Herr Härke
Frau Bartels
Frau Diers
Herr Kallenberg
Herr Ulbrich
Frau Tondorf
Herr Suhr
Herr Jeroschewski
(Dez. II)
(20)
(14)
(18)
(14.2)
(18.1)
(18.2)
(20.2)
(20.20)
(20.3)
(GPR)
-1-
Herr Janßen
Frau Over
Frau Huep-Würzberg
Frau Senger
Frau Stolle
Frau Kuckuck
Herr Dassow
Herr Müller
Frau Allner
(GPR)
(61.41)
(19.30)
(52.12)
(42.12)
(16.21)
(20.11)
(PR /II)
(20.11) - für die Ausschussbetreuung
Presse:
Herr Möser
Vertreter der HAZ und der NP
(15.3)
-2-
Die Tagesordnung zu TOP 1 geht ebenso allen Mitgliedern des
Organisations- und Personalausschusses zu.
Nach Beendigung des 1. Tagesordnungspunktes wird der Ausschuss nach einer
kurzen Sitzungsunterbrechung in seine reguläre Sitzung (ab TOP 2) übergehen.
Tagesordnung:
I.
ÖFFENTLICHER TEIL
1.
Bericht des Dezernenten - Teil I Berichtswesen - Austausch unter Beteiligung der Mitglieder des
Organisations- und Personalausschusses anhand folgender aktueller
Berichte:
1.1.
Finanzbericht für den Monat Oktober 2013 - Stand 31.10.2013 (Informationsdrucks. Nr. 2374/2013 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -
1.2.
Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Gesamthaushalt
(Informationsdrucks. Nr. 2351/2013 mit 1 Anlage)
1.3.
Bericht über das 3. Quartal 2013 (Teilhaushalte 20 32 und 99)
(Informationsdrucks. Nr. 2379/2013 mit 3 Anlagen)
1.4.
Bericht über das 3. Quartal 2013 für den Teilhaushalt
Rechnungsprüfungsamt
(Informationsdrucks. Nr. 2350/2013 mit 1 Anlage)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------2.
Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 09.10.2013
- öffentlicher Teil 3.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt.
Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten
(Drucks. Nr. 1907/2013)
4.
Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt
Hannover
(Drucks. Nr. 2132/2013 mit 1 Anlage)
5.
Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost
(Drucks. Nr. 1434/2013 mit 2 Anlagen)
5.1.
Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost
(Drucks. Nr. 1434/2013 E1 mit 2 Anlagen)
6.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof
(Drucks. Nr. 1837/2013 mit 1 Anlage)
-3-
7.
Klima-Allianz Hannover 2030:
Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020
Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und
der Stadtwerke Hannover AG (enercity)
(Drucks. Nr. 2156/2013 mit 2 Anlagen)
8.
Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas
Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme
(Drucks. Nr. 2145/2013 mit 11 Anlagen)
9.
Beteiligungsbericht 2013
(Informationsdrucks. Nr. 1881/2013 mit 1 Anlage)
10.
Bericht des Dezernenten - Teil II -
10.1.
Sonstiges
II.
NICHTÖFFENTLICHER TEIL
..................................
Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann eröffnete die 21. Sitzung des Ausschusses für
Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die
ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der Einladung fest.
Im Hinblick auf TOP 1 begrüße er neben den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt,
Finanzen und Rechnungsprüfung weitere Ratsmitglieder, die vertretend für den
Organisations- und Personalausschusses an dieser Sitzung teilnähmen sowie aus der
Verwaltung Herrn Härke, Frau Diers und Herrn Kallenberg.
Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung gab es nicht.
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Bericht des Dezernenten Teil I
Berichtswesen - Austausch unter Beteiligung der Mitglieder des Organisations- und
Personalausschusses anhand folgender aktueller Berichte:
Zunächst erfolgte ein umfassender mündlicher Bericht zur aktuellen Entwicklung der
Aufwendungen für Personal und Versorgung durch Herrn Härke und Herrn Kallenberg,
-4-
welcher im Zuge weiterer Nachfragen von Ratsfrau Barth, Ratsherrn Borchers und
Ratsherrn Dr. Junghänel durch zum Teil detaillierte Informationen seitens der Verwaltung
ergänzt wurde.
Etwa 130 Mitarbeiter/innen habe die Stadt in 2013 neu eingestellt, davon ungefähr die
Hälfte im Krippen- und Kindertagesstättenbereich. Dazu kämen zusätzliche Kräfte
beispielsweise im Bereich der städtischen Bäder. Jedoch ständen dem im Sommer
prognostizierten Defizit von ungefähr 11 Mio. € inzwischen Zuschüsse von der
Arbeitsagentur in Höhe von ca. 1,7 Mio. gegenüber, die diese für die Altersteilzeit zur
Verfügung stelle. Einige Stellen würden auch vom Land mitfinanziert. Den damit deutlich
nach unten zu korrigierenden Fehlbetrag hoffe die Verwaltung, letztlich durch die restriktive
Bewirtschaftung der Sachkosten annähernd auffangen zu können.
zu 1.1. und 1.2.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann bestätigte dieses im Zuge seiner ergänzenden
Ausführungen angesichts des aktuell vorliegenden Monatsberichts (Informationsdrucks. Nr.
2374/2013 mit 1 Anlage) - Tischvorlage - Finanzbericht für den Monat Oktober 2013 mit
dem Stand 31.10.2013. Auch wenn die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen nicht
mehr ganz so positiv wie noch im Vorjahr verlaufen sei, so rechne er unter Berücksichtigung
des Mehrbedarfs im Personalausgabensektor dennoch mit einem möglichen
jahresbezogenen Überschuss in Höhe von ca. 30 Mio. €. Sowohl die Überschüsse des
Haushaltsjahres 2012 als des noch laufenden Haushaltsjahres sollten nach Möglichkeit
genutzt werden, um Altdefizite abzubauen und damit die langfristige Verschuldung der Stadt
zu minimieren.
Auf einen entsprechenden Wortbeitrag von Ratsherrn Engelke zur Entwicklung der
Kassenkredite in den letzten Jahren entgegnete Stadtkämmerer Dr. Hansmann, dass die
Verwaltung fachlich - und nicht politisch - gesteuert sei. Der aktuelle Bedarf an kurzfristigen
Liquiditätsmitteln hänge von dem täglich schwankenden Eingang größerer Geldmargen ab,
spiegle jedoch auch das Wechselspiel im Aufwandssektor - bspw. bedingt durch größere
Investitionen - ab.
Nach weiteren Wortmeldungen der Ratsherren Borchers und Engelke, von Frau Roling und
Stadtkämmerer Dr. Hansmann sowie von Ratsherrn Pohl, Beigeordneter Kastning, Ratsfrau
Nowak und Ratsherrn Dr. Junghänel zu einzelnen Positionen des aktuellen Monatsberichts
sowie des Berichts für den Gesamthaushalt (hier: 3. Quartal) wurde der Themenkomplex
"Berichtswesen" für die heutige Sitzung als erledigt angesehen.
TOP 1.1.
hier : Aktueller Finanzbericht Monat Oktober 2013 - Sachstandsberichte /
Informationen der Verwaltung
Berichtswesen - Austausch unter Beteiligung der Mitglieder des Organisations- und
Personalausschusses anhand folgender aktueller Berichte:
Zur Kenntnis genommen
TOP 1.2.
Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Gesamthaushalt
-5-
(Informationsdrucksache Nr. 2351/2013 mit 1 Anlage)
Zur Kenntnis genommen
zu 1.3. und 1.4.
Hierzu gab es keine weiteren Fragen.
TOP 1.3.
Bericht über das 3. Quartal 2013
(Informationsdrucksache Nr. 2379/2013 mit 3 Anlagen)
Zur Kenntnis genommen
TOP 1.4.
Bericht über das 3. Quartal 2013 für den Teilhaushalt Rechnungsprüfungsamt
(Informationsdrucksache Nr. 2350/2013 mit 1 Anlage)
Zur Kenntnis genommen
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 20. Sitzung am 09.10.2013
- öffentlicher Teil -
genehmigt
TOP 3.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt.
Schwimmbäder an heutige Lebensrealitäten
(Drucks. Nr. 1907/2013)
Ratsfrau Nowak begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion.
Ratsherr Engelke verwies auf die im hierzu Sportausschuss geführte Diskussion.
Antrag:
In der Tarifordnung für die städtischen Schwimmbäder wird unter Punkt 7.b. der Halbsatz
„bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres“ gestrichen.
1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
-6-
TOP 4.
Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2132/2013 mit 1 Anlage)
Antrag,
der als Anlage 1 beigefügten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das
Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013 zuzustimmen.
7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.
Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost
(Drucks. Nr. 1434/2013 mit 2 Anlagen)
Antrag,
als Satzung (Anlage 1) zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den
§§ 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Vahrenheide-Ost vom 16.10.1997 für den in der Anlage 1 näher beschriebenen Teilbereich
aufgehoben.
Einstimmig
TOP 5.1.
Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost
(Drucks. Nr. 1434/2013 E1 mit 2 Anlagen)
Antrag,
dem Zusatzantrag Drs.-Nr. 15-1520/2013 des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
(einstimmiger Beschluss vom 19.06.2013, hier Anlage 1) und dem gleichlautenden Antrag
der Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost (einstimmiger Beschluss vom 17.06.2013, hier
Anlage 2) nicht zuzustimmen.
einstimmig abgelehnt
TOP 6.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof
(Drucks. Nr. 1837/2013 mit 1 Anlage)
-7-
Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof zum 01.08.2014
herzustellen.
Einstimmig
TOP 7.
Klima-Allianz Hannover 2030:
Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020
Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und
der Stadtwerke Hannover AG (enercity)
(Drucks. Nr. 2156/2013 mit 2 Anlagen)
Antrag,
Der Rat möge beschließen:
der als Anlage 1 beigefügten Fortschreibung der Klimaallianz 2020 bis zum Jahr 2030
zuzustimmen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.
Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas
Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme
(Drucks. Nr. 2145/2013 mit 11 Anlagen)
Antrag,
1.)
2.)
3.)
nach Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe der Wegenutzungsverträge in
gesonderten Losen für Strom und Gas, der Stadtwerke Hannover AG (SWH) den
Zuschlag für beide Lose zu erteilen.
nach Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe der Konzessionsverträge Wasser
und Fernwärme der SWH die Konzessionen für Wasser und Fernwärme zu erteilen.
dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Wegenutzungsverträge Strom und Gas
sowie der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme einschließlich der den
Verträgen zugehörigen Anlagen 1 bis 7 zuzustimmen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 9.
Beteiligungsbericht 2013
(Informationsdrucksache Nr. 1881/2013 mit 1 Anlage)
-8-
Ratsherr Borchers und Ratsherr Pohl sowie Ratsfrau Nowak brachten ihren Dank für den
aktuell vorliegenden Bericht und die Leistung des Beteiligungsmanagements zum Ausdruck.
Zur Kenntnis genommen
TOP 10.
Bericht des Dezernenten Teil II
Neben den unter TOP 1 erfolgten Berichten gab es an dieser Stelle keine weiteren
Informationen seitens der Verwaltung.
Für die Niederschrift
gez. Dr. Hansmann
gez. Allner
Stadtkämmerer
Ausschussbetreuerin
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
................................................
Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann schloss die 21. Sitzung des Ausschusses für
Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 16.20 Uhr.
Für die Niederschrift
gez. Allner
gez. Dr. Hansmann
-9-
Ausschussbetreuerin
Stadtkämmerer
- 10 -
Informationsdrucksache
Landeshauptstadt
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
Nr.
Anzahl der Anlagen
i
2351/2013
1
Zu TOP
Bericht über das 3. Quartal 2013 zum Gesamthaushalt
Mit der Drucksache legt die Verwaltung den Bericht über das 3. Quartal 2013 zum
Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Hannover vor.
Der Gesamtbericht über die Entwicklung des Ergebnishaushalts (Anlage) enthält einen
Plan-Ist-Vergleich für den Berichtszeitraum Januar bis September 2013 sowie die
Prognosedaten für das gesamte Haushaltsjahr zum Stand 30.09.2013.
Für den Gesamthaushalt wird zum Stand 30.09.2013 eine Verbesserung des
Jahresergebnisses von rund 10 Mio. € prognostiziert, die im Wesentlichen aus einer
Steigerung der Erträge im Bereich der Steuern resultiert.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
20.10
Hannover / 11.11.2013
-1-
07.11.2013
Anlage 1
Ergebnishaushalt LHH in Tausend €
Ergebnis
2012
1
Ansatz
2013
2
Zeitraum Januar bis Dezember 2013
Abweichung
Gesamtbetrag Prognose
incl. HR
2013
absolut in %
4
5
6
7
12. Summe ordentliche Erträge 1.842.911 1.837.686
13. Aufwendungen für aktives
Personal
399.930
379.446
14. Aufwendungen für
Versorgung
44.017
81.402
15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
186.926
175.662
16. Abschreibungen
90.825
84.496
17. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
61.504
60.801
18. Transferaufwendungen
879.160
931.759
19. sonstige ordentliche
Aufwendungen
21. Summe ordentliche
Aufwendungen
22. ordentliches Ergebnis
109.630
124.119
1.771.992 1.837.686
70.919
27. außerordentliches Ergebnis
18.689
28. Jahresergebnis
89.608
1.837.686 1.858.952
1
1.333.086 1.309.011
-24.075
-2
379.538
390.814
11.276
3
270.463
271.782
1.319
0
81.402
81.159
-243
0
61.051
60.754
-297
0
179.961
178.028
-1.933
-1
121.486
110.282
-11.204
-9
84.496
88.380
3.884
5
49.494
3.594
-45.900 -93
60.801
63.196
2.395
4
24.137
24.163
26
0
938.114
924.557
-13.557
-1
701.768
673.069
-28.699
-4
126.983
124.627
-2.356
-2
92.005
82.093
1.851.295 1.850.761
-534
0
-13.608
8.191
1.808
0
21.266
Zeitraum Januar bis September 2013
Abweichung
PlaIst
nung
absolut in %
8
9
10
11
-13.608
Seite 1
9.999
21.799 160
1.320.404 1.225.737
12.682
1.808
23.607 173
83.274
-9.912 -11
-94.667
-7
70.592 557
1.949
12.682
85.224
72.542 572
07.11.2013
Anlage 1
Ergebnishaushalt LHH in Tausend €
Bewertung durch OE 20
Für den Gesamthaushalt wird mit Stand 30.09.2013 eine Verbesserung von 23,6 Mio.€ prognostiziert, die im Wesentlichen aus Mehrerträgen
resultiert. Die Mehrerträge von 21 Mio. € berechnen sich wie folgt:
TH 99
18,9 Mio.€
Steuern
TH 20
9,9 Mio.€
Konzessionsabgabe Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
TH 18
2,0 Mio. €
von der Agentur für Arbeit für ATZ
TH 43
1,5 Mio. €
zusätzliche Drittmittel, die zu erhöhtem Aufwand führen
TH 50
- 5,5 Mio. €
davon 3,5 Mio. € Wohngeld, 2 Mio. € Beschäftigungsförderung
TH 59
- 3,5 Mio. €
11,5 Mio. € Mindererträge aufgrund reduziertem Aufwand (entsprechender Minderaufwand unter Ziffer 18)
sowie 8 Mio. € Mehrerträge durch erhöhte Spitzabrechnung sowie höhere lfd. Abschläge
TH 51
- 2,4 Mio. €
Produkt Kindertagesbetreuung
Die Aufwendungen für aktives Personal und Versorgung werden in der Jahresprognose um 11 Mio. € überschritten. Die Verwaltung geht
davon aus, dass die Überschreitung teilweise bis zum Jahresende durch Gegensteuerungsmaßnahmen reduziert bzw. konkret durch
Mehrerträge und Umwandlungen bei den Sachaufwendungen gedeckt werden kann. Es verbleibt voraussichtlich ein Mehraufwand von mind.
5,5 Mio. €, der gesamtstädtisch gedeckt wird.
Die Abschreibungen liegen in der Prognose um 3,9 Mio. € über der Planung. Verursacht wird dies in Höhe von 2,2 Mio. € im TH 99 aufgrund
ungeplanter Bereinigung von Forderungen sowie 1,6 Mio. € im TH 18 durch nicht veranschlagte Abschreibungen für Sammelposten
(bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungswert mehr als 150 € bis 1000 € ohne Umsatzsteuer beträgt).
Bei den Transferaufwendungen wird ein Minderaufwand von 13,6 Mio.€ prognostiziert, der durch eine positive Entwicklung der Fallzahlen im
TH 59 in Höhe von 11,5 Mio. € bei entsprechenden Mindererträgen sowie Einsparungen von 3,5 Mio. € beim Wohngeld im TH 50 erzielt wird.
Dem Minderaufwand steht ein Mehraufwand von 1,4 Mio.€ als erhöhte Gewerbesteuerumlage im TH 99 entgegen.
Die Jahresprognose der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen lässt eine
Verbesserung von 4,2 Mio. € als Folge der restriktiven Haushaltsführung erwarten.
Seite 2
Informationsdrucksache
Landeshauptstadt
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
Nr.
Anzahl der Anlagen
i
2379/2013
3
Zu TOP
Bericht über das 3. Quartal 2013
Mit dieser Drucksache legt die Verwaltung die Berichte über das dritte Quartal 2013 für die
Teilergebnishaushalte 20 und 99 des Fachbereichs Finanzen sowie für den
Teilergebnishaushalt 32 des Fachbereichs Recht und Ordnung vor.
Die Quartalsberichte bestehen aus 3 Teilen:
- Teil I:
Übersicht über die Entwicklung des Teilergebnishaushaltes des
Fachbereichs
- Teil II:
Darstellung der wesentlichen Produkte mit Zielen und Kennzahlen
sowie der Zielerreichung sowie eine Übersicht über die finanzielle
Entwicklung für jedes wesentliche Produkt des Teilhaushaltes
- Teil III:
Darstellung von Zielen und Maßnahmen im Leistungsbericht des
Fachbereichs
Die Quartalsberichte wurden zum Stichtag 30.09.2013 erstellt.
Änderungen bei wesentlichen Produkten, ihren Zielen oder Kennzahlen können von den
Ratsgremien im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen beantragt und beschlossen
werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit dieser Informationsdrucksache wird über die finanzielle Entwicklung und die
Zielerreichung der Fachbereiche berichtet. Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht
unmittelbar betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
20.10
-1-
Hannover / 11.11.2013
-2-
05.11.2013
Teil I
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Finanzen
Zeitraum Januar bis Dezember 2013
Ergebnis
Gesamtbetrag Prognose Abweichung
2012
Ansatz 2013
incl. HR
2013
absolut in %
1
2
3
4
5
6
12. Summe ordentliche
Erträge
13. Aufwendungen für
aktives Personal
14. Aufwendungen für
Versorgung
15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
16. Abschreibungen
17. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
18. Transferaufwendungen
19. sonstige ordentliche
Aufwendungen
20. Summe ordentliche
Aufwendungen
21. ordentliches Ergebnis
24. außerordentliches
Ergebnis
25. Jahresergebnis
28. Saldo aus internen
Leistungsbeziehungen
29. Ergebnis mit internen
Leistungsbeziehungen
Zeitraum Januar bis September 2013
Abweichung
Planung
Ist
absolut in %
7
8
9
10
124.845
119.220
119.220
129.098
9.878
8
71.563
69.237
-2.326
-3
12.785
11.962
11.962
11.862
-100
-1
8.971
8.384
-587
-7
2.334
4.568
4.568
4.568
0
0
3.426
3.116
-310
-9
14.849
13.967
13.995
14.391
396
3
12.008
11.679
-329
-3
5.539
138
138
197
59
43
133
68
-65
0
0
0
1.000
4.755
4.755
0
0
4.755
4.755
0
0
1.487
1.969
2.028
1.750
-278
-14
1.291
836
-455
-35
39.344
33.604
37.446
37.523
77
0
30.584
28.838
-1.746
-6
85.501
85.616
81.774
91.575
9.801
12
40.979
40.399
-580
-1
0
0
85.297
85.616
81.774
91.575
9.801
12
40.979
40.399
-580
-1
-4.576
-4.557
-4.557
-4.557
0
0
-3.418
-3.388
30
1
80.721
81.059
77.217
87.018
9.801
13
37.561
37.011
-550
-1
Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt
In der Jahresprognose weist der Teilhaushalt eine Verbesserung von 9.801 T€ aus. Diese resultiert im
Wesentlichen aus den Mehrerträgen im Produkt Versorgungs- u. Verkehrsgesellschaft gemindert um die
Reduzierung der Gewinnabführung der Sparkasse.
Die Abweichung in Ziffer 15. ergibt sich aus der Berücksichtigung der Nachzahlung des Stadtanteils
Stadtentwässerung in Höhe von 455 T€. Hier kann die Freigabegrenze in Höhe von 80 Prozent nicht
eingehalten werden.
Aus buchungstechnischen Gründen konnten bei der Ziffer 16. bisher keine Abschreibungen auf immaterielles
Vermögen und Sachvermögen gebucht werden. Hierdurch begründet sich die Abweichung zwischen Planung
(Spalte 7) und Ist (Spalte 8). Die im IST ausgewiesenen Werte beziehen sich nur auf Abschreibungen auf
Finanzvermögen.
Des weiteren ist aufgrund der genehmigten Erlassanträge bei Gewerbesteuervorgängen (Altfälle) mit einer
Erhöhung der Abschreibungen zu rechnen.
Bei der Ziffer 19. wird aufgrund der Prognose und der bis dato abgeflossenen Mittel an der Einhaltung der
Freigabegrenze in Höhe von 80 Prozent bei den beeinflussbaren Aufwendungen festgehalten.
Seite 1
X
X
-49 X
2.350
-205
Erläuterung
Teil I: Entwicklung des Teilergebnishaushaltes in Tausend Euro
X
05.11.2013
Teil III
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Finanzen
Teil III: Leistungsbericht
Nachhaltige Finanzpolitik als strategisches Ziel
Ziele
(in 2013)
Struktureller
Haushaltsausgleich und
Schuldenabbau
Steigerung der
Wirtschaftlichkeit
Stetige Verbesserung von
Service und Organisation
Legende:




Maßnahmen
(in 2013)
Zielerreichung
Haushaltsausgleich und restriktive Bewirtschaftung des lfd.
Haushalts
Abrechnung HSK VII
Umsetzung HSK VIII
Konzessionsverträge, Fortsetzung des Verfahrens
Begleitung der Geländeentwicklungsplanung DMAG
Externes Derivatecontrolling
Erstellung Jahresabschluss 2012
Fortführung Aufbau Finanzcontrolling/Investitionscontrolling
Kommunaler Geamtabschluss
Optimierung der Durchschnittsverzinsung des Kreditportfolios
Auswertung und Umgang mit der Thematik Umsatzbesteuerung
der öffentlichen Hand
effektives Forderungsmanagement
Aktualisierung des Zahlungsverkehrs, Umstellung auf SEPA
Überarbeitung der Quartalsberichte
Anbindung an den elektronischen Rechtsverkehr der Justizportale
Maßnahme läuft planmäßig
Maßnahme läuft mit Schwierigkeiten / Risiken
Maßnahme läuft nicht
Maßnahme ist abgeschlossen
Seite 2
31.03.
30.06.
30.09.












































31.12.
05.11.2013
Teil I
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Recht und Ordnung
Zeitraum Januar bis Dezember 2013
Ergebnis
Gesamtbetrag Prognose Abweichung
2012
Ansatz 2013
incl. HR
2013
absolut in %
1
2
3
4
5
6
12. Summe ordentliche
Erträge
13. Aufwendungen für
aktives Personal
14. Aufwendungen für
Versorgung
15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
16. Abschreibungen
Zeitraum Januar bis September 2013
Abweichung
Planung
Ist
absolut in %
7
8
9
10
24. außerordentliches
Ergebnis
25. Jahresergebnis
28. Saldo aus internen
Leistungsbeziehungen
29. Ergebnis mit internen
Leistungsbeziehungen
x
24.853
25.377
25.377
25.127
-250
-1
19.033
18.811
-222
-1
26.627
23.291
23.291
24.271
980
4
16.400
17.059
659
4
3.366
5.616
5.616
5.616
0
0
4.212
4.170
-42
-1
1.497
1.290
1.299
1.299
0
0
974
702
-272
-28
306
298
298
298
0
0
224
93
-131
-58 x
0
0
0
0
0
0
4.292
2.779
-1.513
-35
17. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
18. Transferaufwendungen
19. sonstige ordentliche
Aufwendungen
20. Summe ordentliche
Aufwendungen
21. ordentliches Ergebnis
Erläuterung
Teil I: Entwicklung des Teilergebnishaushaltes in Tausend Euro
4.410
5.723
5.723
4.743
-980 -17
36.206
36.218
36.227
36.227
0
0
26.102
24.803
-1.299
-5
-11.353
-10.841
-10.850
-11.100
-250
-2
-7.069
-5.992
1.077
15
0
0
-11.353
-10.841
-10.850
-11.100
-250
-2
-7.069
-5.992
1.077
15
-4.996
-4.871
-4.871
-4.871
0
0
-3.653
-3.659
-6
0
-16.348
-15.712
-15.721
-15.971
-250
-2
-10.722
-9.651
1.071
10
Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 15 und
Zeile 19) werden sich bis Jahresende vermutlich planmäßig entwickeln.
Die Erträge liegen nach dem dritten Quartal weiterhin leicht hinter der Planung zurück. Es ist aber davon
auszugehen, dass die geplanten Erträge im Teilhaushalt mit Ausnahme des Produktes Staatsangehörigkeit bis
Jahresende erreicht werden; dieser Minderertrag wird voraussichtlich nicht im Teilhaushalt aufgefangen werden
können.
Aus buchungstechnischen Gründen konnten bisher keine Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und
Sachvermögen gebucht werden. Hierdurch begründet sich die Abweichung zwischen Planung (Spalte 7) und Ist
(Spalte 8). Die ggfs. im IST ausgewiesenen Werte beziehen sich nur auf die Abschreibungen auf
FInanzvermögen.
Der Personalmehraufwand wird durch Minderaufwand bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen im
Teilhaushalt gedeckt.
Seite 1
x
x
05.11.2013
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Recht und Ordnung
Ergebnis
2012
1
Staatsangehörigkeit
12204
ordentliche Erträge
ordentliche Aufwendungen
ordentliches Ergebnis
außerordentliches Ergebnis
Anteil fachbereichsint. Dienstleist.
Anteil interne Leistungsbez.
Ergebnis
Zeitraum Januar bis Dezember 2013
Ansatz Gesamtbetrag Prognose Abweichung
2013
incl. HR
2013
absolut in %
2
3
4
5
6
Zeitraum Januar bis September 2013
Abweichung
PlaIst
nung
absolut in %
7
8
9
10
1.449
5.487
-4.038
1.624
5.523
-3.899
1.624
5.523
-3.899
1.374
5.523
-4.149
-250
0
-250
-15
0
-6
1.218
4.142
-2.924
1.173
3.657
-2.483
-45
-485
441
761
476
-5.274
980
383
-5.262
980
383
-5.262
980
383
-5.512
0
0
-250
0
0
-5
735
287
-3.946
39
-2.522
-735
-248
1.424
Erläuterungen
Teil II: Entwicklung der wesentlichen Produkte in Tausend Euro
-4 x
-12 x
15
-100
-86
36
Erläuterungen
Die Erträge liegen leicht hinter den Erwartungen zurück.
Die Erträge werden sich bis Jahresende voraussichtlich durch Einbußen bei den Gebührenerhebungen für
Aufenthaltstitel verringern, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.03.2013 (BVerwG 1 C 12.12)
entschieden hat, dass die von türkischen Arbeitnehmern erhobenen Gebühren nicht mit dem Assoziationsrecht EWGTürkei zu vereinbaren sind, da sie im Verhältnis zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger zu hoch sind. Seit dem
03.07.13 werden deshalb entsprechend einer Anregung des Niedersächsischen Innenministerium vom 18.06.2013 für
die Ausstellung aller Aufenthaltstitel von assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmern und ihren
Familienangehörigen grundsätzlich einheitliche Gebühren in Höhe von 28,80 € erhoben. Für Personen, die noch nicht
das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gebühr 22,80 €. Auf das Jahr gerechnet könnten die Einbußen 250.000
€ bis 350.000 € betragen, eventuell auch weniger. Hinzu kommen ggf. Rückerstattungsansprüche. In der Prognose
gehen wir von einer Abweichung von 250.000 € für 2013 aus.
Die Verrechnung der Anteile der Fachbereichsinternen Dienstleistungen sowie die Anteile der internen
Leistungsverrechnung konnten nicht zum Berichtsstichtag durchgeführt werden, so dass sie in diesem Quartalsbericht
nicht dargestellt sind.
Im zweiten Quartal wurden 371 Einbürgerungen vorgenommen. Die Zahl der in der Landeshauptstadt Hannover
gemeldeten Ausländer betrug 80.011. Daraus ergibt sich eine rechnerische Einbürgerungsquote für die
Landeshauptstadt Hannover von 1,75. Der Bundesdurchschnitt betrug im Jahr 2012 1,46.
Seite 2
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Recht und Ordnung
Teil II: Ziele der wesentlichen Produkte
Wesentliches Produkt
Ziele
Kennzahlen
Plan
Ist
Abweichung
Zielerreichung
31. 30. 30.
03. 06. 09.
Staatsangehörigkeit
Hohe Einbürgerungszahl gemessen am
Einbürgerungen gemessen an der
Bundesdurchschnitt trotz rückläufiger Antragszahlen halten ausländischen Bevölkerung:
Bund
Quelle: Statistisches Bundesamt,
Einbürgerungsquote
1,46 (2012)
Hannover
Quelle: eig. Statistik
Quote 2013 : Prognose 1,75
80.011 Ausländer (AZR, 30.06.2013)**
1. Quartal 2013
276
2. Quartal 2013
404
3. Quartal 2013
371
Ergebnis 2012 1509 Einbürgerungen
Planwert 2013 1360 Einbürgerungen
Quote LHH 2012: 1,97
**Ausländerzentralregister
Legende:





Ziel wird übererfüllt
Ziel wird erreicht
Zielerreichung mit Schwierigkeiten / Risiken
Ziel wird nicht erreicht
Ziel wurde erreicht
>1,46
1,75 19,86% 


31.
12.
05.11.2013
Teil III
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Recht und Ordnung
Teil III: Leistungsbericht
Kundenzufriedenheit als strategisches Ziel
Ziele
(in 2013)
Weiterer Ausbau
Kundenservice
Maßnahmen
(in 2013)
Zielerreichung
Vorbereitung der räumlichen Zusammenlegung des FB.
31.03.
30.06.
30.09.






Laufende Förderung von Einbürgerungen
Legende:




Maßnahme läuft planmäßig
Maßnahme läuft mit Schwierigkeiten / Risiken
Maßnahme läuft nicht
Maßnahme ist abgeschlossen
Seite 4
31.12.
05.11.2013
Teil I
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeitraum Januar bis September 2013
Abweichung
Planung
Ist
absolut in %
7
8
9
10
Zeitraum Januar bis Dezember 2013
Abweichung
Ergebnis
Gesamtbetrag Prognose
2012
Ansatz 2013
incl. HR
2013
absolut
in %
1
2
3
4
5
6
12. Summe ordentliche
1.100.822
Erträge
13. Aufwendungen für
aktives Personal
14. Aufwendungen für
Versorgung
15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
16. Abschreibungen
2.376
17. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
18. Transferaufwendungen
19. sonstige ordentliche
Aufwendungen
20. Summe ordentliche
Aufwendungen
21. ordentliches Ergebnis
24. außerordentliches
Ergebnis
25. Jahresergebnis
28. Saldo aus internen
Leistungsbeziehungen
29. Ergebnis mit internen
Leistungsbeziehungen
1.058.748
1.058.748
1.077.648
18.900
2
2.196
2.196
0
61.318
60.126
60.126
62.639
2.513
4
437.475
449.350
449.350
450.700
1.350
0
1.225
1.225
1.226
1
0
501.169
510.701
510.701
516.761
6.060
599.652
548.047
548.047
560.887
12.840
64
64
560.951
12.904
4.116
603.768
603.768
548.047
548.047
548.047
548.047
560.951
12.904
769.537 769.537
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.097
1.097
24.132
0
337.013 331.825
-5.188
24.132
0
x
-2 x
0
0
1
361.147 357.055
-4.092
-1
2
408.390 412.482
4.092
1
64
64
408.390 412.545
4.155
1
0
0
0
408.390 412.545
4.155
1
2
x
0 x
2
2
2
Erläuterung
Teil I: Entwicklung des Teilergebnishaushaltes in Tausend Euro
Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt
Der Teilhaushalt 99 weist eine Verbesserung von 12,9 Mio. aus, die im Wesentlichen durch die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer und der
Einkommensteuer begründet ist.
Die Mittelfreigabe kann aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nicht in allen Positionen eingehalten werden.
12. Summe ordentliche Erträge
Die Gewerbesteuererträge liegen aktuell über dem Planansatz. Es wird mit einem leichten Ertragsplus von 9 Mio. € gerechnet. Auch die
positive Entwicklung der Einkommensteuer sorgt für die Steigerung der Ertragslage.
16. Abschreibungen
Die ausgewiesenen Beträge bei den Abschreibungen sind durch Abschreibungen auf Forderungen Niederschlagungen / Erlassen
begründet. Entsprechende Ansätze wurden nicht veranschlagt.
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Prognose weist einen Mehraufwand in Höhe von 2,5 Mio. € aus. Dieser ist im Wesentlichen durch die Anpassung des Ergebnisses der
Zinsen für Investitionskredite an die aktuelle Entwicklung begründet.
Die Zahlungstermine für Kredite verlaufen ungleich über die Perioden. Dieses betrifft ebenso die Weiterleitungen an die Betriebe, die im
Jahresverlauf ausgeglichen werden.
18. Transferaufwendungen
Durch die Steigerung der Gewerbesteuererträge ist eine Aufwandsteigerung bei den Umlagen zur Gewerbesteuer zu berücksichtigen.
Seite 1
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Allgemeine Finanzwirtschaft
Ergebnis
2012
1
Steuern, allg.
61101
Zuweisungen, allg.
Umlage
ordentliche Erträge
ordentliche Aufwendungen
ordentliches Ergebnis
außerordentliches Ergebnis
Anteil fachbereichsint. Dienstleist.
Anteil interne Leistungsbez.
Ergebnis
Sonstige allgemeine
61201
Finanzwirtschaft
ordentliche Erträge
ordentliche Aufwendungen
ordentliches Ergebnis
außerordentliches Ergebnis
Anteil fachbereichsint. Dienstleist.
Anteil interne Leistungsbez.
Ergebnis
Ansatz
2013
2
1.091.660 1.042.994
445.116 454.575
646.544 588.419
Zeitraum Januar bis Dezember 2013
Abweichung
Gesamtbetrag Prognose
incl. HR
2013
absolut in %
3
4
5
6
Zeitraum Januar bis September 2013
Abweichung
PlaIst
nung
absolut in %
7
8
9
10
1.042.994
454.575
588.419
1.060.494
459.422
601.072
17.500
4.847
12.653
2
1
2
782.246 764.875 -17.371
340.931 337.507
-3.424
441.315 427.368 -13.947
-2
-1
-3
-3
646.544
588.419
588.419
601.072
12.653
2
441.315 427.368 -13.947
9.161
56.053
-46.892
4.116
15.754
56.126
-40.372
15.754
56.126
-40.372
17.154
57.339
-40.185
64
1.400
1.213
187
64
9
2
0
4.662
4.662
19.548 19.548
-14.886 -14.886
64
0
0
0
0
0
0
-42.776
-40.372
-40.372
-40.249
123
0
-14.886 -14.823
63
0
Erläuterungen
Produkt 61101
Insgesamt wird von einer Verbesserung des Ergebnisses in Höhe von 12,7 Mio. € ausgegangen. Dabei wird eine 100 %
Mittelfreigabe vorrausgesetzt.
Produkt 61201
Es wird von einem planmäßigem Verlauf unter Ausschöpfung der 100 % Mittelfreigabe ausgegangen.
Erläuterungen
Teil II: Entwicklung der wesentlichen Produkte in Tausend Euro
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Allgemeine Finanzwirtschaft
Teil II: Ziele der wesentlichen Produkte
Wesentliches Produkt
Ziele
Kennzahlen
Plan
Ist
Abweichung
Zielerreichung
31. 30. 30.
03. 06. 09.
Sicherung eines positiven Produktsaldos und des Anteils
1. Steuern, allgemeine
Zuweisungen, allgemeine an den Erträgen des Gesamthaushalts
Umlagen
2. Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Legende:





Optimierung der Durchschnittsverzinsung des
Kreditportfolios der LHH
Ziel wird übererfüllt
Ziel wird erreicht
Zielerreichung mit Schwierigkeiten / Risiken
Ziel wird nicht erreicht
Ziel wurde erreicht
Produktsaldo in Mio. €
588
427
-161
Nettoertragsanteil an den
Gesamterträgen
32 v. H.
33 v. H.
+1
Prozentpunkt
Durchschnittl. Verzinsung des
Kreditportfolios der LHH gemessen an
einem Vergleichswert (Benchmark).
Als geeignete Benchmark für das
Kreditportfolio der LHH ist der
Durchschnittszinssatz börsennotierter
Wertpapiere anzusehen. Die Werte
hierfür werden von der Bundesbank
veröffentlicht und zur Ermittlung der
Zinskurve verwendet. Eine jährliche an
das Kapitalmarktniveau angepasste
Benchmark der
Durchschnittsverzinsung ist zu
erreichen.
Benchmark
4,5 v.H
IST- bzw. Plan
4,4 v. H.
3,2 v. H.
1,3
Prozentpunkte






31.
12.
Informationsdrucksache
Landeshauptstadt
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
Nr.
Anzahl der Anlagen
i
2350/2013
1
Zu TOP
Bericht über das 3. Quartal 2013 für den Teilhaushalt Rechnungsprüfungsamt
Mit dieser Drucksache legt die Verwaltung den Quartalsbericht für das 3. Quartal 2013 für
den Teilergebnishaushalt des Rechnungsprüfungsamtes vor.
Der Quartalsbericht enthält die Übersicht über die Entwicklung des Teilergebnishaushaltes
des Amtes.
Der Quartalsbericht wurde zum Stichtag 30.09.2013 erstellt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit dieser Informationsdrucksache wird über die finanzielle Entwicklung und die
Zielerreichung der Fachbereiche berichtet.
Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht unmittelbar betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
14
Hannover / 11.11.2013
-1-
08.11.2013
Teil I
Quartalsbericht Teilergebnishaushalt III / 2013
Rechnungsprüfungsamt
Zeitraum Januar bis Dezember 2013
Abweichung
Ergebnis
Gesamtbetrag Prognose
2012
Ansatz 2013
incl. HR
2013
absolut
in %
1
2
3
4
5
6
12. Summe ordentliche
Erträge
13. Aufwendungen für
aktives Personal
14. Aufwendungen für
Versorgung
15. Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
16. Abschreibungen
Zeitraum Januar bis September 2013
Abweichung
Planung
Ist
absolut in %
7
8
9
10
422
752
752
752
0
0
564
541
-23
-4
2.357
2.067
2.067
2.011
-56
-3
1.550
1.431
-119
-8
634
1.226
1.226
1.226
0
0
919
820
-99
-11
4
4
4
4
0
0
3
1
-2
1
1
1
1
0
0
1
0
-1 -100
17. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
18. Transferaufwendungen
19. sonstige ordentliche
Aufwendungen
20. Summe ordentliche
Aufwendungen
21. ordentliches Ergebnis
24. außerordentliches
Ergebnis
25. Jahresergebnis
28. Saldo aus internen
Leistungsbeziehungen
29. Ergebnis mit internen
Leistungsbeziehungen
-67 X
0
0
0
0
0
0
20
25
25
20
-5
-20
19
9
-10
3.016
3.323
3.323
3.262
-61
-2
2.492
2.260
-232
-9
-2.593
-2.571
-2.571
-2.510
61
2
-1.928
-1.719
209
11
0
0
-53 X
-2.593
-2.571
-2.571
-2.510
61
2
-1.928
-1.719
209
11
-232
-227
-227
-227
0
0
-171
-171
0
0
-2.825
-2.798
-2.798
-2.737
61
2
-2.099
-1.890
209
10
Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt
Der Teilhaushalt weist eine Verbesserung von 61 T€ aus, die im Wesentlichen aus Minderaufwendungen bei
Aufwendungen für aktives Personal und sonstigen ordentlichen Aufwendungen resultiert.
Die Mittelfreigabe scheint auskömmlich zu sein. Abweichungen werden sich im 4. Quartal 2013 durch weiteren
Abfluss der Mittel ausgleichen.
Die Erträge werden voraussichtlich zum Jahresende vollständig eingehen.
Stellungnahme 20
Seite 1
Erläuterung
Teil I: Entwicklung des Teilergebnishaushaltes in Tausend Euro
Fraktion DIE LINKE.
( Antrag Nr. 1907/2013 )
Eingereicht am 05.09.2013 um 15:27 Uhr.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Anpassung der Tarifordnung für städt. Schwimmbäder an
heutige Lebensrealitäten
Antrag:
In der Tarifordnung für die städtischen Schwimmbäder wird unter Punkt 7.b. der Halbsatz
„bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres“ gestrichen.
Begründung:
Die bisherige Praxis, die ermäßigten Tarife nur bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zu
gewähren, diskriminiert z. B. Studentinnen und Studenten, die ihre Studienberechtigung auf
dem Zweiten Bildungsweg erworben haben. Die Regelung entspricht auch sonst nicht mehr
den heutigen Lebensrealitäten.
Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender
Hannover / 06.09.2013
-1-
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
2132/2013
1
Zu TOP
Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
der als Anlage 1 beigefügten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das
Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
-1-
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme
Einzahlungen
Auszahlungen
Saldo Investitionstätigkeit
0,00
Teilergebnishaushalt 66
Angaben pro Jahr
Produkt 54602
Parkeinrichtungen
Ordentliche Erträge
Öffentlichrechtl. Entgelte
Ordentliche Aufwendungen
6.840.000,00
Sach- und Dienstleistungen
Saldo ordentliches Ergebnis
15.000,00
6.825.000,00
Durch die Erhöhung der Parkgebühren werden Mehrerträge ab 2014 in Höhe von jährlich
360.000 € erwartet. Dem stehen in 2014 einmalig Aufwendungen in Höhe von 15.000 € für
die Umstellung der Parkscheinautomaten gegenüber.
Begründung des Antrages
Am 23.02.2012 hat die Ratsversammlung abschließend über die DS-Nr. 2351/2011 zum
Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII) beraten. Das Konzept beinhaltet
unter der laufenden Maßnahmen-Nr. 120 eine Erhöhung der Parkgebühren um 0,10 €/h in
den Parkgebührenzonen I und II. Die jährlichen Mehrerträge wurden von der Verwaltung mit
180.000 € ermittelt.
Mit dem Änderungsantrag DS-Nr. 0302/2012 hat die Ratsversammlung am 23.02.2012 eine
Erhöhung der Erträge um weitere 180.000 € auf 360.000 € beschlossen. In der Begründung
wird eine Erhöhung der Gebühren um 0,20 €/h vorgeschlagen.
Zur Umsetzung der Erhöhung der Gebühren von 1,60 €/h um 0,20 €/h auf 1,80 €/h in der
Parkgebührenzone I und von 1,10 €/h auf um 0,20 €/h auf 1,30 €/h in der Zone II muss die
Parkgebührenordnung geändert werden. Dazu ist ein Beschluss der Ratsversammlung
erforderlich.
Die Erhöhung der Gebühren erfordert eine Umstellung der Parkscheinautomaten
einschließlich Änderung der Beschilderung. Die Kosten werden auf 15.000 € veranschlagt.
Die Umstellung der Parkscheinautomaten wird unmittelbar nach in Kraft treten der
geänderten Gebührenordnung Anfang 2014 erfolgen.
66.1
Hannover / 15.10.2013
-2-
Anlage 1
Drucksache-Nr.
zur
/2013
Landeshauptstadt Hannover
Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt
Hannover (Park GO) vom 14.03.2013.
Aufgrund des § 6 a Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (Bundesgesetzblatt I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 22. Dezember 2011 (Bundesgesetzblatt I S. 3044), hat der Rat der Landeshauptstadt
Hannover in seiner Sitzung am xx.xx.2013 folgende Verordnung beschlossen:
Artikel 1
Die Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom
14.03.2013 wird wie folgt geändert:
In § 1 Absatz 2 wird
a)
b)
c)
d)
der Betrag „0,80 €“ durch „0,90 €“
der Betrag „0,55 €“ durch „0,65 €“
der Betrag „16/600 €“ durch „18/600 €“
der Betrag „11/600 €“ durch „13/600 €“
ersetzt.
Artikel 2
Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Hannover, den
Oberbürgermeister
Vorstehende Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der
Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Hannover, den
Oberbürgermeister
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In die Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
1434/2013
2
Zu TOP
Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost
Antrag,
als Satzung (Anlage 1) zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den
§§ 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Vahrenheide-Ost vom 16.10.1997 für den in der Anlage 1 näher beschriebenen Teilbereich
aufgehoben.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden eine Vielzahl von Projekten durchgeführt, die
jeweils entsprechend ihrer Zielsetzung entweder geschlechtsneutral oder
geschlechtsspezifisch ausgerichtet waren. Die Maßnahmen und Projekte wurden in den
jährlich aktualisierten "Integrierten Handlungskonzepten", zuletzt fortgeschrieben im Jahr
2008 (DS 2153/2008), ausführlich dargestellt. Durch die Aufhebung der Satzung erfolgt
keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts, des Alters der
Betroffenen oder einzelner Gruppen, wie z.B. behinderter Menschen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Seit der förmlichen Festlegung vor 14 Jahren konnte mit dem Einsatz von mehr als 19,5
Mio. Euro an Städtebauförderungsmitteln und weiteren investiven städtischen Mitteln die
-1-
Wohn- und Aufenthaltsqualität innerhalb des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost
grundlegend verbessert werden. Diese Investitionen initiierten ein Mehrfaches an
Ausgaben, die von privaten Eigentümern zur Verbesserung der Wohnungen eingesetzt
wurden.
Zu den wichtigsten Projekten gehören:
•
Abriss der Klingenthal Hochhäuser
•
Neubebauung der Klingenthal-Fläche mit Einfamilienhäusern
•
Spielpark Holzwiesen
•
Modernisierung des Emmy-Lanzke-Hauses (altengerechte Wohnungen und
verschiedene sozialen Einrichtungen)
•
Umgestaltung des Vahrenheider Marktes (insbesondere des Brunnenplatzes und der
Ladenzeile)
•
Erneuerung des Spielplatzes Magdeburger Straße
•
Platzgestaltung Plauener Straße
Weiterhin wurde die Modernisierung von mehr als 1.000 Wohnungen mit 9 Mio. Euro aus
Städtebauförderungsmitteln gefördert. Weitere 900.000 Euro sind aus Mitteln des Jugendund Sozialdezernats in verschiedene sozialintegrative Projekte geflossen.
Durch das Zusammenwirken von baulichen und sozialen Maßnahmen wurden erfolgreich
die Grundlagen für eine weiterhin positive Entwicklung des Stadtteils Vahrenheide
geschaffen. Im Ergebnis kann für die Sanierung Vahrenheides eine positive Bilanz gezogen
werden.
Die Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgt nach § 162 Abs.1, Nr. 1 BauGB, weil die
Sanierung durchgeführt ist und keine weiteren Städtebauförderungsmittel für
Vahrenheide-Ost zur Verfügung stehen. Die Entlassung eines ersten Teilbereiches des
Sanierungsgebietes (s. Plandarstellung in Anlage 2) wurde bereits Anfang 2012 durch die
Drucksache 1828/2011 N1 beschlossen.
Gegenstand der vorliegenden Drucksache ist die Entlassung des zweiten Teilbereiches und
damit die vollständige Aufhebung der Sanierungssatzung.
Die im Prozess der Sanierung entstandenen Instrumente der politischen Mitbestimmung,
insbesondere das Stadtteilforum (als Bürgerforum) sowie das Quartiersmanagement (bis
auf weiteres mit einer halben Stelle, finanziert durch die GBH) sollen auch nach der
Entlassung weiter geführt werden (siehe hierzu auch DS 1837/2010 zur „Sicherung der
Nachhaltigkeit des Sanierungsprogramms in Vahrenheide-Ost“).
Der Quartiersfonds wurde im Haushaltsentwurf letztmalig für das Jahr 2014 eingestellt. Die
Vergabe der Mittel wird voraussichtlich über die Sanierungskommission erfolgen, die bis
Ende 2014 ihre Arbeit vollständig einstellen wird.
Zur Dokumentation der Sanierungserfolge wurde im August 2007 die Broschüre
„Vahrenheide-Ost – Ein Stadtteil erneuert sich“ erstellt. Ergänzend wurde im Dezember
-2-
2012 eine „Abschluss-Sanierungszeitung“ herausgegeben.
61.41
Hannover / 05.06.2013
-3-
Anlage 1 - zur DS Nr.
Satzung
der Landeshauptstadt Hannover
über die Aufhebung der Satzung über die
förmliche Festlegung für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost
Aufgrund des § 162 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit den §§ 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Rat
der Landeshauptstadt Hannover die folgende Satzung beschlossen:
§1
(1)
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost
vom 16.10.1997 – bekannt gemacht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover
Nr. 2 vom 21.01.1998 – wird aufgehoben.
(2)
Die Grenzen des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost mit den Teilbereichen der
Entlassung sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der als Anlage Bestandteil dieser
Satzung ist.
Der Plan liegt in der städtischen Bauverwaltung, Sachgebiet Stadterneuerung, RudolfHillebrecht-Platz 1, Zimmer 700 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
§2
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt für die Region
Hannover und die Landeshauptstadt Hannover in Kraft.
Hannover, den
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Mönninghoff
1. Stadtrat
0>KFBORKDPDB?FBQ
3>EOBKEBFAB,PQ
(SFO[F
(FMUVOHTCFSFJDIEFT
Geltungsbereich
des
4BOJFSVOHTHFCJFUFT
Sanierungsgebietes
&OUMBTTVOHTHFCJFUF
1. Teilbereich
[VN
(Entlassung bereits erfolgt)
[VN
2. Teilbereich
(vollständige Entlassung
mit Satzungsbeschluss)
c
#BTJTEBUFO4UBEULBSUF
‰-))BOOPWFS(FPJOGPSNBUJPO
PIOF.B‡TUBC
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost (zur
Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur
Kenntnis)
b
1. Ergänzung
Nr.
Anzahl der Anlagen
1434/2013 E1
2
Zu TOP
Abschluss der Sanierung Vahrenheide-Ost (1. Ergänzung)
Antrag,
dem Zusatzantrag Drs.-Nr. 15-1520/2013 des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
(einstimmiger Beschluss vom 19.06.2013, hier Anlage 1) und dem gleichlautenden Antrag
der Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost (einstimmiger Beschluss vom 17.06.2013, hier
Anlage 2) nicht zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es wird auf die Drs.-Nr. 1434/2013 verwiesen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Quartiersfonds für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost ist im Ergebnishaushalt der
OE 61.41 bis einschließlich 2014 angemeldet.
In der Drs.-Nr. 1837/2010 N1 zur „Sicherung der Nachhaltigkeit des Sanierungsprogramms
in Vahrenheide-Ost“ wurde festgelegt, den Quartiersfonds nach Abschluss der Sanierung
zwei weitere Jahre zur Verfügung zu stellen.
-1-
In der Drucksache wird davon ausgegangen, dass ein erster Teilbereich bereits Ende 2010
aus der Sanierung entlassen wird und anschließend eine zweijährige Weiterführung des
Quartiersfonds erfolgt. Diese Verfahrensweise entspricht der allgemeinen
Verstetigungs-Strategie, die in allen Sanierungsgebieten Hannovers Anwendung findet.
Tatsächlich aber verzögerte sich der Sanierungsabschluss und die Satzung zur
Teilentlassung trat erst 2012 in Kraft. Damit verschiebt sich die Weiterführung des
Quartiersfonds auf die beiden Folgejahre 2013 und 2014. Die Vergabe der Mittel soll
weiterhin nach Empfehlung durch das Stadtteilforum und der Sanierungskommission
erfolgen. Hierzu sind nach aktueller Einschätzung neben der „Abschluss-Sitzung“ im
Oktober 2013 zwei weitere Sitzungen der Kommission 2014 notwendig.
Im Anschluss (ab 2015) können für Projekte und Maßnahmen Mittel aus dem
Haushaltsansatz für Quartiersmanagement in Nichtfördergebieten beantragt werden. Damit
können im Laufe der Sanierung entstandene Projekte und Veranstaltungen weiter verstetigt
werden, um die im Rahmen des Sanierungszeitraums erreichten Ziele nachhaltig
abzusichern.
Das Quartiersmanagement der GBH wird wie in Drs.-Nr. 1434/2013 dargestellt bis auf
weiteres zur Unterstützung des Quartiers und nachhaltigen Absicherung der
Sanierungserfolge weitergeführt.
61.41
Hannover / 18.09.2013
-2-
BÜNDNISgO/DIEGRÜNEN
SPD- Fraktion CDU- Fraktion FTAKtiON
Yilmaz(DlE LlNKE)
Bezirksratsherr
Fischer(FDP) Bezirksratsherr
Drucks.Nr.
ß- 457O
Herrn
Grunenberg
Bezirksbürgermeister
ÜberBereichfür Ratsangelegenheiten
WahlenundStatistik
Stadtbezirke,
Rathaus
2
Trammplatz
30159Hannover
r:oß
Personal
Steuetung,
Fachbereich
undZentral...''.nste
BereichRatsang:i.:i3nheiten,
WL.ir:r undStalistik
Stadtbezirke.
| 9.iul'll2013
d3
ln den
- Vahrenheide
Bothfeld
Stadtbezirksrat
für die Sitzung
a m1 9 . 0 6 . 2 0 1 3
TOP8.2.1.
zu DS 143412013
fnterfraktioneller
Zusatzantrag
mögebeschließen:
DerBezirksrat
DieVerwaiiung
*rirdbeaLrftragt.
die Mittelrn Höhevon 25 0ü0€ für den Gebieisfoncis
'lahrenherde-Osinach geendigung der Sanierung fiir eine zw€lähdge
irs [nde des..iahres
Ubergangszeit
2015weiterin den Haushalteinzi]$tsllen,
zur Vergabeder
wirdgebetenzu p.r,ilen,
DieVerurallung
ob das bisherigeVeriahi'en
V!rtte: (Aü Gebreisfonds.Siadtteilforum)beibehalten und die eildgüiiige
Eeschlussfassung
aui den 8e:irksratübe*ragenwerdenkann.
Begründung
ln der Ratssiizrngvorn 16,02-2A12
wurde beschlossen,die Satzung ube:"die
vom 16.10.i 93? für
Vahrenheide-Ost
iörmlicheFestlegung
des Sanierungsgebi€tes
einenT*iltrereichaufzuhebsnMittlerweile
s1eh1
das ge$ämteGebietkurz vor der
lirtlassungausdor $anierung.
Maßnahmen
zur $icherung
Mit der lrucksache1837-201
2 NI stelltedie Verwaltung
vcr. Besonders
der-Nachhältrgkeit
ciesSanierungsprograffims
in Vahrenheide-Ost
heruorgehoben
wird hier die Bedeulungvon Stadtteilfcrum,
Quartiersmanagemenl
und Sebielsfonds
äls lns*ufienteder Bürgerlnnenbeieil;gung
und andete
*ie &{it1eldes Gebietsicndsdlenen dazu. soziaie,sozial-ku,tur€lie
Pro.jekle:u fOrd*rn.
posiiiver€ffektezu gewährleisten.
solleü
lJrn oine Nachhaltigk€,i
$nd Verst€tigung
der $anierungweiterhinfL:r€ine
die fvlitleldes Gebi*isfond$aucbnachBeendigung
Übergangszeit
bestehenbleiben.
Hannover,
den19.06.2013
fl*.'d.---(SPD - Fraktion)
(Fraktion
BÜNDNIS
90/DlEGRÜNEN)
Yilmaz(DlELINKE)
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
1837/2013
1
Zu TOP
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof
Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kastanienhof zum 01.08.2014
herzustellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen.
Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Berufstätigkeit bedeuten.
-1-
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
Einzahlungen
Auszahlungen
Erwerb von bewegl. Sachvermögen
20.000,00
Saldo Investitionstätigkeit
-20.000,00
Teilergebnishaushalt 42
Angaben pro Jahr
Produkt 24302
21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Sach- und Dienstleistungen
5.882,50
Abschreibungen
2.000,00
Zinsen o.ä. (TH 99)
500,00
Transferaufwendungen
69.780,00
Saldo ordentliches Ergebnis
-78.162,50
Zu den Kosten:
Die unter Sach- und Dienstleistungen ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 5.882,50
Euro (Produkte 24302 / 21101) setzen sich wie folgt zusammen:
-
Dem Schulträger entstehen laufende Aufwendungen durch die Zahlung eines
Ganztagsschul-Pauschalbetrages von 500 Euro sowie eines Ganztagszuschlages von
2,50 Euro pro Schülerin und Schüler (jeweils pro Jahr). Das sind pro Jahr maximal
882,50 Euro (Produkt 21101).
-
Für die Ausstattung der Freizeitbereiche werden einmalig 5.000 Euro im
Ergebnishaushalt benötigt.
Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 69.780,00 Euro
(Produkt 24302) errechnen sich wie folgt:
-
Auf Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 1993/2010 und Nr. 1781/2011 zum
Ausbau von Ganztagsgrundschulen sollen die mit außerschulischen Partnern zu
entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln in Höhe von derzeit bis zu
89.800,00 Euro jährlich (bei ca. 50 Kindern täglich) finanziert werden.
Nach jetzigen Erfahrungen nehmen bis zu 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich
an zwei bis drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis würde dies an dieser
zweizügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich bis zu 69.780,00 Euro
bedeuten. Dieser Betrag fällt oder steigt je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen
und Schüler. Die Bereitstellung der Mittel wird im Bedarfsfall angepasst.
-2-
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen. Hierzu
erfolgt eine gesonderte Drucksache. Für die Ausstattung der Freizeitbereiche werden im
Finanzhaushalt 2014 einmalig 20.000,00 Euro eingestellt.
Entsprechende Mittel sind im Verwaltungsentwurf 2014 vorgesehen und stehen
vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2014 zur Verfügung.
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren
Aufwendungen bei Energie, Reinigung und Reinigungseigenbedarf, die zurzeit noch nicht
näher beziffert werden können. Außerdem führt eine Erhöhung der Arbeitszeiten des
Schulverwaltungspersonals zu höheren Personalkostenaufwendungen, die ebenfalls noch
nicht benannt werden können.
Begründung des Antrages
Die Grundschule Kastanienhof hat mit Schreiben vom 07.08.2013 einen Antrag auf
Einführung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 gestellt und um
die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 4 NSchG
gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 11.06.2013 zugestimmt; der Schulelternrat
wurde am 18.06.2013 beteiligt.
Das ausführliche Ganztagskonzept ist in der Anlage 1 beigefügt.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der
Grundschule Kastanienhof herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu
erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 4
NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.12.3
Hannover / 30.08.2013
-3-
Anlage 1 zur Drucksache Nr.
/2013
Grundschule
Kastanienhof

Grundschule Kastanienhof
Harenberger Str. 31
30453 Hannover
0511 / 168-4 55 34
Fax 0511 / 168-4 13 50
E-Mail: GS-Kastanienhof @Hannover-Stadt.de
www.Grundschule-Kastanienhof.de
Hannover, den 05.07.13
Antrag zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule
Pädagogisches Konzept
I Situation der Schule
1. Schulbezirk
Die Grundschule Kastanienhof liegt im Westen Hannovers im Stadtteil Limmer. An der
zweizügigen unterrichten 14 Lehrkräfte 150 Schülerinnen und Schüler aus vielen
verschiedenen Nationen in acht Klassen.
Nach dem aktuellen Sozialbericht der Stadt Hannover von 2013 weist Limmer eine
Summe an sozialen Belastungspunkten auf, die deutlich über dem städtischen
Durchschnitt liegt. 10,8% der Bevölkerung in Limmer ist ohne Arbeit. 20,1% der Familien
beziehen Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 26,9% aller Bewohner
Limmers haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil der Alleinerziehenden ist mit über
32% wesentlich höher als im städtischen Durchschnitt.
Eine nicht unerhebliche Anzahl unserer Schülerinnen und Schüler kommt aus einem
Elternhaus, in dem die Erziehungsberechtigten überfordert sind und deshalb durch den
Kommunalen Sozialdienst meist durch eine/n Familienhelfer/in unterstützt werden.
Auf der anderen Seite leben eine Reihe unserer Schülerinnen und Schüler in an Bildung
sehr interessierten Familien der 'Mittelschicht'.
Auf diesem Hintergrund ist die Grundschule Kastanienhof als eine gemeinsame Schule für
Kinder mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensbedingungen in sozialer,
ethnischer, kultureller, religiöser und individueller Hinsicht anzusehen.
1
Anlage 1 zur Drucksache Nr.
/2013
2. Personelle Situation
Im Schuljahr 2012/13 waren insgesamt 14 Grundschullehrkräfte an der Grundschule
Kastanienhof tätig. Außerdem arbeiteten 2 Förderschullehrkräfte im Rahmen des RIKs
(Regionales Integrationskonzept Hannover Süd-West) an der Schule. Zudem waren 6
Pädagogische Mitarbeiterinnen an der Schule beschäftigt.
3. Räumliche Situation
Die Grundschule Kastanienhof verfügt über 15 allgemeine Unterrichts- und
Betreuungsräume, einen Computerraum, einen Werkraum mit Brennofen, 1 Textilraum
sowie zwei Sporthallen und eine Aula; zwei weitere Räume werden als Küche und als
Bibliothek genutzt.
Das Schulgelände bietet viele Möglichkeiten für sportliche Betätigungen. Es ist ein großes,
grünes Gelände, das gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und Kindern zu einer hügeligen
Tobelandschaft umgestaltet wurde. Große freie Flächen und ein Fußballfeld stehen für
Ballspiele zur Verfügung. Außerdem gibt es Kletterstangen, Tischtennisplatten und andere
Spielgeräte, die Kinder zur Bewegung anregen.
Zum Schulgelände gehört außerdem ein Schulgarten, in dem sich unsere Schülerinnen
und Schüler bei der Gartenarbeit intensiv körperlich betätigen.
Im Gebäude der Grundschule Kastanienhof ist der Hort Kastanienkids e. V. mit 20
Hortplätzen untergebracht, Der Hort wird in Trägerschaft eines Elternvereins betrieben.
Außerdem werden einige Räume des Schulgebäudes gemeinsam mit dem Kulturtreff
Kastanienhof e. V. genutzt.
Das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (Schulisches
Angebot) für die Schülerinnen und Schüler des 1. und 2. Jahrgangs findet vor dem
Unterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis 9.00 Uhr statt.
4. Schulprofil
„Gemeinsam wachsen...
jeder wie er kann...
alle miteinander...“
Dieses Leitmotiv bestimmt die Arbeit an unserer Schule. Wir bemühen uns darum, eine
Schule für alle Kinder zu sein. Deshalb gestalten wir den Unterricht so, dass jedes Kind
seinem Lern- und Leistungsvermögen entsprechend arbeiten kann, was angesichts der
Inklusiven Schule einen immer größer werdenden Stellenwert einnehmen wird. Wir leiten
unsere Schülerinnen und Schüler zum eigenständigen Arbeiten an und fördern die
sozialen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Projekte
und Unterrichtsmethoden.
2
Anlage 1 zur Drucksache Nr.
/2013
Selbstständiges Lernen
Um unsere Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Lernen anzuleiten, stellen wir
das Lernen des Lernens in den Mittelpunkt unseres Unterrichts. Deshalb
• führen wir zweimal im Schuljahr Methodentage durch,
• wird in den Klassen häufig in Stationen oder nach Wochenplan gearbeitet und
• sorgen wir im Unterricht dafür, dass jedes Kind seinen Fähigkeiten entsprechend
arbeiten kann und Erfolgserlebnisse hat
Soziales Lernen
Wir fördern die sozialen Fähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler durch vielfältige
Projekte:
• Im 1. und 2. Jahrgang findet Sozialtraining in einer zusätzlichen Unterrichtsstunde
statt.
• Im 2. Jahrgang findet eine 2-tägige Seminarfahrt zum Thema statt.
• Im 3. Jahrgang wird ein theaterpädagogisches Projekt zum Sozialtraining
durchgeführt.
• An unserer Schule werden Streitschlichter ausgebildet. Nach einem Jahr
Ausbildung sind sie dann selbstständig tätig.
Zum sozialen Lernen tragen zudem eine aktive Schülervertretung und
eigenverantwortliche Zuständigkeitsbereiche der Schülerinnen und Schüler bei.
Gesundheitserziehung
Wir unterstützen das Lernen unserer Schülerinnen und Schüler durch folgende
Sportangebote und Angebote zur Gesundheitserziehung:
• Wir nehmen am Projekt Klasse 2000 teil. Durch das Projekt zur ganzheitlichen
Gesundheitsförderung entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein
Verantwortungsgefühl für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlfühlen.
• Wir bieten morgens vor dem Unterricht Frühsport an.
• Im Rahmen unserer Arbeitsgemeinschaften bieten wir vielfältige sportliche
Angebote an.
• Unsere Schule ist Partnerschule von Hannover 96.
• Unsere Schülerinnen und Schüler nehmen an Fußballturnieren teil.
• Im 4. Jahrgang findet regelmäßig Schwimmunterricht statt.
• Im Rahmen des Adipositas-Projektes der Region Hannover 'Besser essen, mehr
bewegen' werden in allen Klassen Bewegungssequenzen integriert.
• In regelmäßigen Abständen bieten wir in Kooperation mit der Region Hannover
parallel zum Unterricht Sportangebote für bestimmte Kindergruppen an.
(Sport für Mädchen, Sport für Jungen, Hip-Hop, Sport für übergewichtige Kinder ...)
• Wir führen regelmäßig Sport- und Spielefeste durch (siehe dazu unsere Homepage:
www.Grundschule-Kastanienhof.de).
• Wir nutzen den Bewegungsdrang und den Spaß unserer Schülerinnen und Schüler
am Sport für Sponsorenläufe (Sponsorenlauf für Haiti im Februar 2010;
www.Grundschule-Kastanienhof.de).
• Die 2. Pause am Unterrichtsvormittag ist Bewegungspause, zu der Spielzeuge, die
zur Bewegung anregen, ausgeliehen werden können.
3
Anlage 1 zur Drucksache Nr.
/2013
Musikalische Erziehung
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im musikalischen Bereich:
Seit inzwischen 3 Jahren kooperieren wir mit der Musikschule Hannover. Im Rahmen
dessen nahmen im Schuljahr 2012/13 26 Schülerinnen und Schüler am
Instrumentalunterricht teil. Im Schuljahr 2013/14 werden noch 13 weitere Kinder dieses
Angebot in Anspruch nehmen. Angeleitet von zwei qualifizierten Lehrkräften der
Musikschule Hannover lernen die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen das
Musizieren auf einer Geige, Bratsche, einem Cello oder einem Kontrabass. Einmal in der
Woche findet eine Orchesterprobe mit allen Streichern statt. Unser Streichorchester hatte
bereits eine Reihe von Auftritten bei Schulveranstaltungen, in Altenheimen, bei
Veranstaltungen der Musikschule oder im Stadtteil.
Bei unseren regelmäßigen Schulversammlungen haben die Schülerinnen und Schüler die
Möglichkeit, die Ergebnisse ihrer musikalischen Arbeit der Schulöffentlichkeit vorzustellen.
II Motivation für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und somit unser wertvollstes Gut. Um die
Bildungsqualität und Chancengleichheit für alle Kinder zu sichern, muss es deshalb Ziel
sein, angesichts der veränderten Familienstrukturen (Berufstätigkeit beider Eltern,
Alleinerziehende) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
In diesem Bereich haben Schulen eine gesellschaftspolitisch wichtige
Dienstleistungsfunktion.
Die offene Ganztagsschule leistet einen Beitrag zur Entlastung von Familien und
Alleinerziehenden. Sie unterstützt Mütter und Väter, die Kindererziehung und Beruf
miteinander verbinden wollen. Dadurch, dass die offene Ganztagsschule eine Betreuung
bis 16:00 Uhr bzw. bis 17:00 Uhr gewährleistet, ist es den Eltern möglich, ihren Beruf
auszuüben, während sie ihre Kinder gut betreut wissen. Gerade in einem Stadtteil wie
Limmer mit einem sehr hohen Anteil an Alleinerziehenden ist eine verlässliche Betreuung
und Erziehung außerhalb der Familie von großer Bedeutung.
Viele Kinder sind nach der Schule auf sich allein gestellt, da beide Elternteile arbeiten bzw.
das Elternteil, bei dem das Kind lebt, arbeitet.
Einige Kinder kennen es gar nicht mehr, mit Anderen eine gemeinsame Mahlzeit
einzunehmen. Ein gesundes Mittagessen, das zusammen mit anderen gleichaltrigen
Jungen und Mädchen eingenommen wird, ist förderlich für ihre Weiterentwicklung.
Sinnvolle und kindgemäße Freizeitaktivitäten fehlen. Fernseh- Video- und
Computerkonsum in übermäßiger Dauer und nicht kindgerechter Qualität führen zu
psychischen Überforderungen. Zudem nehmen die Fälle zu, in denen die Eltern ihren
Erziehungsauftrag nicht mehr ausfüllen können. Viele Familien sind aus unterschiedlichen
Gründen psycho-sozial stark belastet, was sich auf das Lern- und Sozialverhalten der
Kinder auswirkt.
Erfahrungen, die mit „allen Sinnen“ gemacht werden, fehlen. Interaktionen mit anderen
Kindern werden seltener.
4
Anlage 1 zur Drucksache Nr.
/2013
Die aufgeführten Probleme können durch die unterrichtlichen und pädagogischen
Möglichkeiten an einer Halbtagsschule nicht aufgefangen werden.
Schule muss vom Ort zum Lernen zu einem Ort zum Leben werden.
Eine offene Ganztagsschule kann dazu einen großen Beitrag leisten. Sie bietet den
Kindern die Möglichkeit, in Interaktion mit Anderen Freizeit situativ selbstständig zu
gestalten. Außerdem haben Angebote im sportlichen, musikalisch-künstlerischen und
handwerklichen Bereich positive Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und das
Sozialverhalten der Kinder.
III Bestehende Betreuungsangebote und pädagogische
Nachmittagsangebote
1. Verlässliche Grundschule
Das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule für die Schülerinnen
und Schüler des 1. und 2. Jahrgangs findet vor dem Unterricht in der Zeit von 8:00 Uhr bis
9.00 Uhr statt.
Die durch die Stadt Hannover finanzierte tägliche Hausaufgabenhilfe findet in der Zeit von
14:15 Uhr bis 15:00 statt.
2. Hausaufgaben und Freizeitangebote
Finanziell gefördert durch die ev. luth. Landeskirche Hannover und die Klosterkammer
Hannover und im Schuljahr 2013/14 durch den sogenannten 'Feuerwehrtopf' der Stadt
Hannover bietet der VCP (Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder) seit dem
Schuljahr 2012/13 eine pädagogische Nachmittagsbetreuung inklusive Mittagsverpflegung
bis 15:00 Uhr an.
Im Laufe dieser Zeit haben die Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit, ihre
Hausarbeiten anzufertigen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VCP arbeiten nach einem situativen Ansatz, der
die beiden Aspekte 'Ruhe' und 'Bewegung' in den Mittelpunkt der Aktivitäten für die Kinder
stellt. So wird den Kindern Raum für eine selbst bestimmte Freizeitgestaltung gegeben. Je
nach Lust und dem gegenwärtigen Bedürfnis kann jedes Kind an jedem Tag neu
entscheiden, wie es Freizeit verbringen möchte. Bei der Freizeitgestaltung werden die
Kinder durch qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen unterstützt, die auf die
Bedürfnisse der Kinder situativ eingehen.
Die Resonanz der Schülerinnen und Schüler und der Eltern auf dieses Angebot ist
durchweg positiv. Die Kinder fühlen sich nicht verplant, sondern empfinden Freizeit als
Raum der Entspannung und der Anregung. Die besonderen pädagogischen Ansätze und
die solidarischen und ökologischen Schwerpunkte der Pfadfinderarbeit werden von vielen
aktiven Eltern sehr begrüßt.
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Anlage 1 zur Drucksache Nr.
/2013
3. Hortgruppe der Kastanienkids e. V.
Ein besonders gutes Zusammenarbeitsverhältnis besteht zum Erzieherteam der
Hortgruppe Kastanienkids e. V. Aufgrund der räumlichen Nähe findet ein direkter
Austausch mit dem Lehrerkollegium über Hausaufgaben und Probleme des schulischen
Alltags statt, sodass im Weiteren Kinder und ihre Familien präventiv unterstützt werden
können, wenn Probleme in und außerhalb der Schule auftreten.
4. Kooperationen
Neben der Kooperation mit dem VCP und dem guten Zusammenwirken mit dem Hort
Kastanienkids e. V., besteht bereits seit Langem eine gute Zusammenarbeit zwischen dem
Kulturtreff Kastanienhof e.V. und der Grundschule Kastanienhof . Viele Schülerinnen und
Schüler der Grundschule Kastanienhof besuchen Kurse des Kulturtreffs, die am
Nachmittag für Kinder angeboten werden.
Im Rahmen der Kooperationen zwischen Schule und Sportvereinen arbeitet die
Grundschule Kastanienhof schon seit vielen Jahren mit dem TSV Limmer zusammen. So
konnten bzw. können Arbeitsgemeinschaften wie Handball, Basketball, Fußball und
Tennis angeboten werden.
In Kooperation mit der Volkshochschule Hannover bieten wir seit zwei Jahren den
Elternkurs 'Mama lernt Deutsch – Papa auch' an. Ab dem Schuljahr 2013/14 findet ein
zusätzlicher Alphabetisierungskurs statt.
In Kooperation mit der Stadt Hannover bieten wir ab dem Schuljahr 2013/14 das
Programm 'Rucksack in der Grundschule' an.
Zwischen den beiden Kindertagesstätten im Stadtteil Limmer, dem Hort Kastanienkids und
der Grundschule Kastanienhof besteht eine intensive Zusammenarbeit.
Zur Kirchengemeinde St. Nikolai besteht ein guter Kontakt. Im Rahmen dessen werden
nicht nur der Einschulungsgottesdienst, sondern auch ein
Schuljahresabschlussgottesdienst und ein Gottesdienst zu Buß- und Bettag gemeinsam
geplant und durchgeführt.
Es besteht ein gutes Kooperationsverhältnis mit dem Verein Transition Town Hannover e.
V., einer Initiative, die mit Projekten urbanen Gärtnerns und Landwirtschaftens in
Hannover präsent ist. In Zusammenarbeit mit dem Verein wird der Schulgarten unserer
Schule umgestaltet. Zudem ermöglicht Transition Town unseren Schülerinnen und
Schülern unentgeltlich, Bauernhöfe in der näheren Umgebung kennen zu lernen.
Im Bereich „gesunde Ernährung, gesundes Frühstück“ kooperiert die Schule mit dem
Umweltzentrum Hannover.
Wir arbeiten mit Mentor e.V. zusammen. Mitarbeiterinnen des Vereins fördern einzelne
Schülerinnen und Schüler im Bereich des Lesens.
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Anlage 1 zur Drucksache Nr.
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Der Förderverein der Grundschule Kastanienhof unterstützt die Arbeit an unserer Schule.
Zum Einen sind immer wieder Eltern bereit, sich ehrenamtlich und durch praktischen
Einsatz für die Schule zu engagieren. Zum Anderen findet bei 'Engpässen' eine finanzielle
Unterstützung statt.
Weitere Kooperationsverhältnisse bestehen zu dem Kontaktbeamten der Polizei und zum
Kommunalen Sozialdienst.
IV Aufgaben und Ziele einer offenen Ganztagsschule
§ 2 Bildungsauftrag der Schule NSchG
Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der
Schülerinnen und Schüler ...weiterentwickeln...
Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden,
nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu
erkennen und zu achten,
ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit,
der Solidarität und der Toleranz sowie Gleichberechtigung der Geschlechter zu
gestalten,
den Gedanken der Völkerverständigung zu erfassen und zu unterstützen und mit
Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammen zu leben,
für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu tragen und gesundheitsbewusst zu
leben,
Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen....
Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten zu vermitteln...
Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die
Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind.
Die Aufgaben und Ziele der offenen Ganztagsschule orientieren sich am Bildungsauftrag
der Schule. Außerdem müssen die Interessen und der Bedarf der Kinder und deren Eltern
berücksichtigt werden. Auf dieser Basis bietet die offene Ganztagsschule die große
Chance, Aspekte der Bildung, der Erziehung und der Betreuung zu verbinden. Wenn das
gelingt, trägt sie zur Persönlichkeitsbildung und -stärkung jedes einzelnen Kindes bei.
Um dem Bildungsauftrag der Schule, dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und
Schüler und der besonderen Sozialstruktur Limmers gerecht zu werden, sollen in der
offenen Ganztagsschule Kastanienhof folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
Die Chancengleichheit aller Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen
Herkunft sowie ihres Geschlechts wird gefördert.
Bei der Entwicklung der Angebote werden im Rahmen des Gender Mainstreaming
die Bedürfnisse der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen
berücksichtigt.
Die Handlungsthemen und -schwerpunkte am Nachmittag orientieren sich an den
Lebenslagen und den Bedürfnissen der Kinder und werden auf der Basis einer
Bedarfsermittlung entwickelt.
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Anlage 1 zur Drucksache Nr.
/2013
Schule wird als ein Ort des Lebens verstanden, an dem die Schülerinnen und
Schüler die Möglichkeit haben, selbst bestimmt ihre Freizeit gemeinsam mit
Anderen zu gestalten. Freizeit soll von den Schülerinnen und Schülern so gestaltet
werden können, dass es ihrer momentanen Stimmung entspricht. Entspannung als
Gegenpol zur Kommunikationsdichte und zur Vielfalt der Sozialkontakte in der
Ganztagsschule muss gewährleistet sein.
Durch Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen und Experten werden den
Schülerinnen und Schülern neue Lernfelder und Erfahrungsräume geschaffen.
Die Angebote der offenen Ganztagsschule sind - abgesehen vom Mittagessen grundsätzlich kostenlos.
V Geplante pädagogische Gestaltung der offenen Ganztagsschule
Das konkrete pädagogische Handlungskonzept für die Ausgestaltung des
Ganztagsbetriebs wird gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren (Eltern, Schülerinnen und
Schülern, Lehrkräften, dem Kooperationspartner) im kommunikativen Austausch
partizipatorisch entwickelt.
Grundlage dafür wird eine Erhebung der Bedürfnisse und des Bedarfs mit qualitativen
Erhebungsinstrumenten sein. Dabei spielen die Äußerungen, Erfahrungen und
Bedürfnisse der Kinder im Alltag eine Rolle sowie die Beobachtungen, Erfahrungen und
fachlichen Einschätzungen von Lehrkräften, Betreuenden und Eltern. Ein solcher
Beteiligungsprozess beginnt im Vorfeld und ist Praxis begleitend angelegt.
Das Folgende sind Eckpunkte für ein Handlungskonzept, verstanden als Rahmen für ein
Anfangsmodell. Dieses kann sich in der Praxis verfestigen oder verändern. Indikatoren für
die Notwendigkeit einer Veränderung werden von den Beteiligten im Prozess entwickelt.
1. Schule als Lebensraum
Mit der Einführung der offenen Ganztagsschule verbringen unsere Schülerinnen und
Schüler einen großen Teil des Tages in der Schule. Die Schule wird zum Ort des Lebens.
Deshalb muss der Nachmittagsbereich so gestaltet und strukturiert sein, dass sich alle
Kinder wohl fühlen und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen nachgehen können. Damit
sich die Gestaltung der Freizeit an den Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnissen der
Schülerinnen und Schüler orientiert, muss den Kindern die Möglichkeit eröffnet werden,
selbstständig Ideen zur Gestaltung ihrer Freizeit zu entwickeln und diese selbst bestimmt
umzusetzen.
Auf dieser Basis bietet die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule folgende
Chancen:
Die offene Ganztagsschule
ermöglicht mehr Zeit für handlungsorientiertes und selbstständiges Lernen.
hilft den Schülerinnen und Schülern, besondere Stärken und Fähigkeiten
unabhängig von unterrichtlichen Inhalten zu entdecken und weiter zu entwickeln.
fördert die Entwicklung der Sozialkompetenz sowie soziales und interkulturelles
Lernen.
ermöglicht eine aktive Spiel- und Freizeitgestaltung.
fördert die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
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Anlage 1 zur Drucksache Nr.
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fördert Gesundheits-, Umwelt- und Gewaltprävention.
trägt zur Öffnung der Schule durch vielfältige Kooperationen bei.
verstärkt die Identifikation mit der Schule.
fördert bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache durch das längere
Zusammensein in einer deutschsprachigen Umgebung die Sprachkompetenz.
befähigt zum Spielen, einzeln oder in der Gruppe.
fördert die Bereitschaft für Sport und Spiel.
ermöglicht Freizeitspaß im Sinne von Muße als Gegenpol zu Freizeitstress und
Fremdbestimmung.
2. Organisationsform
Die Ganztagsschule wird in offener Form geführt.
Die offene Form einer Ganztagsschule beinhaltet
− den Unterricht am Vormittag
− Mittagessen
− Hausaufgabenbetreuung
− vielfältige Angebote am Nachmittag
Die Gestaltung des Nachmittagsbereichs in der Grundschule Kastanienhof beginnt täglich
nach Ende der Verlässlichen Grundschule in der Regel um 13:00 Uhr. Im 3. und 4.
Jahrgang kann sich die Unterrichtszeit durch Arbeitsgemeinschaften verlängern.
Die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule ist freiwillig.
Soll ein Kind an dem Nachmittagsangebot teilnehmen, so ist die Teilnahme für mindestens
ein Schulhalbjahr verbindlich zu erklären.
Bei Bedarf wird eine Frühbetreuung zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr und eine
Spätbetreuung zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr eingerichtet.
3. Struktur des Nachmittagsbereichs
13:00 Uhr – 14:30 Uhr
Mittagessen
Das Mittagessen wird an allen Unterrichtstagen nach dem Unterricht entweder um 13:00
Uhr oder um 13:45 Uhr eingenommen. Dabei essen Kinder aus unterschiedlichen
Jahrgängen gemeinsam Mittag, so dass die Möglichkeit besteht, auch Kinder aus anderen
Klassen zu treffen.
Große Bedeutung hat dabei das gemeinsame Essen und die dabei geltenden Regeln und
Umgangsformen. Deshalb wird es nicht als Kantinenbetrieb organisiert, sondern als
gemeinsames Essen an Gruppentischen. Durch diese Form der Mittagsverpflegung
bekommen die Tischgespräche zunehmend mehr Bedeutung, die Mensa wird zum Ort der
Kommunikation.
Wenn die Essgruppen das Mittagessen beendet haben, gehen sie in den offenen
Freizeitbereich.
Hausarbeitenbetreuung
Gerade Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern und Kinder mit Migrationshintergrund
können häufig ihre Hausaufgaben nicht selbstständig erledigen. Sie benötigen zusätzliche
Hilfen, die ihnen im Rahmen der offenen Ganztagsschule gegeben werden können. Zur
Entlastung des Elternhauses und zur individuellen Förderung wird Hausarbeitenbetreuung
ein verlässliches Nachmittagsangebot sein.
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Anlage 1 zur Drucksache Nr.
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14:30 Uhr – 16:00 Uhr
Angebote im Nachmittagsbereich
Entsprechend des Konzeptes und ausgehend von den Bedarfen und Bedürfnissen der
Schülerinnen und Schülern wird ein breit gestuftes Programm an Angeboten für den
Nachmittag entwickelt. Die Abstufungen orientieren sich dabei an den inhaltlichen
Wünschen der Kinder einerseits und an der zeitlichen Kontinuität und Wiederkehr
andererseits.
In diesem Gefüge sind folgende Angebotsformen denkbar:
Angebote im Bereich Spiel und Bewegung, Sport und Aktivität
Angebote im Bereich Ruhe, Ausgleich, Konzentration, Erholung und Entspannung
thematisch-inhaltliche Angebote über einen festen Zeitraum
kreative Angebote im handwerklich/haptischen Bereich
Projektangebote
Erkundungen an außerschulischen Lernorten
Bei der thematisch-inhaltlichen Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der
Nachmittagsangebote sind auch die Bedürfnisse der Kinder nach Selbsterprobung,
Auseinandersetzung, Selbstregulierung und dem Spiel in offenen Formen zu
berücksichtigen.
Das Nachmittagsprogramm realisiert sich im Schnittfeld von gruppenbezogenen und
offenen Aktivitäten. Besonders wichtig sind dabei die Beziehungen zwischen den Kindern
untereinander und zwischen Kindern und Betreuenden.
Feste Gruppen im 1./2. Jahrgang
Die Schülerinnen und Schüler des 1./2. Jahrgangs benötigen verlässliche
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um Schule als Lebensraum zu empfinden
und sich dort wohl zu fühlen. Deshalb erscheint es pädagogisch sinnvoll, den jüngeren
Kindern feste Stammgruppen anzubieten. Die Stammgruppe wird an jedem Wochentag
von dem gleichen pädagogischen Mitarbeiter geleitet, so dass sich die Kinder in der
Gruppe und bei der Ansprechperson zu Hause fühlen können.
VI Ausblick
Um das Konzept umzusetzen, wird es von großer Bedeutung sein, mit einem
Kooperationspartner zusammen arbeiten zu können, der vielfältige Erfahrungen bei der
Nachmittagsbetreuung von Schulkindern einbringen kann.
Es wird angestrebt, bewährte Kooperationenpartner für die Mitarbeit in der offenen
Ganztagsschule zu motivieren, gute Zusammenarbeitsverhältnisse zu erhalten sowie neue
Kooperationspartner aus den Bereichen der Kulturellen Bildung (Tanz, Theater, Kunst,
Zirkus), Sport, Bewegung und Entspannung und den Bereichen Naturerleben oder
Experimentieren und Forschen zu gewinnen.
Auf der Basis der beschriebenen Ziele und Schwerpunkte wird das konkrete
Handlungskonzept im Dialog im Rahmen einer Steuergruppe von allen Beteiligten
gestaltet - von Kindern, Eltern, Lehrkräften, dem Kooperationspartner, pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
10
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
2156/2013
2
Zu TOP
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Klima-Allianz Hannover 2030:
Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020
Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und
der Stadtwerke Hannover AG (enercity)
Antrag,
Der Rat möge beschließen:
der als Anlage 1 beigefügten Fortschreibung der Klimaallianz 2020 bis zum Jahr 2030
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von der Vereinbarung werden keine Gender-Aspekte berührt.
Kostentabelle
Die Vereinbarung hat keine direkten Auswirkungen für den städtischen Haushalt, da die
Ziele und Maßnahmen der Vereinbarung bis zum Jahr 2030 u.a. unter dem Vorbehalt
stehen, dass eine stabile Ergebnisführung der Stadtwerke gewährleistet bleibt.
Begründung des Antrages
Der Rat der Landeshauptstadt hat die Verwaltung mit Drucksache 2378/2012 beauftragt,
die in der Drucksache benannten Vorgaben in die Verhandlungen zu den neuen
Wegenutzungsverträgen/Konzessionsverträgen einzubringen. Themen, die einen
unmittelbaren Bezug zu den Versorgungsnetzen hatten, wurden in die Verhandlungen der
Wegenutzungs- bzw. Konzessionsverträge eingebracht. Die Ergebnisse werden in der
parallel laufenden Drucksache Nr. 2145/2013 dargestellt.
-1-
Die umwelt- und klimapolitischen Themen der Drucksache wurden unabhängig von den
Vertragsverhandlungen zu den Wegenutzungsverträgen in dem Prozess zur Fortschreibung
der Klima-Allianz 2020 vereinbart. Die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung setzt auf die
vorhandenen Vereinbarungen zur Klima- Allianz Hannover 2020 auf und ist bis zum Jahr
2030 weiter entwickelt.
Die Intentionen des Ratsbeschlusses wurden durch die neuen Wegenutzungsverträge und
die Fortschreibung der Klima-Allianz weitgehend umgesetzt. Einzelheiten sind der
Darstellung in Anlage 2 zu entnehmen.
67.1
Hannover / 22.10.2013
-2-
Anlage 1
Klima-Allianz Hannover 2030
Fortschreibung des enercity-Beitrags zur Klima-Allianz 2020
Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und
der Stadtwerke Hannover AG (enercity)
Vorbemerkung
Aufbauend auf der „Klima-Allianz Hannover 2020“, dem von Stadt und enercity gemeinsam
entwickelten Klimaschutzaktionsprogramm 2008-2020 werden mit dieser Vereinbarung in einem nächsten Schritt Klimaschutzziele vereinbart, die enercity bis 2030 erreichen will. Zur Erreichung der Ziele wird enercity eine Vielfalt potenzieller Maßnahmen prüfen. Welche dieser
noch in Prüfung befindlichen Maßnahmen enercity umsetzt, wird das Unternehmen auf Basis
der jeweils aktuellen Rahmenbedingungen für Projekte entscheiden.
A. Zwischenbilanz Klimaschutzaktionsprogramm 2008 bis 2020
Im Folgenden wird dargestellt, zu welchen Zielen sich enercity schon jetzt im Rahmen der Klima-Allianz 2020 verpflichtet hat, welcher Zielerreichungsgrad bisher erreicht wurde und ob/wie
die Zielerreichung bis 2020 realistisch ist:
1)
Das Ziel der weiteren Senkung des spezifischen CO2-Ausstoßes der StromEigenerzeugung von 953 g CO2/kWh in 1990 auf 730 g CO2/kWh bis 2020 (aktuell im
Mittel ca. 800 g CO2/kWh) wird voraussichtlich erreicht.
2)
Das Ziel einer Reduzierung der CO2-Emissionen auf der Angebotsseite (Versorgung
mit Strom und Wärme) um 700.000* Tonnen pro Jahr im Zeitraum 1990 bis 2020 (aktuell rund 600.000 Tonnen) wird voraussichtlich erreicht.
* Durch den Verzicht auf den Strombezug von der damaligen PreussenElektra hat das Unternehmen die Vermeidung
von Atomstrombezug erreicht.
3)
Das Ziel eines Anteils regenerativer und KWK-Stromerzeugung in 2020 von 30 Prozent
auf Basis des Wärmebedarfs von 2005 (aktuell rund 28 %) wird voraussichtlich erreicht.
Zur Erreichung dieser Ziele hat enercity ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet.
Schwerpunkte des Maßnahmenpaketes bis 2020 sind:
•
•
•
•
•
•
•
Modernisierung Kohlekraftwerkspark
Ausbau der Fernwärme und Bau von Blockheizkraftwerken (BHKW)
Ausbau der KWK-Stromerzeugung auf Gasbasis
Ausbau Contracting auf Basis erneuerbarer Energien
Ausbau erneuerbarer Eigenerzeugung
enercity Klimaschutzfonds proKlima und Nachfrageseitige Maßnahmen
Paket von Innovations-/Forschungs- und Entwicklungs-Maßnahmen (FuE)
In allen Schwerpunkten wurden Maßnahmen umgesetzt. Details werden im Rahmen des Klima-Allianz-Monitorings alle zwei Jahre berichtet.
1
B. Fortschreibung der Klima-Allianz Hannover bis 2030
Im Rahmen einer Fortschreibung der Klima-Allianz bis 2030 beabsichtigt enercity auf Basis der
bestehenden Grundlagen und Rahmenbedingungen der Klima-Allianz Hannover 2020 folgende Beiträge zu leisten:
Ziele
1)
Weitere Senkung des spezifischen CO2-Ausstoßes der Strom-Eigenerzeugung von 953
g CO2/kWh in 1990 auf 600 g CO2/kWh bis 2030.
2)
Reduzierung der CO2-Emissionen auf der Angebotsseite (Versorgung mit Strom und
Wärme) um 1,2 Mio. Tonnen pro Jahr im Zeitraum 1990 bis 2030. Dies entspricht rund
25 % der CO2-Gesamtemissionen Hannovers von 1990.
3)
Der Anteil der in Hannover in KWK erzeugten Wärme am Wärmemarkt Hannovers soll
von 16 Prozent in 1990 auf 35 Prozent in 2030 gesteigert werden.
4)
Steigerung der regenerativ erzeugten Strommenge zur Versorgung der enercity-Tarifund Gewerbekunden von 0,003 TWh in 1990 auf 1,5 TWh in 2030.
Zur Zielerreichung wird enercity analog zum Klima-Allianz 2020-Prozess ein Maßnahmenpaket
definieren. Hierfür werden die Schwerpunkte
•
•
•
•
•
Ausbau der Fernwärme und Bau von Blockheizkraftwerken
Ausbau Contracting auf Basis erneuerbarer Energien
Ausbau erneuerbarer Eigenerzeugung
enercity Klimaschutzfonds proKlima und Nachfrageseitige Maßnahmen
Paket von Innovations-/FuE-Maßnahmen
aus der Klima-Allianz 2020 bestätigt. Der bisherige Schwerpunkt „Modernisierung Kohlekraftwerkspark“ wird in einen neuen Schwerpunkt „Effiziente Stromerzeugung“ integriert. Außerdem werden Maßnahmen im Bereich Mobilität vorgesehen.
Die oben genannten Ziele sowie die Umsetzung der möglichen Maßnahmen stehen weiterhin
unter folgenden Prämissen:
•
•
•
•
•
•
•
der Erhalt einer sicheren und marktfähigen Energieversorgung Hannovers inklusive der
industriellen Großverbraucher bleibt gewährleistet
eine stabile Ergebnisabführung des Unternehmens bleibt gewährleistet
die Wirtschaftlichkeit der Projekte muss gegeben sein
die KWK-Stromerzeugung auf Gasbasis ist marktfähig
die proKlima-Umlage auf den Gaspreis ist weiterhin am Markt durchsetzbar
Netzregulierung und Wettbewerbsanforderungen lassen enercity genügend Finanzkraft
die Projekte sind im Markt insgesamt finanzierbar
Schwerpunkt effiziente Stromerzeugung
Wo technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, wird enercity weiterhin Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des eigenen Kraftwerksparks ergreifen.
Im Rahmen des eigenen Projektes „Dezentrales Energiemanagementsystem“ strebt enercity
die gemeinsame Vermarktung von Strom aus regenerativer und konventioneller Erzeugung in
einem „virtuellen“ Kraftwerk an.
2
Die im Stadtgebiet von Hannover benötigte Menge soll weiterhin bilanziell atomstromfrei sein.
Ausbau der Fernwärme und Bau von Blockheizkraftwerken (BHKW)
Enercity wird die Fernwärme weiterhin rationell und umweltfreundlich erzeugen und einsetzen.
Die Zielsetzungen aus dem Fernwärme-Ausbau-Programm (215 MW Brutto-Zubau im Zeitraum 2006-2020) werden unter der Prämisse bestätigt, dass die Fernwärmesparte nicht durch
eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen belastet wird. Bis 2030 soll
unter dieser Prämisse der Anteil der Fernwärme am Wärmemarkt Hannovers weiter gesteigert
werden.
Ein Anschluss der Müllverbrennungsanlage Lahe an das Fernwärmenetz wird regelmäßig auf
wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft. Soweit technisch und wirtschaftlich möglich, wird enercity
Überschusswärme Dritter aus Industriebetrieben, BHKW und Erdwärmeprojekten zu angemessen Konditionen in das Fernwärmenetz aufnehmen, wobei dies nicht zu Lasten der eigenen Fernwärmeerzeugung gehen darf.
Enercity prüft weiterhin, ab wann der Bau eines Speichers zur Integration von „überschüssigen“ Regenerativstrommengen wirtschaftlich sein kann.
Es wird eine Steigerung der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung in Blockheizkraftwerken entsprechend dem Marktpotenzial auf ca. 30 MWel im Stadtgebiet über alle Akteure unterstützt.
Schwerpunkt „Ausbau Contracting auf Basis erneuerbarer Energien“
Der Ausbau des Geschäftsfeldes Contracting ist einer der wesentlichen Wachstumspfade für
enercity. In diesem Schwerpunkt wurden die ursprünglichen Potenzialabschätzungen der Klima-Allianz 2020 bisher weit übertroffen. Der Schwerpunkt wird fortgeführt, wobei im Betrachtungszeitraum zunehmend auch Investitionen zum Erhalt des erreichten Niveaus der Stromund Wärmeerzeugung aus Biomasse zu tätigen sind.
Schwerpunkt „Ausbau erneuerbarer Eigenerzeugung“
Der Anteil der regenerativen Energien an der Strom-Eigenerzeugung soll durch substanzielle
Investitionen in regenerative Energien weiter gesteigert werden. Es wird insbesondere ein
Ausbau im Bereich der Onshore-Windkraft angestrebt.
Schwerpunkt „enercity Klimaschutzfonds proKlima und Nachfrageseitige Maßnahmen“
Auch wenn das Unternehmen seine Verantwortung primär darin sieht, seinen Kunden Energie
effizient und Ressourcen schonend bereitzustellen, so hilft es durch Nachfrageseitige Maßnahmen seinen Kunden auch dabei, den Energieverbrauch zu senken. Hierbei ist zuerst der
enercity-Klimaschutzfonds proKlima zu nennen, der 2013 seinen 15. Geburtstag feierte. Enercity plant, dieses Engagement auch in Zukunft fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Das Unternehmen führt das vorhandene Angebot zur Beratung seiner Kunden über Möglichkeiten der effizienten Erzeugung und des effizienten Verbrauchs von Wärme und Strom fort.
Es bietet auch eine Beratung vor Ort an. Durch die Beratung werden auch innovative Techniken unterstützt und gefördert.
Privatkunden wird ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zum Energiesparen gemacht,
u.a. Thermografie, Luftdichtheitstests und Bauherrenberatung. Auf Grund der Förderung durch
den enercity-Fonds proKlima sind die Angebote für die Kunden in der Regel mit geringen Kosten verbunden.
Geschäftskunden wird ein mehrstufiges Energiecontrolling angeboten. Des Weiteren wird der
Aufbau eines neuen Geschäftsfeldes „Energieeffizienzdienstleistungen“ geprüft. Dies könnte
u.a. folgende Angebote umfassen: Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) wird EnergieEinspar-Contracting (z.B. Beleuchtungsmodernisierung, Kühlanlagen, Druckluftanlagen,
3
BHKW) angeboten. Privatkunden könnten durch Mini-Contracting-Module hocheffiziente
Haushaltsgeräte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, FW-Trockner sowie Solar-Anlagen oder
Mikro-BHKW angeboten werden.
Auch im eigenen Haus will enercity Einsparpotenziale heben. Nach erfolgreicher Identifikation
von Energieeffizienzpotenzialen am Standort Ricklingen prüft enercity derzeit die Einführung
eines Energieeffizienzmanagementsystems für das Gesamtunternehmen.
Schwerpunkt „Paket von Innovations-/FuE-Maßnahmen“
Die Energiewirtschaft steht vor großen Herausforderungen, wenn es gelingen soll, die Ziele
Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz in ausgewogener
Weise zu erreichen. Dem muss mit unternehmerischem Weitblick und innovativen technischen
und konzeptionellen Lösungen begegnet werden. An der Entwicklung neuer Konzepte will sich
enercity weiterhin im Rahmen der eigenen Möglichkeiten beteiligen. Enercity wird wie in der
Klima-Allianz 2020 ein Paket von Innovations/FuE-Maßnahmen definieren. Hierzu gehört u.a.
die laufende Prüfung des Einsatzes von biogenen Brennstoffen in den Bestandskraftwerken
auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit.
Mobilität
Enercity engagiert sich weiterhin beim Ausbau alternativer Kfz-Antriebe. Die Markteinführung
von Erdgas-Kfz soll weiter vorangetrieben werden. Daneben beteiligt sich enercity am Projekt
„Schaufenster Elektromobilität“, u.a. durch einen Feldversuch mit einer Elektrofahrzeugflotte.
Dabei wird auch untersucht, inwieweit die Akkus von Elektro-Kfz als „Kleinstspeicher“ einen
Beitrag zur Stabilität der Stromversorgung liefern können.
Weitere Maßnahmen werden noch geprüft.
C. Klimaneutrales Hannover 2050 - Masterplan 100 % für den Klimaschutz
Enercity unterstützt die Initiative der Landeshauptstadt und der Region Hannover, mit dem
Masterplan 100 % für den Klimaschutz auch langfristig die Zusammenarbeit im Klimaschutz für
die Region Hannover zu stärken. Im Rahmen der eigenen technischen und wirtschaftlichen
Möglichkeiten wird enercity einen Beitrag dazu leisten, bis 2050 möglichst die Treibhausgasemissionen auf ein Minimum zu reduzieren und den Endenergieverbrauch gegenüber dem
Basisjahr 1990 zu halbieren.
D. Planungs- und Berichtsdaten
Zum Controlling obiger Vereinbarungen und für die stadteigene Planung berichtet enercity der
Stadt weiterhin alle zwei Jahre jeweils bis zum 31.05. über die Zielerreichung sowie über die
Maßnahmenentwicklung analog zum Monitoring-Prozess der Klima-Allianz 2020. Die in der
Klima-Allianz 2020 für das Berichtswesen getroffenen Festlegungen werden bestätigt.
Für die Landeshauptstadt Hannover
Für die Stadtwerke Hannover AG
----------------------------------------------Stefan Schostok
Oberbürgermeister
-----------------------------------------Michael Feist
Vorstandsvorsitzender
4
Anlage 2
Ratsauftrag, zu verhandeln:
Verhandlungsergebnis:
Antrag Nr. 2378/2012
(Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 1767/2012)
Wegenutzungsvertrag Strom
Der Konzessionsnehmer bekennt sich zur Förderung der
dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren
Energien im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer
Energien (EEG) sowie von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung
im Sinne des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung
und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG).
Der Konzessionsnehmer und die LHH entwickeln gemeinsam
für das Stadtgebiet ein Konzept, um Interessierte über die
Möglichkeiten dezentraler Stromerzeugung zu informieren,
und setzen dieses Konzept um. Das Konzept wird der
Öffentlichkeit im zweiten Jahr der Vertragslaufzeit vorgestellt
und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen
überarbeitet und aktualisiert. Interessierte sind insbesondere
über ihre gesetzlichen Rechte nach dem EEG, öffentliche und
private Förderung sowie über alle notwendigen Schritte zu
Errichtung und Betrieb von dezentralen Stromerzeugungsanlagen zu informieren.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme
an Schlichtungsverfahren in Streitfällen. Sofern nicht andere
Schlichtungsstellen gemäß EnWG und EEG zuständig sind, soll
durch den proKlima-Fonds zusammen mit der LHH ein
Schlichter benannt werden.
Einvernehmlich, siehe Beschlussvorlage Klima-Allianz 2030
Teilweise einvernehmlich, Formulierung Klima-Allianz 2030: „Das
Unternehmen führt das vorhandene Angebot zur Beratung seiner
Kunden über Möglichkeiten der effizienten Erzeugung und des effizienten Verbrauchs von Wärme und Strom fort. Es bietet auch eine
Beratung vor Ort an. Durch die Beratung werden auch innovative
Techniken unterstützt und gefördert.“
Im Grundsatz einvernehmlich: Formulierung im § 6 (2) Wegenutzungsvertrag Strom: „Im Falle von Meinungsverschiedenheiten von
Betreibern von Anlagen zur Stromeinspeisung mit der Gesellschaft
im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von dezentralen Stromerzeugungsanlagen, den damit verbundenen Kosten
oder des Netzzugangs verpflichtet sich die Gesellschaft an
Schlichtungsgesprächen aktiv teil zu nehmen und ernsthaft an
einer einvernehmlichen Streitbeilegung mitzuwirken, sofern für den
konkreten Streitfall keine Schlichtungsstelle nach den gesetzlichen
Regelungen angerufen werden kann. Die Gesellschaft weist in entsprechenden Streitfällen auf die Möglichkeit des Schlichtungs1
Ratsauftrag, zu verhandeln:
Verhandlungsergebnis:
gesprächs hin. Die Stadt organisiert auf Wunsch des Anlagenbetreibers das Schlichtungsgespräch. Am Schlichtungsgespräch
nimmt je ein Vertreter von Stadt, Gesellschaft und „proKlima-Der
enercity Klimaschutz-Fonds“ teil. Sollte proKlima diese Funktion
nicht mehr wahrnehmen können, verpflichten sich die Parteien,
eine Anschlussregelung zu vereinbaren.“
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von
BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Stromanschlüssen
innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Im Grundsatz einvernehmlich, aber etwas andere Fristen im
§ 2 (2) Wegenutzungsvertrag Strom: „Die Gesellschaft hat
Anfragen zur Errichtung von Standard-Niederspannungsnetzanschlüssen innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu
prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier
Wochen zu beantworten.“
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die LHH jährlich
über die Entwicklung der dezentralen Stromerzeugung im
Stadtgebiet zu informieren. Die Berichtspflicht des
Konzessionsnehmers umfasst dabei die Anzahl der Neuanschlüsse von Erzeugungsanlagen im Netzgebiet, die gesamte
Erzeugungsleistung im Netzgebiet, die eingespeisten Kilowattstunden nach EEG und KWKG, den Strom-Mix im örtlichen
Netz, Netzengpässe im örtlichen Netz und die Entwicklung des
Einsatzes intelligenter Stromzähler.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der
Einführung und Anwendung von Speichertechnologien für
Erneuerbare Energien (z. B. Speicherung Solarstrom,
thermische Speicher, Speicherung im Zusammenhang mit
Elektromobilität).
Auch aus Sicht der Verwaltung ist eine zweijährliche Berichterstattung ausreichend. Daher Text in Klima-Allianz 2030: „Zum
Controlling obiger Vereinbarungen und für die stadteigene Planung
berichtet enercity der Stadt weiterhin alle zwei Jahre jeweils bis
zum 31.05. über die Zielerreichung sowie über die Maßnahmenentwicklung analog zum Monitoring-Prozess der Klima-Allianz
2020. Die in der Klima-Allianz 2020 für das Berichtswesen
getroffenen Festlegungen werden bestätigt.“
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der
Förderung der Elektromobilität. Dazu Erarbeitung eines
Konzeptes zur Einrichtung von öffentlichen Stromsteckdosen
mit intelligentem Abrechnungsmodus für den ruhenden Verkehr,
mittels derer Batterien von PKW als Netzpuffer für erneuerbare
Energien oder sonstige Leistungsspitzen verwendet werden
Text in Klima-Allianz 2030: „Enercity prüft weiterhin [Ausbau Fernwärme], ab wann der Bau eines Speichers zur Integration von
überschüssigen Regenerativstrommengen wirtschaftlich sein
kann.“… „Dabei wird auch untersucht, in wieweit die Akkus von
Elektro-Kfz als Kleinstspeicher einen Beitrag zur Stabilität der
Stromversorgung liefern können“.
Text in Klima-Allianz 2030: „Enercity engagiert sich weiterhin beim
Ausbau alternativer Kfz-Antriebe. Die Markteinführung von ErdgasKfz soll weiter vorangetrieben werden. Daneben beteiligen sich die
Stadtwerke am Projekt „Schaufenster Elektromobilität“, u.a. durch
einen Feldversuch mit einer Elektrofahrzeugflotte. Dabei wird auch
untersucht, inwieweit die Akkus von Elektro-Kfz als „Kleinst2
Ratsauftrag, zu verhandeln:
Verhandlungsergebnis:
können.
speicher“ einen Beitrag zur Stabilität der Stromversorgung liefern
können. Weitere Maßnahmen werden noch geprüft.“
Text in Klima-Allianz 2030: „Auch wenn das Unternehmen seine
Verantwortung primär darin sieht, seinen Kunden Energie effizient
und Ressourcen schonend bereitzustellen, so hilft es durch
Nachfrageseitige Maßnahmen seinen Kunden auch dabei, den
Energieverbrauch zu senken. Hierbei ist zuerst der enercity-Klimaschutzfonds proKlima zu nennen, der 2013 seinen 15. Geburtstag
feierte. Enercity plant, dieses Engagement auch in Zukunft fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Das Unternehmen führt das vorhandene Angebot zur Beratung
seiner Kunden über Möglichkeiten der effizienten Erzeugung und
des effizienten Verbrauchs von Wärme und Strom fort. Es bietet
auch eine Beratung vor Ort an. Durch die Beratung werden auch
innovative Techniken unterstützt und gefördert.“
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Beratung der
NetznutzerInnen im Stadtgebiet über Möglichkeiten der
Einsparung und des effizienten Verbrauchs von Strom. Der
Konzessionsnehmer erstattet der LHH hierüber jährlich
zusammen mit der Jahresendabrechnung über die
Konzessionsabgaben Bericht.
Formulierung inj § 5 (1) Wegenutzungsvertrag Strom:
„Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen
Angebots zur Beratung der Netznutzer regelmäßig prüfen und der Stadt
das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.“
Wegenutzungsvertrag Gas
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Förderung
virtueller Kraftwerke u.a. durch Integration von BHKWKonzepten.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von
BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Gasanschlüssen
innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Text in Klima-Allianz 2030: „Im Rahmen des eigenen Projektes
„Dezentrales Energiemanagement“ strebt enercity die gemeinsame
Vermarktung von Strom aus regenerativer und konventioneller
Erzeugung in einem virtuellen Kraftwerk an.“
Formulierung im § 2 (2) Wegenutzungsvertrag Gas wie im „Leitvertrag“ Strom (siehe oben)
Wegenutzungsvertrag Wasser
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der
Umsetzung naturnaher Flächenbewirtschaftung in den
Trinkwasserentnahme-, Trinkwasserschutz- und Trinkwasservorsorgegebieten, insbesondere durch ökologische
Formulierung im § 4 (8) Konzessionsvertrag Wasser: „Rohwasser
soll so umweltverträglich und ressourcensparend wie möglich
gewonnen, gefördert und aufbereitet werden. Die Gesellschaft
sollte Wasser im Rahmen ihrer Möglichkeiten nur in Leitungen aus
3
Ratsauftrag, zu verhandeln:
Verhandlungsergebnis:
Land- und Forstwirtschaft.
umwelthygienisch unbedenklichen Materialien verteilen.“
Außerdem im § 6 Konzessionsvertrag Wasser:
(1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen
Aufstellung kommunaler Wasserkonzepte mit.
(2) Die Gesellschaft verpflichtet sich, die sich aus dem Wasserkonzept ergebenden Möglichkeiten, Wasser rationeller, umweltfreundlicher und risikofreier zu gewinnen, zu fördern oder
einzusetzen, zu verwirklichen, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, es sei denn, dass ihr dies technisch nicht möglich
oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von
BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Wasseranschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Formulierung im § 2 (2) Konzessionsvertrag Wasser wie im „Leitvertrag“ Strom (siehe oben)
Wegenutzungsvertrag Fernwärme:
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Fernwärmeabsatz des bestehenden Netzes durch entsprechende
Tarife und Maßnahmen bis 2020 um jährlich 13 MW
Anschlussleistung kontinuierlich zu steigern. Ziel ist eine
Anschlussleistung von mindestens 1.000 MW (ggf. sogar 1.200
MW) in 2020 sowie ein Anteil am Wärmemarkt von rund 30 %.
Ein besonderer Fokus soll dabei auf verdichteten Wohngebieten, auf Altbauten und auf Haushalten mit Ölheizung
liegen.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von
BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Fernwärmeanschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Der Konzessionsnehmer strebt an, im Stadtgebiet eine Zielmarke 50 MW durch Nahwärme-BHKWs (außerhalb des
Fernwärmegebietes) zu erreichen und dazu neben eigenen
Text in Klima-Allianz 2030: „Enercity wird die Fernwärme weiterhin
rationell und umweltfreundlich erzeugen und einsetzen. Die Zielsetzungen aus dem Fernwärme-Ausbauprogramm (215 MW
Brutto-Zubau im Zeitraum 2006-2020) werden unter der Prämisse
bestätigt, dass die Fernwärmesparte nicht durch eine
Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
belastet wird. Bis 2030 soll unter dieser Prämisse der Anteil der
Fernwärme am Wärmemarkt Hannovers weiter gesteigert werden.“
(Erläuterung: 10 Jahre x 15 MW und 5 Jahre x 13 MW = 215 MW)
„Der Anteil der in Hannover in KWK erzeugten Wärme am
Wärmemarkt Hannovers soll auf 35 Prozent in 2030 gesteigert
werden.“
Formulierung im § 2 (2) Konzessionsvertrag Fernwärme wie „Leitvertrag“ Strom (siehe oben)
Text in Klima-Allianz 2030: „Es wird eine Steigerung der
dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung in Blockheizkraftwerken
entsprechend dem Marktpotenzial auf ca. 30 MWel im Stadtgebiet
4
Ratsauftrag, zu verhandeln:
Verhandlungsergebnis:
Projekten auch andere BHKW-BetreiberInnen zu unterstützen.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zu einer Beratungsoffensive für Fern- und Nahwärme.
über alle Akteure unterstützt.“
Text in Klima-Allianz 2030: „Das Unternehmen führt das
vorhandene Angebot zur Beratung seiner Kunden über Möglichkeiten der effizienten Erzeugung und des effizienten Verbrauchs
von Wärme und Strom fort. Es bietet auch eine Beratung vor Ort
an.“
Formulierung im § 5 (4) Konzessionsvertrag Fernwärme:
„Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Fernwärmekunden regelmäßig prüfen und der Stadt
das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.“
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen
Berichterstattung über die Umsetzung entsprechender Maßnahmen des Versorgers.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich eine unabhängige
Studie zu finanzieren, die mögliche Änderungen des Kraftwerksbetriebes (Substituierung des Einsatzes von Kohle durch
organisches Material, Gas etc.) für das Gemeinschaftskraftwerk Hannover Stöcken untersucht.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Überschusswärme
aus Industriebetrieben, BHKWs, Erdwärmeprojekten und
der Müllverbrennungsanlage Lahe zu einem angemessenen
Preis in das Fernwärmenetz, bei Vorzug der eigenen
Erzeugung, aufzunehmen (bei BHKWs gilt das nur für Anlagen
in Gebäuden, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen
werden).
Text in Klima-Allianz 2030: „Zum Controlling obiger Vereinbarungen und für die stadteigene Planung berichtet enercity der
Stadt weiterhin alle zwei Jahre jeweils bis zum 31.05. über die Zielerreichung sowie über die Maßnahmenentwicklung analog zum
Monitoring-Prozess der Klima-Allianz 2020. Die in der Klima-Allianz
2020 für das Berichtswesen getroffenen Festlegungen werden
bestätigt.“
Text in Klima-Allianz 2030: „Enercity wird wie in der Klima-Allianz
2020 ein Paket von Innovations/FuE-Maßnahmen definieren.
Hierzu gehört u.a. die laufende Prüfung des Einsatzes von
biogenen Brennstoffen in den Bestandskraftwerken auf technische
und wirtschaftliche Machbarkeit.“ Enercity unterstellt, dass in 2030
die Kraftwerke Stöcken und Mehrum weiterhin im Wesentlichen auf
Steinkohle-Basis betrieben werden, wobei im Vergleich zu heute
deutlich weniger Volllaststunden angenommen werden.
Text in Klima-Allianz 2030: „Ein Anschluss der Müllverbrennungsanlage Lahe an das Fernwärmenetz wird regelmäßig auf wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft. Soweit technisch und
wirtschaftlich möglich, wird enercity Überschusswärme Dritter aus
Industriebetrieben, BHKW und Erdwärmeprojekten zu angemessen
Konditionen in das Fernwärmenetz aufnehmen, wobei dies nicht zu
Lasten der eigenen Fernwärmeerzeugung gehen darf.“
5
Ratsauftrag, zu verhandeln:
Verhandlungsergebnis:
Der Konzessionsnehmer räumt der Kommune und ihren
Betrieben den gesetzlich möglichen Preisnachlass ein.
Dieser Kommunalrabatt soll auch für die öffentlichen
Schwimmbäder gelten, die von Vereinen oder privaten Dritten
betrieben werden. Diese Regelung soll auch für die anderen
Konzessionsverträge gelten.
Auszug aus § 19 Wegenutzungsvertrag Strom und Gas:
Die Gesellschaft gewährt auf den in Niederspannung (bzw. Niederdruck)
abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt und - soweit rechtlich zulässig Eigengesellschaften der Stadt den jeweils höchstzulässigen Preisnachlass. Dieser beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Prozent des
Rechnungsbetrages für den Netzzugang. ... Für Wirtschaftsunternehmen
der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass nicht
gewährt.
Auszug aus Formulierung im § 20 Konzessionsvertrag Wasser:
Die Gesellschaft gewährt auf den nach allgemeinen Tarifen
abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt (einschließlich der Regiebetriebe, Eigenbetriebe und soweit rechtlich zulässig Eigengesellschaften
der Stadt) einen Preisnachlass in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages. Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen,
wird dieser Nachlass nicht gewährt. Unter Eigenverbrauch der Stadt sind,
soweit rechtlich zulässig, auch Wasserlieferungen im Vertragsgebiet zu
verstehen
a) für Verbände (z.B. Zweckverbände die öffentliche Aufgaben der
Städte und Gemeinden wahrnehmen und denen neben der Stadt
mehrheitlich Gemeinden angehören, die ebenfalls einen
Konzessionsvertrag Wasser mit der Gesellschaft abgeschlossen
haben und
b) für Bäder, die von privaten Dritten oder anderen öffentlichen
Trägern geführt werden und denen die Stadt laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst.
Im Konzessionsvertrag Fernwärme ist kein Kommunalrabatt vereinbart.
Fassung 29.07.2013
6
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
2145/2013
11
Zu TOP
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas
Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme
Antrag,
1.) nach Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe der Wegenutzungsverträge in
gesonderten Losen für Strom und Gas, der Stadtwerke Hannover AG (SWH) den
Zuschlag für beide Lose zu erteilen.
2.)
nach Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe der Konzessionsverträge Wasser
und Fernwärme der SWH die Konzessionen für Wasser und Fernwärme zu erteilen.
3.)
dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Wegenutzungsverträge Strom und Gas
sowie der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme einschließlich der den
Verträgen zugehörigen Anlagen 1 bis 7 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass oder inwieweit die Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas, sowie der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme
geschlechtsspezifische Auswirkungen entfaltet.
-1-
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme
Einzahlungen
Auszahlungen
Saldo Investitionstätigkeit
0,00
Teilergebnishaushalt 20 und Andere
Angaben pro Jahr
Produkt 53501
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Andere
Ordentliche Erträge
Sonstige ordentl. Erträge
Ordentliche Aufwendungen
4.000.000,00
Sach- und Dienstleistungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Saldo ordentliches Ergebnis
-318.800,00
300.000,00
4.018.800,00
Begründung des Antrages
Inhalt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Einleitung ..................................................................................................................2
Verfahren Wegenutzungsverträge Strom und Gas ...................................................3
Verfahren Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme .........................................4
Abschluss der beiden Verfahren Strom/Gas und Wasser/Fernwärme ......................4
Wesentliche (neue) Regelungen der Verträge ..........................................................4
5.1 Wegenutzungsverträge/Konzessionsverträge ....................................................5
5.2 Wegenutzungsvertrag Strom .............................................................................7
5.3 Wegenutzungsvertrag Gas ................................................................................8
5.4 Konzessionsvertrag Wasser ..............................................................................8
5.5 Wegenutzungsvertrag Fernwärme .....................................................................9
Hinweis zu den Beschlusspunkten ..........................................................................11
1. Einleitung
Die mit der SWH bestehenden Konzessionsverträge über die Versorgung mit elektrischer
Energie (Strom), Gas, Wasser und Fernwärme im gesamten Stadtgebiet laufen selbständig
aber parallel bis einschließlich zum 20.05.2014. Mit Grundsatzdrucksache 1767/2012
wurden die städtischen Gremien über die Eckpunkte der Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas und das Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme
unterrichtet.
Die Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas (Verfahren Strom/Gas) und
das Konzessionierungsverfahren Wasser und Fernwärme (Verfahren Wasser/Fernwärme)
erfolgten aufgrund des unterschiedlichen Rechtsrahmens getrennt, aber - soweit möglich -
-2-
parallel und analog strukturiert.
Mit dem Beschluss der Drucksache am 15.11.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, mit
der Neukonzessionierung des Fernwärmevertrages ein angemessenes Gestattungsentgelt
(Konzessionsabgabe) und ein Fernwärmeausbauprogramm mit Schaffung zusätzlicher
Anschlusskapazitäten zu verhandeln. Ziel sollte sein, einen Anteil der Fernwärme am
hannoverschen Wärmemarkt von mindestens 30 % im Jahr 2020 zu erreichen.
Die Neuvergabe der Konzessionsverträge stellt darüber hinaus eine HSK VIII – Maßnahme
dar. Mit Drucksache 2351/2011 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 23.02.2012
beschlossen, dass durch eine Optimierung der Kostenstruktur und der Erträge ein Volumen
von 4 Mio. € zu erzielen ist.
Weiter wurde der Zusatzantrag (Antrags-Nr.: 2378/2012) beschlossen, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, bestimmte Vorgaben in die Verhandlungen zu den einzelnen Wegenutzungsverträgen einzubringen. Soweit es sich dabei um umwelt- und klimapolitische
Themen handelt, wurden diese unabhängig von den Verfahren Strom/Gas bzw. Wasser/
Fernwärme in den Prozess zur Fortschreibung der Klimaallianz 2020 integriert. Über die
Vereinbarung zur Fortschreibung der Klimaallianz 2020 bis zum Jahr 2030 wird eine
gesonderte Drucksache den Ratsgremien vorgelegt werden.
Die Verwaltung hat zur Durchführung der Verfahren Strom/Gas und Wasser/Fernwärme
eine Projektstruktur, bestehend aus einer Steuerungsgruppe und der fachlichen Einbindung
von Vertretern der zu beteiligenden Fachbereiche aufgebaut. Zur Begleitung dieser
komplexen Themen und zur Durchführung des Verfahrens wurde die Bietergemeinschaft
kbk Rechtsanwälte, Hannover/BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung
GmbH, Aachen, als externer juristischer sowie energie- und wasserwirtschaftlicher Berater
hinzugezogen.
Die externen Berater haben gemeinsam mit den beteiligten Fachbereichen eine Evaluation
der bestehenden Verträge im Hinblick auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre
durchgeführt, Optimierungsmöglichkeiten der Verträge zugunsten der LHH erarbeitet und
die obigen Verhandlungsvorgaben berücksichtigt. Ebenfalls waren aufgrund des geänderten
Rechtsrahmens (u.a. des EnWG) Regelungen zu überarbeiten oder ggf. vollständig neu zu
fassen. Die auf dieser Grundlage durch kbk Rechtsanwälte und die Verwaltung erarbeiteten
Entwürfe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas sowie der Konzessionsverträge
Wasser und Fernwärme waren die Grundlage der weiteren Verfahren und Verhandlungen.
2. Verfahren Wegenutzungsverträge Strom und Gas
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat zur Sicherstellung eines transparenten und
diskriminierungsfreien Verfahrens, das insbesondere die Anforderungen des § 46 Abs. 3
EnWG berücksichtigt, ein dreistufiges Verfahren durchgeführt. Im ersten Schritt wurden mit
der europaweiten Bekanntmachung qualifizierte Energieversorgungsunternehmen
aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss der Wegenutzungsverträge Strom bzw. Gas zu
bekunden. Das Verfahren unterlag nicht den Regelungen der §§ 97 ff. GWB (sogenanntes
Kartellvergaberecht), wurde aber strukturell an das im Kartellvergaberecht vorgesehene
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb angelehnt.
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben, wurden der Wegenutzungsvertrag Strom und der
Wegenutzungsvertrag Gas in gesonderten Losen ausgeschrieben.
Im Januar 2012 wurde das Auslaufen der Konzessionsverträge Strom und Gas und die
Absicht der LHH, neue Wegenutzungsverträge Strom und/oder Gas abzuschließen im
-3-
elektronischen Bundesanzeiger und im Supplement zum Amtsblatt der EU (elektronisch
TED) bekanntgemacht. Hiermit wurde das dreistufige Verfahren eröffnet.
Interesse wurde durch die Bietergemeinschaft Stadtwerke Hannover AG (SWH) und
enercity Netzgesellschaft mbH (eNG), im Folgenden mit „Bietergemeinschaft SWH“
bezeichnet, für beide Lose bekundet.
Mit den Erklärungen und Nachweisen des darauffolgenden Teilnahmewettbewerbs hat die
Bietergemeinschaft SWH ihre Eignung für beide Lose (Strom und Gas) nachgewiesen.
Mit der Auswahl der Bietergemeinschaft SWH erfüllt die LHH ihre Verpflichtung aus § 46
Abs. 3 Satz 5 EnWG. Insbesondere wurden die Ziele des § 1 EnWG, eine möglichst
sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche
leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas sicher zu stellen,
die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, im Verfahren berücksichtigt.
3. Verfahren Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme
Bei den Konzessionsverträgen Wasser und Fernwärme konnte auf der Basis der rechtlichen
Begutachtung durch die externen Berater kbk Rechtsanwälte und BET auf eine Bekanntmachung verzichtet werden (vgl. DS 1767/2012).
Der Neuabschluss der Konzessionsverträge wurde daher ohne Bekanntmachung mit der
Bietergemeinschaft SWH verhandelt.
4. Abschluss der beiden Verfahren Strom/Gas und Wasser/Fernwärme
Die Verhandlungen aller vier Verträge wurden über den Zeitraum Februar 2013 bis Juli
2013 geführt. Die hier vorgelegten Fassungen der Verträge wurden unter dem Vorbehalt
der Zustimmung der zuständigen Gremien der LHH und der SWH paraphiert.
Eine Angebotswertung im Verfahren Strom/Gas anhand der vom Rat der LHH
verabschiedeten Wertungskriterien war nicht erforderlich, da sich nur die Bietergemeinschaft SWH an dem Verfahren beteiligt hat. Im Folgenden werden ebenso wie
hinsichtlich der Verträge Wasser und Fernwärme die wesentlichen Eckpunkte und
Neuerungen der Verträge Strom und Gas dargestellt.
5. Wesentliche (neue) Regelungen der Verträge
Im Ergebnis stellt sich die Vertragsstruktur so dar, dass zwei Wegenutzungsverträge
(WV-Strom und WV-Gas) und zwei Konzessionsverträge (KV-Wasser und KV-Fernwärme)
vorgelegt werden. Die Anlagen 1 bis 6 sind für alle Verträge identisch, die Anlage 7 gilt
ausschließlich für den Konzessionsvertrag Wasser. Die vier Verträge laufen selbständig
aber parallel.
Die übergreifend für alle Versorgungsbereiche zu regelnden Sachverhalte sind in allen vier
Verträgen inhaltlich identisch gefasst. Die Verträge Strom/Gas, Wasser und Fernwärme
unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen waren. Dies hat zur Folge, dass Formulierungen zum Teil
geringfügig voneinander abweichen. Diese Regelungen wurden anhand des WV-Strom
verhandelt und dann in die übrigen drei Verträge übernommen. Dementsprechend wird in
der Darstellung jeweils auf die Regelung im „Leitvertrag“ Strom verwiesen. Im Folgenden
werden die wesentlichen Eckpunkte und Neuerungen zunächst allgemein (5.1) und dann für
-4-
die einzelnen Sparten (5.2 - 5.5) dargestellt.
5.1 Wegenutzungsverträge/Konzessionsverträge
Vertragspartner
Die Verträge werden alle mit der SWH als Eigentümerin der Versorgungsanlagen
abgeschlossen. Über entsprechende Regelungen (Verpachtung der Versorgungsanlagen,
z.B. § 24 WV-Strom) wird die SWH zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die eNG
berechtigt. Die eNG führt den Netzbetrieb für alle vier Netze durch. Durch diese Regelung
wird es der SWH ermöglicht, das bei Strom und Gas gesetzlich vorgeschriebene
sogenannte Unbundling (d.h. die Trennung von Vertrieb und Netzbetrieb), entsprechend
dem EnWG fortzuführen. Eine Verpachtung an ein anderes Unternehmen als die eNG ist
nicht ohne Zustimmung der LHH zulässig.
Vertragsgegenstand
Die Landeshauptstadt Hannover räumt der SWH auf dem Stadtgebiet die Wegenutzungsrechte für die öffentlichen Verkehrswege gemäß § 46 EnWG zum Betrieb der im Eigentum
der SWH stehenden Versorgungsanlagen zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern jeweils mit Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme ein. Die SWH stellt die
Versorgung durch die Errichtung und den Betrieb der Versorgungsanlagen sicher. Hierbei
ist sie verpflichtet, jedermann im Vertragsgebiet anzuschließen, es sei denn, dass der SWH
der Anschluss nicht zugemutet werden kann.
Die Wegenutzungsverträge Strom und Gas umfassen kein Ausschließlichkeitsrecht für
den Betrieb von Versorgungsanlagen. Die LHH kann und muss im Rahmen der Vorgaben
des EnWG auch anderen Energieversorgern vertraglich Wegenutzungsrechte einräumen.
Nur zur klaren Abgrenzung sei darauf verwiesen, dass der Vertrieb von Strom und Gas
aufgrund der Vorgaben des EnWG nicht Gegenstand der Verträge zwischen LHH und SWH
ist. Sofern in den neuen Verträgen Strom und Gas auf Kunden Bezug genommen wird, sind
ausschließlich Netz-Kunden und deren Netz-Anschlüsse berührt. Wer die Netzkunden mit
Strom und Gas beliefert und wie sich der gelieferte Strom bzw. das Gas zusammensetzt,
darf durch die Wegenutzungsverträge nicht geregelt werden. Eine Entscheidung hierüber
obliegt allein den Endkunden.
Der Konzessionsvertrag Wasser umfasst neben den Wegenutzungsrechten zum Betrieb
der Versorgungsanlagen zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern mit Wasser
auch die leitungsgebundene Grundversorgung mit Löschwasser. Darüber hinaus wird der
SWH das ausschließliche Recht zur Wegenutzung für den Bereich Wasser eingeräumt und
die Pflicht auferlegt, entsprechend den geltenden Regelungen jedermann an die
vorhandenen Versorgungsnetze anzuschließen und zu jederzeit mit Wasser zu versorgen.
Der Vertrag stellt somit einen „klassischen“ Konzessionsvertrag dar, über den der SWH
nicht nur das Recht zur Wegenutzung, sondern auch das Recht und die Pflicht zur
Belieferung der Endverbraucher mit Wasser eingeräumt wird. Im Gegensatz zu den Sparten
Strom und Gas haben die Endkunden bei Wasser keine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des
Lieferanten.
Der Konzessionsvertrag Fernwärme umfasst ebenfalls die Lieferung von Fernwärme,
enthält aber - anders als bei Wasser – kein Ausschließlichkeitsrecht hinsichtlich der
Wegenutzung. Dies ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur im Bereich der Wasserversorgung zulässig.
-5-
Kundenanfragen (z.B. § 2 (2) WV-Strom)
Die SWH hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Netzanschlüssen, innerhalb von zwei
Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern.
Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu
beantworten.
Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb (z.B. § 3 WV-Strom)
Die SWH ist umfassend verpflichtet, die Versorgungsnetze so zu errichten, zu betreiben
und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen,
Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Maßstab ist bei Strom
und Gas die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes auf Basis
der entsprechenden bundesweiten Statistiken und Berichte.
Einräumung von Wegenutzungsrechten (z.B. § 7 WV-Strom)
In allen vier Verträgen wurden die „öffentlichen Flächen“, für die die Stadt Wegenutzungsrechte einräumt, konkret definiert und deren mögliche Inanspruchnahme priorisiert. Der
Vertrag definiert drei Flächen-Kategorien:
1) die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes
2) die im Eigentum der Stadt stehenden Straßen, Wege und Plätze, die tatsächlich dem
öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind, z.B. die Wege in der Eilenriede.
3) die öffentlichen Grünflächen, ausgenommen der darin befindlichen obigen Straßen,
Wege und Plätze.
Die Grundstücke der Kategorien Nr. 1) und Nr. 2) bilden die öffentlichen Verkehrswege
nach § 46 EnWG; für diese werden die vertraglichen Wegenutzungsrechte eingeräumt.
Darüber hinaus stehen andere Flächen im Eigentum der LHH. Dies sind die öffentlichen
Grünflächen (Nr. 3) aber auch „nicht öffentliche Flächen“, sogenannte fiskalische
Grundstücke.
Versorgungsanlagen sollen im Regelfall in den öffentlichen Straßen verlegt werden (Nr. 1).
Sofern dies technisch nicht möglich ist oder bei der SWH zu wesentlichen Mehrkosten
führen würde, können die Versorgungsanlagen in den Wegen der Grünflächen verlegt
werden (Nr. 2). Erst wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder
wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann auch eine Trassenführung in öffentlichen Grünflächen
erfolgen (Nr. 3). Hierzu ist dann aber ein Gestattungsvertrag gemäß dem Muster der Anlage
3 abzuschließen. Möchte die SWH fiskalische Grundstücke in Anspruch nehmen, ist
hierüber ebenfalls ein Gestattungsvertrag nach dem Muster der Anlage 3 abzuschließen.
Eine Verpflichtung der LHH, der SWH die Nutzung fiskalischer Grundstücke zu gestatten,
enthalten die Verträge nicht. Der Mustergestattungsvertrag wurde festgelegt, damit die
Einräumung von Leitungsrechten zu einheitlichen Bedingungen erfolgt.
Planung von Versorgungsanlagen (z.B. § 8 WV-Strom)
Abstimmung, Durchführung, gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen
Elektronisches Baukoordinierungssystem(eBauko)
Wiederherstellung nach Baumaßnahmen (z.B. § 13 WV-Strom)
In diesen Vertragsabschnitten, einschließlich den zugehörigen Anlagen 4 Zusatzvereinbarung Bau und Anlage 5 Beschreibung eBauko, sind in den Verträgen gleichermaßen alle
Fragen zur Planung von Versorgungsanlagen, der wechselseitigen und rechtzeitigen
Unterrichtung über Baumaßnahmen, deren Genehmigung und Koordination geregelt.
Baumaßnahmen sind grundsätzlich gemeinsam zu nutzen; dies umfasst - soweit möglich auch Baumaßnahmen von Dritten.
Hervorzuheben ist, dass Leitungen bei deren Neubau und Erneuerung unterirdisch zu
verlegen sind (Ausnahme ist die Erneuerung von Hochspannungsleitungen u.a.) und für die
Errichtung oberirdischer Versorgungsanlagen, wie z.B. Trafostationen, eine Einzelfall-
-6-
genehmigung erforderlich ist (z.B. § 8 (4) WV-Strom). Zur Unterstützung bei der Ermittlung
von Stationsstandorten wird durch die LHH ein zentraler Ansprechpartner benannt.
All diese Regelungen erfolgen mit dem gemeinsamen Ziel der LHH und der SWH, die
Bauzeiten und den Umfang der Baumaßnahmen auf das geringstmögliche Maß zu
beschränken und so zu planen, dass vor Ablauf von fünf Jahren ein erneuter Aufbruch
vermieden wird. In diesem Zusammenhang können von der LHH auch Sondernutzungsgebühren erhoben werden, wenn die SWH die vereinbarten Bauzeiten oder den
Umfang der Baustelle überschreitet (z.B. § 9 (2) WV-Strom).
Versorgungsanlagen und öffentliches Grün (z.B. § 12 WV-Strom)
Öffentliches Grün ist entsprechend den einschlägigen Verordnungen und Merkblättern von
der LHH mit einem bestimmten Abstand zu den Leitungen zu pflanzen und im Falle von
Baumaßnahmen zu schützen. Ebenso ist die SWH verpflichtet, die Abstände bei der
Verlegung neuer Leitungen und Anlagen einzuhalten. Gegenüber dem Altvertrag konkreter
gefasst wurden die Regelungen zur Kostentragungspflicht für die Fälle, in denen Leitungen
verlegt werden müssen, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Vereinbart ist
grundsätzlich das Verursacherprinzip; sofern der Verursacher, insbesondere bei alten
Baumstandorten oder Leitungen nicht mehr feststellbar ist, erfolgt eine hälftige Teilung der
Kosten. Zugunsten der LHH ist ein Vorteilsausgleich zu ermitteln, der der SWH daraus
entsteht, dass alte Leitungen durch neue ersetzt werden.
Stillgelegte Versorgungsanlagen (z.B. § 14 WV-Strom)
Für Versorgungsanlagen, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, besteht eine Entfernungspflicht, wenn die Leitungen konkrete Baumaßnahmen der LHH behindern oder bei
einem Verkauf eines Grundstücks zu Nachteilen für die LHH führen. Darüber hinaus sind
die Anlagen grundsätzlich zu entfernen, wenn es sich um oberirdische Anlagen handelt
(Ausnahme Hochspannungsleitungen), die Entfernung im Rahmen von anderen Baumaßnahmen als Ergänzungsarbeit möglich ist oder wenn eine Umweltgefährdung von den
Anlagen ausgeht.
Folgepflicht und Folgekosten (z.B. §§ 16 – 17 WV-Strom)
Diese Abschnitte regeln insbesondere das Recht der LHH, eine Veränderung der Versorgungsanlagen zu verlangen, wenn ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches
Interesse vorliegt. Im Verhältnis zum Altvertrag wurde ergänzt, dass auch die Änderung von
Verkehrsgrün im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen dieses Recht der LHH
begründet. Ermöglicht wird dadurch eine umfassende Neugestaltung von Straßen und
Plätzen auch in Bezug auf deren Bepflanzung, sofern der Schwerpunkt auf der größeren
Gesamtmaßnahme liegt.
Inkrafttreten und Vertragsdauer (z.B. § 30 WV-Strom)
Alle Verträge werden ab dem 21.05.2014 für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. Die
LHH nutzt den durch das EnWG für Strom und Gas vorgegebenen Zeitrahmen vollständig
aus.
5.2 Wegenutzungsvertrag Strom
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern
Die SWH wird an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mitwirken. Darüber hinaus wird sie eine Ausweitung ihres bereits
vorhandenen Angebots zur Beratung der Netznutzer regelmäßig prüfen und der LHH das
Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.
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§ 6 – Einspeisung/Durchleitung/Schlichtungsgespräch
Die LHH hat das Recht zur Durchleitung von selbsterzeugtem Strom durch das Versorgungsnetz der SWH, entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Netzkunden hat sich die SWH zur Teilnahme
an Schlichtungsgesprächen verpflichtet. Von einer ursprünglich angedachten kommunalen
Schlichtungsstelle wurde nach Prüfung der vorhandenen gesetzlichen Schlichtungsstellen,
die durch Letztverbraucher von Energie und von EEG-Anlagenbetreiber bereits angerufen
werden können, Abstand genommen. Die SWH hat sich verpflichtet, auf die Möglichkeit
eines kommunalen Schlichtungsgesprächs hinzuweisen, die Organisation erfolgt durch die
LHH.
5.3 Wegenutzungsvertrag Gas
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern
Die SWH wird an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mitwirken. Darüber hinaus wird sie eine Ausweitung ihres bereits
vorhandenen Angebots zur Beratung der Netznutzer regelmäßig prüfen und der LHH das
Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.
§ 6 – Einspeisung/Durchleitung/Schlichtungsgespräch
Das Recht zur Einspeisung bzw. Durchleitung von selbsterzeugtem Gas ist – analog zum
Stromvertrag - in den Gasvertrag aufgenommen. Derzeit bestehen keine städtischen
Anlagen zur Erzeugung von Gas, so dass die Regelung keine praktische Relevanz entfaltet.
Die Aufnahme erfolgte vorsorglich im Hinblick auf die lange Vertragslaufzeit.
Ebenso analog zum WV-Strom ist die Verpflichtung der SWH zur Teilnahme an Schlichtungsgesprächen bei Streitigkeiten mit Betreibern von Anlagen zur Einspeisung von Gas
geregelt.
5.4 Konzessionsvertrag Wasser
§ 3 – Preisgestaltung
Im Vertragsgebiet gelten unter Berücksichtigung der Kostenstruktur im Einzelfall die jeweils
günstigsten Tarifpreise, die die Gesellschaft in ihrem Versorgungsgebiet oder Teilen davon
erhebt.
§ 4 (8) - Umweltverträgliche Wassergewinnung
Die SWH soll Rohwasser so umweltverträglich und ressourcensparend wie möglich
gewinnen, fördern und aufbereiten.
§ 6 – Kommunale Wasserkonzepte und Beratung von Trinkwasserkunden
Die SWH wird an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Wasserversorgungskonzepte mitwirken. Darüber hinaus hat sich die SWH verpflichtet, die sich aus
dem Wasserkonzept ergebenden Möglichkeiten, Wasser rationeller, umweltfreundlicher und
risikofreier zu gewinnen, zu fördern oder einzusetzen, zu verwirklichen, soweit sie in ihren
Zuständigkeitsbereich fallen, es sei denn, dass ihr dies technisch nicht möglich oder
wirtschaftlich unzumutbar ist. Ebenso wird die SWH eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Trinkwasserkunden regelmäßig prüfen und der Stadt
das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.
-8-
§ 12 - Löschwasserversorgung und Hydranten
Die Grundversorgung mit Löschwasser, d.h. die Bereitstellung einer leitungsgebundenen
Löschwasserversorgung einschließlich der Errichtung und Wartung der Hydranten ist,
unverändert zum Altvertrag, Aufgabe der SWH AG. In der Vereinbarung zur Durchführung
des § 12 Konzessionsvertrag Wasser (ZV Löschwasser-Anlage 7) wird hierzu geregelt,
dass die LHH für den damit verbundenen Mehraufwand eine jährliche Pauschale von 500
T€ (netto) zahlt, die über eine Preisgleitklausel jährlich angepasst wird. Im Abgleich mit der
bisher vereinbarten Pauschalzahlung ergibt sich auf der Basis 2014 ein Vorteil zugunsten
der LHH von rd. 268 T€ p.a. (brutto).
§ 20 - Kommunalrabatt
Der Kommunalrabatt von 10 % auf den Wasserverbrauch der LHH wird künftig auch für
Vereine und Dritte gelten, die Bäder betreiben und denen die LHH hierfür laufende
Betriebskosten erstattet oder bezuschusst. Aus diesem Preisnachlass ergibt sich auf der
Basis 2014 ein positiver Effekt von rd. 15,8 T€ p.a. (brutto).
5.5 Wegenutzungsvertrag Fernwärme
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Fernwärmekunden
Die SWH wird an der von der LHH betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mitwirken. Sie unterstützt die fernwärmebezogenen Ziele der Klima-Allianz
Hannover 2020. Darüber hinaus wird sie die LHH bis zum 31.03. eines jeden Jahres über
die Entwicklung der Fernwärmeversorgung durch einen Bericht informieren. Ebenfalls wird
die SWH eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der Fernwärmekunden regelmäßig prüfen und der LHH das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre
mitteilen.
§ 6 - Ausbau der Fernwärmeversorgung
Die SWH hat im Vertrag das Ziel bestätigt, den Anteil der Fernwärmeversorgung am
Wärmemarkt im Stadtgebiet bis zum Jahr 2020 auf 30 % auszubauen, sofern die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Damit wurde das in der Grundsatzdrucksache (DS 1767/2012) vorgegebene Verhandlungsziel umfänglich umgesetzt.
§ 18 - Konzessionsabgabe
Neu eingeführt wird eine Konzessionsabgabe von 0,32 Cent je gelieferter Kilowattstunde
Wärme. Auf der Basis der derzeitigen Wärmeliefermengen erwartet die Stadt hieraus
Einnahmen von rd. 4.000 T€/p.a.. Die Konzessionsabgabe Fernwärme soll zum 01.10.2014
eingeführt werden.
Die Vorgaben des HSK VIII sowie der Grundsatzdrucksache 1767/2012 wurden umfänglich
umgesetzt. Mit einer Konzessionsabgabe nach gelieferter Kilowattstunde wurde eine
Bemessungsgrundlage gewählt, die einem Trassenausbau nicht hinderlich ist.
Die im Bundesvergleich in Hannover günstigen Fernwärme-Preise werden sich voraussichtlich bis zu 5 % erhöhen. Im bundesweiten (horizontalen) Preisvergleich der Wettbewerber stellen sich die Fernwärme-Preise unter diesem Ansatz wie folgt dar:
-9-
Auch die neuen Fernwärme-Preise liegen unter dem bundesweiten Durchschnitt und
bleiben damit in Hannover günstig.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Fernwärme im (vertikalen) Preisvergleich zur Wettbewerbsenergie Gas bleibt ausreichend vorhanden, so dass die Einführung der Konzessionsabgabe
dem gemeinsam durch LHH und SWH angestrebten Ausbau der Fernwärme nicht
entgegensteht.
- 10 -
6. Hinweis zu den Beschlusspunkten
Die Beschlüsse über die Vergabe Strom und Gas sowie die Neukonzessionierung Wasser
und Fernwärme sind, zusammen mit der Vorlage der Verträge, der Kommunalaufsicht
schriftlich anzuzeigen. Die Unterzeichnung der Verträge darf erst sechs Wochen nach
Anzeige vollzogen werden. Ferner unterliegt der Konzessionsvertrag Wasser noch einer
kartellrechtlichen Prüfung. Der Vertragsabschluss steht ebenfalls unter dem Zustimmungsvorbehalt der Aufsichtsräte der SWH und der VVG.
Die Verträge werden unterzeichnet, sobald alle rechtlichen und förmlichen Vorbehalte
ausgeräumt sind.
Anlagen:
1
Wegenutzungsvertrag Strom
2
Wegenutzungsvertrag Gas
3
Konzessionsvertrag Wasser
4
Konzessionsvertrag Fernwärme
Anlagen der Verträge:
Anlage 1 Plan des Vertragsgebietes
Anlage 2 Übersicht über die Störungskategorien
Anlage 3 Muster-Gestattungsvertrag
Anlage 4 Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die
Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen
(ZV Bau)
Anlage 5 Beschreibung eBauKo
Anlage 6 ADA 20/14
Anlage 7 Vereinbarung zur Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser
(ZV Löschwasser)
20/Dezernat V
Hannover / 17.10.2013
- 11 -
Vertrag über die Einräumung von
Wegenutzungsrechten
- Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung-
Zwischen der
Landeshauptstadt Hannover
Trammplatz 2
30159 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Stadt -
und der
Stadtwerke Hannover AG
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Gesellschaft -
wird folgender Wegenutzungsvertrag geschlossen:
Wegenutzungsvertrag Strom
2
Inhalt:
Präambel .......................................................................................................................................... 3
§ 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen .......................................................................................... 3
§ 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft ....................................................................................... 3
§ 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb ...................................................................... 4
§ 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft ........................................................ 4
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern .................................. 5
§ 6 – Einspeisung ............................................................................................................................. 5
§ 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten ................................................................................ 6
§ 8 – Planung von Versorgungsanlagen ........................................................................................... 7
§ 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen........................................................... 8
§ 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem ............................................................................ 9
§ 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen ...................................................................... 10
§ 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün ....................................................................... 10
§ 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen .......................................................................... 11
§ 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen ......................................................................................... 12
§ 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft .......................................... 13
§ 16 – Folgepflicht ......................................................................................................................... 13
§ 17 – Folgekosten ......................................................................................................................... 14
§ 18 – Konzessionsabgabe ............................................................................................................. 14
§ 19 – Kommunalrabatt ................................................................................................................. 16
§ 20 – Haftung ............................................................................................................................... 16
§ 21 – Übertragung von Rechten und Pflichten ............................................................................ 17
§ 22 – Kündigung ........................................................................................................................... 17
§ 23 – Eigentum an den Versorgungsanlagen ............................................................................... 17
§ 24 – Verpachtung der Versorgungsanlagen ............................................................................... 18
§ 25 – Übernahme der Versorgungsanlagen ................................................................................. 18
§ 26 – Datenübermittlung zum Vertragsende ............................................................................... 19
§ 27 – Sonstiges ............................................................................................................................. 20
§ 28 – Anpassungsklausel .............................................................................................................. 21
§ 29 – Loyalitätsklausel .................................................................................................................. 21
§ 30 – Inkrafttreten und Vertragsdauer ........................................................................................ 21
Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 22
Wegenutzungsvertrag Strom
3
Präambel
Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie gewährleistet im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover den Betrieb, die Erneuerung und Erweiterung des in ihrem Eigentum stehenden Stromversorgungsnetzes zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern und stellt damit die Versorgung der Letztverbraucher im Stadtgebiet mit Strom sicher. Um der Gesellschaft die Erfüllung dieser Versorgungsaufgabe zu ermöglichen, räumt die Stadt der Gesellschaft mit diesem Vertrag Wegenutzungsrechte
ein.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:
§ 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen
(1) Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie es im als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plan dargestellt ist.
(2) Mit Versorgungsanlagen wird im Folgenden ein Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 17 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder einer Nachfolgeregelung bezeichnet. Das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung umfasst auch Einrichtungen zur Netzsteuerung und Zubehör, insbesondere hierzu erforderliche
Mess-, Steuer- und Datenfernübertragungsleitungen und -anlagen. Versorgungsanlagen sind
auch die im Eigentum der Gesellschaft stehenden Leitungen zur Einspeisung von Energie in
das Versorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung.
(3) Die Gesellschaft stellt auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom durch den Betrieb, die Erneuerung und die Erweiterung der Versorgungsanlagen im Vertragsgebiet sicher. Sie gewährleistet damit im Vertragsgebiet einen möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und
umweltverträglichen Betrieb der Versorgungsanlagen.
§ 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, jedermann im Vertragsgebiet nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 EnWG bzw. einer Nachfolgeregelung an die Versorgungsanlagen anzuschließen, es sei denn, dass der Gesellschaft der Anschluss nach den Bestimmungen des
EnWG nicht zugemutet werden kann. Sollte die gesetzliche Anschlusspflicht gänzlich entfallen, besteht für die Gesellschaft weiterhin eine Anschlusspflicht entsprechend den zuletzt
geltenden gesetzlichen Regelungen, soweit dies für die Gesellschaft wirtschaftlich zumutbar
ist.
(2) Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Niederspannungsnetzanschlüssen
innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen
nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier
Wochen zu beantworten.
(3) Im Fall unvermeidlicher Betriebseinschränkungen sollen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Stadtgebiet bei der Versorgung mit elektrischer Energie, soweit tatsächlich
möglich, rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, vor anderen Abnehmern innerhalb
des Vertragsgebietes den Vorzug genießen. Die Abstimmung des Vorgehens bei Großstörungen, Krisen (entsprechend Anlage 2) und Systemeingriffen der vorstehenden Größenordnung zwischen den Vertragspartnern, sowie die Koordination des Vorgehens bei diesen Ereignissen erfolgt über die zuständige Stelle (bei Vertragsschluss der Stab für außergewöhnliche Ereignisse).
Wegenutzungsvertrag Strom
4
§ 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungsanlagen entsprechend den Regelungen des
EnWG einschließlich der aufgrund des EnWG erlassenen Verordnungen in einem störungsfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Erweiterungen und Erneuerungen der Versorgungsanlagen sind nach dem
jeweiligen Stand der Technik durchzuführen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll.
(2) Die Gesellschaft stellt die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes
(aktuell auf Grundlage des Jahres-Berichtswesens des Forums Netzbetrieb und Netztechnik
(FNN) des VDE) und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs sicher. Die Gesellschaft wird der
Stadt jährlich die DISQUAL Kenngrößen aus der Datenmeldung der Gesellschaft und der Störung- und Verfügbarkeitsstatistik für das entsprechende Jahr differenziert nach Spannungsebenen übermitteln.
(3) Bei ihrer örtlichen Ausbauplanung wird die Gesellschaft Vorgaben der Stadt im Rahmen ihrer
Planungshoheit zur örtlichen Energieversorgung maßgeblich einbeziehen. Das Gebot der
Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten. Die Stadt wird insoweit ihre Planungen der Gesellschaft rechtzeitig zugänglich machen.
(4) Sollten sich wirtschaftliche Möglichkeiten des Einsatzes neuer Techniken im Hinblick auf
Umweltverträglichkeit und Klimaschutz ergeben, ist die Gesellschaft bereit, diese bei neuen
Versorgungsanlagen zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft auch
Möglichkeiten realisieren, anfallende Netzverluste zu reduzieren und der Stadt das Ergebnis
der Umsetzung alle zwei Jahre mitteilen.
(5) Die Stadt begrüßt und begleitet innovative Technologien und Verfahren in der Netzinfrastruktur, insbesondere Techniken zur aufgrabungsfreien Leitungsverlegung.
(6) Die Gesellschaft wird für Störungsfälle, zur Abwehr auftretender Gefahren, Wiederherstellung der Versorgung sowie zur Information der Öffentlichkeit geeignete Kommunikationsund Bereitschaftsstrukturen ganzjährig 24 Stunden täglich (24/7) gewährleisten und darüber
die Erreichbarkeit zu den derzeitigen Konditionen weiterführen. Die Gesellschaft unterhält
ein Störungsmanagementkonzept, beispielsweise in Form dokumentierter Verfahrensabläufe und Arbeitsanweisungen, das bei Störungen greift und somit eine schnelle Wiederinbetriebnahme ermöglicht.
(7) Die Gesellschaft hat die Stadt bei Störungen mit größeren Versorgungsunterbrechungen
gemäß Anlage 2 und Störungen von größerem Umfang unverzüglich nach Störungskategorisierung und Erstreaktion durch die Gesellschaft über die betroffenen Gebiete, Art, sowie voraussichtliche Dauer und soweit bekannt, die Ursache der Störung zu informieren. Die Vertragspartner können diese Festlegung einvernehmlich ändern. Die Stadt ist ebenfalls im
Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Prioritäten unverzüglich nach Behebung einer
solchen Störung zu informieren. Die Stadt benennt der Gesellschaft die zu informierenden
Stellen in Textform.
§ 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft
(1) Die Gesellschaft führt über die im Vertragsgebiet vorhandenen Versorgungsanlagen ein digitales Planwerk nach einem in der Versorgungswirtschaft üblichen Standard. Die Stadt beabsichtigt digitale Planwerke zur Dokumentation ihrer für die Wegenutzung relevanten Anlagen zu führen und wird vorhandene digitale Planwerke der Gesellschaft soweit rechtlich zulässig unentgeltlich zugänglich machen.
Wegenutzungsvertrag Strom
5
(2) Im Fall von Baumaßnahmen und für andere eigene Zwecke stellen sich die Vertragspartner
wechselseitig die erforderlichen aktuellen Leitungspläne für den betroffenen Bereich in geeigneter Form innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung.
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, berechtigten Dritten die für Baumaßnahmen erforderlichen
Planauskünfte in geeigneter Form zu erteilen und ist berechtigt, dafür gegebenenfalls ein
Entgelt zu erheben, soweit es sich nicht nachgewiesen um Baumaßnahmen der Stadt handelt. Die Gesellschaft stellt der Stadt und berechtigten Dritten zusätzlich eine Planauskunft
über das Internet zur Verfügung. Die Stadt wird Dritten gegenüber auf eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung hinwirken.
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern
(1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mit.
(2) Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der
Netznutzer regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.
§ 6 – Einspeisung, Durchleitung
(1) Die Stadt einschließlich ihrer Unternehmen und Sondervermögen mit Mehrheitsanteilen
(größer gleich 50 Prozent Anteile, dies umfasst entsprechende Eigengesellschaften, verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Anstalten öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie
Netto-Regiebetriebe, Eigenbetriebe, rechtlich unselbständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen z.B. Zusatzversorgungskasse) haben das Recht, selbsterzeugte Energie
durch das Versorgungsnetz der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Regelungen und
gegen Zahlung der veröffentlichten Entgelte durchzuleiten. Dies gilt ausdrücklich auch im
Verhältnis von Stadt, ihrer Unternehmen und Sondervermögen zwischen- und untereinander. Sollten aufgrund einer gesetzlichen Änderung keine Entgelte für die Durchleitung mehr
veröffentlicht werden, ist die Durchleitung gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts von
der Gesellschaft durchzuführen. Die erforderlichen Kosten für die Messung werden von dem
Einspeiser getragen. Details werden jeweils in gesonderten Verträgen geregelt.
(2) Im Falle von Meinungsverschiedenheiten von Betreibern von Anlagen zur Stromeinspeisung
mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von dezentralen
Stromerzeugungsanlagen, den damit verbundenen Kosten oder des Netzzugangs verpflichtet
sich die Gesellschaft an Schlichtungsgesprächen aktiv teil zu nehmen und ernsthaft an einer
einvernehmlichen Streitbeilegung mitzuwirken, sofern für den konkreten Streitfall keine
Schlichtungsstelle nach den gesetzlichen Regelungen angerufen werden kann. Die Gesellschaft weist in entsprechenden Streitfällen auf die Möglichkeit des Schlichtungsgesprächs
hin. Die Stadt organisiert auf Wunsch des Anlagenbetreibers das Schlichtungsgespräch. Am
Schlichtungsgespräch nimmt je ein Vertreter von Stadt, Gesellschaft und „proKlima-Der
enercity Klimaschutz-Fonds“ teil. Sollte proKlima diese Funktion nicht mehr wahrnehmen
können, verpflichten Sich die Parteien, eine Anschlussregelung zu vereinbaren.
(3) Die vorstehenden Vorschriften begründen keinen echten Vertrag zugunsten Dritter und
können zwischen der Stadt und der Gesellschaft jederzeit einvernehmlich geändert oder
aufgehoben werden.
Wegenutzungsvertrag Strom
6
§ 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten
(1) Die Stadt räumt für die Dauer dieses Vertrages der Gesellschaft das Recht ein, im Vertragsgebiet die der Verfügung der Stadt unterliegenden öffentlichen Verkehrswege gemäß § 46
Abs. 1 EnWG, oberirdisch und unterirdisch für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von
Versorgungsanlagen zu nutzen, soweit nicht öffentliche oder stadtwirtschaftliche Interessen
der Stadt oder bestehende Rechte Dritter entgegenstehen. Der Umfang der oberirdischen
Nutzung öffentlicher Verkehrswege bestimmt sich nach § 8 Abs. 4.
(2) Öffentliche Verkehrswege sind die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen
Straßengesetzes, sowie nicht gewidmete, im Eigentum der Stadt stehende Straßen, Wege
und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind. Öffentliche Grünflächen sind, ausgenommen der darin vorhandenen Straßen und Wege, die tatsächlich dem
öffentlichen Verkehr eröffnet sind, keine öffentlichen Verkehrswege.
(3) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch
Versorgungsanlagen ist in gesonderten Gestattungsverträgen zwischen der Gesellschaft und
der Stadt zu vereinbaren, soweit diese nach Abs. 8 zulässig ist. Der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag ist zu verwenden.
(4) Auf Versorgungsanlagen, die sich bei Vertragsbeginn auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken der Stadt befinden und für die kein gesonderter Gestattungsvertrag besteht, werden zur Sicherstellung des Bestandsschutzes die Regelungen dieses Vertrages entsprechend
angewandt, ohne dass eine gesonderte Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Bestandsschutz
gilt auch für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, nicht jedoch für Erneuerungsmaßnahmen (Austausch des vom Bestandsschutz erfassten Teils der Versorgungsanlage, z.B.
einer Trafostation). Der Gesellschaft obliegt die Nachweispflicht auf Basis ihres Betriebsmittelinformationssystems, dass die Anlagen bei Vertragsbeginn bereits vorhanden waren. Bei
Veräußerung dieser Grundstücke gilt Abs. 7 Lit. a) und b). Existiert für Versorgungsanlagen
auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken ein gesonderter Gestattungsvertrag, werden bei
Regelungslücken des Gestattungsvertrages im Zweifel die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt.
(5) Voraussetzung für die Einräumung von Wegerechten nach Abs. 1 für Versorgungsanlagen,
die nach Vertragsbeginn dieses Vertrages errichtet oder verändert werden, ist, dass die
Stadt vor Errichtung oder Änderung der Anlagen ihre Einwilligung zur Trasse und Lage der
Versorgungsanlagen entsprechend § 8 Abs. 5 erteilt hat. Die Stadt entscheidet im Regelfall in
Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Aufbruchantrages mit der Ankündigung des beabsichtigten Bautermins über den Antrag. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn
sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprochen hat.
(6) Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die öffentlichen Verkehrswege in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben. Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat die
Gesellschaft keine Ersatzansprüche gegen die Stadt wegen anderweitiger Nutzung oder Entwidmung öffentlicher Straßen.
(7) Werden öffentliche Verkehrswege entwidmet oder anderweitig genutzt, so dass diese nicht
mehr von Abs. 1 erfasst werden, und sind Versorgungsanlagen auf dem betroffenen Grundstück bereits vorhanden, gilt folgendes:
a) Ist das Grundstück aufgrund der Versorgungsanlagen nicht zu angemessenen Konditionen veräußerbar, gelten §§ 16 und 17.
b) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert
die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Mit Eintragung der Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminde-
Wegenutzungsvertrag Strom
7
rung des Grundstückes fällig. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der
Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie
der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Die Stadt stellt der Gesellschaft das Gutachten
auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von
Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen,
auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die
Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft.
c) Verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt, schließt diese mit der Gesellschaft
eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks ab. Hierbei ist der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag zu verwenden.
(8) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege und einer darüber hinaus gehenden Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen gilt folgendes:
a) Im Regelfall sind für Versorgungsanlagen öffentliche Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu nutzen.
b) Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege, die nicht unter Ziff. a) fallen, und anderer im Eigentum der Stadt stehender Flächen, ausgenommen öffentliche Grünflächen,
ist nur dann zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder bei
der Gesellschaft projektbezogen zu wesentlichen Mehrkosten führen würde. Ein Überschreiten der Kosten in dem betroffenen Bereich für Bau, Material und Oberflächenwiederherstellung im Vergleich zu der wirtschaftlichsten Lösung um mindestens 20 % gilt in
der Regel als wesentlich.
c) Die über Ziff. b) hinaus gehende Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen ist zulässig,
wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder der Gesellschaft projektbezogen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Nutzung dieser Flächen ist ausgeschlossen, wenn die Stadt besondere schwerwiegende Gründe geltend macht, z.B.
Denkmalschutz.
Bei der Abwägung nach Ziff. b) und c) sind die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft
mit den Interessen der Stadt, insbesondere der Beeinträchtigung der bestehenden oder in
Konzeption befindlichen städtebaulichen Planungen (z.B. Absicht das betroffene Grundstück
zu veräußern, geplante über Einzelpflanzungen hinaus gehende Anpflanzungen) abzuwägen.
Die Gesellschaft hat der Stadt die technische Unmöglichkeit bzw. die Mehrkosten jeweils
nachzuweisen.
§ 8 – Planung von Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Planungen unter Berücksichtigung des öffentlichen
Interesses, insbesondere hinsichtlich des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen.
(2) Die Stadt wird die Gesellschaft bei Anfragen zur Ermittlung von Stationsstandorten unterstützen und hierfür einen zentralen Ansprechpartner benennen, der erforderlichenfalls die
Abwägung der Interessen der Fachbereiche der Stadt herbeiführt und die direkte Abstimmung mit der Gesellschaft wahrnimmt. Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils abgestimmten Prozessablauf.
(3) Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von Planungen, die die Interessen des anderen
Partners berühren können, rechtzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit erforderlich und rechtlich zulässig. Im Bereich der Bauleitplanung erfüllt die
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Stadt insoweit im Regelfall ihre Verpflichtung nach Satz 1, wenn sie der Gesellschaft im
Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stellungnahme der Gesellschaft zu Bauleitplänen hat insbesondere folgende verbindliche Angaben zu enthalten, sofern die Bedarfsstrukturen entsprechend bekannt sind: Trassierung der Versorgungsleitungen, Lage und Größe der für Versorgungsanlagen erforderliche Flächen.
(4) Leitungen sind bei Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen. Ausgenommen hiervon
sind die Erneuerung von Hochspannungsfreileitungen, die Verbindung von Hochspannungsleitungen, Leitungen unter Brücken und wenn eine unterirdische Leitungsverlegung technisch nicht möglich ist. Andere oberirdische Versorgungsanlagen, wie Kompaktstationen,
dürfen im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung gemäß Abs. 5 errichtet werden. Die Stadt
darf die Genehmigung mit Begründung versagen, wenn baurechtliche, verkehrsrechtliche
und/oder wesentliche stadtplanerische Gründe entgegenstehen.
(5) Die Gesellschaft sendet der Stadt möglichst frühzeitig im Rahmen der Koordinierung, grundsätzlich drei Monate vor Beginn von geplanten Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsräumen
Pläne zu, aus denen die beabsichtigte Lage und Trasse der Versorgungsanlagen ersichtlich
ist. Die Stadt ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Änderungen zu fordern, soweit dies im
Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mit Rücksicht auf Anlagen der Stadt, aus
Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Stadtgestaltung
notwendig ist. Die Wirtschaftlichkeit und technische Leistungsfähigkeit der Anlagen sind bei
Änderungswünschen zu berücksichtigen. Kleine Baumaßnahmen (z.B. Hausanschlüsse, Entstörungen, Kabelziehschächte) werden im Regelfall nicht koordiniert.
(6) Investitionen, die die Gesellschaft aufgrund konkreter rechtsverbindlicher Bebauungspläne
und auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der Stadt durchgeführt hat und die sich wegen einer Planungsänderung, die die Stadt beeinflussen kann, als nutzlos erweisen, hat die
Stadt unter Anrechnung der Vorteile der Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt dann nicht, wenn
es sich um Maßnahmen handelt, die von außen beeinflusst, d.h. insbesondere kraft Gesetzes
oder aufgrund aufsichtsbehördlicher Weisung durchgeführt werden müssen.
§ 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen
(1) Die Stadt und die Gesellschaft werden einander von Baumaßnahmen, die den anderen Vertragspartner berühren, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme und Abstimmung in technischer und zeitlicher Hinsicht geben. Die Gesellschaft muss der Stadt Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrswegen frühzeitig, grundsätzlich zwei Wochen vor Baubeginn unter Angabe der Bauzeit mitteilen, es sei denn, dass es sich um die unaufschiebbare
Beseitigung von Störungen, Schäden oder andere nicht planbare Maßnahmen handelt. Im
letzteren Falle ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme der vorstehenden Maßnahmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem mit der Stadt die
Bauzeiten und Termine vereinbart wurden.
(2) Die Gesellschaft wird vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr
auswirken, die nötigen Anordnungen der zuständigen Behörde einholen. Vereinbarte Bautermine sind einzuhalten. Bautermine sind so abzustimmen, dass die abschließende Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege gemäß § 13 unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen kann. Die Bauplanung hat so zu erfolgen, dass Bauzeiten sowie
der Umfang einer Baumaßnahme auf das geringst mögliche Maß beschränkt werden und
Arbeiten mehrerer Unternehmen unter Nutzung von Synergieeffekten so aufeinander abgestimmt werden, dass dies zu einer Minimierung der Gesamtbauzeit führt. Nachgewiesene
Kosten, die einem Vertragspartner aus von dem anderen Vertragspartner zu vertretenden
Verzögerungen entstehen, trägt der den Schaden verursachende Vertragspartner. Bei der
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Überschreitung der Bauzeit oder der Ausweitung einer Baustelle über das von der Verkehrsbehörde angeordnete Maß hinaus, ist die Stadt berechtigt, hierfür entsprechend der jeweils
gültigen Sondernutzungssatzung Sondernutzungsgebühren zu erheben.
(3) Die Stadt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Arbeiten, die unter ihrer
Regie durchgeführt werden, die Anlagen der Gesellschaft geschont werden. Sie wird die von
ihr mit Arbeiten beauftragten Unternehmen, denen sie Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen gestattet, verpflichten, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über
die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten und ihnen eine Satz 1 entsprechende
Verpflichtung auferlegen. Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen aller
anderen Leitungsträger auch den von ihr beauftragten Unternehmen eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungseinrichtungen auf ihre Kosten zu sichern
und ggf. vorrübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies bei Arbeiten der Stadt erforderlich ist. Ersatz für Einnahmeausfälle und andere wirtschaftliche Nachteile der Gesellschaft
bei Betriebsunterbrechungen und -beeinträchtigungen kann die Gesellschaft nur beanspruchen, wenn diese aufgrund einer angepassten Planung der Stadt, die dieser bei einer Abwägung gegenüber den Interessen der Gesellschaft zumutbar ist, vermeidbar wären.
(5) Beabsichtigen Dritte Arbeiten in den von der Gesellschaft benutzten öffentlichen Verkehrswegen vorzunehmen, so wird die Stadt ihnen im Rahmen des Genehmigungsprozesses für
die Arbeiten zur Auflage machen, die Gesellschaft rechtzeitig zu benachrichtigen und sich
jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten.
(6) Die erneute Durchführung von Aufbrüchen in denselben Abschnitten von öffentlichen Verkehrswegen ist der Gesellschaft vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung von Bauarbeiten über die gesamte Breite des öffentlichen Verkehrsweges grundsätzlich nicht möglich, es
sei denn, es hat sich um Kleinmaßnahmen (Baumpflanzungen, Stubbenfräsen, Stadtmöbel
oder Maßnahmen vergleichbaren Umfangs) gehandelt. Bei Straßen mit baulich getrennten
Richtungsfahrbahnen gilt dies nur für jede Richtungsfahrbahn gesondert. Satz 1 gilt auch bei
Arbeiten der Stadt oder Dritter unter Inanspruchnahme dieser Flächen, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Koordinierung solcher Arbeiten an der Abstimmung beteiligt war, es
sei denn es handelt sich um Großmaßnahmen in einem für die Gesellschaft nicht zumutbaren Umfang. Satz 1 gilt dann nicht, wenn es sich um die Beseitigung von unvorhersehbaren
Schäden oder Drittveranlassung handelt und andere zumutbare Maßnahmen nicht möglich
sind.
(7) Nach Abschluss einer Baumaßnahme stellt die Gesellschaft der Stadt auf Anforderung die
Informationen zur tatsächlichen Lage der von der Baumaßnahme betroffenen Versorgungsanlagen kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung. Über die zu übermittelnden Datenformate werden sich die Parteien einvernehmlich abstimmen.
(8) Details zur Durchführung von Baumaßnahmen werden in einer gesonderten Vereinbarung
festgelegt (Anlage 4).
§ 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem
(1) Ziel der Vertragspartner ist die Koordinierung aller Baumaßnahmen über ein einheitliches
elektronisches Baukoordinierungssystem.
(2) Für die Durchführung der Baukoordinierung, insbesondere der Regelungen in § 8 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ist von der Gesellschaft das jeweils von der Stadt verwendete elektronische Baukoordinierungssystem zu nutzen, soweit das System von der für die jeweilige Fläche
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zuständigen Stellen der Vertragspartner für die Baukoordinierung genutzt wird. Die Vertragspartner werden das System weiterhin zumindest im bisherigen Umfang nutzen. Das
elektronische Baukoordinierungssystem ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das in Anlage 5 beschriebene System eBauKo.
(3) Die Stadt wird die Gesellschaft frühzeitig über geplante funktionale und prozessrelevante
Änderungen am elektronischen Baukoordinierungssystem informieren und der Gesellschaft
Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nimmt die Stadt für die Gesellschaft wesentliche
funktionale und prozessrelevante Änderungen am System vor, ohne dass die Gesellschaft ihre Zustimmung erteilt hat, ist die Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung des Systems gemäß
Abs. 2 verpflichtet. Die Gesellschaft hat dies der Stadt unverzüglich nach Erhalt der Information über Systemänderungen gemäß Satz 2 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungspflicht durch
die Gesellschaft endet sechs Monate nach Eingang der Mitteilung bei der Stadt, spätestens
jedoch mit der Umsetzung der Änderung am elektronischen Baukoordinierungssystem durch
die Stadt. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, ist sie auf Verlangen der Stadt
zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung verpflichtet.
§ 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Stadt veranlasste Aufbrüche von öffentlichen Verkehrswegen für vorzeitige Baumaßnahmen zu nutzen und sich an den Kosten zu beteiligen,
sofern die Maßnahme von der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt
worden wäre und der Gesellschaft die vorzeitige Durchführung wirtschaftlich zumutbar ist.
(2) Die Stadt ist berechtigt, die Nutzung der Leitungsgräben der Gesellschaft zur Verlegung von
Leitungen Dritter im öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikation) bei durch die Gesellschaft veranlassten Aufbrüchen von öffentlichen Verkehrswegen zu verlangen bzw. diese für
eigene Baumaßnahmen zu nutzen, soweit dies technisch möglich ist, nicht zu zeitlichen Verzögerungen der Leitungsverlegung der Gesellschaft führt und der Veranlasser einen angemessenen Kostenanteil trägt.
(3) Die Parteien haben das Ziel, die Wiederherstellung von Oberflächen nach Aufbrüchen durch
die Gesellschaft und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den angrenzenden
Flächen in einem Zuge durchzuführen. Hierüber werden sie sich jeweils verständigen.
§ 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün
(1) Bäume, Sträucher und Hecken dürfen von der Stadt im Bereich von Versorgungsanlagen der
Gesellschaft nach Maßgabe des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau – veröffentlichten „Merkblatts über
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (FGSV-Nr. 939) in der Fassung von 2013 gepflanzt und unterhalten werden. Die Gesellschaft ist zur Beachtung des
Merkblattes ebenfalls verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(2) Wenn aufgrund bestehender Bäume, Sträucher und Hecken die Verlegung von Versorgungsanlagen oder Baumfällungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Versorgungsanlagen zu
gewährleisten, trägt die Kosten der Veranlasser:
a) Bei Anpflanzungen, die unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen
Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag
Auslöser von Maßnahmen sind, gilt als Veranlasser die Gesellschaft.
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b) Sind die Anpflanzungen von der Stadt ohne Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen, gilt als Veranlasser die Stadt.
c) Gab es zum Zeitpunkt der Anpflanzungen keine gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer
entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag, gilt als Verursacher derjenige,
dessen Maßnahme zeitlich später erfolgt ist.
d) In allen anderen Fällen, tragen Stadt und Gesellschaft die Kosten für erforderliche Maßnahmen jeweils zur Hälfte.
Maßgeblich für die Betrachtung nach Ziff. a) bis d) ist das Datum der Erstpflanzung bzw.
Erstverlegung am selben Standort.
Soweit die Stadt Kosten für die Verlegung von Leitungen trägt, ist ein Vorteilsausgleich (Abzug „neu für alt“) auf Seiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Hierfür ist als Verrechnungsschlüssel die als Anlage 6 beigefügte ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 anzuwenden. Die Parteien verpflichten sich, diesen Verrechnungsschlüssel nach Aufforderung
durch die Stadt neu zu verhandeln.
(3) Soweit Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS),
Teil Landschaftspflege (RAS-LP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und
Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt
Hannover mit Stand vom 08.07.1995 und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich werden, trägt diese Kosten der Veranlasser.
(4) Müssen vorhandene Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, lässt die Stadt Ersatzanpflanzungen an derselben oder an anderer Stelle in angemessenem Umfang vornehmen.
Hinsichtlich der Kostentragung gilt folgendes:
a) Erfolgen die Ersatzpflanzungen aufgrund von Maßnahmen gemäß § 16 (Folgepflichten)
gilt hinsichtlich der Kostentragungspflicht § 17 entsprechend.
b) Wenn die Ersatzpflanzung aufgrund einer Maßnahme gemäß Abs. 2 bzw. Abs. 3 erforderlich ist, trägt die Kosten der Veranlasser nach Abs. 2 bzw. Abs. 3.
c) Soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, trägt bei Maßnahmen der Gesellschaft diese die Kosten.
§ 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr benutzten öffentlichen Verkehrswege auf ihre
Kosten im Einvernehmen mit der Stadt unverzüglich nach der Durchführung von Bauarbeiten
wieder in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für alle
Flächen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Gesellschaft beschädigt wurden,
soweit der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder
von ihr beauftragter Dritter entstanden ist.
(2) Die erforderliche Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen nehmen
bis zu einer Größe von einschließlich 30 qm je Aufbruch die Gesellschaft oder von ihr beauftragte Dritte vor. Bei größeren Aufbrüchen nimmt diese die Stadt auf Kosten der Gesellschaft vor. Die vorstehende Regelung gilt, soweit die Zusatzvereinbarung (Anlage 4) keine
abweichenden Regelungen enthält. Ergibt sich erst im Laufe der Baudurchführung eine
Überschreitung der Flächengröße von 30 m², so ist die Stadt bei einer wesentlichen Überschreitung (> 10 m²) zu einer Übernahme der gesamten Oberflächenwiederherstellung berechtigt. Die Gesellschaft zeigt jede Überschreitung der ursprünglich geplanten Wiederherstellungsfläche unverzüglich an.
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(3) Die Ausführung erfolgt dabei unter Zugrundelegung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV-A Stb in der jeweils
gültigen Fassung) und den Richtlinien „Standardisierung Neubau – Befestigung von Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand Februar 1996) und der „Standardisierung
Unterhaltung – Befestigung von Verkehrsflächen bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand September 1995) bzw. der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (ZTV SoB-StB) und der „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) –
Landschaftsbauarbeiten“ (DIN 18320) in den jeweils gültigen Fassungen, soweit dem nicht
Regelungen der Zusatzvereinbarung (Anlage 4) entgegenstehen.
(4) Die Stadt ist bei wiederholter Schlechterfüllung durch die Gesellschaft trotz schriftlicher Abmahnung berechtigt, die gesamte Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen auf Kosten der Gesellschaft zu übernehmen. Keine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn zwischen einzelnen Schlechterfüllungen ein Zeitraum von mehr als zwei
Jahren oder die Quote von schlecht erfüllten Baumaßnahmen pro Jahr unter 0,5 % liegt. Eine
Schlechterfüllung liegt nicht vor, wenn die Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft innerhalb des letzten Jahres insgesamt nicht schlechter ausgeführt wurde, als sie die
Stadt bei eigenen Maßnahmen selbst erbringt. Die Übernahme hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ausübung des Übernahmeverlangens zu erfolgen.
(5) Müssen vorhandene technische Einrichtungen wie Straßenleuchten, Signalpfosten, Wegweiser, Parkautomaten usw. während der Bauarbeiten vorübergehend entfernt werden, trägt
die Gesellschaft die Kosten für De- und Remontage. Sie trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrseinrichtungen wie Induktionsschleifen in aufgebrochenen Fahrbahndecken.
(6) Die Gesellschaft übernimmt für die von ihr oder von ihr beauftragten Dritten wiederhergestellten öffentlichen Verkehrswege die Gewährleistung für die Dauer von 5 Jahren nach
Übernahme durch die Stadt. Stellt ein von der Stadt beauftragter Dritter die Straßenoberfläche wieder her, übernimmt die Gesellschaft die Gewährleistung für die von ihr durchgeführten Erdarbeiten für die Dauer von 5 Jahren. Als Übernahmedatum gilt insoweit die Übernahme der betreffenden Baustelle durch die Stadt oder sofern diese nicht stattfindet, die
Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung.
(7) Die Einzelheiten zur Wiederherstellung der Oberflächen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4).
§ 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen
(1) Werden Teile der Versorgungsanlagen nicht mehr von der Gesellschaft genutzt (vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung) und wird voraussichtlich eine Wiederinbetriebnahme der
Anlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft nicht erfolgen, so gelten diese als stillgelegt. Für stillgelegte Versorgungsanlagen
besteht nach Aufforderung durch die Stadt jederzeit eine Entfernungspflicht, soweit die Anlagen entweder eine konkrete Baumaßnahme der Stadt behindern oder im Zusammenhang
mit dem Verkauf eines Grundstücks zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt
führen. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken stellt i.S.d. § 14 eine konkrete
Baumaßnahme dar. Die Gesellschaft erfüllt ihre Entfernungspflicht, indem sie die Anlagen
beseitigt oder der Stadt die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung erstattet. Darüber
hinaus besteht für folgende stillgelegte Versorgungsanlagen eine grundsätzliche Pflicht zur
Entfernung:
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a) Unterirdische Versorgungsanlagen, wenn dies im Rahmen von anderen Baumaßnahmen
als Ergänzungsarbeit in derselben Aufbruchfläche möglich ist;
b) Mittel- und Niederspannungsfreileitungen und andere oberirdische Versorgungsanlagen;
c) wenn von den Anlagen Umweltgefährdungen ausgehen und diese von der Gesellschaft
nicht anderweitig beseitigt werden können.
(2) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die
dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 1 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung.
(3) Die Gesellschaft weist vorübergehend und dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bis zu
ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus.
(4) Trifft die Stadt bei Baumaßnahmen auf stillgelegte Versorgungsanlagen der Gesellschaft, die
nicht gemäß Abs. 3 in den Bestandsplänen enthalten sind, ist die Stadt berechtigt, die Versorgungsanlagen auf Kosten der Gesellschaft selbst zu entfernen, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.
(5) Für stillgelegte Versorgungsanlagen gelten weiterhin die Regelungen dieses Vertrages. Dies
gilt auch für Versorgungsanlagen, die vor Beginn dieses Vertrages stillgelegt worden sind.
(6) Vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bleiben im Eigentum der
Gesellschaft und gelten nicht als Grundstücksbestandteil.
§ 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft
(1) Falls die Herstellung, Umlegung, Veränderung oder das Vorhandensein von Versorgungsanlagen besondere Aufwendungen der Stadt bei Bau-, Reparatur- oder sonstigen Maßnahmen
in den öffentlichen Verkehrswegen erfordert, hat die Gesellschaft der Stadt den Aufwand
unter Anrechnung der Vorteile zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die der
Stadt bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen durch die
notwendige Rücksichtnahme auf Versorgungsanlagen entstehen.
(2) Die Gesellschaft zahlt an die Stadt Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, welche die
Stadt auf Verlangen oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu deren Vorteil erbringt,
soweit diese noch nicht durch die Konzessionsabgabe abgegolten sind.
(3) Die Stadt hat die Kosten nach Abs. 1 und 2 jeweils aufzuschlüsseln.
§ 16 – Folgepflicht
(1) Die Stadt kann von der Gesellschaft jederzeit die Veränderung, Entfernung oder Sicherung
von Versorgungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrswegen verlangen, wenn einem solchen Verlangen ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse der Stadt
zugrunde liegt. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Realisierung oder Änderung von Verkehrsgrün (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken) im Rahmen von städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen mit wesentlichen Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen erforderlich sind, sofern der wesentliche Anteil der damit verbundenen Kosten auf die Gestaltung
von Straßen und Plätzen entfällt, so dass die Bepflanzung lediglich ein begrenzter Teil einer
größeren Gesamtmaßnahme ist. Der Gesellschaft ist für derartige Maßnahmen eine angemessene Frist zu setzen.
(2) Die Stadt prüft die Anpassung der von ihr beabsichtigten Maßnahme an die vorhandenen
Versorgungsanlagen, wenn die Gesellschaft darlegt, dass eine Anpassung gegenüber der
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Veränderung der Versorgungsanlagen zweckmäßiger ist und sie bereit ist, der Stadt die
dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
(3) Für die sich aus Maßnahmen nach Abs. 1 ergebenden Einnahmeausfälle und weiteren wirtschaftlichen Nachteile leistet die Stadt keinen Ersatz.
§ 17 – Folgekosten
(1) Die Kostenübernahme für Maßnahmen nach § 16 sowie damit im Zusammenhang stehender
weiterer Maßnahmen (Folgekosten) bestimmt sich nach den Regelungen der folgenden Absätze, soweit nicht aufgrund anderweitiger schuldrechtlicher Vereinbarungen oder dinglicher Rechte abweichende Regelungen bestehen.
(2) Die Gesellschaft trägt die Kosten in vollem Umfang. Verlangt jedoch die Stadt in den ersten
sechs Jahren nach einer Neuverlegung, einem Relining oder der Umlegung einer Versorgungsanlage, der sie in dem Verfahren nach § 8 Abs. 5 bzw. der entsprechenden Regelung in
dem vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung gültigen Vertrag zugestimmt hat, an diesen Anlagen die Durchführung von Maßnahmen nach § 16, so hat die Stadt die hierfür anfallenden
Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Stadt bei ihrer Zustimmung auf
eine mögliche Änderung oder Entfernung hingewiesen oder dies der Gesellschaft nach
Kenntnis vom Beginn einer Baumaßnahme unverzüglich mitgeteilt hat. Die Erstattungspflicht
entfällt auch, wenn Versorgungsanlagen von der Gesellschaft nicht wie gemäß § 8 Abs. 5 abgestimmt errichtet wurden, es sei denn, die abweichende Errichtung liegt innerhalb der üblichen Bautoleranzen oder erfolgte mit Zustimmung der Stadt in Textform.
(3) Abweichend von der Regelung des Abs. 2 erstattet die Stadt der Gesellschaft die Folgekosten
in den Fällen und in der Höhe, in denen Dritte der Stadt gegenüber zum Ersatz verpflichtet
sind und die Kosten auch tatsächlich erstatten. Die Stadt wird auf eine Erstattungsregelung
mit Dritten hinwirken, soweit dies nicht ihr stadtwirtschaftliches Interesse beeinträchtigt.
Satz 1 gilt jedoch nicht für Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte nach abgabenrechtlichen Vorschriften.
(4) Für Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauvorhaben bei der Errichtung
neuer Stadtbahnlinien stehen, werden die Vertragspartner auf der Grundlage der ADA 20/14
in der Fassung vom 01.01.1982 eine gesonderte Vereinbarung treffen.
§ 18 – Konzessionsabgabe
(1) Als Gegenleistung für die der Gesellschaft mit diesem Vertrag eingeräumten Wegenutzungsrechte erhält die Stadt von der Gesellschaft Konzessionsabgaben. Konzessionsabgaben sind
auch zu zahlen
a) für Strom, der mittels Durchleitung (§ 2 Abs. 6 KAV) an Letztverbraucher im Vertragsgebiet geliefert wird;
b) für die Belieferung von Weiterverteilern (§ 2 Abs. 8 KAV), die Strom ohne Benutzung öffentlicher Straßen an Letztverbraucher im Vertragsgebiet weiterleiten.
Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftsführung
der Gesellschaft so gestaltet wird, dass grundsätzlich die höchstmöglichen und höchstzulässigen Konzessionsabgaben an die Stadt gezahlt werden können.
(2) Als Konzessionsabgabe ist der nach der jeweils gültigen Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) oder einer Nachfolgeregelung zulässige Höchstbetrag zu entrichten.
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(3) Bei einem Wegfall der gesetzlichen Begrenzung der Höhe der Konzessionsabgaben nach der
KAV oder einer Nachfolgeregelung für einzelne oder alle Kundengruppen werden die Vertragspartner, soweit erforderlich und rechtlich möglich, über eine Anpassung der Zahlungen
im Sinne des Abs. 1 mit Wirkung ab dem Tag nach dem Wegfall verhandeln. Bis zur rechtsverbindlichen Neufestsetzung leistet die Gesellschaft Abschlagszahlungen entsprechend der
zuletzt gültigen Regelung, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis der Verhandlungen nicht zu unvertretbaren Ergebnissen für die Gesellschaft
führen würde.
Die Gesellschaft ist zur Anpassung der Höhe der Konzessionsabgabenzahlung an geänderte
Berechnungsgrundlagen und Konzessionsabgabensätze verpflichtet, ohne dass es einer gesonderten Verhandlung oder Vereinbarung bedarf; es werden die höchstzulässigen Konzessionsabgaben gezahlt.
Werden die rechtlichen Regelungen dahingehend geändert, dass die Konzessionsabgabe den
Netznutzern vom Netzbetreiber nicht mehr in vollem Umfang weiterberechnet werden
kann, verpflichten sich die Parteien Verhandlungen über die Höhe der Konzessionsabgaben
aufzunehmen.
(4) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Zum Ersten eines jeden Monats zahlt die Gesellschaft der Stadt für den zurückliegenden
Monat Abschläge in Höhe je eines Zwölftels der im Erfolgsplan der Gesellschaft zur Zahlung
an die Stadt veranschlagten Konzessionsabgabe. Liegt der Erfolgsplan zu den ersten Zahlungsterminen noch nicht in vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigter Fassung vor, so
werden Abschläge in der Vorjahreszahlung entsprechender Höhe gezahlt.
(6) Die Gesellschaft rechnet gegenüber der Stadt die Konzessionsabgaben für jedes Abrechnungsjahr mit einer Schlussabrechnung ab. Die Schlussabrechnung wird nach Feststellung
des Jahresabschusses der Gesellschaft, spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung, erteilt. Daraus sich ergebende Nachzahlungen oder Erstattungen sind mit dem nächst fälligen
Abschlag unverzinst auszugleichen. Nach der Schlussrechnung eingehende Rückforderungen
von Kunden gemäß § 2 Abs. 4 KAV (Grenzpreisunterschreitung) werden in der jeweils nächsten Abrechnung berücksichtigt.
(7) Sollte in Zukunft die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die Stadt durch gesetzliche
Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden oder die Stadt gemäß § 9 UStG auf eine ansonsten bestehende Umsatzsteuerbefreiung verzichten, schuldet die Gesellschaft der Stadt ab dem Zeitpunkt des Bestehens
der Umsatzsteuerpflicht die Konzessionsabgabe zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit
die Stadt der Gesellschaft eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(8) Die Gesellschaft verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt, Nachweise über die zur Ermittlung
der Konzessionsabgaben erforderlichen Liefermengen und sonstige Daten zu führen und
diese der Stadt bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres vorzulegen.
Auf Verlangen der Stadt wird die Gesellschaft die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen der
Berechnungsgrundlagen für die Konzessionsabgabe durch Wirtschaftsprüfertestat nachweisen. Wird dadurch die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung oder die Unvollständigkeit der der
Stadt vorgelegte Unterlagen festgestellt, so trägt die Kosten die Gesellschaft, ansonsten die
Stadt.
(9) Hat die Stadt für den Zeitraum nach Ende dieses Vertrages einen neuen Konzessionsvertrag
mit einem Dritten abgeschlossen, der den Netzbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen noch nicht übernehmen kann und führt die Gesellschaft den Netzbetrieb nach Ende
dieses Vertrages für diesen Übergangszeitraum fort, so sind – soweit rechtlich zulässig – bis
zur Übernahme des Netzbetriebes durch den Dritten die Konzessionsabgaben von der Ge-
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sellschaft entsprechend den vorstehenden Regelungen auch über den in § 48 Abs. 4 EnWG
oder einer Nachfolgeregelung hinaus gehenden Zeitraum weiter zu zahlen, maximal jedoch
in der Höhe, wie die Konzessionsabgabe bei den Kunden erhoben werden darf und längstens
für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages.
§ 19 – Kommunalrabatt
(1) Die Gesellschaft gewährt auf den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der
Stadt und - soweit rechtlich zulässig - Eigengesellschaften der Stadt den jeweils höchstzulässigen Preisnachlass. Dieser beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Prozent des
Rechnungsbetrages für den Netzzugang. Sofern künftige gesetzliche Regelungen einen höheren oder geringeren Preisnachlass erlauben, kommt dieser zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zur Anwendung. Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass nicht gewährt.
Soweit durch Gesetzgebung oder höchstrichterliche Rechtsprechung ein Kommunalrabatt
a) für Anstalten öffentlichen Rechts und Zweckverbände, die öffentliche Aufgaben der
Städte und Gemeinden wahrnehmen und denen die Stadt mehrheitlich angehört,
b) für Einrichtungen, die von privaten Dritten oder anderen öffentlichen Trägern geführt
werden, die kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge erledigen und denen die Stadt
laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst
für zulässig erklärt wird, wird die Gesellschaft der Stadt auch für diese Kommunalrabatt einräumen. Wird ein weitergehender Kommunalrabatt für zulässig erachtet, werden die Parteien Verhandlungen über dessen Einräumung führen.
(2) Der Kommunalrabatt nach Abs. 1 wird für die von dieser Regelung erfassten Stellen der
Stadt auch für Netzentgelte eingeräumt, die im Falle des § 6 Abs. 1 zu entrichten sind. Nicht
rabattierungsfähig sind gesetzliche und behördlich festgesetzte Umlagen, Steuern und Abgaben, die im Fall des § 6 Abs. 1 von der Stadt zu entrichten sind.
(3) Die Details der Abwicklung des Rabattanspruchs werden die Parteien einvernehmlich abstimmen.
(4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, der Stadt gegenüber den Kommunalrabatt gemäß den Vorgaben der KAV oder einer Nachfolgeregelung auszuweisen.
§ 20 – Haftung
(1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und
Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen
entstehen.
(2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft
nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach
besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
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§ 21 – Übertragung von Rechten und Pflichten
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf den Rechtsnachfolger eines Vertragspartners zu übertragen. Die Übertragung ist
rechtzeitig – in der Regel mindestens sechs Monate vorher – der anderen Partei anzukündigen.
(2) Eine Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten, die nicht unter
Abs. 1 fällt, bedarf bei einer Einzelrechtsnachfolge der Zustimmung des anderen Vertragspartners, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Die Zustimmung durch die Stadt ist zu erteilen, wenn die Übertragung an ein verbundenes
Unternehmen i.S.d. § 15 AktG erfolgt und gegen die Übertragung keine begründeten Bedenken bestehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Rechte aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung der Stadt der enercity Netzgesellschaft mbH im Rahmen der Verpachtung der
Versorgungsanlagen zu überlassen. Die enercity Netzgesellschaft mbH ist berechtigt zur Erfüllung dieses Vertrages auf die Schuld der Gesellschaft zu leisten.
§ 22 – Kündigung
(1) Wurden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3
übertragen und sind beide Unternehmen keine verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG
mehr, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu.
(2) Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen (Dritter), das nicht gemäß § 18 AktG zum Konzern der Gesellschaft gehört, nach Unterzeichnung dieses Vertrags erstmalig einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die Gesellschaft oder den Pächter der Versorgungsanlagen gemäß § 24 ausüben kann, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem.
Abs. 3 zu. Dies gilt nicht, wenn der Dritte den beherrschenden Einfluss mit Zustimmung der
Stadt erlangt hat.
(3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 ist die Stadt binnen sechs Monaten ab Kenntnisnahme mit
einer Frist von mindestens 24 und höchstens 48 Monaten zu einem Monatsende zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
(4) Der Vertrag kann von den Parteien darüber hinaus nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft gegen ihre
Pflichten gemäß § 23 oder § 24 verstoßen hat.
(5) Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
§ 23 – Eigentum an den Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft darf das Eigentum an den Versorgungsanlagen nicht ohne Zustimmung der
Stadt im Wege der Einzelrechtsnachfolge an einen Dritten übertragen.
(2) Im Falle einer Übertragung nach Abs. 1 hat die Gesellschaft sicher zu stellen, dass alle Rechte
der Stadt aus diesem Vertrag, insbesondere die Endschaftsbestimmungen gemäß §§ 25 und
26 nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind der Stadt auf deren
Verlangen nachzuweisen, soweit sie die Voraussetzungen des Satzes 1 betreffen.
(3) Ist die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Übereignung der Versorgungsanlagen an einen Dritten verpflichtet, so hat die Stadt ihre Zustimmung zu erteilen, wenn die
Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind.
Wegenutzungsvertrag Strom
18
§ 24 – Verpachtung der Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft ist zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die enercity Netzgesellschaft mbH berechtigt. Darüber hinaus ist eine Verpachtung der Versorgungsanlagen oder
eine vergleichbare Nutzungsüberlassung durch die Gesellschaft an einen Dritten nicht ohne
vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zulässig.
(2) Auf Verlangen der Stadt hat der Pächter, soweit rechtlich zulässig, den Schuldbeitritt zu diesem Vertrag zu erklären.
§ 25 – Übernahme der Versorgungsanlagen
(1) Wird nach Ablauf dieses Vertrages kein neuer Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt und
der Gesellschaft geschlossen, hat die Stadt das Recht, das Eigentum an dem im Stadtgebiet
vorhandenen Elektrizitätsversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich Einrichtungen zur Netzsteuerung nebst Zubehör, soweit diese nicht für
den Betrieb von anderen Versorgungsnetzen erforderlich sind, das heißt Hausanschlüsse,
Kabelverteilerschränke, Zähler und sonstige Messeinrichtungen, zu erwerben, soweit diese
im Eigentum der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie sich auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen befinden oder nicht. Vom Erwerbsrecht umfasst sind alle im Vertragsgebiet gelegenen Messeinrichtungen und Messsysteme, die im Eigentum der Gesellschaft
stehen.
(2) Das Erwerbsrecht mit allen hieraus resultierenden Rechten und Pflichten kann von der Stadt
ohne Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen werden. Hierzu erteilt die
Gesellschaft bereits jetzt ihre unwiderrufliche Einwilligung. Macht der neue Netzbetreiber
einen Anspruch auf Übereignung bzw. Besitzeinräumung der Anlagen aus § 46 Abs. 2 Satz 2
bzw. Satz 3 EnWG gegen die Gesellschaft geltend, so tritt der in Abs. 1 geregelte vertragliche
Anspruch der Stadt hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück, solange die Stadt das Erwerbsrecht nicht gemäß Satz 1 auf den neuen Netzbetreiber überträgt.
(3) Als Kaufpreis wird die wirtschaftlich angemessene Vergütung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2
EnWG oder einer Nachfolgeregelung auf Basis Sachzeitwert vereinbart. Der Sachzeitwert ist
der Wiederbeschaffungswert der Anlagen zum Zeitpunkt der Übernahme, d.h. der Wert, zu
dem das Netz tatsächlich gebaut werden kann, abzüglich der Wertminderung unter Berücksichtigung von Alter, technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie ihres Erhaltungszustandes. Sollte kraft gesetzlicher Normierung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein anderer Wert als der Sachzeitwert für die Bestimmung der angemessenen Vergütung nach § 46 EnWG allein maßgeblich sein, so gilt dieser Wert ab dem Zeitpunkt der
Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung.
(4) Bei der Feststellung der Höhe des Wertes gemäß Abs. 3 sind von der Gesellschaft empfangene Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskostenbeiträge sowie vergleichbare Zuschüsse, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt nicht aufgelöst sind, zu berücksichtigen.
(5) Die Übergabe hat auf Verlangen der Stadt unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Einigung
über den Kaufpreis erzielt ist. In diesem Fall ist als Mindestzahlung die Kaufpreisforderung
der Gesellschaft fällig und zahlbar.
(6) Sollten Maßnahmen zur Netzentflechtung (Netztrennung und der Wiederherstellung der
Versorgungssicherheit in den bei der Gesellschaft verbleibenden Netzen) und -einbindung
(Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit im abzugebenden Netz und
zur Anbindung an das vorgelagerte Netz) erforderlich werden, so sind die Stadt und die Gesellschaft verpflichtet, die Netztrennung rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Konzessi-
Wegenutzungsvertrag Strom
19
onsvertrages vertraglich mit dem Ziel zu regeln, zu einer rechtzeitigen Durchführung der
Netzentflechtung zu kommen. Die Kosten der Entflechtung und der Einbindung tragen die
Stadt und die Gesellschaft jeweils zur Hälfte. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2
auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung
auferlegen.
Die Stadt und die Gesellschaft verpflichten sich, die Maßnahmen zur Trennung und Einbindung der Netze auf das zur Erfüllung der beidseitigen Versorgungsaufgaben geringstmögliche Maß unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Eigentumsgrenzen und klarer Verantwortlichkeiten der Netzführung zu beschränken. Überträgt die Stadt ihre Rechte
gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(7) Die Gesellschaft wird der Stadt auf schriftliche Anfrage in den letzten vier Jahren vor Ende
der Vertragslaufzeit ihren Investitionsplan zur Genehmigung vorlegen, soweit hiervon die
Anlagegüter im Sinne des Abs. 1 betroffen sind. Die Einwilligung der Stadt gilt als erteilt,
wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung der Gesellschaft dem Investitionsplan widerspricht. Die Parteien sind sich einig, dass hierdurch die
Versorgungssicherheit und –zuverlässigkeit und die Gefahrenabwehr hinsichtlich der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen.
§ 26 – Datenübermittlung zum Vertragsende
(1) Die Gesellschaft ist auf Anforderung der Stadt in den fünf Jahren vor Ende dieses Wegenutzungsvertrages einmalig verpflichtet, der Stadt alle Informationen und Unterlagen gemäß
Abs. 2 über die nach § 25 Abs. 1 zu übertragenden Versorgungsanlagen zur Verfügung zu
stellen. Die Gesellschaft trägt die dadurch entstehenden Kosten. Sie hat die Informationen
und Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung durch die Stadt zu übermitteln. Die Daten sind auf den Stichtag des Endes dieses Vertrages innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren. Auf Anforderung der Stadt sind die Informationen elektronisch in
weiterverarbeitbaren Datenformaten zu übermitteln. Die Stadt hat das Recht, die Informationen und Unterlagen Dritten im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Wegenutzungsrechte oder eines vergleichbaren Verfahrens den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung zu
stellen.
(2) Von der Gesellschaft sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
a) Ein technisches Mengengerüst mit Aufstellung über Umfang, Art bzw. Typ und Alter der
Versorgungsanlagen (Länge der zum Netz gehörenden Freileitungen und Kabel nach
Spannungsebene, die Länge der Hausanschlussfreileitungen und –kabel, Zahl der Umspannstationen, Schaltstationen mit Leistungsschaltern, Kabelverteilschränke, Hausanschlüsse, Zähler und andere Messgeräte, Signalkabel und Netzkopplungspunkte, Grundstücke und Grundstücksrechte);
b) die erforderlichen kaufmännischen Angaben zum Mengengerüst;
c) Netzpläne mit Angaben zu vorgelagerten Netzen, den Netzverknüpfungspunkten und
Kennzeichnung derjenigen Leitungen, welche nicht vom Netzübertragungsanspruch erfasst werden;
d) derzeitige Netzhöchstlast mit Angabe des Höchstlastzeitpunktes;
e) aufgenommene Energie aus dezentralen Erzeugungsanlagen, aufgegliedert nach den
einzelnen Einspeisertypen und nach den Einspeiseebenen;
f) eine Aufstellung über die Messeinrichtungen, die im Eigentum der Gesellschaft stehen
Wegenutzungsvertrag Strom
20
und der Messung von Energieentnahmen von Anschlussnutzern aus dem Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung dienen;
g) Absatzmengen und Erlöse nach Entgeltgruppen wie sie in ihren veröffentlichten Netzentgelten verwendet werden; soweit individuelle Entgeltvereinbarungen bestehen, sind
diese separat anzugeben;
h) eine Aufstellung über die Stromentnahmen von Tarifkunden sowie Sondervertragskunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung, jeweils unter Ausweisung der Kundenanzahl, Konzessionsabgabe, getrennt nach den Bedarfsgruppen Haushalt und Gewerbe, jeweils bezogen auf das letzte Abrechnungsjahr;
i)
Angaben zu vereinnahmten und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskostenbeiträgen und sonstigen Kundenzuschüssen;
j) Strukturdaten gemäß § 27 Abs. 2 StromNEV oder einer Nachfolgeregelung.
Die Informationen und Unterlagen haben unabhängig von der vorstehenden Datenliste mindestens alle Daten zu umfassen, die zur Durchführung des Verfahrens zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages erforderlich sind.
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem von der Stadt benannten neuen Vertragspartner für
einen Wegenutzungsvertrag frühestens 24 Monate vor Ende dieses Vertrages innerhalb von
sechs Monaten nach Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Ermittlung
des Kaufpreises und der Durchführung der Netzübernahme erforderlich sind.
(4) Wird gemäß § 46 Abs. 2 Satz 5 EnWG oder einer Nachfolgeregelung oder aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ein von Abs. 2 abweichender Datenumfang der zur übermittelnden Daten festgelegt, so hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der
gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung diese Daten
gemäß den Regelungen des Abs. 1 an die Stadt zu übermitteln. Wurden zum Vorteil der
Stadt abweichende Fristen zur Datenherausgabe festgelegt, so gilt Satz 1 entsprechend.
§ 27 – Sonstiges
(1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt,
sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso
ein Abweichen von dieser Schriftformklausel.
(2) Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind die Vertragspartner verpflichtet, über die Einrichtung einer Schiedskommission zu verhandeln, soweit ein Vertragspartner
dies schriftlich verlangt. Der Rechtsweg zu den Gerichten soll erst beschritten werden, wenn
sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des schriftlichen Verlangens nach
Satz 1 über die Einrichtung, Ausgestaltung und Einberufung einer Schiedskommission einigen
können.
(3) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht
zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(4) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt.
(5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab
dem Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteu-
Wegenutzungsvertrag Strom
21
er, wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(6) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.
§ 28 – Anpassungsklausel
(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer
oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien
wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht
hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem
Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in
solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der
Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind
verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
(2) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder
rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen.
§ 29 – Loyalitätsklausel
Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Sollten
Bestimmungen dieses Vertrages einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangeln, so werden
sich die Vertragspartner auf den Formmangel nicht berufen.
§ 30 – Inkrafttreten und Vertragsdauer
Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und läuft bis zum 20.05.2034 (jeweils einschließlich).
Wegenutzungsvertrag Strom
22
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Plan des Vertragsgebietes
Anlage 2: Übersicht der Störungskategorien
Anlage 3: Muster-Gestattungsvertrag
Anlage 4: Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung
des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen
Anlage 5: Beschreibung eBauKo
Anlage 6: ADA 20/14
Hannover, den
Hannover, den
..........................................................
Landeshauptstadt Hannover
........................................................
Stadtwerke Hannover AG
Vertrag über die Einräumung von
Wegenutzungsrechten
- Gasversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung-
Zwischen der
Landeshauptstadt Hannover
Trammplatz 2
30159 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Stadt -
und der
Stadtwerke Hannover AG
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Gesellschaft -
wird folgender Wegenutzungsvertrag geschlossen:
Wegenutzungsvertrag Gas
2
Inhalt:
Präambel .......................................................................................................................................... 3
§ 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen .......................................................................................... 3
§ 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft ....................................................................................... 3
§ 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb ...................................................................... 4
§ 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft ........................................................ 4
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern .................................. 5
§ 6 – Einspeisung ............................................................................................................................. 5
§ 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten ................................................................................ 5
§ 8 – Planung von Versorgungsanlagen ........................................................................................... 7
§ 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen........................................................... 8
§ 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem ............................................................................ 9
§ 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen ...................................................................... 10
§ 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün ....................................................................... 10
§ 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen .......................................................................... 11
§ 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen ......................................................................................... 12
§ 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft .......................................... 13
§ 16 – Folgepflicht ......................................................................................................................... 13
§ 17 – Folgekosten ......................................................................................................................... 14
§ 18 – Konzessionsabgabe ............................................................................................................. 14
§ 19 – Kommunalrabatt ................................................................................................................. 16
§ 20 – Haftung ............................................................................................................................... 16
§ 21 – Übertragung von Rechten und Pflichten ............................................................................ 16
§ 22 – Kündigung ........................................................................................................................... 17
§ 23 – Eigentum an den Versorgungsanlagen ............................................................................... 17
§ 24 – Verpachtung der Versorgungsanlagen ............................................................................... 17
§ 25 – Übernahme der Versorgungsanlagen ................................................................................. 18
§ 26 – Datenübermittlung zum Vertragsende ............................................................................... 19
§ 27 – Sonstiges ............................................................................................................................. 20
§ 28 – Anpassungsklausel .............................................................................................................. 20
§ 29 – Loyalitätsklausel .................................................................................................................. 21
§ 30 – Inkrafttreten und Vertragsdauer ........................................................................................ 21
Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 21
Wegenutzungsvertrag Gas
3
Präambel
Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie gewährleistet im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover den Betrieb, die Erneuerung und Erweiterung des in ihrem Eigentum stehenden Gasversorgungsnetzes zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern und stellt damit die Versorgung der Letztverbraucher
im Stadtgebiet mit Gas sicher. Um der Gesellschaft die Erfüllung dieser Versorgungsaufgabe zu
ermöglichen, räumt die Stadt der Gesellschaft mit diesem Vertrag Wegenutzungsrechte ein.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:
§ 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen
(1) Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie es im als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plan dargestellt ist.
(2) Mit Versorgungsanlagen wird im Folgenden ein Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 17 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder einer Nachfolgeregelung bezeichnet. Das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung umfasst auch Einrichtungen zur Netzsteuerung und Zubehör, insbesondere hierzu erforderliche Mess-, Steuerund Datenfernübertragungsleitungen und -anlagen. Versorgungsanlagen sind auch die im Eigentum der Gesellschaft stehenden Leitungen zur Einspeisung von Gas in das Versorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung.
(3) Die Gesellschaft stellt auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas durch den Betrieb, die Erneuerung und die Erweiterung
der Versorgungsanlagen im Vertragsgebiet sicher. Sie gewährleistet damit im Vertragsgebiet
einen möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Betrieb der Versorgungsanlagen.
§ 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, jedermann im Vertragsgebiet nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 EnWG bzw. einer Nachfolgeregelung an die Versorgungsanlagen anzuschließen, es sei denn, dass der Gesellschaft der Anschluss nach den Bestimmungen des
EnWG nicht zugemutet werden kann. Sollte die gesetzliche Anschlusspflicht gänzlich entfallen, besteht für die Gesellschaft weiterhin eine Anschlusspflicht entsprechend den zuletzt
geltenden gesetzlichen Regelungen, soweit dies für die Gesellschaft wirtschaftlich zumutbar
ist.
(2) Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Niederdrucknetzanschlüssen innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen
nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier
Wochen zu beantworten.
(3) Im Fall unvermeidlicher Betriebseinschränkungen sollen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Stadtgebiet bei der Versorgung mit Gas, soweit tatsächlich möglich, rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, vor anderen Abnehmern innerhalb des Vertragsgebietes den Vorzug genießen. Die Abstimmung des Vorgehens bei Großstörungen, Krisen
(entsprechend Anlage 2) und Systemeingriffen der vorstehenden Größenordnung zwischen
den Vertragspartnern, sowie die Koordination des Vorgehens bei diesen Ereignissen erfolgt
über die zuständige Stelle (bei Vertragsschluss der Stab für außergewöhnliche Ereignisse).
Wegenutzungsvertrag Gas
4
§ 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungsanlagen entsprechend den Regelungen des
EnWG einschließlich der aufgrund des EnWG erlassenen Verordnungen in einem störungsfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Erweiterungen und Erneuerungen der Versorgungsanlagen sind nach dem
jeweiligen Stand der Technik durchzuführen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll.
(2) Die Gesellschaft stellt die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes
(aktuell auf Grundlage des Jahres-Berichtswesens der Bundesnetzagentur) und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs sicher. Die Gesellschaft wird der Stadt jährlich die Kenngrößen nach
den Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen in Gasnetzen gemäß § 52 EnWG für das
entsprechende Jahr übermitteln.
(3) Bei ihrer örtlichen Ausbauplanung wird die Gesellschaft Vorgaben der Stadt im Rahmen ihrer
Planungshoheit zur örtlichen Energieversorgung maßgeblich einbeziehen. Das Gebot der
Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten. Die Stadt wird insoweit ihre Planungen der Gesellschaft rechtzeitig zugänglich machen.
(4) Sollten sich wirtschaftliche Möglichkeiten des Einsatzes neuer Techniken im Hinblick auf
Umweltverträglichkeit und Klimaschutz ergeben, ist die Gesellschaft bereit, diese bei neuen
Versorgungsanlagen zu verwirklichen.
(5) Die Stadt begrüßt und begleitet innovative Technologien und Verfahren in der Netzinfrastruktur, insbesondere Techniken zur aufgrabungsfreien Leitungsverlegung.
(6) Die Gesellschaft wird für Störungsfälle, zur Abwehr auftretender Gefahren, Wiederherstellung der Versorgung sowie zur Information der Öffentlichkeit geeignete Kommunikationsund Bereitschaftsstrukturen ganzjährig 24 Stunden täglich (24/7) gewährleisten und darüber
die Erreichbarkeit zu den derzeitigen Konditionen weiterführen. Die Gesellschaft unterhält
ein Störungsmanagementkonzept, beispielsweise in Form dokumentierter Verfahrensabläufe und Arbeitsanweisungen, das bei Störungen greift und somit eine schnelle Wiederinbetriebnahme ermöglicht.
(7) Die Gesellschaft hat die Stadt bei Störungen mit größeren Versorgungsunterbrechungen
gemäß Anlage 2 und Störungen von größerem Umfang unverzüglich nach Störungskategorisierung und Erstreaktion durch die Gesellschaft über die betroffenen Gebiete, Art, sowie voraussichtliche Dauer und soweit bekannt, die Ursache der Störung zu informieren. Die Vertragspartner können diese Festlegung einvernehmlich ändern. Die Stadt ist ebenfalls im
Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Prioritäten unverzüglich nach Behebung einer
solchen Störung zu informieren. Die Stadt benennt der Gesellschaft die zu informierenden
Stellen in Textform.
§ 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft
(1) Die Gesellschaft führt über die im Vertragsgebiet vorhandenen Versorgungsanlagen ein digitales Planwerk nach einem in der Versorgungswirtschaft üblichen Standard. Die Stadt beabsichtigt digitale Planwerke zur Dokumentation ihrer für die Wegenutzung relevanten Anlagen zu führen und wird vorhandene digitale Planwerke der Gesellschaft soweit rechtlich zulässig unentgeltlich zugänglich machen.
(2) Im Fall von Baumaßnahmen und für andere eigene Zwecke stellen sich die Vertragspartner
wechselseitig die erforderlichen aktuellen Leitungspläne für den betroffenen Bereich in geeigneter Form innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung.
Wegenutzungsvertrag Gas
5
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, berechtigten Dritten die für Baumaßnahmen erforderlichen
Planauskünfte in geeigneter Form zu erteilen und ist berechtigt, dafür gegebenenfalls ein
Entgelt zu erheben, soweit es sich nicht nachgewiesen um Baumaßnahmen der Stadt handelt. Die Gesellschaft stellt der Stadt und berechtigten Dritten zusätzlich eine Planauskunft
über das Internet zur Verfügung. Die Stadt wird Dritten gegenüber auf eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung hinwirken.
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Netznutzern
(1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mit.
(2) Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der
Netznutzer regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.
§ 6 – Einspeisung, Durchleitung
(1) Die Stadt einschließlich ihrer Unternehmen und Sondervermögen mit Mehrheitsanteilen
(größer gleich 50 Prozent Anteile, dies umfasst entsprechende Eigengesellschaften, verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Anstalten öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie
Netto-Regiebetriebe, Eigenbetriebe, rechtlich unselbständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen z.B. Zusatzversorgungskasse) haben das Recht, selbsterzeugtes Gas
durch das Versorgungsnetz der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Regelungen und
gegen Zahlung der veröffentlichten Entgelte durchzuleiten. Dies gilt ausdrücklich auch im
Verhältnis von Stadt, ihrer Unternehmen und Sondervermögen zwischen- und untereinander. Sollten aufgrund einer gesetzlichen Änderung keine Entgelte für die Durchleitung mehr
veröffentlicht werden, ist die Durchleitung gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts von
der Gesellschaft durchzuführen. Die erforderlichen Kosten für die Messung werden von dem
Einspeiser getragen. Details werden jeweils in gesonderten Verträgen geregelt.
(2) Im Falle von Meinungsverschiedenheiten von Betreibern von Anlagen zur Gaseinspeisung
mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Biogas Erzeugungsanlagen, den damit verbundenen Kosten oder des Netzzugangs verpflichtet sich die
Gesellschaft an Schlichtungsgesprächen aktiv teil zu nehmen und ernsthaft an einer einvernehmlichen Streitbeilegung mitzuwirken, sofern für den konkreten Streitfall keine Schlichtungsstelle nach den gesetzlichen Regelungen angerufen werden kann. Die Gesellschaft
weist in entsprechenden Streitfällen auf die Möglichkeit des Schlichtungsgesprächs hin. Die
Stadt organisiert auf Wunsch des Anlagenbetreibers das Schlichtungsgespräch. Am Schlichtungsgespräch nimmt je ein Vertreter von Stadt, Gesellschaft und „proKlima-Der enercity
Klimaschutz-Fonds“ teil. Sollte proKlima diese Funktion nicht mehr wahrnehmen können,
verpflichten Sich die Parteien, eine Anschlussregelung zu vereinbaren.
(3) Die vorstehenden Vorschriften begründen keinen echten Vertrag zugunsten Dritter und
können zwischen der Stadt und der Gesellschaft jederzeit einvernehmlich geändert oder
aufgehoben werden.
§ 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten
(1) Die Stadt räumt für die Dauer dieses Vertrages der Gesellschaft das Recht ein, im Vertragsgebiet die der Verfügung der Stadt unterliegenden öffentlichen Verkehrswege gemäß § 46
Abs. 1 EnWG, oberirdisch und unterirdisch für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von
Wegenutzungsvertrag Gas
6
Versorgungsanlagen zu nutzen, soweit nicht öffentliche oder stadtwirtschaftliche Interessen
der Stadt oder bestehende Rechte Dritter entgegenstehen. Der Umfang der oberirdischen
Nutzung öffentlicher Verkehrswege bestimmt sich nach § 8 Abs. 4.
(2) Öffentliche Verkehrswege sind die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen
Straßengesetzes, sowie nicht gewidmete, im Eigentum der Stadt stehende Straßen, Wege
und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind. Öffentliche Grünflächen sind, ausgenommen der darin vorhandenen Straßen und Wege, die tatsächlich dem
öffentlichen Verkehr eröffnet sind, keine öffentlichen Verkehrswege.
(3) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch
Versorgungsanlagen ist in gesonderten Gestattungsverträgen zwischen der Gesellschaft und
der Stadt zu vereinbaren, soweit diese nach Abs. 8 zulässig ist. Der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag ist zu verwenden.
(4) Auf Versorgungsanlagen, die sich bei Vertragsbeginn auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken der Stadt befinden und für die kein gesonderter Gestattungsvertrag besteht, werden zur Sicherstellung des Bestandsschutzes die Regelungen dieses Vertrages entsprechend
angewandt, ohne dass eine gesonderte Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Bestandsschutz
gilt auch für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, nicht jedoch für Erneuerungsmaßnahmen (Austausch des vom Bestandsschutz erfassten Teils der Versorgungsanlage).
Der Gesellschaft obliegt die Nachweispflicht auf Basis ihres Betriebsmittelinformationssystems, dass die Anlagen bei Vertragsbeginn bereits vorhanden waren. Bei Veräußerung dieser
Grundstücke gilt Abs. 7 Lit. a) und b). Existiert für Versorgungsanlagen auf nicht von Abs. 1
erfassten Grundstücken ein gesonderter Gestattungsvertrag, werden bei Regelungslücken
des Gestattungsvertrages im Zweifel die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt.
(5) Voraussetzung für die Einräumung von Wegerechten nach Abs. 1 für Versorgungsanlagen,
die nach Vertragsbeginn dieses Vertrages errichtet oder verändert werden, ist, dass die
Stadt vor Errichtung oder Änderung der Anlagen ihre Einwilligung zur Trasse und Lage der
Versorgungsanlagen entsprechend § 8 Abs. 5 erteilt hat. Die Stadt entscheidet im Regelfall in
Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Aufbruchantrages mit der Ankündigung des beabsichtigten Bautermins über den Antrag. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn
sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprochen hat.
(6) Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die öffentlichen Verkehrswege in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben. Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat die
Gesellschaft keine Ersatzansprüche gegen die Stadt wegen anderweitiger Nutzung oder Entwidmung öffentlicher Straßen.
(7) Werden öffentliche Verkehrswege entwidmet oder anderweitig genutzt, so dass diese nicht
mehr von Abs. 1 erfasst werden, und sind Versorgungsanlagen auf dem betroffenen Grundstück bereits vorhanden, gilt folgendes:
a) Ist das Grundstück aufgrund der Versorgungsanlagen nicht zu angemessenen Konditionen veräußerbar, gelten §§ 16 und 17.
b) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert
die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Mit Eintragung der Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Grundstückes fällig. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der
Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie
der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Die Stadt stellt der Gesellschaft das Gutachten
auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von
Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt ein Gutach-
Wegenutzungsvertrag Gas
7
ten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen,
auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die
Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft.
c) Verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt, schließt diese mit der Gesellschaft
eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks ab. Hierbei ist der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag zu verwenden.
(8) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege und einer darüber hinaus gehenden Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen gilt folgendes:
a) Im Regelfall sind für Versorgungsanlagen öffentliche Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu nutzen.
b) Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege, die nicht unter Ziff. a) fallen, und anderer im Eigentum der Stadt stehender Flächen, ausgenommen öffentliche Grünflächen,
ist nur dann zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder bei
der Gesellschaft projektbezogen zu wesentlichen Mehrkosten führen würde. Ein Überschreiten der Kosten in dem betroffenen Bereich für Bau, Material und Oberflächenwiederherstellung im Vergleich zu der wirtschaftlichsten Lösung um mindestens 20 % gilt in
der Regel als wesentlich.
c) Die über Ziff. b) hinaus gehende Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen ist zulässig,
wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder der Gesellschaft projektbezogen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Nutzung dieser Flächen ist ausgeschlossen, wenn die Stadt besondere schwerwiegende Gründe geltend macht, z.B.
Denkmalschutz.
Bei der Abwägung nach Ziff. b) und c) sind die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft
mit den Interessen der Stadt, insbesondere der Beeinträchtigung der bestehenden oder in
Konzeption befindlichen städtebaulichen Planungen (z.B. Absicht das betroffene Grundstück
zu veräußern, geplante über Einzelpflanzungen hinaus gehende Anpflanzungen) abzuwägen.
Die Gesellschaft hat der Stadt die technische Unmöglichkeit bzw. die Mehrkosten jeweils
nachzuweisen.
§ 8 – Planung von Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Planungen unter Berücksichtigung des öffentlichen
Interesses, insbesondere hinsichtlich des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen.
(2) Die Stadt wird die Gesellschaft bei Anfragen zur Ermittlung von Stationsstandorten unterstützen und hierfür einen zentralen Ansprechpartner benennen, der erforderlichenfalls die
Abwägung der Interessen der Fachbereiche der Stadt herbeiführt und die direkte Abstimmung mit der Gesellschaft wahrnimmt. Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils abgestimmten Prozessablauf.
(3) Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von Planungen, die die Interessen des anderen
Partners berühren können, rechtzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit erforderlich und rechtlich zulässig. Im Bereich der Bauleitplanung erfüllt die
Stadt insoweit im Regelfall ihre Verpflichtung nach Satz 1, wenn sie der Gesellschaft im
Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stellungnahme der Gesellschaft zu Bauleitplänen hat insbesondere folgende verbindliche Angaben zu enthalten, sofern die Bedarfsstrukturen entsprechend bekannt sind: Eine Aussage, ob und in welchem Umfang eine Versorgung mit Gas er-
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folgen soll. Sobald der Gesellschaft eine verbindliche Aussage über eine geplante Gasversorgung möglich ist, wird sie die Stadt hierüber unterrichten und ihr verbindlich die Trassierung
der Versorgungsleitungen, sowie Lage und Größe der für Versorgungsanlagen erforderlichen
Flächen mitteilen.
(4) Leitungen sind bei Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen. Ausgenommen hiervon
sind Leitungen unter Brücken und wenn eine unterirdische Leitungsverlegung technisch
nicht möglich ist. Andere oberirdische Versorgungsanlagen, wie Gasdruckregelanlagen, dürfen im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung gemäß Abs. 5 errichtet werden. Die Stadt darf
die Genehmigung mit Begründung versagen, wenn baurechtliche, verkehrsrechtliche
und/oder wesentliche stadtplanerische Gründe entgegenstehen.
(5) Die Gesellschaft sendet der Stadt möglichst frühzeitig im Rahmen der Koordinierung, grundsätzlich drei Monate vor Beginn von geplanten Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsräumen
Pläne zu, aus denen die beabsichtigte Lage und Trasse der Versorgungsanlagen ersichtlich
ist. Die Stadt ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Änderungen zu fordern, soweit dies im
Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mit Rücksicht auf Anlagen der Stadt, aus
Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Stadtgestaltung
notwendig ist. Die Wirtschaftlichkeit und technische Leistungsfähigkeit der Anlagen sind bei
Änderungswünschen zu berücksichtigen. Kleine Baumaßnahmen (z.B. Hausanschlüsse, Entstörungen) werden im Regelfall nicht koordiniert.
(6) Investitionen, die die Gesellschaft aufgrund konkreter rechtsverbindlicher Bebauungspläne
und auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der Stadt durchgeführt hat und die sich wegen einer Planungsänderung, die die Stadt beeinflussen kann, als nutzlos erweisen, hat die
Stadt unter Anrechnung der Vorteile der Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt dann nicht, wenn
es sich um Maßnahmen handelt, die von außen beeinflusst, d.h. insbesondere kraft Gesetzes
oder aufgrund aufsichtsbehördlicher Weisung durchgeführt werden müssen.
§ 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen
(1) Die Stadt und die Gesellschaft werden einander von Baumaßnahmen, die den anderen Vertragspartner berühren, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme und Abstimmung in technischer und zeitlicher Hinsicht geben. Die Gesellschaft muss der Stadt Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrswegen frühzeitig, grundsätzlich zwei Wochen vor Baubeginn unter Angabe der Bauzeit mitteilen, es sei denn, dass es sich um die unaufschiebbare
Beseitigung von Störungen, Schäden oder andere nicht planbare Maßnahmen handelt. Im
letzteren Falle ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme der vorstehenden Maßnahmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem mit der Stadt die
Bauzeiten und Termine vereinbart wurden.
(2) Die Gesellschaft wird vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr
auswirken, die nötigen Anordnungen der zuständigen Behörde einholen. Vereinbarte Bautermine sind einzuhalten. Bautermine sind so abzustimmen, dass die abschließende Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege gemäß § 13 unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen kann. Die Bauplanung hat so zu erfolgen, dass Bauzeiten sowie
der Umfang einer Baumaßnahme auf das geringst mögliche Maß beschränkt werden und
Arbeiten mehrerer Unternehmen unter Nutzung von Synergieeffekten so aufeinander abgestimmt werden, dass dies zu einer Minimierung der Gesamtbauzeit führt. Nachgewiesene
Kosten, die einem Vertragspartner aus von dem anderen Vertragspartner zu vertretenden
Verzögerungen entstehen, trägt der den Schaden verursachende Vertragspartner. Bei der
Überschreitung der Bauzeit oder der Ausweitung einer Baustelle über das von der Verkehrsbehörde angeordnete Maß hinaus, ist die Stadt berechtigt, hierfür entsprechend der jeweils
gültigen Sondernutzungssatzung Sondernutzungsgebühren zu erheben.
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(3) Die Stadt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Arbeiten, die unter ihrer
Regie durchgeführt werden, die Anlagen der Gesellschaft geschont werden. Sie wird die von
ihr mit Arbeiten beauftragten Unternehmen, denen sie Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen gestattet, verpflichten, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über
die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten und ihnen eine Satz 1 entsprechende
Verpflichtung auferlegen. Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen aller
anderen Leitungsträger auch den von ihr beauftragten Unternehmen eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungseinrichtungen auf ihre Kosten zu sichern
und ggf. vorrübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies bei Arbeiten der Stadt erforderlich ist. Ersatz für Einnahmeausfälle und andere wirtschaftliche Nachteile der Gesellschaft
bei Betriebsunterbrechungen und -beeinträchtigungen kann die Gesellschaft nur beanspruchen, wenn diese aufgrund einer angepassten Planung der Stadt, die dieser bei einer Abwägung gegenüber den Interessen der Gesellschaft zumutbar ist, vermeidbar wären.
(5) Beabsichtigen Dritte Arbeiten in den von der Gesellschaft benutzten öffentlichen Verkehrswegen vorzunehmen, so wird die Stadt ihnen im Rahmen des Genehmigungsprozesses für
die Arbeiten zur Auflage machen, die Gesellschaft rechtzeitig zu benachrichtigen und sich
jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten.
(6) Die erneute Durchführung von Aufbrüchen in denselben Abschnitten von öffentlichen Verkehrswegen ist der Gesellschaft vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung von Bauarbeiten über die gesamte Breite des öffentlichen Verkehrsweges grundsätzlich nicht möglich, es
sei denn, es hat sich um Kleinmaßnahmen (Baumpflanzungen, Stubbenfräsen, Stadtmöbel
oder Maßnahmen vergleichbaren Umfangs) gehandelt. Bei Straßen mit baulich getrennten
Richtungsfahrbahnen gilt dies nur für jede Richtungsfahrbahn gesondert. Satz 1 gilt auch bei
Arbeiten der Stadt oder Dritter unter Inanspruchnahme dieser Flächen, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Koordinierung solcher Arbeiten an der Abstimmung beteiligt war, es
sei denn es handelt sich um Großmaßnahmen in einem für die Gesellschaft nicht zumutbaren Umfang. Satz 1 gilt dann nicht, wenn es sich um die Beseitigung von unvorhersehbaren
Schäden oder Drittveranlassung handelt und andere zumutbare Maßnahmen nicht möglich
sind.
(7) Nach Abschluss einer Baumaßnahme stellt die Gesellschaft der Stadt auf Anforderung die
Informationen zur tatsächlichen Lage der von der Baumaßnahme betroffenen Versorgungsanlagen kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung. Über die zu übermittelnden Datenformate werden sich die Parteien einvernehmlich abstimmen.
(8) Details zur Durchführung von Baumaßnahmen werden in einer gesonderten Vereinbarung
festgelegt (Anlage 4).
§ 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem
(1) Ziel der Vertragspartner ist die Koordinierung aller Baumaßnahmen über ein einheitliches
elektronisches Baukoordinierungssystem.
(2) Für die Durchführung der Baukoordinierung, insbesondere der Regelungen in § 8 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ist von der Gesellschaft das jeweils von der Stadt verwendete elektronische Baukoordinierungssystem zu nutzen, soweit das System von der für die jeweilige Fläche
zuständigen Stellen der Vertragspartner für die Baukoordinierung genutzt wird. Die Vertragspartner werden das System weiterhin zumindest im bisherigen Umfang nutzen. Das
elektronische Baukoordinierungssystem ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das in Anlage 5 beschriebene System eBauKo.
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(3) Die Stadt wird die Gesellschaft frühzeitig über geplante funktionale und prozessrelevante
Änderungen am elektronischen Baukoordinierungssystem informieren und der Gesellschaft
Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nimmt die Stadt für die Gesellschaft wesentliche
funktionale und prozessrelevante Änderungen am System vor, ohne dass die Gesellschaft ihre Zustimmung erteilt hat, ist die Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung des Systems gemäß
Abs. 2 verpflichtet. Die Gesellschaft hat dies der Stadt unverzüglich nach Erhalt der Information über Systemänderungen gemäß Satz 2 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungspflicht durch
die Gesellschaft endet sechs Monate nach Eingang der Mitteilung bei der Stadt, spätestens
jedoch mit der Umsetzung der Änderung am elektronischen Baukoordinierungssystem durch
die Stadt. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, ist sie auf Verlangen der Stadt
zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung verpflichtet.
§ 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Stadt veranlasste Aufbrüche von öffentlichen Verkehrswegen für vorzeitige Baumaßnahmen zu nutzen und sich an den Kosten zu beteiligen,
sofern die Maßnahme von der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt
worden wäre und der Gesellschaft die vorzeitige Durchführung wirtschaftlich zumutbar ist.
(2) Die Stadt ist berechtigt, die Nutzung der Leitungsgräben der Gesellschaft zur Verlegung von
Leitungen Dritter im öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikation) bei durch die Gesellschaft veranlassten Aufbrüchen von öffentlichen Verkehrswegen zu verlangen bzw. diese für
eigene Baumaßnahmen zu nutzen, soweit dies technisch möglich ist, nicht zu zeitlichen Verzögerungen der Leitungsverlegung der Gesellschaft führt und der Veranlasser einen angemessenen Kostenanteil trägt.
(3) Die Parteien haben das Ziel, die Wiederherstellung von Oberflächen nach Aufbrüchen durch
die Gesellschaft und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den angrenzenden
Flächen in einem Zuge durchzuführen. Hierüber werden sie sich jeweils verständigen.
§ 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün
(1) Bäume, Sträucher und Hecken dürfen von der Stadt im Bereich von Versorgungsanlagen der
Gesellschaft nach Maßgabe des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau – veröffentlichten „Merkblatts über
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (FGSV-Nr. 939) in der Fassung von 2013 gepflanzt und unterhalten werden. Die Gesellschaft ist zur Beachtung des
Merkblattes ebenfalls verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(2) Wenn aufgrund bestehender Bäume, Sträucher und Hecken die Verlegung von Versorgungsanlagen oder Baumfällungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Versorgungsanlagen zu
gewährleisten, trägt die Kosten der Veranlasser:
a) Bei Anpflanzungen, die unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen
Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag
Auslöser von Maßnahmen sind, gilt als Veranlasser die Gesellschaft.
b) Sind die Anpflanzungen von der Stadt ohne Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen, gilt als Veranlasser die Stadt.
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c) Gab es zum Zeitpunkt der Anpflanzungen keine gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer
entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag, gilt als Verursacher derjenige,
dessen Maßnahme zeitlich später erfolgt ist.
d) In allen anderen Fällen, tragen Stadt und Gesellschaft die Kosten für erforderliche Maßnahmen jeweils zur Hälfte.
Maßgeblich für die Betrachtung nach Ziff. a) bis d) ist das Datum der Erstpflanzung bzw.
Erstverlegung am selben Standort.
Soweit die Stadt Kosten für die Verlegung von Leitungen trägt, ist ein Vorteilsausgleich (Abzug „neu für alt“) auf Seiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Hierfür ist als Verrechnungsschlüssel die als Anlage 6 beigefügte ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 anzuwenden. Die Parteien verpflichten sich, diesen Verrechnungsschlüssel nach Aufforderung
durch die Stadt neu zu verhandeln.
(3) Soweit Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS),
Teil Landschaftspflege (RAS-LP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und
Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt
Hannover mit Stand vom 08.07.1995 und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich werden, trägt diese Kosten der Veranlasser.
(4) Müssen vorhandene Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, lässt die Stadt Ersatzanpflanzungen an derselben oder an anderer Stelle in angemessenem Umfang vornehmen.
Hinsichtlich der Kostentragung gilt folgendes:
a) Erfolgen die Ersatzpflanzungen aufgrund von Maßnahmen gemäß § 16 (Folgepflichten)
gilt hinsichtlich der Kostentragungspflicht § 17 entsprechend.
b) Wenn die Ersatzpflanzung aufgrund einer Maßnahme gemäß Abs. 2 bzw. Abs. 3 erforderlich ist, trägt die Kosten der Veranlasser nach Abs. 2 bzw. Abs. 3.
c) Soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, trägt bei Maßnahmen der Gesellschaft diese die Kosten.
§ 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr benutzten öffentlichen Verkehrswege auf ihre
Kosten im Einvernehmen mit der Stadt unverzüglich nach der Durchführung von Bauarbeiten
wieder in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für alle
Flächen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Gesellschaft beschädigt wurden,
soweit der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder
von ihr beauftragter Dritter entstanden ist.
(2) Die erforderliche Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen nehmen
bis zu einer Größe von einschließlich 30 qm je Aufbruch die Gesellschaft oder von ihr beauftragte Dritte vor. Bei größeren Aufbrüchen nimmt diese die Stadt auf Kosten der Gesellschaft vor. Die vorstehende Regelung gilt, soweit die Zusatzvereinbarung (Anlage 4) keine
abweichenden Regelungen enthält. Ergibt sich erst im Laufe der Baudurchführung eine
Überschreitung der Flächengröße von 30 m², so ist die Stadt bei einer wesentlichen Überschreitung (> 10 m²) zu einer Übernahme der gesamten Oberflächenwiederherstellung berechtigt. Die Gesellschaft zeigt jede Überschreitung der ursprünglich geplanten Wiederherstellungsfläche unverzüglich an.
(3) Die Ausführung erfolgt dabei unter Zugrundelegung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV-A Stb in der jeweils
gültigen Fassung) und den Richtlinien „Standardisierung Neubau – Befestigung von Verkehrs-
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flächen in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand Februar 1996) und der „Standardisierung
Unterhaltung – Befestigung von Verkehrsflächen bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand September 1995) bzw. der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (ZTV SoB-StB) und der „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) –
Landschaftsbauarbeiten“ (DIN 18320) in den jeweils gültigen Fassungen, soweit dem nicht
Regelungen der Zusatzvereinbarung (Anlage 4) entgegenstehen.
(4) Die Stadt ist bei wiederholter Schlechterfüllung durch die Gesellschaft trotz schriftlicher Abmahnung berechtigt, die gesamte Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen auf Kosten der Gesellschaft zu übernehmen. Keine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn zwischen einzelnen Schlechterfüllungen ein Zeitraum von mehr als zwei
Jahren oder die Quote von schlecht erfüllten Baumaßnahmen pro Jahr unter 0,5 % liegt. Eine
Schlechterfüllung liegt nicht vor, wenn die Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft innerhalb des letzten Jahres insgesamt nicht schlechter ausgeführt wurde, als sie die
Stadt bei eigenen Maßnahmen selbst erbringt. Die Übernahme hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ausübung des Übernahmeverlangens zu erfolgen.
(5) Müssen vorhandene technische Einrichtungen wie Straßenleuchten, Signalpfosten, Wegweiser, Parkautomaten usw. während der Bauarbeiten vorübergehend entfernt werden, trägt
die Gesellschaft die Kosten für De- und Remontage. Sie trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrseinrichtungen wie Induktionsschleifen in aufgebrochenen Fahrbahndecken.
(6) Die Gesellschaft übernimmt für die von ihr oder von ihr beauftragten Dritten wiederhergestellten öffentlichen Verkehrswege die Gewährleistung für die Dauer von 5 Jahren nach
Übernahme durch die Stadt. Stellt ein von der Stadt beauftragter Dritter die Straßenoberfläche wieder her, übernimmt die Gesellschaft die Gewährleistung für die von ihr durchgeführten Erdarbeiten für die Dauer von 5 Jahren. Als Übernahmedatum gilt insoweit die Übernahme der betreffenden Baustelle durch die Stadt oder sofern diese nicht stattfindet, die
Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung.
(7) Die Einzelheiten zur Wiederherstellung der Oberflächen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4).
§ 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen
(1) Werden Teile der Versorgungsanlagen nicht mehr von der Gesellschaft genutzt (vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung) und wird voraussichtlich eine Wiederinbetriebnahme der
Anlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft nicht erfolgen, so gelten diese als stillgelegt. Für stillgelegte Versorgungsanlagen
besteht nach Aufforderung durch die Stadt jederzeit eine Entfernungspflicht, soweit die Anlagen entweder eine konkrete Baumaßnahme der Stadt behindern oder im Zusammenhang
mit dem Verkauf eines Grundstücks zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt
führen. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken stellt i.S.d. § 14 eine konkrete
Baumaßnahme dar. Die Gesellschaft erfüllt ihre Entfernungspflicht, indem sie die Anlagen
beseitigt oder der Stadt die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung erstattet. Darüber
hinaus besteht für folgende stillgelegte Versorgungsanlagen eine grundsätzliche Pflicht zur
Entfernung:
a) Unterirdische Versorgungsanlagen, wenn dies im Rahmen von anderen Baumaßnahmen
als Ergänzungsarbeit in derselben Aufbruchfläche möglich ist;
b) oberirdische Versorgungsanlagen;
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c) wenn von den Anlagen Umweltgefährdungen ausgehen und diese von der Gesellschaft
nicht anderweitig beseitigt werden können.
(2) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die
dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 1 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung.
(3) Die Gesellschaft weist vorübergehend und dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bis zu
ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus.
(4) Trifft die Stadt bei Baumaßnahmen auf stillgelegte Versorgungsanlagen der Gesellschaft, die
nicht gemäß Abs. 3 in den Bestandsplänen enthalten sind, ist die Stadt berechtigt, die Versorgungsanlagen auf Kosten der Gesellschaft selbst zu entfernen, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.
(5) Für stillgelegte Versorgungsanlagen gelten weiterhin die Regelungen dieses Vertrages. Dies
gilt auch für Versorgungsanlagen, die vor Beginn dieses Vertrages stillgelegt worden sind.
(6) Vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bleiben im Eigentum der
Gesellschaft und gelten nicht als Grundstücksbestandteil.
§ 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft
(1) Falls die Herstellung, Umlegung, Veränderung oder das Vorhandensein von Versorgungsanlagen besondere Aufwendungen der Stadt bei Bau-, Reparatur- oder sonstigen Maßnahmen
in den öffentlichen Verkehrswegen erfordert, hat die Gesellschaft der Stadt den Aufwand
unter Anrechnung der Vorteile zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die der
Stadt bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen durch die
notwendige Rücksichtnahme auf Versorgungsanlagen entstehen.
(2) Die Gesellschaft zahlt an die Stadt Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, welche die
Stadt auf Verlangen oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu deren Vorteil erbringt,
soweit diese noch nicht durch die Konzessionsabgabe abgegolten sind.
(3) Die Stadt hat die Kosten nach Abs. 1 und 2 jeweils aufzuschlüsseln.
§ 16 – Folgepflicht
(1) Die Stadt kann von der Gesellschaft jederzeit die Veränderung, Entfernung oder Sicherung
von Versorgungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrswegen verlangen, wenn einem solchen Verlangen ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse der Stadt
zugrunde liegt. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Realisierung oder Änderung von Verkehrsgrün (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken) im Rahmen von städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen mit wesentlichen Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen erforderlich sind, sofern der wesentliche Anteil der damit verbundenen Kosten auf die Gestaltung
von Straßen und Plätzen entfällt, so dass die Bepflanzung lediglich ein begrenzter Teil einer
größeren Gesamtmaßnahme ist. Der Gesellschaft ist für derartige Maßnahmen eine angemessene Frist zu setzen.
(2) Die Stadt prüft die Anpassung der von ihr beabsichtigten Maßnahme an die vorhandenen
Versorgungsanlagen, wenn die Gesellschaft darlegt, dass eine Anpassung gegenüber der
Veränderung der Versorgungsanlagen zweckmäßiger ist und sie bereit ist, der Stadt die
dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
(3) Für die sich aus Maßnahmen nach Abs. 1 ergebenden Einnahmeausfälle und weiteren wirtschaftlichen Nachteile leistet die Stadt keinen Ersatz.
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§ 17 – Folgekosten
(1) Die Kostenübernahme für Maßnahmen nach § 16 sowie damit im Zusammenhang stehender
weiterer Maßnahmen (Folgekosten) bestimmt sich nach den Regelungen der folgenden Absätze, soweit nicht aufgrund anderweitiger schuldrechtlicher Vereinbarungen oder dinglicher Rechte abweichende Regelungen bestehen.
(2) Die Gesellschaft trägt die Kosten in vollem Umfang. Verlangt jedoch die Stadt in den ersten
sechs Jahren nach einer Neuverlegung, einem Relining oder der Umlegung einer Versorgungsanlage, der sie in dem Verfahren nach § 8 Abs. 5 bzw. der entsprechenden Regelung in
dem vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung gültigen Vertrag zugestimmt hat, an diesen Anlagen die Durchführung von Maßnahmen nach § 16, so hat die Stadt die hierfür anfallenden
Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Stadt bei ihrer Zustimmung auf
eine mögliche Änderung oder Entfernung hingewiesen oder dies der Gesellschaft nach
Kenntnis vom Beginn einer Baumaßnahme unverzüglich mitgeteilt hat. Die Erstattungspflicht
entfällt auch, wenn Versorgungsanlagen von der Gesellschaft nicht wie gemäß § 8 Abs. 5 abgestimmt errichtet wurden, es sei denn, die abweichende Errichtung liegt innerhalb der üblichen Bautoleranzen oder erfolgte mit Zustimmung der Stadt in Textform.
(3) Abweichend von der Regelung des Abs. 2 erstattet die Stadt der Gesellschaft die Folgekosten
in den Fällen und in der Höhe, in denen Dritte der Stadt gegenüber zum Ersatz verpflichtet
sind und die Kosten auch tatsächlich erstatten. Die Stadt wird auf eine Erstattungsregelung
mit Dritten hinwirken, soweit dies nicht ihr stadtwirtschaftliches Interesse beeinträchtigt.
Satz 1 gilt jedoch nicht für Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte nach abgabenrechtlichen Vorschriften.
(4) Für Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauvorhaben bei der Errichtung
neuer Stadtbahnlinien stehen, werden die Vertragspartner auf der Grundlage der ADA 20/14
in der Fassung vom 01.01.1982 eine gesonderte Vereinbarung treffen.
§ 18 – Konzessionsabgabe
(1) Als Gegenleistung für die der Gesellschaft mit diesem Vertrag eingeräumten Wegenutzungsrechte erhält die Stadt von der Gesellschaft Konzessionsabgaben. Konzessionsabgaben sind
auch zu zahlen
a) für Gas, das mittels Durchleitung (§ 2 Abs. 6 KAV) an Letztverbraucher im Vertragsgebiet
geliefert wird;
b) für die Belieferung von Weiterverteilern (§ 2 Abs. 8 KAV), die Gas ohne Benutzung öffentlicher Straßen an Letztverbraucher im Vertragsgebiet weiterleiten.
Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftsführung
der Gesellschaft so gestaltet wird, dass grundsätzlich die höchstmöglichen und höchstzulässigen Konzessionsabgaben an die Stadt gezahlt werden können.
(2) Als Konzessionsabgabe ist der nach der jeweils gültigen Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) oder einer Nachfolgeregelung zulässige Höchstbetrag zu entrichten.
(3) Bei einem Wegfall der gesetzlichen Begrenzung der Höhe der Konzessionsabgaben nach der
KAV oder einer Nachfolgeregelung für einzelne oder alle Kundengruppen werden die Vertragspartner, soweit erforderlich und rechtlich möglich, über eine Anpassung der Zahlungen
im Sinne des Abs. 1 mit Wirkung ab dem Tag nach dem Wegfall verhandeln. Bis zur rechtsverbindlichen Neufestsetzung leistet die Gesellschaft Abschlagszahlungen entsprechend der
zuletzt gültigen Regelung, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Hinblick auf das zu erwar-
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tende Ergebnis der Verhandlungen nicht zu unvertretbaren Ergebnissen für die Gesellschaft
führen würde.
Die Gesellschaft ist zur Anpassung der Höhe der Konzessionsabgabenzahlung an geänderte
Berechnungsgrundlagen und Konzessionsabgabensätze verpflichtet, ohne dass es einer gesonderten Verhandlung oder Vereinbarung bedarf; es werden die höchstzulässigen Konzessionsabgaben gezahlt.
Werden die rechtlichen Regelungen dahingehend geändert, dass die Konzessionsabgabe den
Netznutzern vom Netzbetreiber nicht mehr in vollem Umfang weiterberechnet werden
kann, verpflichten sich die Parteien Verhandlungen über die Höhe der Konzessionsabgaben
aufzunehmen.
(4) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Zum Ersten eines jeden Monats zahlt die Gesellschaft der Stadt für den zurückliegenden
Monat Abschläge in Höhe je eines Zwölftels der im Erfolgsplan der Gesellschaft zur Zahlung
an die Stadt veranschlagten Konzessionsabgabe. Liegt der Erfolgsplan zu den ersten Zahlungsterminen noch nicht in vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigter Fassung vor, so
werden Abschläge in der Vorjahreszahlung entsprechender Höhe gezahlt.
(6) Die Gesellschaft rechnet gegenüber der Stadt die Konzessionsabgaben für jedes Abrechnungsjahr mit einer Schlussabrechnung ab. Die Schlussabrechnung wird nach Feststellung
des Jahresabschusses der Gesellschaft, spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung, erteilt. Daraus sich ergebende Nachzahlungen oder Erstattungen sind mit dem nächst fälligen
Abschlag unverzinst auszugleichen. Nach der Schlussrechnung eingehende Rückforderungen
von Kunden gemäß § 2 Abs. 5 KAV (Grenzpreisunterschreitung) werden in der jeweils nächsten Abrechnung berücksichtigt.
(7) Sollte in Zukunft die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die Stadt durch gesetzliche
Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden oder die Stadt gemäß § 9 UStG auf eine ansonsten bestehende Umsatzsteuerbefreiung verzichten, schuldet die Gesellschaft der Stadt ab dem Zeitpunkt des Bestehens
der Umsatzsteuerpflicht die Konzessionsabgabe zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit
die Stadt der Gesellschaft eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(8) Die Gesellschaft verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt, Nachweise über die zur Ermittlung
der Konzessionsabgaben erforderlichen Liefermengen und sonstige Daten zu führen und
diese der Stadt bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres vorzulegen.
Auf Verlangen der Stadt wird die Gesellschaft die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen der
Berechnungsgrundlagen für die Konzessionsabgabe durch Wirtschaftsprüfertestat nachweisen. Wird dadurch die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung oder die Unvollständigkeit der der
Stadt vorgelegte Unterlagen festgestellt, so trägt die Kosten die Gesellschaft, ansonsten die
Stadt.
(9) Hat die Stadt für den Zeitraum nach Ende dieses Vertrages einen neuen Konzessionsvertrag
mit einem Dritten abgeschlossen, der den Netzbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen noch nicht übernehmen kann und führt die Gesellschaft den Netzbetrieb nach Ende
dieses Vertrages für diesen Übergangszeitraum fort, so sind – soweit rechtlich zulässig – bis
zur Übernahme des Netzbetriebes durch den Dritten die Konzessionsabgaben von der Gesellschaft entsprechend den vorstehenden Regelungen auch über den in § 48 Abs. 4 EnWG
oder einer Nachfolgeregelung hinaus gehenden Zeitraum weiter zu zahlen, maximal jedoch
in der Höhe, wie die Konzessionsabgabe bei den Kunden erhoben werden darf und längstens
für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages.
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§ 19 – Kommunalrabatt
(1) Die Gesellschaft gewährt auf den in Niedersdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt
und - soweit rechtlich zulässig - Eigengesellschaften der Stadt den jeweils höchstzulässigen
Preisnachlass. Dieser beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Prozent des Rechnungsbetrages für den Netzzugang. Sofern künftige gesetzliche Regelungen einen höheren
oder geringeren Preisnachlass erlauben, kommt dieser zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur
Anwendung. Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass nicht gewährt. Soweit durch Gesetzgebung oder höchstrichterliche Rechtsprechung ein Kommunalrabatt
a) für Anstalten öffentlichen Rechts und Zweckverbände, die öffentliche Aufgaben der
Städte und Gemeinden wahrnehmen und denen die Stadt mehrheitlich angehört,
b) für Einrichtungen, die von privaten Dritten oder anderen öffentlichen Trägern geführt
werden, die kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge erledigen und denen die Stadt
laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst
für zulässig erklärt wird, wird die Gesellschaft der Stadt auch für diese Kommunalrabatt einräumen. Wird ein weitergehender Kommunalrabatt für zulässig erachtet, werden die Parteien Verhandlungen über dessen Einräumung führen.
(2) Der Kommunalrabatt nach Abs. 1 wird für die von dieser Regelung erfassten Stellen der
Stadt auch für Netzentgelte eingeräumt, die im Falle des § 6 Abs. 1 zu entrichten sind. Nicht
rabattierungsfähig sind gesetzliche und behördlich festgesetzte Umlagen, Steuern und Abgaben, die im Fall des § 6 Abs. 1 von der Stadt zu entrichten sind.
(3) Die Details der Abwicklung des Rabattanspruchs werden die Parteien einvernehmlich abstimmen.
(4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, der Stadt gegenüber den Kommunalrabatt gemäß den Vorgaben der KAV oder einer Nachfolgeregelung auszuweisen.
§ 20 – Haftung
(1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und
Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen
entstehen.
(2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft
nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach
besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
§ 21 – Übertragung von Rechten und Pflichten
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf den Rechtsnachfolger eines Vertragspartners zu übertragen. Die Übertragung ist
rechtzeitig – in der Regel mindestens sechs Monate vorher – der anderen Partei anzukündigen.
(2) Eine Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten, die nicht unter
Abs. 1 fällt, bedarf bei einer Einzelrechtsnachfolge der Zustimmung des anderen Vertragspartners, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
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(3) Die Zustimmung durch die Stadt ist zu erteilen, wenn die Übertragung an ein verbundenes
Unternehmen i.S.d. § 15 AktG erfolgt und gegen die Übertragung keine begründeten Bedenken bestehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Rechte aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung der Stadt der enercity Netzgesellschaft mbH im Rahmen der Verpachtung der
Versorgungsanlagen zu überlassen. Die enercity Netzgesellschaft mbH ist berechtigt zur Erfüllung dieses Vertrages auf die Schuld der Gesellschaft zu leisten.
§ 22 – Kündigung
(1) Wurden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen gemäß § 21 Abs. 3
übertragen und sind beide Unternehmen keine verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG
mehr, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu.
(2) Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen (Dritter), das nicht gemäß § 18 AktG zum Konzern der Gesellschaft gehört, nach Unterzeichnung dieses Vertrags erstmalig einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die Gesellschaft oder den Pächter der Versorgungsanlagen gemäß § 24 ausüben kann, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem.
Abs. 3 zu. Dies gilt nicht, wenn der Dritte den beherrschenden Einfluss mit Zustimmung der
Stadt erlangt hat.
(3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 ist die Stadt binnen sechs Monaten ab Kenntnisnahme mit
einer Frist von mindestens 24 und höchstens 48 Monaten zu einem Monatsende zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
(4) Der Vertrag kann von den Parteien darüber hinaus nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft gegen ihre
Pflichten gemäß § 23 oder § 24 verstoßen hat.
(5) Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
§ 23 – Eigentum an den Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft darf das Eigentum an den Versorgungsanlagen nicht ohne Zustimmung der
Stadt im Wege der Einzelrechtsnachfolge an einen Dritten übertragen.
(2) Im Falle einer Übertragung nach Abs. 1 hat die Gesellschaft sicher zu stellen, dass alle Rechte
der Stadt aus diesem Vertrag, insbesondere die Endschaftsbestimmungen gemäß §§ 25 und
26 nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind der Stadt auf deren
Verlangen nachzuweisen, soweit sie die Voraussetzungen des Satzes 1 betreffen.
(3) Ist die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Übereignung der Versorgungsanlagen an einen Dritten verpflichtet, so hat die Stadt ihre Zustimmung zu erteilen, wenn die
Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind.
§ 24 – Verpachtung der Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft ist zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die enercity Netzgesellschaft mbH berechtigt. Darüber hinaus ist eine Verpachtung der Versorgungsanlagen oder
eine vergleichbare Nutzungsüberlassung durch die Gesellschaft an einen Dritten nicht ohne
vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zulässig.
(2) Auf Verlangen der Stadt hat der Pächter, soweit rechtlich zulässig, den Schuldbeitritt zu diesem Vertrag zu erklären.
Wegenutzungsvertrag Gas
18
§ 25 – Übernahme der Versorgungsanlagen
(1) Wird nach Ablauf dieses Vertrages kein neuer Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt und
der Gesellschaft geschlossen, hat die Stadt das Recht, das Eigentum an dem im Stadtgebiet
vorhandenen Gasversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich Einrichtungen zur Netzsteuerung nebst Zubehör, soweit diese nicht für den Betrieb von anderen Versorgungsnetzen erforderlich sind, das heißt Hausanschlüsse, Hausdruckregler, Zähler und sonstige Messeinrichtungen, zu erwerben, soweit diese im Eigentum
der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie sich auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen befinden oder nicht.
(2) Das Erwerbsrecht mit allen hieraus resultierenden Rechten und Pflichten kann von der Stadt
ohne Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen werden. Hierzu erteilt die
Gesellschaft bereits jetzt ihre unwiderrufliche Einwilligung. Macht der neue Netzbetreiber
einen Anspruch auf Übereignung bzw. Besitzeinräumung der Anlagen aus § 46 Abs. 2 Satz 2
bzw. Satz 3 EnWG gegen die Gesellschaft geltend, so tritt der in Abs. 1 geregelte vertragliche
Anspruch der Stadt hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück, solange die Stadt das Erwerbsrecht nicht gemäß Satz 1 auf den neuen Netzbetreiber überträgt.
(3) Als Kaufpreis wird die wirtschaftlich angemessene Vergütung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2
EnWG oder einer Nachfolgeregelung auf Basis Sachzeitwert vereinbart. Der Sachzeitwert ist
der Wiederbeschaffungswert der Anlagen zum Zeitpunkt der Übernahme, d.h. der Wert, zu
dem das Netz tatsächlich gebaut werden kann, abzüglich der Wertminderung unter Berücksichtigung von Alter, technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie ihres Erhaltungszustandes. Sollte kraft gesetzlicher Normierung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein anderer Wert für die Bestimmung der angemessenen Vergütung nach § 46 EnWG
allein maßgeblich sein, so gilt dieser Wert ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung.
(4) Bei der Feststellung der Höhe des Wertes gemäß Abs. 3 sind von der Gesellschaft empfangene Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskostenbeiträge sowie vergleichbare Zuschüsse, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt nicht aufgelöst sind, zu berücksichtigen.
(5) Die Übergabe hat auf Verlangen der Stadt unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Einigung
über den Kaufpreis erzielt ist. In diesem Fall ist als Mindestzahlung die Kaufpreisforderung
der Gesellschaft fällig und zahlbar.
(6) Sollten Maßnahmen zur Netzentflechtung (Netztrennung und der Wiederherstellung der
Versorgungssicherheit in den bei der Gesellschaft verbleibenden Netzen) und -einbindung
(Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit im abzugebenden Netz und
zur Anbindung an das vorgelagerte Netz) erforderlich werden, so sind die Stadt und die Gesellschaft verpflichtet, die Netztrennung rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Konzessionsvertrages vertraglich mit dem Ziel zu regeln, zu einer rechtzeitigen Durchführung der
Netzentflechtung zu kommen. Die Kosten der Entflechtung und der Einbindung tragen die
Stadt und die Gesellschaft jeweils zur Hälfte. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2
auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung
auferlegen.
Die Stadt und die Gesellschaft verpflichten sich, die Maßnahmen zur Trennung und Einbindung der Netze auf das zur Erfüllung der beidseitigen Versorgungsaufgaben geringstmögliche Maß unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Eigentumsgrenzen und klarer Verantwortlichkeiten der Netzführung zu beschränken. Überträgt die Stadt ihre Rechte
gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(7) Die Gesellschaft wird der Stadt auf schriftliche Anfrage in den letzten vier Jahren vor Ende
der Vertragslaufzeit ihren Investitionsplan zur Genehmigung vorlegen, soweit hiervon die
Wegenutzungsvertrag Gas
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Anlagegüter im Sinne des Abs. 1 betroffen sind. Die Einwilligung der Stadt gilt als erteilt,
wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung der Gesellschaft dem Investitionsplan widerspricht. Die Parteien sind sich einig, dass hierdurch die
Versorgungssicherheit und –zuverlässigkeit und die Gefahrenabwehr hinsichtlich der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen.
§ 26 – Datenübermittlung zum Vertragsende
(1) Die Gesellschaft ist auf Anforderung der Stadt in den fünf Jahren vor Ende dieses Wegenutzungsvertrages einmalig verpflichtet, der Stadt alle Informationen und Unterlagen gemäß
Abs. 2 über die nach § 25 Abs. 1 zu übertragenden Versorgungsanlagen zur Verfügung zu
stellen. Die Gesellschaft trägt die dadurch entstehenden Kosten. Sie hat die Informationen
und Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung durch die Stadt zu übermitteln. Die Daten sind auf den Stichtag des Endes dieses Vertrages innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren. Auf Anforderung der Stadt sind die Informationen elektronisch in
weiterverarbeitbaren Datenformaten zu übermitteln. Die Stadt hat das Recht, die Informationen und Unterlagen Dritten im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Wegenutzungsrechte oder eines vergleichbaren Verfahrens den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung zu
stellen.
(2) Von der Gesellschaft sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
a) Ein technisches Mengengerüst mit Aufstellung über Umfang, Art bzw. Typ und Alter der
Versorgungsanlagen (Länge der zum Netz gehörenden Leitungen nach Druckstufe, die
Länge der Hausanschlussleitungen, Zahl der Gasdruckregelstationen, Hausanschlüsse,
Zähler und andere Messgeräte, Signalkabel und Netzkopplungspunkte, Grundstücke und
Grundstücksrechte);
b) die erforderlichen kaufmännischen Angaben zum Mengengerüst;
c) Netzpläne mit Angaben zu vorgelagerten Netzen, den Netzverknüpfungspunkten und
Kennzeichnung derjenigen Leitungen, welche nicht vom Netzübertragungsanspruch erfasst werden;
d) derzeitige Netzhöchstlast mit Angabe des Höchstlastzeitpunktes;
e) aufgenommene Energie aus dezentralen Erzeugungsanlagen, aufgegliedert nach den
einzelnen Einspeisertypen und nach den Druckstufen;
f) eine Aufstellung über die Messeinrichtungen, die im Eigentum der Gesellschaft stehen
und der Messung von Energieentnahmen von Anschlussnutzern aus dem Gasnetz der
allgemeinen Versorgung dienen;
g) Absatzmengen und Erlöse nach Entgeltgruppen wie sie in ihren veröffentlichten Netzentgelten verwendet werden; soweit individuelle Entgeltvereinbarungen bestehen, sind
diese separat anzugeben;
h) eine Aufstellung über die Gasentnahmen von Tarifkunden sowie Sondervertragskunden
im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung, jeweils unter Ausweisung der Kundenanzahl, Konzessionsabgabe, getrennt nach den Bedarfsgruppen Haushalt und Gewerbe, jeweils bezogen auf das letzte Abrechnungsjahr;
i)
Angaben zu vereinnahmten und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskostenbeiträgen und sonstigen Kundenzuschüssen;
j) Strukturdaten gemäß § 27 Abs. 2 GasNEV oder einer Nachfolgeregelung.
Wegenutzungsvertrag Gas
20
Die Informationen und Unterlagen haben unabhängig von der vorstehenden Datenliste mindestens alle Daten zu umfassen, die zur Durchführung des Verfahrens zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages erforderlich sind.
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem von der Stadt benannten neuen Vertragspartner für
einen Wegenutzungsvertrag frühestens 24 Monate vor Ende dieses Vertrages innerhalb von
sechs Monaten nach Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Ermittlung
des Kaufpreises und der Durchführung der Netzübernahme erforderlich sind.
(4) Wird gemäß § 46 Abs. 2 Satz 5 EnWG oder einer Nachfolgeregelung oder aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ein von Abs. 2 abweichender Datenumfang der zur übermittelnden Daten festgelegt, so hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der
gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der höchstrichterlichen Entscheidung diese Daten
gemäß den Regelungen des Abs. 1 an die Stadt zu übermitteln. Wurden zum Vorteil der
Stadt abweichende Fristen zur Datenherausgabe festgelegt, so gilt Satz 1 entsprechend.
§ 27 – Sonstiges
(1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt,
sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso
ein Abweichen von dieser Schriftformklausel.
(2) Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind die Vertragspartner verpflichtet, über die Einrichtung einer Schiedskommission zu verhandeln, soweit ein Vertragspartner
dies schriftlich verlangt. Der Rechtsweg zu den Gerichten soll erst beschritten werden, wenn
sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des schriftlichen Verlangens nach
Satz 1 über die Einrichtung, Ausgestaltung und Einberufung einer Schiedskommission einigen
können.
(3) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht
zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(4) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt.
(5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit
eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem
Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer,
wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(6) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.
§ 28 – Anpassungsklausel
(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer
oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien
wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht
hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem
Wegenutzungsvertrag Gas
21
Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in
solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der
Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind
verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
(2) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder
rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen.
§ 29 – Loyalitätsklausel
Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Sollten
Bestimmungen dieses Vertrages einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangeln, so werden
sich die Vertragspartner auf den Formmangel nicht berufen.
§ 30 – Inkrafttreten und Vertragsdauer
Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und läuft bis zum 20.05.2034 (jeweils einschließlich).
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Plan des Vertragsgebietes
Anlage 2: Übersicht der Störungskategorien
Anlage 3: Muster-Gestattungsvertrag
Anlage 4: Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung
des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen
Anlage 5: Beschreibung eBauKo
Anlage 6: ADA 20/14
Hannover, den
Hannover, den
..........................................................
Landeshauptstadt Hannover
........................................................
Stadtwerke Hannover AG
Konzessionsvertrag
- Wassernetz zur allgemeinen Versorgung-
Zwischen der
Landeshauptstadt Hannover
Trammplatz 2
30159 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Stadt -
und der
Stadtwerke Hannover AG
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Gesellschaft -
wird folgender Konzessionsvertrag geschlossen:
Konzessionsvertrag Wasser
2
Inhalt:
Präambel .......................................................................................................................................... 3
§ 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen .......................................................................................... 3
§ 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft ....................................................................................... 3
§ 3 – Preisgestaltung........................................................................................................................ 4
§ 4 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb ...................................................................... 4
§ 5 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft ........................................................ 5
§ 6 – Kommunale Wasserkonzepte und Beratung von Trinkwasserkunden ................................... 5
§ 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten ................................................................................ 5
§ 8 – Planung von Versorgungsanlagen ........................................................................................... 7
§ 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen........................................................... 8
§ 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem ............................................................................ 9
§ 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen ...................................................................... 10
§ 12 – Löschwasserversorgung und Hydranten............................................................................. 10
§ 13 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün ....................................................................... 11
§ 14 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen .......................................................................... 12
§ 15 – Stillgelegte Versorgungsanlagen ......................................................................................... 13
§ 16 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft .......................................... 14
§ 17 – Folgepflicht ......................................................................................................................... 14
§ 18 – Folgekosten ......................................................................................................................... 14
§ 19 – Konzessionsabgabe ............................................................................................................. 15
§ 20 – Kommunalrabatt ................................................................................................................. 17
§ 21 – Haftung ............................................................................................................................... 17
§ 22 – Übertragung von Rechten und Pflichten ............................................................................ 17
§ 23 – Kündigung ........................................................................................................................... 18
§ 24 – Eigentum an den Versorgungsanlagen ............................................................................... 18
§ 25 – Verpachtung der Versorgungsanlagen ............................................................................... 18
§ 26 – Übernahme der Versorgungsanlagen ................................................................................. 18
§ 27 – Datenübermittlung zum Vertragsende ............................................................................... 20
§ 28 – Sonstiges ............................................................................................................................. 21
§ 29 – Anpassungsklausel .............................................................................................................. 21
§ 30 – Loyalitätsklausel .................................................................................................................. 22
§ 31 – Inkrafttreten und Vertragsdauer ........................................................................................ 22
Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 22
Konzessionsvertrag Wasser
3
Präambel
Die Gesellschaft ist ein Wasserversorgungsunternehmen. Sie betreibt, erneuert und erweitert im
Gebiet der Landeshauptstadt Hannover das in ihrem Eigentum stehende Wassernetz zur Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich der Löschwasserversorgung. Darüber hinaus betreibt
die Gesellschaft Anlagen zur Wassergewinnung und beliefert die an das Netz angeschlossenen
Letztverbraucher mit Trinkwasser. Um der Gesellschaft die Versorgung des Stadtgebietes mit
Wasser (Trink- und Feuerlöschwasser) zu ermöglichen, schließen die Parteien den nachfolgenden Vertrag:
§ 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen
(1) Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie es im als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plan dargestellt ist.
(2) Mit Versorgungsanlagen wird im Folgenden ein Wasserversorgungsnetz zur Versorgung von
Letztverbrauchern einschließlich der Löschwasserversorgung bezeichnet. Das Wasserversorgungsnetz umfasst auch Einrichtungen zur Netzsteuerung und Zubehör, insbesondere hierzu
erforderliche Mess-, Steuer- und Datenfernübertragungsleitungen und -anlagen.
(3) Die Gesellschaft stellt die Versorgung von Letztverbrauchern mit Wasser durch die Belieferung der Letztverbraucher entsprechend der Versorgungspflicht gemäß § 2, den Betrieb, die
Erneuerung und die Erweiterung der Versorgungsanlagen im Vertragsgebiet sicher. Sie gewährleistet damit im Vertragsgebiet eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Wasser.
§ 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, im Rahmen der Gesetze sowie nach Maßgabe dieses Vertrages und ihrer Wasserversorgungsbedingungen oder der etwa an deren Stelle tretenden Bestimmungen jedermann im Vertragsgebiet an die vorhandenen Versorgungsnetze der Gesellschaft anzuschließen und zu jeder Zeit mit Wasser zu versorgen. Zur Verlegung von Versorgungsleitungen ist die Gesellschaft nur auf Antrag der Stadt verpflichtet, es sei denn, es ist
wirtschaftlich unzumutbar.
(2) Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Netzanschlüssen innerhalb von
zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern.
Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
(3) Im Fall unvermeidlicher Betriebseinschränkungen sollen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Stadtgebiet bei der Versorgung mit Wasser, soweit tatsächlich möglich,
rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, vor anderen Abnehmern innerhalb des Vertragsgebietes den Vorzug genießen. Die Abstimmung des Vorgehens bei Großstörungen, Krisen (entsprechend Anlage 2) und Systemeingriffen der vorstehenden Größenordnung zwischen den Vertragspartnern, sowie die Koordination des Vorgehens bei diesen Ereignissen
erfolgt über die zuständige Stelle (bei Vertragsschluss der Stab für außergewöhnliche Ereignisse).
(4) Das Wasser ist im Trinkwassernetz in einer Güte zu liefern, die den Anforderungen an einwandfreies Trinkwasser genügt und die gesundheitsbehördlichen Vorschriften erfüllt.
(5) Nach Ablauf dieses Vertrages ist die Gesellschaft verpflichtet, so lange die Versorgung mit
Wasser im Vertragsgebiet nach den Bestimmungen dieses Vertrages sicher zu stellen, bis die
Konzessionsvertrag Wasser
4
Weiterversorgung sichergestellt ist, längstens jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Sollte absehbar sein, dass eine Weiterversorgung nach Ablauf dieses Zeitraums nicht sichergestellt ist, sind die Parteien verpflichtet, rechtzeitig Verhandlungen über die Fortführung
der Weiterversorgung aufzunehmen.
§ 3 – Preisgestaltung
Im Vertragsgebiet gelten unter Berücksichtigung der Kostenstruktur im Einzelfall die jeweils
günstigsten Tarifpreise, die die Gesellschaft in ihrem Versorgungsgebiet oder Teilen davon erhebt.
§ 4 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungsanlagen in einem störungsfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in
der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen
und Schäden zu vermeiden. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Erweiterungen und Erneuerungen der Versorgungsanlagen sind nach dem jeweiligen Stand
der Technik durchzuführen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll.
(2) Die Gesellschaft stellt die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes
und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs sicher.
(3) Bei ihrer örtlichen Ausbauplanung wird die Gesellschaft Vorgaben der Stadt im Rahmen ihrer
Planungshoheit zur örtlichen Wasserversorgung maßgeblich einbeziehen. Das Gebot der
Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten. Die Stadt wird insoweit ihre Planungen der Gesellschaft rechtzeitig zugänglich machen.
(4) Sollten sich wirtschaftliche Möglichkeiten des Einsatzes neuer Techniken im Hinblick auf
Umweltverträglichkeit und Klimaschutz ergeben, ist die Gesellschaft bereit, diese bei neuen
Versorgungsanlagen zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft auch
Möglichkeiten realisieren, anfallende Wasserverluste zu reduzieren und der Stadt das Ergebnis der Umsetzung alle zwei Jahre mitteilen.
(5) Die Stadt begrüßt und begleitet innovative Technologien und Verfahren in der Netzinfrastruktur, insbesondere Techniken zur aufgrabungsfreien Leitungsverlegung.
(6) Die Gesellschaft wird für Störungsfälle, zur Abwehr auftretender Gefahren, Wiederherstellung der Versorgung sowie zur Information der Öffentlichkeit geeignete Kommunikationsund Bereitschaftsstrukturen ganzjährig 24 Stunden täglich (24/7) gewährleisten und darüber
die Erreichbarkeit zu den derzeitigen Konditionen weiterführen. Die Gesellschaft unterhält
ein Störungsmanagementkonzept, beispielsweise in Form dokumentierter Verfahrensabläufe und Arbeitsanweisungen, das bei Störungen greift und somit eine schnelle Wiederinbetriebnahme ermöglicht.
(7) Die Gesellschaft hat die Stadt bei Störungen mit größeren Versorgungsunterbrechungen
gemäß Anlage 2 und Störungen von größerem Umfang unverzüglich nach Störungskategorisierung und Erstreaktion durch die Gesellschaft über die betroffenen Gebiete, Art, sowie voraussichtliche Dauer und soweit bekannt, die Ursache der Störung zu informieren. Die Vertragspartner können diese Festlegung einvernehmlich ändern. Die Stadt ist ebenfalls im
Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Prioritäten unverzüglich nach Behebung einer
solchen Störung zu informieren. Die Stadt benennt der Gesellschaft die zu informierenden
Stellen in Textform.
Konzessionsvertrag Wasser
5
(8) Rohwasser soll so umweltverträglich und ressourcensparend wie möglich gewonnen, gefördert und aufbereitet werden. Die Gesellschaft sollte Wasser im Rahmen ihrer Möglichkeiten
nur in Leitungen aus umwelthygienisch unbedenklichen Materialien verteilen.
§ 5 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft
(1) Die Gesellschaft führt über die im Vertragsgebiet vorhandenen Versorgungsanlagen ein digitales Planwerk nach einem in der Versorgungswirtschaft üblichen Standard. Die Stadt beabsichtigt digitale Planwerke zur Dokumentation ihrer für die Wegenutzung relevanten Anlagen zu führen und wird vorhandene digitale Planwerke der Gesellschaft soweit rechtlich zulässig unentgeltlich zugänglich machen.
(2) Im Fall von Baumaßnahmen und für andere eigene Zwecke stellen sich die Vertragspartner
wechselseitig die erforderlichen aktuellen Leitungspläne für den betroffenen Bereich in geeigneter Form innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung.
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, berechtigten Dritten die für Baumaßnahmen erforderlichen
Planauskünfte in geeigneter Form zu erteilen und ist berechtigt, dafür gegebenenfalls ein
Entgelt zu erheben, soweit es sich nicht nachgewiesen um Baumaßnahmen der Stadt handelt. Die Gesellschaft stellt der Stadt und berechtigten Dritten zusätzlich eine Planauskunft
über das Internet zur Verfügung. Die Stadt wird Dritten gegenüber auf eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung hinwirken.
§ 6 – Kommunale Wasserkonzepte und Beratung von Trinkwasserkunden
(1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Wasserversorgungskonzepte mit.
(2) Die Gesellschaft verpflichtet sich, die sich aus dem Wasserkonzept ergebenden Möglichkeiten, Wasser rationeller, umweltfreundlicher und risikofreier zu gewinnen, zu fördern oder
einzusetzen, zu verwirklichen, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, es sei denn,
dass ihr dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
(3) Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der
Trinkwasserkunden regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre mitteilen.
§ 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten
(1) Die Stadt räumt für die Dauer dieses Vertrages der Gesellschaft das Recht ein, im Vertragsgebiet die der Verfügung der Stadt unterliegenden öffentlichen Verkehrswege analog § 46
Abs. 1 EnWG, oberirdisch und unterirdisch für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von
Versorgungsanlagen zu nutzen, soweit nicht öffentliche oder stadtwirtschaftliche Interessen
der Stadt oder bestehende Rechte Dritter entgegenstehen. Der Umfang der oberirdischen
Nutzung öffentlicher Verkehrswege bestimmt sich nach § 8 Abs. 4.
(2) Öffentliche Verkehrswege sind die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen
Straßengesetzes, sowie nicht gewidmete, im Eigentum der Stadt stehende Straßen, Wege
und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind. Öffentliche Grünflächen sind, ausgenommen der darin vorhandenen Straßen und Wege, die tatsächlich dem
öffentlichen Verkehr eröffnet sind, keine öffentlichen Verkehrswege.
Konzessionsvertrag Wasser
6
(3) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch
Versorgungsanlagen ist in gesonderten Gestattungsverträgen zwischen der Gesellschaft und
der Stadt zu vereinbaren, soweit diese nach Abs. 8 zulässig ist. Der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag ist zu verwenden.
(4) Auf Versorgungsanlagen, die sich bei Vertragsbeginn auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken der Stadt befinden und für die kein gesonderter Gestattungsvertrag besteht, werden zur Sicherstellung des Bestandsschutzes die Regelungen dieses Vertrages entsprechend
angewandt, ohne dass eine gesonderte Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Bestandsschutz
gilt auch für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, nicht jedoch für Erneuerungsmaßnahmen (Austausch des vom Bestandsschutz erfassten Teils der Versorgungsanlage).
Der Gesellschaft obliegt die Nachweispflicht auf Basis ihres Betriebsmittelinformationssystems, dass die Anlagen bei Vertragsbeginn bereits vorhanden waren. Bei Veräußerung dieser
Grundstücke gilt Abs. 7 Lit. a) und b). Existiert für Versorgungsanlagen auf nicht von Abs. 1
erfassten Grundstücken ein gesonderter Gestattungsvertrag, werden bei Regelungslücken
des Gestattungsvertrages im Zweifel die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt.
(5) Voraussetzung für die Einräumung von Wegerechten nach Abs. 1 für Versorgungsanlagen,
die nach Vertragsbeginn dieses Vertrages errichtet oder verändert werden, ist, dass die
Stadt vor Errichtung oder Änderung der Anlagen ihre Einwilligung zur Trasse und Lage der
Versorgungsanlagen entsprechend § 8 Abs. 5 erteilt hat. Die Stadt entscheidet im Regelfall in
Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Aufbruchantrages mit der Ankündigung des beabsichtigten Bautermins über den Antrag. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn
sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprochen hat.
(6) Hinsichtlich der Verlegung und des Betriebes von Versorgungsanlagen auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen zur unmittelbaren öffentlichen Versorgung von Letztverbrauchern im
Vertragsgebiet steht das Recht nach Abs. 1 ausschließlich der Gesellschaft zu. Satz 1 findet
auf Versorgungsleitungen von für eigene Zwecke genutzten Eigenversorgungsanlagen der
Stadt keine Anwendung. Die Stadt darf Dritten gestatten, im Vertragsgebiet Durchgangsleitungen zu verlegen und zu unterhalten, wenn sichergestellt ist, dass aus diesen Leitungen im
Vertragsgebiet, soweit nicht rechtliche Vorschriften etwas anderes zwingend vorschreiben,
Wasser an Letztverbraucher nicht abgegeben wird und Erschwernisse für die Verlegung der
örtlichen Versorgungsleitungen vermieden oder ausgeglichen werden.
(7) Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die öffentlichen Verkehrswege in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben. Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat die
Gesellschaft keine Ersatzansprüche gegen die Stadt wegen anderweitiger Nutzung oder Entwidmung öffentlicher Straßen.
(8) Werden öffentliche Verkehrswege entwidmet oder anderweitig genutzt, so dass diese nicht
mehr von Abs. 1 erfasst werden, und sind Versorgungsanlagen auf dem betroffenen Grundstück bereits vorhanden, gilt folgendes:
a) Ist das Grundstück aufgrund der Versorgungsanlagen nicht zu angemessenen Konditionen veräußerbar, gelten §§ 17 und 18.
b) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert
die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Mit Eintragung der Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Grundstückes fällig. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der
Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie
der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Die Stadt stellt der Gesellschaft das Gutachten
auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von
Konzessionsvertrag Wasser
7
Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen,
auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die
Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft.
c) Verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt, schließt diese mit der Gesellschaft
eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks ab. Hierbei ist der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag zu verwenden.
(9) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege und einer darüber hinaus gehenden Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen gilt folgendes:
a) Im Regelfall sind für Versorgungsanlagen öffentliche Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu nutzen.
b) Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege, die nicht unter Ziff. a) fallen, und anderer im Eigentum der Stadt stehender Flächen, ausgenommen öffentliche Grünflächen,
ist nur dann zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder bei
der Gesellschaft projektbezogen zu wesentlichen Mehrkosten führen würde. Ein Überschreiten der Kosten in dem betroffenen Bereich für Bau, Material und Oberflächenwiederherstellung im Vergleich zu der wirtschaftlichsten Lösung um mindestens 20 % gilt in
der Regel als wesentlich.
c) Die über Ziff. b) hinaus gehende Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen ist zulässig,
wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder der Gesellschaft projektbezogen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Nutzung dieser Flächen ist ausgeschlossen, wenn die Stadt besondere schwerwiegende Gründe geltend macht, z.B.
Denkmalschutz.
Bei der Abwägung nach Ziff. b) und c) sind die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft
mit den Interessen der Stadt, insbesondere der Beeinträchtigung der bestehenden oder in
Konzeption befindlichen städtebaulichen Planungen (z.B. Absicht das betroffene Grundstück
zu veräußern, geplante über Einzelpflanzungen hinaus gehende Anpflanzungen) abzuwägen.
Die Gesellschaft hat der Stadt die technische Unmöglichkeit bzw. die Mehrkosten jeweils
nachzuweisen.
§ 8 – Planung von Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Planungen unter Berücksichtigung des öffentlichen
Interesses, insbesondere hinsichtlich des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen.
(2) Die Stadt wird die Gesellschaft bei Anfragen zur Ermittlung von Stationsstandorten unterstützen und hierfür einen zentralen Ansprechpartner benennen, der erforderlichenfalls die
Abwägung der Interessen der Fachbereiche der Stadt herbeiführt und die direkte Abstimmung mit der Gesellschaft wahrnimmt. Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils abgestimmten Prozessablauf.
(3) Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von Planungen, die die Interessen des anderen
Partners berühren können, rechtzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit erforderlich und rechtlich zulässig. Im Bereich der Bauleitplanung erfüllt die
Stadt insoweit im Regelfall ihre Verpflichtung nach Satz 1, wenn sie der Gesellschaft im
Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stellungnahme der Gesellschaft zu Bauleitplänen hat insbesondere folgende verbindliche Angaben zu enthalten, sofern die Bedarfsstrukturen entspre-
Konzessionsvertrag Wasser
8
chend bekannt sind: Trassierung der Versorgungsleitungen, Lage und Größe der für Versorgungsanlagen erforderliche Flächen.
(4) Leitungen sind bei Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen. Ausgenommen hiervon
sind Leitungen unter Brücken und wenn eine unterirdische Leitungsverlegung technisch
nicht möglich ist. Andere oberirdische Versorgungsanlagen, wie Druckerhöhungsstationen,
dürfen im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung gemäß Abs. 5 errichtet werden. Die Stadt
darf die Genehmigung mit Begründung versagen, wenn baurechtliche, verkehrsrechtliche
und/oder wesentliche stadtplanerische Gründe entgegenstehen.
(5) Die Gesellschaft sendet der Stadt möglichst frühzeitig im Rahmen der Koordinierung, grundsätzlich drei Monate vor Beginn von geplanten Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsräumen
Pläne zu, aus denen die beabsichtigte Lage und Trasse der Versorgungsanlagen ersichtlich
ist. Die Stadt ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Änderungen zu fordern, soweit dies im
Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mit Rücksicht auf Anlagen der Stadt, aus
Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Stadtgestaltung
notwendig ist. Die Wirtschaftlichkeit und technische Leistungsfähigkeit der Anlagen sind bei
Änderungswünschen zu berücksichtigen. Kleine Baumaßnahmen (z.B. Hausanschlüsse, Entstörungen, Arbeiten an bestehenden Armaturen, Schächten und Hydranten) werden im Regelfall nicht koordiniert.
(6) Investitionen, die die Gesellschaft aufgrund konkreter rechtsverbindlicher Bebauungspläne
und auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der Stadt durchgeführt hat und die sich wegen einer Planungsänderung, die die Stadt beeinflussen kann, als nutzlos erweisen, hat die
Stadt unter Anrechnung der Vorteile der Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt dann nicht, wenn
es sich um Maßnahmen handelt, die von außen beeinflusst, d.h. insbesondere kraft Gesetzes
oder aufgrund aufsichtsbehördlicher Weisung durchgeführt werden müssen.
§ 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen
(1) Die Stadt und die Gesellschaft werden einander von Baumaßnahmen, die den anderen Vertragspartner berühren, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme und Abstimmung in technischer und zeitlicher Hinsicht geben. Die Gesellschaft muss der Stadt Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrswegen frühzeitig, grundsätzlich zwei Wochen vor Baubeginn unter Angabe der Bauzeit mitteilen, es sei denn, dass es sich um die unaufschiebbare
Beseitigung von Störungen, Schäden oder andere nicht planbare Maßnahmen handelt. Im
letzteren Falle ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme der vorstehenden Maßnahmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem mit der Stadt die
Bauzeiten und Termine vereinbart wurden.
(2) Die Gesellschaft wird vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr
auswirken, die nötigen Anordnungen der zuständigen Behörde einholen. Vereinbarte Bautermine sind einzuhalten. Bautermine sind so abzustimmen, dass die abschließende Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege gemäß § 14 unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen kann. Die Bauplanung hat so zu erfolgen, dass Bauzeiten sowie
der Umfang einer Baumaßnahme auf das geringst mögliche Maß beschränkt werden und
Arbeiten mehrerer Unternehmen unter Nutzung von Synergieeffekten so aufeinander abgestimmt werden, dass dies zu einer Minimierung der Gesamtbauzeit führt. Nachgewiesene
Kosten, die einem Vertragspartner aus von dem anderen Vertragspartner zu vertretenden
Verzögerungen entstehen, trägt der den Schaden verursachende Vertragspartner. Bei der
Überschreitung der Bauzeit oder der Ausweitung einer Baustelle über das von der Verkehrsbehörde angeordnete Maß hinaus, ist die Stadt berechtigt, hierfür entsprechend der jeweils
gültigen Sondernutzungssatzung Sondernutzungsgebühren zu erheben.
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(3) Die Stadt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Arbeiten, die unter ihrer
Regie durchgeführt werden, die Anlagen der Gesellschaft geschont werden. Sie wird die von
ihr mit Arbeiten beauftragten Unternehmen, denen sie Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen gestattet, verpflichten, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über
die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten und ihnen eine Satz 1 entsprechende
Verpflichtung auferlegen. Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen aller
anderen Leitungsträger auch den von ihr beauftragten Unternehmen eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungseinrichtungen auf ihre Kosten zu sichern
und ggf. vorrübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies bei Arbeiten der Stadt erforderlich ist. Ersatz für Einnahmeausfälle und andere wirtschaftliche Nachteile der Gesellschaft
bei Betriebsunterbrechungen und -beeinträchtigungen kann die Gesellschaft nur beanspruchen, wenn diese aufgrund einer angepassten Planung der Stadt, die dieser bei einer Abwägung gegenüber den Interessen der Gesellschaft zumutbar ist, vermeidbar wären.
(5) Beabsichtigen Dritte Arbeiten in den von der Gesellschaft benutzten öffentlichen Verkehrswegen vorzunehmen, so wird die Stadt ihnen im Rahmen des Genehmigungsprozesses für
die Arbeiten zur Auflage machen, die Gesellschaft rechtzeitig zu benachrichtigen und sich
jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten.
(6) Die erneute Durchführung von Aufbrüchen in denselben Abschnitten von öffentlichen Verkehrswegen ist der Gesellschaft vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung von Bauarbeiten über die gesamte Breite des öffentlichen Verkehrsweges grundsätzlich nicht möglich, es
sei denn, es hat sich um Kleinmaßnahmen (Baumpflanzungen, Stubbenfräsen, Stadtmöbel
oder Maßnahmen vergleichbaren Umfangs) gehandelt. Bei Straßen mit baulich getrennten
Richtungsfahrbahnen gilt dies nur für jede Richtungsfahrbahn gesondert. Satz 1 gilt auch bei
Arbeiten der Stadt oder Dritter unter Inanspruchnahme dieser Flächen, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Koordinierung solcher Arbeiten an der Abstimmung beteiligt war, es
sei denn es handelt sich um Großmaßnahmen in einem für die Gesellschaft nicht zumutbaren Umfang. Satz 1 gilt dann nicht, wenn es sich um die Beseitigung von unvorhersehbaren
Schäden oder Drittveranlassung handelt und andere zumutbare Maßnahmen nicht möglich
sind.
(7) Nach Abschluss einer Baumaßnahme stellt die Gesellschaft der Stadt auf Anforderung die
Informationen zur tatsächlichen Lage der von der Baumaßnahme betroffenen Versorgungsanlagen kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung. Über die zu übermittelnden Datenformate werden sich die Parteien einvernehmlich abstimmen.
(8) Details zur Durchführung von Baumaßnahmen werden in einer gesonderten Vereinbarung
festgelegt (Anlage 4).
§ 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem
(1) Ziel der Vertragspartner ist die Koordinierung aller Baumaßnahmen über ein einheitliches
elektronisches Baukoordinierungssystem.
(2) Für die Durchführung der Baukoordinierung, insbesondere der Regelungen in § 8 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ist von der Gesellschaft das jeweils von der Stadt verwendete elektronische Baukoordinierungssystem zu nutzen, soweit das System von der für die jeweilige Fläche
zuständigen Stellen der Vertragspartner für die Baukoordinierung genutzt wird. Die Vertragspartner werden das System weiterhin zumindest im bisherigen Umfang nutzen. Das
elektronische Baukoordinierungssystem ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das in Anlage 5 beschriebene System eBauKo.
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(3) Die Stadt wird die Gesellschaft frühzeitig über geplante funktionale und prozessrelevante
Änderungen am elektronischen Baukoordinierungssystem informieren und der Gesellschaft
Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nimmt die Stadt für die Gesellschaft wesentliche
funktionale und prozessrelevante Änderungen am System vor, ohne dass die Gesellschaft ihre Zustimmung erteilt hat, ist die Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung des Systems gemäß
Abs. 2 verpflichtet. Die Gesellschaft hat dies der Stadt unverzüglich nach Erhalt der Information über Systemänderungen gemäß Satz 2 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungspflicht durch
die Gesellschaft endet sechs Monate nach Eingang der Mitteilung bei der Stadt, spätestens
jedoch mit der Umsetzung der Änderung am elektronischen Baukoordinierungssystem durch
die Stadt. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, ist sie auf Verlangen der Stadt
zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung verpflichtet.
§ 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Stadt veranlasste Aufbrüche von öffentlichen Verkehrswegen für vorzeitige Baumaßnahmen zu nutzen und sich an den Kosten zu beteiligen,
sofern die Maßnahme von der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt
worden wäre und der Gesellschaft die vorzeitige Durchführung wirtschaftlich zumutbar ist.
(2) Die Stadt ist berechtigt, die Nutzung der Leitungsgräben der Gesellschaft zur Verlegung von
Leitungen Dritter im öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikation) bei durch die Gesellschaft veranlassten Aufbrüchen von öffentlichen Verkehrswegen zu verlangen bzw. diese für
eigene Baumaßnahmen zu nutzen, soweit dies technisch möglich ist, nicht zu zeitlichen Verzögerungen der Leitungsverlegung der Gesellschaft führt und der Veranlasser einen angemessenen Kostenanteil trägt.
(3) Die Parteien haben das Ziel, die Wiederherstellung von Oberflächen nach Aufbrüchen durch
die Gesellschaft und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den angrenzenden
Flächen in einem Zuge durchzuführen. Hierüber werden sie sich jeweils verständigen.
§ 12 – Löschwasserversorgung und Hydranten
(1) Die Gesellschaft hat die Versorgungsanlagen so auszulegen, dass die leitungsgebundene
Grundversorgung mit Löschwasser gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 2 NBrandSchG oder einer Nachfolgeregelung und dem DVGW Arbeitsblatt W405 in der jeweils aktuellen Fassung im Vertragsgebiet sicher gestellt ist. Eine darüber hinaus gehende leitungsgebundene Grundversorgung
mit Löschwasser muss von der Gesellschaft nicht vorgehalten werden.
(2) Bei Rohrnetzerweiterungen hat die Gesellschaft an allen Straßen und Wegen, in die eine
Leitung verlegt wird, Hydranten anzubringen, und zwar innerhalb geschlossener Bebauung
im Abstand von jeweils etwa 120 Metern, sonst nach den für den Grundbrandschutz üblichen Maßstäben. Die genauen Standorte der Hydranten sind gemeinsam mit der Feuerwehr
der Stadt festzulegen.
(3) Die Lage der einzelnen Hydranten ist durch Hinweisschilder nach DIN 4066 deutlich zu kennzeichnen.
(4) Die Prüfung und Wartung der Hydranten und des jeweiligen Zubehörs obliegt der Gesellschaft. Sie umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit der
Hydranten für Feuerschutzzwecke zu gewährleisten. Reparaturen und Ersatz nimmt die Gesellschaft vor.
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(5) Eine Leistungsmessung von Hydranten wird von der Gesellschaft anlassbezogen entsprechend den DVGW Richtlinien durchgeführt. Die Gesellschaft ermittelt die Leistungsdaten der
Hydranten (Mess- oder Rechenergebnisse) im Zuge von Neuerschließungs- und Leitungserneuerungsplanungen und stellt diese dem Fachbereich Feuerwehr auf Anforderung zur Verfügung.
(6) Die Gesellschaft übermittelt dem Fachbereich Feuerwehr jährlich Pläne in elektronischer
Form über die Leitungsstruktur und die Standorte der Hydranten. Das Datenformat wird zwischen den Parteien abgestimmt.
(7) Eine Kostenerstattung für Leistungen der Gesellschaft nach Abs. 1 bis 6 wird in einer gesonderten Vereinbarung (Anlage 7) geregelt.
(8) Die Stadt ist berechtigt, das Wasser aus den Hydranten für ihre Feuerlöschzwecke und Feuerwehrübungen kostenlos zu entnehmen. Der festgestellte oder geschätzte Wasserverbrauch ist von der Stadt aufzuzeichnen und der Gesellschaft in regelmäßigen Abständen mitzuteilen. Übungen, bei denen mit erheblichem Wasserverbrauch zu rechnen ist, sind der Gesellschaft vorher anzuzeigen.
§ 13 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün
(1) Bäume, Sträucher und Hecken dürfen von der Stadt im Bereich von Versorgungsanlagen der
Gesellschaft nach Maßgabe des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau – veröffentlichten „Merkblatts über
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (FGSV-Nr. 939) in der Fassung von 2013 gepflanzt und unterhalten werden. Die Gesellschaft ist zur Beachtung des
Merkblattes ebenfalls verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(2) Wenn aufgrund bestehender Bäume, Sträucher und Hecken die Verlegung von Versorgungsanlagen oder Baumfällungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Versorgungsanlagen zu
gewährleisten, trägt die Kosten der Veranlasser:
a) Bei Anpflanzungen, die unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen
Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag
Auslöser von Maßnahmen sind, gilt als Veranlasser die Gesellschaft.
b) Sind die Anpflanzungen von der Stadt ohne Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen, gilt als Veranlasser die Stadt.
c) Gab es zum Zeitpunkt der Anpflanzungen keine gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer
entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag, gilt als Verursacher derjenige,
dessen Maßnahme zeitlich später erfolgt ist.
d) In allen anderen Fällen, tragen Stadt und Gesellschaft die Kosten für erforderliche Maßnahmen jeweils zur Hälfte.
Maßgeblich für die Betrachtung nach Ziff. a) bis d) ist das Datum der Erstpflanzung bzw.
Erstverlegung am selben Standort.
Soweit die Stadt Kosten für die Verlegung von Leitungen trägt, ist ein Vorteilsausgleich (Abzug „neu für alt“) auf Seiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Hierfür ist als Verrechnungsschlüssel die als Anlage 6 beigefügte ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 anzuwenden. Die Parteien verpflichten sich, diesen Verrechnungsschlüssel nach Aufforderung
durch die Stadt neu zu verhandeln.
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(3) Soweit Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS),
Teil Landschaftspflege (RAS-LP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und
Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt
Hannover mit Stand vom 08.07.1995 und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich werden, trägt diese Kosten der Veranlasser.
(4) Müssen vorhandene Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, lässt die Stadt Ersatzanpflanzungen an derselben oder an anderer Stelle in angemessenem Umfang vornehmen.
Hinsichtlich der Kostentragung gilt folgendes:
a) Erfolgen die Ersatzpflanzungen aufgrund von Maßnahmen gemäß § 17 (Folgepflichten)
gilt hinsichtlich der Kostentragungspflicht § 18 entsprechend.
b) Wenn die Ersatzpflanzung aufgrund einer Maßnahme gemäß Abs. 2 bzw. Abs. 3 erforderlich ist, trägt die Kosten der Veranlasser nach Abs. 2 bzw. Abs. 3.
c) Soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, trägt bei Maßnahmen der Gesellschaft diese die Kosten.
§ 14 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr benutzten öffentlichen Verkehrswege auf ihre
Kosten im Einvernehmen mit der Stadt unverzüglich nach der Durchführung von Bauarbeiten
wieder in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für alle
Flächen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Gesellschaft beschädigt wurden,
soweit der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder
von ihr beauftragter Dritter entstanden ist.
(2) Die erforderliche Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen nehmen
bis zu einer Größe von einschließlich 30 qm je Aufbruch die Gesellschaft oder von ihr beauftragte Dritte vor. Bei größeren Aufbrüchen nimmt diese die Stadt auf Kosten der Gesellschaft vor. Die vorstehende Regelung gilt, soweit die Zusatzvereinbarung (Anlage 4) keine
abweichenden Regelungen enthält. Ergibt sich erst im Laufe der Baudurchführung eine
Überschreitung der Flächengröße von 30 m², so ist die Stadt bei einer wesentlichen Überschreitung (> 10 m²) zu einer Übernahme der gesamten Oberflächenwiederherstellung berechtigt. Die Gesellschaft zeigt jede Überschreitung der ursprünglich geplanten Wiederherstellungsfläche unverzüglich an.
(3) Die Ausführung erfolgt dabei unter Zugrundelegung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV-A Stb in der jeweils
gültigen Fassung) und den Richtlinien „Standardisierung Neubau – Befestigung von Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand Februar 1996) und der „Standardisierung
Unterhaltung – Befestigung von Verkehrsflächen bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand September 1995) bzw. der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (ZTV SoB-StB) und der „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) –
Landschaftsbauarbeiten“ (DIN 18320) in den jeweils gültigen Fassungen, soweit dem nicht
Regelungen der Zusatzvereinbarung (Anlage 4) entgegenstehen.
(4) Die Stadt ist bei wiederholter Schlechterfüllung durch die Gesellschaft trotz schriftlicher Abmahnung berechtigt, die gesamte Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen auf Kosten der Gesellschaft zu übernehmen. Keine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn zwischen einzelnen Schlechterfüllungen ein Zeitraum von mehr als zwei
Jahren oder die Quote von schlecht erfüllten Baumaßnahmen pro Jahr unter 0,5 % liegt. Eine
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Schlechterfüllung liegt nicht vor, wenn die Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft innerhalb des letzten Jahres insgesamt nicht schlechter ausgeführt wurde, als sie die
Stadt bei eigenen Maßnahmen selbst erbringt. Die Übernahme hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ausübung des Übernahmeverlangens zu erfolgen.
(5) Müssen vorhandene technische Einrichtungen wie Straßenleuchten, Signalpfosten, Wegweiser, Parkautomaten usw. während der Bauarbeiten vorübergehend entfernt werden, trägt
die Gesellschaft die Kosten für De- und Remontage. Sie trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrseinrichtungen wie Induktionsschleifen in aufgebrochenen Fahrbahndecken.
(6) Die Gesellschaft übernimmt für die von ihr oder von ihr beauftragten Dritten wiederhergestellten öffentlichen Verkehrswege die Gewährleistung für die Dauer von 5 Jahren nach
Übernahme durch die Stadt. Stellt ein von der Stadt beauftragter Dritter die Straßenoberfläche wieder her, übernimmt die Gesellschaft die Gewährleistung für die von ihr durchgeführten Erdarbeiten für die Dauer von 5 Jahren. Als Übernahmedatum gilt insoweit die Übernahme der betreffenden Baustelle durch die Stadt oder sofern diese nicht stattfindet, die
Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung.
(7) Die Einzelheiten zur Wiederherstellung der Oberflächen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4).
§ 15 – Stillgelegte Versorgungsanlagen
(1) Werden Teile der Versorgungsanlagen nicht mehr von der Gesellschaft genutzt (vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung) und wird voraussichtlich eine Wiederinbetriebnahme der
Anlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft nicht erfolgen, so gelten diese als stillgelegt. Für stillgelegte Versorgungsanlagen
besteht nach Aufforderung durch die Stadt jederzeit eine Entfernungspflicht, soweit die Anlagen entweder eine konkrete Baumaßnahme der Stadt behindern oder im Zusammenhang
mit dem Verkauf eines Grundstücks zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt
führen. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken stellt i.S.d. § 15 eine konkrete
Baumaßnahme dar. Die Gesellschaft erfüllt ihre Entfernungspflicht, indem sie die Anlagen
beseitigt oder der Stadt die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung erstattet. Darüber
hinaus besteht für folgende stillgelegte Versorgungsanlagen eine grundsätzliche Pflicht zur
Entfernung:
a) Unterirdische Versorgungsanlagen, wenn dies im Rahmen von anderen Baumaßnahmen
als Ergänzungsarbeit in derselben Aufbruchfläche möglich ist;
b) oberirdische Versorgungsanlagen;
c) wenn von den Anlagen Umweltgefährdungen ausgehen und diese von der Gesellschaft
nicht anderweitig beseitigt werden können.
(2) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die
dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 1 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung.
(3) Die Gesellschaft weist vorübergehend und dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bis zu
ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus.
(4) Trifft die Stadt bei Baumaßnahmen auf stillgelegte Versorgungsanlagen der Gesellschaft, die
nicht gemäß Abs. 3 in den Bestandsplänen enthalten sind, ist die Stadt berechtigt, die Versorgungsanlagen auf Kosten der Gesellschaft selbst zu entfernen, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.
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(5) Für stillgelegte Versorgungsanlagen gelten weiterhin die Regelungen dieses Vertrages. Dies
gilt auch für Versorgungsanlagen, die vor Beginn dieses Vertrages stillgelegt worden sind.
(6) Vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bleiben im Eigentum der
Gesellschaft und gelten nicht als Grundstücksbestandteil.
§ 16 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft
(1) Falls die Herstellung, Umlegung, Veränderung oder das Vorhandensein von Versorgungsanlagen besondere Aufwendungen der Stadt bei Bau-, Reparatur- oder sonstigen Maßnahmen
in den öffentlichen Verkehrswegen erfordert, hat die Gesellschaft der Stadt den Aufwand
unter Anrechnung der Vorteile zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die der
Stadt bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen durch die
notwendige Rücksichtnahme auf Versorgungsanlagen entstehen.
(2) Die Gesellschaft zahlt an die Stadt Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, welche die
Stadt auf Verlangen oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu deren Vorteil erbringt,
soweit diese noch nicht durch die Konzessionsabgabe abgegolten sind.
(3) Die Stadt hat die Kosten nach Abs. 1 und 2 jeweils aufzuschlüsseln.
§ 17 – Folgepflicht
(1) Die Stadt kann von der Gesellschaft jederzeit die Veränderung, Entfernung oder Sicherung
von Versorgungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrswegen verlangen, wenn einem solchen Verlangen ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse der Stadt
zugrunde liegt. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Realisierung oder Änderung von Verkehrsgrün (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken) im Rahmen von städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen mit wesentlichen Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen erforderlich sind, sofern der wesentliche Anteil der damit verbundenen Kosten auf die Gestaltung
von Straßen und Plätzen entfällt, so dass die Bepflanzung lediglich ein begrenzter Teil einer
größeren Gesamtmaßnahme ist. Der Gesellschaft ist für derartige Maßnahmen eine angemessene Frist zu setzen.
(2) Die Stadt prüft die Anpassung der von ihr beabsichtigten Maßnahme an die vorhandenen
Versorgungsanlagen, wenn die Gesellschaft darlegt, dass eine Anpassung gegenüber der
Veränderung der Versorgungsanlagen zweckmäßiger ist und sie bereit ist, der Stadt die
dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
(3) Für die sich aus Maßnahmen nach Abs. 1 ergebenden Einnahmeausfälle und weiteren wirtschaftlichen Nachteile leistet die Stadt keinen Ersatz.
§ 18 – Folgekosten
(1) Die Kostenübernahme für Maßnahmen nach § 17 sowie damit im Zusammenhang stehender
weiterer Maßnahmen (Folgekosten) bestimmt sich nach den Regelungen der folgenden Absätze, soweit nicht aufgrund anderweitiger schuldrechtlicher Vereinbarungen oder dinglicher Rechte abweichende Regelungen bestehen.
(2) Die Gesellschaft trägt die Kosten in vollem Umfang. Verlangt jedoch die Stadt in den ersten
sechs Jahren nach einer Neuverlegung, einem Relining oder der Umlegung einer Versorgungsanlage, der sie in dem Verfahren nach § 8 Abs. 5 bzw. der entsprechenden Regelung in
dem vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung gültigen Vertrag zugestimmt hat, an diesen Anla-
Konzessionsvertrag Wasser
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gen die Durchführung von Maßnahmen nach § 17, so hat die Stadt die hierfür anfallenden
Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Stadt bei ihrer Zustimmung auf
eine mögliche Änderung oder Entfernung hingewiesen oder dies der Gesellschaft nach
Kenntnis vom Beginn einer Baumaßnahme unverzüglich mitgeteilt hat. Die Erstattungspflicht
entfällt auch, wenn Versorgungsanlagen von der Gesellschaft nicht wie gemäß § 8 Abs. 5 abgestimmt errichtet wurden, es sei denn, die abweichende Errichtung liegt innerhalb der üblichen Bautoleranzen oder erfolgte mit Zustimmung der Stadt in Textform.
(3) Abweichend von der Regelung des Abs. 2 erstattet die Stadt der Gesellschaft die Folgekosten
in den Fällen und in der Höhe, in denen Dritte der Stadt gegenüber zum Ersatz verpflichtet
sind und die Kosten auch tatsächlich erstatten. Die Stadt wird auf eine Erstattungsregelung
mit Dritten hinwirken, soweit dies nicht ihr stadtwirtschaftliches Interesse beeinträchtigt.
Satz 1 gilt jedoch nicht für Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte nach abgabenrechtlichen Vorschriften.
(4) Für Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauvorhaben bei der Errichtung
neuer Stadtbahnlinien stehen, werden die Vertragspartner auf der Grundlage der ADA 20/14
in der Fassung vom 01.01.1982 eine gesonderte Vereinbarung treffen.
§ 19 – Konzessionsabgabe
(1) Als Gegenleistung für die der Gesellschaft mit diesem Vertrag eingeräumten Wegenutzungsrechte für Versorgungsanlagen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Vertragsgebiet, erhält die Stadt von der Gesellschaft Konzessionsabgaben. Konzessionsabgaben
sind auch zu zahlen
a) für Wasser, das mittels Durchleitung an Letztverbraucher im Vertragsgebiet geliefert
wird;
b) für die Belieferung von Weiterverteilern, die Wasser ohne Benutzung öffentlicher Straßen an Letztverbraucher im Vertragsgebiet weiterleiten.
Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftsführung
der Gesellschaft so gestaltet wird, dass die im Folgenden vereinbarten Konzessionsabgaben
an die Stadt gezahlt werden können.
(2) Als Konzessionsabgabe ist der nach den fortgeltenden Vorschriften der Anordnung über die
Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit
Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände – Konzessionsabgabenanordnung (KAE) vom 04.03.1941 i.d.F. vom 07.03.1975 sowie der Ausführungsanordnung
zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE) und den Durchführungsbestimmungen zur Konzessionsabgabenanordnung (D/KAE) oder deren Nachfolgeregelungen zulässige Höchstbetrag zu entrichten.
Solange hierzu keine gesetzliche Neuregelung ergeht wird die Einwohnerzahl des Vertragsgebietes anhand der von der jeweils zuständigen Stelle fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahl der Stadt ermittelt. Liegt der Stichtag für eine Volkszählung oder einen Zensus
im Abrechnungsjahr, ist das Ergebnis dieser Zählung für die Feststellung der Einwohnerzahl
nach Wahl der Gesellschaft spätestens sechs Monate nach dem Stichtag maßgeblich.
(3) Bei einem Wegfall der gesetzlichen Begrenzung der Höhe der Konzessionsabgaben nach der
KAE oder einer Nachfolgeregelung für einzelne oder alle Kundengruppen werden die Vertragspartner, soweit erforderlich und rechtlich möglich, über eine Anpassung der Zahlungen
im Sinne des Abs. 1 mit Wirkung ab dem Tag nach dem Wegfall verhandeln. Bis zur rechtsverbindlichen Neufestsetzung leistet die Gesellschaft Abschlagszahlungen entsprechend der
zuletzt gültigen Regelung, soweit dies rechtlich zulässig ist und im Hinblick auf das zu erwar-
Konzessionsvertrag Wasser
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tende Ergebnis der Verhandlungen nicht zu unvertretbaren Ergebnissen für die Gesellschaft
führen würde.
Die Gesellschaft ist zur Anpassung der Höhe der Konzessionsabgabenzahlung an geänderte
Berechnungsgrundlagen und Konzessionsabgabensätze verpflichtet, ohne dass es einer gesonderten Verhandlung oder Vereinbarung bedarf; es werden die höchstzulässigen Konzessionsabgaben gezahlt.
Werden die rechtlichen Regelungen dahingehend geändert, dass die Konzessionsabgabe den
Trinkwasserkunden von der Gesellschaft nicht mehr in vollem Umfang weiterberechnet
werden kann, verpflichten sich die Parteien Verhandlungen über die Höhe der Konzessionsabgaben aufzunehmen.
(4) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Zum Ersten eines jeden Monats zahlt die Gesellschaft der Stadt für den zurückliegenden
Monat Abschläge in Höhe je eines Zwölftels der im Erfolgsplan der Gesellschaft zur Zahlung
an die Stadt veranschlagten Konzessionsabgabe. Liegt der Erfolgsplan zu den ersten Zahlungsterminen noch nicht in vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigter Fassung vor, so
werden Abschläge in der Vorjahreszahlung entsprechender Höhe gezahlt.
(6) Die Gesellschaft rechnet gegenüber der Stadt die Konzessionsabgaben für jedes Abrechnungsjahr mit einer Schlussabrechnung ab. Die Schlussabrechnung wird nach Feststellung
des Jahresabschusses der Gesellschaft, spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung, erteilt. Daraus sich ergebende Nachzahlungen oder Erstattungen sind mit dem nächst fälligen
Abschlag unverzinst auszugleichen.
(7) Sollte in Zukunft die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die Stadt durch gesetzliche
Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden oder die Stadt gemäß § 9 UStG auf eine ansonsten bestehende Umsatzsteuerbefreiung verzichten, schuldet die Gesellschaft der Stadt ab dem Zeitpunkt des Bestehens
der Umsatzsteuerpflicht die Konzessionsabgabe zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit
die Stadt der Gesellschaft eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(8) Die Gesellschaft verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt, Nachweise über die zur Ermittlung
der Konzessionsabgaben erforderlichen Liefermengen und sonstige Daten zu führen und
diese der Stadt bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres vorzulegen.
Auf Verlangen der Stadt wird die Gesellschaft die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen der
Berechnungsgrundlagen für die Konzessionsabgabe durch Wirtschaftsprüfertestat nachweisen. Wird dadurch die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung oder die Unvollständigkeit der der
Stadt vorgelegte Unterlagen festgestellt, so trägt die Kosten die Gesellschaft, ansonsten die
Stadt.
(9) Hat die Stadt für den Zeitraum nach Ende dieses Vertrages einen neuen Konzessionsvertrag
mit einem Dritten abgeschlossen, der den Netzbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen noch nicht übernehmen kann und führt die Gesellschaft den Netzbetrieb nach Ende
dieses Vertrages für diesen Übergangszeitraum fort, so sind – soweit rechtlich zulässig – bis
zur Übernahme des Netzbetriebes durch den Dritten die Konzessionsabgaben von der Gesellschaft entsprechend den vorstehenden Regelungen weiter zu zahlen, maximal jedoch in
der Höhe, wie die Konzessionsabgabe bei den Kunden erhoben werden darf und längstens
für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages. Konzessionsabgaben sind auch im Fall der
Versorgung nach § 2 Abs. 5 zu zahlen.
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§ 20 – Kommunalrabatt
(1) Die Gesellschaft gewährt auf den nach allgemeinen Tarifen abgerechneten Eigenverbrauch
der Stadt (einschließlich der Regiebetriebe, Eigenbetriebe und soweit rechtlich zulässig Eigengesellschaften der Stadt) einen Preisnachlass in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages.
§ 19 Abs. 3 gilt entsprechend. Für Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, wird dieser Nachlass
nicht gewährt. Unter Eigenverbrauch der Stadt sind, soweit rechtlich zulässig, auch Wasserlieferungen im Vertragsgebiet zu verstehen
a) für Verbände (z.B. Zweckverbände die öffentliche Aufgaben der Städte und Gemeinden
wahrnehmen und denen neben der Stadt mehrheitlich Gemeinden angehören, die ebenfalls einen Konzessionsvertrag Wasser mit der Gesellschaft abgeschlossen haben und
b) für Bäder, die von privaten Dritten oder anderen öffentlichen Trägern geführt werden
und denen die Stadt laufende Betriebskosten erstattet oder bezuschusst.
(2) Die Details der Abwicklung des Rabattanspruchs werden die Parteien einvernehmlich abstimmen.
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Preisnachlass unter Angabe der zu rabattierenden Bestandteile in der Rechnung offen auszuweisen.
§ 21 – Haftung
(1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und
Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen
entstehen.
(2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft
nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach
besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
§ 22 – Übertragung von Rechten und Pflichten
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf den Rechtsnachfolger eines Vertragspartners zu übertragen. Die Übertragung ist
rechtzeitig – in der Regel mindestens sechs Monate vorher – der anderen Partei anzukündigen.
(2) Eine Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten, die nicht unter
Abs. 1 fällt, bedarf bei einer Einzelrechtsnachfolge der Zustimmung des anderen Vertragspartners, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Die Zustimmung durch die Stadt ist zu erteilen, wenn die Übertragung an ein verbundenes
Unternehmen i.S.d. § 15 AktG erfolgt und gegen die Übertragung keine begründeten Bedenken bestehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Rechte aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung der Stadt der enercity Netzgesellschaft mbH im Rahmen der Verpachtung der
Versorgungsanlagen zu überlassen. Die enercity Netzgesellschaft mbH ist berechtigt zur Erfüllung dieses Vertrages auf die Schuld der Gesellschaft zu leisten.
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§ 23 – Kündigung
(1) Wurden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen gemäß § 22 Abs. 3
übertragen und sind beide Unternehmen keine verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG
mehr, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu.
(2) Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen (Dritter), das nicht gemäß § 18 AktG zum Konzern der Gesellschaft gehört, nach Unterzeichnung dieses Vertrags erstmalig einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die Gesellschaft oder den Pächter der Versorgungsanlagen gemäß § 25 ausüben kann, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem.
Abs. 3 zu. Dies gilt nicht, wenn der Dritte den beherrschenden Einfluss mit Zustimmung der
Stadt erlangt hat.
(3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 ist die Stadt binnen sechs Monaten ab Kenntnisnahme mit
einer Frist von mindestens 24 und höchstens 48 Monaten zu einem Monatsende zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
(4) Der Vertrag kann von den Parteien darüber hinaus nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft gegen ihre
Pflichten gemäß § 24 oder § 25 verstoßen hat.
(5) Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
§ 24 – Eigentum an den Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft darf das Eigentum an den Versorgungsanlagen nicht ohne Zustimmung der
Stadt im Wege der Einzelrechtsnachfolge an einen Dritten übertragen.
(2) Im Falle einer Übertragung nach Abs. 1 hat die Gesellschaft sicher zu stellen, dass alle Rechte
der Stadt aus diesem Vertrag, insbesondere die Endschaftsbestimmungen gemäß §§ 26 und
27 nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind der Stadt auf deren
Verlangen nachzuweisen, soweit sie die Voraussetzungen des Satzes 1 betreffen.
(3) Ist die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Übereignung der Versorgungsanlagen an einen Dritten verpflichtet, so hat die Stadt ihre Zustimmung zu erteilen, wenn die
Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind.
§ 25 – Verpachtung der Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft ist zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die enercity Netzgesellschaft mbH berechtigt. Darüber hinaus ist eine Verpachtung der Versorgungsanlagen oder
eine vergleichbare Nutzungsüberlassung durch die Gesellschaft an einen Dritten nicht ohne
vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zulässig.
(2) Auf Verlangen der Stadt hat der Pächter, soweit rechtlich zulässig, den Schuldbeitritt zu diesem Vertrag zu erklären.
§ 26 – Übernahme der Versorgungsanlagen
(1) Wird nach Ablauf dieses Vertrages kein neuer Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und
der Gesellschaft geschlossen, hat die Stadt das Recht, das Eigentum an dem im Stadtgebiet
vorhandenen Wasserversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern
einschließlich Einrichtungen zur Netzsteuerung nebst Zubehör, soweit diese nicht für den
Betrieb von anderen Versorgungsnetzen erforderlich sind, das heißt Hausanschlüsse, Zähler
Konzessionsvertrag Wasser
19
und sonstige Messeinrichtungen, zu erwerben, soweit diese im Eigentum der Gesellschaft
stehen, unabhängig davon, ob sie sich auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen befinden
oder nicht. Vom Erwerbsrecht umfasst sind alle im Vertragsgebiet gelegenen Messeinrichtungen und Messsysteme, die im Eigentum der Gesellschaft stehen.
(2) Das Erwerbsrecht mit allen hieraus resultierenden Rechten und Pflichten kann von der Stadt
ohne Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen werden. Hierzu erteilt die
Gesellschaft bereits jetzt ihre unwiderrufliche Einwilligung.
(3) Als Kaufpreis wird die wirtschaftlich angemessene Vergütung auf Basis Sachzeitwert vereinbart. Der Sachzeitwert ist der Wiederbeschaffungswert der Anlagen zum Zeitpunkt der
Übernahme, d.h. der Wert, zu dem das Netz tatsächlich gebaut werden kann, abzüglich der
Wertminderung unter Berücksichtigung von Alter, technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie ihres Erhaltungszustandes. Sollte kraft gesetzlicher Normierung oder
höchstrichterlicher Rechtsprechung ein anderer Wert als der Sachzeitwert für die Bestimmung der wirtschaftlich angemessenen Vergütung allein maßgeblich sein, so gilt dieser Wert
ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der
höchstrichterlichen Entscheidung.
(4) Bei der Feststellung der Höhe des Wertes gemäß Abs. 3 sind von der Gesellschaft empfangene Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskostenbeiträge sowie vergleichbare Zuschüsse, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt nicht aufgelöst sind, zu berücksichtigen.
(5) Die Übergabe hat auf Verlangen der Stadt unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Einigung
über den Kaufpreis erzielt ist. In diesem Fall ist als Mindestzahlung die Kaufpreisforderung
der Gesellschaft fällig und zahlbar.
(6) Sollten Maßnahmen zur Netzentflechtung (Netztrennung und der Wiederherstellung der
Versorgungssicherheit in den bei der Gesellschaft verbleibenden Netzen) und -einbindung
(Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit im abzugebenden Netz und
zur Anbindung an das vorgelagerte Netz) erforderlich werden, so sind die Stadt und die Gesellschaft verpflichtet, die Netztrennung rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Konzessionsvertrages vertraglich mit dem Ziel zu regeln, zu einer rechtzeitigen Durchführung der
Netzentflechtung zu kommen. Die Kosten der Entflechtung und der Einbindung tragen die
Stadt und die Gesellschaft jeweils zur Hälfte. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2
auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung
auferlegen.
Die Stadt und die Gesellschaft verpflichten sich, die Maßnahmen zur Trennung und Einbindung der Netze auf das zur Erfüllung der beidseitigen Versorgungsaufgaben geringstmögliche Maß unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Eigentumsgrenzen und klarer Verantwortlichkeiten der Netzführung zu beschränken. Überträgt die Stadt ihre Rechte
gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(7) Die Gesellschaft wird der Stadt auf schriftliche Anfrage in den letzten vier Jahren vor Ende
der Vertragslaufzeit ihren Investitionsplan zur Genehmigung vorlegen, soweit hiervon die
Anlagegüter im Sinne des Abs. 1 betroffen sind. Die Einwilligung der Stadt gilt als erteilt,
wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung der Gesellschaft dem Investitionsplan widerspricht. Die Parteien sind sich einig, dass hierdurch die
Versorgungssicherheit und –zuverlässigkeit und die Gefahrenabwehr hinsichtlich der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Konzessionsvertrag Wasser
20
§ 27 – Datenübermittlung zum Vertragsende
(1) Die Gesellschaft ist auf Anforderung der Stadt in den fünf Jahren vor Ende dieses Konzessionsvertrages einmalig verpflichtet, der Stadt alle Informationen und Unterlagen gemäß
Abs. 2 über die nach § 26 Abs. 1 zu übertragenden Versorgungsanlagen zur Verfügung zu
stellen. Die Gesellschaft trägt die dadurch entstehenden Kosten. Sie hat die Informationen
und Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung durch die Stadt zu übermitteln. Die Daten sind auf den Stichtag des Endes dieses Vertrages innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren. Auf Anforderung der Stadt sind die Informationen elektronisch in
weiterverarbeitbaren Datenformaten zu übermitteln. Die Stadt hat das Recht, die Informationen und Unterlagen Dritten im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Wegenutzungsrechte oder eines vergleichbaren Verfahrens den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung zu
stellen.
(2) Von der Gesellschaft sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
a) Ein technisches Mengengerüst mit Aufstellung über Umfang, Art, Besonderheiten und
Alter und Verlegeart der Versorgungsanlagen (insbesondere Länge der zum Netz gehörenden Leitungen, die Länge der Hausanschlussleitungen, Schachtanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Speicheranlagen, Zähler und andere Messgeräte, Signalkabel, Grundstücke und Grundstücksrechte);
b) die erforderlichen kaufmännischen Angaben zum Mengengerüst (Anschaffungs- und
Herstellungskosten, Restbuchwerte, Wiederbeschaffungswerte, Restnutzungsdauern);
c) Bezugsmengen an Trinkwasser;
d) Maximale Stundenspitzenentnahme aus dem Verteilungsnetz
e) Netzpläne, die soweit vorhanden Durchmesserangaben und Angaben zu vorgelagerten
Netzen, den Netzverknüpfungspunkten und Kennzeichnung derjenigen Leitungen, welche nicht vom Netzübertragungsanspruch erfasst werden, enthalten;
f) Absatzmengen nach Kunden- und /oder soweit vorhanden Produktgruppen, z.B. entsprechend der Tarifgruppen; soweit individuelle Entgeltvereinbarungen bestehen, welche nicht durch die veröffentlichten Tarifblätter abgedeckt werden, sind diese separat
anzugeben;
g) Angaben zu vereinnahmten und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskostenbeiträgen und sonstigen Kundenzuschüssen.
Die Informationen und Unterlagen haben unabhängig von der vorstehenden Datenliste mindestens alle Daten zu umfassen, die zur Durchführung des Verfahrens zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind.
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem von der Stadt benannten neuen Vertragspartner für
einen Konzessionsvertrag frühestens 24 Monate vor Ende dieses Vertrages innerhalb von
sechs Monaten nach Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Ermittlung
des Kaufpreises und der Durchführung der Netzübernahme erforderlich sind.
(4) Wird aufgrund gesetzlicher Regelung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein von Abs. 2
abweichender Datenumfang der zur übermittelnden Daten festgelegt, so hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der
höchstrichterlichen Entscheidung diese Daten gemäß den Regelungen des Abs. 1 an die
Stadt zu übermitteln. Wurden zum Vorteil der Stadt abweichende Fristen zur Datenherausgabe festgelegt, so gilt Satz 1 entsprechend.
Konzessionsvertrag Wasser
21
§ 28 – Sonstiges
(1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt,
sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso
ein Abweichen von dieser Schriftformklausel.
(2) Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind die Vertragspartner verpflichtet, über die Einrichtung einer Schiedskommission zu verhandeln, soweit ein Vertragspartner
dies schriftlich verlangt. Der Rechtsweg zu den Gerichten soll erst beschritten werden, wenn
sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des schriftlichen Verlangens nach
Satz 1 über die Einrichtung, Ausgestaltung und Einberufung einer Schiedskommission einigen
können.
(3) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht
zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(4) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt.
(5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit
eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem
Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer,
wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(6) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.
§ 29 – Anpassungsklausel
(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer
oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien
wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht
hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem
Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in
solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der
Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind
verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
(2) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder
rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen.
Konzessionsvertrag Wasser
22
§ 30 – Loyalitätsklausel
Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Sollten
Bestimmungen dieses Vertrages einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangeln, so werden
sich die Vertragspartner auf den Formmangel nicht berufen.
§ 31 – Inkrafttreten und Vertragsdauer
Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und läuft bis zum 20.05.2034 (jeweils einschließlich).
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Plan des Vertragsgebietes
Anlage 2: Übersicht der Störungskategorien
Anlage 3: Muster-Gestattungsvertrag
Anlage 4: Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung
des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen
Anlage 5: Beschreibung eBauKo
Anlage 6: ADA 20/14
Anlage 7: Vereinbarung zur Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser
Hannover, den
Hannover, den
..........................................................
Landeshauptstadt Hannover
........................................................
Stadtwerke Hannover AG
Konzessionsvertrag Fernwärme
- Fernwärmenetz zur allgemeinen Versorgung-
Zwischen der
Landeshauptstadt Hannover
Trammplatz 2
30159 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Stadt -
und der
Stadtwerke Hannover AG
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Gesellschaft -
wird folgender Konzessionsvertrag geschlossen:
Konzessionsvertrag Fernwärme
2
Inhalt:
Präambel .......................................................................................................................................... 3
§ 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen .......................................................................................... 3
§ 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft ....................................................................................... 3
§ 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb ...................................................................... 4
§ 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft ........................................................ 5
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Fernwärmekunden ....................... 5
§ 6 – Ausbau der Fernwärmeversorgung ........................................................................................ 5
§ 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten ................................................................................ 5
§ 8 – Planung von Versorgungsanlagen ........................................................................................... 7
§ 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen........................................................... 8
§ 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem ............................................................................ 9
§ 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen ...................................................................... 10
§ 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün ....................................................................... 10
§ 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen .......................................................................... 11
§ 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen ......................................................................................... 12
§ 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft .......................................... 13
§ 16 – Folgepflicht ......................................................................................................................... 13
§ 17 – Folgekosten ......................................................................................................................... 14
§ 18 – Konzessionsabgabe ............................................................................................................. 14
§ 19 – Haftung ............................................................................................................................... 15
§ 20 – Übertragung von Rechten und Pflichten ............................................................................ 16
§ 21 – Kündigung ........................................................................................................................... 16
§ 22 – Eigentum an den Versorgungsanlagen ............................................................................... 16
§ 23 – Verpachtung der Versorgungsanlagen ............................................................................... 17
§ 24 – Übernahme der Versorgungsanlagen ................................................................................. 17
§ 25 – Datenübermittlung zum Vertragsende ............................................................................... 18
§ 26 – Sonstiges ............................................................................................................................. 19
§ 27 – Anpassungsklausel .............................................................................................................. 20
§ 28 – Loyalitätsklausel .................................................................................................................. 20
§ 29 – Inkrafttreten und Vertragsdauer ........................................................................................ 20
Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 21
Konzessionsvertrag Fernwärme
3
Präambel
Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen. Sie betreibt, erneuert und erweitert
im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover das in ihrem Eigentum stehende Fernwärmenetz zur
Versorgung von Letztverbrauchern. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft Anlagen zur Wärmeerzeugung und beliefert die an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher mit Wärme. Um
der Gesellschaft die Versorgung des Stadtgebietes mit Fernwärme zu ermöglichen, schließen die
Parteien den nachfolgenden Vertrag:
§ 1 – Vertragsgegenstand, Definitionen
(1) Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie es im als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Plan dargestellt ist.
(2) Mit Versorgungsanlagen wird im Folgenden ein Fernwärmeversorgungsnetz zur Versorgung
von Letztverbrauchern bezeichnet. Das Fernwärmeversorgungsnetz umfasst auch Einrichtungen zur Netzsteuerung und Zubehör.
(3) Die Gesellschaft stellt die Versorgung von Letztverbrauchern mit Wärme durch die Belieferung der Letztverbraucher entsprechend der Versorgungspflicht gemäß § 2, den Betrieb, die
Erneuerung und die Erweiterung der Versorgungsanlagen im Vertragsgebiet sicher. Sie gewährleistet damit im Vertragsgebiet eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Fernwärme.
§ 2 – Versorgungspflicht der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, im Rahmen der Gesetze sowie nach Maßgabe dieses Vertrages und der Fernwärmeversorgungsbedingungen oder der etwa an deren Stelle tretenden
Bestimmungen jedermann im Vertragsgebiet an die vorhandenen Versorgungsnetze der Gesellschaft anzuschließen und zu jeder Zeit mit Fernwärme zu versorgen. Die Anschluss- und
Versorgungspflicht gilt nur, soweit die Leistungsfähigkeit der Erzeugungsanlagen, des Versorgungsnetzes und der einzelnen Versorgungsleitung sowie die Anschlussplanung der Gesellschaft es zulässt und alle technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben
sind.
(2) Die Gesellschaft hat Anfragen zur Errichtung von Standard-Fernwärmeanschlüssen innerhalb
von zwei Wochen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. erforderliche Unterlagen nachzufordern. Vollständige Anfragen hat die Gesellschaft im Regelfall innerhalb von vier Wochen zu
beantworten.
(3) Zur Förderung des Ausbaus der Fernwärme gemäß § 6 verpflichtet sich die Gesellschaft, die
Anschlusskosten so gering wie möglich zu gestalten.
(4) Die Vertragsparteien können Versorgungs- und Ausbaugebiete vereinbaren, in denen die
Gesellschaft ein Versorgungsnetz vorhalten wird und in dem eine Versorgung mit Fernwärme Vorrang vor allen anderen Energieformen genießt, soweit es sich betriebswirtschaftlich
vertreten lässt und rechtlich zulässig ist.
(5) Im Fall unvermeidlicher Betriebseinschränkungen sollen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Stadtgebiet bei der Versorgung mit Fernwärme, soweit tatsächlich möglich,
rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, vor anderen Abnehmern innerhalb des Vertragsgebietes den Vorzug genießen. Die Abstimmung des Vorgehens bei Großstörungen, Krisen (entsprechend Anlage 2) und Systemeingriffen der vorstehenden Größenordnung zwischen den Vertragspartnern, sowie die Koordination des Vorgehens bei diesen Ereignissen
Konzessionsvertrag Fernwärme
4
erfolgt über die zuständige Stelle (bei Vertragsschluss der Stab für außergewöhnliche Ereignisse).
(6) Nach Ablauf dieses Vertrages ist die Gesellschaft verpflichtet, so lange die Versorgung mit
Fernwärme im Vertragsgebiet nach den Bestimmungen dieses Vertrages sicher zu stellen, bis
die Weiterversorgung sichergestellt ist, längstens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren.
Sollte absehbar sein, dass eine Weiterversorgung nach Ablauf dieses Zeitraums nicht sichergestellt ist, sind die Parteien verpflichtet, rechtzeitig Verhandlungen über eine weitere Versorgung aufzunehmen.
§ 3 – Nachhaltige Netzentwicklung und Netzbetrieb
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungsanlagen auf eigene Kosten in einem einwandfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass sie in der Lage ist, ihrer Versorgungspflicht nachzukommen, Störungen unverzüglich zu beseitigen und Schäden zu vermeiden. Dabei sind die anerkannten Regeln der
Technik zu beachten. Erweiterungen und Erneuerungen der Versorgungsanlagen sind nach
dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll.
(2) Die Gesellschaft stellt die langfristige und branchenübliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes
und die Zuverlässigkeit des Netzbetriebs sicher.
(3) Bei ihrer örtlichen Ausbauplanung wird die Gesellschaft Vorgaben der Stadt im Rahmen ihrer
Planungshoheit zur örtlichen Fernwärmeversorgung maßgeblich einbeziehen. Das Gebot der
Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten. Die Stadt wird insoweit ihre Planungen der Gesellschaft rechtzeitig zugänglich machen.
(4) Sollten sich wirtschaftliche Möglichkeiten des Einsatzes neuer Techniken im Hinblick auf
Umweltverträglichkeit und Klimaschutz ergeben, ist die Gesellschaft bereit, diese bei neuen
Versorgungsanlagen zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft auch
Möglichkeiten realisieren, anfallende Wärmeverluste zu reduzieren und der Stadt das Ergebnis der Umsetzung alle zwei Jahre mitteilen.
(5) Die Stadt begrüßt und begleitet innovative Technologien und Verfahren in der Netzinfrastruktur, insbesondere Techniken zur aufgrabungsfreien Leitungsverlegung.
(6) Die Gesellschaft wird für Störungsfälle, zur Abwehr auftretender Gefahren, Wiederherstellung der Versorgung sowie zur Information der Öffentlichkeit geeignete Kommunikationsund Bereitschaftsstrukturen ganzjährig 24 Stunden täglich (24/7) gewährleisten und darüber
die Erreichbarkeit zu den derzeitigen Konditionen weiterführen. Die Gesellschaft unterhält
ein Störungsmanagementkonzept, beispielsweise in Form dokumentierter Verfahrensabläufe und Arbeitsanweisungen, das bei Störungen greift und somit eine schnelle Wiederinbetriebnahme ermöglicht.
(7) Die Gesellschaft hat die Stadt bei Störungen mit größeren Versorgungsunterbrechungen
gemäß Anlage 2 und Störungen von größerem Umfang unverzüglich nach Störungskategorisierung und Erstreaktion durch die Gesellschaft über die betroffenen Gebiete, Art, sowie voraussichtliche Dauer und soweit bekannt, die Ursache der Störung zu informieren. Die Vertragspartner können diese Festlegung einvernehmlich ändern. Die Stadt ist ebenfalls im
Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Prioritäten unverzüglich nach Behebung einer
solchen Störung zu informieren. Die Stadt benennt der Gesellschaft die zu informierenden
Stellen in Textform.
Konzessionsvertrag Fernwärme
5
§ 4 – Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft
(1) Die Gesellschaft führt über die im Vertragsgebiet vorhandenen Versorgungsanlagen ein digitales Planwerk nach einem in der Versorgungswirtschaft üblichen Standard. Die Stadt beabsichtigt digitale Planwerke zur Dokumentation ihrer für die Wegenutzung relevanten Anlagen zu führen und wird vorhandene digitale Planwerke der Gesellschaft soweit rechtlich zulässig unentgeltlich zugänglich machen.
(2) Im Fall von Baumaßnahmen und für andere eigene Zwecke stellen sich die Vertragspartner
wechselseitig die erforderlichen aktuellen Leitungspläne für den betroffenen Bereich in geeigneter Form innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung.
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, berechtigten Dritten die für Baumaßnahmen erforderlichen
Planauskünfte in geeigneter Form zu erteilen und ist berechtigt, dafür gegebenenfalls ein
Entgelt zu erheben, soweit es sich nicht nachgewiesen um Baumaßnahmen der Stadt handelt. Die Gesellschaft stellt der Stadt und berechtigten Dritten zusätzlich eine Planauskunft
über das Internet zur Verfügung. Die Stadt wird Dritten gegenüber auf eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung hinwirken.
§ 5 – Kommunale Energiekonzepte und Energieberatung von Fernwärmekunden
(1) Die Gesellschaft wirkt an der von der Stadt betriebenen Aufstellung kommunaler Energieversorgungskonzepte mit.
(2) Die Gesellschaft unterstützt die fernwärmebezogenen Ziele der Klima-Allianz Hannover
2020.
(3) Die Gesellschaft informiert die Stadt bis zum 31.03. eines jeden Jahres, über die Entwicklung
der Fernwärmeversorgung. Der Bericht enthält insbesondere Angaben über:
a) Zahl der Anschlüsse und Neuanschlüsse,
b) Anschlussleistung im Fernwärmenetz.
(4) Die Gesellschaft wird eine Ausweitung ihres bereits vorhandenen Angebots zur Beratung der
Fernwärmekunden regelmäßig prüfen und der Stadt das Ergebnis der Prüfung alle zwei Jahre
mitteilen.
§ 6 – Ausbau der Fernwärmeversorgung
Die Gesellschaft hat das Ziel den Anteil der Fernwärmeversorgung am Wärmemarkt im Stadtgebiet bis zum Jahr 2020 auf 30 % auszubauen, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
dies ermöglichen. Sie wird dabei von der Stadt unterstützt.
§ 7 – Einräumung von Wegenutzungsrechten
(1) Die Stadt räumt für die Dauer dieses Vertrages der Gesellschaft das Recht ein, im Vertragsgebiet die der Verfügung der Stadt unterliegenden öffentlichen Verkehrswege analog § 46
Abs. 1 EnWG, oberirdisch und unterirdisch für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von
Versorgungsanlagen zu nutzen, soweit nicht öffentliche oder stadtwirtschaftliche Interessen
der Stadt oder bestehende Rechte Dritter entgegenstehen. Der Umfang der oberirdischen
Nutzung öffentlicher Verkehrswege bestimmt sich nach § 8 Abs. 4.
(2) Öffentliche Verkehrswege sind die öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen
Straßengesetzes, sowie nicht gewidmete, im Eigentum der Stadt stehende Straßen, Wege
Konzessionsvertrag Fernwärme
6
und Plätze, die tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden sind. Öffentliche Grünflächen sind, ausgenommen der darin vorhandenen Straßen und Wege, die tatsächlich dem
öffentlichen Verkehr eröffnet sind, keine öffentlichen Verkehrswege.
(3) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch
Versorgungsanlagen ist in gesonderten Gestattungsverträgen zwischen der Gesellschaft und
der Stadt zu vereinbaren, soweit diese nach Abs. 8 zulässig ist. Der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag ist zu verwenden.
(4) Auf Versorgungsanlagen, die sich bei Vertragsbeginn auf nicht von Abs. 1 erfassten Grundstücken der Stadt befinden und für die kein gesonderter Gestattungsvertrag besteht, werden zur Sicherstellung des Bestandsschutzes die Regelungen dieses Vertrages entsprechend
angewandt, ohne dass eine gesonderte Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Bestandsschutz
gilt auch für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, nicht jedoch für Erneuerungsmaßnahmen (Austausch des vom Bestandsschutz erfassten Teils der Versorgungsanlage).
Der Gesellschaft obliegt die Nachweispflicht auf Basis ihres Betriebsmittelinformationssystems, dass die Anlagen bei Vertragsbeginn bereits vorhanden waren. Bei Veräußerung dieser
Grundstücke gilt Abs. 7 Lit. a) und b). Existiert für Versorgungsanlagen auf nicht von Abs. 1
erfassten Grundstücken ein gesonderter Gestattungsvertrag, werden bei Regelungslücken
des Gestattungsvertrages im Zweifel die Regelungen dieses Vertrages entsprechend angewandt.
(5) Voraussetzung für die Einräumung von Wegerechten nach Abs. 1 für Versorgungsanlagen,
die nach Vertragsbeginn dieses Vertrages errichtet oder verändert werden, ist, dass die
Stadt vor Errichtung oder Änderung der Anlagen ihre Einwilligung zur Trasse und Lage der
Versorgungsanlagen entsprechend § 8 Abs. 5 erteilt hat. Die Stadt entscheidet im Regelfall in
Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Aufbruchantrages mit der Ankündigung des beabsichtigten Bautermins über den Antrag. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn
sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprochen hat.
(6) Die Stadt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die öffentlichen Verkehrswege in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben. Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat die
Gesellschaft keine Ersatzansprüche gegen die Stadt wegen anderweitiger Nutzung oder Entwidmung öffentlicher Straßen.
(7) Werden öffentliche Verkehrswege entwidmet oder anderweitig genutzt, so dass diese nicht
mehr von Abs. 1 erfasst werden, und sind Versorgungsanlagen auf dem betroffenen Grundstück bereits vorhanden, gilt folgendes:
a) Ist das Grundstück aufgrund der Versorgungsanlagen nicht zu angemessenen Konditionen veräußerbar, gelten §§ 16 und 17.
b) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert
die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Mit Eintragung der Dienstbarkeit wird eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung des Grundstückes fällig. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der
Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie
der einschlägigen Fachliteratur ermittelt. Die Stadt stellt der Gesellschaft das Gutachten
auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von
Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen,
auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die
Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft.
Konzessionsvertrag Fernwärme
7
c) Verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Stadt, schließt diese mit der Gesellschaft
eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks ab. Hierbei ist der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Muster-Gestattungsvertrag zu verwenden.
(8) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege und einer darüber hinaus gehenden Inanspruchnahme anderer Grundstücke der Stadt durch Versorgungsanlagen gilt folgendes:
a) Im Regelfall sind für Versorgungsanlagen öffentliche Straßen gemäß § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zu nutzen.
b) Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege, die nicht unter Ziff. a) fallen, und anderer im Eigentum der Stadt stehender Flächen, ausgenommen öffentliche Grünflächen,
ist nur dann zulässig, wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder bei
der Gesellschaft projektbezogen zu wesentlichen Mehrkosten führen würde. Ein Überschreiten der Kosten in dem betroffenen Bereich für Bau, Material und Oberflächenwiederherstellung im Vergleich zu der wirtschaftlichsten Lösung um mindestens 20 % gilt in
der Regel als wesentlich.
c) Die über Ziff. b) hinaus gehende Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen ist zulässig,
wenn eine andere Trassenführung technisch nicht möglich oder der Gesellschaft projektbezogen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Eine Nutzung dieser Flächen ist ausgeschlossen, wenn die Stadt besondere schwerwiegende Gründe geltend macht, z.B.
Denkmalschutz.
Bei der Abwägung nach Ziff. b) und c) sind die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft
mit den Interessen der Stadt, insbesondere der Beeinträchtigung der bestehenden oder in
Konzeption befindlichen städtebaulichen Planungen (z.B. Absicht das betroffene Grundstück
zu veräußern, geplante über Einzelpflanzungen hinaus gehende Anpflanzungen) abzuwägen.
Die Gesellschaft hat der Stadt die technische Unmöglichkeit bzw. die Mehrkosten jeweils
nachzuweisen.
§ 8 – Planung von Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Planungen unter Berücksichtigung des öffentlichen
Interesses, insbesondere hinsichtlich des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen.
(2) Die Stadt wird die Gesellschaft bei Anfragen zur Ermittlung von Stationsstandorten unterstützen und hierfür einen zentralen Ansprechpartner benennen, der erforderlichenfalls die
Abwägung der Interessen der Fachbereiche der Stadt herbeiführt und die direkte Abstimmung mit der Gesellschaft wahrnimmt. Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils abgestimmten Prozessablauf.
(3) Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von Planungen, die die Interessen des anderen
Partners berühren können, rechtzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit erforderlich und rechtlich zulässig. Im Bereich der Bauleitplanung erfüllt die
Stadt insoweit im Regelfall ihre Verpflichtung nach Satz 1, wenn sie der Gesellschaft im
Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stellungnahme der Gesellschaft zu Bauleitplänen hat insbesondere folgende verbindliche Angaben zu enthalten, sofern die Bedarfsstrukturen entsprechend bekannt sind: Trassierung der Versorgungsleitungen, Lage und Größe der für Versorgungsanlagen erforderliche Flächen.
(4) Leitungen sind bei Neubau und Erneuerung unterirdisch zu verlegen. Ausgenommen hiervon
sind Leitungen unter Brücken und wenn eine unterirdische Leitungsverlegung technisch
Konzessionsvertrag Fernwärme
8
nicht möglich ist. Andere oberirdische Versorgungsanlagen dürfen im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung gemäß Abs. 5 errichtet werden. Die Stadt darf die Genehmigung mit Begründung versagen, wenn baurechtliche, verkehrsrechtliche und/oder wesentliche stadtplanerische Gründe entgegenstehen.
(5) Die Gesellschaft sendet der Stadt möglichst frühzeitig im Rahmen der Koordinierung, grundsätzlich drei Monate vor Beginn von geplanten Arbeiten in den öffentlichen Verkehrsräumen
Pläne zu, aus denen die beabsichtigte Lage und Trasse der Versorgungsanlagen ersichtlich
ist. Die Stadt ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Änderungen zu fordern, soweit dies im
Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, mit Rücksicht auf Anlagen der Stadt, aus
Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Stadtgestaltung
notwendig ist. Die Wirtschaftlichkeit und technische Leistungsfähigkeit der Anlagen sind bei
Änderungswünschen zu berücksichtigen. Kleine Baumaßnahmen (z.B. Hausanschlüsse, Entstörungen, Arbeiten an bestehenden Armaturen und Schächten) werden im Regelfall nicht
koordiniert.
(6) Investitionen, die die Gesellschaft aufgrund konkreter rechtsverbindlicher Bebauungspläne
und auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der Stadt durchgeführt hat und die sich wegen einer Planungsänderung, die die Stadt beeinflussen kann, als nutzlos erweisen, hat die
Stadt unter Anrechnung der Vorteile der Gesellschaft zu erstatten. Dies gilt dann nicht, wenn
es sich um Maßnahmen handelt, die von außen beeinflusst, d.h. insbesondere kraft Gesetzes
oder aufgrund aufsichtsbehördlicher Weisung durchgeführt werden müssen.
§ 9 – Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen
(1) Die Stadt und die Gesellschaft werden einander von Baumaßnahmen, die den anderen Vertragspartner berühren, frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme und Abstimmung in technischer und zeitlicher Hinsicht geben. Die Gesellschaft muss der Stadt Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrswegen frühzeitig, grundsätzlich zwei Wochen vor Baubeginn unter Angabe der Bauzeit mitteilen, es sei denn, dass es sich um die unaufschiebbare
Beseitigung von Störungen, Schäden oder andere nicht planbare Maßnahmen handelt. Im
letzteren Falle ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme der vorstehenden Maßnahmen darf mit den Arbeiten erst begonnen werden, nachdem mit der Stadt die
Bauzeiten und Termine vereinbart wurden.
(2) Die Gesellschaft wird vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr
auswirken, die nötigen Anordnungen der zuständigen Behörde einholen. Vereinbarte Bautermine sind einzuhalten. Bautermine sind so abzustimmen, dass die abschließende Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege gemäß § 13 unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen kann. Die Bauplanung hat so zu erfolgen, dass Bauzeiten sowie
der Umfang einer Baumaßnahme auf das geringst mögliche Maß beschränkt werden und
Arbeiten mehrerer Unternehmen unter Nutzung von Synergieeffekten so aufeinander abgestimmt werden, dass dies zu einer Minimierung der Gesamtbauzeit führt. Nachgewiesene
Kosten, die einem Vertragspartner aus von dem anderen Vertragspartner zu vertretenden
Verzögerungen entstehen, trägt der den Schaden verursachende Vertragspartner. Bei der
Überschreitung der Bauzeit oder der Ausweitung einer Baustelle über das von der Verkehrsbehörde angeordnete Maß hinaus, ist die Stadt berechtigt, hierfür entsprechend der jeweils
gültigen Sondernutzungssatzung Sondernutzungsgebühren zu erheben.
(3) Die Stadt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Arbeiten, die unter ihrer
Regie durchgeführt werden, die Anlagen der Gesellschaft geschont werden. Sie wird die von
ihr mit Arbeiten beauftragten Unternehmen, denen sie Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen gestattet, verpflichten, sich jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über
die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten und ihnen eine Satz 1 entsprechende
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Verpflichtung auferlegen. Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen aller
anderen Leitungsträger auch den von ihr beauftragten Unternehmen eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Versorgungseinrichtungen auf ihre Kosten zu sichern
und ggf. vorrübergehend außer Betrieb zu nehmen, wenn dies bei Arbeiten der Stadt erforderlich ist. Ersatz für Einnahmeausfälle und andere wirtschaftliche Nachteile der Gesellschaft
bei Betriebsunterbrechungen und -beeinträchtigungen kann die Gesellschaft nur beanspruchen, wenn diese aufgrund einer angepassten Planung der Stadt, die dieser bei einer Abwägung gegenüber den Interessen der Gesellschaft zumutbar ist, vermeidbar wären.
(5) Beabsichtigen Dritte Arbeiten in den von der Gesellschaft benutzten öffentlichen Verkehrswegen vorzunehmen, so wird die Stadt ihnen im Rahmen des Genehmigungsprozesses für
die Arbeiten zur Auflage machen, die Gesellschaft rechtzeitig zu benachrichtigen und sich
jeweils vor Beginn der Arbeiten bei der Gesellschaft über die Lage der Versorgungseinrichtungen zu unterrichten.
(6) Die erneute Durchführung von Aufbrüchen in denselben Abschnitten von öffentlichen Verkehrswegen ist der Gesellschaft vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung von Bauarbeiten über die gesamte Breite des öffentlichen Verkehrsweges grundsätzlich nicht möglich, es
sei denn, es hat sich um Kleinmaßnahmen (Baumpflanzungen, Stubbenfräsen, Stadtmöbel
oder Maßnahmen vergleichbaren Umfangs) gehandelt. Bei Straßen mit baulich getrennten
Richtungsfahrbahnen gilt dies nur für jede Richtungsfahrbahn gesondert. Satz 1 gilt auch bei
Arbeiten der Stadt oder Dritter unter Inanspruchnahme dieser Flächen, wenn die Gesellschaft im Rahmen der Koordinierung solcher Arbeiten an der Abstimmung beteiligt war, es
sei denn es handelt sich um Großmaßnahmen in einem für die Gesellschaft nicht zumutbaren Umfang. Satz 1 gilt dann nicht, wenn es sich um die Beseitigung von unvorhersehbaren
Schäden oder Drittveranlassung handelt und andere zumutbare Maßnahmen nicht möglich
sind.
(7) Nach Abschluss einer Baumaßnahme stellt die Gesellschaft der Stadt auf Anforderung die
Informationen zur tatsächlichen Lage der von der Baumaßnahme betroffenen Versorgungsanlagen kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung. Über die zu übermittelnden Datenformate werden sich die Parteien einvernehmlich abstimmen.
(8) Details zur Durchführung von Baumaßnahmen werden in einer gesonderten Vereinbarung
festgelegt (Anlage 4).
§ 10 – Elektronisches Baukoordinierungssystem
(1) Ziel der Vertragspartner ist die Koordinierung aller Baumaßnahmen über ein einheitliches
elektronisches Baukoordinierungssystem.
(2) Für die Durchführung der Baukoordinierung, insbesondere der Regelungen in § 8 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ist von der Gesellschaft das jeweils von der Stadt verwendete elektronische Baukoordinierungssystem zu nutzen, soweit das System von der für die jeweilige Fläche
zuständigen Stellen der Vertragspartner für die Baukoordinierung genutzt wird. Die Vertragspartner werden das System weiterhin zumindest im bisherigen Umfang nutzen. Das
elektronische Baukoordinierungssystem ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das in Anlage 5 beschriebene System eBauKo.
(3) Die Stadt wird die Gesellschaft frühzeitig über geplante funktionale und prozessrelevante
Änderungen am elektronischen Baukoordinierungssystem informieren und der Gesellschaft
Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nimmt die Stadt für die Gesellschaft wesentliche
funktionale und prozessrelevante Änderungen am System vor, ohne dass die Gesellschaft ih-
Konzessionsvertrag Fernwärme
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re Zustimmung erteilt hat, ist die Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung des Systems gemäß
Abs. 2 verpflichtet. Die Gesellschaft hat dies der Stadt unverzüglich nach Erhalt der Information über Systemänderungen gemäß Satz 2 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungspflicht durch
die Gesellschaft endet sechs Monate nach Eingang der Mitteilung bei der Stadt, spätestens
jedoch mit der Umsetzung der Änderung am elektronischen Baukoordinierungssystem durch
die Stadt. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, ist sie auf Verlangen der Stadt
zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung verpflichtet.
§ 11 – Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Stadt veranlasste Aufbrüche von öffentlichen Verkehrswegen für vorzeitige Baumaßnahmen zu nutzen und sich an den Kosten zu beteiligen,
sofern die Maßnahme von der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt
worden wäre und der Gesellschaft die vorzeitige Durchführung wirtschaftlich zumutbar ist.
(2) Die Stadt ist berechtigt, die Nutzung der Leitungsgräben der Gesellschaft zur Verlegung von
Leitungen Dritter im öffentlichen Interesse (z.B. Telekommunikation) bei durch die Gesellschaft veranlassten Aufbrüchen von öffentlichen Verkehrswegen zu verlangen bzw. diese für
eigene Baumaßnahmen zu nutzen, soweit dies technisch möglich ist, nicht zu zeitlichen Verzögerungen der Leitungsverlegung der Gesellschaft führt und der Veranlasser einen angemessenen Kostenanteil trägt.
(3) Die Parteien haben das Ziel, die Wiederherstellung von Oberflächen nach Aufbrüchen durch
die Gesellschaft und Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den angrenzenden
Flächen in einem Zuge durchzuführen. Hierüber werden sie sich jeweils verständigen.
§ 12 – Versorgungsanlagen und öffentliches Grün
(1) Bäume, Sträucher und Hecken dürfen von der Stadt im Bereich von Versorgungsanlagen der
Gesellschaft nach Maßgabe des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau – veröffentlichten „Merkblatts über
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (FGSV-Nr. 939) in der Fassung von 2013 gepflanzt und unterhalten werden. Die Gesellschaft ist zur Beachtung des
Merkblattes ebenfalls verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(2) Wenn aufgrund bestehender Bäume, Sträucher und Hecken die Verlegung von Versorgungsanlagen oder Baumfällungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Versorgungsanlagen zu
gewährleisten, trägt die Kosten der Veranlasser:
a) Bei Anpflanzungen, die unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen
Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag
Auslöser von Maßnahmen sind, gilt als Veranlasser die Gesellschaft.
b) Sind die Anpflanzungen von der Stadt ohne Beachtung der zum Zeitpunkt der Anpflanzung gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag Auslöser von Maßnahmen, gilt als Veranlasser die Stadt.
c) Gab es zum Zeitpunkt der Anpflanzungen keine gültigen Vorgaben des Abs. 1 bzw. einer
entsprechenden Regelung in einem vorherigen Vertrag, gilt als Verursacher derjenige,
dessen Maßnahme zeitlich später erfolgt ist.
d) In allen anderen Fällen, tragen Stadt und Gesellschaft die Kosten für erforderliche Maßnahmen jeweils zur Hälfte.
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Maßgeblich für die Betrachtung nach Ziff. a) bis d) ist das Datum der Erstpflanzung bzw.
Erstverlegung am selben Standort.
Soweit die Stadt Kosten für die Verlegung von Leitungen trägt, ist ein Vorteilsausgleich (Abzug „neu für alt“) auf Seiten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Hierfür ist als Verrechnungsschlüssel die als Anlage 6 beigefügte ADA 20/14 in der Fassung vom 01.01.1982 anzuwenden. Die Parteien verpflichten sich, diesen Verrechnungsschlüssel nach Aufforderung
durch die Stadt neu zu verhandeln.
(3) Soweit Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS),
Teil Landschaftspflege (RAS-LP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und
Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt
Hannover mit Stand vom 08.07.1995 und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung erforderlich werden, trägt diese Kosten der Veranlasser.
(4) Müssen vorhandene Bäume, Sträucher oder Hecken entfernt werden, lässt die Stadt Ersatzanpflanzungen an derselben oder an anderer Stelle in angemessenem Umfang vornehmen.
Hinsichtlich der Kostentragung gilt folgendes:
a) Erfolgen die Ersatzpflanzungen aufgrund von Maßnahmen gemäß § 16 (Folgepflichten)
gilt hinsichtlich der Kostentragungspflicht § 17 entsprechend.
b) Wenn die Ersatzpflanzung aufgrund einer Maßnahme gemäß Abs. 2 bzw. Abs. 3 erforderlich ist, trägt die Kosten der Veranlasser nach Abs. 2 bzw. Abs. 3.
c) Soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, trägt bei Maßnahmen der Gesellschaft diese die Kosten.
§ 13 – Wiederherstellung nach Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr benutzten öffentlichen Verkehrswege auf ihre
Kosten im Einvernehmen mit der Stadt unverzüglich nach der Durchführung von Bauarbeiten
wieder in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen. Dies gilt auch für alle
Flächen, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Gesellschaft beschädigt wurden,
soweit der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder
von ihr beauftragter Dritter entstanden ist.
(2) Die erforderliche Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen nehmen
bis zu einer Größe von einschließlich 30 qm je Aufbruch die Gesellschaft oder von ihr beauftragte Dritte vor. Bei größeren Aufbrüchen nimmt diese die Stadt auf Kosten der Gesellschaft vor. Die vorstehende Regelung gilt, soweit die Zusatzvereinbarung (Anlage 4) keine
abweichenden Regelungen enthält. Ergibt sich erst im Laufe der Baudurchführung eine
Überschreitung der Flächengröße von 30 m², so ist die Stadt bei einer wesentlichen Überschreitung (> 10 m²) zu einer Übernahme der gesamten Oberflächenwiederherstellung berechtigt. Die Gesellschaft zeigt jede Überschreitung der ursprünglich geplanten Wiederherstellungsfläche unverzüglich an.
(3) Die Ausführung erfolgt dabei unter Zugrundelegung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV-A Stb in der jeweils
gültigen Fassung) und den Richtlinien „Standardisierung Neubau – Befestigung von Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand Februar 1996) und der „Standardisierung
Unterhaltung – Befestigung von Verkehrsflächen bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Landeshauptstadt Hannover“ (Stand September 1995) bzw. der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (ZTV SoB-StB) und der „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) –
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Landschaftsbauarbeiten“ (DIN 18320) in den jeweils gültigen Fassungen, soweit dem nicht
Regelungen der Zusatzvereinbarung (Anlage 4) entgegenstehen.
(4) Die Stadt ist bei wiederholter Schlechterfüllung durch die Gesellschaft trotz schriftlicher Abmahnung berechtigt, die gesamte Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen auf Kosten der Gesellschaft zu übernehmen. Keine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn zwischen einzelnen Schlechterfüllungen ein Zeitraum von mehr als zwei
Jahren oder die Quote von schlecht erfüllten Baumaßnahmen pro Jahr unter 0,5 % liegt. Eine
Schlechterfüllung liegt nicht vor, wenn die Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft innerhalb des letzten Jahres insgesamt nicht schlechter ausgeführt wurde, als sie die
Stadt bei eigenen Maßnahmen selbst erbringt. Die Übernahme hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Ausübung des Übernahmeverlangens zu erfolgen.
(5) Müssen vorhandene technische Einrichtungen wie Straßenleuchten, Signalpfosten, Wegweiser, Parkautomaten usw. während der Bauarbeiten vorübergehend entfernt werden, trägt
die Gesellschaft die Kosten für De- und Remontage. Sie trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrseinrichtungen wie Induktionsschleifen in aufgebrochenen Fahrbahndecken.
(6) Die Gesellschaft übernimmt für die von ihr oder von ihr beauftragten Dritten wiederhergestellten öffentlichen Verkehrswege die Gewährleistung für die Dauer von 5 Jahren nach
Übernahme durch die Stadt. Stellt ein von der Stadt beauftragter Dritter die Straßenoberfläche wieder her, übernimmt die Gesellschaft die Gewährleistung für die von ihr durchgeführten Erdarbeiten für die Dauer von 5 Jahren. Als Übernahmedatum gilt insoweit die Übernahme der betreffenden Baustelle durch die Stadt oder sofern diese nicht stattfindet, die
Aufhebung der verkehrsbehördlichen Anordnung.
(7) Die Einzelheiten zur Wiederherstellung der Oberflächen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt (Anlage 4).
§ 14 – Stillgelegte Versorgungsanlagen
(1) Werden Teile der Versorgungsanlagen nicht mehr von der Gesellschaft genutzt (vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung) und wird voraussichtlich eine Wiederinbetriebnahme der
Anlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft nicht erfolgen, so gelten diese als stillgelegt. Für stillgelegte Versorgungsanlagen
besteht nach Aufforderung durch die Stadt jederzeit eine Entfernungspflicht, soweit die Anlagen entweder eine konkrete Baumaßnahme der Stadt behindern oder im Zusammenhang
mit dem Verkauf eines Grundstücks zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt
führen. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken stellt i.S.d. § 14 eine konkrete
Baumaßnahme dar. Die Gesellschaft erfüllt ihre Entfernungspflicht, indem sie die Anlagen
beseitigt oder der Stadt die nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung erstattet. Darüber
hinaus besteht für folgende stillgelegte Versorgungsanlagen eine grundsätzliche Pflicht zur
Entfernung:
a) Unterirdische Versorgungsanlagen, wenn dies im Rahmen von anderen Baumaßnahmen
als Ergänzungsarbeit in derselben Aufbruchfläche möglich ist;
b) oberirdische Versorgungsanlagen;
c) wenn von den Anlagen Umweltgefährdungen ausgehen und diese von der Gesellschaft
nicht anderweitig beseitigt werden können.
(2) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die
dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 1 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung.
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(3) Die Gesellschaft weist vorübergehend und dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bis zu
ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus.
(4) Trifft die Stadt bei Baumaßnahmen auf stillgelegte Versorgungsanlagen der Gesellschaft, die
nicht gemäß Abs. 3 in den Bestandsplänen enthalten sind, ist die Stadt berechtigt, die Versorgungsanlagen auf Kosten der Gesellschaft selbst zu entfernen, soweit die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.
(5) Für stillgelegte Versorgungsanlagen gelten weiterhin die Regelungen dieses Vertrages. Dies
gilt auch für Versorgungsanlagen, die vor Beginn dieses Vertrages stillgelegt worden sind.
(6) Vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Versorgungsanlagen bleiben im Eigentum der
Gesellschaft und gelten nicht als Grundstücksbestandteil.
§ 15 – Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft
(1) Falls die Herstellung, Umlegung, Veränderung oder das Vorhandensein von Versorgungsanlagen besondere Aufwendungen der Stadt bei Bau-, Reparatur- oder sonstigen Maßnahmen
in den öffentlichen Verkehrswegen erfordert, hat die Gesellschaft der Stadt den Aufwand
unter Anrechnung der Vorteile zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die der
Stadt bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen durch die
notwendige Rücksichtnahme auf Versorgungsanlagen entstehen.
(2) Die Gesellschaft zahlt an die Stadt Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, welche die
Stadt auf Verlangen oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu deren Vorteil erbringt,
soweit diese noch nicht durch die Konzessionsabgabe abgegolten sind.
(3) Die Stadt hat die Kosten nach Abs. 1 und 2 jeweils aufzuschlüsseln.
§ 16 – Folgepflicht
(1) Die Stadt kann von der Gesellschaft jederzeit die Veränderung, Entfernung oder Sicherung
von Versorgungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrswegen verlangen, wenn einem solchen Verlangen ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse der Stadt
zugrunde liegt. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Realisierung oder Änderung von Verkehrsgrün (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken) im Rahmen von städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen mit wesentlichen Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen erforderlich sind, sofern der wesentliche Anteil der damit verbundenen Kosten auf die Gestaltung
von Straßen und Plätzen entfällt, so dass die Bepflanzung lediglich ein begrenzter Teil einer
größeren Gesamtmaßnahme ist. Der Gesellschaft ist für derartige Maßnahmen eine angemessene Frist zu setzen.
(2) Die Stadt prüft die Anpassung der von ihr beabsichtigten Maßnahme an die vorhandenen
Versorgungsanlagen, wenn die Gesellschaft darlegt, dass eine Anpassung gegenüber der
Veränderung der Versorgungsanlagen zweckmäßiger ist und sie bereit ist, der Stadt die
dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
(3) Für die sich aus Maßnahmen nach Abs. 1 ergebenden Einnahmeausfälle und weiteren wirtschaftlichen Nachteile leistet die Stadt keinen Ersatz.
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§ 17 – Folgekosten
(1) Die Kostenübernahme für Maßnahmen nach § 16 sowie damit im Zusammenhang stehender
weiterer Maßnahmen (Folgekosten) bestimmt sich nach den Regelungen der folgenden Absätze, soweit nicht aufgrund anderweitiger schuldrechtlicher Vereinbarungen oder dinglicher Rechte abweichende Regelungen bestehen.
(2) Die Gesellschaft trägt die Kosten in vollem Umfang. Verlangt jedoch die Stadt in den ersten
sechs Jahren nach einer Neuverlegung, einem Relining oder der Umlegung einer Versorgungsanlage, der sie in dem Verfahren nach § 8 Abs. 5 bzw. der entsprechenden Regelung in
dem vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung gültigen Vertrag zugestimmt hat, an diesen Anlagen die Durchführung von Maßnahmen nach § 16, so hat die Stadt die hierfür anfallenden
Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Stadt bei ihrer Zustimmung auf
eine mögliche Änderung oder Entfernung hingewiesen oder dies der Gesellschaft nach
Kenntnis vom Beginn einer Baumaßnahme unverzüglich mitgeteilt hat. Die Erstattungspflicht
entfällt auch, wenn Versorgungsanlagen von der Gesellschaft nicht wie gemäß § 8 Abs. 5 abgestimmt errichtet wurden, es sei denn, die abweichende Errichtung liegt innerhalb der üblichen Bautoleranzen oder erfolgte mit Zustimmung der Stadt in Textform.
(3) Abweichend von der Regelung des Abs. 2 erstattet die Stadt der Gesellschaft die Folgekosten
in den Fällen und in der Höhe, in denen Dritte der Stadt gegenüber zum Ersatz verpflichtet
sind und die Kosten auch tatsächlich erstatten. Die Stadt wird auf eine Erstattungsregelung
mit Dritten hinwirken, soweit dies nicht ihr stadtwirtschaftliches Interesse beeinträchtigt.
Satz 1 gilt jedoch nicht für Beiträge, Gebühren und privatrechtliche Entgelte nach abgabenrechtlichen Vorschriften.
(4) Für Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauvorhaben bei der Errichtung
neuer Stadtbahnlinien stehen, werden die Vertragspartner auf der Grundlage der ADA 20/14
in der Fassung vom 01.01.1982 eine gesonderte Vereinbarung treffen.
§ 18 – Konzessionsabgabe
(1) Als Gegenleistung für die der Gesellschaft mit diesem Vertrag eingeräumten Wegenutzungsrechte für Versorgungsanlagen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Vertragsgebiet erhält die Stadt ab dem 01.10.2014 von der Gesellschaft Konzessionsabgaben.
Konzessionsabgaben sind auch zu zahlen
a) für Wärme, die mittels Durchleitung an Letztverbraucher im Vertragsgebiet geliefert
wird;
b) für die Belieferung von Weiterverteilern, die Wärme ohne Benutzung öffentlicher Straßen an Letztverbraucher im Vertragsgebiet weiterleiten.
Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die Wirtschaftsführung
der Gesellschaft so gestaltet wird, dass die im Folgenden vereinbarten Konzessionsabgaben
an die Stadt gezahlt werden können.
(2) Als Konzessionsabgabe ist ein Betrag von 0,32 Cent je gelieferter Kilowattstunde Wärme zu
entrichten.
(3) Bei einer Einführung von bzw. Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Höhe der Konzessionsabgaben werden die Vertragspartner, soweit erforderlich, über eine Anpassung der
Zahlungen im Sinne der Absätze 1 und 2 mit Wirkung ab dem Tag nach der Änderung verhandeln. Satz 1 gilt auch für den Fall einer behördlichen Maßnahme zur Höhe der Fernwärmepreise. Bis zur rechtsverbindlichen Neufestsetzung leistet die Gesellschaft Abschlagszahlungen entsprechend der zuletzt gültigen Regelung, soweit dies rechtlich zulässig ist und im
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Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis der Verhandlungen nicht zu unvertretbaren Ergebnissen für die Gesellschaft führen würde.
Die Gesellschaft ist zur Anpassung der Höhe der Konzessionsabgabenzahlung an durch Gesetz geänderte Berechnungsgrundlagen und Konzessionsabgabensätze verpflichtet, ohne
dass es einer gesonderten Verhandlung oder Vereinbarung bedarf; es werden die höchstzulässigen Konzessionsabgaben gezahlt.
(4) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Zum Ersten eines jeden Monats zahlt die Gesellschaft der Stadt für den zurückliegenden
Monat Abschläge in Höhe je eines Zwölftels der im Erfolgsplan der Gesellschaft zur Zahlung
an die Stadt veranschlagten Konzessionsabgabe. Liegt der Erfolgsplan zu den ersten Zahlungsterminen noch nicht in vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigter Fassung vor, so
werden Abschläge in der Vorjahreszahlung entsprechender Höhe gezahlt.
(6) Die Gesellschaft rechnet gegenüber der Stadt die Konzessionsabgaben für jedes Abrechnungsjahr mit einer Schlussabrechnung ab. Die Schlussabrechnung wird nach Feststellung
des Jahresabschusses der Gesellschaft, spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung, erteilt. Daraus sich ergebende Nachzahlungen oder Erstattungen sind mit dem nächst fälligen
Abschlag unverzinst auszugleichen.
(7) Sollte in Zukunft die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die Stadt durch gesetzliche
Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit eingestuft werden oder die Stadt gemäß § 9 UStG auf eine ansonsten bestehende Umsatzsteuerbefreiung verzichten, schuldet die Gesellschaft der Stadt ab dem Zeitpunkt des Bestehens
der Umsatzsteuerpflicht die Konzessionsabgabe zuzüglich Umsatzsteuer, wenn und soweit
die Stadt der Gesellschaft eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(8) Die Gesellschaft verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt, Nachweise über die zur Ermittlung
der Konzessionsabgaben erforderlichen Liefermengen und sonstige Daten zu führen und
diese der Stadt bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres vorzulegen.
Auf Verlangen der Stadt wird die Gesellschaft die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen der
Berechnungsgrundlagen für die Konzessionsabgabe durch Wirtschaftsprüfertestat nachweisen. Wird dadurch die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung oder die Unvollständigkeit der der
Stadt vorgelegte Unterlagen festgestellt, so trägt die Kosten die Gesellschaft, ansonsten die
Stadt.
(9) Hat die Stadt für den Zeitraum nach Ende dieses Vertrages einen neuen Konzessionsvertrag
mit einem Dritten abgeschlossen, der den Netzbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen noch nicht übernehmen kann und führt die Gesellschaft den Netzbetrieb nach Ende
dieses Vertrages für diesen Übergangszeitraum fort, so sind – soweit rechtlich zulässig – bis
zur Übernahme des Netzbetriebes durch den Dritten die Konzessionsabgaben von der Gesellschaft entsprechend den vorstehenden Regelungen weiter zu zahlen, maximal jedoch in
der Höhe, wie die Konzessionsabgabe bei den Kunden erhoben werden darf und längstens
für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages.
§ 19 – Haftung
(1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und
Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen
entstehen.
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(2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft
nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft nach
besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
§ 20 – Übertragung von Rechten und Pflichten
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf den Rechtsnachfolger eines Vertragspartners zu übertragen. Die Übertragung ist
rechtzeitig – in der Regel mindestens sechs Monate vorher – der anderen Partei anzukündigen.
(2) Eine Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten, die nicht unter
Abs. 1 fällt, bedarf bei einer Einzelrechtsnachfolge der Zustimmung des anderen Vertragspartners, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Die Zustimmung durch die Stadt ist zu erteilen, wenn die Übertragung an ein verbundenes
Unternehmen i.S.d. § 15 AktG erfolgt und gegen die Übertragung keine begründeten Bedenken bestehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die Rechte aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung der Stadt der enercity Netzgesellschaft mbH im Rahmen der Verpachtung der
Versorgungsanlagen zu überlassen. Die enercity Netzgesellschaft mbH ist berechtigt zur Erfüllung dieses Vertrages auf die Schuld der Gesellschaft zu leisten.
§ 21 – Kündigung
(1) Wurden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen gemäß § 20 Abs. 3
übertragen und sind beide Unternehmen keine verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG
mehr, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem. Abs. 3 zu.
(2) Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen (Dritter), das nicht gemäß § 18 AktG zum Konzern der Gesellschaft gehört, nach Unterzeichnung dieses Vertrags erstmalig einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die Gesellschaft oder den Pächter der Versorgungsanlagen gemäß § 23 ausüben kann, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht gem.
Abs. 3 zu. Dies gilt nicht, wenn der Dritte den beherrschenden Einfluss mit Zustimmung der
Stadt erlangt hat.
(3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 ist die Stadt binnen sechs Monaten ab Kenntnisnahme mit
einer Frist von mindestens 24 und höchstens 48 Monaten zu einem Monatsende zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
(4) Der Vertrag kann von den Parteien darüber hinaus nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft gegen ihre
Pflichten gemäß § 22 oder § 23 verstoßen hat.
(5) Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
§ 22 – Eigentum an den Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft darf das Eigentum an den Versorgungsanlagen nicht ohne Zustimmung der
Stadt im Wege der Einzelrechtsnachfolge an einen Dritten übertragen.
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(2) Im Falle einer Übertragung nach Abs. 1 hat die Gesellschaft sicher zu stellen, dass alle Rechte
der Stadt aus diesem Vertrag, insbesondere die Endschaftsbestimmungen gemäß §§ 24 und
25 nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind der Stadt auf deren
Verlangen nachzuweisen, soweit sie die Voraussetzungen des Satzes 1 betreffen.
(3) Ist die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einer Übereignung der Versorgungsanlagen an einen Dritten verpflichtet, so hat die Stadt ihre Zustimmung zu erteilen, wenn die
Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind.
§ 23 – Verpachtung der Versorgungsanlagen
(1) Die Gesellschaft ist zur Verpachtung der Versorgungsanlagen an die enercity Netzgesellschaft mbH berechtigt. Darüber hinaus ist eine Verpachtung der Versorgungsanlagen oder
eine vergleichbare Nutzungsüberlassung durch die Gesellschaft an einen Dritten nicht ohne
vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt zulässig.
(2) Auf Verlangen der Stadt hat der Pächter, soweit rechtlich zulässig, den Schuldbeitritt zu diesem Vertrag zu erklären.
§ 24 – Übernahme der Versorgungsanlagen
(1) Wird nach Ablauf dieses Vertrages kein neuer Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und
der Gesellschaft geschlossen, hat die Stadt das Recht, das Eigentum an dem im Stadtgebiet
vorhandenen Fernwärmeversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern einschließlich Einrichtungen zur Netzsteuerung nebst Zubehör, soweit diese nicht für
den Betrieb von anderen Versorgungsnetzen erforderlich sind, das heißt Hausanschlüsse,
Zähler und sonstige Messeinrichtungen, zu erwerben, soweit diese im Eigentum der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie sich auf oder unter öffentlichen Verkehrswegen befinden oder nicht. Vom Erwerbsrecht umfasst sind alle im Vertragsgebiet gelegenen Messeinrichtungen und Messsysteme, die im Eigentum der Gesellschaft stehen.
(2) Das Erwerbsrecht mit allen hieraus resultierenden Rechten und Pflichten kann von der Stadt
ohne Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen werden. Hierzu erteilt die
Gesellschaft bereits jetzt ihre unwiderrufliche Einwilligung.
(3) Als Kaufpreis wird die wirtschaftlich angemessene Vergütung auf Basis Sachzeitwert vereinbart. Der Sachzeitwert ist der Wiederbeschaffungswert der Anlagen zum Zeitpunkt der
Übernahme, d.h. der Wert, zu dem das Netz tatsächlich gebaut werden kann, abzüglich der
Wertminderung unter Berücksichtigung von Alter, technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie ihres Erhaltungszustandes. Sollte kraft gesetzlicher Normierung oder
höchstrichterlicher Rechtsprechung ein anderer Wert als der Sachzeitwert für die Bestimmung der wirtschaftlich angemessenen Vergütung allein maßgeblich sein, so gilt dieser Wert
ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der
höchstrichterlichen Entscheidung.
(4) Bei der Feststellung der Höhe des Wertes gemäß Abs. 3 sind von der Gesellschaft empfangene Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskostenbeiträge sowie vergleichbare Zuschüsse, soweit sie zum Übernahmezeitpunkt nicht aufgelöst sind, zu berücksichtigen.
(5) Die Übergabe hat auf Verlangen der Stadt unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Einigung
über den Kaufpreis erzielt ist. In diesem Fall ist als Mindestzahlung die Kaufpreisforderung
der Gesellschaft fällig und zahlbar.
(6) Sollten Maßnahmen zur Netzentflechtung (Netztrennung und der Wiederherstellung der
Versorgungssicherheit in den bei der Gesellschaft verbleibenden Netzen) und -einbindung
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(Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit im abzugebenden Netz und
zur Anbindung an das vorgelagerte Netz) erforderlich werden, so sind die Stadt und die Gesellschaft verpflichtet, die Netztrennung rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Konzessionsvertrages vertraglich mit dem Ziel zu regeln, zu einer rechtzeitigen Durchführung der
Netzentflechtung zu kommen. Die Kosten der Entflechtung und der Einbindung tragen die
Stadt und die Gesellschaft jeweils zur Hälfte. Überträgt die Stadt ihre Rechte gemäß Abs. 2
auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine Satz 1 und 2 entsprechende Verpflichtung
auferlegen.
Die Stadt und die Gesellschaft verpflichten sich, die Maßnahmen zur Trennung und Einbindung der Netze auf das zur Erfüllung der beidseitigen Versorgungsaufgaben geringstmögliche Maß unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Eigentumsgrenzen und klarer Verantwortlichkeiten der Netzführung zu beschränken. Überträgt die Stadt ihre Rechte
gemäß Abs. 2 auf einen Dritten, wird die Stadt dem Dritten eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(7) Die Gesellschaft wird der Stadt auf schriftliche Anfrage in den letzten vier Jahren vor Ende
der Vertragslaufzeit ihren Investitionsplan zur Genehmigung vorlegen, soweit hiervon die
Anlagegüter im Sinne des Abs. 1 betroffen sind. Die Einwilligung der Stadt gilt als erteilt,
wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung der Gesellschaft dem Investitionsplan widerspricht. Die Parteien sind sich einig, dass hierdurch die
Versorgungssicherheit und –zuverlässigkeit und die Gefahrenabwehr hinsichtlich der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen.
§ 25 – Datenübermittlung zum Vertragsende
(1) Die Gesellschaft ist auf Anforderung der Stadt in den fünf Jahren vor Ende dieses Konzessionsvertrages einmalig verpflichtet, der Stadt alle Informationen und Unterlagen gemäß
Abs. 2 über die nach § 24 Abs. 1 zu übertragenden Versorgungsanlagen zur Verfügung zu
stellen. Die Gesellschaft trägt die dadurch entstehenden Kosten. Sie hat die Informationen
und Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung durch die Stadt zu übermitteln. Die Daten sind auf den Stichtag des Endes dieses Vertrages innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren. Auf Anforderung der Stadt sind die Informationen elektronisch in
weiterverarbeitbaren Datenformaten zu übermitteln. Die Stadt hat das Recht, die Informationen und Unterlagen Dritten im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe der Wegenutzungsrechte oder eines vergleichbaren Verfahrens den Verfahrensteilnehmern zur Verfügung zu
stellen.
(2) Von der Gesellschaft sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
a) Ein technisches Mengengerüst des Wärmenetzes mit Aufstellung über Umfang, Art,
Nenndurchmesser, Besonderheiten und Alter und Verlegeart der Versorgungsanlagen
(insbesondere Länge der zum Netz gehörenden Leitungen, die Länge der Hausanschlussleitungen, Stationen, Hausanschlüsse, Zähler und andere Messgeräte, Signalkabel und
Netzkopplungspunkte, Grundstücke und Grundstücksrechte, Betriebsparameter des Netzes);
b) Netzpläne mit Durchmesserangaben
c) die erforderlichen kaufmännischen Angaben zum Mengengerüst (Verbindlichkeiten, Abschreibungen, Restbuch- bzw. Zeitwert);
d) Angaben zum Besicherungskonzept und zu den Fernwärmeerzeugungsanlagen (Art der
Anlage, Jahr der Errichtung, Brennstoff, Nutzungsgrad, Jahreserzeugung Strom/Wärme);
Konzessionsvertrag Fernwärme
19
e) Absatzmengen und Erlöse nach Kundengruppen, z.B. entsprechend der Tarifgruppen;
soweit individuelle Entgeltvereinbarungen bestehen, sind diese separat anzugeben;
f) Angaben zu Verdichtungs- und Ausbaupotentialen (unterschieden nach Realisierungswahrscheinlichkeit);
g) Angaben zu vereinnahmten und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskostenbeiträgen und sonstigen Kundenzuschüssen.
Die Informationen und Unterlagen haben unabhängig von der vorstehenden Datenliste mindestens alle Daten zu umfassen, die zur Durchführung des Verfahrens zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind.
(3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem von der Stadt benannten neuen Vertragspartner für
einen Konzessionsvertrag frühestens 24 Monate vor Ende dieses Vertrages innerhalb von
sechs Monaten nach Aufforderung alle Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Ermittlung
des Kaufpreises und der Durchführung der Netzübernahme erforderlich sind.
(4) Wird aufgrund gesetzlicher Regelung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ein von Abs. 2
abweichender Datenumfang der zur übermittelnden Daten festgelegt, so hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit der gesetzlichen Regelung bzw. Rechtskraft der
höchstrichterlichen Entscheidung diese Daten gemäß den Regelungen des Abs. 1 an die
Stadt zu übermitteln. Wurden zum Vorteil der Stadt abweichende Fristen zur Datenherausgabe festgelegt, so gilt Satz 1 entsprechend.
§ 26 – Sonstiges
(1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt,
sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso
ein Abweichen von dieser Schriftformklausel.
(2) Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrage ergeben, sind die Vertragspartner verpflichtet, über die Einrichtung einer Schiedskommission zu verhandeln, soweit ein Vertragspartner
dies schriftlich verlangt. Der Rechtsweg zu den Gerichten soll erst beschritten werden, wenn
sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats ab Zugang des schriftlichen Verlangens nach
Satz 1 über die Einrichtung, Ausgestaltung und Einberufung einer Schiedskommission einigen
können.
(3) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist nicht
zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(4) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt.
(5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit
eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem
Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer,
wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(6) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.
Konzessionsvertrag Fernwärme
20
§ 27 – Anpassungsklausel
(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer
oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien
wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht
hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem
Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in
solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der
Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten. Die Parteien sind
verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
(2) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder
rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach Vernunft und Billigkeit anzupassen.
§ 28 – Loyalitätsklausel
Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig die loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Sollten
Bestimmungen dieses Vertrages einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ermangeln, so werden
sich die Vertragspartner auf den Formmangel nicht berufen.
§ 29 – Inkrafttreten und Vertragsdauer
Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und läuft bis zum 20.05.2034 (jeweils einschließlich).
Konzessionsvertrag Fernwärme
21
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Plan des Vertragsgebietes
Anlage 2: Übersicht der Störungskategorien
Anlage 3: Muster-Gestattungsvertrag
Anlage 4: Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen und die Wiederherstellung
des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen
Anlage 5: Beschreibung eBauKo
Anlage 6: ADA 20/14
Hannover, den
Hannover, den
..........................................................
Landeshauptstadt Hannover
........................................................
Stadtwerke Hannover AG
Anlage 1
Anlage 2
Störungskategorien und Kommunikation
Störungsausmaß:
Beispiele:
Info an LHH:
„Blackout“ Hannover;
Flächiger Ausfall der
Wasserversorgung
Lageleiter Feuerwehr*
2. Großstörung
Explosionsfähiges Gasgemisch
in einem Straßenzug; größerer
Teil LHH unversorgt
Lageleiter Feuerwehr*
3. Störung mit größerer
Versorgungsunterbrechung
Teile des Roderbruchs für ca. 30
Minuten nicht versorgt, Störung
mit Explosionsgefahr
Lageleiter Feuerwehr
4. Störung mit weniger
großer Versorgungsunterbrechung
Versorgungsausfall von 10 GasHausanschlüssen
-
5. Störung mit kleinerer
Versorgungsunterbrechung
Gestörter Hausanschluss,
defektes KFR-Ventil Wasser
-
1. Krise
* die Feuerwehr wird in ihrer Funktion als untere Katastrophenschutzbehörde informiert, der
Lageleiter entscheidet über die Einberufung des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse SAE
Anlage 3
Gestattungsvertrag (Muster)
Zwischen der
Landeshauptstadt Hannover
Trammplatz 2
30159 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Stadt -
und der
Stadtwerke Hannover AG
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Gesellschaft -
wird folgender Gestattungsvertrag geschlossen:
Gestattungsvertrag
2
Inhalt:
§ 1 – Vertragsgegenstand ................................................................................................................ 3
§ 2 – Nutzungsrechte ....................................................................................................................... 3
§ 3 – Vertragslaufzeit ....................................................................................................................... 3
§ 4 – Geltung des [Wegenutzungsvertrages Strom/
Wegenutzungsvertrages Gas/
Konzessionsvertrages Fernwärme/ Konzessionsvertrages Wasser] ............................................... 3
§ 5 – Baumaßnahmen ...................................................................................................................... 4
§ 6 – Recht zum Betreten der Grundstücke .................................................................................... 5
§ 7 – Nutzungsentschädigung.......................................................................................................... 5
§ 8 – Veräußerung des Grundstücks durch die Stadt ...................................................................... 5
§ 9 – Kündigung ............................................................................................................................... 6
§ 10 – Endschaft und Stilllegung von Vertragsanlagen ................................................................... 6
§ 11 – Haftung ................................................................................................................................. 7
§ 12 – Schlussbestimmungen .......................................................................................................... 7
Anlagenverzeichnis .......................................................................................................................... 8
Gestattungsvertrag
3
[Bearbeitungshinweis:
Die gelb markierten Bereiche dieses Vertrages sind vor Vertragsschluss zu vervollständigen bzw.
auszuwählen.]
§ 1 – Vertragsgegenstand
(1) Die Stadt ist Eigentümerin der Grundstücksflächen mit den Katasterbezeichnungen
Gemarkung [xxx], Flur [xxx], Flurstück [xxx], Größe [xxx]
eingetragen in den beim Amtsgericht Hannover geführten Grundbüchern von [xxx] (im Folgenden mit Vertragsgrundstücke bezeichnet).
(2) Vorbezeichnete Grundstücke gehören nicht zum Bestand der im Eigentum der Stadt stehenden öffentlichen Verkehrswege.
§ 2 – Nutzungsrechte
(1) Die Stadt gestattet der Gesellschaft, die in den anliegenden Lageplänen (Anlage 1 bis [x])
gekennzeichnete ca. [xxx] m² Grundstücksfläche der Vertragsgrundstücke zum Bau, Betrieb
und Unterhaltung der in den Anlagen aufgeführten Versorgungsanlagen zu nutzen (im Folgenden mit Vertragsanlagen bezeichnet).
[Hinweis: In den Anlagen ist zumindest der genutzte Schutzstreifen in Lageplänen zeichnerisch darzustellen. Die Versorgungsanlagen sind zumindest textlich zu benennen.]
(2) Die Anlagen 1 bis [x] sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages.
(3) Die Stadt verpflichtet sich, solche Verrichtungen und Maßnahmen zu unterlassen, die den
Bestand und den Betrieb der Leitung gefährden könnten und den Schutzbereich bei Baumaßnahmen auf den Vertragsgrundstücken durch genaue Beachtung der Planungsunterlagen der Gesellschaft zu sichern.
§ 3 – Vertragslaufzeit
(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung/am [Datum] in Kraft.
(2) Der Vertrag endet mit der Entfernung der Vertragsanlagen oder durch Kündigung gemäß
§ 9.
§ 4 – Geltung des [Wegenutzungsvertrages Strom/ Wegenutzungsvertrages Gas/ Konzessionsvertrages Fernwärme/ Konzessionsvertrages Wasser]
(1) Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages gelten die im Folgenden aufgeführten Regelungen des [Wegenutzungsvertrages Strom/ Wegenutzungsvertrages Gas/ Konzessionsvertrages Fernwärme/ Konzessionsvertrages Wasser] vom [Datum] für die Vertragsgrundstücke und die Vertragsanlagen entsprechend:
Gestattungsvertrag
4
[Hinweis: Abhängig von den vertragsgegenständlichen Versorgungsanlagen ist eine der
nachstehenden Variante auszuwählen.]
[Verweise bei Versorgungsanlagen aus den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme auf den zugehörigen Konzessionsvertrag bzw. Wegenutzungsvertrag:]
a) § 4 Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft,
b) Abs. 3 aus § 9 Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen,
c) § 11 Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen,
d) § 12 Versorgungsanlagen und öffentliches Grün,
e) § 13 Wiederherstellung nach Baumaßnahmen,
f) § 15 Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft,
g) § 21 Übertragung von Rechten und Pflichten.
[Verweisblock Ende]
[Verweise bei Wasserversorgungsanlagen auf den Konzessionsvertrag Wasser:]
a) § 5 Dokumentation der Versorgungsanlagen, Planauskunft,
b) Abs. 3 aus § 9 Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen,
c) § 11 Gemeinsame Nutzung von Baumaßnahmen,
d) § 13 Versorgungsanlagen und öffentliches Grün,
e) § 14 Wiederherstellung nach Baumaßnahmen,
f) § 16 Kosten der Stadt durch Versorgungsanlagen der Gesellschaft,
g) § 22 Übertragung von Rechten und Pflichten.
[Verweisblock Ende]
Die vorgenannten Regelungen werden Bestandteil dieses Vertrages.
(2) Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den nach dem vorstehenden
Absatz in Bezug genommenen Regelungen des Konzessionsvertrages/ Wegenutzungsvertrages haben die Regelungen dieses Vertrages Vorrang.
(3) Zur Auslegung dieses Vertrages bei Regelungslücken ist der Konzessionsvertrag/ Wegenutzungsvertrag ergänzend heran zu ziehen.
§ 5 – Baumaßnahmen
(1) Die Gesellschaft hat der Stadt – außer bei Gefahr im Verzuge – Baumaßnahmen so rechtzeitig mindestens einen Monat vor Baubeginn detailliert anzuzeigen, dass die Stadt und/oder
die Gesellschaft in Abstimmung mit der Stadt die Öffentlichkeit und betroffene Anlieger angemessen vorab informieren kann. Auf Verlangen der Stadt oder der Gesellschaft erfolgt
vor Beginn der Baumaßnahmen eine gemeinsame Begehung und Protokollierung.
(2) Der Anzeige von Baumaßnahmen sind alle ggfs. benötigten ergänzenden Genehmigungen,
z.B. die nach Baumschutzsatzung, Arten- und Biotopschutz beizufügen. Beanstandet die
Stadt die Maßnahme nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Zugang der vollständigen Unterlagen, kann die Gesellschaft die Arbeiten zu dem angezeigten Termin beginnen.
Gestattungsvertrag
5
Die Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Anlagen von Straßen (RAS),
Teil Landschaftspflege (RASLP), Abschn. 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und
Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt
Hannover mit Stand vom 08.07.1995, und DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung sind
während der gesamten Bauzeit einzuhalten und nach Bauende vollständig zurück zu bauen.
§ 6 – Recht zum Betreten der Grundstücke
(1) Die Stadt gestattet den Bediensteten und Beauftragten der Gesellschaft die Vertragsgrundstücke jederzeit zur Überwachung und Inspektion der Vertragsanlagen zu betreten und die
erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
(2) Das Betreten von umfriedeten Grundstücken ist außer bei Gefahr im Verzug vorab anzumelden bei [Stelle].
(3) Ist das Grundstück umfriedet und entstehen durch das Betreten bei Gefahr im Verzug
Schäden an der Umzäunung, trägt diese die Gesellschaft.
§ 7 – Nutzungsentschädigung
(1) Die Gesellschaft zahlt der Stadt als Gegenleistung für die Einräumung der Nutzungsrechte
für Vertragsanlagen der Gesellschaft gemäß § 1 eine einmalige Entschädigung in Höhe der
Wertminderung des Grundstücks, die auf den Zeitpunkt des Abschluss dieses Vertrages zu
bestimmen ist. Die Wertminderung wird von der zuständigen Stelle der Stadt nach den üblichen Bewertungsrichtlinien auf der Grundlage der ImmoWertV sowie der einschlägigen
Fachliteratur ermittelt. Widerspricht die Gesellschaft unter Angabe von Gründen der Wertermittlung durch die Stadt, ist die Gesellschaft berechtigt, ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, auf den sich die Parteien einigen und dessen Ergebnis für beide Seiten verbindlich ist. Die Kosten dieses Gutachtens trägt die Gesellschaft.
(2) Die Entschädigung beträgt mithin [xxx] € (in Worten: [xxx] Euro).
(3) Ein vollständiger oder anteiliger Rückzahlungsanspruch der Entschädigung bei Beendigung
der Nutzung oder Veräußerung des Grundstücks durch die Stadt ist ausgeschlossen.
(4) Gesellschaft leistet die Nutzungsentschädigung zugunsten des allgemeinen Haushaltes der
Stadt unter Angabe des Kassenzeichens [xxx]. Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig.
(5) Eine andere als die in diesem Vertrag geregelte Nutzung der Leitungen, der Leitungsschächte oder Leerrohre bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt. Die Stadt kann die Zustimmung nur unter Angabe von Gründen verweigern. Für die weitergehende Nutzung nach
Satz 1 ist von der Gesellschaft eine gemäß Abs. 1 ermittelte Nutzungsentschädigung zu entrichten, soweit hieraus eine zusätzliche Wertminderung nach Abs. 1 resultiert.
§ 8 – Veräußerung des Grundstücks durch die Stadt
(1) Überträgt die Stadt das Eigentum des betroffenen Grundstücks einem Dritten, informiert
die Stadt die Gesellschaft rechtzeitig und bestellt auf Verlangen der Gesellschaft zu deren
Gunsten und auf deren Kosten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
(2) Die Gesellschaft zahlt der Stadt eine einmalige Entschädigung in Höhe der Wertminderung
des Grundstücks, die mit der Eintragung der Dienstbarkeit fällig wird. Die Wertminderung
wird nach § 7 Abs. 1 ermittelt und ist auf den Zeitpunkt der Eintragung der Dienstbarkeit zu
Gestattungsvertrag
6
bestimmen. Eine bereits geleistete Nutzungsentschädigung gemäß § 7 ist auf die Wertminderung anzurechnen.
§ 9 – Kündigung
(1) Die Stadt kann diesen Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 01. eines Monats kündigen, wenn die Entfernung der Vertragsanlagen aufgrund eines berechtigten öffentlichen oder stadtwirtschaftlichen Interesses erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann
gegeben, wenn die Vertragsanlagen den Verkauf des Grundstücks maßgeblich behindern
oder wenn eine Entfernung der Anlagen aufgrund einer wesentlichen Umgestaltung der
Grünfläche erforderlich ist [Hinweis: Zusatz des letzten Halbsatzes gilt nur bei einem Gestattungsvertrag über Anlagen in Grünflächen. Bei einem Vertrag über andere Flächen ist er zu
streichen.].
(2) Eine Kündigung nach Abs. 1 ist frühestens sechs Jahre nach Vertragsschluss zulässig, es sei
denn, die Stadt hat die Gesellschaft bei Vertragsschluss auf eine mögliche Verwendung des
Grundstücks, die eine Kündigung nach Abs. 1 rechtfertigt, hingewiesen. Kündigt die Stadt
nach Ablauf der sechs Jahre, aber vor Ablauf von Zehn Jahren, ist sie der Gesellschaft zur
Erstattung des Restwertes der Anlage verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Stadt die Gesellschaft bei Vertragsschluss auf eine mögliche Verwendung des Grundstücks, die eine Kündigung nach Abs. 1 rechtfertigt, hingewiesen hat.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 10 – Endschaft und Stilllegung von Vertragsanlagen
(1) Die Gesellschaft hat die Vertragsanlagen nach Vertragsende aufgrund einer Kündigung gemäß § 9 Abs. 1 unverzüglich zu entfernen.
(2) Dauerhaft stillgelegte Anlagen sind auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu entfernen,
sofern hierfür ein berechtigtes öffentliches oder stadtwirtschaftliches Interesse vorhanden
ist. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Vertragsanlagen den Verkauf des Grundstücks maßgeblich behindern oder wenn eine Entfernung der Anlagen aufgrund einer wesentlichen Umgestaltung der Grünfläche erforderlich ist.
(3) Die Gesellschaft gestattet hiermit die Überpflanzung und Überbauung von Leitungen, die
dauerhaft stillgelegt, aber nicht entfernt werden. Auf überpflanzte oder überbaute Leitungen findet Abs. 2 für die Dauer der Überpflanzung oder Überbauung keine Anwendung.
(4) Eine dauerhafte Stilllegung liegt vor, wenn eine Wiederinbetriebnahme der Vertragsanlagen oder Anlagenteile innerhalb von fünf Jahren seit Außerbetriebnahme durch die Gesellschaft voraussichtlich nicht erfolgen wird. Wurden Vertragsanlagen vorübergehend stillgelegt und erfolgte innerhalb von fünf Jahren keine Wiederinbetriebnahme, gelten diese Anlagen ebenfalls als dauerhaft stillgelegt.
(5) Die Gesellschaft weist vorübergehend oder dauerhaft stillgelegte Vertragsanlagen bis zu
ihrer Entfernung in den Bestandsplänen weiter gesondert aus.
(6) Verweigert die Gesellschaft unberechtigt die Entfernung der Vertragsanlagen, ist die Stadt
berechtigt diese auf Kosten der Gesellschaft entfernen zu lassen.
Gestattungsvertrag
7
§ 11 – Haftung
(1) Die Gesellschaft haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden und
Nachteile, die der Stadt oder Dritten durch den Bau und Betrieb der Vertragsanlagen entstehen.
(2) Von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Gründen Dritte der Stadt gegenüber geltend machen, hat die Gesellschaft die Stadt freizustellen und die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung zu übernehmen, soweit die Stadt das Vorgehen mit der Gesellschaft
nach Möglichkeit rechtzeitig vorab abgestimmt hat und etwaigen Weisungen der Gesellschaft Folge leistet. Zur Abwehr von Forderungen Dritter wird die Stadt die Gesellschaft
nach besten Kräften unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
§ 12 – Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt,
sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso
ein Abweichen von dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die
Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie
bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt
bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem
in diesem Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten.
Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
(3) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder
rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages
Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach
Vernunft und Billigkeit anzupassen.
(4) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist
nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(5) Sollten in Zukunft einzelne vergütungspflichtige Leistungen dieses Vertrages durch gesetzliche Regelung oder Auffassung der Finanzverwaltung als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit
eingestuft werden, schuldet der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner ab dem
Zeitpunkt des Bestehens der Umsatzsteuerpflicht die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer,
wenn und soweit der Leistungsempfänger dem anderen Vertragspartner eine den Bestimmungen des UStG entsprechende Rechnung erteilt.
(6) Nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen werden von der Gesellschaft auf ihre Kosten vorgenommen bzw. eingeholt.
Gestattungsvertrag
8
(7) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.
(8) Dieser Vertrag wird in drei Urschriften gefertigt. Die erste und zweite Urschrift erhält die
Stadt, die dritte Urschrift die Gesellschaft.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Lageplan
[ggf. weitere Anlagen]
Hannover, den
Hannover, den
..........................................................
Landeshauptstadt Hannover
........................................................
Stadtwerke Hannover AG
Anlage 4
Vertrag über die Durchführung von Baumaßnahmen
und die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen
(Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen)
Zwischen der
Landeshauptstadt Hannover
Trammplatz 2
30159 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Stadt -
und der
Stadtwerke Hannover AG
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Gesellschaft -
wird zur Ergänzung der Wegenutzungsverträge Strom und Gas und der Konzessionsverträge
Wasser und Fernwärme vom
folgende Vereinbarung über die Durchführung von Baumaßnahmen geschlossen:
Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen
2
Inhalt:
1. Geltungsbereich ........................................................................................................................... 3
2. Abstimmung über Zusammenarbeit ............................................................................................ 3
3. Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen ......................................... 3
4. Baubegehung ............................................................................................................................... 4
5. Oberflächenwiederherstellung durch die Stadt .......................................................................... 4
6. Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft ............................................................... 4
7. Bauausführung............................................................................................................................. 4
8. Übernahme fertiggestellter Baumaßnahmen durch die Stadt .................................................... 5
9. Verkehrssicherungspflicht ........................................................................................................... 6
10. Inkrafttreten und Vertragsdauer ............................................................................................... 6
11. Anpassungen.............................................................................................................................. 6
12. Sonstiges .................................................................................................................................... 6
Anlagenverzeichnis .......................................................................................................................... 7
Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen
3
1. Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt ergänzend zu den Regelungen des Wegenutzungsvertrages Strom, des
Wegenutzungsvertrages Gas, des Konzessionsvertrages Wasser und des Konzessionsvertrages
Fernwärme für alle Baumaßnahmen der Gesellschaft an öffentlichen Verkehrswegen und der
Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen.
2. Abstimmung über Zusammenarbeit
Stadt und Gesellschaft werden mindestens einmal im Jahr ein Gespräch zur Abstimmung der
Zusammenarbeit bei der Durchführung dieser Vereinbarung führen.
3. Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen
3.1
Soweit die Gesellschaft zur Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen verpflichtet ist, hat sie zur Vermeidung von Provisorien grundsätzlich eine sofortige
endgültige Wiederherstellung des Oberbaus vorzunehmen. Stehen technische, wirtschaftliche oder verkehrliche Gründe einer endgültigen sofortigen Wiederherstellung des Oberbaus entgegen (notwendiger Um- oder Neubau des öffentlichen Verkehrsweges innerhalb
der nächsten 3 Jahre) teilt die Stadt der Gesellschaft dies schriftlich unter Angabe der
Gründe unverzüglich mit. In diesen Fällen ist eine provisorische Oberflächenbefestigung
zu Lasten der Gesellschaft vorzunehmen. Von den Kosten der nachfolgenden endgültigen
Wiederherstellung des Oberbaus wird die Gesellschaft nur dann befreit, wenn ein geplanter Um- oder Neubau von öffentlichen Verkehrswegen ursächlich für Leitungsarbeiten ist
und von der Stadt der Gesellschaft mit einem Koordinierungsschreiben entsprechend angezeigt wurde. Die Kostenbefreiung gilt nur für die Teile des Oberbaus von öffentlichen
Verkehrswegen, die bei Bauarbeiten an öffentlichen Verkehrswegen ohnehin verändert
werden.
3.2
Fordert die Stadt den Einbau eines Provisoriums, obwohl die Stadt der Gesellschaft die
Möglichkeit der endgültigen Wiederherstellung mit der Genehmigung zugesagt hat, so
trägt die Stadt die Kosten des Provisoriums nur, wenn die Gesellschaft die im Koordinierungsverfahren vorgegebenen Bauzeiten (Bauanzeige) einhält.
3.3
Soweit die Stadt die Wiederherstellung des Oberbaus der öffentlichen Verkehrswege vornimmt, ist sie zur Vermeidung von Provisorien ebenfalls zur sofortigen endgültigen Wiederherstellung des Oberbaus verpflichtet. Ausnahmen sind unter Ziff. 3.1 dieser Vereinbarung geregelt.
Sofortwiederherstellungen, die die Stadt nicht ausführen lassen kann, können von der
Gesellschaft mit Zustimmung der Stadt in Auftrag gegeben werden. Bei der Auswahl der
zu beauftragenden Firmen ist, soweit rechtlich zulässig, Einvernehmen zwischen der Gesellschaft und der Stadt herzustellen.
3.4
Die Gesellschaft meldet den Abschluss jeder Baumaßnahme mit einer Fertigstellungsmeldung in einfacher Ausfertigung mit Rückmeldebestätigung dem jeweiligen Straßenerhaltungsbezirk bzw. eine von der Stadt benannte zentrale Stelle des Fachbereichs Umwelt
und Stadtgrün.
3.5
Bei unvorhergesehenen Baumaßnahmen, wie z. B. Störungen, Rohrbruch usw. werden
Bauanzeigen und Baubeginn unverzüglich in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) den in
Ziff. 3.4 jeweils benannten Stellen zur Information angezeigt.
Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen
4
4. Baubegehung
4.1
Vor Beginn der Aufgrabungen sind bei Bedarf die zu benutzenden öffentlichen Verkehrswege gemeinsam von einem Beauftragten der Gesellschaft und der Stadt (Fachbereich
Tiefbau bzw. Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) zu begehen, um den Zustand der Oberflächen und den möglichen zusätzlichen erstattungspflichtigen Erhaltungsbedarf der Stadt
zum Zeitpunkt der Begehung festzustellen. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Bedarf einer Begehung anzumelden. Das Ergebnis der Begehung ist schriftlich festzuhalten
und mit Bildmaterial zu belegen.
4.2
Bei der Begehung sind Umleitungsmaßnahmen, Baustelleneinrichtungsflächen und Nebenanlagen (die alle nach Möglichkeit vorab zu benennen sind), einzubeziehen; dies gilt
auch für die Flächen, die voraussichtlich von Baufahrzeugen benutzt werden.
4.3
Diese Vereinbarung entbindet die Gesellschaft nicht, die notwendigen Anordnungen der
zuständigen Straßenverkehrsbehörden einzuholen. Bei Ortsterminen mit den Straßenverkehrsbehörden soll grundsätzlich ein Vertreter des jeweiligen Straßenerhaltungsbezirkes
vertreten sein.
5. Oberflächenwiederherstellung durch die Stadt
5.1.
Die Stadt stellt in den Straßen des Vorbehaltsnetzes der Stadt und innerhalb des Innenstadtrings die Oberflächen wieder her. Auf Wunsch der Gesellschaft werden sich Stadt
und Gesellschaft bezüglich vorstehenden Flächen über die Wiederherstellung durch die
Gesellschaft abstimmen. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, stellt die Stadt
die Oberflächen wieder her.
Die Straßen des Vorbehaltsnetzes sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag dargestellt, der Innenstadtring ist in Anlage 2 zu diesem Vertrag festgehalten.
5.2.
Macht die Stadt von ihren Rechten nach § 13 Abs. 4 Wegenutzungsvertrag Strom, § 13
Abs. 4 Wegenutzungsvertrag Gas, § 14 Abs. 4 Konzessionsvertrag Wasser oder § 13 Abs. 4
Konzessionsvertrag Fernwärme Gebrauch die Oberflächen vollständig selbst wieder her zu
stellen, werden alle Oberflächen durch die Stadt wieder hergestellt.
6. Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft
Unbeschadet der Regelung der Ziff. 5 gilt bis zum Auslaufen des bei Vertragsschluss bei der Landeshauptstadt Hannover bestehenden Beschäftigungssicherungsvertrages am 30.April 2015 für
den Umfang der Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft die Zusatzvereinbarung
Baumaßnahmen in der Fassung vom 20.03.2007 fort.
7. Bauausführung
7.1.
Die Gesellschaft beauftragt in Abstimmung mit der Stadt mit der Wiederherstellung des
Oberbaus von öffentlichen Verkehrsflächen ausschließlich für den Straßenbau bzw. den
Garten- und Landschaftsbau qualifizierte Fachfirmen. Die Bauausführung und Materialauswahl ist mit der Stadt (Fachbereich Tiefbau bzw. Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
abzustimmen. Lieferung von Ersatzbaustoffen ist Sache der Gesellschaft, die Baustoffe
müssen dem Standard der Stadt entsprechen.
Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen
5
7.2.
Soweit die Gesellschaft die Wiederherstellung des Oberbaus von öffentlichen Verkehrswegen vornimmt, ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Fläche und Einhaltung der
Vorschriften sowie für die Gewährleistung allein die Gesellschaft der Stadt gegenüber verantwortlich.
7.3.
Für Aufwendungen der Stadt wie Qualitätssicherung, Kontrolle, Abnahmen, Koordinierung
usw. wird eine Vergütung von 11,5 % der Wiederherstellungskosten bei Flächen vereinbart, die von der Stadt für die Gesellschaft hergestellt werden. Bei Oberflächenwiederherstellungen durch die Gesellschaft gilt eine Vergütung von 7,2 % der Wiederherstellungskosten.
Die Vergütung wird in entsprechenden Abschlägen quartalsweise gezahlt. Die Höhe der
Abschlagszahlungen richtet sich nach den im vorangegangenen Quartal geleisteten Arbeiten. Die Zahlungen sind jeweils 14 Tage nach Abschluss des Quartals fällig. Die Schlusszahlung erfolgt auf der Grundlage der Jahreskostenaufstellung für Wiederherstellungen im
Zusammenhang mit Stadtwerke-Baumaßnahmen. Die Zahlung erfolgt 4 Wochen nach
Schluss des vorangegangenen Jahres.
8. Übernahme fertiggestellter Baumaßnahmen durch die Stadt
8.1.
Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft bei Baumaßnahmen bis einschließlich 30 m2:
8.1.1 Die Gesellschaft meldet den in Ziff. 3.4 jeweils benannten Stellen den Abschluss der
Wiederherstellungsarbeiten bis einschließlich 30 m2 mit einem Fertigstellungsschreiben.
Diesem Schreiben ist der nach ZTV-A Stb bzw. ZTV SoB-StB in der jeweils aktuellen
Fassung geforderte Nachweis der Bodenverdichtung beizufügen. Die Stadt (Fachbereich Tiefbau bzw. Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) überprüft die gemeldeten
Arbeiten und bestätigt die Übernahme von der Gesellschaft unverzüglich. Bei begründetem Anlass kann die Gesellschaft oder die Stadt auch einen gemeinsamen
Übernahmetermin fordern.
8.1.2. Verweigert die Stadt die Übernahme, sind die Gründe dafür der Gesellschaft unverzüglich in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen.
8.2.
Oberflächenwiederherstellung durch die Gesellschaft bei Baumaßnahmen über 30 m2:
8.2.1. Bei Wiederherstellung öffentlicher Verkehrswege über 30 m² durch die Gesellschaft
meldet diese die bevorstehende Fertigstellung der Wiederherstellungsarbeiten der
Stadt 5 Werktage vor Fertigstellung an. Es wird ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin
vereinbart. Bei diesem Termin werden der Stadt alle geforderten Kontrollprüfungsergebnisse, insbesondere die nach der ZTV-A Stb bzw. ZTV SoB-StB in der jeweils aktuellen Fassung geforderten Nachweise der Bodenverdichtung, evtl. geforderte Eignungsprüfungen der verwendeten Baustoffe und die vereinbarten Prüfergebnisse
bei bit. Straßenbauarbeiten übergeben. Ist die wiederhergestellte Oberfläche mangelfrei, erklärt die Stadt innerhalb von zwei Werktagen in Textform (z.B. Brief, Fax
oder E-Mail) die Übernahme. Werden Mängel festgestellt, sind diese durch die Gesellschaft zu beheben, soweit nicht nach Ziff. 8.4. ein Preisabzug vereinbart wird.
Nach Behebung der Mängel kann ein neuer Vor-Ort-Termin vereinbart werden.
8.2.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, zu diesen Vor-Ort-Terminen Dritte, insbesondere die
beauftragte Fachfirma, hinzuzuziehen.
8.2.3. Als Übernahmetermin gilt das Datum der Übernahmeerklärung der Stadt.
Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen
8.3.
6
Oberflächenwiederherstellung durch die Stadt:
8.3.1. Bei Wiederherstellung der Flächen durch die Stadt meldet die Gesellschaft den Abschluss der Baumaßnahme und beantragt die Wiederherstellung der Aufbruchfläche mit einem Wiederherstellungsschreiben. Diesem Schreiben ist der nach ZTV-A
Stb bzw. ZTV SoB-Stb in der jeweils aktuellen Fassung geforderte Nachweis der Bodenverdichtung beizufügen. Die Stadt überprüft, bei Flächen größer 30 m² im Regelfall im Rahmen einer gemeinsamen Begehung, die gemeldeten Arbeiten und bestätigt der Gesellschaft die Übernahme unverzüglich in Textform (z.B. Brief, Fax oder EMail). Verweigert die Stadt die Übernahme, sind die Gründe dafür der Gesellschaft
in Textform unverzüglich mitzuteilen.
8.3.2. Fordert die Stadt die Anlage einer provisorischen Oberflächenbefestigung, und entspricht diese Befestigung nicht den vereinbarten Richtlinien oder einer in Textform
(z.B. Brief, Fax oder E-Mail) getroffenen Absprache, kann die Stadt die Übernahme
verweigern. Die Gründe dafür sind zu vermerken und der Gesellschaft unverzüglich
in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen. Sonderlösungen zu Provisorien
sind einvernehmlich mit der Stadt abzustimmen.
8.4.
Werden in den Fällen der Ziff. 8.1 und 8.2 zwischen der Stadt und der Gesellschaft einvernehmlich Preisabzüge nach den jeweils geltenden ZTV für Leistungen wegen nachgewiesener Mängel in der Oberflächenwiederherstellung vereinbart, steht der Abzugsbetrag
der Stadt zu, soweit die Stadt die Kosten für diese Leistungen zu tragen hat.
9. Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht geht mit dem Datum der schriftlichen Übernahmeerklärung auf
die Stadt über. Die Verkehrssicherungspflicht für Oberflächenwiederherstellungen der Gesellschaft geht spätestens 2 Werktage, nachdem die Fertigstellungsmeldung über die Herstellung
bei den in Ziff. 3.4 jeweils benannten Stellen eingegangen ist, auf sie über. Bei Verweigerung der
Übernahme geht die Verkehrssicherungspflicht mit Zugang der Übernahmeverweigerung auf die
Gesellschaft zurück.
10. Inkrafttreten und Vertragsdauer
Der Vertrag tritt am 21.05.2014 in Kraft und endet sobald alle aufgrund des Wegenutzungsvertrages Strom, des Wegenutzungsvertrages Gas, des Konzessionsvertrages Wasser und des Konzessionsvertrages Fernwärme begonnenen Baumaßnahmen abgeschlossen sind.
11. Anpassungen
Notwendige Anpassungen dieser Vereinbarung in Fragen der Technik und Zusammenarbeit sind
im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Es gilt Ziff. 12.3.
12. Sonstiges
12.1. Bestimmt sich eine Frist dieser Vereinbarung nach Werktagen, bleiben bei ihrer Berechnung Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage außer Betracht.
Zusatzvereinbarung Baumaßnahmen
7
12.2. Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und des Vertrages, der auf diese
Vereinbarung Bezug nimmt, sowie bei der Auslegung der Verträge bei Regelungslücken ist
diese Vereinbarung nachrangig heran zu ziehen, es sei denn der Vertrag enthält eine abweichende Regelung.
12.3. Mündliche Nebenvereinbarungen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso ein Abweichen von dieser Schriftformklausel.
12.4. Gerichtsstand ist Hannover.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Straßen des Vorbehaltsnetzes
Anlage 2: Innenstadtring
Hannover, den
Hannover, den
..........................................................
Landeshauptstadt Hannover
........................................................
Stadtwerke Hannover AG
Anlage 5
eBauKo -Strasse
Neues Projekt anlegen
Status
a)
Bauvoranfrage
Koordinierung
a)
a) 3)
a)
Aktion durch Koordinierungspartner 4)
oder Beendigung
durch Bauherr
Aktion der Koordinierungspartner 4)
Erforderliche Angaben unter…
… Projektinformationen: Arbeitsart
... Status-Aktionen 2): Ausführungsplan
a) 5)
Genehmigung
Genehmigung durch Genehmigung
LHH verweigert
durch LHH erteilt
b)
Freigegebene Baustelle
b)
Erforderliche Angaben unter…
… Projektinformationen: Baubeginn
u. Bauende lt. Bauanzeige
… Baufirma
… Bauleiter
c) 6)
Aktive Baustelle
Koordinierungspartner und Bauherr
können jederzeit Kommentare und
Dateien hinzufügen
a) 3)
Bauherr kann jederzeit das Projekt löschen
Planung
Erforderliche Angaben zum 'Projekt anlegen' unter...
... Projektinformationen: Projekt, Projekt-Nr., Ortsteil, Straße, von Querstr., bis
Querstr., Medium, Baumaßnahme, gepl. Beginn, gepl. Ende, Aufbruchsfl.
... Bauherr:
Planer, Koordinierer
... Stadtkarte:
Baustelle einzeichnen
... Status-Aktionen 2):
Entwurfsplan
Mögliche Aktionen:
Bauvoranfrage
Koordinierung
kleine Baumaßn.1)
a)
Bauarbeiten abgeschlossen
b)
Baustelle fertig gestellt
b)
Baumaßnahme abgeschlossen
b)
Archiviert
Hinweise:
a) Aktion durch Bauherr
b) Aktion durch Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Tiefbau
c) Status geht nach Ablauf von 14 Tagen Widerspruchsfrist automatisch in den nächsten Status über
1) für nicht genehmigungspflichtige Baumaßnahmen (< 30 m2, z.B. Hausanschlüsse, Kopflöcher, …)
2) Es kann nur eine Datei hochgeladen werden - mehrere Pläne sind vorher zu zippen
3) Standardfrist: 28 Tage (Mindesfrist 7 Tage)
4) Eine folgender Aktionen: Fehlanzeige, Leitungen oder ähnliches vorhanden / Arbeiten nicht geplant,
Zustimmung unter Auflagen, eigenes Projekt (Unterprojekt), eigenes Projekt (Projektübernahme)
5) Genehmigungsantrag wird automstisch vom System erstellt
6) Bauanzeige wird automstisch vom System versendet
Druckdatum: 19.11.2009
Anlage 6
Allgemeine Dienstanweisung der
Stadtverwaltung Hannover (ADA)
20/14
(01.01.1982)
Richtlinien über die Zuordnung der Kosten für die Verlegung von Leitungen und
anderen Anlagen
Die Allgemeine Dienstanweisung gilt für Ver- und Entsorgungsanlagen sowie für andere in der
anliegenden Übersicht über die Verrechnungsschlüssel genannten Anlagen (i.f. kurz -Anlagen- genannt)
der Stadt Hannover, der Stadtwerke Hannover AG und der Hannoverschen Verkehrsbetriebe (Üstra) AG
(i.f. kurz -Träger- der Anlagen genannt), die wegen des Baues der Stadtbahn, von Straßenbauvorhaben,
Tiefgaragen oder andere im öffentlichen Interesse liegende Baumaßnahmen verlegt, verändert oder
erneuert werden, ohne dass für den Träger der Anlagen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher
Verpflichtungen eine Folgepflicht oder andere Kostenübernahmepflicht besteht.
1.
Zuordnung der Kosten
Die durch den Bau der Stadtbahn, Straßenbauvorhaben, Tiefgaragen oder andere im öffentlichen
Interesse liegenden Baumaßnahmen ausgelösten Kosten für die Verlegung, Veränderung oder
Erneuerung von Anlagen einschließlich der Tiefbau-, Montage-, Material- und
Materialnebenkosten sind wie folgt zuzuordnen:
1.1
Die Träger der Anlagen sichern die vorhandenen Anlagen oder legen sie um, d.h. sie verwenden
dasselbe Material. Die Kosten gehen voll zu Lasten des Bauvorhabens.
1.2
Die Träger der Anlagen können aus technischen Gründen nicht dasselbe, sondern müssen
neues Material mit gleichen Dimensionen verwenden, weil zur Aufrechterhaltung des Betriebes
die neuen Anlagen vorher verlegt werden müssen oder das alte Material den betrieblichen
Anforderungen nicht entspricht. Das Bauvorhaben wird anteilig belastet. Dieser Anteil bemisst
sich nach den in der Anlage aufgeführten Verrechnungsschlüsseln.
1.3
Ergeben sich bei Leitungsumlegungen größere Längen, so gehen die Kosten für die Mehrlängen
zu Lasten des Bauvorhabens, es sei denn, die Mehrlängen dienen dem Interesse der Träger der
Anlagen.
Für die bisherigen Längen gelten die Ziffern 1.1, 1.2 und 1.4.
1.4
Die Träger der Anlagen verlegen wegen des gestiegenen Verbrauchs an Stelle der bisherigen
Anlagen neue Anlagen mit größeren Abmessungen. Die Mehrkosten für die
Querschnittsvergrößerungen für Material, Straßenaufbruch und -wiederherstellung, Bodenaushub
und -verfüllung sowie Verlegekosten usw. gehen zu Lasten des Trägers der Anlagen, an den
übrigen Kosten beteiligt sich das Bauvorhaben nach Ziffer 1.2 bzw. 1.3.
1.5
Entstehen durch Provisorien und deren Beseitigung, durch die Verlegung von Hausanschlüssen
auf Anliegergrundstücken, durch Sonderbauwerke (z.B. durch besondere Leitungstunnel) Düker
oder durch andere besondere Erschwernisse Kosten, so trägt diese das Bauvorhaben.
1,6
Werden mehrere einer Verrechnungsgruppe angehörenden Leitungen verschiedenen Alters, die
in einem Graben zusammengefasst sind, verlegt, so werden die anteiligen Kosten wie folgt
ermittelt:
1.61
Durch Division der Gesamtsumme aus Tiefbau-, Montage- und Materialnebenkosten usw.
einschließlich der Kosten für die Straßenwiederherstellung durch die Gesamtlänge aller verlegten
Leitungen wird der Durchschnittsmeterpreis ermittelt. Anfallende Materialkosten sind gesondert
zu berechnen.
Seite 1 von 2
Anlage 6
ADA
20/14
1.62
Gemäß Anlage zu dieser ADA wird die gesamte Leitungslänge nach den entsprechenden
Altersgruppen und evtl. zusätzlichen Neuverlegungen aufgeteilt.
1.63
Die sich daraus ergebenden Längen werden mit dem Durchschnittsmeterpreis lt. Ziffer 1.61
multipliziert und das Ergebnis nach dem entsprechenden Schlüssel auf Leitungsverwaltung und
Bauvorhaben verteilt.
1.64
Den Abrechnungen sind eine Aufschlüsselung der Kosten und ein Lageplan beizufügen. Im
Lageplan müssen alle Angaben enthalten sein, die zur Prüfung nach der ADA 20/14 erforderlich
sind.
1.7
Der wirtschaftliche Wert der nicht wieder zum Einbau kommenden Stoffe (z.B. Schrott) ist
besonders zu berücksichtigen.
2.
Verfahren
2.1
Die städtischen Träger der Anlagen leisten die Ausgaben -mit Ausnahme der des U-Bahn-Bauesin der Regel aus ihren eigenen Haushalten, und zwar diejenigen nach Ziffer 1.1 und für
Provisorien und deren Beseitigung nach Ziffer 1.5 als vermögensunwirksame, die übrigen als
vermögenswirksame Ausgaben. Sie stellen dem Bauvorhaben Rechnungen im Rahmen der
Richtlinien aus und nehmen die Rechnungsbeträge als Kostenersatz ein. Aus den Rechnungen
müssen die in den Richtlinien aufgeführten Tatbestände einwandfrei zu erkennen sein, z.B. zu
Ziffer 1.1, dass dasselbe Material verwendet worden ist; zu Ziffer 1.2 Zeitpunkt der Anlage,
Gesamtnutzungsdauer und das sich daraus ergebende Verhältnis Restnutzungsdauer zur
Gesamtnutzungsdauer.
Bei vermögenswirksam geleisteten Ausgaben ist das Vermögenskonto durch einen Abgang ohne
Zahlungsverkehr in Höhe des Restbuchwertes der alten Anlage zu berichtigen.
2.2
Die Stadtwerke Hannover AG sowie die Üstra vergeben die Aufträge im eigenen Namen und
berechnen der Stadt die ansatzfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer wird dabei gesondert
ausgewiesen.
2.3
Für den Stadtbahnbau gilt folgende Regelung:
2.31
Amt 69 stellt den städt. Trägern der Anlage Mittel aus seinem Haushalt zur Verfügung.
2.32
Die Träger der Anlagen erteilen -soweit nicht eigenes Personal und Material eingesetzt bzw.
verwendet wird- den Auftrag (einschl. der Leistungen nach Ziffer 1.3 und 1.4) '"im Auftrage und
für Rechnung" des U-Bahn-Bauamtes.
2.33
Die Träger der Anlagen fordern von den Auftragnehmern getrennte Abschlags- und
Schlussrechnungen über Leistungen für den Stadtbahnbau (Rechnungsempfänger: U-BahnBauamt über Träger der Anlagen) und die übrigen Leistungen an. Bei einheitlichen
Baumaßnahmen verteilen die Träger der Anlagen den Leistungsumfang auf den Stadtbahn- und
den übrigen Bereich schlüsselmäßig und geben diese Anteile den Auftragnehmern zur
Rechnungstellung auf. Die Auftragnehmer können in diesem Fall in ihren getrennten
Rechnungen einheitliche Massenberechnungen und Einzelpreise angeben und brauchen nur den
Rechnungsendbetrag entsprechend dem Schlüssel aufzuteilen. Die schlüsselmäßige Aufteilung
kann in Rahmen der fachtechnischen und rechnerischen Feststellung und Prüfung der
Rechnungen ggf. berichtigt werden.
2.34
Die Rechnungen werden entsprechend der endgültig vorgenommenen Aufteilung aus Mitteln des
Stadtbahnbaues bzw. des Haushalts der Träger der Anlagen bezahlt.
2.35
Für die Stadtwerke AG bzw. für die Üstra gilt die Regelung der Ziffer 2.2 .
3.
Abweichungen von dieser Dienstanweisung bedürfen des Einverständnisses der
Stadtkämmerei.
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Anlage 6
ADA
20/14
Anlage
Verrechnungsschlüssel
Für die Kostenverteilung bei Verlegung von Leitungen und anderen Anlagen sind folgende
Verrechnungsschlüssel anzuwenden:
Altersgruppe
Nutzzeit in Jahren
Kostenanteil (%)
Träger der
Anlage
zu Lasten
Bauvorhaben
1.
Gasleitungen
1
2
3
4
5
1
16
31
46
mehr
als
15
30
45
75
75
10
30
40
60
100
90
70
60
40
0
2.1
Elektrizitätsleitungen
(Starkstrom)
1
2
3
4
1
16
31
mehr
als
15
30
45
45
0
20
50
100
100
80
50
0
2.2
Elektrizitätsleitungen
einheitlich
0
100
(Schwachstrom)
(Lebensdauer In Anlehnung an das von der Deutschen Bundespost praktizierte Verfahren unbegrenzt)
3.
Wasserleitungen
4.
Fernheizleitungen
5.
Abwasserkanäle
5.1
Sammler aus Klinkermauerwerk
5.2
alle anderen Entwässerungskanäle und
-anlagen
6.
Straßenbeleuchtung
6.1
Leitungen, Erdkabel und Maste
6.2
einheitlich
1
2
3
4
1
26
36
über
-
25
35
45
45
einheitlich
50
50
0
20
40
60
100
80
60
40
0
100
Verrechnung nach dem jeweiligen Verhältnis
zwischen bisheriger
Nutzungsdauer und Restnutzungsdauer laut Vermögenssachbuch
1
2
3
4
1
16
31
mehr
als
15
30
45
45
0
20
50
100
100
80
50
0
Leuchten, elektrisches Zubehör,
Haltevorrichtungen
1
2
3
4
5
1
6
11
16
mehr
als
5
10
15
20
20
0
25
50
75
100
100
75
50
25
Seite 1 von 2
Anlage 6
ADA
20/14
Anlage
Alters- Nutzzeit in Jahren
gruppe
7.
Lichtsignalanlage
7.1
Signalkabel (Schwachstrom)
Schutzrohre und Kabelschächte
Kostenadtell (%) zu Lasten
Träger der
Anlage
Bauvorhaben
einheitlich
0
100
(Lebensdauer in Anlehnung an das von der Deutschen Bundespost praktizierte Verfahren unbegrenzt)
7.2
Signalkabel (Starkstrom)
1
2
3
4
1 16 31 mehr
15
30
45
45
20
50
100
0
100
80
50
0
7.3
Ampelpfosten, Auslegermaste und
Signalgeber
1
2
3
4
5
1 6 11 16 mehr
5
10
15
20
20
0
25
50
75
100
100
75
50
25
0
7.4
Steuer- und Schaltgeräte
1
2
3
4
1 6 10 mehr
5
9
12
12
0
30
60
100
100
70
40
0
8.
Beschilderung, Leiteinrichtungen
8.1
Unbeleuchtete und beleuchtete Verkehrszeichen, Leuchtsäulen,
Wegweiser
8.2
Schutzgitter und Schutzplanken
Seite 2 von 2
1
2
3
4
1
6
9
mehr als
5
8
10
10
0
30
60
100
100
70
40
0
1
2
3
4
1
7
11
mehr
6
10
13
13
0
30
60
100
100
70
40
0
als
Anlage 7
Vereinbarung zur Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser
(Bereitstellung einer leitungsgebundenen Löschwasserversorgung)
Zwischen der
Landeshauptstadt Hannover
Trammplatz 2
30159 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Stadt -
und der
Stadtwerke Hannover AG
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
- nachstehend bezeichnet als Gesellschaft -
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Zusatzvereinbarung Löschwasser
2
Inhalt:
Präambel .......................................................................................................................................... 3
§ 1 – Abgeltung des Mehraufwandes .............................................................................................. 3
§ 2 – Nutzung netzunabhängiger Methoden der Löschwasserbereitstellung ................................ 3
§ 3 – Dimensionierung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung ..................................... 3
§ 4 – Laufzeit .................................................................................................................................... 4
§ 5 – Schlussbestimmungen ............................................................................................................ 4
Zusatzvereinbarung Löschwasser
3
Präambel
Die Gesellschaft ist nach § 12 des Konzessionsvertrages Wasser verpflichtet, die leitungsgebundene Löschwasserversorgung entsprechend den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W 405 sicher zu stellen. Mit dieser Vereinbarung regeln die Parteien die Abgeltung des Mehraufwandes
der Gesellschaft und die Durchführung des § 12 Konzessionsvertrag Wasser.
§ 1 – Abgeltung des Mehraufwandes
(1) Zur Abgeltung des der Gesellschaft entstehenden Mehraufwandes für die Sicherstellung der
leitungsgebundenen Löschwasserversorgung nach § 12 des Konzessionsvertrages Wasser
zahlt die Stadt der Gesellschaft jährlich einen pauschalen Betrag in Höhe von 500.000 EUR
(in Worten: fünfhunderttausend) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Hiermit sind alle Leistungen der Gesellschaft nach § 12 Konzessionsvertrag Wasser abgegolten.
(2) Soweit diese Vereinbarung nicht das volle Kalenderjahr in Kraft ist, wird die Kostenerstattung jahresanteilig berechnet.
(3) Der Pauschalbetrag ist jeweils für das laufende Kalenderjahr in zwei gleichmäßigen Raten
zum 30.03 und zum 30.09. eines Jahres ohne gesonderte Aufforderung der Gesellschaft zu
zahlen.
(4) Der Betrag der Pauschalzahlung wird entsprechend der Entwicklung der Indices Lohn (TVV)
und Investitionsgüter (Index der Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten, Statistisches Bundesamt Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Preisindizes gewerblicher Produkte/Erzeugerpreise) jährlich angepasst. Der Lohnindex wird anteilig mit 0,8 und der Materialbeziehungsweise Investitionsgüterindex mit 0,2 vom Gesamtbetrag gewichtet. Basisjahr der
Indizierung ist das Jahr 2014. Die anteiligen Basiswerte der Indizierung werden entsprechend dem in Satz 2 geregelten Verhältnis ausgehend von der Pauschale gemäß Abs. 1 auf
100.000 EUR (Anteil für Indizierung mit Investitionsgüterindex) und 400.000 EUR (Anteil für
Indizierung mit Lohnindex) festgesetzt.
§ 2 – Nutzung netzunabhängiger Methoden der Löschwasserbereitstellung
Die Vertragspartner sind darüber einig, dass bei Vorliegen wirtschaftlich gleichwertiger alternativer netzunabhängiger Löschwasserversorgungseinrichtungen diese vorrangig herangezogen
werden sollen und nach Möglichkeit und soweit rechtlich zulässig Dritte an den ihnen zuzurechnenden Kosten der Löschwasserversorgung beteiligt werden sollen.
§ 3 – Dimensionierung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung
(1) Die Ermittlung der Vorgaben zur Dimensionierung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung erfolgt auf der Grundlage des DVGW Arbeitsblattes W405 in der jeweils aktuellen Fassung bzw. einer Nachfolgeregelung.
(2) Die Gefahr der Brandausbreitung wird von der Stadt im Rahmen der Planung der Löschwasserversorgung jeweils mit dem Ziel der Kostenminimierung auf die unter Einhaltung der
Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W405 in der jeweils aktuellen Fassung bzw. einer Nachfolgeregelung geringste mögliche Stufe (klein, mittel, groß) festgelegt.
Zusatzvereinbarung Löschwasser
4
§ 4 – Laufzeit
Die Vereinbarung tritt mit Inkrafttreten des Konzessionsvertrages Wasser vom
Kraft und endet mit Außerkrafttreten dieses Konzessionsvertrages.
in
§ 5 – Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenvereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt,
sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag, ebenso
ein Abweichen von dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die
Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie
bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt
bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem
in diesem Vertrag normierten Maß einer Leistung oder einer Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung und der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des vereinbarten.
Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
(3) Sollten sich die für diesen Vertrag wesentlichen wirtschaftlichen, technischen und/oder
rechtlichen Umständen gegenüber denjenigen Umständen grundlegend ändern, die bei Abschluss dieses Vertrages herrschten, oder sollten während der Laufzeit dieses Vertrages
Umstände eintreten, die bei seinem Abschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht berücksichtigt wurden, die jedoch die wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages grundlegend berühren, so ist der Vertrag entsprechend den geänderten Umständen unter angemessener Wahrung der Interessen der Vertragspartner nach
Vernunft und Billigkeit anzupassen.
Insbesondere werden die Vertragspartner im Falle einer behördlichen Beanstandung oder
einer gerichtlichen Feststellung zur Erforderlichkeit einer weitergehenden Übernahme von
Kosten im Zusammenhang mit der Löschwasserbereitstellung Gespräche mit dem Ziel einer
Anpassung des Pauschalbetrages führen.
(4) Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten aus diesem Vertrag ist
nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(5) Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.
(6) Dieser Vertrag wird in drei Urschriften gefertigt. Die erste und zweite Urschrift erhält die
Stadt, die dritte Urschrift die Gesellschaft.
Hannover, den
Hannover, den
..........................................................
Landeshauptstadt Hannover
........................................................
Stadtwerke Hannover AG
Informationsdrucksache
Landeshauptstadt
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
Nr.
Anzahl der Anlagen
i
1881/2013
1
Zu TOP
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Beteiligungsbericht 2013
Mit diesem Beteiligungsbericht legt die Verwaltung den jährlichen Bericht über die
städtischen Unternehmen vor. Grundlage für die Analyse der Unternehmensdaten bildet
die Fünfjahresübersicht als die kontinuierliche Fortschreibung der wirtschaftlichen Daten der
Unternehmen. Der Schwerpunkt dieses Berichtes ist die Darstellung und Analyse des
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2012 der unmittelbaren Beteiligungen der
Landeshauptstadt Hannover. Im Rahmen der Ist-Analyse wird auf die Entwicklung der
Vermögens- und Ertragslage eingegangen.
Bei Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Hannover mehr als 35 % der Anteile
hält, sind unter der Überschrift "Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen" alle Tochtergesellschaften, an denen die jeweilige Gesellschaft mit mindestens 25 % beteiligt ist,
erläutert.
Mit der Vorlage dieses Berichtes wird die nach dem NKomVG gesetzliche Verpflichtung zur
Vorlage eines Beteiligungsberichtes erfüllt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Berichterstattung über die Beteiligungen ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
20.2
Hannover / 04.09.2013
-1-
BETEILIGUNGSBERICHT
2013
Eigengesellschaften/Beteiligungen/Städtische Betriebe
Aufgaben/Leistungen/Wirtschaftlichkeit
Jahresabschlüsse 2012
LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
Landeshauptstadt
LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Finanzen
Beteiligungsmanagement
Johannssenstraße 10
30159 Hannover
Redaktion:
Dezernat II
Fachbereich Finanzen
Weitere Informationen:
Fachbereich Finanzen
Beteiligungsmanagement
Telefon:
0511 168-46253
Telefax:
0511 168-46230
E-Mail:
[email protected]
Stand:
August 2013
www.hannover.de
Vorwort
Die Verwaltung legt mit dem Beteiligungsbericht 2013 den jährlichen
Bericht über die städtischen Unternehmen vor. Der Schwerpunkt dieses
Berichts liegt auf dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2012.
Der vorliegende Beteiligungsbericht behandelt auch die wesentlichen
Tochterunternehmen der Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Hannover mit mehr als 35 % und die jeweilige Gesellschaft mit
mindestens 25 % beteiligt ist. Des Weiteren sind in diesem Bericht die
Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover enthalten.
Die Landeshauptstadt erfüllt einen großen Teil ihrer kommunalen Aufgaben außerhalb der „Kernverwaltung“ in wirtschaftlich geführten
Unternehmen (Beteiligungen und Eigenbetrieben). Die Bedeutung der
wirtschaftlichen Beteiligungen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen.
Dieser Prozess wird durch veränderte Rahmenbedingungen, wie z.B. die
Verringerung des kommunalen Handlungsspielraumes im Bereich der
Investitionstätigkeit und die Belastung der städtischen Haushalte aufgrund zusätzlich übertragener Aufgaben, noch verstärkt. Insbesondere
in Zeiten knapper Finanzressourcen gewinnt die Frage an Bedeutung,
durch wen und in welcher Form (z.B. auch durch die verschiedensten
Formen der Public Privat Partnership (PPP) und andere Kooperationsmodelle) die vielfältigen kommunalen Aufgaben optimal erfüllt werden
können.
Abschließend möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
danken, die an der Erstellung des Beteiligungsberichtes mitgearbeitet
haben. Dieser Dank gilt auch den Beschäftigten der Unternehmen.
Hannover, im August 2013
Dr. Marc Hansmann
Stadtkämmerer
Beteiligungsbericht 2013
-1-
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Seite
I.
II.
Allgemeiner Teil
•
Übersicht über die Unternehmen der Landeshauptstadt Hannover ......................................5
•
Entwicklungen/Veränderungen seit 2008 ...........................................................................6
•
Investitionen, Gesamtleistungen u. Gesamteinnahmen,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter .........................................................................................7
•
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ......................................................................10
•
Steuerung der Beteiligungen ..............................................................................................10
•
Gesamtübersicht zum 31.12.2012 ......................................................................................12
•
Gender-Umfrage bei den städtischen Beteiligungen ..........................................................14
Landeshauptstadt
Beteiligungen der Lande
shauptstadt Hannover in privater Rechtsform
Mehrheitsbeteiligungen
•
union-boden gmbh
- Allgemeine Angaben ........................................................................................................23
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen .......................29
•
Hafen Hannover GmbH
- Allgemeine Angaben ........................................................................................................33
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen .......................38
•
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)
- Allgemeine Angaben ........................................................................................................43
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen .......................50
•
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH)
- Allgemeine Angaben ........................................................................................................55
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ................................................59
•
infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH
- Allgemeine Angaben.................................................................................................63
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ........................................66
•
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
- Allgemeine Angaben.................................................................................................69
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ...............79
•
Stadtwerke Hannover AG
- Allgemeine Angaben.................................................................................................83
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ...............99
-2-
Inhaltsverzeichnis
Beteiligungsbericht 2013
Seite
•
•
hannoverimpuls GmbH
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................103
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................111
•
hannover.de Internet GmbH
- Allgemeine Angaben...............................................................................................115
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ......................................118
•
Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG)
- Allgemeine Angaben...............................................................................................121
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen .......................................126
GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes
Misburg-Ost mbH
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................129
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ..............................................132
Minderheitsbeteiligungen
inderheitsbeteiligungen
•
Deutsche Messe AG
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................135
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................146
•
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................151
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................154
•
Misburger Hafengesellschaft mbH
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................157
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................161
•
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................165
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................172
•
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................177
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ..............................................180
•
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................183
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ...............................................186
•
proKlima GbR
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................189
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ............................................................................193
Beteiligungsbericht 2013
-3-
Inhaltsverzeichnis
Seite
III.
IV.
V.
•
Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................195
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ............................................................................200
•
Niedersächsische Landgesellschaft mbH ..........................................................................203
Städtische Betriebe der Landeshauptstadt Hannover
•
Hannover Congress Centrum (HCC)
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................205
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................209
•
Stadtentwässerung Hannover
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................213
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................217
•
Städtische Häfen Hannover
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................221
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................226
•
Städtische Alten- und Pflegezentren
- Allgemeine Angaben ......................................................................................................231
- Leistungsdaten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennzahlen ....................235
Interkommunale Zusammenschlüsse und Sondervermögen
•
Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT)..................................................239
•
Sparkasse Hannover .........................................................................................................247
•
Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover ...................................................................249
•
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) ...................................................257
Anlagen
•
Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................................266
•
Rechtsformen ...................................................................................................................268
•
Kennzahlen im Überblick ..................................................................................................270
•
Abkürzungsverzeichnis .....................................................................................................274
Allgemeiner Teil
-4-
Beteiligungsbericht 2013
Allgemeiner Teil
Am 01.11.2011 ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten, in dem die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO), die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO), das Gesetz über die Region
Hannover (GRegH), das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt
Göttingen (Göttingen-Gesetz) und die Verordnung
über die öffentliche Bekanntmachung von
Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften
(BekVO-Kom) zusammengefasst werden. Eine
Gegenüberstellung der §§ der NGO und der
neuen §§ des NKomVG ist im Abschnitt V. Anlagen - Rechtliche Rahmenbedingungen zu
finden.
Mit der Vorlage dieses Berichtes wird die
gesetzliche Verpflichtung nach § 151 NKomVG
zur Vorlage eines Beteiligungsberichtes erfüllt. Zu
den notwendigen Inhalten wird auf Abschnitt „V.
Anlagen – Rechtliche Rahmenbedingungen“ verwiesen.
Ziel des Beteiligungsberichtes ist es, primär den
Vertretern in den Gremien der Landeshauptstadt
Hannover, aber auch der Aufsichtsbehörde und
der Öffentlichkeit, einen umfassenden Überblick
über die Unternehmen zu geben, an denen die
Landeshauptstadt Hannover beteiligt ist. Im Vordergrund steht dabei die Analyse und Entwicklung
der Unternehmen. Grundlage für die Analyse der
Unternehmensdaten bildet die Fünfjahresübersicht, also die kontinuierliche Fortschreibung der
wirtschaftlichen Daten der Unternehmen.
Der vorliegende Beteiligungsbericht 2013 findet
seinen Schwerpunkt in der Darstellung und Analyse der Jahresabschlüsse 2012 der unmittelbaren Beteiligungen der Landeshauptstadt
Hannover. Neben allgemeinen Informationen wie
Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital,
Gesellschafter, Geschäftsführer, wird auch auf die
aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und die öffentliche Zweckerfüllung eingegangen. Im Rahmen der Ist-Analyse wird auf die
Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage
eingegangen.
Im Bericht 2013 sind bei Unternehmen, an denen
die Landeshauptstadt Hannover mehr als 35 %
der Anteile hält, unter dem Titel „Betrachtung der
wesentlichen Beteiligungen“ alle Tochterunternehmen, an denen die Gesellschaft mit
mindestens 25 % beteiligt ist, erläutert.
Neben den Eigengesellschaften und Beteiligungen
sind in diesem Beteiligungsbericht die städtischen
Betriebe der Landeshauptstadt Hannover sowie
die interkommunalen Zusammenschlüsse enthalten; letztere aus rein informativen Gründen,
nicht im Rahmen einer Berichtspflicht.
Beteiligungsbericht 2013
-5-
Übersicht über die Unternehmen der Landeshauptstadt Hannover
(einschließlich mittelbarer Beteiligungen – VVG-Konzern und hannoverimpuls )
Allgemeiner Teil
Allgemeiner Teil
-6-
Beteiligungsbericht 2013
Entwicklungen/Veränderungen seit 2008
• Gründung und Beteiligung an der Hannover
Holding für Wirtschaft, Marketing und Tourismus GmbH zum 01.01.2008
• Verschmelzung der Hannover Marketing
GmbH (HMG) mit der Hannover Tourismus
GmbH (HTG) zur Hannover Marketing und
Tourismus GmbH (HMTG) am 03.06.2008
rückwirkend zum 01.01.2008
• Verschmelzung der hannoverimpuls GmbH mit
der Existenzgründungszentrum Hannover
GmbH
und
der
Technologie-Centrum
Hannover GmbH zum 01.01.2009
• Übertragung der Anteile an der Deutschen
Messe AG von der Freien Hansestadt Bremen
auf die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft
mbH und die Landeshauptstadt Hannover in
2010. Der Anteil der Landeshauptstadt
Hannover erhöht sich auf 49,87 %.
• Mit Beschluss der Drucksache Nr. 1911/2010
hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover
am 28.10.2010 einer Beteiligung an der
Metropolregion
Hannover
Braunschweig
Göttingen Wolfsburg GmbH zugestimmt. Bis
zu diesem Zeitpunkt war die Landeshauptstadt
Hannover nur indirekt durch die Mitgliedschaft
in dem Verein Kommunen an der Gesellschaft
beteiligt.
• Mit schuldrechtlicher Wirkung zum 01.01.2011
hat die Landeshauptstadt Hannover 0,11 % der
Anteile an der GBH von der Sparkasse
Hannover übernommen.
• Verschmelzung der Hannover Holding für
Wirtschaft, Marketing und Tourismus GmbH
auf die hannoverimpuls GmbH zum
01.01.2011.
• Beteiligung an der Hannoverschen Informationstechnologien AöR (HannIT) seit dem
01.07.2011
Die wachsende Bedeutung der Unternehmen erfordert grundsätzlich eine enge Einbindung in
eine koordinierte Stadtpolitik sowie gesteigerte
Anforderungen an die Steuerung und Koordinierung der Unternehmen.
Investitionen, Gesamtleistungen und Gesamteinnahmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Landeshauptstadt Hannover ist zurzeit insgesamt an 15 Unternehmen unmittelbar und an 5
Unternehmen mittelbar beteiligt (Beteiligungsunternehmen). Vier weitere wirtschaftliche
Unternehmen bzw. Einrichtungen führt die Landeshauptstadt Hannover als städtischen Betrieb,
d.h. in rechtlich unselbständiger Form. Hinzu
kommen mehr als siebzig Tochter- und Enkelgesellschaften der wirtschaftlichen Unternehmen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick
über die Investitionen der städtischen Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Hannover
zurzeit unmittelbar oder mittelbar mindestens
25 % der Anteile hält.
Beteiligungsbericht 2013
-7-
Allgemeiner Teil
Investitionen 2008 – 2012 in TEUR
2008
2.010
518
15.049
0
21.238
20.831
106.972
2009
11.080
249
19.362
0
27.723
12.995
600.485
2010
21.761
1
20.547
0
27.624
15.296
443.615
2011
16.037
0
20.664
0
26.567
104.347
120.503
2012
6.549
611
33.006
0
29.236
10.209
85.264
4.124
3.319
1
46
3
10
72
17.467
3
5
24.555
42
48
24.025
28.063
1
20
0,4
16.117
0
6
34.374
53
57
0
47
1
65
0
49.476
0
57
22.593
37
27
536
29
247
27
33.158
0
140
38.634
7
8
278
294
178
0
32.646
0
582
17.690
3
6
216.313
774.610
601.147
360.904
216.552
1.726
9.705
875
9.081
126.557
15.654
3.138
2.285
595
15.469
1.671
2.466
1.657
20.623
4.846
2.249
4.362
22.304
6.541
2.268
Investitionen der städtischen Betriebe
21.387
147.634
20.201
29.375
35.475
Investitionen Landeshauptstadt Hannover - Kernhaushalt
81.404
225.970
85.022
109.434
103.899
union-boden gmbh
Hafen Hannover GmbH
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Stadtwerke Hannover AG
Hannover Holding für Wirtschaftsförderung,
Marketing und Tourismus GmbH
hannoverimpuls GmbH
Existenzgründungszentrum Hannover GmbH
Technologie-Centrum Hannover GmbH
hannover.de Internet GmbH
Hannover Marketing und Tourismus GmbH
GENAMO GmbH
Deutsche Messe AG 1)
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
Misburger Hafen GmbH
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Investitionen der ausgewählten Beteiligungsunternehmen
Hannover Congress Centrum 2)
Stadtentwässerung Hannover
Städtische Häfen Hannover
Städtische Alten- und Pflegezentren
1) Konzernangaben
2) beinhaltet in 2009 eine Kapitalmaßnahme in Höhe von 125.000 TEUR an die Deutsche Messe AG
3) vorläufig
Vergleich der Investitionen
Mio. EUR
Den Investitionen der ausgewählten
Beteiligungsunternehmen wurden vergleichsweise die Investitionen der Landeshauptstadt Hannover sowie der
städtischen Betriebe gegenübergestellt. Im
Jahr 2012 wurden rd. 61,2 % (Vorjahr:
72,5 %) des gesamten Investitionsvolumens durch die Beteiligungsunternehmen realisiert.
800
700
600
500
400
300
200
100
0
2008
2009
2010
2011
2012
Beteiligungsunternehmen
Landeshauptstadt Hannover einschl. städtischer Betriebe
3)
Allgemeiner Teil
-8-
Beteiligungsbericht 2013
Gesamtleistungen und ordentliche Erträge 2008 – 2012 in TEUR
union-boden gmbh
Hafen Hannover GmbH
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover
GmbH
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Stadtwerke Hannover AG
Hannover Holding für Wirtschaftsförderung,
Marketing und Tourismus GmbH
hannoverimpuls GmbH
Existenzgründungszentrum Hannover GmbH
Technologie-Centrum Hannover GmbH
hannover.de Internet GmbH
Hannover Marketing und Tourismus GmbH
GENAMO GmbH
Deutsche Messe AG 1)
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
Misburger Hafen GmbH
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Gesamtleistungen der
ausgewählten Beteiligungsunternehmen
Hannover Congress Centrum
Stadtentwässerung Hannover
Städtische Häfen Hannover
Städtische Alten- und Pflegezentren
Gesamtleistung der städtischen Betriebe
Ordentliche Erträge Landeshauptstadt Hannover
- Kernhaushalt
2008
11.461
2.314
82.686
7
2009
11.293
2.141
85.450
10
2010
11.458
2.278
85.126
68
2011
12.123
2.155
84.017
49
2012
13.468
2.462
86.532
67
2.876
9.035
11.158
13.273
10.997
214.814 221.341 204.425 193.426 186.600
3.114.832 3.185.231 2.770.673 2.944.983 2.808.818
311
5.824
442
3.351
368
7.804
823
264.757
156
1.186
147.810
1.611
4.008
528
9.349
346
7.973
471
233.069
140
1.186
142.063
1.957
4.047
556
9.034
533
7.932
324
220.221
133
1.272
138.970
2.359
3.883
12.356
429
7.196
528
305.279
148
1.249
146.101
1.978
5.094
13.131
686
7.230
294
262.327
150
1.215
145.428
2.056
4.084
3.867.441 3.915.630 3.470.403 3.730.384 3.545.545
15.202
94.259
13.513
22.536
16.090
93.539
13.082
24.163
15.526
95.541
14.448
24.697
17.433
101.084
15.947
24.956
17.094
100.553
16.370
25.319
145.510
146.874
150.212
159.420
159.336
1.614.323 1.460.023 1.807.847 1.689.005 1.839.601
1) Konzernangaben
2) vorläufig
Vergleich der Gesamtleistungen
und ordentliche Erträge
4.000
3.000
Mio. EUR
Als Vergleichsgröße für die Gesamtleistungen der ausgewählten Beteiligungsunternehmen wurden die ordentlichen Erträge für
die „Kernverwaltung“ (bis 2011: Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes)
herangezogen. Die Summe der Gesamtleistungen beträgt für das Geschäftsjahr
2012 rd. 3,54 Mrd. EUR (Vorjahr: rd.
3,73 Mrd. EUR). Die ordentlichen Erträge
der Landeshauptstadt Hannover sowie der
städtischen Betriebe betrugen für das Geschäftsjahr 2012 rd. 1,97 Mrd. EUR (Vorjahr:
rd. 1,83 Mrd. EUR).
2.000
1.000
0
2008
2009
2010
2011
2012
Gesamtleistung Beteiligungsunternehmen
Ordentliche Erträge Landeshauptstadt Hannover einschl.
städtischer Betriebe
2)
Beteiligungsbericht 2013
-9-
Allgemeiner Teil
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2008 – 2012 (nach Vollstellen)
2008
42
7
133
5
1.866
2.473
2009
41
8
138
5
1.886
2.442
2010
41
7
138
5
1.914
2.420
2011
38
7
137
5
1.933
2.418
2012
36
8
139
6
1.962
2.385
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH 1)
Misburger Hafen GmbH
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
ausgewählten Beteiligungsunternehmen
1
25
2
34
5
34
894
4
717
13
9
1
52
5,5
36
886
5
703
17
10
1
54
6
38
873
4
698
19
11
54
6
39
936
3
689
18
11
53
7
42
1.039
3
685
18
11
6.264
6.235
6.229
6.294
6.394
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Landeshauptstadt Hannover
davon Hannover Congress Centrum
Stadtentwässerung Hannover
Städtische Häfen Hannover
Städtische Alten- und Pflegezentren
8.194
164
457
84
419
8.193
150
453
81
454
8.181
128
455
84
451
8.160
126
458
83
450
8.155
136
459
95
462
union-boden gmbh
Hafen Hannover GmbH
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH 1)
infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Stadtwerke Hannover AG
Hannover Holding für Wirtschaftsförderung,
Marketing und Tourismus GmbH
hannoverimpuls GmbH
Existenzgründungszentrum Hannover GmbH
Technologie-Centrum Hannover GmbH
hannover.de Internet GmbH
Hannover Marketing und Tourismus GmbH
GENAMO GmbH 1)
Deutsche Messe AG 2)
1)
2)
beschäftigt keine hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Konzernangaben
Allgemeiner Teil
- 10 -
Beteiligungsbericht 2013
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen
Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von
Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.
Grundsätzlich sollen die Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen, soweit das mit
ihrer Aufgabe der Erfüllung des öffentlichen
Zwecks in Einklang zu bringen ist.
In der folgenden Aufstellung werden diejenigen
Finanzbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und ihren Unternehmen dargestellt, die direkt aus dem gesellschaftsrechtlichen
bzw. eigenbetriebsrechtlichen Verhältnis resultieren. Darüber hinaus sind Leistungen aus der Kon-
zessionsabgabe aufgeführt. Des Weiteren sind die
Gewinnabführung der Städtischen Häfen sowie
die Eigenkapitalverzinsung der Stadtentwässerung Hannover sowie Zuschüsse an die Eigenbetriebe in der Tabelle enthalten. Weitere Leistungsbeziehungen zwischen den Unternehmen
und der Landeshauptstadt Hannover sind nicht
berücksichtigt. Dargestellt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Landeshauptstadt Hannover, die in
der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die
Geldflüsse zwischen der Landeshauptstadt
Hannover und den Unternehmen wider; sie müssen wegen zum Teil komplizierter Verrechnungsregeln nicht zwingend mit den in der Gewinn- und
Verlustrechnung der Unternehmen angegebenen
Werten übereinstimmen.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2008 – 2012 in TEUR
2008
2009
2010
2011
2012
69.180
62.680
59.617
71.587
81.410
340
699
1.014
1.004
0
41.745
37.524
39.316
42.872
36.846
Sonstiges1)
8
0
0
0
0
Einnahmen
111.272
100.903
99.947
115.463
118.256
10.420
38.993
10.668
10.478
11.559
4.500
0
0
0
0
3
125.000
1
41
0
388
1.918
756
1.002
184
Ausgaben
15.311
165.911
11.425
11.521
11.743
Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt
95.961
-65.008
88.521
103.942
106.514
Dividenden/Gewinnausschüttungen
Erstattungen Kapitalertragsteuer
Konzessionsabgabe
Zuweisungen/Zuschüsse
Aufstockung Kapitalrücklagen
Kapitalmaßnahmen
Sonstiges2)
1)
beinhaltet Veräußerungserlöse
2)
beinhaltet Kosten für Anteilsverkäufe sowie Investitionszuschüsse
Stand: Juli 2013
Steuerung der Beteiligungen
Der Steuerung der wirtschaftlichen Unternehmen
durch die zuständigen Organe der Landeshauptstadt Hannover kommt eine besondere Bedeutung zu. Nach § 150 NKomVG überwacht und koordiniert die Kommune ihre Unternehmen und
Einrichtungen sowie Beteiligungen an ihnen im
Sinne der zu erfüllenden öffentlichen Zwecke.
(Beteiligungsmanagement).
Zweck und Aufgabe des Beteiligungsmanagements ist es, durch Koordinierung und Überwachung zu gewährleisten, dass die Unterneh-
Beteiligungsbericht 2013
- 11 -
men neben der Verfolgung ihrer originären unternehmerischen Ziele (z.B. Gewinnerzielung) die
öffentlichen Zwecke verfolgen, die Grundlage der
wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde sind.
Darüber hinaus gehören zum Beteiligungsmanagement klassischerweise die Beteiligungspolitik
und -verwaltung, das Beteiligungscontrolling und
die Mandatbetreuung. Inhaltlich erstreckt sich
das Beteiligungsmanagement auf die Einwirkung
auf die strategischen Unternehmensziele, ihre
Koordinierung mit den Gesamtinteressen der
Landeshauptstadt Hannover, die konsequente
Verfolgung der Ziele mit den Mitteln des Kommunal- und Gesellschaftsrecht, vor allem über die
Vertreter der Gemeinde in den Organen der
Unternehmen sowie die Überwachung der Geschäftsentwicklung und der Zielerreichung.
Die Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Rates, die die strategische Steuerung der wirtschaftlichen Unterneh-
Allgemeiner Teil
men betreffen, wird durch den Ausschuss für
Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung wahrgenommen.
Die Bedeutung der wirtschaftlichen Betätigung
der Landeshauptstadt Hannover in Form von
rechtlich selbständigen Gesellschaften und städtischen Betrieben wird aufgrund stetig zunehmender Aufgaben, der Veränderung sowie Liberalisierung der Märkte und der finanziellen Lage
der Landeshauptstadt Hannover, die zu restriktivem Umgang mit Vermögenswerten zwingt,
weiter zunehmen.
Vor diesem Hintergrund erhält die Steuerung und
Koordinierung der kommunalen Beteiligungen zunehmende Bedeutung und erfordert eine Intensivierung, um eine ganzheitliche Steuerung des
„Konzerns Stadt“ durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover zu ermöglichen.
- 12 -
Allgemeiner Teil
Gesamtübersicht
zum 31.12.2012
Beteiligungsbericht 2013
Kapitalanteile
der LHH
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Bilanzsumme
%
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
1
2
3
4
5
Beteiligungen:
union-boden gmbh
100,00
86.896
1.314
23.754
88.323
Hafen Hannover GmbH
100,00
10.817
575
2.924
11.392
90,00
512.243
50.964
154.798
563.618
80,49
271.524
53.231
300.831
324.755
Gesellschaft für Bauen u. Wohnen Hannover mbH (GBH)
Versorgungs- u. Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
(VVG)
>> infra Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
100,00
122.410
14.902
100
137.312
>> üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
*
98,38
219.807
70.163
134.234
289.980
>> Stadtwerke Hannover AG
*
75,09
1.310.317
352.144
425.227
1.665.830
50,00
28.188
3.541
27.984
31.918
>> hannover.de Internet GmbH
**100,0
303
298
244
606
>> Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG)
**50,00
212
853
574
1.085
GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des
Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH
50,00
57
100
79
157
Deutsche Messe AG (Konzern)
49,87
257.918
74.590
183.691
333.532
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
45,00
291
105
180
397
Misburger Hafen GmbH
39,66
1.554
3.487
758
5.041
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
35,00
291.448
11.039
95.117
303.638
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
25,45
50
484
92
534
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
25,00
60
1.882
161
1.969
Metropolregion Hannover Braunschweig
Göttingen Wolfsburg GmbH
5,20
23
196
27
219
Niedersächsische Landgesellschaft mbH
0,12
5.848
148.915
63.195
154.826
Hannover Congress Centrum
32.354
5.267
17.377
37.635
Stadtentwässerung Hannover
790.644
69.039
482.035
859.736
49.928
3.592
28.047
53.520
52.143
4.204
24.207
56.347
hannoverimpuls GmbH
*
Städtische Betriebe:
Städtische Häfen Hannover
Städtische Alten- und Pflegezentren
* der VVG
** der hannoverimpuls
- 13 -
Beteiligungsbericht 2013
Allgemeiner Teil
Eigenkapitalquote
Cashflow
Personalaufwandsquote
Anzahl
%
TEUR
TEUR
12
13
14
15
Umsatzerlöse
Personalkosten
Sachkosten
Jahresergebnis
Abschreibungen
Investitionen
Mitarbeiter/
Innen
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
6
7
8
9
10
11
13.171
1.811
5.252
1.060
2.604
6.548
36
27
4.399
14
1.611
314
1.100
35
983
611
8
58
341
19
80.180
7.875
43.311
7.278
14.554
33.006
139
27
21.697
10
-
58
687
29.402
-
0
-
93
29.402
-
10.146
539
24.525
-29.837
1)
10.951
29.236
6
0,1
-18.886
5
141.681
97.410
92.405
-18.305
1)
17.108
10.209
1.962
46
-2.198
69
196.362 2.381.870 114.394
2)
48.597
85.264
2.385
26
199.946
7
2.641.255
2.501
3.318
9.600
-305
146
278
53
88
-159
25
645
363
176
3
157
294
7
40
158
56
6.196
1.570
5.493
8
153
178
42
53
161
25
294
5
276
0
13
0
-
36
11
2
251.257
84.436
172.830
-19.819
19.275
32.646
1.039
55
1.051
34
148
-
49
31
47
0
-
45
78
-
781
106
735
312
27
582
3
43
351
14
137.819
39.923
78.220
-2.513
22.419
17.690
685
31
20.260
29
429
1.174
849
7
25
3
18
17
-288
57
4.077
1.086
2.849
60
28
6
11
8
98
27
670
80
1.140
2
10
9
3
12
12
12
61.296
14.282
51.978
4.596
351
982
264
-
-
-
15.541
8.241
10.007
5.644
1.986
4.362
136
46
-1.677
48
97.862
25.041
32.305
10.415
26.598
22.304
459
58
37.013
26
14.502
4.752
7.148
1.170
1.772
6.541
95
52
3.845
33
24.275
19.509
4.534
-1.998
2.354
2.268
462
43
-
80
1) Jahresergebnis vor Verlustübernahme bzw. Gewinnabführung
2) Jahresergebnis vor Gewinnabführung und Ausschüttung auf Genussscheinkapital
- 14 -
Allgemeiner Teil
Beteiligungsbericht 2013
Gender-Umfrage bei den städtischen Beteiligungen
Auftrag der Politik an die Verwaltung
Ende des Jahres 2010 hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung erstmalig beauftragt, eine Bestandsaufnahme über die geschlechterspezifische Verteilung der Beschäftigten und zu Maßnahmen zur
Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in ausgewählten städtischen
Beteiligungen durchzuführen. Die Ergebnisse
dieser erstmaligen Umfrage zum Stichtag
31.12.2010 sind der Drucksache Nr. 1111/2011
zu entnehmen.
An diese Umfrage anknüpfend war es Wunsch
und erneuter Auftrag der Politik, dass regelmäßige Erhebungen zu den oben genannten
Themen bei allen städtischen Beteiligungen
durchgeführt und die Ergebnisse im jährlichen
Beteiligungsbericht dargestellt werden. Insbe-
sondere sollte hierbei eine differenzierte Darstellung des Frauen- bzw. Männeranteils insgesamt
und auf den unterschiedlichen Führungsebenen
der einzelnen Unternehmen mit städtischer Beteiligung erfolgen.
In Erfüllung dieses Auftrages hat die Verwaltung
2013 eine erneute Umfrage bei den städtischen
Beteiligungen durchgeführt, um sowohl den jeweils aktuellen Frauen- bzw. Männeranteil als
auch die Maßnahmen zur Frauenförderung und
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Stichtag
31.12.2012 zu ermitteln.
In die Umfrage wurden alle im Beteiligungsbericht aufgeführten Beteiligungen sowie die Sparkasse Hannover und der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) aufgenommen.
Darstellung der Ergebnisse insgesamt
Der Frauenanteil in allen untersuchten Unternehmen und bezogen auf alle dort Beschäftigten
beträgt im arithmetischen Mittel 30,7 %. (Vorjahr:
30,5 %). Somit liegt der Männeranteil im arithmetischen Mittel bei 69,3 % (Vorjahr: 69,5 %).
Bei der nachstehenden differenzierten Darstellung
des Frauenanteils auf den einzelnen Führungs-
ebenen muss darauf hingewiesen werden, dass
die Führungsebenen bei den Unternehmen aufgrund von Unterschieden in der Unternehmensfunktion und -struktur sowie der Rechtsform verschiedenartig ausgeprägt sind. Zur Vergleichbarkeit wurden dennoch die jeweils obersten vier
Ebenen ausgewertet, auch wenn nicht jedes
Unternehmen alle vier Führungsebenen aufweist.
Gesamtaufteilung nach Führungsebenen
Fü h ru n g seb en en
1 . E b en e
2 . E b en e
3 . E b en e
4 . E b en e
2011
Gesamtzah l
An zah l
Fü h ru n g sk räfte Frau en
26
1
106
26
287
51
242
52
Frau en an teil
3,8%
24,5%
17,8%
21,5%
2012
Gesamtzah l
An zah l
Fü h ru n g skräfte Frau en
27
1
108
29
280
53
256
61
Fü h ru n g seb en en
1 . E b en e
2 . E b en e
3 . E b en e
4 . E b en e
2011
Gesamtzah l
An zah l
Fü h ru n g sk räfte M än n er
26
25
106
80
287
236
242
190
2012
M än n er- Gesamtzah l
An zah l
an teil
Fü h ru n g skräfte M än n er
96,2%
27
26
75,5%
108
79
82,2%
280
227
78,5%
256
195
Frau en an teil
3,7%
26,9%
18,9%
23,8%
M än n eran teil
96,3%
73,1%
81,1%
76,2%
- 15 -
Beteiligungsbericht 2013
Die Darstellung des Frauenanteils in den
Führungsebenen der einzelnen Unternehmen
Allgemeiner Teil
findet sich in der Tabelle am Ende dieses
Abschnittes.
Übersicht der Ergebnisse der einzelnen Unternehmen
U n tern eh men
2011
Gesamtzah l
Frau en an teil
B esch äftig te
An zah l
Frau en
2012
Gesamtzah l
Frau en an teil
B esch äftig te
An zah l
Frau en
u nion-bo den gmbh
48,8%
41
20
41,5%
41
17
Hafen Hann over GmbH
12,5%
8
1
11,1%
9
1
52,0%
150
78
51,0%
153
78
Gesellsch aft für Bauen und
W ohnen Hannover mbH
Verso rgung s- u. Verkehrsgesell schaft
Hanno ver mbH
in fra Infrastru kturgesellsch aft
Regio n Han nover Gmb H
ü stra Hanno versche
Verkehrsb etrieb e AG
keine hauptamtl. Beschäftigten
keine hauptamtl. Beschäftigten
33,3%
9
3
22,2%
9
2
13,5%
1.952
264
14,1%
1.974
279
Stadtwerke Hanno ver AG
22,5%
2.537
571
22,6%
2.593
585
h ann overimpu ls GmbH
66,7%
54
36
66,0%
53
35
h ann over.de Internet GmbH
50,0%
6
3
50,0%
6
3
71,8%
39
28
78,0%
41
32
Hanno ver Marketing und
T ourismus GmbH
GE NAMO Gesellschaft zur En twicklu ng
des Nah erholu ngsgebietes MisburgOst mb H
Deutsche Messe AG
keine hauptamtl. Beschäftigten
54,2%
783
424
keine hauptamtl. Beschäftigten
53,4%
786
420
Sommerlager Otterndorf
E nergie Gmb H
keine hauptamtl. Beschäftigten
Misburger Hafengesellschaft mbH
0,0%
4
0
0,0%
4
0
18,6%
693
129
19,9%
692
138
66,7%
21
14
69,6%
23
16
66,7%
12
8
66,7%
12
8
Flugh afen
Hanno ver-Lang enh agen GmbH
Klimaschutzag entur Region
Hanno ver GmbH
Gesellsch aft für
Verkehrsförderu ng mbH
p ro Klima GbR
Metrop olregio n
Hanno ver B raunschweig
Gö ttin gen Wolfsburg GmbH
Niedersäch sische Landgesellschaft
mbH
siehe Angaben der Stadtwerke
überwiegend zugewiesenes Personal
keine hauptamtl. Beschäftigten
siehe Angaben der Stadtwerke
überwiegend zugewiesenes Personal
46,4%
248
115
47,3%
262
124
Sparkasse Han nover
58,3%
2.345
1.367
58,2%
2.354
1.369
Z weckverban d Ab fallwirtschaft
Regio n Han nover (aha)
10,3%
1.709
176
10,5%
1.666
175
Gesamt Frauenan teil
30,5%
10 .611
3.2 37
30,7%
1 0.678
3.28 2
Gesamt Män neranteil
69,5%
7.3 74
69,3%
7.39 6
Allgemeiner Teil
- 16 -
Beteiligungsbericht 2013
Maßnahmen der einzelnen Unternehmen zu den Themenkreisen Frauenförderung und Vereinbarkeit
von Beruf und Familie
unionunion-boden gmbh
Weiter geführte Maßnahmen
• Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. temporär
verkürzte Wochenarbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung
Hafen Hannover GmbH
• Eine Förderung wird aufgrund der Aufgabenstellung und der Personalanzahl z.Zt. nicht
durchgeführt
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover
mbH (GBH)
Weiter geführte Maßnahmen
• Flexible Arbeitszeitgestaltung
• Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuung
• Bereits während der Elternzeit: Rückkehr auf
alte Stelle mit gewünschter Stundenzahl
• Möglichkeit zur Telearbeit
• Arbeitsplatz- und Gehaltsgruppengarantie im
Anschluss an Elternzeit
infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover
GmbH
Weiter geführte Maßnahmen
• Flexible Arbeitszeitgestaltung
• Finanzielle Unterstützung bei der Qualifizierung
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Weiter geführte Maßnahmen
• Zertifizierung nach dem Audit „berufundfamilie“
• Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. Zweischichtpläne, Förderung von Teilzeitarbeit
• Möglichkeit zur Telearbeit
• Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen
• Kontakthaltestrategien zu MitarbeiterInnen
während der Elternzeit
• Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit
• Gründung eines Arbeitskreises zur Erhöhung
des Frauenanteils
Stadtwerke Hannover AG
Weiter geführte Maßnahmen
• 2-jähriges individuelles Personalentwicklungsprogramm
• Rezertifizierung nach dem Audit „berufundfamilie“ am 29.05.2013
• Flexible Arbeitszeitgestaltung
• Möglichkeit zur Telearbeit
• Gesundheitsmanagement
• Hilfe in familiären Notfällen
• Kinderkrippe
• Feriencamp für MitarbeiterInnenkinder
• Lebensarbeitszeitkonten
• Jährliche MA-Befragung, ob Maßnahmen bekannt und ausreichend sind
• Eltern-Kind-Büro
• Verbesserte Bekanntmachung der Angebote
(z.B. über Intranet, Broschüren, Mitarbeiterzeitschrift)
• Bündelung von Informationen bezüglich der
Pflege von Angehörigen im Intranet
• Betriebsvereinbarung über die Einführung von
Elementen des flexiblen Schichtdienstes
• Möglichkeit des Zugriffs aufs Intranet von zu
Hause aus für Mitarbeitende in Freistellungsphasen
Neue Maßnahmen
• Entwicklung neuer Angebote zur Personalentwicklung von Mitarbeitenden und Führungskräften zu familienbewußter Personalführung
• Sensibilisierung der Führungskräfte zu Fortbildungsangeboten für Mitarbeitende in Familienzeiten
• Schaffung neuer Unterstützungsangebote für
Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen
hannoverimpuls GmbH
Weiter geführte Maßnahmen
• Flexible Arbeitszeitgestaltung
Beteiligungsbericht 2013
- 17 -
Allgemeiner Teil
hannover.de Internet GmbH
Misburger Hafengesellschaft mbH
Weiter geführte Maßnahmen
• Vertrauensarbeitszeit
• Eine Förderung wird aufgrund der Aufgabenstellung und der Personalanzahl z.Zt. nicht
durchgeführt
Hannover Marketing und Tourismus GmbH
Flughafen HannoverHannover-Langenhagen GmbH:
Weiter geführte Maßnahmen
• Schaffung von Teilzeit-Arbeitsplätzen
Deutsche Messe AG
Weiter geführte Maßnahmen
• Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. Gleitzeitregelung ohne Kernzeit, Job-Sharing, jede
mögliche
Teilzeit-/Jahresteilzeitregelung,
Möglichkeit zur Home-Office-Tätigkeit, großzügige Handhabung bei gewünschter Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit
• Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit,
z.B. Vertretungseinsätze
• Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. Coaching „Supervision“ für weibliche Führungskräfte, Workshopreihe „Gespräch - Verhandlung - Präsentation“ für
Frauen
• Betriebskinderkrippe
• Kinderbetreuungszuschuss
• Ferienbetreuungsangebot für MitarbeiterInnenkinder
• Rücksichtnahme auf familiären Belange, d.h.
Vorrang bei der Urlaubsplanung, Aufgabenzuteilung/ Dienstreisen, Besprechungstermine
in Anwesenheitszeiten von Teilzeitbeschäftigen, Unterbrechung der Beschäftigung
• Versetzungsmöglichkeiten, d.h. die Versetzung
an einen anderen Arbeitsplatz zur Erleichterung der Lebenssituation
• Individuelle Schulung bei Wiederaufnahme
der Beschäftigung
• Informationsmöglichkeiten, d.h. werdende
Mütter werden durch die Abteilung Personal &
Organisation mit einer eigens entwickelten
Broschüre über alles Wissenswerte zu Mutterschutz- und Elternzeitfragen informiert
Neue Maßnahmen
• Gewährung einer Auszeit (Sabbatical)
• Jede mögliche Elternzeitregelung (auch für
Väter)
Weiter geführte Maßnahmen
• Kontinuierliche Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte
• Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. WunschDienstplan- Gestaltungen im Schichtbetrieb
• Konzept
zur
Demografie
und
zum
Gesundheitsmanagement: Pro Zukunft
• Vermittlung von Kinderferienbetreuung
• Familienbeauftragte/r
• Eltern-Kind-Büro
• Betriebsrestaurant auch für Familienangehörige geöffnet
• Einführung von Lebensarbeitszeitkonten
• Unternehmensweiter Ausbau der MitarbeiterInnen-Gespräche
• Organisation Kinderfreizeit 2012 und 2013
• Errichtung einer Kinder-Notfallbetreuung
• Errichtung einer Beratungsstelle zum Thema
Pflege
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Weiter geführte Maßnahmen
• Flexible Arbeitszeitgestaltung
• Möglichkeit zur Telearbeit
Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
Weiter geführte Maßnahmen
• Flexible Arbeitszeitgestaltung, d.h. Schaffung
von Teilzeitstellen, Gleitzeitregelungen für
Vollzeitbeschäftigte, Freizeitausgleich bei
Überstunden
• Wohnortnahe Umsetzung von MitarbeiterInnen
• Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen
Allgemeiner Teil
- 18 -
Sparkasse Hannover
Weiter geführte Maßnahmen
• Beachtung von geschlechtsspezifisch ausgewogenen Ausbildungsquoten
• Ausgewogene Besetzung von Qualifizierungsmaßnahmen
• Gezielte Ansprache von Frauen zur Teilnahme
am Führungskräftenachwuchspool
• Bei Bewerbungen gehen Frauen bei gleicher
Qualifikation vor
• Zertifizierung nach dem Audit „berufundfamilie“
• Flexible Arbeitszeitgestaltung
• Betriebliches Gesundheitsmanagement
• Kinderbetreuung in den Ferien und bei
Großveranstaltungen der Sparkasse
• Kontakthaltestrategien zu MitarbeiterInnen
während der Elternzeit
• Kinderkrippe
• Kinderbetreuungszuschuss
• Arbeitsplatzgarantie für bisherigen Arbeitsplatz bei Elternzeit bis zu einem Jahr
• Ausdrückliches Bekenntnis des Vorstands zu
Führung in Teilzeit in einer Dienstvereinbarung
Dienstvereinbarung Beruf und Familie ergänzt
um das Thema „Pflegebedürftige Angehörige“
(Freistellung bzw. individuelle Anpassung der
Arbeitszeit)
Beteiligungsbericht 2013
• Erarbeitung eines Frauenförderkonzeptes zur
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen
• Sensibilisierung der Führungskräfte, um
Lösungen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen zu finden
Neue Maßnahmen
• Arbeitsplatzgarantie für bisherigen Arbeitsplatz bei Pflege von nahen Angehörigen bis zu
einem Jahr
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
(aha)
Weiter geführte Maßnahmen
• Verschiedene Gleitzeitregelungen
• Schaffung von Teilzeitstellen
• Freizeitausgleich bei geleisteten Überstunden
• Qualifizierung und Weiterbildung
• Berufsausbildung in eher frauenuntypischen
Berufen
- 19 -
Beteiligungsbericht 2013
Allgemeiner Teil
Differenzierte Aufteilung nach Unternehmen
B ezeic h n u n g der
Frau en Un tern eh men
E b en e
E b en e
an teil
1
GeschäftsführerIn
0,0%
u n io n -b o den g mb h
2
ProkuristIn
100,0%
3
diverse
42,9%
Hafen Han n o ver Gmb H
1
GeschäftsführerIn
0,0%
2
Bereichsleitung
0,0%
1
GeschäftsführerIn
0,0%
Gesellsc h aft fü r B au en u n d
ProkuristIn,
Wo h n en Han n o v er mb H
2
Geschäftsstellen- und
33,3%
Stabsstellenleitung
in fra In frastru ktu rg esell1
GeschäftsführerIn
0,0%
sc h aft Reg io n Han n o ver
2
Bereichsleitung
0,0%
1
Vorstand
0,0%
Unternehmens28,6%
2
bereichsleitung
ü stra Han n o versc h e
Bereichs-/Stabs7,4%
3
Verk eh rsb etrieb e AG
bereichsleitung
Fachbereichs-/Betriebs0,0%
4
hofleitung
5
Gruppenleitung
7,7%
1
Vorstand
0,0%
2
ProkuristIn
23,1%
S tadtwerk e Han n o v er AG
3
Abteilungsleitung
12,3%
4
Fachgebietsleitung
9,8%
1
GeschäftsführerIn
0,0%
h an n o verimp u ls Gmb H
2
Bereichsleitung
37,5%
1
GeschäftsführerIn
0,0%
h an n o ver.de In tern et Gmb H
2
Redaktionsleitung
0,0%
Han n o ver M ark etin g u n d
1
GeschäftsführerIn
0,0%
T o u rismu s Gmb H
2
ProkuristIn/ glw.
66,7%
1
Vorstand
0,0%
Messeleitung ohne
8,3%
2
Deu tsc h e M esse AG
Vorstand
3
Abteilungsleitung
25,5%
4
MeisterIn
0,0%
M isb u rg er
1
GeschäftsführerIn
0,0%
Hafen g esellsc h aft mb H
1
GeschäftsführerIn
0,0%
Flu g h afen Han n o ver2
Bereichsleitung
40,0%
L an g en h ag en Gmb H
3
Abteilungsleitung
17,4%
1
GeschäftsführerIn
0,0%
K limasc h u tzag en tu r Reg io n
2
Projektleitung
45,5%
Han n o ver Gmb H
Gesellsc h aft fü r
Verk eh rsfö rderu n g mb H
Niedersäc h sisc h e
L an dg esellsc h aft mb H
S p arkasse Han n o ver
Frau en an teil
0,0%
100,0%
25,0%
0,0%
0,0%
0,0%
2012
Gesamtzah l
An zah l
Fü h ru n g skräfte Frau en
1
0
1
1
4
1
1
0
1
0
1
0
9
3
33,3%
9
3
1
3
2
0
0
0
0,0%
0,0%
0,0%
1
3
2
0
0
0
7
2
28,6%
7
2
27
2
8,0%
25
2
10
0
0,0%
10
0
39
3
13
57
122
2
8
1
1
1
3
3
3
0
3
7
12
0
3
0
0
0
2
0
6,5%
0,0%
23,1%
16,7%
12,9%
0,0%
37,5%
0,0%
0,0%
0,0%
66,7%
0,0%
46
3
13
54
132
2
8
1
1
1
3
4
3
0
3
9
17
0
3
0
0
0
2
0
12
1
8,3%
12
1
47
8
12
0
20,0%
0,0%
45
8
9
0
1
0
0,0%
1
0
1
10
23
1
11
0
4
4
0
5
0,0%
40,0%
20,8%
0,0%
54,5%
1
10
24
1
11
0
4
5
0
6
1
GeschäftsführerIn
0,0%
1
0
0,0%
1
0
1
2
GeschäftsführerIn
ProkuristIn
Bereichsleitung/
Geschäftsstellenleitung
Vorstand
Bereichsleitung
Abteilungsleitung
Filialleitung/
Teamleitung
VerbandsgeschäftsführerIn
Abteilungsleitung
Sachgebietsleitung
0,0%
0,0%
1
4
0
0
0,0%
0,0%
1
4
0
0
10,0%
10
1
18,2%
11
2
0,0%
10,5%
17,9%
4
19
95
0
2
17
0,0%
19,0%
20,8%
4
21
96
0
4
20
39,2%
102
40
41,5%
106
44
100,0%
1
1
0,0%
23,8%
4
21
0
5
3
1
2
3
4
Z w ec kverb an d
Ab fallwirtsc h aft Reg io n
Han n o ver (ah a)
2011
Gesamtzah l
An zah l
Fü h ru n g skräfte Frau en
1
0
1
1
7
3
1
0
1
0
1
0
1
2
3
100,0%
1
1
0,0%
23,8%
4
21
0
5
Allgemeiner Teil
- 20 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 21 -
Beteiligungen, städtische Betriebe,
interkommunale Zusammenschlüsse
und Sondervermögen
der Landeshauptstadt Hannover
- 22 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 23 -
union-boden gmbh
union-boden gmbh
Gegenstand des Unternehmens
Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur, insbesondere der Erwerb und
die Bereitstellung von bebauten und unbebauten
Grundstücken sowie der Bau und Betrieb von
Baulichkeiten, die kommunalen Interessen
dienen, z.B. Parkhäuser, Tiefgaragen und Einkaufszentren auf eigenen und fremden Grundstücken.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
14.400 TEUR
100 %
14.400 TEUR
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern.
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ratsherr
Michael Dette.
Stand: Juli 2013
Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat:
Ratsfrau Jutta Barth
Stadtbaurat Uwe Bodemann
Ratsherr Michael Dette
Ratsherr Thomas Hermann
Ratsherr Lars Kelich
Geschäftsführung
Dieter Cordes
Ratsfrau Katrin Langensiepen
Ratsfrau Helga Nowak
Ratsherr Maximilian Oppelt
Ratsfrau Christiane Ranke-Heck
- 24 -
union-boden gmbh
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungen der Gesellschaft
unionunion-boden gmbh
100 %
EXPO GRUND GmbH
St.Kap.: 25 TEUR
33,33 %
HRG mbH & Co.
Businesspark
Hannover-Nord KG
Einlage: 2,27 Mio. EUR
30 %
HRG mbH & Co.
- Passerelle KG
Einlage: 25,56 Mio. EUR
1,53 %
Hannover Marketing
und Tourismus
GmbH
St.Kap.: 216 TEUR
100 %
HRG mbH & Co.
Gebäudeservice KG
Einlage: 51 TEUR
Stand: Juli 2013
Öffentlicher Zweck
Durch die Schaffung und Bereitstellung von überdachtem Parkraum im Innenstadtbereich, insbesondere auch unter stadtentwicklungspolitischen
Aspekten, trägt die union-boden gmbh zur Verbesserung der Park- und Verkehrsverhältnisse im
Innenstadtbereich bei. Durch die Errichtung und
den Betrieb von Baulichkeiten, die kommunalen
Interessen dienen (z.B. Kindertagesstätten,
Schulen, Gewerbehöfe und Einkaufszentren) und
die Erschließung sowie Vermarktung von Gewerbeflächen über ihre Tochterunternehmen dient
die union-boden gmbh der Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur.
Die fehlenden Gestaltungsspielräume des kommunalen Haushalts werden zukünftig die weitere
Übertragung von stadtentwicklungspolitischen
Aktivitäten auf im Einflussbereich der Landeshauptstadt Hannover tätige Konzerntöchter erforderlich machen. Darauf müssen sich diese Unternehmen organisatorisch, personell und finanziell
einstellen. Daher wurde mit Wirkung zum
01.06.2012 zwischen union-boden gmbh und der
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover
mbH (GBH) ein sog. Gleichordnungskonzern unter
einheitlicher Leitung gebildet (Drucksache Nr.
0285/2012). Beide Unternehmen behalten im
Gleichordnungskonzern ihre gleichrangige Stellung und ihre rechtliche Selbständigkeit. Ziel der
Bildung des Gleichordnungskonzerns ist die Stärkung der Unternehmen durch Schaffung einer
größeren Wirtschaftseinheit, die Bündelung des in
beiden Unternehmen vorhandenen, insbesondere
immobilienwirtschaftlichen Knowhow und die
Hebung von Synergieeffekten. Weiter werden in
der strategischen Zusammenführung von Aufgaben der Stadtentwicklung und Aspekten der
Wirtschaftsförderung unter einheitlicher Leitung
Vorteile im Hinblick auf eine Vereinheitlichung
der Ansprechpartner und eine bessere Aufstellung
bei sich in der Praxis verändernden Aufgaben gesehen.
Beteiligungsbericht 2013
- 25 -
union-boden gmbh
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die union-boden gmbh ist in den drei Geschäftsfeldern Bau und Betrieb von Parkhäusern, Gewerbe und Sonderimmobilien und der Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen tätig.
Der Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen
stellt den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit dar.
Zurzeit betreibt die union-boden gmbh 10 Parkgaragen in Hannover, davon fünf eigene Innenstadtparkhäuser und drei eigene Stadtteilparkhäuser für Dauermieter. Sie stellt damit rd.
4.300 Einstellplätze zur Verfügung.
Die Gesellschaft hat insgesamt dreizehn Kindertagesstätten gebaut und an die Landeshauptstadt
Hannover vermietet.
Neben den Gewerbeobjekten in den Parkhäusern
(Ladenlokale und Gaststätten) hält die unionboden gmbh folgende gewerbliche Objekte in
ihrem Eigentum/Besitz:
• Postamt Garbsen
• Einkaufszentrum Limmer
• Pier 51 Restaurant und Yachtschule am
Maschsee
• KfZ-Zulassungsstelle am Schützenplatz
• Gewerbehof/Geschäftshaus Fössestraße
• Haus der Wirtschaftsförderung (ehemals
Technologie-Centrum Hannover) Vahrenwalder Straße 7
• Handwerkerhof Eichelkampstraße
• Bürogebäude Herrenstraße (Aufstockung der
vorhandenen Parkgarage).
Damit stellt die union-boden gmbh rd. 33,6 Tm²
Nutzfläche für gewerbliche Einrichtungen zur
Verfügung.
Die strategische Ausrichtung der union-boden
gmbh verfolgt die Zielsetzungen des Erhaltes und
Ausbaus eines attraktiven Parkplatzangebotes in
der Innenstadt Hannovers und den Stadtteilen.
Das Kerngeschäft der union-boden gmbh „Parkierungseinrichtungen“ wird auch künftig den
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bilden. Die
weiteren Geschäftsfelder der union-boden gmbh
im Bereich der gewerblichen Immobilien, der Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen
und der Bereich der Sonderimmobilien sollen
weiter ausgebaut werden. Diese Bereiche werden
teilweise auch durch die Beteiligungsgesellschaften der union-boden gmbh umgesetzt.
Die union-boden gmbh hat sich an der Sanierung
der städtischen Schulgebäude beteiligt. Am
22.09.2009 wurde ein Erbbaurechtsbestellungsund Mietvertrag mit der Landeshauptstadt
Hannover abgeschlossen. Auf dieser Vertragsgrundlage wurden die auf dem Erbbaugrundstück
befindlichen Schulgebäude IGS List/Leibnizschule
von der union-boden gmbh saniert und werden an
die Landeshauptstadt Hannover vermietet. Die
Sanierung der Gebäude wurde im August 2012
und die Sanierung der Außenanlagen im August
2013 abgeschlossen.
Die vorhandenen Kapazitäten an Parkraum in der
Innenstadt haben zu einer Verschärfung des
Wettbewerbs geführt, so dass die Gesellschaft in
den letzten Jahren starke Einnahmerückgänge im
Kurzparkergeschäft verzeichnen musste. Im Geschäftsjahr 2011 konnte diese Entwicklung gestoppt werden. In 2012 hielt die positive Entwicklung an. Die Kundenanzahl im Kurzparkergeschäft nahm gegenüber dem Vorjahr um 3,6 %
zu. Für 2013 geht die Geschäftsführung davon
aus, dass sich der positive Trend weiter fortsetzt.
Durch die Erweiterung des Kundenservice und der
Dienstleistungen sowie des Angebotes neuer
Parkprodukte, begleitet von Kommunikationsund Werbemaßnahmen sowie durch weitere
Modernisierungsmaßnahmen in den Innenstadtparkhäusern sollen die Einnahmen weiter gesteigert und die Benutzerzahlen erhöht werden.
Die Entwicklung der Vermietung der gewerblichen Flächen hängt von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Attraktivität der Innenstadt ab. Bei Mieterwechsel ist von erheblichen
Modernisierungsinvestitionen auszugehen.
Weiterhin ist auf die Risiken bei den Beteiligungsgesellschaften hinzuweisen. Diese sind bei
der EXPO GRUND GmbH im Wesentlichen:
• geplanter Vermarktungszeitraum
• Niveau der Grundstückspreise.
Bei der HRG mbH & Co. - Passerelle KG bestehen
neben den bekannten Risiken aus den Verträgen
mit der CEIG (Spielbank) derzeit keine weiteren
Risiken, die die Mittelfristplanung der Gesellschaft belasten könnten.
Die Vermarktung der Flächen der HRG mbH & Co.
Business Park Hannover-Nord KG wird von der
Geschäftsführung weiterhin als schwierig einge-
union-boden gmbh
- 26 -
Beteiligungsbericht 2013
schätzt. Auch im Jahr 2013 benötigt die Gesellschaft weitere Liquiditätshilfen. Inwieweit
darüber hinaus weitere Kapitaleinlagen durch die
Gesellschafter erforderlich sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar.
Vermögenslage 2012
Entwicklung des Eigenkapitals
100
80
Mio. EUR
Die Bilanzsumme nahm im Geschäftsjahr
2012 gegenüber dem Vorjahr um
1,8 Mio. EUR bzw. 2,1 % auf 88,3 Mio. EUR
zu. Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um 3,0 Mio. EUR. Dies resultiert im
Wesentlichen aus dem Abschluss der Sanierung
der
Schulgebäude IGS List/
Leibnizschule und der Fortführung der
Modernisierung des Hauses der Wirtschaftsförderung.
60
40
20
0
Auf der Passivseite verringerte sich das
Eigenkapital um 0,5 Mio. EUR, das Fremdkapital stieg um 2,3 Mio. EUR. Die Zunahme
des Fremdkapitals resultiert aus der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Abnahme des Eigenkapitals ergibt
sich als Saldo aus dem Jahresüberschuss und der
2008
2009
2010
Bilanzsumme
2011
2012
Eigenkapital
im Berichtsjahr vorgenommenen Gewinnausschüttung.
Ertragslage 2012
Entwicklung der Umsatzerlöse
14
12
10
Mio. EUR
Die union-boden gmbh schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in
Höhe
von
1,1 Mio. EUR
(Vorjahr:
1,2 Mio. EUR) ab. Das gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio EUR (+27,0 %) auf
3,3 Mio. EUR deutlich verbesserte EBIT
wurde durch den stark gestiegenen Zinsaufwand (+0,8 Mio. EUR) überkompensiert.
8
6
4
Die Umsatzerlöse stiegen um 1,6 Mio. EUR
2
(+14,3 %) auf 13,2 Mio. EUR. Sie verteilen
0
sich auf die Geschäftsbereiche mit 49,7 %
2008
2009
2010
2011
2012
auf die Parkmieten, mit 44,2 % auf die übriIst
gen Mieten und Pachten sowie die sonstigen
Umsätze mit 6,1 %. Die sonstigen Umsätze
betreffen im Wesentlichen die Abrechnungen der Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um
Betriebskosten gegenüber Mietern. Der Anstieg 0,4 Mio. EUR (-66,0 %) auf 0,2 Mio. EUR. Im Vorder Umsatzerlöse resultiert zum einen aus der Er- jahr waren in dieser Position korrekturbedingte
holung des Parkgeschäftes. Die Anzahl der Kurz- Zuschreibungen auf das Sachanlagevermögen
parker stieg um 3,6 %. Dies führte zu Umsatzstei- enthalten.
gerungen im Kurzparkergeschäft von 0,1 Mio EUR
Der
Materialaufwand
sank
insbesondere
(+1,7 %). Die Einnahmen aus dem Dauerparkerdurch geringere Instandhaltungskosten um
geschäft stiegen um 0,1 Mio. EUR (+8,4 %). Zum
0,2 Mio. EUR (-3,4 %) auf 4,5 Mio. EUR.
anderen erhöhten sich die Miet- und Pachteinnahmen um 1,4 Mio. EUR, was im Wesentlichen
Ursächlich für den Rückgang des Personalauf die Vermietung der IGS List/Leibnizschule zuaufwandes
um
0,1 Mio. EUR (-3,5 %)
auf
rückzuführen ist.
1,8 Mio. EUR waren Einsparungen durch eine
Beteiligungsbericht 2013
- 27 -
Veränderung der Schichtrhythmen in den Parkhäusern und Personalabgänge, die die tariflichen
Anhebungen überkompensierten.
Die Zunahme der Abschreibungen um
0,6 Mio. EUR (+32,2 %) auf 2,6 Mio. EUR beruht
maßgeblich auf der Fertigstellung der IGS
List/Leibnizschule.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben
durch die Einzelwertberichtigung auf Forderungen
und gestiegene Anwalts- und Beratungskosten
um 0,1 Mio. EUR (+10,7 %) auf 0,7 Mio. EUR zugenommen.
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von
0,8 Mio. EUR betreffen eine Ausschüttung der
EXPO GRUND GmbH, die zu einer ausschüttungs-
union-boden gmbh
bedingten Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes in Höhe von 0,7 Mio. EUR führte. Weiterhin musste der Beteiligungsbuchwert der HRG
mbH & Co. Business Park Hannover-Nord KG aufgrund
der
vorgelegten
Planzahlen
um
0,3 Mio EUR abgeschrieben werden.
Durch Neuvalutierung und Umschuldung von
Darlehensmitteln stiegen die Zinsaufwendungen
um 0,8 Mio. EUR (+77,8 %) auf 1,9 Mio. EUR.
Um dem erhöhten Sanierungsbedarf der Parkhäuser Rechnung zu tragen, wurde für 2012 nur
eine Gewinnausschüttung in Höhe von
0,5 Mio. EUR an die Landeshauptstadt Hannover
vorgenommen.
Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen
Gesellschaft zur Entwicklung, Erschließung, Verwaltung und Verwertung von Grundstücken
des Geländes der Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover mbH (EXPO GRUND GmbH)
Aufgabe der Gesellschaft ist es, für die in ihrem
Eigentum stehenden Grundstücke des Geländes
der Weltausstellung EXPO 2000 ein Nutzungskonzept für die Zeit nach der Weltausstellung zu
erarbeiten und laufend fortzuschreiben, die
Grundstücke rechtzeitig zur Weltausstellung
EXPO 2000 zu erschließen, zu verwalten
und durch Verkauf einer dem Nachnutzungskonzept möglichst entsprechenden Nutzung zuzuführen, sowie für die Vermarktung und Standortsicherung förderliche Grundstücksgeschäfte zu
tätigen.
Die EXPO GRUND GmbH weist zum 31.12.2012
einen Jahresüberschuss von 0,2 Mio. EUR aus.
Stammkapital:
25 TEUR
Gesellschafter:
union-boden gmbh (100 %)
25 TEUR
Geschäftsführung:
Dieter Cordes
Die für 2012 gesteckten Vermarktungsziele
wurden nur teilweise erreicht, da lediglich ein
Grundstück verkauft werden konnte.
union-boden gmbh
- 28 -
Beteiligungsbericht 2013
Region
Hannover--Nord KG
Hannover Regi
on Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Business Park Hannover
Hannover--Nord KG)
(HRG mbH & Co. Business Park Hannover
Aufgabe der Gesellschaft ist die Erschließung
und Vermarktung von ca. 16,7 ha Konversionsfläche der Langenhagen Barracks. Der städtebauliche Vertrag sowie der Erschließungsvertrag
zwischen dem Konsortium und der Landeshauptstadt Hannover wurden im Jahr 2000 abgeschlossen. Das Objekt Langenhagen Barracks
wurde zu Beginn des Jahres 2001 von der Gesellschaft erworben.
Die Ergebnisse blieben aufgrund der allgemeinen
Marktlage im Immobiliensektor hinter den Erwartungen zurück. In 2009 leistete die unionboden gmbh eine Kapitaleinlage in Höhe von
0,6 Mio. EUR. In den Jahren 2010 und 2012
Kommanditeinlage:
2.266,95 TEUR
Kommanditisten:
union-boden gmbh (33,33 %)
Sparkasse Hannover (33,33 %)
NILEG Norddeutsche Immobiliengesellschaft (33,33 %)
755,65 TEUR
755,65 TEUR
755,65 TEUR
Geschäftsführung:
Thomas Heinemann
wurden weitere Kapitaleinlagen in Höhe von jeweils 0,2 Mio. EUR von der union-boden gmbh
geleistet. Auch im Jahr 2013 benötigt die Gesellschaft Liquiditätshilfen in Höhe von 0,2 Mio. EUR.
Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh HRG & Co. - Passerelle KG
(HRG mbH & Co. - Passerelle KG)
Die Objektgesellschaft HRG mbH & Co. - Passerelle KG hat die Herrichtung und den Betrieb der
Passerelle übernommen. Die union-boden gmbh
hat sich aus gesamtstädtischem Interesse beteiligt. Die Kommanditeinlage ist voll eingezahlt.
Der Beteiligungsbuchwert wurde im Jahr 2009
um
3,1 Mio. EUR
außerplanmäßig
auf
4,5 Mio. EUR abgeschrieben, da der Wert der
Beteiligung dauerhaft gesunken ist.
Durch diese Beteiligung ist die union-boden gmbh
wesentlich in den Umbau der Stadtmitte und des
Raschplatzbereiches eingebunden.
Der Bauabschnitt Teil A der umgebauten Passerelle (jetzt: Niki-de-Saint-Phalle-Promenade)
wurde Ende 2002 fertig gestellt. Bauabschnitt Teil
B (unter dem Hauptbahnhof) wurde in 2006 fertig
gestellt. Die Sanierung im Abschnitt C (Rasch-
Kommanditeinlage:
25.564 TEUR
Kommanditisten:
Sparkasse Hannover (40 %)
union-boden gmbh (30 %)
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (30 %)
10.226 TEUR
7.669 TEUR
7.669 TEUR
Geschäftsführung:
Thomas Heinemann
platz) wurde in 2011 abgeschlossen. Seit dem
Jahr 2011 führt die Gesellschaft den Umbau der
-1-Ebene des Kröpcke-Centers durch.
Die Gesellschafter sollen langfristig an den Vermarktungs- und Bewirtschaftungsergebnissen der
Gesellschaft entsprechend ihrer Kapitalanteile
beteiligt werden.
- 29 -
Beteiligungsbericht 2013
union-boden gmbh
Leistungsdaten
2008
2009
2010
2011
2012
Umsatzerlöse (Gesamt)
TEUR
11.141
10.967
11.246
11.526
13.171
Parkmieten
TEUR
6.578
6.140
5.984
6.326
6.547
Mieten und Pachten
TEUR
3.758
4.025
4.417
4.384
5.826
TEUR
805
802
845
816
798
4.117
133,15
9,80
11,54
4.457
114,78
7,87
11,93
4.857
102,67
1.769,18
11,95
4.897
107,65
247,39
13,59
4.897
111,42
204,39
14,45
1.524.719 1.539.650
1.595.492
Sonstige Umsatzerlöse
Parkhäuser
Anzahl Stellplätze 1)
Anzahl
Umsatzerlöse Gesamt (monatl.) EUR/Stellplatz
Investitionen 2)
EUR/Stellplatz
Instandhaltungskosten (monatl.) EUR/Stellplatz
Parkhausbelegung (Gesamt)
Kurzparker (Parkvorgänge)
Dauerparker
Anzahl
1.812.879
1.642.288
(Mietverträge zum Bilanzstichtag)
Anzahl
1.526
1.493
Vermietung Gewerbeobjekte
Nutzfläche
Investitionen
EUR/m²
33.522,03
25,48
33.507,40
6,74
3.048
5.158
m²
1.493
1.680
1.754
32.993,61 33.207,67
21,85
97,30
33.685,78
67,28
Direkte Nettowertschöpfung
TEUR
1)
2)
alle Parkhäuser zzgl. Parkplätze TCH, MHH, Gustav-Bratke-Allee
2010 Erwerb Erbbaugrundstück Windmühlenstraße
4.452
4.865
5.542
union-boden gmbh
- 30 -
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten etc.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
26.624
14.620
35.869
14.098
54.325
15.316
68.663
15.317
72.330
14.666
768
821
764
692
703
508
722
769
383
278
305
207
990
1.448
333
19
11
31
18
13
42.844
51.728
72.195
86.521
88.323
14.400
7.691
1.267
14.400
7.691
2.086
14.400
7.691
1.481
14.400
7.691
2.203
14.400
7.691
1.663
2.723
2.583
2.607
2.405
2.096
16.763
24.965
46.015
59.821
62.473
0
3
1
1
0
42.844
51.728
72.195
86.521
88.323
1.267
2.086
1.481
2.203
1.663
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Bilanzgewinn
B.
Rückstellungen
C.
Verbindlichkeiten
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 31 -
Beteiligungsbericht 2013
union-boden gmbh
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
11.141
10.967
11.246
11.526
13.171
-10
51
-57
-71
9
0
0
87
133
106
330
275
182
535
182
Gesamtleistung
11.461
11.293
11.458
12.123
13.468
Materialaufwand
3.962
4.292
4.507
4.707
4.547
Personalaufwand
1.973
2.016
1.940
1.877
1.811
Abschreibungen
1.190
1.259
1.653
1.970
2.604
499
588
444
637
705
1.450
880
0
0
800
855
211
0
0
0
47
6
39
64
63
4.259
1.093
82
0
925
776
608
687
1.041
1.851
1.154
2.534
2.184
1.955
1.888
Aufwendungen a. Verlustübernahme
0
0
345
0
0
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
14
8
8
1.197
592
502
398
450
332
323
327
328
370
-375
1.619
996
1.221
1.060
Gewinn-/Verlustvortrag
aus dem Vorjahr
1.642
467
485
982
603
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
1.267
2.086
1.481
2.203
1.663
Bestandsveränderungen
an unfertigen Leistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebl. Erträge
Sonstige betriebl. Aufwendungen
Erträge aus Beteiligungen
Erträge a. Gewinnabführungsverträgen
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
Sonstige Steuern
Jahresergebnis
- 32 -
union-boden gmbh
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
55
47
33
28
27
Anlagendeckung I:
%
57
48
34
29
27
Investitionen:
TEUR
2.010
11.080
21.761
16.037
6.548
Cashflow:
TEUR
4.830
3.994
2.429
2.652
4.399
Innenfinanzierungsgrad:
%
240
36
11
17
67
Eigenkapitalrentabilität:
%
0
9
6
7
6
696
2.813
2.146
2.596
3.298
EBIT
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität
%
2
5
3
3
4
Umsatzrentabilität:
%
0
20
13
14
12
Anzahl
42
41
41
38
36
Personalaufwandsquote
%
18
18
17
16
14
Sachkostenquote
%
40
44
44
46
40
Personalentwicklung
Die Investitionen betreffen überwiegend den Abschluss der Sanierung der Schulgebäude IGS
List/Leibnizschule, die Fortführung der Modernisierung des Hauses der Wirtschaftsförderung und die
Sanierung des Parkhauses Osterstraße.
Der Anstieg des Cashflow resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Umsatzerlösen und der
liquiditätswirksamen Gewinnausschüttung der EXPO Grund GmbH. Der gestiegene Cashflow führte bei
Innenfinanzierungsgrad.
gesunkenen Investitionen zu einem höheren Innenfinanzierungsgrad
Aufgrund
des
gesunken
Jahresergebnisses
vor
Ertragsteuern
verschlechterte
sich
die
Eigenkapitalrentabilität leicht.
Aufgrund des gestiegenen EBIT hat sich die Gesamtkapitalrentabilität verbessert.
Die Verringerung der Umsatzrentabilität resultiert aus dem Anstieg der Umsatzerlöse.
Aufgrund des Rückgangs beim Personalaufwand und bei den Sachkosten sowie der gestiegenen
Umsatzerlöse verbesserten sich die Personalaufwands
Personalaufwands-- und Sachkostenquote.
Beteiligungsbericht 2013
- 33 -
Hafen Hannover GmbH
Hafen Hannover GmbH
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb
eines Kanalhafens (Brinker Hafen) einschließlich
der Hafen-, Kran- und Bahnlogistik inklusive der
damit verbundenen speditionellen Tätigkeiten
und Dienstleistungen, ferner der An- und Verkauf
sowie das Mieten und Vermieten von Grundstücken. Die Gesellschaft kann im Auftrag der
Landeshauptstadt Hannover weitere Aufgaben,
insbesondere für den Eigenbetrieb Städtische
Häfen Hannover, übernehmen.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
4.546,5 TEUR
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
100 %
4.546,5 TEUR
Die Anteile der Landeshauptstadt Hannover werden vom Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover gehalten.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus den Mitgliedern des
Betriebsausschusses Städtische Häfen der
Landeshauptstadt Hannover und dem Ober-
bürgermeister bzw. seinem Vertreter. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ratsherr Jens-Michael
Emmelmann.
Stand: Juli 2013
Mitglieder im Aufsichtsrat:
Ingo Brust
Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
Ratsherr Jens-Michael Emmelmann
Ratsherr Wilfried H. Engelke
Ratsherr Martin Hanske
Ratsherr Dirk Hillbrecht
Matthias Koch
Dirk Lorenz
Ratsherr Wilfried Lorenz
Ratsherr Jürgen Mineur
Geschäftsführung
Jörn Ohm
Erster Stadtrat Hans Mönninghoff
Ratsherr Ewald Nagel
Ratsfrau Helga Nowak
Ratsherr Belit Onay, MdL
Ratsherr Lars Pohl
Ratsfrau Christine Ranke-Heck
Birgit Schütte
Andreas Thiele
Ratsherr Gerhard Wruck
- 34 -
Hafen Hannover GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungen der Gesellschaft
Hafen Hannover GmbH
26,0 %
8,3 %
IXMODAL
Gesellschaft für intermodale
Logistik GmbH i.L.
MegaHub Lehrte
Betreibergesellschaft
mbH
St.Kap.: 25 TEUR
St.Kap.: 1.200 TEUR
Stand: Juli 2013
Öffentlicher Zweck
Der von der Hafen Hannover GmbH betriebene
Brinker Hafen wurde vor rund 100 Jahren als
öffentlicher Binnenhafen im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung und der Inbetriebnahme des Mittellandkanals erbaut.
Die Hafen Hannover GmbH bildet mit dem Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover einschließlich
der Misburger Hafengesellschaft mbH eine unternehmerische Einheit, die Unternehmensgruppe
„Hafen Hannover“, die kundenorientiert in
zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten und dem Qualitäts- und Umweltmanagement zusammenarbeitet. Dahinter steht
das Konzept einer Kooperation der vier hannoverschen Hafenstandorte mit einem gemeinsamen
Leistungsangebot für die Hafenkunden und der
Förderung der standortspezifischen Schwerpunkte (vgl. Ausführungen zum Eigenbetrieb
Städtische Häfen und Misburger Hafengesellschaft mbH).
Unverändert besteht eine Nachfrage des Marktes
nach kostengünstigen und umweltfreundlichen
Transporten von Massengütern auf dem Schiffsund Bahnweg mit entsprechender Entlastung des
LKW-Güterverkehrs, die durch eine wirtschaftsfördernde Infrastrukturpolitik unterstützt wird.
Die von der Unternehmensgruppe „Hafen
Hannover“ im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung zur Verfügung gestellten Hafenkapazitäten und Transportleistungen einschließlich des
Brinker Hafens (Hafen Hannover GmbH) sind unverzichtbare Glieder in dem transportlogistischen
Gesamtsystem der Region Hannover mit nationalen und internationalen Güterwechselbeziehungen. Die aktuell für die Unternehmensgruppe vorgegebenen Leistungsziele bestehen insbesondere
in der Entwicklung innovativer Leistungsangebote
mit den Spediteuren und der verladenden Wirtschaft und der verstärkten Kooperation mit anderen am Güterverkehr Beteiligten zur Bildung von
Transportketten sowie der Weiterentwicklung der
Angebote im Schienengüternahverkehr, um das
Leistungsspektrum stetig an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Diese grundsätzliche
Strategie im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung wird durch die regelmäßig hohe Auslastung der Kapazitäten bestätigt (z.B. Hafen
Hannover GmbH: Gesamtleistung 2012 rd.
1,7 Mio. EUR ohne Erträge aus Investitionszuschüssen, ähnlich wie in Vorjahren).
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Der Brinker Hafen (Betriebsbeginn 1916) fungiert
als Zwischen- und Verteillager für Stahlprodukte
der in Hafennähe angesiedelten Stahlhandelshäuser und zur Herstellung von Maschinenteilen
sowie als Standort bedeutender Recyclingunternehmen. Die Geschäftstätigkeit vollzieht sich in
den drei Betriebszweigen Bahnbetrieb, Hafen- und
Kranbetrieb sowie Vermietung und Verpachtung
Beteiligungsbericht 2013
- 35 -
von Betriebsgrundstücken (Grundstücksbetrieb).
Seit 1994 werden die wesentlichen Aufgaben der
kaufmännischen und technischen Betreuung der
Gesellschaft im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages vom Gesellschafter Landeshauptstadt Hannover bzw. dem Eigenbetrieb Städtische
Häfen wahrgenommen, der bei Bedarf auch
Liquiditätshilfen zur Verfügung stellt.
Innerhalb der Unternehmensgruppe „Hafen
Hannover“ sind der Hafen Hannover GmbH neben
dem Betrieb der Hafen- und Bahnanlagen insbesondere speditionelle Aufgaben im Verbund mit
den anderen Hafengesellschaften zugeordnet. In
diesem Konzept steht nicht die einzelne Umschlags- oder Transportleistung im Vordergrund,
sondern die Umsetzung von logistischen Gesamtaufträgen innerhalb der von den Auftraggebern
definierten Logistikketten sowie die Erhöhung der
Marktpräsenz. Durch den Austausch von Ressourcen innerhalb der Unternehmensgruppe können
Synergien realisiert werden, die allen Beteiligten
zugutekommen.
Sicherung und Ausbau der Marktposition erfordern zielgerichtete und fortgesetzte Investitionen
in Infrastruktur, Suprastruktur und Fahrzeuge. Ein
wesentlicher Schritt in dieser Strategie wurde mit
Errichtung eines Containerterminals (CT2) für den
Seehafenhinterlandverkehr vollzogen. Das Ende
2006 fertig gestellte Terminal befindet sich im
Besitz der Hafen Hannover GmbH und wird vom
Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover auf
Mietbasis betrieben. Die im Zusammenhang mit
dem Containerterminal bei der Gesellschaft entstehenden Aufwendungen werden an den Eigenbetrieb weiterverrechnet. Das Terminal wurde
vollständig durch Bundesmittel finanziert. Der Gesamtzuschuss betrug 12,1 Mio. EUR, davon ist ein
Teilbetrag in Höhe von 80 % bzw. 9,7 Mio. EUR
nicht rückzahlbar (bilanziell erfasst als ratierlich
aufzulösender Sonderposten). 20 % des Zuschusses bzw. 2,4 Mio. EUR wurden als zinsloses Darlehen gewährt, das über 20 Jahre in gleichen
Raten von 121 TEUR getilgt wird (Verbindlichkeit). Nach den Förderbestimmungen besteht für
die Anlage eine Vorhaltepflicht von 20 Jahren und
bei vorzeitiger Schließung eine zeitanteilige Rückzahlungsverpflichtung, die durch eine im Jahr
2004 erteilte Ausfallbürgschaft der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 12,0 Mio. EUR abgesichert ist.
Die Ende 2007 eingegangene Beteiligung an der
IXMODAL GmbH mit einem Anteil von 26 % und
Hafen Hannover GmbH
einem anteiligen Stammkapital von 6.500 EUR
wurde durch die Wirtschafts- und Finanzkrise
2008/2009 beeinträchtigt, so dass die GmbH ihre
Marktstellung nicht behaupten konnte und durch
Gesellschafterbeschluss aufgelöst wurde. Die
IXMODAL GmbH hat Ende 2010 die Geschäftstätigkeit eingestellt und befindet sich seit dem
01.04.2011 in Liquidation, mit Beendigung ca.
Ende 2013.
Seit 1997 bestehen Planungen zum Bau eines
rund 100 Millionen Euro teuren Containerbahnhofs Megahub in Lehrte zur Stärkung der Seehafenhinterlandverkehre. Mit einem MegaHub
können Container auf Güterzügen zukünftig sehr
schnell ohne aufwendiges Rangieren der Güterwagen von einem auf den anderen Zug umgeschlagen werden. Im Rahmen der Planungen war
seinerzeit auch eine GmbH gegründet worden, die
als potentielle Betreibergesellschaft für den Betrieb des MegaHub Lehrte zur Verfügung steht.
Nach jahrelanger Planung und Diskussion wurde
im Jahr 2012 eine Finanzierungsvereinbarung
zwischen Bund und der Deutschen Bahn AG über
den Bau der Anlage geschlossen. Der Bau des
MegaHub soll 2014 beginnen, mit einer Inbetriebnahme wird 2016 gerechnet. Die Hafen
Hannover GmbH ist seit 2006 einer von
ursprünglich sieben Minderheitsgesellschaften
dieser MegaHub Lehrte Betreibergesellschaft
mbH. Mehrheitsgesellschafterin ist mittelbar die
Deutsche Bahn AG. Neben dem konkreten
strategischen Interesse waren bei dieser
Beteiligung seinerzeit die wirtschaftlichen
Grundlagen noch unklar, so dass alle
Minderheitsgesellschafter die Option haben, ihre
Geschäftsanteile an die Mehrheitsgesellschaften
zu veräußern.
Die Gesamtleistung der Hafen Hannover GmbH
ohne Erträge aus Investitionszuschüssen bewegt
sich im 5-Jahresvergleich jeweils in der Bandbreite von 1,5 bis 1,7 Mio. EUR p.a. auf relativ
konstantem Niveau. Umschlagsvolumen und Gesamtleistung des Hafens werden insbesondere
durch die Auftragslage der ortsansässigen Unternehmen der Stahl- und Recyclingbranche beeinflusst.
Die Hafen Hannover GmbH erwartet gemäß Mittelfristplanung für 2013 ff. weiterhin eine konstant positive Geschäftsentwicklung. Zielsetzung
ist der weitere Ausbau der Logistikdienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe „Hafen
Hannover“, um die Auslastung der Hafenkapazi-
Hafen Hannover GmbH
- 36 -
täten und die Kundenbindung zu erhöhen. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
werden insbesondere durch die Einbindung in die
Beteiligungsbericht 2013
strategische Konzeption der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ bestimmt.
Vermögenslage 2012
Beim Anlagevermögen sind Abschreibungen
von 983 TEUR (Vorjahr: 975 TEUR), Investitionen von 611 TEUR (Vorjahr: Null) und
Buchwert-Abgänge von Null (Vorjahr: Null)
zu verzeichnen, so dass das Anlagevermögen
von im Vorjahr 11,2 Mio. EUR um 373 TEUR
(-3,3 %) auf 10,8 Mio. EUR abnahm. Die Investitionen betreffen insbesondere den Erwerb eines
Grundstückes von den Städtischen Häfen
Hannover. Die Buchwerte der Hafen- und Krananlagen einschließlich des Ende 2006 fertig gestellten neuen Containerterminals CT2 betragen
4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR). Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligungen an der
MegaHub Lehrte Betreibergesellschaft mbH in
Höhe von 25 TEUR und an der IXMODAL GmbH
mit Buchwert Null (Wertberichtigung in 2010).
Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der
Bilanzsumme von 95,0 % (Vorjahr: 92,2 %).
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen hat sich von im Vorjahr
7,0 Mio. EUR um 682 TEUR (-9,7 %) auf
Entwicklung des Eigenkapitals
20.000
15.000
TEUR
Die Bilanzsumme nahm von im Vorjahr
12,1 Mio. EUR um 752 TEUR (-6,2 %) auf im
Berichtsjahr 11,4 Mio. EUR ab, insbesondere
aufgrund der planmäßigen Abschreibung des
Anlagevermögens und der ratierlichen Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse.
10.000
5.000
0
2008
2009
2010
Bilanzsumme
2011
2012
Eigenkapital
6,3 Mio. EUR verringert. Den größten Anteil an
dem Rückgang hat wie im Vorjahr die ratierliche
Auflösung der als Sonderposten abgegrenzten
nicht rückzahlbaren Zuschüsse des Bundes für das
Ende 2006 fertiggestellte neue Containerterminal. Diese Zuschüsse sind an eine Vorhaltepflicht
von 20 Jahren geknüpft und der Sonderposten
wird entsprechend ratierlich aufgelöst.
Die Rückstellungen in Höhe von 302 TEUR (Vorjahr: 296 TEUR) enthalten wie im Vorjahr vor
allem Rückstellungen für Grundstücksaltlasten in
Höhe von 160 TEUR. Die Verbindlichkeiten von
1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR) betreffen
insbesondere ein zinsloses Darlehen von Bund
und Land für das o.g. Containerterminal, das über
die Laufzeit von 20 Jahren getilgt wird.
Ertragslage 2012
Entwicklung der Umsatzerlöse
2.000
1.500
TEUR
Die Hafen Hannover GmbH hat im Geschäftsjahr 2012 einen Jahresüberschuss von
35 TEUR erwirtschaftet, das sind 7 TEUR
mehr als im Vorjahr. Die Ertrags- und Aufwandsstruktur hat sich durch eine geänderte
Abrechnung der Leistungen gegenüber den
Städtischen Häfen Hannover (Umstellung auf
Fallpauschalen) geändert, insbesondere die
Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen sind dadurch gestiegen und
die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
sind gesunken.
1.000
500
0
2008
2009
2010
Ist
2011
2012
Beteiligungsbericht 2013
- 37 -
Diese aufgrund der Vorgaben der Finanzbehörden
erfolgten
Umstellungen
erschweren
die
Vergleichbarkeit der einzelnen Posten mit dem
Vorjahr. Operativ betrachtet sind bei den Umsatzerlösen leichte Steigerung in allen Sparten
(Bahnbetrieb, Hafen- und Kranbetrieb sowie
Grundstücksbetrieb) zu verzeichnen. Im Aufwandsbereich sank insbesondere der Material-
Hafen Hannover GmbH
aufwand, da Instandhaltungsmaßnahmen an den
Gleisen nicht in dem Maße des Vorjahres durchgeführt werden mussten. Die Anmietung einer
Lok ergab höheren Aufwand. Die anderen Posten
bewegen sich im Wesentlichen auf Vorjahresniveau. Das Jahresergebnis (35 TEUR) ist mit
dem Verlustvortrag zu verrechnen.
- 38 -
Hafen Hannover GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Leistungsdaten
2008
2009
2010
2011
2012
Gesamtumschlag
t
324.702
212.041
279.052
261.958
290.269
Hafen- und Kranbetrieb
t
81.799
41.547
80.291
73.700
78.023
Bahnbetrieb
t
242.903
170.494
198.761
188.258
212.246
Umsatzerlöse (gesamt)
TEUR
1.399
919
1.415
1.282
2.006
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
Grundstücksbetrieb
TEUR
TEUR
TEUR
235
365
409
157
256
393
270
299
390
253
291
378
842
330
439
TEUR
390
113
456
360
395
Direkte Nettowertschöpfung
- 39 -
Beteiligungsbericht 2013
Hafen Hannover GmbH
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
II.
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
13.912
31
13.200
25
12.140
25
11.165
25
10.792
25
9
12
7
6
146
619
297
240
115
126
683
340
598
833
303
15.254
13.874
13.010
12.144
11.392
4.546
537
-2.057
47
4.546
537
-2.010
-258
4.546
537
-2.268
46
4.546
537
-2.222
28
4.546
537
-2.194
35
12
12
12
0
0
9.194
8.444
7.714
7.033
6.351
538
476
393
296
302
2.437
2.127
2.030
1.926
1.815
15.254
13.874
13.010
12.144
11.392
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
II.
III.
IV.
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
B.
Sonderposten mit Rücklageanteil
C.
Sonderposten für Investitionszuschüsse z. Anlagevermögen
D.
Rückstellungen
E.
Verbindlichkeiten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 40 -
Hafen Hannover GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
Umsatzerlöse
1.009
806
959
922
1.611
Sonstige betriebl. Erträge
1.305
1.335
1.319
1.233
851
Gesamtleistung
2.314
2.141
2.278
2.155
2.462
Materialaufwand
474
190
286
293
274
Personalaufwand
292
328
293
290
314
Abschreibungen
909
961
976
975
983
Sonstige betriebl. Aufwendungen
572
924
590
549
826
0
0
0
0
1
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
31
53
31
23
16
Abschreibungen auf Finanzanlagen
0
6
0
0
0
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
24
16
99
24
18
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
74
-231
65
47
64
0
0
1
1
1
Sonstige Steuern
27
27
18
18
28
Jahresergebnis
47
-258
46
28
35
Erträge aus Beteiligungen
Außerordentliche Aufwendungen
- 41 -
Beteiligungsbericht 2013
Hafen Hannover GmbH
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
51
52
54
57
58
Anlagendeckung I:
%
65
59
64
69
65
Investitionen:
TEUR
585
249
1
0
611
Cashflow:
TEUR
380
-22
251
225
341
Innenfinanzierungsgrad:
%
65
-9
25.100
0
56
Eigenkapitalrentabilität:
%
2
-9
2
1
1
TEUR
40
-295
114
29
37
Gesamtkapitalrentabilität:
%
1
-5
2
1
1
Umsatzrentabilität:
%
5
-32
5
3
2
Anzahl
7
8
7
7
8
Personalaufwandsquote
%
29
41
31
31
19
Sachkostenquote
%
104
138
91
91
68
EBIT:
Personalentwicklung:
Die Eigenkapitalquote beträgt 58 % und ist im Zeitverlauf aufgrund der Abnahme der Bilanzsumme
(Abschreibung Anlagevermögen und ratierliche Auflösung der Sonderposten) stetig gestiegen.
Die Anlagendeckung hat vor dem Hintergrund der 2012 erfolgten Investitionen um 4 Prozentpunkte
auf im Berichtsjahr 65 % abgenommen. Bei der Ermittlung dieser Kennzahl wurden die in der Bilanz als
Sonderposten erfassten Investitionszuschüsse (die bilanziell als Sonderposten oder sofort als Kürzung
des Anlagevermögens hätten verbucht werden können) vom Anlagevermögen abgezogen.
Die Investitionen hatten in den Jahren 2006-2009 ein hohes Volumen aufgrund des damaligen Baus
des neuen Containerterminals und der Erneuerung von Anlagen etc. Nach Abschluss dieser
Investitionsphase erfolgten 2010/2011 keine nennenswerten Investitionen. Die Investitionen 2012
betreffen insbesondere den Erwerb eines Grundstücks von den Städtischen Häfen Hannover.
Der positive Cashflow resultiert wie im Vorjahr insbesondere aus dem Jahresüberschuss und den Abschreibungen, so dass auch der Innenfinanzierungsgrad und die Rentabilitätszahlen positiv sind.
Aufgrund der Vorgaben der Finanzbehörden erfolgten 2012 buchhalterische Umstellungen in der GuV,
die die Vergleichbarkeit einzelner Posten mit dem Vorjahr erschweren und im Wesentlichen ursächlich
für die Veränderungen bei der Personalaufwandsquote und der Sachkostenquote sind.
Hafen Hannover GmbH
- 42 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 43 -
GBH
Gesellschaft für Bauen und
Wohnen Hannover mbh (GBH)
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist vorrangig die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Hannover mit
Wohnraum im Rahmen der kommunalen
Daseinsvorsorge. Außerdem erledigt sie Aufgaben, die ihr von ihren Gesellschaftern im Rahmen des Gesellschaftszweckes überwiesen
werden. Entsprechend des Gesellschaftsvertrages
kann die Gesellschaft Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen,
bewirtschaften und verwalten. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des
Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben,
belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten,
soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist gemäß Gesellschaftsvertrag berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und
andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben
oder sich an solchen zu beteiligen und darf auch
sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem
Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar
dienlich sind.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
Sparkasse Hannover
35.400 TEUR
90 %
10 %
31.860 TEUR
3.540 TEUR
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus
fünfzehn Mitgliedern. Davon stellen die Landeshauptstadt Hannover zwölf und die Sparkasse
Hannover, der Gesamtmieterbeirat und der Be-
triebsrat der Gesellschaft jeweils ein Mitglied.
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ratsherr
Thomas Hermann und stellvertretender Vorsitzender Stadtbaurat Uwe Bodemann.
Stand: Juli 2013
Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat:
Stadtbaurat Uwe Bodemann
Ratsherr Felix Blaschzyk
Ratsherr Erik Breves
Ratsfrau Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
Ratsherr Michael Dette
Ratsfrau Regina Fischer
Beigeordneter Oliver Förste
Ratsherr Hans-Georg Hellmann
Ratsherr Thomas Hermann
Ratsfrau Dr. Gudrun Koch
Beigeordnete Kerstin Seitz
Ratsfrau Ingrid Wagemann
Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat:
Jörg Kofink (Betriebsrat)
Walter Petry (Sparkasse Hannover)
Günther Roth (Gesamtmieterbeirat)
- 44 -
GBH
Beteiligungsbericht 2013
Geschäftsführung
Dieter Cordes
Beteiligungen der Gesellschaft
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH
(GBH)
100 %
GBH
Mieterservice Vahrenheide
GmbH
33,3 %
Hannover-Multimedia GmbH
St.Kap.: 75 TEUR
St.Kap.: 750 TEUR
Stand: Juli 2013
Öffentlicher Zweck
Die GBH ist ein wesentliches Element der kommunalen Wohnungspolitik der Landeshauptstadt
Hannover. Für den überwiegenden Teil der rund
13.500 Wohnungen der GBH übt die Landeshauptstadt Hannover das Belegrecht aus. Wie in
den Jahren zuvor wurden auch im Geschäftsjahr
2012 der Leerstand durch den Verkauf von Mietwohnungen gesenkt und der Mittelzufluss aus den
Verkäufen für umfangreiche Instandhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen des verbleibenden Bestandes eingesetzt. Insbesondere wurden
Altbestände im Hinblick auf Wohnqualität und
technische Ausstattung auf das heutige Niveau
gebracht, um die langfristige Vermietbarkeit zu
sichern.
Um diese verschiedenen Nachfrageimpulse auch
zukünftig im Sinne des Mehrheitsgesellschafters
„Landeshauptstadt Hannover“ angemessen bedienen zu können, werden die Aspekte familiengerechtes Wohnen, Barrierefreiheit, energetisch
effizientes Wohnen und Mietwohnungsneubau für
mittlere und untere Einkommensgruppen besonders in den Fokus der Entwicklung der Gesellschaft gelegt.
Der Wohnungsmarkt ist in der Landeshauptstadt
Hannover im Umbruch, Hannover profitiert anders als andere Kommunen - von den Zuzügen
junger Familien und älterer Menschen aus dem
Umland und dem damit verbundenen geänderten
Nachfrageverhalten
nach
preisgünstigem,
und/oder barrierefreien Wohnraum. Auf Basis der
bisherigen Entwicklung wird bis zum Jahr 2030 in
Hannover ein Bevölkerungswachstum auf etwa
550.000 Personen in Verbindung mit einem Anstieg der Haushalte von rd. 4 % erwartet.
Der Klimaschutz gehört zu den wesentlichen
Unternehmenszielen der GBH. Die Einsparung von
Energie und natürlichen Ressourcen in Verbindung mit der CO2-Reduzierung umfasst das gesamte Unternehmen. Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien in Blockheizkraftwerken
konnte innerhalb des Zeitraumes 2005 bis 2009
die CO2-Emission um 23 % reduziert werden.
Der von der GBH angebotene Wohnraum liegt in
sämtlichen Alters- und Größenklassen der Wohnungen unter der durchschnittlichen Miete pro m²
gemäß Mietspiegel für die Landeshauptstadt
Hannover.
Der Wohnungsnachfrage älterer, unter Umständen pflegebedürftiger Bewohner wird durch das
Betreuungsangebot „wohnen+“, das u.a. die Ver-
Beteiligungsbericht 2013
- 45 -
sorgungssicherheit durch eine 24-StundenPräsenz eines ambulanten Pflegedienstes gewährleistet, begegnet.
Die fehlenden Gestaltungsspielräume des kommunalen Haushalts werden zukünftig die weitere
Übertragung von stadtentwicklungspolitischen
Aktivitäten auf im Einflussbereich der Landeshauptstadt Hannover tätige Konzerntöchter erforderlich machen. Darauf müssen sich diese Unternehmen organisatorisch, personell und finanziell
einstellen. Daher wurde mit Wirkung zum
01.06.2012 zwischen union-boden gmbh und der
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover
mbH (GBH) ein sog. Gleichordnungskonzern unter
einheitlicher Leitung gebildet (Drucksache Nr.
GBH
0285/2012). Beide Unternehmen behalten im
Gleichordnungskonzern ihre gleichrangige Stellung und ihre rechtliche Selbständigkeit. Ziel der
Bildung des Gleichordnungskonzerns ist die Stärkung der Unternehmen durch Schaffung einer
größeren Wirtschaftseinheit, die Bündelung des in
beiden Unternehmen vorhandenen, insbesondere
immobilienwirtschaftlichen Knowhow und die
Hebung von Synergieeffekten. Weiter werden in
der strategischen Zusammenführung von Aufgaben der Stadtentwicklung und Aspekten der
Wirtschaftsförderung unter einheitlicher Leitung
Vorteile im Hinblick auf eine Vereinheitlichung
der Ansprechpartner und eine bessere Aufstellung
bei sich in der Praxis verändernden Aufgaben gesehen.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die Verwaltung, Pflege und Modernisierung des
Wohnungsbestandes gehört zu den wesentlichen
Aufgaben der Gesellschaft. Neben der Zentrale
verfügt die GBH über drei Geschäftsstellen (Buchholz, Vahrenheide und Linden). Im preisgebundenen Wohnraum werden die Mieten nach den Festsetzungen der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. Berechnungsverordnung) erhoben.
Nach den umfangreichen Wohnungsverkäufen der
Vorjahre ist das im Rahmen der Portfoliobereinigung erarbeitete mehrjährige Verkaufsprogramm
im Wesentlichen umgesetzt. In 2012 waren nur
noch Einzelverkäufe in geringem Umfang vorgesehen, gleichzeitig werden auch die insbesondere
durch Verkaufserlöse gedeckten Instandhaltungsund Modernisierungs-Sonderprogramme wieder
zurückgefahren.
Wie in den Vorjahren setzte die GBH zur weiteren
Absicherung der Wohnqualität im Geschäftsjahr
2012 ihre bestandsorientierte Bautätigkeit fort. Es
wurden mehrere Wohnanlagen mit insgesamt
992 Wohnungen (Vorjahr: 989 Wohnungen) inklusive zugehöriger Außenanlagen modernisiert.
Schwerpunkt waren dabei wieder grundlegende
Modernisierungsmaßnahmen und die Herstellung
zeitgemäßer Ausstattungen. Die im Rahmen der
Modernisierungsmaßnahmen
durchgeführten
Dämmarbeiten und Erneuerungen von Zentralheizungen und zentralen Warmwasserversorgungen auf den neuesten Stand der Technik tragen
zur Energieeinsparung bei und führen bei den
Mietern in der Regel zu geringeren Verbräuchen
(Senkung der Mietnebenkosten). Die langfristig
orientierte Modernisierungs- und Instandhaltungsplanung der GBH sichert und erhöht den
Substanzwert der Gebäudebestände und berücksichtigt die wandelnden Mieteransprüche an
Wohnkomfort und Lebensplanung.
Neben Eigenmitteln werden bei den Modernisierungsmaßnahmen insbesondere Wohnraumfördermittel, Städtebaufördermittel und Kredite
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Darlehen) eingebunden und das derzeit günstige
Zinsniveau genutzt. Für die Gewährung von zinsverbilligten KfW-Krediten aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem WohnraumModernisierungsprogramm hat die Landeshauptstadt Hannover erforderliche Ausfallbürgschaften
übernommen (insbesondere Rats-Drucksache Nr.
1429/2005: 16,9 Mio. EUR und Nr. 1352/2006:
15,5 Mio. EUR).
Die Pflege und Aufwertung der Bestände durch
Instandhaltung und Modernisierung sowie eine
verstärkte Servicequalität und Kundenbindung
stehen unverändert im Mittelpunkt der Geschäftspolitik der GBH. Marktbedingte Leerstände
als Folge einer allmählichen Marktsättigung und
zunehmende Zahlungsauffälligkeiten bzw. Mietausfallrisiken sind weiterhin die wesentlichen
Risikopotentiale, die durch die eingeleiteten
Maßnahmen (Modernisierungsprogramm, Forderungsmanagement etc.) begrenzt werden sollen.
Mietsteigerungspotentiale sind aufgrund der angestiegenen Energiekosten und eines ausgewogenen Wohnungsmarktes weitgehend ausge-
GBH
- 46 -
schöpft. Chancen ergeben sich durch Senkung der
Betriebs- bzw. Energiekosten (Modernisierung der
technischen Anlagen) und durch Schaffung von
speziellen Wohnungsangeboten für ältere Bevölkerungsgruppen im Rahmen des demographischen Wandels.
Im Jahressteuergesetz 2008 war eine pauschale
Nachversteuerung des so genannten EK 02-Bestandes als Abgeltungssteuer vorgesehen. Bestimmten Wohnungsunternehmen, zu denen auch
die GBH zählt, wurde als Optionsrecht eingeräumt, bis zum 30.09.2008 einen Antrag auf
Weitergeltung der bisherigen steuerlichen Regelungen, d.h. Versteuerung bei Ausschüttung, zu
stellen. Die Geschäftsführung der GBH hat am
31.07.2008 einen entsprechenden Antrag beim
zuständigen Finanzamt Hannover Nord gestellt,
diesem wurde mit Antwortschreiben vom
06.08.2008 stattgegeben.
Angesichts der städtischen Haushaltslage werden
von allen städtischen Beteiligungen grundsätzlich
Haushaltskonsolidierungsbeiträge erwartet, soweit dies mit der Zweckerfüllung vereinbar ist.
Die GBH hat in den Vorjahren Ausschüttungen in
Höhe von 4 % bzw. 5 % des Stammkapitals an
ihre Gesellschafter geleistet. Vor dem Hintergrund des Jahressteuergesetzes 2008 wurden
Vergleichsberechnungen über die Auswirkungen
auf die steuerliche Gesamtbelastung der GBH und
deren Gesellschafter durchgeführt. Seitens der
Gesellschafter wurde beschlossen, Gewinnausschüttungen für einen begrenzten Zeitraum zu
verschieben (Ratsdrucksache Nr. 1640/2008).
Beteiligungsbericht 2013
Die ursprüngliche Planung der Sanierung der IGSMühlenberg wurde nach einem umfangreichen
Kostenvergleich dahingehend geändert, dass
nunmehr ein Neubau des Schulgebäudes bevorzugt wird.
Die Beschlussfassung zum Vorhaben ist am
06.10.2011 durch den Rat der Landeshauptstadt
Hannover erfolgt (Drucksache Nr. 1494/2011).
Im Geschäftsjahr 2012 hat die GBH den Ankauf
der IGS-Mühlenberg von der Landeshauptstadt
Hannover getätigt. Der Kauf- und Mietvertrag
wurde unter dem 15.02.2012 notariell beurkundet, der wirtschaftliche Besitzübergang erfolgte
am 01.03.2012.
Die GBH beabsichtigt auch im kommenden Jahr
ihre bestandsorientierte Bewirtschaftung der Objekte fortzusetzen. Auf Grund der Größe und
Bandbreite des Immobilienportfolios kann auf
veränderte Anforderungen und Ansprüche der
Mieter reagiert werden. Die Attraktivität der Bestände wird durch den gezielten Ausbau von Angeboten für die Bedürfnisse bestimmter Gruppen
ausgebaut. Dieses stärkt die wirtschaftliche Position und das Image der GBH im zunehmenden
Wettbewerb. Für das kommende Jahr und die
folgenden Geschäftsjahre werden von der Gesellschaft wieder Jahresüberschüsse von mindestens
2 Mio. EUR unter Beibehaltung der derzeitigen
Höhe der Instandhaltungen und Modernisierungen erwartet.
Beteiligungsbericht 2013
- 47 -
GBH
Vermögenslage 2012
Entwicklung des Eigenkapitals
600
500
Mio. EUR
Im Geschäftsjahr 2012 nahm die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um
27,0 Mio. EUR
bzw.
5,0 %
auf
563,4 Mio. EUR zu. Die Zunahme ist im
Wesentlichen auf eine Erhöhung des Anlagevermögens um 17,9 Mio. EUR und der
liquiden Mittel um 5,9 Mio. EUR zurückzuführen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen erhöhten sich um
17,8 Mio. EUR
bzw.
3,6 %
auf
508,9 Mio. EUR. Die Zunahme setzt sich zusammen
aus
Investitionen
von
32,6 Mio. EUR, Abgängen zu Restbuchwerten von
0,3 Mio. EUR
sowie
Abschreibungen
von
14,5 Mio. EUR. Die um 126 TEUR bzw. 3,9 % erhöhten Finanzanlagen von 3,3 Mio. EUR betreffen
die 100%ige Beteiligung an der GBH Mieterservice
Vahrenheide GmbH in Höhe von unverändert
750 TEUR und an die Tochtergesellschaft ausgegebene langfristige Darlehen in Höhe von insgesamt 2.574 TEUR für Investitionen in Heizanlagen
im Rahmen des Wärmecontractings sowie die
Beteiligung an der im Jahr 2012 gegründeten
Hannover-Multimedia GmbH (25 TEUR).
Die gegenüber dem Vorjahresstichtag um
1,8 Mio. EUR bzw. 7,3 % erhöht ausgewiesenen
Vorräte von 25,7 Mio. EUR betreffen im Wesentlichen die gegenüber den Mietern zum Jahresende noch nicht abgerechneten Betriebskosten,
denen Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen der
Mieter in Höhe von 27,8 Mio. EUR gegenüberstehen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nahmen um 1,3 Mio. EUR bzw.
48,8 % auf 3,9 Mio. EUR zu. Die in den Forderungen enthaltenen Mietforderungen betragen
951 TEUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR). Die Wertberichtigungen betreffen wie im Vorjahr vor allem
Mietforderungen gegenüber ehemaligen Mietern.
400
300
200
100
0
2008
2009
2010
Bilanzsumme
2011
2012
Eigenkapital
Die Zunahme der liquiden Mittel um 5,9 Mio. EUR
auf 21,4 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus
Darlehenstilgungen und der erhöhten Investitionen in den Wohnungsbestand. Wie im Vorjahr
wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung und weiterer beabsichtigter Projekte
die Liquiditätsüberschüsse nicht im größeren
Umfang für außerordentliche Darlehenstilgungen
verwandt.
Der Bilanzgewinn des Vorjahres von 6,6 Mio. EUR
wurde im Berichtsjahr in voller Höhe in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Die gegenüber dem Vorjahr um 285 TEUR bzw.
10,8 % erhöhten Rückstellungen von 2,9 Mio. EUR
beinhalten die Rückstellung für Pensionen und
sonstige Rückstellungen.
Die Zunahme der Verbindlichkeiten um
19,4 Mio. EUR bzw. 5,0 % auf 405,6 Mio. EUR betrifft bei verminderten Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern im Wesentlichen erhöhte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Darlehensbestand der GBH beträgt
zum Bilanzstichtag 369,1 Mio. EUR und ist um
16,9 Mio. EUR bzw. 4,8 % höher als im Vorjahr.
Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus der
Finanzierung der Baumaßnahme IGS-Mühlenberg.
GBH
- 48 -
Beteiligungsbericht 2013
Ertragslage 2012
Entwicklung der Umsatzerlöse
90
75
Mio. EUR
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um
339 TEUR bzw. 5,5 % auf 6,5 Mio. EUR. Im
Bilanzgewinn ist die Gewinnabführung der
Tochtergesellschaft GBH Mieterservice Vahrenheide GmbH in Höhe von 335 TEUR enthalten, die um 195 TEUR geringer ist als im
Vorjahr.
60
45
30
15
Die Umsatzerlöse von 80,2 Mio. EUR bein0
halten Umsatzerlöse aus der Hausbewirt2008
2009
2010
2011
2012
schaftung in annähernd gleicher Höhe, sie
sind um 240 TEUR höher als im Vorjahr. Die
Ist
Steigerung basiert im Wesentlichen auf
Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnah- Außerdem wurden durchschnittlich 12 Auszubilmen. Die Erträge aus Aufwendungszuschüssen dende beschäftigt. Der Personalaufwand nahm
nahmen um 174 TEUR auf 3,2 Mio. EUR ab in- um 96 TEUR bzw. 1,2 % auf 7,9 Mio. EUR zu.
folge von Zinsänderungen, Darlehenstilgungen,
Kürzungen und Wegfall von Aufwendungszu- Die Abnahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 201 TEUR bzw. 4,5 % auf
schüssen.
4,3 Mio. EUR betrifft insbesondere die übrigen
Bei den zum Jahresende noch nicht abgerechne- betrieblichen Verwaltungskosten.
ten Betriebskosten ergab sich im Vergleich zum
Im Berichtsjahr sind die Zinsaufwendungen im
Vorjahr ein Bestandsaufbau um 1,7 Mio. EUR.
Berichtsjahr um 424 TEUR bzw. 4,0 % auf
Die sonstigen betrieblichen Erträge von 11,1 Mio. EUR gestiegen. Ursächlich ist die
Darlehensaufnahme
zur
3,9 Mio. EUR beinhalten u.a. Erträge aus Woh- umfangreiche
Finanzierung
der
Bautätigkeit
der
Gesellschaft.
nungsverkäufen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). Im Berichtsjahr wurden u. a.
35 Wohnungen, vier Garagen/Stellplätze und drei Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist die Kapitalsonstige Einheiten veräußert. Weiterhin werden dienstdeckung im Vorjahresvergleich annähernd
unter den sonstigen Erträgen eine Erstattung für konstant geblieben. Die Kapitaldienstdeckung
unterlassene Instandhaltungen nach Rückgabe gibt an, wie viel das Unternehmen aus den
des Schwesternwohnheimes „In den Sieben laufenden Mieteinnahmen für Zins- und
Stücken 2-4“ in Höhe von 1,5 Mio. EUR und ein Tilgungszahlungen zu leisten hat. Der Wert
Teilschulderlass für ein KfW-Darlehen (90 TEUR; beträgt für 2012 40,9 % (im Vorjahr 41,0 %). Der
kritische Wert liegt bei 50 %.
im Vorjahr 180 TEUR) ausgewiesen.
Der Materialaufwand in Höhe von 39,0 Mio. EUR
beinhaltet wie im Vorjahr Betriebskosten von
22,8 Mio. EUR und Instandhaltungskosten von
14,8 Mio. EUR (Vorjahr: 14,9 Mio. EUR). Die GBH
hat
insgesamt
33,1 Mio. EUR
(Vorjahr:
28,5 Mio. EUR) in die Substanzverbesserung
investiert, davon entfielen 14,8 Mio. EUR auf den
Aufwandsbereich und 18,3 Mio. EUR auf den aktivierungspflichtigen Bereich.
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 139 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr 137
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) beschäftigt.
Geringfügig positiv hat sich im Geschäftsjahr
2012 die Tilgungskraft der Gesellschaft entwickelt. Die Tilgungskraft spiegelt die Fähigkeit
des Unternehmens wider, aus dem lfd. Cashflow
die Tilgungsleistungen zu erbringen. Der kritische
Wert liegt bei 1, der Wert für 2012 betrug für die
GBH 2,0 (im Vorjahr 1,9).
Die GBH schließt das Geschäftsjahr 2012 einem
Jahresüberschuss von 7,3 Mio. EUR ab. Nach Einstellung von 10 % des Jahresüberschusses in die
gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage verbleibt ein Bilanzgewinn von 6,6 Mio. EUR.
Beteiligungsbericht 2013
- 49 -
GBH
Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen
GBH Mieterservice Vahrenheide GmbH, Hannover
Die GBH Mieterservice Vahrenheide GmbH erbringt seit 2004 die Wärmeversorgung der
Liegenschaften der Muttergesellschaft GBH mit
Modernisierung, Betrieb, Überwachung und
Unterhaltung von Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen im Rahmen von Investoren- und Betreibermodellen (Wärmecontracting).
Hintergrund ist die erforderliche Erneuerung von
rund 400 Heizstationen in den Häusern der Muttergesellschaft GBH (Reduzierung des CO2-Ausstosses). Die umfangreichen Investitionen sollen
zum Teil aus den Ertragspotentialen der Contracting-Lösung finanziert werden (z.B. Erstattung
Mineralölsteuer). Neben der Wärmeversorgung
führt die Gesellschaft insbesondere im Stadtteil
Vahrenheide Grünpflegemaßnahmen durch.
Seit 2005 besteht mit der Muttergesellschaft GBH
ein Ergebnisabführungsvertrag. Im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages werden Personalwesen, Buchhaltung, Controlling, EDV und Cash-
Stammkapital:
750 TEUR
Gesellschafter:
Gesellschaft für Bauen
und Wohnen Hannover mbH (100 %)
750 TEUR
Geschäftsführung:
Dieter Cordes
Pooling von der GBH wahrgenommen. Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich mit der GBH
erzielt.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012 einen
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe
von 335 TEUR (Vorjahr: 530 TEUR) erwirtschaftet.
Der Überschuss wurde im Wesentlichen in der
Sparte Wärmeversorgung erzielt. Die von der Gesellschaft durchzuführende Erneuerung der Heizanlagen der GBH-Häuser wurde 2012 planmäßig
fortgeführt, auch unter Einbezug regenerativer
Energien als Alternative zu fossilen Brennstoffen.
Hannover--Multimedia GmbH, Hannover
Hannover
Die Gesellschaft soll die Wohnungswirtschaft in
der Region Hannover bei der Schaffung moderner Kommunikationsnetzstrukturen im Wohnungsbestand unterstützen. Die Gesellschaft
kann Signale für den Fernseh- und Rundfunkempfang einkaufen, durchleiten, abrechnen und
Strukturen für Internet und Telefonieangebote
an die Kunden der Wohnungswirtschaft schaffen,
fördern oder stärken. Sie kann die Zusammenarbeit mit Anbietern von TV-Inhalten, Telefonieund Internetdienstleistern koordinieren, bündeln
oder strukturieren. Sie kann den Betrieb von
Kabelverteilnetzen für Rundfunk- und Fernsehsignale, Telefonie und Internet innerhalb von
Grundstücken, Gebäuden und Wohnanlagen von
Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und anderen Wohnungsanbietern
von der Grundstücksgrenze bzw. dem zentralen
Übergabepunkt zu den Endkunden übernehmen.
Weiterhin gehört zum Aufgabenspektrum der Gesellschaft der Betrieb und die Verbindung von
Kabelverteilnetzen über Grundstücksgrenzen hin-
Stammkapital:
75 TEUR
Gesellschafter:
Gesellschaft für Bauen
und Wohnen Hannover mbH (33,3 %)
KSG Kreissiedlungsgesellschaft
Hannover mbH (33,3 %)
WGH-Herrenhausen eG (33,3 %)
25 TEUR
25 TEUR
25 TEUR
Geschäftsführung:
Jürgen Müller
Michael Jedamski
weg einschließlich des Betriebs von Kabelverteilnetzen in kommunalen Straßen und Wegen,
ferner der Betrieb von Hausverteileranlagen für
Rundfunk- und Fernsehsignale, Telefonie und
Internet und anderen medientechnischen Ausstattungen.
Die Gesellschaft wurde durch notarielle Beurkundung am 08.03.2012 gegründet, die Eintragung
ins Handelsregister erfolgte am 26.04.2012.
- 50 -
GBH
Beteiligungsbericht 2013
Leistungsdaten
2008
2009
2010
2011
2012
Bewirtschaftung
Eigene Objekte
Wohnungen 1)
Heimplätze
Einstellplätze/Garagen
sonstige Einheiten
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
13.475
510
2.511
158
13.396
269
2.507
155
13.354
269
2.420
178
13.277
269
2.415
173
13.273
208
2.414
182
Verwalteter Fremdwohnungsbestand
von Stadt Hannover
von Eigentümergemeinschaften
Anzahl
Anzahl
195
26
195
26
195
26
89
26
89
26
Anteil der GBH am
hannoverschen Wohnungsmarkt
%
4,7
4,6
4,6
4,6
4,6
Anteil behindertengerechter
Wohnungen am Bestand
%
k.A.
k.A.
k.A.
7,1
7,1
Anzahl
161
72
91
66
35
EUR/m²
5,31
5,45
5,52
5,52
5,56
Fluktuationsquote
%
12,7
12,6
11,1
11,1
10,0
Leerstandsquote
%
2,7
2,6
2,5
2,0
1,2
Verkäufe
ø Sollmiete (monatlich)
Substanzverbesserung des
Wohnungsbestandes
aktivierte Modernisierung/nachträgliche Herstellungskosten
Aufwandsmodernisierung
Gesamtmodernisierung
TEUR
TEUR
EUR/m²
15.432
15.774
36,93
16.214
16.503
39,66
18.241
14.259
39,44
13.532
14.941
34,42
15.588
14.818
36,69
Umsatzerlöse gesamt
Hausbewirtschaftung
Betreuungstätigkeit
andere Lieferungen/Leistungen
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
78.162
77.990
149
23
78.683
78.530
153
0
79.255
79.182
73
0
79.941
79.866
75
0
80.180
80.106
74
0
TEUR
%
3.735
6,3
3.560
5,9
3.259
5,1
4.050
5,3
2.250
3,9
TEUR
38.957
39.748
37.600
27.967
24.359
TEUR
27.212
27.450
28.898
28.058
29.278
Erlösschmälerungen
in Bezug zur Jahressollmiete u. Umlagen
Aufwendungen der Hausbewirtschaftung
Direkte Nettowertschöpfung
1)
bei der Veränderung des Wohnungsbestandes sind neben Neubau, Ankäufen und Verkäufen
- 51 -
Beteiligungsbericht 2013
GBH
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
478.217
982
482.286
961
487.210
1.632
491.098
3.223
508.894
3.349
23.645
23.792
24.314
23.917
25.671
4.307
3.161
2.154
2.608
3.882
13.483
16.324
12.592
15.469
21.411
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
167
126
123
121
120
D.
Aktivierter Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensrechnung
0
0
0
0
89
520.801
526.650
528.025
536.436
563.416
I.
Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Bilanzgewinn
35.400
23.028
5.058
35.400
93.604
4.662
35.400
98.961
6.259
35.400
105.910
6.211
35.400
112.848
6.550
B.
Rückstellungen
67.582
2.776
2.699
2.649
2.934
C.
Verbindlichkeiten
389.733
390.158
384.610
386.266
405.619
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
0
50
96
0
65
520.801
526.650
528.025
536.436
563.416
5.058
4.662
6.259
6.211
6.550
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 52 -
GBH
Beteiligungsbericht 2013
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse *) (siehe Tabelle Leistungsdaten)
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
78.162
78.683
79.255
79.941
80.180
68
146
522
-396
1.754
434
509
1.610
440
696
4.022
6.112
3.739
4.032
3.902
Gesamtleistung
82.686
85.450
85.126
84.017
86.532
Materialaufwand
39.200
40.026
37.883
38.139
39.004
Personalaufwand
7.134
7.532
7.627
7.779
7.875
Abschreibungen
13.255
13.490
14.162
14.090
14.554
Sonstige betriebl. Aufwendungen
4.669
5.137
4.978
4.508
4.307
Erträge aus Ergebnisabführung
1.243
732
640
530
335
407
186
155
248
276
12.216
12.031
11.614
10.648
11.072
7.862
8.152
9.657
9.631
10.331
0
265
0
0
0
-490
0
0
0
-10
Sonstige Steuern
2.732
2.707
2.703
2.730
3.063
Jahresergebnis
5.620
5.180
6.954
6.901
7.278
562
518
695
690
728
5.058
4.662
6.259
6.211
6.550
Landeshauptstadt Hannover
1.179
1.054
937
839
809
Land Niedersachsen
3.064
2.876
2.692
2.540
2.396
2.723
5.524
2.719
2.437
1.510
Bestandsveränderungen
Andere aktivierte Leistungen
Sonstige betriebl. Erträge
**)
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
Einstellung in Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
*) davon Aufwendungszuschüsse
**) davon Veräußerungserträge Anlagevermögen
- 53 -
Beteiligungsbericht 2013
GBH
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
25
25
27
28
27
Anlagendeckung I:
%
27
28
29
30
30
Investitionen:
TEUR
15.049
19.362
20.547
20.664
33.006
Cashflow:
TEUR
18.080
18.906
21.074
20.061
21.697
Innenfinanzierungsgrad:
%
120
98
103
97
66
Eigenkapitalrentabilität:
%
4
4
5
5
5
16.939
17.025
18.413
17.301
18.064
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
3
3
3
3
3
Umsatzrentabilität:
%
7
7
9
9
9
133
138
138
137
139
Personalentwicklung:
Anzahl
Personalaufwandsquote
%
9
10
10
10
10
Sachkostenquote
%
56
57
54
53
54
Die Eigenkapitalquote ist im Geschäftsjahr 2012 durch den Anstieg der Bilanzsumme geringfügig
gesunken. Dies ist auf einen Anstieg der Verbindlichkeiten und der Bilanzsumme zurückzuführen, die
über der Eigenkapitalsteigerung (Thesaurierung des Jahresüberschusses 2011) lag.
Die Investitionen von 33,0 Mio. EUR betreffen mit 18,3 Mio. EUR Modernisierungsmaßnahmen. Ergänzt
wurde dieses Investitionsvolumen durch eine umfangreiche Neubautätigkeit (14,7 Mio. EUR). Der
Cashflow
erhöhte Cash
flow resultiert aus einem erhöhten Jahresergebnis sowie gestiegenen Abschreibungen.
Der Innenfinan
Innenfinanzierungsgrad
zierungsgrad beträgt 66 %. Die negative Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist bei
einem erhöhten Cashflow auf den Anstieg der Investitionen im Rahmen der umfangreichen
Bautätigkeit zurückzuführen.
Das erhöhte EBIT resultiert aus gestiegenen Zinsaufwendungen und einem gegenüber dem Vorjahr
ebenfalls erhöhten Jahresergebnis.
GBH
- 54 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 55 -
VVG mbH
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
Hannover mbH (VVG mbH)
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung
mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der
Energiehandel sowie alle Neben-, Hilfs- und Ergänzungsgeschäfte und der öffentliche Personen-
nahverkehr. Zum Zwecke der Versorgung kann
die Gesellschaft Energieanlagen und Wassergewinnungsanlagen errichten, erwerben und betreiben.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
224.600,00 TEUR
80,49 %
19,51 %
180.786,57 TEUR
43.813,43 TEUR
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern,
die sich nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammensetzen.
Von den Mandaten der Anteilseigner besetzt die
Landeshauptstadt Hannover sieben, die Region
Hannover zwei und die Thüga AG eins.
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist seit dem
11.01.2013 Stadtrat Thomas Walter.
Stand: Juli 2013
Mitglieder der Anteilseigner:
Mitglieder der Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer:
Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat:
Ratsfrau Selin Arikoglu
Ratsfrau Petra de Buhr
Ratsherr Kurt Fischer
Beigeordneter Michael Klie
Ratsherr Lars Pohl
Beigeordneter Lothar Schlieckau
Stadtrat Thomas Walter
Mira Ball
Blanca Blancke
Martin Bühre
Uwe Franke
Willi Grewe
Dietmar Kaschube
Walter Kroll
Thomas Mohnike
Anton Ploner
Almut Steckhan-Rosien
Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates:
Aufsichtsrates
Regionspräsident Hauke Jagau
Bernd Rudolph (Thüga AG)
Regionsabgeordnete Petra Rudszuck
- 56 -
VVG mbH
Beteiligungsbericht 2013
Geschäftsführung
Michael G. Feist (Stadtwerke Hannover AG) _________________ (kfm. Verwaltung u. Angelegenheiten
der Stadtwerke Hannover AG)
Ulf-Birger Franz (Region Hannover) ______________ (regionale Verkehrsplanung, Angelegenheiten der
infra GmbH u. Rechtsangelegenheiten)
Dr. Marc Hansmann (Landeshauptstadt Hannover) _________ Sprecher; Beteiligungen u. Organisation)
Jochen Westerholz (Stadtwerke Hannover AG) ________________________ (Personal- u. Sozialwesen)
André Neiß (üstra AG) ______________________________________ (Angelegenheiten der üstra AG)
Beteiligungen der Gesellschaft
VersorgungsVersorgungs - und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
98,38 %
100 %
infra
Infrastrukturgesellschaft Region
Hannover GmbH
St.Kap.: 100 TEUR
üstra
Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG
Grundkap.: 67,49 Mio. EUR
75,09 %
Stadtwerke
Hannover AG
Grundkap.: 86,0 Mio. EUR
Stand: Juli 2013
Öffentlicher Zweck
Die Unternehmenstätigkeit der VVG mbH besteht
in der Verwaltung der Anteile an der Stadtwerke
Hannover AG, der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH und dient somit
der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus hat die VVG
mbH als Querverbundunternehmen und Holdinggesellschaft der drei Organgesellschaften im Besonderen eine steuerliche Bedeutung.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Zwischen der VVG mbH und der Stadtwerke
Hannover AG, der üstra AG sowie der infra GmbH
bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Die drei Organgesellschaften
haben sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn
vor Feststellung ihres Jahresabschlusses an die
VVG mbH abzuführen. Die VVG mbH hat ihrerseits
die Verpflichtung, sämtliche Verluste der Gesellschaften vor Feststellung des Jahresabschlusses
auszugleichen. Hierdurch erfolgt zum einen eine
finanzwirtschaftliche und steuerliche Ergebnis-
orientierung und zum anderen wird dadurch
sichergestellt, dass die Organgesellschaften ihren
Geschäftsbetrieb nach dem Willen der VVG mbH
führen.
Aufgrund der zwischen der Region Hannover und
der Landeshauptstadt Hannover getroffenen Vereinbarung deckt die Region Hannover die in der
VVG mbH ggf. entstehenden Jahresfehlbeträge
(zuletzt für 2005) ab.
Beteiligungsbericht 2013
- 57 -
Die wirtschaftlich positive Entwicklung der drei
Tochterunternehmen, insbesondere der Stadtwerke Hannover AG und der üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG, hat dazu geführt, dass die
Gewinne aus der Versorgung tendenziell über den
operativen Verlusten aus dem ÖPNV (gesamt)
liegen und die VVG mbH zunehmend positive
handelsrechtliche, aber auch steuerrechtliche
Jahresergebnisse ausweist, die der Steuerpflicht
unterliegen.
Auch unter den geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen und der insgesamt positiven
Ergebnisentwicklung hat der organschaftliche
Querverbund grundsätzliche Vorteile in der steuerlichen Optimierung der Unternehmensergebnisse.
Die operativen Risiken der VVG mbH ergeben sich
aus den Risiken bei den Tochtergesellschaften. Zu
den Risiken der Organgesellschaften wird auf die
VVG mbH
Erläuterungen zu den drei Unternehmen in
diesem Bericht verwiesen.
Die Risiken der VVG mbH bestehen insbesondere
in der Sicherheit der Steuerschätzung und in der
Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung zu steuerlichen Themen. Vor dem
Hintergrund der geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen sind an die künftige Steuerplanung der Gesellschaft entsprechende Anforderungen zu stellen. Die VVG mbH hat ein Risikomanagement im Themenbereich der steuerlichen
Risiken implementiert.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde u.a. das
Körperschaftssteuergesetz (im Wesentlichen § 6
Absatz 6 und § 8 Absätze 7 und 9) geändert bzw.
ergänzt und so die gesetzliche Regelung zur Absicherung bestimmter steuerlicher Querverbünde,
wie z.B. der VVG mbH, geschaffen.
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme der VVG mbH hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 38,0 Mio. EUR
(-10,5 %) auf 324,8 Mio. EUR vermindert.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
in
Höhe
von
32,7 Mio. EUR
(Vorjahr:
71,7 Mio. EUR) bestehen im Wesentlichen mit
28,0 Mio. EUR (Vorjahr: 68,8 Mio. EUR) stichtagsbedingt gegen die Stadtwerke Hannover AG
sowie gegen die infra GmbH mit 4,6 Mio. EUR
(Vorjahr: 2,9 Mio. EUR) und resultieren aus deren
Gewinnabführung abzüglich der Verrechnungen
von Abschlagszahlungen und Steuern. Unter den
sonstigen
Vermögensgegenständen
werden
anrechenbare
Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag, sowie das Umsatzsteuerguthaben für 2012 ausgewiesen.
400
Mio. EUR
Die ausgewiesenen Finanzanlagen betreffen
ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen. Unverändert zum Vorjahr sind die
Beteiligung an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG mit 157,2 Mio. EUR, an der
Stadtwerke Hannover AG mit 114,2 Mio. EUR
und an der infra Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH mit 100,0 TEUR ausgewiesen.
Entwicklung des Eigenkapitals
300
200
100
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital und die Rücklagen der
Gesellschaft sind unverändert. In den Rückstellungen sind Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer 2012 in Höhe von insgesamt 3,3 Mio. EUR
(Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich gegenüber der
üstra AG aus der Verlustübernahme und steuerlichen Verrechnungen in Höhe von 0,46 Mio. EUR
(Vorjahr: 15,7 Mio. EUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Dividende an die außenstehenden Aktionäre der
Stadtwerke Hannover AG mit 20,1 Mio. EUR
(Vorjahr: 19,7 Mio. EUR).
VVG mbH
- 58 -
Beteiligungsbericht 2013
Ertragslage 2012
Die Ertragslage der VVG mbH wird im Wesentlichen durch die Ergebnisse der Organgesellschaften bestimmt. Die von der Stadtwerke
Hannover AG mit 81,7 Mio. EUR (Vorjahr:
80,4 Mio. EUR) vereinnahmten Gewinne, sowie
die von der üstra AG mit 18,3 Mio. EUR (Vorjahr:
13,8 Mio. EUR) und die von der infra GmbH mit
29,8 Mio. EUR (Vorjahr: 29,0 Mio. EUR) zu übernehmenden Verluste ergeben ein Beteiligungsergebnis in Höhe von 33,5 Mio. EUR (Vorjahr:
37,5 Mio. EUR). Zu den Ergebnissen der Organgesellschaften wird auf die Erläuterungen zu den
drei Unternehmen in diesem Bericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung des Eigenergebnisses der
VVG mbH in Höhe von -1,0 Mio. EUR (Vorjahr:
-0,7 Mio. EUR) beläuft sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 32,5 Mio. EUR
(Vorjahr: 36,8 Mio. EUR). Nach Steuern in Höhe
von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) weist
die VVG mbH einen Jahresüberschuss von
29,4 Mio. EUR (Vorjahr: 33,9 Mio. EUR) aus, der
in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet
wird.
Für das Jahr 2013 wird für den Versorgungsbereich ein Gewinn auf gleichem Niveau und für den
Verkehrsbereich ein erhöhter Verlust erwartet, so
dass ein Jahresergebnis von rd. 12,7 Mio. EUR
erwartet wird.
- 59 -
Beteiligungsbericht 2013
VVG mbH
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Kassenbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten
II.
Bilanzsumme
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
271.524
271.524
271.524
271.524
271.524
59.000
90.523
82.159
90.942
53.181
103
60
47
280
50
330.627
362.107
353.730
362.746
324.755
224.600
46.829
224.600
46.829
224.600
46.829
224.600
46.829
224.600
46.829
18.664
21.259
-
30.995
-
33.870
-
29.402
-
Passiva
A.
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
IV. Bilanzgewinn/-verlust
B.
Rückstellungen
12.239
34.245
18.760
2.127
3.363
C.
Verbindlichkeiten
28.295
35.174
32.546
55.320
20.561
330.627
362.107
353.730
362.746
324.755
18.664
-
-
-
-
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 60 -
VVG mbH
Beteiligungsbericht 2013
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
Sonstige betriebl. Erträge
7
10
68
49
67
Gesamtleistung
7
10
68
49
67
Personalaufwand
66
67
59
58
58
Sonstige betriebl. Aufwendungen
459
656
548
660
687
Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne
94.447
112.104
110.548
100.109
101.728
-18.460
-22.354
-22.012
-19.715
-20.072
246
77
45
264
46
2.115
625
256
293
386
Aufwendungen aus Verlustübernahme
39.083
32.995
34.528
42.853
48.142
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
34.517
55.494
53.258
36.843
32.496
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
15.853
34.235
22.263
2.973
3.094
Jahresergebnis
18.664
21.259
30.995
33.870
29.402
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
9.172
-
-
-
-
Gewinnausschüttung
9.172
-
-
-
-
Bilanzgewinn/-verlust
18.664
-
-
-
-
./. Dividende an außenstehende Gesellschafter
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
- 61 -
Beteiligungsbericht 2013
VVG mbH
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
88
81
85
84
93
Anlagendeckung I:
%
107
108
111
112
111
Investitionen:
TEUR
0
0
0
0
0
Cashflow:
TEUR
18.664
21.259
30.995
33.870
29.402
Innenfinanzierungsgrad:
%
0
0
0
0
0
Eigenkapitalrentabilität:
%
12
19
18
12
11
36.386
56.042
53.469
37.400
32.928
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
11
15
15
10
10
Umsatzrentabilität:
%
-
-
-
-
-
Personalentwicklung: 1)
Anzahl
-
-
-
-
-
Personalaufwandsquote
%
-
-
-
-
-
Sachkostenquote
%
-
-
-
-
-
1)
nur nebenamtlich Beschäftige
In der Kapitalstruktur führte die verminderte Bilanzsumme (-10,5 %) bei einem durch den
verminderten Jahresgewinn leicht gesunkenen Eigenkapital (-1,5 %) zu einer Erhöhung der
Eigenkapitalquote um 9 %-Punkte.
Der Cashflow der VVG mbH entspricht dem Jahresergebnis, da keine Abschreibungen oder Weiteres
(nach DVFA/SG) zu berücksichtigen sind.
Die VVG mbH hat im Wesentlichen eine Holdingfunktion, so dass die Unternehmenstätigkeit der
Anteilsverwaltung in den Kennzahlen nicht ausgeprägt ist.
VVG mbH
- 62 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 63 -
infra GmbH
infra Infrastrukturgesellschaft
Region Hannover GmbH
(mittelbare Beteiligungsgesellschaft
der Landeshauptstadt Hannover)
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Erwerb, Anpachtung oder sonstiger Nutzungserwerb der derzeit in der Verkehrsregion Hannover vorhandenen
und künftig zu errichtenden Schieneninfrastruktur, die Überlassung der Schieneninfrastruktur zur
Nutzung und zum Betrieb der Anlagen an Dritte,
insbesondere Verkehrsunternehmen im Sinne des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), welche
im Besitz der erforderlichen Genehmigung für den
Stadtbahnverkehr auf diesen Anlagen sind, die
Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung), wesentliche Änderung und Neubau von
Schieneninfrastrukturanlagen.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
Hannover mbH (VVG mbH)
100 TEUR
100 %
100 TEUR
Aufsichtsrat
Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. Eine
ordentliche Gesellschafterversammlung ist jeweils in den ersten sechs Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahres einzuberufen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen eine kürzere
Einberufung erfordern. Weitere Gesellschafter-
versammlungen sind einzuberufen, wenn eine Beschlussfassung des Gesellschafters erforderlich
wird oder wenn die Einberufung aus einem
sonstigen Grunde im Interesse der Gesellschaft
liegt.
Geschäftsführung
Stefan Harcke
Öffentlicher Zweck
Die Gestellung der erforderlichen Infrastruktur ist
grundlegende Voraussetzung zur Durchführung
des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und
somit eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.
Die Region Hannover ist Aufgabenträger für den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß
Nds. Nahverkehrsgesetz (NNVG) und somit für die
Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Sicherung einer
ausreichenden Qualität des ÖPNV bedient sich die
Region Hannover der infra GmbH.
infra GmbH
- 64 -
In der Region Hannover wurden mit der Gründung der infra Infrastrukturgesellschaft Region
Hannover GmbH am 27.06.2001 die Schieneninfrastrukturanlagen der Stadtbahnen bei einer
Gesellschaft gebündelt und zusammengefasst.
Dies sind alle Schienenstrecken im öffentlichen
Straßenraum sowie Tunnel, Haltestellen und
Stationen sowie Umsteigeanlagen und P+RPlätze. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, die
Schieneninfrastruktur zu verwalten und im liberalisierten Markt den Verkehrsunternehmen gegen
Entgelt zur Nutzung zu überlassen. Sie hat ferner
die Aufgabe, diese Infrastruktur auf dem erforderlichen Stand der Technik vorzuhalten und
weiter auszubauen
Die Aufgaben der Gesellschaft führen zu einem
jährlichen Aufwand, der nicht durch die Erträge
der infra GmbH auszugleichen ist. Die Refinanzierung des strukturellen Defizits, das durch die Auf-
Beteiligungsbericht 2013
gaben der Gesellschaft bestimmt und als dauerhaft anzusehen ist, wird über den Gesellschafter
VVG mbH (siehe dort) und durch die Region
Hannover sichergestellt. Zwischen der infra
GmbH und der VVG mbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Erhaltung des Eigenkapitals der infra GmbH ist aufgrund der Einstandsverpflichtung der VVG mbH
und mittelbar der Region Hannover gewährleistet.
Die Landeshauptstadt Hannover gestattet über
einen Flächennutzungsvertrag der infra GmbH die
Benutzung der Straßen und der Tunnelanlagen für
die Betriebsanlagen. Mit Ausnahme der Tunnelrohbauten erfolgt die Nutzungsüberlassung unentgeltlich. Dieses Nutzungsentgelt (bzw. Pacht)
ist ein Ausgleich der kaufmännisch ermittelten
Aufwendungen der Landeshauptstadt Hannover
und wurde durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2012 wurden die Hochbahnsteige an den Haltestellen „Universität“, „Appelstraße“, „Schneiderberg“ sowie „Hainhölzer
Markt“ fertig gestellt. Mit dem Bau der Streckenverlängerung
von
Misburg/Nord
nach
Misburg/Mitte sowie von Zugängen und Aufzügen
an der Station Markthalle und des Hochbahnsteiges auf der Benno-Ohnesorg-Brücke wurde
begonnen.
Für das Jahr 2013 ist der Weiterbau der o.g. Bauvorhaben vorgesehen. Daneben ist der Bau von
zwei Hochbahnsteigen und des Aufzuges an der
Station Markthalle geplant. Der geplante Ausbau
der Stadtbahnlinie 10 wird planerisch vorbereitet.
Für das Jahr 2013 wird ein Jahresergebnis erwartet, dass sich gegenüber dem Berichtsjahr um
rund 7,4 Mio. EUR verschlechtert.
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme der infra GmbH hat sich gegenüber dem Vorjahr von 134,5 Mio. EUR um 2,8 %
auf 137,3 Mio. EUR gesteigert. Bei den Aktiva
entfallen 89,1 % auf das Anlagevermögen und
10,9 % auf das Umlaufvermögen.
Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber
dem Vorjahr von 122,2 Mio. EUR um 0,2 Mio. EUR
auf 122,4 Mio. EUR. Im Berichtsjahr wurden
Investitionen in Höhe von 29,2 Mio. EUR (Vorjahr: 26,6 Mio. EUR) realisiert. Den Investitionen
in das Anlagevermögen stehen verrechnete
Investitionszuschüsse in Höhe von 14,5 Mio. EUR
(Vorjahr: 14,8 Mio. EUR) und Abschreibungen von
10,9 Mio. EUR gegenüber.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich gegenüber
dem Vorjahr um 21,5 % von 12,3 Mio. EUR auf
14,9 Mio. EUR. Ursache hierfür sind Forderungen
aus dem bestehenden Anlagen-Nutzungsvertrag
mit der üstra AG in Höhe von 8,4 Mio. EUR. Aus
der Gewährung von Investitionszuschüssen ergeben sich Ansprüche von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr:
0,5 Mio. EUR) gegenüber der Region Hannover
sowie der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG).
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt
0,1 Mio. EUR. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der
VVG mbH sind der Ausgleich des strukturell bedingten jährlichen Fehlbetrages und dadurch die
Erhaltung des Eigenkapitals der infra GmbH gesichert. Die Eigenkapitalquote beträgt 0,07 %.
Die Verbindlichkeiten erhöhten sich gegenüber
dem Vorjahr von 133,5 Mio. EUR um 2,8 Mio. EUR
Beteiligungsbericht 2013
- 65 -
auf 136,3 Mio. EUR hauptsächlich verursacht
durch den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 2,8 Mio. EUR
infra GmbH
aus der Überzahlung der Verlustausgleichsverpflichtung der VVG mbH.
Ertragslage 2012
Entwicklung der Umsatzerlöse
15.000
TEUR
Im Berichtsjahr 2012 erhielt die Gesellschaft
Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln von rd. 11,4 Mio. EUR (Vorjahr: rd.
9,1 Mio. EUR). Des Weiteren wurden von der
Region Hannover Zuschüsse in Höhe von
3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,5 Mio. EUR) an die
Gesellschaft gewährt.
Die infra GmbH schließt das Geschäftsjahr 2012 mit einem Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von
-29,8 Mio. EUR ab (Vorjahr: -29,0 Mio. EUR).
Dies entspricht einem Rückgang von 2,8 %.
Den Gesamterträgen in Höhe von
10,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,3 Mio. EUR) stehen
Aufwendungen in Höhe von 40,8 Mio. EUR (Vorjahr: 42,3 Mio. EUR) gegenüber. Das um
0,8 Mio. EUR unter dem Vorjahr erzielte Jahresergebnis ist hauptsächlich auf die Reduzierung
der Pachtzahlungen der üstra AG für die Infrastruktur zurückzuführen.
Die infra GmbH erzielte gegenüber dem Vorjahr
um 2,5 Mio. EUR reduzierte Umsatzerlöse von
10,1 Mio. EUR. Diese setzten sich aus Erlösen aus
der Verpachtung der Infrastruktureinrichtungen
an die üstra AG (9,3 Mio. EUR) sowie aus der
Vermarktung der Betriebsanlagen (Erträge aus
der Vermietung von Werbeflächen, Kiosken sowie
Umsteigeanlagen) zusammen. Die Reduzierung
der Umsatzerlöse ergibt sich aus den Vereinbarungen aus dem mit der üstra AG
abgeschlossenen Anlagen-Nutzungsvertrag.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 0,8 Mio. EUR erzielt.
Dazu gehören u.a. Erträge aus Leistungen für
Dritte (Infrastrukturanlagen des Stadtbahnverkehrs) und Erträge aus Schadensersatz.
Der Materialaufwand wird in Höhe von
16,6 Mio. EUR (Vorjahr: 16,3 Mio. EUR) ausge-
10.000
5.000
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
wiesen. Im Wesentlichen beinhaltet dieser die
von der üstra AG erbrachten, planbaren wiederkehrenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die in Form einer Jahrespauschale vergütet werden.
Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem
Vorjahr um 11,1 % auf 0,54 Mio. EUR bedingt
durch Neueinstellungen erhöht.
Die planmäßigen Abschreibungen sind um
0,3 Mio. EUR (+3,1 %) auf 10,9 Mio. EUR gestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in
Höhe von 7,9 Mio. EUR (Vorjahr: 9,7 Mio. EUR)
ergeben sich insbesondere aus dem Nutzungsentgelt gemäß Flächennutzungsvertrag mit der
Landeshauptstadt Hannover (5,9 Mio. EUR),
sonstigen
Dienstund
Fremdleistungen
(0,9 Mio. EUR) sowie Versicherungsbeiträgen
(0,6 Mio. EUR).
Die Zinsaufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. EUR
liegen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres
(-0,36 Mio. EUR). Davon entfallen 4,7 Mio. EUR
auf die Darlehensaufnahme zur Finanzierung der
Anlagenkäufe in Vorjahren sowie zur Finanzierung
laufender Investitionen.
- 66 -
infra GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
120.889
122.802
121.064
122.226
122.410
1.905
6.505
9.231
11.783
12.772
2.200
140
330
479
2.130
124.994
129.447
130.625
134.488
137.312
A. Eigenkapital
100
100
100
100
100
B. Rückstellungen
261
530
660
856
954
124.633
128.817
129.865
133.502
136.258
0
0
0
30
0
124.994
129.447
130.625
134.488
137.312
Aktiva
A. Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
II. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
Bilanzsumme
Passiva
C. Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 67 -
Beteiligungsbericht 2013
infra GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
Umsatzerlöse
1.836
8.291
10.298
12.629
10.146
Sonstige betriebliche Erträge
1.040
744
860
644
851
Gesamtleistung
2.876
9.035
11.158
13.273
10.997
Materialaufwand
15.487
16.004
16.105
16.257
16.601
Personalaufwand
416
424
482
485
539
Abschreibungen
10.454
10.247
12.062
10.623
10.951
Sonstige betriebl. Aufwendungen
10.313
10.132
9.554
9.749
7.924
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
31
2
0
0
0
5.317
5.222
5.212
5.176
4.815
-39.080
-32.992
-32.257
-29.017
-29.833
3
3
3
4
4
39.083
32.995
32.260
29.021
29.837
0
0
0
0
0
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Erträge aus Verlustübernahme
Jahresergebnis
- 68 -
infra GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
Anlagendeckung I:
%
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
Investitionen:
TEUR
21.238
27.723
27.624
26.567
29.236
Cashflow:
TEUR
-28.629
-22.748
-20.198
-18.398
-18.886
Innenfinanzierungsgrad:
%
-135
-82
-73
-69
-65
Eigenkapitalrentabilität:
%
-
-
-
-
-
TEUR
-
-
-
-
-
Gesamtkapitalrentabilität:
%
-
-
-
-
-
Umsatzrentabilität:
%
-
-
-
-
-
Anzahl
5
5
5
5
6
Personalaufwandsquote
%
23
5
5
4
5
Sachkostenquote
%
1.405
315
249
206
242
EBIT:
Personalentwicklung:
Der negative Cashflow sowie der negative Innenfinanzierungsgrad machen deutlich, dass die
infra GmbH nicht eigenwirtschaftlich arbeitet. Die Refinanzierung wird über den Gesellschafter
VVG mbH im Wege des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sichergestellt.
Auf die Darstellung der Rentabilitätskennziffern wird verzichtet, da mit Gründung der Gesellschaft die
für den ÖPNV erforderliche Infrastruktur dort gebündelt wurde und somit die infra GmbH
ausschließlich den öffentlichen Zweck erfüllt.
Beteiligungsbericht 2013
- 69 -
üstra AG
üstra
Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
(mittelbare Beteiligungsgesellschaft
der Landeshauptstadt Hannover)
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind der
öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie
alle Geschäfte und Maßnahmen,
Gesellschaftszweck fördern.
die
den
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Grundkapital:
Aktionäre:
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
Hannover mbH (VVG mbH)
Region Hannover
Freie Aktionäre
Stadtwerke Hannover AG
67.490,53 TEUR
98,38 %
1,09 %
0,52 %
0,01 %
66.397,18 TEUR
735,65 TEUR
350,95 TEUR
6,75 TEUR
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern,
die sich nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammensetzen.
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Regionspräsident Hauke Jagau.
Stand: Juli 2013
Mitglieder der Anteilseigner:
Mitglieder der Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer:
Regionsabgeordnete Silke Gardlo
Mira Ball
Regionspräsident Hauke Jagau
Willi Degener
Regionsabgeordneter Bernhard Klockow
Martina Dierßen
Ratsherr Jürgen Mineur
Denise Hain
Regionsabgeordneter Karlheinz Mönkeberg
Hermann Hane
Regionsabgeordneter Werner Rump
Dietmar Kaschube
Regionsabgeordneter Raoul Schmidt-Lamontain Dieter Katzmarek
Regionsabgeordnete Meike Schümer
Uwe Köhler
Regionsabgeordneter Mike Weidemann
Ulrich-Peter Schröder
Regionsabgeordneter Eberhard Wicke
Gunnar Straßburger
Vorstand
André Neiß _____________________________________________________________ (Vorsitzender)
Wilhelm Lindenberg ________________________________________________ (Betrieb und Personal)
- 70 -
üstra AG
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungen der Gesellschaft
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
100 %
protec service GmbH
St.Kap.: 47,6 TEUR
100 %
Gehry-Tower
Objektgesellschaft
mbH
St.Kap.: 25 TEUR
100 %
TransTec
Bauplanungs-u.
Managementges.
Hannover mbH
St.Kap.: 511,3 TEUR
50 %
TaxiBus
Vertriebs- u. Vermittlungs GmbH
St.Kap.:150 TEUR
100 %
RevCon
Audit und Consulting
GmbH
St.Kap. 100 TEUR
50 %
100 %
üstra Reisen GmbH
St. Kap.: 310 TEUR
33 %
X-City
Marketing Hannover
GmbH
GVH GroßraumVerkehr-Hannover
GmbH
St.Kap.: 110 TEUR
St.Kap.:25 TEUR
50 %
MVC
Mitteldeutsche
Verkehrsconsult GmbH
30 %
HRG mbH
HRG & Co.
- Passerelle KG
Einlage: 25,57 Mio. EUR
1,9 %
Klimaschutzagentur
Region Hannover
GmbH
0,6 %
beka GmbH
St. Kap.: 382,5 TEUR
St.Kap.: 31,05 TEUR
100 %
HRG Gebäudeservice
GmbH & Co. KG
Stand: Juli 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 71 -
üstra AG
Öffentlicher Zweck
Die Region Hannover ist Aufgabenträger für den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß
Nds. Nahverkehrsgesetz (NNVG) und somit für die
Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Sicherung einer
ausreichenden Qualität des ÖPNV bedient sich die
Region Hannover der üstra AG. Diese schafft
einen wirtschaftlichen, für den Kunden attraktiven
ÖPNV und trägt gleichzeitig zum Schutz der Umwelt im Regionsgebiet bei.
Zwischen der üstra AG und der VVG mbH besteht
ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die üstra AG konnte im Berichtsjahr
159,9 Mio. Fahrgäste (Vorjahr: 156,1 Mio.) zählen. Somit ist die Nachfrage nach Leistungen des
öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 2012
um 2,4 % gestiegen. Speziell in den Ballungsräumen in Deutschland tragen die gestiegenen
Diesel- und Benzinpreise sowie die anhaltende
Klimadiskussion dazu bei, dass das vorhandene
Nahverkehrsangebot (vor allem die schienengebundenen Verkehre) genutzt wird. In Deutschland
sind im Jahr 2012 rund 9,8 Mrd. (Vorjahr:
9,74 Mrd.) Fahrgäste mit Bussen und Bahnen
gefahren. Dennoch ist die Entwicklung der
Verkehrsbranche gekennzeichnet durch Unsicherheiten für die Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Preisentwicklung von Energie- und
Treibstoffen sowie durch Kürzungen von öffentlichen Finanzmitteln.
Die üstra AG hat auch im Geschäftsjahr 2012 ihre
Stellung als vitales Verkehrsunternehmen in der
Region Hannover weiter gefestigt. Neben der
Fortsetzung des notwendigen Restrukturierungsprozesses hat die üstra die in 2011 begonnene
Umsetzung der Unternehmensstrategie für eine
zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des
Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover
vorangetrieben. An wichtigen Aktivitäten der
üstra im Jahr 2012 ist insbesondere der Tag der
offenen Tür am 24. Juni 2012 zu nennen. Unter
dem Motto „120 Jahre üstra – Unsere Tradition
heißt Zukunft“ lud die üstra die Hannoveraner zur
Feier und zum Blick hinter die Kulissen auf dem
Betriebshof Glocksee.
Bereits seit dem Jahr 2005 erfolgt die Neuausrichtung der üstra AG auf die Strategie „Konzentration auf das Kerngeschäft und die Region
Hannover“. Im Mittelpunkt steht der im Mai 2008
abgeschlossene Partnerschaftsvertrag „vitale
üstra 2020“ zwischen der Region Hannover, der
üstra AG, den Beschäftigtenvertretern der üstra
AG und der Gewerkschaft ver.di. Der Partnerschaftsvertrag dient als Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und soll die Beschäftigung bei der üstra
AG und somit die Zukunft des Unternehmens
sichern. Die Region Hannover als Aufgabenträger
für den ÖPNV hat sich für die Vertragslaufzeit zur
Direktvergabe der Leistungen an die üstra AG als
interner Betreiber vertraglich verpflichtet. Der
Vertrag ist erstmals zu Ende 2020 kündbar. Die
üstra AG und ihre Beschäftigten sichern im
Gegenzug ein umfassendes Restrukturierungsprogramm zu, durch das die erforderlichen Zuschüsse der Region Hannover für den ÖPNV
dauerhaft und spürbar gesenkt werden sollen. Für
die Laufzeit des Vertrages wird den Beschäftigten
der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen zugesichert.
Der Partnerschaftsvertrag versteht sich als Rahmenvertrag, in den die bestehenden Verträge und
Vereinbarungen sowie die Finanzierungszusage
für Busverkehrsleistungen eingebettet sind. Diese
sind jedoch nicht Bestandteil des Partnerschaftsvertrages. Der Partnerschaftsvertrag regelt nur
die Eckpunkte und Verfahren.
Als eine Zielgröße des Partnerschaftsvertrages ist
die Einhaltung der Zielkosten „best possible“ zu
nennen. Diese werden von einem Wirtschaftsprüfer in einem Benchmark festgestellt. Ferner
darf das tatsächliche Jahresergebnis der Gesellschaft nicht schlechter sein, als das mit dem
Wirtschaftsplan festgelegte Ergebnis. Eine
weitere Zielgröße ist die Kundenzufriedenheit.
Zur Erreichung der Ziele hat die üstra AG ein
modulares Gesamtkonzept über die gesamte
Wertschöpfungskette des Verkehrsunternehmens
üstra AG
- 72 -
mit den Schwerpunkten Einnahmesteigerung,
Optimierung des Verkehrsangebotes, Kostenreduzierung sowie Absicherung der betrieblichen
Altersversorgung entwickelt.
Im Rahmen des abgeschlossenen Partnerschaftsvertrages wird die Direktvergabe der Verkehrsdienste an die üstra AG als internen Betreiber
nach der EU-VO 1370/2007 angestrebt.
Die üstra AG hat die Liniengenehmigungen ab
2010 mit Bezug auf die geplante Direktvergabe
bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) beantragt. Im Januar 2009
hat
die
LNVG
der
üstra
AG
die
Liniengenehmigungen nach derzeit geltendem
Recht für die Zeit vom 01.01.2010 bis 09.12.2017
erteilt.
Mit Wirkung zum 01.07.2010 wurde die üstra AG
von der Region Hannover mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Gewährleistung
einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung
mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Tarifgebiet des Großraum-Verkehrs Hannover
mittels eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages i. S. der EU-VO 1370/2007 betraut. Dieser
hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2020. Die Finanzierung der Busverkehrsleistungen erfolgt ab
01.07.2010 über die VVG mbH.
Im finanzwirtschaftlichen Bereich der üstra AG
wird insbesondere auf die Altersversorgung hingewiesen. Die Altersversorgungsverpflichtungen
der üstra AG wurden in der Vergangenheit durch
Ausübung eines Wahlrechtes nicht passiviert. Da
das Kassenvermögen der Versorgungseinrichtung
deutlich geringer ist als der versicherungsmathematische Teilwert der Altersversorgungsverpflichtungen, besteht in der Altersversorgung
eine Deckungslücke. Die üstra AG und die Region
Hannover haben sich darauf verständigt, dass ein
Teil der finanziellen Verpflichtung - der steuerlich
wirksam bei der Versorgungseinrichtung dotiert
werden kann - ergebniswirksam von der üstra AG
an die Versorgungseinrichtung gezahlt wird. In
den Jahren 2007 bis 2009 wurden bereits
Sonderdotierungen von 42,0 Mio. EUR gezahlt. Es
wurde mit der Region Hannover vereinbart, dass
beginnend mit dem Jahresabschluss zum
31.12.2010 über einen 15-jährigen Zeitraum die
Deckungslücke in der betrieblichen Altersversor-
Beteiligungsbericht 2013
gung ausgeglichen wird. In den Jahren 2010 bis
2012 wurden jeweils 3,0 Mio. EUR der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen zugeführt. Zum 31.12.2012 besteht eine Deckungslücke in Höhe von 38,0 Mio. EUR (Vorjahr:
40,9 Mio. EUR).
Bereits im Januar 2008 erfolgte die Verlängerung
des Instandhaltungsvertrages mit der infra
GmbH. Es wurde im Gleichklang zum Partnerschaftsvertrag eine Laufzeit bis 2020 vereinbart.
Der Vertrag regelt die Inspektion, Wartung und
Instandsetzung sämtlicher Schieneninfrastruktureinrichtungen durch die üstra AG, die sich im Besitz der infra GmbH befinden.
Die Investitionen der üstra AG waren in den letzten Jahren durch eine mäßige Investitionstätigkeit geprägt. Für die Jahre 2013 bis 2015 ist die
Beschaffung von 42 Hybridbussen geplant. Ab
2016 soll eine kontinuierliche Beschaffung von
durchschnittlich 10 Fahrzeugen pro Jahr erfolgen.
In den Jahren 2013 bis 2015 ist die Beschaffung
von 50 neuen Stadtbahnfahrzeugen geplant. Für
die Jahre 2015 bis 2018 ist vorbehaltlich der Förderung die Beschaffung weiterer 50 Stadtbahnfahrzeuge geplant.
Die üstra AG hat im Jahr 2005 die Beteiligungsstrategie entwickelt, die sich an der Unternehmensstrategie der üstra AG mit dem Focus:
„positive Ergebnisbeiträge, Risikominimierung,
Kerngeschäftsbezug und Konzentration auf die
Region Hannover“ ausrichtet. Die Umsetzung der
Beteiligungsstrategie wurde im Jahr 2012 abgeschlossen und die Anzahl der Beteiligungen deutlich reduziert.
Zum 01.01.2013 wurde der Verkehrsverbund GVH
unter der Federführung der Region Hannover neu
strukturiert. Neben der Region Hannover sind die
Verkehrsunternehmen üstra AG und RegioBus
Hannover GmbH und die Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio AG, die metronom Eisenbahngesellschaft mbH und die erixx GmbH
Gesellschafter der neu gegründeten GVHGroßraum-Verkehr Hannover GmbH.
Für das Geschäftsjahr 2013 erwartet die üstra AG
einen Jahresfehlbetrag von ca. 30,7 Mio. EUR.
Beteiligungsbericht 2013
- 73 -
üstra AG
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme der üstra AG hat sich
gegenüber dem Vorjahr von 274,5 Mio. EUR
um
15,5 Mio. EUR
(+5,6 %)
auf
290,0 Mio. EUR erhöht.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich von 16,3 Mio. EUR um
15,4 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR. Gegenüber der
VVG mbH bestehen Forderungen (Übernahme des
Verlustes 2012 und Steueransprüche) von
0,5 Mio. EUR. Liquide Mittel werden in Höhe von
49,9 Mio. EUR ausgewiesen, wovon 48,4 Mio. EUR
Termingelder bei Kreditinstituten betreffen, die
der Finanzierung zukünftiger Investitionen (u.a.
Stadtbahnwagen) dienen sollen.
Auf der Passivseite haben sich die Rückstellungen
von 74,0 Mio. EUR um 0,1 Mio. EUR auf
73,9 Mio. EUR reduziert. Hierbei haben sich die
Rückstellungen für Pensionen von 44,5 Mio. EUR
um 4,1 Mio. EUR auf 48,5 Mio. EUR erhöht. Demgegenüber steht die Reduzierung der sonstigen
Rückstellungen, insbesondere für Altersteilzeit,
von 29,1 Mio. EUR um 4,2 Mio. EUR auf
300
250
Mio. EUR
Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen von 229,1 Mio. EUR um 9,3 Mio. EUR
auf 219,8 Mio. EUR reduziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben sich von 177,2 Mio. EUR um
9,2 Mio. EUR auf 168,0 Mio. EUR, insbesondere durch die unter den Abschreibungen
(17,1 Mio. EUR) liegenden Investitionen
(9,6 Mio. EUR), reduziert. Die Finanzanlagen
von 51,8 Mio. EUR liegen auf dem Niveau des
Vorjahres von 51,9 Mio. EUR.
Entwicklung des Eigenkapitals
200
150
100
50
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
24,9 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten sind von
60,7 Mio. EUR
um
15,9 Mio. EUR
auf
76,6 Mio. EUR gestiegen. Dieser Anstieg ist im
Wesentlichen auf erhaltene Anzahlungen, d.h. Zuschüsse für neue Stadtbahnfahrzeuge (Auslieferung im Jahr 2013 und 2014) zurückzuführen.
Des Weiteren besteht eine Verbindlichkeit gegenüber der infra GmbH über noch ausstehende
Pachtzahlungen
aus
dem
AnlagenNutzungsvertrag Stadtbahn in Höhe von
6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR).
Die Eigenkapitalquote ist von 48,9 % auf 46,3 %
bedingt durch die erhöhte Bilanzsumme gesunken. Es ist zu beachten, dass Verpflichtungen aus
mittelbaren
Pensionsverpflichtungen
von
38,0 Mio. EUR (Vorjahr: 40,9 Mio. EUR) nicht
bilanziert sind.
Es bestehen zum 31.12.2012 Bürgschaften in
Höhe von 0,12 Mio. EUR für das Beteiligungsunternehmen HRG Passerelle GmbH & Co. KG.
üstra AG
- 74 -
Beteiligungsbericht 2013
Ertragslage 2012
Entwicklung der Umsatzerlöse
200,00
Mio. EUR
Die üstra AG schließt das Geschäftsjahr 2012
vor Verlustübernahme mit einem Jahresfehlbetrag von 18,3 Mio. EUR ab. Gegenüber dem
Vorjahr ist dies eine Erhöhung um
4,5 Mio. EUR. Die Verschlechterung resultiert
im Wesentlichen aus Sondereffekten. Im
Wesentlichen sind dies Effekte, die sich aus
dem GVH-Poolausgleich für Vorjahre sowie
aus der Schließung der Deckungslücke der
betrieblichen Altersversorgung ergeben. Ohne
diese Effekte beträgt der Jahresfehlbetrag
10,0 Mio. EUR (Vorjahr: -9,9 Mio. EUR).
150,00
100,00
50,00
0,00
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Die Umsatzerlöse reduzierten sich im
Vergleich zum Vorjahr von 148,2 Mio. EUR um
6,5 Mio. EUR auf 141,7 Mio. EUR. Ursächlich
hierfür ist der GVH-Poolausgleich für Vorjahre.
In der Position sonstige betriebliche Erträge von
44,9 Mio. EUR (Vorjahr: 45,2 Mio. EUR) ist die
Leistungsverrechnung mit der infra GmbH von
29,5 Mio. EUR (Vorjahr: 30,3 Mio. EUR) erfasst.
Der Materialaufwand reduzierte sich im Vergleich
zum Vorjahr um 1,5 Mio. EUR von 43,3 Mio. EUR
auf 41,8 Mio. EUR, im Wesentlichen verursacht
durch geringere Energiekosten sowie Aufwendungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge und
eigenen Anlagen.
Die Personalaufwendungen haben sich von
95,0 Mio. EUR um 2,4 Mio. EUR auf 97,4 Mio. EUR
erhöht. Hierbei sind für die Altersversorgung
10,7 Mio. EUR (Vorjahr: 10,4 Mio. EUR) berücksichtigt. Es wurden 3,0 Mio. EUR der Rückstellung
für Pensionsverpflichtungen zugeführt (siehe
auch unter Unternehmenslage und Geschäftsverlauf).
Die Abschreibungen haben sich bedingt durch die
Investitionen gegenüber dem Vorjahr von
15,6 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR auf 17,1 Mio. EUR
erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
gegenüber dem Vorjahr von 52,5 Mio. EUR um
1,9 Mio. EUR auf 50,6 Mio. EUR gesunken. Darin
enthalten ist die Pacht gemäß Anlagen-Nutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra GmbH von
9,3 Mio. EUR. Gegenüber dem Vorjahr ist dies
eine Reduzierung von 2,4 Mio. EUR bedingt durch
das verschlechterte Ergebnis der Sparte
Stadtbahn.
Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr von - 0,6 Mio. EUR um 2,5 Mio. EUR auf
1,9 Mio. EUR erhöht. Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen sind von
1,3 Mio. EUR um 1,9 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR
gestiegen. Ursächlich hierfür ist die ungeplante
Gewinnausschüttung der X-City Marketing GmbH
von 1,3 Mio. EUR und der TransTec Bauplanungsund Managementgesellschaft Hannover mbH von
1,0 Mio. EUR. Der Reduzierung der Zinseinnahmen um 0,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr
von 1,2 Mio. EUR auf 0,3 Mio. EUR steht eine
Erhöhung der Erträge aus anderen Wertpapieren
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
von 0,2 Mio. EUR um 1,3 Mio. EUR auf
1,5 Mio. EUR gegenüber. Diese Erhöhung
resultiert im Wesentlichen aus der mittelfristigen
Anlage von Termingeldern. Die Reduzierung der
Zinsaufwendungen um 0,2 Mio. EUR gegenüber
dem Vorjahr von 3,3 Mio. EUR auf 3,1 Mio. EUR
resultiert im Wesentlichen aus der ungeplanten
Aufzinsung von Rückstellungen nach den
Regelungen des BilMoG.
Beteiligungsbericht 2013
- 75 -
üstra AG
Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen
protec service GmbH
Gegenstand der Gesellschaft sind alle Dienstleistungen im Bereich des Personen- und Objektschutzes sowie die Akquisition und Abwicklung
von Dienstleistungsaufträgen aller Art im Bereich
Facilitymanagement und Veranstaltungsschutz
(z.B. Veranstaltungs- und Ordnungsdienste,
Fahrgastsicherheit im Nahverkehr, Fahrzeugund Objektreinigung). Zwischen der protec
service GmbH und der üstra AG besteht seit dem
01.01.2006 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Die protec service GmbH schließt das Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr mit einem um
286 TEUR reduzierten Jahresüberschuss in Höhe
von 398 TEUR ab (Vorjahr: 684 TEUR), bedingt
durch niedrigere Umsätze aufgrund der Abschmelzung des Drittgeschäftes.
Stammkapital:
47,6 TEUR
Gesellschafter:
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (100 %)
47,6 TEUR
Geschäftsführung:
Dietmar Götze
Die Gesellschaft erbringt für die üstra AG unter
anderem den Fahrausweisprüfdienst, die Gebäude- und Fahrzeugreinigung sowie die Sicherheitsdienste. Für das Geschäftsjahr 2013 plant die
Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von
428 TEUR.
Gehry--Tower Objektgesellschaft mbH
Gehry
Gegenstand der Gesellschaft ist die Anpachtung
des Grundstücks Goethestraße 13a in Hannover
sowie der Betrieb und die Vermietung eines
neungeschossigen Gebäudes (des so genannten
Gehry-Tower) auf diesem Grundstück.
Stammkapital:
25 TEUR
Gesellschafter:
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (100 %)
25 TEUR
Zwischen der üstra AG und der Gehry-Tower Geschäftsführung:
Thomas Kraayvanger
Objektgesellschaft
mbH
besteht
ein
Das Geschäftsjahr 2012 der Gehry-Tower ObjektGeneralmietvertrag mit einer Laufzeit von 30
gesellschaft mbH schließt mit einem JahresJahren
mit
Verlängerungsoption
und
ergebnis von -17 TEUR (Vorjahr: -12 TEUR) ab.
Dynamisierungsklausel. Die üstra AG betreibt die
Geplant war für das Jahr 2012 ein JahresfehlWeitervermietung bzw. nutzt die Räume für
betrag von 28 TEUR, welcher aufgrund geringerer
eigene Zwecke. Die Finanz- und Ertragssituation
Instandhaltungskosten unterschritten wurde. Für
wird maßgeblich von Mieterlösen, Zins- und
das Geschäftsjahr 2013 plant die Gesellschaft ein
Abschreibungsaufwendungen geprägt.
positives Jahresergebnis von 6 TEUR.
üstra AG
- 76 -
Beteiligungsbericht 2013
RevCon Audit und Consulting GmbH (RevCon GmbH)
Gegenstand der RevCon GmbH sind die Baurevision und Beratung einschließlich der Vergabekontrolle, die kaufmännische Revision und Beratung, die Informationstechnologierevision und
-beratung und die Übernahme von Aufgaben
eines Datenschutzbeauftragten.
Stammkapital:
Zwischen der RevCon GmbH und der üstra AG
besteht seit dem 01.01.2006 ein Beherrschungsund Ergebnisabführungsvertrag.
Mathias Lindscheid
Die RevCon GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2012
gegenüber dem Vorjahr ein um 21 TEUR höheres
100 TEUR
Gesellschafter:
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (100 %)
100 TEUR
Geschäftsführung:
Jahresergebnis
von
164 TEUR
(Vorjahr:
143 TEUR), aufgrund gestiegener Umsätze im
Drittgeschäft. Für das Geschäftsjahr 2013 plant
die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von
60 TEUR.
üstra Reisen GmbH
Gegenstand des Unternehmens sind das
Management und der Betrieb von Transportsystemen für die Beförderung von Personen und
Gütern, der Betrieb eines Reiseverkehrsunternehmens, eines Reiseveranstaltungsunternehmens und Reisebüros sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen. Hierzu gehören auch
die Kundeninformation, Mobilitätsberatung, Konzeption, Buchung und Abrechnung von Leistungen
sowie die Durchführung der Maschseeschifffahrt.
Zwischen der üstra Reisen GmbH und der üstra
AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Stammkapital:
310 TEUR
Gesellschafter:
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (100 %)
310 TEUR
Geschäftsführung:
Gerrit Preckel
jahr: 435 TEUR) ab. Geplant war ein Jahresergebnis von 222 TEUR, dass sich bedingt durch
höhere Umsätze um 65 TEUR verbessert hat.
Für das Jahr 2013 plant die Gesellschaft einen
Jahresüberschuss von 188 TEUR.
Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2012
mit einem Jahresüberschuss von 287 TEUR (Vor-
Bauplanungs-- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTec Bau GmbH)
TransTec Bauplanungs
Gegenstand der Gesellschaft sind die Planung
und die ingenieurtechnische Bearbeitung von
Verkehrsanlagen einschließlich deren Vermessung, Entwurf, Ausschreibung, Bauüberwachung
und Projektsteuerung sowie alle Tätigkeiten, die
mit vorstehenden Aufgaben im Zusammenhang
stehen.
Im Jahr 2012 erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss
von
223 TEUR
(Vorjahr:
252 TEUR). Im Berichtsjahr erfolgte eine Gewinnausschüttung von 1,0 Mio. EUR an die üstra AG.
Stammkapital:
511,3 TEUR
Gesellschafter:
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (100 %)
511,3 TEUR
Geschäftsführung:
Dirk Bury
Für das Geschäftsjahr 2013 plant die TransTec
Bau GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von
216 TEUR.
Beteiligungsbericht 2013
- 77 -
üstra AG
Vertriebs-- und Vermittlungsgesellschaft mbH (TaxiBus GmbH)
TaxiBus Vertriebs
Gegenstand der Gesellschaft sind der Vertrieb,
die Vermittlung und die Durchführung von
Personenbeförderungs- und anderen Mobilitätsdienstleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und die Kooperation mit Personentransportunternehmen und
anderen Mobilitätsdienstleistern.
Stammkapital:
150 TEUR
Gesellschafter:
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (50 %)
Hallo Taxi 3811 GmbH (50 %)
75 TEUR
75 TEUR
Geschäftsführung:
Martin Röhrleef
Das Geschäftsjahr 2012 der TaxiBus GmbH Reinhard Bellmann
schloss mit einem Jahresergebnis von 54 TEUR
(Vorjahr: 60 TEUR) ab. Geplant war ein Ergebnis Für das Geschäftsjahr 2013 plant die Gesellschaft
von 42 TEUR, das sich um 12 TEUR bedingt durch ein Ergebnis von 49 TEUR.
gestiegene
Umsätze
in
den
Bereichen
Schülerverkehr und Shuttle erhöht hat.
X-City Marketing Hannover GmbH
Gegenstand der X-City Marketing Hannover
GmbH
sind
Marketing,
Außenwerbung,
insbesondere Plakat- und Verkehrsmittelwerbung über elektronische Medien, Erstellung
redaktioneller Inhalte und Werbung für
elektronische Medien sowie die Entwicklung des
Einsatzes
elektronischer
Medien
für
Werbezwecke.
Stammkapital:
110 TEUR
Gesellschafter:
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (50 %)
Ströer
Media Deutschland GmbH, Köln (50 %)
55 TEUR
55 TEUR
Geschäftsführung:
Ute Bauch
Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die Ge- Bernd Hoedtke
sellschaft ein Jahresergebnis von 1,3 Mio. EUR
Für das Geschäftsjahr 2013 plant die X-City
(Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Im Berichtsjahr erfolgte Marketing GmbH einen Jahresüberschuss von
eine Gewinnausschüttung von 2,7 Mio. EUR an 0,85 Mio. EUR.
die Gesellschafter.
GVH--Großraum
Großraum--Verkehr Hannover GmbH
GVH
Die Gesellschaft wurde am 26.11.2012 mit
operativem Start zum 01.01.2013 als
Nachfolgegesellschaft des Großraumverkehrs
Hannover GbR gegründet.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) im Tarifgebiet des Großraum-Verkehrs
Hannover, dazu gehören der Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Stammkapital:
25 TEUR
Gesellschafter:
Region Hannover (51,02 %)
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (33,02 %)
DB Regio AG (9,28 %)
RegioBus Hannover GmbH (5,80 %)
metronom Eisenbahngesellschaft mbH (0,78 %)
erixx GmbH (0,09 %)
12,755 TEUR
8,256 TEUR
2,320 TEUR
1,452 TEUR
0,194 TEUR
0,023 TEUR
Geschäftsführung:
Zweck der Gesellschaft ist die Weiterentwick- Ulf Mattern
lung des bestehenden Verkehrsverbundes, die einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung
Sicherung und Weiterentwicklung der Attraktivi- mit Verkehrsleistungen.
tät und Leistungsfähigkeit des ÖPNV sowie die
Weiterentwicklung eines wirtschaftlichen und Für das Geschäftsjahr 2013 ist ein ausgeglichenes
integrierten Verbundverkehrs zur Sicherstellung Ergebnis geplant.
üstra AG
- 78 -
Beteiligungsbericht 2013
Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh HRG & Co. - Passerelle KG
GmbH
(HRG Passerelle G
mbH & Co. KG)
Die im Jahr 1999 gegründete Objektgesellschaft
HRG mbH & Co. - Passerelle KG hat die Herrichtung und den Betrieb der Passerelle nebst Bürogebäude
Raschplatz
5
und
Parkhaus
Rundestraße übernommen. Die üstra AG hatte
sich aus gesamtstädtischem Interesse beteiligt.
Durch die Beteiligung ist die üstra AG in den Umbau der Stadtmitte und des Raschplatzbereiches
eingebunden. Die Kommanditeinlage ist voll
eingezahlt. Der Beteiligungsbuchwert wurde bereits im Jahr 2008 auf 1.289 TEUR bei der üstra
AG abgeschrieben. Die HRG Passerelle GmbH &
Co. KG hat im Jahr 1999 die HRG Gebäudeservice
GmbH & Co. KG gegründet, die Dienstleistungen
im Rahmen des Facilitymanagements für die
HRG-Passerelle ausführt.
Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2012
mit einem Jahresverlust von 441 TEUR (Vorjahr:
502 TEUR Jahresverlust) ab. Für das Geschäftsjahr 2013 wird ein Verlust von 388 TEUR geplant.
Der Bauabschnitt Teil A der umgebauten
Passerelle (jetzt: Niki-de-Saint-Phalle-Promenade)
Kommanditeinlage :
25.565 TEUR
Kommanditisten:
Sparkasse Hannover (40 %)
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG (30 %)
union-boden gmbh (30 %)
10.226 TEUR
7.669 TEUR
7.669 TEUR
Geschäftsführung:
Thomas Heinemann
wurde Ende 2002 fertig gestellt. Bauabschnitt Teil
B (unter dem Hauptbahnhof) wurde in 2006 fertig
gestellt und die Sanierung im Abschnitt C
(Raschplatz) wurde in 2010 ebenfalls abgeschlossen. Im Jahr 2011 wurde der Umbau der -1Ebene des Kröpcke-Centers durchgeführt, sodass
die Vermietung der Läden im Dezember 2011
erfolgt ist.
Die Gesellschafter sollen zukünftig an den Vermarktungs- und Bewirtschaftungsergebnissen der
Gesellschaft entsprechend ihrer Kapitalanteile
beteiligt werden.
- 79 -
Beteiligungsbericht 2013
üstra AG
Leistungsdaten
2008
2009
2010
2011
2012
Verkehrsleistungen
Fahrgastzahlen
in Mio.
157,1
154,3
159,4
156,1
159,9
Personenkilometer
- Stadtbahn
- Omnibus
Tkm
Tkm
Tkm
715.373
604.164
111.209
705.990
596.627
109.363
726.659
610.877
115.782
705.337
597.689
107.648
734.984
622.553
112.431
Nutzwagenkilometer
- Stadtbahn
- Omnibus
Tkm
Tkm
Tkm
36.100
23.850
12.250
36.404
24.171
12.233
37.631
25.392
12.239
37.830
25.721
12.109
37.811
25.810
12.001
TEUR
109.394
117.687
96.357
98.548
100.432
Direkte Nettowertschöpfung
- 80 -
üstra AG
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
142.274
7.313
136.272
6.231
134.765
7.392
177.249
51.880
168.024
51.783
11.880
11.705
10.610
10.202
10.523
20.063
24.557
11.647
25.045
9.697
62.585
75.252
90.115
10.082
49.943
4
0
29
17
10
244.119
254.017
254.558
274.475
289.980
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
II.
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
67.491
66.743
67.491
66.743
67.491
66.743
67.491
66.743
67.491
66.743
B.
Rückstellungen
60.853
77.822
74.537
74.026
73.871
C.
Verbindlichkeiten
42.576
35.703
39.761
60.654
76.620
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
6.456
6.258
6.026
5.561
5.255
244.119
254.017
254.558
274.475
289.980
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 81 -
Beteiligungsbericht 2013
üstra AG
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
165.300
172.316
159.299
148.225
141.681
43
66
17
35
51
49.471
48.959
45.109
45.166
44.868
Gesamtleistung
214.814
221.341
204.425
193.426
186.600
Materialaufwand
47.369
41.185
43.129
43.337
41.827
Personalaufwand
107.399
116.136
92.877
94.982
97.410
Abschreibungen
14.219
18.598
15.124
15.589
17.108
Aufwendungen aus verrechneten
Investitionszuschüssen
160
1
3
0
0
Sonstige betriebl. Aufwendungen
46.211
46.188
48.996
52.477
50.578
26
32
1.814
14
2.380
1.072
1.047
562
1.262
850
321
235
207
219
1.518
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
3.311
1.008
704
1.199
292
Abschreibungen auf Finanzanlagen
1.450
4
3
0
0
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
1.595
1.449
3.385
3.303
3.091
1.141
102
4.195
-13.568
-18.374
-700
0
-6.369
0
0
2
1
2
-1
1
398
101
93
264
-70
0
0
2.269
13.831
18.305
41
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Umsatzerlöse
Andere aktivierte Leistungen
Sonstige betriebl. Erträge
Erträge aus Beteiligungen
Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne
Erträge a.and.Wertpapieren u. Ausleihungen d. Finanzanlagevermögens
außerordentliches Ergebnis
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
Sonstige Steuern
Erträge aus Verlustübernahme
Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne
Jahresergebnis
- 82 -
üstra AG
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
55
53
53
49
46
Anlagendeckung I:
%
90
94
94
59
61
Investitionen:
TEUR
20.831
12.995
15.296
104.347
10.209
Cashflow:
TEUR
18.210
22.302
31.985
1.366
-2.198
Innenfinanzierungsgrad:
%
87
172
209
1
-22
Eigenkapitalrentabilität:
%
1
0
3
-10
-14
-1.714
442
414
-11.728
-15.505
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
-1
0
0
-4
-5
Umsatzrentabilität:
%
0
0
3
-9
-13
1.866
1.886
1.914
1.933
1.962
Personalentwicklung:
Anzahl
Personalaufwandsquote
%
65
67
58
64
69
Sachkostenquote
%
57
51
58
65
65
Der deutliche Anstieg der Investitionen im Jahr 2011 war geprägt durch die Beschaffung der
Stadtbahnen.
Das erwirtschaftete Jahresergebnis (vor Verlustübernahme) führte zu einem reduzierten Cashflow.
Aufgrund der Investitionen und des gesunkenen Cashflow ergibt sich ein verringerter
Innenfinanzierungsgrad.
Bedingt durch das Jahresergebnis der Gesellschaft ergibt sich ein gesunkenes negatives EBIT.
Aufgrund des gesunkenen Jahresergebnisses und EBIT haben sich Gesamtkapitalrentabilität,
Eigenkapitalrentabilität
Ei
genkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität reduziert.
Beteiligungsbericht 2013
- 83 -
Stadtwerke Hannover AG
Stadtwerke Hannover AG
(mittelbare Beteiligungsgesellschaft
der Landeshauptstadt Hannover)
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Versorgung
mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der
Energiehandel sowie alle Neben-, Hilfs- und Ergänzungsgeschäfte. Zum Zweck der Versorgung
kann die Gesellschaft Energieanlagen und Wassergewinnungsanlagen errichten oder erwerben
und betreiben.
Dazu gehören auch die Betätigung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und auf dem Gebiet der
Einsparung beim Energie- und Wasserverbrauch,
die wirtschaftliche Nutzung von Reststoffen sowie
die Verwertung der durch die Geschäftstätigkeit
gebildeten besonderen Kenntnisse einschließlich
Nutzung von Anlagen und Geräten für und durch
Dritte.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Grundkapital:
86.000 TEUR
Aktionäre:
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
Hannover mbH (VVG mbH)
Thüga AG
Region Hannover
75,09 %
24,00 %
0,91 %
64.574 TEUR
20.640 TEUR
786 TEUR
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern,
die sich nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammensetzen.
Von den Mandaten der Anteilseigner besetzt die
Landeshauptstadt Hannover zurzeit acht und die
Thüga AG zwei. Vorsitzender des Aufsichtsrates
ist seit dem 15.03.2012 Stadtkämmerer Dr. Marc
Hansmann.
Stand: Juli 2013
Mitglieder der Anteilseigner:
Mitglieder der Arbeitnehmer
Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer:
Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat:
Jens Allerheiligen
Ratsherr Ralf Borchers
Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann
Beigeordnete Christine Kastning
Ratsherr Dieter Küßner
Ratsherr Wilfried Lorenz
Ratsfrau Ingrid Wagemann
Beigeordnete Belgin Zaman
Ute Bitter
Blanca Blancke
Martin Bühre
Willi Grewe
Dr. Reinhard Klopfleisch
Ralf Riekemann
Andrea Rietig
Norbert Stichtenoth
Frank Schröder
Friedrich Wittmeier
Mitglieder der anderen Anteilseigner im Aufsichtsrat:
Ewald Woste, Vorstandsvorsitzender Thüga AG
Bernd Rudolph, Stellvertretener Vorstandsvorsitzender Thüga AG
- 84 -
Stadtwerke Hannover AG
Beteiligungsbericht 2013
Vorstand
Michael G. Feist _____________________________ (Kaufmännischer Direktor, Vorstandsvorsitzender)
Harald Noske _____________________________________________________ (Technischer Direktor)
Jochen Westerholz_____________________________________________________ (Arbeitsdirektor)
Beteiligungen der Gesellschaft
Stadtwerke Hannover AG
100 %
eNG
enercity
Netzgesellschaft
GmbH
100 %
100 %
eCG
enercity Contracting
GmbH
eEG
enercity Erneuerbare
GmbH
St.Kap.: 25 TEUR
St.Kap.:210 TEUR
St.Kap.:1,0 Mio. EUR
84,9 %
84,7 %
83,33 %
Danpower
GmbH
GKH
Gemeinschaftskraftwerk Hannover GmbH
St.Kap.: 5 Mio. EUR
St.Kap.: 10,23 Mio. EUR
66,67 %
50 %
GKW Gemeinschaftskraftwerk Hannover Braunschweig
GmbH & Co. KG
EPL Energie-Projektgesellschaft
Langenhagen mbH
Einlage: 27 TEUR
St.Kap.: 150 TEUR
49 %
NGL Netzgesellschaft
Laatzen
GmbH & Co. KG
49 %
KWM
Kraftwerk Mehrum
GmbH
St.Kap: 10,22 Mio. EUR
50 %
htp GmbH
St.Kap.: 25 Mio. EUR
34 %
GNG
Gasnetzgesellschaft
Laatzen-Nord mbH
Stadtwerke Wunstorf
GmbH & Co. KG
St.Kap.: 25 TEUR
Einlage: 2 Mio. EUR
90 %
GKL
Gemeinschaftskraftwerk HannoverLinden GmbH
St.Kap.: 5,11 Mio. EUR
68,35 %
GHG Gasspeicher
Hannover GmbH
St.Kap.: 102,3 TEUR
50 %
Clevergy
GmbH & Co. KG
Einlage: 500 TEUR
25 %
Metegra GmbH
St.Kap.: 250 TEUR
Einlage: 6,1 Mio. EUR
Stand: Juli 2013
- 85 -
Beteiligungsbericht 2013
Stadtwerke Hannover AG
Stadtwerke Hannover AG
20,53 %
20 %
Thüga Holding
GmbH & Co. KGaA
Stadtwerke Garbsen
GmbH
Einlage.: 10 Mio. EUR
St.Kap.: 17,8 Mio.EUR
16,3 %
WKN Windkraft Nord
GmbH & Co.
Windpark Krempdorf
KG
12,5 %
8KU GmbH
St.Kap.:200 TEUR
Einlage: 6,12 Mio. EUR
10 %
9,8 %
Niedersächsische
VerfrachtungsGesellschaft mbH
Klimaschutzagentur
Region Hannover
GmbH
St.Kap.: 770 TEUR
St.Kap.: 31,05 TEUR
2%
HarzwasserKommunale
Wasserversorgung
GmbH, Syke
1,55 %
7%
Harzwasserwerke
GmbH
St.Kap.: 38,5 Mio. EUR
1,24 %
6%
WKN AG
Grundkap.: 30 Mio. EUR
0,25 %
Hannover Marketing
und Tourismus GmbH
EW Medien &
Kongresse GmbH
European Energy
Exchange AG (EEX)
St.Kap.: 216 TEUR
St.Kap.: 396 TEUR
Grundkap.: 40 Mio. EUR
St.Kap.: 5 Mio. EUR
0,01 %
üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG
proKlima GbR
Grundkap: 51,13 Mio. EUR
Stand: Juli 2013
Stadtwerke Hannover AG
- 86 -
Beteiligungsbericht 2013
Öffentlicher Zweck
Die Bedeutung der Stadtwerke Hannover AG liegt
in der Sicherstellung der Versorgung mit Energie
und Wasser im Versorgungsgebiet. Darüber hinaus hat die Stadtwerke Hannover AG eine
wesentliche wirtschaftliche Bedeutung als Arbeitund Auftraggeber in der Stadt und in der Region
Hannover. Basierend auf den Jahresergebnissen
2007 wurden in einer umfassenden Studie die
Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte
untersucht. Durch den von der Stadtwerke
Hannover AG ausgehenden Nachfrageimpuls
wurde im Inland eine Wertschöpfung von
1,22 Mrd. EUR ausgelöst. Davon entfielen
570 Mio. EUR auf die Stadt bzw. 628 Mio. EUR auf
die Region Hannover (incl. Stadt). Insgesamt
wurden im Inland 21.337 Arbeitsplätze ausgelöst.
Davon entfielen auf die Stadt 7.699 Arbeitsplätze
bzw. 9.015 auf die Region Hannover (incl. Stadt).
Die Landeshauptstadt Hannover als Mehrheitsgesellschafterin der VVG mbH kann auf der
Grundlage des geltenden Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages auf die ökonomische
und ökologische Zielsetzung über den Aufsichtsrat und über die Hauptversammlung Einfluss
nehmen.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die Regulierungsanforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der zugehörigen
Umsetzungsverordnungen haben umfassend in
die Unternehmensorganisation und -struktur eingegriffen. Der wirtschaftliche Druck auf die Netzbetreiber wird durch die Bundesnetzagentur
(BNetzA) unvermindert beibehalten. Ab dem
01.01.2009 wurde die bisher an den Kosten des
Unternehmens orientierte Netzentgeltbildung
durch die Anreizregulierung abgelöst. Im Ergebnis des Effizienzvergleichs wurden für die enercity
Netzgesellschaft mbH (eNG GmbH) Effizienzwerte
für Strom und Gas in Höhe von 94,71 % bzw.
84,13 % ermittelt. Das heißt über zwei Anreizregulierungsperioden von zusammen 10 Jahren
werden die bisher genehmigten Netzerlöse im
Strombereich um 0,5 % jährlich und im Gasbereich um 1,6 % jährlich gekürzt. Darüber hinaus
sind durch die Netzbetreiber zusätzlich Kürzungspotentiale von jährlich 1,25 % zu realisieren.
Mit dem Unternehmenskonzept 2020 (K 2020)
hat die Stadtwerke Hannover AG die strategischen Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Die
strategischen Ziele des Unternehmens sind:
• nachhaltige Wettbewerbspositionierung im
vorderen Drittel vergleichbarer bundesdeutscher Wettbewerber mit entsprechenden
Kostenstrukturen und unter der Nebenbedingung des dauerhaften Substanzerhalts von
Anlagen und Netzen
• marktgerechte
Kapitalrentabilität
und
angemessene Gewinnabführung
• Erhalt der finanziellen Stabilität des Unternehmens im Bereich eines A Ratings
• Stärkung der Nutzung energieeffizienter Technologien sowie der Erzeugung auf Basis regenerativer Energien
• Erreichung der Zielsetzung in der Klimaallianz
Hannover 2020
• Sichere und attraktive Arbeitsplätze.
Die Schwerpunkte der Unternehmensstrategie
bilden unverändert die Beibehaltung einer nachhaltigen Unternehmensführung und die Fortsetzung des kerngeschäftsnahen, assetgestützten
Wachstumskurses zur Sicherstellung der hohen
wirtschaftlichen Versorgungsqualität. Die Fortschreibung und Präzisierung des bisherigen Konzeptes erfolgt im Hinblick auf die veränderten
Umfeldbedingungen, das Energiekonzept der
Bundesregierung, erhöhte Klimaschutzanforderungen und den regulatorischen Rahmen. Neben
dem Kostenmanagement und der organisatorischen Neuausrichtung, ist die Wachstumsorientierung wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Wachstumschancen werden insbesondere in den Geschäftsfeldern Eigenproduktion, Gasspeicherung, dem bundesweiten Vertrieb
von Strom und Gas, Contracting sowie im Bereich
der erneuerbaren Energien gesehen. Zur Stärkung
der Marktposition und zum Erhalt eines marktgerechten Erzeugungsmix ist ein substanzieller Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten auf
Basis einer angemessenen Wirtschaftlichkeit geplant. Neben dem Ausbau des Produktivvermögens (Assets) wird auch wirtschaftliches
Wachstum im Bereich der Beteiligungsakquisition
und durch Partnerschaften geplant.
Beteiligungsbericht 2013
- 87 -
Im Geschäftsjahr wurde der Konzessionsvertrag
Gas für das Gebiet Hemmingen-Westerfeld bis
2029 verlängert. Das Konzessionsgebiet hat eine
Netzlänge von ca. 31 km und umfasst rd. 1.400
Hausanschlüsse. Darüber hinaus wurde die Gasnetzgesellschaft Laatzen-Nord gegründet, an der
die Stadtwerke Hannover AG mit 49 % und die
Stadt Laatzen mit 51 % beteiligt sind. Die GNG
wird Vertragspartner des neuen Konzessionsvertrages für das Gasnetz im nördlichen Teil des
Stadtgebietes Laatzen. Mit Wirkung zum
01.01.2013 soll die GNG das Gasnetz von der
Stadtwerke Hannover AG erwerben und wiederum
an diese verpachtet, der Netzbetreiber bleibt die
enercity Netzgesellschaft mbH.
Die Modernisierung und Erweiterung des Heizkraftwerkes Linden (GKL) folgt der Strategie des
Substanzerhaltes und ermöglicht gleichzeitig den
Ausbau der vorhandenen Kapazitäten. Durch den
Ersatz sowie die Ergänzung der vorhandenen
Dampfturbine und der elektrischen Komponenten
durch moderne Anlagen wird die elektrische
Leistung von rund 100 auf rund 230 Megawatt
gesteigert, die Fernwärmeauskopplung auf rund
180 Megawatt verdoppelt und der CO2-Ausstoß
um rund 200.000 Tonnen p.a. reduziert werden.
Die erforderlichen Arbeiten wurden im Januar
2013 abgeschlossen. Die Steigerung der Energieeffizienz sowie der Ausbau der Fernwärmeversorgung sind Maßnahmen im Rahmen der KlimaAllianz Hannover.
Im Rahmen der Unternehmensstrategie wurden
im Contracting Wachstumspotentiale identifiziert.
Zur Verstärkung der Marktposition und zur Umsetzung der Wachstumsstrategie innerhalb und
außerhalb des Netzgebietes sind die wesentlichen
SWH-Beteiligungen die enercity Contracting
GmbH (eCG) und die Danpower GmbH. Die
Danpower GmbH hat im August des Berichtsjahres 100 % der Anteile an der kommunalen
Wärmeversorgung der AS Voru Soojus in Estland
mit einem Fernwärmenetz von 25 Kilometern
Länge übernommen. Die Wärmeerzeugung
basiert zu über 85 % auf Biomasse. Dieses
erstmalige Projekt im Ausland ist ein erster
Stadtwerke Hannover AG
Schritt im Ausbau der Geschäftsfelder
Contracting und Biomasse und soll die dezentrale,
effiziente
Energieversorgung
sowie
das
Wachstum der Danpower auch außerhalb von
Deutschland stärken.
Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover
und anderen Partnern beteiligt sich die Stadtwerke Hannover AG an der „Klima-Allianz
Hannover“. Ziel des Klimaschutzprogrammes ist
die weitere Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis
2020. Die Stadtwerke Hannover AG wird durch
ein Bündel von Maßnahmen in ihrem Energieangebot eine CO2-Reduktion um rd. 700.000 Tonnen
beisteuern. Alle Privatkunden im SWH-Grundversorgungsgebiet können bis 2020 ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert werden. Darüber hinaus wird der Anteil
regenerativer und KWK-Stromerzeugung (KraftWärme-Kopplung) in der Summe bis 2020 auf 30
Prozent steigen. Das Fernwärmenetz soll weiter
verdichtet werden, hierbei wird von 2006 bis
2020 die Akquise von über 200 MW zusätzlicher
Anschlusskapazität angestrebt. Das Maßnahmeprogramm umfasst, neben vielen weiteren
Projekten, auch die oben beschriebene Modernisierung und Erweiterung des Heizkraftwerks
Linden, sowie Projekte zur Nutzung von Biomasse.
Die Risiken der Stadtwerke Hannover AG ergeben
sich aus möglichen negativen Abweichungen von
den geplanten Entwicklungen über den Produktions- und Vertriebsbereich sowie aus den regulierenden Eingriffen u.a. durch die Bundesnetzagentur. Die künftige Entwicklung des Ordnungsrahmens ist auch von substantieller betriebswirtschaftlicher Bedeutung für die Stadtwerke
Hannover AG und von starken Unsicherheiten geprägt. Neben den allgemeinen Marktrisiken bestehen die wesentlichen Risiken in Verbindung
mit den Preis- und Absatzrisiken im Strom-, Gasund Wärmegeschäft. Die Stadtwerke Hannover
AG begegnen den Risiken sowohl durch technische als auch wirtschaftliche Maßnahmen. Bestandsgefährdende Risiken im Sinne des KonTraG
sind nicht zu erkennen.
Stadtwerke Hannover AG
- 88 -
Beteiligungsbericht 2013
Vermögenslage 2012
Die Stadtwerke Hannover AG hat
im
Berichtsjahr
85,3 Mio. EUR
(Vorjahr:
120,5 Mio. EUR) investiert. Von den Gesamtinvestitionen entfielen auf immaterielle Vermögensgegenstände
1,6 Mio. EUR
(Vorjahr:
1,2 Mio. EUR), auf Sachanlagen 47,8 Mio. EUR
(Vorjahr: 62,4 Mio. EUR) und auf Finanzanlagen
35,9 Mio. EUR (Vorjahr: 57,0 Mio. EUR). Den
Investitionen in Sachanlagen und immateriellen
Vermögensgegenständen standen Abschreibungen in Höhe von 48,6 Mio. EUR (Vorjahr:
47,7 Mio. EUR) gegenüber. Das Sachanlagevermögen ist insgesamt um 3,9 Mio. EUR (-0,9 %)
auf 417,6 Mio. EUR gesunken.
Bei den Finanzanlagen liegt der Schwerpunkt der
Investitionen (35,9 Mio. EUR) bei den Ausleihungen an GKL und GHG zur Finanzierung von
Investitionen (34,0 Mio. EUR). Veräußert wurden
die Wertpapierspezialfonds zur Finanzierung der
Kraftwerks- und Speicherinvestitionen (WILLI 2:
30,2 Mio. EUR) bzw. im Rahmen eines unechten
Pensionsgeschäftes (WILLI 1: 31,1 Mio. EUR).
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung hatte die
Nord/LB von dem Optionsrecht Gebrauch
gemacht, so dass sich der Spezialfonds wieder im
Vermögen der Gesellschaft befindet. Weiter
wirken sich die Abschreibungen auf die
Beteiligungsbuchwerte
an
der
KWM
(31,5 Mio. EUR) und an der Clevergy KG
(2,6 Mio. EUR) aus. Insgesamt sind die
Finanzanlagen um 64,4 Mio. EUR (-6,8 %) auf
884,2 Mio. EUR gesunken.
Das Umlaufvermögen ist um 116,2 Mio. EUR
(-24,8 %) auf 352,1 Mio. EUR zurückgegangen.
Der Rückgang liegt vorrangig in verminderten
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen begründet. Er ist im Wesentlichen auf
gesunkene Forderungen aus Lieferungen und
Entwicklung des Eigenkapitals
2.000
Mio. EUR
Die
Bilanzsumme
der
Stadtwerke
Hannover AG ist im Geschäftsjahr 2012
gegenüber dem Vorjahr um 181,5 Mio. EUR
(-9,8 %) auf 1.665,8 Mio. EUR gesunken. Bei
den Aktiva entfallen hiervon 78,7 %
(Vorjahr: 74,5 %) auf das langfristig gebundene Vermögen und 21,3 % (Vorjahr:
25,5 %) auf das kurz- und mittelfristig
gebundene Vermögen. Auf der Passivseite
beläuft sich das bilanzielle Eigenkapital auf
25,5 % (Vorjahr: 22,5 %) und das
Fremdkapital auf 74,5 % (Vorjahr: 77,5 %).
1.500
1.000
500
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
Leistungen (-94,5 Mio. EUR) zurückzuführen, in
Folge der erstmalig vorgenommenen Verrechnungen aus dem Energiehandel (sogenanntes
Netting).
Auf der Passivseite haben sich die Rücklagen
durch die Zuführung in die andere Gewinnrücklage um 9,0 Mio. EUR (+3,6 %) auf
255,6 Mio. EUR erhöht.
Die Rückstellungen haben sich im Saldo um
23,2 Mio. EUR (-10,0 %) auf 209,4 Mio. EUR
verringert und entfallen mit rd. 16,8 Mio. EUR
auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
(Vorjahr: 45,1 Mio. EUR) sowie mit rd.
192,5 Mio. EUR auf sonstige Rückstellungen
(Vorjahr: 187,5 Mio. EUR). Die Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtungen
wurden
umgegliedert in die „sonstigen Rückstellungen“. Der
Rückgang der Rückstellungen ist im Wesentlichen
auf den Abbau der Rückstellungen im Bereich der
Wasserversorgung (-11,3 Mio. EUR) zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten sind um insgesamt
170,0 Mio. EUR (-15,4 %) auf 931,6 Mio. EUR
gesunken. Hierbei sind die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten um 4,0 Mio. EUR
(-0,6 %) auf 730,2 Mio. EUR und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
stichtagsbedingt um 50,3 Mio. EUR (-63,8 %)
auf 28,6 Mio. EUR gesunken. Auch bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
wirkt sich das Netting im Energiehandel aus,
so dass diese um 161,4 Mio. EUR (-68,6 %)
auf 73,8 Mio. EUR gesunken sind. Die Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen
Unternehmen betreffen die Gewinnabführungsverpflichtung an die VVG sowie die Verlustübernahme der eNG mbH.
Beteiligungsbericht 2013
- 89 -
Stadtwerke Hannover AG
Ertragslage 2012
Das Geschäftsjahr 2012 ist geprägt durch den
verstärkten Wettbewerb auf den Energiemärkten sowie die steigenden Preise für
Energierohstoffe, die auf die Stromerzeugungsmargen drücken. Die Stadtwerke
Hannover AG hat sich unter schwierigen Marktbedingungen im Geschäftsjahr insgesamt stabil
entwickelt.
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr
um 102,7 Mio. EUR (-3,7 %) auf 2.641,3 Mio. EUR
gesunken. Der Rückgang resultiert aus einer Abnahme der Erlöse aus Handelsgeschäften, die nur
teilweise durch Steigerungen der Erlöse in der
Strom- und Gasversorgung kompensiert werden
konnten. Die Umsatzerlöse entwickelten sich in
den einzelnen Sparten unterschiedlich und stellen
sich wie folgt dar:
In der Stromsparte betrug der Absatz inner- und
außerhalb
des
Netzgebietes
insgesamt
20.377 GWh (Vorjahr: 23.709 GWh) einschließlich
der Mengen aus dem Energiehandel mit rd.
71,3 % (Vorjahr: 75,7 %) und ist damit um
3.332 GWh (-14,1 %) gesunken. Der Absatz an
Kunden entwickelte sich positiv. Durch die Rückgewinnung von Sondervertragskunden konnte der
Absatz im Konzessionsgebiet (+7,9 %) und durch
die Neuakquisition von Kunden außerhalb des
Konzessionsgebietes (+7,0 %) gesteigert werden.
Dem
Gesamtabsatz
entsprechen
Erlöse
in Höhe von 1.566,2 Mio. EUR (Vorjahr:
1.770,3 Mio. EUR), die damit um 204,0 Mio. EUR
(-11,5 %) gesunken sind. Der Rückgang resultiert
zum überwiegenden Teil aus den um
231,2 Mio. EUR (-22,8 %) verminderten Handelsgeschäften. Innerhalb des Konzessionsgebietes
haben sich die Umsatzerlöse um 28,5 Mio. EUR
(+9,9 %) erhöht, ebenso außerhalb des Konzessionsgebietes um 26,5 Mio. EUR (+8,7 %).
Entwicklung der Umsatzerlöse
Mio. EUR
Die Stadtwerke Hannover AG schließt das
Geschäftsjahr mit einem abzuführenden
Gewinn in Höhe von 101,7 Mio. EUR. Darüber
hinaus beträgt die Verzinsung der
Genussscheine 3,7 Mio. EUR und weitere
9,0 Mio. EUR werden der Gewinnrücklage
zugeführt, so dass das Unternehmensergebnis bei insgesamt 114,4 Mio. EUR um
6,3 Mio. EUR (-5,2 %) unter dem Vorjahresergebnis in Höhe von 120,7 Mio. EUR liegt.
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
In der Gassparte betrug der Absatz 23.688 GWh
(Vorjahr: 23.134 GWh) und stieg damit um
554 GWh (+2,4 %). Die Umsatzerlöse stiegen von
685,8 Mio. EUR im Vorjahr um 101,6 Mio. EUR
(+14,8 %) auf 787,4 Mio. EUR, hierin enthalten
sind auch Erlöse aus Gashandelsgeschäften mit
411,7 Mio. EUR (Vorjahr: 361,3 Mio. EUR). Innerhalb des Konzessionsgebietes stiegen die Erlöse
um 26,6 Mio. EUR (+12,9 %) in Folge witterungsbedingter Absatzsteigerung, ebenso außerhalb
des Konzessionsgebietes um 19,0 Mio. EUR
(+76,0 %) durch Absatzsteigerung auf Grund von
Kundenzuwachs. Im Gashandel erhöhten sich, bei
vergleichbarem Mengenniveau, die Erlöse um
50,4 Mio. EUR (+13,9 %).
In der Wärmesparte ist der Absatz auf 1.294 GWh
(Vorjahr: 1.219 GWh) um 6,2 % gestiegen. Der
Anstieg begründet sich in den Neuanschlüssen
des Fernwärmeausbaus und ist zum anderen
witterungsbedingt. Der Umsatz stieg absatz- und
preisbedingt um 5,8 Mio. EUR (+8,0 %) auf
78,5 Mio. EUR. In der Wassersparte liegt die
nutzbare Abgabe mit 40,9 Mio. m³ etwa auf Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse erhöhten sich um
4,5 Mio. EUR (+5,9 %) auf 80,2 Mio. EUR in Folge
von Preiserhöhungen. Die sonstigen Umsatzerlöse
sind
um
10,5 Mio. EUR
(-7,5 %)
auf
128,9 Mio. EUR gesunken. Sie resultieren überwiegend aus Betriebsführungsentgelten, anderen
Dienstleistungen, Arbeitnehmerüberlassung und
Erlösen aus dem Verkauf von Kohle an
Kraftwerke.
Auf der Beschaffungsseite verminderte sich der
Materialaufwand um 111,0 Mio. EUR (-4,6 %) auf
2.298,5 Mio. EUR. Enthalten sind überwiegend
Aufwendungen für den Strom-, Gas-, Wasser-,
und Fernwärmebezug sowie die an die Netzbe-
Stadtwerke Hannover AG
- 90 -
treiber zu leistenden Netzentgelte. Bezogen auf
die Gesamtleistung des Unternehmens ist die
Materialaufwandsquote mit 81,9 % unverändert
zum Vorjahr.
Der Personalaufwand ist bei einem reduzierten
durchschnittlichen Bestand der Mitarbeitenden
trotz der im März 2012 erfolgten Tariferhöhung
von 3,5 % nur leicht um 2,4 Mio. EUR (+1,2 %)
auf 196,4 Mio. EUR gestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
um 18,8 Mio. EUR (-13,1 %) auf 124,6 Mio. EUR
gesunken. Hierin enthalten sind die Konzessionsabgaben an die Landeshauptstadt Hannover mit
37,0 Mio. EUR (Vorjahr: 37,3 Mio. EUR) und an
weitere Städte bzw. Gemeinden. Die Konzessionsabgaben wurden in voller Höhe erwirtschaftet
und sind trotz höherer Absatzmengen, insbesondere bei Gas, aufgrund von Verschiebungen in der
Kundenstruktur gesunken. Die Reduzierung begründet sich aber im Wesentlichen aus geringeren Zuführungen zu Rückstellungen für drohende
Verlusten aus Zinsderivaten aufgrund von Zinsswap-Bewertungseinheiten.
Beteiligungsbericht 2013
Das Finanzergebnis weist einen Verlust von
21,1 Mio. EUR aus und hat sich gegenüber dem
Vorjahresverlust
von
23,2 Mio. EUR
um
2,2 Mio. EUR (+9,3 %) verbessert. Enthalten
sind Erträge aus Beteiligungen (53,3 Mio. EUR),
aus Gewinnabführungen (10,2 Mio. EUR) und
Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen
sowie
sonstigen
Zinsen
(19,7 Mio. EUR).
Den Erträgen stehen die Aufwendungen für
Zinsen (34,0 Mio. EUR), Verlustübernahmen
(36,1 Mio. EUR) und Abschreibungen auf Finanzanlagen (34,1 Mio. EUR) gegenüber. Den gestiegenen Erträgen aus Wertpapieren, die aus der
Sonderausschüttung des WILLI 2 resultieren,
stehen erhöhte Aufwendungen aus den Abschreibungen auf Finanzanlagen gegenüber, im
Wesentlichen 20,0 Mio. EUR auf KWM GmbH.
Für das Jahr 2013 erwartet das Unternehmen ein
gegenüber dem Berichtsjahr leicht gesunkenes
Jahresergebnis.
Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen
enercity Netzgesellschaft mbH (eNG GmbH)
Gegenstand der enercity Netzgesellschaft mbH
ist der Betrieb von Energieversorgungsnetzen
zum Zwecke der leitungsgebundenen Gas-,
Elektrizitäts-, Wasser- und Wärmeversorgung
sowie der Betrieb und die Instandsetzung von
Messgeräten für die Verrechnung von Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme und alle damit
unmittelbar im Zusammenhang stehende
Dienstleistungen sowie die Verbrauchsdatenerfassung.
Die Gesellschaft hat mit der Stadtwerke Hannover
AG Pachtverträge, Netzbetriebsführungsverträge
und einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen.
Aufgrund der Vorgaben der Anreizregulierung (ab
2009) müssen die Netzbetreibergesellschaften
ihre Netznutzungsentgelte (NNE) am effizientesten vergleichbaren Unternehmen ausrichten
und dessen Niveau innerhalb von 10 Jahren erreichen. Aufgrund dessen basieren die Investitio-
Stammkapital:
25 TEUR
Gesellschafter:
Stadtwerke Hannover AG (100 %)
25 TEUR
Geschäftsführung:
Bernd Heimhuber
Carsten Heckmann
Heiko Weduwen
nen für Erneuerungsmaßnahmen auf den alle
zwei Jahre überarbeiteten Instandhaltungskonzepten. Bei dem derzeitigen kontrollierten
moderaten Substanzverzehr geht die Stadtwerke
Hannover AG und eNG GmbH von einer befriedigenden Gesamtsituation mit einzelnen Problemfeldern aus.
Die eNG GmbH schließt das Geschäftsjahr mit
einem Verlust von 36,1 Mio. EUR (Vorjahr:
-44,5 Mio. EUR), der auf der Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrages durch die Stadtwerke
Hannover AG übernommen wird.
Beteiligungsbericht 2013
- 91 -
Stadtwerke Hannover AG
enercity Contracting GmbH (eCG GmbH)
Gegenstand der enercity Contracting GmbH ist Stammkapital:
210 TEUR
Betrieb, Planung, Errichten, Erwerb von Anlagen, die dazu geeignet sind, Wärme oder Gesellschafter:
210 TEUR
Energie zu erzeugen und zu transportieren Stadtwerke Hannover AG (100 %)
(Energieversorgungsanlagen) und Handel mit
Wärme, Energie und Biomasse, Übernahme Geschäftsführung:
von Verwaltungsaufgaben, Betriebsmanage- Dr. Manfred Schüle
Corinna Kleimann
ment und Betriebsführung von Anlagen Dritter,
Erbringen von kaufmännischen Dienstleistungen der
Umsetzung
der
Wachstumsstrategie
sowie Übernahme der Komplementäreigenschaft innerhalb und außerhalb des Netzgebietes. In der
in Kommanditgesellschaften, des Weiteren Ver- Gesellschaft werden alle bisherigen Vertriebsmarktung von Mobilitätsenergie insbesondere von aktivitäten im Bereich Contracting gebündelt.
Erdgas als Kraftstoff (CNG) und elektrischer Energie sowie einschließlich Errichtung und Betrieb Auf der Grundlage des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages erhielt die Stadtwerke
der dazugehörenden Infrastruktur.
Hannover AG 2012 eine Gewinnabführung von
Die 100%-ige Tochter der Stadtwerke Hannover 8,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,5 Mio. EUR).
AG dient der Verstärkung der Marktposition und
(eEG
enercity Erneuerbare GmbH (eE
G GmbH)
Gegenstand der enercity Erneuerbare GmbH Stammkapital:
1.000 TEUR
ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, der
Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Ener- Gesellschafter:
1.000 TEUR
gie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere Stadtwerke Hannover AG (100 %)
Windenergieanlagen, sowie die Vermarktung
von erneuerbarer Energie, ferner der Erwerb Geschäftsführung:
und das Halten von Beteiligungen an anderen Thomas Brauer
Matthias Rudloff
Unternehmen mit ähnlichem Geschäftszweck,
die Übernahme von Verwaltungsaufgaben, das Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft ist beBetriebsmanagement und die Betriebsführung rechtigt, alle oder einzelne der oben genannten
von Anlagen Dritter, das Erbringen von Tätigkeiten durch Tochtergesellschaften durchkaufmännischen Dienstleistungen sowie die führen zu lassen. Die Gesellschaft wurde am
Übernahme der Komplementäreigenschaft in 02.04.2013 gegründet.
Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist zu
allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, Die 100%-ige Tochter der Stadtwerke Hannover
welche in Zusammenhang mit dem Unter- AG dient der Bündelung der Aktivitäten im Windnehmensgegenstand notwendig und nützlich er- energiebereich (onshore).
scheinen, insbesondere die Errichtung von
Hannover--Linden GmbH (GKL GmbH)
Gemeinschaftskraftwerk Hannover
Gegenstand der GKL GmbH ist der Bau, der
Betrieb und die Unterhaltung eines Kraftwerks
in Hannover-Linden zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme.
Die GKL GmbH wurde 1997 gegründet. Die
Gas- und Dampfturbinenanlage (GUD) wird
seit 1999 nach Vorgabe des Lastverteilers betrieben und liefert bedarfsgerecht Strom und
Fernwärme an die Stadtwerke Hannover AG.
Stammkapital:
5.113 TEUR
Gesellschafter:
Stadtwerke Hannover AG (90 %)
E.ON Kraftwerke GmbH
(EKW GmbH) (10 %)
Geschäftsführung:
Thomas Brauer
Christoph Kollenda
4.602 TEUR
511 TEUR
Stadtwerke Hannover AG
- 92 -
Die Stadtwerke Hannover AG hat mit der GKL
GmbH, beginnend mit dem Jahr 2001, einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Das
Jahresergebnis vor Gewinnabführung beläuft sich
auf 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR). Gemäß
dem Ergebnisabführungsvertrag erhält die EKW
GmbH eine garantierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Für 2012 hat die Stadtwerke
Hannover AG einen Ausgleich an EKW GmbH in
Beteiligungsbericht 2013
Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 74 TEUR) zu zahlen,
so dass die Stadtwerke Hannover AG einen Gewinn von 663 TEUR erzielt hat.
Die Gesellschaft hat mit der Stadtwerke Hannover
AG für alle Aufgaben technischer, kaufmännischer, rechtlicher und sonstiger Art einen Betriebsführungsvertrag abgeschlossen.
Danpower GmbH
Gegenstand der Danpower ist die Durchführung von Contracting-Projekten zur Wärmeund Stromerzeugung in dezentralen Anlagen
einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Betrieb dieser Anlagen.
Stammkapital:
5.000 TEUR
Gesellschafter:
Stadtwerke Hannover AG (84,9 %)
Globos energy AG (15,1 %)
4.245 TEUR
755 TEUR
Im Rahmen der weiteren Wachstumsstrategie Geschäftsführung:
Dr. Hartmut Liebisch
hat die Danpower GmbH mit Wirkung zum Sven Schmieder
01.01.2011 jeweils direkt sämtliche Anteile an Dr. Manfred Schüle
der Dalkia Energy Service GmbH, der Dalkia
Biomassekraftwerk Delitsch GmbH, sowie 23,9 % mit einem Fernwärmenetz von 25 Kilometern
der Anteile an der BIOGAS Barth GmbH erworben. Länge übernommen, die Wärmeerzeugung basiert
Mit dem Erwerb sind weitere mittelbare zu über 85 % auf Biomasse.
Anteilsübernahmen dergestalt verbunden, dass
die Danpower GmbH das bundesweite Portfolio Das Geschäftsjahr der Danpower GmbH 2012
bei
einer
Bilanzsumme
von
der Energieerzeugungsanlagen der Dalkia GmbH schließt
erworben hat. Die neue Beteiligung ist im Bereich 158,1 Mio. EUR (Vorjahr: 133,3 Mio. EUR) und
Nahwärme, Biogas und Biomasse tätig. Die Umsatzerlösen von 36,3 Mio. EUR (Vorjahr:
Anlagenzahl der Danpower GmbH wuchs um rund 29,2 Mio. EUR) mit einem Jahresergebnis von
11,8 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR). Die
175 auf 675 Anlagen.
Stadtwerke Hannover AG erzielt im Berichtsjahr
Die Danpower GmbH hat im August des Berichts- einen Beteiligungsertrag von 4,5 Mio. EUR
jahres 100 % der Anteile an der kommunalen (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR).
Wärmeversorgung der AS Võru Soojus in Estland
Gemeinschaftskraftwerk Hannover GmbH (GKH GmbH)
Gegenstand der GKH GmbH ist der Bau, der
Betrieb und die Unterhaltung eines Kraftwerks
in Hannover-Stöcken zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme für die Gesellschafter oder
deren Konzerngesellschaften.
Stammkapital:
10.226 TEUR
Gesellschafter:
Stadtwerke Hannover AG (84,7 %)
VW KRAFTWERK GmbH (15,3 %)
8.661 TEUR
1.565 TEUR
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2012 eine Geschäftsführung:
Thomas Andresen
Bilanzsumme von 28,9 Mio. EUR (Vorjahr: Raimund Wunder
40,1 Mio. EUR) aus. Das Geschäftsjahr 2012
schließt bei Umsatzerlösen von 96,3 Mio. EUR Die Stadtwerke Hannover AG hat mit der GKH
(Vorjahr: 97,9 Mio. EUR) mit einem abzuführen- GmbH, beginnend mit dem Jahr 2001, einen Erden Gewinn von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: gebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Gemäß
dem Ergebnisabführungsvertrag erhält der Mitge0,8 Mio. EUR).
sellschafter für jedes volle Geschäftsjahr eine
Beteiligungsbericht 2013
- 93 -
garantierte Verzinsung für das eingezahlte
Stammkapital und ggf. eingezahltes Nachschusskapital.
Stadtwerke Hannover AG
Die Gesellschaft hat mit der Stadtwerke Hannover
AG für alle Aufgaben technischer, kaufmännischer, rechtlicher und sonstiger Art einen Betriebsführungsvertrag abgeschlossen.
Kraftwerk Mehrum GmbH (KWM GmbH)
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb
der Kraftwerksanlage im Bereich Mehrum, die
Bereitstellung einer elektrischen Leistung entsprechend dem Beteiligungsverhältnis sowie
die Lieferung des erzeugten Stroms ausschließlich an die Gesellschafter.
Stammkapital:
10,226 Mio. EUR
Gesellschafter:
Stadtwerke Hannover AG (83,33 %)
Braunschweiger Versorgungs-AG
(16,67 %)
8,522 Mio. EUR
1,704 Mio. EUR
Zum Ausbau der Eigenerzeugung übernahm Geschäftsführung:
Bernhard Michels
die Stadtwerke Hannover AG zum 01.01.2010 Lars Rüdiger
zusätzlich zu den unmittelbar gehaltenen Anteilen (33,33 %) weitere 50 % von der E.ON Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2012 bei
Kraftwerke GmbH, so dass sie insgesamt 83,33 % einer Bilanzsumme von 91,4 Mio. EUR (Vorjahr:
und
Umsatzerlösen
von
hält. Die Stadtwerke Hannover AG wird den 95,7 Mio. EUR)
Mehrheitsanteil halten und strebt für die über- 163,2 Mio. EUR (Vorjahr: 154,3 Mio. EUR) mit
steigenden Anteile die Weiterveräußerung an einem Jahresergebnis in Höhe von 553 TEUR
(Vorjahr 598 TEUR) abgeschlossen.
einen strategischen Partner an.
Der Geschäftsverlauf der KWM GmbH wird durch
den Strombedarf der Gesellschafter bestimmt.
Gasspeicher Hannover GmbH (GHG GmbH)
Gasspeicher Hannover Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Hannover (Gasspeicher GbR)
Gegenstand des Unternehmens ist der Bau
und Betrieb von Untertagegasspeichern im
Raum Hannover sowie die Bereitstellung von
Gasspeicherraum und Gaseinspeise- und
-abgabeleistungen für die Gesellschafter.
Stammkapital:
102,25 TEUR
Gesellschafter:
Stadtwerke Hannover AG (68,35 %)
Erdgas-Verkaufs-Gesellschaft mbH,
Münster (31,65 %)
69,89 TEUR
32,36 TEUR
Die E.ON Gas Storage GmbH hat ihren Anteil
von 13,15 % im laufenden Jahr 2011 mit Geschäftsführung:
6,6 % der Geschäftsanteile an die Stadtwerke Ulrich Hubert Geringhoff
Hannover AG und mit 6,55 % der Geschäfts- Karl-Josef Risch
anteile an die Erdgas-Verkaufsgesellschaft mbH, Arbeitsgasvolumen von rund 443 Mio. m3
Münster, veräußert. Die Stadtwerke Hannover AG hergestellt werden.
verfügt nunmehr insgesamt über 68,35 %.
Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2012
Die GHG GmbH erweitert die Kavernenanlage. Im mit einer Bilanzsumme von 67,2 Mio. EUR (VorNovember 2012 wurde die Gaserstbefüllung der jahr: 63,5 Mio. EUR) und Umsatzerlösen von
nachgesolten Kaverne 2 abgeschlossen, sie steht 8,6 Mio. EUR (Vorjahr: 11,2 Mio. EUR). Das im
damit dem Speicherbetrieb wieder zur Verfügung. Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete JahresergebDie im Herbst 2010 begonnene Aussolung der nis vor Gewinnabführung in Höhe von 5 TEUR
Kaverne 5 verläuft planmäßig. Darüber hinaus (Vorjahr: 5 TEUR) wird aufgrund des mit der Gaswird die Kaverne 1 derzeit auf die Aussolung speicher Hannover GbR bestehenden Beherrvorbereitet, die bis 2014 umgesetzt werden soll. schungs- und Gewinnabführungsvertrages an
Mit den Maßnahmen soll insgesamt ein diese abgeführt. Die Stadtwerke Hannover AG er-
Stadtwerke Hannover AG
- 94 -
zielt über die GbR eine Gewinnabführung von
3 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR).
Beteiligungsbericht 2013
nischer, rechtlicher und sonstiger Art einen Betriebsführungsvertrag abgeschlossen.
Die Gesellschaft hat mit der Stadtwerke Hannover
AG für alle Aufgaben technischer, kaufmän-
Hannover--Braunschweig GmbH & Co. KG (GKW GmbH & Co. KG)
Gemeinschaftskraftwerk Hannover
Beteiligungs--GmbH
GKW Beteiligungs
Der Unternehmensgegenstand der GKW GmbH
& Co. KG ist die Verwaltung des Grundeigentums im Gebiet der Kraftwerksanlage Mehrum.
Die Gesellschaft kann aber auch über diesen
Zweck hinaus anderen Geschäften nachgehen
und hierzu Rechte erlangen und Verbindlichkeiten eingehen sowie sich an anderen Gesellschaften beteiligen oder welche gründen.
Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr:
2,0 Mio. EUR). Die Gesellschaft erzielte in 2012
Umsatzerlöse aus Nutzungsentgelten für Gebäude
und Anlagen in Höhe von 231 TEUR (Vorjahr:
243 TEUR). Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 8 TEUR aus (Vorjahr: 116 TEUR).
Der Jahresüberschuss wird im Verhältnis der
Kapitalanteile der Kommanditisten den Rücklagen
zugeführt.
Kommanditeinlage:
27 TEUR
Kommanditisten:
Stadtwerke Hannover AG (66,67 %)
Braunschweiger Versorgungs-AG (33,33 %)
18 TEUR
9 TEUR
Geschäftsführung:
Brigitte Nolte
Die GKW Beteiligungs-GmbH ist die persönlich
haftende Gesellschafterin der GKW GmbH & Co.
KG. Gegenstand des Unternehmens ist, neben der
Übernahme der persönlichen Haftung, der Erwerb
und die Verwaltung von Beteiligungen und die
Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften. Die Gesellschafter haben sich gemäß
ihren Geschäftsanteilen an der Kommanditgesellschaft an der Komplementär-GmbH beteiligt.
Energie--Projektgesellschaft Langenhagen mbH (EPL GmbH)
Energie
Gesellschaftszweck ist die Verwirklichung von Stammkapital:
150 TEUR
Projekten, die eine möglichst umweltbewusste
Energiepolitik in Langenhagen fördern. Ziel ist Gesellschafter:
75 TEUR
die nachhaltige Verminderung des Energiever- Stadtwerke Hannover AG (50 %)
75 TEUR
brauchs, insbesondere des Primärenergiever- Stadt Langenhagen (50 %)
brauchs in der Stadt Langenhagen. Zu diesem
Zweck darf die Gesellschaft selbständig Maß- Geschäftsführung:
nahmen und Projekte durchführen sowie sich Dr. Manfred Schüle
im Rahmen ihres eigenen Gesellschaftszweckes 22,5 TEUR (Vorjahr: 22,5 TEUR) an die
an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber Gesellschafter ausgeschüttet und der Restbetrag
hinaus soll sie Dienstleistungen anbieten, die der auf neue Rechnung vorgetragen. Die Stadtwerke
sparsamen, rationellen, sozialverträglichen und Hannover AG erzielte im Berichtsjahr einen
umweltgerechten Energie- und Wassernutzung im Beteiligungsertrag von 11 TEUR (Vorjahr:
11 TEUR).
Stadtgebiet dienen.
Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2012
bei einer Bilanzsumme von 12,9 Mio. EUR
(Vorjahr:
13,1 Mio. EUR)
mit
einem
Jahresergebnis in Höhe von 282 TEUR ab
(Vorjahr: 144 TEUR). Vom Jahresergebnis werden
Die kaufmännische Betriebsführung wird durch
die Stadt Langenhagen und die technische Betriebsführung durch die Stadtwerke Hannover AG
ausgeübt.
Beteiligungsbericht 2013
- 95 -
Stadtwerke Hannover AG
htp GmbH
Gegenstand der Gesellschaft ist das Schaffen,
Bereitstellen, Betreiben und Vermarkten
von Telekommunikationsinfrastruktur und
-systemen sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen jeglicher Art
innerhalb der Region Hannover - teilweise
auch außerhalb des Regionsgebietes, wenn
dies für die Nutzung des htp-Netzes sinnvoll ist
und die Erweiterung dort ihren Anknüpfungspunkt besitzt.
Stammkapital:
25,0 Mio. EUR
Gesellschafter:
Stadtwerke Hannover AG (50 %)
EWE AG (50 %)
12,5 Mio. EUR
12,5 Mio. EUR
Geschäftsführung:
Ralf Kleint
Thomas Heitmann
Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt,
alle Geschäfte durchzuführen, die geeignet sind,
den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Hierzu zählt auch die Beteiligung
an anderen Unternehmen, gegebenenfalls auch
an überregionalen Betreibern von Kommunikations- und Datenleitungssystemen.
Die htp GmbH hat das Geschäftsjahr 2012 mit
einer Bilanzsumme von 51,7 Mio. EUR (Vorjahr:
49,5 Mio. EUR) und bei Umsatzerlösen von
57,2 Mio. EUR (Vorjahr: 56,9 Mio. EUR) mit einem
Jahresergebnis von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr:
3,7 Mio. EUR) abgeschlossen.
Clevergy GmbH & Co. KG
Gegenstand der Gesellschaft ist der Vertrieb
von leitungsgebundener Energie an Privatund Gewerbekunden. Zur Erfüllung dieser
Aufgabe kann sich die Clevergy GmbH & Co.
KG anderer Unternehmen bedienen, sich an
anderen Unternehmen beteiligen oder solche
Unternehmen erwerben oder pachten. Sitz der
Gesellschaft ist Leipzig.
Das Gemeinschaftsunternehmen vermarktet
bundesweit Stromprodukte im Privatkundensegment im Wesentlichen über das Internet
und im Direktvertrieb.
Kommanditeinlage:
500 TEUR
Kommanditisten:
Stadtwerke Hannover AG (50 %)
N-ERGIE AG (50 %)
250 TEUR
250 TEUR
Komplementärin:
Clevergy-Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführung:
Dr. Jürgen Kroba
Holger Schwenke
Der Jahresverlust 2012 liegt bei 2,5 Mio. EUR
(Vorjahresverlust: 6,2 Mio. EUR). Aufgrund der
nachhaltigen Verschlechterung der Ergebnis-
situation auf Grund der schwierigen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr und für die Zukunft
erfolgte bei der SWH AG eine Abschreibung auf
den Beteiligungsbuchwert in Höhe von 2,6 Mio.
EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR).
Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG (NGL)
Netzverwaltungsgesellschaft Laatzen mbH
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung, der Ausbau und die Unterhaltung von
Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet
Laatzen zur Sicherstellung einer möglichst
sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen
leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Laatzen sowie die
Unterhaltung und der Ausbau der öffentlichen
Wasserversorgung zur Sicherstellung einer
Kommanditeinlage:
6,1 Mio. EUR
Kommanditisten:
Stadt Laatzen (51 %)
Stadtwerke Hannover AG (49 %)
3,111 Mio. EUR
2,989 Mio. EUR
Komplementärin:
Netzverwaltungsgesellschaft
Laatzen mbH
Geschäftsführung:
Karsten Bettin
Stefan Zeilinger
ohne Einlage
Stadtwerke Hannover AG
- 96 -
hohen Wasserqualität und der VersorgungsUnternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, pachten oder solche Firmen gründen sowie
Zweigniederlassungen errichten.
Die Stadtwerke Hannover AG hat mit der NGL
einen Betriebspachtvertrag über die Stromnetze
der Stadt Laatzen und das Wasserversorgungsnetz in Ortsteilen der Stadt Laatzen abgeschlossen. Die enercity Netzgesellschaft mbH wurde mit
dem technischen und kaufmännischen Betrieb der
Netze beauftragt.
Beteiligungsbericht 2013
sicherheit. Die Gesellschaft darf andere
(Vorjahr: 13,1 Mio. EUR) und Umsatzerlösen von
0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR) mit einem
Jahresergebnis von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr:
0,8 Mio. EUR) ab. Die Stadtwerke Hannover AG
erzielte im Berichtsjahr einen Beteiligungsertrag
von 408 TEUR (Vorjahr: 408 TEUR).
Die Netzverwaltungsgesellschaft Laatzen mbH ist
die persönlich haftende Gesellschafterin an der
NGL. Die Gesellschafter haben sich gemäß ihren
Geschäftsanteilen an der Kommanditgesellschaft
an der Komplementär-GmbH beteiligt.
Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2012
bei einer Bilanzsumme von 15,0 Mio. EUR
Laatzen--Nord mbH (GNG)
Gasnetzgesellschaft Laatzen
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung, der Ausbau und die Unterhaltung von
Energieversorgungsnetzten im Stadtgebiet
Laatzen zur Sicherstellung einer möglichst
sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen
leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Laatzen mit Gas.
Stammkapital:
25,00 TEUR
Gesellschafter:
Stadt Laatzen (51 %)
Stadtwerke Hannover AG (49 %)
12,25 TEUR
12,25 TEUR
Geschäftsführung:
Melanie Reimer
Dr. Leif Hermann Götz Steinhauer
Zwischen der Gesellschaft und der Stadt Laatzen
soll ein Konzessionsvertrag für das Gasnetz im
nördlichen Teil des Stadtgebietes abgeschlossen
werden. Mit Wirkung zum 01.01.2013 soll die
Gesellschaft das Gasnetz von der Stadtwerke
Hannover AG erwerben und wiederum an diese
verpachten, der Netzbetreiber bleibt die enercity
Netzgesellschaft mbH.
Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG
Verwaltungs--GmbH
Stadtwerke Wunstorf Verwaltungs
Gegenstand der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Kommanditeinlage:
2,0 Mio. EUR
Co. KG ist die Versorgung von Kunden in der
Stadt Wunstorf und umliegenden Gemeinden Kommanditisten:
1,02 Mio. EUR
mit Strom, Gas und Fernwärme zu allen Bäderbetriebe Wunstorf GmbH (51 %)
0,68 Mio. EUR
Zwecken, zu denen sie jetzt oder in Zukunft Stadtwerke Hannover AG (34 %)
0,30 Mio. EUR
Verwendung finden können. In diesem Rah- E.ON Avacon AG (15 %)
men ist die Gesellschaft zur Erzeugung, dem
Bezug und dem Verkauf von Strom, Gas und Komplementärin:
Stadtwerke Wunstorf Verwaltungsohne Einlage
Wärme sowie deren Nebenprodukten sowie GmbH
zur Errichtung, dem Betrieb und der Verwaltung der hierfür erforderlichen Anlagen be- Geschäftsführung:
rechtigt. Die Gesellschaft darf andere Unter- Marita Baciulis
nehmen gleicher oder ähnlicher Art Henning Radant
erwerben oder sich an solchen Unternehmen
beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, Das Geschäftsjahr 2012 der Stadtwerke Wunstorf
die der Errichtung und Förderung des Unter- GmbH & Co. KG schließt bei einer Bilanzsumme
nehmenszwecks dienen.
von 15,8 Mio. EUR (Vorjahr: 17,9 Mio. EUR) und
Umsatzerlösen von 20,4 Mio. EUR (Vorjahr:
Beteiligungsbericht 2013
- 97 -
18,7 Mio. EUR) mit einem Jahresergebnis von
1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) ab. Die
Stadtwerke Hannover AG erzielte im Berichtsjahr
einen
Beteiligungsertrag
in
Höhe
von
0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR).
Stadtwerke Hannover AG
Gesellschafterin der Stadtwerke Wunstorf GmbH
& Co KG. Das Stammkapital beträgt 50 TEUR,
hiervon hat die Stadtwerke Hannover AG eine
Stammeinlage von 17 TEUR (entspricht 34 %)
übernommen.
Die Stadtwerke Wunstorf Verwaltungs-GmbH ist
die persönlich haftende und geschäftsführende
Metegra GmbH
Gegenstand des Unternehmens ist die Prüfung, Stammkapital:
250 TEUR
Eichung, Konformitätsbewertung, Kalibrierung
und Parametrierung sowie die Logistik und In- Gesellschafter:
62,5 TEUR
standsetzung von Messgeräten für die Ver- Stadtwerke Hannover AG (25 %)
E.ON
Avacon
AG
(25
%)
62,5 TEUR
rechnung von Elektrizität, Gas, Wasser und
CentraPlus
GmbH
(25
%)
62,5 TEUR
Wärme und alle damit unmittelbar im ZusamMainova
ServiceDienste
GmbH
(25
%)
62,5 TEUR
menhang stehenden Dienstleistungen sowie
die Verbrauchsdatenerfassung. Außerdem die
Geschäftsführung:
Eichung und Kalibrierung weiterer Messge- Thomas Everding
rätearten sowie Arbeiten, die nicht im Widerspruch zum Artikel 12 der Richtlinie 2004/22/EG zung dieser Unabhängigkeit wurde mit Wirkung
(MID) stehen, wie z.B. EDV-Dienstleistungen, BGV zum 01.01.2011 der Gesellschafterkreis auf vier
A3 Prüfungen und Werkstattarbeiten.
gleichberechtigte Gesellschafter erweitert.
Aufgrund der erwarteten Novellierung des gesetzlichen Messwesens (Eichgesetz und Eichordnung) hat sich die Metegra zukunftsorientiert
aufgestellt und eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle erhalten. Zum Erhalt
der Akkreditierung ist es notwendig, dass
Metegra die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit von Messgeräteherstellern, -lieferanten,
-aufstellern und -anwendern erfüllt. Zur Umset-
Die Metegra GmbH schließt das Geschäftsjahr
2012 mit einer Bilanzsumme von 1,6 Mio. EUR
(Vorjahr: 1,9 Mio. EUR), Umsatzerlösen in Höhe
von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) und
einem Jahresergebnis von -516 TEUR (Vorjahr:
-425 TEUR) ab. Die Stadtwerke Hannover AG erzielte im Berichtsjahr einen Beteiligungsertrag
von 0,0 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR).
Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding)
Gegenstand der Thüga Holding GmbH & Co.
KGaA (Thüga Holding) ist der Erwerb, das
Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen,
deren Gegenstand die Versorgung mit
Energie und Wasser sowie artverwandte
Dienstleistungen ist. Die Gesellschaft kann
in diesen Geschäftsbereichen auch selbständig tätig werden.
Grundkapital:
persönlich haftende Gesellschafterin
Thüga Management GmbH
ohne Einlage
Gesellschafter:
Kom9 GmbH & Co. KG (38,4175 %)
Stadtwerke Hannover AG (20,5275 %)
Mainova AG (20,5275 %)
N-ERGIE AG (20,5275 %)
Geschäftsführung:
Die Thüga AG ist mit mehr als 100 Minderheitsbeteiligungen das größte Netzwerk
kommunaler Energieversorger in Deutschland. Die Stadtwerke Hannover AG erzielt
mit der Beteiligung an der Thüga AG positive Ergebnis- und Wachstumseffekte.
10.000,10 TEUR
Thüga Management GmbH
deren Geschäftsführung:
Ewald Woste (Vorsitzender)
Dr. Gerhard Holtmeier
Michael Riechel
Bernd Rudolph
Dr. Christof Schulte
3.841,79 TEUR
2.052,77 TEUR
2.052,77 TEUR
2.052,77 TEUR
Stadtwerke Hannover AG
- 98 -
Durch
das
Thüga-Netzwerk
wird
die
Wettbewerbsfähigkeit und der Einfluss der
kommunalen
Energieversorgungsunternehmen
deutlich gestärkt. Die Thüga AG hat im Berichtsjahr ihr Beteiligungsportfolio weiter optimiert und
erweitert.
Die Thüga Holding schließt das Geschäftsjahr
2012
bei
einer
Bilanzsumme
von
4.877,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4.472,2 Mio. EUR) mit
einem Bilanzgewinn von 377,1 Mio. EUR (Vorjahr:
374,7 Mio. EUR). Die Stadtwerke Hannover AG er-
Beteiligungsbericht 2013
zielte im Berichtsjahr 2012 einen Beteiligungsertrag von 46,1 Mio. EUR aus der Ausschüttung
des
Jahresergebnisses
2011
(Vorjahr:
45,9 Mio. EUR).
Gegenstand der Thüga Management GmbH ist die
Beteiligung an der Thüga Holding, als persönlich
haftende Gesellschafterin; gleichzeitig werden
alle Geschäftsanteile an der Thüga Management
GmbH von der Thüga Holding gehalten. Darüber
hinaus obliegt der Thüga Management GmbH die
Geschäftsführung der Thüga Holding.
- 99 -
Beteiligungsbericht 2013
Stadtwerke Hannover AG
Leistungsdaten
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
Versorgungsnetz
Strom
Netzlänge
Hausanschlüsse
Zähler
km
Anzahl
Anzahl
7.324
125.970
409.025
7.367
125.987
409.408
7.389
126.213
411.312
7.434
126.628
411.477
7.398
127.005
412.111
Gas
Netzlänge
Hausanschlüsse
Zähler
km
Anzahl
Anzahl
1.962
77.414
217.489
1.954
77.571
215.613
1.942
77.715
214.136
1.929
77.808
213.685
1.927
78.029
211.694
Fernwärme
Netzlänge
Zähler
km
Anzahl
294
4.780
289
3.600
295
3.656
301
3.635
305
3.681
Wasser
Netzlänge
Hausanschlüsse
Zähler
km
Anzahl
Anzahl
2.211
93.874
134.880
2.206
94.344
136.208
2.209
94.707
137.261
2.212
95.168
138.072
2.210
95.657
138.716
Strom
GWh
22.913
24.245
21.483
23.709
20.377
Fernwärme
GWh
1.389
1.140
1.389
1.219
1.294
Gas
GWh
26.720
23.469
25.011
23.134
23.688
41,3
41,5
41,7
40,9
40,9
%
14
12
14
42
54
%
71
461
96
27
144
27
646
161
27
181
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
351.836
430.829
420.563
396.776
391.311
Abgabemengen, gesamt
Wasser
Umweltschutz
Regenerative Stromerzeugung/
Tarifkunden
Anteil Stromerzeugung
regenerativ/KWK
CO2 Einsparung (alle zwei Jahre)
Fernwärmeverdichtung (kum.)
Nachhaltig bewirtschaftetes
Wassereinzugsgebiet
Mio. m³
Kt
MW
%
Direkte Nettowertschöpfung
TEUR
Stadtwerke Hannover AG
- 100 -
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
AKTIVA
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten etc.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
420.578
361.858
454.595
602.075
414.408
944.469
428.409
948.675
426.071
884.246
38.134
33.116
37.293
42.929
29.490
468.710
18.104
610.614
7.743
398.779
4.361
391.853
4.384
289.285
3.870
6.960
31.062
56.628
29.216
29.499
1.319
451
590
1.826
3.369
1.315.663
1.739.656
1.856.528
1.847.292
1.665.830
86.000
179.211
5.113
86.000
282.114
5.113
86.000
308.114
5.113
86.000
325.114
5.113
86.000
334.114
5.113
141
0
0
0
0
PASSIVA
A.
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Genussscheinkapital
B.
Sonderposten mit Rücklageanteil
C.
Sonderposten für
Investitionszuschüsse
15.977
13.075
11.998
11.078
10.227
D.
Empfangene Baukostenzuschüsse
88.079
86.242
85.430
83.417
81.018
E.
Rückstellungen
310.025
280.072
265.509
232.630
209.388
F.
Verbindlichkeiten
629.519
986.518
1.092.938
1.101.616
931.607
G.
Rechnungsabgrenzungsposten
1.598
522
1.426
2.324
8.363
1.315.663
1.739.656
1.856.528
1.847.292
1.665.830
0
0
0
0
0
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Beteiligungsbericht 2013
- 101 -
Stadtwerke Hannover AG
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse (ohne Energiesteuer)
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
2.843.483
2.815.094
2.482.390
2.743.935
2.641.255
102.335
105.135
98.005
118.016
128.462
-109
818
-1.079
644
-482
6.795
6.130
5.430
5.612
5.324
264.663
363.189
283.932
194.792
162.721
Gesamtleistung
3.114.832
3.185.231
2.770.673
2.944.983
2.808.818
Materialaufwand
2.550.526
2.443.724
2.076.099
2.409.455
2.298.450
Personalaufwand
183.795
194.506
194.487
194.021
196.362
Abschreibungen
51.536
47.359
46.891
47.691
48.597
207.865
306.132
304.946
143.357
124.587
Erträge aus Beteiligungen
2.818
4.028
47.083
51.806
53.297
Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
erhaltene Gewinne
1.400
5.846
11.525
8.859
10.222
Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
2.696
4.315
2.000
5.186
13.664
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
8.267
8.944
4.137
5.371
6.014
0
0
14.937
15.973
34.121
Aufwendungen aus Verlustübernahme
14.913
18.811
17.683
44.522
36.116
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
12.693
20.279
34.089
33.956
34.038
108.685
177.553
146.286
127.230
119.744
0
6.261
0
0
0
Steuern vom Einkommen und Ertrag
3.343
4.162
4.163
3.607
3.737
Sonstige Steuern
1.536
1.487
1.592
2.909
1.613
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags
abgeführter Gewinn
94.406
112.104
110.548
100.109
101.728
Jahresüberschuss vor Ausschüttung auf das
Genussscheinkapital
9.400
53.539
29.983
20.605
12.666
Ausschüttung a. Genussscheinkapital
3.400
4.039
3.983
3.605
3.666
Jahresergebnis
6.000
49.500
26.000
17.000
9.000
Einstellung in and. Gewinnrücklagen
6.000
49.500
26.000
17.000
9.000
0
0
0
0
0
nachrichtlich: Energiesteuer
Bestandsveränderungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebl. Aufwendungen
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Aufwendungen
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 102 -
Stadtwerke Hannover AG
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
21
22
22
23
26
Anlagendeckung I:
%
35
36
30
30
33
Investitionen:
TEUR
106.972
600.485
443.615
120.503
85.264
Cashflow:
TEUR
157.982
192.552
187.194
174.006
199.946
Innenfinanzierungsgrad:
%
148
32
42
144
235
Eigenkapitalrentabilität:
%
40
47
36
30
28
111.575
181.140
174.646
152.906
146.155
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
9
10
9
8
9
Umsatzrentabilität:
%
4
6
6
5
4
2.473
2.442
2.420
2.418
2.385
Personalentwicklung:
Anzahl
Personalaufwandsquote
%
6
7
8
7
7
Sachkostenquote
%
97
98
96
93
92
Durch die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 9,0 Mio. EUR in Verbindung mit der
gesunkenen Bilanzsumme (-9,8 %) stieg die Eigenkapitalquote um 3 %-Punkte.
Der Cashflow reduzierte sich im Wesentlichen durch den verminderten Jahresüberschuss.
Der Innenfinanzierungsgrad des Unternehmens liegt nach den Jahren, die durch die Investitionen in
die Wachstumsprojekte geprägt waren, nunmehr deutlich über 100 %.
Die Eigenkapitalrentabilität sank um 2 %-Punkte in Folge des gegenüber dem Vorjahr reduzierten
Unternehmensergebnisses (-6,3 Mio. EUR) bei einer gleichzeitig erhöhten Eigenkapitalbasis durch die
Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen.
Wesentlichen Anteil an der Verbesserung des EBIT in den Jahren 2009 und 2010 hatten insbesondere
die Veräußerungserträge aus den Finanzanlagen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des
Beteiligungsportfolios. Das EBIT des Berichtsjahres ist im Vergleich zu 2011 in Folge des verminderten
Unternehmensergebnisses gesunken.
Die Gesamtkapitalrentabilität hat sich bei gesunkenem EBIT durch die verminderte Bilanzsumme leicht
erhöht.
Beteiligungsbericht 2013
- 103 -
hannoverimpuls GmbH
hannoverimpuls GmbH
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die Bündelung, Koordinierung und Förderung kommunaler und
regionaler Wirtschaftsförderungs-, Marketing-,
Tourismusaktivitäten und aller sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen
und unternehmerischen Rahmenbedingungen in
Stadt und Region im Wettbewerb mit anderen
Kommunen und Regionen.
Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich
zur Aufgabenerfüllung an Unternehmen beteiligen, Gesellschaften gründen sowie sich mit anderen gleichartigen Gesellschaften zu Zweck und
Interessengemeinschaften zusammenschließen.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten.
Mit Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover vom 16.12.2010 (Drucksache Nr. 2374/2010)
und der Regionsversammlung vom 14.12.2010 (Drucksache Nr. II 1274/2010) wurde die rückwirkende
Verschmelzung zum 01.01.2011 der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und
Tourismus GmbH auf die hannoverimpuls GmbH beschlossen. Der Verschmelzungsvertrag wurde am
14.07.2011 notariell beurkundet, die Verschmelzung wurde am 23.09.2011 beim Handelsregister
eingetragen.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
50 TEUR
50 %
50 %
25 TEUR
25 TEUR
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der hannoverimpuls GmbH besteht aus achtzehn Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover entsenden jeweils sechs Mitglieder. Weitere sechs Mitglieder sollen aus Wirtschaft, Wissenschaft und
Forschung kommen und werden auf gemein-
samen Vorschlag des Oberbürgermeisters der
Landeshauptstadt Hannover und des Regionspräsidenten der Region Hannover von der Gesellschafterversammlung gewählt. Vorsitzender des
Aufsichtsrates ist Regionspräsident Hauke Jagau.
- 104 -
hannoverimpuls GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Stand: Juli 2013
Städtische Mitglieder
Mitglieder im Aufsichtsrat:
Ratsherr Jens-Michael Emmelmann
Ratsherr Martin Hanske
Ratsfrau Georgia Jeschke
Ratsherr Ewald Nagel
Erster Stadtrat Hans Mönninghoff
Beigeordneter Lothar Schlieckau
Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Ing. Erich Barke
Herbert Flecken
Andreas Gehrke
Dr. Sabine Johannsen
Uwe H. Reuter
Anette Tronnier
Mitglieder der Region Hannover:
Regionsabgeordneter Klaus Brauer
Regionsabgeordneter Hinrich Burmeister
Regionsabgeordneter Andreas Friedrich
Regionspräsident Hauke Jagau
Regionsabgeordnete Ulrike Krause
Regionsabgeordneter Andreas Strauch
Geschäftsführung
Ralf Meyer
Beteiligungen der Gesellschaft
hannoverimpuls GmbH
100 %
Hannover Beteiligungsfonds
GmbH (HBF GmbH)
100 %
hannover.de Internet GmbH
St.Kap.: 25 TEUR
St.Kap.: 25 TEUR
50 %
75,1 %
hannover innovation fonds
GmbH (hif GmbH)
St.Kap.: 33,288 TEUR
18,8 %
Hannover Marketing und
Tourismus GmbH
Hannover Clinical
Trial Center GmbH (HCTC)
St.Kap.: 216 TEUR
St.Kap.: 25 TEUR
Stand: Juli 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 105 -
hannoverimpuls GmbH
Öffentlicher Zweck
Ziel der hannoverimpuls GmbH ist es, die in
privater Rechtsform wahrgenommenen Wirtschaftsförderungsaktivitäten der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover durch
ein einheitliches Vorgehen und Auftreten der Beteiligten zu koordinieren, zu steuern, abzustimmen und Synergieeffekte zu nutzen.
Die Gesellschaft deckt gemeinsam mit den kommunalen Wirtschaftsförderungsbereichen alle
relevanten Aufgabenfelder der regionalen Wirtschaftsförderung in den Feldern Gründung,
Wachstum und Ansiedlung ab. Von der Branchenentwicklung in den Fokusbranchen, der Technologie- und Innovationsförderung, dem Centermanagement in den Gründungszentren Halle 96,
CampMedia und dem Technologie Zentrum im
Wissenschaftspark, bis zur Vergabe von Fördermitteln aus dem „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der Beteiligungsfinanzierung ist die hannoverimpuls GmbH Ansprechpartner für Existenzgründer und Existenzgründerinnen und Instrument für die regionale
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung.
Aufgabe der hannoverimpuls GmbH ist die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der
Region Hannover im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung. Die Gesellschaft ist als Ergänzung und zur Intensivierung der bestehenden Wirtschaftsförderungsstrukturen konzipiert und initiiert und fördert
Projekte mit Unternehmern, Gründern, Interessenverbänden sowie der Wissenschaft, um langfristig Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.
Die hannoverimpuls GmbH stärkt und unterstützt
in den sechs Wachstumsbranchen Automotive,
Informations- und Kommunikationstechnologie,
Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Produktionstechnik
und
Energiewirtschaft
die
Clusterentwicklung. Mit Schwerpunkt in diesen
Segmenten werden Gründer mobilisiert und
unterstützt, das Wachstum von bestehenden
Unternehmen gefördert, Kooperationen und Geschäftsbeziehungen initiiert, Ausbildung und
Qualifizierung von Personal gefördert sowie die
Ansiedlung neuer Unternehmen und Einrichtungen vorangetrieben.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Gemäß ursprünglichem Gesellschaftsvertrag der
hannoverimpuls GmbH sollte über die Fortsetzung der Zuschussgewährung sowie die Aufrechterhaltung der gebildeten Kapitalrücklage nicht
vor dem 01.01.2012 entschieden werden. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung wurde
die Entscheidung, dass die Gesellschaft über den
31.12.2012 hinaus fortgeführt werden soll, bereits im Jahr 2010 getroffen (Ratsdrucksache Nr.
2374/2010, Regionsdrucksache Nr. 1274/2010).
Um die hannoverimpuls GmbH und ihre Tochtergesellschaften in die Lage zu versetzen, ihre jeweils satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen,
leisten die Gesellschafter jährlich zu gleichen
Teilen Zahlungen.
Neben Zuschüssen der Gesellschafter werden
weitere Finanzmittel von Dritten im Wege des
Sponsorings akquiriert. Hauptsponsor der
hannoverimpuls GmbH ist die Sparkasse
Hannover mit einem Betrag von 268 TEUR. Weitere Sponsoren erbringen u.a. Sponsoring-inkind-Leistungen, z.B. in Form von Bereitstellung
kostenloser bzw. preisgünstiger Büroflächen und
Büroinfrastruktur im Rahmen des Projektes „Plug
& work“.
Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der
hannoverimpuls GmbH wurde im Geschäftsjahr
2010 der zweite Evaluierungs- und Perspektivbericht mit Darstellung des Geschäftsverlaufs und
der Erfolge bei der Schaffung von Arbeitsplätzen
vorgelegt. Der bisherige Geschäftsverlauf wurde
weiter bestätigt. Insbesondere wurden die positiven Wirkungen der Reorganisation der
hannoverimpuls GmbH hervorgehoben.
Im Jahr 2012 konnte die hannoverimpuls GmbH
erfolgreich mit den Zielsetzungen für die letzten
10 Jahre abschließen. Neben den positiven
Geschäftsergebnissen sind 2012 insbesondere die
Aktivitäten in den Schwerpunktbranchen deutlich
intensiviert worden. Auf Basis der thematischen
Neuausrichtung konnten zu den drei Schwerpunktthemen E-Mobilität, Kreativwirtschaft und
Gesundheitswirtschaft wichtige neue Akzente zur
Entwicklung der zugehörigen Branchen gesetzt
werden.
hannoverimpuls GmbH
- 106 -
Beim Thema E-Mobilität ist es beispielsweise gelungen mit der Bewerbung auf Bundesebene zum
„Schaufenster E-Mobilität“ viele Projekte
innerhalb dieser Förderkulisse zu etablieren, die
nicht nur einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag an Fördermitteln in die Metropolregion
leiten, sondern letzthin auch direkt auf die Region
Hannover einzahlen. Zahlreiche Projekte sind
bereits bewilligt, mit der Umsetzung soll in 2013
begonnen werden. Insgesamt geht es für die
Region dabei um Investitionsvolumina in der
Größenordnung von rd. 27 Mio. EUR.
Insgesamt hat sich auch das Themenfeld der
Kreativwirtschaft weiter positiv entwickelt. Das
entsprechende Netzwerk in Form des Vereins
Kreativ e.V. hat mittlerweile rund 200 Mitglieder
und diverse kleinere und größere Projekte gestartet. Im thematischen Schwerpunkt der Gesundheitswirtschaft, konnte die Vernetzung verschiedenster Akteure in Form des „Netzwerks Gesundheitswirtschaft e.V.“ weiter intensiviert
werden. Das Netzwerk kann sich nun in den
kommenden Jahren aufgrund der gebilligten
EFRE-Förderung weiter etablieren und festigen.
Folgende Einzelergebnisse wurden in den operativ
tätigen Bereichen von hannoverimpuls erzielt:
Beteiligungsbericht 2013
schritten. Das neue CampMedia startete 2011
und erreichte bereits im ersten Betriebsjahr eine
Auslastungsquote von über 90 %.
Aktuell werden die Aktivitäten aus der Kreativwirtschaft weiter mit denen aus dem Bereich
Gründungszentren verzahnt. Die durch die Bearbeitung der Kreativ-Bereiche entstehenden
Flächenbedarfe sollen nicht nur im CampMedia,
sondern auch mit der „Halle96“ als Gründungszentrum auf dem Hanomag-Gelände gedeckt
werden. Für 2012 war eine Auslastung des
Zentrums von 50 % geplant, im Ergebnis wurde
annähernd eine Vollauslastung (das wären 80 %
im laufenden Betrieb) erreicht.
Auch die Planungen für das neue Gründungszentrum in Marienwerder sind in 2012 erfolgreich
und schnell umgesetzt worden. Bereits Mitte des
Jahres 2013 wurde in einem Jahr Bauzeit ein
modernes Gebäude mit 80 Büros und elf Werkstätten und Laboren fertiggestellt.
GründerinnenGründerinnen-Consult (G(G-CH)
Neben der Gründerwerkstatt und den Gründungszentren wird das Gründungsmanagement durch
den Bereich Gründerinnen-Consult Hannover abgerundet. Im Auftrag des Landes Niedersachsen
bietet die hannoverimpuls GmbH zielgruppenorientierte Gründungsförderung in Form von Beratung, Qualifizierung und Vernetzung von Gründerinnen an. In 2012 hat G-CH 961 Kontakte zu
Gründerinnen knüpfen können. Die Beratungsleistung von G-CH wurde eng mit der Gründungswerkstatt verzahnt, 140 Gründungen von
G-CH konnten in der Gründungswerkstatt initiiert
werden.
Gründungswerkstatt
Die Gründungswerkstatt Hannover ist im November 2008 als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit
der KfW gestartet. Kern dieser Kooperation ist
eine gemeinsame technische Plattform mit global
gepflegten Funktionalitäten und Inhalten, die in
regionalen Gründungswerkstätten mit eigenem
Internetauftritt und regionalspezifischen Inhalten
ergänzt wird. Die hannoverimpuls GmbH bietet
als erste regionale Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft in Partnerschaft mit der KfW dieses
ganzheitliche Angebot für Gründungsinteressierte
in der Region Hannover an. Gründerinnen und
Gründer können die gesamte Unternehmensentwicklung von der Idee über die Anmeldung bis
zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit online
durchführen und erhalten zur Unterstützung
Qualifizierungsangebote und persönliche Beratung. Mit den Produkten der Gründungswerkstatt wurden 2012 über 2.326 Nutzer gewonnen
und es wurden über 426 Neugründungen verzeichnet.
EFREEFRE-Agentur
Rückblickend auf das Geschäftsjahr 2012 hat sich
gezeigt, dass in Bezug auf die zu erreichenden
Arbeitsplatzzahlen neben der tragenden Säule
Gründung vor allem auch das Thema EFRE-Förderung zunehmend an Stellenwert gewinnt. So
wurden beispielsweise bei der KMU-Förderung im
Zeitraum von 2007 bis Ende 2012 insgesamt 73
Projektanträge mit einem Fördermittelvolumen
von über 3 Mio. Euro bewilligt. Bei der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur konnten in
diesem Zeitraum sogar über 26 Mio. EUR Fördermittel für die Region Hannover bewilligt werden.
Gründungszentren
Die Arbeiten zur Neukonzeption Gründungszentren sind ein deutliches Stück weiter fortge-
Fonds
Im Bereich Fonds wird ein zweistufiges Fondsmodell bereitgestellt. Der hannover-innovation-
Beteiligungsbericht 2013
- 107 -
hannoverimpuls GmbH
nen ermittelt wurden. Im Jahr 2012 konnten so
insgesamt weitere 478 Unternehmen über Gründung und Ansiedlung von hannoverimpuls in der
Region Hannover etabliert werden. Weiterhin
wurden die Ergebnisse der Vorjahre entsprechend
der Methodik von McKinsey aktualisiert und nach
den Befragungsergebnissen auf den Stichtag
31.12.2012 modelliert. Danach hat hannoverimpuls seit Beginn der Tätigkeiten im Jahr 2003
auf den Stichtag 31.12.2012 insgesamt 30.322
Arbeitsplätze geschaffen. Diese 30.322 Arbeitsplätze verteilen sich auf die Arbeitsbereiche von
hannoverimpuls wie folgt: Gründung 21.299
Arbeitsplätze, Ansiedlung 1.250 Arbeitsplätze,
Branchenwachstum 4.322 Arbeitsplätze, EFREFördermittel 1.741 Arbeitsplätze, Innovationsförderung 1.125 Arbeitsplätze sowie Beteiligungsfonds 575 Arbeitsplätze.
fonds (hif) soll Beteiligungskapital für junge technologieorientierte Unternehmen bereitstellen.
Das Fondskonzept sieht für den Bereich der SeedFinanzierungen eine enge Kooperation mit dem
High-tech-Gründerfonds (HTGF) des Bundes vor.
Die Gründung eines regional orientierten „Beteiligungsfonds für innovative Unternehmen“ unter
Einschluss von EFRE-Mitteln ist eines von mehreren Leitprojekten im Rahmen der von Stadt und
Region geplanten Umsetzung der EFRE-Förderung
im Wirtschaftsraum Hannover (vgl. Drucksache
Nr. 1648/2006). Um Unternehmen in der Start-up
Phase mit Eigenkapital zu unterstützen, wurde
der Hannover Beteiligungsfonds (HBF) eingerichtet. Dieser ist mit insgesamt 24 Mio. EUR
(12 Mio. EUR von hannoverimpuls, 12 Mio. EUR
EFRE-Fördermittel) ausgestattet.
Zum 31.12.2012 ermittelte PricewaterhouseCoopers im Rahmen der Evaluation für die
hannoverimpuls GmbH eine Zielzahl von 28.270
geschaffenen Arbeitsplätzen aus den laufenden
Projekten insgesamt. hannoverimpuls hat entsprechend sein Jahresziel um 2.052 Arbeitsplätze
oder rd. 7 % übertroffen.
Um eine umfassende, einheitliche und professionelle Betreuung der Unternehmen leisten zu können, ist ein erfahrenes, auf die Phasen spezialisiertes, externes Team, die Enjoy|Venture
Management GmbH, mit dem Management der
beiden Fonds beauftragt worden. (Weitere Erläuterungen siehe unter der Betrachtung der
wesentlichen Beteiligungen.)
Die Höhe der Zahlungen an die hannoverimpuls
GmbH und deren Tochtergesellschaften wird für
das jeweilige Wirtschaftsjahr unter Berücksichtigung der Aufgaben auf Basis der Wirtschaftspläne
einvernehmlich festgelegt.
Gemäß Lagebericht wurden die Unternehmensergebnisse zum Stichtag 31.12.2011 per Vollerhebung in der Gründungswerkstatt ermittelt.
Erweitert wurden diese Ergebnisse durch die
Aktivitäten bei den anderen operativen Bereichen,
die jeweils über Erhebungen oder DokumentatioVermögenslage 2012
Im Umlaufvermögen werden Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von
192 TEUR und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 1,2 Mio. EUR ausgewiesen. Hierin enthalten ist ein bis Ende März
befristeter Sparkassenbrief (800 TEUR). Der
Gesellschaft stehen zum Stichtag 2,0 Mio. EUR
(Vorjahr: 3,5 Mio. EUR) liquide Mittel zur
Verfügung. Der Rechnungsabgrenzungsposten
Entwicklung des Eigenkapitals
40.000
30.000
TEUR
Die hannoverimpuls GmbH schließt das
Geschäftsjahr 2012 mit einer Bilanzsumme
von 31,9 Mio. EUR. Das Anlagevermögen
umfasst 28,2 Mio. EUR, hiervon entfallen
28,0 Mio. EUR
auf
Finanzanlagen
(im
Wesentlichen wird hier mit 24,0 Mio. EUR die
Beteiligung an der HBF GmbH ausgewiesen).
20.000
10.000
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
von 189 TEUR betrifft im Wesentlichen
abgegrenzte Aufwendungen für Mitwirkungsrechte beim Internetportal www.hannover.de.
hannoverimpuls GmbH
- 108 -
Beteiligungsbericht 2013
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 3,1 Mio. EUR
(Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) betreffen mit 683 TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, mit
614 TEUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR sonstige
Verbindlichkeiten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht verbrauchte Zuwendungsmittel
der Gesellschafter in Höhe von 640 TEUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) enthalten.
Das Eigenkapital umfasst 28,0 Mio. EUR und entfällt mit 27,9 Mio. EUR auf Kapitalrücklagen. Die
Rückstellungen in Höhe von 623 TEUR beinhalten
insbesondere ausstehende Rechnungen von
369 TEUR (Vorjahr: 244 TEUR) sowie Prämien für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für variable Entgeltbestandteile
von
121 TEUR
(Vorjahr:
100 TEUR). Weitere Rückstellungen berücksichtigen die Jahresabschlusskosten, Urlaubsverpflichtungen und Betriebskosten.
Ertragslage 2012
Die Sponsoringeinnahmen der Sparkasse
Hannover mit 268 TEUR (Vorjahr 268 TEUR)
basieren auf einem langfristigen Einzelvertrag.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von
10,6 Mio. EUR beinhalten die im Berichtsjahr ausgezahlten Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe
von 5,7 Mio. EUR (im Vorjahr 5,9 Mio. EUR) für
die hannoverimpuls sowie Zuschüsse für deren
Tochtergesellschaften in Höhe von 3,2 Mio. EUR
und sonstige Zuschüsse in Höhe von
1,1 Mio. EUR. Die nicht verbrauchten Zuwendungen des Vorjahres (1,6 Mio. EUR) wurden übertragen und zur Deckung eines ansonsten entstehenden Jahresfehlbetrages ertragswirksam
vereinnahmt. Von den nicht verwendeten Zuschüssen 2012 in Höhe von 1,2 Mio. EUR wurde
ein Teilbetrag in Höhe von 640 TEUR in die
sonstigen Verbindlichkeiten eingestellt und steht
für 2013 zur Verfügung.
Der Personalaufwand hat sich um 39 TEUR auf
3,3 Mio. EUR verringert. Bei einem geringfügigen
Anstieg der Gehälter ist der Rückgang des Personalaufwandes insbesondere auf rückläufige Mitarbeiterzahlen zurückzuführen.
Entwicklung der Erträge
15.000
10.000
TEUR
Die Umsatzerlöse von 2,5 Mio. EUR betreffen
Sponsoringzahlungen mit 660 TEUR (Vorjahr:
596 TEUR) und Erlöse aus den Gründungszentren (u.a. CampMedia, EGZ, TCH,
Halle 96), der Gründungswerkstatt sowie
den Bereichen Technologie & Innovation sowie Gründerinnen-Consult mit insgesamt
1,8 Mio. EUR.
5.000
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
werden mit 9,6 Mio. EUR ausgewiesen (Vorjahr:
8,9 Mio. EUR). Sie beinhalten mit 3,1 Mio. EUR
Aufwendungen für Tochterunternehmen und
umfassen weiterhin mit 2,3 Mio. EUR im Wesentlichen die Vertriebskosten für die Durchführung
von Projekten, Raum- und Veranstaltungskosten
in Höhe von 1,1 Mio. EUR bzw. 934 TEUR.
Weitere wesentliche Aufwandsposten sind der
Mitgliedsbeitrag Tourismus Region Hannover e.V.
(274 TEUR) und Fremdleistung für Werbung
(584 TEUR).
Im Finanzergebnis (-299 TEUR) sind Abschreibungen auf die Beteiligung an der Hannover
Clinical Trial Center GmbH in Höhe von 305 TEUR
enthalten. Die Zinserträge von 24 TEUR resultieren aus der Verzinsung der Tagesgeld- und
Kontokorrentguthaben.
Nach Ertragssteuern weist die hannoverimpuls
GmbH ein plangemäß ausgeglichenes Ergebnis
aus.
Beteiligungsbericht 2013
- 109 -
hannoverimpuls GmbH
Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen
Hannover Beteiligungsfonds GmbH (HBF GmbH)
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom
12.03.2009 wurde die HBF GmbH gegründet,
alleinige Gesellschafterin ist die hannoverimpuls
GmbH. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen.
Der Hannover Beteiligungsfonds wurde als beihilfefrei bei der EU notifiziert. Im Rahmen dieser
Notifizierung darf der HBF offene und Mezzanine
Beteiligungen eingehen. Grundsätzlich muss sich
ein privater Investor zu den gleichen Bedingungen wie der HBF am Unternehmen beteiligen. Der
HBF bildet die zweite Stufe des zweistufigen
Fondsmodells der hannoverimpuls GmbH.
Der HBF ist mit 24,0 Mio. EUR (12,0 Mio. EUR
hannoverimpuls GmbH und 12,0 Mio. EUR EFREMittel) ausgestattet. Durch die Gesellschafterin
wurde die gesamte Summe zur Verwendung als
Stammkapital:
25 TEUR
Gesellschafter:
hannoverimpuls GmbH (100 %)
25 TEUR
Geschäftsführung:
Ralf Meyer
Beteiligungskapital in die Kapitalrücklage eingezahlt.
Die in Vorjahren erworbenen Beteiligungsgesellschaften entwickelten sich bis auf zwei Beteiligungen, bei denen das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, planmäßig. Die Beteiligungsbuchwerte wurden in 2012 um 1,2 Mio. EUR wertberichtigt. Die Gesellschaft ist zum Jahresende an
zehn Unternehmen beteiligt.
Im Berichtsjahr weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 1,2 Mio. EUR (im Vorjahr
52 TEUR) aus.
hannover
hann
over innovation fonds GmbH (hif GmbH)
Neben dem Stammkapital hat die hannoverimpuls GmbH einen Betrag in Höhe von
3.400 TEUR in die Kapitalrücklage der hif GmbH
eingestellt.
Stammkapital:
33,288 TEUR
Gesellschafter:
hannoverimpuls GmbH (75,1 %)
Sparkasse Hannover (24,9 %)
25,000 TEUR
8,288 TEUR
Mit Eintragung in das Handelsregister am
21.06.2011 wurde das Stammkapital der Gesell- Geschäftsführung:
Ralf Meyer
schaft um 8,3 TEUR auf 33,3 TEUR erhöht sowie
High-tech-Gründerfonds (HTGF) des Bundes sodie Sparkasse Hannover als neue Gesellschafterin
wie anderer, vorwiegend regionaler Investoren.
aufgenommen. Die Sparkasse Hannover leistet
Das maximale Beteiligungsvolumen des hif beüber einen Zeitraum von fünf Jahren Einzahlunträgt 200 TEUR im Einzelfall, geplant sind insgegen in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt
samt rd. 20 Side-Investments in Seed-Runden.
1,3 Mio. EUR.
Diese Mittel dienen in Form von Fondsmitteln
bzw. Beteiligungskapital für junge technologieorientierte Unternehmen als Seed-Finanzierung.
Diese Investition in einer sehr frühen Phase eines
neuen Unternehmens bildet die erste Stufe des
zweistufigen Fondsmodells. Präferiertes Modell
sind hierbei Beteiligungen gemeinsam mit dem
Die hif hat im Berichtsjahr keine neuen Beteiligungen gezeichnet. Das Portfolio umfasst zum
Abschlussstichtag insgesamt 14 Investments.
Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von 138 TEUR (im Vorjahr
254 TEUR) aus.
hannoverimpuls GmbH
hannover.de Internet GmbH
siehe dort
Hannover Marketing und Tourismus GmbH
siehe dort
- 110 -
Beteiligungsbericht 2013
- 111 -
Beteiligungsbericht 2013
hannoverimpuls GmbH
Leistungsdaten
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Arbeitsplätze
Anzahl
1.322
1.814
2.682
4.246
3.735
Gründungen
Anzahl
515
564
619
657
426
Mio. EUR
-
3
8
6
3
%
8
11
12
12
10
KZI
-
75
-
79
-
Anzahl
-
1.751
1.912
2.160
2.321
Fördermittelvolumen
Branchendurchdringung
Kundenzufriedenheit
Produktbuchungen
- 112 -
hannoverimpuls GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
nach
Verschmelzung
Aktiva
A.
nach
Verschmelzung
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
II. Finanzanlagen
B.
142
3.705
901
27.755
807
27.755
789
28.139
215
27.973
326
679
944
686
1.537
5.263
2.064
2.237
3.484
2.004
5
16
30
55
189
9.441
31.415
31.773
33.153
31.918
50
3.705
-
25
27.906
33
0
-
25
27.906
33
0
-
50
28.206
33
0
-
50
27.901
33
0
474
680
498
480
623
5.212
2.771
3.303
4.174
3.141
0
0
8
210
170
9.441
31.415
31.773
33.153
31.918
-
-
-
-
0
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
II. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Gewinn-,Verlustvortrag
IV. Jahresergebnis
V. Bilanzgewinn/-verlust
B.
Rückstellungen
C.
Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 113 -
Beteiligungsbericht 2013
hannoverimpuls GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung
nach
Verschmelzung
nach
Verschmelzung
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
Umsatzerlöse
1.111
3.017
3.044
2.218
2.501
Sonstige betriebl. Erträge
4.713
6.332
5.990
10.138
10.630
Gesamtleistung
5.824
9.349
9.034
12.356
13.131
Personalaufwand
1.770
3.207
3.111
3.357
3.318
63
142
140
164
146
4.020
5.787
5.768
8.780
9.600
41
0
0
0
0
216
25
9
9
24
0
6
0
0
0
147
0
0
0
305
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
23
194
23
21
18
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
58
38
1
43
-232
Steuern vom Einkommen u .Ertrag
58
24
-14
28
34
Sonstige Steuern
0
14
15
15
39
Jahresergebnis
0
0
0
0
-305
Entnahme aus der Kapitalrücklage
0
0
0
0
305
Bilanzgewinn
0
0
0
0
0
Abschreibungen
Sonstige betriebl. Aufwendungen
Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Abschreibungen auf Finanzanlagen
- 114 -
hannoverimpuls GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
nach
Verschmelzung
Angaben
in
2008
2009
nach
Verschmelzung
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
40
89
88
85
88
Anlagendeckung I:
%
98
98
98
98
99
Investitionen:
TEUR
3.319
28.063
47
536
278
Cashflow:
TEUR
211
142
140
164
-159
Innenfinanzierungsgrad:
%
6
1
298
31
-57
Eigenkapitalrentabilität:
%
2
0,1
0
0
0
TEUR
-135
193
0
40
-277
Gesamtkapitalrentabilität:
%
-1,4
0,6
0
0
-1
Umsatzrentabilität:
%
1
0
0
0
0
Anzahl
25
52
54
54
53
Personalaufwandsquote
%
30
34
34
27
25
Sachkostenquote
%
69
62
64
71
73
EBIT:
Personalentwicklung:
Die Eigenkapitalquote ist bedingt durch den Anstieg der Bilanzsumme bei einem im Vergleich zum
Vorjahr geringfügig gestiegenen Eigenkapital gesunken.
Das Anlagevermögen der hannoverimpuls GmbH liegt mit 28,0 Mio. EUR in den Finanzanlagen (im
Wesentlichen den zwei Fonds), denen Kapitalrücklagen in annähernd gleicher Höhe gegenüberstehen.
Die Anlagendeckung I als Finanzierungskennzahl des gesamten Eigenkapitals zum gesamten
Anlagevermögen weist daher insgesamt einen Wert von 99 % aus.
Der Cashflow und die Rentabilitätskennzahlen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die
Gesellschaft auf Zuschüsse der Gesellschafter zur Finanzierung des Gesellschaftszwecks angewiesen
ist.
Beteiligungsbericht 2013
- 115 -
hannover.de Internet GmbH
hannover.de Internet GmbH
(mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover)
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der
redaktionelle und technische Aufbau sowie der
Betrieb des Internetportals www.hannover.de und
die Vermarktung dieses Portals.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
hannoverimpuls GmbH
25 TEUR
100 %
25 TEUR
Aufsichtsrat
Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.
Geschäftsführung
Dirk Sarnes
Öffentlicher Zweck
Der Auftritt der Landeshauptstadt Hannover und
der Region Hannover im Internet ist ein Bestandteil der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit
und Zugänglichkeit der Verwaltungen und steht
somit im ureigenen Interesse der Körperschaften.
Um den Bürgerinnen und Bürgern über den
Namen „Hannover“ einen zentralen Zugang zu
Informationen und Leistungen beider Gebietskörperschaften zu ermöglichen, ist ein gemeinsamer Internetauftritt notwendig. Im Zuge der
allgemeinen Wandlung in eine Informations- und
Wissensgesellschaft entstehen auch für die
öffentliche Hand neue Herausforderungen, aktiv
daran teilzuhaben.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Der gemeinsame Internetauftritt der beiden Gebietskörperschaften basiert auf den Bereichen
e-government, e-community und e-commerce.
Im Bereich e-government soll die fortlaufende
Entwicklung und Erweiterung der online verfügbaren Dienstleistungen der Gebietskörperschaften
zu einer zunehmenden Bürgerfreundlichkeit der
Verwaltungen beitragen.
Die Bereiche e-community (z. B. kommunale
Nachrichten, Freizeitangebote, Tourismus) und
e-commerce (z. B. Souvenirshops, Kartenvorbestellungen) tragen mit Onlineaktivitäten, wie
z.B. Shopping, Ticketbestellung und -kauf neben
den klassischen bereits vorhandenen Informationen über nicht-staatliche Organisationen und
Veranstaltungen zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des Portals bei. Diese beiden Bereiche werden aufgrund einer europaweiten Aus-
hannover.de Internet GmbH
- 116 -
Beteiligungsbericht 2013
2012 abgeschlossenen Relaunch wurde die langfristige Stabilität und Flexibilität des technischen
Systems sichergestellt sowie die Anzahl der
Internetseiten, die inzwischen auf über 70.000
angewachsen war, auf 20.000 reduziert.
schreibung in 2005 von der hier.de GmbH & Co.
KG bewirtschaftet. Die hier.de trägt mit einem
jährlich an die Gesellschaft zu zahlenden Betrag
zur Deckung der Kosten für die Vorhaltung des
Portals bei. Im Gegenzug hierfür erhält die
hier.de die Vermarktungsrechte für die Internetseiten. Zur Eigenvermarktung der Internetseiten
und Reduzierung des Werbeumfangs wurde der
Vermarktungsvertrag seitens der hannover.de
Internet GmbH zum Ende des Jahres 2013 gekündigt.
Die durchschnittlichen monatlichen Zugriffszahlen erreichten in 2012 5,23 Mio. Zugriffe
(Vorjahr: 5,04). Aufgrund des in 2012
abgeschlossenen Relaunch sorgt eine neue
Struktur der Internetseiten dafür, dass die
gewünschte Internetseite mit weniger Zugriffen
erreicht wird. Aus diesem Grund sind die in den
ersten Monaten nach dem Relaunch ermittelten
durchschnittlichen 2,5 Mio. Zugriffe mit den
bisherigen Werten nicht vergleichbar.
Nach Abschluss der ersten Neugestaltung
(Relaunch) der ursprünglich vorhandenen rd.
22.000 Internetseiten in 2006 wurde in 2011 mit
einem weiteren Relaunch zur Überführung des
absenderorientierten Aufbaus in eine nutzerorientierte Struktur begonnen. Hierbei wurde u. a.
ein neues Content Management-System zur
Pflege der redaktionellen Inhalte beschafft, der
funktionale und strukturelle Neuauftritt entwickelt sowie im Rahmen einer europaweiten
Ausschreibung Integrations- und HostingDienstleister gefunden. Durch den mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 800 TEUR in
Die im Rahmen einer Kooperation zwischen der
Landeshauptstadt Hannover und der Ströer AG in
der Innenstadt aufgestellten interaktiven InfoTerminals (City-Guides) informieren auf ca. 100
abrufbaren Seiten über Hotels, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen. Die Seiten werden
von der hannover.de Internet GmbH gepflegt.
Vermögenslage 2012
Entwicklung des Eigenkapitals
700
600
500
TEUR
Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr
um 354 TEUR (+140,5 %) gestiegen. Hierbei erhöhten sich bedingt durch die Investitionen zum Relaunch das Anlagevermögen um 136 TEUR (+81,4 %) und die
liquiden Mittel stichtagsbedingt um
212 TEUR (+298,6 %). Auf der Passivseite
stieg das Eigenkapital um 142 TEUR
(+139,2 %) im Wesentlichen aufgrund
einer Einzahlung der Gesellschafterin in die
Kapitalrücklage zur Finanzierung des
Relaunch. Darüber hinaus enthält der passive Rechnungsabgrenzungsposten Anzahlungen der HMTG und der Gesellschafterin
für Nutzungs- und Mitsprachrechte bei der
Planung und Gestaltung der Internetseiten in den
Jahren 2013 und 2014.
400
300
200
100
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
Eigenkapital
2012
Beteiligungsbericht 2013
- 117 -
hannover.de Internet GmbH
Ertragslage 2012
Die hannover.de Internet GmbH hat das
Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr
Jahresfehlbetrag: -85 TEUR) abgeschlossen.
Entwicklung der Umsatzerlöse
700
600
TEUR
Die Umsatzerlöse bestehen insbesondere
aus vertraglich festgelegten Leistungen
der Gesellschafterin sowie Vermarktungserlösen. Die Erhöhung der Umsatzerlöse
um 228 TEUR (+54,7 %) ist im Wesentlichen auf Leistungen der HMTG und der
Gesellschafterin für Nutzungs- und Mitsprachrechte bei der Planung und Gestaltung der Internetseiten im Berichtsjahr zurückzuführen. Die betrieblichen Aufwendungen sind insgesamt um 182 TEUR
(+35,4 %) gestiegen, was insbesondere auf Abschreibungen im Zusammenhang mit den
Investitionen zum Relaunch zurückzuführen ist.
500
400
300
200
100
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Trotz eines negativen Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit ergibt sich aufgrund von
Steuererstattungen ein positives Jahresergebnis.
- 118 -
hannover.de Internet GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
II.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
5
5
4
167
303
32
6
13
6
15
43
47
215
71
283
0
2
2
8
5
80
60
234
252
606
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
II.
III.
IV.
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
25
0
7
3
25
0
10
1
25
0
11
64
25
87
75
-85
25
226
-10
3
B.
Rückstellungen
23
10
49
32
31
C.
Verbindlichkeiten
22
14
85
118
136
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
0
0
0
0
195
80
60
234
252
606
-
-
-
-
-
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 119 -
Beteiligungsbericht 2013
hannover.de Internet GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
362
337
519
417
645
6
9
14
12
41
Gesamtleistung
368
346
533
429
686
Materialaufwand
70
64
124
49
89
Personalaufwand
235
241
262
349
363
8
1
2
30
157
Sonstige betriebl. Aufwendungen
51
39
55
86
87
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
0
0
0
0
1
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
4
1
90
-85
-9
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
1
0
26
0
-12
Jahresergebnis
3
1
64
-85
3
Sonstige betriebliche Erträge
Abschreibungen
- 120 -
hannover.de Internet GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
44
60
43
40
40
Anlagendeckung I:
%
700
720
2.500
61
81
Investitionen:
TEUR
3
1
1
29
294
Cashflow:
TEUR
20
-10
106
-72
158
Innenfinanzierungsgrad:
%
667
-1.000
10.600
-248
54
Eigenkapitalrentabilität:
%
11
3
90
-83
-4
TEUR
4
1
90
-85
-10
Gesamtkapitalrentabilität:
%
5
2
38
-34
-2
Umsatzrentabilität:
%
1
0,3
17,3
-20,4
-1,4
Anzahl
5
5,5
6
6
7
Personalaufwandsquote
%
65
72
50
84
56
Sachkostenquote
%
33
31
34
32
27
EBIT:
Personalentwicklung:
Aufgrund der Einzahlung der Gesellschafterin in die Kapitalrücklage ergibt sich trotz der gestiegenen
Investitionen im Zusammenhang mit dem Relaunch eine höhere Anlagendeckung.
Die deutliche Verbesserung des Cashflow ist insbesondere auf die Einzahlung der Gesellschafterin in
die Kapitalrücklage sowie auf Leistungen der HMTG und der Gesellschafterin im Zusammenhang mit
dem Relaunch zurückzuführen. Hierdurch ergibt sich eine mehr als hälftige Deckung der Investitionen
durch den Cashflow, was der Innenfinanz
Innenfinanzierungsgrad
ierungsgrad belegt.
Nach einem negativen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergibt sich aufgrund von
Steuererstattungen ein positives Jahresergebnis. Aus diesem Grund errechnen sich ein negatives EBIT
sowie negative Rentabilitätskennzahlen.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das
Jahresergebnis deutlich verbessert, was sich positiv auf die Entwicklung der Gesamtkapital- und
Umsatzrentabilität ausgewirkt hat.
Bei einer geringfügigen Erhöhung der MitarbeiterInnenzahl und des Personalaufwandes wurden durch
die Umsatzsteigerung mehr als die Hälfte des Umsatzes vom Personalaufwand aufgezehrt, was
gegenüber dem Vorjahr durch eine Verbesserung der Personalaufwandsquote deutlich wird.
Ebenfalls durch die positive Umsatzentwicklung beeinflusst, reduziert sich die Sachkostenquote trotz
gestiegener Materialaufwendungen.
Beteiligungsbericht 2013
- 121 -
HMTG
Hannover Marketing
und Tourismus GmbH (HMTG)
(mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover)
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die überregionale
Vermarktung und Imageförderung sowie die
Förderung des Wirtschaftszweiges Tourismus im
Raum Hannover durch eigene Tätigkeiten und
Maßnahmen und in Kooperation mit Partnern.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
216,00 TEUR
Eigene Anteile (ohne Stimmrecht):
Gesellschafter:
hannoverimpuls GmbH
HMG Beteiligungs- GbR der S-Finanzgruppe
Deutsche Messe Beteiligungsgesellschaft mbH
Deutsche Städte-Medien GmbH
Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG
City Gemeinschaft Hannover e.V.
AWD Holding AG
Sennheiser electronic GmbH & Co KG (bis 31.12.2012)
Stadtwerke Hannover AG
union-boden gmbh
Hannoversche Lebensversicherung AG
TUI AG (bis 31.12.2012)
Hannoversche Volksbank eG
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Zoo Hannover GmbH
Gesellschaft zur Förderung des Hotel- und
Gaststättenverbands Region Hannover e.V.
Gilde Brauerei
Hannover Concerts GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft
Förderverein zur Entwicklung der Region Hannover
Privatbrauerei Herrenhausen GmbH
Dirk Rossmann GmbH
8,19 %
17,70 TEUR
50,00 %
9,26 %
5,37 %
4,63 %
4,63 %
2,78 %
1,85 %
1,55 %
1,55 %
1,53 %
1,53 %
1,53 %
0,93 %
0,74 %
0,74 %
108,00 TEUR
20,00 TEUR
11,60 TEUR
10,00 TEUR
10,00 TEUR
6,00 TEUR
4,00 TEUR
3,35 TEUR
3,35 TEUR
3,30 TEUR
3,30 TEUR
3,30 TEUR
2,00 TEUR
1,60 TEUR
1,60 TEUR
0,74 %
0,69 %
0,46 %
0,46 %
0,46 %
0,37 %
1,60 TEUR
1,50 TEUR
1,00 TEUR
1,00 TEUR
1,00 TEUR
0,80 TEUR
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Hannover Marketing und
Tourismus GmbH besteht aus zehn Mitgliedern,
von denen die hannoverimpuls GmbH fünf entsendet. Der Aufsichtsratsvorsitz wechselt alle
zwei Jahre. In seiner Sitzung am 27.09.2012 hat
der Aufsichtsrat Michael Beck bis September
2014 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Oberbürgermeister Stephan Weil hat sein Aufsichtsratsmandat aufgrund seines Ausscheidens
bei der Landeshauptstadt Hannover zum
- 122 -
HMTG
31.12.2012 niedergelegt. Der Erste Stadtrat Hans
Mönninghoff hat das Mandat des Hauptverwaltungsbeamten übernommen und nimmt somit in
Doppelfunktion an den Sitzungen teil.
Neben dem Aufsichtsrat besteht ein Beirat, in
dem Marketingfachleute aller Gesellschafter so-
Beteiligungsbericht 2013
wie Ratsmitglieder der Landeshauptstadt
Hannover und Mitglieder der Regionsversammlung der Region Hannover vertreten sind. Der Beirat berät den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung im Hinblick auf die Ziele und Maßnahmen
der Gesellschaft.
Stand: Juli 2013
Mitglieder im Aufsichtsrat:
Vertreter der hannoverimpuls GmbH:
Michael Beck (Vorsitzender)
Regionsrat Ulf-Birger Franz
Regionspräsident Hauke Jagau
Erster Stadtrat Hans Mönninghoff
(bis 31.07.2013)
Vertreter der privaten Gesellschafter:
Herbert Flecken (bis 30.06.2013)
Dr. Wolfram von Fritsch
Frank-Peter Oppenborn (stellv. Vorsitzender)
Uwe H. Reuter
Bernd Vorhamme
Geschäftsführung
Hans Christian Nolte
Beteiligungen der Gesellschaft
Hannover Marketing und Tourismus GmbH
(HMTG)
100 %
Hannover Veranstaltungs
GmbH
St.Kap.: 25 TEUR
Stand: Juli 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 123 -
HMTG
Öffentlicher Zweck
Die Gesellschaft Hannover Marketing und
Tourismus GmbH (HMTG) ist entstanden aus der
Verschmelzung der Hannover Tourismus GmbH
(HTG) auf die Hannover Marketing GmbH (HMG).
Grundlage der Verschmelzung war die Erkenntnis
der Gesellschafter, dass Imageförderung und
Tourismusförderung einander ergänzen und angesichts dessen nicht sinnvoll und effizient getrennt voneinander betrieben werden können. Die
Bereiche Marketing und Tourismus werden unter
einem gesellschaftsrechtlichen Dach beheimatet
und von dort aus gemeinsam gefördert so dass
die sich aus der gemeinsamen Schnittmenge
ergebenden Synergien gewinnbringend für den
Raum Hannover genutzt werden können. Aufgabe
der Hannover Marketing und Tourismus GmbH ist
die überregionale Vermarktung und Imageförderung des Raumes Hannover sowie die Förderung
des Wirtschaftszweiges Tourismus im Raum
Hannover durch eigene Tätigkeiten und Maßnahmen und in Kooperation mit Partnern. Hauptzielgruppen hierbei sind Besucher, Wirtschaftsunternehmen, Fach- und Führungskräfte sowie die Bevölkerung der Region Hannover.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Aus der Kooperationsvereinbarung zwischen den
Gesellschaftern der Hannover Marketing und
Tourismus GmbH ergab sich für 2012 ein
Mindestauftragsvolumen der Sparte Marketing in
Höhe von rd. 3,1 Mio. EUR, wovon zwei Drittel auf
die hannoverimpuls GmbH als gemeinsame Gesellschaft der Landeshauptstadt Hannover und
der Region Hannover entfielen. Unter Berücksichtigung weiterer Erlöse konnte die Gesellschaft
Marketingmaßnahmen
von
insgesamt
3,5 Mio. EUR in den prioritären Handlungsfeldern,
die zuletzt auf Basis der in 2009 gewonnenen Erkenntnisse aus der Leitbildstudie zum Image der
Landeshauptstadt Hannover in 2010 überarbeitet
wurden, umsetzen. Zum Jahresende 2012 sind
die Gesellschafter Sennheiser electronic GmbH &
Co KG und TUI AG ausgeschieden, so dass der
Gesellschaft für 2013 geringere Erlöse zur Finanzierung von Marketingmaßnahmen zur Verfügung
stehen.
Die Tourismussparte der Gesellschaft hatte seit
2008 schwerpunktmäßig die operative Durchführung aller Veranstaltungen (mit Ausnahme des
Maschseefestes) übernommen, die bisher von der
HTG wahrgenommen wurden. Zur Übernahme der
Durchführung des Maschseefestes ab 2011 vom
Hannover Tourismus Service e. V. wurde zum
03.03.2011 die Hannover Veranstaltungs GmbH
gegründet. Daraufhin wurde die Durchführung
weiterer touristischer Veranstaltungen (z. B.
Feuerwerkswettbewerb, Flohmärkte, Rathausführungen) ebenfalls auf diese Gesellschaft übertragen. Zur Betreuung der verbleibenden touristischen Aufgaben (z. B. Städtereisen, Zimmervermittlung, HannoverKongress, Kartenvorverkauf, Souvenirs) standen der Hannover Marketing
und Tourismus GmbH in 2012 aufgrund des o. g.
Kooperationsvertrages seitens der hannoverimpuls GmbH ein Zuschuss von 800 TEUR sowie
rd. 80 TEUR von den privaten Gesellschaftern zur
Verfügung.
Um der o. g. getrennten Finanzierung der beiden
Bereiche Marketing und Tourismus gerecht zu
werden, wird eine interne Spartenrechnung geführt, die eine entsprechende Verwendung der
Finanzmittel sicherstellt.
HMTG
- 124 -
Beteiligungsbericht 2013
Vermögenslage 2012
TEUR
Die Bilanzsumme der HMTG hat sich im GeEntwicklung des Eigenkapitals
schäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um
220 TEUR (-16,9 %) verringert. Hierbei steht
1.500
auf der Aktivseite einer Erhöhung des Anlagevermögens, insbesondere aufgrund der
von der hannover.de Internet GmbH erwor1.000
benen Nutzungsrechte im Zusammenhang
mit dem Relaunch der Internetseiten, eine
500
stichtagsbedingte Reduzierung der Forderungen und der liquiden Mittel gegenüber.
Auf der Passivseite ergeben sich ebenfalls
0
stichtagsbedingt im Vergleich mit dem Vor2008
2009
2010
2011
2012
jahr geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der RechnungsabBilanzsumme
Eigenkapital
grenzungsposten betrifft im Wesentlichen
den Verkauf von Erlebnispaketen und Eintritts- werden die eigenen Anteile seit 2010 offen auf
der Passivseite vom Eigenkapital abgesetzt. Der
karten für das Folgejahr.
oben dargestellte und von der Bilanz zum
Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen An- 31.12.2012 abweichende Bestand der eigenen
teile wurden bis 2009 auf der Aktivseite unter den Anteile von 17,7 TEUR enthält auch Anteile von
Finanzanlagen ausgewiesen, während zugleich im ehemaligen Gesellschaftern, die sich in der InsolRahmen des Eigenkapitals eine Rücklage für venz befinden und deren Anteile noch nicht an die
eigene Anteile gebildet wurde. Aufgrund von ge- Gesellschaft zurück übertragen wurden.
setzlichen Änderungen zur Rechnungslegung,
Ertragslage 2012
Die HMTG erzielte im Geschäftsjahr 2012
einen Jahresüberschuss von 8 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR).
8.000
6.000
TEUR
Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen
aus den Gesellschafterleistungen gemäß
Kooperationsvertrag
in
Höhe
von
3,1 Mio. EUR sowie aus Erlösen touristischer
Veranstaltungen
und
Produkte
von
1,4 Mio. EUR und erhöhten sich um 74 TEUR
(+1,2 %) auf 6,1 Mio. EUR. In den sonstigen
betrieblichen Erträgen ist der Zuschuss der
Landeshauptstadt Hannover zum Tourismusgeschäft in Höhe von 800 TEUR enthalten.
Entwicklung der Umsatzerlöse
Die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich
insgesamt geringfügig. Hierbei steht einer Steigerung des Materialaufwandes (+139 TEUR;
4.000
2.000
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
+3,0 %), insbesondere aufgrund internationaler
Marketingmaßnahmen, eine Reduzierung der
sonstigen
betrieblichen
Aufwendungen
(-139 TEUR; -16,1 %) gegenüber.
Beteiligungsbericht 2013
- 125 -
HMTG
Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen
Hannover Veranstaltungs GmbH
Die Gesellschaft wurde zum 03.03.2011 zur
Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus im Raum Hannover gegründet. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Veranstaltungen zum positiven Image der touristischen Region beitragen, das Image mehren
und finanzielle Mittel für das touristische Marketing erwirtschaften.
Im Wesentlichen besteht die Geschäftstätigkeit
aus der Durchführung der touristischen Veranstaltungen Feuerwerkswettbewerb, Flohmärkte,
Maschseefest und Rathausführungen. In 2012 er-
Stammkapital:
25 TEUR
Gesellschafter:
Hannover Marketing und
Tourismus GmbH (100 %)
25 TEUR
Geschäftsführung:
Hans Christian Nolte
zielte die Gesellschaft bei Umsatzerlösen von
1.926 TEUR (Vorjahr: 1.634 TEUR) einen Jahresüberschuss von rd. 1 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR).
Für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 erwartet
die Geschäftsführung ausgeglichene Ergebnisse.
- 126 -
HMTG
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
173
10
116
10
96
10
152
35
177
35
47
41
45
44
67
448
15
193
15
170
0
374
0
278
0
691
754
906
659
508
34
56
58
41
20
1.418
1.185
1.285
1.305
1.085
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
II. Rücklagen
III. Gewinn-/Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
V. Bilanzgewinn
216
283
-
216
283
66
216
-9
268
83
216
-10
268
88
216
-10
268
92
66
2
-
6
-
4
-
8
-
B.
Rückstellungen
173
111
137
127
120
C.
Verbindlichkeiten
559
361
418
504
272
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
121
146
166
108
119
1.418
1.185
1.285
1.305
1.085
66
-
-
-
-
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 127 -
Beteiligungsbericht 2013
HMTG
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
7.706
6.747
6.834
6.122
6.196
98
1.226
1.098
1.074
1.034
Gesamtleistung
7.804
7.973
7.932
7.196
7.230
Materialaufwand
5.530
5.490
5.423
4.627
4.766
Personalaufwand
1.344
1.525
1.550
1.536
1.570
93
140
85
161
153
Sonstige betriebl. Aufwendungen
811
820
867
866
727
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
29
7
2
2
0
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
55
5
9
8
14
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
19
3
3
4
5
Jahresergebnis
36
2
6
4
9
Gewinnvortrag Vorjahr
Entnahme a. d. Rücklage
für eigene Anteile
Einstellung in Rücklage
für eigene Anteile
29
-
-
-
-
1
-
-
-
-
0
-
-
-
-
Bilanzgewinn
66
-
-
-
-
Sonstige betriebl. Erträge
Abschreibungen
- 128 -
HMTG
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
40
48
44
43
53
Anlagendeckung I:
%
309
450
532
303
271
Investitionen:
TEUR
51
20
65
247
178
Cashflow:
TEUR
129
142
91
165
161
Innenfinanzierungsgrad:
%
253
710
140
67
90
Eigenkapitalrentabilität:
%
-
-
-
-
-
TEUR
-
-
-
-
-
Gesamtkapitalrentabilität:
%
-
-
-
-
-
Umsatzrentabilität:
%
-
-
-
-
-
Anzahl
34
36
38
39
42
Personalaufwandsquote
%
17
23
23
25
25
Sachkostenquote
%
82
94
92
90
89
EBIT:
Personalentwicklung:
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt überwiegend auf Basis der zwischen den Gesellschaftern
abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung, während das Fremdkapital stichtagsbedingt aus
kurzfristigen Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftes besteht. Insofern sind die oben dargestellten
Finanzkennzahlen nur begrenzt aussagekräftig.
Aufgrund der nicht primär ergebnisorientierten Geschäftstätigkeit und der im Kooperationsvertrag auf
Gesellschafterseite festgelegten wesentlichen Bestandteile der Umsatzerlöse der Gesellschaft wird auf
die Darstellung von Rentabilitätskennzahlen verzichtet.
Einer Steigerung der Umsatzerlöse steht eine Erhöhung der Personalkapazität gegenüber, was zu einer
unveränderten Personalaufwandsquote führt.
Beteiligungsbericht 2013
- 129 -
GENAMO mbH
GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des
Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung
und Sicherung von Naturschutz- und Erholungsflächen in Hannover-Misburg gemäß dem
„Zielkonzept Mergelgruben Misburg/ Seckbruchwiesen“ durch Umnutzung und teilweise Verfüllung ausgebeuteter Mergelabbaugruben und nicht
mehr benötigter Kanal- und Hafenflächen, durch
Planung und Ausführung von Ersatzmaßnahmen
nach Naturschutzrecht und von Maßnahmen zur
Erlebbarmachung von Biotopen sowie durch Errichtung einer Windkraftanlage zur Stromgewinnung für Grundwasserpumpen.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover*
Landeshauptstadt Hannover
51,2 TEUR
50 %
50 %
25,6 TEUR
25,6 TEUR
*seit dem 06.04.2009 firmiert die TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft unter dem Namen HC Zementwerk Hannover GmbH, die im Juli 2010 auf ihre
Alleingesellschafterin, die HeidelbergCement AG verschmolzen wurde und seitdem unter HeidelbergCement AG Zementwerk Hannover firmiert
Aufsichtsrat
Ein Aufsichtsrat ist nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen.
Die Gesellschaft hat eine Gesellschafterversammlung, die die Geschäftsführung überwacht.
Geschäftsführung
Horst Brachmann
Öffentlicher Zweck
Die Mergelgruben sind ein Gebiet für den Naturschutz mit Möglichkeiten zur Erlebbarmachung
von Biotopen für die Öffentlichkeit. Sie sind überregional von hoher Bedeutung, sowohl aus landschaftsplanerischer wie auch naturschutzfachlicher Sicht. Mit der Beteiligung an dieser Gesellschaft verfolgt die Landeshauptstadt das Ziel der
städtebaulichen Entwicklung des Stadtteils
Hannover-Misburg im Bereich der Mergelabbau-
gruben durch die Sicherung von Naturschutz- und
Naherholungsflächen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es werden ökologisch
besonders wertvolle Lebensgemeinschaften erhalten und eine sinnvolle Nachnutzung durch die
Schaffung von Freizeit- und Naherholungsflächen
des ehemals industriell-bergbaulich genutzten
Gebietes sichergestellt.
GENAMO mbH
- 130 -
Beteiligungsbericht 2013
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die Gesellschaft wurde im Jahr 2000 gegründet.
Unternehmensziel und -zweck der Gesellschaft ist
es, die ehemalige Mergelgrube HPC II mit ca.
4,7 Mio. m³ (ca. 8 Mio. t) unbelasteten Bodenaushub zu verfüllen und in diesem Bereich einen
Badesee mit Naherholungsgebiet zu schaffen. Im
April 2012 wurde eine Neuvermessung der HPC II
zur Überprüfung des noch zur Verfügung stehenden Verfüllvolumens vorgenommen. Demnach
können noch rd. 4 Mio. t Boden verfüllt werden.
Das Gesamtvolumen beläuft sich somit auf rd.
9,67 Mio. t, von denen bis Ende 2012 bereits rd.
5,88 Mio. t (rd. 60,8 %) verfüllt wurden.
Die ehemalige Mergelgrube HPC I wird für den
Naturschutz gesichert und nicht verfüllt. Mit
ihrem natürlichen Biotop bestehen Naturschutzflächen, die zum Teil der Öffentlichkeit zugänglich
sind.
Mit der Gründung der Gesellschaft wurden umfangreiche Verträge zwischen der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der GENAMO mbH geschlossen. Die Landeshauptstadt Hannover hat
die ehemalige Mergelgrube HPC I von der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover erworben
und die ehemalige Mergelgrube HPC II gepachtet. Beide Mergelgruben werden von der Landeshauptstadt Hannover an die GENAMO mbH zur
Erfüllung des Gesellschaftszwecks (weiter-) verpachtet.
Gesellschaftszweck und Zielkonzept der GENAMO
mbH sehen vor, dass durch die Verfüllung der
ehemaligen Mergelgrube HPC II Mittel erwirtschaftet werden, um erstens Pachtzahlungen an
die Landeshauptstadt Hannover leisten zu können, die dem Grunderwerb (ehemalige Mergelgruben HPC I und HPC II der HeidelbergCement
AG, Zementwerk Hannover ) dienen sollen, und
zweitens die Finanzierung der Herrichtung des
Gebietes als öffentliche Naherholungsfläche ermöglichen sollen.
Der von der GENAMO mbH an die Stadt zu zahlende Pachtzins soll so bemessen sein, dass die
Landeshauptstadt Hannover hieraus die vereinbarten Ratenzahlungen für den Ankauf der Grube
HPC I und HPC II finanzieren kann. Die von der
GENAMO mbH an die Stadt zu zahlende Pacht
wird in Abhängigkeit von den Umsatzerlösen der
GENAMO mbH gezahlt, so dass in Jahren mit geringen Erträgen die Pachtzahlungen reduziert
bzw. ganz ausgesetzt werden können.
Aufgrund der Schwankungen auf dem Bodenmarkt konnte die Realisierung der Herrichtung
des Gebietes für Naturschutz und Naherholung
entsprechend dem vereinbarten Zielkonzept bisher nicht so schnell wie ursprünglich geplant umgesetzt werden.
Für das Geschäftsjahr 2013 wird mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet.
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme der GENAMO mbH hat sich
im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 154 TEUR (-49,5 %) auf 157 TEUR
reduziert (Vorjahr: 311 TEUR).
TEUR
Auf der Aktivseite reduzierte sich das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um
13 TEUR auf 57 TEUR und hat so einen Anteil
von 36,3 % an der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen reduzierte sich von 241 TEUR
um 141 TEUR auf 100 TEUR. Hierbei erhöhten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 32 TEUR auf
67 TEUR. Die Guthaben bei Kreditinstituten
reduzierten sich von 206 TEUR um 173 TEUR auf
33 TEUR.
Entwicklung des Eigenkapitals
600
500
400
300
200
100
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
Das Eigenkapital beläuft sich nahezu unverändert
zum Vorjahr auf 79 TEUR. Die Rückstellungen
reduzierten sich um 160 TEUR und werden mit
35 TEUR (Vorjahr: 195 TEUR) ausgewiesen. Aus-
Beteiligungsbericht 2013
- 131 -
GENAMO mbH
die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
für Dienstleistungen der HC Zementwerk
Hannover GmbH im Bereich Finanzbuchhaltung
und Controlling von 18 TEUR, die sich gegenüber
dem Vorjahr um 6 TEUR reduzierten.
schlaggebend hierfür ist die Reduzierung der umsatzabhängigen Pachtzahlung an die Landeshauptstadt Hannover für die Mergelgruben HPC I
und HPC II von 184 TEUR für das Jahr 2011 auf
23 TEUR im Jahr 2012. Die Verbindlichkeiten in
Höhe von 43 TEUR (Vorjahr: 38 TEUR) beinhalten
Ertragslage 2012
Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem
nahezu ausgeglichenen Jahresergebnis in
Höhe von 75 EUR (Vorjahr: 394 EUR) ab.
Dies führt zu einem Bilanzgewinn in Höhe
von 27 TEUR.
Der Materialaufwand in Höhe von 31 TEUR beinhaltet hauptsächlich die Stromkosten für den Betrieb der eingesetzten Pumpen, die im Berichtsjahr nicht im Dauerbetrieb genutzt werden.
Dadurch hat er sich gegenüber dem Vorjahr von
42 TEUR um 11 TEUR (-26,2 %) reduziert. Die
Personalaufwendungen von 5 TEUR sind Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von
471 TEUR um 226 TEUR (-48,0 %) auf 245 TEUR.
Darin enthalten sind leistungsabhängige Kosten
1.000
800
TEUR
Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich
zum Vorjahr von 527 TEUR um 233 TEUR
auf 294 TEUR reduziert. Die Erlöse setzen
sich aus Verfüllungen per LKW (291 TEUR)
und aus Verfüllungen per Schiff (3 TEUR)
zusammen. Die Bodenanlieferungen per
LKW von 216.864 t erhöhten sich um rd.
38.187 t gegenüber dem Vorjahr. Die Reduzierung der Erlöse aus Schiffsanlieferungen wurde
hauptsächlich durch Unterbrechungen beim Neubau der Schleuse Bolzum im Stichkanal Hildesheim verursacht, sodass sich diese Umsatzerlöse
um rund 291 TEUR gegenüber dem Vorjahr reduzierten.
Entwicklung der Umsatzerlöse
600
400
200
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
wie z.B. die Provisionen für den Bodenmanager
„ukon Umweltkonzepte“, die Untersuchungskosten (Analytik, Bodenüberwachung), die Aufwendungen für Bodeneinbau und Ausbesserungsarbeiten und Dienstleistungen der HC Zementwerk Hannover GmbH. Für das Jahr 2012 werden
Pachtzahlungen für die Mergelgruben HPC I und
HPC II an die Landeshauptstadt Hannover von
23 TEUR ausgewiesen. Die Pachtzahlung entspricht 8 % der vertraglich festgelegten umsatzabhängigen Staffelung (Vorjahr: 184 TEUR; 35 %
Staffelung). Aufgrund der Umsätze aus Bodenlieferungen hätte gemäß der Pachtvereinbarung
zwischen der GENAMO und der Landeshauptstadt
Hannover ein Pachtzinssatz in Höhe von 15 % gezahlt werden müssen. Da dieses jedoch zu einem
Jahresfehlbetrag geführt hätte, ist vertraglich
vorgesehen, dass die nächst niedrigere Staffel
(10 % bzw. 8 %) angewandt wird.
- 132 -
GENAMO mbH
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
II.
C.
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
72
63
53
70
57
84
48
89
35
67
374
163
74
206
33
1
1
1
0
0
531
275
217
311
157
51
21
3
51
24
2
51
26
1
51
27
0
51
28
0
Passiva
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Gewinn-/Verlustvortrag
III. Jahresgewinn/-fehlbetrag
B.
Rückstellungen
343
138
90
195
35
C.
Verbindlichkeiten
113
60
49
38
43
531
275
217
311
157
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 133 -
Beteiligungsbericht 2013
GENAMO mbH
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
820
470
324
527
294
3
1
0
1
0
Gesamtleistung
823
471
324
528
294
Materialaufwand
37
38
39
42
31
Personalaufwand
6
5
5
6
5
Abschreibungen
4
10
10
10
13
Sonstige betriebl. Aufwendungen
771
416
268
471
245
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
6
1
0
1
0
11
3
2
0
0
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
8
1
1
0
0
Jahresergebnis
3
2
1
0
0
Sonstige betriebliche Erträge
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
- 134 -
GENAMO mbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
14
28
36
25
50
Anlagendeckung I:
%
104
122
147
111
139
Investitionen:
TEUR
72
0,4
0
27
0
Cashflow:
TEUR
7
12
11
11
13
Innenfinanzierungsgrad:
%
10
3.000
0
0
0
Eigenkapitalrentabilität:
%
15
4
3
0
0
TEUR
5
2
2
-1
0
Gesamtkapitalrentabilität:
%
1
1
1
0
0
Umsatzrentabilität:
%
1
1
1
0
0
Personalentwicklung 1):
Anzahl
-
-
-
-
-
Personalaufwandsquote
%
1
1
2
1
2
Sachkostenquote
%
99
97
95
97
94
EBIT:
1)
Die Gesellschaft beschäftigt keine hauptamtl. MitarbeiterInnen
Bedingt durch die Reduzierung der Bilanzsumme ergibt sich bei nahezu konstantem Eigenkapital eine
erhöhte Eigenkapitalquote von 50 %.
Die Reduzierung des Anlagevermögens bei einem nahezu konstanten Eigenkapital der Gesellschaft
führt zu einer Erhöhung der Anlagendeckung I auf 139 %.
Beteiligungsbericht 2013
- 135 -
Deutsche Messe AG
Deutsche Messe AG
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermietung
von Messehallen und Freigelände sowie die
Vorbereitung und Durchführung von Messen,
Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen
öffentlicher Art im In- und Ausland
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
77.000 TEUR
Gesellschafter:
Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH
-für das Land Niedersachsen50,00 %
38.500 TEUR
Landeshauptstadt Hannover
49,87 %
38.400 TEUR
Region Hannover
0,13 %
100 TEUR
Die Anteile der Landeshauptstadt Hannover werden seit 1993 vom Eigenbetrieb Hannover Congress
Centrum (HCC) gehalten.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus
einundzwanzig Mitgliedern, wovon die beiden
Hauptaktionäre jeweils drei stellen und weitere
sieben Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter nach § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes gestellt werden.
Die restlichen acht Aufsichtsratsmandate der
Anteilseigner werden von der Hauptversammlung
durch Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis
der ausstellenden Wirtschaft besetzt. Mit Wirkung
zum 01.01.2013 ist Stadtkämmerer Dr. Marc
Hansmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates
gewählt worden.
Stand Juli 2013
Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat:
Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann
Beigeordnete Christine Kastning
Beigeordneter Jens Seidel
Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat:
Carl-Albrecht Bartmer
Minister Jörg Bode (bis 31.03.2013)
Minister Bernd Busemann (bis 31.03.2013)
Susanne Engelhard
Ulrich Grillo (ab 01.05.2013)
Christiane Grobe
Dietmar Harting
Axel Hennies
Martin Kapp
Prof. Dr. Hans-Peter Keitel (bis 30.04.2013)
Prof. Dieter Kempf
Minister Olaf Lies (ab 04.04.2013)
Minister Hartmut Möllring (bis 31.03.2013)
Ministerin Antje Niewisch-Lennartz (ab 04.04.2013)
Carola Rauchenwald
Andreas Renschler
Frank Röpke
Prof. Dr. Siegfried Russwurm
Karsten Scheibe
Minister Peter-Jürgen Schneider (ab 04.04.2013)
Dirk Schulze
Karl-Heinz Streibich
- 136 -
Deutsche Messe AG
Beteiligungsbericht 2013
Vorstand
Dr. Wolfram von Fritsch ___________________________________________________ (Vorsitzender)
Oliver Frese ___________________________________________________________ (ab 01.05.2013)
Andreas Gruchow
Dr. Jochen Köckler
Frank Pörschmann _____________________________________________________ (bis 31.05.2013)
Beteiligungen der Gesellschaft
Deutsche Messe AG
100 %
100 %
Hannover Fairs
International GmbH
St.Kap.: 260 TEUR
*)
*)
Deutsche Messe
Beteiligungs GmbH
St.Kap.: 100 TEUR
*)
100 %
Messe Gastronomie
Hannover GmbH
St.Kap.: 110 TEUR
100 %
Fachausstellungen
Heckmann GmbH
Hannover/Bremen
St.Kap.: 130 TEUR
siehe gesonderte Übersicht
100 %
Messe Energie GmbH
St.Kap.: 25 TEUR
80 %
100 %
100 %
Robotation Academy
GmbH
Hannover Fairs
Japan K.K.
St.Kap.: 25 TEUR
St.Kap.: 37,24TEUR
75,4 %
Deutsche Messe
Interactive GmbH
Elektro-Messehaus
Hannover GmbH
St.Kap.:50 TEUR
St.Kap.: 613,55 TEUR
51 %
event it AG
St.Kap.: 50 TEUR
90 %
spring
Messe Management
GmbH
St.Kap.: 25 TEUR
50 %
ADAC Fahrsicherheitszentrum
Hannover-Messe/
Laatzen GmbH
St.Kap.: 1.800 TEUR
33,33 %
25 %
German Exposition
Corporation
International GmbH
Gesellschaft für
Verkehrsförderung
mbH
St.Kap.: 150 TEUR
St.Kap.: 26 TEUR
10 %
Niedersachsen Global
GmbH
St. Kap.: 200 TEUR
1%
Hannover-Messe
International Istanbul
Uluslararasi Fuarcilik
Limited Sirketi
St.Kap.: 1 Mio. TL
50 %
Shanghai
New International
Exhibition Center
100 %
HIFAS
Hannover Fairs Interpro
Uluslararasi Fuarcilik A.S
Istanbul/Türkei
100 %
SODEKS
Fuarcilik A.S.
Istanbul/Türkei
90 %
BILESIM
Uluslararasi Fuarcilik A.S
Istanbul/Türkei
55,55 %
ANKIROS
Uluslararasi Fuarcilik A.S
Istanbul/Türkei
Stand: Juli 2013
- 137 -
Beteiligungsbericht 2013
Deutsche Messe AG
Deutsche Messe AG
100 %
Hannover Fairs International GmbH
100 %
Hannover Fairs
USA Inc.,
Princeton, New Jersey
USA
100 %
100 %
Hannover Fairs
Australia,
Sidney
OOO
Deutsche Messe RUS,
Moskau
99 %
Hannover-Messe
International Istanbul
Uluslararasi Fuarcilik
Limited Sirketi
100 %
Hannover Fairs
Sulamérica Ltda.,
Sao Paulo
51 %
Hannover Milano Global
Germany GmbH
Stand: Juli 2013
Deutsche Messe AG
100 %
D eutsche Messe Beteiligungs GmbH
100 %
Travel2Fairs
GmbH
5,48 %
Deutsche Management
Akademie
Niedersachsen
gGmbH
25 %
Hannoversche
VersicherungsVermittlungs AG
5,37 %
Hannover Marketing
und Tourismus GmbH
10,87 %
Tourismus Marketing
Niedersachsen GmbH
7,95 %
Internationale Schule
Hannover Region
5%
Deutsches
Forschungszentrum für
Künstliche Intelligenz
GmbH
Stand: Juli 2013
- 138 -
Deutsche Messe AG
Beteiligungsbericht 2013
Öffentlicher Zweck
Aufgrund der Umsatzzahlen für 2012 im Konzern
Deutsche Messe AG (251 Mio. EUR, Vorjahr:
293 Mio. EUR) zählt die Gesellschaft zu den
großen Wirtschaftsunternehmen in Hannover. Die
in Hannover durchgeführten internationalen
Investitionsgütermessen erhöhen den Bekanntheitsgrad und die Attraktivität der Stadt auf
internationaler Ebene. Die durch Aussteller und
Besucher induzierte Nachfrage nach Gütern und
Dienstleistungen sowie die Möglichkeit der örtlich
vereinfachten Kontaktpflege für die regionalen
Wirtschaftsunternehmen trägt zur Sicherung der
führenden Position der Wirtschaftsregion
Hannover im norddeutschen Raum bei. Auch
2012 wurde durch die Veranstaltungen der
Deutschen Messe AG ein erheblicher Kaufkraftzuwachs in der Wirtschaftsregion Hannover ausgelöst. Durch die Messeaktivitäten in Hannover
wird gemäß der Studie zu den regionalen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten der Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover von
Prof. Dr. Hübl und Dipl.-Phys. (ETH) Schaffner aus
dem Jahr 2009 eine Wertschöpfung von rd.
546 Mio. EUR in der Region Hannover erwirtschaftet. Die Messeaktivitäten tragen zur Sicherung von rund 15.000 Arbeitsplätzen in der
Region Hannover bei, was den Charakter der
Deutschen Messe AG als ein Instrument der
regionalen Wirtschaftsförderung belegt.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der
Deutschen Messe AG und ihren Tochtergesellschaften im Inland 62 Veranstaltungen (Vorjahr:
62), auf denen insgesamt 23.927 ausstellende
Unternehmen (Vorjahr: 25.150) 2.091 Tm² Fläche
belegten (Vorjahr: 2.480 Tm²), durchgeführt.
Hierbei konnten insgesamt rd. 1,7 Mio. Besucher
(Vorjahr: 2,2 Mio.) verzeichnet werden. Der Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) hat
in seinem Bericht über die deutsche Messewirtschaft 2012 unter anderem die Entwicklung von
161 überregionalen Messen im Vergleich zu den
Vorveranstaltungen betrachtet. Im Vergleich zur
Entwicklung der CeBIT und HANNOVER MESSE
(HM) ergibt sich folgendes Bild:
Aussteller
- Inland
- Ausland
Besucher
Vermietete
Fläche
AUMA
CeBIT
+1,5 %
+0,5 %
+2,5 %
-1,0 %
-1,1 %
-2,5 %
+0,5 %
-3,4 %
+1,5 %
-2,0 %
HM
HM
201120102012
2012
-23,1 % +3,8 %
-19,0 % +5,3 %
-27,3 % +2,1 %
-19,8 % +23,4 %
-25,7 % +15,11 %
Aufgrund der unterschiedlichen Konstellation der
Fachmessen im Rahmen der HANNOVER MESSE
ist hier beim Vergleich mit der Vorveranstaltung
ein Zweijahreszyklus aussagekräftiger.
Von der gesamten Hallenkapazität der deutschen
Messeplätze mit mindestens einer überregionalen/internationalen Veranstaltung entfallen mit
Stand vom 01.01.2013 auf die Deutsche Messe
AG 16,7 %. Bezogen auf alle Messeplätze mit
mehr als 100 Tm² Hallenfläche weltweit entfällt
auf die Deutsche Messe AG ein Anteil von rd.
5,2 %.
Zur Erhaltung des hohen Wertes der Deutschen
Messe AG für den Standort ist der Landeshauptstadt Hannover an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Messestandorts Hannover sowie
der Sicherung der Spitzenstellung des Messeplatzes Hannover im internationalen Vergleich
gelegen. Das internationale Engagement der
Deutschen Messe AG, z.B. die Beteiligung am
Messegelände in Pudong/ Shanghai, die Durchführung von inländischen Fachmessen (CeBIT,
HANNOVER MESSE u.a.) auch im Ausland und die
Kooperation mit der Fiera Milano (Messegesellschaft aus Mailand) in Indien und China, soll dazu
beitragen. Die Deutsche Messe AG und der
Standort Hannover profitieren aus diesem
Engagement aufgrund der Erhöhung des internationalen Bekanntheitsgrades und den auf internationaler Veranstaltungsebene gewonnenen
Kontakten und Erfahrungen.
Für das Geschäftsjahr 2013 erwartet der Vorstand
einen Konzernumsatz von ca. 314 Mio. EUR und
ein deutlich positives Jahresergebnis. Für 2014
wird messeturnusbedingt mit einem geringeren
Umsatz und einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Das Ziel eines kumuliert positiven Ergebnisses im Vierjahreszyklus ab 2011 wird aus
heutiger Sicht erreicht. Für die weitere Entwicklung der Deutschen Messe AG ergeben sich Un-
Beteiligungsbericht 2013
- 139 -
Deutsche Messe AG
für die Internetaktivitäten des Konzerns gegründet.
sicherheiten und Risiken aus dem wirtschaftlichen
Gesamtumfeld, dem Wettbewerb zwischen den
Großmesseplätzen und der Entwicklung neuer inund ausländischer Vertriebsformen für Hersteller
und Handel.
Die Landeshauptstadt Hannover und das Land
Niedersachsen haben Ende 2009 als Hauptaktionäre eine Kapitalzuführung von insgesamt
250 Mio. EUR durchgeführt, um wettbewerbsgerecht die Zukunft des Unternehmens nachhaltig
zu sichern und Spielraum für Investitionen in
neue Projekte und Geschäftsfelder sowie die
weitere Rückführung von Verbindlichkeiten zu
ermöglichen. Die Kapitalmaßnahme erfolgte im
Rahmen einer institutionellen Förderung und ist
daher zugleich ein Betrauungsakt im Sinne der
Altmark-Trans Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes.
Aufgrund der Entwicklung dieser Faktoren stellen
sich vor dem Hintergrund der zunehmend internationalen Ausrichtung des Konzerns hohe Anforderungen an die Deutsche Messe AG, um ihre
Marktposition zu sichern, auszubauen und positive Ergebnisse zu erwirtschaften. Mit dem Zukunftsprojekt „Hermes+“ hat die Deutsche
Messe AG im In- und Ausland neue Wachstumsund Einsparpotentiale erzielt. In diesem
Zusammenhang wurde beispielsweise die
Deutsche Messe Interactive GmbH als Plattform
Vermögenslage 2012
Auf der Passivseite ergibt sich gegenüber 2011
insgesamt ein um 38,6 Mio. EUR (-17,4 %) reduziertes Eigenkapital, was einerseits durch das
negative Konzernjahresergebnis und andererseits
Entwicklung des Eigenkapitals
500
400
Mio. EUR
Die Bilanzsumme des Konzerns Deutsche
Messe AG ist im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Mio. EUR (-2,5 %)
gesunken. Auf der Aktivseite erhöhte sich
das Anlagevermögen um 14,4 Mio. EUR
(+5,9 %) im Wesentlichen bei den immateriellen Vermögenswerten aufgrund von erworbenen Veranstaltungsrechten und dem
Geschäfts- bzw. Firmenwert aus dem Kauf
von Unternehmensanteilen. Dem gegenüber
verringerte sich das Umlaufvermögen um
20,9 Mio. EUR (-21,9 %) aufgrund stichtagsbedingt reduzierter liquider Mittel, was im
Wesentlichen auf investive Maßnahmen und
die Ausschüttung an die Anteilseigner zurückzuführen ist.
300
200
100
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
durch die Ausschüttung in 2012 an die
Anteilseigner in Höhe von 18,7 Mio. EUR bedingt
ist. Dem gegenüber steht eine Erhöhung des
Fremdkapitals um 29,9 Mio. EUR (+25,0 %)
insbesondere durch Aufnahme kurzfristiger
Kreditmittel.
Deutsche Messe AG
- 140 -
Beteiligungsbericht 2013
Ertragslage 2012
Entwicklung der Umsatzerlöse
300
250
Mio. EUR
Im Geschäftsjahr 2012 wurde gegenüber
dem Vorjahr ein um 51,6 Mio. EUR
(-162,4 %) geringeres Konzernjahresergebnis
in Höhe von -19,8 Mio. EUR erwirtschaftet.
Hierbei sind die im Vorjahr enthaltenen
außerordentlichen Erträge aus der Beendigung
des
US-Cross-Border-LeasingGeschäftes in Höhe von 18,7 Mio. EUR zu berücksichtigen.
200
150
100
50
Die Umsatzerlöse reduzerten sich um rd.
41,5 Mio. EUR (-14,2 %), insbesondere aufgrund eines alternierenden Fachmesseprogramms bei der in geraden Jahren
umsatzschwächeren HANNOVER MESSE
sowie der ebenfalls alternierenden und in 2012
fehlenden Veranstaltungen EMO, LIGNA, CeMAT
und AGRITECHNICA.
Der betriebliche Aufwand insgesamt verringerte
sich um 11,1 Mio. EUR (-3,9 %). Hierin enthalten sind u. a. geringere Abschreibungen
(-9,2 Mio. EUR; -32,4 %), aufgrund im Vorjahr
enthaltener konzerntypischer Wertberichtigungen
auf Geschäfts- bzw. Firmenwerte. Hierzu gegenläufig entwickelte sich der Personalaufwand
(+3,2 Mio. EUR; +4,0 %) insbesondere aufgrund
der erstmalig vollständigen Einbeziehung der
spring Messe Management GmbH in den
Konzernabschluss.
Das Beteiligungsergebnis des Konzerns, das nur
Ergebnisse von Unternehmen enthält, die nicht
bereits im Konzern konsolidiert sind, erhöhte sich
auf 3,8 Mio. EUR (+829 TEUR; +26,8 %) und
enthält im Wesentlichen die Ausschüttung aus
dem Joint Venture in China.
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Entsprechend der Entwicklung der Aufwendungen
und Erlöse weist der Konzern Deutsche Messe AG
für 2012 mit -9,6 Mio. EUR ein um 31,1 Mio. EUR
reduziertes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus. Bei separater Betrachtung
der Deutschen Messe AG (Einzelabschluss) hat
sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr
um 59,2 Mio. EUR auf -25,2 Mio. EUR verringert.
Sowohl im Konzern- als auch im Einzelergebnis ist
in den Vorjahreswerten ein außerordentlicher
Effekt aus der vorzeitigen Beendigung des USLease-Geschäftes von rd. 18,7 Mio. EUR enthalten.
Unter Berücksichtigung konzernspezifischer Positionen und einem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr ergibt sich ein Bilanzgewinn der Deutschen
Messe AG in Höhe von insgesamt 7,7 Mio. EUR,
der entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung am 04.07.2013 auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen
Hannover Fairs International GmbH (HFI)
(früher: HANNOVER MESSE INTERNATIONAL GmbH, Hannover (HMI))
Gegenstand der 1984 errichteten Gesellschaft ist Stammkapital:
200 TEUR
die
gewerbsmäßige
Organisation
und
Durchführung von Messen, Ausstellungen und Gesellschafter:
200 TEUR
sonstigen Veranstaltungen im In- und Ausland Deutsche Messe AG (100 %)
Ministerien
und
Industrieverbänden
zusammen,
sowie von Firmengemeinschaftsbeteiligungen an
in- und ausländischen Veranstaltungen. Dabei denen die Förderung nationaler Beteiligungen an
arbeitet die Gesellschft in vielen Fällen eng mit ausländischen Messen obliegt.
Beteiligungsbericht 2013
- 141 -
Grundsätzlich hält die HFI die Beteiligungen der
Deutschen Messe AG an den ausländischen
Tochtergesellschaften.
In dieser Eigenschaft werden gemeinsam mit den
Auslandsgesellschaften der DMAG Messen im
Ausland geplant, organisiert und umgesetzt. Für
diese Dienstleistungen sind mit den Auslandsgesellschaften Service-Verträge vereinbart.
Zu den Beteiligungen der HFI gehören die Gesellschaften Hannover Fairs USA Inc., Hannover Fairs
Australia, OOO Deutsche Messe RUS Moskau,
Hannover-Messe
International
Istanbul,
Hannover Fairs Sulamerica Ltda. und Hannover
Milano Global Germany GmbH. Das Geschäft in
Südamerika soll durch die Erhöhung der Anteile
in 2013 an der Hannover Fairs Sulamerica Ltda.
von 51 % auf 100 % ausgebaut werden.
Daneben plant und organisiert die Gesellschaft
Firmengemeinschaftsstände mit Bundesbeteiligung im Ausland.
Im Zuge organisatorischer Umstrukturierungen
des Auslandsgeschäftes wurde die Verantwortung
Deutsche Messe AG
für das in 2008 mit der Fiera Milano gegründete
Joint Venture der HFI zugeordnet. Die bisher von
der Deutschen Messe AG gehaltenen Anteile von
51 % an der Hannover Milano Global Germany
GmbH wurden auf die HFI übertragen. Damit verbunden sind auch die von der Hannover Milano
Global Germany GmbH gehaltenen Anteile an der
Hannover Milano Fairs Shanghai Ltd., der
Hannover Milano Fairs China Ltd. sowie der
Hannover Milano Fairs India. An dieser seit 2008
bestehenden Kooperation hält die HFI 51 % und
die Fiera Milano 49 %.
Für das Geschäftsjahr 2012 weist die Gesellschaft
bei Umsatzerlösen von 9,7 Mio. EUR (Vorjahr:
6,7 Mio. EUR) einen Gewinn von 369 TEUR (Vorjahr Verlust: -515 TEUR) aus. Für das Geschäftsjahr 2013 wird bei einem Umsatz von rd.
11,0 Mio. EUR ein negatives Jahresergebnis erwartet, hierbei ist eine mögliche Dividende der
Hannover Milano Global Germany GmbH aus dem
Chinageschäft noch
nicht berücksichtigt.
Aufgrund des Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages wurde im Berichtsjahr der Gewinn
an die Deutschen Messe AG abgeführt.
Deutsche Messe Beteiligungsgesellschaft mbH (DMB)
Gegenstand der am 02.03.2000 gegründeten Ge- Stammkapital:
100 TEUR
sellschaft ist die Verwaltung und der Erwerb von
Unternehmensbeteiligungen der Deutschen Gesellschafter:
100 TEUR
Messe
AG
sowie
der
Erwerb
von Deutsche Messe AG (100 %)
zukünftigen Beteiligungen einschließlich aller In 2013 ist die Gründung einer Organisationsdamit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Durchführungsgesellschaft zur Erschließung
und Tätigkeiten. Seit August 2003 obliegt der Ge- des Geschäftsfeldes medizinische Kongresse und
sellschaft die Einstellung befristet eingesetzter Tagungen mit den Kooperationspartnern MediziAushilfskräfte für Veranstaltungen der Unterneh- nische Hochschule Hannover und Hannover
mensgruppe. Die Personalkosten werden Congress Centrum vorgesehen.
konzernintern in der Unternehmensgruppe
Aufgrund des seit dem 02.03.2000 bestehenden
weiterberechnet.
Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages
Die Gesellschaft hält u.a. Anteile an der wurde der in 2012 erwirtschaftete Verlust der
Travel2Fairs GmbH, Tourismus Marketing Nieder- DMB von -4 TEUR (Vorjahr: -116 TEUR) von der
sachsen GmbH und der Internationalen Schule Deutschen Messe AG übernommen.
Hannover Region GmbH, Sitz jeweils in Hannover.
Deutsche Messe AG
- 142 -
Beteiligungsbericht 2013
Messe Gastronomie Hannover GmbH, Hannover (MG)
Gegenstand der 1959 errichteten Gesellschaft ist Stammkapital:
110 TEUR
die Unterhaltung und der Betrieb von Gaststätten und sonstigen Anlagen zur Sicherung der Gesellschafter:
110 TEUR
gastronomischen Versorgung im Zusammen- Deutsche Messe AG (100 %)
18,4
Mio.
EUR)
einen
Verlust
von
-24
TEUR
(Vorhang mit Veranstaltungen auf dem Messejahr Gewinn: 1.008 TEUR) erzielt. Aufgrund des
gelände.
Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages
Zu diesem Zweck hat die Beteiligungsgesellschaft wurde der Verlust von der Deutschen Messe AG
die gastronomischen Einrichtungen von der übernommen. Für das Geschäftsjahr 2013 wird im
Zusammenwirken mit den von der Deutschen
Deutschen Messe AG gepachtet.
Messe AG durchgeführten Veranstaltungen ein
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012 bei höherer Umsatz verbunden mit einem enteinem Umsatz von 14,8 Mio. EUR (Vorjahr: sprechenden Ergebnisanstieg erwartet.
Fachausstellungen Heckmann GmbH Hannover/Bremen, Hannover
Hannover
(Fachausstellungen Heckmann GmbH)
Gegenstand der 1968 errichteten Gesellschaft ist Stammkapital:
130 TEUR
die gewerbsmäßige Organisation und Durchführung von Fachausstellungen. Im Wesentlichen Gesellschafter:
130 TEUR
handelt es sich dabei um verbraucherorientierte Deutsche Messe AG (100 %)
Fachausstellungen. Die Unternehmensgruppe Gewinn von 832 TEUR (Vorjahr: Verlust
Heckmann Ausstellungen wurde 1981 von der 232 TEUR). Aufgrund des Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages wurde der Gewinn an
Deutschen Messe AG erworben.
die Deutsche Messe AG abgeführt. Laut LageIm Geschäftsjahr 2012 erzielte die Fachausstel- bericht werden für das Geschäftsjahr 2013 Umlungen Heckmann GmbH Umsatzerlöse von satzerlöse von ca. 12 Mio. EUR und ein deutlich
15,5 Mio. EUR (Vorjahr: 11,4 Mio. EUR) und einen geringeres Jahresergebnis erwartet.
Messe Energie GmbH
Gegenstand der 2007 gegründeten Gesellschaft
ist die Unterhaltung sowie der Betrieb der von
der Deutschen Messe AG gepachteten Anlagen
zur
Energieerzeugung
bzw.
Umwandlung von Energie.
Die Gesellschaft erzielte in 2012 Umsatzerlöse
von 8,1 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR) und
Stammkapital:
25 TEUR
Gesellschafter:
Deutsche Messe AG (100 %)
25 TEUR
einen Jahresüberschuss von 47 TEUR (Vorjahr:
70 TEUR). Für das Jahr 2013 wird ein Jahresüberschuss in gleicher Höhe erwartet.
Robotation Academy GmbH
Gegenstand der 2008 gegründeten Gesellschaft Stammkapital:
25 TEUR
ist der Aufbau und der Betrieb eines Schulungsund Weiterbildungszentrums auf dem Messege- Gesellschafter:
25 TEUR
lände in Hannover für automatisierte, roboter- Deutsche Messe AG (100 %)
April
2009
hat
die
Gesellschaft
den
Schulungsgestützte und sonstige Fertigungsanlagen. Die
Volkswagen Coaching GmbH hat mit der Deut- betrieb aufgenommen, der ganzjährig erfolgt.
schen Messe AG in einem Kooperationsvertrag
vereinbart, die Gesellschaft zu unterstützen. Im Die Gesellschaft erzielte in 2012 Umsatzerlöse
von 534 TEUR (Vorjahr: 460 TEUR) und einen
Beteiligungsbericht 2013
- 143 -
Jahresfehlbetrag
von -29 TEUR (Vorjahr:
-35 TEUR). Für 2013 wird bei einem Umsatz von
Deutsche Messe AG
über 600 TEUR ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.
Deutsche Messe Japan K.K
Gegenstand der in 2009 gegründeten Gesell Stammkapital:
37,24 TEUR
schaft ist die Aussteller- und Besucherwerbung
für die internationalen Leitmessen, insbesondere Gesellschafter:
37,24 TEUR
CeBIT und HANNOVER MESSE, am Messeplatz Deutsche Messe AG (100 %)
Hannover. Durch die Gesellschaft kann die not- Die Gesellschaft erzielte in 2012 ein Jahresergebwendige Ansprache der zahlreichen Weltmarkt- nis von 41 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR). Für das Jahr
führer, die mit ihren Hauptniederlassungen in 2013 wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis
Japan vertreten sind, direkt vor Ort erfolgen. erwartet.
Darüber hinaus trägt die Gesellschaft zur
Intensivierung der Auslandsaktivitäten der Deutschen Messe AG im Asiengeschäft bei.
Spring Messe Management GmbH
In 2012 hat die Deutsche Messe AG 90 % der
Anteile an der Spring Messe Management GmbH
erworben. Die Aktivtäten der Gesellschaft konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Durchführung von Personalmanagementmessen und
Messen für den öffentlichen Sektor. Der Anteilserwerb erweitert das Produktportfolio der DMAG
um ein Geschäftsfeld, von dem relevante
Wachstumspotentiale und die Ergänzung der
eigenen Veranstaltungen erwartet werden.
Stammkapital:
25 TEUR
Gesellschafter:
Deutsche Messe AG (90 %)
Privatbesitz (10 %)
22,5 TEUR
2,5 TEUR
Deutsche Messe AG ab dem Erwerbszeitpunkt ein
Rumpfgeschäftsjahr vor. Für das Geschäftsjahr
2013 wird ein Umsatz von 6,7 Mio. EUR sowie ein
positives Jahresergebnis erwartet, welches aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages an die
Deutsche Messe AG abgeführt wird.
Aufgrund des Anteilserwerbes im laufenden Geschäftsjahr 2012 liegt aus Sicht des Konzerns
Deutsche Messe Interactive GmbH
Gegenstand der in 2009 gegründeten Gesellschaft ist das Generieren und Vermitteln von
qualifizierten Geschäftskontakten auf globaler
Ebene durch datenbankbasierte Online-Kampagnen und/oder Online-Suchangebote.
Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die Dienstleistung Messeveranstaltung ganzjährig im Internet anzubieten, was sich auf die Entwicklung der
tatsächlichen Messen positiv auswirken soll.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit zur
Stammkapital:
50 TEUR
Gesellschafter:
Deutsche Messe AG (80 %)
Catragonia Ltd. (20 %)
40 TEUR
10 TEUR
CeBIT 2010 aufgenommen und erzielte in 2012
Umsatzerlöse von 6,1 Mio. EUR (Vorjahr:
6,0 Mio. EUR) und ein negatives Jahresergebnis
von 794 TEUR (Vorjahr: -1.035 TEUR). Für 2013
werden Umsatzerlöse von 9,1 Mio. EUR und ein
positives Jahresergebnis erwartet.
- 144 -
Deutsche Messe AG
Beteiligungsbericht 2013
Elektro--Messehaus Hannover GmbH, Hannover (EMH)
Elektro
Gegenstand der 1957 gegründeten Gesellschaft
ist die Errichtung bzw. Verpachtung von Messebauten auf eigenem und gepachtetem Grund
und Boden, die Vermietung dieser Häuser an
Aussteller
und
die
Verwaltung
von
Messehäusern. Seit 1991 werden diese Bauten
nur noch an die Deutsche Messe AG vermietet.
Für 2012 wurde bei Umsatzerlösen von 971 TEUR
(Vorjahr: 971 TEUR) ein Gewinn von 767 TEUR
Stammkapital:
613,55 TEUR
Gesellschafter:
Deutsche Messe AG (75,4 %)
Elektro-Aussteller Hannover e.V. (24,6 %)
462,62 TEUR
150,93 TEUR
(Vorjahr: 753 TEUR) erwirtschaftet. Aufgrund des
Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages
wurde der Gewinn an die Deutsche Messe AG abgeführt. Für die Geschäftsjahre 2013 und 2014
werden positive Jahresergebnisse erwartet.
event it AG (event it)
In 2011 hat die Deutsche Messe AG 51 % der
Anteile an der event it AG erworben. Die event it
AG ist als ergänzender Dienstleister im Kongress- und Eventgeschäft insbesondere in den
Bereichen Planung, Durchführung und Personalgestellung sowie Bereitstellung und Vermietung
von Informationstechnologie tätig. In 2013 ist
die Gründung der Tochtergesellschaft „miovent“
zum Vertrieb einer Software für das Veranstaltungsmanagement vorgesehen.
Stammkapital:
50 TEUR
Gesellschafter:
Deutsche Messe AG (51,0 %)
Privatbesitz (49,0 %)
25,5 TEUR
24,5 TEUR
von 578 TEUR (Vorjahr: 246 TEUR) erwirtschaftet.
Für das Geschäftsjahr 2013 wird mit steigenden
Umsatzerlösen und einem entsprechenden
Jahresergebnis gerechnet.
In 2012 wurde bei Umsatzerlösen von
9,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,2 Mio. EUR) ein Gewinn
Hannover--Messe/Laatzen GmbH
ADAC Fahrsicherheitszentrum Hannover
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung
und der Betrieb von Anlagen zur Schulung von
KraftfahrerInnen
und
die
Vermarktung
derartiger Anlagen.
Die gemeinsam mit
dete Gesellschaft
Bauarbeiten zum
August 2004 ihre
aufgenommen.
dem ADAC in 2003 gegrünhat nach Abschluss der
Fahrsicherheitszentrum im
operative Geschäftstätigkeit
Die Gesellschaft erwirtschaftete in 2012 bei Umsatzerlösen
von
2,9 Mio. EUR
(Vorjahr:
Stammkapital:
1.800 TEUR
Gesellschafter:
Deutsche Messe AG (50 %)
Allgemeiner Deutscher Automobilclub
(ADAC) Gau Niedersachsen/
Sachsen-Anhalt e.V. (50 %)
900 TEUR
900 TEUR
3,1 Mio. EUR) einen Jahresüberschuss von
207 TEUR (Vorjahr: 274 TEUR). Für das Jahr 2013
wird ein positives Ergebnis erwartet.
Beteiligungsbericht 2013
- 145 -
Deutsche Messe AG
German Exposition Corporation International GmbH (GEC)
Die
German
Exposition
Corporation
International GmbH ist eine mit den Messegesellschaften Düsseldorf und München gegründete Gesellschaft mit Sitz in Berlin, die die Interessen
der
Gesellschafter
an
einem
Messegelände in Pudong/Shanghai, China,
wahrnehmen soll.
Der German Exposition Corporation International
GmbH wurden von den Gesellschaftern finanzielle
Mittel in Höhe von rd. 33 Mio. US$ in Form von
Eigenkapital zur Verfügung gestellt, die für das
Joint Venture mit chinesischen Partnern zum
Aufbau des Messegeländes in Pudong/Shanghai
verwendet werden. Durch den Abschluss des
Joint-Venture-Vertrages mit den chinesischen
Partnern wurde 1999 der Grundstein für verstärkte Messeaktivitäten im asiatischen Raum
gelegt. Aufgrund der großen anhaltenden Nachfrage wurden in 2006 die Hallen 8 und 9 fertig
gestellt und Anfang 2007 die Hallen 10 und 11 in
Betrieb genommen. Der weitere Ausbau mit den
Hallen 12 bis 17 wurde in 2011 abgeschlossen, so
dass das Gelände baulich komplett erschlossen
ist. Die Investitionen wurden durch Ergebnis-
Gesellschaft für Verkehrsförderung
siehe dort
Stammkapital:
150 TEUR
Gesellschafter:
Deutsche Messe AG (33,3 %)
Messe Düsseldorf GmbH (33,3 %)
Messe München GmbH (33,3 %)
50 TEUR
50 TEUR
50 TEUR
thesaurierung und Fremdkapitalaufnahme finanziert.
Aus dem Joint Venture wurde seitens der GEC
eine Dividendenausschüttung von 12,7 Mio. EUR
(Vorjahr: 9,1 Mio. EUR) realisiert. Vom Jahresüberschuss in Höhe von rd. 11,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,1 Mio. EUR) wurden im Rahmen einer Vorabausschüttung 9,6 Mio. EUR an die Gesellschafter ausgezahlt, wovon 3,2 Mio. EUR auf die
Deutsche Messe AG entfallen. Aufgrund der geplanten Ausschüttungen aus dem Joint Venture in
China wird für 2013 ein positives Jahresergebnis
erwartet.
Der Anteil der Deutschen Messe AG am gesamten
Nominalkapital der GEC beläuft sich zum Stichtag
auf rd. 12 Mio. EUR.
- 146 -
Deutsche Messe AG
Beteiligungsbericht 2013
Leistungsdaten
2008
Inland
Veranstaltungen (gesamt)
Aussteller (gesamt)
BesucherInnen
Ausstellungsfläche brutto
Ausstellungsfläche netto
Geländeumschlag in Hannover
Ausland
Veranstaltungen (gesamt)
Aussteller (gesamt)
BesucherInnen
Ausstellungsfläche netto
Anzahl
Anzahl
Anzahl
m²
m²
Faktor
Anzahl
Anzahl
Anzahl
m²
2009
2010
2011
2012
60
24.621
1.977.116
2.160.159
1.330.909
5,5
66
23.131
2.064.844
2.236.279
1.361.432
5,6
73
23.503
1.821.750
2.139.298
1.288.701
5,4
62
25.150
2.239.249
2.480.274
1.500.863
6,3
62
23.927
1.722.103
2.091.012
1.156.044
5,4
46
14.565
1.246.897
672.965
32
12.131
1.139.521
460.763
43
12.421
1.308.023
861.821
46
13.286
1.220.130
972.299
52
14.438
1.688.795
1.058.606
51.628
-148.340
35.027
106.398
47.730
Direkte Nettowertschöpfung
TEUR
- 147 -
Beteiligungsbericht 2013
Deutsche Messe AG
Bilanz
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
402.222
36.072
192.220
37.104
179.190
73.859
173.069
70.437
183.531
74.387
642
699
796
765
766
20.980
19.783
28.905
30.641
38.010
20.404
185.361
65.472
64.054
35.814
1.635
1.568
1.752
3.221
1.024
481.955
436.735
349.974
342.187
333.532
I. Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Eigenkapitaldifferenz aus
Währungsumrechnung
IV. Anteile anderer Gesellschafter
77.000
145.958
77.000
390.082
77.000
111.056
77.000
88.074
77.000
90.335
0
3.399
0
2.869
-2.005
4.649
-1.999
7.607
-2.363
11.019
V.
Bilanzgewinn/-verlust
-30.899
-252.136
653
51.596
7.700
B.
Rückstellungen
66.079
67.379
59.000
54.467
57.509
C.
Verbindlichkeiten
197.503
128.102
73.106
63.063
91.401
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
22.915
23.439
26.515
2.269
931
E.
Passive latente Steuern
0
0
0
110
0
Bilanzsumme
481.955
436.735
349.974
342.187
333.532
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-30.899
-252.136
653
51.596
7.700
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
Die Angaben beziehen sich auf den Konzern Messe AG.
- 148 -
Deutsche Messe AG
Beteiligungsbericht 2013
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
241.824
222.287
211.817
292.784
251.257
22
52
47
196
239
22.911
10.730
8.357
12.299
10.831
Gesamtleistung
264.757
233.069
220.221
305.279
262.327
Veranstaltungsbezogener Aufwand
143.673
126.468
128.249
155.721
152.897
Personalaufwand
71.348
69.902
71.160
81.221
84.436
Abschreibungen
33.084
224.344
20.696
28.495
19.275
Sonstige betriebl. Aufwendungen
19.156
17.824
20.685
22.203
19.933
Beteiligungsergebnis
124
21
-185
3.099
3.928
Abschreibungen auf Finanzanlagen
270
0
0
0
0
Umsatzerlöse
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebl. Erträge
Zinsergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
-4.737
-8.853
-541
821
706
-7.387
-214.301
-21.295
21.559
-9.580
Außerordentliches Ergebnis
0
0
96
18.662
-1.700
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
3.540
1.139
1.768
3.488
3.979
Sonstige Steuern
3.486
4.480
4.648
4.956
4.560
-14.413
-219.920
-27.615
31.777
-19.819
-1.975
-1.274
-3.267
-4.304
-4.805
-11.254
-30.899
-252.136
653
32.934
Veränderung der Kapitalrücklage
0
0
285.000
18.662
0
Veränderung anderer Rücklagen
-3.257
-43
-1.329
6.507
-610
0
0
0
-1.699
0
-30.899
-252.136
653
51.596
7.700
Jahresergebnis
Anteile anderer Gesellschafter am
Jahresergebnis
Gewinn-/Verlustvortrag
Veränderung d. gesetzlichen Rücklage
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Die Angaben beziehen sich auf den Konzern Messe AG.
- 149 -
Beteiligungsbericht 2013
Deutsche Messe AG
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
41
50
55
65
55
Anlagendeckung I:
%
45
95
76
91
71
Investitionen:
TEUR
17.467
16.117
49.476
33.158
32.646
Cashflow:
TEUR
7.455
2.202
-14.366
31.603
1.051
Innenfinanzierungsgrad:
%
43
14
-29
95
3
Eigenkapitalrentabilität:
%
-6
-100
-14
7
-8
-6.136
-209.928
-25.306
34.444
-16.546
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
-1
-48
-7
10
-5
Umsatzrentabilität:
%
-4
-98
-12
6
-6
Anzahl
Anzahl
894
746
886
738
873
721
936
748
1.039
753
Personalaufwandsquote
%
30
31
34
28
34
Sachkostenquote
%
67
65
70
61
69
Personalentwicklung:
Stamm-MitarbeiterInnen
Konzern
Stamm-MitarbeiterInnen AG
Die Daten beziehen sich auf den Konzern Messe AG
Aufgrund der durch die beiden Hauptanteilseigner Land Niedersachsen und Landeshauptstadt
Hannover in 2009 durchgeführten Kapitalmaßnahme und dem u. a. daraus folgend betriebenen Abbau
der Verbindlichkeiten, erreicht die Eigenkapitalquote trotz des deutlich negativen Jahresergebnisses
den zweithöchsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Erhöhung des Anlagevermögens, der in 2009
durchgeführten Kapitalmaßnahme und des negativen Ergebnisses in 2012 ergibt sich eine
Anlagendeckung I auf dem Niveau des Jahres 2010.
Die Investitionen liegen auf dem Niveau des Vorjahres und entfielen insbesondere auf erworbene
Beteiligungen, Veranstaltungsrechte sowie Software.
Die Innenfinanzierungskraft in Form des Cashflow ist deutlich zurückgegangen, aber trotz des
negativen Jahresergebnisses noch positiv.
Aufgrund der durch das Jahresergebnis verursachten negativen Entwicklung des Cashflows war eine
Finanzierung des Investitionsvolumens aus erwirtschafteten Mitteln kaum möglich. Der
Innenfinanzierungsgrad erreicht somit den zweitniedrigsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum.
Das negative Jahresergebnis beeinflusst sowohl auf der Ergebnisseite als auch beim Eigenkapital die
Eigenkapitalrentabilität, so dass sich eine negative Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals ergibt.
Analog zur Eigenkapitalrentabilität führt das negative Jahresergebnis zu einem deutlich geringeren und
negativen EBIT als Maßzahl zur Kerntätigkeit der Deutschen Messe AG, sowie erneut zu einer negativen
Verzinsung des Gesamtkapitals in Form der Gesamtkapitalrentabilität.
Die Umsatzrentabilität zeigt, dass mit 1 EUR Umsatz rd. 0,06 EUR Verlust erwirtschaftet wurde. Vor
dem Hintergrund der Kostenstruktur der Deutschen Messe AG ist eine positive Umsatzrentabilität ab
einem Umsatzvolumen von rd. 270 Mio. EUR zu erwarten.
Deutsche Messe AG
- 150 -
Beteiligungsbericht 2013
Bei einer Erhöhung der MitarbeiterInnenzahl im Konzern um 11,0 % und einer Steigerung des
Personalaufwandes um 4,0 % wurden aufgrund des Umsatzrückganges mehr als 1/3 des Umsatzes vom
Personalaufwand aufgezehrt. Dies wird durch eine Personalaufwandsquote, die mit 34 % den höchsten
Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum erreicht, deutlich.
Die Sachkostenquote erreicht mit 69 % den zweithöchsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum
und belegt, dass mehr als 2/3 des Umsatzes von veranstaltungsbezogenen und sonstigen
Aufwendungen aufgezehrt wurden. Bei Betrachtung des Kerngeschäftes der Deutschen Messe AG wird
somit deutlich, dass der Umsatz nicht zur Deckung der Personal- und Sachaufwendungen ausreicht und
den noch nicht berücksichtigten Abschreibungen keine Umsatzerlöse mehr gegenüberstehen.
Beteiligungsbericht 2013
- 151 -
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
Gegenstand des Unternehmens
Im Dezember 2002 wurde eine Windenergieanlage vom Typ Enercon E-40/6.44 auf dem Gelände des städtischen Jugendferienlagers bei
Otterndorf, ca. 15 km östlich von Cuxhaven, in
Betrieb genommen. Das Jugendferienlager wird
vom Sachgebiet Jugend Ferien-Service der
Landeshauptstadt Hannover verwaltet.
GmbH übernommen. Neben der Windenergieanlage sorgt seit Sommer 2006 auch eine Photovoltaikanlage vom Typ Kaco-Sogro mit insgesamt
21 kWpeak für die Erzeugung umweltfreundlichen
Stroms. Die Überschüsse des Unternehmens fließen in die ökologische Modernisierung des Sommerlagers.
Die Finanzierung und der Betrieb der Anlage
wurden von der Sommerlager Otterndorf Energie
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
26,0 TEUR
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
Förderverein Sommerlager e.V.
Windwärts Energie GmbH, Hannover
45 %
45 %
10 %
11,7 TEUR
11,7 TEUR
2,6 TEUR
Aufsichtsrat
Ein Aufsichtsrat ist nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen.
Geschäftsführung
Matthias Eck
Lothar Schulze
Öffentlicher Zweck
Der öffentliche Zweck besteht in der nachhaltigen
Energieerzeugung sowie in der Förderung und
Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit der
Landeshauptstadt Hannover. Die von der Gesellschaft erzielten Überschüsse fließen in die ökologische Modernisierung des Sommercamps.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die Windenergieanlage im Sommercamp Otterndorf erzeugte in 2012 mit 1.453.480 kWh (Vorjahr: 1.548.247 kWh) ca. 121 % der ursprünglich
prognostizierten Strommenge. Die Windverhältnisse lagen im Vergleich ca. 5 % unter dem lang-
jährigen Mittel (Vorjahr ca. 3 % über dem Mittel)
und die technische Verfügbarkeit lag aufgrund
einer Generatorreparatur im Juni bei 95,0 %
(Vorjahr: 99,3 %) auf einem hohen Niveau.
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
- 152 -
Die Photovoltaikanlage erzeugte mit 16.238 kWh
(Vorjahr: 16.471 kWh) annähernd die geplante
Jahresstrommenge (16.400 kWh).
Beteiligungsbericht 2013
Gewinnausschüttung wurden diese Mittel für den
ökologischen Umbau des Sommerlagers sowie
die Umrüstung eines gespendeten Fahrzeugs an
die Bedürfnisse des Sommerlagers verwendet.
Die Gesellschaft hat 10 TEUR an den Förderverein
Sommerlager e.V. gespendet. Zusammen mit der
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 40 TEUR (-9,2 %) auf
397 TEUR zurückgegangen.
Entwicklung des Eigenkapitals
600
500
400
TEUR
Im Bereich der Aktiva sind insbesondere aufgrund der planmäßigen Abschreibungen
Rückgänge bei den Sachanlagen in Höhe von
47 TEUR (-13,9 %) zu verzeichnen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken um 7 TEUR (-29,2 %) auf
17 TEUR.
300
200
100
0
2008
Im Bereich der Passiva haben vor allem die
Verbindlichkeiten um 60 TEUR (-22,7 %) auf
204 TEUR abgenommen, da eine planmäßige
Rückführung der langfristigen Darlehen erfolgte.
Die Rückstellungen sind um 1 TEUR (-7,1 %) auf
13 TEUR gesunken. Das Eigenkapital hat gegenüber 2011 um 21 TEUR (+13,2 %) auf 180 TEUR
zugenommen.
2009
2010
Bilanzsumme
2011
2012
Eigenkapital
In 2012 wurden keine Investitionen vorgenommen.
Ertragslage 2012
Das Jahresergebnis beinhaltet Umsatzerlöse
in Höhe von 147,5 TEUR. Diese setzen sich
zusammen aus den Stromerlösen der Windenergieanlage in Höhe von 139,0 TEUR und
Stromerlösen der Photovoltaikanlage in Höhe
von 8,5 TEUR.
Die Abschreibungen liegen mit 46,7 TEUR um
1 TEUR (-2,1 %) unter dem Vorjahresniveau.
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen mit 21 TEUR (Vorjahr:
23 TEUR) der größte Aufwandsposten.
Bei dem Unternehmen fällt kein direkter Personalaufwand an. Die Gehälter der Geschäftsführer
TEUR
Der Materialaufwand ist um 1 TEUR (-50 %)
auf 1 TEUR gesunken und ist damit insgesamt gering.
Entwicklung der Umsatzerlöse
160
155
150
145
140
135
130
125
120
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
werden bei der Windwärts Energie GmbH erfasst.
Hierfür wurden der Sommerlager Otterndorf
Energie GmbH 4,5 TEUR in Rechnung gestellt
(Vorjahr: 4,5 TEUR), die bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden.
Beteiligungsbericht 2013
- 153 -
Jedes Jahr werden ca. 9,8 TEUR an die Landeshauptstadt Hannover für diverse Dienstleistungen
(Miete, Grünpflege) gezahlt.
Der Zinsaufwand reduziert sich von 14 TEUR um
14,3 % auf 12 TEUR in Folge der planmäßigen Tilgungen.
In 2012 wurde ein Jahresergebnis von 30,7 TEUR
erzielt, welches um 6 TEUR (+24,0 %) über dem
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
Vorjahresergebnis liegt. Über eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter war zum Berichtszeitpunkt noch nicht entschieden. Aus dem
Vorjahresüberschuss ist eine Gewinnausschüttung
von 10 TEUR erfolgt, der Restbetrag wurde auf
neue Rechnung vorgetragen.
- 154 -
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
479
431
386
338
291
15
14
11
24
17
78
66
66
74
88
1
1
1
1
1
573
512
464
437
397
I. Gezeichnetes Kapital
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
III. Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
26
44
26
67
26
89
26
108
26
123
23
22
19
25
31
B.
Rückstellungen
12
8
10
14
13
C.
Verbindlichkeiten
468
389
320
264
204
573
512
464
437
397
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
II.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 155 -
Beteiligungsbericht 2013
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
156
139
133
148
148
0
1
0
0
2
156
140
133
148
150
Materialaufwand
1
1
1
2
1
Abschreibungen
50
49
48
48
47
Sonstige betriebl. Aufwendungen
50
41
41
49
48
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
1
2
1
0
1
24
21
18
14
12
32
30
26
35
43
9
8
7
10
12
23
22
19
25
31
Sonstige betriebl. Erträge
Gesamtleistung
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
Jahresergebnis
- 156 -
Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
16
22
29
36
45
Anlagendeckung I:
%
19
27
35
47
62
Investitionen:
TEUR
0
0
3
0
0
Cashflow:
TEUR
73
71
67
73
78
Innenfinanzierungsgrad:
%
0
0
2.233
0
0
Eigenkapitalrentabilität:
%
34
26
19
22
24
TEUR
55
49
43
49
54
Gesamtkapitalrentabilität:
%
10
10
9
11
14
Umsatzrentabilität:
%
21
22
20
24
29
EBIT:
Personalentwicklung:*)
Anzahl
-
-
-
-
-
Personalaufwandsquote
%
-
-
-
-
-
Sachkostenquote
%
33
30
32
34
33
*)
keine eigenen MitarbeiterInnen
Durch den Abbau der Verbindlichkeiten und die Erhöhung der Gewinnvorträge hat sich die
Eigenkapitalquote um 9 %-Punkte auf 45 % erhöht.
Die Abnahme des Anlagevermögens bei einem erhöhten Eigenkapital des Betriebes führt zu einer
Verbesserung der Anlagendeckung I.
Der Anstieg des Cashflows gegenüber 2011 ergibt sich im Wesentlichen durch das höhere
Jahresergebnis 2012.
Beteiligungsbericht 2013
- 157 -
Misburger Hafen GmbH
Misburger Hafengesellschaft mbH
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des
Misburger Hafens, die Verwaltung des Eigentums
der Gesellschaft an Wasserflächen und Grundstücken, der An- und Verkauf von Grundstücken
sowie alle Geschäfte, die mit dem Bau und dem
Betrieb des Hafens unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover
Erdöl-Raffinerie Deurag-Nerag GmbH
Region Hannover
319,0 TEUR
39,66 %
39,66 %
13,79 %
6,89 %
126,5 TEUR
126,5 TEUR
44,0 TEUR
22,0 TEUR
Die Anteile der Landeshauptstadt Hannover werden vom Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover
gehalten.
Aufsichtsrat
Ein Aufsichtsrat ist nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen.
Geschäftsführung
Jörn Ohm
- 158 -
Misburger Hafen GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungen der Gesellschaft
Misburger Hafengesellschaft mbH
21 %
SANDIX
Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG,
Düsseldorf
Stand: Juli 2013
Öffentlicher Zweck
Der Misburger Hafen wurde vor rund 100 Jahren
als öffentlicher Binnenhafen im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung und der Inbetriebnahme des Mittellandkanals erbaut.
Die Misburger Hafen GmbH bildet mit dem Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover einschließlich
der Hafen Hannover GmbH eine unternehmerische Einheit, die Unternehmensgruppe „Hafen
Hannover“, die kundenorientiert in zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten und dem
Qualitäts- und Umweltmanagement zusammenarbeitet. Dahinter steht das Konzept einer Kooperation der vier hannoverschen Hafenstandorte mit
einem gemeinsamen Leistungsangebot für die
Hafenkunden und der Förderung standortspezifischer Schwerpunkte (vgl. Ausführungen zum
Eigenbetrieb Städtische Häfen und Hafen
Hannover GmbH).
Unverändert besteht eine Nachfrage nach
kostengünstigem
und
umweltfreundlichem
Transport von Massengütern auf dem Schiffs- und
Bahnweg mit entsprechender Entlastung des
LKW-Güterverkehrs, die durch eine wirtschafts-
fördernde Infrastrukturpolitik unterstützt wird.
Die von der Unternehmensgruppe „Hafen
Hannover“ im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung zur Verfügung gestellten Hafenkapazitäten und Transportleistungen einschließlich des
Misburger Hafens sind unverzichtbare Glieder in
dem transportlogistischen Gesamtsystem der
Region Hannover mit nationalen und internationalen Güterwechselbeziehungen. Die aktuell für
die
Unternehmensgruppe
vorgegebenen
Leistungsziele bestehen insbesondere in der Entwicklung innovativer Leistungsangebote mit den
Spediteuren und der verladenden Wirtschaft und
der verstärkten Kooperation mit anderen am
Güterverkehr Beteiligten zur Bildung von
Transportketten sowie der Weiterentwicklung der
Angebote im Schienengüternahverkehr, um das
Leistungsspektrum stetig an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Diese grundsätzliche
Strategie im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung wird durch die regelmäßig hohe Auslastung der Kapazitäten bestätigt (z.B. Misburger
Hafen GmbH: Gesamtleistung 2012 rd.
1,2 Mio. EUR wie in den Vorjahren).
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Der Misburger Hafen (Betriebsbeginn 1918) entwickelte sich stetig als öffentlicher Binnenhafen
von seiner ursprünglichen Werkhafenfunktion zu
einem Umschlagzentrum hauptsächlich für die
Zementindustrie und einem Logistikdienstleister
in der Region zwischen Hannover, Braunschweig
und Hildesheim. Insgesamt sind seit vielen Jahren zehn Betriebe im näheren Einzugsbereich des
Misburger Hafens angesiedelt, die teilweise auch
Mitgesellschafter der Misburger Hafen GmbH
sind.
Beteiligungsbericht 2013
- 159 -
Misburger Hafen GmbH
Die Geschäftsführung der Misburger Hafen GmbH
wird seit Ende 2005 durch den Eigenbetrieb
Städtische Häfen ausgeübt (Personalunion Betriebsleiter/Geschäftsführer und Geschäftsbesorgungsvertrag).
Der Stichkanal Misburg, die Verbindung vom
Mittellandkanal zum Misburger Hafen, wurde vom
Bund im Jahr 2007 für die moderne Schifffahrt
ausgebaut. Der Hafen ist somit für die moderne
Schifffahrt erreichbar und wirtschaftlich gestärkt.
Im 5-Jahresvergleich sind in der Regel schwankende Umschlagsleistungen festzustellen. Ursächlich ist insbesondere eine starke Abhängigkeit von einer vergleichsweise geringen Anzahl an
Hauptkunden, so dass deren jährliche Produktionsschwankungen und Sondereffekte direkt auf
den Hafenumsatz durchschlagen. Auch für 2013
wird wiederum eine stabile Geschäftsentwicklung
erwartet. Im Verbund mit der Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ sollen insbesondere die
standortspezifische Arbeitsteilung und eingeleitete Synergieprozesse fortgeführt und verstetigt
werden, unter Berücksichtigung einer standortübergreifenden Angebots- und Ansiedlungspolitik.
Chancen und Risiken der Entwicklung der Misburger Hafen GmbH werden insbesondere durch die
Einbindung in die strategische Konzeption der
Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ und der
wirtschaftlichen Entwicklung der am Hafenstandort angesiedelten Hafenkunden bestimmt. Nachdem in den vergangenen Jahren besondere Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen in
die Erneuerung der Anlagen nur begrenzt erforderlich waren, sind ab 2012 ff. wieder größere
Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen, die die das Ergebnis belasten werden.
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme hat sich von im Vorjahr
4,25 Mio. EUR um 791 TEUR (+18,6 %) auf
5,04 Mio. EUR im Berichtsjahr erhöht.
Entwicklung des Eigenkapitals
TEUR
6.000
Im Berichtsjahr wurden u.a. 547 EUR in die
Gleis- und Weichenanlagen und 34 TEUR in
eine Lokomotive investiert. Insgesamt hat
sich das Anlagevermögen von im Vorjahr
1,00 Mio. EUR um 548 TEUR (+54,5 %) auf
im Berichtsjahr 1,55 Mio. EUR erhöht.
4.000
2.000
0
2008
Unter den Forderungen werden Liefer- und
Leistungsforderungen sowie Steuererstattungsansprüche ausgewiesen, die stichtagsbedingt höher als im Vorjahr sind.
Die Wertpapiere nahmen von im Vorjahr
2,97 Mio. EUR um 283 TEUR (-9,5 %) auf im Berichtsjahr 2,69 Mio. EUR ab, um liquide Mittel für
die Investitionen zu generieren. Innerhalb des
Wertpapierbestandes erfolgten Abschreibungen
von 11 TEUR und Zuschreibungen von 55 TEUR
auf den jeweiligen am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.
Auf der Passivseite hat der Sonderposten mit
Rücklageanteil wie in den Vorjahren um 64 TEUR
abgenommen (ratierliche Auflösung). Damit beträgt der Sonderposten 2,80 Mio. EUR und hat
einen Anteil an der Bilanzsumme von 56 % (Vor-
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
jahr: 68 %). Die Veränderungen bei den Rückstellungen betreffen wie in den Vorjahren insbesondere den Umfang der jeweils noch ausstehenden Eingangsrechnungen. Die Verbindlichkeiten
erhöhten sich von im Vorjahr 78 TEUR um
752 TEUR (>100 %) auf 830 TEUR. Angesichts
der günstigen Kreditkonditionen hat der Betrieb
zum Jahresende erstmals seit langer Zeit ein
Bankdarlehen aufgenommen (750 TEUR), um
Investitionen zu finanzieren und gleichzeitig rentierliche Wertpapiere im Bestand zu halten.
Der Jahresüberschuss von 312 TEUR (Vorjahr:
285 TEUR) wird wie in den Vorjahren vollständig
an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Misburger Hafen GmbH
- 160 -
Beteiligungsbericht 2013
Ertragslage 2012
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 27 TEUR (+6,7 %) auf 433 TEUR
betrifft u.a. höhere Gewinne aus dem Verkauf
von Wertpapieren. Der Materialaufwand stieg von
im Vorjahr 147 TEUR um 179 TEUR (+122 %) auf
326 TEUR, ursächlich sind vor allem erhöhte
Instandhaltungsaufwendungen für Krananlagen
(+105 TEUR), Immobilien (+29 TEUR) und
Bahnfahrzeuge/–anlagen
(+26 TEUR)
entsprechend der Planansätze. Die Abnahme des
Personalaufwandes bei unveränderter Beschäftigtenzahl betrifft vor allem die nicht geplante
Auflösung einer Pensionsrückstellung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben von im
Vorjahr 470 TEUR um 63 TEUR (-13,0 %) auf
409 TEUR abgenommen, da insbesondere der
Aufwand für Mieten für Reachstacker und Bagger
gesunken ist.
Entwicklung der Umsatzerlöse
1.000
800
TEUR
Die Umsatzerlöse haben sich vom im Vorjahr
839 TEUR um 58 TEUR (-6,9 %) auf im
Berichtsjahr 781 TEUR im Rahmen normaler
jährlicher Schwankungen verringert. Die Umsatzerlöse betreffen Pachten und Mieten von
312 TEUR (gegenüber Vorjahr: -3 TEUR), Erlöse aus dem Hafenbetrieb von 296 TEUR
(-29 TEUR) und aus dem Bahnbetrieb von
173 TEUR (-26 TEUR).
600
400
200
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Die Abschreibungen auf Wertpapiere in Höhe von
11 TEUR erfolgten aufgrund des strengen
Niederstwertprinzips im Umlaufvermögen; bei
Wegfall der Abschreibungsgründe erfolgen Zuschreibungen (Zuschreibungen von 55 TEUR sind
in den sonstigen betrieblichen Erträge enthalten).
Die Zinserträge von 86 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR)
resultieren aus dem Wertpapierbestand. Die Zinsaufwendungen von 32 TEUR (Vorjahr: 31 TEUR)
betreffen vor allem buchhalterische Aufzinsungen
von Pensionsrückstellungen.
Die geringeren Umsatzerlöse und höheren Instandhaltungen wurden insgesamt kompensiert,
so dass das Jahresergebnis von im Vorjahr
285 TEUR um 27 TEUR (+9,5 %) auf 312 TEUR
gestiegen ist.
Betrachtung der wesentlichen Unternehmen
Grundstücks--Vermietungsgesellschaft mbh & Co. KG, Düsseldorf
Sandix Grundstücks
Die Misburger Hafen GmbH hält an der SANDIX
Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co.
KG, Düsseldorf, einen Kommanditanteil von
537 TEUR bzw. 21 % auf Grund steuerlicher Vorteile. Durch Erwerb dieses Kommanditanteils
blieb im Jahr 1998 ein aus damaligen Grundstücksveräußerungsgewinnen stammender Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von rund
3,7 Mio. EUR vollständig erhalten, obwohl seinerzeit nur 1/7 (537 TEUR) in den Kommanditanteil
investiert werden musste. Die restlichen 6/7
(seinerzeit rund 3,2 Mio. EUR) wurden in Wertpapiere investiert, deren Erträge seitdem die Jahresergebnisse maßgeblich verbessern. Darüber
hinaus schüttet der Fonds jährlich eine Rendite
von rund 20 TEUR aus.
- 161 -
Beteiligungsbericht 2013
Misburger Hafen GmbH
Leistungsdaten
2008
2009
2010
2011
2012
Gesamtumschlag
t
1.218.779
824.829
627.125
610.327
511.734
Hafen- und Kranbetrieb
t
973.095
575.510
420.506
351.917
326.506
Bahnbetrieb
t
245.684
249.319
206.619
258.410
185.228
Umsatzerlöse (gesamt)
TEUR
833
784
777
839
781
Hafen- und Kranbetrieb
TEUR
361
316
311
325
296
Bahnbetrieb
TEUR
168
164
155
199
173
Grundstücksbetrieb
TEUR
304
304
311
315
312
TEUR
796
739
798
645
553
Direkte Nettowertschöpfung
Misburger Hafen GmbH
- 162 -
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
II.
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten
Bilanzsumme
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
295
537
291
537
340
537
469
537
1.017
537
5
3
8
4
4
278
3.356
371
3.136
256
3.249
173
2.973
688
2.690
64
31
42
94
105
4.535
4.369
4.432
4.250
5.041
319
127
319
127
319
127
319
127
319
127
356
1
324
1
330
0
285
0
312
0
3.065
3.001
2.937
2.874
2.810
Passiva
A.
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
IV. Gewinn-/Verlustvortrag
B.
Sonderposten mit Rücklageanteil
C.
Rückstellungen
547
564
617
567
643
D.
Verbindlichkeiten
120
33
102
78
830
4.535
4.369
4.432
4.250
5.041
-
-
-
-
-
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 163 -
Beteiligungsbericht 2013
Misburger Hafen GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
833
784
777
839
781
0
0
0
4
1
353
402
495
406
433
1.186
1.186
1.272
1.249
1.215
Materialaufwand
107
128
104
147
326
Personalaufwand
282
304
298
200
106
Abschreibungen
11
10
8
11
27
381
408
454
470
409
26
27
27
27
30
121
72
102
85
87
38
0
31
82
11
3
0
33
31
32
511
435
473
420
421
0
0
6
6
6
152
107
133
126
99
3
4
4
3
4
356
324
330
285
312
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebl. Erträge
Gesamtleistung
Sonstige betriebl. Aufwendungen
Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
Abschreibungen auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
Sonstige Steuern
Jahresergebnis
- 164 -
Misburger Hafen GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
51
52
51
51
43
Anlagendeckung I:
%
281
274
256
216
139
Investitionen:
TEUR
5
6
57
140
582
Cashflow:
TEUR
299
287
327
183
351
Innenfinanzierungsgrad:
%
5.980
4.783
574
131
60
Eigenkapitalrentabilität:
%
22
19
21
19
19
TEUR
390
359
394
357
356
EBIT:
Gesamtkapitalrentabilität:
%
9
8
9
8
7
Umsatzrentabilität:
%
61
55
60
50
53
Anzahl
4
5
4
3
3
Personalaufwandsquote
%
34
39
38
24
14
Sachkostenquote
%
59
68
72
74
94
Personalentwicklung:
Der Eigenkapitalquote wurden das bilanzielle Eigenkapital sowie 50 % des Sonderpostens zugerechnet,
da der Sonderposten von vornherein über eine festgelegte Laufzeit ertragswirksam aufzulösen ist und
nach Abzug von Steuern das Ergebnis bzw. das Eigenkapital erhöht. Die Eigenkapitalquote betrug in
den Vorjahren jeweils rund 50 % und ist im Berichtsjahr wegen der gestiegenen Bilanzsumme
(Investitionen) auf 43 % gesunken.
Nachdem in den Vorjahren kaum Erhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen in die Infrastruktur des
Hafens erforderlich waren, ist seit 2010 im Rahmen des mehrjährigen Investitionsplanes wieder ein
Anstieg zu verzeichnen, mit deutlicher Erhöhung in 2012. Die Investitionen 2012 betreffen
insbesondere Gleis- und Weichenanlagen.
Der Cashflow steigt gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen rein stichtagsbedingt um 168 TEUR
(+92 %) auf 356 TEUR, da am Bilanzstichtag insbesondere höhere Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen vorlagen (Geldabfluss im Folgejahr).
Der Cashflow aus der Innenfinanzierung ist niedriger als die Investitionen, so dass der Innen
Innenfinan
finanzie
zie-finan
zie
rungsgrad 60 % beträgt.
Das EBIT enthält den Jahresüberschuss, die Ertragsteuern und den Zinsaufwand und ist gegenüber
dem Vorjahr nahezu unverändert.
Die Personalaufwandsquote sinkt im Berichtsjahr trotz unveränderter Beschäftigtenzahl auf 14 %
aufgrund der Auflösung einer Pensionsrückstellung (Sondereffekt).
Die in Relation zu den Umsatzerlösen im Berichtsjahr erhöhten Instandhaltungsaufwendungen führen
neben anderen Effekten zu einem Anstieg der Sachkostenquote auf 94 % (Sachkosten in Relation zu
dem Umsatzerlösen).
Beteiligungsbericht 2013
- 165 -
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Gegenstand des Unternehmens
wie die gewerbliche Verwertung der dabei
gewonnenen Fachkenntnisse im In- und Ausland
und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Gegenstand der Gesellschaft sind die Anlegung,
der Betrieb und der Ausbau des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen einschließlich der
damit zusammenhängenden Nebengeschäfte soGesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
30.700 TEUR
Gesellschafter:
Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH
- für das Land Niedersachsen Landeshauptstadt Hannover
Fraport AG Frankfurter Airport Services Worldwide
35 %
35 %
30 %
10.745 TEUR
10.745 TEUR
9.210 TEUR
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH besteht aus zwölf Mitgliedern, acht
Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner
und vier Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer. Zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner besteht ein Vorschlagsrecht der Landeshauptstadt Hannover für drei
Mitglieder, des Landes Niedersachsen für drei
Mitglieder und der Fraport AG für zwei Mitglieder.
Seit dem 22.03.2012 wird der Aufsichtsratsvorsitz, wie im Gesellschaftsvertrag geregelt, von der
Fraport AG durch Herrn Dr. Matthias Zieschang
wahrgenommen.
Stand: Juli 2013
Mitglieder der Anteilseigner:
Mitglieder der Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer:
Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat:
Ratsherr Martin Hanske
Erster Stadtrat Hans Mönninghoff
Bürgermeister Klaus Dieter Scholz
Martin Adam
Torsten Krups
Ingo Neblung
Michael Koch
Mitglieder der anderen Anteilseigner:
Staatssekretärin Daniela Behrens
Ministerialrätin Corinna Gottschalk
Christoph Nanke
Ministerialdirigentin Doris Nordmann
Dr. Matthias Zieschang
Geschäftsführung
Dr. Raoul Hille
- 166 -
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungen der Gesellschaft
Flughafen HannoverHannover-Langenhagen GmbH
100 %
AGS
Hannover Aviation
Ground Services
GmbH
St.Kap.: 26 TEUR
50 %
WFG
WirtschaftsförderungsGesellschaft Langenhagen Flughafen mbH
100 %
51 %
ASH
Aircargo Services
Hannover GmbH
St.Kap.: 25,56 TEUR
AHS
HANNOVER Aviation
Handling Services
GmbH
GFH
Gastronomie
Flughafen Hannover
GmbH
St.Kap.: 100 TEUR
St.Kap.:194,29 TEUR
50 %
34,75 %
AirITSystems
Hannover GmbH
St.Kap.:2 Mio. EUR
50 %
AHS
Aviation Handling
Services GmbH
Hamburg
St.Kap.:25,56 TEUR
8,5 %
Tourismus Marketing
Niedersachsen GmbH
St.Kap.: 235 TEUR
St.Kap.:500 TEUR
0,74 %
Hannover Marketing
und Tourismus GmbH
St.Kap.: 216 TEUR
Stand: Juli 2013
Öffentlicher Zweck
Der Flughafen Hannover-Langenhagen liegt im
Schnittpunkt der Ost/West- und Nord/Süd-Verkehrsachse und hat einen hohen Stellenwert für
die Wirtschaftsregion Hannover und Niedersachsen. Das für die regionalwirtschaftlichen Wirkungen relevante Einzugsgebiet des Hannover Airport
reicht von Cuxhaven bis Kassel und von Osnabrück bis hinter Magdeburg. Der in die vorhandene Infrastruktur der Landeshauptstadt
Hannover/Region Hannover eingebundene Flughafen spielt bei Ansiedlungsvorhaben international tätiger Unternehmen eine wichtige Rolle. Eine
relevante Standortvoraussetzung ist er auch für
die weltweit operierenden ansässigen Betriebe
und Dienstleistungsunternehmen (z.B. TUI,
Deutsche Messe AG, Continental).
Der Region Hannover gibt der Flughafen als Wirtschaftsfaktor wesentliche Impulse. Auf dem Gelände des Hannover Airport einschließlich der
Airport Business Parks sind rd. 160 Betriebe mit
ca. 8.800 Menschen beschäftigt. Er ist damit eine
der größten Arbeitsstätten der Region. Die auf
dem Flughafen angesiedelten Unternehmen
haben laut der Studie „Hannover Airport - Ein
zentraler Wirtschafts- und Standortfaktor für die
Region“ von Prof. Dr. Hübl und Dipl.-Phys.
Schaffner im Jahr 2007 Sachgüter und Dienstleistungen im Wert von rd. 865 Mio. EUR nachgefragt, wovon 240 Mio. EUR auf die Region
Hannover entfallen.
Beteiligungsbericht 2013
- 167 -
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Im Rahmen des vom Flughafen für sich und seine
Beteiligungen eingerichteten Risikomanagementsystems wurden folgende wesentliche Risikopotentiale für die zukünftige Entwicklung des
Flughafens identifiziert:
• verschärfter Preisdruck durch Konsolidierungen
und Restrukturierungen in der Airlinebranche,
• steigender
Wettbewerbsdruck
durch
Kapazitätsausweitungen an bestehenden und
neuen Flughäfen im erweiterten Einzugsbereich,
• Wettbewerbsverzerrungen durch Luftverkehrssteuer und EU-Emissionsrechtehandel,
• subventionierte, volkswirtschaftliche Marktmodelle,
• steigende Anforderungen an Umwelt- und
Klimaschutz sowie Nachhaltigkeitsmanagement,
• Anforderungen an Lärmschutz,
• Steigende Kosten für Energie, Wasser, Abwasser,
• weitere Deregulierung der Bodenverkehrsdienstleistungen,
• weitere Verschärfung der Luftsicherheitsregularien.
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2012 nahmen die
Wachstumsraten im Luftverkehr gegenüber dem
Vorjahr wieder ab. Die hohen Kerosinpreise, die in
2011 eingeführte Luftverkehrsabgabe, der nur auf
Europa beschränkte Emissionshandel und
zahlreiche Streiks belasteten die Airlines. Zur
Kompensation
reduzierten
diese
die
Flugbewegungen zugunsten einer höheren Auslastung. Dies führte bei kleineren und mittleren
Flughäfen überwiegend zu einem Rückgang der
Passagierzahlen. Obwohl am Hannover Airport
das Passagieraufkommen um 1,0 % sank und die
Flugbewegungen um 4,5 % abnahmen, konnte ein
deutlich geringerer Verlust als erwartet erzielt
werden. Dazu trugen neben den vertrieblichen
Stabilisierungsaktivitäten weitgehend optimierte
Kostenstrukturen, ein konsequentes Investitionsmanagement sowie weiterhin günstige Darlehenszinsen bei.
Die Geschäftsführung strebt mittelfristig an,
wieder an das erreichte hohe Ergebnisniveau anzuknüpfen und darüber hinaus ein leichtes Verkehrswachstum sicherzustellen, auch wenn aufgrund der Nachwirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, der Luftverkehrsteuer und der bewusst fortgeführten, auf langfristige Wettbewerbsfähigkeit abzielenden Investitionspolitik
kurzfristig Verluste hingenommen werden müssen. Insbesondere soll das Luftfrachtaufkommen
mit zunehmender konjunktureller Erholung und
der Verfügbarkeit erweiterter Frachtinfrastruktur
in den kommenden Jahren signifikant ausgeweitet werden. Die Geschäftsführung rechnet für
2013 und das Folgejahr mit Jahresfehlbeträgen.
Ursächlich ist die aufgrund der Finanz- und
Wirtschaftskrise stark gesunkene Verkehrsmenge,
die erst langsam wieder wächst. Dabei wurde
sowohl der weitere Konsolidierungskurs der Air
Berlin als einer der größten Carrier des Hannover
Airport als auch der Dämpfungseffekt durch die
ab 01.01.2011 eingeführte Luftverkehrsabgabe
sowie des europaweiten Emissionshandels berücksichtigt. Begleitend zu den verstärkten Vertriebsaktivitäten wurde Ende 2012 ein Ergebnissicherungsprogramm aufgelegt mit dem zusätzliche Ertragssteigerungs- und Kostensenkungspotenziale gehoben werden sollen.
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
- 168 -
Beteiligungsbericht 2013
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat
gegenüber dem Vorjahr um rd. 6,6 Mio. EUR
(-2,1 %) auf 303,6 Mio. EUR abgenommen.
Auf der Passivseite verringerte sich aufgrund des
in 2012 erwirtschafteten Jahresfehlbetrages das
Eigenkapital um 2,5 Mio. EUR, das Fremdkapital
Mio. EUR
Auf der Aktivseite haben sich das Anlagevermögen um 5,7 Mio. EUR, das Umlaufvermögen um 0,6 Mio. EUR verringert. Beim
Anlagevermögen resultiert die Abnahme im
Wesentlichen daraus, dass im Sachanlagevermögen die Abgänge und Abschreibungen
die Investitionen übertrafen. Die Abnahme
des Umlaufvermögens ist in erster Linie auf
geringere ausgewiesene Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.
Entwicklung des Eigenkapitals
350
300
250
200
150
100
50
0
2008
2009
2010
Bilanzsumme
2011
2012
Eigenkapital
nahm um 4,1 Mio. EUR ab. Die Abnahme des
Fremdkapitals ist im Wesentlichen auf die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.
Ertragslage 2012
Während die deutschen Flughäfen einschließlich
der großen Hubs Frankfurt und München insgesamt einen Passagierzuwachs von 1,1 % verzeichneten konnten, nahm der Passagierverkehr am
Hannover Airport um 1,0 % ab. Die Anzahl der
Flugbewegungen sank um 4,5 %. Deutliche Zuwächse bei Turkish Airlines, Condor, Germanwings und Lufthansa sowie der Neueinstieg der
British Airways brachten positive Verkehrsimpulse, die jedoch durch den starken Rückgang
bei Air Berlin und Germania überkompensiert
wurden. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft lagen
um 0,5 % über Vorjahresniveau. Dabei milderten
Entwicklung der Umsatzerlöse
Mio. EUR
Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr
mit einem Jahresfehlbetrag von 2,5 Mio. EUR
ab und liegt damit um 5,3 Mio. EUR unter
dem Vorjahreswert. Dies ist im Wesentlichen
auf die negative Verkehrsentwicklung, insbesondere die gesunkenen Flugzeugbewegungen sowie die gestiegenen betrieblichen
Aufwendungen zurückzuführen. Im Vorjahresvergleich ist außerdem zu beachten, dass
in 2011 eine Auflösung von Schallschutzrückstellungen erfolgt ist. Weiterhin hat sich das
Beteiligungsergebnis deutlich verringert.
Sondereffekte aus dem Verkauf von Grundstücken und der Auflösung von Rückstellungen trugen zu einer positiven Ergebnisentwicklung bei, konnten aber die negativen Effekte nur
zum Teil ausgleichen.
150
125
100
75
50
25
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Entgeltanpassungen bei den Landeentgelten und
deutlich stärkere Parkeinnahmen den Rückgang
der verkehrsabhängigen Entgelte ab.
Die sonstigen betrieblichen Erträge nahmen
gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. EUR
(-15,0 %) ab. Sie enthalten im Wesentlichen den
Veräußerungsertrag aus dem Verkauf eines
Grundstückes sowie die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen. Im Vorjahr war in der
Position die Auflösung von Schallschutzrückstellungen enthalten.
Die betrieblichen Aufwendungen stiegen um
insgesamt
3,1 Mio. EUR
(+2,2 %)
auf
140,6 Mio. EUR, was zu einem Betriebsergebnis
von 4,9 Mio. EUR führte. Der Materialaufwand
stieg im Wesentlichen durch höhere Aufwendun-
Beteiligungsbericht 2013
- 169 -
gen für Instandhaltung, Sprüh- und Streumittel
sowie Personaldienstleistungen um 1,5 Mio. EUR
(+2,9 %) auf 54,2 Mio. EUR. Der Personalaufwand nahm durch den Tarifabschluss um
2,6 Mio. EUR (+6,9 %) auf 39,9 Mio. EUR zu. Die
Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt
um 2,0 Mio. EUR (+10,0 %) auf 22,4 Mio. EUR.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken hauptsächlich bedingt durch geringere
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Markterschließungskosten und Marketingbeiträge
um 3,1 Mio. EUR (-11,3 %) auf 24,0 Mio. EUR.
Aufgrund der verkehrs- und investitionsbedingt
verschlechterten Ergebnisse der Tochterunternehmen AGS und ASH hat sich das Beteiligungsergebnis um 2,7 Mio. EUR (-95,8 %) auf
0,1 Mio. EUR deutlich verringert.
Betrachtung der wesentlichen Beteiligungen
Hannover Aviation Ground Services GmbH (AGS)
Gegenstand der Gesellschaft ist das Erbringen
von Bodenverkehrsdienstleistungen an Luftfahrzeugen und aller damit zusammenhängenden
Nebengeschäfte sowie die Durchführung sämtlicher
erforderlicher
Vorbereitungsmaßnahmen.
Die Firma AviaPartner ist seit dem 01.08.1999 im
Abfertigungsbereich des Flughafens HannoverLangenhagen in den Wettbewerb mit der AGS
GmbH getreten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr
erreichte die AGS GmbH einen Marktanteil im Bereich Ramp Services von 77,2 % (Vorjahr: 78,0 %).
Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die Gesellschaft bei Umsatzerlösen von 26,7 Mio. EUR (Vor-
Stammkapital:
26,0 TEUR
Gesellschafter:
Flughafen
Hannover-Langenhagen GmbH (100 %)
26,0 TEUR
jahr: 26,5 Mio. EUR) einen Gewinn von
0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR), der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Flughafen HannoverLangenhagen GmbH abzuführen ist.
Aufgrund der von der Muttergesellschaft für das
Jahr 2013 prognostizierten Verkehrsentwicklung
wird von einem weiterhin positiven, aber gegenüber 2012 geringeren Jahresergebnis ausgegangen.
(ASH
SH))
Aircargo Services Hannover GmbH (A
SH
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt
sich auf die Luftfracht- und Flugzeugabfertigung
als Agent für Luftverkehrsgesellschaften, Beförderung der Luftfracht zu Lande und die Vermittlung
der
Beförderung
von
Frachtgut
mit dem Flugzeug.
Das Geschäftsjahr 2012 der Gesellschaft schließt
bei Umsatzerlösen von 5,3 Mio. EUR (Vorjahr:
5,4 Mio. EUR) mit einem Verlust von rd.
599 TEUR (Vorjahr: Gewinn von 353 TEUR) ab.
Der Verlust ist im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages
von der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
zu übernehmen.
Stammkapital:
25,6 TEUR
Gesellschafter:
Flughafen
Hannover-Langenhagen GmbH (100 %)
25,6 TEUR
Die Gesellschaft hat sich in 2012 auf die zu erwartenden Änderungen im Bereich Luftfrachtsicherheit und das erwartete deutliche Wachstum
der Luftfracht durch Schaffung der notwendigen
Infrastruktur eingestellt. Die Geschäftsführung
geht davon aus, in 2013 den Verlust deutlich
reduzieren zu können.
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
- 170 -
Beteiligungsbericht 2013
AHS Hannover Aviation Handling Services GmbH ((AHS
AHS Hannover)
Gesellschaftszweck des Unternehmens ist die
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Passagieren (Passagierabfertigung ohne Vorfelddienste) und Luftverkehrsgesellschaften (administrative Abfertigung am Boden und Überwachung) am Flughafen Hannover-Langenhagen sowie die Vermittlung von Reise- und Transportdienstleistungen.
Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die Gesellschaft bei Umsatzerlösen von 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,3 Mio. EUR) einen Jahresfehlbetrag von
255 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss von
66 TEUR).
Stammkapital:
100 TEUR
Gesellschafter:
Flughafen
Hannover-Langenhagen GmbH (51 %)
AHS Aviation Handling Services GmbH,
Hamburg (49 %)
51 TEUR
49 TEUR
Das Geschäftsjahr 2012 war geprägt von verkehrsmengenbedingt rückläufigen Umsatzerlösen
bei gleichbleibendem Betriebsaufwand (erhöhter
Schulungsaufwand aufgrund Depature Control
System Umstellung bei Airlinekunden). Für das
Geschäftsjahr 2013 wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet.
Gastronomie Flughafen Hannover GmbH (GFH)
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt
sich auf die Unterhaltung und den Betrieb
gastronomischer Einrichtungen auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen einschließlich der
damit zusammenhängenden Nebengeschäfte.
Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die
Gesellschaft bei Umsatzerlösen von rd.
8,1 Mio. EUR (Vorjahr: 8,2 Mio. EUR) einen
Jahresüberschuss von 289 TEUR (Vorjahr:
Stammkapital:
194 TEUR
Gesellschafter:
Flughafen
Hannover-Langenhagen GmbH (50 %)
Marché Restaurants
Deutschland GmbH (50 %)
97 TEUR
97 TEUR
293 TEUR). Für das Geschäftsjahr 2013 erwartet
die Geschäftsführung ein Jahresergebnis auf dem
Niveau von 2012.
Wirtschaftsförderungs--Gesellschaft Langenhagen Flughafen mbH (WFG)
Wirtschaftsförderungs
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die
Bebauung und die Verwaltung von Grundstücken
zum Zwecke der Wirtschaftsförderung im
Nahbereich
des
Flughafens
HannoverLangenhagen.
Seit Herbst 2012 hat die Gesellschaft eine
Logistikhalle errichtet, die langfristig an MTU
vermietet wird. Die Logistikhalle ist im März 2013
fertiggestellt und in Betrieb genommen worden.
Stammkapital:
25,56 TEUR
Gesellschafter:
Flughafen
Hannover-Langenhagen GmbH (50 %)
Stadt Langenhagen (50 %)
12,78 TEUR
12,78 TEUR
Für das Geschäftsjahr 2012 wird mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 10,8 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 0,9 TEUR) gerechnet.
Beteiligungsbericht 2013
- 171 -
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
AirITSystems Hannover GmbH (AirIT)
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung
von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen für Flughäfen und Serviceanbieter auf
Flughäfen sowie die damit zusammenhängenden
Nebengeschäfte.
Das Geschäftsjahr 2012 schließt bei Umsatzerlösen
von
23,6 Mio. EUR
(Vorjahr:
22,2 Mio. EUR) mit einem Jahresüberschuss von
1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) ab. Sofern
eine Eigenkapitalquote von 20 % nicht unterschritten wird, ist der Jahresüberschuss unter Beachtung der Ausschüttungssperre nach BilMoG für
aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte entsprechend der im Kooperations-
Stammkapital:
2,0 Mio. EUR
Gesellschafter:
Flughafen
Hannover-Langenhagen GmbH (50 %)
Fraport AG Frankfurt Airport Services
Worldwide (50 %)
1,0 Mio. EUR
1,0 Mio. EUR
vertrag festgelegten Formel an die Gesellschafter
zur Ausschüttung vorgesehen.
Für das Geschäftsjahr 2013 wird die Geschäftsentwicklung trotz des zu erwartenden Preisdrucks
im Markt und dem weiteren Aufbau von Personalkapazitäten von der Gesellschaft mit verhaltenem
Optimismus gesehen.
AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg (AHS)
Gegenstand der Gesellschaft ist das Erbringen
von Passagedienstleistungen und Transportdienstleistungen auf verschiedenen deutschen
Flughäfen. Insbesondere die Durchführung von
Passagier-, Vorfeld- und Frachtabfertigung sowie
der Vertrieb solcher Leistungen bilden das
Haupttätigkeitsfeld.
Die Gesellschaft betreibt Flugzeugabfertigungsstationen auf den Flughäfen Berlin-Tegel, BerlinSchönefeld, Köln/Bonn, Leipzig und Dresden.
Über Tochter- und Beteiligungsunternehmen
werden die gleichen Dienstleistungen auf den
Flughäfen München, Düsseldorf, Frankfurt,
Hamburg,
Hannover,
Münster/Osnabrück,
Bremen, Nürnberg und Stuttgart erbracht. Die
Gesellschaft ist zu 49 % an der AHS HANNOVER
Aviation Handling Services GmbH, Langenhagen
(siehe dort) beteiligt.
Das Geschäftsjahr 2012 der Gesellschaft schließt
bei Umsatzerlösen von 13,0 Mio. EUR (Vorjahr:
13,8 Mio. EUR) mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von 278 TEUR (Vorjahr: -885 TEUR) ab.
Stammkapital:
500,0 TEUR
Gesellschafter:
Flughafen
Hannover-Langenhagen GmbH (34,75 %)
Flughafen Hamburg GmbH (32,25 %)
Flughafen Bremen (12 %)
Flughafen Münster/
Osnabrück GmbH (10 %)
Flughafen Stuttgart GmbH (10 %)
AirPart GmbH (1 %)
173,75 TEUR
161,25 TEUR
60,00 EUR
50,00 TEUR
50,00 TEUR
5,00 TEUR
Mit Wirkung zum 01.06.2009 wurde das operative
Geschäft der SWISSPORT Deutschland in die AHS
GermanGround GmbH überführt, an der die AHS
Holding zu 100 % beteiligt ist. Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit bereits eingeleiteten und noch
geplanten Restrukturierungsmaßnahmen der Gesellschaft. Ab 2013 plant die Geschäftsführung
die Rückkehr zu einer nachhaltig positiven Ertragsentwicklung.
- 172 -
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Leistungsdaten
2008
2009
2010
2011
2012
Verkehrsdaten
Flugbewegungen
Index (2008 = 100)
Anzahl
%
86.798
100,0%
77.737
89,6%
75.833
87,4%
80.730
93,0%
80.139
92,3%
Fluggäste
Index (2008 = 100)
in Tsd.
%
5.638
100,0%
4.970
88,1%
5.061
89,8%
5.341
94,7%
5.289
93,8%
Luftfracht 1)
Index (2008 = 100)
t
%
5.448
100,0%
3.650
67,0%
5.308
97,4%
5.585
102,5%
4.457
81,8%
Luftpost 1)
Index (2008 = 100)
t
%
11.957
100,0%
7.749
64,8%
10.521
88,0%
11.371
95,1%
11.412
95,4%
-
-
3,62
3,60
3,63
50.940
46.945
38.576
51.047
44.923
Passagierservicebefragung
Kundenzufriedenheitsindex2)
Direkte Nettowertschöpfung
TEUR
1)
ohne Transit
2)
Befragung wird erst seit 2010 in dieser Form durchgeführt
Bewertungsskala: (5=hervorragend; 4= sehr gut; 3= gut; 2=annehmbar; 1=schlecht)
- 173 -
Beteiligungsbericht 2013
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
II.
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
256.206
7.072
269.178
7.070
270.634
8.739
288.360
8.815
282.454
8.994
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Sonstige Wertpapiere
IV. Kassenbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten
720
629
748
727
817
7.299
540
8.697
528
13.872
0
10.737
0
9.807
0
717
1.182
4.085
144
415
C.
1.605
1.489
1.641
1.451
1.151
274.159
288.773
299.719
310.234
303.638
I. Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
30.700
66.347
8.458
30.700
66.347
4.487
30.700
66.347
-2.185
30.700
66.347
583
30.700
66.347
-1.930
B.
Rückstellungen
28.164
28.799
34.814
35.935
32.611
C.
Verbindlichkeiten
139.480
156.838
168.356
175.015
174.467
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
1.010
1.602
1.687
1.454
1.243
E.
Passive latente Steuern
0
0
0
200
200
274.159
288.773
299.719
310.234
303.638
8.458
4.487
-2.185
583
-1.930
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 174 -
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
145.208
133.032
135.736
137.077
137.819
867
874
531
865
675
1.735
8.157
2.703
8.159
6.934
Gesamtleistung
147.810
142.063
138.970
146.101
145.428
Materialaufwand
55.667
54.486
58.457
52.702
54.248
Personalaufwand
35.594
37.264
37.368
37.349
39.923
Abschreibungen
19.246
19.203
19.336
20.389
22.419
Sonstige betriebl. Aufwendungen
28.352
25.301
25.740
27.033
23.972
5.573
3.091
2.938
2.867
119
-6.146
-5.895
-7.223
-7.350
-7.317
8.378
3.005
-6.216
4.145
-2.332
0
0
925
0
0
2.322
675
-469
1.377
181
*)
*)
*)
*)
*)
Jahresergebnis
6.056
2.330
-6.672
2.768
-2.513
Gewinn-/Verlustvortrag
2.402
2.157
4.487
-2.185
583
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
8.458
4.487
-2.185
583
-1.930
Umsatzerlöse
andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebl. Erträge
Beteiligungsergebnis
Zinsergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
außerordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
Sonstige Steuern
*) Die sonstigen Steuern sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
- 175 -
Beteiligungsbericht 2013
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
38
35
32
31
31
Anlagendeckung I:
%
40
37
34
33
33
Investitionen:
TEUR
24.555
34.374
22.593
38.634
17.690
Cashflow:
TEUR
25.592
21.727
13.978
16.300
20.260
Innenfinanzierungsgrad:
%
104
63
62
42
115
Eigenkapitalrentabilität:
%
8
3
-7
4
-2
14.524
8.900
82
11.495
4.985
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
5
3
0
4
2
Umsatzrentabilität:
%
6
2
-5
3
-2
Anzahl
717
703
698
689
685
Personalaufwandsquote
%
25
28
28
27
29
Sachkostenquote
%
58
60
62
58
57
1.324
1.425
1.379
1.441
1.523
Personalentwicklung:
Personalentwicklung Konzern:
Anzahl
Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die Errichtung einer Nachtluftposthalle im Westbereich,
den ersten Teil der Umstellung der Vorfeldbeleuchtung auf LED-Technologie, die Ertüchtigung des
Rechenzentrums im Terminalbereich, die Steigerung der Energieeffizienz in den Terminals, den
Abschluss der Vorbereitung des alten Towers zur Aufnahme eines Wetterradars für den deutschen
Wetterdienst sowie die Fortführung der Erschließung des Westbereichs zur Ausweitung der
Frachtaktivitäten des Flughafens.
Trotz des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages ergab sich ein höherer Cashflow, da im Vorjahr im
Jahresüberschuss nicht liquiditätswirksame Erträge aus der Auflösung von Schallschutzrückstellungen
in Höhe von 7,1 Mio. EUR enthalten waren. Die gesunkenen Investitionen und der gestiegene Cash
Flow führten zu einem erhöhten Innenfinanzierungsgrad.
Aufgrund des gesunkenen EBIT und des negativen Jahresergebnisses vor Steuern haben sich
Gesamtkapitalrentabilität, Eigenkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität verschlechtert bzw. sind
negativ.
Der gestiegene Personalaufwand führte zu einer höheren Personalaufwandsquote. Der gestiegene
Materialaufwand wurde durch den Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
überkompensiert und führte zu einer sinkenden Sachkostenquote.
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
- 176 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 177 -
Klimaschutzagentur GmbH
Klimaschutzagentur
Region Hannover GmbH
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des
Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterstützung der lokalen Klimaschutzaktivitäten sowie die Koordination der
Kommunen und der wesentlichen Institutionen in
der Region Hannover im Sinne einer möglichst
abgestimmten, kosteneffizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
31,05 TEUR
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
Förderverein der Klimaschutzagentur Region Hannover e.V.
Stadtwerke Hannover AG
E.ON Avacon AG
Windwärts Energie GmbH
AS Solar GmbH
ecoJoule contruct GmbH
GMW Ingenieurbüro GmbHG
target GmbH
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
25,45 %
25,45 %
17,71 %
9,82 %
9,82 %
2,10 %
1,93 %
1,93 %
1,93 %
1,93 %
1,93 %
7,90 TEUR
7,90 TEUR
5,50 TEUR
3,05 TEUR
3,05 TEUR
0,65 TEUR
0,60 TEUR
0,60 TEUR
0,60 TEUR
0,60 TEUR
0,60 TEUR
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschaft hat eine Gesellschafterversammlung, die die Geschäftsführung im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen überwacht und
berät. Den Vorsitz führt im jährlichen Wechsel die
Vertreterin/der Vertreter der Region Hannover
bzw. der Landeshauptstadt Hannover, zurzeit
Brigitte Nieße, Region Hannover.
Geschäftsführung
Udo Sahling
Öffentlicher Zweck
Der Klimaschutz ist eine zentrale gesellschaftliche
Herausforderung. Mit den klimapolitischen Eckpunkten von Meseberg und dem neuen Klimaschutzpaket hat die Bundesregierung seit 2007
ehrgeizige gesetzgeberische Maßnahmen auf den
Weg gebracht, mit dem gegenüber 1990 eine bis
zu 40 %-ige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020
erreicht werden soll. Für die konkrete Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen ist jedoch auch die
kommunale Ebene gefordert.
Klimaschutzagentur GmbH
- 178 -
Die Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
hat die Förderung des Klimaschutzes im lokalen
und regionalen Bereich zum Zweck. Der Gesellschaftszweck wird durch die Unterstützung der
lokalen Klimaschutzaktivitäten und die Koordina-
Beteiligungsbericht 2013
tion der kommunalen Institutionen und privaten
Partner erreicht. Die Gesellschaft verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die Landeshauptstadt Hannover und die Region
Hannover haben seit langen Jahren erfolgreich
Programme und Projekte zum Klimaschutz entwickelt und durchgeführt. In der Klimaschutzagentur werden alle regional wirksamen Klimaschutzaktivitäten gebündelt, um so eine inhaltliche Koordination und optimale Weiterführung zu
gewährleisten.
Anfang des Jahres 2007 wurde die strategische
Diskussion um die Entwicklung der Klimaschutzagentur mit folgenden Bausteinen fortgeführt
bzw. gestartet:
• kommunales Klimaschutzprogramm „KlimaAllianz 2020“ der Landeshauptstadt Hannover
• Klimaschutzrahmenprogramm der Region
Hannover
• Erweiterung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft hannoverimpuls GmbH um den Cluster
„Energie- und Klimaschutzwirtschaft“; Generierung zusätzlicher finanzieller Mittel aus
dem europäischen Strukturfonds (EFRE).
Das Jahr 2011 wurde durch das 10-jährige Bestehen der Klimaschutzagentur und einem Nachfrageboom nach Beratungsleistungen ausgelöst
durch den Atomenergieausstieg geprägt. Seitdem
wurden Klimaschutz-Aktionsprogramme für insgesamt 14 Kommunen in der Region Hannover
abgeschlossen. Im Jahr 2012 wurden die
Programme in weiteren 5 Kommunen neu begonnen bzw. weiter bearbeitet.
Die Klimaschutzagentur widmete sich bei der
Zielgruppe der Hausbesitzer im Wesentlichen den
Kampagnenbereichen Solarenergienutzung, energetische Modernisierung, Bioenergienutzung und
allgemeinen Themen des Klimaschutzes. Für
Mieterhaushalte mit geringerem Einkommen
wurde die Stromeinsparkampagne weiter durchgeführt. Daneben wurden die Kampagnen
e.coBizz (Energieeffizienz für Unternehmen) und
die Kampagne zur Kraft-Wärme-Kopplung Zielgruppen bezogen weitergeführt.
Die Projekte eco.Sport und e.coFit wurden fortgesetzt, da die Nachfrage nach energetischen
Modernisierungsberatungen und -maßnahmen in
Sportvereinen unverändert hoch war. Insgesamt
wurden in den letzten Jahren über 140 Vereine in
der Region Hannover beraten und rd. 70 Vereinsgebäude energetisch modernisiert.
Im Jahr 2012 wurde der Service Point Klimaschutz für die Region Hannover eröffnet. Damit
wurde ein Anlaufpunkt geschaffen, in dem die
Informations- und Beratungsangebote in der
Region Hannover vermittelt und Hilfestellungen
bei Fragen rund um Klimaschutzfragen gegeben
werden.
Die Gesellschaft hat gesicherte Einnahmen durch
die Nebenleistungen der Gesellschafter, die sich
gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages dazu verpflichtet haben. Die Nebenleistungen von jährlich
320 TEUR dienen zur Grundfinanzierung der Gesellschaft. Hiervon stellt die Landeshauptstadt
Hannover jährlich 100 TEUR zur Verfügung.
Durch Beschluss der Drucksache Nr. 2148/2010
wird sich die Landeshauptstadt Hannover über
den 01.07.2011 hinaus für weitere 5 Jahre, bis
zum 30.06.2016, im bisherigen Umfang als Gesellschafter an der Klimaschutzagentur Region
Hannover GmbH beteiligen.
Weiter wurde mit Beschluss der Drucksache Nr.
2037/2010 der Beirat der Klimaschutzagentur
aufgelöst. Stattdessen wurde ein Kuratorium
Klimaschutzregion Hannover gegründet, indem
der regelmäßige Austausch über Klimaschutzfragen zwischen Mitgliedern der politischen
Gremien und anderen Akteuren des Klimaschutzes erfolgt.
Zum 30.06.2011 ist der Gesellschafter Solar
Engineering Decker & Mack GmbH aus der Klimaschutzagentur ausgetreten. Die Gesellschaftsanteile wurden auf den Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V. übertragen.
Beteiligungsbericht 2013
- 179 -
Klimaschutzagentur GmbH
Vermögenslage 2012
Entwicklung des Eigenkapitals
TEUR
Die Bilanzsumme der Klimaschutzagentur ist
im Berichtsjahr von 289 TEUR um 245 TEUR
(+84,8 %) auf 534 TEUR gestiegen. Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 72 TEUR um 22 TEUR auf 50 TEUR
reduziert. Das Umlaufvermögen hat sich von
215 TEUR um 125,1 % auf 484 TEUR erhöht.
Dabei haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 129 TEUR
um 79 TEUR auf 208 TEUR erhöht. Der Kassenbestand hat sich ebenfalls von 86 TEUR
um 190 TEUR auf 276 TEUR erhöht.
600
500
400
300
200
100
0
2008
2009
Bilanzsumme
Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital
von 85 TEUR um 7 TEUR auf 92 TEUR bedingt
durch den Jahresüberschuss erhöht. Die ausgewiesenen Rückstellungen von 82 TEUR betreffen
u.a. Urlaubsrückstellungen (16 TEUR), Rückstellungen für Überstunden (13 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (20 TEUR) und
Rückstellungen für Tantieme. Die Verbindlich-
2010
2011
2012
Eigenkapital
keiten haben sich von 122 TEUR um 238 TEUR
auf 360 TEUR erhöht. Es werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von
14 TEUR, Verbindlichkeiten gegenüber Zuschussgebern aus der Kampagnenabrechnung 2012 von
314 TEUR und sonstige Verbindlichkeiten (u.a.
Steuern) von 32 TEUR ausgewiesen.
Ertragslage 2012
Entwicklung der Gesamtleistung
2.500
2.000
TEUR
Die Gesamtleistung der Klimaschutzagentur
ist im Vergleich zum Vorjahr von 1.978 TEUR
um 78 TEUR (+3,9 %) auf 2.056 TEUR gestiegen. Hierbei haben sich die Umsatzerlöse
von 371 TEUR um 58 TEUR auf 429 TEUR bedingt durch verschobene Klimaschutzaktionsprograme vom Jahr 2011 auf das Jahr
2012 erhöht. Die Erträge aus Projektzuschüssen sind von 1.562 TEUR um 4 TEUR
(+0,3 %) auf 1.566 TEUR und die sonstigen
Erträge von 45 TEUR um 16 TEUR auf
61 TEUR gestiegen.
1.500
1.000
500
0
2008
2009
2010
2011
2012
Gesamtleistung
Die Klimaschutzagentur Region Hannover
GmbH hatte für das Jahr 2012 gesicherte Einnahmen durch die Nebenleistungen in Höhe von
320 TEUR der Gesellschafter (siehe Unternehmenslage und Geschäftsverlauf).
Der Personalaufwand ist von 1.067 TEUR um
107 TEUR (+10,0 %) im Wesentlichen durch
Personalneueinstellungen auf 1.174 TEUR gestiegen. Die Abschreibungen reduzierten sich um
4 TEUR auf 25 TEUR. Die um 24 TEUR (-2,7 %)
von 873 TEUR auf 849 TEUR gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind bedingt
durch die gesunkenen Aktivitäten der Klimaschutzagentur, insbesondere im Bereich von
Leistungen Dritter im Rahmen der Projektarbeit.
Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss von 7 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR) aus.
- 180 -
Klimaschutzagentur GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
64
89
94
72
50
18
78
59
129
208
294
264
196
86
276
6
0
0
2
0
382
431
349
289
534
I. Gezeichnetes Kapital
II. Gewinn-/Verlustvortrag
III. Jahresergebnis
31
18
2
31
20
27
31
47
-1
31
46
8
31
54
7
B.
Rückstellungen
65
78
121
82
82
C.
Verbindlichkeiten
266
275
151
122
360
382
431
349
289
534
-
-
-
-
-
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
II.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 181 -
Beteiligungsbericht 2013
Klimaschutzagentur GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
103
460
618
371
429
1.502
1.473
1.679
1.562
1.566
6
24
62
45
61
1.611
1.957
2.359
1.978
2.056
Personalaufwand
806
917
1.123
1.067
1.174
Abschreibungen
18
28
32
29
25
Sonstige betriebl. Aufwendungen
786
986
1.205
873
849
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
1
1
0
0
0
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
0
0
0
1
1
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
2
0
27
0
-1
0
8
0
7
0
Jahresergebnis
2
27
-1
8
7
Erträge aus Zuschüssen
Sonstige Erträge
Gesamtleistung
- 182 -
Klimaschutzagentur GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
13
18
22
29
17
Anlagendeckung I:
%
80
88
82
118
184
Investitionen:
TEUR
42
53
37
7
3
Cashflow:
TEUR
-340
-304
-329
-303
-288
Innenfinanzierungsgrad:
%
-810
-574
-889
-4.329
-9.600
Eigenkapitalrentabilität:
%
-
-
-
-
-
TEUR
-
-
-
-
-
Gesamtkapitalrentabilität:
%
-
-
-
-
-
Umsatzrentabilität:
%
-
-
-
-
-
Anzahl
13
16,5
19
18
18
Personalaufwandsquote
%
50
47
48
54
57
Sachkostenquote
%
49
50
51
44
41
EBIT:
Personalentwicklung:
Bedingt durch die Erhöhung des Gesamtkapitals ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 17 %.
Die Reduzierung des Anlagevermögens bei einem erhöhten Eigenkapital der Gesellschaft führt zu einer
Verbesserung der Anlagendeckung I auf 184 %.
Der negative Cashflow sowie der negative Innenfinanzierungsgrad machen deutlich, dass die
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH nicht eigenwirtschaftlich arbeitet, sondern die
Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter zur Finanzierung des Gesellschaftszwecks eingesetzt
werden.
Auf die Darstellung der Rentabilitätskennziffern wird verzichtet, da die Gesellschaft ausschließlich den
öffentlichen und gemeinnützigen Zweck erfüllt.
Beteiligungsbericht 2013
- 183 -
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung
von
Verkehrsaufgaben
jeder
Art.
Die
Hauptaufgabe
besteht
derzeit
Bewirtschaftung der Messeparkplätze.
in
der
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
26,0 TEUR
Gesellschafter:
Landeshauptstadt Hannover
Stadt Laatzen
Region Hannover
Deutsche Messe AG
25 %
25 %
25 %
25 %
6,5 TEUR
6,5 TEUR
6,5 TEUR
6,5 TEUR
Verwaltungsrat
Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsrat, der
aus vier Mitgliedern besteht, die von der
Gesellschafterversammlung gewählt werden.
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist seit dem
12.06.2012 Ulf-Birger Franz.
Stand: Juli 2013
Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat:
Erster Stadtrat Hans Mönninghoff
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates:
Ulf-Birger Franz (Region Hannover)
Thomas Prinz (Stadt Laatzen)
Frank Pörschmann (Vorstand Deutsche Messe AG)
Oliver Frese (Vorstand Deutsche Messe AG)
(bis 31.05.2013)
(ab 10.06.2013)
Geschäftsführung
Lars Beran
Öffentlicher Zweck
Die Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover
an der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
ist im Zusammenhang mit der Deutschen Messe
AG zu sehen. Aufgabe der Gesellschaft ist es, ausreichenden Parkraum für Veranstaltungen auf
dem Messegelände zur Verfügung zu stellen,
einen problemlosen Parkbetrieb (z.B. Überwachung, Vermietung) sicherzustellen und in Zu-
sammenarbeit mit den zuständigen Behörden die
reibungslose Abwicklung der fließenden Verkehre
zu garantieren. Die Gesellschaft trägt damit im
hohen Maße zur Kundenzufriedenheit von Messebesuchern sowie -ausstellern bei und stellt somit
ein notwendiges Instrument zur Erreichung des
öffentlichen Zwecks der Deutschen Messe AG
(siehe dort) dar.
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
- 184 -
Beteiligungsbericht 2013
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Zur Erfüllung der o. g. Aufgabe hat die Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH Grundflächen
von der Deutschen Messe AG gepachtet; als Entgelt zahlt die Gesellschaft 95 % ihrer Bruttoüberschüsse. Die Deutsche Messe AG trägt dafür die
Steuern, Zins- und Unterhaltungskosten für das
Gelände. Über die Verwendung der an die
Deutsche Messe AG abzuführenden Überschüsse
entscheidet der Verwaltungsrat der Gesellschaft
gemeinsam mit der Deutschen Messe AG. Aufgrund des guten Zustandes der Parkflächen kann
die Deutsche Messe AG über die Verwendung der
abzuführenden Überschüsse frei verfügen.
Der Vertrag zwischen der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH, der Deutschen Messe AG
und der Arena Hannover GmbH vom 30.09.1999
über die Nutzung von Parkflächen für Veranstaltungen in der Veranstaltungshalle TUI Arena
Hannover ist zum 15.11.2010 ausgelaufen, die
Option zur möglichen Verlängerung wurde nicht
genutzt. Weitere Verträge bestehen mit der ADAC
Fahrsicherheitszentrum Hannover-Messe/Laatzen
GmbH über die Nutzung von Parkflächen zum Betrieb des Fahrsicherheitszentrums und mit dem
DHD (Der Heisse Draht) über die Durchführung
von Flohmärkten auf den Parkplätzen.
Für die Übernahme der Abwicklung des fließenden Verkehrs ab September 2002, die bis dahin in
der Verantwortung der Deutschen Messe AG lag,
erhält die Gesellschaft für Verkehrsförderung
mbH einen Kostenausgleich von der Deutschen
Messe AG, indem die Gesellschaft für Verkehrsförderung als Dienstleister für die Deutsche
Messe AG tätig wird.
Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft steht
in engem Zusammenhang mit dem Messegeschäft der Deutschen Messe AG in Hannover. Die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
sind somit maßgeblich von der Entwicklung der
Deutschen Messe AG abhängig.
Vermögenslage 2012
Auf der Passivseite entfällt die Reduzierung
der Bilanzsumme hauptsächlich auf die geringeren Verbindlichkeiten gegenüber der
Deutschen Messe AG aufgrund der zum
Stichtag ausstehenden Pachtabrechnung.
Entwicklung des Eigenkapitals
2.500
2.000
TEUR
Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um
298 TEUR (-13,1 %) gesunken. Hierbei reduzierte sich das Anlagevermögen abschreibungsbedingt (-22 TEUR; -26,8 %), während
sich das Umlaufvermögen stichtagsbedingt
ebenfalls verringerte (-275 TEUR; -12,7 %).
1.500
1.000
500
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
Eigenkapital
2012
Beteiligungsbericht 2013
- 185 -
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Ertragslage 2012
Im Geschäftsjahr 2012 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 60 TEUR (Vorjahr:
52 TEUR) erzielt.
Entwicklung der Umsatzerlöse
5.000
Entsprechend der geringeren Veranstaltungsdichte ist der veranstaltungsbezogene Aufwand
um 922 TEUR (-25,6 %) gesunken. Hierin enthalten ist eine Reduzierung der Pachtzahlung an die
Deutsche Messe AG um 835 TEUR (-26,4 %).
Ebenso entwickelte sich bedingt durch die geringere Veranstaltungsintensität der Personalauf-
4.000
TEUR
Hierbei haben sich die Umsatzerlöse aufgrund
der veränderten Veranstaltungsfolge auf dem
Messegelände um 1.005 TEUR (-19,8 %) reduziert. Diese Umsatzentwicklung ist insbesondere auf die turnusgemäß gegenüber dem
Vorjahr umsatzschwächeren HANNOVER
MESSE sowie die alternierenden Veranstaltungen des Vorjahres EMO, LIGNA, CeMAT
und AGRITECHNICA zurückzuführen. Die Umsatzerlöse wurden zu rd. 56 % durch die
großen Leitmessen CeBIT, HANNOVER MESSE,
IAA Nutzfahrzeuge und EuroTier beeinflusst.
3.000
2.000
1.000
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
wand (-47 TEUR; -4,1 %) aufgrund eines geringeren Bedarfes an Aushilfspersonal. Nach einer geringeren Gewerbesteuerbelastung ergibt sich
gegenüber dem Vorjahr ein um 8 TEUR verbessertes Jahresergebnis von 60 TEUR. Zusammen
mit dem Gewinnvortrag ergibt sich ein Bilanzgewinn von rd. 61 TEUR. Die Gesellschafterversammlung hat eine Ausschüttung aus dem
Bilanzgewinn von 60 TEUR beschlossen.
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
- 186 -
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
II.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
117
134
112
82
60
346
309
306
650
328
1.282
1.566
1.802
1.507
1.554
34
36
26
28
27
1.779
2.045
2.246
2.267
1.969
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
II.
III.
IV.
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
26
74
2
36
26
74
2
13
26
74
2
36
26
74
2
52
26
74
1
60
B.
Rückstellungen
73
54
49
54
64
C.
Verbindlichkeiten
1.565
1.871
2.056
2.050
1.737
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
3
5
3
9
7
1.779
2.045
2.246
2.267
1.969
-
-
-
-
-
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 187 -
Beteiligungsbericht 2013
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
3.990
4.034
3.870
5.082
4.077
18
13
13
12
7
Gesamtleistung
4.008
4.047
3.883
5.094
4.084
Veranstaltungsbezogener Aufwand
2.696
2.707
2.476
3.603
2.681
Personalaufwand
1.057
1.040
1.059
1.133
1.086
36
39
49
38
28
150
146
189
163
168
49
8
2
11
3
118
123
112
168
124
82
110
75
115
63
0
0
1
1
1
36
13
36
52
60
Sonstige betriebl. Erträge
Abschreibungen
Sonstige betriebl. Aufwendungen
Zinsergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
Sonstige Steuern
Jahresergebnis
- 188 -
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
8
6
6
7
8
Anlagendeckung I:
%
118
86
123
188
268
Investitionen:
TEUR
48
57
27
8
6
Cashflow:
TEUR
96
33
80
95
98
Innenfinanzierungsgrad:
%
200
58
296
1.188
1.633
Eigenkapitalrentabilität:
%
86
107
80
108
76
TEUR
69
115
109
156
120
Gesamtkapitalrentabilität:
%
4
6
5
7
6
Umsatzrentabilität:
%
3
3
3
3
3
Anzahl
9
10
11
11
11
Personalaufwandsquote
%
26
26
27
22
27
Sachkostenquote
%
71
71
69
74
70
EBIT:
Personalentwicklung:
Durch das ergebnisbedingt gestiegene Eigenkapital und das abschreibungsbedingt gesunkene
Anlagevermögen hat sich die Anlagendeckung I erhöht.
Aufgrund des verbesserten Jahresergebnisses ist der Cashflow leicht gestiegen, so dass die
Finanzierung der geringen Investitionen vollständig durch den Cashflow möglich war, was der
Innenfinanzierungsgrad belegt.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist aufgrund des turnusgemäßen schwächeren
Geschäftsjahres 2012 zurückgegangen, woraus sich eine verringerte Verzinsung des eingesetzten
Eigenkapitals in Form der Eigenkapitalrentabilität ergibt.
Aus der Kerntätigkeit der Gesellschaft für Verkehrsförderung ergibt sich als betriebliche Erfolgsgröße
ein gegenüber dem Vorjahr reduziertes EBIT.
Bei einer konstanten Personalentwicklung und einer leichten Steigerung des Personalaufwandes
wurden aufgrund des Umsatzrückganges mehr als 27 % des Umsatzes vom Personalaufwand
aufgezehrt, was die Personalaufwandsquote belegt.
Die Sachkostenquote entwickelte sich aufgrund des turnusgemäß schwächeren Geschäftsjahres
rückläufig und erreicht mit 70 % den zweitniedrigsten Wert im betrachteten Fünfjahreszeitraum.
Beteiligungsbericht 2013
- 189 -
proKlima GbR
proKlima GbR
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Partnerschaftsvertrages ist die
unmittelbare und mittelbare Förderung und
Erfolgskontrolle von Maßnahmen und Projekten
zur Primärenergie- und CO2-Einsparung sowie zur
Nutzung regenerativer Energien und der
rationellen Energieanwendung zum Zwecke des
Klimaschutzes. Zur Erreichung dieser Ziele haben
sich die Partner zur gegenseitigen Unterstützung
verpflichtet. Der Vertrag dient der Errichtung
eines Klimaschutzfonds und trat zum 01.01.1998
in Kraft. Mit der Vereinbarung zur Fortsetzung des
Partnerschaftsvertrages am 30.11.2004 wird die
GbR unbefristet fortgesetzt.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stadtwerke Hannover AG
Landeshauptstadt Hannover
Stadt Laatzen
Stadt Langenhagen
Stadt Seelze
Stadt Ronnenberg
Stadt Hemmingen
ideelle Partner:
Partner
Handwerkskammer Hannover
Bundesverband der Energieabnehmer e.V.
Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
Bürgerinitiative Umweltschutz e.V.
Thüga AG
Kuratorium
Das Kuratorium entscheidet grundsätzlich über
die Förderung von Maßnahmenvorschlägen. Es ist
mit neun Mitgliedern besetzt; je zwei Mitglieder
stellen die Landeshauptstadt Hannover und die
Stadtwerke Hannover AG; jeweils ein Mitglied die
Städte Laatzen, Langenhagen und Seelze. Die
Städte Ronnenberg und Hemmingen entsenden je
ein ständiges Mitglied ohne Stimmberechtigung,
nehmen aber im Verhinderungsfall der Städte
Laatzen, Langenhagen oder Seelze deren Stimmrecht nach Absprache wahr. Vorsitzender des
Kuratoriums ist seit dem 02.12.2011 Thomas
Prinz (Bürgermeister der Stadt Laatzen).
Stand: Juli 2013
Städtische Mitglieder im Kuratorium:
Erster Stadtrat Hans Mönninghoff
Ratsherr Jürgen Mineur
Weitere Mitglieder des Kuratoriums:
Michael G. Feist
Bürgermeister Friedhelm Fischer
Bürgermeister Thomas Prinz
Bürgermeister Claus-Dieter Schacht-Gaida
Bürgermeister Detlef Schallhorn
Holger Schwenke
Bürgermeister Wolfgang Walther
proKlima GbR
- 190 -
Beteiligungsbericht 2013
Beirat
Der Beirat hat neben seiner beratenden Funktion
auch ein qualifiziertes Vorschlagsrecht und
unterbreitet dem Kuratorium Maßnahmenvorschläge, er hat außerdem ein Vetorecht. Der Beirat besteht aus sechzehn Mitgliedern: Je drei
Mitglieder stellen die Landeshauptstadt Hannover
und die Stadtwerke Hannover AG, die übrigen
Partner entsenden jeweils ein Mitglied. Vorsitzender des Beirates ist Jans-Paul Ernsting (Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover).
Stand: Juli 2013
Städtische Mitglieder im Beirat:
Ratsherr Felix Blaschzyk
Ratsherr Jürgen Mineur
Eberhard Röhring-van der Meer
Weitere Mitglieder des Beirates:
Gerd Apportin
Jans-Paul Ernsting
Marlies Finke
Dr. Arne Geiger
Jan Habermann
Jürgen Lehmeier
Ralf Marter
Matthias Röhrig
Reinhard Schütze
Andreas Stadler
Ralf Strobach
Dr. Volker Stuke
Jens Williges
Leiter der Geschäftsstelle
Harald Halfpaap
Öffentlicher Zweck
Der Klimaschutz ist eine zentrale gesellschaftliche
Herausforderung. Mit den klimapolitischen Eckpunkten von Meseberg und dem neuen Klimaschutzpaket hat die Bundesregierung seit 2007
ehrgeizige gesetzgeberische Maßnahmen auf den
Weg gebracht, mit dem gegenüber 1990 eine bis
zu 40 %-ige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020
erreicht werden soll. Für die konkrete Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen ist jedoch auch die
kommunale Ebene gefordert.
Fonds eingezahlten Mittel dienen dazu, Maßnahmen und Projekte Dritter zur Primärenergie- und
CO2-Reduzierung sowie zur Nutzung regenerativer
Energien und zur rationelleren Energieanwendung
zum Zwecke des Klimaschutzes zu fördern.
proKlima setzt Impulse für Innovationen,
wodurch nur Maßnahmen unterstützt werden, die
über die gesetzlichen Mindestanforderungen oder
die übliche Praxis qualitativ hinausgehen. Mit der
proKlima GbR wird ein Ziel des Energiekonzeptes
Hannover realisiert.
Die proKlima GbR dient zur Errichtung eines
Klimaschutzfonds. Die seitens der Partner in den
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die Förderprogramme der proKlima umfassen
Breitenförderprogramme, die sich überwiegend
an private Hauseigentümer richten, Einzelprojekte
und Sonderprogramme. Die Kriterien der
Breitenförderprogramme wurden bereits im Jahr
2007 überarbeitet und die Standards deutlich angehoben. Die Nachfrage nach Fördermitteln, insbesondere zur Altbausanierung und im Neubau-
Beteiligungsbericht 2013
- 191 -
bereich, steigt dennoch weiter an. Dadurch wird
deutlich, dass die Förderung durch proKlima zielgerichtete Anreize bietet, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.
proKlima bewilligte für die sieben Breitenförderprogramme insgesamt 3,05 Mio. EUR. Gegenüber
dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um rund
0,19 Mio. EUR. Im Jahr 2012 flossen rund
1,3 Mio. EUR der Fördergelder in die energetische
Modernisierung von Altbauten. Dieses Fördervolumen lag mit rund 0,12 Mio. EUR über dem
des Vorjahres.
Im Jahr 2012 erteilte der enercity-Fonds Förderzusagen für 119 Passivhaus-Wohneinheiten
proKlima GbR
(Vorjahr: 88) über das Neubauprogramm. Weitere
5
Passivhaus-Nichtwohngebäude
(Schule,
Kindertagesstätte, Sporthalle, Verwaltungs- und
Bürogebäude) wurden mit einem Volumen von
rund 0,2 Mio. EUR unterstützt.
Im Bereich der erneuerbaren Energien wurden
Mittel von 0,26 Mio. EUR (Vorjahr: 0,19 Mio. EUR)
bewilligt. Das Programm umfasst u.a. Solarwärme – und Holzheizanlagen.
Neben der unmittelbaren Förderung von Projekten ist die proKlima GbR auch bei der Entwicklung
von Effizienzstandards, bei Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Durchführung von Demonstrationsprogrammen und Studien tätig.
Vermögenslage 2012
Die proKlima GbR verfügt über keine Vermögensgegenstände. Die in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
10,1 Mio. EUR (Vorjahr: 10,1 Mio. EUR) betreffen
ein kurzfristiges Darlehen an die Stadtwerke
Hannover AG einschließlich der Zinsen für dieses
Darlehen.
Dem gegenüber stehen Verbindlichkeiten aus
Verpflichtungen aufgrund von Bewilligungsbe-
scheiden in Höhe von 9,3 Mio. EUR (Vorjahr:
8,5 Mio. EUR). Hiervon entfallen 6,2 Mio. EUR
(Vorjahr: 5,9 Mio. EUR) auf die Breitenförderprogramme
und
3,1 Mio. EUR
(Vorjahr:
2,6 Mio. EUR) auf Einzelprojekte und sonstige
Programme. Die noch nicht verwendeten Mittel
bzw. die ins Jahr 2013 zu übertragenden Mittel in
Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 TEUR) sind
als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
ausgewiesen.
Ertragslage 2012
Die proKlima GbR wird durch die Beiträge der
Partner finanziert, die sich in Abhängigkeit von
bestimmten wirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen zu Einzahlungen bis zu einer Summe von
5,17 Mio. EUR pro Jahr verpflichtet haben. Im
Jahr 2012 betrug die Summe der Einzahlungen
4,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR).
Die Gesamtleistung beläuft sich auf 6,5 Mio. EUR
und hat sich somit gegenüber dem Jahr 2011 um
1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 5,2 Mio. EUR) erhöht. Die
Erträge aus den Zuwendungen der Gesellschafter
betreffen die ertragswirksam vereinnahmten Beträge mit 5,2 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR).
Unter den sonstigen Erträgen von 1,3 Mio. EUR
werden die anteilig aufzulösenden Verbindlichkeiten aus Bewilligungsbescheiden (Widerrufe/nicht in Anspruch genommene Fördermittel)
der letzten Geschäftsjahre ausgewiesen.
Im Jahr 2012 wurden für die bewilligten Zuschüsse 4,4 Mio. EUR aufgewendet (Vorjahr:
3,3 Mio. EUR). Dies entspricht einer Erhöhung um
1,1 Mio. EUR (+33,4 %). Die Zuschüsse verteilen
sich mit rd. 2,9 Mio. EUR auf die Breitenförderprogramme und mit 1,5 Mio. EUR auf Einzelprojekte und sonstige Programme. Die sonstigen
Aufwendungen in Höhe von rd. 2,1 Mio. EUR
(Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) verteilen sich mit
1,0 Mio. EUR auf die Breitenförderprogramme
und mit 1,1 Mio. EUR auf die sonstigen Aufwendungen. In den sonstigen Aufwendungen sind im
Wesentlichen die Aufwendungen für Programmaktivitäten (Kampagnen, Impulsprogramme,
Messen, Internetauftritt, Werbung und ServiceCenter Klimaschutz) sowie die Führung der Geschäftsstelle (Dienstleistungspauschale, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing) enthalten.
proKlima GbR
- 192 -
Die Zinserträge in Höhe von 0,02 Mio. EUR betreffen ausschließlich Zinsen aus den Forderungen gegenüber dem Gesellschafter Stadtwerke
Hannover AG. Zuweisungen an die Gesellschafter
aus bewilligten, aber nicht in Anspruch genommenen zweckgebundenen Fördermitteln wurden
Beteiligungsbericht 2013
- wie im Vorjahr - nicht vorgenommen. Die von
2012 nach 2013 übertragenen Mittel in Höhe von
0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR) stehen gemäß Partnerschaftsvertrag dem Klimaschutzfonds
erneut zur Verfügung.
- 193 -
Beteiligungsbericht 2013
proKlima GbR
Bilanz
AKTIVA
1. Forderungen gegen
Gesellschafter
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
9.026
8.752
9.405
10.059
10.100
2
4
36
10
18
9.028
8.756
9.441
10.069
10.118
2
2
2
51
129
8.465
7.922
8.558
8.541
9.305
561
832
881
1.477
684
Bilanzsumme
9.028
8.756
9.441
10.069
10.118
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
2. Guthaben bei Kreditinstituten
Bilanzsumme
PASSIVA
1. Rückstellungen
2. Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen aufgrund von
Bewilligungsbescheiden
3. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
-
-
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
Erträge aus Zuwendungen
der Gesellschafter
4.094
4.324
4.505
4.089
5.215
Sonstige Erträge
1.146
1.285
917
1.108
1.286
Gesamtleistung
5.240
5.609
5.422
5.197
6.501
Aufwendungen aus bewilligten
Zuschüssen
3.892
3.958
3.561
3.319
4.429
Sonstige Aufwendungen
1.755
1.725
1.897
1.983
2.094
407
74
36
105
22
0
0
0
0
0
Zinserträge
Jahresergebnis
Die proKima GbR hat kein Vermögen und wird durch die Beiträge der Partner finanziert. Da die
Darstellung von Kennzahlen nicht aussagekräftig ist, wird darauf verzichtet.
proKlima GbR
- 194 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 195 -
Metropolregion GmbH
Metropolregion Hannover Braunschweig
Göttingen Wolfsburg GmbH
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der
Entwicklung der Teilräume Hannover, Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg zu einer
Metropolregion von europäischer Bedeutung. Die
Etablierung dieser Metropolregion soll einen Beitrag leisten, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen
Kontext langfristig zu sichern. Die Aktivitäten der
Gesellschaft sollen eine Aufwertung sowohl für
die Metropolregion als Ganzes, als auch für die
einzelnen Teilräume erzeugen und die Herausbildung einer gemeinsamen regionalen Identität
stützen. Die Arbeit der Gesellschaft soll die Ein-
bindung des Gebietes der Metropolregion in
nationale und europäische Entwicklungsstrategien erleichtern. Die Gesellschaft soll bei ihren
Aktivitäten eine enge Kooperation mit Kommunen, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren wichtigen Akteuren im
Gebiet der Metropolregion sowie mit dem Land
Niedersachsen anstreben.
Die Gesellschaft kann Maßnahmen und Projekte
in eigener Trägerschaft durchführen und sich an
Maßnahmen und Projekten Dritter beteiligen.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
25,00 TEUR
Gesellschafter:
Verein Kommunen in der Metropolregion Hannover
Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V.
Verein Wirtschaft in der Metropolregion Hannover
Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V.
Verein Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen
in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen
Wolfsburg e.V.
Land Niedersachsen
Landeshauptstadt Hannover
Stadt Braunschweig
Stadt Göttingen
Stadt Wolfsburg
25,6 %
6,40 TEUR
23,0 %
5,75 TEUR
23,0 %
7,6 %
5,2 %
5,2 %
5,2 %
5,2 %
5,75 TEUR
1,90 TEUR
1,30 TEUR
1,30 TEUR
1,30 TEUR
1,30 TEUR
Aufsichtsrat
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus
bis zu 17 Mitgliedern besteht. Der Vorsitz des
Aufsichtsrates wird jeweils für 2 Jahre im Wechsel durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Hannover
und durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Braunschweig wahrgenommen. Seit dem 19.08.2011 ist Dr. Gert
Hoffmann, Oberbürgermeister von Braunschweig,
Vorsitzender des Aufsichtsrates.
Metropolregion GmbH
- 196 -
Beteiligungsbericht 2013
Stand: Juli 2013
Städtische Mitglieder im Aufsichtsrat:
Erster Stadtrat Hans Mönninghoff
Weitere Mitglieder im Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Erich Barke, Präsident Leibniz Universität Hannover
Klaus Becker, Bürgermeister Osterode am Harz
Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, Präsidentin Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Dr. Thomas Hanschke, Präsident Technische Universität Clausthal
Dr. Gert Hoffmann, Oberbürgermeister Braunschweig
Birgit Honé, Staatssekretärin Niedersächsische Staatskanzlei
Julius von Ingelheim, Vorstandssprecher Volkswagen AG
Hauke Jagau, Regionspräsident Region Hannover
Hartmut Meine, Bezirksleiter IG Metall Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
Wolfgang Meyer, Oberbürgermeister Göttingen
Dirk-Ulrich Mende, Oberbürgermeister Celle
Klaus Mohrs, Oberbürgermeister Wolfsburg
Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer Unternehmensverbände Niedersachsen e.V.
Christoph Schulz, Vorstandsmitglied NORD/LB
Reiner Wegner, Landrat Landkreis Hildesheim
Dr. Christian Welzbacher, Institutsleiter Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik,
Leibniz Universität Hannover
Beirat
Die Gesellschaft hat einen Parlamentarischen Beirat mit bis zu 20 Parlamentariern aus dem
Niedersächsischen Landtag, dem Deutschen
Bundestag und dem Europäischen Parlament. Der
Parlamentarische Beirat berät Geschäftsführung
und Aufsichtsrat bei der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Die Mitglieder werden
durch den Aufsichtsrat im Benehmen mit den
Vorsitzenden der im Niedersächsischen Landtag
vertretenen Fraktionen benannt. Im Parlamentarischen Beirat sollen sich die Stärkeverhältnisse
des Landtages widerspiegeln. Der Aufsichtsrat beruft den Parlamentarischen Beirat mindestens
einmal jährlich ein.
Stand:Juli 2013
Parlamentarischer Beirat:
Jan Philipp Albrecht, MdEP
Gabriele Andretta, MdL
Klaus Peter Bachmann, MdL
Burkhard Balz, MdEP
Almuth von Below-Neufeldt, MdL
Sylvia Bruns, MdL
Rudolf Götz, MdL
Rebecca Harms, MdEP
Gerald Heere, MdL
Angelika Jahns, MdL
Lothar Koch, MdL
Bernd Lange, MdEP
Sebastian Lechner, MdL
Sabine Lösing, MdEP
Gesine Meißner, MdEP
Mathias Möhle, MdL
Anja Piel, MdL
Godelieve Quisthoudt-Rowohl, MdEP
Ulrich Watermann, MdL
Beteiligungsbericht 2013
- 197 -
Metropolregion GmbH
Geschäftsführung
Gerold Leppa
Raimund Nowak
Öffentlicher Zweck
Die Etablierung einer Metropolregion ist ein
wichtiger Beitrag, um die Innovationsfähigkeit
langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln und
somit die Stellung der Metropolregion im europäischen und globalen Standortwettbewerb auszubauen. Sie führt zu einem Imagegewinn sowohl
für die Metropolregion als Ganzes, als auch für
die einzelnen Städte und Kreise. Die Stellung der
gesamten Region bzw. der einzelnen Städte und
Kreise im europäischen Standortwettbewerb wird
verbessert und die Einbindung in die nationale
und europäische Raumentwicklungspolitik erleichtert. Nicht zuletzt ist von der Etablierung
einer Metropolregion Hannover Braunschweig
Göttingen Wolfsburg eine bessere Positionierung
der Region gemeinsam mit den großen Agglomerationsräumen Europas in den Förderkulissen
der Nationalstaaten und der Europäischen Union
zu erwarten.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Der niedersächsische Kernraum Hannover Braunschweig - Göttingen ist von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) im April
2005 als Metropolregion von europäischer Bedeutung anerkannt worden. Die Metropolregion
besteht nun aus den vier großen Teilräumen
Hannover, Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg mit den jeweiligen Zentren der namensgebenden Städte. Diese Teilräume bestehen aus
industriell geprägten urbanen Agglomerationen
aber auch aus Gebieten mit eher ländlicher
Prägung. Eine große Herausforderung der Arbeit
der Metropolregion besteht darin, in einem polyzentrisch strukturierten Raum eine Region mit
unverwechselbarem Profil und eigener kultureller
Identität entstehen zu lassen.
entsprechende Jahresbeiträge der Gesellschafter
geregelt. Weiter wird dort geregelt, inwieweit die
Gesellschafter durch Personalgestellung die
Tätigkeit der Gesellschaft sichern.
Bei der Finanzierung der Metropolregion GmbH
ist zwischen der Finanzierung der allgemeinen
Arbeit (Projektentwicklung, Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) sowie der Projekte zu unterscheiden. Die allgemeine Arbeit der Metropolregion GmbH wurde bisher hauptsächlich vom
Verein Kommunen finanziert.
Mit Beschluss der Drucksache Nr. 1911/2010 hat
der Rat der Landeshauptstadt Hannover am
28.10.2010 einer Beteiligung an der Metropolregion GmbH zugestimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Landeshauptstadt Hannover nur indirekt durch die Mitgliedschaft in dem Verein
Kommunen an der Gesellschaft beteiligt.
Die Projektarbeit und verschiedene Einzelaktivitäten werden über Zuschüsse des Landes Niedersachsen, Sponsoringleistungen von Unternehmen
sowie Fördermittel des Bundes finanziert. So
stehen rund 37 Mio. EUR an Bundesmitteln und
eine Landesförderung von etwa 10 Mio. EUR für
30 Einzelprojekte im Rahmen des Programms
„Schaufenster Elektromobilität“ zur Verfügung.
Weitere Aufwendungen von rund 70 Mio. EUR
werden durch die einzelnen Projektpartner aus
Wirtschaft und Kommunen getragen. Projekte wie
der Messeauftritt auf der Expo Real werden weitgehend durch die Standpartner finanziert, die
Antenne Métropole erhält einen Zuschuss von der
Botschaft der Republik Frankreich.
Die Grundlage der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist der zwischen den Gesellschaftern abgeschlossene Kooperationsvertrag. In diesem ist die
Finanzierung der Metropolregion GmbH durch
Die Gesellschaft arbeitet auf Grundlage des Anfang des Jahres 2012 von Aufsichtsrat beschlossenen Arbeitsprogrammes MAP 2012-2013
(M
Metropolregion Arbeitsp
programm). Das neue
Die „offizielle Gründung“ der Metropolregion
GmbH (MR GmbH) erfolgte am 05.06.2009 im
Rahmen der ersten Metropolversammlung.
Metropolregion GmbH
- 198 -
Arbeitsprogramm stützt sich auf die Erfahrungen,
die in den zweieinhalb Jahren bei der Umsetzung
des MAP 2011 gesammelt wurden. Die Gliederung
erfolgt in Kern- und Querschnittsthemen. Marketingaktivitäten, Lobbyarbeit und Vorhaben zur
Stärkung des Regionalbewusstseins werden einer
dritten Säule der Arbeit der Metropolregion
GmbH zugeordnet.
Kernthemen
•
•
•
•
Mobilität
Energie
Kultur
Gesundheitswirtschaft
Beteiligungsbericht 2013
Querschnittsthemen
Querschnittsthemen
•
•
•
Wissensvernetzung
Talentgewinnung
Internationalisierung
Marketing/
Marketing/Regionales Bewusstsein/
Bewusstsein/Lobbying
•
•
•
•
•
•
•
•
www.metropolregion.de
Expo Real
Metropolitan Solutions
Projektpartnerschaft Nord
Initiativkreis Europäische Metropolregionen in
Deutschland (IKM)
Metropolversammlung
weitere Veranstaltungsformate
Initiative Regionale Produkte.
Vermögenslage 2012
Das Geschäftsjahr 2009 war ein Rumpfgeschäftsjahr und ist somit nur bedingt vergleichbar.
Entwicklung des Eigenkapitals
250
Das Anlagevermögen hat sich von 26 TEUR
um 3 TEUR auf 23 TEUR reduziert. Das Umlaufvermögen hat sich von 151 TEUR um
45 TEUR auf 196 TEUR erhöht. Hierbei betreffen 38 TEUR die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die vereinbarten und
abgerechneten Entgelte aus dem Expo Real
2012 Projekt und 79 TEUR für sonstige Vermögensgegenstände. Letztgenannte betreffen
Umsatzsteuererstattungen von 30 TEUR, geleistete Mietkaution für die Geschäftsräume von
8 TEUR und ausstehende Auszahlung von
Fördermittel von 40 TEUR.
Das Eigenkapital ist aufgrund des Jahresergebnisses von 25 TEUR auf 27 TEUR gestiegen. Damit
beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 12 % (Vorjahr: 14 %). Die Reduzierung wird im Wesentlichen durch die Erhöhung der Bilanzsumme verursacht.
200
TEUR
Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich
im Geschäftsjahr 2012 von 177 TEUR um
42 TEUR auf 219 TEUR erhöht.
150
100
50
0
2009
2010
Bilanzsumme
2011
2012
Eigenkapital
Die Rückstellungen in Höhe von 42 TEUR beinhalten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus dem Projektbereich (29 TEUR),
für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und
Personalnebenkosten (2 TEUR) und für Kosten
der Jahresabschlusserstellung und -prüfung
(10 TEUR).
Die Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem
Vorjahr von 132 TEUR um 18 TEUR auf 150 TEUR
erhöht. Im Wesentlichen wurde dies durch die
Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen von 86 TEUR um 14 TEUR auf
100 TEUR für Leistungsverbindlichkeiten mit der
Messe Expo Real 2012 verursacht.
Beteiligungsbericht 2013
- 199 -
Metropolregion GmbH
Ertragslage 2012
Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem
Jahresergebnis in Höhe von 2 TEUR ab
(Vorjahr: 1 TEUR).
Der Materialaufwand ist von 796 TEUR um
181 TEUR auf 977 TEUR gestiegen. Dieser beinhaltet die den Projekten direkt zuzuordnenden
Aufwendungen. Der Personalaufwand ist von
53 TEUR um 27 TEUR auf 80 TEUR bedingt durch
die Zunahme der Beschäftigten gestiegen. Es
werden hierbei die Kosten für festangestellte Mit-
TEUR
Die Umsatzerlöse sind von 631 TEUR um
39 TEUR auf 670 TEUR gestiegen. Es
werden im Wesentlichen weiterbelastete
Aufwendungen für die Teilnahme an der
Messe „Expo Real 2012“ ausgewiesen.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
von
565 TEUR
(Vorjahr:
432 TEUR
(+30,8 %)) werden die Zuschüsse der Gesellschafter von 358 TEUR sowie projektbezogene Zuwendungen von 158 TEUR sowie
weitere Erträge wie Sponsoring von
48 TEUR ausgewiesen. Letztgenannte enthalten
die im Vorjahr vereinnahmten Fördermittel, die
erst im Jahr 2012 verwendet worden sind.
Entwicklung der Gesamtleistung
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
2009
2010
2011
2012
Ist
arbeiterInnen ausgewiesen sowie Personalkosten
von 37 TEUR, die den Projekten zugeordnet
werden können. Die Position sonstige betriebliche
Aufwendungen reduzierte sich von 188 TEUR um
25 TEUR auf 163 TEUR. Sie beinhaltet im
Wesentlichen die Miete und Raumkosten
(34 TEUR), EDV-Kosten (20 TEUR), Rechts- und
Beratungskosten (19 TEUR) und Präsentationskosten (41 TEUR). Die Abschreibungen haben sich
von 26 TEUR um 16 TEUR auf 10 TEUR reduziert.
Metropolregion GmbH
- 200 -
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
3
31
26
23
34
33
39
117
25
127
112
79
0
1
0
0
62
192
177
219
I. Gezeichnetes Kapital
II. Gewinn-/Verlustvortrag
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
25
0
1
25
1
-2
25
-1
1
25
0
2
B.
Rückstellungen
33
13
20
42
C.
Verbindlichkeiten
3
155
132
150
62
192
177
219
-
-
-
-
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
II.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 201 -
Beteiligungsbericht 2013
Metropolregion GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2009
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
0
618
631
670
Sonstige betriebliche Erträge
167
301
432
565
Gesamtleistung
167
919
1.063
1.235
Materialaufwand
20
722
796
977
Personalaufwand
0
36
53
80
Abschreibungen
0
5
26
10
Sonstige betriebl. Aufwendungen
145
158
188
163
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
0
0
1
0
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
0
0
0
2
2
-2
1
3
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
1
0
0
1
Jahresergebnis
1
-2
1
2
- 202 -
Metropolregion GmbH
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
42
13
14
12
Anlagendeckung I:
%
867
77
96
117
Investitionen:
TEUR
k.A.
31
4
9
Cashflow:
TEUR
1
3
27
12
Innenfinanzierungsgrad:
%
-
10
675
133
Eigenkapitalrentabilität:
%
-
-
-
-
TEUR
-
-
-
-
Gesamtkapitalrentabilität
%
-
-
-
-
Umsatzrentabilität:
%
-
-
-
-
Anzahl
2
2
3
3
Personalaufwandsquote
%
-
6
8
12
Sachkostenquote
%
-
142
156
170
EBIT
Personalentwicklung
Das Geschäftsjahr 2009 war ein Rumpfgeschäftsjahr und ist somit nur bedingt vergleichbar.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt überwiegend auf Basis der zwischen den Gesellschaftern
abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung, während das Fremdkapital stichtagsbedingt aus
kurzfristigen Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftes besteht. Insofern sind die oben dargestellten
Finanzkennzahlen nur begrenzt aussagekräftig.
Aufgrund der nicht ergebnisorientierten Geschäftstätigkeit und der im Kooperationsvertrag auf
Gesellschafterseite festgelegten wesentlichen Bestandteile der Umsatzerlöse der Gesellschaft wird auf
die Darstellung von Rentabilitätskennzahlen verzichtet.
Die Reduzierung der Eigenkapitalquote
verursacht.
auf 12 % wird durch die Erhöhung der Bilanzsumme
Die Anlagendeckung I hat sich in Folge der gestiegenen Investitionen erhöht.
Aufgrund der höheren Investitionen und des gesunkenen Cashflow ergab sich ein reduzierter
Innenfinanzierungsgrad
Innenfin
anzierungsgrad.
Beteiligungsbericht 2013
- 203 -
NLG
Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
Gegenstand des Unternehmens
Die Gesellschaft führt als gemeinnütziges Unternehmen Maßnahmen der Siedlung, der Agrarstrukturverbesserung und der Landentwicklung,
der Landbeschaffung oder sonstige gesetzlich zugewiesene Aufgaben im Interesse der Ordnung
und Entwicklung des ländlichen Raumes unter
Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
und Landesentwicklung durch.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
Gesellschafter:
Land Niedersachsen
Landeshauptstadt Hannover
811,62 TEUR
51,86 %
0,12 %
420,92 TEUR
0,96 TEUR
Der Rest der Anteile verteilt sich auf eine Vielzahl von niedersächsischen Landkreisen, Städten und
Gemeinden sowie Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Privaten und Verbänden.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus vierzehn Mitgliedern,
davon drei Arbeitnehmervertretern. Das Land
Niedersachsen entsendet vier Mitglieder, die
übrigen werden von der Gesellschafterversamm-
lung gewählt. Vorsitzender ist Minister Christan
Meyer, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Geschäftsführung
Thorsten Hiete
Öffentlicher Zweck
Die Geschäftstätigkeit der NLG zielt darauf ab, die
Wirtschaftskraft und Lebensqualität in den ländlichen Räumen Niedersachsens zu erhöhen. Unter
der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Beteiligungsaufsicht des Niedersächsischen Finanz-
ministeriums ist die NLG gehalten, ihre Tätigkeit
entsprechend den politischen Vorgaben im
öffentlichen Interesse durchzuführen. Hieraus
resultiert insbesondere auch die Verpflichtung,
erzielte Überschüsse wieder gemeinnützigen
Satzungszwecken zuzuführen.
NLG
- 204 -
Beteiligungsbericht 2013
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die Gesellschaft wurde 1915 als gemeinnütziges
Siedlungsunternehmen gegründet. Die in
Hannover ansässige Gesellschaft beschäftigt rund
250 Mitarbeiter und hat 10 Geschäftsstellen in
ganz Niedersachsen. Bestimmend für die eigengeschäftliche, betreuende und treuhänderische
Arbeit der NLG sind die geltenden Bestimmungen
der öffentlichen Förderprogramme für die Entwicklung ländlicher Räume zugunsten der ländlichen Bevölkerung. Zu den zentralen Aufgaben
der NLG gehört die Mitwirkung bei der Umsetzung der Agrarstrukturpolitik der Europäischen
Union, des Bundes und des Landes Niedersachsen. Im Sinne ganzheitlicher und integrierter
Landentwicklung greifen darüber hinaus alle Bestimmungen der öffentlichen Hand, die der Entwicklung der Regionen und Kommunen durch
Verbesserung der Infra-, Siedlungs-, Wirtschaftsund Ökostruktur ganz allgemein dienen. Es ist das
Bestreben der NLG, örtlich möglichst viele dieser
Bestimmungen aufeinander abzustimmen und
miteinander zu vernetzen mit dem Ziel höchstmöglicher Effizienz des Einsatzes öffentlicher
Mittel bei der nachhaltigen Gestaltung und Erhaltung des ländlichen Raumes als modernem
Lebensraum.
Die kapitalmäßige Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der NLG mit 0,12 % bzw.
960 EUR ist von untergeordneter Bedeutung, dennoch können Tätigkeitsbereich und Erfahrungen
der NLG der Landeshauptstadt Hannover bei Entwicklungsprojekten teilweise wertvolle Dienste
erweisen. Übernahme und Abtretung von Geschäftsanteilen bedürfen gemäß Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Aufsichtsbehörde
des Landes Niedersachsen. Bei Ausscheiden aus
der Gesellschaft hat jeder Gesellschafter nur Anspruch auf Erstattung des Nennwertes seiner
Anteile. Eine Dividende darf gemäß Gesellschaftsvertrag nicht gezahlt werden.
Die NLG schließt das Geschäftsjahr 2012 mit
einem Jahresergebnis von 4,6 Mio. EUR (im
Vorjahr: 1,1 Mio. EUR)
Da die Landeshauptstadt Hannover nur 0,12 %
der Anteile an der NLG hält, wird auf die Darstellung von Kennzahlen etc. verzichtet.
Beteiligungsbericht 2013
- 205 -
HCC
Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum (HCC)
Gegenstand des Unternehmens
Das Hannover Congress Centrum wird als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
(Eigenbetrieb) nach den Bestimmungen des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Eigenbetriebsverordnung
geführt.
Zweck des Eigenbetriebes sind die Vermietung
von Hallen, Räumen, Sälen und Freiflächen für
Kongresse, Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen jeder Art sowie der Betrieb und die
Verwaltung von gastronomischen Einrichtungen
aller Art; weiterhin die Förderung anderer Träger,
die Aufgaben des Tourismus wahrnehmen, soweit
diese im überwiegend öffentlichen Interesse örtlich, bezogen auf Hannover und nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet, tätig werden.
Stammkapital und Träger
Stammkapital:
14.041 TEUR
Träger:
Das Hannover Congress Centrum wird als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover geführt.
Betriebsausschuss
Den Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend
hat der Betrieb einen Betriebsausschuss, der mit
Mitgliedern des Rates und der Personalvertretung
besetzt ist. Vorsitzender ist Ratsherr Jens-Michael
Emmelmann.
Stand: Juli 2013
Besetzung des Betriebsausschusses :
Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
Ratsherr Jens-Michael Emmelmann
Ratsherr Martin Hanske
Ratsherr Wilfried Lorenz
Ratsfrau Helga Nowak
Ratsherr Belit Onay, MdL
Ratsherr Lars Pohl
Heidi Pohler-Franke
Ratsfrau Christine Ranke-Heck
Ratsherr Wolfram Römer
Grundmandat:
Ratsfrau Sylvia Bruns, MdL
Ratsherr Dirk Hillbrecht
Ratsherr Gerhard Wruck
Personalvertretung:
Lars Heins
Robert Kuhlai
Andrea Lepper
Franz Poglits-Riedel
Birgit Schütte (Sonstige Vertretung)
Betriebsleitung
Joachim König
HCC
- 206 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungen
Die Landeshauptstadt Hannover hat ihre Anteile an der Deutschen Messe AG (siehe dort) im Jahr 1993
dem Betriebsvermögen des Eigenbetriebes zugeordnet.
Öffentlicher Zweck
Unverändert besteht eine hohe Nachfrage nach
den Hallen- und Raumkapazitäten des HCC und
dem angebotenen Leistungsspektrum für die
Durchführung von Veranstaltungen entsprechend
des Gesellschaftszwecks. So wurden im Jahre
2012 insgesamt 1.620 Veranstaltungen (incl.
AWD-Arena) mit rd. 1,58 Mio. Besuchern durchgeführt, womit das HCC zu den großen Kongressstandorten in Deutschland gehört. Die Durchführung dieser Veranstaltungen erhöht den Bekanntheitsgrad und die Attraktivität der Landeshauptstadt Hannover auf nationaler und internationaler
Ebene. Der 1914 als Stadthalle eröffnete Kuppelsaal, den man als „Keimzelle“ des heutigen
Hannover Congress Centrums bezeichnen kann
und der im nächsten Jahr sein 100-jähriges Jubiläum feiert, wurde wesentlich für die Belange und
Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt
errichtet. Er stellt heute einen mit moderner
Technik ausgerüsteten großen Konzert- und
Ballsaal dar, ist hiermit von erheblicher Relevanz
für die Attraktivität des Konzertstandortes
Hannover und leistet dadurch einen Beitrag zur
Förderung kultureller Bildung, was auch durch die
regelmäßig hohe Nachfrage (43 Veranstaltungen
2012 mit rd. 43.000 Besuchern im Leistungssegment „HCC concerts“) zum Ausdruck kommt.
Darüber hinaus lässt sich die wirtschaftliche Bedeutung des HCC in erster Linie aus dem Kaufkraftzuwachs ableiten, der aus den hier stattfindenden Veranstaltungen, Kongressen, Messen
und Ausstellungen resultiert. Gemäß der Studie
zu den regionalen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten der Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover von Prof. Dr. Hübl und Dipl.Phys. (ETH) Schaffner aus dem Jahre 2009
werden im Inland vom HCC und den Veranstaltern sowie Besuchern Effekte von insgesamt rd.
93.500 TEUR generiert. Diese Aktivitäten tragen
zur Sicherung von rd. 1.650 Arbeitsplätzen in der
Region Hannover bei. Die eigene Ertragslage des
Unternehmens (incl. der Infrastrukturkosten und
Betriebsmittelkreditzinsen) dürfte aber weiterhin
nachhaltig negativ bleiben.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Für Kongresse und Tagungen wird heute in zunehmenden Maß eine Vielfalt an unterschiedlich
großen parallel - auch von gleichzeitig stattfindenden Kongressen - zu nutzenden Räumlichkeiten mit einer hochwertigen Ausstattung an
Kommunikations- und Präsentationsmöglichkeiten nachgefragt.
Es ist Ziel des HCC, Verluste nachhaltig weiter zu
reduzieren und seit dem Jahr 2009 im operativen
Veranstaltungsgeschäft ein ausgeglichenes operativ beeinflussbares Ergebnis zu erreichen (ohne
Gebäudefixkosten, etc.). Zur Umsetzung dieser
Perspektive wurde im Frühjahr 2005 gemeinsam
mit der Betriebsleitung und den Beschäftigten ein
umfangreiches Konzept zur wirtschaftlichen
Sanierung des HCC erarbeitet. Neben einer Reihe
von Einzelmaßnahmen zur Defizitreduzierung
wurden im Rahmen des Konzeptes alle durch das
HCC wahrgenommenen Tätigkeiten auf deren
Wirtschaftlichkeit hin untersucht.
Darüber hinaus wurde eine Anpassung der personalwirtschaftlichen Situation an Standards der
privatwirtschaftlich geführten Gastronomie angestrebt; in diesem Rahmen erfolgte bis heute ein
Abbau von rd. 40 % der noch in 2004 nachgewiesenen Planstellen.
Zur Optimierung der Umsatzsituation wurde
ebenfalls im Jahr 2005 begonnen, eine Reihe von
Investitionen zu tätigen, die die Verbesserung der
Funktionalität und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel haben. Wesentliche
Investitionsschwerpunkte seit 2008 waren: umfangreiche Renovierungsarbeiten im Kuppelsaal,
die Klimatisierung der Eilenriedehalle, die Modernisierung der EDV-Netzwerke resp. der Telefonanlage sowie die Zusammenlegung und Renovie-
Beteiligungsbericht 2013
- 207 -
rung der Konferenzräume 27/28. Weitere
Investitionsschwerpunkte betrafen das Zentrallager Housekeeping, die Neugestaltung des WestEingangsbereiches, die Erweiterung der Gebäudeleittechnik sowie diverse Baumaßnahmen in
der Verwaltung und im Lagerbereich. In 2011 bildeten die abschließende Flachdachsanierung des
Kuppelsaales sowie die Sanierung der Aufzüge
Investitionsschwerpunkte.
Zur Verbesserung der Gebäudesubstanz des
historischen Altbaus und in Erwartung des bereits
erwähnten Jubiläums (100 Jahre Stadthalle) erfolgten in 2012 weitere erforderliche Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere im Kuppelsaal
(obere Säle, Ziegeldach, sanitäre Einrichtungen)
sowie Verbesserungen der räumlichen und technischen Infrastruktur.
Insgesamt bewegt sich das HCC seit dem Geschäftsjahr 2009 im Bereich eines ausgeglichenen
operativen Ergebnisses (ohne Gebäudefixkosten,
etc.), womit das HCC langfristig auf eine zukunftsfähige Grundlage gestellt werden soll. Das
operative Ergebnis konnte in diesem Zusammenhang seit 2006 um insgesamt rd. 2,2 Mio. EUR
gesteigert werden. Um weitere Ergebnisverbesserungen im Rahmen der Gesamtkonsolidierung erreichen zu können, sind weitere Umsatzoptimierungen und strukturelle Organisationsverbesserungen erforderlich.
Durch steigende Vermarktungskapazitäten regional und national ist ein zunehmender Wettbewerbsdruck zu verzeichnen. Hieraus ergeben sich
HCC
aktuell für das HCC u.a. die folgenden Herausforderungen:
Die Entwicklung und Platzierung neuer Angebotsstrukturen, die flexibel auf Markt- und
Kundenwünsche eingehen
Die Weiterentwicklung von Marketing/
Verkauf/ Kommunikation
Eine mit den vorgenannten Maßnahmen
korrespondierende Personalentwicklung
Die Weiterentwicklung von Immobilie und
Gebäude
•
•
•
•
Unwägbarkeiten werden in besonderem Umfang
nach wie vor im Bereich der Großveranstaltungen
sowie im Catering für die AWD-Arena gesehen, da
die diesbezügliche Umsatzentwicklung nur in
Teilen direkt vom HCC beeinflusst werden kann
und aufgrund möglicher Sondereinflüsse (z.B.
nicht planbare Großkonzerte) erhebliche ergebnisrelevante Schwankungsspielräume bestehen.
Mit Beschluss der Ratsdrucksache 0605/2013
hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am
13.06.2013 einer 33 %-Beteiligung des HCC’s an
der „medcon & more Medical Congressmanagement Hannover GmbH“ zugestimmt. Die notarielle Gründung der Gesellschaft gemeinsam mit
den Mitgesellschaftern Medizinische Hochschule
Hannover und Deutsche Messe AG ist in der Vorbereitung. Gegenstand des Unternehmens ist die
operative Umsetzung von Kongressen, Tagungen
und Events im Umfeld und Gesamtzusammenhang von Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft in Hannover.
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme nimmt im Vergleich zum
Vorjahr
von
31,97 Mio. EUR
um
5,67 Mio. EUR (+17,7 %) auf 37,64 Mio. EUR
zu.
40
Mio. EUR
Beim Anlagevermögen stehen Investitionen
(v.a. Kuppelsaal, s.o.) von 4,36 Mio. EUR Abschreibungen von 1,99 Mio. EUR gegenüber.
Es erhöht sich von 30,06 Mio. EUR um
2,29 Mio. EUR (+7,6 %) auf 32,35 Mio. EUR
und hat aktuell einen Anteil an der Bilanzsumme von 86 % (Vorjahr: 94 %).
Entwicklung des Eigenkapitals
30
20
10
0
2008
2009
Bilanzsumme
Das Umlaufvermögen erhöhte sich im Vergleichszeitraum
von
1,89 Mio. EUR
um
3,38 Mio. EUR (+179 %) auf 5,27 Mio. EUR.
2010
2011
2012
Eigenkapital
Ursächlich sind v.a. stichtagsbezogen höhere
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
HCC
- 208 -
Beteiligungsbericht 2013
(+0,7 Mio. EUR) und ggü. der Landeshauptstadt
Hannover (+2,7 Mio. EUR).
(5,64 Mio. EUR) zu einer erheblichen Reduzierung
der bestehenden Verlustvorträge führte.
Der Anstieg des Eigenkapitals von 11,73 Mio. EUR
um 5,64 Mio. EUR (+48,2 %) auf nunmehr
17,37 Mio. EUR ist im Wesentlichen bedingt
durch den in 2012 realisierten Jahresüberschuss
(s. unten), welcher bilanziell in voller Höhe
Die vorgenannten Effekte führen insgesamt zu
einer Erhöhung des Eigenkapitalanteils an der
Bilanzsumme von im Vorjahr 37 % auf aktuell
46 %.
Ertragslage 2012
Hinsichtlich der Gesamtleistung bzw. Anzahl
und Umfang der Veranstaltungen sind im
5-Jahresvergleich
regelmäßig
gewisse
Schwankungen zu verzeichnen, die vom HCC
nicht beeinflussbar sind, insbesondere die
Anzahl der Großveranstaltungen (Sondereinflüsse) und der Umfang des Caterings für die
AWD-Arena. Die Gesamtleistung des Geschäftsjahres 2012 ist von 17,43 Mio. EUR um
0,34 Mio. EUR (-2 %) auf 17,09 Mio. EUR nur
marginal gesunken.
Bei von 4,37 Mio. EUR um 168 TEUR (+3,8 %) auf
4,54 Mio. EUR leicht gestiegenem Materialaufwand bewegte sich der Personalaufwand mit rd.
4,9 Mio. EUR annähernd auf Vorjahresniveau. Die
Gesamtpersonalkostenquote (Anteil der Summe
aus Personalaufwand, Fremdlöhnen und Provisio-
Entwicklung der Umsatzerlöse
Mio. EUR
Das
Jahresergebnis
hat
sich
von
-3,21 Mio. EUR um 8,85 Mio. EUR (+275,7 %)
auf +5,64 Mio. EUR verbessert. Ursächlich für
das stark verbesserte Jahresergebnis sind
insbesondere realisierte Beteiligungserträge
aus einer anteiligen Gewinnausschüttung der
Deutschen Messe AG in Höhe von 9,3 Mio. EUR.
18
15
12
9
6
3
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
nen Dienstleister in Relation zu den betrieblichen
Erträgen), die in 2012 bei 48,2 % lag, soll auf der
Basis des neuen Personalkonzepts weiter optimiert und stabilisiert werden. Gegenüber dem
Vorjahreszeitraum (48,7 %) war diesbezüglich bereits eine Verbesserung zu verzeichnen.
Das operative Jahresergebnis, nach Abzug
der durch das HCC nicht zu beeinflussenden
Aufwendungen, betrug +108 TEUR (Vorjahr:
+152 TEUR).
- 209 -
Beteiligungsbericht 2013
HCC
Leistungsdaten
2008
2009
2010
2011
2012
Nationale und internationale
Kongresse, Tagungen bzw.
Veranstaltungen
Anzahl
1.615
1.626
1.789
1.781
1.620
Umsatzerlöse
TEUR
13.658
14.252
13.990
15.358
15.541
Gastronomieerträge
TEUR
10.088
10.091
9.965
11.443
11.328
Mieterträge
TEUR
3.321
3.999
3.999
3.905
4.208
sonstige Umsatzerlöse
TEUR
249
162
26
10
5
TEUR
-44.338
-120.121
4.666
5.665
14.410
Direkte Nettowertschöpfung
- 210 -
HCC
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
31.890
0
31.710
0
30.400
0
30.060
0
32.354
0
165
180
150
195
177
1.597
1.336
1.045
1.099
4.620
583
434
492
595
470
40
36
19
25
14
34.275
33.696
32.106
31.974
37.635
13.408
52.181
-54.179
13.457
128.701
-132.281
13.731
4.066
-7.289
14.041
4.677
-6.984
14.041
4.677
-1.341
1.322
1.233
959
1.048
921
21.393
22.558
20.625
19.182
19.336
150
28
14
10
1
34.275
33.696
32.106
31.974
37.635
I.
II.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Rücklagen
III. Gewinn/Verlust
B.
Rückstellungen
C.
Verbindlichkeiten
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 211 -
Beteiligungsbericht 2013
HCC
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
13.658
14.252
13.990
15.358
15.541
41
54
63
69
49
1.503
1.784
1.473
2.006
1.504
Gesamtleistung
15.202
16.090
15.526
17.433
17.094
Materialaufwand
4.177
4.153
4.124
4.368
4.536
Personalaufwand
5.265
5.327
4.715
4.855
4.941
Abschreibungen
1.627
1.704
1.857
1.864
1.986
Sonstige betriebl. Aufwendungen
7.325
7.858
8.001
8.976
8.771
Erträge aus Beteiligungen
0
0
0
0
9.307
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
2
1
1
0
2
48.800
125.000
0
0
0
2.113
491
528
516
450
-54.103
-128.442
-3.698
-3.146
5.719
0
0
6
0
0
76
76
67
67
75
-54.179
-128.518
-3.771
-3.213
5.644
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebl. Erträge
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Jahresergebnis
- 212 -
HCC
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
33
29
33
37
46
Anlagendeckung I:
%
36
31
35
39
54
Investitionen:
TEUR
1.726
126.557
595
1.657
4.362
Cashflow:
TEUR
-3.752
-1.814
-1.914
-1.259
-1.677
Innenfinanzierungsgrad:
%
-217
-1
-322
-76
-38
Eigenkapitalrentabilität:
%
-475
-1.301
-36
-27
32
-52.068
-128.028
-3.244
-2.697
6.092
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
-152
-380
-10
-8
16
Umsatzrentabilität:
%
-397
-902
-27
-21
36
Anzahl
164
150
128
126
136
Personalaufwandsquote
%
50
49
51
48
48
Sachkostenquote
%
60
59
58
57
59
Personalentwicklung:
Die Eigenkapitalquote
steigt von 37 % auf 46 %, wesentlich bedingt durch realisierte
Beteiligungserträge aus einer anteiligen Gewinnausschüttung der Deutschen Messe AG, die in der Folge
zu dem ggü. dem Vorjahr stark verbesserten Jahresergebnis (+8,86 Mio. EUR) führte.
Die Investitionen erhöhen sich vor allem durch erfolgte Maßnahmen im Kuppelsaal (obere Säle,
Ziegeldach, sanitäre Einrichtungen) von 1.657 TEUR um 2.705 TEUR (+163 %) auf 4.362 TEUR.
Das EBIT steigt vor allem durch das ggü. dem Vorjahr höhere Jahresergebnis von -2.697 TEUR um
8.789 TEUR auf +6.092 TEUR.
Auch die Steigerungen bei der Gesamtkapital
Gesamtkapital-- und der Umsatzrentabilität sind auf die
Gewinnausschüttung der DMAG resp. in der Folgewirkung das höhere Jahresergebnis zurückzuführen.
Die Personalaufwandsquote beinhaltet im HCC neben Aufwendungen für eigenes Personal die
Aufwendungen für Fremdpersonal sowie für die Provisionen Dienstleister, da die beiden letztgenannten
Positionen im Rahmen eines Gesamtbudgets vom HCC wie eigenes Personal bewirtschaftet und
gesteuert werden. Seit 2011 ist, v.a. durch die ggü. früheren Jahren erhöhte Ertragsbasis, eine
Verbesserung der Quote zu verzeichnen.
Beteiligungsbericht 2013
- 213 -
Stadtentwässerung Hannover
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Gegenstand des Unternehmens
Die Stadtentwässerung Hannover wird als Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit
(Eigenbetrieb) nach den Bestimmungen des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Eigenbetriebsverordnung
geführt.
Zweck des Eigenbetriebes ist die schadlose Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Abwassersatzung der
Landeshauptstadt Hannover und der Regeln der
Technik.
Gesellschaftskapital und Gesellschafter
Stammkapital:
100.000 TEUR
Träger:
Die Stadtentwässerung Hannover wird als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover geführt.
Betriebsausschuss
Den Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend
hat der Betrieb einen Betriebsausschuss, der mit
Mitgliedern des Rates und der Personalvertretung
besetzt ist. Vorsitzender ist Ratsherr Lars Kelich.
Stand: Juli 2013
Besetzung des Betriebsausschusses Stadtentwässerung Hannover:
Ratsherr Felix Blaschzyk
Ratsherr Hans-Georg Hellmann
Ratsherr Mark Bindert
Ratsherr Henning Hofmann
Ratsherr Patrick Drenske (stellv. Vorsitzender)
Ratsherr Lars Kelich (Vorsitzender)
Ratsherr Kurt Fischer
Ratsherr Ewald Nagel
Beigeordneter Oliver Förste
Ratsherr Jürgen Mineur
Grundmandat:
Ratsherr Wilfried H. Engelke
Ratsherr Dirk Hillbrecht
Ratsherr Gerhard Wruck
Personalvertretung:
Blanca Blancke (Sonstige Vertretung)
Elisabeth Blöcker
Olaf Hertzberg
Raffaele Napolitano
Thorsten Sternberg
Betriebsleitung
Wilhelm Börger
Stadtentwässerung Hannover
- 214 -
Beteiligungsbericht 2013
Öffentlicher Zweck
Die Abwasserbeseitigung durch die Landeshauptstadt Hannover ist eine hoheitliche Aufgabe. Seit
mehr als einhundert Jahren arbeitet die Stadtentwässerung Hannover verlässlich zum Wohle
der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie schafft
damit die wesentlichen Voraussetzungen für ein
lebendiges, gesundes Leben, Arbeiten und Erholen in Hannover und ist insofern ein wichtiges
Element kommunaler Daseinsvorsorge.
gereinigt. Die Behandlung und Beseitigung von
Abwasser durch die Stadtentwässerung Hannover
ist ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz. Die
Abfallprodukte aus diesen vielen Behandlungsschritten werden umweltschonend verwertet. Das
weitverzweigte, insgesamt zirka 2.500 km lange,
Kanalnetz wird ständig gesäubert, repariert und
erneuert. Hannover hat das drittlängste Kanalnetz
in Deutschland nach Berlin und Hamburg.
In einem Gebiet von 450 km², in dem rund
750.000 Menschen leben und arbeiten, wird das
Abwasser gesammelt, gepumpt, transportiert und
Für die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung erhebt die Stadtentwässerung Gebühren
und Beiträge.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Im Jahr 1995 wurde das seinerzeit innerhalb des
kameralen Haushaltes geführte Stadtentwässerungsamt als Nettoregiebetrieb neu strukturiert
und seit 1996 als Eigenbetrieb geführt. Die mit
dieser Maßnahme erreichte Dezentralisierung und
Flexibilisierung der Entscheidungsabläufe sowie
die Führung des Betriebes nach kaufmännischen
Grundsätzen waren Voraussetzung, um eine Verbesserung der Effektivität und Produktivität des
Bereiches zu erzielen. Im Ergebnis konnte trotz
eines gestiegenen Investitionsvolumens im
Wesentlichen eine langjährige Konstanz der Entwässerungsgebühren erreicht werden.
Die Abwassergebühren betrugen im Wirtschaftsjahr 2012 unverändert gegenüber 2011 1,72 EUR
je m³ Schmutzwasser und 0,68 EUR je m² bebaute
und befestigte Fläche, von der aus Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird.
Im Herbst 2012 erfolgte eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2013 bis 2015 (Ratsdrucksache Nr. 2480/2012). Die Abwassergebühren bleiben im neuen Kalkulationszeitraum konstant und sind weiterhin im Vergleich mit anderen
Landeshauptstädten in Bezug auf die Belastung
eines durchschnittlichen Haushaltes niedrig.
Die Stadtentwässerung Hannover hat in 2012
einige Entwicklungsprojekte zur Emmisionsbegrenzung im Bereich des Kanalnetzbetriebes begonnen. Hinsichtlich der Geruchsbelastung aus
dem Kanalnetz werden neue Möglichkeiten zur
Entlüftung von problematischen Kanalabschnitten
und zur Abwasserkonditionierung in Druckrohrleitungen untersucht. Parallel dazu wurde gemeinsam mit der Universität Kassel ein Projekt
aufgelegt, in dem der Chemikalieneinsatz für die
Minimierung der Geruchsemmission durch Nutzung von Online-Sulfid-Messungen optimiert
werden soll.
Ein weiteres Untersuchungsfeld ist die Erhaltung
der Gewässergüte in Wasserläufen, die mit
Niederschlagswasser beaufschlagt werden. Gemeinsam mit dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Leibniz Universität Hannover ermittelt die Stadtentwässerung
die spezifische Niederschlagswasserbelastung
unter Berücksichtigung emmissionsbeeinflussender Infrastrukturparameter wie Verkehrsbelastung, Bebauung, Gebietsnutzung oder Luftverschmutzung.
Durch die intensivierte Sanierung schadhafter
und überlasteter Kanäle trägt die Stadtentwässerung Hannover dazu bei, Schadstoffeinträge in die
Umwelt effizient zu vermindern.
Im Bereich Abwasserreinigung/ Klärschlammentsorgung wurde das Projekt Erneuerung der Kammerfilterpressenanlage weiter vorangetrieben.
Mit der neuen Anlage wird der erforderliche
Energie- und Chemikalieneinsatz bei der
Schlammentwässerung deutlich reduziert und die
Entwässerung nachhaltig verbessert.
Die Aktivitäten zur nachhaltigen Substanzverbesserung des Kanalnetzes werden in den nächsten
Jahren weiter gesteigert. Für 2013 sieht der Wirtschaftsplan für den Bereich Abwasser Ableiten/
Kanalnetz 17,2 Mio. EUR vor. Hier sind großräumige Maßnahmen zur Kanalsanierung geplant.
Beteiligungsbericht 2013
- 215 -
Im Bereich Abwasserreinigung sind für Ersatzinvestitionen und Erweiterungen bestehender
Aggregate im Wirtschaftsplan 2013 insgesamt
8,4 Mio. EUR veranschlagt.
Der planmäßige Abschreibungsaufwand liegt in
2013 bei 27,4 Mio. EUR.
Stadtentwässerung Hannover
Umsatzerlösen und rückläufigem Zinsaufwand
besteht ausreichend Spielraum für Aufwendungen
für die bauliche Unterhaltung des Anlagevermögens wie auch für Ersatzinvestitionen.
Relevante außerordentliche Einflüsse werden
nicht erwartet.
Für 2013 plant die Stadtentwässerung einen Jahresgewinn in Höhe von 3,9 Mio. EUR. Bei stabilen
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr von 865,8 Mio. EUR um
6,1 Mio. EUR (-0,7 %) auf 859,7 Mio. EUR zurückgegangen.
Entwicklung des Eigenkapitals
1.000
Im Bereich der Passiva haben vor allem die Rückstellungen von im Vorjahr 63,7 Mio. EUR um
16,5 Mio. EUR (-25,9 %) auf im Berichtsjahr
47,2 Mio. EUR abgenommen. Der Gebührenausgleich wurde von den sonstigen Rückstellungen in
2012 unter den Posten sonstige Verbindlichkeiten
umgegliedert.
Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von
167,0 Mio. EUR um 2,9 Mio. EUR (+1,7 %) auf
169,9 Mio. EUR. Die Sonderposten für Zuschüsse
zum Anlagevermögen stiegen von 34,6 Mio. EUR
um 1,0 Mio. EUR auf 35,6 Mio. EUR. Das
Eigenkapital ist von im Vorjahr 476,4 Mio. EUR
um 5,6 Mio. EUR (+1,2 %) auf im Berichtsjahr
482,0 Mio. EUR gestiegen.
In 2012 wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 22,3 Mio. EUR getätigt. Darin
enthalten sind 10,7 Mio. EUR an geleisteten Anzahlungen für Anlagen im Bau. Der Schwerpunkt
Mio. EUR
800
Im Bereich der Aktiva sind insbesondere
Rückgänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen von
795,6 Mio. EUR um 5,2 Mio. EUR (-0,7 %) auf
790,4 Mio. EUR zu verzeichnen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
nahmen von 66,6 Mio. EUR um 2,6 Mio. EUR
(-3,9 %) auf 64,0 Mio. EUR ab. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
erhöhten sich von 40 TEUR auf 2,0 Mio. EUR.
600
400
200
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
der Investitionstätigkeit (Wertangaben ohne Anlagen im Bau) lag mit etwa 10,3 Mio. EUR im Bereich Abwasser Ableiten/Kanalnetz. Im Übrigen
wurden in 2012 1,0 Mio. EUR in die Betriebs- und
Geschäftsausstattung incl. Fahrzeuge sowie insgesamt 0,1 Mio. EUR in Abwasserreinigungs- und
Abwasserförderanlagen sowie übrige Maschinen
und technische Anlagen investiert.
Die Investitionsmaßnahmen am Kanalnetz betrafen mit 5,3 Mio. EUR die Substanzerhaltung
vorhandener Kanäle und mit 2,2 Mio. EUR die Erweiterung des Kanalnetzes. Außerdem wurden
Erweiterungs- und Erneuerungsinvestitionen in
Höhe von insgesamt 2,8 Mio. EUR im Bereich von
Hausanschlüssen, Straßenabläufen und Gräben,
die zur Ableitung des Niederschlagswassers
dienen, durchgeführt. Die Finanzierung erfolgte
vollständig aus Innenfinanzierungsmitteln (Abschreibungen, Beiträge und Zuschüsse). Eine
Kreditaufnahme war nicht erforderlich.
Stadtentwässerung Hannover
- 216 -
Beteiligungsbericht 2013
Ertragslage 2012
Der Materialaufwand 2012 liegt mit rd.
24,1 Mio. EUR um 4,1 Mio. EUR über dem
Vorjahreswert (20,0 Mio. EUR), insbesondere
bedingt durch erhöhte Aufwendungen für die
Kanalnetzsanierung. Der Anstieg der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
betrug rd. 1,6 Mio. EUR. Die Aufwendungen
für bezogene Leistungen sind gegenüber dem
Vorjahr um rd. 2,5 Mio. EUR gestiegen.
Der Personalaufwand 2012 (25,0 Mio. EUR) liegt
um 2,3 Mio. EUR (-8,4 %) unter dem Vorjahreswert (27,3 Mio. EUR). Im Vorjahr waren erhöhte
Rückstellungsbildungen erforderlich.
Die Abschreibungen in Höhe von 26,6 Mio. EUR
liegen nur knapp unter dem Vorjahreswert
(27,1 Mio. EUR).
Entwicklung der Umsatzerlöse
100
80
Mio. EUR
Das Jahresergebnis 2012 beinhaltet Erlöse
aus Gebühren in Höhe von 77,7 Mio. EUR und
Erlöse aus Betriebsleistungen in Höhe von
20,2 Mio. EUR, sodass die Umsatzerlöse insgesamt 97,9 Mio. EUR betragen und damit
um 200 TEUR (-0,2 %) unter dem Vorjahreswert (98,1 Mio. EUR) liegen.
60
40
20
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Bedingt durch den Rückgang der Verbindlichkeiten sind die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von im Vorjahr 7,1 Mio. EUR um 0,4 Mio. EUR
auf im Berichtsjahr 6,7 Mio. EUR gesunken.
Aus dem Jahresgewinn in Höhe von
10,5 Mio. EUR wurde die Eigenkapitalverzinsung
in Höhe von 4,8 Mio. EUR an den allgemeinen
Haushalt ausgeschüttet. Zusätzlich erfolgte eine
Einstellung in die allgemeine Rücklage in Höhe
von 4,0 Mio. EUR. Der verbleibende Gewinn
wurde auf das Geschäftsjahr 2013 vorgetragen.
- 217 -
Beteiligungsbericht 2013
Stadtentwässerung Hannover
Leistungsdaten
2008
2009
2010
2011
2012
Allgemeines
Jahresniederschlagsmenge
mm
607
553
687
515
615
Schmutzwasser-Gebühr
Regenwasser-Gebühr
unverschmutztes Abwasser
EUR/m³
EUR/m³
EUR/m³
1,77
0,63
0,84
1,77
0,63
0,84
1,72
0,68
0,98
1,72
0,68
0,98
1,72
0,68
0,98
km
km
km
km
Anzahl
Anzahl
2.487
272
1.093
1.122
64.533
57.897
2.489
272
1.093
1.124
64.676
58.047
2.497
272
1.095
1.130
64.775
58.212
2.500
272
1.096
1.132
64.910
58.375
2.515
271
1.105
1.139
65.077
58.574
Betrieb
- Kanalreinigung
- Grabenreinigung
km
km
1.263
76
1.227
79
1.049
86
1.316
88
1.080
91
Abwasserreinigung
Abwassermenge insgesamt
m³
Abwasserableitung
Kanalnetz (gesamt)
- Mischwasserkanäle
- Schmutzwasserkanäle
- Regenwasserkanäle
- Hausanschlüsse
- Straßenabläufe
Reststoffe
- Filterkuchen
- Rechengut
- Sand
zur Veranlagung
führende Abwassermenge
t
t
t
m³
58.883.387 56.282.199 63.913.246 60.669.458 58.647.765
55.557
2.090
1.166
56.261
1.962
1.163
56.560
1.670
1.202
57.008
1.466
1.244
56.913
1.603
1.305
28.700.000 29.500.000 27.000.000 28.613.000 28.990.000
Direkte Nettowertschöpfung
TEUR
42.887
39.106
45.600
54.452
42.181
- 218 -
Stadtentwässerung Hannover
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
830.799
205
818.632
209
806.179
217
795.589
220
790.417
227
2.943
3.101
3.249
3.185
3.029
80.229
82.781
71.604
66.619
63.985
218
2.064
1.899
40
2.025
159
133
28
108
53
914.553
906.920
883.176
865.761
859.736
100.000
336.568
4.773
100.000
340.368
6.303
100.000
345.368
4.595
100.000
350.267
6.137
100.000
355.268
16.352
9.100
6.864
10.324
20.033
10.415
31.974
32.833
33.174
34.630
35.586
125.346
124.358
124.372
123.988
124.989
71.317
77.251
70.299
63.683
47.193
235.444
218.915
195.018
166.998
169.910
31
28
26
25
23
914.553
906.920
883.176
865.761
859.736
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
II.
III.
IV.
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
B.
Sonderposten für Zuschüsse
zum Anlagevermögen
C.
Ertragszuschüsse
D
Rückstellungen
E.
Verbindlichkeiten
F.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 219 -
Beteiligungsbericht 2013
Stadtentwässerung Hannover
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
90.265
90.544
90.295
98.116
97.862
Andere aktivierte Eigenleistungen
1.759
1.755
1.805
2.058
2.041
Sonstige betriebl. Erträge
2.235
1.240
3.441
910
650
Gesamtleistung
94.259
93.539
95.541
101.084
100.553
Materialaufwand
17.637
19.369
15.888
19.958
24.092
Personalaufwand
21.782
21.758
26.455
27.250
25.041
Abschreibungen
27.757
27.086
27.035
27.084
26.598
7.554
8.443
7.376
11.378
8.213
0
5
7
4
7
1.576
460
2.205
5.032
524
11.957
10.443
8.779
7.132
6.685
9.148
6.905
12.220
13.318
10.455
0
0
-1.854
6.752
0
48
41
42
37
40
9.100
6.864
10.324
20.033
10.415
Sonstige betriebl. Aufwendungen
Erträge aus Fondsvermögen
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Außerordentliches Ergebnis
Sonstige Steuern
Jahresergebnis
- 220 -
Stadtentwässerung Hannover
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
51
52
54
57
58
Anlagendeckung I:
%
56
58
60
63
64
Investitionen:
TEUR
9.706
15.654
15.469
20.623
22.304
Cashflow:
TEUR
38.922
36.476
42.115
49.429
37.013
Innenfinanzierungsgrad:
%
401
233
272
240
166
Eigenkapitalrentabilität:
%
2
2
3
3
2
19.481
16.847
16.898
22.133
16.576
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
2
2
2
3
2
Umsatzrentabilität:
%
10
8
13
14
11
Anzahl
457
453
455
458
459
Personalaufwandsquote
%
24
24
29
28
26
Sachkostenquote
%
28
31
26
32
33
Personalentwicklung:
Die Eigenkapitalquote erhöht sich bei verringerter Bilanzsumme insbesondere durch geringere
Rückstellungen von im Vorjahr 57 % auf im Berichtsjahr 58 %.
Die Abnahme des Anlagevermögens bei einem erhöhten Eigenkapital des Betriebes führt zu einer
Erhöhung der Anlagendeckung I.
Die Investitionen liegen insbesondere im Rahmen der weiteren Umsetzung des Kanalsanierungsprogramms mit 22,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (20,6 Mio. EUR).
Die Verringerung des Cashflows gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen durch den
niedrigeren Jahresgewinn von 10.415 TEUR (Vorjahr: 20.033 TEUR).
Die gegenüber dem Vorjahr erhöhten Investitionen führen zu einer Verringerung des Innenfinanzie
Innenfinanzie--
rungsgradess.
rungsgrade
Das EBIT sinkt gegenüber dem Vorjahr durch den geringeren Jahresgewinn.
Die Personalaufwandsquote 2012 (26 %) liegt bedingt durch den geringeren Personalaufwand um 2 %Punkte unter dem Vorjahreswert (28 %).
Die Sa
Sachkostenquote
chkostenquote liegt insbesondere aufgrund des gestiegenen Materialaufwands mit 33 % leicht
über dem Vorjahreswert (32 %).
Beteiligungsbericht 2013
- 221 -
Städtische Häfen Hannover
Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover
Gegenstand des Unternehmens
Die Städtischen Häfen Hannover werden als
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
(Eigenbetrieb) nach den Bestimmungen des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Eigenbetriebsverordnung
geführt.
der Hafen-, Kran- und Bahnlogistik, inkl. des Umschlages und der damit verbundenen speditionellen Tätigkeiten und Dienstleistungen; darüber
hinaus die Verwaltung der im Sondervermögen
des Eigenbetriebes stehenden bebauten und unbebauten Liegenschaften.
Zweck des Eigenbetriebs ist die Verwaltung und
der Betrieb der Städtischen Häfen einschließlich
Stammkapital und Träger
Stammkapital:
24.076 TEUR
Träger:
Die Städtischen Häfen Hannover werden als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover geführt.
Betriebsausschuss
Den Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend
hat der Betrieb einen Betriebsausschuss, der mit
Mitgliedern des Rates und der Personalvertretung
besetzt ist. Vorsitzender des Betriebsausschusses
ist Ratsherr Jens-Michael Emmelmann.
Stand: Juli 2013
Besetzung des Betriebsausschusses:
Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
Ratsherr Jens-Michael Emmelmann
Ratsherr Martin Hanske
Ratsherr Wilfried Lorenz
Ratsherr Jürgen Mineur
Ratsherr Ewald Nagel
Ratsfrau Helga Nowak
Ratsherr Belit Onay, MdL
Ratsherr Lars Pohl
Ratsfrau Christine Ranke-Heck
Grundmandat:
Ratsherr Wilfried H. Engelke
Ratsherr Dirk Hillbrecht
Ratsherr Gerhard Wruck
Personalvertretung:
Ingo Brust
Matthias Koch
Dirk Lorenz
Birgit Schütte (Sonstige Vertretung)
Andreas Thiele
Betriebsleitung
Jörn Ohm
- 222 -
Städtische Häfen Hannover
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungen
Städtische Häfen Hannover
100 %
39,7 %
Hafen Hannover
GmbH
Misburger Hafen
GmbH
St.Kap.: 4.546,45 TEUR
St.Kap.: 319 TEUR
Stand: Juli 2013
Öffentlicher Zweck
Die im Eigenbetrieb zusammengefassten Hafenstandorte Lindener Hafen und Nordhafen wurden
vor rund 100 Jahren als öffentliche Binnenhäfen
im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung
und der Inbetriebnahme des Mittellandkanals erbaut.
Der Eigenbetrieb Städtische Häfen bildet mit der
Hafen Hannover GmbH (Brinker Hafen) und der
Misburger Hafengesellschaft mbH (Misburger
Hafen) eine unternehmerische Einheit, die Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“, die kundenorientiert in zentralen Angelegenheiten wie den
Logistikprojekten und dem Qualitäts- und Umweltmanagement zusammenarbeitet. Dahinter
steht das Konzept einer Kooperation der vier
hannoverschen Hafenstandorte mit einem gemeinsamen Leistungsangebot für die Hafenkunden und der Förderung der standortspezifischen Schwerpunkte (vgl. Ausführungen zur
Hafen Hannover GmbH und Misburger Hafengesellschaft mbH).
Unverändert besteht eine Nachfrage des Marktes
nach kostengünstigen und umweltfreundlichen
Transporten von Massengütern auf dem Schiffs-
und Bahnweg mit entsprechender Entlastung des
LKW-Güterverkehrs, die durch eine wirtschaftsfördernde Infrastrukturpolitik unterstützt wird.
Die von der Unternehmensgruppe „Hafen
Hannover“ im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung zur Verfügung gestellten Hafenkapazitäten und Transportleistungen sind unverzichtbare Glieder in dem transportlogistischen Gesamtsystem der Region Hannover mit nationalen
und internationalen Güterwechselbeziehungen.
Die aktuell für die Unternehmensgruppe vorgegebenen Leistungsziele bestehen insbesondere in
der Entwicklung innovativer Leistungsangebote
mit den Spediteuren und der verladenden Wirtschaft, der verstärkten Kooperation mit anderen
am Güterverkehr Beteiligten zur Bildung von
Transportketten sowie in der Weiterentwicklung
der Angebote im Schienengüternahverkehr, um
das Leistungsspektrum stetig an die aktuellen
Erfordernisse anzupassen. Diese grundsätzliche
Strategie im Rahmen der öffentlichen Zweckerfüllung wird durch die regelmäßig hohe Auslastung der Kapazitäten bestätigt, so wurden im
Jahre 2012 im Eigenbetrieb insgesamt rd.
2,9 Mio. Tonnen mit einer Gesamtleistung von rd.
16,4 Mio. EUR umgeschlagen.
Beteiligungsbericht 2013
- 223 -
Städtische Häfen Hannover
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Der Eisenbahngüterverkehr, der Schiffs- und
Kranumschlag sowie die logistischen Dienstleistungen sind im Verbund mit dem Immobilienmanagement seit Jahrzehnten das Kerngeschäft der Städtischen Häfen Hannover, welches in den Standorten Lindener Hafen und Nordhafen betrieben wird.
Die nach den Sparten Bahnlogistik sowie Hafenund Kranlogistik aufgegliederte Leistungsbilanz
im Lindener Hafen und im Nordhafen entwickelte
sich tendenziell einheitlich. Der Eisenbahngüterverkehr verringerte sich im Jahr 2012 gegenüber
2011 von 2,17 Mio. um 0,27 Mio. (-12 %) auf
1,90 Mio. Tonnen (v.a. Entfall eines Schrotthandelsgeschäftes sowie Einstellung von Bahnverkehren). Auch der Schiffsumschlag verringerte
sich von 1,23 Mio. um 0,22 Mio. (-18 %) auf
1,01 Mio. Tonnen (v.a. bedingt durch allgemeine
Konjunkturabschwächung sowie reduziertem
Kohleumschlag aufgrund des milden Winters
2011/2012). Die Anzahl der abgefertigten Eisenbahnwaggons sank hierbei von 70.178 in 2011
um 10.504 (-15 %) auf 59.694 in 2012. In 2012
reduzierte sich die Anzahl der abgefertigten Binnenschiffe von 1.748 um 292 (-17 %) auf
1.456.
Die kombinierten Verkehre werden auf dem
nationalen wie auch dem internationalen Markt
weiterhin stark nachgefragt.
Die Umschlagleistung des Container-TerminalHannover verzeichnete in 2012 eine Steigerung
von 32.965 Twenty-feet Equivalent Unit (TEU) um
1.936 (+5 %) auf 34.596 TEU. Ebenfalls positiv
ist zu vermerken, dass die beiden Schiffslinien
Hamburg/Hannover und Bremerhaven/Hannover
von den Kunden weiterhin nachgefragt werden.
Die Mengen der auf dem RTH (Railterminal
Hannover-Linden) umgeschlagenen kombinierten
Bahn-Ladeverkehrs-Einheiten (Container, Wechselbrücken, Sattelauflieger)
reduzierten sich
gegenüber dem Vorjahr von 26.192 Ladeeinheiten
(LE) um 10.215 LE (-39 %) auf 15.977 Einheiten.
Mittels vielfältiger Leistungen im Bereich von
Verkehr und Logistik entwickelt der Hafen sein
Angebotsprofil
als
Dienstleistungszentrum,
Güterverkehrszentrum und Standort des kombinierten Ladungsverkehrs permanent weiter. Insbesondere durch die Umschlaganlage für den
kombinierten Ladungsverkehr (KLV) als Ent-
lastungsprojekt für die DB-Umschlaganlage in
Hannover-Linden konnten seit 1991 mengenmäßig erhebliche Zuwachsraten im Wirtschaftsraum Hannover initiiert und gleichzeitig der
Straßenverkehr entlastet werden. Die flächenmäßige Expansion des VW-Werkes im Nordhafen
und die damit verbundenen zusätzlichen Logistikaktivitäten der Häfen machten bisher besondere
Anstrengungen im Hinblick auf die Aktivierung
des Immobilienmanagements sowie die Vorhaltung der Hafeninfra- und -suprastruktur erforderlich.
Durch die Verknüpfungsfunktionen des Binnenhafens sind alle Verkehrsträger - Eisenbahn,
Binnenschiff und LKW - sowie der kombinierte
Verkehr von Relevanz für die wirtschaftliche Betätigung.
Hierbei steht neben dem Güterverkehr der Marktbereich der Logistik im besonderen Focus der
Unternehmensgruppe. Darunter ist das strategische Konzept zu verstehen, den Kunden Komplettlösungen aus einer Hand für größtmögliche
Teile der logistischen Transportkette anzubieten,
wobei sich selbst produzierte Kern- und Serviceleistungen mit eingekauften Fremdleistungen von
Partnern und Unternehmen ergänzen. Strategische Allianzen und Kooperationen mit privatwirtschaftlich organisierten Logistikdienstleistern
werden zunehmend an Bedeutung gewinnen, um
den wirtschaftlichen Erfolg und die Zukunftsfähigkeit der hannoverschen Binnenhäfen zu
sichern.
Die Städtischen Häfen Hannover arbeiten in zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten
und dem verbesserten Qualitäts- und Umweltmanagement mit den beiden Tochtergesellschaften Hafen Hannover GmbH (Hafen Brink)
und Misburger Hafengesellschaft mbH (Hafen
Misburg) als Unternehmensgruppe „Hafen
Hannover“ eng abgestimmt zusammen (Personalunion Betriebsleitung/Geschäftsführung und
Geschäftsbesorgungsverträge). Durch ein übergreifendes Management- und Organisationskonzept und die strategische Ausrichtung als
regionaler Logistiksystemdienstleister sollen die
Standortstärken und das Leistungsangebot der
vier hannoverschen Binnenhäfen entsprechend
den Kundenanforderungen optimiert und weiterentwickelt werden. Damit sollen vor allem Chancen im Bereich der kombinierten Verkehre und
Städtische Häfen Hannover
- 224 -
der Nachfrage nach neuen Logistikkonzepten genutzt werden, die sich aus der Lage Hannovers als
Knotenpunkt innerhalb der nationalen und europäischen Güterverkehrssysteme angesichts zunehmender Verkehrsströme insbesondere im
Seehafenhinterlandverkehr ergeben.
Unverändert sind fortgesetzte Investitionen in die
Infrastruktur und in Fahrzeuge erforderlich.
Schwerpunkte der letzten Jahre waren hierbei:
•
•
•
•
•
•
•
2005/2006: der Bau eines zweiten Containerterminals im Nordhafen (Baubeginn April 2005
durch die Hafen Hannover GmbH) mit Fertigstellung im September 2006
2007: Sanierungsarbeiten an Gleisen und
Weichen sowie notwendige Abbrucharbeiten
an beiden Hafenstandorten
2008: Gleis- und Weicheninfrastruktur sowie
Ergänzung der Hafenbeleuchtung
2009: Gleis- und Weicheninfrastruktur, Diesellokbeschaffung sowie Erwerb einer Liegenschaft im Nordhafen
2010: Gleis- und Weicheninfrastruktur, Gleiswaage sowie Erweiterung des Railterminals
2011: Gleis- und Weicheninfrastruktur, Grundstückserwerb Lindener Hafen mit aufstehenden Gebäuden und teilweise sofortiger Vermarktung
2012: Beschaffung zweier Lokomotiven, Gleisund Weicheninfrastruktur sowie Neubau/
Migration Stellwerke
Beteiligungsbericht 2013
Bahn und Binnenschiff abgewickelt, das
entspricht einer Abnahme von 0,56 Mio. Tonnen
(-13,1 %) gegenüber dem Vorjahr (4,27 Mio.
Tonnen). Ursächlich waren hierbei v.a. eine
allgemeine Konjunkturabschwächung, entfallene
Einzelgeschäfte sowie die Tatsache, dass es sich
bei der Bezugsgröße 2011 um ein Rekordjahr
handelte.
Die Schiffsabfertigung sank von 1,65 Mio. Tonnen
um
0,24 Mio. Tonnen
(-14,5 %)
auf
1,41 Mio. Tonnen und der Güterverkehr der
Hafenbahn von 2,62 Mio. Tonnen um 12,2 % auf
2,30 Mio. Tonnen. In der Gesamtsumme des
kombinierten Verkehrs (TEU und LE) sank der
Umschlag von 59.154 Einheiten um 8.581
(-14,5 %) auf 50.573 Einheiten in 2012.
Grundsätzliche Basis zur Verbesserung der zukünftigen Ertragslage bildet die Ausrichtung des
Hafens Hannover als regionaler Logistiksystemdienstleister. Die aktuelle wirtschaftliche
Entwicklung 2013 zeigt zwar Einzeltrends, erlaubt
aber insgesamt derzeitig noch keine verlässliche
Bewertung der zu erwartenden Umschlagszahlen.
Weiterhin wird das intensive Kostenmanagement
verbunden mit einem gezielten Investitionscontrolling für zukünftige Infrastrukturmaßnahmen fortgesetzt, um die geplanten Geschäftsergebnisse zu sichern. Gemäß Planung des Eigenbetriebes ist wie in den Vorjahren eine Gewinnausschüttung an die Landeshauptstadt Hannover
vorgesehen.
Die Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ hat
2012 insgesamt rd. 3,71 Mio. Tonnen Güter per
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme des Betriebes hat sich
gegenüber dem Vorjahr von 52,30 Mio. EUR
um
1,22 Mio. EUR (+0,5 %)
auf
53,52 Mio. EUR erhöht.
Entwicklung des Eigenkapitals
60
Die immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen liegen mit 45,08 Mio. EUR
um 3,96 Mio. EUR (+9,6 %) über dem Vorjahreswert von 41,12 Mio. EUR, wesentlich
bedingt durch die oben beschriebenen
Anlagenzugänge. Die Finanzanlagen weisen
mit 4,84 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr
unveränderte Beteiligungswerte an der Hafen
Hannover GmbH und der Misburger Hafen
GmbH aus.
Mio. EUR
50
40
30
20
10
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
Eigenkapital
2012
Beteiligungsbericht 2013
- 225 -
Der gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnende
Rückgang bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 6,07 Mio. EUR um
2,73 Mio. EUR (-45 %) auf 3,34 Mio. EUR resultiert vorwiegend aus geringeren Forderungen
gegenüber der Landeshauptstadt Hannover aus
der Bereitstellung von Liquidität im Rahmen des
Cash-Managements sowie stichtagsbezogen geringeren Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
In 2012 erfolgte eine Gewinnausschüttung in
voller Höhe des Jahresüberschusses 2011
Städtische Häfen Hannover
(1.076 TEUR) an die Landeshauptstadt Hannover.
Diesbezüglich soll auch der Jahresüberschuss
2012 in Höhe von 1.170 TEUR wiederum im
Folgejahr (2013) ausgeschüttet werden.
Die Rückstellungen weisen mit 4,52 Mio. EUR
ggü. dem Vorjahreswert (3,62 Mio. EUR) Steigerungen in Höhe von 900 TEUR (24,9 %) aus,
insbesondere resultierend aus stichtagsbezogen
höheren ausstehenden Lieferantenrechnungen,
für die entsprechende Rückstellungen gebildet
wurden.
Ertragslage 2012
Das Jahresergebnis 2012 stieg von 1.076 TEUR
um 94 TEUR (+8,7 %) auf 1.170 TEUR.
Die Umsatzerlöse sanken v.a. konjunkturbedingt
gegenüber dem Vorjahr von 14,91 Mio. EUR um
0,41 Mio. EUR (-2,7 %) auf 14,50 Mio. EUR. Dieser
Rückgang wurde überkompensiert durch Steigerungen bei den Sonstigen Betrieblichen Erträgen
in Höhe von 0,81 Mio. EUR (+79,7 %, v.a. ungeplanter Grundstücksverkauf), so dass sich in der
Folge die Gesamtleistung von 15,95 Mio. EUR um
0,42 Mio. EUR (+2,7 %) auf 16,37 Mio. EUR erhöhte. Der Personalaufwand erhöhte sich im
Berichtszeitraum
von
3,99 Mio. EUR
um
0,76 Mio. EUR (+19,0 %) auf 4,75 Mio. EUR,
wesentlich bedingt durch erfolgte Personaleinstellungen für einen Großauftrag. Die Entwicklung der Abschreibungen (-0,45 Mio. EUR/
-20,3 %) wegen verspäteter Loklieferungen/
Stellwerksfertigstellung und hieraus erfolgender
15
12
Mio. EUR
Das Betriebsergebnis (Jahresergebnis ohne
Finanzergebnis, außerordentliches Ergebnis und
Steuern) der Städtischen Häfen Hannover
erhöhte sich im Berichtszeitraum von
2,51 Mio. EUR
um
190 TEUR
(+7,5 %)
auf 2,7 Mio. EUR, hiervon wurden im Grundstücksbetrieb+2.884 TEUR, im Bahnbetrieb
+30 TEUR und im Hafen- und Kranbetrieb
-218 TEUR realisiert.
Entwicklung der Umsatzerlöse
9
6
3
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
späterer Aktivierung wirkte diesbezüglich teilkompensierend.
Das negative Betriebsergebnis des Hafen- und
Kranbetriebes (-218 TEUR) ist wesentlich bedingt
durch noch nicht realisierte Umsätze im Rahmen
eines Großauftrages bei gleichzeitig erforderlichem Gründungsaufwand.
Das Betriebsergebnis des Immobilienbereichs hat
sich gegenüber dem Vorjahr von 1,95 Mio. EUR
um 930 TEUR (+47,7 %) auf 2,88 Mio. EUR erheblich verbessert. Wesentliche Ursachen waren
ein insgesamt sehr hoher Vermietungsstand sowie Erträge aus einem nicht geplanten Grundstücksverkauf an die Hafen Hannover GmbH.
- 226 -
Städtische Häfen Hannover
Beteiligungsbericht 2013
Leistungsdaten
20 08
2009
2010
2011
2012
Eigenbe trieb Städtische Häfen Hannover
G esamtu msc h lag
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
t
t
t
3 .0 6 5 .9 6 8 2 .7 2 3 .4 9 5 3 .0 6 3 .4 0 2 3 .3 9 9 .3 8 8 2 .9 1 2 .0 8 2
1.279.378 1.071.056 1.067.052 1.227.489 1.007.665
1.786.590 1.652.439 1.996.350 2.171.899 1.904.417
U msatzerlö se (gesamt)
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
Grundstücksbetrieb
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
1 2 .8 7 9
4.769
4.013
4.097
1 1 .7 7 9
4.246
3.342
4.191
1 3 .1 1 4
4.696
4.096
4.322
1 4 .9 0 8
5.872
4.361
4.675
1 4 .5 0 2
5.382
4.232
4.888
TEUR
5.815
6.099
6.364
6.667
7.569
3 2 4 .7 0 2
81.799
242.903
2 1 2 .0 4 1
41.547
170.494
2 7 9 .0 5 2
80.291
198.761
2 6 1 .9 5 8
73.700
188.258
2 9 0 .2 6 9
78.023
212.246
D irekte Netto w ertsc h ö p fu n g
Ha fen Hannove r GmbH (nachrichtlich)
G esamtu msc h lag
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
t
t
t
U msatzerlö se (gesamt)
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
Grundstücksbetrieb
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
1 .0 0 9
235
365
409
806
157
256
393
959
270
299
390
922
253
291
378
1 .6 1 1
842
330
439
TEUR
390
113
456
360
395
1 .2 1 8 .7 7 9
973.095
245.684
8 2 4 .8 2 9
575.510
249.319
6 2 7 .1 2 5
420.506
206.619
6 1 0 .3 2 7
351.917
258.410
5 1 1 .7 3 4
326.506
185.228
D irekte Netto w ertsc h ö p fu n g
Misburge r Hafe n GmbH (nachrichtlich)
G esamtu msc h lag
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
t
t
t
U msatzerlö se (gesamt)
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
Grundstücksbetrieb
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
833
361
168
304
784
316
164
304
777
311
155
311
839
325
199
315
781
296
173
312
TEUR
796
739
798
645
553
D irekte Netto w ertsc h ö p fu n g
Summe Unte rnehmensgruppe Hafen Hannover (nachrichtlich)
G esamtu msc h lag
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
U msatzerlö se (gesamt)
Hafen- und Kranbetrieb
Bahnbetrieb
Grundstücksbetrieb
D irekte Netto w ertsc h ö p fu n g
t
t
t
4 .6 0 9 .4 4 9 3 .7 6 0 .3 6 5 3 .9 6 9 .5 7 9 4 .2 7 1 .6 7 3 3 .7 1 4 .0 8 5
2.334.272 1.688.113 1.567.849 1.653.106 1.412.194
2.275.177 2.072.252 2.401.730 2.618.567 2.301.891
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
1 4 .7 2 1
5.365
4.546
4.810
1 3 .3 6 9
4.719
3.762
4.888
1 4 .8 5 0
5.277
4.550
5.023
1 6 .6 6 9
6.450
4.851
5.368
1 6 .8 9 4
6.520
4.735
5.639
TEUR
7.001
6.951
7.618
7.672
8.517
- 227 -
Beteiligungsbericht 2013
Städtische Häfen Hannover
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
39.647
4.844
40.795
4.844
39.834
4.844
41.122
4.844
45.084
4.844
45
80
64
91
72
2.898
3.011
7.233
6.070
3.339
127
183
55
172
181
47.561
48.913
52.030
52.299
53.520
23.473
3.405
855
23.473
3.405
957
23.473
3.405
953
23.878
3.000
1.076
24.076
2.801
1.170
2.978
3.118
3.654
3.622
4.524
16.842
17.946
20.509
20.689
20.920
8
14
36
34
29
47.561
48.913
52.030
52.299
53.520
I.
II.
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
III. Gewinn/Verlust
B.
Rückstellungen
C.
Verbindlichkeiten
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 228 -
Städtische Häfen Hannover
Beteiligungsbericht 2013
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
12.879
11.779
13.114
14.908
14.502
14
19
0
28
51
620
1.284
1.334
1.011
1.817
Gesamtleistung
13.513
13.082
14.448
15.947
16.370
Materialaufwand
3.653
2.877
3.194
5.047
5.000
Personalaufwand
3.835
3.886
4.038
3.993
4.752
Abschreibungen
1.978
1.965
2.151
2.222
1.772
Sonstige betriebl. Aufwendungen
2.256
2.293
2.833
2.176
2.148
133
141
129
131
113
56
11
25
57
29
640
634
752
887
821
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
1.340
1.579
1.634
1.810
2.019
Außerordentliches Ergebnis
0
0
-60
-23
-23
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
201
358
353
399
474
Sonstige Steuern
284
264
268
312
352
Jahresergebnis
855
957
953
1.076
1.170
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebl. Erträge
Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
- 229 -
Beteiligungsbericht 2013
Städtische Häfen Hannover
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
58
57
53
53
52
Anlagendeckung I:
%
62
61
62
61
56
Investitionen:
TEUR
875
3.138
1.671
4.846
6.541
Cashflow:
TEUR
2.756
3.062
3.640
3.265
3.845
Innenfinanzierungsgrad:
%
315
98
218
67
59
Eigenkapitalrentabilität:
%
4
5
5
5
6
1.640
1.938
2.033
2.305
2.436
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
3
4
4
4
5
Umsatzrentabilität:
%
8
11
10
10
11
Anzahl
84
81
84
83
95
Personalaufwandsquote
%
30
33
31
27
33
Sachkostenquote
%
46
44
46
48
49
Personalentwicklung:
Die Investitionen unterliegen im 5-Jahreszeitraum bedarfsorientierten Schwankungen. Im Berichtsjahr
wurden Investitionen in Höhe von 6.541 TEUR durchgeführt, eine Steigerung ggü. dem Vorjahr
(4.846 TEUR) von 1.695 TEUR (+35 %). Wesentlich waren hierbei der Erwerb von 2 Lokomotiven sowie
Zugänge bei Gleisanlagen und Stellwerkstechnik.
Der Cashflow erhöht sich insbesondere durch eine Erhöhung der Rückstellungen von 3.265 TEUR um
580 TEUR (+18 %) auf 3.845 TEUR.
Der Anstieg des EBIT von 2.305 TEUR um 131 TEUR (+6 %) auf 2.436 TEUR resultiert vor allem aus
dem höheren Jahresergebnis.
Umsatzrentabilität liegt mit 11 % leicht über Vorjahresniveau, resultierend aus verringerten
Die Umsatzrentabilität
Umsatzerlösen bei gleichzeitig verbessertem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die gestiegene Personala
Personalanzahl (s. Personalentwicklung) und Personalaufwandsquote resultieren
insbesondere aus den oben beschriebenen Personaleinstellungen im Rahmen eines Großauftrages.
Städtische Häfen Hannover
- 230 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 231 -
Städtische Alten- und Pflegezentren
Nettoregiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren
Gegenstand des Unternehmens
Die Landeshauptstadt Hannover betreibt Altenund Pflegeeinrichtungen in eigener Trägerschaft.
Am 1. Juli 1996 ist das Pflegeversicherungsgesetz
(SGB XI) für den stationären Pflegebereich in
Kraft getreten und die einzelnen Pflegeeinrichtungen wurden zunächst als eigenständige Nettoregiebetriebe geführt. Seit 2002 sind die Einrichtungen in einem gemeinsamen, kaufmännisch
geführten Nettoregiebetrieb zusammengeführt.
Der Nettoregiebetrieb Städtische Alten- und
Pflegezentren umfasst das Pflegezentrum HertaMeyer-Haus, das Pflegezentrum Heinemanhof,
das Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim, das
Margot-Engelke-Zentrum mit den Hausgemeinschaften Devrientstraße, das Altenzentrum
Eichenpark sowie die Hausgemeinschaften KlausBahlsen-Haus.
Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung – PBV). Ergänzend hierzu gilt
die Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung
kommunaler
Einrichtungen
(KomEinrVO). Gemäß § 4 der KomEinrVO ist der
Jahresabschluss gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Hannover.
Eigenkapital und Träger
Bilanzielles Eigenkapital zum 31.12.2012
24.207 TEUR
Träger:
Die Städtischen Alten- und Pflegezentren werden als Nettoregiebetrieb der Landeshauptstadt
Hannover geführt.
Sozialausschuss
Zuständiges Gremium für den Nettoregiebetrieb
ist der Sozialausschuss der Landeshauptstadt
Hannover. Vorsitzende des Sozialausschusses ist
Ratsfrau Ingrid Wagemann.
Stand: Juli 2013
Besetzung des Sozialausschusses:
Ratsfrau Jutta Barth
Ratsherr Erik Breves
Beigeordneter Oliver Förste
Ratsherr Hans-Georg Hellmann
Ratsfrau Peggy Keller
Ratsfrau Silvia Klingenburg-Pülm
Ratsfrau Dr. Gudrun Koch
Ratsfrau Katrin Langensiepen
Ratsherr Wilfried Lorenz
Ratsherr Robert Nicholls
Ratsfrau Ingrid Wagemann
Grundmandat:
Ratsherr Jens Böning
Ratsfrau Sylvia Bruns
Ratsherr Dr. Jürgen Junghänel
Beratende Mitglieder:
Mustafer Akbulut
Jasmin Arabian-Vogel
Ingeborg Dahlmann
Kurt Lewerenz
Monika Stadtmüller
Ulrich Werkmeister
Städtische Alten- und Pflegezentren
- 232 -
Beteiligungsbericht 2013
Betriebsleitung
Beate Gundert
Öffentlicher Zweck
Unverändert besteht vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung (Stichwort „alternde
Gesellschaft“) eine hohe Nachfrage nach Pflegeplätzen in Hannover. Die Landeshauptstadt
Hannover stellt entsprechende Pflegeplätze zur
Verfügung und wird somit der Nachfragesituation
gerecht. Die Auslastung des Betriebes mit seinen
sieben Standorten lag in den letzten fünf Jahren
(Zeitraum 2008 bis 2012) bei rund 97 % jährlich,
was die hohe Nachfrage belegt.
Im Angebotsspektrum des Betriebes enthalten
sind die gerontopsychiatrische Fachpflege, offene
Wohnbereiche für demenziell Erkrankte, Palliative
Pflege und Notaufnahmeplätze.
Um aktuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen,
werden das innovative Pflegemodell der Hausgemeinschaften sowie rehabilitative Kurzzeitpflege
angeboten.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Im Wirtschaftsjahr 2012 standen wie im Vorjahr
im Nettoregiebetrieb 662 Pflegeplätze für vollstationäre- und Kurzzeitpflege in 26 Wohnbereichen zur Verfügung. Die Eröffnung neuer
Pflegeeinrichtungen in Hannover und Langenhagen erschwerte weiter die Belegung. Die Gesamtbelegung betrug im Wirtschaftsjahr 2012
96,2 % (Vorjahr: 97,1 %).
Im Pflegezentrum Heinemanhof und im Altenzentrum Eichenpark werden insgesamt 140 Plätze
in gerontopsychiatrischen Spezialpflegebereichen
angeboten. In diesen Bereichen werden pflegebedürftige Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufgrund geistiger Behinderungen, alterstypischem und/oder geriatrischem Pflegebedarf
betreut und versorgt. Ferner werden Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen, die aufgrund
eines richterlichen Beschlusses der geschlossenen
Unterbringung bedürfen. Die Nachfrage in diesen
Spezialpflegebereichen steigt stetig an.
Die Weiterentwicklung der Bezugspflege, Umsetzung von Expertenstandards, Qualitätssicherung
in der Pflege und Betreuung erfolgt stetig. Der
Einstieg in die mobile Pflegedokumentation ist
vollzogen. Die Abklärungen der technischen und
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen befinden sich in der Bearbeitungsphase. Die Auswertung der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
erfolgt im betrieblichen Qualitätsmanagement.
Alle Erkenntnisse der Qualitätsverbesserungen
können somit in den Betriebsteilen umgesetzt
werden.
Im Kompetenzzentrum Demenz (Heinemanhof)
sowie im Forum (Margot-Engelke-Zentrum)
wurden auch im Wirtschaftsjahr 2012
die
niedrigschwelligen Angebote gemäß § 45c SGB
XI erweitert und als fester Bestandteil in den
Stadtteilen integriert. Die Beratungs- und Betreuungsangebote des Demenzzentrums richten sich
besonders an Menschen, die demenziell erkrankt
sind und zu Hause gepflegt werden, sowie an
deren Angehörige. Im Berichtszeitraum wurde
das Modellprojekt „Niedrigschwellige Angebote
gemäß § 45c SGB XI für demenziell erkrankte
Personen mit Migrationshintergrund“ im Pflegezentrum Heinemanhof weiter umgesetzt. Dieses
Projekt wird für drei Jahre gefördert. Mit dem Ziel
der Aufklärung und Informationsvermittlung zu
Demenz und Entlastungsangeboten wurden im
zweiten Halbjahr 2012 insgesamt sechs Informationsveranstaltungen durchgeführt. Engagierte
Multiplikatoren haben eigene Veranstaltungen
organisiert oder die Kontakte zu bestehenden
Vereinen und Gruppen hergestellt. Gastgeber mit
religiösem Hintergrund waren unter anderem
zwei Moscheevereine. Darüber hinaus gab es zwei
Veranstaltungen in türkischen Kulturvereinen und
eine Folgeveranstaltung bei der Landsmannschaft
der Deutschen aus Russland.
Um die Reduzierung von betrieblich beeinflussbaren Fehlzeiten weiterzuentwickeln, wird das
Projekt „Förderung von guten Arbeitsbedingun-
Beteiligungsbericht 2013
- 233 -
gen“ fortgeführt. Die Weiterführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements wird weiter
umgesetzt.
Das
interne
Fortbildungsprogramm
der
städtischen Alten- und Pflegezentren wird ständig
an die notwendigen Qualitätsanforderungen angepasst. In allen Betriebsteilen werden zusätzliche Ausbildungen als „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“, „Praxisanleiter“, „Fachkraft für Gerontopsychiatrie“ etc. sowie die Führungskräftequalifizierung (FKE) ermöglicht. Zusätzlich werden fortlaufend notwendige Schulungen zur ersten Hilfe, Brandschutz und Hygiene
durchgeführt.
Städtische Alten- und Pflegezentren
Der Fachkräftemangel in der Altenpflege wirkt
sich auch auf die städtischen Alten- und Pflegezentren aus. Mit 40 Auszubildenden im Wirtschaftsjahr 2012 leistet der Betrieb seinen Beitrag
zum Fachkräftenachwuchs. Der Betrieb arbeitet
an einer verbesserten Profilierung als Arbeitgeber, um die Bewerberlage attraktiver zu gestalten.
Die städtischen Alten- und Pflegezentren erwirtschaften Verluste, die von der Landeshauptstadt
Hannover ausgeglichen werden. Aktuell wird
daran gearbeitet, das strukturelle Defizit nachhaltig zu reduzieren.
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr von rd. 55,9 Mio. EUR um
rd. 400 TEUR (+0,7 %) auf rd. 56,3 Mio. EUR
gestiegen.
Entwicklung des Eigenkapitals
60
Im Bereich der Passiva haben vor allem die Verbindlichkeiten von im Vorjahr 30,1 Mio. EUR um
1,0 Mio. EUR (+3,3 %) auf im Berichtsjahr
31,1 Mio. EUR zugenommen. Neue Kredite
wurden für Investitionsmaßnahmen im Pflegezentrum Heinemanhof, im Altenzentrum Eichenpark, im Willy-Platz-Heim und im MargotEngelke-Zentrum aufgenommen. Die Rückstellungen stiegen von 486 TEUR um 119 TEUR
(+24,5 %) auf 605 TEUR. Hierin enthalten sind
insbesondere Rückstellungen für Urlaubsansprüche
(304 TEUR)
und
Überstunden
(280 TEUR). Die Sonderposten aus Zuschüssen
erhöhten sich von 325 TEUR um 125 TEUR
(+38,4 %) auf 450 TEUR, im Wesentlichen bedingt durch Zugänge von Fördermitteln für die
Mio. EUR
50
Im Bereich der Aktiva stiegen insbesondere
die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten von im Vorjahr rd.
3,2 Mio. EUR um rd. 700 TEUR (+21,9 %)
auf im Berichtsjahr rd. 3,9 Mio. EUR. Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich von 520 TEUR
um 180 TEUR (-34,6 %) auf 340 TEUR. Die
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen verringerten sich gegenüber dem
Vorjahr marginal um 71 TEUR.
40
30
20
10
0
2008
2009
Bilanzsumme
2010
2011
2012
Eigenkapital
Fassadensanierung im Pflegezentrum Heinemanhof. Das Eigenkapital in Höhe von rd.
24,2 Mio. EUR ist gegenüber 2011 um rd.
800 TEUR gesunken. Hierin enthalten ist unverändert die Rücklage aus Stiftungsmitteln in Höhe
von 12,8 Mio. EUR.
In 2012 wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von rd. 2,3 Mio. EUR getätigt.
Hierin enthalten sind insbesondere Investitionen
im Pflegezentrum Heinemanhof (711 TEUR), im
Willy-Platz-Heim (149 TEUR), im Margot-EngelkeZentrum/Geibelstraße (420 TEUR) und im Altenzentrum Eichenpark (823 TEUR). Die Finanzierung
der Investitionen erfolgte aus Innenfinanzierungsmitteln (Abschreibungen, Zuschüssen) und
aus Kreditaufnahmen. Auch in den Folgejahren
sind weitere Sanierungen/Modernisierungen geplant.
Städtische Alten- und Pflegezentren
- 234 -
Beteiligungsbericht 2013
Ertragslage 2012
Der Materialaufwand 2012 liegt mit
3.527 TEUR um 193 TEUR (+5,8 %) über
dem Vorjahreswert (3.334 TEUR).
Entwicklung der Umsatzerlöse
25
20
Mio. EUR
Die betrieblichen Erträge sind von im Vorjahr
24.956 TEUR um 363 TEUR (+1,5 %) auf im
Berichtsjahr 25.319 TEUR gestiegen. Hierin
enthalten sind Umsatzerlöse in Höhe von
24.275 TEUR und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1.044 TEUR.
15
10
5
0
Der Personalaufwand in Höhe von
19.509 TEUR überschreitet den Vorjahreswert (18.562 TEUR) um 947 TEUR (+5,1 %)
wegen höherer Beschäftigtenzahl.
Aufgrund weiterer Investitionstätigkeit sind die
Zinsaufwendungen von im Vorjahr 988 TEUR um
15 TEUR (+1,5 %) auf im Berichtsjahr
1.003 TEUR
gestiegen.
Das
Abschreibungsvolumen nahm von 2.309 TEUR um
45 TEUR (+2,0 %) auf 2.354 TEUR zu.
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Die Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung sind von im Vorjahr 719 TEUR um
140 TEUR (-19,5 %) auf im Berichtsjahr 579 TEUR
gesunken.
Insgesamt wird für 2012 ein Jahresverlust von
1.998 TEUR ausgewiesen.
- 235 -
Beteiligungsbericht 2013
Städtische Alten- und Pflegezentren
Leistungsdaten
2008
Anzahl Plätze
(vollstationär und Kurzzeitpflege)
2009
2010
2011
2012
insgesamt
670
670
670
662
662
%
96,5
96,9
96,7
97,1
96,2
Anzahl
Anzahl
278
336
228
349
219
299
223
265
197
243
%
%
%
%
%
%
%
2,09
35,49
36,99
23,61
0,40
0,85
0,57
2,02
31,55
30,16
15,68
4,54
8,91
7,14
1,48
32,22
30,40
15,43
5,12
8,09
7,25
1,50
30,82
29,21
17,90
4,60
7,61
8,36
1,09
31,31
28,50
18,25
4,24
7,90
8,71
TEUR
16.869
17.805
18.326
18.147
18.514
Herta-Meyer-Haus
Heinemanhof
Willy-Platz-Heim
Margot-Engelke-Zentrum
Geibelstraße
Hausgemeinschaften
Devrientstraße
Eichenpark
Klaus-Bahlsen-Haus
Auslastung
Aufnahmen
vollstationär
Kurzzeitpflege
Belegungsstruktur
Pflegestufe 0
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III/H
Geronto Stufe I
Geronto Stufe II
Geronto Stufe III/H
Direkte Nettowertschöpfung
- 236 -
Städtische Alten- und Pflegezentren
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
B.
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
51.933
51.987
52.283
52.214
52.143
69
0
0
0
0
1.151
1.260
489
520
340
3.052
2.530
2.186
3.217
3.864
4
7
2
0
0
56.209
55.784
54.960
55.951
56.347
Umlaufvermögen
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
II.
III.
IV.
Saldo Eigenkapital
Gewinn-/Verlustvortag
Rücklage aus Stiftungsmitteln
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
14.584
-1.999
12.580
14.584
-990
12.824
14.586
-1.225
12.824
14.779
-1.176
12.824
14.784
-1.403
12.824
-990
-1.225
-1.176
-1.403
-1.998
B.
Sonderposten aus Zuschüssen
81
247
254
325
450
C.
Rückstellungen
523
414
389
486
605
D.
Verbindlichkeiten
31.430
29.930
29.308
30.116
31.085
56.209
55.784
54.960
55.951
56.347
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 237 -
Beteiligungsbericht 2013
Städtische Alten- und Pflegezentren
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
21.651
23.347
23.779
23.977
24.275
885
816
918
979
1.044
22.536
24.163
24.697
24.956
25.319
Materialaufwand
3.157
3.359
3.326
3.334
3.527
Personalaufwand
16.921
18.083
18.549
18.562
19.509
Abschreibungen
1.968
2.133
2.194
2.309
2.354
Aufwendungen für
zentrale Dienstleistungen
118
118
119
114
119
Steuern, Abgaben, Versicherungen
207
190
196
203
212
Mieten, Pacht, Leasing
30
63
66
73
66
Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten
25
14
13
13
14
527
554
631
719
579
Sonstige ordentliche und
außerordentliche Aufwendungen
18
20
30
23
17
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
17
10
1
0
3
938
947
953
988
1.003
-1.306
-1.280
-1.353
-1.356
-2.050
316
55
177
-47
52
-990
-1.225
-1.176
-1.403
-1.998
Sonstige betriebl. Erträge
Betriebliche Erträge
Aufwendungen für Instandhaltung
und Instandsetzung
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
- 238 -
Städtische Alten- und Pflegezentren
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
43
45
46
45
43
Anlagendeckung I:
%
47
49
48
48
47
Investitionen:
TEUR
9.081
2.285
2.466
2.249
2.268
Cashflow:
TEUR
-1.077
1.074
1.025
977
481
Innenfinanzierungsgrad:
%
-12
47
42
43
21
Eigenkapitalrentabilität:
%
-5
-5
-5
-5
-8
TEUR
-69
-288
-224
-415
-998
EBIT:
Gesamtkapitalrentabilität:
%
0
-1
0
-1
-2
Umsatzrentabilität:
%
-6
-5
-6
-6
-8
Anzahl
419
454
451
450
462
Personalaufwandsquote
%
78
77
78
77
80
Sachkostenquote
%
19
18
18
19
19
Personalentwicklung:
Die Eigenkapitalquote sinkt gegenüber 2011 um 2 % auf 43 % aufgrund der höheren Kreditverbindlichkeiten und der höheren Rückstellungen und Sonderposten aus Zuschüssen.
Die Anlagendeckung I beträgt 47 % und vermindert sich damit um 1 %-Punkt gegenüber dem Vorjahr.
Die Investitionen liegen im Berichtszeitraum 2012 mit 2.268 TEUR knapp über dem Vorjahreswert
(2.249 TEUR).
Der Cashflow sinkt von 977 TEUR im Vorjahr auf 481 TEUR in 2012 aufgrund des höheren
Jahresfehlbetrages 2012.
Der Innenfinanzierungsgrad sinkt in 2012 auf 21 % gegenüber 43 % im Vorjahr insbesondere aufgrund
des niedrigeren Cashflows.
Die Eigenkapitalrentabilität (- 8 %) verschlechtert sich gegenüber dem Vorjahr (- 5 %) insbesondere
aufgrund des gesunkenen Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Der EBIT liegt in 2012 bei – 998 TEUR gegenüber -415 TEUR im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt
durch den höheren Jahresfehlbetrag 2012.
Die Gesamtkapitalrentabilität und die Umsatzrentabilität sind negativ und sinken gegenüber dem
Vorjahr aufgrund der Ergebnisverschlechterung.
Die Personalaufwandsquote steigt von 77 % im Vorjahr auf 80 % in 2012, da mehr Personal eingesetzt
wurde (462 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber 450 in 2011).
Beteiligungsbericht 2013
- 239 -
HannIT
Hannoversche
Informationstechnologien AöR (HannIT)
Gegenstand des Unternehmens
Die Anstalt unterstützt die öffentliche Verwaltung
ihrer Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik vornehmlich bei der Wahrneh-
mung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Dieses umfasst insbesondere die Entwicklung, Programmierung, Bereitstellung und Pflege der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK).
Gesellschaftskapital und Träger
Träger der AöR sind die Region Hannover, 21 regionsangehörige Städte und Gemeinden sowie die
Stadt Celle und der Landkreis Hildesheim.
Stammkapital:
46,6 TEUR
Träger:
Region Hannover
Stadt Barsinghausen
Stadt Burgdorf
Stadt Burgwedel
Stadt Garbsen
Stadt Gehrden
Landeshauptstadt Hannover
Stadt Hemmingen
Gemeinde Isernhagen
Stadt Laatzen
Stadt Langenhagen
Stadt Lehrte
Stadt Neustadt a. Rbge.
Stadt Pattensen
Stadt Ronnenberg
Stadt Seelze
Stadt Sehnde
Stadt Springe
Gemeinde Uetze
Gemeinde Wedemark
Gemeinde Wennigsen
Stadt Wunstorf
Stadt Celle
Landkreis Hildesheim
25,6 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
1,0 TEUR
HannIT
- 240 -
Beteiligungsbericht 2013
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat hat 30 Mitglieder und besteht
aus den Hauptverwaltungsbeamten/innen der 24
Anstaltsträger bzw. deren Vertretern/innen sowie
6 Vertretern/innen der Beschäftigten. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover
wird im Verwaltungsrat durch Fachbereichsleiter
Harald Härke vertreten, der Vorsitzender des
Verwaltungsrates ist.
Stand: 01.07.2013
Städtische Mitglieder im Verwaltungsrat:
Verwaltungsrat:
Harald Härke
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates:
Verwaltungsrates:
(gemäß § 4 der Satzung)
Werner Backeberg
Tjark Bartels
Alfred Baxmann
Arpad Bogya
Marion Brandes
Helmut Decker
Rolf-Axel Eberhardt
Friedhelm Fischer
Christian Gawlik
Günther Griebe
Hermann Heldermann
Axel Heuer
Jörg-Roger Hische
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Carola Kayser
Ludwig Kleintje
Marc Lahmann
Carl Jürgen Lehrke
Christoph Meinecke
Dirk-Ulrich Mende
Thomas Prinz
Claus-Dieter Schacht-Gaida
Detlef Schallhorn
Andreas Schwanke
Klaus Sidortschuk
Uwe Sternbeck
Barbara Thiel
Wolfgang Walther
Reiner Wegner
Vorstand
Torsten Sander
Gemeinde Uetze
Gemeinde Wedemark
Stadt Burgdorf
Gemeinde Isernhagen
HannIT
Region Hannover
Stadt Wunstorf
Stadt Langenhagen
Region Hannover
Stadt Pattensen
Stadt Gehrden
Stadt Garbsen
Stadt Springe
Stadt Burgwedel
HannIT
HannIT
Stadt Barsinghausen
Stadt Sehnde
Gemeinde Wennigsen
Stadt Celle
Stadt Laatzen
Stadt Hemmingen
Stadt Seelze
HannIT
Stadt Lehrte
Stadt Neustadt a. Rbge.
Region Hannover
Stadt Ronnenberg
Landkreis Hildesheim
Beteiligungsbericht 2013
- 241 -
HannIT
Beteiligungen
Öffentlicher Zweck
Die Hannoversche Informationstechnologien
(HannIT) wurden zum 01.01.2000 als Eigenbetrieb des Landkreises Hannover gegründet. Der
Eigenbetrieb ist zum 01.11.2001 auf die Region
Hannover übergegangen. Um das Unternehmen
im Hinblick auf die öffentliche Zweckerfüllung für
die zukünftig anstehenden Aufgaben noch besser
aufzustellen und auf die Erfordernisse des Marktes flexibler und schneller reagieren zu können,
wurde der Eigenbetrieb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum 01.07.2011 in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
(AöR) umgewandelt. Träger der AöR sind die
Region Hannover sowie 21 regionsangehörige
Städte und Gemeinden. Die Anstalt unterstützt
die öffentliche Verwaltung ihrer Träger im Bereich
der elektronischen Datenverarbeitung und der
Informations- und Kommunikationstechnik vornehmlich bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben.
Die AöR erbringt rund 95 % der Umsatzerlöse im
hoheitlichen Bereich. Auch im Geschäftsjahr 2012
stiegen die Umsatzerlöse im hoheitlichen Bereich
gegenüber dem Vorjahr, was die hohe Nachfrage
der Träger nach den Dienstleistungen der AöR
unterstreicht.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Das Unternehmen hat 2012 einen Jahresüberschuss mit positiver Entwicklung gegenüber dem
Planansatz erwirtschaftet, was auf Umsatzsteigerungen und Unterschreitungen des geplanten
Personalaufwandes basiert. Gemeinsam mit ihren
Kunden und Geschäftspartnern hat HannIT auch
2012 wieder anspruchsvolle IT-Projekte umgesetzt. Um noch flexibler reagieren zu können,
wurde 2012 bspw. eine zentrale Kundenberatung
eingerichtet und der Service-Desk neu strukturiert. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen
wird von einer weiterhin positiven Gesamtentwicklung ausgegangen.
Der Einsatz und damit auch die Abhängigkeit von
moderner Informations- und Kommunikationstechnik ist in den vergangenen Jahren drastisch
angestiegen. Daher wird nicht nur in den Bereichen Dokumentmanagement, Finanzverfahren
und Personalwesen ein nachhaltiger Zuwachs erwartet. Auch das Thema Datenschutz und Datensicherheit wird in der Zukunft aufgrund der stetig
wachsenden gesetzlichen Anforderungen und der
steigenden Gefahren im virtuellen Raum immer
mehr an Bedeutung gewinnen. In den letzten
Jahren sind auch die Komplexität der Anwendungen und IT-Systeme erheblich gestiegen. Um
Synergieeffekte erzielen zu können, erlangen
Schnittstellen zwischen den Anwendungen und
HannIT
- 242 -
ein ganzheitliches IT-Konzept immer größere Bedeutung. Ein ebenso wichtiger Bestandteil stellt
eine benutzerfreundliche Bedienung der modernen Anwendungen dar. Um diesen Anforderungen
gerecht zu werden, wird eine weitere Aufgabe
darin bestehen, komplexe Anwendungen und
Systeme in öffentlichen Einrichtungen zu konzipieren und umzusetzen.
Beteiligungsbericht 2013
Vor diesem Hintergrund sind intensive Kooperationen und interkommunale Zusammenarbeit
unerlässlich, um in einer stärker werdenden Gemeinschaft zukunftsweisende Projekte zu wirtschaftlichen Bedingungen umsetzen zu können.
Vermögenslage 2012
TEUR
Die Bilanzsumme hat sich von im Vorjahr
Entwicklung des Eigenkapitals
8,7 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR (-17,2 %) auf
7,2 Mio. EUR verringert. Auf der Aktivseite
10.000
ist dies maßgeblich auf den Rückgang der
Guthaben bei Kreditinstituten zurückzufüh8.000
ren in Verbindung mit der 2012 erfolgten
6.000
Ausschüttung sowie der Verringerung der
am Bilanzstichtag noch offenen Liefer- und
4.000
Leistungsverbindlichkeiten. Das langfristige
2.000
Vermögen hat dagegen zugenommen; die
Investitionen waren mit 1,6 Mio. EUR um
0
270 TEUR höher als die Summe der plan2010
2011
2012
mäßigen Abschreibungen und der BuchBilanzsumme
Eigenkapital
wertabgänge. Die übrigen Forderungen insbesondere aus Lieferungen und Leistungen
Bilanzsumme beträgt 71,5 % (Vorjahr: 67,3 %).
haben gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zuge- Der Anstieg der Rückstellungen betrifft u.a.
nommen (+341 TEUR).
höhere Beträge für ausstehende Rechnungen soDas Eigenkapital hat bei einem Jahresüberschuss
des Berichtsjahres von 431 TEUR und einer Teilgewinnausschüttung des Vorjahresüberschusses
von 1,1 Mio. EUR um 699 TEUR auf 5,1 Mio. EUR
abgenommen (Ausschüttung an LHH: 6 TEUR).
Der Anteil des Eigenkapitals an der gesunkenen
wie Überstunden- und Urlaubsverpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten haben sich von im Vorjahr
2,1 Mio. EUR um 917 TEUR (-44,6 %) auf
1,1 Mio. EUR verringert, da insbesondere die am
Bilanzstichtag noch offenen Liefer- und
Leistungsverbindlichkeiten abnahmen.
Ertragslage 2012
Der Materialaufwand hat um 493 TEUR
Entwicklung der Umsatzerlöse
12.000
10.000
8.000
TEUR
Die Umsatzerlöse haben von im Vorjahr
11,5 Mio. EUR um 220 TEUR (+1,9 %) auf
im Berichtsjahr 11,7 Mio. EUR (davon
11,0 Mio. EUR hoheitlicher Bereich) zugenommen, was bei weitgehend stabilen
Preisen insbesondere auf zusätzliche
Projekte sowie einen deutlichen höheren
Hardwareabsatz zurückzuführen ist. Die Abnahme der sonstigen betrieblichen Erträge
betrifft im Wesentlichen Sondereffekte des
Vorjahres (z.B. ausgebuchte Altverbindlichkeiten), die im Berichtsjahr nicht vorlagen.
6.000
4.000
2.000
0
2010
2011
Ist
2012
Beteiligungsbericht 2013
- 243 -
(+13,3 %) auf 4,2 Mio. EUR zugenommen, gestiegen sind insbesondere der Aufwand für die
Pflege und Wartung der Hard- und Software
(+455 TEUR). Die Zunahme des Personalaufwandes (+ 3,2 %) ist vornehmlich auf Neueinstellungen und tarifliche Anhebungen zurückzuführen.
Die Ertragsteuern von 96 TEUR betreffen den gewerblichen Bereich.
Der Jahresüberschuss 2011 war gegenüber 2010
um 1,3 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR angestiegen,
HannIT
was im Wesentlichen durch die 2011 erfolgte
Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts
beeinflusst war (z.B. Ausbuchung von Altverbindlichkeiten und Auflösung von Rückstellungen). Im
Berichtsjahr 2012 lagen vergleichbare Sondereffekte nicht vor. Der Jahresüberschuss 2012 beträgt 431 TEUR und ist rund doppelt so hoch wie
2010.
- 244 -
HannIT
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
II.
Vorräte
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
TEUR
TEUR
TEUR
3.055
6
2.760
6
3.029
7
14
10
11
1.300
2.966
3.307
2.052
2.496
341
168
445
495
6.595
8.683
7.190
26
4.317
0
200
46
4.317
0
1.480
46
4.317
350
431
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
II.
III.
IV.
Stammkapital
Rücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
B.
Rückstellungen
875
738
863
C.
Verbindlichkeiten
807
2.054
1.137
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
370
48
46
6.595
8.683
7.190
-
-
-
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Die Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) entstand zum 01.07.2011 durch Umwandlung des Eigenbetriebes der
Region Hannover. Vorjahreszahlen des Eigenbetriebes werden nur ab 2010 dargestellt.
Beteiligungsbericht 2013
- 245 -
HannIT
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2010
TEUR
Umsatzerlöse
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
10.859
11.475
11.696
136
640
31
Gesamtleistung
10.995
12.115
11.727
Materialaufwand
3.881
3.704
4.197
Personalaufwand
4.615
4.666
4.816
Abschreibungen
1.556
1.436
1.367
Sonstige betriebl. Aufwendungen
756
815
810
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
2
9
2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
23
12
189
1.480
527
Außerordentliche Aufwendungen
6
0
0
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
0
0
96
Sonstige Steuern
-17
0
0
Jahresergebnis
200
1.480
431
Sonstige betriebl. Erträge
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Die Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) entstand zum 01.07.2011 durch Umwandlung des Eigenbetriebes der
Region Hannover. Vorjahreszahlen des Eigenbetriebes werden nur ab 2010 dargestellt.
- 246 -
HannIT
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen
Angaben
in
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
69
67
72
Anlagendeckung I:
%
148
211
169
Investitionen:
TEUR
1.114
1.141
1.640
Cashflow:
TEUR
1.777
2.798
1.787
Innenfinanzierungsgrad:
%
160
245
109
Eigenkapitalrentabilität:
%
5
25
10
198
1.494
537
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
3
17
7
Umsatzrentabilität:
%
2
13
5
Anzahl
89
93
97
Personalaufwandsquote
%
42
41
41
Sachkostenquote
%
43
39
43
Personalentwicklung:
Die Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) entstand zum 01.07.2011 durch Umwandlung des Eigenbetriebes der
Region Hannover. Vorjahreszahlen des Eigenbetriebes werden nur ab 2010 dargestellt.
Der Anstieg der Eigenkapitalquote von 67 % auf 72 % ist im Wesentlichen auf die gesunkene
Bilanzsumme zurückzuführen. Die Bilanzsumme des Vorjahres war rein stichtagsbedingt durch hohe
Bankguthaben und hohe Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten angestiegen (Sondereffekte).
Wie im Vorjahr ist das langfristige Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital gedeckt
(Anlagendeck
Anlagendeckung
ung:: > 100 %).
ung
Die Investitionen haben sich von 1,1 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR erhöht, was in Verbindung mit dem
gesunkenen Jahresüberschuss zu einer Verringerung des Innenfinanzierungsgrad
Innenfinanzierungsgrades
es führt (aber
unverändert: Innenfinanzierungsgrad > 100 %).
Die Abnahme des Jahresergebnisses, da keine Sondereffekte wie im Vorjahr vorlagen, ergibt einen
und geringeren EBIT. Der Wegfall der Sondereffekte führt auch zu
geringeren Cashflow
Veränderungen bei den Rentabilitätszahlen, sodass sich beispielsweise die Umsatzrentabilität des
Jahres 2012 besser vergleichen lässt mit dem Jahr 2010 (Anstieg von 2 % in 2010 auf 5 % in 2012).
Personalaufwandsquote und Sachkostenquote liegen in 2012 auf nahezu gleicher Höhe wie 2010.
Beteiligungsbericht 2013
- 247 -
Sparkasse Hannover
Sparkasse Hannover
Gegenstand des Unternehmens
Die Sparkasse Hannover nahm am 01.01.2003
durch Fusion der Stadtsparkasse Hannover und
der Kreissparkasse Hannover ihre Geschäftstätigkeit auf. Sie wird geführt als eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Sparkasse Hannover hat nach § 4 Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG) die Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbe-
werbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den
Wettbewerb zu stärken und die angemessene und
ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit
geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der
Fläche sicherzustellen. Ebenso unterstützt sie die
kommunale Aufgabenerfüllung des Trägers im
wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und
kulturellen Bereich.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover besteht aus dem Hauptverwaltungsbeamten der
Landeshauptstadt Hannover und dem Hauptverwaltungsbeamten der Region Hannover, zehn
weiteren Mitgliedern i.S. von § 13 Abs. 2 NSpG,
§ 81 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über die Region
Hannover sowie den Mitgliedern, die nach dem
Niedersächsischen
Personalvertretungsgesetz
gewählt werden. Von den nach § 11 NSpG in den
Verwaltungsrat zu wählenden Personen muss jeweils die Hälfte zur Vertretung der Landeshauptstadt Hannover beziehungsweise zur Vertretung
einer der übrigen regionsangehörigen Gemeinden
wählbar sein. Hierbei darf höchstens die Hälfte
der gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates
der Regionsversammlung angehören. Der Rat der
Landeshauptstadt Hannover hat ein Vorschlagsrecht für die Wahl der erstgenannten Hälfte. Der
Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt gemäß § 3
der Fusionsvereinbarung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover nach Ablauf von jeweils der Hälfte der Wahlperiode der Regionsversammlung.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt seit dem
01.05.2009 der Regionspräsident der Region
Hannover, Hauke Jagau.
Stand: Juli 2013
Vorsitzender:
Regionspräsident Hauke Jagau
Stellv. Vorsitzende:
Erster Stadtrat Hans Mönninghoff
Wolfgang Denia
Von der Regionsversammlung gewählte
Mitglieder:
Regionsabgeordnete Silke Gardlo
Bürgermeister Dr. Hendrik Hoppenstedt
Regionsabgeordnete Kerstin Liebelt
Regionsabgeordneter Bodo Messerschmidt
Regionsabgeordneter Ignazio Pecorino
Regionsabgeordneter Eberhard Wicke
Arbeitnehmervertretung
Arbeitnehmervertretung im Verwaltungsrat:
Dirk Blomberg
Wolfgang Denia
Jörg Eilers
Sylvia Hein
Michael Hoffmann
Thomas Voigt
Weitere gemäß Vorschlag der Landeshauptstadt Hannover
von der Regionsversammlung gewählte Mitglieder:
Beigeordnete Christine Kastning
Beigeordneter Jens Seidel
Dirk Toepffer, MdL
Maaret Westphely, MdL
Sparkasse Hannover
- 248 -
Beteiligungsbericht 2013
Vorstand
Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung nach Maßgabe des § 10 NSpG. Er
vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder werden mit
Zustimmung des Trägers durch den Verwaltungsrat für die Dauer von längstens fünf Jahren bestellt. Der Vorstand der Sparkasse Hannover setzt
sich wie folgt zusammen:
Walter Kleine ___________________________________________________ (Vorstandsvorsitzender)
Dr. Heinrich Jagau ___________________________________________ (stell. Vorstandsvorsitzender)
Axel Dankert________________________________________________________ (Vorstandsmitglied)
Hans-Ulrich Nielsen __________________________________________________ (Vorstandsmitglied)
Wirtschaftliche Bedeutung und Entwicklung
Träger der Sparkasse Hannover ist die Region
Hannover. Aus diesem Grund wird auf eine ausführliche Darstellung des Jahresabschlusses sowie der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage verzichtet.
Gemäß § 1 NSpG können Gemeinden, Landkreise
und Zweckverbände als Träger Sparkassen errichten. Sparkassen sind rechtsfähige Anstalten
des öffentlichen Rechts (§ 3 NSpG).
Aufgrund der in § 4 NSpG festgelegten Aufgaben
von Sparkassen ist die Sparkasse Hannover ein
bedeutender Faktor für die regionale Wirtschaftsund Strukturförderung im Raum Hannover. Sie
engagiert sich für die soziale, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in der Region Hannover. Im Jahr 2012
wurden Fördermittel von 3,3 Mio. EUR durch die
Sparkasse Hannover und die Stiftungen der Sparkasse zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2012 ließ Wachstumsdynamik der deutschen Wirtschaft nach. Das Bruttoinlandsprodukt
wuchs um 0,7 %. Das niedersächsische Bruttoinlandsprodukt stieg stärker als im Bundesdurchschnitt um real 0,9 %.
Die Geschäftsentwicklung der Sparkasse Hannover in 2012 verlief erfreulich. Zwar war die Ertragslage durch ein rückläufiges Betriebsergebnis
vor Bewertung gekennzeichnet, der Bewertungsaufwand lag jedoch trotz einer weiteren Abschreibung auf die Beteiligung an der Landesbank
Berlin Holding AG deutlich unter dem Niveau des
Vorjahres. Das lag im Wesentlichen an Erträgen
aus Zuschreibungen auf Spezialfonds im Wertpapiergeschäft. Das Betriebsergebnis nach Bewertung lag daher anders als erwartet über dem Niveau des Vorjahres. Die Sparkasse Hannover
weist für das Geschäftsjahr 2012 einen Bilanzgewinn in Höhe von 25,0 Mio. EUR aus (Vorjahr:
25,0 Mio. EUR).
Nach § 24 NSpG sind Ausschüttungen vom Bilanzgewinn in Abhängigkeit vom Verhältnis der
Sicherheitsrücklage zu den gewichteten Risikoaktiva an den Träger möglich. Vom Bilanzgewinn
2012 der Sparkasse Hannover werden
5,6 Mio. EUR an den Träger Region Hannover
ausgeschüttet, wobei die Landeshauptstadt Hannover gemäß § 6 Fusionsvereinbarung die Hälfte
erhält.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse Hannover ist geordnet und bietet eine
nachhaltige Risikotragfähigkeit. Das Verhältnis
des haftenden Eigenkapitals zur Summe der Adressen-, Marktpreis- und operationellen Risiken
lag am Schluss des Geschäftsjahres 2012 mit
15,3 % erneut deutlich über dem von der Bankenaufsicht vorgeschriebenen Mindestwert von
8,0 %. Gleiches gilt für die Kernkapitalquote, die
bei 10,6 % lag. Für 2013 erwartet die Sparkasse
Hannover ein verfügbares Ergebnis, das aufgrund
höherer Bewertungsaufwendungen und der Kosten der Sanierung des Verwaltungsgebäudes am
Raschplatz, mit der im Januar 2013 begonnen
wurde, unter dem Niveau des Jahres 2012 liegt.
Ihre strategische Ausrichtung als Vertriebssparkasse bildet auch in Zukunft die Grundlage für eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Beteiligungsbericht 2013
- 249 -
ZVK
Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
Gegenstand des Unternehmens
Die Zusatzersorgungskasse der Stadt Hannover
(ZVK) wird als rechtlich unselbständige Versorgungseinrichtung
der
Landeshauptstadt
Hannover geführt. Das Kassenvermögen ist ein
Sondervermögen nach § 130 NKomVG und wird
getrennt vom Vermögen der Landeshauptstadt
Hannover verwaltet. Es dient ausschließlich der
Erfüllung der satzungsgemäßen Leistungen.
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
hat die Aufgabe, im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung den Rentnerinnen und Rentnern, die bei der Stadt Hannover oder anderen
der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
angeschlossenen Arbeitgebern beschäftigt waren,
eine Zusatzversorgung nach den tariflichen Bestimmungen zu gewähren.
Mitglieder
Die ZVK verfügt über einen heterogenen Mitgliederbestand mit einem deutlichen Schwerpunkt im kommunalen Bereich. Zu den überwiegend in Stadt und Region Hannover ortsansässigen rund 70 Mitgliedern der ZVK zählen
insbesondere Körperschaften des öffentlichen
Rechts, kommunale und interkommunale Einrichtungen, kommunalnahe Wirtschaftsunter-
nehmen und soziale, kulturelle und pädagogische
Bildungseinrichtungen verschiedenster Größe mit
insgesamt rund 33.000 Versicherten (davon sind
rund 25 % Pflichtversicherte der Landeshauptstadt
Hannover).
Insgesamt
führt
die
unterschiedliche Mitgliederstruktur zu einer
Risikostreuung im Bereich der Versicherten- und
Ausfallrisiken.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der ZVK besteht aus je vier
Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung der
Landeshauptstadt Hannover und der Versicherten. Der Leiter der ZVK, Stadtkämmerer Dr. Marc
Hansmann, ist gemäß Satzung Vorsitzender des
Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat beschließt
über alle wichtigen Angelegenheiten der ZVK.
Stand: Juli 2013
Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung:
Kirsten Bitsch
Helga Diers
Dr. Marc Hansmann
Annette Roling
Leitung
Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann
Geschäftsführung
Thomas Bertram
Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten:
Martin Bühre
Karin Gödecke
Monika Hartwich
Hans-Jürgen Jeroschewski
ZVK
- 250 -
Beteiligungsbericht 2013
Öffentlicher Zweck
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
erfüllt die Aufgabe, im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung den Rentnerinnen und Rentnern, die bei der Stadt Hannover oder anderen
der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
angeschlossenen Arbeitgebern beschäftigt waren,
eine Zusatzversorgung nach den tariflichen Bestimmungen zu gewähren. Die Sicherstellung der
dauerhaften Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen der ZVK wird jährlich in Analogie zu
den Regelungen des Versicherungsaufsichtsrechtes (VAG) durch den verantwortlichen Aktuar
überprüft.
Der Anspruch auf eine zusätzliche betriebliche
Altersversorgung ergibt sich für einen Großteil
der in der ZVK Versicherten aus § 25 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der
dort verankerte Anspruch wird konkretisiert im
„Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
vom 01.03.2002 - Altersvorsorge-TV-Kommunal
(ATV-K)“ in der jeweils aktuellen Fassung.
Voraussetzung für eine durch den Arbeitgeber abzuschließende Pflichtversicherung ist das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses bei
einem Mitglied der Zusatzversorgungskasse. Die
ZVK ist verpflichtet, die Rechtsgrundlagen und
das Handeln bei der Pflichtversicherung stets an
geltendes Tarifrecht anzupassen, eigene Handlungsspielräume sind im Leistungs- und Versichertenrecht daher nicht vorhanden.
Darüber hinaus bietet die ZVK zum Aufbau einer
ergänzenden kapitalgedeckten Altersversicherung
eine freiwillige Versicherung an, die die Versicherten mit eigenen Beträgen - mit oder ohne
staatliche Förderung - abschließen können
(Riester-Rente etc.).
Im 5-Jahreszeitraum war jedes Jahr ein kontinuierlicher Anstieg der Pflichtversicherten auf
nunmehr 32.885 Versicherte zum 31.12.2012 zu
verzeichnen.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Die Leitung der ZVK vertritt die Kasse in allen Geschäften, soweit sie nicht ihre Stellvertretung
oder die Geschäftsführung bevollmächtigt hat.
Die Geschäftsführung führt sämtliche laufenden
Geschäfte der Kasse entsprechend der Satzung,
den vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüssen
und den von der Leitung gegebenen Weisungen
und Vollmachten. Der Verwaltungsrat beschließt
über alle wichtigen Angelegenheiten der Kasse,
insbesondere über die Vorlage des Wirtschaftsplans an den Rat der Landeshauptstadt Hannover,
die Jahresrechnung, den Umlagesatz, den Pflichtbeitrag und die Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Verwaltungsrat tagte im Berichtsjahr 2012 in
drei Sitzungen. Es erfolgten insbesondere Beschlussfassungen zur Jahresrechnung und Verwendung der versicherungstechnischen Überschüsse sowie zum Verkauf von Immobilienvermögen im Rahmen der Geschäftsfeldoptimierung
der ZVK. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover
hat anschließend dem Verkauf der Wohnanlage
Garbsen/Marienwerder mit 330 Wohneinheiten
durch die ZVK am 16.5.2013 zugestimmt (Ratsdrucksache Nr. 0508/2013).
Wie schon in den Vorjahren ist auch 2012 ein
weiterer Anstieg der Kapitalanlagen (sowie der
versicherungstechnischen Rückstellungen) zu
verzeichnen, da wie geplant positive Rechnungsergebnisse erzielt wurden. Mit 132,6 Mio. EUR
liegen die Erträge in 2012 lediglich um 97 TEUR
unterhalb
des
Vorjahresbetrages
von
132,7 Mio. EUR. Während im Geschäftsjahr 2011
insbesondere der strategisch bedingte Verkauf
im
Immobilienbestand
(Verkauf
Objekte
Herschelstraße und Röselerstraße) zu dieser
Betragshöhe führte, ist in 2012 hauptsächlich die
Steigerung im Bereich der Erträge aus Umlagen
zu nennen, bedingt durch die Tarifsteigerungen in
2012 und einer geringfügigen Zunahme der
Versichertenzahlen. Für die Zukunft werden die
beiden folgenden Stufen der Tarifeinigung 2012
mit jeweils einer Entgeltsteigerung von 1,4 % zum
01.01.2013 sowie zum 01.08.2013 eine weiter
positive Entwicklung im Bereich der Umlagen
haben.
Die künftige Ertragssituation wird durch die
Effekte aus der Tarifeinigung 2012 positiv beeinflusst. Zur Gesamtstabilität der Finanzierungsseite tragen auch Optimierungen im Immobilien-
Beteiligungsbericht 2013
- 251 -
bereich bei. Aufgrund der seit 2008 unklaren Lage
an den Finanzmärkten wurde die Anlage des Kassenvermögens zu den erforderlichen Zinssätzen
ZVK
zunehmend komplexer, diese Situation und entsprechende Risiken bestehen weiterhin und betreffen alle Zusatzversorgungskassen.
Vermögenslage 2012
Die ZVK hat im Vergleich zu Handelsunternehmen
abweichende Bilanz- und GuV-Posten entsprechend den spezifischen versicherungstechnischen Erfordernissen (u.a. Formblattvorschriften für Versicherungsunternehmen) nachzuweisen.
Die Bilanzsumme hat sich von im Vorjahr
336,3 Mio. EUR um 22,2 Mio. EUR (+6,6 %) auf
358,5 Mio. EUR erhöht, der Anteil der Kapitalanlagen beträgt 334,9 Mio. EUR bzw. 93,4 %
(Vorjahr: 315,2 Mio. EUR/93,7 %). Die Kapitalanlagen bzw. die damit erzielten jährlichen
Renditen dienen der langfristigen Erfüllung der
Ansprüche der Versicherten. Dem stehen auf der
Passivseite insbesondere die aus den Überschüssen gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen gegenüber, die die Ansprüche der Versicherten abbilden.
Die Kapitalanlagen in Höhe von 334,9 Mio. EUR
beinhalten im Wesentlichen Wertpapiere
von 200,4 Mio. EUR (Veränderung ggü. Vorjahr:
+15,3 Mio. EUR), Grundstücke und Bauten/
Immobilienbestand
von
97,6 Mio. EUR
(+930 TEUR/Modernisierungsmaßnahmen) und
Termingelder und Sparguthaben bei Banken von
33,7 Mio. EUR (+5,1 Mio. EUR). Die Kapitalanlagen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 19,8 Mio. EUR (+6,3 %) erhöht; die
Erhöhung des Vorjahres betrug 19,1 Mio. EUR
(+6,4 %).
Die Forderungen in Höhe von 11,8 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR) betreffen u.a. zeitlich abzugrenzende Zinsforderungen aus Wertpapieren in
Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,5 Mio. EUR).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe
von 4,3 Mio. EUR betreffen wie im Vorjahr im
Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten. Der
Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt vor
allem die Ende Dezember für den Januar des
Folgejahres vorausgezahlten Kassenleistungen
(Rentenleistungen).
Die Passivseite wird insbesondere von den versicherungstechnischen Rückstellungen geprägt
(354,9 Mio. EUR), die wie im Vorjahr 99 % der
Bilanzsumme darstellen; bezüglich der Erhöhung
verweisen wir auf die Ertragslage. Die Anderen
Rückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen,
Altersteilzeit und Urlaubsrückstellungen. Darlehensschulden bestehen nur in Höhe von
163 TEUR (Vorjahr: 165 TEUR) für Darlehensschulden auf eigenen Grundbesitz sowie in Höhe
von 738 TEUR aus einem im Berichtsjahr
aufgenommenen zinsgünstigen KfW-Darlehen,
erfasst unter den Anderen Verbindlichkeiten.
Ertragslage 2012
Entwicklung der UmlageUmlage- und Beitragssummen
100
80
Mio. EUR
Die Umlagen und Beiträge stiegen von im
Vorjahr 94,3 Mio. EUR um 4,1 Mio. EUR
(+4,4 %) auf 98,4 Mio. EUR. Ursächlich sind
insbesondere die Entwicklungen in der
Pflichtversicherung mit Einnahmen von insgesamt 94,8 Mio. EUR, das ist ein Anstieg
gegenüber dem Vorjahr von 3,9 %. Neben der
Tarifeinigung in der Tarifrunde 2012 mit Entgeltsteigerungen von 3,5 % ab März 2012 und
den damit verbundenen höheren Umlagen
der an diesen Tarifvertrag gebundenen Mitglieder (ca. 60 %) führte auch ein leichter Anstieg bei der Zahl der Pflichtversicherten
(+465) zu dieser Entwicklung.
60
40
20
0
2008
2009
2010
Ist
2011
2012
ZVK
- 252 -
Die Erträge aus der Verminderung versicherungstechnischer Rückstellungen spiegeln insbesondere die in den Abrechnungsverbänden
Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung
gegebenenfalls erwirtschafteten Teilverluste
wider. Die zur Deckung der Verluste erforderlichen Rückstellungsminderungen (Erträge) sind
im 5-Jahreszeitraum durch damalige Konsolidierungsmaßnahmen (Anpassung des Sanierungsgeldes in der Pflichtversicherung, Neueinführung
Tarif 2009 in der freiwilligen Versicherung u.a.)
kontinuierlich gesunken - von seinerzeit
7,5 Mio. EUR im Jahr 2007 auf nur noch 20 TEUR
im Jahr 2011. Im Berichtsjahr 2012 waren sowohl
in der Pflichtversicherung als auch in der freiwilligen Versicherung keine versicherungstechnischen Verluste zu verzeichnen, so dass diesbezüglich keine Buchungen erforderlich waren.
Insgesamt nahmen die Erträge aus Kapitalanlagen von im Vorjahr 34,0 Mio. EUR um
4,1 Mio. EUR (-12,2 %) auf im Berichtsjahr
29,9 Mio. EUR ab; die Mindererträge betreffen im
Wesentlichen die im Vorjahr erzielten Buchgewinne aus dem Verkauf der Immobilien
Herschelstraße und Röseler Straße. Der Anteil des
Immobilienbereichs daran beträgt 21,3 Mio. EUR.
Bereinigt um die Erträge aus Betriebskostenvorauszahlungen sowie die technisch erforderliche Buchung der Bestandserhöhung aus Betriebskosten sind 13,2 Mio. EUR Erträge aus
Grundstücken gebucht worden. Bedingt durch die
Anlage der Verkaufserlöse o.g. Immobilien sowie
der angelegten Überschüsse (siehe unten) betrugen
die
Erträge
aus
Finanzanlagen
8,6 Mio. EUR und lagen damit trotz der weiterhin
durch die Staatsschuldenkrise bestimmten negativen Entwicklung auf den Finanzmärkten um
5,7 % über dem Vorjahreswert.
Beteiligungsbericht 2013
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle stiegen
im Berichtsjahr um 1,2 Mio. EUR (+1,3 %) auf
94,8 Mio. EUR. Dies begründet sich insbesondere
in der gestiegenen Zahl der LeistungsempfängerInnen (RentenbezieherInnen) und der tariflich
vorgegebenen
Rentendynamisierung
zum
01.07.2012 in der Pflichtversicherung.
Die Aufwendungen aus der Erhöhung der
versicherungstechnischen Rückstellungen dokumentieren das erzielte Rechnungsergebnis bzw.
die Zuführungen der Überschüsse der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung an
die entsprechende Rückstellung. Diese Aufwendungen betragen 21,5 Mio. EUR (davon
Pflichtversicherung: 18,4 Mio. EUR) gegenüber
22,3 Mio. EUR im Vorjahr. Für den Abrechnungsverband Pflichtversicherung resultiert die Zuführung unmittelbar aus dem positiven Geschäftsverlauf 2012. Auch im Abrechnungsverband der
freiwilligen Versicherung wurden Überschüsse
erzielt, die zur Abdeckung künftiger Belastungen
in die Rückstellung einzustellen waren.
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
liegen bei unverändert 1,1 Mio. EUR und betreffen die Personal- und Sachaufwendungen der ZVK
speziell für die Versicherten- und Leistungsverwaltung. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in
Höhe von 14,2 Mio. EUR (Vorjahr: 14,6 Mio. EUR)
betreffen vor allem die Aufwendungen für den
Grundstücksbetrieb.
Das Jahresergebnis der ZVK beträgt immer Null,
da Überschüsse in die versicherungstechnischen
Rückstellungen und ggf. in eine Verlustrücklage
für die freiwillige Versicherung einzustellen sind.
- 253 -
Beteiligungsbericht 2013
ZVK
Leistungsdaten
2008
Pflichtversicherte
RentenbezieherInnen
= Versorgungslastenquote
Anzahl
Freiwillig Versicherte
LeistungsempfängerInnen
Anzahl
Wohnungen
2009
2010
2011
2012
31.180
17.866
1,75
31.421
17.747
1,77
32.062
18.320
1,75
32.399
18.702
1,73
32.885
18.894
1,74
Anzahl
1.796
40
1.788
63
1.640
94
1.703
135
1.680
157
Anzahl
2.742
2.739
2.739
2.738
2.738
Anzahl
- 254 -
ZVK
Beteiligungsbericht 2013
Bilanz
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
611
531
458
378
296
258.113
282.220
296.127
315.197
334.949
24.679
7.969
8.168
8.994
11.836
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
2.208
1.923
1.716
4.603
4.296
V.
6.756
6.839
7.009
7.085
7.158
292.367
299.482
313.478
336.257
358.535
485
0
0
0
28
290.349
297.178
311.114
333.418
354.878
0
815
1.208
1.431
1.356
1.504
1.456
1.123
1.381
2.242
29
33
33
27
31
292.367
299.482
313.478
336.257
358.535
Aktiva
I.
II.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Kapitalanlagen
III. Forderungen
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
I.
Eigenkapital
II.
Versicherungstechnische
Rückstellungen
III. Andere Rückstellungen
IV. Andere Verbindlichkeiten
V.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
-
-
-
-
-
- 255 -
Beteiligungsbericht 2013
ZVK
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
2008
TEUR
Umlagen und Beiträge
Ist
2009
TEUR
Ist
2010
TEUR
Ist
2011
TEUR
Ist
2012
TEUR
75.877
85.826
91.733
94.291
98.444
4.978
1.040
924
20
0
22.428
20.983
21.174
34.012
29.857
4.433
4.428
3.651
4.364
4.289
107.716
112.277
117.482
132.687
132.590
91.278
91.399
92.611
93.609
94.795
Aufwendungen f. Beitragsüberleitungen
an and. ZV-Kassen u. Beitragsrückgewähr
2.013
2.217
836
1.062
986
Aufwendungen aus der Erhöhung
versicherungstech. Rückstellungen
2.434
7.384
14.859
22.323
21.460
Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb
1.216
1.285
1.261
1.069
1.095
10.618
9.985
7.908
14.616
14.218
7
7
7
8
8
107.566
112.277
117.482
132.687
132.562
150
0
0
0
28
0
0
0
0
0
Erträge aus der Verminderung
versicherungstech. Rückstellungen
Erträge aus Kapitalanlagen
Sonstige Erträge
Summe Erträge
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Aufwendungen für Kapitalanlagen
Sonstige Aufwendungen
Summe Aufwendungen
Einstellung in die Verlustrücklage
Jahresergebnis
ZVK
- 256 -
Beteiligungsbericht 2013
Aufgrund der versicherungstechnischen Besonderheiten der ZVK
wird auf die Darstellung von Kennzahlen verzichtet.
Beteiligungsbericht 2013
- 257 -
aha
Zweckverband Abfallwirtschaft
Region Hannover (aha)
Gegenstand des Unternehmens
Der Zweckverband hat von der Region Hannover
die Aufgaben als öffentlicher Entsorgungsträger
gem. § 15 KrW-/AbfG und § 8 Abs. 8 RegionsG
übernommen.
Für
die
Landeshauptstadt
Hannover nimmt der Zweckverband in deren Gebiet die Stadtreinigung im Sinne des § 52 Niedersächsisches Straßengesetz und die Aufgabe der
Reinigung und des Winterdienstes vor städtischen
Grundstücken wahr.
Der Zweckverband entsorgt auch Abfälle zur Verwertung. Er ist in der Region Hannover zuständig
für die Wertstoffsammlung. Er kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen und sich
an Unternehmen und Einrichtungen beteiligen,
die der Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes dienen. Der Zweckverband erlässt über die
Benutzung seiner öffentlichen Einrichtungen und
über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und
Kostenerstattungen Satzungen und Verordnungen.
Die Aufgaben des Zweckverbandes werden nach
§ 4 der Verbandsordnung wie folgt unterschieden:
A- Aufgaben sind gemeinsame Aufgaben der
beiden Verbandsmitglieder, die sowohl die
Abfallentsorgung als auch die Straßenreinigung betreffen.
B- Aufgaben sind Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche
Zuständigkeit der Region Hannover fallen.
C- Aufgaben sind Aufgaben, die nur die Straßenreinigung betreffen und in die ausschließliche
Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover
fallen.
Verbandsmitglieder
Region Hannover
Landeshauptstadt Hannover
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus der
Hauptverwaltungsbeamtin bzw. dem Hauptverwaltungsbeamten der Region Hannover und der
Landeshauptstadt Hannover. Auf deren Vorschlag
Verbandsgeschäftsführung
Kornelia Hülter
kann die Regionsversammlung bzw. der Rat der
Landeshauptstadt Hannover jeweils eine andere
Bedienstete oder einen anderen Bediensteten
entsenden.
- 258 -
aha
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungen der Gesellschaft
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
94,9 %
94,9 %
Abfallentsorgungsgesellschaft
Region Hannover mbH (arh)
Abfallbehandlungszentrum Hannover mbH
St.Kap.: 30,35 TEUR
St.Kap.: 26,1 TEUR
Stand: Juli 2013
Öffentlicher Zweck
Die Region Hannover ist gemäß § 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes und § 160
Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Mit Gründung des Zweckverbandes wurde
dieser der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
für die Region Hannover (einschließlich der
Landeshauptstadt Hannover). Die Region
Hannover umfasst eine Fläche von rd. 2.300 km2
und besteht aus 21 Städten und Gemeinden, in
denen ca. 1,1 Millionen EinwohnerInnen leben.
Der Zweckverband hält als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge ein umfassendes Angebot für die Entsorgung von Abfällen und Erfassung von Wertstoffen bereit. Ferner sind die
Straßenreinigung und der Winterdienst der Landeshauptstadt Hannover eine Aufgabe des
Zweckverbandes.
Unternehmenslage und Geschäftsverlauf
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region
Hannover (aha) wurde zum 01.01.2003 gegründet.
Aufgrund der Marktsituation für Altpapier wurden
bundesweit bei vielen Gebietskörperschaften
Papiereinsammlungen durch Dritte eingeführt.
Dies hat dazu geführt, dass der Zweckverband
Abfallwirtschaft Region Hannover ab dem Jahr
2008 zusätzlich zu der Altpapiererfassung über
Wertstoffsäcke eine Papiererfassung als Tonnenabfuhr anbietet. So soll eine bessere Kundenbindung und die damit verbundenen Erfassungsmengen konstant gehalten werden.
Der Zweckverband hat im Jahr 2010 mit dem
Pilotprojekt zur Einführung einer freiwilligen
Wertstofftonne, der so genannten O-Tonne, be-
gonnen. Dieses wurde im Berichtsjahr auf die
Mehrzahl der Kommunen in der Region Hannover
ausgeweitet. Im Jahr 2013 wird das restliche
Umland sowie das Stadtgebiet Hannover an die
O-Tonne angeschlossen.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit
seinem Urteil vom 12.10.2012 Leitsätze zur
Kalkulation und Erhebung von Gebühren aufgestellt, die bei der künftigen Gestaltung von Abfallentsorgungsgebühren zu berücksichtigen sind.
Diese wird der Zweckverband bei der Neugestaltung der Gebührensatzung für die Jahre ab 2014
umsetzen und ein niedriges Gebührenniveau
sicherstellen.
Die Geschäftsführung erwartet für das Jahr 2013
einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,7 Mio. EUR.
Beteiligungsbericht 2013
- 259 -
aha
Vermögenslage 2012
Die Bilanzsumme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover hat sich
gegenüber dem Vorjahr von 193,1 Mio. EUR
um 4,2 Mio. EUR auf 197,3 Mio. EUR erhöht.
200
Mio. EUR
Auf der Aktivseite verringerte sich das Anlagevermögen trotz getätigter Investitionen
in Höhe von 18,0 Mio. EUR in Folge von Abschreibungen und Abgängen gegenüber dem
Vorjahr von 125,2 Mio. EUR um 4,0 Mio. EUR
(-3,2 %) auf 121,2 Mio. EUR. Der Anteil an
der Bilanzsumme beträgt nunmehr 61,4 %
(Vorjahr: 64,8 %). Das Umlaufvermögen erhöhte sich von 67,8 Mio. EUR um
8,3 Mio. EUR (+12,3 %) auf 76,1 Mio. EUR. Hierbei ist der Bestand an Vorräten gegenüber dem
Vorjahr von 6,5 Mio. EUR um 1,4 % auf
6,4 Mio. EUR gesunken, die Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind von
8,3 Mio. EUR um 1,4 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR
gestiegen. Der Kassenbestand und das Guthaben
bei den Kreditinstituten beliefen sich am
31.12.2012 auf 59,9 Mio. EUR und ist damit
gegenüber dem Vorjahr von 52,9 Mio. EUR um
7,0 Mio. EUR angestiegen.
Entwicklung des Eigenkapitals
150
100
50
0
2008
2009
2010
Bilanzsumme
2011
2012
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist von 53,0 Mio. EUR um
7,4 Mio. EUR auf 60,4 Mio. EUR gestiegen. Damit
beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 30,7 %
(Vorjahr: 27,5 %). Die Rückstellungen erhöhten
sich geringfügig um 0,4 % und werden mit
118,4 Mio. EUR
(Vorjahr:
117,9 Mio. EUR)
ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten reduzierten
sich von 22,1 Mio. EUR um 3,7 Mio. EUR auf
18,4 Mio. EUR insbesondere durch die Tilgung
von Bankkrediten.
Ertragslage 2012
Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 7,4 Mio. EUR
ab. Gegenüber dem Vorjahr von 1,7 Mio. EUR
ist dies eine Erhöhung um 5,7 Mio. EUR.
Die Planung für das Jahr 2012 war von einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,6 Mio. EUR ausgegangen.
Mio. EUR
Das Jahresergebnis verteilt sich wie folgt auf
die einzelnen Sparten des Zweckverbandes:
Abfall- und Wertstoffabfuhr:
Jahresüberschuss in Höhe von 6,4 Mio. EUR
(Vorjahr: 3,6 Mio. EUR)
Abfallentsorgung:
Jahresüberschuss in Höhe von 0,6 Mio. EUR
(Vorjahr: -2,3 Mio. EUR)
Straßenreinigung:
Jahresüberschuss in Höhe von 0,5 Mio. EUR
(Vorjahr: 0,4 Mio. EUR)
Übrige:
Jahresüberschuss in Höhe von 0 TEUR
(Vorjahr: 0 TEUR)
Entwicklung der Umsatzerlöse
180
150
120
90
60
30
0
2008
2009
2010
2011
2012
Ist
Der Jahresüberschuss in Höhe von 7,4 Mio. EUR
und der Gewinnvortrag aus 2011 in Höhe von
11,9 Mio. EUR werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Umsatzerlöse liegen mit 178,9 Mio. EUR
nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Diese beinhalten den Kostenanteil der Landeshauptstadt
Hannover an der Straßenreinigung in Höhe von
5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 5,6 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse setzen sich weiter im Wesentlichen aus
aha
- 260 -
Abfallgebühren (121,7 Mio. EUR), Straßenreinigungsgebühren (17,5 Mio. EUR), Erlösen aus der
Altpapierverwertung (11,7 Mio. EUR), Deponiebenutzungsgebühren (7,3 Mio. EUR) und Erträgen
aus der Tätigkeit für die dualen Systeme bei der
Umsetzung
der
Verpackungsverordnung
(2,4 Mio. EUR) zusammen. Ferner hat der Zweckverband für die Betriebsführung und Personalgestellung von der Abfallentsorgungsgesellschaft
Erträge (3,5 Mio. EUR) erzielt. Die sonstigen betrieblichen
Erträge
erhöhten
sich
von
4,3 Mio. EUR um 2,3 Mio. EUR auf 6,6 Mio. EUR.
Darin enthalten sind Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen mit 4,1 Mio. EUR.
Der Materialaufwand hat sich im Vergleich zum
Vorjahr von 63,5 Mio. EUR um 2,7 Mio. EUR
(-4,3 %) auf 60,8 Mio. EUR reduziert. Er betrifft
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
in
Höhe
von
19,7 Mio. EUR
(Vorjahr:
21,3 Mio. EUR) und Aufwendungen für bezogene
Leistungen in Höhe von 41,1 Mio. EUR (Vorjahr:
42,2 Mio. EUR). Darin enthalten sind insbesondere Aufwendungen für die thermische Abfallverwertung in Buschhaus, Hannover und Hameln
in
Höhe
von
19,5 Mio. EUR
(Vorjahr:
Beteiligungsbericht 2013
19,1 Mio. EUR) sowie der Pachtzins an die Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover
mbH für Deponien, Wertstoffhöfe, Betriebsstätten
und Fahrzeuge von 3,2 Mio. EUR (Vorjahr:
3,8 Mio. EUR). Auch die Wartung und Instandhaltung durch Dritte (7,0 Mio. EUR) sowie die
Bioabfall- und Grüngutverwertung (3,1 Mio. EUR)
fallen unter diese Unterposition des Materialaufwands.
Bedingt durch die tarifliche Entgeltsteigerung
stiegen die Personalaufwendungen geringfügig
von 75,7 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR auf
76,0 Mio. EUR. Darin enthalten sind 5,8 Mio. EUR
für die Altersversorgung.
Die Abschreibungen reduzierten sich gegenüber
dem Vorjahr von 22,3 Mio. EUR um 0,7 Mio. EUR
(-3,3 %) auf 21,5 Mio. EUR. Die Aufwendungen für
die Deponienachsorge und Altlastensanierung
haben sich gegenüber dem Vorjahr von
6,9 Mio. EUR um 5,8 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR
reduziert. Durch Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen erhöhen sich die Zinsaufwendungen von 0,7 Mio. EUR um 1,4 Mio. EUR
auf 2,1 Mio. EUR.
- 261 -
Beteiligungsbericht 2013
aha
Bilanz
Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen
Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2008
TEUR
31.12.2009
TEUR
31.12.2010
TEUR
31.12.2011
TEUR
31.12.2012
TEUR
129.611
2.335
124.447
6.235
120.604
6.935
120.559
4.635
116.921
4.235
3.802
4.660
5.168
6.501
6.413
12.673
8.166
9.592
8.318
9.708
48.161
48.357
49.395
52.961
59.967
89
78
67
118
90
196.671
191.943
191.761
193.092
197.334
22.163
18.930
9.484
22.163
18.930
6.672
22.163
19.309
9.866
22.163
18.930
11.982
22.163
18.930
19.402
56
0
0
0
0
104.608
108.384
116.429
117.970
118.443
41.430
35.794
23.994
22.047
18.396
196.671
191.943
191.761
193.092
197.334
9.484
6.672
9.866
11.982
19.402
Passiva
A.
Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
III. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
B.
Sonderposten für Zuschüsse
C.
Rückstellungen
D.
Verbindlichkeiten
Bilanzsumme
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 262 -
aha
Beteiligungsbericht 2013
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
171.263
167.863
178.353
178.352
178.921
6
11
0
0
51
4.696
5.779
5.243
4.272
6.588
Gesamtleistung
175.965
173.653
183.596
182.624
185.560
Materialaufwand
69.433
64.958
64.085
63.538
60.828
Personalaufwand
68.679
72.173
72.756
75.721
76.058
Abschreibungen
22.354
22.370
21.656
22.278
21.534
Aufwendungen für Deponienachsorge
und Altlastensanierung
11.074
6.360
6.648
6.914
1.132
Sonstige betriebl. Aufwendungen
10.675
9.834
11.268
12.263
16.529
Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge
2.285
1.056
891
931
948
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
1.709
1.562
1.008
737
2.115
-5.674
-2.548
7.066
2.104
8.312
0
0
1.810
0
0
Steuern vom Einkommen u. Ertrag
-11
43
1.839
40
662
Sonstige Steuern
202
221
223
327
230
-5.865
-2.812
3.194
1.737
7.420
0
0
0
379
0
15.349
9.484
6.672
9.866
11.982
9.484
6.672
9.866
11.982
19.402
Umsatzerlöse
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebl. Erträge
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Aufwendungen
Jahresergebnis
Entnahme aus der Gewinnrücklage
Gewinn-/Verlustvortrag aus d. Vorjahr
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- 263 -
Beteiligungsbericht 2013
aha
Kennzahlen
Angaben
in
2008
2009
2010
2011
2012
Eigenkapitalquote:
%
26
25
27
27
31
Anlagendeckung I:
%
38
37
40
42
50
Investitionen:
TEUR
19.419
17.443
18.359
22.443
17.982
Cashflow:
TEUR
25.458
23.279
32.895
25.556
29.426
Innenfinanzierungsgrad:
%
131
133
179
114
164
Eigenkapitalrentabilität:
%
-12
-6
13
3
13
-6.452
-2.263
5.150
1.583
9.249
EBIT:
TEUR
Gesamtkapitalrentabilität:
%
-3
-1
3
1
5
Umsatzrentabilität:
%
-3
-2
4
1
5
1.661
1.650
1.645
1.680
1.674
Personalentwicklung:
Anzahl
Personalaufwandsquote
%
40
43
41
42
43
Sachkostenquote
%
47
45
42
43
43
Das erwirtschaftete Jahresergebnis führte zu einem erhöhten Cashflow. Aufgrund der geringeren
Investitionen und des gestiegenen Cash Flow ergab sich ein erhöhter Innenfinanzierungsgrad.
Bedingt durch das Jahresergebnis der Gesellschaft ergibt sich ein gestiegenes EBIT.
Aufgrund des gestiegenen Jahresergebnisses und EBIT haben sich Gesamtkapitalrentabilität,
Eigenkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität erhöht.
aha
- 264 -
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2013
- 265 -
Anlagen
Anlagen
- 266 -
Anlagen
Beteiligungsbericht 2013
Rechtliche Rahmenbedingungen
Am 01.11.2011 ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft
getreten, in dem die Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO), die Niedersächsische
Landkreisordnung (NLO), das Gesetz über die
Region Hannover (GRegH), das Gesetz über die
Neugliederung des Landkreises und der Stadt
Göttingen (Göttingen-Gesetz) und die Verordnung
über die öffentliche Bekanntmachung von
Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften
(BekVO-Kom) zusammengefasst worden sind. In
der unten stehenden Gegenüberstellung sind die
§§ der NGO den neuen §§ des NKomVG
gegenübergestellt.
NGO
Sechster Teil
N K o m VG
Achter Teil
3. Abschnitt: Unternehm en und Einrichtungen
3. Abschnitt: Unternehmen und Einrichungen
§ 108
§ 109
§ 110
§ 111
Wirtschaftliche Betätigung
Maßgaben für die Führung von Unternehmen
in einer Rechtsform des privaten Rechts
Selbstständige Wirtschaftsführung von
Einrichtungen
Vertretung der Gemeinde in Unternehmen
und Einrichtungen
§ 136
§ 137
§ 139
§ 138
Wirtschaftliche Betätigung
Unternehmen in der Rechtsform des privaten
Rechts
Selbständige W irtschaftsführung von
Einrichtungen
Vertretung der Kommune in Unternehmen
und Einrichtungen
§ 112
Monopolmissbrauch
§ 113
Eigenbetriebe
§ 140
Eigenbetriebe
§ 114
Wirtschaftsgrundsätze
§ 149
Wirtschaftsgrundsätze
§ 114a Beteiligungsmanagement
§ 115 Umwandlung und Veräußerung von
Unternehmen und Einrichtungen
§ 150
§ 148
Beteiligungsmanagement
Umwandlung und Veräußerung von
Unternehmen und Einrichtungen
§ 116
§ 152
Anzeige und Genehmigung
§ 151
Beteiligungsbericht
Anzeige und Genehmigung
§ 116a Berichtspflichten
Das NKomVG legt fest, unter welchen
Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung
der
Kommune
und
damit
der
Landeshauptstadt Hannover zulässig ist. Gemäß
§§ 136 ff. NKomVG dürfen Kommunen
wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn und
soweit nach § 136 Abs. 1 NKomVG
• der öffentliche Zweck das Unternehmen
rechtfertigt,
• die Unternehmen nach Art und Umfang in
einem angemessenen Verhältnis zu der
Leistungsfähigkeit der Kommunen und zum
voraussichtlichen Bedarf stehen,
• bei dem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des
Betriebes von Telekommunikationsleitungs-
enfällt
netzen einschließlich der Telefondienstleistungen der öffentliche Zweck nicht ebenso
gut und wirtschaftlich durch einen privaten
Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
Einrichtungen, zu denen die Kommunen zum Beispiel gesetzlich verpflichtet sind oder die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs dienen,
sind keine wirtschaftlichen Unternehmen im
Sinne der o.g. NKomVG-Regelungen.
Für die Beteiligung an einem Unternehmen oder
einer Einrichtung in einer Rechtsform des
privaten Rechts sind gemäß § 137 in Verbindung
mit § 136 NKomVG u.a. die Kriterien
•
Haftungsbeschränkung der Kommune auf
einen bestimmten Betrag und
Beteiligungsbericht 2013
•
- 267 -
Sicherstellung eines angemessenen Einflusses
in Abhängigkeit von der Höhe der Beteiligung
Anlagen
schreiben. Der Beteiligungsbericht soll gemäß
§ 151 NKomVG insbesondere Angaben über
zu erfüllen.
•
Nach § 149 NKomVG sollen die Unternehmen
einen Ertrag für den Haushalt der Kommune
erwirtschaften, d.h. eine marktübliche Verzinsung
des Eigenkapitals erzielen, soweit dies mit ihrer
Aufgabe der Erfüllung des öffentlichen Zwecks in
Einklang zu bringen ist. Diese Soll-Regelung lässt
auch Defizitunternehmen zu, wenn wichtige
Gründe vorliegen, insbesondere Gewinnerzielung
mit dem öffentlichen Zweck nicht vereinbar ist.
den Gegenstand des Unternehmens oder der
Einrichtung, die Beteiligungsverhältnisse, die
Besetzung der Organe und die von dem
Unternehmen oder der Einrichtung gehaltenen Beteiligungen
•
den Stand der Erfüllung des öffentlichen
Zwecks durch das Unternehmen oder die Einrichtung
•
die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die
Lage des Unternehmens oder der Einrichtung,
die Kapitalzuführungen und -entnahmen
durch die Kommune und die Auswirkungen
auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie
Gemäß § 150 NKomVG hat die Gemeinde die
Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu koordinieren
und zu überwachen (Beteiligungsmanagement).
Die Kommune hat einen Bericht über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des
privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht) zu erstellen und jährlich fortzu-
• das Vorliegen der Voraussetzungen des
§ 136 Abs. 1 NKomVG für das Unternehmen
enthalten.
Anlagen
- 268 -
Beteiligungsbericht 2013
Rechtsformen
Die möglichen Rechtsformen lassen sich in
Formen des öffentlichen Rechts und in Formen
des privaten Rechts einteilen. Zu den öffentlichen
Rechtsformen gehören u.a. die Eigenbetriebe,
Einrichtungen und kommunalen Anstalten und
auch die Zweckverbände. Zu den privatrechtlichen Unternehmensformen, die für eine kom-
munale Beteiligung in Betracht kommen, gehören
im Wesentlichen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft
(AG). Die Gemeinden können Unternehmen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe) und
mit eigener Rechtspersönlichkeit führen.
1. Privatrechtliche Unternehmensformen (AG, GmbH)
Die
Beteiligungen
der
Landeshauptstadt
Hannover werden als juristische Person des
privaten Rechts grundsätzlich als Aktiengesellschaft (AG) oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt und unterliegen
deshalb den Rechnungslegungsvorschriften des
Handels- und Steuerrechtes.
Die am häufigsten gewählte Unternehmensform
ist die der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH), da das GmbH-Recht dem Gesellschafter
weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten über den
Gesellschaftsvertrag einräumt und Steuerungsmöglichkeiten zulässt, die bei der Aktiengesellschaft durch andere gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden.
Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen, die als Eigengesellschaft (Beteiligung 100%), Mehr- oder
Minderheitsbeteiligungen geführt werden.
2. Eigenbetriebe
Der wesentliche Unterschied zur Gesellschaft des
privaten Rechts (Eigengesellschaft bzw. Beteiligung) besteht darin, dass der Eigenbetrieb keine
eigene Rechtspersönlichkeit hat (§ 136 Abs. 2
Nr. 1 NKomVG). Zwar erfolgt die Wirtschaftsfüh-
rung nach gesonderten Vorschriften und die
Eigenbetriebsverordnung sieht ein Maß an organisatorischer und wirtschaftlicher Selbständigkeit
vor, rechtlich sind sie jedoch Teil der Kommune.
3. Anstalten des öffentlichen Rechts
a) Sparkassen
Sparkassen sind aufgrund der Sondervorschriften
des
Niedersächsischen
Sparkassengesetzes
rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.
Gemäß § 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) können Gemeinden als Träger
Sparkassen errichten.
Am 21.11.2002 hat der Niedersächsische Landtag
neben anderen Änderungen im NSpG die Aufhebung der Gewährträgerhaftung beschlossen. Ab
19.07.2005 haftet daher nur noch das Vermögen
der Sparkasse für deren Verbindlichkeiten. Bezüglich des Haftungsüberganges für Verbindlichkeiten ist eine zweistufige Übergangsregelung bis
2005 bzw. 2015 vorgesehen. Weiterhin ist der
Träger verpflichtet, die Sparkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, allerdings
ohne dass ein Anspruch der Sparkasse bzw. eine
Verpflichtung des Trägers besteht, der Sparkasse
Mittel zur Verfügung zu stellen.
Aufgabe der Sparkassen ist laut § 4 NSpG, den
Wettbewerb zu stärken und für eine ausreichende
Versorgung aller Bevölkerungskreise mit geldund kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Das Ausmaß der Gewinnabführung an den
Träger ist im Einzelnen im Sparkassengesetz
geregelt (vgl. § 24 NSpG).
Trägerin der Sparkasse Hannover ist die Region
Hannover.
Beteiligungsbericht 2013
- 269 -
Anlagen
b) Kommunale Anstalten
Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen
Unternehmensrechts vom 27.01.2003 wurde im
NKomVG die Möglichkeit für Kommunen eingeräumt, Unternehmen in der Rechtsform einer
rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts
(kommunale Anstalt) zu errichten oder bestehende Eigenbetriebe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in kommunale Anstalten umzuwandeln (§§ 140-147 NKomVG). Entsprechend
sind auch die Berichtspflichten für die Anstalten
gegeben.
Die Rechtsverhältnisse der kommunalen Anstalt
werden durch eine Unternehmenssatzung geregelt. Organe sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Gleichzeitig erhält die kommunale
Anstalt Dienstherrenfähigkeit, d.h. die Befugnis,
Dienstherr von Beamten zu sein, wenn ihr nach
§ 143 NKomVG hoheitliche Aufgaben übertragen
sind.
c) Kommunale Zusammenarbeit
(Gemeinsame kommunale Anstalten und Zweckverbände)
Nach Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004
können kommunale Körperschaften zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben
gemeinsame Unternehmen in der Rechtsform
einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen
Rechts (gemeinsame
gemeinsame kommunale Anstalt
Anstalt)
stalt errichten, sich an einer gemeinsamen öffentlichen
Anstalt als weiterer Träger beteiligen, einen
Zweckverband errichten oder sich an einem
Zweckverband als weiteres Verbandsglied beteiligen.
In die gemeinsame kommunale Anstalt können
neben Eigenbetrieben auch Unternehmen und
Einrichtungen der privaten Rechtsform, an denen
die kommunalen Körperschaften alle Anteile hatten, eingebracht werden. Für die gemeinsame
kommunale Anstalt gelten analog die Vorschriften des NKomVG über die kommunalen Anstalten
(siehe §§ 140 ff. NKomVG).
Die Landeshauptstadt Hannover ist seit dem
01.07.2011 an der Hannoverschen Informationstechnologien AöR (HannIT) beteiligt.
Für den Zweckverband ist eine Verbandsordnung
aufzustellen. Organe sind nach § 10 NKomZG die
Verbandsversammlung und der/die Verbandsgeschäftsführer/in. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes gelten die
Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend.
Die Landeshauptstadt Hannover ist Verbandsmitglied im Zweckverband Abfallwirtschaft Region
Hannover (aha).
- 270 -
Anlagen
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahlen im Überblick
Kennzahl zur Kapitalstruktur
Kapitalstruktur
Kennzahl
Berechnung
Leitsätze für die Beurteilung
Eigenkapitalquote
Eigenkapital x 100
Gesamtkapital
Je höher die Eigenkapitalquote,
desto höher ist die finanzielle
Sicherheit und Unabhängigkeit des
Unternehmens
Kennzahl
Berechnung
Leitsätze für die Beurteilung
Anlagendeckung I
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
Je größer die Anlagendeckung ist,
umso solider ist die Finanzierung.
Für die Kennzahl der Anlagendeckung I sind nur branchenbezogene Aussagen ableitbar.
Investitionen
Zugänge zum Anlagevermögen
Cashflow
Jahresergebnis
+/- Ab-/Zuschreibungen auf
Gegenstände des Anlagevermögens
+/- Erhöhung/Verminderung
der langfristigen Rückstellungen
+/- sonstige nicht zahlungswirksame, wesentliche
Aufwendungen u. Erträge
= Cashflow gem. DVFA/SG
Kennzahlen zur Finanzlage
Ein Maß für die vom Unternehmen
innerhalb einer Periode erwirtschafteten finanziellen Mittel (im
Wesentlichen der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen), die
zur Eigenfinanzierung bereitstehen.
(verkürzte Darstellung)
Innenfinanzierungsgrad
Cashflow x 100
Investitionen
Diese Kennzahl zeigt, in welchem
Umfang im Geschäftsjahr getätigte
Investitionen aus eigener Kraft
finanziert werden konnten. Sie
sagt nichts dazu, ob es besser
gewesen wäre, mehr oder weniger
Fremdmittel einzusetzen.
- 271 -
Beteiligungsbericht 2013
Anlagen
Kennzahlen zur Ertragslage
Kennzahl
Berechnung
Leitsätze für die Beurteilung
Eigenkapitalrentabilität
Jahresergebnis (ohne außerord.
Ergebnis) vor Steuern vom Einkommen u. Ertrag x 100
Eigenkapital
Je höher die Eigenkapitalrentabilität, desto höher ist das erzielte
Jahresergebnis je Euro bezogen
auf das eingesetzte Eigenkapital.
EBIT
Jahresergebnis
+ Steuern vom Einkommen
und Ertrag
+ Zinsen u. ähnl. Aufwendungen
- Zinsen u. ähnl. Erträge
= EBIT
Earnings before Interest and Taxes
Das EBIT zeigt das Betriebsergebnis unabhängig von der Besteuerung und der Kapitalstruktur.
Gesamtkapitalrentabilität
EBIT x 100
Gesamtkapital
Je höher die Gesamtkapitalrentabilität, desto höher ist das erzielte
EBIT je Euro bezogen auf das
eingesetzte Kapital insgesamt.
Umsatzrentabilität
Jahresergebnis (ohne außerord.
Ergebnis) vor Steuern vom
Einkommen u. Ertrag x 100
Umsatz
Je höher die Umsatzrentabilität,
desto größer ist das erzielte
Jahresergebnis je Euro bezogen
auf den Umsatz.
Kennzahl
Berechnung
Leitsätze für die Beurteilung
Personalentwicklung
Bei den Angaben handelt es sich
um die durchschnittliche Zahl
der ArbeitnehmerInnen nach
Vollstellen im Berichtsjahr
Personalaufwandsquote
Personalaufwand x 100
Umsatzerlöse
Sonstige Kennzahlen
Die Personalaufwandsquote gibt
an, wie viel Prozent vom erwirtschafteten Umsatz zur Deckung
des Personalaufwandes verwendet
wurden. Je geringer diese Quote
ist, desto größer ist der Umsatzanteil, der zur Deckung anderer Aufwendungen bzw. zur Bildung eines
Jahresüberschusses zur Verfügung
steht.
- 272 -
Anlagen
Beteiligungsbericht 2013
Kennzahl
Berechnung
Leitsätze für die Beurteilung
Sachkostenquote
Sachkosten x 100
Umsatzerlöse
Die Sachkostenquote gibt an, wie
viel Prozent vom erwirtschafteten
Umsatz zur Deckung des Materialund sonstigen betrieblichen Aufwandes verwendet wurden. Je geringer dies Quote ist, desto größer
ist der Umsatzanteil, der zur
Deckung anderer Aufwendungen
bzw. zur Bildung eines Jahresüberschusses zur Verfügung steht.
Direkte
Nettowertschöpfung
Personalaufwand
+ Zinsaufwand
+ Steuern
(Sonstige u. Ertragsteuern)
+ Konzessionsabgabe
+ Jahresergebnis
= direkte Nettowertschöpfung
Die
unternehmerische
Wertschöpfung entspricht der Summe
des durch die Produktionsfaktoren
Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe geschaffenen Mehrwertes.
Die Wertschöpfung steht der
Volkswirtschaft als Gewinn und
Einkommen zur Verfügung und ist
letztendlich für das Entstehen von
Arbeitsplätzen ausschlaggebend.
Beteiligungsbericht 2013
- 273 -
Begriffsdefinitionen
Eigenkapital
a) Bilanzposten des Eigenkapitals gemäß § 266 HGB
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklagen
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
b) spezifische Bilanzposten
Genussscheinkapital (Stadtwerke Hannover AG)
Sonderposten mit Rücklageanteil; vom Anlagevermögen abgesetzt
(z. B. Hafen Hannover GmbH, Stadtwerke Hannover AG)
• Sonderposten für Investitionszuschüsse; vom Anlagevermögen abgesetzt
(z. B. Hafen Hannover, Stadtwerke Hannover AG, Stadtentwässerung Hannover, städt. Altenund Pflegezentren, aha)
•
•
Fremdkapital
a) langfristiges Fremdkapital
Empfangene Ertragszuschüsse
Pensionsrückstellungen
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von länger als fünf Jahren
b) kurzfristiges Fremdkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von kürzer als fünf Jahren
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtleistung
Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen, aktivierten Eigenleistungen und
sonstigen betrieblichen Erträgen
Sachkosten
Summe aus Materialaufwand und sonstigen betrieblichen Aufwendungen
Anlagen
- 274 -
Anlagen
Beteiligungsbericht 2013
Abkürzungsverzeichnis
aA
ADAC
AG
AGS
aha
AHS
AirIT
AktG
AöR
arh
ASH
ATVATV-K
AUMA
AWD
BekVOBekVO-Kom
BilMoG
BMVBS
BNetzA
bspw.
bzw.
CO2
CT
CTH
DB
d.h.
DHD
DMAG
DMB
DVFA/SG
EBIT
eCG
EDV
eEG
eEG
EEX
EFRE
eG
EGHGB
EGZ
EinrVOEinrVO-Kom
EKW
EMH
eNG
EnWG
EPL
etc.
EU
EUR
auf Aktien
Allgemeiner Deutscher Automobilclub
Aktiengesellschaft
Hannover Aviation Ground Services GmbH
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Hannover Aviation Handling Services GmbH
AirITSystems Hannover GmbH
Aktiengesetz
Anstalt öffentlichen Rechts
Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH
Air Service Hannover GmbH
Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes
Verband der deutschen Messewirtschaft
Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung
und Finanzbetreuung mbH
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften
kommunaler Körperschaften
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesnetzagentur
beispielsweise
beziehungsweise
Kohlendioxid
Containerterminal
Containerterminal Hannover
Deutsche Bahn
das heißt
Der Heisse Draht
Deutsche Messe AG
Deutsche Messe Beteiligungsgesellschaft mbH
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung e.V./
Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.
Earnings Before Interests and Taxes (Ergebnis vor Zinsen und Steuern)
enercity Contracting GmbH
Elektronische Datenverarbeitung
enercity Erneuerbare GmbH
European Energy Exchange AG
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
eingetragene Genossenschaft
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Existenzgründungszentrum
Verordnung über die Haushaltswirtschaft kaufmännisch geführter
kommunaler Einrichtungen
E.ON Kraftwerke GmbH
Elektro-Messehaus Hannover GmbH
enercity Netzgesellschaft mbH
Energiewirtschaftsgesetz
Energieprojekt-Gesellschaft Langenhagen mbH
et cetera
Europäische Union
EURO
Beteiligungsbericht 2013
e.V.
ff.
GBH
GbR
G-CH
GEC
GFH
ggf.
ggü.
GHG
GIBC
GKH
GKL
GKW
GmbH
GRegH
Grundkap
Grundkap.
GuD
GuV
GVH
GWh
ha
HannIT
HBF
HCC
HCTC
HFI
HGB
hif
HIFAS
HM
HMG
HMTG
HRG
HTG
HTGF
i. L.
i. S.
IG
IGS
IHK
IKM
incl.
IT
IUK
k. A.
A
KfW
KG
KGaA
KLV
km
KMUKMU-Förderung
KonTraG
KrWKrW-/AbfG
Kt
- 275 -
eingetragener Verein
folgende (Seiten)
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gründerinnen-Consult Hannover
German Exposition Corporation International GmbH
Gastronomie Flughafen Hannover GmbH
gegebenenfalls
gegenüber
Gasspeicher Hannover GmbH
German-Indian Business-Center
Gemeinschaftskraftwerk Hannover GmbH
Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Linden GmbH
Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig GmbH & Co. KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesetz über die Region Hannover
Grundkapital
Gas und Dampf(kraftwerkblock)
Gewinn- und Verlustrechnung
Großraum-Verkehr Hannover
Gigawattstunde
Hektar
Hannoversche Informationstechnologien AöR
Hannover-Beteiligungs-Fonds
Hannover Congress Centrum
Hannover Clinical Trial Center GmbH
Hannover Fairs International GmbH
Handelsgesetzbuch
hannover fonds GmbH
Hannover Fairs Interpro Uluslararasi Fuarcilik A.S..
Hannover Messe
Hannover Marketing GmbH
Hannover Marketing und Tourismus GmbH
Hannover Region Grundstücksgesellschaft
Hannover Tourismus GmbH
High-Tech-Gründer-Fonds
in Liquidation
im Sinn
Industriegewerkschaft
Integrierte Gesamtschule
Industrie- und Handelskammer
Initiativkreis Europäische Metropolregionen in Deutschland
inklusive
Informationstechnologie
Informations- und Kommunikationstechnik
keine Angaben
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Kombinierter Ladeverkehr
Kilometer
Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Kilotonne
Anlagen
Anlagen
kWh
KWK
KWM
KZI
LE
LHH
LKW
LNVG
Ltd.
m²
m³
MA
MAP
MdEP
MDK
MdL
MG
Mio.
MKRO
mm
MR
Mrd.
Mrd
MVC
MW
Nds. GVBL.
NGL
NGO
NKomVG
NKomZG
NLO
NNE
NNVG
NORD/LB
NSpG
Ø
o. g.
ÖPNV
ÖSPNV
p. a.
a
P+R
PBefG
PBV
PPP
rd.
RegionsG
resp.
RTH
SGB
s. o.
SPNV
St. Kap.
s. u.
SWH
t
- 276 -
Beteiligungsbericht 2013
Kilowattstunde
Kraft-Wärme-Kopplung
Kraftwerk Mehrum GmbH
Kundenzufriedenheitsindex
Ladeeinheit
Landeshauptstadt Hannover
Lastkraftwagen
Landesnahverkehrsgesellschaft
Limited; Beschränkte (Haftung); Gesellschaftsform im anglo-amerikanischen
Sprachraum, entspricht in etwa der GmbH
Quadratmeter
Kubikmeter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeitende
Metropolregion Arbeitskreis
Mitglied des Europäischen Parlaments
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Mitglied des Landtages
Messe Gastronomie Hannover GmbH
Million
Ministerkonferenz für Raumordnung
Millimeter
Metropolregion
Milliarde
Mitteldeutsche Verkehrsconsult GmbH
Megawatt
Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt
Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG
Niedersächsische Gemeindeordnung
Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz
Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Niedersächsische Landkreisordnung
Netznutzungsentgelte
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
Norddeutsche Landesbank
Niedersächsisches Sparkassengesetz
Durchschnitt
oben genannte
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentlicher straßengebundener Personennahverkehr
per anno
Park and Ride
Personenbeförderungsgesetz
Pflege-Buchführungsverordnung
Public Privat Partnership
rund
Gesetz über die Region Hannover
respektive
Railterminal Hafen Hannover
Sozialgesetzbuch
siehe oben
Schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr
Stammkapital
siehe unten
Stadtwerke Hannover
Tonne
Beteiligungsbericht 2013
TCH
TEU
TEUR
TL
Tsd.
Tm³
TU
TVöD
u.a.
US$
v.a
VAG
vgl.
VVG
VW
WFG
WKN
z.B.
ZVK
zzgl.
zzgl
- 277 -
Technologie-Centrum Hannover
Twenty-feet Equivalent Unit
Tausend EURO
Türkische Lira
Tausend
Tausend Quadratmeter
Technische Universität
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
unter anderem
US Dollar
vor allem
Versicherungsaufsichtsrecht
vergleiche
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
Volkswagen
Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Langenhagen mbH
Windkraft Nord GmbH & Co. Windpark Krempdorf KG
zum Beispiel
Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
zuzüglich
Anlagen
Anlagen
Raum für Notizen:
- 278 -
Beteiligungsbericht 2013
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