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Mecklenburg
Vorpommern
Umweltministerium
Bericht zum Klimaschutz
Mecklenburg-Vorpommern 1997
und
Aktionsplan Klimaschutz
Mecklenburg-Vorpommern
„Wir sind gewarnt. Bei den meisten Dingen erwarten wir, dass die Kinder auf
ihre Eltern hören. Beim Klimawandel aber sollten die Eltern auf ihre Kinder
hören. Es ist jetzt an der Zeit, damit anzufangen.“
Tony Blair, 14. September 2004
Quelle: Britische Botschaft Berlin (www.number-10.gov.uk/output/Page 6333.asp)
Originaltext: We have been warned. On most issues we ask children to listen to their parents.
On climate change, it is parents who should listen to their children. Now is the time to start.)
Impressum
Herausgeber:
Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern,
Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin
Telefon: (0385) 588 - 0, Fax: (0385) 588 - 8717
http://www.um.mv-regierung.de, E-Mail: [email protected]
Mecklenburg
Vorpommern
Umweltministerium
Erarbeitung:
Interministerielle Arbeitsgruppe Klimaschutz der Landesregierung M-V
Titelillustration:
Verwendung der Fotocollage mit freundlicher Genehmigung der Agentur Wessien, Neuendorf
(v.l. Biomasse-Heizkraftwerk Malchin; Kirche Zernin: Foto Architekt Albrecht von Kessel;
Windanlagen: Foto Nordex AG; Wind-Brennstoffzelle: Foto ATI Küste GmbH;
Kirche Wiepkenhagen: Foto: S. Klug)
Druck:
Druckhaus Panzig, Greifswald
1. Auflage:
1.000
Gedruckt auf Recyclingpapier.
Schwerin, im Dezember 2005
Diese Veröffentlichung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an
Informationsständen von Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer
bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Veröffentlichung nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden kann. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationen dem Empfänger zugegangen
sind.
Bericht zum Klimaschutzkonzept
Mecklenburg-Vorpommern 1997
und
Aktionsplan Klimaschutz
Mecklenburg-Vorpommern
1
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
4
1
Einführung
4
2
2.1
2.2
2.3
2.4
Bericht zum Klimaschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern 1997
Allgemeine Entwicklung der CO2-Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern
Einfluss der erneuerbaren Energien auf die Entwicklung der CO2-Emissionen
Interne Aktivitäten der Ressorts und nachgeordneten Behörden
Externe Aktivitäten der Ressorts
6
6
8
10
10
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
3.4.7
3.4.8
3.4.9
3.5
3.6
3.7
Aktionsplan Klimaschutz
Veranlassung
Internationale und nationale Klimaschutzpolitik
Struktur des Aktionsplans Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern
Schwerpunkte für Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen
Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien
Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz
Forschung, Entwicklung und Produktion klimaschutzrelevanter Technologien
Bauwesen
Verkehr
Landnutzung, Bodenschutz, nachhaltige Forstwirtschaft
Kommunale und regionale Klimaschutzaktivitäten
Kyoto-Mechanismen: Emissionshandel, Joint Implementation (JI), Clean Development Mechanism (CDM)
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Aktionen 2005-2013
Klimafolgenforschung
Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
12
12
13
13
14
14
16
17
17
17
17
18
18
18
19
20
22
4
Abkürzungen / Erläuterungen
23
5
Literaturverzeichnis
24
3
Zusammenfassung
Klimaschutzkonzept des Landes
Mecklenburg-Vorpommern 1997
Seit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes 1997
konnten die CO2-Emissionen im Land erfolgreich stabilisiert und in einigen Bereichen reduziert werden. Nach
anfänglich weiter gestiegenen Freisetzungen kann in den
letzten Jahren ein Abwärtstrend beobachtet werden. Im
Jahr 2002 waren die Emissionen im Verhältnis zu 1997 um
6 % niedriger. Die Gesamtemissionen betrugen in diesem
Jahr 9.320 kt (Berechnung nach den Regeln des Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC). Damit
jedoch die CO2-Emissionen bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum weiter vermindert werden können, sind erhebliche Anstrengungen in allen Bereichen der Politik und
Wirtschaft erforderlich.
rekten Klimaschutzes im Land darstellen und dabei alle
gesellschaftlichen Bereiche einbeziehen. Folgende
Schwerpunkte werden für die ersten Jahre vorgeschlagen:
• Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien,
• Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz,
• Forschung, Entwicklung und Produktion klimaschutzrelevanter Techniken,
• Bauwesen,
• Verkehr,
• Landnutzung, Bodenschutz, nachhaltige Forstwirtschaft,
• Kommunale und regionale Klimaschutzaktivitäten,
• Kyoto- Mechanismen: Emissionshandel, Joint Implementation (JI), Clean Development Mechanism (CDM),
• Information und Öffentlichkeitsarbeit.
Klimafolgenforschung in M-V
Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisteten die nachhaltige Forstwirtschaft und die
erneuerbaren Energien. Ohne die erneuerbaren Energien
wären die Emissionen im Land im Jahr 2002 um 15,6 %
höher gewesen. Besondere Bedeutung hat neben der
Windenergie auch die Biomassenutzung. Die Nutzung der
Sonnenenergie zur Stromerzeugung (Photovoltaik) ist
zwar immer noch gering, verzeichnete aber in den letzten
Jahren Zuwachsraten von über 200 %. Grund hierfür ist
neben der Einspeisevergütung nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) auch die Förderung durch Landesmittel.
Aktionsplan Klimaschutz
Aufgrund der Vielzahl, Verschiedenartigkeit und Komplexität von Klimaschutzmaßnahmen soll der Aktionsplan Klimaschutz keine begrenzte Anzahl von Maßnahmen beschreiben, sondern als offener Prozess verstanden werden,
der alle zwei Jahre überarbeitet und neu gestaltet werden
kann. Er stellt eine politische Aufgabe dar, die mindestens
den Zeitraum bis 2020 umfassen soll. Er soll alle vorgesehenen Maßnahmen und Ziele des direkten oder indi-
Innerhalb der letzten 10 Jahre haben Forscher und Wissenschaftler nachweisen können, dass die anthropogene Freisetzung von Treibhausgasen zu einer Veränderung des
Weltklimas führte. Maßnahmen zur Verminderung von
klimarelevanten Gasen führen wegen der Trägheit des Klimasystems nur mit großer zeitlicher Verzögerung zu einer
abgeschwächten Zunahme der globalen Erwärmung. Es
ist daher unerlässlich, die möglichen Folgen eines Klimawandels auf Landesebene zu prognostizieren und neben
den Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen Strategien zur Vorsorge und Anpassung zu entwickeln. Voraussetzung für die Erstellung von Anpassungsstrategien ist die regionale Klimafolgenforschung. Diese
kann Entscheidungsträgern in Behörden und in klimasensiblen Bereichen, wie der Wasserwirtschaft, der Land- und
Forstwirtschaft, in Unternehmen (Energie- und Finanzwirtschaft, Gebäudetechnik, Tourismus, Städtebau und Stadtplanung u.a.), im Gesundheitswesen und an Universitäten
als Grundlage für weitere Planungen dienen. Ziel ist es,
die Verletzlichkeit aller ökonomischen, ökologischen und
sozialen Bereiche gegenüber Klimaänderungen abzuschätzen sowie geeignete Anpassungsmaßnahmen zu
entwickeln und zu bewerten.
1 Einführung
Der Schutz des Klimas auf der Erde ist heute eine der zentralen globalen Herausforderungen.
Wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Freisetzung
der Treibhausgase durch den Menschen zur Erwärmung
auf der Erde beigetragen hat. Zu den Treibhausgasen
gehören insbesondere Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4),
4
Distickstoffmonoxid (N2O) und die F-Gase (SF6, PFC, HFC,
siehe Kap. 4). Die Treibhausgase absorbieren die von der
Erde ausgehende Wärmestrahlung und tragen durch
Reflektion auf die Erdoberfläche zu einer zusätzlichen
Erwärmung der Erdatmosphäre bei.
Um die anthropogenen Veränderungen zu begrenzen
wurde 1997 durch das Kyoto-Protokoll erstmalig eine völ-
kerrechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen, die eine
Minderung der Treibhausgasfreisetzung festschreibt. Das
Protokoll trat im Februar 2005 in Kraft.
1995 verpflichtete sich die Bundesregierung zu einer
erheblichen Reduktion der Kohlendioxidemissionen.
Daraufhin beschloss das Kabinett der Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern die Erarbeitung eines Landesklimaschutzkonzeptes mit der Zielstellung, die Klimaschutzziele des Bundes im Land aktiv zu unterstützen. Das
Klimaschutzkonzept für Mecklenburg-Vorpommern
wurde 1997 vom Kabinett verabschiedet.
Hierzu einige grundlegende Erläuterungen:
Seit 1990 wurden die CO2-Emissionen in MecklenburgVorpommern deutlich reduziert, dies ist jedoch im Wesentlichen auf den Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie und die Umstellung der Energieträger zurückzuführen.
Anzumerken ist ebenfalls, dass bei der Aufstellung des
Klimaschutzkonzeptes Mecklenburg-Vorpommern noch
keine Daten zu den aktuellen oder früheren CO2-Emissionen des Landes vorlagen. Die wesentlichen Berechnungs- und Bestimmungsgrundlagen für Treibhausgase
wurden erst in den letzten Jahren international einheitlich
festgelegt (IPCC [1]). Deshalb ist die dem Klimaschutzkonzept 1997 zu Grunde gelegte Datenbasis des Jahres
1990 heute nicht verwendbar.
Dementsprechend werden im vorliegenden Bericht die
seit 1997 ermittelten Daten zur Freisetzung von Kohlendioxid herangezogen.
Die anderen Treibhausgase (insbesondere CH4 und N2O)
wurden bislang für Mecklenburg-Vorpommern noch nicht
erfasst und bewertet und sind deshalb nicht Bestandteil
dieses Berichtes.
Die Europäische Union hat sich als Staatengemeinschaft
in Kyoto verpflichtet, eine Treibhausgasminderung von
8 % im Zeitraum 2008 bis 2012 zu erreichen. Basisjahre
sind dabei 1990 und 1995. Deutschlands Anteil im Rahmen des EU-Burden-Sharing1 beträgt für die sechs Treibhausgase 21 % (Basisjahr für CO2, CH4, N2O ist 1990 und
für H-FKW, FKW und SF6 1995).
Klimapolitik darf weder auf internationaler, noch auf nationaler Ebene im Jahr 2012 enden. Mittel- und langfristige Ziele sind notwendig, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben und gleichzeitig eine Stabilisierung
bzw. Senkung der Treibhausgasemissionen zu erreichen.
Daher hat die Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung zugesagt, dass Deutschland bis zum Jahr 2020 seine
Treibhausgasemissionen um 40 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) reduzieren wird, wenn die EU-Staaten einer
Reduzierung der europäischen Emissionen um 30 % im
1
gleichen Zeitraum zustimmen. Hierzu kann die Bundesregierung jedoch nur die Rahmenbedingungen schaffen.
Ohne ausreichendes Engagement von Ländern und Kommunen, aber auch der Wirtschaft, werden die neuen anspruchsvollen Zielstellungen nicht umsetzbar sein.
Welche Aufgaben leiten sich für Mecklenburg-Vorpommern aus den nationalen und internationalen Bemühungen um den Schutz des Klimas ab?
Aufgrund der Erkenntnisse aus den letzten Jahren wird
empfohlen, das Klimaschutzkonzept in einen Aktionsplan
Klimaschutz für das Land weiterzuentwickeln. Das Klimaschutzkonzept war Rahmen und Grundlage aller Maßnahmen für den Schutz des Klimas im Lande, auch wenn diese
weit über die konkret abgegrenzten ursprünglichen Einzelmaßnahmen hinausgingen. Es ist nach wie vor Basis
für einen breiten gesellschaftlichen Konsens zur Umsetzung von Maßnahmen und Strategien.
Maßnahmen zum Klimaschutz tragen sowohl zur Treibhausgasreduzierung als auch zum wirtschaftlichen Wachstum, zur Entwicklung innovativer Techniken, zur Ressourcenschonung und zur Stärkung regionaler Wachstumskerne bei.
Ziel der Klimaschutzpolitik im Land soll die Verminderung
der CO2-Emissionen bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum sein. Dies erfordert auch zukünftig die Initiierung und
Förderung konkreter Politiken, Maßnahmen und Projekte
auf Landesebene mindestens in vergleichbarem Umfang
wie bisher. Insbesondere bei dem Ausbau und der weiteren Nutzung der erneuerbaren Energien liegen die speziellen Potenziale Mecklenburg-Vorpommerns. Die Bemühungen des Landes sollten zukünftig von einem breiten Aktionsbündnis getragen werden. Aufgrund der Komplexität, die der Klimaschutz inzwischen erreicht hat, wird
ein offener Prozess mit der Bezeichnung „Aktionsplan
Klimaschutz“ empfohlen, der kontinuierlich weiter zu
entwickeln ist (entspricht Koalitionsvereinbarung Nr. 114).
Es ist inzwischen unstrittig, dass der Ausstoß von Treibhausgasen bereits zu einem Temperaturanstieg geführt
hat und der Klimawandel dynamischer verläuft, als bisher
angenommen (0,7 °C im letzten Jahrhundert weltweit) [3].
Es ist auch bekannt, dass der Temperaturanstieg dauerhaft auf maximal 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt werden muss, um dramatische Schäden zu vermeiden.
Als weitere Aufgabe ist dementsprechend eine Abschätzung der Folgen des zu erwartenden Klimawandels vorzunehmen. Dazu gehören beispielsweise die Auswirkungen
auf Wasserwirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft,
Küsten- und Hochwasserschutz. Auf Grundlage dieser genannten Untersuchungen sind spezifische Anpassungsstrategien zu entwickeln und zu bewerten.
EU-Burden-Sharing: EU-Lasten-Verteilung, siehe Kap. „Zusammenfassung“
5
2 Bericht zum Klimaschutzkonzept
Mecklenburg-Vorpommern 1997
2.1 Allgemeine Entwicklung
der CO2-Emissionen in
Mecklenburg-Vorpommern
Nach nunmehr 8 Jahren Klimaschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern war es Aufgabe des Umweltministeriums M-V, die Entwicklung der CO2-Emissionen im Land
zu beurteilen, um die bisherigen Maßnahmen bewerten
und weitere Schlussfolgerungen ableiten zu können. Die
Berechnung der CO2-Emissionen erfolgte entsprechend
den international festgelegten Vorschriften (IPCC [1]).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung in den
einzelnen Bereichen:
Tab. 1: Entwicklung der CO2-Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern 1997 bis 2002 in kt2 [1; 2]
Jahr
Energiebedingte CO2Emissionen (Raumheizungsdaten temperaturbereinigt)
CO2-Bindung durch
Änderung der Flächennutzung & Forstwirtschaft, Veränderungen
im Wald- und Holzbestand
Abfallwirtschaft,
Abfälle in Deponien3
CO2-Emission insgesamt
(temperaturbereinigt)
Prozentuale Veränderung, Bezugsjahr 1997
1997
1998
1999
2000
2001
2002
12.188
11.980
12.089
11.958
11.941
11.547
-2.371
-1.806
-1.353
-2.263
-1.813
-2.322
87
90
94
9.904
10.264
10.830
+ 3,6 %
+9,3 %
Zur besseren Vergleichbarkeit der einzelnen Jahre werden
in diesem Bericht ausschließlich Daten verwendet, die
bezüglich der Raumheizungsanteile temperaturbereinigt 4
wurden.
2
3
4
6
94
94
95
9.789
10.222
9.320
-1,2 %
+3,2 %
-5,9 %
Die CO2-Emissionen sind Anfang der 90er Jahre relativ
stark gesunken. Im Verhältnis dazu haben sich die CO2Emissionen seit 1997 nur noch in geringem Umfang
verändert. Im Jahr 2002 konnte eine Reduktion um 5,9 %
bezüglich 1997 erreicht werden.
Zur besseren Darstellung der Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern wird durchgängig die Einheit kt anstelle von Mio. t CO2 verwendet
(siehe auch Kap. 4 „Abkürzungen“), die korrekte SI-Einheit für 1 t ist 1 Mg.
ausschließlich CO2-Emissionen, Methanemissionen wurden nicht einbezogen
Temperaturbereinigt: Witterungsbedingte Einflüsse werden nach dem Raumheizungsanteilsverfahren und unter Heranziehen der
Gradtagszahlen herausgerechnet.
Abb. 1:
Entwicklung der CO2-Emissionen (temperaturbereinigt) in M-V (Daten siehe Tab. 1)
Insbesondere die nachhaltige Forstwirtschaft (der jährliche Holzeinschlag ist geringer als der Zuwachs) trägt langfristig in Mecklenburg-Vorpommern zu einer jährlichen
CO2-Bindung bei, die nach den internationalen Emissionsberechnungen (IPCC) anzuerkennen ist. Die Emissionen
der Landwirtschaft werden nach den Vereinbarungen des
IPCC nicht berücksichtigt.
Die Emissionen aus den Deponien nahmen trotz sinkender Einlagerungsmengen aufgrund des Abbauverhaltens
der Abfälle im Deponiekörper zu und werden erst in einigen Jahren sinken.
Den größten Anteil an den CO2-Emissionen im Land verursacht jedoch der Bereich der energiebedingten Emissionen. Hierunter fallen die Sektoren Energieerzeugung und
-umwandlung, Industrie, Verkehr und Kleinverbraucher.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung in den einzelnen Sektoren.
Tab. 2: Entwicklung der energiebedingten CO2-Emissionen nach Sektoren 1997-2002 in kt
Jahr
1997
1998
1999
2000
CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in kt
Energieerzeugung und
-umwandlung
4.580
4.631
4.474
4.551
Öffentliche Strom- und Fernwärmeversorgung
Industrie
(temperaturbereinigt)
2001
2002
4.703
4.410
520
466
540
624
627
603
Verkehr
3.531
3.569
3.621
3.453
3.433
3.482
Kleinverbraucher
(temperaturbereinigt)
3.555
3.313
3.451
3.328
3.177
3.051
12.186
11.978
12.087
11.957
11.940
11.546
Summe
Öl und Gas
CO2-Emissionen aus Förderung, Aufbereitung und Verteilung von Brennstoffen in kt
2
2
2
1
1
1
Summe der energiebedingten CO2-Emissionen (temperaturbereinigt) in kt
Energiebedingte
CO2-Emissionen
12.188
11.980
12.089
11.958
11.941
11.547
7
Die Minderungen im Sektor Verkehr (Straßenverkehr) sind
durch einen Rückgang des Verbrauchs von Benzin- und
Dieselkraftstoff begründet. Weiterhin ist dieser Rückgang
angesichts der bis 2002 noch gestiegenen Fahrzeugbestände durch sinkende Jahresfahrleistungen erklärbar, was
auch auf die Preisentwicklung (Ölpreisanstieg und ökologische Steuerreform) des Kraftstoffes zurückzuführen ist.
Die gesunkenen CO2-Emissionen im Sektor Kleinverbraucher lassen sich durch die verbesserte Energienutzung im
häuslichen Bereich (z.B. effizientere Heizungen und Haushaltsgeräte, bessere Wärmedämmung, Nutzung von Biomasse und Solarthermie) erklären. Dies ist insbesondere
deshalb bemerkenswert, weil bei steigender Haushaltszahl die CO2-Emissionen in den Haushalten gesunken sind
und gleichzeitig die Zahl der 1- und 2-Personenhaushalte
zugenommen hat.
Die durchschnittliche Haushaltsgröße sank im Betrachtungszeitraum von 2,4 auf 2,1 Personen je Haushalt; die
Anzahl der Haushalte stieg von 765.000 auf 835.000 [1].
Die haushaltsbezogenen Emissionen sind von 12,95 auf
11,16 t CO2 je Haushalt gesunken.
Die Pro-Kopf-Emissionen im Land lagen im untersuchten
Zeitraum zwischen 5,3 und 6 t je Einwohner und liegen
damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von
10,4 t je Einwohner [4]. Die Ursache ist in der nur schwach
industriell geprägten Wirtschaftsstruktur des Landes zu
sehen.
2.2 Einfluss der erneuerbaren
Energien auf die Entwicklung der CO2-Emissionen
Bei den bislang dargestellten Daten sind die regenerativen
Energien nicht berücksichtigt, da bei diesen generell ein
Emissionsfaktor von Null angesetzt wird. Gerade in diesem
Bereich konnten aber in den letzten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Zuwachsraten festgestellt
werden.
Abb. 2: Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Mecklenburg-Vorpommern
(Anmerkung: Der Berichtszeitraum umfasst lediglich die Jahre 1997 – 2002, weitere Angaben sind zur
Information eingefügt.)
8
Bei den Berechnungen wurden sowohl die Stromexporte
als auch die Stromimporte berücksichtigt. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Stromimport notwendig, um
den Strombedarf im Land zu decken. Dementsprechend
hätte ohne erneuerbare Energien mehr Strom importiert
werden müssen, um den Landesbedarf zu decken und die
CO2-Emissionen wären entsprechend höher5.
Es ist deutlich erkennbar, dass der Beitrag der erneuerbaren Energien stetig gestiegen ist. Ursache hierfür sind neben den Aktivitäten des Landes die positiven Rahmenbedingungen in Deutschland, insbesondere durch das EEG.
Der durch regenerative Energiequellen in MecklenburgVorpommern erzeugte Strom würde inzwischen zur
Stromversorgung von ca. 250.000 Haushalten ausreichen.
Abb. 3: Einfluss der erneuerbaren Energien auf die CO2-Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern
(Anmerkung: Die obere Kurve stellt die berechnete CO2-Entwicklung dar, die sich ohne die Erzeugung
erneuerbarer Energien ergeben hätte, die untere stellt die aktuelle Entwicklung dar.)
Den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liefert die Windenergie mit 83,95 %. Die feste
Biomasse trägt mit 9,9 % ebenfalls wesentlich zur CO2Minderung im Land bei. Bei Photovoltaikanlagen konnten
seit 1997 erhebliche Zuwachsraten erzielt werden (Steigerung um das 200fache seit 1997), aber auch im Bereich
der Deponiegas- und Biogasnutzung konnten Steigerungen um das 10-15fache erreicht werden, nicht zuletzt
durch die Förderung des Wirtschafts- und Umweltministeriums sowie des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei.
Ohne Erneuerbare Energien wären die CO2-Emissionen in
Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2002 um ca. 1.400 kt,
5
6
also um ca. 15,6 %, höher. Für die Berechnung der erneuerbaren Energien in Abbildung 3 wurde sowohl die Stromerzeugung als auch der Einsatz zur Wärme- und Kraftstoffgewinnung berücksichtigt.
(Anmerkung: Der Importsaldo6 ist in den Jahren von 1997
bis 2001 langsam, aber stetig zurückgegangen. Im Jahr
2002 fiel er dann auf knapp die Hälfte des Vorjahreswertes.)
Damit jedoch die CO2-Emissionen bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum weiter vermindert werden können, sind
erhebliche Anstrengungen in allen Bereichen der Politik
erforderlich.
(1 kWh entspricht im bundesdeutschen Mittel ca. 0,67 kg CO2)
Importsaldo: Importierte Energie minus exportierte Energie
9
2.3 Interne Aktivitäten der
Ressorts und nachgeordneten Behörden
Folgende Maßnahmen haben in den vergangenen Jahren
dazu beigetragen, den CO2-Ausstoß des Landes zu senken.
Alle dargestellten Fördermittel schließen EU-Mittel ein.
Klimaschutzaktivitäten zeichnen sich durch eine breite
Variabilität aus, weshalb sie in allen Ressorts und deren
nachgeordneten Behörden initiiert und durchgeführt werden können. Eine Quantifizierung der CO2-Einsparungen
ist nicht immer möglich, deshalb sollen hier verschiedene
Ansätze aufgeführt werden, um weitere Anregungen zu
geben. Oft ergeben sich CO2-Einsparungen als Nebeneffekt bei Baumaßnahmen und bei Ersatzinvestitionen
durch effizientere betriebstechnische Anlagen. In den vergangenen Jahren wurden in vielen Ressorts verschiedene
klimaschutzwirksame Maßnahmen durchgeführt, z.B.:
• Verkehrsbereich/ÖPNV (Förderung 1997-2002)
- besondere Fahrspuren für Omnibusse
- rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (Förderung
6,4 Mio. €; Gesamtinvestitionssumme 8,4 Mio. €)
- Straßenbahnnetzerweiterung (Förderung 93,5 Mio. €;
Gesamtinvestitionssumme 130,9 Mio. €)
- Zentrale Omnibusbahnhöfe und P+R-Anlagen
(Förderung 6,1 Mio. €; Gesamtinvestitionssumme
9,3 Mio. €)
- Ersatz alter Busse und Straßenbahnen durch energieeffizientere Fahrzeuge (Förderung 77,5 Mio. €; Gesamtinvestitionssumme 173,3 Mio. €)
- Ausbau des kombinierten Ladungsverkehrs (Wismar
und Rostock) und des Güterverkehrszentrums Rostock werden unterstützt (gefördert durch den Bund)
• Qualitäts- und Umweltmanagement
- Förderung von 41 Vorhaben mit 0,5 Mio. € (2001-2002)
• Energiebereich
- Förderrichtlinie „Zukunftsträchtige Energietechniken“
1997-2002: ca. 22,4 Mio. € Fördermittel (Biomasse,
Biogas, Wärmepumpen, Solaranlagen)
- Unterstützung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (Fördermittel 7,9 Mio. € in den Jahren
2001-2002 und Unterstützung des Kompetenzzentrums Wasserstofftechnik für Existenzgründer und
Forschungsgruppen aus Hochschulen in Schwerin)
• Anschaffung von Geräten mit erhöhter Energieeffizienz/Energiesparmodus oder Energiespartechnologien,
• Einsatz von Energiesparlampen, Zeitschaltungen, Bewegungsmeldern, automatische Lichtregelungen,
• Minimierung des Stand-by Verbrauchs,
• Einführung von Planungs- und Bewirtschaftungshinweisen zum energiesparenden und umweltschonenden Bauen sowie zur wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sparsamen Verwendung von Energie und
Wasser; Mitarbeiterinformationen,
• bessere Koordinierung von Dienstfahrten z.B. bei Kontrollen,
• Einsatz von biodieselfähigen und erdgasbetriebenen
Fahrzeugen bei Neubeschaffung,
• Waldmehrung auf landeseigenen Flächen durch Erstaufforstung und Sukzession,
• Durchführung Öko-Audit/EMAS-Zertifizierung (z.B.
StAUN Rostock),
• Beschaffung von Erdgasautos im nachgeordneten Bereich.
Im Zuge der Bewirtschaftung der landeseigenen Liegenschaften wurden durch die Landesbauverwaltung (OFD/
BBL) jährlich die Verbräuche für Strom, Wärme und Wasser
analysiert und darauf aufbauend Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung vorgeschlagen.
Durch die verstärkte Berücksichtigung der Energieeffizienz bei Planungen und Durchführungen von Baumaßnahmen sowie durch Realisierung gezielter Maßnahmen
der Energieeinsparung konnte von 1998 bis 2001 eine
CO2 – Minderung (gradtagsbereinigt) von ca. 13 % erzielt
werden.
2.4 Externe Aktivitäten der
Ressorts
In vielen Ressorts gibt es Möglichkeiten, über Fördermittelvergabe oder Projektrealisierungen im eigenen Zuständigkeitsbereich Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen.
10
Wirtschaftsministerium
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei
• Förderung von Wärmenutzung in Milchanlagen und
Biogasanlagen (insg. 0,3 Mio. € Fördermittel)
• Nachwachsende Rohstoffe:
- Unterstützung von zwei dezentralen Ölmühlen, einer
Strohheizung, 24 Biogasanlagen (mit 10,5 MW am
Netz), einer Fettmethylesterproduktionsanlage
- Teilnahme von 15 Unternehmen am Markteinführungsprogramm biologisch abbaubare Schmierstoffe
und Hydrauliköle
- Einsatz von Pflanzenöl bei der Prignitzer Eisenbahngesellschaft
• Die Selbstwerbung von Brennholz betrug 50.000 fm/a
mit stark steigender Tendenz.
• Förderung der Erstaufforstung auf bisher nicht als
Wald genutzten Flächen (Anstieg der Waldfläche um
3.981 ha, davon 3.144 ha mit Förderung)
Umweltministerium
• Förderrichtlinie Klimaschutz
- Förderung von insgesamt 137 Projekten in den Jahren
1997-2002 mit 6,4 Mio. €, Gesamtinvestitionssumme
13 Mio. € (Solaranlagen, Energieeffizienzerhöhung,
Biomassenutzung, Wärmepumpen)
•
•
•
•
- Förderung des ersten Bauabschnittes des Solarzentrums Mecklenburg-Vorpommern (im Zusammenhang mit Zukunftsfondsmitteln)
Information und Bildung
- Förderung von Umweltbildungsmaßnahmen, z.B.
„Solar – na klar“
- Netzwerk Klimaschutz (1999-2002: Informations- und
Weiterbildungsveranstaltungen, Kongresse, Praktika)
- Durchführung und Unterstützung von Kongressen
und Messen zum Thema Klimaschutz
- Initialberatung zu Energieeinsparung und Nutzung
regenerativer Energien im privaten Bereich durch die
Schornsteinfegerinnung
- Aufbau einer zentralen Kommunikationsstelle an der
Fachhochschule Wismar zur Datenerfassung und –
auswertung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer
Energien
- Im Rahmen der o.g. Förderung, Projekt „Sonne in der
Schule“ (36 Vorhaben an Bildungseinrichtungen des
Landes)
- Gemeinsam mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt wurden im Rahmen des Projektes „Kirchgemeinden für die Sonnenenergie“ 23 Vorhaben an
kirchlichen Einrichtungen unterstützt.
Erstellen von CO2-Bilanzen des Landes von 1990, 19972002
Moorschutz
- Verabschiedung des landesweiten Moorschutzkonzeptes und der Richtlinie zur Förderung von
Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von
Mooren im Jahr 2000, Förderung (2000-2002) von
25 Projekten auf 6.268 ha Fläche mit insgesamt
14 Mio. €
Abfallwirtschaft: Förderung der Deponiegasnutzung
und der Deponiegasbeseitigung (inzwischen existieren
10 Deponiegas-BHKWs in M-V)
Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur
• Unterstützung von Forschungseinrichtungen, die sich
mit dem Klimaschutz befassen (z.B. Leibniz-Institut für
Atmosphärenphysik in Kühlungsborn, Institut für
Ostseeforschung Warnemünde, Deutsches Zentrum für
Luft- und Raumfahrt in Neustrelitz) und universitären
Einrichtungen (Universitäten Rostock, Greifswald, Fachhochschulen Stralsund, Wismar)
• Integration des Themas Klimaschutz in die Rahmenpläne (z.B. „System Erde“), in den fakultativen Unterricht, Gestaltung von Prüfungsfragen, Nutzung außerschulischer Angebote (Projekttage, Klassenfahrten),
Fortbildung der Lehrer
• Projektarbeit an den Schulen: „Sonne in der Schule“,
„SONNEonline“, „Energiesparen an Schulen“, Einzelprojekte an Schulen zur Sonnenenergienutzung, ÖkoAudit,
nachhaltige Entwicklung
• Mitgestaltung von Wettbewerben (Jugend forscht, Solarwettbewerbe) und Teilnahme am BLK Modellversuch
„Bildung für nachhaltige Entwicklung“
• Denkmalpflege: Mitwirkung bei der Konzeptentwicklung für
- denkmalverträgliche nachträgliche Wärmedämmung
an denkmalgeschützten Gebäuden
- Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden
- Biogasanlagen in historischen Wirtschaftsgebäuden
• Bodendenkmalpflege: Forschergruppe SINCOS (Sammlung und Auswertung von paläoklimatischen Informationen sowie Modellierung) [5]
Ministerium für Arbeit, Bau und
Landesentwicklung
• Wohnraum- und Städtebauförderung des Landes unterstützen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte eine Stadtentwicklung, die direkte und indirekte Wirkungen auf den Klimaschutz haben:
- Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes als Schwerpunkt der Wohnraumförderung
schont Ressourcen und verhindert zusätzliche Flächeninanspruchnahme und Versiegelung; durchgeführt werden insbesondere Maßnahmen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung.
- Wohnraumneubauförderung erfolgte nur dort, wo
besonderer Bedarf bestand. Gefördert wurde der Bau
von altengerechten Wohnungen mit Betreuungsangebot bzw. die Wohneigentumsbildung, insbesondere Doppel- und Reihenhäuser in Städten ab 20.000
Einwohner (in 2003 wurde die Neubauförderung
eingestellt).
- Behutsamer Rückbau von Wohnungen und von sozialer, kultureller und technischer Infrastruktur vorrangig
in den Plattenbaugebieten („Schrumpfen von außen
nach innen“)
- Stärkung der Innenstädte, die mit ihren kurzen Wegen
einen Beitrag zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens leisten
- Klimaschonende Erhaltung und Erneuerung der bestehenden städtebaulichen Strukturen nach dem
Grundsatz „Um- und Ausbau vor Neubau“
- Innenentwicklung vor Außenentwicklung (z.B. Verdichtung sowie die Reaktivierung innerstädtischer
oder innenstadtnaher Brachflächen)
• Landesraumordnung
- Grundsätzliche Zielsetzungen der Landes- und Regionalplanung unterstützen Klimaschutzmaßnahmen
- weiterer Ausbau des ÖPNV
- wirtschaftliche, soziale und kulturelle Konzentration
in zentralen Orten
- Grundsätze der Raumordnung mit Bezug zum Klimaschutz:
Schutz des Waldes, Entwicklung des Schienenverkehrs, umweltverträgliche Energieversorgung, rationelle und sparsame Energieverwendung, zunehmende Nutzung regenerativer Energiequellen, KraftWärme-Nutzung, Nutzung von Erdgas, vorhandene
Fernwärmenetze sinnvoll erweitern, geregelte Abfallentsorgung, Verringerung der Luftbelastung, naturund landschaftsverträgliche Nutzung der günstigen
11
Windverhältnisse, Geothermienutzung, Sonnenenergienutzung, Biogas- und Deponiegasnutzung, Nutzung kleiner Laufwasserkraftwerke
Neben diesen Aktivitäten der Ressorts und nachgeordneten Behörden wurde eine Vielzahl von Politiken unterstützt, die der Erfüllung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele dienen, z.B. Unterstützung und
Mitgestaltung von Rahmenbedingungen:
•
•
•
•
•
•
Energieeinsparverordnung und Regelung des Vollzugs,
Erneuerbare-Energien-Gesetz,
Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz,
Einsatz von EU-Mitteln,
Verbrauchsminderung bei allen Verkehrsmitteln,
Energieverbrauchsminderung bei Geräten (Haushalte,
Büro, Dienstleistungen etc.).
Die Entwicklung und Produktion von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Aufbau entspre-
chender Kompetenzzentren gewinnt auch in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend an Bedeutung, wobei
folgende Firmen und Entwicklungen genannt werden
können:
• Nordex GmbH, Standort Rostock (Wind),
• Inergetic Biomassekraftwerke Hagenow, Demmin,
Feldberg,
• Solara Wismar (Photovoltaik), Solon Greifswald (Photovoltaik),
• Spartec (Wärmepumpen),
• Herlt (Holz- und Strohheizungen),
• Gesellschaft für Motoren- und Kraftanlagen mbH Bargeshagen (ORC-Technik7),
• erstes ORC-Verfahren in Friedland (Biomasseheizkraftwerk), erstes Geothermisches Kraftwerk in NeustadtGlewe mit ORC-Technik ,
• Wasserstoffzentrum Schwerin,
• Solarzentrum Mecklenburg-Vorpommern,
• Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. als Bundeseinrichtung in Gülzow.
3 Aktionsplan Klimaschutz
3.1 Veranlassung
Auch bei sofortiger weltweiter CO2-Stabilisierung bzw.
Minderung ist mit weiteren Auswirkungen des Klimawandels zu rechnen. Um zukünftige Schäden zu minimieren,
werden neben intensiven Bemühungen zur weiteren langfristigen Reduktion von Treibhausgasen auch Strategien
zur Anpassung an den Klimawandel benötigt.
Die Ergebnisse bereits durchgeführter Berechnungen und
Untersuchungen für Regionen in Deutschland (z.B. Brandenburg, Sachsen, Thüringen) lassen signifikante Änderungen für die klimatischen Verhältnisse in MecklenburgVorpommern erwarten, die z.B. folgende Bereiche betreffen werden:
Nach Angaben der Internationalen Energieagentur können die weltweiten CO2-Emissionen im Jahr 2030 um bis
zu 60 % höher sein als gegenwärtig festgestellt, was insbesondere durch den zusätzlichen Energiebedarf in den
Entwicklungs- und Schwellenländern, insbesondere China und Indien, hervorgerufen werden wird. Dieser Entwicklung kann jedoch insbesondere durch den Einsatz
erneuerbarer Energien und der Förderung der Energieeinsparung und Energieeffizienz erfolgreich entgegengewirkt werden [6].
In Auswertung der aktuellen Situation wurde in der Koalitionsvereinbarung 2002 die Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes zu einem Aktionsplan Klimaschutz festgeschrieben.
• Landwirtschaft und Forstwirtschaft,
• Wasserwirtschaft/Küsten- und Hochwasserschutz (Stürme, Hochwasser, Dürren und andere extreme Wettererscheinungen, Meeresspiegelanstieg),
• Katastrophenschutz,
• Bauwesen und Tourismus,
• Naturschutz (abnehmende oder veränderte Artenvielfalt) und Bodenschutz,
• Gesundheit,
• Verkehr.
7
ORC-Verfahren: Verfahren zur Gewinnung von Strom mit Hilfe eines organischen Mediums, das bei relativ geringen Temperaturen verdampft,
womit über eine Turbine der Stromgenerator angetrieben wird.
12
3.2 Internationale und nationale Klimaschutzpolitik
Tab. 3: Vereinbarungen und Verpflichtungen als Basis für die Klimaschutzpolitik in M-V
Jahr
Vorgaben
Klimarahmenkonvention
von Rio [7]
1992,
1994 in Kraft
getreten
erster internationaler Vertrag, der den Klimawandel als ernstes
Problem bezeichnet und die Staatengemeinschaft zum Handeln
verpflichtet
Kyoto-Protokoll [8]
1997,
Februar 2005
in Kraft getreten
Reduktion der Treibhausgasemissionen in Europa um 8 % im
Zeitraum 2008 - 2012 gegenüber 1990
EU-Burden-Sharing [9]
1998
Reduktion der Emissionen in Deutschland um 21 % bzgl. 1990
Klimaschutzprogramm
2000
der Bundesregierung [10]
Reduktion der CO2-Emissionen um 25 % bis 2005 bezogen auf
1990 (zusätzlich 50.000 - 70.000 kt CO2); Minderung der Treibhausgasemissionen bzgl. 1990 um 21 %; Verdopplung des Anteils
erneuerbarer Energien bis 2010
Klimaschutzkonzept
des Landes MV [11]
1997
Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um 5.600 kt CO2
Koalitionsvereinbarung
2002
Ziffern 34, 83, 114-117
Auf folgende weitere Dokumente wird beispielhaft verwiesen:
• Grünbuch „Energieversorgungssicherheit“
Grünbuch „Hin zu einer europäischen Strategie für
Energieversorgungssicherheit“ (KOM(2000)769; vorgelegt von der EU-Kommission am 29.11.2000)
• Grünbuch „Erneuerbare Energien“
Grünbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan - Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger (KOM(96)576; vorgelegt von der EU-Kommission im November 1996)
• Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien
Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27.09.2001 zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im
Elektrizitätsbinnenmarkt
• Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen
Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 08.05.2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor
• Jahresgutachten 2003 „Welt im Wandel – Energiewende zur Nachhaltigkeit“ des Wissenschaftlichen Beirats
der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
• Erschließung der Potenziale der Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern, Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Drs. 4/1115/ Plenarprotokoll 4/36, 01.04.2004)
Die Maßnahmen zum Klimaschutz im Land sollen eine
sinnvolle Ergänzung zu den internationalen und nationalen Aktivitäten und Regelungen sein. Die o.g. Klimaschutzziele sind nur dann erreichbar, wenn möglichst viele
Akteure auf allen Ebenen in allen Bereichen mitarbeiten
und vorhandene Barrieren auf breiter Basis abgebaut werden.
3.3 Struktur des Aktionsplans
Klimaschutz MecklenburgVorpommern
Aufgrund der Vielzahl, Verschiedenartigkeit und Komplexität von Klimaschutzmaßnahmen soll der Aktionsplan
Klimaschutz keine begrenzte Anzahl von Maßnahmen beschreiben, sondern als offener Prozess verstanden werden.
Er stellt eine politische Aufgabe dar, die mindestens den
Zeitraum bis 2020 umfassen soll.
13
Schwerpunkte des
Aktionsplanes Klimaschutz
Vorschläge
aus Kammern,
Verbänden,
Vereinen
Vorschläge
und Beispiele
aus anderen
Ländern
Vorschläge von
Privatpersonen,
NGOs
Vorschläge
aus
Kommunen
Maßnahmevorschläge für die kommenden
Jahre (z.B. Projekte, Einflussnahme bei
Gesetzgebungsverfahren,
Selbstverpflichtungen)
Information der Öffentlichkeit
Die erreichten Ziele, Analysen und Problemstellungen
sollen anfangs nach 2 Jahren und anschließend alle vier
Jahre bewertet werden und zu einer entsprechenden
Konkretisierung führen.
3.4 Schwerpunkte für Maßnahmen zur Reduktion von
Treibhausgasen
3.4.1 Energieerzeugung aus erneuerbaren
Energien
Nach Analyse der EU-Kommission wird sich auch in der
EU der Gesamtenergieverbrauch deutlich erhöhen (Steigerung von 1990 bis 2030 um 33 %). Deshalb wurden in
der EU bereits wesentliche Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien formuliert [6]:
• Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von 14 % (2000) auf 22 % (2010)
• Steigerung des Anteils der im Verkehr eingesetzten Biokraftstoffe von 0,6 % (2002) auf 5,8 % (2010)
Eine wichtige Grundlage für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern ist der
Landesatlas „Erneuerbare Energien 2002“ [12], der durch
das Institut für Energetik und Umwelt Leipzig erstellt
wurde.
8
1 PJ entspricht 1 Mio. GJ oder 1015 J
14
Vorschläge
aus Industrie
und Gewerbe
Vorschläge aus
nachgeordneten
Behörden
Zur Abschätzung der zukünftigen Rolle der erneuerbaren
Energien in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Landesatlas die bestehenden wirtschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen zugrunde gelegt (ähnliches Energiepreisniveau der fossilen Energieträger wie zum Zeitpunkt der Untersuchung 2002, Fortführung des EEG sowie
von Bundes- und Landesförderprogrammen). Die folgende Entwicklung wurde in der Studie zum Landesatlas [13]
ermittelt. Eine Aktualisierung hinsichtlich der prognostizierten Zahlen wird spätestens 2008 notwendig werden.
a) Erwartete Entwicklung der Stromerzeugung auf Basis
erneuerbarer Energien
(Anmerkung: Zahlen und Daten des Landesatlas [13], Voraussetzung
hierfür sind die optimale Biomassenutzung sowie der Netzausbau
und die Realisierung von Offshore Windanlagen.)
• Anteil am Stromverbrauch in M-V:
2001 14 %
2010 72 %
b) Erwartete Entwicklung der Nutzung erneuerbarer Energien in Bezug auf den Primärenergieverbrauch (einschl.
Einsatz für Wärme), bei Annahme eines Primärenergieverbrauchs (PEV) von 167 PJ8 in 2000 (IST) sowie 175 PJ
in 2010
• Anteil am Primärenergieverbrauch 2001 6,8 %
des Landes:
2010 19,1 %
c) Mögliches Investitionsvolumen in Folge der Ausbauraten:
• ca. 500 Mio. € bis 2005
• ca. 1.000 Mio. € bis 2010
d) Investitionsbezogene Beschäftigungseffekte
• bis 2005
1.100 bis 1.400 Arbeitsplätze
• 2005 bis 2010
2.400 bis 3.000 Arbeitsplätze
Die Energiebereitstellung kann in drei Kategorien eingeteilt werden: Strom, Wärme und Kraftstoff.
Solarenergie
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kann unter Berücksichtigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) und der bestehenden Fördermöglichkeiten des Landes erfolgreich ausgebaut werden. Das Land sollte hier
innovative und öffentlichkeitswirksame Projekte weiterhin
gezielt unterstützen.
Im Wärmemarkt, als dem größten Endenergieverbraucher
(50 % des Energieverbrauchs), ist der regenerative Anteil
mit ca. 4 % noch zu gering. Hier müssen in den kommenden Jahren die gesetzgeberischen Bemühungen der Bundesregierung konsequent unterstützt und auf Landesebene sollten innovative Pilotvorhaben gefördert werden.
Für die Erzeugung von Biokraftstoffen wurden durch
Steuerermäßigung und Beimischungsregelung ebenfalls
die Voraussetzungen für eine anteilige Erhöhung geschaffen. Hier sollten auf Landesebene gezielt Anwendungsprojekte sowie die Möglichkeiten für die Herstellung entsprechender Kraftstoffe (Anbau, Infrastruktur und
Verwertung) gefördert werden.
• Die Solarenergienutzung hat in den letzten Jahren vor
allem im öffentlichen Bereich und bei den Wohnungsunternehmen an Bedeutung gewonnen. Die Prüfung
wirtschaftlicher Lösungsmöglichkeiten bereits in den
ersten Planungsphasen von Baumaßnahmen ist konsequenter vorzunehmen.
Durch die Ausgestaltung von Rahmenbedingungen
bzw. Anforderungen bei Förderprogrammen können
weitere Synergien für den Einsatz von Solarenergie
erschlossen werden. Damit kann auch dem zunehmenden Preisdruck durch Energiepreiserhöhungen entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Abstimmungen
sollen zwischen den Ressorts erfolgen.
• Im Sektor „private Haushalte“ kann derzeit prinzipiell
nur auf die Möglichkeiten der Bundesförderung zurückgegriffen werden. Information und Öffentlichkeitsarbeit
sind daher zu verstärken, um entsprechende Potenziale
zu erschließen. Auf Finanzierungsmöglichkeiten über
die Nutzung der KfW-Förderkredite und Darlehen und
die Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist hinzuweisen.
• Zur Schonung von Ressourcen sind Insellösungen zur
Eigenversorgung einzubeziehen und zu unterstützen
(z.B. bei wasserwirtschaftlichen Anlagen).
Biomasse (fest, flüssig und gasförmig)
• Im Bereich Biomasse wird der weitere Ausbau vor allem
durch die Möglichkeiten des direkten Anbaus und der
Verwertung von Energiepflanzen bestimmt. Hierzu sind
die technischen, infrastrukturellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Dabei sind auch
die Möglichkeiten für die Produktion alternativer Energieträger verstärkt zu berücksichtigen.
• Im Wärmemarkt bestehen vor allem durch die Nutzung
von Biogas gute Voraussetzungen für eine Ergänzung
bzw. Ablösung konventioneller Energieerzeugungsanlagen. Durch die gekoppelte Erzeugung von Strom und
Wärme (Kälte) sind mögliche Probleme durch Kapazitätsbegrenzungen der Stromnetze zu beachten.
Bezüglich der Einspeisung von „Grüngas9“ in das Erdgasnetz sind die bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Festlegungen nach EEG auszuräumen. Hierzu werden, im Zusammenhang mit entsprechenden Pilotvorhaben, die notwendigen Klärungen mit der Bundesregierung herbeigeführt.
• Förderung der Waldmehrung durch Erstaufforstung
und Sukzession
• Fortführung des Innovationsprogramms Nachwachsende Rohstoffe
9
Windenergie
• Die Nutzung der Windenergie ist für MecklenburgVorpommern zurzeit der wichtigste Baustein bei der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Landesregierung hat sich mit dem Landesraumentwicklungsprogramm für eine nachhaltige Nutzung von
Windenergieanlagen Onshore und Offshore ausgesprochen und drei Korridore für die Anbindung der
Windparks eingerichtet. Während die Nutzung der Onshore Windenergie durch Ausweisung der Eignungsräume geregelt und weitgehend ausgeschöpft ist (hier
wird der zukünftige Schwerpunkt beim Ersatz alter Anlagen durch neue, leistungsfähigere Maschinen liegen),
werden im Offshore Bereich in den kommenden Jahren
erhebliche Leistungszuwächse erwartet. Zahlreiche
Unternehmen des Landes setzen große Erwartungen
in die Entwicklung dieser Technologien. Für die in der
Zuständigkeit des Landes liegende 12-Seemeilen-Zone
wurde für ein Vorhaben das Raumordnungsverfahren
abgeschlossen. Die Auswirkungen auf Meeresumwelt,
Schifffahrt und Tourismus werden dokumentiert.
Die Möglichkeiten dieser Technologien werden im
Landesatlas „Erneuerbare Energien 2002“ aufgezeigt.
Grüngas: biologisch erzeugtes Gas, was der Qualität von Erdgas entspricht
15
Geothermie
• Temperaturen deutlich über 100 °C eignen sich für die
Stromproduktion. Aus dem bisher vorhandenen Fundus von Daten und Altbohrungen kann davon ausgegangen werden, solche Lagerstätten im Südwesten
Mecklenburg-Vorpommerns anzutreffen.
• Durch die Kopplung von Strom- und Wärmeproduktion
kann eine Stromerzeugung wirtschaftlich betrieben
werden. Dies heißt aber: Es bedarf eines Wärmeabnehmers am gleichen Standort, der die Wärme in großem Maßstab nutzen kann. Vor allem aber müssen langfristige und gesicherte Rahmenbedingungen existieren, um den entsprechenden Technologien zum Durchbruch zu verhelfen. Investitionsförderung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellen dabei die Instrumente für den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung dar.
• Die Nutzung oberflächennaher Geothermie in öffentlichen Liegenschaften und im privaten Wohnungsbau
oder die Nutzung in Kombination mit balneologischen
Anwendungen kann zur Einsparung fossiler Energieträger führen. Deshalb soll eine Potenzialdarstellung
der oberflächennahen Geothermienutzung erstellt
werden.
Nutzung von Wasserstoff und
Brennstoffzellentechnik
Die Kopplung der regenerativen Energieerzeugung mit
den Möglichkeiten der Erzeugung von Wasserstoff ist für
die weitere Entwicklung im Energie- und Verkehrssektor
von entscheidender Bedeutung. Die entsprechenden Potenziale für technische Innovation, Erstanwendung und
die damit verbundenen Chancen für Produktentwicklung,
Wertschöpfung und Beschäftigung sind durch eine gezielte Förderung der entsprechenden Bereiche zu nutzen.
Interessenten und Antragsteller sind auch bei der Nutzung
von Programmen der EU und des Bundes zu unterstützen.
Der Einsatz von Brennstoffzellen wird weiterhin durch die
Gesetzgebung und Förderpraxis unterstützt.
Netzkapazität
Die Erzeugung von Elektroenergie wird zunehmend durch
die vorhandenen Netzkapazitäten eingeschränkt.
lich der Anschlussmöglichkeiten von Offshore-Anlagen
bewertet werden.
Ähnlich stellen sich die Probleme im Bereich Einspeisung
von „Grüngas“ in das bestehende Erdgasnetz dar.
Fördermitteleinsatz
Die direkte investive Förderung ist derzeit im Rahmen von
Programmen des Wirtschaftsministeriums, Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei und
Umweltministeriums für jeweils spezifische Antragsteller
möglich. Für die neue Strukturfondsförderperiode sollen
Programme, mit einer möglichen Anpassung an Schwerpunkte und Zuwendungsempfänger, fortgeführt werden.
Da die Verordnungsentwürfe zu den EU-Strukturfonds
2007 – 2013 als Schwerpunkte auch die Bereiche Klimaschutz, erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
ausweisen, bestehen gute Voraussetzungen zur Mitteleinwerbung bei entsprechender Programmgestaltung seitens der Länder.
Durch die ressortübergreifende Integration von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Förderung von Investitionsvorhaben können weitere Potenziale
zur CO2-Minderung erschlossen werden, die auch der
wirtschaftlichen Stabilisierung der Investoren dienen.
Die Nutzung der Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundes und dem Markteinführungsprogramm des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft wird aktiv vermittelt.
3.4.2 Energieeinsparung und Steigerung
der Energieeffizienz
Unter den Aspekten Ressourcenschonung und CO2- Minderung, der Versorgungssicherheit, der Betriebskosteneinsparung und somit der wirtschaftlichen Stabilität, sind
geeignete Maßnahmen zur verstärkten Anwendung entsprechender technischer und organisatorischer Möglichkeiten umzusetzen.
1. Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, sollen in bestehenden geeigneten Förderprogrammen förderfähig
werden. Die entsprechende Abstimmung zwischen
den Ressorts beginnt in 2005.
2. Für den öffentlichen Bereich sind die sich durch:
Durch das Umweltministerium wurde 2004 eine Studie
zu Wasserstoff als Speichermedium hinsichtlich der vorhandenen Netzkapazitäten im Land in Auftrag gegeben.
Darauf aufbauend sind mit den regionalen Netzbetreibern
in 2005 die Möglichkeiten des Netzausbaus sowie entsprechende technische Alternativen zu erörtern, um geeignete
Maßnahmen festzulegen. Die dena-Studie (Studie der
Deutschen Energie-Agentur „Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore“), muss insbesondere hinsicht-
16
a) Öko-Audit und EMAS sowie den
b) European Energy Award (EEA)
ergebenden Möglichkeiten verstärkt zu nutzen. Hierzu
sind entsprechende Vereinbarungen, beispielsweise mit
den kommunalen Spitzenverbänden, anzustreben. Die
notwendigen Abstimmungen werden in 2005 eingeleitet.
3.4.3 Forschung, Entwicklung und
Produktion klimaschutzrelevanter
Technologien
Um die Potenziale für das Land optimal nutzen zu können,
sollen Unternehmen unterstützt werden, die sich in Mecklenburg-Vorpommern ansiedeln wollen. Gleichzeitig sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten des Landes
unterstützt werden. Ebenso wichtig ist die Entwicklung
innovativer Produkte und Technologien in Unternehmen.
Hierbei steht die Unterstützung von kleinen und mittleren
Unternehmen im Mittelpunkt. Gleichzeitig fördert der Einsatz regenerativer Energien im Land ansässige Unternehmen durch Diversifizierung und Spezialisierung der Unternehmen.
3.4.4 Bauwesen
• Mit der am 01.02.2002 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ein Gebäude ganzheitlich
unter Berücksichtigung des baulichen Wärmeschutzes
und der gesamten Anlagentechnik (Heizung, raumlufttechnische Anlagen, Anlagen zur Warmwasserbereitung) betrachtet. Bauherren und Eigentümer können
selbst entscheiden, wie sie diesen Standard erreichen
wollen, z.B. durch mehr Wärmedämmung, eine bessere
Heizung oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer
Energien. Dies erfordert eine Integration der Anlagentechnik bereits in der ersten Planungsphase.
• Bis zum Januar 2006 muss die EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden. Ein
Großteil der Vorgaben werden bereits durch die EnEV
erfüllt. Derzeit fehlen jedoch hierbei die Einbeziehung
von Klimaanlagen und Beleuchtung in das Rechenverfahren und Regelungen zur Inspektion von Klimaanlagen. Besondere Bedeutung hat die notwendige Einführung des Energiepasses, wie in der Richtlinie beschrieben. Die Einführung eines Energiepasses ermöglicht die
energetische Bewertung von Gebäuden nach verbindlichen Energie- und Effizienzklassen und schafft damit
einen standardisierten Qualitätsnachweis bei Verkauf
oder Vermietung. Auf eine transparente und kostengünstige Gestaltung wird derzeit auf Bund- und Länderebene hingewirkt.
• Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ist eingeleitet
worden. Die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) als Rechtsgrundlage für eine Änderung
der EnEV ist abgeschlossen. Der Entwurf für eine geänderte EnEV, die die wesentlichen Anforderungen der
EU-Gebäuderichtlinie umsetzt, soll bis Ende 2005 vorliegen.
• In Zusammenarbeit mit der Architektenkammer und
der Ingenieurkammer sind Informationen zum Einsatz
von erneuerbaren Energien und zur Steigerung der
Energieeffizienz sowie zu Energieeinsparmaßnahmen
im Bauwesen zukünftig noch besser an die Bauherren
zu vermitteln. Werden energiesparende Maßnahmen
frühzeitig bei der Planung von Neubauten oder Sanierungen berücksichtigt, können sehr wirtschaftliche Lösungen erzielt werden.
• Erstellung eines Leitfadens nachhaltiges Bauen und Einführung als Handlungskonzept für die Vorbereitung
und Durchführung von Landesbaumaßnahmen
• Weiterführung der jährlichen Erfassung der Medienund Flächenverbräuche zu den durch den Betrieb für
Bau und Liegenschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern bewirtschafteten landeseigenen Liegenschaften und Erstellung von Verbrauchsanalysen nach
Nutzergruppen; Festlegung von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung nach Prioritäten auf der Grundlage von Grobanalysen zu Einsparpotenzialen; Umsetzung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
3.4.5 Verkehr
Der Verkehrsbereich hat in Mecklenburg-Vorpommern mit
ca. 35 % einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen.
Alle Maßnahmen des Bundes zur Verkehrsvermeidung,
zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere
Verkehrsträger oder auch zum verstärkten Einsatz alternativer Kraftstoffe, müssen daher von Seiten des Landes
mit geeigneten Projekten auf lokaler und regionaler Ebene
unterstützt werden:
• Ausbau und Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV,
• Einsatz von alternativen Kraftstoffen im öffentlichen
Bereich (Vorbildwirkung und öffentlichkeitswirksam),
• Förderung von Pilotvorhaben für eine zukünftige Wasserstoffinfrastruktur,
• Weitere Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs in den Kommunen,
• Umweltorientierte Verkehrsplanung,
• Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe,
• Unterstützung von Car-Sharing,
• Unterstützung der Minderung des Kraftstoffverbrauches.
3.4.6 Landnutzung, Bodenschutz,
nachhaltige Forstwirtschaft
• Renaturierung der Moore - Beitrag zum Klimaschutz,
Unterstützung der aktuellen Projekte
• Unterstützung der Aufforstung
• Ausbau von Energiebiomasse
17
3.4.7 Kommunale und regionale
Klimaschutzaktivitäten
Insbesondere die Kommunen können einen erheblichen
Beitrag zur Treibhausgasreduzierung leisten. In kommunalen Einrichtungen können Klimaschutzmaßnahmen besonders öffentlichkeitswirksam dargestellt werden. Sie
führen zur langfristigen Entlastung der Haushalte (z.B.
durch Energieeinsparung), dienen der regionalen Wertschöpfung und dem Ausbau der Nutzung erneuerbarer
Energien. Bei der Weiterentwicklung der regionalen
Raumordnungsprogramme sollen Klimaschutzmaßnahmen einbezogen werden.
Im Rahmen der Fortschreibung der KlimaschutzkonzeptFörderrichtlinie des Umweltministeriums M-V wird daher
der kommunale Klimaschutz weiterhin Schwerpunkt der
Fördermaßnahmen sein.
Ausgehend von nachfolgend genannten Projekten und
Aktivitäten werden komplexe Vorhaben zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien, Pilot- und
Demonstrationsvorhaben mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit unterstützt. Beispielhaft seien genannt:
• Gemeinde Ivenack (Biogas-BHKW mit Nahwärmenutzung, Photovoltaik),
• Neustrelitz (Biomasse-BHKW zur Fernwärmeversorgung),
• Grevesmühlen (Grüngas-Nutzung, Masterplan),
• Regenerativ versorgte Region Lübow-Krassow,
• Energiepark Luplow,
• Biogas Wolgast,
• EEA Rostock,
• Biogas Teterow (Grüngas-Nutzung).
3.4.8 Kyoto-Mechanismen:
Emissionshandel, Joint Implementation (JI), Clean Development
Mechanism (CDM)
Mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls und der Notwendigkeit der Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinien zum Emissionshandel und den flexiblen Mechanismen werden nationale und internationale Aktivitäten zum
Klimaschutz verstärkt in den Vordergrund treten. Für das
Land Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich folgende
Einflussmöglichkeiten:
• Vertretung der Interessen ansässiger Unternehmen bei
der Gestaltung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes,
• Unterstützung von Unternehmen, die JI- oder CDMProjekte durchführen oder begleiten wollen,
• Treibhausgashandel
- Vertretung der Interessen ansässiger Unternehmen
bei der Ausgestaltung des Nationalen Allokationsplanes für die zweite Handelsperiode zum Treibhausgashandel,
18
- Formulierung von Mindestgrößen für die Teilnahme
am Treibhausgashandel,
- Verstärkte Zusammenarbeit mit den Industrie- und
Handelskammern,
- Durchführung von Informationsveranstaltungen und
Unterstützung der betroffenen Unternehmen und Behörden beim Emissionshandel.
Weiterhin wird sich die Landesregierung für die internationale Fortführung einer konsequenten Klimaschutzpolitik
nach 2012 einsetzen.
3.4.9 Information und
Öffentlichkeitsarbeit
• II. Klimaschutzkongress 2006
• Intensive Nutzung und Unterstützung der bestehenden Informationszentren: Solarzentrum M-V; Fachhochschule Stralsund – Fachbereich Elektrotechnik und
Informatik/Nutzung regenerativer Energiequellen;
Fachhochschule Wismar – Fachbereich Elektrotechnik
und Informatik/Komplexlabor Photovoltaik und Datenerfassung; Innovations- und Bildungszentrum Hohen
Luckow; Solarbauernhof Ulenkrug
• Forschungs- und Bildungsnetzwerk – Klimaschutz/ Erneuerbare Energien der Hochschulen und Universitäten
• Fortführung von Demonstrationsvorhaben mit hoher
Öffentlichkeitswirkung und Visualisierung
• Nutzung der Agendaprozesse
• Vereinbarungen mit Vereinen und Verbänden für eine
gemeinsame Strategie
3.5 Aktionen 2005 - 2013
Schwerpunkt
Energieerzeugung aus
erneuerbaren Energien
• Biomasse
Aktion
-
• Solarenergie
-
• Windkraft
-
• Geothermie
-
Nutzung von Wasserstoff
und Brennstoffzellentechnik
Netzkapazität
-
Fördermitteleinsatz
-
Energieeinsparung und
Steigerung der Energieeffizienz
-
Forschung, Entwicklung und
Produktion klimaschutzrelevanter Technologien
-
Bauwesen
-
Verkehr
Landnutzung, Bodenschutz,
nachhaltige Forstwirtschaft
Kommunaler und regionaler
Klimaschutz
-
Kyoto-Mechanismen:
Emissionshandel, JI, CDM
Information und Öffentlichkeitsarbeit
-
Förderung der Waldmehrung durch Erstaufforstung und Sukzession
Initiative Grüngas-Nutzung
Förderung von Biogasanlagen
Schaffung der technischen, infrastrukturellen und organisatorischen Voraussetzungen zum weiteren Einsatz von Biomasse
Fortführung Innovationsprogramm Nachwachsende Rohstoffe
Ausgestaltung von Rahmenbedingungen zur Erschließung weiterer Synergien für
den Einsatz von Solarenergie (Solarthermie, Photovoltaik)
Ausweisung von Onshore und Offshore Eignungsräumen für die Windenergienutzung
Unterstützung bei Bundes- und EU-Programmen
Erstellung einer Potenzialkarte für oberflächennahe Geothermienutzung
Langfristiger Aufbau einer technischen Infrastruktur zur Wasserstofferzeugung und
Wasserstoffspeicherung
Unterstützung bei Bundes- und EU-Programmen
- Lighthouse-Projekt WTI
Erörterung der Möglichkeiten des Netzausbaus bzw. technischer Alternativen mit
den Netzbetreibern, Auswertung der:
- dena-Studie (Studie der Deutschen Energie-Agentur „Energiewirtschaftliche
Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land
und Offshore“)
- Studie FH Stralsund
Vorbereitung der Einbeziehung von Klimaschutzmaßnahmen in die EU-Strukturfondsförderperiode 2007 – 2013 (EFRE; ELER)
Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über den gesetzlichen
Standard hinausgehen, in bestehende geeignete Förderprogramme aufnehmen
Unterstützung von Öko-Audit, EMAS, European Energy Award
Unterstützung von Unternehmensansiedlungen
Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten des Landes
Entwicklung innovativer Produkte und Technologien in Unternehmen, insbesondere
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der EnEV
Mitarbeit bei der Einführung des Energiepasses
Informationsverbreitung zum Einsatz erneuerbarer Energien, Energiesparmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Erstellung eines Leitfadens nachhaltiges Bauen und Einführung für die Vorbereitung
und Durchführung von Landesbaumaßnahmen
Jährliche Erfassung der Medien- und Flächenverbräuche in Landesliegenschaften,
Erstellung von Verbrauchsanalysen nach Nutzergruppen, Festlegung von kurz- und
mittelfristigen Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung
Einsatz von alternativen Kraftstoffen im öffentlichen Bereich
Förderung alternativer Kraftstoffe
Unterstützung der Aufforstung
Renaturierung der Moore
Unterstützung bei der Nutzung erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung
Förderrichtlinie Umweltministerium, insbesondere Ausrichtung auf Demonstrationsvorhaben mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit
Überarbeitung regionaler Raumordnungsprogramme
Durchführung von Informationsveranstaltungen
Mitgestaltung des Allokationsplanes zum Emissionshandel
Unterstützung von JI- oder CDM- Projekten
II. Klimaschutzkongress M-V 2006
Forschungs- und Bildungsnetzwerk – Klimaschutz / Erneuerbare Energien der
Hochschulen und Universitäten
Strategievereinbarung mit Vereinen und Verbänden
Aktualisierung Landesatlas Erneuerbare Energien 2008
19
3.6 Klimafolgenforschung
Mecklenburg-Vorpommern liegt nach der Klimaklassifikation von Köppen im Cfb – Klima:
Innerhalb der letzten 10 Jahre haben Forscher und Wissenschaftler nachweisen können, dass die anthropogene Freisetzung von Treibhausgasen zu einer Veränderung des
Weltklimas führte [xiv]. Auch wenn das Ausmaß des Klimawandels in der Höhe noch ungewiss ist, so wird generell
aber von einer unabwendbaren Klimaänderung ausgegangen. Die Veränderung der regionalen Temperaturen
um 1,4 - 2 °C und anderer klimatischer Bedingungen bis
zum Jahr 2050 wurden in mehreren Studien anderer
Bundesländer bereits nachgewiesen [xv]. Am stärksten
trägt die Freisetzung von CO2 aus fossilen Energieträgern
zum anthropogenen Treibhausgaseffekt bei. Einen erheblichen Anteil daran hat aber auch die Ausweitung der
Landnutzung für Ansiedlungen oder Verkehrserschließungen.
• C = warm-gemäßigtes Klima, die Temperatur des kältesten Monats liegt zwischen -3 ºC und +18 ºC;
• f = feuchtgemäßigt;
• b = warme Sommer, der wärmste Monat liegt im Mittel
unter +22 ºC, mindestens 4 Monate haben eine
mittlere Temperatur von mindestens +10 ºC.
Maßnahmen zur Verminderung von klimarelevanten Gasen führen, selbst wenn sie sofort veranlasst werden und
zu einer erheblichen Minderung der Emissionen beitragen, wegen der Trägheit des Klimasystems nur mit großer
zeitlicher Verzögerung zu einer abgeschwächten Zunahme der globalen Erwärmung. Es ist daher unerlässlich, die
möglichen Folgen eines Klimawandels zu prognostizieren
und neben den Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen Strategien zur Vorsorge und Anpassung zu entwickeln. Voraussetzung für die Erstellung von
Anpassungsstrategien ist die regionale Klimafolgenforschung.
Durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern wurden deshalb für Mecklenburg-Vorpommern Tendenzen ermittelt, indem meteorologische Daten ab 1950 von verschiedenen Stationen
des Landes und phänologische Daten ab 1961 ausgewertet wurden.
Die Phänologie (Lehre von den Erscheinungen) befasst
sich mit den im jahreszeitlichen Ablauf periodisch auftretenden Erscheinungen der Pflanzen- und Tierwelt. Speziell
bei Pflanzen werden die wiederkehrenden Wachstumsund Entwicklungsstadien bestimmter Arten - Zeigerpflanzen - genutzt, um den Beginn von phänologischen Jahreszeiten zu bestimmen, der maßgeblich von den im jeweiligen Jahr vorherrschenden meteorologischen Größen
abhängt. Der Beginn phänologischer Jahreszeiten ist nicht
von einzelnen meteorologischen Größen abhängig, sondern von einer Vielzahl meteorologischer Größen über
eine längere Zeit; somit von den jeweiligen Witterungsabläufen. Als Summenparameter erscheinen sie daher besonders geeignet, Tendenzen in der Klimaentwicklung
aufzuzeigen.
Mecklenburg-Vorpommern erscheint im Mittel - meteorologisch und phänologisch gesehen - relativ homogen, wobei natürlich der Einfluss der Küste und der großen östlichen Festlandsmasse spürbar ist.
20
Tendenziell ist in Mecklenburg-Vorpommern – wie auch
global – von einer Erwärmung auszugehen.
Die mittlere Jahrestemperatur im Normalzeitraum 1971–
2000 ist gegenüber dem Zeitraum 1951–1980 um etwa
0,5 K gestiegen. Die mittleren Temperaturen der einzelnen
Monate eines Jahres steigen jedoch nicht entsprechend
der mittleren Jahrestemperatur. Der Anstieg der mittleren
Monatstemperaturen in den Monaten Januar bis Mai ist
offenbar größer als die der Sommermonate und zuletzt
der Herbstmonate.
Die Tendenz hinsichtlich der Temperaturen lässt sich auch
in sekundären meteorologischen Größen wie Anzahl der
Sommer- und Frosttage nachweisen. Die Anzahl der Frosttage nimmt ab. Die der Sommertage hingegen zu.
Ausgehend vom Datum des ersten bzw. letzten Frost-/
Sommertages eines jeden Jahres kann man sowohl dieses
Datum unmittelbar auswerten und die Differenz zwischen
dem letzten und ersten Frosttag bzw. dem ersten und
letzten Sommertag bestimmen. Danach verlängert sich
offenbar der Sommer und die „frostige“ Zeit verkürzt sich.
Diese Tendenz zeigt sich auch für den Beginn der phänologischen Jahreszeiten. Die Frühjahrsphasen verschieben
sich tendenziell zum Jahresanfang. Die Herbstphasen
leicht zum Jahresende, so dass auch hier der Zeitraum für
die pflanzliche Entwicklung – die „Vegetationsperiode“ –
verlängert und die Ruhephase der Natur – der Winter –
verkürzt wird.
In welchen Größenordnungen sich Veränderungen zwischen 1961 und 2000 bewegen, soll in folgender Tabelle
nach stark vereinfachter Berechnung beispielhaft für
Rostock-Warnemünde und Schwerin dargestellt werden:
Tab. 3: Meteorologisch/phänologische Veränderungen innerhalb des Zeitraumes von 1961 bis 2000
am Beispiel von Warnemünde und Schwerin (Angaben in Tagen)
Anzahl der Sommertage (Tage mit einer Temperatur von mindestens
25º C)
Anzahl der Frosttage (Tage mit einer Minimaltemperatur unter 0 ºC,
Temperatur zeitweise unter 0 ºC)
„Sommer“ (Differenz zwischen dem ersten und letzten Sommertag)
Dauer der „phänologischen Vegetationsperiode“ (Differenz zwischen
dem Beginn des Vollfrühlings und dem Beginn des Spätherbstes)
Dauer der „meteorologischen Vegetationsperiode“ (Differenz zwischen dem letzten und ersten Frosttag)
letzter Frosttag (vor dem Sommer)
Beginn Vollfrühling (Beginn der Apfelblüte, Beginn der Blattentfaltung der Stieleiche)
erster Sommertag des Jahres
letzter Sommertag des Jahres
erster Frosttag nach dem Sommer
Beginn Spätherbst (Blattverfärbung der Stieleiche bzw. Rosskastanie)
Warnemünde
+9
Schwerin
+9
-31
-21
+19
+17
+4
+17
+16
+5
-15
-13
0
-10
-24
-5
0
+5
-18
-13
+5
+7
(„–“ bedeutet früheres Auftreten bzw. Verminderung, „+“ bedeutet späteres Auftreten bzw. Steigerung)
Die Tendenzen sind erkennbar: Zeitpunkte, die mit dem
Vegetationsbeginn in Verbindung gebracht werden können, verschieben sich um 2 Wochen zum Jahresbeginn.
Mit sommerlichen Temperaturen ist eher zu rechnen. Die
sommerlichen Temperaturen enden jedoch etwas eher.
Zeitpunkte, die mit dem Ende der Vegetationsperiode in
Verbindung stehen, verschieben sich um etwa eine Woche
zum Jahresende.
Hinsichtlich der Niederschläge ist die Einschätzung einer
tendenziellen Entwicklung wesentlich schwieriger. In der
Jahressumme gibt es offenbar Unterschiede in den einzelnen Landesteilen. Sowohl zunehmende, gleichbleibende als auch abnehmende Jahressummen der Niederschläge liegen vor. Andeutungsweise könnte man eine Verschiebung der Niederschläge in die Monate Januar, Februar und März sehen.
Eine genauere Quantifizierung der Klimaentwicklung in
Mecklenburg-Vorpommern auch über einen längeren
Zeitraum bleibt weiteren Forschungen vorbehalten.
Ebenso gilt dies für die Folgen für Natur und Umwelt.
Hinsichtlich der Folgen ist dabei nicht nur die Auswirkung
einer unmittelbaren Temperaturerhöhung sondern auch
eine Verschiebung - einschließlich der Dauer - von Jahreszeiten zu bedenken.
Die praktischen Folgen können vielfältig sein. Beispielhaft
seien nur genannt:
• die Veränderung im Bestand und das Auftreten neuer
Arten in Flora und Fauna,
• im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
- möglicher oder notwendiger Anbau neuer Arten
- Auftreten neuer Schädlinge
- früherer Blühbeginn, gleichzeitig die Gefahr von Bodenfrösten,
• Veränderungen im Wasserhaushalt (Niederschlagsmenge und -verteilung, Wasserstände, etc.),
• Auswirkungen auf die touristische Nutzung und
• das Gesundheitswesen (bedingt durch den weltweiten
Tourismus und den sich verändernden klimatischen
Bedingungen ist das plötzliche Auftreten anderer
Krankheiten denkbar, ebenso Hitzewellen).
Durch das Umweltbundesamt (UBA) werden derzeit die
zwei Studien:
• „Klimaänderungsszenarien für Deutschland“,
• „Vulnerables Deutschland – Gefährdungskarten für Klimafolgen in Deutschland“ bearbeitet.
Hieraus werden Daten zu den verschiedenen Klimavariablen (Temperatur, Niederschlag, Sonnenscheindauer etc.)
bis zum Jahr 2100 in einem 10 km-Raster ermittelt und
den Ländern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese
Daten und Szenarien können Entscheidungsträgern in
Behörden und in klimasensiblen Bereichen, wie der Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, in Unternehmen
(Energie- und Finanzwirtschaft, Gebäudetechnik, Tourismus, Städtebau und Stadtplanung u.a.), im Gesundheitswesen und an Universitäten, als Grundlage dienen. Ziel
ist es, die Verletzlichkeit gegenüber Klimaänderungen abzuschätzen und geeignete Anpassungsmaßnahmen zu
planen und einzuleiten. Die Modellergebnisse wird das
UBA allen interessierten Nutzern 2006 zur Verfügung
stellen.
21
Zur notwendigen Untersetzung in Mecklenburg-Vorpommern werden die wissenschaftlichen Einrichtungen und
Organisationen frühzeitig in die Aufgabenstellungen eingebunden.
Unter Einbeziehung des Wissenschaftlichen Beirats werden entsprechende Leistungsspektren abgestimmt, um
2006 die Vergabe erforderlicher Aufträge zu veranlassen.
Die Arbeiten sollen im Zeitraum 2006 - 2008 abgeschlossen werden. Die hierfür erforderlichen Mittel werden
seitens des Umweltministeriums zusätzlich beantragt.
International allgemein anerkannt ist inzwischen die
These, dass irreversible Klimaschäden bei Treibhausgaskonzentrationen über 450 ppm und einer um 2 °C gestiegenen globalen Oberflächentemperatur im Jahre 2100
gegenüber dem vorindustriellen Niveau hervorgerufen
werden. Eine Überschreitung dieser Grenzen hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass z.B. extreme Klimaereignisse häufiger und intensiver auftreten.
Eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf
dem heutigen Niveau kann diese Veränderungen begrenzen. Ohne klimaschutzpolitische Maßnahmen ist im Jahre
2100 mit globalen Klimaschäden von bis zu 20 Bill. Dollar
zu rechnen [xvi]. Je später Klimaschutzmaßnahmen greifen, um so geringer ist die Chance, dass sich der Klimawandel begrenzen lässt und um so höher sind die Kosten für
die Beseitigung der zukünftig auftretenden volkswirtschaftlichen Schäden.
3.7 Empfehlungen zur weiteren
Vorgehensweise
Ziel des Aktionsplans ist es, den Klimaschutz im Bewusstsein der Menschen noch stärker zu verankern und alle
möglichen Potenziale zur Reduzierung der Treibhausgasfreisetzungen zu nutzen.
Hierzu sind unter Federführung des Umweltministeriums
M-V alle betroffenen Institutionen, Interessenten und die
Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Presseinformationen und Informationsmaterialien zu beteiligen.
Zu Beginn soll dem Kabinett nach zwei Jahren und anschließend alle vier Jahre über die Ergebnisse und Änderungen berichtet werden. In diesem Zusammenhang sind
die notwendigen Maßnahmen zu aktualisieren und zu
konkretisieren.
Alle Ressorts prüfen kontinuierlich, welche bestehenden
Förderprogramme für Energieeinsparung und Nutzung
erneuerbarer Energien noch konstruktiver und zielorientierter genutzt werden können.
Die Fördermöglichkeiten für Energieeinsparung und Nutzung der erneuerbaren Energien werden auch in der neuen Strukturfondsförderperiode im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fortgesetzt.
22
Es wird auch bei steigendem Wirtschaftswachstum eine
weitere Verminderung der Treibhausgasemissionen angestrebt. Dieses ist unter dem Aspekt der weiter steigenden
Energiepreise zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird neben den
Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Treibhausgasemissionen die notwendigen Voraussetzungen dafür
schaffen, erforderliche Anpassungsstrategien zu entwickeln, um auf die möglichen Folgen eines Klimawandels
vorbereitet zu sein und Politiken und Maßnahmen auf den
Erhalt der Lebensgrundlagen umfassend auszurichten.
Hierzu sollen insbesondere die wissenschaftlichen Gremien des Landes (z.B. Universitäten und Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftliche Beiräte) einbezogen werden.
Die vom Umweltbundesamt (UBA) bereitgestellten Daten
zur Entwicklung der klimatischen Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern werden neben der wissenschaftlichen
Analyse auch einer monetären Bewertung unterzogen.
Die Ergebnisse dieser Analysen fließen in die Aufstellung
und Aktualisierung von Landesprogrammen ein. Die vorhandenen Informationen werden über geeignete Medien
veröffentlicht und allen Betroffenen zur Verfügung gestellt.
Die Weiterentwicklung des internationalen Klimaschutzes
nach Kyoto (ab 2012) auf hohem Niveau wird weiter unterstützt.
4 Abkürzungen / Erläuterungen
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC - Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimafragen; wurde 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP und der Weltorganisation für Meteorologie WMO ins Leben gerufen
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Importsaldo
Importe minus Exporte (Import - Strommenge minus Export - Strommenge)
EU-Burden-Sharing EU-Lasten-Verteilung: Verteilung der Reduktionsverpflichtung der EU auf die einzelnen Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland – 21 % bzgl. der Treibhausgasemissionen von 1990)
ORC-Verfahren
Organic- Rankine- Cycle -Verfahren zur Gewinnung von Strom: ORC- Anlagen (Organic Rankine
Cycle) ermöglichen ab ca. 80°C die Stromerzeugung mit Hilfe eines organischen Mediums,
das bei relativ geringen Temperaturen verdampft. Dieser Dampf treibt über eine Turbine
den Stromgenerator an.
Grüngas
auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas
Öko-Audit (auch
Umwelt-Audit
oder EMAS)
Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 (EG-Öko-Audit-Verordnung): Das Öko-Audit bietet ergänzend
zur Einhaltung der gesetzlichen Umweltbestimmungen die Möglichkeit für Organisationen,
sich freiwillig zu verpflichten, ihren betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
EEA
European Energy Award: Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und
Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und durch die verstärkte Nutzung
von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung
leisten.
EnEV
Energieeinsparverordnung
CO2
Kohlendioxid, Treibhausgas
CH4
Methan, Treibhausgas
N2O
Distickstoffmonoxid, Lachgas, Treibhausgas
SF6
Schwefelhexafluorid, Treibhausgas
PFC
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe; Treibhausgas
HFC
Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe; Treibhausgas
F-Gase
Voll- und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe und SF6
Verwendete Einheiten
1 Mio. t
1 Mg
ist gleich
ist gleich
1 PJ
ist gleich
1J
ist gleich
1 ppm
1.000 kt
1t
1.000 kg
1 Mio. g
1015 J
1 Mio. GJ
277.800 MWh
277,8 GWh
1 Nm
1 Ws
0,2388 cal
0,2778·10-6 kWh
Parts per million / ein Millionstel
23
5 Literaturverzeichnis
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
[6]
[7]
[8]
[9]
[10]
[11]
[12]
[13]
CO2-Bericht 1997-2002, Untersuchung des IBZ Hohen Luckow im Auftrag des Umweltministeriums M-V
UBA „Die Zukunft in unseren Händen“ Thesenpapier, Februar 2005
Energiebilanz und energiebedingte CO2-Bilanz 2002; Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Umweltbundesamt, http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/kohlendioxidemissionen.htm
http://www.sincos.org
Internationale Energieagentur; 10/26/2004, Claude Mandil, „Call for Urgent and Decisive Policy Responses“
http://www.iea.org/Textbase/press/pressdetail.asp?PRESS_REL_ID=137
http://unfccc.int/2860.php
http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Kyoto-Protokoll-,12014/Klimaschutz-international.htm
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?referense=MEMO/02/120&format=HTML&aged=
0&language=EN&guiLanguage=en
Nationales Klimaschutzprogramm; Beschluss der Bundesregierung vom 18. Oktober 2000; http://www.bmu.de/
files/ima_teil01.pdf
Klimaschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern 1997, Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Landesatlas Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern, 2002 (Kurzfassung)
Studie zum Landesatlas Erneuerbare Energien, Langfassung, Institut für Energetik und Umwelt, Leipzig, 2003
[xiv] IPCC, Synthesebericht 2001: http://www.ipcc.ch/pub/nonun/IPCC02_Synthese_D.pdf
[xv] Leibniz Gemeinschaft Heft 1/2004, Dr. Stock, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
[xvi] Wochenbericht Nr. 12-13/2005, DIW Berlin, S. 209 ff
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