Merkblatt Praktikum - gültig ab Kurs MDRA 15

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Merkblatt zu Anmeldung des Praktikums sowie der Einreichung eines Praktikumsberichtes gem. § 16 der Prüfungsordnung
Sie waren bereits vor Beginn des
Studienganges mind. 3 Jahre
Vollzeit einschlägig in Regulatory
Affairs tätig?
Ja
„Praktikum“ mind. 2 Wochen vor Start anmelden (=Pflicht) und nach Ende der 6 Monate
Vollzeit den Praktikumsbericht einreichen.
nein
Sie sind bereits während des
Studienganges bzw. nach Abgabe
der letzten Studienarbeit
einschlägig in Regulatory Affairs
tätig?
Frühester Start ist der Tag nach Abgabe der letzten Studienarbeit.
Ja
Das Praktikum kann durch die Masterarbeit unterbrochen werden.
Das Praktikum kann nur parallel zur Masterarbeit erledigt werden, wenn weniger als 20
Std./Woche gearbeitet wird.
Sie sind arbeitslos oder nicht
einschlägig tätig?
Ja
Ohne einschlägiges Praktikum bis
Ende der Regelstudienzeit kann der
Studiengang nicht erfolgreich
abgeschlossen werden.
Letztmöglicher Starttag ist 6 Monate vor Ende der Regelstudienzeit, wenn ansonsten alles
erledigt ist.
Das Praktikum kann geteilt werden, mindestens 3 Monate sollen in der Pharmazeutischen
Industrie geleistet werden.
nein
nein
Antrag gemäß § 16 Abs.5 beim
Prüfungsausschuss stellen und gleichzeitig
Praktikumsbericht einreichen. Ab Beginn des
Studienganges möglich.
Sie können sich entweder eine einschlägige reguläre Stelle suchen oder eine
Praktikantenstelle – beides wird bei Einschlägigkeit anerkannt.
Mögliche Arbeitsstellen sind:
a) Pharmazeutische Industrie
b) Contract Research Organization (CRO)
c) Zulassungsbehörde
d) Ministerium
e) Überwachungsbehörde
f) Beratungsunternehmen
g) Einrichtung der Bundeswehr.
Merkblatt zu Anmeldung des Praktikums sowie der Einreichung eines Praktikumsberichtes gem. § 16 der Prüfungsordnung
Praktikumsbericht gemäß § 16 Abs. 3 oder Abs. 5 (Für Kurs 12-14 gilt § 15 Abs. 3 oder 5 – gemäß Prüfungsordnung 2009)
Wir haben keinen Musterbericht. Ihr Bericht sollte mind. 3-5 Seiten lang sein und folgende Angaben enthalten:
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Antrag auf Anerkennung des Praktikums gemäß § 16 Abs. 3.
Nennung der Firma/Firmen und Abteilung/en.
Nennung des Zeitraums und der Wochenarbeitszeit.
Angabe Ihrer Funktion sowie Start der Tätigkeit, wenn es eine bereits vor dem Praktikum bestehende Tätigkeit ist.
Beschreibung in Prosa und in Ich-Form.
Stichwortartige Auflistung der Tätigkeiten nur möglich, wenn im anschließenden Fließtext Erläuterungen folgen.
Stellen Sie bitte - wenn möglich - den Bezug zur Vorlesung dar. Z.B. Zentrale Zulassung gemäß Regulation (EC) No 726/2004.
Es wäre schön, wenn Sie die Arzneimittel, Indikationsgebiete und Länder nennen (können).
Beschreiben Sie Ihr Team, Zusammensetzung/Größe und Abteilungen mit denen Sie zusammenarbeiten.
Beschreiben Sie die Tools (Doku-Software o.Ä.).
Haben Sie an Meetings, weiteren Fortbildungen teilgenommen?
Eigene und Unterschrift des Vorgesetzten gehören unter den Bericht –
Falls die Ich-Form dem Vorgesetzten Probleme bereitet, bitte erst selbst unterzeichnen, dann einen Satz einfügen:
„Hiermit bestätige ich (Vorgesetzter), dass die vorab gemachten Angaben korrekt sind.“.
 Bei nicht einholbarer Vorgesetzten-Unterschrift gilt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis als Ersatz.
 Im Monat nach Ende des Praktikums den Bericht beim Prüfungssauschuss einreichen.
Bei Antrag auf Anerkennung des Praktikums gemäß § 16 Abs. 5.
(Zeiten vor Antritt des Studienganges, Teilnahme an Einzelmodulen zählen hier nicht)
 Ebenso einen Bericht s.o. schreiben und bei nicht einholbarer Unterschrift gilt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis als
Ersatz.
 Jederzeit ab Studienbeginn möglich bis Ende der Regelstudienzeit.
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