Merkblatt zu Anmeldung des Praktikums sowie der Einreichung eines Praktikumsberichtes gem. § 16 der Prüfungsordnung Sie waren bereits vor Beginn des Studienganges mind. 3 Jahre Vollzeit einschlägig in Regulatory Affairs tätig? Ja „Praktikum“ mind. 2 Wochen vor Start anmelden (=Pflicht) und nach Ende der 6 Monate Vollzeit den Praktikumsbericht einreichen. nein Sie sind bereits während des Studienganges bzw. nach Abgabe der letzten Studienarbeit einschlägig in Regulatory Affairs tätig? Frühester Start ist der Tag nach Abgabe der letzten Studienarbeit. Ja Das Praktikum kann durch die Masterarbeit unterbrochen werden. Das Praktikum kann nur parallel zur Masterarbeit erledigt werden, wenn weniger als 20 Std./Woche gearbeitet wird. Sie sind arbeitslos oder nicht einschlägig tätig? Ja Ohne einschlägiges Praktikum bis Ende der Regelstudienzeit kann der Studiengang nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Letztmöglicher Starttag ist 6 Monate vor Ende der Regelstudienzeit, wenn ansonsten alles erledigt ist. Das Praktikum kann geteilt werden, mindestens 3 Monate sollen in der Pharmazeutischen Industrie geleistet werden. nein nein Antrag gemäß § 16 Abs.5 beim Prüfungsausschuss stellen und gleichzeitig Praktikumsbericht einreichen. Ab Beginn des Studienganges möglich. Sie können sich entweder eine einschlägige reguläre Stelle suchen oder eine Praktikantenstelle – beides wird bei Einschlägigkeit anerkannt. Mögliche Arbeitsstellen sind: a) Pharmazeutische Industrie b) Contract Research Organization (CRO) c) Zulassungsbehörde d) Ministerium e) Überwachungsbehörde f) Beratungsunternehmen g) Einrichtung der Bundeswehr. Merkblatt zu Anmeldung des Praktikums sowie der Einreichung eines Praktikumsberichtes gem. § 16 der Prüfungsordnung Praktikumsbericht gemäß § 16 Abs. 3 oder Abs. 5 (Für Kurs 12-14 gilt § 15 Abs. 3 oder 5 – gemäß Prüfungsordnung 2009) Wir haben keinen Musterbericht. Ihr Bericht sollte mind. 3-5 Seiten lang sein und folgende Angaben enthalten: Antrag auf Anerkennung des Praktikums gemäß § 16 Abs. 3. Nennung der Firma/Firmen und Abteilung/en. Nennung des Zeitraums und der Wochenarbeitszeit. Angabe Ihrer Funktion sowie Start der Tätigkeit, wenn es eine bereits vor dem Praktikum bestehende Tätigkeit ist. Beschreibung in Prosa und in Ich-Form. Stichwortartige Auflistung der Tätigkeiten nur möglich, wenn im anschließenden Fließtext Erläuterungen folgen. Stellen Sie bitte - wenn möglich - den Bezug zur Vorlesung dar. Z.B. Zentrale Zulassung gemäß Regulation (EC) No 726/2004. Es wäre schön, wenn Sie die Arzneimittel, Indikationsgebiete und Länder nennen (können). Beschreiben Sie Ihr Team, Zusammensetzung/Größe und Abteilungen mit denen Sie zusammenarbeiten. Beschreiben Sie die Tools (Doku-Software o.Ä.). Haben Sie an Meetings, weiteren Fortbildungen teilgenommen? Eigene und Unterschrift des Vorgesetzten gehören unter den Bericht – Falls die Ich-Form dem Vorgesetzten Probleme bereitet, bitte erst selbst unterzeichnen, dann einen Satz einfügen: „Hiermit bestätige ich (Vorgesetzter), dass die vorab gemachten Angaben korrekt sind.“. Bei nicht einholbarer Vorgesetzten-Unterschrift gilt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis als Ersatz. Im Monat nach Ende des Praktikums den Bericht beim Prüfungssauschuss einreichen. Bei Antrag auf Anerkennung des Praktikums gemäß § 16 Abs. 5. (Zeiten vor Antritt des Studienganges, Teilnahme an Einzelmodulen zählen hier nicht) Ebenso einen Bericht s.o. schreiben und bei nicht einholbarer Unterschrift gilt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis als Ersatz. Jederzeit ab Studienbeginn möglich bis Ende der Regelstudienzeit.