Das Milgram Experiment - Max-Planck-Institut für ausländisches und

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Merkmale der Täter
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Alter und Geschlecht
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Grafik: Geschlechts- und Altersstruktur der polizeilich registrierten
Kriminalität 1998
14000
12000
10000
8000
6000
4000
2000
8
-9
Ja
hr
10
e
-1
1
J
12 ahre
-1
3
Ja
hr
14
e
-1
5
Ja
hr
16
e
-1
7
J
18 ahre
-2
0
Ja
hr
21
e
-2
2
Ja
hr
23
e
-2
4
J
25 ahre
-2
9
J
30 ahre
-3
9
Ja
hr
40
e
-4
9
J
50 ahre
-5
9
Ja
hr
>
59 e
Ja
hr
e
0
Männer
Frauen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Alter, Geschlecht und
einfacher Diebstahl
80
70
60
50
40
30
20
10
0
- 14 Jahre
14-17
Jahre
18-20
Jahre
21-24
Jahre
Männlich
25-29
Jahre
Weiblich
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
30-59
Jahre
> 59
Jahre
Alter, Geschlecht und
schwerer Diebstahl
16
14
12
10
8
6
4
2
0
-14 Jahre
14-17
Jahre
18-20
Jahre
21-24
Jahre
Männlich
25 - 29
Jahre
Weiblich
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
30-59
Jahre
>59
Jahre
Alter, Geschlecht und
Körperverletzung
25
20
15
10
5
0
- 14
Jahre
14-17
Jahre
18-20
Jahre
21-24
Jahre
Männlich
25-29
Jahre
Weiblich
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
30-59
Jahre
> 59
Jahre
Alter und Kriminalität
• Schwerpunkt offiziell registrierter Kriminalität:
Jugendalter
• Männer: Heranwachsende
• Frauen: Jugendliche
• Alterskriminalität (> 60 Jahre)
• Schwerpunkt liegt auf einfachem Diebstahl (ähnlich
der Kinderkriminalität)
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Jugend und Kriminalität
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Kinderkriminalität
• Formale Definitionen
• Eintragungsfähigkeit Bundeszentralregister (ab
relativer Strafmündigkeit: Erziehungsregister, 14
Jahre)
• Eintragungsfähigkeit Polizeiliche
Informationssysteme (Baden-Württemberg beispw.
PAD = Personenauskunftsdatei): nicht gesetzlich
festgelegt, 6-8 Jahre
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Inhaltliche Gesichtspunkte der
Kinderkriminalität
• Materielle Definition der Kinderkriminalität
• Normative Bedingungen wirken sich aus auf (und werden
beeinflusst durch)
• äusseres Erscheinungsbild
• innere Vorgänge (Unrechtseinsicht et.)
• Wahrnehmung durch die Gesellschaft (und ihre
Institutionen)
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Entwicklung der
Kinderkriminalität
19
87
19
88
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
180.000
160.000
140.000
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
Alle
Einfacher Diebstahl
Körperverletzung
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Jugendkriminalität
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Polizeilich registrierte deutsche Jugendliche
Tatverdächtige und Verurteilte (pro
100.000)
19
84
19
85
19
86
19
87
19
88
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Tatverdächtige Jugendliche
Tatverdächtige HW
Verurteilte Jugendliche
Verurteilte HW
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Junge Menschen als Täter und Opfer von
Tötungsdelikten (pro 100.000)
25
20
15
10
5
19
77
19
78
19
79
19
80
19
81
19
82
19
83
19
84
19
85
19
86
19
87
19
88
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
0
Kindl. TV
Jugendl. Opfer
Jugendl. TV
Heranw. Opfer
Heranw. TV
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Kindl. Opfer
Polizeilich registrierte deutsche Jugendliche
Tatverdächtige und Verurteilte (pro
100.000) Raubdelikte
300
250
200
150
100
50
19
84
19
85
19
86
19
87
19
88
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
0
Tatverdächtige Jugendliche
Tatverdächtige HW
Verurteilte Jugendliche
Verurteilte HW
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Polizeilich registrierte deutsche Jugendliche
u. Heranwachsende Tatverdächtige und
Verurteilte (/100.000) Gef. Körperverletzung
600
500
400
300
200
100
19
84
19
85
19
86
19
87
19
88
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
0
Tatverdächtige Jugendliche
Tatverdächtige HW
Verurteilte Jugendliche
Verurteilte HW
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Jährliche Prävalenzraten des Raubverdachts in den
Geburtskohorten 1970, 1973, 1975, 1978
männlich/deutsch
250
200
1970
1973
1975
1978
150
100
50
0
14 J.
15 J.
16 J.
17 J.
18 J.
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
19 J.
Erklärungen
• Die Anzeigeneigung (kriminelle Reizbarkeit) hat
zugenommen
• Prekäre (Risiko) Gruppen sind grösser geworden
• Informelle Kontrollen werden schwächer (Familie,
Nachbarschaft etc.)
• Risiken (kriminelle Anreize) werden grösser (beispw. neue
Medien)
• Die Jugend hat sich verändert
• Begehung von Straftaten in Gruppen hat zugenommen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Gesellschaftliche Bedingungen
und Jugendkriminalität
• Neue Gelegenheiten und neue Risiken
• Der Zerfall von Systemen informeller Kontrolle
• Individualisierungstendenzen und
Modernisierungsverlierer
• Die Zunahme prekärer (Risiko-) Gruppen
• Der sozio-kulturelle Kontext der (Gross-)Stadt
– reduzierte Zugangschancen und Schattenwirtschaften
– Gettoisierung und Segregation
– Verlust von Akzeptanz und Legitimation
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Alterskriminalität
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Erklärung der
Alterskriminalität
• Theorie der Schwäche
• biologische Gründe
• (Ersatzhandlungen)
• größere Toleranz alten Menschen gegenüber (weniger
Anzeigen)
• höheres Maß an internen Kontrollen (und als Konsequenz
hieraus eine größere Konformitätsbereitschaft)
• Theorie der Gelegenheiten
• Alterungsprozesse als "Ausgliederung"
(Desozialisation) und als Reduzierung der
Teilnahme an (allen) sozialen Aktivitäten.
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
FrauenKriminalität
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Tatverdächtige Insgesamt
sowie Frauen
2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
19
87
19
88
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
0
Insgesamt
Weiblich
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Anteile weiblicher
Tatverdächtiger 1987-2000
24
23,5
23
22,5
22
21,5
21
20,5
19
87
19
88
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Erklärung der
Frauenkriminalität
• Biologische und moralische Erklärungen (Theorie der
Schwäche)
• These der "Ritterlichkeit“
• Theorie unterschiedlicher Sozialisation
• Unterschiedliche Sozialkontrolle
• unterschiedliche Gelegenheiten (bedingt durch
unterschiedliche Integration in das öffentliche bzw.
Berufsleben)
• Emanzipationsprozesse?
• Unterwelt als Spiegelbild der Oberwelt (Diskriminierung
und Machtgefälle)
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Gefährliche Klassen: Schicht und
Kriminalität
• Ausgangspunkt: offiziell registrierte Kriminalität
konzentriert sich auf untere soziale Schichten
• Schichtmodell und Klassenmodelle der Gesellschaft
• 19. Jahrhundert: Debatte über „Gefährliche Klassen“
• Lumpenproletariat
• Frage der Kontrolle (Einbindung) gesellschaftlicher
Gruppen
• Bindung durch Arbeit und Arbeitsmarkt
• Klassenstrafrecht und Klassenjustiz
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Amateure, Abenteurer,
Professionalität (crime as work) und
Organisierte Kriminalität
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Verbrechen als Beruf
• Sutherland: The Professional Thief
• Schattenwelten und Schattenwirtschaften
• Normen und Werte regulieren die Schattenwirtschaften
und damit verbundene Berufsrollen (Dieb und Hehler,
Zuhälter etc.)
• Lerntheorien, Gelegenheitstheorien, ökonomische
Theorien
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Organisierte Kriminalität
• Der Diskurs über organisierte Kriminalität und Innere
Sicherheit
• Das OrgKG 1992
• Geldwäsche, Gewinnabschöpfung und neue
Ermittlungsmethoden
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Definition Organisierter
Kriminalität
•
•
•
•
•
•
•
Planmässige Begehung von Straftaten
Einzeln oder in Gesamtheit von erheblicher Bedeutung
Zwei oder mehr Beteiligte
auf längere oder unbestimmte Zeit
arbeitsteilig
gewerbliche/geschäftsähnliche Strukturen
unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur
Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter
Einflussnahme auf Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Geschichte der Organisierten
Kriminalität
• 17./18. Jahrhundert Räuber- und Gaunerbanden
• 19./20. Jahrhundert Grossstädtische Unterwelten
• Berufs- Gewohnheitsverbrecher/Professionelle
Kriminalität
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Erklärung der Organisierten
Kriminalität
•
•
•
•
•
Grossstadtmilieus
Anpassung und Rationalisierung
Entwicklung von Schwarzmärkten
Reaktion von Minderheiten („ethnische Leiter“)
Theorie des „schwachen Staats“
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Kriminelle Karrieren
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Prävalenz Polizeilicher Registrierung in den Geburtskohorten
1970, 1973, 1975 und 1978 im Alter von 17 Jahren in %
Deutsche/Männlich
18
16
14
12
1
2 bis 4
>4
Insgesamt
10
8
6
4
2
0
1970
1973
1975
1978
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Prävalenz polizeilicher Registrierung in den Geburtskohorten
1970, 1973, 1975 und 1978 im Alter von 17 Jahren in %
Ausländisch/männlich
40
35
30
25
1
2 bis 4
>4
Insgesamt
20
15
10
5
0
1970
1973
1975
1978
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Prävalenz Polizeilicher Registrierung in den Geburtskohorten
1970, 1973, 1975, 1978 im Alter von 17 Jahren in %
Aussiedler/männlich
40
35
30
25
1
2 bis 4
>4
Insgesamt
20
15
10
5
0
1970
1973
1975
1978
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Prävalenz Polizeilichen Tatverdachts (1 Tat) im
Vergleich der Geburtskohorten der Deutschen, der
Ausländer und der Aussiedler
30
25
20
Deutsche
Ausländer
Aussiedler
15
10
5
0
1970
1973
1975
1978
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Prävalenz Polizeilichen Tatverdachts (2-4 Taten) im
Vergleich der Geburtskohorten der Deutschen, der
Ausländer und der Aussiedler
12
10
8
Deutsche
Ausländer
Aussiedler
6
4
2
0
1970
1973
1975
1978
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Prävalenz Polizeilichen Tatverdachts (>4 Taten) im
Vergleich der Geburtskohorten der Deutschen, der
Ausländer und der Aussiedler
4,5
4
3,5
3
Deutsche
Ausländer
Aussiedler
2,5
2
1,5
1
0,5
0
1970
1973
1975
1978
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Prävalenz Polizeilichen Tatverdachts (insgesamt) im
Vergleich der Geburtskohorten der Deutschen, der
Ausländer und der Aussiedler
40
35
30
25
Deutsche
Ausländer
Aussiedler
20
15
10
5
0
1970
1973
1975
1978
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Was wissen wir über „Karrieren“
•
Etwa 2-3% der männlichen Angehörigen einer Geburtskohorte
entwickeln „Kriminelle Karrieren“ (5 und mehr Registrierungen)
•
Auf diese Gruppe gehen bis zu zwei Drittel aller polizeilich
registrierten Straftaten in dem Geburtsjahrgang zurück
•
„Karrieristen“ sind bislang prospektiv nicht sicher identifizierbar
•
Jugendkriminalkarrieren enden in der Regel mit dem Übergang in die
Erwachsenenwelt
•
Veränderungen in den Übergangsmöglichkeiten (Zugang zum
Arbeitsmarkt) mögen in der Zukunft Übergänge stärker blockieren
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Entwicklung über verschiedene
Geburtskohorten
•
•
•
•
•
•
•
•
Der polizeilich registrierte Anteil von Jugendlichen nimmt zu
Die Zunahme findet sich allerdings im wesentlichen bei einmal Auffälligen
Die Anteile der „Karrieretäter“ verändern sich nicht
Ausländische Jugendliche fallen durch extrem hohe Prävalenzraten auf
Der polizeilich registrierte Tatverdacht ist hier keine Ausnahme mehr, sondern
die Regel
Aussiedlerjugendliche verhalten sich in den ersten Generationen ähnlich den
hier geborenen deutschen Jugendlichen
Erst mit den Spätzuzügen gleichen sich die Prävalenzraten des Tatverdachts
denjenigen der Ausländerjugendlichen an
Dies spricht dafür, dass sich das Ausmass an Integrationsproblemen angleicht
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Ethnische Minoritäten und
Kriminalität
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Entwicklungen in der Ausländerkriminalität
• Immigrantenkriminalität
• Migrationskriminalität (kleine grenzüber-schreitende
Kriminalität)
• Immigrationskriminalität
• Transaktionskriminalität (Schwarzmarkt-kriminalität)
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Ausländeranteile an Tatverdächtigen
und Wohnbevölkerung
40
35
30
25
20
15
10
5
19
61
19
63
19
65
19
67
19
69
19
71
19
73
19
75
19
77
19
79
19
81
19
83
19
85
19
87
19
89
19
91
19
93
19
95
19
97
19
99
0
Anteil Tatverdächtige
Anteil Wohnbevölkerung
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Ausländerstatus und Tatverdacht
Asylbewerber
Ausbildung
Arbeitnehmer
Illegal
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
97
19
96
19
95
19
94
19
19
93
92
19
91
19
90
19
89
19
19
88
87
19
86
19
85
19
19
84
40
35
30
25
20
15
10
5
0
Touristen
Immigrantenkriminalität
• Erste, zweite, dritte etc. Generationen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Prävalenz Polizeilichen Tatverdachts (insgesamt) im Vergleich
der Geburtskohorten der Deutschen, der Ausländer und der
Aussiedler
40
35
30
25
20
15
10
5
0
1970
1973
1975
1978
Max-Planck-Institut
für Ausländisches
und
Deutsche
Ausländer
Aussiedler
Internationales Strafrecht
Migrationskriminalität
• Einfacher Diebstahl (insb. Ladendiebstahl)
• Strassenverkehrsdelikte
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Immigrationskriminalität
• Straftaten nach dem Ausländergesetz und
Asylverfahrensgesetz
• Urkundenfälschung
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Transaktionskriminalität
• Drogenmärkte
• Prostitution-/Rotlichtmilieus
• Immigrationsmärkte (Menschenhandel)
• Andere Schwarzmärkte: PKW etc.
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Konzepte der Diskriminierung
• Individuelle Diskriminierung
• Gruppendiskriminierung
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Ausländeranteile im Strafvollzug
14-17Max-Planck-Institut
Jahre
18-20
J.
24 J.
25-30 J.
für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
95
19
93
19
91
19
89
19
87
19
85
19
83
19
81
19
79
19
77
19
75
19
73
19
19
71
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
Abschiebehaft:
Zugänge und Bestand 31.12.
3000
35000
2500
30000
25000
2000
20000
1500
15000
1000
10000
500
5000
Bestand 31.12.
Zugänge
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
19
97
19
95
19
93
19
91
19
89
19
87
19
85
19
83
19
81
0
19
79
19
77
0
Raum und Kriminalität
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Räumliche Verteilungen
• Grossstädte vs. Land
• Grossstädte (< 500.000) = ca. 18% der Einwohner, aber etwa
35% der registrierten Kriminalität
• Kleinstädte (40% der Einwohner, aber 20% der Kriminalität)
• Industriestaaten vs Entwicklungsländer
• Stadtteile (hot spots)
• Unterschiede zwischen Grossstädten (beispw. München vs.
Hamburg)
• Hamburg: 16.168/100.000
• München: 9.263/100.000
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Erklärung der Unterschiede und
Reaktionen
• Chicago-Schule der Kriminologie
• Soziale Desorganisation
• Häufiger Wechsel der Personen/Haushalte
• Zusammenbruch informeller Sozialkontrolle
• Zero-Tolerance Policing
• „Wehret den Anfängen“
• broken windows Prozess
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Was wird durch Polizeiliche
Kriminalstatistiken gemessen?
• Anzeigebereitschaft (Opfer ist „gate keeper“)
• Determinanten
» Deliktsschwere, ethnische Zugehörigkeit, Illegalität
(beisp. Illegale Immigranten, Drogenmärkte)
» Direkt beeinflussbar durch gesetzliche, vertragliche
Verpflichtungen (Geldwäsche, Versicherungen)
• Kontrollintensität im Falle opferloser Delikte
• „proaktive“ Polizei (V-Leute, under cover policing,
TÜ etc.)
• abhängig von Investitionen in Polizei und
Verfahrensrecht
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
„Selbstjustiz“
• Selbständige Erledigung von Kriminalität beispw. durch
•
•
•
•
Betriebsjustiz
Öffentliche Verkehrsbetriebe (Erhöhter Fahrpreis)
Familie
Nachbarschaft
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Konsequenzen
• Dunkelfeld der Kriminalität
• Gesetz der konstanten Verhältnisse?
• Alternative Messinstrumente
• Selbstberichtsbefragungen
• Opferbefragungen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
SRD Fragen
• Die meisten Menschen tun in ihrem Leben manchmal
Dinge, die verboten sind, z.B. ohne Fahrkarte im Bus
fahren oder etwas stehlen. Wir möchten gerne von Dir
wissen, ob Du auch schon einmal etwas Verbotenes getan
hast.
• Ich habe schon einmal
• einen ganzen Tag oder mehrere Tage die Schule
geschwänzt
• in einem Geschäft etwas gestohlen
• jemanden so geschlagen, dass er/sie verletzt war
oder blutete
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Freiburger SRD Studie
• Www.iuscrim.mpg.de
• forschung/online publications and resources
• Oberwittler u.a.: Soziale Lebenslagen und
Delinquenz von Jugendlichen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Befunde aus
Selbstberichtsforschungen
• Kriminalität ist (bei Kindern und Jugendlichen) weit
verbreitet (Ubiquitätsthese; Normalitätsthese)
• Die weite Verbreitung von Kriminalitätsbegehung ist
beschränkt auf triviale Delikte. Nahezu alle
Jugendliche begehen irgendwann einmal eine Straftat.
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Befunde
• Schwere Kriminalitätsbegehung sowie wiederholte und
mehrfache Deliktsbegehung sind selten.
• Unterschiede zwischen den Geschlechtern bleiben
bestehen, wenn schwere Straftaten und wiederholte
Deliktsbegehung einbezogen werden (und auf triviale
Delikte verzichtet wird).
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Befunde
• Das Dunkelfeld ist offensichtlich bei leichten Delikten
stärker ausgeprägt als bei schweren Delikten.
• Die Ergebnisse aus Täterbefragungen lassen sich im
Bereich von schwerer Kriminalität mit denen der
Kriminalstatistik zur Deckung bringen.
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Befunde
• Eine strikte Trennung zwischen Tätern und
Nichttätern kann nicht durchgeführt werden
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Opferbefragungen
• Fragestellungen
• Selbst erlittene Kriminalität
• Einstellungen
• insb. aber Kriminalitätsfurcht
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Opferbefragungen
• Vorteile
• weniger sensible Fragen für die Befragten
» Ausnahme: Betrug, sexuelle Gewalt
• Nachteile
• nur Deliktsbereiche mit individuellen Opfern
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Normalität der Kriminalität
•
•
•
•
•
Kriminalität und ökonomische/kulturelle Leistung
(Rechtswissenschaft, Arbeitsplätze, Versicherungen, Literatur)
Kriminalität als Schrittmacher für sozialen Wandel (beispielsweise
sexuelle Emanzipation, Gewerkschaften/Arbeiterbewegung);
Kriminalität macht Normen erst sichtbar (aus der Abweichung ergibt
sich erst der Inhalt und die Autorität der Norm);
Kriminalität als Voraussetzung für Integration einer Gesellschaft (die
konformen Gesellschaftsmitglieder solidarisieren sich gegen den
Abweichler);
der Verbrecher ist notwendig als Projektionsobjekt für Triebwünsche
und dafür, daß dauerhafter Triebverzicht (und damit die Kanalisation
der Antriebskräfte in kulturelle Leistungen) ermöglicht wird.
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Kriminalitätstheorien
• Soziologische Theorien
• Psychologische Theorien
• Ökonomische Theorien
• Biologische Theorien
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Soziologische
Kriminalitätstheorien
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Anomietheorie der
Kriminalität
• Durkheim
• Merton
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Mertons Anomietheorie
• Gesellschaften zerfallen in eine kulturelle und in eine
soziale Struktur
• die kulturelle Struktur gibt an, welche Ziele in einer
Gesellschaft erreicht werden sollten und wie dies
geschehen sollte (Normen und Werte)
• die soziale Struktur entscheidet über die
Möglichkeiten, die Ziele tatsächlich zu erreichen:
objektive Bedingungen des Handelns
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Anomietheorie
• Sind kulturelle und soziale Strukturen nicht integriert, dann
entsteht
• für den einzelnen Menschen eine anomische
Situation oder Stress
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Reaktion auf Anomie
•
Innovation: Die kulturellen Ziele werden beibehalten, die normativ
zugelassenen Wege werden ersetzt durch illegale oder illegitime Mittel
(Abweichung, Kriminalität).
• Ritualismus: Die Werte und Ziele werden aufgegeben, die
zugelassenen institutionalisierten Mittel werden zum Eigenwert.
• Rückzug aus der Gesellschaft. Sowohl Werte und Ziele als auch die
Mittel werden abgelehnt. Die Anpassung besteht darin, sich aus der
Gesellschaft auszugrenzen.
• Rebellion: Sowohl Werte als auch Normen werden abgelehnt,
gleichzeitig wird versucht, die abgelehnten Werte und Normen durch
ein neues (gerechteres) System von Werten und Normen zu ersetzen.
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Cloward/Ohlin: Anomie und
Zugangschancen
•
•
•
•
Erweiterung der Anomietheorie kriminellen Verhaltens durch
Cloward/Ohlin
Ergänzt wird die Anomietheorie um die Zugangschancen zu
illegitimen Mitteln
Bei Merton enthält die Sozialstruktur implizit eine Annahme zur
Verteilung der Zugangschancen zu legitimen Mitteln,
– der Unterschicht diese legitimen Mittel weitgehend
verbaut sind.
Cloward/Ohlin stellen die Frage nach der Verteilung der illegitimen
Möglichkeiten. Rückgriff auf Theorie der differentiellen Assoziation.
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Theorie der differentiellen
Assoziation
•
Theorie der differentiellen Assoziation:
• kriminelles Verhalten wird gelernt, wie jedes andere Verhalten auch.
• Die hiermit verbundenen Annahmen betreffen:
– Kriminelles Verhalten wird in intimen Bezugsgruppen gelernt.
– Das, was gelernt wird, besteht nicht nur darin, wie man Diebstähle oder
andere kriminelle Verhaltensweisen begeht, sondern auch in bestimmten
Wertemustern, Einstellungen (die für bestimmte professionelle
Kriminalitätsbegehung bezeichnend sind).
– Der Zugang zu derartigen Gruppen ist unterschiedlich verteilt.
– Insoweit hängt die Begehung von Kriminalität davon ab, ob und
inwieweit man zu bestimmten Gruppen und damit Lernmöglichkeiten
Zugang bekommt.
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Theorieintegration
• Integration der Theorie der differentiellen Assoziation und
der Anomietheorie
• Typisierung verschiedener subkultureller
Anpassungsmuster:
• Die kriminelle Subkultur (die entsprechende Lernund Kontaktmöglichkeiten voraussetzt).
• Die Konfliktsubkultur (Banden).
• Die Rückzugssubkultur (Scheitern in jeder Hinsicht,
d. h. sowohl im legalen als auch im illegalen
Bereich).
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• Hauptgesichtspunkt der Anomietheorien
• Strukturell erzeugter „Stress“ führt zu Kriminalität
(oder anderen abweichenden „stresslösenden“
Verhaltensweisen)
• Politische Reaktion: Herstellung von
Chancengleichheit, Beseitigung von Armut (Politik
der sechziger und siebziger Jahre; war on poverty)
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Subkulturtheorien
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Cohens Kultur der Gang
• Kulturtheorie männlicher Bandenkriminalität
• Ausgangspunkt: Mertons Analyse von kultureller
und sozialer Struktur
– männliche Jugendliche der Ghettos können bereits in der
Schule die von der Mittelschichtsgesellschaft gesetzten
Erwartungen nicht oder nur schwer erfüllen.
– Hieraus folgt individuelle Frustration.
– Zur Lösung der Frustration werden im Wege einer
kollektiven Reaktionsbildung die Mittelschichtsnormen
und -werte entwertet und durch eine andere Wertekultur
ersetzt.
– Dies ist die Wertekultur der Bande.
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Millers Kulturkonflikttheorie
•
Die Subkultur der Bande das Produkt eines größeren subkulturellen
Kontextes.
• Miller versteht die Jugendbande als Teil einer traditionsreichen
Subkultur (der Unterschicht, der Arbeiterklasse).
• Die Verhaltensweisen, die als deviant oder kriminell bezeichnet
werden können, entstehen dabei aber nicht wie bei Merton oder Cohen
aus der Frustration oder der Anomie, sondern aus der allgemeinen
Motivation, mit subkulturellen Werten und Normen konform zu
bleiben. Die Kriminalität der Bande ist deshalb ein Nebenprodukt
subkultureller Normen, die mit denen der dominanten Kultur im
Widerspruch stehen.
• Abweichung und Kriminalität sind damit kein Produkt einer
zielgerichteten Reaktion auf Mittelschichtsnormen, sondern der
Versuch, nach den in der Subkultur geltenden Normen zu leben.
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Subkulturelle Werte
• Schwierigkeiten mit dem Gesetz haben,
• Härte und Männlichkeit (gegenüber Weichheit und Feigheit),
• Gerissenheit (gegenüber Beschränktheit, Gelderwerb durch
harte Arbeit),
• Risiko und Aufregung, Autonomie (gegenüber Unterordnung
und Autorität).
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Labeling Approach
•
•
•
•
•
•
Anomietheorien verweisen auf sozial bedingten Stress auf den
einzelnen, der somit zu Abweichung und kriminellem Verhalten
getrieben wird und keine eigenständigen Beiträge leistet.
Im Labeling Approach (oder Etikettierungsansatz) wird die einzelne
Person ebenfalls in den Mittelpunkt gerückt.
Hiermit wird dann auf Interaktionen (zwischen Personen oder zwische
Personen und Institutionen) verwiesen.
Der labeling approach ist mit den Arbeiten von Becker verbunden (wie
wird man Jazzmusiker; wie wird man Haschischraucher).
Der labling approach wurde in den 60er Jahren auch in Deutschland
bzw. in Westeuropa rezipiert.
Der labeling approach ist methodisch mit qualitativen Verfahren
verbunden.
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Labeling Approach
• Ausgangspunkt:
• die Normsetzung schafft die Voraussetzung für die
Möglichkeit des von ihnen abweichenden
Verhaltens geschaffen.
• Soziale Normen "verursachen" deshalb Abweichung
bzw. Kriminalität.
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Labeling approach
• Die Bewerung einer Handlung als konform oder
abweichend erfordert:
• Ein Bewertungsschema (Norm)
• Ein Bewertungsvorgang: d. h. ein Interaktionsprozeß, in dessen Verlauf Menschen anderen
Menschen die Eigenschaft abweichend bzw.
kriminell zuschreiben.
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Zuschreibungsprozess
• 1. Schritt: Verhalten (oder Abweichung)
• 2. Schritt: Interaktionsprozesse, Handelt es sich um eine
Abweichung; ist die betreffende Person ein Dieb?
• 3. Schritt: Zuschreibung in Form von
– Selbstzuschreibung, Identitätsveränderung
– Fremdzuschreibung, Rekonstruktion der Geschichte des
Individuums
– erleichtert durch Aktenführung (Jugendämter, Strafakten)
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Konsequenzen des labeling
approach
• Unterscheidung zwischen
– Primärabweichung
– Sekundärabweichung
• Besondere Bedeutung für kriminelle Karriere
• Besondere Bedeutung für Kriminalpolitik
–
–
–
–
Verhinderung von Sekundärkriminalität
Diversion
Non-Intervention
Reduzierung von Stigma, beispw.
Bundeszentralregistergesetz
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Stress oder Kontrolle?
•
Kriminalitätstheorien als Erklärung
– pathologischer Erscheinungen, die im Verlaufe von
Vergesellschaftungs- oder Sozialisationsprozessen auftreten.
•
Erklärung der Fehl- oder Nichtanpassung eines Menschen,
– verursacht durch sozialstrukturelle Pathologien, familiäre
Ausnahmesituationen oder persönlichkeitsspezifische Defizite
•
"Streßtheorien" fassen solche Ansätze zusammen, die
– von einem allgemein gesellschaftlichen Norm- und
Wertekonsensus ausgehen und
– die abweichende oder kriminelle Handlungen durch blockierte
Zugänge und dadurch ausgelösten Streß verursacht ansehen
– Das Schwergewicht in der Erklärung der Entstehung von
Konformität liegt auf der Erziehung und dem Prozeß der
Norminternalisierung.
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Ausgangsfrage
• Hobbes: Der Mensch ist des Menschen Wolf
• Problem: Wie kann der Einzelne geschützt werden?
• Schutz (innere Sicherheit) bietet allein der Staat (durch
äusseren Zwang)
• Kriminalität wird verhindert durch äusseren Zwang
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Änderung der Ausgangsfrage
• Warum verhalten sich Menschen abweichend?
• Warum verhalten sich Menschen konform?
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Antwort der sozialstrukturellen
Gesellschaftstheorie
• Menschen verhalten sich konform, weil
• es ein konsentiertes Werte- und Normensystem gibt,
• das im Laufe der Sozialisation jeder Mensch, der
„normal“ erzogen wird, „internalisiert“,
• insoweit kommen Erwartungen der Gesellschaft
(Normen) und Interessen des Einzelnen zur
Deckung.
• Konformität ist deshalb die Regel (und nicht
erklärungsbedürftig), Abweichung ist die Ausnahme (und
deshalb erklärungsbedürftig)
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Probleme
• Werte- und Normkonsens ist zweifelhaft
– Vietnamkrieg, Studentenunruhen, Rassenunruhen der
sechziger Jahre
• Was ist Norminternalisierung?
• Freudsches Konzept des Überichs und des
Gewissens als Übernahme von Fremderwartungen
(gesellschaftliche Normen)
• Konsequenz: schlechtes Gewissen, aber keine
Verhinderung des Normbruchs
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Neues Interesse an
Kontrolltheorien
• Kontrolltheorie der Kriminalität (Hirschi)
• Erklärungsbedürftig ist, warum sich der Einzelnen an die
Regeln hält
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Variable
• Attachment: emotionale Bindung an relevante andere
(Eltern, peers)
• Commitment: rationale Bindung über instrumentelle
Interessen (beispielsweise erworbener Status, der nicht
aufs Spiel gesetzt werden soll, Karrierechancen, die man
sich nicht verderben will)
• Belief: Bindung aufgrund gemeinsamer geteilter Werte
und Normvorstellungen; Glaube an die Legitimität der
Ordnung und der Normen
• Involvement: Bindung auf der Basis der faktischen
Teilnahme an den Institutionen der Gesellschaft
(beispielsweise durch Arbeit oder Ausbildung).
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Psychologische
Kriminalitätstheorien
• Theorie der Psychodynamik (Freud)
• Persönlichkeit gliedert sich in Es, Ich und Über-Ich
– Es: Triebe
– Ich: Person oder Persönlichkeit
– Über-Ich: Gewissen
• Entwicklung der Psyche
– Ausbildung des Ich (und damit der Abgrenzung zu
anderen Personen)
– Ausbildung des Über-Ichs (gesellschaftliche Normen und
Erwartungen) Die Entwicklung von
– Ich und Über-Ich: Identifikationsprozesse (mit Mutter und
Vater) Zu
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Psychodynamik und
Abweichung
• abweichendes Verhalten entsteht als Folge von
Fehlentwicklungen in der Persönlichkeit
– neurotische Fehlentwicklungen: ein zu starkes ("tyrannisches")
Über-Ich (bedingt durch zu starke Identifikations- und
Unterwerfungsprozesse in der frühen Erziehung) läßt eine
adäquate Verarbeitung der Triebe nicht zu. Triebimpulse werden
verdrängt und aufgestaut. Verbrechen und Abweichungen
werden dann zu Symptomen (Beispiel: der Verbrecher aus
Schuldgefühl).
– Psychopathische Entwicklungen (als Folge gestörter (fehlender)
Identifikation) führen zu Über-Ich-Defiziten, die eine
angemessene Kontrolle der Triebe und eine interne Steuerung
des Menschen auf der Basis der Repräsentanz gesellschaftlicher
Erwartungen im Über-Ich nicht gewährleisten.
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Lerntheorien
• Kriminelles Verhalten wird erlernt wie jedes andere
Verhalten
• Lernmechanismus der operanten Konditionierung
(Bekräftigungslernen)
– Problemverhalten wird aufgrund verstärkender
Verhaltenskonsequenzen erworben und verfestigt wird.
• Hypothese: Eine Person wird dann antisoziales Verhalten
(kriminelles Verhalten) zeigen, wenn sie in der
Vergangenheit dafür bekräftigt/belohnt worden ist und
wenn aversive Konsequenzen das Verhalten nicht
unterdrückt haben.
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Lerntheorien
• Erklärung erstmaligen Verhaltens/Erklärung seltenen
Verhaltens
– hier kann die Bekräftigung bzw. Verstärkung keine Rolle
spielen
• Lerntheorie stellt heute auf eine Dreiteilung ab:
– Erwerb von Verhalten,
– Auslösung von Verhalten
– Stabilisierung von Verhalten.
• Der Erwerb von Verhalten erfolgt durch
Beobachtungslernen.
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Beobachtungslernen
• Massenmedien und Gewalt
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Auslösung von Verhalten
• Wahrnehmung von Gelegenheiten
• Befehl und Gehorsam
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Das Milgram Experiment
•
•
•
•
•
Aufruf zur Teilnahme an einem Experiment über „Lernen, Gedächtnis
und Strafe“; 4,50 US$ für Teilnahme
Rollen: Lernender, Lehrer und Wissenschaftler, der das Experiment
überwacht
Der Lernende wird in einem Stuhl festgeschnallt und an Elektroden
angeschlossen
Vorgetäuscht wird zur Zuordnung der Rollen von Lernendem und
Lehrer eine Zufallsauswahl. Der Lernende wird allerdings immer von
einem Schauspieler gespielt.
Das Experiment besteht aus:
– Vorlesen von Begriffspaaren, die vom Lernenden wiederholt
werden müssen
– Bei Fehlern muss der Lehrer Stromstöße versetzen
– Stromstöße reichen von 15 Volt bis 450 Volt (Lebensgefahr)
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Das Milgram Experiment
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Durchführung
•
•
•
•
•
•
30 Schalter von 15 - 450 Volt, markiert mit Hinweisen wie 15 Volt = leichter
Schock, 75 Volt = schmerzhaft bis 450 Volt = Lebensgefahr
Vor Beginn des Versuchs wurden die Versuchspersonen von einem
anwesenden Versuchsleiter, der als legitimierte Autoritätsfigur auftrat,
nochmals massiv darauf hingewiesen, wie wichtig die strikte Einhaltung der
Regeln sei
Der angebliche Schüler äußerte vor Beginn des Versuchs beiläufig, er habe ein
leichtes Herzleiden, wolle aber dennoch am Versuch teilnehmen
das Opfer begann bei 75 Volt zu stöhnen, woraufhin viele Versuchspersonen
den Versuchsleiter vorsichtig baten, das Experiment zu unterbrechen, was
dieser jedoch mit barscher Kritik und Appellen an die Männlichkeit seiner
Versuchspersonen ablehnte
Bei 180 Volt bat dann der "Schüler" eindringlich, das Experiment
abzubrechen, da er die Schmerzen nicht mehr ertrage
Bei 300 Volt brüllte er um Hilfe, danach schwieg er
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Ergebnisse
• The theory that only the most severe monsters on the
sadistic fringe of society would submit to such cruelty is
disclaimed
• two-thirds of this studies participants fall into the category
of ‘obedient' subjects, they represent ordinary people
drawn from the working, managerial, and professional
classes (Obedience to Authority)
• Ultimately 65% of all of the "teachers" punished the
"learners" to the maximum 450 volts
• No subject stopped before reaching 300 volts
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Ökonomische
Kriminalitätstheorien
• Makro-ökonomische Ansätze
• Arbeitslosigkeit und Kriminalität
• Krisen und Kriminalität
• Preisentwicklung und Kriminalität
• Rational Choice
• Handlung als Ergebnis von Nützlichkeitsabwägungen
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Ökonomische
Kriminalitätstheorien
• Wann treten Nützlichkeitskalkulationen auf?
• Einschränkungen der rational choice Erklärung
• Normen, normative Orientierung
• Routinen, routine activity approach
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Biologische
Kriminalitätstheorien
• Annahme: Kriminalität ist vererblich
• Adoptions- und Zwillingsstudien
• Gen-Forschung
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Soziale Kontrolle
• Gesellschaftliche Institutionen/Systeme zur Erzeugung und
Erhaltung von Verhaltenskonformität
• Strafrechtliche Sozialkontrolle
• Allgemeine Sozialkontrolle
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Soziale Kontrolle und
Prävention
• Primärprävention
• Prävention unerwünschten Verhaltens durch
Erziehung etc.
• Sekundärprävention
• Prävention durch Strafgesetze (Androhung von
Strafe)
• Tertiärprävention
• Prävention durch Rückfallverhütung
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Normgenese
• Strafrechtsnormen als konsensualer Kern des
Normensystems
• Strafrechtsnormen als Ausdruck
• Gruppeninteressen
• Institutionellen Interessen
• Probleme der Normgeneseforschung
• Seltenheit des Normsetzungsereignisses
• Komplexität von Normsetzungsprozessen
• Probleme des Datenzugangs
• Verknüpfung mit Normimplementation
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Bedingungen und Funktionen
• Kriminalisierung und Entkriminalisierung
• Überkriminalisierung
• Überkriminalisierung und präventive Wirkungen des
Strafrechts
• Fragmentarischer Charakter des Strafrechts
• Straftat und Strafe als Ausnahmeerscheinungen
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Institutionen Strafrechtlicher
Verhaltenskontrolle
• Polizei
• Staatsanwaltschaft
• Gerichte
• Soziale Dienste in der Justiz
• Vollstreckungseinrichtungen, insbesondere Strafvollzug
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Polizei
• Rechtsgrundlagen polizeilichen Handelns
• Polizeigesetze der Länder
» Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung von Ordnung
» Ermessen
• Strafprozessordnung
» Polizisten als „Hilfsbeamte“ der Staatsanwaltschaft
» Ermittlungen bei Verdacht strafbarer Handlungen
» Legalitätsprinzip
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Grafik: Anzahl öffentlicher und privater Polizei pro 100.000 der Wohnbevölkerung in
den Ländern der EU
600
488
500
440
400 362
394
344
300
200
75
100
109
318
275
379
375
320
236 233
193
477
304
276 256
201
132
217
143
121
310
152
184
135
76
69
19
Öffentliche Polizei/100.000
lie
Lu
n
xe
m
bu
Ni
rg
ed
er
la
nd
e
Po
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ga
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D
ch
eu
ts
ch
G
al
rie
nd
ch
en
la
nd
0
Private Polizei/100.000
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160
Tatverdacht
• Entstehung des Tatverdachts
• Zunächst weitgehend Anzeigeerstatter, reaktive
Orientierung der Polizei
• Alltagstheorien und Kontrolle
• proaktive Methoden der Ermittlung
• verdachtsunabhängige Kontrollen (Schleierfahndung) im Grenzraum
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Polizeiforschung
• Untersuchungen über die Polizei
• Wie entsteht Tatverdacht
• Polizeiliche Ermittlungseffizienz
• Verhältnis Polizei und Gesellschaft/Minderheiten
• Übernahme von ethnischen Minderheiten in der
Polizei
• Untersuchungen für die Polizei
• Kriminalistik
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Ermittlungseffizienz
Grafik: Ermittlungseffizienz der Polizei in Abhängigkeit
von einem zu Beginn der Ermittlungen identifizierten
Tatverdächtigen (Einbruchsdiebstahl; Dölling 1999, S.52)
120
100
97
72
80
60
60
40
30
22
20
20
0
Aufklärung
Anklage
Tatverdächtiger bekannt
Verurteilung
Tatverdächtiger unbekannt
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Polizeiliche Kontrollstrategien
• Community Policing
• Zero tolerance
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Zero Tolerance und
Beschwerden
Graph: Index crimes and Complaints for Abuse of Police
Authority in New York 1993-1998
700000
3000
600000
2500
500000
2000
400000
1500
300000
1000
200000
500
100000
0
0
1993
1994
1995
Index Crimes
1996
1997
1998
Complaints
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Traditionelle Funktionen der
Staatsanwaltschaft
•
•
•
Repräsentiert die rechtliche Dimension des Ermittlungsverfahrens
» Ausgleich zwischen Effizienz und Rechtsstaat
» Kontrolle und Anleitung der Polizei
Neutralität im Ermittlungsverfahren
Gate-Keeper für Gericht und Kriminalstrafe; Anklagemonopol
– Ausnahmen:
» England: Polizei nimmt Funktionen der StA wahr;
eine StA besteht erst seit 1986
» Dänemark: Polizei übernimmt Anklagefunktion in
bestimmten Deliktsbereichen
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Funktionswandel?
• Politische Funktionen (Wahlposition)?
• Von Anklage- zur Einstellungsbehörde?
• Vom Ermittler zum Entscheider?
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Legalitäts- und Opportunitätsprinzip
in Europa
• Zwei Modelle
• Opportunität: Holland, England, Frankreich,
Belgien,
• Legalität: Italien, Deutschland, Österreich
• Aber: Zunehmende Konvergenz
•
Konvergenz hin zu Opportunität
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Staatsanwaltschaft und Polizei
• Ausgangsmodell
• StA ist „Herrin“ des Ermittlungsverfahrens
» Ausnahme: Untersuchungsrichter (Frankreich,
Spanien)
» Ausnahme: Polizei ist in den Ermittlungen
unabhängig (England)
• De Facto:
» Polizei ermittelt unabhängig
» StA trifft Entscheidungen (Nichtverfolgung, Anklage)
» StA wird zum „Richter vor dem Richter“
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StA und Polizei
Zunehmende Unabhängigkeit
• De Facto Unabhängigkeit der Polizei
• Unabhängige Ermittlungen in praktischer Hinsicht
• Unabhängigkeit in der Entwicklung und Praxis proaktiver
Ermittlungsmethoden (V-Leute, technische Ermittlungsmassnahmen)
• Unabhängige Informationserhebung und Datenverarbeitung
• Struktur- und Vorermittlungen
• Rechtliche Unabhängigkeit
• Präventiv-Polizeiliche Bereiche und „Vor“-Ermittlungen
• Europäische und internationale Zusammenarbeit
• Verhängung von „Transaktions“-Geldstrafen (Holland,
Dänemark)
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Konfliktbereiche im Verhältnis
StA und Polizei
• Unabhängigkeit der Polizei
• Kriminalitätsbekämpfung und Effizienz vs
Rechtsstaatsorientierung
• Informationsverarbeitung und Zugriff auf Informationen
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Trends in der Einstellungspolitik
• Trend zur Einführung von Einstellung unter Auflagen
• Aber: unbedingte Einstellungen überwiegen überall bei
weitem
• Der Polizei werden teilweise Einstellungsbefugnisse mit
der Möglichkeit von Transaktionsgeldstrafen übertragen
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Entwicklungen bei vereinfachten Verfahren
• Verstärkte Einführung und Nutzung vereinfachter und
beschleunigter Verfahren
• Verschiebung der de facto Strafzumessung auf die
Staatsanwaltschaft
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Erklärungen für die veränderte Rolle
der StA
• Starke Zunahme der Straftaten und des Fallaufkommens in
den sechziger und siebziger Jahren
• Komplexe und zeitaufwendige Verfahren der
Wirtschaftskriminalität
• Tendenz zum Präventions- und Risikostrafrecht
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Verlagerung des Schwerpunkts auf das (Vor-)
Ermittlungsverfahren
•
•
•
•
•
Schwerpunkt liegt heute im Ermittlungsverfahren, insbesondere auch
mit Informationsaustauschmustern (Ausländerbehörden,
Steuerfahndung), gemischten Ermittlungsgruppen
Zunehmende Bedeutung der Eilanordnungen im Strafverfahren
Zunehmende Bedeutung von vorläufigen Massnahmen mit
erheblichem punitiven Charakter (Beispiel: Einfrieren von Konten,
vorläufiger Zugriff auf Vermögenswerte)
Wechsel von ante facto Kontrolle durch das Gericht hin zu post facto
Kontrollen
Richterliche Kontrolle verliert im Zusammenhang mit neuen
Ermittlungsmassnahmen an Bedeutung
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Erledigungen in Deutschland
1997
28,1
30
27,5
24,5
25
20
15
11,3
8,6
10
5
0
lage
k
n
A
st.
ng
ehl
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ing
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And
eres
Struktur der Auflagen in
Deutschland
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
95,7
Geldauflage
Gemeinnützige
Leistungen
Wiedergutmachung
Unterhalt
1,5
2,4
0,4
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Trends in der Praxis in
Deutschland (%)
25
20
15
10
5
0
81
9
1
83
9
1
85
9
1
87
9
1
Anklage
89
9
1
Strafbefehl
91
9
1
93
9
1
§153
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
95
9
1
§153a
97
9
1
Ungleichmässigkeit
18
16
16
14
12
10
11
9
9
8
12
11 11
10
9
7
8
6
4
12
5
8
8
5
2
0
% §153a
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Baden-Wuerttemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
M.-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-W.
Rheinland P
Saarland
Sachsen
Sachsen-A.
Schleswig-H.
Ungleichmässigkeit
• Ungleichmässigkeit innerhalb Deliksgruppen
• beispw. Drogendelikte
• beispw. Diebstahl
• Ungleichmässigkeit zwischen Delikten
• beispw. Eigentums- vs. Wirtschaftsdelikte
• Fragen:
• Soll Gleichmässigkeit hergestellt werden?
• Wie kann Gleichmässigkeit hergestellt werden?
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Kontrolle des Einstellungsermessens
• Einführung von allgemeinen Richtlinien
(Einstellungsrichtlinien, vergleichbar sentencing guidelines
(USA), in Kraft in Holland)
• Kontrolle durch das Opfer
• beispw. “Klageerzwingungsverfahren“
• beispw. zwingende Wiedergutmachung in
Frankreich
• Interne Kontrollen
• Transparenz: Begründung
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Gewaltenteilung
• Dominanz des exekutiven Rechts
• Flexibilität und Informalität
• Marginalisierung der Gerichte
• Das Gericht beschränkt sich im wesentlichen auf die
Freiheitsstrafe
• Konventionelle Straftaten und die Straftaten der
konventionellen Gesellschaft fallen in die
Erledigungskompetenz der StA
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Trends in der Budgetierung
• Trend zur Einführung von Globalbudgets
• Konsequenzen:
• StAs werden stärker durch ökonomische Kriterien
bestimmt
• Einführung von Management-Techniken
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Gerichte und Richter
• Sanktionsmuster
• Strafzumessungsentscheidungen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Sanktionsmuster
• Sanktionsmuster sind geprägt durch die normativen
Rahmenbedingungen
• §47 Geldstrafe hat Priorität über die kurze
Freiheitsstrafe
• §56 Bewährung bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Sanktionsmuster
Grafik: Verteilung der Strafen 1998 in %
90
81,4
80
70
60
50
40
30
20
10
12,6
6
1,4
0
Freiheitsstrafe
o.Bew. > 2 Jahre
Freiheitsstrafe
ohne Bew.
Freiheisstrafe mit
Bew.
Geldstrafe
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Lebenslange Freiheitsstrafe
Verurteilungen wegen Mordes und Verurteilung zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
300
250
200
150
100
50
19
94
19
86
19
90
19
74
19
78
19
82
19
66
19
70
19
58
19
62
19
50
19
54
0
Verurteilungen wg. Mord
Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Wandel in der Strafe
Graph: Proportions of Long Prison Sentences for Drug Offenders 1968-1998
35
30
25
20
15
10
5
2-5 Years
10-15 Years
5-10 Years
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
19
96
19
94
19
92
19
88
19
90
19
86
19
84
19
82
19
80
19
76
19
78
19
74
19
72
19
70
19
68
0
Stabilität in Strafen
Grafik: Länge verhängter Freiheitsstrafen bei Einbruchsdiebstahl
(in% aller Verurteilungen)
bis 6 Monate
6-12 Monate
1-2 Jahre
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
19
96
19
94
19
92
19
90
19
88
19
86
19
84
19
82
19
80
19
78
19
76
40
35
30
25
20
15
10
5
0
> 2 Jahre
Strafzumessungsforschung
• Befunde
• Strafe bleibt im unteren Drittel des Strafrahmens
• Strafe ist orientiert an „glatten Zahlen“
• Strafzumessung orientiert sich nicht an dem
komplexen Programm des §46 StGB, sondern an
wenigen Faktoren
» Schwere
» Vorstrafen
• Strafzumessung entwickelt lokale Traditionen und
damit auch regionale Differenzen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Gesamtstrafenbildung
Grafik: Durchschnittliche Reduzierung der Gesamtstrafe und
Einzelstrafensummen
600
400
300
200
100
M
.
22
8
M
.
20
4
M
.
18
0
M
.
15
6
M
.
13
2
M
.
10
8
M
.
84
M
.
60
M
.
36
M
.
0
12
m Reduzierung
500
Einzelstrafensumme
Raub
Vergewaltigung
Einbruch
Exponentiell (Einbruch)
Exponentiell (Raub)
Exponentiell (Vergewaltigung)
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Vollstreckung
• Geldstrafe
• Ersatzfreiheitsstrafe und gemeinnützige Arbeit
• Bewährung
• Bewährungshilfe
• Freiheitsstrafe
• Gefängnissystem
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Die Ökonomie des Strafrechts
• Ökonomische Rahmenbedingungen
• Prinzip der Selektion
• Kosten sowie Kosten-Nutzen-Analysen
• Was kostet das Strafrecht?
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Personal pro 100.000 der
Bevölkerung
Richter
Österreich
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Niederlande
Schweden
UK
19,8
6,5
11
25,4
10
19,2
14,9
StaatsanwaltscPolizei
2,6
10
2,2
7,5
3
7,9
4,1
Gefängnis
420
265
403
302
254
309
376
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
45
80
43
43
95
94
82
Insgesamt
566
424
493
532
408
477
521
Kosten pro Einwohner in Euro
Kosten in Euro/Einwohner
Justiz
StA
Österreich
57
Dänemark
30
Frankreich
23
Deutschland
64
Niederlande
23
Schweden
33
Polizei
4
5
6
19
11
8
Gefängnis
203
117
132
137
151
119
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
26
32
19
25
54
43
Insgesamt
290
184
180
245
239
203
Wandel strafrechtlicher
Sozialkontrolle
• Von Todes- und Leibesstrafen zur Freiheitsstrafe
• abgeschlossen Ende des 19. Jahrhunderts
• Von Freiheitsstrafe zu Kontroll- und Geldstrafen
• abgeschlossen Mitte des 20. Jahrhunderts
• Erklärungen
• Elias: Zivilisierung von Gesellschaft und Macht
• Foucault: Perfektionierung der Kontrolle
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Postmodernes Strafen?
• Die Rückkehr von Stigmatisierung und Gefängnis
• Common Sense anstelle überprüfbarer Wirkungen
• Der Wechsel der Adressaten: Vom Individuum zur
Öffentlichkeit
• Vertrauen auf Symbole und sichtbare Zeichen des Strafens
und Bestraftwerdens
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Die Folgen Strafrechtlicher
Sozialkontrolle
• Generalprävention
• positive Generalprävention
• negative Generalprävention
• Spezialprävention
• positiv
• negativ
• Sicherung
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Negative Generalprävention
• Abschreckungs- oder „deterrence“ Forschung
• Theoretische Grundlagen: Lerntheorien, ökonomische
Theorien
• Variable der Abschreckung
• Bestrafungsrisiko
• Bestrafungsschwere
• Schnelligkeit der Bestrafung
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Methodenfragen
• Methodische Ansätze
• Vergleich verschiedener Regionen (mit
unterschiedlichen Sanktionen; insb. Forschungen
zur Todesstrafe)
• Vergleich Vorher/Nachher bei Änderungen des
strafrechtlichen Sanktionensystems (Beispiel:
deutsche Strafrechtsreform 1969; Reduzierung der
kurzen Freiheitsstrafe)
• Befragungen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Abschreckungsforschungen
durch Befragungen
• Kombination Dunkelfeldbefragung und
Schwereeinschätzung und Risikoeinschätzung
• Problem: Kausalität bei Querschnittuntersuchungen
• Kombination: Perzeption von Risiko und Schwere sowie
Handlungsintentionen
• Problem: Sind Handlungsintentionen realistisch?
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Befunde der
Abschreckungsforschung
• Im Vergleich Entdeckungsrisiko und Bestrafungsschwere spielt
das Entdeckungsrisiko die entscheidende Rolle
• Die Bestrafungsschwere wirkt sich erst bei einem bedeutsamen
Entdeckungsrisiko aus
• Dies heisst, dass Abschreckungsstrategien im Kern auf die
Erhöhung des Entdeckungsrisikos setzen müssen
• Allerdings lässt sich das Entdeckungsrisiko in der Praxis
nur sehr schwer manipulieren
• Werden ausserstrafrechtliche Abschreckungsfaktoren einbezogen,
dann werden Entdeckungsrisiko und Schwere marginal
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Positive Generalprävention
• Normbruch erzeugt Enttäuschung
• Auf Enttäuschung kann reagiert werden durch
• Aufgabe der normativen Erwartungen
• Demonstration der Beibehaltung der Erwartungen
• Die Beibehaltung der Erwartungen wird demonstriert
dadurch, dass dem Verantwortlichen Kosten auferlegt
werden (Sanktion)
• Kernpunkt: Akzeptanz und Legitimität der strafrechtlichen
Normen (Beibehaltung der Erwartungen)
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Spezialprävention
• Negativ: individuelle Abschreckung
• durch Bestrafung werden zusätzliche
Hemmschwellen für die Zukunft aufgebaut (beispw.
taste of prison approach)
• Problem: abnehmender Grenzschaden (analog zum
Grenznutzenmodell der Ökonomie): Sanktionen
nutzen sich schnell ab
• Positiv: Behandlung und Lernen
• Resizialisierungsforschung, insbesondere im
Strafvollzug und in der Sozialtherapie
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Behandlungsforschung
• Behandlungsideologie der fünfziger und sechziger Jahre
• unbestimmte Freiheitsstrafe
• Martinson 1974: nothing works und Kritik aus der
Rechtsstaatsperspektive
• Evaluationsforschungbbb
• Problem der Methoden: kaum Experimente
• Frage: wurden Behandlungsansätze überhaupt
implementiert?
• Frage: für wen sind Behandlungsansätze sinnvoll?
• Stand: Für spezifische Gruppen können, wenn auch kleine
Behandlungseffekte nachgewiesen werden
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Sicherung
• Sicherungsverwahrung/incapacitation
• Kriminalpolitische Ausformungen
• selective incapacitation
• categorical incapacitation
• Schwerpunktbildungen Intensivtäter/chronische
Straftäter
• Forschung: Zusammenhänge zwischen physischer
Sicherung und Entwicklungen der Kriminalität
• Problem der Identifizierung und Prognose
• Ökonomische Probleme
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Strafvollzug und Sicherung
USA
2500000
2000000
1500000
1000000
500000
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
20
01
20
00
19
99
19
98
19
97
19
96
19
95
19
94
19
93
19
92
19
91
19
90
0
Strafrechtliche Sozialkontrolle
und Kritik
• Sündenbocktheorie
• Herrschaftskritik (insb. marxistische Ansätze; Kritische
oder Radikale Kriminologie)
• Abolitionismus: Gesellschaften ohne Strafvollzug und
ohne Strafrecht
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Viktimologie
• Ausgangspunkte der Opferforschung
• Das Opfer als Lieferant von Kriminalitätsdaten
• Opferbefragungen und Dunkelfeld
• Das Opfer als „Kriminalitätsursache“: Beiträge zur
Entstehung der Straftat
• Das Opfer als Teil der sozialen Kontrolle
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Opfer und Kriminalitätsdaten
• Gegenwärtige Diskussion ist auch bestimmt durch die
Frage, ob regelmäßige Opferbefragungen in Deutschland
in Ergänzung der polizeilichen Kriminalstatistik
durchgeführt werden sollen.
• Beispiele: National Crime Survey USA; British Crime
Survey, International Crime Survey
• Problem: Kosten
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Opfer und Mitverantwortung
• Viktimodogmatik:
• wie wird das Opferverhalten in der
Strafrechtsdogmatik aufgegriffen
» Beispiel: Notwehrrecht (Provokation)
• Opfer und Stigmatisierung
• Beispiel: Sexualkriminalität
• Opfer und Selbstschutz sowie Prävention
• Sicherung und Selbstverteidigung
• Opfer und Verbrechenskontrolle
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Opfer und Soziale Kontrolle
• Opfer als gate-keeper/Anzeigeerstattung
• Warum unterlassen Opfer eine Anzeige?
• Warum erstatten Opfer eine Anzeige?
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Anzeigemotive
Anzeigemotive bei Eigentumsdelikten und Delikten gegen die Person
45
41,6
40
35
29,8
30
23,4
%
25
19,6
20
19,2
19,2
12,8
15
8,6
10
6,4
4,2
5
2,5
1,4
r
te
Tä
m
En
t
sc
hä
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gu
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lt
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Hi
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gs
sc
hu
tz
0
Eigentumsdelikte
Delikte gegen die Person
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Nichtanzeigemotive
Nichtanzeigemotive bei Eigentumsdelikten und Delikten gegen die Person
50
45
44,5
41,6
40
35
%
30
25
20
16 14,3
15
9
10
6,1 7,5
8,6
5
4 3,9
2,5
2 1,7
1,5
3
1,3 0,5
0,5
A
ng
eh
Ke
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so
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ch
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s
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lem
Po
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ch
ts
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Ta
Pr
ob
ke
in
Sc
h
ad
elö
st
en
0
Eigentumsdelikte
Delikte gegen die Person
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
5,2
Erweiterungen der
viktimologischen Perspektive
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Verbrechensfurcht
• Innere Sicherheit hat objektive und subjektive
Dimensionen (Wahrnehmung von Sicherheit/
Sicherheitsgefühl)
• Verbrechensfurcht als weiterer Schwerpunkt in
Opferbefragungen
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Dimensionen der
Verbrechensfurcht
• Emotional (haben Sie nachts Angst in der Umgebung Ihrer
Wohnung)
• Kognitiv (mit welcher Wahrscheinlichkeit rechnen Sie, in
den nächsten 12 Monaten Opfer eines (Diebstahls) zu
werden?)
• Verhalten (Haben Sie in Ihrem Haushalt eine
Schusswaffe? Bewaffnen Sie sich, wenn Sie abends aus
dem Haus gehen?
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Korrelate der
Verbrechensangst
• Geschlecht
• Alter
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Erklärungen der
Verbrechensangst
• Besondere Verletzlichkeit
• Reflex der Kriminalität?
• Unabhängig von der Kriminalitätsrate
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Kriminalitätswahrnehmungsparadox
• Kriminalitätsproblem bleibt lokal gleich, verändert sich
nicht
• Kriminalität nimmt insgesamt (beispw. in Deutschland) zu
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
Opferpolitik und
Opfergesetzgebung
• Schutz des Opfers vor Sekundärbelastungen/-traumatisierung durch
• stärkere Beteiligung am Strafverfahren
» Opferanwalt
» Nebenklage, Adhäsionsklage
• stärkeren Schutz vor Belastungen
» Videovernehmungstechnik (Mehrfachvernehmung)
» Anonymität von Zeugen
» Ausschluss der Öffentlichkeit
• bessere Information
» Informationsrechte
• bessere Wiedergutmachung/Mediation
Max-Planck-Institut für Ausländisches und
Internationales Strafrecht
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