Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V.

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Mitteilungen der Verbände ·
Information by Behavior Therapy Associations
Verhaltenstherapie 2016;26:300–305
Bundesgeschäftsstelle
Corrensstraße 44–46
72076 Tübingen, Deutschland
Tel. +49 7071 9434-0, Fax -35
[email protected], www.dgvt.de
Neues zum TVöD, zur PP/KJP-Eingruppierung UND
zur neuen Einstufung!
Liebe KollegInnen,
nach unseren Protesten gegenüber ver.di im Hinblick auf die
neue Eingruppierung von Psychologischen PsychotherapeutInnen/
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in die Entgeltgruppe 14 im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)
haben wir intensive Gespräche geführt. Infolgedessen wurde uns
zugesagt, die Zusammenarbeit in Zukunft noch zu verbessern.
Die erste Gelegenheit hierzu bot sich bei der redaktionellen Bearbeitung der neuen Entgeltordnung zum TVöD: Die Formulierung, mit der die Festlegung auf Entgeltgruppe 14 für «uns» beschrieben wurde, war unklar, wenn nicht sogar missverständlich,
jedenfalls offenbar mit heißer Nadel gestrickt:
«Entgeltgruppe 14
Psychologische PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung und
entsprechender Tätigkeit».
Problematisch waren daran aus unserer Sicht der Hinweis auf
das Landesrecht bei den Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und der Hinweis auf die staatliche Anerkennung: So
hätte möglicherweise jemand einen Hinweis auf die landesspezifisch unterschiedlichen Zugangsberufsqualifikationen bei den
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen entnehmen und
entsprechende Gehaltsunterschiede zwischen Kinder- und Jugend-
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Fax +49 761 4 52 07 14
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Accessible online at:
www.karger.com/ver
lichenpsychotherapeutInnen mit Master und solchen ohne Master
hineininterpretieren können. Das hätte unserem Anspruch auf
Gleichbehandlung aller Psychologischen PsychotherapeutInnen/
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen widersprochen
und eine Spaltung der Berufsgruppe/n befördert.
Klaus Thomsen als Sprecher der ver.di-Fachkommission und
die Teilnehmer der AG haben folgenden Formulierungsänderungsvorschlag eingebracht:
«Psychologische PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen jeweils mit Approbation und
entsprechender Tätigkeit».
Inzwischen wurde uns signalisiert, dass dieser Formulierungsvorschlag in die zukünftig zu verbreitende ausführliche, redaktionell geschärfte Textfassung aufgenommen wurde. Das ist unseres
Erachtens eine sinnvolle Klarstellung und dürfte manch einen Arbeitsgerichtsprozess vermeiden helfen.
Nun haben wir auch genauere Informationen, wie es für die KollegInnen im TVöD-Bereich mit der Umgruppierung weitergeht.
Wichtig für alle, die noch in Entgeltgruppe 13 sind: Die Einstufung
in Entgeltgruppe 14 geschieht nur auf Antrag des Arbeitnehmers!
Für diese Antragstellung haben diese Beschäftigten 1 Jahr Zeit (bis
zum 31. Dezember 2017). Der Antrag wirkt immer auf den 1. Januar 2017 zurück, weil zu diesem Zeitpunkt die neue Entgeltordnung
in Kraft tritt. Man wird möglicherweise nicht in die gleiche Erfahrungsstufe eingruppiert, sondern gegebenenfalls eine Erfahrungsstufe niedriger. Auf jeden Fall muss sich jedoch ein Garantiebetrag
in Höhe von 92,22 EUR als «Höhergruppierungsgewinn»ergeben
(nach § 17 Abs. 4 TVöD). Wird eine stufengleiche Höhergruppierung vorgenommen, tritt diese erst am 1. März 2017 in Kraft.
Diese Hinweise sind noch nicht vollständig. Im Detail werden
wir sicher noch Erläuterungen geben und Ergänzungen machen.
Wir hoffen aber, dass diese Informationen bereits hilfreich sind.
Ver.di hat uns noch mal dringend ans Herz gelegt (auch mit
Blick auf die anstehenden Gespräche zum Tarifvertrag für den
Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)),
- dass «wir Psychologische PsychotherapeutInnen/Kinder- und
JugendlichenpsychotherapeutInnen» über die Landeskammern/
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Deutsche Gesellschaft für
Verhaltenstherapie (DGVT) e.V.
«Die Tarifpartner im öffentlichen Dienst, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf der Arbeitnehmerseite und die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf der
Arbeitgeberseite, haben sich am 29. April 2016 in der dritten Verhandlungsrunde auf Tarifsteigerungen sowie die Verabschiedung
der Entgeltordnung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der
Länder und Kommunen geeinigt.
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 waren
die in Institutionen des öffentlichen Dienstes angestellten Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen nicht als akademische Heilberufe im Tarifsystem berücksichtigt. Als der Bundesangestelltentarifvertrag
(BAT) durch den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)
im Jahr 2005 abgelöst wurde, hat sich daran nichts geändert: Bislang standen im TVöD weiterhin lediglich Psychologen, Sozial-/
Pädagogen. Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinderund JugendlichenpsychotherapeutInnen waren im TVöD nicht
aufgeführt, folglich auch keine Tätigkeitsmerkmale und Verantwortlichkeiten, die sich durch die Approbation ergeben.
Die Tätigkeitsmerkmale und der Grad der Verantwortung
sowie der besondere Grad der Schwierigkeit sind aber die entscheidenden Kriterien für die Eingruppierung innerhalb einer Entgeltordnung und sollten dort festgeschrieben sein, was jetzt mit der
Verabschiedung der neuen Entgeltordnung passiert ist.
In der neuen Entgeltordnung werden Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in der Entgeltgruppe 14 eingeordnet.
Wendet man die Kriterien Tätigkeitsmerkmale, Grad der Verantwortung sowie Grad der Schwierigkeit auf das Leistungsspektrum von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und
JugendlichenpsychotherapeutInnen an, hätte eine Eingruppierung
in Entgeltgruppe 15 erfolgen müssen: Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
sind in der stationären Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, der Jugendhilfe, in Beratungsstellen und im Maßregel- und
Strafvollzug oder anderen Institutionen tätig. Ihre Qualifikation
infolge der Approbation und die ausgeübten Tätigkeiten entsprechen damit denen von Fachärzten, ihre Vergütung jedoch nicht.»
Viele Grüße von
Klaus Thomsen und Heiner Vogel
–für die Fachgruppe Angestellte–
4. Oktober 2016
Mitteilungen der Verbände · Information by
Behavior Therapy Associations
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
(DGVT) schreibt für das Jahr 2018 folgende Preise
aus:
- für Verhaltenstherapie und psychosoziale Versorgung;
- für Nachwuchsleistungen auf dem Gebiet der Entwicklung der Verhaltenstherapie.
Merkblatt für Personen-/Teamvorschläge für die Verleihung der
DGVT-Preise
Die DGVT-Preise werden verliehen für hervorragende Leistungen auf den Gebieten:
– Entwicklung der Psychotherapie/Verhaltenstherapie in gesellschafts- und gesundheitspolitischer Verantwortung;
– Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher bio-psychosozialer
Prävention und Intervention.
Vorschläge von Personen/Teams für die Verleihung der DGVTPreise sollen beinhalten:
1. Name, Anschrift, Beruf des vorschlagenden Mitglieds;
2. Name, Anschrift, Beruf der für den DGVT-Preis vorgeschlagenen Persönlichkeit bzw. Name, Anschrift und Tätigkeitsbereich
des vorgeschlagenen Teams;
3. kurze, aussagekräftige Begründung des Vorschlags zur Preisverleihung mit Bezug auf die oben genannten Vergabekriterien;
4. zusammenfassende Skizze des «Einzel-» oder «Gesamtwerks»
der vorgeschlagenen Persönlichkeit bzw. des vorgeschlagenen
Teams;
5. möglichst genaue Hinweise auf publizierte, dokumentierte, in
Form von Projekten etablierte Praxen und Modelle oder in anderer Form prüfbare Werke, die dem Verleihungsvorschlag zugrunde liegen;
6. zur vereinfachten Weitergabe an das Preiskuratorium wären wir
Ihnen verbunden, wenn Sie uns die entsprechenden Unterlagen
elektronisch übermitteln könnten.
Die vorschlagenden Mitglieder erhalten eine Eingangsbestätigung ihres Preisvorschlags und werden gegebenenfalls um weitere
Hinweise und Erläuterungen gebeten, falls die Prüfung des Vorschlags dies erfordert.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
der DGVT unter www.dgvt.de/aktuell/verein/kongressetagungen/
dgvtpreis.
Fort- und Weiterbildung
Vom 30. März–1. April 2017 findet die 21. Workshoptagung
der DGVT zum Thema «Neue Perspektiven in der Psychotherapie» in Tübingen statt. In zahlreichen Workshops werden aktuelle
therapeutische Entwicklungen praxisorientiert vorgestellt, während in zusätzlichen Fallseminaren die TeilnehmerInnen die
Möglichkeit erhalten, auch für eigene Fälle neue Blickrichtungen
zu gewinnen. Darüber hinaus werden ExpertInnenvorträge mit
Professor Hautzinger von der Universität Tübingen und Professor
Verhaltenstherapie 2016;26:300–305
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Verbände auf die Arbeitgeber in der Tarifgemeinschaft der Länder (Finanzminister) zugehen und verdeutlichen, dass es uns
gibt, was wir sind und machen und damit klarstellen, dass unser
Anspruch auf Facharztgleichstellung im TV-L gut begründet ist;
- dass natürlich ver.di unsere Interessen umso besser vertreten
kann, je mehr Psychologische PsychotherapeutInnen/Kinderund JugendlichenpsychotherapeutInnen dort Mitglied sind und
sich in der Gewerkschaft (und in der betrieblichen Mitbestimmung!) engagieren.
Insofern weist ver.di auf unsere Mitverantwortung bei der Vertretung unserer Interessen hin:
Deutsche Gesellschaft für
Verhaltensmedizin und
Verhaltensmodifikation (DGVM)
Prof. Dr. Claus Vögele
Institute for Health and Behaviour
Research Unit INSIDE
University of Luxembourg – Campus Belval
Maison des Sciences Humaines
11, Porte des Sciences
4366 Esch-sur-Alzette, Luxemburg
DGVM-Kongress 2017 – Save the Date
Der 16. Kongress der DGVM wird vom 12. bis 14. Oktober
2017 in der Schön Klinik Bad Bramstedt stattfinden. Weitere
Informationen finden Sie ab Ende November auf der KongressHomepage www.schoen-kliniken.de/dgvm2017.
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Verhaltenstherapie 2016;26:300–305
AVM Deutschland
Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V. (AVM-D)
Bundesgeschäftsstelle
Promenadestraße 8, 96047 Bamberg, Deutschland
Tel. +49 951 208 52 11
[email protected],
www.avm-d.de, www.avm-institute.de
Eckpunktepapier des Bundesministeriums für
Gesundheit
Novellierung des PsychThG
Die lang erwartete Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zur
Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) zeigt die
großen Probleme, die mit einer vollständigen Neuorientierung der
Psychotherapie-Ausbildung verbunden sind.
Die an sich wünschenswerte Psychotherapie-Ausbildung an
Hochschulen wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) nur sehr vorsichtig angegangen. Nach jahrelangen Diskussionen in der Profession und mit dem BMG wäre die Veröffentlichung eines weitreichenden Referentenentwurfs angebracht gewesen. Stattdessen löst das Eckpunktepapier die bestehenden Probleme nur sehr begrenzt. So bleibt z.B. der Konflikt um den Ort der
zukünftigen Ausbildung (Universität vs. Fachhochschule) offen.
Bedauerlicherweise befeuert das BMG mit seinem Entwurf die
Ängste der nichtklinischen Fächer der Psychologie. Unklar bleibt
überdies die konkrete Ausbildungsqualität, insbesondere bei der
Lehre von wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren, die keine
Richtlinienverfahren sind.
Positiv ist der Versuch des BMG, ein Kostenmodell der Novellierung zu berechnen. Allerdings werden besonders kostenintensive Bereiche nicht berücksichtigt. Dies räumt das BMG schon im
Eckpunktepapier selbstkritisch ein.
Aus der Sicht des Vorstands der AVM ist das Eckpunktepapier
des BMG die kleinste denkbare Lösung zum denkbar spätesten
Zeitpunkt. Bedingt durch das nahe Ende der Legislaturperiode ist
mit einer abschließenden Novellierung des PsychThG bis zur
Bundestagswahl 2017 leider nicht mehr zu rechnen. Dies ist umso
bedauerlicher, da die Profession dem BMG seit vielen Jahren intensiv zugearbeitet hat.
So sehr das Eckpunktepapier den Anspruch auf Orientierungshilfe vermitteln möchte, so sehr sucht es selbst noch nach Orientierung. Ein echter Aufbruch in eine neue Ausbildungswelt sieht nach
Meinung der AVM anders aus: durchdacht, kraftvoll, inspirierend.
Die Profession steht somit weiter in der besonderen Verantwortung, die wünschenswerte Novellierung intensiv zu begleiten.
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Michalak von der Universität Witten/Herdecke angeboten. Der
DGVT-Berufsverband «Psychosoziale Berufe» wird mit Themenseminaren und einer kostenlosen Informationsveranstaltung zur
Reform der Psychotherapie-Richtlinie vertreten sein.
In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und der
Systemischen Gesellschaft (SG) wird die DGVT eine Fachtagung
zum Thema «Systemische Therapie meets Verhaltenstherapie – a
curious affair – Demonstrieren, Irritieren, Reflektieren» vom 15.–
16. September 2017 in Münster veranstalten. Das Tagungsprogramm setzt sich aus interaktiven Falldarstellungen, Kurz-Workshops und einem Diskussionsforum zusammen.
Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Angeboten
erhalten Sie unter www.dgvt-fortbildung.de oder über die DGVTBundesgeschäftsstelle in Tübingen, Tel.: 07071 94 34 34,
Fax: 07071 94 34 35, E-Mail: [email protected]. Sprechzeiten:
Di und Do 9:00–12:00 Uhr; Di und Mi 14:00–15:30 Uhr.
Ausbildung zu Psychologischen PsychotherapeutInnen und
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
Interessenten für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) an den AVM-Ausbildungsstandorten in Bamberg, München, Regensburg und Würzburg sowie – neu – in Nürnberg und
Stuttgart können Bewerbungen für den Ausbildungsstart in 2017
zusenden.
Weitere Informationen auf unserer Website www.avm-institute.de.
Sozialrechtlich anerkannte Zusatzqualifizierungen
(gemäß Psychotherapie-Vereinbarung): GruppenPsychotherapie
April bis Juni 2017 an den AVM-Standorten Würzburg und
München
Bei vielen Indikationen bietet die Psychotherapie in der Gruppe
erfolgreiche Behandlungsmöglichkeiten – unter ökonomischen
Bedingungen. Für Psychologische PsychotherapeutInnen sowie
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die ihre Methodenkompetenz erweitern wollen, bietet die AVM von April bis Juni
2017 eine Weiterbildung «Gruppentherapie» an:
Neben Setting, Rahmenbedingungen und aktuellen Theoriemodellen und ihren Anwendungen werden verschiedene störungsübergreifende und -spezifische Methoden vermittelt und geübt.
Die für eine Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen
Vereinigung zusätzlich notwendige Gruppenselbsterfahrung sowie
Fallbehandlungen unter Supervision können gegebenenfalls aus
der Approbationsausbildung oder einer externen Tätigkeit anerkannt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.avminstitute.de.
Berufsbegleitende Weiterbildungsreihe in Kinderund Jugendlichenpsychotherapie (KJP)
Ab Februar 2017 an den AVM-Standorten Würzburg und
München
Aufbauend auf entwicklungspsychologischen Erkenntnissen
liegen die Schwerpunkte der Reihe auf diagnostischen und therapeutischen Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen: KJPspezifische Störungsbilder werden vertieft (AD(H)S, Entwicklungsstörungen, Regulationsstörungen, Computersucht usw.), aktuelle Ansätze wie z.B. die systemische Therapie oder therapeutisches Spielen werden vorgestellt und vor allem praktisch geübt.
Neben dem Erwerb theoretischer Kenntnisse sind für die Abrechnungsgenehmigung «Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen»
der Kassenärztlichen Vereinigung Fallbehandlungen unter Supervision notwendig – diese können über die institutseigenen Ambulanzen
unter Supervision anerkannter AVM-SupervisorInnen stattfinden.
Mitteilungen der Verbände · Information by
Behavior Therapy Associations
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.avminstitute.de.
Fortbildung
Frühjahr 2017: Zertifikat «Training Sozialer Kompetenzen» in
München und Regensburg
Die AVM bietet die beliebte 3er-Workshop-Reihe «Training
Sozialer Kompetenzen» (TSK) mit unserer Lehrtherapeutin Erika
Güroff 2017 in München und in Regensburg an.
Die 3er-Reihe TSK mit hohem Selbsterfahrungsanteil wird
außerhalb des regulären Curriculums und der Approbationsausbildungen angeboten. Alle Teilnehmer erhalten als WorkshopMaterial das neue Trainingsprogramm «Selbstsicherheit und soziale Kompetenz» mit beiliegender DVD von Frau Güroff. Für
AVM-Mitglieder und Ausbildungsteilnehmer gelten ermäßigte
Workshop-Preise.
Die Termine:
München: 14./15. Januar 2017
4./5. Februar 2017
11./12. März 2017
Regensburg: 01./02. April 2017
6./7. Mai 2017
10./11. Juni 2017
Sie erhalten im Anschluss ein AVM-Zertifikat. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.avm-d.de unter
«Fortbildung».
Geplant für Herbst 2017: ACT – Acceptance and Commitment
Therapy
Als Therapieform schlägt die ACT ganz neue Wege ein. Das
Ziel: ein zufriedenes und erfülltes Leben, trotz und mit bestehenden psychischen und anderen Problemen.
Im Vordergrund steht nicht die Überwindung von Symptomen,
sondern die persönlichen Werte und Ziele des Klienten.
Am ersten Workshop-Tag stellt Dr. Nathali Klingen Grundlagen und Anwendungen der ACT dar. Sie erläutert das Modell der 6
Kernprozesse (Hexaflex) und vermittelt zentrale ACT-Strategien
und -Metaphern. In praktischen Übungen wird die Wirkung dieser
Achtsamkeits- und Akzeptanzfertigkeiten selbst erlebt.
ACT lässt sich am besten anwenden, wenn man die Ansätze
auch im eigenen Leben umsetzt. Am zweiten Workshop-Tag sind
deshalb die persönlichen Werte und Leitbilder als Arzt oder Therapeut ein wichtiges Thema. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der
Arbeit mit Patienten. Aufbauend auf den Erfahrungen, die die
Teilnehmer in der Zwischenzeit sammeln konnten, werden weitere
erlebnisorientierte Techniken geübt; außerdem geht es um den
Umgang mit schwierigen Situationen und typische «Fallen».
Für AVM-Mitglieder und Ausbildungsteilnehmer gelten ermäßigte Workshop-Preise. Sie erhalten im Anschluss ein AVM-Zertifikat. Weitere Informationen finden Sie im Kalender unserer Webseite www.avm-d.de.
Verhaltenstherapie 2016;26:300–305
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Ab Herbst 2017 auch in Nürnberg und Stuttgart:
Das traditionelle Semester-Eröffnungswochenende der AVM
mit Mitgliederversammlung findet in diesem Oktober im Rahmen
des Jubiläumskongresses vom 13.–15. Oktober in München statt.
Hierzu laden wir alle Ausbildungsteilnehmer und Mitglieder
bereits jetzt herzlich ein.
Mitgliederversammlung 2017
Die nächste Mitgliederversammlung der AVM e.V. findet am
Freitag, den 13. Oktober 2016, in München statt. Eine Einladung
hierzu geht den Mitgliedern noch gesondert zu. Bitte stellen Sie
Anträge schriftlich bis 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung
an den Vorstand.
AVM Österreich
Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation (AVM)
Paris-Lodron-Straße 32, 5020 Salzburg, Österreich
Tel. +43 662 88 41 66
Neu: Büro in Wien
Paradisgasse 28/II/4, 1190 Wien, Österreich
Tel. +43 1 320 41 32
[email protected],
www.verhaltenstherapie-avm.at,
www.tagung-avm.at
Kompetenzorientierung im Fachspezifikum der AVM
Das Curriculum der AVM und anderer Ausbildungsinstitute
zur Ausbildung in Verhaltenstherapie basiert auf einem Kurssystem in Kombination mit praktischer Vertiefung durch Anleitung
von Lehrpersonal in Kleingruppen. Die Inhalte der Kleingruppen
definieren sich durch die Inhalte der vorher absolvierten Workshops (Standardmethoden, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen usw.). Dabei überprüfen anleitende Lehrpersonen in den
Kleingruppen wie auch Prüfer am Ende der beiden Ausbildungsabschnitte die Kompetenzen der KandidatInnen und empfehlen
die Fortführung der Ausbildung. Das Vorgehen ist eher themenzentriert als kompetenzorientiert.
Eine Alternative bzw. Ergänzung zu dieser Situation ist die konsequente Orientierung an Kompetenzen in der Ausbildung, die in
einzelnen Workshops wie auch über mehrere Workshops hinweg
systematisch gefördert und evaluiert werden [DiTomasso et al.,
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Verhaltenstherapie 2016;26:300–305
2013; Kenkel und Peterson, 2010]. Dazu gibt es einzelne Systematisierungsversuche der American Psychological Association für die
Klinischen PsychologInnen [Fouad et al., 2009] und des National
Institute of Clinical Excellence (NICE) im Rahmen des IAPT-Projekts (IAPT = Increased access to psychological therapies; [Roth
und Pilling, 2007]) spezifisch für die kognitive Verhaltenstherapie
bei Angst und Depression. Diese Systematisierungen sind eine hilfreiche Grundlage, auch wenn sie für die Nutzung im Rahmen eines
Curriculums manchmal übermäßig differenziert erscheinen.
Beispiele für (häufig überlappende) Kompetenzen können
neben Standardmethoden und störungsspezifischem Vorgehen sein
[vgl. DiTomasso et al., 2013; Roth und Pilling, 2007]: 1) Beziehungskompetenz (Aufbau und Aufrechterhaltung einer therapeutischen Beziehung und Allianz, empathisches Einfühlen, Bearbeiten
von Rissen in der Beziehung, Erkennen und Fördern von emotionalem Erleben, Umgang mit starken Emotionen); 2) Kompetenz in
der Gesprächsführung (sokratische Gesprächsführung, Identifizieren und Herausarbeiten von Kognitionen bzw. den zugehörigen
inneren Bildern und Emotionen, motivierende Gesprächsführung
und Umgang mit Ambivalenz, Validierungsstrategien, Disputation von dysfunktionalen Kognitionen); 3) Assessment-Kompetenz
(Kompetenz in der Exploration und im Assessment von Problemverhalten, Einordnen in Diagnoseschemata, Erheben von unterstützenden Informationen aus Verhaltensexperimenten, Selbstbeobachtung, differenziertes und reflektiertes bzw. kritisches Einbinden von Informationen aus Selbstbeurteilungsinstrumenten, Einschätzung von Selbst- und Fremdgefährdung); 4) Kompetenz in
der Fallkonzeption (Auswahl und kognitiv-verhaltenstherapeutische Reformulierung relevanter therapeutischer Ansatzpunkte,
Exploration und Aufbereitung von Informationen aus verschiedenen Datenquellen für horizontale und vertikale Verhaltensanalysen, Entwickeln von «Teufelskreisen» in der Aufrechterhaltung
psychischer Probleme; Integration dieser Informationen in ein
logisch-konsistentes, an den Erfahrungen von PatientInnen orientiertes, kollaborativ erarbeitetes hypothetisches Bedingungsmodell); 5) Kompetenz im sensiblen Umgang mit Motivation in der
Therapie («Meta-Kompetenzen») (Auswahl geeigneter Methoden
und Zeitpunkte für die Implementierung angesichts der motivationalen Situation von PatientInnen und unter Einbeziehung ihres
Feedbacks; Fähigkeit, ein angemessenes Tempo aufrechtzuerhalten); 6) Kompetenz im Umgang mit schwierigen Therapiesituationen (Erkennen von Rissen in der Beziehung, Ambivalenz und widersprüchlichen Motiven in PatientInnen; Normalisierung und
funktionsanalytische Konzeptualisierung dieser Widerstände als
nachvollziehbare, logische Perspektiven und entsprechende Korrektur des therapeutischen Handelns); 7) Kompetenz im ethischen
Handeln (Erkennen von ethischen Dilemmata für PatientInnen
und in der therapeutischen Beziehung bzw. im therapeutischen
Handeln; Fähigkeit, problematische Aspekte persönlich abzuwägen, mit PatientInnen sensibel zu diskutieren und zu einer gemeinsamen und berufsethisch vertretbaren Lösung zu kommen);
8) Kompetenz im Umgang mit Diversität (Fähigkeit, spezifische
Besonderheiten der Entwicklung einer Person als Teil einer Religion, Kultur oder Randgruppe wie Islam, Judentum, Homosexua-
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Semester-Eröffnungswochenende 2017
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Literatur
DiTomasso RA, Cahn SC, Panichelli-Mindel SM, McFillin RK: Specialty Competencies in
Clinical Psychology. New York, Oxford University Press, 2013.
Fouad NA, Grus CL, Hatcher RL, et al: Competency benchmarks: a model for understanding and measuring competence in professional psychology across training levels. Train
Educ Prof Psychol 2009;3:S5–S26.
Kenkel MB, Peterson RL (eds): Competency-Based Education for Professional Psychology.
Washington, DC, American Psychological Association, 2010.
Roth A, Pilling S: The competences required to deliver effective cognitive and behavioural
therapy for people with depression and with anxiety disorders. London, Department of
Health, 2007, www.ucl.ac.uk/pals/research/cehp/research-groups/core/pdfs/cbt/Backround_CBT_document_-_Clinicians_version.pdf (letzter Zugriff 26. September 2016).
PD Dr. Horst Mitmansgruber, Universitätsklinik für Medizinische Psychologie, Medizinische Universität Innsbruck; Ausbildungsleitung AVM Österreich
Verhaltenstherapie 2016;26:300–305
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lität, Transsexualität, Gender, Alter, körperliche Beeinträchtigung,
Sinnesbeeinträchtigung usw. zu verstehen und das therapeutische
Handeln entsprechend zu adaptieren).
Während manche Kompetenzbereiche klarer umrissen sind
und eine strukturierte Förderung ohne Weiteres möglich bzw. das
Niveau überprüfbar ist (z.B. Standardmethoden, Assessment, Fallkonzeption, störungsspezifisches Herangehen), sind andere Bereiche diffuser, obwohl als Kompetenzen zentral für erfolgreiches
therapeutisches Handeln (z.B. therapeutische Beziehung, Empathie
und Verständnis der Person, sokratische Gesprächsführung, Umgang mit Motivation und Meta-Kompetenzen).
Die AVM hat begonnen, die Orientierung an der Entwicklung
und Überprüfung von psychotherapeutischen Kompetenzen stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu wurden in einem ersten
Schritt standardisierte Rollenspiele entwickelt, in denen zentrale
psychotherapeutische und kognitiv-verhaltenstherapeutische
Kompetenzen umgesetzt werden sollen. Diese Rollenspiele werden
verpflichtender Teil der Kleingruppenarbeit und der Abschnittsprüfungen. Zu jedem Rollenspiel existiert eine spezifische RatingSkala für die Einschätzung der Kompetenzen und für strukturiertes
Feedback sowohl im eigenständigen Üben wie auch in der angeleiteten Kleingruppe und den Prüfungen. Während bis hierher noch
in stärkerem Maße technische Kompetenzen, therapeutische Beziehung und Gesprächsführung im Vordergrund stehen, ist eine
Ausdehnung auf Meta-Kompetenzen, ethische Kompetenzen und
den Umgang mit Diversität vorgesehen. Der Einfluss dieser Neuerungen auf die Selbst- und Fremdbeurteilung der Kompetenzen
wird evaluiert.
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