Donau-Universität Krems Stabstelle Forschungsservice 4. Interner Leitfaden zur Projekteinreichung mit besonderer Berücksichtigung von Forschungsprojekten mit öffentlicher Forschungsförderung Dieser Leitfaden gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen hinsichtlich der Projekteinreichung an der Donau-Universität Krems und dient zur Unterstützung bei der Einreichung aller Forschungsprojekte. 4.1 Beteiligte Stellen der Donau-Universität Krems Stabstelle für Forschungsservice und Internationales Dr. Edith Huber, zSPM, DW 2223 Leitung Claudia Paulhart, DW 2226 Projektbetreuung U7 Forschungsdatenbank, Referentin Nationale Projekte Julia Uhlik, DW 2228 Referentin Internationale Projekte Dipl. Kff. Sabina Ertl, DW 2216 International Office DLE Finanzen, Rechnungswesen und Controlling Mag. Erika Fischer, DW 2275 Leitung Zuständigkeiten Departments: Dep. für Gesundheitswissenschaften und Biomedizin Dep. für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin Dep. für Interdisziplinäre Zahnmedizin Dep. für Evidenzbasierte Medizin und Klinische Epidemiologie Mag. Manuela Slanovc, DW 2276 Dep. für Wissens- und Kommunikationsmanagement Dep. für Migration und Globalisierung Dep. für Interaktive Medien und Bildungstechnologien Dep. für Weiterbildungsforschung und Bildungsmanagement Plattform Politische Kommunikation Sonja Steininger-Huber, DW 2372 1 Dep. für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration Dep. für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung Dep. Wirtschafts- u. Managementwissenschaften Dep. für Bauen und Umwelt Dep. für Kunst & Bildwissenschaften Forschungsprofessur für Bildwissenschaften Mag. Birgit Humpelstetter, DW 2371 Dep. für Psychotherapie und Biopsychosoziale Gesundheit Helga Gräf, DW 2271 DLE Personal Dr. Elvira Autherith, LL.M., DW 2200 Leitung Karin Pracher MSc, MBA, DW 2278 Personalentwicklung Renate Erlinger, DW 2204 Personalverrechnung DLE Recht Mag. Jutta Pirker-Kerschbaumer, MAS, LL.M., DW 2205 Leitung Mag. Edith Resch, DW 2207 Irene Wild, DW 2205 DLE EDV Dipl.Ing. Ronald Eischer, DW 2292 Datenbankbetreuung Abteilung Einkauf Gerhard Wappl, DW 2256 Rektorat 2 Beschreibung Geltungsbereich Alle EU Nationale Förderungen § 27 Nationale Förderungen § 26 Vorbereitung des Antrags x Die österreichische Forschungsförderung gliedert sich in nationale und internationale Projekte. Auf der Website www.donau-uni.ac.at/forschungsservice könnten Sie die spezifischen Programme auswählen. Nähere Informationen zu den nationalen Förderungen und internationale Förderungen außerhalb von FP7 erhalten Sie durch die Stabstelle Forschungsservice und Projektmanagement. x Besonderheiten zu den Programmen im 7. EU Rahmenprogramm: Das FP7 unterteilt sich in die Bereiche Zusammenarbeit (darunter 10 thematische Schwerpunkte), Ideen, Menschen und Kapazitäten, die in unterschiedlichste Sektoren unterteilt sind. Nähere Informationen dazu unter: http://rp7.ffg.at/was-wird-gefoerdert Hilfe bezüglich der thematischen Einordnung des Projektes bitte bei der FFG einholen: http://rp7.ffg.at/beratungsangebot. Eine allgemeine Beratung zu den Förderschienen erfolgt durch die Stabstelle Forschungsservice und Projektmanagement. Unterstützung bezüglich der thematischen Einordnung des Projekts bietet die FFG. • Partnersuche: Wenn Sie eine Projektidee haben ist es sinnvoll, potentielle Projektpartner/-innen in der Anbahnungsphase zu suchen. Teilnehmer/-innen des Projekts werden als Konsortium bezeichnet. Bei der Partnersuche bietet die FFG Unterstützung unter: http://rp7.ffg.at/partnersuche Projektmanagement: Bereits in der Anbahnungsphase sollte geklärt werden, in welcher Rolle Sie an dem Projekt teilnehmen. Sind Sie Konsortiumsführer/-in oder sind Sie Konsortiumspartner/-in. Da die Antragserstellung mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden ist (Erstellung des Antrages, Budgetierung, Leistungsbeschreibung, Terminplanung, Kommunikation zu den Partner/innen), gilt es zu klären, ob das Projekt durch ein professionelles Projektmanagement unterstützt werden soll. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Stabstelle Forschungsservice und Projektmanagement. 3 Projekteinreichung x Bei der Erstellung des Antrags sollten Sie sich genau an die Vorlagen und Richtlinien (Förderquote, Gesamtbudget, Verrechnungssätze etc.) der Fördergeber halten, diese unterscheiden sich bei den nationalen Fördergebern. Etwaige Abweichungen der formalen Voraussetzungen können zur Nicht-Annahme des Projektes führen. Diese Informationen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fördergeber zum download. Alle EU Nationale Förderungen § 27 Nationale Förderungen § 26 x Besonderheiten zu den Programmen des FP7: Allgemeine Rahmenbedingungen • • • Die formalen Rahmenbedingungen können Sie den „Guides for Applicants“ entnehmen. Grundsätzlich sind die Anträge in englischer Sprache zu verfassen. (Nutzen Sie hierfür das Übersetzungsservice der DonauUniversität Krems. Nähere Informationen dazu in der Stabstelle Forschungsservice und Projektmanagement.) Folgenden Inhalten sollten Sie besondere Bedeutung schenken: o Management und Konsortium: Sind diese sowohl wissenschaftlich als auch ressourcenbezogen in der Lage, das Projekt umzusetzen. o Innovation o Berücksichtigen Sie Gender Aspekte o Berücksichtigen Sie relevante ethische Aspekte o Identifizieren Sie einen europäischen Mehrwert o Verwenden Sie einen aussagekräftigen Titel und eine griffe Abkürzung Beratungsangebote gibt es von der FFG: http://rp7.ffg.at/beratungsangebot • Die Donau-Universität Krems als Legal Entity Die Donau-Universität Krems tritt gegenüber der Europäischen Kommission als VertragspartnerIn auf und ist somit einzige Ansprechperson, das bedeutet die Donau-Universität Krems haftet gegenüber der Europäischen Kommission hinsichtlich Schulden, Strafen etc. Im Innenverhältnis kann die Donau-Universität Krems an den jeweiligen Organisationseinheiten Regress nehmen. Nähre Informationen dazu von DLE Recht und Personal. 4 Alle EU Nationale Förderungen § 27 Nationale Förderungen § 26 x • Einreichung über EPSS Projekte der Europäischen Kommission sind fast ausschließlich über das EPSS (Electronic Proposal Submission Service) einzureichen. Dieses Service bietet ein webbasiertes Anmeldeformular, wo sämtliche Partner/-innen gemeinsam den Antrag einreichen. Der/die KoordinatorIn hat Zugang zu allen Bereichen des Antrags, die Partner/-innen sehen nur ihren Teil. Näheres dazu unter: http://cordis.europa.eu/fp7/dc/index.cfm?fuseaction= UserSite.FP7SubmitProposalPage Achtung: Für das Einlangen des Proposals ist die Ortszeit von Brüssel relevant. • PIC Der Paricipant Identification Code (PIC) dient zur Identifizierung der Donau-Universität Krems gegenüber der Europäischen Kommission. Die Grunddaten der Donau-Universität Krems werden bei der Eingabe des PIC automatisch übernommen. PIC für die Donau-Universität Krems: 999865428 Legal entity: Universität für Weiterbildung Krems Nähere Informationen dazu von der Stabstelle Forschungsservice und Projektmanagement. • x Kostenmodelle und –kalkulation Die Forschungsförderung ist zuschussfinanziert. D.h., es wird ein bestimmter Anteil der Kosten gefördert. Dabei wird unterschieden zwischen direkten (Personal-, Reise- und Infrastrukturkosten etc.) und indirekten Kosten (= Gemeinkosten der Donau-Universität Krems). Direkte Kosten (Direct Costs): * Kosten, die dem Projekt unmittelbar zuzurechnen und belegbar sind. x Keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer! Das gilt auch für Flug- und Hotelrechnungen. x Personalkosten: Darunter werden die Kosten jener Mitarbeiter/innen zusammengefasst, die bei der Donau-Universität Krems einen ordentlichen oder einen freien Dienstvertrag haben. Diese Kosten sind „belegbar“ und nachzuweisen. D.h., nur tatsächlich angefallene Personalkosten werden gefördert. Werkverträge fallen nicht unter Personalkosten. Gewinnzuschläge können nicht verrechnet werden. Alle an einem Forschungsprojekt beteiligten Mitarbeiter/-innen sind verpflichtet, Ihre Leistungen in Stundenlisten zu dokumentieren. 5 Alle EU x Nationale Förderungen § 27 x Nationale Förderungen § 26 Die Europäische Kommission und nationale Fördergeber von Förderungen im Sinne des § 27 (z. B. FFG) gehen von einer Verrechnungsbasis von 1.680 Effektivstunden aus, d.h. tatsächlich geleistete Arbeitszeit (Urlaub und Krankenstand wird nicht vergütet). Die DUK geht von einer Arbeitswoche von 38,5 Stunden aus und kommt daher auf einen Effektivstundensatz von 1.617. Zur Ermittlung des Effektivstundensatzes von internem Personal der Donau-Universität wenden Sie sich bitte an die DLE Personal und Recht. Die Berechnungsbasis für Personalkosten ist daher Stundensatz/Mitarbeiter/-in x Projektstunden. ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass bei gleichzeitig laufenden Projekten die Gesamtarbeitszeit aller laufenden Projekte 1.617 Stunden nicht übersteigt. Bei einer etwaigen Finanzprüfung kann es sonst zu einer Förderungsrückzahlung kommen. x x Weiters sind gesonderte Personalsätze der jeweiligen Fördergeber zu beachten: • • • FWF http://www.fwf.ac.at/de/projects/personalkostens aetze.html Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank http://www.oenb.at/de/img/richtlinien_zur_ausza hlung_u_abrechnung_fuer_universitaere_projek te_tcm14-138653.pdf x FFG http://www.ffg.at/content.php?cid=1084 x Ab einer Förderungshöhe von € 375.000,- (= tatsächliche Förderung Donau-Universität Krems) ist im Projektbudget eine Wirtschaftsprüfung zu kalkulieren. Diese Kosten fallen unter die Kategorie „Management“ und werden zu 100% gefördert. Indirekte Kosten / Gemeinkosten (Indirect Costs): x Unter den indirekten Kosten sind jene Kosten zu subsumieren, die für die Donau-Universität Krems anfallen. x Overheadregelung 1 Bei der Europäischen Kommission gibt es drei Methoden, die Overheads zu verrechnen. Die Donau-Universität Krems hat sich für die „vereinfachte Methode“ (simplified method) entschieden. 6 D.h., es werden den direkten Kosten die forschungsbezogenen indirekten Kosten vom Zentrum / Fachbereich, vom Department und von der DUK allgemein angerechnet. Diese Methode ist verpflichtend anzuwenden. Rechenbeispiel: Direkte Kosten (100%) + Zentrum / Fachbereich (12%) + Department (32%) + DUK allgemein (14%) = Kosten gesamt (158%) € 100.000,€ 12.000,€ 32.000,€ 14.000,€ 158.000,- Davon wird die Förderung berechnet. Bei FP7* Forschungsprogramm: Zusammenarbeit RTD 75% Demonstration Action 50% Management 100% Other Costs 100% Forschungsprogramm: Ideen Alles bis zu 100% Forschungsprogramm: People Pro Jahr angepasst http://rp7.ffg.at/mensche n_ausschreibungen Forschungsprogramm: Kapazitäten Im Wesentlichen wie bei Zusammenarbeit. Abweichungen aber möglich Coordination & 100%** Support Action Netzwerkprojekte 100% z. B. Von 158.000,- x 75%= € 118.500,- Förderung ACHTUNG: *Overheads können nur auf Personalkosten verrechnet werden. Nicht auf Werkverträge und Reisekosten. ** Auf Coordination & Support Action können nur 7 % Overheads verrechnet werden. Alle EU Nationale Förderungen § 27 Nationale Förderungen § 26 x Overheadregelung 2 Wenn Overheadregelung 1 laut FördergeberIn nicht anwendbar ist, sind die Overheadsätze der FördergeberIn zu kalkulieren. Beispiel für ein Projekt mit 20% Overheads flat. Rechenbeispiel: Direkte Kosten (100%) € 100.000,+ Flatrate (20%) € 20.000,___________________________________________ = Kosten gesamt € 120.000,7 Von diesem Betrag wird die jeweilige Förderung berechnet. Weitere Informationen dazu von der Stabstelle Forschungsservice und Projektmanagement sowie von DLE Finanzen, Rechnungswesen und Controlling. x • • Unterschriftenregelung Bei Einreichungen mittels EPSS / eCall ist keine direkte Unterschrift des Rektorats am Antrag nötig. Trotzdem müssen sowohl alle § 26 und § 27 Projekte den internen Forschungsprozess inkl. der Freigabe aller DLS durchlaufen und der Antrag dem Rektorat zur Unterschrift vorgelegt werden. Dies gilt auch für L-o-Is (Letter of Intent). Zeitmanagement Für die fristgerechte Einreichung sind die Projektleiter/innen selbst verantwortlich. Berücksichtigen Sie daher etwaige Vorlaufzeiten des internen Prozesses für die Freigabe. Nach der Projekteinreichung erfolgt eine Evaluierung des Projektes durch ein internationales peer-review Verfahren. Erfolgt ein Projektzuschlag, wird mit den Vertragsverhandlungen begonnen. Alle EU Nationale Förderungen § 27 Nationale Förderungen § 26 Vertragsverhandlungen x Wird ein Projekt zur Förderung vorgeschlagen, hat der ProjektleiterIn (bei nationalen Projekten) und der Koordinator (bei internationalen Projekten) die Aufgabe, Vertragsverhandlungen mit den Partner/-innen zu starten. D.h. vor Unterzeichung des Förderungsvertrages sind alle Verträge mit den Konsortialpartner/-innen auszustellen. Nähere Informationen dazu von DLE Recht und Personal. x Besonderheiten zu den Programmen des FP7: Bei einem Zuschlag tritt der Koordinator mit allen Partner/-innen in Verhandlung. Dabei gibt es bestimmte Vertragsteile, die nicht verhandelbar sind (z.B. Annex II). Wurde eine Einigung erzielt, so wird der Vertrag mit der Europäischen Kommission („Grant Agreement“) unterfertigt. Ist dieser unterfertigt, ist mit den Partner/-innen das „Consortium Agreement“ abzuschließen. Für Fragen dazu wenden Sie sich an die Stabstelle Organisation und Finanzen. 8 Projektumsetzung x Personalanstellung Hierfür wenden Sie sich bitte an die DLE Personal und Recht Arbeitsplatzausstattung Hierfür wenden Sie sich bitte an die DLE Facility Management und die DLE EDV Zwischenberichte Zwischenberichte müssen durch das Rektorat unterfertigt werden. Daher muss die Abrechnung vorab von der DLE Finanzen, Rechnungswesen und Controlling kontaktiert und freigegeben werden. Projektabschluss x Audits Veranlassen Sie, wenn notwendig, das Audit. Dazu setzen Sie sich bitte vorab mit der DLE Finanzen, Rechnungswesen und Controlling in Verbindung. Nationale und Internationale Fördergeber können bis 7 Jahre nach Abschluss des Projekts Projektprüfungen durchführen. Endbericht: Der wissenschaftliche Endbericht ist zu erstellen. 9