OPS-Vorschlag Änderungsvorschlag für den OPS 2014 Hinweise zum Ausfüllen und Benennen des Formulars Bitte füllen Sie dieses Vorschlagsformular elektronisch aus und schicken Sie es als E-Mail-Anhang an [email protected]. Die eingegebenen Formulardaten werden elektronisch weiterverarbeitet, so dass nur strukturell unveränderte digitale Kopien dieses Dokuments im DOC-Format angenommen werden. Stellen Sie getrennte Anträge für inhaltlich nicht zusammenhängende Änderungsvorschläge! Vergeben Sie einen Dateinamen gemäß dem unten stehenden Beispiel. Verwenden Sie ausschließlich Kleinschrift und benutzen Sie keine Umlaute, Leer- oder Sonderzeichen (inkl. ß und Unterstrich): ops-kurzbezeichnungdesinhalts-namedesverantwortlichen.doc Die kurzbezeichnungdesinhalts soll dabei nicht länger als 25 Zeichen sein. Der namedesverantwortlichen soll dem unter 1. (Feld ‘Name’ s.u.) genannten Namen entsprechen. Beispiel: ops-komplexkodefruehreha-mustermann.doc Hinweise zum Vorschlagsverfahren Das DIMDI nimmt mit diesem Formular Vorschläge zum OPS entgegen, die in erster Linie der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme oder der externen Qualitätssicherung dienen. Der Einsender stimmt zu, dass das DIMDI den von ihm eingereichten Vorschlag komplett oder in Teilen verwendet. Dies schließt notwendige inhaltliche oder sprachliche Änderungen ein. Im Hinblick auf die unter Verwendung des Vorschlags entstandene Version der Klassifikation stimmt der Einsender außerdem deren Bearbeitung im Rahmen der Weiterentwicklung des OPS zu. Die Vorschläge sollen primär durch die inhaltlich zuständigen Fachverbände (z.B. medizinische Fachgesellschaften, Verbände des Gesundheitswesens) eingebracht werden, um eine effiziente Problemerfassung zu gewährleisten. Das Einbringen von Änderungsvorschlägen über die Organisationen und Institutionen dient zugleich der Qualifizierung und Bündelung der Vorschläge und trägt auf diese Weise zu einer Beschleunigung der Bearbeitung und Erleichterung der Identifikation relevanter Änderungsvorschläge bei. Einzelpersonen, die Änderungsvorschläge einbringen möchten, werden gebeten, sich unmittelbar an die entsprechenden Fachverbände (Fachgesellschaften www.awmf-online.de, Verbände des Gesundheitswesens) zu wenden. Für Vorschläge, die von Einzelpersonen eingereicht werden und nicht mit den inhaltlich zuständigen Organisationen abgestimmt sind, muss das DIMDI diesen Abstimmungsprozess einleiten. Dabei besteht die Gefahr, dass die Abstimmung nicht mehr während des laufenden Vorschlagsverfahrens abgeschlossen werden kann. Diese Vorschläge können dann im laufenden Vorschlagsverfahren nicht mehr abschließend bearbeitet werden. Vorschläge für die externe Qualitätssicherung müssen mit dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (AQUA, www.aqua-institut.de) abgestimmt werden. Erklärung zum Datenschutz und zur Veröffentlichung des Vorschlags Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass alle in diesem Formular gemachten Angaben zum Zweck der Antragsbearbeitung gespeichert, maschinell weiterverarbeitet und ggf. an Dritte weitergegeben werden. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des DIMDI, den Sie unter [email protected] erreichen. Das DIMDI behält sich vor, die eingegangenen Vorschläge in vollem Wortlaut auf seinen Internetseiten zu veröffentlichen. Ich bin/Wir sind mit der Veröffentlichung meines/unseres Vorschlags auf den Internetseiten des DIMDI einverstanden. Im Geschäftsbereich des Seite 1 von 6 OPS-Vorschlag Pflichtangaben sind mit einem * markiert. 1. Verantwortlich für den Inhalt des Vorschlags Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie e.V. Offizielles Kürzel der Organisation * DGHNO Internetadresse der Organisation * www.hno.org Anrede (inkl. Titel) * Prof. Dr. med. Name * Thomas Vorname * Verse Straße * Eißendorfer Pferdeweg 52 PLZ * 21075 Ort * Hamburg E-Mail * [email protected] Telefon * 040 1818 862056 Organisation * 2. Ansprechpartner (wenn nicht mit 1. identisch) Organisation * Offizielles Kürzel der Organisation * Internetadresse der Organisation * Anrede (inkl. Titel) * Name * Vorname * Straße * PLZ * Ort * E-Mail * Telefon * Universitätsmedizin Mannheim, Hals-Nasen-Ohrenklinik UMM www.hno-Mannheim.de Prof. Dr. med. Hörmann Karl Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Karl.Hö[email protected] 0621 383 3965 3. Mit welchen Fachverbänden ist Ihr Vorschlag abgestimmt? * (siehe Hinweise am Anfang des Formulars) Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) Dem Antragsteller liegt eine/liegen schriftliche Erklärung/en seitens der beteiligten Fachgesellschaft/en über die Unterstützung des Antrags vor. 4. Prägnante Kurzbeschreibung Ihres Vorschlag (max. 85 Zeichen inkl. Leerzeichen) * Hypoglossusnervenstimulation zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe Seite 2 von 6 OPS-Vorschlag 5. Art der vorgeschlagenen Änderung * Redaktionell (z.B. Schreibfehlerkorrektur) Inhaltlich Neuaufnahme von Schlüsselnummern Differenzierung bestehender Schlüsselnummern Textänderungen bestehender Schlüsselnummern Neuaufnahmen bzw. Änderungen von Inklusiva, Exklusiva und Hinweistexten Zusammenfassung bestehender Schlüsselnummern Streichung von Schlüsselnummern 6. Inhaltliche Beschreibung des Vorschlags * (inkl. Vorschlag für (neue) Schlüsselnummern, Inklusiva, Exklusiva, Texte und Klassifikationsstruktur; bitte geben Sie ggf. auch Synonyme und/oder Neuzuordnungen für das Alphabetische Verzeichnis an) Die Stimulationstherapie der oberen Atemwege zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe ist ein neues Verfahren zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer obstruktiver Schlafapnoe (OSA), welche die Atemwegsdurchgängigkeit durch Stimulation des N. Hypoglossus und dadurch gezielte Aktivierung der Muskeln der oberen Luftwege im Schlaf verbessert. Die Prozedurschritte Elektrodenimplantation oder - wechsel, Elektrodenrevision, Elektrodenentfernung sowie Implantation oder Wechel des gesamten Systems, bzw. alleiniger Wechsel des Neurostimulators sind bezüglich des neuen Verfahrens im vorläufigen OPS Katalog 2013 nicht abgebildet. Darüber hinaus ist die Therapieeinstellung im Schlaflabor, welche bei diesem Verfahren nicht bei der Implantation, sondern frühestens 8 Wochen nach Implantation erfolgen kann, derzeit nicht in der Klassifikationsstruktur enthalten. Somit wird die Neuaufnahme von verfahrensspezifischen OPS Kodes für die Hypoglossusnervenstimulation wie folgt vorgeschlagen: 5-059.86 Implantation oder Wechsel einer Elektrode für ein System zur Hypoglossusnervenstimulation 5-059.94 Elektrode für ein System zur Hypoglossusnervenstimulation 5-059.a4 Elektrode für ein System zur Hypoglossusnervenstimulation 5-059.c7 System zur Hypoglossusnervenstimulation 5-059.d7 System zur Hypoglossusnervenstimulation 5-059.f Therapieeinstellung eines Systems zur Stimulation des periphären Nervensystems Exkl.: Erst- oder Neueinstellung bei Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode (5059.c ff.) 5-059.f0 Einkanalsystem 5-059.f1 Mehrkanalsystem 5-059.f2 System zur Hypoglossusnervenstimulation 7. Problembeschreibung und Begründung des Vorschlags * a. Problembeschreibung Seite 3 von 6 OPS-Vorschlag Dieser Vorschlag schließt sich inhaltlich an die Ausführungen im Änderungsvorschlag für den OPS 2013 "Stimulation der oberen Atemwege zur Behandlung Obstruktiver Schlafapnoe" an. Mit dem vorliegenden Vorschlag wird dieser in Abstimmung der o.g. Fachverbände präzisiert. Die Stimulationstherapie der oberen Atemwege zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe nutzt ein implantiertes System bestehend aus Impulsgenerator, Elektroden und ggf. Sensor im Modus eines „Geschlossenen Regelkreises“, um eine synchronisierte elektrische Stimulation am Hypoglossusnerv (N. XII) zu applizieren, welche ihrerseits die Muskelgruppen der obene Atemwege, hauptsächlich jedoch den Unterzungenmuskel (M. Genioglossus) aktiviert, so dass eine Obstruktion im oberen Atemweg verhindert bzw. beseitigt wird. Der Hypoglossusnerv befindet sich im Halsbereich, unterhalb der Zunge. Damit handelt es sich bei einem System zur Hypoglossusnervenstimulation nicht um ein konventionelles Neurostimulationssystem mit dem primären Ziel der Neuromodulation, sondern um ein implantierbares Muskelstimulationssystem, das Muskelgruppen selektiv über elektrische Stimulation von ausgewählten Nervenphasern anregt. Weiterhin grenzt die Funktionsweise „Geschlossener Regelkreis“ (sog. „Closed-loop System“) diese Verfahren zu diversen anderen bekannten Neurostimulationssystemen für das periphere Nervensystem ab, welche keine Feedback-Funktion besitzen. Das implantierte Stimulationssystem kann einen Atmungssensor zur Detektion des Atemzyklus nutzen und dadurch eine adaptive atmungssynchronisierte Stimulation durchführen, welche auf die stimulationsbedürftigen Phasen im Atemzyklus beschränkt bleibt. Mittlerweile kommerziell verfügbare Systeme (Implantat) zur Hypoglossusnervenstimulation besteht aus den folgenden Komponenten: • Implantierbarer Atmungssensor (optional) – Dieser detektiert den Atemzyklus des Patienten und leitet daraus Signale ab, um damit die Atemsynchronisation der Stimulationstherapie zu realisieren. Der Sensor ist unter der Haut platziert und mit dem Impulsgenerator verbunden. • Implantierbarer Pulsgenerator - Dieser analysiert die Sensorsignale, definiert die Phasen im Atemzyklus, in den die Stimulation ausgeführt wird und erzeugt die entsprechend adaptierten Stimulationsimpulse. Der Pulsgenerator ist ebenfalls unter der Haut platziert und hat, wenn nicht wieder aufladbar, eine Batterielebensdauer von zirka 6 Jahren, welche vom individuellen Therapiebedarf über den Verlauf der Zeit abhängt. Ist der Pulsgenerator nahe seines Endladezustandes wird er explantiert und ersetzt. • Implantierbare Stimulationselektrode – Diese ist am N. Hypoglossus angebracht und verbindet diesen elektrisch mit dem Pulsgenerator, wodurch die Stimulationsenergie direkt am Unterzungennerv appliziert wird. • Fernbedienung des Patienten – Damit kann der Patient das System aktivieren, pausieren und abschalten. Eine bekannte Version nutzt diese gleichzeitig zur transkutanen induktiven Wiederaufladung des Pulsgenerators • Programmiergerät / Progammiersoftware für den Arzt – womit das System telemetrisch überprüft und die individuellen Therapieparameter eingestellt werden. Vor der Implantation ist eine sorgfältige Untersuchung der Anatomie der oberen Luftwege durchzuführen, um Gegenanzeigen auszuschließen. Die Implantationsprozedur erfolgt stationär und wird durch spezialisierte HNO-Chirurgen durchgeführt. Für die Platzierung des Implantats werden mindestens zwei, bei Einbringung eines Atemsensors mindestens drei Inzisionen benötigt. Standardverfahren der Halschirurgie, sowie intraoperatives Neuro-Monitoring und Teststimulationen kommen zur Anwendung. Die gesamte Implantationsprozedur beansprucht nach Lernkurve im Mittel zwei Stunden OP-Zeit. Der Patient wird nach erfolgter Nachsorge der OP nach Hause entlassen und ist kurz darauf wieder arbeitsfähig. Der notwendige stationäre Aufenthalt zur Implantation beträgt mindestens 2 Tage, ist jedoch bei komplikationslosem Verlauf nicht länger als 4 Tage. Etwa eine Woche nach Entlassung wird die Wundheilung überprüft. Die Systemaktivierung im Wachzustand erfolgt zirka 4 Wochen nach Implantation, wenn das System zuverlässig eingeheilt ist, in einer ambulanten Sitzung. Dies ist ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zu anderen Neurostimulationssystemen, bei denen die Ersteinstellung im Verlaufe des stationären Erstaufenthaltes zur Implantation vorgenommen wird und auch dort als Seite 4 von 6 OPS-Vorschlag Inklusiva kodiert ist. Die individuelle Therapieeinstellung im Schlafzustand kann erstmalig nach Ablauf von zirka 8 Wochen nach Implantation (4 Wochen nach Systemaktivierung) erfolgen, wenn der Patient sich an den Schlaf unter milder Therapieabgabe gewöhnt hat. Somit ist im Unterschied zu anderen Verfahren der Neurostimulation die Ersteinstellung nicht während der Implantantion durchführbar. Diese Therapieeinstellung erfolgt im Rahmen einer stationären Polysomnographie (PSG) im Schlaflabor. b. Inwieweit ist der Vorschlag für die Weiterentwicklung der Entgeltsysteme relevant? Der vorgeschlagene OPS Code fügt eine neue Behandlungsmethode für die obstruktive Schlafapnoe in das OPS System und damit potentiell in das DRG System ein, von der solche Patienten profitieren, bei denen bekannte konservative Methoden zur Behandlung der OSA nicht zur Anwendung kommen können bzw. versagt haben. Die Neuaufnahme der vorgeschlagenen OPS Kodes ist notwendig, damit das Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Anwendung der Stimulationstherapie der oberen Atemwege zur Behandlung der obstruktiver Schlafapnoe (ICD-10: G47.31) eindeutig identifizieren kann. Zur Zeit kann - nach fernmündlicher Auskunft des DIMDI vom 16.10.2012 - die Anwendung des Verfahrens bestenfalls mit OPS 5-059.x kodiert werden und führt im G-DRG 2012 noch zur Fehler-DRG 902Z. Diese bildet das Verfahren bezüglich Kosten (siehe d.), Verweildauer und inhaltlich nicht ab. c. Verbreitung des Verfahrens Standard Etabliert Experimentell Unbekannt In der Evaluation d. Kosten (ggf. geschätzt) des Verfahrens Die Kosten für das implantierbare System (hier Bezugnahme auf die Variante Inspire Medical Systems) betragen derzeit 14.350 € netto pro Patient. Diese beinhalten die Kosten für den Neurostimulator, die Stimulationselektrode, die Drucksensorelektrode und das Steuergerät, das dem Patienten ausgehändigt wird. Die Kosten für die stationäre Behandlung zur Implantation (Personaleinsatz, Infrastruktur, Krankenhausaufenthalt, etc.) werden mit etwa 6.000 € geschätzt. Damit ergibt sich der das Basisentgelt in Höhe von ca: € 21.000 (eff. Kostengewicht : ca. 7) für den stationären Aufenthalt zur Implantation. Die Kosten für die Therapieeinstellung im Schlaflabor (1 Nacht) belaufen sich auf mindestens € 600. e. Fallzahl (ggf. geschätzt), bei der das Verfahren zur Anwendung kommt Nachdem das CE Zeichen im Oktober 2010 erteilt wurde, sind in den Kalenderjahren 2011 und 2012 (bisher) bei in Deutschland noch nicht gegebener Vergütungssituation im Rahmen von Studien geschätzt jeweils zehn Implantationen vorgenommen wurden. In den nächsten 3 Jahren (2013 bis 2015) schätzten wir einen graduellen Anstieg der Zahl der Implantationen in Deutschland bis auf jährlich 400, die in maximal 20 Kompetenzzentren durchgeführt werden. Diese Schätzung Seite 5 von 6 OPS-Vorschlag setzt voraus, dass die Bedingungen zur Vergütung der Behandlung gegeben sind. Weltweit dürften zum Vorschlagszeitpunkt insgesamt ca. 300 Implantationen von Hypoglossusnervenstimulationsystemen von drei Herstellern vorgenommen worden sein. f. Kostenunterschiede (ggf. geschätzt) zu bestehenden, vergleichbaren Verfahren (Schlüsselnummern) Es gibt derzeit kein mit der Stimulationstherapie der oberen Atemwege (Hypoglossusnervenstimulation) vergleichbares Verfahren für die Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe. g. Inwieweit ist der Vorschlag für die Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung relevant? (Vorschläge für die externe Qualitätssicherung müssen mit dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (AQUA) abgestimmt werden. 8. Sonstiges (z.B. Kommentare, Anregungen) Aktuelle Literatur (Grundlagen und Ergenisse 2010 bis 2012) zum Verfahren kann per Download (19 MB) erreicht werden: https://dl.dropbox.com/u/10769086/LitStimThOSA.zip Seite 6 von 6