HSBC Trinkaus Rendite Substanz Jahresbericht zum 31.03.2017 Inhalt Ihre Partner 3 Tätigkeitsbericht 5 Vermögensübersicht gem. § 9 KARBV 7 Vermögensaufstellung 8 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze 9 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC 11 HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC 12 Entwicklung der Anteilklasse HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC 13 HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC 14 Berechnung der Wiederanlage HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC 15 HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC 15 Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV 16 Vermerk des Abschlussprüfers 19 Besteuerungsgrundlagen 20 Prüfung der steuerlichen Angaben 24 HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 Ihre Partner Kapitalverwaltungsgesellschaft Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Internet: www.inka-kag.de Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 5.000 TEUR Haftendes Eigenkapital: 34.000.000,00 EUR (Stand: 31.12.2016) Aufsichtsrat Dr. Jan Wilmanns, Bereichsvorstand der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf (Vorsitzender) Dr. Christiane Lindenschmidt, Chief Administration Officer, Group COO Office der HSBC Holdings plc, London Dr. Michael Böhm, Geschäftsführung der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Paul Hagen, Mitglied des Vorstands der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. Alexander Kempf, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Finanzierungslehre der Universität zu Köln, Köln Ulrich Sommer, Mitglied des Vorstands der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf Geschäftsführer Markus Hollmann Alexander Poppe Gesellschafter HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf Verwahrstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 91.423.896,95 Euro, modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: 2.281.943.226,82 Euro (Stand: 31.12.2016) Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moskauer Str. 19, 40227 Düsseldorf Fondsmanager HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 3 Ihre Partner Anlageausschuss Christian Heger (Vorsitzender), Geschäftsführer der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Karsten Tripp, Leiter der Vermögensverwaltung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Sonstige Angaben WKN: A0MMTQ ISIN: DE000A0MMTQ4 HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC WKN: A0NA4J ISIN: DE000A0NA4J1 HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 4 Tätigkeitsbericht Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds HSBC Trinkaus Rendite Substanz für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017 vor. Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft seit Fondsauflegung an HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, ausgelagert. Anlageziel des Fonds ist ein angemessener und stetiger Wertzuwachs. Der Fonds bildet vorrangig konservative Discountzertifikate auf etablierte Aktienindizes des Euroraums über Optionsstrategien nach. Als Basiswerte dienen insbesondere der Euro STOXX 50 und der deutsche Leitindex DAX. Die Sicherheit der Anlagen steht im Vordergrund. Die Wertpapiere, in die der Fonds investiert, stammen überwiegend aus Ländern, deren Landeswährung Euro ist. Wertpapiere können grundsätzlich in Form von Zertifikaten, denen eine oder mehrere Aktien sowie Aktienindizes zugrunde liegen, oder Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, Derivate etc.), die Zertifikaten vergleichbare Auszahlungsprofile darstellen, gehalten werden. Darüber hinaus kann in alle weiteren Formen von Wertpapieren in- und ausländischer Aussteller, Geldmarktinstrumente, Investmentanteile (bis zu 10 % des Wertes des Fonds), Bankguthaben und Derivate investiert werden. Der Fonds kann Derivategeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren. Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln. Die Mandatsstruktur zum Berichtsstichtag stellt sich wie folgt dar: HSBC Trinkaus Rendite Substanz HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation: Derivate Kasse / Forder. u. Verbindl. Summe Tageswert EUR Tageswert % FV 44.282.350,00 5.201.651,48 49.484.001,48 89,49 % 10,51 % 100,00 % Die Anteilklasse AC konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 4,03 % erzielen. Für die Anteilklasse IC wurde eine Performance von 4,11 % erzielt. Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse AC lag im Geschäftsjahr bei 3,32 %. Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse IC lag im gleichen Zeitraum bei 3,33 %. Das im Berichtszeitraum vorherrschende Marktumfeld stellte sich als ideale Grundlage für die in diesem Produkt verfolgte Strategie dar. Zu Beginn des Jahres herrschten sehr hoch bewertete implizite Volatilitäten vor, die sich im Aktienmarktcrash Anfang 2016 aufgebaut hatten. Diese erlaubten den Einkauf von hohen Renditen. Auch die politischen Unsicherheiten (BREXIT, italienisches Verfassungsreferendum, US-Präsidentschaftswahl usw.) boten immer wieder Chancen, um fällig werdende Strukturen zu Renditen zu verlängern, welche teils deutlich über 2 % p.a. lagen. Hierbei hat sich besonders die Streuung der Fälligkeiten über das Jahr als vorteilhaft erwiesen, da wir jederzeit handlungsfähig waren, wenn die Volatilitäten Handlungsmöglichkeiten eröffneten. Fondsvermögen Anteile Anteilwert 49.484.001,48 EUR 34.939.403,35 EUR 14.544.598,13 EUR 842.413,00 593.838,00 248.575,00 58,84 EUR 58,51 EUR Zudem trug die tendenziell über den Berichtszeitraum rückläufige Volatilität und besonders das sehr ruhige Marktumfeld zu Beginn dieses Jahres dazu bei, dass diese Renditen überdurchschnittlich schnell vereinnahmt wurden. Als Basiswert wurde ausschließlich der Euro STOXX50 Index verwendet, da die Volatilitäten hier nach Einschätzung des Fondsmanagements das beste Chance/RisikoVerhältnis erlaubte. Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse AC ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -536.301,71 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 7.884.343,17 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 8.420.644,88 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Optionen und Futures Styled Optionen zurückzuführen. Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse IC ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -223.328,42 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 3.281.047,18 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 3.504.375,60 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Optionen und Futures Styled Optionen zurückzuführen. HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 5 Tätigkeitsbericht Das wesentliche Risiko des Fonds ist das Aktienmarktrisiko. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Durch die Veränderungen der Kurse der Aktien (und Basiswerte der Derivate) kann das Fondsvermögen sowohl sinken als auch steigen. Ausblick Auch der Blick auf das nächste Geschäftsjahr erlaubt mit der Aussicht auf entscheidende politische Termine bzw. Wahlen die Hoffnung auf vorübergehend auftretende Volatilitätsanstiege. Vor diesem Hintergrund achtet das Fondsmanagement auch in diesem Jahr darauf, die Fälligkeiten über den Jahresverlauf zu streuen, um die mit Volatilitätsschüben verbundenen Chancen jederzeit nutzen zu können, indem fällig werdende Strukturen verlängert werden. Insgesamt ist die Aktienmarktvolatilität seit Beginn des Jahres allerdings spürbar gesunken, so dass eine Wertentwicklung in der Größenordnung des letzten Jahres unrealistisch erscheint. Sollten die Diskussionen um eine restriktivere Geldpolitik in der Eurozone gegen Jahresende zunehmen, so könnte dies zu einem Anstieg des kurzen Endes der Zinsstrukturkurve führen. Dies käme der Zinskomponente der Discountstrukturen zugute, was auch die Renditeaussichten etwas steigern könnte. Anmerkungen Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVIMethode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen. WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT. Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung der Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind. HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 6 Vermögensübersicht gem. § 9 KARBV Kurswert in EUR I. Vermögensgegenstände 49.550.716,61 100,13 1. Aktien 0,00 0,00 2. Anleihen 0,00 0,00 3. Derivate 44.282.350,00 89,49 44.282.350,00 89,49 Aktienindex-Derivate 4. Forderungen 0,00 0,00 5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00 5.268.366,61 10,65 0,00 0,00 -66.715,13 -0,13 -66.715,13 -0,13 6. Bankguthaben 7. Sonstige Vermögensgegenstände II. Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten III. Fondsvermögen *) % des Fondsvermögens 49.484.001,48 100,00*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 7 Vermögensaufstellung Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Bestand 31.03.2017 Kurs Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Derivate Kurswert % des in EUR Fondsvermögens 44.282.350,00 89,49 44.282.350,00 89,49 -18,60 Aktienindex-Derivate Optionsrechte Optionsrechte auf Aktienindices CALL EURO STOXX 50 1800 06/18 EUREX STK -600 EUR 1.534,200 -9.205.200,00 CALL EURO STOXX 50 1800 09/17 EUREX STK -250 EUR 1.620,600 -4.051.500,00 -8,19 CALL EURO STOXX 50 1800 12/17 EUREX STK -390 EUR 1.612,300 -6.287.970,00 -12,71 CALL EURO STOXX 50 1850 12/17 EUREX STK -165 EUR 1.562,700 -2.578.455,00 -5,21 CALL EURO STOXX 50 1900 06/18 EUREX STK -140 EUR 1.436,800 -2.011.520,00 -4,06 CALL EURO STOXX 50 1900 12/17 EUREX STK -130 EUR 1.513,100 -1.967.030,00 -3,98 CALL EURO STOXX 50 1950 06/18 EUREX STK -150 EUR 1.388,400 -2.082.600,00 -4,21 CALL EURO STOXX 50 2000 06/17 EUREX STK -175 EUR 1.427,700 -2.498.475,00 -5,05 CALL EURO STOXX 50 2000 12/18 EUREX STK -225 EUR 1.338,000 -3.010.500,00 -6,08 CALL EURO STOXX 50 2050 12/17 EUREX STK -220 EUR 1.364,900 -3.002.780,00 -6,07 CALL EURO STOXX 50 2050 12/18 EUREX STK -200 EUR 1.291,000 -2.582.000,00 -5,22 CALL EURO STOXX 50 2100 06/18 EUREX STK -150 EUR 1.244,100 -1.866.150,00 -3,77 CALL EURO STOXX 50 2100 12/18 EUREX STK -220 EUR 1.244,400 -2.737.680,00 -5,53 CALL EURO STOXX 50 2150 06/17 EUREX STK -410 EUR 1.277,700 -5.238.570,00 -10,59 CALL EURO STOXX 50 500 06/18 EUREX STK 600 EUR 2.829,300 16.975.800,00 34,31 CALL EURO STOXX 50 500 12/17 EUREX STK 255 EUR 2.913,100 7.428.405,00 15,01 CALL EURO STOXX 50 500 12/18 EUREX STK 225 EUR 2.814,200 6.331.950,00 12,80 CALL EURO STOXX 50 600 06/18 EUREX STK 140 EUR 2.728,800 3.820.320,00 7,72 CALL EURO STOXX 50 600 12/17 EUREX STK 165 EUR 2.812,800 4.641.120,00 9,38 CALL EURO STOXX 50 600 12/18 EUREX STK 420 EUR 2.713,700 11.397.540,00 23,03 CALL EURO STOXX 50 700 06/18 EUREX STK 300 EUR 2.628,400 7.885.200,00 15,93 CALL EURO STOXX 50 700 12/17 EUREX STK 320 EUR 2.712,500 8.680.000,00 17,54 CALL EURO STOXX 50 800 06/17 EUREX STK 585 EUR 2.628,800 15.378.480,00 31,08 CALL EURO STOXX 50 800 09/17 EUREX STK 250 EUR 2.621,600 6.554.000,00 13,24 CALL EURO STOXX 50 800 12/17 EUREX STK 165 EUR 2.612,100 4.309.965,00 8,71 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 5.268.366,61 10,65 Bankguthaben 5.268.366,61 10,65 5.268.366,61 10,65 -66.715,13 -0,13 EUR-Guthaben bei: Verwahrstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt AG EUR 5.268.366,61 % Sonstige Verbindlichkeiten 100,000 Kostenabgrenzungen EUR -39.373,13 -39.373,13 -0,08 Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften EUR -27.342,00 -27.342,00 -0,06 49.484.001,48 100,00*) Fondsvermögen *) EUR Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 8 Vermögensaufstellung HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC ISIN DE000A0MMTQ4 Fondsvermögen (EUR) 34.939.403,35 Anteilwert (EUR) 58,84 Umlaufende Anteile (STK) 593.838,00 HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC ISIN DE000A0NA4J1 Fondsvermögen (EUR) 14.544.598,13 Anteilwert (EUR) 58,51 Umlaufende Anteile (STK) 248.575,00 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 31.03.2017 oder letztbekannte. Marktschlüssel b) Terminbörsen EUREX Frankfurt/Zürich - Eurex (Eurex DE/Eurex Zürich) Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der "Vermögensaufstellung" und in den "Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen" enthalten. HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 9 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Gattungsbezeichnung Volumen in 1.000 Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) Optionsrechte Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate Optionsrechte auf Aktienindices Gekaufte Kaufoptionen (call) EUR 28.433 Basiswerte: (CALL EURO STOXX 50 2950 07/16, CALL EURO STOXX 50 2975 07/16, CALL EURO STOXX 50 3025 10/16, CALL EURO STOXX 50 3050 08/16, CALL EURO STOXX 50 3050 12/16, CALL EURO STOXX 50 3100 07/16, CALL EURO STOXX 50 3200 05/16, CALL EURO STOXX 50 700 03/17) Verkaufte Kaufoptionen (call) EUR 65.579 Basiswerte: (CALL DAX 10400 06/16, CALL EURO STOXX 50 1700 12/17, CALL EURO STOXX 50 1800 03/17, CALL EURO STOXX 50 2950 07/16, CALL EURO STOXX 50 2975 07/16, CALL EURO STOXX 50 3075 08/16, CALL EURO STOXX 50 3075 10/16, CALL EURO STOXX 50 3100 12/16, CALL EURO STOXX 50 3200 11/16, CALL EURO STOXX 50 3250 05/16) HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 10 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC EUR EUR insgesamt pro Anteil 1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00 0,0000000 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,0000000 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 -2.603,33 -0,0043839 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0,0000000 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,0000000 9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,0000000 Anteile im Umlauf 593.838 I. Erträge 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 10. Sonstige Erträge 0,00 0,0000000 Summe der Erträge -2.603,33 -0,0043839 II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -3,85 -0,0000065 -205.978,64 -0,3468600 3. Verwahrstellenvergütung -24.030,81 -0,0404669 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -17.417,10 -0,0293297 2. Verwaltungsvergütung 5. Sonstige Aufwendungen Summe der Aufwendungen III. Ordentlicher Nettoertrag -909,62 -0,0015318 -248.340,02 -0,4181949 -250.943,35 -0,4225788 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne 7.884.343,17 13,2769260 2. Realisierte Verluste -8.420.644,88 -14,1800371 -536.301,71 -0,9031111 -787.245,06 -1,3256899 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 2.179.361,14 3,6699590 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -112.941,27 -0,1901887 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.066.419,87 3,4797704 VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.279.174,81 2,1540804 HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 11 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC EUR EUR insgesamt pro Anteil 1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00 0,0000000 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,0000000 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 -1.083,66 -0,0043595 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0,0000000 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,0000000 9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,0000000 Anteile im Umlauf 248.575 I. Erträge 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 10. Sonstige Erträge 0,00 0,0000000 Summe der Erträge -1.083,66 -0,0043595 II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -1,59 -0,0000064 2. Verwaltungsvergütung -67.397,88 -0,2711370 3. Verwahrstellenvergütung -10.484,09 -0,0421768 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -14.280,57 -0,0574497 5. Sonstige Aufwendungen Summe der Aufwendungen III. Ordentlicher Nettoertrag -378,67 -0,0015234 -92.542,80 -0,3722933 -93.626,46 -0,3766528 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne 3.281.047,18 13,1994254 2. Realisierte Verluste -3.504.375,60 -14,0978602 -223.328,42 -0,8984348 -316.954,88 -1,2750875 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 705.094,61 2,8365468 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -258.989,77 -1,0418979 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 446.104,84 1,7946489 VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 129.149,96 0,5195613 HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 12 Entwicklung der Anteilklasse HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC EUR I. insgesamt 32.979.657,27 Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 1. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) 674.867,19 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 7.416.690,45 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -6.741.823,26 5.704,08 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 5. Ergebnis des Geschäftsjahres II. 1.279.174,81 davon nicht realisierte Gewinne 2.179.361,14 davon nicht realisierte Verluste -112.941,27 Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 34.939.403,35 Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren Vermögen in Tsd. EUR Anteilumlauf Stück Anteilwert in EUR 31.03.2014 31.03.2015 31.03.2016 31.03.2017 46.159 33.240 32.980 34.939 822.420 585.825 583.113 593.838 56,13 56,74 56,56 58,84 HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 13 Entwicklung der Anteilklasse HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC EUR I. insgesamt 3.102.725,16 Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 1. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) 11.277.828,15 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 11.386.850,30 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -109.022,15 34.894,86 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 5. Ergebnis des Geschäftsjahres II. 129.149,96 davon nicht realisierte Gewinne 705.094,61 davon nicht realisierte Verluste -258.989,77 Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 14.544.598,13 Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren Vermögen in Tsd. EUR Anteilumlauf Stück Anteilwert in EUR 31.03.2014 31.03.2015 31.03.2016 31.03.2017 6.470 3.444 3.103 14.545 116.280 61.138 55.205 248.575 55,64 56,33 56,20 58,51 HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 14 Berechnung der Wiederanlage HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC EUR EUR insgesamt pro Anteil 1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -787.245,06 -1,3256899 2. Zuführung aus dem Sondervermögen* 787.245,06 1,3256899 0,00 0,0000000 0,00 0,0000000 Anteile im Umlauf 593.838 I. Für die Wiederanlage verfügbar 3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag II. Wiederanlage *Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten oder eines negativen ordentlichen Nettoertrages. Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Düsseldorf, den 03.04.2017 Die Geschäftsführung HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC EUR EUR insgesamt pro Anteil 1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -316.954,88 -1,2750875 2. Zuführung aus dem Sondervermögen* 316.954,88 1,2750875 0,00 0,0000000 0,00 0,0000000 Anteile im Umlauf 248.575 I. Für die Wiederanlage verfügbar 3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag II. Wiederanlage *Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten oder eines negativen ordentlichen Nettoertrages. Düsseldorf, den 03.04.2017 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Die Geschäftsführung HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 15 Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV Angaben nach der Derivateverordnung Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 236.130.320,44 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 0,00 % Bestand der Derivate am Fondsvermögen 89,49 % Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Angaben nach dem qualifizierten Ansatz: Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko kleinster potenzieller Risikobetrag -1,51 % größter potenzieller Risikobetrag -6,62 % durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag -3,29 % Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation. Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer unterstellten Haltedauer von 10 Werktagen berechnet. Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 4,91 Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Index Gewicht DAX 50,00 % REX Performance Index 50,00 % Sonstige Angaben HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC ISIN Fondsvermögen (EUR) DE000A0MMTQ4 34.939.403,35 Anteilwert (EUR) Umlaufende Anteile (STK) 58,84 593.838,00 Ausgabeaufschlag bis zu 5,00 %, derzeit 3,00 % Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 0,60 %, derzeit 0,60 % Mindestanlagesumme (EUR) Ertragsverwendung keine Thesaurierung HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC ISIN Fondsvermögen (EUR) DE000A0NA4J1 14.544.598,13 Anteilwert (EUR) Umlaufende Anteile (STK) 58,51 248.575,00 Ausgabeaufschlag bis zu 5,00 %, derzeit 0,00 % Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 0,60 %, derzeit 0,30 % Mindestanlagesumme (EUR) Ertragsverwendung keine Thesaurierung Die Bildung von weiteren Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben bei der Bildung neuer Anteilklassen unberührt. HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 16 Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die Bewertung der Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Die Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung der tagesaktuellen Devisenkurse Reuters Fixing 16:00 Uhr GMT der Währung in Euro umgerechnet. Die Anteilwertermittlung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen von KAGB und KARBV. Für die nachfolgend genannten Assetklassen wurden zum Stichtag des Sondervermögens mittels der angewendeten Bewertungsgrundsätze folgende Bewertungsquellen herangezogen: Wertpapiere und Geldanlagen: - Markt-/Börsenkurse (§ 27): 10,51 % - Verkehrswerte: Konzernfremde Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter (§ 28): 0,00 % - Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28): 0,00 % Börsengehandelte Derivate: - Markt-/Börsenkurse (§ 27): 89,49 % Devisentermingeschäfte: - Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28): 0,00 % Sonstige Derivate und OTC-Produkte: - Verkehrswerte: Konzernfremde Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter (§ 28): 0,00 % - Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28): 0,00 % Die prozentualen Angaben beziehen sich auf das Fondsvolumen. Evtl. Ungenauigkeiten der angegebenen Prozentsätze ergeben sich durch die Tatsache, dass Assetklassen mit einem Anteil am Fondsvolumen von weniger als 0,01 % nicht explizit angegeben werden. Zudem ergeben sich weitere Ungenauigkeiten vor dem Hintergrund, dass im Fondsvolumen als Bezugsgröße zur Ermittlung der Prozentsätze neben den Assetklassen auch Forderungen (z. B. Stückzinsen, Dividendenansprüche) und Verbindlichkeiten (z. B. Kostenabgrenzungen) berücksichtigt sind. Angaben zu Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen. Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in unwesentlichem Umfang (weniger als 10 %). Transaktionskosten EUR 34.540,70 Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 0,73 % Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC 0,70 % Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 17 Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen Verwaltungsvergütung KVG EUR -40.296,64 Basisvergütung Asset Manager EUR -165.682,00 Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00 EUR -909,62 Wesentliche sonstige Aufwendungen Gebühren WM/BaFin HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen Verwaltungsvergütung KVG EUR -48.812,92 Basisvergütung Asset Manager EUR -18.584,96 Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00 EUR -378,67 Wesentliche sonstige Aufwendungen Gebühren WM/BaFin Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB Die nachfolgenden Informationen - insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter - basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2016 betreffend das Geschäftsjahr 2016. Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 gezahlten Vergütungen beträgt 23,2 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 269 Mitarbeiter. Die Zahl der Begünstigten entspricht der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 festgestellten durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH. Hiervon entfallen 21,1 Mio. EUR auf feste und 2,1 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Der Personalaufwand beinhaltet neben den an die Mitarbeiter gezahlten fixen und variablen Vergütungen (einschließlich individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen) auch folgende - exemplarisch genannte - Komponenten, die zur festen Vergütung gezählt werden: Beiträge zum BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., laufende Ruhegeldzahlungen und Zuführung zu Pensionsrückstellungen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt. Die Vergütung der Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 15 KAGB betrug 0,7 Mio. EUR, die Vergütung von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen auswirkt (nachfolgend „Risikoträger“) betrug 1,9 Mio. EUR, die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter mit Kontrollfunktionen 1,8 Mio. EUR und die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Führungskräfte und Risikoträger, betrug 10,1 Mio. EUR. Teilweise besteht Personenidentität bei den aufgeführten Personengruppen; die Vergütung für diese Mitarbeiter ist in allen betreffenden in diesem Absatz genannten Summen ausgewiesen. Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei der Anteil der festen Komponente an der Gesamtvergütung jeweils genügend hoch ist, um eine flexible Politik bezüglich der variablen Komponente uneingeschränkt zu gewährleisten. Bei Tarifangestellten richtet sich die feste Vergütung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten orientiert sich dabei an der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters sowie an berücksichtigungswürdigenden Leistungen des identifizierten Mitarbeiters im vergangenen Jahr. Kein Kriterium ist die Wertentwicklung eines oder mehrerer bestimmter Investmentvermögen. Hierdurch wird eine Belohnung eines einzelnen Mitarbeiters zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind, auch und gerade im Hinblick auf die variable Vergütung eines Mitarbeiters ausgeschlossen. Die variable Vergütungskomponente setzt sich aus einem Cash-Anteil und einem Anteil unbarer Instrumente, namentlich aus Anteilen an der Konzernmutter, der HSBC Holdings plc., zusammen. Das Verhältnis von Cash-Anteil und Anteil an unbaren Instrumenten wird dabei jeweils in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der variablen Vergütung bestimmt. Ein wesentlicher Anteil der variablen Vergütungskomponente wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zugeteilt. Die jährliche Prüfung der Vergütungspolitik der Gesellschaft durch ihren Aufsichtsrat ergab keinen Änderungsbedarf. Bei der jährlichen Prüfung der Umsetzung der Vergütungspolitik durch die Interne Revision der Gesellschaft wurden keine Beanstandungen festgestellt. HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 18 Vermerk des Abschlussprüfers An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf, hat uns beauftragt, gemäß § 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens HSBC Trinkaus Rendite Substanz für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 den gesetzlichen Vorschriften. Düsseldorf, den 29. Juni 2017 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stefan Peetz Wirtschaftsprüfer ppa. Andre Hütig Wirtschaftsprüfer HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 19 Besteuerungsgrundlagen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Düsseldorf HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC vom 01.04.2016 bis 31.03.2017 ISIN: DE000A0MMTQ4 Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG Ex-Tag Privatanleger 03.04.2017 EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR (alle Angaben je 1 Anteil) Ausschüttung (nachrichtlich) --- --- --- 1 a) Betrag der Ausschüttung --- --- --- 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre --- --- --- 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge --- --- --- 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge --- --- --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) bb) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes* cc) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung ee) ff) gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1 hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* ii) jj) kk) ll) mm) nn) oo) 0,0000000 --- --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 20 Besteuerungsgrundlagen Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG Privatanleger betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR EUR d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4 0,0000000 0,0000000 0,0000000 bb) im Sinne des § 7 Absatz 3 0,0000000 0,0000000 0,0000000 cc) im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) --- 0,0000000 --- g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich) * Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100 % ausgewiesen. Düsseldorf, den 03.04.2016 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 21 Besteuerungsgrundlagen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Düsseldorf HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC vom 01.04.2016 bis 31.03.2017 ISIN: DE000A0NA4J1 Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG Ex-Tag Privatanleger 03.04.2017 EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR (alle Angaben je 1 Anteil) Ausschüttung (nachrichtlich) --- --- --- 1 a) Betrag der Ausschüttung --- --- --- 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre --- --- --- 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge --- --- --- 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge --- --- --- 2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) bb) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes* cc) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung ee) ff) gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1 hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* kk) ll) mm) nn) oo) 0,0000000 --- --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 22 Besteuerungsgrundlagen Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG Privatanleger betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR EUR d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4 0,0000000 0,0000000 0,0000000 bb) im Sinne des § 7 Absatz 3 0,0000000 0,0000000 0,0000000 cc) im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) --- 0,0000000 --- g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich) * Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100 % ausgewiesen. Düsseldorf, den 03.04.2017 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 23 Prüfung der steuerlichen Angaben Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen HSBC Trinkaus Rendite Substanz AC für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft (nachfolgend die Gesellschaft): mbH Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für den genannten Investmentfonds für den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Bescheinigung hat zudem eine Aussage darüber zu enthalten, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 der Abgabenordnung (AO) vorliegen, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG oder auf die Aktiengewinne nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG auswirken kann, die für den Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG zu veröffentlichenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkt sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter sinngemäßer Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung berücksichtigen wir das für die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Für unsere Aussage, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO vorliegen, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG auswirken kann, sind nach § 5 Abs. 1a Satz 3 InvStG keine über die Prüfung der Einhaltung der Regeln des deutschen Steuerrechts hinausgehenden Ermittlungen vorzunehmen. Für unsere Aussage, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO vorliegen, der sich auf die Aktiengewinne nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG auswirken kann, die für den HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 24 Prüfung der steuerlichen Angaben Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen, haben wir besondere Ermittlungen nur im Hinblick auf Vorgänge des laufenden Jahres vorgenommen. Unsere Aussage stützen wir auf analytische Prüfungshandlungen zu den veröffentlichten Aktiengewinnen und den veröffentlichten Rücknahmepreisen für den Berichtszeitraum. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Es haben sich keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO ergeben, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG oder auf die Aktiengewinne nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG, die für den Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen, auswirken kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus Sicht der Finanzverwaltung aus den von dem Investmentfonds durchgeführten Geschäften oder sonstigen Umständen, insbesondere dem Abschluss von derivativen Geschäften, dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen, dem Bezug von Leistungen, durch die Werbungskosten entstehen, der Vornahme eines Ertragsausgleichs, der Entscheidung über die Ausschüttung von Erträgen, sowie deren Zusammenspiel Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO ergeben. Düsseldorf, den 3. April 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Maximilian Hardt Steuerberater HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 25 Prüfung der steuerlichen Angaben Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen HSBC Trinkaus Rendite Substanz IC für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft (nachfolgend die Gesellschaft): mbH Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für den genannten Investmentfonds für den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Bescheinigung hat zudem eine Aussage darüber zu enthalten, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 der Abgabenordnung (AO) vorliegen, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG oder auf die Aktiengewinne nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG auswirken kann, die für den Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG zu veröffentlichenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkt sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter sinngemäßer Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung berücksichtigen wir das für die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Für unsere Aussage, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO vorliegen, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG auswirken kann, sind nach § 5 Abs. 1a Satz 3 InvStG keine über die Prüfung der Einhaltung der Regeln des deutschen Steuerrechts hinausgehenden Ermittlungen vorzunehmen. Für unsere Aussage, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO vorliegen, der sich auf die Aktiengewinne nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG auswirken kann, die für den HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 26 Prüfung der steuerlichen Angaben Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen, haben wir besondere Ermittlungen nur im Hinblick auf Vorgänge des laufenden Jahres vorgenommen. Unsere Aussage stützen wir auf analytische Prüfungshandlungen zu den veröffentlichten Aktiengewinnen und den veröffentlichten Rücknahmepreisen für den Berichtszeitraum. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Es haben sich keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO ergeben, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG oder auf die Aktiengewinne nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG, die für den Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen, auswirken kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus Sicht der Finanzverwaltung aus den von dem Investmentfonds durchgeführten Geschäften oder sonstigen Umständen, insbesondere dem Abschluss von derivativen Geschäften, dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen, dem Bezug von Leistungen, durch die Werbungskosten entstehen, der Vornahme eines Ertragsausgleichs, der Entscheidung über die Ausschüttung von Erträgen, sowie deren Zusammenspiel Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO ergeben. Düsseldorf, den 3. April 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Maximilian Hardt Steuerberater HSBC Trinkaus Rendite Substanz – Jahresbericht zum 31.03.2017 27