Script Kindeswohlgefährdung

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Kindeswohlgefährdung
Freizeitleitermarkt 2008
•Aktualität des Themas
•Kinder, Eltern und Staat - die rechtliche Situation
•Kindeswohl und dessen Gefährdung
−Formen der Kindeswohlgefährdung
•Umgang mit Kindeswohlgefährdung
•Weitere Überlegungen
Aktualität des Themas
In den Wochen und Monaten davor:
21.11.07
22.06.07
02.06.07
14.04.07
17.03.07
Schwerin
Iserlohn
Neustrelitz
Erfurt
Hamburg
Bochum
Euskirchen
Duisburg
….
Andre, Lea-Sophie, Jessica, Kevin – mehr als nur Namen!
Aktualität des Themas
Ergebnis
Erhöhte Sensibilität:
•Presse
•Politik
•Behörden und Institutionen
•Gesellschaft
Veränderte Gesetzeslage
als Grundlage für diesen Workshop
und andere Schulungen
UNICEF
„Child Maltreatment-Deaths
in Rich Nations“
Aktualität des Themas
Öffentlich
bekannt
gewordene Fälle
(Todesfolge)
BRD in 5 Jahren:
523 wegen Misshandlung und
Vernachlässigung gestorbene
Kinder (insb. Im Säuglingsalter)
Dunkelfeld
Keine wissenschaftlichen Ergebnisse innerhalb Deutschlands (NRWStudie „Kinder in Not“ aktuell in Auftrag).
Erkenntnisse aus den letzten Vorfällen: kein kausaler Zusammenhang mit
Armut oder Migrationshintergrund, eher mit Überforderung der
Familien.
Kindeswohlgefährdung
Freizeitleitermarkt 2008
•Aktualität des Themas
•Kinder, Eltern und Staat - die rechtliche Situation
•Kindeswohl und dessen Gefährdung
−Formen der Kindeswohlgefährdung
•Umgang mit Kindeswohlgefährdung
•Weitere Überlegungen
Rechte von Kindern
Kinder, Eltern, Staat – rechtliches
UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989)
Universelle Standards von Kinderrechten (z.B. auf Leben, auf angemessene
Lebensbedingungen, auf Gesundheit, etc.) Die genaue Ausführung obliegt den
einzelnen Ländern.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1631 (2)
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische
Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
§ 1666
Anrufung des Familiengerichtes bei Kindeswohlgefährdung
Pflichten von Eltern
Kinder, Eltern, Staat – rechtliches
Grundgesetz (GG)
Art. 6
Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung; Garantenstellung der Eltern
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1626
Elterliche Sorge (Personensorge und Vermögenssorge)
Verantwortungsbewusstes Handeln
Umgang mit beiden Elternteilen und anderen Personen (Bindung)
Personensorge:
Pflege, Erziehung, Aufsicht, Aufenthaltsbestimmung
Aufgaben und Befugnisse des Staates
Kinder, Eltern, Staat – rechtliches
Grundgesetz (GG)
Art. 6: Schutz der Familie; Wächteramt über die elterlichen Pflichten;
SGB VIII (KJHG)
§1: Wiederholung des staatlichen Wächteramts über die elterlichen Pflichten;
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern
Neu:
§ 8a: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung; Vereinbarung öffentliche und freie
Jugendhilfe
§ 72a: Persönliche Eignung des Personals
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1666
Gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Kinder, Eltern, Staat – rechtliches
Öffentliche & Freie Jugendhilfe
Entwicklungspsychologie
Bedürfnis nach Selbstverwirklichung
Kindeswohl und dessen Gefährdung
•Bewältigung von Lebensängsten
Selbstverwirklichung
•Entwicklung eines Selbstkonzeptes
•Unterstützung bei der Durchsetzung von Zielen
Bedürfnis nach Anregung, Spiel und Leistung
Anregung, Spiel und
Leistung
•Förderung der Neugierde
•Unterstützung bei Explorationsverhalten
Bedürfnis nach Wertschätzung
seelischer und
körperlicher
Wertschätzung
Verständnis und
soziale Bindung
•Anerkennung
•Unterstützung
Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis und sozialer
Bindung
•Verständigung
•Zugehörigkeit zur Familie
Schutzbedürfnisse
Schutz und Sicherheit
•Gefahren
•Krankheiten
•Wetter
Physiologische
Bedürfnisse
Körperliche Bedürfnisse
•Essen
•Trinken
Bedürfnisse nach…
•Schlaf
Kindeswohl und dessen Gefährdung
Fehlentwicklungen und Folgen
Körperliche Symptome und Fehlentwicklungen
Hohe Infektanfälligkeit, Entzündungen (Windelbereich) und Hauterkrankungen, Allergien,
häufige Atemwegserkrankungen, Ohrenerkrankungen, Befall von Ungeziefer, Unter- bzw.
Übergewicht durch Mangel- oder Fehlernährung, verzögerte motorische Entwicklung,
körperliche Fehlentwicklungen, durch Unfälle verursachte Verletzungen etc.
Psychosoziale Auffälligkeiten und Fehlentwicklungen
Gestörte Wach- und Schlafphasen, Schreiprobleme, eingeschränktes bzw. auffälliges
Spielverhalten, Apathie, Beeinträchtigung der Bindungsentwicklung, eingeschränkte soziale
Kompetenzen, mangelndes Selbstwertgefühl, Ängste, aggressives Verhalten, Hyperaktivität,
Depressionen, Sucht etc.
Kognitive Fehlentwicklungen
Retardierte Sprachentwicklung, Sprachprobleme, Aufmerksamkeitsstörung, eingeschränkte
Entwicklung von Interessen, verminderte Intelligenzentwicklung etc.
Kindeswohlgefährdung
Freizeitleitermarkt 2008
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−Formen der Kindeswohlgefährdung
•Umgang mit Kindeswohlgefährdung
•Weitere Überlegungen
Kindeswohl und dessen Gefährdung
Kindeswohl(-gefährdung)
Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In den meisten Fällen der
Kindeswohlgefährdung sind Eindeutigkeiten selten und Interpretationsspielräume
sehr groß.
Konkretisierung nur im § 1666 BGB:
•Gefährdungstatbestand mit Prognose eines wahrscheinlichen Schadenseintritts
−Körperliche, geistige und seelische Komponente
•Gefährdungsursache
−Sorgerechtsmissbrauch (Misshandlung, Gewalt, Missbrauch, Verhinderung medizinischer Betreuung)
−Kindesvernachlässigung (Nichtbeachtung körperlicher und psychischer Bedürfnisse wie Ernährung,
Bekleidung, Betreuung, Zuwendung)
−Unverschuldetes Versagen der Eltern (Überforderung oder Ungeeignetheit der Eltern z.B. Alkoholoder Drogenabhängigkeit)
−Kindeswohlgefährdung durch Verhalten Dritter (Familienfremde Personen, hausangehörige
Anverwandte oder Pflegepersonen)
•Wille & Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr
Kindeswohl und dessen Gefährdung
Formen Kindeswohlgefährdung
Körperliche & seelische Kindesmisshandlung
Sexueller Missbrauch
Vernachlässigung
Sonstige:
Erwachsenenkonflikte um das Kind oder
Autonomiekonflikte
Kindeswohl und dessen Gefährdung
Körperliche & seelische Kindesmisshandlung
Unter körperlicher Misshandlung wird die physische Gewalteinwirkung seitens
der Eltern oder Dritter auf ein Kind verstanden. Die körperliche Misshandlung
umfasst damit alle gewaltsamen Handlungen aus Unkontrolliertheit oder
Erziehungskalkül, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen
… Solche körperlichen Gewaltenwirkungen können in Form und Schwere der
Misshandlung variieren und somit auch unterschiedliche Auswirkungen auf und
Folgen für die Kinder haben. (Hasebrink 1995)
Die seelische Misshandlung umfasst alle elterlichen Äußerungen und
Handlungen, die das Kind terrorisieren und/oder herabsetzen und/oder
überfordern und ihm das Gefühl der Ablehnung und eigenen Wertlosigkeit
vermitteln. … Zum Gefährdungsbild der seelischen Misshandlung gehört aber
auch als anderes Extrem die Überbehütung und symbiotische Fesselung der
Kinder. (Schone 2007)
Kindeswohl und dessen Gefährdung
Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor
einem Kind entweder gegen den Willen vorgenommen wird oder der das Kind
aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit
nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und
Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu
befriedigen. (Bange 1992)
Kindeswohl und dessen Gefährdung
Vernachlässigung
Vernachlässigung ist die andauernde und wiederholte Unterlassung
fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere
von Ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der
physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre. Diese
Unterlassung kann aktiv oder passiv, aufgrund unzureichender Einsicht oder
unzureichenden Wissens erfolgen. (Schone 1997)
Risikofaktoren:
•Psychische Krisen einer Familie z.B. durch Trennungssituationen
•Wirtschaftliche Krisensituationen z.B. durch Arbeitslosigkeit
•Defizite im Lebensumfeld z.B. schlechte Wohnverhältnisse
•Fehlende bzw. eingeschränkte Kompetenz der Eltern (eigene
Lebensgeschichte, niedriger Bildungsstand, Suchtkrankheiten)
•Belastungen, die sich aus der Lebensgeschichte des Kindes ergeben z.B.
Unerwünschtheit oder Behinderung
Kindeswohlgefährdung
Freizeitleitermarkt 2008
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•Kindeswohl und dessen Gefährdung
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•Weitere Überlegungen
Kinder, Eltern, Staat – rechtliches
Kindeswohlgefährdung
Kommunale Vereinbarungen
Verfahrensweise bei Verdacht
NEU im Kinder- und Jugendhilfegesetz:
Nach §8a SGB VIII müssen sich die jeweilige öffentliche Jugendhilfe (i.d.R. das
Jugendamt) und die Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände u.a.) in
einer gemeinsamen Vereinbarung auf standardisierte Verfahren zum
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach Vorgaben des § 8a SGB VIII
festlegen und die freien Träger werden verpflichtet, eine für sie zuständige
„insofern erfahrene Fachkraft“ zu benennen (intern oder extern).
Dieses Verfahren ist in Remscheid bereits abgeschlossen, in Solingen und
Wuppertal befinden sich die Vereinbarungen vorerst nur in einer Entwurfsphase.
Nach §72 a SGB VIII werden die freien Jugendhilfeträger verpflichtet, die Eignung
des „Personals“, welches mit Kindern arbeitet entsprechend zu überprüfen.
Verfahrensweise bei Verdacht
Standards nach §8a (2) SGB VIII
1. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wurden beobachtet
und dokumentiert
2. Das Gefährdungsrisiko wird im Zusammenwirken mehrerer Personen
abgeschätzt
3. Eine insoweit erfahrene Fachkraft (Ansprechpartner des Trägers) wird zur
Beratung hinzugezogen
4. Die Personensorgeberechtigten und das Kind werden aufgeklärt und am
Hilfeprozess beteiligt
5. Hilfen werden Angeboten, soweit sie zur Abwendung der Gefährdung
erforderlich und geeignet sind und auf deren Inanspruchnahme hingewirkt
6. Wenn Hilfen nicht angenommen werden bzw. angenommene Hilfen nicht
ausreichend sind, wird das Jugendamt informiert
Bei Gefahr im Verzug wird das Jugendamt unverzüglich informiert
Verfahrensweise bei Verdacht
Jugendämter in der Region
Jugendamt Wuppertal
Bezirkssozialdienst (BSD)
Ansprechpartner: Frau Busch
Postanschrift
Verwaltungshaus Alexanderstr.
Alexanderstr. 18
42103 Wuppertal
Tel.: 0202 563 2104
Fax: 0202 563 8162
E-Mail: [email protected]
Jugendamt Remscheid
Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Stadt Remscheid - Jugendamt Theodor-Heuss-Platz 1
42849 Remscheid
Tel: 02191 160 0
Fax: 02191 163985
Jugendamt Solingen
Allgemeine Soziale Dienste (ASD)
Herr Pauli
Schlagbaumerstraße 126-128
42653 Solingen
Telefon: 0212 290 2723
E-Mail: [email protected]
Kindeswohlgefährdung
Freizeitleitermarkt 2008
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•Kinder, Eltern und Staat - die rechtliche Situation
•Kindeswohl und dessen Gefährdung
−Formen der Kindeswohlgefährdung
•Umgang mit Kindeswohlgefährdung
•Weitere Überlegungen
Übertragbarkeit auf
Gemeindeebene
Weitere Überlegungen
Derzeitige Überlegungen in der Katholischen Fachstelle für Jugendpastoral und
Jugendhilfe Bergisch Land
Verständigung zum Umgang mit Kindesschutz und Kindeswohlgefährdung
•Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII
•Persönliche Eignung der Mitarbeiter § 72 a SGB VIII
Wissen für ehrenamtliche MitarbeiterInnen bereit stellen
•Gruppenleiterschulungsmodul
•Informationsmaterialien und Ausgabestelle
•Mind. einmal im Jahr eine Infoveranstaltung für Ehrenamtliche in der Kinder- und
Jugend(verbands)arbeit mit den jeweiligen zu suchenden Schutzbeauftragten
Vereinbarung sog. Schutzbeauftragter in Vereinen/Verbänden/Kirchengemeinden
•„Autorisierung“ durch den Träger, der die sachkundige Person als Schutzbeauftragte/n in
Delegation tätig werden lässt und in Gremien und Gruppen bekannt macht.
•(Ehrenamtliche) Tätigkeit für die Multiplikatoren in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit
•Ansprechpartnerfunktion im Jugendhilfenetzwerk der Stadt Wuppertal/Remscheid/Solingen
•Aufbereitung und Sammlung der Dokumentationsunterlagen u.a. für die Mitteilung an den
ASD/Städt. Jugendamt
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