Kindeswohlgefährdung Freizeitleitermarkt 2008 •Aktualität des Themas •Kinder, Eltern und Staat - die rechtliche Situation •Kindeswohl und dessen Gefährdung −Formen der Kindeswohlgefährdung •Umgang mit Kindeswohlgefährdung •Weitere Überlegungen Aktualität des Themas In den Wochen und Monaten davor: 21.11.07 22.06.07 02.06.07 14.04.07 17.03.07 Schwerin Iserlohn Neustrelitz Erfurt Hamburg Bochum Euskirchen Duisburg …. Andre, Lea-Sophie, Jessica, Kevin – mehr als nur Namen! Aktualität des Themas Ergebnis Erhöhte Sensibilität: •Presse •Politik •Behörden und Institutionen •Gesellschaft Veränderte Gesetzeslage als Grundlage für diesen Workshop und andere Schulungen UNICEF „Child Maltreatment-Deaths in Rich Nations“ Aktualität des Themas Öffentlich bekannt gewordene Fälle (Todesfolge) BRD in 5 Jahren: 523 wegen Misshandlung und Vernachlässigung gestorbene Kinder (insb. Im Säuglingsalter) Dunkelfeld Keine wissenschaftlichen Ergebnisse innerhalb Deutschlands (NRWStudie „Kinder in Not“ aktuell in Auftrag). Erkenntnisse aus den letzten Vorfällen: kein kausaler Zusammenhang mit Armut oder Migrationshintergrund, eher mit Überforderung der Familien. Kindeswohlgefährdung Freizeitleitermarkt 2008 •Aktualität des Themas •Kinder, Eltern und Staat - die rechtliche Situation •Kindeswohl und dessen Gefährdung −Formen der Kindeswohlgefährdung •Umgang mit Kindeswohlgefährdung •Weitere Überlegungen Rechte von Kindern Kinder, Eltern, Staat – rechtliches UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989) Universelle Standards von Kinderrechten (z.B. auf Leben, auf angemessene Lebensbedingungen, auf Gesundheit, etc.) Die genaue Ausführung obliegt den einzelnen Ländern. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631 (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. § 1666 Anrufung des Familiengerichtes bei Kindeswohlgefährdung Pflichten von Eltern Kinder, Eltern, Staat – rechtliches Grundgesetz (GG) Art. 6 Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung; Garantenstellung der Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1626 Elterliche Sorge (Personensorge und Vermögenssorge) Verantwortungsbewusstes Handeln Umgang mit beiden Elternteilen und anderen Personen (Bindung) Personensorge: Pflege, Erziehung, Aufsicht, Aufenthaltsbestimmung Aufgaben und Befugnisse des Staates Kinder, Eltern, Staat – rechtliches Grundgesetz (GG) Art. 6: Schutz der Familie; Wächteramt über die elterlichen Pflichten; SGB VIII (KJHG) §1: Wiederholung des staatlichen Wächteramts über die elterlichen Pflichten; Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern Neu: § 8a: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung; Vereinbarung öffentliche und freie Jugendhilfe § 72a: Persönliche Eignung des Personals Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Kinder, Eltern, Staat – rechtliches Öffentliche & Freie Jugendhilfe Entwicklungspsychologie Bedürfnis nach Selbstverwirklichung Kindeswohl und dessen Gefährdung •Bewältigung von Lebensängsten Selbstverwirklichung •Entwicklung eines Selbstkonzeptes •Unterstützung bei der Durchsetzung von Zielen Bedürfnis nach Anregung, Spiel und Leistung Anregung, Spiel und Leistung •Förderung der Neugierde •Unterstützung bei Explorationsverhalten Bedürfnis nach Wertschätzung seelischer und körperlicher Wertschätzung Verständnis und soziale Bindung •Anerkennung •Unterstützung Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis und sozialer Bindung •Verständigung •Zugehörigkeit zur Familie Schutzbedürfnisse Schutz und Sicherheit •Gefahren •Krankheiten •Wetter Physiologische Bedürfnisse Körperliche Bedürfnisse •Essen •Trinken Bedürfnisse nach… •Schlaf Kindeswohl und dessen Gefährdung Fehlentwicklungen und Folgen Körperliche Symptome und Fehlentwicklungen Hohe Infektanfälligkeit, Entzündungen (Windelbereich) und Hauterkrankungen, Allergien, häufige Atemwegserkrankungen, Ohrenerkrankungen, Befall von Ungeziefer, Unter- bzw. Übergewicht durch Mangel- oder Fehlernährung, verzögerte motorische Entwicklung, körperliche Fehlentwicklungen, durch Unfälle verursachte Verletzungen etc. Psychosoziale Auffälligkeiten und Fehlentwicklungen Gestörte Wach- und Schlafphasen, Schreiprobleme, eingeschränktes bzw. auffälliges Spielverhalten, Apathie, Beeinträchtigung der Bindungsentwicklung, eingeschränkte soziale Kompetenzen, mangelndes Selbstwertgefühl, Ängste, aggressives Verhalten, Hyperaktivität, Depressionen, Sucht etc. Kognitive Fehlentwicklungen Retardierte Sprachentwicklung, Sprachprobleme, Aufmerksamkeitsstörung, eingeschränkte Entwicklung von Interessen, verminderte Intelligenzentwicklung etc. Kindeswohlgefährdung Freizeitleitermarkt 2008 •Aktualität des Themas •Kinder, Eltern und Staat - die rechtliche Situation •Kindeswohl und dessen Gefährdung −Formen der Kindeswohlgefährdung •Umgang mit Kindeswohlgefährdung •Weitere Überlegungen Kindeswohl und dessen Gefährdung Kindeswohl(-gefährdung) Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In den meisten Fällen der Kindeswohlgefährdung sind Eindeutigkeiten selten und Interpretationsspielräume sehr groß. Konkretisierung nur im § 1666 BGB: •Gefährdungstatbestand mit Prognose eines wahrscheinlichen Schadenseintritts −Körperliche, geistige und seelische Komponente •Gefährdungsursache −Sorgerechtsmissbrauch (Misshandlung, Gewalt, Missbrauch, Verhinderung medizinischer Betreuung) −Kindesvernachlässigung (Nichtbeachtung körperlicher und psychischer Bedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung, Betreuung, Zuwendung) −Unverschuldetes Versagen der Eltern (Überforderung oder Ungeeignetheit der Eltern z.B. Alkoholoder Drogenabhängigkeit) −Kindeswohlgefährdung durch Verhalten Dritter (Familienfremde Personen, hausangehörige Anverwandte oder Pflegepersonen) •Wille & Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr Kindeswohl und dessen Gefährdung Formen Kindeswohlgefährdung Körperliche & seelische Kindesmisshandlung Sexueller Missbrauch Vernachlässigung Sonstige: Erwachsenenkonflikte um das Kind oder Autonomiekonflikte Kindeswohl und dessen Gefährdung Körperliche & seelische Kindesmisshandlung Unter körperlicher Misshandlung wird die physische Gewalteinwirkung seitens der Eltern oder Dritter auf ein Kind verstanden. Die körperliche Misshandlung umfasst damit alle gewaltsamen Handlungen aus Unkontrolliertheit oder Erziehungskalkül, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen … Solche körperlichen Gewaltenwirkungen können in Form und Schwere der Misshandlung variieren und somit auch unterschiedliche Auswirkungen auf und Folgen für die Kinder haben. (Hasebrink 1995) Die seelische Misshandlung umfasst alle elterlichen Äußerungen und Handlungen, die das Kind terrorisieren und/oder herabsetzen und/oder überfordern und ihm das Gefühl der Ablehnung und eigenen Wertlosigkeit vermitteln. … Zum Gefährdungsbild der seelischen Misshandlung gehört aber auch als anderes Extrem die Überbehütung und symbiotische Fesselung der Kinder. (Schone 2007) Kindeswohl und dessen Gefährdung Sexueller Missbrauch Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. (Bange 1992) Kindeswohl und dessen Gefährdung Vernachlässigung Vernachlässigung ist die andauernde und wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von Ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre. Diese Unterlassung kann aktiv oder passiv, aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen. (Schone 1997) Risikofaktoren: •Psychische Krisen einer Familie z.B. durch Trennungssituationen •Wirtschaftliche Krisensituationen z.B. durch Arbeitslosigkeit •Defizite im Lebensumfeld z.B. schlechte Wohnverhältnisse •Fehlende bzw. eingeschränkte Kompetenz der Eltern (eigene Lebensgeschichte, niedriger Bildungsstand, Suchtkrankheiten) •Belastungen, die sich aus der Lebensgeschichte des Kindes ergeben z.B. Unerwünschtheit oder Behinderung Kindeswohlgefährdung Freizeitleitermarkt 2008 •Aktualität des Themas •Kinder, Eltern und Staat - die rechtliche Situation •Kindeswohl und dessen Gefährdung −Formen der Kindeswohlgefährdung •Umgang mit Kindeswohlgefährdung •Weitere Überlegungen Kinder, Eltern, Staat – rechtliches Kindeswohlgefährdung Kommunale Vereinbarungen Verfahrensweise bei Verdacht NEU im Kinder- und Jugendhilfegesetz: Nach §8a SGB VIII müssen sich die jeweilige öffentliche Jugendhilfe (i.d.R. das Jugendamt) und die Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände u.a.) in einer gemeinsamen Vereinbarung auf standardisierte Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach Vorgaben des § 8a SGB VIII festlegen und die freien Träger werden verpflichtet, eine für sie zuständige „insofern erfahrene Fachkraft“ zu benennen (intern oder extern). Dieses Verfahren ist in Remscheid bereits abgeschlossen, in Solingen und Wuppertal befinden sich die Vereinbarungen vorerst nur in einer Entwurfsphase. Nach §72 a SGB VIII werden die freien Jugendhilfeträger verpflichtet, die Eignung des „Personals“, welches mit Kindern arbeitet entsprechend zu überprüfen. Verfahrensweise bei Verdacht Standards nach §8a (2) SGB VIII 1. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wurden beobachtet und dokumentiert 2. Das Gefährdungsrisiko wird im Zusammenwirken mehrerer Personen abgeschätzt 3. Eine insoweit erfahrene Fachkraft (Ansprechpartner des Trägers) wird zur Beratung hinzugezogen 4. Die Personensorgeberechtigten und das Kind werden aufgeklärt und am Hilfeprozess beteiligt 5. Hilfen werden Angeboten, soweit sie zur Abwendung der Gefährdung erforderlich und geeignet sind und auf deren Inanspruchnahme hingewirkt 6. Wenn Hilfen nicht angenommen werden bzw. angenommene Hilfen nicht ausreichend sind, wird das Jugendamt informiert Bei Gefahr im Verzug wird das Jugendamt unverzüglich informiert Verfahrensweise bei Verdacht Jugendämter in der Region Jugendamt Wuppertal Bezirkssozialdienst (BSD) Ansprechpartner: Frau Busch Postanschrift Verwaltungshaus Alexanderstr. Alexanderstr. 18 42103 Wuppertal Tel.: 0202 563 2104 Fax: 0202 563 8162 E-Mail: [email protected] Jugendamt Remscheid Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Stadt Remscheid - Jugendamt Theodor-Heuss-Platz 1 42849 Remscheid Tel: 02191 160 0 Fax: 02191 163985 Jugendamt Solingen Allgemeine Soziale Dienste (ASD) Herr Pauli Schlagbaumerstraße 126-128 42653 Solingen Telefon: 0212 290 2723 E-Mail: [email protected] Kindeswohlgefährdung Freizeitleitermarkt 2008 •Aktualität des Themas •Kinder, Eltern und Staat - die rechtliche Situation •Kindeswohl und dessen Gefährdung −Formen der Kindeswohlgefährdung •Umgang mit Kindeswohlgefährdung •Weitere Überlegungen Übertragbarkeit auf Gemeindeebene Weitere Überlegungen Derzeitige Überlegungen in der Katholischen Fachstelle für Jugendpastoral und Jugendhilfe Bergisch Land Verständigung zum Umgang mit Kindesschutz und Kindeswohlgefährdung •Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII •Persönliche Eignung der Mitarbeiter § 72 a SGB VIII Wissen für ehrenamtliche MitarbeiterInnen bereit stellen •Gruppenleiterschulungsmodul •Informationsmaterialien und Ausgabestelle •Mind. einmal im Jahr eine Infoveranstaltung für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit mit den jeweiligen zu suchenden Schutzbeauftragten Vereinbarung sog. Schutzbeauftragter in Vereinen/Verbänden/Kirchengemeinden •„Autorisierung“ durch den Träger, der die sachkundige Person als Schutzbeauftragte/n in Delegation tätig werden lässt und in Gremien und Gruppen bekannt macht. •(Ehrenamtliche) Tätigkeit für die Multiplikatoren in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit •Ansprechpartnerfunktion im Jugendhilfenetzwerk der Stadt Wuppertal/Remscheid/Solingen •Aufbereitung und Sammlung der Dokumentationsunterlagen u.a. für die Mitteilung an den ASD/Städt. Jugendamt