Bundes-Newsletter 2015_02

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Ausgabe Nr. 2/15, 16.02.2015, nur für Mitglieder der 17 Regionalverbände des bvvp
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier ist der neue bvvp-online-newsletter Nr. 2/15.
Wie Sie sich erinnern, gab es im letzten Jahr ja die große Psycho-Demonstration in
Berlin, um auf unsere Honorarsituation und die unrechtmäßige Untätigkeit des
Bewertungsausschusses aufmerksam zu machen. Kaum zu glauben, aber bisher ist
immer noch nichts geschehen – natürlich aus durchsichtigen Gründen. Die KVen,
und in der zeitlichen Folge auch die Kassen, wollen das Geld einsparen und sind
sich daher einig, einfach lieber nicht dran zu rühren, es möglichst auszusitzen oder
wenigstens Wege zu finden, alles herunterzurechnen.
Wir haben jetzt eine Aufsichtsbeschwerde an den Bundesgesundheitsminister Gröhe
gerichtet, flankiert mit einer Pressemeldung zusammen mit DPtV und VAKJP (s.
Punkte 1.1. und 1.2). Weitere Aktivitäten sind geplant.
Dass es dabei in Laufe der Jahre um nicht vernachlässigbare Summen geht, können
Sie für Ihre eigene Praxis mit dem beiliegenden Honorarrechner selber ausrechnen
(s. Punkt 1.3).
In dem Zusammenhang möchten wir auch auf die Multi-Moment-Studie aufmerksam
machen. Hier geht es natürlich letztlich auch um die angemessenere Bewertung
unserer Leistungen. Falls Sie da angeschrieben werden, lesen Sie bitte unbedingt
unsere Info dazu unter Punkt 1.5.
Und noch was: Wir konnten zwar die weitgehend flächendeckende Einführung des
fragwürdige KV-Safenets leider nicht verhindern, aber der bvvp hat jetzt immerhin
einen Gruppenvertrag ausgehandelt, mit dem Sie ein paar Euro sparen können.
Prüfen Sie einfach mal das Angebot (s. Punkt 1.7).
Mit kollegialen Grüßen
verbleibe ich im Namen des Vorstands
Dr. Frank Roland Deister,
Vorstandsmitglied des bvvp
1
___________________________________________________________________
Inhaltsübersicht
1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände
1.1. Schreiben des bvvp an den Bundesministerium für Gesundheit Hermann Gröhe
1.2. Pressemitteilung von bvvp, DPtV und VAKJP: Psychotherapeuten: Jetzt rechnen
wir selbst!
1.3. bvvp-Info zum Honorarrechner
1.4. bvvp-Pressemitteilung: Psychotherapeut in Ausbeutung!
1.5. bvvp-Info zu Multi-Moment-Studie
1.6. bvvp-Pressemitteilung: Psychiater und Psychotherapeuten auf dem richtigen
Weg!
1.7. bvvp-info zum Gruppenvertrag zu KV-Safenet
1.8. Bewilligungen ohne Gutachter
2. Aktuelle Gesundheitspolitik
2.1. Neujahrsbrief vom KBV-Vorstand: Gemeinsamer Einsatz für die Freiberuflichkeit
2.2. KBV attackiert Gröhe
2.3. KBV-Chef kritisiert realitätsfremde Honorarbudgets - Zi-Studie zu Anforderungen
an ärztliche Vergütung vorgestellt
2.4. Gröhe wirft Ärzten „bewusste Fehlinformation“ vor
2.5. Hamburger Ärzte protestieren gegen Gröhe-Gesetz
2.6. Zwangsaufkauf von Arztsitzen: Unionspolitiker gehen auf Ärzte zu
2.7. KBV legt Konzept für eine bessere Versorgung psychisch und neurologisch
Erkrankter vor
2.8. Ärzte und Therapeuten Hand in Hand
2.9. Richtlinien-Psychotherapie: Die Entscheidung über die Notwendigkeit ist
komplex
2.10. Nach Frontalangriff des GKV-Spitzenverbands - Was wird aus KV-Safenet?
2.11. Vorsitzender der Gematik-Gesellschafter zur KV-Safenet-Debatte
„Dem Spitzenverband geht es um Macht, nicht um Partnerschaft“
2.12. Die Versorgung psychisch und neurologisch Erkrankter verbessern
2.13. Zugang zur Psychotherapeutenausbildung Rechtmäßigkeit der
Verwaltungspraxis der Länder flächendeckend wiederherstellen
2.14. Psychisch kranke Menschen in der Versorgung benachteiligt
2.15. Fehltage aufgrund von Depressionen erreichen Höchststand
2.16. Transparenzinitiative der EU-Kommission evaluiert auch den Berufszugang der
Psychotherapeuten
2.17. Immer mehr traumatisierte Soldaten
2
3. Praxis
3.1. Studienteilnehmer zur Neubewertung ärztlicher Leistungen gesucht
3.2. ICD-10-Browser 2015 mit neuen Funktionen ist online
3.3. EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt
3.4. Soziotherapie für schwer psychisch Kranke: G-BA erweitert
Verordnungsmöglichkeiten
3.5. Soziotherapie künftig bei allen psychischen Erkrankungen verordenbar
3.6. Psychotische Erkrankungen sind Indikation für Psychotherapie
3.7. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der
Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
3.8. Anti-Korruptionsgesetz
4. Rechtliches und Urteile
4.1. Ausnahmen bei Psychotherapie-Richtlinien
5. Medien und Wissenschaft
5.1. Gängige Medikamente erhöhen das Demenzrisiko
5.2. "Die Pharmaindustrie ist schlimmer als die Mafia"
5.3. Evidenzbasierte Medizin: Kein L’art pour l’art, sondern zum Nutzen der Patienten
5.4. Psychische Erkrankungen - Wenn das Leben immer stiller wird
5.5. Entmündigung von Patienten - Wer hilft mir in meinem Wahn?
5.6. Traumata beeinflussen die Gesundheit lebenslang
5.7. Wenn der Psychotherapeut versagt: "Reißen Sie sich halt zusammen"
5.8. Homophobie beim Psychologen: Die Behandlung
5.9. Daran erkennen Sie einen schlechten Therapeuten
5.10. Kampf der Kulturen: Mit Psychoanalyse zum Gewaltverzicht
5.11. «Gewalt hat etwas Lustvolles»
5.12. Joooooo! rief sie aus
5.13. Verstehen ist besser als verschreiben
5.14. Klarträume - Fliegen lernen
5.15. Tilmann Moser: Die Krise der Psychoanalyse
5.16. Das Psychiatriemuseum Gabersee - Freibier für die Geisteskranken
5.17. Viele Ärzte tun sich schwer mit Depressionen
5.18. Kindheitstraumata beeinflussen Gesundheit ein Leben lang
5.19. Hermann Hesse – Lebenskrise
5.20. Anlaufstelle in Hannover: Psychotherapie soll Vergewaltigungen verhindern
5.21. Mein Pferd ist mein Therapeut
3
1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände
1.1. Schreiben des bvvp an den Bundesministerium für Gesundheit Hermann Gröhe
-
Aufsichtsbeschwerde gegen den Bewertungsausschuss
-
Bitte um Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung
und ggf. Anpassung des Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen im
GKV-Versorgungsstärkungs-gesetz
Sehr geehrter Herr Minister,
seit inzwischen 5 Jahren hat der Bewertungsausschuss versäumt, seiner
rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und anhand der Einkommensentwicklung
einer fachärztlichen Vergleichsgruppe die rechtlich und gesetzlich gebotene
Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen zu bestimmen und
anzupassen.
Mit Datum vom 17. April 2012 beantwortete die KBV im Auftrag des
Bewertungsausschusses auf Anfrage des Gesprächskreises II (des
Zusammenschlusses der Psychotherapeutenverbände), dass zur Ermittlung der
Mindestvergütung Berechnungen und innerärztliche Beratungen liefen, nach
deren Abschluss der Bewertungsausschuss damit befasst werden solle.
Mit Latenz von fast 2 Jahren fasste der Erweiterte Bewertungsausschuss am
18.12.2013 einen Beschluss "zur Notwendigkeit der Überprüfung der
Gewährleistung der Höhe der Bewertung der psychotherapeutischen Leistungen
gemäß § 87 Abs. 2c Satz 6 SGB V" Darin wurde zugesichert, bis 30. Juni 2014
die antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen dahingehend zu
überprüfen, ob die seit Januar 2009 gültige Bewertung dieser Leistungen die
angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
sicherstellt, und ggf. einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Inzwischen ist diese Frist nicht nur über ein halbes Jahr verstrichen,
sondern es ist auch zu vernehmen, dass eine Beschlussfassung derzeit noch
nicht möglich sei. Dieses Verhalten ist völlig unvereinbar mit der
rechtlichen Verpflichtung des Bewertungsausschusses (seit erstem BSG-Urteil
1999!), anhand der Einkommensverhältnisse der Vergleichsgruppe des
vorvergangenen Jahres die Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen
zu berechnen und entsprechend zu vergüten.
4
Nach unserer Auffassung liegt hier ein fortgesetzter Bruch der rechtlichen
und gesetzlichen Verpflichtungen des Bewertungsausschusses vor. Daher wenden
wir uns an Sie mit folgenden Anträgen:
1. Wir erheben eine Aufsichtsbeschwerde und beantragen:
a. dieses ungesetzliche Verhalten zu rügen,
b. mit Fristsetzung den Bewertungsausschuss zu einer umgehenden
Beschlussfassung aufzufordern und
c. den zu fassenden Beschluss anhand des zugänglichen Datenmaterials
vor einer Genehmigung sachlich zu prüfen.
2. Wir beantragen, wegen des dargelegten fortgesetzten Rechtsversagens
des Bewertungsausschusses und der nachfolgend dauerhaft fehlenden
Gewährleistung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
im Rahmen der aktuellen Beratungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes
einen Passus in § 87 SGB V vorzusehen, der den Bewertungsausschuss entsprechend den Vorgaben der BSG-Rechtsprechung - zu einer jährlichen
Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer
Leistungen verpflichtet (siehe Auszug der Stellungnahme von bvvp und DPtV
vom 06.11.2014).
Begründung:
Das BSG hat seit dem 25.08.1999 fortlaufend in zahlreichen Urteilen eine bis
ins Detail ausformulierte Rechtslage geschaffen und mit seinen
Rechtsmaßstäben einen klaren Bezugsrahmen für die ausstehenden Überprüfungen
festgelegt. Sowohl die Berechnungen zur optimal ausgelasteten
Psychotherapiepraxis als auch zur Vergleichsarztgruppe sind mühelos anhand
der Kriterien des BSG durchzuführen. Zuletzt in den Urteilen vom 28.05.2008
haben konkrete Ausführungen dazu eine rechtssichere Beschlussfassung
zusätzlich erleichtert (s. dazu Anlage 4). Somit lässt sich zweifelsfrei
ableiten, dass die jahrelange Verzögerung der Gewährung des Rechtsanspruchs
auf angemessene und verteilungsgerechte Vergütung nicht auf Probleme bei der
Erfassung der Sachlage zurückzuführen ist.
Stattdessen sprechen alle Indizien dafür, dass die inzwischen enorm
angewachsenen Beträge, die bei einer fälligen Nachvergütung auszuzahlen
wären, zu einer Lähmung der Parteien der Selbstverwaltung geführt haben und
eine Entscheidungsfindung des Bewertungsausschusses bzw. das Fassen eines
rechtssicheren Beschlusses verhindern. In dieser festgefahrenen Situation
sehen wir als einzigen Ausweg, dass die Aufsichtsbehörde und der Gesetzgeber
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dafür Sorge tragen, dass der gesetzlich gesicherte Rechtsanspruch der
Psychotherapeuten auch zum Tragen kommt. Seit Jahren werden
Psychotherapeuten dazu gezwungen, Widersprüche zur Wahrung der
Rechtsansprüche einzulegen und oft sogar Klage zu erheben. Dabei wird darauf
spekuliert, dass Psychotherapeuten vor dem Klagerisiko und vor den dann
fälligen Gerichtsgebühren, die sie zusätzlich zur Vergütung unter
Mindestniveau in Vorleistung aufbringen müssten, zurückschrecken.
Zur Lage der Parteien des Bewertungsausschusses, die eine Beschlussfassung
derzeit immer schwieriger werden lässt, sei noch folgendes erläuternd
angeführt:
Schon in der Vergangenheit hatte die KBV gescheut, die Rechte der
Psychotherapeuten auf angemessene und verteilungsgerechte Vergütung zu
vertreten, weil sie mit heftigen Gegenreaktionen aus den KVen rechnen
mussten (und dabei um ihre Basis in der KBV-VV fürchteten). Die KVen
wiederum sahen sich den Interessen der größeren Gruppe der übrigen Fachärzte
verpflichtet und interpretierten verteilungsgerechte Vergütung der
Psychotherapeuten als ungerechtfertigte Stützung des
Psychotherapeutentopfes.
Durch den stetigen stärkeren Anstieg der Fachärzteeinkommen seit 2009 und
das fortgesetzte Versäumnis, einen Beschluss zu fassen, haben sich
zwischenzeitlich immer höhere Nachvergütungsverpflichtungen aufsummiert, die
je höher um so schwerer den übrigen Fachärzten gegenüber zu vermitteln und
durch Vergütungsabzüge zuzumuten sind. Schließlich haben die Krankenkassen,
seit die genehmigungspflichtigen Leistungen und die probatorischen Sitzungen
extrabudgetär vergütet werden, ein hohes Eigeninteresse, möglichst keine
zusätzlichen Kosten tragen zu müssen. Aus diesen Interessenlagen heraus
stehen die Verhandlungsführer beider Parteien des Bewertungsausschusses
unter anwachsendem Druck, die Vergütungsansprüche unsachgemäß
herunterzurechnen. Es resultiert daraus eine zunehmende Unfähigkeit, einen
rechtssicheren Beschluss zustande zu bringen.
Wir bitten Sie, angesichts des unhaltbaren rechtswidrigen Dauerzustandes wie
beantragt zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Kremser
Vorsitzender
Dipl.-Psych. Ulrike Böker
Vorstandsmitglied
Norbert Bowe, Nervenarzt
Quelle: bvvp, 09.02.15
1.2. Pressemitteilung von bvvp, DPtV und VAKJP: Psychotherapeuten: Jetzt rechnen
wir selbst!
6
Im Jahr 2012 pro Praxis 5.000 Euro zu wenig bezahlt
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist rechtswidrig. Trotz einschlägiger
Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) verzögert der Bewertungsausschuss eine
Neuberechnung der Psychotherapiehonorare. Der Bewertungsausschuss legt für die
Leistungen, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, die
Höhe der Honorare fest. Diese Verzögerungen wollen die Verbände der
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nicht länger
hinnehmen und haben selber Berechnungen vorgenommen. Das Ergebnis: Pro
durchschnittlicher psychotherapeutischer Praxis wurden alleine im Jahr 2012 rund
5.000 Euro zu wenig bezahlt.
Die Verbandsvorsitzenden Dipl.-Psych. Barbara Lubisch (Deutsche
PsychotherapeutenVereinigung – DPtV), Dr. med. Martin Kremser (Bundesverband
der Vertragspsychotherapeuten – bvvp) und Uwe Keller (Vereinigung analytischer
Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland – VAKJP) betonen:
„Die nachträgliche Berechnung ist ein Schnäppchen für die Kassenärztlichen
Vereinigungen und die Krankenkassen: Obwohl eigentlich alle Psychotherapeuten
einen Anspruch auf diese höhere Vergütung hätten, muss sie nur an die ca. 50
Prozent aller Psychotherapeuten ausgezahlt werden, die Widerspruch eingelegt
haben und sich nicht vor einem Klageverfahren gescheut haben.“
Der Hintergrund der Honorarforderungen der Psychotherapeuten ist: Seit mehr als
fünf Jahren kommt der Bewertungsausschuss seiner rechtlichen Verpflichtung nicht
nach, die Psychotherapiehonorare an die Einkommensentwicklung der Honorare im
fachärztlichen Bereich anzupassen. Um den Psychotherapeuten wenigstens ein
Mindesteinkommen zu garantieren, hat das Bundessozialgericht (BSG) in einer
ganzen Serie von Urteilen seit 1999 ein Mindesthonorar für die
psychotherapeutischen Behandlung vorgeschrieben (Az.: B 6 KA 46/97, B 6 KA
23/03 R, B 6 KA 41/07 R). Seit 2009 fand keine Überprüfung mehr statt, mit der
Folge, dass die Schere der Einkommen der Vergleichsfacharztgruppen und der
Psychotherapeuten in unrechtmäßiger Weise auseinandergeht.
Auf Druck der Psychotherapeutenverbände hatte sich der Bewertungsausschuss in
einem Beschluss vom 18. Dezember 2013 verpflichtet, die Psychotherapiehonorare
bis zum 30.Juni 2014 rückwirkend für das Jahr 2012 neu festzulegen. Doch wurde
ein Beschluss bis heute nicht gefasst. „Der Berechnungsweg für die Honorare nach
den Vorgaben des Bundessozialgerichts ist klar festgelegt, eine dermaßen lange
Verzögerung ist nicht gerechtfertigt und nicht erklärlich“, betonen die
Verbandsvorsitzenden. Darum haben die Verbände anhand öffentlich zugänglicher
Zahlen und den bisherigen Beschlüssen des Bewertungsausschusses selbst
errechnet, was ihnen zusteht: Die Bewertung einer genehmigungspflichtigen
psychotherapeutischen Leistung im Jahre 2012 war um ca. sechs Euro zu niedrig (s.
Anhang: Der Rechenweg), das entspricht rund 5.000 Euro pro Praxis.
Bereits im Herbst letzten Jahres hatten 1.500 Psychotherapeuten und Psychiater in
Berlin für Honorargerechtigkeit demonstriert. Die Psychotherapeuten mahnen die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der
Krankenkassen, für eine ausreichende Finanzierung der Psychotherapie zu sorgen.
Barbara Lubisch, Martin Kremser und Werner Singer, stellvertretender Vorsitzender
der VAKJP, betonen: „Die Psychotherapeuten müssen endlich das ihnen zustehende
7
Honorar bekommen. Das Hin- und Her- Geschiebe zwischen KBV, den Kassen und
dem Institut des Bewertungsausschusses ist völlig inakzeptabel. Unsere eigenen, auf
solider Basis angefertigten Berechnungen zeigen, dass die korrekte Berechnung
unserer Honorare problemlos möglich ist. Wir werden nicht aufhören unsere Rechte
einzufordern. Es ist für die Psychotherapeuten absolut unzumutbar, ihre
Honorarforderungen wieder vor Gericht einklagen zu müssen.“
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten – bvvp
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung – DPtV
Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in
Deutschland – VAKJP
Quelle: bvvp, 12.02.14
1.3. bvvp-Info zum Honorarrechner
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Landesvorständen,
Im Anhang finden Sie den „Honorarrechner“ des Kollegen Roland Hartmann, der
ziemlich exakt nach BSG-Vorgabe ausrechnet, was eine Durchschnittspraxis bzw.
nach Eingabe der entsprechenden Daten die eigene Praxis an Nachvergütung im
Rahmen der Überprüfung unserer angemessenen Vergütung zu erwarten hat.
Unter dem Reiter ganz unten „BSG-Berechnung“ finden Sie die jährlich zu
erwartende Nachvergütung bei einer Durchschnittspraxis, die definiert ist über ein
Honorarvolumen für genehmigungspflichtige Psychotherapie von etwa 62.000 € im
Jahr. Das entspricht bei angenommenen 40 Arbeitswochen im Jahr einem Umfang
von etwa 19 genehmigungspflichtigen Sitzungen in der Woche.
Die Summe der Nachzahlungen für die Jahre 2010 - 2013 beläuft sich hier auf
insgesamt 19.500 €!
Wenn Sie die Nachzahlungssumme für sich selber exakt wollen: Unter dem Reiter
„eigene Praxisdaten“ kann das exakte Honorarvolumen der eigenen Praxis an
genehmigungspflichtigen Leistungen für jedes Jahr eingegeben werden, und der
Rechner zeigt dann unter „BSG-Berechnung“ die individuelle Nachzahlungssumme
an.
Mit freundlichen Grüßen und Dank an Herrn Hartmann
Ihr bvvp-Vorstand
Quelle: bvvp, 08.0215
8
1.4. bvvp-Pressemitteilung: Psychotherapeut in Ausbeutung!
Nach einem Gerichtsurteil in Köln hat ein Psychotherapeut in Ausbildung (PiA)
keinen Anspruch auf Vergütung!
„Psychotherapeut in Ausbeutung“ nennen die PiA sich inzwischen. Und das, obwohl
sie bereits ein Diplom oder Master in Psychologie bzw. für die Ausbildung zum
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Pädagogik vorweisen und die im
Studium erworbenen Kenntnisse anwenden und einbringen.
Über 15 Jahre nach dem Psychotherapeutengesetz ist die arbeitsrechtliche Situation
von Ausbildungskandidaten nach wie vor ungeregelt. Tausende von PiA absolvierten
und absolvieren seither die geforderte Klinikzeit ohne (angemessene) Vergütung,
bewegen sich finanziell an der Armutsgrenze und werden nicht selten ausgebeutet.
Auch die Rechtsprechung scheint hier nicht immer Abhilfe schaffen zu wollen.
Aktuelles Beispiel: Die Klage eines Psychologen, der in einer Kölner Klinik die für die
postgraduale Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten geforderten
1.800 Stunden Klinikzeit absolviert hatte und hierzu eine Vereinbarung mit der Klinik
abgeschlossen hatte, die eine Vergütung ausschloss. Der PiA hatte dagegen geklagt
und begründet, diese Vereinbarung sei unwirksam, da er erhebliche eigenständige
und für die Klinik verwertbare Leistungen erbracht hatte. Die Klage wurde
abgewiesen, wie nun das Deutsche Ärzteblatt berichtet hatte.
Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag hatte im November 2014 einen Beschluss
gefasst, der eine Reform des Psychotherapeutengesetzes unterstützt. Nun liegt es
am Gesetzgeber, hier die dringend notwendigen Reformen einzuleiten. „Das muss
endlich ein Ende haben“, so Martin Kremser, Vorsitzender des Bundesverbands der
Vertragspsychotherapeuten. „Es kann nicht sein, dass Absolventen mit einer so
hohen Qualifikation sich anhören müssen, ihre Arbeit sei nichts wert“.
Ob es tatsächlich die Arbeit auf Praktikantenniveau ist, die keinen Cent Vergütung
rechtfertigen, muss nun die 2. Instanz überprüfen. Bleibt zu hoffen, dass die
Ausbildungskandidaten, wie auch schon in anderen Urteilen geschehen, nachweisen
können und Recht bekommen bezüglich der Verwertbarkeit ihrer Leistungen in der
Klinik – und sie endlich angemessen vergütet werden.
Quelle: bvvp, Berlin, den 11.02.15
1.5. bvvp-Info zu Multi-Moment-Studie
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in diesem Jahr beginnt in der KBV und dann im Bewertungsausschuss die Arbeit an
einer Reform des EBM. Dabei sollen sowohl die Zeiten und Kosten für einzelne
Leistungen neu kalkuliert werden wie auch die Vorgaben für das sog. Kalkulatorische
Arztgehalt, was wiederum sehr davon abhängt, wieviel Zeit insgesamt in der Praxis
geleistet wird- mit und ohne Patientenkontakt.
9
Um für diese entscheidenden Stellschrauben für das ärztliche und
psychotherapeutische Honorar empirische Daten zur Verfügung zu haben, hat die
KBV zwei Untersuchungen auf den Weg gebracht. Hier soll es nur um die sog. MultiMoment-Studie gehen.
Wir schreiben Ihnen allen, da wir diejenigen gern unterstützen würden, die durch
einen Zufallsgenerator von der REFA-Firma zur Teilnahme aufgefordert werden.
Unser bisheriger Wissensstand zu dieser Multi-Moment-Studie ist folgender: Die
Teilnehmer bekommen ein kleines Gerät, das nach Zufall mehrmals am Tag einen
Piepston von sich gibt. Immer, wenn es piepst, muss der Psychotherapeut oder Arzt
in vorgegebenen Kategorien ankreuzen, was er gerade tut.
Psychotherapeuten müssen das Gerät nicht mit in ihre Sitzungen nehmen, sondern
können danach ihr Kreuzchen machen.
Falls jemand von Ihnen zur Teilnahme aufgefordert wird, bitten wir Sie, mit uns
Kontakt aufzunehmen, damit wir Gelegenheit haben, Sie ggf. bei Unklarheiten zu
beraten. Bitte schicken Sie eine Mail an [email protected] oder
[email protected] .
Falls Sie angefragt werden, bedenken Sie bitte, dass von den Ergebnissen für uns
alle sehr viel abhängt. Nach unserem Wissen wird diese Untersuchung mit dem
Piepser nur an weniger als 100 Psychotherapeuten als Stichprobe durchgeführt.
Kämpfen Sie also bitte nicht allein! Suchen Sie den Kontakt zu Ihrem Berufsverband
bvvp!
Mit freundlichen Grüßen
Für den bvvp-Vorstand
Ihr Jürgen Doebert
PS: Parallel zu der Multimomentstudie läuft eine weitere KBV- Studie, bei der es um
das Ausfüllen von Frage-Katalogen zu den Tätigkeiten in Praxen geht. Hierzu haben
wir Ihre Landesvorstände angeschrieben. Falls Sie daran gern teilnehmen wollen,
wenden Sie sich bitte an Ihre Landesvorstände!
Quelle: bvvp, 01.02.15
1.6. bvvp-Pressemitteilung: Psychiater und Psychotherapeuten auf dem richtigen
Weg!
Die KBV hat zusammen mit Verbänden von Ärzten und Psychotherapeuten ein
umfangreiches Konzept zur Verbesserung der Versorgung psychisch und
neurologisch kranker Menschen vorgelegt. Der bvvp begrüßt diese Initiative
ausdrücklich. Der stellvertretende bvvp-Vorsitzende, Jürgen Doebert, kommentiert
das Konzept: „Neben der gemeinsamen Demonstration von Psychiatern, Fachärzten
für Psychosomatik, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten sowie vielen ärztlichen Psychotherapeuten im
10
September 2014 für angemessene Honorare ist dieses Konzept ein zweiter
entscheidender Schritt für eine Kooperation all der Arztgruppen, die psychisch
Kranke behandeln.“
Angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs ist eine solche Kooperation auf
jeden Fall notwendig. Das Konzept, das noch mit den Krankenkassen vereinbart
werden muss, enthält viele Möglichkeiten, die Versorgung neurologisch und
psychisch Kranker vor Ort durch die Bildung von Netzen entscheidend zu
verbessern. Doebert weiter: „Die Arbeitsatmosphäre in der Arbeitsgruppe war
durchgehend sehr konstruktiv und zielgerichtet. Dies ist besonders erfreulich, wenn
man bedenkt, dass es in der Öffentlichkeit immer wieder Verlautbarungen gab, bei
denen man sich eine gute Kooperation gar nicht vorstellen konnte.“ In den Praxen
vor Ort gebe es schon eine sehr gute Kooperation, die aber sehr zeitaufwändig sei
und daher vom Idealismus der Beteiligten abhänge. Hier soll der Vertrag insofern
Verbesserung schaffen, als insbesondere für Koordinierungs- und
Kooperationsleistungen eine Vergütung geschaffen werden soll. Auch dies werde
vom bvvp, der sich aktiv an der Ausarbeitung des Konzeptes beteiligt hat, sehr
begrüßt und unterstützt.
Berlin, den 15.01.15
Quelle: bvvp, 15.01.15
1.7. bvvp-info zum Gruppenvertrag zu KV-Safenet
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
falls Sie in Zukunft KV-Safenet nutzen wollen, können wir unseren Mitgliedern einen
Rahmenvertrag mit dem Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) anbieten. In dem
Rahmenvertrag wird unseren Mitgliedern der Mietpreis auf das Gerät, welches für
den Anschluss an KV-Safenet nötig ist (DGN GUSbox S), für die gesamte
Vertragslaufzeit erlassen, was eine Ersparnis von 4,90 € monatlich (5,83 € inkl.
MwSt.) bedeutet.
Ein Vertragsabschluss mit dem DGN bietet aus unserer Sicht folgende weitere
Vorteile:
-
Einfache Kostenstruktur, es ist ein monatlicher Beitrag von 14,90 € (17,73€
inkl. MwSt.) zu zahlen, weitere Kosten entstehen nicht.
-
Das Mietgerät wird bei technischen Problemen, die der Nutzer nicht zu
verantworten hat, kostenfrei repariert oder ausgetauscht.
-
Kostenfreie Hotline (0211 77008-477), die auch bei der Installation von KVSafenet unterstützt.
11
Aus rechtlichen Gründen müssen wir hier darauf hinweisen, dass diese Angaben
ohne Gewähr sind, die gültigen Konditionen entnehmen Sie bitte dem
Vertragsangebot der Firma DGN.
Wenn Sie den Rahmenvertrag nutzen wollen, senden Sie den (dem newsletter)
beiliegenden Mietvertrag an:
Selektor-Wirtschaftsagentur
Lohberger Weg 2, 21255 Kakenstorf,
Tel. 04186 8958427; Fax-Nr.: 04186 5396,
E-Mail: [email protected]
Falls Sie bereits einen Vertrag mit dem DGN abgeschlossen haben, können Sie
Ihren Vertrag auf die Konditionen des Rahmenvertrages umschreiben lassen. Bitte
melden Sie sich formlos mit der Angabe Ihrer Vertragsnummer bei der SelektorWirtschaftsagentur.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Falke
Quelle: bvvp, 02.02.15
1.8. Bewilligungen ohne Gutachter
Wir hatten vor geraumer Zeit bereits informiert: Es scheint immer wieder
vorzukommen, dass ein Antrag auf Psychotherapie, dem ein Bericht an den
Gutachter beiliegt, von den Kassen ohne Hinzuziehung eines Gutachters bewilligt
wird.
Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen bedenklich.
Zum einen werden die Vorgaben der Psychotherapierichtlinien unterlaufen, die eine
Stellungnahme des Gutachters vorsehen und damit einen wichtigen Teil der
Qualitätssicherung darstellen. Die Kostenzusage für Psychotherapie würde somit
ohne die Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte stattfinden.
Zum anderen liegt im Falle eines erneuten gutachterpflichtigen Antrages keine
gutachterliche Stellungnahme vor, auf die sich ein dann hinzugezogener Gutachter
beziehen kann.
Und schließlich stellt sich die große Frage, was mit dem Bericht passiert, wenn er
nicht an den Gutachter weiter geschickt wird. Der Datenschutz der Patienten ist hier
nicht mehr gewährleistet.
Deshalb wird empfohlen, sich mit dieser Vorgehen nicht einverstanden zu erklären
und ganz explizit darum zu bitten, den Bericht zur beantragten Psychotherapie an
einen Gutachter weiterzuleiten, so wie dies in den Psychotherapierichtlinien
vorgesehen ist.
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Ein konkretes Beispiel hierzu spielte sich im Bezirk der KV Nordrhein ab.
Im Dezember 2012 wurde eine Kurzzeittherapie auf kognitivverhaltenstherapeutischer Grundlage über 25 Stunden beantragt und von der
Krankenkasse im Januar 2013 genehmigt. Auf Grund einer komplexen
psychosozialen Problematik und Arbeitsunfähigkeit erfolgte eine stationäre
psychosomatische Rehabilitation über sechs Wochen im Frühjahr 2013. Bezug
nehmend auf die andauernde Arbeitsunfähigkeit der Patientin forderte die
Krankenkasse von Ihrer Versicherten eine Schweigepflichtentbindung zur
Anforderung des Entlassungsberichtes der psychosomatischen Rehabilitationsklinik.
Begründet wurde diese Anfrage von der Krankenkasse wie üblich mit der Prüfung
einer raschen Herstellung der Arbeitsfähigkeit, wobei die Krankenkassen hier auch
eigene Interessen, wie die Einsparung von Krankengeld, haben. Im Sommer 2013
wurde der Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie gestellt und innerhalb
weniger Tage genehmigt. Dem Umwandlungsantrag lag der anonymisierte
Entlassungsbrief als ergänzende Unterlage bei. Offen gesagt fiel mir damals nicht
auf, dass hier das Gutachterverfahren umgangen wurde. In einem ähnlichen Fall
2010 bei einer anderen Krankenkasse fragte ich nach und bekam die Antwort, es
handele sich um ein Sonderverfahren, die Gutachterin würde bei Folgeanträgen
informiert und die beiden Fortführungsanträge liefen damals im üblichen Verfahren
ab. Doch im hier geschilderten Fall traten Schwierigkeiten auf. Im Dezember 2014
wurde der 1. Fortführungsantrag gestellt und der Gutachter wandte sich an den
Psychotherapeuten, er könne den Antrag nicht bearbeiten, da ihm der
Umwandlungsantrag nicht vorläge. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten,
sandte ich dem Gutachter die angeforderten Unterlagen direkt zu, informierte ihn
dabei, dass ich mich an den Datenschutzbeauftragten der Krankenkasse wenden
würde, was der Gutachter begrüßte. Unabhängig vom therapeutischen Verfahren
beinhalten die Kassenanträge und Klinik-Entlassungsberichte zahlreiche persönliche
Daten und auch als Psychotherapeut kann ich dem Gutachter meine Einschätzung
und Patientenerleben nur dann offen schildern, wenn diese vertraulich behandelt und
nicht für Fremdinteressen verwendet werden, von der unbezahlten zusätzlichen
Arbeit für Gutachter und Psychotherapeuten abgesehen. Meine erste Meldung an
den Datenschutzbeauftragten erfolgte ohne Nennung der personenbezogenen
Daten, um die Betroffene zu schützen. Als Antwort kam allgemeingehaltenes
Schreiben, worin immerhin das Vorgehen nach dem Richtlinien-Verfahren bestätig
wurde. Im Einvernehmen mit der Patientin wurden die Daten nachgereicht und der
verschlossene Umschlag mit Umwandlungsantrag und anonymisierten
Entlassungsbericht fand sich in den Unterlagen der Krankenkasse und wurde an den
Psychotherapeuten zurück geschickt. Der Vorgang zeigt die Problematik einer
Umgehung des Richtlinien-Verfahrens. Vermutlich wollte die Krankenkasse hier das
Honorar für die Begutachtung sparen, was in keinem Verhältnis zu den erkauften
Nachteilen steht. Da zwischen den einzelnen Kassenanträgen mehrere Wochen und
Monate liegen können, ist eine Aufbewahrung der Unterlagen, auch wenn die
Umschläge verschlossen bleiben, nicht zuverlässig. Man denke hier an
Personalfluktuationen durch Fusionen und Umstrukturierungen, zum Beispiel durch
Abbau von Geschäftsstellen.
In Psychotherapie-Foren und Leserbriefen schildern KollegInnen nicht selten, dass
sie sich vom Gutachter-Verfahren gegängelt fühlen. Meine Erfahrungen mit den
GutachterInnen sind überwiegend positiv. Angesichts aktuellen
13
Kostendämpfungsdebatte und Datensammelwut kann ich von einer Abkehr vom
bisherigen Verfahren nur warnen.
Quelle: Ulrike Böker, bvvp, 12.02.15
2. Aktuelle Gesundheitspolitik
2.1. Neujahrsbrief vom KBV-Vorstand: Gemeinsamer Einsatz für die Freiberuflichkeit
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
das neue Jahr ist nun schon einige Wochen alt. Nach den Feiertagen und der Ruhe
zu Jahresbeginn, die Sie hoffentlich genießen konnten, hat der Alltag uns längst
wieder – sei es in der Praxis oder im Berliner Politikbetrieb. Wir möchten Ihnen mit
diesem Schreiben einen kleinen persönlichen Ausblick auf das geben, was aus Sicht
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im neuen Jahr wichtig wird.
Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/13421.php , 29.01.15
2.2. KBV attackiert Gröhe
Gibt die Union beim Praxisaufkauf nach?
Beim Neujahrsempfang der Ärzte musste sich der Gesundheitsminister harsche Kritik
am Versorgungsstärkungsgesetz anhören. Jetzt deutet die CDUGesundheitspolitikerin Maag einen Kompromisskurs an.
Von Wolfgang van den Bergh und Florian Staeck
Gröhe widersprach den Vorwürfen. Er beteuerte, mit dem neuen Gesetz werde die
wohnortnahe, ambulante Versorgung gestärkt.
Es gelte, so Gröhe, nicht Mauern zwischen den Sektoren zu errichten, sondern
Brücken zu den Patienten zu bauen. Dabei setze er auf den Dialog mit der
verfassten Ärzteschaft, so der Minister.
Quelle und weiter:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=87814
6&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20150202-_-Berufspolitik , 02.02.15
14
2.3. KBV-Chef kritisiert realitätsfremde Honorarbudgets - Zi-Studie zu Anforderungen
an ärztliche Vergütung vorgestellt
05.02.2015 - Deutliche Kritik an den im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
enthaltenen Regelungen zur Weiterentwicklung der regionalen Gesamtvergütungen
hat KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen geübt. Statt feste Preise für die
vertragsärztlichen Leistungen zu ermöglichen, würde die Politik realitätsfremde
Honorarbudgets zementieren, sagte Gassen am Mittwoch auf einer Pressekonferenz.
Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_13634.php , 05.02.15
2.4. Gröhe wirft Ärzten „bewusste Fehlinformation“ vor
Mit Anzeigen protestiert die Ärzteschaft gegen neue Vorgaben für Facharzttermine
und den Praxisaufkauf. Der Gesundheitsminister wehrt sich.
09.02.2015, von ANDREAS MIHM
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/groehe-wirftaerzten-bewusste-fehlinformation-vor-13417069.html , 09.02.15
2.5. Hamburger Ärzte protestieren gegen Gröhe-Gesetz
„Das passt nicht zusammen“
Niedergelassene Ärzte in Hamburg organisieren einen großangelegten Protest
gegen das Versorgungsstärkungsgesetz. Unter dem Slogan „Politik schafft Praxen
ab“ rufen sie alle Praxen in der Hansestadt dazu auf, mit Flyern und
Wartezimmerplakaten ihre Patienten über die Folgen des Gesetzes zu informieren.
Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/a/a/154634/ , 09.02.15
2.6. Zwangsaufkauf von Arztsitzen: Unionspolitiker gehen auf Ärzte zu
Kein Vorhaben im Versorgungsstärkungsgesetz hat zu einer so deutlichen Kritik der
Ärzteschaft geführt wie der Zwangsaufkauf von frei werdenden Arztsitzen in
überversorgten Regionen. Nun sprechen sich zwei Gesundheitspolitiker der CDU für
eine Lockerung der Vorgaben aus.
15
Quelle und weiter: Dtsch Arztebl 2015; 112(6): A-213 / B-185 / C-181,
http://www.aerzteblatt.de/archiv/167679 , 10.02.15
2.7. KBV legt Konzept für eine bessere Versorgung psychisch und neurologisch
Erkrankter vor
Berlin – Die strukturierte Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten und
Psychotherapeuten trägt entscheidend zum Behandlungserfolg von psychisch und
neurologisch erkrankten Menschen bei. Bislang ist die Kooperation nicht immer und
nicht überall optimal. Die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) hat deshalb gemeinsam mit ärztlichen und psychotherapeutischen
Berufsverbänden ein Versorgungskonzept erarbeitet, das eine strukturierte und
nahtlose Versorgung sicherstellen soll.
Der Vertrag legt besonderen Wert auf einen verbesserten Austausch und einer
intensi-veren Zusammenarbeit von Ärzten und Psychotherapeuten. Gewährleistet
werden soll eine bessere Akutversorgung mit schnellen Zugangswegen zur
fachärztlichen und zur psychotherapeutischen Diagnostik und Therapie.
Quelle und weiter:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61442 , 13.01.15
2.8. Ärzte und Therapeuten Hand in Hand
Ob psychisch kranke Patienten tatsächlich die für sie richtige Versorgung erhalten,
hängt bislang zu häufig von Zufällen ab. Ein von KBV und Verbänden entwickeltes
Vertragsmuster setzt auf Koordination und Kooperation. Jetzt sind die Kassen am
Zug.
Von Florian Staeck
…Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten bezeichnete das
Vertragsmuster "als entscheidenden Schritt für eine Kooperation all der Arztgruppen,
die psychisch Kranke behandeln".
Der stellvertretende bvvp-Vorsitzende, Jürgen Doebert betonte, bisher hänge die
gute Kooperation in den Praxen vor Ort vom "Idealismus der Beteiligten" ab.
Hier solle der Vertrag bessere Verhältnisse schaffen, indem eine Vergütung für
Koordinierungs- und Kooperationsleistungen vorgesehen ist…
Quelle und kompletter Text:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/877353/versorgu
16
ng-psychisch-kranker-aerzte-therapeuten-hand-hand.html?sh=1&h=173000484 ,
20.01.15
2.9. Richtlinien-Psychotherapie: Die Entscheidung über die Notwendigkeit ist
komplex
Freyberger, Harald J.; Linden, Michael
Es besteht eine erhebliche Nachfrage nach Richtlinien-Psychotherapie – bei
begrenzten Ressourcen. Die Frage stellt sich immer, wann diese notwendig, indiziert,
machbar, nützlich, hilfreich, wünschenswert, wirtschaftlich oder optimal ist.
Quelle und weiter: PP 13, Ausgabe November 2014, Seite 487,
http://www.aerzteblatt.de/archiv/163484/Richtlinien-Psychotherapie-DieEntscheidung-ueber-die-Notwendigkeit-ist-komplex?s=Richtlinienpsychotherapie ,
Zugriff 15.01.14
Anmerkung der bvvp-Redaktion: Wir halten die Intention und die Schlussfolgerungen
in diesem Artikel für hochproblematisch, aber wir wollen ihn Ihnen dennoch nicht
vorenthalten.
2.10. Nach Frontalangriff des GKV-Spitzenverbands - Was wird aus KV-Safenet?
Der GKV-Spitzenverband spricht sich gegen die weitere Förderung von
„Parallelnetzen“ als Konkurrenz zur Telematik-Infrastruktur aus. Und stellt damit das
Sichere Netz der KVen (SNK) – auch bekannt als KV-Safenet – in Frage. Ist die
Zukunft der Ärzte-Datenautobahn in Gefahr? Die KBV zeigt sich unbeeindruckt.
Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,153997,0.html ,
20.01.15
2.11. Vorsitzender der Gematik-Gesellschafter zur KV-Safenet-Debatte
„Dem Spitzenverband geht es um Macht, nicht um Partnerschaft“
Was der GKV-Spitzenverband vom KV-Safenet hält, hat er in den vergangenen
Tagen deutlich gemacht. Die KBV-eigene Datenautobahn ist ihm offensichtlich ein
Dorn im Auge, bezeichnet er sie doch als „Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur“.
Gegenwind bekommen die Kassen nun vom Vorsitzenden der GematikGesellschafterversammlung.
17
Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,154034,0.html ,
21.01.15
Anmerkung der bvvp-Redaktion: Lesen Sie dazu auch eine älteren, aber sehr
erhellenden Artikel von Lew Palm: http://www.lewpalm.de/Lew_Palm_Praxisueberwachung.pdf
2.12. Die Versorgung psychisch und neurologisch Erkrankter verbessern
Vertragswerkstatt – Die KBV hat gemeinsam mit ärztlichen und
psychotherapeutischen Verbänden ein neues Versorgungskonzept erstellt.
Berlin, 13. Januar 2015 – Die strukturierte Zusammenarbeit von Ärzten und
Psychotherapeuten im ambulanten Sektor trägt maßgeblich zum Behandlungserfolg
bei. Dies gilt für psychische Erkrankungen genauso wie für somatische. Aus diesem
Grund hat die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
gemeinsam mit ärztlichen und psychotherapeutischen Verbänden ein Konzept zur
Versorgung von Patienten mit neurologischen und psychischen Erkrankungen
erarbeitet. Der Vertrag definiert erstmals einen gemeinsamen Versorgungsauftrag für
neurologische und psychische Erkrankungen und bündelt so die Kompetenzen aller
Beteiligten. Dadurch schafft er die Voraussetzungen für eine strukturierte, nahtlose
Versorgung.
Der besondere Wert des Versorgungsprogramms liegt vor allem in einem
verbesserten Austausch und der intensiveren Zusammenarbeit von Ärzten und
Psychotherapeuten. Abhängig von Diagnose und Komplexitätsgrad koordinieren
danach Psychotherapeuten und Ärzte die Behandlung, um die Patienten schneller
und zielgerichtet der am besten geeigneten Versorgungsebene zuordnen zu können.
Dieses Vorgehen ermöglicht eine wohnortnahe Versorgung und reduziert stationäre
Aufenthalte. Arbeitsunfähigkeitszeiten der Patienten sollen so verringert und die
Gefahr chronischer Krankheitsverläufe vermindert werden.
Neben der KBV waren der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche
Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), der Berufsverband für Fachärzte für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Deutschlands (BPM), der
Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP) und der Berufsverband Deutscher
Neurologen (BDN) an dem Vertragskonzept beteiligt.
Quelle: Pressemitteilung der KBV, 13.1015
2.13. Zugang zur Psychotherapeutenausbildung Rechtmäßigkeit der
Verwaltungspraxis der Länder flächendeckend wiederherstellen
Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 04.12.2014
18
Weniger als die Hälfte der 16 Aufsichtsbehörden der Länder verlangt von Absolventen eines Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudiums bei Abschlüssen aus gestuften
Studiengängen einen Masterabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung
zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP), die anderen fordern nur
einen Bachelorabschluss und damit ein niedrigeres Niveau, als vom Gesetzgeber
vorgeschrieben. Zur Begründung dieses rechtswidrigen Vorgehens wird auf eine
„verfassungskonforme Auslegung“ verwiesen.
Quelle und weiter:
http://www.bptk.de/uploads/media/20141210_stn_bptk_zugang_ausbildung.pdf ,
04.12.14
2.14. Psychisch kranke Menschen in der Versorgung benachteiligt
Bundesrat fordert Überprüfung der Bedarfsplanung
Der Bundesrat fordert eine regelmäßige Überprüfung der sogenannten
Bedarfsplanung, mit der festgelegt wird, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten zur
ambulanten Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden. Das
geht aus der heute beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des
GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hervor.
„Die BPtK begrüßt diese Forderung des Bundesrats“, betont Prof. Dr. Rainer Richter,
Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Der Bundesrat hat
erkannt, was diese „Bedarfsplanung“ für psychisch kranke Menschen bedeutet, die
händeringend einen Behandlungsplatz suchen – oft vergeblich. Jetzt ist es aber auch
Zeit, daraus Konsequenzen zu ziehen.“ Die BPtK fordert, mit dem GKVVersorgungsstärkungsgesetz die in der Vergangenheit begangenen Fehler der
Bedarfsplanung zu korrigieren.
Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychisch-kr-11.html ,
06.02.15
2.15. Fehltage aufgrund von Depressionen erreichen Höchststand
Hamburg – Psychische Erkrankungen verursachen laut Zahlen der Krankenkasse
DAK bei Arbeitnehmern immer mehr Fehltage. Insgesamt entfielen 2014 knapp 17
Prozent aller Ausfalltage auf Depressionen, Angststörungen und andere psychische
Leiden, wie die Kasse am Dienstag in Hamburg mitteilte. Das ist ein Anstieg um
knapp zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit rangieren diese Diagnosen
erstmals auf Platz zwei der Fehltage-Statistik, Lediglich Erkrankungen des MuskelSkelett-Systems wie beispielsweise Rückenschmerzen sorgten 2014 für noch mehr
Ausfalltage.
19
Quellend weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61595/Fehltage-aufgrund-vonDepressionen-erreichen-Hoechststand , 27.01.15
2.16. Transparenzinitiative der EU-Kommission evaluiert auch den Berufszugang der
Psychotherapeuten
Die von der EU-Kommission am 2. Oktober 2013 initiierte „Bewertung der nationalen
Reglementierungen des Berufszugangs“ (KOM/2013/676) erfasst derzeit in einem 2.
Cluster die Überprüfung der Gesundheitsberufe. Die nationalen Ministerien wurden
von der Kommission aufgefordert, bis zum Jahresende 2014 hier einen Fragebogen
zur Verhältnismäßigkeit der beruflichen Reglementierungen auszufüllen. Im sich
anschließenden Evaluationsprozess wer- den einzelne Berufsgruppen gezielt
analysiert, hierzu werden auch die Psychotherapeuten/Innen in Europa gehören. Die
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) steht im Austausch mit dem
Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie in der Angelegenheit. Die Beteiligten in Deutschland – Ministerien,
Regierung und Bundesrat – unterstützen einvernehmlich die bestehenden
Reglementierungen. Die BPtK hat bereits im Vorfeld eine Stellungnahme abgegeben,
die unverändert gültig ist.
Quelle: EuropaNews,
http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/Themen/PT_in_Europa/20140304_stn_bpt
k_be- rufszugang_eu.pdf , 21.01.15
2.17. Immer mehr traumatisierte Soldaten
Sie waren im Auslandseinsatz, haben Tod, Verletzung, Zerstörung erlebt. Der
Zusammenbruch kommt oft erst Jahre später. Die Zahl der deutschen Soldaten mit
psychischen Erkrankungen steigt.
Quelle und weiter:
http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=879017&cm_mmc=Newslett
er-_-Telegramm-C-_-20150211-_-Panorama , 11.0215
3. Praxis
20
3.1. Studienteilnehmer zur Neubewertung ärztlicher Leistungen gesucht
15.01.2015 - Zur Neubewertung der Leistungen im EBM hat die KBV eine Studie in
Auftrag gegeben. Es geht um die Kalkulation der ärztlichen Arbeit, die maßgeblich für
die Höhe der Vergütung ist. Tausende Praxen erhalten in den nächsten Tagen Post
von der KBV mit der Bitte, an der Erhebung teilzunehmen.
Die Teilnehmer der Studie werden gebeten, Auskünfte über ihre täglichen Aufgaben
als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut zu geben. Erfasst werden nicht nur
rein ärztliche Tätigkeiten wie die Behandlung der Patienten, sondern auch
Managementaufgaben wie die Personalplanung oder das Qualitätsmanagement in
der Praxis.
Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_13279.php , 15.01.15
Anmerkung der bvvp-Redaktion: Falls Sie da angeschrieben werden und mitmachen
wollen, lesen Sie bitte die Hinweise unter Punkt 1.5.
3.2. ICD-10-Browser 2015 mit neuen Funktionen ist online
Die KBV hat ihr Suchinstrument für Kodierungsschlüssel aktualisiert und mit neuen
Funktionen ausgestattet. Der "ICD-10-Browser" 2015 ermöglicht neben einer
hausarztspezifischen nun auch eine facharztspezifische Suche nach Kodes. Auch
die Praxisbesonderheiten Heilmittel wurden eingearbeitet.
Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_13361.php , 22.01.15
3.3. EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt
Maßnahmen der Qualitätssicherung der EMDR-Behandlung beschlossen
Berlin, 15. Januar 2015: EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als
Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie
darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur
Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden. Die
Methode nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse
bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende
Erlebnisse verarbeiten kann (EMDR = Eye Movement Desensitization and
Reprocessing).
Damit ein Psychotherapeut innerhalb einer Psychotherapie EMDR einsetzen darf,
muss er bestimmte theoretische und praktische Qualifikationen nachweisen. Diese
sind in neuen Regelungen der Psychotherapie-Vereinbarungen festgelegt, die heute
in Kraft treten. Dazu gehören mindestens 40 Stunden Theorie in Traumabehandlung
21
und EMDR und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie mit EMDR bei erwachsenen
Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Die Behandlungen
erfolgen unter kontinuierlicher Supervision im Umfang von mindestens zehn Stunden.
Insgesamt müssen mindestens fünf EMDR-Behandlungen abgeschlossen worden
sein. Mit diesen Anforderungen wird klargestellt, dass die praktischen Kenntnisse
ausschließlich in der Behandlung von erwachsenen Patienten mit einer
Posttraumatischen Belastungsstörung zu erwerben sind, für die EMDR zugelassen
und für die ihre Wirksamkeit nachgewiesen wurde. So wird auch Fehlanreizen
vorgebeugt, EMDR bei anderen Patienten und weiteren Diagnosen einzusetzen.
In internationalen und nationalen Leitlinien wird EMDR neben anderen
psychotherapeutischen Methoden zur Behandlung von Posttraumatischen
Belastungsstörungen empfohlen. Auch der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie
hatte die Psychotherapiemethode in seinem Gutachten vom 6. Juli 2006 zur
Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen
wissenschaftlich anerkannt.
Bereits vor dem jetzigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurden
EMDR-Behandlungen in der psychotherapeutischen Versorgung insbesondere im
Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und einer
Verhaltenstherapie eingesetzt, wobei EMDR hierbei als eine Methode des jeweiligen
Verfahrens verstanden wurde. Über die Qualifikation für das jeweilige
Richtlinienverfahren hinaus war aber bisher kein Nachweis über eine zusätzliche
Qualifikation in EMDR erforderlich. Viele Psychotherapeuten hatten sich jedoch
bereits freiwillig in Psychotraumatherapie und EMDR-Behandlung fortgebildet.
Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
15.01.15
3.4. Soziotherapie für schwer psychisch Kranke: G-BA erweitert
Verordnungsmöglichkeiten
Berlin, 22. Januar 2015 – Das Spektrum der Diagnosen und der Fähigkeitsstörungen, bei denen die Verordnung einer Soziotherapie in Betracht kommt,
wurden mit einer Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie erweitert und präzisiert.
Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
am Donnerstag in Berlin.
Dieser sieht auch vor, dass anstelle der bisher vorgesehenen drei künftig maximal
fünf Therapieeinheiten zur Motivierung der Patienten zulässig sind, um die
gegebenenfalls folgende Soziotherapie zu sichern. Im Hinblick auf eine
kontinuierliche Patientenversorgung ist nun zudem eine Berichtspflicht des
soziotherapeutischen Leistungserbringers gegenüber dem verordnenden Arzt
vorgesehen. Weiterhin haben zukünftig auch psychiatrische Institutsambulanzen
beziehungsweise deren Fachärztinnen und Fachärzte die Möglichkeit, Soziotherapie
zu verordnen.
22
„Der G-BA reagiert mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der Richtlinie auf die
bisherigen Schwierigkeiten, Patienten mit Soziotherapie zu erreichen und diese
Behandlungsmöglichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten“, sagte
Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, heute in Berlin.
Hintergrund: Soziotherapie
Patientinnen und Patienten können wegen einer schweren psychischen Erkrankung
nicht in der Lage sein, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in
Anspruch zu nehmen. Liegt eine solche Fähigkeitsstörung vor, soll mittels
Soziotherapie – beispielsweise in Form von Motivierungsarbeit und strukturierenden
Trainingsmaßnahmen – versucht werden, psychosoziale Defizite abzubauen und die
Patienten in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und
selbständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie kann verordnet werden, wenn
dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese
geboten, aber nicht ausführbar ist. Der G-BA beschließt die Soziotherapie-Richtlinie
(ST-RL) nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V zur Sicherung einer ausreichenden,
zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Soziotherapie.
Sie regelt Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung mit Soziotherapie in der
vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 37a SGB V sowie Inhalt und Umfang der
Zusammenarbeit der verordnenden Ärzte mit den Erbringern der
soziotherapeutischen Leistung.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung
vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe
werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/39/
Quelle: Pressemitteilung G-BA, 22.01.15
3.5. Soziotherapie künftig bei allen psychischen Erkrankungen verordenbar
G-BA verabschiedet überarbeitete Soziotherapie-Richtlinie
Die Verordnung von Soziotherapie war bisher auf die Diagnosen Schizophrenie,
wahnhafte Störungen und schwere depressive Episoden mit psychotischen
Symptomen beschränkt. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie kann Soziotherapie
jetzt in begründeten Einzelfällen auch bei allen anderen Diagnosen einer
psychischen Erkrankung verordnet werden, sofern diese zu gravierenden
Beeinträchtigungen im Alltag führen, die auch die Fähigkeit zur Inanspruchnahme
und Koordination ärztlicher Leistungen betreffen.
Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/soziotherapi.html ,
03.02.15
23
3.6. Psychotische Erkrankungen sind Indikation für Psychotherapie
Änderung der Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten
Internationale Leitlinien empfehlen schon seit Längerem, dass Patienten mit einer
Schizophrenie in allen Phasen der Erkrankung eine psychotherapeutische
Behandlung angeboten werden soll. Bei Patienten mit einer bipolaren Störung
empfiehlt die S3-Leitlinie „Bipolare Störungen“ dies insbesondere für die akute
depressive Phase. Dieser Forschungsstand findet sich jetzt auch in den Vorgaben
zur ambulanten Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
wieder. Psychotherapie ist nunmehr bei einer Schizophrenie, schizotypen oder
wahnhaften Störungen sowie bei einer bipolaren affektiven Störung uneingeschränkt
indiziert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16. Oktober
2014 die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie, die zum 30.
Dezember 2014 in Kraft getreten ist.
Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychotische.html ,
06.02.15
3.7. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der
Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
in der Fassung vom 19. Februar 2009
veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58 (S. 1 399) vom 17. April 2009 in Kraft
getreten am 18. April 2009
zuletzt geändert am 16. Oktober 2014
veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.01.2015 B2) in Kraft getreten am 3.
Januar 2015
Quelle und weiter: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-958/PT-RL_2014-1016_iK-2015-01-03.pdf , Zugriff 10.02.15
3.8. Anti-Korruptionsgesetz
Neuer Straftatbestand gilt für alle Heilberufe
Berlin (pag) – Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen künftig
mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Die Regelung wird für alle
Heilberufe gelten. Das sieht ein Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko
Maas (SPD) vor, der der Presseagentur Gesundheit vorliegt.
Quelle und weiter: http://www.gerechte-gesundheit.de/news/aktuell/detail/newseintrag/2015/1577.html , 29.01.15
24
S. als praxisrelevante Info auch Punkt 4.1.
4. Rechtliches und Urteile
4.1. Ausnahmen bei Psychotherapie-Richtlinien
Das Sozialgericht Marburg hat entschieden, dass die vorgegebenen oberen
Kontigent-Begrenzungen der Psychotherapierichtlinien in begründeten Einzelfällen
überschritten werde dürfen, da diese Rahmenbedingungen den notwendigen
Behandlungsumfang nur „in der Regel“ begrenzen (Az S 6 KR 4711).
Quelle: bvvp, 12.02.15
S. zu Rechtlichem auch Punkt 1.4.
5. Medien und Wissenschaft
5.1. Gängige Medikamente erhöhen das Demenzrisiko
Arzneimittel eines bestimmten Typs, die etwa gegen Heuschnupfen oder
Blasenschwäche wirken, scheinen das Risiko für Demenz zu steigern. Das zeigen
jetzt Forscher mit einer Studie, an der 3500 ältere Menschen teilnahmen.
27.01.2015, von CHRISTINA HUCKLENBROICH
Gängige Medikamente gegen Depressionen, Schlafstörungen oder Heuschnupfen
können das Risiko für die Entwicklung einer Demenzerkrankung erhöhen. Zu diesem
Schluss kommen Wissenschaftler um Shelly Gray von der University of Washington,
die 3500 Probanden im Alter von 65 Jahren und älter ein Jahrzehnt lang
beobachteten.
Quelle und weiter:
http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/schlaf-und-allergiemittel-gaengigemedikamente-erhoehen-das-demenzrisiko-13393314.html , 27.01.14
Anmerkung der bvvp-Redaktion: S. zu problematischer Medikamentenwirkung von
Psychopharmaka auch:
25
http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/benzodiazepine-unter-demenz-verdachtvergesslich-durch-beruhigungsmittel-13142414.html
und
http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/neuroleptika-wenn-psychopillen-dasgehirn-schrumpfen-lassen-13379742.html
5.2. "Die Pharmaindustrie ist schlimmer als die Mafia"
Medikamente sollen uns ein langes, gesundes Leben bescheren. Doch die
Pharmaindustrie bringt mehr Menschen um als die Mafia, sagt der dänische
Mediziner Peter C. Gøtzsche - und fordert für die Branche eine Revolution.
Von Markus C. Schulte von Drach
Wer wünscht sich nicht ein langes, gesundes Leben? Die Pharmaindustrie
entwickelt, testet und vertreibt die Mittel, die das gewährleisten sollen. Doch der
Mediziner Peter C. Gøtzsche hält das gegenwärtige System für gescheitert. Der
Däne hat selbst für Arzneimittelhersteller gearbeitet, dann die Seiten gewechselt und
leitet heute das Nordic Cochrane Center in Kopenhagen. In seinem Buch "Tödliche
Medizin und organisierte Kriminalität" übt er heftige Kritik an der Branche.
Quelle und weiter: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/kritik-anarzneimittelherstellern-die-pharmaindustrie-ist-schlimmer-als-die-mafia-1.2267631 ,
05.02.15
5.3. Evidenzbasierte Medizin: Kein L’art pour l’art, sondern zum Nutzen der Patienten
Eine wirkliche EbM erfordert klinisches Urteilsvermögen, muss Besonderheiten der
Patientensituation gerecht werden und Werte und Präferenzen des Patienten in einer
gemeinsamen Entscheidungsfindung berücksichtigen.
Otmar Leiß
Ein in England viel beachteter Essay „Evidence based medicine: a movement in
crisis?“ (1) ist hierzulande kaum zur Kenntnis genommen worden. Die Kritik an der
derzeitigen evidenzbasierten Medizin (EbM) konzentriert sich darin auf folgende
Punkte:
Hauptkritikpunkt ist, dass die Pharmaindustrie (und die Hersteller von
Medizinprodukten) zunehmend die Forschungsagenda bestimmen (1, 2).
Quelle und weiter: Dtsch Arztebl 2015; 112(4): A 130–2,
http://www.aerzteblatt.de/archiv/167388/Evidenzbasierte-Medizin-Kein-L-art-pour-lart-sondern-zum-Nutzen-der-Patienten?s=evidenzbasierte+Medizin , 23.01.15
26
5.4. Psychische Erkrankungen - Wenn das Leben immer stiller wird
Chronisch psychisch Kranke werden durch jeden Klinikaufenthalt aus ihrem Alltag
gerissen. Das schadet ihnen oft mehr, als dass es hilft. Es ginge anders.
von LUCIA SCHMIDT
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/psychischkrank-wenn-das-leben-immer-stiller-wird-13388836.html , 01.02.15
5.5. Entmündigung von Patienten - Wer hilft mir in meinem Wahn?
Eine Zwangsbehandlung ist entwürdigend, schmerzhaft, traumatisch – und
notwendig. Daher sollte sie mit Einfühlung und Respekt geschehen. Ein
Schizophrenie-Patient berichtet von seiner Odyssee durch die Kliniken.
Die Krankheit entwickelte sich schleichend seit Anfang der neunziger Jahre. Die
Gesichter auf der Straße belebten sich, die Menschen schienen über mich Bescheid
zu wissen. Dann waren Mikrofone in meinem Psychotherapiezimmer. Am Ende
waren sie auch in meiner Wohnung. Dann endlich, eines Nachts, kam der psychische
Zusammenbruch. Das war 1994.
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/patientenentmuendigung-ein-schizophrenie-patient-berichtet-13418837.html , 10.02.15
5.6. Traumata beeinflussen die Gesundheit lebenslang
Vernachlässigung, psychisch kranke oder alkoholsüchtige Eltern: Wer als Kind
besonders belastende Situationen erlebt, spürt die gesundheitlichen Folgen oft noch
im Erwachsenenalter.
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/wissen/mensch-gene/stress-imkindesalter-traumata-beeinflussen-die-gesundheit-lebenslang-13405212.html ,
06.02.15
5.7. Wenn der Psychotherapeut versagt: "Reißen Sie sich halt zusammen"
27
Millionen Menschen sind auf Psychotherapie angewiesen. Meist hilft sie. Doch
manchmal stürzen Patienten noch tiefer in die Krise, weil der Therapeut seine Kunst
nicht beherrscht. Ein Fallbeispiel. Von Nina Poelchau
Psychotherapie ist für viele ein Rettungsanker. Dann, wenn sie mit ihrem Leben nicht
mehr zurechtkommen, wenn irgendetwas konsequent den Weg versperrt hin zu
Leichtigkeit und Freude. Gerade Angststörungen haben eine sehr gute
Heilungschance - vorausgesetzt, die Behandlung passt.
Der Psychiater und Psychotherapeut Michael Linden hat zusammen mit seinem
Kollegen Bernhard Straß ein Buch geschrieben: "Risiken und Nebenwirkungen von
Psychotherapie". Linden empfiehlt Menschen mit psychischen Problemen
grundsätzlich sehr genau hinzusehen und gut auf ihr Gefühl zu hören, wenn sie eine
Therapie beginnen. Man weiß heute: Besonders wichtig ist die Beziehung zwischen
Therapeut und Patient. Auf Fachkenntnisse kommt es natürlich auch an. Darauf, eine
Therapie sinnvoll und zielorientiert zu gestalten. Aber zuerst muss es eine gute
Vertrauensbasis geben, damit die Therapie wirken kann.
Quelle und weiter: http://www.stern.de/gesundheit/von-freud-bis-leid-wenn-derpsychotherapeut-versagt-2171676.html, 07.02.15
5.8. Homophobie beim Psychologen: Die Behandlung
Ein Psychologe soll versucht haben, seinen Patienten vom Schwulsein zu heilen,
weil er doch eigentlich Frauen liebe. Der Patient zog vor Gericht.
Dreieinhalb Jahre Therapie, 399 Sitzungen und seit sechs Jahren ein Prozess
FRANKFURT/MAIN taz | Die Sätze haben keine Macht mehr über ihn, auch wenn sie
ihm noch nachgehen wie Gespenster. „Ziel einer Therapie ist, dass man ein freier
Mensch sein kann“, hatte der Psychologe zu ihm gesagt. Ein freier Mensch, sagt Jan
Roth*, das wollte er ja gerne sein. „Das war wie ein Köder.“ Dies sei aber nur
möglich, darauf habe der Therapeut beharrt, wenn er an seiner sexuellen Identität
arbeite.
Quelle und weiter: http://www.taz.de/Homophobie-beim-Psychologen/!152900/ ,
24.01.15
5.9. Daran erkennen Sie einen schlechten Therapeuten
Um einen guten Therapeuten zu finden, hilft nur: Ausprobieren und auf das eigene
Gefühl vertrauen. Sagt die innere Stimme, dass etwas nicht passt, könnte es an
einem dieser fünf Punkte liegen. Von Mirja Hammer
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Ob eine Therapie erfolgreich ist, hängt im Wesentlichen von der Beziehung zwischen
Therapeut und Patient ab. Um herauszufinden, inwiefern man mit einem
Psychologen gut arbeiten kann, hilft daher nur, es auszuprobieren und sich erstmal
einzulassen. Hat man nach den ersten Sitzungen ein gutes Gefühl, etwa weil man
sich traut, intime Dinge auszusprechen und der Therapeut verstanden hat, worum es
im Wesentlichen geht, so sind wichtige Grundsteine für eine erfolgreiche Therapie
gelegt.
Quelle und weiter: http://www.stern.de/gesundheit/daran-erkennen-sie-einenschlechten-psychotherapeuten-2165897.html , 13.01.15
5.10. Kampf der Kulturen: Mit Psychoanalyse zum Gewaltverzicht
Von Christian Kohlross
Gesellschaften können wie Individuen an "Persönlichkeitsstörungen" erkranken: Der
Kulturwissenschaftler Christian Kohlross schaut auf die westliche und die Welt der
Dschihadisten metaphorisch als Einzelpersonen und untersucht beide mit der
Methode der Psychoanalyse.
Quelle und Podcast: http://www.deutschlandradiokultur.de/kampf-der-kulturen-mitpsychoanalyse-zum-gewaltverzicht.1005.de.html?dram%3Aarticle_id=309114 ,
26.01.15
5.11. «Gewalt hat etwas Lustvolles»
Der Zürcher Psychoanalytiker Peter Passett sagt, dass gewisse Religionen und
Ideologien zum Ausbruch aus der Friedfertigkeit einladen.
Was war Ihre erste Reaktion, als Sie vom Attentat in Paris erfuhren?
Nicht schon wieder, dachte ich. Obwohl sich diese Geschichte wiederholt, neigen wir
dazu, solche Ereignisse als neu oder nie dagewesen zu begreifen. Dabei ist es
letztlich immer dasselbe.
Quelle und weiter: http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/anschlag-in-paris/Gewalthat-etwas-Lustvolles/story/22906722 , 13.01.15
5.12. Joooooo! rief sie aus
Und es war wie die Ermunterung einer warmherzigen Riesin:
Die Psychoanalytikerin und Charlie Hebdo-Kolumnistin Elsa Cayat
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Von Alexandre Métraux
Elsa Cayat, Psychiaterin und Psychoanalytikerin, war die einzige Frau unter den am
7. Januar in der Reaktion von Charlie Hebdo Ermordeten. Psychoanalyse bei Charlie
Hebdo? Und warum eigentlich nicht? In Paris allemal kein Ding der Unmöglichkeit.
Die Psychoanalyse ist dort zwar in bitterböse Grabenkriege verwickelt, und doch hält
sie sich in gesellschaftlichen Debatten noch lange nicht so bescheiden im
Hintergrund wie in anderen Ländern Europas.
Quelle und weiter:
http://www.jungewelt.de/2015/01-17/019.php , 17.01.15
5.13. Verstehen ist besser als verschreiben
Bei über vier Prozent der deutschen Kinder wird ADHS diagnostiziert. Hyperaktiven
Kindern kann nicht nur mit Pillen geholfen werden. Ein Gespräch mit der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin Adelheid Staufenberg.
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/familie/gespraech-mit-einerpsychotherapeutin-ueber-adhs-13345544.html , 10.01.15
5.14. Klarträume - Fliegen lernen
Schweben, Feuerbälle werfen, um die Welt reisen – Menschen, die ihre Träume
bewusst manipulieren können, erleben das als berauschendes Gefühl. Klarträume
werden immer öfter zum Freizeitvergnügen. Auch die Forschung interessiert sich
dafür.
von ANNA SCHUGHART
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/klartraeumekann-man-das-lernen-13363320.html , 18.01.15
5.15. Tilmann Moser: Die Krise der Psychoanalyse
Was fangen die Psychotherapeuten mit dem Körper an?
Kritische Gedanken eines Analytikers, der ihn häufig berührt
Mit der Einladung an alle Leserinnen und Leser zur Diskussion
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Quelle und weiter: http://www.bbpp.de , 01.02.15
5.16. Das Psychiatriemuseum Gabersee - Freibier für die Geisteskranken
Im Jahr 1883 wurde in Gabersee die erste Irrenanstalt Bayerns gegründet. Heute ist
sie ein Museum - und ein Ort, der ebenso anrührend wie erschreckend ist.
von VERONIKA ECKL
Groß ist es nicht, das Psychiatriemuseum Gabersee. Aber es ist eine große
Geschichte, die an den grünen Höhen über Wasserburg am Inn erzählt wird. Dort
wurde 1883 die erste so genannte Irrenanstalt Bayern gegründet, in der Patienten
nicht nur verwahrt wurden, sondern menschenwürdig leben sollten.
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/reise/freibier-fuer-irre-daspsychiatriemuseum-gabersee-13368469.html , 15.01.15
5.17. Viele Ärzte tun sich schwer mit Depressionen
Depressionen sind eine Herausforderung für den Alltag in der Praxis.
Wissenschaftler des Rheingold Instituts haben jetzt Ergebnisse einer Untersuchung
zu diesem Thema vorgestellt.
Von Jonas Tauber
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/versorgungsforschung/default.aspx?
sid=878117&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20150130-_Versorgungsforschung , 30.01.15
5.18. Kindheitstraumata beeinflussen Gesundheit ein Leben lang
Vernachlässigung, seelisch kranke oder alkoholsüchtige Eltern: Wer als Kind
besonders belastende Situationen erlebt, spürt die Folgen oft noch im
Erwachsenenalter. Das belegt eine umfangreiche Studie.
Besonders belastende Erlebnisse in der Kindheit können erhebliche Folgen auf die
Gesundheit und Lebensumstände noch im Erwachsenenalter haben. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Studie des französischen Nationalen Instituts für Gesundheit
und medizinische Forschung INSERM (Institut national de la santé et de la recherche
médicale), die in den «Proceedings» der US-nationalen Akademie der
Wissenschaften («PNAS») veröffentlicht worden ist.
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Quelle und weiter:
http://www.msn.com/de-de/gesundheit/healthconditions/kindheitstraumatabeeinflussen-gesundheit-ein-leben-lang/ar-AA8VT2l?ocid=UP97DHP , 03.02.15
5.19. Hermann Hesse - Lebenskrise
Hermann Hesse gilt als „Autor der Krise“, als ein Dichter, der sich schreibend der
quälenden Selbstanalyse unterzog, immer auf der Suche nach der eigenen, der
wirklichen Identität. Elternhaus und Erziehung prägten gleichermaßen seine
Persönlichkeit wie auch sein dichterisches Werk. Zweimal im Leben spitzte sich
Hesses psychische Verfassung dramatisch zu. Nach der Flucht aus dem
Klosterseminar in Maulbronn 1892 wurde der 15-jährige von seinen Eltern zu
Christoph Blumhardt, einem befreundeten Theologen, nach Bad Boll gebracht. In der
Privatheilanstalt unternahm Hesse allerdings einen Selbstmordversuch, worauf
Blumhardt nach nur 14 Tagen die Einweisung des von „Bosheit und Teufelei“
Besessenen in eine Irrenanstalt empfahl.
Quelle und weiter: http://www.hermann-hesse.de/biografie/lebenskrise , Zugriff
04.02.15
5.20. Anlaufstelle in Hannover: Psychotherapie soll Vergewaltigungen verhindern
Männer werden nicht als Vergewaltiger geboren, der Tat gehen Phantasien voraus.
Forscher aus Hannover wollen rechtzeitig eingreifen und potenziellen Tätern helfen,
bevor Schlimmes passiert.
http://www.stern.de/gesundheit/maenner-mit-gewaltfantasien-psychotherapiekoennte-vergewaltigungen-vorbeugen-2172166.html , 09.20215
5.21. Mein Pferd ist mein Therapeut
Eine Studie erklärt, warum Frauen reiten
von Christina Hucklenbroich
Es klingt erst mal wie ein Scherz oder zumindest wie ein selbstironischer
Kommentar, den vielleicht einige wenige Reiter über ihr teures und zeitaufwändiges
Hobby fallenlassen würden: T-Shirts mit dem Spruch “My Horse ist my Therapist”
sind in diversen Reitsportshops zu haben, und auch eine Facebookgruppe nennt sich
“Mein Pferd ist immer noch der beste Therapeut”.
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Quelle und weiter: http://blogs.faz.net/tierleben/2015/01/30/mein-pferd-ist-meintherapeut-eine-studie-erklaert-warum-frauen-reiten-645/ , 30.01.15
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