++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ bvvp-online-Newsletter++++++bvvp-online-Newsletter++++++bvvp-online-Newsletter ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Ausgabe Nr. 2/15, 16.02.2015, nur für Mitglieder der 17 Regionalverbände des bvvp Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist der neue bvvp-online-newsletter Nr. 2/15. Wie Sie sich erinnern, gab es im letzten Jahr ja die große Psycho-Demonstration in Berlin, um auf unsere Honorarsituation und die unrechtmäßige Untätigkeit des Bewertungsausschusses aufmerksam zu machen. Kaum zu glauben, aber bisher ist immer noch nichts geschehen – natürlich aus durchsichtigen Gründen. Die KVen, und in der zeitlichen Folge auch die Kassen, wollen das Geld einsparen und sind sich daher einig, einfach lieber nicht dran zu rühren, es möglichst auszusitzen oder wenigstens Wege zu finden, alles herunterzurechnen. Wir haben jetzt eine Aufsichtsbeschwerde an den Bundesgesundheitsminister Gröhe gerichtet, flankiert mit einer Pressemeldung zusammen mit DPtV und VAKJP (s. Punkte 1.1. und 1.2). Weitere Aktivitäten sind geplant. Dass es dabei in Laufe der Jahre um nicht vernachlässigbare Summen geht, können Sie für Ihre eigene Praxis mit dem beiliegenden Honorarrechner selber ausrechnen (s. Punkt 1.3). In dem Zusammenhang möchten wir auch auf die Multi-Moment-Studie aufmerksam machen. Hier geht es natürlich letztlich auch um die angemessenere Bewertung unserer Leistungen. Falls Sie da angeschrieben werden, lesen Sie bitte unbedingt unsere Info dazu unter Punkt 1.5. Und noch was: Wir konnten zwar die weitgehend flächendeckende Einführung des fragwürdige KV-Safenets leider nicht verhindern, aber der bvvp hat jetzt immerhin einen Gruppenvertrag ausgehandelt, mit dem Sie ein paar Euro sparen können. Prüfen Sie einfach mal das Angebot (s. Punkt 1.7). Mit kollegialen Grüßen verbleibe ich im Namen des Vorstands Dr. Frank Roland Deister, Vorstandsmitglied des bvvp 1 ___________________________________________________________________ Inhaltsübersicht 1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände 1.1. Schreiben des bvvp an den Bundesministerium für Gesundheit Hermann Gröhe 1.2. Pressemitteilung von bvvp, DPtV und VAKJP: Psychotherapeuten: Jetzt rechnen wir selbst! 1.3. bvvp-Info zum Honorarrechner 1.4. bvvp-Pressemitteilung: Psychotherapeut in Ausbeutung! 1.5. bvvp-Info zu Multi-Moment-Studie 1.6. bvvp-Pressemitteilung: Psychiater und Psychotherapeuten auf dem richtigen Weg! 1.7. bvvp-info zum Gruppenvertrag zu KV-Safenet 1.8. Bewilligungen ohne Gutachter 2. Aktuelle Gesundheitspolitik 2.1. Neujahrsbrief vom KBV-Vorstand: Gemeinsamer Einsatz für die Freiberuflichkeit 2.2. KBV attackiert Gröhe 2.3. KBV-Chef kritisiert realitätsfremde Honorarbudgets - Zi-Studie zu Anforderungen an ärztliche Vergütung vorgestellt 2.4. Gröhe wirft Ärzten „bewusste Fehlinformation“ vor 2.5. Hamburger Ärzte protestieren gegen Gröhe-Gesetz 2.6. Zwangsaufkauf von Arztsitzen: Unionspolitiker gehen auf Ärzte zu 2.7. KBV legt Konzept für eine bessere Versorgung psychisch und neurologisch Erkrankter vor 2.8. Ärzte und Therapeuten Hand in Hand 2.9. Richtlinien-Psychotherapie: Die Entscheidung über die Notwendigkeit ist komplex 2.10. Nach Frontalangriff des GKV-Spitzenverbands - Was wird aus KV-Safenet? 2.11. Vorsitzender der Gematik-Gesellschafter zur KV-Safenet-Debatte „Dem Spitzenverband geht es um Macht, nicht um Partnerschaft“ 2.12. Die Versorgung psychisch und neurologisch Erkrankter verbessern 2.13. Zugang zur Psychotherapeutenausbildung Rechtmäßigkeit der Verwaltungspraxis der Länder flächendeckend wiederherstellen 2.14. Psychisch kranke Menschen in der Versorgung benachteiligt 2.15. Fehltage aufgrund von Depressionen erreichen Höchststand 2.16. Transparenzinitiative der EU-Kommission evaluiert auch den Berufszugang der Psychotherapeuten 2.17. Immer mehr traumatisierte Soldaten 2 3. Praxis 3.1. Studienteilnehmer zur Neubewertung ärztlicher Leistungen gesucht 3.2. ICD-10-Browser 2015 mit neuen Funktionen ist online 3.3. EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt 3.4. Soziotherapie für schwer psychisch Kranke: G-BA erweitert Verordnungsmöglichkeiten 3.5. Soziotherapie künftig bei allen psychischen Erkrankungen verordenbar 3.6. Psychotische Erkrankungen sind Indikation für Psychotherapie 3.7. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) 3.8. Anti-Korruptionsgesetz 4. Rechtliches und Urteile 4.1. Ausnahmen bei Psychotherapie-Richtlinien 5. Medien und Wissenschaft 5.1. Gängige Medikamente erhöhen das Demenzrisiko 5.2. "Die Pharmaindustrie ist schlimmer als die Mafia" 5.3. Evidenzbasierte Medizin: Kein L’art pour l’art, sondern zum Nutzen der Patienten 5.4. Psychische Erkrankungen - Wenn das Leben immer stiller wird 5.5. Entmündigung von Patienten - Wer hilft mir in meinem Wahn? 5.6. Traumata beeinflussen die Gesundheit lebenslang 5.7. Wenn der Psychotherapeut versagt: "Reißen Sie sich halt zusammen" 5.8. Homophobie beim Psychologen: Die Behandlung 5.9. Daran erkennen Sie einen schlechten Therapeuten 5.10. Kampf der Kulturen: Mit Psychoanalyse zum Gewaltverzicht 5.11. «Gewalt hat etwas Lustvolles» 5.12. Joooooo! rief sie aus 5.13. Verstehen ist besser als verschreiben 5.14. Klarträume - Fliegen lernen 5.15. Tilmann Moser: Die Krise der Psychoanalyse 5.16. Das Psychiatriemuseum Gabersee - Freibier für die Geisteskranken 5.17. Viele Ärzte tun sich schwer mit Depressionen 5.18. Kindheitstraumata beeinflussen Gesundheit ein Leben lang 5.19. Hermann Hesse – Lebenskrise 5.20. Anlaufstelle in Hannover: Psychotherapie soll Vergewaltigungen verhindern 5.21. Mein Pferd ist mein Therapeut 3 1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände 1.1. Schreiben des bvvp an den Bundesministerium für Gesundheit Hermann Gröhe - Aufsichtsbeschwerde gegen den Bewertungsausschuss - Bitte um Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung des Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen im GKV-Versorgungsstärkungs-gesetz Sehr geehrter Herr Minister, seit inzwischen 5 Jahren hat der Bewertungsausschuss versäumt, seiner rechtlichen Verpflichtung nachzukommen und anhand der Einkommensentwicklung einer fachärztlichen Vergleichsgruppe die rechtlich und gesetzlich gebotene Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen zu bestimmen und anzupassen. Mit Datum vom 17. April 2012 beantwortete die KBV im Auftrag des Bewertungsausschusses auf Anfrage des Gesprächskreises II (des Zusammenschlusses der Psychotherapeutenverbände), dass zur Ermittlung der Mindestvergütung Berechnungen und innerärztliche Beratungen liefen, nach deren Abschluss der Bewertungsausschuss damit befasst werden solle. Mit Latenz von fast 2 Jahren fasste der Erweiterte Bewertungsausschuss am 18.12.2013 einen Beschluss "zur Notwendigkeit der Überprüfung der Gewährleistung der Höhe der Bewertung der psychotherapeutischen Leistungen gemäß § 87 Abs. 2c Satz 6 SGB V" Darin wurde zugesichert, bis 30. Juni 2014 die antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen dahingehend zu überprüfen, ob die seit Januar 2009 gültige Bewertung dieser Leistungen die angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellt, und ggf. einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Inzwischen ist diese Frist nicht nur über ein halbes Jahr verstrichen, sondern es ist auch zu vernehmen, dass eine Beschlussfassung derzeit noch nicht möglich sei. Dieses Verhalten ist völlig unvereinbar mit der rechtlichen Verpflichtung des Bewertungsausschusses (seit erstem BSG-Urteil 1999!), anhand der Einkommensverhältnisse der Vergleichsgruppe des vorvergangenen Jahres die Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen zu berechnen und entsprechend zu vergüten. 4 Nach unserer Auffassung liegt hier ein fortgesetzter Bruch der rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Bewertungsausschusses vor. Daher wenden wir uns an Sie mit folgenden Anträgen: 1. Wir erheben eine Aufsichtsbeschwerde und beantragen: a. dieses ungesetzliche Verhalten zu rügen, b. mit Fristsetzung den Bewertungsausschuss zu einer umgehenden Beschlussfassung aufzufordern und c. den zu fassenden Beschluss anhand des zugänglichen Datenmaterials vor einer Genehmigung sachlich zu prüfen. 2. Wir beantragen, wegen des dargelegten fortgesetzten Rechtsversagens des Bewertungsausschusses und der nachfolgend dauerhaft fehlenden Gewährleistung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der aktuellen Beratungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes einen Passus in § 87 SGB V vorzusehen, der den Bewertungsausschuss entsprechend den Vorgaben der BSG-Rechtsprechung - zu einer jährlichen Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verpflichtet (siehe Auszug der Stellungnahme von bvvp und DPtV vom 06.11.2014). Begründung: Das BSG hat seit dem 25.08.1999 fortlaufend in zahlreichen Urteilen eine bis ins Detail ausformulierte Rechtslage geschaffen und mit seinen Rechtsmaßstäben einen klaren Bezugsrahmen für die ausstehenden Überprüfungen festgelegt. Sowohl die Berechnungen zur optimal ausgelasteten Psychotherapiepraxis als auch zur Vergleichsarztgruppe sind mühelos anhand der Kriterien des BSG durchzuführen. Zuletzt in den Urteilen vom 28.05.2008 haben konkrete Ausführungen dazu eine rechtssichere Beschlussfassung zusätzlich erleichtert (s. dazu Anlage 4). Somit lässt sich zweifelsfrei ableiten, dass die jahrelange Verzögerung der Gewährung des Rechtsanspruchs auf angemessene und verteilungsgerechte Vergütung nicht auf Probleme bei der Erfassung der Sachlage zurückzuführen ist. Stattdessen sprechen alle Indizien dafür, dass die inzwischen enorm angewachsenen Beträge, die bei einer fälligen Nachvergütung auszuzahlen wären, zu einer Lähmung der Parteien der Selbstverwaltung geführt haben und eine Entscheidungsfindung des Bewertungsausschusses bzw. das Fassen eines rechtssicheren Beschlusses verhindern. In dieser festgefahrenen Situation sehen wir als einzigen Ausweg, dass die Aufsichtsbehörde und der Gesetzgeber 5 dafür Sorge tragen, dass der gesetzlich gesicherte Rechtsanspruch der Psychotherapeuten auch zum Tragen kommt. Seit Jahren werden Psychotherapeuten dazu gezwungen, Widersprüche zur Wahrung der Rechtsansprüche einzulegen und oft sogar Klage zu erheben. Dabei wird darauf spekuliert, dass Psychotherapeuten vor dem Klagerisiko und vor den dann fälligen Gerichtsgebühren, die sie zusätzlich zur Vergütung unter Mindestniveau in Vorleistung aufbringen müssten, zurückschrecken. Zur Lage der Parteien des Bewertungsausschusses, die eine Beschlussfassung derzeit immer schwieriger werden lässt, sei noch folgendes erläuternd angeführt: Schon in der Vergangenheit hatte die KBV gescheut, die Rechte der Psychotherapeuten auf angemessene und verteilungsgerechte Vergütung zu vertreten, weil sie mit heftigen Gegenreaktionen aus den KVen rechnen mussten (und dabei um ihre Basis in der KBV-VV fürchteten). Die KVen wiederum sahen sich den Interessen der größeren Gruppe der übrigen Fachärzte verpflichtet und interpretierten verteilungsgerechte Vergütung der Psychotherapeuten als ungerechtfertigte Stützung des Psychotherapeutentopfes. Durch den stetigen stärkeren Anstieg der Fachärzteeinkommen seit 2009 und das fortgesetzte Versäumnis, einen Beschluss zu fassen, haben sich zwischenzeitlich immer höhere Nachvergütungsverpflichtungen aufsummiert, die je höher um so schwerer den übrigen Fachärzten gegenüber zu vermitteln und durch Vergütungsabzüge zuzumuten sind. Schließlich haben die Krankenkassen, seit die genehmigungspflichtigen Leistungen und die probatorischen Sitzungen extrabudgetär vergütet werden, ein hohes Eigeninteresse, möglichst keine zusätzlichen Kosten tragen zu müssen. Aus diesen Interessenlagen heraus stehen die Verhandlungsführer beider Parteien des Bewertungsausschusses unter anwachsendem Druck, die Vergütungsansprüche unsachgemäß herunterzurechnen. Es resultiert daraus eine zunehmende Unfähigkeit, einen rechtssicheren Beschluss zustande zu bringen. Wir bitten Sie, angesichts des unhaltbaren rechtswidrigen Dauerzustandes wie beantragt zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Martin Kremser Vorsitzender Dipl.-Psych. Ulrike Böker Vorstandsmitglied Norbert Bowe, Nervenarzt Quelle: bvvp, 09.02.15 1.2. Pressemitteilung von bvvp, DPtV und VAKJP: Psychotherapeuten: Jetzt rechnen wir selbst! 6 Im Jahr 2012 pro Praxis 5.000 Euro zu wenig bezahlt Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist rechtswidrig. Trotz einschlägiger Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) verzögert der Bewertungsausschuss eine Neuberechnung der Psychotherapiehonorare. Der Bewertungsausschuss legt für die Leistungen, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, die Höhe der Honorare fest. Diese Verzögerungen wollen die Verbände der Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nicht länger hinnehmen und haben selber Berechnungen vorgenommen. Das Ergebnis: Pro durchschnittlicher psychotherapeutischer Praxis wurden alleine im Jahr 2012 rund 5.000 Euro zu wenig bezahlt. Die Verbandsvorsitzenden Dipl.-Psych. Barbara Lubisch (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung – DPtV), Dr. med. Martin Kremser (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten – bvvp) und Uwe Keller (Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland – VAKJP) betonen: „Die nachträgliche Berechnung ist ein Schnäppchen für die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen: Obwohl eigentlich alle Psychotherapeuten einen Anspruch auf diese höhere Vergütung hätten, muss sie nur an die ca. 50 Prozent aller Psychotherapeuten ausgezahlt werden, die Widerspruch eingelegt haben und sich nicht vor einem Klageverfahren gescheut haben.“ Der Hintergrund der Honorarforderungen der Psychotherapeuten ist: Seit mehr als fünf Jahren kommt der Bewertungsausschuss seiner rechtlichen Verpflichtung nicht nach, die Psychotherapiehonorare an die Einkommensentwicklung der Honorare im fachärztlichen Bereich anzupassen. Um den Psychotherapeuten wenigstens ein Mindesteinkommen zu garantieren, hat das Bundessozialgericht (BSG) in einer ganzen Serie von Urteilen seit 1999 ein Mindesthonorar für die psychotherapeutischen Behandlung vorgeschrieben (Az.: B 6 KA 46/97, B 6 KA 23/03 R, B 6 KA 41/07 R). Seit 2009 fand keine Überprüfung mehr statt, mit der Folge, dass die Schere der Einkommen der Vergleichsfacharztgruppen und der Psychotherapeuten in unrechtmäßiger Weise auseinandergeht. Auf Druck der Psychotherapeutenverbände hatte sich der Bewertungsausschuss in einem Beschluss vom 18. Dezember 2013 verpflichtet, die Psychotherapiehonorare bis zum 30.Juni 2014 rückwirkend für das Jahr 2012 neu festzulegen. Doch wurde ein Beschluss bis heute nicht gefasst. „Der Berechnungsweg für die Honorare nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts ist klar festgelegt, eine dermaßen lange Verzögerung ist nicht gerechtfertigt und nicht erklärlich“, betonen die Verbandsvorsitzenden. Darum haben die Verbände anhand öffentlich zugänglicher Zahlen und den bisherigen Beschlüssen des Bewertungsausschusses selbst errechnet, was ihnen zusteht: Die Bewertung einer genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistung im Jahre 2012 war um ca. sechs Euro zu niedrig (s. Anhang: Der Rechenweg), das entspricht rund 5.000 Euro pro Praxis. Bereits im Herbst letzten Jahres hatten 1.500 Psychotherapeuten und Psychiater in Berlin für Honorargerechtigkeit demonstriert. Die Psychotherapeuten mahnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, für eine ausreichende Finanzierung der Psychotherapie zu sorgen. Barbara Lubisch, Martin Kremser und Werner Singer, stellvertretender Vorsitzender der VAKJP, betonen: „Die Psychotherapeuten müssen endlich das ihnen zustehende 7 Honorar bekommen. Das Hin- und Her- Geschiebe zwischen KBV, den Kassen und dem Institut des Bewertungsausschusses ist völlig inakzeptabel. Unsere eigenen, auf solider Basis angefertigten Berechnungen zeigen, dass die korrekte Berechnung unserer Honorare problemlos möglich ist. Wir werden nicht aufhören unsere Rechte einzufordern. Es ist für die Psychotherapeuten absolut unzumutbar, ihre Honorarforderungen wieder vor Gericht einklagen zu müssen.“ Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten – bvvp Deutsche PsychotherapeutenVereinigung – DPtV Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland – VAKJP Quelle: bvvp, 12.02.14 1.3. bvvp-Info zum Honorarrechner Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Landesvorständen, Im Anhang finden Sie den „Honorarrechner“ des Kollegen Roland Hartmann, der ziemlich exakt nach BSG-Vorgabe ausrechnet, was eine Durchschnittspraxis bzw. nach Eingabe der entsprechenden Daten die eigene Praxis an Nachvergütung im Rahmen der Überprüfung unserer angemessenen Vergütung zu erwarten hat. Unter dem Reiter ganz unten „BSG-Berechnung“ finden Sie die jährlich zu erwartende Nachvergütung bei einer Durchschnittspraxis, die definiert ist über ein Honorarvolumen für genehmigungspflichtige Psychotherapie von etwa 62.000 € im Jahr. Das entspricht bei angenommenen 40 Arbeitswochen im Jahr einem Umfang von etwa 19 genehmigungspflichtigen Sitzungen in der Woche. Die Summe der Nachzahlungen für die Jahre 2010 - 2013 beläuft sich hier auf insgesamt 19.500 €! Wenn Sie die Nachzahlungssumme für sich selber exakt wollen: Unter dem Reiter „eigene Praxisdaten“ kann das exakte Honorarvolumen der eigenen Praxis an genehmigungspflichtigen Leistungen für jedes Jahr eingegeben werden, und der Rechner zeigt dann unter „BSG-Berechnung“ die individuelle Nachzahlungssumme an. Mit freundlichen Grüßen und Dank an Herrn Hartmann Ihr bvvp-Vorstand Quelle: bvvp, 08.0215 8 1.4. bvvp-Pressemitteilung: Psychotherapeut in Ausbeutung! Nach einem Gerichtsurteil in Köln hat ein Psychotherapeut in Ausbildung (PiA) keinen Anspruch auf Vergütung! „Psychotherapeut in Ausbeutung“ nennen die PiA sich inzwischen. Und das, obwohl sie bereits ein Diplom oder Master in Psychologie bzw. für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Pädagogik vorweisen und die im Studium erworbenen Kenntnisse anwenden und einbringen. Über 15 Jahre nach dem Psychotherapeutengesetz ist die arbeitsrechtliche Situation von Ausbildungskandidaten nach wie vor ungeregelt. Tausende von PiA absolvierten und absolvieren seither die geforderte Klinikzeit ohne (angemessene) Vergütung, bewegen sich finanziell an der Armutsgrenze und werden nicht selten ausgebeutet. Auch die Rechtsprechung scheint hier nicht immer Abhilfe schaffen zu wollen. Aktuelles Beispiel: Die Klage eines Psychologen, der in einer Kölner Klinik die für die postgraduale Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten geforderten 1.800 Stunden Klinikzeit absolviert hatte und hierzu eine Vereinbarung mit der Klinik abgeschlossen hatte, die eine Vergütung ausschloss. Der PiA hatte dagegen geklagt und begründet, diese Vereinbarung sei unwirksam, da er erhebliche eigenständige und für die Klinik verwertbare Leistungen erbracht hatte. Die Klage wurde abgewiesen, wie nun das Deutsche Ärzteblatt berichtet hatte. Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag hatte im November 2014 einen Beschluss gefasst, der eine Reform des Psychotherapeutengesetzes unterstützt. Nun liegt es am Gesetzgeber, hier die dringend notwendigen Reformen einzuleiten. „Das muss endlich ein Ende haben“, so Martin Kremser, Vorsitzender des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten. „Es kann nicht sein, dass Absolventen mit einer so hohen Qualifikation sich anhören müssen, ihre Arbeit sei nichts wert“. Ob es tatsächlich die Arbeit auf Praktikantenniveau ist, die keinen Cent Vergütung rechtfertigen, muss nun die 2. Instanz überprüfen. Bleibt zu hoffen, dass die Ausbildungskandidaten, wie auch schon in anderen Urteilen geschehen, nachweisen können und Recht bekommen bezüglich der Verwertbarkeit ihrer Leistungen in der Klinik – und sie endlich angemessen vergütet werden. Quelle: bvvp, Berlin, den 11.02.15 1.5. bvvp-Info zu Multi-Moment-Studie Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr beginnt in der KBV und dann im Bewertungsausschuss die Arbeit an einer Reform des EBM. Dabei sollen sowohl die Zeiten und Kosten für einzelne Leistungen neu kalkuliert werden wie auch die Vorgaben für das sog. Kalkulatorische Arztgehalt, was wiederum sehr davon abhängt, wieviel Zeit insgesamt in der Praxis geleistet wird- mit und ohne Patientenkontakt. 9 Um für diese entscheidenden Stellschrauben für das ärztliche und psychotherapeutische Honorar empirische Daten zur Verfügung zu haben, hat die KBV zwei Untersuchungen auf den Weg gebracht. Hier soll es nur um die sog. MultiMoment-Studie gehen. Wir schreiben Ihnen allen, da wir diejenigen gern unterstützen würden, die durch einen Zufallsgenerator von der REFA-Firma zur Teilnahme aufgefordert werden. Unser bisheriger Wissensstand zu dieser Multi-Moment-Studie ist folgender: Die Teilnehmer bekommen ein kleines Gerät, das nach Zufall mehrmals am Tag einen Piepston von sich gibt. Immer, wenn es piepst, muss der Psychotherapeut oder Arzt in vorgegebenen Kategorien ankreuzen, was er gerade tut. Psychotherapeuten müssen das Gerät nicht mit in ihre Sitzungen nehmen, sondern können danach ihr Kreuzchen machen. Falls jemand von Ihnen zur Teilnahme aufgefordert wird, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Gelegenheit haben, Sie ggf. bei Unklarheiten zu beraten. Bitte schicken Sie eine Mail an [email protected] oder [email protected] . Falls Sie angefragt werden, bedenken Sie bitte, dass von den Ergebnissen für uns alle sehr viel abhängt. Nach unserem Wissen wird diese Untersuchung mit dem Piepser nur an weniger als 100 Psychotherapeuten als Stichprobe durchgeführt. Kämpfen Sie also bitte nicht allein! Suchen Sie den Kontakt zu Ihrem Berufsverband bvvp! Mit freundlichen Grüßen Für den bvvp-Vorstand Ihr Jürgen Doebert PS: Parallel zu der Multimomentstudie läuft eine weitere KBV- Studie, bei der es um das Ausfüllen von Frage-Katalogen zu den Tätigkeiten in Praxen geht. Hierzu haben wir Ihre Landesvorstände angeschrieben. Falls Sie daran gern teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Landesvorstände! Quelle: bvvp, 01.02.15 1.6. bvvp-Pressemitteilung: Psychiater und Psychotherapeuten auf dem richtigen Weg! Die KBV hat zusammen mit Verbänden von Ärzten und Psychotherapeuten ein umfangreiches Konzept zur Verbesserung der Versorgung psychisch und neurologisch kranker Menschen vorgelegt. Der bvvp begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Der stellvertretende bvvp-Vorsitzende, Jürgen Doebert, kommentiert das Konzept: „Neben der gemeinsamen Demonstration von Psychiatern, Fachärzten für Psychosomatik, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie vielen ärztlichen Psychotherapeuten im 10 September 2014 für angemessene Honorare ist dieses Konzept ein zweiter entscheidender Schritt für eine Kooperation all der Arztgruppen, die psychisch Kranke behandeln.“ Angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs ist eine solche Kooperation auf jeden Fall notwendig. Das Konzept, das noch mit den Krankenkassen vereinbart werden muss, enthält viele Möglichkeiten, die Versorgung neurologisch und psychisch Kranker vor Ort durch die Bildung von Netzen entscheidend zu verbessern. Doebert weiter: „Die Arbeitsatmosphäre in der Arbeitsgruppe war durchgehend sehr konstruktiv und zielgerichtet. Dies ist besonders erfreulich, wenn man bedenkt, dass es in der Öffentlichkeit immer wieder Verlautbarungen gab, bei denen man sich eine gute Kooperation gar nicht vorstellen konnte.“ In den Praxen vor Ort gebe es schon eine sehr gute Kooperation, die aber sehr zeitaufwändig sei und daher vom Idealismus der Beteiligten abhänge. Hier soll der Vertrag insofern Verbesserung schaffen, als insbesondere für Koordinierungs- und Kooperationsleistungen eine Vergütung geschaffen werden soll. Auch dies werde vom bvvp, der sich aktiv an der Ausarbeitung des Konzeptes beteiligt hat, sehr begrüßt und unterstützt. Berlin, den 15.01.15 Quelle: bvvp, 15.01.15 1.7. bvvp-info zum Gruppenvertrag zu KV-Safenet Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, falls Sie in Zukunft KV-Safenet nutzen wollen, können wir unseren Mitgliedern einen Rahmenvertrag mit dem Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) anbieten. In dem Rahmenvertrag wird unseren Mitgliedern der Mietpreis auf das Gerät, welches für den Anschluss an KV-Safenet nötig ist (DGN GUSbox S), für die gesamte Vertragslaufzeit erlassen, was eine Ersparnis von 4,90 € monatlich (5,83 € inkl. MwSt.) bedeutet. Ein Vertragsabschluss mit dem DGN bietet aus unserer Sicht folgende weitere Vorteile: - Einfache Kostenstruktur, es ist ein monatlicher Beitrag von 14,90 € (17,73€ inkl. MwSt.) zu zahlen, weitere Kosten entstehen nicht. - Das Mietgerät wird bei technischen Problemen, die der Nutzer nicht zu verantworten hat, kostenfrei repariert oder ausgetauscht. - Kostenfreie Hotline (0211 77008-477), die auch bei der Installation von KVSafenet unterstützt. 11 Aus rechtlichen Gründen müssen wir hier darauf hinweisen, dass diese Angaben ohne Gewähr sind, die gültigen Konditionen entnehmen Sie bitte dem Vertragsangebot der Firma DGN. Wenn Sie den Rahmenvertrag nutzen wollen, senden Sie den (dem newsletter) beiliegenden Mietvertrag an: Selektor-Wirtschaftsagentur Lohberger Weg 2, 21255 Kakenstorf, Tel. 04186 8958427; Fax-Nr.: 04186 5396, E-Mail: [email protected] Falls Sie bereits einen Vertrag mit dem DGN abgeschlossen haben, können Sie Ihren Vertrag auf die Konditionen des Rahmenvertrages umschreiben lassen. Bitte melden Sie sich formlos mit der Angabe Ihrer Vertragsnummer bei der SelektorWirtschaftsagentur. Mit freundlichen Grüßen Manfred Falke Quelle: bvvp, 02.02.15 1.8. Bewilligungen ohne Gutachter Wir hatten vor geraumer Zeit bereits informiert: Es scheint immer wieder vorzukommen, dass ein Antrag auf Psychotherapie, dem ein Bericht an den Gutachter beiliegt, von den Kassen ohne Hinzuziehung eines Gutachters bewilligt wird. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen bedenklich. Zum einen werden die Vorgaben der Psychotherapierichtlinien unterlaufen, die eine Stellungnahme des Gutachters vorsehen und damit einen wichtigen Teil der Qualitätssicherung darstellen. Die Kostenzusage für Psychotherapie würde somit ohne die Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte stattfinden. Zum anderen liegt im Falle eines erneuten gutachterpflichtigen Antrages keine gutachterliche Stellungnahme vor, auf die sich ein dann hinzugezogener Gutachter beziehen kann. Und schließlich stellt sich die große Frage, was mit dem Bericht passiert, wenn er nicht an den Gutachter weiter geschickt wird. Der Datenschutz der Patienten ist hier nicht mehr gewährleistet. Deshalb wird empfohlen, sich mit dieser Vorgehen nicht einverstanden zu erklären und ganz explizit darum zu bitten, den Bericht zur beantragten Psychotherapie an einen Gutachter weiterzuleiten, so wie dies in den Psychotherapierichtlinien vorgesehen ist. 12 Ein konkretes Beispiel hierzu spielte sich im Bezirk der KV Nordrhein ab. Im Dezember 2012 wurde eine Kurzzeittherapie auf kognitivverhaltenstherapeutischer Grundlage über 25 Stunden beantragt und von der Krankenkasse im Januar 2013 genehmigt. Auf Grund einer komplexen psychosozialen Problematik und Arbeitsunfähigkeit erfolgte eine stationäre psychosomatische Rehabilitation über sechs Wochen im Frühjahr 2013. Bezug nehmend auf die andauernde Arbeitsunfähigkeit der Patientin forderte die Krankenkasse von Ihrer Versicherten eine Schweigepflichtentbindung zur Anforderung des Entlassungsberichtes der psychosomatischen Rehabilitationsklinik. Begründet wurde diese Anfrage von der Krankenkasse wie üblich mit der Prüfung einer raschen Herstellung der Arbeitsfähigkeit, wobei die Krankenkassen hier auch eigene Interessen, wie die Einsparung von Krankengeld, haben. Im Sommer 2013 wurde der Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie gestellt und innerhalb weniger Tage genehmigt. Dem Umwandlungsantrag lag der anonymisierte Entlassungsbrief als ergänzende Unterlage bei. Offen gesagt fiel mir damals nicht auf, dass hier das Gutachterverfahren umgangen wurde. In einem ähnlichen Fall 2010 bei einer anderen Krankenkasse fragte ich nach und bekam die Antwort, es handele sich um ein Sonderverfahren, die Gutachterin würde bei Folgeanträgen informiert und die beiden Fortführungsanträge liefen damals im üblichen Verfahren ab. Doch im hier geschilderten Fall traten Schwierigkeiten auf. Im Dezember 2014 wurde der 1. Fortführungsantrag gestellt und der Gutachter wandte sich an den Psychotherapeuten, er könne den Antrag nicht bearbeiten, da ihm der Umwandlungsantrag nicht vorläge. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sandte ich dem Gutachter die angeforderten Unterlagen direkt zu, informierte ihn dabei, dass ich mich an den Datenschutzbeauftragten der Krankenkasse wenden würde, was der Gutachter begrüßte. Unabhängig vom therapeutischen Verfahren beinhalten die Kassenanträge und Klinik-Entlassungsberichte zahlreiche persönliche Daten und auch als Psychotherapeut kann ich dem Gutachter meine Einschätzung und Patientenerleben nur dann offen schildern, wenn diese vertraulich behandelt und nicht für Fremdinteressen verwendet werden, von der unbezahlten zusätzlichen Arbeit für Gutachter und Psychotherapeuten abgesehen. Meine erste Meldung an den Datenschutzbeauftragten erfolgte ohne Nennung der personenbezogenen Daten, um die Betroffene zu schützen. Als Antwort kam allgemeingehaltenes Schreiben, worin immerhin das Vorgehen nach dem Richtlinien-Verfahren bestätig wurde. Im Einvernehmen mit der Patientin wurden die Daten nachgereicht und der verschlossene Umschlag mit Umwandlungsantrag und anonymisierten Entlassungsbericht fand sich in den Unterlagen der Krankenkasse und wurde an den Psychotherapeuten zurück geschickt. Der Vorgang zeigt die Problematik einer Umgehung des Richtlinien-Verfahrens. Vermutlich wollte die Krankenkasse hier das Honorar für die Begutachtung sparen, was in keinem Verhältnis zu den erkauften Nachteilen steht. Da zwischen den einzelnen Kassenanträgen mehrere Wochen und Monate liegen können, ist eine Aufbewahrung der Unterlagen, auch wenn die Umschläge verschlossen bleiben, nicht zuverlässig. Man denke hier an Personalfluktuationen durch Fusionen und Umstrukturierungen, zum Beispiel durch Abbau von Geschäftsstellen. In Psychotherapie-Foren und Leserbriefen schildern KollegInnen nicht selten, dass sie sich vom Gutachter-Verfahren gegängelt fühlen. Meine Erfahrungen mit den GutachterInnen sind überwiegend positiv. Angesichts aktuellen 13 Kostendämpfungsdebatte und Datensammelwut kann ich von einer Abkehr vom bisherigen Verfahren nur warnen. Quelle: Ulrike Böker, bvvp, 12.02.15 2. Aktuelle Gesundheitspolitik 2.1. Neujahrsbrief vom KBV-Vorstand: Gemeinsamer Einsatz für die Freiberuflichkeit Liebe Kollegin, lieber Kollege, das neue Jahr ist nun schon einige Wochen alt. Nach den Feiertagen und der Ruhe zu Jahresbeginn, die Sie hoffentlich genießen konnten, hat der Alltag uns längst wieder – sei es in der Praxis oder im Berliner Politikbetrieb. Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben einen kleinen persönlichen Ausblick auf das geben, was aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im neuen Jahr wichtig wird. Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/13421.php , 29.01.15 2.2. KBV attackiert Gröhe Gibt die Union beim Praxisaufkauf nach? Beim Neujahrsempfang der Ärzte musste sich der Gesundheitsminister harsche Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz anhören. Jetzt deutet die CDUGesundheitspolitikerin Maag einen Kompromisskurs an. Von Wolfgang van den Bergh und Florian Staeck Gröhe widersprach den Vorwürfen. Er beteuerte, mit dem neuen Gesetz werde die wohnortnahe, ambulante Versorgung gestärkt. Es gelte, so Gröhe, nicht Mauern zwischen den Sektoren zu errichten, sondern Brücken zu den Patienten zu bauen. Dabei setze er auf den Dialog mit der verfassten Ärzteschaft, so der Minister. Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=87814 6&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20150202-_-Berufspolitik , 02.02.15 14 2.3. KBV-Chef kritisiert realitätsfremde Honorarbudgets - Zi-Studie zu Anforderungen an ärztliche Vergütung vorgestellt 05.02.2015 - Deutliche Kritik an den im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthaltenen Regelungen zur Weiterentwicklung der regionalen Gesamtvergütungen hat KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen geübt. Statt feste Preise für die vertragsärztlichen Leistungen zu ermöglichen, würde die Politik realitätsfremde Honorarbudgets zementieren, sagte Gassen am Mittwoch auf einer Pressekonferenz. Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_13634.php , 05.02.15 2.4. Gröhe wirft Ärzten „bewusste Fehlinformation“ vor Mit Anzeigen protestiert die Ärzteschaft gegen neue Vorgaben für Facharzttermine und den Praxisaufkauf. Der Gesundheitsminister wehrt sich. 09.02.2015, von ANDREAS MIHM Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/groehe-wirftaerzten-bewusste-fehlinformation-vor-13417069.html , 09.02.15 2.5. Hamburger Ärzte protestieren gegen Gröhe-Gesetz „Das passt nicht zusammen“ Niedergelassene Ärzte in Hamburg organisieren einen großangelegten Protest gegen das Versorgungsstärkungsgesetz. Unter dem Slogan „Politik schafft Praxen ab“ rufen sie alle Praxen in der Hansestadt dazu auf, mit Flyern und Wartezimmerplakaten ihre Patienten über die Folgen des Gesetzes zu informieren. Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/a/a/154634/ , 09.02.15 2.6. Zwangsaufkauf von Arztsitzen: Unionspolitiker gehen auf Ärzte zu Kein Vorhaben im Versorgungsstärkungsgesetz hat zu einer so deutlichen Kritik der Ärzteschaft geführt wie der Zwangsaufkauf von frei werdenden Arztsitzen in überversorgten Regionen. Nun sprechen sich zwei Gesundheitspolitiker der CDU für eine Lockerung der Vorgaben aus. 15 Quelle und weiter: Dtsch Arztebl 2015; 112(6): A-213 / B-185 / C-181, http://www.aerzteblatt.de/archiv/167679 , 10.02.15 2.7. KBV legt Konzept für eine bessere Versorgung psychisch und neurologisch Erkrankter vor Berlin – Die strukturierte Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten trägt entscheidend zum Behandlungserfolg von psychisch und neurologisch erkrankten Menschen bei. Bislang ist die Kooperation nicht immer und nicht überall optimal. Die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat deshalb gemeinsam mit ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden ein Versorgungskonzept erarbeitet, das eine strukturierte und nahtlose Versorgung sicherstellen soll. Der Vertrag legt besonderen Wert auf einen verbesserten Austausch und einer intensi-veren Zusammenarbeit von Ärzten und Psychotherapeuten. Gewährleistet werden soll eine bessere Akutversorgung mit schnellen Zugangswegen zur fachärztlichen und zur psychotherapeutischen Diagnostik und Therapie. Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61442 , 13.01.15 2.8. Ärzte und Therapeuten Hand in Hand Ob psychisch kranke Patienten tatsächlich die für sie richtige Versorgung erhalten, hängt bislang zu häufig von Zufällen ab. Ein von KBV und Verbänden entwickeltes Vertragsmuster setzt auf Koordination und Kooperation. Jetzt sind die Kassen am Zug. Von Florian Staeck …Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten bezeichnete das Vertragsmuster "als entscheidenden Schritt für eine Kooperation all der Arztgruppen, die psychisch Kranke behandeln". Der stellvertretende bvvp-Vorsitzende, Jürgen Doebert betonte, bisher hänge die gute Kooperation in den Praxen vor Ort vom "Idealismus der Beteiligten" ab. Hier solle der Vertrag bessere Verhältnisse schaffen, indem eine Vergütung für Koordinierungs- und Kooperationsleistungen vorgesehen ist… Quelle und kompletter Text: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/877353/versorgu 16 ng-psychisch-kranker-aerzte-therapeuten-hand-hand.html?sh=1&h=173000484 , 20.01.15 2.9. Richtlinien-Psychotherapie: Die Entscheidung über die Notwendigkeit ist komplex Freyberger, Harald J.; Linden, Michael Es besteht eine erhebliche Nachfrage nach Richtlinien-Psychotherapie – bei begrenzten Ressourcen. Die Frage stellt sich immer, wann diese notwendig, indiziert, machbar, nützlich, hilfreich, wünschenswert, wirtschaftlich oder optimal ist. Quelle und weiter: PP 13, Ausgabe November 2014, Seite 487, http://www.aerzteblatt.de/archiv/163484/Richtlinien-Psychotherapie-DieEntscheidung-ueber-die-Notwendigkeit-ist-komplex?s=Richtlinienpsychotherapie , Zugriff 15.01.14 Anmerkung der bvvp-Redaktion: Wir halten die Intention und die Schlussfolgerungen in diesem Artikel für hochproblematisch, aber wir wollen ihn Ihnen dennoch nicht vorenthalten. 2.10. Nach Frontalangriff des GKV-Spitzenverbands - Was wird aus KV-Safenet? Der GKV-Spitzenverband spricht sich gegen die weitere Förderung von „Parallelnetzen“ als Konkurrenz zur Telematik-Infrastruktur aus. Und stellt damit das Sichere Netz der KVen (SNK) – auch bekannt als KV-Safenet – in Frage. Ist die Zukunft der Ärzte-Datenautobahn in Gefahr? Die KBV zeigt sich unbeeindruckt. Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,153997,0.html , 20.01.15 2.11. Vorsitzender der Gematik-Gesellschafter zur KV-Safenet-Debatte „Dem Spitzenverband geht es um Macht, nicht um Partnerschaft“ Was der GKV-Spitzenverband vom KV-Safenet hält, hat er in den vergangenen Tagen deutlich gemacht. Die KBV-eigene Datenautobahn ist ihm offensichtlich ein Dorn im Auge, bezeichnet er sie doch als „Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur“. Gegenwind bekommen die Kassen nun vom Vorsitzenden der GematikGesellschafterversammlung. 17 Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,154034,0.html , 21.01.15 Anmerkung der bvvp-Redaktion: Lesen Sie dazu auch eine älteren, aber sehr erhellenden Artikel von Lew Palm: http://www.lewpalm.de/Lew_Palm_Praxisueberwachung.pdf 2.12. Die Versorgung psychisch und neurologisch Erkrankter verbessern Vertragswerkstatt – Die KBV hat gemeinsam mit ärztlichen und psychotherapeutischen Verbänden ein neues Versorgungskonzept erstellt. Berlin, 13. Januar 2015 – Die strukturierte Zusammenarbeit von Ärzten und Psychotherapeuten im ambulanten Sektor trägt maßgeblich zum Behandlungserfolg bei. Dies gilt für psychische Erkrankungen genauso wie für somatische. Aus diesem Grund hat die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit ärztlichen und psychotherapeutischen Verbänden ein Konzept zur Versorgung von Patienten mit neurologischen und psychischen Erkrankungen erarbeitet. Der Vertrag definiert erstmals einen gemeinsamen Versorgungsauftrag für neurologische und psychische Erkrankungen und bündelt so die Kompetenzen aller Beteiligten. Dadurch schafft er die Voraussetzungen für eine strukturierte, nahtlose Versorgung. Der besondere Wert des Versorgungsprogramms liegt vor allem in einem verbesserten Austausch und der intensiveren Zusammenarbeit von Ärzten und Psychotherapeuten. Abhängig von Diagnose und Komplexitätsgrad koordinieren danach Psychotherapeuten und Ärzte die Behandlung, um die Patienten schneller und zielgerichtet der am besten geeigneten Versorgungsebene zuordnen zu können. Dieses Vorgehen ermöglicht eine wohnortnahe Versorgung und reduziert stationäre Aufenthalte. Arbeitsunfähigkeitszeiten der Patienten sollen so verringert und die Gefahr chronischer Krankheitsverläufe vermindert werden. Neben der KBV waren der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), der Berufsverband für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Deutschlands (BPM), der Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP) und der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) an dem Vertragskonzept beteiligt. Quelle: Pressemitteilung der KBV, 13.1015 2.13. Zugang zur Psychotherapeutenausbildung Rechtmäßigkeit der Verwaltungspraxis der Länder flächendeckend wiederherstellen Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 04.12.2014 18 Weniger als die Hälfte der 16 Aufsichtsbehörden der Länder verlangt von Absolventen eines Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudiums bei Abschlüssen aus gestuften Studiengängen einen Masterabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP), die anderen fordern nur einen Bachelorabschluss und damit ein niedrigeres Niveau, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zur Begründung dieses rechtswidrigen Vorgehens wird auf eine „verfassungskonforme Auslegung“ verwiesen. Quelle und weiter: http://www.bptk.de/uploads/media/20141210_stn_bptk_zugang_ausbildung.pdf , 04.12.14 2.14. Psychisch kranke Menschen in der Versorgung benachteiligt Bundesrat fordert Überprüfung der Bedarfsplanung Der Bundesrat fordert eine regelmäßige Überprüfung der sogenannten Bedarfsplanung, mit der festgelegt wird, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten zur ambulanten Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden. Das geht aus der heute beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hervor. „Die BPtK begrüßt diese Forderung des Bundesrats“, betont Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Der Bundesrat hat erkannt, was diese „Bedarfsplanung“ für psychisch kranke Menschen bedeutet, die händeringend einen Behandlungsplatz suchen – oft vergeblich. Jetzt ist es aber auch Zeit, daraus Konsequenzen zu ziehen.“ Die BPtK fordert, mit dem GKVVersorgungsstärkungsgesetz die in der Vergangenheit begangenen Fehler der Bedarfsplanung zu korrigieren. Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychisch-kr-11.html , 06.02.15 2.15. Fehltage aufgrund von Depressionen erreichen Höchststand Hamburg – Psychische Erkrankungen verursachen laut Zahlen der Krankenkasse DAK bei Arbeitnehmern immer mehr Fehltage. Insgesamt entfielen 2014 knapp 17 Prozent aller Ausfalltage auf Depressionen, Angststörungen und andere psychische Leiden, wie die Kasse am Dienstag in Hamburg mitteilte. Das ist ein Anstieg um knapp zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit rangieren diese Diagnosen erstmals auf Platz zwei der Fehltage-Statistik, Lediglich Erkrankungen des MuskelSkelett-Systems wie beispielsweise Rückenschmerzen sorgten 2014 für noch mehr Ausfalltage. 19 Quellend weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61595/Fehltage-aufgrund-vonDepressionen-erreichen-Hoechststand , 27.01.15 2.16. Transparenzinitiative der EU-Kommission evaluiert auch den Berufszugang der Psychotherapeuten Die von der EU-Kommission am 2. Oktober 2013 initiierte „Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs“ (KOM/2013/676) erfasst derzeit in einem 2. Cluster die Überprüfung der Gesundheitsberufe. Die nationalen Ministerien wurden von der Kommission aufgefordert, bis zum Jahresende 2014 hier einen Fragebogen zur Verhältnismäßigkeit der beruflichen Reglementierungen auszufüllen. Im sich anschließenden Evaluationsprozess wer- den einzelne Berufsgruppen gezielt analysiert, hierzu werden auch die Psychotherapeuten/Innen in Europa gehören. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) steht im Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Angelegenheit. Die Beteiligten in Deutschland – Ministerien, Regierung und Bundesrat – unterstützen einvernehmlich die bestehenden Reglementierungen. Die BPtK hat bereits im Vorfeld eine Stellungnahme abgegeben, die unverändert gültig ist. Quelle: EuropaNews, http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/Themen/PT_in_Europa/20140304_stn_bpt k_be- rufszugang_eu.pdf , 21.01.15 2.17. Immer mehr traumatisierte Soldaten Sie waren im Auslandseinsatz, haben Tod, Verletzung, Zerstörung erlebt. Der Zusammenbruch kommt oft erst Jahre später. Die Zahl der deutschen Soldaten mit psychischen Erkrankungen steigt. Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=879017&cm_mmc=Newslett er-_-Telegramm-C-_-20150211-_-Panorama , 11.0215 3. Praxis 20 3.1. Studienteilnehmer zur Neubewertung ärztlicher Leistungen gesucht 15.01.2015 - Zur Neubewertung der Leistungen im EBM hat die KBV eine Studie in Auftrag gegeben. Es geht um die Kalkulation der ärztlichen Arbeit, die maßgeblich für die Höhe der Vergütung ist. Tausende Praxen erhalten in den nächsten Tagen Post von der KBV mit der Bitte, an der Erhebung teilzunehmen. Die Teilnehmer der Studie werden gebeten, Auskünfte über ihre täglichen Aufgaben als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut zu geben. Erfasst werden nicht nur rein ärztliche Tätigkeiten wie die Behandlung der Patienten, sondern auch Managementaufgaben wie die Personalplanung oder das Qualitätsmanagement in der Praxis. Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_13279.php , 15.01.15 Anmerkung der bvvp-Redaktion: Falls Sie da angeschrieben werden und mitmachen wollen, lesen Sie bitte die Hinweise unter Punkt 1.5. 3.2. ICD-10-Browser 2015 mit neuen Funktionen ist online Die KBV hat ihr Suchinstrument für Kodierungsschlüssel aktualisiert und mit neuen Funktionen ausgestattet. Der "ICD-10-Browser" 2015 ermöglicht neben einer hausarztspezifischen nun auch eine facharztspezifische Suche nach Kodes. Auch die Praxisbesonderheiten Heilmittel wurden eingearbeitet. Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_13361.php , 22.01.15 3.3. EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt Maßnahmen der Qualitätssicherung der EMDR-Behandlung beschlossen Berlin, 15. Januar 2015: EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden. Die Methode nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende Erlebnisse verarbeiten kann (EMDR = Eye Movement Desensitization and Reprocessing). Damit ein Psychotherapeut innerhalb einer Psychotherapie EMDR einsetzen darf, muss er bestimmte theoretische und praktische Qualifikationen nachweisen. Diese sind in neuen Regelungen der Psychotherapie-Vereinbarungen festgelegt, die heute in Kraft treten. Dazu gehören mindestens 40 Stunden Theorie in Traumabehandlung 21 und EMDR und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie mit EMDR bei erwachsenen Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Die Behandlungen erfolgen unter kontinuierlicher Supervision im Umfang von mindestens zehn Stunden. Insgesamt müssen mindestens fünf EMDR-Behandlungen abgeschlossen worden sein. Mit diesen Anforderungen wird klargestellt, dass die praktischen Kenntnisse ausschließlich in der Behandlung von erwachsenen Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung zu erwerben sind, für die EMDR zugelassen und für die ihre Wirksamkeit nachgewiesen wurde. So wird auch Fehlanreizen vorgebeugt, EMDR bei anderen Patienten und weiteren Diagnosen einzusetzen. In internationalen und nationalen Leitlinien wird EMDR neben anderen psychotherapeutischen Methoden zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen empfohlen. Auch der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hatte die Psychotherapiemethode in seinem Gutachten vom 6. Juli 2006 zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen wissenschaftlich anerkannt. Bereits vor dem jetzigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurden EMDR-Behandlungen in der psychotherapeutischen Versorgung insbesondere im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und einer Verhaltenstherapie eingesetzt, wobei EMDR hierbei als eine Methode des jeweiligen Verfahrens verstanden wurde. Über die Qualifikation für das jeweilige Richtlinienverfahren hinaus war aber bisher kein Nachweis über eine zusätzliche Qualifikation in EMDR erforderlich. Viele Psychotherapeuten hatten sich jedoch bereits freiwillig in Psychotraumatherapie und EMDR-Behandlung fortgebildet. Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 15.01.15 3.4. Soziotherapie für schwer psychisch Kranke: G-BA erweitert Verordnungsmöglichkeiten Berlin, 22. Januar 2015 – Das Spektrum der Diagnosen und der Fähigkeitsstörungen, bei denen die Verordnung einer Soziotherapie in Betracht kommt, wurden mit einer Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie erweitert und präzisiert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Dieser sieht auch vor, dass anstelle der bisher vorgesehenen drei künftig maximal fünf Therapieeinheiten zur Motivierung der Patienten zulässig sind, um die gegebenenfalls folgende Soziotherapie zu sichern. Im Hinblick auf eine kontinuierliche Patientenversorgung ist nun zudem eine Berichtspflicht des soziotherapeutischen Leistungserbringers gegenüber dem verordnenden Arzt vorgesehen. Weiterhin haben zukünftig auch psychiatrische Institutsambulanzen beziehungsweise deren Fachärztinnen und Fachärzte die Möglichkeit, Soziotherapie zu verordnen. 22 „Der G-BA reagiert mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der Richtlinie auf die bisherigen Schwierigkeiten, Patienten mit Soziotherapie zu erreichen und diese Behandlungsmöglichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, heute in Berlin. Hintergrund: Soziotherapie Patientinnen und Patienten können wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sein, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Liegt eine solche Fähigkeitsstörung vor, soll mittels Soziotherapie – beispielsweise in Form von Motivierungsarbeit und strukturierenden Trainingsmaßnahmen – versucht werden, psychosoziale Defizite abzubauen und die Patienten in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie kann verordnet werden, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist. Der G-BA beschließt die Soziotherapie-Richtlinie (ST-RL) nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V zur Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Soziotherapie. Sie regelt Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung mit Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 37a SGB V sowie Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit der verordnenden Ärzte mit den Erbringern der soziotherapeutischen Leistung. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/39/ Quelle: Pressemitteilung G-BA, 22.01.15 3.5. Soziotherapie künftig bei allen psychischen Erkrankungen verordenbar G-BA verabschiedet überarbeitete Soziotherapie-Richtlinie Die Verordnung von Soziotherapie war bisher auf die Diagnosen Schizophrenie, wahnhafte Störungen und schwere depressive Episoden mit psychotischen Symptomen beschränkt. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie kann Soziotherapie jetzt in begründeten Einzelfällen auch bei allen anderen Diagnosen einer psychischen Erkrankung verordnet werden, sofern diese zu gravierenden Beeinträchtigungen im Alltag führen, die auch die Fähigkeit zur Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher Leistungen betreffen. Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/soziotherapi.html , 03.02.15 23 3.6. Psychotische Erkrankungen sind Indikation für Psychotherapie Änderung der Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten Internationale Leitlinien empfehlen schon seit Längerem, dass Patienten mit einer Schizophrenie in allen Phasen der Erkrankung eine psychotherapeutische Behandlung angeboten werden soll. Bei Patienten mit einer bipolaren Störung empfiehlt die S3-Leitlinie „Bipolare Störungen“ dies insbesondere für die akute depressive Phase. Dieser Forschungsstand findet sich jetzt auch in den Vorgaben zur ambulanten Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder. Psychotherapie ist nunmehr bei einer Schizophrenie, schizotypen oder wahnhaften Störungen sowie bei einer bipolaren affektiven Störung uneingeschränkt indiziert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16. Oktober 2014 die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie, die zum 30. Dezember 2014 in Kraft getreten ist. Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychotische.html , 06.02.15 3.7. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58 (S. 1 399) vom 17. April 2009 in Kraft getreten am 18. April 2009 zuletzt geändert am 16. Oktober 2014 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.01.2015 B2) in Kraft getreten am 3. Januar 2015 Quelle und weiter: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-958/PT-RL_2014-1016_iK-2015-01-03.pdf , Zugriff 10.02.15 3.8. Anti-Korruptionsgesetz Neuer Straftatbestand gilt für alle Heilberufe Berlin (pag) – Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen künftig mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Die Regelung wird für alle Heilberufe gelten. Das sieht ein Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, der der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Quelle und weiter: http://www.gerechte-gesundheit.de/news/aktuell/detail/newseintrag/2015/1577.html , 29.01.15 24 S. als praxisrelevante Info auch Punkt 4.1. 4. Rechtliches und Urteile 4.1. Ausnahmen bei Psychotherapie-Richtlinien Das Sozialgericht Marburg hat entschieden, dass die vorgegebenen oberen Kontigent-Begrenzungen der Psychotherapierichtlinien in begründeten Einzelfällen überschritten werde dürfen, da diese Rahmenbedingungen den notwendigen Behandlungsumfang nur „in der Regel“ begrenzen (Az S 6 KR 4711). Quelle: bvvp, 12.02.15 S. zu Rechtlichem auch Punkt 1.4. 5. Medien und Wissenschaft 5.1. Gängige Medikamente erhöhen das Demenzrisiko Arzneimittel eines bestimmten Typs, die etwa gegen Heuschnupfen oder Blasenschwäche wirken, scheinen das Risiko für Demenz zu steigern. Das zeigen jetzt Forscher mit einer Studie, an der 3500 ältere Menschen teilnahmen. 27.01.2015, von CHRISTINA HUCKLENBROICH Gängige Medikamente gegen Depressionen, Schlafstörungen oder Heuschnupfen können das Risiko für die Entwicklung einer Demenzerkrankung erhöhen. Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler um Shelly Gray von der University of Washington, die 3500 Probanden im Alter von 65 Jahren und älter ein Jahrzehnt lang beobachteten. Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/schlaf-und-allergiemittel-gaengigemedikamente-erhoehen-das-demenzrisiko-13393314.html , 27.01.14 Anmerkung der bvvp-Redaktion: S. zu problematischer Medikamentenwirkung von Psychopharmaka auch: 25 http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/benzodiazepine-unter-demenz-verdachtvergesslich-durch-beruhigungsmittel-13142414.html und http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/neuroleptika-wenn-psychopillen-dasgehirn-schrumpfen-lassen-13379742.html 5.2. "Die Pharmaindustrie ist schlimmer als die Mafia" Medikamente sollen uns ein langes, gesundes Leben bescheren. Doch die Pharmaindustrie bringt mehr Menschen um als die Mafia, sagt der dänische Mediziner Peter C. Gøtzsche - und fordert für die Branche eine Revolution. Von Markus C. Schulte von Drach Wer wünscht sich nicht ein langes, gesundes Leben? Die Pharmaindustrie entwickelt, testet und vertreibt die Mittel, die das gewährleisten sollen. Doch der Mediziner Peter C. Gøtzsche hält das gegenwärtige System für gescheitert. Der Däne hat selbst für Arzneimittelhersteller gearbeitet, dann die Seiten gewechselt und leitet heute das Nordic Cochrane Center in Kopenhagen. In seinem Buch "Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität" übt er heftige Kritik an der Branche. Quelle und weiter: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/kritik-anarzneimittelherstellern-die-pharmaindustrie-ist-schlimmer-als-die-mafia-1.2267631 , 05.02.15 5.3. Evidenzbasierte Medizin: Kein L’art pour l’art, sondern zum Nutzen der Patienten Eine wirkliche EbM erfordert klinisches Urteilsvermögen, muss Besonderheiten der Patientensituation gerecht werden und Werte und Präferenzen des Patienten in einer gemeinsamen Entscheidungsfindung berücksichtigen. Otmar Leiß Ein in England viel beachteter Essay „Evidence based medicine: a movement in crisis?“ (1) ist hierzulande kaum zur Kenntnis genommen worden. Die Kritik an der derzeitigen evidenzbasierten Medizin (EbM) konzentriert sich darin auf folgende Punkte: Hauptkritikpunkt ist, dass die Pharmaindustrie (und die Hersteller von Medizinprodukten) zunehmend die Forschungsagenda bestimmen (1, 2). Quelle und weiter: Dtsch Arztebl 2015; 112(4): A 130–2, http://www.aerzteblatt.de/archiv/167388/Evidenzbasierte-Medizin-Kein-L-art-pour-lart-sondern-zum-Nutzen-der-Patienten?s=evidenzbasierte+Medizin , 23.01.15 26 5.4. Psychische Erkrankungen - Wenn das Leben immer stiller wird Chronisch psychisch Kranke werden durch jeden Klinikaufenthalt aus ihrem Alltag gerissen. Das schadet ihnen oft mehr, als dass es hilft. Es ginge anders. von LUCIA SCHMIDT Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/psychischkrank-wenn-das-leben-immer-stiller-wird-13388836.html , 01.02.15 5.5. Entmündigung von Patienten - Wer hilft mir in meinem Wahn? Eine Zwangsbehandlung ist entwürdigend, schmerzhaft, traumatisch – und notwendig. Daher sollte sie mit Einfühlung und Respekt geschehen. Ein Schizophrenie-Patient berichtet von seiner Odyssee durch die Kliniken. Die Krankheit entwickelte sich schleichend seit Anfang der neunziger Jahre. Die Gesichter auf der Straße belebten sich, die Menschen schienen über mich Bescheid zu wissen. Dann waren Mikrofone in meinem Psychotherapiezimmer. Am Ende waren sie auch in meiner Wohnung. Dann endlich, eines Nachts, kam der psychische Zusammenbruch. Das war 1994. Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/patientenentmuendigung-ein-schizophrenie-patient-berichtet-13418837.html , 10.02.15 5.6. Traumata beeinflussen die Gesundheit lebenslang Vernachlässigung, psychisch kranke oder alkoholsüchtige Eltern: Wer als Kind besonders belastende Situationen erlebt, spürt die gesundheitlichen Folgen oft noch im Erwachsenenalter. Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/wissen/mensch-gene/stress-imkindesalter-traumata-beeinflussen-die-gesundheit-lebenslang-13405212.html , 06.02.15 5.7. Wenn der Psychotherapeut versagt: "Reißen Sie sich halt zusammen" 27 Millionen Menschen sind auf Psychotherapie angewiesen. Meist hilft sie. Doch manchmal stürzen Patienten noch tiefer in die Krise, weil der Therapeut seine Kunst nicht beherrscht. Ein Fallbeispiel. Von Nina Poelchau Psychotherapie ist für viele ein Rettungsanker. Dann, wenn sie mit ihrem Leben nicht mehr zurechtkommen, wenn irgendetwas konsequent den Weg versperrt hin zu Leichtigkeit und Freude. Gerade Angststörungen haben eine sehr gute Heilungschance - vorausgesetzt, die Behandlung passt. Der Psychiater und Psychotherapeut Michael Linden hat zusammen mit seinem Kollegen Bernhard Straß ein Buch geschrieben: "Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie". Linden empfiehlt Menschen mit psychischen Problemen grundsätzlich sehr genau hinzusehen und gut auf ihr Gefühl zu hören, wenn sie eine Therapie beginnen. Man weiß heute: Besonders wichtig ist die Beziehung zwischen Therapeut und Patient. Auf Fachkenntnisse kommt es natürlich auch an. Darauf, eine Therapie sinnvoll und zielorientiert zu gestalten. Aber zuerst muss es eine gute Vertrauensbasis geben, damit die Therapie wirken kann. Quelle und weiter: http://www.stern.de/gesundheit/von-freud-bis-leid-wenn-derpsychotherapeut-versagt-2171676.html, 07.02.15 5.8. Homophobie beim Psychologen: Die Behandlung Ein Psychologe soll versucht haben, seinen Patienten vom Schwulsein zu heilen, weil er doch eigentlich Frauen liebe. Der Patient zog vor Gericht. Dreieinhalb Jahre Therapie, 399 Sitzungen und seit sechs Jahren ein Prozess FRANKFURT/MAIN taz | Die Sätze haben keine Macht mehr über ihn, auch wenn sie ihm noch nachgehen wie Gespenster. „Ziel einer Therapie ist, dass man ein freier Mensch sein kann“, hatte der Psychologe zu ihm gesagt. Ein freier Mensch, sagt Jan Roth*, das wollte er ja gerne sein. „Das war wie ein Köder.“ Dies sei aber nur möglich, darauf habe der Therapeut beharrt, wenn er an seiner sexuellen Identität arbeite. Quelle und weiter: http://www.taz.de/Homophobie-beim-Psychologen/!152900/ , 24.01.15 5.9. Daran erkennen Sie einen schlechten Therapeuten Um einen guten Therapeuten zu finden, hilft nur: Ausprobieren und auf das eigene Gefühl vertrauen. Sagt die innere Stimme, dass etwas nicht passt, könnte es an einem dieser fünf Punkte liegen. Von Mirja Hammer 28 Ob eine Therapie erfolgreich ist, hängt im Wesentlichen von der Beziehung zwischen Therapeut und Patient ab. Um herauszufinden, inwiefern man mit einem Psychologen gut arbeiten kann, hilft daher nur, es auszuprobieren und sich erstmal einzulassen. Hat man nach den ersten Sitzungen ein gutes Gefühl, etwa weil man sich traut, intime Dinge auszusprechen und der Therapeut verstanden hat, worum es im Wesentlichen geht, so sind wichtige Grundsteine für eine erfolgreiche Therapie gelegt. Quelle und weiter: http://www.stern.de/gesundheit/daran-erkennen-sie-einenschlechten-psychotherapeuten-2165897.html , 13.01.15 5.10. Kampf der Kulturen: Mit Psychoanalyse zum Gewaltverzicht Von Christian Kohlross Gesellschaften können wie Individuen an "Persönlichkeitsstörungen" erkranken: Der Kulturwissenschaftler Christian Kohlross schaut auf die westliche und die Welt der Dschihadisten metaphorisch als Einzelpersonen und untersucht beide mit der Methode der Psychoanalyse. Quelle und Podcast: http://www.deutschlandradiokultur.de/kampf-der-kulturen-mitpsychoanalyse-zum-gewaltverzicht.1005.de.html?dram%3Aarticle_id=309114 , 26.01.15 5.11. «Gewalt hat etwas Lustvolles» Der Zürcher Psychoanalytiker Peter Passett sagt, dass gewisse Religionen und Ideologien zum Ausbruch aus der Friedfertigkeit einladen. Was war Ihre erste Reaktion, als Sie vom Attentat in Paris erfuhren? Nicht schon wieder, dachte ich. Obwohl sich diese Geschichte wiederholt, neigen wir dazu, solche Ereignisse als neu oder nie dagewesen zu begreifen. Dabei ist es letztlich immer dasselbe. Quelle und weiter: http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/anschlag-in-paris/Gewalthat-etwas-Lustvolles/story/22906722 , 13.01.15 5.12. Joooooo! rief sie aus Und es war wie die Ermunterung einer warmherzigen Riesin: Die Psychoanalytikerin und Charlie Hebdo-Kolumnistin Elsa Cayat 29 Von Alexandre Métraux Elsa Cayat, Psychiaterin und Psychoanalytikerin, war die einzige Frau unter den am 7. Januar in der Reaktion von Charlie Hebdo Ermordeten. Psychoanalyse bei Charlie Hebdo? Und warum eigentlich nicht? In Paris allemal kein Ding der Unmöglichkeit. Die Psychoanalyse ist dort zwar in bitterböse Grabenkriege verwickelt, und doch hält sie sich in gesellschaftlichen Debatten noch lange nicht so bescheiden im Hintergrund wie in anderen Ländern Europas. Quelle und weiter: http://www.jungewelt.de/2015/01-17/019.php , 17.01.15 5.13. Verstehen ist besser als verschreiben Bei über vier Prozent der deutschen Kinder wird ADHS diagnostiziert. Hyperaktiven Kindern kann nicht nur mit Pillen geholfen werden. Ein Gespräch mit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Adelheid Staufenberg. Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/familie/gespraech-mit-einerpsychotherapeutin-ueber-adhs-13345544.html , 10.01.15 5.14. Klarträume - Fliegen lernen Schweben, Feuerbälle werfen, um die Welt reisen – Menschen, die ihre Träume bewusst manipulieren können, erleben das als berauschendes Gefühl. Klarträume werden immer öfter zum Freizeitvergnügen. Auch die Forschung interessiert sich dafür. von ANNA SCHUGHART Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/klartraeumekann-man-das-lernen-13363320.html , 18.01.15 5.15. Tilmann Moser: Die Krise der Psychoanalyse Was fangen die Psychotherapeuten mit dem Körper an? Kritische Gedanken eines Analytikers, der ihn häufig berührt Mit der Einladung an alle Leserinnen und Leser zur Diskussion 30 Quelle und weiter: http://www.bbpp.de , 01.02.15 5.16. Das Psychiatriemuseum Gabersee - Freibier für die Geisteskranken Im Jahr 1883 wurde in Gabersee die erste Irrenanstalt Bayerns gegründet. Heute ist sie ein Museum - und ein Ort, der ebenso anrührend wie erschreckend ist. von VERONIKA ECKL Groß ist es nicht, das Psychiatriemuseum Gabersee. Aber es ist eine große Geschichte, die an den grünen Höhen über Wasserburg am Inn erzählt wird. Dort wurde 1883 die erste so genannte Irrenanstalt Bayern gegründet, in der Patienten nicht nur verwahrt wurden, sondern menschenwürdig leben sollten. Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/reise/freibier-fuer-irre-daspsychiatriemuseum-gabersee-13368469.html , 15.01.15 5.17. Viele Ärzte tun sich schwer mit Depressionen Depressionen sind eine Herausforderung für den Alltag in der Praxis. Wissenschaftler des Rheingold Instituts haben jetzt Ergebnisse einer Untersuchung zu diesem Thema vorgestellt. Von Jonas Tauber http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/versorgungsforschung/default.aspx? sid=878117&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20150130-_Versorgungsforschung , 30.01.15 5.18. Kindheitstraumata beeinflussen Gesundheit ein Leben lang Vernachlässigung, seelisch kranke oder alkoholsüchtige Eltern: Wer als Kind besonders belastende Situationen erlebt, spürt die Folgen oft noch im Erwachsenenalter. Das belegt eine umfangreiche Studie. Besonders belastende Erlebnisse in der Kindheit können erhebliche Folgen auf die Gesundheit und Lebensumstände noch im Erwachsenenalter haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des französischen Nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung INSERM (Institut national de la santé et de la recherche médicale), die in den «Proceedings» der US-nationalen Akademie der Wissenschaften («PNAS») veröffentlicht worden ist. 31 Quelle und weiter: http://www.msn.com/de-de/gesundheit/healthconditions/kindheitstraumatabeeinflussen-gesundheit-ein-leben-lang/ar-AA8VT2l?ocid=UP97DHP , 03.02.15 5.19. Hermann Hesse - Lebenskrise Hermann Hesse gilt als „Autor der Krise“, als ein Dichter, der sich schreibend der quälenden Selbstanalyse unterzog, immer auf der Suche nach der eigenen, der wirklichen Identität. Elternhaus und Erziehung prägten gleichermaßen seine Persönlichkeit wie auch sein dichterisches Werk. Zweimal im Leben spitzte sich Hesses psychische Verfassung dramatisch zu. Nach der Flucht aus dem Klosterseminar in Maulbronn 1892 wurde der 15-jährige von seinen Eltern zu Christoph Blumhardt, einem befreundeten Theologen, nach Bad Boll gebracht. In der Privatheilanstalt unternahm Hesse allerdings einen Selbstmordversuch, worauf Blumhardt nach nur 14 Tagen die Einweisung des von „Bosheit und Teufelei“ Besessenen in eine Irrenanstalt empfahl. Quelle und weiter: http://www.hermann-hesse.de/biografie/lebenskrise , Zugriff 04.02.15 5.20. Anlaufstelle in Hannover: Psychotherapie soll Vergewaltigungen verhindern Männer werden nicht als Vergewaltiger geboren, der Tat gehen Phantasien voraus. Forscher aus Hannover wollen rechtzeitig eingreifen und potenziellen Tätern helfen, bevor Schlimmes passiert. http://www.stern.de/gesundheit/maenner-mit-gewaltfantasien-psychotherapiekoennte-vergewaltigungen-vorbeugen-2172166.html , 09.20215 5.21. Mein Pferd ist mein Therapeut Eine Studie erklärt, warum Frauen reiten von Christina Hucklenbroich Es klingt erst mal wie ein Scherz oder zumindest wie ein selbstironischer Kommentar, den vielleicht einige wenige Reiter über ihr teures und zeitaufwändiges Hobby fallenlassen würden: T-Shirts mit dem Spruch “My Horse ist my Therapist” sind in diversen Reitsportshops zu haben, und auch eine Facebookgruppe nennt sich “Mein Pferd ist immer noch der beste Therapeut”. 32 Quelle und weiter: http://blogs.faz.net/tierleben/2015/01/30/mein-pferd-ist-meintherapeut-eine-studie-erklaert-warum-frauen-reiten-645/ , 30.01.15 bvvp Württembergische Straße 31, 10707 Berlin, Tel. 030-88725954, [email protected] ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ bvvp-online-Newsletter++++++bvvp-online-Newsletter++++++bvvp-online-Newsletter ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 33