GP_Infoblatt - Bonn gesund

Werbung
GP _ Infoblatt
Nr. 15
Gesundheitspolitische Informationen
www.bundesgesundheitsministerium.de
Schwangerschaft und Geburt
Werdende Eltern stehen vor vielen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die
Gesund­heitsvorsorge von Mutter und Kind. Die gesetzliche
Krankenversicherung bietet Schwangeren in dieser Zeit um­fassende Leistungen an.
Vorsorge in der Schwangerschaft Bei Ihrem ersten Vorsorgetermin berät die Ärztin oder der Arzt
Sie zu den bevorstehenden Veränderungen, gibt Empfehlungen zur Ernährung, informiert über mögliche Risiken und Untersuchungsmöglichkeiten. Sie erhalten Ihren Mutterpass,
den Sie stets bei sich tragen sollen. Darin stehen Angaben zur
Schwangerschaft und zur Gesundheit von Mutter und Kind sowie alle bevorstehenden Untersuchungen. Im Rahmen der
Schwangerschaftsvorsorge gehen Sie bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) einmal monatlich zu Ihrer Frauenärztin
bzw. Ihrem Frauenarzt, danach alle zwei Wochen. Diese Untersuchungen werden dabei durchgeführt:
1.Bei jedem Besuch: Überwachung der Herztöne und der
Lage des Kindes sowie Kontrolle des Gebärmutterstands,
des Blutdrucks, des Gewichts und des Urins der Mutter.
Gegebenenfalls vaginale Untersuchungen beispielsweise
zur Beurteilung des Gebärmutterhalses und des Muttermundes.
2.Drei Ultraschallunterschuchungen (in der 9. – 12. SSW,
in der 19. – 22. SSW, in der 29. – 32. SSW).
3.Verschiedene Blutuntersuchungen: Kontrolle des Hämoglobinwerts (eisenhaltiges Protein) bei Erstuntersuchung
und ab sechstem Monat. Anti-D-Körper-Suchtest (mindestens zweimal in der Schwangerschaft), der Röteln-Anti­
körpertest, auch die Blutgruppenzugehörigkeit wird
er­mittelt. Vortest und ggf. zweiter Test auf Schwanger­
schaftsdiabetes im sechsten oder siebten Mona­t.
4.Ausschluss schwerwiegender Infektionen wie Syphilis,
Hepatitis-B und die Gebärmutterhalsentzündung aus­
lösenden Chlamydien.
5.Ausschluss einer HIV-Infektion (freiwillig) nach vorheriger
ärztlicher Beratung.
GP _Infoblatt Nummer 15 . Stand März 2012
Sollte darüber hinaus ein weiterer Vorsorgebedarf bestehen
(z. B. bei Mehrlingsgeburten, bei Vorerkrankungen oder bei
Schwangeren ab 35) werden über diese Routineunter­
suchungen hinaus weitere Vorsorgeuntersuchungen angeboten und von der Krankenkasse erstattet. Dazu können verfeinerte Ultraschalluntersuchungen, Fruchtwasser­punktionen etc. gehören. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wird Sie über den
Nutzen und die Risiken dieser Untersuchungen aufklären.
Die Praxisgebühr von 10 Euro entfällt für alle Termine im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge. Für rezeptpflichtige
Medikamente, Verband- und Heilmittel, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft verordnet werden, müssen
Sie keine Zuzahlungen leisten.
Die Hebamme – eine enge Vertraute
Hebammen arbeiten als Angestellte in der Geburtshilfe beziehungsweise der Wochenbettstation von Kliniken oder sind
freiberuflich tätig in der Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten und in Geburtshäusern. Die Ultraschalluntersuchungen, Hämoglobinbestimmung, Urin-Untersuchung (bis auf
Eiwei­ß und Zucker) und gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen sind ausschließlich dem Arzt vorbehalten. Alle
anderen können Hebammen und Ärzte gleichermaßen durchführen – sofern die Schwangerschaft komplikationslos ist. Eine
der wichtigsten Aufgaben der Hebamme ist die Geburtshilfe.
Nach der Geburt kann eine Hebamme Sie zu Hause betreuen.
Sie gibt Ratschläge zum Stillen und bei Alltagsfragen, untersucht Sie und Ihr Kind. Die Krankenkasse übernimmt in den
erste­n zehn Tagen nach der Geburt die Kosten für tägliche Besuche, darüber hinaus, sofern Probleme auftreten, für bis zu
acht Wochen – in Einzelfällen auch bis zum Ende der Stillzeit.
Wem ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hebamme
wichtig ist, der kann sich vor der Geburt eine Beleghebamme
suchen. Sie arbeitet auf freiberuflicher Basis mit Kliniken zusammen und begleitet Sie dort durch die Geburt. Im Gegensatz zu den im Schichtdienst arbeitenden Hebammen des
Krankenhauses ist sie dann ausschließlich für Sie da. Die Kosten
für die Geburtshilfe übernimmt die Krankenkasse. Die Ruf­
bereitschaft um den Geburtstermin herum zahlen Sie.
Die Entbindung:
Klinik, Geburtshaus oder zu Hause?
Melden Sie sich möglichst frühzeitig zur Geburt an. Sie können zwischen einer Klinik, einem von Hebammen geführten
Geburtshaus oder einer Hausgeburt mit einer Hebamme
wählen. Sie entscheiden selbst – sofern die Schwangerschaft
komplikationslos war und für die Geburt keine Risiken abzusehen sind. Denn Hebammen dürfen nicht operieren und
Schmerz- beziehungsweise Wehenmittel nur bedingt einsetzen. Informieren Sie sich eingehend über die Angebote in
Ihrer Nähe und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin beziehungsweise Ihrem Arzt und einer Hebamme.
Für die Entbindung in einer Klinik und für die Zeit nach der
Entbindung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen
die Kosten inklusive Unterkunft, Pflege und Verpflegung von
Mutter und Kind. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag entfällt.
Nur Wahlleistungen wie Familienzimmer oder eine Beleghebamme zahlen Sie. Die Entbindung in einem Geburtshaus
zahlt die Krankenkasse, Sie zahlen die Rufbereitschaft um
den Geburtstermin herum.
Geburtsvorbereitungskurs und
Rückbildungsgymnastik
Bei regelmäßiger Teilnahme zahlt die Krankenkasse im Rahmen der Hebammenhilfe einen Geburtsvorbereitungskurs.
Die Hebamme rechnet ihn direkt mit der Kasse ab. Er be­
inhaltet neben Informationen gymnastische Übungen, Entspannungsübungen und Atemtechniken zur Geburtsvorbereitung. Ihr Partner oder andere Begleitpersonen müssen
die Kosten selber tragen. Nach Ende des Wochenbetts können Sie an einem Kurs für Rückbildungsgymnastik teilnehmen. Die 10 Stunden werden in der Regel von Hebammen
mit oder ohne Ihr Baby angeboten. Die Kosten dafür trägt
Ihre Krankenkasse. Auch Kliniken und Krankengymnasten
bieten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungsgymnastikkurse an. Die Kosten können von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Kasse.
Einkauf, Kochen, Waschen, Putzen und betreut die Kinder.
Bedingung: Keine andere Person im Haushalt kann diese Aufgaben erfüllen. Bei Hausgeburten oder in besonderen Fällen
wie einer drohenden Frühgeburt benötigen Sie ggf. auch
häusliche Pflege, Diese wird für die notwendige Dauer vom
Arzt oder der Hebamme verordnet. Die Krankenkasse kann
eine Pflegekraft stellen oder mit geeigneten Personen, Einrichtungen oder Unternehmen Verträge schließen und dann
direkt mit diesen abrechnen. Ansonsten erstattet Ihnen die
Kasse die Kosten für eine selbstbeschaffte Pflegekraft in angemessener Höhe, also das, was ortsüblich ist. Informieren
Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Weiterführende Informationen
• In den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses ist die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft verbindlich beschrieben:
www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/
familienplanung/mutterschaft/
• Eine Hebamme in Ihrer Nähe können Sie über die
Landesverbände des Deutschen Habammenverbandes finden: www.hebammenverband.de
• Infos der BZgA rund um die Schwangerschaft:
www.familienplanung.de
• Infos des Familienministeriums zu Elterngeld,
Elternzeit etc: www.familien-wegweiser.de
Diese Information wird Ihnen überreicht von:
Haushaltshilfe und häusliche Pflege
Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft oder der Entbindung, zum Beispiel bei ärztlich angeordneter Bettruhe,
nicht in der Lage, Ihren Haushalt zu führen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Haushaltshilfe. Sie erledigt
Impressum
Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit,
Kommunikationsstab, 11055 Berlin V. i. S. d. P. Christian Albrecht
Gestaltung: A & B One Satz: Atelier Hauer + Dörfler GmbH
Druck: Silber Druck oHG
INFOAngebote
Gesundheitspolitische Informationen
Möchten Sie mehr über die Arbeit des Bundesministeriums für
Gesundheit erfahren? Dann abonnieren Sie kostenlos die Gesundheitspolitischen Informationen. Das Magazin erscheint vierteljährlich und wird Ihnen per Post zugesandt: www.bmg-gp.de
Publikationsverzeichnis
Das Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe ­
der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos anfordern:
[email protected]
GP_Infoblätter
Die GP_Infoblätter bieten Ihnen jeden Monat kompakte Ratgeberinformationen zu einzelnen Themen der Gesundheitsversorgung.
Sie können sie kostenlos per E-Mail beziehen: www.bmg-gp.de
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des BMG erreichen Sie Mo. bis Do. 8 – 18 Uhr
und Fr. 8 – 12 Uhr. Der Anruf ist kostenpflichtig, es gilt ein Festpreis
von 14 ct/Min. aus den deutschen Festnetzen und max. 42 ct/Min.
aus den Mobilfunknetzen: 01805 9966-02
GP_aktuell
Möchten Sie gesundheitspolitisch immer auf dem neuesten Stand
sein? Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter: www.bmg-gp.de
Internet
Alle aktuellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
finden Sie auf www.bundesgesundheitsministerium.de
Speichern
Drucken
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen