Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten, Durchführung von schriftlichen Konsultationen zur Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes (Scoping) für die Teilfortschreibung des Braunkohlenplanes Tagebau Nochten Teilfortschreibung des Braunkohlenplanes Tagebau Nochten Umfanges und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes (Scoping) Die GRÜNE LIGA Brandenburg e.V. und die Naturschutzgemeinschaft Döbern e.V. nehmen zur Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes wie folgt Stellung: Abgrenzung des Plangebietes Die Festlegung des Plangebietes sieht vor, dass dessen Grenze „im Norden aufgrund der Regions- und Landesgrenze“ hinter der maximalen Beeinflussungslinie des obersten Hauptgrundwassers zurückbleibt. Diese Abgrenzung ist nicht gerechtfertigt. Wenn aufgrund der vom Unternehmen beantragten Tagebauführung eine Beeinflussung des Grundwassers auf brandenburgischem Territorium zu besorgen ist, ist ein Planverfahren über das gesamte Beeinflussungsgebiet von beiden Bundesländern gemeinsam durchzuführen, die betroffenen Verbände, Ämter, Kommunen und Körperschaften beider Länder sind gleichberechtigt an diesem Verfahren zu beteiligen. Desweiteren wird die verwendete Abgrenzung ausdrücklich angezweifelt. Der uns zugeleitete Vorentwurf enthält keinerlei Belege dafür, dass eine weitergehende Beeinflussung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. Dies ist zu überprüfen und die entsprechende Linie ggf. zu korrigieren. Im Ergebnis sind auf brandenburgischer Seite die Stadt Spremberg und das Amt Döbern-Land in das Plangebiet aufzunehmen. Klimaschutz und energiepolitische Notwendigkeit Der Einfluß der Kohleförderung und ihrer Verstromung in Kraftwerken auf das Weltklima ist zu untersuchen und zu prognostizieren. Die uns mitgeteilten Angaben lassen den Schluß zu, dass die im Vorranggebiet gewonnene Kohle mit herkömmlicher klimaschädlicher Kraftwerkstechnik und geringer Wärmeauskopplung verstromt werden soll. Beides sind jedoch Kriterien, die im Rahmen der Abwägungsentscheidung von entscheidender Bedeutung sein werden. Unterirdische CO2-Speicherung Sofern etwa eine unterirdische Speicherung der Abgase aus der zur Förderung beantragten Kohle vorgesehen ist, erfordert die Abwägungsentscheidung auch eine Prüfung dieser Lagerung und ihrer Folgen auf die Schutzgüter. Was ser Die Unterlagen enthalten keinerlei Maßnahmen zur räumlichen Beschränkung der Grundwasserabsenkung. Demgegenüber hat das Unternehmen öffentlich kommuniziert, neue Tagebauvorhaben nur noch mit unterirdischen Dichtungswänden durchzuführen. Da es sich bei der Weiterführung des Tagebaus Nochten zweifellos um ein neues Tagebauvorhaben handelt, hat das Unternehmen dieser Ankündigung gerecht zu werden. Es sind demozufolge die nötigen Untersuchungen durchzuführen, um den geeignetsten, sichersten und konfliktärmsten Verlauf der Dichtungswand zu ermitteln. Tagebaurestsee Durch die Weiterführung des Tagebaus vergrößert sich die zu flutende Restlochfläche in hohem Maße. Die Schaffung eines zusätzlichen Tagebausees in der Region erhöht Verdunstungsverluste und kann so den Wasserhaushalt der Region negativ beeinflussen. Da mit dem Plan verbindliche Festlegungen über die Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft getroffen werden sollen, müssen einer Entscheidung ausreichend fundierte Prognosen zugrundeliegen, ob und in welcher Weise eine Versauerung von See und Vorfluter verhindert werden kann. Der Prüfung kann nicht bereits die Aussage vorangestellt werden, dass Lebensgemeinschaften von der Wasserqualität im Restsee profitieren würden und die Seeflutung somit positiv wirke (Anlage 2, S. 2-2, Fußnote 10). Dies setzte eine geologische, technische und wasserwirtschaftliche Machbarkeit der Flutung voraus, über die uns keine Unterlagen bekannt sind. Gehobenes Grubenwasser Eine Fortführung des Tagebaus Nochten verlängert zugleich die Einleitung sulfathaltiger Grubenwässer in die Flüsse. Hierzu sind detaillierte Prognosen zu erstellen und Möglichkeiten der Vermeidung aufzuzeigen. Aufgrund ihrer Betroffenheit im Kontext der Spree sind die Verbände und offiziellen Stellen des Landes Berlin nachträglich ebenfalls zum Untersuchungsumfang anzuhören. Bergbaufolgelandschaft Die Wechselwirkungen zwischen der vorgesehenen Erholungsnutzung und dem Arten- und Biotopschutz sind detailliert zu untersuchen, um den potenziellen Naturschutzwert der Bergbaufolgelandschaft zum bergbaulichen Eingriff ins Verhältnis setzen zu können. Verkehrstrassen Gleiches gilt für die Zerschneidungswirkung von Verkehrstrassen nach Beendigung des Bergbaus. Es sind Trassenvergleiche für die Verkehrswege und Leitungstrassen durchzuführen. Unterlagen nicht vollständig In Anlage 2 der Unterlagen zu den schriftlichen Konsultationen wird die verwendete Skala von 1-10 nicht eindeutig erläutert. Um Anlage 2 fachlich bewerten zu können, ist uns zumindest der zitierte Umweltbericht zum Regionalplanentwurf zu übersenden und uns eine erneute Stellungnahme in einem angemessenen Zeitraum zu ermöglichen. Anmerkungen zur Bewertung der Schutzgüter FFB 2: Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Einfluß des Abbaubetriebes auf geschützte Arten geringer sein soll („3“) als der neu zu verlegender Straßen („8“). FFB3: Da Daten über Zugkorridore der Fledermäuse nur fragmentarisch vorliegen (Anlage 2, S 3-3), sind entsprechende Kartierungen vorzunehmen. FFB 5: Der Aussage, dass mit der Betroffenheit von FFH/SPA-Gebieten „keinesfalls die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung verbunden“ (Anlage 2 S. 3-4) sei, muß widersprochen werden. Diese Möglichkeit besteht. Gw1: Auch der Einfluß der Verteilung von Land- und Forstwirtschaftsflächen in der Bergbaufolgelandschaft sowie Waldmehrung außerhalb derselben auf die Grundwasserneubildung ist zu modellieren, da diese Flächennutzungen unterschiedliche Neubildungsraten hervorrufen. Ow1: Auch bei Fließgewässerabschnitten ungünstiger Strukturklassen liegt eine Betroffenheit vor, da auch diese dem Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie unterliegen und ein entsprechendes Potenzial haben. La 2: Die Erholungsfunktion einer Landschaft kann u.E. nicht daran gemessen werden, ob sie mehr oder weniger als 6 Kilometer von einem Ober- oder Mittelzentrum entfernt liegt. Diese wäre nicht damit verträglich, dass die Landesplanung gleichwertige Lebensverhältnisse anstrebt. KS 2: Die Lage bereits bekannter Bodendenkmäler kann nicht als einziges Kriterium herangezogen werden, wo die komplette Vernichtung auch bisher unentdeckter Spuren früherer Besiedlung droht. Entsprechend der Überlegungen des Landschaftsrahmenplan Landkreis Spree-Neiße sind die Folgen einer Erschließung geplanter Tagebaufelder des Tagebau Nochten für die angrenzenden Brandenburger Ortschaften (z.B. Graustein, Schönheide, Lieskau) zu berücksichtigen. Die Eingriffe im Vorranggebiet des Tagebau Nochten sind in Bezug auf die Folgen für Landschaft und Natur nicht genügend beschrieben. Die betroffenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete auf sächsischer Seite (zwischen Halbendorf und Trebendorf) drohen durch den Entwurf des Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien als Lebensraum für Pflanzen und Tiere der Roten Liste verloren zu gehen. Auch die Qualität des Landschaftsschutzgebietes als Erholungslandschaft in der bereits von Tagebauen geprägten Regionen würde beeinträchtigt. Die angrenzenden Brandenburger Belange sind nicht oder nur unzureichend thematisiert. Das Naturschutzgebiet Reuthener Moor, ein Schutzgebiet von europäischer Bedeutung im Land Brandenburg, würde durch das nur wenige Kilometer entfernte Vorranggebiet des Tagebau Nochten in seinem Wasserhaushalt geschädigt.