Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung

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Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des
Braunkohlenplans Tagebau Nochten, Durchführung von schriftlichen Konsultationen
zur Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes (Scoping)
für die Teilfortschreibung des Braunkohlenplanes Tagebau Nochten
Teilfortschreibung des Braunkohlenplanes Tagebau Nochten Umfanges und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes (Scoping)
Die GRÜNE LIGA Brandenburg e.V. und die Naturschutzgemeinschaft Döbern e.V. nehmen zur Festlegung
des Umfanges und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes wie folgt Stellung:
Abgrenzung des Plangebietes
Die Festlegung des Plangebietes sieht vor, dass dessen Grenze „im Norden aufgrund der Regions- und
Landesgrenze“ hinter der maximalen Beeinflussungslinie des obersten Hauptgrundwassers zurückbleibt.
Diese Abgrenzung ist nicht gerechtfertigt. Wenn aufgrund der vom Unternehmen beantragten
Tagebauführung eine Beeinflussung des Grundwassers auf brandenburgischem Territorium zu besorgen ist,
ist ein Planverfahren über das gesamte Beeinflussungsgebiet von beiden Bundesländern gemeinsam
durchzuführen, die betroffenen Verbände, Ämter, Kommunen und Körperschaften beider Länder sind
gleichberechtigt an diesem Verfahren zu beteiligen.
Desweiteren wird die verwendete Abgrenzung ausdrücklich angezweifelt. Der uns zugeleitete Vorentwurf
enthält keinerlei Belege dafür, dass eine weitergehende Beeinflussung des Grundwassers ausgeschlossen
werden kann. Dies ist zu überprüfen und die entsprechende Linie ggf. zu korrigieren.
Im Ergebnis sind auf brandenburgischer Seite die Stadt Spremberg und das Amt Döbern-Land in das
Plangebiet aufzunehmen.
Klimaschutz und energiepolitische Notwendigkeit
Der Einfluß der Kohleförderung und ihrer Verstromung in Kraftwerken auf das Weltklima ist zu untersuchen
und zu prognostizieren. Die uns mitgeteilten Angaben lassen den Schluß zu, dass die im Vorranggebiet
gewonnene Kohle mit herkömmlicher klimaschädlicher Kraftwerkstechnik und geringer Wärmeauskopplung
verstromt werden soll. Beides sind jedoch Kriterien, die im Rahmen der Abwägungsentscheidung von
entscheidender Bedeutung sein werden.
Unterirdische CO2-Speicherung
Sofern etwa eine unterirdische Speicherung der Abgase aus der zur Förderung beantragten Kohle vorgesehen
ist, erfordert die Abwägungsentscheidung auch eine Prüfung dieser Lagerung und ihrer Folgen auf die
Schutzgüter.
Was ser
Die Unterlagen enthalten keinerlei Maßnahmen zur räumlichen Beschränkung der Grundwasserabsenkung.
Demgegenüber hat das Unternehmen öffentlich kommuniziert, neue Tagebauvorhaben nur noch mit
unterirdischen Dichtungswänden durchzuführen. Da es sich bei der Weiterführung des Tagebaus Nochten
zweifellos um ein neues Tagebauvorhaben handelt, hat das Unternehmen dieser Ankündigung gerecht zu
werden. Es sind demozufolge die nötigen Untersuchungen durchzuführen, um den geeignetsten, sichersten
und konfliktärmsten Verlauf der Dichtungswand zu ermitteln.
Tagebaurestsee
Durch die Weiterführung des Tagebaus vergrößert sich die zu flutende Restlochfläche in hohem Maße. Die
Schaffung eines zusätzlichen Tagebausees in der Region erhöht Verdunstungsverluste und kann so den
Wasserhaushalt der Region negativ beeinflussen. Da mit dem Plan verbindliche Festlegungen über die
Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft getroffen werden sollen, müssen einer Entscheidung ausreichend
fundierte Prognosen zugrundeliegen, ob und in welcher Weise eine Versauerung von See und Vorfluter
verhindert werden kann. Der Prüfung kann nicht bereits die Aussage vorangestellt werden, dass
Lebensgemeinschaften von der Wasserqualität im Restsee profitieren würden und die Seeflutung somit
positiv wirke (Anlage 2, S. 2-2, Fußnote 10). Dies setzte eine geologische, technische und
wasserwirtschaftliche Machbarkeit der Flutung voraus, über die uns keine Unterlagen bekannt sind.
Gehobenes Grubenwasser
Eine Fortführung des Tagebaus Nochten verlängert zugleich die Einleitung sulfathaltiger Grubenwässer in
die Flüsse. Hierzu sind detaillierte Prognosen zu erstellen und Möglichkeiten der Vermeidung aufzuzeigen.
Aufgrund ihrer Betroffenheit im Kontext der Spree sind die Verbände und offiziellen Stellen des Landes
Berlin nachträglich ebenfalls zum Untersuchungsumfang anzuhören.
Bergbaufolgelandschaft
Die Wechselwirkungen zwischen der vorgesehenen Erholungsnutzung und dem Arten- und Biotopschutz
sind detailliert zu untersuchen, um den potenziellen Naturschutzwert der Bergbaufolgelandschaft zum
bergbaulichen Eingriff ins Verhältnis setzen zu können.
Verkehrstrassen
Gleiches gilt für die Zerschneidungswirkung von Verkehrstrassen nach Beendigung des Bergbaus. Es sind
Trassenvergleiche für die Verkehrswege und Leitungstrassen durchzuführen.
Unterlagen nicht vollständig
In Anlage 2 der Unterlagen zu den schriftlichen Konsultationen wird die verwendete Skala von 1-10 nicht
eindeutig erläutert. Um Anlage 2 fachlich bewerten zu können, ist uns zumindest der zitierte Umweltbericht
zum Regionalplanentwurf zu übersenden und uns eine erneute Stellungnahme in einem angemessenen
Zeitraum zu ermöglichen.
Anmerkungen zur Bewertung der Schutzgüter
FFB 2: Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Einfluß des Abbaubetriebes auf geschützte Arten geringer sein
soll („3“) als der neu zu verlegender Straßen („8“).
FFB3: Da Daten über Zugkorridore der Fledermäuse nur fragmentarisch vorliegen (Anlage 2, S 3-3), sind
entsprechende Kartierungen vorzunehmen.
FFB 5: Der Aussage, dass mit der Betroffenheit von FFH/SPA-Gebieten „keinesfalls die Möglichkeit einer
erheblichen Beeinträchtigung verbunden“ (Anlage 2 S. 3-4) sei, muß widersprochen werden. Diese
Möglichkeit besteht.
Gw1: Auch der Einfluß der Verteilung von Land- und Forstwirtschaftsflächen in der Bergbaufolgelandschaft
sowie Waldmehrung außerhalb derselben auf die Grundwasserneubildung ist zu modellieren, da diese
Flächennutzungen unterschiedliche Neubildungsraten hervorrufen.
Ow1: Auch bei Fließgewässerabschnitten ungünstiger Strukturklassen liegt eine Betroffenheit vor, da auch
diese dem Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie unterliegen und ein entsprechendes Potenzial
haben.
La 2: Die Erholungsfunktion einer Landschaft kann u.E. nicht daran gemessen werden, ob sie mehr oder
weniger als 6 Kilometer von einem Ober- oder Mittelzentrum entfernt liegt. Diese wäre nicht damit
verträglich, dass die Landesplanung gleichwertige Lebensverhältnisse anstrebt.
KS 2: Die Lage bereits bekannter Bodendenkmäler kann nicht als einziges Kriterium herangezogen werden,
wo die komplette Vernichtung auch bisher unentdeckter Spuren früherer Besiedlung droht.
Entsprechend der Überlegungen des Landschaftsrahmenplan Landkreis Spree-Neiße sind die Folgen einer
Erschließung geplanter Tagebaufelder des Tagebau Nochten für die angrenzenden Brandenburger
Ortschaften (z.B. Graustein, Schönheide, Lieskau) zu berücksichtigen. Die Eingriffe im Vorranggebiet des
Tagebau Nochten sind in Bezug auf die Folgen für Landschaft und Natur nicht genügend beschrieben. Die
betroffenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete auf sächsischer Seite (zwischen Halbendorf und
Trebendorf) drohen durch den Entwurf des Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien als
Lebensraum für Pflanzen und Tiere der Roten Liste verloren zu gehen. Auch die Qualität des
Landschaftsschutzgebietes als Erholungslandschaft in der bereits von Tagebauen geprägten Regionen würde
beeinträchtigt.
Die angrenzenden Brandenburger Belange sind nicht oder nur unzureichend thematisiert. Das
Naturschutzgebiet Reuthener Moor, ein Schutzgebiet von europäischer Bedeutung im Land Brandenburg,
würde durch das nur wenige Kilometer entfernte Vorranggebiet des Tagebau Nochten in seinem
Wasserhaushalt geschädigt.
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