Freistellungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) zu Gunsten der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Wir verpflichten uns im Zusammenhang und für die Dauer unserer Geschäftsbeziehungen mit der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und / oder deren konzernverbundenen Unternehmen i.S.v. 15 ff. AktG (nachfolgend „HHLA Konzernunternehmen“ genannt), die uns aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegenden Pflichten einzuhalten, insbesondere den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn an unsere Arbeitnehmer zu entrichten. Ferner verpflichten wir uns, etwaige im Zusammenhang mit den o.g. Geschäftsbeziehungen beauftragte Nachunternehmer zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu verpflichten. Wir verpflichten uns des Weiteren unwiderruflich dazu, HHLA Konzernunternehmen auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter sowie wegen der im Zusammenhang hiermit anfallenden erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung rechtsverbindlich freizustellen, soweit diese Ansprüche und Forderungen auf einer Verletzung der Pflichten beruhen, die uns oder einem von uns beauftragten Nachunternehmer aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegen. Zu den Ansprüchen und Forderungen Dritter im vorstehenden Sinne zählen insbesondere Forderungen unserer eigenen Arbeitnehmer, Forderungen von Arbeitnehmern von Nachunternehmern und beauftragten Verleihbetrieben sowie behördliche Forderungen inklusive etwaiger rechtskräftig festgesetzter Bußgelder. ________________ Ort, Datum ______________________________________ Unternehmensbezeichnung / Firmenstempel ____________________ Unterschrift