Freistellungserklärung MiLoG

Werbung
Freistellungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
zu Gunsten der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Wir verpflichten uns im Zusammenhang und für die Dauer unserer Geschäftsbeziehungen mit
der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und / oder deren konzernverbundenen
Unternehmen i.S.v. 15 ff. AktG (nachfolgend „HHLA Konzernunternehmen“ genannt), die uns
aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegenden Pflichten einzuhalten, insbesondere
den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn an unsere Arbeitnehmer zu entrichten. Ferner
verpflichten wir uns, etwaige im Zusammenhang mit den o.g. Geschäftsbeziehungen beauftragte
Nachunternehmer zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu verpflichten.
Wir verpflichten uns des Weiteren unwiderruflich dazu, HHLA Konzernunternehmen auf erstes
schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter sowie wegen der im
Zusammenhang hiermit anfallenden erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung
rechtsverbindlich freizustellen, soweit diese Ansprüche und Forderungen auf einer Verletzung
der Pflichten beruhen, die uns oder einem von uns beauftragten Nachunternehmer aufgrund des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegen. Zu den Ansprüchen und Forderungen Dritter im
vorstehenden Sinne zählen insbesondere Forderungen unserer eigenen Arbeitnehmer,
Forderungen von Arbeitnehmern von Nachunternehmern und beauftragten Verleihbetrieben
sowie behördliche Forderungen inklusive etwaiger rechtskräftig festgesetzter Bußgelder.
________________
Ort, Datum
______________________________________
Unternehmensbezeichnung / Firmenstempel
____________________
Unterschrift
Herunterladen