Selbständigenvorsorge kommt ab 2008

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4 November 2007
ktuell
> Magazin der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
P. b. b. Verlagspostamt 1050 Wien Zul.-Nr. GZ 02Z030741 M, DVR 0024252
Selbständigen­vorsorge
kommt ab 2008
Vorsorge auch im Winter | Arbeitslosengeld für Selbständige | Obergrenze für Rezeptgebühren | Differenzvorschreibung beantragen |
Beitragsrechner | Steuersprechtag im SVA-Zentrum | Grippeschutzimpfung | Neuer Betreiber für RSKA-Baden | Die Erwerbsunfähigkeitspension | Bluthochdruck ist lebensgefährlich | Gesundheitsaktivwoche für Senioren | Rauchfrei ab 2008 | SVA Golf-Charity | Gesunder
Rücken | Lehrbetriebe noch stärker gefördert | Rehabilitation statt
Erwerbsunfähigkeit | Ermittlung der Tageslosung | Move Europa |
www.sva.or.at
Ein Plus für UnternehmerInnen
Inhalt <
Editorial
Mehr Privat
statt Staat
Erfolgreich
in die Zukunft
Vor nunmehr 5 Jahren sind wir
mit dem NRZ-Rosenhügel in Wien
einen neuen Weg gegangen. Erstmalig im Bereich der Sozialversicherung
wurde das Management an einen
privaten Anbieter vergeben. Dieser
mutige Schritt hat
sich bewährt, nach
nur wenigen Jahren können wir in
medizinischer und
ökonomischer
Sicht eine äußerst
positive Bilanz ziehen. Auch die Patientenzufriedenheit ist in allen Beurteilungen sehr gut. Nunmehr erhält auch das SVA-Rheumazentrum
in Baden einen privaten Betreiber,
das Haus wird künftig „Klinikum
Malcherhof Baden“ heißen. Erklärtes Ziel ist es, den hohen medizinischen Standard zu halten, gleichzeitig aber den Patienten einen höheren Komfort zu bieten. Schwerpunkt
bleibt die Behandlung von rheumatischen Beschwerden sowie die Rehabilitation nach orthopädischen
Eingriffen. Wir werden auch bei
dem Rheuma-Zentrum beweisen,
dass die Kooperation von öffentlichem und privatem Sektor mehr Effizienz und Leistungsverbesserungen für die Patienten bringt.
Durch aktive Interessenvertretung
und politische Mitgestaltung ist es
uns gelungen, Österreich als modernen, starken Wirtschaftsstandort zu
festigen. Mit dem Rückenwind einer
dynamischen Wirtschaftsentwicklung
konnten wir auch
zahlreiche Verbesserungen für die Wirtschaftstreibenden –
speziell die soziale
Sicherheit betreffend – durchsetzen.
Ein besonderes Anliegen war mir immer die Zukunftsvorsorge als zweite
Pensionssäule für Selbständige nach
dem Modell der Abfertigung Neu.
Dieses Modell, das nun auf unseren
Vorschlag hin ab dem nächsten Jahr
verwirklicht werden soll, ist für den
Einzelnen mit keinen zusätzlichen
Kosten verbunden, da gleichzeitig der
Krankenversicherungsbeitrag gesenkt
und an das Niveau der unselbständig
Beschäftigten angeglichen wird. Eine
Angleichung wird es auch in der Arbeitslosenversicherung geben. Als Risikoträger sind Unternehmer nun – in
Verbindung mit der ab 2009 bestehenden Möglichkeit, sich gegen das
Risiko der Arbeitslosigkeit versichern
zu lassen – nicht mehr schlechter gestellt als unselbständig Beschäftigte.
Mag. Stefan Vlasich
Generaldirektor der SVA
Präsident Dr. Christoph Leitl
Obmann der SVA
I mpressum
Medieninhaber und Herausgeber: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft,
Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien.
Verleger: Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH, Wiedner Hauptstraße 120-124, 1051 Wien
Redaktion: leitender Redakteur Gerhard Schumlits (SVA), T (01) 546 54-3466, E [email protected]
Projektleiter Harald Hornacek (Der Wirtschaftsverlag), T (01) 546 64-372, E [email protected].
Anzeigen: Thomas Grojer, 304; Erhard Witty, 349; Wolfgang Senn, 283; Peter Allmayer Beck, 393; Sonja Wagner,
214; Regina Prager (Service), 346, F (01) 546 64-225,
Anzeigenrepräsentanz für Oberösterreich: ­Gerhard Weberberger, 4030 Linz, Kleinwört 8,
T (07 32) 31 50 29-0, F (07 32) 31 50 29-46, E [email protected], M (06 64) 161 79 13.
Anzeigenrepräsentanz für Vorarlberg: Media-Team Kom­munikationsberatung Ges. m. b. H., 6840 Götzis,
­Vorarlberger Wirtschaftspark, T (0 55 23) 523 92, F (0 55 23) 523 92-9, E [email protected].
Anzeigentarif: Nr. 25, gültig ab 1. Jänner 2007.
Erscheinungsweise: 4 x im Jahr.
Auflage: 450.000
Hersteller: Oberndorfer Druckerei, Mittergöming 12, A-5110 Oberndorf/Sbg.
Cover
Selbständigenvorsorge
kommt ab 2008
4
Wellness
Vorsorge auch im Winter
6
Aktuell
Arbeitslosengeld für
Selbständige
8
Obergrenze für
Rezeptgebühren
9
Differenzvorschreibung
beantragen
10
Beitragsrechner
11
Steuersprechtag im
SVA-Zentrum
11
Grippeschutzimpfung
12
Neuer Betreiber für
RSKA-Baden
13
Die Erwerbsunfähigkeits­
pension
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Gesundheit
Bluthochdruck ist
lebensgefährlich
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Regional
Gesundheitsaktivwoche
für Senioren
18
Rauchfrei ab 2008
18
1. SVA Golf-Charity
19
Gesunder Rücken
19
Sozialpolitik
Lehrbetriebe noch
stärker gefördert
20
Rehabilitation statt
Erwerbsunfähigkeit
20
Steuer
Ermittlung der
Tageslosung
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Special
Move Europe
22
4 2007
Vizekanzler Finanzminister Molterer
und BM Bartenstein stellten in einer
Pressekonferenz die neue betriebliche
Vorsorge vor.
Selbständigenvorsorge kommt
ab 2008
Mit Beginn kommenden Jahres wird die soziale Sicherheit der
Wirtschaftstreibenden entscheidend verbessert. Von Gerhard Schumlits
„Unternehmer dürfen nicht
schlechter gestellt sein als unselbständig Beschäftigte, wir wollen, dass
die Menschen bei ihrem Schritt in die
Selbständigkeit ein Sicherheitsnetz
unter ihren Füßen spüren, das tragfähig ist“, das war die Botschaft, die
SVA-Obmann Präsident Dr. Christoph
Leitl in den letzten Jahren immer
wieder an die Politik richtete. Nach
schrittweisen Verbesserungen im sozialen Schutz sowie finanziellen Entlastungen der Selbständigen (flächendeckender
I nfo
Ausbau
der BeAls Service der SVA für die Auswahl
der Mitarbeitervorsorgekasse finden
triebshilfe,
Sie die Sammlung der Vorsorgekassen
Zuschuss
und ihre Kontaktdaten. Die Anlagezur Entstrategie und die zu erwartende Leisgeltforttungshöhe liegen außerhalb des Einzahlung an
flussbereiches der SVA. Für nähere
Auskünfte zu diesen Themen wenden
UnternehSie sich bitte direkt an die Anbieter.
mer bei
Krankenständen bzw. Unfällen ihrer Mitarbeiter, SVA-Unterstützung in Katastro-
­
4 2007
phenfällen), hat die Bundesregierung
nun auch den Vorschlag der Wirtschaft zur Verbesserung der sozialen
Sicherheit für alle Selbständigen aufgegriffen. Damit ist die Wirtschaft einem ihrer wichtigsten Ziele, dass Unternehmerinnen und Unternehmer
gegenüber den unselbständig Beschäftigten nicht weiter benachteiligt
werden, ein großes Stück näher gekommen.
Ab 1. Jänner 2008 soll die Zukunftsvorsorge für Unternehmer Realität werden. Der bei Redaktionsschluss vorliegende Entwurf eines
„Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes“ soll im
Dezember im Parlament beschlossen
werden.
KV-Beitrag harmonisiert
Im Zuge der Harmonisierung der
Krankenversicherungsbeiträge aller
Berufsgruppen wird der Krankenversicherungsbeitrag für Wirtschaftstreibende von derzeit 9,1 auf 7,65 Pro-
zent abgesenkt. Im Gegensatz dazu
steigt der Beitrag bei Arbeitern und
Angestellten um 0,15 Prozent von 7,5
auf 7,65 Prozent. Die durch die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge frei werdenden Mittel werden steuermindernd in eine Vorsorgekasse einbezahlt. Die angesparten
Beträge können in Form einer monatlichen Zusatzpension steuerfrei oder
als einmaliger Barbetrag ausbezahlt
werden.
Neues Vorsorgemodell
1,53 Prozent der Beitragsgrundlage
fließen in ein neues Modell der Zukunftsvorsorge, eine Art „Abfertigung Neu“ für Unternehmer als
2. Säule der Alterssicherung. Die
wichtigsten Eckpunkte sind:
Das Vorsorgemodell gilt für alle
Gewerbetreibenden und „Neuen Selbständigen“, die in der gewerblichen
Krankenversicherung pflichtversichert sind, der Beitrag beträgt 1,53
Prozent der vorläufigen KV-Beitrags-
Cover <
I nfo
Foto SVA
S o z i a l e A b s i c h e ru n g
Beispiele zur Selbständigenvorsorge:
Eine heute 25-jährige Unternehmerin mit
einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 2.000 Euro kann mit 65 Jahren mit
einem Auszahlungsbetrag von 58.944 Euro*
rechnen.
Ein heute 45-jähriger Unternehmer mit
einem Monatseinkommen von 3.000 Euro
kann mit 65 Jahren mit einem Auszahlungsbetrag von 21.016 Euro* rechnen.
Ein heute 40-jähriger Unternehmer mit
einem Monatseinkommen von 4.585 Euro
(Höchstbeitragsgrundlage 2008) kann mit
65 Jahren mit einem Auszahlungsbetrag von
48.972 Euro* rechnen.
*Auf Antrag kann anstelle eines Einmalbetrages
auch eine monatliche Rente gezahlt werden.
grundlage – ist daher bei Erweiterung
der Leistung nahezu kostenneutral.
Freiberuflich Selbständige (Ärzte,
Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten, Patentanwälte, Ziviltechniker, Wirtschaftstreuhänder,
Tierärzte, Notare) und Bauern können innerhalb einer Übergangsfrist
von sechs Monaten (1. Jänner bis 30.
Juni 2008), „Berufsanfänger“ innerhalb von sechs Monaten nach Beginn
ihrer Tätigkeit in das Vorsorgemodell
„hineinoptieren“. Der Beitrag beläuft
sich auf 1,53 Prozent der vorläufigen
PV-Grundlage (Ausnahme: Rechtsanwälte zahlen 1,53 Prozent der Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid, Architekten und Ziviltechniker 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage für den Pensionsfonds).
Die SVA hebt – ähnlich wie die Gebietskrankenkasse bei der „Abfertigung Neu“ – die Beiträge ein und
I nfo
führt diese an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ab, welche der Unternehmer auswählt.
Der Unternehmer muss eine Mitarbeitervorsorgekasse auswählen. Hat
sich ein Unternehmer bei seinen Angestellten für ein Institut entschieden, so ist dieses auch für ihn verpflichtend. Erfolgt innerhalb von
sechs Monaten keine Auswahl, wird
der Unternehmer einer Kasse zugeteilt.
Ein Auszahlungsanspruch bzw. eine
Verfügungsmöglichkeit besteht bei
Vorliegen von drei Einzahlungsjahren
und nach zwei Jahren des Ruhens der
Gewerbeausübung bzw. nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit sowie bei Pensionsantritt; bei Tod fällt
der Kapitalbetrag in die Verlassenschaft.
Sämtliche steuerlichen Begünstigungen für Arbeitnehmer gelten auch
für Selbständige: Damit gilt der Beitrag zur Selbständigenvorsorge als
steuerliche Betriebsausgabe, die Veranlagung in der Mitarbeitervorsorgekasse ist steuerfrei und die Auszahlung als Einmalbetrag ist mit sechs
Prozent steuerbegünstigt bzw. als
Rente steuerfrei.
Bei einem Wechsel zwischen einer
selbständigen und unselbständigen
Erwerbstätigkeit können die Ansprüche nach dem Rucksackprinzip mitgenommen werden.
Die Arbeiten für die Umsetzung der
neuen Bestimmungen sind bereits angelaufen. Sobald die technischen und
organisatorischen Details geklärt
sind, werden alle Versicherten ausführlich informiert.
SVA-Obmann Leitl: „Mir geht es darum, dass Unternehmer
gegenüber den unselbständig Beschäftigten nicht weiter benachteiligt werden. Mit der Selbständigenvorsorge nach dem Modell
der Abfertigung Neu wird eine Diskriminierung der Selbständigen
beseitigt. Das Gesetzespaket ist ein Quantensprung in der sozialen Sicherheit für Unternehmer und wird die Altersvorsorge für
alle Selbständigen verbessern. Für den gleichen Beitrag gibt es
jetzt auch eine Zusatzpension.“
Mitarbeitervorsorgekassen:
BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorge­kasse AG
(Kassenleitzahl 71500)
1130 Wien, Postfach 2000
T (01) 878 07-80181
E [email protected]
www.bawag-allianz-mvk.at
APK-Mitarbeitervorsorgekasse AG
(Kassenleitzahl 71100)
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 26
T (01) 712 99 80
4020 Linz, Stahlstraße 2-4
T (07 32) 69 67-4980
Hotline (österreichweit): 0810-810-275
E [email protected]
www.apk-mvk.at
BONUS Mitarbeitervorsorge­kassen AG
(Kassenleitzahl 71210)
1030 Wien, Traungasse 14-16
T (01) 994 99 74-0
E [email protected]
www.bonusvorsorge.at
BUAK Mitarbeitervorsorgekasse GesmbH
(Kassenleitzahl 71900)
1050 Wien, Kliebergasse 1a
T 057 95 79-3000
E [email protected]
www.buak-mvk.at
Niederösterreichische Vorsorgekasse AG
(Kassenleitzahl 71700)
3100 St. Pölten, Kremsergasse 20
T (0 27 42) 905 55-0
E [email protected]
www.noevk.at
ÖVK Vorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71300)
1029 Wien, Untere Donaustraße 21
T 08 10 53 00 99
E [email protected]
www.oevk.co.at
Siemens Mitarbeitervorsorgekasse AG
(Kassenleitzahl 71400) 1030 Wien, Erdberger Lände 26
T 05 17 07-34244
E [email protected]
www.siemens.at/mvk
VBV-Mitarbeitervorsorgekasse AG
(Kassenleitzahl 71600)
1020 Wien, Obere Donaustraße 49–53
T (01) 217 01-0
E [email protected]
www.vbv.co.at
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Mitarbeitervorsorgekasse AG
(Kassenleitzahl 71800) 1013 Wien, Schottengasse 10
T (01) 313 41-0
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4 2007
> Wellness
Vorsorge
Vorsorge auch
im Winter
Speziell in der kalten Jahreszeit sollte man
vermehrt auf seine Gesundheit achten. Richtige Ernährung und Bewegung in der freien Natur
stärken die Abwehrkräfte und steigern das
körperliche Wohlbefinden
Von Renate Karl
Bewusst essen
Eine ausgewogene Kost mit viel Obst und Gemüse sowie
vollwertigem Brot, Reis, Nudeln und Kartoffeln sind die
Basis einer gesunden Ernährung. Kohlehydrate, Eiweiß,
Fett und Vitamine sollten in einem gesunden Verhältnis
stehen, das Gemüse roh oder schonend gegart verzehrt
werden – vorausgesetzt, dass diese Form der Ernährung
individuell auch gut vertragen wird. Fleisch sollte nur
zwei- bis dreimal pro Woche auf den Teller kommen. Dabei ist mageres Fleisch fettem vorzuziehen. Wöchentlich
sind ein bis zwei Portionen Fisch empfehlenswert.
Schon ab etwa dem 40. Lebensjahr sinkt meist der Kalorienbedarf des Körpers, weil sich der Stoffwechsel verlangsamt. Frauen, die über 50 Jahre alt sind, kommen pro
Tag mit durchschnittlich 1700, Männer mit 2200 Kalorien
aus. Wichtig ist auch, reichlich zu trinken. Wird dem Körper nicht ausreichend Flüssigkeit zur Verfügung gestellt,
kann sich dies auf den Stoffwechsel und die Nierenfunktion negativ auswirken. Eineinhalb bis zwei Liter Flüssigkeit pro Tag werden von Ernährungsexperten empfohlen.
Am besten in Form von Wasser, ungesüßten Kräuteroder Früchtetees sowie verdünnten Obst- und Gemüsesäften.
Ausreichend Frischluft tanken
Auch im Winter ist regelmäßige körperliche Bewegung,
wenn möglich in der freien Natur, wichtig, da Sauerstoff
den gesamten Organismus anregt. Sportarten wie Nordic
Walking oder Langlaufen eignen sich besonders für ältere
Menschen und sind leicht zu erlernen. Mindestens einmal
am Tag sollte ein längerer Spaziergang eingeplant werden.
Auch tiefe Temperaturen sollten die Freude an winterlichen Aktivitäten nicht trüben.
Selbstverständlich ist aber auch zu Hause oder im Büro
Frischluft nötig, daher sollte öfters am Tag lüften zu einer
Selbstverständlichkeit werden.
­
4 2007
Foto Bilderbox
Sauna und Dampfbad
Ein regelmäßiger Saunabesuch tut Körper und Seele
gut. Dabei kann man von Alltagssorgen Abstand nehmen,
relaxen und gleichzeitig sein Immunsystem ankurbeln.
Wenn rundherum das Erkältungsrisiko steigt und die
Grippeviren zuschlagen, eignet sich die Hitze von Sauna
und Dampfbad, um seine körpereigene Abwehr zu stärken.
Bei einem Saunabesuch steigt die Hauttemperatur um
etwa 10 Grad an, doch die eigentliche Temperatur im Körper erwärmt sich um nur ein Grad. Eine anschließende
Abkühlung bringt den Kreislauf und Stoffwechsel in
Schwung. Neben der Stärkung der körpereigenen Immunkraft ist ein weiterer positiver Effekt die psychische
Entspannung, die immer im Wechselspiel zum körperlichen Wohlbefinden steht. Im Körper künstlich erzeugte
Wärme bewirkt die Ausschüttung von Glückshormonen,
was sich wiederum positiv bei Depressionen auswirkt.
Zu beachten ist jedenfalls, dass ein Saunabesuch ausschließlich für gesunde Menschen in Betracht kommt und
dass Anfänger bei den ersten Saunagängen nur einige Minuten bleiben sollten (max. 7–8), um den Körper nicht zu
überfordern.
Nicht vergessen: Nach dem Saunabesuch viel trinken
(keine alkoholischen Getränke), um den Flüssigkeitsverlust zu kompensieren.
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> Aktuell
Information
Arbeitslosengeld
für Selbständige
Ab 1. Jänner 2009 können auch Selbständige
arbeitslosenversichert sein.
Von Gerhard Schumlits
­
4 2007
Möglichkeit einer
Arbeitslosenversicherung für Selbständige geschaffen
werden. Nach dem
derzeit vorliegenden
Gesetzesentwurf soll
ab dem Jahr 2009 die
Möglichkeit bestehen, auch Ansprüche
aus der Arbeitslosenversicherung auf
freiwilliger Basis neu
zu erwerben, für die
Einhebung der Beiträge ist die SVA zuständig.
Gewerbetreibende
und „Neue Selbständige“ können innerhalb von sechs Monaten ab Verständigung durch die SVA in die Arbeitslosenversicherung eintreten. Versicherte, die ihre Erwerbstätigkeit bereits vor dem 1. Jänner 2009
aufgenommen haben, können sich bis
31. 12. 2009 entscheiden. Eine Wiedereintritts- bzw. neuerliche Austrittsmöglichkeit besteht frühestens
nach acht Jahren.
Die Beitragsgrundlage kann frei gewählt werden, drei Varianten stehen
zur Auswahl: Ein Viertel, die Hälfte
oder drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage. Der Beitragssatz beträgt
6 Prozent.
Als „arbeitslos“ gilt ein Selbständiger, wenn die Gewerbeberechtigung
zurückgelegt wird und die GSVGPflichtversicherung erlischt. Bei
Foto Bilderbox
Das Unternehmertum ist einem intensiven Wandel unterworfen. Die
Zahl der Kleinstunternehmen – insbesondere der Unternehmer ohne Mitarbeiter – steigt kontinuierlich, die
Übergänge von der Unselbständigkeit
in die Selbständigkeit werden häufiger. Soziale Sicherheit wird aufgrund
dieses Umbruchs immer mehr ein
Thema für Selbständige. Die meisten
selbständig Erwerbstätigen begannen
ihren beruflichen Werdegang mit einer unselbständigen Beschäftigung
und zahlten als Arbeiter oder Angestellte oft jahrelang in die Arbeitslosenversicherung ein. Musste ein Unternehmer nach langjähriger selbständiger Tätigkeit den Betrieb einstellen,
so konnte er auf erworbene Ansprüche aus der früheren Arbeitslosenversicherung zurückgreifen und unter
den gleichen Voraussetzungen und im
gleichen Umfang wie ein Unselbständiger Arbeitslosengeld beziehen. Diese Regelung galt bisher jedoch nur
befristet und wurde mehrmals nur jeweils um ein Jahr verlängert. Nun
werden die zu Grunde liegenden
Bestimmungen in das Dauerrecht
überführt, wodurch die Leistungsansprüche für Unternehmer gesichert
werden. Derzeit bestehende und
im Jahr 2008 noch erworbene Ansprüche bleiben damit dauerhaft gewahrt.
Da in den letzten Jahren immer
mehr junge Leute, oft ohne vorherige
Beschäftigung, den Sprung in die
Selbständigkeit wagen, soll auf
Wunsch der Wirtschaftsvertreter die
„Neuen Selbständigen“ muss die betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt werden, so dass die GSVGPflichtversicherung ebenfalls erlischt.
Arbeitslosengeld gebührt grundsätzlich für die Dauer von 20 Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger. Voraussetzung
für die Zahlung ist bei erstmaligem
Bezug eine Mindestversicherungsdauer an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung von 52 Wochen innerhalb der letzten zwei Jahre
vor Geltendmachung des Anspruches.
Bei einer weiteren Inanspruchnahme
müssen 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor
Geltendmachung des Anspruches vorliegen.
Aktuell <
Foto Bilderbox
K r a n k e n v e r s i c h e ru n g
Obergrenze für Rezeptgebühren
Ab kommenden Jahr werden Rezepgebühren mit zwei Prozent des Jahreseinkommens begrenzt.
Von Günther Gritsch
Art der Einkommensermittlung
Grundlage für die Berechnung sind
die beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
gespeicherten Einkommensdaten (Beitragsgrundlage, Pension, Arbeitslosenund Krankengeld, etc.). Bei GSVGVersicherten wird das Nettoeinkommen aus der letzten, endgültig festgestellten Beitragsgrundlage ermittelt.
Um eine Benachteiligung gegenüber
unselbständig Beschäftigten, bei denen
die Sonderzahlungen außer Betracht
bleiben, zu vermeiden, werden nur
sechs Siebentel der Beitragsgrundlage
berücksichtigt. Bei Pensionisten ist die
laufende Nettopension – ebenfalls ohne Sonderzahlungen – ausschlaggebend. Hat sich in der Zwischenzeit die
Einkommenssituation geändert und
liegen die aktuellen Einkünfte unter
den gespeicherten Einkommensdaten,
können auf Antrag die niedrigeren
Einkünfte herangezogen werden. Es
wird aber eine Untergrenze in Höhe
des Ausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen, die zur Anwendung kommt,
wenn überhaupt keine oder nur geringe Einkünfte vorliegen.
mensdaten und die Zahl der bezogenen
Medikamente scheinen aus Datenschutzgründen nicht auf. In weiterer
Folge können die verordneten Medikamente mit einem entsprechenden ärztlichen Vermerk auf dem Rezept kostenfrei bezogen werden.
Wirkung der Rezeptgebührenbegrenzung
Die für einen Versicherten und seine
mitversicherten Angehörigen abgerechneten Rezeptgebühren werden laufend
zusammengezählt. Sobald sie zwei Prozent des Jahreseinkommens überschreiten, wird die Rezeptgebührenbefreiung
für das restliche Jahr im Hauptverband
gespeichert und ist dann für den Arzt
im e-card-System ersichtlich. Einkom-
Individuelle Befreiung
weiterhin möglich
Unabhängig von der Neuregelung
bleiben alle Ausgleichzulagenbezieher
und Personen mit anzeigepflichtigen
übertragbaren Krankheiten weiterhin
von der Rezeptgebühr befreit. Darüber hinaus ist – wie bisher – auf Antrag eine individuelle Befreiung bei
„besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit“ möglich.
Heizkostenzuschuss
Foto SVA
Schwere oder chronische Erkrankungen bedeuten nahezu immer einen großen Medikamentenbedarf und
damit verbunden hohe Rezeptgebühren. Ab 1. Jänner 2008 wird es in diesem Bereich zu einer deutlichen Entlastung für die Versicherten kommen.
Nach den Plänen der Bundesregierung werden die zu zahlenden Rezeptgebühren mit zwei Prozent des
Nettoeinkommens beschränkt. Wirtschaftstreibende und Gewerbepensionisten ersparen sich dadurch insgesamt drei Millionen Euro.
Die nach wie vor hohen Energiepreise bedeuten für
viele Menschen in unserem Land eine nicht unerhebliche Belastung, etwa bei den Heizkosten. Die SVA hilft
den besonders Betroffenen daher mit einem Heizkos­
tenzuschuss von 100 Euro.
Dieser einmalige Zuschuss aus Mitteln des Unterstützungsfonds kann von allen Versicherten und Pensionisten, die von der Rezeptgebühr befreit sind, beanSVA-Obmann
tragt werden.
Leitl: „Rasche
Für die Auszahlung genügt ein formloser Antrag an
und unbüro­
die zuständige SVA-Landesstelle. Wir bemühen uns
kratische Hilfe“ um eine rasche und unbürokratische Hilfe!
4 2007
> Aktuell
Beitrag
Differenzvorschreibung beantragen
Mehrfachversicherte können über Antrag zu hohe Vorauszahlungen vermeiden.
Von Dr. Thomas Richter
Beiträge zur Sozialversicherung nicht
überschritten werden. Andernfalls
verliert man zwar kein Geld, erhält
aber die zuviel gezahlten Beiträge –
auf Antrag – erst nach der endgültigen Beitragsfeststellung zurück.
So funktioniert es konkret
Wichtig ist es zu wissen, welcher
Versicherungsträger für den Antrag
auf Differenzvorschreibung zuständig
ist. Hier gilt folgende Rangordnung:
Eine Versicherung als Dienstnehmer
Foto Bilderbox
Übt jemand mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten aus, die unterschiedlichen Sozialversicherungsgesetzen zuzuordnen sind, so kommt es
zur so genannten Mehrfachversicherung. Das bedeutet, dass man in mehreren Systemen kranken- und pensionsversichert ist, aber auch in jedes
System Beiträge einzahlen muss. Die
Beiträge dürfen allerdings maximal
von der Höchstbeitragsgrundlage von
derzeit jährlich 53.760 Euro berechnet werden.
mer oder Beamter, ist die SVA zuständig.
Die Differenzvorschreibung bezieht
sich grundsätzlich auf die Pensionsund Krankenversicherung. Eine
BKUVG-Pflichtversicherung (als Beamter bzw. Beamtenpensionist) kann
nur zu einer Differenzvorschreibung in
der Krankenversicherung führen, da
Beamte nur in der Krankenversicherung pflichtversichert sind. Gleiches
gilt bei Bezug einer ASVG-Pension.
Die Obergrenze bei der Differenzgrundlage ergibt sich aus der Multiplikation der monatlichen GSVG-Höchstbeitragsgrundlage mit der Anzahl der
Pflichtversicherungsmonate im jeweiligen Jahr. Es kann sogar zu einer gänzlichen Beitragsfreistellung kommen,
wenn aufgrund der unselbständigen
Beschäftigung bereits die Höchstbeitragsgrundlage erreicht wird (Vorlage
einer Gehaltsbestätigung nötig!).
Vorläufige und endgültige
Vorschreibung
Sobald alle Beitragsgrundlagen endgültig feststehen, werden die GSVGDifferenzbeiträge abschließend berechnet, was zu einer Nachbelastung
oder Gutschrift führen kann. Die
GSVG-Beitragsgrundlage kann immer
erst dann endgültig berechnet werden,
wenn der Einkommensteuerbescheid
des Beitragsjahres rechtskräftig ist.
Mit der Differenzvorschreibung
Geld sparen
Um zu vermeiden, dass von Einkommensteilen, welche die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten, vorläufig Beiträge zu zahlen sind, die
später wieder rückerstattet werden,
kann ein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden. Die Beiträge werden dann vorläufig so festgesetzt, dass die höchstmöglichen
­1 0
4 2007
(ASVG) oder Beamter (BKUVG) ist
vorrangig gegenüber einer GSVGPflichtversicherung, die wiederum in
der Rangordnung über dem Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG)
steht. Der Antrag auf Differenzvorschreibung ist immer bei jenem Institut zu stellen, welches das rangniedrigere Gesetz vollzieht. Ist also beispielsweise ein GSVG-versicherter
Unternehmer gleichzeitig Dienstneh-
I nfo
Die Mitgliedschaft bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers (z. B. Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien)
ermöglicht die Differenzbeitragsvorschreibung nicht. Auch eine nachträgliche Beitragserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Aktuell <
Service
Neues SVA-Service:
Beitragsrechner
vanten Daten wie Einkommen und vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge eingegeben werden. Umfangreiche
Erklärungstexte helfen,
richtig vorzugehen.
Verminderte Beiträge
für Neuzugänge werden
als zusätzlicher Service
ausgewiesen, Mindestund Höchstbeitragsgrundlagen je
nach Versichertengruppe berücksichtigt und jährlich angepasst.
Fotos SVA
Seit kurzem steht auf der SVA-Homepage ein neues Online-Service zur
Verfügung: Der Beitragsrechner, der
Unternehmern und Freiberuflern helfen soll, die Höhe ihrer Pensions- und
Krankenversicherungsbeiträge zu berechnen. So können Zahlungsverpflichtungen richtig eingeschätzt,
aber auch allfällige Nachbelastungen
bereits anlässlich der Erstellung der
Einkommensteuererklärung kalkuliert
werden.
Der SVA-Beitragsrechner ist einfach zu bedienen, es müssen lediglich
die für die Beitragsbemessung rele-
Der Beitragsrechner ist auf der SVAHomepage (www.sva.or.at) im Bereich „Online-Services“ zu finden.
071012_SV-aktuell_84x120
Steuersprechtag
im SVA-Zentrum
Mittwoch, 5. Dezember 2007
Zeit:
07.30 bis 14.30 Uhr
Ort:SVA-Kundenzentrum
Wiedner Hauptstraße 84–86
1051 Wien
Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung nehmen auch Anträge entgegen und informieren über das Service „Finanz­
Online“, die elektronische Abgabenerklärung per Internet.
Bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) erhält man die notwendigen Zugangserkennungen direkt am Beratungskiosk.
12:40 Uhr
Seite
Lifta, der Treppenlift
Im SVA-Kundenzentrum in Wien wurden heuer bereits
drei Steuersprechtage abgehalten, bei denen Mitarbeiter
der Finanzverwaltung den Versicherten und Pensionisten
für steuerliche Fragen zur Verfügung standen.
Im Hinblick auf den großen Erfolg findet im Dezember
wieder ein Sprechtag statt.
Termin:
04.10.2007
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4 2007
11
> Aktuell
Information
Grippeschutzimpfung
Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie gefährlich die Influenza sein kann. Experten sprechen von bis
zu 6.000 Menschen, die durch diese hochfieberhafte
Der effizienteste Schutz gegen den
Grippevirus ist die rechtzeitige Impfung. Vor allem Kinder und ältere
Menschen, aber auch chronisch Kranke und Personen mit vielen Sozialkontakten sollten sich impfen lassen. Nach
knapp 400.000 in der letzten Saison an
Influenza erkrankten Personen wurde
auch heuer wieder eine Informationskampagne gestartet, um möglichst viele Grippeinfektionen zu vermeiden.
Die Impfung wird von frei praktizierenden Ärzten durchgeführt, Impfung
und Serum müssen allerdings vom
­1 2
4 2007
Versicherten selbst bezahlt werden, da die
Impfung nach wie vor
zum Bereich der Eigenvorsorge zählt. In vielen
Städten und Gemeinden
werden kostengünstige
Impfaktionen durchgeführt. So kann man sich
beispielsweise in den
Wiener Bezirksgesundheitsämtern
noch bis 14. Dezember gegen Grippe
impfen lassen. Die Kosten dafür betragen 8 Euro.
Foto Initiative gegen Grippe
Viruserkrankung sterben können.
Aktuell <
Information
Neuer
Betreiber
für RSKABaden
Mit 1. August 2007 wurde das
Management des RheumaZentrums im Zuge einer
Teil­privatisierung an die
Humanomed-Gruppe vergeben.
Die SVA betreibt zur optimalen medizinischen Versorgung ihrer Versicherten vier Sonderkrankenanstalten,
und zwar das Herz-Kreislauf-Zentrum
in Bad Ischl, die Rheuma Sonderkrankenanstalt in Baden sowie das Neurorehabilitations-Zentrum am Rosenhügel und die Sonderkrankenanstalt
für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation in Wien.
Die SVA-Gesundheitszentren sind
gut geführt und bestens ausgelastet,
die Patientenzufriedenheit ist in allen
Beurteilungen sehr gut. Die höchste
Auslastungsquote mit 99,3 Prozent
weist das erst seit 5 Jahren bestehende Neuro-Rehabzentrum am Rosenhügel auf. Bei diesem Haus kam es
erstmalig im Bereich
der Sozialversicherung
zu einem Private-Public-Partnership-Modell (PPP). Diese Betriebsform stellt sicher,
dass höchste medizinische Qualität
unter Einsatz moderner Managementmethoden effizient und effektiv im
Sinne der Patienten angeboten werden kann.
Nachdem auch in der ältesten Sonderkrankenanstalt, dem Rheumazentrum in Baden, ein Modernisierungsund Erweiterungsbedarf bestand,
wurde auch hier der Beschluss gefasst, diese Einrichtung in Form des
sich bewährten PPP-Modells zu betreiben. Im Rahmen einer EU-weiten
Ausschreibung wurde die HUMANOMED-Gruppe als Bestbieter ermittelt,
die an der gemeinsamen Betriebsführungsgesellschaft der R-SKA Baden
Betriebs-GmbH zu 49 Prozent beteiligt wird. Der überwiegende Anteil
von 51 Prozent der – auf Gemeinnützigkeit ausgerichteten – Gesellschaft
verbleibt im Eigentum der SVA. Auch
der Name wurde geändert. Das Rheuma-Zentrum heißt nunmehr
Klinikum Malcherhof Baden
Rehabilitation | Rheuma |
Orthopädie
Die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit bereits mit 1. August 2007 aufgenommen. In einem ersten Schritt wird die
Generalsanierung des
Hauses durchgeführt
Die Mitarbeiter des Klinikums Malcherhof
Baden sind auch über die Weihnachtsfeiertage sowie den Jahreswechsel für Sie da.
Es besteht die Möglichkeit, im Zeitraum
vom
Foto SVA
I nfo
Von Gerhard Schumlits
22. 12. 2007 bis zum 26. 12. 2007
sowie vom 29. 12. bis zum 1. 1. 2008
den Aufenthalt zu unterbrechen und die
Feiertage zu Hause zu verbringen.
Voraussetzung dafür ist die Zustimmung
des Ärztlichen Leiters.
Für nähere Informationen wenden Sie sich
bitte an Herrn Verwaltungsleiter Hans
Schortje.
T (0 22 52) 895 11-169
werden, um den Patientenkomfort zu
erhöhen; zusätzlich ist eine Erweiterung der Bettenzahl von derzeit 137
auf 173 geplant. Nach Abschluss der
Umbauarbeiten wird den
Wirtschaftstreiben­den und Gewerbepensionisten ein hochmodernes und
bestens ausgestattetes Haus zur Verfügung stehen. Schwerpunkt bleibt die
Behandlung von rheumatischen Beschwerden sowie die Rehabilitation
nach orthopädischen Eingriffen.
4 2007
13
> Aktuell
Foto SVA
Pension
Die Erwerbsunfähigkeitspension
Kann aus Gesundheitsgründen die Erwerbstätigkeit nicht mehr fortgeführt werden,
besteht die Möglichkeit, unabhängig von einem bestimmten Alter in Pension zu gehen;
man spricht dann von einer Erwerbsunfähigkeitspension.
Von Wolfgang Kadensky
Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz kennt drei Arten der Erwerbsunfähigkeit: Beurteilt wird,
welche Tätigkeiten trotz der gesundheitlichen Einschränkungen noch
ausgeübt werden können („Verweisung“). Gibt es Verweisungstätigkeiten, dann liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor.
Erwerbsunfähigkeit ist gegeben,
wenn der oder die Versicherte wegen
Krankheit oder Gebrechen keine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann.
Solange ein Wechsel in eine andere,
leichtere Tätigkeit gesundheitlich
noch zumutbar ist, liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor.
Inhabern und Inhaberinnen kleinerer Unternehmen über 50 Jahre, die
eine selbständige Tätigkeit mindes­
tens fünf Jahre ausgeübt haben, wird
ein Wechsel in einen neuen Beruf
nicht mehr zugemutet. Ein Wechsel in
leichtere selbständige Tätigkeiten in
derselben oder in einer verwandten
Branche wird aber verlangt („Berufsschutz“). Die Zumutbarkeit wird „abstrakt“ beurteilt: Es kommt nur auf
­1 4
4 2007
die medizinische Belastbarkeit an,
wirtschaftliche und persönliche Umstände, die einen Berufswechsel behindern, bleiben außer Betracht.
Personen über 57 Jahre, die eine
selbständige Tätigkeit in den letzten
15 Jahren mindestens 10 Jahre lang
ausgeübt haben, sind erwerbsunfähig,
wenn sie ihre Tätigkeit – auch nach
zumutbaren personellen und organisatorischen Entlastungen – nicht
mehr ausüben können („Tätigkeitsschutz“). Ein Wechsel in eine neue
Tätigkeit wird auch innerhalb der
Branche nicht mehr verlangt.
Ganz allgemein gilt, dass die Erwerbsunfähigkeit mindestens sechs
Monate andauern muss, damit ein
Pensionsanspruch zustande kommt.
60 Versicherungsmonate innerhalb
der letzten 120 Kalendermonate
(Rahmenzeit) vor dem Stichtag gegeben sein. Für jeden Lebensmonat
über 50 verlängert sich die Wartezeit
um einen weiteren Monat. Die Rahmenzeit ist stets doppelt so lang wie
die Anzahl der erforderlichen Versicherungsmonate. Bei einem Versicherten, der beispielsweise am Stichtag 52 Jahre und sechs Monate alt ist,
müssen insgesamt 90 Versicherungsmonate (60 + 30) in den letzten 180
Kalendermonaten vorliegen. Ab dem
60. Lebensjahr sind 180 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten erforderlich (bei Frauen gebührt hier allerdings bereits die
Alterspension).
Wartezeit
Für einen Pensionsanspruch ist
weiters erforderlich, dass zum Pensionsstichtag mindestens 180 Beitragsmonate oder alternativ 300 Versicherungsmonate (Ersatzmonate vor 1956
zählen nicht) vorliegen. Bei jüngeren
Versicherten (Stichtag bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres) müssen
Weitere Voraussetzung
Am Stichtag darf kein Anspruch
auf eine Alterspension oder vorzeitige Alterspension bestehen. Statt der
Korridorpension für Männer ist ein
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension allerdings zulässig. Die Erwerbsunfähigkeitspension wird erst ab dem
Tag ausgezahlt, nach welchem die für
Aktuell <
Pension
I nfo
die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit maßgebliche Tätigkeit aufgegeben worden ist.
Befristung
Die Erwerbsunfähigkeitspension
wird grundsätzlich für höchstens zwei
Jahre befristet zuerkannt. Besteht die
Erwerbsunfähigkeit weiter, wird die
Pension weiter gewährt. Dazu muss
binnen drei Monaten nach dem Ende
der Pension ein neuer Antrag gestellt
werden. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit (eine Besserung des Zustandes ist so gut wie ausgeschlossen)
wird die Erwerbsunfähigkeitspension
unbefristet zuerkannt.
Zurechnungsmonate
Personen, die relativ jung erwerbswko_inserat_gew_berecht_21x14 10.09.2007
unfähig werden, haben meist nur wenige Versicherungsmonate. Daher
wird die Zeit zwischen dem Stichtag
und dem 713. Lebensmonat als Versicherungszeit berücksichtigt, und zwar
so lange, bis maximal 60 Pensionsprozente erreicht sind.
Teilpension bei Erwerbstätigkeit neben der Pension
Eine Erwerbstätigkeit neben der Erwerbsunfähigkeitspension ist zulässig. Die Tätigkeit muss innerhalb von
7 Tagen der SVA gemeldet werden.
Sind die Einkünfte höher als 349,01
Euro im Monat (Wert 2008), wird eine Teilpension ausbezahlt, die vom
Gesamteinkommen (Pension ohne
Höherversicherung plus Erwerbseinkommen) abhängt.
Ausblick
15:15 Uhr Seite 1
Wegen der unterschiedlichen Invaliditätsbegriffe in der gesetzlichen
Versicherte können zunächst einen Überprüfungsantrag stellen. Dabei wird geprüft,
ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt und eine
Pension beantragt werden kann. Bei einer
positiven Erledigung erhält man eine entsprechende Mitteilung, in negativen Fällen
wird ein klagsfähiger Bescheid ausgestellt.
Jeder Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt auch als Antrag auf Rehabilitation.
Vor Auszahlung einer Pension wird daher
geprüft, ob eine Wiedereingliederung in
das Berufsleben möglich ist. In diesem Fall
besteht Anspruch auf Übergangsgeld für
die Dauer des Rehabilitationsverfahrens.
Pensionsversicherung bestehen seit
kurzem im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz drei
Arbeits- bzw. Expertengruppen, die
sich mit einer Reform der Invaliditätspension befassen. Ein Auftrag
hiefür steht im Regierungsübereinkommen.
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> Gesundheit
Medizin
Foto MEV
findlichen Gehirnzellen äußerst dras­
tisch auswirken. Wenn Verkalkungen
sich direkt im Gehirn abspielen, drohen dort Thrombose, Gefäßverschluss
und damit Schlaganfall.
In der Halsschlagader, der Carotis,
und anderen zum Gehirn führenden
Arterien können sich ebenfalls Gerinnsel anheften. Mit dem Blutstrom
können sie losgerissen und ins Gehirn
geschwemmt werden, wo sie als Embolie die gleiche Katastrophe heraufbeschwören. Ein weiteres Horrorszenario ist die Gehirnblutung, wenn der
Hochdruck ein Gehirngefäß platzen
lässt. Wer den Schlaganfall überlebt,
dem blühen Dauerschäden wie Lähmung oder Sprachbehinderung. Jedenfalls bleibt jahrelang schlecht
eingestellter Bluthochdruck nicht folgenlos. Zahlreiche kleinste Gefäßnarben führen zur so genannten vaskulären Demenz, die mit Gedächtnisschwäche, kurzzeitigem Gedächtnisverlust und anderen neurologischen
Defiziten einhergeht. So kann chronischer Bluthochdruck Wegbereiter
sein für Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit.
Bluthochdruck ist
lebensgefährlich
Wer Bluthochdruck auf die leichte Schulter nimmt, zahlt früher
oder später mit schweren Organschäden.
Von Klaus Stecher („Forum Gesundheit“)
Nur fünf von hundert HypertoniePatienten haben ihren Bluthochdruck
tatsächlich im Griff. Jeder Dritte
nimmt die Behandlung nicht ernst genug. Ein weiteres Drittel ahnt nicht
einmal etwas vom stillen Killer, der in
den Adern sitzt. Diese Erkenntnisse
sind alarmierend.
­1 6
4 2007
Für Dauerhochdruck sind unsere
Gefäße nicht ausgelegt. Die Gefäßverkalkung – die Atherosklerose –
ist die Hauptkomplikation des unerkannten oder unzureichend behandelten Bluthochdrucks. Besonders
gefährdet ist das Gehirn, wo Gefäßwandschäden sich in den hochemp-
Bedrohung für die Nieren
Die Steuerzentrale für den Blutdruck ist das Gehirn, das die Befehle
zur Hormonausschüttung gibt. Darauf
reagieren unter anderem die Nebennieren mit der Adrenalinproduktion.
Zusätzlich wird von einem Hormonsystem, das über das Nierengewebe
aktiviert wird, das Enzym Angiotensin freigesetzt. Ein Zuviel dieses Enzyms bewirkt eine drucksteigernde
Gefäßspannung. Durchblutungsstörende Kalkablagerungen an den Nierenarterien und feinsten Nierengefäßen infolge Bluthochdrucks, was über
erneute Hormonausschüttung eine
weitere Reduzierung des Gefäßquerschnitts und damit noch mehr Druck
bedingt – ein Teufelskreis. Umgekehrt können bestimmte Nierenerkrankungen wie zum Beispiel chronische Entzündungen Bluthochdruck
Gesundheit <
M e di z i n
T ipp
Bedrohung für das Herz
Das Herz reagiert auf den erhöhten
Widerstand mit zunehmender Muskelmasse. Der krankhaft verdickte
Herzmuskel ist zwar noch lange fähig,
sich kräftig zusammenzuziehen, verliert aber bald an Dehnungsfähigkeit.
In weiterer Folge kommt es zur Abnahme der Pumpkraft. Diese Herzinsuffizienz oder Herzschwäche kann
zu akutem Herzversagen führen, gerade im Zuge von Blutdruckspitzen.
Als lebensbedrohliche Komplikation
des Hochdruckherzens droht auch eine Lungenstauung. Zugleich schädigt
der Bluthochdruck die Herzkranzgefäße. Diabetes, Rauchen, hohe Blutfettwerte und andere Faktoren beschleunigen Atherosklerose und Infarktrisiko. Manche Patienten sind in
Ruhe beschwerdefrei, erreichen aber
bei Aktivität extrem hohe Blutdruckwerte, begleitet von Symptomen einer Angina pectoris. Dieser Belas­
tungsbrustschmerz kann ein Signal
für bereits erlittene Gefäßschäden
und Durchblutungsdefizite sein. Bluthochdruck ist aber auch eine Bedrohung für das Augenlicht. Er kann am
Augenhintergrund zu Gefäßveränderungen, Verengungen und Verkalkungen führen.
Bluthochdruck ist lebensgefährlich
Müdigkeit, Kopfweh, verminderte
Belastbarkeit, Luftmangel bei Anstrengung, Hitzewallungen oder
Schwindel sind nicht bei allen Patienten zu beobachten oder werden lange
fehlgedeutet. Unübersehbar sind aber
die Zeichen einer Hochdruckkrise,
wenn der ohnehin schon abnorme
Blutdruck in extreme Höhen schnellt.
Benommenheit, Bewusstseinseintrübungen, starker Kopfschmerz, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, akute
Herzleistungsschwäche und Lungenstauung besonders bei vorgeschädig-
Eine Änderung des Lebens­
stiles kann den Blutdruck
senken
Abnehmen: jedes Kilo weniger senkt das Risiko erhöhten
Blutdrucks
Ernährung: Wenig Fett und
Salz, viel Obst und Gemüse
Genussmittel: Wenig Alkohol,
unbedingt mit dem Rauchen aufhören
Wichtig gegen
Bewegung: regelmäßig
Bewegung, zumindest ein bis
zwei Stunden pro Woche
Bluthochdruck:
Regelmäßige
Bewegung
I nfo
tem Herz-Kreislaufsystem – die
Hochdruckkrise bedeutet Lebensgefahr.
Moderne Diagnosemethoden können blutdruckbedingte Gefäß- oder
Organschäden relativ früh entdecken.
Die Medizin kann dann zu reparieren
versuchen, was der Bluthochdruck
oft über Jahre und Jahrzehnte angerichtet hat. Vieles ist nicht wieder gut
zu machen. Umso wichtiger ist es,
den Blutdruck zu beobachten und zu
hohen Blutdruck sofort wirksam zu
bekämpfen.
Fotos Bilderbox
auslösen, der die kranke Niere noch
mehr schädigt.
120/80 und darunter – wenn es zeitlebens
gelänge, solche Werte zu halten, wäre ein
wesentlicher Risikofaktor ausgeschaltet.
Die frühere Ansicht, dass man mit zunehmendem Alter einen höheren Blutdruck
tolerieren könne, ist überholt. Schon Messwerte bis 140/85 sind obere Normgrenze. Werte ab 140/90 gelten als Hochdruck.
Maßgeblich ist nicht eine einmalige Messung, sondern die Beobachtung im Rahmen von 20 bis maximal 30 Kontrollen. Ein
Blutdruckmessgerät gehört eigentlich in
jedes Haus.
4 2007
17
> Regional
Veranstaltu ngen
Gesundheitsaktivwoche für Senioren
Die SVA-Landesstelle Wien lud
heuer erstmals zu einer Gesundheitsaktivwoche für Senioren im Kurzentrum Ludwigstorff nach Bad Deutsch
Altenburg. Die Woche stand ganz unter dem Motto „Lebensqualität und
Gesundheit im Alter“.
Als Partner der älteren Generation
ist die SVA bemüht, dieser eine qualitativ hochwertige und dem aktuellen
Stand der Forschung entsprechende
medizinische Versorgung anzubieten.
Älter werden ist eine kontinuierliche
Entwicklung, hin zu einem besonderen Lebensabschnitt, in den jeder hineinwächst. Gesundes Älterwerden ist
als komplexer Prozess zu verstehen,
der aktive Lebensführung, gesundheitliches Wohlbefinden, gesundheitsbewusstes Verhalten und positive Lebenseinstellung umfasst.
Am Programm standen für die 30
voll motivierten Teilnehmer aus ganz
Österreich medizinische Untersuchungen und ärztliche Beratungen, Bewegung in mehreren Leistungsgruppen,
Sturzprophylaxe, Entspannungs-/
Wohlfühlprogramme, medizinische
Vorträge, Gedächtnistraining, Sicherheitstipps der Polizei, kalorienbewuss­
tes, gesundes Essen und vieles mehr.
Ab Dezember wird es für die Teilnehmer monatliche Treffen zu verschiedenen Gesundheitsthemen und
geleitete Nordic Walking Treffs geben.
Im Frühjahr 2008 sollen die Teilnehmer
eine Vorsorgeuntersuchung durchführen. Ende Mai 2008 treffen sich dann
alle Teilnehmer wieder zu einem Nachbetreuungswochenende in Bad Deutsch
Altenburg und werden neuerliche Inputs und Motivation erhalten. Danach
erfolgt eine Auswertung der medizinischen Ergebnisse und der persönlichen
Rückmeldungen.
Rauchfrei ab 2008
Unter dem Moto „...diesmal schaff
ich’s!” bietet die Firma „quit-nic-psychosoziale Begleitung“ für Salzburger
Versicherte Hilfe auf dem Weg in ein
rauchfreies Leben. Die SVA unterstützt dieses Angebot mit dem Gesundheits100er.
Phase 1: Besuch eines Info Abends
in einer der folgenden WKS-Bezirksstellen:
Salzburg
27. November
Tamsweg
28. November
Zell am See
29. November
St. Johann/Pg.
30. November
Beginn jeweils 19:00 Uhr
Anmeldung und Fragen unter der
kostenlosen Hotline 0800 300 343
In der Phase 1 werden die Teilnehmer auf den ersten rauchfreien Tag
vorbereitet und es wird individuell
entschieden, ob eine Teilnahme an
der Phase 2 sinnvoll und notwendig
ist.
­1 8
4 2007
Phase 2: Professionelle Betreuung
in der „schützenden Umgebung“ des
4-Sterne Hotels Seeblick Böndlsee/
Goldegg in der Zeit vom 7. bis 10.
Jänner 2008. Vier Tage (3 Nächte) mit
ernährungsbewusster Vollpension,
sanfter Bewegung und einer Wellness­
landschaft helfen, die ersten rauchfreien Tage erfolgreich zu bewältigen.
Phase 3: Professionelle Beratung
und Begleitung über einen Zeitraum
von 6 Monaten. Bei Nachbetreuungsund Kontrollterminen werden Sie
unterstützt und motiviert, an Ihrem
Ziel, dauerhaft Nichtraucher zu werden, festzuhalten und ihren Erfolg
abzusichern. Diese Phase besteht aus
insgesamt 10 verpflichtenden Terminen in den WKS-Bezirksstellen.
Kosten
Paket 1: 150 Euro (Phase 1 und 3).
Abzüglich des SVA-Gesundheits100ers verbleiben dem Versicherten
Kosten von lediglich 50 Euro.
Paket 2: 320 Euro (alle 3 Phasen
inkl. Hotelaufenthalt). Abzüglich des
SVA-Gesundheits100ers verbleiben
dem Versicherten Kosten von lediglich 220 Euro.
Die Gesamtkosten sowohl für Paket
1 als auch für Paket 2 können in 10
Teilbeträgen während der Phase 3 bezahlt werden.
Den SVA-Gesundheitshunderter
können alle in der gewerblichen
Krankenversicherung pflichtversicherten Unternehmer und Gewerbepensionisten beantragen. Der Kostenzuschuss von 100 Euro kann nur jedes zweite Kalenderjahr, höchstens
jedoch zweimal innerhalb von 5 Jahren geleistet werden.
Regional <
Veranstaltungen
Unter dem Motto „Wir stärken Unternehmern den Rücken“ veranstaltete die SVA-Landesstelle Niederösterreich am 2. Oktober 2007 im WIFI
Mödling einen Aktionstag zum Thema „Gesunder Rücken“. Erkrankungen der Gelenke und speziell der Wirbelsäule gehören zu den häufigsten
Ursachen für Krankenstände und
Pensionierungen. Jeder Mensch hat
mehrfach in seinem Leben starke
Rückenschmerzen, deren Ursache
meist ein muskuläres Ungleichgewicht ist.
Über 50 Unternehmerinnen und
Unternehmer nützten die Gelegenheit, beim Gesundheitstag eine Basisdiagnostik erstellen zu lassen und
Übungen zum Training der Wirbel-
säule kennen zu
lernen. Die Diagnosestraße umfasste 5 Stationen, nach deren
Absolvierung
wurden die Befundergebnisse
erörtert. Jeder Teilnehmer erhielt von
SVA-Landesstellenarzt Dr. Martin
Nehrer zusätzlich Tipps und Anleitungen zur Verbesserung der erhobenen Befunde. Parallel dazu konnten
die Teilnehmer auch an einem vom
Sportwissenschafter Dr. Hannes Pratscher geleiteten Training zur Stärkung der Wirbelsäule teilnehmen. Eine äußerst lehrreiche MultimediaShow von Dr. Pratscher zum Thema
„Wege zu einem gesunden Rücken“
rundete das Programm dieses Gesundheitstages ab. SVA-Landesstellendirektor Dr. Johann Tritremmel in
seinem Resümee: „Ich bin überzeugt,
dass der Aktionstag das Bewusstsein
der Unternehmer, auf ihren Rücken
zu achten, gestärkt hat und sie wertvolle Tipps und Anregungen zum
Training der Wirbelsäule bekommen
haben“.
Foto SVA
Gesunder Rücken
Fotos SVA
1. SVA GolfCharity
Am 14. Juli 2007 fand im Golfclub
Waltersdorf das 1. SVA Golf-Charity
statt. Der Reinerlös dieser Veranstaltung kam in Not geratenen Unternehmern bzw. wohltätigen Organisationen zu Gute.
Unter Mitarbeit des „Vereins der steirischen Betriebshilfe“ haben SVA-Landesstellendirektor Dr. Wolfgang
Seidl und der angehende steirische Casemanager Wolfgang
Haider einige Fälle von „Unternehmer in Not“ ausgewählt. Den
Unternehmern, die auch im Casemanagement betreut werden, wurde der
Reinerlös von insgesamt 4.000 Euro
zur Verfügung gestellt. Die Landesstelle wünscht ihnen allen für die Zukunft alles Gute und baldige Besserung des Gesundheitszustandes. Alle
sind sich einig, dass diese persönlichen Betreuungen weiter intensiviert werden sollten.
4 2007
19
> Sozialpolitik
Neuerungen
Sozialpartner einig:
Rehabilitation statt
Erwerbsunfähigkeit
Lehrbetriebe noch
stärker gefördert
­2 0
Im Sozialministerium wurde
entsprechend des Regierungsprogramms eine Expertengruppe zur
Neugestaltung
der Invaliditätspensionen eingerichtet. Österreich hat im internationalen
Vergleich eine
hohe Invaliditätsrate bei älteren
Erwerbstätigen, womit sich unter
anderem auch die niedrige Erwerbsquote für ältere Arbeitnehmer erklären lässt (hier liegt
Österreich im EU-Vergleich im
untersten Drittel). Ziel muss es
daher sein, die hohe österreichische Invaliditätsrate zu senken.
Als wesentlicher Lösungsansatz
zeichnet sich die Verstärkung der
Rehabilitation ab. Rehabilitation
statt Pension soll der zukünftige
Leitgedanke sein: Nach den Vorstellungen der Wirtschaftskammer Österreich wird ein Rechtsanspruch für alle Erwerbstätigen
auf Rehabilitation gesetzlich verankert werden. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung soll grundsätzlich jeder Erwerbstätige medizinisch und beruflich rehabilitiert werden, einen Antrag auf
Invaliditätspension gibt es nicht
mehr. Während der beruflichen
und medizinischen Rehabilitation
soll ein befristetes Rehabilitationsgeld ausgezahlt werden, die
möglichst rasche Eingliederung in
den Erwerbsprozess ist oberstes
Ziel. Kann trotz Rehabilitation
die Erwerbsfähigkeit nicht mehr
wieder hergestellt werden, erhält
der Betroffene – wie bisher –
eine Dauergeldleistung.
4 2007
Von Dr. Martin Gleitsmann
Foto Privat
Foto Privat
Von Dr. Thomas Neumann
Nach zähen Verhandlungen haben
sich Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und ÖGB
auf ein Paket zur
Jugendbeschäftigung geeinigt. Das
Paket soll allen Jugendlichen eine
Ausbildung garantieren und Betrieben mehr Freiheit und weitere finanzielle Anreize zur Ausbildung bringen. Für Unternehmen, die Lehrlinge
ausbilden, und für die Jugendlichen
sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
Lehrlingsförderung ausgebaut
Derzeit werden ausbildende Betriebe durch die Lehrlingsprämie von
1.000 Euro pro Jahr und den BlumBonus gefördert, der allerdings nach
dem Regierungsprogramm im Juni
2008 auslaufen würde. Nach dem Paket der Sozialpartner bleibt die betriebliche Lehrlingsförderung nicht
nur erhalten, sondern wird sogar ausgebaut: Statt der bisherigen Lehrlingsprämie werden in Zukunft im ers­
ten Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen (nach Kollektivvertrag) ersetzt, im zweiten zwei sowie im dritten und im vierten je eine. Diese
Förderung entspricht also mehr dem
tatsächlichen Aufwand als bisher,
auch weil die Leistungsfähigkeit des
Lehrlings mit Fortdauer der Lehre
steigt, die Betreuungsintensität hingegen sinkt.
Der Blum-Bonus wird zu einer Förderung von Qualitätsmaßnahmen
fortentwickelt. Gefördert werden etwa Betriebe, die erstmalig Lehrlinge
ausbilden, die Lehrlinge zu einem
Foto Bilderbox
ausgezeichneten Lehrabschluss führen, Mädchen in typischen Burschenberufen ausbilden oder andere besondere Leistungen erbringen. Angedacht ist eine Abwicklung der Förderung über die Lehrlingsstellen.
Nach dem Sozialpartnerpaket erhalten übrigens alle Unternehmen, die
bis 31. Dezember 2007 einen zusätzlichen Lehrling aufnehmen, den vollen
Blum-Bonus Alt (somit bis längstens
2011) – wer hier noch profitieren
will, muss also rasch zugreifen!
Lehrlinge erstmals kündbar
Manche Unternehmen haben keine
guten Erfahrungen mit Lehrlingen
und bilden daher nicht mehr aus. Das
sollte sich nun ändern: Nach den Sozialpartnern soll eine Kündigung am
Ende des ersten und zweiten Lehrjahres möglich sein. Voraussetzung ist
ein Mediationsverfahren, in dem versucht wird, den Grund für die Kündigung zu klären oder auszuräumen.
Führt das Verfahren zu nichts, kann
der Lehrherr den Lehrling oder der
Lehrling selbst kündigen.
Die Möglichkeit sollte die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und
die Motivation der Lehrlinge erhöhen. Gekündigte Lehrlinge fallen aber
nicht „durch den Rost“. Ihnen wird
garantiert, dass sie in einem anderen
Lehrbetrieb oder einer alternativen
Ausbildungseinrichtung zu einem
Lehr- oder Bildungsabschluss kommen.
Fazit: Wenn das Paket so umgesetzt wird, wie es die Sozialpartner
vorschlagen, brechen gute Zeiten für
Lehrbetriebe und Jugendliche an.
Steuer <
Tipps
Ermittlung der Tageslosung
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 sieht im Zusammenhang mit Bargeldbewegungen eine Verschärfung der Aufzeichnungspflichten vor.
Seit Jänner 2007 wird grundsätzlich verlangt, dass
alle Bargeldeingänge und Bargeldausgänge einzeln
und täglich festgehalten werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu eine Verordnung erlassen
und sich nun zu Zweifelsfragen geäußert.
Barbewegungsverordnung
Diese Verordnung gilt sowohl für Unternehmen mit
doppelter Buchführung als auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Sie ist seit 1. Jänner 2007 in Kraft
und hat einige Vereinfachungen mit sich gebracht
(Details finden Sie auch unter www.bmf.gv.at). So
können die gesamten Bareingänge eines Tages durch
Rückrechnung aus dem ausgezählten End- und Anfangsbestand ermittelt werden. Diese indirekte Losungsermittlung muss laut Verordnung nachvollziehbar sein (z. B. Rechenstreifen, Paragondurchschriften,
Kassabücher, Registrierkassenstreifen, elektronische
Registrierkassensysteme). Die Losungsaufzeichnung
muss für jede Kassa einzeln und spätestens bis zum
Beginn des nächsten Arbeitstages erfolgen. (Alle Barausgänge sind weiterhin einzeln und täglich zu erfassen.) Strichlisten, mit denen nur Waren in Warengruppen aufgezeichnet werden, sind nicht mehr ausreichend. Es besteht jedoch nach wir vor keine Pflicht
zur Anschaffung von elektronischen Registrierkassen.
Die so ermittelten einzelnen Tageslosungen können
– sofern eine leichte Überprüfbarkeit gewährleistet
ist – aufsummiert und mit einer einzigen Buchung am
Monatsende in die Buchhaltung bzw. in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung übernommen werden.
Anwendungsvoraussetzungen
Die dargestellte vereinfachte Losungsermittlung kann
unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden (mit Beginn eines Wirtschaftsjahres):
Die Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 BAO der
beiden unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahre eines Betriebes haben den Betrag von 150.000 Euro nicht überschritten.
Es werden keine Einzelaufzeichnungen geführt, die
eine ordentliche Losungsermittlung ermöglichen.
Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze von
150.000 Euro um 15 Prozent innerhalb eines Zeitraums von 3 Wirtschaftsjahren ist nicht schädlich.
Wird die Grenze darüber hinaus überschritten,
erlischt die Berechtigung zur vereinfachten
Losungsermittlung mit Ablauf des darauf folgenden Wirtschaftsjahres.
Mag. Monika Seywald
ist Steuer­beraterin
und ge­schäfts­­­führende
Schätzungsbefugnis
Gesell­schafterin in der
Bei Verletzung der obigen Vorschriften hat
das Finanzamt nicht automatisch eine SchätTPA Horwath.
zungsberechtigung. Es ist vielmehr nach der
Sie erreichen sie unter
Sachlage des Einzelfalls anhand der vorhandemonika.seywald@tpanen Bücher und Aufzeichnungen, Unterlagen
horwath.com
und sonstiger Beweismittel zu prüfen, ob nach
dem Gesamtbild der Verhältnisse ein begründeter Anlass gegeben ist, auch die sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen.
Auch im Falle einer Schätzungsberechtigung hat das Finanzamt
den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen
und die vorgelegten Beweismittel entsprechend zu würdigen.
Stannah
das Original.
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kein Luxus!
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21
> Special
„Move Europe“
– Bewegen Sie
Europa!
Innovationspotenzial, Qualität und Flexibilität: Diese Faktoren entscheiden
im internationalen Wettbewerb maßgeblich über die Durchsetzungs- und Zukunftsfähigkeit eines
Unternehmens. Nur gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind diesen Herausforderungen auf Dauer gewachsen. Von Mag. Sarah Sebinger
Der Arbeitsplatz ist ein idealer Ort, um gesunde Lebensweisen zu fördern. Ein gesundes Arbeitsumfeld kann die
Voraussetzung für einen besseren Gesundheitszustand
schaffen. Nicht nur die Verbesserung betrieblicher Rahmenbedingungen ist entscheidend für den Gesundheitszustand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch
deren eigener Lebensstil. Ausreichende Bewegung, gesunde Ernährung, Stressabbau und Rauchentwöhnung können die Gesundheit entscheidend verbessern.
Ihre Gesundheit und Erholung
liegt uns am Herzen.
Unser Therapiezentrum ist ihr Spezialist für
Wirbelsäule, Gelenke, Ernährung und Erholung.
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Gleich anfordern unter Tel.: 07213/6363
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das familiäre Wohlfühlambiente in der gesunden Natur machen DAS
KURHOTEL BAD LEONFELDEN ★ ★ ★ ★ zum Kur-, Gesundheits- und
Erholungszentrum. Wir setzten natürliches, frisches Heilmoor, traditionelle
Kneipp-Anwendungen und moderne Therapien bei Kur-Behandlungen ein.
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Tel.: 07213/6363-0, [email protected], www.daskurhotel.at
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„Move Europe“ ist eine europaweite Kampagne, die auf
EU-Ebene vom European Network for Workplace Health
Promotion (www.enwhp.org) und in Österreich vom
Österreichischen Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung (www.netzwerk-bgf.at) getragen wird. Auch
die SVA unterstützt diese Aktion, deren Ziel es ist, die
Bedeutung von gesundheitsfördernden Maßnahmen im
Betrieb zu bewerben und Unterstützung bei der Umsetzung zu bieten.
Werden Sie „Move Europe Partner“
Viele Unternehmen setzen bereits auf die Gesundheit
ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Initiative
„Move Europe“ versteht sich als zusätzlicher Anstoß, den
existierenden Erfolgsbeispielen Öffentlichkeit zu verschaffen und sie zu verbreiten. Auch Ihr Unternehmen
hat die Möglichkeit, „Move Europe Partner“ zu werden.
Auf der website www.netzwerk-bgf.at (Link: Move
Europe) können Sie einen Fragebogen für den „Unternehmenscheck Gesundheit“ online ausfüllen. Dieser umfasst die Themen Ernährung, Bewegung, Tabak und
Stress.
Anhand der Fragen können Sie die Qualität der gesetzten Maßnahmen in den einzelnen Gesundheitsbereichen
beurteilen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Rückmeldung zum Gesundheitsprofil Ihres Unternehmens.
Wir laden Sie herzlich ein, als „Move Europe-Partner”
an der Kampagne teilzunehmen. Wir bieten Ihnen die
Möglichkeit, das Unternehmenslogo sowie eine kurze Beschreibung der gesundheitsfördernden Aktivitäten auf
der Homepage des Österreichischen Netzwerkes für Betriebliche Gesundheitsförderung www.netzwerk-bgf.at
darzustellen.
Schließen Sie sich uns an! Bewegen Sie Europa!
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Gesundheitsförderung
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G&S Heide Lindner GmbH . 5310 Mondsee
Tel. 06232 / 21972 . www.gesund-schoen.at
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Rücken und Ihrem Stoffwechsel sanft und intensiv gut tut. Physiotherm Infrarotkabinen
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* Teilnahmebedingungen: Das Hotline-Gewinnspiel endet am 31.12.2007. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
* Der Gewinn kann nicht in bar abgegolten werden. Der Gewinner wird schriftlich verständigt.
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