4 November 2007 ktuell > Magazin der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft P. b. b. Verlagspostamt 1050 Wien Zul.-Nr. GZ 02Z030741 M, DVR 0024252 Selbständigen­vorsorge kommt ab 2008 Vorsorge auch im Winter | Arbeitslosengeld für Selbständige | Obergrenze für Rezeptgebühren | Differenzvorschreibung beantragen | Beitragsrechner | Steuersprechtag im SVA-Zentrum | Grippeschutzimpfung | Neuer Betreiber für RSKA-Baden | Die Erwerbsunfähigkeitspension | Bluthochdruck ist lebensgefährlich | Gesundheitsaktivwoche für Senioren | Rauchfrei ab 2008 | SVA Golf-Charity | Gesunder Rücken | Lehrbetriebe noch stärker gefördert | Rehabilitation statt Erwerbsunfähigkeit | Ermittlung der Tageslosung | Move Europa | www.sva.or.at Ein Plus für UnternehmerInnen Inhalt < Editorial Mehr Privat statt Staat Erfolgreich in die Zukunft Vor nunmehr 5 Jahren sind wir mit dem NRZ-Rosenhügel in Wien einen neuen Weg gegangen. Erstmalig im Bereich der Sozialversicherung wurde das Management an einen privaten Anbieter vergeben. Dieser mutige Schritt hat sich bewährt, nach nur wenigen Jahren können wir in medizinischer und ökonomischer Sicht eine äußerst positive Bilanz ziehen. Auch die Patientenzufriedenheit ist in allen Beurteilungen sehr gut. Nunmehr erhält auch das SVA-Rheumazentrum in Baden einen privaten Betreiber, das Haus wird künftig „Klinikum Malcherhof Baden“ heißen. Erklärtes Ziel ist es, den hohen medizinischen Standard zu halten, gleichzeitig aber den Patienten einen höheren Komfort zu bieten. Schwerpunkt bleibt die Behandlung von rheumatischen Beschwerden sowie die Rehabilitation nach orthopädischen Eingriffen. Wir werden auch bei dem Rheuma-Zentrum beweisen, dass die Kooperation von öffentlichem und privatem Sektor mehr Effizienz und Leistungsverbesserungen für die Patienten bringt. Durch aktive Interessenvertretung und politische Mitgestaltung ist es uns gelungen, Österreich als modernen, starken Wirtschaftsstandort zu festigen. Mit dem Rückenwind einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung konnten wir auch zahlreiche Verbesserungen für die Wirtschaftstreibenden – speziell die soziale Sicherheit betreffend – durchsetzen. Ein besonderes Anliegen war mir immer die Zukunftsvorsorge als zweite Pensionssäule für Selbständige nach dem Modell der Abfertigung Neu. Dieses Modell, das nun auf unseren Vorschlag hin ab dem nächsten Jahr verwirklicht werden soll, ist für den Einzelnen mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, da gleichzeitig der Krankenversicherungsbeitrag gesenkt und an das Niveau der unselbständig Beschäftigten angeglichen wird. Eine Angleichung wird es auch in der Arbeitslosenversicherung geben. Als Risikoträger sind Unternehmer nun – in Verbindung mit der ab 2009 bestehenden Möglichkeit, sich gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern zu lassen – nicht mehr schlechter gestellt als unselbständig Beschäftigte. Mag. Stefan Vlasich Generaldirektor der SVA Präsident Dr. Christoph Leitl Obmann der SVA I mpressum Medieninhaber und Herausgeber: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien. Verleger: Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH, Wiedner Hauptstraße 120-124, 1051 Wien Redaktion: leitender Redakteur Gerhard Schumlits (SVA), T (01) 546 54-3466, E [email protected] Projektleiter Harald Hornacek (Der Wirtschaftsverlag), T (01) 546 64-372, E [email protected]. Anzeigen: Thomas Grojer, 304; Erhard Witty, 349; Wolfgang Senn, 283; Peter Allmayer Beck, 393; Sonja Wagner, 214; Regina Prager (Service), 346, F (01) 546 64-225, Anzeigenrepräsentanz für Oberösterreich: ­Gerhard Weberberger, 4030 Linz, Kleinwört 8, T (07 32) 31 50 29-0, F (07 32) 31 50 29-46, E [email protected], M (06 64) 161 79 13. Anzeigenrepräsentanz für Vorarlberg: Media-Team Kom­munikationsberatung Ges. m. b. H., 6840 Götzis, ­Vorarlberger Wirtschaftspark, T (0 55 23) 523 92, F (0 55 23) 523 92-9, E [email protected]. Anzeigentarif: Nr. 25, gültig ab 1. Jänner 2007. Erscheinungsweise: 4 x im Jahr. Auflage: 450.000 Hersteller: Oberndorfer Druckerei, Mittergöming 12, A-5110 Oberndorf/Sbg. Cover Selbständigenvorsorge kommt ab 2008 4 Wellness Vorsorge auch im Winter 6 Aktuell Arbeitslosengeld für Selbständige 8 Obergrenze für Rezeptgebühren 9 Differenzvorschreibung beantragen 10 Beitragsrechner 11 Steuersprechtag im SVA-Zentrum 11 Grippeschutzimpfung 12 Neuer Betreiber für RSKA-Baden 13 Die Erwerbsunfähigkeits­ pension 14 Gesundheit Bluthochdruck ist lebensgefährlich 16 Regional Gesundheitsaktivwoche für Senioren 18 Rauchfrei ab 2008 18 1. SVA Golf-Charity 19 Gesunder Rücken 19 Sozialpolitik Lehrbetriebe noch stärker gefördert 20 Rehabilitation statt Erwerbsunfähigkeit 20 Steuer Ermittlung der Tageslosung 21 Special Move Europe 22 4 2007 Vizekanzler Finanzminister Molterer und BM Bartenstein stellten in einer Pressekonferenz die neue betriebliche Vorsorge vor. Selbständigenvorsorge kommt ab 2008 Mit Beginn kommenden Jahres wird die soziale Sicherheit der Wirtschaftstreibenden entscheidend verbessert. Von Gerhard Schumlits „Unternehmer dürfen nicht schlechter gestellt sein als unselbständig Beschäftigte, wir wollen, dass die Menschen bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit ein Sicherheitsnetz unter ihren Füßen spüren, das tragfähig ist“, das war die Botschaft, die SVA-Obmann Präsident Dr. Christoph Leitl in den letzten Jahren immer wieder an die Politik richtete. Nach schrittweisen Verbesserungen im sozialen Schutz sowie finanziellen Entlastungen der Selbständigen (flächendeckender I nfo Ausbau der BeAls Service der SVA für die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse finden triebshilfe, Sie die Sammlung der Vorsorgekassen Zuschuss und ihre Kontaktdaten. Die Anlagezur Entstrategie und die zu erwartende Leisgeltforttungshöhe liegen außerhalb des Einzahlung an flussbereiches der SVA. Für nähere Auskünfte zu diesen Themen wenden UnternehSie sich bitte direkt an die Anbieter. mer bei Krankenständen bzw. Unfällen ihrer Mitarbeiter, SVA-Unterstützung in Katastro- ­ 4 2007 phenfällen), hat die Bundesregierung nun auch den Vorschlag der Wirtschaft zur Verbesserung der sozialen Sicherheit für alle Selbständigen aufgegriffen. Damit ist die Wirtschaft einem ihrer wichtigsten Ziele, dass Unternehmerinnen und Unternehmer gegenüber den unselbständig Beschäftigten nicht weiter benachteiligt werden, ein großes Stück näher gekommen. Ab 1. Jänner 2008 soll die Zukunftsvorsorge für Unternehmer Realität werden. Der bei Redaktionsschluss vorliegende Entwurf eines „Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes“ soll im Dezember im Parlament beschlossen werden. KV-Beitrag harmonisiert Im Zuge der Harmonisierung der Krankenversicherungsbeiträge aller Berufsgruppen wird der Krankenversicherungsbeitrag für Wirtschaftstreibende von derzeit 9,1 auf 7,65 Pro- zent abgesenkt. Im Gegensatz dazu steigt der Beitrag bei Arbeitern und Angestellten um 0,15 Prozent von 7,5 auf 7,65 Prozent. Die durch die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge frei werdenden Mittel werden steuermindernd in eine Vorsorgekasse einbezahlt. Die angesparten Beträge können in Form einer monatlichen Zusatzpension steuerfrei oder als einmaliger Barbetrag ausbezahlt werden. Neues Vorsorgemodell 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage fließen in ein neues Modell der Zukunftsvorsorge, eine Art „Abfertigung Neu“ für Unternehmer als 2. Säule der Alterssicherung. Die wichtigsten Eckpunkte sind: Das Vorsorgemodell gilt für alle Gewerbetreibenden und „Neuen Selbständigen“, die in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, der Beitrag beträgt 1,53 Prozent der vorläufigen KV-Beitrags- Cover < I nfo Foto SVA S o z i a l e A b s i c h e ru n g Beispiele zur Selbständigenvorsorge: Eine heute 25-jährige Unternehmerin mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 2.000 Euro kann mit 65 Jahren mit einem Auszahlungsbetrag von 58.944 Euro* rechnen. Ein heute 45-jähriger Unternehmer mit einem Monatseinkommen von 3.000 Euro kann mit 65 Jahren mit einem Auszahlungsbetrag von 21.016 Euro* rechnen. Ein heute 40-jähriger Unternehmer mit einem Monatseinkommen von 4.585 Euro (Höchstbeitragsgrundlage 2008) kann mit 65 Jahren mit einem Auszahlungsbetrag von 48.972 Euro* rechnen. *Auf Antrag kann anstelle eines Einmalbetrages auch eine monatliche Rente gezahlt werden. grundlage – ist daher bei Erweiterung der Leistung nahezu kostenneutral. Freiberuflich Selbständige (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten, Patentanwälte, Ziviltechniker, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Notare) und Bauern können innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten (1. Jänner bis 30. Juni 2008), „Berufsanfänger“ innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer Tätigkeit in das Vorsorgemodell „hineinoptieren“. Der Beitrag beläuft sich auf 1,53 Prozent der vorläufigen PV-Grundlage (Ausnahme: Rechtsanwälte zahlen 1,53 Prozent der Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid, Architekten und Ziviltechniker 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage für den Pensionsfonds). Die SVA hebt – ähnlich wie die Gebietskrankenkasse bei der „Abfertigung Neu“ – die Beiträge ein und I nfo führt diese an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ab, welche der Unternehmer auswählt. Der Unternehmer muss eine Mitarbeitervorsorgekasse auswählen. Hat sich ein Unternehmer bei seinen Angestellten für ein Institut entschieden, so ist dieses auch für ihn verpflichtend. Erfolgt innerhalb von sechs Monaten keine Auswahl, wird der Unternehmer einer Kasse zugeteilt. Ein Auszahlungsanspruch bzw. eine Verfügungsmöglichkeit besteht bei Vorliegen von drei Einzahlungsjahren und nach zwei Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung bzw. nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit sowie bei Pensionsantritt; bei Tod fällt der Kapitalbetrag in die Verlassenschaft. Sämtliche steuerlichen Begünstigungen für Arbeitnehmer gelten auch für Selbständige: Damit gilt der Beitrag zur Selbständigenvorsorge als steuerliche Betriebsausgabe, die Veranlagung in der Mitarbeitervorsorgekasse ist steuerfrei und die Auszahlung als Einmalbetrag ist mit sechs Prozent steuerbegünstigt bzw. als Rente steuerfrei. Bei einem Wechsel zwischen einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit können die Ansprüche nach dem Rucksackprinzip mitgenommen werden. Die Arbeiten für die Umsetzung der neuen Bestimmungen sind bereits angelaufen. Sobald die technischen und organisatorischen Details geklärt sind, werden alle Versicherten ausführlich informiert. SVA-Obmann Leitl: „Mir geht es darum, dass Unternehmer gegenüber den unselbständig Beschäftigten nicht weiter benachteiligt werden. Mit der Selbständigenvorsorge nach dem Modell der Abfertigung Neu wird eine Diskriminierung der Selbständigen beseitigt. Das Gesetzespaket ist ein Quantensprung in der sozialen Sicherheit für Unternehmer und wird die Altersvorsorge für alle Selbständigen verbessern. Für den gleichen Beitrag gibt es jetzt auch eine Zusatzpension.“ Mitarbeitervorsorgekassen: BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorge­kasse AG (Kassenleitzahl 71500) 1130 Wien, Postfach 2000 T (01) 878 07-80181 E [email protected] www.bawag-allianz-mvk.at APK-Mitarbeitervorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71100) 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 26 T (01) 712 99 80 4020 Linz, Stahlstraße 2-4 T (07 32) 69 67-4980 Hotline (österreichweit): 0810-810-275 E [email protected] www.apk-mvk.at BONUS Mitarbeitervorsorge­kassen AG (Kassenleitzahl 71210) 1030 Wien, Traungasse 14-16 T (01) 994 99 74-0 E [email protected] www.bonusvorsorge.at BUAK Mitarbeitervorsorgekasse GesmbH (Kassenleitzahl 71900) 1050 Wien, Kliebergasse 1a T 057 95 79-3000 E [email protected] www.buak-mvk.at Niederösterreichische Vorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71700) 3100 St. Pölten, Kremsergasse 20 T (0 27 42) 905 55-0 E [email protected] www.noevk.at ÖVK Vorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71300) 1029 Wien, Untere Donaustraße 21 T 08 10 53 00 99 E [email protected] www.oevk.co.at Siemens Mitarbeitervorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71400) 1030 Wien, Erdberger Lände 26 T 05 17 07-34244 E [email protected] www.siemens.at/mvk VBV-Mitarbeitervorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71600) 1020 Wien, Obere Donaustraße 49–53 T (01) 217 01-0 E [email protected] www.vbv.co.at VICTORIA VOLKSBANKEN Mitarbeitervorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71800) 1013 Wien, Schottengasse 10 T (01) 313 41-0 E [email protected] www.vvmvk.at 4 2007 > Wellness Vorsorge Vorsorge auch im Winter Speziell in der kalten Jahreszeit sollte man vermehrt auf seine Gesundheit achten. Richtige Ernährung und Bewegung in der freien Natur stärken die Abwehrkräfte und steigern das körperliche Wohlbefinden Von Renate Karl Bewusst essen Eine ausgewogene Kost mit viel Obst und Gemüse sowie vollwertigem Brot, Reis, Nudeln und Kartoffeln sind die Basis einer gesunden Ernährung. Kohlehydrate, Eiweiß, Fett und Vitamine sollten in einem gesunden Verhältnis stehen, das Gemüse roh oder schonend gegart verzehrt werden – vorausgesetzt, dass diese Form der Ernährung individuell auch gut vertragen wird. Fleisch sollte nur zwei- bis dreimal pro Woche auf den Teller kommen. Dabei ist mageres Fleisch fettem vorzuziehen. Wöchentlich sind ein bis zwei Portionen Fisch empfehlenswert. Schon ab etwa dem 40. Lebensjahr sinkt meist der Kalorienbedarf des Körpers, weil sich der Stoffwechsel verlangsamt. Frauen, die über 50 Jahre alt sind, kommen pro Tag mit durchschnittlich 1700, Männer mit 2200 Kalorien aus. Wichtig ist auch, reichlich zu trinken. Wird dem Körper nicht ausreichend Flüssigkeit zur Verfügung gestellt, kann sich dies auf den Stoffwechsel und die Nierenfunktion negativ auswirken. Eineinhalb bis zwei Liter Flüssigkeit pro Tag werden von Ernährungsexperten empfohlen. Am besten in Form von Wasser, ungesüßten Kräuteroder Früchtetees sowie verdünnten Obst- und Gemüsesäften. Ausreichend Frischluft tanken Auch im Winter ist regelmäßige körperliche Bewegung, wenn möglich in der freien Natur, wichtig, da Sauerstoff den gesamten Organismus anregt. Sportarten wie Nordic Walking oder Langlaufen eignen sich besonders für ältere Menschen und sind leicht zu erlernen. Mindestens einmal am Tag sollte ein längerer Spaziergang eingeplant werden. Auch tiefe Temperaturen sollten die Freude an winterlichen Aktivitäten nicht trüben. Selbstverständlich ist aber auch zu Hause oder im Büro Frischluft nötig, daher sollte öfters am Tag lüften zu einer Selbstverständlichkeit werden. ­ 4 2007 Foto Bilderbox Sauna und Dampfbad Ein regelmäßiger Saunabesuch tut Körper und Seele gut. Dabei kann man von Alltagssorgen Abstand nehmen, relaxen und gleichzeitig sein Immunsystem ankurbeln. Wenn rundherum das Erkältungsrisiko steigt und die Grippeviren zuschlagen, eignet sich die Hitze von Sauna und Dampfbad, um seine körpereigene Abwehr zu stärken. Bei einem Saunabesuch steigt die Hauttemperatur um etwa 10 Grad an, doch die eigentliche Temperatur im Körper erwärmt sich um nur ein Grad. Eine anschließende Abkühlung bringt den Kreislauf und Stoffwechsel in Schwung. Neben der Stärkung der körpereigenen Immunkraft ist ein weiterer positiver Effekt die psychische Entspannung, die immer im Wechselspiel zum körperlichen Wohlbefinden steht. Im Körper künstlich erzeugte Wärme bewirkt die Ausschüttung von Glückshormonen, was sich wiederum positiv bei Depressionen auswirkt. Zu beachten ist jedenfalls, dass ein Saunabesuch ausschließlich für gesunde Menschen in Betracht kommt und dass Anfänger bei den ersten Saunagängen nur einige Minuten bleiben sollten (max. 7–8), um den Körper nicht zu überfordern. Nicht vergessen: Nach dem Saunabesuch viel trinken (keine alkoholischen Getränke), um den Flüssigkeitsverlust zu kompensieren. Aktiv leben und genießen Bleiben Sie mobil im eigenen Heim Baden Sie wieder ohne fremde Hilfe Der Treppenlift trägt Sie sicher und bequem � Passt praktisch auf jede Treppe � Montage präzise und sauber in kürzester Zeit � Garantiert höchster Qualitätsstandard � Kurzfristig lieferbar � TÜV-geprüft Mit dem Badeband gleiten Sie langsam und sicher ins warme Wasser und ebenso auch wieder heraus Der Wannenlift mit Luftpolster Absenkbar bis auf den Wannenboden Passt in jedes Bad, zu jeder Wanne � Einfache und absolut sichere Handhabung � � Machen Sie mit uns den Schritt ins Badeglück Nutzen Sie die kostenlose, unverbindliche Beratung und Vorführung vor Ort. Gebührenfrei anrufen unter: � 0800 – 80 80 52 Bundesweiter Service � Gutschein für eine kostenlose Info-Broschüre � Treppenlift � Wannenlift mit Luftpolster � Badeband � Badewanne mit Tür Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort SVA4707 Genießen Sie die wohltuende Kraft eines Bades � Senkt Sie bis auf den Wannenboden ab und hebt Sie wieder heraus � Einfache und absolut sichere Handhabung � Passt praktisch in jede Badewanne � Keine Installationsarbeiten Die Badewanne mit der Tür � Baden ohne fremde Hilfe � Erhältlich als Sitz- oder Liegewanne � Die sehr niedrige Einstiegshöhe garantiert sicheres und müheloses Baden Telefon Proflex Seniorenprodukte GmbH & Co KG St. Veiterstraße 15, 5620 Schwarzach i.P. Telefon 0 64 15-4 22 41, Fax 0 64 15-4 22 41-22 Tausende zufriedener Kunden > Aktuell Information Arbeitslosengeld für Selbständige Ab 1. Jänner 2009 können auch Selbständige arbeitslosenversichert sein. Von Gerhard Schumlits ­ 4 2007 Möglichkeit einer Arbeitslosenversicherung für Selbständige geschaffen werden. Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf soll ab dem Jahr 2009 die Möglichkeit bestehen, auch Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung auf freiwilliger Basis neu zu erwerben, für die Einhebung der Beiträge ist die SVA zuständig. Gewerbetreibende und „Neue Selbständige“ können innerhalb von sechs Monaten ab Verständigung durch die SVA in die Arbeitslosenversicherung eintreten. Versicherte, die ihre Erwerbstätigkeit bereits vor dem 1. Jänner 2009 aufgenommen haben, können sich bis 31. 12. 2009 entscheiden. Eine Wiedereintritts- bzw. neuerliche Austrittsmöglichkeit besteht frühestens nach acht Jahren. Die Beitragsgrundlage kann frei gewählt werden, drei Varianten stehen zur Auswahl: Ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage. Der Beitragssatz beträgt 6 Prozent. Als „arbeitslos“ gilt ein Selbständiger, wenn die Gewerbeberechtigung zurückgelegt wird und die GSVGPflichtversicherung erlischt. Bei Foto Bilderbox Das Unternehmertum ist einem intensiven Wandel unterworfen. Die Zahl der Kleinstunternehmen – insbesondere der Unternehmer ohne Mitarbeiter – steigt kontinuierlich, die Übergänge von der Unselbständigkeit in die Selbständigkeit werden häufiger. Soziale Sicherheit wird aufgrund dieses Umbruchs immer mehr ein Thema für Selbständige. Die meisten selbständig Erwerbstätigen begannen ihren beruflichen Werdegang mit einer unselbständigen Beschäftigung und zahlten als Arbeiter oder Angestellte oft jahrelang in die Arbeitslosenversicherung ein. Musste ein Unternehmer nach langjähriger selbständiger Tätigkeit den Betrieb einstellen, so konnte er auf erworbene Ansprüche aus der früheren Arbeitslosenversicherung zurückgreifen und unter den gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang wie ein Unselbständiger Arbeitslosengeld beziehen. Diese Regelung galt bisher jedoch nur befristet und wurde mehrmals nur jeweils um ein Jahr verlängert. Nun werden die zu Grunde liegenden Bestimmungen in das Dauerrecht überführt, wodurch die Leistungsansprüche für Unternehmer gesichert werden. Derzeit bestehende und im Jahr 2008 noch erworbene Ansprüche bleiben damit dauerhaft gewahrt. Da in den letzten Jahren immer mehr junge Leute, oft ohne vorherige Beschäftigung, den Sprung in die Selbständigkeit wagen, soll auf Wunsch der Wirtschaftsvertreter die „Neuen Selbständigen“ muss die betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt werden, so dass die GSVGPflichtversicherung ebenfalls erlischt. Arbeitslosengeld gebührt grundsätzlich für die Dauer von 20 Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger. Voraussetzung für die Zahlung ist bei erstmaligem Bezug eine Mindestversicherungsdauer an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung von 52 Wochen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Geltendmachung des Anspruches. Bei einer weiteren Inanspruchnahme müssen 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor Geltendmachung des Anspruches vorliegen. Aktuell < Foto Bilderbox K r a n k e n v e r s i c h e ru n g Obergrenze für Rezeptgebühren Ab kommenden Jahr werden Rezepgebühren mit zwei Prozent des Jahreseinkommens begrenzt. Von Günther Gritsch Art der Einkommensermittlung Grundlage für die Berechnung sind die beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Einkommensdaten (Beitragsgrundlage, Pension, Arbeitslosenund Krankengeld, etc.). Bei GSVGVersicherten wird das Nettoeinkommen aus der letzten, endgültig festgestellten Beitragsgrundlage ermittelt. Um eine Benachteiligung gegenüber unselbständig Beschäftigten, bei denen die Sonderzahlungen außer Betracht bleiben, zu vermeiden, werden nur sechs Siebentel der Beitragsgrundlage berücksichtigt. Bei Pensionisten ist die laufende Nettopension – ebenfalls ohne Sonderzahlungen – ausschlaggebend. Hat sich in der Zwischenzeit die Einkommenssituation geändert und liegen die aktuellen Einkünfte unter den gespeicherten Einkommensdaten, können auf Antrag die niedrigeren Einkünfte herangezogen werden. Es wird aber eine Untergrenze in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen, die zur Anwendung kommt, wenn überhaupt keine oder nur geringe Einkünfte vorliegen. mensdaten und die Zahl der bezogenen Medikamente scheinen aus Datenschutzgründen nicht auf. In weiterer Folge können die verordneten Medikamente mit einem entsprechenden ärztlichen Vermerk auf dem Rezept kostenfrei bezogen werden. Wirkung der Rezeptgebührenbegrenzung Die für einen Versicherten und seine mitversicherten Angehörigen abgerechneten Rezeptgebühren werden laufend zusammengezählt. Sobald sie zwei Prozent des Jahreseinkommens überschreiten, wird die Rezeptgebührenbefreiung für das restliche Jahr im Hauptverband gespeichert und ist dann für den Arzt im e-card-System ersichtlich. Einkom- Individuelle Befreiung weiterhin möglich Unabhängig von der Neuregelung bleiben alle Ausgleichzulagenbezieher und Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten weiterhin von der Rezeptgebühr befreit. Darüber hinaus ist – wie bisher – auf Antrag eine individuelle Befreiung bei „besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit“ möglich. Heizkostenzuschuss Foto SVA Schwere oder chronische Erkrankungen bedeuten nahezu immer einen großen Medikamentenbedarf und damit verbunden hohe Rezeptgebühren. Ab 1. Jänner 2008 wird es in diesem Bereich zu einer deutlichen Entlastung für die Versicherten kommen. Nach den Plänen der Bundesregierung werden die zu zahlenden Rezeptgebühren mit zwei Prozent des Nettoeinkommens beschränkt. Wirtschaftstreibende und Gewerbepensionisten ersparen sich dadurch insgesamt drei Millionen Euro. Die nach wie vor hohen Energiepreise bedeuten für viele Menschen in unserem Land eine nicht unerhebliche Belastung, etwa bei den Heizkosten. Die SVA hilft den besonders Betroffenen daher mit einem Heizkos­ tenzuschuss von 100 Euro. Dieser einmalige Zuschuss aus Mitteln des Unterstützungsfonds kann von allen Versicherten und Pensionisten, die von der Rezeptgebühr befreit sind, beanSVA-Obmann tragt werden. Leitl: „Rasche Für die Auszahlung genügt ein formloser Antrag an und unbüro­ die zuständige SVA-Landesstelle. Wir bemühen uns kratische Hilfe“ um eine rasche und unbürokratische Hilfe! 4 2007 > Aktuell Beitrag Differenzvorschreibung beantragen Mehrfachversicherte können über Antrag zu hohe Vorauszahlungen vermeiden. Von Dr. Thomas Richter Beiträge zur Sozialversicherung nicht überschritten werden. Andernfalls verliert man zwar kein Geld, erhält aber die zuviel gezahlten Beiträge – auf Antrag – erst nach der endgültigen Beitragsfeststellung zurück. So funktioniert es konkret Wichtig ist es zu wissen, welcher Versicherungsträger für den Antrag auf Differenzvorschreibung zuständig ist. Hier gilt folgende Rangordnung: Eine Versicherung als Dienstnehmer Foto Bilderbox Übt jemand mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten aus, die unterschiedlichen Sozialversicherungsgesetzen zuzuordnen sind, so kommt es zur so genannten Mehrfachversicherung. Das bedeutet, dass man in mehreren Systemen kranken- und pensionsversichert ist, aber auch in jedes System Beiträge einzahlen muss. Die Beiträge dürfen allerdings maximal von der Höchstbeitragsgrundlage von derzeit jährlich 53.760 Euro berechnet werden. mer oder Beamter, ist die SVA zuständig. Die Differenzvorschreibung bezieht sich grundsätzlich auf die Pensionsund Krankenversicherung. Eine BKUVG-Pflichtversicherung (als Beamter bzw. Beamtenpensionist) kann nur zu einer Differenzvorschreibung in der Krankenversicherung führen, da Beamte nur in der Krankenversicherung pflichtversichert sind. Gleiches gilt bei Bezug einer ASVG-Pension. Die Obergrenze bei der Differenzgrundlage ergibt sich aus der Multiplikation der monatlichen GSVG-Höchstbeitragsgrundlage mit der Anzahl der Pflichtversicherungsmonate im jeweiligen Jahr. Es kann sogar zu einer gänzlichen Beitragsfreistellung kommen, wenn aufgrund der unselbständigen Beschäftigung bereits die Höchstbeitragsgrundlage erreicht wird (Vorlage einer Gehaltsbestätigung nötig!). Vorläufige und endgültige Vorschreibung Sobald alle Beitragsgrundlagen endgültig feststehen, werden die GSVGDifferenzbeiträge abschließend berechnet, was zu einer Nachbelastung oder Gutschrift führen kann. Die GSVG-Beitragsgrundlage kann immer erst dann endgültig berechnet werden, wenn der Einkommensteuerbescheid des Beitragsjahres rechtskräftig ist. Mit der Differenzvorschreibung Geld sparen Um zu vermeiden, dass von Einkommensteilen, welche die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten, vorläufig Beiträge zu zahlen sind, die später wieder rückerstattet werden, kann ein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden. Die Beiträge werden dann vorläufig so festgesetzt, dass die höchstmöglichen ­1 0 4 2007 (ASVG) oder Beamter (BKUVG) ist vorrangig gegenüber einer GSVGPflichtversicherung, die wiederum in der Rangordnung über dem Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG) steht. Der Antrag auf Differenzvorschreibung ist immer bei jenem Institut zu stellen, welches das rangniedrigere Gesetz vollzieht. Ist also beispielsweise ein GSVG-versicherter Unternehmer gleichzeitig Dienstneh- I nfo Die Mitgliedschaft bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers (z. B. Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) ermöglicht die Differenzbeitragsvorschreibung nicht. Auch eine nachträgliche Beitragserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Aktuell < Service Neues SVA-Service: Beitragsrechner vanten Daten wie Einkommen und vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge eingegeben werden. Umfangreiche Erklärungstexte helfen, richtig vorzugehen. Verminderte Beiträge für Neuzugänge werden als zusätzlicher Service ausgewiesen, Mindestund Höchstbeitragsgrundlagen je nach Versichertengruppe berücksichtigt und jährlich angepasst. Fotos SVA Seit kurzem steht auf der SVA-Homepage ein neues Online-Service zur Verfügung: Der Beitragsrechner, der Unternehmern und Freiberuflern helfen soll, die Höhe ihrer Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge zu berechnen. So können Zahlungsverpflichtungen richtig eingeschätzt, aber auch allfällige Nachbelastungen bereits anlässlich der Erstellung der Einkommensteuererklärung kalkuliert werden. Der SVA-Beitragsrechner ist einfach zu bedienen, es müssen lediglich die für die Beitragsbemessung rele- Der Beitragsrechner ist auf der SVAHomepage (www.sva.or.at) im Bereich „Online-Services“ zu finden. 071012_SV-aktuell_84x120 Steuersprechtag im SVA-Zentrum Mittwoch, 5. Dezember 2007 Zeit: 07.30 bis 14.30 Uhr Ort:SVA-Kundenzentrum Wiedner Hauptstraße 84–86 1051 Wien Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung nehmen auch Anträge entgegen und informieren über das Service „Finanz­ Online“, die elektronische Abgabenerklärung per Internet. Bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) erhält man die notwendigen Zugangserkennungen direkt am Beratungskiosk. 12:40 Uhr Seite Lifta, der Treppenlift Im SVA-Kundenzentrum in Wien wurden heuer bereits drei Steuersprechtage abgehalten, bei denen Mitarbeiter der Finanzverwaltung den Versicherten und Pensionisten für steuerliche Fragen zur Verfügung standen. Im Hinblick auf den großen Erfolg findet im Dezember wieder ein Sprechtag statt. Termin: 04.10.2007 i an. s gebührenfre Rufen Sie un � Neu Lifta-Mitarbeiter in Ihrer Nähe: 1030 Wien Telefon 01- 5 13 85 03 2273 Hohenau Telefon 02535 - 313 55 8 88 0 8 0 0 -8 9 8 w.lifta.at Internet: ww � Lifta paßt praktisch überall � Wird einfach auf der Stiege aufgestellt � Geprüfte Beratungs- und Servicequalität � Beratung und Service Österreichweit � Kurze Lieferzeiten, Einbau sofort � Sehr hohe Kundenzufriedenheit Gratis Prospekt anfordern: 01- 5 13 85 03 GUTSCHEIN Ja, schicken Sie mir meinen Prospekt – kostenlos und unverbindlich. 5660 Taxenbach Telefon 06543 - 2 02 21 Name /Vorname Straße /Nr. ✂ Wir zeigen Ihnen auch gerne ein Einbaubeispiel in Ihrer Nachbarschaft. PLZ /Ort Tel.-Nr. Lifta GmbH, Abt. SV 11, Rasumofskygasse 1, 1030 Wien 4 2007 11 > Aktuell Information Grippeschutzimpfung Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie gefährlich die Influenza sein kann. Experten sprechen von bis zu 6.000 Menschen, die durch diese hochfieberhafte Der effizienteste Schutz gegen den Grippevirus ist die rechtzeitige Impfung. Vor allem Kinder und ältere Menschen, aber auch chronisch Kranke und Personen mit vielen Sozialkontakten sollten sich impfen lassen. Nach knapp 400.000 in der letzten Saison an Influenza erkrankten Personen wurde auch heuer wieder eine Informationskampagne gestartet, um möglichst viele Grippeinfektionen zu vermeiden. Die Impfung wird von frei praktizierenden Ärzten durchgeführt, Impfung und Serum müssen allerdings vom ­1 2 4 2007 Versicherten selbst bezahlt werden, da die Impfung nach wie vor zum Bereich der Eigenvorsorge zählt. In vielen Städten und Gemeinden werden kostengünstige Impfaktionen durchgeführt. So kann man sich beispielsweise in den Wiener Bezirksgesundheitsämtern noch bis 14. Dezember gegen Grippe impfen lassen. Die Kosten dafür betragen 8 Euro. Foto Initiative gegen Grippe Viruserkrankung sterben können. Aktuell < Information Neuer Betreiber für RSKABaden Mit 1. August 2007 wurde das Management des RheumaZentrums im Zuge einer Teil­privatisierung an die Humanomed-Gruppe vergeben. Die SVA betreibt zur optimalen medizinischen Versorgung ihrer Versicherten vier Sonderkrankenanstalten, und zwar das Herz-Kreislauf-Zentrum in Bad Ischl, die Rheuma Sonderkrankenanstalt in Baden sowie das Neurorehabilitations-Zentrum am Rosenhügel und die Sonderkrankenanstalt für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation in Wien. Die SVA-Gesundheitszentren sind gut geführt und bestens ausgelastet, die Patientenzufriedenheit ist in allen Beurteilungen sehr gut. Die höchste Auslastungsquote mit 99,3 Prozent weist das erst seit 5 Jahren bestehende Neuro-Rehabzentrum am Rosenhügel auf. Bei diesem Haus kam es erstmalig im Bereich der Sozialversicherung zu einem Private-Public-Partnership-Modell (PPP). Diese Betriebsform stellt sicher, dass höchste medizinische Qualität unter Einsatz moderner Managementmethoden effizient und effektiv im Sinne der Patienten angeboten werden kann. Nachdem auch in der ältesten Sonderkrankenanstalt, dem Rheumazentrum in Baden, ein Modernisierungsund Erweiterungsbedarf bestand, wurde auch hier der Beschluss gefasst, diese Einrichtung in Form des sich bewährten PPP-Modells zu betreiben. Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung wurde die HUMANOMED-Gruppe als Bestbieter ermittelt, die an der gemeinsamen Betriebsführungsgesellschaft der R-SKA Baden Betriebs-GmbH zu 49 Prozent beteiligt wird. Der überwiegende Anteil von 51 Prozent der – auf Gemeinnützigkeit ausgerichteten – Gesellschaft verbleibt im Eigentum der SVA. Auch der Name wurde geändert. Das Rheuma-Zentrum heißt nunmehr Klinikum Malcherhof Baden Rehabilitation | Rheuma | Orthopädie Die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit bereits mit 1. August 2007 aufgenommen. In einem ersten Schritt wird die Generalsanierung des Hauses durchgeführt Die Mitarbeiter des Klinikums Malcherhof Baden sind auch über die Weihnachtsfeiertage sowie den Jahreswechsel für Sie da. Es besteht die Möglichkeit, im Zeitraum vom Foto SVA I nfo Von Gerhard Schumlits 22. 12. 2007 bis zum 26. 12. 2007 sowie vom 29. 12. bis zum 1. 1. 2008 den Aufenthalt zu unterbrechen und die Feiertage zu Hause zu verbringen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Ärztlichen Leiters. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Verwaltungsleiter Hans Schortje. T (0 22 52) 895 11-169 werden, um den Patientenkomfort zu erhöhen; zusätzlich ist eine Erweiterung der Bettenzahl von derzeit 137 auf 173 geplant. Nach Abschluss der Umbauarbeiten wird den Wirtschaftstreiben­den und Gewerbepensionisten ein hochmodernes und bestens ausgestattetes Haus zur Verfügung stehen. Schwerpunkt bleibt die Behandlung von rheumatischen Beschwerden sowie die Rehabilitation nach orthopädischen Eingriffen. 4 2007 13 > Aktuell Foto SVA Pension Die Erwerbsunfähigkeitspension Kann aus Gesundheitsgründen die Erwerbstätigkeit nicht mehr fortgeführt werden, besteht die Möglichkeit, unabhängig von einem bestimmten Alter in Pension zu gehen; man spricht dann von einer Erwerbsunfähigkeitspension. Von Wolfgang Kadensky Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz kennt drei Arten der Erwerbsunfähigkeit: Beurteilt wird, welche Tätigkeiten trotz der gesundheitlichen Einschränkungen noch ausgeübt werden können („Verweisung“). Gibt es Verweisungstätigkeiten, dann liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor. Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn der oder die Versicherte wegen Krankheit oder Gebrechen keine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann. Solange ein Wechsel in eine andere, leichtere Tätigkeit gesundheitlich noch zumutbar ist, liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor. Inhabern und Inhaberinnen kleinerer Unternehmen über 50 Jahre, die eine selbständige Tätigkeit mindes­ tens fünf Jahre ausgeübt haben, wird ein Wechsel in einen neuen Beruf nicht mehr zugemutet. Ein Wechsel in leichtere selbständige Tätigkeiten in derselben oder in einer verwandten Branche wird aber verlangt („Berufsschutz“). Die Zumutbarkeit wird „abstrakt“ beurteilt: Es kommt nur auf ­1 4 4 2007 die medizinische Belastbarkeit an, wirtschaftliche und persönliche Umstände, die einen Berufswechsel behindern, bleiben außer Betracht. Personen über 57 Jahre, die eine selbständige Tätigkeit in den letzten 15 Jahren mindestens 10 Jahre lang ausgeübt haben, sind erwerbsunfähig, wenn sie ihre Tätigkeit – auch nach zumutbaren personellen und organisatorischen Entlastungen – nicht mehr ausüben können („Tätigkeitsschutz“). Ein Wechsel in eine neue Tätigkeit wird auch innerhalb der Branche nicht mehr verlangt. Ganz allgemein gilt, dass die Erwerbsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauern muss, damit ein Pensionsanspruch zustande kommt. 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate (Rahmenzeit) vor dem Stichtag gegeben sein. Für jeden Lebensmonat über 50 verlängert sich die Wartezeit um einen weiteren Monat. Die Rahmenzeit ist stets doppelt so lang wie die Anzahl der erforderlichen Versicherungsmonate. Bei einem Versicherten, der beispielsweise am Stichtag 52 Jahre und sechs Monate alt ist, müssen insgesamt 90 Versicherungsmonate (60 + 30) in den letzten 180 Kalendermonaten vorliegen. Ab dem 60. Lebensjahr sind 180 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten erforderlich (bei Frauen gebührt hier allerdings bereits die Alterspension). Wartezeit Für einen Pensionsanspruch ist weiters erforderlich, dass zum Pensionsstichtag mindestens 180 Beitragsmonate oder alternativ 300 Versicherungsmonate (Ersatzmonate vor 1956 zählen nicht) vorliegen. Bei jüngeren Versicherten (Stichtag bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres) müssen Weitere Voraussetzung Am Stichtag darf kein Anspruch auf eine Alterspension oder vorzeitige Alterspension bestehen. Statt der Korridorpension für Männer ist ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension allerdings zulässig. Die Erwerbsunfähigkeitspension wird erst ab dem Tag ausgezahlt, nach welchem die für Aktuell < Pension I nfo die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit maßgebliche Tätigkeit aufgegeben worden ist. Befristung Die Erwerbsunfähigkeitspension wird grundsätzlich für höchstens zwei Jahre befristet zuerkannt. Besteht die Erwerbsunfähigkeit weiter, wird die Pension weiter gewährt. Dazu muss binnen drei Monaten nach dem Ende der Pension ein neuer Antrag gestellt werden. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit (eine Besserung des Zustandes ist so gut wie ausgeschlossen) wird die Erwerbsunfähigkeitspension unbefristet zuerkannt. Zurechnungsmonate Personen, die relativ jung erwerbswko_inserat_gew_berecht_21x14 10.09.2007 unfähig werden, haben meist nur wenige Versicherungsmonate. Daher wird die Zeit zwischen dem Stichtag und dem 713. Lebensmonat als Versicherungszeit berücksichtigt, und zwar so lange, bis maximal 60 Pensionsprozente erreicht sind. Teilpension bei Erwerbstätigkeit neben der Pension Eine Erwerbstätigkeit neben der Erwerbsunfähigkeitspension ist zulässig. Die Tätigkeit muss innerhalb von 7 Tagen der SVA gemeldet werden. Sind die Einkünfte höher als 349,01 Euro im Monat (Wert 2008), wird eine Teilpension ausbezahlt, die vom Gesamteinkommen (Pension ohne Höherversicherung plus Erwerbseinkommen) abhängt. Ausblick 15:15 Uhr Seite 1 Wegen der unterschiedlichen Invaliditätsbegriffe in der gesetzlichen Versicherte können zunächst einen Überprüfungsantrag stellen. Dabei wird geprüft, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt und eine Pension beantragt werden kann. Bei einer positiven Erledigung erhält man eine entsprechende Mitteilung, in negativen Fällen wird ein klagsfähiger Bescheid ausgestellt. Jeder Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt auch als Antrag auf Rehabilitation. Vor Auszahlung einer Pension wird daher geprüft, ob eine Wiedereingliederung in das Berufsleben möglich ist. In diesem Fall besteht Anspruch auf Übergangsgeld für die Dauer des Rehabilitationsverfahrens. Pensionsversicherung bestehen seit kurzem im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz drei Arbeits- bzw. Expertengruppen, die sich mit einer Reform der Invaliditätspension befassen. Ein Auftrag hiefür steht im Regierungsübereinkommen. Bezahlte Anzeige Brauche ich eine Gewerbeberechtigung? Sie üben eine berufliche Tätigkeit selbständig aus? Wissen aber nicht, ob Sie verpflichtet sind ein Gewerbe anzumelden. Verschaffen Sie sich Klarheit – denn als Gewerbetreibender können Sie die Vorteile der Wirtschaftskammermitgliedschaft voll nutzen. Profitieren Sie von den zahlreichen Serviceeinrichtungen der Wirtschaftskammer … von der Förderberatung bis zu Musterverträgen. Für Ihre persönliche berufliche Situation sollten Sie folgende Fragen klären: ■ Selbständigkeit: Üben Sie Ihre Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr aus? ■ Regelmäßigkeit: Üben Sie Ihre Tätigkeit regelmäßig aus, d. h. wiederholen Sie diese Tätigkeit in bestimmten Zeitabständen? ■ Absicht einer Ertragserzielung: Beabsichtigen Sie ein Entgelt zu erzielen, das die mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Kosten übersteigt? Grundsätzlich gilt: Wenn Sie alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten, sind Sie gesetzlich verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Welches hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Sind Sie unsicher ob Sie eine Gewerbeberechtigung benötigen, haben Sie noch Fragen oder wollen mehr Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter: www.gruenderservice.at/kontakt > Gesundheit Medizin Foto MEV findlichen Gehirnzellen äußerst dras­ tisch auswirken. Wenn Verkalkungen sich direkt im Gehirn abspielen, drohen dort Thrombose, Gefäßverschluss und damit Schlaganfall. In der Halsschlagader, der Carotis, und anderen zum Gehirn führenden Arterien können sich ebenfalls Gerinnsel anheften. Mit dem Blutstrom können sie losgerissen und ins Gehirn geschwemmt werden, wo sie als Embolie die gleiche Katastrophe heraufbeschwören. Ein weiteres Horrorszenario ist die Gehirnblutung, wenn der Hochdruck ein Gehirngefäß platzen lässt. Wer den Schlaganfall überlebt, dem blühen Dauerschäden wie Lähmung oder Sprachbehinderung. Jedenfalls bleibt jahrelang schlecht eingestellter Bluthochdruck nicht folgenlos. Zahlreiche kleinste Gefäßnarben führen zur so genannten vaskulären Demenz, die mit Gedächtnisschwäche, kurzzeitigem Gedächtnisverlust und anderen neurologischen Defiziten einhergeht. So kann chronischer Bluthochdruck Wegbereiter sein für Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit. Bluthochdruck ist lebensgefährlich Wer Bluthochdruck auf die leichte Schulter nimmt, zahlt früher oder später mit schweren Organschäden. Von Klaus Stecher („Forum Gesundheit“) Nur fünf von hundert HypertoniePatienten haben ihren Bluthochdruck tatsächlich im Griff. Jeder Dritte nimmt die Behandlung nicht ernst genug. Ein weiteres Drittel ahnt nicht einmal etwas vom stillen Killer, der in den Adern sitzt. Diese Erkenntnisse sind alarmierend. ­1 6 4 2007 Für Dauerhochdruck sind unsere Gefäße nicht ausgelegt. Die Gefäßverkalkung – die Atherosklerose – ist die Hauptkomplikation des unerkannten oder unzureichend behandelten Bluthochdrucks. Besonders gefährdet ist das Gehirn, wo Gefäßwandschäden sich in den hochemp- Bedrohung für die Nieren Die Steuerzentrale für den Blutdruck ist das Gehirn, das die Befehle zur Hormonausschüttung gibt. Darauf reagieren unter anderem die Nebennieren mit der Adrenalinproduktion. Zusätzlich wird von einem Hormonsystem, das über das Nierengewebe aktiviert wird, das Enzym Angiotensin freigesetzt. Ein Zuviel dieses Enzyms bewirkt eine drucksteigernde Gefäßspannung. Durchblutungsstörende Kalkablagerungen an den Nierenarterien und feinsten Nierengefäßen infolge Bluthochdrucks, was über erneute Hormonausschüttung eine weitere Reduzierung des Gefäßquerschnitts und damit noch mehr Druck bedingt – ein Teufelskreis. Umgekehrt können bestimmte Nierenerkrankungen wie zum Beispiel chronische Entzündungen Bluthochdruck Gesundheit < M e di z i n T ipp Bedrohung für das Herz Das Herz reagiert auf den erhöhten Widerstand mit zunehmender Muskelmasse. Der krankhaft verdickte Herzmuskel ist zwar noch lange fähig, sich kräftig zusammenzuziehen, verliert aber bald an Dehnungsfähigkeit. In weiterer Folge kommt es zur Abnahme der Pumpkraft. Diese Herzinsuffizienz oder Herzschwäche kann zu akutem Herzversagen führen, gerade im Zuge von Blutdruckspitzen. Als lebensbedrohliche Komplikation des Hochdruckherzens droht auch eine Lungenstauung. Zugleich schädigt der Bluthochdruck die Herzkranzgefäße. Diabetes, Rauchen, hohe Blutfettwerte und andere Faktoren beschleunigen Atherosklerose und Infarktrisiko. Manche Patienten sind in Ruhe beschwerdefrei, erreichen aber bei Aktivität extrem hohe Blutdruckwerte, begleitet von Symptomen einer Angina pectoris. Dieser Belas­ tungsbrustschmerz kann ein Signal für bereits erlittene Gefäßschäden und Durchblutungsdefizite sein. Bluthochdruck ist aber auch eine Bedrohung für das Augenlicht. Er kann am Augenhintergrund zu Gefäßveränderungen, Verengungen und Verkalkungen führen. Bluthochdruck ist lebensgefährlich Müdigkeit, Kopfweh, verminderte Belastbarkeit, Luftmangel bei Anstrengung, Hitzewallungen oder Schwindel sind nicht bei allen Patienten zu beobachten oder werden lange fehlgedeutet. Unübersehbar sind aber die Zeichen einer Hochdruckkrise, wenn der ohnehin schon abnorme Blutdruck in extreme Höhen schnellt. Benommenheit, Bewusstseinseintrübungen, starker Kopfschmerz, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, akute Herzleistungsschwäche und Lungenstauung besonders bei vorgeschädig- Eine Änderung des Lebens­ stiles kann den Blutdruck senken Abnehmen: jedes Kilo weniger senkt das Risiko erhöhten Blutdrucks Ernährung: Wenig Fett und Salz, viel Obst und Gemüse Genussmittel: Wenig Alkohol, unbedingt mit dem Rauchen aufhören Wichtig gegen Bewegung: regelmäßig Bewegung, zumindest ein bis zwei Stunden pro Woche Bluthochdruck: Regelmäßige Bewegung I nfo tem Herz-Kreislaufsystem – die Hochdruckkrise bedeutet Lebensgefahr. Moderne Diagnosemethoden können blutdruckbedingte Gefäß- oder Organschäden relativ früh entdecken. Die Medizin kann dann zu reparieren versuchen, was der Bluthochdruck oft über Jahre und Jahrzehnte angerichtet hat. Vieles ist nicht wieder gut zu machen. Umso wichtiger ist es, den Blutdruck zu beobachten und zu hohen Blutdruck sofort wirksam zu bekämpfen. Fotos Bilderbox auslösen, der die kranke Niere noch mehr schädigt. 120/80 und darunter – wenn es zeitlebens gelänge, solche Werte zu halten, wäre ein wesentlicher Risikofaktor ausgeschaltet. Die frühere Ansicht, dass man mit zunehmendem Alter einen höheren Blutdruck tolerieren könne, ist überholt. Schon Messwerte bis 140/85 sind obere Normgrenze. Werte ab 140/90 gelten als Hochdruck. Maßgeblich ist nicht eine einmalige Messung, sondern die Beobachtung im Rahmen von 20 bis maximal 30 Kontrollen. Ein Blutdruckmessgerät gehört eigentlich in jedes Haus. 4 2007 17 > Regional Veranstaltu ngen Gesundheitsaktivwoche für Senioren Die SVA-Landesstelle Wien lud heuer erstmals zu einer Gesundheitsaktivwoche für Senioren im Kurzentrum Ludwigstorff nach Bad Deutsch Altenburg. Die Woche stand ganz unter dem Motto „Lebensqualität und Gesundheit im Alter“. Als Partner der älteren Generation ist die SVA bemüht, dieser eine qualitativ hochwertige und dem aktuellen Stand der Forschung entsprechende medizinische Versorgung anzubieten. Älter werden ist eine kontinuierliche Entwicklung, hin zu einem besonderen Lebensabschnitt, in den jeder hineinwächst. Gesundes Älterwerden ist als komplexer Prozess zu verstehen, der aktive Lebensführung, gesundheitliches Wohlbefinden, gesundheitsbewusstes Verhalten und positive Lebenseinstellung umfasst. Am Programm standen für die 30 voll motivierten Teilnehmer aus ganz Österreich medizinische Untersuchungen und ärztliche Beratungen, Bewegung in mehreren Leistungsgruppen, Sturzprophylaxe, Entspannungs-/ Wohlfühlprogramme, medizinische Vorträge, Gedächtnistraining, Sicherheitstipps der Polizei, kalorienbewuss­ tes, gesundes Essen und vieles mehr. Ab Dezember wird es für die Teilnehmer monatliche Treffen zu verschiedenen Gesundheitsthemen und geleitete Nordic Walking Treffs geben. Im Frühjahr 2008 sollen die Teilnehmer eine Vorsorgeuntersuchung durchführen. Ende Mai 2008 treffen sich dann alle Teilnehmer wieder zu einem Nachbetreuungswochenende in Bad Deutsch Altenburg und werden neuerliche Inputs und Motivation erhalten. Danach erfolgt eine Auswertung der medizinischen Ergebnisse und der persönlichen Rückmeldungen. Rauchfrei ab 2008 Unter dem Moto „...diesmal schaff ich’s!” bietet die Firma „quit-nic-psychosoziale Begleitung“ für Salzburger Versicherte Hilfe auf dem Weg in ein rauchfreies Leben. Die SVA unterstützt dieses Angebot mit dem Gesundheits100er. Phase 1: Besuch eines Info Abends in einer der folgenden WKS-Bezirksstellen: Salzburg 27. November Tamsweg 28. November Zell am See 29. November St. Johann/Pg. 30. November Beginn jeweils 19:00 Uhr Anmeldung und Fragen unter der kostenlosen Hotline 0800 300 343 In der Phase 1 werden die Teilnehmer auf den ersten rauchfreien Tag vorbereitet und es wird individuell entschieden, ob eine Teilnahme an der Phase 2 sinnvoll und notwendig ist. ­1 8 4 2007 Phase 2: Professionelle Betreuung in der „schützenden Umgebung“ des 4-Sterne Hotels Seeblick Böndlsee/ Goldegg in der Zeit vom 7. bis 10. Jänner 2008. Vier Tage (3 Nächte) mit ernährungsbewusster Vollpension, sanfter Bewegung und einer Wellness­ landschaft helfen, die ersten rauchfreien Tage erfolgreich zu bewältigen. Phase 3: Professionelle Beratung und Begleitung über einen Zeitraum von 6 Monaten. Bei Nachbetreuungsund Kontrollterminen werden Sie unterstützt und motiviert, an Ihrem Ziel, dauerhaft Nichtraucher zu werden, festzuhalten und ihren Erfolg abzusichern. Diese Phase besteht aus insgesamt 10 verpflichtenden Terminen in den WKS-Bezirksstellen. Kosten Paket 1: 150 Euro (Phase 1 und 3). Abzüglich des SVA-Gesundheits100ers verbleiben dem Versicherten Kosten von lediglich 50 Euro. Paket 2: 320 Euro (alle 3 Phasen inkl. Hotelaufenthalt). Abzüglich des SVA-Gesundheits100ers verbleiben dem Versicherten Kosten von lediglich 220 Euro. Die Gesamtkosten sowohl für Paket 1 als auch für Paket 2 können in 10 Teilbeträgen während der Phase 3 bezahlt werden. Den SVA-Gesundheitshunderter können alle in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversicherten Unternehmer und Gewerbepensionisten beantragen. Der Kostenzuschuss von 100 Euro kann nur jedes zweite Kalenderjahr, höchstens jedoch zweimal innerhalb von 5 Jahren geleistet werden. Regional < Veranstaltungen Unter dem Motto „Wir stärken Unternehmern den Rücken“ veranstaltete die SVA-Landesstelle Niederösterreich am 2. Oktober 2007 im WIFI Mödling einen Aktionstag zum Thema „Gesunder Rücken“. Erkrankungen der Gelenke und speziell der Wirbelsäule gehören zu den häufigsten Ursachen für Krankenstände und Pensionierungen. Jeder Mensch hat mehrfach in seinem Leben starke Rückenschmerzen, deren Ursache meist ein muskuläres Ungleichgewicht ist. Über 50 Unternehmerinnen und Unternehmer nützten die Gelegenheit, beim Gesundheitstag eine Basisdiagnostik erstellen zu lassen und Übungen zum Training der Wirbel- säule kennen zu lernen. Die Diagnosestraße umfasste 5 Stationen, nach deren Absolvierung wurden die Befundergebnisse erörtert. Jeder Teilnehmer erhielt von SVA-Landesstellenarzt Dr. Martin Nehrer zusätzlich Tipps und Anleitungen zur Verbesserung der erhobenen Befunde. Parallel dazu konnten die Teilnehmer auch an einem vom Sportwissenschafter Dr. Hannes Pratscher geleiteten Training zur Stärkung der Wirbelsäule teilnehmen. Eine äußerst lehrreiche MultimediaShow von Dr. Pratscher zum Thema „Wege zu einem gesunden Rücken“ rundete das Programm dieses Gesundheitstages ab. SVA-Landesstellendirektor Dr. Johann Tritremmel in seinem Resümee: „Ich bin überzeugt, dass der Aktionstag das Bewusstsein der Unternehmer, auf ihren Rücken zu achten, gestärkt hat und sie wertvolle Tipps und Anregungen zum Training der Wirbelsäule bekommen haben“. Foto SVA Gesunder Rücken Fotos SVA 1. SVA GolfCharity Am 14. Juli 2007 fand im Golfclub Waltersdorf das 1. SVA Golf-Charity statt. Der Reinerlös dieser Veranstaltung kam in Not geratenen Unternehmern bzw. wohltätigen Organisationen zu Gute. Unter Mitarbeit des „Vereins der steirischen Betriebshilfe“ haben SVA-Landesstellendirektor Dr. Wolfgang Seidl und der angehende steirische Casemanager Wolfgang Haider einige Fälle von „Unternehmer in Not“ ausgewählt. Den Unternehmern, die auch im Casemanagement betreut werden, wurde der Reinerlös von insgesamt 4.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Landesstelle wünscht ihnen allen für die Zukunft alles Gute und baldige Besserung des Gesundheitszustandes. Alle sind sich einig, dass diese persönlichen Betreuungen weiter intensiviert werden sollten. 4 2007 19 > Sozialpolitik Neuerungen Sozialpartner einig: Rehabilitation statt Erwerbsunfähigkeit Lehrbetriebe noch stärker gefördert ­2 0 Im Sozialministerium wurde entsprechend des Regierungsprogramms eine Expertengruppe zur Neugestaltung der Invaliditätspensionen eingerichtet. Österreich hat im internationalen Vergleich eine hohe Invaliditätsrate bei älteren Erwerbstätigen, womit sich unter anderem auch die niedrige Erwerbsquote für ältere Arbeitnehmer erklären lässt (hier liegt Österreich im EU-Vergleich im untersten Drittel). Ziel muss es daher sein, die hohe österreichische Invaliditätsrate zu senken. Als wesentlicher Lösungsansatz zeichnet sich die Verstärkung der Rehabilitation ab. Rehabilitation statt Pension soll der zukünftige Leitgedanke sein: Nach den Vorstellungen der Wirtschaftskammer Österreich wird ein Rechtsanspruch für alle Erwerbstätigen auf Rehabilitation gesetzlich verankert werden. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung soll grundsätzlich jeder Erwerbstätige medizinisch und beruflich rehabilitiert werden, einen Antrag auf Invaliditätspension gibt es nicht mehr. Während der beruflichen und medizinischen Rehabilitation soll ein befristetes Rehabilitationsgeld ausgezahlt werden, die möglichst rasche Eingliederung in den Erwerbsprozess ist oberstes Ziel. Kann trotz Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit nicht mehr wieder hergestellt werden, erhält der Betroffene – wie bisher – eine Dauergeldleistung. 4 2007 Von Dr. Martin Gleitsmann Foto Privat Foto Privat Von Dr. Thomas Neumann Nach zähen Verhandlungen haben sich Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und ÖGB auf ein Paket zur Jugendbeschäftigung geeinigt. Das Paket soll allen Jugendlichen eine Ausbildung garantieren und Betrieben mehr Freiheit und weitere finanzielle Anreize zur Ausbildung bringen. Für Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, und für die Jugendlichen sind folgende Verbesserungen vorgesehen: Lehrlingsförderung ausgebaut Derzeit werden ausbildende Betriebe durch die Lehrlingsprämie von 1.000 Euro pro Jahr und den BlumBonus gefördert, der allerdings nach dem Regierungsprogramm im Juni 2008 auslaufen würde. Nach dem Paket der Sozialpartner bleibt die betriebliche Lehrlingsförderung nicht nur erhalten, sondern wird sogar ausgebaut: Statt der bisherigen Lehrlingsprämie werden in Zukunft im ers­ ten Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen (nach Kollektivvertrag) ersetzt, im zweiten zwei sowie im dritten und im vierten je eine. Diese Förderung entspricht also mehr dem tatsächlichen Aufwand als bisher, auch weil die Leistungsfähigkeit des Lehrlings mit Fortdauer der Lehre steigt, die Betreuungsintensität hingegen sinkt. Der Blum-Bonus wird zu einer Förderung von Qualitätsmaßnahmen fortentwickelt. Gefördert werden etwa Betriebe, die erstmalig Lehrlinge ausbilden, die Lehrlinge zu einem Foto Bilderbox ausgezeichneten Lehrabschluss führen, Mädchen in typischen Burschenberufen ausbilden oder andere besondere Leistungen erbringen. Angedacht ist eine Abwicklung der Förderung über die Lehrlingsstellen. Nach dem Sozialpartnerpaket erhalten übrigens alle Unternehmen, die bis 31. Dezember 2007 einen zusätzlichen Lehrling aufnehmen, den vollen Blum-Bonus Alt (somit bis längstens 2011) – wer hier noch profitieren will, muss also rasch zugreifen! Lehrlinge erstmals kündbar Manche Unternehmen haben keine guten Erfahrungen mit Lehrlingen und bilden daher nicht mehr aus. Das sollte sich nun ändern: Nach den Sozialpartnern soll eine Kündigung am Ende des ersten und zweiten Lehrjahres möglich sein. Voraussetzung ist ein Mediationsverfahren, in dem versucht wird, den Grund für die Kündigung zu klären oder auszuräumen. Führt das Verfahren zu nichts, kann der Lehrherr den Lehrling oder der Lehrling selbst kündigen. Die Möglichkeit sollte die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und die Motivation der Lehrlinge erhöhen. Gekündigte Lehrlinge fallen aber nicht „durch den Rost“. Ihnen wird garantiert, dass sie in einem anderen Lehrbetrieb oder einer alternativen Ausbildungseinrichtung zu einem Lehr- oder Bildungsabschluss kommen. Fazit: Wenn das Paket so umgesetzt wird, wie es die Sozialpartner vorschlagen, brechen gute Zeiten für Lehrbetriebe und Jugendliche an. Steuer < Tipps Ermittlung der Tageslosung Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 sieht im Zusammenhang mit Bargeldbewegungen eine Verschärfung der Aufzeichnungspflichten vor. Seit Jänner 2007 wird grundsätzlich verlangt, dass alle Bargeldeingänge und Bargeldausgänge einzeln und täglich festgehalten werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu eine Verordnung erlassen und sich nun zu Zweifelsfragen geäußert. Barbewegungsverordnung Diese Verordnung gilt sowohl für Unternehmen mit doppelter Buchführung als auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Sie ist seit 1. Jänner 2007 in Kraft und hat einige Vereinfachungen mit sich gebracht (Details finden Sie auch unter www.bmf.gv.at). So können die gesamten Bareingänge eines Tages durch Rückrechnung aus dem ausgezählten End- und Anfangsbestand ermittelt werden. Diese indirekte Losungsermittlung muss laut Verordnung nachvollziehbar sein (z. B. Rechenstreifen, Paragondurchschriften, Kassabücher, Registrierkassenstreifen, elektronische Registrierkassensysteme). Die Losungsaufzeichnung muss für jede Kassa einzeln und spätestens bis zum Beginn des nächsten Arbeitstages erfolgen. (Alle Barausgänge sind weiterhin einzeln und täglich zu erfassen.) Strichlisten, mit denen nur Waren in Warengruppen aufgezeichnet werden, sind nicht mehr ausreichend. Es besteht jedoch nach wir vor keine Pflicht zur Anschaffung von elektronischen Registrierkassen. Die so ermittelten einzelnen Tageslosungen können – sofern eine leichte Überprüfbarkeit gewährleistet ist – aufsummiert und mit einer einzigen Buchung am Monatsende in die Buchhaltung bzw. in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung übernommen werden. Anwendungsvoraussetzungen Die dargestellte vereinfachte Losungsermittlung kann unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden (mit Beginn eines Wirtschaftsjahres): Die Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 BAO der beiden unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahre eines Betriebes haben den Betrag von 150.000 Euro nicht überschritten. Es werden keine Einzelaufzeichnungen geführt, die eine ordentliche Losungsermittlung ermöglichen. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze von 150.000 Euro um 15 Prozent innerhalb eines Zeitraums von 3 Wirtschaftsjahren ist nicht schädlich. Wird die Grenze darüber hinaus überschritten, erlischt die Berechtigung zur vereinfachten Losungsermittlung mit Ablauf des darauf folgenden Wirtschaftsjahres. Mag. Monika Seywald ist Steuer­beraterin und ge­schäfts­­­führende Schätzungsbefugnis Gesell­schafterin in der Bei Verletzung der obigen Vorschriften hat das Finanzamt nicht automatisch eine SchätTPA Horwath. zungsberechtigung. Es ist vielmehr nach der Sie erreichen sie unter Sachlage des Einzelfalls anhand der vorhandemonika.seywald@tpanen Bücher und Aufzeichnungen, Unterlagen horwath.com und sonstiger Beweismittel zu prüfen, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein begründeter Anlass gegeben ist, auch die sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Auch im Falle einer Schätzungsberechtigung hat das Finanzamt den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen und die vorgelegten Beweismittel entsprechend zu würdigen. Stannah das Original. Mobil sein ist kein Luxus! Wir von Weigl wissen, welchen Beitrag wir für Ihr unabhängiges und selbstbestimmtes Leben leisten können. 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Nicht nur die Verbesserung betrieblicher Rahmenbedingungen ist entscheidend für den Gesundheitszustand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch deren eigener Lebensstil. Ausreichende Bewegung, gesunde Ernährung, Stressabbau und Rauchentwöhnung können die Gesundheit entscheidend verbessern. Ihre Gesundheit und Erholung liegt uns am Herzen. Unser Therapiezentrum ist ihr Spezialist für Wirbelsäule, Gelenke, Ernährung und Erholung. Neu: Feriendialyse Gäste- und Ärzte-Information: Gleich anfordern unter Tel.: 07213/6363 Hohe medizinische Kompetenz, ein erfahrenes Therapeuten-Team und das familiäre Wohlfühlambiente in der gesunden Natur machen DAS KURHOTEL BAD LEONFELDEN ★ ★ ★ ★ zum Kur-, Gesundheits- und Erholungszentrum. Wir setzten natürliches, frisches Heilmoor, traditionelle Kneipp-Anwendungen und moderne Therapien bei Kur-Behandlungen ein. DAS KURHOTEL BAD LEONFELDEN ★ ★ ★ ★ Kurklinik für körperliches Wohlbefinden ERAPIE VORSORGE UND TH Für Informationen und Anmeldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Tel.: 07213/6363-0, [email protected], www.daskurhotel.at ­2 2 4 2007 „Move Europe“ ist eine europaweite Kampagne, die auf EU-Ebene vom European Network for Workplace Health Promotion (www.enwhp.org) und in Österreich vom Österreichischen Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung (www.netzwerk-bgf.at) getragen wird. Auch die SVA unterstützt diese Aktion, deren Ziel es ist, die Bedeutung von gesundheitsfördernden Maßnahmen im Betrieb zu bewerben und Unterstützung bei der Umsetzung zu bieten. Werden Sie „Move Europe Partner“ Viele Unternehmen setzen bereits auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Initiative „Move Europe“ versteht sich als zusätzlicher Anstoß, den existierenden Erfolgsbeispielen Öffentlichkeit zu verschaffen und sie zu verbreiten. Auch Ihr Unternehmen hat die Möglichkeit, „Move Europe Partner“ zu werden. Auf der website www.netzwerk-bgf.at (Link: Move Europe) können Sie einen Fragebogen für den „Unternehmenscheck Gesundheit“ online ausfüllen. Dieser umfasst die Themen Ernährung, Bewegung, Tabak und Stress. Anhand der Fragen können Sie die Qualität der gesetzten Maßnahmen in den einzelnen Gesundheitsbereichen beurteilen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Rückmeldung zum Gesundheitsprofil Ihres Unternehmens. Wir laden Sie herzlich ein, als „Move Europe-Partner” an der Kampagne teilzunehmen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, das Unternehmenslogo sowie eine kurze Beschreibung der gesundheitsfördernden Aktivitäten auf der Homepage des Österreichischen Netzwerkes für Betriebliche Gesundheitsförderung www.netzwerk-bgf.at darzustellen. Schließen Sie sich uns an! Bewegen Sie Europa! Foto photos.com Gesundheitsförderung INFRAROT-THERAPIE G&S Heide Lindner GmbH . 5310 Mondsee Tel. 06232 / 21972 . www.gesund-schoen.at VITALKABINEN Mein Prinzip: Ich will einfach mehr Wohlbefinden. Das Physiotherm Prinzip Niedertemperatur- Infrarottechnik patentierte Lavasand-Technologie sanfte Tiefenwärme ohne Unterbrechung Jetzt kostenlos anrufen und bis 31.12.07 eine Physiotherm Infrarotkabine gewinnen*: 0800 848 848 Mit einer Physiotherm Infrarotkabine kann man sich nicht nur seine ganz persönliche Wohlfühlwelt in die eigenen vier Wände holen, sondern gleichzeitig an seinen Rückenproblemen arbeiten. Wobei arbeiten ziemlich übertrieben ist: Schließlich können Sie ganz entspannt und ruhig sitzen bleiben, während die Infrarotwärme Ihnen, Ihrem Rücken und Ihrem Stoffwechsel sanft und intensiv gut tut. Physiotherm Infrarotkabinen sind auf diesem Gebiet weltweit die erste Wahl. Das liegt einerseits an der einzigartigen, patentierten Lavasand-Technologie. 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