Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung tritt in Kraft 11. April 2017. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) tritt ab den 11.04.2017 in Kraft. Es sorgt für mehr Qualität bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Prothesen und unterstreicht die wichtige Rolle der Therapieberufe (z.B. Physiotherapeuten). Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird ebenfalls erweitert. “ In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Die wichtigsten Regelungen des HHVG und verschiedene Maßnahmen in anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finden Sie in der Pressemitteilung vom 16. Februar 2017. Weitere Informationen Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung Das Gesetz im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig) Fragen und Antworten Was bringt das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung für die Versicherten, die auf Hilfsmittel angewiesen sind? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet. Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verbessert Durch das HHVG wird eine Benachteiligung von Kinder erziehenden Ehegatten und Lebenspartnern bei der Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beseitigt 11. April 2017