Anlage C: Begleitbrief für erkrankte Schülerinnen

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Fachdienst Gesundheit - Heinrich-Pieper-Str. 9 - 38640 Goslar - Tel.: 05321 700-859
oder 700-885
Stand: 25.08.2009
Neue Influenza: Merkblatt für Erkrankte mit beruflichem Kontakt zu
besonders gefährdeten Personen
Bei Ihnen wurde eine Infektion mit dem Neuen Influenzavirus A/H1N1 (so genannte
Schweinegrippe) diagnostiziert. Sie gehören zu einer Personengruppe, die beruflichen
Kontakt zu Menschen hat, die als besonders gefährdet gelten, eine schwerere Verlaufsform
einer Infektion mit dem Neuen Influenzavirus zu entwickeln.
Außer zum Arztbesuch sollten Sie nach Abklingen des Fiebers für weitere 24 Stunden das
Haus nicht verlassen und auch keine Besuche empfangen. Für insgesamt sieben Tage nach
Erkrankungsbeginn dürfen Sie keinen beruflichen Kontakt zu den unten genannten
besonders gefährdeten Personengruppen haben.
Folgende Maßnahmen sind wichtig, damit Sie auch in Ihrem privaten Umfeld Ihre
Familienangehörigen, Freunde oder andere Personen vor einer möglichen Ansteckung
schützen. Dazu sollten Sie:
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Mehrmals täglich Hände waschen mit Seife für mindestens 20-30 Sekunden.
Auf Körperkontakte wie Umarmen, Küssen, Händeschütteln usw. verzichten.
Nicht das Besteck, Trinkgefäße oder Geschirr mit anderen teilen.
Beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen halten und am besten ein
Papiertaschentuch vor den Mund halten, das sofort in den Abfall entsorgt wird.
Anschließend sollten Sie die Hände waschen. Wenn kein Papiertaschentuch zur
Verfügung steht, sollte in den Ärmel gehustet bzw. geniest werden (nicht in die
Hand).
Möglichst Abstand zu anderen Personen /Familienmitgliedern halten. Wenn räumlich
möglich: Schlafen und Aufenthalt in räumlicher Trennung zu Nicht-Erkrankten.
Geschlossene Räume 3 - 4 Mal täglich für mindestens 10 Minuten intensiv lüften
(Stoßlüftung), um die Zahl der Viren in der Luft zu reduzieren.
Insbesondere müssen besonders gefährdete Personengruppen (Babys, Kleinkinder bis
24 Monate, Schwangere und Personen mit chronischen Krankheiten wie z.B. Asthma,
Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen oder Leber- und Nierenerkrankungen) vor einer
Ansteckung geschützt werden, da bei ihnen die Gefahr groß ist, dass die Krankheit einen
schwereren Verlauf nimmt.
Bitte weisen Sie enge Kontaktpersonen, mit denen Sie im selben Haushalt leben oder zu
denen Sie Intimkontakte haben, darauf hin, in den nächsten zwei Wochen bei sich auf das
Auftreten der folgenden typischen Krankheitszeichen der Neuen Influenza zu achten:
• plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl mit Fieber ≥ 38°C, teilweise mit Schüttelfrost
und
• Husten
Wenn dieses Krankheitsbild auftritt, sollten Ihre Kontaktpersonen wiederum nach
telefonischer Absprache einen Arzt aufsuchen.
„Enge Kontaktpersonen“ zu Ihnen, die eine Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule,
Kindergarten) besuchen, dürfen dies solange sie keine Krankheitszeichen haben. Kontakte
zu besonders gefährdeten Personen (s. o.) sind zu vermeiden. „Enge Kontaktpersonen“, die
beruflichen Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen (s. o.) haben, dürfen dies
nur nach Rücksprache mit dem Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) des
Landkreises Goslar. Davon abgesehen, gelten für „enge Kontaktpersonen“ derzeit keine
weitergehenden Einschränkungen.
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Vorsorgliche Labortests bei gesunden Kontaktpersonen sind nach Angaben der
Gesundheitsbehörden nicht sinnvoll und werden daher von Ärzten und Laboren auch nicht
durchgeführt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt in
Goslar, Heinrich-Pieper-Str. 9, 38640 Goslar.
Ansprechpartnerin:
Frau Anke Gronau bzw. Frau Brigitte Cichy-Westermeier (Tel.-Nr. s. oben)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundheitsamt
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