Konzernabschluss

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KA
Konzernabschluss
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Übersicht
Quotenkonsolidierung von
Gemeinschaftsunternehmen
Gegenstand und Aufgabe
Kontrollfragen
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Technik
Fallbeispiele
1
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Übersicht
Quotenkonsolidierung von
Gemeinschaftsunternehmen
Gegenstand und Aufgabe
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
2
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Grundgedanke – Aufgabe – Anwendungsbereich
Grundgedanke
1
2
• Der Konzernabschluss wird unter Fiktion der rechtlichen Einheiten erstellt
• Grundsätzlich gilt dieser Grundgedanke auch für Gemeinschaftsunternehmen, wobei ein
Wahlrecht besteht, diese Unternehmen anteilig in den Konzernabschluss einzubeziehen
(=Quotenkonsolidierung) oder alternativ nach der Equity-Bewertung im Konzern abzubilden
• Kritik: Die Quotenkonsolidierung bzw. Equity-Bewertung widersprechen der Einheitstheorie
Aufgabe
• Abbildung von Gemeinschaftsunternehmen gem. der Quotenkonsolidierung anteilig analog der
Vorschriften zur Vollkonsolidierung
• Besonderheiten: nur anteilige Einbeziehung der Vermögensgegenstände/Schulden,
Aufwendungen und Erträge. Auch stille Reserven werden nur anteilig aufgedeckt. Es gibt
keinen Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
Anwendungsbereich
• Die Quotenkonsolidierung darf nur bei sog. Gemeinschaftsunternehmen angewandt werden
• Gemeinschaftsunternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die von zwei oder
mehr voneinander unabhängigen Unternehmen gemeinschaftlich geführt werden und deren
wirtschaftliche Zusammenarbeit auf Dauer ausgelegt ist
• Es kommt auf die tatsächliche Ausübung der gemeinsamen Führung an, d.h. Einstimmigkeit bei
Entscheidungen über strategische Geschäftspolitik, Investitions- und Finanzierungstätigkeit
• Speziell gem. § 310 HGB zu beobachten ist, dass die gemeinsame Führung durch ein in den
Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen zusammen mit einem oder mehreren nicht
einbezogenen Unternehmen ausgeübt wird
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3
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Rechtliche Grundlage
§ 310 HGB (Anteilsmäßige Konsolidierung)
(1) Führt ein in einen Konzernabschluss einbezogenes Mutter- oder Tochterunternehmen ein anderes Unternehmen
gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, so darf das andere
Unternehmen in den Konzernabschluss entsprechend den Anteilen am Kapital einbezogen werden, die dem
Mutterunternehmen gehören.
(2) Auf die anteilmäßige Konsolidierung sind die §§ 297 bis 301, §§ 303 bis 306, 308, 308a, 309 entsprechend anzuwenden.
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5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Übersicht
Quotenkonsolidierung von
Gemeinschaftsunternehmen
Gegenstand und Aufgabe
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
5
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Beispiel
3
4
5
6
7
8
Sachverhalt
Die M-AG erwirbt 50% der Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen G für 250 GE zum 31.12.x1. In
den erworbenen Aktiva sind stille Reserven von 100 GE enthalten.
Bzgl. der Jahresüberschüsse in x1 sei unterstellt, dass das T seinen Jahresüberschuss den Rücklagen
zugeführt hat, die M-AG hingegen den Jahresüberschuss ausgeschüttet hat.
Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben. Die stillen Reserven über 5 Jahre.
Frage
Wie ist das Gemeinschaftsunternehmen G in dem Konzernabschluss der M-AG zum 31.12.x1 und 31.12.x2
einzubeziehen nach der Quotenkonsolidierung?
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6
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Technik (II): Quotenkonsolidierung (Erstkonsolidierung)
Bilanz 31.12.X1
M
G
(100%)
GN*
(100%)
GN*
(50%)
Vorlage
Dozent
∑
(M+GN)
Geschäfts- oder Firmenwert
Beteiligung an G
Übrige Aktiva [stille Reserven]
Konsolidierung
Soll
Haben
75
(2) 75
250
1.500
250
450
[100]
550
275
(1) 250
–
1.775
1.775
Unterschiedsbetrag
KA
(1) 75
(2) 75
–
1.750
450
550
275
2.025
Gezeichnetes Kapital
600
150
150
75
675
(1) 75
600
Rücklagen
300
80
180
90
390
(1) 90
300
Jahresergebnis
100
20
20
10
110
(1) 10
100
Fremdkapital
750
200
200
100
850
850
1.750
450
550
275
2.025
1.850
∑ Aktiva
∑ Passiva
1.850
* Gemeinschaftsunternehmen Neubewertet
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7
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Technik (II): Quotenkonsolidierung (Erstkonsolidierung)
Bilanz 31.12.X1
M
G
(100%)
GN
(100%)
GN
(50%)
∑
(M+GN)
Konsolidierung
Soll
Haben
KA
Geschäfts- oder Firmenwert
Beteiligung an G
250
250
1.500
450
[100]
550
275
1.775
1.750
450
550
275
2.025
Gezeichnetes Kapital
600
150
150
75
675
Rücklagen
300
80
180
90
390
Jahresergebnis
100
20
20
10
110
Fremdkapital
750
200
200
100
850
1.750
450
550
275
2.025
Übrige Aktiva [stille Reserven]
Unterschiedsbetrag
∑ Aktiva
∑ Passiva
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5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Technik (III): Quotenkonsolidierung (Folgekonsolidierung)
Bilanz 31.12.X2
M
G
(100%)
GN
(100%)
GN
(50%)
Vorlage
Dozent
∑
(M+GN)
Übrige Aktiva [stille Reserven]
Soll
1.500
590
[100]
690
345
KA
70
250
(1) 250
–
1.845
(3) 10
1.835
(2) 75
250
Haben
5
Geschäfts- oder Firmenwert
Beteiligung an G
Konsolidierung
Unterschiedsbetrag
(1) 75
(3)
(2) 75
1.750
590
690
345
2.095
Gezeichnetes Kapital
600
150
150
75
675
(1) 75
600
Rücklagen
300
100
200
100
400
(1) 90
(1) 10
300
Jahresergebnis
100
140
140
70
170
(3) 15
155
Fremdkapital
750
200
200
100
850
850
1.750
590
690
345
2.095
1.905
∑ Aktiva
∑ Passiva
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1.905
9
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Technik (III): Quotenkonsolidierung (Folgekonsolidierung)
Bilanz 31.12.X2
M
G
(100%)
GN
(100%)
GN
(50%)
∑
(M+GN)
Konsolidierung
Soll
Haben
KA
Geschäfts- oder Firmenwert
Beteiligung an G
250
250
1.500
590
[100]
690
345
1.845
1.750
590
690
345
2.095
Gezeichnetes Kapital
600
150
150
75
675
Rücklagen
300
100
200
100
400
Jahresergebnis
100
140
140
70
170
Fremdkapital
750
200
200
100
850
1.750
590
690
345
2.095
Übrige Aktiva [stille Reserven]
Unterschiedsbetrag
∑ Aktiva
∑ Passiva
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10
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Übersicht
Quotenkonsolidierung von
Gemeinschaftsunternehmen
Gegenstand und Aufgabe
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
11
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Kontrollfrage)
Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
256. Warum gestattet das HGB auch eine anteilmäßige Konsolidierung?
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Quelle: Meyer (2011), S. 230
12
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
Übersicht
Quotenkonsolidierung von
Gemeinschaftsunternehmen
Gegenstand und Aufgabe
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
13
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Übersicht
1
Gemeinschaftsunternehmen
2
Methodenwahl
3
Quotenkonsolidierung (I)
4
Quotenkonsolidierung (II)
5
Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
6
Folgekonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
7
Erstkonsolidierung ohne latente Steuern
8
Latente Steuern und Firmenwert
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14
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen
Übersicht
Equity-Bewertung für assoziierte
Unternehmen
Grundlagen
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
15
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen
Übersicht
Equity-Bewertung für assoziierte
Unternehmen
Grundlagen
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
16
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Rechtliche Grundlagen (I)
§ 311 HGB Definition, Befreiung
(1)
Wird von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und
Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist,
ausgeübt (assoziiertes Unternehmen), so ist diese Beteiligung in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit
entsprechender Bezeichnung auszuweisen. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem
anderen Unternehmen mindestens den fünften Teil der Stimmrechte der Gesellschafter innehat.
(2)
Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Absatz 1 und § 312 nicht angewendet zu werden,
wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist.
§ 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrag
(1)
Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein
darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag sind im Konzernanhang anzugeben.
(2)
Der Unterschiedsbetrag nach Absatz 1 Satz 2 ist den Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des assoziierten Unternehmens insoweit zuzuordnen, als deren
beizulegender Zeitwert höher oder niedriger ist als ihr Buchwert. Der nach Satz 1 zugeordnete Unterschiedsbetrag ist
entsprechend der Behandlung der Wertansätze dieser Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten im Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens im Konzernabschluss
fortzuführen, abzuschreiben oder aufzulösen. Auf einen nach Zuordnung nach Satz 1 verbleibenden Geschäfts- oder
Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag ist § 309 entsprechend anzuwenden. § 301 Abs. 1 Satz 3 ist
entsprechend anzuwenden.
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6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Grundgedanke – Aufgabe – Anwendungsbereich
Grundgedanke
Aufgabe
Anwendungsbereich
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● Unternehmen, die unter dem maßgeblichen Einfluss eines Konzernunternehmens
stehen, aber nicht beherrscht werden (d.h. kein Tochterunternehmen), sollen
angemessen im Konzernabschluss abgebildet werden
● Dem liegt die Interessenstheorie zugrunde
● Methode der Beteiligungsbewertung im Konzernabschluss
● Keine Übernahme von anteiligen Vermögensgegenständen und Schulden in der
Konzernbilanz
● Grundsatz der Wesentlichkeit (§ 311 Abs. 2 HGB)
● Assoziierte Unternehmen (§ 311 HB)
● Gemeinschaftsunternehmen (§ 310 HGB), sofern keine Einbeziehung nach der
Quotenkonsolidierung erfolgt (Wahlrecht!)
● Tochterunternehmen, die in Ausübung der Wahlrechte gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 und 2
HGB nicht vollkonsolidiert werden
● Equity-Bewertung im Einzelabschluss verboten!
18
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Rechtliche Grundlagen (II)
§ 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrag
(3)
Der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag sind auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt
zu ermitteln, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. Können die Wertansätze zu diesem
Zeitpunkt nicht endgültig ermittelt werden, sind sie innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate anzupassen.
(4)
Der nach Absatz 1 ermittelte Wertansatz einer Beteiligung ist in den Folgejahren um den Betrag der
Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten
Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern; auf die Beteiligung entfallende Gewinnausschüttungen
sind abzusetzen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist das auf assoziierte Beteiligungen entfallende Ergebnis
unter einem gesonderten Posten auszuweisen.
(5)
Wendet das assoziierte Unternehmen in seinem Jahresabschluss vom Konzernabschluss abweichende Bewertungsmethoden an, so können abweichend bewertete Vermögensgegenstände oder Schulden für die Zwecke der Absätze 1
bis 4 nach den auf den Konzernabschluss angewandten Bewertungsmethoden bewertet werden. Wird die Bewertung
nicht angepasst, so ist dies im Konzernanhang anzugeben. § 304 über die Behandlung der Zwischenergebnisse ist
entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Die
Zwischenergebnisse dürfen auch anteilig entsprechend den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital
des assoziierten Unternehmens weggelassen werden.
(6)
Es ist jeweils der letzte Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens zugrunde zu legen. Stellt das assoziierte
Unternehmen einen Konzernabschluss auf, so ist von diesem und nicht vom Jahresabschluss des assoziierten
Unternehmens auszugehen.
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6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Vergleich Anschaffungskostenmethode vs. Equity-Bewertung
Anschaffungskostenmethode
Equity-Bewertung
Bewertung von Beteiligungen
Bewertung von Beteiligungen
• Bewertung zu Anschaffungskosten
bzw. niedrigerem beizulegendem
Wert
• Bewertung zu Anschaffungskosten
und Anpassung entsprechend der
Entwicklung des Eigenkapitals
• Zeitversetzte Vereinnahmung von
ausgeschütteten Gewinnen
• Zeitgleiche Vereinnahmung von
Gewinnen / Verlusten
• Keine Teilhabe an thesaurierten
Gewinnen
• Teilhabe an thesaurierten Gewinnen
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6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
„Arten“ von assoziierten Unternehmen
1
2
Arten
Typisches assoziiertes Unternehmen
Atypisches assoziiertes Unternehmen
• Beteiligung eines Konzernunternehmens gem.
§ 271 Abs. 1 HGB an einem nicht einbezogenem
Unternehmen
• Maßgeblicher Einfluss des Konzernunternehmens auf
- Geschäfts- und Finanzpolitik
- Austausch von Führungskräften
- Vertretung in Leitungs- oder Kontrollorganen
• (Wiederlegbare) Vermutung des maßgeblichen
Einflusses bei Stimmrechtsanteils ≥ 20% (§ 311
Abs. 1 HGB)
• Nicht vollkonsolidiertes Tochterunternehmen,
die das Wahlrecht gem. § 296 HGB in Anspruch
genommen haben
• Nicht quotenkonsolidierte Gemeinschaftsunternehmen (Wahlrecht gem. § 310 HGB)
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6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Grundkonzeption (I): Erstkonsolidierung gem. Buchwertmethode
Schritt 1
● Erstmaliger Ansatz der Beteiligung im Konzernabschluss mit dem Buchwert aus dem
Einzelabschluss (keine Übernahme von anteiligen Vermögensgegenständen und
Schulden!)
Schritt 2
● Wahlrecht zur Anpassung an die im Konzernabschluss angewandten
Bilanzierungsmethoden (§ 312 Abs. 5 HGB)
3
Nichtanpassung erfordert
Angabe im Konzernanhang (§ 312
Abs. 5 HGB)
Schritt 3
● Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Unternehms; dabei ist der letzte
Jahresabschluss heranzuziehen bzw. der letzte Konzernabschluss, falls das assoziierte
Unternehmen einen Konzernabschluss erstellt (Ausnahme: < 3 Monate)
(§ 312 Abs. 6 HGB)
− Ausstehende Einlagen, sofern
nicht eingefordert, mindern das
Eigenkapital
− Eigene Anteile des assoziierten
Unternehmens werden mit dessen
Eigenkapital verrechnet
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22
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Grundkonzeption (II): Erstkonsolidierung gem. Buchwertmethode
Schritt 4
4
5
● Vergleich von Buchwert und anteiligem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens
Unterschiedsbetrag ist im Jahr der
Erstkonsolidierung in Konzernbilanz
oder -anhang zu vermerken (§ 312
Abs. 1 Satz 2 HGB)
Unterschiedsbetrag
Schritt 5
● Im Rahmen einer Nebenrechnung werden die stillen Reserven / Lasten im Abschluss des
assoziierten Unternehmens zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen assoziiertes
Unternehmen geworden ist, aufgedeckt und verteilt.
- Zeitfenster von 12 Monaten, d.h.
nachträgliche Anpassung in
diesem Zeitfenster möglich (§ 312
Abs. 3 HGB
Verbleibender
Unterschiedsbetrag
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23
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Grundkonzeption (III): Folgekonsolidierung
Verbleibender
Unterschiedsbetrag
Geschäfts- oder
Firmenwert
Schritt 6
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Negativer
Unterschiedsbetrag
● Folgekonsolidierung (vgl. nächste Folie)
24
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Grundkonzeption (IV): Folgekonsolidierung
Schritt 6
6
7
8
● Fortschreibung des Wertansatzes der Beteiligung „spiegelbildlich“ zu der Entwicklung des
anteiligen Eigenkapitals
Fortschreibung des
Unterschiedsbetrags aus
erstmaliger Aufrechnung
Erfolgsentstehung/-verwendung
beim assoziierten Unternehmen
 Anteilige Jahresergebnisse
(unabhängig von erfolgter
Ausschüttung)
 Vereinnahmte Gewinnausschüttung
§ 312 Abs. 4 HGB
 Abschreibung/Auflösung
aufgedeckter stiller
Reserven/Lasten
 Abschreibung des Geschäfts- oder
Firmenwertes bzw. Auflösung des
passivischen Unterschiedsbetrags
 Ggf. Ergebniswirkung der Neubewertung gem. § 312 Abs. 5 HGB
(= konzerneinheitliche Bewertung)
 Eliminierung von
Zwischengewinnen (voll oder
anteilig) (§ 312 Abs. 5 HGB)
Sonstige, außerplanmäßige
Fortschreibungen
 Außerplanmäßige Abschreibungen
 Zuschreibungen, sofern Gründe für
außerplanmäßige Abschreibung
entfallen
 Kapitaleinzahlungen/-rückzahlungen
Beachte:
 Anteilige Verluste vermindern im
Jahr ihrer Entstehung entsprechend
den Equity-Wert in der
Konzernbilanz
 Bei Verlustübernahme über mehrere
Jahre: Equity-Wert kann auf Null absinken, wenn darüber hinaus weitere Verluste entstehen, wird nach h.M. die Equity
Konsolidierung ausgesetzt; d.h. kein Ansatz eines negativen Equity-Werts im KA, sondern:
• Ausweis eines Erinnerungspostens
• Weiterer Verluste werden in einer Nebenrechnung statisch erfasst und mit späteren Gewinnen verrechnet.
Aktivierung im KA erfolgt wieder, wenn Null-Grenze durch entsprechende Gewinne erreicht wird.
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6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen)
Grundkonzeption (V): Schema für die Folgebewertung
+
Beteiligungsbuchwert in Periode t-1 (Ausgangswert: Buchwert der Beteiligung aus EA
des beteiligten Unternehmens; i.d.R. gleich Anschaffungskosten)
Regelmäßige Fortschreibung
(I): Erfolgsentstehung und verwendung beim assoziierten
Unternehmen
+
-
Anteiliger Jahresüberschuss des assoziierten Unternehmens
Anteiliger Jahresfehlbetrag des assoziierten Unternehmens
Vereinnahmte Gewinnausschüttung vom assoziierten Unternehmen
Regelmäßige
Fortschreibung (II):
Fortschreibung des
Unterschiedsbetrag aus
erstmaliger Aufrechnung
+
+
+/+/-
Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven
Auflösung der aufgedeckten stillen Lasten
Abschreibung eines nicht zuordnungsfähigen aktivischen Unterschiedsbetrags
(Geschäfts-/Firmenwert)
Auflösung eines nicht zuordnungsfähigen passivischen Unterschiedsbetrags(“Badwill”)
Ergebniswirkung der Neubewertung bei Erstellung einer HB II
Eliminierung von Zwischenergebnissen
+/-
Anteilige erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals
+
+
-
Außerplanmäßige Abschreibungen
Zuschreibungen (bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibung)
Kapitaleinzahlungen
Kapitalrückzahlungen
=
Beteiligungsbuchwert in Periode t
Regelmäßige
Fortschreibung (III):
Sonstige, außerplanmäßige
Fortschreibungen
Beachte DRS 8.27: Negativer Equity-Wert (aufgrund Folgebewertung) darf in Konzernbilanz nicht angesetzt werden!
(Fortführung in Nebenrechnung: Aktivierung, sobald Ausgleich durch Gewinne oder Leistungen der Gesellschafter)
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6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen
Übersicht
Equity-Bewertung für assoziierte
Unternehmen
Grundlagen
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
27
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik)
Beispiel: Equity-Methode (Verprobung)
Sachverhalt
Die M-AG hält eine 40%-Beteiligung an der A-AG, auf die sie einen maßgeblichen Einfluss gem. § 311 Abs.
1 HGB ausübt. Die Equity-Methode wird erstmals im Konzernabschuss der M-AG zum 31.12.X1
angewendet. Die anteiligen stillen Reserven (40 GE) betreffen eine über 3 Jahre abzuschreibende
Maschine (24 GE) und ein Grundstück (16 GE). Für X2 wird angenommen, dass die A-AG den im Vorjahr
vor Erwerb der Beteiligung erwirtschafteten, von M erworbenen und daher auch anteilig in der
Kapitalkonsolidierung einbezogenen Jahresüberschuss in voller Höhe ausgeschüttet hat. Hiervon entfallen
40% von 50 GE, d.h. 20 GE auf M. Dies stellt letztlich eine Kaufpreisrückvergütung dar und vermindert im
Einzelabschluss von M den Beteiligungsansatz um 20 GE. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird über 15
Jahre abgeschrieben.
[ ] = nachrichtlich / Nebenrechnung
Frage
Wie ist die A-AG in den Konzernabschluss zum 31.12.X1 und 31.12.X2 gem. der Equity-Methode
abzubilden?
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28
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik)
Beispiel: Equity-Methode (Erstkonsolidierung)
Bilanz 31.12.X1
M
A
Vorlage
Dozent
Konsolidierung
∑
Soll
Geschäfts- oder Firmenwert
Haben
Nebenrechnung
KA
(2) [60]
Beteiligung an A
200
Übrige Aktiva
[stille Reserven]
1.550
(1) [200]
200
450
[100]
1.550
Unterschiedsbetrag
[60]
1.550
(2) [4]
(1) [100]
200
(2) [100]
1.750
450
1.750
Gezeichnetes Kapital
600
150
600
(1) [60]
600
Rücklagen
400
50
400
(1) [20]
400
0
50
0
(1) [20]
0
750
200
750
750
1.750
450
1.750
1.750
∑ Aktiva
Jahresüberschuss
Fremdkapital
∑ Passiva
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[40]
1.750
29
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik)
Beispiel: Equity-Methode (Erstkonsolidierung)
Bilanz 31.12.X1
M
A
Konsolidierung
∑
Soll
Haben
KA
Nebenrechnung
Geschäfts- oder Firmenwert
Beteiligung an A
Übrige Aktiva
[stille Reserven]
200
200
1.550
450
[100]
1.550
1.750
450
1.750
Gezeichnetes Kapital
600
150
600
Rücklagen
400
50
400
0
50
0
750
200
750
1.750
450
1.750
Unterschiedsbetrag
∑ Aktiva
Jahresüberschuss
Fremdkapital
∑ Passiva
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
30
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik)
Beispiel: Equity-Methode (Folgekonsolidierung)
Bilanz 31.12.X2
M
A
Vorlage
Dozent
Konsolidierung
∑
Soll
Haben
(5a)
[4]
Geschäfts- oder Firmenwert
(2)
Beteiligung an A
180
(3) [80]
(4a) [8]
(5a) [4]
(1) [180]
(4)
[8]
(5)
[4]
Übrige Aktiva
[stille Reserven]
1.570
(2)
(4a)
180
600
[100]
1.570
Unterschiedsbetrag
∑ Aktiva
[60]
[40]
(1) [100]
Nebenrechnung
KA
[8]
[56]
248
1.570
(2) [100]
1.750
600
1.750
Gezeichnetes Kapital
600
150
600
(1)
[60]
600
Rücklagen
400
50
400
(1)
[20]
400
(4)
(5)
[8]
[4]
Jahresüberschuss
Fremdkapital
∑ Passiva
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
200
[32]
1.818
(3)
[80]
68
750
200
750
750
1.750
600
1.750
1.818
31
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik)
Beispiel: Equity-Methode (Folgekonsolidierung)
Bilanz 31.12.X2
M
A
Konsolidierung
∑
Soll
Haben
KA
Nebenrechnung
Geschäfts- oder Firmenwert
Beteiligung an A
- davon Unterschiedsbetrag
180
180
1.570
600
[100]
1.570
1.750
600
1.750
Gezeichnetes Kapital
600
150
600
Rücklagen
400
50
400
Übrige Aktiva
[stille Reserven]
Unterschiedsbetrag
∑ Aktiva
200
Jahresüberschuss
Fremdkapital
∑ Passiva
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
750
200
750
1.750
600
1.750
32
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik)
Beispiel: Equity-Methode (Verprobung)
Buchwert der Vorperiode
200
./.
Anschaffungskostenminderung durch Ausschüttung
=
Einzelabschlusswert am 31.12.X2
+
anteiliger Jahresüberschuss
./.
Geschäfts- oder Firmenwertabschreibung
./.
4
(= 1/5 von 60)
./.
Abschreibung stille Reserven
./.
8
(= 1/3 von 24)
=
Buchwert im Konzern zum 31.12.X2
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./.
20
180
80
(= 40% von 200)
248
33
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen
Übersicht
Equity-Bewertung für assoziierte
Unternehmen
Grundlagen
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
34
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Kontrollfragen)
Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen
253. Was versteht man unter assoziierten Unternehmen?
254. Welche Ziele werden mit der Konsolidierung von assoziierten Unternehmen verfolgt?
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Quelle: Meyer (2011), S. 230
35
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen
Übersicht
Equity-Bewertung für assoziierte
Unternehmen
Grundlagen
Kontrollfragen
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Technik
Fallbeispiele
36
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Übersicht
1
Assoziierte Unternehmen (I)
2
Assoziierte Unternehmen (II)
3
Equity-Methode (I)
4
Equity-Methode (II)
5
Equity-Methode (III)
6
Equity-Methode (IV)
7
Equity-Methode (V)
8
Latente Steuern
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37
8 Bestandteile des Konzernabschlusses
Übersicht
Bestandteile des Konzernabschlusses
KonzernGewinn- und
Verlustrechnung
KonzernBilanz
KonzernAnhang
Pflichtbestandteile
gem. § 297 Abs. 1
HGB
Kontrollfragen
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KonzernKapitalflussrechnung
KonzernEigenkapital
-spiegel
KonzernSegmentberichterstattung
Wahlbestandteil
(§ 297 Abs. 1 HGB)
KonzernLagebericht
Pflichtbestandteil
gem. § 315 HGB
Fallbeispiele
60
8 Bestandteile des Konzernabschlusses
Übersicht
Bestandteile des Konzernabschlusses
KonzernGewinn- und
Verlustrechnung
KonzernBilanz
KonzernAnhang
Pflichtbestandteile
gem. § 297 Abs. 1
HGB
Kontrollfragen
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KonzernKapitalflussrechnung
KonzernEigenkapital
-spiegel
KonzernSegmentberichterstattung
Wahlbestandteil
(§ 297 Abs. 1 HGB)
KonzernLagebericht
Pflichtbestandteil
gem. § 315 HGB
Fallbeispiele
61
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Bilanz
Stellung
Die Konzernbilanz ist gem. § 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses
Aufgabe
Im Rahmen der Konzernbilanz soll unter Beobachtung der GoB eine den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechende Vermögenslage des Konzerns gem. Einheitstheorie unter
der Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller Transaktionen zwischen den
Konzernunternehmen dargestellt werden
Inhalte
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● Anwendung der Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften, soweit der
Konzernabschluss keine Abweichungen bedingt oder nicht anderes
Branchenspezifisches bestimmt ist (§§ 265, 266 i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB)
● Zusammenfassen der Vorräte in einem Posten möglich (§ 298 Abs. 2 HGB)
62
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Stellung
Die Konzern-GuV ist gem. § 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses
Aufgabe
Im Rahmen der Konzern-GuV soll unter Beobachtung der GoB eine den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechende Ertragslage des Konzerns gem. Einheitstheorie unter der
Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller Transaktionen zwischen den
Konzernunternehmen dargestellt werden
Inhalte
● Anwendung der Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften, soweit der
Konzernabschluss keine Abweichungen bedingt oder nicht anderes
Branchenspezifisches bestimmt ist (§ 275, i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB)
● GuV darf gem. § 275 HGB optional nach dem Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren
dargestellt werden.
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63
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Anhang
Stellung
Der Konzernanhang ist gem. § 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses
Aufgabe
Interpretation, Korrektur, Ergänzung und Entlastung der in der Bilanz sowie in der GuV
erfolgenden Berichterstattung zur Vervollständigung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Aufstellung unter Beachtung der Fiktion der rechtlichen Einheit, nicht lediglich Addition der
Angaben (§ 297 Abs. 3 HGB)
Inhalte
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● Konzernanhang kann mit dem Anhang des MU zusammengefasst werden
(§ 298 Abs. 3 HGB)
● Es existieren keine größenunabhängigen Erleichterungen
● Die Anhangsangaben müssen keinen direkten Bezug zu den einzelnen konsolidierten
Unternehmen haben (Berichtsobjekt ist der Konzern / Konsolidierungskreis)
● Freiere Gestaltung / Aufbau möglich mangels konkreter Vorschriften und weil
Ansprüche Dritter nur gegenüber den Einzelunternehmen bestehen
64
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Anhang: Typischer Aufbau
Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss
• allgemein zu den angewandten Bilanzierungsmethoden (Ansatz und Bewertung)
• Abweichungen zu Bilanzierungs- und Konsolidierungsmethoden
• angewandte Konsolidierungsmethoden
• Grundlagen der Währungsumrechnung
Erläuterungen
• Erläuterungen zur Konzernbilanz
• Erläuterungen zur Konzern-GuV
Angaben zum Konsolidierungskreis (§ 313 Abs. 2 HGB) Beachte: Erleichterung gem. § 313 Abs. 3 HGB
• Tochterunternehmen: Name, Sitz, Beteiligungsquote (sowohl einbezogene als auch nicht einbezogene)
• Assoziierte Unternehmen: dito
• Gemeinschaftsunternehmen: dito
• Beteiligungen: Name, Sitz, Beteiligungsquote, EK und Ergebnis
Sonstige Pflichtangaben (§ 314 HGB)
• Aufgliederung der Umsätze
• Arbeitnehmer, . . . etc.
Bedingte Angabepflichten
• Zusätzliche Angaben zu Vermittlung des „true and fair“-views
• Angaben, die zulässigerweise nicht in Bilanz und GuV gemacht werden
• Angaben bei Ausübung von Wahlrechten
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65
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Kapitalflussrechnung
Stellung
Die Konzernkapitalflussrechnung ist gem. § 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines
Konzernabschlusses
Aufgabe
● Im Rahmen der Kapitalflussrechnung soll die Finanzlage des Konzerns gem.
Einheitstheorie unter der Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller
Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen dargestellt werden
● Sie liefert Informationen über die Mittelherkunft und -verwendung sowie über die
Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen
und Ausschüttungen zu leisten
Inhalte
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● Gliederung der Zahlungswirksamen Vorgänge nach betrieblichen Prozessen:
− Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
− Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
− Cash Flow aus Investitionstätigkeit
● Aufbau und Ausgestaltung ist gesetzlich nicht weiter geregelt
● Vorschriften nach DRS 2 daher maßgeblich
66
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Kapitalflussrechnung: Formen der Erstellung
Formen
Erstellung
Erstellung im Konzern
Originäre
Derivativ
direkt
indirekt
Erfassung aller
tatsächlichen
Zahlungsströme
Geschäftsvorfälle aus
dem Rechnungswesen werden
geprüft, ob sie
Zahlungswirksam
waren
Konsolidierung aller
KFR der in dem
Konzern
einbezogenen
Unternehmen
Ermittlung aus der
Konzernbilanz / -GuV
CF aus
●Finanzierungstätigkeit
●Investitionstätigkeit
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CF aus lfd.
Geschäftstätigkeit
67
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Kapitalflussrechnung: Finanzmittelfonds
Finanzmittel am Anfang der Periode
+/- Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
+/- Cash Flow aus Investitionstätigkeit
+/- Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
+/- Wechselkurseinflüsse auf Finanzmittelfonds
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungsmittel
● Barmittel
● jederzeit fällige Sichteinlage
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Zahlungsmitteläquivalente
● kurzfristig (< 3 Monate) verfügbare
Liquiditätsreserven, die ohne
wesentliche Wertabschläge in
Zahlungsmittel umgewandelt
werden können
68
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Eigenkapitalspiegel (I)
Stellung
Die Konzerneigenkapitalspiegel ist gem. § 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines
Konzernabschlusses
Aufgabe
Der Konzerneigenkapitalspiegel stellt systematisch sämtlicher Veränderungen des
Konzerneigenkapitals dar. Dabei werden die einzelnen Eigenkapitalposten der Vorperiode
auf die Posten des aktuellen Abschlusses überführt
Inhalte
● Aufbau und Ausgestaltung sind gesetzlich nicht weiter geregelt
● Vorschriften des DRS 7 daher maßgeblich
● Veränderungen des Eigenkapitals resultieren aus:
− Ergebnisverwendungsrechnung
− erfolgsneutrale Transaktionen mit den Eigenkapitalgebern
− erfolgsneutrale Transaktionen, die nicht mit den Eigenkapitalnehmern begründet sind
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69
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Eigenkapitalspiegel (II): Beispiel
Mutterunternehmen
Gezeichnetes
Kapital
Stammaktien
Vorzugsaktien
Nicht Kapitaleingerückforderlage
te ausstehen
de Einlagen
Erwirtschaftetes
Konzerneigenkapital
Eigene
Anteile,
die zur
Einziehung bestimmt
sind
Kumuliertes übriges
Konzernergebnis
Ausgleichs- Andere
posten aus neutrale
der FemdTranswährungs- aktionen
umrechnung
Minderheitengesellschafter
Eigenkapital
gemäß
Konzernbilanz
Eigene
Anteile,
die nicht
zur Einziehung
bestimmt
sind
Eigenkapital
Minderheitenkapital
Kumuliertes übriges
Konzernergebnis
Eigenkapital
Konzerneigenkapital
Ausgleichs- Andere
posten aus neutrale
der FemdTranswährungs- aktionen
umrechnung
 Stand am
31.12.01
 Ausgabe von
Anteilen
 Erwerb/Einbeziehung eigener Anteile
 Gezahlte
Dividenden
 Änderung des
Konsolidierungskreises
 Übrige Veränderungen
 Konzernjahresüberschuss/fehlbetrag
 Übriges Konzernergebnis
 Konzerngesamtergebnis
 Stand am
31.12.02
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70
8 Bestandteile des Konzernabschlusses
Übersicht
Bestandteile des Konzernabschlusses
KonzernGewinn- und
Verlustrechnung
KonzernBilanz
KonzernAnhang
Pflichtbestandteile
gem. § 297 Abs. 1
HGB
Kontrollfragen
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
KonzernKapitalflussrechnung
KonzernEigenkapital
-spiegel
KonzernSegmentberichterstattung
Wahlbestandteil
(§ 297 Abs. 1 HGB)
KonzernLagebericht
Pflichtbestandteil
gem. § 315 HGB
Fallbeispiele
71
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Segmentberichterstattung
Stellung
Gem. § 297 Abs. 1 HGB besteht im Rahmen der Konzernrechnungslegung ein Wahlrecht
zur Erstellung einer Segmentberichterstattung
Aufgabe
Die Segmentberichterstattung soll detaillierte Informationen aber wesentliche Geschäftsfelder liefern, um einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns zu ermöglichen. Dadurch sollen die Chancen und Risiken der einzelnen
Geschäftsfelder besser eingeschätzt werden.
Inhalte
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
● Aufbau und Ausgestaltung sind gesetzlich nicht geregelt
● Vorschriften des DRS 3 daher maßgeblich
● Segmentierung primär anhand der operativen Segmente eines Unternehmens (z.B.
Produkte / Dienstleistungen, geographische Regionen, Kunden)
● Orientierung an der unternehmensinternen Organisations- und Berichtsstruktur
72
8 Bestandteile des Konzernabschlusses
Übersicht
Bestandteile des Konzernabschlusses
KonzernGewinn- und
Verlustrechnung
KonzernBilanz
KonzernAnhang
Pflichtbestandteile
gem. § 297 Abs. 1
HGB
Kontrollfragen
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
KonzernKapitalflussrechnung
KonzernEigenkapital
-spiegel
KonzernSegmentberichterstattung
Wahlbestandteil
(§ 297 Abs. 1 HGB)
KonzernLagebericht
Pflichtbestandteil
gem. § 315 HGB
Fallbeispiele
73
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Konzern-Lagebericht
Stellung
Der Konzernlagebericht ergänzt den Konzernabschluss in sachlicher und zeitlicher
Hinsicht, ist aber kein Bestandteil des Konzernabschlusses, wohl aber verpflichtend zu
erstellen (§§ 297, 315 HGB)
Aufgabe
Durch den Konzernlagebericht soll dem Adressat einer Gesamtbeurteilung die Lage des
Konzerns vermittelt werden. Dafür beinhaltet der Lagebericht nicht nur vergangenheitsorientierte, sondern auch zukunftsorientierte Informationen.
Inhalte
● Konzernlagebericht kann mit dem Lagebericht des MU zusammengefasst werden
(§§ 315 Abs. 3, 298 Abs. 3 HGB)
● Der Konzernlagebericht ist auf die Ereignisse und die Entwicklung über den gesamten
Konzern hinaus ausgerichtet, nicht auf die einzelnen Konzernunternehmen
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74
8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses
Lagebericht vs. Konzernlagebericht
Einzelabschluss
§ 289 Abs. 1 S. 1-3
Konzernabschluss
Wirtschaftsbericht
Darstellung des
Geschäftsverlaufs
§ 315 Abs. 1 S 1-2
Darstellung der Lage
Einbeziehung finanzieller
Leistungsindikatoren
§ 289 Abs. 3, sofern
große KapG
Einbeziehung nichtfinanzieller
Leistungsindikatoren
§ 315 Abs. 1 S.4
§ 289 Abs. 1 S. 4
Prognosebericht, Chancen- und
Risikobericht
§ 315 Abs. 1 S.5
§ 289 Abs. 2 Nr. 1
Nachtragsbericht
§ 315 Abs. 2 Nr. 1
§ 289 Abs. 2 Nr. 2
Risikobericht über Finanzinstrumente
§ 315 Abs. 2 Nr. 2
§ 289 Abs. 2 Nr. 3
Forschungs- und Entwicklungsbericht
§ 315 Abs. 2 Nr. 3
§ 289 Abs. 2 Nr. 4
Zweigniederlassungsbericht
§ 289 Abs. 2 Nr. 5
Vergütungsbericht
§ 289 Abs. 5, sofern
kapitalmarktorientiert
Bericht über rechnungslegungsbezogenes IKS + RMS
§ 289 Abs. 4, sofern
börsennotiert
Übernahmerelevante Angaben
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entfällt
§ 315 Abs. 2 Nr. 4
§ 315 Abs. 2 Nr. 5, sofern MU
kapitalmarktorientiert
§ 315 Abs. 4, sofern MU
börsennotiert
75
8 Bestandteile des Konzernabschlusses
Übersicht
Bestandteile des Konzernabschlusses
KonzernGewinn- und
Verlustrechnung
KonzernBilanz
KonzernAnhang
Pflichtbestandteile
gem. § 297 Abs. 1
HGB
Kontrollfragen
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
KonzernKapitalflussrechnung
KonzernEigenkapital
-spiegel
KonzernSegmentberichterstattung
Wahlbestandteil
(§ 297 Abs. 1 HGB)
KonzernLagebericht
Pflichtbestandteil
gem. § 315 HGB
Fallbeispiele
76
8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen)
Bestandteile des Konzernabschlusses
258. Warum übernimmt das HGB die Gliederung für die Einzelbilanz grundsätzlich auch für die
Konzernbilanz?
259. Welche Probleme hat zum Verzicht auf einen getrennten Ausweis der einzelnen Posten
des Vorratsvermögens geführt?
260. Das Konzernunternehmen A stellt eine am Bilanzstichtag noch nicht vollständig fertig
gestellte Maschine für die Konzernunternehmung B her, die diese später für
Produktionszwecke verwenden will. Wie ist die Maschine in der Bilanz des
Konzernunternehmens A auszuweisen? Wie ist die Maschine in der Konzernbilanz
auszuweisen?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Meyer (2011), S. 232
77
8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen)
Bestandteile des Konzernabschlusses
273. Welche Zweck dient der Konzernanhang?
274. Sind die Kapitalflussrechnung, die Segmentberichterstattung und der Eigenkapitalspiegel
Teile des Anhangs?
275. Müssen alle rechnungslegungspflichtigen Konzerne nach dem HGB z.B. eine Kapitalflussrechnung erstellen?
276. Was ist unter „börsennotiert“ und „kapitalmarktorientiert“ zu verstehen?
277. Welche Märkte in Deutschland sind damit konkret gemeint?
278. Der Anhang des Mutterunternehmens und des Konzerns dürfen nach § 298 Abs. 3 HGB
zusammengefasst werden. Wird dieses Wahlrecht von den international tätigen
Konzernen in der Praxis ausgeübt?
279. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt die Aufgliederung der Umsatzerlöse im Anhang u.a.
nach Tätigkeitsbereichen. Ist dies in jedem Falle notwendig?
280. Kann auch ein nicht kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen dem Konzernabschluss
z.B. eine Kapitalflussrechnung des Mutterunternehmens, nicht aber des Konzerns
anfügen?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Meyer (2011), S. 247
78
8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen)
Bestandteile des Konzernabschlusses
281. Welchen Zwecken dient die Kapitalflussrechnung grundsätzlich?
282. Nennen Sie die beiden Methoden bzw. Aufstellungstechniken!
283. Welche Methoden wird üblicherweise in Praxis angewandt?
284. Warum sollen die Zahlungsströme brutto erfasst werden?
285. In welche Teilbereichen werden die Zahlungsströme aufgeteilt?
286. Was ist unter „Finanzmittelfonds“ zu verstehen?
287. Erläutern sie den Begriff „wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds“!
288. Werden außerhalb der externen Rechnungslegung auch Kapitalflussrechnungen erstellt
und ggf. in welche Bereichen?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Meyer (2011), S. 251 f.
79
8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen)
Bestandteile des Konzernabschlusses
289. Erläutern Sie den Begriff „Segment“.
290. Worin besteht der eigentliche Informationsvorteil der Segmentberichterstattung aus der
Sicht eines Kapitalanlegers?
291. Woran hat sich die Abgrenzung der Segmente zu orientieren?
292. Dürfen die betragsmäßigen Segmentangaben dem internen Rechnungswesen, z.B. der
Kostenrechnung, entnommen werden?
293. Nennen Sie die Hauptelemente der Segmentangaben!
294. Warum wird der Grundsatz der Stetigkeit bei der Segmentberichterstattung vorgeschrieben?
295. Ist eine Segmentberichterstattung, vorgeschrieben nur für den Konzernabschluss, aus
Ihrer Sicht auch für einen Einzelabschluss sinnvoll?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Meyer (2011), S. 255 f.
80
8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen)
Bestandteile des Konzernabschlusses
296. Welche Funktion erfüllt das Eigenkapital im Rahmen der Unternehmens- bzw. Konzernfinanzierung?
297. Welche Zwecken dient der Eigenkapitalspiegel?
298. Handelt es sich beim Konzerneigenkapital um Kapital, das dem Konzern dauerhaft zur
Verfügung steht?
299. Warum werden „Eigene Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind“ bei der Ermittlung
des Eigenkapitals des Mutterunternehmens abgezogen?
300. Umfasst das „Minderheitenkapital“ nur deren Anteile am „Gezeichneten Kapital“ einer
Kapitalgesellschaft?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Meyer (2011), S. 258
81
8 Bestandteile des Konzernabschlusses
Übersicht
Bestandteile des Konzernabschlusses
KonzernGewinn- und
Verlustrechnung
KonzernBilanz
KonzernAnhang
Pflichtbestandteile
gem. § 297 Abs. 1
HGB
Kontrollfragen
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KonzernKapitalflussrechnung
KonzernEigenkapital
-spiegel
KonzernSegmentberichterstattung
Wahlbestandteil
(§ 297 Abs. 1 HGB)
KonzernLagebericht
Pflichtbestandteil
gem. § 315 HGB
Fallbeispiele
82
8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Fallbeispiel)
Übersicht
1
Fragen zum Konzernabschluss
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
83
Fallbeispiele
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 1: Gemeinschaftsunternehmen (I)
A1
Sachverhalt
Die M1-AG, M2-AG und M3-AG sind Muttergesellschaften verschiedener Konzerne. Die drei Gesellschaften
gründen Ende 01 ein Unternehmen, die Gemein-AG, an der die drei Gesellschaften in gleicher Höhe
beteiligt sind. Die grundlegende Entscheidungen bei der Gemein-AG müssen einstimmig ausgeübt werden.
Alle drei Gesellschaften führen die Geschäfte der Gemein-AG, deren Grundkapital 2.100.000 € beträgt.
Aufgabenstellung
a)
b)
c)
d)
Prüfen Sie, ob ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegt.
Wie werden die Anteile an der Gemein-AG Ende 01 im Einzel- bzw. Konzernabschluss der
Muttergesellschaften behandelt?
Wie lautet die Konsolidierungsbuchung für die Erstkonsolidierung Ende 01?
Handelt es sich auch in diesem Fall um ein Gemeinschaftsunternehmen?
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Quelle: Buchholz (2011), S. 367
85
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 1: Gemeinschaftsunternehmen (I)
L1
Antwort
a)
Die Muttergesellschaften sind unabhängig voreinander, da sie zu verschiedenen Konzernen gehören. Sie üben
die Führung bei der Gemein-AG gemeinschaftlich (und tatsächlich) aus, da die grundlegenden Entscheidungen
einheitlich getroffen werden müssen. Da die Gemein-AG auf Dauer betrieben wird, handelt es sich um ein
Gemeinschaftsunternehmen.
b)
Im Einzelabschluss werden die Beteiligungen mit den Anschaffungskosten bewertet, die jeweils 700.000 €
betragen. Im Konzernabschluss besteht ein Wahlrecht zwischen der Quotenkonsolidierung und der EquityMethode. Bei der Quotenkonsolidierung übernimmt jedes Mutterunternehmen 1/3 des Reinvermögens der
Gemein-AG (jeweils 700.000 €. Da im Gründungszeitpunkt noch keine stillen Reserven oder ein Firmenwert
vorhanden sind, treten insoweit keine besonderen Wirkungen ein. Bei der Equity-Methode wird die Beteiligung
im Konzernabschluss jeweils mit dem anteiligen Eigenkapital der Gemein-AG bewertet. Ende 01 entfällt auf
jedes Mutterunternehmen ein Betrag von 700.000 €. Dieser Wert entspricht den obigen Anschaffungskosten.
Änderungen treten erst im Folgejahr ein, wenn die X-AG einen Gewinn oder Verlust erzielt.
c)
Bei jeder Muttergesellschaft ist das anteilige Grundkapital von 700.000 € mit der gleiche hohen Beteiligung zu
verrechnen. Somit wird jeweils gebucht: „Gezeichnetes Kapital an Beteiligung 700.000“.
d)
Nein. Es findet keine gemeinschaftliche Führung statt, da bei einer Mehrheitsentscheidung eine
Muttergesellschaft von grundlegenden Entscheidungen ausgeschlossen werden kann.
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 367
86
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 2: Methodenwahl
A2
Sachverhalt
Die M-AG ist Muttergesellschaft eines Konzerns und verfügt über drei Beteiligungen an verschiedenen
Gemeinschaftsunternehmen (A-AG, B-AG und C-AG). Das Reinvermögen der A-AG soll nach der
Quotenkonsolidierung anteilig in den Konzernabschluss übernommen werden. Die B-AG und C-AG sollen
nach der Equity-Methode bewertet werden.
Aufgabenstellung
Ist diese Vorgehensweise zulässig?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 367
87
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 2: Methodenwahl
L2
Antwort
Ja. Das Wahlrecht für die Anwendung der Quotenkonsolidierung bzw. der Equity-Methode kann für jedes
Gemeinschaftsunternehmen individuell ausgeübt werden.
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Quelle: Buchholz (2011), S. 367
88
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 3: Quotenkonsolidierung (I)
A3
Sachverhalt
Die Konzernunternehmen A-AG und B-AG führen gemeinsam die Z-AG. Beide Unternehmen sind zu je 50%
beteiligt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung der A-AG betragen 400.000 €. Die Z-AG besitzt die
folgenden Vermögensgegenstände: Grundstück 600.000 €, Maschinen 200.000 €, sonstige
Vermögensgegenstände 200.000 €. Im Grundstück sind stille Reserven von 100.000 € enthalten. Die
Schulden und das gezeichnete Kapital betragen jeweils 500.000 €. Die Quotenkonsolidierung soll
angewendet werden.
Aufgabenstellung
Welche Posten übernimmt die A-AG in welcher Höhe?
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Quelle: Buchholz (2011), S. 348
89
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 3: Quotenkonsolidierung (I)
L3
Antwort
Bei der Quotenkonsolidierung werden die Werte der Vermögensgegenstände und Schulden nach Maßgabe
der Beteiligungsquote in die jeweilige Konzernbilanz übernommen. Relevant sind die Zeitwerte dieser
Posten, sodass stille Reserven aufgedeckt werden. Da die A-AG zu 50% beteiligt ist, werden die
Aktivposten mit den folgenden Werten bilanziert:
•
•
•
Grundstück: 50% von 700.000 €
Maschinen: 50% von 200.000 €
Sonstige VG: 50% von 200.000 €
= 350.000 €
= 100.000 €
= 100.000 €
Summe: 550.000 €
Weiterhin sind Schulden von 250.000 € (50% von 500.000 €) zu übernehmen. Per Saldo ergibt sich ein
übernommenes Reinvermögen von 300.000 €. Da die Anschaffungskosten der Beteiligung 400.000
€betragen, entsteht zusätzlich ein Firmenwert in Höhe von 100.000 € in der Konzernbilanz.
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Quelle: Buchholz (2011), S. 348
90
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 4: Quotenkonsolidierung (II)
A4
Sachverhalt
Die A-AG und die B-AG sind jeweils Muttergesellschaften eines Konzerns und gründen Ende 01 die CGmbH (Gemeinschaftsunternehmen). Beide Aktiengesellschaften sind zu 50% an der GmbH beteiligt, deren
Stammkapital 100.000 € beträgt. Das Geld befindet sich Ende 01 auf dem Bankkonto und wird erst in 02
verwendet. Die A-AG weist Ende 01 neben der Beteiligung an der C-GmbH diverse Vermögensgegenstände
im Wert von 900.000 € aus. Für das Eigenkapital der A-AG gilt. Gezeichnetes Kapital 500.000 €, gesetzliche
Rücklage 50. 000 €, andere Gewinnrücklagen (GRL) 150.000 €, Bilanzgewinn 250.000 €.
Aufgabenstellung
a)
b)
Wie sieht die Konzernbilanz von der A-AG mit dem Gemeinschaftsunternehmen aus, wenn andere
Konzernunternehmen vernachlässigt werden?
Welche Konzernunternehmen müssen noch in die Konzernbilanz aufgenommen werden?
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Quelle: Buchholz (2011), S. 367
91
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 4: Quotenkonsolidierung (II)
L4
Antwort
a)
In der Konzernbilanz erscheinen auf der Aktivseite die diversen Vermögensgegenstände der Mutter in
Höhe von 900.000 € und die Hälfte des Bankguthabens des Gemeinschaftsunternehmens (50.000 €).
Auf der Passivseite der Konzernbilanz wird das Eigenkapital der Muttergesellschaft bilanziert. Es ergibt
sich die folgende Konzernbilanz:
A
Diverse Vermögensgegenstände
Bank
Bilanz zum 31.12.01
900.000
Gezeichnetes Kapital
500.000
50.000
Gezeichnete Rücklage
50.000
Andere Gewinnrücklagen
150.000
Bilanzgewinn
250.000
950.000
b)
P
950.000
Die Quotenkonsolidierung ist nur im Konzernabschluss anwendbar. Damit ein Konzernabschluss
aufgestellt wird, muss mindestens ein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen vorhanden sein, das in
den Konzernabschluss aufgenommen wird (es dürfen somit keine Befreiungsvorschriften genutzt
werden). Dann sind die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und
Sonderposten des Tochterunternehmens ebenfalls in der Konzernbilanz auszuweisen. Hierauf wird aus
Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
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Quelle: Buchholz (2011), S. 367
92
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 5: Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
A5/1
Sachverhalt
Die M1-AG erwirbt Ende 01 eine 50%-Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen Z-AG. Die Z-AG weist die
folgenden Bilanzen vor bzw. nach Neubewertung auf. Die Zeitwerte der Posten A1 bis A3 sind jeweils 20% höher als
die Buchwerte.
Z-AG nach Neubewertung
Z-AG vor Neubewertung
A
Bilanz zum 31.12.01
P
A
Bilanz zum 31.12.01
A1
500
Gez. Kapital
800
A1
Gez. Kapital
A2
400
Jahresüberschuss
200
A2
NRL
A4
100
A3
Jahresüberschuss
1.000
P
1.000
Für die Handelsbilanz der M1-AG gilt Ende 01 Folgendes: Die Werte der Posten A1bis A3 betragen jeweils 400.000 €
und für die Beteiligung werden 720.000 € gezahlt. Das gezeichnete Kapital und der Jahresüberschuss betragen
jeweils 960.000 € (Erfolgsausweis vor Ergebnisverwendung).
Aufgabenstellung
a)
b)
c)
Führen Sie den Neubewertung des Vermögens der Z-AG durch und tragen Sie die neuen Werte in die obige rechte
Bilanz ein (Angaben in Tausend Euro, NRL = Neubewertungsrücklage)
Führen Sie die Erstkonsolidierung durch, indem Sie das angegebene Schema ausfüllen.
Wie lautet der Buchungssatz für die Erstkonsolidierung?
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Quelle: Buchholz (2011), S. 368 f.
93
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 5: Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
A5/2
Aufgabenstellung
Posten
M1-AG
Z-AG
Summenbilanz
Konsolidierung
Soll
Haben
Konzernbilanz
A1
A2
A3
Aktiva
Beteiligung
FW
Summe
Gez.Kapital
Passiva
NRL
JÜ
Summe
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Quelle: Buchholz (2011), S. 368 f.
94
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 5: Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
L5/1
Antwort
a)
Das neue bewertete Vermögen des Gemeinschaftunternehmens wird in der rechten Bilanz dargestellt (Angaben in
Tausend Euro, NRL = Neubewertungsrücklage).
Z-AG nach Neubewertung
Z-AG vor Neubewertung
A
Bilanz zum 31.12.01
P
A
Bilanz zum 31.12.01
P
A1
500
Gez. Kapital
800
A1
600
Gez. Kapital
800
A2
400
Jahresüberschuss
200
A2
480
NRL
200
A4
100
A3
120
Jahresüberschuss
200
1.000
1.000
1.200
1.200
Da die Zeitwerte des Z-AG um 20% über ihren Buchwerte liegen, steigt ihr Eigenkapital um 200.000 €. Dieser Betrag
wird in der Neubewertungsrücklage (NRL) ausgewiesen. Da M1-AG zu 50% an der Z-AG beteiligt ist, stehen ihr 50% der
einzelnen Bilanzposten zu. In das folgende Schema werden für die Z-AG jeweils die hälftigen Posten übernommen. Für
die Aktivposten gilt A1: 300.000 €, A2: 240.000 €, A3: 60.000 €. Auf der Passivseite erscheinen das gezeichnetes Kapital
mit 400.000 €, die Neubewertungsrücklage mit 100.000 € und der Jahresüberschuss mit 100.000 €.
b)
Die Erstkonsolidierung wird auf der nächsten Seite dargestellt. Hierbei gilt: Die M1-AG bezahlt für ihren Anteil 720.000 €
und erhält dafür ein anteiliges Reinvermögen von der Z-AG im Wert von 600.000 €. Daraus resultiert ein Firmenwert in
Höhe von 120.000 €.
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Quelle: Buchholz (2011), S. 368 f.
95
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 5: Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
L5/2
Antwort
Posten
Aktiva
Konsolidierung
Soll
Haben
Konzernbilanz
400
300
700
700
A2
400
240
640
640
A3
400
60
460
460
Beteiligung
720
–
720
–
–
–
1.920
600
2.520
960
400
1.360
a) 400
960
–
100
100
a) 100
–
960
100
1.060
a) 100
960
1.920
600
2.520
720
Summe
Gez.Kapital
NRL
JÜ
Summe
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Summenbilanz
Z-AG
A1
FW
Passiva
M1-AG
Quelle: Buchholz (2011), S. 368 f.
a) 720
–
120
a) 120
1.920
720
1.920
96
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 5: Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
L5/3
Antwort
a)
Die Buchung für die Erstkonsolidierung lautet:
Konsolidierungsbuchung:
Gezeichnetes Kapital
720.000
Jahresüberschuss
Neubewertungsrücklage
Firmenwert
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400.000 /
Beteiligung
100.000
100.000
120.000
Quelle: Buchholz (2011), S. 369
97
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 6: Folgenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
A6
Sachverhalt
Die A-AG und die B-AG sind jeweils Muttergesellschaften eines Konzerns und gründen Ende 01 die CGmbH (Gemeinschaftsunternehmen). Beide Aktiengesellschaften sind zu 50% an der GmbH beteiligt, deren
Stammkapital 100.000 € beträgt. Das Geld befindet sich Ende 01 auf dem Bankkonto und wird erst in 02
verwendet. Die A-AG weist Ende 01 neben der Beteiligung an der C-GmbH diverse Vermögensgegenstände
im Wert von 900.000 € aus. Für das Eigenkapital der A-AG gilt. Gezeichnetes Kapital 500.000 €, gesetzliche
Rücklage 50. 000 €, andere Gewinnrücklagen (GRL) 150.000 €, Bilanzgewinn 250.000 €.
Aufgabenstellung
a)
b)
Wie lautet der Buchungssatz für die Folgekonsolidierung aus Sicht der Konzernbilanz?
Wie ist in der Konzern-GuV-Rechnung zu buchen?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 369
98
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 6: Folgenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
L6/1
Antwort
Auf die M1-AG entfallen anteilige stille Reserven in Höhe von 100.000 €. Bei einer Nutzungsdauer von zehn
Jahren und gleichmäßiger Entwertung entsteht ein Aufwand von insgesamt 10.000 €. Er verteilt sich wie
folgt auf die Aktivposten: A1: 5.000 €, A2: 4.000 €, A3: 1.000 €.
Berechnung für A1: Die gesamten stillen Reserven betragen 100.000 €, davon entfallen 50% auf die M1-AG.
Diese 50.000 € werden gleichmäßig über zehn Jahre verteilt, sodass sich ein jährlicher Aufwand von 5.000
€ ergibt.
Die Abschreibung des Firmenwerts führt zu weiteren Aufwendungen in Höhe von 24.000 € (120.000 €/5
Jahre). Der Gesamtaufwand von 34.000 € mindert den Jahresüberschuss, der in der Konzernbilanz
ausgewiesen wird (Erfolgsausweis vor Ergebnisverwendung):
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 369
99
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 6: Folgenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
L6/2
Antwort
Die Konsolidierungsbuchung lautet aus Sicht der Konzernbilanz (Anpassung der Werte für die einzelnen
Bilanzposten):
Konsolidierungsbuchung (Konzernbilanz):
Jahresüberschuss
34.000
/
Firmenwert
Posten A1
Posten A2
Posten A3
24.000
5.000
4.000
1.000
Auch in der Konzern-GuV-Rechnung müssen die Abschreibungen angepasst werden. Die Abschreibungen
für die Aktivposten A1 bis A3 sind zu erhöhen und die Abschreibungen für den Firmenwert zusätzlich
aufzunehmen. Die Gegenbuchung erfolgt zu Lastens des in der Konzern-GuV-Rechnung ausgewiesenen
Jahresüberschusses, der um 34.000 € vermindert wird.
Konsolidierungsbuchung (Konzern-GuV-Rechnung):
Abschreibung auf Firmenwert
24.000
5.000
Abschreibungen auf Posten A1
4.000
Abschreibungen auf Posten A2
1.000
Abschreibungen auf Posten A3
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
/
Quelle: Buchholz (2011), S. 369
Jahresüberschuss
34.000
100
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 7: Erstkonsolidierung ohne latente Steuern
A7
Sachverhalt
Die M2-AG erwirbt Ende 08 einen 50%-Anteil an der X-AG für 900.000 € von der M1-AG. Die X-AG weist
120.000 € stille Reserven in ihren Aktivposten auf. Der Buchwert des Eigenkapitals der X-AG beträgt
840.000 € (50% gezeichnetes Kapital und 50% Jahresüberschuss). Steuerrechtliche Aspekt sind zu
vernachlässigen.
Aufgabenstellung
a)
b)
Wie laute der Buchungssatz für die Erstkonsolidierung?
Wie lautet der Buchungssatz für die Erstkonsolidierung, wenn latente Steuern berücksichtig werden
(Steuersatz 30%)?
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Quelle: Buchholz (2011), S. 367 f.
101
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 7: Erstkonsolidierung ohne latente Steuern
L7/1
Antwort
a)
Die Anschaffungskosten der Beteiligung betragen bei der M2-AG 900.000 €. Dafür erhält sie ein
anteiliges Eigenkapital im Zeitwert von 480.000 € (50% von 840.000 € und 50% von 120.000 €). Die
Differenz zu den Anschaffungskosten (420.000 €) stellt eine positiven Firmenwert dar. Die stillen
Reserven des Gemeinschaftsunternehmens werden bei der Neubewertung in eine Neubewertungsrücklage eingestellt. Die Vorgehensweise entspricht der Neubewertung von Tochterunternehmen.
Bei der Verbuchung der Erstkonsolidierung sind die Eigenkapitalkonten des
Gemeinschaftsunternehmens jeweils zu Hälfte auszugleichen:
Konsolidierungsbuchung:
Gezeichnetes Kapital
Jahresüberschuss
Neubewertungsrücklage
Firmenwert
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
210.000
210.000
60.00
420.000
/
Beteiligung
Quelle: Buchholz (2011), S. 367 f.
900.000
102
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 7: Erstkonsolidierung ohne latente Steuern
L7/2
Antwort
b)
Bei der Aufdeckung der stille Reserven des Gemeinschaftsunternehmens in Höhe von 120.000 € sind
passive latente Steuern von 36.000 € zu berücksichtigen. In die Neubewertungsrücklage wird nur der
Restbetrag der stillen Reserven in Höhe von 84.000 € eingestellt. Auf die erwerbende M2-AG entfällt die
Hälfte: Stille Reserven von 42.000 € und passive latente Steuer 18.000 €.
Die passive latente Steuern von 18.000 € werden in die Konzernbilanz der M2-AG übernommen. Da die
Anschaffungskosten der Beteiligung und das übrige Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens fest
Größen darstellen, steigt der Firmenwert im Fall von latenten Steuern um 18.000 € an – im Vergleich
zur Situation ohne latente Steuern.
Konsolidierungsbuchung:
Gezeichnetes Kapital
Jahresüberschuss
Neubewertungsrücklage
Firmenwert
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
210.000
210.000
42.000
438.000
/
Quelle: Buchholz (2011), S. 367 f.
900.000
103
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 8: Latente Steuern und Firmenwert
A8
Sachverhalt
Buchhalter Fleißig ist in der M-AG für die Aufstellung des Konzernabschlusses zuständig. Bei einem neuen
Gemeinschaftunternehmen, an dem die M-AG zu 50% beteiligt ist, entsteht Ende 01 ein Firmenwert in Höhe
von 210.000 €. Um die latenten Steuern vollständig zu erfassen, will Fleißig auch an den Firmenwert latente
Steuern verrechnen . Das Steuersatz beträgt 30%.
Aufgabenstellung
a)
b)
Wie hoch wären die latenten Steuern auf den Firmenwert?
Werden bei der Quotenkonsolidierung latente
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 368
104
5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele)
Fall 8: Latente Steuern und Firmenwert
L8
Antwort
a)
Die latente Steuern auf den Firmenwert würden 90.000 € (0,3/0,7 x 210.000 €) betragen. Dadurch
würde der Firmenwert auf 300.000 € steigen (Buchungssatz: „Firmenwert an passive latente Steuer
90.000“)
b)
Nein. Die Vorschriften zur Quotenkonsolidierung verweisen in § 310 Abs. 2 HGB unter anderem auf die
Regelungen zu den latenten Steuern in § 306 HGB. Nach § 306 Satz 3 HGB werden keine latente
Steuern auf den Firmenwert verrechnet.
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 368
105
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 1: Assoziierte Unternehmen (I)
A1
Sachverhalt
Die M-AG ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, zu dem die Tochtergesellschaften T1-AG und T2-AG
gehören. Die T1-AG erwirbt in 02: 25% der Anteil an Dritt-AG. Der Erwerb wurde nur aus finanziellen
Gründen (zur Erzielung von Kurssteigerungen) vorgenommen.
Aufgabenstellung
Wie ist die Beteiligung an der Dritt-AG im Konzernabschluss zu bewerten?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 370
106
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 1: Assoziierte Unternehmen (I)
L1
Antwort
Bei der Dritt-AG handelt es sich nicht um ein assoziiertes Unternehmen, da kein maßgeblicher Einfluss auf
dieses Unternehmen ausgeübt wird. Durch den Erwerb von mindestens 20% der Anteil besteht zwar ein
Vermutung für einen maßgeblichen Einfluss. Diese Vermutung ist aber widerlegbar, indem z.B. darauf
verwiesen wird, dass ein rein finanzielles Engagement vorliegt. Dann ist die Beteiligung auch im
Konzernabschluss mit den Anschaffungskosten zu bewerten.
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 370
107
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 2: Assoziierte Unternehmen (II)
A2
Sachverhalt
Die M-AG erwirbt in 01 aus spekulativen Gründen 80% der Anteile (Stammaktien) an der T-AG. Die M-AG
will diese Anteile in 02 mit Gewinn veräußern. Über weitere Beteiligungen verfügt die M-AG nicht. Sie
möchten aus Kostengründen keinen Konzernabschluss aufstellen.
Aufgabenstellung
a)
b)
Muss die M-AG einen Konzernabschluss aufstellen?
Ist die Beteiligung an der T-AG mit der Equity-Methode zu bewerten?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 370
108
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 2: Assoziierte Unternehmen (II)
L2
Antwort
a)
b)
Nein. Zwar verfügt die M-AG über die Mehrheit der Stimmrechte bei der T-AG, sodass ein
beherrschender Einfluss nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB besteht. Allerdings kann nach § 296 Abs. 1 Nr. 3
HGB auf die Einzelbeziehung der T-AG in den Konzernabschluss verzichtet werden, weil die Anteile zur
Weiterveräußerung bestimmt sind. Da nur eine Tochtergesellschaft vorhanden ist, muss kein
Konzernabschluss aufgestellt werden (§ 290 Abs. 5 HGB)
Nein. Die Equity-Methode ist für assoziierte Unternehmen nur anzuwenden, wenn ein
Konzernabschluss mit mindestens einer vollkonsolidierten Tochtergesellschaft zustande kommt. Diese
Bedingung ist nicht erfüllt, sodass nur ein Einzelabschluss aufzustellen ist, in dem die Beteiligung mit
den Anschaffungskosten bewertet wird.
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 370
109
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 3: Equity-Methode (I)
A3
Sachverhalt
Das Konzernunternehmen K-AG verfügt über 30% der Anteile an der Außen-AG, bei der die Equity-Methode
anzuwenden ist. Die Anschaffungskosten der Anteile belaufen sich auf 900.000 €. Das gezeichnete Kapital
der Außen-AG beträgt 1.500.000 € und die Gewinnrücklagen betragen 500.000 €. Weitere Passivposten
sind nicht vorhanden. In den Aktiva sind stille Reserven in Höhe von 120.000 € enthalten.
Aufgabenstellung
Welche Angaben müssen im Konzernanhang erfolgen?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 349
110
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 3: Equity-Methode (I)
L3
Antwort
Im Konzernanhang muss zunächst der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der
Beteiligung und dem anteiligen Buchwert des Eigenkapitals angegeben werden. Außerdem ist auch über
den Betrag zu informieren, der auf den Firmenwert entfällt. Hierbei handelt es sich um eine Restgröße, die
nach der Verrechnung der anteiligen stillen Reserven übrig bleibt.
Die Anschaffungskosten der K-AG betragen 900.000 €. Diesem Betrag steht ein anteiliger Buchwert des
Eigenkapitals in Höhe von 600.000 € gegenüber (30% von 2.000.000 €). Damit beträgt der
Unterschiedsbetrag 300.000 €. Hiervon entfallen 36.000 € auf die anteiligen stillen Reserven (30% von
120.000 €) und der Restbetrag von 264.000 € entfällt auf den Firmenwert.
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 349
111
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 4: Equity-Methode (II)
A4
Sachverhalt
Die X-AG ist Muttergesellschaft eines Konzerns. Sie erwirbt Ende 05 den Anteil des Gesellschafters C, der
zu einem Drittel an der ABC-OHG beteiligt ist und in den Ruhestand geht. Die OHG stellt Produkte her, die
das Produktionsprogramm der X-AG ergänzen. Alle Gesellschafter der OHG sind gleich hoch beteiligt und
gleichberechtigt. Die X-AG hat 900.000 € für ihren Anteil bezahlt. Der Buchwert des Kapitalkontos von C
betrug 680.000 € (Zeitwert: 820.000 €).
Aufgabenstellung
a)
b)
Wie bewertet die X-AG den Anteil Ende 05 in ihrem Einzelabschluss?
Wie bewertet die X-AG den Anteil Ende 05 in ihrem Konzernabschluss?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 349
112
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 4: Equity-Methode (II)
L4
Antwort
a) Im Einzelabschluss liegt eine Beteiligung vor, da die Anteile an der OHG dem Geschäftsbetrieb der XAG durch die Abrundung des Produktionssortiments dienen (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Bewertung
der Beteiligung erfolgt mit den Anschaffungskosten von 900.000 €.
b) Im Konzernabschluss gilt Folgendes: Die X-AG hat einen maßgeblichen Einfluss auf die OHG, sodass
sie ein assoziiertes Unternehmen darstellt. Die Bewertung des Anteils erfolgt Ende 05 mit den
Anschaffungskosten von 900.000 . Der Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem
Buchwert der Beteiligung ist im Anhang anzugeben und aufzuteilen (in die stillen Reserven von 140.000
€ und den Firmenwert von 80.000 €).
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 349
113
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 5: Equity-Methode (III)
A5
Sachverhalt
Hans Neu hat kurz nach Beendigung seines Studiums eine Beschäftigung bei der X-AG im
Rechnungswesen aufgenommen. Die X-AG verfügt über eine Beteiligung an der Y-AG, die die Bedingungen
nach § 271 Abs. 1 HGB erfüllt. Die X-AG selbst ist ein unabhängiges Unternehmen, die einen maßgeblichen
Einfluss auf die Y-AG ausübt, ohne dass die Voraussetzungen für einen Konzernabschluss erfüllt werden.
Hans Neu will die Beteiligung im Einzelabschluss nicht zu Anschaffungskosten, sondern „at Equity“
bewerten. Er weiß aus seinem Studium, dass die Beteiligung an assoziierten Unternehmen auf diese Weise
bewertet werden.
Aufgabenstellung
Stimmen Sie seinem Vorhaben zu? Handelt es sich bei der Y-AG um ein assoziiertes Unternehmen nach §
311 HGB?
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 349
114
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 5: Equity-Methode (III)
L5
Antwort
Nein. Zwar übt die X-AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik der Y-AG aus
und eine Beteiligung nach § 271 Abs. 1 HGB liegt vor. Allerdings ist die X-AG kein Unternehmen, welches in
einen Konzernabschluss einbezogen wird. Somit ist die Y-AG kein assoziiertes Unternehmen nach § 311
HGB. Die X-AG ist nur zur Aufstelllung eines Einzelabschlusses verpflichtet. Sie verfügt nur über eine
Beteiligung, die grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist, wobei außerdem § 253 Abs. 3
und 5 zu beachten sind.
Wichtig: Im Einzelabschluss ist die Anwendung der Equity-Methode verboten.
© 2014 – Prof. Dr. Bernd Grottel
Quelle: Buchholz (2011), S. 349
115
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 6: Equity-Methode (IV)
A6
Sachverhalt
Die M-AG ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, zu dem mehrere Tochtergesellschaften gehören. Ende
01 erwirbt die M-AG einen 25%-Anteil für 400.000 € an der Y-AG, die ein assoziiertes Unternehmen
darstellt. Beim Erwerb hat die Y-AG ein Eigenkapital von 1.600.000 €. Stille Reserven sind nicht vorhanden.
In 02 erwirtschaftet die Y-AG einem Gewinn von 380.000 € und schüttet nach Durchführung der
Hauptversammlung im Juli 02 Dividenden in Höhe von 120.000 € aus.
Aufgabenstellung
a)
b)
c)
d)
Wie wird die Beteiligung Ende 01 im Konzernabschluss bewertet?
Wie wird die Beteiligung Ende 02 im Konzernabschluss bewertet?
Wie verhalten sich Ende 02 der Buchwert der Beteiligung und das Eigenkapital der Y-AG zueinander?
Welche weitere Bezeichnung wird in der Literatur für die Equity-Methode verwendet?
Wie wird die Beteiligung an der Y-AG im Einzelabschluss der M-AG bewertet?
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Quelle: Buchholz (2011), S. 370
116
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 6: Equity-Methode (IV)
L6
Antwort
a) Die Beteiligung wird mit der Equity-Methode bewertet. Das Eigenkapital der Y-AG beträgt 1.600.000 €. Hiervon
entfallen 25% auf die M-AG, somit 400.000 €. Das ist der Betrag, den die M-AG bezahlt. Damit entsteht kein
Firmenwert und es werden auch keine stillen Reserven vergütet, da sie nicht vorhanden sind. In der
Konzernbilanz wird die Beteiligung Ende 01 mit 400.000 € bewertet.
b) Nach der Equity-Methode verändert sich der Buchwert der Beteiligung, wenn das assoziierte Unternehmen
Gewinne erwirtschaftet oder Ausschüttungen tätigt. Gewinne erhöhen und Ausschüttungen vermindern den
Buchwert der Beteiligung. Vom Gewinn in Höhe von 380.000 € entfallen 25% auf die M-AG (95.000 €) – von
den Ausschüttungen in Höhe von 120.000 € entfallen 30.000 € auf die M-AG. Damit wächst der Buchwert der
Beteiligung im Konzernabschluss auf 465.000 €, die sich wie folgt berechnen: 400.000 € + 95.000 € - 30.000 €.
c) Da keine stille Reserven und kein Firmenwert zu beachten sind, beträgt der Buchwert der Beteiligung immer
25% des Eigenkapitals der Y-AG. Ende 02 ist ihr Eigenkapital auf 1.860.000 € gestiegen (1.600.000 € +
380.000 € - 120.000 €). Hiervon entfallen 25% auf die M-AG (465.000 €). Der Buchwert der Beteiligung
entspricht dem anteiligen (bilanziellen) Eigenkapital des assoziierten Unternehmens. Die Beteiligung und das
Eigenkapital verhalten sich spiegelbildlich zueinander. Daher wird die Equity-Methode in der Literatur auch
Spiegelbildmethode genannt.
d) Im Einzelabschluss darf die Equity-Methode nicht angwendet werden. Somit wird die Beteiligung Ende 01 und
Ende 02 mit den Anschaffungskosten von 400.000 € bewertet. Es liegen keine Gründe für eine
außerplanmäßige Abschreibung vor – vielmehr steigt der Wert der Beteiligung, wie die Berechnung in der
vorigen Aufgaben zeigt.
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Quelle: Buchholz (2011), S. 370
117
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 7: Equity-Methode (V)
A7
Sachverhalt
Die A-AG gehört zu einem Konzern. Sie erwirbt Ende 01 einen Anteil von 30% an der X-AG, die ein
assoziiertes Unternehmen darstellt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung betragen 700.000 €. Der
Buchert des Eigenkapitals der X-AG beziffert sich im Erwerbszeitpunkt auf 1.500.000 €, der Zeitwert ist in
diesem Zeitpunkt um 120.000 € höher.
Aufgabenstellung
a)
b)
c)
d)
Wie wird die Beteiligung Ende 01 im Konzernabschluss bewertet?
Welche Angaben sind im Konzernanhang zu vermitteln?
Die stillen Reserven befinden sich in abnutzbare Vermögensgegenständen und haben ein
Nutzungsdauer von sechs Jahren. Für den Firmenwert gilt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren. Die
Abschreibungen sind linear vorzunehmen. In 02 erwirtschaftet die X-AG einen Jahresüberschuss von
200.000 €. Wie hoch ist der Beteiligungsbuchwert Ende 02?
Wie wirkt sich eine Gewinnausschüttung in 02 (Betrag: 100.000 €) auf den Beteiligungsbuchwert aus?
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Quelle: Buchholz (2011), S. 370 f.
118
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 7: Equity-Methode (V)
L7
Antwort
a) Die Beteiligung wird mit der Equity-Methode bewertet, die in Form der Buchwertmethode anzuwenden ist (§ 312
Abs. 1 Satz 1 HGB). Ende 01 entspricht der Buchwert der Beteiligung den Anschaffungskosten, sodass ein Wert
von 700.000 € relevant ist.
b) Der Buchwert der Beteiligung beträgt 700.000 €, während sich der anteilige Buchwert des Eigenkapitals nur auf
450.000 € beläuft (0,3 x 1.500.000 €). Daraus ergibt sich ein gesamter Unterschiedsbetragt von 250.000 €.
Hiervon entfallen 36.000 € (0,3 x 120.000 €) auf die anteiligen stillen Reserven und der Restbetragt von
214.000 € entfällt auf den Firmenwert. Im Konzernanhang müssen der gesamte Unterschiedsbetrag von
250.000 € und der auf den Firmenwert entfallende Betrag von 214.000 € angegeben werden. Aus diesen
Angaben lässt sich auch der Zeitwert des anteiligen Eigenkapitals berechnen, indem man die
Anschaffungskosten um den Firmenwert vermindert: 700.000 € - 214.000 € = 486.000 €.
c) 02 sind die stillen Reserven und der Firmenwert abzuschreiben. Bei den stillen Reserven entsteht ein Aufwand
von 6.000 € (36.000 €/6 Jahre). Die Abschreibung des Firmenwerts führt zu einem Aufwand von 42.800 €
(214.000 €/5 Jahre). Der Gesamtaufwand von 48.800 € vermindert den Buchwert der Beteiligung in 02. Durch
den Gewinnanteil der X-AG steigt der Buchwert der Beteiligung in 02. Auf die A-AG entfallen 60.000 € (0,3 x
200.000 €). Insgesamt hat die Beteiligung Ende 02 einen Wert von 711.200 € (711.200 € - 48.800 € + 60.000 €).
d) Die Gewinnausschüttung vermindert den Beteiligungsbuchwert, da das Eigenkapital der ausschüttenden
Gesellschaft (X-AG) abnimmt. Der auf die A-AG entfallende Anteil von 30.000 € vermindert den Buchwert der
Beteiligung, der jetzt nur noch 681.200 € beträgt (711.200 € - 30.000 €).
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Quelle: Buchholz (2011), S. 370 f.
119
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 8: Latente Steuern
A8
Sachverhalt
Die Konzern-AG erwirbt am 1.7.01 einem 30%-Anteil an der-AG, deren Eigenkapital zu diesem Zeitpunkt
500.000 € beträgt. Der Zeitwert des Eigenkapitals beläuft sich auf 600.000 €. Die Außen-AG stellt ein
assoziiertes Unternehmen dar. Die Konzern-AG vergütet den anteiligen Zeitwert des Eigenkapitals, sodass
kein Firmenwert entsteht.
Aufgabenstellung
a)
b)
Welche latenten Steuern entstehen bei einem Steuersatz von 30%?
Müssen bei der Equity-Methode latente Steuern berücksichtigt werden?
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Quelle: Buchholz (2011), S. 371
120
6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele)
Fall 8: Latente Steuern
L8
Antwort
a) Auf die Konzern-AG entfallen stille Reserven in Höhe von 25.000 € (0,25 x 100.000 €). Insoweit liegen
die handelsrechtlichen Werte über den steuerlichen Größen, sodass sich passive latente Steuern
ergeben. Ihr Wert beträgt 7.500 € (0,3 x 25.000 €).
b) Nach Meinung der Literatur besteht keine Verpflichtung zur Bilanzierung latenter Steuern bei der EquityMethode. Allerdings können die latenten Steuern freiwillig berücksichtigt werden.
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Quelle: Buchholz (2011), S. 371
121
8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Fallbeispiele)
Fall 1: Fragen zum Konzernabschluss
A1
Aufgabenstellung
Beantworten Sie schlagwortartig die folgenden Fragen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Welche Aufstellungsfrist besteht?
Womit wird die Ertragslage des Konzerns abgebildet?
Welcher Aufstellungsstichtag ist grundsätzlich relevant?
Wer muss den Konzernabschluss aufstellen?
Welche grundsätzliche Obergrenze besteht für die Offenlegungsfrist?
Wann muss eine Tochter einen Zwischenabschluss erstellen?
In welcher Sprache bzw. Währung erfolgt die Offenlegung?
Wie erfolgt die Offenlegung des Konzernabschlusses?
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Quelle: Buchholz (2011)
136
8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Fallbeispiele)
Fall 1: Fragen zum Konzernabschluss
L1
Antwort
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
BeantFünf Monate
Mit der Konzern-GuV-Rechnung
Der Stichtag des Mutterunternehmens
Das Mutterunternehmen bzw. seine gesetzlichen Vertreter
Zwölf Monate
Abschlussstichtag um mehr als drei Monate vor dem Stichtag der Mutter
In deutscher Sprache und in Euro
Durch Publikation der Unterlagen im elektronischen Bundesanzeiger
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Quelle: Buchholz (2011)
137
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