rechnungswesen controlling 4·13

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rechnungswesen
& controlling 4·13
Aufbruch zu neuen Ufern!
Der französische Schriftsteller und Nobelpreisträger André Gide meinte einmal: «Der Mensch kann nicht zu neuen
Ufern aufbrechen, wenn er nicht den
Mut aufbringt, die alten zu verlassen.»
Und so verlässt unser Verband das Ufer
der Sihl und ist ab 2. Dezember 2013 in
neuen Räumlichkeiten an bester Lage
am Pelikanplatz zu finden, mitten im pulsierenden Zürich zwischen Hauptbahnhof und Paradeplatz: im 3. Stock des
«Kaufleuten»!
Als der Kaufmännische Verband Zürich
dieses imposante und wohlbekannte Gebäude 1915 als Vereinslokal und Schulhaus errichten liess, ging er darob fast
Konkurs. Heute ist der Bau das Kronjuwel der Zürcher Kaufleute – bekannt als
Szenetreff mit Restaurant, Bar, Klub und
Sälen.
Wir ziehen also ein ins Haus der Kaufleute – wobei ich ein sehr traditionelles
Bild vom Kaufmann habe. Für mich sind
auch in der heutigen Zeit einige «Grundfunktionen» unabdingbar. So muss er
rechnen und kalkulieren können, auch
im Kopf! Er muss schreiben können,
nicht nur SMS in Tarzan-Jane-Sprache.
Voraussetzung: die Beherrschung der
deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Lesen sollte er können, das Wesentliche
verstehen, auch wenn es kleingedruckt
ist. Und in der heutigen globalisierten
und vernetzten Welt brauchen Kaufleute
auch Fremdsprachen, samt Verständnis
für fremde Kulturen. Meines Erachtens
beginnt heute in der Lehre die Spezialisierung über verschiedene Profile zu früh.
Mit der Folge, dass es an der Beherrschung von Grundkenntnissen mangelt.
Eine der wichtigsten davon habe ich
noch gar nicht erwähnt: das Rechnungswesen. Haupt- und Nebenbücher führen,
Geschäftsvorfälle als solche erkennen
und verbuchen können, Jahresrechnung
und finanzielle Führung eines Unternehmens verstehen. Als grösster Schweizer
Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen fühlen wir uns
hier in der Verantwortung. Folgerichtig
war ein wichtiger Grund der Reise zu
neuen Ufern, dass wir im «Kaufleuten»
schon bald über einen eigenen top-modernen Schulungsraum mit 40 Plätzen
verfügen. Hier werden wir in Zukunft unter dem Brand «House of Accounting» in
Tages- und Halbtageskursen kompaktes, aktuelles Fachwissen und Erfahrung
aus erster Hand anbieten – in der Praxis
sofort umsetzbar. Wir zielen damit zwar
nicht auf die Grundausbildung ab, wenden uns aber bewusst stärker an alle,
die sich fürs Rechnungswesen interessieren – über unseren Mitgliederkreis hinaus.
Ein weiterer Meilenstein zum Abschluss
des Jahres 2013 ist die Gründung einer
gemeinsamen Gesellschaft mit Treuhand
Suisse mit Zweck der Qualitätssicherung
bei der eingeschränkten Revision. Diese
Aufgabe gehört eigentlich nicht zu unserem Kerngebiet. Doch wir haben viele
Mitglieder und Teilnehmer an unseren
Weiterbildungsveranstaltungen, die aus
dem Treuhandbereich kommen. Und
sind ausserdem als Verband mit gesamtschweizerisch über 8000 Mitgliedern,
davon viele in Unternehmen, uneingeschränkt an einer hohen Qualität der Revision interessiert (Beitrag auf Seite 25).
Sie sehen, wir glauben uns noch nicht am
Ziel!
Mit den besten Wünschen für die Festtage und einen guten Start ins 2014! Und
wir sehen uns ja spätestens am Freitag,
23. Mai 2014, an unserer Generalversammlung – im «Kaufleuten»!
Herbert Mattle, Präsident veb.ch
Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
Wir heissen
121 Kolleginnen
und Kollegen
willkommen.
Sie sind dem veb.ch
beigetreten.
Perparim Ajrulli
Silvia Arnold
Ruedi Bartholet
Cornelia Baumann
Fredy Bechtiger
Nadia Bertschi
Daniele Bianco
Andrea Binder
Stefan Blaser
Corinne Böni
Mike Bracher
Oliver Brunner
Karl Brunner
Thomas Bucher
Lars Bunger
Romeo Calderone
Nadia Campestrin
Anna Castelberg
Geraldine Cusin
Dalibor Danilovic
Rezzan Demir
Simon Dobler
Fabienne Doutaz
Sylejmani Dritan
Nadia Eberle
Nebahat Eigenmann
Marcel Elmiger
Sandra Eugster
Barbara Flückiger-Schild
Jasmin Frassini
Sandra Frauchiger
René Frick
Thomas Frost
Hans Rudolf Fuhrer
Andrea Gallo
Christoph Gasser
Rita Genelin
Sandra Gerschwiler
Marc Godat
Simon Grossen
Cynthia Güntensperger
Thomas Gygax
Meik Haas
Roger Hadorn
Marcia Haldemann
Claudia Haltenberger
Roger Hard
Monika Haussener
Tobias Hegner
Rahel Hess
Axel Hohaus
Isabelle Horisberger
Joseph Hostettler
Monika Hostettler
Andreas Hottinger
David Hug
Ernst Humbel
Silvan Imstepf
Olivia Jeker
Melanie Jenny
Verena Kamer
van Toornburg
Aline Kanabé
Pascal Kaufmann
Daniel Kern
Tetyana Kieber
Roland Kistler
Monika Kuipers
Paul Küng
Karin Lehmann
Jörg Limacher
Sabine Lüscher
Marco Maranta
Raquel Martins Alagöz
Manfred Meister
Adrian Meng
Hannes Meyer
Hua Mock
Jeannette Molnar
Thomas Müller
Patrik Müller
Michel Naeher
Raffaele Natuzzi
Robert Nijland
Annamaria Pedrocchi
Monica Riedo
Claudius Rosenthaler
Erika Röthlisberger
Daniela Rubin
Felix Rytz
Hendrik Schats
Monika Schenker
Robert Schindler
Daniel Schlapbach
Roland Schneider
Gaby Schoch
Stefanie Schwarz
Roman Schweingruber
Ida Soldini
Ruth Spieser
Manuela Stadelmann
Robert Stalder
Benjamin Strebel
Irene Streit-Müller
Anita Studer Ceesay
Jutta-Maria Sturny
Patricia Suter
Andreas Trösch
Roman Tschopp
Daniël van Vliet
Marc von Allmen
veb.ch I Talacker 34
Postfach I 8021 Zürich
043 336 50 30
David Vontobel
Sandra Wälle
Bernhard Weber
Sara Weingärtner
Adrian Wiget
Adrian Wyssen
Nicole Yagi
Iris Zimmermann
Rudolf Zobrist
Robert Zoller
Patrick Zwicky
8000 Mitglieder in der ganzen
Schweiz können sich nicht
täuschen: Es macht sich
jeden Tag bezahlt, beim
veb.ch dabei zu sein! Der
veb.ch ist der grösste
Schweizer Fachverband für
Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen.
Der veb.ch ist erfolgreicher
Seminaranbieter. Der veb.ch
fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung
von Fachausweis und Diplom
und der dualen Ausbildung
in Wirtschaft, Öffentlichkeit
und Politik; er ist vom Bund
beauftragter Mitträger der
eidgenössisch anerkannten
Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt
seine Mitglieder an den Puls
der Wirtschaft und näher zum
Erfolg. www.veb.ch
Ausbildung · Weiterbildung
Neu bei veb.ch: Weiterbildung im «House of Accounting»
Dieser Tage zieht veb.ch ins «Kaufleuten». Endlich haben wir Platz für einen
grossen, top ausgestatteten Schulungsraum. Hier, im neuen «House of Accounting», bieten wir ab sofort halbtägige Intensivkurse zu neuen, spannenden und
sofort umsetzbaren Themen.
Ob Rechnungslegung, Controlling oder
Rechnungswesen: veb.ch plädiert tagein, tagaus für beste Bildungsqualität mit
hohem Praxiswert. Mit unserem neuen
Schulungsangebot, dem «House of Accounting» lassen wir unseren Worten einmal mehr Taten folgen.
Erste Kurse schon im Februar
Kurz nach unserem Umzug ins «Kaufleuten», also schon im Frühjahr 2014,
begrüssen wir Sie erstmals zu konzentrierten Halbtageskursen, exakt ausgerichtet auf die Fachleute unserer Branche. Das Angebot ist nicht reserviert für
veb.ch Mitglieder, sondern offen für alle.
Beste Referenten, breites Angebot
Erstklassige Referenten behandeln vormittags oder nachmittags, kompakt und
abgeschlossen, Themen aus Rechnungslegung, Rechnungswesen, Controlling,
Steuerrecht, Sozialversicherungen, Fremdsprachen, Wirtschaftsrecht und mehr. Gewinnt ein wirtschaftliches oder gesetzliches
Thema aus aktuellem Anlass schnell an
Gewicht, werden wir im «House of Accounting» umgehend darauf eingehen.
Top-Ausstattung
Was veb.ch in der alten Heimat an der
Lagerstrasse aus Platzgründen nicht
verwirklichen konnte, ist im «Kaufleuten» endlich Realität: Im neuen, grossen
Schulungsraum bieten wir Ihnen technische Top-Austattung samt kostenlosem WLAN. Jeder Kursteilnehmer
hat einen Stromanschluss für den PC
oder das Handy usw. Zu Gunsten Ihres
Rückens haben wir ausserdem viel
Wert auf ergonomisch angenehmes
Sitzen gelegt.
4·13
Programm-Highlights
Hier ein kurzer Auszug aus unserem Auftakt-Programm ab Januar 2014. Für die
ganze Leistungs-Palette besuchen Sie
bitte www.veb.ch:
Controlling: Controlling für KMU, Budgetierung und Reporting
Rechnungslegung: Neuer Kontenplan,
Einführung des KMU Kontenplans, Eingeschränkte Revision
Rechnungswesen: Unternehmensbewertung (Ertragswert, DCF, EVA, Market Multiples und andere Themen)
rechnungswesen
&controlling
Fremdsprachen: Alltagssituationen im
Büro in Englisch
Steuern: Privatanteile auf dem Lohnausweis, Immobilien und MWST, Quellensteuer und Bewilligung für deutsche Arbeitnehmer
Immer Zeit für Fachgespräche
Gut zu wissen: Das «House of Accounting» beschränkt die Teilnehmerzahl jeweils auf maximal 40 Personen. So bleibt
Raum für den Erfahrungaustausch auf
Profi-Niveau.
„„„
3
ControllerAkademie
Controller Akademie AG l Altstetterstrasse 124 l 8048 Zürich
Telefon 044 438 88 00 l [email protected]
26. Februar und 5. März 2014
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1. und 8. April 2014
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Zahlen-Reporting
30. April 2014
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Die Controller Akademie
ist eine Institution von
Der Beitrag zeigt Ihnen die wichtigsten
Spannungsfelder in der Projektsteuerung und mit welchen Instrumenten
sowie Prozessen Sie diese entschärfen
können.
Ein erfolgreiches Projektcontrolling thematisiert vier Ebenen (vgl. Abbildung 1).
Erst wenn Grundsätze der Zusammenarbeit in einem Rollenbild (1) abstimmt
wurden und deren Aufgaben und Verantwortungen in standardisierten Prozesse
(2) verankert sind, kann das Projektcontrolling auf Grundlage von Instrumenten
(3) und zugehörigen IT-Systemen (4) erfolgreich durchgeführt werden.
Im Folgenden werden die Zusammenhänge am Praxisbeispiel eines Stromnetzbetreibers erläutert. Bei Netzbetreibern stellt
die erfolgreiche Projektabwicklung (auf
technischer und betriebswirtschaftlicher
Seite) einen zentralen Aspekt der Wertschöpfung dar, da technische Massnahmen der Netzentwicklung und -instandhaltung häufig Projektcharakter haben.
Das Beispiel beschreibt, wie die vier
Ebenen aufeinander abgestimmt werden
können und die Integration der fachlichen
und finanziellen Sichtweise allen Parteien
(Finanzen, Controlling, Auftraggeber, Auftragnehmer) hilft, bessere Entscheidungen zu treffen.
1. Rollenbild
Die organisatorische Trennung in Auftraggeber (AG) (Anlagen- oder Asset Manage-
ment) und interner Auftragnehmer (AN)
führt zu einem internen Spannungsfeld. Im
Zentrum dieses Spannungsfelds stehen
die Themenfelder Projektleistung, Ressourcen (Mitarbeiter, Finanzen), Termintreue. In der Mitte des Spannungsfeldes
steht der Projektleiter, der die Verantwortung hat, die Mitarbeiter des Auftragnehmers auszulasten, aber die Kosten nicht zu
überschreiten und termintreu zu arbeiten.
Im Rahmen einer Projektorganisation
erhält der Projektleiter (PL) mittels einer
klaren Rollenbeschreibung über seine
Linienfunktion hinausgehende Kompetenzen. Beispielsweise benötigt er für
die Ausarbeitung seiner Projektpflichten
Freigabekompetenzen für finanzielle Mittel und Ressourcen, die er für die Bestellungen von Materialien und Freigabe von
Rechnungen an Dritte benötigt. Ebenfalls
muss er im Rahmen der Kostenkontrolle die Kompetenz haben, die gebuchten
Stunden auf seinem Projekt freigeben
oder zumindest zurückweisen zu können.
Seine Terminverantwortung setzt voraus,
dass er ihm zugesicherte Mitarbeiter für
das Projekt im vereinbarten Umfang (Qualifikation, Menge) einfordern kann.
Finanzen/Controlling (FIN) und dem Auftraggeber obliegt es, die Kosteneinhaltung regelmässig zu prüfen und ggf.
zeitnah zu intervenieren. Eine klare Aufgabenteilung sowie Schnittstellendefinition ist hierbei erforderlich, um mögliche
Doppelarbeiten zu verhindern. Finanzen/
Controlling sind weiterhin für übergreifende Standards, bspw. die Definition von
Steuerungsinstrumenten und das Funktionieren der zugrunde liegenden Werteflüsse verantwortlich.
2. Standardisierte Prozesse
Das Projektcontrolling unterscheidet zwei
Steuerungsebenen von Projekten: einerseits die Projektportfoliosteuerung, bei
der Finanzen/Controlling sowie der Auftraggeber die Gesamtheit der Projekte
und deren finanziellen Werte betrachtet,
und andererseits die Einzelprojektsteuerung, bei welcher ausgewählte Projekte aus dem Portfolio zusätzlich separat
überwacht werden. Die zwei Ebenen
folgen dabei dem folgenden Steuerungsgedanken:
„
Portfolio: Der Auftraggeber verfügt
über ein Jahresbudget und verteilt
dies auf die Projekte. Er wird daran
gemessen, ob er sein Jahresbudget
eingehalten hat.
„
Einzel-Projekt: Der Projektleiter erhält
für sein Projekt eine Definition der
Leistung, ein Gesamtbudget (ggf.
noch weiter differenziert) und Zieltermine. Er verantwortet, dass das
Projekt zeitgerecht und im Kostenrahmen abgewickelt wird. Die Jahressicht spielt für den Projektleiter nur
eine untergeordnete Rolle.
Projektportfoliosteuerung:
Basierend aus der Mittelfristplanung definiert der Auftraggeber, welche Projekte
Abbildung 1: Haus des Projektcontrollings
4·13
Roger Barth ist im Competence Center
Controlling und Finanzen und Dr. Stephan
Schäffler im Branchen Center Utilities
bei der Managementberatung Horváth &
Partners in Zürich tätig.
rechnungswesen
& controlling
5
Controlling
Projektcontrolling: Spannungsfelder in der Projektsteuerung
Controlling
wann angegangen werden müssen. Kleinere oder auch wiederkehrende Vorhaben werden dann durch Sammler finanziert, deren Einhaltung der Auftraggeber
überwachen und steuern muss. Speziellere Vorhaben, die gewisse Kriterien erfüllen, werden dann separat betrachtet.
Entscheidend hierbei ist, dass jeweils
das Unternehmensbudget ganzheitlich
gesteuert werden muss, um eventuelle Vorgaben bzgl. Investitionsvolumina
einzuhalten. Weiterhin führt eine unsaubere Steuerung des Gesamtportfolios
zur Unter-/Überauslastung der eigenen
Realisierungseinheiten und damit zu Zusatzkosten.
Neben etablierten Prozessen wie die Mittelfreigabe erfordert die Projektportfoliosteuerung vor allem regelmässige Überprüfungsprozesse mit der Konsequenz
von z.B. Umfinanzierungen, Abbrüchen
oder Umpriorisierung von Projekten.
Einzelprojekt-Controlling:
Der Auftraggeber hat oftmals nicht die
Kapazitäten, jedes Projekt detailliert zu
betrachten. Erfüllen die Vorhaben aber
gewisse Kriterien, ist eine Betrachtung
über das Portfolio hinaus sinnvoll. Neben finanziellen Werten, sind auch der
Freiheitsgrad und die Relevanz des Vorhabens in die Einzelfallbetrachtung mit
einzubeziehen.
Mit Hilfe des dargestellten Rasters (vgl.
Abbildung 2) können Kleinprojekte aus
den Vorgaben des Projektcontrollings
ausgeschlossen werden. Dadurch reduziert sich der Aufwand für den Projektleiter, wenn die Vorgaben nur für eine Handvoll Projekte gelten.
3. Instrumente
Die Standardisierung des Instrumentariums ist Voraussetzung für eine durchgängige Qualität und Effizienz (so viel wie
nötig).
Das Projektcontrolling gibt deshalb eine
Vorgabe über die notwendigen Instrumente, die für die finanzielle Steuerung
von Projekten verwendet werden müssen. Im Folgenden werden kurz beispielhaft die Instrumente dargestellt:
„
Projektauftrag: Dokumentierte Vereinbarung zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer über den Umfang der
geforderten Leistung, das bewilligte
Budget und der Aufteilung der Kos-
6
Abbildung 2: Kategorien von Projekten
ten in den einzelnen Meilensteinen für
die Steuerung von Plan-Ist-Kostenabweichungen (und vielen weiteren).
„
Meilensteinplan: Aufteilung der einzelnen Arbeitsetappen und Definition
der Plan-Fertigstellungsgrade pro
Meilenstein für die Steuerung von
Termin- und Kostenabweichungen.
„
Projektstruktur: Kaufmännische Struktur des Projekts (z.B. nach Gewerken) mit starkem Bezug zu Realisierungsschritten, dient der Erfassung
von Ausgaben wie Material- und
Fremdleistung aber auch Eigenleistung. Basis für die finanzielle Analyse
eines Projekts. Neben der jährlichen
Budgetierung und der Erfassung der
Ist-Kosten stellt die Projektstruktur
auch die Grundlage für den Forecast dar. Kritisch hierbei ist das Thema Datenqualität zu sehen. Da ein
komplexes Projekt eine Vielzahl an
Buchungen hat, muss die Organisation sicherstellen, dass zu Grunde
liegende Prozesse (z.B. Bestellung,
Rechnungsfreigabe, Freigabe Mitarbeiterstunden etc.) funktionieren.
„
Statusbericht: Kommentierung der
finanziellen Werte zu einem bestimmten Stichtag für die qualitative Beurteilung des Projektfortschrittes.
Im Zuge des Projektcontrollings muss
definiert werden, welches Instrument für
welche Kategorie von Projekten benötigt
wird.
4. IT-System
Die Erfahrung zeigt, dass ein Projekt
häufig in zwei Systemen unterschiedlich
strukturiert wird. Das ERP verlangt eine
Projektstrukturierung, mit welcher die
Finanzabteilung die finanziellen Abrechnungsvorschriften für die Anlagenbuchhaltung, für die Kostenstellenverrechnung etc. tätigen kann. Das operative
Projektsteuerungssystem (beispielsweise
MS Project) verlangt eine Struktur, die es
dem Projektleiter erlaubt, die Aktivitäten
und operativen Vorgänge zu planen, damit er den Ressourceneinsatz im Sinne
von Eigenleistung, Fremdleistung und
Material besser steuern kann.,Prinzipiell
unterstützen ERP-Systeme auch diese
Funktionalitäten; häufig gibt es jedoch
aufgrund von Themen wie Datenhoheit
und Einfachheit im Umgang Vorbehalte
gegen die Verwendung von z.B. SAP PS
als Projektsteuerungssystem.
Diese Doppelspurigkeit hat in der Regel
zwei fundamentale Nachteile: Zusätzliche
Kosten (aufgrund Zweitsystem) und doppelte Datenhaltung, die zu Inkonsistenzen
führt. Grundsätzlich gibt es hierfür zwei
Lösungsmöglichkeiten: Entweder erfolgt
die Abbildung im ERP-Projektsystem unter Nutzung von Zusatztools zur vereinfachten Projektpflege, oder aber es werden eindeutige Schnittstellen zwischen
den Systemen definiert, die automatisiert
sicherstellen, dass in beiden Systemen
die gleichen Werte gepflegt sind. „„„
Erfolgskritisch beim Thema Instrumente
ist, dass das Controlling den Einsatz der
standardisierten Instrumente überprüft
und nachhält. Nur so kann durchgehende Qualität und Stringenz in der Anwendung sichergestellt werden.
rechnungswesen
& controlling
4·13
Der bewährte, von veb.ch seit 2008
herausgegebene Schweizer Leitfaden
zum IKS ist soeben in einer überarbeiteten Auflage erschienen. Der Leitfaden
vermittelt alle gesetzlichen und praktischen Grundlagen. Vor allem bietet
er eine Hilfestellung bei der konkreten
Umsetzung des COSO-Frameworks. In
die Neuauflage wurden zudem zwei mit
der Praxis verfasste illustrative Fallstudien aus dem öffentlichen Sektor sowie
der Textilbranche aufgenommen; sie erleichtern die Umsetzung des IKS in der
eigenen Organisation.
Unternehmenskrisen und Finanzskandale
haben in den letzten Jahren das Vertrauen von Investoren und Öffentlichkeit in
die Wirksamkeit der internen und externen Unternehmenskontrolle geschwächt.
Weltweit wurden Anforderungen an die
Gestaltung interner Kontrollsysteme erhoben, die teilweise tiefgehende Eingriffe
in die Überwachungs- und Kontrollaktivitäten der Unternehmen bedeuteten. Von
dieser Entwicklung waren zunehmend
auch mittelgrosse Schweizer Unternehmen betroffen, die aufgrund ihrer internationalen Präsenz oder aufgrund der
veränderten gesetzlichen Anforderungen
verpflichtet sind, die Existenz eines internen Kontrollsystems nachzuweisen. Zudem haben Organe der öffentlichen Hand
in den letzten Jahren die interne Kontrolle
professionalisiert, oder sind gerade dabei, dies zu tun. Der Kanton Zürich etwa
verpflichtete 2010 seine Einheiten mit
einer Verfügung, ab 1. Januar 2013 die
bestehenden IKS-Fragmente zu einer
systematischen, dokumentierten Methode auszugestalten.
Unabhängig von der Verpflichtung zum
Nachweis eines IKS hat sich im privaten
wie im öffentlichen Sektor die Erkenntnis
durchgesetzt, dass ein präventives und
aktives Management der mit dem IKS
adressierbaren Risiken dazu beitragen
kann, den zunehmenden Herausforderungen in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Berichterstattung sowie Gesetzes- und Normenkonformität begegnen
zu können.
4·13
Um den hohen Stellenwert interner Kontrollsysteme zu gewährleisten, hat sich das
System an die spezifischen Eigenschaften
eines Unternehmens anzupassen. International anerkannte Rahmenwerke wie
COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission)
bieten einen standardisierten Ansatz für
die Gestaltung wirksamer Kontrollsysteme. Gleichzeitig weisen die Rahmenwerke
darauf hin, dass die Organisation interner
Kontrollsysteme stets im Zusammenhang
mit den Unternehmensspezifika zu erfolgen hat. Dies umfasst die Gestaltung des
Gesamtsystems, dessen Einbettung in
die Aufbau- und Ablauforganisation des
Unternehmens sowie die Koordination
mit anderen Management- und Führungssystemen. Insbesondere bei kleineren und
mittleren Unternehmen ist zu berücksichtigen, dass bei der Einführung und dem Betrieb interner Kontrollsysteme häufig enge
personelle und/oder finanzielle Grenzen
bestehen können.
Alle veb.ch-Mitglieder erhalten beim
Orell Füssli Verlag 20% Rabatt. Die Bestellung muss mit dem speziellen Talon
vorgenommen werden. Dieser Talon
kann mit dem persönlichen Login auf
www.veb.ch im geschützten Bereich
unter Dokumente heruntergeladen werden. Achtung: Der Rabatt wird nicht im
Orell Füssli Buchladen gewährt, sondern nur beim Orell Füssli Verlag.
rechnungswesen
& controlling
Rechnungslegung
Interne Kontrollsysteme – Zur Neuauflage
des Schweizer Leitfadens IKS
Dr. rer. pol. Dieter Pfaff ist Professor für
Accounting und Direktor des Instituts für
Betriebswirtschaftslehre an der Universität
Zürich
Um den globalen Entwicklungen in jüngerer Zeit gerecht zu werden, hat das COSO
im Frühjahr 2013 ein Update des lnternal Control Frameworks veröffentlicht.
COSO nennt insbesondere die folgenden Trends, die mit der Erneuerung des
Frameworks adressiert werden (COSO
2013a, S. i; Pfaff/Ruud 2013, S. 53):
„
immer höhere Ansprüche an «good
corporate governance»
„
Globalisierung des Unternehmensumfelds
„
steigende Dynamik und Komplexität
des Umfelds und der Geschäftstätigkeit
„
gestiegene Erwartungen an die Aufdeckung und Verhinderung von Betrug.
Die bewährten Bestandteile des ursprünglichen Frameworks, speziell der
fundamentale Aufbau sowie die grundlegenden Prinzipien wurden im Update
beibehalten. Allerdings zeigt sich, dass
neben der Finanzberichterstattung weitere wichtige Formen der Berichterstattung
einbezogen werden. Auch bestimmte Aspekte der Gesetzes- und Normenkonformität treten verstärkt in den Vordergrund.
Um diese Ziele zu erreichen, schlägt
COSO die Erfüllung von 17 Prinzipien vor,
die den folgenden, bekannten Komponenten des Frameworks zugeordnet sind:
„
Steuerungs- und Kontrollumfeld
„
Risikobeurteilung
„
Steuerungs- und Kontrollmassnahmen
„
Information und Kommunikation
„
Überwachung
7
Rechnungslegung
Dabei dürfen diese Komponenten nicht
isoliert voneinander gesehen werden;
vielmehr ist es zweckmässig, das IKS
als integrierten Prozess aufzufassen.
Eine Prozessperspektive hebt den Zusammenhang zwischen den einzelnen
Komponenten hervor und erleichtert so
die Anpassung und Verbesserung des
IKS im Zeitablauf. Die prozessuale Ausrichtung kann – unter Beschränkung auf
die Berichterstattung – folgendermassen
skizziert werden (vgl. Pfaff/Ruud (2013),
mit weiteren Nachweisen):
„
Die Geschäftsleitung formuliert Ziele
bezüglich der Berichterstattung unter Beachtung der gegebenen Geschäftstätigkeit und ihrer spezifischen
Umstände.
„
Davon ausgehend identifiziert und bewertet die Geschäftsleitung verschiedene Risiken und legt fest, welche
Risiken zu wesentlichen Falschaussagen oder Fehlern in der Berichterstattung führen können.
„
Die Geschäftsleitung ermittelt und
entwickelt eine Auswahl von entsprechenden Steuerungs- und Kontrollmassnahmen, um diese Risiken zu
managen.
„
Die Geschäftsleitung entwickelt Ansätze, um relevante lnformationen
zur Berichterstattung und zum IKS zu
identifizíeren, aufzubereiten und zu
kommunizieren. Die Entwicklung erfolgt im Kontext des Kontrollumfelds,
das regelmässig angepasst wird.
„
Alle Schritte und Komponenten werden intern von der Geschäftsleitung
laufend überwacht und angemessen
dokumentiert.
of defense») herangezogen. Das Modell
der drei Verteidigungslinien soll helfen,
eine angemessene Governance-Struktur
aufzubauen oder aufzuzeigen. Die erste
Verteidigungslinie sieht eine Risikosteuerung in den Geschäftsbereichen vor (risk
ownership), die zweite Verteidigungslinie
wird durch interne Risiko-, Qualitätsmanagement- und Compliance-Funktionen
wahrgenommen (risk control) und die
dritte Verteidigungslinie stellen die unabhängigen internen – allen voran die
interne Revision – und externen Überwachungsorgane sicher (risk assurance).
Mit dem Konzept der drei Verteidigungslinien ist keine einheitliche methodische
Zusammenführung der verschiedenen
Kontrollaktivitäten beabsichtigt. Es soll
vielmehr aufzeigen, mit welchen lnstrumenten welche Risiken abgefangen werden sollen und wo allenfalls Prüfungslücken oder Doppelspurigkeiten bestehen
könnten.
„„„
Literaturhinweise:
COSO – Committee of Sponsoring Organizations
of the Treadway Commission (2013a): lnternal
Control – lntegrated Framework. Framework and
Appendices.
COSO – Committee of Sponsoring Organizations
of the Treadway Commission (2013b): lnternal
Control – lntegrated Framework. lnternal Control
over External Financial Reporting: A Compendium
of Approaches and Examples.
COSO – Committee of Sponsoring Organizations
of the Treadway Commission (2013c): Internal
Control – Integrated Framework. Illustrative Tools
for Assessing Effectiveness of a System of Internal
Control.
Pfaff, Dieter / Ruud, Flemming (2013): Schweizer
Leitfaden zum Internen Kontrollsystem (IKS), 6.
Häufig wird für die Steuerung, Kontrolle
und Überwachung neben dem COSOFramework zusätzlich das Modell der
«Drei Verteidigungslinien» («three lines
aktualisierte und erweiterte Aufl., Zürich.
The Institute of Internal Auditors (2013): The Three
Lines of Defense in Effective Risk Management
and Control. IIA Position Paper.
Als Leitfaden für die Erstellung eigener Risiko-Kontroll-Matrizen stehen auf veb.ch (­ Publikationen ­ Rechnungslegung) gratis
und als Ergänzung zum Buch exemplarische Risiko-Kontroll-Matrizen (als Pdf oder Excel) zum Download bereit, die nach dem
Herunterladen editiert und an die Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst werden können. Das Buch erläutert dazu:
«Im Unternehmen eingesetzt haben sie einen doppelten Zweck. Zum Ersten ist es den Verantwortlichen einfacher möglich, sich
ein Bild über die interne Kontrolle zu machen. Dabei sollen für alle wichtigen Teilprozesse Ziele und Ansprüche festgelegt, eine
Risikoanalyse durchgeführt, Steuerungs- und Kontrollmassnahmen bestimmt und eine Beurteilung der Kosten und des Nutzens
der Massnahmen sowie etwaiger Schwächen und potenzieller Verbesserungsmöglichkeiten vorgenommen werden. Zum Zweiten können die vom Unternehmen mit Hilfe dieser Vorlagen selbst entwickelten Risiko-Kontroll-Matrizen bei der Dokumentation
und beim Nachweis eines IKS gegenüber der Prüfungsgesellschaft helfen» (Pfaff/Ruud 2013, S. 171).
Die in den Risiko-Kontroll-Matrizen aufgeführten Teilprozesse, Risikoanalysen, Steuerungs- und Kontrollmassnahmen dienen als
Gedankenstütze und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit: «Je nach Grösse, Komplexität, Risikoprofil und Branche des
Unternehmens werden bestimmte Teilprozesse und Fragen nicht relevant sein. Andere, unter Umständen bedeutsame Themen
werden angefügt werden müssen» (Pfaff/Ruud 2013, S. 171).
8
rechnungswesen
& controlling
4·13
Das IASB räumt in Zusammenarbeit mit
dem US FASB mit einem der letzten
Tummelfelder für Ausserbilanzgeschäfte auf, dem Lease Accounting: Am
16. Mai 2013 haben das IASB und das
FASB nahezu identische Entwürfe zum
Thema Leasinggeschäfte vorgelegt.
Die Erfahrung hat nach Ansicht der
beiden Organisationen gezeigt, dass
die Unterscheidung zwischen bilanzunwirksamen «operating leases» und
bilanzwirksamen «finance leases» die
Vergleichbarkeit der Abschlüsse beeinträchtigt hat. Gerade in den USA ist aufgrund dieser Unterscheidung eine ganze Beratungsindustrie entstanden, die
sich die Unternehmen zunutze gemacht
haben, um Aktiven aus Nutzungsrechten und damit verbundene Finanzverbindlichkeiten nicht bilanzieren zu müssen und wichtige Kennzahlen dadurch
in einem besseren Licht erscheinen zu
lassen. 2005 schätzte die US SEC die
nicht bilanzierten, undiskontierten Leasingverpflichtungen von US Publikumsgesellschaften auf rund 1.25 Billionen
USD 1. Damit soll nun Schluss sein: In
Zukunft sollen die Rechte und Verpflichtungen aus Leasingverträgen, die sich
über mehr als 1 Jahr erstrecken, durch
den Leasingnehmer bilanziert werden.
Der Exposure Draft des IASB umfasst
rund 90 Seiten mit Vorschlägen, die in einer «Basis for Conclusions» auf weiteren
rund 130 Seiten begründet und auf nahezu 40 Seiten mit illustrativen Beispielen
ergänzt werden. Der Entwurf des IASB
soll zu gegebener Zeit IAS 17, Leasingverträge, sowie drei Interpretationen zum
Thema Leasing (IFRIC 4, SIC-15 und
SIC-27) ersetzen. Die Vernehmlassung
endete am 13. September 2013.
Bilanzierung durch den Leasingnehmer
Der Leasingnehmer bilanziert gemäss
dem Exposure Draft ein Nutzungsrecht
und die dazugehörige Verpflichtung zum
Barwert der fest vereinbarten Leasingra-
1
IASB, Snapshot Leases, S. 2, Mai 2013
4·13
ten. Was die Bemessung und Darstellung
des Leasingaufwands betrifft, schlägt der
Exposure Draft ein duales Modell vor:
„
Bei Objekten, die während der Leasingdauer einen mehr als unwesentlichen Nutzenverzehr durchmachen
(«Typ A», i.d.R. Einrichtungen, Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge etc.), werden wie bei den heutigen «finance
leases» Abschreibungen und Zinsaufwand separat ermittelt und den
entsprechenden Zeilen der Erfolgsrechnung zugewiesen. Auch in der
Geldflussrechnung wird die Tilgung
der Verpflichtung als Finanzierungsvorgang und die Zahlung der Zinsen
je nach Politik des Unternehmens
entweder im operativen oder im Finanzierungscashflow ausgewiesen.
„
Bei Objekten, die während der Leasingdauer keinen wesentlichen Nutzenverzehr durchmachen («Typ B»,
i.d.R. Immobilien), wird der gesamte Leasingaufwand – d.h. die Summe der effektiven Zinskosten und
der Amortisation des Nutzungsrechts
über die gesamte Leasingdauer – im
Sinne einer gleichlautenden periodischen Nutzungsgebühr linear über
die Leasingdauer verteilt und derselben Zeile innerhalb des Betriebsaufwands zugewiesen; es wird in diesem
Fall also kein separater Abschreibungs- und Zinsaufwand gezeigt.
Dabei wird die Leasingverpflichtung
wie unter den heutigen Standards
gemäss der Effektivzinsmethode
verzinst. Die erfolgswirksame Reduktion des Nutzungsrechts ergibt sich
als Residualgrösse aus der Differenz
zum linearen Gesamtaufwand der
Berichtsperiode. Da der Leasingaufwand als Ganzes auf einer Zeile
innerhalb des Betriebsaufwands erfasst wird, wird auch die Leasingzahlung ausschliesslich im operativen
Cashflow ausgewiesen.
Die beiden Methoden unterscheiden sich
sowohl in der Darstellung des Aufwands
bzw. Cashflows als auch in der Höhe
des der Erfolgsrechnung zu belastenden
Periodenaufwands: Beim Typ A sinkt der
Zinsaufwand im Laufe der Leasingdauer
entsprechend der abnehmenden Learechnungswesen
& controlling
Rechnungslegung
IFRS Update: Alle Leasingverträge in die Bilanz –
lohnt sich der Aufwand?
Philipp Hallauer, lic. oec. HSG, diplomierter Wirtschaftsprüfer, Partner und Leiter
National Quality & Risk Management
von KPMG Schweiz, von 1995 bis 2000
unterstützte er als technischer Berater
die Schweizer Delegation (Vereinigung
Schweizerischer Industrie-Holdinggesellschaften) im Board des IASC in London.
Später war er unter anderem Mitglied der
Expertengruppe der Schweizer Börse und
der Kommission für Wirtschaftsprüfung
der Schweizerischen Treuhand-Kammer.
singverpflichtung, während der Abschreibungsaufwand konstant bleibt, so dass
der gesamte Leasingaufwand in den
ersten Jahren höher ist und im Laufe der
Zeit abnimmt. Beim Typ B wird der ganze
Leasingaufwand linear über die Leasingdauer verteilt.
Bilanzierung durch den Leasinggeber
Beim Typ A (i.d.R. Einrichtungen, Fahrzeuge, Flugzeuge), bilanziert der Leasinggeber eine Leasingforderung sowie den
Residualwert des Objekts. Das vermietete Objekt selbst wird demzufolge ausgebucht, ungeachtet ob es sich nach heutiger Definition um einen «operating lease»
oder einen «finance lease» handelt. In der
Erfolgsrechnung wird der Zinsertrag über
die Leasingdauer erfasst. Der Grund für
diese Behandlung liegt in der Natur solcher Geschäfte, die oft von Finanzinstituten oder aber von Tochtergesellschaften
des Herstellers entsprechender Objekte,
die ähnlich wie ein Finanzinstitut operieren, angeboten werden. Dabei steht die
Bereitstellung einer gesicherten Finanzie-
9
Rechnungslegung
rung und die Generierung entsprechender Finanzerträge im Vordergrund. Dies
im Gegensatz zur Vermietung von Immobilien, einem Geschäftsmodell, bei dem
der Wert der vermieteten Objekte (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und Impairments oder aber Fair
Values im Sinne von IAS 40) und die damit verbundenen Mieterträge relevantere
Informationen darstellen als Finanzforderungen und Finanzerträge.
Beim Typ B (i.d.R. Immobilien) ändert
sich nicht viel: Das Objekt bleibt beim
Leasinggeber bilanziert, und in der Erfolgsrechnung wird der erzielte Mietertrag
erfasst.
Ausnahmeregelung
Leasingnehmer können auf die bilanzielle
Erfassung von Leasingverträgen verzichten, wenn deren gesamte Leasingdauer
(inkl. Optionen auf Verlängerung!) 1 Jahr
nicht überschreitet und auch keine Kaufoptionen vereinbart wurden. In diesem
Fall wird nur der periodische Mietaufwand
linear in der Erfolgsrechnung erfasst. Eine
gleichlautende Ausnahme wurde für Leasinggeber von Typ A-Objekten vorgesehen: Diese können den Mietertrag aus
solchen kurzfristigen Verträgen ebenfalls
linear in der Erfolgsrechnung erfassen,
ohne eine separate Leasingforderung
auszuweisen.
Der Teufel steckt im Detail, und es sind
die Details, die Aufwand verursachen
Der Standard wird insbesondere dem
Leasingnehmer schon bei der Klassierung sämtlicher Leasingverträge in Typ
A und Typ B einiges an Aufwand verursachen. Besonders aufwändig wird
die Analyse von Verträgen, die mehrere
Komponenten beinhalten. Die Unterscheidung zwischen Leasingverträgen
und Dienstleistungsverträgen dürfte weiteres Kopfzerbrechen bereiten. Zudem
müssen kurzfristige Verträge anhand der
vorstehend erwähnten Kriterien von langfristigen unterschieden werden, wenn
von der Ausnahmeregelung Gebrauch
gemacht werden soll.
In Bezug auf die Bewertung der Aktiven
und Verpflichtungen gilt es zunächst, die
Leasingdauer richtig festzulegen. Dabei sind auch Verlängerungsoptionen zu
10
berücksichtigen, wenn für den Leasingnehmer ein bedeutender ökonomischer
Anreiz besteht, diese auszuüben. Variable Leasingzahlungen sind ebenfalls zu
berücksichtigen, sofern diese an einen
Index (z.B. Konsumentenpreisindex) oder
einen Parameter (z.B. Marktzinssatz) gekoppelt sind, oder aber in der Substanz
fest vereinbarte Zahlungen darstellen.
Während der bestehende IAS 17 grundsätzlich eine einmalige Einschätzung des
Leasingvertrags zu Beginn der Leasingdauer fordert und auf eine periodische
Neubeurteilung verzichtet, verlangt der
Entwurf eine Reihe von Neueinschätzungen an jedem Bilanzstichtag. So führen
Änderungen relevanter Faktoren, die eine
Änderung der Leasingdauer zur Folge
haben, oder Änderungen eines relevanten Indexes oder anderen Parameters zu
einer Anpassung der Verpflichtung. Dabei
wird normalerweise auch das aktivierte
Nutzungsrecht angepasst. Eine erfolgswirksame Anpassung der Verpflichtung
ist erforderlich, wenn die Neubewertung
auf eine Veränderung eines relevanten
Indexes oder anderen Parameters in der
Berichtsperiode zurückzuführen ist oder
wenn das Nutzungsrecht bereits auf Null
reduziert wurde (z.B. im Falle eines Impairments).
Macht das alles Sinn?
Mit den Vorschlägen des IASB und des
FASB erhält der Bilanzleser zweifelsfrei einen umfassenderen Einblick in die
von einem Unternehmen eingesetzten
Aktiven und deren Finanzierung. Es ist
einleuchtend, dass der Investor einer
Fluggesellschaft die eingesetzten Flugzeuge in der Bilanz sehen möchte, ungeachtet, ob diese gekauft und nach einer
Anzahl Jahre wieder verkauft oder aber
über dieselbe Anzahl Jahre mittels eines
langfristigen Mietvertrags beschafft wurden. Auf Seiten des Leasinggebers wird
das Geschäftsmodell (Vermietung versus
Finanzierung) einheitlicher und damit vergleichbarer abgebildet.
Andererseits ist die Komplexität in der
Umsetzung, die dieser vorgeschlagene
Standard verursachen wird, in Bezug auf
den Nutzen und die Verständlichkeit des
Abschlusses für den Bilanzleser kritisch
zu hinterfragen. IASB und FASB haben
es leider verpasst, einen einfachen und
verständlichen Standard zur Erfassung
rechnungswesen
& controlling
von Leasingverträgen zu schaffen. Die
Schaffung von zwei Kategorien von Leasingverträgen ist mit grossem Ermessen
verbunden, da wichtige Kriterien nur
unzulänglich definiert sind. Dies wird die
Vergleichbarkeit der Abschlüsse, die mit
diesem Entwurf verbessert werden sollte,
wieder beeinträchtigen.
Die Auswirkungen des aktuellen Entwurfs
dürften diverse Branchen (z.B. Luftfahrt,
Schifffahrt, Logistik, Einzelhandel), aber
auch Mieter einer grossen Anzahl von
Liegenschaften oder einer Vielzahl von
Typ A-Objekten, vor beträchtliche Herausforderungen stellen, einerseits in Bezug auf den Aufwand:
„
die relevanten Informationen aufzubereiten,
„
die vom Standard geforderte Differenzierung der verschiedenen Verträge
vorzunehmen,
„
die Buchhaltungssysteme anzupassen,
„
die bilanzielle Erfassung aller Leasinggeschäfte (> 1 Jahr) sicherzustellen,
und
„
die periodische Neubeurteilung durchzuführen,
andererseits in Bezug auf die zum Teil
zu erwartende massive Erhöhung der
Finanzverbindlichkeiten und die Verschlechterung der damit zusammenhängenden Kennzahlen, die wiederum eine
Neuaushandlung diverser Kreditverträge
auslösen wird.
Aus Sicht des Bilanzlesers ist es nicht
einzusehen, weshalb ein klar befristetes
Nutzungsrecht an einer Immobilie nicht
genauso (linear) abgeschrieben werden
sollte wie ein solches an einem Objekt,
das einem deutliche(re)n physischen Nutzenverzehr unterliegt oder wie ein anderes immaterielles Aktivum, das über eine
bestimmte Nutzungsdauer konsumiert
wird. Leasingverträge mit grundsätzlich
identischen Klauseln werden dadurch unter Umständen unterschiedlich bilanziert.
Derzeit ist das IASB daran, die Eingaben der Vernehmlassung und Erkenntnisse der verschiedenen «Roundtable»Gespräche, die in den letzten Monaten
stattgefunden haben, auszuwerten und
zu diskutieren. Dabei wird es sich vermutlich stärker von den befürwortenden
Stimmen der Investoren und Finanzanalysten als von den kritischen Stimmen der
„„„
IFRS-Anwender leiten lassen.
4·13
Das neue Rechnungslegungsrecht
nRLR ist seit dem 1.1.2013 in Kraft. In
diesem Zusammenhang stellen sich
für Unternehmer, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Treuhänder viele
Fragen. Seit dem Sommer 2013 veranstaltet veb.ch Seminare zum nRLR.
Die Tatsache, dass alle Veranstaltungen innert kürzester Zeit ausgebucht
waren, zeigt, wie wichtig dies ist.
Vieles ist neu
Dass das Informationsbedürfnis zum
neuen Rechnungslegungsrecht gross
ist, bestätigt Professor Dieter Pfaff vom
veb.ch: «Wir waren selbst überrascht
über die grosse Resonanz unserer Veranstaltungen.» Aussagen, wonach sich
mit dem neuen Rechnungslegungsrecht
nichts oder kaum etwas ändere, seien
falsch, meint er. Je intensiver und detaillierter man sich mit dem neuen Rechnungslegungsrecht auseinandersetzt,
desto mehr Fragen tauchen auf, die ausgelegt werden müssen. Und genau hier
setzt diese Weiterbildung an und bietet
handfeste und klare Antworten. Unsicherheiten, die entstanden sind, konnte
veb.ch an den aktuellen Veranstaltungen
zum nRLR aufzeigen und auch klären.
Die wichtigsten Änderungen vorgestellt
von Experten
Bereits vor einem Jahr veranstaltete
veb.ch Seminare zum Thema, an denen ein Überblick über das neue Recht
geboten wurde. In den aktuellen Seminaren von 2013 wurde der Fokus dann
bewusst auf die Praxis und deren Umsetzung gelegt.
Am Seminar referierten sechs Experten über die Änderungen des nRLR
hinsichtlich der Buchführung und der
Rechnungslegung. Systematisch haben
unsere Referenten die neuen Artikel des
Obligationenrechts ausgelegt und anhand von Praxisbeispielen erklärt. Markus Helbling von der BDO ging neben
den allgemeinen Bestimmungen über die
Buchführung auch auf die Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung
4·13
ein. Ausserdem stellte er als Co-Autor
den neuen Schweizer Kontenrahmen
KMU vor, bei welchem der veb.ch, mit
Herbert Mattle als Mitautor, intensiv mitgewirkt hat und Herausgeber dieses
Werks ist. Ferner erläuterte er die vereinfachte Buchführung, welche als sogenannte Milchbüchleinrechnung bekannt
ist. Aus seinem Referat ging ganz klar
hervor, dass die Führung einer einfachen
Buchhaltung als Milchbüchlein nicht mehr
zeitgemäss sei und man KMU davon abraten sollte. Renato Belchior, zuständig
für Unternehmenssteuern von selbstständig Erwerbenden im Kanton Luzern,
zeigte unter anderem auf, welche steuerlichen Auswirkungen das nRLR hat.
Urs Matter von Balmer-Etienne ging auf
die Bewertungsproblematik von Aktiven
und Fremdkapital ein sowie auf die Darstellung des Eigenkapitals und der Handhabung eigener Aktien. Uwe Mehrwald,
von der Hauptabteilung MWST, ESTV,
erklärte die Auswirkungen des nRLR
auf die Mehrwertsteuer. Schliesslich erläuterte Marco Passardi, Dozent und
Projektleiter an der Universität Luzern,
wann ein Abschluss nach anerkanntem
Rechnungslegungs-Standard, welcher
im nRLR in einer separaten Verordnung
geregelt ist, angewendet werden muss.
Dazu erläuterte er auch die Problematik
mit der Konsolidierung und wann KMU
verpflichtet sind, eine Konzernrechnung
zu führen. Exemplarisch zeigte der Beitrag von Thomas Stenz, VR Präsident
E&Y wie anspruchsvoll das nRLR in der
Umsetzung ist. Thomas Stenz erläuterte
in seinem Referat die Probleme, welche
die Unternehmen vorfinden können. Auf
praktisch all seinen Folien griff er Alltagsfragen auf und gab dazu auch fachmännische Empfehlungen ab, so dass die
Teilnehmer mit den Handouts ein kleines
Kompendium erhielten.
Abgerundet wurde das Seminar durch
die Aushändigung verschiedener Checklisten zum nRLR. Die Seminarteilnehmer
erhielten diese in Papierform und als
Word Datei, so dass sie umgehend im
Arbeitsalltag einsetzbar sind.
Entwicklungen von veb.ch zum nRLR
Der veb.ch hat zum nRLR Verschiedenes entwickelt und ist in der Umsetzung
massgeblich beteiligt:
„
Der veb.ch hat eine Gegenüberstellung des nRLR zum bisherigen – alten Buchführungsrecht gemacht. Sie
wird allen Interessierten kostenlos zur
Verfügung gestellt.
„
Auf der Lernplattform Moodle hat der
veb.ch einen Lehrgang zum nRLR als
Selbststudium entwickelt, welches
den Mitgliedern kostenlos zur Verfügung steht.
„
Der veb.ch wird unter der Federführung von Prof. Dr. Dieter Pfaff im
Herbst 2014 einen Praxiskommentar
zum nRLR veröffentlichen.
„
Neuauflage des Schweizer Kontenrahmens KMU: der veb.ch hat als
Herausgeber mit verschiedenen Autoren den Kontenrahmen überarbeitet und aktualisiert.
„
Neu hat der veb.ch eine Empfehlung
für die vereinfachte Buchführung –
Milchbüchlein entwickelt. Sie wird
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Als Podcast zum Nachhören
11. März 2014
Letzte Durchführung
neuen
dieses Seminars zum
cht.
Rechnungslegungsre
Sofort anmelden auf
www.veb.ch,
g,
Aus- und Weiterbildun
Seminare
rechnungswesen
& controlling
Als besonderer Service bietet veb.ch alle
diese Referate als Podcasts zum Anhören und Herunterladen an, inklusive den
Seminar-Unterlagen wie die dazugehörigen Summary’s und Folien. Die Referate
können entweder als Podcast abonniert
oder direkt auf der Webseite vebmedia.
ch gehört werden. Dies lohnt sich für alle,
die sich nächstens mit dem Jahresabschluss 2013 beschäftigen müssen.
„„„
11
Rechnungslegung
Die Umsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts (nRLR)
Rechnungslegung
Recommended Practice Guidelines als neuer
Publikationstypus des International Public Sector
Accounting Standards Board
Der Beitrag informiert über aktuelle Projekte des International Public Sector
Accounting Standards Board (IPSASB),
vor allem jedoch über den Inhalt der
zwei jüngst verabschiedeten Recommended Practice Guidelines (RPG). Mit
den RPGs schafft das Board eine neue
Art von Erlassen, die nur Empfehlungscharakter haben und sich in erster Linie
mit ergänzenden Bestandteilen der Finanzberichterstattung («Other General
Purpose Financial Reports») und nicht
mit der Jahresrechnung («General Purpose Financial Statements») an sich befassen.
Das IPSAS Board hat an seiner Sitzung
im Juni 2013 zwei Projekte mit der Publikation von Recommended Practice
Guidelines (RPG) abgeschlossen. Mit
den RPG schafft das Board eine neue
Art von Erlassen, die nur Empfehlungscharakter haben. Sie befassen sich in
erster Linie mit ergänzenden Bestandtei-
len der Finanzberichterstattung («other
General Purpose Financial Reports»)
und nicht mit der Jahresrechnung («General Purpose Financial Statements») an
sich. Damit ist geklärt, dass eine Einheit,
die alle Standards (IPSAS) umfassend
anwendet, eine fair presentation nach
IPSAS erstellt und testiert erhalten kann,
auch wenn sie diese Empfehlungen
(RPG) nicht oder nicht lückenlos anwendet. Immerhin stellen die RPG aber eine
«good practice» dar, deren Befolgung
den Einheiten empfohlen wird. Abbildung 1 zeigt die Einordung der ergänzenden Bestandteile der Finanzberichterstattung neben der Jahresrechnung
(unten links bzw. Mitte links) im Rahmen
der jährlichen Geschäftsberichterstattung.
Die klare Trennung von Standards zur
Rechnungslegung einerseits und Empfehlungen zu ergänzenden Bestandteilen der Finanzberichterstattung andererseits wurde unter anderem auch vom
Prof. Dr. Andreas Bergmann, Vorsitzender des International Public Sector Accounting Standards Board; Professor für
Public Finance und Leiter der Abteilung
Public Sector an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Dr. Iris Rauskala, Dozentin für Public
Finance am Institut für Verwaltungs-Management der Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften
Schweizerischen Rechnungslegungsgremium (SRS-CSPCP) gefordert. In
qualitativer Hinsicht gelten aber für die
Abbildung 1: Einordung der RPG im Rahmen der Finanzberichterstattung (Quelle: IPSASB, 2008, S.16)
12
rechnungswesen
& controlling
4·13
Rechnungslegung
Abbildung 2: Analyserahmen nach RPG1 (Quelle: in Anlehnung an IPSASB, 2013a, S. 15)
RPG genau die gleichen Anforderungen
wie für die IPSAS. Beide durchlaufen einen umfassenden Konsultationsprozess
und bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des
Boards für den Erlass.
Das neue Instrument ermöglicht es dem
Board auch, in Themen, die noch stark
in Entwicklung begriffen sind, gestaltend
Einfluss zu nehmen, ohne eine neue Praxis verfrüht in verbindliche Standards zu
pressen. Damit ist es grundsätzlich auch
möglich, sich in weitere Themengebiete
des Public Financial Managements heranzutasten, ohne Gefahr zu laufen, das
Mandat im Bereich Standardsetting zur
Rechnungslegung zu verwässern. Da es
sich bei einem RPG um «good practice»
handelt, wird kein Zeitpunkt des Inkrafttretens festgelegt. Im Weiteren werden
die Inhalte der beiden ersten Recommended Practice Guidelines dargestellt.
4·13
RPG 1:
Langfristperspektiven
(Reporting on the Long-Term
Sustainability of an Entity’s Finances)
Zielsetzung dieser RPG ist die Information über zukünftige Einkünfte und Ausgaben, basierend auf den heutigen gesetzlichen Grundlagen und Leistungsniveaus. Nicht erst die jüngste globale
Finanzkrise und die daraus resultierenden staatlichen Schuldenkrisen, von
denen vor allem der Euro-Raum stark
betroffen war und ist, haben den Fokus
im öffentlichen Sektor stärker auf eine
solide, vergleichbare und transparente
Rechnungslegung gelenkt. Neben der
traditionell vergangenheitsorientierten
Rechnungslegung sowie der auf einen
Zeithorizont von einem Jahr beschränkten Budgetierung gewinnt auch zunehmend eine in die Zukunft gerichtete Prognose der Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen an Aufmerksamkeit. Wesentlirechnungswesen
& controlling
cher Auslöser für eine intensivere Befassung mit dem Thema sind neben der Finanzkrise vor allem die demografischen
Entwicklungen (in den Industriestaaten
ohne Zuwanderung die Überalterung
der Gesellschaft und die sinkenden Geburtenraten), welche die entwickelten
Staaten vor massive Herausforderungen
stellen werden.
Die Nordamerikanischen Standardsetter US Governmental Accounting
Standards Board (GASB) und Canadian Public Sector Accounting Board
(PSAB) haben auf diese Entwicklungen
reagiert und führen für die Definition
der langfristig nachhaltigen öffentlichen
Finanzen die Begriffe «Fiscal capacity»1 und «Service capacity»2, ebenso
wie «Vulnerability»3 ein (IPSASB 2011).
Diese Dimensionen werden auch im
ursprünglichen Exposure Draft des
IPSASB aufgegriffen (IPSASB, 2011).
13
Rechnungslegung
In der finalen Fassung der RPG 1
(IPSASB, 2013) wurde das Konzept weiter verfeinert, indem die drei Dimensionen
Leistungen («Services»), Erträge («Revenues») sowie Schulden («Debt») jeweils
auf die (interne) Kapazität («Capacity»)
und die Abhängigkeit («Vulnerability»)
von (externen) Entwicklungen untersucht
werden sollen. Im Unterschied zum Exposure Draft ist die Abhängigkeit also
keine eigenständige Dimension mehr,
sondern – gemeinsam mit der Kapazität
– vielmehr ein Beurteilungskriterium für
die drei Dimensionen.
Diese Differenzierung wurde nicht zuletzt
auf Grund der Erfahrungen in der globalen
Finanzkrise eingeführt, die dramatisch vor
Augen führte, dass beispielsweise vormals
ertragsstarke Gemeinwesen durch den
Wegfall eines einzigen, grossen Steuerzahlers unvermittelt in ernsthafte Probleme, mit Auswirkungen auf alle drei Dimensionen, geraten können. Zudem zeigte die
Finanzkrise, dass sich solche Szenarien
nicht auf die nationale Ebene beschränken (müssen), sondern durchaus auch
Gliedstaaten4 oder Gemeinden5 betreffen
können. Dies gilt vor allem auch deshalb,
weil diese Ebenen mitunter wesentliche
öffentliche Programme im Bereich der
öffentlichen Altersvorsorge oder des Gesundheitswesens erbringen, die im Fokus
der Zukunftsprognosen liegen. Der Analyserahmen der RPG ist in der Abbildung 2
dargestellt.
Der Bericht «Langfristperspektiven», den
die Eidgenössische Finanzverwaltung alle
vier Jahre (zuletzt 2012) herausgibt, diente zusammen mit ähnlichen Berichten
anderer Staaten als Vorlage für die RPG.
Deshalb erstaunt es nicht, dass dieser
Bericht grundsätzlich der RPG entspricht.
Allenfalls zu prüfen ist, ob die Dienstleistungsdimension einer stärkeren Berücksichtigung bedarf.
Sollten die Kantone und Gemeinden solche Berichte erstellen, würde der RPG
auf jeden Fall grössere Bedeutung zukommen, da diese stärker als der Bund
direkt Dienstleistungen an Bürgerinnen
und Bürger und Unternehmen erbringen.
Die Erscheinungsweise alle vier Jahre
entspricht der RPG, falls sich innerhalb
dieser Periode keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
14
RPG 2:
Erläuternde Berichterstattung
(Financial Statement Discussion
and Analysis)
Auch die RPG 2 zur erläuternden Berichterstattung wurde im Juni 2013
verabschiedet. Die erläuternde Berichterstattung will den Adressaten des Jahresabschlusses unterstützende Angaben
zum Verständnis und zur Beurteilung
vermitteln. Deshalb sollen sowohl die
Abschlussdaten als auch die rapportierende Einheit beider Berichte identisch
sein. Eine Einheit, die einen erläuternden
Bericht erstellt, wird dazu aufgerufen,
die Richtlinien dieser RPG zu befolgen.
Weicht sie davon ab, hätte das ebenfalls
keine Auswirkungen auf die IPSAS-konforme Finanzberichterstattung.
RPG 2 befasst sich mit dem Lagebericht,
der in der Schweiz gemäss OR 961 für
Gesellschaften, die zu einer ordentlichen
Revision verpflichtet sind, obligatorisch
ist. Die gesetzlichen Vorgaben für den
Lagebericht (OR 961c) gehen allerdings
über die Anforderungen von RPG 2 hinaus. Einerseits fordert das OR ganz spezifische Angaben (Anzahl Vollzeitstellen
im Jahresdurchschnitt, Forschungs- und
Entwicklungstätigkeit), andererseits eine
Einschätzung der Zukunftsaussichten.
Die RPG verzichtet auf Grund ihres prinzipienbasierten Charakters auf allzu spezifische Angaben. Sie empfiehlt, folgende
Inhalte im Zuge der erläuternden Berichterstattung zu präsentieren (IPSASB,
2013b):
a) Überblick über die Hauptaktivitäten
einer Einheit und über das Umfeld, in
welchem sie arbeitet
Ein Erfordernis zur Einschätzung der Zukunftsaussichten wurde diskutiert und
abgelehnt, da es für eine Mehrheit des
IPSASB nicht unmittelbar zur Erläuterung
der Jahresrechnung notwendig ist.
Die öffentlichen Haushalte kennen in der
Schweiz üblicherweise keine gesetzliche
Pflicht zur Erstellung von erläuternden
Berichterstattungen. Viele erstellen aber
trotzdem Jahresberichte, die den finanziellen Jahresabschluss erläutern. Für sie
kann die im Vergleich zum OR zurückhaltende Regelungsdichte der RPG durchaus als Orientierungshilfe dienen. „„„
Quellen
Alle zitierten Quellen können von der
Homepage der IFAC/IPSASB unter
http://ifac.org/public-sector/publications-resources abgerufen werden.
International Public Sector Accounting
Standards Board (2008): Conceptual
Framework for General Purpose Financial Reporting by Public Sector Entities:
The Objectives of Financial Reporting,
The Scope of Financial Reporting, The
Qualitative Characteristics of Information
Included in General Purpose Financial
Reports, The Reporting Entity, Consulation Paper, 2008.
International Public Sector Accounting
Standards Board (2009): Reporting on
the Long-Term Sustainability of Public
Finances, Consultation Paper, November
2009.
b) Informationen über Strategien und
Zielsetzungen der Einheit
International Public Sector Accounting
Standards Board (2011): Reporting on
the Long-Term Sustainability of Public
Sector Entity’s Finances, Exposure Draft
46, October 2011.
c) Analyse der Jahresrechnung, die auf
wesentliche Änderungen und Trends
in der Bilanz, Erfolgsrechnung sowie
Geldflussrechnung der Einheit Bezug
nimmt
International Public Sector Accounting
Standards Board (2013a): Reporting on
the Long-Term Sustainability of Public
Sector Entity’s Finances, Recommended
Practice Guideline 1, July 2013.
d) Eine Beschreibung der wesentlichen
Risiken und Unsicherheitsfaktoren einer Einheit, welche Einfluss auf Bilanz,
Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung haben können.
International Public Sector Accounting
Standards Board (2013b): Financial
Statement Discussion and Analysis, Recommended Practice Guideline 2, July
2013.
rechnungswesen
& controlling
4·13
Fiscal capacity ist die Fähigkeit einer Einheit,
3
Vulnerability ist das Ausmass, in welchem eine
4
So haben z.B. die Comunidad Valenciana in
finanzielle Verpflichtungen kontinuierlich über
Einheit a) finanziell von Finanzströmen ausser-
Spanien sowie der Bundesstaat Michigan in den
den Betrachtungszeitraum ohne Erhöhung der
halb ihrer Kontrolle abhängig ist und b) die Macht
USA gröbere finanzielle Probleme, wobei über
Steuern zu begleichen.
hat, die aktuellen Steuersätze oder andere Ein-
den Konkurs der Stadt Detroit (Michigan) derzeit
nahmenströme zu variieren oder neue Ströme
medienwirksamer berichtet wird.
2
Service capacity ist a) das Ausmass, in wel-
zu kreieren. Die Abhängigkeit kann als Anteil der
chem eine Einheit ihre Leistungen auf einem
Zahlungen, die von anderen Einheiten oder Ge-
5
gegebenen Qualitäts- und Mengenniveau für
bietskörperschaften erhalten werden, an den ge-
grund der Vergabe von Anleihen in Schweizer
aktuelle Empfänger zum Zeitpunkt der Bericht-
samten Einzahlungen gemessen werden. Diese
Franken nun in Schieflage, aber auch Olten in
erstattung anbieten kann, und b) die Fähigkeit,
Dimension ist besonders aussagekräftig im Zu-
der Schweiz ist durch den Steuerausfall infolge
Verpflichtungen aus Wohlfahrtsprogrammen für
sammenhang mit subnationalen Ebenen (Län-
der Probleme bei Alpiq in finanzielle Bedrängnis
derzeitige und künftige Anspruchsgruppen er-
der, Regionen, Kreise, Kommunen), die mitunter
geraten.
füllen zu können.
über wenige eigene Steuermittel verfügen oder
Mehrere Gemeinden in Frankreich sind auf-
deren Höhe unwesentlich mitgestalten können.
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4·13
rechnungswesen
& controlling
15
Rechnungslegung
1
Rechnungslegung
Offenlegung von Fundraisingaufwendungen nach FER 21 –
grosse Unterschiede bei den Nonprofit-Organisationen (NPO)
Swiss GAAP FER 21 (FER 21) verlangt die
Offenlegung verschiedener NPO-spezifischer Informationen – unter anderem
über ehrenamtliche Arbeit, Administrationskosten, Vorstandsentschädigungen
oder Fundraisingaufwendungen. Eine
Anfang dieses Jahres durchgeführte
Geschäftsberichtsuntersuchung über
Sammelaufwendungen zeigt, dass die
Transparenz in diesem Bereich ganz unterschiedlich ist.
1. Problemstellung
Wer, wie zu dieser Jahreszeit üblich, um
Spenden angegangen wird, wird sich
vielleicht fragen, wie viel vom überwiesenen Geld tatsächlich für den versprochenen Zweck verwendet wird. In den
Medien wird in diesem Zusammenhang
v.a. das Geschäftsmodell externer Fundraiser diskutiert, welche im Namen bekannter Hilfswerke auf Spendenakquise
gehen. Dabei sorgen insbesondere die
Vermittlungsgebühren, die beworbenen
Zahlungsmodalitäten (automatisches Lastschriftenverfahren) sowie die Arbeitsbedingungen bei solchen Dienstleistern
für Gesprächsstoff. Tatsache ist, dass
Sammelaktivitäten infolge härteren Wettbewerbs zunehmend professionalisiert
werden, was – in den meisten Fällen
durchaus gerechtfertigt – entsprechende
Kostenfolgen nach sich zieht. In der Tendenz gilt: Je grösser und komplexer die
Organisation ist, desto weniger Ehrenamtliche kommen für diese anspruchsvolle Aufgabe in Frage. Dies zeigt sich
auch bei jenen NPO, welche die Mittelbeschaffung nicht auslagern. Entsprechende Kosten entstehen etwa bei der Pflege
des aktiven Spenderbestandes, beim
Adressenkauf, beim Zuzug externer Berater oder bei Mailings und Postversand.
In der Tat sind Fundraisingaufwendungen der Öffentlichkeit eher schwierig zu
kommunizieren, und die NPO befürchten
zu Recht eindimensionale Kostenvergleiche in der Presse. Demzufolge erstaunt
es nicht, dass der Gestaltungsspielraum
von FER 21 zu ganz unterschiedlichen
Resultaten in der Rechnungslegungspraxis führt.
16
2. Vorgaben von FER 21 und Zewo
Nach FER 21/25 sind Sammelaktionen
«brutto zu erfassen», die zugehörigen
Aufwendungen sowie allfällige Provisionen an externe Fundraiser dürfen in der
Betriebsrechnung also nicht durch ein
vorheriges Verrechnen mit dem Sammelertrag zum Verschwinden gebracht
werden. Fundraisingaufwendungen sind
in verschiedenen Sach- und Personalaufwendungen enthalten und daher in
der Betriebsrechnung i.d.R. nicht direkt
ersichtlich. Daher verlangt FER 21/38
die Angabe des totalen Fundraisingaufwands im Anhang, wobei keine konkrete
Berechnungsmethode vorgegeben wird
und der ausgewiesene Betrag nicht näher erläutert werden muss. In der Tat ist
die summarische Berechnung des Fundraisingaufwands schwierig: So dienen die
entsprechenden Kommunikationsaktivitäten nicht alleine der Mittelbeschaffung,
sondern auch der öffentlichen Themensensibilisierung sowie der Rechenschaft
gegenüber den Geldgebern, was eine
ursächliche Zuweisung der entstehenden
Kosten oft schwierig gestaltet.
Ergänzend zu FER 21 gibt die «schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen» (Zewo) ihren Gütesiegelträgern
eine Berechnungsmethodik vor. Gemäss
dieser sind alle Massnahmen, die gewissen Einnahmenkategorien zugeordnet
werden können – darunter fallen neben
Spenden erstaunlicherweise auch öffentliche Leistungsentgelte sowie Sponsoringbeiträge –, dem «Aufwand zur
Mittelbeschaffung» zuzurechnen. Die
besondere Herausforderung liegt dabei
in der Aufschlüsselung jener Aufwendungen, die das Fundraising nur zum Teil
betreffen: So wird etwa bei «Grundlagenarbeit mit explizitem Spendenaufruf und
beigelegtem Einzahlungsschein» pauschal vorgeschlagen, 50 % dem Fundraisingaufwand zu belasten. Ein Schwachpunkt der erwähnten Methodik ist, dass
der totale Fundraisingaufwand nur gegenüber der Zewo bekannt zu geben ist,
und zwar im Rahmen des alle fünf Jahre
stattfindenden Zertifizierungsverfahrens.
Demzufolge sind selbst bei Zewo-Güterechnungswesen
& controlling
Rolf Schroers, dipl. Sekundarlehrer phil. II,
ist Absolvent des FFHS-Bachelorstudiengangs Betriebsökonomie (BS BOEK) und
Lehrer an der Berufsfachschule des Detailhandels Bern.
Dr. rer. pol. Daniel Zöbeli ist Professor an
der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS)
und Leiter des Instituts für Management
und Innovation (IMI) in Regensdorf.
siegelträgern die im FER-21-Abschluss
ausgewiesenen Zahlen zum Fundraising
nicht miteinander vergleichbar.
3. Untersuchungsergebnisse zeigen
mangelnde Vergleichbarkeit
In einer empirischen Untersuchung im
Rahmen einer Bachelorarbeit wurde die
Rechnungslegungspraxis von Zewo-Gütesiegelträgern genauer untersucht (Vollerhebung, Grundgesamtheit: 499 NPO,
Geschäftsjahr 2011 bzw. 2011/2012).
Dabei im Vordergrund stand der Fundraisingaufwand in Relation zum Spendenertrag sowie der Anzahl Aufwandspositionen mit anteiligen Fundraisingkosten.
Ergänzend dazu wurden auch die Erläuterungen der ausgewiesenen Sammelaufwendungen beurteilt. Von den insgesamt
414 untersuchten Jahresabschlüssen
wiesen nur 230 Fundraisingaufwendungen aus – entweder als separate Position in der Betriebsrechnung oder dann
im Anhang. Bei den restlichen 184 NPO
stellt sich auf Grund kaum vorhandener
Negativbestätigungen die Frage, ob solche Kosten nicht angefallen sind oder ob
diese entgegen der Vorschrift von FER
21/38 unter Verschluss gehalten werden.
Von jenen Organisationen, die in ihrer
Rechnung
Fundraisingaufwendungen
ausweisen, begnügen sich 60 % (d.h.
138 von 230) mit dem Minimum und
4·13
4. Transparenz durch zusätzliche
Informationen im Anhang
Gemäss Ziff. 9 des FER-Rahmenkonzepts sowie FER 21/25 dürfen Spendeneingänge nicht vorab mit den zugehörigen Aufwendungen saldiert werden,
bevor die Betriebsrechnung erstellt wird
(vgl. Abschnitt 2). Allerdings kann daraus
nicht abgeleitet werden, dass diese beiden Grössen in der Jahresrechnung auch
in einem direkten Vergleich darzustellen
sind. Immerhin dokumentieren 35 von
414 NPO (8.5%) diesen «Kosten-NutzenVergleich» freiwillig – meist in Form einer
tabellarischen Darstellung, wobei der
Fundraisingaufwand in solchen Fällen
meist in mehrere Positionen gegliedert
und der anteilige Personalaufwand separat ausgewiesen wird.
Bei der obigen Kostenaufstellung der
Rheumaliga Schweiz sind die öffentlichen Leistungsentgelte sowie die Sponsoringbeträge zu Recht nicht im allgemeinen Spendenertrag enthalten. Unter
der Annahme, dass sich der «Aufwand
Geldsammelaktionen» nur auf Spendenerträge und Legate beschränkt, lässt
diese Aufstellung zumindest organisati-
4·13
Gegenüberstellung von Zuwendungen – Fundraisingaufwand
Rheumaliga Schweiz (Jahresrechnung 2012, S. 19ff.)
Ertrag Geldsammelaktionen
Einzelspenden
Spendenaktionen
Sponsoring
Mitgliederbeiträge
Beiträge der öffentlichen Hand
Legate und Vermächtnisse
12
13
14
2012 (in CHF)
496’093
566’382
430’166
1’170
3’335’639
1’146’850
5’976’299
Aufwand Geldsammelaktionen
Direkter Aufwand Geldsammelaktionen
Ausschüttung an Mitgliederorganisationen 12/13
Personalaufwand Geldsammelaktionen
Raumaufwand Geldsammelaktionen
Bruttoergebnis Geldsammelaktionen
2011 (in CHF)
448’840
575’473
415’682
1’140
3’351’752
587’926
5’380’812
– 38’500
– 3’171’125
– 117’771
– 6’695
– 3’334’090
– 8’288
– 3’222’529
– 112’720
– 7’242
– 3’350’778
2’642’209
2’030’033
Anmerkungen
12 Spendenaktionen
Die Rheumaliga Schweiz führt eine gesamtschweizerische Spendenaktion durch. Die Zusammensetzung der Erträge, der Kosten und der Verwendung aus der Schweizerischen Rheumaspende geht aus der unten stehenden Aufstellung hervor. Im Berichtsjahr wurde ein neuer Verteilschlüssel von der Delegiertenversammlung verabschiedet und erstmals angewendet.
13 Beiträge der öffentlichen Hand
Die Rheumaliga Schweiz erhielt wiederum Beiträge vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und
vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), welche sie sowie ihre Mitgliederorganisationen
(kantonale/regionale Rheumaligen und nationale Patientenorganisationen) sorgfältig einsetzten.
Die Zusammensetzung der Beiträge und Kosten geht aus der unten stehenden Aufstellung
hervor.
14 Legate und Vermächtnisse
Diese Position umfasst die der Rheumaliga Schweiz im Berichtsjahr zugeflossenen Legate und
Vermächtnisse. Es durften im Jahr 2012 äusserst grosszügige Legate und Vermächtnisse entgegengenommen werden, welche die Rheumaliga Schweiz vollumfänglich zur Unterstützung
rheumabetroffener Menschen einsetzte.
onsbezogen einen Kosten-Nutzen-Vergleich zu. Weiter ist erfreulich, dass die
wichtigsten Ertragsarten erklärt werden.
Noch transparenter wäre jedoch, sämtliche «artfremden» Ertragsgrössen (Sponsoring, öffentliche Beiträge) sowie damit
verbundene Aufwendungen ausserhalb
der Tabelle darzustellen. Dies gilt auch für
die «Ausschüttung an Mitgliederorganisationen», die eine blosse Weiterreichung
der Erträge und kein «Aufwand Geldsammelaktionen» darstellen.
5. Fazit
Zusammenfassend kommen die Autoren zum Schluss, dass die Vergleichbarkeit der nach FER 21 ausgewiesenen
Fundraisingaufwendungen aufgrund der
unterschiedlichen Berechnungs- und
Darstellungsformen nicht gegeben ist.
Existierende wie potenzielle Spender
können demnach kaum beurteilen, wie
viel vom Spenderfranken tatsächlich dem
rechnungswesen
& controlling
gemeinnützigen Zweck zugutekommt.
Es liegt somit in der Verantwortung von
Normengebern und Aufsichtsinstitutionen, hier verbindlichere Vorgaben und
klärende Beispiele zu entwickeln. Die Autoren schlagen vor, dass der Fundraisingaufwand mindestens in Personal- und
Sachaufwand zu unterteilen ist. Weiter ist
zu diskutieren, welche zusätzlichen Angaben sinnvoll wären (z.B. Konditionen externer Fundraiser). Institutionen, die keine
diesbezüglichen Aufwendungen haben,
sollten zu einer Negativbestätigung verpflichtet werden. Auch ertragsseitig muss
klar definiert sein, welche Bestandteile im
Brutto-Netto-Vergleich darzustellen sind
– Sponsoringeinnahmen und Beiträge
mit Leistungscharakter gehören sicher
nicht dazu, da diese den Vergleich verzerren. Nicht zuletzt müssen bestehende
und künftige Normen bewusster angewendet und eingehender kontrolliert werden. Nicht der Standard allein ist wichtig,
„„„
sondern auch das Enforcement!
17
Rechnungslegung
unterteilen den Fundraisingaufwand
nicht weiter in einzelne Aufwandsarten.
Bei den übrigen 40 % verteilt sich der
Fundraisingaufwand in der Mehrheit der
Fälle (d.h. 71 von 92) auf zwei bis fünf
Aufwandsarten, wobei in dieser Beziehung keine signifikanten Unterschiede bezüglich der Organisationsgrösse
festzustellen sind. Wird nur ein einziger
Sammelbetrag ausgewiesen, so bleibt
der Aussenstehende mangels vorgeschriebener Berechnungsmethode und
meist fehlender Erläuterungen im Anhang
im Ungewissen, ob die dazugehörigen
Personalkosten überhaupt berücksichtigt
worden sind. Die Vergleichbarkeit leidet
bei Sammelpositionen auch dann, wenn
darin zusätzlich die gesamten Kosten wie
z.B. für «Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation» oder Spendenabführungen
an verbundene NPO enthalten sind, die
dort nicht hingehören. Tatsache ist, dass
auf Grund der divergierenden Anzahl
ausgewiesener Positionen, der Vielfalt
der gewählten Bezeichnungen, dem
Fehlen einer verbindlichen Berechnungsmethode sowie der spärlichen Erläuterungen im Bereich „Fundraisingaufwand“
keine diesbezüglichen Effizienzvergleiche
zwischen den Hilfswerken möglich sind.
Schweizer Kontenrahmen KMU
Schweizer Kontenrahmen KMU: praktische Hinweise
zur Umstellung mit ABACUS
Wer heute noch mit historisch gewachsenen Kontenplänen wie etwa dem Käfer-Kontenplan arbeitet, sollte jetzt den
Wechsel auf einen zeitgemässen und
dem neuen Rechnungslegungsgesetz
angepassten Kontenrahmen planen.
Es ist der ideale Zeitpunkt, um über die
Jahre gewachsene Kontenpläne abzulösen und durch einen modernen, dem
heutigen Gesetz entsprechenden Kontenplan zu ersetzen.
Eine moderne ERP-Software muss alle
Ergänzungen des neuen Schweizer Kontenrahmens KMU abbilden können. Dies
bedeutet für eine Finanzbuchhaltung mit
Nebenbüchern und vorgelagerten Systemen (wie Lohn/HR, Auftragsabwicklung
oder Projektrechnung), bei den Neuerungen folgende Aspekte zu unterscheiden:
„
Konten, die nicht mehr benötigt werden
„Neue Konten und Gruppierungen
„
Kontonummern mit einer neuen Bedeutung (Umgruppierung 68/69).
Konten deaktivieren mit ABACUS
Es empfiehlt sich, nicht mehr benötigte
Konten zu deaktivieren, um die Erfassung neuer Datensätze zu verhindern.
Die Auswertung über inaktive Konten
ist in der ABACUS Software allerdings
weiterhin möglich. Die auf dem Artikel-,
Projekt- oder Mitarbeiter hinterlegten
Konten müssen geprüft und bei Bedarf
angepasst werden, so dass auch aus
diesen Applikationen die neuen Konten
beim Buchen verwendet werden.
Neue Konten
Neu angelegte Konten werden mit einem
Startdatum versehen, so dass diese erst
ab diesem Termin verwendet werden
können. Neue Strukturelemente lassen
sich entweder in die bestehende Klassierung des Kontenrahmens oder in einer alternativen Klassierungsstruktur einfügen.
Empfehlenswert ist das Erstellen einer
Alternativklassierung, welche die Struktur
des neuen Schweizer Kontenrahmens
KMU wiedergibt. Diese kann jederzeit
18
als Standardklassierung gesetzt werden.
Die Auswertung der Bilanz/Erfolgsrechnung lässt sich – ob als Alternativ- oder
Standardklassierung – in jedem Fall in der
neuen Struktur abbilden.
Konten mit neuer Bedeutung
Bestehende Konten, die laut dem neuen
Kontenrahmen eine veränderte Bedeutung erhalten, dürfen nicht umbenannt
werden: So werden etwa die Kontenhauptgruppe 68 «Finanzerfolg» zu 69
«Finanzaufwand und Finanzertrag» und
die alte Kontenhauptgruppe 69 «Abschreibungen» zu 68 «Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf Positionen
des Anlagevermögens».
Die Kontodefinition wird in der ABACUS
Software nicht auf einer Zeitachse geführt. Dies aus gutem Grund, denn bei
einer Auswertung über einen längeren
Zeitraum müsste die gleiche Kontonummer gleich mehrmals als Zeile in der Bilanz/Erfolgsrechnung aufgeführt werden.
Es dürfte nicht nur den Erfasser verwirren, wenn zudem je nach Buchungsdatum ein bestimmtes Konto eine andere
Bezeichnung trüge – zumal bei einer Datumskorrektur auf einer Buchung plötzlich auch ihr Sinn ändern würde.
Dasselbe dürfte insbesondere auch die
Nachvollziehbarkeit für einen aussenstehenden Prüfer erschweren. Wir empfehlen in diesen Einzelfällen deshalb den
pragmatischen Ansatz, d.h. die alte Kontonummer beizubehalten. Dabei erfolgt
die Auswertung mit einer aktualisierten
Klassierung, so dass sich abgesehen
von der Kontonummer beim genannten
Spezialfall der neue KMU Kontenrahmen
vollumfänglich abbilden lässt.
Markus Bischof, Produktverantwortlicher
Finanz- und Anlagebuchhaltung, ABACUS
Research AG, Wittenbach-St. Gallen,
[email protected]
Stammdaten ab einem anderen Mandanten ist denkbar einfach. Da beim Wechsel
auf das neue Rechnungslegungsgesetz
keine Vorjahreszahlen ausgewiesen werden müssen, genügt es, wenn die Saldovorträge erfasst werden.
Neuinstallationen
Für Neuinstallationen hat ABACUS Research ihren Vertriebspartnern bereits
im Sommer 2013 die Empfehlung abgegeben, auf den alten Kontenrahmen
zu verzichten und Einführungen mit dem
neuen Schweizer KMU Kontenrahmen
zu realisieren. Dieser wird den ABACUS
Vertriebspartnern und Anwendern als
Schnittstellendatei respektive Mustermandant zur Verfügung gestellt.
„„„
Einsatz im Treuhandalltag
Im Treuhandumfeld, bei dem Mandatsbuchhaltungen in vielen Fällen nur eine
Finanzbuchhaltung umfassen, kann auch
der komplette Neuaufbau eines Mandanten in Betracht gezogen werden. Die
Mandanteneröffnung mit Übernahme der
rechnungswesen
&controlling
4·13
Im August 2013 ist das vom Autorenteam Walter Sterchi, Herbert Mattle
und Markus Helbling – alle dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling – vollständig überarbeitete Standardwerk «Schweizer Kontenrahmen
KMU» erschienen – mit Einbezug des
seit 1.1.2013 geltenden neuen Rechnungslegungsrechts und aller wesentlichen Entwicklungen seit der letzten
Ausgabe 1996. Gelungen? Offenbar:
Das kompakte Praxishandbuch wird in
Fachkreisen sehr gelobt. Mehrere Tausend Exemplare sind bereits verkauft.
Sie, liebe Leserin, lieber Leser des Kontenrahmens, sind Praktiker – noch in
Ausbildung oder voll im Berufsalltag integriert. Deshalb legen wir als Autoren
von «Schweizer Kontenrahmen KMU»
grossen Wert auf den Austausch mit Ihnen und danken für Anregungen, Wünsche oder Verbesserungsvorschläge
unter [email protected]. Auf unserer offiziellen Website zum «Schweizer
Kontenrahmen KMU» (www.veb.ch) veröffentlichen wir immer wieder Ihre interessantesten Fragen samt den zugehörigen
Antworten. Dabei ist allerdings voraus zu
schicken, dass ein Kontenrahmen keine
exakte Wissenschaft ist, sondern eher
den Charakter einer «Menukarte» hat.
Bei dieser kann man auswählen, weglassen – wichtig ist, dass die Struktur und
Systematik sowie die Begrifflichkeiten
übernommen werden.
Heute möchte ich eine Frage behandeln,
die mir von mehreren Handelslehrerinnen
und Handelslehrern zugetragen wurde:
Offensichtlich wird die Thematik in Prüfungen oft eingebaut.
Problemstellung:
Das Konto 7900 «Gewinn aus Veräusserung von betrieblichem Anlagevermögen» (alter Kontenrahmen) ist im Kontenrahmen 2013 nicht mehr aufgeführt.
Kann man das Konto einführen? Muss
man gar eine neue Gruppe im Kontenrahmen bilden? Wie kann man Gewinne
aus dem Verkauf von Anlagevermögen
4·13
sonst buchen: als ausserordentlicher
oder als übriger betrieblicher Ertrag?
Auslegung:
Alt OR 663 Abs. 2 verlangte beim Ertrag
den gesonderten Ausweis von «Gewinne
aus Veräusserungen von Anlagevermögen». Im neuen Rechnungslegungsrecht
ist diese Einzelposition nicht mehr erwähnt.
Allerdings sah bereits der alte Kontenrahmen zwei Möglichkeiten vor:
a) für ordentliche realisierte Gewinne im
Rahmen einer normalen Geschäftstätigkeit wurden in der Klasse 7 «Betriebliche Nebenerfolge» die Gruppe
79 «Gewinne aus Veräusserung von
betrieblichem Anlagevermögen» zur
Verbuchung empfohlen
b) für ausserordentliche Gewinne, in ihrer Art einmalig oder in einem besonders hohen Betrag anfallend, wurde in
der Hauptgruppe 80 «Ausserordentlicher Erfolg» das Konto 8004 «ausserordentliche Gewinne aus Veräusserung
von Anlagevermögen» geschaffen
Bei Verlusten konnte dieser entweder
als Restabschreibung in der Hauptgruppe 69 ausgewiesen werden (solange im
Rahmen einer ordentlichen Jahresabschreibung des verkauften Anlagegegenstandes) oder bei einem ausserordentlich
hohen Verlust auf dem Konto 8014 «Ausserordentliche Verluste aus Veräusserung
von Anlagevermögen».
Im «Schweizer Kontenrahmen KMU»
2013 wurde in der Hauptgruppe 85
«Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag» das
Konto 8514 «Ausserordentliche Gewinne aus Veräusserung von Anlagevermögen» aufgenommen.
Bei Verlusten bietet sich ein ganzer
Strauss von Möglichkeiten an, immer
nach dem Schweizer Rechnungslegungsmotto „Anything goes!“:
a) Konto 8504 «Ausserordentliche Verluste aus Veräusserung von Anlagevermögen» (empfohlen)
rechnungswesen
&controlling
Herbert Mattle, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, Präsident
veb.ch, Mitautor des Schweizer Kontenrahmen KMU
b) Konto 8502 «Ausserordentliche Abschreibungen und Wertberichtigungen»
c) Hauptgruppe 68 «Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Positionen des
Anlagevermögens»
d) Konto 6790 «Sonstiger betrieblicher
Aufwand»
In der Botschaft 2007 zum neuen Rechnungslegungsrecht ist nachzulesen (S.
1707): «Als ausserordentliche Aufwände
und Erträge gelten ungewöhnliche, in der
Regel einmalige oder mit dem Geschäftsgang nicht ohne weiteres zusammenhängende Vorgänge.»
Erstaunlich: Bereits im Jahre 1947 hatte
Prof. Dr. Karl Käfer im ersten Schweizer
Kontenrahmen das Konto 725 «Gewinn
aus Verkauf von Anlagen» in der Klasse 7
«Ausserordentlicher Aufwand und Ertrag»
geschaffen.
So weit, so gut, was die Beantwortung
der Frage für die Ausbildung anbelangt.
Und was macht der Praktiker?
Einerseits hat er die Möglichkeit, sich an
die vorstehend beschriebenen Verbuchungen zu halten. Andererseits gibt es
weitere Möglichkeiten wie:
a) Behandlung des Erfolges aus der Veräusserung von Sachanlagen als «Andere betriebliche Erträge» oder als «An-
19
Schweizer Kontenrahmen KMU
Leser und Autoren im Dialog:
Schweizer Kontenrahmen KMU
E+S ASW
Schweizer Kontenrahmen KMU
dere betriebliche Aufwendungen», wie
dies auch Swiss GAAP FER vorsieht.
Der besonders Clevere wird einen Gewinn als «Andere betriebliche Erträge»
und einen Verlust als ausserordentlich
verbuchen, um den EBITDA «positiv»
zu manipulieren.
b) Der Kreative und Innovative könnte
den Gesamterlös (welcher in der Regel
inklusive MWST fakturiert wird) in der
Klasse 3 beispielsweise als «Sonstige
Erlöse» und somit als Umsatz verbuchen und den Buchwert in die Klasse 4 «Aufwand für Material, Handelswaren, …» umbuchen, was beispielsweise bei Fahrzeugen gar nicht so abwegig ist.
c) Er könnte auch geneigt sein, bei unwesentlichen Beträgen diese «Abschreibungen und Wertberichtigungen» gut zu schreiben, Bruttoprinzip
hin oder her.
treuhand
business software
Und um das Thema abzuschliessen: In
der Praxis wird der Gewinn aus der Veräusserung von Anlagevermögen oftmals
gar nicht verbucht, sondern auf dem
Konto des Anlagevermögens stehen
gelassen. Dies vor allem bei Ersatzbeschaffungen, welche insbesondere auch
im Fahrzeugbereich bekanntlich häufig
vorkommen.
„„„
AbaWeb
Treuhand
So clever war Buchhaltung noch nie – für
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20
rechnungswesen
&controlling
4·13
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue
Rechnungslegungsrecht
in
Kraft.
Das für Kleinstunternehmen, Vereine
und Stiftungen entwickelte PROFFIX
Softwaremodul vereinfacht die Buchführung auf Grundlage des neuen
Schweizer Kontenrahmen KMU unter
Einbezug aller von veb.ch publizierten
Tipps zur Einnahmen-Ausgabenrechnung («Milchbüchlein»).
Unternehmen und Organisationen administrative Mehraufwendungen. Mit dem
neuen PROFFIX Modul Einnahmen-Ausgabenrechnung gibt es nun eine Software
zur vereinfachten Buchführung gemäss
den neuen Bestimmungen. Gleichzeitig
ermöglicht der praktische elektronische
Assistent den Einstieg in eine professionelle Geschäftsadministration jenseits
von Word und Excel.
Peter Herger, Geschäftsführer PROFFIX
Software AG, Wangs
Wer profitiert?
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist
müssen Einzelabschlüsse ab dem 31. Dezember 2015 nach dem neuen Rechnungslegungsrecht vorgenommen werden.
Kleinstunternehmen müssen zukünftig
lediglich über Einnahmen und Ausgaben
sowie über die Vermögenslage Buch führen. Die Bedingungen:
„
Vereine und Stiftungen, die nicht
verpflichtet sind, sich ins Schweizerische Handelsregister eintragen zu
lassen.
Dabei erzeugt die als Vereinfachung gedachte «Milchbüchleinrechnung» (OR Artikel 957, Absatz 2) ohne entsprechende
Softwareunterstützung in vielen kleineren
„
Einzelunternehmen und Personengesellschaften (natürliche Personen) mit
einem Jahresumsatz von weniger als
CHF 500 000.
„
Stiftungen, die gemäss ZGB, Artikel
83b, Absatz 2 von der Pflicht entbunden sind, eine Revisionsstelle einzusetzen.
4·13
rechnungswesen
& controlling
21
Schweizer Kontenrahmen KMU
PROFFIX: Vereinfachte Buchführung
für Kleinstunternehmen
Schweizer Kontenrahmen KMU
Für Zehntausende mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit einem Umsatz von
über CHF 100 000 stellt die Umstellung
auf die «Milchbüchleinrechnung» faktisch
jedoch keine Vereinfachung dar, da viele
Informationen ohne entsprechende Softwareunterstützung nachträglich zusammengesucht werden müssen.
Eine Lösung war gefragt
Die auf Schweizer KMU fokussierte
Softwareschmiede PROFFIX bietet betroffenen Unternehmen ein einfaches
Verwaltungstool, basierend auf den
nachfolgenden Bestimmungen der
MWST-Praxis-Info 06:
„
Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung muss pro Konto der flüssigen
Mittel des Unternehmens anhand
eines Kassa-, Post- oder Bankbuchs
oder einer gleichwertigen Auflistung
erstellt werden.
„
Als gleichwertige Aufstellung beziehungsweise Bestandteil einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung
dienen auch Originale der Auszüge
der Geschäftskonti von Post und/
oder Bank. Diese werden in der Regel mit internen Kontierungshinweisen ergänzt.
22
„
Bei der Führung des Kassa-, Postoder Bankbuchs muss die Integrität
(Echtheit und Unverfälschbarkeit) im
Sinne von Artikel 3 der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) gewährleistet sein.
„
Neben der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sind zudem die Anfang- und Endbestände der Vermögensteile separat festzuhalten.
Die PROFFIX Einnahmen-Ausgabenrechnung
Die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung gelten auch für die EinnahmenAusgabenrechnung. Das Modul Einnahmen-Ausgabenrechnung ermöglicht auf
dieser Basis die Gegenüberstellung von
Einnahmen, Ausgaben und Vermögen. Die
Funktionen:
1) Einnahmen und Ausgaben erfassen
und führen
Die Erfassung und Führung der Einnahmen und Ausgaben bildet die zentrale
Funktion des Programms. Es ermöglicht
verschiedene «Kassen» zu definieren,
wodurch die Kasse, die Post- und Bankkonti als Journale geführt werden. Alle
Bewegungen werden mithilfe der vordefinierten Buchungstypen nachgeführt. Als
rechnungswesen
& controlling
Vorlage für die Buchungstypen dient der
veb.ch Leitfaden zur Einnahmen-Ausgabenrechnung. Damit werden die Kassa-,
Post- und Bankbücher laufend nachgeführt und der Saldo wird jederzeit ausgewiesen, wodurch die Kasse und die Kontoauszüge der Post und Bank laufend
abgeglichen werden können.
2) Vermögenswerte und Schulden bewerten
Neben den Einnahmen und Ausgaben können auch Vermögenswerte und
Schulden bewertet werden. Die entsprechenden Veränderungen werden ebenfalls «gebucht», da im Hintergrund die
gesamte PROFFIX Finanzbuchhaltung
läuft und somit alle Transaktionen in einer
doppelten Buchhaltung geführt werden.
Somit wird gewährleistet, dass die Buchhaltung jederzeit konsistent und aussagekräftig ist.
3) Mehrwertsteuer einfach abrechnen
In der neuen Rechnungslegung eingeschlossen sind auch mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen. Das neue Softwareprogramm ermöglicht, alle Transaktionen mit einem Mehrwertsteuercode
(nur inklusive) zu erfassen. Für die Bestimmung des Eigenbedarfs steht ein
eigener Menüpunkt zur Verfügung. Sind
alle Transaktionen nachgeführt, kann
das Mehrwertsteuerjournal gedruckt
4·13
4) Auswertungen inbegriffen
Verschiedene Auswertungen zu den Einnahmen, Ausgaben, den Buchungen und
Saldi geben einen einfachen und schnellen Überblick über die Geschäftszahlen.
Auch eine Erfolgsrechnung und eine Bilanz lassen sich jederzeit drucken. Zudem stehen grafische Auswertungen zur
Verfügung, die das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben aufzeigen.
Modular und ausbaubar
Die PROFFIX Einnahmen-Ausgabenrechnung ist als Einzellösung einsetzbar, kann jedoch jederzeit mit weiteren
PROFFIX Modulen ergänzt werden. Wird
zum Beispiel die Adressverwaltung lizenziert, können den Bewegungen der
Kasse/Bank auch Adressen hinzugefügt
werden. Somit lassen sich einfach erste
Umsatzlisten für Kunden und/oder Lieferanten generieren. Als nächster Schritt
können diese Adressen mit PROFFIX
CRM aktiv bewirtschaftet werden. So
erhält man schnell einen Überblick über
zentrale Arbeitsschritte.
Da im Hintergrund die doppelte Buchhaltung geführt wird, können die Daten
auch jederzeit auf die PROFFIX Finanzbuchhaltung migriert werden. Überschreitet beispielsweise der Umsatz die
rechtlich vorgeschriebene Höchstgrenze
oder wechselt das Unternehmen seine
Rechtsform, stehen die Einträge aus der
Einnahmen-Ausgabenrechnung
auch
in der PROFFIX Finanzbuchhaltung zur
Verfügung. Auch Vorjahreszahlen werden übernommen und ermöglichen einen
nahtlosen Übergang.
„„„
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führen, Ergebnisse auswerten und direkt die Mehrwertsteuerabrechnung erstellen, alles mit
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4·13
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& controlling
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23
Schweizer Kontenrahmen KMU
sowie das offizielle Mehrwertsteuerformular direkt mit den konkreten Zahlen
bedruckt werden. Auch Firmen mit Saldosteuersatz können diese Funktionen
nutzen und die Steuerabrechnung automatisiert von PROFFIX berechnen lassen. Alle von PROFFIX bekannten Listen
zur Plausibilisierung der Mehrwertsteuer
sind ebenfalls vorhanden und jederzeit
aufrufbar. Buchungen, für die bereits
eine MWST-Abrechnung erstellt wurde,
werden gesperrt und können nicht mehr
verändert werden. Somit ist auch die
geforderte Unverfälschbarkeit gemäss
GeBüV gewährleistet.
Revision
Die Revisionsaufsichtsbehörde: Wichtiges und Neues
Neuerungen unter dem Dach der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) haben
direkte Auswirkungen auf unseren
Berufsstand. Nachfolgend finden Sie
die aktuellen Entwicklungen rund um
Zulassungen, Registereinträge, die
ordentliche sowie die eingeschränkte
Revision.
Regulierung
Die RAB ist primär eine rechtsanwendende Behörde, welche die vom Berufstand
entwickelten Standards zur Unabhängigkeit, Qualitätssicherung und zur Prüfung
durchsetzt. Die aktuellen Regulierungsprojekte bezwecken die Revisionsaufsicht effizienter und effektiver zu gestalten (Bündelungsvorlage RAB/FINMA), die
Anwendbarkeit der Berufsstandards zu
verdeutlichen (z.B. QS 1 bei ordentlichen
Prüfungen) sowie den Aufsichtsumfang
der RAB den veränderten Gegebenheiten (z.B. höhere Schwellenwerte) anzupassen.
Die Qualität der Aufsicht über die Revision soll gestärkt werden. Die bisher
getrennte Aufsicht über Revisionsunternehmen (RAB) und Prüfgesellschaften
(FINMA) wird daher zusammengelegt und
in zwei Schritten bei der RAB konzentriert. Der Bundesrat hat im August 2013
die entsprechende Botschaft zuhanden
des Parlamentes verabschiedet. Das
Parlament behandelt nun die Vorlage.
Weiter hat der Bundesrat kürzlich beschlossen, die Revision des Handelsregisterrechts von der ursprünglich in der
gleichen Vorlage geplanten Reform des
Revisionsaufsichtsgesetzes abzuspalten.
In der Vernehmlassung ergab sich keine
Mehrheit für die vorgeschlagene Ausdehnung der staatlichen Aufsicht auf Revisionsunternehmen, welche ordentliche
Revisionen erbringen.
RAB und die eingeschränkte Revision
Ein Revisionsunternehmen, welches
eingeschränkte Revisionen erbringt, benötigt mindestens eine Zulassung der
24
RAB als Revisor. Eine Aufsicht durch die
RAB mittels Überprüfungen vor Ort erfolgt lediglich bei den rund 22 staatlich
beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
Die RAB kann jedoch ausnahmsweise im
Falle von Hinweisen Dritter Arbeitspapiere zu eingeschränkten Revisionen einverlangen. Die RAB erhält jährlich über 30
Hinweise zu möglichen Verstössen gegen Gesetz oder Berufsrecht. Aufgrund
der bisherigen Abklärungen wurden diverse Verstösse festgestellt und geahndet – insbesondere im Zusammenhang
mit Prüfungen ohne die notwendige Zulassung und Verstössen gegen die Vorschriften zur Unabhängigkeit.
Frank Schneider, Dipl. Wirtschaftsprüfer,
Direktor, Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB.
Erneuerung Zulassung
Die Zulassung von Revisionsunternehmen ist, im Unterschied zur Zulassung
von natürlichen Personen, auf fünf Jahre
begrenzt. Im aktuellen Jahr hat die RAB
die ersten Zulassungen von Revisionsunternehmen aus dem Jahr 2008 bereits
erneuert. Schwerpunkt dieser Erneuerung ist das Qualitätssicherungssystem.
Hierzu besteht für Revisionsunternehmen, welche nur eingeschränkte Revisionen erbringen, ein entsprechender Fragekatalog.
Qualitätssicherung
Der Registereintrag von zugelassenen
Revisionsunternehmen wurde ergänzt
und enthält neu Angaben zum Standard,
nach dem das interne System zur Qualitätssicherung betrieben wird sowie zur
Art der externen Qualitätssicherung. Wird
kein internes System zur Qualitätssicherung betrieben, erscheint ebenfalls ein
entsprechender Hinweis. Der Bundesrat
hat die entsprechende Änderung der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) auf den
1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt.
Mit Blick auf die Grösse und die Komplexität der Revisionsmandate sowie die
wirtschaftliche Bedeutung der revidierten
Unternehmen sind Abstriche bei der internen Qualitätssicherung oberhalb der
erhöhten Schwellenwerte (20/40/250)
sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Aus
diesem Grund müssen alle Revisionsun-
rechnungswesen
&controlling
ternehmen, die ordentlich revidieren, bis
spätestens am 15. Dezember 2013 über
eine interne Qualitätssicherung nach den
Vorgaben des Berufsstandes
verfügen.
Unabhängigkeit
Bei der Mitwirkung in der Buchführung
und Erbringung einer eingeschränkten
Revision durch dasselbe Revisionsunternehmen ist die Unabhängigkeit naturgemäss besonders gefährdet. Revisionsunternehmen, welche sogenannte
Doppelmandate anbieten, haben deshalb die nötigen Schutzvorkehrungen
sorgfältig auszuwählen, damit eine verlässliche Prüfung jederzeit gewährleistet
werden kann. Die RAB hat im Juli 2011
zu diesem Thema ein FAQ publiziert, welches die wichtigsten Grundsätze darlegt,
die bei der Durchführung von Doppelmandaten zu beachten sind. Demnach
ist die Mitwirkung in der Buchführung bei
der eingeschränkten Revision zulässig,
sofern das Revisionsunternehmen durch
geeignete organisatorische und personelle Massnahmen eine verlässliche Prüfung gewährleistet. Ausserdem hat das
Revisionsunternehmen sicherzustellen,
dass es bei der Erstellung der Jahresrechnung lediglich unterstützend mitwirkt
und dass für alle kritischen Ansätze in der
Jahresrechnung zwingend der Verwaltungsrat des geprüften Unternehmens
verantwortlich bleibt.
„„„
4·13
Revision
Qualitätssicherung in KMU-Revisionsunternehmen
Revisionsunternehmen müssen ihre
Qualität intern von Gesetzes wegen
sichern. Für kleine und mittelgrosse
Unternehmen ist das oft sehr schwer.
Meist fehlen einfache Anleitungen mit
zweckmässigen Hilfen zur Umsetzung.
Mit der neu gegründeten Swiss Quality & Peer Review AG, Bern, bieten
TREUHAND|SUISSE und veb.ch den
Betroffenen Dienstleistungen zur Qualitätssicherung der eingeschränkten
Revision sowie Unterstützung bei Spezialprüfungen.
Qualitätssicherungssysteme (QS) findet
man heute in fast allen Bereichen der
Wirtschaft und selbstverständlich auch
in der Revisionsbranche. Ein geeignetes
Qualitätssicherungssystem ist unabdingbar. In der Wirtschaftsprüfung beinhaltet
es Massnahmen, die eine hohe Qualität
von Revisionsdienstleistungen und deren
laufende Verbesserung unter Berücksichtigung der anwendbaren Berufsstandards gewährleisten.
schliesslich eingeschränkte Revisionen
durchführen.
Der Inhalt eines Qualitätssicherungssystems ist in Standards geregelt. Dabei
hängt die genaue Ausgestaltung von diversen Kriterien (Grösse des Unternehmens,
Komplexität der Mandate, bestehenden
Risiken, Ausbildung/Weiterbildung und
Erfahrung der Revisionsmitarbeiter, frühere Qualitätsproblemen und mehr).
Zusätzlich ist zu beachten, dass die interne Nachkontrolle dokumentiert werden
muss und auch eine entsprechende Berichterstattung innerhalb des Unternehmens zu erfolgen hat. Es sind Verbesserungsmassnahmen zu identifizieren, zu
dokumentieren und innert nützlicher Frist
umzusetzen.
Die regulatorischen Vorgaben sowie die
Berufsstandards können in diesem Bereich die unternehmerische Verantwortung nicht ersetzen, sie können nur einen
gewissen Rahmen festlegen.
Berufsstandards und regulatorische
Vorgaben
Für eingeschränkte Revisionen haben
die TREUHAND|SUISSE und TreuhandKammer eine Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen
Revisionsunternehmen sowie Checklisten und Beispiele erstellt. Die RAB anerkennt diese Anleitung inkl. Checklisten
als Basis für die Zulassung – jedoch
nur für Revisionsunternehmen, die aus-
4·13
Für Gesellschaften, die auch nur eine ordentliche Revisionen durchführen, gelten
ab dem 15. Dezember 2013 zwingend
der Schweizer Qualitätssicherungsstandard 1 (QS1) (Qualitätssicherung) und
der Prüfungsstandard 220 (PS 220)
(Qualitätssicherung bei einer Abschlussprüfung) der Treuhand-Kammer.
Peer Review: obligatorisch oder nicht?
Nach Gesetzestext kann eine Revisionsunternehmung, die nur eingeschränkte
Revisionen durchführt, mit nur einer zugelassenen Person auf ein internes QS
verzichten bzw. anstatt ein solches zu
betreiben sich dafür einem externen Peer
Review System (Beurteilung der Prüftätigkeit durch gleichrangige Berufsleute) anschliessen. Für die Peer-Review gilt eine
Schonfrist bis 1. September 2016. Es ist
jedoch davon auszugehen, dass dieser
Gesetzestext noch geändert wird und die
Anschlusspflicht an eine Peer Review für
ausschliesslich eingeschränkt prüfende
Einmann-Prüfunternehmen entfällt.
rechnungswesen
&controlling
Für die Mitglieder der Treuhand-Kammer
wird die Umsetzung des neuen QS 1 ab
dem 1. September 2016 auch für alle
Unternehmen, welche ausschliesslich
eingeschränkt prüfen, zur Pflicht.
Eine Übersicht der Fristen ist aus der folgenden Graphik ersichtlich.
Arten der Qualitätssicherung
Grundsätzlich wird zwischen der internen
und externen Qualitätssicherung unterschieden.
Die Interne Qualitätssicherung wird
durch unternehmensinterne Massnahmen umgesetzt. Die Ausgestaltung
eines QS hat sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Mandanten auszurichten. Die regulatorischen Vorgaben
sehen lediglich gewisse Leitplanken vor.
Deshalb ist die Art und Weise, wie die
anwendbaren gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen überwacht
werden, ein wichtiger Gesichtspunkt.
Die wesentlichen Anforderungen, zum
Beispiel des Qualitätssicherungsstandards 1 der Treuhand-Kammer sind die
folgenden:
„
Führungsverantwortung für die Qualität innerhalb der Praxis
„
Relevante berufliche Verhaltensanforderungen
„
Annahme und Fortführung von Mandantenbeziehungen und bestimmten
Aufträgen
25
Revision
„
Personalwesen
„
Auftragsdurchführung
„
Nachschau
„
Dokumentation des QS Systems
Die Externe Qualitätssicherung ist die
Überprüfung der Angemessenheit und
der Einhaltung der Grundsätze und
Massnahmen der internen Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen durch
einen unabhängigen Dritten. Dies ist
auch das wesentliche Abgrenzungskriterium zur internen Qualitätssicherung.
In der Schweiz besteht zurzeit nur bei
staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen eine externe Qualitätssicherung
(Überprüfung mindestens alle 3 Jahre,
vor Ort und durch die Revisionsaufsichtsbehörde [RAB]).
Peer Review-System – eine Form der
externen Qualitätssicherung
Peer Review: die externe Qualitätssicherung im Rahmen der Selbstregulierung
durch einen unabhängigen Dritten aus
dem Bereich der Wirtschaftsprüfung.
Die Revisionsaufsichtsbehörde selbst
legt seit Mitte 2013 auf Ihrer Homepage
offen, mit welchem Qualitätsstandard
das Prüfunternehmen seine eigene
Qualität sichert. Es ist störend, dass
eine Einmann-Prüfgesellschaft wegen
der mangelnden internen Nachprüfung
durch eine weitere Person mit der Zulassung als Revisionsexperte per se kein
Qualitäts-sicherungssystem, zum Beispiel den QS 1, attestiert bekommt und
somit auf dem «Papier» bzw. durch die
Offenlegung bei der Revisionsaufsichtsbehörde schlechter gestellt wird als ein
«mehrköpfiges Revisionsunternehmen».
Eingeschränkte Revision und
Spezialprüfungen – Fachverbände
schaffen praktische Umsetzung
Für ein zuverlässiges internes Qualitätssicherungssystem brauchen mindestens
zwei Fachleute in der Unternehmung
die notwendige Zulassung zur Erbringung von Revisionsdienstleistungen. Das
Fehlen einer zweiten Person mit der entsprechenden Zulassung bedeutet, dass
kein vollständiges internes QS existieren
kann, denn eine wirksame Überwachung
ist nicht möglich.
26
Ein Revisionsunternehmen, mit einer begrenzten Anzahl von Personen wird sich
daher möglicherweise dafür entscheiden,
für Auftragsprüfungen und andere Nachschauverfahren eine Drittpartei hinzuzuziehen.
Swiss Quality & Peer Review AG:
Überblick
Die eingangs erwähnte, neue Swiss
Quality & Peer Review AG der Berufsverbände veb.ch und TREUHAND|SUISSE
bietet Verbandsmitgliedern und Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zur Qualitätssicherung der eingeschränkten Revision zu beziehen oder
Unterstützung im Bereich der Spezialprüfungen zu erhalten. Motto: alle Dienstleistungsangebote aus einer Hand, unter
Einhaltung der gesetzlich geforderten
Qualitätsmerkmale.
Zur Erinnerung: Ab dem 1. September
2016 können Spezialprüfungen nur noch
vorgenommen werden, wenn der QS 1
inklusiv der Internen Nachkontrolle umgesetzt wurde.
Swiss Quality & Peer Review AG:
Angebot
Zum umfangreichen, beliebig kombinierbaren Dienstleistungsangebot gehören:
rechnungswesen
&controlling
„ Musterhandbuch
Ein von Fachleuten ausgearbeitetes Handbuch zur Qualitätssicherung für KMU-Revisionsunternehmen nach QS 1. Es wird
«lediglich» an das Umfeld des Revisionsunternehmens angepasst – auf Wunsch
begelitet von praktischer Unterstützung
der Swiss Quality & Peer Review AG.
„
Beratung
KMU-Revisionsunternehmen haben meist
wenige oder keine Spezialisten (z.B. Steuerspezialisten, Immobiliengutachter, Pensionskassenexperten, Juristen, etc.) im
eigenen Unternehmen. Die Swiss Quality
& Peer Review AG verfügt über ein weit
verzweigtes Netzwerk zur gegenseitigen
Unterstützung, das unsere Mitglieder
preiswert nutzen können.
„
Interne Nachkontrolle
Die interne Nachkontrolle wird durch einen externen Revisionsexperten durchgeführt. Festgestellte Mängel und Fehler
werden anschliessend in einer Besprechung diskutiert, angemessene Verbesserungsmassnahmen identifiziert und
ein Zeitplan für die Umsetzung festgelegt.
„
Qualitätssiegel
Die Mitgliedschaft bei der Swiss Quality &
Peer Review AG wird auf der Homepage
der Revisionsaufsichtsbehörde offengelegt und gilt als Qualitätssiegel.
4·13
„P
rüfungssoftware
Die Swiss Quality & Peer Review AG bietet eine für die eingeschränkte Revisionen
und Spezialprüfungen massgeschneiderte, durchgetestete und anwenderfreundliche Prüfungssoftware mit jährlichem
Update an.
„B
etriebshaftpflichtversicherung
Die ebenfalls angebotene Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die
durch die Betreung von Doppelmandaten
entstehen können. In der Regel werden
diese Schäden von Versicherungen wegbedungen.
Die zwei Fachverbände der Schweiz
facher. Was letztendlich einen wesentlichen Beitrag für die gesamte Wirtschaft
und die Glaubwürdigkeit unseres Berufsstandes bedeutet.Klar: Die Umsetzung
und Pflege eines gestärkten Qualitätssicherungssystems ist – gerade für kleinere
Unternehmen – zunächst aufwändig. Individualität bei der konkreten Ausgestaltung ist gefragt. Gutes QS erhöht jedoch
laufend die Revisionsqualität. Es zeigt
Risiken auf, reduziert Haftungsgefahren
und minimiert langfristige Kostenfolgen.
Das nützt dem Prüfungsunternehmen
intern. Zudem bringt hohe Revisionsqualität verlässlichere Jahresabschlüsse.
Davon profitieren die Adressaten des Revisionsberichts (externer Nutzen). Packen
„„„
wie es zusammen an!
Im Schweizerischen Treuhänderverband,
TREUHAND|SUISSE, sind Treuhänderinnen und Treuhänder zusammengeschlossen, die als fachlich versierte,
vertrauenswürdige und unternehmerisch
denkende Generalisten an der Seite ihrer Kundschaft stehen. veb.ch ist der
Schweizerische Verband der Dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling
und der Inhaber des eidg. Fachausweises in Finanz- und Rechnungswesen. Er
ist der grösste schweizerische Fachverband für ausgewiesene Führungskräfte
im Rechnungswesen und Controlling.
Fazit
Mit Unterstützung der Swiss Quality &
Peer Review AG wird vieles für viele ein-
22 . M
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4·13
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rechnungswesen
&controlling
27
Revision
„W
eiterbildung
Die Swiss Quality & Peer Review AG bietet jährliche, eigens organisierte Weiterbildungen im Bereich Qualitätssicherung
für die QS-Verantwortlichen der Mitglieder.
Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung
Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HF
Eidgenössisch anerkannt
Start 7. Durchführung: April 2014
Controlling nach internationalen Standards
Dipl. Controller/in NDS HF
Eidgenössisch anerkannt
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1
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INSTITUT FÜR
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5
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Start 26. Durchführung: September 2013
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Die eingeschränkte Revision stellt ab auf
den Erfahrungsschatz und das «Professional Judgement» des Prüfers. Gegenüber der ordentlichen Revision entfallen
wesentliche zwingende Prüfhandlungen.
Dennoch ist das Risiko wesentlicher
Fehlaussagen möglichst klein zu halten.
Revision
Gliederung einer eingeschränkten Revision in der Praxis
Beurteilung der Jahresrechnung als Ganzes. Bestehen Situationen mit Risikopotential, wo liegen inhärente Risiken für das
Unternehmen? Wo gibt es Risiken für die
Prüfung? Welche Bilanzpositionen sind
wesentlich und vertieft zu prüfen?
3. Prüfung
Die Gliederung und das Vorgehen einer
eingeschränkten Revision ergibt sich aus
dem Standard zur eingeschränkten Revision: 1. Prüfvorbereitung, 2. Prüfplanung,
3. Prüfung, 4. Berichterstattung
Diese einzelnen Prüfungsbestandteile
sind qualitativ so zu dokumentieren, dass
sie zugleich eine Grundlage für die Qualitätssicherung bilden.
1. Prüfvorbereitung
Jede eingeschränkte Revision beginnt
mit Befragungen und der kritischen
Durchsicht der Jahresrechnung. Es empfiehlt sich, vorbereitete Fragebogen einzusetzen.
Dazu kommen Selbstbeurteilungen des
geprüften Unternehmens zu zentralen
prüfspezifischen Fragen wie
„
Fortführungsfähigkeit und Fortführungsabsicht
„
Risiko und Risikomanagement
„
ordnungsgemässe Buchführung, Stellungnahme zur Jahresrechnung und
den wesentlichen Bilanzpositionen
„
Entwicklung der stillen Reserven
„
mögliche negative Ereignisse nach
Bilanzstichtag.
Weitere Prüfgrundlagen: Statuten, HRAuszug, Verträge, GV-/SR-/VR-Protokolle, Gesellschafter-Verzeichnis usw.
Das wichtigste Dokument ist natürlich die
zu prüfende Jahresrechnung, datiert und
unterzeichnet.
Mit den Zahlen aus der Jahresrechnung
und den Feststellungen aus den Prüfunterlagen des Mandanten wird eine erste Zahlenanalyse (mit Vorjahresvergleich, Abweichungen und Kennzahlen) vorgenommen.
2. Prüfplanung
Der Prüfer stützt seine Prüfplanung auf
die Ergebnisse der Befragung und auf die
Feststellungen aus den Prüfformularen
ab: Fortführungsfähigkeit Ja/Nein? Erste
4·13
Teil 1
Es empfiehlt sich, die Prüfung in zweizuteilen. In Teil 1 macht der Prüfer eine
Analyse mit den Zahlen, die bei Prüfbeginn und nach seiner ersten Befragung
vorliegen.
„
Allgemeine Prüfungen wie Einsichtnahmen in den HR-Auszug,
Statuten, Beschlussprotokolle. Abstimmung der Eröffnungsbestände,
Buchung Gewinnverwendung, Übereinstimmung der Salden laut Konten
mit den Zahlen laut Jahresabschluss.
Unterzeichnung, Beurteilung der
Jahresrechnung als Ganzes. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, nicht
korrigierte Fehler aus dem Vorjahr.
„
Zielorientierte Prüfungen für BIL, ER
und Anhang: Prüfung je Einzelposition mit Vorjahresvergleich, positionsrelevanten Kennzahlen und Beurteilung von Abweichungen zu den
Richtwerten (Befragungen, Analysen
und Vertiefungsprüfungen). Eine
Position ist wesentlich, wenn sie die
Fehlertoleranz überschreitet, ihr Geschäftsvolumen gross ist, oder die
Komplexität hoch ist. Trifft keine der
obigen Bedingungen zu, kann auf
eine Prüfung der Einzelposition verzichtet werden.
Ergeben sich aufgrund der Prüfung Teil 1
wesentliche Änderungen (erfolgswirksame Nachtragsbuchungen, BIL/ER-Neugliederungen und Anpassungen der stillen Reserven) gegenüber den Zahlen der
ursprünglichen Jahresrechnung, wird eine
zweite Zahlenanalyse nötig.
Teil 2
Aufgrund der neuen Kenn- und Analysezahlen, aber auch anderer Feststellungen
aus der Prüfung Teil 1 beurteilt der Prüfer, inwiefern wesentliche Änderungen
Folgeprüfungen und Prüfergänzungen
nötig machen. Liegen ursprünglich nicht
geprüfte Prüffelder neu über der Wesentrechnungswesen
& controlling
Peter Anderegg, dipl. Wirtschaftsprüfer
und Softwareentwickler, Inhaber Anderegg Treuhand, Meiringen BE, Mitglied
Institut SIFER, Entwicklung und Verkauf
der Prüfsoftware auditcontrol ©
lichkeitsgrenze, sind ergänzende Prüfungen vorzusehen. Wesentliche Fehlaussagen können sogar eine Korrektur
der Jahresrechnung notwendig machen.
Nach der Prüfung Teil 2 schliesst der Prüfer seine Prüfformulare ab. Es liegen nun
die definitiven Kennzahlen zur Kommentierung vor. Bei den stillen Reserven sind
nun der Bestand und die Veränderung
nachgewiesen. Die Schlussbesprechung
mit den Verantwortlichen des geprüften Unternehmens schliesst die eingeschränkten Revision ab.
4. Berichterstattung
Kann bei der Berichtsformulierung der
Normalwortlaut angewandt werden?
Ist ein Einschub infolge Vornahme von
Buchführungsarbeiten durch die Revisionsstelle nötig? Als Abweichungen vom
Normalwortlaut sind möglich Einschränkungen, Zusätze und/oder Hinweise.
Schlussbemerkung
Sämtliche Prüfungshandlungen und Vorgehen sind durch die beschriebenen
einzelnen Arbeitsschritte abgedeckt und
runden die gesamte Prüfungsdokumentation ab. Es ist wichtig und wahrscheinlich
auch eine der zentralen Voraussetzungen,
die Prüfungshandlungen so zu dokumentieren, dass sie auch von einem unabhängigen fachkundigen Dritten nachvollzogen
werden können. Durch einen logischen
Aufbau kann einerseits der Nachvollzug
gewährleistet, andererseits die Effizienz
„„„
gesteigert werden.
29
Steuern
Minimalsubstanz von Schweizer Gesellschaften
aus Steuersicht
Die hohen unterschiedlichen Steuerbelastungen innerhalb der Schweiz, aber
auch auf internationaler Ebene können
dazu verleiten, Gewinne in Niedrigsteuergebiete zu verlagern. Tipps zu
Umsetzung und Risiken.
Hoher Anreiz
In der Schweiz variiert die Besteuerung
auf Gewinnen vor Steuern ganz erheblich – von rund 11% bis knapp 25 % für
Kapitalgesellschaften. Diese Belastungsunterschiede rücken wieder vermehrt ins
Bewusstsein, nachdem die kantonalen
Steuerprivilegien international stark unter Druck sind und mittelfristig mit der
ordentlichen Gewinnsteuerbelastung gerechnet werden muss.
Gewinne verlagern?
Die Verlagerung von Unternehmensgewinnen ist sorgfältig zu planen. Gefragt
ist eine wirtschaftlich sinnvolle Unternehmensstruktur, die in der Praxis gelebt
werden kann. Funktionen, Risiken sowie
Aktiven sind die wesentlichen Kriterien,
um Substanz vor Ort zu schaffen. Diese
Kriterien werden analysiert, um innerhalb
einer Unternehmensgruppe Gewinne
drittvergleichstauglich zuzuordnen.
Vorliegen und Zuteilung von Substanzkriterien, zu prüfende Fragen
1 Funktionen
„ Möglichkeit zum Vertragsabschluss?
„ Ort des Vertragsschlusses?
„ Controlling?
„ Planung?
„ Warenlagerung?
„ Logistik?
„ Gewährleistung, Garantieübernahmen?
„ Globale Marktanalyse?
„ Lokale Marktanalyse?
„ Anzahl Personal und Qualifikationen?
„ Globale Kundenbeziehung?
„ Lokale Kundenbeziehung?
„ Marketing?
„ Finanzen und Administration?
„ Personalabteilung?
„ IT?
„ Debitorenmanagement?
30
2 Risiken
„ Allgemeines Unternehmerrisiko?
„ Lagerhaltungsrisiken?
„ Bonitätsrisiko, Ausfallrisiko?
„ Fremdwährungsumrechnung?
„ Gewährleistungsrisiken?
„ Transport und Versicherung?
„ Haftungsrisiken?
„ Verbindlichkeiten?
„ Marktrisiken?
3 Aktiven
„ Sachanlagen?
„ Immaterielle Güter?
„ Büroräumlichkeiten?
Reto Giger, Partner bei GHM Partners
AG, lic. iur., dipl. Steuerexperte und Peter
Aschwanden, Partner bei GHM Partners
AG, lic. iur., dipl. Steuerexperte (www.ghmpartners.com, vormals GIGER Tax AG)
Folgen fehlender Substanz
Sitzgesellschaften ohne angemessenen
Personalaufwand werden beispielsweise
kaum genügend Substanz aufweisen,
um grosse Dienstleistungserträge zu erzielen. Auch Gesellschaften ohne Management vor Ort unterliegen dem Risiko
eines steuerlichen Durchgriffs oder einer
Hinzurechnungsbesteuerung. Der effektive Sitz einer Gesellschaft ohne oder mit
ungenügender Substanz droht steuerlich
nicht anerkannt zu werden.
Finanzielle Risiken
Korrekturen, insbesondere bei den Gewinnsteuern oder bei der Verrechnungssteuer, sind möglich. In letzterem Fall
droht eine Zusatzbelastung von bis zu
54 % (35 % ins Hundert gerechnet) auf
verdeckten Gewinnausschüttungen.
Steuersicht aufzubauen. Eine Steueroptimierung unterstützt das optimale Geschäftsmodell, nicht umgekehrt.
Untersuchen Sie Gesellschaften mit ungenügender Substanz umgehend auf
Steuerrisiken und schaffen Sie – zumindest – Minimalsubstanz. Nicht zuletzt
ist den notwendigen Dokumentationsvorschriften (für Verrechnungspreise) im
internationalen Verhältnis Rechnung zu
„„„
tragen.
Der Verlagerung von Unternehmensgewinnen gehen oft Umstrukturierungen
voran. Ob diese gewinnsteuerneutral
oder -optimiert erfolgen, ist sorgfältig zu
prüfen. Funktionsverlagerungen können
international unter Umständen zu einer
massiven Wegzugsbesteuerung führen.
Prüfen Sie bestehende
Geschäftsmodelle
Wir empfehlen in jedem Fall die Prüfung bestehender Steueroptimierungsmöglichkeiten, beispielsweise mit der
Nidwaldner Lizenzbox. Es ist davon
abzuraten, eine Struktur lediglich aus
rechnungswesen
&controlling
4·13
Ein weiteres turbulentes Jahr neigt sich
seinem Ende entgegen. Nebst den
zahlreichen Aufgaben, welche mit dem
Jahreswechsel verbunden sind, müssen auch hinsichtlich der Mehrwertsteuer Massnahmen ergriffen werden
oder sind zumindest zu prüfen. Jedes
Unternehmen – ob bereits steuerpflichtig oder nicht – hat auch die Gelegenheit sich den aktuellen Gegebenheiten
anzupassen und allfällige Optimierungen zu nutzen.
Neue USt-ID-Nummer
Schon ab 2011 teilten die Behörden allen
Steuerpflichtigen ihre neue UID-Nummer
mit. Bisher konnten Sie in Rechnungen die alte oder auch bereits die neue
MWST-Nummer für den Nachweis angeben. Ab dem 1.1.2014 darf nur noch
die neue UID-Nummer verwendet werden! Allenfalls sind diesbezüglich sofort
die notwendigen EDV-Anpassungen für
den richtigen Ausweis vorzunehmen
(UID-Nummer ist neunstellig mit MWSTZusatz). ACHTUNG: Die UID-Nummer ist
nicht zu verwechseln mit der in der EU
verwendeten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und darf diesbezüglich nicht
verwendet werden!
Wechsel Abrechnungsmethode
Viele Steuerpflichtige rechnen nach der
effektiven Methode ab. Unter der Einhaltung von gewissen Bedingungen kann
die Pauschal- oder Saldosteuersatzmethode beantragt werden. Insbesondere
zahlreiche KMU-Betriebe – etwa ein Drittel der Steuerpflichtigen – rechnen nach
der vereinfachten Methode mittels der
Saldosteuer ab. Innerhalb der Frist von
60 Tagen nach Ablauf der Steuerperiode
(Kalenderjahr!) kann/muss ein Wechsel
vorgenommen werden (Mindestanwendungsdauer beachten!). Ein Ausstieg aus
der Saldosteuersatzmethode sollte vorgenommen werden, wenn bspw. grössere Investitionen anstehen. Ein Wechsel
zur Saldosteuersatzmethode kann sich
lohnen, sofern im Folgejahr mit geringen
Investitionen gerechnet wird. Allenfalls
muss sogar ein Wechsel zur effektiven
Methode vorgenommen werden, wenn
die Umsatz- und/oder Steuerzahllastgrenzen im 2013 überschritten wurden
(Details s. MWST-Info Nr. 12).
Steuern
31. Dezember: Gelegenheit und Pflicht zur Prüfung
Ihrer MWST-Massnahmen
Armin Suppiger, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWSTExperte FH, VATAR AG, Luzern
Neu steuerpflichtig oder freiwillige
Eintragung
Bei Kleinstunternehmen, welche die jährliche Umsatzgrenze von CHF 100‘000
bzw. CHF 150‘000 (z.B. kulturelle oder
sportliche Organisationen) bisher nicht
überschritten haben, kann sich ab dem
1. Januar eine Eintragungspflicht ergeben, wenn im Jahr 2013 diese Grenzen
überschritten wurden. Allenfalls sollte
auch die freiwillige Eintragung ab dem 1.
Januar geprüft werden, sofern bspw. in
Zukunft grössere Vorsteuerguthaben zu
erwarten sind. Dies kann insbesondere
bei der Vermietung von gewerblich genutzten Immobilien oder bei Gesellschaften der Fall sein, welche hauptsächlich im
Ausland Umsätze erzielen und deshalb in
der Schweiz nicht steuerpflichtig sind.
Rückforderung ausländische
Umsatzsteuer
Sind im Ausland Aufwendungen oder
Investitionen angefallen, welche mit einer ausländischen Umsatzsteuer belastet wurden, können diese im Normalfall
mittels eines Rückerstattungsgesuches
zurückgefordert werden. Die Gesuche
mit den notwendigen Beilagen sind jedoch innert einer gewissen Frist (z.B. in
Deutschland innert 6 Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres) an die jeweils
zuständige Behörde einzureichen.
Fazit
Weitere Massnahmen müssen bzw. sollten fallweise geprüft werden. Bei der
MWST handelt es sich um eine Selbstdeklarationssteuer. D.h. jede Gesellschaft,
Organisation oder auch Vereine bzw. Einzelpersonen sind verpflichtet, sich fristgemäss bei der ESTV zu melden. Allfällige
Versäumnisse können zu Strafverfahren
oder zumindest zu Verzugszinsfolgen
führen, wenn die gesetzlichen Vorgaben
nicht eingehalten wurden. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Berater oder MWSTSachverständigen, damit keine bösen
Überraschungen auf Sie zukommen. Gut
möglich, dass auch Optimierungsmöglichkeiten bestehen!
„„„
1. Entwurf neue Publikationen
Publikation
Bezeichnung
Zweck
MWST-Branchen-Info 10:
Transportunternehmen des öffentlichen
und touristischen Verkehrs
Praxisänderungen
MWST-Branchen-Info 21:
Gesundheitswesen
Praxisänderungen
MWST-Info 04 Steuerobjekt:
Praxisänderung
aufgrund zahlreicher Eingaben Entwurf zurückgezogen!
4·13
Definition steuerbare/nicht steuerbare
Bekanntmachungsleistungen
rechnungswesen
&controlling
31
Verkauf
Treuhandunternehmen / Nachfolge
Im Rahmen der Nachfolgeplanung sind zwei kleinere Treuhandunternehmen in der Stadt Zürich
und in der Innerschweiz zu verkaufen – eine Chance für ausgewiesene, qualifizierte Fachleute (m/w)
zur Selbständigkeit oder für Treuhandfirma zur Ausweitung ihrer Kundenbasis.
Weitere Informationen auf vebjob.ch, jobangebote
Weitere Auskünfte:
Herbert Mattle, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling / zugelassener Revisionsexperte,
freut sich auf Ihr Mail [email protected] oder Ihren Anruf 044 202 66 10.
vebjob | Talacker 34 | Postfach 1262 | 8021 Zürich
Telefon 043 336 50 37 | Fax 043 336 50 38 | [email protected] | www.vebjob.ch
Wer passt zusammen? Diese Frage ist bei der Besetzung von offenen oder neuen Stellen
und bei der Jobsuche zentral. vebjob ist die Stellenvermittlung von veb.ch und führt
Kandidaten und Unternehmen erfolgreich zusammen. Unternehmen finden auf vebjob.ch
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Mitglieder von veb.ch finden interessante Jobs mit Ka
Auf vebjob.ch Passendes finden.
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erfolgreich abgeschlossen?
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Rufen Sie mich an, gerne berate ich Sie.»
Herbert Mattle Dipl. Experte in Rechnungslegung und Co
Zugelassener Revisionsexperte RAB
Telefon 043 336 50 37 ∙ [email protected]
32
rechnungswesen
&controlling
4·13
Ausbildung · Weiterbildung
Fachsprachen-Kenntnisse seriös testen mit veb.ch:
BULATS
Testen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse oder die Ihres Teams: mit BULATS,
dem fachbezogenen Element des Cambridge English Language Assessments
für internationale Englisch-Prüfungen.
BULATS – kurz für: Business Language
Testing Service – ist ein Sprachtestverfahren, das die Fähigkeiten in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch
und Deutsch testet.
Der BULATS Test
BULATS entstand in Zusammenarbeit
mit der University of Cambridge und drei
führenden europäischen Sprachinstituten
(der Alliance Française, dem Goethe-Institut und der Universidad de Salamanca).
BULATS bietet:
Antwort anpasst. Der Test wird online
bei einer akkreditierten Sprachschule absolviert und dauert 60 – 80 Minuten. Die
Testergebnisse stehen unmittelbar nach
dem Test zur Verfügung.
BULATS Testresultate
korrespondieren mit dem Europäischen
Referenzrahmen (CEFR)
Die BULATS Punkteskala von 1 – 100
bescheinigt das Sprachlevel der Testperson, basierend auf den Niveaus des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Dies ermöglicht direkte Vergleiche mit den Sprachlevels von bekannten
Prüfungen wie z. B. dem Cambridge First
Certificate in English oder dem Niveau
des Kleinen Deutschen Sprachdiploms
des Goethe Instituts.
Kundenfreundliche Testplattform
Arbeitgeber erhalten mit BULATS Online
ein modernes Instrument zur Rekrutierung, Standortbestimmung und Weiterbildung von Mitarbeitenden; Bildungsinstitutionen zur Aufnahme und Platzierung
ihrer Studenten. Die Administration und
der Test können an jedem internetfähigen Computer erfolgen: Ein individueller
Code ermöglicht den Zugang zum persönlichen Test – dank einem passwortgeschützten Administrationsportal ganz
„„„
ohne Softwareinstallation.
Weitere Informationen zu BULATS:
www.bulats.ch
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Sachbezogene und zuverlässige
Sprachtests mit Bezug auf die Arbeitswelt
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Tests mit individueller Abstimmung
auf Kunden- und UnternehmensErfordernisse.
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rasche Auswertung der Testergebnisse
„
Informationen, die für die Interpretation der Testergebnisse hilfreich sind
„
Bestandesaufnahme der betrieblichen Sprachbedürfnisse (Language
Auditing)
„
Online Sprachkurse
BULATS ermöglicht eine präzise Einstufung des Sprachniveaus, basierend auf
einem adaptiven Testverfahren. Adaptiv
heisst, dass das System die aktuelle Frage immer an das Niveau der vorherigen
4·13
rechnungswesen
&controlling
33
Ausbildung · Weiterbildung
Do you speak English?
Kompakte Englischkurse mit dem Fokus auf den Einsatz im Berufsalltag.
Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit allegra, das Sprachzentrum, Zürich
angeboten. Ausgebildete Sprachlehrer garantieren den Erfolg.
Business email | Talking on the phone | Socializing and small talk
Zielgruppe:
Ziel:
Personen in allen kaufmännischen Berufen: Beginner Level A2/B1
Sie können in Ihrem Berufsalltag in alltäglichen Situationen
schriftlich und mündlich kommunizieren
Kurs A:
Kurs B:
Kosten:
Kursnummer:
Dienstag, 1. und 8. April 2014, jeweils von 17.00 bis 21.00 Uhr
Samstag, 12. April 2014, 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
CHF 490 inkl. MWST
2014.04e2
English for interviews (Interviewing and being interviewed) | Business correspondence | Memos, letters, proposals | Letter of application (writing and responding)
| Letters of reference | Presentations in English
Zielgruppe:
Ziel:
Führungskräfte und HR-MitarbeiterInnen
in allen kaufmännischen Bereichen: Level B2
Sie können Ihre Meinung im geschäftlichen Umfeld vertreten
und sich zu verschiedenen Themen klar und detailliert ausdrücken.
Kurs A:
Freitag, 20. und 27. Juni, 29. August, 5. September 2014,
jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr
Kosten:
CHF 930 inkl. MWST
Kursnummer: 2014.06e2
Sind Sie unsicher, in welchem Level Ihre Sprachkenntnisse sind?
Ein online-Einstufungstest ist im Kurspreis inbegriffen.
Den BULATS-Test können Sie nach dem Kursbesuch absolvieren.
Auch dieser ist im Kurspreis inbegriffen.
Anmelden online unter www.veb.ch, Aus- und Weiterbildung
Eine Institution des
Schreiben Sie ein neues Karrierekapitel:
Die Lehrgänge Finanz- und Rechnungswesen.
www.hkvbs.ch oder 061 295 63 63.
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Rechnungswesen
mit Vertiefung Rechnungswesen, Steuern oder Treuhand, Start: Oktober
Fachfrau/Fachmann Finanz- und Rechnungswesen, Start: Oktober
Expertin/Experte Rechnungslegung und Controlling, Start: Oktober
NDS HF in Finanzmanagement und Rechnungslegung, Start: Oktober
Finanzberaterin/Finanzberater IAF, Start: August 2014
Finanzplanerin/Finanzplaner, Start: Dezember
Code scannen und direkt zu www.hkvbs.ch
34
rechnungswesen
&controlling
4·12
Sprechen wir in Zukunft bei den Absolventen unserer Berufsprüfungen und
höheren Fachprüfung vom «Professional Bachelor in Accounting» und vom
«Professional Master in Accounting and
Controlling»? Dualstark fordert international verständliche Titel für die höhere
Berufsbildung zur Stärkung der dualen
Bildung in der Schweiz. Als Mitglied von
Dualstark unterstützt veb.ch diese Position.
Ausbildung · Weiterbildung
Professional Bachelor und Master?
was die höhere Berufsbildung ist. Auch
in der Schweiz werden Stellenbewerber
immer öfter von Arbeitgebern und Personalverantwortlichen beurteilt, die selbst
nicht hier ausgebildet wurden und die
höhere Berufsbildung nicht kennen. Dies
hat fatale Folgen: Trotz hoher Qualität
und eidgenössischer Anerkennung der
Titel werden deren Inhaber bei Stellenbewerbungen und Beförderungen immer
öfter übergangen.
International verständliche Titel
«Der Schlüssel zum Erfolg ist die enge
Verbindung zwischen Theorie und Praxis.
Dipl. Experten in Rechnungslegung und
Controlling und Inhaber des eidg. Fachausweises in Finanz- und Rechnungswesen sind die wahren Meister und haben
ein Recht darauf, international verständliche Titel zu tragen» sagt Herbert Mattle,
Präsident von veb.ch, zum Engagement
bei Dualstark. Die höhere Berufsbildung
trägt wesentlich dazu bei, dass die
Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität
und ihren guten Ruf gewährleisten kann.
Kein anderer Bildungsbereich bildet so
viele praxisorientierte Fach- und Führungskräfte aus, die ihr Fachgebiet wie
ihre Westentasche kennen und zugleich
umfangreiches theoretisches Rüstzeug
zur Hand haben.
Stellenwert der höheren Berufsbildung
Warum besteht die Gefahr, dass die höhere Berufsbildung an Wert verliert? Die
Antwort ist einfach: Der Arbeitsmarkt
wird immer internationaler, und im internationalen Umfeld weiss kaum jemand,
Die höhere Berufsbildung verleiht eidgenössisch anerkannte Titel: eidg. Fachausweis und eidg. Diplom. Wer das Schweizer System kennt, weiss, was diese Titel
wert sind. Inhaber eidg. Fachausweise
und Diplome verfügen ausnahmslos über
eine solide Ausbildung, mehrjährige Berufserfahrung und vertiefende Fach- oder
Führungskompetenzen auf anspruchsvollem Niveau.
Die aktuelle Titelgebung suggeriert aber,
dass die höhere Berufsbildung weniger
anspruchsvoll und daher weniger wert
sei als die Hochschulbildung. Dualstark
fordert deshalb die Einführung der Titel
«Professional Bachelor» und «Professional Master», einheitliche englische Bezeichnungen für alle Abschlüsse und ein
einheitliches Diploma Supplement.
Qualifikationsrahmen
Damit die Titel im nationalen und internationalen Kontext beurteilt werden können, muss ein anerkannter einheitlicher
Wer ist Dualstark?
ualstark vertritt seit 2008 die Interessen der höheren Berufsbildung und insbesondere
D
der Berufs- und Höheren Fachprüfungen. Die Träger von Dualstark zeichnen mit jährlich über 8000 Absolventen für mehr als 50% der entsprechenden Abschlüsse verantwortlich. Die gesamtschweizerische Organisation engagiert sich für die Positionierung
und Stärkung der höheren Berufsbildung im In- und Ausland. Wichtige Ziele sind die
Durchlässigkeit in den Bereichen der Hochschulen und zu den Höheren Fachschulen,
die Förderung der (inter)nationalen Anerkennung der eidgenössischen Prüfungen sowie
eine faire Verteilung der öffentlichen Mittel im Bildungsbereich. Mitglieder sind 14 Wirtschafts- und Berufsverbände, die hinter den absolventenstärksten Prüfungen stehen.
www.dualstark.ch
4·13
rechnungswesen
&controlling
Rahmen vorhanden sein. Dualstark fordert, dass eine unabhängige Instanz die
Abschlüsse in den Nationalen Qualifikationsrahmen NQR einordnet. Dies kann
beispielsweise ein gemeinsames Organ
von Bund und sachkundigen (nicht politischen) Vertretern der Wirtschaft sein.
Für unsere Branche macht es deshalb
Sinn, dass veb.ch einen Vorschlag für die
Zuordnung unserer Abschlüsse zu den
NQR-Niveaus vorlegt.
Was fordert Dualstark?
Titelbezeichnung «Professional Ba„
chelor» für den eidg. Fachausweis
„
Titelbezeichnung «Professional Master» für das eidg. Diplom
„
Einheitliche englische Bezeichnungen
für alle Abschlüsse (Bsp. «Professional Bachelor in Accounting and Controlling»)
„
Einheitliches Diploma Supplement für
alle Abschlüsse der höheren Berufsbildung
„
Einordnung aller Abschlüsse der höheren Berufsbildung in den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) oder
einen Sektoralen Qualifikationsrahmen (SQR)
„
Die verschiedenen Berufs- und höhere Fachprüfungen müssen dem
NQR/SQR einzeln zugeordnet werden, da zwischen den Prüfungen
grosse Unterschiede bestehen
„
Unabhängige Instanz, die die Titel in
den NQR/SQR einordnet. Die Branchenverbände sollen eine Einordnung für die Abschlüsse ihrer Branche vorschlagen können.
„„„
35
Ausbildung · Weiterbildung
Prag und Zürich – Zusammenarbeit über die Grenzen!
Die Schweiz unterstützt mit der «Kohäsionsmilliarde» Projekte in der osteuropäischen EU, um die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten innerhalb
der Gemeinschaft zu reduzieren. Beispiel Tschechei: Hier wurden und werden zwischen 2007 und 2017 rund CHF
110 Millionen investiert. Im Rahmen
dieses Programms hat die Kammer der
zertifizierten Buchhalter in Tschechien
(KCU) Kontakt mit veb.ch aufgenommen und in der Folge eine Partnervereinbarung (über den Trägerverein der
Prüfungen) abgeschlossen.
Grundsätzlich geht es darum, die Stellung der diplomierten Buchhalter auf dem
Arbeitsmarkt in Tschechien zu verbessern. Zu diesem Zwecke wird das Modell
Schweiz als «Best Practice» studiert. Via
Wissens- und Erfahrungstransfer werden
konkrete Massnahmen für zertifizierte,
tschechische Buchhalter erarbeitet und
umgesetzt.
auch Vertreter der Schweizer Botschaft
in Tschechien und der tschechischen Ministerien begrüsst werden (Finanzministerium sowie das Ministerium für Industrie und Handel); sehr wichtig war auch die
Meinung der Vertreter des Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterberufsstandes und
von Repräsentanten der Universitäten.
So geht es weiter
Wie wir vernehmen, blicken «unsere»
Schweizer Teilnehmer gern auf ihren
grenzüberschreitenden Gedankenaustausch zurück: Nicht nur während des
offiziellen Programms, sondern auch in
den Pausen und später – bei einem Glas
Wein – wurde offen und mit viel Elan diskutiert. Nun werden «runde Tische» in
ganz Tschechien organisiert und eingeleitet. Manch internationale Verhandlungsdelegation könnte sich an solcher Effizienz ein Beispiel nehmen.
„„„
Ing. Dita Chrastilova, FCCA, Managing
Partner Schulmeister Management Consulting und Vizepräsidentin der tschechischen Kammer der zertifizierten Buchhalter
Herbert Mattle, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling / zugelassener Revisionsexperte und Präsident
veb.ch
Startschuss in der Schweiz
im September 2013
Auftakt war ein 3-tägiger Besuch einer
kleinen tschechischen Delegation in der
Schweiz. Herbert Mattle machte sie bekannt mit verschiedenen Kreisen wie
veb.ch, KV Schweiz, KV Zürich Business
School, Controller Akademie, SIB, Fachbuchautoren und Mitgliedern der Prüfungskommission. Aus diesem Gedankenaustausch entstand ein kompakter
Bericht mit wertvollen ersten Erkenntnissen und Ideen.
Zweiter Schritt in Tschechien
Am 14. November 2013 wurden diese
ersten Ergebnisse und Schlussfolgerungen in Prag vorgestellt. Am Kongress
nahmen aus der Schweiz Prof. Dr. Dieter Pfaff und Herbert Mattle als Referenten teil. Das Programm reichte von der
fachlichen Ebene bis hin zur Diskussion
über die Umsetzung von Massnahmen.
Teilnehmer kamen nicht nur «aus den
eigenen Reihen», sondern es konnten
36
rechnungswesen
&controlling
4·12
Gefragt wie eh und je: Expertin/Experte
in Rechnungslegung und Controlling
Der 14. Studiengang, 141 neue Studierende, ein voller Erfolg: Unser Ende Oktober in Brunnen durchgeführtes Kick-Off
Seminar für zukünftige Experten begann
gleich mit drei Klassen – begleitet von
den ebenfalls gut besuchten Einführungstagen unserer Kooperationspartner
in Bern, Basel, St. Gallen und Luzern.
Die Alternative: Modul-Praxisstudium
Controlling in einem Semester
(Noch) nicht parat für die Experten-Ausbildung? Sie sind nicht allein. Unser fünfter Controlling-Lehrgang startete kürzlich
erneut mit einer vollen Klasse.
Die zweite Alternative: Chef/in
Finanz- und Rechnungswesen in
sieben Modulen
Auch das ist ein guter Karriereschritt:
Eine volle Klasse begann soeben die
2. Auflage dieses neu konzipierten Studiums. Vermittelt werden Stoffe aus der
Experten-Ausbildung, die über den Fachausweis hinaus führen. Das siebte Modul
ist der Führung gewidmet. Insgesamt
dauert dieser Studiengang ein Semester.
Neu: Credit Management mit einer
vollen Klasse
Neues Angebot, grosse Resonanz: Unser erster Studiengang für DebitorenManager findet grossen Anklang, nicht
zuletzt dank der Zusammenarbeit mit
dem Verein für Credit-Management. Die
Teilnehmenden werden mit einer Fachausweis-Prüfung abschliessen.
Neu: HRM 2
In Zusammenarbeit mit der BDO und
präzis zugeschnitten auf Vertreter von
Gemeinden und Kantonen: unser 3tägiger Studiengang samt Zertifikatsprüfung
zum Harmonisierten Rechnungsmodell 2.
4·13
Wir blicken zurück auf einen enorm gut
besuchten Anlass und werden dieses
Kurzstudium auch 2014 gerne ausschreiben – zumal die Einführung von HRM 2
vielerorts ja erst bevorsteht.
Neu: Payroll Manager/in
Payroll-Manager werden? Das ist das Ziel
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in
diesem neuen Kurs, der ganz auf praktische, aktuelle Bedürfnisse der Wirtschaft
eingeht. Als Abschluss erwartet die Lernenden – auch hier freuen wir uns über
ein voll besetzte Klasse – eine Zertifikatsprüfung.
Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer.
pol., Geschäftsleiter der Controller Akademie AG in Zürich.
Excel für Praktiker, bereits ein Klassiker
EMBA in Controlling und Consulting
Anfangs November startete zum vierten
Mal die Ausbildung zum Executive Master
of Business Administration in Controlling
und Consulting, speziell für Expertinnen
und Experten in Rechnungslegung und
Controlling, durchgeführt von der Berner
Fachhochschule.
IFRS Update
Das diesjährige IFRS Update bot viel interessanten Stoff. Im Vordergrund standen
die IFRS-Neuerungen und die Praxisfälle.
Reservieren Sie sich jetzt schon den Termin fürs nächste Update: 28./29. Oktober 2014, Tage einzeln buchbar.
Unsere Excel-Kurse werden weiter angeboten. Im Jahr 2014 sind fünf verschiedene Kurse ausgeschrieben, immer abgestimmt auf ein spezifisches Publikum:
„
Excel für Controller
„
Excel für Treuhänder und Buchhalter
„
Excel zur Darstellung von Zahlen in
Controlling und Reporting
„
Effizientes Controlling mit MS Access,
OLAP Cube und MS Excel
„
Excel für Profis
Alle Unterlagen werden individuell für die
einzelnen Kurse erarbeitet. Zudem können pro Kurs maximal 12 Personen teilnehmen. Persönliche Betreuung am PC
ist garantiert!
Aus der Vogelschau: Erfolgreiche
Controller Akademie
Herbst-Seminar für Ehemalige der
Controller Akademie
Am 30. Oktober 2013 durften wir zahlreiche Ehemalige zu einem Weiterbildungsseminar der Controller Akademie in Stäfa
begrüssen. Wir waren zu Gast bei der
Phonak AG, wo vier Dozenten aktuelle
Controlling-Themen besprachen.
Weitere Refresher-Seminare sind in Vorbereitung, immer verbunden mit einem
Praxis-Einblick bei einem Unternehmen.
rechnungswesen
&controlling
Unser Angebot hat Zug! Die Controller Akademie schloss ihr Geschäftsjahr
2012/13 per 30. September 2013 mit
schönem Erfolg. Klar also, dass wir bereits voraus schauen und für 2014 spannende neue Angebote planen!
„„„
Für genaue Daten, weitere Informationen
und den Download unserer Broschüren
besuchen Sie unsere Homepage unter
www.controller-akademie.ch.
37
Ausbildung · Weiterbildung
Aus der Controller-Akademie
Aus dem veb.ch
Aktuelle Gerichtsurteile, die auch Sie betreffen können
Wirtschaftsrecht
Arbeitsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen via
E-Mail
Das Bundesgericht hält im Urteil vom
1. Juli 2013 (Urteil 4A_86/2013) fest,
dass der Einbezug von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (B2B) über einen
im Rahmen von E-Mail-Korrespondenz
übermittelten Link zur Internetseite des
AGB-Verwenders für den Vertragspartner
zumutbar ist und damit rechtlich gültig
erfolgen kann.
Kündigung Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht
verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Aussprechen einer Kündigung anzuhören.
Insbesondere dann nicht, wenn der Arbeitnehmer wegen seines Verhaltens,
das zur Kündigung führte, in der Vergangenheit bereits verwarnt wurde (BGE
4A_169/2013, vom 18.6.2013).
Honorar Handelsgericht
Das Zürcher Handelsgericht hat für
wenig Arbeit zu viel verlangt. Das Bundesgericht hat die Gerichtsgebühr von
12‘000 Franken für den Urheber einer
unbehandelten Klage auf 2‘000 Franken
reduziert und die Entschädigung an die
Gegenpartei ganz gestrichen. (BGE Urteil
4A_237/2013).
Rechtsöffnung durch die Krankenkasse
möglich
Die Krankenkasse kann einen Rechtsvorschlag selber aufheben. Für die Zustellung des Entscheides der Krankenkasse über die Rechtsöffnung gilt nicht die
ZPO, sondern das ATSG. Dieses erlaubt
eine Zustellung mit „A-Post Plus“, wo die
Zustellung zwar elektronisch festgehalten
wird, der Adressat aber keine Empfangsbestätigung ausstellt (Obergericht Kt. ZH
vom 27.09.2013).
Auflösung einer Aktiengesellschaft wegen Organisationsmängeln
Das Zürcher Handelsgericht kann eine
Aktiengesellschaft von Amtes wegen
löschen, wenn sie – nach mehrmaliger
Aufforderung – schwerwiegende Organisationsmängel nicht beseitigt. Konkret
fehlte der AG eine gesetzmässige Revisionsstelle (Art. 727 ff.OR). Es gab zudem keinen eingetragenen Verzicht auf
die (eingeschränkte) Revision (Art. 727a
Abs. 2 OR) und keine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
(Art. 718 Abs. 4 OR). Gestützt darauf
wurde androhungsgemäss die Beklagte
aufgelöst und ihre Liquidation nach den
Vorschriften über den Konkurs angeordnet (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). Zürcher
Handelsgericht, vom 11. Juni 2013, Geschäfts-Nr.: HE130126-O.
38
Bonus ist Lohnbestandteil, gehört jedoch
nicht zum Fixlohn
Die Qualifikation eines Bonus als Lohnbestandteil bedeutet nicht, dass er dadurch zum Fixlohn wird, sondern nur,
dass die Ausrichtung nicht vom Willen
des Arbeitgebers abhängt und die Höhe
nach den vereinbarten Kriterien objektiv
festzusetzen ist (BGE 4A_721/2012 vom
16.05.2013).
Rückerstattung von ALV-Taggeldern, obwohl keine Schuld
Art. 95 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 25 Abs. 1
ATSG. Auf Grund eines nachtäglich gerichtlich festgestellten höheren Lohnanspruchs (Zwischenverdienstes) ergaben
sich entsprechend geringere Kompensationsleistungen. Der höhere Zwischenverdienst ist selbst dann anzurechnen,
wenn die Arbeitgeberin ihren Verpflichtungen nicht vollumfänglich nachgekommen ist, bilden doch Ansprüche für
bereits geleistete Arbeit Gegenstand der
Insolvenzentschädigung – worauf der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren
hingewiesen wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen
vom 26. Februar 2013, AVI 2012/17).
Arbeitszeugnis
Der Streitwert des Arbeitszeugnisses ist
nicht pauschal auf einen Bruchteil oder
ein Mehrfaches des Monatslohns festzusetzen, sondern danach, wie wichtig
das Arbeitszeugnis im konkreten Fall objektiv ist und ob es beim Streit um wesentliche Punkte des Zeugnisses geht
(BGE4A_45/2013 vom 06.06.2013).
die Kantone auch juristische Personen
der Kirchensteuerpflicht unterstellen dürfen, wenn sie das wollen. Die sehr alte
Praxis betrifft viele Kantone, in deren Hoheit nicht ohne Not eingegriffen werden
soll (BGE Urteil 2C_1158/2012).
Ermessenseinschätzung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung
(ESTV) muss sich auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts vertieft mit den
Preisen im Sex-Business auseinandersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht
hat einem Erotik-Klub im Ermessenseinschätzungs-Streit um Mehrwertsteuern
teilweise Recht gegeben. (BVGer Urteil
A-6189/2012)
Abzug Arbeitszimmer
Der Abzug der Kosten für ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung setzt (unter
anderem) voraus, dass am Arbeitsplatz
kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Den entsprechenden Nachweis hat der Beschwerdeführer nicht
erbracht, weshalb der Abzug zu Recht
verweigert wurde (Verwaltungsgericht, B
2012/160). Auf eine gegen dieses Urteil
erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 9. Oktober 2013
nicht ein (Verfahren 2C_918/2013).
Grundstückgewinnsteuer geschuldet, obwohl Übertragung nicht rechtmässig
Der Gewinn, der aus der Veräusserung
einer Liegenschaft realisiert wurde, unterliegt der Grundstückgewinnsteuer, obwohl
der zu Grunde liegende Vermögensübertragungsvertrag ungültig ist und somit
keine zivilrechtlich gültige Übertragung
vorliegt. Der Mangel wird aber von keiner
Partei geltend gemacht, sodass keine
Veranlassung besteht, der wirtschaftlichen Realität die steuerliche Anerkennung zu versagen (Verwaltungsgericht
St. Gallen, B 2012/133).
„„„
Steuerrecht
Kirchensteuer
Das Bundesgericht bleibt bei seiner 1878
begründeten Rechtsprechung, wonach
rechnungswesen
& controlling
4·13
In unserer Reihe «Persönlich» stellen
wir Ihnen heute Andreas Winiger vor. Er
arbeitet als Dozent und leitet die Ausbildung für Fachleute im Finanz- und
Rechnungswesen an der KV Zürich
Business School. Er ist Buchautor und
Fachvorstand bei den Prüfungen zum
Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen. Das Interview führte Herbert
Mattle.
Andreas Winiger, erzählen Sie uns bitte
von Ihrem beruflichen Weg.
Gerne. Meine Ausbildung begann mit einer Verwaltungslehre auf der Gemeinde
Jona. Nach der Lehre wechselte ich zur
damaligen SKA, heute Credit Suisse. Offensichtlich hielt man mich für talentiert,
und so wurde ich durch CS-interne Weiterbildung bald Anlageberater und leitete
mit 24 Jahren meine erste kleine Agentur.
Dann, 1988 gab es einen deftigen Börsencrash. Viele meiner Kunden verloren
eine Menge Geld, einer musste sein Haus
verkaufen und stand plötzlich vor dem
Nichts. Ich war 28 und stellte fest: Hinter
dieser Geldmache kann ich nicht mehr
stehen. Das geht für mich nicht mehr.
Sie wechselten, wenn man so will, die
Seiten?
Ja. Es war ja nicht der Umgang mit Zahlen und Geld, der mich störte, es war die
mangelnde Ethik im Anlagegeschäft. Ich
wechselte in die Industrie und sattelte
um in die Finanzbuchhaltung. Gleichzeitig begann ich die Weiterbildung zum
«Buchhalter»-Fachausweis. Wie das Leben so spielt: Nach wenigen Monaten
an meinem neuen Arbeitsplatz wurde ich
– bedingt durch die fristlose Verabschiedung eines Kadermitglieds – plötzlich Leiter der Abteilung Betriebsbuchhaltung in
einem internationalen Produktionsunternehmen mit 850 Mitarbeitenden.
Wie das?
Ich war jung und strotzte vor Energie.
Da lehnt man so ein Angebot nicht ab,
zumal dann, wenn es direkt vom CFO
kommt. Natürlich war die Aufgabe sehr
anspruchsvoll. Ich durfte die gesamte
Kostenrechnung von der Basis her aufbauen, die Budgetierung...
4·13
Und das funktionierte gut?
Ja, etwas viel Arbeit, aber es hat Spass
gemacht. In dieser Zeit habe ich unheimlich viel gelernt, vieles im Selbststudium.
Alles verlief aus der Karriere-Perspektive
perfekt. Wenige Jahre später übernahm ich
die Gesamtleitung des Finanz- und Rechnungswesens der Muttergesellschaft unseres Konzerns. Eine grosse Herausforderung
war die Projektleitung der weltweiten Einführung von IAS. 1997 präsentierte mein
Team die erste Konzernrechnung nach IAS.
Wie viele Seiten hatte IAS denn damals?
500? Oder 600? In Englisch. Heute sind
es ja eher 3000.
Gab es weitere Herausforderungen?
Oh ja, daran mangelte es nicht. Ein Jahr
später folgte das nächste MammutProjekt; die Einführung eines modernen ERP-Systems. Sämtliche Bereiche
mussten sich von den autonomen Insellösungen verabschieden und sich in ein
Gesamtsystem einbinden. Als Projektverantwortlicher für den Finanzbereich
bedeutete das unzählige Überstunden.
Das war harte Knochenarbeit, aber eine
Schule fürs Leben.
Nicht wenig. Und trotzdem übernahmen Sie in dieser Zeit nach und nach
noch mehr Aufgaben, nämlich als Dozent für Finanz- und Rechnungswesen.
Der damalige Leiter der FachausweisAusbildung am KV Rapperswil fragte
mich an, ob ich Stempel- und Verrechnungssteuern unterrichten würde. Das
war nicht gerade meine Kernkompetenz,
aber aufgrund meiner Bankerfahrung
schaffte ich das irgendwie. 1996 durfte
ich mein erstes Pensum an der KV Zürich
Business School im Fach Betriebsbuchhaltung übernehmen. Meine Studierenden waren Treuhänder, die sich weigerten, beim damaligen BEBU-Dozenten in
den Unterricht zu gehen. Es folgte ein
weiteres Pensum «Finanzbuchhaltung»
beim Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen.
Das ist jetzt aber etwas viel für eine
Person.
Das stimmt. Jetzt kam der Punkt, wo ich
mich entscheiden musste. Meine Lei-
rechnungswesen
&controlling
Persönlich
«Eine erfolgreiche Berufsschule braucht Leistungsdruck»
Interview mit Andreas Winiger
Andreas Winiger, eidg. Fachausweis
Ausbilder, Fachmann im Finanz- und
Rechnungswesen und Mitautor der
Fachbücher «Konzernrechnung» und
«Kostenrechnung», leitet den Studiengang für zukünftige Fachleute im Finanzund Rechnungswesen an der KV Zürich
Business School und doziert die Fächer
Konzernrechnung und Betriebsbuchhaltung.
denschaft für das Unterrichten war bereits entbrannt. Ich habe mich für einen
70 %-Teilzeitjob in der Wirtschaftsberatung entschieden, damit ich noch genügend Zeit für das Unterrichten habe.
Manchen Leuten wäre das schon genug für eine ganze Karriere. Mittlerweile
leiten Sie die Fachausweis-Ausbildung
an der KV Business School und unterrichten auch weiterhin.
Ja, die Schwerpunkte haben sich immer
weiter verschoben. Wenn ich wirklich
weit zurückblicke, wollte ich ja schon mit
18 Handelslehrer werden. Es macht mir
Freude, Menschen in ihrer beruflichen
Weiterentwicklung zu begleiten. Um professionellen Unterricht bieten zu können,
habe ich mir in den letzten Jahren zusätzlich den Fachausweis als Ausbilder
erarbeitet. Heute kann ich sagen: «Ich
mache, was ich wirklich mag.»
Man sieht selten Handelslehrer bei
veb.ch-Seminaren. Wie bilden Sie sich
weiter? Sie schreiben ja auch Bücher.
Wer Bücher schreiben will, muss sich
fachlich zwingend à jour halten. Um
die Aktualität der Inhalte sicher zu stellen, besuche ich jedes Jahr mindestens
zwei Unternehmen und gehe dort die
39
Persönlich
verschiedenen Prozesse durch. Bücher
schreiben ist für mich auch persönliche Weiterbildung, aber auch genau so
streng. Fragen Sie meine Familie! Die
Wochenenden und Abende sind einfach
weg. Es macht aber auch Spass, mit den
eigenen Büchern zu unterrichten.
Und doch: Besteht beim Unterricht nicht
die Gefahr, allzu routiniert zu werden?
Ah, so nach dem Motto «In der zweiten
Stunde der Witz Eins und der siebten
Stunde dann der Witz Fünf?» Natürlich
könnte das Ganze eintönig werden. Aber
ich setze mich nach jedem Unterricht hin
und überlege mir, was ich weiter entwickeln kann.
Die KV Business School Zürich ist die
Nummer 1 in der Schweiz. Verraten Sie
uns Ihre Erfolgsrezepte?
Die wichtigste Komponente sind die Dozierenden. Sie müssen den Unterricht
professionell angehen. Neue Dozierende durchlaufen bei uns zwingend eine
hausinterne
didaktisch-methodische
Weiterbildung. Zusätzlich gibt es jedes
Semester die Beurteilungsrunden durch
die Studierenden.
Die zweitwichtigste Komponente sind
unsere Semesterprüfungen. Mit diesen
Prüfungen zwingen wir die Studierenden, ihren Fokus für 5 Semester auf diese
Ausbildung zu richten, denn wer zweimal
nicht besteht, kann nicht weitermachen.
So müssen immer wieder Studierende
die Weiterbildung ab- oder unterbrechen.
Von 150 Start-Kandidaten bleiben letztlich
etwa 70% bis zur Berufsprüfung. Die wissen aber dank der Semesterprüfungen,
dass sie beste Chancen auf Erfolg haben.
Wohl deshalb gilt die Schule laut NZZ
als Top-Adresse für ehrliches Business?
Es ist meiner Ansicht nach unfair, semesterweise abzuzocken und an Leuten zu
verdienen, die die eidgenössische Prüfung bestimmt nicht bestehen werden.
Regelmässige Leistungsmessung macht
im Zweifelsfall früh klar: «Nutze deine Zeit
und dein Geld für eine andere Ausbildungsrichtung.» Von schweizweit jährlich
1000 Abschlusskandidaten aller Schulen
fallen 400 durch, die zusammen etwa 5
Millionen bezahlt haben, nur um nicht zu
bestehen – das darf nicht sein.
Ein schönes Stichwort: Inhalte. Bitte
lassen Sie uns zu Ihrem Privatleben
wechseln. Kind? Frau? Tiere?
Alles. Ich bin seit 30 Jahren verheiratet
und habe drei erwachsene Söhne. Zwei
sind bei der Polizei – das passt, wer von
uns wünscht sich nicht weniger Kriminalität. Und unser dritter Sprössling ist Automechatroniker im Berner Oberland – das
passt auch.
In den Prüfungskommissionen sehen
wir aber, dass die Resultate generell
eher schlechter werden. Wieso?
Es liegt an den Voraussetzungen. Das
Bildungsniveau der Grundschulen sinkt.
Ausserdem verändert sich das Freizeitverhalten. Es ist heute – im Vergleich zu
früher – kaum mehr denkbar, dass jemand mit Vollgas arbeitet und dazu noch
eine strenge Ausbildung angeht. Das ist
wohl auch der Grund, warum Tagesklassen jetzt so erfolgreich sind: Wer sich
wirklich engagiert, opfert dafür häufig seine ganze Freizeit und steckt finanziell für
eine gewisse Zeit zurück.
Und warum passt das?
Weil ich die Berge liebe. Meine Frau und
ich verbringen viel Zeit beim Wandern im
Berner Oberland, am liebsten mit unserem Vierbeiner. Mit meinen Söhnen und
mit Kollegen unternehme ich dann die
technisch anspruchsvolleren Touren, hin
und wieder muss man ja auch an die
Grenzen kommen.
Es gibt aber noch ein weiteres Problem:
Manch talentierter Kandidat geht direkt zur Hochschule und lässt die duale
Weiterbildung beiseite. Schade! Aber
«Bachelor» tönt halt für viele besser als
«Fachausweis».
Ergeben sich aus diesen Gedanken
Wünsche für die Zukunft Ihrer und unserer Branche als Ausbilder?
Heute kann jede x-beliebige Schule diese Ausbildung anbieten und Studierende
müssen quasi die Katze im Sack kaufen.
Ich könnte mir ein Lizenzverfahren vorstellen, wofür sich Schulen qualifizieren
müssten. Dadurch könnten Strukturen,
Inhalte und Zwischenprüfungen vereinheitlicht werden, was den Studierenden
grösstmögliche Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss geben würde.
Erzählen Sie uns bitte mehr.
Mein grösstes Erlebnis war der Kilimandjaro in Begleitung meiner ganzen Familie. Technisch keine schwierige Tour.
Aber es geht hoch hinaus. Mental recht
anspruchsvoll, wenn das Atmen schwer
wird und der Kopf schmerzt. Da kommen
die meisten an ihre Grenzen. Meine Frau
hat das besser gemeistert wie wir Männer
– seither muss mir niemand mehr etwas
vom schwachen Geschlecht erzählen.
Kann man mentale Stärke trainieren?
Irgendwie ja und nein. Es braucht eine
gewisse Lockerheit. Verkrampft? Das
geht nicht. Überzeugung führt zum Ziel.
Gibt es auch Hobbys im Flachland?
Wir reisen gerne mit dem Wohnmobil
durch Nordamerika, Kanada, Alaska.
Auch Afrika verzaubert mich immer wieder mit seiner traumhaften Tierwelt. Den
Elefantenherden kann ich stundenlang
zusehen. Ihre Kraft, ihre Ausdauer und
Familiensinn sind einfach grossartig, bei
denen läuft immer etwas.
Und als letzte Frage: Wenn Ihnen heute
Abend eine Fee vor dem Bett erschiene, und Sie hätten drei Wünsche frei.
Was würden Sie sagen?
Ach, das ist so allgemein, aber trotzdem
wahr: Weltfrieden, Gerechtigkeit und Gesundheit.
Andreas Winiger, herzlichen Dank für
dieses Gespräch über Ihr Leben und
Ihre Leidenschaften!
„„„
40
rechnungswesen
&controlling
4·13
Une nouvelle année agitée tire bientôt
sa révérence. Parmi les nombreuses
tâches qui y sont liées se trouve la mise
en place de mesures en relation avec la
taxe sur la valeur ajoutée, ou du moins
leur réexamen. Chaque entreprise –
qu’elle y soit assujettie ou non – a ainsi
l’occasion de s’adapter aux nouvelles
exigences et de profiter ainsi de toute
optimisation.
Nouvel IDE avec l’extension TVA
La loi fédérale sur ce numéro d’identification est entrée en vigueur le 1er janvier 2011. Chaque entreprise en Suisse
a reçu un numéro unique. Jusqu’ici, libre
choix était laissé à chacun de reporter
son ancien ou son nouveau numéro TVA
sur ses factures. Dès le 1.1.2014 cependant, seul le nouveau numéro IDE devra y
figurer! Il serait dès lors judicieux de procéder aujourd’hui déjà à l’adaptation de
votre système informatique afin de respecter ces exigences (IDE de neuf chiffres avec l’ajout «TVA»).
Le passage à la méthode effective devrait
être demandé lorsque le chiffre d’affaires
et/ou la limite de la dette fiscale sont dépassés (cf. info TVA 12).
Nouvel assujettissement ou
assujettissement volontaire
Les petites entreprises dont le CA ne
dépasse pas CHF 100‘000, resp. CHF
150‘000 pour les organisations sans but
lucratif (culturel ou sportif) ont la possibilité de demander leur assujettissement
au 1.1.2014 si elles s’attendent à ce que
leur chiffre d’affaires dépasse ces limites en 2013. D’autre part, une demande
d’assujettissement volontaire devrait être
étudiée si l’entreprise s’attend à devoir
s’acquitter d’impôts préalables importants à partir de l’exercice suivant. Ce
cas pourrait en particulier survenir lors de
la location de biens immobiliers à usage
industriel ou lorsqu’une entreprise réalise
la quasi-totalité de son chiffre d’affaires à
l’étranger, exonéré de la TVA.
Récupération des impôts étrangers
Changement de méthode de décompte
Cet impôt est en principe récupérable au
moyen d’une demande de remboursement. La demande, accompagnée des
pièces nécessaires, doit cependant être
effectuée auprès des autorités compétentes dans un délai imparti. La demande
L’annonce de changement doit être effectuée au plus tard 60 jours après le
début de la période fiscale, laquelle correspond à l’année civile (attention à la
durée minimale exigée). L’abandon de
cette méthode devrait par exemple avoir
lieu lorsque de très gros investissements
sont envisagés l’année suivante.
4·13
Armin Suppiger, Expert diplômé en finance et en Controlling, Expert TVA,
propr. VATAR AG, Lucerne
pour la récupération de la TVA française est par exemple de trois mois après
l’échéance de la période semestrielle de
remboursement.
En conclusion
Attention cependant de ne pas confondre ce numéro d’identification TVA avec
celui utilisé dans l’Union Européenne; ce
dernier ne doit en effet pas figurer sur vos
documents!
De nombreux contribuables établissent
leur décompte selon la méthode effective. Sous certaines conditions, il est également possible de déterminer sa TVA
selon la méthode dite du taux forfaitaire
ou selon celle de la dette fiscale nette.
Près d’un tiers des entreprises soumises
à l’impôt ont déjà choisi cette dernière
manière de faire.
Swisco
31 décembre
L’occasion et le devoir de revoir vos modalités TVA
Toute acquisition à l’étranger, qu’il
s’agisse d’une dépense ou d’un investissement, est grevée de l’impôt sur le
chiffre d’affaires.
Au cas par cas, d’autres mesures doivent ou devraient encore être examinées.
La TVA se base sur l’auto-déclaration.
Chaque entreprise, organisation ou association, est tenue de s’annoncer à temps
auprès de l’administration fédérale des
contributions. Tout manquement pourrait conduire à des sanctions pénales
ou du moins à des intérêts moratoires.
Afin d’éviter toute mauvaise surprise, il
est dès lors conseillé de s’adresser à un
expert. Ce dernier sera en outre à même
d’optimiser votre imposition.
„„„
1. Nouvelles publications planifiées
„
Info TVA 10 concernant le secteur Entreprise de transports publics et
de transports touristiques
„Info TVA 21 concernant le secteur Santé – changement de la pratique
„Info TVA 04 objet de l’impôt – changement de la pratique
rechnungswesen
& controlling
41
Svizzera italiana
31 dicembre: misure da intraprendere ai fini dell’IVA,
occasioni e doveri
Un ulteriore anno sta volgendo al termine. Oltre ai numerosi compiti da svolgere a cavallo di due anni, ci sono accorgimenti da prendere anche per l’IVA,
o perlomeno sono da verificare alcuni
aspetti specifici. Ogni azienda, indipendentemente se sottoposta o meno
all’IVA, ha la possibilità di adeguarsi alla
situazione attuale o introdurre misure di
ottimizzazione.
Nuovo numero
Già a partire dal 2011 l’amministrazione
ha comunicato a tutti i contribuenti il nuovo numero UID. Fino ad oggi si poteva
scegliere di indicare nelle fatture sia il vecchio che il nuovo numero IVA. A partire
dal 1.1.2014 è consentito solamente ancora l’utilizzo del nuovo numero UID. Se
necessario dovranno quindi essere intrapresi i passi necessari per il cambiamento a livello di programmazione (il numero
UID è di nove cifre con il complemento
IVA). Attenzione. Il numero UID non è da
confondere con il numero di identificazione per l’imposta a livello UE e non può
quindi essere utilizzato in alternativa.
Cambiamento metodo di conteggio
Molti contribuenti conteggiano l’IVA secondo il metodo effettivo. A determinate
condizione può essere richiesto il passaggio ad un conteggio «saldo o forfetario».
In particolare molte PMI, più o meno un
terzo dei contribuenti totali, conteggiano
l’imposta con il metodo a saldo. Entro 60
giorni dalla fine del periodo fiscale (anno
solare) può/deve essere eseguito il cambiamento (considerare i termini minimi di
applicazione del metodo scelto!). Uscire
dal sistema di conteggio «saldo» dovrebbe avvenire in vista di investimenti da
effettuare. Per contro l’applicazione del
metodo «saldo» potrebbe essere conveniente se nei prossimi anni non si prevedono investimenti. Eventualmente si è
costretti a un cambiamento del metodo
se si sono superati i limiti di CA o onere
fiscale nel 2013. (dettagli vedi INFO IVA
no.12).
Armin Suppiger è Esperto diplomato in
finanza e controlling, Esperto-FH IVA e
titolare dello Studio di consulenza aziendale IVA VATAR AG a Lucerna.
Nuova imponibilità o iscrizione
volontaria
Società molto piccole che finora non hanno
superato la cifra d’affari di CHF 100‘000,
rispettivamente CHF 150‘000 (ad esempio organizzazioni culturali o sportive) potrebbe imporsi l’assoggettamento a partire dal 1 gennaio se nel corso del 2013
questi valori sono stati oltrepassati. Inoltre
si dovrebbe procedere ad un’iscrizione
volontaria a partire dal 1 gennaio, se in
futuro vi sono aspettative di grosse cifre
d’imposta precedente. Questo si verifica
in particolare nella locazione di immobili
commerciali o in società che realizzano
cifra d’affari all’estero che non sono imponibili in Svizzera.
Rimborso imposta estera
Imposte pagate all’estero in relazione
a spese o investimenti possono essere
recuperate con una richiesta specifica.
Le richieste devono però essere inoltrate alle competenti autorità, correlate dei
giustificativi, entro termini ben precisi (ad
esempio in Germania antro 6 mesi), pena
la decadenza del diritto al rimborso.
Conclusione
Ulteriori misure devono essere esaminate di caso in caso. Per l’IVA si tratta di
una autodichiarazione. Questo vuol dire
che ogni società, organizzazione o anche
associazione e persone singole, devono
annunciarsi presso all’AFC entro i termini
imposti dalla legge. Il mancato annuncio
può portare a procedure di multa o perlomeno causare il pagamento di interessi di
mora. In caso di dubbio si rivolga al suo
consulente IVA o fiduciario di fiducia, alfine di evitare brutte sorprese. Auspicabile
naturalmente è anche un risparmio di a
seguito di un’ottimizzazione.
„„„
1. Progetti di nuove pubblicazioni
Pubblicazione
Descrizione
Scopo
Info IVA sett. 10:
Imprese di trasporto pubblico
e del settore turistico
Cambiamento della prassi
Info IVA sett. 21:
Sanità
Cambiamento della prassi
Info IVA 04 oggetto dell‘imposta:
Cambiamento della prassi
progetto ritirato a causa delle innumerevoli osservazioni
42
rechnungswesen
&controlling
Definizione tassabile/non tassabile
4·13
Selbst Bill Gates wurde das Vortragstalent nicht in die Wiege gelegt: Jeder
kann lernen, ein Publikum zu überzeugen. Das Autorenduo Walter und Julius
Beck weist den Weg.
Manche geben es offen zu, doch die
meisten wischen sich den Angstschweiss
heimlich von der Stirn – vor Menschen
öffentlich zu reden und diese für sich zu
gewinnen, ist eine besondere Herausforderung. Auch für diejenigen, die sich
die Anstrengung nicht anmerken lassen.
Allein diese Erkenntnis ist es schon wert,
«Reden ist mehr als Gold» zu lesen. Es
tut gut zu wissen, dass Aussenminister
und andere erfahrene, zuweilen charismatische Redner in viel mehr Fettnäpfchen treten, als der Zuhörer merkt: Viele
Fehler werden vom Hirn korrigiert, bevor
sie bewusst wahrgenommen werden.
Das Buch von Walter und Julius Beck
hat noch viele weitere Aha-Erlebnisse zu
bieten – sie alle helfen, die Angst vor der
öffentlichen Rede zu bekämpfen. Durch
Beispiele verdeutlicht, durch wissenschaftliche Erkenntnisse fundiert, fällt es
leicht, der Argumentation des Autorenduos zu folgen. Der Grundtenor lautet:
Ausnahmslos jeder Mensch kann mit
Worten viel bewirken – wenn er sie richtig
einsetzt und die Rede zu einem beson-
deren Anlass werden lässt. Das Buch will
aber nicht nur Mut machen. Konkrete Hilfestellungen sollen dem Leser Schritt für
Schritt den Weg zur Meisterschaft ebnen.
Gemäss den Autoren helfen dabei zuvorderst Emotionen – authentisch vorgetragen und vom Redner empfunden, öffnen
sie die Herzen des Publikums. Und durch
ein ausgeklügeltes Manuskript mit Handlungsanweisungen für den Redner finden
Inhalt des Vortrags und Emotionen zusammen. Die Autoren sind davon überzeugt, dass das Manuskript mit etwas
Übung immer reduzierter werden und
der Redner letztlich frei vortragen kann.
Das ist das Ziel und auch die überzeugendste Art, das Publikum für sich zu
gewinnen. Bei «Reden ist mehr als Gold»
ist nur schade, dass man nach dem Prinzip «Optische Gestaltung ist wichtiger
als sprachliche» gearbeitet hat. Häufige
Wortwiederholungen und Redundanzen
können in einer Rede helfen, einer Aussage Nachdruck zu verleihen. Beim Lesen
sind sie eher störend. getAbstract empfiehlt das Buch dennoch allen, die von
Grund auf lernen wollen, wie sie durch
ihre Vorträge ein Publikum erreichen und
„„„
überzeugen können.
getAbstract
Buchrezension: Reden ist mehr als Gold
«Reden ist mehr als Gold» von Walter
Beck und Julius Beck, Signum 2013,
247 Seiten. Eine fünfseitige Zusammenfassung dieses Buches und Tausender
weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.
www.pwc.ch/bsi
Wie Zahlenspiele
kinderleicht werden
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4·13
rechnungswesen
&controlling
43
Wie werden Verrechnungspreise von Steuerbehörden bewilligt?
Welche Anforderungen müssen Sie dabei erfüllen?
Wie vermeiden Sie Risiken?
Zertifikatslehrgang Experte Transfer Pricing:
Verrechnungspreise fest im Griff – Steuerrisiken vermeiden!
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richtige Umgang mit Verrechnungspreisen auf rechtlicher
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bewilligt und auch verändert werden können.
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Durch
veb.ch I Lagerstrasse 1 I Postfach 1262 I 8021 Zürich I Telefon 043 336 50 30 I Fax 043 336 50 33 I [email protected] I www.veb.ch
Eigentlich haben die Enthüllungen des
amerikanischen Whistleblowers Edward
Snowden nicht viel neue Tatsachen ans
Licht gebracht. Schon immer wusste
man, dass persönliche Daten in CloudSpeichern nicht sicher sind. Schon immer war klar, dass Geheimdienste und
Staaten die Kommunikation im Internet
leicht mithören und mitlesen können.
An den Enthüllungen des ehemaligen
NSA-Mitarbeiters war vor allem erschreckend, dass diese eigentlich bekannten Tatsachen nun schwarz auf
weiss bestätigt wurden. Aber noch erschreckender war vielleicht die Reaktion der amerikanischen und britischen
Regierungen, welche dieses Vorgehen
als etwas Selbstverständliches verteidigen.
Die Autoren zeigen ganz konkret, wie
potenzielle Arbeitgeber Internet-Dienste
einsetzen, um das Online-Leben von
Bewerbern zu durchkämmen oder wie
Kinder von Geburt an von Unternehmen
datentechnisch verfolgt werden, damit
individuell Werbung platziert werden
kann. Es wird auch geschildert, wie jemand am Flughafen landet und von den
Einwanderungsbehörden abgewiesen
wird – wegen eines albernen Beitrages eines Freundes auf einem sozialen
Netzwerk. Diese Beispiele sind kein Zukunftsszenario mehr, sondern existieren
ganz real in Form von Algorithmen, die
im Internet «ihr Unwesen» treiben.
Eines haben die Enthüllungen von
Edward Snowden und die Reaktionen
der Geheimdienste und Regierungen
gezeigt: Egal, wie aufrichtig zum Beispiel
in der Schweiz Regierung und Aufsichtsbehörden versuchen uns zu schützen:
die gesetzlichen Rahmenbedingungen
werden den realen Entwicklungen immer hinterherhinken. Die Möglichkeiten
der Datenspionage werden genutzt,
wenn es technisch möglich ist – illegal
von Staaten oder ganz legal von kommerziellen Unternehmen mit freiwillig
hinterlassenen Daten.
Dagegen wehren, wenigstens teilweise,
kann man sich etwa mit technischen
Massnahmen wie mit der Verschlüsselung des eigenen Mail-Verkehrs oder
der Nutzung von Online-Diensten, die
ihre Daten in der Schweiz lagern. Einen
wirklichen Schutz wird es aber nie geben, solange es kein gesellschaftliches
Umdenken im Umgang mit persönlichen
Daten gibt.
Das Grundproblem ist unser sorgloser
Umgang mit Informationen, über die
wir eigentlich die Hoheit hätten. Schon
nur privat geben wir heute freiwillig so
viele Daten preis, dass das Übermass
an Mitteilsamkeit im Internet grossen
Schaden anrichten kann. Doch gesellschaftspolitischer Druck auf Staaten
und Geheimdienste wird erst dann
ernst genommen, wenn wir selber mit
unseren Daten vorsichtiger und ernster
umgehen. Diesem Problem nehmen
sich Stefan Heuer und Pernille Tranberg in ihrem neuen Buch «Mich kriegt
ihr nicht!» an. So zeigen sie zum Beispiel, wie Firmen von unseren freiwillig
hinterlassenen Daten leben und profitieren und alle möglichen Informationen
sammeln – über Geschmack, Religion,
Alter, politische Überzeugung, Gesundheit, sexuelle Orientierung und sogar
über unsere Freunde.
4·13
Tobias Kilchör, Geschäftsführer
mezzo|media GmbH, Mürren
Besser ist es also, Vorsicht walten zu
lassen und die Hoheit über die eigenen
Daten zurückzugewinnen. Wie man dies
im Alltag tun kann, beschreiben Heuer
und Tranberg in ihrem neuen Buch (sie„„„
he Kasten).
Das Buch «Mich kriegt ihr nicht!» verstehen die beiden Autoren Stefan Heuer
und Pernille Tranberg als Gebrauchsanweisung für einen aufgeklärten und
misstrauischen Umgang mit Daten im
Internet. Das Buch ist aber kein Plädoyer für den Verzicht auf das Internet
im Allgemeinen. Denn auch die Autoren
sagen, dass man an der Kommunikation im Internet teilnehmen muss, wenn
man nicht den sozialen Ausschluss und
die Behinderung der Karriere riskieren
will.
rechnungswesen
& controlling
45
vebmedia
Eine Gebrauchsanweisung zur digitalen Selbstverteidigung
Regionalgruppen
Schweizweit in Ihrer Nähe: veb.ch Regionalgruppen
Die veb.ch Regionalgruppen sind der
fachliche und oft auch gesellschaftliche
Treffpunkt der Mitglieder Ihrer Wohnregion. Sie öffnen Ihnen die Tür zu einem
weitverzweigten Netzwerk engagierter
Fachleute. Nutzen Sie dieses zur Kontakt- und Beziehungspflege – zum pri-
vaten und beruflichen Austausch auf
hohem Niveau. Exklusiv für Mitglieder:
alle Veranstaltungen unter dem Titel netzwerk veb.ch. Hier unterstützen wir Sie
aktiv beim Networking, immer nach dem
Motto: «Alleine addiere ich. Gemeinsam
multiplizieren wir.»
Als Mitglied von veb.ch gehören Sie automatisch zur Regionalgruppe Ihrer Wahl.
Zum Aktualisieren und Ändern nutzen Sie
Ihr persönliches Login auf www.veb.ch.
Ohne Ihre Angabe erfolgt die Zuteilung
aufgrund Ihres Wohnortes.
Bern Espace Mittelland
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Zürich
Andrea Wyss, Präsidentin
Landoltstrasse 95
3007 Bern
Telefon P 031 387 72 10
[email protected]
Franz J. Rupf, Präsident
Quaderstrasse 5, 7000 Chur
Telefon 081 252 07 22
Fax 081 253 33 73
[email protected]
Peter Herger, Präsident
Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil
Telefon G 081 710 56 00
[email protected]
Nordwestschweiz
Zentralschweiz
Silvan Krummenacher, Präsident
Florastrasse 1A
2540 Grenchen
Telefon G 061 266 31 91
[email protected]
Armin Suppiger, Präsident
Unter-Geissenstein 10, 6005 Luzern
Telefon 041 226 40 60
[email protected]
2. Innerschweizer veb Controller Ride
Terrasse mit einem schönen Ausblick
in die Alpen und interessanten Gesprächen rundeten den Vormittag ab. Den
Abschluss bildete ein feines Dessert in
Herzogenbuchsee.
31. August 2013, 9 Uhr, Gasthof Bären
in Aarburg: 16 Personen trafen sich zum
2. Controller Ride.
Aktuelle Veranstaltungen
„ Aktuelles zu den Steuern
14. Januar 2014
Es war ein toller Netzwerk-Anlass der etwas anderen Art. Die Organisatoren Luc
F. Rösli und Thomas Widmer, Regionalgruppe veb.ch Zentralschweiz, freuen sich
auf das nächste Jahr. Sind Sie auch dabei?
Die Sonne zeigte sich von der besten Seite, und so verliessen 3 Töff und
5 Cabi-Fahrer Aarburg Richtung Oensingen. Michael begleitete uns mit einem
Citroën Méhari, der bereits als Oldtimer
zu bezeichnen ist. Mit einem kleinen
Benzintank kam der Motor rasch an
seine Grenzen und vor dem Passwang
war der erste Boxen-Stopp fällig. Anschliessend ging es Richtung Scheltenpass, wo zwei der Töfffahrer richtig Gas
geben und uns die korrekte Kurventechnik zeigen konnten. Via Délemont,
Moutier und Court fuhren wir auf einer
engen und kurvenreichen Strecke nach
Gänsbrunnen. Weiter ging es auf den
Weissenstein, wiederum eine spezielle
Herausforderung für unsere Töfffahrer,
die uns nun nur noch ihre Hinterräder
zeigten. Ein feines Mittagessen auf der
46
rechnungswesen
& controlling
4·13
Wie soll man in einer Zeit informieren,
wenn viele damit kämpfen, die Informationsflut zu bewältigen? Bei der Kommunikation ist veb.ch bestrebt, Wichtiges von
Unwichtigem zu trennen und unterschiedliche Bedürfnisse bei der Informationsaufnahme zu berücksichtigen. So sind neue
Kommunikationsmittel wie Podcasts oder
Apps jüngst für unsere Mitglieder entstanden. Der Anspruch von veb.ch lautet, über
Aktuelles und Neues in unserer Branche
zu berichten, um veb.ch-Mitglieder beruflich weiter zu bringen. Unsere Mitglieder
sollen einen Wissensvorsprung haben und
auf dem neusten Stand der Entwicklungen
in unserer Branche sein.
Verbandszeitschrift r&c
Das vorliegende Fachmagazin und offizielle Organ «rechnungswesen & controlling» des veb.ch spielt in der Kommunikation an unsere Mitglieder eine wichtige
Rolle. Die Zeitschrift erscheint viermal pro
Jahr in einer Auflage von 12 000 Exemplaren. Die Themen sind vielfältig, der Praxisbezug hoch. Mitglieder von veb.ch werden
mit Fachbeiträgen, mit neuen Angeboten
in der Aus- und Weiterbildung, Informationen aus den Regionalgruppen und vielem
mehr à jour gehalten.
Aus dem veb.ch
veb.ch kommuniziert vielfältig
Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser
Webauftritt veb.ch
Auf veb.ch sind alle wichtigen und nützlichen Informationen zum Verband per Klick
abrufbar. Hier finden unsere Mitglieder
News aus allen Bereichen: zum Verband,
zur Aus- und Weiterbildung mit Anmeldemöglichkeiten, zu den Regionalgruppen,
zu unseren Dienstleistungen veb.job und
getAbstract und vieles mehr.
veb.ch Gehaltsrechner
Wie sehen die Lohnstrukturen pro Region
aus? Mit dem Gehaltsrechner können Salärdaten ermittelt werden.
Region
Alter
20 – 29
50 – 59
30 – 39
60 – 65
40 – 49
veb.ch
vebmedia.ch
Ausbildung
Ein Seminar verpasst? Ausgewählte
Referate werden gestaffelt auf der Plattform vebmedia aufgeschaltet und können nachträglich mitgehört werden. So
sind die Stimmen unserer Experten, unabhängig von Zeit und Ort, hörbar. Der
gewünschte Beitrag ist auf der Plattform
vebmedia.ch als Podcast herunterladbar. Auch passende Literaturtipps sind
auf der Plattform zu finden. veb.ch-Mitglieder erhalten beim orell füssli Verlag
(www.ofv.ch) 20% und beim Verlag SKV
(www.verlagskv.ch) 15% Rabatt auf alle
Bücher.
4·13
Dipl. Experte in
Rechnungslegung
und Controlling
Eidg. Fachausweis
im Finanz- und
Rechnungswesen
Haben Sie Spannendes und Wichtiges
aus unserer Branche zu berichten? Oder
haben Sie Verbesserungsvorschläge
für unsere Verbandszeitschrift «r&c»?
Ihre Beiträge sind willkommen – senden Sie diese und Ihre Kommentare an
[email protected].
Wir setzen uns mit Herzblut dafür ein, dass
wir Sie auch im nächsten Jahr von neuem überraschen können. Für Ihre Treue
danken wir und freuen uns, wenn Sie uns
dabei weiter begleiten.
Frohe Festtage und ein glückliches,erfolgreiches neues Jahr!
Melitta Bischofberger
Geschäftsführerin und Mitglied des
veb.ch-Vorstandes
Hierarchiestufe
Management
Kader
Sachbearbeitung
App zum Schulkontenrahmen
Der Schweizer Kontenrahmen KMU
soll vermehrt in die Aus- und Weiterbildung Eingang finden. Deshalb ist der
Schulkontenrahmen unter dem Namen
«veb.ch» als kostenloses App in den
Stores erhältlich. Das App wurde sowohl
für Smartphones wie auch für Tablets
konzipiert. Themen wie zum Beispiel die
Budgetierung, das neue Rechnungslegungsrecht, bewährte Modelle der Problemlösung etc. sind weitere Dokumente,
die mit diesem App gratis zum Download
verfügbar sind.
rechnungswesen
& controlling
47
Aus dem veb.ch
Veranstaltungen und Adressen
veb.ch
Controller Akademie AG Zürich
veb.ch demnächst
Talacker 34, Postfach 1262
8021 Zürich
Telefon 043 336 50 30
Fax 043 336 50 33
www.veb.ch, [email protected]
„ 26. 2. + 5. 3. 2014, Seminar Excel für
Controller, Zürich
„ 1. + 8. 4. 2014, Excel-Seminar zur
Darstellung von Zahlen im Reporting,
Zürich
„ 30. 4. 2014, Seminar Excel für
Controlling Profis, Zürich
„ 20. 5. 2014, Seminar Excel für Olap
Cube, Zürich
„ 19. + 26. 6. 2014, Seminar Excel für
Treuhänder und Buchhalter, Zürich
„ 10. 9. 2014, Beginn Studiengang
Diploma as IFRS-Accountant, Zürich
„ 19.10. 2014, Beginn Studiengang für
eidg. dipl. Expertinnen/Experten in
Rechnungslegung und Controlling
(in 5 oder 3 Semestern), Zürich
„ 21.10. 2014, Beginn Praxisstudium
Chef/in Finanz- und Rechnungswesen, Zürich
„ 22.10. 2014, Beginn Praxisstudium
Controlling, Zürich
„ 23.10. 2014, Beginn Kurzstudiengang
Credit (Debitoren) Management,
Zürich
„ 28. + 29.10. 2014, IFRS Update
(Tage einzeln buchbar), Zürich
Tagesseminare
„ Jahresabschlussplanung 2013
23. Januar 2014
„ Das neue Rechnungslegungsrecht
11. März 2014
„ Das neue SchKG
26. Juni 2014
acf.ch
Ass. dei contabili-controller diplomati
federali – Gruppo della svizzera italiana
Lorenzo Fontana, Presidente
6963 Lugano-Cureggia
Telefono/Fax 091 966 03 35
www.acf.ch, [email protected]
swisco.ch
Chambre des experts en finance
et en controlling
Rue de Neuchâtel 1
1400 Yverdon-les-Bains
Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71
www.swisco.ch, [email protected]
Politischer Beirat
Nationalrat Daniel Jositsch (SP)
Nationalrat Hans Kaufmann (SVP)
Nationalrat Pirmin Schwander (SVP)
Ständerat Fabio Abate (FDP)
Ständerat Konrad Graber (CVP)
Ständerat Paul Niederberger (CVP)
Lehrgänge
„ Personaladministration:
Start am 26. Februar 2014
„ Experte Transfer Pricing:
Start am 28. Februar 2014
„ Experte Swiss GAAP FER:
Start am 4. März 2014
„ CH-Mehrwertsteuer:
Start am 6. März 2014
„ Die Konzernrechnung
Start am 14. April 2014
„ IFRS Anwenderwissen:
Start am 22. April 2014
„ Immobilien:
Start am 30. April 2014
„ Die eingeschränkte Revision:
Start am 22. Mai 2014
Kurse im House of Accounting
„ Kontenrahmen KMU
6. Februar 2014, nachmittags
„ Eingeschränkte Revision
25. Februar 2014, nachmittags
Das Veranstaltungsangebot wird
laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf
www.veb.ch.
Unsere Partner
Impressum
«rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes
der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises
im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch
Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 12’000 Exemplaren
Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden;
Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil;
Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin
Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Talacker 34, 8021 Zürich, Telefon 043 336 50 30,
Fax 043 336 50 33, [email protected], www.veb.ch
Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon
Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum
Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c)
Rechtlicher Hinweis: Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.
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& controlling
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