Überblick über die Ausbildungssysteme für Pflegeberufe

Werbung
Transnationales Pilotprojekt
Modularisierung der Pflegeausbildung
Überblick über die Ausbildungssysteme für
Pflegeberufe der europäischen Projektpartner
Zwischenbericht
5 / 2002
Andrea Lamers, Dirk Lau
Wissenschaftliche Projektleitung
Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal
Prof. Dr. Annette Nauerth
Fachbereich Pflege und Gesundheit
Am Stadtholz 24
33609 Bielefeld
Förderung
Das Projekt wird finanziert aus dem EU-Förderprogramm Leonardo da Vinci und mit
Mitteln der Robert-Bosch-Stiftung.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel
Inhalt
Seite
1
Hintergrund und methodisches Vorgehen
3
2
Überblick über den Vergleich der Ausbildungssysteme der
Projektpartner im europäischen Kontext
5
3
Deutschland
13
4
Luxemburg
21
5
Niederlande
25
6
Polen
34
Literaturverzeichnis
39
2
1 Hintergrund und methodisches Vorgehen
Das Pilotprojekt ‚Modularisierung der Berufsausbildung im Bereich der Pflegeberufe‘ wurde
initiiert vom Fachbereich Pflege und Gesundheit der Fachhochschule Bielefeld. Das
dreijährige Projekt finanziert sich aus dem EU-Förderprogramm Leonardo da Vinci, mit
Mitteln der Robert Bosch Stiftung und den beteiligten Partnern der Fachhochschule
Bielefeld. Es ist ein transnationales Projekt, an dem Partner aus Belgien, Deutschland,
Luxemburg, Niederlande und Polen beteiligt sind.
Die europaweit großen Unterschiede der Berufsausbildungen im Pflege- und
Gesundheitsbereich bilden die Ausgangssituation des Projektes. Trotz der gegenseitigen
Anerkennung der abgeschlossenen Ausbildung als Krankenschwester oder Krankenpfleger
für die allgemeine Pflege in der europäischen Union (EU), ist eine Vergleichbarkeit nicht
erreicht (Dielmann 1998; Europäische Kommission 1997, vgl. Kap. 2).
Ausbildungsprogramme, Qualifizierungsniveaus und Übergänge von sekundärer
Berufsbildung zur Hochschulbildung differieren. Gravierende Unterschiede zeigen sich in der
Umsetzung einer Lehr-/Lernkultur, die lebensbegleitendes und selbständiges Lernen und
den Umgang mit neuen Lerntechnologien fördert.
Ziel des Projektes ist, einen Beitrag zur transnationalen Vergleichbarkeit der
Pflegeausbildung zu leisten. Dieses soll über die Entwicklung eines transnationalen
Ausbildungskonzeptes zur Modularisierung der Berufs- und Hochschulausbildung im Bereich
der Pflegeberufe erreicht werden. Aus dem Modulsystem werden sechs Lernmodule
ausgewählt und im Rahmen des Projektes entwickelt und erprobt.
Im Rahmen der Zielsetzung des Leonardo da Vinci Pilotprojektes sind die
Ausbildungssysteme für Pflegeberufe der europäischen Projektpartner hinsichtlich ihrer
Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersucht worden. Die Ergebnisse des Vergleichs
münden im Besonderen in zwei Projektprodukte ein, zu deren Erstellung sich die Partner im
Laufe der ersten Projektphase verpflichtet haben. Dieses sind:
 die Übersicht über Leitziele für die Ausbildung im Pflegebereich und die relevanten
Qualifikationsanforderungen im transnationalen Berufsfeld,
 das transnationale Ausbildungskonzept einer Modularisierung der Berufsausbildung und
Hochschulausbildung.
Darüber hinaus werden die gewonnenen Informationen aus dem transnationalen Vergleich
für die Entwicklung weiterer Produkte, die sich auf die Erstellung von sechs Lernmodulen
einschließlich der benötigten Lehr-/Lernmaterialien, auf die Entwicklung von Assessmentund Evaluationsinstrumenten und auf das Erprobungs- und Implementierungskonzept
beziehen, bedeutsam sein.
Eine breite Informationsbasis sollte für die zu erstellenden Projektprodukte geschaffen
werden. Dazu schien eine Zusammenstellung der Berufsbildungsgänge der europäischen
Projektpartner wünschenswert. Diese bezieht sich auf Ausbildungseinrichtungen in:
 Belgien (European Federation of Nurse Educators, FINE / HEMES Institut Ste Julienne),
 Deutschland (mehrere Ausbildungseinrichtungen der Kinderkranken-, Kranken- und
Altenpflege in den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie
die Fachhochschule Bielefeld),
 Luxemburg (Lycée Technique pour Profession de Santé – Projektteilnehmer bis 6/2002),
 Niederlande (Hogeschool van Utrecht, Faculteit Gezondheitszorg, Verpleegkunde),
 und Polen (Jagiellonian University, Krakau; Collegium Medicum – Health Care Faculty,
Institut of Nursing).
Die Erhebung der Ausbildungssysteme der Partnereinrichtungen wurde unter folgenden
Fragestellungen durchgeführt:
 Welche Pflegeberufe werden ausgebildet?
 Wie ist die Ausbildung organisiert?
3




Auf welchem Qualifizierungsniveau findet die Ausbildung statt?
Was sind die Ziele und Inhalte der Ausbildung?
Welche didaktischen und curricularen Orientierungen gibt es in der Ausbildung?
Welche Arbeitsfelder und Weiterbildungsmöglichkeiten stehen den Absolventen zur
Verfügung?
Um möglichst vielseitige Informationen zu erhalten, wurde eine Kombination von Methoden
gewählt:
 Literaturauswertung (Fachliteratur, Recherche im Internet),
 schriftliche und telefonische Befragungen der Projektpartner auf Deutsch und/oder
Englisch,
 Auswertung von deutschem und fremdsprachlichem Informationsmaterial (englisch,
französisch, niederländisch) der einzelnen Projektpartner,
 Korrektur der einzelnen Länderberichte durch die Projektpartner.
Ebenso sind deutsche Einrichtungen des Gesundheitswesen und Fort- und
Weiterbildungsinstitutionen zu erforderlichen Kompetenzen beruflich Pflegender befragt
worden.
In den folgenden Kapiteln sind die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt. Zuerst wird ein
Überblick über den Vergleich der Ausbildungssysteme der europäischen Projektpartner mit
Bezug auf die sektoralen Richtlinien der europäischen Union gegeben (Kap. 2). Hierzu sind
die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung in der
Krankenpflege bei der Europäischen Kommission, die Empfehlungen zur Ausbildung und zur
verlangten Fachkompetenz beinhalten, hinzugezogen worden (Europäische Kommission,
1997, 1998).
In den weiteren Kapiteln sind die einzelnen Ausbildungssysteme der Projektpartner in den
beteiligten Ländern unter den folgenden Gliederungspunkten beschrieben:
 Ausbildungsorganisation,
 Ziele und Inhalte der Ausbildung,
 Didaktische und curriculare Orientierungen der Ausbildung,
 Arbeitsfelder und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Da der belgische Projektpartner erst seit Anfang der zweiten Phase an diesem Pilotprojekt
beteiligt ist, liegen noch keine vollständigen Informationen vor. Eine zusammenfassende
Darstellung des Berufsbildungsganges der belgischen Einrichtung wird zu einem späteren
Zeitpunkt ergänzt. In der tabellarischen Darstellung von quantitativen Ausbildungsdaten der
europäischen Partner (Kap. 2, Tabelle 2) sind die der belgischen Ausbildungsgänge für
Pflegeberufe einbezogen worden. Die Daten resultieren aus schon veröffentlichter Literatur
(Dielmann, 1998; Europäische Kommission, 1997; Pillen, 1998).
4
2
Überblick über den Vergleich der Ausbildungssysteme der
Projektpartner im europäischen Kontext
Sektorale Richtlinien der Europäischen Union (EU) ermöglichen seit 1977 die gegenseitige
Anerkennung der Abschlüsse und Diplome und damit das Recht auf Niederlassungsfreiheit
und freie Berufsausübung für Krankenschwestern und –pfleger (77/452/EWG) (Dielmann,
1998; Europäische Kommission, 1997; Robert Bosch Stiftung, 2000). Rechts- und
Rahmenvorschriften legen Ausbildungsbedingungen und –inhalte zur Sicherstellung eines
vergleichbaren Ausbildungsniveaus fest (77/453/EWG). Diese betreffen Ausbildungsziele in
allgemeiner Form, Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsumfang und die
Ausbildungsdauer. Demnach gelten als Zulassungsvoraussetzungen eine mindestens
zehnjährige allgemeine Schulbildung bzw. ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Die
Berufsbildung für Pflegeberufe muss mindestens 4600 Stunden umfassen und in einem
ausgewogenen Verhältnis von theoretischer (mindestens ein Drittel) und praktischer
(mindestens 50 %) Ausbildung stehen. Notwendige Ausbildungsinhalte sind festgelegt,
sollen jedoch durch eine vom Europarat verabschiedete Liste von Qualifikationsmerkmalen
ersetzt werden, um die Ausbildungsqualität zu sichern und zu harmonisieren (Europäische
Kommission, 1998, Robert Bosch Stiftung, 2000). Spezialisierungen wie Altenpflege,
Kinderkrankenpflege und psychiatrische Pflege sind durch diese Richtlinien nicht geregelt.
Sie sind jedoch als Ausbildungsbestandteile in der allgemeinen Pflege in Theorie und Praxis
verbindlich vorgeschrieben. Dieses kann zu dem Schluss führen, dass die Ausbildung für
den Bereich der allgemeinen Pflege eine breit angelegte Qualifikation vermitteln soll, so
dass die Absolventen befähigt werden, in verschiedenen pflegerischen Handlungsfeldern mit
Menschen jeden Lebensalters arbeiten zu können (Dielmann, 1998).
Betrachtet man die Untersuchung der Ausbildungssysteme vor diesem Hintergrund, so sind
bei den Berufsbildungsgängen der europäischen Projektpartner Unterschiede zu
verzeichnen (siehe auch Tabelle 2).
Ausbildungsgänge für Pflegeberufe
Bis auf die deutschen Projektpartner, die eine gesonderte Kinderkrankenpflege, Krankenund Altenpflegeausbildung unterscheiden, qualifizieren die Berufsbildungsgänge der
anderen am Projekt beteiligten Länder für den Bereich der allgemeinen Pflege.
Kinderkrankenpflege und Altenpflege stellen hier eine Spezialisierung innerhalb der
Krankenpflege dar. Zum Teil können spezifische Kompetenzen im Rahmen von Fort- und
Weiterbildungen erworben werden.
Ansiedlung im Bildungssystem, Qualifizierungsniveau und Status der Lernenden
Die am Projekt beteiligten Partner setzen für die Zulassung zur Ausbildung einen zehn- bis
zwölfjährigen Bildungsabschluss und ein Mindestalter von 17 bzw. 18 Jahren voraus.
Die Ansiedlung der jeweiligen Pflegeausbildungen im nationalen Bildungssystem
unterscheidet sich insofern, da diese zum einen dem berufsbildenden Sekundarbereich
(Belgien, Luxemburg) und dem tertiären System (Belgien, Jagiellonian UniversityKrakau/Polen, Hogeschool van Utrecht/Niederlande) zugeordnet sind, zum anderen in
Schulen besonderer Art stattfinden (Deutschland). Demnach erlangen die AbsolventInnen in
Deutschland einen berufsbildenden Abschluss, in Belgien (brevet d’infirmier hospitalier)
einen berufsbildenden Abschluss mit Fachhochschulberechtigung und in Luxemburg einen
berufs- und allgemeinbildenden Abschluss mit Hochschulberechtigung, in Polen
(Jagiellonian University, Krakau) einen akademischen Abschluss auf Lizentiatsniveau mit
bachelor-degree und in den Niederlanden (Hogeschool van Utrecht) sowie in Belgien
(diplôme d’infirmier hospitalier) einen Hochschulabschluss auf dem Niveau des Bachelor of
Arts/Science.
Die Lernenden der Ausbildung für Pflegeberufe haben den Status eines/einer
Schülers/Schülerin bzw. Studenten/Studentin mit Ausnahme der Altenpflegeausbildung in
dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo sie als Auszubildende bezeichnet
5
werden. Eine Besonderheit des SchülerInnenstatus ergibt sich in der deutschen
Kinderkranken- und Krankenpflegeausbildung, da die Lernenden auf den Stellenplan des
Ausbildungsträgers angerechnet werden und somit gleichzeitig den Status eines/einer
ArbeitnehmerIn einnehmen.
Die Ansiedlung der Pflegeausbildung in den Bildungssystemen der Projektpartner sowie die
unterschiedlichen Qualifizierungsniveaus der Berufsabschlüsse weisen darauf hin, dass die
Lernenden auf unterschiedlichem Kompetenzniveau für die berufliche Pflege qualifiziert
werden. Des Weiteren differenziert die horizontale und vertikale Durchlässigkeit in den
Berufsausbildungen.
Ausbildungsumfang und Theorie-Praxis-Anteile
Die Ausbildungsdauer liegt im berufsbildenden Sekundarbereich bei drei Jahren und im
Hochschulbereich bei drei bis vier Jahren. Misst man die Ausbildungsdauer in
Gesamtstunden, so variiert diese von 3540 Stunden in Belgien bis zu 6720 Stunden in den
Niederlanden für die Hochschulausbildung. Unter der in der EU-Richtlinie angegebenen
Mindestforderung von 4600 Stunden bleibt der gesetzlich festgelegte Ausbildungsumfang für
die Pflegeausbildung in Belgien und Luxemburg sowie auch die Altenpflegeausbildung in
Deutschland/Nordrhein-Westfalen. Luxemburg sieht zudem die Vermittlung von berufs- und
allgemeinbildenden Inhalten in der Gesamtstundenangabe vor. Die einzelnen
Unterrichtsstunden werden mit 45, 50 und 60 Minuten angegeben. An der Hogeschool van
Utrecht und an der Jagiellonian University in Krakau/Polen sind Zeiten für das Selbststudium
in den Gesamtstunden der Berufsbildung explizit ausgewiesen.
Der prozentuale Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung für Pflegeberufe stellt
sich bei den einzelnen Projektpartnern folgendermaßen dar:
Tabelle 1: Theorie- und Praxisverhältnis der Pflegeausbildung der Projektpartner
Projektpartner / Länder
Theorieanteil in %
Theoretischer
Unterricht
Klinischer und
praktischer
Unterricht
Verhältnis
Theorie und
Praxis
Selbststudium
Belgien:
1. Sekundarbereich
22,6 %
78,4 %
1 : 3,5
2. Hochschule
43,7%
56,3 %
1 : 1,2
34,8 %
65,2 %
1 : 1,9
40,4 % / 50 %
59,6 % / 50 %
1 : 1,5 / 1
50 %
50 %
1:1
Deutschland:
1. Kinderkranken/Krankenpflege
2. Altenpflege (BadenWürttemberg /
Nordrhein-Westfalen)
Luxemburg
Niederlanden
28,2 %
29,2 %
42 %
1,3 : 1
Polen
36,6 %
24 %
39,4 %
1,5 : 1
Ausbildungsorganisation und curriculare Orientierungen
Im Gegensatz zu der Pflegeausbildung in Deutschland muss sich die Organisation der
theoretischen und praktischen Ausbildung in Luxemburg, Niederlande und Polen an den
Schul- und Studienzeiten des allgemeinen Bildungssystems orientieren. Auf der Ebene der
Hochschulausbildung in den Niederlanden und in Polen ist die Ausbildung modular
ausgerichtet, verbunden mit einem Kreditpunkte-System. Die Berufsbildungsgänge für
Pflegeberufe in Luxemburg, Niederlande und Polen beruhen auf detaillierten gesetzlichen
6
Vorgaben. Hingegen lassen die gesetzlichen Vorgaben für die Pflegeausbildungen in
Deutschland den Ausbildungseinrichtungen eine recht freie curriculare Gestaltung der
theoretischen Ausbildung zu. Jedoch ist damit eine geringe Vergleichbarkeit der
Berufsbildung verbunden. Als einzige Ausbildungsstätte unter den Projektpartnern bietet die
niederländische Hochschule in Utrecht eine fächerintegrative Ausbildung mit durchgängig
umgesetzten handlungsorientierten Prinzipien an. In den Schulen in Deutschland,
Luxemburg und Polen herrscht überwiegend eine Vermittlung von Berufsbildungsinhalten
nach traditionellem Fächerkanon vor. Eine Integration von neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien in der Berufsbildung findet sich in Luxemburg und in den
Niederlanden.
Deutschland
Die Ausbildungen für Pflegeberufe der deutschen Projektpartner sind gekennzeichnet durch
einen Wechsel von mehrwöchigen Theorieblöcken am Lernort Schule und zwei- bis
dreimonatigen Einsätzen in der Pflegepraxis. Themengebiete der theoretischen Ausbildung
lassen sich in der Regel nicht mit den Einsatzorten der Pflegepraxis koordinieren. Während
der praktischen Ausbildung wird wöchentlich ein Studientag in den Schulen angeboten. Die
Planung der Urlaubszeiten für die SchülerInnen/Auszubildenden übernehmen die
Ausbildungsstätten. Die gesetzlichen Richtlinien für die Ausbildungen der Kinderkrankenund Krankenpflege und auch der Altenpflege bilden die Grundlage für eine individuelle
Erstellung von Rahmenlehrplänen, zumeist ausgerichtet auf die Schwerpunkte des
Ausbildungsträgers. Somit ergibt sich ein heterogenes Bild von curricularen Konzeptionen in
den einzelnen Ausbildungseinrichtungen. Infolgedessen ist eine einheitliche Gestaltung der
Berufsbildungen im Sinne von vergleichbaren Standards schwierig. Die theoretischen
Unterrichtsinhalte sind überwiegend orientiert an einem traditionellen Fächerkanon.
Integrative didaktische Konzepte der Berufs- und Erwachsenenpädagogik werden vereinzelt
umgesetzt, bilden aber noch kein durchgängiges Prinzip in der Ausbildung.
Luxemburg
Die Ausbildung in Luxemburg ist im Sinne eines klassischen Schulbetriebes organisiert. Pro
Schuljahr sind vom Gesetzgeber die wöchentlichen Schulstunden für die Fächer des
allgemeinbildenden, berufsbezogenen und klinischen Unterrichtes festgelegt. Der klinische
Unterricht findet am Lernort Schule und in der Berufspraxis statt. Im zweiten und dritten
Ausbildungsjahr sind mehrwöchige berufseinführende Blockpraktika in der Pflegepraxis
vorgesehen. Der fächersystematischen Ausrichtung der Unterrichtsinhalte liegt ein
lernzielorientiertes Curriculum zugrunde. Die curricularen Vorgaben des Gesetzgebers
bedingen einen eingeschränkten Freiraum zur Erprobung von Modellprojekten.
Niederlande
Die Pflegeausbildung an der Hogeschool van Utrecht beruht auf einer landesweit
einheitlichen Regelung, die eine Vergleichbarkeit der Ausbildung in den Niederlanden
zulässt. Der Berufsbildung liegt ein kompetenzorientiertes Curriculum zugrunde. Prinzipien
der handlungsorientierten Berufspädagogik wie problem-, wissenschafts-,
erfahrungsorientiertes und selbstgesteuertes Lernen werden durchgängig umgesetzt. Das
Studium ist modular organisiert verbunden mit einem Kreditpunkte-System, dessen
rechnerische Grundlage die Zuteilung von einem Kreditpunkt auf 40 Ausbildungsstunden ist.
In den Lernmodulen sind Lerninhalte zu thematischen und zeitlich abgerundeten, in sich
abgeschlossenen und abprüfbaren Einheiten zusammengefasst. Eine fächerintegrative
Vermittlung von bestimmten Teilqualifikationen steht im Mittelpunkt und zwar über dem
Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten oder dem Training von Fertigkeiten (Skillslab) oder
der Handlungsbefähigung in der Pflegepraxis. Der zeitliche Umfang von Lernmodulen am
Lernort Schule variiert zwischen ein bis zehn Wochen, wo hingegen die Praktikumsblöcke in
der Pflegepraxis 10 bis 20 Wochen umfassen.
7
Polen
An der Jagiellonian University in Krakau/Polen wird das Berufsstudium für Pflegeberufe
ebenfalls in modularer Form verbunden mit einem Kreditpunkte-System angeboten. Es
unterscheidet sich vom niederländischen System insofern, dass in Fachmodulen
Studieninhalte fächersystematisch und über mehrere Studienjahre verteilt unterrichtet
werden. Den Fachmodulen sind Kreditpunkte zugewiesen, vergeben nach den fachlichen
Gewichtungen der Lerninhalte im Studiengang. Insgesamt können pro Studienjahr 60
Kreditpunkte erworben werden, die nach dem ‚European Credit Transfer System – ECTS‘
angerechnet werden können. Die Vermittlung der Studieninhalte erfolgt nach einem
lernzielorientierten Ansatz. Die praktische Ausbildung ist in einzelne Fachmodule integriert
und findet in Form von Unterrichtsstunden am Lernort Schule oder in Form von zwei- bis
fünfwöchigen Blöcken in der Berufspraxis statt. Zusätzlich sind während des Studiums vier
Pflegepraktika von drei bis sechs Wochen zu absolvieren.
Prüfungssysteme
Abschlussprüfungen am Ende der Ausbildungszeit sind in Deutschland, Luxemburg und
Polen gesetzlich festgelegt. Die staatlichen Prüfungen setzen sich in Deutschland und
Luxemburg aus einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung zusammen.
An der Jangiellonian University in Krakau in Polen und an der niederländischen Hogeschool
van Utrecht werden in einem studienbegleitenden Prüfungssystem Kreditpunkte und Noten
vergeben, das die Grundlage eines Abschlusses bildet. Insgesamt 180 Kreditpunkte müssen
die Studierenden der Pflegeausbildung an der polnischen Universität über
studienbegleitende Prüfungen und/oder über bescheinigte Teilnahmen an den Fachmodulen
erwerben, um zum Diplomexamen zugelassen zu werden. Das staatliche Diplomexamen
beinhaltet eine praktische Prüfung in der Pflegepraxis und die Erstellung einer schriftlichen
Diplomarbeit mit anschließendem Kolloquium. Hingegen ist an der niederländischen
Hochschule in Utrecht kein Abschlussexamen vorgesehen. Der berufsbildende
Hochschulabschluss wird durch die Summe von 168 Studienpunkten erreicht, die sich aus
der Vergabe von Studienpunkten nach erfolgreich absolvierten Lehr-/Lernmodulen
zusammensetzt.
Bildungs- und Berufsverständnis
Die Projektpartner artikulieren unabhängig voneinander ein ähnliches Bildungsverständnis.
Fachliche Qualifizierung und Persönlichkeitsbildung sollen den Berufsbildungsprozess
charakterisieren. In den Ausbildungsgängen der einzelnen Projektpartner zeigen sich jedoch
große Unterschiede in der didaktischen Umsetzung der beabsichtigten Berufsbildungsziele,
insbesondere in Bezug auf den Grad der Selbststeuerung des Lernenden und eine
kontinuierliche Anwendung von berufs- und erwachsenenpädagogischen Prinzipien in der
Unterrichtspraxis.
In der Einstellung zum ausgewiesenen pflegerischen Berufsverständnis der einzelnen
Ausbildungseinrichtungen harmonisieren die zentralen Aussagen miteinander. Die
Berufsbildung soll Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt, basierend auf sich
verändernden gesundheitspolitischen Entwicklungen, berücksichtigen. Demnach sind
Zielgruppen der beruflichen Pflege Einzelpersonen, Familien und Gruppen. Aufgaben zur
Verbesserung der Gesundheit, zur Verhütung von Krankheiten und zur Unterstützung in der
letzten Lebensphase sind über individuelle und prozessorientierte Pflegehandlungen und
über interprofessionell entwickelte Lösungen auf der Basis von wissenschaftlichen
Erkenntnissen zu bewältigen. Der Schutz, die Erhaltung und die Förderung der Autonomie
des Hilfebedürftigen stehen im Vordergrund.
8
Tabelle 2: Übersicht über Ausbildungsdaten der Berufsbildung im Bereich der Pflege der europäischen Projektpartner (Stand 2000)
Kriterien
Belgien
Deutschland
Luxemburg
Niederlande
Polen
Ausbildungseinrichtungen der
Pflegeberufe
Lycée technique pour Professions de
Santé
Hogeschool van Utrecht – Faculteit
Gezondheitszorg
Jangiellonian University, Krakòw
(Bundesländer: Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen)
Ausbildungsgänge
Ansiedlung im
Bildungssystem
Gesetzliche
Bildungsvoraussetzungen
Grundständige Ausbildung für
Pflegeberufe
1.
Berufsbildender
Sekundarunterricht
2.
Berufsbildung auf
Hochschulniveau
(Lizentiatsstudium)
Krankenpflege,
2.
Kinderkrankenpflege,
3.
Altenpflege
Berufsausbildende Schulen /
Fachschulen besonderer Art mit
Anbindung an Krankenhäuser /
Einrichtungen der Altenpflege:
1.
Ausbildungseinrichtungen für
Krankenpflege,
2.
Ausbildungseinrichtungen für
Kinderkrankenpflege;
3.
Berufsfachschule /
Fachseminare für Altenpflege
Mindestalter für beide Typen: 18
Jahre
1./2. Kranken- und
Kinderkrankenpflege:
1.

Mindestalter 17 Jahre;

Mittlerer Bildungsabschluss
(Sekundarabschluss I.)
3.
Altenpflege:

Mindestalter 17 Jahre;

Sekundarabschluss I.
2.
Dauer der
Ausbildung
1.
Abschluss der
berufsbildenden
Sekundarschule
Sekundarstufe II.
1.
3 Jahre
2.
3 – 4 Jahre
Kranken-, Kinderkranken- und
Altenpflege: 3 Jahre
Verpleegkunde
Collegium Medicum – Health Care
Faculty
Institut of Nursing
Generalistische Ausbildung für
Pflegeberufe
Generalistische Ausbildung für
Pflegeberufe
Generalistische Ausbildung für
Krankenpflege
Sekundäre technische Schule für
Gesundheitsberufe:
Hochschulstudium (tertiärer
Bildungsbereich):
Berufsbildende und
allgemeinbildende Qualifizierung
berufliche Bildung für Pflegeberufe
auf dem Qualifikationsniveau 5 und
Bildungsniveau des Bachelor
Lizentiatsstudium für Pflegeberufe
auf dem Bildungsniveau des
Bachelor (tertiärer Bildungsbereich)
Mindestalter: 17 Jahre;
Mindestalter: 17 – 18 Jahre;
Abschluss der 11. Klasse des
Fachhochschulreife /
technischen Sekundarunterrichtes in Sekundarabschluss II. - HAVO
der Fachrichtung Gesundheitsberufe
(enseignement secondaire
technique, devision des professions
de santé et sociales);
Mindestalter: 17 – 19 Jahre
Abschluss der Sekundarschule
Abschluss der Tertia des klassischen
Sekundarunterrichtes;
3 Jahre
4 Jahre,
Dual: 4,5 Jahre
9
3 Jahre
Kriterien
Belgien
Deutschland
Luxemburg
Niederlande
Polen
Ausbildungseinrichtungen der
Pflegeberufe
Lycée technique pour Professions de
Santé
Hogeschool van Utrecht – Faculteit
Gezondheitszorg
Jangiellonian University, Krakòw
(Bundesländer: Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen)
Stunden /
gesamte
Ausbildung
1.
3540 Stunden
2.
4440 Stunden
1./2. Krankenpflege / Kinderkrankenpflege: 4600 Stunden
3.
Stunden /
theoretische
Ausbildung
1.
800 Stunden
2.
1940 Stunden
1.
2700 Stunden à 50 Minuten
2.
2500 Stunden à 50 Minuten
3600 Stunden
6720 Stunden (1680 Stunden
jährlich)
4600 Stunden
1897 Stunden à 60 Minuten
(berechnet werden alle
Kontaktstunden mit Dozenten oder
Lehrpersonen/Mentoren in der
Praxis)
1685 Stunden à 45 Minuten
Altenpflege: 4650 / 4500
Stunden
Altenpflege: 1880 / 2250
Stunden à 45 Minuten
1./2. Krankenpflege/Kinderkrankenpflege: 3000 Stunden à 60
Minuten
3.
Collegium Medicum – Health Care
Faculty
Institut of Nursing
1./2. Krankenpflege / Kinderkranken- 1800 Stunden à 50 Minuten
pflege: 1600 –1900 Stunden à
45 Minuten
3.
Stunden
klinische
Ausbildung /
Berufs-praktika
Verpleegkunde
Altenpflege: 2770 / 2250
Stunden à 60 Minuten
1800 Stunden, davon unter
pädagogischer Begleitung:

1480 Stunden à 50 Minuten
klinischer Unterricht,

320 Stunden berufseinführende
Praktika,
2823 Stunden à 60 Minuten
1810 Stunden à 60 Minuten
(Skillslab und Berufspraktika), davon (praktischer Unterricht und
2000 Stunden für Berufspraktika
Berufspraktika), davon 800 Stunden
Berufspraktika
Selbst-studium
1./2./3. nicht ausgewiesen
nicht ausgewiesen
2000 Stunden
1105 Stunden
Ausbildungsstu
nden pro Woche
Status der
Auszubildenden
1./2./3. 38,5 Stunden
32 – 34 Stunden
40 Stunden
40 Stunden
StudentIn oder StudentIn in der
Ausbildung bei Lern-Arbeitsvertrag
StudentIn
2.
StudentIn
1./2: Krankenpflege/Kinderkranken- SchülerIn
pflege: SchülerIn mit
Anrechnung auf den Stellenplan
im Krankenhaus
3
Altenpflege: SchülerIn/
Auszubildende/r
10
Kriterien
Belgien
Deutschland
Luxemburg
Niederlande
Polen
Ausbildungseinrichtungen der
Pflegeberufe
Lycée technique pour Professions de
Santé
Hogeschool van Utrecht – Faculteit
Gezondheitszorg
Jangiellonian University, Krakòw
(Bundesländer: Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen)
Abschlussprüfungen
Qualifizierungsniveau des
Abschlusses
Berufsbezeichnung
1.
berufsqualifizierender
Abschluss auf
Sekundarniveau
2.
Berufsbildender Abschluss
auf tertiärem Bildungsniveau
(Hochschulabschluss bachelor degree: Bachelor
of Art/Science)
1.
Brevet d’infirmier(ère)
hospitalier(ère)
Zugangsberechtigung
Fachhochschule
2.
Diplôme d’infirmier(ère)
hospitalier(ère)
Verpleegkunde
Collegium Medicum – Health Care
Faculty
Institut of Nursing
1./2./3. Staatliche Prüfung (mündlich Abiturprüfung, 14. Klasse
schriftlich, praktisch)
Staatliche Diplomprüfung in der
Krankenpflege (mündlich, schriftlich,
praktisch), 14. Klasse
Kein Abschlussexamen
Staatliches Diplomexamen
(Praktische Prüfung und schriftliche
Diplomarbeit mit anschließendem
Kolloquium)
1./2./3. Berufsqualifizierender
Abschluss auf
Sekundarniveau
Technisches Abitur und
berufsbildender Abschluss auf
Sekundarniveau
(Hochschulzugangsberechtigung)
Berufsbildender Abschluss auf
tertiärem Bildungsniveau
Berufsbildender Abschluss auf
tertiärem Bildungsniveau
(Hochschulabschluss - bachelor
degree: Bachelor of Art/Science)
(Akademischer Abschluss: bachelor
degree)
1.
Krankenschwester/ -pfleger
diplom verpleegkundige HBOV
2.
Kinderkrankenschwester/ pfleger
diplôme d’état d’infirmer, diplôme
d’état d’infirmère
Dyplom licencjata pielegniarstwa
(Bachelor in Nursing Degree)
3.
Altenpfleger/in
11
Um das wünschenswerte Recht auf Niederlassung und Berufsausübung innerhalb der EU
aufrechterhalten zu können, müssen angesichts der heterogenen Ausbildungen,
Anforderungen und Abschlüsse nach Kollak und Pillen (1998) folgende Aspekte diskutiert
werden:
 Anerkennung von Modulen der Ausbildung,
 Vereinheitlichung des Bewertungssystems (International Credits),
 Möglichkeit freiwilliger Ausbildungsanteile im europäischen Ausland.
Geht man dieser Aufforderung nach, so gilt es bei der Entwicklung eines currciularen
Gesamtkonzeptes im Rahmen des Pilotprojektes ‚Modularisierung der Pflegeausbildung‘ die
Gemeinsamkeiten der Berufsbildung aller Projektpartner im Hinblick auf eine transnationale
Konzeption zu integrieren. Einen ersten Schritt stellt der Entwurf eines curricularen
Grobkonzeptes dar, das auf dem Vergleich der verschiedenen nationalen
Ausbildungskonzeptionen basiert. Es dient als Diskussionsvorlage zur Verständigung über
Leitziele und Qualifikationsanforderungen der Berufsbildung. Die Entwicklung weiterer
Projektprodukte – im Besonderen die Erstellung von sechs Lernmodulen einschließlich der
Lehr-/Lernmaterialien und die Erarbeitung eines Erprobungs- und
Implementierungskonzeptes erfordern eine Adaption an die jeweils nationalen
Rahmenbedingungen der Projektpartner. Dabei müssen die in der vorliegenden
Untersuchung herauskristallisierten nationalen Unterschiede bearbeitet werden unter
Berücksichtigung des Zieles, eine transnationale Vergleichbarkeit der Ausbildung für
Pflegeberufe herzustellen.
Im Folgenden schließt sich eine ausführliche Beschreibung der Ausbildungssysteme der
beteiligten europäischen Projektpartner an.
12
3 Deutschland
In Deutschland existieren mehrere Berufe im Pflegebereich mit gesonderten
Ausbildungsgängen (unberücksichtigt bleiben an dieser Stelle die Ausbildungen für
Altenpflege- und Krankenpflegehilfe). In der Erstausbildung wird zwischen
Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege unterschieden. Legt man hier die
Lebensphasen als Ordnungsprinzip zu Grunde, so fühlt sich die Kinderkrankenpflege für das
Früh- und Neugeborene bis hin zu Jugendlichen verantwortlich (Sieger & Bergmann-Tyacke,
2001). Die danach folgenden Lebensphasen liegen im Zuständigkeitsbereich der
Krankenpflege, während die Altenpflege vorwiegend ältere Menschen zu ihrer Zielgruppe
erklärt.
Die Pflegeausbildungen erfolgen in staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtungen. Das
sind überwiegend Schulen besonderer Art mit einer Anbindung an gesundheitlichen
Einrichtungen (Arbeitsgruppe Bildungsbericht am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung,
1994). Nach der schulrechtlichen Definition sind es Ergänzungsschulen, das heißt, die
staatliche Schulaufsicht ist sehr eingeschränkt und die Souveränität der Träger von
Ausbildungseinrichtungen in der Gestaltung der Ausbildung sehr hoch.
Träger der Ausbildung für die Kinderkranken- und Krankenpflege sind in der Regel
gleichzeitig Träger eines Krankenhauses (öffentlich-rechtlich/freigemeinnützig oder privat).
Die Ausbildungseinrichtungen sind in den Krankenhausbetrieb integriert. Zwischen dem
Träger der Ausbildung und dem Lernenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag
abgeschlossen. Dieser enthält zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Grundlagen der
Ausbildung arbeitsrechtliche Regelungen und die Verpflichtung zu einer
Ausbildungsvergütung gestaffelt nach Ausbildungsjahren (Kurtenbach, Golombeck &
Siebers, 1994; Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NordrheinWestfalen, 1995). Somit haben die Lernenden den Status des Schülers und den des
Arbeitnehmers zugleich. Sie sind auf den Stellenplan des Pflegedienstes angerechnet.
Träger der Ausbildung in der Altenpflege sind Länder (z. B. Baden-Württemberg),
Landkreise, Städte und freigemeinnützige Einrichtungen (z. B. Caritas, Johanniter, etc.)
sowie sonstige privatrechtliche Trägerschaften von Organisationen und Vereinen (MeyerKriechbaum 1999; Rustemeier-Holtwick, 1997). In Altenpflegeschulen, die sich als
Berufsfachschulen bezeichnen (z. B. Baden-Württemberg), haben die Lernenden den Status
einer/eines Schülerin/Schülers und Anrecht auf eine Ausbildungsförderung. Hingegen
besitzen die Lernenden in anderen Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen) den Status
des/der Auszubildenden. In einigen Ländern, wie auch in Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen, erhalten die Lernenden eine Ausbildungsvergütung. Für die
berufspraktische Ausbildung werden zumeist Kooperationsverträge mit geeigneten
Praxisorten der Altenpflege abgeschlossen.
Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich im Besonderen auf die am Pilotprojekt
‚Modularisierung der Pflegeausbildung‘ mitwirkenden Ausbildungseinrichtungen aus den
Bundesländern Nordrhein-Westfalen (NRW) und Baden-Württemberg und nehmen Bezug
auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen der Ausbildung für Pflegeberufe in
Deutschland. Aufgrund der Tatsache, dass eine große Anzahl deutscher
Ausbildungseinrichtungen an dem Pilotprojekt teilnimmt, wurde auf eine Darstellung der
Lehrgangsorganisation der einzelnen Ausbildungseinrichtungen verzichtet. Da eine solche
Darstellung den Umfang des Berichtes überschreiten würde, wird an der Stelle auf die
gesetzliche Regelung zur Lehrplangestaltung zurückgegriffen.
Ausbildungsorganisation
Für die Kranken- und Kinderkrankenpflege ist die Berufszulassung und die Ausbildung
bundeseinheitlich durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG, 1985)
13
sowie über die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) von 1985 geregelt
(Kurtenbach et al., 1994). Zur Ausbildung wird zugelassen, wer das 17. Lebensjahr vollendet
hat und eine zehnjährige schulische Vorbildung mit dem Abschluss der Realschule oder eine
gleichwertige Schulbildung (Sekundarabschluss I.) vorweisen kann.
Einige Projektpartner legen für die Auswahl von BewerberInnen intern formulierte
Bewerbungskriterien zugrunde. Darunter zählen neben dem Bildungsabschluss die
Einschätzung von sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und sozial-kommunikativen
Kompetenzen, die Fragen nach der Ausbildungs- und Berufsmotivation sowie nach den
Erwartungen an den zukünftigen Beruf. Die Bewerbungsverfahren finden in Form von
Bewerbungsgesprächen oder auch Bewerbertagen statt, in denen Methoden der
teilnehmenden Beobachtung, Interview, Übungen und Berichterstellung zur Anwendung
kommen.
Die Ausbildungsdauer der Kranken- und Kinderkrankenpflege beträgt drei Jahre
(Kurtenbach et al., 1994; Stöcker, 1999a, 1999b; Wendt-Leon, 1995). Der Bildungsgang
besteht aus sich abwechselnden theoretischen und praktischen Ausbildungsanteilen und
variiert in den Einrichtungen der Projektpartner zwischen 1600 – 1900 Stunden à 45 Min. im
theoretischen und praktischen Unterricht und zwischen 3000 – 3800 Stunden à 60 Min. in
der praktischen Ausbildung. Die Vermittlung von theoretischen und praktischen Lehr-/
Lerninhalten findet am Lernort Schule statt, verteilt auf mehrwöchige Theorieblöcke sowie
einen wöchentlichen Studientag während der praktischen Ausbildungszeit. Zusätzlich
werden themenbezogene Seminartage angeboten, die z. B. Kommunikation, Tod und
Sterben, neue Pflegekonzepte behandeln. Eine zeitliche Angabe für das Selbststudium der
Lernenden ist in der KrPflAPrV nicht genannt.
Innerhalb der europäischen Union hat nur Deutschland eine grundständige Ausbildung in der
Altenpflege (Rennen-Allhoff, 2000). Die Altenpflegeausbildung ist nicht bundeseinheitlich,
sondern auf der Ebene der einzelnen Bundesländer geregelt. Als Minimalvoraussetzung für
die Zulassung zur Ausbildung gelten das vollendete 17. Lebensjahr, der Sekundarabschluss
I. oder der Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung, eine abgeschlossene
Berufsausbildung oder eine angemessene Berufstätigkeit (Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 1995; Rennen-Allhoff, 2000;
Rustemeier-Holtwick, 1997; Meyer-Kriechbaum, 1999). Die Dauer der Ausbildung in der
Altenpflege beträgt in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen drei Jahre.
Unterschiede zwischen den beiden Bundesländern gibt es in dem Umfang der theoretischen
und praktischen Ausbildung. In Baden-Württemberg beträgt die Gesamtstundenzahl der
Ausbildung 4650 Stunden, davon werden theoretische und fachpraktische Unterrichtsinhalte
in 1880 Std. à 45 Min. an Berufsfachschulen vermittelt. In Form von Praktika werden 2770
Std. à 60 Min. in Einrichtungen der Altenpflege absolviert. Hingegen beträgt in NordrheinWestfalen die Gesamtstundenzahl der Ausbildung 4500 Stunden, aufgeteilt in 2250 Std.
theoretische und fachpraktische Ausbildung, die an Fachschulen besonderer Art vermittelt
werden, sowie 2250 Std. praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe (RustemeierHoltwick, 1997).
Während der Ausbildung entscheiden die Ausbildungseinrichtungen für Kranken-,
Kinderkranken- und Altenpflege autonom über die Häufigkeit der Lehr-/Lernzielkontrollen.
Diese finden in Form von schriftlichen Testaten, Referaten oder Berichterstellungen in den
einzelnen Fächern und von Handlungsvollzügen in der Berufspraxis statt. Die staatliche
Abschlussprüfung in der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege ist gesetzlich
vorgeschrieben und besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil
(Kurtenbach et al., 1994; Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen, 1995; Meyer-Kriechbaum, 1999; Stöcker, 1999a, 1999b). Nach
erfolgreichem Abschluss wird die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der
Berufsbezeichnung Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger bzw.
Krankenschwester/Krankenpfleger und Altenpfleger/Altenpflegerin erteilt. Die gegenseitige
Anerkennung der Abschlusszeugnisse und staatlichen Anerkennungen ist bundeseinheitlich
sichergestellt.
14
Ziele und Inhalte der Ausbildung für Pflegeberufe
Die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung der deutschen Projektpartner orientieren sich an
den gesetzlich festgelegten Ausbildungszielen.
Für Krankenschwestern/Krankenpfleger und für Kinderkrankenschwestern/
Kinderkrankenpfleger gilt bundesweit als gesetzlich festgelegtes Ausbildungsziel die
Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortlichen Mitwirkung
bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten (Kurtenbach et al., 1994). Dazu
zählen:
 die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten,
 die gewissenhafte Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Maßnahmen der
Diagnostik und Therapie,
 die Anregung und Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten,
 die Beobachtung des körperlichen und seelischen Zustandes des Patienten und der
Umstände, die seine Gesundheit beeinflussen, sowie die Weitergabe dieser
Beobachtungen an die an der Diagnostik, Therapie und Pflege Beteiligten,
 die Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder
des Arztes,
 die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit die in unmittelbarem Zusammenhang
mit den Pflegemaßnahmen stehen.
Ausbildungsziele und –inhalte weisen darauf hin, dass für die Berufsbildung in der Krankenund Kinderkrankenpflege eine stärkere technische Ausbildung, ein höherer Anteil an
intensiver und Sofortmaßnahmen erfordernder Pflege und ein früher Umgang mit
multidisziplinären Institutionen im Vordergrund steht (Kollak & Pillen, 1998). Trotz der
zunehmenden und auch gesundheitspolitisch gewollten Verlagerung der
Gesundheitsversorgung in den teilstationären und ambulanten Bereich ist die Vermittlung
von berufsspezifischen Qualifikationen in diesem Handlungsfeld der Pflege mit nur geringem
Anteil im Ausbildungsplan vorgesehen.
Hingegen ist die Zielsetzung der Altenpflegeausbildung auf der Ebene der einzelnen
Bundesländer formuliert. In Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen kommt in der
Zielformulierung zum Ausdruck, dass die Ausbildung in der Altenpflege zur selbständigen,
eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege, Betreuung, Beratung, Aktivierung und
Rehabilitation alter Menschen qualifizieren soll (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 1995; Rustemeier-Holtwick, 1997). Im
Mittelpunkt der Altenpflegeausbildung stehen kommunikative und lebensumweltliche
Fähigkeiten, ein hoher Anteil an Langzeitpflege und eine frühe Vermittlung pflegerischer
Selbständigkeit.
Die gesetzlichen Richtlinien räumen den Ausbildungseinrichtungen einen curricularen
Freiraum ein. Die meisten Einrichtungen der Projektpartner nutzen diesen Freiraum, indem
sie die gesetzlich festgelegten Ausbildungsziele über eine Auflistung von konkreten
Teilzielen, bezogen auf die gesamte Ausbildung, oder von Lehr-/Lernzielen, bezogen auf
spezifische Fächer der Ausbildung, ergänzen. Die Zielformulierungen sind auf die
Vermittlung von spezifischen Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen ausgerichtet. Die
folgende Auflistung gibt einen Einblick in die von den Ausbildungspartnern überwiegend
genannten Teilziele bzw. Lehr-/Lernziele. Demnach sollen dem Lernenden Kenntnisse,
Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden:
 zum analytischen und abstrakten Denken, zu Problemlösungs- und
Beurteilungsprozessen;
 zur personen- und situationsbezogenen Anwendung vom Pflegeprozess unter
Berücksichtigung von individuellen Ressourcen und Lebensumwelt;
 zum verantwortlichen Handeln und zur Reflexion eigenen Handelns sowie auch ethischer
und existentieller Fragestellungen;
 zur Planung eigener fachlicher Schwerpunkte;
15














zur Beziehungsgestaltung, Perspektivübernahme und Empathie;
zur Gesprächsführung, Beratung und Anleitung;
zur krankheits- und alterspezifischen Krisenintervention;
zur Teamarbeit, zur Kooperation mit anderen Berufsgruppen;
zum argumentativen Vertreten eines pflegerischen Standpunktes;
zur Konfliktbewältigung;
zur Mitverantwortung und Mitbestimmung bei der Gestaltung der beruflichen und
gesellschaftlichen Prozesse;
zum Erkennen und Nutzen von Handlungsspielräumen;
zur Umsetzung von Kreativität, Flexibilität und Engagement;
zur Aufrechterhaltung der eigenen physischen und psychischen Gesundheit sowie zum
Umgang von beruflichen Belastungen;
zur Weisungsfähigkeit gegenüber nachgeordneten Mitarbeitern;
zum wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Denken;
zur Planung und Gestaltung eigener Lernprozesse;
zur Planung beruflicher Fort- und Weiterentwicklung.
Die gesetzlichen Regelungen der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeausbildungen
enthalten Rahmenlehrpläne. Diese dienen den Ausbildungseinrichtungen der Projektpartner
als einzige Grundlage zur Planung des Unterrichts. Die Tabelle 3 gibt eine Übersicht über
die gesetzlich vorgegebenen theoretischen und praktischen Unterrichtsinhalte nach der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 1985 für die Kinderkranken- und Krankenpflege
(Kurtenbach et al., 1994) sowie die Altenpflegeausbildung am Beispiel des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen. (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen, 1995). Entscheidungen über Intentionen, Ziele, Lerninhalte,
Synchronizität der Fächer und zeitliche Verteilungen der Unterrichtsstunden treffen die
Schulen zwangsläufig für sich selbst. Infolgedessen ergibt sich für die
Ausbildungseinrichtung der einzelnen Projektträger eine jeweils individuelle Ausgestaltung
der inhaltlichen und zeitlichen Ausbildungsanteile, die zumeist an den sozial-medizinischen
Schwerpunkten des Ausbildungsträgers aufgrund der Angliederung der Schule an einer
Einrichtung des Gesundheitswesens orientiert ist.
Tabelle 3: Übersicht der theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer und Stundenanzahl
in den Ausbildungen für Pflegeberufe
Kinderkranken- und Krankenpflege
Fächer
Altenpflege (NRW)
StundenFachbereiche
anzahl à 45
Min.
Berufs-, Gesetzes- und
120
Allgemeine Grundlagen (Berufsethik,
Staatsbürgerkunde
Rechtskunde, etc.)
Hygiene und medizinische Mikrobiologie
120
Biologie, Anatomie und Physiologie
120
Fachbezogene Physik und Chemie
40
Sozialpflegerischer Bereich
(Gerontologie, Lebensgestaltung im
Alter, Kommunikation, etc.)
Arzneimittellehre
Allgemeine und spezielle
Krankheitslehre einschließlich Vorsorge,
Diagnostik, Therapie und Epidemiologie
60
320
16
Stundenanzahl à 45
Min.
320
600
Grundlagen der Psychologie, Soziologie
und Pädagogik
100
Kinderkrankenpflege bzw.
Krankenpflege
Grundlagen der Rehabilitation
Einführung in die Organisation und
Dokumentation
480
Sprache und Schrifttum
Erste Hilfe
Zur besonderen Verwendung
20
30
100
20
30
Medizinisch-pflegerischer Bereich
(Altenpflege, Anatomie/Physiologie,
Gerontopsychiatrie, Hygiene, etc.)
960
Mitarbeiter/Dienste/Einrichtungen
(Berufskunde, Kooperation,
Organisation, etc.)
370
In Tabelle 4 sind die gesetzlich vorgegebenen Einsatzorte der praktischen Ausbildung nach
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 1985 für die Kinderkranken- und Krankenpflege
(Kurtenbach et al., 1994) und der Altenpflegeausbildung am Beispiel des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen, 1995) aufgeführt.
Tabelle 4: Überblick über die Einsatzbereiche der praktischen Ausbildung für Pflegeberufe
Kinderkrankenpflege
Allgemeine Pädiatrie einschl.
Infektionskrankheiten unter
Berücksichtigung der verschiedenen
Altersstufen einschl. Frühgeborene
und Neonatologie (1230 Std.)
Chirurgie und chirurgische
Fachgebiete (600 Std.)
Neugeborenen- und Wochenpflege
(220 Std.)
Neuropädiatrie oder Kinder- und
Jugendpsychiatrie,
Gemeindekrankenpflege
(Hauskrankenpflege) oder
entsprechende Einrichtungen des
Gesundheitswesen (350 Std.)
Zur Verteilung (600 Std.)
Krankenpflege
Allgemeine Medizin und
medizinische Fachgebiete einschl.
Pflege alter Menschen und
Alterskrankheiten (900 Std.)
Altenpflege (NRW)
Stationäre, teilstationäre, ambulante
und offene Einrichtungen der
Altenhilfe (2250 Std.)
Allgemeine Chirurgie und
chirurgische Fachgebiete 750 Std.)
Gynäkologie oder Urologie und
Wochen- und Neugeborenenpflege
(350 Std.)
Psychiatrie, Kinderkrankenpflege
und Kinderheilkunde sowie
Gemeindekrankenpflege
(Hauskrankenpflege) oder
entsprechende Einrichtungen des
Gesundheitswesen (400 Std.)
Zur Verteilung (600 Std.)
Wie schon genannt sind die Ausbildungseinrichtungen der Projektpartner im Auftrage des
Trägers für die gesamte Planung und Organisation der theoretischen und der praktischen
Ausbildung zuständig. Hier zeigen sich dahingehend Schwierigkeiten, dass sich die
Themengebiete der theoretischen Ausbildung mit den Einsatzorten der Pflegepraxis
meistens nicht koordinieren lassen. Die Durchführung der praktischen Ausbildung wird in der
Regel auf das Fachpersonal in der Pflegepraxis übertragen, das im Stationsalltag
eingebettet ist (Dielmann, 1999; Robert Bosch Stiftung, 2000). Somit lernen
SchülerInnen/Auszubildende durch ihre Mitarbeit und auf Nachfragen. In den
Ausbildungseinrichtungen der Projektpartner werden zusätzlich punktuell pädagogische
Anleitungen in der Pflegepraxis von MentorInnen, PraxisanleiterInnen und Lehrpersonen
angeboten.
17
Didaktische und curriculare Orientierungen in der Ausbildung
Die gesetzlichen Richtlinien räumen den Ausbildungseinrichtungen für Pflegeberufe einen
großen didaktischen und curricularen Gestaltungsspielraum ein. Mit dem vermeintlichen
Vorteil ist gleichzeitig verbunden, dass die Richtlinien keine Garantie bieten, die Ausbildung
im Sinne vergleichbarer Standards zu gestalten (Stratmeyer, 1999). Vor diesem Hintergrund
erstellen die Ausbildungseinrichtungen der Projektpartner individuelle Lehr- und
Einsatzpläne - zumeist ausgerichtet nach den Schwerpunkten des Ausbildungsträgers - und
versuchen eine Berufsbildung entlang erziehungswissenschaftlicher Erkenntnisse
anzubieten. Über die gesetzlich festgelegten Ausbildungsziele hinaus formulieren die
einzelnen Schulen der Projektpartner im unterschiedlichen Ausmaß Berufsbildungsziele und
ein Berufsverständnis, welche sie in der Ausbildung beabsichtigen zu transportieren und
umzusetzen. An dieser Stelle werden die Absichtserklärungen der einzelnen Projektpartner
gebündelt wiedergegeben:
Die Ausbildungseinrichtungen für Pflegeberufe sehen ihren Auftrag sowohl in der fachlichen
Qualifizierung als auch in der Persönlichkeitsbildung. Im Mittelpunkt des
Berufsbildungsprozesses steht die Förderung des Schülers/Auszubildenden zu einem
aktiven, selbstbestimmten und kritischen Lernenden. Die Vermittlung von Qualifikationen
steht im Kontext eines Berufs- und Pflegeverständnisses, das berufliche Pflege als
gesellschaftlichen Auftrag versteht. Die Pflegearbeit wird als Dienstleistung an den
gesunden und kranken Menschen aller Altersgruppen gesehen und ist aus der Sicht des
Hilfesuchenden zu gestalten. Kern pflegerischen Handelns ist ein Beziehungs- und
Ausgestaltungsprozess. Pflegerische Handlungen beziehen sich auf präventive, palliative,
kurative und rehabilitative Aktivitäten bei akuten und chronischen Erkrankungen als auch auf
die Gesundheitserhaltung und -beratung sowie auf die Begleitung des Sterbeprozesses. Im
Vordergrund pflegerischen Handelns stehen die Erhaltung und Förderung von
Kompetenzen, die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstfürsorge des
Hilfesuchenden und die Bereitstellung von Lebenshilfen unter Einbeziehung des sozialen
Netzwerkes sichern. Die berufliche Pflege umfasst ein systematisches, begründetes und
reflexives Gestalten anhand der Pflegeprozessmethode und basiert auf wissenschaftlichen
Erkenntnissen, festgelegten Qualitätsmerkmalen und ethischen Positionen. Letztere
basieren überwiegend auf christlichen Wertvorstellungen. Die Organisation von pflegerischer
Arbeit orientiert sich an ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen.
Kooperationsaufgaben liegen sowohl in der Mitwirkung bei der pflegerischen Ausbildung und
Pflegeforschung als auch in der interdisziplinären Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie.
Die berufliche Pflege beteiligt sich an der Weiterentwicklung berufsrelevanter und
sozialpolitischer Rahmenbedingungen.
Ausgehend von dem beschriebenen Berufs- und Bildungsverständnis und der in den
gesetzlichen Regelungen formulierten Ausbildungsziele konkretisieren die
Ausbildungseinrichtungen zu erwerbende Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen im
Sinne von Schlüsselqualifikationen und operationalisierten Lehr-/Lernzielen für die
theoretische und praktische Berufsbildung. Eine konsequente Umsetzung in weitere
Curriculumelemente wird nicht durchgehalten. In den Lehrplänen ist überwiegend eine
fächersystematische Vermittlung von Inhalten nach dem traditionellen Fächerkanon
erkennbar, die eine Nähe zu dem gesetzlich festgelegten Lehrplan aufzeigt. Integrative
didaktische Konzepte der Berufs- und Erwachsenenpädagogik, die handlungs-, erfahrungsund problemorientierte Lehr-/Lernformen sowie selbstgesteuertes Lernens fokkusieren,
bilden kein durchgängiges Prinzip. Sie werden in Abhängigkeit von spezifischen
Unterrichtsthemen (z. B. Kommunikation, spezifische Pflegekonzepte, etc.), Lehrpersonen
und der Philosophie der Ausbildungseinrichtung in die traditionelle Vermittlung vereinzelt
integriert. Eine Vernetzung der theoretischen mit der praktischen Ausbildung ist meist noch
gering. Jede Ausbildungsstätte hat für die praktische Ausbildung eigene Konzepte und
Methoden entwickelt, um den Theorie- und Praxistransfer zu gewährleisten. Demzufolge
erscheint ein nicht einheitliches Bild von verschiedenen Transfermethoden, die im
18
unterschiedlichen Umfang zur Umsetzung einer berufspraktischen Ausbildung eingesetzt
werden. Sie umfassen zusammengefasst:
 Informationsaustausch und Beratungsgespräche zwischen dem Lernort Schule und
Berufspraxis;
 Präsenzbesuche der Lehrpersonen aus den Ausbildungseinrichtungen an den
praktischen Lernorten;
 Praxiseinweisungen und –anleitungen durch MentorInnen und PraxisanleiterInnen;
 Praxisaufträge für SchülerInnen/Auszubildende zu bestimmten theoretischen
Lerneinheiten;
 Reflexionstage der berufspraktischen Ausbildung;
 Einsatz von Lehr-/Lernmaterialien, z. B. Beobachtungs- und Übungslisten zu einzelnen
Themenbereichen, Praxisleitfaden, Lernverlaufskataloge, Lernzielkataloge,
Lernangebote der Pflegepraxis, Nachweishefte, Begleitmappen;
 Konzept zur praktischen Ausbildung.
Neue Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), z. B. computerunterstützte
Lernprogramme, Datenbanken, Kommunikations- und Infomationsmöglichkeiten im Internet,
haben bislang im sehr eingeschränkten Maße Einzug in die Ausbildungseinrichtungen der
Projektpartner genommen.
Die Schulen praktizieren die Berufsbildung vor dem Hintergrund kontroverser Diskussionen
und Auseinandersetzungen über Reformvorschläge in den Fachverbänden und politischen
Parteien. Diese werden an dieser Stelle nur in Stichworten aufgeführt:
 Reformbedarf der gesetzlichen Richtlinien,
 integrierte oder generalisierte Ausbildungskonzepte für eine gemeinsame Ausbildung der
Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege,
 Ausbildung mit akademischen Abschluss des ‚Bachelor degree‘ für Pflegeberufe an der
Fachhochschule.
Einige Ausbildungseinrichtungen der am Projekt mitwirkenden Partner in NordrheinWestfalen, beteiligen sich im Rahmen eines Modellversuches ausgehend vom
Landesministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, an der Erprobung der
empfehlenden Ausbildungsrichtlinie für die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung
(Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen,
1998). Die Richtlinie sieht eine fächerintegrative Vermittlung von Lehr-/Lerninhalten vor. Ziel
ist, eine Bearbeitung von Themen in komplexen Zusammenhängen und eine stärkere
Praxisnähe zu erreichen. Die Richtlinie ist so konzipiert, dass sie die Entwicklung zu einer
integrierten Ausbildung der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zulässt.
Seit Oktober 2001 läuft an der Krankenpflegeschule des Robert-Bosch-Krankenhauses in
Stuttgart ein Projekt, das die konzeptionelle Entwicklung und Implementierung einer
Ausbildung für Pflegeberufe, strukturiert nach fächerintegrativen Lernfeldern, anstrebt. Das
Modell sieht zunächst eine Ausbildung nach zwei Qualifikationsstufen (Pflegefachperson I.
und II.) vor, die sich an der unterschiedlichen Komplexität von Berufssituationen orientieren
(siehe auch Robert Bosch Stiftung, 2000).
Arbeitsfelder der Pflege und Weiterbildungsmöglichkeiten
Staatlich anerkannte Krankenschwestern und –pfleger üben ihre Berufstätigkeit
hauptsächlich in allen medizinischen, chirurgischen und auch spezifischen Abteilungen der
Krankenhäuser, in der häuslichen Pflege, in Rehabilitations- und Behinderteneinrichtungen
aus. Staatlich anerkannte AltenpflegerInnen finden ihre Arbeitsfelder in allen stationären,
teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe, in der häuslichen Pflege, in
geriatrischen und gerontopsychiatrischen Kliniken sowie bei Beratungsstellen für Senioren
und Angehörige. Weitere Tätigkeitsfelder für Pflegeberufe bieten sich in Arztpraxen, bei den
Krankenkassen, beim Sozial- und Gesundheitsamt oder auch in der berufspolitischen Arbeit
19
von Berufsverbänden, Gewerkschaften oder in sonstigen Einrichtungen des
Gesundheitswesens.
Spezialisierungen sind im Anschluss an die Ausbildung über Weiterbildungslehrgänge
möglich, die oftmals berufsübergreifend organisiert sind (Meyer-Kriechbaum, 1999; RennenAllhoff, 1999, 2000; Stöcker, 1999a, 1999b). Die Regelung zur Weiterbildung obliegt den
Bundesländern. Weiterbildungsgesetze, verbunden mit einer staatlichen Anerkennung, sind
nicht in allen Ländern erlassen. In der folgenden Tabelle sind die Möglichkeiten zur
Weiterbildung in Funktionsweiterbildungen, fachbezogenen und berufspädagogischen
Weiterbildungen unterteilt.
Tabelle 5: Weiterbildungslehrgänge für Pflegeberufe
Funktionsweiterbildungen:


Heim- bzw.
Pflegedienstleitung
Station-, Wohn- und
Pflegegruppenleitung
Fachbezogene Weiterbildungen:









Intensivpflege und Pflege in der
Anästhesie
Operationsdienst/
Endoskopiedienst
Onkologie
Nephrologie
Gemeindekrankenpflege/
Gemeindealtenpflege
Hygiene
Psychiatrie/Gerontopsychiatrie
Rehabilitation und Geriatrie
Altentherapeutin/
Gerontotherapeutin


Berufspädagogische
Weiterbildungen:
Praxisanleitung/Mentor
Lehrkraft für Kinderkranken-/
Kranken- und Altenpflege
Die Lehrerausbildung für Pflegeberufe und die Ausbildung zum Pflegemanagement werden
ebenso an Fachhochschulen und Universitäten angeboten. Erste pflegewissenschaftliche
Studiengänge mit der Möglichkeit zur Promotion und Habilitation sind in Universitäten
eingerichtet.
20
4 Luxemburg
In Luxemburg existiert eine grundständige Ausbildung für Pflegeberufe, die für die
allgemeine Pflege qualifiziert (Rennen-Allhoff & Bergmann-Tyacke, 2000). Die
Pflegeausbildung ist in das allgemeine Bildungssystem integriert und dient der Berufsbildung
und der Allgemeinbildung. Sie erfolgt an der Schule ‚Lycée Technique pour Profession de
Santé‘.
Die Ausbildung für Pflegeberufe unterliegt der staatlichen Regelung, zuständig ist das
Erziehungs- und Bildungsministerium (Le Ministre de l’Education nationale et de la
Formation professionelle). Die Auszubildenden haben Schülerstatus, bis auf Lehrbücher und
Schulmaterialien werden keine Schulgebühren erhoben. Es wird keine
Ausbildungsvergütung gezahlt.
Ausbildungsorganisation
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer mindestens 17 Jahre alt ist und einen erfolgreichen
Abschluss der 11. Klasse des technischen Sekundarunterrichtes in der Fachrichtung
Gesundheitsberufe bzw. einen vergleichbaren Schulabschluss nachweisen kann.
Die Dauer der Berufsbildung beträgt drei Jahre mit jeweils 36 Schulwochen à 32 – 34
Unterrichtsstunden (Ministère de L’Education Nationale, de la Formation Professionelle et
des Sports, 2000-2001; Rennen-Allhoff et al., 2000). Insgesamt umfasst die Ausbildung etwa
3600 Stunden, davon wird eine Hälfte dem theoretischen Ausbildungsanteil, die andere
Hälfte der praktischen Ausbildung zugeordnet (Europäische Kommission, 1997). Eine
Stunde wird mit 50 Minuten berechnet. Die praktische Ausbildung gliedert sich in die
Vermittlung von klinischen Unterrichtsinhalten und drei berufseinführende Blockpraktika in
der Praxis im zweiten und dritten Ausbildungsjahr.
Während der drei Ausbildungsjahre finden laufend Überprüfungen der theoretischen und
praktischen Kenntnisse statt. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres erfolgt das nationale
Abschlussexamen, welches sich aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung
zusammensetzt. Die Ausbildung für Pflegeberufe ("Infirmier, Assistant technique médical de
laboratoire, Assistant technique médical de radiologie", d. h. Krankenpfleger, MTA für
klinisches Labor und MTA für Radiologie) führt zum technischen Abitur (diplôme de fin
d’études secondaires techniques), und zum staatlich anerkannten Krankenpflegediplom
(diplôme d’état d’infirmier) bei erfolgreichem Abschluss der 14. Klasse. Das
Krankenpflegediplom ist zugleich Hochschulzugangsberechtigung.
Ziele und Inhalte der Ausbildung für Pflegeberufe
In der Ausbildung für Pflegeberufe stehen neben den Humanwissenschaften das Wissen um
den Pflegeprozess, berufliches Engagement, Kommunikationsfähigkeit,
Forschungsqualifikation und Adaptationsfähigkeit im Vordergrund (Lycée Technique pour
Profession de Santé, 1998). Die Umsetzung erfolgt über ein lernzielorientiertes Curriculum.
Das curriculare Konzept wurde von einer Kommission unter Aufsicht des Erziehungs- und
Bildungsministeriums erarbeitet, gesetzlich verankert und ist somit rechtskräftig. Es teilt die
Ausbildung in vier Grundrichtungen: den allgemeinen theoretischen Unterricht, den
berufsgebundenen theoretischen Unterricht, den klinischen Unterricht und die praktische
Ausbildung. Die Lehr-/Lerninhalte werden fächersystematisch unterrichtet. Sowohl zu den
einzelnen Unterrichtsthemen als auch zu den Ausbildungsinhalten der Berufspraxis sind
Lehr-/Lernziele formuliert.
21
In Tabelle 6 ist exemplarisch der wöchentliche Lehrplan der theoretischen und klinischen
Ausbildungsinhalte des Jahres 2000/2001 aufgeführt (Ministère de L’Education Nationale, de
la Formation Professionelle et des Sports, 2000-2001).
Tabelle 6: Unterrichtsinhalte mit Gesamtstundenanzahl pro Woche (Jahr 2000/2001)
Ausbildungsbereich
Allgemeinbildender
Unterricht
Berufsbezogener
Unterricht
Unterrichtsinhalte








Deutsch
Französisch
Humanbiologie
Informatik
Physik
Chemie
Zeitgenössisches Weltgeschehen
Sporterziehung

Pflegekonzepte und Probleme
der Krankenpflege
Wissenschaften der Medizin
Lebensabschnitte
Professionelle Kommunikation
Berufskunde
Grundlagenkenntnisse der
Hygiene, der Ernährungslehre,
der Arzneimimttellehre und der
diagnostischen Maßnahmen
Human- und
Sozialwissenschaften






Klinischer
Unterricht




Gesamte Stundenanzahl
12 SI
10,5
13 SI
8
14 SI
2,5
12,5
11,5
9
9
13,5
22,5
Pflegetechniken
Pflegeprozess
Kommunikation
Professionelles Engagement/
Selbstverwirklichung
Die praktische Ausbildung umfasst Lehreinheiten im Übungsraum am Lernort Schule und
auf Ausbildungsstationen, die sich auf verschiedenen Abteilungen (z. B. Chirurgie, Innere
Medizin, Pädiatrie, Gynäkologie, Psychiatrie) in unterschiedlichen gesundheitlichen
Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Einrichtungen der Altenhilfe, häusliche Pflege)
befinden. Der Anteil des klinischen Unterrichtes, der in der Berufspraxis stattfindet, wird im
ersten Ausbildungsjahr (12 SI) von einer Lehrperson oder einer diplomierten Pflegeperson in
Mentorfunktion (L’infirmier de référence) vollständig begleitet (Lycée Technique pour
Profession de Santé, 1996). Im zweiten Ausbildungsjahr (13 SI) reduziert sich die
pädagogische Begleitung auf 75 %, im dritten Ausbildungsjahr (14 SI) auf 50 %. Während
der restlichen Zeit (25 % bzw. 50 %) sind die SchülerInnen in das Pflegeteam eingebunden
(Lycée Technique pour Profession de Santé, 1998). Handlungsleitend für den
Ausbildungsprozess in der Berufspraxis ist der Pflegeprozess. Im Rahmen der klinischen
und praktischen Ausbildung soll der Schüler zudem befähigt werden, Anforderungen und
Aufgaben im Rahmen der beruflichen Kommunikation und Beratung, der Mitwirkung und
22
Kooperation im interprofessionellen Team, der pflegerischen Organisation und des
ökonomischen Arbeitens zu bewältigen. Ein weiterer Schwerpunkt in den
berufseinführenden Blockpraktika liegt im Kennenlernen des Schichtdienstes und der Arbeit
an Sonn- und Feiertagen sowie dem Erkennen von eigenen physischen und psychischen
Reaktionen auf diese Arbeitszeiten.
Didaktische und curriculare Orientierungen in der Ausbildung für Pflegeberufe
Dem lernzielorientierten Curriculum liegt eine holistische Grundhaltung gegenüber dem
Menschen und somit auch gegenüber dem Schüler zugrunde (Lycée Technique pour
Profession de Santé, 1995). Es beinhaltet ein Pflege- und Berufsverständnis, welches sich
auf das Pflegemodell von V. Henderson beruft. Die Ausbildung ist auf eine persönliche und
berufliche Entwicklung ausgerichtet, in der durch die allgemein- und berufsbildenden Anteile
die intellektuellen, organisatorischen, praktischen und humanen Kompetenzen des Schülers
gefördert werden. Die Entwicklung der Kompetenzen soll in ein Berufsprofil der diplomierten
Krankenschwester bzw. des diplomierten Krankenpflegers einmünden, das folgende
Merkmale aufweist:
1. Das Erfassen, Durchführen und Evaluieren der Pflege:
 die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Umsetzung des Pflegeprozesses und zur
Evaluation der Arbeit;
 die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortungsbewussten Organisation und
Ausführung der übernommenen Aufgaben;
 die Fähigkeiten zur Anwendung der Kenntnisse im Rahmen eines ganzheitlichen
Pflegeangebotes.
2. Die Kommunikation mit dem Umfeld:
 die Fähigkeiten zu einer professionellen Beziehung mit dem Pflegebedürftigen;
 die Fähigkeiten zur Informationsweitergabe und zum Informationsaustausch mit den
unterschiedlichen Partnern der Pflege;
 die Fähigkeiten zur Anleitung von Krankenpflegeschülern.
3. Die Fürsorge für die persönliche und berufliche Entwicklung:
 den Willen und die Möglichkeiten zur kontinuierlichen Weiterbildung und
Spezialisierung;
 die Fähigkeiten zur kritischen Betrachtung des eigenen Verhaltens und der Arbeit
und die Fähigkeiten, auf eigene Ressourcen und Grenzen zu achten;
 die Fähigkeiten, eine eigene Position zu vertreten und/oder in politischen und
ökonomischen Angelegenheiten des Gesundheitswesen mitzuwirken.
Schwerpunkte der Ausbildung sind einerseits die Ausrichtung auf die selbständige Rolle der
professionellen Pflegeperson im Gesundheitswesen und andererseits die pädagogische
Orientierung. Die Ausbildungsziele werden mithilfe einer integrierten und interaktiven
Pädagogik umgesetzt. Darunter wird interdisziplinäres Arbeiten sowie der Austausch und die
Abstimmung zwischen den Lehrenden untereinander und zwischen den Lehrenden und der
Berufspraxis verstanden. Der aktive Schüler steht im Mittelpunkt des Lehr-/Lernprozesses.
Handlungs- und erfahrungsorientierte Lehr-/Lernformen ermöglichen dem Schüler einen
Transfer zwischen Theorie und Praxis und fördern die Entwicklung von Selbständigkeit,
Verantwortlichkeit, Kreativität und Sensibilität. Die Ausbildung muss dem Schüler Orte der
Reflexion, des Nachforschens und der Antworten bereit stellen. Als Lehr-/Lernmaterialien
werden u. a. Fachliteratur, Arbeits- und Ausbildungshefte, Bewertungsinstrumente und
audio-visuelle Medien (z. B. CD-Rom, Videofilm, Internet) eingesetzt.
Die Organisation der Ausbildung und das o. g. Berufsverständnis der Pflegeberufe sind
gesetzlich niedergeschrieben (Règlement grand-ducal du 27 janvier 1998 portant sur
l’exercice de la profession d’infirmier – le Ministre de la Santé). Bezogen auf professionelle
Aktivitäten wird zwischen einem nicht eigenverantwortlichen Aufgabenbereich im Rahmen
23
der Mitwirkung und Assistenz in der medizinischen Diagnostik und Therapie (rôle délégué)
und einem handlungsautonomen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum der
Pflegeperson (rôle propre) unterschieden. Die Aufgaben der professionellen Pflegeperson
liegen in der präventiven, kurativen und palliativen Pflege, die sich auf professionelle
Beziehungsgestaltung, auf technische Handlungen, Gesundheitsberatung und
Gesundheitserziehung bezieht. Zu den handlungsautonomen Aufgabenbereichen zählen:
 das Erkennen und das Beurteilen der körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen
Bedürfnisse, Probleme, Fähigkeiten und Hilfsquellen der ihr anvertrauten Menschen (in
der gesetzlichen Regelung sind konkrete Aufgaben unter verschiedenen menschlichen
Bedürfnissen aufgeführt);
 das Erheben des Pflegebedarfs, das Planen, Durchführen und Evaluieren einer
individuellen und ganzheitlichen Pflege;
 das Motivieren und Anleiten der gesunden und kranken Menschen mit dem Ziel der
Erhaltung bzw. Wiedererlangung von Gesundheit und Selbständigkeit sowie das
Unterstützen von Menschen in ihrer letzten Lebensphase;
 das Sichern der Pflegequalität;
 das Koordinieren von Interventionen der unterschiedlichen Gesundheitsberufe;
 das Arbeiten an der Weiterentwicklung und Verbesserung von Pflegemethoden- und
techniken;
 das Fördern und Unterstützen der Pflegeforschung;
 das Mitwirken bei der Aus-, Weiter- und Fortbildung im Gesundheitswesen.
Arbeitsfelder der Pflege und Weiterbildungsmöglichkeiten
Diplomierte Krankenschwestern und –pfleger üben ihre Berufstätigkeit hauptsächlich in allen
medizinischen, chirurgischen und auch spezifischen Abteilungen der Krankenhäuser, in
Pflege- und Altenheimen, in der häuslichen Pflege und in Rehabilitationseinrichtungen aus.
Weitere Arbeitsfelder bieten sich in Hilfsorganisationen der Weltgemeinschaft (z. B.
Médecins Sans Frontières, UNICEF), im Centre-médico-social, in Arztpraxen und in
verschiedenen Betrieben.
Spezialisierungen im Bereich der Pflegeberufe sind im Anschluss an die Ausbildung über
Weiterbildungslehrgänge möglich (Rennen-Allhoff et al., 2000):
 Krankenschwester/Krankenpfleger in der Pädiatrie, einjährige Weiterbildung;
 Krankenschwester/Krankenpfleger in der Psychiatrie, einjährige Weiterbildung;
 Fachkrankenschwester/-krankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin, zweijährige
Weiterbildung;
 Hebamme, zweijährige Weiterbildung;
 Medizinisch-technischer Chirurgieassistent, 18-monatige Weiterbildung.
Alle Weiterbildungslehrgänge schließen mit einem nationalen Abschlussexamen, bestehend
aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung, ab. Der erfolgreiche Abschluss
führt zum staatlich anerkannten Diplom und zur Berechtigung, die jeweilige
Berufsbezeichnung zu tragen.
Für die Lehrerausbildung gibt es zwei Qualifizierungswege: über Fachhochschul(mindestens 3 Jahre) oder Universitätsstudien (mindestens 4 Jahre). Die Lehrerausbildung
selbst findet in Luxemburg statt: zweijährige berufsbegleitende Universitätsstudien.
24
5 Niederlande
In den Niederlanden ist die Berufsbildung für Pflegeberufe generalistisch angelegt. Innerhalb
des Pflege- und Versorgungsbereichs wird zwischen vier Berufen und fünf
Qualifikationsniveaus unterschieden (Lahmann, Pieper & Otto, 1998; Ministerium für
Gesundheit, Gemeinwohl und Sport, 1996; Rennen-Allhoff & Bergmann-Tyacke, 2000).
Ausbildungen zu Hilfskräften in der Pflege, zu PflegehelferInnen und zu SozialpflegerInnen
in Pflegeheimen und häuslicher Pflege orientieren sich nach Anforderungen der ersten drei
Qualifikationsstufen. Pflegepersonen des vierten Qualifikationsniveaus (MBOV) werden an
Fachschulen ausgebildet und schließen nach vierjähriger Ausbildung mit dem Diplom
‘Verpleegkundige-A‘ ab. Diese Krankenschwestern und -pfleger sind für die selbständige
Planung und Durchführung der Krankenpflege verantwortlich, handlungsleitend ist der
Pflegeprozess. Die ersten vier Qualifikationsstufen erfolgen im Rahmen der beruflichen
Sekundarbildung an Berufsfachschulen. Pflegepersonen der fünften Qualifikationsstufe
werden an Fachhochschulen ausgebildet (s. u.).
Auf allen Ausbildungsniveaus werden landesweit zwei gleichwertige Lernwege angeboten
(Europäische Kommission, 1997; Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport, 1996;
Rennen-Allhoff et al., 2000):
1. Der berufsbildende Weg (Studieren und Praktika), hier nehmen die Praktika etwa
30 % der Ausbildungsdauer ein.
2. Der berufsbegleitende Weg (Arbeit und Schule), dieser ist kombiniert mit einem
Beschäftigungsverhältnis. Der Schwerpunkt liegt auf dem Lernen in der praktischen
Berufsausübung und deckt etwa 70 % der Ausbildungsdauer ab.
Auf der Ebene der tertiären Berufsbildung wird das Vollzeitstudium über ein Stipendium vom
Staat finanziert. Studenten, die den Weg des berufsbegleitenden Studiums wählen, erhalten
im ersten Studienjahr eine staatliche Förderung. Ab dem zweiten Studienjahr beziehen die
Auszubildenden, neben einem Zuschuss zu den Studienkosten, ein Gehalt. Grundlage ist
ein Lern- und Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung des Gesundheitswesens.
Die Berufsbildung für Pflegeberufe unterliegt der staatlichen Regelung (Ministerium für
Gesundheit, Gemeinwohl und Sport und dem Ministerium für Unterricht, Kultur und
Wissenschaft). Die hier greifenden Gesetze sind:
 das Gesetz über die Berufe in der individuellen Gesundheitspflege (WET BIG: regelt die
zu erbringenden Leistungen von Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe, die Qualität
der Berufsausübung und den Schutz der Patienten) (Ministerium für Gesundheit,
Gemeinwohl und Sport, 1998),
 der Erlass über die Ausbildungsanforderungen der Krankenpflegeberufe,
 das Ausbildungs- und Berufsgesetz (WEB),
 das Gesetz über die Hochschulausbildung und wissenschaftliche Forschung (WHW).
Nach festgelegten Richtlinien und Evaluationsverfahren werden die Hochschulen staatlich
überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden veröffentlicht, so dass sich auch die
niederländischen Bürger über die Effektivität des Lehrens und Studierens an den
Hochschulen informieren können (Hogeschool van Utrecht, 2000; van Meer, 2000).
Qualifikationsniveau, Teilqualifikationen und Modulsystem
Die o. g. Qualifikationsstruktur bezieht sich auf die Kranken- und Heimpflege bzw. häusliche
Pflege (Lahmann, Pieper & Otto, 1998; Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport,
1996). Mit jedem höheren Qualifikationsniveau erweitert sich die Kompetenz (Fähigkeiten
und Fertigkeiten) der Fachkraft in Bezug auf Berufssituationen. Die Beschreibung der
Kompetenz richtet sich nach drei Kriterien, die folgendermaßen definiert werden:
25



Verantwortlichkeit: Ausmaß der Verantwortung und Rechenschaftspflicht in Bezug auf
das berufliche Handeln und dessen Auswirkungen auf das berufsmäßige Handeln
anderer;
Komplexität: Ausmaß der Komplexität von beruflichem Handeln in Bezug auf die
Anwendung von Routinetätigkeiten, Standardverfahren und neuen Verfahren;
Transfer: Ausmaß des Transfers von Kenntnissen und beruflichen Fähigkeiten in
unterschiedlichen Handlungssituationen.
Demzufolge sind auf dem zweiten Qualifikationsniveau überwiegend Routine- und
Standardverfahren auszuführen. Auf dem fünften Qualifikationsniveau herrschen komplexe
Tätigkeiten und die Entwicklung von neuen Verfahren vor.
Auf allen Ausbildungsebenen sind die Ausbildungsziele in Teilqualifikationen gebündelt.
Diese sind so gewählt, dass bestimmte allgemeine Teilqualifikationen, die sich auf die
direkte Pflegedienstleistung beziehen, in allen Berufsbildungsgängen vermittelt werden. Für
ein höheres Qualifikationsniveau müssen weitere Teilqualifikationen erworben werden, die
eine Handlungsfähigkeit in einer immer größeren Vielfalt von Situationen gewährleisten. Die
angestrebten Ausbildungsergebnisse sind in einem modularen System zusammengefasst.
Das bedeutet, dass die zu vermittelnden Lehr-/Lerninhalte mit den ihnen zugeordneten
Teilqualifikationen in Einheiten von begrenzter Größe gegliedert sind. Die Lehr-/Lernmodule
sind in sich geschlossen. Diese Systematik gewährleistet eine transparente Struktur und
erleichtert dem Auszubildenden einen Wechsel zwischen den einzelnen
Berufsbildungsgängen für Pflegeberufe.
Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich auf den niederländischen Projektpartner,
die Hogeschool van Utrecht, Faculteit Geszondheitszorg, Verpleegkunde.
Ausbildungsorganisation der Qualifikationsstufe 5
Für die Zulassung zur Hochschule ist ein Sekundarabschluss II. (HAVO) im Alter von 17 –
18 Jahren, erforderlich (Europäische Kommission, 1997; Rennen-Allhoff et al., 2000). Die
Dauer der Berufsbildung beträgt vier Jahre bei 168 Semesterwochen im Falle des
Vollzeitstudiums. Über den berufsbegleitenden Lernweg verlängert sich die Ausbildung bis
zu 4,5 Jahren. Die Berufsbildung ist in eine propädeutische Phase (1. Studienjahr) und in
eine Hauptphase (2.-4. Studienjahr), die eine Differenzierungs- bzw. Spezialisierungsphase
(letzte Studienphase) einschließt, gegliedert.
Der Berufsbildungsgang umfasst insgesamt 6720 Stunden à 60 Minuten, davon werden
3897 Stunden der theoretischen und fachspezifischen Ausbildung sowie 2823 Stunden der
klinischen Unterweisung und den Berufspraktika zugeordnet. Die Ausbildungsstunden sind
als Studienbelastungsstunden (sbu) ausgewiesen. Pro Studienjahr sind die
Lehr-/Lernmodule in vier Studienblöcke à 10 Wochen mit insgesamt 1680 sbu organisiert.
Die rechnerische Grundlage eines Moduls beträgt 40 sbu (addierbar jeweils um die gleiche
Zahl auf 80 Stunden, 120 Stunden, etc.). Der modularen Studienorganisation liegt ein
Kreditpunkte-System zugrunde. Für 40 sbu wird jeweils ein Kreditpunkt (Studienpunkt)
vergeben. Folglich schließt jedes Modul entsprechend seiner Länge mit einer bestimmten
Anzahl von Studienpunkten ab (siehe Tabellen 8 – 10).
40 Ausbildungsstunden pro Woche sind angesetzt. Diese Stunden verteilen sich auf
Kontaktstunden zwischen Dozenten und Studierenden, Stunden für das Selbststudium sowie
auf Studienaktivitäten in Lerngruppen. Der zeitliche Umfang für die einzelne
Stundenverteilung innerhalb eines Moduls richtet sich nach der Ansiedlung des Moduls im
Studium, den Lernvoraussetzungen der Studenten und den Lehr-/Lerninhalten. Die
praktische Ausbildung gliedert sich zum einen in pädagogisch begleitete oder selbständig
durchzuführende Lehr-/Lerneinheiten in Übungsräumen am Lernort Schule und zum
anderen in Praktika an Lernorten der Berufspraxis.
26
Eine Überprüfung der Lernleistungen findet zum Abschuss jedes Moduls statt. Geprüft
werden Kenntnisse (Wissen, Prozeduren, Begriffe und Prinzipien) sowie reproduzierende
und produktive Fertigkeiten auf der kognitiven, psychomotorischen, reaktiven und
interaktiven Ebene (i. S. v. Romiszowski, 1991). Formen von Prüfungen sind z. B. schriftliche
Tests mit offenen Fragen oder Multiple Choice Fragen, Fallbeschreibungen, Präsentation
von Referaten und praktischen Untersuchungen sowie Erstellung und Präsentation eines
Entwurfes zur Qualitätssicherung in der Praxis. Die den einzelnen Lehr-/Lernmodulen
zugeordneten Studienpunkte werden bei erfolgreichem Bestehen der Lernleistungen
vergeben. Für den Hochschulabschluss müssen insgesamt 168 Studienpunkte erreicht sein.
Ein Abschlussexamen ist nicht vorgesehen. Anschließend wird die Erlaubnis zur Tätigkeit
unter der staatlich geschützten Berufsbezeichnung Diplom Verpleegkundige HBOV erteilt.
Das Diplom liegt auf dem Niveau des Bachelor of Arts/Science.
Ziele und Inhalte der Qualifikationsstufe 5
Leitende Ziele für eine Ausbildung auf der fünften Qualifikationsstufe sind in einem
landesweiten Rahmencurriculum festgelegt und beziehen sich auf:
 die Berufsausübung in der direkten Beziehung zum Patienten/Klienten bzw. zur
Patientengruppe/Klientengruppe (Mikroniveau),
 die Berufsreform und –entwicklung,
 die Zusammenarbeit innerhalb des Gesundheitswesens auf intra- und interdisziplinärer
Ebene,
 die Ausübung des Berufes, in dessen Rahmen der Berufstätige als Mitglied einer
Einrichtung oder Organisation betrachtet wird (Mesoniveau),
 die Ausübung des Berufes, in dessen Rahmen der Berufstätige als Mitglied des
pflegerischen Berufsstandes gesehen wird, der dem System des Gesundheitswesens im
Besonderen und der Gesellschaft im Allgemeinen angehört (Makroniveau).
Unter den einzelnen Leitzielen sind Teilziele formuliert, deren Kernaussagen sich
folgendermaßen zusammenfassen lassen: Krankenschwestern und –pfleger der
Qualifikationsstufe 5 sollen in die Lage versetzt werden, ihre Berufsrolle im Bereich der
präventiven, kurativen und palliativen Pflege und in Bezug auf die individuelle und kollektive
Gesundheitsaufklärung und –beratung auszufüllen. Sie sollen befähigt werden, die Pflegeund Versorgungsstruktur vor dem Hintergrund des individuellen Pflegebedarfs selbständig
zu organisieren und zu koordinieren (Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport,
1996; Hogeschool van Utrecht, 1999a). Handlungsleitend ist der Pflegeprozess, ausgerichtet
auf das Ziel, die Kontinuität und Qualität pflegerischen Handelns unter Berücksichtigung
wissenschaftlicher Forschungsergebnisse zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sie
Kompetenzen erwerben, auch in neuen Situationen selbständig angemessen zu handeln,
koordinierende, organisatorische, führende und beratende Funktionen zu übernehmen und
Bedingungen zur Verbesserung des Pflegeangebots in einer intra- und interdisziplinären
Zusammenarbeit zu schaffen. Des Weiteren müssen sie dazu befähigt werden, strategische
Entwicklungen in Gesundheitseinrichtungen und –systemen einzuführen und einen positiven
Beitrag zur Professionalisierung ihres Berufsstandes zu leisten.
Die Lehr-/Lerninhalte der Berufsbildung richten sich nach Pflegekategorien, die im Laufe der
ersten drei Jahre des Studiums behandelt werden müssen (Ministerium für Gesundheit,
Gemeinwohl und Sport, 1996):
 Patienten, die im Zusammenhang mit einer Untersuchung, Behandlung oder einem
chirurgischen Eingriff in eine Einrichtung des Gesundheitswesens aufgenommen worden
sind,
 Schwangere, Wöchnerinnen und Neugeborene,
 Patienten mit einer Geisteskrankheit,
27







Patienten, deren Möglichkeiten zur Selbstversorgung in somatischer oder psychosozialer
Hinsicht eingeschränkt sind,
jugendliche Patienten,
geriatrische Patienten,
chronisch-somatisch Kranke,
körperlich Behinderte,
geistig Behinderte,
Patienten im primären Lebensumfeld.
Das erste Studienjahr, gekennzeichnet als propädeutische Phase, führt den Studierenden in
verschiedene Arbeitsfelder der Pflegeberufe ein und bietet eine Orientierung in der
Berufspraxis (Hogeschool van Utrecht, 2000). Der Auszubildende hat die Möglichkeit, seine
Studien- und Berufsmotivation im Hinblick auf die Anforderungen des Pflegeberufes und die
des Studiums zu überprüfen.
Das zweite und dritte Jahr ist gekennzeichnet durch die theoretische Vertiefung von Inhalten
in Bezug auf die pflegerischen Handlungsfelder, das technisch-instrumentelle und soziale
Training von Berufsfertigkeiten und die Anwendung des Erlernten in der Berufspraxis.
Die Vermittlung von Berufsfertigkeiten und -fähigkeiten geschieht vor dem Hintergrund der
landesweit festgelegten Kern- und Berufskompetenzen einer HBO-Pflegeperson (Pool, PoolTromp, Veltman-van Vugt & Vogel, 2001a, 2001b). Die Kernkompetenzen, die in
Teilkompetenzen aufgeschlüsselt sind und Kriterien für ihre Effektivität beinhalten, stehen in
Beziehung zu fünf Berufsrollen. Die Rollenausfüllung liegt wiederum im Schnittpunkt der
Pflegefürsorge und –organisation. Ein weiteres Charakteristikum in Verbindung mit der
Berufsrolle ist die Zuordnung zu einem spezifischen Aufgabenbereich. Erwartete
Berufsrollen, die die HBO-Pflegeperson ausfüllen sollte und deren Kompetenzen in der
Berufsbildung erworben werden müssen, sind in Tabelle 7 aufgeführt.
Tabelle 7: Berufsrollen in der Pflege
Berufsrollen
Die Rolle des Pflegeausübenden
Die Rolle des Organisators
Die Rolle des Entwicklers
Die Rolle des Beraters
Pflege des Berufsausübenden
Berufsbereich
(Domeinen)
Pflegefürsorge
Bereichsspezifika (Domeinspecificaties)



Pflegeorganisation 





Pflege für Kranke, Behinderte, Sterbende
Individuelle und kollektive Prävention
Gesundheitsaufklärung und – erziehung (GVO)
Pflegekonzeptentwicklung
Pflegepolitik
Arbeitsbegleitung
Qualitätssicherung
Berufliche Innovationen
Weiterbildung
Basierend auf dem Konzept der Berufsrollen, einschließlich der Kern- und
Berufskompetenzen, findet in der Differenzierungsphase eine Integration von bisher
erworbenen Kompetenzen in Verbindung mit speziellen Patientenkategorien statt. Die
Studierenden können aus einem von vier Spezialisierungen auswählen (Ministerium für
Gesundheit, Gemeinwohl und Sport, 1996):
 Pflege bei Störungen vitaler Lebensfunktion (schließt die Behandlung auf der
Intensivtherapiestation aus);
 Pflege bei Schwangerschaft, Wochenbett, Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18
Jahren;
28


Pflege von Personen mit akuten und/oder chronischen Geisteskrankheiten oder
geistigen Behinderungen (bezieht die Psychogeriatrie und Geronto-Psychiatrie ein);
Pflege chronisch Kranker.
In den Tabellen 8 – 10 sind die Ausbildungsinhalte der Hogeschool van Utrecht
entsprechend dem jeweiligen Studienjahr und aufgeteilt nach Studienblöcken mit den
zugeordneten Modulen aufgezeigt (Hogeschool van Utrecht, 2000). Die dargestellte
Lehrplanorganisation bezieht sich auf ein Vollzeitstudium. Für das Teilzeitstudium sind die
Modulangebote und die Studienaktivitäten identisch.
Tabelle 8: Studieninhalte im propädeutischen Jahr (1. Studienjahr)
Studienpunkte
Studienbelastung
(sbu)
Block 1
chronisch Kranke oder geriatrische Patienten
Gesundheitsversorgung und Organisation 1 oder 2
Menschen und Gesundheitsproblematik 1
Basisfertigkeiten im Pflegeberuf 1
4
2
2
2
160
80
80
80
Block 2
chronisch Kranke oder geriatrische Patienten
Gesundheitsversorgung und Organisation 1 oder 2
Menschen und Gesundheitsproblematik 2
Basisfertigkeiten im Pflegeberuf 2
4
2
2
2
160
80
80
80
Block 3
Praktikumsorientierung
10
400
5
200
2
1
2
80
40
80
1
1
40
40
Studienpunkte
Studienbelastung
(sbu)
5
2
3
200
80
120
Module
Block 4
Pflege von Patienten vor und nach chirurgischen Eingriffen,
Untersuchungen oder Behandlungen
Methodisch pflegen
Mensch und Gesundheitsproblematik 3
Basisfertigkeiten komplexer Pflegetechniken
Wahlmodule
Rechenfertigkeiten
Tabelle 9: Studieninhalte in der Hauptphase des Studiums
Module
Zweites Studienjahr
Block 1
Patient mit einer psychiatrischen Erkrankung
Kommunikative Basisfertigkeiten bei psychiatrischen Patienten
Planung von Pflegeversorgung
29
Block 2
Praktikum 1
10
400
Block 3
Patienten mit geistiger Behinderung
Gesundheitsversorgung und Organisation 3
Kontinuität und Koordination von Pflege
5
2
3
200
80
120
Block 4
Praktikum 2
10
400
5
200
5
200
Block 2
chronisch Kranke und geriatrische Patienten 2
Basisfertigkeiten im Pflegeberuf 6
Prävention und Gesundheitsaufklärung und -erziehung
5
2
3
200
80
120
Block 3 und 4
Praktikum 3
20
800
Viertes Studienjahr, die ersten fünf Wochen
Pflege und Politik
die dynamische Pflegeperson
2
3
80
120
Drittes Studienjahr
Block 1
Pflege von Schwangeren, Gebärenden und Kindern von 0-18
Jahre
der Arbeitsplatz
Tabelle 10: Studieninhalte in der Differenzierungsphase
Bestandteil
Studienpunkte
Studienbelastung
(sbu)
Vorbereitung
5
200
Qualitätsprojekt:
Rolle des Entwicklers
10
400
Praxiskompetenz:
Rolle der hbo-Pflegenden
Rolle des Leiters, Organisators, Koordinators (Regie)
Rolle des Beraters (Coach)
10
4
4
400
160
160
Zusammenfassung der Rollen im Endgespräch:
Rolle des Berufsausübenden
2
80
Den einzelnen Modulen sind ein bis mehrere sogenannte Teilqualifikationen zugeordnet,
welche innerhalb der Module erworben und überprüft werden. Bei erfolgreichem Abschluss
des jeweiligen Moduls gelten die Teilqualifikationen als erlernt und können in anderen
30
Modulen wiederum vorausgesetzt werden. Auf dem fünften Qualifikationsniveau sind
insgesamt folgende Teilqualifikationen zu vermitteln (Ministerium für Gesundheit,
Gemeinwohl und Sport, 1996):
Tabelle 11: Teilqualifikationen auf dem Qualifikationsniveau 5
Pflichtfächer
Nr.
204
302
303
Pflichtfächer
Nr.
411
501
502
401
402
Interaktion in typischen Berufssituationen
Basispflege
Vorsorge und Gesundheitsaufklärung und
-erziehung 1
Planen von Krankenpflege 1
Krankenpflegerische Maßnahmen
403
Koordinierung und Kontinuität der Pflege 1
505
404
Qualitätspflege und Kenntnisförderung –
Krankenpfleger/-schwester 1
506
405
407
Pflege chronisch Kranker, körperlich
507
Behinderter und von Rehabilitationspatienten
1
Pflege Pflegebedürftiger vor und nach
508
chirurgischem Eingriff, Untersuchung oder
Behandlung 1
Pflege geriatrischer Pflegebedürftiger 1
509
408
Pflege geistig Behinderter 1
510
409
Pflege Pflegebedürftiger mit einer
Geisteskrankheit 1
Pflege Schwangerer, Gebärender,
Wöchnerinnen und Neugeborener 1
511
Pflege Pflegebedürftiger mit einer
Geisteskrankheit 2
Pflege Schwangerer, Gebärender,
Wöchnerinnen und Neugeborener 2
Pflege von Kindern und Jugendlichen 2
514
515
Psychiatrie und Pflege geistig Behinderter 2
Chronisch Kranke 2
406
410
512
513
Wahlmöglichkeiten
Klinische Intensivpflege
Pflege von Wöchnerinnen, Kindern und
Jugendlichen 2
503
504
Pflege von Kindern und Jugendlichen 1
Planen von Pflege 2
Vorsorge und Gesundheitsaufklärung und
-erziehung 2
Koordinierung und Kontinuität der Pflege 2
Qualitätssicherung und Kenntnisförderung –
Krankenpfleger/Krankenschwester 2
Pflege chronisch Kranker, körperlich
Behinderter und von Rehabilitationspatienten
2
Pflege Pflegebedürftiger vor und nach
chirurgischem Eingriff, Untersuchung oder
Behandlung
Pflege geriatrischer Pflegebedürftiger 2
Pflege geistig Behinderter 2
Für die praktische Berufsbildung stehen Praktikumsstellen in verschiedenen stationären
Fachabteilungen der Kinderkranken- und Krankenpflege, in Altenpflegeeinrichtungen, in
psychiatrischen Einrichtungen, in Institutionen für geistig Behinderte und in der Gemeindeund Hauskrankenpflege zur Verfügung.
Didaktische und curriculare Orientierungen in der Ausbildung für Pflegeberufe auf der
Qualifikationsstufe 5
Die Berufsbildung ist sowohl auf eine breite fachliche Qualifizierung für den Pflegeberuf als
auch auf die Persönlichkeitsbildung ausgerichtet (Hogeschool van Utrecht, 1999a, 2000;
Pool et al., 2001a). Der Ausbildungsprozess zeigt einen konsequent studentenzentrierten
Charakter. Von den Studierenden wird eine aktive Beteiligung am individuellen Lernprozess
31
mit einem hohen Anteil an Selbstverantwortung und Eigeninitiative unter Begleitung der
Dozenten erwartet. Sie lernen, selbständig ihre eigenen Lernziele zu formulieren,
Lernaktivitäten zu gestalten, ihren Lernerfolg einzuschätzen und eigene Handlungen und
Erfahrungen zu reflektieren. Eine Haltung des lebenslangen Lernens und der lernenden
Organisation liegt dem didaktischen Konzept zugrunde, dessen theoretischer Rahmen auf
lerntheoretischen und vor allem auf sozial-konstruktivistischen Theorien beruht.
Das Curriculum basiert auf einem kompetenzgerichteten und situationsorientierten Ansatz.
Anhand von relevanten Berufs- bzw. Pflegesituationen werden Kern- und
Berufskompetenzen im Zusammenhang mit den fünf zentralen Berufsrollen (s. o.) vermittelt.
Situatives Lernen soll die Authentizität bezogen auf das Arbeitsfeld gewährleisten und den
Theorie-Praxis-Transfer in die Berufspraxis erleichtern. Zentrale Fächer stellen die Pflege
und direkte berufsrelevante Handlungen dar. Wissenschaftliche Bezugsdiziplinen der Pflege
werden fächerintegrativ in die einzelnen Lehr-/Lernmodule einbezogen. Die Lernsituationen
sind so aufgebaut, dass die Studierenden vom Einfachen zum Komplexen, vom Leichten
zum Schweren und vom Allgemeinen zum Speziellen geführt werden. So erhalten sie eine
schrittweise Vertiefung ihres Wissens.
Im Zentrum eines aktivierenden Lehr-/Lernprozesses stehen handlungsorientiertes und
anwendungsbezogenes Lernen, problembasiertes Lernen (PBL) nach dem
Siebensprung-Prinzip und Fertigkeitentraining (Skillslab) in Kleingruppen (van Meer, 1994,
2000). Fertigkeitentraining findet auf mehreren Lernebenen und in fünf didaktischen Phasen
mit zunehmend komplexeren Handlungs- und Interaktionssituationen statt. Zum Einsatz
kommen Rollenspiele und Simulationspatienten. Begleitend zu den Lehr-/Lernmodulen
erhalten die Studierenden Arbeitshefte, in denen praxisrelevante Pflegesituationen mit
Hinweisen auf die zu bearbeitende Literatur beschrieben sind. Das Fertigkeitentraining wird
mit Arbeitsheften unterstützt, die pflegerische Handlungsabläufe und Methoden kombiniert
mit Lernzielen, Lernaufträgen, Beobachtungs- und Übungslisten sowie Lernkontrollen
beinhalten. Zur Bearbeitung von Lernaufgaben stehen den Studierenden Medien, die einen
Zugriff auf aktuelle Literatur und audiovisuelle Lehrmittel ermöglichen, Personalcomputer mit
Internetzugang und Übungsräume, ausgestattet mit pflegerischem Material, Inventar,
Modellpuppen und anatomischen Modellen, zur Verfügung.
Die Begleitung außerschulischer Praktika findet durch Fachpersonal in den einzelnen
Pratikumseinrichtungen statt. Während der Praxiseinsätze sind Reflexionstage am Lernort
Schule vorgesehen. Im Rahmen des multikulturellen Lernens kann der Student ein
Auslandspraktikum absolvieren.
Im gesamten Berufsbildungsprozess übernehmen die Lehrpersonen die pädagogischen
Funktionen des Experten, Koordinators, Mentors, Beraters, Begleiters und auch Prüfers. In
der propädeutischen Studienphase wird der Ausbildungsprozess noch überwiegend durch
dozentenbegleitende Lehr-/Lernformen gesteuert. Hingegen nehmen in der Hauptphase die
Kontaktstunden mit dem Dozenten ab und der Schwerpunkt liegt bei der Auswertung und
Reflexion selbstgesteuerter Lernaktivitäten der Studenten.
32
Arbeitsfelder der Pflege und Weiterbildungsmöglichkeiten
Fachhochschulabsolventen der Studienrichtung Pflege (verpleegkunde) können auf allen
Gebieten des Gesundheitswesens tätig werden.
Folgende weiterführende Ausbildungs- und Studiengänge für Pflegeberufe werden an der
Hogeschool van Utrecht angeboten (Hogeschool van Utrecht, 1999b):
Tabelle 12: Weiterführende Ausbildungs- und Studiengänge für Pflegeberufe an der
Hogeschool van Utrecht
Management und Innovation



Höhere Ausbildung im
Gesundheitswesen
Fortgesetzter Unterricht im
Gesundheitswesen
Management
Fortgesetzter Unterricht
Pflegeinnovation
Ausbildung und Betreuung



Lehrerausbildung
Krankenpflege
Betreuung von Lehrlingen
mit Problemen
Applikationslehrgang für
Krankenpflegedozenten








33
Wissenschaft und Forschung/
Berufsfachrichtungen
Master of Science in Nursing
Praxisorientierte Forschung
Fortgesetzte Ausbildung zum
Fachkrankenpfleger
Eltern- und Kinderbetreuung
Betreuung und Pflege des älter
werdenden Menschen
Ausbildung zum
Laktationskundigen
Weiterführende Ausbildung in der
Pflege geistig Behinderter
Weiterführende Ausbildung zum
sozial-psychiatrischen
Krankenpfleger
6 Polen
An der Jagiellonian University wird auf der Ebene des Lizentiatsstudiums eine
generalistische Ausbildung für Pflegeberufe angeboten (Beschluss des Hauptrates für
höheres Schulwesen). Der Berufsbildungsgang ist in das allgemeine Bildungssystem
integriert und gesetzlich geregelt. Die Auszubildenden haben Studentenstatus.
Das Bildungssystem in Polen ist kostenlos für die Studierenden, d. h. es fallen keine Schuloder Studiengebühren an. Es gibt zwei Möglichkeiten, von der Universität finanzielle
Unterstützung (Stipendien, die nicht zurückgezahlt werden müssen) zu bekommen: einmal
auf Grund von guten Leistungen, zum andern ein „soziales Stipendium“ auf Grund eigener
schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse.
Ausbildungsorganisation
Für die Zulassung zum Berufsstudium ist ein erfolgreicher Abschluss der Sekundarschule
erforderlich (Jagiellonian University, 2000). Das durchschnittliche Alter der BewerberInnen
liegt zwischen 17 – 19 Jahren. An der Jagiellonian University wird mit jeder Bewerberin und
jedem Bewerber ein Vorstellungsgespräch geführt.
Die Dauer des Lizentiatsstudiums beträgt drei Jahre. Ein Studienjahr besteht jeweils aus
zwei Semestern à 15 Wochen, die wiederum unterteilt sind in 10 Wochen theoretische und
fünf Wochen praktische Ausbildung. Am Ende der ersten zwei Studienjahre und während
des dritten Studienjahres müssen mehrwöchige außerschulische Berufspraktika geleistet
werden. In Stunden gerechnet umfasst der Berufsbildungsgang 4600 Gesamtstunden,
davon beträgt der theoretische Anteil 1685 Stunden à 45 Minuten und die praktische
Ausbildung 1810 Stunden einschließlich 800 Stunden Berufspraktika (Jagiellonian
University, 2000). Für das Selbststudium sind 1105 Stunden angegeben. Die Zuordnung der
Stunden zu einzelnen Ausbildungsanteilen kann in den einzelnen Studienjahrgängen
geringfügig variieren.
Die Studieninhalte sind thematischen Modulen (Fachmodule) zugeordnet, wobei ein
Themenkomplex auf mehrere Studienjahre verteilt unterrichtet wird. Bei Abschluss jedes
Fachmoduls erhalten die Studierenden eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten in
Zusammenhang mit einer Teilnahmebescheinigung und/oder Prüfung. Es können 60
Kreditpunkte pro Studienjahr erreicht werden. Schließen die Module mit Lehr-/Lernkontrollen
ab, so sind die Prüfungsverfahren in der Studienordnung festgelegt. Mündliche und
schriftliche Prüfungsformen umfassen z. B. Testverfahren, Durchführen von Interviews und
Beobachtungsaufträgen, Berichte zu einem Themenschwerpunkt, Konzeptentwicklungen,
Präsentationen, Darstellung von Problemlösungsverfahren. Die praktischen Prüfungen
werden in simulierten Situationen oder in der Berufspraxis durchgeführt und beziehen sich
auf berufliche Fertigkeiten mit dem Schwerpunkt auf Pflegediagnostik, Pflegedokumentation,
Pflegemethoden und interprofessionelle Kommunikation.
Die zu erreichende Gesamtanzahl von insgesamt 180 Kreditpunkten gilt als Voraussetzung
für die Anmeldung zum Diplomexamen. Das Examen besteht aus einer praktischen Prüfung
in der Kranken- oder Gemeindepflege und einer schriftlichen Diplomarbeit mit
anschließendem Kolloquium. Mit erfolgreichem Abschluss des Lizentiatsstudiums erhält der
Student den akademischen Grad des ‚Bachelor degree in nursing‘. Das Recht zur
Berufsausübung wird von der Bezirkskammer der Krankenschwestern und Hebammen
vergeben, nachdem der Absolvent eine zwölfmonatige Berufspraxis in einer
Gesundheitseinrichtung nachweisen kann (Professional Nurses and Midwives Act of July 5,
1996, Diary of Legal).
34
Ziele und Inhalte der Ausbildung für Pflegeberufe
Die pflegerische Berufsbildung auf Hochschulniveau orientiert sich in ihren Zielen und
Inhalten an wissenschaftlichen Fortschritten in Pflege und Medizin, Veränderungen im
Gesundheitswesen und den gesellschaftlichen Anforderungen an den Pflegeberuf. In der
Studienordnung sind übergeordnete Ziele des Berufsstudiums beschrieben (Jagiellonian
University, 2000, S. 10). Die Studierenden sollen befähigt werden:
 zur Sicherstellung einer qualitätsorientierten Pflege;
 zur Erhebung von Problemen des Gesundheits- und Krankheitszustandes;
 zur professionellen Planung und Realisierung von Pflegeaktivitäten;
 zur effektiven Mitarbeit im interprofessionellen Team;
 zur Berücksichtigung ethischer Aspekte in der Pflege;
 zur selbständigen Entwicklung und Implementierung von Konzepten zur
Gesundheitsförderung und –erziehung unter Berücksichtigung der Autonomie und
Eigenverantwortung des Hilfebedürftigen für seine eigene Gesundheit und die
Gesundheit anderer;
 zur Überprüfung der Effektivität von gesundheitsfördernden Handlungen auf
wissenschaftlicher Basis und zur Nutzung der Ergebnisse hinsichtlich der Verbesserung
von Pflegequalität;
 zur selbständigen Erforschung wissenschaftlicher Fragestellungen im Bereich der
Pflege, zur systematischen Klärung dieser und zur Verbreitung der Ergebnisse;
 zur pflegerischen Organisation und Implementierung staatlicher Gesundheitspolitik;
 zur Gründung und Mitwirkung von nicht-professionellen Selbsthilfegruppen und
Organisationen, die Ziele der individuellen und kollektiven Gesundheitsförderung
verfolgen;
 zu einem aktiven und selbstverantwortlichen Lernprozess;
 zur Übernahme von Verantwortung für die eigene persönliche Entwicklung und die
Entwicklung des Pflegeberufes.
Über einen detailliert festgelegten Lehrplan sollen die Studienziele erreicht werden. In
diesem sind zu jedem Fachmodul und jedem Berufspraktikum Lehr-/Lernziele formuliert, die
zu vermittelnden Lehrinhalte und -methoden aufgeführt sowie Evaluations- und
Prüfungsverfahren festgelegt. Der Unterricht wird von Krankenschwestern mit absolviertem
Magisterstudium und/oder einer Promotion durchgeführt. Zusätzliche Lehrpersonen
rekrutieren sich aus verschiedenen Fachdisziplinen. Letztgenannte erhalten eine
pädagogische Einweisung.
Die praktische Ausbildung ist in einzelne Fachmodule integriert und findet in Form von
Unterrichtsstunden am Lernort Schule oder in Form von zwei- bis fünfwöchigen Blöcken in
der Berufspraxis statt. Die praktische Ausbildung beinhaltet Unterweisungen in Fähigkeiten
und Fertigkeiten, die zu einem professionellen Handeln im Gemeindewesen und in der
klinischen Praxis führen sollen. Ziel ist die integrierte Anwendung von theoretischen
Kenntnissen und Handlungsfertigkeiten. Lehrgegenstände im Gemeindewesen sind
gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindergärten und Schulen. Themen der Unterweisung
in klinischer Praxis orientieren sich an pflegerischen Handlungsabläufen in medizinischen,
chirurgischen und pädiatrischen Disziplinen. Im Rahmen des praktischen Unterrichts bleibt
der Studierende unter Aufsicht einer Lehrperson bzw. einer Krankenschwester.
Zusätzlich sind während des Studiums vier Pflegepraktika von drei bis sechs Wochen zu
absolvieren. Die Praktikumeinsätze in der Berufspraxis werden pädagogisch begleitet. Diese
finden im ersten Studienjahr in Bereichen der allgemeinen Pflege und
Gesundheitsförderung, im zweiten Studienjahr in der Pädiatrie, Geburtshilfe, Gynäkologie
und im dritten Studienjahr in der Chirurgie und Neurologie sowie in der Psychiatrie und
Geriatrie statt.
35
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Inhalten des dreijährigen Berufsstudiums
einschließlich der Zuordnung zu den einzelnen Modulen, des Stundenumfanges im
jeweiligen Studienjahr, zur Form des Modulabschlusses sowie zur Kreditpunktanzahl pro
Modul (Jagiellonian University, 2000).
Tabelle 13: Programmstruktur der Berufsbildung für Pflegeberufe
Modulname
Studieninhalte
Struktur, Prozess und
Anatomie,
Funktionen des menschlichen Physiologie,
Organismus
Biochemie,
Genetik
Psychosoziales Leben des
Philosophie, Ethik
Menschen
Psychologie,
Soziologie,
Pädagogik
Gesundheit und
Umwelthygiene,
Gesundheitsförderung
Ernährung,
(inkl. praktische Ausbildung) Gesundheitsförderung,
Grundsätze der
Krankenpflege,
Krankenpflege
Ethik in der Pflege
(inkl. praktische Ausbildung)
Verwaltung von
Sozial- und Gesundheitssystem,
Krankenpflege
Sozial- und Gesundheitspolitik,
Strukturen und Ressourcen in
der Pflege,
Organisation des Pflegedienstes
Ergänzungsmodule: Englisch, Computer, Statistik,
Informatik, physikalisches
Englisch,
Training
physikalisches Training
Krankheit, Diagnostik und
Therapie
Erwachsenenpflege
(inkl. praktische Ausbildung)
Epidemiologie,
Mikrobiologie,
Pathologie,
Klinische Diagnostik,
Pharmakologie,
Techniken der Physiotherapie,
Psychotherapie
Innere Medizin,
Geriatrie,
Chirurgie,
Psychiatrie,
Neurologie,
Onkologie,
lebensbedrohliche Situationen
Kinderpflege und Angehörige Geburtspflege,
(inkl. praktische Ausbildung) Gynäkologie,
Pädiatrie
36
Stundenanteil pro
Form des
Studienjahr
Abschlusses
1.
2.
3.
185
--Prüfung
Kreditpunkte
12
215
--
--
Prüfung
11
185
30
--
10
270
70
15
30
30
30
Prüfung
Bescheinigung
Prüfung
Bescheinigung
Prüfung
Bescheinigung
145
60
30
Bescheinigung
14
--
255
40
Prüfung
Bescheinigung
18
--
205
405
Prüfung
31
--
265
--
Prüfung
12
17
7
Behindertenpflege und
Angehörige
Grundsätze der
wissenschaftlichen
Untersuchungen
Wahlmodule:
Schmerzen und Leiden, Tod
und Sterben,
Krankenhausinfektionen
Berufspraktika (gesamt 800
Std.)
Selbststudium (gesamt 1105
Std.)
Familienpflege,
Palliativpflege,
Rehabilitation,
Katastrophenmedizin
Wissenschaftliche Methoden,
Bachelor’s Degree Seminar
--
--
110
Prüfung
7
--
15
45
Bescheinigung
9
Perspektiven der Anthropologie
und Philosophie,
Alternative Medizin,
Krankenhausinfektionen
--
30
30
Prüfung
Bescheinigung
6
26
Didaktische und curriculare Orientierungen in der Ausbildung für Pflegeberufe
Die Bildungseinrichtung versteht ihren Auftrag in der fachlichen Qualifizierung und in der
Persönlichkeitsbildung der Studierenden (Jagiellonian University, 2000). Im Zentrum stehen
die Studierenden. Sie sind angehalten, ihren individuellen Lernprozess aktiv mitzugestalten.
Haltungen der reflektierten Auseinandersetzung mit Wissen, Fertigkeiten und Standpunkten
sowie kritisches Denken stehen im Vordergrund. Darüber hinaus werden Formen der
Bewältigung von schwierigen Situationen gefördert.
Die Vermittlung von berufsspezifischen Qualifikationen steht im Kontext eines Berufs- und
Pflegeverständnisses, das den Pflegepersonen einen selbständigen Status im
professionellen Gesundheitssystem zuspricht. Pflege wird der praktischen Disziplin
zugeordnet, die unter Einhaltung ethischer Aspekte und Qualitätsmerkmale zur Realisierung
folgender Ziele zuständig ist:
 die Verpflichtung zu einem hohen Dienstleistungsniveau im Bereich der Erhaltung und
Förderung von Gesundheit, der Vorbeugung von Krankheiten, der Planung,
Durchführung und Evaluation einer ganzheitlichen und individualisierten Krankenpflege,
Behindertenpflege und der Pflege von Sterbenden;
 die Verpflichtung zur Nutzung von menschlichen und sachlichen Ressourcen;
 die Teilnahme an der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern des Gesundheitsschutzes;
 die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen.
Professionelle Pflegepersonen sind verantwortlich für Individuen, Familien und andere
Gruppen, deren Subjektivität sie anerkennen. Sie bieten Unterstützung bei der Erlangung
von optimalen physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Möglichkeiten des Lebens
und der Arbeit in einer sich verändernden Umwelt. Die grundsätzliche Arbeitsmethode ist der
Pflegeprozess. Des Weiteren haben Pflegepersonen die Pflicht zur kontinuierlichen
Fortbildung und zur Weiterentwicklung der Profession als eigenständige Disziplin. Sie wirken
aktiv in der Gesundheitspolitik und im Gesundheitsschutz mit. Die selbständigen Aufgaben
der graduierten Pflegepersonen im Bereich der Präventions-, Diagnostik-, Therapie- und
Rehabilitationsleistungen sind per Gesetz aufgeführt und festgelegt (Order of the Minister of
Health and Social Care of September 2, 1997, Diary of Legal).
Die o. g. Studienziele und –inhalte sind auf dieses Pflege- und Berufsverständnis
ausgerichtet. Unterstützt wird der Bildungsprozess durch den Einsatz unterschiedlicher
Lehr-/Lernformen. Neben Vorlesungen, Seminaren und Projekten arbeiten die Studenten an
Präsentationen, mit Fallstudien und in Rollenspielen. Zur Bearbeitung haben die
Studierenden Zugriff auf Fachliteratur, audiovisuelle Lehrmittel und PC. Die praktische
Ausbildung erfolgt u. a. in Übungsräumen, ausgestattet mit pflegerischen Materialien,
37
Inventar, Modellpuppen und anatomischen Modellen. Diese stehen ihnen auch zum
selbständigen Fertigkeitentraining zur Verfügung. Begleitend zum gesamten Berufsstudium
erhalten die Studierenden ein Informationspaket, das Auskunft über das Pflege- und
Berufsverständnis, Ausbildungsziele, gesetzliche Regelungen, Lehrplan und
Modulprogramm, Verfahren der Lehr-/Lernkontrollen und das Diplomexamen gibt.
Die kontinuierliche Überprüfung einer qualitätsorientierten Lehre realisiert das Institut of
Nursing (Jagiellonian University, 2000) mithilfe eines Evaluationskonzeptes. Dieses sieht zu
Beginn jedes Jahrganges eine Eingangserhebung in Bezug auf die Kenntnisse und
Fertigkeiten der Studierenden vor. Die laufende Evaluation während der Studienzeit erfolgt
über Befragungen der Studierenden zur Lehrgangsorganisation, zu Studienzielen und
-inhalten, zu Lehr-/Lernarrangements und zu der Qualität der Lehre einzelner Lehrpersonen.
Laufende Prüfungen zu den einzelnen Modulen und die Diplomarbeit stellen die Daten der
Abschlusserhebung. Darüber hinaus finden Befragungen von LizentiatsabsolventInnen nach
einer gewissen Arbeitszeit in der Berufspraxis statt.
Arbeitsfelder der Pflege und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Absolventen des Lizentiatsstudiums können auf allen Gebieten des Gesundheitswesens
tätig werden.
Zusatzausbildungen in Bereichen der Familienpflege, Pädiatrie, Inneren Medizin und
Chirurgie, Operationsdienst, Intensiv- und Anästhesiepflege und Pflegemanagement führen
zur Ergänzung und Erweiterung der erworbenen Berufskompetenzen (Fichtel & Kaczmarek,
1998).
Die Jagiellonian University, institut of nursing, bietet im Anschluss an die Berufsbildung auf
Lizentiatsniveau ein zweijähriges Masterstudium an. Es kann zwischen 19 fachlichen
Spezialisierungen gewählt werden, die zum postgraduierten Abschluss des Master of
Nursing führen. Das Masterstudium gilt als Voraussetzung zum Erwerb eines Doktortitels.
38
Literaturverzeichnis
Arbeitsgruppe Bildungsbericht am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (1994): Das
Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Reinbek (D): Rowohlt.
Dielmann, G. (1999): Das Theorie-Praxis-Verhältnis in der Krankenpflege- und Kinderkrankenpflege.
In Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hrsg.), Arbeitsauftrag und Zwischenbericht der Landeskommission zur Erstellung eines
landeseinheitlichen Curriculums als empfehlende Ausbildungsrichtlinie für die Kranken- und
Kinderkrankenpflegeausbildung. Düsseldorf (Deutschland).
Dielmann, G. (1998): Zur aktuellen Situation der Krankenpflegeausbildung in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union. In I. Kollak & A. Pillen (Hrsg.), Pflege-Ausbildung im Gespräch - Ein
internationaler Vergleich (S. 279-293). Frankfurt am Main (D): Mabuse.
Europäische Kommission (17.10.1997) (XV/E/9432/7/96-DE): Beratender Ausschuss für die
Ausbildung in der Krankenpflege. Bericht und Empfehlungen zur Ausbildung der für die
allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwestern und Krankenpfleger in der
Europäischen Union. Brüssel (Belgien).
Europäische Kommission (24.06.1998) (XV/E/8481/4/97-DE): Beratender Ausschuss für die
Ausbildung in der Krankenpflege. Bericht und Empfehlungen zur verlangten Fachkompetenz der
für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwestern und Krankenpfleger in der
Europäischen Union. Brüssel (Belgien).
Fichtel, E. & Th. Kaczmarek (1998): Polen. In I. Kollak, & A. Pillen (Hrsg.), Pflege-Ausbildung im
Gespräch - Ein internationaler Vergleich. Frankfurt am Main (D): Mabuse.
Hogeschool van Utrecht (Hrsg.) (1999a): Uitgangspuntenota Curriculum AV-i. Utrecht (Niederlande).
Hogeschool van Utrecht (Hrsg.) (1999b): Eine Vorstellung. Utrecht (Niederlande).
Hogeschool van Utrecht (Hrsg.) (2000): Zelfevaluatierapport, opleiding Verpfleegkunde 2000. Utrecht
(Niederlande).
Kollak, I. & A. Pillen (Hrsg.) (1998): Pflege-Ausbildung im Gespräch - Ein internationaler Vergleich.
Frankfurt am Main (D): Mabuse.
Jagiellonian University (2000): Graduate Courses in Nursing. Jagiellonian University, Collegium
Medicum, Health Care Faculty, Institute of Nursing, Krakòw (Polen).
Kurtenbach, H., G. Golombeck & H. Siebers (1994): Krankenpflegegesetz. Stuttgart (D): Kohlhammer.
Lahmann, N.; E. Pieper & G. Otto (1998): Modell Niederlande. In I. Kollak & A. Pillen (Hrsg.), PflegeAusbildung im Gespräch - Ein internationaler Vergleich (S. 249-266). Frankfurt am Main (D):
Mabuse.
Lycée Technique pour Profession de Santé (1995): Réforme des études d’infirmiers. Luxemburg.
Lycée Technique pour Profession de Santé; Ministère de l’Éducation nationale et de la Formation
professionnelle, Ministère de Santé & Entente de Hôpitaux Luxembourgeois (1996): Modèle de
coopération entre les infirmiers enseignants et des infirmiers de référence dans l’enseignement
clinique. Luxemburg.
Lycée Technique pour Profession de Santé (1998): Ausbildungskatalog für den klinischen Unterricht.
Luxemburg.
Meer, K. van (1994): Problemorientiertes Lernen. In R. Schwarz-Govaers (Hrsg.), Standortbestimmung
Pflegedidaktik – Referate zum 1. Internationalen Kongress zur Didaktik der Pflge (S. 81-93).
Aarau (Schweiz).
Meer, K. van (2000): Materialien im Rahmen des problemorientierten Lernens. In Fachhochschule
Bielefeld, Fachbereich Pflege und Gesundheit (Hrsg.), Medien in der Ausbildung für
Gesundheitsberufe (Nr. 9). Bielefeld (Deutschland).
Ministère de L’Education Nationale, de la Formation Professionelle et des Sports (2000-2001):
Enseignement Secondaire Technique Horaires et Programmes. Luxemburg.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (1995): Die
Neuordnung der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Essen (D): druck-partner.
39
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (1998):
Empfehlende Richtlinie für die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung. Düsseldorf
(Deutschland).
Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport & Ministerium für Unterricht, Kultur und
Wissenschaft (1996): Qualifiziert für die Zukunft. Rijswijk (Niederlande).
Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport (1998): FACTSHEET - Gesetz über die Berufe in
der individuellen Gesundheit. FACTSHEET 03-D-1998. Rijswijk (Niederlande)
Pillen, A. (1998): Belgien. In I. Kollak, & A. Pillen (Hrsg.), Pflege-Ausbildung im Gespräch - Ein
internationaler Vergleich. Frankfurt am Main (D): Mabuse.
Pool, A.; Pool-Tromp, C.; Veltman-van Vugt, F. & Vogel, S. (2001a): Met het oog op de toekomst Beroepscompetenties van hbo-verpleegkundigen. Nederlands Instituut voor Zorg en Welzijn /
NIZW Uitgeverij: Utrecht (Niederlande).
Pool, A.; Pool-Tromp, C.; Veltman-van Vugt, F. & Vogel, S. (2001b): De kracht van de hboverpleegkundige. In TZT tijdschrift voor verpfleegkundigen, Nr. 4, S. 107-111.
Rennen-Allhoff, B. & I. Bergmann-Tyacke (2000): Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe in Europa Ausbildungsstandards in den EU-Mitgliedstaaten. Bern (CH): Huber.
Rennen-Allhoff, B. (2000): Qualifikatorische Rahmenbedingungen: Berufliche Bildung in der Pflege. In
B. Rennen-Allhoff & D. Schaeffer (Hrsg.), Handbuch Pflegewissenschaft (S. 283-306).
Weinheim (D): Juventa.
Robert Bosch Stiftung (2000): Pflege neu denken - Zur Zukunft der Pflegeausbildung. Stuttgart (D):
Schattauer.
Romiszowski, A. J. (1991): Ontwikkelen van opleidingen. In J. W.M. Kessels, C.A. en Smit (Hrsg.),
Handboek opleiders in organisaties. Deventer (NL): Kluwer Bedrijfswetenschappen.
Rustemeier-Holtwick, A. (1997): Altenpflegeschulen. Sonderdruck aus Management Handbuch
Alteneinrichtungen MHA. Heidelberg (D): R. v. Decker’s Verlag.
Sieger, M. & Bergmann-Tyacke I. (2001): Die Pflegeausbildungen – Anforderungen und
berufsrelevante Qualifikationen. In M. Sieger (Hrsg), Pflegepädagogik. Handbuch zur
pflegeberuflichen Bildung. (S. 13–38). Bern (CH): Huber.
Stöcker, G. (1999a): Altenpfleger/Altenpflegerin. In Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.), Berufsblätter zur
Berufskunde (S. 1-47). Bielefeld (D): Bertelsmann.
Stöcker, G. (1999b): Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger. In Bundesanstalt für Arbeit
(Hrsg.), Berufsblätter zur Berufskunde (S. 1-34). Bielefeld (D): Bertelsmann.
Stöcker, G. (1999c): Krankenschwester/Krankenpfleger. In Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.),
Berufsblätter zur Berufskunde (S. 1-33). Bielefeld (D): Bertelsmann.
Wendt-Leon, M. (1995): Krankenpflegeausbildung in Europa. Stuttgart (D): Kohlhammer.
40
Herunterladen