Öffentliche Unternehmen und verdeckte Kreditaufnahme Finanzpolitik mit Haken und Ösen Die Defizite der Jahre 2004 und 2005 sowie der Ausgleich des Betriebshaushaltes 2006 hat der Senat durch Finanztransaktionen zu Lasten öffentlicher Unternehmen schön gerechnet. Die Rückführung der Kreditaufnahme ist nur durch verdeckte Kreditaufnahmen möglich. Statt des Haushalts sollen sich die öffentlichen Unternehmen verschulden: - Die Hamburger Stadtentwässerung führt 2006 einmalig 44,8 Mio. Euro als Sonderausschüttung an den Haushalt ab, obwohl das Unternehmen mit weit rund 1,5 Mrd. Euro verschuldet ist. - Die städtische HGV führt 2006 rund 65 Mio. Euro an den Haushalt ab und tilgt damit ein städtisches Darlehen. - SAGA/GWG lösen Erbaurechte ab und zahlen der Stadt dafür 114 Millionen Euro, obwohl die Unternehmen daran gar kein Interesse haben können. Die Politik einer abnehmenden Neuverschuldung der Stadt (2002: 812 Mio. Euro, 2004: 750 Mio. Euro, 2005: 700 Mio. Euro, 2006: 650 Mio. Euro) ist angesichts deutlich höherer Haushaltsdefizite nur möglich, weil Einahmen generiert werden, die eine „echte“ Vermögensmobilisierung ersetzen. Bis 2004 konnten Rücklagen aufgezehrt werden. Die nun vom Senat ergriffenen Maßnahmen einer verdeckten Kreditaufnahme kommen in ihrer Wirkung einer Kreditaufnahme mit Zinslasten gleich: - Bei der notwendigen Wandlung von Stillen Einlagen der HGV bei der HSH Nordbank werden 391 Mio. Euro für den Haushalt abgezweigt, obwohl bei der HGV Kredite zur Finanzierung der Stillen Einlagen weiterlaufen und weiter bedient werden müssen. Über den höheren Verlustausgleich der HGV – er wird voraussichtlich von Null auf 85 Mio. Euro im Jahre 2009 steigen - zahlt der Haushalt die Zinsen der HGVKredite. Die Wirkung des Geschäfts ist die einer verdeckten Kreditaufnahme. Würde diese Summe als „echter“ Kredit von der Stadt aufgenommen, hätte Hamburg keinen verfassungsgemäßen Haushalt. (Eine Verschuldung von 700 Mio. plus 391 Mio. Euro würde die Netto-Investitionen von 1.025 Mio. minus 158,7 Mio. Euro übersteigen.) - Der erste Verkauf von Forderungen der Wohnungsbaukreditanstalt (WK) diente der Finanzierung der Herauslösung der WK aus der Landesbank. Hier war die Alternative zum Forderungsverkauf (zur Finanzierung einer Investition) die Kreditaufnahme. Insoweit galt es abzuwägen, welcher Finanzierungsweg günstiger sei. Der zweite Forderungsverkauf diente zur Deckung der allgemeinen Finanzierungslücke in 2004 – also überwiegend laufender Einnahmen. Es handelte sich um eine haushaltspolitische Notoperation zur Gewinnung kurzfristiger Liquidität zu Lasten künftiger Einnahmen. Die WK verkauft Forderungen in Höhe von rund 250 Mio. Euro und führt die Einnahmen in Höhe des Barwertes an den Haushalt ab. Der Haushalt muss jedoch in Zukunft um 6 bis 8 Mio. Euro einen höheren Verlustausgleich an die WK zahlen. Auch hier wäre 2004 – hätte man eine „echte“ statt einer verdeckten Kreditaufnahme getätigt – der Haushalt nicht mehr verfassungsgemäß gewesen. - Die städtische „KG VHG Verwaltung Hamburgische Gebäude GmbH & Co“ ist im Gebäudemanagement tätig. Ihr wurden die Gebäude übertragen und ein entsprechendes Darlehen der Stadt gewährt. Damals hat man bewusst auf die auf einen Kauf durch die VHG und einer entsprechenden Zahlung an den Haushalt verzichtet (Stichworte „rechte Tasche-linke Tasche“ oder „verdeckte Kreditaufnahme“). 2006 hat der Senat mit dem „echten“ Verkauf der Immobilien an privat Dritte begonnen. Die Einnahmen für den Haushalt hat er aber bereits 2004 (410 Mio. Euro) und 2005 (200 Mio. Euro) realisiert, indem die VHG Darlehen der Stadt als Vorschuss auf künftige Immobilienverkäufe zurückgezahlt hat. Die VHG musste und muss sich nun – anstelle der Stadt - am Kreditmarkt verschulden. Anstatt der Stadt erhalten nun Banken die Zinsen für Kredite an die VHG (über 20 Mio. Euro). - Die durch die Auflage eines ungedeckten Sonderinvestitionsprogramms entstandene Finanzierungslücke soll ab 2007 durch den Verkauf der städtischen GWG an die städtische SAGA finanziert werden. 500 Mio. Euro soll die SAGA dafür dem Haushalt überweisen.