Offenlegungsbericht der Sparkasse Zollernalb Offenlegung gemäß

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Blatt 1
Offenlegungsbericht der Sparkasse Zollernalb
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
Blatt 2
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.2
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
5
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
5
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
5
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
7
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
7
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
7
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
9
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
16
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
18
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
20
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
20
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
23
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
27
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
28
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
30
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
30
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
30
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
31
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
32
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
32
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
33
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
33
2
3
Blatt 3
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRD
Capital Requirements Directive
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
SpG
Sparkassengesetz für Baden-Württemberg
Blatt 4
1 Allgemeine Informationen
Die Sparkasse Zollernalb setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil
8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. In den
Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der
Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) verabschiedeten technischen
Standards und Guidelines.
Die Sparkasse Zollernalb hat nach Art. 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA)
zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des
risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren
Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung
als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 433
Satz 4 CRR i. V. m. Art. 437 CRR und Art. 438 c-f CRR verzichtet.
Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Art. 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes
auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen
grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend
erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf
Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2016.
Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum 31.12.2016. Der
Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen Bundesanzeiger am
10.08.2017 veröffentlicht.
In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1) Satz 2
KWG.
1.1
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf
Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei
der Sparkasse Zollernalb nicht.
Quantitative Angaben
In der Sparkasse Zollernalb waren am 31. Dezember 2016 keine Tochtergesellschaften vorhanden.
1.2
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Art. 432 CRR keinen Gebrauch.
Folgende Offenlegungsanforderungen der CRR besitzen aktuell keine Relevanz für die Sparkasse:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Art. 104 (1) Buchstabe a)
CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse Zollernalb ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
Blatt 5
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.)
• Art. 454 (Die Sparkasse Zollernalb verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle
Risiken.)
• Art. 455 (Die Sparkasse Zollernalb verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstabe a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 Risikobericht offengelegt.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse
angemessen sind.
Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4.1 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil
der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht
stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
-
1
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
-
2
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht
mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind, neben den
gesetzlichen Regelungen im KWG und im SpG sowie in der Satzung der Sparkasse enthalten.
Nach § 12 (2) Nr. 4 SpG bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder
des Vorstands beschließen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten
und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet.
Blatt 6
Grundsätzlich unterstützt ein externes Beratungsunternehmen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von
geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in
ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung
und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine
langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Zollernalbkreis. Die 9 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 5 Mitglieder als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage
des SpG durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im
Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen
Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt.
Blatt 7
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
1423/2013
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2016
Bilanzwert
TEUR
9.
Überleitung
Nachrangige Verbind-
TEUR
Hartes Kern-
Zusätzliches
Ergänzungs-
kapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
374,3
-331,1
1)
0,0
0,0
43,2
161.142,0
-7.142,0
2)
154.000,0
0,0
0,0
206.333,6
-2.000,0
2)
204.333,6
0,0
0,0
2.972,2
-2.972,2
2)
0,0
0,0
0,0
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 Buchst. c CRR)
0,0
0,0
20.207,7
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b,
-76,4
0,0
0,0
30,6
-30,6
0,0
0,0
0,0
20.000,0
358.287,8
-30,6
40.250,9
lichkeiten
11.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
d) Bilanzgewinn
Sonstige Überleitungskorrekturen
37 CRR)
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR)
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
1)
Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen
2)
Abzug wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Art. 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR)
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013
Die Sparkasse hat Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrument begeben.
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Blatt 8
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
3
Sparkasse
Zollernalb
k. A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Nicht anrechenbar
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Solo
Sparkassenkapitalbrief
43,2 TEUR
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Tausend, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
100 %
9b
Tilgungspreis
100 %
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
16
206.111,29 EUR
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
01.03.200701.10.2009
Mit Verfalltermin
01.03.201701.10.2019
Nein
k. A.
k. A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Zwingend
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf
den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
35
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k. A.
k. A.
3,40 - 4,50 %.
Referenzindex nicht
einschlägig
Nein
Nein
Blatt 9
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments
Bei diesem Sparkassen-Kapitalbrief liegen eine Vielzahl kleinteiliger fungibler Emissionen vor. Es erfolgt
deshalb eine zusammengefasste Darstellung der Hauptmerkmale der Emissionen, die sich nur durch Abweichungen im Zinssatz (Hauptmerkmal 18) von 3,40 % bis 4,50 % unterscheiden.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
TEUR
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstru ments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
k. A.
26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A.
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A.
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A.
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
204.333,6 26 (1) (c)
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
k. A.
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k. A.
486 (2)
k. A.
k. A.
483 (2)
k. A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k. A.
84, 479, 480
k. A.
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
k. A.
26 (2)
7
k. A.
3a
4
5
5a
8
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
26 (1)
154.000,0 26 (1) (f)
358.333,6
k. A.
34, 105
-45,8 36 (1) (b), 37, 472 (4)
-30,6
Blatt 10
9
In der EU: leeres Feld
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
k. A.
36 (1) (c), 38, 472 (5)
k. A.
33 (a)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k. A.
36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k. A.
32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
k. A.
33 (b)
k. A.
36 (1) (e), 41, 472 (7)
k. A.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k. A.
36 (1) (f), 42, 472 (8)
k. A.
k. A.
36 (1) (g), 44, 472 (9)
k. A.
k. A.
36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
k. A.
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
k. A.
36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k. A.
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
k. A.
36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k. A.
36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k. A.
36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21
k. A.
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A.
48 (1), 470(2)
11
15
16
17
18
19
20
22
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
k. A.
k. A.
k. A.
Blatt 11
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
24
In der EU: leeres Feld
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
28
29
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k. A.
36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A.
36 (1) (a), 472 (3)
k. A.
36 (1) (I)
k. A.
k. A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k. A.
467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k. A.
467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k. A.
468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k. A.
468
k. A.
481
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27
k. A.
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
-30,6 36 (1) (j)
-76,4
-30,6
358.257,2
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
k. A.
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k. A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k. A.
486 (3)
k. A.
483 (3)
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k. A.
85, 86, 480
31
34
51, 52
k. A.
k. A.
Blatt 12
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k. A.
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
k. A.
486 (3)
k. A.
k. A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
k. A.
52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k. A.
k. A.
56 (b), 58, 475 (3)
k. A.
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A.
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k. A.
k. A.
56 (d), 59, 79, 475
(4)
k. A.
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A.
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
k. A.
467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k. A.
467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k. A.
468
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k. A.
56 (e)
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
k. A.
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
38
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
42
43
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
-30,6
-30,6 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
0,0
358.257,2
Blatt 13
46
47
48
49
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k. A.
62, 63
k. A.
483 (4)
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k. A.
87, 88, 480
k. A.
486 (4)
20.043,1 486 (4)
50
Kreditrisikoanpassungen
20.207,8 62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
40.250,9
20.043,1
k. A.
k. A.
20.043,1
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
k. A.
63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k. A.
k. A.
66 (b), 68, 477 (3)
k. A.
k. A.
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k. A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
66 (d), 69, 79, 477
(4)
k. A.
k. A.
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k. A.
Blatt 14
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A.
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k. A.
467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k. A.
467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k. A.
468
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
k. A.
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
k. A.
40.250,9
398.508,1
k. A.
472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
1.766.957,4
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
20,28 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
20,28 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
22,55 92 (2) (c)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
0,63 CRD 128, 129, 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,63
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,00
67
davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
k. A.
k. A.
CRD 131
14,28 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspo-
5.014,0 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
Blatt 15
sitionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
13.733,6 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
k. A.
36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
45.250,0 62
20.207,8 62
k. A.
62
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrik. A.
62
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2021)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
k. A.
484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k. A.
484 (3), 486 (2) und
(5)
k. A.
484 (4), 486 (3) und
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k. A.
484 (4), 486 (3) und
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k. A.
30.711,9 484 (5), 486 (4) und
(5)
484 (5), 486 (4) und
(5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
Blatt 16
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstaben a) und b) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem
Punkt 2.3 wieder.
Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung.
Blatt 17
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
TEUR
Kreditrisiko
Standardansatz
129.329,7
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
2,4
51,3
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
Internationale Organisationen
-
Institute
3.276,6
Unternehmen
37.916,3
Mengengeschäft
49.193,8
Durch Immobilien besicherte Positionen
18.502,9
Ausgefallene Positionen
3.937,5
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
162,1
Verbriefungspositionen
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
OGA
6.671,1
Beteiligungspositionen
6.969,0
Sonstige Posten
2.646,7
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
-
Interner Modellansatz
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
k. A.
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
-
Vereinfachtes Verfahren
-
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
-
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
12.026,9
Standardansatz
-
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
CVA-Risiko
Standardmethode
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
-
Blatt 18
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
31.12.2016
119.603
95,01
0,00
7.632
-
-
-
-
-
532
-
-
532
0,42
0,00
35.286
-
-
-
-
-
2.748
-
-
2.748
2,18
0,00
Italien
4.237
-
-
-
-
-
336
-
-
336
0,27
0,00
Irland
468
-
-
-
-
-
38
-
-
38
0,03
0,00
1.417
-
-
-
-
-
113
-
-
113
0,09
0,00
2
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Portugal
851
-
-
-
-
-
61
-
-
61
0,05
0,00
Spanien
2.177
-
-
-
-
-
155
-
-
155
0,12
0,00
Belgien
632
-
-
-
-
-
31
-
-
31
0,03
0,00
1.011
-
-
-
-
-
81
-
-
81
0,06
0,00
Norwegen
459
-
-
-
-
-
18
-
-
18
0,02
0,00
Schweden
3.990
-
-
-
-
-
319
-
-
319
0,25
0,00
Finnland
1.448
-
-
-
-
-
116
-
-
116
0,09
0,00
744
-
-
-
-
-
34
-
-
34
0,03
0,00
4.326
-
-
-
-
-
258
-
-
258
0,21
0,00
3
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
3.933
-
-
-
-
-
315
-
-
315
0,25
0,00
195
-
-
-
-
-
12
-
-
12
0,01
0,00
Russische Föderation
0
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Bosnien-Herzegowina
74
-
-
-
-
-
5
-
-
5
0,00
0,00
Makedonien
0
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Kosovo
0
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
7.095
-
-
-
-
-
459
-
-
459
0,36
0,00
Kenia
0
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Südafrika
3
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Frankreich
Niederlande
Dänemark
Griechenland
Luxemburg
Österreich
Schweiz
Polen
Tschechische Republik
Ungarn
Großbritannien
Summe
Eigenmittelanforderungen
-
Gewichtungen der
-
positionen
119.603
Davon: Verbriefungsrisiko-
-
delsbuch
-
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
-
Handelsbuch (interne Modelle)
-
Wert der Risikoposition im
-
position im Handelsbuch
2.236.327
Deutschland
Summe der Kauf- und Verkaufs-
Davon: Risikopositionen im Han-
Eigenmittelanforderungen
positionen
Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
positionen
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
Risikoposition im
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisiko-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen
Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
Blatt 19
Eigenmittelanforderungen
365
0,29
0,00
Kanada
466
-
-
-
-
-
37
-
-
37
0,03
0,00
Mexiko
1.699
-
-
-
-
-
100
-
-
100
0,08
0,00
Honduras
41
-
-
-
-
-
1
-
-
1
0,00
0,00
Panama (einschl.
Kanal-Zone)
86
-
-
-
-
-
3
-
-
3
0,00
0,00
1.347
-
-
-
-
-
54
-
-
54
0,04
0,00
Ecuador
0
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Brasilien
13
-
-
-
-
-
1
-
-
1
0,00
0,00
Chile
9
-
-
-
-
-
1
-
-
1
0,00
0,00
Uruguay
3
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Argentinien
0
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
42
-
-
-
-
-
1
-
-
1
0,00
0,00
0
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Vietnam
77
-
-
-
-
-
2
-
-
2
0,00
0,00
Singapur
32
-
-
-
-
-
1
-
-
1
0,00
0,00
1.508
-
-
-
-
-
64
-
-
64
0,05
0,00
Japan
0
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Hongkong
4
-
-
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00
Australien
924
-
-
-
-
-
37
-
-
37
0,03
0,00
2.324.413
-
-
-
-
-
125.901
-
-
125.901 100,00
0,00
Brit. Jungferninseln
Vereinigte Arabische
Emirate
Bangladesch
Volksrepublik China
Summe
Summe
Eigenmittelanforderungen
-
Gewichtungen der
-
positionen
365
Davon: Verbriefungsrisiko-
-
delsbuch
-
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
-
Handelsbuch (interne Modelle)
-
Wert der Risikoposition im
-
position im Handelsbuch
5.852
Vereinigte Staaten
von Amerika
Summe der Kauf- und Verkaufs-
Davon: Risikopositionen im Han-
risikoposition
positionen
Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
positionen
Verbriefungs-
Risikopositionswert (SA)
Risikoposition im
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisiko-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
31.12.2016
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
1.766.957
0,00
71
Blatt 20
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge
und vor Kreditrisikominderung) gemäß Art. 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren
Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 3.881.569,7 TEUR setzt sich aus
sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Art. 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungsrisikopositionen
zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle
nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für
den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
TEUR
Jahresdurchschnittsbetrag der
Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
30.522,1
179.383,8
Öffentliche Stellen
24.070,9
Multilaterale Entwicklungsbanken
19.871,2
Internationale Organisationen
30.310,7
Institute
793.480,0
Unternehmen
564.236,0
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
1.246.843,1
680.326,4
Ausgefallene Positionen
44.308,9
Gedeckte Schuldverschreibungen
20.260,8
OGA
95.985,0
Sonstige Posten
49.033,2
Gesamt
3.778.632,1
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Blatt 21
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt
anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2016
Deutschland
EWR
Sonstige
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
29.151,9
-
-
180.015,7
-
-
33.302,5
-
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
19.871,2
-
Internationale Organisationen
-
30.310,7
-
Institute
827.869,3
20.210,9
-
Unternehmen
546.948,3
28.613,1
1.773,4
1.252.491,2
765,9
2.977,1
695.759,2
583,2
1.385,4
Ausgefallene Positionen
41.339,5
87,3
55,3
Gedeckte Schuldverschreibungen
20.260,8
-
-
OGA
95.155,9
-
-
Sonstige Posten
52.641,9
-
-
3.774.936,2
100.442,3
6.191,2
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese
Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e)
CRR).
Blatt 22
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Dienstleistungen
Grundstücks- u. Wohnungswesen
Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Handel, Instandhaltung v. KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Energie- u. Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau, …
Land- u. Forstwirts., Fischerei …
Privatpersonen
Öffentliche Haushalte
Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds
Banken
Mio. EUR
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen:
davon
31.12.2016
Zentralstaaten oder
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 179,7
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
0,3
-
29,2
-
3,0
-
-
0,1
-
-
-
-
-
-
0,2
0,8
-
19,9
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
sationen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30,3
-
-
-
-
Institute
848,0
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
27,3
-
15,3
-
27,1 139,2
22,5
60,5
33,3
76,5 105,3
68,3
1,9
-
davon: KMU
-
27,3
-
0,2
-
5,4
87,0
16,0
21,6
29,4
45,1 105,3
46,7
1,9
-
-
13,3
-
814,1
9,8
6,1
95,8
64,5
76,1
11,4
6,1
44,5 108,7
6,0
-
-
13,3
-
0,1
9,8
6,1
95,8
64,4
76,1
11,4
6,1
44,5 108,7
6,0
-
-
-
-
598,6
2,2
0,6
13,3
14,3
13,8
2,4
4,6
14,6
31,9
1,3
-
-
-
-
-
2,2
0,6
13,3
14,3
13,8
2,4
4,6
14,6
31,1
1,3
-
-
-
-
15,1
0,4
0,9
9,0
3,2
3,3
0,8
0,1
5,2
3,5
-
-
20,3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
95,2
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
-
0,1
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
52,5
946,6 135,8 182,7 1.443,2
12,4
47,9 117,6 169,6 212,6
10,3
52,5
Zentralbanken
29,2
-
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organi-
Mengengeschäft 1)
davon: KMU
Durch Immobilien
besicherte Positionen
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Gesamt
34,8 257,3 104,5 153,7
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
1)
Die PWB wurden beim Mengengeschäft, Privatpersonen abgezogen.
Blatt 23
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2016
< 1 Jahr
1 Jahr bis 5
Jahre
TEUR
> 5 Jahre
Zentralstaaten oder Zentralbanken
29.151,9
-
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
65.517,1
55.161,8
59.336,8
888,6
15.419,3
16.994,7
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
19.871,2
-
Internationale Organisationen
-
30.310,7
-
6.919,0
749.944,2
91.217,0
65.517,3
187.380,1
324.437,3
349.855,9
198.879,0
707.499,4
17.453,9
77.684,0
602.589,9
8.201,7
8.976,1
24.304,2
Gedeckte Schuldverschreibungen
-
20.260,8
-
OGA
-
-
95.155,9
28.167,4
-
24.474,5
571.672,8
1.363.887,2
1.946.009,7
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen
bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber
einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Art. 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Blatt 24
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge
(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf
an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der
Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen
Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch
zu erwarten sind.
Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine
regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt
eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung
erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus Forderungen vergleichsweise geringer Größenordnung über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für
latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
rungen5)
Gesamtbetrag überfälliger Forde-
derungen4)
Eingänge auf abgeschriebene For-
Direktabschreibungen4)
Rückstellungen3)
Aufwendungen für EWB, PWB und
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB2)
Bestand EWB1)
TEUR
rungen
31.12.2016
Gesamtbetrag notleidender Forde-
Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss
2016 im Berichtszeitraum 1.788,4 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 373,0 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 807,8 TEUR.
Banken
-
-
-
-
-
Öffentliche Haushalte
-
-
-
-
-
18.753,0
6.263,3
197,0
-698,3
3.578,8
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich
selbständige Privatpersonen,
rungen5)
Gesamtbetrag überfälliger Forde-
derungen4)
Eingänge auf abgeschriebene For-
Direktabschreibungen4)
Rückstellungen3)
Aufwendungen für EWB, PWB und
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB2)
Bestand EWB1)
TEUR
rungen
31.12.2016
Gesamtbetrag notleidender Forde-
Blatt 25
davon
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
568,0
157,3
-
-62,2
-
1.671,8
696,7
-
-29,6
-
17.675,4
8.779,8
1.990,2
827,6
1.222,8
Baugewerbe
4.772,0
2.101,7
135,5
182,5
1.259,9
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
7.006,3
1.275,3
1.440,8
-267,0
1.932,4
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
1.617,5
589,4
-
-8,0
359,7
746,2
83,2
-
-154,4
-
Grundstücks- und Wohnungswesen
2.669,8
181,9
-
-126,4
3.176,6
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
5.229,4
1.974,2
59,2
-1.445,1
1.203,7
Organisationen ohne Erwerbszweck
95,7
95,7
-
-7,5
-
-
-
-
-
-
60.805,1
22.198,5
3.822,7
-1.788,4
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau
und Gewinnung von Steinen
und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Sonstige
Gesamt
3.340,0
-373,0
807,8
12.733,9
1)
Inklusive pauschalierter EWB (die bei den Privatpersonen berücksichtigt wurden).
2)
PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben.
3)
Nettozuführungen / Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen/Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der
Spaltensumme berücksichtigt.
4)
Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme.
5)
Ohne Risikovorsorge.
Blatt 26
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Deutschland
Gesamtbetrag
überfälliger
Forderungen3)
Bestand PWB2)
Bestand EWB1)
Gesamtbetrag
notleidender
Forderungen
TEUR
Bestand
Rückstellungen
31.12.2016
60.805,1
22.198,5
3.822,7
12.733,9
EWR
0
0
-
-
Sonstige
-
-
-
0
60.805,1
22.198,5
3.822,7
12.733,9
Gesamt
3.340,0
1)
Inklusive pauschalierter EWB (die bei Deutschland berücksichtigt wurden).
2)
PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben.
3)
Ohne Risikovorsorge.
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung1)
Auflösung1)
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Inanspruchnahme
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
27.465,4
4.827,4
-6.871,8
-3.222,5
-
22.198,5
Rückstellungen
3.566,7
1.214,7
-958,7
-
-
3.822,7
Pauschalwertberichtigungen
3.605,0
-
-265,0
-
-
3.340,0
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
34.637,1
6.042,1
-8.095,5
-3.222,5
-
29.361,2
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
33.686,9
1)
Einschließlich Umbuchungen zwischen EWB und Rückstellungen
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
40.207,7
Blatt 27
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht
enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poor’s und Moody‘s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poor’s und Moody‘s
Öffentliche Stellen
Standard & Poor’s und Moody‘s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poor’s und Moody‘s
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Der Kreis der nominierten Ratingagenturen blieb gegenüber der Vorperiode unverändert.
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Art. 139 CRR übereinstimmt.
Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden
ist – ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie
eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen
Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt
auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Risikopositionswerte nach Risikogewichten
Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt
die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in Mio. EUR
je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralban-
29,2
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
114,7
-
0,2
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Öffentliche Stellen
29,2
-
3,2
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Multilaterale Entwicklungsban-
19,9
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30,3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
ken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
ken
Internationale Organisationen
Institute
- 204,8
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
643,3
-
-
-
-
-
-
- 486,1
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
887,9
-
Blatt 28
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in Mio. EUR
je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Durch Immobilien besicherte
-
-
- 681,9
-
-
-
-
-
-
-
-
Ausgefallene Positionen
-
-
-
-
-
-
-
17,4
21,2
-
-
-
Mit besonders hohen Risiken
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Gedeckte Schuldverschreibungen
-
20,3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Verbriefungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Institute und Unternehmen mit
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
67,8
27,3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
52,8
-
13,7
-
-
19,5
-
-
-
-
-
-
33,1
-
-
-
-
20,3 208,2 681,9
-
-
955,7 616,7
21,2
13,7
-
-
Positionen
verbundene Positionen
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
886,1
Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen
Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 (1) und (3) HGB
bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen
auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten
möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu
der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten
Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte
Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für
interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende
Zeitwerte angegeben. Nahezu sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten.
Blatt 29
31.12.2016
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert 1)
TEUR
Börsenwert
(Fair Value)
Strategische Beteiligungen
65.673,8
65.673,8
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
65.673,8
65.673,8
1.154,9
1.154,9
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
1.154,9
1.154,9
3,7
3,7
davon börsengehandelte Positionen
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
3,7
3,7
66.832,4
66.832,4
davon andere Beteiligungspositionen
Funktionsbeteiligungen
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
1)
-
-
Inkl. anteiliger Zinsen
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
31.12.2016
TEUR
Gesamt
Realisierte Gewinne / Verluste
aus Verkauf und Liquidation
Nicht realisierte Gewinne
oder Verluste
-
-
Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen
Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Art. 447 Buchstabe e) CRR aus Beteiligungspositionen des
Anlagebuchs enthalten.
Blatt 30
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten
Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Art. 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt
gemäß den Anforderungen der Art. 125 CRR in Verbindung mit Art. 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt.
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung.
Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Art. 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts.
Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und aus
der Fristentransformation aus dem Zinskurvenrisiko (nichtlineare Verschiebung der Zinsstrukturkurve)
durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve.
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Der monatlichen Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde:
• Simulation des Kundengeschäfts mit einem Wachstum bei den Kundenforderungen in Höhe von 1,1 %
und einem Wachstum von 0,7 % bei den Kundenverbindlichkeiten für 2017 bezogen auf die geplante
Entwicklung der Jahresdurchschnittsbestände.
• Kein pauschales Wachstum der eigenen Wertpapiere und Spezialfonds, Fälligkeiten werden zu den aktuellen Bedingungen verlängert.
• Bei unbefristeten Einlagen wird unterstellt, dass Abflüsse von einzelnen Anlagen durch Neugeschäfte
mindestens kompensiert werden.
Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse monatlich unterschiedliche Zinsentwicklungen:
• Simulation auf Basis der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband ermittelten Grenzszenarien. Die
höchste Belastung (Zinsspanne und Bewertungsergebnis Wertpapier) tritt bei Erhöhung des Zinsniveaus im kurzen, mittleren und langen Laufzeitband ein (Grenzszenario PPP).
Blatt 31
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Nachfolgende Übersicht enthält den Rückgang der Erträge inkl. der Belastung des Bewertungsergebnisses
bei dem oben beschriebenen Szenario:
31.12.2016
TEUR
Grenzszenario PPP
Zinsänderungsrisiken
Ertragsrückgang
Ertragszuwachs
-39.230
-
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der Risikohöhe
berücksichtigt.
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze
des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber.
Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.
Die Sparkasse hat individuell ausgehandelte Rahmenverträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen.
Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten
führen könnten.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Bei den Zinsderivaten bestehen zum Offenlegungsstichtag keine relevanten positiven Wiederbeschaffungswerte.
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 2.104 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode.
Per 31.12.2016 bestanden, wie im gesamten Berichtsjahr, keine Kreditderivate.
Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung.
Blatt 32
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von
internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich
Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der
CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem
Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die
bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit
eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen.
Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastung ist im Wesentlichen auf die Angabe rein haftungsmäßiger Beteiligungen von Konsorten zurückzuführen.
Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten
gegenüber.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse
als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände), beträgt 16,8 Prozent.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag 31.12.2016 lagen - wie im
gesamten Geschäftsjahr - keine erhaltenen Sicherheiten vor.
Medianwerte 2016
TEUR
Summe Vermögenswerte
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige
Vermögenswerte
Buchwert der
belasteten Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
274.218,1
-
-
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
2.860.865,1
32.886,9
638.467,1
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
32.886,9
651.864,6
145.793,3
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen.
Blatt 33
Medianwerte 2016
TEUR
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene
eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
261.281,9
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
260.677,3
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Zollernalb gemäß Art. 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1) nicht
genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote
ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,38 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein geringfügiger Rückgang von rund
2 Prozent.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen
sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
Anzusetzender Wert
LRSum
TEUR
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
3.222.225,7
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso2
lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungsk. A.
kreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
3
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisik. A.
kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleibt)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
2.104,0
5
6
EU-6a
1)
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel
429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi-
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
k. A.
172.990,3
k. A.
Blatt 34
Zeile
LRSum
EU-6b
7
Anzusetzender Wert
TEUR
kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleiben)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
k. A.
52.437,0
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
3.449.757,0
Tabelle: Summari sche Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
Risikopositionen
für die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRCom
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
1
aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
3
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechen4
bare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
5
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
6
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri7
vatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio8
nen)
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzü10
ge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
11
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini12
gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
13
aus Brutto-Aktiva aus SFT )
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition geEU-14a mäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsge16
schäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
EU-15a
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
3.274.739,1
-76,4
3.274.662,7
654,0
1.450,0
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
2.104,0
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
674.228,4
-501.238,1
Blatt 35
Risikopositionen
für die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRCom
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
172.990,3
und 18)
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risik. A.
kopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
k. A.
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
19
20
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
21
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
358.257,2
3.449.757,0
10,38 %
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Ja = Transitional
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
EU-24
k. A.
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Risikopositionen
für die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
EU-4
EU-7
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
675.147,8
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
816.284,7
EU-10
Unternehmen
439.440,3
EU-5
EU-6
EU-11
3.274.739,1
k. A.
3.274.739,1
20.260,8
223.285,8
3.362,7
845.976,2
Ausgefallene Positionen
36.874,8
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU-12
214.106,0
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
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