Blatt 1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Zollernalb Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 Blatt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 5 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 5 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 5 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 7 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 7 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 7 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 16 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 18 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 20 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 20 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 23 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 27 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 28 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 30 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 30 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 30 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 31 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 32 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 32 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 33 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 33 2 3 Blatt 3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRD Capital Requirements Directive CRR Capital Requirements Regulation GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung SpG Sparkassengesetz für Baden-Württemberg Blatt 4 1 Allgemeine Informationen Die Sparkasse Zollernalb setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines. Die Sparkasse Zollernalb hat nach Art. 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 CRR i. V. m. Art. 437 CRR und Art. 438 c-f CRR verzichtet. Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Art. 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2016. Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum 31.12.2016. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen Bundesanzeiger am 10.08.2017 veröffentlicht. In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1) Satz 2 KWG. 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Zollernalb nicht. Quantitative Angaben In der Sparkasse Zollernalb waren am 31. Dezember 2016 keine Tochtergesellschaften vorhanden. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Art. 432 CRR keinen Gebrauch. Folgende Offenlegungsanforderungen der CRR besitzen aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Art. 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse Zollernalb ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Blatt 5 • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 (Die Sparkasse Zollernalb verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Sparkasse Zollernalb verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstabe a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 Risikobericht offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4.1 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands - 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats - 2 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind, neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im SpG sowie in der Satzung der Sparkasse enthalten. Nach § 12 (2) Nr. 4 SpG bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Blatt 6 Grundsätzlich unterstützt ein externes Beratungsunternehmen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Zollernalbkreis. Die 9 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 5 Mitglieder als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des SpG durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. Blatt 7 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Bilanzwert TEUR 9. Überleitung Nachrangige Verbind- TEUR Hartes Kern- Zusätzliches Ergänzungs- kapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR 374,3 -331,1 1) 0,0 0,0 43,2 161.142,0 -7.142,0 2) 154.000,0 0,0 0,0 206.333,6 -2.000,0 2) 204.333,6 0,0 0,0 2.972,2 -2.972,2 2) 0,0 0,0 0,0 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 Buchst. c CRR) 0,0 0,0 20.207,7 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, -76,4 0,0 0,0 30,6 -30,6 0,0 0,0 0,0 20.000,0 358.287,8 -30,6 40.250,9 lichkeiten 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage d) Bilanzgewinn Sonstige Überleitungskorrekturen 37 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Abzug wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Art. 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrument begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Blatt 8 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht 3 Sparkasse Zollernalb k. A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Solo Sparkassenkapitalbrief 43,2 TEUR 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Tausend, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar 16 206.111,29 EUR Passivum – fortgeführter Einstandswert 01.03.200701.10.2009 Mit Verfalltermin 01.03.201701.10.2019 Nein k. A. k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Zwingend 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 35 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. k. A. 3,40 - 4,50 %. Referenzindex nicht einschlägig Nein Nein Blatt 9 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Bei diesem Sparkassen-Kapitalbrief liegen eine Vielzahl kleinteiliger fungibler Emissionen vor. Es erfolgt deshalb eine zusammengefasste Darstellung der Hauptmerkmale der Emissionen, die sich nur durch Abweichungen im Zinssatz (Hauptmerkmal 18) von 3,40 % bis 4,50 % unterscheiden. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG TEUR (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstru ments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 k. A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 204.333,6 26 (1) (c) 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken k. A. Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k. A. 486 (2) k. A. k. A. 483 (2) k. A. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k. A. 84, 479, 480 k. A. Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen k. A. 26 (2) 7 k. A. 3a 4 5 5a 8 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 26 (1) 154.000,0 26 (1) (f) 358.333,6 k. A. 34, 105 -45,8 36 (1) (b), 37, 472 (4) -30,6 Blatt 10 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k. A. 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k. A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k. A. 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k. A. 33 (b) k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k. A. 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. 48 (1), 470(2) 11 15 16 17 18 19 20 22 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) k. A. k. A. k. A. Blatt 11 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 28 29 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k. A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. 36 (1) (a), 472 (3) k. A. 36 (1) (I) k. A. k. A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k. A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k. A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k. A. 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k. A. 468 k. A. 481 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 k. A. Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) -30,6 36 (1) (j) -76,4 -30,6 358.257,2 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k. A. 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k. A. 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k. A. 486 (3) k. A. 483 (3) Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k. A. 85, 86, 480 31 34 51, 52 k. A. k. A. Blatt 12 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k. A. 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k. A. 486 (3) k. A. k. A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. k. A. 56 (b), 58, 475 (3) k. A. Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. k. A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k. A. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge k. A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k. A. 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k. A. 468 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k. A. 56 (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k. A. 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 38 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 42 43 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen -30,6 -30,6 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0,0 358.257,2 Blatt 13 46 47 48 49 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k. A. 62, 63 k. A. 483 (4) Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k. A. 87, 88, 480 k. A. 486 (4) 20.043,1 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 20.207,8 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 40.250,9 20.043,1 k. A. k. A. 20.043,1 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. k. A. 66 (b), 68, 477 (3) k. A. k. A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k. A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. k. A. k. A. k. A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k. A. k. A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A. Blatt 14 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k. A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k. A. 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k. A. 468 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k. A. 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt k. A. 40.250,9 398.508,1 k. A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 1.766.957,4 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 20,28 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 20,28 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 22,55 92 (2) (c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0,63 CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,63 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] k. A. k. A. CRD 131 14,28 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspo- 5.014,0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), Blatt 15 sitionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 13.733,6 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) k. A. 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 45.250,0 62 20.207,8 62 k. A. 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrik. A. 62 sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k. A. 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 82 83 84 85 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k. A. 30.711,9 484 (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Blatt 16 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstaben a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt 2.3 wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Blatt 17 Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 TEUR Kreditrisiko Standardansatz 129.329,7 Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 2,4 51,3 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 3.276,6 Unternehmen 37.916,3 Mengengeschäft 49.193,8 Durch Immobilien besicherte Positionen 18.502,9 Ausgefallene Positionen 3.937,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 162,1 Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - OGA 6.671,1 Beteiligungspositionen 6.969,0 Sonstige Posten 2.646,7 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition k. A. Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 12.026,9 Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) CVA-Risiko Standardmethode Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen - Blatt 18 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 31.12.2016 119.603 95,01 0,00 7.632 - - - - - 532 - - 532 0,42 0,00 35.286 - - - - - 2.748 - - 2.748 2,18 0,00 Italien 4.237 - - - - - 336 - - 336 0,27 0,00 Irland 468 - - - - - 38 - - 38 0,03 0,00 1.417 - - - - - 113 - - 113 0,09 0,00 2 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Portugal 851 - - - - - 61 - - 61 0,05 0,00 Spanien 2.177 - - - - - 155 - - 155 0,12 0,00 Belgien 632 - - - - - 31 - - 31 0,03 0,00 1.011 - - - - - 81 - - 81 0,06 0,00 Norwegen 459 - - - - - 18 - - 18 0,02 0,00 Schweden 3.990 - - - - - 319 - - 319 0,25 0,00 Finnland 1.448 - - - - - 116 - - 116 0,09 0,00 744 - - - - - 34 - - 34 0,03 0,00 4.326 - - - - - 258 - - 258 0,21 0,00 3 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 3.933 - - - - - 315 - - 315 0,25 0,00 195 - - - - - 12 - - 12 0,01 0,00 Russische Föderation 0 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Bosnien-Herzegowina 74 - - - - - 5 - - 5 0,00 0,00 Makedonien 0 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Kosovo 0 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 7.095 - - - - - 459 - - 459 0,36 0,00 Kenia 0 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Südafrika 3 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Frankreich Niederlande Dänemark Griechenland Luxemburg Österreich Schweiz Polen Tschechische Republik Ungarn Großbritannien Summe Eigenmittelanforderungen - Gewichtungen der - positionen 119.603 Davon: Verbriefungsrisiko- - delsbuch - Davon: Allgemeine Kreditrisiko- - Handelsbuch (interne Modelle) - Wert der Risikoposition im - position im Handelsbuch 2.236.327 Deutschland Summe der Kauf- und Verkaufs- Davon: Risikopositionen im Han- Eigenmittelanforderungen positionen Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) positionen Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikoposition im Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (SA) TEUR Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. Blatt 19 Eigenmittelanforderungen 365 0,29 0,00 Kanada 466 - - - - - 37 - - 37 0,03 0,00 Mexiko 1.699 - - - - - 100 - - 100 0,08 0,00 Honduras 41 - - - - - 1 - - 1 0,00 0,00 Panama (einschl. Kanal-Zone) 86 - - - - - 3 - - 3 0,00 0,00 1.347 - - - - - 54 - - 54 0,04 0,00 Ecuador 0 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Brasilien 13 - - - - - 1 - - 1 0,00 0,00 Chile 9 - - - - - 1 - - 1 0,00 0,00 Uruguay 3 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Argentinien 0 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 42 - - - - - 1 - - 1 0,00 0,00 0 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Vietnam 77 - - - - - 2 - - 2 0,00 0,00 Singapur 32 - - - - - 1 - - 1 0,00 0,00 1.508 - - - - - 64 - - 64 0,05 0,00 Japan 0 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Hongkong 4 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00 Australien 924 - - - - - 37 - - 37 0,03 0,00 2.324.413 - - - - - 125.901 - - 125.901 100,00 0,00 Brit. Jungferninseln Vereinigte Arabische Emirate Bangladesch Volksrepublik China Summe Summe Eigenmittelanforderungen - Gewichtungen der - positionen 365 Davon: Verbriefungsrisiko- - delsbuch - Davon: Allgemeine Kreditrisiko- - Handelsbuch (interne Modelle) - Wert der Risikoposition im - position im Handelsbuch 5.852 Vereinigte Staaten von Amerika Summe der Kauf- und Verkaufs- Davon: Risikopositionen im Han- risikoposition positionen Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) positionen Verbriefungs- Risikopositionswert (SA) Risikoposition im Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (SA) TEUR Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 31.12.2016 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 31.12.2016 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers 1.766.957 0,00 71 Blatt 20 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Art. 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 3.881.569,7 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Art. 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 30.522,1 179.383,8 Öffentliche Stellen 24.070,9 Multilaterale Entwicklungsbanken 19.871,2 Internationale Organisationen 30.310,7 Institute 793.480,0 Unternehmen 564.236,0 Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen 1.246.843,1 680.326,4 Ausgefallene Positionen 44.308,9 Gedeckte Schuldverschreibungen 20.260,8 OGA 95.985,0 Sonstige Posten 49.033,2 Gesamt 3.778.632,1 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Blatt 21 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2016 Deutschland EWR Sonstige TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 29.151,9 - - 180.015,7 - - 33.302,5 - - Multilaterale Entwicklungsbanken - 19.871,2 - Internationale Organisationen - 30.310,7 - Institute 827.869,3 20.210,9 - Unternehmen 546.948,3 28.613,1 1.773,4 1.252.491,2 765,9 2.977,1 695.759,2 583,2 1.385,4 Ausgefallene Positionen 41.339,5 87,3 55,3 Gedeckte Schuldverschreibungen 20.260,8 - - OGA 95.155,9 - - Sonstige Posten 52.641,9 - - 3.774.936,2 100.442,3 6.191,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Blatt 22 Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Handel, Instandhaltung v. KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, … Land- u. Forstwirts., Fischerei … Privatpersonen Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Banken Mio. EUR Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon 31.12.2016 Zentralstaaten oder - - - - - - - - - - - - - - 179,7 - - - - - - - - - - 0,3 - 29,2 - 3,0 - - 0,1 - - - - - - 0,2 0,8 - 19,9 - - - - - - - - - - - - - - sationen - - - - - - - - - - 30,3 - - - - Institute 848,0 - - - - - - - - - - - - - - Unternehmen - 27,3 - 15,3 - 27,1 139,2 22,5 60,5 33,3 76,5 105,3 68,3 1,9 - davon: KMU - 27,3 - 0,2 - 5,4 87,0 16,0 21,6 29,4 45,1 105,3 46,7 1,9 - - 13,3 - 814,1 9,8 6,1 95,8 64,5 76,1 11,4 6,1 44,5 108,7 6,0 - - 13,3 - 0,1 9,8 6,1 95,8 64,4 76,1 11,4 6,1 44,5 108,7 6,0 - - - - 598,6 2,2 0,6 13,3 14,3 13,8 2,4 4,6 14,6 31,9 1,3 - - - - - 2,2 0,6 13,3 14,3 13,8 2,4 4,6 14,6 31,1 1,3 - - - - 15,1 0,4 0,9 9,0 3,2 3,3 0,8 0,1 5,2 3,5 - - 20,3 - - - - - - - - - - - - - - OGA - 95,2 - - - - - - - - - - - - - Sonstige Posten - - - 0,1 - - - - - - - - - - 52,5 946,6 135,8 182,7 1.443,2 12,4 47,9 117,6 169,6 212,6 10,3 52,5 Zentralbanken 29,2 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen - Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organi- Mengengeschäft 1) davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Gesamt 34,8 257,3 104,5 153,7 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen 1) Die PWB wurden beim Mengengeschäft, Privatpersonen abgezogen. Blatt 23 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 29.151,9 - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 65.517,1 55.161,8 59.336,8 888,6 15.419,3 16.994,7 Multilaterale Entwicklungsbanken - 19.871,2 - Internationale Organisationen - 30.310,7 - 6.919,0 749.944,2 91.217,0 65.517,3 187.380,1 324.437,3 349.855,9 198.879,0 707.499,4 17.453,9 77.684,0 602.589,9 8.201,7 8.976,1 24.304,2 Gedeckte Schuldverschreibungen - 20.260,8 - OGA - - 95.155,9 28.167,4 - 24.474,5 571.672,8 1.363.887,2 1.946.009,7 Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Art. 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Blatt 24 Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus Forderungen vergleichsweise geringer Größenordnung über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten rungen5) Gesamtbetrag überfälliger Forde- derungen4) Eingänge auf abgeschriebene For- Direktabschreibungen4) Rückstellungen3) Aufwendungen für EWB, PWB und Bestand Rückstellungen Bestand PWB2) Bestand EWB1) TEUR rungen 31.12.2016 Gesamtbetrag notleidender Forde- Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 1.788,4 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 373,0 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 807,8 TEUR. Banken - - - - - Öffentliche Haushalte - - - - - 18.753,0 6.263,3 197,0 -698,3 3.578,8 Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, rungen5) Gesamtbetrag überfälliger Forde- derungen4) Eingänge auf abgeschriebene For- Direktabschreibungen4) Rückstellungen3) Aufwendungen für EWB, PWB und Bestand Rückstellungen Bestand PWB2) Bestand EWB1) TEUR rungen 31.12.2016 Gesamtbetrag notleidender Forde- Blatt 25 davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 568,0 157,3 - -62,2 - 1.671,8 696,7 - -29,6 - 17.675,4 8.779,8 1.990,2 827,6 1.222,8 Baugewerbe 4.772,0 2.101,7 135,5 182,5 1.259,9 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 7.006,3 1.275,3 1.440,8 -267,0 1.932,4 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 1.617,5 589,4 - -8,0 359,7 746,2 83,2 - -154,4 - Grundstücks- und Wohnungswesen 2.669,8 181,9 - -126,4 3.176,6 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 5.229,4 1.974,2 59,2 -1.445,1 1.203,7 Organisationen ohne Erwerbszweck 95,7 95,7 - -7,5 - - - - - - 60.805,1 22.198,5 3.822,7 -1.788,4 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Sonstige Gesamt 3.340,0 -373,0 807,8 12.733,9 1) Inklusive pauschalierter EWB (die bei den Privatpersonen berücksichtigt wurden). 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführungen / Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen/Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) Ohne Risikovorsorge. Blatt 26 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Deutschland Gesamtbetrag überfälliger Forderungen3) Bestand PWB2) Bestand EWB1) Gesamtbetrag notleidender Forderungen TEUR Bestand Rückstellungen 31.12.2016 60.805,1 22.198,5 3.822,7 12.733,9 EWR 0 0 - - Sonstige - - - 0 60.805,1 22.198,5 3.822,7 12.733,9 Gesamt 3.340,0 1) Inklusive pauschalierter EWB (die bei Deutschland berücksichtigt wurden). 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Ohne Risikovorsorge. Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2016 TEUR Anfangsbestand Zuführung1) Auflösung1) Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Inanspruchnahme Endbestand Einzelwertberichtigungen 27.465,4 4.827,4 -6.871,8 -3.222,5 - 22.198,5 Rückstellungen 3.566,7 1.214,7 -958,7 - - 3.822,7 Pauschalwertberichtigungen 3.605,0 - -265,0 - - 3.340,0 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 34.637,1 6.042,1 -8.095,5 -3.222,5 - 29.361,2 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) 33.686,9 1) Einschließlich Umbuchungen zwischen EWB und Rückstellungen Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 40.207,7 Blatt 27 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor’s und Moody‘s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor’s und Moody‘s Öffentliche Stellen Standard & Poor’s und Moody‘s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor’s und Moody‘s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Der Kreis der nominierten Ratingagenturen blieb gegenüber der Vorperiode unverändert. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Art. 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist – ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet. Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralban- 29,2 - - - - - - - - - - - 114,7 - 0,2 - - - - - - - - - Öffentliche Stellen 29,2 - 3,2 - - - - - - - - - Multilaterale Entwicklungsban- 19,9 - - - - - - - - - - - 30,3 - - - - - - - - - - - ken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ken Internationale Organisationen Institute - 204,8 - - - - - - - - - Unternehmen 643,3 - - - - - - - 486,1 - - - - Mengengeschäft - - - - - - - - - - 887,9 - Blatt 28 Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Durch Immobilien besicherte - - - 681,9 - - - - - - - - Ausgefallene Positionen - - - - - - - 17,4 21,2 - - - Mit besonders hohen Risiken - - - - - - - - - - - - Gedeckte Schuldverschreibungen - 20,3 - - - - - - - - - - Verbriefungspositionen - - - - - - - - - - - - Institute und Unternehmen mit - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67,8 27,3 - - - - - - - - - - - 52,8 - 13,7 - - 19,5 - - - - - - 33,1 - - - - 20,3 208,2 681,9 - - 955,7 616,7 21,2 13,7 - - Positionen verbundene Positionen kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 886,1 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 (1) und (3) HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Nahezu sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Blatt 29 31.12.2016 Beizulegender Zeitwert Buchwert 1) TEUR Börsenwert (Fair Value) Strategische Beteiligungen 65.673,8 65.673,8 - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - 65.673,8 65.673,8 1.154,9 1.154,9 - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - 1.154,9 1.154,9 3,7 3,7 davon börsengehandelte Positionen - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - 3,7 3,7 66.832,4 66.832,4 davon andere Beteiligungspositionen Funktionsbeteiligungen davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 1) - - Inkl. anteiliger Zinsen Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen 31.12.2016 TEUR Gesamt Realisierte Gewinne / Verluste aus Verkauf und Liquidation Nicht realisierte Gewinne oder Verluste - - Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Art. 447 Buchstabe e) CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. Blatt 30 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Art. 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Art. 125 CRR in Verbindung mit Art. 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Art. 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts. Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und aus der Fristentransformation aus dem Zinskurvenrisiko (nichtlineare Verschiebung der Zinsstrukturkurve) durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Der monatlichen Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: • Simulation des Kundengeschäfts mit einem Wachstum bei den Kundenforderungen in Höhe von 1,1 % und einem Wachstum von 0,7 % bei den Kundenverbindlichkeiten für 2017 bezogen auf die geplante Entwicklung der Jahresdurchschnittsbestände. • Kein pauschales Wachstum der eigenen Wertpapiere und Spezialfonds, Fälligkeiten werden zu den aktuellen Bedingungen verlängert. • Bei unbefristeten Einlagen wird unterstellt, dass Abflüsse von einzelnen Anlagen durch Neugeschäfte mindestens kompensiert werden. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse monatlich unterschiedliche Zinsentwicklungen: • Simulation auf Basis der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband ermittelten Grenzszenarien. Die höchste Belastung (Zinsspanne und Bewertungsergebnis Wertpapier) tritt bei Erhöhung des Zinsniveaus im kurzen, mittleren und langen Laufzeitband ein (Grenzszenario PPP). Blatt 31 Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Nachfolgende Übersicht enthält den Rückgang der Erträge inkl. der Belastung des Bewertungsergebnisses bei dem oben beschriebenen Szenario: 31.12.2016 TEUR Grenzszenario PPP Zinsänderungsrisiken Ertragsrückgang Ertragszuwachs -39.230 - Tabelle: Zinsänderungsrisiko 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Die Sparkasse hat individuell ausgehandelte Rahmenverträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Bei den Zinsderivaten bestehen zum Offenlegungsstichtag keine relevanten positiven Wiederbeschaffungswerte. Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 2.104 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Per 31.12.2016 bestanden, wie im gesamten Berichtsjahr, keine Kreditderivate. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Blatt 32 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastung ist im Wesentlichen auf die Angabe rein haftungsmäßiger Beteiligungen von Konsorten zurückzuführen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände), beträgt 16,8 Prozent. Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag 31.12.2016 lagen - wie im gesamten Geschäftsjahr - keine erhaltenen Sicherheiten vor. Medianwerte 2016 TEUR Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 274.218,1 - - Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte 2.860.865,1 32.886,9 638.467,1 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 32.886,9 651.864,6 145.793,3 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Blatt 33 Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 261.281,9 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 260.677,3 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Zollernalb gemäß Art. 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1) nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,38 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein geringfügiger Rückgang von rund 2 Prozent. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzender Wert LRSum TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 3.222.225,7 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso2 lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungsk. A. kreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 3 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisik. A. kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 2.104,0 5 6 EU-6a 1) Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR k. A. 172.990,3 k. A. Blatt 34 Zeile LRSum EU-6b 7 Anzusetzender Wert TEUR kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen k. A. 52.437,0 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 3.449.757,0 Tabelle: Summari sche Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, 1 aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT 3 und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechen4 bare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in 5 Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten 6 gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri7 vatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio8 nen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzü10 ge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 11 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini12 gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen 13 aus Brutto-Aktiva aus SFT ) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition geEU-14a mäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsge16 schäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen EU-15a 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 3.274.739,1 -76,4 3.274.662,7 654,0 1.450,0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2.104,0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 674.228,4 -501.238,1 Blatt 35 Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRCom Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 172.990,3 und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risik. A. kopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt k. A. bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 19 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe 21 der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 358.257,2 3.449.757,0 10,38 % Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Ja = Transitional Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. EU-24 k. A. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon EU-4 EU-7 Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 675.147,8 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 816.284,7 EU-10 Unternehmen 439.440,3 EU-5 EU-6 EU-11 3.274.739,1 k. A. 3.274.739,1 20.260,8 223.285,8 3.362,7 845.976,2 Ausgefallene Positionen 36.874,8 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU-12 214.106,0 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)