Prüfungsordnung des Fachbereichs Pflege und

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Prüfungsordnung des Fachbereichs Pflege und Gesundheit der Hochschule
Fulda für den dualen, ausbildungsintegrierenden Bachelor-Studiengang Hebammenkunde vom 19. April 2017
Inhaltsübersicht:
§ 1 Studienziel, akademischer Grad
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Regelstudienzeit, ECTS-Punkte, Module
§ 4 Anrechnung von vorgängig erworbenem Wissen und Kompetenzen
§ 5 Auslandsstudium und Internationalisierung
§ 6 Staatliche Prüfung
§ 7 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 8 Bildung der Gesamtnote
§ 9 Wiederholung von Prüfungsleistungen, Freiversuch
§ 10 Prüfungsausschuss
§ 11 Praxisphasen
§ 12 Abschlussarbeit
§ 13 In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften
Anlage 1: Studienplan Hebammenkunde
Anlage 2: Modulhandbuch
Anlage 3: Berufspraktische Ordnung
§ 1 Studienziel, akademischer Grad
(1) Das Studium soll die Studierenden dazu befähigen, wissenschaftlich fundiert die Tätigkeit als
Hebamme bzw. Entbindungspfleger auszuüben, d.h. Frauen und deren Angehörige in der
Familienplanung, während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und der frühen Familienphase zu beraten und zu begleiten, physiologische Geburten zu beg/leiten,
Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den
Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen. Ausbildungsziel ist die „reflektierte Praxis“ der Hebammentätigkeit über den gesamten Betreuungsbogen der Hebammentätigkeit hinweg.
(2) Absolventinnen und Absolventen haben ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der
wissenschaftlichen Grundlagen der Hebammenkunde nachgewiesen. Sie verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden der Hebammenkunde
und sind in der Lage, ihr Wissen vertikalhorizontal und lateral zu vertiefen. Ihr Wissen schließt
über den allgemeinen Kenntnisstand der Fachliteratur hinaus einige vertiefte Wissensbestände
auf dem aktuellen Stand der Forschung der internationalen Hebammenwissenschaft ein. Absolventinnen und Absolventen können dieses Wissen in ihrer beruflichen Tätigkeit in der Hebammenkunde anwenden, Problemlösungen und Argumente auf dem Gebiet der Hebammenkunde erarbeiten und ihr Fach damit weiterentwickeln. Sie sind in der Lage, aus der Synthese
von physiologischen und pathophysiologischem Wissen, der Recherche, systematischen Be-
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wertung und Interpretation von wissenschaftlichen Erkenntnissen über die nachweisbare Wirkung von Interventionen und unter Berücksichtigung sowohl klinischer Erfahrungen als auch
der Präferenzen der von ihnen betreuten Frauen und Familien klinische Entscheidungen zu
treffen und umzusetzen, die gesellschaftliche und ethische Erkenntnisse berücksichtigen. Sie
gestalten selbständig weiterführende Lernprozesse. Sie sind in der Lage fachbezogene Positionen und Problemlösungen zu formulieren und argumentativ zu verteidigen, sich mit Fachvertretern und mit Laien über Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen auszutauschen und
Verantwortung in einem interdisziplinären Team zu übernehmen.
(3) Zum Erreichen des Studiengangziels kooperiert der Fachbereich Pflege und Gesundheit mit
Kliniken für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinderkliniken der Region und Einrichtungen der ambulanten Hebammentätigkeit.
(4) Der Studiengang ermöglicht den Abschluss der staatlichen Prüfung zur Hebamme, welche Voraussetzung für die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger nach dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) in der Fassung vom 24.7.2010 ist.
(5) Der Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda verleiht nach bestandener
Bachelorprüfung den akademischen Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.).
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium kann zugelassen werden, wer
1. die Bedingungen zur Zulassung zu einem grundständigen Studiengang nach dem Hessischen Hochschulgesetz erfüllt und
2. vor Studienbeginn ein sechswöchiges Vorpraktikum in einem für die Hebammentätigkeit
relevantem Bereich absolviert hat
sowie
3. ein aktuelles Zeugnis vorlegt, das bescheinigt, dass sie/er in gesundheitlicher Hinsicht
zur Ausübung des Berufes der Hebamme geeignet ist.
Über die Eignung des Vorpraktikums entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.
§ 3 Regelstudienzeit, ECTS-Punkte, Module
(1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester.
(2) Das gesamte Studium umfasst 210 ECTS-Punkte (210 Credits). Ein ECTS entspricht 30 Stunden studentischer Arbeitszeit.
(3) Der Studiengang umfasst 16 Pflichtmodule inklusive der Abschlussarbeit und ein Wahlpflichtmodul. Die Inhalte der Module, die Anzahl der jeweiligen ECTS-Punkte sowie die jeweiligen
Prüfungsleistungen ergeben sich aus den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch (Anlage
2).
(4) In den Modulen H4 bis H5 und H7 bis H 14 , wird die Anwesenheit in den Präsenzphasen
überprüft. Abwesenheiten durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen in diesen Modulen und in den nicht auf das Studium
anrechenbaren Praktika gemäß § 11 können insgesamt maximal 480 Stunden (12 Wochen)
betragen. Nicht entschuldigtes Fehlen führt dazu, dass keine Zulassung zur staatlichen Prüfung zur Hebamme erfolgen kann (§ 9 HebG). Für Praxisphasen sind, unabhängig von einer
Anrechnung von ECTS auf das Studium, entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Für die
Module H1-3 und H15bis H17 gelten die üblichen Regelungen der Hochschule.
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§ 4 Anrechnung von vorgängig erworbenem Wissen und Kompetenzen
(1) Entsprechend § 15 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Hochschule
Fulda gilt am Fachbereich Pflege und Gesundheit ein Verfahren der Überprüfung und Anrechnung von Wissen und Kompetenzen, die z. B. in beruflicher Bildung, beruflicher Praxis oder ehrenamtlichem Engagement erworben wurden, auf einzelne Module des Studienganges (APELVerfahren). Grundlage hierfür ist ein individueller Nachweis der Kompetenzen, die in den Modulbeschreibungen definiert sind. Die Entscheidung über die Anrechnung trifft auf Basis des
Antrages der Studierenden und der Beurteilung der Modulverantwortlichen der Prüfungsausschuss.
(2) Inhalte des Studiums, die sich auf das Hebammengesetz (HebG) beziehen, können nur unter
den Voraussetzungen des HebG § 8 in der jeweils gültigen Fassung anteilig verkürzt werden.
(3) Für Studierende mit Berufsberechtigung als Hebamme bzw. Entbindungspfleger gilt ein vereinfachtes Anrechnungsverfahren, nach dem die Module H5, H7, H9, H13 und H14 (85 ECTS)
pauschal anerkannt werden. Von den Modulen H4 oder H8 kann wahlweise ein Modul anerkannt werden, wenn entsprechende Kompetenzen in einem Portfolio nachgewiesen werden.
(4) Die Anerkennung von ECTS kann insgesamt bis zu 105 ECTS umfassen. . Eine Anrechnung
des Moduls H17 (Bachelorarbeit) ist nicht möglich.
§ 5 Auslandsstudium und Internationalisierung
(1) Der Fachbereich Pflege und Gesundheit unterstützt internationale Mobilität im Studium. Ein
Auslandsstudium kann insbesondere an einer kooperierenden ausländischen Partnerhochschule, aber auch an einer anderen anerkannten Hochschule oder an einer mit einer Hochschule kooperierenden Praxiseinrichtung im Ausland absolviert werden, soweit die Regelungen
zur Zulassung zur staatlichen Prüfung nach HebG davon nicht berührt sind .
(2) Im Studium wird der Erwerb fremdsprachlicher Kompetenzen, insbesondere in Fachenglisch,
durch das Studium fachwissenschaftlicher Texte, Gastvorträge und Lehrveranstaltungen in
englischer Sprache unterstützt.
(3) Nach Zustimmung durch die Prüferinnen oder den Prüfern der Abschlussarbeit und mündlicher
Prüfungsleistungen oder Hausarbeiten ist es möglich, diese in Englisch anzufertigen. Davon ist
das Modul H14 ausgeschlossen.
§ 6 Staatliche Prüfung
(1) Bestandteil des Studiums ist die staatliche Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Der Prüfungsausschuss für die staatliche Prüfung besteht entsprechend § 3 HebAPrV in der
Fassung vom 3.9.1981, zuletzt geändert durch Art. 11 G vom 18.04.2016 aus folgenden Personen: einer fachlich geeigneten Vertretung der zuständigen Behörde oder einer von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten fachlich geeigneten
Person als Vorsitz, der Leitung des Studiengangs (als Vertretung der Schulverwaltung), einer
von der Leitung des Studiengangs beauftragten Person, sowie als Fachprüfer/innen a) mindestens einer Ärztin oder einem Arzt, b) mindestens einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger mit einer berufspädagogischen Qualifikation, c) einer weiteren Hebamme oder einem weiteren Entbindungspfleger, d) weiteren Lehrkräften entsprechend den zu prüfenden Fächern.
(3) Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung, deren Durchführung und Wiederholung sowie für
die Bewertung der Prüfungsleitungen gelten abweichend von den Regelungen dieser PrüHochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
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fungsordnung ausschließlich die Regelungen der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung
(HebAPrV) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 7 Bewertung der Prüfungsleistungen
(1) Erfolgt die Bewertung eines Moduls einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur) durch mehrere Prüferinnen oder Prüfer, so errechnet sich die Note aus der Zusammenfassung der entsprechend dem Anteil in der Lehre gewichteten Prüfungsteilfragen, die in der Summe 100 erreichbare Punkte umfassen müssen. Die Umrechnung der erreichten Punkte zur Prüfungsnote erfolgt durch die modulverantwortliche Person. Dabei ist das folgende, nicht-lineare Punktesystem vorgegeben:
Note
Punkte
1,0
100-97
1,3
96-92
1,7
91-89
2,0
88-85
2,3
84-81
2,7
80-77
3,0
76-72
3,3
71-67
3,7
66-59
4,0
58-50
Nicht bestanden
Unter 50
(2) Die Module H13 und H14 werden mit „bestanden“ oder „nicht-bestanden“ bewertet. Modul H14
gilt als bestanden, wenn die staatliche Prüfung zur Zulassung als Hebamme bestanden ist. Ist
die staatliche Prüfung endgültig nicht bestanden, kann das Modul im letzten Versuch mit einer
schriftlichen Prüfung abgeschlossen und das Studium fortgesetzt werden. Eine Berufszulassung erfolgt damit nicht.
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§ 8 Bildung der Gesamtnote
(1) Die Gesamtnote des Studienganges errechnet sich aus der Summe der nach dem Anteil
des jeweiligen Moduls an den Gesamtcredits gewichteten Bewertungen der Modulprüfungen.
(2) Die Module H13 und H14 gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.
§ 9 Wiederholung von Prüfungsleistungen, Freiversuch
Bis zu drei der studienbegleitenden Prüfungen, mit Ausnahme der Module H13, H14 und H17,
die in der nach Anlage 1 (Studienplan) vorgesehenen Zeitraum abgeleistet wurden, gelten
auf Antrag als nicht unternommen, wenn sie erstmals nicht bestanden wurden (Freiversuch). Im
Rahmen des Freiversuchs können auch bestandene studienbegleitende Prüfungen zum Ende
des darauf folgenden Semesters zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Dabei
zählt das bessere Ergebnis. Die Anzahl der Freiversuche erhöht sich insgesamt nicht.
§ 10 Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss des Studienganges gehört eine Vertretung des Praxisreferats des Studienganges als beratendes Mitglied an.
§ 11 Praxisphasen
(1) In das Studium integriert sind 3.000 Stunden als berufspraktische Ausbildung, von denen 1.462
Stunden auf das Studium angerechnet werden und Bestandteil von Modulen sind. Die Praktika
sind in mindestens zwei verschiedenen Versorgungseinrichtungen zu erbringen. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss. Art und Umfang der Praktika regelt die
Anlage 3 (Berufspraktische Ordnung). Die Ableistung zusätzlicher praktischer Ausbildungszeiten ist möglich.
(2) Studierenden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hebammen nachweisen können,
wird die berufspraktische Ausbildung in vollem Umfang angerechnet.. Die Ableistung freiwilliger
Praxisphasen im Studium ist möglich.
§ 12 Abschlussarbeit
(1) Das Modul H17 umfasst die Abschlussarbeit (Bachelor-Arbeit) einschließlich eines begleitenden Kolloquiums.
(2) Der Frist der Abschlussarbeit wird ein Workload von 300 Stunden, entsprechend 12
ECTS-Punkten zugrunde gelegt. Anmelde- und Abgabezeitpunkt werden vom Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Studiendekanin/dem Studiendekan einheitlich festgelegt.
(3) Die Zulassung zur Abschlussarbeit setzt den Nachweis voraus, dass die Module H1 bis H13
erfolgreich absolviert sind. Eine vorläufige Zulassung ist möglich, wenn Prüfungen absolviert aber noch nicht bewertet sind.
(4) Die erste Prüferin oder der erste Prüfer der Arbeit muss dem Fachbereich Pflege und
Gesundheit als Professorin oder Professor angehören und das entsprechende Gebiet im
Studiengang in der Lehre vertreten.
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Prüfungsordnung B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
(5) Die schriftliche Prüfung geht zu 2/3 in die Gesamtbewertung des Moduls H17 ein, das Kolloquium mit einem Drittel.
§ 13 In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2017 in Kraft.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem 01. Oktober 2017 begonnen haben, beenden ihr Studium nach der bisher geltenden Prüfungsordnung bis spätestens zum 30.09.2021. Ist nur noch
die Bachelor-Arbeit abzuschließen, so kann dies bis zum 31.03.2022 erfolgen. Sind noch Module abzuleisten oder studienbegleitende Prüfungen zu bestehen, so erfolgt ab dem
01.10.2021 ein automatischer Wechsel in die Prüfungsordnung 2017 unter Anerkennung aller
bisher abgeleisteten Module nach einer Äquivalenzliste.
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Anlage 1: Studienplan Hebammenkunde
8. Sem.
30 ECTS
7. Sem.
20 ECTS
H 15 Selbständig und
ökonomisch arbeiten
5 ECTS, 4 SWS
H 17 Hebammenwissenschaft entwickeln
15 ECTS, 2 SWS
H 14 In komplexen Fällen entscheiden und Hebammenpraxis theoretisch fundieren 20 ECTS, 9 SWS, (Theorie geblockt, 5 Wochen);
theoretisches und praktisches Examen, enthält Praxisphase 9 (Kreißsaal 5 und Wochenbett 5), 13 Wochen 424,5 Stunden
H 13 Frauen und Neugeborene in besonderen Situationen betreuen und überwachen
Praxisphase 8 (Kinderklinik, OP und Kreißsaal 4), 22 Wochen, 857,5 Std, 30 ECTS, 2 SWS
6. Sem.
30 ECTS
5. Sem.
30 ECTS
H 16 Wahlpflicht
10 ECTS, 6 SWS
Praxisphase 7 (Kreißsaal 3), 154 Std, 4 Wochen
H 9 Gesundheitsbezogene Situationen
von Säuglingen erkennen
5 ECTS, 5 SWS
H 10 Berufliche Identität entwickeln
5 ECTS, 5 SWS
H 11 Evidenzbasiert und klinisch entscheiden
10 ECTS, 6 SWS
H 12 Gesundheit von Frauen und Familien
fördern, 10 ECTS, 8 SWS
Praxisphase 6 (Außerklinik 2) 360 Stunden, 9 Wochen
4. Sem.
20 ECTS
H 8 Frauen bei Regelwidrigkeiten im Betreuungsbogen beraten und überwachen
20 ECTS, 20 SWS (9 Wochen Block), mit Praxisphase 5, davon 90 mit ECTS
Praxisphase 5 (Wochenbett)
192,5 Stunden, 5 Wochen
Praxisphase 4 (Außerklinik 1 und Kreißsaal 2) 274 Stunden, 7 Wochen
3. Sem.
20 ECTS
2. Sem.
30 ECTS
1. Sem.
30 ECTS
H 7 Frauen bei physiologischen Schwangerschaften und Geburten begleiten
20 ECTS, 20 SWS (9 Wochen Block) mit Praxisphase 3, davon 90 mit ECTS
Praxisphase 3 (Kreißsaal 1)
192,5 Stunden, 5 Wochen
Praxisphase 2 (operative, konservative Pflege und Wochenbett 2) 391 Stunden, 10 Wochen
H 4 Vitalfunktionen verstehen und erhalten
10 ECTS, 10 SWS
H 5 In Wochenbett und Stillzeit begleiten und
beraten 10 ECTS, 10 SWS
H 6 Forschungsmethoden verstehen und anwenden 10 ECTS, 8 SWS
Praxisphase 1 (Wochenbett 1) 154 Stunden, 4 Wochen
H 1 Gesundheitswissenschaftlich arbeiten und
denken 10 ECTS, 8 SWS
Praxis nach HebG ohne ECTS
1.538 Stunden
Praxis nach HebG mit ECTS
in Modulen 1.462 Stunden
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H 2 Kommunikation gestalten und Betreuungskonzepte realisieren 10 ECTS, 8 SWS
Theoretischer und fachpraktischer Unterricht
(Teil der Ausbildung nach HebG) 1.638 Stunden
H 3 Hebammenarbeit im Versorgungskontext
erfassen und realisieren10 ECTS, 6 SWS
Studium
ohne
Anrechnung
auf Ausbildung nach HebG 76 ECTS
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Anlage 2: Modulhandbuch
Modul H1:
Gesundheitswissenschaftlich arbeiten und denken ...................................................... 9
Modul H2:
Kommunikation gestalten und Betreuungskonzepte realisieren ................................. 10
Modul H3:
Hebammenarbeit im Versorgungskontext erfassen und realisieren ............................ 12
Modul H4:
Vitalfunktionen verstehen und erhalten ...................................................................... 14
Modul H5:
In Wochenbett und Stillzeit begleiten und beraten...................................................... 16
Modul H6:
Forschungsmethoden verstehen und anwenden ........................................................ 18
Modul H7:
Frauen bei physiologischen Schwangerschaften und Geburten begleiten .....................
und beraten................................................................................................................ 19
Modul H8:
Frauen bei Regelwidrigkeiten im Betreuungsbogen beraten und überwachen ........... 21
Modul H9:
Gesundheitsbezogene Situationen von Säuglingen erkennen ................................... 23
Modul H10: Berufliche Identität entwickeln .................................................................................... 24
Modul H11: Evidenzbasiert und klinisch entscheiden .................................................................... 25
Modul H12: Gesundheit von Frauen und Familien fördern ............................................................ 26
Modul H13: Frauen und Neugeborene in besonderen Situationen betreuen und überwachen ...... 28
Modul H14: In komplexen Fällen entscheiden und Hebammenhandeln theoretisch fundieren ...... 30
Modul H15: Selbständig und ökonomisch handeln ........................................................................ 32
Modul H16: Wahlpflichtmodul........................................................................................................ 33
Modul H17: Hebammenwissenschaft entwickeln........................................................................... 34
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H1: Gesundheitswissenschaftlich arbeiten und denken
Modulverantwortlich: Professur für Health Technology Assessment und Gesundheitssystemdesign
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
1. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
10
Arbeitsbelastung gesamt:
300 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele/
Kompetenzen:
An ausgewählten Fragestellungen der Gesundheitswissenschaften mit Relevanz für die Tätigkeit von Hebammen haben die Studierenden exemplarisch die Kompetenzen erworben, eine gesundheitswissenschaftliche Problemstellung zu formulieren, sich den Stand wissenschaftlicher Literatur zu
erarbeiten und zu diskutieren. Unter Nutzung einschlägiger Datenbanken,
der Bibliothek und der Online-Zugänge können sie wissenschaftliche Veröffentlichungen recherchieren, sich den Sinn englischsprachiger Abstracts
und Fachtexte erschließen, nach den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens den Erkenntnisstand aufbereiten und schriftlich wie mündlich präsentieren. Kenntnisse in Fachenglisch wurden erworben bzw. vertieft.



Inhalte des Moduls:



Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 144 Stunden
davon Selbststudium: 156 Stunden
Sprache:
Deutsch/Englisch
Begriffsklärungen: Wissenschaft, Theorie, Empirie; Prinzipien wissenschaftlichen Denkens; Kontextabhängigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse
Subjektive und wissenschaftliche Theorien über Gesundheit und
Krankheit, soziale Repräsentationen von Gesundheit
Relevanz von Fachbegriffen und Fachsprache sowie von Primärliteratur
für die Wissenschaft, insbesondere in den Hebammenwissenschaften
Wissenschaftliche Problemsituationen und Fragestellungen, Prinzipien
ihrer Bearbeitung, methodische Designs wissenschaftlicher Arbeiten
Informationsbeschaffung und Informationsbearbeitung Lesen und diskutieren englischer Fachtexte
Ergebnisaufbereitung: Erstellen wissenschaftlicher Texte nach formalen, inhaltlichen und sprachlichen Kriterien, wissenschaftliches Referieren, Präsentieren und Diskutieren
Art der Lehrveranstaltung(en):
SWS Übung
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
mündliche Zwischenpräsentation der Arbeitsschritte und ersten Ergebnisse;
bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
schriftliche Prüfung (Hausarbeit)
Verwendbarkeit des
Moduls:
gesundheitswissenschaftliche Studiengänge
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Modul H2: Kommunikation gestalten und Betreuungskonzepte realisieren
Modulverantwortlich: Professur für Hebammenwissenschaft
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
1. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
10
Arbeitsbelastung gesamt:
300 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele/
Kompetenzen:
Die Studierenden verstehen relevante Aspekte und Dimensionen der Betreuungs- und Beratungsarbeit. Sie verfügen über Einsichten in verschiedene Lebenswelten und Formen der Elternschaft und können diesen respektvoll begegnen. Sie haben Kenntnisse über Beziehungsasymmetrien,
sozio-kulturelle Unterschiede sowie der Problematik von Nähe und Distanz
in professionellen Handlungen erworben und können daraus adäquate
Handlungsstrategien ableiten und begründen. Sie kennen Kommunikationsmodellen und -techniken und können ihr Verständnis der Prozesshaftigkeit von Gesprächen und möglicher Steuerungsoptionen nutzen, um
fachkompetent, bedürfnisgerecht und an den Ressourcen der Frau orientiert Betreuungs- und Beratungssituationen zu gestalten. Sie kennen historisch gewachsene und moderne Betreuungsmodelle und können die zugrunde liegende Philosophien und Menschenbilder reflektieren. Auf dieser
Grundlage können sie ein Modell der Hebammenbetreuung (‚‚midwifery
model of care‘) konturieren. Sie kennen relevante rechtliche und ethische
Grundlagen, die die Rahmenbedingungen der Hebammenarbeit bilden.

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
Inhalte des Moduls:



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Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 144 Stunden
davon Selbststudium: 156 Stunden
Sprache:
Deutsch/Englisch
Nonverbale, verbale und paraverbale Kommunikationsformen, Kommunikationsmodelle
Gesprächstechniken in klientenorientierten Interaktionen, Gesprächsaufbau, Aufgaben in unterschiedlichen Gesprächstypen
Erschließung von Lebenswelten und Familienformen
Menschenbilder, Persönlichkeits-und Rollentheorie, Personenwahrnehmung und Beziehungsgestaltung,
Professionelles Handeln
rechtliche Rahmenbedingungen der Hebammenarbeit, sowie der
Versorgung von Frauen und Familien (z. B. Arbeits-und Berufsrecht,
HebG, Berufsordnung, Mutterschaftsrichtlinien)
Grundlagen der Medizin-/ Hebammenethik
Betreuungsmodelle in der Hebammenarbeit
Berufsbild im historischen, europäischen und internationalen Kontext
Relevante gesundheitswissenschaftliche Paradigmen in der Geburtshilfe/-medizin
Art der Lehrveranstaltung(en):
6 SWS Seminaristischer Unterricht, 2 SWS Übung
Voraussetzungen für die
Vergabe von Leistungspunkten:
bestandene Modulprüfung
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Modulprüfung:
mündliche Prüfung
Verwendbarkeit des
Moduls
Studiengänge der Gesundheitsberufe, die klinische Handlungskompetenzen vermitteln.
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Modul H3: Hebammenarbeit im Versorgungskontext erfassen und realisieren
Modulverantwortlich: Professur für organisatorische und institutionelle Bedingungen der Pflege
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
1. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
10
Arbeitsbelastung gesamt:
300 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele/
Kompetenzen:
Die Studierenden haben Kenntnisse über Prinzipien, Strukturen und Akteure
der gesundheitlichen Versorgung aus politikwissenschaftlicher und gesundheitsökonomischen Sichtweise und können deren Zusammenwirken aus dieser Perspektive beurteilen. Sie beschreiben Interessen und Aktivitäten der
Akteure auf verschiedenen Handlungsebenen, bewerten kritisch ihr Zusammenwirken aus nutzerorientierter Perspektive und leiten hieraus Handlungsfelder für Hebammen und eine interprofessionelle Zusammenarbeit in der
Versorgung ab .Anhand der Bearbeitung ausgewählter Fragestellungen erkennen die Studierenden, politische, ökonomische und rechtliche Problemstellungen insbesondere mit Blick auf die Versorgung durch (freiberufliche)
Hebammen aber auch der berufspolitischen Situation von Hebammen und
können diese kritisch reflektieren. Unter Nutzung verfügbarer Literatur und
Datenquellen erschließen sie sich den Stand der wissenschaftlichen Diskussion, denken Problemlösungskonzepte an und begründen diese. Sie können
wesentliche Merkmale des deutschen Gesundheitssystems im internationalen Vergleich erklären und zentrale politische Forderungen für eine bessere
Versorgung von Frauen und Familien hieraus ableiten.

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Inhalte des Moduls:
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
Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 108 Stunden
davon Selbststudium: 192 Stunden
Sprache:
Deutsch
Gesetzliche und institutionelle Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung in Deutschland, sowie Handlungsebenen und Akteure im
Gesundheitswesen
Strukturmerkmale, Strukturprinzipien, Funktionsweise, Organisationsund Finanzierungsformen des gesundheitlichen Versorgungssystems,
insbesondere der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung
Aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitspolitik sowie Strukturprobleme
in ausgewählten Versorgungssektoren, insbesondere auch in solchen,
die das Tätigkeitsfeld von Hebammen betreffen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung Grundlagen, Grundsatzfragen und
Methoden der Gesundheitsökonomie, Analyse ökonomischer Probleme
im Gesundheitswesen
Berufspolitische Entwicklungen und die Rolle der Hebammen im Versorgungsnetz
Qualitätsmanagement in der gesundheitlichen Versorgung
Art der Lehrveranstal- 6 SWS Seminaristischer Unterricht
tung(en):
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
bestandene Modulprüfung
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Modulprüfung:
schriftliche Prüfung (Klausur)
Verwendbarkeit des
Moduls
gesundheitswissenschaftliche Studiengänge
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Modul H4: Vitalfunktionen verstehen und erhalten
Modulverantwortlich: Professur für medizinische Grundlagen der Pflege
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
2. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
10
Arbeitsbelastung gesamt:
300 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Die Studierenden kennen die Prinzipien der Organisation des offenen Systems „Mensch“, der Hierarchie der Steuerung von Organfunktionen, der
zellulären Interaktion und ihrer Beeinflussung. Sie können klinische Zeichen
lebensbedrohlicher Störungen des Zentralen Nervensystems, des HerzKreislaufsystems, des Atmungssystems, der Niere, Leber, des SäureBasen-Haushaltes und des Stoffwechsels ableiten und prinzipielle Antworten des Organismus auf schädigende Reize erkennen und interpretieren.
Auf Basis ihrer Kenntnisse der Physiologie können sie Handlungsgrundsätze für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Vitalfunktionen entwickeln,
anwenden und begründen und Wiederbelebungsmaßnahmen sowie nicht
invasive Maßnahmen zum Erhalt der Atemfunktion bei Erwachsenen durchführen.
Sie verfügen auf der Grundlage ihres Verständnisses der allgemeinen Infektionslehre und Mikrobiologie über ein angemessenes Hygieneverhalten im
Fremd- und Eigenschutz. Unterschiedliche hygienische Situationen im klinischen und außerklinischen Bereich können sie adäquat einschätzen und
präventive hygienische Maßnahmen insbesondere auf die Hebammentätigkeit bezogen umsetzen.
Auf der Basis ihrer Kenntnisse der Wirkungsweise, des Einsatzes sowie des
Umgangs mit Arzneimitteln können sie Informationen zu Medikamenten
sammeln, bewerten und sich ein Urteil bilden.
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Inhalte des Moduls:
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Art der Lehrveranstaltung(en):
Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 180 Stunden
davon Selbststudium: 120 Stunden
Sprache:
Deutsch/Englisch
Physische Umgebungsdeterminanten menschlichen Lebens; Naturgesetze und biologische Prozesse; Formen der Energietransformation in
lebenden Systemen
Organsysteme des Menschen und ihre Koordinierung
Grundlegende physiologische und pathophysiologische Konzepte; Prinzipien der zellulären Kommunikation
Grundlagen der Pharmakologie (Pharmakokinetik, Pharmakodynamik,
Arzneimittelgruppen und ihre Anwendung, Entwicklung und Prüfung
neuer Arzneimittel, Haltbarkeit, Lagerung von Arzneimitteln, Rote Liste)
Ursachen und Symptome akut lebensbedrohlicher Schädigungen; Erste
Hilfe, Notfalldiagnostik und -therapie; Atmung unterstützende Maßnahmen, Reanimation, Schädigung durch fehlende Sauerstoffversorgung
Krankenhaus-,Umwelt- und Individualhygiene (Desinfektionsverfahren,
nosokomiale Infektionen, multiresistente Erreger)
Allgemeine Infektionslehre/ Mikrobiologie
9 SWS Seminaristischer Unterricht, 1 SWS fachpraktischer Unterricht
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
Seite 14
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Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4); bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
schriftliche Prüfung (Klausur)
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengänge der Gesundheitsberufe, in denen klinische Handlungskompetenz ausgebildet werden soll.
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Modul H5: In Wochenbett und Stillzeit begleiten und beraten
Modulverantwortlich: Professur für Hebammenwissenschaft
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
2. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
10
Arbeitsbelastung gesamt:
300 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele/
Kompetenzen:
Die Studierenden verfügen über umfassendes Fachwissen zum physiologischen Verlauf von Wochenbett- und Stillzeit des ersten Lebensjahrs und
über diagnostische, pflegerische und therapeutische Kompetenzen, um diesen zu unterstützen, aufrechtzuerhalten und bei Bedarf wiederherzustellen.
Sie können ihr Handeln im Wochenbett und der frühen Familienphase situativ angemessen auf der Basis aktueller Standards, Leitlinien, dem aktuellen
Stand der Forschung und unter Einbezug bindungstheoretischer Konzepte
gestalten. Sie können die Mutter und deren Angehörige nach der Geburt
entsprechend ihrer individuellen Situation mit dem Ziel begleiten und beraten, die Gesundheit von Mutter und Kind zu fördern. Sie kennen die Besonderheiten der sensiblen Postpartalphase und können Kommunikation, Interaktion und Beratung entsprechend gestalten. Sie können frühzeitig mögliche Regelabweichungen erkennen und adäquate Maßnahmen zu deren
Behebung oder weitere Diagnostik einleiten. Sie können Eltern in der Versorgung und Pflege ihres Kindes situationsangemessen anleiten und können Frauen ermutigen und stärken Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Kinder zu übernehmen.
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



Inhalte des Moduls:


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
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
Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 180 Stunden
davon Selbststudium: 120 Stunden
Sprache:
Deutsch/Englisch
Spezifische geburtshilfliche Anatomie von Mutter und Kind
Beobachtung und Unterstützung der physiologischen genitalen und extragenitalen Rückbildungsvorgänge
Beobachtung, Pflege, Versorgung und Handling des gesunden Neugeborenen und Säuglings
Physiologie der Laktation, des Stillens und der Ernährung im Wochenbett, Abstillen und Beikosteinführung
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei ausgewählten Regelabweichungen des physiologischen Wochenbettverlaufs (z.B. Lochialstau, Milchstau)
Unterstützung der Eltern-& Familienphase, relevante theoretische Konzepte (z.B. Bindungstheorien)
Planung klinischer und außerklinischer Hebammenbetreuung in Wochenbett, Stillzeit, 1. Lebensjahr
Hebammenrelevantes pflegerisches Handeln: Prophylaxen, Wundversorgung, Mobilisation, Lagerung, Medikamentenverabreichung, iv Blutentnahme, Körperpflege, Katheterisieren
Beratung zu Sexualität und Verhütung in der postpartalen Phase
Kursangebote im Wochenbett,
Grundlagen der Dokumentation und des Qualitätsmanagements
Spezielle Pharmakologie
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Art der Lehrveranstaltung(en):
5 SWS seminaristischer Unterricht, 5 SWS fachpraktischer Unterricht
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4); bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
mündliche Prüfung
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengang Hebammenkunde
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Modul H6: Forschungsmethoden verstehen und anwenden
Modulverantwortlich: Professur für Gesundheitswissenschaften und empirische Sozialforschung
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
2. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
Arbeitsbelastung gesamt:
10
300 Stunden
Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 144 Stunden
davon Selbststudium: 156 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Die Studierenden haben ein Grundverständnis hypothesenprüfender und
hypothesengenerierender, quantitativer und qualitativer Forschungsdesigns
der empirischen Sozialforschung und ihrer gegenstandsangemessenen Anwendung in den Gesundheitswissenschaften erworben, Sie kennen die einzelnen Schritte im Forschungsprozess und die Regeln der Datenerhebung,
Datenanalyse und Datenauswertung. Exemplarisch können sie einzelne
Verfahren der Datenerhebung und Auswertung, die in den Gesundheitswissenschaften häufig benötigt werden, wie z.B. Beobachtung und Befragung
(standardisiert und nicht-standardisiert) sowie die Anwendung statistischer
Verfahren anwenden.





Inhalte des Moduls:



Sprache:
Deutsch
Theorie-Praxis-Verhältnis
Forschungsprozess und Forschungsansätze; Forschungsdesigns und
Untersuchungsformen;
Planung und Durchführung empirischer Untersuchungen
Ausgewählte Ansätze der quantitativen Sozialforschung; Operationalisierung und Messung
Ausgewählte Ansätze, Erhebungs- und Auswertungsverfahren der qualitativen Sozialforschung: Grounded Theory, Ethnografie, Phänomenologie
Datenerhebung, Datenanalyse und Datenauswertung der quantitativen
und qualitativen Sozialforschung: Befragung, Beobachtung, Dokumenten-/Inhaltsanalyse, Gesprächsanalyse, Aktionsforschung, Fallstudien
Methoden und Verfahren der Datenaufbereitung, -auswertung und analyse: deskriptive und analytische/schließende Verfahren, auch unter
Anwendung von Software
Ethische und datenschutzrechtliche Fragen des sozialwissenschaftlichen Forschungsprozesses
Art der Lehrveranstaltung(en):
8 SWS Übung
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
schriftliche Prüfung (Klausur)
Verwendbarkeit des
Moduls:
gesundheitswissenschaftliche Studiengängen oder sozialwissenschaftlichen
Studiengängen mit Gesundheitsbezug
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Modul H7: Frauen bei physiologischen Schwangerschaften und Geburten begleiten
und beraten
Modulverantwortlich: Professur für Hebammenwissenschaft
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Leistungspunkte
(Credits):
20
Studienhalbjahr:
3. Semester
Arbeitsbelastung gesamt:
600 Stunden
Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 360 Stunden,
davon Praxis: 192,5 Stunden,
davon 90 mit ECTS
davon Selbststudium: 150 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss H2
Qualifikationsziele/
Kompetenzen:
Die Studierenden haben grundlegendes, aktuelles Fachwissen und fachpraktische Fertigkeiten für die Begleitung physiologischer Schwangerschaften und Geburten erworben. Sie kennen den aktuellen Stand der Forschung
zum physiologischen Verlauf von Schwangerschaft und Geburt und können
auf dieser Basis Leitlinien und Standards gegenwärtiger Versorgungspraxis
kritisch hinterfragen. Unter Einbezug biopsychosozialer Parameter können
sie bei Frauen und Kindern korrekte Befunde erheben und im Hinblick auf
deren Gesundheit angemessen handeln. In Beratungs-und Betreuungssituationen können sie Kommunikation mit Frauen und Angehörigen auf der
Grundlage evidenzbasierter Informationen ressourcenorientiert, partizipativ
und wertschätzend gestalten. Sie setzen sich mit unterschiedlichen Modellen interprofessioneller Zusammenarbeit bei der Betreuung von Schwangeren und Gebärenden im Hinblick auf eine optimale Versorgung von Mutter,
Kind und Familien auseinander. Sie kennen notwendige Hygieneregeln in
der geburtshilflichen Betreuung und können diese korrekt umsetzen. Sie
können Anzeichen regelwidriger Verläufe erkennen und wissen um den
Handlungskorridor von Hebammen. Sie sind mit verschiedenen Dokumentationssystemen vertraut und können eine zeitgemäße, den geltenden Anforderungen entsprechende Dokumentation für physiologische Schwangerschafts-und Geburtsverläufe erstellen.




Inhalte des Moduls:




Sprache:
Deutsch/Englisch
Bedeutung von Schwangerschaft und Geburt als biographisches Lebensereignis und Erleben aus Sicht der Frau, Vorbereitung der Familie
auf Geburt und Elternschaft
Spezifische Anatomie und Physiologie der Schwangerschaft und Geburt
Anwendungsbezogenes wissenschaftliches Arbeiten (z. B. Leitlinien)
Diagnostische und therapeutische Methoden zur Einschätzung, Unterstützung und Überwachung des physiologischen Schwangerschaftsverlaufs und Gebärprozesses sowie der unmittelbaren Postpartalphase
und der Gesundheit von Mutter und Kind
Konzepte und Inhalte professioneller Beratung und Begleitung
Grundlagen der Ernährungslehre mit spezifischer Vertiefung für die Lebensphasen Schwangerschaft und Geburt
Rechtliche Aspekte in der Schwangerschafts-und Geburtsbegleitung
Ausgewählte, anwendungsbezogene Aspekte der Gesundheitslehre
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Art der Lehrveranstaltung(en):
15 SWS Seminaristischer Unterricht, 5 SWS fachpraktischer Unterricht
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4); praktische Demonstration,
bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
schriftliche Prüfung (Klausur)
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengang Hebammenkunde
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Modul H8: Frauen bei Regelwidrigkeiten im Betreuungsbogen beraten und
überwachen
Modulverantwortliche: Professur für Medizin mit Schwerpunkt Gynäkologie und Geburtshilfe
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Leistungspunkte
(Credits):
20
Studienhalbjahr:
4. Semester
Modulart:
Pflichtmodul
Arbeitsbelastung gesamt:
600 Stunden
davon Kontaktzeit: 360 Stunden
davon Praxis: 192,5,
davon 90 mit ECTS
davon Selbststudium: 150 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Teilnahmevoraussetzungen:
Module H1 und H4 erfolgreich abgeschlossen.
Sprache:
Deutsch/Englisch
Die Studierenden besitzen theoretisch und wissenschaftlich fundiertes
Fachwissen über regelwidrige und pathologische Veränderungen in
Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett bzw. der Stillzeit. Sie verfügen über Fachkenntnisse zu allgemeinen akuten und chronischen Erkrankungen, erkennen Anzeichen von psychischen Erkrankungen und Erschöpfungszuständen und wissen um deren Einflüsse auf das Erleben von
Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie sind in der Lage,
der Schwangeren Orientierung über erweiterte Behandlungsoptionen zu
geben und interdisziplinär sowie sektorenübergreifend tätig zu werden.
Sie können ressourcenorientierte Betreuung mit dem Ziel realisieren, die
Gesundheit von Frauen unter Wahrnehmung individueller, sozialer und
kultureller Bedürfnisse aufrecht zu erhalten, zu bewahren und wiederherzustellen. Die Studierenden können Betroffene fachkompetent beraten und in Konfliktsituationen und bei Problemen den selbstbestimmten
Entscheidungsweg der Frau unterstützen.



Inhalte des Moduls:



Erleben von besonderen Schwangerschaften und Geburten; Konzepte
professioneller Beratung und Begleitung bei besonderen Situationen
im Betreuungsbogen: Kommunikation in schwierigen Situationen, Rolle der Hebamme in der interprofessioneller Teamarbeit
Gynäkologische Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett; Fertilitätsstörungen, EUG ;
Schwangerenbetreuung bei Grunderkrankungen; Infektionskrankheiten in der Schwangerschaft
Ätiologie, Epidemiologie, Prävention und Therapie schwangerschaftsspezifischer Erkrankungen (z. B. Gestationsdiabetes) sowie allgemeiner schwangerschaftsrelevanter Erkrankungen (z.B. psychische
Erkrankungen, Sucht)
Regelwidrige Schwangerschaftsverläufe und ihre Auswirkungen auf
Gesundheit und Schwangerschaftserleben
Ätiologie, Epidemiologie, Prävention und Therapie von Geburtskomplikationen und regelwidrigen Geburtssituationen, geburtshilfliche Notfälle und Notfallmanagement; Spezielle diagnostische und therapeutische Methoden zur Einschätzung des Geburtsverlaufs und zur Entscheidung über Geburtsmodus
Geburtsleitung in besonderen Situationen, Analgesie-und Anästhesie-
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017




verfahren, Infusionstherapie, Schock
Höhergradige Geburtsverletzungen und Episiotomie; Störungen der
Plazentar-und Postplazentarperiode; Einführung in die Nahttechnik
und in die Versorgung einfacher geburtshilflicher Verletzungen
Regelwidrigkeiten im Wochenbettverlauf sowie Ätiologie, Epidemiologie, Prävention und Therapie von Stillkomplikationen
Prinzipien der Notfalldokumentation und Notfallkommunikation
Handlungsfeldspezifische Pharmakologie
Art der Lehrveranstaltung(en):
15 SWS Seminaristischer Unterricht, 5 SWS fachpraktischer Unterricht
Voraussetzungen für die
Vergabe von Leistungspunkten:
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4); praktische Demonstration,
bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
schriftliche Prüfung (Klausur)
Verwendbarkeit des
Moduls
Studiengang Hebammenkunde
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H9: Gesundheitsbezogene Situationen von Säuglingen erkennen
Modulverantwortlich: Professur für Pflegewissenschaft und klinische Pflege
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
.5. Semester
Modulart:
Pflichtmodul
Leistungspunkte
(Credits):
5
Arbeitsbelastung gesamt:
150 Stunden
davon Kontaktzeit: 90 Stunden Studium
davon Selbststudium: 60 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Teilnahmevoraussetzungen:
Sprache:
Erfolgreicher Abschluss von H1, H2, Deutsch
H4 und H7
Die Studierenden kennen es die physiologische Entwicklung des Neugeborenen und Säuglings und können die Eltern zu gängigen Früherkennungsund Vorsorgemaßnahmen sowie therapeutischen Maßnahmen beraten bzw.
diese durchführen. Spezifische Krankheitsbilder und -verläufe der Neugeborenen und Säuglingsperiode, angeborene Fehlbildungen und Geburtsverletzungen sowie bestehende Therapieoptionen können sie nennen und beschreiben und in den Kontext regelwidriger Schwangerschaft und Geburtsverläufe stellen.. Sie können Anzeichen von Entwicklungsstörungen erkennen und geeignete Maßnahmen der Vorbeugung, Frühforderung oder Behandlung einsetzen. Sie wissen um die besonderen Erfordernisse bei der
Pflege und Überwachung von bei Frühgeborenen, können die Eltern entsprechend beraten und unterstützen. Dabei berücksichtigen sie in ihrer Rolle als Hebamme die unterschiedlichen interdisziplinären Versorgungskonzepte.


Inhalte des Moduls:



Entwicklung des Neugeborenen bis ins Kindesalter mit Blick auf physiologische, psychologische, psychosoziale und pädagogische Aspekte
Ätiologie und Epidemiologie von Erkrankungen bei Neugeborenen und
im Säuglingsalter sowie Fehlbildungen, kindliche Geburtsverletzungen,
plötzlicher Säuglingstod
Neugeborenenscreening, Prophylaxen und Schutzimpfungen
Erstüberwachung und Pflege von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen
Reanimation des Neugeborenen und der Mutter (BLS-Kurs mit Zertifikat)
Art der Lehrveranstaltung(en):
4 SWS Seminaristischer Unterricht, 1 SWS fachpraktischer Unterricht;
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4); bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
praktische Prüfung
Verwendbarkeit des
Moduls
Studiengang Hebammenkunde und pflegewissenschaftlichen Studiengängen.
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H10: Berufliche Identität entwickeln
Modulverantwortlich: Professur für Hebammenwissenschaft
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
5, Semester
Leistungspunkte
(Credits):
5
Arbeitsbelastung gesamt:
150 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss Modul H3
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Die Studierenden können den Beruf der Hebamme in seinen Merkmalen
beschreiben und die Entwicklungen des Berufes sowohl historisch als auch
zukunftsorientiert aus einer professionstheoretischen Perspektive reflektieren. Sie können für die Hebammenarbeit relevante Theorien, Modelle und
Konzepte beschreiben und die Bedeutung für die praktische Hebammenarbeit einschätzen.
Sie kennen die rechtlichen Bestimmungen und relevanten Berufsgesetze.
Sie verstehen die Bedeutung und Inhalte von Qualitätsmanagement. Sie
kennen die Gebührenordnung sowie verschiedene Abrechnungssysteme.
Die Studierenden entwickeln ihre berufliche Identität und Haltung und können ihr Handeln daraufhin begründen und darstellen. Sie entwickeln ein
vertieftes Verständnis über das eigene Berufsbild und berücksichtigen dabei
sowohl berufsethische Aspekte als auch gesellschaftliche, sozial- und gesundheitspolitische Notwendigkeiten. Sie sind in der Lage sich aktiv mit
Struktur, Organisation und Selbstmanagement des eigenen beruflichen
Handelns auseinanderzusetzen.
Sie können die Tätigkeit und berufspolitische Situation von Hebammen in
Deutschland und im internationalen Kontext einordnen, kritisch analysieren
und zur Weiterentwicklung des Berufsbildes nutzen.

Inhalte des Moduls:




Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 90 Stunden
davon Selbststudium: 60 Stunden
Sprache:
Deutsch/Englisch
Berufsgeschichte, berufsrechtliche Entwicklungen in Deutschland, Regularien der Hebammentätigkeit
Professionstheorien,
Internationale Hebammenarbeit (EMA, ICM)
Hebammengeleitete Versorgungskonzepte
Qualität der Hebammenarbeit (1:1 Betreuung, Patientensicherheit/Patientenrechtegesetz; Teamarbeit), Respektvolle Geburtshilfe
Art der Lehrveranstaltung(en):
4 SWS Seminaristischer Unterricht, 1 SWS fachpraktischer Unterricht
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten: :
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4);Bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
mündliche Prüfung
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengang Hebammenkunde.
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H11: Evidenzbasiert und klinisch entscheiden
Modulverantwortlich: Professur für Health Technology Assessment und Gesundheitssystemdesign
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
5. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
10
Arbeitsbelastung gesamt:
300 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss Modul H1
und H6
davon Kontaktzeit: 108 Stunden
davon Selbststudium: 192 Stunden
Sprache:
Deutsch/Englisch
Die Studierenden sind in der Lage, unterschiedliche Forschungsdesigns zur
Wirksamkeit klinischer Maßnahmen systematisch und kritisch zu bewerten
und praxisrelevante Ergebnisse abzuleiten. Sie können zu hebammenwissenschaftlichen Fragestellungen systematische Literaturrecherchen in
elektronischen Datenbanken durchführen, diese präsentieren, die Verzerrungspotenziale der identifizierten Studienergebnisse fachlich angemessen
bewerten und diese für das eigene klinische Handeln in der Praxis reflektieren. Sie erarbeiten unter Anleitung eine systematische Übersichtsarbeit zu
einer klinischen Fragestellung.
Chancen und Grenzen der evidenzbasierten Methodik in Forschung und
Praxis werden von den Studierenden thematisiert. Sie sind in der Lage, in
ihre Analyse klinischer Entscheidungen sie gesundheitspolitische, ökonomische und ethische Aspekte einzubeziehen. Sie können eine systematische
Übersichtsarbeit zu einer klinischen Fragestellung erstellen sowie Chancen
und Grenzen der evidenzbasierten Methodik in Forschung und Praxis reflektieren...

Inhalte des Moduls:
Modulart:
Pflichtmodul






Konzepte, Begriffe und Geschichte der evidenzbasierten Medizin und
Hebammentätigkeit
gesundheitspolitischer und -ökonomischer Kontext der EbM-Diskussion
Klinische Forschung und klinische Entscheidungsprozesse
Formulieren klinischer Fragestellungen, systematische Recherche und
kritische Bewertung von Studien
Systematische Reviews, Metaanalysen, Health Technology Assessments und evidenzbasierte Leitlinien
Ethische Konzepte im Kontext klinischer Entscheidungsfindung
Chancen und Grenzen evidenzinformierter Praxis
Art der Lehrveranstaltung(en):
6 SWS Seminar
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4), Bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
schriftliche Prüfung (Hausarbeit)
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengänge der Gesundheitsberufe, in denen klinische Handlungskompetenz ausgebildet werden soll
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
Seite 25
PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H12: Gesundheit von Frauen und Familien fördern
Modulverantwortlich: Professur für Gesundheitswissenschaften und empirische Sozialforschung
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
5. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
10
Arbeitsbelastung gesamt:
300 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss Module H1
und H2
Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 144 Stunden
davon Selbststudium: 156 Stunden
Sprache:
Deutsch
Die Studierenden verstehen auf Basis soziologischer und gesundheitswissenschaftlicher Theorien und Modelle die gesundheitliche Lage von Frauen
in unterschiedlichen Lebenssituationen sowie familiäre Dynamiken und
können bevölkerungsbezogene Präventions- und Versorgungskonzepte für
besondere Zielgruppen entwickeln. Sie kennen für die Kontexte ihrer Berufstätigkeit relevante Theorien und können diese auf die Gesundheit von
Frauen und Familien beziehen, n.
Die Studierenden kennen die Arbeit von Familienhebammen im nationalen
und internationalen Kontext.
Sie kennen Gewaltdynamiken, können Anzeichen für Gewalt in Familien
erkennen und Interventionskonzepte in interdisziplinärer Kooperation entwickeln. Sie können familienrechtliche Fragen einschätzen.



Inhalte des Moduls:





Lebensbedingungen und Lebenslagen von Mädchen und Frauen, interkulturelle Differenzen, vertikale und horizontale gesundheitliche Ungleichheit, Frauengesundheit und Gendertheorien
Sexuelle und Reproduktive Rechte und Gesundheit (Menschenrechtsansatz), Reproduktionsmedizin, sexuell übertragbare Erkrankungen
Familiensoziologie, Elternschaft, Geschwisterbeziehungen, Veränderungen familiärer Konstellationen durch die Geburt eines Kindes, Adoption, gesellschaftliche Bedeutung von Familie, Veränderung von Familienformen, Globalisierung und Flexibilisierung und ihre Auswirkungen
auf Familie, Veränderungen der Rolle der Väter
Theorien und Modelle der Entstehung und Förderung von Gesundheit
Häusliche und sexualisierte Gewalt, Menschenhandel, Interventionsstrategien
Familienrecht und Kindeswohl, Aufgaben von Jugendamt, Polizei und
Justiz: Hilfesysteme wie Frühe Hilfen
Betreuung besonderer Zielgruppen (z. B. Teenager, Migrantinnen,
Frauen mit Behinderungen)
Familienhebammen (nationale und internationale Konzepte)
Art der Lehrveranstaltung(en):
8 SWS Seminar
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4); bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
schriftliche Prüfung (Hausarbeit),
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
Seite 26
PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Verwendbarkeit des
Moduls:
gesundheitswissenschaftliche Studiengänge und sozialwissenschaftliche
Studiengänge mit Gesundheitsbezug
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
Seite 27
PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H13: Frauen und Neugeborene in besonderen Situationen betreuen und überwachen
Modulverantwortlich: Professur für Hebammenwissenschaft
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Leistungspunkte
(Credits):
30
Studienhalbjahr:
6. Semester
Arbeitsbelastung gesamt:
900 Stunden
Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit:
36 Stunden Studium,
857,5 Stunden Praxis
davon Selbststudium: 6,5 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss H4 - H8
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Die Studierenden haben ihre Wissensbestand und ihre fachpraktischen
Kompetenzen zu Physiologie und Pathologie von Schwangerschaft, Geburt
und Wochenbett vertieft und erweitert. In der geburtshilflichen, incl.
(post)operativen Begleitung und Versorgung von Frauen und Kindern haben
sie an Sicherheit, größerer Eigenständigkeit und Weitblick gewonnen. Im
Kontext von Schwangerschaft und Geburtsprozess können sie geburtshilflich relevante Diagnostik durchführen, korrekte Befunde erheben, diese mit
bereits vorliegenden Informationen zu einer Gesamtdiagnose verknüpfen
und daraus Schlussfolgerungen für die weitere Betreuung ableiten, angemessene Interventionen einleiten, (ihr) geburtshilfliches Handeln mit Rückgriff auf evidenzbasiertes Wissen begründen und evaluieren. Sie setzen
sich in der Beratung und Aufklärung von Frauen und Familien aktiv für eine
gesundheitsfördernde Lebensweise ein und können Frauen darin bestärken, Verantwortung für die eigene Gesundheit und deren Erhalt zu übernehmen. Unter Einbezug des individuellen Kontextes einer Frau verfügen
sie auf dieser Grundlage über die erforderlichen Fertigkeiten, um die physiologischen Vorgänge in Schwangerschaft und Geburt zu unterstützen, aufrechtzuerhalten sowie bei regelwidrigen Verläufen korrekt und interprofessionell adäquat handeln, dabei bedürfnisorientiert vorzugehen und ihre Tätigkeiten adäquat zu dokumentieren. Sie kennen sowohl ihren eigenen beruflichen Handlungskorridor als auch die Kompetenzen weiterer an der Versorgung beteiligter Professionen. Sie haben sich theoretisch und praktisch mit
Setting-bezogenen Unterschieden in der geburtshilflichen und pädiatrischen
Versorgung auseinandergesetzt, haben respektvolle interdisziplinäre Zusammenarbeit erprobt und können diese durch wertschätzende Kommunikation fördern.



Inhalte des Moduls:


Sprache:
Deutsch
Aktive und selbständige Begleitung von Frauen bei physiologischen
und regelwidrigen/ pathologischen Geburtsverläufen
Betreuung von Risikoschwangeren
Prä-und postoperative Betreuung und Überwachung, incl. Sectio und
vag.-operative Geburt, spezifische pflegerische Fertigkeiten, Instrumentenkunde, spezifische Aspekte der Gesundheitslehre (z.B. Sterilität)
Beobachtung, Versorgung und Ernährung von Frühgeborenen und
kranken Neugeborenen/Säuglingen, Unterstützung und Anleitung der
Eltern
Grundlagen der Neugeborenen-Intensivpflege
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
Seite 28
PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017



Psychohygiene und Selbstsorge bei der Geburtsbegleitung
Modelle interdisziplinärer/kollegialer Zusammenarbeit (Team-Work)
Umgang mit Tod und Sterben, Trauerprozess.
Art der Lehrveranstaltung(en):
2 SWS Seminar
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4); bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
mündliche Prüfung, nicht benotet
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengang Hebammenkunde
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
Seite 29
PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H14: In komplexen Fällen entscheiden und Hebammenhandeln theoretisch
fundieren
Modulverantwortlich: Professur für Hebammenwissenschaft
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Leistungspunkte
(Credits):
20
Studienhalbjahr:
7. Semester
Modulart:
Pflichtmodul
Arbeitsbelastung gesamt:
600 Stunden
davon Kontaktzeit:
162 Stunden Studium ,
424,5 Stunden Praxis
davon Selbststudium: 13,5 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss: H4-H9,
Zulassung zur Examensprüfung
gemäß HebAPrV für Hebammen und
Entbindungspfleger
Die Studierenden verfügen über umfassendes, aktuelles und wissenschaftlich begründetes Fachwissen und fachpraktische Kompetenzen für die eigenstände Begleitung von Frauen und Familien im Betreuungsbogen, incl.
der Überwachung und Begleitung regelwidriger Verläufe. Sie können auch
in komplexen Situationen Gesundheit und Wohlbefinden von Frauen und
Kindern kontinuierlich und systematisch erheben, physische, soziokulturelle, psychische und emotionale Aspekte dabei einbeziehen, mögliche
Beschwernisse adäquat einordnen und daraus angemessene Interventionen ableiten. Sie können erkennen, wann und inwiefern abwartendes Verhalten physiologische Prozesse sicherstellt und wann ein Eingreifen notwendig wird. Sie können ihre jeweilige Entscheidung evidenzbasiert begründen und ihr Handeln danach ausrichten. Sie können ihre Interaktionen
fachkompetent, im Bewusstsein der eigenen Rolle und Position in intra-und
interprofessionellen Kontexten sowie an den Bedürfnissen und Ressourcen
von Frauen bzw. Familien orientiert gestalten und dabei eine gemeinsame
Entscheidungsfindung anstreben, mit dem Ziel die Gesundheit von Frauen
und Familien nachhaltig zu fördern. Sie haben ihre Kenntnisse rechtlicher
Bedingungen erweitert, sich mit ethisch und rechtlich komplexen Sachverhalten im Betreuungsbogen auseinandergesetzt und können in diesem Zusammenhang eigene Positionen entwickeln, Konsequenzen für ihr eigenes
Handeln ableiten und diese begründen. Auf dieser Basis haben die Studierenden die Fähigkeit und Fertigkeit erworben, die schriftliche und praktische
Prüfung für die Berufszulassung abzulegen.


Inhalte des Moduls:
Sprache:
Deutsch/Englisch

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

Anwendungsbezogenes wissenschaftliches Arbeiten
Instrumente und Konzepte zur Risikoabwägung, Modelle einer Fehlerkultur, Vertiefung Kommunikation (z.B.Risikokommunikation)
Vertiefung geburtshilflich relevanter rechtlicher Aspekte
Ethisch-rechtlich Komplexe Situationen (z.B. Erleben und Gestaltung
von Schwangerschaften mit infauster Prognose, Alleingeburt)
Geburtshilfliche Fallbesprechung und –entwicklung, Simulation, clinical
reasoning
Selbständige, hebammengeleitete Aufnahme – resp. Schwangerenvorsorgeuntersuchung incl. Dokumentation der erhobenen Befunde und
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
Seite 30
PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017


des weiteren Vorgehens
Eigenständige Begleitung einer Gebärenden im Geburtsprozess mit
Erstversorgung des Neugeborenen und der frischen Wöchnerin, incl.
Dokumentation
Durchführung eines Wochenbettbesuchs bei Mutter und Kind mit umfassender Befunderhebung, situationsorientierter Beratung sowie Anleitung ggf. Demonstration zur Pflege des Neugeborenen
Art der Lehrveranstaltung(en):
8 SWS Seminaristischer Unterricht, 1 SWS fachpraktischer Unterricht
Praxisbegleitung und Abnahme der praktischen und theoretischen Prüfung
nach HebAPrV, pro Prüfling 8 Zeitstunden praktisch, schriftliche und mündliche Prüfung
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4); bestandene Modulprüfung
Modulprüfung
schriftliche Prüfung (Klausur), nicht benotet
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengang Hebammenkunde
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
Seite 31
PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H15: Selbständig und ökonomisch handeln
Modulverantwortlich: Professur für Health Care Management
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
8. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
5
Arbeitsbelastung gesamt:
150 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
2 Semester / jährlich
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss Module H3
und H10
Modulart:
Pflichtmodul
davon Kontaktzeit: 72 Stunden
davon Selbststudium: 78 Stunden
Sprache:
Deutsch
Die Studierenden verstehen wirtschaftlich relevante Aspekte in der Hebammentätigkeit und können wirtschaftlich selbständig als Hebamme arbeiten. Sie können ihre Kenntnisse zur Analyse der Optionen für eine freiberufliche
und wirtschaftliche tragfähige Berufstätigkeit nutzen, insbesondere einen Businessplan zur Gründung einer selbständigen und ökonomischen durchdachten Tätigkeit als Beleg- oder außerklinisch arbeitende Hebamme mit und
ohne Geburtshilfe erstellen und diskutieren.
Sie sind mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen vertraut und
können sie ethisch verantwortlich und zugleich betriebswirtschaftlich erfolgreich einsetzen. Darüber hinaus kennen die Studierenden relevante Aspekte des Projektmanagements. Sie können sich aktiv mit Struktur, Organisation und Selbstmanagement des eigenen beruflichen Handelns auseinandersetzen.



Inhalte des Moduls:


Formalitäten vor Start einer freiberuflichen Hebammenarbeit
Projektmanagement
Erstellung eines Business Plans (Beschreibung der Dienstleistung,
Gründerpersönlichkeit, Marktanalyse, Marketing, Organisation, Finanzplanung)
Optimierung der betriebswirtschaftlichen Situation (z. B. Fragen des
Marketing oder der Organisation)
Zeit- und Selbstmanagement
Art der Lehrveranstaltung(en):
4 SWS Seminar
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten: :
Anwesenheitspflicht gem. § 3 (4)Bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
mündliche Prüfung
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengänge, die auf selbständige klinische Tätigkeit vorbereiten.
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H16: Wahlpflichtmodul
Modulverantwortlich: Studiengangsleitung
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
8. Semester
Modulart:
Wahlpflichtmodul
Leistungspunkte
(Credits):
10
Arbeitsbelastung gesamt:
300 Stunden
davon Kontaktzeit: 108 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
120 ECTS im Studiengang erworben
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Die Studierenden haben je nach Wahl des Schwerpunkte ihre fachlichen
Kompetenzen erweitert und vertieft
Inhalte des Moduls:
Wahlpflicht nach Katalog; pro Jahr werden mindestens 2 Module zur Wahl
angeboten, z. B.
 Essentials in Global Maternal and Newborn Child Health
 Maßnahmen der Gesundheitsförderung professionell umsetzen
 Evidenzbasierte klinische Standards entwickeln
 Lernsituationen für die Praxis entwerfen und systematisch gestalten
 Qualitätsmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Art der Lehrveranstaltung(en):
6 SWS Seminar
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
bestandene Modulprüfung
Modulprüfung:
mündliche Prüfung
Verwendbarkeit des
Moduls:
gesundheitswissenschaftliche Studiengänge.
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
davon Selbststudium: 192 Stunden
Sprache:
Englsch/Deutsch
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Modul H17: Hebammenwissenschaft entwickeln
Modulverantwortliche: Professur für Hebammenwissenschaft
Qualifikationsstufe:
Bachelor
Studienhalbjahr:
8. Semester
Leistungspunkte
(Credits):
15, davon 12 für die Abschluss-Arbeit-
Arbeitsbelastung gesamt:
450 Stunden
Dauer und Häufigkeit:
1 Semester / jährlich
Teilnahmevoraussetzungen:
Abschluss der Module H1-12
Qualifikationsziele /
Kompetenzen:
Die Studierenden sind in der Lage, unter Einhaltung aller Kriterien des wissenschaftlichen Arbeitens auf dem Fachgebiet der Hebammenkunde Forschungsbedarf und Veränderungsbedarf in der Praxis zu identifizieren, daraus eigenständig eine wissenschaftliche Aufgabenstellung zu entwickeln,
ihre Relevanz zu begründen, den Forschungsstand darzulegen, das methodische Vorgehen gegenstandsangemessen zu begründen, die Ergebnisse
nachvollziehbar zu beschreiben, Schlussfolgerungen abzuleiten und das
Datenmaterial zu dokumentieren. Sie verfügen über die Kompetenz die eigene wissenschaftliche Vorgehensweise in einer wissenschaftlich-kritischen
Diskussion zu verteidigen und solche fachlichen und methodischen Diskussionen über andere Arbeiten auf dem Gebiet zu führen.
davon Kontaktzeit: 36 Stunden
davon Selbststudium: 414 Stunden


Inhalte des Moduls:
Modulart:
Pflichtmodul




Sprache:
Deutsch/Englisch
Anforderungen an Abstract, Exposee und Aufbau der Arbeit, wissenschaftliches Schreiben
Themenfindung und Begründung einer wissenschaftlichen Fragestellung
Empirisches und theoretisches Arbeiten, Forschungsdesign und Methodenwahl, Datenerhebung und Datenauswertung
Kritische Phasen im Arbeitsprozess
Präsentation und Diskussion von Forschungsergebnissen, kritische
Diskussion und Einordnung in die wissenschaftliche Disziplin
Schlussfolgerungen für Praxis und Theorie
Art der Lehrveranstaltung(en):
2 SWS Seminar
Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten:
bestandene Modulprüfung
(Modulprüfung):
schriftliche Prüfung (Bachelor-Arbeit) und mündliche Prüfung
Verwendbarkeit des
Moduls:
Studiengang Hebammenkunde
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
Anlage 3: Berufspraktische Ordnung
§ 1 Praxiseinrichtungen
(1) Zur Sicherstellung der berufspraktischen Ausbildung schließt die Hochschule Rahmenver-
einbarungen mit Praxiseinrichtungen oder Verträge mit „Akademischen Lehrkrankenhäusern für Hebammenkunde der Hochschule Fulda“ und „Akademischen Lehreinrichtungen
Hebammenkunde der Hochschule Fulda“ ab. Der Fachbereich stellt sicher, dass die Praxisphasen im Umfang von insgesamt 3.000 Stunden in Inhalten und Umfang gemäß Anlage
2 HebAPrV absolviert werden können.
(2) Als Praxiseinrichtungen anerkannt werden Kliniken der Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Kinderkliniken und weitere für die Tätigkeit von Hebammen relevante Einrichtungen, die
durch anerkannte Fachkräfte eine qualifizierte Anleitung garantieren. Als anerkannte
Fachkräfte gelten Personen, die eine abgeschlossene Ausbildung als Hebamme, als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder einen
für das jeweilige Gebiet einschlägigen Studienabschluss vorweisen können und eine Zusatzqualifikation für Praxisanleitung, als Lehrkraft für das Hebammenwesen oder für Pflegeberufe oder eine sonstige (berufs-)pädagogische Zusatzqualifikation von mindestens
210 Stunden ggf. auch im Rahmen eines Studiums abgeschlossen haben.
(3) .Die Praxisphasen werden in der Regel in den „Akademischen Lehrkrankenhäusern bzw.
Lehreinrichtungen für Hebammenkunde der Hochschule Fulda“ absolviert. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Ausnahmen sollen insbesondere im Rahmen internationaler Kooperationen möglich gemacht werden. Internationale Kooperationen müssen
im Vorfeld dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden.
(4) Für zusätzliche berufspraktische Ausbildungszeiten nach § 11 Absatz 1 der Prüfungsord-
nung gelten die Absätze (2) und (3) entsprechend.
§ 2 Organisation der Praxisphasen
(1) Die Praxisreferentin oder der Praxisreferent ist zuständig für die Koordinierung sowie die
Organisation und Verwaltung der Praxisphasen inklusive der Rahmenvereinbarungen mit
den Praxiseinrichtungen. Die Beratung der Studierenden bei der Auswahl der Praxisstellen, die kontinuierliche Betreuung vor, während und nach der Praxisphase sowie die Pflege
der Kontakte mit Praxiseinrichtungen erfolgen durch das Praxisreferat im Einvernehmen mit
der Studiengangsleitung und, soweit die Praxisphasen Modulen zugeordnet sind, den Modulverantwortlichen.
(2) Im Einvernehmen zwischen dem Praxisreferat, der Studiengangsleitung und den Praxisan-
leitungen in den „Akademischen Lehrkrankenhäusern bzw. Lehreinrichtungen für Hebammenkunde der Hochschule Fulda“ werden für die Studierenden individuelle Studienpläne erstellt, die sich in Umfang und institutioneller Zuordnung der Praxiszeiten an der Anlage 2
HebAPrV orientieren und je nach Gegebenheiten der einzelnen Kliniken ausgestaltet werden müssen. Eine schematische Zuordnung gemäß der Studienstruktur erfolgt in untenstehender Tabelle.
Hochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit
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PO B.Sc. Hebammenkunde vom 19.04.2017
(3) PPraxisphase
Stund- Inhalte nach HebAPrV
Stund
Stundenenanteil
154
Umgang, Betreuung, Pflegemaßnahmen bei Wöchnerinnen, spezielle Wochenpflege, Hygiene, Hilfe bei 80
umärztlichen Maßnahmen
fang
Pflege und Anleitung zur Pflege von Neugeborenen, Stillhilfe,
74
P
1
2
#
Wochenbettstation
Pflegepraktikum
Wochenbettstation
und
391
Allgemeine Pflegemaßnahmen, nicht-operative Pflege
160
Chirurgische Pflege
160
Umgang, Betreuung, Pflegemaß- nahmen bei Wöchnerinnen, spezielle Wochenpflege, Hygiene Hilfe bei 40
ärztlichen Maßnahmen, Überwachung und Pflege von gefährdeten Wöchnerinnen
Pflege von normalen Neugeborenen, Stillhilfe, Anleitung zur Eigenpflege und Pflege des NG/ Säuglings
31
3
Kreißsaal
und
Schwangerenambulanz
192,5
Beobachtung & Pflege der Gebärenden, Hygiene bei der Geburt, Vorbereitung der Gebärenden, Geburtshilfliche Maßnahmen, Umgang mit medizinischen Geräten und Instrumenten, Untersuchung des
Neugeborenen, Schwangerenberatung, Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen
192,5
4
Kreißsaal
274
Beobachtung und Pflege der Gebärenden, Geburtshilfliche Maßnahmen im Kreißsaal, aktive Teilnahme
an Geburten, Schwangerenberatung, Vorbereitung und Assistenz bei ärztlichen Eingriffen, Untersuchung
des Neugeborenen, Pflege und Untersuchung der Wöchnerin, Stillhilfe, Förderung der Eltern-KindBeziehung
Untersuchung
von Wöchnerinnen und Neugeborenen, Überwachen der Rückbildungs- und Heilungsvorgänge, Vorsorge- und Prophylaxemaßnahmen, Früherkennung von Erkrankungen, Umgang mit Eltern und deren Beratung und Anleitung in der Säuglingspflege, Stillberatung und -begleitung, sowie
künstliche Ernährung des Säuglings, Förderung der Eltern- Kind- Beziehung, ggf. Kursangebote, Betreuung von Hausgeburten und Geburtshausgeburten. Schwangerenbegleitung/-vorsorge, Integration
Überwachung
und Pflege
von Wöchnerinnen und Neugeborenen in regelrechten wie regelwidrigen Fäldes Neugeborenen
in die Familie
len, Beobachten und Überwachen der Rückbildungs- und Heilungsvorgänge, Vorsorge- und Prophylaxemaßn a h m e n , Förderung der Eltern- Kind- Beziehung, Untersuchung von Wöchnerinnen und Neugeborenen
154
Außerklinische Praxis
5
Wochenbett
192,5
120
192,5
Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen
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6
Außerklinische Praxis
360
Untersuchung von Wöchnerinnen und Neugeborenen, Überwachen der Rückbildungs- und Heilungs- 360
vorgänge, Vorsorge- und Prophylaxemaßnahmen, Früherkennung von Erkrankungen, Umgang mit Eltern und deren Beratung und Anleitung in der Säuglingspflege, Stillberatung und -begleitung, sowie
künstliche Ernährung des Säuglings, Förderung der Eltern- Kind- Beziehung, Integration des Neugeborenen in die Familie, Kursangebote in Schwangerschaft und 1. Lebensjahr, Schwangerenberatung mit
Untersuchung, Überwachung und Pflege von Gebärenden, Organisation des Hebammendienstes
7
Kreißsaal, incl. Präpartalstation
154
8
OP, Kinderklinik, Kreißsaal
857,5
Überwachung von Mutter und Kind bei Risikoschwangerschaft und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen, 154
Schwangerenberatung und –untersuchung, Überwachung und Pflege von Schwangeren mit Regelwidrigkeiten im Geburtsverlauf, Überwachung und Pflege von gefährdeten Gebärenden, geburtshilfliche Maßnahmen, selbständige Leitung der Geburt, aktive Teilnahme an Geburten, Versorgung von Geburtsverletzungen OP: Vorbereitung und Hilfestellung bei operativen Eingriffen, Postoperative Überwachung von Patien- 120
tInnen, Betten, Lagern und Transportieren von PatientInnen, Desinfektion und Sterilisation, Pflege,
Reinigung von Wartung von Geräten und Instrumenten
Umgang mit med. Geräten und Instrumenten
Kinderklinik: Überwachung und Pflege von Frühgeborenen, Spätgeborenen und kranken Neugebore- 160
nen, Hygiene, Intensivpflege, Stillberatung und künstliche Ernährung des Säuglings
Früherkennung von Erkrankungen, Stillberatung und künstliche Ernährung des Säugling, Pflegemaßnahmen auf der Intensivstation, Umgang mit medizinischen Geräten und Instrumenten, Förderung der Eltern-Kind Beziehung, Durchführen von Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxen
Kreißsaal: Überwachung von Mutter und Kind bei Risikoschwangeren und Assistenz bei ärztlichen Maß- 557,5
nahmen, Schwangerenberatung und –untersuchung, Überwachung und Pflege von Schwangeren mit Regelwidrigkeiten im Geburtsverlauf, Überwachung und Pflege von gefährdeten Gebärenden, geburtshilfliche
Maßnahmen, selbständige Leitung der Geburt, aktive Teilnahme an Geburten, Durchführung von Episiotomien, Versorgung von Geburtsverletzungen, Organisation des Hebammendienstes
9
Geburtshilfliche Abteilung
(Kreißsaal , Schwangerenambulanz,
Präpartalstation,
Wochenbettstation
mit Mutter- und Neugeborenen -Betreuung)
424,5
Überwachung und Pflege von Wöchnerinnen, auch gefährdeten,, Stillhilfe, Förderung der Eltern- 424,5
Kind-Beziehung, Untersuchung von Wöchnerinnen, Neugeborenen, Schwangeren und Gebärenden,
Überwachung von Mutter und Kind bei Risikoschwangeren und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen,
Schwangerenberatung und –untersuchung, Überwachung und Pflege von Schwangeren mit Regelwidrigkeiten im Geburtsverlauf, Überwachung und Pflege von gefährdeten Gebärenden, geburtshilfliche Maßnahmen, selbständige Leitung der Geburt, aktive Teilnahme an Geburten, Versorgung von Geburtsverletzungen, Durchführung von Episiotomien, Organisation des Hebammendienstes
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§ 3 Qualitätssicherung
(1) Die während der jeweiligen Praxisphase erbrachte Ausbildungsleistung (regelmäßige und
erfolgreiche Teilnahme unter Angabe der jeweiligen Stundenzahl) und die nach HebAPrV
geforderten Tätigkeiten in der klinisch-praktischen Ausbildung werden von der Praxiseinrichtung testiert..
(2) Die Praxisphasen werden über Reflexionsveranstaltungen und Praxisbesuche der Studi-
engansleitung in Kooperation mit der Praxisreferentin oder dem Praxisreferenten und Lehrenden des Studienganges begleitet.
(3) Die berufspraktischen Studienanteile werden in die Evaluation der Lehre einbezogen.
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