Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Lug Sitzungstag: Donnerstag, 11. Mai 2017 Sitzungsort: im Sitzungszimmer des Dorfgemeinschaftshauses Lug Sitzungsdauer: von 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr Anwesend: Vorsitzender Hermann Rippberger Ortsbürgermeister Stimmberechtigtes Mitglied Patrick Braun 1. Ortsbeigeordneter Joachim Tiator Andreas Seehaus Harald Braun Christian Otto Michael Memmer Albin Braun Josef Cornet Ute Seehaus Ellen Strauß Franz Weber 3. Ortsbeigeordneter Stimmberechtigtes Mitglied Dieter Becker 2. Ortsbeigeordneter Schriftführer Volker Ruble Entschuldigt gefehlt: Die Sitzung wird eröffnet und die Anwesenden begrüßt. Anschließend werden folgende Feststellungen getroffen: a) Die Einladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß. b) Das Gremium ist beschlussfähig. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Sie umfasst somit die folgenden Punkte: Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Genehmigung der Niederschrift Informationen des Vorsitzenden Einwohnerfragestunde Stellungnahme zur Kommunal- und Verwaltungsreform Neufassung der Geschäftsordnung Verschiedenes Für die Richtigkeit der Niederschrift: Vorsitzender: Schriftführer: Hermann Rippberger Volker Ruble 1. Genehmigung der Niederschrift Sachverhalt: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Lug vom 16.02.2017 ist jedem Ratsmitglied zugegangen. Es werden keine Einwände erhoben. Somit gilt die Niederschrift als genehmigt. 2. Informationen des Vorsitzenden a) Zustand Felsenstraße Von einem Weg wurde bei einem Starkregen Sand in die Felsenstraße gespült. Zur zukünftigen Vermeidung wurde im Weg Schotter aufgebracht, was sich zwischenzeitlich schon bewährt hat. b) Sonnenschirme für den Dorfplatz Für den Dorfplatz wurden von gespendet. Karl Käß und Willi Dienes Sonnenschirme c) Nässeschaden in der Kindertagesstätte In der Kindertagesstätte gibt es an der Wand zum Büro einen Nässeschaden und an der Außenwand einen Putzschaden. Die Fa. Götz, Wernersberg, wird die Schäden für ca. 350,-- bis 400.-- € beheben. d) Spielgeräte für den Kindergarten Bei einer Überprüfung der Spielgeräte des Kindergartens durch den TÜV wurde ein Pfosten der Schaukel beanstandet. Raimund Bergdoll soll den Pfosten ebenfalls überprüfen. Zur ggf. erforderlichen Erneuerung hat sich Christian Otto bereit erklärt. e) Ölunfall in der Hauensteiner Straße Bei einem Ölunfall im März in der Hauensteiner Straße ist ein Schaden in Höhe von 1.430 € verursacht worden. Da der Verursacher nicht ermittelt werden konnte und keine Versicherung eintritt, sind die Kosten von der Gemeinde zu tragen. Die Verwaltung soll prüfen, ob nicht wieder ein Rahmenvertrag mit einem Entsorger geschlossen werden kann, um auf diese Weise bessere Konditionen zu erhalten. f) Schaden an einem Baumschutzgitter Der von einem tschechischen LKW verursachte Schaden an einem Baumschutzgitter ist behoben worden; die Kosten betragen 960,-- €. Da der Verursacher bekannt ist, besteht Hoffnung auf einen Ersatz der Kosten. g) Parken in der Hauptstraße Nachdem in der Hauptstraße der Gehweg zugeparkt worden war, wurden zweimal Hinweise an den Fahrzeugen angebracht und anschließend einmal kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Seitdem hat sich die Situation erheblich gebessert. h) Beleuchtung am Spielplatz Am Spielplatz war eine Leuchte ausgefallen. Der Reparaturtrupp der Pfalzwerke hat festgestellt, dass die Sicherungen herausgedreht worden worden. Hinweise auf den/die Verursacher sind erbeten. i) Beleuchtung Gartenstraße Ein Anlieger der Gartenstraße, Höhe Anwesen Johann, hat sich über zu helles Licht beschwert und um Leuchtmittelaustausch gebeten. Der Gemeinderat sieht keinen Handlungsbedarf, auch zur Vermeidung eines Präzedenzfalles. j) Investitionsstock Der Ortsgemeinde Lug wurde wieder keine Zuwendung aus dem Investitionsstock des Landes für den Bau einer Gemeindehalle bewilligt. 3. Einwohnerfragestunde Keine Wortmeldungen 4. Stellungnahme zur Kommunal- und Verwaltungsreform Sachverhalt: Bezug nehmend auf das Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 und der Mitteilung des Innenministeriums im Juli 2016, wonach Gebietsänderungsbedarf für die Verbandsgemeinde Hauenstein besteht, haben zwischenzeitlich mehrere Sitzungen des Verbandsgemeinderates, der Internen Kommission, Sondierungsgespräche mit Vertretern der Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Rodalben und Annweiler am Trifels, Informationsveranstaltungen mit Vertretern des Innenministeriums sowie Einwohnerversammlungen in den Ortsgemeinden stattgefunden. Weiterhin wird auf die Informationen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hauenstein verwiesen. Entsprechend dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 21.02.2017 fand am 07.05.2017 eine Bürgerumfrage zur Kommunalreform in allen Ortsgemeinden mit folgendem Ergebnis statt: Ortsbürgermeister Rippberger wertete der Ergebnis als überwältigendes Votum für eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Annweiler und bedankte sich bei allen Wählern. Dass Hinterweidenthal pro Dahn votieren würde und das Luger Tal pro Annweiler sei klar gewesen, überraschend seien die großen Mehrheiten pro Annweiler in Hauenstein und Wilgartswiesen gewesen. Voraussetzung für eine Fusion mit Annweiler ist allerdings auch Einigkeit mit den betroffenen Landkreisen und Verbandsgemeinden. Hier wird mit Spannung erwartet, ob der Landkreis Südwestpfalz den Bürgerwillen, so wie von beiden Landratskandidaten vor der Wahl erklärt, akzeptieren wird und die Resolution vom Dezember 2016 entsprechend modifiziert. Sollte der Bürgerwille ignoriert werden, wäre dies auch sehr schlecht für die Demokratie im Land. Bürgermeister Kölsch ergänzte, dass – ohne Hinterweidenthal- ca. 78 % der Wähler für einen Anschluss an die Verbandsgemeinde Annweiler votiert haben. Wenn alle Ortsgemeinderäte ihre Beschlüsse gefasst haben (bis 23.5.), wird der Verbandsgemeinderat am 30.5. seinen Beschluss fassen. Anschließend wird mit kompetenter juristischer Beratung der Sondierungsbericht gefertigt und bis zum 30.6. dem Land vorgelegt werden. Auch er betonte, dass Staatssekretär Kern am 1.3. erklärt habe, dass eine Aufsplittung erfolgen könne, wenn die Landkreise zustimmen. Er bedankte sich bei allen Ortsbürgermeistern für die gute Zusammenarbeit und bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Bereitschaft. Beschluss: Der Rat beschließt, nach den Vorgaben des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) das Gebietsänderungsverfahren freiwillig weiter zu betreiben und grundsätzlich die Absicht zu erklären, im Wege der freiwilligen Fusion sich der Verbandsgemeinde Annweiler anzuschließen. Das entspricht auch dem Ergebnis der Bürgerumfrage zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 07.05.2017. Der Beschluss gilt als Absichtserklärung bis zur abschließenden Entscheidung der Landesregierung, mit welcher Verbandsgemeinde/mit welchen Verbandsgemeinden die Verbandsgemeinde Hauenstein fusionieren soll. Nach Erarbeitung des entsprechenden Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Auflösung der Verbandsgemeinde Hauenstein, wird eine erneute Beschlussfassung im Gemeinderat Lug stattfinden. Abstimmungsergebnis: einstimmig 5. Neufassung der Geschäftsordnung Sachverhalt: Die Änderung der Gemeindeordnung (GemO) durch das Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 481) macht eine Anpassung der mit Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 11. Mai 1979 (MinBl. S. 216; 1985 S. 503; 1990 S. 464) bekannt gemachten Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte und Kreistage notwendig. Siehe hierzu die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 21. November 1994 (MinBl. S. 539, ber. 1996 S. 338), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 24. Juni 2016. Zur besseren Handhabung und Lesbarkeit wird die bisherige Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte und Kreistage redaktionell in eine Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte und eine Mustergeschäftsordnung für Kreistage aufgeteilt. Die Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte wurde nach Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden gemäß § 37 Abs. 2 Satz 3 GemO bekannt gemacht. Die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Lug wurde zwischenzeitlich der Mustergeschäftsordnung angepasst (rot markiert) und ist im Entwurf jedem Ratsmitglied zugegangen. Bei der vom Ortsgemeinderat am 15.07.2014 beschlossene Abweichung handelt es sich um folgenden Punkt: § 5 Öffentlichkeit der Sitzung (2) Die Öffentlichkeit ist bei der Beratung und Entscheidung über folgende Beratungsgegenstände grundsätzlich ausgeschlossen: 8. Beratung und Beschlussfassung über die Geltendmachung des Vorkaufsrechts an Grundstücken, sofern schutzwürdige Belange berührt werden. Für den Beschluss der Geschäftsordnung ist die in § 37 Abs. 1 GemO vorgeschriebenen Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder notwendig. Beschluss: Die Geschäftsordnung einschl. der eingearbeiteten Änderungen wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 6. Verschiedenes a) Beleuchtung Hornstein Harald Braun konnte mitteilen, dass die Beleuchtung des Hornsteins voraussichtlich höchstens 800,-- € kosten wird. Die Leuchtdauer wird ca. 8 – 9 Stunden betragen, die Energieeinspeisung erfolgt mittels zweier PV-Module. Der Vorsitzende erklärte, dass die Arbeiten ausgeführt werden können, da bereits eine Ermächtigung vorliegt, den Auftrag bis zur Höhe von 1.000,-- € zu vergeben. b) Pflanzaktion Die Pflanzaktion von 1.200 Narzissen ist sehr gut angekommen. Auf den Vorschlag des Vorsitzenden, an den Dorfeingängen Mandelbäumchen zu pflanzen und hierfür Spender zu suchen, haben sich die meisten Ratsmitglieder spontan zur Spende bereit erklärt. c) Engstelle in der Hauensteiner Straße In der Hauensteiner Straße gibt es am Anwesen Robert Braun eine Engstelle. Man könnte mittels Hartgummischienen das Befahren des Gehweges erleichtern. Da jedoch Fußgänger auf dem Gehweg dadurch gefährdet werden könnten und weil laut Ratsmitglied Tiator knapp unter dem Gehweg eine Verrohrung verläuft, die beschädigt werden könnte, wird eine Befahrung des Gehweges einstimmig abgelehnt. d) Türschließblech am Spielplatz Ratsmitglied Otto wird am Spielplatz schmälere Türschließbleche anbringen. e) Toilette am Dorfplatz Die Aufstellung einer Dixie-Toilette am Dorfplatz wird im Tenor abgelehnt. Gründe sind in erster Linie Unterhaltungsfragen. Die Errichtung einer Toilettenanlage würde ca. 15.000 – 17.000 € kosten.