N i e d e r s c h r i f t über die 15. öffentliche Sitzung des

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Niederschrift
über die 15. öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Lug
Sitzungstag:
Donnerstag, 11. Mai 2017
Sitzungsort:
im Sitzungszimmer des Dorfgemeinschaftshauses Lug
Sitzungsdauer:
von 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender
Hermann Rippberger
Ortsbürgermeister
Stimmberechtigtes
Mitglied
Patrick Braun
1. Ortsbeigeordneter
Joachim Tiator
Andreas Seehaus
Harald Braun
Christian Otto
Michael Memmer
Albin Braun
Josef Cornet
Ute Seehaus
Ellen Strauß
Franz Weber
3. Ortsbeigeordneter
Stimmberechtigtes
Mitglied
Dieter Becker
2. Ortsbeigeordneter
Schriftführer
Volker Ruble
Entschuldigt gefehlt:
Die Sitzung wird eröffnet und die Anwesenden begrüßt. Anschließend werden folgende
Feststellungen getroffen:
a) Die Einladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß.
b) Das Gremium ist beschlussfähig.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Sie umfasst somit die
folgenden Punkte:
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Genehmigung der Niederschrift
Informationen des Vorsitzenden
Einwohnerfragestunde
Stellungnahme zur Kommunal- und Verwaltungsreform
Neufassung der Geschäftsordnung
Verschiedenes
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Vorsitzender:
Schriftführer:
Hermann Rippberger
Volker Ruble
1.
Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Lug vom 16.02.2017 ist jedem
Ratsmitglied zugegangen. Es werden
keine Einwände erhoben. Somit gilt die
Niederschrift als genehmigt.
2.
Informationen des Vorsitzenden
a) Zustand Felsenstraße
Von einem Weg wurde bei einem Starkregen Sand in die Felsenstraße gespült. Zur
zukünftigen Vermeidung wurde im Weg Schotter aufgebracht, was sich
zwischenzeitlich schon bewährt hat.
b) Sonnenschirme für den Dorfplatz
Für den Dorfplatz wurden von
gespendet.
Karl Käß und Willi Dienes Sonnenschirme
c) Nässeschaden in der Kindertagesstätte
In der Kindertagesstätte gibt es an der Wand zum Büro einen Nässeschaden und
an der Außenwand einen Putzschaden. Die Fa. Götz, Wernersberg, wird die
Schäden für ca. 350,-- bis 400.-- € beheben.
d) Spielgeräte für den Kindergarten
Bei einer Überprüfung der Spielgeräte des Kindergartens durch den TÜV wurde ein
Pfosten der Schaukel beanstandet. Raimund Bergdoll soll den Pfosten ebenfalls
überprüfen. Zur ggf. erforderlichen Erneuerung hat sich Christian Otto bereit erklärt.
e) Ölunfall in der Hauensteiner Straße
Bei einem Ölunfall im März in der Hauensteiner Straße ist ein Schaden in Höhe von
1.430 € verursacht worden. Da der Verursacher nicht ermittelt werden konnte und
keine Versicherung eintritt, sind die Kosten von der Gemeinde zu tragen.
Die Verwaltung soll prüfen, ob nicht wieder ein Rahmenvertrag mit einem Entsorger
geschlossen werden kann, um auf diese Weise bessere Konditionen zu erhalten.
f) Schaden an einem Baumschutzgitter
Der von einem tschechischen LKW verursachte Schaden an einem
Baumschutzgitter ist behoben worden; die Kosten betragen 960,-- €. Da der
Verursacher bekannt ist, besteht Hoffnung auf einen Ersatz der Kosten.
g) Parken in der Hauptstraße
Nachdem in der Hauptstraße der Gehweg zugeparkt worden war, wurden zweimal
Hinweise an den Fahrzeugen angebracht und anschließend einmal kostenpflichtige
Verwarnungen ausgesprochen. Seitdem hat sich die Situation erheblich gebessert.
h) Beleuchtung am Spielplatz
Am Spielplatz war eine Leuchte ausgefallen. Der Reparaturtrupp der Pfalzwerke hat
festgestellt, dass die Sicherungen herausgedreht worden worden. Hinweise auf
den/die Verursacher sind erbeten.
i) Beleuchtung Gartenstraße
Ein Anlieger der Gartenstraße, Höhe Anwesen Johann, hat sich über zu helles Licht
beschwert und um Leuchtmittelaustausch gebeten. Der Gemeinderat sieht keinen
Handlungsbedarf, auch zur Vermeidung eines Präzedenzfalles.
j) Investitionsstock
Der Ortsgemeinde Lug wurde wieder keine Zuwendung aus dem Investitionsstock
des Landes für den Bau einer Gemeindehalle bewilligt.
3.
Einwohnerfragestunde
Keine Wortmeldungen
4.
Stellungnahme zur Kommunal- und Verwaltungsreform
Sachverhalt:
Bezug nehmend auf das Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom
28.09.2010 und der Mitteilung des Innenministeriums im Juli 2016, wonach
Gebietsänderungsbedarf für die Verbandsgemeinde Hauenstein besteht, haben
zwischenzeitlich mehrere Sitzungen des Verbandsgemeinderates, der Internen
Kommission, Sondierungsgespräche mit Vertretern der Verbandsgemeinden Dahner
Felsenland, Rodalben und Annweiler am Trifels, Informationsveranstaltungen mit
Vertretern des Innenministeriums sowie Einwohnerversammlungen in den Ortsgemeinden
stattgefunden. Weiterhin wird auf die Informationen auf der Homepage der
Verbandsgemeinde Hauenstein verwiesen.
Entsprechend dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 21.02.2017 fand am
07.05.2017 eine Bürgerumfrage zur Kommunalreform in allen Ortsgemeinden mit
folgendem Ergebnis statt:
Ortsbürgermeister Rippberger wertete der Ergebnis als überwältigendes Votum für eine
Fusion mit der Verbandsgemeinde Annweiler und bedankte sich bei allen Wählern. Dass
Hinterweidenthal pro Dahn votieren würde und das Luger Tal pro Annweiler sei klar
gewesen, überraschend seien die großen Mehrheiten pro Annweiler in Hauenstein und
Wilgartswiesen gewesen. Voraussetzung für eine Fusion mit Annweiler ist allerdings auch
Einigkeit mit den betroffenen Landkreisen und Verbandsgemeinden. Hier wird mit
Spannung erwartet, ob der Landkreis Südwestpfalz den Bürgerwillen, so wie von beiden
Landratskandidaten vor der Wahl erklärt, akzeptieren wird und die Resolution vom
Dezember 2016 entsprechend modifiziert. Sollte der Bürgerwille ignoriert werden, wäre
dies auch sehr schlecht für die Demokratie im Land.
Bürgermeister Kölsch ergänzte, dass – ohne Hinterweidenthal- ca. 78 % der Wähler für
einen Anschluss an die Verbandsgemeinde Annweiler votiert haben. Wenn alle
Ortsgemeinderäte ihre Beschlüsse gefasst haben (bis 23.5.), wird der
Verbandsgemeinderat am 30.5. seinen Beschluss fassen. Anschließend wird mit
kompetenter juristischer Beratung der Sondierungsbericht gefertigt und bis zum 30.6. dem
Land vorgelegt werden. Auch er betonte, dass Staatssekretär Kern am 1.3. erklärt habe,
dass eine Aufsplittung erfolgen könne, wenn die Landkreise zustimmen. Er bedankte sich
bei allen Ortsbürgermeistern für die gute Zusammenarbeit und bei allen Wahlhelferinnen
und Wahlhelfern für ihre Bereitschaft.
Beschluss:
Der Rat beschließt, nach den Vorgaben des Landesgesetzes über die Grundsätze der
Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) das Gebietsänderungsverfahren
freiwillig weiter zu betreiben und grundsätzlich die Absicht zu erklären, im Wege der
freiwilligen Fusion sich der Verbandsgemeinde Annweiler anzuschließen. Das entspricht
auch dem Ergebnis der Bürgerumfrage zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom
07.05.2017.
Der Beschluss gilt als Absichtserklärung bis zur abschließenden Entscheidung der
Landesregierung, mit welcher Verbandsgemeinde/mit welchen Verbandsgemeinden die
Verbandsgemeinde Hauenstein fusionieren soll. Nach Erarbeitung des entsprechenden
Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Auflösung der Verbandsgemeinde
Hauenstein, wird eine erneute Beschlussfassung im Gemeinderat Lug stattfinden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5.
Neufassung der Geschäftsordnung
Sachverhalt:
Die Änderung der Gemeindeordnung (GemO) durch das Landesgesetz zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 481) macht eine
Anpassung der mit Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 11. Mai 1979 (MinBl.
S. 216; 1985 S. 503; 1990 S. 464) bekannt gemachten Mustergeschäftsordnung für
Gemeinderäte und Kreistage notwendig.
Siehe hierzu die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom
21. November 1994 (MinBl. S. 539, ber. 1996 S. 338), zuletzt geändert durch
Verwaltungsvorschrift vom 24. Juni 2016.
Zur besseren Handhabung und Lesbarkeit wird die bisherige Mustergeschäftsordnung für
Gemeinderäte und Kreistage redaktionell in eine Mustergeschäftsordnung für
Gemeinderäte und eine Mustergeschäftsordnung für Kreistage aufgeteilt. Die
Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte wurde nach Erörterung mit den kommunalen
Spitzenverbänden gemäß § 37 Abs. 2 Satz 3 GemO bekannt gemacht.
Die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Lug wurde zwischenzeitlich der
Mustergeschäftsordnung angepasst (rot markiert) und ist im Entwurf jedem Ratsmitglied
zugegangen. Bei der vom Ortsgemeinderat am 15.07.2014 beschlossene Abweichung
handelt es sich um folgenden Punkt:
§ 5 Öffentlichkeit der Sitzung
(2) Die Öffentlichkeit ist bei der Beratung und Entscheidung über folgende
Beratungsgegenstände grundsätzlich ausgeschlossen:
8. Beratung und Beschlussfassung über die Geltendmachung des Vorkaufsrechts an
Grundstücken, sofern schutzwürdige Belange berührt werden.
Für den Beschluss der Geschäftsordnung ist die in § 37 Abs. 1 GemO vorgeschriebenen
Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder notwendig.
Beschluss:
Die Geschäftsordnung einschl. der eingearbeiteten Änderungen wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6.
Verschiedenes
a) Beleuchtung Hornstein
Harald Braun konnte mitteilen, dass die Beleuchtung des Hornsteins voraussichtlich
höchstens 800,-- € kosten wird. Die Leuchtdauer wird ca. 8 – 9 Stunden betragen,
die Energieeinspeisung erfolgt mittels zweier PV-Module. Der Vorsitzende erklärte,
dass die Arbeiten ausgeführt werden können, da bereits eine Ermächtigung
vorliegt, den Auftrag bis zur Höhe von 1.000,-- € zu vergeben.
b) Pflanzaktion
Die Pflanzaktion von 1.200 Narzissen ist sehr gut angekommen. Auf den Vorschlag
des Vorsitzenden, an den Dorfeingängen Mandelbäumchen zu pflanzen und hierfür
Spender zu suchen, haben sich die meisten Ratsmitglieder spontan zur Spende
bereit erklärt.
c) Engstelle in der Hauensteiner Straße
In der Hauensteiner Straße gibt es am Anwesen Robert Braun eine Engstelle. Man
könnte mittels Hartgummischienen das Befahren des Gehweges erleichtern. Da
jedoch Fußgänger auf dem Gehweg dadurch gefährdet werden könnten und weil
laut Ratsmitglied Tiator knapp unter dem Gehweg eine Verrohrung verläuft, die
beschädigt werden könnte, wird eine Befahrung des Gehweges einstimmig
abgelehnt.
d) Türschließblech am Spielplatz
Ratsmitglied Otto wird am Spielplatz schmälere Türschließbleche anbringen.
e) Toilette am Dorfplatz
Die Aufstellung einer Dixie-Toilette am Dorfplatz wird im Tenor abgelehnt. Gründe
sind in erster Linie Unterhaltungsfragen. Die Errichtung einer Toilettenanlage würde
ca. 15.000 – 17.000 € kosten.
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