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EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEILUNG
Problem im Urlaub? Unionsbürger in Not haben
Anspruch auf Hilfe
Brüssel, 27. Juli 2011 – Einer von sechs Europäern wird seinen Jahresurlaub in
diesem Jahr voraussichtlich außerhalb der EU verbringen (siehe Anhang). Jährlich
werden aus geschäftlichen oder privaten Gründen 90 Millionen Reisen ins
außereuropäische Ausland unternommen. Was aber tun, wenn man im Ausland in
eine Notsituation gerät, das Herkunftsland aber dort, wo man sich aufhält, keine
Botschaft und kein Konsulat unterhält? Als Unionsbürger haben Sie bestimmte
Rechte: So können Sie in einem solchen Fall von der Botschaft oder dem Konsulat
eines anderen EU-Landes Unterstützung erbitten. Dies gilt für normale Notfälle wie
den Verlust des Reisepasses oder einen schweren Unfall oder eine schwere
Erkrankung ebenso wie für außergewöhnliche Krisensituationen, wie wir sie gerade
erst in Libyen erlebt haben. Damit jeder diese Rechte kennt, sollen alle neuen
Pässe in der EU Informationen zum konsularischen Schutz sowie die Adresse des
EU-Internetportals enthalten, über das Sie erfahren können, wohin Sie sich bei
Problemen während Ihrer Auslandsreise wenden können
(www.consularprotection.eu). 20 EU-Staaten haben dieses Vorhaben bereits
umgesetzt oder erklärt, bei allen neuen Pässen künftig in dieser Weise verfahren zu
wollen1. Die restlichen Länder dürften ihrem Beispiel in Kürze folgen.
„Die Unionsbürger, die in diesem Sommer ins Ausland reisen, sollten über ihre
Rechte Bescheid wissen“, so Kommissionsvizepräsidentin und EUJustizkommissarin Viviane Reding. „Sie können beispielsweise jedes Konsulat oder
jede Botschaft eines EU-Mitgliedstaats um Unterstützung bitten, wenn ihr
Herkunftsland in diesem außereuropäischen Land keine Vertretung besitzt. Sie
haben unter denselben Bedingungen Anspruch auf Schutz wie die
Staatsangehörigen des Landes, an dessen Botschaft sie sich wenden. Damit diese
Rechte und der konsularische Schutz im Alltag bestmöglich funktionieren, plant die
Europäische Kommission in den nächsten sechs Monaten die Vorlage eines
Legislativvorschlags zu Fragen der Koordinierung und des finanziellen Ausgleichs.
Konsularischer Schutz ist gleichbedeutend mit europäischer Solidarität. Die
Unionsbürger sollten wissen, wo sie im Notfall Hilfe erhalten können, ohne sich um
Verwaltungsverfahren kümmern zu müssen.“
1
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Österreich, Schweden,
Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
IP/11/931
Lediglich in den Vereinigten Staaten, in China und in Russland verfügen alle
27 Mitgliedstaaten über eine diplomatische Vertretung. Die Krisen in Libyen, in
Ägypten und im Jemen haben nochmals unterstrichen, wie wichtig konsularischer
Schutz für gestrandete ausländische Staatsangehörige ist. So hielten sich
beispielsweise rund 6 000 EU-Bürger in Libyen auf, als dort die Unruhen
ausbrachen, aber nur acht Mitgliedstaaten besitzen in Libyen diplomatische oder
konsularische Vertretungen. Konsularischer Schutz ist aber auch bei alltäglicheren
Problemen wie Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, Unfall oder Krankheit oder
Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden wichtig.
Hintergrund
Die EU-Verträge garantieren allen Unionsbürgern bei Reisen oder Aufenthalten
außerhalb der EU Gleichbehandlung durch die diplomatischen und konsularischen
Behörden eines Mitgliedstaats, wenn ihr eigener Staat dort nicht vertreten ist (siehe
Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c und 23 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union und Artikel 46 der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union). In nahezu allen Staaten dieser Welt ist mindestens ein EU-Staat nicht durch
ein Konsulat oder eine Botschaft vertreten.
Obwohl 62% der Europäer von der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats
dieselbe Hilfe wie von der Botschaft ihres eigenen Landes erwarten, ist vielen
Europäern und Konsularbediensteten die europäische Komponente des
konsularischen Schutzes noch gar nicht bekannt.
In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft (siehe IP/10/1390 und MEMO/10/525)
verpflichtete sich die Kommission, durch entsprechende Legislativ- und
Aufklärungsmaßnahmen dafür sorgen, dass die Unionsbürger ihr Recht auf
Unterstützung in Drittländern besser wahrnehmen können.
Am 23. März 2011 schaltete die Kommission ein Internetportal zu diesem Thema
frei – www.consularprotection.eu –, über das EU-Bürger bei Reisen in ein Land
außerhalb der Union Reiseempfehlungen sowie die Anschrift der nächstgelegenen
Botschaft abrufen können (IP/11/355). Die Kommission wird außerdem noch vor
Ende des Jahres Legislativvorschläge unterbreiten, deren Ziel es ist,
- die Rechtssicherheit im Bereich des konsularischen Schutzes, was dessen
Geltungsbereich sowie die Bedingungen und Verfahren betrifft, zu erhöhen
und den Ressourceneinsatz u. a. in Krisenzeiten zu optimieren,
- für die nötige Koordinierung und Kooperation zu sorgen, damit die Konsulate
ihr Alltagsgeschäft auch in Bezug auf Unionsbürger ohne eigene diplomatische
Vertretung wahrnehmen können, und Fragen des finanziellen Ausgleichs für in
Notsituationen geleisteten konsularischen Schutz zu klären.
Weitere Informationen
- EU-Internetportal zum konsularischen Schutz: www.consularprotection.eu
- An die Unionsbürgerschaft geknüpfte Rechte: http://ec.europa.eu/justice/citizen
- Homepage von Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin
Viviane Reding: http://ec.europa.eu/reding
2
Anhang
Reisepläne und –ziele der EU-Bürger
Quelle: Eurobarometer-Umfrage zum Tourismus, Mai 2011
http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_328_en.pdf
Beispiel eines EU-Passes mit einem Vermerk zum Recht auf konsularischen
Schutz
Kontakt:
Matthew Newman (+32 2 296 24 06)
Mina Andreeva (+32 2 299 13 82)
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