= = = â~ëëÉä= ìåáîÉêëáíó= = éêÉëë= = = = = = = = = = = = = = = = = = = _~åâÄÉíêáÉÄäáÅÜÉë=i®åÇÉêêáëáâçJj~å~ÖÉãÉåí= Thomas Wirth Die vorliegende Arbeit wurde vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel als Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.) angenommen. Erster Gutachter: Prof. Dr. Rainer Stöttner Zweiter Gutachter: Prof. Dr. Kurt Reding Tag der mündlichen Prüfung Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar Zugl.: Kassel, Univ., Diss. 2004 ISBN 3-89958-101-6 URN urn:nbn:de:0002-1016 © 2004, kassel university press GmbH, Kassel www.upress.uni-kassel.de Umschlaggestaltung: 5 Büro für Gestaltung, Kassel Druck und Verarbeitung: Unidruckerei der Universität Kassel Printed in Germany 16. Juli 2004 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Inhaltsverzeichnis 0 EINLEITUNG.........................................................................................................................................1 1 LÄNDERRISIKEN IM KONTEXT DER BANKBETRIEBLICHEN RISIKEN .................................9 1.1 Risikotheoretische Grundlagen ....................................................................................................................9 1.1.1 Risikodefinitionen............................................................................................................................................9 1.1.1.1 Der allgemeine Risikobegriff................................................................................................................................... 9 1.1.1.2 Entscheidungstheoretisches Risikokonzept ....................................................................................................... 10 1.1.1.3 Wahrscheinlichkeitstheoretisches Risikokonzept ............................................................................................... 13 1.1.2 Risikofaktoren und Risikoindikatoren......................................................................................................... 14 1.1.3 Risikomaße.................................................................................................................................................. 16 1.1.3.1 Definition von Risikomaßen.................................................................................................................................. 16 1.1.3.2 Erwarteter Verlust (Expected Loss, EL)................................................................................................................ 18 1.1.3.3 Varianz/Standardabweichung der Verlustverteilung........................................................................................... 19 1.1.3.4 Loss given Default (LGD) ...................................................................................................................................... 20 1.1.3.5 Value-at-Risk ........................................................................................................................................................ 21 1.1.3.6 Sensitivitäten......................................................................................................................................................... 22 1.1.4 Risikosystematiken und Risikoarten........................................................................................................... 23 1.1.4.1 Definition und Eigenschaften................................................................................................................................ 23 1.1.4.2 Bankbetrieblich bedeutende Risikoarten ............................................................................................................ 26 1.2 Länderspezifische Risiken .......................................................................................................................... 29 1.2.1 Länderrisiko-Definition................................................................................................................................. 29 1.2.1.1 Geographische Einordnung und Ländergruppierung......................................................................................... 30 1.2.1.2 Risikosystematische Einordnung von Länderrisiken........................................................................................... 33 1.2.2 Transfer- und Konvertierungsrisiko ............................................................................................................ 34 1.2.2.1 Definition: Transferrisiko........................................................................................................................................ 35 1.2.2.2 Intensitätsstufen des Transfer-Ausfalls ................................................................................................................ 37 1.2.2.3 Abgrenzung Transferrisiko / Adressenrisiko........................................................................................................ 39 1.2.2.4 Steuerungsrelevanz von Transferrisiken.............................................................................................................. 41 1.2.3 Staatsausfallrisiko........................................................................................................................................ 42 1.2.3.1 Definition: Staatsausfallrisiko ................................................................................................................................ 42 1.2.3.2 Intensitätsstufen des Staatsausfalls..................................................................................................................... 42 1.2.3.3 Subnational Risk................................................................................................................................................... 43 1.2.3.4 Abgrenzung Staatsausfall- und Adressenrisiko .................................................................................................. 45 1.2.3.5 Abgrenzung Staatsausfall- und Transferrisiko..................................................................................................... 46 1.2.4 Eine Systematik länderspezifischer Risiken ............................................................................................... 51 1.2.4.1 Ökonomisches Länderrisiko ................................................................................................................................ 51 1.2.4.2 Politisches Länderrisiko........................................................................................................................................ 58 1.2.4.3 Ökologisches Länderrisiko................................................................................................................................... 64 I Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2.4.4 1.2.5 1.3 Festlegung der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition....................................................................68 Krisendefinitionen und Verlusthistorie ......................................................................................................69 1.3.1 Transfer Event Historie.................................................................................................................................70 1.3.2 Historie der Staatsausfälle in nationaler Währung......................................................................................73 1.3.3 Historie der Währungs- und Zahlungsbilanzkrisen ....................................................................................76 1.3.4 Bankenkrisen ...............................................................................................................................................79 1.3.5 Country Events.............................................................................................................................................82 1.4 Erklärungsansätze für Länderrisiken ........................................................................................................87 1.4.1 Zahlungsbilanz und Verschuldung .......................................................................................................................87 1.4.1.2 Financing GAP Modelle vom Harrod-Domar Typ ................................................................................................91 1.4.1.3 Intertemporale Konsumglättung...........................................................................................................................93 1.4.1.4 Das neoklassische Wachstumsmodell ................................................................................................................95 1.4.1.5 Das Feldstein-Horioka-Theorem und internationale Kapitalströme ....................................................................98 Erklärungsansätze zu Währungskrisen ....................................................................................................100 1.4.2.1 Ein Modell flexibler Wechselkurse...................................................................................................................... 101 1.4.2.2 First Generation Models: Krugman (1979)......................................................................................................... 102 1.4.2.3 Second Generation Models: Obstfeld (1994) .................................................................................................... 108 1.4.2.4 Third Generation Models: Krugman (1999) ....................................................................................................... 115 1.4.2.5 Contagion Effekte............................................................................................................................................... 119 1.4.3 Erklärungsansätze zu Bankenkrisen.........................................................................................................125 1.4.3.1 A Bank Run Model: Diamond / Dybvig (1983)................................................................................................... 125 1.4.3.2 Moral Hazard Mechanismen: Krugman (1998) ................................................................................................. 127 1.4.3.3 Folgen von Bankenkrisen / „Twin Crises“.......................................................................................................... 129 1.4.4 Aspekte von Transfer-und Staatsausfall...................................................................................................133 1.4.4.1 Rechtliche Aspekte von Staats- und Transferausfällen .................................................................................... 134 1.4.4.2 Ökonomische Aspekte des Transfer- und Staatsausfalls................................................................................. 140 1.4.4.3 Politische Aspekte der Ausfallentscheidung bei Transfer- und Staatsausfall................................................... 152 1.4.5 2 Verschuldung und Wachstum ....................................................................................................................87 1.4.1.1 1.4.2 Zusammenfassung der Risikofaktoren.....................................................................................................157 RAHMENBEDINGUNGEN DER LÄNDERRISIKO-STEUERUNG........................................... 159 2.1 Länderrisiko im Kontext des allgemeinen Risikomanagements .......................................................159 2.1.1 Definition und Ziele des Risikomanagements ..........................................................................................159 2.1.1.1 Risikomanagement und ertragsorientiertes Bankmanagement ...................................................................... 159 2.1.1.2 Integrationsdimensionen des Risikomanagements.......................................................................................... 160 2.1.1.3 Ziele des Länderrisiko-Managements ............................................................................................................... 161 2.1.2 II Sonstige länderspezifische Risiken.......................................................................................................................67 Funktionen und Organisation des Risikomanagements .........................................................................163 2.1.2.1 Risikomodellierung............................................................................................................................................. 164 2.1.2.2 Risikoquantifizierung und Berichterstattung...................................................................................................... 167 2.1.2.3 Risikosteuerung.................................................................................................................................................. 169 2.1.2.4 Risikofinanzierung .............................................................................................................................................. 176 2.1.2.5 Technische Voraussetzungen und Datenerfordernisse ................................................................................... 177 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.2 Instrumente des Länderrisiko-Managements ...................................................................................... 179 2.2.1 Instrumente der Länderrisiko-Quantifizierung.......................................................................................... 182 2.2.1.1 Länder-Ratings................................................................................................................................................... 184 2.2.1.2 Frühwarn-Systeme............................................................................................................................................. 190 2.2.1.3 Modelle zur Ermittlung des Erwarteten Verlusts aus Länderrisiken.................................................................. 192 2.2.1.4 Modelle zur Ermittlung des Unerwarteten Verlusts aus Länderrisiken ............................................................. 197 2.2.2 Instrumente der Risikopotential-Steuerung ............................................................................................. 198 2.2.2.1 Länder-Limitsysteme.......................................................................................................................................... 200 2.2.2.2 Ökonomische Kapitalsteuerung ........................................................................................................................ 216 2.2.2.3 Techniken der Risikoübertragung...................................................................................................................... 219 2.2.2.4 Risikoversicherung ............................................................................................................................................. 226 2.2.2.5 Risikozerfällung durch Konsortialkredite............................................................................................................ 230 2.2.3 Instrumente der Risiko-Ertrags-Steuerung .............................................................................................. 230 2.2.3.1 Risikoadjustierte Ertragsmessung ..................................................................................................................... 231 2.2.3.2 Geschäfts-Vorkalkulation ................................................................................................................................... 232 2.2.3.3 Unternehmensbereichsrechnung (Nachkalkulation)......................................................................................... 234 2.2.4 Instrumente der Risikotragfähigkeits-Steuerung ..................................................................................... 235 2.2.4.1 Länderrisikovorsorge.......................................................................................................................................... 237 2.2.4.2 Kollektive Entschädigungssysteme ................................................................................................................... 240 2.2.4.3 Sonstige präventive Instrumente der Risikotragfähigkeits-Steuerung.............................................................. 241 2.2.4.4 Massnahmen der Schadenabwicklung ............................................................................................................ 241 2.3 Aufsichtsrechtliche Aspekte des Länderrisikos ................................................................................... 243 2.3.1 Institutionen ............................................................................................................................................... 243 2.3.1.1 Institutionen der Deutschen Bankenaufsicht..................................................................................................... 243 2.3.1.2 Institutionen der U.S. amerikanischen Bankenaufsicht..................................................................................... 243 2.3.1.3 Internationale Koordination der bankaufsichtlichen Ordnungsnormen............................................................ 244 2.3.2 Länderrisiko im deutschen Aufsichtsrecht............................................................................................... 245 2.3.2.1 Meldepflichten für länderrisikobehaftete Engagements.................................................................................... 245 2.3.2.2 Verpflichtung zur Bonitätsprüfung gem. § 18 KWG.......................................................................................... 246 2.3.2.3 Grosskreditregelung........................................................................................................................................... 246 2.3.2.4 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MAK)....................................................................................... 247 2.3.2.5 Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung gem. §10 KWG................................................................................ 248 2.3.3 Länderrisiko im U.S. amerikanischen Aufsichtsrecht .............................................................................. 249 2.3.3.1 Vorschriften zur Eigenkapitalhinterlegung.......................................................................................................... 250 2.3.3.2 Offenlegungsvorschriften für transferrisikobehaftete Geschäfte....................................................................... 250 2.3.3.3 Vorschriften zur Bildung von Risikovorsorge nach US GAAP........................................................................... 252 2.3.3.4 Mindestanforderungen an das Länderrisiko-Management.............................................................................. 255 2.3.4 Entwicklung aufsichtsrechtlicher Regelungen zum Länderrisiko............................................................ 255 2.3.4.1 Management of banks‘ international lending (1982) ......................................................................................... 255 2.3.4.2 Die Basler Eigenkapital-Vereinbarung (Basel I, 1988)........................................................................................ 258 2.3.4.3 Das Basler Konkordat und Weiterentwicklungen ............................................................................................. 258 2.3.4.4 Marktrisikopapiere (1993-1996) ......................................................................................................................... 259 2.3.4.5 Core principles for effective banking supervision (1997) ................................................................................... 261 2.3.4.6 Die Neufassung der Basler Eigenkapital-Vereinbarung (Basel 2)...................................................................... 262 III Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3 METHODEN DER LÄNDERRISIKO-QUANTIFIZIERUNG....................................................... 273 3.1 Ermittlung des länderrisikorelevanten Exposures................................................................................273 3.1.1 3.1.1.1 Schwaches Domizilprinzip................................................................................................................................. 276 3.1.1.2 Strenges Domizilprinzip...................................................................................................................................... 277 3.1.1.3 Ultimate Parent Prinzip....................................................................................................................................... 278 3.1.1.4 Neuere Zuordnungsprinzipien ........................................................................................................................... 279 3.1.1.5 Kriterien zur Wahl der Zuordnungsprinzipien .................................................................................................... 280 3.1.1.6 Spezialfälle der Länderrisikozuordnung............................................................................................................. 282 3.1.2 Methoden der Exposure-Ermittlung .........................................................................................................284 3.1.2.1 Berechnung des Transfer-Exposures ............................................................................................................... 285 3.1.2.2 Berechnung des Country Event-Exposures ..................................................................................................... 300 3.1.2.3 Überblick ............................................................................................................................................................ 305 3.2 Ausfallwahrscheinlichkeiten und Frühwarnsysteme ...........................................................................307 3.2.1 Hintergrund und Effizienzkriterien..............................................................................................................307 3.2.1.1 Effizienzkriterien für Frühwarnsysteme .............................................................................................................. 308 3.2.1.2 Effizienzkriterien für Ausfallwahrscheinlichkeiten ............................................................................................... 312 3.2.2 Mathematisch-Statistische Verfahren.......................................................................................................316 3.2.2.1 Auswertung empirischer Häufigkeiten............................................................................................................... 316 3.2.2.2 Signals approach ............................................................................................................................................... 320 3.2.2.3 Diskriminanz-Analyse ......................................................................................................................................... 322 3.2.2.4 Logit/Probit Modelle ........................................................................................................................................... 325 3.2.2.5 Sonstige Modelle................................................................................................................................................ 327 3.2.3 Zinsspread-Modelle...................................................................................................................................328 3.2.3.2 Modell von Biermann-Hass ............................................................................................................................... 337 3.2.3.3 Modell mit Risikoaversion (Saunders)................................................................................................................ 340 3.2.3.4 Modell von Cline / Barnes (IIF) ............................................................................................................................ 342 3.2.3.5 Renditebasierte Modelle .................................................................................................................................... 344 3.2.3.6 Optionspreis-Modelle......................................................................................................................................... 347 3.2.3.7 Intensitäts-Modelle ............................................................................................................................................. 352 3.3 Ermittlung von Verlustquoten für Länderrisiken ...................................................................................358 3.3.1 Definition und Eigenschaften.....................................................................................................................358 3.3.1.1 Effizienzkriterien und Einflussfaktoren................................................................................................................ 359 3.3.1.2 Verlustereignisse und empirische Verlustquoten .............................................................................................. 360 3.3.1.3 Risikorelevantes Exposure und Aggregationsebenen...................................................................................... 361 3.3.1.4 Unterscheidung nach Risikoart ......................................................................................................................... 364 3.3.1.5 Phasen einer Krise.............................................................................................................................................. 365 3.3.2 Verlustquote im Kreditgeschäft.................................................................................................................366 3.3.2.1 Verluste des Kreditgeschäfts aus Country Event Risiko ................................................................................... 367 3.3.2.2 Verluste des Kreditgeschäfts aus Transferrisiko ............................................................................................... 370 3.3.2.3 Empirische Berechnung (Jordanien 1989 - 1993)............................................................................................. 377 3.3.3 IV Prinzipien der Länder-Zuordnung.............................................................................................................273 Verlustquote im Handelsgeschäft.............................................................................................................382 3.3.3.1 Verluste des Handelsgeschäfts aus CMER....................................................................................................... 382 3.3.3.2 Verluste des Handelsgeschäfts aus CCER / Transferrisiko .............................................................................. 384 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3.3.3.3 Empirische Berechnung (Russland 1998 - 2000), Aktiengeschäft ................................................................... 384 3.3.3.4 Ausblick .............................................................................................................................................................. 388 3.4 Ermittlung geographischer Korrelationen bei Länderrisiken............................................................. 389 3.4.1 Grundlagen der Korrelationsermittlung.................................................................................................... 389 3.4.1.1 Bedeutung im Kontext der Länderrisiko-Quantifizierung.................................................................................. 389 3.4.1.2 Anforderungen und Probleme der Korrelationsschätzungen........................................................................... 390 3.4.1.3 Statistische Konzepte der Korrelationsberechnung ......................................................................................... 392 3.4.2 Modellansätze zur Korrelationsermittlung................................................................................................ 395 3.4.2.1 Länderweise empirische Ausfallkorrelationen ................................................................................................... 395 3.4.2.2 Korrelationsermittlung aus Länder-Rating Veränderungen .............................................................................. 397 3.4.2.3 Makroökonomische Faktormodelle zur Korrelationsermittlung........................................................................ 398 3.4.2.4 Verwendung von Bond Spreads zur Korrelationsermittlung ............................................................................ 400 3.4.2.5 Aktienmarkt-Indices zur Korrelationsermittlung................................................................................................. 402 3.5 Value-at-Risk Modelle für Länderrisiken................................................................................................ 404 3.5.1 Effizienzkriterien und Probleme................................................................................................................. 404 3.5.2 Separate Modellierung von Länderrisiken................................................................................................ 407 3.5.2.1 Zweistufiger Ausfallmechanismus...................................................................................................................... 407 3.5.2.2 Analytische Berechnung des Value-at-Risk ...................................................................................................... 408 3.5.2.3 Szenario-Analysen und Stress-Modelle............................................................................................................. 412 3.5.2.4 Monte Carlo Simulation...................................................................................................................................... 416 3.5.3 Integration in Modelle der Kreditrisiko-Quantifizierung ............................................................................ 419 3.5.3.1 Separate Simulationsläufe.................................................................................................................................. 420 3.5.3.2 Gemeinsame Simulationsläufe .......................................................................................................................... 421 V Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Einleitung Die aktuelle wirtschaftliche und politische Krise Argentiniens kann als Beispiel für die Auswirkungen länderspezifischer Krisen auf die Geschäftstätigkeit von Banken und Unternehmen angeführt werden, die in den Schwellenländern Lateinamerikas, Asiens, Afrikas oder Osteuropas Geschäfte tätigen. Die Auswirkungen derartiger Krisen auf Banken und Unternehmen können, in Abhängigkeit von den getätigten Geschäften, sehr unterschiedlich sein. Trotz geschäftsspezifischer Besonderheiten weisen derartige Verluste allerdings eine wesentliche Gemeinsamkeit auf. Diese besteht darin, daß das verlustauslösende Ereignis stets eine, jeweils unterschiedlich geartete, aber dennoch geographisch abgrenzbare, länderspezifische Krisensituation ist. Diese Gemeinsamkeit der in den verschiedenen Ländern auftretenden Verluste begründet deren zusammenfassende Betrachtung unter dem Begriff des Länderrisikos. Einer genaueren Definition vorausgreifend, beschreibt Länderrisiko die Unsicherheit einer Unternehmung über Verluste, die aus politischen oder ökonomischen Krisensituationen in ausländischen Staaten resultieren. Da die angeführten Verluste aus Länderrisiken sowie die Vermeidungsstrategien dieser Verluste sich in Abhängigkeit vom betrachteten Unternehmen unterscheiden, beschränkt sich die vorliegende Arbeit auf eine Untersuchung bankbetrieblicher Verluste aus Länderrisiken. Die Bedeutung von Länderrisiken für Banken wurde erstmals mit der lateinamerikanischen Schuldenkrise der 80er Jahre (1982 – 1990) 1 deutlich. Obwohl es auch vor der Schuldenkrise zu KreditAusfällen durch Staatsausfall oder Devisenmoratorien gekommen ist, galt lange Zeit die Annahme der Risikolosigkeit von Krediten an Staaten. Diese Annahme führte im Laufe der s.g. „Liquiditätsschwemme“ Ende der 70er Jahre zu dem Prozeß des „Petro Dollar Recycling“2, der zur Anhäufung enormer Auslandsschulden vor allem lateinamerikanischer Länder geführt hat. Im Verlauf der Schuldenkrise mußten z.B. amerikanische Banken, die zuvor exzessiv Kredite an lateinamerikanische Schuldner vergeben hatten, gravierende Verluste hinnehmen. Der Kollaps des amerikanischen Bankensystems, der mit einer Insolvenz der grössten amerikanischen Banken eingetreten wäre, konnte nach verbreiteter Meinung nur dadurch verhindert werden, daß die Banken Wertberichtigungen und Abschreibungen unter politischer Duldung auf viele Jahre verteilen konnten. Vor dem Hintergrund dieser historischen Erfahrungen gehören Verluste aus Länderrisiken zu den größten Verlusten, die international tätige Banken jemals tragen mußten. Auch wenn die Schuldenkrise und ihre Folgen inzwischen von den Banken und den Schuldnerländern überwunden scheinen, so zeigen die Ereignisse in Argentinien (2001 1 Die Schuldenkrise begann 1982 mit der Erklärung zahlreicher lateinamerikanischer Staaten, Zins-und Tilgungszahlungen auf ausstehende Kreditverbindlichkeiten auszusetzen. Als Enddatum der Schuldenkrise wird das Jahr 1990 angeführt, obwohl sich bei Betrachtung einzelner Länder frühere oder spätere Endzeitpunkte festlegen lassen. 1990 wurde die Mehrzahl der Brady-Umschuldungen abgeschlossen, die letztlich durch entsprechende Schuldenerlasse in den meisten Ländern zu einer vorübergehenden Lösung der akuten Krisensituation geführt hat. 2 Im Laufe der Weltwirtschaftskrise und des Ölpreis-Booms hatten die erdölexportierenden Staaten sehr hohe Exporteinnahmen, die über Formen der Geldanlage und in Form von Krediten in Entwicklungs-und Schwellenländer flossen. Diese finanzierten damit ihre aufgrund der Wirtschaftskrise 1 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management / 2002), Russland (1998) und Asien (1998), daß Länderrisiko auch weiterhin ein sehr bedeutsames bankbetriebliches Risiko ist. Die neue Bedeutung dieser Risikokategorie liegt inzwischen allerdings nicht mehr so sehr in einer fundamentalen Existenzbedrohung der Banken, da sich die Kapitalbasis aller international tätigen Banken aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anstrengungen der internationalen Staatengemeinsschaft seit der Zeit der Schuldenkrise deutlich verbessert hat. Die heutige Bedeutung des Länderrisikos ist vor allem auf drei Aspekte zurückzuführen: • Die durchschlagende Ertragswirkung eingetretener Länderrisiken liegt darin begründet, daß im Fall einer länderspezifischen Krise alle in dem Land getätigten Geschäfte auf einmal verlustgefährdet sind. • Die Zunahme der Volatilität an den Finanzmärkten ist mit dem Prozeß der Globalisierung verbunden. Da Entwicklungs- und Schwellenländer in besonderem Maße von den Preisschwankungen an den Haupt-Absatzmärkten ihrer Produkte abhängen, führt die Zunahme der Marktvolatilitäten auch zu einer Zunahme länderspezifischer Krisen und zu einer Verstärkung der weltweiten Konjunkturzyklen. Die gewachsene Interdependenz aller Länder beinhaltet darüber hinaus die Möglichkeit zu einer regionalen Ausbreitung länderspezifischer Krisen („Contagion“). • Wettbewerbsdruck im Bankensektor: Mit schrumpfenden Ertragsmargen, einer steigenden internationalen Verflechtung der Finanzmärkte und starkem Wachstum der Finanzinnovationen stehen international tätige Banken in immer stärkerem Wettbewerb. Dieser führt dazu, daß die Erträge der traditionellen Bankgeschäfte wesentlich weniger von den Banken, sondern vielmehr vom jeweiligen Markt bestimmt werden. In der bankbetrieblichen Praxis hat damit die Kontrolle und Begrenzung aller Risiken – und damit auch der Länderrisiken – eine gesteigerte Bedeutung für das Gesamtbankergebnis erlangt. Diese zeigt sich nicht zuletzt an den stark gestiegenen Ausgaben der Geschäftsbanken für den Auf- und Ausbau effizienter Controlling- und Risikosteuerungseinheiten. Im Verdrängungswettbewerb der Banken wird die Effizienz des Risikomanagements somit immer mehr zu einem Wettbewerbsfaktor, der über daraus resultierende verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten3 auch unmittelbar ertragswirksam wird. Vor dem Hintergrund dieser Aspekte ist die andauernde Aufmerksamkeit verständlich, die der Kontrolle und Begrenzung von Länderrisiken im Kontext des bankbetrieblichen Risikomanagements widerfährt. Sowohl von Seiten der Unternehmen als auch von Seiten damit betrauter internationaler Organisationen (z.B. IWF, Weltbank) findet eine weitreichende Ursachenforschung zu Länderrisiken statt, die von Seiten der Unternehmen durch die Entwicklung effektiver Vermeidungsstrategien für Verluste aus Länderrisiken ergänzt wird. Derartige Vermeidungsstrategien für Verluste aus Länderrisiken beinhalten die Einbeziehung dieser Risiken in den Kontext der allgemeinen, unternehmensinternen Risikosteuerung und die systematische Modellierung, Quantifizierung und Begrenzung dieser Risiken, und lassen sich in stark angestiegenen Leistungsbilanzdefizite. Die mit Kapitalmitteln aus erdölexportierenden Ländern refinanzierte Kreditvergabe wird als “Petro Dollar Recycling” bezeichnet. 2 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management dem Begriff des „Länderrisiko-Managements“ zusammenfassen. Entsprechend der Unterschiedlichkeit der von Länderrisiken betroffenen Geschäfte und Unternehmen lassen sich auch in der Literatur unterschiedliche Länderrisiko-Konzepte finden. Diese umfassen: • Länderrisiken bei Direktinvestitionen von Unternehmen (Foreign Direct Investment). Direktinvestitionen von Unternehmen beinhalten einen Technologie- und Kapitaltransfer, der i.A. in immobilem Sachkapital gebunden wird und daher besonders langfristigen länderspezifischen Risiken im Investitionsland ausgesetzt ist. Die entsprechende Literatur4 konzentriert sich vor allem auf die Beantwortung der Frage, nach welchen Kriterien die Entscheidung über das Zielland einer anstehenden Direktinvestition zu fällen ist. Länderrisiken von Direktinvestitionen werden in der vorliegenden Arbeit nicht explizit behandelt und lassen sich im Vergleich zu bankbetrieblichen Länderrisiken vor allem durch eine größere Bedeutung politischer und sozialer Risiken charakterisieren5. • Länderrisiken internationaler Portfolioinvestitionen umfassen i.A. Kapitaltransfers, die in vergleichsweise liquider Form in dem Investitionsland angelegt sind und relativ schnell wieder abgezogen werden können. Die Beurteilung der mit Portfolioinvestitionen verbundenen Länderrisiken beinhaltet daher eine vorwiegende Orientierung an kurzfristigen Risiko / Ertrags-Erwägungen. Die entsprechende Literatur beinhaltet beispielsweise Erweiterungen des Capital Asset Pricing Model (CAPM) in einen Kontext multinationaler Kapitalmärkte6. Länderrisiken internationaler Portfolioinvestitionen werden in der vorliegenden Arbeit nicht explizit behandelt. Im Vergleich mit Länderrisiken von Direktinvestitionen sind politische und soziale Risiken bei Portfolioinvestitionen von geringerer Bedeutung, da diese Risiken nur langsam wirken und für kurzfristige Risikoerwägungen weniger wichtig sind. • Länderrisiken im Bankgeschäft. Diese umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäfte, die von dem Liquiditätsgrad der entsprechenden Forderungen zwischen Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen anzusiedeln sind. Da bankbetriebliche Geschäfte durchaus längerfristiges finanzielles Engagement in den entsprechenden Ländern beinhalten können, sind politische und soziale Risiken für die Beurteilung dieser Länderrisiken bedeutsamer als bei Portfolioinvestitionen, allerdings nicht so bedeutsam wie bei Direktinvestitionen. Die Behandlung von Länderrisiken im Zusammenhang des bankbetrieblichen Risikomanagements ist Thema der vorliegenden Arbeit. Die im bankbetrieblichen Länderrisiko-Management verwendeten und im folgenden vorgestellten Techniken lassen sich allerdings auch auf Länderrisiken von Direkt- oder Portfolioinvestitionen anwenden. 3 Diese resultieren auf der verstärkten Bedeutung, die der Qualität der Risikomanagement-Prozesse von den Ratingagenturen beigemessen wird. Ein Überblick über die Literatur zu Länderrisiken bei Direktinvestitionen wird von Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 13 – 14 gegeben. 5 Dies lässt sich beispielsweise daran illustrieren, daß eine Fabrik wesentlich abhängiger von den Handlungen lokaler Gewerkschaften und lokaler Politiker ist als Portfolioinvestitionen oder Bankforderungen. 6 Ein Überblick über die Literatur zu Länderrisiken internationaler Portfolioinvestitionen wird von Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 13 – 14 gegeben. 4 3 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Das bankbetriebliche Länderrisiko-Management hat sich vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen seit der Zeit der Schuldenkrise deutlich gewandelt. Die im folgenden als „klassische Länderrisiko-Analyse“7 bezeichneten Techniken der Risikosteuerung beinhalten folgende Elemente: • Traditionelle Länder-Ratings beinhalten zumeist eine umfangreiche und zeitintensive Risikoanalyse eines volkswirtschaftlichen Länder-Analysten. Einer ausführlicheren Definition vorgreifend, handelt es sich bei Länder-Ratings um scoring-gestützte Risikobewertungen einzelner Länder. Die Bewertung führt zu einer Einordnung jedes Landes in ein Rating-System, wobei jedem Rating ein bestimmter Risikograd auf einer ordinalen Skala entspricht. • Die auf Länder-Ratingsystemen basierenden traditionellen Techniken der bankbetrieblichen Länderrisiko-Steuerung beinhalten vor allem länderweise definierte Obergrenzen für Geschäftsvolumina (s.g. „Länder-Limite“). Diese zumeist ausführlichen Risikoanalysen und Techniken der Länderrisiko-Steuerung entsprechen vor allem den Bedürfnissen des Kreditgeschäfts, das lange Zeit den alleinigen länderrisikobehafteten Geschäftsbereich der Banken darstellte. Während zur Zeit der Schuldenkrise vorwiegend Kreditgeschäft Länderrisiken mit sich gebracht hat, sind inzwischen allerdings auch Länderrisiken von Handelsgeschäften8 sehr bedeutsam. Da die Risikoquantifizierung für diese Geschäftsarten wesentlich kürzere Zeithorizonte umfassen muss, erwiesen sich die geschilderten Methoden der klassischen LänderrisikoAnalyse als zunehmend unzureichend. Obwohl diese (vor allem für politische Risikoaspekte) problemadäquater sein mögen, führt der damit verbundene Aufwand dazu, daß diese Analysen nicht häufig genug erstellt werden können, um den Anforderungen des volatilen und kurzfristig orientierten Handelsgeschäfts zu genügen. Dies führte zu der gesteigerten Bedeutung von Frühwarnsystemen und quantitativen Risikomodellen, die auch in der Schwerpunktsetzung der vorliegenden Arbeit erkennbar ist. Die vorliegende Arbeit erstreckt sich vorwiegend auf die Aspekte der quantitativen Analyse und Steuerung bankbetrieblicher Länderrisiken. Sie steht im Kontext der existierenden umfangreichen Literatur zu bankbetrieblichen Länderrisiken, die beispielsweise folgende Quellen umfasst: • Baxmann, „Bankbetriebliche Länderrisiken“, 1985, • Bäcker, „Politische und ökonomische Länderrisiken“, 1998, • Bouchet / Clark / Groslambert, „Country Risk Assessment“, 2003 Während zahlreiche Aspekte aus den angeführten Quellen aufgenommen werden, geht die vorliegende Arbeit nur zusammenfassend auf die Darstellungen dieser Quellen ein, um die weitergehenden Ausführungen in den Kontext der bisherigen Erkenntnisse zu stellen. Wesentliches Ziel der vorliegenden 7 Zum Begriff der klassischen Länderrisiko-Analyse siehe Baxmann: 1985, Seite 40 ff. Die Quelle ist eine der umfangreichsten Darstellungen der bankbetrieblichen Länderrisikosteuerung zur Zeit der Schuldenkrise, ist inzwischen allerdings zwangsläufig in einigen Punkten aktualisierungsfähig. 8 wie z.B. Aktien- Devisen-, oder Derivativpositionen. 4 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Arbeit ist eine Darstellung der aktuellen bankbetrieblichen Praxis des Länderrisikomanagements und aller damit verbundenen Techniken, Methoden und Konzepte. Die vorgenommene Schwerpunktsetzung auf quantitativen Methoden entspricht dabei den praktischen Anforderungen, die aus dem Kontext des allgemeinen bankbetrieblichen Länderrisikomanagements erwachsen. Darüber hinaus ist diese Schwerpunktsetzung auch auf den Bedarf der Gesamtbanksteuerung an quantitativen Risikomaßen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, darauf hinzuweisen, daß die Anwendung rein quantitativer Methoden aufgrund der zumeist mangelhaften Datenlage sehr problematisch ist. So lassen sich beispielsweise für viele Schwellenländer nur sehr unvollständige und fehlerhafte Zeitreihen zu makroökonomischen Variablen erhalten. In vielen Fällen sind Daten z.B. zu Verschuldung nur mit jahrelanger Zeitverzögerung erhältlich. Es ist evident, daß die Anwendung statistischer Analysen auf Daten mit mangelhafter Datenqualität zu gravierenden Fehlschlüssen führen kann. Andererseits besteht zu der Ermittlung von Risikoparametern für Länderrisiken keine Alternative. Da in der strategischen Unternehmensführung i.A. risikoadjustierte Erfolgsmaße eingesetzt werden, müssen auch zu Länderrisiken möglichst exakte Risikoparameter ermittelt werden. Ansonsten würde die Vernachlässigung der Länderrisiken stark länderrisikobehafteter Geschäfte zu der Illusion der Risikofreiheit führen. Dies wiederum hätte starke Anreize zur Akkumulation länderrisikobehafteter Geschäfte im Geschäftsportfolio der Bank zur Folge. Zu der Einbeziehung von Länderrisiken in die Instrumente der strategischen Unternehmenssteuerung besteht somit keine Alternative. Vor dem Hntergrund der geschilderten Datenproblematik sollte die Anwendung der quantitativen Methoden allerdings stets mit besonderer Sorgfalt und mit ständigen Plausibilitätsüberprüfungen erfolgen. Weiterhin ist bei der Lektüre der vorliegenden Arbeit zu beachten, daß für viele methodische Detailfragen Konventionen festgelegt und beschrieben werden, die in der Praxis im bankbetrieblichen Kontext durchaus mit Berechtigung unterschiedlich festgelegt werden können. Generell wurde allerdings in solchen Fällen Sorge darauf verwendet, daß die methodischen Argumente, die für und gegen die beschriebenen Konventionen sprechen, ausgiebig dargestellt und erläutert werden. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Teile: Teil 1 beinhaltet die Definition der Begriffe Risiko (Abschnitt 1.1) und Länderrisiko. Die verschiedenen Unterarten des Länderrisikos werden ausführlich definiert und abgegrenzt (Abschnitt 1.2). In einem kurzen empirischen Teil (Abschnitt 1.3) wird die Inzidenz der verschiedenen definierten Krisen-Ereignisse untersucht, bevor ein umfangreicher volkswirtschaftlicher Teil (Abschnitt 1.4) eine Verbindung der bankbetrieblichen Risikoanalyse zur makröokonomischen Theorie aufzeigt. Dies beinhaltet vorwiegend die makroökonomische „Krisen-Literatur“. Die Verbindung zwischen makroökonomischer Theorie und bankbetrieblicher Risikoanalyse stellt die Grundlage zur modellgestützten Quantifizierung von Länderrisiken dar, da in den verschiedenen makroökonomischen Modellen all jene Charakteristica und Wirkungsmechanismen des Länderrisikos zu Tage treten, die letztlich in einem bankbetrieblichen Länderrisiko-Modell umfassend abgebildet werden sollten. 5 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Teil 2 beinhaltet eine Einordnung der Länderrisiko-Steuerung in die bankbetriebswirtschaftliche Theorie der Risikosteuerung (Abschnitt 2.1) sowie eine kurze Vorstellung und Diskussion der Instrumente, die jeder Bank zur Steuerung von Länderrisiken zur Verfügung stehen (Abschnitt 2.2). Die Darstellungen beinhalten einerseits die Vorstellung zahlreicher Instrumente der klassischen Länderrisikoanalyse (s.o.), sowie andererseits Instrumente der quantitativen Risikosteuerung. In Abschnitt 2.3 wird ein kurzer Überblick über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Länderrisiko-Steuerung gegeben. Teil 3 umfasst eine umfangreiche Beschreibung der wichtigsten Elemente der quantitativen LänderrisikoModellierung. Dies beinhaltet zunächst eine Übersicht über die von Länderrisiko betroffenen bankbetrieblichen Geschäftsarten und die damit verbundenen Methoden der Exposure-Messung (Abschnitt 3.1). In den weiteren Abschnitten werden Methoden zur Ermittlung von Risikoparametern des Länderrisikos vorgestellt und diskutiert. Die Darstellung der Methoden zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten (Abschnitt 3.2) beinhaltet darüber hinaus auch eine Darstellung von Frühwarnsystemen, da die verwendeten Modelle in beiden Fällen grösstenteils identisch sind. Anschliessend erfolgt eine Darstellung der Techniken und Modelle zur Ermittlung von Verlustquoten (Abschnitt 3.3) und Korrelationen (Abschnitt 3.4). Abschnitt 3.5 beinhaltet eine Beschreibung verschiedener Ansätze zur Berechnung einer Value-at-Risk- Kennzahl für Länderrisiken. Danksagungen: Die Entstehung dieser Arbeit verschlang einen Grossteil meiner freien Zeit in den letzten Jahren und brachte eine unweigerliche Vernachlässigung vor allem meiner Frau und meiner Eltern mit sich. Da die Arbeit nun beendet ist, danke ich meiner Frau und meinen Eltern sehr für die Geduld und die emotionelle Unterstützung. Ich hoffe, diese Dankbarkeit auch durch die Widmung dieser Arbeit ausdrücken zu können. Für die fachliche Betreuung dieser Arbeit und dafür, daß er meine umfangreichen Skripte immer bereitwillig gelesen hat und mir stets mit wertvollen Anmerkungen zur Seite stand, danke ich Herrn Professor Dr. Rainer Stöttner sehr. Meiner ehemaligen Vorgesetzten, Frau Barbara Kohl (Dresdner Bank) bin ich für die Vermittlung ihrer langjährigen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Länderrisiko-Managements sehr dankbar. Weiterhin danke ich Herrn Dr. Rainer Schäfer (Dresdner Bank) für die Erlaubnis zur Verwendung der Rating-Historie des Dresdner Bank Länder-Ratings, die in die Analysen in Abschnitt 1.3 eingeflossen ist. Meinen ehemaligen Kollegen Herrn Frank Bergmann und Herrn Gregor Eder danke ich sehr für die kritische Durchsicht von Teilen der vorliegenden Arbeit und für ihre hilfreichen Anmerkungen. Bei der Sammlung empirischer Daten und bei der Erstellung der empirischen Auswertungen in Abschnitt 1.3, Appendix 3 und Appendix 8 haben die folgenden Personen unter meiner Anleitung unentgeltlich mitgewirkt: Frau Natalya Lyzanets, Frau Yuliya Yakovleva, Herr Frank Bergmann, Herr René Förtsch, Herr Ilja Kolmogorov, Herr Christoph Moser, Herr Maksym Senchyna und Herr Björn Stiel. Für die Unterstützung danke ich auch ihnen sehr. 6 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Erklärung Hiermit versichere ich, daß ich die vorliegende Dissertation selbständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt und andere als die in der Dissertation angegebenen Hilfsmittel nicht benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder unveröffentlichten Schriften entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht. Kein Teil dieser Arbeit ist in einem anderen Promotionsoder Habilitationsverfahren verwendet worden. Kassel, den 08. Januar 2004. ( Thomas Wirth ) 7 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 8 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1 Länderrisiken im Kontext der bankbetrieblichen Risiken 1.1 Risikotheoretische Grundlagen 1.1.1 Risikodefinitionen 1.1.1.1 Der allgemeine Risikobegriff Der Begriff des Risikos wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch wird Risiko mit der Unsicherheit über den Eintritt eines bestimmten Ereignisses gleichgesetzt, mit der zumeist etwas Negatives verbunden wird. Diese Beschreibung des Risikobegriffs wird im folgenden als „allgemeine Risikodefinition“ bezeichnet. Danach ist der Zustand des Risikos untrennbar mit der subjektiven Wahrnehmung eines bestimmten Individuums verbunden und ist einerseits personenbezogen und andererseits ereignisbezogen. Mit der Zielsetzung der Definition eines Risikokonzepts9, welches bankbetriebliche Risikosituationen möglichst exakt beschreibt und zur Ableitung von Entscheidungsregeln bei Geschäftsentscheidungen geeignet ist, muß diese Definition allerdings als unzureichend angesehen werden. Ersichtliche Nachteile dieser allgemeinen Risikodefinition sind: • Die in der Risikodefinition angeführten unsicheren Ereignisse sind in dem Sinne unbestimmt, daß sie nicht mit einem Zielsystem10 des Individuums in Verbindung gebracht werden. • Es ist nicht sichergestellt, daß die verschiedenen Ereignisse oder deren Resultate quantifizierbar oder anhand geeigneter Methoden vergleichbar sind. • Der in der Definition verwendete Begriff der Unsicherheit ist nicht weiter spezifiziert und nicht im Sinne einer mathematischen Modellierung erfassbar. Damit lassen sich auch keine Aussagen über den „Grad der Unsicherheit“ verschiedener Situationen machen. Das Problem der Unbestimmtheit der Ereignisse führt dazu, daß nach dem allgemeinen Risikokonzept jedes Ereignis, das zu einer Vermögensänderung führt, den Risikotatbestand erfüllt, ohne daß überhaupt festgelegt wurde, ob sich das Individuum mit einem größeren Vermögen „glücklicher“ fühlt. Für Wirtschaftssubjekte, denen ihr Vermögen vollkommen gleichgültig ist, ist diese Risikodefinition offensichtlich unangebracht. An diesem Punkt ist ersichtlich, daß in der obigen Risikodefinition der Aspekt einer angestrebten Zielerreichung, die mit dem betrachteten Ereignis verbunden ist, fehlt. Die im zweiten Punkt angeführte mangelnde Quantifizierbarkeit ist ein Nachteil, wenn man Entscheidungen eines Individuums zwischen verschiedenen Handlungsalternativen analysieren möchte. Quantifizierbarkeit der Ereignisse wird durch zusätzliche Annahmen erreicht. Als solche kommt beispielsweise das Nutzenkonzept in Frage, das eine mathematische Berechnung des Nutzens verschiedener Situationen oder 9 Unter dem Begriff Risikokonzept sei an dieser Stelle die Definition des Risikobegriffs verstanden, anhand derer das Vorliegen einer Risikosituation eindeutig bestimmt werden kann. 10 Unter einem Zielsystem versteht man eine Hierarchie von Zielen, die ein Individuum anstrebt. Der Begriff wird im folgenden noch genauer definiert. 9 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Handlungsalternativen ermöglicht. Die Definition des Risikos bezieht sich dann nicht mehr auf das eingetretene Ereignis, sondern auf den mit dem eingetretenen Ereignis realisierten Nutzenwert. Eine derartige Annahme führt dazu, daß unterschiedliche Ereignisse vergleichbar werden und entsprechend ihres Nutzenwertes in eine klar definierte Rangfolge gebracht werden können. Eine weitere, noch striktere Annahme bezüglich der betrachteten Ereignisse ist die Annahme, daß mit dem Ereignis eine Veränderung der Vermögenssituation des Individuums verbunden sein muß. Alle Ereignisse, die nicht monetär erfaßbar sind, fallen mit dieser Annahme nicht unter die obige Risikodefinition. 1.1.1.2 Entscheidungstheoretisches Risikokonzept Die angeführten Mängel der allgemeinen Risikodefinition zeigen, daß ein Risikokonzept, welches bankbetriebliche Risikosituationen exakt beschreiben und zur Ableitung von Entscheidungsregeln geeignet sein soll, einer ausführlicheren Modellierung bedarf. Da jede unternehmerische Analyse von Risikosituationen stets mit bestimmten Entscheidungen verbunden ist, leiten wir im weiteren Verlauf den entscheidungstheoretischen Risikobegriff11 her, der als Grundlage der weiteren formalen Analyse von Länderrisiken dient und auch im Kontext der bisherigen Literatur zu Länderrisiken12 verwendet wird. In der Entscheidungstheorie wird von einem rational handelnden Wirtschaftssubjekt ausgegangen, dem zu einem bestimmten Zeitpunkt t eine Anzahl von m bestimmten Aktionen (Entscheidungen) a1,...,am offenstehen. Die Menge der Aktionen AR={a1,...,am} heißt Aktionenraum. Dieser muß alle Handlungsalternativen, die sich dem Wirtschaftssubjekt bieten, enthalten. Als weitere Annahme bezüglich der Elemente des Aktionenraums dürfen diese nicht miteinander kombinierbar sein13. Das betrachtete Wirtschaftssubjekt sieht sich darüber hinaus n möglichen Zuständen der Welt z1,....,zn gegenüber, die in der Zukunft t+1 eintreten können und nicht von ihm beeinflußbar sind. Der Raum ZR={z1,....,zn} wird als Zustandsraum bezeichnet. Da die Zustände in der Zukunft liegen und von dem Wirtschaftssubjekt zum Zeitpunkt t der Entscheidung nicht beobachtbar sind, bezeichnet das Informationssystem {pn} die, durch den Informationsstand des Wirtschaftssubjekts bedingten, subjektiven Eintrittswahrscheinlichkeiten aller Elemente des Zustandsraumes. Auf AR und ZR ist die Ergebnisfunktion h(aj,zi)t definiert, die jeder Handlung und jedem Zustand der Welt eine Handlungskonsequenz zuordnet, die im Zeitpunkt t eintritt. Die Präferenzen des Wirtschaftssubjektes werden darüber hinaus durch ein Zielsystem ZS, welches aus Zielgrößen (z.B. meßbare Größen wie Gewinn) und Zielfunktionen (z.B. „Maximiere!“) besteht, charakterisiert. Das Zielsystem ist dabei eng mit der Festlegung des Zustandsraumes verbunden. So sollten sinnvollerweise nur solche Zustände im Zustandsraum erfaßt werden, die über die Ergebnisfunktion mit der betrachteten Zielgröße in Verbindung gebracht werden können. Präferenzrelationen bestimmen ein ordinales Maß der Zielerfüllung, die mit verschiedenen Realisationen der Zielgröße verbunden ist. Das 11 Als Literatur zur Entscheidungstheorie und zu dem hergeleiteten Risikokonzept siehe Bamberg/Coenenberg: 1991, Seite 12 ff. und Baxmann: 1985, Seite 12 ff. Diese Quellen sind auch Grundlage der vorliegenden Ausführungen. 12 Für eine umfassende und grundlegende Einführung in den Themenkomplex des Länderrisikos siehe beispielsweise Baxmann: 1985, Seite 35 ff. 13 I.e. aus den verschiedenen Aktionen, die dem Wirtschaftssubjekt zur Auswahl stehen, muß genau eine Alternative gewählt werden. 10 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Wirtschaftssubjekt fällt, bei bekanntem Zustandsraum14 ZR und Informationssystem (pn), zum Zeitpunkt t Entscheidungen zwischen Elementen des Aktionenraumes AR mittels der Bewertungsfunktion BF(h(aj,zi),pn), die jeder Aktion aj aus AR eine reelle Zahl BF(aj) zuordnet. Diese Zuordnung erfolgt derart, daß durch Maximierung oder Minimierung dieser Funktion diejenige Aktion festgestellt werden kann, die im Kontext des geltenden Zielsystems maximale Zielerreichung gewährleistet. Ein Beispiel für eine solche Bewertungsfunktion ist das Prinzip der Erwartungsnutzenmaximierung15. In diesem Modell einer Entscheidungssituation liegt zum Zeitpunkt t Unsicherheit bezüglich der Zielerreichung vor, wenn die Zielerreichung nicht sicher ist. Dies wird bestimmt durch die Ergebnisfunktion und das auf dem Zustandsraum definierte Informationssystem (pn). Unsicherheit ist gegeben, sobald mindestens ein Zustands/Aktionentupel (zi,aj) mit echt positiver subjektiver Eintrittswahrscheinlichkeit existiert, bei dem keine Zielerreichung vorliegt. Darüber hinausgehend liegt Ungewißheit bezüglich der Zielerreichung vor, wenn dem Wirtschaftssubjekt die Wahrscheinlichkeiten der Handlungskonsequenzen unbekannt sind und es keine Schätzung machen kann. Risiko bezüglich der Zielerreichung liegt vor, wenn die Zielerreichung - bestimmt durch die Ergebnisfunktion und das auf dem Zustandsraum definierte Informationssystem - nicht sicher ist und subjektive Wahrscheinlichkeiten der Handlungskonsequenzen bekannt sind16. Die beschriebene Unterscheidung zwischen Risiko, Unsicherheit und Ungewißheit läßt sich im folgenden Diagramm darstellen: Diagramm 1.1: Unterscheidung der Begriffe Sicherheit, Unsicherheit und Risiko im entscheidungstheoretischen Risikokonzept Sicherheit ja Risiko ja Ist Zielerreichung subjektiv sicher ? nein Sind Wahrscheinlichkeiten bekannt ? nein Unsicherheit Ungewissheit In der entscheidungstheoretischen Literatur wird dem Risikobegriff der Begriff der Chance gegenübergestellt, wobei Risiko allein die Möglichkeit der negativen Zielabweichung, Chance die Möglichkeit der positiven Zielabweichung beschreibt. Da diese Unterscheidung bei offenen Zielformulierungen (z.B. bei dem Ziel der Gewinnmaximierung) wenig hilfreich ist und sich Chance und Risiko in diesem Fall nicht eindeutig trennen lassen, verzichten wir bewußt auf die Verwendung des Begriffs Chance. Im Kontext 14 Es sei hervorgehoben, daß der Zustandsraum in t und damit die Menge aller in t+1 möglichen Zustände als dem Wirtschaftssubjekt bekannt angenommen wird. Die jeweilige Realisation aus dem Zustandsraum ist allerdings in t unbekannt, da sie in der Zukunft liegt. 15 Zur Erwartungsnutzenmaximierung siehe Bamberg/Coenenberg: 1991, Seite 66 ff. Bei dem Konzept des Erwartungsnutzens handelt es sich allerdings nicht nur um eine „einfache“ Bewertungsfunktion, bei der die Aktionen bewertet werden, sondern darüber hinaus fließt durch die Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeiten noch eine Risikobewertung in die Bewertungsfunktion ein. 16 Zu Definitionen des Begriffes Risiko siehe Schierenbeck: 1999(b), Seite 16 sowie Baxmann: 1985, Seite 12 ff. 11 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management der Literatur zu Länderrisiko entspricht dies dem verbreiteten Verständnis des Länderrisikos als „Downside Risk“17. Wie das allgemeine Risikokonzept hat auch das entscheidungstheoretische Risikokonzept den Nachteil, daß die Personenbezogenheit dazu führt, daß eine Risikosituation nicht objektiv, sondern nur in Bezug auf ein bestimmtes Wirtschaftssubjekt feststellbar ist. So ist bei gegebenen identischen Zielsystemen ZS und Aktionenräumen AR zweier Wirtschaftssubjekte WISU1 und WISU2 in der gleichen Situation möglich, daß bei WISU1 eine Risikosituation vorliegt und bei WISU2 nicht, da sich WISU2 umfassender über die möglichen Situationen informiert hat und daher die subjektiven Wahrscheinlichkeiten anders einschätzt. Nicht nur die Entscheidung eines Wirtschaftssubjekts, sondern auch das Risiko ist somit von dem individuellen Informationssystem abhängig. Aufgrund des Bezugs zwischen dem Risikobegriff und einem bestimmten Informationssystem läßt sich diese Personenbezogenheit allerdings nicht vollständig vermeiden. Um dennoch eine von subjektiven Beurteilungen weitgehend freie Risikodefinition zu ermöglichen, wird in einer Erweiterung des Risikokonzepts die Unterscheidung zwischen objektivem Risiko/ Unsicherheit und subjektivem Risiko/Unsicherheit eingeführt. Objektivität beziehe sich dabei auf die Vereinigung aller in einem bestimmten Referenzmarkt vorhandenen Informationen, während Subjektivität die Informationsmenge eines bestimmten Marktteilnehmers beschreibt. Die objektiven Eintrittswahrscheinlichkeiten seien durch das Informationssystem {qn} gegeben, das sich ebenfalls auf den Zustandsraum ZR bezieht. Objektive Unsicherheit liegt danach vor, sobald mindestens ein Zustands / Aktionentupel (zi,aj) mit echt positiver objektiver Eintrittswahrscheinlichkeit qi existiert, bei dem Zielerreichung nicht gegeben ist. Darüber hinaus ist eine objektiv unsichere Zielerreichung objektiv riskant, wenn die objektiven Eintrittswahrscheinlichkeiten bestimmt oder erwartungstreu geschätzt werden können. Objektive Ungewißheit beschreibt die Situation eines objektiv unsicheren Ereignisses, zu dem man keine Angaben zu Wahrscheinlichkeiten machen kann. Die Begriffe des subjektiven Risikos und der subjektiven Unsicherheit entsprechen dem voranstehend bereits definierten Risikobegriff. Für bankbetriebliche Fragestellungen läßt sich das angeführte Risikokonzept noch weiter spezifizieren, indem eine Bank als Entscheidungssubjekt angenommen wird. Das Problem, daß nicht „die Bank“, sondern stets einzelne Individuen in der Bank entscheiden, wird an dieser Stelle vernachlässigt. Das Zielsystem der Bank läßt sich durch das Prinzip der Gewinnmaximierung darstellen. Allerdings sei darauf hingewiesen, daß „Gewinn“ als Zielgröße im strengen Sinne der Entscheidungstheorie nicht operational ist, da nicht genauer spezifiziert ist, um welche Art von Gewinn es sich handelt18. Im folgenden werde daher unter Gewinn der bilanzielle (buchhalterische) Überschuß einer Periode verstanden. Darüber hinaus ist nicht genau spezifiziert, auf welcher Organisationsebene der Bank dieser Gewinn gemessen wird. Im Allgemeinen wird ein Entscheider in einer Bank dazu neigen, allein die in seinem Einflußbereich 17 Mehr zu der Unterscheidung zwischen “Total Risk” und “Downside Risk” in der Literatur zu Länderrisiko siehe Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 10 – 12. 18 Siehe Bamberg/Coenenberg: 1991, Seite 29. Diese Autoren führen auf, daß unter Gewinn beispielsweise „buchhalterischer Gewinn, kalkulatorischer Gewinn, Entnahme bei vorgegebener Vermögenswerterhaltung oder Vermögensänderung bei vorgegebenem Entnahmeniveau“ verstanden werden kann. 12 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management liegenden Gewinne zu beachten und nur deren Risiken zu messen. Da Risiken allerdings aufgrund von Korrelationseffekten19 nicht additiv sind, führt eine allein unternehmensbereichsbezogene (s.g. „divisionale“) Risikomessung und Risikominimierung zu einer aus Gesamtbanksicht suboptimalen Lösung. Da auf diese Problematik im folgenden noch ausführlicher eingegangen wird, wird an dieser Stelle lediglich angenommen, daß alle Entscheider in einer Bank den bilanziellen (Gesamtbank-) Überschuß einer Periode maximieren. Dieser wird im folgenden zur Vereinfachung weiter mit „Gewinn“ bezeichnet. Eine entsprechende Bewertungsfunktion besteht aus dem Erwartungswert des Gewinns und die mit dem Risiko verbundenen subjektiven Wahrscheinlichkeiten werden in einem Informationsgewinnungsprozeß aller beteiligten Wirtschaftssubjekte ermittelt. Objektives finanzielles Risiko einer Bank ist somit die objektive Unsicherheit aller am Entscheidungsprozeß in der Bank beteiligten Individuen über den Eintritt eines Verlustes oder den Nichteintritt eines Gewinns, sofern sich objektive Wahrscheinlichkeiten ermitteln lassen. Da im weiteren Verlauf der Untersuchung allein auf Risiken und Entscheidungssituationen im Bankbetrieb eingegangen wird, wird unter dem Begriff Risiko von nun an das an dieser Stelle definierte objektive finanzielle Risiko verstanden. Die mit dieser Annahme implizierte Annahme der Gewinnmaximierung als Zielfunktion entspricht den üblichen Konventionen. 1.1.1.3 Wahrscheinlichkeitstheoretisches Risikokonzept Während das voranstehend angeführte entscheidungstheoretische Risikokonzept für einfache Entscheidungssituationen mit endlichen Zustandsräumen ausreichend ist, weist es bei unendlichen Zustandsräumen den Nachteil auf, daß einzelnen Zuständen keine von Null verschiedenen Eintrittswahrscheinlichkeiten zugewiesen werden können, ohne daß die Summe aller Zustandswahrscheinlichkeiten den Wert 1 überschreitet. Unendliche Zustandsräume finden im Kontext des Risikomanagements immer dann Anwendung, wenn Ausprägungen einer zu modellierenden Variablen aus einem Kontinuum von Werten stammen können, wie z.B. bei Kursverläufen von Finanzmarkttiteln. Da auch im Kontext des Länderrisikos (wie wir im folgenden noch sehen werden) unendliche Zustandsräume anzunehmen sind, ist eine aufwendigere wahrscheinlichkeitstheoretische Modellierung der Risikosituation notwendig. Betrachtet werde eine gewinnmaximierende Bank, die in allen möglichen Zeitpunkten t Geschäft ausübt. Das Zielsystem der Bank im obigen Sinne sei gegeben durch die Zielgröße Gewinn20 und die Präferenzrelation „je mehr Gewinn desto besser“. Sei Ω eine Menge von Zuständen ω. Ein Zustand ω sei als eine bestimmte Abfolge von Ereignissen für alle Zeitpunkte t (i.e. „pfadweise“) definiert und legt damit sowohl die Gegenwart als auch die Zukunft fest. Die genaue Kenntnis des Zustands ω entspricht somit der Sicherheit. Unsicherheit und Risiko werden in diesem Konzept durch Einschränkung der Information über den realisierten Zustand modelliert. Ft bezeichne eine Filtration21 aus Sigma - Algebren (mit Ft ⊂ Fs für s>t) auf Ω und P(ω) sei ein auf Ω definiertes Wahrscheinlichkeitsmaß. Ω in Verbindung mit der Filtration 19 Zu verschiedenen Definitionen des Korrelations-Begriffs siehe auch Abschnitt 3.4.1. Genauer: Bilanzieller Überschuss zum Zeitpunkt t+1. 21 Zu den Begriffen Filtration, Sigma-Algebra und zu allen folgenden wahrscheinlichkeitstheoretischen Begriffen siehe Bauer: 1991, Seite 138 ff. 20 13 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Ft entspricht dem bereits definierten Zustandsraum ZR, während das (subjektive) Wahrscheinlichkeitsmaß P(ω) dem Informationssystem (pn) entspricht. Die Filtration Ft beschreibt alle möglichen Abfolgen, in denen in den verschiedenen Perioden Ereignisse auftreten können. Der auf diese Weise definierte Wahrscheinlichkeitsraum (Ω, Ft, P) enthält die gesamte in einem Modell des Zufalls zu modellierende Stochastik. Gegebenenfalls zu fällende Entscheidungen werden durch die Hinzufügung eines Aktionenraums AR modelliert. Auf diesem Wahrscheinlichkeitsraum sei eine Funktion ht(ω) definiert, die jedem Element aus Ω einen Realisierungswert zu jedem Zeitpunkt zuordnet. ht(ω) entspricht der oben definierten Ergebnisfunktion und heißt Zufallsvariable22. Der Informationsstand P|Ft der Bank enthält schon die volle Information über den aktuellen Zeitpunkt t, allerdings sind zukünftige Zeitpunkte s>t noch nicht eingetreten. Der Zahlungsstrom, der zum Zeitpunkt s>t eintritt, unterliegt somit für die Bank einem Risiko. Neben dem Wahrscheinlichkeitsmaß P, welches die subjektiven (von dem betrachteten Wirtschaftssubjekt geschätzten) Wahrscheinlichkeiten beschreibt, sei ein objektives Wahrscheinlichkeitsmaß Q auf der gleichen Grundgesamtheit Ω gegeben23, welches die tatsächlichen Realisationswahrscheinlichkeiten der einzelnen Ereignisse beschreibt. In diesem Modell ist die Auszahlung24 hs(ω) objektiv riskant, wenn das objektive Wahrscheinlichkeitsmaß Q echt positive Wahrscheinlichkeiten für alle Ereignisse in s > t enthält und die Zufallsvariable hs(ω) auf (Ω, Fs, Q) unterschiedliche Werte für alle ω annimmt. Es liegt objektive Ungewißheit vor, wenn keine objektiven Wahrscheinlichkeiten bestimmt werden können. Die Begriffe des subjektiven Risikos und der subjektiven Unsicherheit25 seien analog mit dem Wahrscheinlichkeitsmaß P definiert. Es sei darauf hingewiesen, daß das Wirtschaftssubjekt Entscheidungen allein auf dem Kenntnisstand des subjektiven Wahrscheinlichkeitsmaßes P und der aktuellen Situation (reflektiert in der Sigma-Algebra Ft) fällen kann. Das voranstehend angeführte Risikokonzept stellt ein Grundschema für eine bankbetriebliche Entscheidungssituation unter Risiko dar und differenziert nicht zwischen verschiedenen Risikoarten oder Risikoursachen. Auf diese Unterscheidung wird im folgenden noch ausführlicher eingegangen. 1.1.2 Risikofaktoren und Risikoindikatoren Die Existenz eines mit einer zukünftigen Auszahlung verbundenen Risikos ist in der Realität stets mit Begleitumständen verbunden, die die jeweilige Realisation der Auszahlung beeinflussen. Zum Beispiel hängt der Aktienkurs einer Unternehmung an einem bestimmten Tag sowohl von der jeweiligen Marktsituation als auch von der individuellen wirtschaftlichen Situation der Unternehmung ab. Dies bedeutet, daß die Realisation verschiedener Umweltzustände und damit verbundener Auszahlungen nicht unabhängig vom Rest der Welt ist, sondern ihrerseits von verschiedenen Faktoren beeinflußt wird. Diese 22 Die Zufallsvariable hängt darüber hinaus auch noch von den Aktionen ab, wenn das Modell durch Handlungsalternativen vervollständigt wird. (Ft) sei P- und Q-meßbar. 24 Bisher wurde Risiko/Unsicherheit nur in Bezug auf eine Zielerreichung definiert. Da allerdings eine Auszahlung in das Ziel der Gewinnmaximierung eingeht, läßt sich auch eine Auszahlung als riskant / unsicher definieren. 23 14 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Faktoren werden als Risikofaktoren bezeichnet. Risikofaktoren können betriebswirtschaftliche (z.B. Umsatz, Gewinn eines Unternehmens), mikroökonomische (z.B. Kaufentscheidung eines Großkunden) oder auch makroökoomische Größen sein (z.B. Bruttosozialprodukt, Inflationsrate etc.). Der Zusammenhang zwischen Risikofaktoren und Risiko kann dabei im Rahmen der bankbetrieblichen Risikosteuerung zur Quantifizierung des Risikos ausgenutzt werden. Je nach Anspruch und Güte eines Risikomodells kann eine unterschiedlich grosse Anzahl Risikofaktoren vernachlässigt werden oder explizit in die Modellierung eingehen. Im einfachsten Fall reicht es, die Auszahlung selber als Zufallsvariable zu definieren. In dem Fall, daß Risikofaktoren berücksichtigt werden sollen, können diese als Zufallsvariablen definiert werden, von denen die Auszahlung in einer beliebigen (funktionalen) Form abhängt. Der Zusammenhang zwischen Risiko und Risikofaktoren sei an dem voranstehend eingeführten Modell weiter erläutert: Wir definieren eine Menge RF von Zufallsvariablen RFi,t auf dem voranstehend definierten Wahrscheinlichkeitsraum (Ω, F, Q). Die Elemente von RF seien Risikofaktoren genannt und stehen beispielsweise stellvertretend für eine Zahl makroökonomischer Kennzahlen wie Bruttosozialprodukt, Arbeitslosigkeit, Inflation, etc. Des weiteren definieren wir in diesem Zwei-Perioden Modell die Auszahlung (den Wert) ht eines von der Bank gehaltenen Portfolios von Aktien als deterministische Funktion f in der folgenden Weise: ht (ω ) = f (RFi ,t (ω )) . (1.) ht ist somit ebenfalls Zufallsvariable auf (Ω, Ft, Q), Ft-adaptiert, Q- und P-meßbar. ht ist insbesondere mittels der Funktion f() vollständig durch die Realisationen der Risikofaktoren RFt bestimmt. Wir nehmen an, daß die Auszahlung As = (hs- ht), s>t den Gewinn der in unserem Modell angenommenen Bank beschreibt. In diesem einfachen Modell stellen wir zum Zeitpunkt t eine objektive Risikosituation nach der obigen Definition fest, wenn die zukünftige Auszahlung As(ω) für mindestens zwei verschiedene ω unterschiedliche Werte annimmt und das Wahrscheinlichkeitsmaß Q echt positive Wahrscheinlichkeiten für alle ω beschreibt. Risikoindikatoren sind vom Wirtschaftssubjekt beobachtbare Größen, die mit bestimmten Risikofaktoren in Verbindung stehen und aus deren Wert das Wirtschaftssubjekt Aussagen über die Höhe der subjektiven Wahrscheinlichkeiten herleitet. Eine beobachtbare Größe wird zum Risikoindikator, sobald das Wirtschaftssubjekt daraus Aussagen über subjektive Wahrscheinlichkeiten ableitet. Tatsächliche, objektiv meßbare Korrelation der Indikatorgröße mit der Realisation der Zielgröße ist dabei zwar häufig, aber nicht zwangsläufig gegeben. Analog zu der Unterscheidung objektiver und subjektiver Wahrscheinlichkeiten läßt sich an dieser Stelle die Unterscheidung objektiver und subjektiver Risikoindikatoren anführen. Objektive Risikoindikatoren weisen dabei eine objektiv meßbare Korrelation mit der Realisation 25 Der Fall subjektiver Ungewißheit ist – wie bereits erwähnt – nicht plausibel, denn sobald ein Ereignis eine Zielgröße des Individuums betrifft, kann sich das Wirtschaftssubjekt direkt Wahrscheinlichkeiten ausdenken (es hat zumindest eine Vorstellung davon – wie falsch diese auch objektiv sein mag). 15 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management der Zielgröße auf. In dem obigen Beispiel des Portfolios mit der Auszahlung At+1(ω) kann z.B. die Marktvolatilität der Börse, an der die Aktien des Portfolios gehandelt werden, ein (objektiver) Risikoindikator sein. Ein häufig verwendeter Risikoindikator für Ausfallrisiken bei marktgehandelten Wertpapieren oder Krediten ist der Spread, der sich aus der Differenz zwischen Rendite26 eines verzinslichen Wertpapiers und der risikofreien Rendite am Markt ergibt. Die Argumentation, den Spread als Risikoindikator zu verwenden, basiert auf der Annahme effizienter Märkte. Danach werden die Anleger für ein erhöhtes Risiko eines Wertpapiers durch eine adäquate Überrendite über den risikofreien Zinssatz hinaus kompensiert. Dieser Zusammenhang wird beispielsweise im Capital Asset Pricing Model (CAPM)27 beschrieben. Der Spread länderrisikobehafteter verzinslicher Wertpapiere ist ein häufig gebrauchter und beachteter Risikoindikator für Länderrisiken und die Korrelation zwischen empirischen Ausfallraten und Spreads ist vielfach belegt28. Als Risikoindikator hat der Spread allerdings den Nachteil, daß er nicht allein durch das Risiko des Wertpapiers, sondern noch durch andere Faktoren (wie z.B. Liquidität oder zu haltendes regulatorisches Kapital) bestimmt wird. Ausführlicheren Darlegungen vorgreifend sei darauf hingewiesen, daß Risikofaktoren und Risikoindikatoren des Länderrisikos Appendix 7 zu entnehmen sind. 1.1.3 Risikomaße 1.1.3.1 Definition von Risikomaßen Obwohl geeignete Risikoindikatoren Anhaltspunkte für den Risikograd einer Situation geben können, ist es allein mittels der bisher eingeführten Konzepte noch nicht möglich, vergleichende Aussagen über das Risiko zweier Auszahlungen A1 und A2 zu machen. Daher müssen wir ein Risikomaß definieren. Ein Risikomaß RM ist eine Funktion aus einer Menge ZV der Zufallsvariablen auf einem bestimmten Wahrscheinlichkeitsraum in den Raum der reellen Zahlen ℜ, die jeder Zufallsvariablen aus ZV, die eine riskante Auszahlung beschreibt, einen Wert aus ℜ derart zuordnet, daß die natürliche Anordnung der Funktionswerte den Risikopräferenzen des betrachteten Wirtschaftssubjekts entspricht29. Aus dieser Definition ist bereits ersichtlich, daß Risikomaße wie das Konzept des Risikos selber zunächst subjektiv sind. So kann eine Funktion RM() aus dem Raum der Zufallsvariablen nach ℜ für ein bestimmtes Individuum als (subjektives) Risikomaß geeignet sein, obwohl sie für ein anderes Individuum mit einem anderen Informationsstand effektiv unplausible Resultate liefert. Zur Umgehung des Problems der Subjektivität des Informationsstandes wird in den folgenden Darstellungen von objektiven Wahrscheinlichkeiten (s.o.) ausgegangen. Es ist dabei zu betonen, daß das betrachtete Wirtschaftssubjekt die Schätzung der Risikomaße anhand der subjektiven Wahrscheinlichkeiten durchführt und die Annahme 26 Zu verschiedenen Definitionen des Rendite-Begriffs siehe Schierenbeck/Lister: 1997, Seite 495. Das CAPM ist ein grundlegendes Modell der Finanzmarkttheorie, das einen Zusammenhang zwischen der Volatilität eines Finanzmarktpapiers, der risikolosen Rendite und dem Preis des Papiers aufstellt. Die grundlegende Quelle zum CAPM ist Sharpe: 1964. 28 Eine ausführliche Diskussion der Elemente des Spreads von Sovereign Bonds und der Eignung dieser Spreads als Risikoindikator für Länderrisiken erfolgt in Abschnitt 3.2.3. 29 Die Definition ist angelehnt an die Definition der entscheidungstheoretischen Bewertungsfunktion, Bamberg/Coenenberg: 1991, Seite 12 ff. Im entscheidungstheoretischen Sinne läßt sich ein Risikomaß als Bewertungsfunktion eines strikt risikoaversen Wirtschaftssubjekts interpretieren. 27 16 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management der Kenntnis objektiver Wahrscheinlichkeiten lediglich zum Zweck dieser Analyse getroffen wird. Da sich die obige Definition eines Risikomaßes ausdrücklich auf bestimmte vorliegende Risikopräferenzen bezieht, ist es offensichtlich, daß darüber hinaus die Risikopräferenzen zumindest insofern zu spezifizieren sind, daß eine Aussage gemacht wird, ob einzelne besonders große Verluste oder viele kleine Verluste vermieden werden sollen. Da Länderrisiken typischerweise mit dem gleichzeitigen Ausfall aller in einem Land befindlichen Schuldner einhergehen, wird für diese Analyse angenommen, daß die betrachteten Risikopräferenzen eine starke Aversion gegenüber großen und seltenen Verlusten beinhalten30. Die Eignung eines Risikomaßes hängt allerdings nicht nur von dem betrachteten Wirtschaftssubjekt, sondern insbesondere auch von der Art des zu messenden Risikos ab. So sind Risikomaße, die für Marktrisiken eine plausible und brauchbare Risikoquantifizierung gewährleisten, nicht unbedingt ebenso geeignet für die Messung von Ausfallrisiken31. Aus den geschilderten Schwierigkeiten heraus gestaltet sich die Suche nach einem für eine bestimmte Analyse „passenden“ Risikomaß ausgesprochen schwierig. Allerdings ist es möglich, Konsistenzbedingungen aufzustellen, die ein „passendes“ Risikomaß erfüllen muß und anhand von praktischen Beispielen die Eignung verschiedener Risikomaße für unterschiedliche Risiken zu untersuchen. Wie schon erwähnt, stellt sich stets die Frage nach der Intention der Risikomessung bzw. nach den Risikopräferenzen, die durch das Risikomaß abgebildet werden sollen. Die Aufstellung von Konsistenzbedingungen an das Risikomaß entspricht der Annahme bestimmter Plausibilitätseigenschaften der mit dem Risikomaß korrespondierenden Risikopräferenzen. Die folgenden Bedingungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind vielmehr als pragmatische Anforderungen an Risikomaße zu verstehen. Ebenso ist die darauf folgende Darstellung verschiedener Risikomaße nur als kurzer Überblick zu verstehen. Eine erste Konsistenzbedingung an ein Risikomaß ist, daß es objektiv riskanten Auszahlungen stets positive Risikowerte und objektiv sicheren Auszahlungen stets den Wert Null zuordnet, i.e. RM(A)=0 ⇔ es gilt Q-fast sicher (A=a), a∈ℜ. ( 2.) Dabei sei angenommen, daß RM(A) auf einer Sigma-Algebra von Zufallsvariablen (Ω, Ft, Q) definiert ist32. Als zweite Konsistenzbedingung an ein Risikomaß soll für jede Folge paarweise unabhängiger Zufallsvariablen hj auf (Ω, Ft, Q) gelten: ⎛ ∞ ⎞ ∞ RM ⎜⎜ ∑ h j ⎟⎟ = ∑ RM (h j ) ⎝ j =0 ⎠ j =0 (Sigma-Additivität). ( 3.) Dies bedeutet, daß das Risiko der Summe zweier voneinander unabhängiger Auszahlungen A1 und A2 (also RM(A1 + A2)) gleich der Summe der Risiken (=RM(A1)+ RM(A2)) ist. Es sei darauf hingewiesen, daß 30 Mathematisch wird dies durch die Annahme von monoton steigenden, streng konvexen Risikopräferenzen erreicht. Zu den genauen Definitionen der Begriffe Marktrisiko und Ausfallrisiko siehe Abschnitt 1.1.4.2. 32 Diese Annahme wird für die im folgenden noch erläuterte Maßeigenschaft benötigt. 31 17 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management die Erfüllung der ersten beiden Konsistenzbedingungen die Maßeigenschaft im mathematischen Sinne impliziert33, wenn man die Summe zweier Zufallsvariablen auf dem gleichen Wahrscheinlichkeitsraum als deren Vereinigung definiert. Bei Risikomaßen kann man zwischen statistischen Kennzahlen der Verteilung, die als Risikomaß Verwendung finden können (verteilungsinduzierte Risikomaße) und zwischen Risikokennzahlen, die sich aus der einzelnen Risikosituation ergeben (geschäftsspezifische Risikomaße), unterscheiden. 1.1.3.2 Erwarteter Verlust (Expected Loss, EL) Der Verlust Lt aus einer beliebigen Transaktion sei als Differenz aus dem Gegenwartswert der Transaktion und dem bei Abschluss der Transaktion diesbezüglich gebildeten Erwartungswert definiert. Bei Vorliegen einer Risikosituation ist der Verlust eine Zufallsvariable, die einer Verteilungsfunktion unterliegt. Der Erwartete Verlust EL ist das erste Moment der Verlustverteilung und steht für den Erwartungswert des mit der Auszahlung verbundenen Verlustes34: EL = EQ [Lt ] = ∫ Lt dQ ( 4.) Der Erwartungswert wird als Lebesgue-Stieltjes Integral35 in Bezug auf ein bestimmtes Risikomaß (hier: Q) gebildet. Der Erwartete Verlust ist ein naheliegendes Risikomaß und erfüllt beide Konsistenzbedingungen für Risikomaße. Über die Sigma-Additivität hinaus ist der Erwartete Verlust sogar für korrelierte Zufallsvariablen additiv. Dies ist als praktischer Vorteil dieses Maßes zu betrachten, da sich basierend auf dieser Eigenschaft die EL-Werte einzelner Abteilungen, Bereiche oder Divisionen in einer Bank vergleichen und zum bankweiten EL addieren lassen. Aus diesem Grunde und da der Erwartete Verlust relativ einfach zu berechnen und über das arithmetische Mittel leicht zu schätzen ist, fand er schon früh Eingang in die bankbetriebliche Literatur und Praxis. So hat der Erwartete Verlust eine enorme Bedeutung als Kostenbestandteil in der internen Kostenrechnung von Banken. Im Kreditgeschäft werden in der Vor- und Nachkalkulation36 Erwartete Verluste für Kreditausfälle („Standardausfallkosten“) berechnet in die interne Kostenrechnung einbezogen. Eine derartige Berücksichtigung des EL bietet sich an, da der EL in Geldeinheiten gemessen wird und somit direkt als Kosten interpretiert werden kann. Über diese Berücksichtigung in der internen Kostenrechnung hinaus wird der EL allerdings nicht zur Risikosteuerung verwendet. Dies liegt daran, daß er im Rahmen der Vorkalkulation eines Geschäfts bereits in die Kalkulation der Bank eingeht und (idealerweise) auf den Kunden überwälzt wird. Dabei wird häufig argumentiert, daß der Erwartete Verlust kein Risikomaß, sondern lediglich eine Risikokennzahl 33 Siehe Bauer: 1992, Seite 9 – 17. Ein Maß φ(x) auf einer Sigma-Algebra X ist definiert als Funktion von X in den Raum der reellen Zahlen R, die φ(∅)=0 erfüllt und sigma-additiv ist. 34 Für eine Definition des Erwarteten Verlusts für Adressenrisiken siehe auch Zink: 1999, Seite 8: “Der erwartete Verlust aus einer Transaktion mit einem Kunden j kann allgemein definiert werden als Differenz aus dem Gegenwartswert der vertraglich vereinbarten Rückzahlungen (ohne Berücksichtigung von Ausfallrisiken) und dem erwarteten Gegenwartswert der tatsächlichen Rückzahlungen (unter Berücksichtigung von Ausfallrisiken).” 35 Zu Lebesgue-Stieltjes Integralen siehe Bauer: 1992, Seite 56 ff. 36 Auf die Begriffe Vorkalkulation und Nachkalkulation wird in den Abschnitten 2.2.3.2 und 2.2.3.3 ausführlicher eingegangen. 18 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management darstellt, da er keine unerwartete, sondern die erwartete Abweichung der Auszahlung von ihrer Realisation bezeichnet. 1.1.3.3 Varianz/Standardabweichung der Verlustverteilung 2 Die Varianz σ der Verlustverteilung bezeichnet den Erwartungswert der quadrierten Abweichung des Verlusts von seinem Erwartungswert: [ σ 2 (Lt ) = EQ (Lt − EQ [Lt ])2 ] ( 5.) Die Varianz hat als Risikomaß den Nachteil, daß ihre Maßeinheit nicht mit der Einheit des Verlusts übereinstimmt37 und die absolute Höhe der Varianz daher schlecht interpretierbar ist. Daher wird in der Praxis üblicherweise die Standardabweichung σ als Risikomaß der Varianz vorgezogen. Diese bezeichnet die Quadratwurzel der Varianz und hat somit die gleiche Maßeinheit wie der Verlust. [ σ (Lt ) = EQ (Lt − EQ [Lt ])2 ] ( 6.) Die Standardabweichung der Verlustverteilung hat in der bankbetrieblichen Praxis auf breiter Front Eingang in die Risikosteuerung gefunden38. In der wissenschaftlichen Literatur führte die leichte Berechenbarkeit und die intuitiv einleuchtenden Resultate dieses Risikomaßes zu der Entwicklung der modernen Portfoliotheorie. Die Untersuchung riskanter Auszahlungen anhand von Erwartungswert und Varianz führte in der wissenschaftlichen Diskussion zum bereits voranstehend erwähnten Capital Asset Pricing Model (CAPM). Varianz wie auch Standardabweichung erfüllen zwar die erste Konsistenzbedingung, sind allerdings nicht generell additiv, was aus der folgenden Additionsregel ersichtlich ist39: 2 2 2 σ (L1+ L2) = σ (L1) + σ (L2) + 2Cov(L1, L2) ( 7.) Die fehlende Additivität der Varianz schränkt die praktische Verwendbarkeit im Vergleich zum EL ein, da zur Steuerung einzelner Teilbereiche der Bank jeweils der einzelne Wert des Risikomaßes (üblicherweise aufwendig) ermittelt werden muß. Sowohl Varianz als auch Standardabweichung sind im Vergleich zum EL dennoch wesentlich besser geeignet, auch unabhängig von der Art der Verteilung das erhöhte Risiko großer Verluste anzuzeigen. Dies läßt sich aus der Definition der Varianz ableiten, da durch die Quadrierung der Abweichungen vom Erwartungswert große Verluste entsprechend stärker in die Varianz eingehen als sie beim Erwartungswert berücksichtigt werden. Die praktische Schwierigkeit der Schätzung der Varianz auf einer sehr geringen Grundgesamtheit von Daten ist ein weiteres Argument für die Verwendung des EL. Da zur direkten Schätzung der Varianz bei Länderrisiken gleichzeitig der EL 37 I.e. wenn der Verlust Lt in Geldeinheiten [EUR] gemessen wird, hat die Varianz die Einheit [EUR2]. Als Beispiel sei die Verwendung in internen Modellen zur Marktrisiko-Steuerung, aber auch die Berechnung von Sharpe Ratios etc. angeführt. Dabei wird alternativ zur Varianz der Verlustverteilung zumeist die Varianz der riskanten Auszahlung herangezogen. Da der Unterschied zwischen Auszahlung und Verlust in der Subtraktion eines konstanten Werts (des Erwartungswerts der Auszahlung bei Abschluss des Geschäfts) besteht, ist dies äquivalent. 39 Seien L1 und L2 zwei Zufallsvariablen auf (Ω, F, Q). 38 19 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management geschätzt werden muß, ist festzustellen, daß die Datenbasis für eine derartige Schätzung ggf. zu gering sein kann. 1.1.3.4 Loss given Default (LGD) Die Loss given Default (LGD) Kennzahl wird hauptsächlich in der Risikoanalyse des Kreditgeschäfts verwendet und bezeichnet den auf den Verlustfall bedingten Erwartungswert40 des Verlusts. Ein Loss given Default ist somit nur dann definiert, wenn sich ein „Default“ definieren läßt. Bezeichnet man mit Lt den Verlust, den die Bank aus einem betrachteten Kredit erleidet, so berechnet sich der Loss given Default folgendermaßen: LGD = E Q [Lt Lt > 0] ( 8.) Das LGD Konzept erfüllt die beiden Konsistenzbedingungen an Risikomaße, allerdings deckt es nur einen Aspekt des Risikos ab, nämlich den zu erwartenden Verlust in dem Fall, daß ein Verlust eintritt. Somit hat die LGD Kennzahl den Nachteil, daß die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verlust auftritt, nicht berücksichtigt wird. Weiterer Nachteil ist, daß der LGD nur für binomiale Ereignisse existiert, bei denen sich ein Ausfall oder ein ausfallähnliches Ereignis definieren läßt. Der LGD läßt sich hingegen nicht wie die obigen Risikomaße für Verlustverteilungen berechnen. Als Risikomaß im Kreditgeschäft ist der LGD somit allein für die Einzelgeschäftsbetrachtung und nicht für eine Portfoliobetrachtung geeignet. Im Fall von Länderrisiken, bei denen ein Verlust auf Landesbasis definiert ist, läßt sich der Loss given Default allein länderweise berechnen, nicht allerdings für Regionen oder das gesamte Portfolio. Da die LGDKennzahl wie der EL somit nur einen Teilaspekt des Risikos abdeckt, handelt es sich auch hier (wie beim EL) nicht um ein Risikomaß im eigentlichen Sinn, sondern vielmehr um eine Risikokennzahl. Beziehung Erwarteter Verlust – LGD: Der Erwartete Verlust (EL) beinhaltet die LGD - Kennzahl und wird bei binär verteilten Ausfallereignissen (z.B. im Kreditrisiko-Fall, wo der Kunde entweder ausfällt oder nicht) üblicherweise folgendermaßen berechnet: EL = [Exposure] · [Expected Default Frequency] · [LGD in %] , ( 9.) wobei [Exposure] den ausstehenden Betrag und [Expected Default Frequency] die Eintrittswahrscheinlichkeit des Ausfallereignisses bezeichnet. Die Verwendung des LGD als Risikomaß für Länderrisiken hat den Vorteil, daß die Schätzung dieses Maßes (elektronische Verfügbarkeit der entsprechenden Portfoliodaten vorausgesetzt) auf der Basis der bankinternen Verluste relativ unproblematisch erfolgen kann. Allerdings steht dem der Nachteil gegenüber, daß unterschiedliche Ausfallwahrscheinlichkeiten der entsprechenden Länder überhaupt nicht in den LGD eingehen, sondern dieser von der Höhe und der Art der Geschäfte abhängt. 40 Der Erwartungswert einer Zufallsvariablen At bezüglich des Wahrscheinlichkeitsmaßes Q ist folgendermaßen definiert: EQ [ At ] = ∫ At dQ Es handelt sich dabei um ein Lebesgue-Stieltjes Integral. Zur Lebesgue-Stieltjes Integrationstheorie siehe Bauer: 1992, Seite 56 ff. 20 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Insgesamt läßt sich an dieser Stelle daher festhalten, daß der LGD als Risikomaß zur Erfassung von Länderrisiken nicht optimal ist, er allerdings zumindest die Größenordnungen der möglichen Verluste in den verschiedenen Ländern verdeutlicht und daher als Zusatzinformation zu einem aussagekräftigeren Risikomaß durchaus verwendbar ist. In der bankbetrieblichen Praxis wird die LGD Kennzahl vorwiegend als Eingangsparameter in der Berechnung portfoliobezogener Risikomaße (z.B. VaR) eingesetzt. Auf die einzelnen Bestimmungsfaktoren des LGD im Bezug auf Länderrisiken wird im Zusammenhang mit der Ermittlung von Verlustquoten für Länderrisiken ausführlicher eingegangen41. 1.1.3.5 Value-at-Risk Der Value-at-Risk (VaR) ist das in der bankbetrieblichen Praxis vorherrschende Risikomaß und bezeichnet den in Geldeinheiten42 bezifferten Verlust, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht überschritten wird. Da es sich beim VaR somit um ein Quantil der Verlustverteilung handelt, hängt die Berechnungsweise des VaR sehr von der Form der Verlustverteilung ab, die bei Unkenntnis der tatsächlichen (objektiven) Verlustverteilung durch -1 ( ) die inverse Verteilungsfunktion der betrachteten Annahmen modelliert werden muß. Ist F Verlustverteilung, so berechnet sich der Value-at-Risk mit Konfidenzniveau k auf folgende Weise: VaR = F −1 (k ) ( 10.) Ein möglicher Schätzer des VaR ist das empirische Quantil einer ermittelten Verlustverteilung. In die Berechnung des VaR gehen dabei i.A. zahlreiche Input-Parameter und Annahmen ein, die beispielsweise die simulationsgestützte Ermittlung der Verlustverteilung erlauben. Wie bereits erwähnt, sind beispielsweise die LGD-Kennzahl sowie die Ausfallwahrscheinlichkeiten Input-Parameter der VaRBerechnung. Neben der Simulation gibt es noch weitere Berechnungsmethoden, die ebenfalls auf Verteilungsannahmen und darauf fußenden Parameterschätzungen basieren. So wird z.B. bei Marktrisiken üblicherweise eine Normalverteilung der Verluste unterstellt. Die Berechnung des VaR gestaltet sich in diesem Fall entsprechend einfach, da die Normalverteilung durch Schätzung von Varianz und Erwartungswert vollständig bestimmt ist. Hingegen werden bei Ausfallrisiken häufig Verteilungsannahmen mit rechtsschiefen Verteilungsfunktionen gemacht. In diesem Fall ist die Berechnung des VaR wesentlich schwieriger43. Wie die übrigen verteilungsinduzierten Risikomaße (EL, Varianz) läßt sich der VaR für jede Art von finanziellem Risiko berechnen44. Ein besonderer Vorteil der VaR-Kennzahl in der Praxis ist allerdings, daß sie sich von ihrem Konzept her gut als „ökonomischer Kapitalbedarf“ interpretieren läßt und somit in der Geschäftssteuerung direkt Anwendung finden kann (z.B. durch Verwendung in risikoadjustierten 41 Zur Ermittlung von Verlustquoten für Länderrisiken siehe Abschnitt 3.3. Zielgröße im entscheidungstheoretischen Sinne ist der in Geldeinheiten gemessene Gewinn. 43 Für eine ausgiebige Diskussion des VaR-Maßes siehe Schierenbeck: 1999(c), Seite 74 sowie Wilson in Alexander: 1998, Seite 61. 44 Wilson führt dies als Vorteil des VaR auf, diese Eigenschaft ist allerdings nicht nur für den VaR gegeben. Vielmehr sollte jedes Risikomaß grundsätzlich für alle Risikoarten geeignet sein. Siehe Wilson in Alexander: 1998, Seite 61 ff. 42 21 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Ertragsmaßen der Vor- und Nachkalkulation45). Eine Schwäche der VaR-Kennzahl ist allerdings die aufwendige und zumeist datenintensive Berechnungsweise. Außerdem beinhaltet die VaR-Kennzahl üblicherweise bestimmte Verteilungsannahmen, deren Parameter auf der Basis historischer Zahlen einer bestimmten Periode berechnet werden. Damit ist das Risiko eines „Systembruchs“, i.e. einer Veränderung dieser Parameter nicht in der VaR-Kennzahl enthalten. Da dies allerdings ein Problem jeder modellgestützten Risikoquantifizierung ist, ist dieser Nachteil nicht praxisrelevant. Darüber hinaus macht die Angabe des Value-at-Risk nur Sinn, wenn die Verlustverteilung zumindest annähernd stetig verläuft. Der Value-at-Risk ist somit ein Risikomaß, welches sich zumindest im Kreditgeschäft und bei Länderrisiken nicht für Einzelgeschäfte, sondern nur für Portfoliobetrachtungen eignet. Insgesamt läßt sich zusammenfassen, daß der Value-at-Risk ein zuverlässiges Risikomaß zur Abschätzung der Risiken großer Verluste ist, das sowohl zum Vergleich verschiedener Risikoarten als auch zur Beurteilung von Länderrisiken geeignet ist. In Abschnitt 3.5 der vorliegenden Arbeit wird daher auch ausführlicher auf Modelle zur Ermittlung der VaR-Kennzahl für Länderrisiken eingegangen. 1.1.3.6 Sensitivitäten Die Ermittlung von Sensitivitäten anhand bestimmter festgelegter Szenarien gehört im Bereich des Marktrisikomanagements (insbesondere bei Optionen) zu den lange etablierten Methoden der Risikomessung. Sie fußt auf einer Modellierung der Risikosituation, bei der bestimmte Risikofaktoren RFj mit dem Wert des zu betrachtenden riskanten Assets in einen funktionalen Zusammenhang f(RFj) gebracht werden. Auf der Basis empirischer Daten werden dann Parameter dieses funktionalen Zusammenhangs geschätzt. Als Sensitivität bezeichnet man die Elastizität (im volkswirtschaftlichen Sprachgebrauch) des Asset-Wertes in Bezug auf Änderungen des Risikofaktors, die folgendermaßen berechnet wird: ∂f ( RF j ) ∂RF j ⋅ RF j f ( RF j ) . ( 11.) Die Sensitivität beschreibt die prozentuale Wertänderung einer riskanten Position, wenn ein bestimmter Risikofaktor um ein Prozent steigt. Die Änderung des Risikofaktors wird als Szenario bezeichnet46. Generell lassen sich Sensitivitäten allerdings nicht nur für derartige Standardszenarien (bei denen nur ein Risikofaktor um ein Prozent verändert wird), sondern für beliebige Szenarien entwerfen. So lassen sich zur Berechnung von Sensitivitäten bestimmte Konstellationen verschiedener Risikofaktoren zusammenstellen, die als charakteristisch für bestimmte Krisensituationen angenommen werden. Die Betrachtung von Sensitivitäten ist in der Länderrisiko-Analyse von Interesse, da sich volkswirtschaftliche Zusammenhänge zur Aufstellung von Szenarien verwenden lassen, die als Instrument der 45 Zu dem Einsatz der VaR-Kennzahl in ökonomischer Kapitalsteuerung, Vorkalkulation und Nachkalkulation siehe auch Abschnitt 2.2.3 oder Wilson in Alexander: 1998, Seite 62. 46 Im Fall einer Option ist dies z.B. eine einprozentige Änderung des Wertes des zugrundeliegenden Wertpapiers (Underlyings). 22 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Länderrisiko-Analyse zur Herleitung maximaler Verluste unter bestimmten Bedingungen geeignet sind47. Die Sensitivität als aus der Szenarioanalyse abgeleitetes Risikomaß hat zwangsweise die gleichen Schwächen wie das den Szenarien und der Berechnung der Sensitivitäten zugrunde liegende Modell. Daneben führt die Verwendung von Sensitivitäten als Risikomaße zu folgenden Problemen: • Die Szenarien sind willkürlich gewählt, weshalb die resultierenden Sensitivitäten in ihrer absoluten Höhe keine Aussage über das zu untersuchende Risiko erlauben. Derartige Aussagen lassen sich allein aus dem Vergleich der Sensitivitäten verschiedener Assets auf der Basis des gleichen Szenarios machen. • Die alleinige Angabe der Sensitivität ist auch deshalb nicht zur Ableitung von Aussagen über das zu untersuchende Risiko geeignet, da die Eintrittswahrscheinlichkeit des zugrundeliegenden Szenarios nicht berücksichtigt wird. • Durch die Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Risikofaktoren ist das Risikomaß unflexibel und vernachlässigt alle Risikofaktoren, die nicht in dem zugrundeliegenden Modell vorkommen. Eine Risikoanalyse über Sensitivitäten ist daher desto ungeeigneter, je zahlreicher die Risikofaktoren sind. 1.1.4 Risikosystematiken und Risikoarten 1.1.4.1 Definition und Eigenschaften Die Grundgesamtheit von Ereignissen Ω enthält nach der voranstehenden Definition alle möglichen Ereignisse, die zu Verlusten einer Bank führen können. Dabei stellt sich unmittelbar die Frage, wie man alle vorhandenen Risiken einer Bank zu Zwecken der Risikoquantifizierung adäquat in einem Modell (oder mehreren Modellen) abbildet. Da Risiko keine unmittelbar beobachtbare und meßbare Größe ist, ist eine Modellbildung48 notwendige Grundlage der Risikoquantifizierung. Ein Modell vermag allerdings stets nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit adäquat abzubilden. Da die in der Grundgesamtheit enthaltenen Ereignisse vielfältigste Ursachen und sehr verschiedene Wirkungen aufweisen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit einer Kategorisierung der Risiken in Gruppen „gleichartiger“ Risiken, die jeweils durch ein gemeinsames Modell abgebildet werden können. Eine derartige Kategorisierung und Differenzierung der unterschiedlichen Risiken wird als Risikosystematik bezeichnet. Die Erstellung einer Risikosystematik ist von elementarer Bedeutung49 für die Erreichung der Ziele der gesamtbankbezogenen Risikopolitik. Sie erfolgt mit dem Ziel einer „systematischen und kontinuierlichen Feststellung aller Schadensgefahren und Verlustpotentiale eines Unternehmens“50. Die Erstellung einer 47 Zu Szenario-Analysen in der Länderrisiko-Steuerung siehe auch Abschnitt 3.5.2.3. Zum Modellbegriff siehe Bamberg/Coenenberg: 1991, Seite 12. 49 Siehe Schierenbeck: 1999(b), Seite 4. 50 Siehe Rudolph: 2002, Seite 36. 48 23 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Risikosystematik ist als Teil der Risikomodellierung anzusehen. Die verschiedenen Risiken, mit denen eine Bank konfrontiert ist, lassen sich nach verschiedenen Kriterien gruppieren, wie z.B.: • Nach Ereignissen, die das Risiko auslösen (Risikoursachen) 51, • nach dem geographischen Ursprung der Risikoursache, • nach dem Wirkungs- / Geschäftsbereich in der Bank, der von dem Risiko betroffen ist oder • nach den Zielen, deren Erfüllung risikobehaftet ist. Jede Kategorisierung von Risiken führt dabei zu einer bestimmten Aufteilung der Grundgesamtheit von Ereignissen Ω, die die Zielerreichung beeinträchtigen und somit ein Risiko darstellen. Eine Risikosystematik sei formal definiert als Partition52 der Grundgesamtheit aller Ereignisse Ω, die im Hinblick auf eine Modellierung einzelner Risiken angenommen wird. Die Elemente der Risikosystematik heißen Risikoarten. Die Festlegung einer Risikosystematik umfasst die Definition eindeutiger Kriterien, nach denen sich ein Verlustereignis einer bestimmten Risikoart zuordnen läßt. Die angeführten Kriterien lassen sich neben der Erstellung einer kompletten Risikosystematik, die entsprechend ihrer Definition alle Risiken umfaßt, auch zur Definition und Abgrenzung einzelner Risikoarten aufstellen53. Als vorgreifendes Beispiel für eine allgemein bekannte Risikoart seien Marktrisiken genannt, die als gemeinsame Eigenschaft die Wirkungsweise über Marktpreise haben. Diese Eigenschaft läßt sich zur Risikoquantifizierung nutzen, indem ein Modell für Marktpreise angenommen wird und die Parameter anhand der echten Preise geschätzt werden. Es ist evident, daß eine Modellierung von Risiken nur durch die Identifikation und Abgrenzung von Risikofaktoren sowie die Festlegung auf eine Risikoart möglich ist. Die Definition einer Risikosystematik als Partition aller bankbetrieblichen Risiken beinhaltet insbesondere die Eigenschaften der Vollständigkeit und der Überschneidungsfreiheit. Diese beinhalten, daß • jedes Ereignis einer Risikoart zugeordnet werden kann, die sich im Rahmen eines separaten Modells unter Einbeziehung der spezifischen Risikofaktoren quantifizieren läßt. Vollständigkeit einer Risikosystematik ist dann gegeben, wenn alle Risiken des Bankbetriebs in einem adäquaten Risikomodell unter Einbeziehung der jeweiligen Risikofaktoren erfasst werden können. • das gleiche Ereignis nur einer Risikoart zugeordnet wird und damit in der Risikoquantifizierung keine Doppelzählungen von Risiken vorkommen können (Überschneidungsfreiheit). Die Notwendigkeit einer Vermeidung von Überschneidungen bei der Klassifizierung von Risiken ergibt sich insbesondere, wenn im Kontext der Gesamtbanksteuerung Risikokennzahlen verschiedener Risikoarten zusammengefasst werden. Als „Gütekriterium“ einer Risikosystematik ist somit die annähernd vollständige Erfassung aller Risiken und die möglichst überschneidungsfreie Definition aller steuerungsrelevanten Risikoarten zu nennen. 51 Siehe beispielsweise Baxmann: 1985, Seite 24. In Appendix 1.3 werden darüber hinaus verschiedene Risikosystematiken vorgestellt. Unter einer Partition sei eine auf einer bestimmten Menge definierte Funktion verstanden, die diese Menge in Teilmengen aufteilt. 53 Im Hinblick auf die Erfassung aller Risiken im Prozeß des Risikomanagements sollten diese allerdings in eine Risikosystematik eingebracht werden. 52 24 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Vollständigkeit und Überschneidungsfreiheit einer Risikosystematik sind in der Praxis aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Risiken und deren Abhängigkeiten nicht gleichzeitig erreichbar54. In der bankbetrieblichen Risikosteuerung läßt sich aufgrund der Unterschiedlichkeit der Risiken kein eindeutiges Kriterium finden, nach dem eine Risikosystematik ausgerichtet sein könnte, die gleichzeitig vollständig und überschneidungsfrei ist. So lassen sich beispielsweise die Risiken des Auslandsgeschäfts von Banken nach verschiedenen Kriterien ordnen, wie: • Nach der Art der Risikoursachen (Bankexterne Risiken / Länderspezifische Risiken / Globale Risiken / Bankinterne Risiken, Politische Risiken / Ökonomische Risiken) • Nach der Geschäftsart, die von dem Risiko betroffen ist (Kreditgeschäft, Handelsgeschäft, etc.) • Geographisch nach dem Sitzland des Kontrahenten • Nach Art des Kontrahenten (Staat/Privatperson/Unternehmen) • Nach dem Ausfallereignis (Bewegung von Marktpreisen = Marktrisiken, Devisenmoratorium = Transferrisiken, Insolvenzverfahren = Adressenrisiken) Beispiele für unterschiedliche Risikosystematiken und deren Überschneidungen werden in Appendix 1.3 angeführt. Überschneidungsfreiheit von Risikosystematiken ist vor allem dann gegeben, wenn ein einziges Ordnungskriterium verwendet wird (z.B. nach geographischer Lokation). Wie aus dem in Appendix 1.3 angegebenen Beispiel ersichtlich ist, läßt es sich dann allerdings nicht vermeiden, daß nach einem Ordnungskriterium Risiken zusammengefasst werden, die sehr unterschiedliche Risikofaktoren haben und nach einem anderen Ordnungskriterium in verschiedenen Risikoarten erfasst würden (z.B. Marktrisiken/Adressenrisiken von Kontrahenten desselben Landes). Ziel einer effizienten bankbetrieblichen Risikomodellierung ist daher die Festlegung einer möglichst vollständigen und überschneidungsfreien Risikosystematik, die alle gemeinsam zu steuernden Risiken in jeweils einer Risikoart zusammenfasst. Bei der Festlegung einer Risikosystematik stellt sich neben dem Trade-Off zwischen Vollständigkeit und Überschneidungsfreiheit die Frage, wie „fein“ die Aufteilung in Risikoarten sein soll. Für eine sehr feine, verzweigte Risikosystematik spricht, daß viele verschiedene Risiken durch eine genaue Modellierung besser berücksichtigt werden können. Für eine eher grobe Partition spricht allerdings, daß eine gewisse Kohärenz der Modellierung ähnlicher Risiken gewahrt bleiben sollte, damit Korrelationseffekte erfaßt werden können55. Neben diesen Anforderungen an eine Risikosystematik steht die praktische Randbedingung der Implementierbarkeit, die durch die Verfügbarkeit von Daten vorgegeben ist und ebenfalls die Feinheit der Risikopartition beeinflusst. Für die Definition einer Risikosystematik bedeutet dies, daß die Feinheit der Partition und somit die Genauigkeit der Differenzierung verschiedener Risikoarten davon abhängt, ob sich die zugrunde liegenden Ereignisse in den (elektronisch) verfügbaren Daten unter- 54 Siehe dazu auch Baxmann: 1985, Seite 21. Baxmann macht darüber hinaus die Aussage, daß das Anstreben einer Vollständigkeit nicht zweckmässig sei. Diese Sicht ist zumindest fragwürdig, da Vollständigkeit wenigstens als Idealvorstellung angestrebt werden sollte. 25 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management scheiden lassen. Die Festlegung der Risikosystematik geschieht somit auch unter Berücksichtigung eines Trade-Offs aus angestrebter Genauigkeit und Datenverfügbarkeit. Diese bezieht sich insbesondere auf die Erfordernisse der Identifizierbarkeit und der Quantifizierbarkeit einer Risikoart. Eine Risikoart ist identifizierbar, wenn anhand der Risikodefinition klare und datentechnisch erhebbare Kriterien oder Sachverhalte aufgestellt werden können, anhand derer sich ein eingetretener Verlust eindeutig der Risikoart zuordnen lassen kann. Eine Risikoart ist quantifizierbar, wenn sie identifizierbar ist und darüber hinaus ein Risikomodell gefunden werden kann, das jeder Ausgangssituation eine mittels eines bestimmten Risikomaßes ermittelte Risikokennzahl zuordnet. 1.1.4.2 Bankbetrieblich bedeutende Risikoarten Im folgenden Abschnitt werden die in der bankbetrieblichen Risikosteuerung bedeutendsten Risikoarten definiert. Die Abgrenzung der Risikoarten beschreibt die bei der „Bank for International Settlements“ (BIS) gebräuchliche Risikosystematik. Die Definitionen sind vorwiegend an die von Schierenbeck56 angeführten Definitionen angelehnt. Die nachfolgend definierten Risikoarten werden in der bankbetrieblichen Praxis i.A. in separaten Modellen quantifiziert und gesteuert. Auf der Suche nach einer möglichst vollständigen und überschneidungsfreien Risikosystematik stellen die folgenden Risikodefinitionen daher den Rahmen der bereits festgelegten Risikodefinitionen dar, in den sich die Länderrisiko-Steuerung mit einer (möglichst) überschneidungsfreien Länderrisiko-Definition einfügen sollte57. Marktrisiko: Unter Marktrisiko58 versteht man alle Risiken, die durch Veränderungen in Marktpreisen (e.g. Aktienkurse, Zinssätze, etc.) oder Preisbildungsfaktoren (e.g. Volatilitäten) hervorgerufen werden. Nach Art der betroffenen Preise lassen sich Marktrisiken in Aktienkursrisiken, Zinsrisiken und Wechselkursrisiken unterscheiden. Marktrisiken werden in der bankbetrieblichen Risikosteuerung mittels interner Modelle gesteuert, die eine Risikoquantifizierung auf der Basis des VaR beinhalten. Die Modellierung von Marktrisiken erfolgt dabei mit separaten Modellen für jede der voranstehend erwähnten Marktrisikoarten. Ausfallrisiken: Ausfallrisiken stellen die bankbetrieblich bedeutendste Risikokategorie dar, da diese Risikoart i.A. mit den grössten Geschäftsvolumina und Verlustbeträgen verbunden ist. Darüber hinaus ist detaillierteren Ausführungen vorausgreifend zu bemerken, daß Länderrisiken einen bedeutenden Anteil von Ausfallrisiken beinhalten. Daher nimmt die genauere Definition und Betrachtung dieser Risikokategorie sowie die Abgrenzung zu Länderrisiken in der vorliegenden Arbeit einen großen Stellenwert ein. Ausfallrisiken sind dadurch gekennzeichnet, daß der Verlust durch eine permanente oder temporäre Unterbrechung vertragsgemäßer Zahlungen eines Kontrahenten („Ausfall-Ereignis“) ausgelöst wird. Zur Abgrenzung und Feststellung eines Ausfall-Ereignisses ist es somit notwendig, eine Definition des 55 I.e. damit nicht Risiken mit gleichen Risikofaktoren in vielen verschiedenen Modellen modelliert werden und dadurch Korrelationseffekte verloren gehen. 56 Siehe Schierenbeck: 1999(b), Seite 4 – 9. Zu einer Systematik der bankbetrieblichen Risiken siehe auch Lichtlen: 1997, Seite 28. 57 In Appendix 1.2 ist eine über die an dieser Stelle angeführten Definitionen hinausgehende tabellarische Zusammenstellung verschiedener in der Literatur erwähnter Risikodefinitionen enthalten. 58 Siehe Ariyoshi / Habermeier et al.: 2000, Seite 34, sowie Zink: 1999, Seite 3. 26 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Begriffes „Ausfall“ aufzustellen, nach der ein Ausfallereignis im Einzelfall festgestellt werden kann. Im zweiten Konsultationspapier zur Neufassung der Basler Eigenkapitalanforderungen59 wurde hierfür eine Referenz-Ausfalldefinition vorgeschlagen, die unterschiedliche international gebräuchliche Definitionen vereinheitlichen soll und daher an dieser Stelle angeführt wird. Aufgrund der allgemeinen Verbindlichkeit dieser Definition sollte für alle Arten des Ausfallrisikos auf die in dieser Definition vorgelegten Kriterien abgestellt werden. Sie lautet: „Ein bestimmter Schuldner ist als ausgefallen zu betrachten, wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eingetreten ist: • Es ist unwahrscheinlich, daß der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen (Zins, Tilgung oder Gebühren) voll erfüllen kann; • Eintritt eines Kreditverlustes in Zusammenhang mit irgendeiner Zahlungsverpflichtung des Schuldners, wie Abschreibung, Einzelwertberichtigung oder Umschuldung notleidender Kredite in Zusammenhang mit Erlass oder Verschiebung von Zins-, Tilgungs- oder Gebührenzahlungen; • Der Schuldner ist mit einer beliebigen Zahlungsverpflichtung mehr als 90 Tage im Verzug, oder • Der Schuldner hat Konkurs oder ein ähnliches Verfahren zum Schutz vor Gläubigern beantragt.“ Ausfallrisiken lassen sich in Adressenrisiken und Transferrisiken aufspalten. Unter Adressenrisiko60 versteht man die Gefahr, daß ein Kontrahent / Vertragspartner seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen in nationaler Währung nicht nachkommt. Das Adressenrisiko ist das im Rahmen der bankbetrieblichen Risikosteuerung bedeutendste Risiko, da es Verluste im Kernbereich des Bankgeschäfts, der Kreditvergabe61 mit sich bringt und somit a priori alle Forderungen einer Bank betreffen kann. Das Transferrisiko beschreibt das Risiko des Umtauschs von nationaler Währung in Fremdwährung und stellt eine bedeutende Komponente des Länderrisikos dar, auf die im folgenden noch ausführlich eingegangen wird. Im Vorgriff auf die folgende ausführlichere Abgrenzung ist darauf hinzuweisen, daß die Definition des Ausfallrisikos unabhängig von der Währung der betroffenen Forderung ist, während sich die Definition des Adressenrisikos allein auf die Zahlungsfähigkeit in nationaler Währung bezieht. Dies ist darauf zurückzuführen, daß sich das Ausfallrisiko in Fremdwährung aus der Vereinigung des Ausfallrisikos in nationaler Währung und des Transferrisikos zusammensetzt, das ebenfalls den Ausfallrisiken zuzuordnen ist. Bei Ausfallrisiken lassen sich neben einer Unterscheidung nach Risikoursachen verschiedene Intensitätsstufen des Ausfalls unterscheiden. Diese Unterscheidung kann bei allen Ausfallrisiken nach der 59 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 80. Auch Kontrahentenrisiko, Debitorenrisiko, Delcredererisiko oder Bonitätsrisiko genannt. 61 Adressenrisiken werden in der bankbetrieblichen Praxis häufig mit Risiken des Kreditgeschäfts (Kreditrisiken) gleichgesetzt, gehen allerdings im Allgemeinen darüber hinaus. Dazu siehe auch Zink: 1999, Seite 3: „Unter Kreditrisiken versteht man das Risiko von Zahlungsausfällen der Kreditnehmer (Adressenausfälle) und deren Wirkungen auf den Portfoliowert.“ 60 27 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Dauer des Ausfalls gemacht werden und trifft somit auch auf Adressenrisiken und Transferrisiken zu. Danach lassen sich die folgenden Intensitätsstufen des Ausfallrisikos anführen62: • Permanenter Zahlungsstop: Unter einem permanenten Zahlungsstop versteht man die Situation, daß ein Schuldner dauerhaft nicht mehr in der Lage oder Willens ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies impliziert einen Totalverlust der betroffenen Forderungen. • Temporärer Zahlungsstop: Unter einem temporärem Zahlungsstop versteht man den Zustand, daß ein Schuldner vorübergehend nicht in der Lage oder Willens ist, seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend den ursprünglich vereinbarten Konditionen nachzukommen. • Verdeckte Zahlungsunfähigkeit: Der Zustand verdeckter Zahlungsunfähigkeit ist dadurch gekennzeichnet, daß Gläubigerbanken durch die Vergabe von Neukrediten („Fresh Money“) das offene Zutagetreten bestehender Zahlungsschwierigkeiten verhindern. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Banken ein Interesse daran haben, die Aufdeckung einer ökonomischen Zahlungsunfähigkeit zu verhindern63. Unter den verschiedenen Intensitätsstufen des Ausfalls ist der Zustand der verdeckten Zahlungsunfähigkeit der für die Gläubigerbanken kostspieligste, da zum einen die ausstehenden Forderungen nicht in adäquater Weise abgeschrieben und abgebaut werden und zum anderen darüber hinaus durch Neukredite noch weiteres Kapital ohne die sichere Perspektive auf Rückzahlung vergeben wird64. Entsprechend der Dauer eines Ausfalls unterscheidet man (originäres) Ausfallrisiko von Terminrisiko65. Unter Ausfallrisiko versteht man dabei nur komplette und dauerhafte Verluste, während Terminrisiko nur das Risiko einer temporären Zahlungseinstellung beschreibt. Operationelle Risiken: Operationelles Risiko wird als die Gefahr von Verlusten definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten66. Geschäftsrisiken: Geschäftsrisiken beschreiben Schwankungen von Ertrags- und Kostenkomponenten, die nicht bereits über die Erfassung sonstiger Risikokategorien abgedeckt werden. Sie umfassen vor allem Schwankungen von Provisionsüberschüssen und Verwaltungsaufwänden67. Es handelt sich hierbei um eine Restrisiko-Kategorie, der alle unidentifizierbaren Verluste zugeordnet werden. 62 Die dargestellte Unterscheidung knüpft an der betriebswirtschaftlichen Unterscheidung zwischen Illiquidität und Insolvenz an. Sie basiert auf den Ausführungen in Bäcker: 1998, Seite 27. Mehr dazu siehe auch Klose: 1996, Seite 36. 63 Im Allgemeinen ist dies der Fall, wenn die ausstehenden Forderungen so groß sind, daß eine sofortige einmalige Abschreibung die Ertragslage oder gar die Existenz der Bank stark beeinträchtigen würden. 64 Der geschilderte Mechanismus wird als Situation eines “Gefangenendilemmas” bezeichnet und wird in Abschnitt 1.4.4.2.1 näher beschrieben. 65 Zur Unterscheidung Terminrisiko / Ausfallrisiko siehe auch Baxmann: 1985, Seite 30 ff. 66 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 120. 67 Siehe Deutsche Bank: 2000, Seite 140: „Allgemeine Geschäftsrisiken stehen für die Unsicherheit der Ergebnisentwicklung aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen wie Marktumfeld, Kundenverhalten und technischem Fortschritt“. 28 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2 Länderspezifische Risiken 1.2.1 Länderrisiko-Definition Der Begriff des Länderrisikos ist weder in der Literatur noch in der Praxis einheitlich definiert. In der vorliegenden Untersuchung werde folgende Definition verwendet68: Länderrisiken beinhalten alle Risiken internationaler Geschäfte, deren unmittelbare Risikoursachen aus dem ökonomischen, sozialen und/oder politischen Umfeld eines bestimmten ausländischen Landes hervorgehen und die spezifisch für das betrachtete Land (oder die geographische Region, in dem sich das Land befindet) sind. Der Begriff des Länderrisikos umfaßt damit sozio-politische Risiken, länderpezifische ökonomische Risiken, Staatsausfallrisiken, Transferrisiken, Risiken systemischer Finanzkrisen, länderspezifische Investitionsrisiken und Rechtsrisiken. Ein Geschäft gilt im Sinne der voranstehenden Definition als international, sobald das Länderrisiko des Geschäfts einem aus Sicht der risikomessenden Bank ausländischen Land zugeordnet wird. Die Länderzuordnung erfolgt nach bestimmten, festgelegten Zuordnungskriterien und wird in Abschnitt 3.1.1 ausführlicher thematisiert, weshalb an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen wird. Unter unmittelbaren Risikoursachen im Sinne der voranstehenden Definition versteht man die Risikoursachen, die jeweils an der ersten Stelle einer kausalen Verursachungskette stehen. Dies sei anhand des folgenden Beispiels erläutert: Bei einem Erdbeben in Japan, das einen Zusammenbruch der pazifischen Aktienmärkte und daraus resultierend eine Wirtschaftskrise in Korea, eine Abwertung der koreanischen Währung und einen Ausfall koreanischer Staatsanleihen verursacht, ist die unmittelbare Risikoursache des Ausfalls der koreanischen Anleihen die Abwertung der Währung, die mittelbare Risikoursache ist das Erdbeben. Durch die Einschränkung auf unmittelbare Risikoursachen wird das Problem des infiniten Verursachungsregress69 vermieden, was als Grundvoraussetzung für eine klare Unterscheidung von Risikoursachen angesehen werden kann. Eine Risikoursache gilt als spezifisch für das betrachtete Land / eine betrachtete Region, wenn sie einerseits das gesamte Land / die gesamte Region und alle dort abgeschlossenen Geschäfte gleichermaßen betrifft und andererseits alle Geschäfte ausserhalb des Landes / der Region nicht betrifft. In der Literatur werden unter dem Begriff Länderrisiko oft nur die länderspezifischen Risiken des ausländischen Kreditgeschäfts verstanden70. Eine derartige Definition war für die praktische Verwendung ausreichend, solange das Auslandsgeschäft der Banken hauptsächlich aus Kreditgeschäft bestand. Da dies inzwischen nicht mehr der Fall ist und international tätige Banken auch im übrigen Auslands- 68 Die gewählte Länderrisikodefinition basiert vorwiegend auf der Definition nach Evertz: 1992, Seite 18. Unter infinitem Verursachungsregress versteht man die Situation, daß sich zu einem Ausfall kein endgültig auslösendes Ereignis finden läßt, sondern sich die Ursachen in einer (unendlichen) Kausalkette immer weiter zurückverfolgen lassen. Siehe Baxmann: 1985, Seite 56. 69 29 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management geschäft erheblichen länderspezifischen Risiken ausgesetzt sind, umfaßt der vorliegende Länderrisikobegriff auch Risiken, die nicht ausschließlich mit dem Kreditgeschäft verbunden sind. Zu einer Sammlung verschiedener Definitionen des Länderrisiko-Begriffs in der Literatur siehe Appendix 1.1. In der bankbetrieblichen Praxis wird der Begriff des Länderrisikos häufig synonym mit dem Begriff des Transferrisikos71 verwendet. Andere Definitionen fassen Politisches Risiko, Transferrisiko, Risiken systemischer Finanzkrisen und Staatsausfallrisiko (Sovereign Default Risk) oder auch nur Teilmengen dieser Risikoarten zum Länderrisikobegriff zusammen. Die an dieser Stelle gewählte sehr weit gefaßte Definition des Länderrisikos umfaßt die meisten anderen gebräuchlichen Definitionen und ist diesen insofern vorzuziehen, als daß sie anstelle der Vereinigung verschiedener Risiken ein einheitliches Kriterium für Länderrisiken beinhaltet. 1.2.1.1 Geographische Einordnung und Ländergruppierung Bevor die Spezifika der voranstehend definierten Länderrisiken genauer untersucht werden, sei zunächst ein kurzer Überblick über die Länder gegeben, die im Allgemeinen die höchsten Länderrisiken mit sich bringen. Hierfür werde zunächst eine allgemein übliche Gruppierung72 aller Länder angeführt, die die Welt in drei Länder-Gruppen unterteilt: • Industrieländer, • Schwellenländer oder „Emerging Markets“ (EM) und • Entwicklungsländer. Während diese Unterteilung allgemein bekannt und üblich ist, sind die Zuordnungskriterien, nach denen ein Land in eine dieser Ländergruppen eingeordnet wird, nicht einheitlich festgelegt. Die im folgenden angeführte Klassifizierung orientiert sich einerseits an der Klassifizierung der Weltbank73 und andererseits an dem Kriterium des Kapitalmarktzugangs. Kapitalmarktzugang eines Landes ist beispielsweise feststellbar anhand der Existenz von Staatsanleihen in Fremdwährung, die Ratings einer internationalen Rating-Agentur aufweisen. Die folgende Tabelle74 enthält neben den Klassifikationskriterien noch die durchschnittliche Wachstumsrate der Länder der jeweiligen Kategorie und den Anteil der entsprechenden Länder am Brutto-Inlandsprodukt (BIP) der Welt. Eine vollständige Auflistung der den jeweiligen Kategorien zugrunde liegenden Länder sowie eine ausführliche Beschreibung der Klassifizierung findet sich in Appendix 2. 70 Für ein derartiges Länderrisiko-Verständnis siehe beispielsweise Baxmann: 1985, Seite 38. Unter Transferrisiko versteht man das Risiko des Ausfalls von Forderungen aufgrund eines Devisenmoratoriums. Mehr zu Transferrisiko siehe Abschnitt 1.2.2. Ein Beispiel für ein derartiges Länderrisiko-Verständnis sind die Ausführungen in Schierenbeck: 1999(b), Seite 227. 72 Zu Gruppierungen von Ländern siehe auch Andersen: 2002, Seite 1 ff. 73 Die Weltbank klassifiziert alle Länder in ihrem jährlich erscheinenden Bericht “Global Development Finance” (ehem. “World Debt Tables”) strikt nach dem Pro Kopf Einkommen in “High Income”-, “Middle Income”- und “Low Income”-Länder (Siehe Global Development Finance Report beliebiger Jahrgänge, jeweils Appendix 1 dieser Quellen). 74 In der Tabelle werden die Klassifizierungen der Weltbank mit der vorliegenden Klassifizierung gleichgesetzt, indem angenommen wird: Industrieländer = High Income, Schwellenländer = Middle Income oder Kapitalmarktzugang und Entwicklungsländer = Low Income. 71 30 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Tabelle 1.1: Länderklassifizierung und Charakteristica75 Jährl. Wachstum (∅, 2000 vs. 2001) Anteil BIP Welt (∅, 2001) > $ 9.266 0,3 % 83,7 % 91 $ 755 – 9.266 3,0 % 15,4 % 52 $ 1 – 755 2,3 % 0,9 % Anzahl Länder BIP Pro Kopf (US $, 2001) Industrieländer / High Income 35 Schwellenländer (EM) / Middle Income Entwicklungsländer / Low Income Ländergruppe Kapitalmarktzugang -- Industrieländer: Kennzeichnen sich durch hohes Pro-Kopf Einkommen aufgrund hoher Kapitalakkumulation. Die Länder weisen vergleichsweise geringe Wachstumsraten auf, da das Grenzprodukt des Kapitals aufgrund des bereits hohen Kapitaleinsatzes gering ist. Schwellenländer: Unterscheiden sich von Entwicklungsländern durch Zugang zu privaten Kapitalmärkten und höheres Pro KopfEinkommen. Die Wachstumsraten sind relativ hoch, der Anteil am Welt-BIP ist aber noch relativ niedrig. Entwicklungsländer: Haben keinen Zugang zu privaten Kapitalmärkten und sind daher im wesentlichen bei öffentlichen Gläubigern verschuldet. Kennzeichnen sich vor allem durch sehr geringes Pro-Kopf Einkommen und sehr geringen Anteil am Welt-BIP. Diese Klassifizierung aller Länder gibt allerdings noch keinen Anhaltspunkt darüber, welche Länder im Rahmen der bankbetrieblichen Geschäftstätigkeit die grössten Länderrisiken mit sich bringen. Die Beantwortung dieser Frage beinhaltet die beiden folgenden Aspekte: • Einerseits hängt das Länderrisiko einer Bank in einem Land von dem jeweiligen bankspezifischen Geschäftsvolumen ab, das durch Länderrisiko bedroht sein könnte („Exposure-Aspekt“). Obwohl dieser Aspekt bankspezifisch ist, lassen sich diesbezüglich dennoch einige verallgemeinernde Aussagen treffen. Während Industrieländer mit Abstand die höchsten privaten Finanzströme aufweisen, sind Entwicklungsländer praktisch von privaten Finanzströmen abgeschnitten76. Dies impliziert, daß auch Banken mit bzw. in diesen Ländern praktisch keine Geschäfte tätigen. Entwicklungsländer stehen daher im Kontext einer bankbetrieblichen Länderrisiko-Analyse im Allgemeinen nicht im Fokus. • Neben der bankspezifischen Exposure-Messung ist andererseits auch eine Analyse der länder- spezifischen Risikosituation durchzuführen, die von Risikofaktoren wie beispielsweise Verschuldungskennziffern und ähnlichen makroökonomischen Kenndaten der verschiedenen Länder ausgeht. Eine derartige Risikoanalyse führt i.A. zu der Erkenntnis, daß Geschäfte in Entwicklungsländern am stärksten durch Länderrisiken und Geschäfte in Industrieländern praktisch nicht durch Länderrisiken bedroht sind. Wie im folgenden Abschnitt 1.3 noch hervorgehoben wird, lässt sich dies auch durch empirische Beobachtungen bestätigen. Da Entwicklungsländer aufgrund mangelnder Geschäftstätigkeit und Industrieländer aufgrund geringer Risiken i.A. aus der Länderrisiko-Analyse ausgeschlossen bleiben, ist festzustellen, daß die bedeutendsten Länderrisiken in den Emerging Market Ländern liegen, die damit im zentralen Fokus der bank- 75 Daten der Tabelle wurden entnommen aus Online-Datenbanken unter www.worldbank.org, www.standardandpoors.com, www.moodys.com und www.dbresearch.com. 76 Jährlich wiederkehrende Analysen der Finanzströme in Emerging Markets Länder können beispielsweise dem Weltbank-Bericht “Global Development Finance” entnommen werden. 31 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management betrieblichen Länderrisiko-Analyse stehen. Die historische Erfahrung bestätigt dies und zeigt, daß in Industrieländern, die den überwiegenden Anteil der Bankgeschäfte ausmachen, bisher nur selten bankbetriebliche Verluste aus Länderrisiken festgestellt werden konnten77. Verluste sind hingegen häufig im Bereich der Emerging Market Länder zu beobachten, während Entwicklungsländer aufgrund der geringen Anzahl von Geschäften wiederum eher weniger historische Verluste aus Länderrisiken aufweisen. Das folgende Diagramm verdeutlicht die geographische Verteilung der bedeutendsten Emerging Market Länder. Diagramm 1.2: Bedeutende Emerging Market Länder Ost-Europa Bulgarien Kroatien Türkei Polen Russland Tschechien Rumänien Ungarn Lateinamerika Argentinien Venezuela Kolumbien Uruguay Ecuador Brasilien Mexiko Chile Peru Asien/Pazifik Philippinen Südkorea Malaysia Thailand Indien China Mittlerer Ägypten Algerien Iran Osten / Afrika Marokko Saudi-Arabien Tunesien Pakistan Jordanien Südafrika In Bezug auf die Frage, weshalb in Anbetracht drohender Länderrisiken überhaupt Geschäfte in Emerging Market Ländern getätigt werden, lassen sich zum einen die mit diesen Geschäften verbundenen hohen Erträge und zum anderen die Diversifikationswirkung dieser Geschäfte in Bezug auf das Gesamtbankportefeuille als Gründe anführen. Wie verschiedene Autoren78 anführen, bieten Geschäfte in Emerging Market Ländern im Allgemeinen aufgrund ihrer geringen bis negativen Korrelationen mit den Returns sonstiger Asset Märkte gute Diversifikationsmöglichkeiten. Die in der vorliegenden Arbeit (siehe Abschnitt 3.4 sowie Appendix 8) hergeleiteten Korrelationen lassen an der Aussage negativer Korrelationen allerdings Zweifel aufkommen, da die überaus grossen ökonomischen Abhängigkeiten der Emerging Market Länder von den Industrieländern tendentiell eher zu positiven Korrelationen der Asset Returns führen. Dennoch können auch mit positiven Korrelationen Diversifikationswirkungen erzielt werden, so daß das generelle Argument Gültigkeit behält. 77 78 Aufgrund der Möglichkeit von Währungskrisen in Industrieländern kann diese Aussage allerdings nur eingeschränkt gemacht werden. Siehe beispielsweise Brauer: 2003, Seite 2. 32 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2.1.2 Risikosystematische Einordnung von Länderrisiken Nach der Begriffsdefinition und der Klärung der Frage, in welchen Ländern vorwiegend Länderrisiken zu erwarten sind, stellt sich unmittelbar die Frage nach der risikosystematischen Einordnung dieser Risikoart. Dies beinhaltet zum einen die Analyse möglicher Überschneidungen aller unter die obige Länderrisikodefinition fallenden Risiken mit anderen Risikoarten sowie die Untersuchung der Kriterien, nach denen sich die definierten Länderrisiken weiter unterteilen lassen. In Appendix 1.3 werden beispielhaft verschiedene Risikosystematiken angeführt, nach denen Länderrisiken in eine Systematik bankbetrieblicher Risiken eingeordnet werden können. Insbesondere sei die dort angeführte Risikosystematik nach geographischer Lokation hervorgehoben, die sich allein am Ordnungskriterium der geographischen Lokation des Kontrahenten orientiert. Die bankbetrieblichen Risiken unterteilen sich danach in bankinterne und bankexterne Risiken. Bankexterne Risiken lassen sich in geographisch zuordenbare und geographisch nicht zuordenbare Risiken (Globale Risiken) unterteilen. Geographisch zuordenbare Risiken lassen sich in länderspezifische Risiken nach der obigen Definition, ländergruppenspezifische Risiken und regionenspezifische Risiken unterteilen. Letztere beiden Risikokategorien lassen sich vollkommen analog zur voranstehenden Definition des Länderrisikos definieren und werden vielfach zum Länderrisiko hinzugezählt. Durch die vorwiegende Orientierung an nur einem Ordnungskriterium lassen sich in dieser Risikosystematik Überschneidungen oder Vernachlässigungen von Risiken minimieren, während eine weitere Aufteilung des Länderrisikos nach einem anderen Kriterium als dem der geographischen Lokation häufig zu Überschneidungen bzw. unklaren Abgrenzungen zwischen den definierten Risikoarten führt. Obwohl eine Risikosystematik nach geographischer Lokation aus Sicht der Länderrisiko-Steuerung optimal erscheint, um Überschneidungen mit anderen Risikoarten zu vermeiden, ist sie andererseits einseitig und wenig geeignet zur Abgrenzung anderer Risikoarten, deren Zusammenfassung nach geographischer Lokation nicht sinnvoll ist. So werden beispielsweise in einer derartigen Risikosystematik Adressenrisiken nicht von Marktrisiken abgegrenzt. Da Länderrisiken in der bankbetrieblichen Risikosteuerung i.A. unbedeutender sind als Markt- oder Adressenrisiken79, muss eine allgemein gültige Risikosystematik zunächst eine saubere Abgrenzung dieser Risiken gewährleisten und erst darüber hinaus Länderrisiken in diesen Kontext einordnen. Vor diesem Hintergrund hat sich in der Praxis die bereits angeführte Risikosystematik der Bank für internationalen Zahlungsverkehr (BIS) weitgehend durchgesetzt. Die in dieser Risikosystematik enthaltenen Risiken (Marktrisiken, Adressenrisiken, Operationelle Risiken, Geschäftsrisiken) werden in der bankbetrieblichen Risikosteuerung bereits separat gesteuert. Die Steuerung von Länderrisiken muss sich somit in den Kontext dieser Risikosystematik einordnen. Bei Betrachtung der sonstigen in Appendix 1.3 angeführten Risikosystematiken wird deutlich, daß zwischen den nach der obigen Definition festgelegten Länderrisiken und den bereits im Bankbetrieb 79 Dies ist darauf zurückzuführen, daß sowohl Adressenrisiken als auch Marktrisiken in allen Ländern auftreten und damit auch die Industrieländer betreffen, in denen internationale Banken einen Großteil ihrer Geschäfte tätigen. Wie bereits hervorgehoben wurde, treten Länderrisiken hingegen vorwiegend in EM Ländern auf, die im Allgemeinen wesentlich geringere Gewichte in den Geschäftsportefeuilles der Banken ausmachen. 33 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management gesteuerten Risiken zahlreiche Überschneidungen bestehen. In Anbetracht dieser Überschneidungen würde eine Berücksichtigung aller Länderrisiken entsprechend der voranstehend angeführten Länderrisiko-Definition zu zahlreichen Doppelzählungen führen, die eine genaue Risikosteuerung unmöglich machen. Darüber hinaus wird aus der folgenden Untersuchung der Ursachen von Länderrisiken80 ersichtlich, daß die angeführte, sehr umfassende Länderrisiko-Definition eine Modellierung von Kausalzusammenhängen praktisch unmöglich macht, da unterschiedlichste Ursachenkomplexe zu Verlusten führen, die alle unter die obige Länderrisikodefinition fallen können. Daher sollten in der bankbetrieblichen Praxis nicht alle Länderrisiken, sondern lediglich Teile des Länderrisikos in die Risikosteuerung eingehen. Die Kriterien, nach denen diese Risiken ausgewählt werden sollten, sind dabei • Identifizierbarkeit: Dies bezieht sich auf die Frage, ob die mit dieser Risikoart verbundenen Verlustereignisse mit technischen Mitteln eindeutig und klar identifiziert werden können und hängt sowohl von der Risikoart als auch von den systemtechnischen Gegebenheiten der Bank ab. • Quantifizierbarkeit und • Risikorelevanz, i.e. die Frage, ob die entsprechenden Risiken in der bankbetrieblichen Praxis zu Verlusten führen, die eine Berücksichtigung und Modellierung dieser Risiken notwendig machen. Zum Zweck der Risikosteuerung sei daher der Begriff der steuerungsrelevanten Risikodefinition eingeführt. Diese führt durch eine entsprechende Abgrenzung zu dem Begriff des steuerungsrelevanten Exposures81, das den aggregierten Erwartungswert aller Zahlungsströme beschreibt, die den in der steuerungsrelevanten Risikodefinition festgelegten Risiken unterliegen. Die Steuerungsrelevanz einer Risikoart wird von der Geschäftsführung festgelegt und bestimmt sich institutsspezifisch aus dem Kontext der gesamten Risikopolitik einer Bank. Im folgenden werden zur Charakterisierung des Länderrisikos die Unterarten des Länderrisikos definiert und auf Überschneidungen mit den im Rahmen der BIS Risikosystematik bereits gesteuerten Risikoarten hin untersucht. In dieser Untersuchung wird dann zu jeder Unterart der Länderrisiken die Frage, ob diese in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition aufgenommen werden kann, beantwortet. Die Kriterien der Steuerungsrelevanz beziehen sich dabei auf die allgemein gängige Praxis der bankbetrieblichen Risikosteuerung. 1.2.2 Transfer- und Konvertierungsrisiko Die in der bankbetrieblichen Praxis bedeutendsten Teilaspekte der länderspezifischen Risiken sind Transferrisiko und Staatsausfall-Risiko, weshalb diese beiden Unterarten des Länderrisikos auch in der vorliegenden Untersuchung zuerst vorgestellt und diskutiert werden. Die beiden Risikoarten sind eng miteinander verbunden, da es sich sich in beiden Fällen um länderspezifische Ausfallrisiken handelt, die sich vor allem in den betroffenen Forderungen unterscheiden. 80 81 Siehe Abschnitt 1.4 für eine Untersuchung der Ursachen und Wirkungsmechanismen von Länderrisiko. Siehe Abschnitt 3.1 zur Ermittlung des steuerungsrelevanten Exposures. 34 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2.2.1 Definition: Transferrisiko Unter Transfer- und Konvertierungsrisiko (kurz: „Transferrisiko“) versteht man die Teilmenge des Länderrisikos, die daraus resultiert, daß ein beliebiger82 Kontrahent oder Vertragspartner seinen in ausländischer Währung lautenden Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen kann, da der Zugang zu Devisen oder der Kapitaltransfer durch einen hoheitlichen Akt („Transfer Event“) seines Domizillandes verhindert oder beschränkt wird. Transferrisiko äussert sich in der überwiegenden Zahl der Fälle in Devisenmoratorien, die beispielsweise im Kontext einer Währungskrise83 von einem betroffenen Land verhängt werden können, um Kapitalabflüsse zu unterbinden. Devisenmoratorien bestehen darin, daß die Zentralbank des betroffenen Landes sich weigert, nationale Währung in Devisen umzutauschen oder Kapitaltransfers über das Zentralbankensystem abzuwickeln. Da im Moment der Krise ein Überschussangebot an nationaler Währung am Devisenmarkt besteht, findet sich neben der Zentralbank kein anderer potentieller Käufer, der bereit wäre, nationale Währung in Devisen umzutauschen. Daher führt ein Devisenmoratorium letztlich dazu, daß Schuldner ausländischer, auf Devisen lautender Verbindlichkeiten nicht die Devisen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen erhalten und die Zahlungen ausfallen. Anhand der folgenden Beschreibung der Umstände eines Transfer-Ausfalls und anhand des folgenden Diagramms wird der „nachgelagerte“ Charakter des Transferrisikos in Bezug auf Adressenrisiken sichtbar. Diagramm 1.3: Der Ausfallmechanismus des Transferrisikos84 Adressenrisiko Transferrisiko Bank Ausländischer Kontrahent Zahlungsstrom Einflussbereich des einzelnen Kontrahenten Einflussbereich ausländischer staatlicher Institutionen 82 Wie im folgenden noch hervorgehoben wird, liegt Transferrisiko auch dann vor, wenn eine ausländische Unternehmenseinheit durch einen hoheitlichen Akt ihres Domizillandes am grenzüberschreitenden Kapitaltransfer gehindert wird. Damit betrifft Transferrisiko auch Geschäfte, die zwischen verschiedenen Einheiten derselben Bank abgeschlossen werden (konzerninterne Geschäfte). Mehr dazu siehe Abschnitt 3.1.2. 83 Zu den Ursachenkomplexen und Wirkungsmechanismen von Währungskrisen siehe Abschnitt 1.4.2. 84 Angelehnt an ein Diagramm aus Schierenbeck: 1999(b), Seite 228. 35 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Der „nachgelagerte“ Charakter des Transferrisikos besteht darin, daß sich Transferrisiken generell auf dieselben Forderungen beziehen, die auch Adressenrisiken zugrunde liegen und generell nach der Einwirkung von Adressenrisiken schlagend werden. Dies ist darauf zurückzuführen, daß der Schuldner im Allgemeinen das Kapital in nationaler Währung bereits aufgebracht hat und aufgrund des Devisenmoratoriums lediglich den grenzüberschreitenden Kapitaltransfer nicht durchführen kann. Eine bereits wegen Adressenrisiko ausgefallene Forderung unterliegt daher keinem Transferrisiko mehr (wenn man von Drittland-Sicherheiten absieht, die einem Transferrisiko eines anderen Landes unterworfen sein können). Dies impliziert auch, daß der von Transferrisiken insgesamt bedrohte Betrag („transferrisikorelevantes Exposure“) tendentiell geringer ist als derjenige Betrag, der Adressenrisiken zugrunde liegt. Der von Transferrisiken betroffene Betrag muß daher a priori für jedes Geschäft ermittelt werden85. Die in der Literatur angeführten Transferrisiko-Definitionen86 beziehen sich wie die vorliegende Definition vorwiegend auf das Kriterium des Devisen-Moratoriums und unterscheiden sich zumeist nur geringfügig von der vorliegenden Definition. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß in der Praxis in Einzelfällen eine Transferrisiko-Definition verwendet wird, die auch Kapitalverkehrsbeschränkungen in nationaler Währung beinhaltet. Eine derartige weite Abgrenzung des Transferrisiko-Begriffs kann sinnvoll sein, da Kapitalverkehrsbeschränkungen in nationaler Währung in der Praxis vorkommen (allerdings ist dies sehr selten). Nachteil einer derartigen Ausweitung des Transferrisiko-Begriffs ist allerdings, daß in diesem Fall Risiken einer Zahlungsverkehrsbeschränkung in nationaler Währung und in Devisen gemeinsam quantifiziert werden und damit allen Forderungen in nationaler Währung das (wesentlich höhere) Transferrisiko der Devisen-Forderungen angelastet wird. Die Risiken dieser Forderungen werden damit deutlich überschätzt. In der vorliegenden Untersuchung wurde die Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen einer derartigen weiten Abgrenzung des Transferrisikos im Sinne einer Beschränkung des Transferrisikos auf Devisenforderungen entschieden. Dies entspricht auch der in der Praxis vorwiegend verwendeten Abgrenzung. Der Grad, in dem einzelne Forderungen von Transferrisiko bedroht sind, hängt von der Dauer der Zahlungsstörung des Landes und von verschiedenen weiteren Aspekten der Forderung, des Schuldners und des Landes ab. So werden beispielsweise einzelne Forderungsarten (kurzfristige Handelslinien) üblicherweise bei Devisenmoratorien ausgeklammert, da sie eine besondere ökonomische Bedeutung für die Finanzierung von Importen haben. Diese Aspekte werden allerdings nicht bei der Evaluierung des generellen Transfer-Ausfallrisikos, sondern vorzugsweise im Zuge der Evaluierung der geschäftsspezifischen Verlustquote (Loss given Default, LGD) behandelt87. 85 Mehr zu Methoden der Exposure-Ermittlung siehe Abschnitt 3.1. Siehe z.B. Plan: 1985, Seite 4 und Caouette/Altman et al.: 1998, Seite 339. 87 Zur Ermittlung der Verlustquote für Länderrisiken siehe Abschnitt 3.3. 86 36 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2.2.2 Intensitätsstufen des Transfer-Ausfalls Resultat des Transferrisikos ist stets, daß das Kapital im Land „gefangen“ ist und erst nach Aufhebung der Kapitalverkehrsbeschränkungen wieder aus dem Land transferiert werden kann. Da das Kapital lediglich nicht umgetauscht werden kann, die Bonität des Kontrahenten a priori allerdings nicht beeinträchtigt ist, liegt der Schluß nahe, daß Transferrisiko vorwiegend in der Form eines Terminrisikos auftritt. Allerdings muß dies bei einem Blick in die Verlust-Historie des Länderrisikos eingeschränkt werden, da neben Zahlungsrückständen auch permanente Verluste zu verzeichnen sind, die dem Transferrisiko zugerechnet werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, daß Verluste aus Transferrisiken mit Schuldenverweigerungen oder Umschuldungsverhandlungen verbunden sind. Bei letzteren handelt es sich um Verhandlungen zwischen allen betroffenen Gläubigern und dem Staat, bei denen über Änderungen der ursprünglichen Geschäftskonditionen (mit den Elementen Schuldenerlass und/oder Zahlungsstreckung) verhandelt wird88. Während die Feststellung eines Transfer Events durch das eindeutig abgrenzbare Kriterium des Devisenmoratoriums relativ unproblematisch ist, stellt sich bei der Messung der Verluste aus Transferrisiko somit die Frage nach der Dauerhaftigkeit des Verlustes. Die Beantwortung dieser Frage folgt der bei allen Ausfallrisiken getroffenen Unterscheidung zwischen Ausfallrisiken und Terminrisiken. Während die Beantwortung dieser Frage bei Adressenrisiken durch das Kriterium des Konkursverfahrens relativ leicht nachvollziehbar ist, ist dies im Fall von Transferrisiken nicht so leicht, da Devisenmoratorien einerseits zeitlich begrenzt sind und der Staat danach im Allgemeinen wieder an den Devisenmärkten aktiv ist und andererseits bei dem (privaten) Kontrahenten durchgängig Zahlungsbereitschaft besteht. Die betriebswirtschaftliche Unterscheidung zwischen Illiquidität und Insolvenz läßt sich im Fall von Transferrisiken daher nicht aufrecht erhalten89. Da Transferrisiken sowohl Zahlungsrückstände als auch permanente Verluste mit sich bringen, ist zur Erfassung und Quantifizierung der Verluste die Verwendung eines zahlungsstromorientierten Bewertungskonzepts geboten. Unter einem Verlust aus Transfer-Ausfall sei daher von nun an generell ein Barwertverlust verstanden, der entweder aus Ausfällen oder aus Terminrisiken herrührt. Die Abgrenzung zwischen Ausfall und Zahlungsverzug führt bei Transferrisiken (analog zu der in Abschnitt 1.1.4.2 angeführten Vorgehensweise für alle Ausfallrisiken) zu einer Unterscheidung der Intensität des Ausfalls, die nach den im folgenden definierten Intensitätsstufen klassifiziert werden kann: Permanente Zahlungsstörungen beinhalten in Anlehnung an Bäcker90 folgende Fälle: a) Eine Umschuldung mit Barwertverlust enthält zumeist neue Darlehen (Fresh Money), Zinsermäßigung, Schuldenermäßigung oder eine beliebiger Kombination aus diesen Instrumenten und ist die in der Vergangenheit häufigste Form der permanenten Zahlungsstörung. 88 Dabei ist zu bemerken, daß derartige Verhandlungen i.A. nicht nur Verbindlichkeiten des Staates, sondern auch Verbindlichkeiten privater Schuldner betreffen, die durch den Staat zu einer Einbeziehung der Geschäfte in die Umschuldung gezwungen werden. Von Transferrisiko betroffen sein können somit generell alle Kontrahenten eines Landes, sofern die zu leistenden Zahlungsströme auf Devisen lauten und die Grenze des betroffenen Landes überschreiten. Zu Umschuldungen siehe Abschnitt 3.2 sowie Plan: 1985. 89 Dies wird auch betont in Bäcker: 1998, Seite 27-36. 37 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management b) Eine Zahlungsverweigerung des Schuldners (Repudiation) im Sinne eines permanenten Devisenmoratoriums ist in der Praxis selten zu beobachten. Theoretisch ist ein permanenter Zahlungsstop im Fall des Transferrisikos nicht feststellbar, da Staaten nach einem Ausfall nicht aufhören zu existieren und bei unendlichem Zeithorizont stets eine Hoffnung auf Verbesserung der Devisenreserven oder der Zahlungsmoral besteht91. So ist auch in der Historie ein permanenter Zahlungsstop aller Forderungen nicht zu beobachten. Dennoch lassen sich forderungsspezifisch durchaus Fälle beobachten, in denen einzelne, bestimmte Forderungen langfristig verweigert wurden und als letztlich dauerhaft uneinbringlich erachtet werden müssen. Als Beispiele hierfür lassen sich folgende Fälle anführen92: • Seit 1840 werden von den US-Bundesstaaten Florida und Mississippi Zahlungen auf Wertpapiere verweigert, die in London zur Erschliessung des Landes aufgenommen wurden. • seit 1918 verweigerte die Sovietunion (und jetzt auch Russland als ihr Rechtsnachfolger) die Bedienung aller zaristischen Schulden, • seit 1946 verweigert China die Rückzahlung aller vor diesem Zeitpunkt von der vorrevolutionären Regierung eingegangenen Verbindlichkeiten, • seit 1960 verweigert Kuba die Rückzahlung von Verbindichkeiten und • seit 1974 hält Nord Korea einen permanenten Zahlungsstop aufrecht. c) Die Darlehenskündigung durch den Gläubiger ist ausgesprochen selten zu beobachten. Eine Darlehenskündigung wäre zwar in vielen Fällen die ökonomisch sinnvollste Alternative, aufgrund steuerlicher (z.B. Pflicht zur Total-Abschreibung aller anderen Kredite an denselben Gläubiger) und sonstiger Gegebenheiten (z.B. Ansehens-Verlust der Bank in der Öffentlichkeit) ergeben sich aus einer derartigen Entscheidung allerdings unkalkulierbare Externalitäten. Ein über die direkten Kosten dieser Handlungsalternative hinausgehender Grund, der kleinere Banken oder Banken mit geringeren Exposures von einer Darlehenskündigung abhält, ist der Druck der internationalen Grossbanken, die im Fall einer Darlehenskündigung durch ein anderes Institut ebenfalls massive Abschreibungen durchführen müssten. Somit treten Darlehenskündigungen in der Praxis nur bei relativ unbedeutenden Ländern und Banken mit geringen Exposures auf. Genauso häufig wie permanente Zahlungsstörungen lassen sich temporäre Zahlungsstörungen beobachten. Diese beinhalten vor allem barwertneutrale Umschuldungsverhandlungen, die auf eine Besserung der wirtschaftlichen Lage des Staates ausgerichtet sind. Der Zustand des temporären Zahlungsstops beinhaltet im Fall des Transferrisikos auch die Verhängung eines kurzfristigen Devisen- 90 Siehe Bäcker: 1998, Seite 27. Siehe Plan: 1985, Seite 3 – 9. 92 Die angeführten Beispiele stammen aus Plan: 1985, Seite 16 – 17, Chernow: 1990, Seite 5 und Cole/Dow et al.: 1994, Seite 3 - 4 . 91 38 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management moratoriums ohne Umschuldungsverhandlungen. Bei temporären Zahlungsstörungen lassen sich in Anlehnung an Cataquet93 folgende Typen unterscheiden: • Zahlungsrückstände in Zinsen und Tilgung (Verzug), • Barwertneutrale Umschuldung ohne Hilfe Dritter (Stundung), • Barwertneutrale Umschuldung mit Hilfe anderer Kreditgeber (Market Refinancing). Die verdeckte Zahlungsunfähigkeit94 eines Staates in Devisen entspricht der Situation, in der nur die Gläubigerbanken und der Staat von den Zahlungsproblemen Kenntnis haben und diese von den Banken durch die Vergabe von Neukrediten überbrückt werden. Ein solches Verhalten der Banken war zur Zeit der Schuldenkrise häufig, da die Banken sich aufgrund mangelnder Wertberichtigungen der betroffenen Forderungen und sehr hoher Exposures nicht leisten konnten, daß ein Schuldner ausfällt. Die verdeckte Zahlungsunfähigkeit ist jene Form der Zahlungsunfähigkeit, die sich aufgrund mangelnder Daten einer Identifizierung in der Risikoquantifizierung entzieht. Daneben ist sie allerdings auch als jene Form der Zahlungsunfähigkeit zu erachten, die langfristig vermutlich die größten Verluste mit sich bringt. 1.2.2.3 Abgrenzung Transferrisiko / Adressenrisiko Eine in der Praxis wichtige Frage bezieht sich auf die Abgrenzung zwischen Adressenrisiko und Transferrisiko. Transferrisiken und Adressenrisiken werden häufig als unkorreliert angenommen und mit separaten Modellen quantifiziert. Wie allerdings leicht einsichtig ist, ist eine derartige Annahme im Prinzip nicht zu rechtfertigen. Daher werden im folgenden die Zusammenhänge und Korrelationen zwischen Adressenrisiken und Transferrisiken einer genaueren Untersuchung unterzogen. Bei dieser Abgrenzung zwischen Transferrisiken und Adressenrisiken ist zwischen der möglichen Korrelation der Ausfallereignisse und der Korrelation der Verlustrealisationen zu unterscheiden. Positive Korrelation der Ausfallereignisse: Ausfallereignisse des Transferrisikos und des Adressenrisikos können aufgrund der Bedeutung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds für jede Unternehmung als korreliert angesehen werden. Diese Korrelation der Ausfallereignisse ist einerseits auf den Effekt zurückzuführen, daß Devisenmoratorien die Export-Wirtschaft schwächen und zu einem sprunghaften Anstieg der Ausfallwahrscheinlichkeiten aller Unternehmen in einem betroffenen Land führen. Dabei handelt es sich um eine mittelbare Wirkung des Transferrisikos. Da in den gebräuchlichen Modellen der Adressenrisiko-Steuerung derartige Effekte allerdings nicht abbildbar sind, wird das mit diesem gleichförmigen Anstieg der Adressenrisiko-Ausfallwahrscheinlichkeiten verbundene Risiko in den folgenden Ausführungen als eine eigenständige Risikoart (Country Credit Event Risiko, CCER) im Rahmen des Länderrisikos diskutiert. Eine Korrelation der Ausfallereignisse läßt sich darüber hinaus auch darin begründen, daß eine zu einem Devisenmoratorium führende Devisenknappheit zumeist im 93 Siehe Cataquet: 1985, Seite 77ff. Zu verdeckter Zahlungsunfähigkeit, Gläubigerdilemma und Moral Hazard Phänomen siehe Plan: 1985, Seite 12 - 14 und Seite 20. In diesem Kontext siehe auch Abschnitt 1.4.4.2. 94 39 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Kontext makroökonomischer Probleme des Landes steht, die auch die individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten der Unternehmen belasten. Negative Korrelation der Verlustrealisationen: Neben der Korrelation der Ausfallereignisse beinhaltet der voranstehend bereits angeführte zweistufige Ausfall-Mechanismus des Transferrisikos einen weiteren Aspekt der Verflechtung zwischen Adressenrisiken und Transferrisiken. Dieser Aspekt führt dazu, daß Verlustrealisationen aus Adressenrisiko und Transferrisiko negativ miteinander korreliert sein müssen, da ein entstandener Verlust bei gleichzeitigem Devisenmoratorium und Konkurs des Schuldners letztlich nur einem der beiden Ereignisse zugeordnet werden kann. Berücksichtigt man diesen Aspekt, so sind Transferrisiken grundsätzlich nur auf die Erwartungswerte der nach einem möglichen Adressen-Ausfall zum Umtausch bereitstehenden Zahlungsströme anzuwenden. Dies sei am folgenden Beispiel einer Fremdwährungsanleihe eines Unternehmens erläutert: Beispiel: Ein Unternehmen U1 in Brasilien habe eine individuelle (Adressenrisiko-) Ausfallwahrscheinlichkeit von P(U1). In Brasilien bestehe eine Transfer-Ausfallwahrscheinlichkeit von P(TE). Sei darüber hinaus die gemeinsame Ausfallwahrscheinlichkeit P(U1∩TE) gegeben. Die jeweiligen Ereignismengen seien in der folgenden Darstellung verdeutlicht: U1 ∩ TE U1 , P(U1) TE, P(TE) P(U1 ∩ TE) Zur Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit einer Fremdwährungsanleihe des Unternehmens, die Adressenrisiko und Transferrisiko umfasst, seien die folgenden drei überschneidungsfreien Ereignismengen betrachtet: 1 ≡ U 1 \ TE = U 1 \ U 1 ∩ TE P1 = P(1) = P(U 1 ) − P(U 1 ∩ TE ) mit Wahrscheinlichkeiten 2 ≡ TE \ U 1 = T \ U 1 ∩ TE 3 ≡ U 1 ∩ TE P2 = P(2) = P(TE ) − P(U 1 ∩ TE ) P3 = P(3) = P(U 1 ∩ TE ) Für die Ausfallwahrscheinlichkeit der Anleihe erhalten wir dann: 3 P(U 1FX , Bond ) = ∑ Pi = P (U 1 ) + P (TE ) − P (U 1 ∩ TE ) i =1 Die Wahrscheinlichkeit des gemeinsamen Eintretens von Unternehmens- und Transfer-Ausfall läßt sich auch mittels der Korrelation ρ(TE; U1) zwischen Unternehmens- und Transfer-Ausfall ausdrücken. P(U 1 ∩ TE ) = P(U 1 ) ⋅ P(TE ) + ρ (TE, U 1 ) ⋅ P(U 1 )(1 − P(U 1 )) P(TE )(1 − P(TE )) Somit erhalten wir für die Ausfallwahrscheinlichkeit der Fremdwährungsanleihe den Wert:: [ P(U1FX, Bond ) = P(U 1 ) + P(TE ) − P(U 1 ) ⋅ P(TE ) + ρ (U 1 , TE ) ⋅ P(U 1 )(1 − P(U 1 )) P(TE )(1 − P(TE )) ] Der dritte Term sei als „Overlap“ bezeichnet und beschreibt die Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Transfer- und Adressenausfalls. Da dasselbe Exposure durch beide Ausfälle betroffen ist und nur einmal ausfallen kann, wird dieser Term von der Summe der einzelnen Erwartungswerte abgezogen. 40 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Bereits an diesem einfachen Beispiel wird deutlich, daß die Tatsache, daß Transferrisiken und Adressenrisiken dasselbe Exposure betreffen und gleichzeitig eintreffen können, eine Korrelation dieser beiden Risikoarten bedingt, die bei der Modellierung beider Risikoarten Berücksichtigung finden sollte. Die voranstehenden Ausführungen stellen somit ein starkes Argument für die Forderung einer gemeinsamen Modellierung von Länderrisiken und Adressenrisiken in einem integrierten Risikomodell dar, das im Verlauf der vorliegenden Arbeit noch mehrmals aufgegriffen werden wird. 1.2.2.4 Steuerungsrelevanz von Transferrisiken In Anbetracht der historischen Verluste aus Transferrisiken95 und der allgemeinen bankbetrieblichen Praxis ist eine generelle Steuerungsrelevanz dieser Risikoart unbestritten. Die Diskussion der Steuerungsrelevanz von Transferrisiken bezieht sich somit vor allem auf die Frage, ob Transferrisiken in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition aufgenommen werden oder ob sie zusammen mit anderen Risikoarten gesteuert werden sollten. Die Beantwortung dieser Frage hängt zum einen von der Identifizierbarkeit und Quantifizierbarkeit von Transferrisiken und zum anderen von Überschneidungen mit bereits gesteuerten Risiken ab. Generell läßt sich die Frage nach einer Identifizierbarkeit von Transferrisiken aufgrund des eindeutigen Ausfallkriteriums (Devisenmoratorium) positiv beantworten. In Bezug auf die Quantifizierbarkeit von Transferrisiken ist dies bereits schwieriger. Während sich die Verluste aus Transferrisiken ex post ohne weiteres identifizieren und quantifizieren lassen, ist eine (ex ante-) Risikoquantifizierung von Transferrisiken problematisch, da nicht alle Risikofaktoren des Transferrisikos quantitativ erfassbar sind. In der traditionellen Länderrisiko-Analyse wurden allerdings Scoring-Verfahren entwickelt, die vorwiegend auf Transferrisiken anwendbar sind und zumindest eine eingeschränkt genaue Quantifizierung ermöglichen. Im Rahmen neuerer marktgestützter Verfahren, auf die in Abschnitt 3 noch genauer eingegangen wird, ist eine Quantifizierung von Transferrisiken ebenfalls möglich. Bei der Modellierung und Quantifizierung von Transferrisiken sind die bereits geschilderten Überschneidungen mit Adressenrisiken zu beachten, die darin bestehen, daß beide Risikoarten dasselbe Exposure betreffen. Während Transferrisiken konzeptionell keinesfalls den Adressenrisiken zugeordnet werden können und daher eine Integration der Transferrisiken in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition einer Integration von Transferrisiken in die Adressenrisiken vorzuziehen ist, ist eine von Adressenrisiken vollständig separate Modellierung von Transferrisiken aufgrund der geschilderten Überschneidungen ebenfalls problematisch. Als optimale Lösung für dieses Problem bietet sich in dieser Hinsicht die bereits postulierte Modellierung von Adressenrisiken und Länderrisiken in einem integrierten Modell an. In der bankbetrieblichen Risikosteuerung ist somit sicherzustellen, daß in Bezug auf die geschilderten Überschneidungen des Transferrisikos mit Adressenrisiken eine methodisch befriedigende Lösung zur Trennung der beiden Risikoarten gefunden wird, so daß Transferrisiko in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition integriert und im Kontext der Länderrisiken gesteuert werden kann. Dies wird 95 Siehe Abschnitt 1.3.1 für eine Darstellung der empirischen Häufigkeiten von Transfer-Ausfällen. 41 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management häufig durch Festlegung der Transferrisiken auf Ausfälle in Devisen erreicht, so daß Transferrisiken häufig sogar die einzigen steuerungsrelevanten Länderrisiken darstellen. 1.2.3 Staatsausfallrisiko 1.2.3.1 Definition: Staatsausfallrisiko Als Staatsausfallrisiko (Sovereign Default Risk) bezeichnet man die Teilmenge des Länderrisikos, die daraus resultiert, daß ein Staat seinen auf inländische Währung lautenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Als notwendige und hinreichende Bedingung für einen Staatsausfall sei die Einstellung des Schuldendienstes einer beliebigen auf inländische Währung lautenden Verbindlichkeit des betroffenen Staates definiert. Diese Definition enthält eine in der bisherigen Literatur96 in dieser Weise nicht übliche Einschränkung des Staatsausfallrisikos auf nationale Währung. Eine derartige Einschränkung des Begriffs ist sinnvoll, da sie die Abgrenzung zwischen Transferrisiko und Staatsausfallrisiko wesentlich erleichtert und in der Risikoanalyse eine separate Betrachtung fiskalpolitischer und aussenwirtschaftlicher Risikoaspekte ermöglicht (auf beide Argumente wird im folgenden noch ausführlicher eingegangen). Die Eingrenzung der Defintion des Staatsausfall-Risikos auf nationale Währung erfolgt darüber hinaus vollkommen analog zu der im Bereich der Adressenrisiken üblichen Abgrenzung97. Die Staatsausfall-Definition unterscheidet sich von der im Bereich der Adressenrisiken verwendeten Ausfall-Definition lediglich dadurch, daß der Kontrahent eine öffentliche Körperschaft ist. Kontrahenten, deren Verbindlichkeiten von einem Staatsausfall betroffen sein können, sind: • Staaten und ihre Zentralregierungen, • die Zentralbank, • Subnationals wie lokale Regierungen oder Gebietskörperschaften (Gemeinden u.ä.). Abgrenzungskriterium zwischen einem Staatsausfall und einem gewöhnlichen Ausfall und damit zwischen einem staatlichen Schuldner und einem privaten Schuldner ist die Möglichkeit eines Rückgriffs auf Ressourcen der Volkswirtschaft im Fall einer länderspezifischen Bonitätskrise98. 1.2.3.2 Intensitätsstufen des Staatsausfalls Verluste aus Staatsausfall-Risiko treten z.B. (in Analogie zu Transferrisiken) in Umschuldungsverhandlungen auf, die im Kontext von Finanzkrisen des Staates stehen. Während das Vorliegen eines Sovereign 96 Zur Staatsausfall-Risiko-Definition siehe auch Plan: 1985, Seite 4, dort an der Staatseigenschaft festgemacht und auch Devisen umfassend. Dies zeigt sich daran, daß die Bonität von privaten Schuldnern stets an Bilanzkennziffern oder sonstigen Risikoindikatoren gemessen wird, die in nationaler Währung notiert sind. 98 Als Beispiele für derartige Rückgriffe sei im Fall der Zentralbank die Geldschöpfung, im Fall der Zentralregierung die Besteuerungshoheit, im Fall von Subnationals und Kommunen die Einnahmen aus Steuermitteln sowie ein mögliches Backing durch die Zentralregierung angeführt. 97 42 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Defaults anhand des Kriteriums der Einstellung des Schuldendienstes eindeutig feststellbar ist, stellen sich auch beim Staatsausfallrisiko die Fragen nach der Dauerhaftigkeit der Verluste und ab welchem Zeitpunkt eine in Zahlungsverzug befindliche Forderung als verloren zu erachten ist. Verluste aus Staatsausfallrisiko können dabei sowohl vorübergehender als auch permanenter Art sein. Somit lassen sich auch beim Staatsausfall verschiedene Intensitätsstufen des Ausfalls definieren. Analog zu den für Transferrisiko definierten Intensitätsstufen von Zahlungsstörungen (siehe Abschnitt 1.2.2.2) lassen sich auch für Staatsausfallrisiken in Anlehnung an Bäcker99 folgende Typen von Zahlungsstörungen unterscheiden: Permanenter Zahlungsstop (Permanent Delay): Aufgrund der potentiell unbegrenzten Bonität eines Staates in eigener Währung sowie der ständigen Möglichkeit einer Änderung der politischen Verhältnisse ist ein permanenter Zahlungsstop des Staates auf Verbindlichkeiten in nationaler Währung selten100. Wie allerdings an einigen Umschuldungen in nationaler Währung ersichtlich ist, kommen solche Fälle dennoch vor. Als Beispiel sei die Umschuldung nationaler Anleihen in Argentinien im Dezember 2001 angeführt. Eine Währungsreform läßt sich darüber hinaus ebenfalls als permanenter Zahlungsstop des Staates interpretieren. Temporärer Zahlungsstop (Temporary Delay): Die Fälle eines temporären Zahlungsstops des Staates auf Forderungen in inländischer Währung beinhalten die folgenden Fälle: • Zahlungsrückstände in Zinsen oder Tilgung (Arrears of Interest / Principle), • Umschuldung mit barwertneutraler Verlängerung der Tilgungszeit oder • Market Refinancing Ein „verdeckter Staatsausfall“ in Analogie zum verdeckten Transfer-Ausfall läßt sich nicht definieren, da Staatsausfall stets durch eine politische Entscheidung und nicht durch ökonomisches Kalkül verursacht wird und damit die ökonomische Zahlungsfähigkeit für den Staatsausfall nicht ausschlaggebend ist101. 1.2.3.3 Subnational Risk Unter Subnational Risk versteht man das Ausfallrisiko lokaler Gebietskörperschaften in nationaler Währung. Lokale Gebietskörperschaften umfassen Bundesländer, Kommunen, Städte, Gemeinden und (mit der Ausnahme von Zentralregierung und Zentralbank) alle Körperschaften, deren rechtlicher Status dem einer deutschen Körperschaft öffentlichen Rechts gleichzusetzen ist. Obwohl Subnational Risk als Teilmenge der voranstehend definierten Staatsausfall-Risiken zu verstehen ist, lassen sich in den Risikofaktoren des Subnational Risk dennoch leichte Unterschiede zum sonstigen Staatsausfall-Risiko feststellen. Diese liegen vor allem darin begründet, daß lokale Gebietskörperschaften weder über die 99 Siehe wiederum Bäcker: 1998, Seite 27 – 36. Abschnitt 1.3 und Appendix 3 beinhaltet einen Überblick über die historische Inzidenz derartiger Ausfälle. 101 Wenn überhaupt, dann lässt sich am ehesten noch die Finanzierung durch Seignorage als verdeckter Staatsausfall definieren, wobei dieses Kriterium allerdings von der subjektiven Setzung einer Ausfall-Schwelle abhängt. 100 43 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Möglichkeit zum Erlaß von Steuern (Besteuerungshoheit102) noch über die Möglichkeit der Geldschöpfung verfügen. Der finanzielle Rahmen, in dem sich lokale Gebietskörperschaften bewegen, ist aus diesem Grund viel enger als dies bei der Zentralregierung oder der Zentralbank der Fall ist. Daraus folgt, daß • die Risikobetrachtung lokaler Gebietskörperschaften wesentlich stärker an fiskalischen Kennzahlen orientiert sein muß als die des Staates, was für eine vom Staatsausfall-Risiko gesonderte Betrachtung des Subnational Risk spricht. • die fehlende Besteuerungshoheit lokaler Gebietskörperschaften in einem zum Vergleich mit dem Zentralstaat erhöhten Ausfallrisiko resultiert103. Andererseits ist der finanzielle Rahmen lokaler Gebietskörperschaften auch deutlich weiter als der privater Kontrahenten, da im Allgemeinen ein enger Finanzverbund zwischen lokalen Gebietskörperschaften und Zentralstaat besteht. Dieser beinhaltet, • daß der Zentralstaat mittels seiner Besteuerungshoheit die Bürger verpflichtet, Abgaben an die jeweilige lokale Gebietskörperschaft zu zahlen und damit die Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften bestimmt. • Darüber hinaus beinhaltet der Finanzverbund, daß der Zentralstaat gesetzliche Rahmenbedingungen für einen Ressourcentransfer innerhalb der lokalen Gebietskörperschaften (z.B. Länderfinanzausgleich) und zwischen Zentralstaat und lokalen Gebietskörperschaften (z.B. Solidaritätszuschlag) schaffen kann. • Weiterhin besteht die Möglichkeit, daß der Zentralstaat im Fall finanzieller Probleme der lokalen Gebietskörperschaft eingreift und die Haftung für deren Verbindlichkeiten übernimmt. Diese Möglichkeit ist allerdings von dem politischen Willen der maßgeblichen Entscheidungsträger in der Zentralregierung abhängig und ist (wie an dem Beispiel des Ausfalls von Orange County im Dezember 1994 gesehen werden kann) nicht immer gegeben. Die geschilderten politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten der lokalen Gebietskörperschaft vom Zentralstaat bedingen eine hohe Korrelation des Subnational Risk mit dem Staatsausfall-Risiko. Diese führt dazu, daß das Staatsausfall-Risiko einen Risikofaktor in der Analyse des Subnational Risk darstellt. Bei der Abgrenzung von Subnational Risk und Transferrisiko ist festzustellen, daß (analog zu der entsprechenden Vorgehensweise bei Adressenrisiken) das Ausfallrisiko lokaler Gebietskörperschaften in ausländischer Währung als Vereinigung von Subnational Risk und Transferrisiko verstanden werden 102 Die Besteuerungshoheit umfaßt die unbeschränkte rechtliche Möglichkeit der alleinigen Erhebung von Steuern. Lokale Gebietskörperschaften sind im Allgemeinen Steuer- und Gebührenempfänger, das alleinige Recht zum Erlaß von Steuern hat allerdings im Allgemeinen die Zentralregierung (Parlament). Obwohl sich die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren länderspezifisch unterscheidet, bleibt lokalen Gebietskörperschaften der alleinige Zugriff auf einen Großteil der Steuern (z.B. auf Einkommen etc.) verwehrt. 103 Dies zeigt sich auch daran, daß im Allgemeinen ein positiver Rendite-Spread zwischen Anleihen lokaler Gebietskörperschaften und Anleihen der Zentralregierung zu beobachten ist. 44 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeit einer lokalen Gebietskörperschaft in Devisen berechnet sich somit gemäss der folgenden Formel104: P(SND FX, Bond ) = P ( SND ) + P (TE ) [ − P( SND ) ⋅ P(TE ) + ρ ( SND, TE ) ⋅ P( SND )(1 − P ( SND )) P (TE )(1 − P (TE )) ] ( 12.) Zur Steuerungsrelevanz des Subnational Risk ist festzustellen, daß dieses aufgrund der vielfachen Zusammenhänge gemeinsam mit dem Staatsausfall-Risiko gesteuert werden sollte. Die folgende Diskussion der Steuerungsrelevanz von Staatsausfall-Risiken bezieht sich daher auch auf Subnational Risk. 1.2.3.4 Abgrenzung Staatsausfall- und Adressenrisiko Das Staatsausfallrisiko wird vom Adressenrisiko privater Kontrahenten unterschieden, da wesentlich andere Risikofaktoren zu einem Staatsausfall-Ereignis beitragen und ein Staatsausfall mit dem „gewöhnlichen“ Ausfall eines privaten Kontrahenten nicht vergleichbar ist. Das abgrenzende Kriterium zwischen Staatsausfallrisiko und Adressenrisiko ist dabei die Eigenschaft der staatlichen Souveränität des Kontrahenten, festgestellt anhand der Möglichkeit eines Rückgriffs auf Ressourcen der Volkswirtschaft im Fall einer Bonitätskrise. Über die Besteuerungshoheit der Zentralregierung hinausgehend bezieht sich dies im Fall der Zentralbank auf die Möglichkeit zur Geldschöpfung, die eine potentiell unbegrenzte Bonität in nationaler Währung impliziert. Im Fall von Subnationals und Kommunen beinhaltet dies, daß sich diese aus Steuern finanzieren. Als Gemeinsamkeit von Staatsausfallrisiken und Adressenrisiken ist hervorzuheben, daß beide Risikoarten den Ausfallrisiken zuzuordnen sind. Weiterhin ist hervorzuheben, daß sich beide Risikoarten jeweils auf Ausfälle in nationaler Währung des jeweiligen Kontrahenten beziehen. Während diese Einschränkung im Fall des Staatsausfall-Risikos unmittelbar aus der Risikodefinition hervorgeht, ist dies beim Adressenrisiko nicht unmittelbar ersichtlich. Die Beschränkung der allgemeinen Adressenrisiko-Definition auf nationale Währung läßt sich allerdings daran ersehen, daß die Bonität der Kontrahenten i.A. anhand von Bilanz-Kennzahlen in nationaler Währung beurteilt wird. In der bankbetrieblichen Praxis werden Staatsausfallrisiken und Adressenrisiken privater Kontrahenten aufgrund der unterschiedlichen Risikofaktoren, die den beiden Risikoarten zugrunde liegen, mittels unterschiedlicher Rating-Systeme beurteilt. Da sich beide Risikoarten allerdings auf die in nationaler Währung meßbare Bonität beziehen, fließen sowohl Staatsausfallrisiken als auch Adressenrisiken privater Kontrahenten in die Steuerungsmechanismen zur Adressenrisikosteuerung ein. An dieser Stelle wird der Sinn der Beschränkung des Staatsausfall-Risikos auf nationale Währung deutlich. Würden Staatsausfall-Risiken auch Forderungen in Fremdwährung umfassen, wäre entweder das Adressenrisiko oder das Transferrisiko für staatliche Forderungen mit Null anzusetzen (da es bereits in der jeweils anderen Risikokategorie berücksichtigt wäre). Dies wäre allerdings nicht konsistent mit der 104 Notation: P(SND) = Ausfallwahrscheinlichkeit des Subnationals in nationaler Währung, P(TE) = Wahrscheinlichkeit eines Transfer Events, ρ(SND,TE) = Korrelation Subnational-Ausfall / Transfer Event. 45 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Behandlung privater Schuldner, bei denen Transferrisiko zum Adressenrisiko hinzugezählt wird. Die Beschränkung des Staatsausfall-Risikos auf nationale Währung ist darüber hinaus kompatibel mit den Forderungen des Basler Ausschusses, daß Staatsausfallrisiko als Adressenrisiko eines Staates unter Berücksichtigung des Bonitäts-Ratings in nationaler Währung in die Berechnung des regulatorischen Kapitalbedarfs eingehen sollte105. 1.2.3.5 Abgrenzung Staatsausfall- und Transferrisiko a) Empirische Abgrenzung Staatsausfallrisiken und Transferrisiken lassen sich anhand der betroffenen Forderungen abgrenzen. Während Transferrisiken nur Forderungen betreffen, die grenzüberschreitende Zahlungsströme in Devisen beinhalten, beziehen sich Staatsausfallrisiken allein auf Verbindlichkeiten des Staates, die Zahlungsströme in der jeweiligen nationalen Währung beinhalten. Wie unmittelbar aus der Definition des Staatsausfall-Risikos folgt, gilt für den Staat dieselbe Abgrenzung zwischen Transfer- und Adressenrisiken wie für private Schuldner. Vorgreifend auf die in Abschnitt 1.3 durchgeführte Auswertung der empirischen Relevanz von Transfer Events und Staatsausfällen läßt sich feststellen, daß • Transfer Events in der Historie häufiger waren als Staatsausfälle in nationaler Währung, • Transfer Events nicht unbedingt Staatsausfälle in nationaler Währung mit sich bringen und • Staatsausfälle in nationaler Währung zumeist von Transferausfällen begleitet wurden. Diese Beobachtung läßt sich darauf zurückführen, daß ein Ausfall in nationaler Währung vorwiegend inländische Gläubiger trifft und damit die maßgeblichen Politiker unter erheblichen öffentlichen Druck setzt. Allerdings ist zu diesen empirischen Erkenntnissen zu sagen, daß sich Staatsausfälle in der jüngeren Vergangenheit häufen. Während in der Schuldenkrise der 80er Jahre vor allem Devisenverbindlichkeiten ausfielen und die betroffenen Staaten es vermieden in nationaler Währung auszufallen, gewannen Staatsausfallrisiken in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden Dollarisierung und Globalisierung mehr Gewicht. Diese Wirkung der Globalisierung bezieht sich insbesondere auf Länder mit Kapitalmarktzugang, bei denen die politischen Kosten eines vollständigen Abzugs des Auslandskapitals, der durch einen Transfer-Ausfall ausgelöst würde, die innenpolitischen Kosten eines Sovereign Default in nationaler Währung überwiegen106. Dies läßt sich auch an einer wachsenden Zahl an reinen Staatsausfällen ohne Transferbeschränkungen ablesen. In dollarisierten Volkswirtschaften können Transferrisiken nicht auftreten, da Eingriffe in den Kapitalverkehr in dollarisierten Volkswirtschaften nicht wirksam sind. Derselbe Effekt tritt in Währungsräumen wie der EURO-Zone auf. Da die nationalen Währungen nicht mehr bestehen, kann auch kein Devisenmoratorium erklärt werden. Die Ausfallrisiken der Staatsanleihen dollarisierter Staaten (wie auch der Staaten der EURO-Zone) beinhalten damit nur 105 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 7. Mehr zu regulatorischen Anforderungen an die bankbetriebliche LänderrisikoSteuerung siehe Abschnitt 2.3. 46 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management noch Staatsausfallrisiken. Die geschilderte zunehmende Bedeutung des Staatsausfallrisikos in nationaler Währung und die wachsende Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Staatsausfallrisiko in nationaler Währung und Transferrisiko ist Grundlage für die obige Definition des Staatsausfallrisikos. b) Trennung in der Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten Die Einschränkung des Staatsausfallrisikos auf Forderungen in nationaler Währung führt dazu, daß sich das Ausfallrisiko des Staates in Fremdwährung aus der Vereinigung von Staatsausfallrisiko in nationaler Währung und Transferrisiko herleitet107. Das Ausfallrisiko der staatlichen Verbindlichkeiten in Fremdwährung setzt sich danach aus dem Staatsausfallrisiko in nationaler Währung und dem Transferrisiko zusammen. Dies sagt a priori nichts darüber aus, welches Risiko größer ist. Im folgenden Beispiel wird illustriert, welche Risiken bei Staatsanleihen Polens in Abhängigkeit von der Währung auftreten. Diagramm 1.4: Abgrenzung Staatsausfall-Risiko vs. Transferrisiko am Beispiel polnischer Staatsanleihen Transferrisiko Staatsausfallrisiko Fremdwährungskredite an polnische private Adressen Polnische staatl. Eurobonds Polnische Zlotybonds Adressenrisiko Private Adresse Polnischer Staat Polnischer Staat Transferrisiko Polen Polen - Beispiel: Die Berechnung des Ausfallrisikos für Staatsanleihen in Fremdwährung erfolgt prinzipiell völlig analog zu dem in Abschnitt 1.2.2.3 geschilderten Beispiel zur Abgrenzung zwischen Transferrisiko und Adressenrisiko privater Schuldner. Der einzige Unterschied ist, daß die Korrelation zwischen Staatsausfallrisiko und Transferrisiko als vergleichsweise hoch angenommen werden kann, da den beiden Risikoarten grösstenteils dieselben ökonomischen Risikofaktoren zugrunde liegen. Damit berechnet sich die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls einer Staatsanleihe in Fremdwährung folgendermassen: [ ] P (SD FX, Bond ) = P ( SD) + P (TE ) − P( SD) ⋅ P(TE ) + ρ ( SD, TE ) ⋅ P( SD)(1 − P ( SD)) P (TE )(1 − P (TE )) ( 13.) c) Die Sovereign Ceiling Hypothese Die Sovereign Ceiling Hypothese beschreibt die in der bisherigen Praxis weitverbreitete Hypothese, daß das Ausfallrisiko von Unternehmen nie geringer sein kann als das Ausfallrisiko ihres Sitzland-Staates in Devisen (welches sich aus Staatsausfallrisiko und Transferrisiko zusammensetzt). In Renditen ausge- 106 Als aktuelles Beispiel sei hier Argentinien im Januar 2002 angeführt, das zunächst in nationaler Währung seine Zahlungen einstellte und die internationalen Gläubiger in Fremdwährung wesentlich länger bediente als die inländischen in nationaler Währung. 107 Dies ist vor allem bei der Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten für FX Sovereign Debt zu beachten, die sich entsprechend aus der Vereinigung von Staatsausfallrisiko und Transferrisiko zusammensetzen. 47 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management drückt bedeutet dies, daß die Rendite von Unternehmensanleihen aus EM Ländern nie geringer sein kann als die Rendite gleichartiger108 Staatsanleihen des Unternehmens-Sitzlandes. Diese Hypothese basiert auf folgenden Argumentationen109: • Da die Staatsgewalt alle rechtlichen Möglichkeiten hat, die Firmen zu besteuern, Devisentransferbeschränkungen einzuführen oder Vermögenswerte zu konfiszieren, wird davon ausgegangen, daß sie diese Möglichkeiten im Fall einer Finanzkrise auch nutzt. Der Ausfall eines Staates in Devisen (der dem Transferrisiko zuzurechnen ist) führt somit stets auch zum Transfer-Ausfall der in dem Staat befindlichen Unternehmen. Da jedes Unternehmen darüber hinaus ein unternehmensspezifisches Ausfallrisiko aufweist, addiert sich das unternehmensspezifische Ausfallrisiko und das Transferrisiko zum Ausfallrisiko des Unternehmens110. Dieses kann folglich nur größer sein als das Transferrisiko allein. • Da die Situation des Staates als Devisennachfrager bei der Zentralbank im Fall einer unabhängigen Zentralbank a priori die gleiche ist wie die Situation eines devisennachfragenden Unternehmens, ist die Transfer-Ausfallwahrscheinlichkeit für Staat wie für Unternehmen identisch, so daß die Transfer-Ausfallwahrscheinlichkeit die untere Grenze für die Ausfallwahrscheinlichkeit jedes Unternehmens darstellt. Die Sovereign Ceiling Hypothese entsprach einer weitverbreiteten und allgemein anerkannten Ansicht, bis die Rating-Agentur Standard & Poor’s 1997 einer Reihe argentinischer Unternehmensanleihen ein besseres Rating als entsprechenden argentinischen Staatsanleihen verlieh. Dies führte zu einer Diskussion, die zumindest die Allgemeingültigkeit der Sovereign Ceiling Hypothese in Frage gestellt hat. In der Tat lassen sich häufiger Unternehmensanleihen finden, die eine geringere Rendite aufweisen als entsprechende Anleihen des Heimatstaates dieser Unternehmen. Durbin und Ng111 haben 1999 in einer Studie gezeigt, daß diese Beobachtungen signifikant sind und nicht nur auf vereinzelten Fehlbewertungen basieren. Als ökonomische Argumente gegen die Gültigkeit der Sovereign Ceiling Hypothese lassen sich folgende Punkte anführen: • Der Sovereign Ceiling Hypothese liegt die Annahme zugrunde, daß es für nationale Unternehmen keine andere Devisenquelle gibt als die Regierung. Dies ist allerdings im Fall stark exportorientierter und international ausgerichteter Unternehmen nicht der Fall. Als Gegenbeispiel sei hier der brasilianische Ölkonzern Petrobras angeführt. Da die Einnahmen von Petrobras vorwiegend in Dollar lauten, ist Petrobras zur Rückzahlung seiner Fremdwährungsverbindlichkeiten nicht unbedingt auf die brasilianische Zentralbank angewiesen. 108 Gleichartig heißt in diesem Fall mit gleicher Laufzeit und Zinssatz. Siehe Durbin/Ng: 1999, Seite 4. 110 An dieser Stelle wird zunächst von Korrelationseffekten zwischen Transferrisiken und Adressenrisiken abgesehen. 111 Siehe Durbin/Ng: 1999, Seite 4 – 5. 109 48 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Des weiteren liegt der Sovereign Ceiling Hypothese die Annahme zugrunde, daß das Ausfallrisiko des Staates in Devisen vollständig dem Transferrisiko entspricht. Wie wir gesehen haben, ist dies allerdings nicht der Fall. • Ein weiteres Argument gegen die Sovereign Ceiling Hypothese liegt darin begründet, daß die meisten Emerging Market Länder inzwischen ausreichenden Zugang zu den Kapitalmärkten haben und Kapitalkontrollen immer seltener als Ausflucht bei staatlichen Finanzkrisen gelten112. So wirken sich staatliche Finanzkrisen eher in einer Abwertung der Währung, steigenden Zinsen und anderen makroökonomischen Schwierigkeiten aus und seltener in einem Staats- oder TransferAusfall. Zur Sovereign Ceiling Hypothese läßt sich abschließend feststellen, daß es sich um eine approximative Arbeitshypothese handelt, die als solche in vielen Fällen empirischen Bestand hat, allerdings als Regel empirisch verworfen werden muß. Als Zeichen dieser wachsenden Erkenntnis hat das Institute of International Finance in seinem „Report of the working group on country risk“ dem Basler Ausschuss ausdrücklich empfohlen, die Sovereign Ceiling- Regel nicht in neuen Bestimmungen zur Berechnung des regulatorischen Kapitalbedarfs für Ausfallrisiken (Basel 2) aufzunehmen113. d) Steuerungsrelevanz und Trennbarkeit von Transfer- und Staatsausfallrisiken Da es sich bei Transferrisiken und Staatsausfallrisiken um die länderspezifischen Risikoarten handelt, die in der bisherigen Historie der Länderrisiken (vor allem in der Schuldenkrise) zu den größten Verlusten geführt haben, die Banken je verkraften mussten, ist die generelle Steuerungsrelevanz von Transferrisiken und Staatsausfallrisiken in der bankbetrieblichen Praxis unbestritten. Unklar ist allerdings die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen Transferrisiko und Staatsausfallrisiko in der Risikosteuerung und damit einer separaten Erfassung der beiden Risikoarten. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die separate Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten für Staatsausfall-Risiken und Transferrisiken aufgrund mangelnder Modelle problematisch erscheint. Die faktische Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Transferrisiko und Staatsausfallrisiko ergibt sich aus den bankaufsichtlichen Regelungen des Baseler Ausschusses. In den vorliegenden Vorschlägen zur Überarbeitung der geltenden regulatorischen Eigenkapital-Anforderungen fordert der Basler Ausschuß eine Berücksichtigung von Transferrisiken bei der Adressenrisiko-Beurteilung privater Schuldner114 sowie eine gleichzeitige Berücksichtigung von Staatsausfallrisiken bei der Adressenrisiko-Beurteilung115. In der Praxis impliziert dies die Notwendigkeit zu einer getrennten Beurteilung dieser beiden Länderrisiko-Aspekte. Diese kommenden aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen sind im Kontext der Risikosteuerung letztlich als gegeben hinzunehmen und zu erfüllen. Allerdings lassen sich auch aus ökonomischen Gesichtspunkten Vorteile einer Trennung von Transferrisiken und Staatsausfall-Risiken erkennen. Diese liegen vor allem 112 Siehe Institute of International Finance: 2000, Seite 35. Diese Empfehlung wurde vom Basler Ausschuss aufgenommen und entsprechend berücksichtigt. 114 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2001(a), Seite 50. 113 49 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management darin begründet, daß nur auf diese Weise eine über alle Forderungsarten konsistente und saubere Trennung zwischen Adressenrisiken und Länderrisiken möglich ist. Zur weiteren Verdeutlichung dieses Punkts werden im folgenden Beispiel die verschiedenen Möglichkeiten der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition in Bezug auf die Vollständigkeit der Erfassung aller Risiken verglichen. Alternative 1: Steuerung der Transferrisiken (Devisen) im Kontext der steuerungsrelevanten Länderrisiken, Staatsausfallrisiken (nat. Währung) werden der Adressenrisikosteuerung zugerechnet Diese Alternative bietet den Vorteil, daß bei allen Forderungen in Devisen dieselbe Aufteilung der Risiken in Adressenrisiken (Bezugspunkt: Bonität in nationaler Währung) und Länderrisiken (Bezugspunkt: Umtausch in Devisen) erfolgen kann. Im Fall von Unternehmensanleihen in Devisen setzt sich das Risiko genauso aus Adressenrisiko und Transferrisiko zusammen wie im Fall von Staatsanleihen in Devisen (in welchem Fall das Adressenrisiko dem Staatsausfall-Risiko entspricht). Die Adressenrisiko-Quantifizierung aller Forderungen ist konsistent, da für staatliche wie für private Schuldner die Bonität in nationaler Währung das Adressenrisiko bestimmt. Genauso ist die Länderrisiko-Quantifizierung aller Forderungen konsistent, da sich für staatliche wie für private Forderungen Transferrisiken allein auf Devisen beziehen. Alternative 2: Steuerung von Transferrisiken und Staatsausfall-Risiken (nat. Währung) im Kontext der steuerungsrelevanten Länderrisiken Der wesentliche Nachteil dieser Alternative liegt darin begründet, daß in diesem Fall Devisen-Forderungen gegenüber Staaten anders behandelt werden müssen als Devisenforderungen gegenüber Unternehmen. Da Staatsausfall-Risiken in nationaler Währung den steuerungsrelevanten Länderrisiken zugerechnet werden, müssen Forderungen gegenüber Staaten generell aus der Adressenrisiko-Steuerung ausgenommen werden. Dies führt einerseits zu einer Verzerrung der Adressenrisiko-Quantifizierung und ist mit der aufsichtsrechtlichen Behandlung der Adressenrisiken von Staaten nicht kompatibel. Darüber hinaus führt dies auch zu einer Verzerrung der Länderrisiko-Quantifizierung, da Bonitätsrisiken staatlicher Forderungen in nationaler Währung dem Länderrisiko zugerechnet werden, während Bonitätsrisiken privater Forderungen in nationaler Währung im Kontext der Adressenrisiken gesteuert werden. Alternative 3: Steuerung der Transferrisiken (Devisen) im Kontext der steuerungsrelevanten Länderrisiken, Staatsausfallrisiken (nat. Währung und Devisen) werden der Adressenrisikosteuerung zugerechnet Diese Alternative beinhaltet eine veränderte Staatsausfallrisiko-Definition, die der Staatsausfallrisiko-Definition auch Ausfallrisiken in Devisen zurechnet. Ein Nachteil dieser Alternative liegt darin begründet, daß in diesem Fall auf Seiten der Adressenrisikoquantifizierung des Staates Devisenaspekte in die Quantifizierung einfließen, die bei privaten Schuldnern desselben Landes nicht einfließen. Die auf dieser Basis ermittelten Risiken für Staaten und private Schuldner sind somit nicht vergleichbar. Darüber hinaus ergibt sich eine Inkonsistenz in der LänderrisikoSteuerung, da Länderrisiken staatlicher Schuldner generell nicht in die Länderrisiko-Steuerung einbezogen werden können (diese werden bereits im Kontext der Adressenrisiken gesteuert). 115 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2001(c), Seite 77. 50 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Bei der Beurteilung der angeführten Alternativen zeigt sich, daß Alternative 1) die wenigsten Nachteile aufweist. Die Nachteile der in Alternative 3) gewählten, auch Devisenforderungen umfassenden Staatsausfallrisiko-Definition, zeigen darüber hinaus genau die Zuordnungsproblematik auf, die letztlich die in der vorliegenden Definition gewählte Beschränkung des Staatsausfall-Risikos auf nationale Währung rechtfertigt. In Bezug auf Länderrisiken läßt sich daher auch in der bankbetrieblichen Praxis beobachten, daß die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition bei der überwiegenden Zahl von Banken hauptsächlich Transferrisiken, nicht aber Staatsausfallrisiken in nationaler Währung umfaßt, die im Kontext der Adressenrisiken gesteuert werden. 1.2.4 Eine Systematik länderspezifischer Risiken Während in den voranstehenden Analysen die beiden in der Praxis bedeutendsten Teilmengen des Länderrisikos vorgestellt und diskutiert wurden, fehlt bisher eine systematische Einordnung dieser Risiken in eine alle länderspezifischen Risiken umfassende Risikosystematik. Wie bereits hervorgehoben wurde, ist eine derartige systematische Erfassung aller Einzelaspekte des Länderrisikos allerdings notwendig, um eine vollständige und überschneidungsfreie Berücksichtigung aller Länderrisiken in der Risikosteuerung zu gewährleisten. Nach dem Ordnungskriterium der Risikoursache lassen sich, wie im folgenden Diagramm dargestellt, Länderrisiken in ökonomische, politische und ökologische Länderrisiken unterteilen. Diese Unterteilung folgt teilweise der in der „klassischen LänderrisikoAnalyse“116 üblichen Aufteilung des Länderrisikos in ökonomische und politische Risikoaspekte und ergänzt diese durch den Aspekt ökologischer Länderrisiken, die allerdings im Kontext bankbetrieblicher Risiken weniger bedeutsam sind. Diagramm 1.5: Risikosystematik der Länderrisiken (1) Länderrisiken Ökologische Länderrisiken Politische Länderrisiken Ökonomische Länderrisiken 1.2.4.1 Ökonomisches Länderrisiko Betrachtet man die Situationen, in denen Verluste aus Länderrisiken bisher auftraten, so fällt auf, daß diese in der überwiegenden Zahl der Fälle im Zusammenhang mit einer Vielzahl makroökonomischer Probleme des entsprechenden Landes standen117. Diese Situationen makroökonomischer Anspannung (die auch als „ökonomische Krisen“ bezeichnet werden können) führen entweder unmittelbar zu Ver- 116 Zum Begriff der “Klassischen Länderrisiko-Analyse” und der angeführten Länderrisiko-Klassifizierung siehe Baxmann: 1985, Seite 40ff. Wie Kaminsky und Reinhart feststellen, steht beinahe jede länderspezifische Krise in einem Kontext makroökonomischer Probleme. Siehe Kaminsky/Reinhart: 1999(b), Seite 498 ff. 117 51 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management lusten oder stellen, wie am Beispiel des Transferrisikos deutlich wird, zumindest den Hintergrund politischer Entscheidungen dar, die zu Verlusten aus Länderrisiko führen können. Die Untersuchung der Ursachen, Wirkungsmechanismen und Risikofaktoren, die zu ökonomischen Krisen führen, ist somit ein wichtiger Bestandteil der Ursachenforschung zu Länderrisiken. Unter einer ökonomischen Krise (Economic Event) eines Landes sei der Zeitraum verstanden, in dem vor dem Hintergrund einer über die normalen Konjunkturschwankungen hinausgehenden Situation makroökonomischer Anspannung eines Landes externe oder interne Schocks zu einer plötzlichen und starken Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation führen. Ökonomische Krisen umfassen damit alle länderspezifischen Krisensituationen, die durch ökonomische Aspekte ausgelöst werden. Dies beinhaltet beispielsweise auch Devisenmoratorien, sofern diese auf ökonomische und nicht auf politische Gründe zurückzuführen sind. Da Staatsausfällen in nationaler Währung - wie bereits hervorgehoben wurde - keine zwingende ökonomische Notwendigkeit, sondern eine letztendlich politische Entscheidungsfindung zugrunde liegt, fallen Staatsausfälle in nationaler Währung nicht in die Menge der ökonomischen Krisen118. Ökonomische Krisen eines Landes beinhalten zumeist sehr starke Preisbewegungen an den lokalen Finanzmärkten, die sich in einem Einbruch des lokalen Aktienmarktindex, dem Einbruch des Wechselkurses der lokalen Währung, dem sprunghaften Anstieg der lokalen Zinssätze und einem sprunghaften Anstieg der mittleren Ausfallwahrscheinlichkeiten privater Schuldner des betroffenen Landes konkretisieren. Die voranstehend angeführte Definition des Begriffs der ökonomischen Krise korrespondiert mit der Risikoart des ökonomischen Länderrisikos, in der alle Verluste, die im Kontext ökonomischer Krisen stehen, zusammengefaßt werden. Ökonomisches Länderrisiko (Economic Event Risiko) beschreibt die Unsicherheit über das Auftreten unerwarteter ökonomischer Krisen eines Landes, die dazu führen, daß ein Unternehmen aus mit dem betroffenen Land oder aus in dem betroffenen Land getätigten Geschäften Geld verliert oder weniger Erträge erwirtschaftet, als ceteris paribus erwartet werden konnte. Ein vor allem in der jüngsten Vergangenheit häufig angeführter wichtiger Teilaspekt des ökonomischen Länderrisikos ist das Risiko von Bankenkrisen (Systemic Risk119). Aufgrund der wichtigen volkswirtschaftlichen Funktion des Bankensektors stellt dieser ein wichtiges Element des Übertragungswegs dar, auf dem Krisen einzelner Sektoren oder externe Schocks auf die gesamte Wirtschaft ausstrahlen. Bei der Untersuchung der Verluste, die der Kategorie des ökonomischen Risikos zuzuordnen sind, ist vor allem zwischen Krisenereignis und Wirkungsmechanismus der Verluste zu unterscheiden. Während das Krisenereignis der ökonomischen Krise noch keinen Rückschluß über Verluste und betroffene Geschäfte zuläßt, stellen einzelne Wirkungsmechanismen den Zusammenhang zwischen Krise und Verlust her. Anders herum 118 Dies bedeutet keinesfalls, daß Staatsausfällen in nationaler Währung keine ökonomischen Risikofaktoren zugrunde lägen. Darüber hinaus ist festzustellen, daß im historischen Kontext die meisten Staatsausfälle in nationaler Währung gleichzeitig mit einem Devisenmoratorium stattfanden, das im Kontext einer ökonomischen Krise stand. Die historischen Situationen, in denen Staatsausfälle in nationaler Währung stattfanden, fallen somit größtenteils dennoch in die Kategorie der ökonomischen Krisen. 119 Siehe Caprio/Klingebiel: 1997, Seite 5, die Systemic Risk folgendermaßen definieren: “ the likelihood of a sudden, usually unexpected, collapse of confidence in a significant portion of the banking or financial system with potentially large real economic effects“. Zur ausführlichen Diskussion von Bankenkrisen siehe Abschnitt 1.4.3. 52 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management betrachtet stellt die Krise die Voraussetzung für die verschiedenen Wirkungsmechanismen dar. Die Wirkungsmechanismen ökonomischer Krisen lassen sich zunächst in Mechanismen des Ausfallrisikos und des Marktrisikos unterscheiden. Mit dieser Klassifizierung der Wirkungsmechanismen korrespondiert eine Unterteilung des Ökonomischen Länderrisikos in länderspezifisches ökonomisches Ausfallrisiko und länderspezifisches Marktrisiko120. Die Verlustmechanismen länderspezifischer ökonomischer Ausfallrisiken sind aus den voranstehenden Ausführungen zu Transferrisiken bereits bekannt. Sie beinhalten einerseits alle ökonomischen Aspekte des Transferrisikos, die im folgenden in der Risikoart der Ökonomischen Transferrisiken zusammengefasst werden und andererseits den Ausfall-Mechanismus des Country Credit Event Risiko121. Länderspezifische Marktrisiken (auch als Country Market Event Risiko zu bezeichnen) beinhalten alle Ökonomischen Länderrisiken, bei denen Verluste auf die bereits voranstehend erwähnten Preisbewegungen zurückzuführen sind, die im Kontext ökonomischer Krisen zu beobachten sind. Die beschriebene Unterteilung der Ökonomischen Länderrisiken führt zu der folgenden Aktualisierung der in Diagramm 1.5 dargestellten Risikosystematik für Länderrisiken: Diagramm 1.6: Risikosystematik der Länderrisiken (2) Länderrisiken Ökologische Länderrisiken Politische Länderrisiken Ökonomische Länderrisiken (Economic Event Risk) Länderspezifisches ökonomisches Ausfallrisiko Länderspezifisches Marktrisiko Country Market Event Risiko Country Credit Event Risiko Ökonomische Transferrisiken Politische Transferrisiken Transferrisiko Die in der Kategorie der Ökonomischen Länderrisiken enthaltenen Unter-Risikoarten (Ökonomisches Transferrisiko, Country Credit Event Risiko, Country Market Event Risiko) unterscheiden sich allein durch den Wirkungsmechanismus, der zu einem Verlust führt. Die ökonomischen Krisenereignisse, die diesen 120 Die genauere Bezeichnung “länderspezifisches ökonomisches Marktrisiko” wird der Einfachheit halber unterlassen, da der Wirkungsmechanismus des Marktrisikos annahmegemäß ökonomische Grundlagen voraussetzt. 121 Letzteres wurde im Kontext der Transferrisiko-Definition bereits erwähnt und beinhaltet das Risiko eines sprunghaften Anstiegs aller adressenrisiko-bezogenen Ausfallraten in einem Land, der auf ein länderspezifisches Krisenereignis zurückzuführen ist. Eine ausführliche Diskussion und Vorstellung dieser Risiken folgt in Abschnitt 1.2.4.1. 53 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Risikoarten zugrunde liegen, sind hingegen für alle Unterarten des Ökonomischen Länderrisikos gleich, weshalb die zugrundeliegenden ökonomischen Risikofaktoren ebenfalls gleich sind. Risikofaktoren Ökonomischer Länderrisiken beinhalten alle makroökonomischen Faktoren, die mit dem Auftreten einer ökonomischen Krise nach der voranstehenden Definition in Verbindung gebracht werden können und lassen sich nach den ökonomischen Einflussbereichen in binnenwirtschaftliche und aussenwirtschaftliche Faktoren unterteilen. Sie umfassen damit alle in der klassischen LänderrisikoAnalyse untersuchten Aspekte ökonomischer Risiken, die an dieser Stelle nicht weiter behandelt werden. Für einen Überblick über die Risikofaktoren Ökonomischer Länderrisiken sei einerseits auf die ausführliche Herleitung von Risikofaktoren in Abschnitt 1.4 und die dort erwähnte weiterführende Literatur, andererseits auf die in Appendix 7 angeführte Aufzählung ökonomischer Risikofaktoren verwiesen. Im Folgenden werden die verschiedenen Wirkungsmechanismen, durch die ökonomische Krisen zu Verlusten aus Ökonomischem Länderrisiko führen, definiert und ausführlicher vorgestellt. 1.2.4.1.1 Ökonomisches Transferrisiko Ökonomische Transferrisiken beinhalten alle Transferrisiken, deren Risikoursachen vorwiegend ökonomisch bedingt sind. Ein Transfer-Ausfall gelte in diesem Kontext als vorwiegend ökonomisch bedingt, wenn die Devisenreserven des Landes zum Zeitpunkt des Ausfalls nicht mehr zur Bedienung der inländischen Devisennachfrage einschliesslich des staatlichen Schuldendienstes ausreichen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, daß der Devisenmangel der Erklärung des Devisenmoratoriums kausal zugrunde liegt. Ökonomische Transferrisiken werden in der bankbetrieblichen Praxis nicht getrennt von politischen Transferrisiken betrachtet, sondern stets gemeinsam mit diesen im Kontext aller Transferrisiken quantifiziert und gesteuert. Der Grund dafür liegt darin, daß sich politische und ökonomische Transferrisiken in der empirischen Betrachtung nicht trennen lassen, da die wirkliche Verschuldungssituation des Landes mit einem Informationsproblem behaftet ist und von den Gläubigerbanken nicht zu jedem Zeitpunkt einsehbar ist122. Die vorliegende Unterscheidung der Transferrisiken in politische und ökonomische Transferrisiken erfolgt somit allein aufgrund der Einordnung in eine übergreifende Risikosystematik und zur Abgrenzung der Risikofaktoren. Die Unterscheidung zwischen ökonomischen und politischen Transferrisiken wird in der klassischen LänderrisikoAnalyse durch die Kombination ökonomischer und politischer Risikofaktoren nachvollzogen. Die Quantifizierung ökonomischer Transferrisiken beruht einerseits auf der Evaluierung aller ökonomischen Risikofaktoren123, die einer ökonomischen Krise zugrunde liegen und andererseits auf spezifischen ökonomischen Transferrisiko-Aspekten, die dem Wirkungsmechanismus des Transferrisikos zugrunde liegen. Diese beinhalten vor allem eine besondere Gewichtung des Risikofaktors der Devisenreserven. 122 Zu dem Aspekt des Informationsproblems siehe Abschnitt 1.4.4.2. Für eine detaillierte Auflistung der Risikofaktoren siehe Evertz: 1992, Seite 22/23 und Seite 67ff. Für eine Untersuchung der damit verbundenen Kausalketten siehe Baxmann: 1985, Seite 58 sowie Appendix 7 dieser Arbeit. 123 54 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2.4.1.2 Country Credit Event Risiko (CCER) In der Risikokategorie des Country Credit Event Risikos (CCER) werden alle bankbetrieblichen Verluste aus Ausfallrisiken zusammengefasst, die durch einen sprunghaften Anstieg aller Adressenrisiko-Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kontrahenten eines Landes oder einer Region im Kontext einer ökonomischen Krise ausgelöst werden124. Wie das Ökonomische Transferrisiko ist CCER auf eine ökonomische Krise eines Landes zurückzuführen, weshalb alle Risikofaktoren des Ökonomischen Länderrisikos auch als Risikofaktoren des CCER angesehen werden können. Darüber hinausgehende spezifische Risikofaktoren des CCER können beispielsweise branchenabhängige Faktoren enthalten, die eine unterschiedliche Beeinträchtigung der Bonität verschiedener Kontrahenten durch länderspezifische ökonomische Krisen berücksichtigen. Der Ausfall-Mechanismus und die Verlustparameter des CCER125 entsprechen vollständig denjenigen des Adressenrisikos, wobei allerdings zu betonen ist, daß CCER nur Verluste aus Ausfällen und keine Verluste aus Migrationsrisiken beinhaltet. Da Verluste aus Migrationsrisiken Barwertverlusten entsprechen, die durch einen Anstieg des zugrundeliegenden kundenspezifischen Zinssatzes ausgelöst werden, sind diese Verluste den länderspezifischen Marktrisiken zuzurechnen, die im folgenden Abschnitt (Country Market Event Risiko) diskutiert werden. CCER wird in den üblicherweise verwendeten Adressenrisiko-Modellen126 nicht berücksichtigt, da diese nur adressenspezifische und keine länderspezifischen Ausfall-Ereignisse beinhalten. In diesem Kontext ist die Berücksichtigung von CCER vor allem von der Berücksichtigung länderspezifischer Korrelationen der Adressenrisiko-Ausfälle zu unterscheiden. Letztere beziehen sich im Allgemeinen auf in Ruhezeiten zu beobachtende mittlere Korrelationen der Adressenrisiken aller privaten Schuldner eines Landes und nicht auf die CCER zugrunde liegenden Krisensituationen. Da CCER sich über den Wirkungsmechanismus des Adressenrisikos auf das gesamte Forderungsportefeuille einer Bank in einem Land bezieht, kann davon ausgegangen werden, daß die mit CCER verbundenen Verluste substantiellen Charakter haben und in der Risikosteuerung nicht vernachlässigt werden sollten. Bei der Berücksichtigung dieser Risikoart besteht allerdings ein Identifizierbarkeits-Problem, da bei empirischer Betrachtung eines einzelnen Ausfalls nicht ohne weiteres beurteilt werden kann, ob dieser auf CCER oder auf „gewöhnliches“ Adressenrisiko zurückzuführen ist. Diese mangelnde Identifizierbarkeit des CCER auf der Einzelgeschäfts-Ebene kann allerdings durch eine Quantifizierung der Auswirkungen des CCER auf aggregierter Portfolio-Ebene ausgeglichen werden. Dies kann im Kontext eines Adressenrisiko-Modells beispielsweise dadurch erfolgen, daß die Änderung der mittleren Ausfallwahrscheinlichkeit des Forderungsportfolios während einer ökonomischen Krise eines Landes untersucht wird. CCER kann daher als generell quantifizierbar angesehen werden. Da CCER einerseits nicht in den AdressenrisikoModellen und andererseits auch nicht in der Adressenrisiko-Definition berücksichtigt wird, ist eine Einbeziehung des CCER in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition generell geboten, damit diese 124 Zum Begriff des Country Credit Event Risikos siehe auch Zink: 1999, Seite 14. Dies bezieht sich beispielsweise auf Verlustquoten, auf kundespezifische Ausfallkorrelationen und alle sonstigen geschäftsspezifischen Parameter der Kreditrisiko-Modellierung (mit Ausnahme der Ausfallwahrscheinlichkeit). 125 55 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Risiken in der Risikosteuerung entsprechend berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung des CCER in der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition ist auch deshalb von Vorteil, da die länderspezifischen ökonomischen Risikofaktoren des CCER nur in einem umfassenden Länderrisiko-Modell vollumfänglich erfasst werden können. Allerdings ist an dieser Stelle anzumerken, daß die komplexen Beziehungen zwischen CCER, Adressenrisiken und Transferrisiken aus der Sicht des Autors nur in einem integrierten Adressenrisiko/Länderrisiko-Modell korrekt abzubilden sind. 1.2.4.1.3 Country Market Event Risiko (CMER) In der Risikokategorie des Country Market Event Risikos (CMER) werden alle Verluste aus Marktrisiken zusammengefasst, die im Kontext einer ökonomischen Krise eines bestimmten Landes stehen. CMER umfasst dabei eine Reihe verschiedener Verlustmechanismen, die in folgender Tabelle angeführt werden: Tabelle 1.2: Elemente des Country Market Event Risiko (CMER) Kategorie Beschreibung des Verlustmechanismus Länderspezifisches Aktienkursrisiko Kursverluste an lokalen Aktienmärkten eines Landes, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eintritt einer länderspezifischen Krise stehen. Länderspezifisches Wechselkursrisiko127 Verluste im Handel mit der Währung des betroffenen Landes, die im Zusammenhang mit dem krisenbedingten Einbruch des Wechselkurses stehen. Länderspezifisches Zinsrisiko a) Migrationsrisiken beinhalten Barwertverluste aller verzinslichen Forderungen, die durch einen krisenbedingten Anstieg der Risikoprämien verursacht werden. b) Sonstige Verluste, die bei beliebigen Forderungen oder Eventualverbindichkeiten (Derivaten) durch Veränderung des Zinssatzes im Kontext einer ökonomischen Krise eines Landes auftreten. Länderspezifische Liquiditätsrisiken Länderspezifische Liquiditätsrisiken bezeichnen das Phänomen, daß sich im Kontext einer Krise risikoaverse Marktteilnehmer aus dem Markt zurückziehen und sich die verbleibenden Marktteilnehmer einem Überschussangebot ausgesetzt sehen, das zu einem rapiden Preisverfall führt. Liquiditätsrisiken stehen im Bereich des Handels mit EM Forderungen im engen Zusammenhang mit Migrationsrisiken und betreffen die Märkte aller Aktiva, die einen Bezug zu dem betroffenen Land aufweisen. CMER wird in der bankbetrieblichen Praxis im Allgemeinen nicht berücksichtigt. Dies ist bestenfalls darauf zurückzuführen, daß davon ausgegangen wird, daß diese Risiken in den internen MarktrisikoModellen (im Handelsgeschäft) oder in den Adressenrisiko-Modellen (Migrationswirkungen für Kreditgeschäft) mit erfasst werden. Dies ist allerdings aus den folgenden beiden Argumentationen heraus nicht der Fall: • In ökonomischen Krisen, die sich auf die Finanzmärkte auswirken, fallen die üblichen Korrelationsstrukturen an den verschiedenen Asset-Märkten in sich zusammen128 und es treten s.g. 126 127 Für einen guten Überblick über die gängigen Adressenrisiko-Modelle siehe Saunders: 1999, Ong: 1999, und Caouette/Altman et al.: 1998. Wechselkursrisiken beinhalten auch das Risiko einer inflationären Entwicklung der Währung (incl. Hyperinflation). 56 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Strukturbrüche auf. Daher lassen sich die mit den Krisen verbundenen Risiken nicht in den üblichen Marktrisiko-Modellen abbilden, die von einer Konstanz oder zumindest stetigen Entwicklung der Korrelationen ausgehen. Die Marktrisiko-Modelle sind somit auf Phasen relativer Ruhe ausgelegt und nicht geeignet, CMER abzubilden. • CMER fällt zwar unter die Definition des Marktrisikos, da der Verlust durch Marktpreis-Bewegungen verursacht wird. Es wird allerdings im Allgemeinen aufgrund der speziellen Risikocharakteristik („high impact, low risk“), die ein seltenes Auftreten von Verlusten impliziert, nicht von den internen Modellen zur Quantifizierung von Marktrisiken erfaßt. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, daß die im Rahmen der Marktrisiko-Modelle verwendete Historie zur Erfassung des CMER zu kurz ist. Des weiteren sind Konfidenzniveau und Haltedauer, die der VaR-Berechnung in Marktrisiko-Modellen zugrunde gelegt werden, im Allgemeinen ebenfalls zu gering zur Erfassung des CMER. Als Beispiel sei hier die Studie von Gibson129 angeführt, der in anderem Kontext festgestellt hat, daß Event Risiken erst bei Konfidenzniveaus von 99% und längeren Haltedauern zu signifikanten Veränderungen der VaR-Risikokennzahlen führen. Kommt es in einem Land zu einer länderspezifischen ökonomischen Krise, werden die verwendeten Marktrisikomodelle das Risiko generell überschätzen, solange das Krisenereignis im Zeitfenster der berücksichtigten Historie liegt. Das Risiko wird hingegen unterschätzt, sobald das Krisenereignis aus dem Zeitfenster der im Marktrisiko-Modell berücksichtigten Historie herausgewandert ist. Wie aus der voranstehenden Anführung der Verlustmechanismen des CMER ersichtlich ist, liegt ein besonderes Problem der Quantifizierung von CMER in der Abgrenzung zu „gewöhnlichen“ Marktrisiken. Dieses ist vor allem darauf zurückzuführen, daß CMER marktrisikospezifische Verlustmechanismen aufweist und daß Verluste aus CMER daher nicht ohne weiteres eindeutig identifiziert werden können. Dies ist letztlich nur durch die Aufstellung von Annahmen zu lösen, die bei Eintritt bestimmter Kriterien alle Verluste eines Landes aus Marktrisiken der Risikokategorie des CMER zurechnen. Als Beispiel hierfür sei die mögliche Annahme angeführt, daß alle Verluste aus Marktrisiken, die im Zeitfenster einer länderspezifischen Krise auftreten, der Kategorie des CMER zuzurechnen seien. Kommt es unter Annahme einer derartigen Hypothese zu einer von den Marktrisiken separaten Erfassung von CMER, ist als weiteres Abgrenzungsproblem die Bereinigung des restlichen Marktrisikos um die länderspezifischen Effekte des CMER anzuführen. Eine solche Bereinigung ist notwendig, damit auch in der Situation einer länderspezifischen Krise eine Erfassung der Marktrisiken ohne Doppelzählung des CMER möglich ist. Die Bedeutung des CMER für Banken, die in EM Handelsgeschäften involviert sind, wird deutlich, wenn man sich die Ergebnisse einer Studie von Kaminsky/Reinhart130 vor Augen führt. In einer Durchschnittsbetrachtung werden dort unter anderem Aktienkurs-, Zins- und Wechselkursbewegungen im zeitlichen Umfeld von Krisen betrachtet, die im Ergebnis sehr deutlich ausfallen. Führt man sich vor Augen, daß mit 128 Siehe Hund: 1999(c), Seite 5. Siehe Gibson: 2001, Seite 4 ff. 130 Siehe Kaminsky/Reinhart: 1999(b). 129 57 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management diesen starken Preisschwankungen entsprechende Verlustrisiken im Handelsbereich verbunden sind, ist die Forderung einer generellen Berücksichtigung von CMER in der bankbetrieblichen Risikosteuerung evident. Da Verluste aus CMER letztlich im Kontext derjenigen ökonomischen Krisen stehen, die auch Verluste aus Transferrisiken und Verluste aus CCER auslösen, erscheint nur eine Berücksichtigung des CMER im Kontext der steuerungsrelevanten Länderrisiken als valide Alternative. Für den weiteren Verlauf der Arbeit werde an dieser Stelle angenommen, daß in Bezug auf die Überschneidungen des CMER mit Marktrisiken eine methodisch befriedigende Lösung zur Trennung der beiden Risikoarten gefunden werden kann, so daß CMER in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition integriert und gemeinsam mit den sonstigen Länderrisiken gesteuert werden kann. Als Lösungsansatz dieser Problematik liesse sich nur eine integrierte Modellierung von Markt-, Adressenund Länderrisiken postulieren. Da dies zum aktuellen Stand der Erforschung integrierter Risikomodelle allerdings einen deutlich zu hohen Anspruch an Modellierung und bankbetriebliche Umsetzung stellen würde, ist nach einer weniger komplexen und leichter implementierbaren Lösungsmöglichkeit zu suchen. Diese kann beispielsweise darin bestehen, Transferrisiko, CCER und CMER in einem gemeinsamen Adressenrisiko- und Länderrisikomodell zu integrieren. Neben den bereits im vorigen Abschnitt herausgestellten Vorteilen wäre eine solche Lösung auch dazu geeignet, Korrelationen zwischen CCER und CMER korrekt abzubilden. Als Nachteil ergibt sich allerdings die Notwendigkeit einer Anpassung der Marktrisikomodelle, indem die Fälle des CMER aus dem Kontext der Marktrisikosteuerung zur Vermeidung von Doppelzählungen separiert werden müssen. Eine Separierung von Country Market Event Risiko aus dem Kontext der Marktrisikosteuerung ist beispielsweise durch eine Festlegung klarer Kriterien, die ein Country Event definieren und durch eine „Bereinigung“ aller Preise um den Effekt eines jeweils festgestellten Country Events denkbar. Der Aufwand einer konsistenten Umsetzung einer solchen Lösung ist allerdings nicht zu unterschätzen, weshalb dieses Problem der Integration von Event Risiko in die Risikosteuerung einen geeigneten Ansatzpunkt für weitergehende Forschungen bietet. 1.2.4.2 Politisches Länderrisiko Politisches Länderrisiko umfaßt die Gefahr, daß politische Ereignisse, Entscheidungen oder Entwicklungen in einem Land dazu führen, daß ein Unternehmen aus mit dem betroffenen Land oder aus in dem betroffenen Land getätigten Geschäften Geld verliert oder weniger Erträge erwirtschaftet, als ceteris paribus erwartet werden konnte131. „Politisch” heißt dabei alles, was mit dem Regierungssystem eines Landes (politische Struktur), einer bestimmten Regierung (Autorität), den öffentlichen Meinungsäußerungen einzelner Individuen oder Gruppen des Staatsvolks gegenüber der Regierung (Legitimation) oder der gesamtgesellschaftlichen Struktur (Kultur, soziale Phänomene) zu tun hat. Da Politisches Risiko durch politische Ereignisse, Entscheidungen oder Entwicklungen eines bestimmten Landes determiniert 131 Zur Definition und dem Begriff des politischen Risikos und des folgenden Begriffs “politischer” Phänomene siehe Howell: 1994, Seite 2. Mehr dazu siehe auch Caouette/Altman et al.: 1998, Seite 338 – 339 und Plan: 1985, Seite 4. 58 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management wird, ist die Risikoursache unmittelbar dem betroffenen Land zuzurechnen. In Analogie zu dem voranstehend eingeführten Begriff der ökonomischen Krise beinhalte der Begriff der politischen Krise (Political Event) alle Verlustereignisse, die der voranstehenden Definition der Politischen Länderrisiken entsprechen. Die Vereinigungsmenge aus politischen und ökonomischen Krisen sei vereinfachend als Krise (Country Event) bezeichnet. Dieser sowohl politische als auch ökonomische Länderrisiken umfassende Krisenbegriff entspricht weitgehend dem Krisenbegriff des allgemeinen Sprachgebrauchs in Bezug auf Länderrisiken. In der „klassischen“ Länderrisiko-Analyse werden Politische Länderrisiken häufig als ein Teilaspekt des Länderrisikos verstanden, der mit der Zahlungsunwilligkeit der Regierung gleichgesetzt wird132. Nach diesem Verständnis unterteilt sich Länderrisiko in die Teilaspekte Zahlungsfähigkeit (Ökonomisches Länderrisiko) und Zahlungswilligkeit (Politisches Länderrisiko). Die mit dieser Abgrenzung verbundene Betonung der Situation der Regierung ist im Kontext der Erfahrungen der Schuldenkrise zu verstehen. Während sich die Interpretation der Zahlungsunwilligkeit in Bezug auf Transferrisiken und Staatsausfallrisiken durchaus aufrecht erhalten läßt, enthält die voranstehend angeführte Definition politischer Länderrisiken zahlreiche Risikoaspekte, die über eine Zahlungsunwilligkeit der Regierung hinausgehen. Politische Risiken lassen sich entsprechend der allgemeinen Unterteilung der Politik-Felder in Innenpolitische, Außenpolitische und Gesellschaftspolitische Risiken unterteilen und umfassen die in der folgenden Tabelle dargestellten Aspekte: Tabelle 1.3: Elemente der Politischen Risiken Innenpolitische Risiken Staatsausfall-Risiko Nach der voranstehend angeführten Definition (siehe Abschnitt 1.2.3) umfasst StaatsausfallRisiko das Ausfallrisiko des Staates auf Forderungen in nationaler Währung. Subnational Risk Ausfallrisiko lokaler Gebietskörperschaften in nationaler Währung, Teil des StaatsausfallRisikos. Politisches Transferrisiko Beinhaltet alle politischen Aspekte des Transferrisikos. Risiko innenpolitischer Gewalt Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Streiks, Terrorismus, etc. Risiko der Enteignung Konfiszierung/Nationalisierung durch staatliche oder rechtliche Instanzen des entsprechenden Landes. Risiko selektiver Diskriminierung durch staatliche Instanzen Widerrufung / Ignorierung von Abkommen, Diskriminierung in der Behandlung durch staatliche Instanzen, Verweigerung rechtlich zustehender Konzessionen zugunsten inländischer Anbieter, etc. Außenpolitische Risiken Risiko kriegerischer Auseinandersetzungen Krieg. Risiko eines Embargos / Sanktionen Embargo/Sanktionen anderer Staaten, was dazu führt, daß in oder mit einem Land getätigte Geschäfte nicht zu Ende geführt werden können. Soziale / Gesellschaftspolitische Risiken Soziale Risiken Verluste durch Korruption, Bürokratie, Rassismus der Gesellschaft Rechtsrisiko Risiko, daß Forderungen, die gegenüber einem Kontrahenten in einem Land bestehen, aus juristischen Gründen an Wert verlieren oder nicht durchsetzbar sind. 132 Siehe beispielsweise Baxmann: 1985, Seite 41. 59 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Die bisher entwickelte Risikosystematik der Länderrisiken läßt sich anhand der voranstehenden Ausführungen in Bezug auf politische Länderrisiken weiter konkretisieren. Die entsprechend differenzierte Darstellung der geänderten Risikosystematik ist dem folgenden Diagramm zu entnehmen. Aus der voranstehenden Tabelle und dem Diagramm wird ersichtlich, daß das bereits definierte StaatsausfallRisiko (incl. Subnational Risk) sowie eine Teilmenge des Transferrisikos in der Risikokategorie der Politischen Risiken enthalten sind. Diese Teilmenge des Transferrisikos entspricht den politischen Transferrisiken und umfasst (in Analogie zu dem Begriff des Ökonomischen Transferrisikos) alle Verluste aus Transferrisiko, die vorwiegend auf politische Risikoursachen zurückzuführen sind. Diagramm 1.7: Risikosystematik der Länderrisiken (3) Länderrisiken Ökonomische Länderrisiken (Economic Event Risk) Politische Länderrisiken (Political Event Risk) Länderspezifisches ökonomisches Ausfallrisiko Country Credit Event Risiko Ökonomische Transferrisiken Transferrisiko Politische Transferrisiken Marktwirkungen Des Staatsausfalls Staatsausfallrisiko Ausfallrisiko Subnational Risk Risiko eines Embargos Risiko Selektiver Diskriminierung Risiko politischer Gewalt Risiko der Enteignung Rechtsrisiko Sonstige politische Risiken Länderspezifisches Marktrisiko Country Market Event Risiko Ökologische Länderrisiken Analog zu der in der voranstehenden Tabelle erfolgten Unterteilung der verschiedenen politischen Länderrisiken in Innenpolitische, Aussenpolitische und Sozial/ Gesellschaftspolitische Risiken lassen sich auch die Risikofaktoren politischer Länderrisiken nach diesen Kriterien unterteilen. Risikofaktoren politischer Länderrisiken beinhalten damit die in der klassischen Länderrisiko-Analyse untersuchten Aspekte, die an dieser Stelle nicht mehr ausführlich behandelt werden. Für eine Aufzählung der Risikofaktoren politischer Risiken und die damit verbundenen Risikoindikatoren sei auf die Aufstellung in Appendix 7 verwiesen, in der Risikofaktoren politischer Risiken angeführt werden. Probleme der Quantifizierung: Während die Risikofaktoren politischer Länderrisiken weitgehend bekannt sind und in der Länderrisiko-Analyse seit langem verwendet werden, erweist sich die Quantifizierung politischer Risiken in einem statistisch exakten Sinn als problematisch. Dies bezieht sich auf alle voranstehend angeführten Unterarten der politischen Länderrisiken und basiert im wesentlichen auf vier Aspekten, die im folgenden aufgeführt werden: 60 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Überschneidungen politischer Länderrisiken mit anderen Risikoarten erschweren eine genaue Zuordnung von Verlustereignissen zu politischen Länderrisiken oder anderen Risikoarten. Als Beispiele für derartige Überschneidungen lassen sich sowohl Marktrisiken als auch Adressenrisiken anführen, die jeweils durch politische Ursachen ausgelöst werden können. • Die Modellierung und Quantifizierung politischer Länderrisiken wird durch die Heterogenität der Verlustereignisse erschwert, die an der Unterschiedlichkeit der in der voranstehenden Tabelle angeführten Verlustereignisse ersichtlich ist. Diese basiert letztlich auf der Vielfalt der politischen Möglichkeiten auf Geschäfte, die in einem Land getätigt werden, einzuwirken. • Darüber hinaus ist aufgrund eines Informationsproblems in Bezug auf die politische Entscheidungsfindung eine ursachenbezogene Modellierung und Quantifizierung politischer Länderrisiken ausgesprochen schwierig. So lassen sich zwar eine ganze Reihe ökonomischer Modelle anführen133, die politische Handlungen auf die Maximierung einer politischen Nutzenfunktion der beteiligten Akteure zurückführen. Die Anwendung dieser Modelle scheitert allerdings stets daran, daß zahlreiche Input-Faktoren aus der Sicht ausländischer Wirtschaftssubjekte unbekannt sind. • Hinzu kommt, daß bekannte Risikofaktoren des politischen Risikos überwiegend nicht quantifizierbare Größen sind. Als Beispiele hierfür lassen sich als Risikofaktoren Ausländerfeindlichkeit, aussen- und innenpolitische Stabilität und Wirtschaftsorientierung der Regierung anführen, die sich allenfalls subjektiv im Vergleich mit anderen Staaten in eine vage Skala einordnen lassen, bei denen eine wirkliche Quantifizierung allerdings nicht möglich ist134. In Anbetracht der geschilderten Aspekte läßt sich feststellen, daß politische Risiken nur sehr schwer quantifizierbar sind. Im Rahmen der politikwissenschaftlichen Behandlung dieser Problematik werden quantitative Ansätze daher größtenteils abgelehnt. Anstelle quantitativer Ansätze werden vielmehr Szenario-Analysen favorisiert, die auf der Basis angenommener Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge verschiedene politische Entwicklungen simulieren sollen. Eine derartige Vorgehensweise wurde beispielsweise von Evertz135 vorgestellt, hat sich allerdings in der quantitativ orientierten bankbetrieblichen Risikoanalyse nicht durchgesetzt. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, daß der Aufwand einer derartigen Analyse für ein Land zu groß ist und die Ergebnisse keine Ableitung von statistischen Risikoparametern erlauben, die in der Risikoquantifizierung benötigt werden. Da Aspekte politischer Länderrisiken einen bedeutenden Teilaspekt der definierten Länderrisiken darstellen, ist die Problematik der Quantifizierung politischer Risiken auch in der Länderrisiko-Quantifizierung bedeutsam. Als Ausweg werden in der klassischen Länderrisiko-Analyse Scoring-Systeme herangezogen, die anhand von Experteneinschätzungen und Notenvergabe einzelne Risikofaktoren politischer Risiken abbilden. Die in der Länderrisiko-Quantifizierung zu berücksichtigenden Aspekte 133 Siehe z.B. Drazen: 1998, Seite 1 ff. sowie Saunders: 1986, Seite 21 – 34. Zur Problematik der Erfassung sozio-politischer Einflüsse beim Länderrisiko siehe Baxmann: 1985, Seite 62. 135 Siehe Evertz: 1992, Seite 44 ff. 134 61 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management politischer Risiken sind daher auch als Grund für die praktische Dominanz Scoring-basierter RatingModelle anzusehen, da diese Modelle trotz mangelnder Objektivität noch am ehesten geeignet sind, Aspekte politischer Risiken abzubilden. Neben den in der bankbetrieblichen Länderrisiko-Analyse erstellten Ratings, die neben ökonomischen auch politische Risikofaktoren abbilden, lassen sich auch eine Reihe privater Informationsanbieter anführen136, die anhand von Scoring-Systemen ermittelte Indices politischer Risiken anbieten. Auch diese Indices sind allerdings stets mehr oder weniger mit dem Makel der Subjektivität behaftet. 1.2.4.2.1 Politisches Transferrisiko Politische Transferrisiken beinhalten alle Transferrisiken, deren Risikoursachen vorwiegend politisch bedingt sind. Ein Transfer-Ausfall gelte in diesem Kontext als vorwiegend politisch bedingt, wenn zum Zeitpunkt des Ausfalls die Devisenreserven des Landes zur Bedienung der inländischen Devisennachfrage einschliesslich des staatlichen Schuldendienstes ausreichen würden, die Regierung sich aus politischen Gründen dennoch dazu entschließt, die Bedienung der fälligen Verbindlichkeiten einzustellen. Eine solche Entscheidung ist in der Praxis allerdings eher selten, da insbesondere Emerging Market Länder sehr stark von ihrer internationalen Reputation als Schuldner abhängen. Ein politisch bedingter Ausfall würde diese Reputation und damit den Zugang des Landes zu den internationalen Kapitalmärkten beeinträchtigen und der Wirtschaftskraft des betroffenen Landes einen nachhaltigen Schaden zufügen137. Darüber hinaus würde ein politisch bedingter Transfer-Ausfall schwerwiegende Folgen für den Wechselkurs der Währung mit sich bringen. Versucht die Regierung den Wechselkurs dennoch zu stützen, so kann sie dies nur unter völligem Einsatz der Devisenreserven tun. Spätestens durch diesen Mechanismus (der allerdings nicht immer eintreten muss) wird aus jedem politisch bedingten TransferAusfall ein ökonomisch bedingter Transfer-Ausfall. Politische Transferrisiken sind auch aus diesem Grund als eigenständige Risikoart kaum identifizierbar. Darüber hinaus ist dies darauf zurückzuführen, daß die politischen oder ökonomischen Gründe, die Politiker zur Erklärung eines Devisenmoratoriums bewegen, im Allgemeinen nicht öffentlich nachvollziehbar sind. Die Unterscheidung der Transferrisiken in Politische und Ökonomische Transferrisiken wird aufgrund der schlechten Trennbarkeit in der bankbetrieblichen Praxis nicht vollzogen. Die separate Erfassung politischer und ökonomischer Aspekte des Transferrisikos in der vorliegenden Untersuchung ist allerdings unter dem theoretischen Aspekt der Einordnung in eine Risikosystematik sinnvoll. In Bezug auf Politische Transferrisiken ist damit festzustellen, daß diese im Allgemeinen zusammen mit Ökonomischen Transferrisiken der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition zugerechnet werden. 136 Als Beispiel seien hier die Heritage Foundation (Economic Freedom Index) und das UNDP (Human development Index) hervorgehoben. In Appendix 4 ist eine umfangreiche Zusammenfassung dieser Informtionsanbieter und deren Internet-Adressen ersichtlich. 137 Dieser nachhaltige Schaden entspricht den voranstehend bereits erwähnten negativen Rückwirkungen auf die politische Mehrheit, die Politiker gegebenenfalls davon abhalten, einen politisch bedingten Transfer-Ausfall zu erwägen. 62 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2.4.2.2 Staatsausfall-Risiko Das in dem voranstehenden Abschnitt 1.2.3 bereits ausführlich beschriebene Staatsausfall-Risiko ist ebenfalls als Teilmenge der Politischen Länderrisiken anzusehen und wird an dieser Stelle der Vollständigkeit halber nochmals erwähnt. Für die Definition, eine Abgrenzung sowie eine ausführliche Diskussion des Staatsausfall-Risikos sei auf den voranstehenden Abschnitt verwiesen. 1.2.4.2.3 Rechtsrisiko Rechtsrisiko beinhaltet das Risiko, daß eine Bank im Streitfall die mit einem Kontrahenten vertraglich vereinbarten Regelungen nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen kann, oder daß ein Gericht andere, für die Bank nachteiligere Regelungen als die im Vertrag mit dem Kontrahenten enthaltenen festlegt. Rechtsrisiken im Sinne dieser Definition liegen vor, wenn • Geschäfte abgeschlossen werden, die (neuartige) Vertragskonstruktionen beinhalten, deren Rechtsgültigkeit im Land des Kontrahenten unsicher ist, da zu diesen Geschäften im Land des Kontrahenten noch keine ausreichende Rechtsprechung existiert. Derartige Rechtsrisiken sind vor allem im Bereich des Investment Banking Geschäfts zu finden und stellen das in der Praxis bedeutendste Element der Rechtsrisiken dar. Dieser Aspekt der Rechtsrisiken ist als länderspezifisch zu kennzeichnen, da die Risikoursache dieses Rechtsrisikos in der länderspezifischen Rechtsordnung und Rechtsprechungspraxis begründet liegt. • sich die Rechtslage vom Gläubiger unvorhergesehen zu seinem Nachteil verändert und dies dazu führt, daß die Forderung nicht den vom Gläubiger bei Abschluß des zugrundeliegenden Geschäfts erwarteten Ertrag liefert. Dieser Aspekt des Rechtsrisikos ist ebenfalls den Länderrisiken zuzuordnen, da nachträgliche Änderungen der Rechtsgrundlage auf politischen Entscheidungen beruhen. Rechtsrisiko kann somit a priori als Teil-Element des Politischen Risikos und damit auch des Länderrisikos verstanden werden138. Im Allgemeinen sind Rechtsrisiken zwar theoretisch identifizierbar (da sich die Verlustereignisse unmittelbar auf Gerichtsurteile oder Gesetzesänderungen zurückführen lassen), aber aufgrund der im Allgemeinen nicht erfolgenden Erfassung der individuellen Verlustereignisse und Verlustbeträge in der Praxis kaum quantifizierbar. Im Rahmen der bankbetrieblichen Praxis werden die aus Rechtsrisiken entstehenden Verluste daher durchweg nicht den Länderrisiken, sondern der als Restrisiko-Kategorie verstandenen Kategorie der Operationellen Risiken zugeordnet. Die im voranstehenden Abschnitt über Rechtsrisiken geschilderten Probleme der Quantifizierbarkeit sowie die Tatsache, daß Rechtsrisiken im Rahmen der bankbetrieblichen Praxis wie auch der bankenaufsichtlichen Vorgaben der Kategorie der operationellen Risiken zugeordnet wird, spricht klar gegen eine Einbeziehung von Rechtsrisiken in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition. 138 Rechtsrisiken werden beispielsweise auch in Caouette/Altman et al.: 1998, Seite 338ff. den Länderrisiken zugerechnet. 63 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2.4.2.4 Sonstige Politische Risiken Sonstige politische Risiken umfassen Risiken, die aus den konzertierten Handlungen von Gewerkschaften, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) oder anderen gesellschaftlichen Gruppierungen hervorgehen. Diese Risiken werden auch als „Social Risk“ bezeichnet139 und können ihre Ursachen sowohl innerhalb als auch ausserhalb des betroffenen Landes haben140. Sonstige politischen Risiken werden in der bankbetrieblichen Praxis im Allgemeinen nicht separat in die bankbetriebliche Risikosteuerung einbezogen, sondern entweder vernachlässigt, zusammen mit politischen Transferrisiken in die Länderrisiko-Steuerung integriert oder in der Kategorie der Operationellen Risiken erfasst. In den folgenden Untersuchungen werden sonstige politische Risiken aufgrund der mangelnden Quantifizierbarkeit nicht in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition einbezogen. 1.2.4.3 Ökologisches Länderrisiko Ökologisches Länderrisiko141 beinhaltet das Risiko, daß ökologische Ereignisse oder langfristige ökologische Prozesse, die sich in einem Land oder in einer Region ereignen, dazu führen, daß ein Unternehmen aus mit dem betroffenen Land oder aus in dem betroffenen Land getätigten Geschäften Geld verliert oder weniger Erträge erwirtschaftet, als ceteris paribus erwartet werden konnte. Aus der Definition der Ökologischen Risiken ist unmittelbar klar, daß es sich um Länderrisiken im oben definierten Sinne handelt. Die Möglichkeit der Quantifizierung und Steuerung dieser Risiken wie auch die weitergehende Frage, ob diese Risiken sinnvoll im Rahmen der Länderrisiko-Steuerung gesteuert werden können, ist hingegen unklar. Zur Beantwortung dieser Fragen sind Ökologische Risiken näher auf ihre Wirkungsweisen und Verlustcharakteristika zu untersuchen. Ökologische Risiken umfassen sowohl alle Force Majeure Risiken (Erdbeben, Vulkanausbruch, Feuer etc.) als auch die zumeist durch menschliche Einwirkung entstehenden langfristig wirkenden Ökologischen Risiken. Zur Kategorisierung und Analyse der Ökologischen Risiken werde diese Aufteilung beibehalten und die Ökologischen Risiken in kurzfristig wirkende Force Majeure Risiken und langfristig wirkende Ökologische Risiken unterteilt. 1.2.4.3.1 Force Majeure Risiko Kurzfristig wirkende Force Majeure Risiken können direkte und indirekte Auswirkungen auf das Bankgeschäft haben. Direkte Auswirkungen beziehen sich vorwiegend auf die Zerstörung des Betriebsvermögens, welches sich geographisch im Gebiet der Risikoeinwirkung befindet. Da dieses im Allgemeinen örtlich begrenzt ist, kann die Höhe des betrieblichen Schadens abhängig vom Ort der Risikoeinwirkung unbedeutend bis existentiell sein. So ist bei einem Erdbeben in Tokyo mit höheren Schäden für internationale Banken zu rechnen als bei einem Erdbeben gleicher Stärke in Nairobi, da in Tokyo im Allgemeinen wesentlich mehr 139 Siehe Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 17 – 18. Dies beinhaltet Druck der Weltöffentlichkeit, in bestimmten Ländern keine Geschäfte zu tätigen. Als Beispiel für einen derartigen Fall lässt sich Südafrika während der Apartheid anführen. 140 64 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Betriebsvermögen liegt. Direkte Auswirkungen von Force Majeure Risiken können im langfristigen Mittel quantifiziert, versichert oder über den Finanzmarkt zerfällt werden. Im Rahmen des internationalen Versicherungs- und Rückversicherungssystems bestehen diesbezüglich ausgereifte Instrumente der Risikoquantifizierung, so daß aus der Sicht einer Bank eine Versicherung oder die Übertragung auf die Finanzmärkte mittels „Katastrophen-Derivaten“ als die effizienteste Form des Managements dieser Risiken angenommen werden kann. Eine Notwendigkeit der Steuerung dieser Risiken in der Länderrisiko-Steuerung besteht somit nicht. Letztere wäre weniger effizient, da davon ausgegangen werden kann, daß eine Bank nie ein derart diversifiziertes Portfolio von Katastrophen-Risiken aufweist wie der Finanzmarkt oder der Versicherungs- und Rückversicherungsmarkt. Indirekte Auswirkungen von Force Majeure Risiken beinhalten wirtschaftliche und politische Folgeerscheinungen, die weit über das Katastrophengebiet hinausgehende Wirkungen entfalten können und im Prinzip nicht quantifizierbar sind. So wäre beispielsweise bei einem Erdbeben in Tokyo von verheerenden und nicht abschätzbaren weltwirtschaftlichen Folgen auszugehen, die unmittelbar über die Finanzmärkte übertragen würden und damit große Verluste für internationale Geschäftsbanken mit sich brächten. Wie die direkten Auswirkungen sind allerdings auch die indirekten Auswirkungen von der Reichweite und vom Ort der Risikoeinwirkung abhängig. So waren im Gegensatz zu dem obigen Szenario eines Erdbebens in Tokyo die Folgen des im Januar 2002 erfolgten Vulkanausbruch in Nigeria weltwirtschaftlich gesehen ökonomisch unbedeutend. Dieses Beispiel zeigt auch auf, daß Force Majeure Risiken politische Folgerisiken mit sich bringen, da die unmittelbar einsetzenden Flüchtlingsströme142 erhebliches politisches Konfliktpotential in der Umgebung der betroffenen Region mit sich bringen können. In derartigen politischen Folgerisiken von Force Majeure Ereignissen liegt somit ein nicht quantifizierbarer und nicht steuerbarer Risikoaspekt. Insgesamt läßt sich zu Force Majeure Risiken zusammenfassen, daß eine Risikosteuerung direkter Folgeverluste durch Versicherung oder Übertragung auf den Finanzmarkt die effizienteste Möglichkeit der Risikosteuerung darstellt, während indirekte Folgeverluste aufgrund mangelnder Quantifizierbarkeit nicht steuerbar sind. 1.2.4.3.2 Langfristige Ökologische Risiken Unter den Begriff langfristig wirkender Ökologischer Risiken fallen alle ökonomischen Folgen primär menschlich verursachter, langfristiger ökologischer Veränderungsprozesse. Darunter sind beispielsweise • alle klimabezogenen Veränderungsprozesse (Versteppung/Versalzung von Land) sowie • alle vegetationsbezogenen Veränderungsprozesse (Baumsterben, etc.) sowie • alle durch Umweltverschmutzung bedingten ökologischen und wirtschaftlichen Schäden. 141 142 Siehe auch Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 16 zu ökologischen Länderrisiken und deren Rückwirkungen auf Investitionen. Im Fall des besagten Vulkanausbruchs wurde eine Flüchtlingsbewegung von ca. 500.000 Menschen geschätzt. 65 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management hervorzuheben. Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Auswirkungen fällt bei langfristig wirkenden Ökologischen Risiken schwerer als bei Force Majeure Risiken und wird hier nicht angestellt, da es sich um sehr langsam wirkende Prozesse handelt, deren Folgen ebenfalls nur langsam sichtbar werden. Dennoch sind Auswirkungen langfristiger Ökologischer Risiken als ausgesprochen bedeutsam anzusehen143. Die Auswirkungen langfristiger Ökologischer Risiken sind i.A. weniger lokal eingrenzbar als die Auswirkungen von Force Majeure Risiken und können ebenfalls unkalkulierbare politische Folgerisiken mit sich bringen. Beispiele für solche politischen Folgerisiken sind: • Die Versteppung weiter Landflächen kann z.B. zu Wanderungsbewegungen führen, die die politische und/oder ökonomische Stabilität vieler Länder gefährdet und Verteilungskriege um Wasserressourcen auslösen kann144. • Der Anstieg der Weltmeere wird in vielen Ländern nach entsprechenden Prognosen die Vernichtung großer Flächen produktiven Landes zur Folge haben, was die ökonomischen Entwicklungsmöglichkeiten dieser Länder gegebenenfalls stark einschränken kann. Da die Schäden langfristig wirkender Ökologischer Risiken hauptsächlich auf diese unkalkulierbaren Folgerisiken zurückzuführen sind, ist die Quantifizierung dieser Risiken praktisch nicht durchführbar. Aufgrund fehlender Versicherungsmöglichkeiten ist davon auszugehen, daß diese Risiken weder quantifizierbar noch steuerbar sind. Da diese Risiken allerdings im Allgemeinen nur sehr langsam und langfristig wirken, besteht praktisch immer die Möglichkeit einer rechtzeitigen Reaktion zur Schadenvermeidung, weshalb die für eine bestimmte Bank zu tragenden Verluste aus diesen Risiken vernachlässigbar sein dürften. Insgesamt läßt sich zu Ökologischen Risiken zusammenfassen, daß diese in ihren Auswirkungen zwar zumeist geographisch klar eingrenzbar und damit den länder- oder regionenspezifischen Risiken zuzuordnen sind. Während die direkten Auswirkungen von Force Majeure Risiken als kurzfristige ökologische Risiken mit dem Steuerungsinstrument der Risikoversicherung steuerbar sind, sind jegliche indirekten Auswirkungen Ökologischer Risiken, die auch langfristig wirkende Ökologische Risiken umfassen, weder quantifizierbar noch steuerbar. In der Praxis der LänderrisikoSteuerung spielen Ökologische Risiken keine Rolle. Bei dieser generellen Aussage ist zu beachten, daß von den oben beschriebenen Folgerisiken Ökologischer Risiken hervorgerufene gesellschaftliche Prozesse durchaus als Risikofaktoren in die politische Risikoanalyse und damit auch in die LänderrisikoAnalyse eingehen können. Dies bedeutet allerdings keine Berücksichtigung Ökologischer Risiken im Rahmen der Länderrisiko-Analyse, sondern es bedeutet lediglich, daß ökologische Risiken und politische Risiken korreliert sind. 143 Als Beispiel seien die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der globalen Erwärmung für viele Länder angeführt. Siehe United Nations: 2002, Seite 12ff. In dieser Quelle wird beispielsweise dargelegt, daß die Malediven aufgrund des bis zum Jahre 2050 prognostizierten Anstiegs der Meeresspiegel vollständig versinken werden. 144 Als Beispiele können hier zahlreiche Konflike in den 60er und 70er Jahren in Afrika genannt werden, die im Kontext der Ausweitung der Sahara verstanden werden können. 66 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.2.4.4 Sonstige länderspezifische Risiken 1.2.4.4.1 Länderspezifisches Investitionsrisiko Länderspezifisches Investitionsrisiko bezeichnet das Risiko, daß sich in einem Land lokal investiertes Kapital langfristig signifikant im Wert schmälert oder verlorengeht aus Gründen, die nicht im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu finden sind. Die Umstände, die zu derartigen Ausfällen führen, sind länderspezifisch und können Enteignung, Nationalisierung des Bankensektors oder Hyperinflation beinhalten. Länderspezifisches Investitionsrisiko beinhaltet: • alle länderspezifischen makroökonomischen Risiken, sofern sie geeignet sind, den Wert oder die Erträge lokal investierten Kapitals langfristig zu beeinflussen. • Politische Risiken sowie Rechtsrisiken. Länderspezifisches Investitionsrisiko ist nicht bankspezifisch und beinhaltet nicht die bankbetrieblichen Risiken falscher Kreditentscheidungen. Obwohl länderspezifisches Investitionsrisiko klar länderspezifische Risiken umfaßt, wird es im Allgemeinen nicht in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition einbezogen, da es nicht mit dem operativen Geschäftsbetrieb, sondern allein mit strategischen Entscheidungen der Geschäftsführung in Zusammenhang steht. Zur weiteren Begründung sowie zur Unterscheidung zwischen operativen und strategischen Positionen siehe Abschnitt 2.1.2.3. 1.2.4.4.2 Konzentrationsrisiken Unter Konzentrationsrisiko (auch Klumpenrisiko genannt) versteht man die Kumulation von Länderrisiken in einem durch mangelnde Diversifikation gekennzeichneten Portfolio einer Bank. Während für einen Investor in einem Land die Interdependenz der Entwicklungen in verschiedenen Staaten von nachrangiger Bedeutung ist, solange er sich in einem einzigen Land engagiert, tritt bei Banken mit umfangreichem Auslandsgeschäft eine weitere Risikokomponente hinzu. In diesem Fall werden Ausfallkorrelationen zwischen den Ausfallereignissen verschiedener Länder bedeutsam, die das Verlustpotential wesentlich beeinflussen können145. Konzentrationsrisiko ist nicht als Teilmenge des Länderrisikos zu verstehen, sondern wird an dieser Stelle allein aufgrund seiner in der bankbetrieblichen Praxis zu findenden Verbreitung angeführt. 1.2.4.4.3 Regionale Risiken Unter dem Begriff Regionale Risiken faßt man Länderrisiken einer bestimmten Gruppe von Ländern (z.B. einer Region) zusammen, deren primäre Risikoursachen spezifisch für diese Gruppe von Ländern sind. Die besondere praktische Relevanz regionaler Risiken basiert auf der Eigenschaft, daß selten auf ein Land beschränkt bleiben, sondern Probleme eines Schuldnerlandes wiederum andere Schuldnerländer 145 146 Siehe Klose: 1996, Seite 146. Zu Begriff und Schritten der Risikomodellierung siehe Abschnitt 2.1.2.1. 67 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management in ihrer Zahlungsfähigkeit beeinflussen. Derartige oder ähnliche Mechanismen, die zu einer Häufung von Ausfällen verschiedener Länder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge führen, wird als Contagion bezeichnet. 1.2.5 Festlegung der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition In der folgenden Untersuchung und in allen folgenden Betrachtungen umfasse die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition Transferrisiko (i.e. politisch und ökonomisch), Country Credit Event Risiko (CCER) und Country Market Event Risiko (CMER). Wie bereits hervorgehoben wurde, werden Staatsausfallrisiken nicht in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition einbezogen, da diese im Allgemeinen im Kontext des Adressenrisikos gesteuert werden. Das folgende Diagramm verdeutlicht die Auswahl der als steuerungsrelevant definierten Bestandteile des Länderrisikos. Diagramm 1.8: Festlegung der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition Länderrisiken Ökonomische Länderrisiken (Economic Event Risk) Politische Länderrisiken (Political Event Risk) Operationelle Risiken Staatsausfallrisiko AdressenRisiken Länderspezifisches Marktrisiko Country Credit Event Risiko Ökonomische Transferrisiken Politische Transferrisiken Transferrisiko Marktwirkungen des Staatsausfalls (CMER) Ausfallrisiko Subnational Risk Risiko eines Embargos Risiko Selektiver Diskriminierung Risiko politischer Gewalt Risiko der Enteignung Rechtsrisiko Sonstige politische Risiken Force Majeure Risiko Langfristig wirkende Ökologische Risiken Länderspezifisches ökonomisches Ausfallrisiko Country Market Event Risiko Ökologische Länderrisiken Steuerungsrelevante Länderrisiken In der Praxis ist eine derartige Festlegung auf die bankbetrieblich verwendete Risikosystematik hin abzustimmen und kann in diesem Kontext auch unterschiedliche Risikoabgrenzungen beinhalten. Insofern ist die vorliegende Festlegung als exemplarische Konvention zu verstehen. 68 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.3 Krisendefinitionen und Verlusthistorie Nach der im voranstehenden Abschnitt erfolgten Definition des Länderrisiko-Begriffs und der exemplarischen Festlegung einer steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition stellt sich als nächstes die Frage nach der Verlusthistorie der definierten Länderrisikoarten. Die Erhebung historischer Verlustdaten zu den verschiedenen Risikoarten dient in der Risikosteuerung zweierlei Zwecken. Einerseits ist auf Basis empirischer Daten nachzuweisen, daß die in der steuerungsrelevanten Risikodefinition ausgewählten Risiken in der Vergangenheit tatsächlich vorgekommen sind. Eine empirische Datenbasis dient somit zur Kontrolle und Bestätigung der steuerungsrelevanten Risikodefinition. Andererseits ist die Erhebung einer empirischen Datenbasis von Verlust- oder Ausfallereignissen als Grundlage für die spätere Parametrisierung von Risikomodellen zu verstehen. Diese Verwendung der empirischen Datenbasis stellt somit den Bezug eines Risikomodells zur Wirklichkeit her. Damit zeigt sich, daß die systematische Ermittlung einer empirischen Datenbasis zu Länderrisiken einen sehr wesentlichen ersten Schritt der Risikomodellierung146 darstellt und als Grundlage der Länderrisikomodellierung zu verstehen ist. Die Erhebung einer empirischen Datenbasis zu Länderrisiken setzt an der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition an, indem die zu erhebenden Verlustereignisse in einem festgelegten Zeitraum der Vergangenheit anhand von Kriterien der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition identifiziert werden. Die Sammlung historischer Verlustereignisse beinhaltet im Hinblick auf die spätere Verwertbarkeit dieser Daten in der Risikomodellierung eine möglichst umfangreiche Erfassung aller Verlustsituationen, die neben dem Datum des Verlustereignisses auch die Verlusthöhe sowie weitere verlustkennzeichnende Informationen (Land, Geschäftsart, Währung, etc.) enthält. Da die Erhebung dieser Informationen idealerweise auf der Ebene einzelner Geschäfte erfolgt, ist eine vollständige Datenbasis zu Länderrisiken jeweils spezifisch für ein bestimmtes Geschäftsportfolio und eine bestimmte steuerungsrelevante Länderrisikodefinition. Auf Basis der voranstehend angeführten steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition sind beispielsweise alle Verlustereignisse eines bestimmten Geschäftsportfolios zu erfassen, die einer der folgenden drei Ereignismengen zugehören: Transferrisiko: Historische Verlustereignisse, die auf ein Devisenmoratorium zurückzuführen sind. CCER: Historische Verlustereignisse, die auf einen Anstieg der Ausfallraten aufgrund einer ökonomischen Krise des Landes zurückzuführen sind. CMER: Historische Verlustereignisse, die auf heftige Finanzmarktbewegungen aufgrund einer ökonomischen Krise des Landes zurückzuführen sind. Eine derartige, unmittelbar auf die Verlustereignisse bezogene Datensammlung stellt den methodisch besten Weg der Datenerhebung dar, da auf diese Weise sichergestellt ist, daß alle in der Historie von der Bank erlittenen Verluste erfasst werden. Eine derartige Erhebung ist in der vorliegenden Untersuchung aufgrund des fehlenden Bezugs zu einem bestimmten Portfolio allerdings nicht gangbar und ist darüber hinaus aus demselben Grund auch nur wenig allgemeingültig. Die im folgenden vorgestellte Unter69 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management suchung beschränkt sich daher auf eine Zusammenstellung bekannter länderspezifischer Krisenereignisse, die als Ausgangspunkt für eine bankspezifische Datenerhebung dienen können. Dies ist möglich, da Verluste aus Länderrisiken im Allgemeinen viele Banken gleichzeitig betreffen und historische Daten zu Verlusten in Form von Informationen über Krisen (Presse, etc.) oder in Form von Umschuldungsdaten öffentlich bekannt und verfügbar sind. Ausgehend von der festgelegten steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition werden im folgenden Abschnitt historische länderspezifische Krisenereignisse, die im Kontext von Transferrisiken oder Country Event Risiken stehen, zusammengestellt und untersucht. Während die Feststellung von Verlusten aus Transferrisiken relativ unproblematisch am Kriterium eines Devisenmoratoriums festgemacht werden kann, ist die Feststellung allgemeinerer ökonomischer Krisen, die zu Verlusten aus Country Event Risiken führen, deutlich schwieriger. Zu diesem Zweck wird im folgenden auf die „makroökonomische Krisenliteratur“147 zurückgegriffen und es werden Währungskrisen sowie Bankenkrisen untersucht. Im Anschluß daran werden zusammengefasste Krisenereignisse (Country Events) definiert und die dazugehörige Verlusthistorie hergeleitet. Der vorliegende Abschnitt beinhaltet aus Gründen der Übersichtlichkeit keinerlei Beschreibungen, wie die Daten zu den verschiedenen Krisenereignissen erhoben wurden, sondern enthält lediglich die Auswertung dieser Daten. Die ausführliche Beschreibung aller Kriterien und Quellen der Datensammlung findet sich in Appendix 3. 1.3.1 Transfer Event Historie Ausgehend von der voranstehend angeführten Transferrisiko-Definition148 ist die Erklärung oder die Durchführung eines Devisenmoratoriums hinreichende Bedingung für den Eintritt eines Transfer Events. Während die Identifikation eines Transfer Events anhand der vorliegenden Definition relativ leicht möglich ist, beinhaltet die Erhebung einer umfangreichen Historie zu Transfer Events ein nicht zu unterschätzendes Datenproblem. Für eine ausführliche Beschreibung der Kriterien, nach denen die im folgenden ausgewertete Historie empirischer Transfer Events zusammengestellt wurde, sei auf die Darlegungen in Appendix 3.4 verwiesen. Die empirische Analyse der zusammengestellten Daten zu Transfer Events geht zunächst von einer historischen Übersicht über die Häufigkeit von Transfer Events aus. Im folgenden Diagramm wird die über alle Länder aggregierte Häufigkeit, mit der Transfer Events vorliegen, als Prozentsatz aller Beobachtungen dargestellt. Eine Beobachtung ist in diesem Kontext eine Information, ob in einem bestimmten Land in einem bestimmten Monat ein Transfer Event vorliegt oder nicht. Es sei bemerkt, daß es sich dabei um monatliche Häufigkeiten des Vorliegens eines Transfer Events (Zustands-Häufigkeiten) handelt und nicht um Eintritts-Häufigkeiten149. Transfer Events, die 147 Siehe beispielsweise Kaminsky/Reinhart: 1999(b), Demirgüc-Kunt/Detragiache: 1997 und die in Abschnitt 1.4 angeführten weiteren Literaturquellen. 148 Siehe Abschnitt 1.2.2.1. 149 Im Kontext der Häufigkeits-Ermittlung wird zwischen Zustandshäufigkeiten und Eintrittshäufigkeiten unterschieden. Zustandshäufigkeiten umfassen den gesamten Krisenzeitraum als Beobachtungen, während Eintrittshäufigkeiten nur den Kriseneintritt als Beobachtung beinhalten und 70 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management mehrere Jahre andauern150, gehen damit in jedem Jahr mit 12 Beobachtungen in die HäufigkeitsBerechnung des folgenden Diagramms ein. Diagramm 1.9: Jährliche (Zustands-)Häufigkeit von Transfer Events, aggregiert über alle Länder Emerging Ma rk ets A lle Länder 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 Aus dem Diagramm ist ersichtlich, daß Devisentransferrestriktionen nach der Schuldenkrise 1982 vermehrt als Mittel zur Lösung länderspezifischer Krisen und Verschuldungssituationen angesehen und im Zeitraum von 1980 bis 1993 zunehmend eingesetzt wurden. Zu beachten ist vor allem der Sprung in der Krisenhäufigkeit bei EM Ländern 1983, der auf die Schuldenkrise Lateinamerikas zurückzuführen ist. Seit 1993 ist der Einsatz von Devisentransferrestriktionen allerdings generell rückläufig. Dieser rückläufige Trend zur Verhängung von Devisentransferrestriktionen ist in Emerging Market Ländern ausgeprägter als im Durchschnitt aller Länder. Dies kann einerseits als Folge des Brady Plans151 mit der Möglichkeit des Schuldenerlasses angesehen werden, andererseits aber auch darauf zurückgeführt werden, daß im Laufe der 90er Jahre eine zunehmende Anzahl von Emerging Market Ländern den Weg der Dollarisierung eingeschlagen haben. Da die Zentralbank in dollarisierten Volkswirtschaften keine Hoheit über die Wechselkurspolitik ausübt, sind Devisentransferbeschränkungen in diesem Fall nicht möglich. In einer weiteren Analyse der empirischen Daten zu Transfer Events wird die Verteilung der Transfer Events auf die verschiedenen Länder untersucht. Die folgenden Diagramme stellen die Verteilung der Häufigkeiten von Transfer Events auf Regionen und Ländergruppen dar. Auch in dieser Darstellung gehen wiederum Häufigkeiten des Vorliegens von Transfer Events in die Berechnung ein. Wie aus den Diagrammen ersichtlich ist, sind im Zeitraum 1980 – 2002 Transferrisiken vorwiegend in den afrikanischen Entwicklungsländern und in den Emerging Market Ländern Lateinamerikas und Osteuropas zu beobachten. In den Industrieländern Nordamerikas und Westeuropas gibt es hingegen keine empirischen Beobachtungen von Transfer Events. Weiterhin ist aus der Analyse ersichtlich, daß Transfer die gesamte restliche Zeitdauer der Krise als Beobachtungen aus der Datenbasis entfernen. Eintrittshäufigkeiten sind wesentlich geringer als Zustandshäufigkeiten. Die Differenz zwischen Zustandshäufigkeiten und Eintrittshäufigkeiten ist somit umso größer, desto größer die mittlere Krisendauer ist. 150 Z.B. die seit Januar 1980 andauernden Devisentransferbeschränkungen in Sambia. 71 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Events vor allem in Entwicklungsländern zu beobachten sind, wo allerdings aufgrund des mangelnden Geschäftsengagements der Banken keine bankbetrieblichen Risiken liegen. Diagramm 1.10: Verteilung der Transfer Events 1980 – 2002 auf Regionen und Ländergruppen 45.00% 40.00% 40.00% 35.00% 35.00% 30.00% 30.00% 25.00% 25.00% 20.00% 20.00% 15.00% 15.00% M er gi ng Em Western Europe North America Near & Middle East Latin America / Caribbean 0.00% Emerging Europe 0.00% Asia / Pacific & Indian Subcontinent 5.00% Africa 5.00% ar ke ts 10.00% 10.00% In einer Analyse der durchschnittlichen Krisendauer (siehe Appendix 3.8) zeigt sich, daß Transfer Events in Emerging Market Ländern durchschnittlich 5.4 Jahre andauern. Die durchschnittliche Krisendauer von Transfer Events in Entwicklungsländern beträgt hingegen 8.4 Jahre und ist damit deutlich länger, wodurch die im voranstehenden Diagramm zu beobachtende größere Häufigkeit des Vorliegens von Transfer Events in Entwicklungsländern zu erklären ist. Die angeführte Auswertung der Krisenhistorie zeigt, daß für alle Krisenarten verallgemeinernd die Aussage gemacht werden kann, daß Krisen in Entwicklungsländern152 im Allgemeinen deutlich länger andauern als in Emerging Market Ländern. EM Länder erholen sich dabei schneller von erlittenen Krisen als Entwicklungsländer. Dies kann darauf zurückzuführen sein, daß Emerging Markets Länder selber an einer möglichst schnellen Wiederherstellung des Finanzmarktzugangs interessiert sind, während dieser für Entwicklungsländer sowieso nicht vorhanden ist. Die Eintrittshäufigkeiten von Transfer Events werden sich damit voraussichtlich stark von den Zustandshäufigkeiten unterscheiden und sind in Emerging Market Ländern erwartungsgemäss höher als in Entwicklungsländern153. In einer weiteren Analyse werden diese empirischen Eintritts- und Zustandshäufigkeiten von Transfer Events in Abhängigkeit von einer „vereinigten Rating-Historie“ externer Rating Agenturen auf dem Rating-Schema der Rating-Agentur Moody’s dargestellt. Die Herleitung dieser vereinigten RatingHistorie wird in Appendix 3.1 ausführlicher beschrieben. Die im folgenden dargestellten relativen Häufigkeiten beschreiben die relative Häufigkeit, mit der in einem Land einer bestimmten RatingKategorie im Laufe eines Jahres ein Transfer Event vorliegt oder eintritt. Der in den folgenden Diagrammen dargestellte, deutliche Zusammenhang läßt sich darauf zurückführen, daß den in der 151 152 Für Hintergrundinformationen zum Brady Plan siehe Emerging Markets Traders Organization: 2003, Seite 11ff. Als Beispiel sei an dieser Stelle Burkina Faso angeführt, das seit 1985 Devisentransferbeschränkungen aufrecht erhält. 72 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Analyse verwendeten Länder-Ratings vorwiegend eine Analyse derjenigen Risikofaktoren zugrunde liegt, die auch Transferrisiken maßgeblich beeinflussen (Zahlungsbilanz-Faktoren). Im Vergleich mit bekannten Relationen von Adressenrisiko-Ausfallwahrscheinlichkeiten fällt auf, daß die relativen Eintrittshäufigkeiten von Transferrisiken im Vergleich zu Adressenrisiko-Ausfallwahrscheinlichkeiten derselben Ratingklasse154 niedriger sind. Somit läßt sich die Aussage machen, daß Transferrisiken weniger aufgrund der besonderen Häufigkeit, sondern vielmehr aufgrund der hohen ausfallgefährdeten Beträge und der vergleichsweise hohen Korrelationen bedeutsam sind. Diagramm 1.11: Relative empirische Häufigkeiten von Transfer Events nach Rating-Klassen (Moody’s Schema) Zustandshäufigkeiten Transfer Events 70% Eintrittshäufigkeiten Transfer Events 63.69% 60% 37.97% 40% 3% 3% 2.08% 2% 30% 20.78% 2% 20% 0% 3.99% 4.00% 4% 4% 50% 10% 5% 1% 0.00% 0.00% 0.25% 0.08% 1.98% AAA Aa1 Aa2 Aa3 A1 A2 A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 Baa2 Ba1 Ba3 1.11% 1% 9.65% B3 - Caa2 Caa1 C 0% 0.00% 0.0 0% AAA 0.19% Aa1 - Aa3 Aa2 A1 0.82% 0.00% A2 A3 Baa1 Baa3 Ba2 - B3 - Caa2 - Ba1 Ba3 Caa1 - C Baa2 Wie in Abschnitt 3.2 noch ausführlicher erläutert wird, lassen sich die dargestellten Eintrittswahrscheinlichkeiten als Ausfallwahrscheinlichkeiten einer rein transferrisikobasierten LänderrisikoSteuerung durchaus heranziehen155. Die mit dieser Vorgehensweise verbundene methodische Inkonsistenz kann im Fall eines kleinen Portefeuilles unter Berücksichtigung des geringen Modellierungsaufwands in Kauf genommen werden. 1.3.2 Historie der Staatsausfälle in nationaler Währung Wie im voranstehenden Abschnitt 1.2.3 zu Staatsausfallrisiko bereits dargelegt wurde, wird das allgemeine Verständnis des Begriffs Sovereign Default in der Praxis zumeist nicht klar von Transfer Events abgegrenzt und beschreibt generell alle Ausfälle von Forderungen, die gegenüber einem ausländischen Staat bestehen. Dieses Verständnis liegt auch einer Vielzahl von Analysen zugrunde, die von den externen Rating-Agenturen in regelmässigen Abständen zur Fundierung und Rechtfertigung 153 I.e. Devisenmoratorien sind in Entwicklungsländern eher als Dauerzustand anzusehen, weshalb die Eintrittswahrscheinlichkeit gering, die Zustandswahrscheinlichkeit allerdings sehr hoch ist. Der Unterschied zwischen Zustands- und Eintrittswahrscheinlichkeit von Transfer Events ist in EM Ländern hingegen geringer. 154 Für eine Aufstellung der Adressenrisiko-Ausfallwahrscheinlichkeiten (zu Moody’s Ratings) siehe Abschnitt 3.2.2.1. 155 Dabei ist zu erwähnen, daß die herangezogenen Ratings keine „methodisch klare“ Abbildung des Transferrisikos beinhalten, sondern Ausfallrisiko von FX Sovereign Bonds beinhalten, das sowohl Staatsausfall-Risiko als auch Transferrisiko umfasst. Die in den voranstehenden Diagrammen dargestellte Untersuchung beinhaltet somit eine methodische Inkonsistenz, die aufgrund des Mangels eines reinen TransferrisikoRatings allerdings in der vorliegenden Arbeit nicht vermeidbar ist. 73 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management ihrer Arbeit publiziert werden156. Wie bereits ausführlich dargelegt wurde, unterscheidet sich das Verständnis des Begriffs Sovereign Default in der vorliegenden Arbeit von der geschilderten allgemeinen Auffassung, indem nur Ausfälle staatlicher Verbindlichkeiten in nationaler Währung unter den Begriff gefasst werden. Diese Festlegung auf nationale Währung bringt dabei zunächst einige Probleme in der Identifikation und empirischen Unterscheidung zu Transfer Events mit sich, die anhand mehr oder weniger pragmatischer Konventionen gelöst werden können. Auf die Kriterien der Datensammlung wird in Appendix 3.5 ausführlicher eingegangen. Die Auswertung der ermittelten Daten setzt wiederum zunächst an der Ausfallhistorie an. Im folgenden Diagramm wird die über alle Länder aggregierte Häufigkeit, in denen Staatsausfälle in nationaler Währung (nach den in Appendix 3.5 dargelegten Kriterien) vorliegen, als Prozentsatz aller Beobachtungen dargestellt. Diagramm 1.12: Jährliche (Zustands-)Häufigkeit von Staatsausfällen, aggregiert über alle Länder Emerging Ma rk ets A lle Lä nder 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 Während im Verlauf und in der Folge der lateinamerikanischen Schuldenkrise die Anzahl von Staatsausfällen in Emerging Market Ländern angestiegen ist, ist sie seit 1989 leicht rückläufig. Besonders deutlich ist dieser Rückgang in den Jahren 2001 und 2002. Die seit 1989 generell sinkende Tendenz läßt sich darauf zurückführen, daß zahlreiche IWF-Programme vor allem in Emerging Market Ländern die Sanierung öffentlicher Haushalte anstreben und daß Ausfälle in diesen Ländern mit hohen Strafkosten – dem Rückzug ausländischer Investoren – belegt sind. Dieses Argument trifft aufgrund der Risikoaversion und „Empfindlichkeit“ ausländischer Investoren auch auf Staatsausfallrisiken zu, selbst wenn die betroffenen Forderungen in nationaler Währung nicht von ausländischen Investoren gehalten werden. Als bemerkenswert ist allerdings der in den Jahren 2001/2002 zu beobachtende Anstieg der Staatsaufall-Häufigkeit im Durchschnitt aller Länder zu erwähnen, der vorwiegend durch einen überproportionalen Anstieg der Häufigkeit in Entwicklungsländern verursacht wird. In den folgenden Diagrammen werden die Häufigkeiten der für den Zeitraum 1980 – 2000 ermittelten Staatsausfälle nach Region und Länderklassifizierung gruppiert dargestellt. 156 Siehe beispielsweise Standard & Poor’s: 1999(d), Seite 10ff. 74 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Diagramm 1.13: Verteilung der Staatsausfälle 1980 – 2001 auf Regionen und Ländergruppen 20.00% 16.00% 18.00% 14.00% 16.00% 12.00% 14.00% 12.00% 10.00% 10.00% 8.00% 8.00% 6.00% 6.00% 4.00% 4.00% 2.00% 2.00% M er gi ng Em Western Europe North America Near & Middle East Latin America / Caribbean Emerging Europe Asia / Pacific & Indian Subcontinent Africa ar ke ts 0.00% 0.00% Aus den Diagrammen ist vor allem ersichtlich, daß die Häufigkeit des Vorliegens eines Staatsausfalls in Emerging Market Ländern im historischen Durchschnitt etwa halb so groß ist wie die Häufigkeit des Vorliegens eines Transfer Events (s.o.). Staatsausfälle sind somit wesentlich seltener als Transfer Events. Wie Transfer Events, sind Staatsausfälle vorwiegend in Latein-Amerika und Afrika zu beobachten, wobei Staatsausfälle (im Gegensatz zu Transfer Events) in Lateinamerika etwas häufiger vorkommen als in Afrika. Es sei darauf hingewiesen, daß im Gegensatz zu Transferrisiken eine empirische Beobachtung eines Staatsausfalls in Industrieländern existiert. Es handelt sich dabei um den Staatsausfall Kuwaits 1990 – 1991, der durch die Invasion der irakischen Truppen ausgelöst wurde. Da es sich in diesem Fall um ein eher ungewöhnliches Ereignis handelt157, kann die generelle Aussage, daß in Industrieländern nicht mit Staatsausfällen zu rechnen ist, durchaus aufrecht erhalten werden. In einer weiteren Analyse wird die empirische Häufigkeit von Staatsausfällen in nationaler Währung in Abhängigkeit von der Ausprägung des Länder-Ratings158 im Moody’s Schema dargestellt. Es ist dabei zu bemerken, daß die der Analyse zugrunde liegenden Ratings keine Ratings in nationaler Währung, sondern Ratings von Sovereign Bonds in Fremdwährung sind. Diese Inkonsistenz schränkt die Aussage der dargestellten Diagramme ein, ist aber im bankspezifischen Kontext durch die Verwendung interner Sovereign Ratings (in nationaler Währung) vermeidbar. Die dargestellten Häufigkeiten beschreiben die relative Häufigkeit, mit der in einem Land einer bestimmten Rating-Kategorie im Laufe eines Jahres ein Staatsausfall vorliegt (Zustandshäufigkeiten) oder eintritt (Eintrittshäufigkeiten). Der ermittelte, deutliche Zusammenhang läßt darauf schliessen, daß die der Analyse zugrunde gelegten Ratings einen klaren Zusammenhang mit den definierten Staatsausfällen aufweisen. Dieser Zusammenhang ist allerdings weniger deutlich als der Zusammenhang zwischen Transfer Events und Länder-Ratings. Daraus läßt sich letztlich der Schluss ziehen, daß fiskalische Aspekte, die dem Staatsausfallrisiko zugrunde liegen, in den externen Länder-Ratings weniger Beachtung finden als aussenwirtschaftliche Aspekte, die 157 Die vollständige Niederlage eines Industrielands in einer militärischen Auseinandersetzung mit folgender Besetzung ist eher ungewöhnlich und für sonstige Industrieländer (z.B. Westeuropas oder Nordamerikas) nicht zu erwarten. 158 Der Herleitung der für diese Diagramme herangezogenen “vereinigten Rating-Historie” wird in Appendix 3.1 ausführlicher beschrieben. 75 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Transferrisiken zugrunde liegen. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus im Vergleich zum Transferrisiko einen wesentlichen Unterschied im Niveau der relativen Häufigkeiten, wobei die Eintrittshäufigkeiten von Staatsausfällen ungefähr die Hälfte der Eintrittshäufigkeiten von Transfer Events betragen. Staatsausfälle in nationaler Währung sind somit wesentlich seltener als Transfer Events. Diagramm 1.14: Relative empirische Häufigkeiten von Staatsausfällen nach Rating-Klassen Zustandshäufigkeiten Eintrittshäufigkeiten 20% 17.39% 18% 18.14% 16% 4.0% 3.0% 14% 12% 10.67% 2.0% 8% 1.5% 6% 0% 0.00% 0.00% 0.00% AAA Aa1 Aa2 1.18% 0.79% 0.79% 1.0% 3.13% 4% 2.71% 0.5% 1.36% Aa3 - A2 - A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 A1 Baa2 Ba1 Ba3 2.86% 2.5% 10% 2% 3.36% 3.5% 0.0% B3 - Caa2 Caa1 C 0.54% 0.00% 0.00% 0.00% AAA Aa1 Aa2 Aa3 A1 A2 A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 Baa2 Ba1 Ba3 B3 - Caa2 Caa1 C Wie bereits voranstehend und in Appendix 3.8 erwähnt wird, läßt sich auch für Sovereign Defaults die verallgemeinernde Aussage machen, daß die mittlere Krisendauer in Entwicklungsländern (5.4 Jahre) länger ist als in Emerging Market Ländern (3.7 Jahre)159. 1.3.3 Historie der Währungs- und Zahlungsbilanzkrisen Die in der makroökonomischen Literatur weit verbreiteten Begriffe der Währungs- und Zahlungsbilanzkrise sowie der Bankenkrise werden in der vorliegenden Untersuchung dazu herangezogen, um die Menge der ökonomischen Krisen, die zu Country Event Risiken160 führen, abzugrenzen. In Anlehnung an den Krisenbegriff aus Kaminsky/Reinhart161 definieren wir eine Wechselkurs- und Zahlungsbilanzkrise eines Landes als eine Situation, in der die Währung des Landes spekulativen Attacken ausgesetzt ist, die zu einer starken Abwertung, einer starken Abnahme der Währungsreserven oder zu der Einführung von Kapitalverkehrskontrollen führen. Diese Definition des Begriffs ist vergleichsweise weit gefasst, damit möglichst viele Krisenereignisse erfasst werden können und orientiert sich an dem in der Literatur vorherrschenden Verständnis162. Dieses wird dadurch bestimmt, daß der Begriff der Währungskrise mit Hilfe von Krisenindikatoren definiert wird, die neben der Abwertungsrate auch Änderungen der Devisenreserven und des Zinsniveaus enthalten können. Dies hat den Vorteil, daß die angeführte Definition neben der Aufhebung eines festen Wechselkursregimes auch Attacken mit erfolgreichen Verteidigungen des Wechselkurses umfasst. Währungskrisen nach der angeführten Definition können nicht nur vor dem Hintergrund eines fixen Wechselkursregimes geschehen. Statt dessen werden auch starke 159 Siehe Appendix 3.8. Siehe Abschnitt 1.2.4.1. 161 Siehe Goldstein/Kaminsky/Reinhart: 2000, Seite 19. 160 76 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Abwertungen bei flexiblen Wechselkursen oder intermediären Wechselkursregimen (Moving Band, etc.) unter die Definition des Begriffs Währungskrise gefasst. Dem Vorteil einer umfassenderen Abbildung aller Krisenereignisse steht allerdings der Nachteil einer größeren Subjektivität der Definition entgegen, was vor allem im Rahmen der Diskussion von Krisenindikatoren problematisch sein kann. Während eine enge Definition des Währungskrisen-Begriffs (ausgehend allein von der Aufgabe fixer Wechselkursregime) die Identifikation von Währungskrisen wesentlich erleichtern würde, führt die angeführte, weit gefasste Währungskrisen-Definition zu der Notwendigkeit der Festlegung subjektiver Krisenindikatoren für die Feststellung einer Währungskrise. Krisenindikatoren bestehen aus einer in historischen Zeitreihen verfügbaren Indikator-Variablen und in der Festlegung einer Indikator-Funktion, die zu jedem Zeitpunkt und für jeden Wert der Indikator-Variablen das Vorliegen einer Währungskrise anzeigt. Appendix 3.2 beinhaltet eine Vorstellung sowie eine Diskussion verbreiteter Krisen-Indikatoren für Währungskrisen. Den folgenden empirischen Untersuchungen liegt – entsprechend den in Appendix 3.2 getroffenen Schlussfolgerungen - der „modifizierte Krisenindikator“ nach Kaminsky/Reinhart zugrunde. Das folgende Diagramm stellt eine Übersicht über die historische Entwicklung der Häufigkeit dieser, mit dem Krisenindikator von Kaminsky/Reinhart identifizierten, Währungskrisen dar. Dabei wird für jedes Jahr die über alle Länder beobachtete Häufigkeit des Vorliegens einer Währungskrise dargestellt. In dem Diagramm werden darüber hinaus die bekanntesten Krisen, auf die sich in der vorliegenden Arbeit häufiger bezogen wird, gekennzeichnet. Diagramm 1.15: Jährliche (Zustands-)Häufigkeiten von Währungskrisen, aggregiert über alle Länder163 8% Schuldenkrise Lateinamerika 7% Emerging Markets Alle Länder 6% EWS Krise 5% 4% 3% Tequila Krise AsienKrise 2% 1% 0% 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 Wie dem Diagramm zu entnehmen ist, ist die Häufigkeit von Währungskrisen insgesamt seit der Zeit der lateinamerikanischen Schuldenkrise in den 80er Jahren tendentiell rückläufig. Dies korrespondiert mit der bereits bei der Auswertung historischer Transfer Events erwähnten Entwicklung der zunehmenden Dollarisierung vieler Staaten, die ein Auftreten von Währungskrisen verhindert. Allerdings sind stark zyklische Effekte in der empirischen Häufigkeit von Währungskrisen zu beobachten, die einen Zusam- 162 Siehe Krugman: 1979, Seite 1und Frankel/Rose: 1996, Seite 2 ff. 77 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management menhang der empirischen Krisenhäufigkeit mit globalen Konjunkturfaktoren164 nahelegen. Die Schwankung der empirischen Krisenhäufigkeit ist dabei wesentlich stärker ausgeprägt als bei allen anderen Krisenarten. Erwartungsgemäss ist die empirische Häufigkeit von Währungskrisen in Emerging Market Ländern höher als im Durchschnitt aller Länder. Das folgende Diagramm beinhaltet eine Auswertung historischer Währungskrisen nach Region und nach Länderklassifizierung. Die Auswertung der Diagramme führt zu der Erkenntnis, daß die meisten Währungskrisen in Lateinamerika und Afrika beobachtet werden konnten. Im Vergleich zu den voranstehend analysierten Transferereignissen und Staatsausfällen ist bei den dargestellten Ergebnissen bemerkenswert, daß Währungskrisen durchaus nicht nur Emerging Market Länder und Entwicklungsländer, sondern auch Industrieländer betreffen. Die entsprechenden historischen Krisenereignisse, die dieser Beobachtung von Währungskrisen bei Industrieländern zugrunde liegen, stehen vor allem im Kontext der Krise des Europäischen Währungssystems (EWS Krise) 1992 / 1993. Diagramm 1.16: Verteilung der Währungskrisen 1980 – 2002 auf Regionen und Ländergruppen 3.50% 3.00% 3.00% 2.50% 2.50% 2.00% 2.00% 1.50% 1.50% er gi ng Em Western Europe North America Near & Middle East Latin America / Caribbean 0.00% Emerging Europe 0.00% Asia / Pacific & Indian Subcontinent 0.50% Africa 0.50% M ar ke ts 1.00% 1.00% Das Ergebnis, daß Währungskrisen durchaus auch in Industrieländern vorkommen, ist auch aus der folgenden Darstellung empirischer Häufigkeiten nach Rating-Klassen ersichtlich, indem auch in Ländern mit s.g. „Investment Grade“ Ratings (Rating-Klassen AAA – A1) empirische Krisenbeobachtungen zu verzeichnen sind. Aus den Diagrammen ist darüber hinaus ersichtlich, daß nur ein schwach positiver Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer Währungskrise und der Ratingklasse des entsprechenden Landes besteht. Dies ist darauf zurückzuführen, daß Länder-Ratings im Allgemeinen auf Transferrisiken und Staatsausfallrisiken ausgerichtet sind. Währungskrisen hingegen können von einer Reihe verschiedenster Wirkungsmechanismen ausgelöst werden, die offensichtlich nicht alle in den scoringbasierten Ratingsystemen berücksichtigt werden. 163 Die fehlenden Beobachtungen 2001 und 2002 sind auf einen Datenmangel der neuesten makroökonomischen Zeitreihen zurückzuführen, der bis zur Fertigstellung der vorliegenden Arbeit nicht behoben werden konnte. 164 Beispielsweise sind hier Welt-Zinsniveau und Rohstoff-Preise anzuführen. 78 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Diagramm 1.17: Relative empirische Häufigkeiten von Währungskrisen nach Rating-Klassen Zustandshäufigkeiten Währungskrisen 3% 2.13% 2% 0.64% 6% 1.02% 0.82% 7.47% 4.69% 5.97% 5.52% 4.60% 5.26% 4% 2.18% 1% 2% 0.25% AAA 9.49% 9.69% 10% 8% 1.51% 1.60% 2% 0% 12% 2.61% 2.63% 3% 1% Eintrittshäufigkeiten Währungskrisen Aa1 Aa2 Aa3 - A2 - A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 A1 Baa2 Ba1 Ba3 B3 - Caa2 Caa1 C 0% AAA Aa1 Aa2 Aa3 - A2 - A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 A1 Baa2 Ba1 Ba3 B3 - Caa2 Caa1 C Die Auswertung der mittleren Krisendauer von Währungskrisen165 zeigt, daß Währungskrisen mit durchschnittlich 0.2 Jahren Dauer wesentlich kürzer sind als alle anderen länderspezifischen Krisenereignisse. Dies ist letztendlich darauf zurückzuführen, daß Währungskrisen durch punktuelle WechselkursAttacken ausgelöst werden und nach Freigabe des Wechselkurses im Allgemeinen beendet sind. Es handelt sich bei Währungskrisen somit vorwiegend um Ereignisse relativ kurzer Dauer, die allerdings deutlich häufiger stattfinden als alle anderen Krisenereignisse. Die in den voranstehenden Diagrammen ersichtliche relativ geringe Differenz zwischen Zustandshäufigkeiten und Eintrittshäufigkeiten von Währungskrisen erklärt sich ebenfalls aus der vergleichsweise kurzen Dauer dieser Krisenereignisse. 1.3.4 Bankenkrisen Die Bedeutung von Bankenkrisen hat sich vor allem in der Asien-Krise 1997 / 1998 gezeigt. Unter den Begriff der Bankenkrise werden im Allgemeinen krisenhafte Entwicklungen im Bankensektor eines Landes oder mehrerer Länder verstanden, die sich in Überschuldung und Ausfall grösserer Teile des Bankensektors äussern166. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Banken zur Finanzintermediation haben Bankenkrisen weitreichende Auswirkungen auch auf andere Industriesektoren und stehen mit Währungskrisen in engem Zusammenhang. Das folgende Diagramm beinhaltet eine Darstellung der historischen Entwicklung der Anzahl von Bankenkrisen. Wie aus dem Diagramm ersichtlich ist, ist die Anzahl von Bankenkrisen im gesamten Zeitraum von 1980 bis 1995 deutlich angestiegen, ist allerdings seitdem wieder rückläufig. Dieser Rückgang beruht allerdings vorwiegend auf einer Abnahme der Anzahl von Bankenkrisen in Entwicklungsländern. Beschränkt man die Betrachtung auf Emerging Market Länder, ist ebenfalls ein deutlicher Anstieg festzustellen, der bis 1998 (Asien-Krise) andauerte. Die aus der langfristigen Zunahme ersichtliche gewachsene Bedeutung von Bankenkrisen wurde im Kontext bankbetrieblicher Länder- 165 166 Siehe Appendix 3.8. Mehr zu Definition, Ursachen und Wirkungsmechanismen von Bankenkrisen siehe Appendix 3.3 und Abschnitt 1.4.3. 79 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management risiken erst nach der Asien-Krise erkannt und läßt sich durch deutlich gewachsene wirtschaftliche Belastungen der Banken im international verflochtenen Kapitalverkehr erklären. Diagramm 1.18: Jährliche (Zustands-)Häufigkeiten von Bankenkrisen, aggregiert über alle Länder Emerging Ma rk ets A lle Lä nder 25% 20% 15% 10% 5% 0% 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 Der nach der Asien-Krise feststellbare Rückgang der Anzahl von Bankenkrisen in den Jahren 2000 bis 2002 kann auf die mit der Asien-Krise verstärkten Anstrengungen zur Stärkung des Bankensektors in vielen EM Ländern zurückgeführt werden. Diagramm 1.19: Verteilung der Bankenkrisen 1980 – 2001 auf Regionen und Ländergruppen 30.00% 18.00% 16.00% 25.00% 14.00% 12.00% 20.00% 10.00% 15.00% 8.00% 6.00% 10.00% 4.00% 5.00% 2.00% Em er gi ng Western Europe North America Near & Middle East Latin America / Caribbean Emerging Europe Asia / Pacific & Indian Subcontinent Africa M ar ke ts 0.00% 0.00% Betrachtet man die Verteilung der beobachteten Bankenkrisen auf Regionen und Länderklassifizierungen, so fällt auf, daß Bankenkrisen in den Emerging Market-Regionen Afrika, Asien, Emerging Europe und Lateinamerika ungefähr gleich häufig vorkommen. Sehr auffällig ist die große Häufigkeit von Bankenkrisen-Beobachtungen in Nordamerika, die allerdings nur durch eine einzige langwierige Bankenkrise (USA 1981-1992) hervorgerufen wird. Sowohl die Region West-Europa als auch Nahost weisen vergleichsweise wenige Bankenkrisen auf. Wie auch Währungskrisen treten Bankenkrisen in Industrieländern auf, wobei die Häufigkeitsverteilung zwischen Industrieländern, Emerging Market Ländern und Entwicklungsländern völlig analog zu den anderen Krisenarten ist. 80 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Eine Auswertung der ermittelten Daten zu Bankenkrisen nach den Ausprägungen der „vereinigten Rating-Historie“167 zeigt – wie bei Währungskrisen - , daß die der Analyse zugrunde liegenden Ratings offensichtlich nur einen geringen Erklärungswert für das Risiko von Bankenkrisen haben. Diagramm 1.20: Relative empirische Häufigkeiten von Bankenkrisen nach Rating-Klassen Zustandshäufigkeiten Bankenkrisen Eintrittshäufigkeiten Bankenkrisen 30% 3.5% 25.46% 25% 18.69% 20% 15.93% 15% 10% AAA 2.80% 2.76% 2.75% 2.5% 2.01% 1.5% 5.61% 6.21% Aa1 Aa2 3.0% 2.0% 10.97% 7.74% 5% 0% 19.67% 3.21% 3.13% 1.0% 3.88% Aa3 - A2 - A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 A1 Baa2 Ba1 Ba3 0.75% 0.5% B3 - Caa2 Caa1 C 0.0% 0.59% 0.19% AAA Aa1 Aa2 Aa3 A1 A2 A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 Baa2 Ba1 Ba3 B3 - Caa2 Caa1 C Daraus läßt sich auch folgern, daß die in die Analyse eingegangenen externen Länder-Ratings nur schlecht zur Vorhersage von Bankenkrisen geeignet sind. Aus der Auswertung läßt sich dennoch ein Trend ersehen, nach der die Wahrscheinlichkeit von Bankenkrisen in schlecht gerateten Ländern zunimmt. Der wiederum große Unterschied zwischen Eintrittshäufigkeiten und Zustandshäufigkeiten läßt darauf schliessen, daß die Dauer von Bankenkrisen im Mittel deutlich länger ist als beispielsweise die mittlere Dauer von Währungskrisen. Die Auswertung der mittleren Krisenhäufigkeit (siehe Appendix 3.8) bestätigt diese Vermutung. Die mittlere Dauer von Bankenkrisen beträgt 4.8 Jahre und ist damit länger als die mittlere Dauer von Währungskrisen (0.2 Jahre) und Staatsausfällen (4.3 Jahre). Als Beispiel dafür, wie lange Bankenkrisen anhalten und die Wirtschaft gravierend schwächen können, ist die aktuelle Bankenkrise Japans anzuführen, die seit der Asien-Krise (1998) andauert. Aus den bisher dargestellten Ergebnissen zu Bankenkrisen und Währungskrisen ist ersichtlich, daß sowohl das Risiko von Bankenkrisen als auch das Risiko von Währungskrisen in externen LänderRatings wenig Berücksichtigung finden. Wie bereits erwähnt, lassen sich beide Krisentypen (neben Transfer Events und Sovereign Default Events) als Country Events interpretieren, die mit den in Abschnitt 1.2.4.1 vorgestellten Country Event Risiken korrespondieren. Währungskrisen und Bankenkrisen bringen somit Verluste aus CCER und CMER mit sich, die als durchaus bedeutsam anzusehen sind. Daraus und aus der mangelnden Berücksichtigung von Bankenkrisen und Währungskrisen in Länder-Ratings läßt sich die Notwendigkeit der separaten Berücksichtigung dieser Risiken im Rahmen der LänderrisikoSteuerung herleiten. 167 Zur Ermittlung der vereinigten Rating Historie siehe Appendix 3.1. 81 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.3.5 Country Events Betrachtet man sich die verschiedenen Krisenarten, Risikodefinitionen und deren Wirkungsmechanismen, so wird deutlich, daß bei verschiedenen Krisen unterschiedliche Geschäfte von Verlusten betroffen sind. Die unterschiedlichen Verlustereignisse zeichnen sich darüber hinaus noch durch unterschiedliche Verlustmechanismen aus. Beispielsweise wirkt CMER über Preisänderungen, während CCER über einen Ausfallmechanismus wirkt. Die besondere Problematik der Länderrisiko-Steuerung liegt somit darin, diese unterschiedlichen Krisen- und Risikoarten in einem Risikomodell zu modellieren. Aufgrund der damit verbundenen Komplexität wie auch aufgrund der Notwendigkeit der Berücksichtigung der Korrelationen ist dabei eine vollständig separate Modellierung der unterschiedlichen länderrisikorelevanten Krisenereignisse wenig erstrebenswert. Ausgehend von den voranstehend definierten Krisenereignissen wird im folgenden ein Ausfallmodell des Länderrisikos aufgestellt, mit dessen Hilfe die verschiedenen Ausfallereignisse in einem gemeinsamen Krisenbegriff modelliert werden. Eine länderspezifische Krise („Country Event“) sei als Vereinigung aller beobachtbaren Krisenereignisse (Transfer Event, Sovereign Default, Bankenkrise, Währungskrise) definiert und ist genau dann in einem Land gegeben, wenn eine der angeführten Krisen gegeben ist. Wie in Appendix 3.6. ausführlicher erläutert wird, werden Krisen desselben Landes, deren End- und Anfangsdaten zeitlich weniger als 1 Jahr voneinander entfernt sind, in der vorliegenden Datensammlung zu einem Country Event zusammengefasst, da davon ausgegangen werden kann, daß es sich dabei um unterschiedliche Stadien derselben Krise handelt. 1.) Auswertung der Country Event Häufigkeiten: Die entsprechend den in Appendix 3.6 dargestellten Regeln hergeleitete Historie zu Country Events wird im folgenden ausgewertet. Diagramm 1.21: Jährliche (Zustands-)Häufigkeiten von Country Events, aggregiert über alle Länder Emerging Ma rk ets A lle Lä nder 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 Bei der Betrachtung der historischen Entwicklung empirischer Häufigkeiten von Country Events fällt auf, daß sich diese vergleichsweise gleichmässig entwickeln, was auf die große Datenbasis und die verschiedenartigen Krisentypen zurückzuführen ist, die in Country Events eingehen. Dabei lassen sich für 82 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Emerging Market Länder wie auch für die Gesamtheit aller Länder in der Periode 1980 – 1984 stark ansteigende Häufigkeiten von Country Events beobachten. Im Zeitraum von 1985 – 1993 steigen die empirischen Krisenhäufigkeiten weiter an, allerdings deutlich schwächer als zuvor. Seit 1993 ist wiederum ein langsamer Rückgang der Häufigkeiten zu beobachten, der in Emerging Market Ländern stärker ausfällt als im Mittel aller Länder. Insgesamt läßt sich auf der Basis dieser Beobachtung feststellen, daß die Häufigkeit länderspezifischer Krisenereignisse in den Jahren 1993 – 2001 abgenommen hat. Die Auswertung der empirischen Häufigkeiten von Country Events nach Regionen und Länderklassen ergibt annähernd gleiche Zustandshäufigkeiten um 25 % – 30% für die Regionen Asien, Emerging Europe, Nahost und Nordamerika. Die Regionen Lateinamerika und Afrika weisen wiederum die größte Häufigkeit (gegen 50 %) von Country Events auf, während die empirische Relevanz von Country Events in Westeuropa (trotz der Erfahrung der EWS-Krise 1992-1993) vergleichsweise vernachlässigbar ist. Diagramm 1.22: Relative empirische Häufigkeiten von Country Events nach Regionen und Ländergruppen 70.00% 60.00% 60.00% 50.00% 50.00% 40.00% 40.00% 30.00% 30.00% ar k M er gi ng Em Western Europe North America Near & Middle East Latin America / Caribbean 0.00% Emerging Europe 0.00% Asia / Pacific & Indian Subcontinent 10.00% Africa 10.00% et s 20.00% 20.00% Der Unterschied der Zustandshäufigkeiten von Country Events in Emerging Markets und Entwicklungsländern (37% vs. 53%) läßt sich vollständig auf die längere mittlere Krisendauer in Entwicklungsländern zurückführen, die mit 6.7 Jahren länger ist als bei Emerging Market Ländern (4.9 Jahre). Die Auswertung der Historie von Country Events nach Rating-Klassen der vereinigten Rating Historie168 zeigt auf, daß die der Untersuchung zugrunde liegenden Länder-Ratings durchaus einen Zusammenhang mit den definierten Country Events aufweisen. Allerdings ist der Zusammenhang der Eintrittshäufigkeiten von Country Events mit den externen Länder-Ratings relativ schwach, was darauf hinweist, daß die zugrunde liegenden Ratings nicht alle Krisenaspekte abbilden, die dem Konzept des Country Events zugrunde liegen169. Daraus läßt sich auch folgern, daß eine alleinige Verwendung externer 168 Siehe Appendix 3.1 für eine Darstellung der Herleitung der “vereinigten Rating Historie”. Dies ist auf den bereits festgestellten schlechten Zusammenhang zwischen Länder-Ratings und Währungskrisen bzw. Bankenkrisen zurückzuführen. 169 83 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Länder-Ratings für eine Länderrisiko-Steuerung, die Country Event Risiken umfasst, nicht ausreichend ist. Diagramm 1.23: Relative empirische Häufigkeiten von Country Events nach Rating-Klassen Zustandshäufigkeiten Country Events Eintrittshäufigkeiten Country Events 90% 76.59% 80% 70% 62.51% 60% 50% 42.58% 40% 25.37% 30% 20% 10% 0% 8.35% AAA 11.60% Aa1 Aa2 9.35% 6.11% 7.94% Aa3 - A2 - A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 A1 Baa2 Ba1 Ba3 B3 - Caa2 Caa1 C 20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% 17.80% 15.21% 14.63% 10.22% 8.33% 6.77% 6.49% 5.96% 2.93% AAA Aa1 Aa2 Aa3 A1 A2 A3 Baa1 - Baa3 - Ba2 Baa2 Ba1 Ba3 B3 - Caa2 Caa1 C 2.) Ausfallmodellierung mittels des Country Event Konzepts: Das Konzept des „Country Events“ läßt sich als Konzept zur Modellierung der unterschiedlichen Arten des bankbetrieblichen Länderrisikos verwenden. Ein Country Event in einem Land k sei dafür durch eine binomialverteilte Zufallsvariable Ck modelliert. Zur Modellierung der verschiedenartigen Krisenereignisse werden länderübergreifend die auf den Eintritt einer länderspezifischen Krise bedingten Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Ereignisse (Transfer Event, Sovereign Default, etc.) bestimmt. Die einzelnen Krisenereignisse seien durch einen (1x4) Vektor von binomial verteilten Zufallsvariaben mit gegebenen bedingten Eintrittswahrscheinlichkeiten und einer Korrelationsmatrix Σ bedingter Eintrittskorrelationen beschrieben. Der beschriebene zweistufige Ausfallmechanismus folgt dem folgenden Schema: 1.Stufe: Ein Country Event CE tritt mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit ein und sei durch eine binomialverteilte Zufallsvariable beschrieben. 2. Stufe: Die Ausprägung der Krise (Transfer Event, Sovereign Default, etc.) wird durch einen vierdimensionalen Vektor binomialverteilter Zufallsvariablen beschrieben, die jeweils auf den Eintritt eines Country Events bedingt sind. Das Modell bestimmt damit zuerst das Auftreten einer Krise in einem bestimmten Land und in einem zweiten Schritt den Typ der Krise. Geographische Korrelationen zwischen den länderspezifischen Krisen verschiedener Länder können in dem dargelegten zweistufigen Risikomodell in der ersten Stufe berücksichtigt werden. Dafür sind die Country Events in ein umfangreicheres Ausfall-Modell einzubringen, welches die Modellierung länderweiser Korrelationen ermöglicht. Als Beispiel eines derartigen Modells sei das Merton-Modell170 angeführt, das im Kontext des Kreditrisikos eine Berücksichtigung von Korrelationen in der Risikoquanti- 170 Siehe Merton: 1974, Seite 449 ff. 84 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management fizierung ermöglicht. Die Definition und Ermittlung dieser Korrelationen wird in Abschnitt 3.4 ausführlicher thematisiert, weshalb an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen wird. Bedingte Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Krisentypen: Für eine auf dem Konzept des Country Events basierende Länderrisiko-Steuerung ist in der zweiten Stufe der Modellierung zu berücksichtigen, daß die verschiedenartigen Events jeweils unterschiedliche Geschäfte betreffen. Die geschilderte, zweistufige Modellierung trägt diesem Umstand Rechnung und ermöglicht eine Berücksichtigung jeder einzelnen Krisenart mit dem entsprechenden Exposure und der entsprechenden Ausfallhäufigkeit. Zu den bedingten Zufallsvariablen der zweiten Stufe des Modells lassen sich aus der in Appendix 3 dargelegten Krisenhistorie über alle Länder und Zeitpunkte hinweg folgende, auf das Vorliegen eines Country Events bedingte Wahrscheinlichkeiten herleiten: Tabelle 1.4: Auf den Eintritt eines Country Events bedingte Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Krisentypen Typ Transfer Event Sovereign Default Währungskrise Bankenkrise Zustandswahrscheinlichkeiten 58.97% 5.90% 33.26% 26.02% Eintrittswahrscheinlichkeiten 22.85 % 14.85 % 54.04 % 17.73 % Aus den geschätzten Werten ist ersichtlich, daß Währungskrisen die bei weitem häufigste Krisenausprägung bei länderspezifischen Krisen darstellen, während Staatsausfälle und Bankenkrisen relativ selten sind. Die Wahrscheinlichkeiten für Bankenkrisen und Währungskrisen sind unter dem Vorbehalt zu betrachten, daß die Feststellung einer Währungs- und Bankenkrise mit Hilfe bestimmter subjektiver Kriterien / Indikatoren erfolgt, die die Gesamtzahl der Krisen bestimmen. Insofern hängen auch die restlichen bedingten Wahrscheinlichkeiten von der Wahl dieser subjektiven Kriterien ab. Korrelationen der einzelnen Krisentypen: Die Auswertung der empirisch ermittelten Daten zu den verschiedenen Krisenereignissen erlaubt auch eine Herleitung empirischer Korrelationen der einzelnen Krisentypen, die in der folgenden Tabelle dargestellt werden. Tabelle 1.5: Korrelationsmatrix (bedingte Kontingenz-Koeffizienten) der ermittelten Krisenereignisse Transfer Event Transfer Event Sovereign Default Währungskrise Bankenkrise 1 Sovereign Default 0.2422 1 Währungskrise 0.5611 0.4685 1 Bankenkrise 0.2559 0.1921 0.4978 1 Die dargestellte Korrelationsmatrix beinhaltet auf den Eintritt eines Country Events bedingte AusfallKontingenzen des in der zweiten Stufe des Country Event Modells enthaltenen Vektors binomialverteilter Zufallsvariablen. Aus der Korrelationsmatrix lassen sich zweierlei für das bankbetriebliche LänderrisikoManagement bedeutende Schlussfolgerungen ziehen. Einerseits zeigen die empirischen Ergebnisse, 85 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management daß alle Krisenereignisse relativ stark miteinander korreliert sind. Andererseits ist aus der Korrelationsmatrix ersichtlich, daß Währungskrisen einen starken empirischen Zusammenhang mit Transfer Events aufweisen. Da Währungskrisen ökonomische Krisenereignisse darstellen, die im Kontext des Country Event Risikos bedeutsam sind, läßt sich daraus die Notwendigkeit einer Einbeziehung von Country Event Risiken in die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition und die Notwendigkeit zur Etablierung von Frühwarnsystemen ableiten. Das voranstehend dargestellte Ausfallmodell wurde an dieser Stelle vor allem zur Einführung des Country Event Begriffs und zur Darstellung der entsprechenden empirischen Historie angeführt. Im Kontext der Risikoquantifizierung wird das geschilderte Ausfallmodell im Verlauf der Arbeit171 wieder aufgenommen und weiter spezifiziert. 171 Siehe Abschnitt 3.5. 86 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.4 Erklärungsansätze für Länderrisiken Nach Definition und Abgrenzung des Länderrisiko-Begriffs, der Einführung des Krisenbegriffs und einem Überblick über die historische Inzidenz der verschiedenen Krisen schließt sich die Frage nach Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen der definierten Risiken an. Im folgenden Abschnitt sollen daher Ursachen und Wirkungszusammenhänge des Risikokomplexes „Länderrisiko“ zumindest soweit beleuchtet werden, daß alle ökonomischen oder politischen Zusammenhänge, die bei der Modellierung und Quantifizierung von Länderrisiken berücksichtigt werden müssen, ersichtlich sind. Am Ende des Abschnitts findet sich eine zusammenfassende Übersicht über alle relevanten Risikofaktoren und die damit verbundenen Wirkungsmechanismen. Die Vorgehensweise der mathematischen Modellierung einzelner Wirkungszusammenhänge ist als Grundlage der in der bestehenden Literatur bereits erfolgten Aufstellung deskriptiver Kausalketten zu sehen172. 1.4.1 Verschuldung und Wachstum Die modellhafte Erklärung von Länderrisiken basiert auf der Grundannahme, daß sich die voranstehend definierten länderspezifischen Krisen aus ökonomisch erklärbaren Wirkungszusammenhängen heraus entwickeln173. Wie die historische Erfahrung zeigt, treten bankbetriebliche Verluste aus Länderrisiken überwiegend in Schwellenländern (Emerging Markets) auf, die sich durch hohe Auslandsverschuldung und hohe, aber volatile Wachstumsraten kennzeichnen lassen. Basierend auf einer derartigen Ausgangssituation können aussenwirtschaftliche Ungleichgewichte (Devisenmangel) auftreten, die zu einer Währungskrise führen und weitere Krisenereignisse (z.B. Transfer Event, Sovereign Default, Bankenkrise) nach sich ziehen können. Da Auslandsverschuldung, hohe Wachstumsraten und Devisenmangel zumeist die Ausgangslage krisenhafter Entwicklungen darstellen, sollten zunächst die makroökonomischen Hintergründe von Verschuldung und Wachstum erörtert werden, bevor auf einzelne Wirkungsmechanismen länderspezifischer Krisen eingegangen wird. 1.4.1.1 Zahlungsbilanz und Verschuldung Die volkswirtschaftlichen Grundzusammenhänge, von denen die Entwicklung länderspezifischer Krisen ausgeht, beinhalten vor allem Grundzusammenhänge der Zahlungsbilanz174. Die Zahlungsbilanz ist die systematische wertmäßige Aufzeichnung aller ökonomischen Transaktionen, die in einer bestimmten Periode zwischen In- und Ausländern stattgefunden haben. Sie beinhaltet eine gemeinsame Betrach- 172 Als Beispiel für derartige Kausalketten und für eine Zusammenfassung verschiedener Kausalketten in einer „Verursachungssystematik“ sei Baxmann angeführt. Siehe Baxmann: 1985, Seite 77 ff. 173 Es sei bemerkt, daß auch politische Risikoaspekte im Sinne einer mikroökonomischen Nutzenmaximierungs-Betrachtung ökonomisch erklärbar sind, ohne ein ökonomisches Phänomen im engeren Sinne zu sein. 174 Zur Zahlungsbilanz und deren Teilbilanzen siehe Jarchow/Rühmann: 1994, Seite 15 ff. Für eine Darstellung im Kontext der Länderrisiko-Analyse siehe Bäcker: 1998, Seite 7 ff. Die Quelle liegt auch den vorliegenden Ausführungen zugrunde. 87 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management tung volkswirtschaftlicher Bestands- und Strömungsgrößen175. Nach der geltenden Konvention werden alle Transaktionen, die mit Kapitalzuflüssen ins Inland verbunden sind (z.B. Exporte) auf der Aktivseite aufgeführt, die dazugehörenden Kapitalzuflüsse oder Devisenbestände werden hingegen auf der Passivseite aufgeführt. Die Zahlungsbilanz gliedert sich in die Leistungsbilanz (LB), die Einkommens- und Verbrauchsaspekte beinhaltet und die Kapitalverkehrsbilanz (KVB), die Vermögensaspekte beinhaltet. Die Zahlungsbilanzidentität besagt, daß dem Saldo des Wertes aller Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalströme eine entsprechende Änderung der Netto-Vermögensposition der Volkswirtschaft gegenübersteht176. Dies läßt sich am Beispiel einer Insel mit einem Produzenten (Robinson), der mit dem Bewohner einer anderen Insel (Freitag) Handel treibt, darlegen. Handelswährung seien Muscheln, die für beide Inseln eine Devise darstellen. Exportiert Robinson Bananen auf die Nachbarinsel, erhält er dafür den Gegenwert in Muscheln. Waren-Exporte (Aktiv-Seite) und Devisen-Importe (Passiv-Seite) sind somit in Robinsons Zahlungsbilanz gleichermaßen gestiegen. Importiert Robinson Kokosnüsse von der Nachbarinsel, so zahlt er in Muscheln (Devisen-Export, Aktiv-Seite) und erhält den Gegenwert an Kokosnüssen (Waren-Import, Passiv-Seite). Anstelle den Handel unmittelbar zu bezahlen, könnte Robinson sich auch auf der Nachbarinsel verschulden und für die aufgenommenen Muschel-Kredite Kokosnüsse importieren. Dann würden die Muschel-(i.e.Devisen)reserven nicht angetastet, aber die Netto-Auslandsschuld (Kapitalleistungs-Import, Passiv-Seite) würde sich vergrößern. Dies entspräche einer Verringerung des Netto-Auslandsvermögens in Robinsons Zahlungsbilanz. Eine dritte Variante der Kokosnuss-Finanzierung stellt die Kreditaufnahme mit anschliessender Umschuldung dar. Robinson importiert Kokosnüsse und nimmt dafür bei Freitag einen Kredit auf. Sobald Robinson die Kokosnüsse auf seiner Insel hat, erklärt er den Kredit für ungültig und verlangt unter Androhung eines permanenten Bananen-Embargos von Freitag die Erlassung des Kredits. Da Freitag von den Bananen abhängig ist, stimmt er zu. Die Umschuldung erscheint in Robinsons Zahlungsbilanz als „Exceptional Financing“ (Passiv-Seite). Die Zahlungsbilanz läßt sich auf Cash Basis (wobei nur tatsächlich geflossene Beträge in die Betrachtung eingehen) oder auf Accrual Basis aufstellen, wobei alle vertraglich geschuldeten Zahlungsströme erfasst werden. Da die Betrachtung länderrisikorelevanter Aspekte vor allem Forderungen umfasst, die nicht beglichen werden können, ist für unsere Zwecke vor allem die Zahlungsbilanz auf Accrual Basis interessant. Diese wird auch allen folgenden Argumentationen zugrunde gelegt. Nach der Art der übertragenen Güter oder Kapitalleistungen teilt sich die Zahlungsbilanz in verschiedene Teilbilanzen auf. Während einzelne Teilbilanzen offene Salden (Überschüsse/Defizite) aufweisen können, ist die Zahlungsbilanz stets ausgeglichen. 175 Während die Devisenbilanz eine Bilanz von Bestandsgrößen ist, beziehen sich alle anderen Bestandteile der Zahlungsbilanz auf Strömungsgrößen. 176 I.e. Aktiva und Passiva der Zahlungsbilanz entsprechen sich in der Summe. Die vereinfachte Budgetidentität der Zahlungsbilanz lässt sich durch folgende Formel ausdrücken: (Exporte – Importe) = ∆ (Netto-Auslandsschuld) + ∆ (Devisenreserven). 88 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Die Teilbilanzen der Zahlungsbilanz sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 1.6: Die Zahlungsbilanz und deren Teilbilanzen Oberbilanz Teilbilanz Inhalt Leistungsbilanz (LB) = Wert aller Waren-, Dienst- und Kapitalleistungen Handelsbilanz (HB) Wert aller Warenströme zwischen In- und Ausland + Dienstleistungsbilanz (DLB) Dienstleistungsexporte und – Importe + Übertragungsbilanz (ÜB) Kapitalleistungsexporte und – Importe Kapitalverkehrsbilanz (KVB) = Änderung der Netto-Vermögensposition Kapitalbilanz im engen Sinn (KB) Änderung der Netto-Auslandsverschuldung + Devisenbilanz (DevB) Änderung der Devisenbestände + Exceptional Financing (EF) Ausgleich (Passiv) für Umschuldungen/Verzug Unter positiver Anrechung von Aktiv- und negativer Anrechung von Passivpositionen läßt sich die Zahlungsbilanzidentität folgendermaßen schreiben: HB + DLB + ÜB + KB + DevB + EF = 0 ( 14.) Die Summe aller Zahlungsbilanzsalden außer der Devisenbilanz und dem Exceptional Financing wird als Overall Balance (OB) bezeichnet. Wenn die Overall Balance durch die Devisenreserven nicht gedeckt werden kann, dann wird die Differenz als Exceptional Financing (EF) erfaßt. OB = HB + DLB + ÜB + KB = − EF − DevB ( 15.) Für die Beurteilung länderrisikorelevanter Aspekte sind vor allem die Devisenbilanz und die Leistungsbilanz von Interesse. Wie im folgenden noch hervorgehoben wird, lassen sich defizitäre177 Leistungsbilanzen entsprechend der Zahlungsbilanzidentität entweder durch steigende Verschuldung des privaten oder öffentlichen Sektors, durch Devisenabflüsse oder durch Exceptional Financing finanzieren. Betrachtet man die Verwendungsgleichung des Nettosozialprodukts zum Zeitpunkt t (Notation siehe Fussnote 178) , Yt = Ct + I t + Ext − Imt , ( 16.) sowie die Identität, nach der das Volkseinkommen – nach Berücksichtigung der laufenden Übertragungen – für Konsum und Ersparnis verwendet werden kann179, Yt + ÜBt = Ct + St , ( 17.) 177 Eine defizitäre Leistungsbilanz liegt vor, wenn mehr Güter, Dienstleistungen oder Kapitalleistungen in das Land importiert als exportiert werden. Dies korrespondiert in der Kapitalverkehrsbilanz mit entsprechenden Kapitalabflüssen oder mit entsprechender Verschuldung. 178 Es gelte die Notation (alle Größen zum Zeitpunkt t) : Yt = Nettosozialprodukt, Ct = Konsum, It = Investitionen, Ext = Exporte, Imt = Importe, St = Ersparnis. 179 Siehe Bäcker: 1998, Seite 9 - 10. 89 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management so läßt sich auch feststellen, daß der Saldo der Leistungsbilanz LB genau der Differenz aus inländischer gesamtwirtschaftlicher Ersparnis St und Investitionen It entspricht: LBt = Ext − Imt + ÜBt = St − I t . ( 18.) Die gesamtwirtschaftliche Ersparnis St läßt sich noch weiter in die Änderung der Geldmenge ∆Mt, die Änderung der privaten und der öffentlichen Vermögenspositionen ∆VP,t und ∆VGov,t sowie die Änderung der Auslandsverschuldung180 (∆Dt = Dneu,t + D0 (1+r)t - D0 ) aufschlüsseln: ( S t = ∆M t + ∆VP ,t + ∆VGov,t − Dneu,t + D0 (1 + r ) − D0 t ) ( 19.) Einsetzen dieses Terms in die voranstehende Gleichung (16) ergibt: ( ( )) Ext − Imt + ÜBt = ∆M t + ∆VP ,t + ∆VGov,t − Dneu,t + D0 (1 + r ) − D0 − I t t ( 20.) Gleichung (20) sei im folgenden als „Budgetbedingung des Landes“ bezeichnet, an der sich vor allem der Handlungsrahmen der Geld- und Fiskalpolitik erkennen läßt. Bei der Beurteilung der Wirkung von Staatsverschuldung sind kurzfristige und langfristige Aspekte zu unterscheiden. Verschuldet sich der Staat stark im Ausland181, ist es möglich, mit Hilfe der Verschuldung eine defizitäre Leistungsbilanz (i.e. Import-Überschüsse) kurzfristig zu finanzieren. Kapitalbilanzüberschüsse (durch Verschuldung) gleichen dabei bestehende Leistungsbilanzdefizite aus. Für die langfristigen Wirkungen der Staatsverschuldung auf die Leistungsbilanz ist vor allem die Verwendung der erhaltenen Auslandskredite entscheidend. Wie aus der obigen Budgetbedingung des Landes ersichtlich ist, bringt staatliche Auslandsverschuldung langfristig Kosten in Form von Zinszahlungen mit sich, die in kommenden Perioden zusätzlich zu dem dann anfallenden Konsum finanziert werden müssen. Die Verwendung der Auslandskredite für Investitionen (z.B. Infrastruktur) steigert allerdings die Produktivität der Gesamtwirtschaft und kann damit zukünftige Belastungen aus Zinszahlungen ausgleichen oder sogar überkompensieren. Rein konsumtive Importe führen hingegen zu keinen langfristigen Steigerungen der Wirtschaftskraft. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, daß sich die zu finanzierenden Leistungsbilanzdefizite aufgrund der in Zukunft fälligen Zinszahlungen weiter vergrößern und das Land in eine „Verschuldungsfalle“ gerät. Ein vollständiger Ausgleich der zukünftigen Zinszahlungen durch Produktivitätsfortschritte ist allerdings auch in dem Fall fraglich, wenn Verschuldung vollständig in staatliche Investitionen fliesst. Da staatliche Tätigkeit private Tätigkeit langfristig verdrängt und damit die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft verringert (s.g. „Crowding out“182), wird die durch Investitionen angestrebte Kompensation der Zinslasten durch Produktivitätsfortschritte konterkariert. 180 Dneu,t beschreibt die zum Zeitpunkt t aufgenommene Neuverschuldung, D0 beschreibt die zum Zeitpunkt 0 geltende Verschuldung und D0(1+r)t - D0 beschreibt die zwischen den Zeitpunkten 0 und t aufgelaufenen Zinszahlungen. Die Gesamtverschuldung zum Zeitpunkt t entspricht damit dem Term Dneu,t + [D0(1+r)t – D0 ] + D0 und die Änderung der Gesamtverschuldung zwischen den Zeitpunkten 0 und t entspricht dem in der obigen Gleichung eingesetzten Term Dneu,t + [D0(1+r)t – D0 ] + D0 – D0 . 181 182 Für einen Überblick über Verschuldungsmotive siehe auch Krämer-Eis: 1998, Seite 4 ff. Zu Crowding Out Effekten siehe Barro: 1993, Seite 315 – 327 und Seite 361ff. 90 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Insgesamt läßt sich somit festhalten, daß Staatsverschuldung lang- wie kurzfristig tendentiell die Gefahr eines sich aus der Verschuldung immer weiter verstärkenden Leistungsbilanzdefizits birgt. 1.4.1.2 Financing GAP Modelle vom Harrod-Domar Typ Modelle vom Harrod-Domar Typ183 stehen im Kontext der frühen entwicklungstheoretisch orientierten Literatur, die sich vor allem der Frage der „optimalen“ Verschuldung annahm und die Entwicklung der Schulden und des Schuldendienstes eines Landes im Zeitablauf zu erklären versucht. Gemeinsames charakterisierendes Merkmal dieser Modelle ist die Vorgabe einer Produktionsfunktion mit konstanten Elastizitäten bezüglich des Produktionsfaktors Kapital. Da die übrigen Produktionsfaktoren annahmegemäß in ausreichender Weise zur Verfügung stehen184, stellt der Produktionsfaktor Kapital den Engpaßfaktor dar, von dem die Produktionsfunktion alleine abhängt. Im vorliegenden Beispiel sei die folgende Produktionsfunktion angenommen: α Y (Kt ) = Kt , ( 21.) wobei Kt das zur Verfügung stehende Kapital und α∈ℜ die Kapitalelastizität der Produktionsfunktion bezeichnet. Die Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts dYt ist damit alleine vorgegeben durch die Wachstumsrate des Kapitalstocks dKt: dY ( K t ) = α ⋅K t α −1 dK t ( 22.) und da diese der Investitionsquote it (=It / Kt ) gleichzusetzen ist, läßt sich dies schreiben als dY ( K t ) = αK t α −1 It . Kt ( 23.) Die voranstehend angeführte Budgetbeschränkung des Landes sei durch die Annahmen ∆Mt=0, ÜB=0 und ∆VP,t +∆VGov,t = sYt vereinfacht, wobei sYt dem binnenwirtschaftlichen Sparaufkommen185 entspricht. Die Budgetbeschränkung des Landes lautet dann vereinfacht: ( ) sYt − Dneu,t + D0 (1 + r ) − D0 − I t = Ext − Imt t ( 24.) Will man ein selbsttragendes Wachstum bei konstanter Neuverschuldung erreichen, so muß gelten: d (Ext − Imt + I t ) ≥ 0 und dDneu,t = 0 . ( 25.) Unter Einsetzung der obigen Gleichung (22) und Ableitung läßt sich diese Bedingung folgendermaßen umschreiben: 183 Siehe Domar/Evsey: 1947, Seite 137 - 147 und Easterly: 1999, Seite 423-438 sowie die weiterführende Literatur für eine genauere Betrachtung dieser Modelle. Diese Quellen liegen auch den vorliegenden Ausführungen zugrunde. 184 Das Modell steht im historischen Kontext der großen Depression in den Vereinigten Staaten, wodurch die Annahme beliebig verfügbarer Arbeitskräfte zu erklären ist. 185 Es gilt somit die Annahme, daß die Sparquote einem konstanten Anteil s des Volkseinkommens (Y) entspricht. 91 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management ( ) ( ) d (sYt ) − dDneu,t − d D0 (1 + r ) = sdYt − D0 ⋅ d (1 + r ) ≥ 0 ( 26.) sdYt ≥ D0 (1 + r ) ln(1 + r ) ( 27.) t t t Diese Ungleichung beinhaltet die Aussage, daß der Zuwachs der Ersparnisse, der durch die Wachstumsrate des Volkseinkommens gegeben ist, in jeder kommenden Periode größer sein muß als der Zuwachs des Schuldendienstes. Dies ist auch unmittelbar einsichtig: Nur wenn die Wachstumsrate der Ersparnisse größer ist als die Wachstumsrate der Zinslasten, besteht die Hoffnung, daß die Ersparnisse die Zinslasten eines Tages überkompensieren, so daß das Land aus eigener Kraft und ohne Wachstumsverluste die Schulden tilgen kann („Takeoff“ des Landes). Aus der Budgetbeschränkung ist auch unmittelbar ersichtlich, welche Faktoren ein Land daran hindern, sich entsprechend zu entwickeln: • eine Abnahme des Außenbeitrags (Ex-Im), der sich in einer Abnahme der Exporte oder einer Zunahme der Importe äussert und dazu führt, daß der Netto-Kapitalabfluß aus dem Land größer wird. Eine Abnahme des Außenbeitrags ist häufig auf eine Änderung in den Terms of Trade (ToT)186, dem realen Preisverhältnis in- und ausländischer Güter, zurückzuführen. • eine Abnahme der Sparquote (s), die dazu führt, daß ein geringerer Anteil des Volkseinkommens zur Schuldentilgung zur Verfügung steht. Da die Sparquote einer Volkswirtschaft als Ergebnis des Handelns aller Wirtschaftssubjekte entsprechend ihrer intertemporalen Konsumpräferenzen anzusehen ist, ist davon auszugehen, daß sie sich im Normalfall nur sehr langsam verändert. In wirtschaftlichen Notsituationen (z.B. starke Inflation im Verlauf länderspezifischer Krisen) ist der drastische Rückgang der Sparquote hingegen ein wichtiger Faktor, der eine schnelle Erholung des Landes verhindert. • eine Zunahme der Weltmarkt-Zinsen (r), die dazu führt, daß der Schuldendienst für bestehende Auslandsschulden einen größeren Anteil am Volkseinkommen ausmacht und entweder weniger gespart oder weniger importiert werden kann. Wie wir im folgenden noch sehen werden, stellen diese Faktoren wichtige Risikofaktoren für länderspezifische Krisen dar. Beispielsweise sind häufig Änderungen des internationalen Zinsniveaus gemeint, wenn in einem der folgenden Krisenmodelle von „Externem Schock“ oder „Trigger Event“ gesprochen wird. Die Wachstumsmodelle vom Harrod-Domar Typ werden auch als „Financing Gap Modelle“ bezeichnet, da sie in ihrer Kernaussage implizieren, daß Schwellenländern zur Erreichung eines selbsttragenden Wachstums („Takeoff“) vor allem das Kapital für Investitionen fehlt. Wenn dieses durch angemessene Kapitalimporte (Kreditvergabe, Entwicklungshilfe) zur Verfügung gestellt wird, dann können, so die Aussage dieser Modelle, die Länder aus eigener Kraft den „Takeoff“ erreichen. Dies zeigt sich durch 186 Bei den Terms of Trade handelt es sich um das Verhältnis von Exportpreisen zu Importpreisen (jeweils als mengengewichtete Preisindices gemessen). Zu dem Begriff der Terms of Trade und zu Implikationen von Änderungen der Terms of Trade auf die Wirtschaft eines Landes siehe vor allem Krugman/Obstfeld: 2000, Seite 93ff. 92 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Einsetzen von Gleichung (22) in Gleichung (27), was zu der folgenden modifizierten Bedingung für selbsttragendes Wachstum führt: s ⋅ i ⋅α ⋅ K t α −1 − D0 (1 + r ) ln(1 + r ) ≥ 0 . t ( 28.) Eine notwendige Grundlage hierfür ist, daß sich die Sparquote trotz des zusätzlich vorhandenen Kapitals nicht verringert und daß das importierte Kapital vollständig in Investitionen umgesetzt wird. Auf diese Annahme gründet sich auch die verbreitete Verwendung dieser Modelle in internationalen Organisationen, die sich mit Entwicklungshilfe beschäftigen (Weltbank, IMF, etc.). Der Klarheit halber sollte zwischen dem grundlegenden ökonomischen Zusammenhang der Financing Gap-Modelle und der Aussage, daß Kapitalimporte geeignet sind, um langfristiges Wachstum anzustoßen, unterschieden werden. Während der grundlegende ökonomische Zusammenhang dieser Modelle im Sinne der Verdeutlichung der Bedeutung von Außenbeitrag, Sparquote und WeltmarktZinsen durchaus valide ist, ist letzteres im Prinzip widerlegt. Dies liegt vor allem daran, daß Kapitalimporte nicht vollständig in Investitionen umgesetzt werden, sondern häufig die Konsumneigung erhöhen und die Sparquote langfristig senken, so daß die helfende Wirkung der Kapitalimporte kompensiert wird187. Darüber hinaus wird eine mögliche wachstumssteigernde Wirkung von Kapitalimporten dadurch gemindert, daß ein Teil der Kapitalimporte (z.B. internationale Portfolioinvestitionen) sehr volatil ist. Starke Schwankungen der Portfolioinvestitionen können Krisen auslösen, die positive Wachstumseffekte früherer Investitionen zunichte machen188. 1.4.1.3 Intertemporale Konsumglättung In Anbetracht der Tatsache, daß die meisten Schwellenländer den Zustand selbsttragenden Wachstums trotz enormer Kreditvergaben nicht erreicht haben, sondern statt dessen die Last der Verschuldung ein offensichtliches Entwicklungshindernis darstellt, stellt sich die Frage nach den Gründen, die die Länder in der Praxis vom theoretisch vorgegebenen Wachstumspfad abbringen. Wie bereits erwähnt wurde, ist im Zusammenhang mit Kapitalimporten neben der gewünschten investiven Verwendung des Kapitals zumeist ein gleichzeitiger Rückgang der Sparquote und eine Zunahme der Importe zu beobachten. Diese Beobachtung führte zu einer Diskussion um die Gültigkeit der Financing Gap Modelle und um die Frage, ob Kreditvergabe an Schwellenländer nicht eher negativ zu beurteilen sei, wenn sie das inländische Sparen verdrängt. Wenn statt der rein investiven Verwendung der Kapitalimporte lediglich der Konsum und die Importe steigen, so entfällt nämlich die längerfristige Wachstumswirkung der Kreditvergabe. Eine mögliche Erklärung für die konsumtive Verwendung der Kapitalimporte und eine Rechtfertigung der Kreditvergabe leitet sich aus der Hypothese des permanenten Einkommens189 ab. Danach nutzen die Wirtschaftssubjekte bei stark schwankenden Einkommen die Möglichkeit der Kredit- 187 Siehe Easterly: 1999, Seite 423 - 438 und Bäcker: 1998, Seite 40. Zum Zusammenhang zwischen Wachstum und Kapitalimporten und zu der Rolle der Volatilität siehe World Bank: 2001, Seite 67. 189 Zur Hypothese des permanenten Einkommens siehe Friedman: 1957. 188 93 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management aufnahme, um Einkommensschwankungen intertemporal auszugleichen und einen in der Zeit konstanten Konsumpfad in Höhe des permanenten Einkommens zu erreichen. Das permanente Einkommen entspricht dabei dem annualisierten Barwert aller zukünftig erwarteten Nettoeinkommen. In dem Fall, daß es keine oder nur unterentwickelte inländische Kapitalmärkte gibt und Inländer nur beschränkten Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten haben, übernimmt der Staat in der Rolle des zentralen Planers („Benevolent Dictator“) die Mittlerrolle und gleicht durch Steuern bzw. Subsidien die ansonsten mit dem Volkseinkommen schwankenden Einkommen der einzelnen Wirtschaftssubjekte derart aus, daß deren intertemporale Erwartungsnutzenfunktion das Maximum erreicht190. Als weitere Beispiele einer möglichen sinnvollen konsumtiven Verwendung von Kapitalimporten durch einen „Benevolent Dictator“ sind Bildungsausgaben und andere investitionsähnliche Ausgaben anzusehen, die zwar unter Aspekten der Zahlungsbilanz Konsumcharakter haben, allerdings langfristig eine Erhöhung des Grenzertrags des Produktionsfaktors Arbeit bewirken. Somit ist festzustellen, daß eine konsumtive Verwendung von Kapitalimporten nicht generell abgelehnt oder als Argument gegen Kreditvergabe verwendet werden kann. Statt dessen ist der einzelne Fall zu betrachten, der im eingeengten Rahmen des Harrod-Domar Modells wenig Berücksichtigung findet. Vor dem Hintergrund der Hypothese des permanenten Einkommens läßt sich über die Rechtfertigung internationaler Kreditvergabe hinausgehend auch ein Zusammenhang zwischen exogenen Schocks (Volatilität der Produktion) und der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Staates auf Devisenforderungen herleiten. Dieser liegt darin begründet, daß der Ausgleich von Produktionsschwankungen durch Staatsverschuldung zu einem generell erhöhten Niveau der Staatsverschuldung führt. Ausfälle seien auf rationale Ausfall-Entscheidungen des zentralen Planers zurückzuführen, die unter Erwartungsnutzenmaximierung eine Kompensation exogener Schocks bewirken sollen. Unter dieser Annahme folgt die Ausfall-Entscheidung einem politisch-ökonomischen Nutzenkalkül. Daraus folgt, daß ein höheres Niveau der Staatsverschuldung eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit mit sich bringt. In Modellen dargelegt wurde dieser Mechanismus beispielsweise von Sachs/Cohen und Eaton/Gersovitz191. Unter den Annahmen • der Informations-Symmetrie, i.e. der (unrealistischen) Annahme, daß die Gläubiger über die gleichen Informationen verfügen wie der Staat, • eines stochastischen Pfads der Produktion und der Annahme, • daß die Politiker intertemporale Erwartungsnutzenmaximierung betreiben folgt, daß die Ausfallwahrscheinlichkeit umso höher ist, je • stärker der deterministische Pfad der Produktion schwankt, je • höher der Zinssatz ist, je 190 Da ein entsprechendes Modell von Bäcker ausführlich beschrieben wird und an dieser Stelle keine neuen Erkenntnisse liefert, wird unter Verweis auf die Literaturquelle auf die Herleitung verzichtet. Siehe Bäcker: 1998, Seite 41ff. 94 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • geringer die Wachstumsrate des Landes ist und je • geringer die Strafkosten des Ausfalls sind192. Als Kritik an der Hypothese des permanenten Einkommens und den darauf aufbauenden Modellen läßt sich anführen, daß die in einem Staat handelnden Politiker im Allgemeinen nicht den Erwartungsnutzen ihrer Bürger maximieren, sondern politische Ziele verfolgen und aufgrund ihrer kurzfristigen Orientierung am Erhalt politischer Macht zumeist zwangsläufig langfristige Aspekte vernachlässigen. Darüber hinaus ist zu bemerken, daß selbst wenn die in einem Staat handelnden Politiker den Erwartungsnutzen der Wirtschaftssubjekte maximieren wollten, sie diesen zum einen nicht kennen und darüber hinaus auch nicht kennen können, da es keine allgemeingültige Regel gibt, nach der intersubjektiv nicht vergleichbare Nutzenwerte einzelner Individuen aggregiert werden könnten. Daher läßt sich aus der Hypothese des permanenten Einkommens allein weder Verschuldung erklären noch lassen sich Lösungsperspektiven für das Schuldenproblem ableiten. Die Hypothese wurde hingegen häufig als Argument für eine öffentliche Kreditgewährung an EM Länder verwendet. 1.4.1.4 Das neoklassische Wachstumsmodell Das neoklassische Wachstumsmodell193 greift die Theorie des permanenten Einkommens auf und erweitert sie durch die Einbettung in ein vollständiges Wachstumsmodell. Dabei hängt das Wachstum der Wirtschaft von den folgenden drei Faktoren ab: • Technischer Fortschritt, • Bevölkerungswachstum, • Akkumulierter Kapitalstock (incl. Infrastruktur). Unter der Annahme eines Bevölkerungswachstums von null und unter Vernachlässigung des technischen Fortschritts existiert für jede geschlossene Volkswirtschaft ein gleichgewichtiger Bestand (Steady State) des akkumulierten Kapitalstocks, der durch Nettoinvestitionen von null gekennzeichnet ist. Die Volkswirtschaft wächst so lange, wie dieser Steady State noch nicht erreicht ist und die Ersparnis die Abschreibungen übertrifft. Die Erhöhung des Kapitalstocks wird von einem sinkenden Realzinssatz, von steigendem Konsum und von einer abnehmenden Nettoinvestition begleitet. Die Lage dieses Steady State ist abhängig von der Grenzproduktivität des Kapitals (GPK), welche durch technischen Fortschritt und Bevölkerungswachstum bestimmt wird. Daraus folgt, daß der technische Fortschritt und das Bevölkerungswachstum die vorwiegenden Determinanten eines langfristigen endogenen Wirtschaftswachstums sind. Dieses Ergebnis hat auch in einer offenen Volkswirtschaft Bestand. In diesem Fall bestimmt sich der Kapitalstock und die Investitionen aus dem Schnittpunkt der Kurve des GPK und dem Realzinssatz. Technischer Fortschritt und Bevölkerungswachstum erhöhen die Kurve des 191 Siehe Sachs/Cohen: 1985 und Eaton/Gersovitz: 1981. Für eine gute Zusammenfassung dieser Modelle siehe Saunders: 1986(b), Seite 22 – 28. Auf das Konzept und die Bedeutung der Strafkosten des Ausfalls wird im folgenden noch ausführlicher eingegangen (Siehe Abschnitt 1.4.4.2). 193 Zum neoklassischen Ansatz siehe Barro: 1993, Seite 213 - 299. 192 95 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management GPK, so daß bei konstantem Welt-Realzinssatz der Kapitalstock und damit auch die Produktion zunehmen. Den Aussagen der neoklassischen Theorie entsprechend, ist ökonomisches Wachstum eines Landes somit nur durch Produktivitätsfortschritt und Bevölkerungswachstum zu erreichen. Dabei ist zu beachten, daß Bevölkerungswachstum nur bis zu einem gewissen Punkt das GPK erhöht und daß oberhalb einer bestimmten Wachstumsrate der Bevölkerung das GPK mit dem Bevölkerungswachstum abnimmt. Dies ist darauf zurückzuführen, daß ab einer bestimmten Wachstumsrate der Bevölkerung die Ressourcen eines Landes nicht zur Versorgung der Bevölkerung ausreichen und darüber hinaus sogar natürliche Ressourcen vernichtet werden194. Vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern ist dies häufig der Fall. Bevölkerungswachstum ist daher in diesen Ländern kein Wachstumsfaktor, sondern eher ein Wachstumshindernis. Bezieht man die Aussagen der neoklassischen Theorie auf Emerging Market Länder und die Frage nach der Wachstumswirkung von Auslandskrediten, so zeigt sich auch hier, daß Staatsverschuldung nur dann zu Wachstumseffekten führt, wenn sie für Infrastrukturmaßnahmen getätigt wird, die die Kurve des GPK in dem Land deutlich erhöhen. Der internationale Kapitalmarkt spielt vor diesem Hintergrund die wichtige Rolle, daß er durch die Bereitstellung von Kapital- und Technologietransfers die internationale Angleichung der GPKs sicherstellt. Im internationalen Vergleich niedrige Kosten des Produktionsfaktors Arbeit führen dabei unter den Voraussetzungen einer ausreichenden Qualifikation der Arbeitskräfte (!) und einer adäquaten Infrastruktur (!) zu einem stetigen Technologietransfer, der die Grenzproduktivitäten des Kapitals international angleicht. Ein Beispiel für einen solchen Technologietransfer ist die Entwicklung der Softwareindustrie in Indien. Durch die Ansiedlung international renommierter Universitäten und Ausbildungsstätten im Rahmen von Entwicklungshilfe-Projekten sowie durch die im internationalen Vergleich sehr geringen Lohnkosten wurde ein Technologie-Transfer ausgelöst, der mit starkem Wirtschaftswachstum der Region einhergeht. Dieses Beispiel zeigt allerdings auch, daß die Ausbildung und Motivation der Bevölkerung sowie die politische Stabilität der Region ein entscheidender Faktor zur Erreichung der Wachstumsziele ist. Die beschriebene Entwicklung spiegelt sich am Kapitalmarkt in einem anfänglich hohen Realzinssatz wider, der das internationale Kapital anlockt und im Laufe der Entwicklung des Landes solange sinkt, bis er dem Realzinssatz der Industrieländer entspricht. Der Technologie- und Kapitaltransfer hält im Modell so lange an, bis sich die Grenzproduktivitäten des Kapitals und der Arbeit wie auch der Realzinssatz an die Werte der Industrieländer angeglichen haben. Insgesamt lassen sich folgende Punkte aus der neoklassischen Theorie rekapitulieren: • Im Gleichgewicht einer Volkswirtschaft entspricht das Grenzprodukt des Kapitals dem Realzins und das Grenzprodukt der Arbeit dem Reallohn. Ein langfristig stetiger Wachstumspfad kann somit nur durch eine stetige Verlagerung (Zunahme) der Grenzproduktivitäts-Kurven des Kapitals und der Arbeit erreicht werden. 194 Dies bezieht sich auf negative Externalitäten, die bei überdurchschnittlich hohem Bevölkerungswachstum auftreten, wie z.B. Rückwirkungen auf Infrastruktur, Gesundheitssystem, Soziale Versorgung, etc. 96 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Die Investitionsgüternachfrage schützt den Konsum vor kurzfristigen Angebotsschocks und ist daher besonders anfällig für Schwankungen. • Hängt wie im Fall vieler Schwellenländer die Wirtschaft von der Entwicklung der Weltmarktpreise einiger weniger Güter ab, so wirkt ein dauerhafter Verfall der Weltmarktpreise für diese Güter wie eine Serie permanenter Angebotsschocks, die sich unmittelbar auf den Konsum auswirken, die die inländischen Investitionen und die Realzinsen aber unbeeinflusst lassen. Ein temporärer Rückgang der Weltmarktpreise für diese Güter wirkt sich vor allem auf die Investitionsgüternachfrage aus und führt zu einem steigenden Realzinssatz, während der Konsum nur wenig zurückgeht. In diesem Fall wird die intertemporale Konsumglättung vor allem durch internationale Kredite finanziert. Derartige Kreditvergabe hat allerdings keine Wachstumswirkungen. • Zur Erreichung von Wachstumswirkungen muß Kreditvergabe an Investitionsvorhaben geknüpft werden. • Die automatische Angleichung der Grenzprodukte des Kapitals durch Technologie- und Kapitaltransfer stellt langfristig eine positive Entwicklung sicher. Dies steht allerdings unter den Prämissen der politischen Stabilität, einer adäquaten Infrastruktur sowie einer im internationalen Vergleich adäquaten Ausbildung der Arbeitskräfte. • Internationale Kreditvergabe und Entwicklungshilfen sind somit nur dann sinnvoll, wenn das transferierte Kapital zur Verbesserung der Infrastrukur oder der Ausbildung der Bevölkerung investiert wird. Aus der neoklassischen Theorie lassen sich folgende Risikofaktoren für ein Land ableiten, die die Wachstumsaussichten langfristig gefährden195: • Abnahme des Grenzprodukts des Kapitals, • Mangelnde Qualifikation der Arbeitskräfte, • Mangelhafte Infrastruktur (z.B. schlechte Transportwege, unzureichende Energieversorgung), • Politische Instabilität (Einfluss von Gewerkschaften, Streiks, Extremismus). Kritik: Im Kontext der neoklassischen Theorie wird davon ausgegangen, daß Investitionswillen potentieller Kapitalgeber in den Industrieländern generell vorhanden ist, sobald sich Investitionschancen ergeben. Alle Determinanten von Kapitalströmen liegen somit nach dieser Theorie in den Kapitalempfänger-Ländern begründet. Am Beispiel der Bedeutung des internationalen Zinsniveaus für Kapitalströme in EM Länder ist bereits ersichtlich, daß diese Annahme problematisch ist. 195 Zu einer sehr guten und ausführlichen Diskussion über Zusammenhänge zwischen Wachstum, Returns und Risiken in Emerging Markets siehe Harvey/Erb et al.: 1997, Seite 10 ff. 97 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.4.1.5 Das Feldstein-Horioka-Theorem und internationale Kapitalströme Feldstein und Horioka196 haben in einer empirischen Studie die Auswirkungen einer Zunahme der inländischen Sparquote auf Auslandsinvestitionen untersucht. Ausgehend von der neoklassischen Theorie müsste eine Zunahme der inländischen Sparquote in einer offenen Volkswirtschaft unmittelbar zu einer Zunahme der Auslandsinvestitionen führen197. Die empirische Untersuchung ergibt allerdings, daß nur ein sehr geringer Anteil der inländischen Ersparnis in Auslandinvestitionen umgesetzt wird. Dies bedeutet letztlich, daß der internationale Kapitalmarkt die Angleichung aller Grenzprodukte des Kapitals durch Kapital- und Technologietransfers nicht bewerkstelligt. Dies wird von Feldstein/Horioka auf folgende Punkte zurückgeführt: • Die Risikoaversion der Investoren, hohe Risiken in den Schwellenländern und unterschiedliche Korrelationen an den Finanzmärkten führen dazu, daß ein optimales Portfolio für verschiedene Länder sehr unterschiedliche Gewichtungen der einzelnen Assets beinhaltet. Die Risiken internationaler Investitionen umfassen sowohl die voranstehend definierten Länderrisiken als auch operationale Risiken (Infrastruktur). In den Entwicklungsländern sind die Risiken teilweise so groß, daß keine Kapitaltransfers mehr stattfinden. • Gesetzliche Vorschriften für institutionelle Anleger (Renten-, Pensionskassen, Versicherungen) verbieten besonders riskante Anlagen und schreiben manchmal (z.B. US-amerikanische Rentenkassen) sogar explizit eine Anlage im Inland vor. • Steuerliche Unterschiede zwischen den Ländern verzerren die Kapitalflüsse. Diese von Feldstein und Horioka beobachtete Ineffizienz der internationalen Finanzmärkte führt dazu, daß auch offene Volkswirtschaften Investitionen über Konsumverzicht finanzieren müssen. Da der Konsumverzicht auf dem niedrigen Versorgungsniveau der Schwellenländer zumeist eine direkte Einschränkung der grundlegenden Lebensbedürfnisse der Bevölkerung bedeutet, sind Sparmaßnahmen in Schwellenländern häufig politisch schlecht durchsetzbar. Hochentwickelte Länder entwickeln sich daher weiter, Länder niedrigerer Entwicklungsstufe bleiben unterentwickelt und verschlechtern sich sogar relativ zu den anderen. Im Kontext des Feldstein-Horioka Theorems und zahlreicher darauf folgender empirischer Studien zu Determinanten von Kapitalströmen198 zeigt sich, daß internationale Kapitalströme nicht allein durch Grenzerträge des Kapitals in den Kapitalempfänger-Ländern beeinflusst werden. Vielmehr beeinflussen eine Vielzahl von Faktoren sowohl in Kapitalempfänger- als auch in Kapitalgeber-Ländern die Richtung und Stärke internationaler Kapitalströme. In der entsprechenden Literatur wird somit zwischen internen und externen Determinanten („Push / Pull-Faktoren“) von Kapitalströmen unterschieden. 196 Siehe Feldstein/Horioka: 1980, Seite 314 – 329. Dies bezieht sich nicht auf Portfolioinvestitionen, die einen wesentlich kürzeren Anlagehorizont haben und liquider sind. Wie Feldstein und Horioka hervorheben, sind kurzfristige Kapitalanlagen ausreichend liquide, daß der internationale Finanzmarkt eine Angleichung der (jeweils mit Forward FX Rates umgerechneten und nach Steuer betrachteten) Returns im internationalen Vergleich bewerkstelligt. 197 98 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Externe Determinanten (Push Faktoren) von Kapitalströmen liegen außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des entsprechenden Kapitalempfänger-Landes und können als “Determinanten des Investitionswillens” beschrieben werden. Sie umfassen einerseits strukturelle, marktspezifische Faktoren, die bei potentiellen Investoren zu dem Wunsch führen, ihr Portfolio international zu diversifizieren. Andererseits umfassen sie auch zyklische Faktoren (wie z.B. Überschussliquidität), die Investoren dazu führen, in anderen Ländern bessere Ertragschancen zu suchen. Push Faktoren sind zumeist mit einer vorübergehenden Verschlechterung der Ertragsperspektiven in Industrieländern verbunden. Externe Determinanten umfassen beispielsweise folgende Faktoren: • Änderungen der Risikoaversion an den internationalen Finanzmärkten (Welt-Konjunktur, Zinsen, etc.), • Konjunktur-Zyklen in den Industrieländern (Zinsen, Kapitalerträge, Aktienindex-Returns), • Steuerliche Nachteile in Industrieländern, • Die ökonomische Vorteilhaftigkeit internationaler Portfolio-Diversifikation. Interne Determinanten (Pull Faktoren) von Kapitalströmen umfassen alle Faktoren, die im Land selber begründet liegen und zu einem Zustrom von Kapital in das entsprechende Land führen. Der Wirkungsmechanismus dieser Faktoren beinhaltet zumeist eine allgemeine Erhöhung des erwarteten risikoadjustierten Ertrags von Investitionsprojekten. Dies kann entweder durch Handeln der Regierung (Wirtschaftspolitik) oder durch strukturelle kompetitive Vorteile des Landes (niedrige Löhne bei guter Ausbildung der Bevölkerung) ausgelöst werden. Interne Determinanten umfassen beispielsweise die folgenden Faktoren: • Hohe Grenzproduktivität des Kapitals und alle damit verbundenen Faktoren (Ausbildung, Infrastruktur), • Geringe Risiken (Politische Stabilität, geringe Auslandsschulden, hohe Kreditwürdigkeit), • Konjunkturell bedingtes günstiges Investitionsklima, • Wirtschaftspolitische Förderung von Investitionen durch das entsprechende Land (z.B. SteuerVorteile, Investitions-Subventionen, etc.), • Niedrige Wechselkurs-Volatilität (Stabilität zieht Kapital an199). Bezüglich der Wirkungsweise dieser Faktoren ist zu betonen, daß für das Zustandekommen von Auslandsinvestitionen sowohl externe als auch interne Determinanten zusammenwirken müssen. Rein intuitiv ist verständlich, daß die Investitionsneigung eines Investors (die durch interne Determinanten beeinflusst wird) Grundvoraussetzung jeder Auslandsinvestition ist. Die Wahl des Landes, in dem 198 Siehe Janneau/Micu: 2002, Annex 1 dieser Quelle enthält eine umfangreiche Literaturübersicht zu Determinanten internationaler Kapitalströme. Daraus folgt beispielsweise auch, daß fixe Wechselkursregime durchaus dafür geeignet sind, durch die damit verbundene Planungssicherheit des Wechselkurses Auslandsinvestitionen zu fördern. 199 99 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management investiert wird, hängt bei gegebenem Investitionswillen von externen Determinanten ab. Die geschilderten Determinanten der Kapitalströme sind somit komplementär zu verstehen200. 1.4.2 Erklärungsansätze zu Währungskrisen Nach den voranstehend angeführten grundsätzlichen Erörterungen zu Ursachen und Wirkungen von Verschuldung, Wachstum und Kapitalströmen sei auf die einzelnen Wirkungsmechanismen länderspezifischer Krisen eingegangen, wobei zunächst Währungskrisen untersucht werden. Währungskrisen stehen im engen Zusammenhang mit der Zahlungsbilanz, da sie (wie im folgenden noch deutlich wird) durch einen Mangel an Devisenreserven ausgelöst werden, der mit Leistungsbilanz-Defiziten einhergeht. Zur Klärung der Ursachen und Wirkungsmechanismen von Währungskrisen sei zunächst der Mechanismus, nach dem sich der Wechselkurs in einem Regime flexibler Wechselkurse bildet, zu bestimmen. Entsprechend der bereits angeführten Definition201 lassen sich Währungskrisen durch eine sehr starke Abwertung oder eine sehr starke Abnahme der Devisenreserven charakterisieren. Da sich Leistungsbilanzdefizite und Devisenmangel im Allgemeinen nur langsam aufbauen, ist eine Währungskrise vorwiegend auf Ausgangssituationen zurückzuführen, in denen die Wechselkurse aufgrund von Interventionen der Zentralbank über lange Zeit nicht den sich am Devisenmarkt ergebenden „natürlichen“ Preis annehmen können. Im Zuge der Währungskrise „entläd“ sich dann der langfristig aufgebaute ökonomische Druck durch massive Wechselkursattacken. Dies impliziert unmittelbar einen Zusammenhang zwischen Währungskrisen und dem Wechselkursregime. Zwischen den beiden Extremformen vollkommen freier und vollkommen fester Wechselkurse gibt es eine Vielzahl von „Schattierungen“. Während bei diesen beiden Extremformen praktisch keine Währungskrisen vorkommen, sind intermediäre Regime (Adjustable Peg, Crawling Peg, Basket Peg, Target Zone) erfahrungsgemäß immer wieder mit Währungskrisen konfrontiert. Dabei stellte Eichengreen202 die These auf, daß im Laufe der wirtschaftspolitischen Entwicklung der Welt eine generelle Tendenz aller Staaten zu den beiden Extremformen der Wechselkurspolitik existiert, die langfristig zu einem Verschwinden intermediärer Regime führt. Auf Basis der bisherigen Entwicklung scheint sich diese These durchaus zu bestätigen, was eine langfristige Abnahme der Anzahl von Währungskrisen bedeuten könnte. Da Währungskrisen allerdings nur eine mögliche Ausprägung länderspezifischer Krisen darstellen, impliziert dies keine generelle Abnahme der Anzahl von Krisen. Es ist vielmehr damit zu rechnen, daß die wirtschaftlichen Probleme, die sich unter einem Regime fixer Wechselkurse im Rahmen von Währungskrisen äussern würden, in einer Währungsunion zu einer Rezession und einer Zunahme der Bankenkrisen und in einem Regime flexibler Wechselkurse zu einer ständigen Abwertungstendenz der Währung führen, die letztlich ebenfalls den Bankensektor belastet. 200 Für eine umfangreiche Sammlung von Deteminanten der internationalen Kapitalströme und für entsprechende Literaturangaben siehe Janneau/Micu: 2002, Seite 8 ff. 201 Siehe Abschnitt 1.3.3. 202 Siehe Eichengreen: 1994, Seite 77-78. Zur aktuellen Diskussion und empirischen Validierung siehe Frankel/Schmukler/Serven: 2000, Seite 59 ff. 100 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Eine Abnahme der Anzahl von Währungskrisen wäre danach von einer Zunahme der Anzahl von Bankenkrisen begeitet. Da im folgenden203 noch eingehender auf das Verhältnis zwischen Bankenkrisen, Währungskrisen und dem Wechselkursregime eingegangen wird, wird dies an dieser Stelle nicht weitergehend thematisiert. Im folgenden Abschnitt wird zunächst ein Modell der Wechselkursbildung unter einem Regime flexibler Wechselkurse vorgestellt, bevor für den Fall fixer Wechselkurse die verschiedenen Krisenmodelle behandelt und auf mögliche Folgerungen für die Länderrisiko-Analyse hin analysiert werden. 1.4.2.1 Ein Modell flexibler Wechselkurse In einem Regime flexibler Wechselkurse wird der Wechselkurs einerseits durch den Devisenmarkt und andererseits durch den inländischen Geldmarkt beeinflusst. Die inländische reale Geldmenge M/P werde durch die Räumung des Geldmarkts unter endogener Bestimmung des Preisniveaus festgelegt. Die Effekte der Geldnachfrage dominieren bei der Dynamik des Gleichgewichts, so daß die reale Geldmenge entsprechend der Geldnachfrage positiv vom Einkommen (bzw. der Produktion yt) und negativ vom Zinssatz it+1 abhängen. Das Geldmarkt-Gleichgewicht sei durch folgende Gleichung beschrieben204: mt − pt = φ ⋅ yt − η ⋅ it +1 , ( 29.) Klein geschriebene Variablen bezeichnen logarithmisierte Werte, zur Notation siehe Fussnote 205. Die Gleichung beinhaltet die Annahmen konstanter Zinselastizität φ und Einkommenselastizität η der Geldmenge. Als Verbindung zwischen inländischem Geldmarkt und Devisenmarkt sei darüber hinaus die Kaufkraftparität anzusehen, die festlegt, daß der Preis eines standardisierten inländischen Gutes pt dem mit dem Wechselkurs umgerechneten Preis desselben Gutes im Ausland entspricht. Sei p*t der Preis des standardisierten Gutes im Ausland und sei et der Wechselkurs in Preisnotierung, so läßt sich dies entsprechend der folgenden logarithmierten Schreibweise festhalten: pt = pt* + et ( 30.) Eine zur Kaufkraftparität analoge Annahme läßt sich auch für die Kapitalmärkte machen. Unter Annahme perfekter Mobilität des Kapitals führt dies zu dem Begriff der Zinsparität206. Danach entsprechen die inländischen risikofreien Zinserträge it den mit der erwarteten Veränderungsrate des Wechselkurses multiplizierten Zinserträgen ausländischer Währungsanlagen in Devisen (i*t): it +1 = it*+1 + E[et +1 ] − et ( 31.) 203 Siehe Abschnitt 1.4.3 Die Formel entpricht der schematisierten Fisher’schen Verkehrsgleichung, die der Quantitätstheorie zugrunde liegt. Siehe Babic/Zigman: 2001, Seite 1ff. Diese Quelle liegt auch den folgenden Betrachtungen zu flexiblen Wechselkursen zugrunde. 205 Es gelte die Notation: m = nominale Geldmenge (Logarithmus), P = Preisniveau, y = Volkseinkommen (Logarithmus) und i = Zinssatz (Logarithmus) 206 Zum Begriff und zu einer Diskussion der Zinsparität in Emerging Market Ländern siehe Flood/Rose: 2001, Seite 1 ff. 204 101 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Aus den voranstehenden Gleichungen (29) und (31) läßt sich der folgende Zusammenhang zwischen den in der Geldnachfrage enthaltenen Faktoren (Output, Preisniveau und ausländischer Zinssatz) und dem Wechselkurs herleiten: mt − pt + η ⋅ it*+1 − φ ⋅ yt = −η[Et (et +1 ) − et ] ( 32.) Die Auflösung dieser Gleichung nach dem aktuellen Wechselkurs zeigt die Einflussfaktoren auf, nach denen sich der Wechselkurs unter einem flexiblen Wechselkursregime entwickelt: et = 1 η [(m − p + ηi t 1 ∞ ⎛ η ⎞ ⎟ et = ⋅ ∑⎜ 1 + η j =t ⎜⎝ 1 + η ⎟⎠ t t− j * t +1 ) ] − φyt − ηEt (et +1 ) [( ⋅ E m j − p j + η ⋅ i*j +1 − φy j ( 33.) )] ( 34.) Der sich unter einem flexiblen Wechselkursregime einstellende Wechselkurs hängt damit positiv von der realen Geldmenge m-p und vom ausländischen Zinsniveau und negativ von der inländischen Produktion ab. Als Risikofaktoren für die Wechselkursentwicklung lassen sich somit die folgenden Faktoren festhalten207: • Zunahme der inländischen realen Geldmenge m-p, • Zunahme des Welt-Zinsniveaus i*, • Abnahme der inländischen Produktion y. Die im folgenden vorgestellten Modelle zu Währungskrisen gehen von einem fixen Wechselkursregime aus und erklären unterschiedliche Mechanismen, die zu einer Währungskrise führen können. Da die Modelle in der Literatur ausgiebig diskutiert werden, wird unter Verweis auf die jeweils angegebene Literatur auf eine ausführlichere Vorstellung der verschiedenen Modelle verzichtet. Die Modelle werden statt dessen lediglich in ihren Grundzügen skizziert, so daß ihre Bedeutung für die Länderrisiko-Analyse ersichtlich wird. 1.4.2.2 First Generation Models: Krugman (1979) Das von Krugman208 1979 vorgestellte und von Flood / Garber209 1984 weiterentwickelte Modell war eines der ersten Modelle, das die Ursachen von Währungskrisen erklärte. Auf Basis dieses Modells haben sich eine Vielzahl von Modellen mit jeweils unterschiedlichem Fokus und ähnlichen Grundannahmen entwickelt. Als gemeinsames Kennzeichen dieser „First Generation Models“ ist das Ergebnis hervorzuheben, daß Inkonsistenzen zwischen ökonomischen Fundamentaldaten und einem festgelegten Wechselkurs letztlich unweigerlich zum Kollaps des Wechselkursregimes führen. 207 Das Preisniveau wird als endogen erachtet und nicht aufgeführt. Siehe Krugman: 1979, Seite 311 – 325. 209 Siehe Flood/Garber: 1984, Seite 1 ff. 208 102 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Ausgangspunkt des Modells sei eine kleine offene Volkswirtschaft mit einem festen WechselkursRegime. Der Einfachheit halber sei angenommen, daß die Zentralbank den Wechselkurs mittels Devisenmarkt-Interventionen so lange verteidigt, bis die Devisenreserven aufgebraucht sind. Sobald die Devisenreserven aufgebraucht sind, werde die Wechselkursbindung aufgegeben und die Währung gefloatet. Zur Modellierung des Geldmarkts hänge die inländische nominale Geldnachfrage MD vom inländischen nominalen Zinssatz i und vom inländischen Preisniveau P ab. Letzteres sei über die Annahme der Kaufkraftparität (siehe Formel 30) mit dem Wechselkurs verbunden210. Unter der Annahme der Zinsparität (siehe Formel 31) entspricht der inländische nominale Zinssatz i in Phasen fixer Wechselkurse dem internationalen nominalen Zinssatz i* und in Phasen flexibler Wechselkurse der Summe aus i* und dem Erwartungswert der Abwertungsrate ∆e. Von den geschilderten Annahmen ausgehend wird angenommen, daß der Staat kontinuierlich Haushaltsdefizite aufweist (∆VGov < 0). Die Finanzierung der Haushaltsdefizite kann entweder durch Neuverschuldung in inländischer Währung (∆VP > 0) oder durch Geldschöpfung (∆M > 0) erfolgen. Wie aus obigem Exkurs zur Zahlungsbilanz-Theorie ersichtlich ist, spiegelt sich dies in der Zahlungsbilanz-Identität folgendermaßen wider: Ex - Im + ÜB = (∆M + ∆VP + ∆VGov) – I ( 35.) Ex - Im + ÜB = -KB - DevB - EF ( 36.) (∆M + ∆VP + ∆VGov) – I + KB + DevB + EF = 0 ( 37.) Da die Wechselkursbindung über Zins- und Kaufkraftparität auch Zinssatz und Preisniveau fixiert, findet zusätzliche Staatsverschuldung in inländischer Währung keine sparwilligen inländischen Anleger. Dies hat zur Folge, daß die Zentralbank die Verschuldung aufkaufen muß und sich Haushaltsdefizite bei fixierten Wechselkursen nur durch Geldschöpfung finanzieren lassen211. Die Finanzierung des Haushaltsdefizits durch Geldschöpfung impliziert allerdings eine Ausweitung des Geldangebots. Da aufgrund der Wechselkursbindung die inländischen Zinsen und das Preisniveau nicht steigen können, besteht ein Überschussangebot am Geldmarkt212. Der private Sektor reagiert auf das überschüssige Geldangebot mit einem Umtausch in Devisen. Die einsetzende Devisennachfrage muß zur Stützung des Wechselkurses von der Zentralbank befriedigt werden. Da ∆VP, I, KB und EF im Allgemeinen kurzfristig nicht beeinflussbar und daher konstant sind, läßt sich aus der obigen Gleichung (37) ersehen, daß eine Veränderung des Wechselkurses nur durch andauernde Devisenmarktinterventionen verhindert werden kann. Solange die Zentralbank den Wechselkurs verteidigt, hat die Regierung somit letztlich keine Kontrolle darüber, wie das Haushaltsdefizit finanziert wird. Das Ausmaß, in dem das Haushaltsdefizit 210 Es sei angenommen, daß die Geldnachfrage negativ vom inländischen Zinssatz und positiv vom inländischen Preisniveau abhängt. Es gilt somit MD = MD( i, P ), dMD/di < 0, dMD/dP > 0. 211 Siehe Krugman: 1999, Seite 1: „it is the ultimately uncontrollable need of the government for seignorage to cover its deficit that ensures the eventual collapse of a fixed exchange rate“. 212 Flood/Marion haben gezeigt, daß eine Sterilisierung des zusätzlichen Geldangebots das Überschussangebot vom Geldmarkt an den BondMarkt verlagert. Auch dies führt in der Folge zu einer einsetzenden Devisennachfrage. Siehe Flood/Marion: 1998, Seite 7 ff. 103 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management durch die Devisenreserven finanziert wird, hängt allein von der inländischen Geldnachfrage ab213. Die Phase vor der Währungskrise ist somit dadurch gekennzeichnet, daß die Devisenreserven kontinuierlich sinken214. An dieser Stelle sei bemerkt, daß sich der Finanzbedarf des Staates auch durch Auslandsverschuldung finanzieren läßt. Die steigende Schuldenlast des Staates und der zu leistende Kapitaldienst führen ebenfalls zu einem Abfluß von Devisenreserven. Darüber hinaus müssen die Devisen, die der Staat erhält, in die benötigte inländische Währung umgetauscht werden, was letztlich wiederum zu Geldschöpfung führt. Wie unmittelbar einsichtig ist, führen ständige Devisenabflüsse in endlicher Zeit zu einer Situation, in der die Devisenreserven aufgebraucht sind. Da die Zentralbank danach keinerlei Instrument mehr zur Verteidigung des Wechselkurses hat, muß der Wechselkurs freigegeben werden. Bei Aufgabe der Wechselkursbindung ist mit einem Anstieg des Wechselkurses, des Preisniveaus (aufgrund Kaufkraftparität) und des Zinssatzes (aufgrund Zinsparität) zu rechnen. Auf Basis eines Absence of Arbitrage (AoA) - Arguments argumentiert Krugman, daß vor dem Hintergrund der geschilderten Umstände Wechselkurs-Attacken einsetzen, bevor alle Devisenreserven zur Verteidigung des Wechselkurses aufgebraucht sind. In der beschriebenen Situation ist es für alle Halter inländischer Währung offensichtlich, daß sie in dem Moment, in dem die Reserven der Regierung auf natürliche Weise aufgebraucht wären, durch den dann auftretenden Sprung des Preisniveaus und des Wechselkurses reale Verluste hinnehmen müssten. Da sie durch ein frühzeitiges Umschichten ihrer Währungsbestände von nationaler Währung in Fremdwährung diese Verluste verhindern können, wird bereits vor der Erschöpfung der Devisenreserven eine entsprechende Umschichtung erfolgen. Die Umschichtung der Währungsbestände entspricht einer Wechselkurs-Attacke, bei der auf einen Schlag alle Devisenreserven der Regierung nachgefragt werden. Der typische Verlauf der Devisenreserven in einer Krise des geschilderten Typs wird im folgenden Diagramm am Beispiel der Krise Jordaniens 1988 dargestellt. Zum Zeitpunkt der Wechselkurs- Diagramm 1.24: Krugman-Krise (Beispiel Jordanien 1988) Attacke läßt sich am Geldmarkt ein Rückgang 600,000.00 Devisenreserven des 500,000.00 in Höhe der nach- gefragten Devisen sowie ein Rückgang der 400,000.00 Geldnachfrage beobachten, der auf den auf- 300,000.00 grund der Abwertungserwartung steigenden 200,000.00 Zinssatz zurückzuführen ist. Die geschilderte 100,000.00 Vorteilhaftigkeit - 1-J an -89 1-J an -88 1-J an -87 1-J an -86 Datum 1-J an -85 Geldangebots einer Umschichtung der Währungsbestände aus Sicht eines Spekulanten zeigt sich auch an folgendem Beispiel: Kauft ein Spekulant alle Devisenreserven der Zentralbank auf einmal auf und finanziert dies mit einem Kredit in inländischer Währung, so ist die Zentralbank gezwungen, die Wechselkursbindung aufzu- 213 Siehe Krugman: 1979, Seite 318: „As a result, the extent to which a government finances its deficit by running down its foreign currency reserves is determined by the private sector’s willingness to acquire additional domestic money“. 104 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management geben. Der steigende Wechselkurs führt dazu, daß der Kredit mit weniger Devisen zurückgezahlt werden kann, so daß dem Spekulanten ein Gewinn verbleibt. Ist die Attacke erfolglos und der Wechselkurs bleibt stabil, so muß der Spekulant nur Transaktions- und Finanzierungskosten tragen, die im Vergleich zum möglichen Gewinn bei erfolgreicher Attacke relativ niedrig sind. Diese Strategie ist solange erfolgversprechend, wie der „Schatten-Wechselkurs“215 oberhalb des festgelegten Wechselkurses liegt, i.e. die Währung überbewertet ist. Der Zeitpunkt der Attacke läßt sich über die Bestimmung des Schatten-Wechselkurses berechnen und bestimmt sich durch den Zeitpunkt, an dem der SchattenWechselkurs dem fixierten Wechselkurs entspricht216. Solange der durch die Wechselkursbindung festgelegte Wechselkurs größer ist als der Schatten-Wechselkurs, ist die Gefahr von Währungskrisen nicht gegeben. Sobald der Schatten-Wechselkurs über den festgelegten Wechselkurs steigt, ist das Regime nicht haltbar. Die Zeitdauer bis zur Attacke hängt dabei (negativ) von der Wachstumsrate der Neuverschuldung und (positiv) von der anfänglichen Höhe der Devisenreserven ab217. In der Phase nach der Attacke weist das Modell einen proportional zur Rate der Neuverschuldung stetig steigenden Wechselkurs auf (Abwertung). Aus dem voranstehend skizzierten Modell lassen sich zusammenfassend folgende Folgerungen ziehen: a) Krisenmodelle der ersten Generation erklären Währungskrisen als Resultat einer Unvereinbarkeit des Wechselkursregimes mit der Entwicklung fundamentaler makroökonomischer Variablen. Risikofaktoren, die sich aus diesen Modellen ableiten lassen, sind: • Hohe Staatsverschuldung, • stark expansive Geldpolitik, • reale Abwertung der Währung durch Inflation, • großes und stark wachsendes Leistungsbilanz-Defizit. b) Das Modell zeigt, daß die Zentralbank eine Wechselkursfixierung letztlich nur dann langfristig halten kann, wenn die Regierung eine mit dem Wechselkurs konsistente Finanz- und Geldpolitik mitträgt. Ist dies nicht der Fall, dann kommt es zu einem kontinuierlichen Verlust der Devisenreserven und zu einem unvermeidbaren Scheitern der Wechselkursbindung, was durch einsetzende Attacken auf den Wechselkurs nur beschleunigt, nicht aber verursacht wird. c) Kommt es einmal zu einer Attacke, dann hat die Zentralbank kaum eine Möglichkeit, die Wechselkursbindung langfristig zu halten. Allerdings besteht die Möglichkeit, durch Kapitalverkehrskontrollen oder Auslandskredite eine bevorstehende Krise hinauszuzögern. Da die Aufnahme von Auslandskrediten allerdings durch die intertemporale Budgetbeschränkung der Regierung 214 Siehe Agénor/Bhandari et al.: 1991, Seite 9: “[…] if domestic credit expansion is excessive […], reserves are run down at a rate proporational to the rate of credit expansion. Any finite stock of reserves will, therefore, be depleted in a finite period of time”. 215 Der Schatten-Wechselkurs (“Shadow exchange rate”) entspricht dem Wechselkurs, der sich Falle einer Freigabe der Währung einstellen würde. 216 Zur Berechnung des Schatten-Wechselkurses und des Zeitpunkts der Wechselkurs-Attacke siehe Agénor/Bhandari et al.: 1991, Seite 10 sowie Flood / Marion: 1998, Seite 5. 105 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management begrenzt ist und die höhere Auslandsverschuldung zu einer langfristig steigenden Neuverschuldungsrate führt, kann Auslandsverschuldung lediglich als kurzfristige Lösung zur Verzögerung einer Krise angesehen werden. Die Verhängung kurz- oder längerfristiger Kapitalverkehrskontrollen (die zu Verlusten aus Transferrisiko führen) läßt sich ebenfalls als häufig eingesetztes Mittel zur Verzögerung einer Währungskrise ansehen. Agénor / Bhandari / Flood zeigen, daß auch langfristige Kapitalverkehrskontrollen den Eintritt einer Währungskrise zumeist nur verzögern können218. Wie das Mittel der Auslandsverschuldung führen die negativen Rückwirkungen von Kapitalverkehrskontrollen (reale Effekte auf den Output, Erhöhung der Refinanzierungsprämien des Staates, etc.) langfristig darüber hinaus eher zu einer Verschlechterung der Situation. So kann festgestellt werden, daß Kapitalverkehrskontrollen den Eintritt einer bevorstehenden Währungskrise zumeist nur um den Preis einer umso gravierenderen zukünftigen Krise verzögern können. d) Das langfristig effizienteste Mittel zur Vermeidung einer Krise ist somit die Änderung der Fiskal- und Geldpolitik in einer Weise, die mit dem Wechselkursregime kompatibel ist. Dies beinhaltet als kurzfristige Maßnahme eine restriktivere Geldpolitik, die mit einem höheren inländischen Zinssatz verbunden ist und die Refinanzierung von Attacken für ausländische Spekulanten verteuert. Als längerfristige Maßnahme läßt sich neben der Geldpolitik eine Rückführung des Haushaltsdefizits und der Staatsverschuldung durch Einsparungen des Staates anführen219. Dieser Ausweg aus bevorstehenden Krisensituationen ist auch das Ziel von IMF- Anpassungsprogrammen, wobei allerdings zu bemerken ist, daß dieser Weg aufgrund der Rückführung der Staatsausgaben, steigender Zinsen und der damit verbundenen Verluste an Volkseinkommen mit erheblichen Belastungen für die Bevölkerung verbunden ist. e) Zu realen Effekten von Währungskrisen sind in der Literatur eine ganze Reihe von Modellen zu finden, die allerdings an dieser Stelle aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Erklärung der Krisenursachen nicht behandelt werden220. Als Kritikpunkte an den Krisenmodellen der ersten Generation lassen sich folgende Aspekte anführen: a) Empirische Gegenbeispiele: Obwohl Modelle der ersten Generation eine plausible Erklärung für plötzlich auftretende Währungskrisen und spekulative Attacken auf der Basis ökonomischer Ursachen bieten, so lassen sich dennoch nicht alle Währungskrisen aus diesem Wirkungsmechanismus heraus erklären. So läßt sich beispielsweise die Währungskrise, die im August 1992 217 Siehe Agénor/Bhandari et al.: 1991, Seite 12. Siehe Agénor/Bhandari et al.: 1991, Seite 31 und die in dieser Quelle angeführte, weiterführende Literatur. Als Gegenbeispiel einer erfolgreichen Einführung eines Devisenmoratoriums sei allerdings die Währungskrise Malaysias im September 1998 angeführt, in der mit Hilfe von Kapitalverkehrskontrollen und expansiver Fiskalpolitik eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und eine Freigabe des Wechselkurses abgewendet werden konnten. In diesem Kontext ist allerdings zu bemerken, daß die Wirkungsmechanismen der auf diese Art abgewendeten Krise nicht dem beschriebenen Krisenmodell der ersten Generation entsprechen. Auf den in diesem Fall wirkenden Krisenmechanismus der dritten Generation wird im folgenden noch ausführlicher eingegangen. 219 Auch an dieser sei das Beispiel der Währungskrise Malaysias September 1998 als Gegenbeispiel angeführt (siehe voranstehende Fussnote). 220 Für einen Überblick über diese Literatur siehe Agénor/Bhandari et al.: 1991, Seite 26ff. 218 106 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management zur teilweisen Aufhebung der EMS - Wechselkursbänder geführt hat, nicht mit dem skizzierten Mechanismus erklären221, da in diesem Fall ausreichende Devisenreserven zur Verteidigung der Wechselkursbindung vorhanden waren. Daraus läßt sich schließen, daß es neben dem beschriebenen Mechanismus noch weitere Faktoren oder Mechanismen gibt, die zu Währungskrisen führen können. b) Vernachlässigung politischer Risikoaspekte: Modelle der ersten Generation ignorieren den Aspekt, daß die Regierung die Möglichkeit hat, eine Wechselkursbindung aus politischen Gründen aufzugeben. Generell ist das in dem Modell angenommene Verhalten der Regierung vor und während der Krise unplausibel, da das Modell keinerlei Entscheidungsmodell für die Abwertungsentscheidung der Regierung beinhaltet. Weiterentwicklungen, die diesen Kritikpunkt aufnehmen, sind Modelle, in denen die Ausfallentscheidung Ergebnis einer Nutzenmaximierung der Regierung ist („Second Generation Models“, s.u.). c) Alternative Zielszenarien: Das Ergebnis des skizzierten Modells hängt zum Teil davon ab, welches Wechselkursregime die Marktteilnehmer nach der Währungskrise erwarten222. Obwohl der überwiegende Fokus der Literatur zu Währungskrisen auf dem Übergang von fixen zu variablen Wechselkursregimen liegt, lassen sich in der Praxis durchaus andere Fälle beobachten. Weiterentwicklungen, die diesen Kritikpunkt aufnehmen, sind beispielsweise: • Blanco / Garber223, die die Abwertung unter Beibehaltung eines fixen Wechselkurs-Regimes untersuchen, • Dornbusch224, der den Übergang zu einem Crawling Peg untersucht, • Agénor / Bhandari / Flood, die eine zeitlich befristete Phase des freien Floatens mit darauffolgender neuerlicher Fixierung des Wechselkurses untersuchen. Die Modelle zeigen auf, daß bei Variation der Zielszenarien das Grundergebnis, daß es bei der geschilderten Ausgangssituation unweigerlich zu einer Krise kommt, bestehen bleibt. Der Zeitpunkt der Attacke hängt allerdings von der Art des erwarteten neuen Wechselkursregimes ab. d) Falsche Annahme perfekter Voraussicht: Die Annahme perfekter Voraussicht, die den Modellen der ersten Generation zugrunde liegt, ist wenig realistisch. In der Praxis ist das Verhalten der Regierung oder der Zentralbank weitgehend nicht vorhersehbar und wird von Faktoren bestimmt, die den Marktteilnehmern nicht bekannt sind. Die bestehende Unsicherheit über die Politik der Regierung wird daher in den Modellen der ersten Generation zu wenig berücksichtigt. Weiterentwicklungen, die diesen Kritikpunkt aufnehmen, sind Modelle, die die Geld - und 221 Siehe Obstfeld: 1994, Seite196 – 197. Siehe Agénor/Bhandari et al.: 1991, Seite 16: “As a rule, one would expect the timing of a crisis to depend on the particular exchange arrangement agents expect the central bank to follow after a run on its reserve stock”. 223 Siehe Blanco/Garber: 1986, Seite 148 –166. 224 Siehe Dornbusch: 1987, Seite 71 – 83. 222 107 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Fiskalpolitik des Staates mit Hilfe von Zufallsvariablen modellieren. Unsicherheit über die Verschuldung wurde erstmals von Flood / Garber225 modelliert. Diese Modelle führen zu dem Ergebnis, daß das Krisenereignis (abhängig von dem Grad der Verschuldung) wie auch der Zeitpunkt der Krise Zufallsvariablen sind. Die Wahrscheinlichkeit einer Krise hängt dabei von der Verteilungsfunktion der Neuverschuldung ab. Da die Neuverschuldung von der Entwicklung der Gesamtverschuldung und damit auch der Verschuldung vorhergehender Perioden abhängt, weisen Modelle dieser Art damit eine mit der Zeit ansteigende Ausfallwahrscheinlichkeit auf. Aus dieser Eigenschaft folgt, daß der (von der Ausfallwahrscheinlichkeit abhängige) Erwartungswert der Wechselkursänderung ebenfalls im Vorfeld von Krisen ansteigt und damit über die Zinsparität ein Ansteigen des inländischen Zinssatzes im Vorfeld der Krise beobachtet werden kann. Darüber hinaus beinhalten diese Modelle einen (wie die Ausfallwahrscheinlichkeit) von der Verteilungsfunktion der Verschuldung abhängigen Forward Discount auf den Wechselkurs, der auch in der Praxis beobachtet werden kann. e) Unrealistisches Verhalten des Zinssatzes: Der nominale Zinssatz bleibt in Krugmans Modell bis zum Zeitpunkt der Währungskrise unverändert. Zum Zeitpunkt der Währungskrise springt der Zinssatz auf ein höheres Niveau, das mit dem neuen Wechselkurs kompatibel ist. Dies ist allerdings nicht kompatibel mit den empirischen Beobachtungen, nach denen der Zinssatz bereits deutlich vor der Attacke des Wechselkurses ansteigt. Wie bereits geschildert, wird dieser Kritikpunkt von Modellen mit Unsicherheit über das Verhalten der Regierung aufgenommen und gelöst (siehe d). f) Mangelnde Substituierbarkeit inländischer und ausländischer Güter: Ausländische und inländische Güter sind keine perfekten Substitute, weshalb die Annahme der Kaufkraftparität zu restriktiv ist. Um diesen Kritikpunkt aufzunehmen, läßt sich das Modell unter Verzicht auf die Kaufkraftparität abändern. Das aufgrund der hohen Verschuldung und der Geldschöpfung herrschende Überangebot am Geldmarkt führt dann zu einem Ansteigen des inländischen Preisniveaus. Da damit inländische Güter im Durchschnitt teurer werden als ausländische, setzen Importe ein, die den beschriebenen Prozess der Erosion der Devisenreserven ebenfalls vorantreiben226. 1.4.2.3 Second Generation Models: Obstfeld (1994) Krisenmodelle der zweiten Generation227 kamen in Folge der Krise des europäischen Währungssystems („EMS-Krise“) 1992/1993 auf und beschreiben Mechanismen, nach denen die Erwartungen der Marktteilnehmer am Devisenmarkt Währungskrisen verursachen können, ohne daß fundamentale makro- 225 Siehe Flood/Garber: 1984, Seite 1 – 13. Mehr zu Erweiterungen der 1st Generation Models unter Einbeziehung von Unsicherheit siehe auch Flood/Marion: 1998, Seite 11 ff. 226 Siehe Agénor/Bhandari et al: 1991, Seite 26: „Imperfect substitutability between domestic and foreign bonds implies that it is essentially the trade balance deficit which leads to depletion of foreign reserves and eventually causes the balance of payments crises”. 227 Grundlegender Artikel für die Literatur über Krisenmodelle der zweiten Generation ist Obstfeld: “The Logic of Currency Crises”, der auch den folgenden Ausführungen zugrunde liegt. Siehe Obstfeld: 1994, Seite 189 ff. 108 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management ökonomische Faktoren eine Überbewertung der Währung anzeigen. Die Modelle basieren auf zwei Grundannahmen: Einerseits einer Annahme über den Mechanismus der Erwartungsbildung am Devisenmarkt und andererseits einer Annahme über die von den Marktteilnehmern antizipierte Reaktion der Regierung auf spekulative Attacken („Handlungsmaxime der Regierung“). Der angenommene Mechanismus der Erwartungsbildung entspricht vorwiegend der Annahme rationaler Erwartungen. Die Handlungsmaxime der Regierung beinhaltet vor allem die Annahme, daß die Regierung die Geld- und Währungspolitik an einer Nutzenfunktion ausrichtet, die sie maximiert und die den Marktteilnehmern bekannt ist. Damit ist die Möglichkeit gegeben, daß die Regierung eine Wechselkursbindung bewusst aufgibt, wenn der erwartete Nutzen im Fall einer Verteidigung des Wechselkurses geringer ist als der erwartete Nutzen bei einer Aufgabe. Die Annahme der Nutzenmaximierung durch die Regierung eröffnet somit die Möglichkeit der Berücksichtigung Politischer Risiken, was ein wesentliches Merkmal der Modelle der zweiten Generation ist. Abhängig von der angenommenen Nutzenfunktion der Regierung lassen sich in der Literatur eine ganze Reihe von Modellen anführen, die den Mechanismus der Abwertungsentscheidung beschreiben. Modelle der zweiten Generation weisen häufig mehrere (s.g. „,multiple“) Gleichgewichte in Bezug auf die realisierte Abwertungsrate auf, die Existenz multipler Gleichgewichte charakterisiert diese Modelle allerdings nicht. Wie aus verschiedenen Quellen ersichtlich ist228, gibt es durchaus Krisenmodelle der zweiten Generation mit eindeutigem Gleichgewicht. Krugman229 bemerkt darüber hinaus, daß das Auftreten multipler Gleichgewichte weniger wahrscheinlich ist, wenn ökonomische Fundamentaldaten schlecht sind, da dann nur ein einziges Abwertungs-Gleichgewicht existiert. Multiple Gleichgewichte existieren somit auch in Krisenmodellen der zweiten Generation nur in einem bestimmten Bereich von Fundamentaldaten und Modellparametern. Charakterisierend für diese Modelle ist vielmehr der Mechanismus, der zur Abwertung der Währung führt, indem die Regierung den Teilnehmern am Devisenmarkt nicht glaubwürdig vermitteln kann, daß sie ein bestehendes Währungsregime unter allen Umständen gegen einsetzende Attacken verteidigt. Unter der Annahme rationaler Erwartungen der Marktteilnehmer basiert dies auf der Existenz eines Gleichgewichts-Wechselkurses, der oberhalb des festgelegten Wechselkurses liegt230. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Verteidigung des Wechselkurses mit großen realen Kosten und Belastungen für die Bevölkerung verbunden ist, die in die Nutzenfunktion der Regierung eingehen. Die nutzenmaximierende Regierung wird diese Nutzeneinbußen nur dann in Kauf nehmen, wenn die alternative Strategie (Float) noch größere Nutzeneinbußen erwarten läßt. Das oberhalb des festgelegten Wechselkurses liegende Gleichgewicht spiegelt somit die Nutzenmaximierung der Regierung wider. Da den Marktteilnehmern die Nutzenfunktion der Regierung annahmegemäss bekannt ist, berücksichtigen sie diese in der Bildung ihrer Erwartungen. Jedes Ereignis, das die Einschätzungen der Marktteilnehmer über die zu erwartenden Nutzeneinbußen der 228 Siehe beispielsweise Obstfeld: 1996, Seite 1037 ff. Siehe Krugman: 1996, Seite 345ff. 230 In der vorliegenden Arbeit beziehen wir uns stets auf Wechselkurse in Preisnotierung [i.e. inl. Währung pro Einheit ausl. Währung]. Ein steigender Wechselkurs bedeutet daher eine Abwertung. 229 109 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Regierung durch eine Aufgabe des Währungsregimes ändert, kann somit eine spekulative Attacke auslösen. Als Beispiel läßt sich die schwedische Währungskrise 1992 anführen, die im Kontext der EMSKrise 1992/1993 steht. Nachdem das dänische Referendum im Juni 1992 einen Verzicht Dänemarks auf Teilnahme am EMS erbracht hat und das französische Referendum nur sehr knapp ausgefallen war, war die Zukunft des EMS insgesamt ungewisser geworden. Mit der geringeren Wahrscheinlichkeit, daß es zu einer europäischen Einheitswährung kommt, wurden auch die erwarteten Nutzenverluste der schwedischen Regierung durch eine Aufgabe der ECU-Wechselkursbindung und die damit verbundenen Glaubwürdigkeitsverluste weniger bedeutsam eingeschätzt. Vor dem Hintergrund einer insgesamt angespannten wirtschaftlichen Situation wurde der erwartete Nutzen der Regierung aus einer Verteidigung der ECU-Wechselkursbindung (mit den damit verbundenen realen ökonomischen Kosten) im Vergleich zu dem erwarteten Nutzen eines Floats geringer und die Märkte erwarteten eine Abwertung. Diese Erwartung äusserte sich in Attacken auf die Schwedische Krone, die am 19.11.1992 zum Austritt der Krone aus dem EMS führte. Wie an diesem Beispiel bereits deutlich wird, werden selbsterfüllende Krisen zumeist durch Ereignisse ausgelöst, die die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich der Haltbarkeit eines Währungsregimes verändern („Trigger Events“). Allgemeiner formuliert läßt sich festhalten, daß jegliche Ereignisse im In- oder Ausland, die die Nutzenfunktion der Regierung in Bezug auf die Abwertungs-Entscheidung verändern, Auslöser selbsterfüllender Krisen und damit Trigger Events sein können. Das angeführte Beispiel der EMS-Krise 1992/1993, bei der durch das dänische und das französische Maastricht-Referendum die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gemeinschaftswährung vermindert und damit der Erwartungsnutzen einer Verteidigung der bestehenden EMS-Wechselkurse in allen Mitgliedstaaten gesenkt wurde, beinhaltet ein derartiges Trigger Event. Darüber hinaus wird aus diesem Beispiel ebenfalls deutlich, daß im Rahmen von Krisenmodellen der zweiten Generation auch Contagion Effekte erklärbar werden231. Durch die explizite Modellierung der Handlungsmaxime der Regierung und durch die damit verbundene Integration politischer Aspekte in die Modellierung von Währungskrisen lassen sich Krisenmodelle der zweiten Generation auch als Erweiterung und Ergänzung der Krisenmodelle der ersten Generation verstehen232. Zur Verdeutlichung der Wirkungsweise dieser Modelle seien im folgenden beispielhaft zwei Modelle vorgestellt, die zu den Modellen der zweiten Generation gehören, sich aber in den Nutzenfunktionen der Regierung unterscheiden. a) Die Rolle nominaler Zinssätze: Obstfeld (1994) Ein häufig angeführtes Argument dafür, daß eine Regierung spekulativen Attacken nachgibt und ein Regime fester Wechselkurse aufgibt, sind die erhöhten Kosten des Schuldendienstes, die aus den mit einer Verteidigung des Wechselkurses einhergehenden Zinserhöhungen folgen. Obstfeld (1994) 231 Auf Contagion – Effekte im Rahmen von Währungs- oder Bankenkrisen wird in Abschnitt 1.4.2.5 noch ausführlicher eingegangen. Vor dem Aufkommen der Krisenmodelle der zweiten Generation bestand insofern eine Diskrepanz zwischen bankbetrieblicher Risikoanalyse von Länderrisiken und der makroökonomischen Krisenliteratur, als politische Aspekte schon seit den 80er Jahren in die Risikobewertung im Rahmen von Länder-Rating-Systemen eingingen, während sie in den Krisenmodellen der ersten Generation keine Rolle spielten. 232 110 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management beschreibt ein Modell mit zwei Perioden, in dem die Regierung eine Nutzenfunktion über den Steuersatz und die Inflations-/Abwertungsrate maximiert. Das folgende Diagramm233 beschreibt den Mechanismus des Modells. Diagramm 1.25: Situation multipler Gleichgewichte in einem Krisenmodell der zweiten Generation Inflations- / Abwertungsrate ε Nutzenzunahme Gleichgewicht p2 (ε2, i2) 0,6 0,4 0,2 Nutzenzunahme Punkt p3 – Situation bei Verteidigung des Peg Gleichgewicht p1 (ε1, i1): Peg mit kontrollierter Abwertung um ε1 0 Zinsparität-Kurve Reaktionsfunktion der Regierung Iso-Nutzen-Linien der Regierung 6,5 7 7,5 8 Nominaler Zinssatz i (%) Die schraffierte Kurve beschreibt die Zinsparität, die durch den Finanzmarkt vorgegeben wird. In Abhängigkeit von den Erwartungen der Marktteilnehmer über die Inflations-/ Abwertungsrate ε bildet sich ein nominaler Zinssatz am Markt heraus, der mit der Zinsparität konform ist. Die dargestellte Reaktionsfunktion der Regierung zeigt die von der Regierung gewählte nutzenmaximierende Abwertungsrate in Abhängigkeit vom Marktzins an. Die Punkte dieser Kurve ergeben sich aus der Maximierung der Nutzenfunktion der Regierung unter Nebenbedingung der Einhaltung ihrer intertemporalen Budget-Beschränkung. In einem Gleichgewicht mit perfekter Voraussicht der Marktteilnehmer entspricht die vom Markt erwartete Abwertungs-Rate bei gegebenem Zins der Abwertungsrate, die die Nutzenfunktion der Regierung maximiert. Gleichgewichte von Zinssatz und Abwertungsrate lassen sich somit durch Schnittpunkte der beiden dargestellten Kurven ermitteln. Im dargestellten Beispiel sei angenommen, daß zwei Gleichgewichte in den Punkten p1 und p2 existieren. Des weiteren sei angenommen, daß die Regierung ein Währungsregime wählt, das in Gleichgewicht p1 resultiert (Währungsbindung mit kontrollierter Abwertung). Weichen die Erwartungen der Marktteilnehmer davon ab und bildet sich am Markt ein Zinssatz, der Gleichgewicht p2 entspricht, so hat die Regierung die Möglichkeit, entweder den Erwartungen zu entsprechen und die Währung abzuwerten oder den 233 Diagramm angelehnt an Obstfeld: 1994, Seite 203. 111 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Wechselkurs zu verteidigen234. Während die Abwertung in dem dargestellten Beispiel den Nutzen der Regierung unverändert läßt235 und in dem obigen Diagramm im Gleichgewichtspunkt p2 resultiert, impliziert die Entscheidung zu einer Verteidigung der Währungsbindung einen Nutzenverlust. Da die Wirtschaftssubjekte annahmegemäß die Präferenzen der Regierung kennen, ist die Drohung der Regierung, den Wechselkurs unter allen Umständen zu verteidigen, nicht glaubhaft und es kann zu selbsterfüllenden Krisen kommen. Als Risikofaktoren des Länderrisikos lassen sich somit auf der Basis des voranstehend angeführten Modells folgende Aspekte zusammenfassen: • Höhe und Fälligkeitenstruktur der Staatsverschuldung236: Je größer die Staatsverschuldung und je kurzfristiger die Fälligkeitenstruktur der Staatsverschuldung ist, desto unglaubwürdiger ist die Drohung zur Verteidigung einer Währungsbindung, da die Notwendigkeit zur Refinanzierung die Regierung abhängiger macht vom inländischen Zinssatz. Damit sind im Fall einer Attacke auf die Währung die Kosten der Verteidigung für die Regierung größer als im Fall einer langfristig ausgerichteten Staatsverschuldung. Als optimal läßt sich unter diesem Aspekt eine Haushaltspolitik anführen, die kurzfristige Einnahmen aus Steuern und kurzfristige Ausgaben stets vollständig balanciert, so daß die Staatsverschuldung vorwiegend langfristige Finanzierungsbedürfnisse decken muß. Praktische Erfahrung des bankbetrieblichen Länderrisiko-Managements bestätigt diese Aussage, da länderspezifische Krisen zumeist mit hoher kurzfristiger Verschuldung und Illiquidität einhergehen. • Zinsabhängigkeit der Staatsverschuldung: Eng mit dem voranstehenden Argument verknüpft ist der Aspekt der Zinsabhängigkeit der Staatsverschuldung. Vorwiegend variabel verzinsliche Verschuldung ist im Kontext des obigen Modells mit kurzfristig revolvierender Finanzierung gleichzusetzen und beinhaltet eine größere Gefahr selbsterfüllender Krisen als eine langfristige Finanzierung mit fixen Zinssätzen. b) Die Rolle von Nachfrageschocks: Obstfeld (1994) Wie Obstfeld hervorhebt237, kann der beschriebene Mechanismus, der zur Abwertung führt, in analoger Weise in Modellen auftreten, in denen binnenwirtschaftliche Variablen (wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Volkseinkommen) in die Nutzenfunktion der Regierung eingehen. Basierend auf den realwirtschaftlichen Verlusten der Volkswirtschaft, die durch die Verteidigung der Währung verursacht werden (siehe oben), läßt sich argumentieren, daß selbsterfüllende Währungskrisen dann auftreten können, wenn die realwirtschaftlichen Output-Verluste durch eine Verteidigung der Währung (im Sinne der Nutzenfunktion 234 Es ist darauf hinzuweisen, daß in dem Modell außer der intertemporalen Budgetbeschränkung der Regierung keinerlei Beschränkungen im Zugang der Regierung zu den internationalen Kapitalmärkten existieren und die Regierung durch Ankauf von Devisen mit inländischen Assets durchaus in der Lage wäre, das gewünschte Regime durchzusetzen. 235 Es wird angenommen, daß die Nutzenverluste durch den Glaubwürdigkeitsverlust genauso groß sind wie die Nutzengewinne durch die größere ökonomische Handlungsfreiheit und die realen Output-Zuwächse aus der Abwertungs-Entscheidung. 236 Dazu siehe auch Dornbusch: 2001, Seite 4 ff. 112 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management der Regierung) bedeutsamer sind als die Glaubwürdigkeitsverluste einer Aufgabe der Wechselkursbindung. Im skizzierten Modell sei das Volkseinkommen yt beschrieben durch: yt = κ (et − wt ) − ut , ( 38.) Logarithmierte Werte seien durch Kleinschreibung gekennzeichnet, wobei et den (logarithmierten) Wechselkurs, wt den (log-)Nominal-Lohnsatz, κ ∈ ℜ einen Modellparameter und ut einen Output-Schock beschreibt, der vom ausländischen Zinsniveau it* sowie von privater und öffentlicher Nachfrage abhängt. Weiterhin werde angenommen, daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Nominal-Lohn in Periode t-1 so festlegen, daß der Real-Lohn konstant bleibt und bei Kaufkraftparität und fixiertem Wechselkurs dem Erwartungswert des Wechselkurses entspricht: wt = Et −1[et ] . ( 39.) Die Wechselkurspolitik der Regierung werde in jeder Periode durch die Minimierung der folgenden Nutzen-Verlust-Funktion lt(...) charakterisiert: ( ) lt = θ (et − et −1 ) + yt − yt* . 2 2 ( 40.) θ ∈ ℜ beschreibe wiederum einen Modellparameter. Diese Nutzen-Verlust-Funktion beinhaltet die Annahme, daß Wechselkurs-Änderungen und Abweichungen des Volkseinkommens yt von dem ZielWert y*t negativ in die Nutzenfunktion der Regierung einfliessen. Die Minimierung dieser Nutzen-VerlustFunktion führt zu folgender Randbedingung: (( ∂lt ∂θ (et − et −1 ) ∂ κ (et − wt ) − ut − yt + = ∂et ∂et ∂et 2 ( = 2θ (et − et −1 ) + 2κ κ (et − wt ) − ut − yt* 2 )) * 2 ( 41.) ) 2 =0 Während die Löhne nicht unmittelbar auf Output-Schocks in Periode t reagieren können, kann die Regierung durch Beeinflussung des Wechselkurses die negativen Output-Wirkungen des Schocks unmittelbar ausgleichen. Ohne das Modell genauer auszuführen238, ist dies bereits aus obiger Gleichung ersichtlich, da im Fall eines Output-Schocks u die Regierung den Wechselkurs anpassen wird, um die realen Wirkungen des Schocks teilweise zu kompensieren239: [ ] ∂et α α (et − wt ) − ut − yt* =− < 0. ∂ut θ (et − et −1 ) + α 2 α (et − wt ) − ut − yt* [ ] ( 42.) Darüber hinaus wird aus dieser Gleichung ebenfalls deutlich, daß die Anpassung des Wechselkurses vom Lohnsatz wt und damit indirekt von den Wechselkurs-Erwartungen der vergangenen Periode 237 238 Siehe Obstfeld: 1994, Seite 206 ff. Diese Quelle liegt auch den folgenden Ausführungen zugrunde. Siehe Obstfeld: 1994, Seite 206 ff. für eine ausführlichere Beschreibung des Modells. 113 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management abhängt. Da die Verteidigung einer Wechselkurs-Bindung über den Rückgang der staatlichen Nachfrage und einen Anstieg des inländischen Zinsniveaus reale Output-Wirkungen wie ein Output-Schock ut wirkt, bewirkt eine Attacke auf den Wechselkurs unweigerlich eine Verschiebung des GleichgewichtsWechselkurses. Jede Wechselkurs-Bindung ist somit in einem solchen Modell unglaubwürdig und wird attackiert. Um das Modell diesbezüglich realitätsnaher zu gestalten, kann man fixe Kosten einer Abwertung in die Nutzenfunktion der Regierung einbringen. Ohne die wesentlichen Aussagen des Modells zu verändern, führt dies dazu, daß Attacken auf den Wechselkurs erst ab einer gewissen Größe des Output-Schocks eintreten. Als Risikofaktoren des Länderrisikos lassen sich somit auf der Basis des voranstehend angeführten Modells folgende Aspekte zusammenfassen: • Hohe Arbeitslosigkeit und schwaches binnenwirtschaftliches Umfeld: Entsprechend den beschriebenen Argumenten schränkt ein schwaches binnenwirtschaftliches Umfeld die Handlungsmöglichkeiten der Regierung in Bezug auf die Verteidigung einer Währungsbindung deutlich ein240. Aus diesem Grund sind diese Faktoren als Risikofaktoren anzusehen. • (Politische) Opportunitätskosten der Abwertung Nach dem voranstehend beschriebenen Mechanismus wirken politische Opportunitätskosten einer Abwertung als Faktoren in der Nutzenfunktion der Regierung und beeinflussen auf diese Weise die Wechselkursentwicklung einerseits direkt über die Nutzenfunktion der Regierung und andererseits indirekt über die Erwartungsbildung des Marktes. Erwartungen über politische Opportunitätskosten der Abwertung können unterschiedlichster Art sein und beinhalten beispielsweise auch Contagion Effekte, wie sie im Rahmen der EMS-Krise auftraten und von Drazen und Masson241 ausgiebig beschrieben werden. • Bankenkrisen: Der politische Risikoaspekt, der in Krisenmodellen der zweiten Generation in die Modellierung von Währungskrisen eingeht, ermöglicht auch die Erklärung des engen empirischen Zusammenhangs zwischen Währungs- und Bankenkrisen. Dieser läßt sich darauf zurückführen, daß die Verteidigung eines fixen Wechselkursregimes durch hohe Zinsen mit großen Belastungen des Bankensektors verbunden ist. Bei einer gegebenen Schwäche des Bankensektors besteht daher die Gefahr, daß eine Verteidigung des Wechselkurses die Banken soweit schwächt, daß die Regierung die Forderungen der Banken in Form eines Bailouts übernehmen muss. Da diese Möglichkeit den Handlungsspielraum der Regierung beeinträchtigt und als mögliche Kosten einer Verteidigung auch in die Erwartungsbildung der Marktteilnehmer einfliesst, ist die auf das Vorliegen einer Bankenkrise bedingte Wahrscheinlichkeit einer Währungskrise höher als die unbedingte Wahrscheinlichkeit. 239 Dies ist so lange der Fall, wie der Parameter θ einen Wert kleiner als unendlich annimmt. Dieser Aspekt zeigt den engen Zusammenhang zwischen ökonomischen und politischen Risikofaktoren im Bereich des Länderrisikos auf, auf den bereits mehrfach hingewiesen wurde. 241 Siehe Drazen: 1998, Seite 1 ff. und Masson: 1995, Seite 571ff. 240 114 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Als Kritik an Krisenmodellen der zweiten Generation sind folgende Aspekte hervorzuheben: Wenngleich die Existenz multipler Gleichgewichte im Rahmen von Krisenmodellen der zweiten Generation selbsterfüllende Attacken im Sinne eines „Sprungs“ von einem zum anderen Gleichgewicht möglich machen, erklärt das Modell noch nicht, durch welche informationsökonomischen Prozesse die Handlungen der Marktteilnehmer in dem Sinne koordiniert werden, daß ein derartiger „Sprung“ möglich ist. Krugman242 bemerkte in diesem Zusammenhang, daß Krisenmodelle der zweiten Generation eher unter der Annahme einzelner, sehr großer Investoren und weniger unter der Annahme atomistischer Marktteilnehmer plausibel sind. Daneben läßt sich anführen, daß die beschriebenen Mechanismen in der Praxis nicht ausreichend stark sind, um in einer ansonsten gesunden Volkswirtschaft selbsterfüllende Krisen auszulösen. Vielmehr ist der beschriebene Krisenmechanismus vor dem Hintergrund einer bereits wirtschaftlich angespannten Situation zu sehen. Weiterhin läßt sich als Kritik an Krisenmodellen der zweiten Generation anführen, daß auch diese Modelle nicht in der Lage waren, die Geschehnisse der Asien-Krise hinreichend zu erklären. In den betroffenen Ländern waren vor Beginn der Krise weder exzessive Staats- noch Leistungsbilanzdefizite erkennbar und die insgesamt gute Arbeitsmarktsituation in den betroffenen Ländern ist ein Indiz dagegen, daß Abwertungen aus dem beschriebenen Tradeoff zwischen Arbeitslosigkeit und Wechselkursstabilität motiviert gewesen sein könnten. Krisenmodelle der zweiten Generation sind daher laut vorherrschender Auffassung vor allem dazu geeignet, kurzfristige Entwicklungen an den Devisenmärkten unmittelbar vor dem Eintreten einer Währungskrise zu beschreiben. Da die Bedeutung von Erwartungen von diesen Modellen wahrscheinlich überschätzt wird, sind Modelle der zweiten Generation vor allem komplementär zu den Modellen erster Generation zu verstehen. Dies beinhaltet die Sicht, daß die Erwartungsbildung der Wirtschaftssubjekte vorwiegend von fundamentalen Faktoren bestimmt wird, wobei die bei Länderrisiken bestehende Informations-Asymmetrie243 Fehlinterpretationen zuläßt, die zu selbsterfüllenden Krisen führen können. 1.4.2.4 Third Generation Models: Krugman (1999) Nachdem sich die Erfahrungen der Asien-Krise weder mit den Krisenmodellen der ersten Generation noch mit den Krisenmodellen der zweiten Generation erklären ließen, wurden zahlreiche weitere ModellAnsätze zur Erklärung dieser Krise vorgeschlagen. Da der private Bankensektor in der Asien-Krise wie nie zuvor mit einem massiven Problem insolventer Kreditnehmer konfrontiert war, konzentrierten sich die Modellvorschläge zunächst auf die Rolle des Bankensektors und den in der Asien-Krise evident gewordenen Zusammenhang zwischen Banken- und Währungskrisen. Eine zentrale These, die auch von Krugman244 angeführt wurde, bezog sich auf Moral Hazard Effekte, die durch staatliche Kreditgarantien ausgelöst werden. Dies bezieht sich auf den Effekt, daß kreditgebende Banken aufgrund 242 Siehe Krugman: 1996, Seite 345 – 378. Mehr zu herrschenden Informations-Asymmetrien bei Länderrisiken siehe Abschnitt 1.4.4.2. 244 Siehe Krugman: 1998, Seite 3ff. 243 115 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management staatlicher Kreditgarantien keinen Anreiz mehr zur gewissenhaften Prüfung der Bonität ihrer Kreditnehmer haben. Die Asien-Krise, so eine Erklärung, entwickelte sich demnach daraus, daß aufgrund mangelnder Bonitätsprüfung und einer beginnenden konjunkturellen Abkühlung viele Kreditnehmer ausfielen und die Staaten der Region aus Angst vor kostspieligen Bailouts ihre Kreditgarantien zurückzogen. Die darauf folgende Bankenkrise führte dann zu einer drastischen Abnahme der Auslandsinvestitionen und Devisenzuflüsse, was vor dem Hintergrund einer hohen Devisennachfrage durch Importe und einer hohen Verschuldung der Unternehmen zum Einbrechen der Wechselkurse geführt hat245. Aufgrund des Ausmaßes der Asien-Krise kamen aber in der Literatur bald Zweifel daran auf, ob Moral Hazard Effekte im Bankensektor alleine eine Krise dieses Ausmaßes auslösen könnten. Krugman246 schliesslich argumentierte, daß der angeführte Moral Hazard Mechanismus zwar eine wichtige Rolle gespielt habe, letztlich aber nicht den massiven Anstieg von Insolvenzen privater Unternehmen erklärt, der in der Asien-Krise beobachtet werden konnte. Das daraufhin von Krugman entwickelte Modell setzt daher an der Verschuldung der Unternehmen an und beschreibt einen Effekt selbsterfüllender Erwartungen, der aus einer hohen Auslandsverschuldung des privaten Sektors heraus eine besondere Anfälligkeit für Währungskrisen erklärt. Der von Krugman beschriebene Mechanismus wurde als Krisenmodell der dritten Generation in der Literatur vielfach aufgenommen, variiert und weiterentwickelt. Wie in den verschiedenen Weiterentwicklungen des Modells hervorgehoben wurde, ist der Krisenmechanismus nicht nur auf feste, sondern ebenso auf flexible Wechselkursregime anwendbar. Die folgende Beschreibung des von Krugman aufgestellten Krisenmechanismus und die Numerierung der einzelnen Schritte wird durch das folgende Diagramm weiter erläutert. 1. Vor dem Hintergrund einer kleinen EM-Volkswirtschaft mit einem Regime fixer Wechselkurse und einer hohen Auslandsverschuldung der Unternehmen führt ein Trigger Event (z.B. Zunahme der Weltmarkt-Zinsen) zu einer starken Zunahme der Devisen-Abflüsse (T=1). Dies führt aufgrund der hohen Auslandsverschuldung der Unternehmen zu einer Senkung der Exportpreise. Diese basiert darauf, daß die Importnachfrage des Inlands wesentlich preisunelastischer ist als die Exportnachfrage des Auslands. Ein Devisentransfer führt unter diesen Umständen zu einer Verringerung der Exportpreise und einer Verschlechterung der Terms of Trade (reale Abwertung)247. Die Intervention der Zentralbank zur Stützung des Wechselkurses führt darüber hinaus zu einer Zunahme des inländischen nominalen Zinsniveaus (T=1). 2. Die reale Abwertung der Währung und die Zunahme des Zinsniveaus führen zu einem realen Vermögensverlust der inländischen Unternehmen und darauf folgend zu einer Abnahme der inländischen Investitionen. Dies ist auf zwei unterschiedliche Aspekte zurückzuführen. Einerseits liegt dies darin begründet, daß inländische Investitionen von der Verfügbarkeit ausländischen Fremdkapitals abhängen und dieses wiederum von der Bilanz-/ Vermögenssituation des 245 Mehr zu Moral Hazard Mechanismen bei Bankenkrisen siehe Abschnitt 1.4.3.2. Siehe Krugman: 1999, Seite 2 – 3. 247 Dieser Mechanismus wird als „Transfer Problem“ bezeichnet. Siehe Krugman / Obstfeld: 2000, Seite 107. 246 116 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Unternehmens. Andererseits wird ein Rückgang der inländischen Investitionen auch durch den mit der Verteidigung des Wechselkurses einhergehenden Anstieg des inländischen Zinsniveaus verursacht. Bestehende strukturelle Probleme des Bankensektors werden durch die erhöhten Zinsen und die Abnahme der Kapitalzuflüsse verstärkt und führen ihrerseits ebenfalls zu einem Rückgang der Investitionen. Diagramm 1.26: Krisenmechanismus von Währungskrisen der dritten Generation Trigger Event 1 2 Devisenabflüsse, Reale Abwertung, Zinsen steigen AbwertungsErwartung T=i+1 9 + Bankenkrise + 3 Rückgang der Investitionen T=i Selbsterfüllende Erwartung 8 Hohe AuslandsVerschuldung des privaten Sektors Abwertung T=i 4 Abnahme der Gewinne T=i+1 Asset Markt Crash Arbitragefreiheit 7 Abwertung T=i+1 5 6 Abnahme des GDP T=i+1 Abnahme der Geldnachfrage T=i+1 3. Der Rückgang der inländischen Investitionen und die steigenden Zinsen führen zu einer Verschlechterung der Gewinnsituation der Unternehmen in der darauf folgenden Periode. 4. Vor dem Hintergrund einer hohen Auslandsverschuldung der Unternehmen folgen aus dem Rückgang der Unternehmensgewinne heftige Korrekturen an den Asset-Märkten, weitere Kapitalabflüsse sowie eine generelle konjunkturelle Abschwächung. 5. Diese bringt einen Rückgang der Geldnachfrage248 und einen starken Umschwung der Leistungsbilanz mit sich. Die Reduzierung des Leistungsbilanzdefizits wird durch eine Zunahme der ExportMengen (bei drastischer Abnahme der Export-Preise) und die Abnahme der Importe ausgelöst, die durch die Rezession bedingt ist. 6. Aufgrund der abnehmenden inländischen Geldnachfrage sowie des Abzugs ausländischer Portfolio-Investitionen steigt die Devisennachfrage. Diese wird durch eine bestehende Bankenkrise weiter verstärkt, wenn der inländische Bankensektor seine Funktion der Fristentransformation nicht mehr wahrnehmen kann. Die Devisennachfrage führt letztlich zu WechselkursAttacken, die einen Float der Währung unvermeidlich machen. 117 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 7. Da die Wirtschaftssubjekte durch rationale Erwartungen gekennzeichnet sind, rechnen sie mit dem beschriebenen Mechanismus und nehmen die in T=2 auf sie zukommende Abwertung durch Attacken vorweg. Damit ist der beschriebene Mechanismus durch selbsterfüllende Erwartungen gekennzeichnet. In den analytischen Modellen, die in der zitierten Literatur (s.oben) genauer ausgeführt werden, äussert sich dieser Mechanismus selbsterfüllender Erwartungen in der Existenz multipler Gleichgewichte, wobei der Wechsel der Ökonomie vom stabilen Gleichgewicht ins „Crash-Gleichgewicht“ durch ein Trigger Event ausgelöst werden kann, welches die Erwartungen der Marktteilnehmer am Devisenmarkt beeinflusst. Mit der Auslösung der selbsterfüllenden Krise durch ein Trigger Event ist, wie bereits bei Modellen der zweiten Generation, die Möglichkeit für Contagion Effekte gegeben, die (laut Krugman249) in der Asien-Krise eine wesentliche Rolle gespielt haben. Die Risikofaktoren, die nach dem beschriebenen Mechanismus zu einer Währungskrise führen, sind250: • Eine Ausgangssituation, die durch große Kapitalzuflüsse aus dem Ausland und eine starke Wachstumsphase der Wirtschaft gekennzeichnet ist. • Bestehende Handelsbeschränkungen setzen die Kaufkraftparität ausser Kraft und führen dazu, daß unter einem Regime fixer Wechselkurse Devisenabflüsse zu einer realen Abwertung führen. • Eine hohe Fremdkapitalquote der Unternehmen, die vorwiegend auf Auslandsverschuldung in Fremdwährung zurückgeht, ist Grundlage dafür, daß eine reale Abwertung zu großen Vermögensverlusten der Unternehmen führt. • Strukturelle Probleme des inländischen Kapitalmarkts implizieren eine große Abhängigkeit der Unternehmen von Auslandskrediten. Danach haben Unternehmen wenig Möglichkeiten, Investitionen durch inländisches Kapital zu finanzieren, was letztlich dazu führt, daß bei Ausbleiben der Auslandsinvestitionen die inländische Investitionstätigkeit sinkt251. • Strukturelle Probleme des inländischen Bankensektors verstärken den dargestellten Mechanismus (stärkerer Rückgang der Investitionen, mehr Unternehmensinsolvenzen aufgrund des Rückrufs von Krediten, größerer Rückgang des GDP). Während die geschilderten Risikofaktoren die Anfälligkeit für eine derartige Finanzkrise erhöhen und damit Risikoindikatoren für die Früherkennung der Krisen liefern, stellt sich daneben die Frage nach der optimalen wirtschaftspolitischen Reaktion auf eine einmal eingetretene Krise. Velasco252 untersucht diese 248 Der Rückgang der Geldnachfrage wird durch die reale Abwertung und den Zinsanstieg verstärkt. Siehe Krugman: 1999, Seite 8 ff. Krugman bezieht sich dabei vor allem auf Contagion Effekte innerhalb Asiens, die zu einer regionalen Ausbreitung der Krise geführt haben, nicht jedoch auf die weitergehenden Contagion Effekte, die die Asien-Krise in anderen Emerging Markets (Russland, Brasilien) ausgelöst hat. 250 Siehe beispielsweise Krugman: 1999, Seite 18. 251 Im Fall der Asien-Krise traf dieser Risikofaktor zu. Die privaten Kapitalmärkte waren unterentwickelt, da sich die Unternehmen im Vorfeld der Krise primär durch Kredite finanzierten und die Staaten aufgrund der massiven Kapitalzuflüsse nur geringen Kapitalbedarf hatten. 252 Siehe Velasco: 2001, Seite 20. 249 118 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Reaktionsmöglichkeiten und stellt heraus, daß die Existenz des „Crash-Gleichgewichts“ nur dann durch Geld- und Finanzpolitik beeinflusst werden kann, wenn die Ausgangssituation (Verhältnis Schulden / Exporte) nicht zu schlecht ist. Wie bereits bei den vorhergehenden Modellen festgestellt wurde, gilt auch in diesem Fall, daß die Politik einer einmal einsetzenden Krise wenig entgegenzusetzen hat. Die aktuelle Diskussion in der makroökonomischen Krisen-Literatur beschäftigt sich vor allem mit der Integration von Krisenmodellen der dritten Generation und generelleren Modellen zu Bankenkrisen und Krisen anderer Asset – Märkte. Die Verbindung des dargestellten Krisenmechanismus mit Mechanismen einer Bankenkrise folgt aus den Beobachtungen der Asien-Krise und hat eine möglichst umfassende Durchdringung aller Wirkungsmechanismen der Asien-Krise zum Ziel. Ein möglicher kombinierter Mechanismus einer Banken- und Währungskrise wird im Kontext der Diskussion von Modellen zu Bankenkrisen noch ausführlicher erörtert. Andere Erweiterungen des Modells beinhalten allgemeinere Versionen des Modells, die auch Aspekte einbeziehen, die keinen unmittelbaren empirischen Bezug zur Asien-Krise aufweisen. Einzelne Beispiele aus der umfangreichen Literatur umfassen: Aghion/Bacchetta/Banerjee253 stellen ein Modell auf, das eine ausführlichere Modellierung der Finanzpolitik und möglicher Crowding Out Effekte beinhaltet. Daniel254 stellt ein Modell auf, das die Auswirkungen realer Schocks im Rahmen der Krisenmodelle der dritten Generation untersucht. Neben den Erweiterungen der Krisenmodelle der dritten Generation lassen sich auch Vorschläge für eine vierte Generation von Krisenmodellen finden (Krugman255), die das ehrgeizige Ziel verfolgen, zukünftige Krisenmechanismen vor ihrem Auftreten zu modellieren. Diese verschiedenartigen Ansätze werden in der vorliegenden Arbeit aufgrund ihrer noch nicht erwiesenen Praxisrelevanz allerdings nicht vorgestellt. 1.4.2.5 Contagion Effekte Betrachtet man die Historie der aufgetretenen Währungskrisen, so fällt auf, daß die besonders schwerwiegenden Krisen (Schuldenkrise der 80er Jahre, Asien-Krise) zumeist viele Länder betrafen und als Krise eines einzelnen Landes begonnen haben. Diese Beobachtung führte schon früh zu der Annahme, daß Währungskrisen „ansteckend“ sind und von einem Land auf andere Länder übergreifen können. Dieses als Contagion bezeichnete Phänomen stellt eine wichtige Eigenschaft von Währungskrisen dar. Contagion bezieht sich allerdings nicht nur auf Währungskrisen, sondern läßt sich für nahezu alle länderspezifischen krisenhaften Entwicklungen (also auch für Banken-Krisen) verallgemeinern, so daß es als „Stylized Fact“ des Länderrisiko-Managements angesehen werden kann. 253 Siehe Aghion/Bacchetta et al.: 2001(b), Seite 1 ff. und Aghion/Bacchetta et al.: 2001(a), Seite 7 ff. Siehe Daniel: 2002, Seite 5 ff. 255 Siehe Krugman: 2001, Seite 1 ff. 254 119 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.4.2.5.1 Definition Bevor auf die unterschiedlichen Wirkungsmechanismen von Contagion Effekten eingegangen werden kann, sollte der Begriff zunächst genauer definiert werden. Die nachfolgende Definition ist bewusst weit und allgemein gehalten und orientiert sich an der von Drazen256 verwendeten Definition. Unter Contagion sei der Effekt verstanden, daß ein beliebiges länderrisikospezifisches Krisenereignis in einem Land die Krisenwahrscheinlichkeit in einem anderen Land erhöht. Neben dieser allgemein gebräuchlichen Definition gibt es in der Literatur Definitionen, die Krisenereignisse in verschiedenen Ländern, die auf makroökonomische Abhängigkeiten zurückzuführen sind, aus dem Contagion – Begriff ausklammern257. Der auf diese Art eng gefasste Contagion – Begriff umfasst somit nur simultane Krisenereignisse, bei denen sich die Krisenübertragung nicht auf ökonomische Fundamentaldaten zurückführen lässt. Contagion Effekte sind vor allem von Effekten gemeinsamer Krisenursachen („Monsoonal Effects“258) abzugrenzen. Global oder regional wirkende externe Schocks (wie z.B. eine Änderung des WeltZinsniveaus, der Rohstoffpreise, aber auch Force Majeure Risiken) können in verschiedenen jeweils betroffenen Ländern eine Reihe von Währungskrisen auslösen, deren unmittelbare zeitliche Abfolge Contagion Effekten gleicht und beim empirischen Nachweis „echter“ Contagion Effekte ein Problem darstellen. Der systematische empirische Nachweis von Contagion Effekten wurde auf der Basis eines Probit-Modells unter anderem von Eichengreen/Rose/Wyplosz259 erbracht. Als Ergebnis der ProbitSchätzung haben diese Autoren nachgewiesen, daß die auf das Vorliegen einer Krise in einem anderen Land konditionierte Krisenwahrscheinlichkeit im Vergleich zur unkonditionierten Krisenwahrscheinlichkeit um 8% größer ist (wobei allerdings zu bemerken ist, daß empirisch nicht zwischen Contagion und Monsoonal Effects unterschieden werden kann). 1.4.2.5.2 Wirkungsmechanismen Die Contagion Effekten zugrundeliegenden Wirkungsmechanismen lassen sich nach der Art der zwischen den Ländern bestehenden Verbindungen zunächst in zwei generelle Kategorien unterteilen. Contagion Effekte beruhen nach dieser Unterteilung entweder auf Prozessen, die auf realökonomischen Verflechtungen der betroffenen Länder basieren, oder auf Prozessen, die von Änderungen im Informationsstand und der Erwartungsbildung der maßgeblichen Marktteilnehmer ohne realökonomischen Hintergrund ausgelöst werden (Informatorisches Contagion). 256 Siehe Drazen: 1998, Seite 4ff. Weitere Contagion-Definitionen finden sich auch in Pericoli/Sbracia: 2001, Seite 9ff. Beide Quellen sind als grundlegende Einführung zu Contagion geeignet. 257 Siehe Eichengreen/Rose et al.: 1996, Seite 2 oder Masson: Seite 5-6, 1998 . 258 Siehe Masson: 1998, Seite 5: “monsoonal effects [are … ] defined as major economic shifts in industrial countries that trigger crises in emerging markets”. 259 Siehe Eichengreen/Rose et al.: 1996, Seite 2. Diese Quelle enthält auch einen guten Überblick über die Contagion Literatur bis 1996. Zum empirischen Nachweis von Contagion siehe auch Gerlach/Smets: 1995, Seite 45 – 63. Mehr zu Probit Modellen siehe auch Abschnitt 3.2.2.4. 120 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management a) Contagion über realökonomische Verflechtungen (Spillover Effects) Contagion Effekte, die auf realökonomischen Verflechtungen der betroffenen Länder basieren, werden in der Literatur häufig nicht unter den Contagion-Begriff gefasst, sondern mit dem Begriff „Spillover Effects“ beschrieben260. Da diese Effekte auf bestehenden Verflechtungen zwischen verschiedenen Ländern basieren, werden sie durch bestehende Korrelationen (z.B. an den Asset Märkten) abgebildet. Unter diesen Begriff lassen sich die im folgenden jeweils kurz skizzierten Wirkungsmechanismen der Krisenübertragung fassen: • Bilaterale Handelsverflechtungen: Enge bilaterale Handelsbeziehungen zwischen einem Krisen- Land und einem anderen Land können Spillover Effekte auslösen261. Die Wirkungsmechanismen dieser Form von Contagion können verschiedener Art sein und umfassen neben den direkten außenwirtschaftlichen Auswirkungen (Rückgang der Exporte in das Krisen-Land und Steigerung der Importe aus dem Krisen-Land) auch die Möglichkeit kompetitiver Abwertungen. Spillover Effekte über bilaterale Handelsverflechtungen sind klar von dem Effekt informatorischer Contagion zu unterscheiden, der in der auf Handelsverflechtungen begründeten selbsterfüllenden Erwartung von Spillover Effekten beruht. Als ein Beispiel für Spillover Effekte aufgrund bilateraler Handelsverflechtungen läßt sich die Abwertung der spanischen Pesete 1992-1993 (im Rahmen der EMSKrise) und die Auswirkungen auf den portugiesischen Escudo anführen. • Gemeinsame Handelspartner (Third Party Trade Linkages): Eine Krise in einem Land A kann eine Krise in einem anderen Land B auslösen, wenn beide Länder über einen gemeinsamen wichtigen Handelspartner verbunden sind und sich die Wettbewerbssituation von Land B aufgrund der Abwertung/Währungskrise in Land A verschlechtert. Wie bereits im Fall von Spillover Effekten über bilaterale Handelsverflechtungen ist der Effekt der (selbsterfüllenden) Erwartung von Spillover Effekten dem informatorischen Contagion zuzurechnen. Als Beispiel für Spillover Effekte aufgrund von Third Party Trade Linkages seien negative Auswirkungen der Abwertung der finnischen Mark im August 1992 auf Schweden angeführt, die darauf zurückzuführen sind, daß finnische und schwedische Exporteure in denselben Drittländern konkurrieren262. • Gemeinsame Gläubiger/Investoren: Eine Krise in einem Land A kann eine Krise in einem anderen Land B auslösen, wenn Land B eine große finanzielle Abhängigkeit von Investoren aufweist, die in beiden Ländern bedeutende Geschäfte tätigen und die Krise in Land A die Investoren dazu veranlasst, auch in Land B die Geschäftstätigkeit zurückzufahren263. Als aktuelles Beispiel dazu läßt sich die Krise Uruguays im Jahr 2002 anführen, die über den beschriebenen Mechanismus 260 Zur Unterscheidung zwischen Monsoonal Effects, Spillover Effects und Contagion siehe vor allem Masson: 1998, Seite 5 ff. Diese Quelle liegt auch den vorliegenden Ausführungen zugrunde. 261 Mehr zu Spillover Effekten über bilaterale Handelsbeziehungen siehe Kaminsky/Reinhart: 1999(a), Seite 2ff. Siehe auch Forbes: 2001, Seite 12 ff. sowie die dort erwähnte weiterführende Literatur. 262 Siehe beispielsweise Eichengreen/Rose et al.: 1996, Seite 2 263 Siehe Kaminsky/Reinhart: 1999(a), Seite 11: „if a bank is confronted with a marked rise in nonperforming loans in one country, it is likely to be called upon to reduce the overall risk of its assets by pulling out of other high risk projects elsewhere--possibly in other emerging markets. Furthermore, it will lend less (if at all), as it is forced to recapitalize, provision, and adjust to its lower level of wealth.” 121 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management gemeinsamer Gläubiger von der Krise Argentiniens 2001 ausgelöst wurde. Diese Art von Spillover Effekten werden vor allem durch Liquiditätsengpässe bei den Investoren ausgelöst, die auf die erste (auslösende) Krise zurückzuführen sind. Bei institutionellen Investoren treten Liquiditätsengpässe umso eher auf, desto größer der Fremdkapital-Anteil am Portfolio ist. Institutionelle Investoren mit hohem Fremdkapital-Anteil (z.B. Hedge Fonds) sind im Fall einer Krise eines Landes häufig gezwungen, aus Liquiditätsgründen (Margin Calls) auch Investitionen aus anderen Ländern abzurufen und tragen somit zu dieser Art der Spillover Effekte bei. Als weiteres Beispiel läßt sich auch die bedeutsame Rolle der US-Banken in Lateinamerika im Verlauf der Schuldenkrise anführen. • Internationale Portfolioinvestitionen/Cross Market Hedging: Internationale Portfolioinvestitionen tendieren dazu, Spillover Effekte zu verstärken / hervorzurufen, da diese Investitionen wesentlich kurzfristiger und liquider sind als Direktinvestitionen oder Kredite264. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, daß der Ausfall eines Landes aus Sicht der Portfolio-Optimierung die Notwendigkeit zur Anpassung aller anderen Portfolio-Gewichte zur Folge hat. Diese Form der Krisenübertragung wird vor allem durch Investoren gefördert, die Asset Value Korrelationen zwischen den verschiedenen EM Ländern zum Cross Market Hedging265 verwenden. Spillover-Mechanismen über Portfolioinvestitionen und Cross Market Hedging sind daher vorwiegend in Ländern bedeutsam, in denen entwickelte, integrierte Asset-Märkte signifikante internationale Portfolio-Investitionen zulassen. Als Beispiel für die Bedeutung von Cross Market Hedging und internationalen Portfolioinvestitionen ist die Rolle von Hedge Funds im Verlauf des Spillovers der Asien-Krise (1998) nach Russland und der Russland-Krise nach Brasilien hervorzuheben. b) Informatorisches Contagion Contagion Effekte, die von Änderungen im Informationsstand und der Erwartungsbildung der maßgeblichen Marktteilnehmer ohne real-ökonomischen Hintergrund ausgelöst werden, sind vorwiegend im Kontext von Krisenmodellen zu sehen, bei denen die Abwertungsentscheidung durch eine politische Nutzenmaximierung motiviert ist. Im Rahmen dieser Modelle wirkt die Contagion-bedingte Änderung der subjektiven Ausfallwahrscheinlichkeit als Trigger Event, das einen Wechsel der Wirtschaft vom stabilen Gleichgewicht in das Krisen-Gleichgewicht auslöst. Die damit verbundenen Wirkungsmechanismen lassen sich folgendermaßen skizzieren: • Übertragung von Informationen: Eine Krise in einem Land A kann eine Krise in einem Land B auslösen, wenn die Krise in Land A bei den maßgeblichen Marktakteuren (Banken/DevisenmarktTeilnehmer) eine grundlegende Änderung der Risikoeinschätzung für Land B bewirkt. Die Änderung der Risikoeinschätzung führt zu veränderten subjektiven Krisen-Eintrittswahrscheinlich- 264 Aufgrund dieses Effekts werden internationale Portfolioinvestitionen auch als “Hot Money” bezeichnet. Unter “Cross Market Hedging” versteht man die Absicherung von Risikopositionen unter Ausnutzung marktübergreifender (i.e. verschiedene Märkte umfassender) Diversifikationseffekte. 265 122 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management keiten, die die Markt-Akteure in ihren Handlungen berücksichtigen. Die Änderung der Risikoeinschätzung kann dabei auf makroökonomischen, politischen oder sonstigen Ähnlichkeiten der Länder beruhen. Die Mechanismen, die zur Änderung der Erwartungen führen, sind vor dem Hintergrund der Informationsökonomie zu sehen. Ein möglicher Grund für eine Informationsübertragung besteht beispielsweise darin, daß in Wirklichkeit schlechte Fundamentaldaten eines Landes B lange Zeit von den Investoren nicht beachtet, vom Moment der Krise in einem ähnlichen Land A an aber berücksichtigt werden. Dieser Effekt wird auch als „Wake up Call“ bezeichnet und beinhaltet die Berücksichtigung von Informations-Externalitäten266. Das von Banerjee267 als “Informationskaskaden” beschriebene Muster der Informationsübertragung zwischen Marktakteuren kann diese Art von Contagion Effekten verstärken. Dabei handelt es sich um eine Situation, in der Marktakteure/Investoren auf die Auswertung eigener Informationen zur Risikosituation eines Landes verzichten und statt dessen aus den Handlungen der anderen Marktteilnehmer Rückschlüsse auf deren Risikoeinschätzung ziehen268. Grundlage für dieses Verhalten (das auch als „Herding Behavior“ bezeichnet wird) sind Kosten der Informationsbeschaffung sowie das Vorliegen einer asymmetrischen Informationsverteilung bei unterschiedlichen Marktteilnehmern. Als Beispiel für einen derartigen Contagion Effekt ist die Übertragung der Tequila-Krise 1994/1995 nach Argentinien und Brasilien anzuführen. Da der skizzierte Wirkungsmechanismus vorwiegend auf wirtschaftlichen Abhängigkeiten und wirtschaftlicher Integration der betroffenen Länder basiert, ist ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Contagion Effekten und zunehmender Globalisierung naheliegend. Wie Calvo/Mendoza269 gezeigt haben, ist ein derartiger Zusammenhang sogar modellhaft nachweisbar, indem Marktteilnehmer mit zunehmender Globalisierung weniger Anreize haben, eigene Informationen über Länder zu erwerben und eher „dem Markt“ folgen. Contagion läßt sich somit als „Nebenprodukt der Globalisierung“ ansehen. • Membership Contagion/Political Contagion: Gehört ein Land zu einer Vereinigung oder einem „Club“ von Ländern mit einem Regime fester Wechselkurse, sind die politischen Schäden einer Abwertung wesentlich niedriger, wenn andere Länder bereits abgewertet haben. Die entsprechend der Krisenmodelle der zweiten Generation erfolgende Berücksichtigung der Nutzenmaximierung der Regierung impliziert in diesem Fall eine höhere Wahrscheinlichkeit selbsterfüllender Krisen270. Als Beispiel für einen derartigen Contagion Effekt läßt sich die bereits 266 Siehe Drazen: 1998, Seite 6 ff. Siehe Banerjee: 1992, Seite 797 – 817. Siehe auch Drazen: 1998, Seite 6ff. 268 Siehe Calvo/Mendoza: 1999, Seite 2: “Contagion is defined as a situation in which utility-maximizing investors choose not to pay for information that would be relevant for their portfolio decision - thereby making them susceptible to react to country-specific rumors - or in which investors optimally choose to mimic arbitrary “market” portfolios.” 269 Siehe Calvo/Mendoza: 1999. 270 Dieser Wirkungsmechanismus wurde bereits als Beispiel im Rahmen der Behandlung der Krisenmodelle der zweiten Generation beschrieben (siehe Abschnitt 1.4.2.3). Für eine ausführliche Behandlung siehe auch Drazen: 1998, Seite 11ff. 267 123 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management beschriebene Abwertung der Schwedischen Krone infolge des dänischen Maastricht – Referendums im Verlauf der EMS-Krise 1992 anführen. Übertragungswege von Contagion Effekten können entsprechend der beschriebenen Wirkungsmechanismen sehr unterschiedlich sein. Dennoch lassen sich entsprechend einer Kategorisierung aller Länder (analog zu einer Unterscheidung in Industrieländer und Schwellenländer in Abschnitt 1.2.1) genauere Aussagen zu den Übertragungswegen machen. Unterscheidet man alle Länder in „Financial Center“ und „Peripherie“, so sind zunächst folgende drei Übertragungswege möglich: Peripherie Financial Center Peripherie Peripherie Financial Center Peripherie Peripherie Kaminsky/Reinhart271 haben, ausgehend von dieser Unterscheidung, in einer umfangreichen empirischen Untersuchung festgestellt, daß sich Contagion Effekte empirisch nur dann nachweisen lassen, wenn sie von einem „Financial Center“-Land ausgehen. Contagion zwischen Peripherie-Ländern ist hingegen empirisch weniger ausgeprägt. Diese Beobachtung läßt sich darauf zurückführen, daß die internationalen Handelsbeziehungen zwischen den Emerging Market Ländern und den Industrieländern aus der Sicht der EM Länder sehr starke Abhängigkeiten von den Industrieländern geschaffen haben, während die wirtschaftlichen Abhängigkeiten der EM Länder untereinander deutlich schwächer sind. Im Gegensatz zu den auf realökonomischen Verflechtungen basierenden Contagion Effekten, ist informatorisches Contagion dadurch zu charakterisieren, daß die Änderung der Erwartungen der Marktteilnehmer einen „Strukturbruch“ in den Volatilitäten und Korrelationen der unterschiedlichen Märkte mit sich bringt. Derartige Strukturbrüche gelten einerseits als „stylized fact“ des LänderrisikoManagements272, und erschweren andererseits eine auf Korrelationen basierende DiversifikationsStrategie erheblich. 1.4.2.5.3 Steuerungsimplikationen Die Existenz von Contagion Effekten impliziert ein hohes Maß an systematischen, undiversifizierbaren Risiken273 im internationalen Geschäft von Banken und Industrieunternehmen und macht die Steuerung von Länderrisiken gleichermaßen bedeutsam wie schwierig. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Wirkungsmechanismen und aufgrund der auch theoretischen Unmöglichkeit der Vorhersage, wann und zwischen welchen Ländern Contagion Effekte auftreten, lassen sich Contagion Effekte im Rahmen der Länderrisiko-Analyse lediglich mit deskriptiven Mitteln berücksichtigen. Diese liegen vor allem in einer 271 Siehe Kaminsky/Reinhart: 2000, Seite 1 ff. Siehe Pericoli/Sbracia: 2001, Seite 9 sowie Hund: 1999(c), Seite 5. 273 Systematische Risiken wurden vor allem von Guttentag/Herring mit systemischen Krisen und Contagion in Verbindung gebracht. Siehe Guttentag/Herring: 1984, Seite 1359 – 1382. Die Unterteilung des Länderrisikos in eine systematische und eine unsystematische Komponente findet sich in verschiedenen Literaturquellen wieder. Siehe beispielsweise auch Saunders: 1986(b), Seite 33. 272 124 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management entsprechenden Ermittlung von Ausfall-Korrelationen (zur Problematik der Ermittlung von Korrelationen siehe Abschnitt 3.4), die aufgrund der mit informatorischem Contagion verbundenen Strukturbrüche nicht nur auf kurzfristigen Asset-Markt Korrelationen beruhen können, sondern vor allem aus vergangenen Krisen abgeleitet werden sollten. Daneben enthalten Limitsysteme für Länderrisiken (siehe Abschnitt 2.2) Konzentrations-Limite, die einerseits eine ausreichende Portfolio-Diversifikation sicherstellen, andererseits damit aber auch die Verluste durch regional wirkende Contagion Effekte mindern sollen. 1.4.3 Erklärungsansätze zu Bankenkrisen Wie in Abschnitt 1.3 deutlich wurde, stellen Bankenkrisen neben Währungskrisen eine weitere Erscheinungsform länderspezifischer Krisenereignisse dar, die Verluste aus Länderrisiken hervorrufen können. Im folgenden Abschnitt werden daher Ursachen und Wirkungsmechanismen von Bankenkrisen sowie Zusammenhänge zwischen Bankenkrisen und Währungskrisen vorgestellt. 1.4.3.1 A Bank Run Model: Diamond / Dybvig (1983) Das Modell von Diamond und Dybvig274 erklärt Bankenkrisen als immanentes Problem des Bankgeschäfts, das auf die mit dem Bankgeschäft verbundene Fristentransformation in Verbindung mit der Übernahme von Liquiditätsrisiken der Anleger zurückzuführen ist. Bankgeschäft entspricht der Finanzintermediation, bei der liquide Depositen (Kapitaleinlagen) ausgegeben werden und das Kapital in langfristigen Assets (z.B. Kredite) angelegt wird. Der Nutzen des Anlegers bei Anlage in Bankdepositen läßt sich darauf zurückführen, daß die im Produktionssektor verfügbaren langfristigen Assets (Aktien/Bonds) nicht liquide genug sind, um die Wirtschaftssubjekte bei im Zeitablauf schwankenden Einkommen zu ihrer nutzenmaximierenden intertemporalen Konsumallokation zu führen. Der für die Depositen an die Anleger zu zahlende Zinssatz r ist i.A. geringer als der Zinssatz R der langfristigen Kredite. Die Differenz zwischen Depositen- und Kredit-Zinssatz (R-r) läßt sich in eine Risikoprämie und eine Gewinnmarge aufspalten. Durch die Ausgabe der liquiden Depositen übernimmt die Bank Liquiditätsrisiko von den Anlegern, da diese ihre schwankenden Einkommensströme jederzeit durch Abrufen der Depositen ausgleichen können. Die Differenz zwischen Kreditzins und Depositenzins enthält daher eine Risikoprämie für dieses Risiko (und umfasst eine Prämie für Verluste aus dem Adressenausfallrisiko der Bank). Im Fall, daß den Wirtschaftssubjekten keine alternativen Anlagen zur Verfügung stehen, die ausreichend liquide sind, um die gewünschte intertemporale Konsumallokation zu erreichen, kann die Bank einen Teil des von den Wirtschaftssubjekten durch die Anlage in Depositen erzielten Nutzengewinns als Gewinnmarge abschöpfen. Die Ausgabe von Depositen und Vergabe von Krediten durch die Banken beinhaltet einen Geldschöpfungsmechanismus, der als Giralgeldschöpfung bezeichnet wird. Da es in „normalen Situationen“ nie vorkommt, daß alle Anleger gleichzeitig ihre Depositen abrufen, läßt sich das durch Depositen eingenommene Geld mehrmals als Kredit 274 Siehe Diamond/Dybvig: 1983, Seite 401 – 419. 125 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management weiterverleihen. Dieser Prozess führt allerdings dazu, daß im Bankensektor stets weniger liquide Assets als Depositen vorhanden sind. Ausgehend von dieser immanenten Kapitalknappheit besteht die Möglichkeit, daß bei einem gleichzeitigen Ansturm sehr vieler Anleger (s.g. „Bank Run“) die liquiden Assets der Bank nicht zur Auszahlung aller Depositenverbindlichkeiten ausreichen. Obwohl ein Bank Run für alle Anleger schlechter ist als eine stabile Situation ohne Bank Run, zeigen Diamond / Dybvig, daß es für den einzelnen Anleger unter Erwartung eines Bank Run besser sein kann, wenn er seine Depositen frühzeitig auflöst. Dies impliziert, daß neben der stabilen Allokation von Depositen noch ein Gleichgewicht existiert, das einem Bank Run entspricht. Das Modell erklärt Bankenkrisen somit als systemimmanentes Problem des Bankgeschäfts, das durch multiple Gleichgewichte und selbsterfüllende Krisen gekennzeichnet ist. Der Mechanismus, der zu einem Bank Run nach Diamond / Dybvig führt, sei durch folgendes Beispiel beschrieben: Betrachtet werde ein Modell mit den Zeitpunkten t∈{0,1,2}, einem erwartungsnutzenmaximierenden Konsumenten mit der Anfangsausstattung 1 in t=0 und der intertemporalen Nutzenfunktion u(c1 , c2) = c1 + c2. Der Konsum in t=0 geht nicht in die Nutzenfunktion ein und es besteht das Bedürfnis zu sparen. Am Finanzmarkt seien liquide Depositen einer Bank verfügbar, mit einem Return pro Periode von r. Es bestehe die Möglichkeit eines Bank Run mit der Wahrscheinlichkeit b. Bei dem Bank Run handelt es sich um ein für den einzelnen Anleger als exogen erachtetes Ergebnis des kollektiven Verhaltens aller Anleger, die in t=1 vor der Entscheidung stehen, ob sie die in t=0 angelegten Depositen auflösen sollen oder nicht. Im Fall eines Bank Run enthalten alle Anleger, die ihr Kapital rechtzeitig abgezogen haben, in t=1 einen Anteil am Eigenkapital der Bank, der dem Betrag E entspricht. Die folgende Tabelle beschreibt die verschiedenen Konsummengen und Nutzenwerte, die der Konsument in Abhängigkeit vom Vorliegen eines Bank Run und von seiner Anlageentscheidung realisieren kann. Tabelle 1.7: Beispiel der Konsum- und Nutzenwerte eines Konsumenten mit und ohne Bank Run Wahrscheinlichkeit Anlageentscheidung des WISU t=0 t=1 t=2 Zustandsabh. Wert der o.g. Nutzenfunktion Nein (1-b) Keine 0 0 (1+r)² (1+r)² Ja b Keine 0 0 0 0 Nein (1-b) Abheben in t=1 0 1+r 0 1+r Ja b Abheben in t=1 0 E 0 E Bank Run ? Konsum in Erwartungswert der o.g. Nutzenfunktion = (1-b) (1+r)² = (1-b) (1+r) + bE Obwohl sich alle Anleger ohne Bank Run besser stellen, ist aus der Tabelle ersichtlich, daß es ab einer bestimmten Bank Run Wahrscheinlichkeit für einen einzelnen Anleger optimal ist, seine Depositen in t=1 abzuheben. Diese Wahrscheinlichkeit ist im gegebenen Beispiel durch die Bedingung (1-b) (1+r) + bE > (1-b) (1+r)² 126 ( 43.) Bankbetriebliches Länderrisiko-Management gegeben. Wie Diamond/Dybvig ausführen275, ist das vorliegende Modell durch zwei Gleichgewichte für das Verhalten des einzelnen Anlegers charakterisiert. Während ein Gleichgewicht die Anlage in Bankdepositen ohne Bank Run beinhaltet, existiert abhängig von der subjektiven Bank Run Wahrscheinlichkeit ein zweites Gleichgewicht, bei dem es für den einzelnen Anleger optimal ist, sein Geld in t=1 abzurufen – selbst dann, wenn seine Konsumpräferenzen für den Fall einer Fortsetzung der Anlage ohne Bank Run einen höheren Nutzen ergeben würden. Bank Runs entstehen somit aus Vertrauenskrisen, bei denen ab einer gewissen subjektiven Eintrittswahrscheinlichkeit alle Anleger gleichzeitig einen Bank Run auslösen. Aus Gleichung 43 ist darüber hinaus ersichtlich, daß die verfügbaren Eigenmittel der Bank die Tendenz zu einem Bank Run ebenfalls beeinflussen. Der direkte, negative Einfluss der Eigenmittel ist dabei allerdings irreführend, da daneben noch ein starker negativer Einfluss der Eigenmittel auf die Ausfallwahrscheinlichkeit der Banken besteht. Insgesamt lässt sich damit eher folgern, daß höhere Eigenmittel die Tendenz zu einem Bank Run vermindern, da sie die Krisenanfälligkeit des Bankensektors verringern. Als Risikofaktoren des dargestellten Krisenmechanismus lassen sich damit einerseits das Vertrauen in den Bankensektor und andererseits eine geringe Eigenkapitalquote im Bankensektor anführen. Damit sind alle Faktoren, die die Eigenkapitalquote beeinträchtigen (vor allem mangelnde Bankenaufsicht) ebenfalls als Risikofaktoren anzusehen. Wie Masson276 argumentiert, läßt sich als Kritik an dem einfachen Modell von Diamond/Dybvig anführen, daß Bankenkrisen in der Realität nicht ohne schwerwiegende Gründe geschehen, sondern im Allgemeinen nur dann vorkommen, wenn die Banken ökonomischen Belastungen ausgesetzt sind. Die Empirie spricht damit für eine Berücksichtigung von makroökonomischen Variablen in einem Bank Run Modell und eine Konjunkturabhängigkeit der Ausfallwahrscheinlichkeit. In einer geschlossenen Volkswirtschaft kann die Zentralbank durch Garantie der Bankdepositen (s.g. „Lender of Last Resort“, LLR) Bankenkrisen glaubhaft verhindern. Chang/Velasco277 argumentieren, daß vor dem Hintergrund einer offenen Volkswirtschaft mit einem Regime fixer Wechselkurse die Limitiertheit der Devisenreserven und die Verpflichtung zur Währungsstabilität verhindern, daß die Zentralbank als LLR bereitsteht und einen glaubhaften Schutz vor Bankenkrisen bieten kann. Daraus folgt auch, daß das Vorliegen von Währungskrisen die Gefahr von Bankenkrisen erhöht. 1.4.3.2 Moral Hazard Mechanismen: Krugman (1998) Das Moral Hazard Modell von Krugman278 stellt einen der ersten Erklärungsansätze dar, der in Folge der Asien-Krise angeführt wurde. Wie bereits erwähnt wurde, ist der im folgenden erläuterte Mechanismus bei der Erklärung der Asien-Krise komplementär zu dem in Abschnitt 1.4.2.4 erläuterten Krisenmodell der dritten Generation zu sehen. Das Modell geht von einem stark wachsenden Schwellenland mit 275 Siehe Diamond / Dybvig: 1983, Seite 405. Siehe Masson: 1998, Seite 9. 277 Siehe Chang/Velasco: 1998, Seite 5 ff. 276 127 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management einem wenig reglementierten Bankensektor aus. Darüber hinaus bestehen implizite Kreditgarantien279 des Staates für den Bankensektor. Aus Sicht des Eigentümers einer einzelnen Bank bedeuten implizite Kreditgarantien, daß die Übernahme hoher Kreditrisiken mit hohen Renditen im Erwartungswert subventioniert wird, da der hohe Zinssatz im Erfolgsfall besonders hohe Gewinnchancen beinhaltet, während die mit dem Konkursrisiko verbundenen Verluste vom Staat übernommen werden. Unter der Annahme einer unzureichenden Bankenaufsicht führt dieser mit staatlichen Kreditgarantien einhergehende Moral Hazard Effekt in der gesamten Volkswirtschaft zu exzessiver Kreditvergabe. In einem derartigen Umfeld erhalten vorwiegend die Unternehmen Kredite, die sich in ihren Investitionsentscheidungen nur am „Best Case“, nicht aber an den Risiken orientieren und daher im Erfolgsfall die höchsten Renditen erwirtschaften. Solange die Volkswirtschaft ausreichend wächst und hohe Renditen des Produktionssektors generiert und solange die Annahme der impliziten Kreditgarantien gilt, ist die Refinanzierung der Banken – teilweise auch über ausländische Kapitalzuflüsse – gesichert. Die exzessive Kreditvergabe führt dabei zu einer starken Zunahme der Geldmenge und des Preisniveaus (Inflation), die sich im Fall der Asien-Krise vor allem an den Immobilien - und Asset-Märkten gezeigt hat. Da der Wert dieser Unternehmen an den Aktienmärkten sowohl durch die ständige Kapitalzufuhr der Banken als auch durch die hohen Asset-Preise überschätzt wird, werden auch die Risiken der Bankkredite an diese Unternehmen nicht transparent. Im Gegenteil – In einem zyklischen Prozess führt exzessive Kreditvergabe zu Inflation an den Asset-Märkten, was wiederum die Kreditwürdigkeit und die Kreditvergabe an riskante Unternehmen anheizt. Die Annahme impliziter Kreditgarantien, die die Grundlage für die exzessive Kreditvergabe darstellt, beinhaltet allerdings auch die Gewissheit, daß der Staat nach einem einmaligen, kostspieligen Bailout – auch aus Gründen der Währungsstabilität – jeden weiteren Bailout unterläßt280. Krugman hat in seinem Modell gezeigt, daß der Moral Hazard Mechanismus auch dann zu exzessiver Kreditvergabe führt, wenn allen Akteuren bewusst ist, daß nur ein einmaliger Bailout durch den Staat möglich ist. Dies läßt sich dadurch erklären, daß in einer derartigen Situation multiple Gleichgewichte existieren, von denen ein Gleichgewicht die Fortsetzung des Booms und ein anderes Gleichgewicht eine selbsterfüllende Bankenkrise darstellt. Das folgende Diagramm beschreibt den Mechanismus der Krise: Ändern sich durch ein Trigger Event die Erwartungen der Marktteilnehmer, dann führen Kapitalabflüsse eine Umkehrung des geschilderten Boom-Prozesses mit sich. Kapitalabflüsse führen zu steigenden Zinsen und Konkursen. Nach der ersten, umfassenden Bailout-Aktion des Staates wird klar, daß der Staat keine weiteren Kreditgarantien für die Banken übernehmen kann, was eine Neubewertung der Kreditportefeuilles der Banken unter „echten“ Risikogesichtspunkten zur Folge hat. Die transparent gewordenen „faulen Kredite“ führen zu erhöhten 278 Refinanzierungskosten und zu erhöhten Kapitalabflüssen. Dies zwingt die Banken zur Siehe Krugman: 1998, Seite 1 ff. Implizite Kreditgarantien liegen vor, wenn die Marktteilnehmer trotz des Fehlens expliziter Kreditgarantien davon ausgehen, daß der Staat im Fall eines Bank Run die Verbindlichkeiten der Bank übernimmt (z.B. aufgrund enger personeller Verflechtung des Bankensektors mit verantwortlichen Politikern oder aufgrund der besonderen wachstumspolitischen Bedeutung des Bankensektors in einem Schwellenland). 280 Ein Bailout bezieht sich im vorliegenden Kontext auf eine Bailout-Aktion für den Bankensektor, nicht auf den Bailout einer einzelnen Bank. 279 128 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management verlustreichen Liquidierung ihrer Assets und führt zu kollabierenden Asset-Preisen, die die Situation der Banken weiter verschlechtern und letztlich in einem Bank Run münden. Diagramm 1.27: Krisenmechanismus einer Moral Hazard Bankenkrise Der dargestellte Moral Hazard – Mechanismus läßt sich leicht auf jede Art (expliziter und impliziter) staatlicher Trigger Event T=1 Kreditgarantie für Banken übertragen. Allerdings muß die Aussage des Moral Hazard Modells insofern relativiert werden, als daß staatliche Bank Runs geschilderten Krisensituation führen, wenn keinerlei Rückn. Staatl. Garantien Bilanz Probleme Crash Asset Märkte Garantien für den Bankensektor nur dann zu der KapitalAbflüsse Geringe EigenKapitalquote, Mangelnde Bankenaufsicht Kapitalknappheit bankenaufsichtliche Bestimmungen die exzessive Kreditvergabe verhindern. Wie Chang/ Velasco281 argumentieren, können staatliche Kreditgarantien (LLR-Zusage) in einem System flexibler Wechselkurse bei gleichzeitiger Einhaltung der internationalen Verkauf Von Assets Hohe Refinanz. Kosten Kreditausfälle Zinsen steigen bankenaufsichtlichen Standards Bankenkrisen verhindern und zu einer optimalen Kapitalallokation in einer Volkswirtschaft beitragen. Aus dem voranstehend geschilderten Krisenmechanismus lassen sich folgende Risikofaktoren herleiten, die die Wahrscheinlichkeit einer Bankenkrise nach dem dargestellten Modell erhöhen: • Explizite oder implizite Kreditgarantien: Explizite Kreditgarantien sind Grundvoraussetzung und auslösendes Element des geschilderten Wirkungsmechanismus. • Geringe Eigenkapitalquote des Bankensektors: Eine geringe Eigenkapitalquote des Bankensektors erhöht die Wahrscheinlichkeit, daß bestehende Risiken zu einer Situation führen, in dem das Eigenkapital die Verluste nicht mehr deckt. • Mangelnde Bankenaufsicht: Eine funktionierende Bankenaufsicht stellt durch Mindestkapitalanforderungen sicher, daß im Bankensektor stets eine ausreichende Eigenkapitalquote gegeben ist, um alle bestehenden Risiken abzudecken. Der geschilderte Mechanismus kann daher nur unter der Voraussetzung einer unzureichenden Bankenaufsicht wirksam werden. 1.4.3.3 Folgen von Bankenkrisen / „Twin Crises“ Wie die Beispiele der Asien-Krise 1998 und der Mexico-Krise 1994-1995 zeigen und wie in der empirischen Literatur282 vielfach festgestellt wurde, sind die Folgen von Bankenkrisen für die betroffene Volkswirtschaft ausgesprochen schwerwiegend und bei weitem nicht auf den monetären Sektor beschränkt. 281 282 Siehe Chang/Velasco: 1998, Seite 28 ff. Siehe z.B. Kaminsky/Reinhart: 1999(b). 129 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Darüber hinaus läßt sich empirisch wie theoretisch ein enger Zusammenhang zwischen Bankenkrisen und Währungskrisen feststellen. Aus der bisherigen theoretischen Diskussion und den empirischen Erfahrungen lassen sich dabei folgende Punkte hervorheben: • Eine Illiquidität des Bankensektors führt dazu, daß dem Produktionssektor nicht genügend Kredite zur Verfügung stehen, was einen Rückgang der Investitionen und damit der Investitionsgüternachfrage bedeutet. Führt die Illiquidität des Bankensektors darüber hinaus zur Kündigung von Krediten (z.B. im Fall eines Bank Run), dann sind Produktionsausfälle und Insolvenzen wahrscheinlich. Die damit verbundene Wirkung auf die Leistungsbilanz (Exporte sinken) ist ein Indiz für eine enge Verbindung zwischen Bankenkrisen und Währungskrisen. • Kann der Bankensektor seine Funktion zur Fristentransformation nicht mehr erfüllen, so ist eine Fristentransformation nur noch über ausländische Währungen möglich. Diejenigen Wirtschaftssubjekte, die im Verlauf der Bankenkrise noch Geld haben und dieses in liquiden Mitteln anlegen wollen, haben somit nur die Möglichkeit, das Geld umzutauschen und im Ausland anzulegen. Durch den massiven Abfluss von Kapital entsteht ebenfalls ein Leistungsbilanzdefizit283. • Eine bestehende Illiquidität des Bankensektors schränkt die Handlungsfähigkeit der Zentralbank zur Abwehr von Währungskrisen stark ein, da die Mittel der Geldpolitik, die eine Währungskrise abwehren (Zinserhöhung), die Liquiditätssituation der Banken weiter verschlechtern und die Wahrscheinlichkeit von Bankenkrisen / Bank Runs erhöhen. Damit lassen sich Bankenkrisen als Trigger Events für Währungskrisen im Sinne der selbsterfüllenden Modelle der 2. Generation verstehen. Eng mit diesem Argument verzahnt ist die Frage, ob die Regierung oder die Zentralbank als Lender of Last Resort (LLR) im Fall eines Bank Run bereitsteht. Ist dies der Fall, dann führt eine Bankenkrise zu einem Bailout mit starkem Anstieg der Staatsverschuldung und den daraus folgenden Konsequenzen (Währungskrise / Sovereign Default werden wahrscheinlicher) . 284 • Wie Kaminsky/Reinhart285 hervorheben, gilt aber auch umgekehrt, daß Währungskrisen in einem fixen Wechselkursregime und die mit der Verteidigung einer Währungskrise verbundenen geldpolitischen Abwehrmaßnahmen als Trigger Events für Bankenkrisen nach Diamond/Dybvig angesehen werden können. Wie aus den voranstehend skizzierten Punkten ersichtlich wird, sind Zusammenhänge zwischen Bankenkrisen und Währungskrisen ausgesprochen komplex und darüber hinaus abhängig vom Wechselkursregime, weshalb diese Zusammenhänge im folgenden in Abhängigkeit vom Wechselkurs- 283 Siehe Eichengreen/Rose et al.: 1996, Seite 13. Zusammenhang mit Währungskrisen: „The run on intermediaries can spill over into a run on the currency as foreign investors withdraw their deposits and convert them into foreign exchange”. 284 Siehe Dornbusch: 2001, Seite 4. 285 Siehe Kaminsky/Reinhart: 1999(b), Seite 498 ff. 130 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management regime betrachtet werden sollten. Die Vorgehensweise orientiert sich dabei an dem Artikel von Chang/Velasco286. a) Currency Board / Währungsunion Ein Currency Board ist daduch gekennzeichnet, daß die Geldmenge mindestens287 den mit dem festgesetzten Wechselkurs umgerechneten Devisenreserven der Zentralbank entspricht, die aufgrund ihrer Verfassung vollständig auf die Mittel der Geldpolitik verzichtet. Im Fall einer Währungsunion liegt darüber hinausgehend die vollständige Aufgabe einer eigenen Währung vor. Da die Verwendung ausländischer Zahlungsmittel im geldpolitischen Sinn lediglich eine Umnominierung der Zahlungseinheiten darstellt, sind Currency Board und Währungsunion unter geldpolitischen Aspekten als gleichwertig zu betrachten. In einem solchen Wechselkursregime sind Währungskrisen nach einem der oben angeführten Mechanismen grundsätzlich nicht möglich. Selbsterfüllende Bankenkrisen und Bank Runs nach dem Mechanismus von Diamond/Dybvig hingegen sind durchaus möglich. Die Wahrscheinlichkeit selbsterfüllender Bankenkrisen ist im Vergleich zu einem Regime flexibler Wechselkurse erhöht, da die Zentralbank nicht als LLR zur Verfügung stehen kann und da wirtschaftliche Schwankungen sowie externe Schocks ohne die Möglichkeit der geldpolitischen Abfederung unmittelbare Rückwirkungen auf die Geldnachfrage und das Zinsniveau haben, was sich ebenfalls unmittelbar auf die Ertragslage der Banken auswirkt. b) Fixe Wechselkursregime Steht die Zentralbank in einem fixen Wechselkursregime als LLR zur Verfügung, so sind sowohl Währungskrisen als auch Bankenkrisen nach den vorstehend erläuterten Mechanismen möglich. Während die Zusicherung der Zentralbank, als LLR für den Bankensektor zur Verfügung zu stehen, die Wahrscheinlichkeit einer Bankenkrise verringert, erhöht sie die Wahrscheinlichkeit einer Währungskrise, da die Möglichkeit eines Bailouts mit den damit verbundenen Konsequenzen für die Staatsverschuldung die Glaubwürdigkeit der Wechselkursbindung untergräbt. Steht die Zentralbank in einem fixen Wechselkursregime nicht als LLR zur Verfügung, so sind ebenfalls sowohl Währungskrisen als auch Bankenkrisen nach den voranstehend erläuterten Mechanismen möglich. Die fehlende Garantie der Zentralbank, als LLR für den Bankensektor zur Verfügung zu stehen, führt allerdings zu einer erhöhten Anfälligkeit des Bankensektors für selbsterfüllende Bankenkrisen, während die Wahrscheinlichkeit einer Währungskrise in diesem Fall geringer ist. Wie Chang/Velasco anmerken, stellen fixe Wechselkursregime somit die krisenanfälligsten Wechselkursregime dar, wobei Krisen generell auf mangelnde internationale Liquidität einer Ökonomie zurückzuführen sind. Die Tatsache, ob eine Krise als Währungskrise oder als Bankenkrise auftritt, wird dabei vorwiegend von der Politik der Zentralbank bestimmt. Aufgrund der 286 Siehe Chang/Velasco: 1998, Seite 1 ff. In der Praxis bestehende Currency Boards weisen häufig eine Überdeckung der monetären Basis auf. Als Beispiel sei Argentinien angeführt, das bis zum Beginn der Währungskrise 2001 eine Überdeckung der monetären Basis von 125 % aufwies. 287 131 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management oben geschilderten Interdependenz von Währungs- und Bankenkrisen sind dabei durchaus (wie die Historie zeigt) kombinierte Krisen („Twin Crises“) möglich. c) Flexible Wechselkursregime Unter einem Regime flexibler Wechselkurse ohne LLR-Zusicherung der Zentralbank sind Währungskrisen per definitionem nicht möglich und selbsterfüllende Bankenkrisen relativ unwahrscheinlich. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die WISU im Fall eines Bank Run mit einem unmittelbaren Anstieg des Wechselkurses (Abwertung) rechnen müssen, was die Kosten eines Bank Run für alle Anleger erhöht und damit die Wahrscheinlichkeit eines Bank Run verringert. Durch eine Zusicherung der Zentralbank, als LLR für den Bankensektor zur Verfügung zu stehen, sowie durch die Einführung/Optimierung bankenaufsichtlicher Bestimmungen (Mindestreserve-Vorschriften, Eigenkapital-Vorschriften288, etc.) läßt sich die Wahrscheinlichkeit eines Bank Run weiter verringern. Wie Chang/Velasco feststellen, wird unter einem Regime flexibler Wechselkurse mit LLR-Zusicherung der Zentralbank das soziale Optimum der intertemporalen Konsumallokation bei minimaler Krisenwahrscheinlichkeit erreicht. Die geschilderten Zusammenhänge zwischen Bankenkrisen und Währungskrisen werden im folgenden Diagramm, das sich an dem Krisenmechanismus der Asien-Krise orientiert, schematisch dargestellt289. Diagramm 1.28: Moral Hazard Bankenkrise und Währungskrise am Beispiel Asien 1998: Devisenabflüsse, Reale Abwertung, Zinsen steigen, T=i Trigger Event Rückgang der Investitionen T=i Abwertungserwartung T=i+1 Bank Runs KapitalAbflüsse Rückn. Staatl. Garantien Bilanz Probleme Crash Asset Märkte Abwertung T=i Kapitalknappheit Verkauf Von Assets Arbitragefreiheit (AoA) Abnahme der Gewinne T=i+1 Hohe Refinanz. Kosten Kreditausfälle Zinsen steigen Abnahme des GDP, T=i+1 Abwertung T=i+1 Abnahme der Geldnachfrage T=i+1 288 Die Bemühungen des Basler Ausschuß für Bankenaufsicht zur internationalen Vereinheitlichung bankenaufsichtsrechtlicher Standards, auf die im folgenden noch detaillierter eingegangen wird, sind auch unter dem Aspekt der Krisenvermeidung zu sehen. 289 Der innere Kreislauf stellt dabei den geschilderten Mechanismus einer Moral Hazard induzierten Bankenkrise, der äußere Kreislauf stellt den bereits geschilderten Mechanismus einer Währungskrise (3rd generation) dar. 132 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.4.4 Aspekte von Transfer-und Staatsausfall Wie bereits in den voranstehend skizzierten Modellen herausgestellt wurde, ist ein Transfer-Ausfall weitgehend auf dieselben Risikofaktoren zurückzuführen, die auch bei Währungskrisen wirken. Beide Phänomene sind letztlich Ausdruck eines außenwirtschaftlichen Ungleichgewichts und eines Mangels an Devisenreserven zur Deckung der anstehenden Devisennachfrage für Importe oder Schuldendienst. Allerdings liegt dem Transfer-Ausfall im Gegensatz zur Währungskrise eine politische Entscheidung zwischen einem Devisenmoratorium oder anderen Maßnahmen zur Stabilisierung des Wechselkurses zugrunde. Da diese unter ökonomischen Zwängen zu fällen ist und im Fall von Wechselkursattacken im Allgemeinen nur geringer wirtschaftspolitischer Spielraum besteht290, sind die Risikofaktoren, die im Rahmen der Vorstellung der Krisenmodelle für Währungskrisen angeführt wurden, auch für Transfer Events anwendbar. Darüber hinaus sind für Transfer Events auch politische Risikofaktoren zu berücksichtigen, die die wirtschaftspolitische Entscheidung der Regierung zur Verhängung eines Devisenmoratoriums beeinflussen. Wie bereits in Abschnitt 1.2.2. bei der Definition des politischen Transferrisikos hervorgehoben wurde, ist ein rein politischer Ausfall, der nicht durch ökonomische Ursachen und Gründe gerechtfertigt werden kann, aufgrund der mit dem Ausfall verbundenen Strafkosten praktisch nie zu beobachten. Diese Bedeutung der Strafkosten läßt sich auf eine bestehende Informationsasymmetrie zwischen Staat und Gläubiger zurückführen, auf die im folgenden Abschnitt ausführlicher eingegangen wird. Im Fall des Staatsausfalls (in nationaler Währung291) läßt sich aus der empirischen Betrachtung feststellen, daß dieser ebenfalls eng mit dem Auftreten von Währungskrisen verbunden ist. Dabei ist offen, ob dies auf gemeinsame Ursachen oder darauf zurückzuführen ist, daß ein Staatsausfall als nd rd Trigger Event für Währungskrisen nach den voranstehend geschilderten Krisenmechanismen (2 /3 Gen.) wirken kann. Da a priori beide Erklärungen möglich und plausibel sind, kann diese Frage nur im Einzelfall beantwortet werden. Unabhängig davon läßt sich allerdings feststellen, daß Devisenreserven und Budget der Regierung über die Budgetbeschränkung eng miteinander verknüpft sind, weshalb die im Rahmen der Krisenmodelle für Währungskrisen angeführten Risikofaktoren in beschränktem Maße auch für Staatsausfälle gelten. Im Vergleich zum Transfer-Ausfall ist die politische Komponente des Staatsausfalls als bedeutsamer zu erachten, da der politischen Entscheidung zum Staatsausfall aufgrund der Möglichkeit zur Geldschöpfung keine unbedingte ökonomische Notwendigkeit zugrunde liegt (Eine gewisse Notwendigkeit liegt darin begründet, daß übermässige Geldschöpfung zu Inflation führt und damit die Währungsstabilität gefährdet, worin auch die Verbindung zu Währungskrisen liegt). Im folgenden Abschnitt werden rechtliche und informationsökonomische Aspekte des Transfer- und Staatsausfallrisikos hervorgehoben, die einerseits die Möglichkeiten der Gläubiger beschreiben, 290 Die Vermeidung von Devisenverkehrskontrollen führt im Fall von Wechselkursattacken fast zwangsläufig zur Abwertung. Wie bereits in Abschnitt 1.2.3 hervorgehoben wurde, entspricht ein Staatsausfall in Fremdwährung einem kombinierten Staats- und TransferAusfall. 291 133 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management andererseits die Bedeutung von Strafkosten als einziges Mittel der Sanktionierung von Seiten der Gläubiger hervorheben. 1.4.4.1 Rechtliche Aspekte von Staats- und Transferausfällen Die rechtlichen Aspekte von Staatsausfall- und Transferrisiko sind im internationalen Bankgeschäft aufgrund der mangelnden Rechtsdurchsetzungsfähigkeit von Forderungen und aufgrund eines fehlenden internationalen Insolvenzrechts von besonderer Bedeutung293. 1.4.4.1.1 Fehlende Rechtsdurchsetzungsfähigkeit von Forderungen Die Besonderheit internationaler Geschäfte und die Brisanz von Staatsausfall- und Transferrisiken liegen vorwiegend darin begründet, daß bei Forderungen aus internationalen Geschäften Gläubiger und Schuldner unterschiedlichen Hoheitsgebieten angehören. Daraus folgt, daß diese Forderungen für Gläubiger rechtlich nicht unmittelbar durchsetzbar sind. Handelt es sich um einen privaten Schuldner in einem Staat ohne Devisenbewirtschaftung, dann ist die Übersetzung ausländischer Schuldtitel in inländische Vollstreckungstitel im Allgemeinen wenig problematisch294. Rechtliche Probleme für die Gläubiger treten hingegen auf, wenn der Staat wie im Fall des Transferrisikos Devisen-Zahlungen unterbindet oder wie im Fall des Staatsausfallrisikos Zahlungen in nationaler Währung verweigert. In diesem Fall steht die staatliche Immunität des Schuldnerstaates einer Vollstreckung der Forderung im Wege. Die Immunität des Schuldnerstaates verhindert sowohl den Zugriff auf inländisches als auch (in beschränktem Maße) auf ausländisches Staatsvermögen. Rückgriff auf inländisches Vermögen des Schuldnerstaats ist letztlich vom politischen Willen des Schuldnerstaates abhängig und daher in der Situation des Ausfalls praktisch auszuschließen. Der Rückgriff auf ausländisches Vermögen des Schuldnerstaats (selbst wenn sich dieses im Land des Gläubigers befindet) ist nach den Regeln des Völkerrechts nur dann möglich, wenn dieses Vermögen zu nicht-hoheitlichem Handeln des Staates bestimmt ist. Die folgenden zwei Beispiele mögen dies erläutern: • „Forderungen aus einem laufenden, allgemeinen Bankkonto der Botschaft eines fremden Staates, das im Gerichtsstaat besteht und zur Deckung der Ausgaben und Kosten der Botschaft bestimmt ist, unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat“295 • Die Zwangsvollstreckung auf Flugzeuge einer staatlichen Fluggesellschaft (sofern diese dem Staat gehören und nicht geleast sind), die sich im Land des Gläubigers befinden, ist prinzipiell rechtlich möglich, da der Staat die Flugzeuge nicht zu hoheitlichen Zwecken verwendet. Zwangsvollstreckung auf die Regierungsmaschine des Staatsoberhauptes hingegen ist nach demselben Prinzip rechtlich nicht möglich. 292 Damit ist auch eine Interdependenz zwischen Staatsausfall-Risiko und Transferrisiko aufgezeigt, auf die bereits mehrfach hingewiesen wurde. Für weitere Information zu rechtlichen Aspekten von Staats- und Transferausfällen siehe vor allem Cremer: 1990. 294 Dieser Fall betrifft das Adressenrisiko des ausländischen Schuldners. Auch wenn ein Anerkennungsverfahren langwierig sein kann, steht einer Anerkennung der Schuld zunächst kein rechtliches oder politisches Hindernis im Wege. 295 Zitat aus Bäcker: 1998, Seite 5. 293 134 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Sowohl für Forderungen gegenüber einem ausländischen Staat wie auch für Forderungen gegenüber ausländischen privaten Gläubigern läßt sich somit feststellen, daß dem Gläubiger in Bezug auf Staatsausfall- und Transferrisiken praktisch keine rechtlichen Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderungen zur Verfügung stehen. 1.4.4.1.2 Fehlende Insolvenzordnung Darüber hinaus existiert im Fall eines Ausfalls von Forderungen gegenüber einem ausländischen Staat keine geregelte Insolvenzordnung, die geeignet wäre, die Rechte aller Gläubiger zu wahren und eine geregelte Verteilung vorhandener Assets sicherzustellen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, daß bei einem Ausfall eines Staates dieser nicht, wie bei privatrechtlichen Insolvenzverfahren, „liquidiert“ werden kann, sondern weiter bestehen bleibt und seine hoheitlichen Aufgaben weiter wahrnimmt. Wesentliche Elemente von Insolvenzregelungen, die im Rahmen einer Selbst-Organisation der Gläubiger nicht rechtsverbindlich durchsetzbar sind, umfassen beispielsweise: • Gleichbehandlung gleichrangiger Gläubiger. Diese ist im Fall von Staats- oder Transferausfällen nicht unbedingt gegeben, da der Schuldnerstaat aufgrund unterschiedlicher Bedeutung der verschiedenen Gläubiger ein Interesse daran hat, die wichtigsten Gläubiger (z.B. internationale Organisationen) möglichst lange zu bedienen. • Zahlungsstop, so daß kein Gläubiger die Möglichkeit hat, vor anderen Gläubigern auf Aktiva zuzugreifen. Ein Zahlungsstop läßt sich im Fall eines Transfer- oder Staatsausfalls nur einseitig von Seiten des Schuldners verhängen, einzelne Gläubiger haben jedoch kein rechtliches Mittel in der Hand, den Abfluss von Kapital durch den Zugriff anderer Gläubiger unter Duldung des Schuldners zu verhindern. • Regelung, mit der eine Bedienungsquote festgelegt und der Rest der Schulden gestrichen wird. Auch dies ist bei einem Transfer- oder Staatsausfall nicht gegeben, so daß sowohl die Gläubigerbanken als auch der Schuldnerstaat im Zeitpunkt des Ausfalls einer großen Unsicherheit über letztendliche Verluste ausgesetzt sind. • Neukredit-Regelung, die es dem Schuldner gestattet, neue Kredite aufzunehmen, die vorrangig abgesichert und bedient werden. Das Fehlen einer generellen Neukredit-Regelung im Fall des Staats- und Transfer-Ausfalls vergrößert die Unsicherheit des Staates und verringert die Wahrscheinlichkeit, daß sich die wirtschaftliche Situation nach einer Krise schnell bessert. • Regelungen, die den Schuldner ex ante dahingehend disziplinieren, daß er durch sein Verhalten die Ansprüche von Gläubigern nicht zu verwässern und eine finanzielle Krise zu vermeiden sucht. • Regelungen, die den Schuldner und die (gut informierten) Gläubiger ex ante dazu anhalten, ihre Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners zum Wohle aller Beteiligten zu nutzen. An Stelle einer gesetzlichen Insolvenzordnung tritt im Fall des Transfer- oder Staatsausfalls ein individuell ausgehandelter Reorganisationsvertrag (Umschuldungsvereinbarung) zwischen den Gläubigern und 135 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management dem Schuldnerstaat. Die wichtigsten Gläubigerbanken haben sich zur gemeinsamen Wahrung ihrer Interessen und zur Sicherstellung wenigstens einiger der genannten Punkte im Londoner Club zusammengeschlossen. Im Rahmen brancheninterner Selbstverpflichtung halten sich die Mitglieder des Londoner Clubs an interne Verhaltens/Verteilungsregeln, die bei Umschuldungen sowohl die Durchsetzung der Zahlungspflichten des Schuldners wie auch eine Gleichbehandlung aller Gläubiger sicherstellen sollen. Diese Regeln bestehen in einem gemeinsamen Konsens über bestimmte rechtliche Klauseln, die in allen Umschuldungsverträgen vorkommen und einerseits die rechtliche Durchsetzbarkeit des Vertrags sowie andererseits auch die Gleichbehandlung aller Gläubigerbanken sicherstellen. Die Durchsetzung der Zahlungspflichten des Schuldnerstaats wird durch folgende Klauseln in den Umschuldungsverträgen sichergestellt296: • Rechtswahl-Klausel: Im Allgemeinen liegt allen Umschuldungsverträgen das Recht des Staates New York zugrunde. • Gerichtsstand-Klausel: Als Gerichtsstand für Forderungen aus Umschuldungsverhandlungen wird im Allgemeinen eine gemeinsame Zuständigkeit der New Yorker Staats- und Bundesgerichte und der Gerichte im Schuldnerland festgelegt. • Immunitätsverzicht-Klausel: Der staatliche Schuldner verzichtet im Umschuldungsvertrag im Allgemeinen explizit auf die Ausübung seiner staatlichen Souveränität in Bezug auf die aus dem Umschuldungsvertrag resultierenden Forderungen. Die Gleichbehandlung aller Gläubiger in Umschuldungsverhandlungen wird ebenfalls durch einen Grundkonsens über bestimmte Klauseln des Umschuldungsvertrags erreicht. Diese sind beispielsweise: • Negative Pledge Klausel: Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Gläubiger sind besicherte Forderungen in allen vorliegenden Restrukturierungsverträgen von der Umschuldung ausgenommen. Diese Klausel stellt ein Problem bei der Ermittlung von Verlustquoten297 für besicherte Kredite dar, da daraus folgt, daß Sicherheiten erst ab einer gewissen Höhe das Risiko mindern. Zu geringe Sicherheiten erhöhen hingegen das Länderrisiko (im Vergleich zum unbesicherten Kredit), da sie dazu führen, daß aufgrund der Negative Pledge-Klausel diese Forderungen aus Umschuldungen ausgeschlossen werden. • Sharing Klausel: Das Prinzip der Gleichbehandlung stellt im Umschuldungsvertrag sicher, daß Zahlungen an einen einzelnen Gläubiger unter allen Gläubigern gleichmässig aufgeteilt werden. • Pari Passu Klausel: Die Pari Passu Klausel stellt sicher, daß der Schuldnerstaat die an der Umschuldung beteiligten Gläubiger bei der Rückzahlung mindestens so gut stellt wie alle anderen. I.e. kein anderer Gläubiger erhält bessere Konditionen oder wird früher ausbezahlt als die an der Umschuldung beteiligten Gläubiger. 296 Für eine sehr gute und ausgiebige Vorstellung und Diskussion aller üblichen Klauseln in internationalen Umschuldungsverträgen siehe Cremer: 1990, Seite 91 – 111. 136 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Mit Hilfe dieser Regeln wird eine annähernde Chancengleichheit zwischen den Gläubigern sichergestellt. Da Umschuldungsvereinbarungen allerdings weiterhin den rechtlichen Status privatrechtlicher Verträge haben, ist die rechtliche Durchsetzbarkeit letztlich auch hier vom politischen Willen im Schuldnerstaat abhängig. 1.4.4.1.3 Die aktuelle Diskussion um eine neue Insolvenzordnung Seit der Phase der ersten Umschuldungen in der Schuldenkrise 1980 hat sich die Gläubigerstruktur derart gewandelt, daß die Durchführung von Umschuldungen zunehmend erschwert wird. Einerseits hat der Anteil privater Gläubiger an den gesamten Kapitalströmen in die EM deutlich zugenommen, was eine größere Abhängigkeit der Staaten von den Finanzmärkten bedingt und die ausgleichende und auf langfristige Genesung der Wirtschaft des betroffenen Landes bedachte Verhandlungsposition staatlicher Gläubiger schwächt. Der hohe Bond-Anteil an der gestiegenen privaten Auslandsverschuldung führt darüber hinaus dazu, daß dieser Zuwachs an Verhandlungsmacht nicht den Gläubigerbanken zufällt, die mit langfristigen Krediten und anderen Geschäften in dem betroffenen Land engagiert sind, sondern privaten Haltern von Wertpapieren. Deren Interesse liegt erfahrungsgemäss eher in einer kurzfristigen Returnmaximierung als in einer Genesung des Landes. Der hohe Bond-Anteil an der gestiegenen privaten Auslandsverschuldung führt somit einerseits zu einem starken Anstieg der Gläubigerzahl, die sich in Umschuldungsverhandlungen einigen müssen298. Andererseits vergrößert der gestiegene BondAnteil auch die Gefahr, daß einzelne Bond-Halter getroffene Umschuldungsvereinbarungen torpedieren und zum Schaden sowohl des Staates als auch der anderen Gläubiger ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen299. Aufgrund der sich vor dem geschilderten Hintergrund zunehmend schwieriger gestaltenden Situation für Staaten und Gläubiger in Umschuldungen wird auf internationaler Ebene zur Zeit die Schaffung eines international geltenden Insolvenzrechts für Staaten diskutiert. Die Erwartungen an ein derartiges Regelwerk internationaler Verträge umfassen beispielsweise eine Einbeziehung aller Gläubiger (öffentliche und private). Damit wird dem Moral Hazard generierenden finanziellen Einschreiten öffentlicher Gläubiger bei Krisensituationen (Bail Out) klare Grenzen gesetzt und der private Sektor (vor allem Bondhalter) wird stärker an den Kosten von Umschuldungen beteiligt. Darüber hinaus wird erwartet, daß das zu erreichende Regelwerk analog zu nationalen Insolvenzregelungen eine optimale Verwertung des vorhandenen Vermögens gewährleistet. Dies kann wegen der Unmöglichkeit der Zerschlagung eines Staates nur darin liegen, durch Restrukturierung die bestmöglichen Bedingungen für eine Fortführung 297 Zur Ermittlung von Verlustquoten für Länderrisiken siehe Abschnitt 3.3. Zu Beginn der Schuldenkrise waren zumeist 15-30 Gläubigerbanken in Verhandlungen involviert, während inzwischen eine unübersehbare Anzahl „kleiner“ privater Bond-Halter koordiniert werden müssen. 299 Als Präzedenzfall sei der Fall Elliott Associates vs. Peru. angeführt. 1997 (kurz vor der Umschuldung Perus) hat die U.S.-amerikanische Firma Elliott Associates für $20m Bankkredite aufgekauft, die von Peru garantiert waren. Anstelle die im Rahmen der Umschuldung vereinbarten Brady Bonds zu akzeptieren, klagte Elliott auf volle Rückzahlung der ausstehenden Forderungen, gewann und erlangte im Juni 2000 vor einem USGericht einen Vollstreckungsbeschluss, der sich auf ausstehende peruanische Zinszahlungen aus den Brady Bonds der Umschuldung bezog. Unter der Gefahr, damit gegenüber den anderen Brady Bond Gläubigern auszufallen, gab Peru nach und zahlte an Elliott alle ausstehenden Schulden in voller Höhe. 298 137 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management des Wirtschaftsprozesses in dem Krisenland zu erreichen. Aufgrund der mit einer internationalen Insolvenzregelung verbundenen Verminderung der Unsicherheit über soziale Kosten einer Umschuldung wird darüber hinaus davon ausgegangen, daß ein Schuldnerland schneller zum Mittel der Umschuldung greift, um finanzielle Probleme frühzeitig zu lösen. Dies führt letztlich zu einer Verringerung gravierender Finanzkrisen und einer Verringerung der zu erwartenden Verlustquote, während die Anzahl der Umschuldungen steigen dürfte. Der zu erwartende Einfluss auf erwartete Verluste und Risikoprämien ist daher a priori nicht klar. Der ex ante Einfluss einer derartigen Regelung auf das Verhalten der Gläubiger impliziert eine Vermeidung von Verteilungskämpfen, einen Abbau von Unsicherheit der Gläubiger über die Verlustquote und dadurch eine Verbesserung der Effizienz der Kreditallokation (durch Abbau von Moral Hazard). Die Erwartungen beinhalten darüber hinaus einen ex ante Einfluss auf das Verhalten der Schuldnerländer, der vor allem in der rechtzeitigen Weitergabe von Informationen und der Disziplinierung im Ausgabenverhalten durch eine klare Strafandrohung begründet liegt. Die Schaffung eines internationalen Insolvenzrechts für Staaten stellt sich in der laufenden Diskussion als ausgesprochen schwierig dar, da beispielsweise die Souveränität der Schuldnerländer ein rechtliches Hindernis darstellt. Eine zu findende rechtliche Regelung muß allerdings diese Souveränität überwinden können, damit den Gläubigern aus dem Insolvenzverfahren rechtlich klare und durchsetzbare Ansprüche erwachsen können. Darüber hinaus ist gleichermaßen unklar wie strittig, wer zur Auslösung eines Insolvenzverfahrens berechtigt ist und an welchen Kriterien die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens festgemacht werden könnte. Die bereits bei privaten nationalen Insolvenzverfahren auftretende Messproblematik der Zahlungsunfähigkeit hat bei Staaten aufgrund ihrer potentiell unbegrenzten Lebensdauer eine nochmals andere Dimension. Eine weitere Unklarkeit liegt darin, wie ein internationales Insolvenzrecht, das den geschilderten Anforderungen genügen und die weltweiten sozialen Kosten von Finanzkrisen minimieren soll, gestaltet werden soll, um gleichsam für Schuldner wie für Gläubiger Anreize so zu setzen, daß eine Insolvenz genau dann beantragt wird, wenn die erwarteten Vorteile für die Gemeinschaft aller Beteiligten die erwarteten Nachteile überwiegen. Neben der (unrealistischen) Möglichkeit eines rein rechtlichen Ansatzes, der durch Übernahme von im internationalen Konsens entwickelten Rechtsnormen in alle nationalen Rechtsordnungen bestehen könnte, werden zur Zeit verschiedene Alternativen zur Erreichung der genannten Ziele diskutiert. Diese basieren entweder auf einem umfassenden internationalen Rahmenwerk oder auf der Weiterentwicklung einzelner Elemente bereits wirksam gewordener „Quasi-Insolvenzregelungen“. Die diskutierten Alternativen sind: • Eine veränderte Rolle des IMF als Auslöser und Aufseher eines geregelten Insolvenzverfahrens. Der Vorschlag von Anne Krueger300 beinhaltet eine begleitende Rolle des IMF im Rahmen eines internationalen Insolvenzrechts, das einer qualifizierten Mehrheit von Kreditoren die Möglichkeit eröffnet, Umschuldungsverträge auch für die Minorität bindend abzuschliessen. Daneben enthält 300 Siehe Krueger: 2002. 138 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management der Vorschlag u.a. auch Regelungen zum Einfrieren aller Rechtsstreitigkeiten und zur Gewährung von Neukrediten. • Die Festlegung von Klauseln, die entsprechend einem internationalen Konsens aller Gläubigerländer in alle Forderungsverträge einbezogen werden müssen („Market oriented approach“). Dieser Ansatz wird vor allem von den USA favorisiert und umfasst vor allem die weitere Verbreitung von Collective Action Clauses (CAC) in Forderungsverträgen, nach denen eine Mehrheit der Bondhalter einer Umschuldung zustimmen kann und die Minorität zur Umschuldung gezwungen werden kann. Entgegen der Annahme vieler Marktteilnehmer haben Eichengreen / Mody301 ermittelt, daß Collective Action Clauses die Risikoaufschläge für wenig riskante Schuldner senken (zurückzuführen auf die Möglichkeit, in einem geordneten Umschuldungsprozeß Schuldenprobleme zu einem Zeitpunkt zu lösen, an dem noch keine Finanzkrise droht) und für riskante Schuldnerländer erhöhen (da die Vorteile des geordneten Umschuldungsprozesses bei riskanten Ländern durch den Moral Hazard Effekt einer vereinfachten Umschuldungsprozedur kompensiert werden). Da Collective Action Clauses allerdings wie die Forderungsverträge nationalem Recht entspringen, sind auch sie letztlich wenig dazu geeignet, die sich durch die Souveränität des Schuldnerlandes ergebenden rechtlichen Probleme sicher zu lösen. • Neben der Verbreitung von Collective Action Clauses wurde im Rahmen der Diskussion über einen marktorientierten Ansatz auch Klauseln diskutiert, die die mit einem Strafzinssatz versehene Option des Schuldnerlandes zur einmaligen zeitlichen Verschiebung von Verpflichtungen beinhalten302. Zu erwähnen ist des weiteren ein Vorschlag zur Gründung einer „International Bondholders Insurance Corporation“, mit deren Hilfe Anleihen aus Schwellenländern gegen Ausfall versichert werden könnten303. Die laufende Diskussion wird vor allem durch regelmässige Treffen der G7/G10 - Finanzminister geprägt, die sich im Mai 2003 auf die priorisierte Verfolgung des Ansatzes der Collective Action Clauses geeinigt haben304. Die dem Krueger-Vorschlag entsprechende Einbeziehung des IMF in einen langfristig zu schaffenden rechtlichen Ordnungsrahmen wird hingegen lediglich langfristig weiter verfolgt. 301 Siehe Eichengreen/Mody, 2000. Siehe Buiter/Sibert: 1999, Seite 3ff. 303 Siehe Cline: 1995, Seite 185 und 482. 304 Siehe International Monetary Fund: 2003(a), Ziffer 15. 302 139 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.4.4.2 Ökonomische Aspekte des Transfer- und Staatsausfalls Neben der Tatsache, daß bei Transfer- und Staatsausfallrisiken letztlich keine rechtliche Durchsetzbarkeit der Forderungen gegeben ist, sind diese Risiken vor allem durch das Vorliegen eines Informationsproblems305 charakterisiert, das einerseits Umschuldungsvereinbarungen beeinflusst und andererseits die Risikoquantifizierung erschwert. Dieses besteht darin, daß die Bank die Liquiditätssituation des Landes selber nicht zeitnah beobachten kann, sondern auf Informationen Dritter und auf Informationen des Landes angewiesen ist, die darüber hinaus erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung verfügbar sind. Im Vergleich zu „gewöhnlichen“ Kontrahenten ist es den Gläubigern im Fall des Staates aufgrund der geschilderten rechtlichen Einschränkungen nicht möglich, in anderer als ökonomischer Weise Druck auszuüben, um Informationen über die Solvenz des Staates zu erhalten. Obwohl das Informationsproblem zunächst vorwiegend auf Fälle anwendbar scheint, in denen der Staat selber als Schuldner auftritt (also für Sovereign Risk), läßt es sich ebenso für alle Fälle grenzüberschreitender Forderungen (Transferrisiken) verallgemeinern. Im Fall von Transferrisiken ist der Staat zwar nicht unbedingt unmittelbarer Kontrahent, die Beschränkungen des Staates greifen allerdings in einer Weise in die Zahlungsströme ein, als ob der Staat Kontrahent wäre. In diesem Sinne ist bei jedem internationalen Geschäft, das Forderungen in ein anderes Land mit sich bringt, der entsprechende Staat als weiterer Kontrahent zu betrachten306. Forderungen, die grenzüberschreitende Zahlungsströme beinhalten, können durch eine Principal Agent - Situation mit Qualitätsunsicherheit beschrieben werden, da der Gläubiger (Principal) a priori über die Qualität des Gutes (der Forderung) im unklaren ist und der Staat (Agent) daher einen Informationsvorsprung besitzt. Auswege aus dieser Informationsasymmetrie sind entweder durch eine ausgiebige Recherche der Länderrisikosituation und Auswertung der am Markt verfügbaren Informationen (Agency Monitoring) und/oder durch die glaubhafte Signalisierung einer guten Schuldnerqualität von Seiten der Staaten (Agency Signaling) gegeben. Bei dem Ausweg des Agency Monitoring (Länderrisiko-Analyse) ist davon auszugehen, daß am Markt zwar viele Informationen über die tatsächliche Kreditwürdigkeit eines Landes vorhanden sind, diese aber für die einzelne Bank erst durch eine kostenintensive Analyse nutzbar gemacht werden können. So sind z.B. für praktisch alle Länder Zahlungsbilanzzahlen, Risikospreads und makroökonomische Daten allgemein verfügbar, diese Informationen lassen aber ohne die Durchführung einer personalintensiven Analyse keinen direkten Rückschluß auf die Kreditwürdigkeit eines Landes zu. Bevor auf die Relevanz des Agency Signalings eingegangen wird, werden im folgenden zunächst die Konsequenzen der bestehenden Informationsasymmetrie beleuchtet. 305 Die im folgenden vorgestellten Modelle folgen Ansätzen der Informationsökonomik. Die Informationsökonomik untersucht die Zusammenhänge zwischen unvollständiger Information, Informationskosten, Informationsaktivitäten der Wirtschaftssubjekte und Eigenschaften von Marktgleichgewichten. 306 Diese Sichtweise lässt sich auch dadurch rechtfertigen, daß in der Mehrzahl der bisherigen Umschuldungsfälle, in denen Forderungen ausländischer Gläubiger gegen private inländische Schuldner betroffen waren, EM-Staaten diese Forderungen übernommen und gebündelt umgeschuldet haben. 140 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.4.4.2.1 Spieltheoretische Ansätze – Das Gefangenendilemma Das geschilderte Informationsproblem läßt sich modellhaft durch eine Spielsituation mit unvollkommener Information eines Spielers beschreiben307. Das Gefangenendilemma beschreibt die Situation, daß sich ein Spieler im Laufe des Spiels durch das Brechen von Vereinbarungen besser stellt, als wenn er sich an die vorher vereinbarten Regeln halten würde (Moral Hazard). In Analogie zu der klassischen spieltheoretischen Modellierung stehen sich in dem Modell der Staat auf der einen und die Gesamtheit der Gläubiger auf der anderen Seite in einem einfachen zweiperiodigen Spiel gegenüber. Diese Situation kann einerseits als spieltheoretische Modellierung von Umschuldungsverhandlungen, andererseits aber auch als Modellierung der Situation vor Vergabe von Neu-Krediten angesehen werden. Den Akteuren (Staat und Gläubigerbank) stehen in den verschiedenen Perioden folgende Handlungsalternativen offen: Periode 1: Gläubiger können Kredit vergeben oder nicht Periode 2: Der Staat kann zurückzahlen oder nicht (Sovereign Risk) / Der Staat erläßt ein Moratorium oder nicht (Transfer Risk) Die Auszahlungen, die mit den jeweiligen Entscheidungen verbunden sind, sind in der folgenden Auszahlungsmatrix bei verschiedenen Handlungsalternativen dargestellt: Tabelle 1.8: Das Gefangenendilemma / Auszahlungsmatrix Gegenwartswert der Auszahlungen (Staat, Gläubiger) Gläubiger (Bank) Kreditnehmer (Staat) Rückzahlung Default/Moratorium Kreditvergabe (-RP , RP) (1 – PCc , -1) Keine Kreditvergabe (-OC , 0) (-OC, 0) Im Fall einer Kreditvergabe hat der Staat die Möglichkeit, entweder einen Devisenabfluss im Gegenwartswert von 1 hinzunehmen oder mit Strafkosten von PCc auszufallen. Die Gesamtauszahlung des Staats im Fall der Rückzahlung umfasst (inclusive der Kapitalauszahlung in der ersten Periode) die Risikoprämie -RP und im Fall des Ausfalls 1- PCc. Die Gläubiger erhalten im Fall der Rückzahlung eine Auszahlung in Höhe der Risikoprämie RP, während sie im Fall eines Ausfalls einen Totalverlust der Forderungen hinnehmen müssen. Entschliessen sich die Gläubiger dazu, keinen Kredit zu vergeben, dann entstehen dem Staat Nutzenverluste/Opportunitätskosten mit einem Gegenwartswert von OC, während die Gläubiger keinerlei Kapitalzu- oder abflüsse aufweisen. Nach diesem einfachen Modell rechtfertigt sich Kreditvergabe nur dann, wenn die Strafkosten des Ausfalls mit dem Gegenwartswert PCc ausreichend groß sind, daß der Staat einen Anreiz hat, seine Schulden zurückzuzahlen und wenn die Risikoprämie RP groß genug ist, das Restrisiko des Ausfalls abzudecken (dieses ist positiv, solange PCc <1). 307 Siehe auch Plan: 1985, Seite 19. Zur Beschreibung des Gefangenendilemmas siehe Binmore: 1992, Seite 310. 141 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Der Erkenntniswert dieses Modells liegt einerseits in der Hervorhebung des Moral Hazard Aspekts, der aus der asymmetrischen Informationsverteilung folgt und von den Gläubigerbanken im voraus beachtet werden muß. Darüber hinaus zeigt es die Bedeutung der Strafkosten des Ausfalls, die den Moral Hazard Mechanismus ausschalten können. 1.4.4.2.2 Adverse Selektion Das geschilderte Informationsproblem führt neben dem Problem des Moral Hazard auch zu einem Prozeß der adversen Selektion308. Grundlegend für die folgenden Ausführungen ist das Modell von Akerlof309, in dem Preisbildung bei Qualitätsunsicherheit erstmals modelliert wurde. Die internationale Geschäftsbank „Bank AG“ trete als Anbieter von Krediten an Staaten am Kapitalmarkt auf. Auf diesem Markt existieren 2 Typen von Staaten: Riskante Staaten (in Bezug auf die Rückzahlung der Forderung) mit der durchschnittlichen Kreditnachfrage KNRiskant und sichere Staaten mit der durchschnittlichen Kreditnachfrage KNRisikoarm. Bei gleichem Zins r lassen sich riskante Staaten dadurch charakterisieren, daß sie sich stärker verschulden und somit ihre mittlere Kreditnachfrage KNRiskant höher ist als jene der sicheren Staaten, i.e. KNRiskant> KNRisikoarm310. Die Bank AG ihrerseits wäre bereit, den riskanten Ländern ein Kreditangebot von KARiskant und den sicheren Ländern ein Kreditangebot von KARisikoarm zu unterbreiten. Aufgrund einer unzureichenden Länderrisiko-Analyse kann die Bank AG allerdings nicht zwischen riskanten Staaten und sicheren Staaten unterscheiden. Ohne weitergehende LänderrisikoAnalyse ist allein die durchschnittliche Kreditqualität der Staaten (über die Gesamt-Kreditnachfrage) beobachtbar. Die Bank AG muß ihre Kalkulation daher an Durchschnittswerten orientieren und kann am Kreditmarkt nicht mit differenzierten Konditionen auftreten (da sie die Differenzierung der Schuldner nicht überprüfen kann). Die Bank AG schätzt somit anhand der durchschnittlichen Nachfrage KNDurchschnitt, die sie beobachtet, den Anteil riskanter Staaten unter den Kreditnachfragern und richtet danach ihr Kredit0 Durchschnitt angebot KA aus311. Unter der Annahme, daß sichere wie riskante Staaten das Geld benötigen und es kein Substitut für die Kredite der Bank AG gibt, bildet sich ein Marktgleichgewicht am 0 Durchschnitt Schnittpunkt von durchschnittlichem Angebot KA und durchschnittlicher Nachfrage (r0, K0). Beim Zinssatz r0 fragen die sicheren Staaten bei der Bank AG durchschnittlich Kredite in Höhe von K0,Risikoarm nach, während die riskanten Staaten durchschnittlich Kredite in Höhe von K0 , Riskant nachfragen. Entsprechend den Anteilen riskanter und sicherer Staaten an der Gesamt-Nachfrage führt dies zu einer durchschnittlichen Nachfrage K0. Das beschriebene Kreditmarktgleichgewicht sei durch das folgende Diagramm illustriert. Im beschriebenen Gleichgewicht werden die Risiken der riskanten Staaten durch die durchschnittlichen Risikoprämien, die die sicheren Staaten ebenfalls zahlen müssen, mit abgegolten. 308 Mehr zum Prozess der Adversen Selektion siehe Nahr: 1989, Seite 307 ff. Zur Anwendung auf Länderrisiken siehe Krämer/Eis: 1998, Seite 7ff. Diese Quelle ist auch Grundlage der folgenden Ausführungen zur Adversen Selektion. 309 Siehe Akerlof: 1970, Seite 488 – 500. 310 Bemerke: KNRiskant und KNRisikoarm beziehen sich auf die mittlere durchschnittliche Kreditnachfrage der riskanten bzw. risikolosen Staaten . 142 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Die sicheren Staaten subventionieren Diagramm 1.29: Mechanismus der adversen Selektion (1) somit das Risiko der riskanten Staaten. Da die r sicheren Staaten allerdings Kreditnachfrage (Staaten) (laut Annahme) keine Alternative haben, KARiskant um an Kapital zu gelangen, ist die Kreditangebot (Bank) 0 KADurchschnitt Situation stabil. Das beschriebene Marktgleichgewicht bildet sich auch dann, KARisikoarm wenn anstelle einer Bank AG viele gleichartige Banken B mit gleich schlechtem Risikomanagement auf dem Markt r0 KNRiskant auftreten. Diese könnten alle nicht zwischen riskanten und sicheren Staaten 0 KNDurchschnitt KNRisikoarm unterscheiden und würden daher alle die K0, Risikoarm K0 K0, Riskant K gleichen, einheitlichen Konditionen für riskante und sichere Staaten anbieten. Dies ändert sich allerdings schlagartig, sobald die guten Staaten eine Alternative zur Kreditaufnahme bei einer Bank des Typs der Bank AG haben. Dies ist gegeben, wenn sie sich vom Markt zurückziehen können (und somit das Geld nicht dringend benötigen), auf dem Kapitalmarkt Bonds emittieren können oder einen Kreditanbieter mit besserem Risikomanagement finden, der ihre gute Qualität erkennt und daher ein günstigeres Angebot machen kann. Sobald eine dieser Möglichkeiten gegeben ist, tritt der im folgenden Diagramm dargestellte Mechanismus in Kraft: Die sicheren Staaten werden bei der Diagramm 1.30: Mechanismus der adversen Selektion (2) Bank AG keine Kredite mehr nachfragen, r weshalb der Anteil der sicheren Staaten an der Gesamtnachfrage bei Bank AG Kreditnachfrage (Staaten) 1 KA Durchschnitt KARiskant 0 KA Durchschnitt zurückgeht und die durchschnittliche 1 Durchschnitt Nachfrage auf KN Kreditangebot (Bank) steigt, da riskante Staaten annahmegemäß mehr nachfragen. Die Bank AG bemerkt dies, schließt durch die gestiegene Durchschnitts-Nachfrage auf eine gesunkene KARisikoarm r1 r0 KNRiskant 1 KN Durchschnitt Durchschnitts-Qualität der Nachfrager und verringert ihrerseits das Angebot 1 (Kurve KA Durchschnitt). KNRisikoarm K0 0 KNDurchschnitt K 311 Durchschnittlich bezieht sich an dieser Stelle darauf, daß es auf die durchschnittliche Qualität der Nachfrager ausgerichtet ist. Mit dem Zusatz „Durchschnitt“ (in A0Durchschnitt ) ist nicht gemeint, daß es sich um eine durchschnittliche Angebotsfunktion handelt, da die Bank schließlich nur eine einheitliche Angebotsfunktion für alle Kreditnehmer hat. 143 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management In der daraus resultierenden Situation ist im Vergleich zum Ausgangszustand der durchschnittliche Zins, den Bank AG erhält, gestiegen und das Kreditportefeuille der Bank AG ist riskanter geworden. Über den Effekt auf die durchschnittliche Kreditgröße K0 lassen sich keine Aussagen machen, da die beiden Teileffekte entgegenlaufende Wirkung auf K0 haben. Dieser Mechanismus wird durch das voranstehende Diagramm illustriert. Insgesamt akkumulieren sich Risiken bei den Instituten, die das schlechteste Risikomanagement haben. Dieser Effekt wird als adverse Selektion bezeichnet und wird auch im folgenden Diagramm nochmals verdeutlicht. Das Diagramm zeigt neben dem in den vorigen Diagrammen bereits dargestellten Kreditmarkt der Bank AG (rechts) ebenfalls den Kapitalmarkt, der eine alternative Kapitalquelle für die Staaten darstellt. Unter der Annahme, daß am Kapitalmarkt besser zwischen riskanten und sicheren Staaten unterschieden werden kann312, können die Anbieter am Kapitalmarkt eine Differenzierung in den Konditionen vornehmen. Dabei ist es nicht notwendig, daß die am Markt agierenden Kapitalgeber die Trennung in riskante und sichere Staaten stets treffsicher schaffen. Für die Argumentation reicht es bereits aus, daß diese Trennung von den Akteuren am Markt besser vollzogen wird als dies die Bank AG vermag. Da ihre gute Kreditqualität am Kapitalmarkt besser erkannt wird und sie dadurch bessere Konditionen erhalten, werden die guten Staaten nicht mehr bei der Bank AG Kredite nachfragen, sondern ihren Kapitalbedarf am Kapitalmarkt decken. Am Markt für Kredite der Bank AG (1) setzt dies den bereits beschriebenen Prozeß der adversen Selektion in Gang. Im Portefeuille der Bank AG akkumulieren sich die Risiken. Auf dem Kapitalmarkt hingegen sinkt die durchschnittliche Kapitalnachfrage, da die durchschnittliche Qualität der Nachfrager steigt. Gleichzeitig bewirkt die Strukturveränderung der Nachfragerseite (also die Tatsache, daß der Anteil sicherer Staaten gestiegen ist) eine Erhöhung des durchschnittlichen Angebots313. Der am Kapitalmarkt zu zahlende durchschnittliche Zins sinkt (induziert durch die Veränderung der Kreditnehmerstruktur) bei gleichzeitiger Verbesserung der durchschnittlichen Qualität, der bei Bank AG zu zahlende Zins steigt bei gleichzeitiger Verschlechterung der durchschnittlichen Qualität. Insgesamt bleibt die durchschnittliche Kapitalnachfrage (also als Mittel über den gesamten Kapitalmarkt und Bank AG) dabei konstant. Dies ist plausibel, da sich die Nachfrage der Staaten nach Kapital realistischerweise nicht danach richtet, ob eine weitere Bank mit schlechtem Risikomanagement existiert oder nicht. Dem Modell ist somit die Aussage zu entnehmen, daß eine Bank, die eine schlechtere LänderrisikoAnalyse hat als ihre Konkurrenzinstitute / bzw. als der übrige Kapitalmarkt (zumindest auf lange Sicht) Risiken akkumuliert. Auf der Basis eines Prozesses adverser Selektion wird das Portefeuille einer solchen Bank im Vergleich zum Kapitalmarkt überproportional hohe Länderrisiken enthalten und die Bank wird aufgrund der höheren Verluste aus Länderrisiken zumindest auf lange Sicht eine schlechtere Wettbewerbsposition haben. 312 Dies entspricht der verbreiteten Annahme, daß auf dem Markt alle frei verfügbaren Informationen in optimaler Weise verwertet werden und in die Marktpreise einfließen. 313 Es sei bemerkt, daß es sich hier nicht wie bei Bank AG um eine Entscheidung der Marktteilnehmer zur Erhöhung des Angebots handelt, sondern um eine rein arithmetische Erhöhung des durchschnittlichen Angebots. Diese basiert letztlich darauf, daß am Kapitalmarkt ein Differenzierung in sichere und riskante Staaten stattfindet und verschiedene Konditionen angeboten werden. Das durchschnittliche Angebot ist hier 144 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Diagramm 1.31: Mechanismus der adversen Selektion (3) Kapitalnachfrage (Staaten) Kapitalmarkt Kapitalangebot (Markt) Bank AG r KARiskant MARiskant 0 1 MADurchschnitt 1 KA Durchschnitt Kreditangebot (Bank AG) 0 KA Durchschnitt MADurchschnitt MARisikoarm 2 MNRiskant KARisikoarm rBank1 1 r0 KNRiskant rMarkt1 0 MNDurchschnitt 1 MNDurchschnitt MNRisikoarm K MARiskant : ∅Kapitalangebot Markt riskantes Land MARisikoarm : ∅Kapitalangebot Markt sicheres Land MA0Durchschnitt : ∅Kapitalangebot Markt gesamt, t=0 MA1Durchschnitt : ∅Kapitalangebot Markt gesamt, t=1 MNRiskant : ∅Kapitalnachfr. Markt riskantes Land MNRisikoarm : ∅Kapitalnachfr. Markt sicheres Land MN0Durchschnitt : ∅Kapitalnachfr. Markt gesamt, t=0 MN1Durchschnitt : ∅Kapitalnachfr. Markt gesamt, t=1 1 KN Durchschnitt KNDurchschnitt K 0 KNRisikoarm KARiskant KARisikoarm KA0Durchschnitt KA1Durchschnitt KNRiskant KNRisikoarm KN0Durchschnitt KN1Durchschnitt : ∅Kreditangebot Bank riskantes Land : ∅Kreditangebot Bank sicheres Land : ∅Kreditangebot Bank gesamt, t=0 : ∅Kreditangebot Bank gesamt, t=1 : ∅Kreditnachfr. Bank riskantes Land : ∅Kreditnachfr. Bank sicheres Land : ∅Kreditnachfr. Bank gesamt, t=0 : ∅Kreditnachfr. Bank gesamt, t=1 1.4.4.2.3 Länderlimite und die Theorie der Kreditrationierung Der Prozeß der adversen Selektion, der auf der asymmetrischen Informationsverteilung bei Länderrisiken basiert, kann einerseits dazu führen, daß jede Bank einen Anreiz zur Verbesserung ihrer Risikoeinschätzung hat. Falls die Kosten der Informationsbeschaffung jedoch zu groß sind, ist es allerdings durchaus plausibel, daß die Bank auf die Qualitätsunsicherheit mit einer Rückführung des Kreditangebots reagiert. Diese Vermutung wird durch die Beobachtung bestätigt, daß manche Staaten aufgrund ihrer schlechten Schuldnerqualität keinen Zugang zu privatem Kapital haben und auf Entwicklungshilfe angewiesen sind. Auf der mikro-ökonomischen Ebene wird diese Beobachtung durch die Existenz von Länder-Limitsystemen untermauert. In praktisch allen Banken gibt es derartige RisikoObergrenzen für Neugeschäfte, die dazu führen, daß eine Vielzahl von Staaten – unabhängig von dem gebotenen Zins – keinen Kredit erhalten. Dies impliziert, daß die Angebotskurve in der Realität ein Maximum besitzt und oberhalb eines bestimmten Zinssatzes negativ vom Zins abhängt. Diese Beobachtung ist mit der üblichen Annahme, daß der Kreditmarkt stets vollständig geräumt wird und eine Bank (theoretisch) jedem beliebig riskanten Schuldnerstaat Kredit gewährt, wenn der Zins nur ausreichend hoch ist, nicht vereinbar und verlangt nach einer genaueren mikroökonomischen Untersuchung der Entscheidungssituation der Marktteilnehmer. Daher wird im folgenden ein Modell skizziert, somit nur eine kalkulatorische Größe, die von der Struktur der Nachfrageseite her bestimmt wird, während es auf dem Markt für Kredite der Bank 145 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management das auf der Theorie der Kreditrationierung aufbaut314 und zeigt, daß aus der asymmetrischen Informationsverteilung und der daraus folgenden adversen Selektion eine Kredit-Angebotskurve folgt, die oberhalb eines bestimmten Zinssatzes vollständig zinsunelastisch wird. Gegeben seien n Länder, die in einem 2 Perioden Modell (t=1,2) betrachtet werden. Alle Länder haben zu beiden Zeitpunkten jeweils die gleichen Einkommen, die sich durch (Y1,Y2) beschreiben lassen. Dieses Einkommen werde zur Konsumfinanzierung verwendet. Neben dem Einkommen bestehe für jedes Land die Möglichkeit, zum Zeitpunkt t=1 am Kreditmarkt einen Kredit der Höhe Kn zum einheitlichen Zinssatz r aufzunehmen und diesen zum Zeitpunkt t=2 zurückzuzahlen. Die Rückzahlung zum Zeitpunkt t=2 entspricht dann Kn(1+r). Der internationale Kreditmarkt sei durch vollkommenen Wettbewerb einer sehr großen Anzahl erwartungsnutzenmaximierender Banken charakterisiert. Die Konsumwahl eines Landes werde durch (Cn,1, Cn,2) beschrieben. Es sei angenommen, daß die Kredite allein zur intertemporalen Konsumglättung315 verwendet werden. Die politischen Kräfte, die die Handlung und die Konsumwahl der Staaten bestimmen, seien durch identische quasi-konkave Nutzenfunktionen u[(Cn,1, Cn,2)] bestimmt. Des weiteren hat jedes Land in t=2 die Möglichkeit, die Rückzahlung der in t=1 aufgenommenen Kredite zu verweigern. Wenn ein Land die Rückzahlung verweigert, muß es allerdings ökonomische Strafkosten in Kauf nehmen. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich und haben die Höhe PCn. Die Strafkosten enthalten sowohl tatsächlich auftretende ökonomische Kosten der Zahlungsverweigerung als auch ein Geldäquivalent des innen-und außenpolitischen Schadens, der durch dieses “unmoralische” Verhalten entsteht. Annahme: Die Strafkosten PCn seien über alle Länder N [µ ,σ ] -normalverteilt316. Die durch die unterschiedlichen Strafkosten der Zahlungsverweigerung modellierte unterschiedliche „Zahlungsmoral“ der Länder ist der einzige Punkt, der bei ansonsten gleicher Anfangsausstattung und gleichen Nutzenfunktionen zu unterschiedlichen Konsum- und Kreditentscheidungen der Länder führt. Bemerke: Die Annahme eines einheitlichen Kredit-Zinssatzes r für alle Länder ist notwendige Voraussetzung für die im folgenden hergeleiteten Ergebnisse. Sie steht im scheinbaren Widerspruch zu dem unterschiedlichen Ausfallrisiko der Länder und läßt sich ursächlich auf die asymmetrische Informationsverteilung zwischen Ländern und Banken zurückführen. Die Konsumentscheidung und die Entscheidung über die Höhe der Kreditaufnahme werden von jedem Land nach dem Kriterium der Erwartungsnutzenmaximierung unter Berücksichtigung der folgenden Budgetrestriktionen gefällt: in t=1: C n ,1 = Y1 + K n , ( 44.) AG die tatsächliche Angebotsfunktion darstellt. 314 Die folgenden Ausführungen zur Kreditrationierung bei internationaler Kreditvergabe basieren auf Krämer-Eis: 1998, Seite 10ff. Zur Theorie der Kreditrationierung unter Unsicherheit und asymmetrischer Information siehe auch Stiglitz/Weiss: 1981, Seite 393 - 410; Kürsten: 1997, Seite 2 ff., (Einführung und Diskussion von Stiglitz-Weiss) und Schlick: 1994, Seite 31 ff. (Mikroökonomischer Hintergrund). 315 Siehe auch Abschnitt 1.4.1.3. 316 Die Verteilungsfunktion von Z sei notiert mit FN ( µ ,σ ) , die korrespondierende Dichtefunktion sei f N ( µ ,σ ) . 146 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management in t=2: C n , 2 = max{Y2 − K n (1 + r ); Y2 − PC n } . ( 45.) Das Maximierungsproblem eines Landes läßt sich somit folgendermaßen zusammenfassen: [ ] Max. E u (C n ,1 , C n , 2 ) subject to ( 46.) C n,1 = Y1 + K n und ( 47.) C n , 2 = max{Y2 − K n (1 + r ); Y2 − PC n } ( 48.) Aus diesem Maximierungsprogramm resultiert eine länderspezifische Kreditnachfragefunktion Kn(Y1,Y2,r, PCn), die über alle Länder summiert zu der Gesamt- Kreditnachfragefunktion KN (Y1 , Y2 , r , PC ) = ∑ K n (Y1 , Y2 , r , PC ) ( 49.) n führt. Aus der Budgetrestriktion der zweiten Periode ist unmittelbar ersichtlich, daß ein Land genau dann die Rückzahlung eines Kredites verweigert, wenn gilt Y2 − K n (1 + r ) < Y2 − PC n bzw. K n (1 + r ) > PC n . ( 50.) Da die Strafkosten PCn als normalverteilt angenommen wurden, läßt sich die Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall direkt angeben317: P (CE ) = P[K n (1 + r ) > PC n ] = FN ( µ ,σ ) [K n (1 + r )] . ( 51.) Die Kreditgeberseite sei wie beschrieben durch vollkommenen Wettbewerb einer sehr großen Anzahl von Banken charakterisiert. Die Banken haben aufgrund der asymmetrischen Informationsverteilung nicht die Möglichkeit, die unterschiedlichen Ausfallrisiken der Länder zu identifizieren und den Kreditzins nach dem Ausfallrisiko zu differenzieren318. Statt dessen gibt es einen einheitlichen Kreditzins r, der für alle Länder gleich ist. Für die einzelne Bank ist dieser Kreditzins aufgrund des vollkommenen Wettbewerbs exogen und nicht beeinflußbar. Die Rendite Π der Bank läßt sich dabei folgendermaßen beschreiben: ⎧ (r − i) K n Π (r , i, K n ) = ⎨ ⎩− (1 + i ) K n Kein Ausfall mit Wahrscheinlichkeit (1-P(CE)) Ausfall mit Wahrscheinlichkeit P(CE) ( 52.) wobei i der exogen gegebene Refinanzierungssatz der Banken ist (Annahme: sei r ≥ i). Die Bank verhält sich annahmegemäß erwartungsnutzenmaximierend und kennt die Verteilung (nicht die Realisationen!) der Strafkosten Zn sowie die Maximierungsprogramme der Länder. Der zu maximierende Erwartungsnutzen der Bank läßt sich folgendermaßen schreiben: 317 318 Diese wird mit der Wahrscheinlichkeit eines Country Events gleichgesetzt. Wäre dies möglich, würde sich Markträumung des Kreditmarktes einstellen. 147 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management E Z n [Π (r , i, K n )] = (1 − P(CE ))(r − i ) K n − P(CE )(1 + i ) K n = ((1 − FN ( µ ,σ ) [K n (1 + r )])(r − i )K n ) − (FN ( µ ,σ ) [K n (1 + r )](1 + i )K n ) ( 53.) Die Maximierung des Erwartungsnutzens führt zu der folgenden Ableitung: ∂E [Π (i, r , K n )] 2 = (r − i ) − (1 + r )FN ( µ ,σ ) [K n (1 + r )] − (1 + r ) K n f N ( µ ,σ ) [K n (1 + r )] = 0 ∂K n ( 54.) Aufgrund der Komplexität der Gleichung wird diese für µ=100, σ=1 und i=0,05 graphisch dargestellt und zeigt die Angebotsfunktion K(r). Wie aus dem folgenden Diagramm ersichtlich ist, erreicht die Angebotsfunktion ein Maximum und sinkt für größere r ab. Dies läßt sich darauf zurückführen, daß die Bank aufgrund der asymmetrischen Informationsverteilung den Kreditzins nicht differenzieren kann und sich daher als Mengenanpasser verhält. Die Unsicherheit über die Risikolage führt somit unmittelbar zu einer Zurückführung des Kreditangebots. Das skizzierte Modell erklärt die Existenz von Länderlimitsystemen und das Phänomen der gleichgewichtigen Überschußnachfrage auf dem Kreditmarkt für Schwellenländer. Es ist als komplementäres Erklärungsmodell zu dem Modell der adversen Selektion zu verstehen und basiert wie dieses auf der Tatsache der asymmetrischen Informationsverteilung. Sowohl der Mechanismus der adversen Selektion als auch der Mechanismus der Kreditrationierung wird durch volle oder teilweise Aufhebung der Informationsasymmetrie (z.B. durch eine LänderrisikoAnalyse) ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt. Es ist zu erwähnen, daß die Theorie der Kreditrationierung in der Literatur sehr kritisch aufgenommen wurde. Es werden insbesondere einschränkende Voraussetzungen für die Existenz von Rationierungsgleichgewichten aufgezeigt und deren Allgemeingültigkeit infragegestellt319. Diagramm 1.32: Die Angebotsfunktion K(r) K(r) 92 91 90 89 88 87 86 85 84 0,040 319 r 0,050 0,060 0,070 0,080 0,090 0,100 Siehe z.B. Kürsten: 1997, Seite 4: „Unter den gegebenen Modellbedingungen wird in der Literatur nachgewiesen, daß sich mehrattributive Kreditkontrakte [Bem d. A..: z.B. Kredite mit Sicherheiten] sowohl zu einer glaubhaften Selbsteinordnung von Schuldnertypen als auch zu einer Neutralisierung der negativen Anreizeffekte von Zinserhöhungen eignen. Solange mehrattributive Kreditkontrakte profitabel angeboten werden können, wird die Zinsrigidität rationierter Märkte durch den Markteintritt neuer Kreditgeber beseitigt.“ 148 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.4.4.2.4 Agency Signaling Modelle Vor dem Hintergrund des geschilderten Informationsproblems und der damit verbundenen Möglichkeit des Verzichts auf eine Kreditvergabe erscheint es naheliegend, daß ein solventer Staat ein besonderes Interesse daran hat, internationale Kreditgeber von seiner Solvenz und Zahlungsabsicht zu überzeugen. Der Anreiz dafür, solche Signale zu geben, ist dadurch gegeben, daß nach glaubhaftem Signalisieren einer guten Schuldnerqualität die Gläubiger die Risikoprämie nach Schuldnerqualität differenzieren und dem Mechanismus der adversen Selektion (siehe oben) ausweichen können, so daß auch eine Kreditrationierung nicht mehr notwendig ist. Derartige Signale können in folgenden Tatbeständen bestehen: • Die freiwillige Übersicherung von Krediten kann als Signal der Rückzahlungswilligkeit angesehen werden. • Der Staat verwendet einen Großteil des Haushalts investiv und verbessert damit die Faktorerträge der Volkswirtschaft. • Der Staat kooperiert mit dem IMF und führt Austeritätsprogramme durch. • Der Staat ermöglicht freie Kapitalströme, den Aufbau effizienter Kapitalmärkte und bemüht sich politisch um die Einbindung in den internationalen Handel. • Der Staat engagiert sich auch mit eigenem Kapital in Investitions- und Entwicklungsprojekten. Je stärker ein Land in seine eigenen Investitions- und Entwicklungsprojekte eingebunden ist, desto unwahrscheinlicher ist der Ausfall der mit den Projekten verbundenen Finanzierung. • Die Höhe der Gesamtverschuldung bzw. der Kreditnachfrage kann als Signal für die Kreditqualität angesehen werden. Im Rahmen der Agency Signaling Modelle320 werden Auswege aus der Informationsasymmetrie und der damit verbundenen Existenz von Rationierungsgleichgewichten aufgezeigt. Ein auf das beschriebene Informationsproblem angewendetes „repräsentatives“ Agency Signaling Modell321 basiert auf den folgenden Annahmen: • Das Land wird von Politikern regiert, deren Kompensation nach einem allen Gläubigern bekannten Muster direkt an das Volkseinkommen Y gebunden ist und auch Strafkosten für das Setzen falscher Signale beinhaltet. Es wird angenommen, daß die Politiker diese Kompensation bei ihrer Entscheidung über die optimale Verschuldung des Landes maximieren. • Es gibt zwei Arten von Ländern: „gute“ Länder vom Typ A mit einem hohen BSP und „schlechte“ Länder vom Typ B mit einem niedrigen BSP. 320 Zu Agency Signaling Modellen siehe z.B. Saunders: 1986(b), Seite 8 - 12 und Stiglitz/Weiss: 1980, Seite 393 - 410. Agency Signalling Modelle werden im Kontext der Länderrisiko-Steuerung auch von Krämer/Eis behandelt. Siehe Krämer/Eis: 1998, Seite 15 ff. 321 Siehe Krämer/Eis: 1998, Seite 15 ff. 149 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Die Politiker (Agents) des potentiellen Schuldnerlandes haben alle Informationen über die ökonomische Situation des Landes, während die Gläubiger (Principal) nicht über diese Informationen verfügen. • Die Gläubiger verwenden die Höhe der Kreditnachfrage als Signal für die Kreditqualität des Schuldnerlandes. Bei expliziter Spezifizierung der Maximierungsfunktion der Politiker läßt sich aus den Agency Signaling Modellen ein „Signaling Gleichgewicht“ herleiten, das darin besteht, daß Politiker in guten Ländern Signale geben und Politiker in schlechten Ländern dies nicht tun. Die Herleitung des Signaling Gleichgewichts basiert auf der Herleitung der jeweils optimalen Kreditnachfrage, die von den Politikern im Fall eines Landes vom Typ A und im Fall eines Landes vom Typ B durch Nutzenmaximierung bestimmt wird. Insbesondere zeigt sich, daß es aus der Sicht der Politiker des Schuldnerlandes einen Trade-Off zwischen ökonomischen Kosten und ökonomischem Nutzen des Setzens falscher Signale gibt. Nur wenn die Strafkosten für das Setzen falscher Signale hinreichend hoch sind, wird ein ausreichender Anreiz für die Politiker des Schuldnerstaates bestehen, einen Ausfall zu vermeiden. Die Existenz dieses Trade-Offs und die Möglichkeit zum Agency Signaling läßt sich unmittelbar auf das Vorliegen der geschilderten Informationsasymmetrie zurückführen. Die Agency Signaling Modelle unterstreichen damit die Bedeutung der Strafkosten des Ausfalls. Die praktische Aussagekraft der Agency Signaling Modelle wird durch den restriktiven Charakter der zugrundeliegenden Annahmen allerdings stark eingeschränkt. So ist die allgemeine Bekanntheit des Kompensationsschemas der Politiker ebenso unrealistisch wie die Annahme, daß Politiker das Volkseinkommen maximieren. 1.4.4.2.5 Die Rolle der Zentralbank bei Transferrisiko und Staatsausfallrisiko Wie bereits erwähnt wurde, treten Verluste aus Transferrisiko zumeist in der Folge von Währungskrisen oder anderen länderspezifischen Krisenereignissen auf. Da Devisenmoratorien im Allgemeinen auf eine Vermeidung weiterer Kapitalabflüsse abzielen, sind die Ursachenkomplexe und Risikofaktoren, die zu der Erklärung eines Devisenmoratoriums führen, zunächst im ökonomischen Bereich zu suchen. Eine allein ökonomische Sichtweise vernachlässigt allerdings, daß die Verhängung eines Devisenmoratoriums als hoheitlicher Akt der Regierung das Ergebnis einer politischen Entscheidung ist, die unter ökonomischen wie unter politischen Aspekten gefällt wird. Die Risikofaktoren des Transferrisikos lassen sich somit in ökonomische und politische Risikofaktoren unterscheiden. Diese Aufteilung entspricht der in der „klassischen“ Länderrisiko-Analyse üblichen Dichotomie ökonomischer und politischer Länderrisikofaktoren322 und der in Abschnitt 1.2 angeführten Unterscheidung ökonomischer und politischer Transferrisiken. Im Kontext der Entscheidung zu einem Devisen-Moratorium ist die Rolle der Zentralbank zu untersuchen. Diese beruht darauf, daß sie letztlich die Umsetzung eines Devisenmoratoriums durch- 150 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management führt. Dabei sind die Fälle einer unabhängigen und einer von der Zentralregierung abhängigen Zentralbank zu unterscheiden. Im Fall einer von der Zentralregierung unabhängigen Zentralbank kann davon ausgegangen werden, daß diese volle Verantwortung für die Geld- und Wechselkurspolitik des Landes trägt und diese eigenständig gestaltet. Die mögliche Verhängung eines Devisenmoratoriums geht daher in diesem Fall nicht von der Regierung, sondern von der Zentralbank des Landes aus. Eine unabhängige Zentralbank wird entsprechend ihrer Aufgabe nur aus ökonomischen Erwägungen heraus ein Devisenmoratorium erlassen. Dies ist nur dann der Fall, wenn sowohl die Devisenreserven des Landes wie auch alle Sonderziehungsrechte des IWF vollständig aufgebraucht sind und über Exporterlöse und Verkauf inländischer Währung am Devisenmarkt nicht genug Devisen für die Deckung der Devisennachfrage aufzubringen sind. Da die Verhängung eines Devisenmoratoriums allerdings mit einer Unterbrechung der Importe verbunden ist, die die Situation der Bevölkerung direkt betrifft, ist mit der Verhängung eines generellen Devisenmoratoriums ein sehr großer politischer Druck verbunden, der die Unabhängigkeit der Zentralbank fast zwangsläufig überwindet. Aus diesem Grund wird eine unabhängige Zentralbank in Abstimmung mit der Zentralregierung erst dann ein Devisenmoratorium erlassen, wenn keine anderen ökonomischen Möglichkeiten der Devisenbeschaffung (wie z.B. Neukredite, Emission von Bonds etc.) bestehen. Aus diesem Argument heraus trifft letztlich auch im Fall einer a priori unabhängigen Zentralbank die Regierung letztlich die Entscheidung zu einem Devisenmoratorium, weshalb auch in diesem Fall sowohl politische als auch ökonomische Risikofaktoren bei der Risikoanalyse zu berücksichtigen sind. Eine von der Zentralregierung abhängige Zentralbank unterliegt prinzipiell den gleichen ökonomischen Zwängen wie eine von der Zentralregierung unabhängige Zentralbank. Wie in der voranstehenden Argumentation festgestellt wurde, hängt die Unabhängigkeit der Zentralbank in ökonomischen oder politischen Krisensituationen ebenfalls von dem politischen Willen der Regierung ab. Damit stellt sich allerdings die generelle Frage, ob eine Unterscheidung zwischen dem Fall einer unabhängigen Zentralbank und einer abhängigen Zentralbank in Bezug auf Transferrisiken überhaupt notwendig ist. Die Untersuchung von Transferrisiken gewinnt durch die Unterscheidung in der Tat wenig zusätzliche Aussagekraft, weshalb davon ausgegangen werden kann, daß die Unabhängigkeit der Zentralbank in ökonomischen wie politischen Krisenzeiten durch die Zentralregierung überwunden wird. Der Definition des Staatsausfall-Risikos liegt (analog zu der voranstehend angeführten Argumentation) ebenfalls die Annahme zugrunde, daß die Zentralbank im entscheidenden Moment einer politischen oder ökonomischen Krise ihre Unabhängigkeit verliert und die Zentralregierung damit die vollständige Kontrolle über die Zentralbank ausübt. Unter dieser Annahme ist ein Staatsausfall in lokaler Währung aus ökonomischen Gründen nicht möglich, da die Zentralbank und damit der Staat über die Möglichkeit der Seignorage (Geldschöpfung) verfügt. Der Staat verfügt somit über eine theoretisch unbegrenzte ökono- 322 Für eine umfangreiche Zusammenstellung ökonomischer und politischer Risikofaktoren des Länderrisikos siehe Appendix 7 und die dort 151 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management mische Zahlungsfähigkeit in lokaler Währung. Die Entscheidung der Regierung, den Schuldendienst auf bestimmte oder alle Verbindlichkeiten des Staates in nationaler Währung einzustellen, ist daher eine primär politische Entscheidung und der politische Aspekt ist im Fall des Staatsausfall-Risikos als wichtiger zu erachten als der politische Aspekt bei Transferrisiko. Dies bedeutet allerdings nicht, daß ein Staatsausfall überhaupt nicht von ökonomischen Risikofaktoren beeinflusst würde. Ähnlich wie beim Transferrisiko die, letztlich politische, Entscheidung zur Verhängung eines Devisenmoratoriums zumeist in einem Umfeld bestimmter ökonomischer Zwänge gefällt wird, greifen Politiker im Allgemeinen auch nicht ohne entsprechende ökonomisch zwingende Begleitumstände zum Mittel des Staatsausfalls. Selbst wenn dieser ökonomisch nicht notwendig ist (da die Möglichkeit der Seignorage stets gegeben ist), können entsprechende politische Erwägungen in einer ökonomischen Zwangssituation durchaus dazu führen, daß der Staatsausfall als die politisch bessere Alternative gewertet wird. Als Beispiel läßt sich der Fall einer Zahlungsbilanzkrise anführen, die durch Geldschöpfung und Staatsverschuldung in nationaler Währung finanziert wird. Führen externe Schocks (Zinsanstieg) zu einer zusätzlichen Belastung des Staatshaushalts, dann bestehen für die Regierung die Möglichkeiten weiter erhöhter Geldschöpfung, erhöhter Besteuerung oder des Staatsausfalls in nationaler Währung. Während die Effizienz erhöhter Geldschöpfung (Hyperinflation) und erhöhter Besteuerung (s.g. „Laffer Kurve“) bei entsprechend hohen Niveaus abnimmt, treffen diese Mittel der Finanzierung vor allem ärmere Bevölkerungsschichten. Im Gegensatz dazu stellt die Möglichkeit des Staatsausfalls eine politisch günstigere Alternative der Notfall-Finanzierung dar, da ein Staatsausfall unmittelbar zunächst Halter der entsprechenden Wertpapiere und damit vermögendere Bevölkerungsschichten (oder gegebenenfalls sogar Ausländer) trifft. Die politische Entscheidung zu einem Staatsausfall wird somit vor dem Hintergrund bestimmter ökonomischer Zwänge durchaus rational getroffen. 1.4.4.3 Politische Aspekte der Ausfallentscheidung bei Transfer- und Staatsausfall Sowohl im Rahmen der informationsökonomischen Modelle als auch im Rahmen der Modelle, die Staatsverschuldung mit dem Mechanismus der intertemporalen Konsumglättung erklären323, tritt die Modellierung einer bewussten Entscheidung der Politiker an die Stelle einer reinen Reaktion auf ökonomische Gegebenheiten. Die Einbeziehung eines bewussten Nutzenmaximierungs-Kalküls von Seiten der Politiker berücksichtigt zumindest ansatzweise auch politische Aspekte der Ausfallentscheidung. Allerdings berücksichtigen diese Modelle weder politische Instabilität noch andere soziopolitische Phänomene, die Einfluss auf die Ausfall-Entscheidung der Regierung haben. Diese bestehen beispielsweise darin, daß die Entscheidung der Regierung über Staats- oder Transfer-Ausfall vor allem vor dem Hintergrund der spezifischen innenpolitischen Situation und der unmittelbaren Konsequenzen für die Bevölkerung und die politisch maßgeblichen Gruppen zu sehen ist. So ist es in Anbetracht zahlreicher praktischer Beispiele324 evident, daß vor allem in hochverschuldeten Ländern die Bevölkerung die angegebenen Literaturquellen. 323 Siehe Abschnitt 1.4.1.3. 324 Hier lassen sich beispielsweise die ökonomischen Auswirkungen der aktuellen Krise in Argentinien auf die Bevölkerung anführen. 152 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Folgen der Schuldendienstpolitik unmittelbar trägt und diese Rückwirkungen auch im Rahmen eines politischen Kalküls der Regierung Berücksichtigung finden. Die Schuldendienstkapazität eines Landes kann somit durchaus als Ergebnis einer auf die ökonomische und sozio-politische Situation des Landes konditionierten politisch-ökonomischen Entscheidung angesehen werden325. Die Modellierung derartiger sozio-politischer Aspekte wurde im Zusammenhang mit der Ausfall-Entscheidung einer Regierung erstmals von Özler/Tabellini vorgeschlagen und dann von verschiedenen Autoren aufgenommen. Im folgenden Abschnitt werden die Modelle von Özler/Tabellini und von Bäcker repräsentativ für diese Modellrichtung skizziert. 1.4.4.3.1 Modell von Özler/Tabellini Das Modell von Özler/Tabellini326 führt die Ausfallentscheidung der Regierung und die Höhe der Auslandsverschuldung auf politische Instabilität und politische Polarisierung zurück. In einem Modell mit zwei Perioden werde ein kleines Land mit zwei politischen Parteien L und R betrachtet, die jeweils unterschiedliche Allokationen der beiden öffentlichen Güter g und f anstreben. L-Regierungen teilen die Konsumausgaben in der laufenden Periode zwischen den Gütern f und g im Verhältnis pp : (1-pp) auf, RRegierungen umgekehrt. Der Parameter pp stellt somit ein Maß für politische Polarisierung dar. In Periode 1 werden Auslandsdarlehen aufgenommen und von der jeweils herrschenden Regierung (L oder R) entsprechend ihrer Konsumpräferenzen auf Investitionen Inv und Konsum C1 = g1 + f1 der beiden Güter g und f aufgeteilt. Investitionen vergrößern die Wahrscheinlichkeit, daß in der zweiten Periode der Output y den höheren von 2 möglichen Werten annimmt. Die Entscheidung über die Höhe der Auslandsverschuldung wird entsprechend einer Erwartungsnutzenmaximierung der Regierung getroffen, in die die von der entsprechenden Partei gewünschte Konsumallokation in beiden Perioden eingeht. Sei VGov das Anfangsvermögen des Staates und DNeu die Neukredit-Aufnahme des Staates. Die Budgetbeschränkung in der ersten Periode laute dann: C1 + Inv = VGov + DNeu ( 55.) Am Anfang von Periode 2 besteht die Möglichkeit eines Regierungswechsels. Unabhängig von der gerade herrschenden Partei findet mit der Wahrscheinlichkeit P(PE) ein Regierungswechsel statt. Die neue Regierung entscheidet nach dem Regierungswechsel über die Konsumallokation in der zweiten Periode und über die Rückzahlung der in der ersten Periode aufgenommenen Auslandskredite. Als Alternative zur Rückzahlung besteht die Möglichkeit des Ausfalls mit den Strafkosten pcc⋅y. Die Entscheidung über Ausfall oder Rückzahlung wird über eine Maximierung des Konsums der zweiten Periode C2 = g2 + f2 mit X2 = max { y – (1+r) K , y – pcc⋅y } ( 56.) getroffen. 325 Siehe Bäcker: 1998, Seite 89 ff. 153 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management In dem skizzierten Modell zeigen Özler/Tabellini, daß größere politische Instabilität P(PE) und größere politische Polarisierung pp zu einer höheren Gegenwartspräferenz und einer Erhöhung der Auslandsverschuldung führen. Die in Periode 1 gefällte Entscheidung über die Höhe der Auslandsverschuldung wird nach einer Erwartungsnutzenmaximierung gefällt, in die einerseits die Güterallokationen in beiden Perioden und andererseits die Abwahl-Wahrscheinlichkeit eingeht. Je größer die Abwahl-Wahrscheinlichkeit P(PE) und je größer die Unterschiedlichkeit der präferierten Konsumbündel ist, desto geringer ist der Erwartungsnutzen der Konsumallokation in der nächsten Periode für die Regierung. Mit der vergrößerten Auslandsverschuldung besteht in der zweiten Periode gleichzeitig eine höhere Ausfallwahrscheinlichkeit, da die Ausfall-Entscheidung entsprechend der dargestellten Konsummaximierung der zweiten Periode in einem Trade-Off zwischen Strafkosten des Ausfalls und Schuldendienst gefällt wird. Özler/Tabellini zeigen darüber hinaus, daß im beschriebenen Modellrahmen im Fall einer herrschenden Kreditrationierung das Kreditangebot mit steigender politischer Unsicherheit und steigender politischer Polarisierung zurückgeht. Dies ist auf die mit steigender politischer Unsicherheit und steigender politischer Polarisierung steigende Ausfallwahrscheinlichkeit zurückzuführen. Aufgrund der gleichzeitig deutlich erhöhten Kreditnachfrage besteht somit eine Überschussnachfrage, die sich in steigenden Zinsen niederschlägt. Das beschriebene Modell führt einerseits erhöhte Auslandsverschuldung auf politische Instabilität zurück, andererseits werden politische Instabilität und politische Polarisierung als Risikofaktoren für die Ausfallentscheidung der Regierung hervorgehoben. Auf der Grundlage des beschriebenen Mechanismus gilt dies sowohl für Staatsausfallrisiken als auch für Transferrisiken. Während das Modell als Erklärungsmodell zur Erhellung des Zusammenhangs zwischen politischer Instabilität/Polarisierung, Auslandsverschuldung und der Ausfall-Entscheidung der Regierung durchaus geeignet sein mag, erscheint es zur gesamthaften Modellierung von Transfer- oder Staatsausfallrisiken weniger geeignet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß ökonomische Aspekte / Risikofaktoren keinerlei Berücksichtigung finden und die Ausfall-Entscheidung allein aus dem Trade-Off zwischen Strafkosten und zurückzuzahlender Verschuldung bestimmt wird. So ist ein ökonomisch bedingter Transfer-Ausfall, wenn die Regierung durch eine Währungskrise zu der Ausfall – Entscheidung gezwungen wird, im Rahmen dieses Modells nicht abbildbar. Im Rahmen des Modells können darüber hinaus auch ökonomische Folgen der Ausfall – Entscheidung für die Bevölkerung nicht berücksichtigt werden. 1.4.4.3.2 Modell von Bäcker Die Bedeutung der ökonomischen Folgen der Ausfall-Entscheidung für die Bevölkerung und die Rückwirkungen auf die Ausfall-Entscheidung wird vor allem im Modell von Bäcker327 hervorgehoben. Dieses geht davon aus, daß die Regierung die Zustimmung zu ihrer Schuldendienstpolitik maximiert, die in Abhängigkeit vom Pro-Kopf Schuldendienst modelliert wird. Die Bevölkerung bestehe aus 2 Gruppen GR1 und GR2 mit jeweils bestimmbarer Gruppenstärke (Anzahl Bürger) a1 und a2. Bürger der Gruppe 326 Siehe Özler/Tabellini: 1991 und Alesina/Özler et al.: 1992. 154 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management GR1 sehen sowohl Vor- als auch Nachteile des Schuldendienstes, während Bürger der Gruppe GR2 nicht an den Vorteilen partizipieren und nur die Nachteile sehen. Bürger der Gruppe GR1 bewerten den Schuldendienst sd anhand der sich daraus ergebenden Vorteile V1(sd) und Nachteile N1(sd). Bürger der Gruppe GR2 bewerten den Schuldendienst allein nach den sich daraus ergebenden Nachteilen N2(sd) 328. Die Vorteile des Schuldendienstes wirken dabei eher langfristig (z.B.: Erhalt von Arbeitsplätzen, Wirkungen weiterer Auslandsinvestitionen), Nachteile wirken eher kurzfristig (unmittelbarer Konsumverzicht). Daraus folgt eine Abhängigkeit der Bewertung von den intertemporalen Präferenzen der Bürger. Die individuell bewerteten Vor- und Nachteile der Bürger lassen sich für beide Gruppen jeweils zu einem Netto-Maß der politischen Unterstützung aggregieren, das sich in eine entsprechende Wahrscheinlichkeit, für die Regierung zu stimmen, übersetzen läßt. Dieser Schritt des Modells beinhaltet Annahmen an die Nutzenfunktionen der Bürger beider Gruppen und deren jeweilige Übersetzung in Zustimmungs-Wahrscheinlichkeiten. Die Regierung maximiert bei ihrer Entscheidung über den Schuldendienst die mit den Gruppenstärken gewichtete aggregierte Zustimmungs-Wahrscheinlichkeit. Die Gewichte können dabei durchaus unterschiedliche Relevanz verschiedener Bürger im politischen Prozess berücksichtigen. Das folgende Diagramm 1.33 329 verdeutlicht die Struktur des Modells. Im vorliegenden Modell ist der maximale Schuldendienst eines Landes genau dann erreicht, wenn sich in Zustimmungswahrscheinlichkeiten übersetzte Grenzkosten und Grenzerträge des Schuldendienstes ausgleichen. Dabei können über die Bewertungsfunktionen der Bürger sowohl politische als auch ökonomische Faktoren gemeinsam abgebildet werden. Beispielsweise erhöht eine Missernte in einem Agrarland die Opportunitätskosten des Schuldendienstes für jeden einzelnen, was sich in einer Vergrößerung der Nachteile Na(sd) und Nb(sd) fassen läßt und die Schuldendienstkapazität verringert. Als weiterer Vorteil des beschriebenen Modells ist anzuführen, daß mit der Gruppenstärke in der bisherigen Diskussion weniger beachtete politische Risikofaktoren ins Blickfeld rücken. Dabei handelt es sich u.a. auch um Besonderheiten des Prozesses der politischen Meinungsbildung (Demokratie / Diktatur), die sich in der Gewichtung der Stimmen einzelner Bürger in der Zielfunktion der Regierung abbilden lassen. Als Kritik an dem skizzierten Modell sind folgende Punkte anzuführen • Die Abbildung der Heterogenität der politischen Meinungen in Bezug auf den Schuldendienst ist nur begrenzt durch eine Reduktion auf zwei Gruppen möglich. • Die vollständige Erfassung aller Vor- und Nachteile des Schuldendienstes für die Mitglieder der einzelnen Gruppen ist ebenfalls nur begrenzt möglich. • Die Übersetzung der quantifizierten Vor- und Nachteile des Schuldendienstes in Zustimmungswahrscheinlichkeiten entspricht einer empirisch nicht nachvollziehbaren Annahme. Diese stellt 327 Siehe Bäcker: 1998, Seite 73 ff. Als Bürger der Gruppe GR1 lassen sich beispielsweise Arbeiter der Export-Industrie anführen, die ein Interesse an der Aufrechterhaltung offener Handelsbeziehungen haben. Bürger der Gruppe GR2 stehen beispielsweise für Arbeiter subventionierter und international nicht wettbewerbsfähiger Wirtschaftsbereiche, die vor allem an der Möglichkeit zur Fortführung bestehender Subventionen interessiert sind. 329 Angelehnt an ein Diagramm aus Bäcker: 1998, Seite 91. 328 155 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management einen sehr subjektiven Aspekt und damit den größten Nachteil des Modells dar, da sie letztlich das Ergebnis bestimmt. • Das Modell setzt voraus, daß der Schuldendienst in einem Land zum beherrschenden Politikum wird, das von den Bürgern oder den massgeblichen politischen Kräften vor allen anderen politischen Fragen allein die Zustimmung zur Politik der Regierung bestimmt. Dies ist allerdings – unabhängig vom politischen System – in den seltensten Fällen gegeben. Diagramm 1.33: Das Modell von Bäcker Exogene Größe Schuldendienst pro Kopf: sd = SD / B Individuelle Bewertung der Vor- und Nachteile N ( sd ) V ( sd ) Einteilung der Bevölkerung in zwei Gruppen a und b mit repräsentativen Vertretern anhand von demographischen Merkmalen V1 ( sd ) N1 ( sd ) Übertragung der Vor- und Nachteile in Maße für die politische Unterstütung V1 ( sd ) N1 ( sd ) Ermittlung v. Nettomaßen für die politische Unterstützung Berechnung der Wahrscheinlichkeiten, für die Regierung zu stimmen Zielfunktion der Regierung (Maximierung der mit Stimmen gewichteten Zustimmungswahrscheinlichkeit) S1 = P1 ( V1 ) - Γ1 ( N1 ) π 1 (S1 ) = 1 1 + e − S1 V2 ( sd )=0 N2 ( sd ) N2 ( sd ) S2 = - Γ2 ( N2 ) π 2 (S 2 ) = 1 1 + e − S2 Z (sd ) = Aπ 1 (sd ) + Bπ 2 (sd ) Die Unterscheidung zwischen Transfer-Ausfall und Staatsausfall im Zusammenhang des skizzierten Modells ist durch unterschiedliche Vor- und Nachteile für die Bürger möglich. Ein selektiver Ausfall nur in Bezug auf Devisen (Transfer Event) hat dabei annahmegemäss weniger negative Rückwirkungen als ein Staatsausfall in nationaler Währung, da bei letzterem vorwiegend Inländer betroffen sind. 156 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1.4.5 Zusammenfassung der Risikofaktoren Die in Abschnitt 1.3 angeführten unterschiedlichen Krisen lassen sich entsprechend der im voranstehenden Abschnitt skizzierten Wirkungsmechanismen auf jeweils unterschiedliche Risikofaktoren (oder deren Kombination) zurückführen. Abhängig von der Ursache einer wirtschaftlichen Krise sind darüber hinaus auch die wirtschaftspolitischen Handlungsmöglichkeiten des Staates unterschiedlich. Die dem Staat grundsätzlich aufgrund seiner Souveränität offenstehenden Handlungsmöglichkeiten, auf Krisen zu reagieren, umfassen Staatsausfall, Devisenmoratorium, Abwertung der Währung oder Wechsel des Währungsregimes. Bei unterschiedlichen Krisenursachen können diese verschiedenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen jedoch sehr unterschiedliche Wirkungen haben, so daß die Wahrscheinlichkeit, daß sich der Staat für ein bestimmtes dieser Mittel (z.B. Devisenmoratorium) entscheidet, von der Art und den Ursachen der Krise abhängt. Es ist darauf hinzuweisen, daß die angeführten Krisenursachen in den seltensten Fällen alleine auftreten, sondern zumeist im Kontext einer sehr länderspezifischen Krisensituation zu sehen sind. Angesichts der Notwendigkeit, im Rahmen der Risikoquantifizierung Risikofaktoren für steuerungsrelevante Länderrisiken zu bestimmen, werden im folgenden nach der Vorstellung der unterschiedlichen Krisenmechanismen die mit den einzelnen Risikoarten verbundenen Risikofaktoren kurz übersichtsartig angeführt. Währungskrisen stehen im unmittelbaren Kontext von Country Event Risiken und lassen sich vorwiegend vor dem Hintergrund der folgenden Risikofaktoren beobachten: • Reale Abwertung der Währung, • Zunahme der realen Geldmenge im Verhältnis zu den Währungsreserven sowie Inflation • Hohe, vorwiegend kurzfristige Staatsverschuldung in Devisen • Politische Opportunitätskosten der Abwertung • Hohe Fremdkapitalquote der Unternehmen, Expansion der privatwirtschaftlichen Kreditnachfrage • Hohe Arbeitslosigkeit und schwaches binnenwirtschaftliches Umfeld mit Abnahme der inländischen Produktion • Strukturelle Probleme des inländischen Bankensektors • Externe Schocks (z.B. Zunahme d. Zinsniveaus, Abnahme der Direktinvestitionen) • Großes und stark wachsendes Leistungsbilanz-Defizit Wie Währungskrisen stehen auch Bankenkrisen im Kontext von Country Event Risiken und sind vorwiegend mit den folgenden Risikofaktoren in Verbindung zu bringen: • Hohe kurzfristige Auslandsverschuldung des Bankensektors, • Hoher Anteil insolventer Kredite im Bankensektor, • Geringe Eigenkapitalquote im Bankensektor, 157 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Mangelnde Bankenaufsicht, die letztlich keine wirksamen Massnahmen gegen das Auftreten der voranstehend angeführten Risikofaktoren ergreift, • Explizite oder implizite Kreditgarantien des Staates, • Preisverfall / Crash der Asset Märkte, • Hohe Fremdkapitalquote der Unternehmen, starke Expansion der privatwirtschaftlichen Kreditnachfrage. Transfer Events lassen sich sowohl auf die ökonomischen Risikofakoren von Währungs- und Bankenkrisen als auch auf politische Risikofaktoren zurückführen. Politische Risikofaktoren sind dabei (da sich Transferrisiken auf Forderungen in Devisen beziehen) auch und gerade aussenpolitischer Art. Risikofaktoren des Transfer-Risikos sind: • Alle Risikofaktoren von Währungskrisen und von Bankenkrisen, • Hohe Auslandsverschuldung von Staat oder privatem Sektor in Devisen, • Alle Risikofaktoren, die mittelbar oder unmittelbar mit auftretenden Leistungsbilanz-Defiziten eines Landes im Zusammenhang stehen, • Politische Instabilität und politische Polarisierung. Ein Staatsausfall in nationaler Währung läßt sich ebenfalls auf politische wie auch ökonomische Risikofaktoren zurückführen. Im Prinzip entsprechen die Risikofaktoren der Staatsausfallrisiken somit wie beim Transferrisiko einer Vereinigung politischer und makroökonomischer Risikofaktoren330. Dabei ist allerdings zu beachten, daß unter den ökonomischen Risikofaktoren des Staatsausfall-Risikos vor allem jene makroökonomischen Risikofaktoren, die unmittelbar auf die Budgetsituation der Regierung wirken, ein besonderes Gewicht haben. Als solche fiskalischen Risikofaktoren sind vor allem Haushaltsdefizit, Durchschnitts-Steuersatz, Geldschöpfung, und ähnliche Faktoren anzuführen. Damit lassen sich für Staatsausfallrisiko (wie beim Transferrisiko) ebenfalls alle Risikofaktoren von Währungs- und Bankenkrisen anführen. Daneben sind allerdings im Unterschied zum Transferrisiko beim Staatsausfall-Risiko fiskalpolitische Risikofaktoren (Staatsausgaben, Haushaltsdefizit etc.) sehr bedeutsam. Politische Risikofaktoren des Staatsausfall-Risikos sind darüber hinaus - im Gegensatz zum Transfer-Risiko vorwiegend innenpolitischer Art. Die Risikofaktoren, die im Rahmen des Staatsausfall-Risikos Beachtung finden müssen, sind: • Fiskalpolitische Risikofaktoren – Staatsausgaben, Steuerausfälle etc., • Politische Instabilität und politische Polarisierung, • Alle Risikofaktoren von Währungskrisen und von Bankenkrisen. 330 Für eine Aufstellung makroökonomischer und politischer Risikofaktoren und Risikoindikatoren siehe Appendix 7. 158 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2 Rahmenbedingungen der Länderrisiko-Steuerung 2.1 Länderrisiko im Kontext des allgemeinen Risikomanagements Im folgenden Abschnitt wird auf Aspekte des Länderrisiko-Managements im Kontext des allgemeinen bankbetrieblichen Risikomanagements eingegangen. Dazu werden Konzepte des Risikomanagements zunächst allgemein und ohne Bezug zu einer bestimmten Risikoart vorgestellt, bevor länderrisikospezifische Ausprägungen dieser Konzepte behandelt werden. Die Darlegungen folgen im Wesentlichen Schierenbeck331, wobei länderrisikospezifische Aspekte hinzugefügt werden. 2.1.1 Definition und Ziele des Risikomanagements 2.1.1.1 Risikomanagement und ertragsorientiertes Bankmanagement Risikomanagement sei als Oberbegriff für die Funktionen (i.S.v. Tätigkeiten) der Risikomodellierung, der Risikoquantifizierung, der Risikosteuerung und der Risikofinanzierung definiert und lässt sich als wichtiger Bestandteil der Gesamtbanksteuerung332 verstehen. In der bankbetrieblichen Praxis erfüllt das Risikomanagement eine Kontrollfunktion, die dem Drang der Geschäftseinheiten nach möglichst vielen Geschäftsabschlüssen bremsend entgegentritt. Die Etablierung einer solchen Kontrollfunktion in einer Bank ist nicht nur eine aufsichtliche Vorschrift, sondern entspringt letztlich dem Sicherheitsbedürfnis der Aktionäre, die im Fall einer Kumulation von Risiken Hauptleidtragende sind. Das Sicherheitsbedürfnis der Aktionäre wie auch die an den Finanzmärkten vorherrschende Forderung nach „Shareholder Value“ findet Eingang in die durch das Management bestimmte Geschäftsphilosophie, an der sich auch die Ziele des Risikomanagements orientieren. Unter einer Geschäftsphilosophie versteht man den Kanon der obersten gesamtbetrieblichen Ziele, die im Rahmen der gemeinsamen Tätigkeit aller Mitarbeiter angestrebt werden. Als praktisches Beispiel lässt sich die von Schierenbeck postulierte Geschäftsphilosophie des ertragsorientierten Bankmanagements333 anführen, die aus den übergeordneten Zielen der Aktionäre folgt. Diese ist mit dem Ziel der Maximierung des Shareholder Value in dem Sinne kompatibel, daß aus der Maximierung des Shareholder Value und der Geschäftsphilosophie des ertragsorientierten Bankmanagements weitgehend deckungsgleiche bankbetriebliche Zielsysteme folgen. Die Geschäftsphilosophie des ertragsorientierten Bankmanagements lässt sich auf drei Ober-Ziele zurückführen, auf denen ein konsistentes bankbetriebliches Zielsystem aufbaut. Diese bestehen aus334: 331 Siehe Schierenbeck: 1999(a) und 1999(b). Diese Quelle ist auch als Einführung in das bankbetriebliche Risikomanagement gut geeingnet. Der Begriff der Gesamtbanksteuerung lässt sich als Oberbegriff einer bankbetrieblichen Unternehmensführung verstehen, die einen ganzheitlichen, wertorientierten Steuerungsansatz beinhaltet, der sich durch Shareholder Value Orientierung und integrierte Betrachtung aller Risiko- und Ertragsaspekte kennzeichnen lässt. Sie umfasst alle Bereiche der bankbetrieblichen Unternehmensführung (u.a. Strategisches Management, Ertragssteuerung, Risikosteuerung, Bilanzstrukturmanagement (Eigenkapitalsteuerung)). Mehr zum Begriff der Gesamtbanksteuerung siehe Rolfes: 1999 und Maikranz / Kullmann: 2003. 333 Zum Begriff des ertragsorientierten Bankmanagements siehe Schierenbeck: 1999(a), Seite 1 ff. 334 Diese werden von Schierenbeck als “Triade ertragsorientierten Bankmanagements” bezeichnet. Mehr dazu siehe Schierenbeck: 1999(a), Seite 1ff. 332 159 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • dem bankbetrieblichen Ziel der Rentabilität. Dieses legt fest, daß alle bankbetrieblichen Entscheidungen einer Rentabilitätsuntersuchung zu unterziehen sind und basiert auf den Ertragserwartungen der Aktionäre. • dem bankbetrieblichen Ziel des nachhaltigen Wachstums, das in einer ertragsorientierten Wachstumspolitik resultiert, die Geschäftswachstum als Mittel zur Rentabilitätsmehrung versteht. Auch dieses Ziel basiert auf den Ertragserwartungen der Aktionäre. • dem bankbetrieblichen Ziel der Sicherheit, das in einer ertragsorientierten Risikopolitik resultiert, die sicherstellt, daß sich die Übernahme von Risiken stets aus den zu erwartenden Ertragsmöglichkeiten rechtfertigt. Dieses bankbetriebliche Ziel resultiert aus dem Sicherheitsbedürfnis der Aktionäre. In Bezug auf die Ausrichtung und die Ziele des Risikomanagements sind vor allem das bankbetriebliche Ziel der Sicherheit und die damit verbundene ertragsorientierte Risikopolitik bedeutsam. 2.1.1.2 Integrationsdimensionen des Risikomanagements Vor dem Hintergrund komplexer Geschäfts-, Risiko- und Organisationsstrukturen einer Bank ergibt sich als Voraussetzung einer erfolgreichen ertragsorientierten Risikopolitik zunächst die Notwendigkeit einer optimalen Integration335 aller bankbetrieblichen Risiken, Prozesse und Ziele. Unter Risikointegration versteht man die möglichst vollständige und überschneidungsfreie Identifikation, Abgrenzung und Modellierung aller unterschiedlichen bankbetrieblichen Risiken. Die Qualität der Risikointegration bestimmt sich insbesondere durch die vollständige Berücksichtigung aller Wechselwirkungen von Risiken unterschiedlicher Risikoarten und Organisationseinheiten. Die Komplexität dieser Aufgabe ergibt sich dadurch, daß die Wechselwirkungen von Risiken unterschiedlicher Risikoarten und Organisationseinheiten sowohl kumulativer als auch kompensierender Art sein können. Aus der Forderung nach einer optimalen Risikointegration leitet sich vor dem Hintergrund der erwähnten Wechselwirkungen die Forderung nach einer entsprechend konsistenten Messung des GesamtbankRisikos ab. Dies lässt sich wiederum nur unter der Voraussetzung erreichen, daß der Risikomodellierung aller Risikoarten eine klar definierte und überschneidungsfreie Risikosystematik zugrunde liegt336. Eine weitere Voraussetzung zur Erreichung einer optimalen Risikointegration ist, daß alle im Risikomanagement eingesetzten Methoden und Instrumente aufeinander abgestimmt sind und koordiniert eingesetzt werden. Im Rahmen einer optimalen Prozeßintegration muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß alle betrieblichen Prozesse, technischen Systeme der Datenverarbeitung (DV) und Methoden untereinander kompatibel sind und die Erreichung der Ziele des Risikomanagements vor dem Hintergrund der gegebenen Organisationsstruktur ermöglichen. Im Rahmen der Zielintegration müssen alle Ziele des Risikomanagements in ein Konzept der Gesamtbank-Steuerung eingebettet sein, das eine 335 Zu den Integrationsdimensionen des Risikomanagements siehe Schierenbeck: 1999(b), Seite 9 ff. Die Notwendigkeit zur Erstellung einer geeigneten, überschneidungsfreien Risikosystematik wird auch von Schierenbeck betont, siehe Schierenbeck: 1999(b), Seite 4. 336 160 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Kompatibilität aller Ziele sicherstellt und eine Zielhierarchie vorgibt. Die Forderung der Zielintegration führt beispielsweise auf der Ebene der Bilanzstruktursteuerung zu der Notwendigkeit einer Verbindung von Rentabilitäts- und Risikosteuerung und stellt die Kompatibilität der dezentralen Geschäftssteuerung mit der zentralen Struktursteuerung sicher. 2.1.1.3 Ziele des Länderrisiko-Managements Die Ziele des Risikomanagements und Bestandteile der ertragsorientierten Risikopolitik leiten sich aus den übergeordneten bankbetrieblichen Zielen Sicherheit, Rentabilität und Wachstum (siehe oben), aber auch aus Neben-Zielen, wie z.B. der Einhaltung von Aufsichtsnormen, ab. Ein primäres Ziel des Risikomanagements, welches sich allein aus dem übergeordneten bankbetrieblichen Ziel der Sicherheit ableitet, ist die Verringerung des Gesamtbank-Verlustpotentials. Letzteres läßt sich ausdrücken in dem Verhältnis von Risiko zu Risikodeckungspotential337. Das Gesamtbank-Verlustpotential verteilt sich auf verschiedene Risikoarten, die vor dem Hintergrund einer optimalen Risikointegration unter Berücksichtigung aller entsprechenden Korrelationen quantifiziert werden sollten. Des weiteren läßt sich das Verlustpotential aufteilen in Risiken großer existenzbedrohender Verluste, die im Allgemeinen selten auftreten und Risiken häufiger kleinerer Verluste, die weniger eine Existenzbedrohung als vielmehr eine Kostenkomponente darstellen. Diese Unterscheidung zwischen „außergewöhnlichen“ und „alltäglichen“ Verlusten wird durch den Einsatz unterschiedlicher Instrumente des Risikomanagements dieser Verluste berücksichtigt338. Mit dem Ziel der Verringerung des Gesamtbank-Verlustpotentials korrespondiert im Fall von s.g. „High Impact – Low Risk“- Risiken, die sich durch hohe Verluste und geringe Häufigkeit auszeichnen, das Ziel der rechtzeitigen Früherkennung von Risikopotentialen. Vor allem bei Geschäftsarten, die wenig liquide Forderungen beinhalten, ist die Früherkennung die einzige Möglichkeit zur rechtzeitigen Vermeidung von Verlusten339. Als weiteres Ziel des Risikomanagements ist die Risiko-Ertrags Optimierung zur Sicherstellung risikoadäquater Erträge anzuführen. Dieses Ziel leitet sich aus der ertragsorientierten Risikopolitik ab, die letztlich den übergeordneten bankbetrieblichen Zielen Rentabilität und Sicherheit entspringt. Die Risiko-Ertrags Optimierung kann auf der Ebene der Einzelgeschäftssteuerung z.B. durch die Verwendung risikoadjustierter Ertragsmaße und auf der Ebene der Struktursteuerung durch aktive Einflussnahme auf das Gesamtbank-Forderungsportfolio erreicht werden. Neben Verringerung des Gesamtbank-Risikopotentials, Früherkennung und Risiko-Ertrags Optimierung läßt sich die Information von Management, Aktionären, Aufsichtsbehörden sowie der interessierten Öffentlichkeit über die Risikosituation der Bank als weiteres Ziel des Risikomanagements anführen. Dieses Ziel basiert gleichermaßen auf dem übergeordneten bankbetrieblichen Ziel der Sicherheit wie auch auf bankenaufsichtlichen Offenlegungsvorschriften. Die Risikosituation der Bank ist im Allgemeinen 337 Das Risikodeckungspotential einer Bank bezeichnet die Fähigkeit, Verluste zu verkraften und lässt sich beispielsweise mittels des Quotienten aus Eigenkapital und Rücklagen quantifizieren. 338 Diese Unterscheidung zwischen außergewöhnlichen und alltäglichen Verlusten bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen unerwarteten (UL) und erwarteten Verlusten (EL), auf die im folgenden noch ausführlicher eingegangen wird. Mehr zu dazu siehe Abschnitte 2.2.3 - 2.2.4. 339 Siehe Schierenbeck: 1999(b), Seite 249: „Das Ziel der Risikosteuerung […] besteht darin, die Folgen des identifizierten […] Risikos durch möglichst frühzeitige Identifikation des Risikopotentials und zielgerichtetes Ausnutzen der zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume zu mindern.“ 161 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management von breitem öffentlichen Interesse, da Einlagen bei Banken aufgrund ihrer Rolle als Finanzintermediäre von sehr vielen Anlegern gehalten werden. Auch deren Interessen und Informationsbedürfnisse werden durch aufsichtsrechtliche Bestimmungen und Offenlegungsvorschriften geschützt340. Die genannten Ziele des Risikomanagements (Risiko-Ertrags-Optimierung, Früherkennung, Verringerung des Gesamtbank–Verlustpotentials und Information) finden sich auch auf der Ebene einzelner Risikoarten wieder. Sie lassen sich daher auch als Ziele des Länderrisiko-Managements verstehen. Als besonders wichtiges Ziel des Länderrisiko-Managements läßt sich die Früherkennung von Länderrisiken hervorheben, die aufgrund der potentiell sehr großen Verluste, der schlechten Informationslage und der vergleichsweise geringen Liquidität länderrisikobehafteter Forderungen eine noch größere Bedeutung hat als bei Adressenrisiken. Aus den genannten Zielen des Risikomanagements leiten sich darüber hinaus unter Beachtung der besonderen Risikocharakteristika auch die weiteren spezifischen Ziele des Länderrisiko-Managements ab. So sind die Entscheidungen der kapitalgebenden Banken aufgrund der bedeutsamen Rolle von Banken als Geldgeber für Entwicklungsländer und als Financiers von Infrastrukturprojekten mit einer besonderen gesellschaftspolitischen Brisanz verbunden, die gegebenenfalls die risikopolitischen Handlungsalternativen einschränken kann. So kann eine Bank, die in einer Krisensituation eines Landes auf einer vollständigen Rückzahlung aller ausstehenden Zahlungen besteht, potentiell erheblichem öffentlichen oder brancheninternen Druck ausgesetzt sein, der sich über Reputations-Einbußen oder Sanktionsmaßnahmen anderer Banken deutlich auf das Geschäft auswirken kann341. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Beachtung gesellschaftspolitischer Rückwirkungen als spezifisches Ziel des Länderrisiko-Managements formulieren. Aus den Risikocharakteristica von Länderrisiken lässt sich des weiteren ableiten, daß kreditgebende Banken ein besonderes Interesse daran haben, im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten das Auftreten selbsterfüllender Krisen zu vermeiden. Wie bereits voranstehend hervorgehoben wurde, besteht durchaus die Möglichkeit, daß ein Land allein durch Spekulation der Finanzmärkte in eine selbsterfüllende Währungskrise „gestossen“ wird, die in einer Umschuldung und/oder einem Devisenmoratorium mündet. Da internationale Bankinstitute als wesentliche Teilnehmer an den Finanzmärkten agieren, haben sie ein kollektives Interesse daran, Handlungsweisen zu unterlassen, die andere Teilnehmer am Finanzmarkt als Signal für gesteigerte Risiken und eine bevorstehende Krise eines Landes deuten können. Dieses Ziel der Krisenvermeidung steht allerdings im Zielkonflikt mit dem Ziel der Risikovermeidung, da frühzeitig getroffene Maßnahmen zur Risikovermeidung (z.B. Aussetzung von Handelslimiten und Abbau von Forderungspositionen) die Situation des betroffenen Landes schwächen342. Die optimale Vorgehensweise einer großen Gläubigerbank im Vorfeld einer Krise sollte somit durch sehr vorsichtige 340 Auf die bestehenden bankenaufsichtlichen Vorschriften in Bezug auf Länderrisiken wird in Abschnitt 2.3 ausführlicher eingegangen. Hierbei sei insbesondere auf den massiven Druck auf kleinere Banken zur Kooperation hingewiesen, der üblicherweise im Fall von Umschuldungsmaßnahmen staatlicher Schuldner oder kollektiven Stützungsmaßnahmen von international bedeutenden Banken ausgeht. 342 Die geschilderten Maßnahmen der Krisenvermeidung führen einerseits zu einer direkten Schwächung des betroffenen Landes, da sich der finanzielle Handlungsspielraum des Landes gegenüber der Bank verringert. Darüber hinaus lassen sich ergriffene Maßnahmen der Risikovermeidung, wie z.B. das Aussetzen von Handelslimiten, am Finanzmarkt kaum verbergen. Indirekte Wirkungen auf die Liquiditätssituation des Landes, die durch die Reaktion des gesamten Finanzmarkts auf die von einer Bank ergriffenen Maßnahmen hervorgerufen werden, sind somit ebenfalls sehr bedeutsam. 341 162 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Handlungen geprägt sein, die sowohl einen langsamen Abbau der ausstehenden Forderungen als auch den Aspekt der Krisenvermeidung berücksichtigen. Aufgrund der Höhe der drohenden Verluste und aufgrund des letztlich marginalen Beitrags einer einzelnen Bank zum Erfolg der Krisenvermeidung wird das Ziel der Krisenvermeidung allerdings in der Praxis häufig nicht ausreichend beachtet. 2.1.2 Funktionen und Organisation des Risikomanagements Im Rahmen des bankbetrieblichen Risikomanagements sind verschiedene Tätigkeiten auszuführen, die im folgenden als Funktionen des Risikomanagements definiert werden. Die Organisation des Risikomanagements besteht in der Zuordnung der definierten Funktionen zu Organisationseinheiten der Bank. Zu den Funktionen des Risikomanagements gehören die im folgenden Diagramm aufgeführten Tätigkeitsbereiche Risikomodellierung, Risikoquantifizierung, Risikosteuerung und Risikofinanzierung. Diagramm 2.1: Der Prozeß des Risikomanagements343 Risiko Keine Identifizierung Identifizierung Risikomodellierung Ignorieren Modellierung Risikoquantifizierung Quantifizierung Berichterstattung Risikosteuerung Besichern Vermeiden Diversifizieren Vermindern Restrisiko Risikofinanzierung Verlagern Versichern Selbsttragen Die beschriebenen Funktionen des Risikomanagements bilden eine Abfolge von Tätigkeiten und Prozessen, die zur Erreichung der Ziele des Risikomanagements eingesetzt werden. Danach muß ein auftretendes Risiko zunächst identifiziert werden, bevor es in eine Risikosystematik integriert und entsprechend seiner Risikoursachen modelliert werden kann. Die Funktion der Risikomodellierung umfasst somit sowohl die Risikoidentifkation als auch die Festlegung der Risikodefinition und die eigentliche 343 Das Diagramm ist angelehnt an ein Diagramm aus Schierenbeck: 1999 (c), Seite 372. 163 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Modellbildung. Die Vorgaben der Risikomodellierung ermöglichen eine Quantifizierung der Risiken und eine entsprechende Berichterstattung an die zuständigen Steuerungsinstanzen innerhalb der Bank. Die Funktion der Risikoquantifizierung umfasst auch die Berichterstattung und stellt sicher, daß erhöhte Risikopotentiale, die sich aus der operativen Geschäftstätigkeit344 heraus ergeben, rechtzeitig erkannt werden können. Die in der Risikoquantifizierung festgestellten Risikopotentiale führen im Prozeß der Risikosteuerung zu Steuerungsentscheidungen, die letztlich auf eine optimale Risiko-Ertrags-Struktur der Gesamtbank unter Beachtung des Risikodeckungspotentials hinauslaufen. Der Risikosteuerung stehen dabei eine Vielzahl von Steuerungsinstrumenten zur Verfügung, die in Abschnitt 2.2 ausführlicher vorgestellt werden. Die Funktion der Risikofinanzierung umfasst letztlich alle Entscheidungen und Prozesse, die mit der Finanzierung der mit den Restrisiken der Risikosteuerung verbundenen Verluste im Zusammenhang stehen. Die Bedeutung effizienter Risikomanagement-Prozesse wird anhand der Tatsache deutlich, daß nicht identifizierte oder fehlerhaft quantifizierte und dadurch nicht in den Steuerungskreislauf gelangende Risiken von einer Bank in voller Höhe selber getragen werden müssen. Analog zum allgemeinen Risikomanagement lassen sich auch die Prozesse des LänderrisikoManagements in die Funktionen Länderrisiko-Modellierung, Länderrisiko-Quantifizierung, LänderrisikoSteuerung und Länderrisiko-Finanzierung unterteilen. Die Organisation des Risikomanagements umfaßt alle bankbetrieblichen Regelungen, die einerseits personelle Zuständigkeiten in einer Bank für die o.g. Funktionen des Risikomanagements festlegen und die andererseits den Ablauf bestimmter Arbeitsprozesse, die bei der Ausfüllung der o.g. Funktionen anfallen, vorschreiben. Die ausführenden Organisationseinheiten umfassen dabei die Geschäftsführung, die Abteilungen des Controlling / Risikocontrolling und die operativen Geschäftseinheiten, in denen Geschäftsentscheidungen gefällt werden. Unter dem Aspekt der anzustrebenden Prozessintegration und der komplexen Wirkungszusammenhänge ist eine Organisationsstruktur der RisikomanagementProzesse, die klare Kompetenzregelungen und Prozessbeschreibungen beinhaltet, eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Ziele des Risikomanagements345. Die Notwendigkeit einer größtmöglichen Prozeßintegration bedingt auch eine Abstimmung der betrieblichen Organisationsstruktur auf die Erfordernisse des Risikomanagements, so daß die Organisationseinheiten sowohl von ihren zugewiesenen Kompetenzen als auch von der Qualifikation der Mitarbeiter und der technischen Ausstattung her die Erreichung der Ziele des Risikomanagements sicherstellen können. 2.1.2.1 Risikomodellierung Zur Erreichung der Ziele des Risikomanagements müssen die mit der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Bank verbundenen Risiken zunächst im Rahmen der Risikomodellierung identifiziert und dann erklärt werden. Die Identifikation bestimmter Risiken beinhaltet die Erkenntnis, daß bestimmte Verluste auf 344 Auf die Unterscheidung zwischen strategischen, operativen und taktischen Entscheidungen sowie ihre Implikation für Risikosteuerung und Risikoquantifizierung wird im folgenden (siehe Abschnitt 2.1.2.3) noch eingegangen. Unter “operativem Geschäft” sei das mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Bank verbundene, “alltägliche” Geschäft verstanden. 345 Zu der Bedeutung organisatorischer Regelungen in der Risikopolitik siehe auch Schierenbeck: 1999(a), Seite 7ff. und 1999(b), Seite 250. 164 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management gemeinsame charakteristische Risikofaktoren zurückzuführen sind und sich durch eine gemeinsame Risikodefinition abbilden lassen. Nicht identifizierte Risiken müssen von der Bank selber getragen werden und führen im Schadensfall zu Verlusten, die entweder eine Identifizierung der Risiken bewirken oder (im schlechteren Fall) fälschlicherweise anderen Risikoarten zugerechnet werden. Daß in diesem Fall die Risikoquantifizierung anderer Risikoarten verzerrt wird, ist ein weiteres Indiz für die Notwendigkeit einer vollständigen und überschneidungsfreien Risikosystematik und unterstreicht die Wichtigkeit der Risikoidentifikation. Im Rahmen der auf die Identifikation und die Risikodefinition folgenden Modellbildung werden die Methoden zur Risikoquantifizierung entwickelt. Der Prozess der Risikomodellierung sei durch das folgende Diagramm illustriert: Diagramm 2.2: Der Prozess der Risikomodellierung Ermittlung der historischen Verlustereignisse Risikoidentifikation Risikodefinition Ermittlung der damit verbundenen Risikoindikatoren Ermittlung von Risikofaktoren Abbildung des Zusammenhangs in einem mathem. Risikomodell Ermittlung eines Kausalzusammenhangs zw. Risikoindikat. & Verlusten Die Modellbildung setzt an einer Erforschung der Umstände der mit den zu untersuchenden Risiken verbundenen Verluste an. In diesem Zusammenhang sind Risikofaktoren und Risikoindikatoren herzuleiten, die mit den Verlusten in Verbindung gebracht werden können. In einem nächsten Schritt sind Kausalzusammenhänge zwischen den identifizierten Risikoindikatoren und den Verlustereignissen zu erforschen und in einem allgemeinen Bewertungsalgorithmus abzubilden. Dieser fasst alle als wesentlich erachteten Kausalzusammenhänge in ein Risikomodell. Dieses entspricht einem Algorithmus, anhand dessen Realisationen der Risikoindikatoren und Geschäftsdaten in eine bestimmte Ausprägung des gewünschten Risikomaßes umgesetzt werden. Bei der Länderrisiko-Modellierung stellen sich in der Praxis immer noch eine Reihe von Herausforderungen, zu denen in der Risikosteuerung anderer Risikoarten bereits allgemein anerkannte Antworten gefunden wurden. So ist die Festlegung einer Risikosystematik und die Abgrenzung der Länderrisiko-Steuerung von den Steuerungskreisen anderer Risikoarten bisher weder in der Theorie noch in der Praxis eindeutig gelöst. Dies umfasst einerseits die Tatsache, daß bisher keine allgemein akzeptierte und verwendete Länderrisiko-Definition existiert. Diese Problematik zeigte sich bereits in der obigen Diskussion zur Länderrisiko-Definition (siehe Abschnitt 1.2) und führt insbesondere im Punkt der Abgrenzung zwischen Adressenrisiko- und Länderrisiko-Steuerung in der Praxis immer wieder zu falschen Steuerungsimpulsen346. Andererseits sind in gleichem Kontext zahlreiche Interdependenzen von Länderrisiken mit anderen Risikoarten zu berücksichtigen, die sich vor allem in den Auswirkungen von Krisen (Country Event Risiken) zeigen. Die Separierung der jeweiligen 346 Dies ist beispielsweise bereits dann der Fall, wenn Korrelationen zwischen Adressenrisiken und Länderrisiken vernachlässigt werden und die Risiken dadurch in der Summe zu hoch quantifiziert werden. Ein anderes Beispiel ist die Abgrenzung von Staatsausfallrisiken und Transferrisiken bei Krediten an Staaten, die einen bereits in der obigen Diskussion (siehe Abschnitt. 1.2.2 ff) aufgegriffenen Problemfall der Abgrenzung darstellt. 165 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Auswirkungen länderspezifischer Country Events von sonstigen Markt- oder Adressenrisiken stellt eine bislang weitgehend vernachlässigte Problematik dar. Die Festlegung einer klaren Länderrisiko-Definition sowie die Einbettung der Länderrisiko-Steuerung in alle sonstigen Risikosteuerungsprozesse einer Bank ist daher ein sehr wichtiger Teil der Länderrisiko-Modellierung. Als weiteres wichtiges Element der Länderrisiko-Modellierung ist die Analyse der Kausalzusammenhänge zwischen Länderrisiko-Faktoren und Länderrisiko-Definition sowie die Festlegung des Prozesses der Länderrisiko-Quantifizierung anzusehen. Während diese Problemstellung z.B. in der Marktrisiko-Steuerung durch die sogar aufsichtsrechtlich anerkannten internen Modelle in den meisten Instituten gelöst ist, ist ein qualitativ vergleichbarer Lösungsansatz bei der Länderrisiko-Modellierung noch in weiter Ferne. Ein empirisch haltbares Risikomodell, welches einen Kausalzusammenhang zwischen Risikofaktoren und einer Risikokennzahl (z.B. Value-at-Risk) aufweist, existiert im Bereich der Länderrisiko-Steuerung bisher nicht. Besondere Probleme bereiten bei der Modellierung sowohl die Vielzahl der unterschiedlichen Risikofaktoren als auch ihre Interdependenz, die noch dazu durch nicht konstante und in Krisenfällen kollabierende Korrelationen gekennzeichnet ist. Im folgenden Abschnitt beschäftigen wir uns eingehend mit dem Problem eines fehlenden Länderrisikomodells und stellen die bisher bekannten quantitativen Verfahren zusammen, auf denen ein derartiges Modell basieren kann. Bei der organisatorischen Ansiedlung der Funktion der Länderrisiko-Modellierung in einer Bank sind die folgenden Effizienzkriterien zu beachten: • Aufgrund der Komplexität der mathematischen Methoden der Risikomodellierung und der damit verbundenen Steuerungsimplikationen sollte die Funktion der Risikomodellierung für eine bestimmte Risikoart organisatorisch in einer Abteilung angesiedelt sein, in der entsprechende methodische Kenntnisse vorhanden sind. Die in der Länderrisiko-Modellierung notwendigen Kenntnisse sind dabei relativ weitreichend, da sie neben bankbetriebswirtschaftlichen und finanzmathematischen auch volkswirtschaftliche Kenntnisse umfassen. • Eine Kompatibilität der unterschiedlichen in der Bank verwendeten Risikosteuerungs-Instrumente für die verschiedenen Risikoarten ist leichter sicherzustellen, wenn die Verantwortung für die Risikomodellierung aller Risikoarten in einer zentralen Organisationseinheit vereinigt ist. • Die Risikomodellierung sollte in einer von den operativen Geschäftseinheiten unabhängigen Organisationseinheit angesiedelt sein, damit die Methodik der Risikoberechnung nicht durch Geschäftsinteressen der operativen Geschäftseinheiten beeinflusst werden kann. Mögliche Einflußnahmen könnten andernfalls auf eine einseitige Bevorzugung bestimmter Geschäftsarten im Risikomaß hinauslaufen, die von unternehmenspolitisch wichtigen Entscheidungsträgern aus dem alleinigen Interesse einer Unternehmenseinheit heraus durchgesetzt werden könnte. • Die Organisationseinheit, in der die Funktion der Risikomodellierung angesiedelt ist, sollte die Geschäftsdaten, die alle von den zu entwickelnden Methoden betroffenen Geschäfte umfassen, stets maschinell verfügbar haben und eine fundierte Kenntnis über die Geschäftssituation 166 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management aufbringen, damit sie eventuelle problematische Steuerungswirkungen neuer Risikomodelle im Vorfeld erkennen und vermeiden kann. 2.1.2.2 Risikoquantifizierung und Berichterstattung Im Rahmen der Risikoquantifizierung müssen alle Risiken, denen eine Bank zu einem bestimmten Stichtag ausgesetzt ist, regelmäßig mit den von der Risikomodellierung vorgegebenen Methoden quantifiziert und den entsprechenden für die Risikosteuerung verantwortlichen Stellen in Form eines Risikoberichts zur Kenntnis gebracht werden. Die Funktion der Risikoquantifizierung umfaßt dabei den Bezug zur aktuellen Geschäftssituation durch die Analyse aller relevanten Geschäfte und beinhaltet damit auch alle technischen Probleme zur Ermitttlung der entsprechenden Geschäftsdaten347. Die Funktion der Risikoquantifizierung bildet damit die Grundlage für die Erreichung der Ziele des Risikomanagements, da erst die genaue Kenntnis der Risikosituation eine gezielte Beeinflussung derselben ermöglicht. Somit ist die Risiko-Berichterstattung nicht nur als Mittel zur Erreichung des InformationsZiels, sondern gerade auch als Voraussetzung für die Erreichung der Risiko-Ertrags-Optimierung und der Verringerung des Gesamtbank-Verlustpotentials anzusehen. Neben der Informationsfunktion über neu entstandene Risikopotentiale erfüllt die Risikoquantifizierung auch eine Kontrollfunktion für die Effizienz der in der Risikosteuerung eingesetzten Steuerungsmaßnahmen. Diese Kontrollfunktion ist zur Erreichung eines effizienten Risikomanagements sehr wichtig, da erst durch die Kontrolle der Steuerungsmaßnahmen Restrisiken und Ineffizienzen der Steuerungsinstrumente festgestellt werden können. Die Kontrolle der Wirkungen von Steuerungsmaßnahmen ist jedoch nur dann möglich, wenn die Steuerungsmaßnahmen in ihren Auswirkungen auf das Portfolio oder auf das Einzelgeschäft risikoadäquat in der Risikoquantifizierung erfasst werden können348. Während im Rahmen des traditionellen Risikomanagements des Kreditgeschäfts die Risikoquantifizierung eher intuitiv und dezentral von den operativen Einheiten durchgeführt wurde349, stützen sich die modernen Methoden der Risikoquantifizierung auf mathematisch-statistische und damit empirisch fundiertere Methoden. Diese zentral entwickelten Methoden lassen dezentralen Stellen weniger Beurteilungsspielraum und stellen damit eine interpersonelle Vergleichbarkeit der Risikoevaluationen sicher, die mit traditionellen Mitteln der Risikoanalyse nur bedingt erreichbar ist. Die Funktion der Länderrisiko-Quantifizierung basiert analog zu der generellen Vorgehensweise auf den von der Länderrisiko-Modellierung vorgegebenen Methoden. Die mit der Funktion der LänderrisikoQuantifizierung verbundenen Tätigkeiten umfassen dabei: 347 Zu den technischen Voraussetzungen des Risikomanagements siehe auch Abschnitt 2.1.2.5. Beispielsweise müssen Credit Default Swaps, Asset Backed Securities und Versicherungen derart abgebildet werden, daß die risikomindernde Wirkung auf die ihnen zugrunde liegenden Geschäfte in der Risikoquantifizierung Berücksichtigung findet. Dies setzt allerdings in der Praxis die Möglichkeit einer Identifikation der Verbindung von Absicherungsgeschäft und Ursprungsgeschäft voraus, die im Allgemeinen durch die vorhandenen DV-Systeme nur problematisch abzubilden ist. 349 Dies bezieht sich auf nicht standardisierte Risikobewertungen oder Rating-Verfahren, die letztlich keine mathematisch-statistische Risikomodellierung beinhalten. 348 167 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • die Identifizierung aller länderrisikorelevanten Geschäfte anhand der in der LänderrisikoModellierung festgelegten Länderrisikodefinition, • die Quantifizierung der mit den länderrisikorelevanten Geschäften verbundenen Länderrisiken mittels des durch die Risikomodellierung festgelegten Risikomodells. Dies beinhaltet in der praktischen Umsetzung auch die DV-technische Bereithaltung aller für die Risikoquantifizierung notwendigen Geschäftsdaten. • die Aufbereitung der erstellten Risikoinformationen in einem Länderrisikobericht, der allen mit der Länderrisiko-Steuerung befassten Organsationseinheiten als Grundlage für die Entscheidungen der Länderrisiko-Steuerung dient. Der Länderrisikobericht stellt aufgrund der unmittelbar einsichtigen geographischen Gliederung eines der wichtigsten Informationsinstrumente der Geschäftsführung über das Gesamtportfolio der Bank dar und hat daher in der Praxis neben dem Aspekt der Länderrisiko-Steuerung auch einen Geschäftssteuerungs-Aspekt. Dieser Geschäftssteuerungs-Aspekt tritt erfahrungsgemäß besonders dann in den Vordergrund, wenn anstelle der Verwendung eines „echten“ Risikomaßes wie dem Value-at-Risk die Risikoquantifizierung anhand einer reinen Volumensbetrachtung durchgeführt wird. • Die Bereitstellung der quantifizierten Risikomaßzahlen in entsprechenden DV-Systemen, auf die alle potentiellen Adressaten der Information zugreifen können. • Die Kontrolle der Effizienz der in der Länderrisiko-Steuerung getroffenen Steuerungsmaßnahmen durch risikoadäquate Berücksichtigung der Steuerungsinstrumente (siehe oben). Bei der Erstellung des Länderrisikoberichts in der Länderrisiko-Quantifizierung sind verschiedene aufsichtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die in Abschnitt 2.3 angeführt und die daher unter Verweis auf diesen Abschnitt an dieser Stelle nicht weiter beschrieben werden. Diese gesetzlichen Vorgaben bestimmen einerseits die Notwendigkeit der Länderrisiko-Berichterstattung sowie Mindestanforderungen an den Inhalt der Berichte. Bei der organisatorischen Ansiedlung der Funktion der Risikoquantifizierung sind folgende Effizienzkriterien zu beachten: • Zur Vermeidung einer Einflußnahme des Geschäftsbereichs auf die Risikoquantifizierung und zur Sicherstellung einer strikten Trennung von Geschäftsentscheidungs- und Kontrollfunktionen sollte die Risikoquantifizierung organisatorisch von der Risikosteuerung und von der operativen Einheit, die die Geschäftsentscheidung fällt, getrennt sein. Eine derartige Trennung von Risikosteuerung und Risikoquantifizierung wird auch durch bankaufsichtliche Vorschriften verlangt350. In der 350 Entsprechend der Anforderungen des Baseler Ausschusses dürfen mit der Messung, Überwachung und Kontrolle der Risiken im Hinblick auf die Grundsätze und Verfahren nur Abteilungen betraut sein, die strikt funktional und durch die gesamte Hierarchie des Instituts von den Abteilungen, die die Geschäftsentscheidung verantworten, getrennt sind. Mehr dazu siehe Abschnitt 2.3. 168 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management bankbetrieblichen Praxis ist die Funktion der Risikoquantifizierung daher häufig in einer unabhängigen Risikocontrolling-Abteilung351 zusammengefaßt. • Die Risikoquantifizierung sollte derart organisiert sein, daß für jede Produktart und jede Risikoart eine klare Zuständigkeit für die Durchführung der Risikoquantifizierung festgelegt ist. Dies beinhaltet einerseits den Aspekt, daß die Risikoquantifizierung für ein Geschäft und eine Risikoart zu einem eindeutigen Ergebnis führen sollte, andererseits den Aspekt, daß das quantifizierte Risikomaß derart in alle massgeblichen DV-Systeme der Bank eingespeist wird, daß alle potentiellen Empfänger darauf zugreifen können und andere Organisationseinheiten keine „Parallelrechnungen“ durchführen müssen. • Eine Kombination der Funktionen der Risikomodellierung und der Risikoquantifizierung in einer Organisationseinheit bietet sich aufgrund ähnlicher personeller und fachlicher Anforderungskriterien an, da die zur Ausführung beider Funktionen notwendigen Kenntnisse ähnlich sind und beide Funktionen in einer von der Geschäftseinheit unabhängigen organisatorischen Einheit durchgeführt werden müssen. • Dies gilt völlig analog für die Risikoquantifizierung von Länderrisiken. Wie bereits im Rahmen der Anforderungen an die Organisation der Risikomodellierung angeführt wurde, umfassen die für Risikomodellierung und Risikoquantifizierung notwendigen Kenntnisse volkswirtschaftliche, bankbetriebswirtschaftliche und finanzmathematische Kenntnisse. • Zur Sicherstellung einer optimalen Kommunikation und Zusammenarbeit von Volkswirten, Betriebswirten und Finanzmathematikern, die bei der Erfüllung der Funktionen der LänderrisikoIdentifizierung, -Modellierung und -Quantifizierung zusammenarbeiten müssen, erscheint eine Zusammenfassung dieser Funktionen in einer organisatorischen Einheit effizient. 2.1.2.3 Risikosteuerung Die Funktion der Risikosteuerung umfasst alle Maßnahmen, Entscheidungen und Prozesse, die auf Basis der durch die Risikoquantifizierung zur Verfügung gestellten Informationen die Beeinflussung der Geschäftsportfolio-Struktur zur Erreichung der Ziele des Risikomanagements bezwecken. Die angesprochenen Massnahmen, Entscheidungen oder Prozesse können dabei unterschiedlichster Art, Reichweite und Wirkungsweise sein und lassen sich entsprechend kategorisieren. Die verschiedenen Kategorien der Steuerungsentscheidungen können einerseits bei der Festlegung der Entscheidungsträger (d.h. der Organisation der Risikosteuerung), andererseits aber auch im vorgelagerten Prozess der Risikoquantifizierung Berücksichtigung finden. 351 Zu den Begriffen Risikocontrolling / Bankcontrolling siehe Schierenbeck: 1999(a), Seite 4 ff. 169 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management a) Strategische, Operative und Taktische Entscheidungen Die Entscheidungen der Risikosteuerung lassen sich in strategische, operative und taktische Entscheidungen unterscheiden. Danach sind strategische Entscheidungen „von besonderer Bedeutung für die Vermögens- und/oder Erfolgsentwicklung einer Unternehmung, nur aus dem Gesamtzusammenhang einer Unternehmung heraus zu entscheiden (und damit grundsätzlich nur von der Geschäftsführung wahrzunehmen), von Langfristwirkung und geringer Häufigkeit sowie unter Beachtung der festgelegten Geschäftsphilosophie zu fällen“352. Operative Entscheidungen beziehen sich auf die Umsetzung strategischer Vorgaben im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs und haben zumeist einen kurz- bis mittelfristigen Charakter. Sie fallen im Vergleich zu strategischen Entscheidungen häufig an und sind im Allgemeinen nicht so weitreichend, daß eine Fehlentscheidung die Ertrags- oder Vermögenssituation der Bank deutlich beeinflussen könnte. Darüber hinaus beziehen sie sich stets auf einzelne Geschäfte oder Geschäftsbereiche. Taktische Entscheidungen umfassen alle Entscheidungen, die aus einer sich kurzfristig (bis 1 Jahr) ergebenden Situation heraus gefällt werden und weder operativen noch strategischen Charakter haben. Aus dieser Unterscheidung folgt, daß strategische Entscheidungen in der Risikosteuerung nicht in Frage gestellt werden können, da sie auf bewussten Einzelfall-Entscheidungen der Geschäftsführung basieren. Die aus strategischen Entscheidungen folgenden Geschäfte stehen daher in der Risikosteuerung nicht zur Disposition. Als Beispiel für eine derartige strategische Entscheidung lässt sich die Entscheidung zur Eröffnung einer Niederlassung und die damit verbundene Erhöhung der Länder-Limite in einem bestimmten EM-Land ansehen. Während die generelle Präsenz und der Wille zum Aufbau neuer Positionen nach der Entscheidung der Geschäftsführung nicht zur Disposition steht, kann die Vorgabe von Mindest-Konditionen oder die Einforderung von Sicherheiten durchaus Gegenstand der Länderrisiko-Steuerung sein. Konsequenterweise müssten auf strategischen Entscheidungen beruhende Geschäfte generell aus dem Prozess des Risikomanagements herausgehalten werden und dürften auch in der Risikoquantifizierung nicht berücksichtigt werden. Da dies allerdings andererseits den Informationsgehalt des quantifizierten Gesamt-Risikopotentials entwerten und die Entdeckung sich entwickelnder Risikopotentiale in strategischen Positionen erschweren würde, werden in der bankbetrieblichen Praxis dem Vorsichtsprinzip folgend generell alle Positionen der Risikoquantifizierung zugeführt. Die Sonderbehandlung strategischer Positionen ist in der Risikosteuerung durch Einzelfall-Ausnahmen sicherzustellen. Aus den voranstehenden Ausführungen wird klar, daß die Risikosteuerung vorwiegend auf die Beeinflussung operativer und taktischer Geschäfts-Entscheidungen ausgerichtet ist. Obwohl strategische Positionen in der Risikoquantifizierung erfasst werden, fliessen sie nicht in die Risikosteuerung ein. Klose unterscheidet strategische, operative und taktische Entscheidungen vorwiegend am Kriterium der zeitlichen Reichweite ihrer Auswirkungen353. Taktische Entscheidungen haben dabei grundsätzlich kurze 352 353 Definition aus Gabler Wirtschaftslexikon 13. Auflage: 1993, Seite 3173. Siehe Klose: 1996, Seite 183. 170 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Reichweite, während strategische Entscheidungen durch besonders langfristige Reichweite gekennzeichnet sind. b) Effizienzkriterien der Organisation Die Funktion der Risikosteuerung ist nicht an eine einzelne Organisationseinheit gebunden. Vielmehr werden Entscheidungen der Risikosteuerung (mit unterschiedlicher Reichweite) in beinahe allen Organisationseinheiten einer Bank getroffen. Die Zuordnung einzelner Entscheidungen der Risikosteuerung zu zuständigen Organisationsebenen erfolgt im Allgemeinen nach Effizienzkriterien, die an der Reichweite und Bedeutung der Entscheidungen festgemacht werden können. Diese umfassen: • Beachtung des Primats des Managements für Strategie-Entscheidungen: Sowohl die Setzung des maximal einzugehenden Gesamtrisikos (s.g. „Maximum Risk Appetite“) als auch die Bestimmung der Portfoliostruktur sind unmittelbare und nicht delegierbare strategische Entscheidungen der Geschäftsführung. Die Bestimmung der gewünschten Portfoliostruktur zielt in erster Linie auf die Konzentration der Risiken im Gesamtbankportfolio ab. Die damit verbundene Optimierung der Portfoliostruktur beinhaltet die Risiko-Diversifikation unter der Nebenbedingung, daß besondere Ertragschancen bestimmter Teilsegmente des Portfolios ausreichend genutzt werden. • Minimierung der unnötigen Inanspruchnahme von Managementkapazitäten. Trotz der generellen Zuständigkeit des Managements für alle Fragen der Risikosteuerung sollten alle Steuerungsentscheidungen, die nicht strategischen Charakter haben und in ihren Auswirkungen nicht wesentlich für das Geschäftsergebnis der Bank sind, vom Management an entsprechende Fachabteilungen delegiert werden, damit die begrenzten zeitlichen Kapazitäten des Managements nicht durch vergleichsweise „unwichtige“ Entscheidungen blockiert werden. • Erhaltung eines bestimmten Freiheitsgrades für die operative Ebene. Die operative Einheit sollte durch die Entscheidungen des Managements zur Risikosteuerung nicht derart in ihrem Entscheidungsspielraum eingeschränkt werden, daß sie ihre spezifischen Kenntnisse einzelner Geschäfte und Kunden nicht in die Feinsteuerung des Geschäftsportfolios einbringen kann. Die Erhaltung eines bestimmten Freiheitsgrads für die operative Ebene korrespondiert eng mit dem Kriterium der Minimierung der unnötigen Inanspruchnahme von Managementkapazitäten, da letzteres automatisch einen gewissen Freiheitsgrad für die operative Ebene mit sich bringt. Die angeführten Effizienzkriterien sind vollkommen analog auch im Bereich der Länderrisiko-Steuerung anzuwenden. So impliziert die Beachtung des ersten Effizienzkriteriums beispielsweise, daß das oberste LänderrisikoLimit eines Länderrisiko-Limitsystems354 stets durch die Geschäftsführung bestimmt werden sollte. 354 Auf das Steuerungsinstrument der Länder-Limitsysteme wird im folgenden noch ausführlicher eingegangen (siehe Abschnitt 2.2.2). 171 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management c) Duales Steuerungsmodell355 Das duale Steuerungsmodell beinhaltet eine Aufteilung aller Steuerungsentscheidungen zwischen Geschäftsführung und operativer Ebene. An den voranstehend angeführten Effizienzkriterien anknüpfend, basiert der Ansatz des dualen Steuerungsmodells vor allem auf dem zweiten Effizienzkriterium. Unter Delegation aller nicht strategischen Risikosteuerungsentscheidungen an untere Entscheidungsebenen stellt sich für jede anstehende Steuerungsentscheidung letztlich die Frage, welche Organisationseinheit am besten mit der Entscheidung betraut werden sollte. Entsprechend der typischen Organisationsstruktur einer Bank lassen sich zunächst zentrale (d.h. in der Konzernzentrale angesiedelte) und dezentrale Organisationseinheiten unterscheiden. Während zentrale Organisationseinheiten im Allgemeinen einen besseren Überblick über das gesamte Geschäftsportfolio aufweisen, verfügen dezentrale Organisationseinheiten vor Ort über bessere Detailkenntnisse der individuellen Situation von Einzelgeschäften oder Teilportfolien. Im Rahmen des dualen Steuerungsmodells sind diese jeweils spezifischen Kenntnisse zentraler und dezentraler Organisationseinheiten bei der Delegierung nicht-strategischer (operativer356) Risikosteuerungs-Entscheidungen zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem dualen Steuerungsmodell lässt sich die Risikosteuerung somit folgendermaßen kategorisieren: Die zentrale strategische Risikosteuerung ist der Geschäftsführung vorbehalten und wird auch als Struktursteuerung bezeichnet. Sie umfasst nur strategische Entscheidungen, zu denen auch die Setzung von Zielvorgaben für die operative Risikosteuerung gehört. Die zentrale operative Risikosteuerung (auch zentrale Geschäftssteuerung oder „Portfolio Management“ genannt) umfasst alle nicht strategischen Entscheidungen der Risikosteuerung, für die die Kenntnis des größeren Portfolio-Kontexts notwendig ist. Die zentrale Geschäftssteuerung ist in modernen bankbetrieblichen Organisationsstrukturen häufig in einer separaten „Portfolio Management“ Abteilung angesiedelt und fungiert als eigenes Profit Center. Als solches trägt sie Verantwortung für die Erreichung der Zielvorgaben der Geschäftsführung. Zur Ausführung der zentralen operativen Risikosteuerung stehen dieser Einheit im Allgemeinen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die an unterschiedlichen Zeitpunkten des Geschäftsverlaufs ansetzen (für eine ausgiebige Behandlung der einzelnen Instrumente siehe Abschnitt 2.2.). Als Beispiele für diese Instrumente sind zu nennen: • Kauf- und Verkaufsentscheidungen bereits bestehender Forderungen/Verträge auf dem Markt, • Verkauf von Forderungsbündeln über die Instrumente der Asset Securitization (ABS), • Einsatz derivativer Instrumente (wie z.b. credit default swaps, credit linked notes), mittels derer Risiken abgegeben oder hinzugekauft werden, 355 Zum dualen Steuerungsmodell siehe vor allem Schierenbeck: 1999(a), Seite 7 und Seite 279ff. Die vorliegenden Ausführungen basieren auf dieser Quelle. 356 Dies umfasst genau genommen auch taktische Entscheidungen, die allerdings aus Formulierungsgründen nicht ständig erwähnt werden. 172 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Steuerungsinstrumente der Vorkalkulation. Diese setzen vor der Entscheidung für ein Neugeschäft an und beeinflussen die Anzahl und das Risikoprofil neu abzuschliessender Geschäfte durch die Integration der Risikobetrachtung in die Einzelgeschäftsentscheidung. Im Rahmen der „klassischen Organisationsstruktur“ des Kreditgeschäfts wird die zentrale operative Risikosteuerung für Länder- und Adressenrisiken gemeinsam durch s.g. „Kreditausschüsse“ ausgefüllt357, die mit Mitgliedern aller betroffenen Geschäftsbereiche besetzt sind. Dabei ist evident, daß die Anreize für die gesamtbankbezogene Optimierung des Portfolios in einer derartigen Organisationsstruktur geringer sind als in der beschriebenen Organisation mit einer „Portfolio Management Einheit“ als Profit Center. Der dezentralen operativen Risikosteuerung werden entsprechend dem dritten Effizienzkriterium alle operativen und taktischen Entscheidungen zugewiesen, für die eine Kenntnis des größeren PortfolioKontexts nicht notwendig ist. Diese umfassen im Allgemeinen Einzelgeschäfts-Entscheidungen, die unter Einhaltung aller durch die zentrale Geschäftssteuerung gegebenen Vorgaben eigenverantwortlich von operativen Einheiten vor Ort entschieden werden können. Die Organisation der dezentralen operativen Risikosteuerung muss eigenständige Risikoabwägungen, Soll/Ist Vergleiche und daraus folgende Geschäftsentscheidungen der dezentralen Stellen ermöglichen. Der gewährte Freiheitsgrad basiert auf der Setzung von einschränkenden Vorgaben und Anreizsystemen, die die Bildung eines Problembewußtseins bei den dezentralen Entscheidungsträgern fördern und alle dezentralen Entscheidungsträger im Sinne der Gesamtbank zum optimalen Verhalten führt358. Die dezentrale Geschäftssteuerung umfasst idealerweise alle Entscheidungen von grosser Häufigkeit und geringer Tragweite, die am besten unter Kenntnis der individuellen Geschäftsspezifika vor Ort entschieden werden. d) Aktive und Passive Risikosteuerung Maßnahmen der Risikosteuerung lassen sich in Maßnahmen der aktiven und der passiven Risikosteuerung unterscheiden359. Die aktive Risikosteuerung beinhaltet alle Maßnahmen und Strategien, die an den Risikoursachen (Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe) ansetzen und durch gezielte Veränderungen des Geschäftsportfolios eine Schadensprävention anstreben. Dies kann sowohl durch kurzfristig wirkende Kaufs- oder Verkaufs-Entscheidungen, Hedges oder Securitization als auch über das längerfristig wirkende Steuerungsinstrument der Vorkalkulation geschehen360. Im Rahmen des dualen Steuerungsmodells sind Entscheidungen der aktiven Risikosteuerung vorwiegend der zentralen operativen oder strategischen Risikosteuerung zuzuordnen. Ein Risikosteuerungs-Konzept, das Maßnahmen der aktiven Risikosteuerung einschließt, ist Voraussetzung für die vielfach angestrebte Trennung von Geschäftsabschluß und Risikosteuerung. Nach diesem Konzept der aktiven Risiko- 357 Zur Rolle der Kreditausschüsse in der Länderrisiko-Steuerung siehe Bäcker: 1998, Seite 16. Ansatz für ein solches Steuerungssystem kann z.B. die interne Ertragsrechnung auf der Basis risikoadjustierter Ertragsgrößen sein, die das Gesamtportfolio der Bank als Referenz nehmen. 359 Zu der Unterscheidung zwischem aktivem und passivem Risikomanagement siehe beispielsweise Schierenbeck: 1999 (c), Seite 365. 358 173 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management steuerung trifft die Einheit der zentralen operativen Risikosteuerung (Portfolio Management) unter Asset Management Gesichtspunkten ständig „Buy-or-Hold“-Entscheidungen für jedes Asset der Bank und ist damit als eigenes Profit Center tätig, während die Geschäftseinheiten im Rahmen vorgegebener Grenzen beliebig Geschäftsabschlüsse tätigen können. Die zentrale operative Risikosteuerung kann durch aktive Verkaufsentscheidungen Eigenkapital freisetzen und sich somit aus dem Pool der Neugeschäfte stets die im Portfoliokontext besten Geschäfte aussuchen. Der Vorteil dieses Konzepts ist vor allem, daß unter Einhaltung aller Limite eine ständige Optimierung des Portfolios stattfindet, indem das Portfolio aus dem Pool aller Alt- und Neu-Geschäfte immer neu zusammengestellt wird. Die passive Risikosteuerung beinhaltet alle Maßnahmen, die auf Einzelgeschäftsebene die Verluste, die im Risikofall eintreten, abmildern und damit die Verluste nachträglich verringern. Im Rahmen der passiven Risikosteuerung wird die Risikostruktur des Portfolios durch Hinzunahme von Sicherungsinstrumenten bei Einzelgeschäften verändert. Instrumente der passiven Risikosteuerung beinhalten beispielsweise die Instrumente der Besicherung. Die passive Risikosteuerung ist von der Risikofinanzierung (siehe Abschnitt 2.2.4) abzugrenzen, die bei gegebener Risikostruktur des Portfolios alle Maßnahmen zur nachträglichen Risikobewältigung beinhaltet. Die Eingrenzung der passiven Risikosteuerung auf einzelgeschäftsbezogene Massnahmen erfolgt zur klareren Abgrenzbarkeit gegenüber der Funktion der Risikofinanzierung. Aktive und passive Risikosteuerung sind weniger als sequentielle Abfolge, sondern vielmehr als integriertes System zu sehen. Getroffene Maßnahmen der aktiven und passiven Risikosteuerung müssen kompatibel sein und zusammen alle Risiken abdecken. Jedes Risiko, das durch die aktive Risikosteuerung nicht eliminiert wird, sollte in der passiven Risikosteuerung besichert werden. Restrisiken aus aktiver und passiver Risikosteuerung sind im Rahmen der Risikofinanzierung zu bewältigen. e) Rahmenbedingungen der Länderrisiko-Steuerung Als Grundvoraussetzung der Länderrisiko-Steuerung ist die Bildung ausreichender Wertberichtigungen und Länderrisikovorsorge anzusehen361. Dies ist vorwiegend auf das grosse Verlustpotential zurückzuführen, das mit Länderrisiken verbunden ist. Eine mit Marktbewertungen verbundene Risikosteuerung impliziert stets eine sofortige Offenlegung der Verluste, die wirtschaftlich nur dann von einer Bank verkraftet werden kann, wenn zuvor ausreichende Wertberichtigungen und Rücklagen gebildet wurden362. Jede Entscheidung, die den tatsächlichen Marktwert einer Forderung offenlegt (z.B. Verkauf), führt aufgrund der damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtung der Neubewertung aller Forderungen zu grossen Ertragseinbußen und ist damit nicht durchsetzbar, wenn die Verluste nicht durch entsprechende Rücklagen abgefangen werden können oder durch Wertberichtigungen vorweggenommen wurden. Diese Restriktion ist in der Praxis sehr bedeutsam und hat am Anfang der Schulden- 360 Auf die erwähnten Steuerungsinstrumente (Kauf/Verkaufentscheidungen, Hedges, Securitization und Vorkalkulation) wird im folgenden ausführlicher eingegangen (siehe Abschnitt 2.2.2 und 2.2.3). 361 Zur Bedeutung der Bildung ausreichender Wertberichtigungen und Risikovorsorge siehe Klose: 1996, Seite 205. 362 In den Vereinigten Staaten ist diese Argumentation aufgrund der steuerlichen Verpflichtung zur Neubewertung aller Forderungen im Fall eines Zahlungsverzugs besonders bedeutsam. 174 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management krise dazu geführt, daß eine Vielzahl amerikanischer Banken aufgrund immenser Forderungen und mangelnder Wertberichtigungen dazu gezwungen waren, anstelle eines Forderungsverkaufs oder der vollen Abschreibung sogar Neukredite zu vergeben, damit kein Zahlungsverzug auftritt363. Die Wahl der unterschiedlichen einsetzbaren Risikosteuerungs-Instrumente zur Erreichung der von der strategischen Risikosteuerung gesetzten Vorgaben hängt von den individuellen Risikocharakteristica des Portfolios und von den jeweils betroffenen Geschäften ab. Die Risikocharakteristica des Portfolios werden z.B. durch die Parameter der Verlustverteilung beschrieben und bestimmen sowohl den Einsatz der Steuerungsinstrumente als auch das Zusammenspiel aus Risikosteuerung und Risikofinanzierung. So werden Erwartete Verluste i.A. als Kostenkomponente in der Vorkalkulation364 berücksichtigt, da Verluste in Höhe des Erwartungswerts nicht unter die Risikodefinition fallen. Daneben wird Risikovorsorge auf die erwarteten Verluste gebildet, damit die Risikotragfähigkeit nicht durch steigende Erwartete Verluste geschmälert wird. Erwartete Verluste fliessen somit nicht in die Risikosteuerung ein, führen aber zu notwendigen Adjustierungen in den zur Risikosteuerung verwendeten Steuerungsinstrumenten. Ein gutes Beispiel für das Zusammenspiel der Steuerungsinstrumente ist der TransferAusfall eines Landes in einem Konzept der ökonomischen Kapitalsteuerung. Steigt die Ausfallwahrscheinlichkeit des Landes über 50% an, dann sinkt der ökonomische Kapitalbedarf, da mit steigendem Erwartungswert Unerwartete Verluste seltener werden. Der Rückgang des ökonomischen Kapitalbedarfs wird optimalerweise von gleichzeitig steigender Länderrisikovorsorge begleitet. Dadurch wird sichergestellt, daß die Risikotragfähigkeit trotz steigender Erwarteter Verluste konstant bleibt. Zur Steuerung Unerwarteter Verluste werden hingegen in Abhängigkeit von der Portfoliostruktur a priori alle Instrumente der Risikosteuerung eingesetzt. Die eingesetzten Steuerungsinstrumente lassen sich dabei nach den Kriterien der systematischen und unsystematischen Risiken unterscheiden365. Systematische Risiken bezeichnen das nicht-diversifizierbare Gesamtrisiko eines Portfolios, das auf Risikofaktoren beruht, die alle Geschäfte gleichermaßen betreffen. Systematische Risiken betreffen vorwiegend die Gesamthöhe der Risiken und sind am besten über die Setzung eines Gesamt-Risiko-Limits366 steuerbar. Unsystematische Risiken entsprechen vorwiegend dem diversifizierbaren Teil des Risikos, der auf individuellen geschäftsspezifischen Risikofaktoren beruht. Unsystematische Risiken lassen sich somit vorwiegend mit den Steuerungsinstrumenten angehen, die die Portfoliostruktur (im Sinne der Diversifikation) betreffen. Während z.B. bei Marktrisiken davon ausgegangen werden kann, daß sich unsystematische Risiken vollständig durch Diversifikation eliminieren lassen, ist dies bei Länderrisiken keineswegs der Fall. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die vollständige Diversifikation unsystematischer Risiken nur unter der Annahme eines vollständigen Finanzmarkts (mit vollen Hedge-Möglichkeiten) möglich ist, was im Fall des Länderrisikos 363 Diese Situation wird als Gläubigerfalle bezeichnet. Siehe Plan: 1985, Seite 12. Für eine ausführliche Analyse der Verhandlungsmacht von Gläubigerbanken und Schuldnerländern siehe Taenzler: 1990, Seite 83 – 113. 364 Zur Vorkalkulation siehe Abschnitt 2.2.3.2. 365 Die Unterteilung des Länderrisikos in eine systematische und eine unsystematische Komponente findet sich in verschiedenen Literaturquellen wieder. Siehe Klose: 1996, Seite 147 und Saunders: 1986(b), Seite 33. 175 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management bei weitem nicht gegeben ist. Der von Klose367 vorgeschlagene Steuerungsansatz nach systematischen und unsystematischen Länderrisiken ist allerdings dennoch sinnvoll und wird im Rahmen der folgenden Diskussion der einzelnen Steuerungsinstrumente wieder aufgegriffen. 2.1.2.4 Risikofinanzierung Unter dem Begriff der Risikofinanzierung werden alle Maßnahmen zusammengefaßt, die auf die finanzielle Bewältigung der Folgen eingetretener Risiken ausgerichtet sind368. Die Risikofinanzierung ist von der passiven Risikosteuerung abzugrenzen. Während im Rahmen der passiven Risikosteuerung eine Beeinflussung der Verlustquote durch einzelgeschäftsbezogene Sicherungsmassnahmen erfolgt, zielen Massnahmen der Risikofinanzierung auf die Finanzierung aller im Rahmen der Risikosteuerung nicht eliminierten Restrisiken ab. Die Tatsache, daß alle Schwachstellen des RisikomanagementProzesses letztlich durch Risikofinanzierung ausgeglichen werden müssen, unterstreicht deren Bedeutung. Restrisiken, die weder durch die Risikosteuerung eliminiert noch im Rahmen der Risikofinanzierung adressiert werden, wirken sich im Schadensfall unmittelbar auf den Gewinn der Bank aus. Die Ziele der Risikofinanzierung knüpfen an dem Ziel der Verringerung des Gesamtbank-Verlustpotentials an und erreichen dieses über die Vergrößerung des Risiko-Deckungspotentials. Sie umfassen: • Verhinderung schwerwiegender Folgen eines Länderrisikoeintritts für die Bank369. • Bereitstellung der für die Schadensbewältigung notwendigen Liquidität. • Verminderung von Ertragsschwankungen durch Verteilung der finanziellen Belastungen seltener Schadensfälle auf viele Perioden. • Verringerung der durch die Risikosteuerung nicht eliminierten Restrisiken durch die Möglichkeit der Risikoübertragung auf Portfolio-Ebene (z.B. Versicherung). Die Organisation der Risikofinanzierung wird dadurch bestimmt, daß die Risikofinanzierung grundsätzlich einen Bezug zum Gesamtportfolio hat. Damit können nur zentrale Organisationseinheiten mit der Risikofinanzierung betraut werden. Da die Risikofinanzierung ähnliche Informationen und Prozesse beinhaltet wie die Risikosteuerung, ist eine Organisation dieser Funktion in einer gemeinsamen Organisationseinheit mit der zentralen operativen Risikosteuerung (Portfolio Management-Abteilung) möglich. Allerdings zeigt sich in der Praxis, daß die mit der Risikofinanzierung verbundenen Entscheidungen nicht nur risikopolitische Aspekte, sondern auch bilanzpolitische Aspekte tangieren, so daß der Prozess der Risikofinanzierung in der bankbetrieblichen Praxis zumeist gemeinsam von der Portfolio 366 Zu Länder-Limitsystemen siehe auch Abschnitt 2.2.2.1. Siehe Klose: 1996, Seite 147 ff. 368 Für eine sehr ausführliche Abhandlung zur Risikofinanzierung siehe Schierenbeck: 1999(c), Seite 365. 369 Siehe Baxmann: 1985, Seite 386 : “Prioritäres Ziel der Risikoselbstdeckung ist es, mögliche Fortwirkungen des hinzunehmenden Länderrisikos, insbesondere eine gegebenenfalls drohende direkte Existenzgefährdung auf dem Wege des Überschuldungs- oder Eigenkapitalverlustrisikos, zu verhindern.” 367 176 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Management-Abteilung und dem Finanz-Controlling durchgeführt wird. In diesem Prozess ist die Geschäftsführung immer dann einzuschalten, wenn die zu treffenden Entscheidungen die Bilanzstruktur derart beeinflussen, daß sie strategische Bedeutung erlangen. 2.1.2.5 Technische Voraussetzungen und Datenerfordernisse Die Erreichung einer optimalen Prozeßintegration ist vor allem auf der Basis „historisch gewachsener“ DV-Strukturen eine ständige technische Herausforderung und sehr kostenintensiv. In der bankbetrieblichen Praxis ist die Bereitstellung einer ausreichenden Datengrundlage grundlegende Voraussetzung für die Anwendung moderner Risikomanagement-Methoden370. Die Anwendung neuer Methoden des Risikomanagements wird allerdings zumeist durch Probleme der Datenverfügbarkeit begrenzt. Dies ist auf die folgenden Aspekte zurückzuführen: • Die technische Infrastruktur zur Bereitstellung von Geschäftsdaten besteht im Allgemeinen (vor allem in international tätigen Banken) aus einem Verbund lokaler Buchungssysteme, in die abgeschlossene Geschäfte vor Ort eingegeben werden und nachgelagerten zentralen Systemen, die die Geschäftsdaten aller lokalen Systeme zentral zusammenfassen. Derartige Systeme sind komplex, kostenintensiv und (aufgrund der Verwendung der Daten in der Bilanz) sensitiv, weshalb sie im Allgemeinen bei Unternehmenszusammenschlüssen oder Umstrukturierungen nicht neu konzipiert, sondern lediglich „angepasst“ werden. Die technische Infrastruktur einer internationalen Großbank ist somit im Allgemeinen durch ihre Heterogenität charakterisiert. Systematische Fortschritte in den Methoden des Risikomanagements bringen andererseits immer neue Datenerfordernisse mit sich, die bei der Konzeption bestehender DV-Systeme nicht bekannt waren und damit auch nicht berücksichtigt werden konnten. Aufgrund der Heterogenität der Systeme und der mit einer Anpassung verbundenen Kosten ist die Neuerhebung von Daten stets mit einer Wirtschaftlichkeitsanalyse verbunden. Da der Nutzen neuer Methoden des Risikomanagements im Gegensatz zu den Kosten von Systemanpassungen nicht unmittelbar transparent und ertragswirksam ist, fällt diese Wirtschaftlichkeitsanalyse bei neuen Methoden häufig negativ aus. Dieser Trade-Off zwischen methodischen Möglichkeiten und daraus induzierten IT-Kosten führt häufig dazu, daß für bestehende Datenprobleme methodisch inkonsistente Kompromisslösungen favorisiert werden, die in der Substitution von Daten durch Annahmen besteht. • Die lokalen Stellen, die die Geschäftsdaten in die Buchungssysteme eingeben, haben a priori nur ein Interesse an der Datenqualität der Informationen, die sie selber verwenden und die in die Bilanz oder in die Erfolgsmessung eingehen. Werden darüber hinausgehend spezifische Daten im Rahmen des Risikomanagements benötigt, ist die Datenqualität im Allgemeinen eher schlecht. Die Einführung neuer Methoden des Risikomanagements ist somit immer dadurch charakterisiert, 370 Siehe Zink: 1999, Seite 37. 177 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management daß zunächst in den Systemen nicht verfügbare Daten sehr aufwendig erhoben werden müssen. Die Datenqualität verbessert sich im Allgemeinen erst dann, wenn die Methoden bereits so etabliert sind, daß sie in die unternehmensinterne Erfolgsrechung einfliessen. Die geschilderten Datenprobleme stellen ein generelles und weit verbreitetes Problem des Risikomanagements dar, das sich allerdings in den letzten Jahren durch steigende Anforderungen der Bankenaufsicht bessert. Die kosteninduzierten Widerstände gegen den Aufbau eines umfassenden Risikomanagements lassen sich somit auch als Argument für die Notwendigkeit qualitativ hochstehender Vorgaben der Bankenaufsicht anführen. In Bezug auf Datenerfordernisse des LänderrisikoManagements sei an dieser Stelle auch auf Abschnitt 3.1 verwiesen, wo die entsprechenden länderrisikorelevanten Geschäftsarten beschrieben werden. Über die Grundinformationen dieser Geschäfte hinaus werden im Rahmen des Länderrisiko-Managements folgende weiteren Informationen benötigt: • Country of Risk: Das Land, in dem das Länderrisiko der Transaktion liegt, ist nicht unbedingt identisch mit dem Sitzland des Kontrahenten oder der Muttergesellschaft (im Fall eines Konzerns). Bei komplexen Geschäften ist die Angabe des Landes letztlich nur unter Detailkenntnis des Geschäfts und damit durch den zuständigen Kundenbetreuer möglich371. • Sicherheiten-Informationen: Informationen zu Sicherheiten müssen länderrisikospezifische Versicherungen, Ausschlußerklärungen, den Lagerort und die Art der Sicherheit (dinglich/monetär) beinhalten. • Informationen zu historischen Verlusten aus Länderrisiken (Verlust-Datenbank). Informationen über die Risikosituation verschiedener Länder werden im Rahmen der LänderrisikoModellierung und Länderrisiko-Quantifizierung vor allem als Input traditioneller Länderrisikoanalysen und quantitativer Risikomodelle verwendet. Die für diese Zwecke benötigten Informationen umfassen: • Makroökonomische Informationen und Marktdaten • Ergebnisse externer Länderrisikoanalysen (z.B. externe Länder-Ratings etc.) • Berichte von Bankniederlassungen vor Ort. Aufgrund der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Banken und Staaten und aufgrund der rechtlichen Souveränität der Staaten erweist sich die Informationsbeschaffung bei Länderrisiken als besonders schwierig. Da einzelne Banken nur in begrenztem Umfang Daten zur Risikosituation einzelner Länder erheben können, gibt es eine Vielzahl von Informationsdiensten, die neben makroökonomischen Daten und Marktdaten auch komplette Risikoanalysen anbieten372. 371 Zu den Spezialfällen der Länder-Zuordnung siehe Abschnitt 3.1.1.6. Appendix 4 bietet eine Übersicht über verfügbare Datenquellen zum Thema Länderrisiko, die auch in der vorliegenden Arbeit Verwendung finden. 372 178 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.2 Instrumente des Länderrisiko-Managements Im Rahmen der Risikomodellierung werden für die Quantifizierung und Steuerung der verschiedenen Risikoarten Modelle und Prozesse entwickelt, die untereinander kompatibel373 sein sollten und auf jeweils spezifische Weise zur Erreichung der Ziele des Risikomanagements beitragen. Diese Modelle und Prozesse seien als Instrumente des Risikomanagements bezeichnet. Ausgehend von den bereits angeführten Zielen des Risikomanagements führt Schierenbeck374 die folgenden beiden Maximierungskalküle als Grundsätze der ertragsorientierten Risikopolitik an: • den Risiko-Chancen Kalkül, nach dem jedem Risiko, das die Bank mit einem Geschäft übernimmt, ein entsprechender adäquater Ertrag gegenüberstehen muß. • den Risikotragfähigkeits-Kalkül, nach dem geprüft werden muß, ob der Gesamtheit der quantifizierten Risiken ein adäquates Risikodeckungspotential der Bank in Form von Eigenkapital gegenübersteht. Diese Grundsätze finden ihre unmittelbare Entsprechung in den bereits formulierten Zielen des Risikomanagements. Der Risiko-Chancen Kalkül entspricht unmittelbar dem Ziel der Risiko-ErtragsOptimierung, während der Risikotragfähigkeits-Kalkül unmittelbar dem Ziel der Verringerung des Gesamtbank-Verlustpotentials entspricht. Dies sei in folgendem Diagramm illustriert: Diagramm 2.3: Maximierungskalküle und Steuerungsgrößen der ertragsorientierten Risikopolitik375 RisikotragfähigkeitsKalkül RisikotragfähigkeitsPotential (Risk taking Capacity) Risiko -ChancenKalkül Risikopotential (Risk Exposure) RisikoErtrags-Chancen (Risk Performance) Instrumente des Risikomanagements Wie dargestellt, beziehen sich die beiden Maximierungskalküle auf dreierlei Steuerungsgrößen, die durch die Instrumente des Risikomanagements direkt gesteuert werden. Dies sind Risikotragfähigkeitspotential, Risikopotential und Risiko-Ertrags-Chancen. Alle Instrumente des Risikomanagements lassen 373 Auf die konkrete Bedeutung der Kompatibilität unterschiedlicher Steuerungsinstrumente wird im folgenden noch eingegangen. Zu den angeführten Maximierungskalkülen siehe auch Schierenbeck:1999(b), Seite 48ff. 375 Diagramm angelehnt an Diagramm aus Schierenbeck: 1999(b), Seite 2. 374 179 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management sich entsprechend ihrer Wirkungsmechanismen einer oder mehrerer dieser drei Steuerungsgrößen zuordnen. Damit lassen sich die Instrumente des Risikomanagements nach den durch sie angesprochenen Steuerungsgrößen kategorisieren. Darüber hinaus lassen sich risikopolitische Instrumente auch in Instrumente der Einzelgeschäfts-Steuerung und in Instrumente der Portfoliosteuerung unterscheiden. Instrumente der Einzelgeschäfts-Steuerung werden vorwiegend im Rahmen der operativen dezentralen Geschäftssteuerung eingesetzt und beinhalten die obigen Maximierungskalküle auf Einzelgeschäfts-Ebene. Instrumente der Portfoliosteuerung hingegen beziehen die obigen Maximierungskalküle auf die aggregierten Risiken der gesamten Bank und werden vorwiegend im Rahmen der zentralen Risikosteuerung (strategisch und operativ) eingesetzt. Die angeführten Steuerungsgrößen der ertragsorientierten Risikopolitik legen auch in Bezug auf Länderrisiken den Rahmen des bankbetrieblichen Risikomanagements fest. Die folgende Tabelle beinhaltet eine Übersicht über die wichtigsten Instrumente der Länderrisiko-Steuerung. Tabelle 2.1: Instrumente der Länderrisiko-Steuerung376 Wirkung auf Risikopotential Einzelgeschäfts- / Einzelland- bezogen Portfoliobezogen • Risikoüberwälzung durch aktive RisikoVersicherung (Political Risk Insurance) • Ökonomische Kapitalsteuerung • Techniken der Risikoübertragung (Einsatz von Derivaten / Credit Default Swaps, Verkauf von Risiken / Sekundärmarkt-Transaktionen) • Einsatz von Derivaten und Asset Backed Securities zur gezielten Beeinflussung der Korrelationsstruktur des Portfolios • Risikozerfällung durch Aufteilung von Krediten auf viele Banken (Konsortialkredite) • Begrenzung von Neugeschäft durch Setzung von Ziel-Renditen in der Geschäfts-Vorkalkulation • Risikolimitierung durch Länder-Limitsysteme • Risikovermeidung durch Vorschriften zur Bonitätsprüfung • Risikoverminderung durch Besicherung Risiko-ErtragsChancen • Verlangen risikoadäquater Konditionen durch Verwendung risikoadjustierter Ertragsmaße im Rahmen der Geschäfts-Vorkalkulation (Berücksichtigung von Expected Loss für Länderrisiken) • Risiko/Ertrags - Steuerung in der Gesamtbank durch Integration risikoadjustierter Ertragsmaße in die Unternehmensbereichsrechnung / Gesamtbanksteuerung Risikotragfähigkeit • Instrumente zur Steuerung der Risikotragfähigkeit können nicht einzelgeschäftsbezogen sein, da sich die Risikotragfähigkeit auf das gesamte Portfolio bezieht. • Disposition offener und stiller Eigenkapitalreserven / Rücklagen (Länderrisikovorsorge) • Stärkung der Ertragskraft • Disposition von Liquiditätsreserven • Teilnahme an kollektiven Entschädigungssystemen • Vorhalten offener Kreditlinien bei anderen Instituten • Organisatorische Gestaltung des Geschäfts durch risikobegrenzende Organisationsstruktur, effizientes Risikocontrolling, Qualifizierung der Mitarbeiter 376 Die Tabelle wurde erstellt unter Verwendung von Informationen aus Schierenbeck: 1999(b), Seite 3. 180 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Die angeführten Instrumente werden im Laufe des folgenden Abschnitts noch detaillierter vorgestellt. Neben den angeführten Instrumenten der Länderrisiko-Steuerung lassen sich eine Reihe von Instrumenten der Länderrisiko-Quantifizierung anführen, die in die erwähnten Steuerungsinstrumente einfliessen. Diese sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst und werden ebenfalls im folgenden Abschnitt vorgestellt: Tabelle 2.2: Instrumente der Länderrisiko-Quantifizierung Einzelgeschäfts/ (Land-)bezogen Portfoliobezogen • Mathematische oder statistische Modelle (Scoring u.ä.) • Portfoliobasierte Modelle zur Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfs für Länderrisken (Value-at-Risk) • Modelle zur Ermittlung von Länderrisiko-Parametern (Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten, Korrelationen) • Portfoliobasierte Szenario-Analysen mit Sensitivitätsrechnungen • Traditionelle Länderrisikoanalyse (Länder-Rating) • Frühwarnsysteme Beim Einsatz der unterschiedlichen Instrumente der Risikoquantifizierung und Risikosteuerung ist vor allem auf deren Kompatibilität zu achten377. Der Begriff Kompatibilität der Steuerungsinstrumente kann sich auf verschiedene Ebenen der Risikosteuerung beziehen. Auf der Ebene unterschiedlicher Risikoarten versteht man unter Kompatibilität der Steuerungsinstrumente, daß für die Steuerung unterschiedlicher Risikoarten vergleichbare oder ähnliche Prozesse der Risikosteuerung verwendet werden sollten, die auf gleichen oder sich ergänzenden Risikomaßen basieren. Auf der Ebene der verschiedenen Risikosteuerungs-Instrumente, die für die Steuerung einer Risikoart eingesetzt werden, bedeutet die Anforderung der Kompatibilität, daß die den Steuerungsinstrumenten zugrunde liegenden Annahmen und Modelle sich nicht methodisch widersprechen und in jeder Situation zu konsistenten, d.h. gleichgerichteten Steuerungsimpulsen führen sollten. Als Beispiel für inkonsistente Steuerungsimpulse lässt sich der Fall der Verringerung eines Länder-Limits bei gleichzeitiger Bevorzugung dieses Landes im Rahmen der Vorkalkulation konstruieren. Während der Anreiz der Bevorzugung in der Vorkalkulation zu einer Ausweitung des Geschäfts führen sollte, scheitert eine derartige Ausweitung im konstruierten Fall am verringerten Länder-Limit. Die Inkompatibilität der beiden Steuerungsimpulse führt im konstruierten Beispiel zu einer Zurückführung des Geschäfts bei sinkenden Erträgen, was offensichtlich nicht ideal ist. Eine fehlende Kompatibilität von Steuerungsinstrumenten kann auch zu Steuerungsimpulsen führen, bei denen einzelne Geschäftsbereiche oder Geschäftsarten gegenüber anderen benachteiligt werden. Im Fall des Einsatzes inkompatibler Instrumente der Risikoquantifizierung kommt es beispielsweise häufig zu Doppelzählungen von Risiken, die zu einer Benachteiligung einzelner Geschäftsarten führen. In der folgenden Analyse wird häufiger in Beispielen auf die Notwendigkeit einer Kompatibilität der Steuerungsinstrumente eingegangen, so daß an dieser Stelle keine weiteren Beispiele angeführt werden. 377 Die Forderung, daß alle in der Risikosteuerung eingesetzten Instrumente miteinander kompatibel sein sollten, steht in engem Zusammenhang mit der von Schierenbeck hervorgehobenen Notwendigkeit einer grösstmöglichen Risikointegration und Prozessintegration. Mehr dazu siehe Abschnitt 2.1.1.2 und Schierenbeck: 1999(b), Seite 9 ff. 181 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Als Effizienzkriterien der Instrumente der Risikoquantifizierung lassen sich interpersonelle Vergleichbarkeit der Risikoquantifizierung und Objektivität der Methode anführen. Darüber hinaus sollten Instrumente der Risikoquantifizierung ein Risikomaß in dem in Abschnitt 1.1.3.1 definierten Sinne beinhalten, das eine kardinale Meßbarkeit des quantifizierten Risikos ermöglicht. Die in der Risikosteuerung eingesetzten Instrumente sind nach dem Effizienzkriterium zu beurteilen, inwieweit ein Zustand der Unsicherheit durch Anwendung des Instruments in einen Zustand der Sicherheit überführt werden kann378. Sicherheit wird dabei durch das im Rahmen der Risikoquantifizierung verwendete Risikomaß gemessen. Der Grad der Zielerreichung läßt sich darüber hinaus noch mittels empirischer Beobachtungen anhand der voranstehend vorgestellten Maximierungskalküle ablesen. Beispielsweise lassen sich einzelgeschäftsbezogene Maßnahmen danach beurteilen, wie hoch der durchschnittliche Ertrag gleicher Geschäfte mit gleichem Risiko (gemessen anhand des festgelegten Risikomaßes) ausfällt. In Bezug auf die zentrale Risikosteuerung lassen sich Instrumente des Risikomanagements danach beurteilen, wie sich das gesamte Risikopotential der Bank durch Anwendung der Instrumente verringert und welche Auswirkungen dies möglicherweise auf die Erträge der Bank hat. Die Effizienz der Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Funktion der Risikoquantifizierung dadurch überwacht, daß die Wirkung der Steuerungsinstrumente auf das Portfolio wie auf einzelne Geschäfte risikoadäquat abgebildet und Restrisiken erfasst werden. 2.2.1 Instrumente der Länderrisiko-Quantifizierung Im Rahmen einer Diskussion der Instrumente der Länderrisiko-Quantifizierung lassen sich vor allem qualitative und quantitative Verfahren unterscheiden. Qualitative Verfahren beruhen vor allem auf subjektiven Risikoeinschätzungen von Experten und liefern in ihrer reinen Form kein quantifizierbares Risikomaß, während quantitative Verfahren durch Modelle beschrieben werden können, bei denen in einem fest definierten Prozeß bestimmten Input-Variablen (Risikofaktoren) ein oder mehrere OutputWerte zugeordnet werden, die als quantifizierbare Risikomaße fungieren. Zwischen diesen beiden „reinen“ Formen der Länderrisiko-Quantifizierung existieren zahlreiche Zwischenformen, bei denen quantitative Ergebnisse durch eine weitgehend standardisierte Einbeziehung von Expertenmeinungen hergeleitet werden. In der vorliegenden Analyse wird unter Hinweis auf die reichhaltige Literatur nur auf einen Teil der Instrumente detaillierter eingegangen. Vielmehr wird versucht, die verschiedenen Instrumente auf Aspekte der Länderrisiko-Steuerung hin zu untersuchen und ihre Vor- und Nachteile darzustellen. Das folgende Diagramm gibt einen Überblick über die gängigen Instrumente der Länderrisiko-Quantifizierung und ist angelehnt an Darstellungen von Evertz und Lichtlen 379 . Als Ordnungskriterien, nach denen die vorgestellten Instrumente beurteilt werden können, sind die Kardinalität der Ergebnisse (qualitative/quantitative Ergebnisse) sowie die Komplexität der Methode anzuführen. Die Kardinalität der Ergebnisse ist bedeutsam, da eine exakte Risikoquantifizierung Grund- 378 379 Siehe Schierenbeck: 1999(c), Seite 373. Siehe Evertz: 1992, Seite 32ff und Lichtlen: 1997, Seite 49. 182 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management voraussetzung einer wissenschaftlich fundierten Risikosteuerung ist und somit quantitative Methoden a priori zur Risikoquantifizierung geeigneter erscheinen. Dies muß allerdings eingeschränkt werden, wenn, wie im Fall des Länderrisikos, die Wirkungszusammenhänge zwischen Risikofaktoren und Risiko nicht eindeutig bekannt oder sehr komplex sind. Diagramm 2.4: Qualitative und quantitative Verfahren der Länderrisiko-Messung Qualitative Verfahren Quantitative Verfahren Rein Qualitative Verfahren •Expertenbefragung •Politische Risikoanalyse Qualitativ-Quantitative Verfahren •Länder-Ratings (Scoring Verfahren) •Quantitative Szenarioanalyse •Cross impact Analyse •Politische Stabilitätsanalyse •Spieltheoretische Verfahren Finanzmathematische Verfahren •Markowitz/CAPM •Reverse RoE Ansätze •Option pricing Ansätze •Hazard Rate Default Modelle Statistische Verfahren •Regression •Cluster Analyse •Diskriminanzanalyse •Deskriptive Zeitreihenanalyse Komplexität Mathematisch-Statistische Verfahren •Logit/Probit Modelle •Ökonometrische Modelle •Makro-Modelle/Gap-Modelle Da quantitative Modelle stets eine Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von quantifizierbaren Risikofaktoren und auf bestimmte Wirkungszusammenhänge beinhalten, sind quantitative Modelle generell weniger flexibel und weniger offen für die Integration neuer Informationen, die nicht in das Schema des einmal festgelegten Modells passen. In diesem Fall können qualitative Modelle mit der Einbeziehung von Expertenmeinungen auch unter wissenschaftlichen Aspekten rein quantitativen Modellen überlegen sein, die immer nur eine feste Auswahl von Risikofaktoren in ein Modell einbeziehen. Das Kriterium der Komplexität ist bei der Bewertung der Ansätze insofern bedeutend, als daß eine Methode zur Risikoquantifizierung in den Geschäftsbereichen der Bank Akzeptanz finden muß, wenn die ermittelten Werte in die Risikosteuerung einfließen sollen. Mit zunehmender Komplexität und abnehmender Nachvollziehbarkeit ist dabei die Akzeptanz der Methoden und ihrer Ergebnisse gefährdet380. 380 Siehe Bäcker: 1998, Seite 13. 183 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.2.1.1 Länder-Ratings Das in der bankbetrieblichen Praxis am weitesten verbreitete und wichtigste Instrument der Länderrisiko-Quantifizierung ist das Länder-Rating381. Dabei handelt es sich um eine Zwischenform qualitativer und quantitativer Risikoanalyse, bei der subjektive Expertenmeinungen durch festgelegte Bewertungsregeln in einem Scoring-System quantifizierbar gemacht werden. Wie alle Rating-Systeme beinhalten auch Länder-Ratings stets nur relative Risikoquantifizierungen, bei denen die verschiedenen Länder nach ihrem Risikograd in eine Rangfolge gebracht werden. Rating-Systeme werden in der Praxis vorwiegend im Bereich der Quantifizierung von Adressen-Ausfallrisiken angewendet382. a) Typisierung von Länder-Rating-Systemen: In Anlehnung an eine Typisierung von Bouchet / Clark / Groslambert383, lassen sich „Globale Länder-Ratings“, von „Spezialisierten Länder-Ratings“ unterscheiden. Globale Länder-Ratings zielen dabei auf die Gesamtheit aller länderspezifischen Risiken und sind damit für alle Arten von Investitionen (auch für Portfolioinvestitionen und Foreign Direct Investment) gleichermaßen geeignet. Spezialisierte Länder-Ratings zielen hingegen allein auf die Länderrisiken, die mit bestimmten Formen von Investitionen (z.B. Sovereign Bonds oder BankForderungen) verbunden sind. Die folgende Tabelle führt Beispiele für beide Arten von LänderRatingsystemen an. Tabelle 2.3: Typisierung von Länder-Ratings und Beispiele Globale Länder-Ratings Spezialisierte Länder-Ratings Business Environment Risk Intelligence (BERI) Moody’s Country Risk Ratings International Country Risk Guide (ICRG), S&P Sovereign Default Ratings The Economist Intelligence Unit (EIU) Fitch Sovereign Default Ratings Political Risk Services (PRS) Bank-interne Länder-Ratings (unterschiedlich definiert, beziehen sich häufig auf Transferrisiko von Krediten) Sovereign Default Ratings Globale Länder-Ratings beziehen sich damit mehr auf die Quantifizierung eines „generellen Investitionsklimas“ als auf spezifische Ausfallereignisse einzelner Investitionen oder Geschäfte. Mit dem fehlenden Fokus globaler Länder-Ratings ist somit ein mangelnder Bezug zu genau definierten Ausfallereignissen festzustellen. Im Gegensatz dazu lassen sich zu spezialisierten Länder-Ratings wesentlich einfacher Ausfallereignisse und Verluste identifizieren, die zumindest ex post eine empirische Validierung der Rating-Systeme ermöglichen. Daneben ist auch der exakte Bezug zu einer genau umrissenen steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition als praktischer Vorteil spezialisierter Länder-Ratings anzu- 381 Für ausführliche Informationen und weitergehende Literatur zu Länder-Ratings siehe Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 79 – 113. Eine sehr gute Übersicht über Industriestandards bei Länder-Rating-Systemen gibt auch Institute of International Finance: 2000, Seite 10 ff. Da die angegebenen Quellen die in der Praxis verwendeten Techniken ausführlich beschreiben, wird im folgenden auf eine detaillierte Beschreibung verzichtet. 382 Für eine ausführliche und sehr gute Studie über in der Praxis verwendete Rating-Systeme für Adressenrisiken siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2000(c). 383 Siehe Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 79 ff. 184 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management sehen. Vor diesem Hintergrund finden im Rahmen der bankbetrieblichen Praxis vor allem spezialisierte Rating-Systeme Anwendung. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher vorwiegend auf die in der bankbetrieblichen Praxis verwendeten spezialisierten Länder-Rating-Systeme. b) Methodik von Länder-Rating-Systemen: Die Entwicklung eines Länder-Rating-Systems folgt dem in Abschnitt 2.1.2.1 dargestellten Schema der Risikomodellierung. Grundlage jedes Länder-RatingSystems ist die festgelegte steuerungsrelevante Länderrisikodefinition sowie ein Prognosehorizont, auf den die angestrebte Länderrisiko-Quantifizierung ausgerichtet sein soll. Während die Ermittlung historischer Verlustfälle, Risikofaktoren und Risikoindikatoren weitgehend empirisch gestützt verlaufen kann, wird im Rahmen eines Länder-Rating-Systems ausdrücklich auf eine mathematisch-statistische Herleitung des Risikomaßes verzichtet. Statt dessen werden in einem Scoring-System • Risikoindikatoren festgelegt, die die in der empirischen Untersuchung als wesentlich identifizierten Risikofaktoren quantifizieren384, • Transformationsfunktionen festgelegt, die die Ausprägungen der festgelegten Risikoindikatoren auf eine je nach Bank unterschiedliche Bewertungsskala („Teil-Ratings“) abbilden sowie • Aggregationsregeln festgelegt, nach denen diese Teil-Ratings zu einem Gesamt-Rating aggregiert werden. Diese Aggregationsregeln beinhalten im Allgemeinen subjektiv festgelegte Gewichte für die Bewertungsergebnisse einzelner Risikoindikatoren. Von der einmaligen Modellierung eines Länder-Rating-Systems ist die periodisch wiederkehrende Durchführung einer Risikobewertung im Sinne einer Risikoquantifizierung zu unterscheiden. Diese beinhaltet • die Ermittlung der zu dem betreffenden Zeitpunkt geltenden Ausprägungen aller festgelegten Risikoindikatoren und • die Anwendung der Transformationsfunktionen auf die Risikoindikatoren. Auf diese Weise werden Teil-Ratings ermittelt, die dann unter Anwendung bestimmter Aggregationsregeln zu einem Gesamt-Rating zusammengefasst werden. • In einem letzten Schritt wird die Übereinstimmung der Ergebnisse für alle Länder mit den subjektiven Risikoeinschätzungen der jeweiligen Länder-Experten überprüft. „Unplausible“ Ergebnisse werden hinterfragt und ggf. individuell angepasst. Bei einer Diskussion der Vor- und Nachteile einer Risikoquantifizierung mittels Länder-Ratings ist angesichts des beschriebenen Prozesses zunächst festzuhalten, daß Länderrisiko-Quantifizierungen mit Hilfe von Länder-Ratings eine Reihe von subjektiven Elementen beinhalten, die vorwiegend im Bereich der Risikomodellierung auftreten. Nach dem Kriterium der interpersonellen Nachvollziehbarkeit handelt es sich beim Länder-Rating um ein Instrument, das durch die Einbeziehung subjektiver 384 Für eine Übersicht über mögliche Risikoindikatoren siehe Abschnitt 1.4.5 sowie Appendix 7. Eine gute Übersicht über die in externen Ratings (s.u.) verwendeten Risikoindikatoren findet sich in Harvey/Viskanta et al. : 1997, Tabellen 7 & 8. 185 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Expertenmeinungen empirisch nur bedingt falsifizierbare Risikomodelle beinhaltet. Im Prozess der Risikoquantifizierung (d.h. bei der Erstellung eines Ratings nach den festgelegten Rating-Regeln) ist hingegen ein gewisses Maß an interpersoneller Vergleichbarkeit gegeben385. Aufgrund der Komplexität der Wirkungszusammenhänge des Länderrisikos und aufgrund zahlreicher nicht objektiv quantifizierbarer Risikofaktoren kann die Einbeziehung subjektiver Elemente durchaus sinnvoll sein. Hierfür spricht vor allem, daß die bereits in Abschnitt 1.4 hervorgehobene Bedeutung politischer Risikofaktoren unbedingt in einem Länderrisikomodell Berücksichtigung finden sollte. Allerdings ist die Berücksichtigung politischer Risikofaktoren aufgrund des Mangels an unmittelbar verfügbaren Risikoindikatoren auch nicht unproblematisch. Im Rahmen der politischen Risikoanalyse gelten scoringbasierte Bewertungsmodelle als einzige Möglichkeit, die komplexen Wirkungszusammenhänge Politischer Risiken zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus ist in der in Abschnitt 1.4 angeführten Diskussion ökonomischer Wirkungsmechanismen klar geworden, daß auch ökonomisch induzierte Länderrisiken durch sehr komplexe und unstatische Wirkungszusammenhänge charakterisiert sind, die sich in einem einzelnen quantitativen Modell nur unvollständig abbilden lassen. Ratingsysteme bieten hier eine gewisse Flexibilität, die bei rein quantitativen Verfahren nicht gegeben sind. Die individuelle volkswirtschaftliche Analyse durch einen Analysten, der alle Risikofaktoren und Wirkungsmechanismen kennt und auf Basis seiner persönlichen Erfahrung ein Urteil über die spezifischen Gewichte der einzelnen Einflussfaktoren fällen kann, kann daher einem quantitativen Modell überlegen sein. Die Berücksichtigung politischer Risikofaktoren sowie die Integration der persönlichen Erfahrung des Länder-Analysten in die Risikoquantifizierung ist somit als Vorteil von Länder-Rating-Systemen anzusehen. Dieser Vorteil äussert sich darin, daß Länder-Rating-Systeme besonders zur verzerrungsfreien komparativen Risikoquantifizierung geeignet erscheinen, da sie alle bekannten Risikofaktoren in einem zusammenfassenden Urteil berücksichtigen. Als Nachteil von Länder-Rating-Systemen ist allerdings anzuführen, daß Länder-Ratings keine Risikomaße im streng risikotheoretischen Sinn sind, da die Ergebnisse lediglich eine relative Risikoquantifizierung darstellen und in keinen unmittelbaren mathematischen Zusammenhang mit einer quantitativ modellierten Zufallsvariablen gebracht werden können. Dieser Nachteil, der letztlich darauf zurückzuführen ist, daß es sich bei Länder-Rating-Systemen um nicht-quantitative Modelle handelt, verhindert ein unmittelbares Einfliessen von Länder-Ratings in moderne, quantitativ geprägte Risikosteuerungs-Instrumente. Der mit einem Rating-Durchgang verbundene Aufwand und die im Allgemeinen nur mit großer zeitlicher Verzögerung ermittelbaren makroökonomischen Risikoindikatoren verhindern darüber hinaus (zumindest in personell durchschnittlich ausgestatteten volkswirtschaftlichen Abteilungen) eine tägliche oder wöchentlich aktualisierte Risikobewertung. Dies beschränkt die Aussage von Länder-Ratings auf einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont und führt letztlich zu der zwangsläufigen Vernachlässigung kurzfristigerer 385 Die für einzelne Länder ermittelten Ratings hängen somit nur wenig von der Person des Analysten ab, der das Rating erstellt, während das zugrunde liegende Rating-System stark von der Person abhängt, die es entworfen hat. 186 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Country Event Risiken in Länder-Rating-Systemen386. Aufgrund der beschriebenen Subjektivität der Risikomodellierung dürften in der Praxis zudem erhebliche Qualitätsunterschiede in der Risikomodellierung von Länder-Rating-Systemen bestehen, die nur durch bankaufsichtliche Mindeststandards behoben werden könnten. Im Rahmen eines Steuerungskonzepts für Länderrisiken haben Länder-Rating-Systeme dennoch eine gerechtfertigt zentrale und hervorgehobene Stellung, • da sie als einziges Instrument der Länderrisiko-Quantifizierung sowohl ökonomische als auch politische Risikofaktoren explizit berücksichtigen, • da sie eine Einbeziehung von Informationen in die Risikobewertung ermöglichen, die der Bank aus der Gläubigerrolle heraus exklusiv zur Verfügung stehen und • da die Möglichkeit zur kontrollierten Einbeziehung von Expertenmeinungen vor dem Hintergrund der geschilderten sehr komplexen und unstatischen Wirkungszusammenhänge länderspezifischer Krisen einer rein quantitativen Analyse überlegen sein kann. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Länder-Ratings als mittel- bis langfristige Fundamentalanalyse der Risikosituation sollten alle im Rahmen der Länderrisiko-Steuerung verwendeten Steuerungsinstrumente die Ergebnisse dieser Fundamentalanalyse einbeziehen. Die Integration der durch Länder-Rating-Systeme ermittelten Risikobewertungen in den Steuerungskreislauf von Länderrisiken ist allerdings nicht trivial. In der folgenden Diskussion der verschiedenen weiteren Instrumente der Länderrisiko-Steuerung wird jeweils auf die Möglichkeit zur Einbeziehung von Länder-Ratings eingegangen. c) Diskussion des Frühwarnpotentials von Länder-Ratings: Im Rahmen eines Einsatzes in der Länderrisiko-Steuerung sind Länder-Ratings vor allem von quantitativen Frühwarnsystemen abzugrenzen. In diesem Zusammenhang ist zunächst auf die häufig angeführte Zielsetzung einzugehen, Länder-Ratings müssten ein „Frühwarnpotential“ aufweisen. Unter Frühwarnpotential wird das Ziel einer im statistischen Sinne möglichst fehlerfreien und frühzeitigen Krisenindikation verstanden. Auf der Grundlage der angeführten Charakteristica und Ziele eines Rating-Systems und zahlreicher empirischer Studien, in denen Rating-Systemen mangelndes Frühwarnpotential bescheinigt wird387, ist festzustellen, daß Länder-Ratings dieses Ziel bereits aufgrund ihrer Konzeption und Zielsetzung nicht erreichen können. Dies lässt sich auf folgende Argumentationen zurückführen: • Wie geschildert, sind Länder-Rating-Systeme als politisch-ökonomische Fundamentalanalyse vor allem auf eine unverzerrte Risikobewertung ausgerichtet. Unter Aspekten des Frühwarnpotentials hingegen ist die Unverzerrtheit der Risiko-Rangfolge sekundär. Da die Zielsetzungen der Risiko- 386 Siehe Claessens/Embrechts: 2003, die eine systematische Unterschätzung von Country Event Risiken in internen und externen Länder-RatingSystemen feststellen. 387 Siehe beispielsweise Reinhart: 2001 sowie die dort erwähnte ältere Literatur. In diesem Kontext ist auch auf die ausführliche Untersuchung in Baxmann: 1985, Seite 182 über das Früherkennungspotential publizierter Länder-Ratings zu verweisen. 187 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management bewertung und der Optimierung des Frühwarnpotentials nicht deckungsgleich sind, können Rating-Systeme, die zur Risikobewertung herangezogen werden, keine im statistischen Sinne optimale (d.h. eine Minimierung von Fehlsignalen umfassende) Frühwarnung erreichen. • Der mittel- bis langfristige Bewertungshorizont von Länder-Rating-Systemen steht der Erreichung eines optimalen Frühwarnpotentials im Wege, da sich dieses vorwiegend auf einen kurzfristigen Zeithorizont bezieht. • Länder-Rating-Systeme sind von ihrer Einsatzfrequenz her schlecht für eine Frühwarnfunktion geeignet, da diese (aufgrund der Plötzlichkeit von Krisen) eine mindestens wöchentlich aktualisierte Verfügbarkeit der Frühwarnsignale voraussetzt. Dies ist im Rahmen eines LänderRating-Systems i.A. nicht darstellbar. Die Einbeziehung von Expertenmeinungen in LänderRatings hat den Vorteil einer Einbeziehung Politischer Risiken, führt allerdings auch dazu, daß die Erstellung eines Ratings ein arbeitsaufwendiger Prozeß ist, der im Allgemeinen nur in längeren Zeitintervallen durchgeführt werden kann. Darüber hinaus ist eine entsprechend häufige Durchführung eines Länder-Ratings nicht sinnvoll, da sich die Mehrzahl der in Länder-Ratings herangezogenen makroökonomischen Risikoindikatoren nicht kurzfristig ändern. In der Praxis ist ein halb- bis vierteljährliches Intervall der Aktualisierung von Länder-Ratings üblich, welches zur Erfüllung einer Frühwarn-Funktion wesentlich zu lang ist. • Die Fokussierung von Länder-Rating-Systemen auf eine Optimierung des Frühwarnpotentials ist auch unter Aspekten der Risikosteuerung unnötig und verschlechtert die Qualität der Risikobewertung, da eine rechtzeitige Frühwarnung auch mit den speziell dafür konzipierten Frühwarnsystemen erreicht werden kann. Vor dem Hintergrund dieser Argumentationen ist die in der bisherigen Literatur vorherrschende Einbeziehung des Frühwarnpotentials in die Zielsetzung von Länder-Rating-Systemen wenig sinnvoll, da dieses Ziel konzeptionell nicht erreicht werden kann und die eigentliche Zielerreichung der unverzerrten Risikobewertung verschlechtert. d) Interne vs. Externe Länder-Ratings: Als Alternative zur Erstellung eines eigenen „internen“ LänderRatings durch eine volkswirtschaftliche Abteilung bietet sich jeder Bank die Verwendung von Länder Ratings oder Risikobeurteilungen bank-externer Anbieter („externe Länder-Ratings“) an388. Die Ratingagenturen Moody's, Standard & Poors (S&P) und Fitch-IBCA haben beispielsweise in den letzten Jahren ihre Aktivitäten hinsichtlich der Vergabe von Ratings an einzelne Länder deutlich erweitert. Inzwischen verfügen ca. 50% aller Länder über ein Rating von zumindest einer dieser Agenturen. Allerdings sprechen eine Reihe von Argumenten für die Erstellung interner Länder-Ratings: • Zahlreiche behördliche Verlautbarungen und Regelungen zeigen auf, daß die internationalen Bankenaufsichtsbehörden ab einer bestimmten Größe des internationalen Geschäfts von einer 388 Für eine Übersicht über externe Anbieter von Länderrisiko-Analysen und Ratings siehe Appendix 4. Siehe beispielsweise Moody’s: 2002 oder Standard & Poor’s: 1998. 188 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Bank die Erstellung eines internen Länder-Ratings erwarten389. Die erste entsprechende Verlautbarung findet sich in einem Papier des Basler Ausschusses und wurde dann in verschiedenen Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden wieder aufgegriffen390. Die entsprechenden Verlautbarungen beinhalten allerdings keine explizite Pflicht zur Erstellung interner Länder-Ratings, sondern lediglich Empfehlungen. • Im Rahmen eines internen Ratings ist es möglich, bankspezifisches Wissen, welches aus der Gläubigerposition heraus der Bank exklusiv zur Verfügung steht, in die Bewertung der Risikosituation einfließen zu lassen. • Wie verschiedene Autoren391 feststellen, reagieren interne Länder-Ratings im Allgemeinen schneller und stärker auf sich abzeichnende Krisensituationen als externe Ratings. Dies kann darauf zurückzuführen sein, daß die Entscheidungen der Rating-Agenturen durch ihre große Publizität grösseren Rücksichtnahmen auf negative Folgen an den Finanzmärkten unterworfen sind. Dies führt dazu, daß Downgrades von den Agenturen vergleichsweise spät und nur schrittweise durchgeführt werden. • Interne Rating-Systeme zielen im Allgemeinen genau auf die jeweils geltende steuerungsrelevante Länderrisikodefinition ab und ermöglichen zumeist eine definitorische Trennung von Staatsausfallund Transferrisiken. Bei den verfügbaren externen Länder-Ratings handelt es sich hingegen um emissionsspezifische Bonitäts-Ratings von EM Sovereign Bonds, die Staatsausfallrisiken und Transferrisiken gemeinsam bewerten392. Damit haben externe Ratings einen a priori anderen Fokus als interne Länder-Ratings und sind nicht mit ihnen vergleichbar393. Da mit Hilfe von LänderRatings auch Ausfallrisiken von Unternehmenskrediten beurteilt werden müssen, sind externe Länder-Ratings, die Staatsausfallrisiken und Transferrisiken vermischen, schlechter zum bankbetrieblichen Einsatz geeignet als interne Länder-Ratings, die diese Trennung beinhalten. Für die Verwendung externer Ratings in der bankbetrieblichen Länderrisiko-Steuerung sprechen folgende Argumente: • Die Verwendung externer Ratings in der Länderrisiko-Analyse rechtfertigt sich vor allem aus Kostengesichtspunkten, da die Erstellung interner Länder-Ratings einen bestimmten Personalbestand qualifizierter Länder-Analysten voraussetzt. Die Erstellung interner Länder-Ratings lohnt sich für eine Bank nur dann, wenn der Umfang der länderrisikorelevanten Geschäfte die Ausgaben für eine entsprechende volkswirtschaftliche Abteilung rechtfertigt. 389 Siehe Abschnitt 2.3.2 für eine Übersicht über länderrisikorelevante Vorgaben im deutschen Aufsichtsrecht. Siehe Basler Ausschuss: 1982, Seite 2, Basler Ausschuss: 1997, Seite 27, Basler Ausschuss: 2001(c), §§376, 49, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: 2002, § 39. 391 Siehe z.B. Claessens / Embrechts: 2003, Seite 18 sowie die dort erwähnten weiteren Quellen, die zu vergleichbaren Resultaten kommen. 392 Dies ist beispielsweise bei den Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch IBCA der Fall. 393 Siehe Standard & Poor’s: 1998, Seite 1: “Standard & Poor’s sovereign credit ratings […] are an assessment of each government’s capacity and willingness to repay debt according to its terms. Sovereign ratings are not “country ratings,” an important and often misunderstood distinction.” 390 189 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Für die Verwendung externer anstelle interner Länder-Ratings spricht des weiteren die allgemeine Signalwirkung, die von externen Länder-Ratings auf den Finanzmärkten ausgeht. Durch diese Signal-Wirkung werden die Erwartungen der Marktteilnehmer an den Finanzmärkten bezüglich des Risikos der unterschiedlichen Länder maßgeblich beeinflusst, was ihnen den Charakter einer „self fulfilling prophecy“ verleiht394. Investoren, die diesen Signalen folgen, können daher tendentiell die grössten Verluste vermeiden. Dabei ist allerdings zu beachten, daß ein daraus folgender Verzicht aller Marktteilnehmer auf interne Ratings zu schwerwiegenden Nachteilen für alle Marktteilnehmer führen würde. Dies ist der Fall, da eine negative Einschätzung eines Landes durch die externen Rating-Agenturen alle Marktteilnehmer zu einer Reduktion des Engagements und einer Erhöhung der Konditionen veranlassen würde, was eine bestehende Krise drastisch verschärfen oder einen selbsterfüllenden Krisenmechanismus in Gang setzen könnte. Eine ausschließliche Verwendung externer Ratings durch alle Marktteilnehmer würde daher über eine drastische Zunahme der Volatilitäten die Stabilität der Finanzmärkte gefährden. Bezugnehmend auf die bankbetriebliche Praxis ist festzustellen, daß die Erstellung interner LänderRatings bei internationalen Grossbanken Industriestandard darstellt395. 2.2.1.2 Frühwarn-Systeme Bei Frühwarn-Systemen handelt es sich nach Baxmann396 um „eine spezielle Art von Informationssystemen [...], die für ihren jeweiligen Benutzer mögliche Gefährdungen mit zeitlichem Vorlauf signalisieren und diesen damit in die Lage versetzen sollen, noch rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zur Abwehr oder Minderung der signalisierten Gefährdungen ergreifen zu können.“ Im Kontext des Länderrisiko-Managements versteht man unter einem (Länderrisiko-) Frühwarnsystem ein Instrument der Länderrisiko-Quantifizierung, das auf der Basis einer Auswahl möglichst täglich verfügbarer Risikoindikatoren eine kurzfristige Erhöhung des Länderrisikos eines Staates frühzeitig anzeigt397. Da auf die verschiedenen Modellansätze und auf Effizienzkriterien von Frühwarnsystemen in Abschnitt 3.2 ausführlich eingegangen wird, beschränkt sich der vorliegende Abschnitt auf die Darstellung der Integration von Frühwarnsystemen in den allgemeinen Steuerungskontext von Länderrisiken. Die Notwendigkeit zur Entwicklung und zur Verwendung von Frühwarnsystemen für Länderrisiken liegt vor allem in der im Länderrisiko bestehenden Informationsasymmetrie begründet, die dazu führt, daß Krisenereignisse zumeist unerwartet über die kreditgebenden Banken hereinbrechen. Darüber hinaus besteht insbesondere für das durch Transferrisiken gefährdete internationale Kreditgeschäft das Problem, daß dieses größtenteils wenig liquide Forderungen beinhaltet, deren rechtzeitiger Abbau ein sehr frühzeitiges Erkennen von Krisensituationen notwendig macht. Verwendung finden Frühwarn- 394 Larrain/Reisen/von Maltzan: 1997, Seite 14ff. finden eine beidseitige Abhängigkeit (Granger-Kausalität) von Sovereign Ratings und Spreads. Als Beispiele für Banken, die Länderrisikoanalysen in Form interner Länder-Ratings erstellen, seien beispielsweise folgende Institute genannt: Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, Hypo-Vereinsbank, WestLB, NordLB, DZ Bank, UBS, Credit Suisse. 396 Siehe Baxmann: 1985, Seite 170. 397 Für weitergehende Informationen zur Stellung von Frühwarnsystemen im Kontext des Länderrisiko-Managements siehe vor allem Baxmann: 1985, Seite 168 – 179. 395 190 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management systeme damit in fast allen operativen Bereichen der Bank, in denen internationales Geschäft getätigt wird. Dies umfasst den Handel, das Kreditgeschäft und alle Steuerungssysteme. Die Signale, die von Frühwarnsystemen ausgegeben werden, lösen in den entsprechenden Geschäftsbereichen bestimmte festgelegte Prozesse aus, die einen frühzeitigen Abbau der Geschäftstätigkeit sicherstellen. Dabei stellt sich unmittelbar die Frage nach der Integration dieses Instruments in das bankbetriebliche LänderrisikoManagement. Dies umfasst einerseits die Beziehung zwischen Frühwarnsystemen und sonstigen Instrumenten der Länderrisiko-Quantifizierung (vor allem Länder-Ratings) und andererseits die Verwertung der von Frühwarnsystemen gelieferten Informationen in Instrumenten der LänderrisikoSteuerung. Die Abgrenzung von Frühwarnsystemen und sonstigen Instrumenten der Länderrisiko-Quantifizierung (vor allem Länder-Ratings) ist bereits aufgrund der allein auf die Maximierung des Frühwarnpotentials ausgerichteten Zielsetzung von Frühwarnsystemen offensichtlich. Während Länder-Ratings und sonstige Instrumente der Länderrisiko-Quantifizierung vorwiegend eine Quantifizierung der Risiken bezwecken, sind Frühwarnsysteme allein auf die optimierte frühzeitige Signalisierung von Krisen ausgerichtet. Somit sind Frühwarn-Systeme weder von ihren Resultaten noch von ihrer Zielsetzung her als Alternative zu sonstigen Instrumenten der Risikoquantifizierung zu sehen. Vielmehr handelt es sich bei Frühwarnsystemen um ein zu sonstigen Instrumenten der Länderrisiko-Quantifizierung komplementäres Instrument, das einen sehr singulären Aspekt der Risikosituation abdeckt. Aufgrund des vollkommen anderen Fokus eines Frühwarn-Systems kann auch nicht von einer Inkompatibilität eines rein quantitativ orientierten Frühwarn-Systems mit einem auch qualitative Aspekte einschliessenden Länder-Rating-System gesprochen werden. Ein Frühwarnsystem, welches auf Marktinformationen (z.B. Bond Spreads) basiert, ist durchaus kompatibel mit einem konventionellen Länder-Rating-System und kann auch gemeinsam mit diesem eingesetzt werden. Diagramm 2.5: Die Rolle von Frühwarnsystemen im Prozeß des Länderrisiko-Managements LänderrisikoQuantifizierung Markt Informationen FrühwarnSysteme Länder Informationen Warnung LänderRating Mögliche Reaktion: Neurating-Prozeß Warnung Quantifizierung des Risiko-Ertrags LänderrisikoSteuerung Mögliche Reaktion: Hurdle Rate Erhöhung Quantifizierung des Risikopotentials Mögliche Reaktion: Abbau der Limite, Verbot von Neugeschäft Quantifizierung des Risikodeckungspotentials Mögliche Reaktion: Bildung von Vorsorge 191 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Zur Integration und Verwertung der von einem Frühwarnsystem bereitgestellten Informationen im Prozess der Länderrisiko-Steuerung besteht zunächst die unmittelbar naheliegende Möglichkeit, daß im Rahmen der festgelegten Prozesse der Länderrisiko-Steuerung bestimmte Konsequenzen mit der Setzung eines Frühwarn-Signals verbunden werden. Die derartigen Möglichkeiten sind vielfältig und umfassen beispielsweise • die Reduzierung oder Herabsetzung von Länderlimiten (produktartenspezifisch oder für alle Geschäfte) in dem betroffenen Land, • das zeitlich beschränkte Verbot von Neugeschäft in dem betroffenen Land, • die Setzung eines zusätzlichen Risiko-Aufschlags in der Vorkalkulation, der Neugeschäft eindämmt und dafür sorgt, daß nur noch ausreichend besicherte Geschäfte abgeschlossen werden können oder • die Überprüfung bestehender Rücklagen und Risikovorsorge. Andererseits kann die Integration eines Frühwarnsystems in die Länderrisiko-Steuerung auch indirekt über das Länder-Rating erfolgen, indem ein Frühwarnsignal ein unmittelbares Downgrade oder zumindest ein Neu-Rating des entsprechenden Landes auslöst. Dies ist durchaus sinnvoll, da auf diese Weise die Aktualität der Länder-Ratings verbessert werden kann, indem sich auch kurzfristige signifikante Änderungen der Risikosituation im zentralen Instrument der Länderrisiko-Quantifizierung, dem LänderRating, widerspiegeln. Im voranstehenden Diagramm 2.5 wird die beschriebene Stellung von FrühwarnSystemen im Rahmen der Länderrisiko-Modellierung dargestellt. 2.2.1.3 Modelle zur Ermittlung des Erwarteten Verlusts aus Länderrisiken Die im Rahmen des „traditionellen“ Länderrisiko-Managements verwendeten Instrumente der Risikosteuerung basieren hauptsächlich auf einer Länderrisiko-Quantifizierung mittels Länder-Ratings, die in eine ratingdifferenzierte Volumensteuerung eingeht398. Neuere Verfahren der Länderrisiko-Steuerung basieren hingegen auf der Ermittlung der beiden zentralen Kenngrößen der Verlustverteilung aus Länderrisiken, dem Erwarteten und dem Unerwarteten Verlust399. Während die Quantifizierung des Unerwarteten Verlusts auf die Ermittlung einer VaR-Kennzahl für Länderrisiken hinausläuft und im folgenden Abschnitt 2.2.1.4 thematisiert wird, wird im vorliegenden Abschnitt auf die Ermittlung des Erwarteten Verlusts aus Länderrisiken eingegangen. Der Erwartete Verlust aus Länderrisiken entspricht dem Erwartungswert der Verlustverteilung. Ausgehend von der in Abschnitt 1.1 angeführten Risikodefinition ist zunächst festzustellen, daß es sich bei der Ermittlung des Erwarteten Verlusts im Prinzip nicht um eine Risikoquantifizierung, sondern um eine Schätzung von Durchschnittskosten handelt. Der Erwartete Verlust aus Länderrisiken wird auch mit dem Begriff Länder-Standardausfallkosten (Country 398 399 Als Beispiele für derartige Steuerungsansätze seien Commerzbank, Dresdner Bank und Nord LB genannt. Die Länderrisikosteuerung orientiert sich damit an der im Bereich der Adressenrisikosteuerung herrschenden Vorgehensweise. 192 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Standard Default Costs, CSDC) bezeichnet400. In einer vereinfachten Berechnungsformel berechnen sich CSDC für ein bestimmtes Land als Produkt der Ausfallwahrscheinlichkeit401 CPD, der Verlustquote (Country Severity) CS und des Länder-Exposures (Country Exposure Amount, CEA). Der Ermittlung der CSDC geht somit die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Verlustquoten für Länderrisiken voraus. Bevor auf die genaue Berechnungsweise der CSDC eingegangen wird, werden im folgenden zunächst Ziele und Eigenschaften von CSDC sowie ihre Einsatzmöglichkeiten in der LänderrisikoSteuerung dargestellt. Bei der Ermittlung der CSDC ist als oberstes Ziel die im statistischen Sinn exakte Abbildung dieses ersten Moments der Verlustverteilung anzuführen. Dabei stellt sich zunächst die Frage des Prognosehorizonts, der in der Praxis zumeist mit einem Jahr terminiert wird. Das Ziel der statistisch exakten Abbildung lässt sich auf die zur Berechnung der CSDC benötigten Risikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/ Verlustquote) übertragen. Diese gehen in praktisch alle Steuerungsinstrumente für Länderrisiken ein. Das folgende Diagramm verdeutlicht die Bedeutung von Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und CSDC im gesamten Prozeß der Länderrisiko-Quantifizierung. Diagramm 2.6: Zusammenhang der Instrumente der Länderrisiko-Quantifizierung Länderrisiko LänderrisikoModellierung Länderrisiko-Definition Festlegung der Modelle zur Länderrisiko-Steuerung LänderrisikoQuantifizierung FrühwarnSysteme GeschäftsInformationen Länder-Rating CPD, CS, CSDC Value-at-Risk Warnungen Quantifizierung des Risiko-Ertrags Quantifizierung des Risikopotentials Quantifizierung des Risikodeckungspotentials Länderrisiko-Bericht Länderrisiko-Steuerung und Gesamtbank-Risikosteuerung 400 In der Praxis beschränkt sich die Ermittlung des Erwarteten Verlusts entsprechend der vorherrschenden steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition zumeist auf Transferrisiken. Demzufolge wird der Erwartete Verlust in der Praxis auch als Transfer-Standardausfallkosten, Transfer Standard Default Costs (TSDC) o. ä. bezeichnet. 401 Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines unter die Länderrisikodefinition fallenden Verlusts sei im folgenden als Ausfallwahrscheinlichkeit (CPD) bezeichnet. 193 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Es ist zu beachten, daß aufgrund der besonderen Bedeutung des Länder-Ratings für die LänderrisikoQuantifizierung eine Kompatibilität der Rating-Ergebnisse mit den in quantitative Risikomodelle eingehenden Risikoparametern CPD und CS gegeben sein muß402. Berechnung: Da in die Berechnung der CSDC neben Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten des betroffenen Landes auch Exposure-Informationen eingehen, setzt die Berechnung zunächst an einem einzelnen Geschäft an. Der Erwartete Verlust aus Länderrisiken für ein bestimmtes Geschäft j in Land k leitet sich in Analogie zur Berechnung des Erwarteten Verlusts aus Adressenrisiken auf folgende Weise her: CSDC k , j = CPDk ⋅ CS k , j ⋅ CEA j , wobei CSDCk,j = CPDk = ( 57.) Erwarteter Verlust aus Länderrisiken für Geschäft j in Land k Ausfallwahrscheinlichkeit für Land k CSk,j = Country Severity, Verlustquote aus Länderrisiken für Geschäft j in Land k CEAj = Country Exposure Amount für Geschäft j Da Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote auf der Basis der im folgenden noch besprochenen Modelle ermittelt werden, wird an dieser Stelle davon ausgegangen, daß diese Größen gegeben sind. Bei der Berechnung des Country Exposure Amounts (CEA) ist es wichtig zu beachten, daß die bereits berechneten erwarteten Verluste für Adressenrisiken (SDC) für jedes Geschäft aus dem Exposure auszuschließen sind. Dies ist darauf zurückzuführen, daß der durch Adressenrisiken bereits ausgefallene Teil des Exposures gar nicht erst zur Zahlung ansteht und deshalb auch nicht mehr durch Länderrisiken gefährdet werden kann. Im Rahmen der Modellierung läßt sich annehmen, daß die Wirkung des individuellen Ausfalls eines Kreditnehmers aus Kreditrisiko zeitlich vor der Wirkung des länderspezifischen Ausfallereignisses eintritt. Geht man von der individuellen Rückzahlung einer Forderung aus, ist dies plausibel. Der Schuldner bringt das Kapital zunächst in nationaler Währung auf. Dieser Schritt ist durch das Kreditrisiko gefährdet. Danach wird das aufgebrachte Kapital ggf. durch Country Event Risk geschmälert und umgetauscht, wobei der Umtausch durch Transferrisiko gefährdet wird. Aus diesem Grund berechnet sich das Country Exposure Amount für Geschäft j als Erwartungswert der zum Transfer anstehenden Zahlungsströme folgendermaßen: [ CEA j = max Exp j − C j − SDC j ,0 Expj = Cj = SDCj = 402 ] ∀ j ∈ k , wobei ( 58.) Länderrisikorelevantes Exposure für Geschäft j Für Länderrisiken anrechenbares Sicherheiten-Exposure für Geschäft j Standardausfallkosten (EL) aus Adressenrisiko für Geschäft j Dies kann beispielsweise durch eine (exponentielle) Regression der quantitativ ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten auf die Ergebnisse des internen Länder-Ratings sichergestellt werden. Dadurch wird zum einen die Reihenfolge der Risiko-Evaluation des Länder-Ratings erhalten und gleichzeitig ein Übersetzungs-Schema von Länder-Ratings in Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. 194 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Die länderrisikospezifische Abfolge der Ereignisse und die Wirkung auf den Erwartungswert der Zahlungsströme wird im folgenden Diagramm verdeutlicht. Die entsprechenden Berechnungen finden sowohl in der Vorkalkulation als auch in der Nachkalkulation Anwendung. Diagramm 2.7: Reihenfolge der Ausfallereignisse von Adressenrisiko und Länderrisiko sowie Darstellung der Kapitalströme Kreditrisiko CSDC SDC Schuldner Bank Länderrisiko Kapital in nationaler Währung Exp Exp-SDC-CSDC - SDC Sicherheit - CSDC Sicherheit Kapital in Devisen Exp -SDC -SDC Sich. LänderrisikoSicherheiten KreditrisikoSicherheiten CSDC Sicherheit SDC Sicherheit Kreditrisiko Sicherheit Länderrisiko Sicherheit Die Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien für Länderrisiken in Form der Berechnung der CSDC für den besicherten Teil des Geschäfts ist deutlich komplexer. Die Forderung wird dabei zunächst in einen besicherten und einen unbesicherten Teil aufgeteilt. Die Berechnung der CSDC des unbesicherten Teils erfolgt nach der voranstehend beschriebenen Vorgehensweise. Zur Berechnung der CSDC für den besicherten Teil der Forderung wird als weitere Information das Domizilland des Sicherheitengebers benötigt. Nach dem Domizilland des Sicherheitengebers unterscheiden sich die Berechnungsmodi der CSDC für den besicherten Teil der Forderung folgendermaßen: • Sicherheiten und Garantien, die monetäre Forderungen begründen und bei denen der Sicherheitengeber im gleichen Land wie der Kontrahent sitzt, stellen den einfachsten Fall dar, da sie nicht berücksichtigt werden dürfen, so daß das anrechenbare Sicherheiten-Exposure null beträgt. Die Transaktion wird wie eine unbesicherte Transaktion behandelt und die CSDC werden entsprechend berechnet. • Zur Berechnung der CSDC für Sicherheiten und Garantien, bei denen der Sicherheitengeber in einem anderem Land als der Kontrahent sitzt, ist die Möglichkeit eines Ausfalls des Lands des Sicherheitengebers zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der CSDC des besicherten Teils der Forderung ist insbesondere zu beachten, daß der besicherte Teil der Forderung nur dann ausfällt, wenn sowohl Land 1 als auch Land 2 ausfallen. 195 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Daher hängen die CSDC des besicherten Teils der Forderung von der Wahrscheinlichkeit des gemeinsamen Ausfalls von Land 1 und Land 2 ab. Sie werden in dem Beispiel folgendermaßen berechnet: CSDC j ,besichert = CPD1& 2 ⋅ CS 2 ⋅ C j , wobei CPD1&2 = CS2 = Cj = ( 59.) Gemeinsame Ausfallwahrscheinlichkeit für Land 1 und Land 2 Verlustquote für Land 2 Für Länderrisiken anrechenbares Sicherheiten-Exposure für Geschäft j Die Wahrscheinlichkeit des gemeinsamen Ausfalls von Land 1 und Land 2 berechnet sich vereinfacht mittels der folgenden Formel: CPD1&2 = CPD1 ⋅ CPD2 + cov(Default1 , Default 2 ) , wobei CPD1 = Ausfallwahrscheinlichkeit für Land 1 CPD2 = Ausfallwahrscheinlichkeit für Land 2 Cov(Default1,Default2) = ( 60.) Covarianz der Ausfallereignisse in Land 1 und Land 2 Im folgenden Diagramm werden für das Beispiel eines in einem Drittland besicherten Geschäfts die Erwartungswerte der Geldströme dargestellt. Diagramm 2.8: Berechnung der CSDC für ein besichertes Geschäft Domizilland des Schuldners (Land 1) Länderrisiko 1 Kapital in nationaler Währung Domizilland des Sicherheitengebers (Land 2) Exp-SDC-C Exp-SDC Bank CSDC1= CPD1 x CS1 x (Exp-SDC-C) Exp-SDC-C-CSDC1 Kapital in Devisen Sicherheit C- SDCcTransferrisiko-Sicherheiten C- CSDC2 Länderrisiko 2 CSDC2 = CPD1&2 x CS2 x C Domizilland der Bank (Inland) Land 1 bezeichne das Domizilland des Schuldners, Land 2 bezeichne das Domizilland des Sicherheitengebers und als Inland werde das Domizilland der Bank bezeichnet. Das einzige Problem im Rahmen dieser Berechnung liegt in der Ermittlung der Covarianz der Ausfallereignisse der beiden Länder. Ist bereits die Ermittlung der Wahrscheinlichkeit eines einzelnen Ausfallereignisses mit großen empirischen Problemen behaftet, so trifft dies erst recht für die Ermittlung der Covarianzen zu. Die Schätzung der 196 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Covarianzen läßt sich an dabei eigentlich nur über sehr starke Annahmen bewerkstelligen. Da die Schätzung von Covarianzen für Länderrisiken im Rahmen des separaten Abschnitts 3.4 behandelt wird, wird an dieser Stelle nicht weiter auf diese Problematik eingegangen. Die Berechnung der CSDC für das gesamte Geschäft fasst die CSDC für den besicherten und den unbesicherten Teil des Geschäfts additiv zusammen. Für das Beispiel eines besicherten Geschäfts j mit Sitzland des Kontrahenten k und Sitzland des Sicherheitengebers m läßt sich die Berechnung der CSDC in folgender Formel zusammenfassen: [ [ ]] [ ] CSDC j ,k = CPDk ⋅ CS k ⋅ max Exp j − C j − CSDC j ,0 + CPDk & m ⋅ CS m ⋅ C j . ( 61.) CSDC auf Länder-Ebene berechnen sich aufgrund der Additivität von Erwartungswerten relativ einfach durch die Summation der auf Einzelgeschäfts-Ebene berechneten CSDC. Für ein Land k läßt sich die Berechnung durch folgende Formel beschreiben: CSDC k = ∑ CSDC k , j ( 62.) j∈K In der Praxis wird bei der Berechnung von CSDC auf Länder-Ebene häufig unter Verweis auf die Additivität des Erwartungswerts von aggregierten Exposures ausgegangen. Dabei werden die Exposures transferrisikorelevanter Sicherheiten einfach vom Exposure des Kontrahenten-Lands abgezogen und zu dem Exposure des Sicherheitengeber-Lands hinzugerechnet. Wie aus der obigen Formel zur Berechnung der CSDC auf Einzelgeschäftsbasis ersichtlich wird, werden die CSDC auf Länder-Ebene durch diese Vorgehensweise klar überschätzt, so daß diese Vereinfachung der Berechnung keine exakten Ergebnisse liefert. 2.2.1.4 Modelle zur Ermittlung des Unerwarteten Verlusts aus Länderrisiken Der Unerwartete Verlust bezieht sich auf die Schwankung der Verlustrealisationen einer Verlustverteilung um ihren Erwartungswert und bezeichnet damit originäres Risiko im Sinn der voranstehenden Ausführungen aus Abschnitt 1.1. Der Unerwartete Verlust einer bestimmten Risikoart lässt sich anhand verschiedener Risikomaße ermitteln. In der Praxis sind allerdings vorwiegend Standardabweichung und Value-at-Risk (VaR) als Risikomaße des unerwarteten Verlusts vorherrschend. Aufgrund der in der Gesamtbanksteuerung und in der Marktrisiko- und Adressenrisiko-Quantifizierung vorherrschenden Verwendung des VaR wird auch bei der Quantifizierung des Unerwarteten Verlusts aus Länderrisiken die Verwendung des VaR als Risikomaß vorgeschlagen. Für eine Diskussion der unterschiedlichen Modelle und Berechnungsmöglichkeiten zur Ermittlung des VaR für Länderrisiken sei auf Abschnitt 3.5 dieser Arbeit verwiesen. Im vorliegenden Abschnitt wird lediglich auf die Zielsetzung und Einsatzmöglichkeiten dieses Instruments der Länderrisiko-Quantifizierung eingegangen und eine Abgrenzung zu anderen Instrumenten der Länderrisiko-Quantifizierung durchgeführt. Die Berechnung des VaR für Länderrisiken basiert, wie bereits die Berechnung der CSDC, auf Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und Ausfall-Korrelationen, die im Rahmen eines simulations197 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management gestützten oder analytischen Modells zu einer Verteilungsfunktion für Länderrisiken führen. Der VaR als Quantil dieser Verteilungsfunktion unterscheidet sich bereits von seiner Konzeption her grundlegend von den sonstigen Instrumenten der Länderrisiko-Quantifizierung. Ein Unterschied besteht beispielsweise darin, daß es sich um ein Konzept der Risikoquantifizierung handelt, anhand dessen Risikoparameter (CPD, CS und Korrelationen) und Geschäftsdaten in einem Länderaspekte, Einzelgeschäftsaspekte und Portfolioaspekte umfassenden Risikomaß zusammengefasst werden. Diese Zusammenfassung der verschiedenen risikorelevanten Aspekte ist als wesentlicher Vorteil des Konzepts hervorzuheben. Da bei der Ermittlung des VaR für Länderrisiken allerdings keine unmittelbare Risikobewertung einzelner Länder stattfindet, sondern diese Information in Form von Ausfallwahrscheinlichkeiten in das Modell zur Ermittlung des VaR einfliesst, ist die Ermittlung des VaR auch nicht alternativ zu sonstigen Methoden der Länderrisiko-Quantifizierung zu verstehen. Aus der Berücksichtigung von Portfolioaspekten wie Geschäftsdaten und Korrelationen im Rahmen der Ermittlung des VaR für Länderrisiken folgt, daß dieser vor allem portfoliobezogen zu verstehen ist und – analog zu der im Bereich der Kreditrisikomodelle bestehenden Vorgehensweise – auf einzelne Länder zu verteilen ist403. Die auf Portfolio-Ebene ermittelte und dann auf Länder- oder Geschäfts-Ebene allokierte VaR-Kennzahl für Länderrisiken fliesst in viele Steuerungsinstrumente der Länderrisiko-Steuerung wie auch der Gesamtrisikosteuerung ein. Darunter sind vor allem die Steuerungsinstrumente der Ökonomischen Kapitalsteuerung und der Risikoadjustierten Ertragsmessung (RAPM) zu nennen, auf die im folgenden noch ausführlicher eingegangen wird. 2.2.2 Instrumente der Risikopotential-Steuerung Instrumente der Risikopotential-Steuerung sind alle betrieblichen Prozesse, Modelle und Vorschriften, die im Rahmen der Risikosteuerung zur zielgerichteten Beeinflussung des Risikopotentials eingesetzt werden. Sie umfassen sowohl einzelne Massnahmen (z.B. Verbriefung risikobehafteter Forderungen) als auch umfangreiche methodische Konzepte, die in alle Bereiche der Unternehmenssteuerung eingreifen können (z.B. das Konzept der ökonomischen Kapitalsteuerung). Daher werden Instrumente der Risikopotential-Steuerung im folgenden in Steuerungsmodelle oder diskret einsetzbare Steuerungsinstrumente unterschieden. Steuerungsmodelle der Risikopotential-Steuerung sind somit besonders umfangreiche Steuerungsinstrumente, die sich dadurch charakterisieren lassen, daß sie permanent eingesetzt werden (i.e. es handelt sich nicht um diskrete Eingriffe), Portfoliobezug aufweisen und unternehmensweite Wirkung entfalten. Daher ist die Entscheidung zum Einsatz eines Steuerungsmodells strategisch und damit der Geschäftsführung vorbehalten, während sonstige Steuerungsinstrumente auch auf untergeordneten Organisationsebenen eingesetzt werden können. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Steuerungsinstrumente und Steuerungsmodelle der Risikopotentialsteuerung. 403 Für die Methoden zur Verteilung des VaR auf einzelne Länder sei ebenfalls auf Abschnitt 3.5 dieser Arbeit verwiesen. 198 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Tabelle 2.4: Steuerungsinstrumente und Steuerungsmodelle der Risikopotentialsteuerung Steuerungsinstrumente Steuerungsmodelle • Risiko-Versicherung (Political Risk Insurance) • Kapitalsteuerung • Techniken der Risikoübertragung (Einsatz von Derivaten / Credit Default Swaps, Verkauf von Risiken / Sekundärmarkt-Transaktionen) • Risikolimitierung durch Länder-Limitsysteme • Begrenzung von Neugeschäft durch Setzung von ZielRenditen in der Geschäfts-Vorkalkulation404 • Risikozerfällung durch Aufteilung von Krediten auf viele Banken (Konsortialkredite) • Risikovermeidung durch Vorschriften zur effizienten Bonitätsprüfung (Länder-Rating) und selektive Risikopolitik Aufgrund der größeren Bedeutung wird im folgenden zunächst auf Steuerungsmodelle eingegangen. Input-Elemente von Steuerungsmodellen der Risikopotential-Steuerung sind: • Das mittels eines Risikomaßes oder mittels Risikoparametern (e.g. Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten, Ratings etc.) quantifizierte Risikopotential einer Risikoart oder aller Risikoarten, • Geschäfts- und Portfoliodaten, die gegebenenfalls auch im Risikomaß enthalten sein können (z.B. im Fall des VaR), • Zielvorgaben, die die Präferenzen der Geschäftsführung bezüglich des maximal tolerierbaren Risikopotentials widerspiegeln und die im Allgemeinen in Ziel-Werten desselben Risikomaßes ausgedrückt werden, das zur Quantifzierung des Risikopotentials herangezogen wird. Steuerungsmodelle der Risikopotential-Steuerung basieren darüber hinaus auf einem Steuerungsmechanismus, der Prozessabläufe und Vorschriften beinhaltet, die im Rahmen der gegebenen betrieblichen Organisationsstruktur Abweichungen des Risikopotentials von den Zielvorgaben verhindern. Dies wird durch eine im Rahmen des Steuerungsmechanismus prozessual festgeschriebene Beeinflussung dezentraler Neugeschäfts-Entscheidungen und zentraler Portfolio-Management-Entscheidungen erreicht. Als Output jedes Steuerungsmodells sind somit Steuerungsimpulse anzusehen, die bestimmte dezentral oder zentral zu treffende Geschäftsentscheidungen im Sinne einer Erreichung der Zielvorgaben beeinflussen sollen. Vor dem Hintergrund einer inzwischen zumindest in den theoretischen Grundlagen (wenngleich noch nicht in der praktischen Anwendung) fortgeschrittenen AdressenrisikoSteuerung sowie der in den letzten Jahren aufgrund zahlreicher Krisen gewachsenen Bedeutung von Länderrisiken ist auch im Bereich der Länderrisiko-Steuerung eine vermehrte Verwendung quantitativ orientierter Steuerungsmodelle zu beobachten. Generell lassen sich im Bereich der RisikopotentialSteuerung von Länderrisiken zwei Grundstränge von Steuerungsmodellen ableiten: • Volumenbasierte Steuerungsmodelle stellen wie bereits dargelegt den traditionellen Ansatz der Länderrisiko-Steuerung dar, wobei Einzelgeschäfts- und Portfolioaspekte durch eine rein 199 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management volumenbasierte Geschäftsaggregation und Risikoaspekte durch eine Differenzierung nach Rating-Kategorien berücksichtigt werden405. • Kapitalbasierte Steuerungsmodelle basieren auf einer Risikoquantifizierung mittels VaRKennzahlen, die über ein Steuerungsmodell in ein Verhältnis zu dem vorhandenen haftenden Eigenkapital des Unternehmens (Risikodeckungspotential) gebracht werden. Durch den Bezug zum Eigenkapital beinhalten kapitalbasierte Steuerungsmodelle einen Bezug zur Gesamtbanksteuerung. Im Rahmen des folgenden Abschnitts werden Steuerungsmodelle wie auch diskret einsetzbare Steuerungsinstrumente der Länderrisiko-Potentialsteuerung vorgestellt und in Bezug auf Wirkung und Eignung zur Verwendung im Länderrisiko-Kontext untersucht. 2.2.2.1 Länder-Limitsysteme 2.2.2.1.1 Definition und Einordnung in den Steuerungskontext Limitsysteme stellen das in der Praxis bedeutendste und wirksamste Steuerungsmodell der Risikopotentialsteuerung dar406. Sie beinhalten ein System von Regeln und Prozessen zur bankbetrieblichen Entscheidungsfindung, das mit dem Ziel der Durchsetzung einer vom Management bestimmten Portfoliostruktur Risiko-Obergrenzen und Automatismen ihrer Durchsetzung beinhaltet. Das Steuerungsmodell des Limitsystems ermöglicht es der Geschäftsführung, Entscheidungen nichtstrategischer Art an untergeordnete Entscheidungsträger zu delegieren, ohne die Kontrollmöglichkeit und strategische Entscheidungskompetenz für die Portfoliostruktur abzugeben. Im Zusammenhang der Gesamtbanksteuerung ist ein Limitsystem als Instrument der operativen Risikosteuerung zu verstehen, mit dessen Hilfe die von der Geschäftsführung vorgegebene Risikopolitik umgesetzt wird. Ein Limitsystem ist i.A. nicht dazu geeignet, die mit strategischen Entscheidungen der Geschäftsführung verbundenen Risiken zu begrenzen, da diese bewußt und mit langfristiger Perspektive durch die Geschäftsführung eingegangen werden407. Allerdings spiegeln sich derartige strategische Entscheidungen, wie z.B. die Entscheidung zum Aufbau einer Repräsentanz in einem bestimmten Land, in den von der Geschäftsführung zu setzenden Limiten wider. Limit-Systeme beinhalten folgende Kernelemente: • Den Bezug zu einer bestimmten steuerungsrelevanten Risikodefinition. Aus der steuerungsrelevanten Risikodefinition folgt unmittelbar die Menge der durch das Risko betroffenen 404 Bei der Geschäfts-Vorkalkulation handelt es sich um ein Steuerungsmodell, welches sowohl zur Risiko-Ertrags-Steuerung als auch zur Risikopotential-Steuerung eingesetzt wird. Da die Geschäfts-Vorkalkulation über die Einflussnahme auf ein Maß des Risiko-Ertrags wirkt, wird sie im Kontext der Modelle der Risiko-Ertrags-Steuerung vorgestellt (siehe Abschnitt 2.2.3) 405 Als Beispiel für ein volumenbasiertes Steuerungsmodell der Risikopotential-Steuerung sei das in Appendix 9 angeführte Rating-volumenbasierte Limitsystem angeführt. 406 Zu Länder-Limitsystemen siehe auch Baxmann: 1985, Seite 135 ff. 407 Unter diesem Aspekt sollten strategische Auslandsbeteiligungen an Unternehmen nicht Bestandteil des steuerungsrelevanten Volumens sein. 200 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Geschäfte, die im Rahmen der Exposure-Ermittlung klar abgegrenzt wird. Die Risikodefinition eines Länder-Limitsystems entspricht der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition. • Ein Risikomaß bestimmt mittels definierter Berechnungsregeln aus Risikoparametern und aus dem risikorelevanten Exposure das limitrelevante Risiko-Exposure. Dieses wird im Rahmen des Limitsystems durch Obergrenzen (Limite) beschränkt, die vom Management festgelegt werden. Unter der Ausnutzung eines Limits versteht man das Verhältnis aus dem limitrelevanten RisikoExposure und dem Wert des Limits. Ein Länderlimit bezeichnet eine im Rahmen des LänderrisikoManagements festgelegte Obergrenze für das durch ein geeignetes Risikomaß quantifizierte Länderrisiko einer Bank408. Limitsysteme können in Abhängigkeit vom zugrunde liegenden Risikomaß entweder volumenbasiert oder kapitalbasiert sein. Volumenbasierte Limitsysteme basieren auf einem Risikomaß, welches in der Aggregation der steuerungsrelevanten Exposures besteht. Kapitalbasierte Limitsysteme hingegen beinhalten ein Risikomaß, welches auf dem Risikomaß des VaR basiert409. • Ein einzelnes Limit bezieht sich zumeist nicht auf das gesamte steuerungsrelevante Exposure, sondern auf eine bestimmte Bezugsmenge von Geschäften, die durch bestimmte Geschäftscharakteristica (z.B. Produktart, Region, Laufzeitband, etc.) festgelegt wird. Zur Abdeckung des gesamten steuerungsrelevanten Exposures werden im Allgemeinen mehrere Limite mit unterschiedlichen Bezugsmengen definiert, die eine Partition des steuerungsrelevanten Exposures bilden. Eine derartige Partition der Menge aller Geschäfte bezeichnet man auch als Limitierungsebene. Im Fall eines Länder-Limitsystems können beispielsweise die Limite für alle geographischen Regionen der Welt eine Limitierungsebene bilden, während Limite für einzelne Länder eine andere Limitierungsebene bilden können. Dem Prinzip folgend, daß jedem Limit ein Entscheidungsträger in der betrieblichen Organisationsstruktur zugeordnet werden kann, der für dessen Einhaltung verantwortlich ist, beinhaltet ein Limitsystem im Allgemeinen mehrere Limitierungsebenen. Unter der Limitsstruktur versteht man die Menge der verschiedenen Geschäftspartitionen / Limitierungsebenen, die die Bezugsmengen aller Limite eines Limitsystems festlegen. • Allokationsregeln bezeichnen die Regeln, nach denen Limite festgesetzt werden. Sie legen für jede Limitierungsebene die Entscheidungskompetenzen wie auch den gesamten Entscheidungsprozeß für die Setzung der Limite fest. Die Setzung derjenigen Limite, die die Gesamthöhe der limitierten Risiken und die Struktur des Geschäftsportefeuilles betreffen, ist als strategische Entscheidung dem Management vorbehalten. Die Vorgabe dieser strategischen Limite stellt damit die 408 Zur Definition eines Länderlimits siehe auch Baxmann: 1985, Seite 136. Dieser unterscheidet weiter in volkswirtschaftliche Länderlimite, die an der Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Volkswirtschaft ansetzen und für die Summe der Exposures aller Banken gelten und einzelbankbetriebliche Länderlimite. Da volkswirtschaftliche Länderlimite in der bankbetrieblichen Praxis aufgrund des evidenten Informationsproblems nicht praktikabel sind, wird in der vorliegenden Ausarbeitung allein auf einzelbankbetriebliche Länderlimite eingegangen. 409 Kapitalbasierte Limitsysteme sind als Element des Steuerungsmodells der ökonomischen Kapitalsteuerung anzusehen, auf das im folgenden noch eingegangen wird. 201 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Zielvorgabe des Managements für die zentrale Geschäftssteuerung dar, die diese üblicherweise durch Setzung aller sonstigen Limite nachgeordneter Limitierungsebenen („Operative Limite“) und durch den Einsatz der sonstigen Steuerungsinstrumente zu erreichen sucht. • Eskalationsregeln regeln die Folgen, die im Fall einer Limitüberschreitung (limitrelevantes Exposure > Limit) ausgelöst werden. Typischerweise ist in den Eskalationsregeln eines Limitsystems festgelegt, welche Kompetenzebene in der Bank von der Limitüberschreitung in Kenntnis zu setzen ist und welche Entscheidungsträger die aus der Limitüberschreitung folgenden Steuerungsentscheidungen zu treffen haben. • Verankerung in Entscheidungsprozessen: Versteht man ein Limitsystem als System zur automatisierten Entscheidungsfindung, so stellt sich zunächst die Frage nach der genauen Spezifizierung der zu treffenden Entscheidungen. Generell handelt es sich zunächst um alle operativen Entscheidungen, die die Höhe des limitrelevanten Risiko-Exposures beeinflussen. Will man diese genauer eingrenzen, beziehen sich Limitsysteme typischerweise auf Neugeschäfts-Entscheidungen, auf Entscheidungen im Handelsbereich (Kaufen/Verkaufen) und auf Entscheidungen der aktiven Portfoliosteuerung (Halten/ Verkaufen). Die Wirkung der beschriebenen Kernelemente von Limitsystemen zusammenfassend, bewirken Limitsysteme, daß eine Vielzahl steuerungsrelevanter Entscheidungen, die jeweils mehr oder weniger das Geschäftsportfolio beeinflussen, in geordneter Weise an eine jeweils zuständige Entscheidungsebene delegiert werden. Aus Sicht des Managements bleibt der Primat des Managements für StrategieEntscheidungen berücksichtigt, indem alle strategischen Aspekte der Einzelentscheidungen in der Setzung einiger Ziel-Parameter (strategische Limite) zusammengefasst werden, die dem Management vorbehalten bleibt. Diese strategischen Entscheidungen werden durch das Management auf der Basis des Maximum Risk Appetite, der gewünschten Portfoliostruktur und der gewünschten Bilanzstruktur gefällt. Länder-Limitsysteme bringen somit eine Delegierung von Managementverantwortung mit sich und substituieren aus Sicht des Managements eine Vielzahl von Einzelgeschäfts-Entscheidungen durch eine begrenzte Anzahl von Limit-Entscheidungen. Daraus ergibt sich bei der Setzung der Limite eine Schnittstelle des Limitsystems zu den sonstigen Entscheidungen des Managements. Wie alle Risikomanagement-Entscheidungen der Geschäftsführung steht auch die Setzung der Limite eines LänderLimitsystems im Kontext der bankbetrieblichen Ziele, die durch die Triade des ertragsorientierten Bankmanagements (Sicherheit, Rentabilität Wachstum) ausgedrückt werden. Das folgende Diagramm verdeutlicht die beschriebene Stellung von Länder-Limitsystemen in der zentralen Risikosteuerung. Aus Sicht der zentralen operativen Geschäftssteuerung (Portfolio Management Einheit) bleibt dieser im Allgemeinen die Freiheit, alle nicht-strategischen Entscheidungen, die die Detailstruktur des Geschäftsportfolios betreffen410 selber zu treffen und die Pflicht, mittels der verfügbaren Steuerungsinstrumente 410 Z.B. Konzentration in bestimmten Produktarten, Bevorzugung bestimmter Kunden, Verfolgung einer bestimmten regionalen Geschäftsstrategie etc. 202 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management den operativen Geschäftsprozess im Sinne der Erreichung der strategischen Ziele zu beeinflussen. Die Entscheidungsfindung der zentralen operativen Geschäftssteuerung zur Bestimmung, auf welche Weise die Zielerreichung der Managementvorgaben erfolgen soll, muß eine Kompatibilität der von den Limiten ausgehenden Steuerungsimpulse mit den sonstigen Steuerungsimpulsen aller anderen Instrumente des Risikomanagements sicherstellen. Die in der Risikosteuerung gefällten Steuerungsentscheidungen stehen darüber hinaus allesamt im Kontext der Organisationsstruktur der Bank und werden durch diese beeinflusst. Aus diesem Grund läßt sich die Organisationsstruktur durchaus als weitere Dimension der Risikosteuerungs-Prozesse verstehen. Diagramm 2.9: Länder-Limitsysteme im Kontext des Risikomanagements LänderrisikoQuantifizierung Quantifizierung des Risiko-Ertrags Quantifizierung des Risikodeckungspotentials Quantifizierung des Risikopotentials Länderrisiko-Bericht Länderrisiko-Steuerung & GesamtbankRisikosteuerung ORGANISATION Hurdle Rate In Vor- und Nachkalkulation LänderLimitsystem Risikofinanzierung Risikoversicherung EinzelgeschäftsEntscheidungen Bilanzstrukturmanagement Maximum Risk Appetite PortfoliostrukturEntscheidungen Entscheidungen zur Steuerung des Risiko-Ertrags Sicherheit Rentabilität Wachstum Entscheidungen zur Steuerung des Risikopotentials (Bilanz-) StrukturEntscheidungen Entscheidungen zur Steuerung des Risikodeckungspotentials Aus Sicht der geschäftsabschliessenden Einheiten bietet ein Limitsystem die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzten Limite Einzelgeschäfts-Entscheidungen selber zu fällen. Das Limitsystem setzt den geschäftsabschliessenden Einheiten somit einen Rahmen, innerhalb dessen die Zielerreichung der strategischen Ziele des Managements gewährleistet und eine eigenständige Entscheidung unter Einbringung der spezifischen Geschäftskenntnisse möglich ist. In der Länderrisiko-Limitierung bedeutet dies, daß die Prüfung der Einhaltung der Länder-Limite als Bestandteil der EinzelgeschäftsEntscheidung definiert sein muß. Baxmann411 hat die Länderrisikoprüfung im Prozeß der 411 Siehe Baxmann: 1985, Seite 165. 203 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Einzelgeschäfts-Entscheidung daher auch als „filterndes Element“ bezeichnet, welches im Entscheidungsprozeß zeitlich vor der einzelkreditbezogenen Bonitätsbeurteilung anzusiedeln ist. Das folgende Diagramm verdeutlicht die im Rahmen eines Limitsystems ablaufenden Entscheidungsprozesse und die Einbindung des Limitsystems in den Prozeß der Einzelgeschäftsentscheidungen. Es ist angelehnt an ein Diagramm aus Baxmann412. Diagramm 2.10: Länder-Limitsysteme und der Prozess der Einzelgeschäfts-Entscheidung Risikoquantifizierung Risikosteuerung Maximum risk Appetite (Risikopotential Steuerung) Gesamtbank Aspekte LänderRisiko Aspekte § Reallokationsregeln Limit überzogen: Limite reallokieren § Allokationsregeln Auslandsgeschäfte LänderrisikoBericht Risikomaß Anrechnungsproblematik LänderlimitAllokation Entscheidungskalkül bei Abschluß eines Neugeschäftes oder bei Anstehen einer Portfolio-Entscheidung § Eskalationsregeln Limit überzogen: Geschäfte abbauen Freies Limit: Neugeschäfte möglich Limitsystem 2.2.2.1.2 Ziele und Effizienzkriterien von Länder-Limitsystemen Die Ziele, die mit der praktischen Verwendung eines Länder-Limitsystems angestrebt werden, leiten sich direkt aus den Zielen des bankbetrieblichen Risikomanagements in der Anwendung auf Länderrisiken ab. Sie lauten: • Umsetzung der von der Geschäftsführung definierten Risikopolitik in Bezug auf Länderrisiken. Dies beinhaltet die Durchsetzung des Maximum Risk Appetite und der gewünschten Struktur des Geschäftsportefeuilles. • Kontrollierte Delegation von Management-Entscheidungen an nachgelagerte Entscheidungsebenen unter Festlegung eines Entscheidungsspielraumes, der mit den strategischen Entscheidungen der Geschäftsführung im Einklang steht. 412 Siehe Diagramm aus Baxmann: 1985, Seite 166. 204 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Beeinflussung/Steuerung der dezentral durch die Geschäftseinheiten gefällten NeugeschäftsEntscheidungen dergestalt, daß sowohl das maximal gewünschte Risiko als auch die gewünschte Diversifikation gewahrt bleiben. • Information über den offenen Geschäftsspielraum: Aus der Ermittlung der bestehenden Risiken und deren Vergleich mit den Maximalplafonds wird der offene Geschäftsspielraum im Sinne des risikopolitisch vertretbaren Potentials für zusätzliche Geschäftsabschlüsse der einzelnen Organisationseinheiten der Bank sichtbar413. Damit stellt die Berichterstattung über die Ausnutzung der Länderlimite eine Grundlage der kurzfristigen Geschäftsplanung der Unternehmensbereiche dar. In der Umsetzung dieser Ziele ergeben sich eine Reihe von Effizienzkriterien, die unmittelbar mit den Zielen korrespondieren. Als solche sind folgende Aspekte anzuführen: • Entsprechend der generellen Anforderung, daß alle eingesetzten Risikosteuerungs-Instrumente untereinander kompatibel sein müssen, sollte das Limitsystem auf Kompatibilität mit dem vorliegenden Gesamtbank-Steuerungskonzept untersucht werden. Als Beispiel hierfür sei die notwendige Abstimmung zwischen Limitsystem und Vorkalkulation angeführt. Das Risikomaß des Länder-Limitsystems sollte zur Sicherstellung einer Konsistenz der Steuerungsimpulse grundsätzlich mit dem Risikomaß der verwendeten Renditekennziffern übereinstimmen. Eine solche Übereinstimmung beinhaltet einen umfassenden Steuerungsansatz, der die gewünschte Steuerungswirkung effizienter und schneller entfaltet und dadurch weniger direkte Eingriffe der Geschäftsführung nötig macht. Ist eine derartige Übereinstimmung nicht gegeben, kann es beispielsweise geschehen, daß ein risikobegrenzender Steuerungsimpuls allein von den LänderLimiten ausgeht, während die Renditekennziffern der Vorkalkulation den Abschluß riskanter Neugeschäfte fördern. Als Resultat ist mit einer ständigen vollen Ausnutzung der Länderlimite zu rechnen, die nur durch direkte Weisung der Geschäftsführung zurückgefahren werden kann und somit in unnötiger Weise Managementkapazitäten bindet. • Operationalität: Die Limitstruktur und die Eskalationsregeln sollten derart auf die Organisationsstruktur abgestimmt sein, daß bei Vorliegen einer Limitüberschreitung der zuständige Entscheidungsträger eindeutig und offensichtlich ist. • Vermeidung der unnötigen Bindung von Managementkapazitäten: Ein Länder-Limitsystem beinhaltet eine umfangreiche und systematische Delegation von Entscheidungen des Managements im Rahmen festgesetzter Zielvorgaben. Diese Delegation sollte eine möglichst große Anzahl nicht-strategischer Entscheidungen umfassen. • Portfolioorientierung414: Ein Limitsystem sollte keine bloße summierte Einzelrisikobetrachtung der Bestandteile des Portfolios darstellen, sondern von seiner Konzeption her bereits eine gezielte Steuerung der Risikostruktur, der Diversifikation und des Konzentrationsrisikos des Gesamt- 413 414 Siehe Baxmann: 1985, Seite 138. Siehe Klose:1996, Seite 145. 205 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management portfolios ermöglichen. Dabei trägt erst eine integrative Gesamtsicht des Portfolios dem Konzentrationsrisiko ausreichend Rechnung. Unter integrativer Gesamtsicht ist zu verstehen, daß sich das Limitsystem an Kriterien der Portfoliostruktur ausrichtet, wie z.B. durch Verwendung von strukturbezogenen Limitierungsebenen (Regionen, Risikoklassen) oder durch portfoliobezogene Konzentrationsmaße als limitiertes Risikomaß. • Integration dezentral vorhandener Managementkapazitäten in die Feinsteuerung des Portefeuilles. Dieses Effizienzkriterium bezieht sich insbesondere auf den Freiheitsgrad der Handlungsalternativen, der der operativen Einheit bei Überziehung eines Limits gelassen wird. Ein Entscheidungsspielraum ist beispielsweise nicht gegeben, wenn ein Limitsystem dergestalt aufgebaut ist, daß die Überziehung eines Limits zu einer klaren Handlungsanweisung führt, die die operative Einheit zu einer reinen ausführenden Stelle degradiert. Aufgrund der größeren Nähe der operativen Einheiten zum Geschäft sollte sichergestellt sein, daß dezentral vorhandenes Managementpotential in die Feinsteuerung integriert wird. Ein Limitsystem sollte daher so aufgebaut sein, daß bei Überziehung jedes Limits der operativen Einheit verschiedene Handlungsalternativen bleiben, nach denen das Geschäftsvolumen zurückgeführt werden kann. Dieses Effizienzkriterium beinhaltet allerdings auch die Einsetzung spezieller Portfolio Manager mit Verantwortung für ein Teil-Portefeuille in den operativen Einheiten, da diesen nur dann eine entsprechende Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden sollte, wenn diese Entscheidungsfreiheit auch qualifiziert und bewußt ausgefüllt wird. • Die Steuerung der Länderrisiken sollte die Aufteilung der Risiken in systematische und unsystematische Risiken entsprechend Systematisches Länderrisiko 415 der Markovitz’schen Portfoliotheorie berücksichtigen. entspricht dem nicht-diversifizierbaren Gesamtrisiko eines Portfolios, das auf Risikofaktoren beruht, die alle Länder gleichermaßen betreffen. Damit bestimmt vor allem das systematische Risiko die Gesamthöhe der Länderrisiken. Die systematische Risikokomponente des Länderrisikos ist am besten steuerbar durch Limite, die sich an der GesamtHöhe der Länderrisiken orientieren (risikoquantitätsorientierte Limite, s.u.). Unsystematisches Länderrisiko entspricht dem diversifizierbaren Teil des Länderrisikos, welches auf individuellen länderspezifischen Risikofaktoren beruht. Es ist am besten steuerbar durch Limite, die sich an den Strukturparametern des Portfolios orientieren (Risikostruktur-orientierte Limite, s.u.). In der praktischen Anwendung eines Länder-Limitsystems sind von unterschiedlichen Organisationseinheiten der Bank die folgenden Funktionen (i.S.v. Tätigkeiten) zu erfüllen: • Strategische Steuerungsfunktion: Die oberste Limitierungsebene eines Limitsystems beinhaltet im Allgemeinen Risikoparameter, die sich auf die Höhe der maximal tolerierbaren Risikokennziffern und die Struktur des Gesamtportfolios beziehen und deren Festlegung daher als strategische Entscheidung der Geschäftsführung zu klassifizieren ist. 415 Siehe Klose:1996, Seite 147: „Ausgangspunkt einer auf portfoliotheoretischem Gedankengut basierenden Risikostrategie ist eine Differenzierung des Gesamtrisikos in eine systematische und eine unsystematische Komponente. Letztere kann bei entsprechender Strukturierung des Portfolios verringert oder sogar eliminiert werden“. Konzentrationslimite führen somit dazu, daß unsystematische Risiken wegdiversifiziert werden. 206 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Operative Steuerungsfunktion: Die Entscheidungskompetenz zur Festlegung aller weiteren Limite, die nicht strategischen Charakter haben, wird im Allgemeinen von der Geschäftsführung an die zentrale Portfoliosteuerung delegiert. • Berichtsfunktion: Die Überwachung der Limitausnutzungen, die bankweite Zusammenführung aller quantifizierten Risikokennzahlen, die Erstellung von Analysen und sonstige unterstützende Tätigkeiten für die Geschäftsführung liegt in Händen der Berichtsfunktion. Diese muß unter Aspekten der kaufmännischen Sorgfalt sowie aufgrund der bankenaufsichtlichen Anforderungen organisatorisch von der operativen Einheit, die das Geschäft abschließt, getrennt sein, damit die Geschäftsentscheidung nicht in den gleichen Händen liegt wie deren Überwachung. • Die Evaluations-Funktion: Die Evaluation der Länderrisikosituation durch volkswirtschaftliche Analysen, die Erstellung von Länder-Ratings sowie die Ermittlung der Risikokennziffern Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote gehören zur Evaluationsfunktion. • Die Methodik-Funktion: Die Methodik-Funktion umfaßt die Konzeption des Länder-Limitsystems im Rahmen der Ausarbeitung entsprechender Richtlinien (Limit Policy). Dies beinhaltet die Entwicklung und Festlegung geeigneter Risikomaße wie auch die Konzeption der den Bezugsmengen zugrunde liegenden Geschäftspartition sowie aller mit dem Limitsystem verbundenen Richtlinien. Obwohl die Kompetenz zur Installation eines Länder-Limitsystems allein bei der Geschäftsführung liegt, kann die Konzeption und methodische Weiterentwicklung dieses Steuerungsinstruments nur in Händen einer spezialisierten Fachabteilung liegen. Die MethodikFunktion kann organisatorisch sowohl mit der Berichts-Funktion als auch mit der EvaluationsFunktion kombiniert sein. Die Organisation dieser Funktionen und damit die unmittelbare Zuordnung einer Funktion zu einer ausführenden Organisationseinheit liegt wie die Bestimmung des Limitsystems in der Kompetenz der Geschäftsführung und ist von Institut zu Institut unterschiedlich geregelt. 2.2.2.1.3 Das Risikomaß eines Länder-Limitsystems Die Konzeption eines Länder-Limitsystems setzt an der Wahl des Risikomaßes an, nach dem Länderrisiken gesteuert werden sollen. Bei der Wahl des Risikomaßes ist darauf zu achten, daß fehlende Risikoorientierung zu problematischen Steuerungsimpulsen führen kann. Im Risikomaß werden geschäftsspezifische Exposure-Aspekte und länderspezifische Risiko-Aspekte in einer Kennzahl kombiniert. Effizienzkriterien für das Risikomaß eines Länderlimits leiten sich von den allgemeinen Anforderungen an Länder-Limitsysteme ab. Effizienzkriterien sind: • Zahlungsstromorientierung416: Wie bei sonstigen Investitionen üblich, sollte auch bei länderrisikobehafteten Forderungen die Geschäftsentscheidung von einer Analyse der Risiken des Zahlungsstroms abhängig gemacht werden. Dies kann durch Integration zahlungsstromorientierter 416 Siehe Klose:1996, Seite 140 zur Notwendigkeit der Zahlungsstromorientierung. 207 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Konzepte in das Risikomaß erreicht werden. Aus dem Effizienzkriterium der Zahlungsstromorientierung folgt auch die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Laufzeiteffekten, da die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Zahlungsstroms bei gleicher Höhe und Bonität des Schuldners vor allem von der Laufzeit und der zeitlichen Struktur der Zahlungen abhängt. Unter dem Aspekt der Berücksichtigung der Laufzeitkomponente müßte an sich jeder einzelne Zahlungsstrom eines Geschäfts separat erfaßt und bewertet werden, da unterschiedliche Risikostrukturen nur auf diese Weise erfaßbar sind. Ist dies aus DV-technischen Gründen nicht darstellbar, ist auch eine Berücksichtigung der Duration eines Geschäfts anstelle der Laufzeit einzelner Zahlungsströme möglich. • Da mittels eines Länder-Limitsystems die operative Risikosteuerung der verschiedenen Geschäftsbereiche Nachvollziehbarkeit vollzogen der wird, ist verwendeten ein bestimmter Methoden Grad wichtig für von die Transparenz und Akzeptanz als Steuerungsmechanismus. Eine solche Transparenz ist gegeben, wenn z.B. ein Händler/ Kreditsachbearbeiter die Höhe der Limitbelastung eines Geschäfts unmittelbar nachvollziehen kann, noch bevor das Geschäft abgeschlossen wird. Dies wird entweder durch eine entsprechend einfache Berechnungsweise des Risikomaßes oder durch eine entsprechend fortschrittliche IT-Lösung, die die Limitbelastung zeitgleich ausrechnet, sichergestellt. Dies impliziert, daß die Verwendung komplexer Risikomaße, wie z.B. der VaR-Kennzahl, stets mit wesentlich höheren Anforderungen an die technische Infrastruktur und die Datenverfügbarkeit verbunden ist, da eine mangelnde unmittelbare Nachvollziehbarkeit der Höhe der Belastung des Limits durch ein Geschäft durch die technische Möglichkeit der unmittelbaren Berechnung ausgeglichen werden sollte417. • Das Risikomaß eines Limitsystems sollte dergestalt beschaffen sein, daß es auf unterschiedliche Geschäftsarten anwendbar ist und die daraus resultierenden Werte vergleichbar sind. Beispielsweise sollte die aus dem Risikomaß berechnete Limitausnutzung für derivatives Geschäft mit der Ausnutzung für Kreditgeschäft vergleichbar sein (d.h. für gleiche Risikopotentiale stehen). Dies ist letztlich vor allem eine Anforderung an die Exposure- und Risikomessung, auf die in Abschnitt 3 noch eingegangen wird. • Die Anforderung der Kompatibilität des Limitsystems mit dem Gesamtbank-Steuerungskonzept (siehe oben) findet beim Risikomaß seine Entsprechung in der Anforderung, daß das Risikomaß des Länder-Limitsystems nach Möglichkeit den ansonsten in der Bank für andere Risikoarten verwendeten Risikomaßen entsprechen sollte. • Eine gleich gelagerte, aber erheblich weiter gehende Anforderung ist die Anforderung der Additivität, die neben der Vergleichbarkeit der unmittelbaren individuellen Risikowerte auch beinhaltet, daß der gemeinsame Risikowert zweier Geschäfte der Summe der Risikowerte entspricht. 417 Dies ist allerdings bei den im Handelsbereich üblichen Value-at-Risk Modellen noch nicht vollständig der Fall. Im Allgemeinen sind für diesen Bereich On-Line Lösungen implementiert, die den Wert des Value-at-Risk täglich berechnen. 208 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Die Anforderung der Portfolioorientierung an das Limitsystem findet beim Risikomaß seine Entsprechung in der Anforderung, daß das Risikomaß nicht nur das Risiko des einzelnen Geschäfts, sondern auch Korrelationen unterschiedlicher Forderungen im Portfolio abbildet. Dies steht allerdings im Zielkonflikt mit der Anforderung der Additivität, die bei einer Berücksichtigung von Korrelationen nicht mehr erfüllt sein kann. Die Anforderung der Portfolioorientierung ist allerdings durchaus kompatibel mit der Anforderung der Vergleichbarkeit, so daß eine mangelnde Additivität gegenüber dem Vorteil der Portfolioorientierung weniger schwer wiegt. Klose versteht unter dem Kriterium der Portfolioorientierung weniger die explizite Abbildung von Korrelationen, sondern vielmehr die Abhängigkeit des Risikomaßes vom gesamten Portefeuille, so wie sie im MPL-Modell von Klose gegeben ist418. Die in der Praxis vorherrschende Anwendung einer reinen Volumensteuerung in Länder-Limitsystemen mutet im Vergleich zur wesentlich fortschrittlicheren Praxis der Marktrisiko-Kapitalsteuerung nicht unbedingt zeitgemäß an. Dies ist unter anderem auch historisch bedingt. Vor dem Hintergrund der Schuldenkrise der 80er Jahre waren Banken sehr lange mit Forderungsvolumina konfrontiert, die in Anbetracht des schlagartig transparent gewordenen Risikopotentials die Risikotragfähigkeit der Institute bei weitem übertrafen. Darüber hinaus führte die Illiquidität dieser Forderungen dazu, daß die Volumina nur im Laufe zahlreicher Umschuldungsrunden sowie durch schrittweise Wertberichtigungen in den 80er und 90er Jahren abgebaut werden konnten. In dieser Situation bestand somit, anders als im Bereich der Marktrisiko-Steuerung, kein praktischer Bedarf für differenziertere Instrumente der LänderrisikoSteuerung. Der Haupt-Fokus lag vielmehr bei einem möglichst raschen Abbau der Volumina. Dies hat sich erst im Laufe der 90er Jahre geändert, als durch Brady Bonds erstmals die Möglichkeit der Verbriefung und damit Handelbarkeit umgeschuldeter Forderungen aufkam. Mit dem erfolgreichen Abbau der Volumina stieg auch das praktische Interesse an einer differenzierteren LänderrisikoSteuerung. Durch die Verwendung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten in Steuerungsmechanismen für Markt- und Kreditrisiken ergibt sich darüber hinaus aus Gründen der Kompatibilität auch im Bereich der Länderrisiko-Steuerung die Notwendigkeit einer vergleichbar fortgeschrittenen Methodik. Dies ist der Fall, da eine Zusammenführung von Länderrisiken und sonstigen Ausfallrisiken oder gar eine Zusammenführung von Marktrisiken, Kreditrisiken und Länderrisiken im Rahmen einer Kapitalsteuerung419 nicht möglich ist, solange nicht für alle Risikoarten vergleichbare Steuerungsmodelle verwendet werden. 2.2.2.1.4 Typen von Länderlimiten Unterschiedliche Typen von Länderlimiten unterscheiden sich insbesondere in dem zugrunde liegenden Risikomaß. Im Rahmen eines Länder-Limitsystems werden häufig gleichzeitig mehrere Typen von Limiten verwendet, die auf unterschiedlichen Risikomaßen basieren. So lassen sich entsprechend der 418 419 Siehe Appendix 9 sowie Klose: 1996, Seite 171ff. Siehe Abschnitt 2.2.2.2 zur Kapitalsteuerung. 209 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Unterscheidung der Risiken in systematische und unsystematische Länderrisiken risikoquantitätsorientierte und risikostrukturorientierte Länderlimite unterscheiden. Risikoquantitätsorientierte Länderlimite basieren auf einer quantitativen Abschätzung des Gesamtrisikos einer Bank, einer geographischen Region und/oder einer organisatorischen Einheit mittels eines bestimmten Risikomaßes. Da es sich bei risikoquantitätsorientierten Länderlimiten generell um festgesetzte Obergrenzen für das mittels eines Risikomaßes quantifizierte Länderrisiko handelt, unterscheiden sich die unterschiedlichen Limittypen allein im Risikomaß. Als Beispiele hierfür lassen sich die folgenden Typen von Länderlimiten anführen420: • Ratingdifferenzierte Volumenlimite basieren auf dem reinen Geschäftsvolumen (Exposure), welches nach Risikokategorien eines Länder-Ratingsystems aggregiert und entsprechend limitiert wird. Ratingdifferenzierte Volumenlimite stellten lange Zeit die in der Praxis vorherrschende Art der Länderrisikolimitierung dar. • EL-Limite basieren auf dem Erwartungswert des Ausfalls (Expected Loss), der sich aus dem Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und risikorelevantem Geschäftsvolumen berechnen. • VaR Limite basieren auf der Berechnung der Value-at-Risk Kennzahl für das vorliegende Portefeuille. Risikoquantitätsorientierte Limite sind im Allgemeinen zur Steuerung der systematischen Länderrisiken geeignet, da sie auf die Gesamthöhe der Risiken abzielen. Im Gegensatz dazu stehen risikostrukturorientierte Länderlimite, die aufgrund der Orientierung an der Risikostruktur eher zur Steuerung der unsystematischen, diversifizierbaren Risiken geeignet sind. Risikostrukturorientierte Länderlimite basieren auf Parametern der Portfoliostruktur und zielen auf eine generelle Beeinflussung der im Portfolio gegebenen Diversifikation oder auf gezielte Ausrichtung an einer im Rahmen der Risikopolitik vorgegebenen Soll-Struktur. Als Beispiele für risikostrukturorientierte Länderlimite lassen sich folgende Limit-Arten anführen: • Konzentrationslimite421 zielen auf eine möglichst große Diversifikation des Portfolios und basieren auf einer Limitierung eines Konzentrationsmaßes422. Das Ziel der Vergrößerung der Diversifikation beinhaltet eine unmittelbare Beeinflussung des Unerwarteten Verlusts (UL) sowie die möglichst weitgehende Eliminierung unsystematischer Risiken423. Als vereinfachte Form eines Konzentrationslimits, welches in der Praxis häufig Verwendung findet, lassen sich länderweise Konzentrationslimite herausheben, die festlegen, daß ein bestimmtes Land einen festgelegten 420 Beispiele der angeführten Limitsysteme werden in Appendix 9 ausführlicher diskutiert. Siehe Klose:1996, Seite 146: „Erst die integrative Gesamtsicht des Kreditportfolios trägt dem Gruppenrisiko (d.h. Konzentrationsrisiko, Bem.d. A.) hinreichend Rechnung“. 422 Wie z.B. dem Gini-Koeffizienten. 423 Siehe Klose: 1996, Seite 147 ff. Konzentrationslimite führen dazu, daß unsystematische Risiken wegdiversifiziert werden. 421 210 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Prozentsatz der gesamten Länderrisiken nicht überschreiten darf. Ein derart vereinfachtes Limit legt die operative Einheit allerdings bei Überziehung des Limits wesentlich stärker in ihren Handlungsalternativen fest als ein Limit, das an einem Konzentrationsmaß wie dem GiniKoeffizienten festgemacht ist. Damit ist die Integration dezentralen Managementpotentials (siehe oben) bei der vereinfachten Form des länderweisen Konzentrationslimits wesentlich weniger gegeben als bei Verwendung eines „echten“ Konzentrationsmaßes wie z.B. dem GiniKoeffizienten. • Granularitätslimite sind konzeptionell ähnlich zu Konzentrations-Limiten und zielen auf Erreichung einer maximalen Granularität ab. Als Beispiel für ein Granularitätslimit sei ein Limit angeführt, das den Wert des durchschnittlichen Risikovolumens aller Länder beschränkt. Vorteil eines Granularitätslimits ist die Orientierung am Gesamtportefeuille, die wiederum zu einer Begrenzung der unsystematischen Länderrisikokomponente führt. Als Vorteil von Granularitätslimiten läßt sich weiter anführen, daß es den operativen Einheiten genügend Spielraum zur Integration ihres Managementpotentials in die Feinsteuerung des Portefeuilles läßt. • Sensitivitäts-Limite basieren auf Simulationsrechnungen oder Szenario-Analysen, die die Entwicklung des Portfolios mittels eines ökonomischen Modells und vorher festgelegter Standardszenarien modellieren. Limitiert werden in diesem Fall die Verluste, die bei den unterschiedlichen Szenarien auftreten. Sensitivitäts-Limite eignen sich insbesondere zur Limitierung des Event Risk für Handelsbestände und werden in dieser Funktion auch in der Praxis eingesetzt. • Abweichungs-Limite bezüglich eines Norm-Portefeuilles: Die von der Geschäftsführung gewünschte Risikostruktur wird anhand eines Norm-Portefeuilles424 definiert. Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit an dieser vorgegebenen Struktur wird durch Limitierung der maximalen summierten Abweichungen des Risikovolumens von der vorgegebenen Norm sichergestellt. Das Risikovolumen kann dabei auf jedem der vorgestellten Risikomaße beruhen (Volumen, EL, VaR, prozentual). Die Limitierung von Abweichungen von einem Norm-Portfolio wurde von Klose vorgeschlagen (MPL-Modell, siehe Appendix 9). 2.2.2.1.5 Die Struktur eines Limitsystems Als Limitierungsebenen eines Länder-Limitsystems kommen risikospezifische (wie z.B. Länderaggregate, Regionen, einzelne Länder) und organisationsspezifische (Geschäftsarten / Unternehmensbereiche) Partitionen des steuerungsrelevanten Exposures in Frage. Als Beispiel für eine Limitierungsebene läßt sich in einem Länder-Limitsystem mit volumenorientiertem Risikomaß die Menge der regionalen Limite anführen. Eine Limitierungsebene darunter würde die Menge der Einzelländer-Limite eine weitere Limitierungsebene darstellen. Die Struktur des Limitsystems beinhaltet im beschriebenen 424 Das Norm-Portefeuille kann sich auch im Sinne der von Lichtlen: 1997, Seite 147ff. vorgestellten Länder-Potentialanalyse an dem Marktportfolio aller Banken orientieren. 211 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Beispiel die Limitierungsebenen Region und Einzelland. Die Strukturierung eines Länder-Limitsystems hat in wesentlicher Weise Einfluß auf die Risikostruktur des Portefeuilles. Beim Aufbau / der Festlegung einer Limitstruktur sollten daher die folgenden Effizienzkriterien berücksichtigt werden: • Strategische Steuerung durch die Geschäftsführung: Die Struktur des Limitsystems muß sicherstellen, daß die Kompetenz der Geschäftsführung zur Bestimmung der generellen Risikopolitik im Sinne der Vorgabe des Maximum Risk Appetite und der gewünschten Portfoliostruktur gewahrt bleibt. Die Bestimmung der Risikopolitik für Länderrisiken setzt dabei in der Praxis häufig an der Setzung der obersten Risiko-Limite durch die Geschäftsführung an. • Operative Steuerung und Integration dezentraler Managementkapazität: Bei der Strukturierung des Limitsystems ist darauf zu achten, daß dezentrales Managementpotential zur Portfoliogestaltung durch Freiräume motiviert werden sollte. Dieses Kriterium spricht daher gegen eine zu „feine“ Limitierung und insbesondere gegen Einzelländer-Limite, da diese den operativen Einheiten keinen Entscheidungsfreiraum mehr lassen und sie zu reinen ausführenden Organen degradiert. • Steuerungsrelevanz der Limitierungsebenen: Die Strukturierung der Limitierungsebenen sollte mit der Organisationsstruktur der Bank derart kompatibel sein, daß zu jedem festgelegten Limit eine Organisationseinheit der Bank als geschäftsverantwortliche Einheit identifiziert werden kann. 2.2.2.1.6 Allokationsregeln eines Limitsystems Unter der Allokation von Limiten versteht man die Neu-Festsetzung aller Limite, die plan- und regelmäßig nach einem festgelegten Prozeß („Transformationsfunktion“) stattfindet. Da ein Limitsystem im Allgemeinen nicht nur ein Limit umfaßt, sondern verschiedene nach Länderaggregaten und Unternehmensbereichen der Bank unterscheidbare Länderlimite, geht neben der von der Geschäftsführung festgelegten Risikopolitik auch die Bedarfsplanung der einzelnen Unternehmensbereiche in den Prozeß der Allokation von Länderlimiten ein. Bei der Transformationsfunktion handelt es sich um einen fest definierten Prozeß, nach dem anhand der Realisierungen der Risikokennzahlen, der risikopolitischen Vorgaben des Managements sowie anhand der von den Geschäftsbereichen durchgeführten Bedarfsplanung die Höhe eines bestimmten Limits ermittelt wird. Umfaßt ein Limitsystem mehrere Limite, so gibt es auch mehrere Transformationsfunktionen. Trotz der Fortschritte, die auf dem Gebiet der LänderrisikoSteuerung in den vergangenen Jahren gemacht wurden, gibt es „weder eine wissenschaftlich begründbare noch eine praktisch generell anerkannte bzw. angewandte Meßregel für den maximalen, optimalen, vertretbaren oder minimalen Anteil des Auslandsgeschäfts am Gesamtgeschäft der einzelnen Bank“425. Dennoch lassen sich aus der Praxis des Länderrisiko-Managements unterschiedliche Lösungsansätze herleiten, die der Zielsetzung der Länderrisiko-Steuerung genügen. 212 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Tabelle 2.5: Schritte der Länderlimit-Allokation426 Schritt Beschreibung 1 Ermittlung der aktuellen Limitausnutzungen und der Risikorentabilität im Rahmen der Berichtsfunktion 2 Planung der Neugeschäfte, incl. Berechnung des Ergebnisbeitragspotentials durch die Unternehmensbereiche 3 • Optimierung der Teilportfolien427 nach Risk/Return-Gesichtspunkten • Berücksichtigung vertrieblicher Rahmenbedingungen Abstimmung mit der Risikomanagementeinheit • Optimierung des Länderportfolios nach Gesichtspunkten der Gesamtbanksteuerung • Im Allgemeinen Einbeziehung der zuständigen Vertreter der Geschäftsführung 4 Vorschlag neuer Limite an die Geschäftsführung 5 Modifikation des Vorschlags und Entscheidung der Limite durch die Geschäftsführung Abhängig von der Art des Risikomaßes gibt es unterschiedliche Ausformungen von Transformationsfunktionen. Bei rein volumenbasierter Betrachtung kann es sich hierbei um eine weitgehend mathematische Zuordnung handeln, die jeder Ausprägung des Risikomaßes428 einen bestimmten Wert des Limits zuordnet. Allerdings läßt sich meistens keine exakte mathematische Formel anwenden, nach der die Höhe der Limite berechnet werden kann. Statt dessen läßt sich in der Praxis ein mehr oder weniger geordneter Prozeß der Limitallokation in der Form von Verhandlungen zwischen Geschäftsführung, operativer Einheit und Risikocontrolling feststellen, an dessen Ende die Verabschiedung der Limite durch die Geschäftsführung steht. Die regelmäßige Neuallokation aller Limite geschieht im Allgemeinen in einem zeitlich festgelegten Rhythmus und beinhaltet die in der voranstehenden Tabelle angeführten Schritte. Als Effizienzkriterien an den Prozeß der Limitallokation sind folgende Aspekte anzuführen: • Objektivität: Die Höhe der Limite sollte durch einen festgelegten und objektiv nachvollziehbaren Prozeß ermittelt werden. Dabei ist zwischen erstmaliger Ermittlung von Limitvorschlägen, deren bedarfsgerechter Modifikation vor Verabschiedung durch die Geschäftsführung und dem Prozeß der bedarfsgerechten Reallokation bereits bestehender Limite zu unterscheiden. Zur Sicherstellung der Objektivität und effizienten Setzung von Limiten sollten alle drei Prozesse im Rahmen einer internen Richtlinie (s.g. „Limit Policy“) klar geregelt sein. • Im Rahmen des Prozesses der Limitallokation sollte sowohl die Wahrung der Entscheidungskompetenz der Geschäftsführung bezüglich der Risikostruktur und des Maximum Risk Appetite als auch die Wahrung eines Entscheidungsfreiraumes der Geschäftseinheiten sichergestellt sein. 425 Zitat aus Baxmann: 1985, Seite 140. Angelehnt an Meybom/Reinhart: 1999, Seite 570. 427 Innerhalb eines Unternehmensbereiches wird im Allgemeinen nur das Teilportfolio optimiert, das der entsprechende Unternehmensbereich zu verantworten hat. 428 Im Allgemeinen wird bei einer rein volumenbasierten Betrachtung das Länder-Rating als differenzierendes Risikomaß in der Limitierung eingesetzt. In dem Fall handelt es sich dann um die “ratingdifferenzierte Volumensteuerung”, auf die in Appendix 9 ausführlicher eingegangen wird. 426 213 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Im Rahmen der Limitallokation sollten nicht nur Risikoaspekte, sondern auch Ertragsaspekte maßgeblich sein. Die Limitallokation sollte daher auf der Basis einer Risiko/ErtragspotentialAnalyse der Geschäftsbereiche erfolgen und an einem gemeinsamen Limit-Vorschlag aller Geschäftsbereiche ansetzen. • Bei der Anwendung des Länder-Limitsystems sollte darauf geachtet werden, daß die gesetzten Limite durch die Geschäftsbereiche als Maximal- und nicht als Zielgrößen interpretiert werden429. Eine Interpretation der Länderlimite als Zielgrößen führt zur vollen Ausnutzung der Limite und damit zu einer tendentiellen Erhöhung der Summe der Länderrisiken, da bei jeder Neuallokation Spielraum für Neugeschäfte geschaffen werden muß. • Die allokierten Limite sollten ausreichend hoch sein, damit das Länder-Limitsystem in normalen Zeiten die übliche Geschäftstätigkeit nicht unnötig einschränkt. Die Steuerung über ein LänderLimitsystem stellt einen direkten Eingriff in den Entscheidungsspielraum der Geschäftseinheiten dar. Solange die Limite nicht voll ausgenutzt sind, können die Geschäftseinheiten mit Hilfe der Risiko-Ertragsabwägung der Vorkalkulation die Feinstruktur des Portefeuilles mitbestimmen. Sobald die Länder-Limite allerdings ausgeschöpft sind, ist dies nicht mehr der Fall und es ist generell kein Geschäft mehr möglich. Aus diesem Grund sollten Limite so gesetzt werden, daß der Großteil der Steuerung über die Vorkalkulation geschieht und das Länder-Limitsystem lediglich den groben Rahmen im Sinne eines Orientierungsmaßstabes für die gewünschte Portfoliostruktur und den Maximum risk appetite setzt. Ein weiteres Argument zur Setzung ausreichend hoher Limite ist die Tatsache, daß die Genehmigung von Limitüberschreitungen im Rahmen des Eskalationsprozesses unnötige Managementkapazitäten bindet430. Die Limite sollten daher so hoch gesetzt werden, daß eine Überschreitung der Limite im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit und in einer „entspannten“ Risikosituation nicht vorkommt. Von der regelmäßigen Neuallokation aller Limite ist die Möglichkeit der außerplanmäßigen Reallokation einzelner Limite zwischen den Aktualisierungsterminen zu unterscheiden. Darunter versteht man die bedarfsgerechte Anpassung einzelner festgesetzter Länderlimite an eine geänderte Risikosituation oder an geänderte Geschäftsbedürfnisse. Da nicht davon ausgegangen werden kann, daß die auf der Basis von Bedarfsschätzungen auf verschiedene Geschäftsbereiche verteilten Limite im Laufe einer bestimmten Zeitperiode stets den tatsächlichen Geschäftsentwicklungen genügen, ist eine gewisse Flexibilität der Limitstruktur durch die Ermöglichung von Reallokationen zwischen den Aktualisierungsterminen notwendig. Derartige Reallokationen lassen sich in operative Reallokationen und risikopolitische Reallokationen unterscheiden. Unter operativen Reallokationen versteht man Reallokationen von Länderlimiten gleicher Länder oder Länderaggregate (z.B. Regionen) zwischen unterschiedlichen Unternehmensbereichen. Operative 429 430 Dies wird auch von Baxmann: 1985, Seite 139 hervorgehoben. Siehe Klose:1996, Seite 166. 214 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Reallokationen berühren nicht die Risikostruktur des Gesamtportfolios, sondern lediglich die Verteilung der freien Limite auf unterschiedliche Geschäftsbereiche. Operative Reallokationen lassen sich entweder durch einen geregelten Entscheidungsprozeß einer Unternehmensbereichs-übergeordneten Stelle oder durch die Ermöglichung des Handels freier Limite zwischen den Unternehmensbereichen organisieren. Risikopolitische Reallokationen bezeichnen Reallokationen, die von der Geschäftsführung unter dem Aspekt der Umsetzung der Risikopolitik vorgenommen werden. Dabei handelt es sich nicht um komplette Neuallokationen, sondern um gezielte Veränderung einzelner Limite als Antwort auf kurzfristige Risikosituationen (z.B. lokale Finanzkrisen). Der Übergang zu einer kompletten Neuallokation der Limite ist allerdings fließend. Die Regelungen zur Reallokation von Limiten unterliegen denselben Effizienzkriterien wie die Allokationsregeln (s.o.). 2.2.2.1.7 Die Eskalationsregeln für Limitüberschreitungen Eskalationsregeln eines Limitsystems bezeichnen alle in einer Limit Policy festgeschriebenen Regeln, die darauf ausgerichtet sind, bestehende Limitüberschreitungen den entsprechenden verantwortlichen Stellen in der Bank zur Kenntnis zu bringen oder durch automatisierte Sanktionsmechanismen die Überschreitungen unmittelbar zurückzuführen. Eskalationsregeln bestehen aus der Definition des Tatbestandes der Limitüberschreitung eines bestimmten Limits und der Festlegung eines daraus folgenden Sanktionsmechanismus. Der Tatbestand der Überschreitung eines Limits muß nicht zwangsweise unmittelbar zur Auslösung der Sanktion führen, sondern es sind auch mehrstufige Sanktionsmechanismen vorstellbar, die von der Höhe der Überschreitung des Limits abhängig sind. Als Beispiele für Eskalationsregeln sind folgende unterschiedliche Sanktionsmechanismen denkbar: • Eingriffe mit Mitteln der Portfoliosteuerung, z.B. Verkauf bestimmter Länder-Forderungen auf dem Sekundärmarkt. • Verwendung indirekter Steuerungsmechanismen, wie z.B. Anhebung der Mindestmarge, Risikoaufschläge etc., in der Vorkalkulation oder in der Nachkalkulation. • Direkte Weisungen, die den Abschluß von Neugeschäften betreffen. • Benachrichtigung verschiedener Hierarchiestufen innerhalb der Bank, die dann individuell der Situation angemessene Entscheidungen treffen können. Zur Sicherstellung der Effizienz des gesamten Länder-Limitsystems sollten die Eskalationsregeln die folgenden Effizienzkriterien erfüllen: • Kompatibilität mit bestehenden Genehmigungs/Entscheidungskompetenzen. • Eine Limitüberschreitung sollte der Ebene zur Kenntnis gebracht werden, die die Setzung der entsprechenden Limitierungsebene verantwortet. Eine Limitüberschreitung muß damit solange nicht zwingend der Geschäftsführung zur Kenntnis gebracht werden, wie sie die von der 215 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Geschäftsführung gesetzten Limite nicht betrifft431. So sind beispielsweise die Limitüberschreitungen einzelner Geschäftsbereiche nur dann für die Geschäftsführung relevant, wenn sie zu einer Überschreitung eines übergeordneten Limits führen, das von der Geschäftsführung gesetzt wurde. • Falls eine Limitüberschreitung nicht an die Geschäftsführung eskaliert wird, sollten die Eskalationsregeln die zu verwendenden Sanktionsmechanismen relativ detailliert vorschreiben, damit eine Einheitlichkeit der Reaktion auf Limitüberschreitungen innerhalb der unterschiedlichen Geschäftsbereiche gewahrt bleibt und damit die Verbindlichkeit der Limite nicht schon durch der Geschäftsführung untergeordnete Hierarchiebenen untergraben werden kann. Die Geschäftsführung allerdings wird sich im Allgemeinen eine individuelle Vorgehensweise vorbehalten. 2.2.2.1.8 Praktische Beispiele für Limitsysteme In Appendix 9 werden verschiedene Limitsysteme vorgestellt, analysiert und in ihren Vor- und Nachteilen miteinander verglichen. Dabei wird vorwiegend auf die Limitstruktur und auf Allokationsregeln eingegangen, während mögliche Eskalationsregeln aufgrund ihrer Abhängigkeit von der Organisationsstruktur der betroffenen Bank nicht erwähnt werden. Die bei der Analyse jeweils hervorgehobenen Vor- und Nachteile stehen in unmittelbarem Bezug zu den Praxisanforderungen an Länder-Limitsysteme. 2.2.2.2 Ökonomische Kapitalsteuerung In Anlehnung an die Definition von Zink432 sei der ökonomische Kapitalbedarf als diejenige Höhe an Eigenkapital einer Bank definiert, bei der das Nettovermögen der Bank im Laufe des nächsten Jahres mit einem vorgegebenen Konfidenzniveau α nicht-negativ wird. Bei dieser Definition des ökonomischen Kapitalbedarfs sind folgende Aspekte hervorzuheben: • Aus der Definition ist unmittelbar ersichtlich, daß zur Quantifizierung des ökonomischen Kapitalbedarfs nur ein Risikomaß geeignet erscheint, das Risiko in monetären Einheiten ausdrückt. Aufgrund der konzeptionellen Nähe zwischen dem ökonomischen Kapitalbedarf und dem Risikomaß des VaR kommt für die Quantifizierung des ökonomischen Kapitalbedarfs im Prinzip nur die Verwendung des VaR als Risikomaß in Frage (was in der Praxis auch so gehandhabt wird). • Darüber hinaus ist aus der Definition ersichtich, daß sich das Konzept des ökonomischen Kapitalbedarfs auf die gesamte Bank bezieht und somit alle Risiken der Bank umfasst. Eine exakte Quantifizierung des ökonomischen Kapitalbedarfs mittels VaR beinhaltet somit die integrierte Modellierung aller Risikoarten. Wie bereits hervorgehoben wurde, stößt eine integrierte Modellierung allerdings auf erhebliche methodische Probleme, weshalb in der praktischen 431 432 Dieses Kriterium steht somit im Zusammenhang mit dem Kriterium der Vermeidung der unnötigen Bindung von Managementkapazitäten. Siehe Zink:1999, Seite 42. 216 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Anwendung des Konzepts nur eine grobe Abschätzung des wirklichen ökonomischen Kapitalbedarfs der Bank verwendet werden kann. Diese setzt sich im Allgemeinen aus Einzelbetrachtungen des VaR der verschiedenen Risikoarten unter Verwendung bestimmter Aggregationsregeln zusammen433. Aufgrund der Notwendigkeit einer Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfs aus den VaRKennzahlen für einzelne Risikoarten sei der ökonomische Kapitalbedarf für eine Risikoart definiert als der Kapitalbetrag, der alle unerwarteten Verluste eines Betrachtungszeitraums aus der bestimmten Risikoart mit dem Konfidenzniveau α abdeckt. Der Vergleich des ökonomischen Kapitalbedarfs mit dem Eigenkapital lässt sich unmittelbar auf das Ziel der Verringerung des Gesamtbank-Verlustpotentials zurückführen, das mit den Zielen der Verringerung des Gesamtbank-Riskopotentials (ausgedrückt durch ökonomischen Kapitalbedarf) und der Vergrößerung des Gesamtbank-Risikodeckungspotentials (ausgedrückt durch Eigenkapital) gleichgesetzt werden kann. Damit ist das Konzept der ökonomischen Kapitalsteuerung als Steuerungsmodell zu verstehen, anhand dessen das Management strategische Entscheidungen über die gewünschte Höhe des Risikopotentials und über die gewünschte Risikostruktur des Geschäftsportfolios treffen kann. Dieser gesamtbankbezogene Aspekt der strategischen Kapitalsteuerung wird im folgenden Diagramm verdeutlicht. Diagramm 2.11: Strategische Steuerung mittels des ökonomischen Kapitalbedarfs Risikoquantifizierung Ökonomischer Kapitalbedarf Risikobericht Vergleich Verluste Ökonomischer Kapitalbedarf um die Mehrheit (99,95%) der Verluste zu decken Regulatorisches Kapital Kernkapital IAS Kapital Maximaler Verlust 99,5 % Unerwarteter Verlust Verlustverteilung EL Eigenkapital = Risikodeckungspotential Notwendiges Kapital Erwarteter Verlust f(x) Risikosteuerung Gesamtbankbezogene, strategische Steuerungsmaßnahmen 433 Es sei darauf hingewiesen, daß der definierte ökonomische Kapitalbedarf nicht nur mögliche Kapitalverluste aus dem operativen Geschäft, sondern auch Schwankungen der Refinanzierungsmarge der Bank abdeckt. Somit umfaßt der Begriff alle UnErwartete Verluste der Bank. Die Aggregation einzelner VaR – Werte muss daher auch die Risiken des Asset-Liability-Managements (ALM) erfassen. 217 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Aus dem Diagramm ist ebenfalls ersichtlich, daß das Risikodeckungspotential mittels verschiedener Eigenkapital-Begriffe messbar ist, was zu jeweils unterschiedlichen Eigenkapitalhöhen führt. In der vorliegenden Arbeit wird dieser Punkt allerdings nicht weiter beleuchtet. Über den Aspekt der strategischen Steuerung hinaus hat das Konzept auch einen allgemeineren Steuerungscharakter, der auch operative und dezentral gefällte Steuerungsentscheidungen betrifft, indem der ökonomische Kapitalbedarf einzelnen Organisationseinheiten der Bank zugeteilt (allokiert) wird. Bei der Allokation des ökonomischen Kapitalbedarfs wird versucht, den auf einzelne Geschäfte, Organisationseinheiten oder Risikoarten entfallenden Beitrag zum Gesamtrisiko der Bank auf die einzelnen geschäftsverantwortlichen Organisationseinheiten der Bank zu verteilen. Dies erfolgt mit dem Ziel, daß unter Einbeziehung von Gesamtbankrisikoaspekten in die Optimierungskalküle aller Entscheidungsträger ein in der Summe aller Entscheidungen aus Gesamtbanksicht optimales Ergebnis erreicht wird. Auf der Ebene der Einzelgeschäftssteuerung fließt der ökonomische Kapitalbedarf in die Risiko-Ertrags-Steuerung ein, indem er im Nenner risikoadjustierter Ertragsmaße434 berücksichtigt wird. Aufgrund der Portfolio-Orientierung muß der ökonomische Kapitalbedarf dabei allerdings geeignet auf die Einzelgeschäfte verteilt werden. In der unmittelbaren Verbindung zwischen Risiko-Ertrags-Steuerung und Risikopotentialsteuerung durch das Konzept des ökonomischen Kapitalbedarfs liegt auch dessen besondere Stärke. So ist es auf der Basis des Konzepts des ökonomischen Kapitalbedarfs möglich, die bankweit für die Gesamtheit der Risiken geltende Eigenkapital-Bedingung im Rahmen der Risiko-Ertrags-Steuerung auf die EinzelgeschäftsEbene zu projezieren und sie dadurch im Hinblick auf den Entscheidungskalkül jeder einzelnen Geschäftsentscheidung zu internalisieren435. Im Rahmen des unmittelbaren Vergleichs zwischen Risikopotential und Risikodeckungspotential durch das Konzept des ökonomischen Kapitalbedarfs lässt sich die bankweite Eigenkapital-Bedingung in besonders transparenter Art und Weise steuern. Bei der Aggregation verschiedener Zahlen des ökonomischen Kapitalbedarfs zu einem Schätzer des ökonomischen Kapitalbedarfs für die Gesamtbank ist zu beachten, daß für die unterschiedlichen Risikoarten gleiche Konfidenzniveaus und gleiche Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt werden müssen. Für die separate Betrachtung einer Risikoart kann es hingegen sinnvoll sein, unterschiedliche Konfidenzniveaus und Betrachtungszeiträume zu verwenden. Während das Konfidenzniveau für Marktrisiken zumeist 95% und der Betrachtungszeitraum 10 Tage beträgt, liegen beide Parameter bei der Messung von Ausfallrisiken im Allgemeinen deutlich höher (Konfidenzniveau bei ca. 99,9% - 99,98% und Betrachtungszeitraum 1 Jahr). Auf der Steuerungsebene der einzelnen Risikoart (z.B. Länderrisiko) kann der allokierte ökonomische Kapitalbedarf in die operative Geschäftssteuerung einfliessen, die das Risikopotential einzelner Risikoarten begrenzt (z.B. Limitsysteme). Die Stellung des Konzepts des ökonomischen Kapitalbedarfs im Rahmen der Länderrisiko-Steuerung wird aus den voranstehenden Ausführungen ersichtlich. Trotz der besonderen Eignung des Risikomaßes Value-at-Risk für die Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der verschiedenen Risiken führt 434 435 Zu risikoajustierten Ertragsmaßen siehe Abschnitt 2.2.3.1. Dies wird in Stoughton/Zechner: 1999, Seite15 – 19 gezeigt. 218 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management die Verwendung des Value-at-Risk im Rahmen der Kapitalsteuerung dazu, daß Risiken, die auf unterschiedlichen Organisationsebenen berechnet werden, nicht additiv sind. Diese mangelnde Additivität des Risikomaßes ist (aufgrund möglicher Korrelationseffekte) durchaus plausibel. Die Vergleichbarkeit der Risikoquantifizierungen der verschiedenen Risikoarten, die durch das Konzept des ökonomischen Kapitalbedarfs gegeben ist, basiert auf der Tatsache, daß der ökonomische Kapitalbedarf für alle Risiken in Geldeinheiten gemessen wird. Sofern die im Risikomaß verwendeten Meßparameter (insbesondere das Konfidenzniveau) übereinstimmen, ermöglicht dies eine gesamtbankbezogene Sicht auf alle Risikoarten und einen Vergleich der Größenordnungen der verschiedenen Risiken untereinander. Dennoch ist aufgrund der mangelnden Additivität die gesamtbankbezogene Sichtweise der Kapitalsteuerung nicht völlig problemfrei, solange die verschiedenen Risikoarten nicht im Rahmen eines integrierten Ansatzes modelliert werden. Da dies zumeist nicht der Fall ist und bisher weder in Theorie noch Praxis befriedigende Ansätze zur integrativen Betrachtung aller Risiken vorhanden sind, beinhaltet die Kapitalsteuerung auf Gesamtbank-Ebene die erwähnte Addition nicht additiver Risikomaße zu einem Gesamtbank-Verlustpotential. 2.2.2.3 Techniken der Risikoübertragung Techniken der Risikoübertragung werden zum Zweck der Länderrisiko-Steuerung in der Praxis vorwiegend im Rahmen der zentralen operativen Geschäftssteuerung (Portfolio Management) eingesetzt. Dies ist im Allgemeinen darauf zurückzuführen, daß mit diesen Transaktionen ein zumeist nicht geringer technischer Aufwand verbunden ist und die fachlichen Kenntnisse der Veräusserungstechniken selten in den dezentralen operativen Einheiten vorhanden sind. Daher betreiben dezentrale operative Einheiten die Optimierung ihrer Teilportfolien im Allgemeinen vorwiegend über den Abschluss profitablen Neugeschäfts und weniger über Techniken der Risikoübertragung. Die Entscheidung zum Einsatz der im folgenden geschilderten Techniken der Risikoübertragung kann in Abhängigkeit von der Größe der Transaktion sowohl operativer als auch strategischer Art sein. Die gezielte Veräusserung einzelner grosser länderrisikobehafteter Positionen kann durchaus dazu geeignet sein, sowohl die Diversifikation des Portfolios als auch die Portfoliostruktur deutlich zu verändern. Entsprechend des voranstehend angeführten Primats des Managements für Strategie-Entscheidungen ist die Risikoübertragung als strategische Entscheidung durch das Management zu beschliessen, wenn diese die Struktur des Portfolios in einer von den Zielvorgaben abweichenden Weise wesentlich verändern würde. Im folgenden werden die unterschiedlichen Techniken jeweils kurz skizziert und in Bezug auf Ihre Einsetzbarkeit für Zwecke des Länderrisiko-Managements untersucht. a) Sekundärmarkttransaktionen Eine Sekundärmarkttransaktion bezeichnet im vorliegenden Zusammenhang die Veräusserung eines länderrisikobehafteten internationalen Kreditvertrags an einen interessierten Käufer. Derartige Kaufverträge sind im Allgemeinen genau auf die zu veräussernden Geschäfte zugeschnitten und beinhalten lediglich eine Weiterveräusserung aller aus dem Geschäft resultierenden Zahlungsströme und Risiken, 219 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management während die ursprüngliche Kreditbeziehung zwischen Kreditgeber und Schuldner erhalten bleibt. Unter Risikoaspekten beinhaltet eine Sekundärmarkttransaktion dennoch eine vollständige Eliminierung aller mit dem Kredit verbundenen Risiken, da die veräussernde Bank nach Abschluss der Transaktion nurmehr eine Abwicklung der Zahlungsströme für den Käufer durchführt. Daher sind Sekundärmarkttransaktionen als geeignetes Instrument zur Verringerung des Länderrisikopotentials anzusehen436. Diagramm 2.12: Handelsvolumina des Sekundärmarkts für EM Kredite (in Mrd. US$)437 350 300 250 200 150 100 50 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Als problematisch ist allerdings die relativ geringe Liquidität des Sekundärmarkts anzusehen, die sich darüber hinaus im Fall einer länderspezifischen Krise zumeist noch drastisch verringert. Aus Liquiditätsgründen sind Sekundärmarkttransaktionen daher nur dann zur Risikoübertragung geeignet, solange das betroffene Land sich nicht in einer Krise befindet. Der Sekundärmarkt für EM-Kredite hat in den 80er Jahren ein starkes Wachstum aufgewiesen. Wie aus dem voranstehenden Diagramm ersichtlich wird, sind die Handelsvolumina allerdings seit der Asien-Krise stark rückläufig und bestätigen damit das geschilderte Liquiditätsproblem dieses Marktes. b) Einsatz von Kreditderivaten zur Länderrisiko-Steuerung438 Aufgrund des voranstehend erwähnten Liquiditätsproblems am Sekundärmarkt für Kredite sind die Möglichkeiten zur Länderrisikosteuerung über Sekundärmarkttransaktionen relativ begrenzt. Daher haben Banken ein Interesse an der Entwicklung und Verwendung weiterer Techniken der Risikoübertragung, die sich unter anderem auch zur Eliminierung von Länderrisiken einsetzen lassen. In Analogie zu den in der Marktrisiko-Steuerung eingesetzten derivativen Instrumenten lässt sich auch im Kreditbereich eine Ausweitung der Diversifikation und damit eine Verringerung des Risikos des Kreditportfolios durch den Einsatz von Derivaten erreichen. Bei Kreditderivaten439 handelt es sich um derivative Instrumente, die es dem Risikoverkäufer ermöglichen, bestimmte Kreditrisiken (hier i.S. von Ausfallrisiken zu verstehen) 436 Zur Bedeutung von Sekundärmarkttransaktionen im Kontext des Länderrisiko-Managements siehe auch Klose: 1996, Seite 187. Siehe Emerging Markets Traders Association: 2001, Seite 15 – 16. 438 Zum Einsatz von Kreditderivaten im Kontext des Länderrisikomanagements siehe auch Klose: 1996, Seite 188ff. 439 Zum Einsatz und Pricing von Kreditderivaten siehe Schönbucher, Philipp: 2003. 437 220 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management von dem zugrunde liegenden Risikoaktivum (Underlying) zu trennen und diese gegen Zahlung einer Prämie auf den Risikokäufer zu übertragen. Dabei werden die urprünglichen Kreditbeziehungen zwischen Bankkunde und Risikoverkäufer nicht verändert und die Kundenbeziehung bleibt erhalten. Kreditderivate entsprechen in ihren Grundstrukturen den traditionellen Derivaten (Swaps, Forwards, Options), unterscheiden sich von diesen jedoch durch ein kreditorientiertes Underlying. Bei allen Kreditderivaten lassen sich gemeinsame Konstruktionselemente identifizieren, die die Absicherungswirkung bestimmen. Diese sind: Underlying, Default Trigger, Ausgleichszahlung, Prämie und Laufzeit. Die Absicherungswirkung eines Kreditderivats lässt sich in eine direkte und eine indirekte Absicherungswirkung unterscheiden: • Eine direkte Absicherungswirkung liegt vor, wenn aus dem Kreditderivat im Fall eines Country Events eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung einer Seite folgt, d.h. wenn das Country Event als Default Trigger des Kreditderivats fungiert. • Eine indirekte Absicherungswirkung liegt vor, wenn sich der Marktwert des Kreditderivats im Fall eines Country Events absehbar verändert. Eine indirekte Absicherungswirkung für Länderrisiko liegt in unterschiedlicher Stärke bei allen Kreditderivaten für EM Forderungen vor. Bei Credit Default Swaps liegt eine indirekte Absicherungswirkung beispielsweise in einem generellen Ansteigen der CDS Spreads für Forderungen des betroffenen Landes im Fall einer Krise begründet. Eine solche indirekte Absicherungswirkung für Länderrisiko kann selbst dann vorliegen, wenn von Seiten der Default Trigger keine direkte Absicherungswirkung für Länderrisiko vorliegt. So sind beispielsweise in der argentinischen Krise 2001 alle CDS-Spreads auf argentinische Gläubiger massiv angestiegen, selbst wenn länderspezifische Krisenereignisse (z.B. Transfer Events) nicht explizit in den CDS-Verträgen enthalten waren. Die individuelle Festlegung des Default Triggers im CDS-Vertrag ermöglicht eine Klassifizierung der verschiedenen Kreditderivate hinsichtlich des Umfangs des durch sie mit einer direkten Absicherungswirkung übertragenen Risikos. Abhängig von der Definition des Default Triggers lassen sich Kreditderivate in drei Gruppen gliedern: 1. Ausfall (Default) des Basisinstruments (Kredit): Das Risiko eines Ausfalls lässt sich durch Credit Default Swaps (CDS)440 direkt abdecken. Der Risikoverkäufer als Gläubiger des Underlyings (Kredits) behält alle Zahlungen (Zinsen und Tilgung) aus dem Underlying und trägt damit zunächst das gesamte Ausfallrisiko, schließt jedoch mit dem Risikokäufer einen CDS ab, um das Ausfallrisiko auf diesen zu übertragen. Der Risikokäufer übernimmt das Ausfallrisiko gegenüber dem Schuldner des Underlyings, erhält hierfür vom Risikoverkäufer eine Prämie und verpflichtet sich, bei Eintritt des vereinbarten Default Triggers (Ausfall) eine Ausgleichszahlung zu leisten, die den ausfallbedingten Wertverlust des Underlyings kompensiert. Mit CDS lassen sich Adressenrisiken und Transferrisiken direkt absichern. Grundlage für die Einbeziehung von 440 Zu Credit Default Swaps siehe auch Schierenbeck: 1999(b), Seite 279. 221 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Transferrisiken in die Risikodeckung sind entsprechende CDS-Verträge, die bei jedem Ausfall des Underlyings (unabhängig ob durch Adressenrisiko oder durch Transferrisiko verursacht) eine Ausgleichszahlung auslösen. Obwohl Verluste aus Country Event Risiken in Standard-CDS nicht unmittelbar berücksichtigt werden, lassen sich auf der Basis der geschilderten indirekten Absicherungswirkung auch diese Risiken mit CDS abdecken. Das folgende Diagramm stellt die Produktstruktur eines CDS dar: Diagramm 2.13: Produktstruktur eines Credit Default Swap (CDS) Prämie (z.B. Basispunkte p.a.) Risikoverkäufer (Bank A) Ja: A usgleichszahlung Kreditereignis Risikokäufer (Bank B) Nein: keine A usgleichszahlung Zins & Tilgung Kredit Credit Default Swap Anleihe oder Kredit (Basisinstrument bzw. Referenzaktivum) 2. Verschlechterung der Bonität (Migration) des Basisinstruments: Das Risiko einer Bonitätsveränderung (Veränderung des credit spreads) der zugrunde liegenden Kredite lässt sich über Credit spread transactions auch direkt absichern. Bonitätsveränderungen der zugrunde liegenden Kredite können sowohl auf Adressenrisiken als auch auf Länderrisiken zurückzuführen sein, wobei Länderrisiken als Treiber von Credit Spreads eine sehr bedeutende Rolle spielen. Da eine länderrisikoinduzierte Veränderung der Credit Spreads unter Country Event Risiken zu fassen ist, lassen sich mit Credit Spread Transactions vorwiegend Country Event Risiken absichern. Credit Spread Transactions umfassen einerseits Credit Spread Options und andererseits Credit Spread Forwards. Diese beiden Instrumente unterscheiden sich im Prinzip nicht von „gewöhnlichen“ Optionen und Forwards, wobei das Underlying die betreffende Forderung ist. 3. Marktwertveränderungen des Basisinstruments (Kredit). Risiken aller Marktwertveränderungen lassen sich über Total rate of return swaps (TRORS) absichern. Diese sind wirtschaftlich äquivalent zu einer Sekundärmarkttransaktion und beinhalten ein Absicherungsgeschäft, das sämtliche Marktwertveränderungen des zugrunde liegenden Kredits direkt absichert. TRORS eignen sich damit zur direkten Absicherung aller mit den Krediten verbundenen Risiken, die Marktrisiken (Zinsrisiken, Währungsrisiken), Adressenrisiken (Adressen-Ausfall, adressenspezifisches Credit Spread Risiko) und Länderrisiken (Transferrisiko, Country Event Risiko) umfassen. Die dargelegte Klassifizierung von Kreditderivaten und die mit den verschiedenen Instrumenten absicherbaren Risiken werden im folgenden Diagramm dargestellt. 222 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Während der Einsatz von Kreditderivaten (wie auch bei den sonstigen Instrumenten der Risikoübertragung) durch die zentrale operative Geschäftssteuerung (Portfolio Management) wahrgenommen wird, liegt die Durchführung i.A. in der Hand einer Handelsabteilung, die im Prozeß des Risikomanagements eine Schnittstellenfunktion zum Kapitalmarkt übernimmt. Diagramm 2.14: Derivative Instrumente der Risikoübertragung bei Krediten Credit derivatives Replication products Total rate of return swaps (TRORS) Credit default products Credit spread transactions Credit Spread Options Credit Default Swaps (CDS) Credit Spread Forwards Direkte Absicherung (über Default Trigger) Ausfallrisiken und Marktrisiken Adressenrisiko, Transferrisiko, Event Risiko, Credit Spread Risiko, Zinsrisiko, Währungsrisiko Credit Spread Risiko -Adressenrisikoinduziert -Länderrisikoinduziert (Event Risk) Nur Ausfallrisiken Adressenrisiko Transferrisiko Indirekte Absicherung (über Marktwert-Veränderungen) Ausfallrisiken und Marktrisiken Adressenrisiko, Transferrisiko, Event Risiko, Credit Spread Risiko, Zinsrisiko, Währungsrisiko c) Einsatz von Verbriefung mittels forderungsgestützter Wertpapiere (Asset Backed Securities) Bei Verbriefung von Forderungen (Asset Securitization) handelt es sich um eine Technik zur Übertragung von Forderungen an eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) mittels eines Forderungsverkaufs oder einer Forderungsabtretung, welche sich durch Emission von Anteilen an dem Forderungspool refinanziert441. Der Prozess der Verbriefung kann folgendermaßen zusammengefasst werden: In einem ersten Schritt des Verbriefungs-Prozesses stellt die Bank einen Pool relativ homogener Forderungen zusammen442. Danach verkauft die Bank den Forderungs-Pool an ein s.g. „Special Purpose Vehicle“ (SPV), das einer rechtlich eigenständigen Gesellschaft entspricht, die mit dem alleinigen Zweck gegründet wird, als Eigentümer der Forderungen zu fungieren. Die rechtliche Struktur der Veräusserung und die Eignerstruktur des SPV sind dergestalt, daß eine Konsolidierung der 441 442 Zu Asset Backed Securities (ABS) und deren bilanziellen und rechtlichen Charakteristika siehe Fahrholz: 1998, Seite 213 ff. Die Homogenität der Forderungen vereinfacht die Risikoanalyse des Pools und die Risiko/Return-Berechnung. 223 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Forderungen in der Bilanz der Bank vermieden wird443. Aufgrund des Verkaufs der Forderungen an das SPV gehen auch alle mit den Forderungen verbundenen Risiken auf das SPV über. Zur Finanzierung des an die Bank zu zahlenden Kaufpreises emittiert die SPV-Gesellschaft Wertpapiere, die i.A. mit der Hilfe eines Bankenkonsortiums am Kapitalmarkt plaziert werden. Die Auszahlungen dieser Wertpapiere (Asset backed Securities) sind unmittelbar von den aus dem Forderungs-Pool resultierenden Cash Flows abhängig und beinhalten daher auch alle Risiken des Forderungs-Pools. Diagramm 2.15: Struktur einer forderungsgestützten Wertpapiertransaktion (ABS) Risikoverkäufer (Bank A) Abtretung der Forderung Kurswert der Forderung Zweckgesellschaft (SPV) Erwerb von A nleiheanteilen Kapitalmarkt (Anleihengläubiger) Asset Backed Security Kredit Kreditschuldner Zins + Tilgung + alle Risiken Zins & Tilgung Zur Minderung der mit den Wertpapieren auf den Kapitalmarkt übertragenen Risiken enthalten ABSTransaktionen im Allgemeinen noch bestimmte Sicherungselemente (Credit Enhancements), die beispielsweise in einer Überbesicherung oder Versicherung des Forderungs-Pools besteht. Bestehen Credit Enhancements in einer Garantie der originierenden Bank, dann wird die Risikoübertragung auf den Kapitalmarkt durch die Garantie wieder rückgängig gemacht. Der einzige Sinn einer solchen Transaktion besteht in einer Ersparnis regulatorischen Kapitals, weshalb derartige ABS Transaktionen ohne vollständige wirtschaftlliche Risikoübertragung im vorliegenden Kontext nicht beachtet werden. Im Fall einer vollständigen ökonomischen Risikoübertragung gehen alle wirtschaftlichen Risiken der betroffenen Forderungen inclusive der Länder- und Transferrisiken auf die vom SPV emittierten Wertpapiere über. Aus Sicht der Länderrisiko-Steuerung kann die Verbriefung von Forderungen somit durchaus als Instrument zur Verringerung des Länderrisiko-Potentials verwendet werden, wobei wie bei den sonstigen Instrumenten der Risikoübertragung die Einschränkung gilt, daß sich nur dann Käufer für das Risiko finden, solange noch kein Ausfall eingetreten ist. Die Verwendung des Instruments der Verbriefung für EM-Forderungen stellt eine innovative Möglichkeit dar, für die sichergestellt sein muss, daß sich genügend institutionelle Anleger finden, die die verbrieften EM-Forderungen kaufen. Als Beispiel für eine derartige Transaktion sei die Verbriefung von Umschuldungskrediten des Pariser Clubs durch verschiedene Staaten angeführt. Die emittierten Wertpapiere wurden von der Agentur Standard & Poor’s 443 Notwendige Bedingung hierfür ist die Erreichung eines „Clean break“, d.h. einer rechtlich einwandfreien und unwiderruflichen Eigentumsübertragung der Forderungen auf das SPV und die Errichtung der SPV-Gesellschaft als eigenständige (zumeist gemeinnützige) Stiftung, die rechtlich kein Abhängigkeitsverhältnis von der Bank aufweist. 224 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management bewertet und folgendermaßen beschrieben (Zitat)444: „Some Paris Club creditors have taken advantage of financial engineering to securitize their Paris Club loans to raise money for fiscal purposes and to remove Paris Club loans from their balance sheets. In 1998, Standard & Poor’s rated the first securitization of Paris Club loans, those owed by 20 different countries to SACE, the Italian export credit agency. […] Overcollateralization ($805 million of loans supported an issue of securities totaling $650 million), a debt service reserve ($10 million at closing, increasing to $20 million from excess cash flow), and a liquidity reserve of $50 million, as well as a hedging arrangement to mitigate the risk of adverse interest rate movements, allowed loans from predominantly noninvestment-grade countries to be pooled into four high-investment-grade rated securities with a final maturity of 2013.” d) Einsatz von Debt-to-Equity-Swaps445 Bei Debt-to-Equity-Swaps handelt es sich um eine Form des Forderungsverkaufs, die vor allem in den 80er Jahren in Lateinamerika aufgekommen ist. Dabei werden verzinsliche Devisenforderungen gegen Eigenkapitalanteile an lokalen Unternehmen eingetauscht. Diese Tauschtransaktionen erfolgen zumeist in drei Schritten: • Umtausch der Fremdwährungsforderungen in Forderungen in lokaler Währung durch die Zentralbank des Gläubigerstaats. • Ankauf von Anteilen lokaler Unternehmen durch die Zentralbank des Gläubigerstaats. • Tausch der Forderungen gegen die angekauften Unternehmensanteile. Die Verträge, die derartigen Debt-to-Equity-Swaps zugrunde liegen, beinhalten zumeist eine bestimmte Mindest-Anlagedauer, die sich an der Laufzeit der Ursprungsforderung orientiert. Für die Gläubigerbanken ergeben sich aus derartigen Transaktionen zweierlei Vorteile: Einerseits ist es auf diese Weise möglich, Forderungen gegenüber den betroffenen Staaten abzubauen, womit auch ein Abbau der Transferrisiken verbunden ist. Andererseits können sich aus den lokalen Invesitionen zusätzliche Gewinnchancen ergeben. Allerdings ist als Nachteil hervorzuheben, daß ein reiner Debt-toEquity-Swap insgesamt keinen Abbau der mit den Forderungen verbundenen Länderrisiken beinhaltet, da länderspezifische Ausfallrisiken lediglich durch länderspezifische Marktrisiken ersetzt werden, die gegebenenfalls sogar größere Verluste mit sich bringen können. Daher haben die Gläubigerbanken im Allgemeinen wenig Interesse daran, Unternehmensanteile in den betroffenen Ländern zu halten. Die Schuldnerländer profitieren von derartigen Transaktionen, da auf diese Weise einerseits Schulden abgebaut werden und andererseits der lokalen Wirtschaft Investitionskapital zur Verfügung gestellt wird. Ein nicht zu vernachlässigender Nachteil dieser Transaktionen für die Schuldnerländer ist allerdings das mit der Geldschöpfung in Schritt 1) verbundene Inflationspotential. Dieses ist auch der Grund dafür, daß derartige Transaktionen in den Schuldnerländern gesetzlich festgelegten Obergrenzen unterliegen 444 445 Siehe Standard & Poors: 1999(b), Seite 5. Als Quelle zu Debt-Equity Swaps siehe vor allem Taenzler, Seite 214 ff. Diese Quelle liegt auch dem vorliegenden Abschnitt zugrunde. 225 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management und bisher nur in relativ geringem Umfang (im Vergleich zum Gesamt-Forderungsvolumen) getätigt wurden. Da die Gläubigerbanken wie geschildert zumeist an einem vollständigen Abbau der Risiken und nicht an einem Umtausch der Ausfallrisiken in Marktrisiken interessiert sind (letztere verbrauchen bei hohen Volatilitäten an den lokalen Aktienmärkten im Allgemeinen sogar mehr regulatorisches Kapital als die Ursprungsforderungen), wurden Debt-to-Equity-Swap Programme in der Vergangenheit zumeist mit der Option des Gläubigerwechsels versehen. Diese bedeutet, daß sich die Bank einen beliebigen investitionsfreudigen Investor (zumeist Industrieunternehmen) suchen kann, dem die Devisen-Forderungen auf der Basis einer gewöhnlichen Sekundärmarkttransaktion verkauft werden. Dieser Investor wiederum geht einen Debt-to-Equity-Swap nach beschriebenem Muster ein, um Anteile an lokalen Unternehmen im Schuldnerland zu erhalten. Diese Variante des Debt-to-Equity-Swaps ist aus Sicht der Bank ein reiner Forderungsverkauf, wobei die Möglichkeit des Swaps die Attraktivität der Forderung am Sekundärmarkt erhöht. Aufgrund der geschilderten Interessen der Bank an einem vollständigen Abbau der Forderungen ist diese Variante die häufigste Variante des Debt-to-Equity-Swaps. 2.2.2.4 Risikoversicherung Ein weit verbreitetes Instrument zur Verminderung des Risikopotentials bestimmter risikobehafteter Geschäfte ist die Risikoversicherung. Wirkungsmechanismus der Risikoversicherung ist stets ein Versicherungsvertrag, der gegen die Zahlung regelmäßiger Versicherungsprämien eine Risikoübernahme der Versicherung für im Vertrag genau spezifizierte Risiken beinhaltet. Die Versicherung verpflichtet sich damit, dem Versicherungsnehmer eventuelle Schäden, die sich unmittelbar aus den im Vertrag spezifizierten Risiken ergeben, zu ersetzen. a) Exportkreditversicherungen In der Länderrisiko-Steuerung tritt das Instrument der Risikoversicherung vor allem in Form der einzelgeschäftsbezogenen Exportkreditversicherung auf. Diese werden vorwiegend von staatlichen Gesellschaften mit dem Ziel der gezielten Förderung von Exporten angeboten. Entsprechend dieser Zielsetzung sind derartige Versicherungen gegen Länderrisiken vor allem für exportbezogenes Kreditgeschäft üblich. Die auf Einzelgeschäfts-Ebene abzuschliessende Exportkreditversicherung deckt zumeist alle Formen des politischen Risikos, darunter auch Transferrisiko, ab. Die Exportkredit-Versicherungsunternehmen (Export Credit Agencies, ECAs) bieten daneben auch Risikoversicherungen für die mit den Krediten verbundenen Adressenrisiken an. Die Deckung der von staatlichen Exportkredit-Versicherungen angebotenen Versicherungsverträge ist allerdings im Allgemeinen nicht vollständig, sondern umfasst einen Selbstbehalt, der weiterhin von der Bank zu tragen ist. Dieser Selbstbehalt beträgt zumeist 5 % des ausstehenden Kreditvolumens446. Neben diesem üblichen Selbstbehalt sind allerdings auch weniger 446 Im Fall einer länderrisikobedingten Umschuldung werden Forderungen, die aus dem Selbstbehalt ECA-gedeckter Kredite bestehen, im Rahmen der Verhandlungen des Pariser Clubs umgeschuldet. 226 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management umfassende oder vollständige Deckungen möglich, wobei die zu zahlenden Prämien entsprechend angepasst werden. Als ein praktisches Beispiel für die Möglichkeit der Versicherung von Exportkrediten seien die in Deutschland von der HERMES Kreditversicherungs-AG angebotenen ExportkreditVersicherungen angeführt447. Diese umfassen • das Instrument der Garantie (wenn der Kontrahent / Schuldner privatrechtlich ist und Adressenrisiken mit abgedeckt werden sollen) oder • das Instrument der Bürgschaft (wenn der Kontrahent / Schuldner der fremde Staat ist). Während die Garantie bei privatrechtlichen Schuldnern sowohl Adressenrisiken als auch Länderrisiken (mit der im folgenden noch angeführten Abgrenzung) umfasst, bezieht sich die Bürgschaft allein auf die mit dem Kredit verbundenen Länderrisiken. Die Abgrenzung der von Garantien abgedeckten Adressenrisiken umfasst das Risiko der Zahlungsunfähigkeit privatrechtlicher Schuldner und wird in der Terminologie der Exportkreditversicherung i.A. als „Wirtschaftliches Risiko“ bezeichnet. Die im Rahmen von Bürgschaften und Garantien abgedeckten Länderrisiken werden in der Terminologie der Exportkreditversicherung als „Politische Risiken“ bezeichnet und umfassen folgende Schadensfälle448: • Wenn gesetzgeberische oder behördliche Massnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution die Erfüllung der gedeckten Forderung verhindern, • Transfer-Ausfall durch Devisentransferbeschränkungen, • Während der Zeitdauer von Devisentransferbeschränkungen erlittene Wechselkursverluste, • Auf politische Ursachen zurückzuführende Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, • Verlust der Ware vor Gefahrenübergang infolge politischer Umstände. Die Berechnung der für die Versicherung zu zahlenden Prämien wurde im Rahmen des Knaepen Package der OECD449 per 1.Oktober 1998 international festgeschrieben. Sie erfolgt unter anderem nach einer Einordnung aller Länder in 7 Risikokategorien, die von der Exportkredit-Versicherungsanstalt auf der Basis des im Knaepen Package vorgegebenen Länder-Rating-Systems festgelegt werden. Die zu berechnende Versicherungsprämie setzt sich zusammen aus einem Entgelt, das von der Zeitdauer und dem Umfang der Versicherung abhängt, zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts, welches von der jeweiligen Versicherungsanstalt festgelegt werden kann. Für die Berechnung der Versicherungsprämie werden die folgenden risikobestimmenden Faktoren berücksichtigt: • Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Prämien gilt der abzusichernde Forderungsbetrag ohne Zinsen. 447 Siehe Hermes Kreditversicherungs AG: 2002(a), Download unter www.ausfuhrgewaehrleistungen.de. Siehe Hermes Kreditversicherungs AG: 2002(b), Seite 3 ff. 449 Siehe OECD: 1997. 448 227 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • In die Berechnung der Versicherungsprämie geht die Risikokategorie ein, in die das Land gemäss des OECD-Länder-Rating-Systems eingeteilt ist. • Die Risikolaufzeit der Versicherungsdeckung: Die Berechnung des Entgelts richtet sich darüber hinaus danach, ob der Versicherungsvertrag auf eine kurzfristige (<2Jahre) oder auf eine mittel- bis langfristige Laufzeit ausgestellt werden soll. Die Entgeltsätze für das mittel- bis langfristige Geschäft folgen der OECD-Vereinbarung. Hier wurde für jede der sieben Risikokategorien eine Risikofunktion festgelegt, die das Entgelt in Abhängigkeit von der zugrundeliegenden Restlaufzeit bestimmt. • Die Käuferkategorie des Kreditnehmers / Garanten. Falls Adressenrisiken des Kredits in der Versicherung mit abgedeckt werden sollen, wird in Abhängigkeit von der rechtlichen Stellung des Kreditnehmers / Garanten ein Käuferzuschlag auf die Versicherungsprämie erhoben. Für Zentralbanken und Finanzministerien ist kein Zuschlag zu zahlen, für sonstige staatliche Besteller / Garanten beträgt der Zuschlag 5% der zugrundeliegenden Bemessungsgrundlage. Für die Versicherung von Krediten an private Kreditnehmer ohne Garantie einer Bank ist in Abhängigkeit der Kategorie, in welche das Land eingeteilt ist, ein Zuschlag von 25 bis 35 % zu zahlen. Tritt eine anerkannte Bank als Schuldner auf, so kann der Zuschlag auf 10% reduziert werden. Bei allen anderen Deckungsformen wird nicht nach der Käuferkategorie differenziert. • Die Währung, auf die die Deckung berechnet wird. Für Forderungsdeckungen und für die Deckung von Exporteurgarantien in Fremdwährungen wird ein Zusatzentgelt in Höhe von 10% auf das jeweilige Entgelt erhoben. In der folgenden Tabelle450 sind die Formeln zur Berechnung der Versicherungsprämien für die Deckung von Devisen-Krediten an einen staatlichen Schuldner in Abhängigkeit von der Länderkategorie und der Restlaufzeit angeführt. Die mittels der angegebenen Berechnungsfunktionen ermittelbaren Prozentsätze beziehen sich auf den gedeckten Forderungsbetrag ohne Zinsen, einen Selbstbehalt von 5% und beinhalten keine Bearbeitungsgebühren. Während sich die Berechnung der Versicherungsprämien entsprechend der in der Tabelle angeführten Formeln nach den Regeln des Knaepen Package in allen OECD-Ländern weitgehend entspricht451, unterscheiden sich die Prämien für einzelne Kredite bei verschiedenen Exportkredit-Versicherungsanstalten einerseits in den Bearbeitungsgebühren und andererseits in der Verteilung der Länder-Ratings. Die entsprechenden Informationen zu Länder-Ratings und Bearbeitungsgebühren sind den Internet-Seiten der Versicherungsanstalten zu entnehmen452. 450 Die in der Tabelle dargestellten Formeln sind teilweise dem Merkblatt Entgelt der HERMES Kreditversicherungs AG (siehe Hermes Kreditversicherungs AG: 2002(a)) entnommen, die Formeln für kurzfristige Geschäfte sind aus den dort angegebenen Sätzen mittels Regression hergeleitet. 451 Die von HERMES angegebenen Formeln unterscheiden sich in Dezimalstellen von den im Knaepen Package vereinbarten Richtwerten. 452 Appendix 4 enthält eine Zusammenstellung der Internet-Adressen der bedeutendsten Exportkredit-Versicherungsanstalten. 228 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Tabelle 2.6: Versicherungsprämien für Hermes Deckungen Länderrisiko- Laufzeit (LZ) in Jahren Kategorie LZ < 2 Jahre LZ > 2 Jahre 1 0,12 %* LZ + 0,30 % 0,100 % * LZ + 0,349 % 2 0,12 %* LZ + 0,50 % 0,224 % * LZ + 0,348 % 3 0,24 %* LZ + 0,70 % 0,386 % * LZ + 0,394 % 4 0,36 %* LZ + 0,90 % 0,575 % * LZ + 0,491 % 5 0,48 %* LZ + 1,30 % 0,766 % * LZ + 0,786 % 6 0,69 %* LZ + 1,70 % 0,931 % * LZ + 1,176 % 7 0,96 %* LZ + 2,10 % 1,098 % * LZ + 1,764 % Der sinnvolle und gezielte Einsatz des Steuerungsinstruments der Exportkredit-Versicherung in der Länderrisiko-Steuerung ist nur unter der Voraussetzung möglich, daß die risikoreduzierende Wirkung derartiger Versicherungen auch im Rahmen der Länderrisiko-Quantifizierung berücksichtigt / angerechnet werden kann. Ist diese Voraussetzung gegeben, ist das Instrument der Exportkreditversicherung in der Länderrisiko-Steuerung vorwiegend als einzelgeschäftsbezogenes Steuerungsinstrument anzusehen, das von dezentralen Entscheidungsträgern der operativen Ebene dazu eingesetzt wird, das Risikopotential neu abzuschliessender Kredite zu verringern. Im Zusammenhang eines Länder-Limitsystems ist dies beispielsweise sinnvoll, wenn das Geschäft bei erschöpftem LänderLimit eine besonders vorteilhafte Ertragsstruktur aufweist, die die Kosten der Versicherung rechtfertigt. Bei zentralen, einmaligen Steuerungsentscheidungen kann der Abschluss von ExportkreditVersicherungen zur Verminderung des Risikopotentials bei Neugeschäften als Verpflichtung für alle dezentralen Einheiten vorgegeben werden. Da allerdings sowohl der zentralen Geschäftssteuerung als auch dem Management zur Reduzierung des Risikopotentials von Neugeschäft weitaus effizientere Steuerungsinstrumente zur Verfügung stehen, ist eine derartige „Verpflichtung zur Versicherung“ in der Praxis eher unüblich. b) „Massgeschneiderte“ portfoliobezogene Versicherungslösungen Neben dem Einsatz von Exportkredit-Versicherungen auf der Ebene der Einzelgeschäfts-Steuerung ist auf Portfolio-Ebene auch die Einbeziehung massgeschneiderter Versicherungslösungen denkbar. Insbesondere die Rückversicherungsbranche bietet mit einem sehr innovativen Produktespektrum eine Vielzahl von Möglichkeiten der Risikoversicherung an, die gerade portfoliobezogene Risikoversicherungen beinhalten. Im Rahmen eines solchen massgeschneiderten Länderrisiko-Versicherungs-Vertrags ist beispielsweise die Versicherung aller mit einem bestimmten Portfolio verbundenen Länderrisiken denkbar. 229 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.2.2.5 Risikozerfällung durch Konsortialkredite Bei der Risikozerfällung durch Konsortialkredite handelt es sich um eine im internationalen Kreditgeschäft weit verbreitete Form der einzelgeschäftsbezogenen Risikoverminderung. Konsortialkredite sind eine Kreditform des internationalen Kreditgeschäfts, bei der mehrere Banken gemeinsam einen internationalen Kredit vergeben und sich den aufzubringenden Kreditbetrag und das mit dem Kredit verbundene Risiko entsprechend teilen. Die Motivation für eine Kreditvergabe im Rahmen eines Bankenkonsortiums liegt darin, daß • aus Sicht des Konsortialführers i.A. ein geschäftspolitisches Interesse an der Erfüllung des Kreditwunsches besteht, die alleinige Kreditgewährung allerdings nicht mit der gewünschten Risikopolitik in Einklang zu bringen ist, • aus Sicht der sonstigen Konsortialbanken die Teilnahme an einem Konsortialkredit mit einer begrenzten und kalkulierbaren Risikoübernahme in Höhe des Konsortialanteils verbunden und entweder aus Diversifikations- oder aus Ertragsvorteilen motiviert ist. Hinzu kommt, daß die Teilnehme an einem Konsortialkredit für eine Konsortialbank i.A. wesentlich geringere Kosten verursacht als eine eigenständige Kreditgewährung in Höhe des Konsortialanteils, • staatliche Schuldner im internationalen Kreditgeschäft i.A. nur größere Kreditbeträge nachfragen (dies gilt auch im Emerging Markets Bereich). Damit wäre eine Kreditvergabe an staatliche Schuldner ohne das Mittel des Konsortialkredits nur für Banken möglich, die bereit sind, als alleinige Kreditgeber zu fungieren und damit grössere Risiken einzugehen. Somit ermöglichen Konsortialkredite auch kleineren Banken oder Banken, deren Risikopolitik zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Grosskreditvergabe verbietet, den Zugang zu staatlichen Schuldnern. Bei Konsortialkrediten handelt es sich streng genommen nicht um ein Instrument der Risikosteuerung, sondern um eine spezielle Geschäftsform, die einer Bank auch bei kleineren Kreditbeträgen den Zugang zu staatlichen Schuldnern ermöglicht. 2.2.3 Instrumente der Risiko-Ertrags-Steuerung Der Risiko-Chancen Kalkül bezieht sich auf ein einzelnes Geschäft und versucht, die im Rahmen der Kapitalsteuerung gesamthaft quantifizierten und gesteuerten Risiken in der Kalkulation des Einzelgeschäfts dergestalt zu verankern, daß eine adäquate Kompensation für alle eingegangenen Risiken sichergestellt wird. Dies erfolgt mit der Hilfe von Risiko/Return-Kennzahlen, die im Rahmen der risikoadjustierten Ertragsmessung (RAPM) hergeleitet werden. Während die Entscheidungsträger beim Risikotragfähigkeitskalkül eher im Bereich der Geschäftsführung angesiedelt sind, zielt der RisikoChancen Kalkül darauf, den für einzelne Geschäfte verantwortlichen dezentralen Entscheidungsträgern • Kennzahlen an die Hand zu geben, nach denen sie die Kompatibilität der in ihrer Entscheidungskompetenz liegenden Geschäftsentscheidungen mit den Zielen der Gesamtbank beurteilen und 230 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • durch die Vorgabe von Mindestsätzen („Hurdle Rates“) für die einmal bestimmten risikoadjustierten Ertragsmaße den Entscheidungsspielraum der dezentralen Entscheidungsträger klar zu definieren und einzugrenzen. Das Verhältnis von Erträgen zu Risiken wird durch die Festlegung der Hurdle Rates sowohl ex ante in der Vorkalkulation als auch ex post im Rahmen der Nachkalkulation gesteuert. Die Ableitung der vorgegebenen Mindestsätze kann auf der Basis unternehmensspezifischer risikoadjustierter Eigenkapitalkosten mittels eines CAPM-Modells erfolgen, wird aber an dieser Stelle unter Verweis auf die entsprechende Literatur453 nicht weiter thematisiert. Durch die Steuerungsinstrumente der Vor- und Nachkalkulation wird sichergestellt, daß das Gesamtergebnis aller von den dezentralen Entscheidungsträgern gefällten Einzelgeschäfts-Entscheidungen nicht von den für die Gesamtbank vorgegebenen Zielen abweicht. 2.2.3.1 Risikoadjustierte Ertragsmessung 454 Unter risikoadjustierter Ertragsmessung (Risk adjusted profitability measurement, RAPM) versteht man die Berechnung von Rendite-Kennziffern für Einzelgeschäfte, Portfolien oder für Geschäftsbereiche. Sie erfolgt generell nach dem Schema: (Ertrag-Kosten)/Risikovolumen, ( 63.) wobei länderspezifische Aspekte sowohl in die Berechnung der Kosten (Erwartete Verluste aus Länderrisiken) als auch in die Berechnung des Risikovolumens (Unerwartete Verluste aus Länderrisiken) eingehen können. Als Kostenkomponente werden dabei im Allgemeinen Kosten kleinerer, häufiger Verluste erfaßt, die als Durchschnittswert in die Kostenbetrachtung eingehen können. Unter Betrachtung der Verlustverteilung sind diese Risiken durch den Erwartungswert (Expected Loss) quantifizierbar. Unerwartete Abweichungen der Verluste von ihrem Erwartungswert (Unexpected Loss) werden im Allgemeinen in der Berechnung des Risikovolumens im Nenner der Rendite-Kennzahl berücksichtigt, indem das reine Geschäftsvolumen durch den Wert eines Risikomaßes, das den unerwarteten Verlust abbildet (auf das Einzelgeschäft allokierter Ökonomischer Kapitalbedarf gemessen durch Value-at-Risk) ersetzt wird. Erst durch die Maßzahl des Risikokapitals anstelle des Geschäftsvolumens im Nenner lassen sich Geschäfte mit unterschiedlichen Risikostrukturen miteinander vergleichen. Die Portfolioorientierung der Rendite-Kennzahl ist generell davon abhängig, ob das Geschäftsvolumen als einzelgeschäftsbezogene Volumensgröße oder als portfoliobezogene Kapitalgröße im Sinne eines Risikobeitrags zum Portfolio-Value-at-Risk eingeht. Für jede Transaktion definieren wir den RaRoC (Risk adjusted Return on Capital) als Quotient aus dem erwarteten Nettoertrag und dem kontributiven ökonomischen Kapitalbedarf (EC). Der erwartete Nettoertrag einer Transaktion setzt sich dabei aus dem vertragsmäßig zu erwartenden Ertrag der Transaktion abzüglich erwartetem Verlust aus Adressenrisiko und Transferrisiko (SDC, CSDC), Refinan- 453 Siehe vor allem Schierenbeck: 1999(b), Seite 66ff. 231 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management zierungs- und Verwaltungskosten zusammen. Da das Eigenkapital der Bank ebenfalls zinsbringend angelegt ist, ist der erwartete Nettoertrag der Transaktion um den Zinsertrag für den Teil des Eigenkapitals zu erhöhen, der in Höhe des kontributiven ökonomischen Kapitalbedarfs der Transaktion zugerechnet wird. Der auf diese Weise auf den RaRoC aufgeschlagene „Bonus“ wird als Capital Benefit CB (Kapitalnutzen) bezeichnet. Der Zinsertrag des Eigenkapitals wird mittels eines kalkulatorischen Zinssatzes berechnet und kann von Institut zu Institut unterschiedlich sein. Somit läßt sich der RaRoC in der folgenden Formel zusammenfassen: RaRoC j = Ertrag j − Refinanzierung j − SDC j − CSDC j + CB j EC j ( 64.) Die auf diese Weise für eine Transaktion definierte RaRoC-Kennzahl läßt sich auch für ein Portfolio von Transaktionen berechnen und ist damit als Steuerungsgröße auf allen Aggregationsebenen einer Bank verwendbar. Unter theoretischen Aspekten ist die Verwendung des RaROC im Rahmen der risikoadjustierten Ertragsmessung die konsequente Fortsetzung des Steuerungskonzepts der ökonomischen Kapitalallokation. Entsprechend lässt sich zeigen, daß ein RaROC-selektiertes Portfolio unter allen Portfolios mit konstantem ökonomischen Kapitalbedaf den maximalen Ertrag abwirft455. Da die Berechnung des kontributiven ökonomischen Kapitalbedarfs EC im RaRoC aufgrund der Notwendigkeit ständiger Portfoliosimulationen eine technisch aufwendige Infrastruktur und eine relativ vollständige Datenlage voraussetzt, werden in der Praxis allerdings anstelle des RaRoC manchmal andere, einfacher zu ermittelnde Kennzahlen verwendet. Die Ertragskennzahl Return on Regulatory Capital (RoRC) beschreibt den Quotienten aus erwarteten Netto-Erträgen (analog zur Berechnung der RaROCKennzahl) und regulatorischem Kapitalbedarf RC456: RoRC j = Ertrag j − Refinanzierung j − SDC j − CSDC j + CB j RC j ( 65.) Die Verwendung des regulatorischen anstelle des ökonomischen Kapitalbedarfs bringt im Rahmen der Verwendung in Vor- und Nachkalkulation eine wesentlich einfachere Berechnung mit sich, weshalb diese Kennzahl in manchen Banken dem aufwendiger zu ermittelndern RaROC vorgezogen wird. 2.2.3.2 Geschäfts-Vorkalkulation Die operative Geschäftssteuerung im Rahmen der Vorkalkulation setzt zeitlich vor Abschluß eines Neugeschäfts an und beinhaltet die Vorgabe einer Mindest-Rendite (Hurdle Rate, gemessen anhand einer der oben definierten Ertrags-Kennzahlen), die jedes Neu-Geschäft mindestens erbringen muß, damit es genehmigt wird. Die Vorgabe der Methodik zur Berechnung der Renditekennzahl und die 454 Zu einer Systematik risiko- und rentabilitätsbezogener Ertragskennziffern siehe Schierenbeck/Lister: 1997. Weiterführende Literatur zu risikoadjustierten Ertragsmaßen, Vorkalkulation und Nachkalkulation siehe Schierenbeck: 1999(b), Seite 69ff, sowie Stoughton/Zechner: 1999. 455 Siehe Zink: 1999, Seite 4 ff. 456 Es ist hervorzuheben, daß bei der Berechnung des RoRC der Capital Benefit der Konsistenz halber nicht in Bezug auf den ökonomischen Kapitalbedarf, sondern in Bezug auf den regulatorischen Kapitalbedarf berechnet wird. 232 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Setzung der Hurdle Rate sind als strategische Entscheidungen anzusehen, für die die Geschäftsführung im Allgemeinen allerdings die qualifizierte Unterstützung der entsprechenden Fachabteilung benötigt. Insbesondere die Setzung einer Hurdle Rate für jeden Geschäftsbereich sollte im Rahmen eines TopDown Ansatzes erfolgen, der zunächst an der Ermittlung einer Hurdle Rate für die gesamte Bank ansetzt. Wie Schierenbeck457 zeigt, kann diese anhand von Kapitalmarkt-Modellen hergeleitet werden oder basiert alternativ auf einer EvA-Vorgabe, die aus einem gesetzten Kursziel der Unternehmens-Aktie abgeleitet wird. In Abhängigkeit von der Risikointensität der in den verschiedenen Geschäftsbereichen getätigten Geschäfte ist auf die Geschäftsbereiche Risikokapital in unterschiedlicher Höhe zu allokieren, was zu unterschiedlichen Ziel-Renditen führt. Die Vorgabe von Hurdle Rates für einzelne Geschäftsbereiche stellt sicher, daß die Gesamtheit der in der operativen Geschäftstätigkeit getroffenen Entscheidungen mit den Renditezielen der Gesamtbank kompatibel ist. Die Geschäfts-Vorkalkulation stellt damit ein Mittel der operativen Steuerung dar, das allein Neugeschäfte betrifft und gut dafür geeignet ist, auf Einzelgeschäfts-Ebene eine ausreichende Rendite aller Neugeschäfte sicherzustellen. Im Rahmen des modernen bankbetrieblichen Risikomanagements verwenden die meisten Bankinstitute RAROC-Kennzahlen zur Vor-und Nachkalkulation, was auf die methodischen Vorteile dieser RenditeKennzahl zurückzuführen ist. So zeigt Zink beispielsweise, daß ein RaRoC-selektiertes Portfolio (bei Vorgabe eines RaRoC-Schwellenwertes in der Vorkalkulation) unter allen Portfolios, die die EigenkapitalBedingung erfüllen, den höchsten Portfoliogewinn aufweist458. Damit ist die Vorkalkulation mittels RaRoC kompatibel mit einer Kapitalsteuerung mittels ökonomischem Kapitalbedarf, der durch die Value-atRisk-Kennzahl quantifiziert wird. Darüber hinaus läßt sich die RAROC-Kennzahl in ein System risikoadjustierter Renditekennzahlen einbetten, die auf Shareholder-Value basierten Vorgaben (z.B. Economic Value Added, EVA) basieren. Diagramm 2.16: Bestandteile der Kreditzins-Marge (Vorkalkulation) Beinhaltet Adressenrisikound Länderrisiko-Aspekte Refinanzierungskosten (z.B. LIBOR) Marge Kundensatz 457 458 Refinanzierungskosten Kapitalnutzen Expected Loss Verwaltungskosten Steuern Nettoertrag Kapitalkosten EVA (der Transaktion) Siehe Schierenbeck:1999(b), Seite 69ff. Siehe Zink: Länderrisiko-Management:1999, Seite 5. 233 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Die Anwendung risikoadjustierter Ertragsmaße in der Margenkalkulation des Kreditgeschäfts führt dazu, daß sich die Kreditzinsmarge in einzelne Margenbestandteile aufspalten lässt, die in dem voranstehenden Diagramm dargestellt werden. In die Berechnung gehen Länderrisiken einerseits bei der Ermittlung des Expected Loss und andererseits bei der Berechnung der Kapitalkosten ein. Letztere sind als Risikoprämie für Unerwartete Verluste aus dem Geschäft zu interpretieren. Damit lässt sich über das Instrument der Vorkalkulation ein unmittelbarer Beitrag eines einzelnen Geschäfts zum risikoadjustierten Gesamtbank-Ergebnis ermitteln. 2.2.3.3 Unternehmensbereichsrechnung (Nachkalkulation) Unter der Unternehmensbereichsrechnung (Nachkalkulation) ist die Ex post-Analyse der Erträge einzelner Unternehmensbereiche sowie einzelner Geschäfte anhand eines definierten Rendite-Maßes zu verstehen. Die Nachkalkulation basiert von ihrem Wesen her auf einem Bottom-up Ansatz, nach dem Erträge einzelner Geschäfte ex post berechnet und entsprechend aggregiert werden, so daß der Gesamtertrag jeder gewünschten Organisationseinheit der Bank sichtbar wird. Wie die Vorkalkulation basiert die Nachkalkulation auf der Definition eines Rendite-Maßes, welches mit dem der Vorkalkulation übereinstimmen sollte. In Analogie zur Vorkalkulation gilt die vorgegebene Hurdle Rate auch in der Nachkalkulation, weshalb die Nachkalkulation auch als „Kontrolle“ der gesetzten Rendite-Ziele verstanden wird. Während die Hurdle Rate allerdings im Rahmen der Vorkalkulation allein die Geschäftsentscheidung beeinflußt, gilt sie im Rahmen der Nachkalkulation als Erfolgsmaß der entsprechenden organisatorischen Einheit. Damit unterscheidet sich die Nachkalkulation von der Vorkalkulation dadurch, daß sie einen wesentlich größeren Anreiz zur Renditemaximierung setzt, indem die im Rahmen der Nachkalkulation ermittelte Renditekennzahl als direktes Erfolgsmaß jeder einzelnen Verantwortungsstufe in die Entlohnungsstruktur integriert werden kann. Ist dies der Fall, dann ist die Nachkalkulation als geeignetes Instrument zur Etablierung eines Ertragsbewusstseins in der gesamten Bank anzusehen. Aufgrund der Basierung auf demselben Renditemaß wie die Vorkalkulation beinhaltet auch die Nachkalkulation eine Steuerung der Erwarteten Verluste mittels der Kostenkomponente und der Unerwarteten Verluste mittels der Risiko-Komponente der Renditekennzahl. Im Allgemeinen sind somit Stärken und Schwächen der Renditekennzahl sowohl in der Vorkalkulation als auch in der Nachkalkulation wiederzufinden. Die Portfolioorientierung der Nachkalkulation hängt wie bei der Vorkalkulation von der Möglichkeit der Integration portfolioorientierter Kapitalkennzahlen in die Risiko-Komponente der Renditekennzahl ab. Ist dies der Fall, dann ist die Nachkalkulation auch als Mittel zur Etablierung eines portfolioorientierten Risikobewusstseins gut geeignet. 234 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.2.4 Instrumente der Risikotragfähigkeits-Steuerung Intrumente zur Steigerung der Risikotragfähigkeit setzen an der bilanziellen Tragfähigkeit von Verlusten an, sind dementsprechend generell gesamtbankbezogen und beinhalten im Allgemeinen Entscheidungen von strategischer Bedeutung. Da ein Einzelgeschäft im Allgemeinen keine signifikante Auswirkung auf die Bilanzstruktur hat, sind einzelgeschäftsbezogene Maßnahmen eher weniger dazu geeignet, die Risikotragfähigkeit der Gesamtbank zu erhöhen. Aus der Gesamtbankorientierung des Risikotragfähigkeitskalküls lässt sich unmittelbar die Folgerung ableiten, daß die Instrumente der RisikotragfähigkeitsSteuerung nur bedingt einen Bezug zu einzelnen Risikoarten haben. Dies ist mit der Einschränkung richtig, daß die Entscheidung, in welcher Höhe Rücklagen für bestimmte Verluste zu bilden sind, durchaus von der Höhe dieser Verluste abhängt. Analog hängt die notwendige Gesamt- Risikotragfähigkeit der Bank natürlich ebenso von der Grösse und dem Risikopotential der Bank ab. Obwohl sich die Instrumente zur Steigerung der Risikotragfähigkeit stets auf die Folgen eines Risikoeintritts konzentrieren, bedeutet dies nicht, daß es sich nur um Maßnahmen handelt, die erst nach dem Eintritt eines Schadens (ex post) eingeleitet werden. Vielmehr lassen sich die Instrumente in präventive und palliative (i.e. verlustausgleichende) Instrumente unterscheiden. Eine risikomindernde Wirkung in dem Sinn, daß die Auswirkungen eines eintretenden Schadensfalles abgemildert werden und der Schaden eine geringere oder keine Auswirkung auf die Ertragssituation der Bank hat, haben allein präventive Instrumente der Risikotragfähigkeitssteuerung, weshalb diesen in den vorliegenden Ausführungen auch das Haupt-Augenmerk gewidmet wird. Präventive Instrumente der Risikotragfähigkeits-Steuerung setzen vor dem Schadensereignis an und zielen vorwiegend auf eine präventive Stärkung der Eigenkapitalreserven, der Liquiditätsreserven und der Ertragskraft. Präventive Instrumente der Risikotragfähigkeits-Steuerung, auf die im folgenden noch genauer eingegangen wird, sind459: • Bildung von Rücklagen und Rückstellungen • Offenhaltung von Kreditlinien bei anderen Instituten, die im Schadensfall gezogen werden können • Bildung verdeckter Reserven • Bildung von Captives Die im vorliegenden Anschnitt untersuchten Instrumente der Risikotragfähigkeits-Steuerung sind nur teilweise mit dem von Schierenbeck angeführten Begriff der Risikofinanzierung in Einklang zu bringen, da dieser neben Maßnahmen zur Verbesserung der eigenen Risiko-Tragfähigkeit auch Maßnahmen der Risikoübertragung (s.oben) umfasst, die aus Sicht des Autors der Risiko-Potentialsteuerung zuzurechnen sind. Im folgenden Diagramm werden sowohl Instrumente zur Steuerung des 459 Beispiele der angegebenen Instrumente werden im folgenden noch eingehender diskutiert. 235 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Risikotragfähigkeits-potentials angeführt als auch der Begriff der Risikofinanzierung in den Zusammenhang zwischen Risikotragfähigkeits- und Risikopotentialsteuerung eingeordnet. Aus dem Diagramm ist ersichtlich, daß die Grenze zwischen Instrumenten zur Steuerung der Risikotragfähigkeit und Instrumenten zur Steuerung des Risikopotentials fliessend verläuft. Als Zwischenform sind Instrumente zur begrenzten Risikoübertragung anzusehen, die durch eine nur vorübergehende Risikoübertragung den durch die Risiken eintretenden Schaden zeitlich strecken. Palliative Instrumente der Risikotragfähigkeits-Steuerung setzen unmittelbar nach dem Schadenseintritt an und beziehen sich zumeist auf die Beschaffung von Liquidität, damit die eingetretenen Verluste nicht ertragswirksam werden. Falls es sich um Schäden handelt, für die im Rahmen der präventiven Instrumente bereits eine Deckung sichergestellt wurde, beinhalten die Maßnahmen der Risikofinanzierung nach Schadenseintritt lediglich eine buchungstechnische Behandlung, die die Liquiditätswirkungen der Schäden ausgleicht. Darunter fallen z.B. die Auflösung von Vorsorge-Positionen oder von stillen Reserven und die Gutschrift von Versicherungsleistungen. Falls es sich hingegen um Schäden handelt, die im Rahmen der präventiven Risikofinanzierung nicht abgedeckt wurden, schlagen sich die Schäden direkt auf die Liquiditätssituation der Bank nieder. Ein Verlustausgleich führt dann beispielsweise zu Kreditaufnahme, Kosteneinsparungen, Umstrukturierungen, Verkauf von Assets oder Dividendenstreichungen. Die in der Darstellung angeführten Mittel der Risikofinanzierung werden im folgenden jeweils kurz erläutert und in Bezug auf ihre Länderrisikorelevanz untersucht. Diagramm 2.17: Präventive Instrumente zur Steuerung der Risikotragfähigkeit und der Begriff der Risikofinanzierung Instrumente zur Steuerung der Risikotragfähigkeit Instrumente zur Steuerung des Risikopotentials Risikofinanzierung Verbesserung der eigenen Risikotragfähigkeit Unbewusstes Selbsttragen Bewusstes Selbsttragen Mit Reservenbildung Intern: - Rücklagen - Rückstellungen Massnahmen zur Risikoübertragung Befristet begrenzt -Kredite/Kreditlinien - Finite Risk Konzepte Ohne Reservenbildung Extern: -Kollektive Entschädigungssysteme - Captives Hybride Formen Traditionelle Formen 236 Unbefristet Definitiv -Finanzmärkte (Securitization, Anleihen, Derivate) -Versicherung Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.2.4.1 Länderrisikovorsorge Die bilanzielle Risikovorsorge bildet die bekannteste Form der präventiven Risikofinanzierung. Durch die Bildung bilanzieller Risikovorsorge bildet eine Bank über mehrere Perioden hinweg ein Liquiditätspolster aus Erträgen, das im Schadensfall aufgelöst werden kann und die negativen Liquiditätswirkungen des Schadens kompensiert. Da Rücklagen und Rückstellungen im Allgemeinen über Jahre angesammelt werden, stellt die Bildung und Auflösung von Rücklagen letztlich eine Verteilung der Verluste auf viele Perioden dar. In diesem Sinne handelt es sich um eine Strategie des bewußten Selbsttragens von Risiken. In Bezug auf Länderrisiken werden derartige Rücklagen in Form der Länderrisikovorsorge gebildet460. Bei dieser handelt es sich um ein in der Praxis weit verbreitetes Instrument zur Steigerung der Risikotragfägigkeit, welches sich speziell auf Länderrisiken bezieht. Die Bildung ausreichender Länderrisikovorsorge-Positionen ist als Grundvoraussetzung des Länderrisiko-Managements anzusehen, da bei einer nicht ausreichenden Vorsorge-Bildung bei einem bedeutenden Volumen der betroffenen Forderungen kein Spielraum zum Verkauf oder zu sonstigen risikomindernden Aktionen vorliegt. Die Länderrisikovorsorge basiert auf der gesetzlich gegebenen Möglichkeit von Kreditinstituten, entsprechend der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung pauschalierte Einzelwertberichtigungen für Erwartete Verluste461 aus Länderrisiken zu bilden. Gesetzesgrundlage ist dabei §249 HGB, der Rückstellungen für „ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften“ ermöglicht. Länderrisikovorsorge kann dabei aus Vorsteuer-Erträgen gebildet werden, was einen steuerlichen Anreiz zur Vorsorgebildung darstellt. Länderrisikovorsorge ist von Einzelwertberichtigungen gemäss §340f HGB abzugrenzen, wonach Kreditinstitute einzelne Bilanzaktiva, bei denen sich „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung“ Risiken zu konkretisieren drohen, mit einem niedrigeren als dem in § 253 Abs1 HGB festgelegten Wert ansetzen dürfen462. Obwohl die Länderrisikovorsorge aufgrund ihres Eigenkapital-Charakters zur Deckung aller unterschiedlichen Risikoarten verwendet werden könnte, ist sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften strikt zweckgebunden zur Deckung von Verlusten aus Länderrisiko einzusetzen. Länderrisikovorsorge wird länderweise für einzelne besonders risikobehaftete Länder gebildet. Im Schadensfall eines Landes kann der Vorsorgeposten nicht gesamthaft aufgelöst werden. Statt dessen darf nur die Länderrisikovorsorge-Position des betroffenen Landes zur Schadensminderung herangezogen werden. Diese Regelung bezweckt, daß für jedes Land einzeln Länderrisikovorsorge in ausreichender Höhe gebildet wird, damit auch eine Serie von Ausfällen verschiedener Länder durch die Risikovorsorge gedeckt ist. Bezüglich der Höhe der zu bildenden Länderrisikovorsorge existieren in verschiedenen Staaten Regelungen, die Mindest- und Höchstsätze festlegen. Aufgrund der Rücksichtnahme auf mögliche 460 Weitere Informationen zu dem Themenkomplex der Länderrisikovorsorge siehe vor allem Baxmann: 1985, Seite 342ff und Plan: 1985, Seite 115 ff. 461 Diese Festlegung schliesst eine risikoorientierte Ermittlung der Länderrisikovorsorge anhand unErwarteter Verluste aus. Siehe HGB § 340f: „(1) Kreditinstitute dürfen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden […] mit einem niedrigeren als dem nach § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 vorgeschriebenen oder zugelassenen Wert ansetzen, soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Sicherung gegen die besonderen Risiken […] der Kreditinstitute notwendig ist. Der Betrag der auf diese Weise gebildeten Vorsorgereserven darf vier vom Hundert des Gesamtbetrags der in Satz 1 bezeichneten Vermögensgegenstände […] nicht übersteigen.“ 462 237 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management außenpolitische Signalwirkungen, die durch die Publikation länderspezifischer Sammelwertberichtigungssätze auftreten könnten, gibt das deutsche Handelsrecht den Banken allerdings einen Freiraum in der Bestimmung der Höhe der Rückstellungen, der in anderen Ländern463 so nicht gegeben ist. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Länderrisikovorsorge und die wenig konkreten gesetzlichen Vorschriften führten daher in der Vergangenheit dazu, daß sie häufig „in erster Linie auf der Erfolgssituation begründet und nur nachrangig risikoorientiert“464 angesetzt wurden. Aufgrund der ertragsmindernden Wirkung von LRV-Positionen wie auch aufgrund der aufsichtsrechtlichen Bedeutung dieser Rücklagen hat das deutsche Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an den Bundesverband deutscher Banken 1997 allerdings erstmals einen Entwurf einer einheitlichen Regelung der Länderrisikovorsorge mit länderspezifischen Minimal- und Maximalsätzen vorgelegt. Diese Ober- und Untergrenzen orientieren sich an den Länder-Ratings der Agentur Standard & Poor’s sowie der Zeitschriften Institutional Investor und Euromoney, wobei die Werte mit einem festen Algorithmus aus den Ratings ermittelt werden und der jeweils höchste Wert als Obergrenze der erlaubten Länderwertberichtigungs-Quote gilt. Die vom Bundesfinanzministerium auf diese Weise festgelegten Ober- und Untergrenzen werden seitdem in regelmäßigen Abständen aktualisiert und den Kreditinstituten zugesendet465. Obwohl diese Ober- und Untergrenzen aufgrund des Entwurfcharakters des Schreibens nicht rechtlich verbindlich sind, werden sie im Rahmen der bankbetrieblichen Praxis dennoch von den Banken eingehalten. Auch aus diesem Grund bestand seitdem nicht die Notwendigkeit, der Regelung durch offizielle Beschlussfassung mehr ungewünschte Aufmerksamkeit zu verschaffen. Innerhalb der vorgegebenen und relativ breiten Unter- und Obergrenzen steht es den Banken frei, die Höhe der Länderrisikovorsorge der einzelnen Länder mit einer geeigneten Methode selber zu bestimmen. Aufgrund der Vorgabe, daß sich die Länderrisikovorsorge auf Erwartete Verluste des langfristigen Kreditgeschäfts bezieht, sind die methodischen Möglichkeiten jedoch im Prinzip relativ begrenzt, da diese durch Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquote und Exposure vorgegeben sind. Dabei stellt sich allerdings das Problem, daß die vorgegebenen Grenzen deutlich höher liegen als die mit quantitativen Methoden ermittelbaren Erwarteten Verluste. Diese sind selbst bei sicherem Verlust aufgrund i.A. relativ niedriger Verlustquoten auf maximal 15-35 % begrenzt. Aufgrund dieser Inkonsistenz behördlicher Vorgaben ist die Verwendung einer strikt quantitativ an der Ermittlung des Erwarteten Verlusts ausgerichteten Methodik zur Ermittlung der Länderrisikovorsorge im Prinzip nicht möglich. Allerdings ist eine in diesem Sinne strikt quantitative Methodik weder vorgeschrieben noch ökonomisch notwendig (wie aus den noch folgenden Ausführungen ersichtlich wird). In der Praxis werden daher 463 Wie z.B. in Kanada, Niederlande, Schweden und der Schweiz. Zu den unterschiedlichen nationalen Regelungen zur Risikovorsorge für Länderrisiken (USA, Kanada, Niederlande, Schweden, Japan, Schweiz, Österreich) siehe Plan: 1985, Seite 115 ff. 464 Zitat aus Baxmann:1985, Seite 350. Dies hat sich allerdings mit Umstellung vieler Institute auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach US-GAAP oder IAS geändert, so daß Rückstellungen für Länderrisiken inzwischen nur noch an der Risikosituation ausgerichtet sind. 465 Da es sich bei dem entsprechenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums, auf dem diese Praxis beruht und bei den Obergrenzen für Wertberichtigungen um vertrauliche und nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen handelt, kann zum Schutz der Vertraulichkeit an dieser Stelle nicht weiter auf die genauen Werte und auf die Umrechnungsfunktionen eingegangen werden. 238 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management häufig ratingdifferenzierte „Länderrisikovorsorge Quoten“ verwendet, die auf das Exposure des langfristigen Kreditgeschäfts angewendet werden. Als fiktives Beispiel zur Illustration sei eine Wertberichtigungstabelle angeführt, die LRV-Quoten in Abhängigkeit von der Ausprägung eines 10stufigen Ratingsystems festlegt: Tabelle 2.7: *) Beispiel für LRV-Quoten eines 10 -stufigen Ratingsystems Rating I – III IV V VI VII VIII IX X LRV Quote 0% 0,3 % 1,1 % 3,3 % 10 % 30 % 90 % EWB* Die letzte Ratingstufe beinhaltet i.A. im Ausfall befindliche Länder, weshalb für diese keine Sammelwertberichtigungen, sondern Einzelwertberichtigungen zu bilden sind. Falls die Methodik zur Ermittlung der Länderrisikovorsorge trotz der widersprüchlichen behördlichen Vorgaben von den quantitativ ermittelten Werten des Erwarteten Verlusts ausgeht, ist zur Erreichung des Ziel-Korridors allerdings eine multiplikative Skalierung notwendig. Argumentativ lässt sich diese beispielsweise durch die pauschalierte Berücksichtigung des Modellrisikos der Parameterschätzung begründen, die analog der Vorgehensweise zur Berechnung des regulatorischen Kapitalbedarfs für Marktrisiken mittels eines Multiplikators erfolgt. Die Einbeziehung der nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelten Länderrisikovorsorge in den Kontext der Länderrisiko-Steuerung setzt an der Eigenschaft der Länderrisikovorsorge als EigenkapitalÄquivalent an. Da Erwartete Verluste aus Länderrisiken im Allgemeinen im Rahmen der Vorkalkulation als Kostenbestandteil berücksichtigt werden und die entsprechenden jährlichen Risikoprämien daher Erwartete Verluste abdecken, ist eine nochmalige Deckung der Erwarteten Verluste durch Länderrisikovorsorge aus ökonomischer Sicht nicht notwendig. Daher ist Länderrisikovorsorge aus ökonomischer Sicht als Ergänzung des Eigenkapitals anzusehen, das zur Deckung des ökonomischen Kapitalbedarfs (und damit zur Deckung unerwarteter Verluste) zur Verfügung steht. Dabei besteht entweder die Möglichkeit, gebildete Länderrisikovorsorge entsprechend der ökonomischen Kapitalsteuerung auf länderrisikobehaftete Geschäfte zu allokieren oder in einer Netto-Betrachtung ökonomischen Kapitalbedarf als den Kapitalbedarf aus unerwarteten Verlusten aus Länderrisiko zu definieren, der nach Abzug der Länderrisikovorsorge noch notwendig ist. Letztere Möglichkeit entspricht dabei der in der Praxis gängigen Vorgehensweise und wird im folgenden Diagramm dargestellt. Diese Vorgehensweise impliziert allerdings gleichzeitig, daß die Höhe der Länderrisikovorsorge unter Gesichtspunkten der Risikosteuerung irrelevant ist, solange im Rahmen der ökonomischen Kapitalsteuerung eine Deckung aller unerwarteten Verluste durch Eigenkapital gewährleistet ist. Unter dieser Bedingung betrifft die Methodik zur Ermittlung der Länderrisikovorsorge allein das Verhältnis von Länderrisikovorsorge zu sonstigem Eigenkapital und ist damit ebenfalls (wie bereits voranstehend angedeutet wurde) aus Risikosicht unerheblich. In ihrer Wirkung auf die Bilanzstruktur ist festzuhalten, daß die 239 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Bildung von Länderrisikovorsorge die Kapitalbasis der Bank verstärkt, dabei aufgrund der Verringerung der Erträge aber die Möglichkeit zu neuem Kreditgeschäft verringert466. Diagramm 2.18: Länderrisikovorsorge als Eigenkapital-Äquivalent Aktiva Passiva Eigenkapital Unerwartete Verluste aus Länderrisiko (Value-at-Risk) Erwartete Verluste aus Länderrisiko p.a. Ökonomischer Kapitalbedarf für Länderrisiken Länderrisikovorsorge Risikoprämien für Erwartete Verluste (CSDC) p.a. Aus der Ertragswirksamkeit der Länderrisikovorsorge-Bildung ergeben sich darüber hinausgehend mögliche Rückwirkungen auf die Bewertung der Bank am Aktienmarkt. Eine Aufwertung der Länderrisikovorsorge als Steuerungsinstrument der Risikosteuerung wäre mit der Voraussetzung verbunden, daß die Aufsichtsbehörden die strikte Festlegung der Länderrisikovorsorge auf Erwartete Verluste fallenlassen und die Zielsetzung der Länderrisikovorsorge auf alle Verluste ausdehnen. Die Höhe der Länderrisikovorsorge, die Banken für Ihre Länderrisiken bilden, ist in den Bilanzen der deutschen Banken wenig transparent, da Risikovorsorge-Positionen nur in der Summe für alle Risikoarten, nicht aber einzeln veröffentlicht werden. Aus diesem Grund ist eine empirische Analyse der Höhe von Länderrisikovorsorge-Positionen der deutschen Banken nicht möglich. 2.2.4.2 Kollektive Entschädigungssysteme Kollektive Entschädigungssysteme wie z.B. Einlagensicherungsfonds und Pensionskassen stellen im ökonomischen Sinne eine Form der Rücklage dar, bei der die zurückgelegten Geldmittel auf eine externe Gesellschaft übertragen werden. Vor allem dann, wenn mehrere Banken an einem kollektiven Entschädigungssystem partizipieren (als Beispiel sei der Einlagensicherungsfonds anzuführen, an dem alle Banken in Deutschland partizipieren), nimmt das Entschädigungssystem den Charakter einer Versicherung an. Kollektive Entschädigungssysteme sind abgesehen von dem angeführten Beispiel in der Praxis eher selten anzutreffen und nicht spezifisch zur Steuerung von Länderrisiken geeignet. 466 Siehe Plan: 1985, Seite 115. 240 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.2.4.3 Sonstige präventive Instrumente der Risikotragfähigkeits-Steuerung Bei Captives handelt es sich um bankeigene Versicherungsgesellschaften, die in der Form von Versicherungsverträgen bestimmte Risiken gegen die Zahlung einer Versicherungsprämie absichern. Da Captives allerdings im ökonomischen Sinne der Bank zuzurechnen sind, handelt es sich zunächst um eine reine „Umbuchung der Verluste“ innerhalb der Bank. Eine wirkliche Risikoverminderung tritt erst dann ein, wenn das Capitive durch den Zutritt zum Rückversicherungs-Markt oder durch gezielte Plazierung verbriefter Risiken am Finanzmarkt die Risiken wiederum weiterveräußert. Die Verwendung eines Capitive kann dadurch vorteilhaft sein, daß die Geschäftsabteilungen Planungssicherheit erhalten, während der Abbau der aggregierten Risikopositionen in der Hand einer eigenen Konzerngesellschaft liegt, die durch ihren Zugang zum Rückversicherungsmarkt und durch die Möglichkeiten des modernen Investment Banking alle Mittel der Risikoübertragung optimal nutzen kann. Damit handelt es sich bei Capitives um eine hybride Form der Risikofinanzierung, da Teile des Risikos im Konzern getragen und andere Teile gezielt veräußert werden. Bei der Risikofinanzierung durch Inanspruchnahme von Kreditlinien handelt es sich ebenfalls um eine teilweise Übertragung von Risiken, da die Ertragswirkungen eines Schadensfalles durch Kreditaufnahme auf mehrere Perioden verteilt werden. Dies ändert nichts an der Tatsache, daß die Risiken letztlich selber getragen werden. Als Kosten der Bereitstellung der zum Schadensausgleich notwendigen Liquidität ist der Kreditzins anzusehen. Bei Finite Risk Konzepten handelt es sich um eine relativ neue Form der Versicherung, die letztlich eine Fremdfinanzierung möglicher Schäden beinhaltet. Aufgrund der hohen Prämien konventioneller Versicherungen verzichtet der Versicherungsnehmer bei Finite Risk Konzepten auf den vollständigen Versicherungsschutz und vereinbart eine begrenzte Haftung der Versicherung. Die dadurch verringerten Prämien der Versicherung sind darüber hinaus an eine Gewinnbeteiligung des Versicherten geknüpft. D.h. bei Nicht-Eintritt eines Schadens werden Prämien zuzüglich Kapitalerträgen anteilig zurückerstattet. Da das Risiko von Schäden oberhalb der Haftungsobergrenze bestehen bleibt, handelt es sich bei Finite Risk Konzepten um ein Konzept, das gleichermassen der Risikotragfähigkeits- wie auch der Risikopotential-Steuerung zugerechnet werden kann. 2.2.4.4 Massnahmen der Schadenabwicklung Als wichtiges verlustausgleichendes / schadenminderndes Instrument der RisikotragfähigkeitsSteuerung sind alle Maßnahmen zur Abwicklung notleidender Engagements anzusehen. Da diese in der Literatur467 allerdings bereits ausgiebig und gut behandelt wurden, werden die wesentlichen Punkte an dieser Stelle lediglich kurz skizziert. Für eine weitergehende Behandlung sei auf die entsprechende Literatur verwiesen. 467 Siehe vor allem Baxmann: 1985, Seite 359 ff. 241 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Im Verlauf einer länderspezifischen Krise stellt sich für Gläubigerbanken unmittelbar die Frage, in welcher Weise sie dazu beitragen können, den für sie auftretenden Schaden zu minimieren. Dabei stellt sich die Alternative, entweder einer Sanierungsstrategie zu folgen und Wege zur Rettung wenigstens eines Teils der ausstehenden Forderungen zu suchen oder einer Abwicklungsstrategie folgend eine zügige Abwicklung aller Engagements anzustreben. Entscheidungsdeterminanten dieser Entscheidung sind einerseits die Zukunftsaussichten des Landes, die sowohl politische als auch ökonomische Perspektiven beinhalten und andererseits die Höhe der ausstehenden Forderungen im Verhältnis zum Eigenkapital der Bank. Sind die Forderungen im Verhältnis zum Eigenkapital der Bank aussergewöhnlich hoch, würde die Verfolgung einer Abwicklungsstrategie unter vollständiger Abschreibung der ausstehenden Forderungen die Substanz der Bank gefährden und schlimmstenfalls zur Insolvenz führen. In diesem Fall verbleibt einer Bank als einzige Alternative die Verfolgung einer Sanierungsstrategie. Für eine derartige Situation finden sich etliche Beispiele, deren prominentestes die Situation der US-Banken in der lateinamerikanischen Schuldenkrise ist468. Die Verfolgung einer Sanierungsstrategie erfolgt zumeist gemeinsam mit anderen Gläubigern im Rahmen einer Umschuldung. Wie bereits hervorgehoben wurde, sind Umschuldungen im Allgemeinen mit Barwertverlusten der ausstehenden Forderungen verbunden. Da im Rahmen einer Umschuldung zumeist nur ein Teil aller ausstehenden Forderungen umgeschuldet wird469, bezieht sich die Sanierungsstrategie immer nur auf einen Teil der Forderungen, während alle nicht in der Umschuldung enthaltenen Forderungen abgewickelt oder unter fortlaufender Akkumulation von Verzugszinsen „stehen gelassen“ werden. Die Verfolgung einer Abwicklungsstrategie erweist sich aufgrund der mangelnden Zwangsmittel bei staatlichen Gläubigern ausgesprochen schwierig und kann nur in dem Versuch bestehen, alle gegebenen Sicherheiten zu verwerten und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Zugriff auf Kapital des Staates zu erlangen, das ausserhalb seiner Grenzen liegt. Da dies in der Praxis allerdings gleichermassen aufwendig wie wenig aussichtsreich ist, wird in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle die Verfolgung einer Sanierungsstrategie (Umschuldung) angestrebt. 468 Manche US-Banken hatten im Vorfeld der Schuldenkrise lateinamerikanische Forderungen in Höhe eines Mehrfachen ihres haftenden Eigenkapitals angehäuft und waren daher vom Erreichen einer Sanierungsstrategie derart abhängig, daß sie auch Neukredite zur Vermeidung einer Abschreibung der Forderungen abschlossen. Mehr dazu siehe vor allem Plan: 1985. 469 Besicherte Engagements werden beispielsweise grundsätzlich von Umschuldungen ausgenommen. 242 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.3 Aufsichtsrechtliche Aspekte des Länderrisikos Aufgrund der besonderen Vertrauensabhängigkeit des Bankgeschäfts, die bei der Untersuchung von Bankenkrisen470 deutlich wurde und aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Bankwesens unterliegt dieses in praktisch allen Staaten besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Diese bankenaufsichtlichen Bestimmungen sind vor allem darauf ausgerichtet sicherzustellen, daß das Vertrauen der Finanzmärkte in das bestehende Bankensystem erhalten bleibt und sich keine Bankenkrisen entwickeln. Dies wird einerseits durch umfassende Vorschriften über Kapitalausstattung, Offenlegungspflichten und sonstige Sorgfaltspflichten und andererseits durch die Ausstattung der Aufsichtsbehörden mit zahlreichen Eingriffs- und Prüfungsbefugnissen erreicht. Im Rahmen der folgenden Diskussion werden länderrisikorelevante Aspekte bestehender bankenaufsichtlicher Regelungen vorgestellt. Dabei wird vor allem auf geltendes deutsches Recht und auf Anforderungen der amerikanischen Aufsichtsbehörden eingegangen. Letztere sind insofern für deutsche Grossbanken von Bedeutung, indem sie Grundlage internationaler Rechnungslegungsvorschriften oder Offenlegungsvorschriften der SEC sind, die auch von deutschen Grossbanken eingehalten werden müssen. Da EU-Richtlinien grundsätzlich in nationales Recht umgesetzt werden, werden diese in der folgenden Diskussion nicht ausgiebig thematisiert. 2.3.1 Institutionen 2.3.1.1 Institutionen der Deutschen Bankenaufsicht Die nationale Aufsicht über Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen wird in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht471 (BAFIN) ausgeübt. Rechtsgrundlage für die Bankenaufsicht ist das Kreditwesengesetz (§§5-7 KWG), in dem die Mehrzahl der nationalen bankenaufsichtlichen Vorschriften zusammengefasst ist. Daneben sind die vom BAFIN erlassenen Verordnungen von den Banken einzuhalten472. Neben dem offiziellen Mittel der Verordnung hat das BAFIN noch das schnell und unauffällig wirkende Mittel von Vereinbarungen über freiwillig einzuhaltende Verhaltensweisen zur Verfügung, welches aufgrund seiner Flexibilität vom BAFIN ausgiebig genutzt wird. Obwohl derartige Vereinbarungen keinen formal bindenden Charakter haben, sind sie in der Praxis höchst wirksam. 2.3.1.2 Institutionen der U.S. amerikanischen Bankenaufsicht Das Bankenaufsichtsrecht in den USA unterscheidet zwischen bundesstaatlich („state chartered“) und landesweit/international („nation chartered“) tätigen Banken. Während bundesstaatlich tätige Banken nur der Aufsicht des jeweiligen State Department of Banking unterliegen, unterliegen landesweit/international 470 Siehe Abschnitt 1.4 Diese ging am 01.05.2002 hervor aus Verschmelzung des Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Bakred) mit den Bundesaufsichtsämtern für das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel. Siehe http://www.bafin.de/index.htm für weitere Informationen. 472 Rechtsgrundlage für den Erlass von Verordnungen durch das BAFIN ist §10 Abs. 1 KWG, auf dessen Basis das BAFin rechtsverbindliche Grundsätze zur Überwachung der Kreditinstitute erlassen kann. 471 243 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management tätige Banken der Aufsicht durch das Office of the Comptroller of the Curreny (OCC) beim USSchatzamt. Darüber hinaus sind landesweit/international tätige Banken zwingend dem Federal Reserve System (FRS) sowie der nationalen Einlagenversicherung Federal Deposit Insurance Corp. (FDIC) angeschlossen, die ebenfalls bankenaufsichtliche Funktionen wahrnehmen. Die Aufsicht dieser drei Behörden erfolgt auf der Grundlage des Securities Exchange Act mit Hilfe von Verordnungen (Regulations), zu denen alle drei Aufsichtsbehörden laut 12 USC § 78 1 (i) ermächtigt sind. Börsennotierte Unternehmen müssen darüber hinaus Auflagen der Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) erfüllen. Diese gelten auch für nicht-amerikanische Banken, deren Aktien an einer amerikanischen Börse gehandelt werden. 2.3.1.3 Internationale Koordination der bankaufsichtlichen Ordnungsnormen Da aufsichtsrechtliche Bestimmungen weit in die wirtschaftliche Autonomie von Finanzinstituten eingreifen, stellen Unterschiede in aufsichtsrechtlichen Ordnungsnormen verschiedener Länder einen wettbewerbsverzerrenden Faktor dar. Zur Sicherstellung, daß in allen Staaten bankenaufsichtliche Institutionen bestehen und daß diese Institutionen weitgehend gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzdienstleister beinhalten, wurde von den G-10 Ländern473 1975 eine gemeinsame Kommission, der Basler Ausschuß für Bankenaufsicht474 (fortan „Basler Ausschuß“ genannt), gegründet. Der Basler Ausschuß ist der Bank für Internationalen Zahlungsverkehr (BIZ) in Basel angegliedert und umfasst Vertreter der Zentralbanken aller G-10 Länder. Zielsetzung des Basler Ausschusses ist die weltweite Vereinheitlichung der bankaufsichtlichen Ordnungsnormen zur Schaffung international gleicher Wettbewerbsbedingungen für Banken und zur Vermeidung von Finanzkrisen. Die Arbeit des Basler Ausschusses besteht vorwiegend in der Ausarbeitung neuer bankaufsichtlicher Normen und im Ausgleich wirtschaftspolitisch unterschiedlicher nationaler Interessen, die durch die jeweils länderspezifischen Geschäfts- und Organisationsstrukturen der Finanzinstitute bedingt sind. Die vom Basler Ausschuß erarbeiteten Ordnungsnormen und Empfehlungen sind für die Banken nicht per se verbindlich, sondern müssen von den nationalen Gesetzgebungsorganen zuerst in national geltendes Recht überführt werden. Die Rechtsnormen können dabei nach Belieben des nationalen Gesetzgebers von den Vorschlägen des Basler Ausschusses abweichen475. Im Allgemeinen halten sich solche Abweichungen nationaler Gesetzgeber von den Vorschlägen des Basler Ausschusses allerdings in engen Grenzen, um das Ziel der Vereinheitlichung der internationalen bankenaufsichtlichen Ordnungsnormen nicht zu gefährden. Die in Appendix 5 angeführte Tabelle beinhaltet eine Übersicht über die wichtigsten Papiere des Basler Ausschusses und deren Umsetzung in EU-Richtlinien und deutsches Recht. 473 Die G10-Länder umfassen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Russland, USA. Zur Geschichte des Basler Ausschusses siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2001(a), Appendix 3. 475 Als Beispiel sei das „Basler Marktrisikopapier“ angeführt, das 1993 vom Basler Ausschuß verabschiedet wurde und eine international gleichlaufende Behandlung der mit dem Wertpapierhandel verbundenen Marktrisiken zum Ziel hat. Die Vorschläge des Basler Marktrisikopapiers wurden 1996 durch die Kapitaladäquanzrichtlinie (CAD) der Europäischen Union aufgegriffen und in geltendes EU-Recht überführt. Die Übersetzung in deutsches nationales Recht erfolgte 1997 im Rahmen der 6. KWG-Novelle. 474 244 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.3.2 Länderrisiko im deutschen Aufsichtsrecht 476 In deutschen wie internationalen bankenaufsichtlichen Ordnungsnormen werden Länderrisiken unter dem Aspekt der Ausfallrisiken behandelt, die synonym mit dem Begriff der Kreditrisiken belegt werden. Das geltende aufsichtsrechtliche Verständnis von Länderrisiken umfasst somit alle länderspezifischen Ausfallrisiken. Damit sind sowohl Transferrisiken und Staatsausfallrisiken als auch Country Credit Event Risiko (CCER) de facto aufsichtsrechtlich relevant477, obwohl CCER nicht explizit in den Regelungen erwähnt wird. Länderrisiken werden in den geltenden deutschen und europäischen Aufsichtsnormen im Prinzip nicht nach dem Risikograd der Länder unterschieden. Anstelle einer differenzierten (ratingähnlichen) Unterscheidung nach Risikoklassen werden die Länder lediglich in zwei Ländergruppen klassifiziert, die auf der Solvabilitäts-Richtlinie der EU478 basiert und auch in § 1 (5b) KWG aufgenommen wird: "Zone A bezeichnet alle Mitgliedstaaten und alle anderen Vollmitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Länder, die mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) besondere Kreditabkommen im Zusammenhang mit dessen Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) getroffen haben. Zone B bezeichnet alle übrigen Länder”. 2.3.2.1 Meldepflichten für länderrisikobehaftete Engagements Die Länderrisikoverordnung (LRV)479 des BAFIN legt fest, daß Kreditinstitute den Aufsichtsbehörden s.g. „Meldungen zum Auslandskreditvolumen nach §25 Abs 4 KWG“ zu erstatten haben. Diese Meldepflicht gilt für alle Kreditinstitute, bei denen das Volumen ausfallrisikobehafteter Engagements mit Kontrahenten, deren Sitzland außerhalb der Zone A liegt, insgesamt 25 Millionen EUR übersteigt. Die zu meldenden Engagements umfassen alle Bilanzaktiva, die Ausfallrisiken (Adressenrisiko und Länderrisiko) unterliegen und beinhalten auch Engagements mit Kontrahenten der Zone A. Gemäss §19 Abs. 1 KWG beinhaltet der „Kredit“-Begriff des KWG, der auch allen aufsichtlichen Melde- und Prüfungspflichten zugrunde liegt, neben dem „traditionellen“ Kreditgeschäft auch Aktien und sonstige ausfallrisikobehaftete Handels- und Kreditengagements. Die sehr umfangreiche Geschäfts-Abgrenzung der LRV beinhaltet damit den angeführten Länderrisiko-Begriff, der Transferrisiko, Staatsausfallrisiko und CCER umfasst. Aufgrund der Konsolidierungspflicht für Institutsgruppen gem. §1.2 LRV und §10a KWG beinhalten die zu meldenden Engagements alle ausfallrisikobehafteten Bilanzaktiva mit der Ausnahme 476 Zur regulatorischen Relevanz von Länderrisiken siehe Gerke/ Berger:1987, Seite 63ff. Entscheidet sich eine Bank in der internen Steuerung von Länderrisiken zu einer abweichenden steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition, so ist dies allerdings nicht verboten. Aufsichtsrechtliche Relevanz bezieht sich vielmehr auf Unterlegungs- und Offenlegungspflichten, die mit diesen Risikokategorien verbunden sind. 478 Siehe Europäische Union: Richtlinie 89/647/EWG. 479 Siehe „Verordnung über Angaben zu den Krediten an ausIändische Kreditnehmer nach dem Gesetz über das Kreditwesen“ (Länderrisikoverordnung LrV) vom 19. Dezember 1985 (BGBI. I S. 2497). 477 245 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management konzerninterner Geschäfte von Institutsgruppen. Der Umfang der in den Meldungen zu gebenden Auskünfte kann von den Aufsichtsbehörden in deren Ermessen festgelegt werden und wird den Banken auf dem Weg der Verordnung rechtswirksam mitgeteilt. So ist in der Prüfungsberichtsverordnung (PBV)480 festgelegt, daß u.a. der Umfang der eingegangenen Länderrisiken sowie die Art ihrer Überwachung darzustellen sind. Dies beinhaltet: • Eine Aufstellung der Portfoliostruktur nach Ländern, • Einen länderweisen Überblick über die Bildung von Wertberichtigungen oder Rückstellungen für Länderrisiken sowie Erläuterung der methodischen Vorgehensweise der Ermittlung. • Eine Erläuterung der bankinternen Methoden zur Länderrisiko-Quantifizierung und LänderrisikoSteuerung. Dies bezieht sich gegebenenfalls auch auf die Länderrisiko-Limitierung, deren Methodik, Entscheidungskompetenzen und Ausnutzungsgrad der Limite ebenfalls zu melden sind. Mit diesen Meldepflichten und der Pflicht zur Erläuterung der bankinternen Methoden zur LänderrisikoQuantifizierung und Länderrisiko-Steuerung ist implizit auch eine Pflicht zur Berücksichtigung und systematischen Steuerung von Länderrisiken verbunden, sobald das Auslandsgeschäft die o.g. MeldeGrenze überschreitet. Dies beinhaltet allerdings keine aufsichtsrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Länder-Limitsystems, solange die Bank nachweisen kann, daß Länderrisiken des Kreditgeschäfts den Vorschriften entsprechend in einem geregelten Prozess quantifiziert werden und in den Steuerungsentscheidungen der Geschäftsführung Berücksichtigung finden. 2.3.2.2 Verpflichtung zur Bonitätsprüfung gem. § 18 KWG Nach §18 KWG sind Geschäftsbanken bei Krediten von mehr als 250.000 EUR zur Bonitätsprüfung verpflichtet. Der Kreditbegriff entspricht dem umfassenden Kreditbegriff gem. §19 KWG, wobei kleinere Aktienbeteiligungen und kurzfristige Geldhandelsgeschäfte ausgenommen werden481. Diese Pflicht umfasst im internationalen Kreditgeschäft neben der Ermittlung der kreditnehmerspezifischen Bonität auch die Evaluierung von Länderrisiken. Sie wird entsprechend der herrschenden Auffassung durch die Einbeziehung von Länder-Ratings in die Ermittlung eines „Transaktions-Ratings“ und durch die Einbeziehung von Länderrisikoparametern in die Geschäftssteuerung (Vor- und Nachkalkulation) erfüllt. 2.3.2.3 Grosskreditregelung Gemäss §§13, 14 KWG besteht eine Anzeigepflicht für Kredite an einzelne Kreditnehmer, sobald diese insgesamt 15% des haftenden Eigenkapitals482 überschreiten (Großkredite). Die Summe aller Großkredite darf das Achtfache des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen. Der dieser Regelung zugrunde 480 Siehe Prüfungsberichtsverordnung – (PrüfbV) des Bundesamts für Finanzaufsicht (BAFin) § 31 Länderrisiko. Die angeführte Aufzählung von Ausnahmen ist unvollständig und umfasst nur die wesentlichen auszunehmenden Aktiva, für die komplette Liste siehe §21 KWG. 482 Die relevante Defintion des haftenden Eigenkapitals ist in §10 KWG festgelegt 481 246 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management liegende Kreditbegriff entspricht wiederum dem umfassenden Kreditbegriff gem. §19 KWG, wobei Kredite an öffentliche Körperschaften eines Landes der Zone A sowie Kredite mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr an Banken mit Sitz in einem Land der Zone A ausgenommen werden483. Kredite an ausländische Staaten und staatliche Unternehmen der Zone B unterliegen den Regelungen des § 13 ff KWG uneingeschränkt. Diese Regelung kann somit als indirekte Begrenzung von Länderrisiken verstanden werden, die sich allerdings allein auf Länder der Zone B beschränkt. Eine weitere indirekte Länderrisikorelevanz kann der Grosskreditregelung insofern noch zugesprochen werden, als daß Kredite im internationalen Geschäft zumeist Großkredite gemäss § 13 KWG sind. Die Großkredit-Regelung führt somit indirekt auch im internationalen Geschäft zu einer Vermeidung übermässiger Portfoliokonzentrationen auf einzelne Kreditnehmer. Unter Aspekten des Transferrisikos ist eine solche Regelung allerdings sehr unzureichend, da keine Höchstgrenze für länderweise aggregierte Kreditbeträge existiert. 2.3.2.4 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MAK) 484 Die vom BAFIN am 20.12.2002 in einem Rundschreiben veröffentlichte Richtlinie greift zahlreiche länderrisikorelevante Aspekte auf, die zuvor vom Basler Ausschuss im Rahmen des Papiers „Core Principles for effective Banking Supervision“ (1997) und des Papiers „Management of Banks International Lending“ (1982) vorgeschlagen wurden. Die MAK beinhalten folgende länderrisikorelevante Aspekte: Die MAK legen eine Pflicht zur regelmässigen Erstellung eines Risikoberichts fest. Dieser ist der Geschäftsführung regelmässig vorzulegen und muss in Abhängigkeit von Größe und Geschäftsschwerpunkten des Kreditinstituts unter anderem485 die folgenden Informationen umfassen: • die Entwicklung des Kreditportfolios nach Ländern, Risikoklassen und Größenklassen sowie gegebenenfalls Sicherheitenkategorien, • falls signifikantes internationales Kreditgeschäft besteht, muss der Risikobericht eine gesonderte Darstellung des Länderrisikos umfassen486. • Kommentare und Analysen zur Geschäftssituation sowie Handlungsvorschläge, z. B. zur Risikoreduzierung. Falls der Risikobericht eine gesonderte Betrachtung des Länderrisikos beinhaltet, muss die LänderrisikoQuantifizierung mit Hilfe angemessener Instrumente durchgeführt werden, die sowohl quantitative als auch qualitative Analysen beinhalten. Soweit dabei auf die Erstellung eines internen Länder-Ratings verzichtet wird, hat das Kreditinstitut zu dokumentieren, auf welche Weise die risikoadäquate Beurteilung der Länderrisiken gewährleistet ist. 483 Die Regelung umfasst noch weitere Ausnahmen, die allerdings für die vorliegenden Betrachtungen nicht relevant sind. Für die komplette Liste siehe §21 KWG. 484 Siehe BAFin, Entwurf eines Rundschreibens zu Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute, Geschäftsnummer I 4 - 44 5/2001. 485 An dieser Stelle werden nur die länderrisikorelevanten Aspekte hervorgehoben 486 Obwohl die Bedeutung des Begriffs „signifikant“ im bisher vorliegenden Entwurf der MAK noch nicht spezifiziert wurde, ist davon auszugehen, daß hier die Grenze der LRV (siehe oben) heranzuziehen ist. 247 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Die Geschäftsführung eines Kreditinstituts wird im Rahmen der MAK zur jährlichen Definition einer Kreditrisikostrategie auf der Entscheidungsgrundlage des Risikoberichts verpflichtet. Die Kreditrisikostrategie muss die geplante strategische Entwicklung des Bankportfolios festschreiben und sich auch auf die geplante Entwicklung des Kreditgeschäfts nach geographischer Streuung (u.a. Regionen, Länder) sowie auf Klumpenrisiken beziehen. Das Kreditgeschäft darf nach Festlegung der MAK nur auf der Basis organisatorischer Richtlinien („Rahmenbedingungen“) betrieben werden, die von der Geschäftsleitung beschlossen und in Kraft gesetzt werden müssen. Diese Richtlinien müssen alle Methoden und Verantwortlichkeiten der Risikoquantifizierung und Risikosteuerung eindeutig festlegen, was sich gegebenenfalls auch auf die Methoden zur Länderrisiko-Quantifizierung bezieht. Die Richtlinien müssen darüber hinaus eine verbindliche Beschreibung der Methodik umfassen, nach der Länderrisikovorsorge zu bilden ist. Während die MAK keine Methodik zur Bestimmung der Länderrisikovorsorge festlegen, beinhalten sie eine Pflicht zur laufenden und zeitnahen Ermittlung und Fortschreibung der Länderrisikovorsorge. 2.3.2.5 Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung gem. §10 KWG Die geltenden Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung der Banken basieren international einheitlich auf den Vorschlägen der Basler Eigenkapital-Vereinbarung von 1988 („Basel 1“). Im deutschen Aufsichtsrecht finden sich die entsprechenden Bestimmungen in § 10 KWG und Grundsatz 1 des BAFIN. Indem bei der Ermittlung des Eigenkapitals ein Konsolidierungszwang mit ausländischen Tochtergesellschaften besteht (§10a KWG), ist die Regelung indirekt länderrisikorelevant. Darüber hinaus ergibt sich eine implizite Länderrisikorelevanz aus der allgemeinen Verbindung von Adressenrisiko und Länderrisiko in den aufsichtsrechtlichen Ordnungsnormen und der Tatsache, daß alle Ausfallrisiken länderrisikobehafteter Geschäfte durch die Regelung abgedeckt sein sollen. Nach Grundsatz 1487 Abs. 1 darf der Quotient aus unterlegungspflichtigem Eigenkapital und der Summe der Anrechnungsbeträge aller risikorelevanten Aktiva (s.g. „Risk Weighted Assets“) den Wert 8% nicht unterschreiten. Die Berechnung dieser Quote bedingt die genaue Definition von Risk Weighted Assets und unterlegungspflichtigem Eigenkapital. Das unterlegungspflichtige Kapital488 umfaßt Kernkapital, Ergänzungskapital und Nachrangkapital. Die geltende Regelung beinhaltet die in der folgenden Tabelle dargestellten Kapitalbestandteile. Die Berechnung der Risk Weighted Assets folgt mit der s.g. „Standardmessmethode“ einem Ansatz pauschaler Quoten. Danach werden Kredite entsprechend einer festgelegten „Bonitätsgewichtung“ als Risk Weighted Assets angerechnet. Die Bonitätsge- wichtung entspricht keinem Ratingsystem, sondern wird in Abhängigkeit vom Forderungstyp und/oder Kontrahenten in Grundsatz 1 festgelegt489. Die möglichen Abstufungen der Anrechnung beinhalten die Quoten 5%, 10%, 20%, 50%, 70% und 100%. Forderungen gegenüber Zentralregierungen der Zone A 487 Siehe Deutsche Bundesbank: 2001, Seite 28 ff. Gemäss § 10 Abs2 KWG. 489 Siehe Deutsche Bundesbank: 2001, Seite 37 ff. 488 248 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management werden beispielsweise mit 0 % risikogewichtet, während bei Zentralregierungen der Zone B das Bonitätsgewicht 100 % beträgt. Damit beinhaltet die Regelung die implizite Annahme, daß Forderungen gegenüber Staaten der Zone A ausfallrisikofrei sind, was durch zahlreiche Verlustfälle widerlegt wurde. Weiterhin ist zu kritisieren, daß die getroffenen Risikogewichtungen weder das Adressenrisiko noch das Länderrisiko der entsprechenden Forderungen adäquat abbilden können, so daß von der Regelung ökonomische Fehlanreize ausgehen (s.g. „regulatory arbitrage“), die den aufsichtlichen Zielen zuwiderlaufen490. Tabelle 2.8: Kapitalbestandteile und Anrechnung gemäß Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel 1) 491 Kapitalbestandteile Kernkapital • • • • Haftendes Eigenkapital Offene Reserven (Gewinn/Kapitalreserven) Reingewinne Sonderposten für allgemeine Bankrisiken Klasse 1: • Vorsorgereserven (z.B. Länderrisikovorsorge) Ergänzungskapital (Seit 1988, Basel 1) • Neubewertungsreserven (Einzelwertber.) • Hybride Finanzierungsinstrumente • Kumulative Vorzugsaktien mit fester Laufzeit Klasse 2: • Längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten, Ursprungslaufzeit mind. 5 Jahre Nachrangkapital (Seit 1998, Kapitaladäquanzrichtlinie) Kürzerfristige, nachrangige Verbindlichkeiten mit einer Ursprungslaufzeit von mindestens 2 Jahren, kein vorzeitiges Kündigungsrecht, weder Zins- noch Tilgungszahlungen, wenn dadurch die Mindesteigen-mittelausstattung der Bank unterschritten würde Anrechenbarkeit Unbeschränkt Summe aus Klasse 1 und 2 max. in Höhe von 100 % des Kernkapitals Klasse 1: max. in Höhe v. 100 % des Kernkapitals Klasse 2: max. in Höhe v. 50 % des Kernkapitals max. in Höhe v. 250 % des Kernkapitals, nur Unterlegung von Marktrisiken 2.3.3 Länderrisiko im U.S. amerikanischen Aufsichtsrecht In amerikanischen bankenaufsichtlichen Ordnungsnormen existiert kein einheitliches Verständnis des Länderrisiko-Begriffs. Während sich die Bestimmungen zur Hinterlegung regulatorischen Kapitals an dem Ausfallrisiko-Verständnis orientieren, das auch dem deutschen Aufsichtsrecht zugrunde liegt, existiert ein gesonderter Aufsichts-Prozess zur Begrenzung von Transferrisiken, der sich im Umfang an den weitestgehenden Forderungen des Basler Auschusses492 orientiert. Daneben liegt den Zulassungsvorschriften der SEC ein widerum unterschiedliches Länderrisiko-Verständnis zugrunde. Der folgende 490 Siehe Gil/Klymchuk: 2002, Seite 324: “Current regulatory capital rules are not efficient because the risk weighting is not sufficiently calibrated to distinguish between borrower’s different default risk levels. Moreover, these rules have sometimes led banks to make inappropriate risk/return tradeoffs”. Eine Überarbeitung der Regelung („Basel 2“) ist im fortgeschrittenen Entwurfsstadium. Details dieses Entwurfs werden in Abschnitt 2.3.4.6. vorgestellt. 491 Tabelle aus Schierenbeck: 1999(b), Seite 304. 492 Siehe Basler Auschuss für Bankenaufsicht: 1982. 249 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Abschnitt beinhaltet vorwiegend die Darstellung von Regelungen, die für ausländische Banken, die in den USA Geschäfte tätigen, relevant sind. 2.3.3.1 Vorschriften zur Eigenkapitalhinterlegung Die U.S. amerikanischen Vorschriften zur Eigenkapitalhinterlegung unterliegen der Aufsicht des Federal Reserve Board und sind in U.S. Federal Reserve Regulation H, Title 12, CFR 208493 ausführlich dargelegt. Sie entsprechen in allen wesentlichen Punkten den deutschen Regelungen, die voranstehend bereits dargestellt wurden. Die übereinstimmenden Regelungen folgen damit den Vorschlägen der ersten Basler Eigenkapital-Vereinbarung und sind für amerikanische Tochtergesellschaften deutscher Banken ebenfalls verbindlich. 2.3.3.2 Offenlegungsvorschriften für transferrisikobehaftete Geschäfte 2.3.3.2.1 Berichterstattung nach 20-F / SEC Guide 3 Mit fortschreitender Globalisierung ergibt sich für zahlreiche europäische Grossunternehmen die Notwendigkeit einer Notierung ihrer Aktien an der New Yorker Börse. Eine derartige Notierung ist mit der Erfüllung der von der U.S. Börsenaufsicht (SEC) erlassenen Zulassungsvoraussetzungen verbunden, die zahlreiche Offenlegungsvorschriften mit sich bringen. Diese enthalten unter anderem die Verpflichtung zur regelmässigen Meldung eines nach den amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US GAAP) erstellten Jahresabschlusses. Die an die SEC zu meldenden Informationen sind für nicht-amerikanische Unternehmen in einem speziellen Formular (Form 20-F494) zusammengefasst, das dieser Meldung den Namen gibt. Im Fall von Bankinstituten werden die Meldepflichten in den Vorschriften des SEC Industry Guide 3495 genauer spezifiziert und umfassen detaillierte Informationen zur Werthaltigkeit aller Aktivpositionen der Bank. Die Vorschriften des SEC Industry Guide 3 beinhalten unter anderem auch die Verpflichtung zur Meldung aller transferrisikobehafteten Geschäfte. Diese werden als „Cross border Outstandings“ bezeichnet und beinhalten folgende meldepflichtige Größen: “Cross-border outstandings“ (CBO) sind definiert als Kreditausreichungen abzüglich Einzelwertberichtigungen für Kreditausfälle, aufgelaufene Zinsforderungen, Akzepte, verzinste Depositen-Einlagen bei anderen Banken sowie sonstige zinstragende Aktiva, sofern diese in einer anderen Währung als der lokalen Währung des Kontrahenten denominiert sind. Cross Border Outstandings eines Landes sind in dem Bericht länderweise aufzuführen, sofern sie 0.75% der Bilanzsumme des Instituts überschreiten. Alle sonstigen Cross Border Outstandings sind unter „Other Countries“ summiert aufzuführen. Für die Ermittlung der Cross Border Outstandings wird in Guide 3 das Länder-Zuordnungsprinzip “Ultimate Country of Payment”496 vorgeschrieben, wonach jedes Geschäft dem Land zugeordnet wird, aus dem 493 Abrufbar unter http://www.federalreserve.gov/regulations/title12/sec208/12cfr208_01.htm . Siehe http://www.sec.gov/divisions/corpfin/forms/20f.htm . 495 Siehe http://www.sec.gov/divisions/corpfin/forms/industry.htm#secguide3 . 496 Mehr zu Zuordnungsprinzipien siehe Abschnitt 3.1. 494 250 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management der Cashflow des Geschäfts letztlich stammt. Darüber hinaus sind Sicherheiten-Beträge, die im Land des Kreditgebers oder einem sicheren Drittland liegen, von den Cross Border Exposures abziehbar. Falls Sicherheiten in einem Drittland liegen, sind die entsprechenden Beträge allerdings in diesem Land als Cross Border Exposure anzurechnen. „Net Local Claims“ (NLC): Die in der Meldung ebenfalls zu erfassenden “Net Local Claims” beinhalten alle Geschäfte, die in der lokalen Währung des Kreditnehmers denominiert, nicht im Land des Kreditgebers besichert oder refinanziert sind und deren Refinanzierung in einer anderen Währung als der des Ursprungsgeschäfts erfolgt ist. Net Local Claims werden nach dem Verständnis von US GAAP dem Cross Border Exposure zugerechnet, sind allerdings getrennt aufzuführen. „Cross Border Commitments“ (CBC): Unter dem Begriff “Cross Border Commitments” sind alle ausserbilanziellen Forderungen und Eventualforderungen anzuführen. Dies beinhaltet beispielsweise bestätigte Handelslinien, bestätigte Akkreditive, Derivate und ähnliche Geschäfte, die zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem Cross Border Exposure führen können. “Cross-border risk elements”: Falls Kredite eines Landes aus Gründen, die auf die ökonomische oder politische Situation des Landes zurückzuführen sind, ausfallen, wertberichtigt werden, oder von Umschuldung oder Ausfall bedroht werden und die Summe der Cross Border Outstandings dieses Landes 0.75% der Bilanzsumme übersteigt, müssen die betroffenen Geschäfte in der Meldung als „Cross Border Risk Elements“ separat aufgeführt werden497. 2.3.3.2.2 Offenlegungsvorschriften nach dem ICERC Process Neben den geschilderten Offenlegungsvorschriften, die mit der SEC-Zulassung verbunden sind, unterliegen amerikanische Banken einer weitergehenden Kontrolle ihrer Länderrisiken, die im Rahmen des „Interagency Country Exposure Review Committee (ICERC)“ institutionalisiert wurde. Dieses Kommitee wurde 1979 von den Aufsichtsbehörden OCC, FDIC und dem Federal Reserve Board gegründet, um eine einheitliche und umfassende Regulierung der Transferrisiken amerikanischer Banken sicherzustellen. Die an dieses ständige Kommitee zu berichtenden Meldungen umfassen: • Quartalsweise Berichte aller grenzüberschreitenden Geschäfte (Cross Border Exposures), die in Bezug auf die Bilanzsumme der Bank zu signifikanten Länder-Exposures führen. Die für den Zweck dieser Meldung zu verwendende Definition des “Cross Border Exposure” unterscheidet sich von der voranstehend angeführten Definition des SEC Guide 3 und beinhaltet alle Forderungen der berichtenden Banken gegenüber Kontrahenten, die in anderen Ländern domizilieren (unabhängig von der Währung der Forderung). Die Anrechung länderrisikorelevanter Drittlandsicherheiten erfolgt hingegen analog. • Ausführliche Beschreibungen der jeweiligen internen Prozesse, die zum Risikomanagement dieser Risiken in der Bank etabliert sind, 251 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Berichte über Risikoeinstufungen und Wertberichtigungen dieser Assets. Während die Berichterstattung über die in der Bank installierten Prozesse zur Steuerung von Länderrisiken einmalig erfolgt, sind Berichte über Cross Border Exposures im Formular „FFIEC 009“498 quartalsweise zu erstellen. Eine Verpflichtung zur Meldung betrifft alle in den Vereinigten Staaten domizilierenden Banken, sofern grenzüberschreitende Exposures eines Landes die Grenzwerte von 1 % der Bilanzsumme oder 20% des haftenden Eigenkapitals überschreiten. Darüber hinaus umfasst die Meldung eine Liste aller Länder, in denen die entsprechende Bank Exposures zwischen 0.75% und 1% der Bilanzsumme oder zwischen 15 und 20% des haftenden Eigenkapitals hält. Die auf diese Weise vom ICERC erhobenen Daten werden in aggregierter Form im Rahmen des “Country Exposure Lending Survey”499 veröffentlicht. 2.3.3.3 Vorschriften zur Bildung von Risikovorsorge nach US GAAP Klassifizierung der Geschäfte: Wie die deutschen Bilanzierungsregeln enthalten auch die amerikanischen Bilanzierungsregeln Vorschriften zur Bildung von Risikovorsorge für die bilanzielle Bewältigung bereits eingetretener oder Erwarteter Verluste aus bestimmten Geschäftsrisiken. Die Festlegung gesetzlich zulässiger Vorsorgesätze basiert auf einer Einzelgeschäfts-Betrachtung, die parallel von den Banken als auch vom ICERC nach festgelegten Kriterien durchgeführt wird. Die Klassifizierung aller Einzelgeschäfte der amerikanischen Banken durch das ICERC basiert auf einem vom ICERC regelmässig erstellten Transferrisiko-Rating und auf den von den Banken eingesendeten Exposure-Daten der FFIEC 009 Reports500. In diesem Prozess gelten die in der folgenden Tabelle angeführten Klassifizierungskriterien. Im Rahmen der ICERC Klassifizierungen werden handelsbezogene Finanzierungen501 i.A. bevorzugt bewertet. Die erfolgte Klassifizierung ihrer Geschäfte wird den entsprechenden Banken auf Einzelgeschäftsebene mitgeteilt und stellt die Grundlage für die Bildung der Wertberichtigungen für Transferrisiken dar, die somit nicht allein von den Banken bestimmt werden können. 497 Siehe SEC Industry Guide 3 Section III.C.3.3. Siehe http://www.ffiec.gov/PDF/FFIEC_forms/FFIEC009_200103.pdf 499 Ein Download dieser Berichte ist unter http://www.ffiec.gov/PDF/E16/E16_200112.pdf möglich. 500 Der Prozess des Exposure Review durch das ICERC wird in den Stellungnahmen der Federal Reserve Bank San Francisco (Siehe SR letters 9935 und 02-05) näher erläutert. 501 Dies bezieht sich nicht auf die Unterscheidung Handels- und Kreditgeschäft, vielmehr bezieht sich der Begriff “handelsbezogen” in diesem Fall auf Exportfinanzierungen und ähnliche Geschäfte, die mit Export- oder Importtransaktionen im Zusammenhang stehen. 498 252 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Tabelle 2.9: Geschäfts-Klassifizierung nach US GAAP (Zitat) 502 Kategorie Kriterium Strong “The country does not experience social, economic, or political problems that could interrupt repayment of external debt.” Moderately Strong “The country experiences a limited number of identifiable economic, social, or political problems that do not presently threaten orderly repayment of external debt” Weak “The country experiences many economic, social, or political problems. If not reversed, these problems could threaten orderly repayment of external debt.” Other Transfer Risk Problems “This category applies when: (1) A country is not complying with its external debt service obligations, as evidenced by arrearages, forced restructuring, or rollovers; however, the country is taking positive actions to restore debt service through economic adjustment measures, generally as part of an International Monetary Fund (IMF) program; or (2) A country is meeting its debt obligations, but noncompliance appears imminent; or Exposures to a country have been classified previously, but recent debt service performance indicates classification no longer is warranted (e.g., the country is complying with the terms of IMF and rescheduling programs). However, sustained resumption of orderly debt service needs to be demonstrated.” Substandard “is applied to countries that (1) are not complying with external obligations; (2) are not in the process of adopting an IMF or other suitable economic adjustment program or adhering to such a program; and (3) the country and its bank creditors have not negotiated a viable rescheduling and are unlikely to do so in the near future.” Value impaired “is applied to a country with protracted arrearages as indicated by more than one of the following factors: (1) it has not fully paid interest for six months; (2) it has not complied, nor are there immediate prospects for complying, with an IMF program; (3) it has not met rescheduling terms for over one year; and (4) prospects for an orderly restoration of debt service in the near future are indefinite. “ Loss “applies when the loan is considered uncollectible. This classification would apply, for example, if a country were to repudiate its obligations to banks, the IMF, or other lenders.” Non classified “This category includes exposures to countries taking economic adjustment measures, generally as part of an IMF program, to restore debt service, or to countries where recent debt service performance indicates that an earlier classification is no longer warranted.“ Pauschalwertberichtigungen für Erwartete Verluste des Kreditgeschäfts (ALLL): Als unterste Stufe der Vorsorgebildung müssen für alle erwarteten Verluste von Krediten, die nicht mit den Kategorien „Impaired“ oder „Loss“ versehen sind, wenigstens quartalsweise Rückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungen (“Allowance for loan and lease losses”, ALLL) sind analog der allgemeinen Risikovorsorge im deutschen Bilanzrecht zu verstehen und schmälern die laufenden Erträge. Die Überwachung der Vorsorgebildung liegt wiederum in den Händen der Bankenaufsicht, die mit Hilfe der an das ICERC gemeldeten Daten und durch Prüfungen vor Ort die Angemessenheit der Vorsorgebildung sicherstellen kann. Derartige Prüfungen beinhalten eine umfassende Revision der bankinternen Richtlinien wie der vorhandenen Daten zu Methoden, Prozessen und Verlusthistorien. Im Zusammen- 502 Tabelle zitiert aus Federal Reserve Board of Governors, SR Letter 99-35, Appendix Page 3. 253 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management hang dieser Prüfungen wird verlangt, daß die Banken folgende Aspekte bei der Bildung der Vorsorge berücksichtigen müssen503: • Alle Gefahren, die von der bankspezifischen Portfoliozusammensetzung (geographische Allokation, Besicherungen, etc.) ausgehen, • Die potentiellen Gefahren, die mit der zukünftigen länderspezifischen Geschäftsstrategie verbunden sein können • Makroökonomische Daten wie Zahlungsbilanzsaldo, Devisenreserven, etc. • Sozio-politische Gegebenheiten, die die Zahlungsfähigkeit oder die Devisenreserven des Landes beeinflussen könnten • Bisherige länderspezifische Rückzahlungshistorie • Die länderspezifischen Klassifikationen des ICERC Die Anforderungen, die an Verfügbarkeit und Archivierung aller Daten zu länderspezifischen Risiken gestellt werden, sind identisch mit den Anforderungen bezüglich Verfügbarkeit und Archivierung von bonitätsbestimmenden Informationen einzelner privater Kreditnehmer. Abschreibung von Verlusten und Bildung von Transferrisiko-Vorsorge: Alle Kredite, die durch die Bank oder durch das ICERC als “Loss” klassifiziert werden, müssen unmittelbar abgeschrieben werden. Nach den Bestimmungen des International Lending Supervision Act von 1983504 ist für Kredite, die aufgrund erheblicher Transferrisiken als „Impaired“ klassifiziert werden, eine pauschale Wertberichtigung für Erwartete Verluste („Allocated Transfer Risk Reserve“, ATRR) anzusetzen, die separat von der ALLL auszuweisen ist und als Äquivalent zur deutschen Länderrisikovorsorge zu verstehen ist. Bemessungsgrundlage dieser Pauschalwertberichtigungen ist der Cross Border Begriff des ICERC (siehe oben), der besicherte Anteile, Off Balance Sheet Items (Eventualforderungen wie Derivate, offene Linien) sowie Aktiva des Handelsbuches ausschliesst.505 Für diese Pauschalwertberichtigungen existieren länderweise vom ICERC festgelegte und den betroffenen Banken vertraulich mitgeteilte Mindestsätze. Alternativ besteht die Möglichkeit, diese Kredite unmittelbar abzuschreiben. Amerikanische Niederlassungen ausländischer Banken sind von den Bestimmungen und Meldepflichten des ICERC-Prozesses prinzipiell ausgenommen. Allerdings wird auch von ausländischen Niederlassungen erwartet, daß sie Prozesse und Richtlinien zur Erkennung und Vorsorge von Transferrisiken etabliert haben, die Gegenstand von Prüfungen der amerikanischen Aufsichtsbehörden sein können. Für die durch deutsche Grossbanken zu erstellenden Bilanzen nach internationaler Rechnungslegung ist zu bemerken, daß die nach deutschem Steuerrecht zu bildende Länderrisikovorsorge als ATRR im Rahmen der internationalen Rechnungslegung von der SEC anerkannt wird. 503 Siehe Federal Reserve Board of Governors, Commercial bank examination manual, 2070 Attachment 2 to Policy Statement — International Transfer Risk Considerations. 504 Siehe http://www4.law.cornell.edu/uscode/12/ch40.html. 254 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.3.3.4 Mindestanforderungen an das Länderrisiko-Management Zur Überwachung der Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften führt die FED regelmässige Prüfungen aller US-amerikanischen Banken durch, die auch amerikanische Tochtergesellschaften deutscher Banken betreffen können. Umfang und Ablauf dieser Prüfungen sind von der FED in Handbüchern festgelegt und veröffentlicht506. Wie bereits erwähnt, erstrecken sich diese Prüfungen auch auf den Prozess der Länderrisiko-Steuerung, der bestimmten Mindestanforderungen genügen muss. Nach diesen Anforderungen muss die Steuerung der Länderrisiken unter Einschluss der Geschäftsführung erfolgen, so daß diese jederzeit alle strategischen Portfolioentscheidungen kennt und beeinflussen kann. Darüber hinaus muss der Prozess der Länderrisiko-Steuerung „angemessene“ Prozesse und Infrastrukturen beinhalten, die der Geschäftsführung eine vollständige und zeitnahe Steuerung der Länderrisiken ermöglichen. Angemessene Prozesse beinhalten danach: • Ein umfassendes Risiko-Meldewesen, das mindestens quartalsweise Berichte über die Länderrisiko-Situation an die Geschäftsführung beinhaltet. • Die Etablierung eines Länder-Rating-Systems, das auch Prozesse zur ständigen Beobachtung der wichtigsten Länder beinhaltet. • Die Etablierung eines Länder-Limit-Systems. • Ein regelmässiges Stress-Testing der länderrisikobehafteten Exposures. 2.3.4 Entwicklung aufsichtsrechtlicher Regelungen zum Länderrisiko Der folgende Abschnitt beschreibt die Entwicklung aufsichtrechtlicher Regelungen zum Länderrisiko und geht dabei vor allem auf die Vorschläge des Basler Ausschusses und deren Umsetzung in nationalen Regelungen ein. Eine überblicksartige Tabelle, in der alle entsprechenden Regelungen nach zeitlicher Chronologie aufgelistet sind, ist in Appendix 5 enthalten. 2.3.4.1 Management of banks‘ international lending (1982) Zu Beginn der Schuldenkrise hat der Basler Ausschuß in dem Papier „Management of Banks‘ international lending“ Grundlagen für das Länderrisiko-Management international tätiger Banken veröffentlicht, die als Empfehlungen für lokale Regulierungsbehörden gedacht waren. Der dem Papier zugrunde liegende Länderrisikobegriff umfaßt alle länderspezifischen Ausfallrisiken und bezieht sich somit nicht nur auf das Kreditgeschäft507. Länderrisiko wird nach diesem Verständnis somit als Bestandteil des Kreditrisikos508 angesehen und beinhaltet Transferrisiko und Staatsausfall-Risiko. Dieses 505 Siehe SEC Letter SR 99_35, Appendix 1, page 7. Siehe Federal Reserve Board of Governors, Commercial bank examination manual. 507 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 1982, Seite 1. Die darin enthaltene Definition des Länderrisikos lautet: „Country Risk ist taken to refer to the possibility that sovereign borrowers of a particular country may be unable or unwilling, and other borrowers unable, to fulfil their foreign obligations for reasons beyond the usual risks which arise in relation to all lending“. 508 Der verwendete Kreditrisikobegriff steht synonym für das Ausfallrisiko aller Geschäftsarten (nicht nur Kreditgeschäft). 506 255 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 1982 formulierte Länderrisiko-Verständnis des Basler Ausschusses war die Grundlage für das voranstehend angeführte Länderrisiko-Verständnis (siehe oben), das praktisch allen internationalen Ordnungsnormen zugrunde liegt. Entsprechend den Forderungen des Basler Ausschusses sollten international tätige Banken einen stabilen und dokumentierten Prozeß zur Länderrisikoanalyse etablieren, in den nicht nur quantitative Risikofaktoren, sondern auch qualitative Risikofaktoren eingehen509. Der Basler Ausschuß schätzt die mit dem Auslandskreditgeschäft verbundenen Länderrisiken aufgrund der zahlreichen Interdependenzen zu anderen Risikoarten und der Vielzahl verursachender Risikofaktoren als schwierig zu bewerten ein und räumt dem Expertenurteil der mit der Länderrisikoanalyse betrauten Bankmitarbeiter einen hohen Stellenwert gegenüber rein quantitativen Modellen ein. Darüber hinaus wird betont, daß Systeme bzw. Prozesse zum Management von Länderrisiken jeweils speziell auf die Charakteristika des Kreditportefeuilles jeder Bank zugeschnitten sein müssen und es keine eindeutige Lösung zur optimalen Steuerung von Länderrisiken gibt, die für alle Banken gleich wäre. Allerdings sollte ein System zur Messung von Länderrisiken bestimmten Mindeststandards genügen. Die aufgestellten Mindeststandards beziehen sich einerseits auf die Messung des länderrisikorelevanten Volumens (Exposure) sowie auf die Steuerung der zugrunde liegenden Risiken und umfassen die in der folgenden Tabelle angeführten Punkte: Tabelle 2.10: Mindestanforderungen an die Länderrisiko-Steuerung Forderung Umsetzung Die Banken sollten angehalten sein, alle Exposures, die Länderrisiken unterliegen, zu erfassen. Diese Forderung fand weitgehend Eingang in die geltenden aufsichtsrechtlichen Regelungen. Die Verpflichtung zur Überprüfung der Länderrisiken im Rahmen einer Einzelkredit-Entscheidung besteht laut § 18 KWG. Explizit aufgegriffen wurde diese Verpflichtung nochmals in den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (s.o.). Unter Country Exposure werden alle (Bilanz-) Aktiva verstanden, die Forderungen an einen ausländischen Kontrahenten darstellen. Darüber hinaus können auch außerbilanzielle Positionen Länderrisiken beinhalten (z.b. Optionen). Generell gehen die meisten aufsichtsrechtlichen Vorschriften von BilanzAktiva als Exposures aus. Die Berücksichtigung von Länderrisiken ausserbilanzieller Positionen erfolgt im Rahmen der Pflicht zur EigenkapitalUnterlegung nach Grundsatz 1 durch die Verwendung von Kreditäquivalenten, wobei allerdings nicht zwischen Adressenrisiken und Länderrisiken unterschieden wird. Die Ermittlung des Country Exposures sollte auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: b) nach dem Risikoland. Sowohl die Meldung zum Auslandskreditvolumen nach § 25 KWG / LRV als auch die Pflichten zur Eigenkapitalunterlegung nach Grundsatz 1 gehen allein vom Sitzland des Kontrahenten aus. Das “Risikoland” entspricht dem “Country of Cash Flow”, das im gleichnamigen Zuordnungsprinzip (siehe Abschnitt 3.1) Eingang in die Bilanzierungsregeln nach US GAAP fand. Country Exposures sollten innerhalb der Bank unternehmensweit konsolidiert werden510. Dabei sollten Refinanzierungen ausländischer Niederlassungen und Tochtergesellschaften und andere länderrisikobehaftete Seit 1985 umfasst § 10a KWG die konsolidierte Betrachtung von Tochterund Mutterunternehmen. Refinanzierungen und sonstige konzerninterne Geschäfte sind nicht in die Ermittlung des Auslands-Kreditvolumens einzubeziehen. Die Unterlegungspflicht nach Grundsatz 1 bezieht sich allerdings sowohl auf einzelne Teil-Unternehmen einer Institutsgruppe als a) nach dem Sitzland des Kontrahenten sowie 509 Die Pflicht zur Etablierung eines stabilen und dokumentierten Prozesses der Länderrisiko-Steuerung wurde im deutschen Aufsichtrecht 1985 im Rahmen der Länderrisikoverordnung (s.o.) aufgegriffen. Sie besteht nur, solange die Meldegrenze der LRV überschritten wird. Die Pflicht zur Berücksichtigung qualitativer Risikofaktoren im Rahmen der Länderrisiko-Quantifizierung wurde allerdings erst 2002 im Rahmen der “Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft” (s.o.) eingeführt. 510 I.e. alle ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften eines Bankkonzerns sollten in eine zentrale Erfassung des länderrisikorelevanten Exposures integriert sein. 256 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Forderung Umsetzung konzerninterne Geschäfte berücksichtigt werden. Refinanzierungen sollten aufgrund des unterschiedlichen Risikos separat in die Steuerung eingehen auch auf Institutsgruppen. Auf der Ebene der Teil-Unternehmen sind konzerninterne Geschäfte somit unterlegungspflichtig. Die Einbeziehung von Refinanzierungen und sonstigen konzerninternen Geschäfte in den internen Prozess der Länderrisiko-Steuerung ist aufsichtsrechtlich nicht reglementiert. Bei der Ermittlung des Country Exposures sollte eine Darstellung der Volumina nach Restlaufzeit möglich sein Eine aufsichtsrechtliche Verpflichtung zur Gliederung der Country Exposures nach der Laufzeit ist in den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen. In der kommenden Überarbeitung der Eigenkapital-Vorschriften (Basel 2, siehe unten) wird allerdings eine laufzeitabhängige Gewichtung enhalten sein. Dies bezieht sich allerdings nicht nur auf das länderrisikorelevante Exposure, sondern auf das gesamte Bankgeschäft. Bei der Ermittlung des Country Exposures sollte eine Unterscheidung zwischen staatlichen Kontrahenten, Banken und sonstigen Kontrahenten möglich sein. Eine derartige Gliederung der länderrisikorelevanten Volumina ist im Rahmen der bestehenden Regelungen zur Ermittlung des regulatorischen Eigenkapitals enthalten, die in der Erweiterung des Grundsatz 1 (4. KWGNovelle 1993, siehe Abschnitt zu Basel 1) eingeführt wurden. Diese Regelung bezieht sich allerdings nicht nur auf das länderrisikorelevante Exposure, sondern auf das gesamte Bankgeschäft. Netting von Forderungen gegen Guthaben sollte nur sehr restriktiv unter Berücksichtigung der tatsächlichen Realisierbarkeit möglich sein. Die aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten zum Netting gegenläufiger Risikopositionen bei der Ermittlung des kreditrisikobehafteten Exposures einzelner Kontrahenten sind in Grundsatz 1 gegeben. Netting ist danach für Wertpapiergeschäfte, Swapgeschäfte, Termingeschäfte, Optionsrechte, Währungspositionen und Rohwarenpositionen erlaubt511. Da sich die Bestimmungen auf Adressenrisiken oder Marktrisiken beziehen, ist nicht sichergestellt, ob sich die mit den jeweiligen Positionen verbundenen Länderrisiken ebenfalls aufheben. Die Netting-Vorschriften des Aufsichtsrechts sollten daher vor ihrer Anwendung im Rahmen der internen Länderrisiko-Steuerung einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Lokales Geschäft in lokaler Währung sollte separat geführt und separat gesteuert werden, da dieses ebenfalls Länderrisiken beinhaltet, die sich allerdings vom Transferrisiko unterscheiden. Diese Forderung fand in den folgenden aufsichtsrechtlichen Regelungen keinen Niederschlag. Alle aufsichtsrechtlichen Regelungen und Meldepflichten unterscheiden nicht nach Währung oder nach geschäftsabschliessender Einheit512. Jede Bank sollte Länderrisiken mittels eines Länder-Limitsystems steuern. Die Verantwortung für die Setzung von Länderlimiten sollte derart organisiert sein, daß Beeinflussungen durch Marketing- und Absatzerwägungen ausgeschlossen sind. Limite sollten regelmäßig erneuert und an die Risikosituation angepaßt werden. Die Etablierung eines Prozesses der Länderrisiko-Steuerung wird implizit von der Länderrisikoverordnung / Prüfungsberichtsverordnung (siehe oben) vorausgesetzt. Es besteht allerdings keine aufsichtsrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Länder-Limitsystems, solange die Bank nachweisen kann, daß Länderrisiken des Kreditgeschäfts den MAK entsprechend in einem geregelten Prozess quantifiziert werden und in den Steuerungsentscheidungen der Geschäftsführung Berücksichtigung finden. Wertberichtigungen sollten für Erwartete Verluste gemacht werden und bereits entstandene Verluste sollten sofort abgeschrieben werden. Die Regelung des § 340f HGB für die Bildung von Einzelwertberichtigungen bezieht sich nach geltender Auffassung auf Erwartete Verluste aus Ausfallrisiken und umfassen damit sowohl Adressen- als auch Länderrisiko. 511 Siehe Grundsatz 1, §§ 12,14,16. Daher kann davon ausgegangen werden, daß eine Einbeziehung von Lokalgeschäft in den Prozess der internen Länderrisiko-Steuerung aufsichtsrechtlich erlaubt, aber nicht vorgeschrieben ist. 512 257 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.3.4.2 Die Basler Eigenkapital-Vereinbarung (Basel I, 1988) Die Basler Eigenkapital-Vereinbarung von 1988513 beinhaltete die erste internationale Regelung von Eigenkapitalvorschriften für Banken, die vollständig in geltende nationale Regelungen umgesetzt wurde. Da die Regelungen zur Eigenkapital-Unterlegung in Abschnitt 2.3.2.5 bereits ausführlicher vorgestellt wurden, wird an dieser Stelle auf eine weitergehende Behandlung verzichtet. 2.3.4.3 Das Basler Konkordat und Weiterentwicklungen Das Basler Konkordat514 stellt Grundsätze für die Aufsicht über international tätige Bankinstitute auf, nach denen die Aufsichtsbehörden ihre Kontrollfunktionen international koordinieren. Im Rahmen des Basler Konkordats werden folgende Arten der ausländischen Geschäftstätigkeit einer Bank unterschieden515: • Niederlassungen sind operative Einheiten einer Bank, die sich im Ausland befinden, keinen rechtlich eigenständigen Status haben und damit als rechtlicher Bestandteil des Bankkonzerns anzusehen sind. • Tochterunternehmen sind operative Einheiten einer Bank (Bankkonzerns), die sich im Ausland befinden und dort rechtlich eigenständigen Status haben. • Joint Venture Banken sind rechtlich eigenständige Bankinstitute, die von mehreren Bankistituten kontrolliert werden. Es ist evident, daß die Überwachung eines multinational tätigen Bankkonzerns nur möglich ist, wenn die Aufsichtsbehörden sowohl des Sitzlands des Bankkonzerns („Heimatland“) als auch des Sitzlands der ausländischen Einheit („Gast-Land“) effizient zusammenarbeiten. Dies beinhaltet sowohl einen weitgehenden gegenseitigen Informationsaustausch als auch eine Übereinkunft der Aufsichtsbehörden, wie ihre jeweiligen Aufsichtstätigkeiten abzugrenzen sind. Bei der Aufgabenabgrenzung der Aufsichtsbehörden von Heimatland und Gastgeber-Land eines multinationalen Bankkonzerns gelten folgende Prinzipien: • Keine ausländische Einheit eines multinationalen Bankkonzerns sollte ohne eine zuständige Aufsicht seine Geschäfte tätigen können, • Die Aufsicht sowohl von Muttergesellschaften als auch von ausländischen Einheiten muss in adäquater Weise erfolgen. Generell obliegt die Überwachung des gesamten Bankkonzerns (einschliesslich der Geschäfte aller ausländischen Einheiten) der Aufsichtsbehörde des Heimatlands (Sitzland der Konzern-Zentrale). Die Aufsicht über multinationale Bankkonzerne geschieht im Heimatland grundsätzlich auf konsolidierter 513 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 1988. Die in geltende Praxis der Aufsichtsbehörden umgesetzten Vereinbarungen des Konkordats sind in den Diskussionspapieren des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: “Principles for the supervision of bank’s foreign Establishments” (1983) und “Minimum Standards for the supervision of international banking groups and their cross border establishments” (1992) enthalten. 515 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 1983. 514 258 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Ebene („Konsolidierte Aufsicht“). Die darüber hinausgehende separate Überwachung der ausländischen Geschäftseinheiten wird nach den zu überwachenden Kriterien und nach der Art der ausländischen Geschäftstätigkeit differenzierter unterschieden, worauf an dieser Stelle allerdings nicht ausführlicher eingegangen werden kann516. 2.3.4.4 Marktrisikopapiere (1993-1996) Im Rahmen der Marktrisikopapiere517 hat der Basler Ausschuss den Gesetzgebern Vorschläge unterbreitet, wie die bis dahin nur auf Ausfallrisiken zielenden Eigenkapital-Vorschriften für Banken auf Marktrisiken auszudehnen sind. Die Vorschläge des Basler Ausschusses beinhalten zwei unterschiedlich komplexe Risikoquantifizierungs-Ansätze (s.g. „Standard-Ansatz“ und „Fortgeschrittener Ansatz“), nach denen der regulatorische Kapitalbedarf für Marktrisiken ermittelt werden kann. Die beiden durch den Basler Ausschuss entwickelten Ansätze wurden 1993 nahezu unverändert im Rahmen der Kapitaladäquanz-Richtlinie (CAD) in EU-Recht und 1998 im Rahmen der 6. KWG-Novelle in deutsches Recht überführt. Die im Rahmen der bankenaufsichtsrechtlichen Bestimmungen unterlegungspflichtigen Marktrisiken werden in Allgemeine Marktrisiken und Spezifische Marktrisiken unterschieden, wobei erstere Schwankungen des Gesamtmarkts und letztere Schwankungen eines spezifischen Papiers gegenüber dem Gesamtmarkt beinhalten. Im vorliegenden Kontext stellt sich nun die Frage, inwiefern Länderrisiken durch die Marktrisiko-Bewertungsansätze der geltenden bankenaufsichtlichen Ordnungsnormen berücksichtigt werden und ob diese Berücksichtigung gegebenenfalls den Besonderheiten dieser Risikoart Rechnung trägt. Da die entsprechenden Regelungen relativ umfangreich sind und als bekannt vorausgesetzt werden, werden sie im folgenden nicht explizit vorgestellt518, sondern nur im Hinblick auf die länderrisikorelevanten Aspekte diskutiert. Wie bereits im Rahmen der voranstehenden Diskussion der Risikoarten (siehe Abschnitt 1.2) hervorgehoben wurde, lassen sich nur im Bereich des Country Market Event Risikos Überschneidungen zwischen Marktrisiken und Länderrisiken feststellen. Prinzipiell ist zunächst festzustellen, daß die in den entsprechenden Regelungen enthaltene MarktrisikoDefinition auch Country Market Event Risiko umfasst. Das zu ermittelnde regulatorische Kapital für Marktrisiken soll dementsprechend auch Country Market Event Risiken abdecken519. Der Standardansatz zur Ermittlung des regulatorischen Kapitalbedarfs beinhaltet eine Reihe geschäftsspezifischer Kriterien, die bei der Ermittlung des regulatorischen Kapitalbedarfs herangezogen werden. Die Ansätze unterscheiden sich jeweils nach den betroffenen Positionen und nach dem Kriterium spezifisches Risiko / allgemeines Marktrisiko. Allgemeine Marktrisiken werden im Rahmen der vorgeschriebenen Methoden des Standardansatzes jeweils marktspezifisch (und damit länderspezifisch) 516 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 1983 und 1992 für genauere Informationen. Die Marktrisikopapiere umfassen folgende Dokumente des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht „Aufsichtliche Anerkennung des Netting bei der Eigenkapitalberechnung“ (1993), „Geplante Ergänzung der Eigenkapitalvereinbarung durch die Marktrisiken“ (1995), „Eigenkapitalunterlegung des Marktrisikos auf der Basis interner Modelle“, (1995), „Änderungen der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung der Marktrisiken (1996). 518 Für eine ausgiebige Beschreibung der Ansätze siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: “Amendment to the Capital Accord to incorporate market risks” oder Schierenbeck: 1999(b), Seite 298ff. 517 259 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management separat ermittelt. Für diese Ermittlung ist das Land relevant, in dem der jeweilige Preis notiert wird / das entsprechende Geschäft gehandelt und eventuelle Verluste gemacht werden. Die länderspezifische Ermittlung der allgemeinen Marktrisiken wäre somit im Prinzip dazu geeignet, in der Anwendung auf den Handel in EM-Ländern das Risiko eines Kollaps der lokalen Asset – Märkte zu berücksichtigen. Da die zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung für allgemeine Marktrisiken verwendeten Methoden allerdings durchweg keine länderspezifischen Unterscheidungen beinhalten, können allgemeine Marktrisiken von EM-Ländern nicht berücksichtigt werden. Die jeweils länderspezifischen besonderen Risiken der voranstehend angeführten Geschäfte werden somit im Rahmen der Ermittlung des Kapitalbedarfs für allgemeine Marktrisiken nicht berücksichtigt. Spezifische Marktrisiken beziehen sich nach dem Verständnis des Basler Ausschusses auf Migrationsrisiken, d.h. Preisänderungen, die durch eine Änderung der Bonität des Emittenten verursacht werden. Unter Aspekten der Berücksichtigung länderspezifischer Marktrisiken haben spezifische Marktrisiken somit keine Überschneidung mit Country Market Event Risiko. Da die zur Ermittlung der spezifischen Marktrisiken verwendeten Methoden auch keinerlei länderrisikospezifische Unterscheidungsfaktoren beinhalten, kann insgesamt festgehalten werden, daß Country Market Event Risiko im Rahmen des Standard-Ansatzes nicht ausreichend berücksichtigt wird. Im Rahmen des fortgeschrittenen Ansatzes ist es den Banken erlaubt, auf der Basis bestimmter, festgelegter Kriterien interne Risikoquantifizierungs – Modelle zur Ermittlung des regulatorischen Kapitalbedarfs für Marktrisiken heranzuziehen. Diese Kriterien beinhalten sowohl qualitative als auch quantitative Mindestanforderungen, die in den gesetzlichen Vorschriften vorgegeben und von der Bankenaufsicht überprüft werden520. Im Rahmen dieser Mindeststandards haben die Banken weitgehende Freiheit bei der Modellierung. Der mittels der internen Modelle ermittelte ökonomische Kapitalbedarf für allgemeine Marktrisiken und der ermittelte ökonomische Kapitalbedarf für spezifische Marktrisiken werden zur Ermittlung des regulatorischen Kapitalbedarfs für Marktrisiken jeweils mit einem Faktor gewichtet addiert: RegCap Marktrisiken = A · VaRAllgemeine Marktrisiken + S · VaRSpezifische Marktrisiken ( 66.) Die Faktoren A und S werden von den Aufsichtsbehörden nach jeweiliger individueller Prüfung der bankinternen Modelle im Intervall zwischen den Werten 3 und 4 festgelegt und berücksichtigen den Detailliertheitsgrad und die Qualität der Modellierung. Die Setzung niedrigerer Faktoren ist dabei der Haupt-Anreiz für die Banken, bestehende interne Modelle zur Marktrisikoquantifizierung weiter zu entwickeln521. Trotz des weitgehenden Freiheitsgrades in der Modellierung sind die meisten in der Praxis verwendeten Value-at-Risk Modelle zur Marktrisikoquantifizierung zur Zeit noch nicht dazu geeignet, Country Market 519 Ein weiteres Argument hierfür ist, daß sich Country Market Event Risiko aufgrund der besonderen Wirkungsmechanismen vor allem in Schwankungen in Zinssätzen und Wechselkursen äussert, die im unmittelbaren Fokus der aufsichtsrechtlichen Marktrisiko-Definition stehen. 520 Zu den Mindestanforderungen an interne Modelle siehe auch Schierenbeck: 1999, Seite 353 ff. 521 Ein Interesse an der zusätzlichen Modellierung von Country Market Event Risiken kann (trotz eines damit verbundenen höherem VaR für allgemeine Marktrisiken) nur durch eine entsprechende Anerkennung des Modellierungsaufwands durch die Bankenaufsicht in Form eines geringeren Faktors A geweckt werden. 260 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Event Risiken abzubilden. Dies ist auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen, die im folgenden skizziert werden: • Bisher wurde weder in Literatur oder Praxis noch von Seiten der Aufsicht her die Notwendigkeit erkannt, den Themenkomplex der länderspezifischen Marktrisiken genauer von den allgemeinen Marktrisiken abzukoppeln und separat zu modellieren. • Die bislang aufgetretenen Verluste aus Länderrisiken wurden stets Marktrisiken zugerechnet, so daß länderspezifische Marktrisiken bisher nicht als eigenständige Risikoart angesehen wurden. • In den internen Modellen wird von einer symmetrischen Asset-Wertverteilung - zumeist einer Normalverteilung – ausgegangen. Eine Asset-Wertverteilung unter Berücksichtigung von Country Market Event Risiken müsste hingegen rechtsschief sein, da Country Market Event Risiken nur als Verluste, nicht hingegen als Gewinne wirken und sehr grosse Verluste häufiger vorkommen als bei einer Normalverteilung. • Die in den meisten internen Modellen verwendete historische Betrachtungsdauer von einem Jahr ist zur Erfassung der selten auftretenden Länderrisiken zu kurz, so daß die entsprechenden Events relativ schnell aus dem Zeitfenster der Beobachtungen herauswandern. Eine Berücksichtigung von Country Market Event Risiken im Rahmen interner Marktrisikomodelle ist allerdings nicht prinzipiell verboten. Die Möglichkeiten der Integration länderspezifischer Marktrisiken bestehen beispielsweise in der Verwendung s.g. „Jump VaR“ Modelle (analog zur Modellierung emittentenspezifischer Event-Risiken)522. Aufgrund der gerade auch in der jüngsten Vergangenheit wieder zu Tage tretenden Bedeutung länderspezifischer Marktrisiken erscheint eine Berücksichtigung dieser Risiken in den internen Marktrisiko-Modellen durchaus sinnvoll. Vor diesem Hintergrund sollten die voranstehenden Ausführungen auch als Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung der internen Modelle für Marktrisiken und zur aufsichtsrechtlichen Anerkennung derartiger Bemühungen verstanden werden. 2.3.4.5 Core principles for effective banking supervision (1997) Das im September 1997 vom Basler Ausschuß veröffentlichte Papier „Core principles for effective banking supervision“ beinhaltet ein umfassendes Kompendium der bis dahin veröffentlichten aufsichtlichen Regelungen. Neben zahlreichen anderen Fragen der Bankenaufsicht legt der Basler Ausschuss darin eine Pflicht zur Länderrisiko-Steuerung fest523. Anstelle weiter konkretisierender Angaben greift das Papier die in dem 1982 veröffentlichten Papier „Management of banks' international lending“ aufgestellten Prinzipien des Länderrisiko-Managements auf und legt diese als Mindestanforderungen für alle Aufsichtsbehörden fest. 522 Mehr zu Jump VaR Modellen und ein Beispiel zu einem VAR-Modell für Marktrisiken, das auch Event Risiken berücksichtigt, Siehe Gibson: 2001. Dieses Modell bezieht sich allerdings auf emittentenspezifisches Event Risiko. 523 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 1997, Seite 27: „Principle 11: Banking supervisors must be satisfied that banks have adequate policies and procedures for identifying, monitoring and controlling country risk and transfer risk in their international lending and investment activities, and for maintaining appropriate reserves against such risks.” 261 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 2.3.4.6 Die Neufassung der Basler Eigenkapital-Vereinbarung (Basel 2) Aufgrund vielfach geäusserter Kritik an der bisherigen Eigenkapital-Regelung arbeitet der Basler Ausschuss seit Jahren in Abstimmung mit Vertretern der internationalen Geschäftsbanken an einer Neufassung. Das am 29.04.2003 veröffentlichte, dritte Konsultationspapier des Basler Ausschusses524 stellt den aktuellen Stand der Diskussion dar. Ein Inkrafttreten der endgültigen Regelung ist für Ende 2006 geplant. Die vorgeschlagene neue Regelung beinhaltet drei tragende Säulen, die in ihrer Anwendung ineinandergreifen: Die Änderung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen zu Kreditrisiko und operationellem Risiko (Säule I), eine Erweiterung der Prüfungsbefugnisse der Bankenaufsicht (Säule II) sowie erweiterten Offenlegungsvorschriften (Säule III). Daneben sind auch die Regelungen zur Konsolidierung als weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelungen hervorzuheben. 2.3.4.6.1 Säule I: Eigenkapitalanforderungen Die Änderungen in der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen betreffen hauptsächlich die regulatorischen Kapitalanforderungen für Kreditrisiken, während der im Rahmen der Marktrisiko-Papiere vorgeschlagene Ansatz zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken unverändert bleibt. A) Berechnung der Eigenkapitalquote Die Vorschläge zur neuen Eigenkapitalvereinbarung halten an der Mindest- Eigenkapitalquote von 8 % im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva fest. Neuerungen bei der Berechnung der Eigenkapitalquote beziehen sich allein auf die Einführung einer weiteren Risiko-Kennzahl für Operationelle Risiken. B) Berechnung der Risk weighted Assets für Kreditrisiken Zur Berechnung der Risikogewichtung für Kredite haben Banken zukünftig die Wahl zwischen zwei umfassenden Methoden, die sich vor allem in ihrer Komplexität und in den zu erfüllenden Mindestanforderungen unterscheiden. In der ersten Methode (dem Standardansatz) werden Risikogewichte in Abhängigkeit von Ratings externer Rating-Agenturen festgelegt, während die zweite Methode (Internal Ratings Based Approach) die Anwendung bankinterner Rating-Verfahren und Parameter gestattet, sofern diese bestimmten Mindestanforderungen genügen. Im Rahmen des Internal Ratings Based Approach lassen sich darüber hinaus noch die Regelungen des Foundation Approach (bei dem nur die Ausfallwahrscheinlichkeit von den Banken geschätzt werden muß) und des Advanced Approach (bei dem alle Risikoparameter von der Bank selber ermittelt werden müssen) unterscheiden. Die alternativ wählbaren Ansätze unterscheiden sich hinsichtlich der Kapitalanforderungen leicht voneinander, wobei höhere 524 Mindestanforderungen und Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003. 262 höhere Komplexität der Ansätze mit niedrigeren Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Eigenkapitalquoten einhergehen525. Bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken werden in allen Ansätzen nur Kreditrisiken des Anlagebuches betrachtet. Kreditrisiken des Handelsbuches werden nicht von den Regelungen erfaßt, da sie im Rahmen der spezifischen Marktrisiken abgedeckt werden. Dabei ist festzustellen, daß damit auch die Länderrisiken des Handelsbuches unberücksichtigt bleiben und im Rahmen der Marktrisiko-Modelle (spezifische Risiken) berücksichtigt werden müssten526. B1) der Kreditrisiko-Standardansatz Die Berechnung der Risk-weighted Assets für Kreditrisiken erfolgt wie bei der bisherigen EigenkapitalVereinbarung (Basel 1) durch Multiplikation des Risikogewichts RW mit dem Exposure527. Die Risikogewichte (RW) werden dabei in Abhängigkeit von externen Ratings festgelegt. Die Risikogewichte beinhalten eine Gruppierung der Risiken in 5 Klassen (0%, 20%, 50%, 100%, 150%). Die Zuordnung des jeweiligen Risikogewichts zu einer Ratingklasse ist abhängig von der Art der Forderung, wobei die Forderungen vorwiegend nach Kontrahenten unterschieden werden. Forderungen an Staatsregierungen und Zentralbanken528: Die bisherige generelle Befreiung von Forderungen gegenüber OECD Staaten und Zentralnotenbanken von der Unterlegungspflicht wird abgelöst durch eine vom Staatsausfall-Rating abhängige Risikogewichtung mit den voranstehend angeführten möglichen Ausprägungen zwischen 0% und 150%. Bei der Wahl des externen Ratings ist darauf zu achten, daß das Rating währungs- und laufzeitkongruent mit der zu unterlegenden Forderung ist. Da externe Sovereign Ratings nicht alle Länder abdecken, ist alternativ die Verwendung der Risikoeinstufungen anerkannter Exportkreditversicherungen (Export Credit Agencies, ECAs) möglich. Bei der Beurteilung der neuen Gewichtungen für Staaten ist zu beachten, daß die abgedeckten Risiken der Vereinigung aus Transferrisiko und Sovereign Default Risiko entsprechen. Die Verwendung externer Sovereign Ratings ist somit risikoadäquat. Durch diese Regelung wird die bis dahin geltende Annahme, daß Kredite an Staaten risikolos seien, durch eine risikogerechtere Berechnungsregel abgelöst. Forderungen an Unternehmen529: Die Berechnung der risikogewichteten Aktiva für Forderungen an Unternehmen basiert ebenfalls auf Risikogewichten, die in Abhängigkeit von Rating-Kategorien eines externen Ratingsystems vorgegeben sind. Die Werte der möglichen Risikogewichte bewegen sich dabei zwischen 20% und 150%, wobei auch die Risikogewichtung des Sitzlandes unterschritten werden darf. Die Sovereign Ceiling Hypothese, die noch im Vorschlag des ersten Konsultationspapiers enthalten war, wird somit auch von Seiten des Basler Ausschusses nicht weiter verfolgt. Bei der Auswahl des relevanten externen Ratings ist wie bei der Ermittlung der Risikogewichte für Staaten auf eine 525 Der Basler Ausschuß hat durch die geringeren Eigenkapitalanforderungen bewußt einen Anreiz zur Anwendung fortgeschrittener Verfahren geschaffen. 526 Wie in Abschnitt 2.3.4.4. allerdings bereits festgestellt wurde, wird der Länderrisiko-Aspekt bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung des Marktrisikos vernachlässigt. 527 Dabei handelt es sich um das kreditrisikorelevante Exposure, nicht das in Abschnitt 3.1. thematisierte länderrisikorelevante Exposure. 528 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 7 529 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 10. 263 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Währungskongruenz zwischen Forderung und Rating zu achten. Da Länderrisiken in den für Fremdwährungs-Forderungen heranzuziehenden Foreign Currency Ratings der externen RatingAgenturen berücksichtigt werden, ist dies mit der geltenden aufsichtsrechtlichen Praxis der gemeinsamen Unterlegung länder- und adressenspezifischer Ausfallrisiken konsistent. Die Qualität der Berücksichtigung von Länderrisiko-Aspekten hängt allerdings davon ab, daß in den herangezogenen Ratings sowohl Länderrisiko- als auch Adressenrisiko-Aspekte in ihrer Höhe wie auch im Verhältnis zueinander korrekt beurteilt werden. Forderungen an Banken530: Bei der Festlegung der Risikogewichte für Forderungen an Banken bestehen zwei Wahlmöglichkeiten, für die sich die nationalen Aufsichtsbehörden alternativ entscheiden können. Nach Option 1 hängen die Risikogewichte einer Forderung von dem Staatsausfall-Rating des dazugehörigen Zentralstaats ab, während die Risikogewichte bei Option 2 von dem externen Rating der Bank und der Laufzeit (mit den Ausprägungen kurzfristig/langfristig) abhängen. Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) hat sich diesbezüglich nach Vorlage des ersten Konsultationspapiers für eine Anwendung der Option 1 ausgesprochen531. Bei Anwendung von Option 1 hängt das Risikogewicht einer Bankenforderung von dem Ausfallrisiko ihres Sitzlandes ab. A priori ist eine solche Vorgehensweise zunächst nur durch die besondere Bedeutung des Staatsausfallrisikos für Banken zu erklären, wodurch die Bonität der Banken eng an die Zahlungsfähigkeit ihres Heimatstaates geknüpft ist. Unter dem Gesichtspunkt des Adressenrisikos ist eine derartige Regelung problematisch, da sie eine Vernachlässigung unternehmensspezifischer Aspekte beinhaltet. Benachteiligt werden durch die Anwendung der Option 1 vor allem international tätige Banken in Schwellenländern. Unter Aspekten des Länderrisikos ist die Anwendung von Option 1 hingegen weniger problematisch, da die Beurteilung der Länderrisiken ein wesentliches Element bei der Erstellung von Staatsausfall-Ratings darstellt. Mit Option 2 ist im Hinblick auf die Quantifizierung des Adressenrisikos eine zufriedenstellendere Lösung gefunden worden, die sowohl Adressenrisiko- als auch Länderrisikoaspekten Rechnung trägt. Analog zu der Beurteilung der Forderungen an Unternehmen steht dies unter der Prämisse, daß in den herangezogenen Ratings sowohl Länderrisiko- als auch Adressenrisiko-Aspekte in ihrer Höhe wie auch im Verhältnis zueinander korrekt beurteilt werden. Forderungen an Privatkunden532 werden im Standardansatz generell mit einem Risikogewicht von 75 % angerechnet. Die Klassifizierung einer Forderung als Bestandteil des Privatkunden–Portfolios unterliegt einer Reihe genau spezifizierter Anforderungen an Exposure, Kontrahent und Granularität des GesamtPortfolios. Länderrisiko-Aspekte finden dabei keine Berücksichtigung, da Forderungen an Privatkunden in EM Ländern gleich gewichtet werden wie Forderungen an Privat-Kunden in Industrieländern. 530 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 9 – 10. Dies wird von Bankenvertretern stark kritisiert (Siehe BDB-Stellungnahme an das BAKred 15.09.2000) 532 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 11. 531 264 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management B2) Internal Ratings-based (IRB) Foundation Approach Nachdem sich der Basler Ausschuß im Rahmen einer Studie ein Bild über die Verbreitung und den Standard interner Rating-Modelle bei Banken gemacht hat533, besteht neben dem vorgeschlagen Standardansatz im Rahmen der beiden IRB-Ansätze die Möglichkeit der Anerkennung bankinterner Ratingverfahren für die Bestimmung der Risk Weighted Assets für Kreditrisiken. Die IRB-Ansätze lassen sich in einen Basisansatz (Foundation Approach) und einen fortgeschrittenen Ansatz (Advanced Approach) unterscheiden. Beiden IRB-Ansätzen ist gemein, das die Risikogewichte in Abhängigkeit von über Ratings abgeleiteten Risikoparametern (Ausfallwahrscheinlichkeit PD, Loss given Default LGD, Exposure at Default EAD und Laufzeit M) über eine vorgegebene Risikogewichtungsfunktion berechnet werden: RWIRB = f [ Claim type, PD(Rating) , LGD, EAD, M ] ( 67.) Wie der voranstehenden Formel zu entnehmen ist, hängt die Risikogewichtungsfunktion auch von der Art der Forderung ab. Der Basler Ausschuss hat dabei für jede Forderungsart eigene Risikogewichtungsfunktionen vorgegeben. Im Basisansatz wird die Ausfallwahrscheinlichkeit als einziger Risikoparameter von den Banken geschätzt, während die übrigen Risikoparameter (LGD und EAD) von den Aufsichtsbehörden vorgegeben werden. Referenz-Ausfalldefinition: Um die Konsistenz der verschiedenen internen Ratingverfahren der Banken herstellen zu können und um international vergleichbare Standards und damit Wettbewerbsbedingungen bei der Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sicherzustellen, erfordern die IRBAnsätze die Beachtung einer international einheitlichen Referenzdefinition des Kreditausfalls. Als Benchmark für eine einheitliche Definition des Kreditausfalls hat der Basler Ausschuß vorgeschlagen, daß ein Kredit genau dann als ausgefallen gilt, wenn eines der folgenden international gebräuchlichen Ausfallereignisse eingetreten ist534: • Der Schuldner kann seine Verpflichtungen wahrscheinlich nicht erfüllen. • Einzelwertberichtigung, Abschreibung oder Umschuldung notleidender Engagements mit Teilverzicht liegt vor • Es bestehen 90 Tage Zahlungsverzug • Die Einleitung eines Konkursverfahrens (oder ähnliches) ist erfolgt Diese Ausfall-Definition gilt dabei für alle Ausfallrisiken und umfasst somit auch Ausfälle aus Länderrisiken. Die Gültigkeit der Referenz-Ausfalldefinition auch für Ausfälle aus Transferrisiko führt in der Praxis zu der Anforderung, daß auch interne Länder-Rating-Systeme an der Referenz-Ausfalldefinition ausgerichtet sein sollten. 533 534 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2000(b). Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 80. 265 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Mindestanforderungen an das Rating-System535: Die Anwendung der IRB-Ansätze wird nur nach eingehender bankaufsichtsrechtlicher Prüfung der internen Ratingverfahren erlaubt. Diese beinhaltet die Überprüfung bestimmter, durch den Basler Ausschuss festgelegter, qualitativer Mindestanforderungen. So muß das Rating aus einer kontrahentenspezifischen und einer transaktionsspezifischen Komponente bestehen. In die Bewertung muß eine Einschätzung des Transferrisikos einfließen. Das Ratingsystem muß mindestens sechs kreditnehmerbezogene Risikoklassen für nicht notleidende Kredite und mindestens zwei Risikoklassen für notleidende Kredite aufweisen. Dabei sollten die Bewertungen des Ratingsystems zu einer „sinnvollen“536 Verteilung der Kredite über die Risikoklassen führen. Die Anforderung der Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit des Ratingsystems konkretisiert sich in den Pflichten zur bankinternen Anwendung der internen Ratingverfahren auf allen Ebenen der Risikosteuerung537, zur vollständigen Abdeckung aller Geschäfte und zur internen Validierung durch die Revision. Ratings müssen darüber hinaus jährlich aktualisiert werden und die Beschaffung relevanter Informationen über die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers muß im Rahmen eines geregelten Prozesses organisiert sein. Die Ratings müssen außerdem durch Streß-Tests und Nutzung von Marktinformationen (Bond Spreads) regelmäßig validiert werden. Diese Anforderungen beziehen sich grundsätzlich auch auf Staatsausfall- und Länder-Ratings. Zusätzliche qualitative Anforderungen an Staatsausfallrisiko-Ratings umfassen die Pflichten zur Berücksichtigung der ökonomischen und politischen Entwicklungen in den gerateten Staaten, zur Berücksichtigung von Prognosen für wichtige makroökonomische und politische Entwicklungen, zur Berücksichtigung von Spreads handelbarer Wertpapiere und zur getrennten Schätzung der Verlustmerkmale für Eigen- und Fremdwährungskredite. In Bezug auf Länderrisiken ist insbesondere die Pflicht zur Einbeziehung von Transferrisiken in die Risikobewertung erläuterungsbedürftig. Entsprechend der geltenden Auslegung beinhaltet diese Anforderung keine explizite Einbeziehung des Transferrisikos in Kontrahenten-Ratings, sondern lediglich eine Berücksichtigung des Transferrisikos in der risikorelevanten Gesamt-Bewertung (i.e. im Bewertungs-Prozess). Unter dem Aspekt der Vermeidung einer Doppelerfassung von Transferrisiken und Kontrahentenrisiken im Rating einer Transaktion sollte das Transferrisiko-Rating dabei vom Kontrahenten-Rating getrennt erfaßt werden und erst in der Berechnung des Gesamtratings einer Transaktion in den Bewertungsprozeß einfließen. Durch die separate Betrachtung von Kontrahentenratings ohne LänderrisikoKomponente, Transferrisiko-Ratings und Transaktions-Ratings mit Länderrisiko-Komponente ergibt sich der Vorteil, daß zunächst sowohl Adressenrisiken als auch Länderrisiken entsprechend der risikospezifischen Modelle und Erfahrungen separat optimal quantifiziert werden können, bevor sie in einer gemeinsamen Transaktions-Bewertung zusammengefasst werden. Damit ergibt sich in den internen Ratingverfahren ein Analogon zu der Unterscheidung zwischen „local currency ratings“ und „foreign 535 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 69 ff. Diesbezüglich ist festgelegt, daß nicht mehr als 30% der Bruttoforderungen in einer Risikoklasse liegen dürfen. Diese Grenze gilt allerdings nicht für Staatsausfallrisiko-Ratings und Forderungen an Staaten. 537 Dies beinhaltet Vorkalkulation und operative Steuerung wie auch Nachkalkulation und strategische Steuerung. 536 266 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management currency ratings“, die von externen Rating-Agenturen verfolgt wird538. Die Erfassung der TransferrisikoKomponente durch Berücksichtigung des Transferrisiko-Ratings sollte inhaltlich kompatibel sein mit der Bewertung der Staatsausfall-Risiken, die durch das Staatsausfall–Rating durchgeführt wird, allerdings in einem getrennten Rating erfaßt werden. Dies beinhaltet die Anforderung, daß neben den bisher vor allem Transferrisiken abdeckenden Transferrisiko-Ratings auch Staatsausfall-Ratings zu erstellen sind, die für alle Staaten, ihre Zentralbanken und für die entsprechenden „governmental agencies“ gelten. Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD): Im Rahmen des IRB Basisansatzes werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten der verschiedenen Rating-Klassen des internen Rating-Systems von den Banken selber geschätzt. Die Mindestanforderungen an den Prozeß zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten umfassen die Notwendigkeit zum Aufbau einer Verlust-Datenbank zur empirischen Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit für Staaten muß analog zur Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten für Unternehmen anhand empirischer Ausfallraten durchgeführt werden. Allerdings ergibt sich bei einer empirischen Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten von Staaten das Problem mangelnder statistischer Signifikanz aufgrund der geringen Anzahl von Ländern und der geringen Häufigkeit von Ausfällen. Die Anforderungen an die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten umfaßt auch die Notwendigkeit zur mindestens jährlichen Überprüfung der geschätzten Werte. Loss given Default, Laufzeit und Exposure at Default-Kennzahlen: Im Rahmen des IRB-Basisansatzes werden die Risikokennzahlen Loss given Default, Laufzeit und Exposure at Default von der nationalen Aufsichtsbehörde vorgegeben. Unter Länderrisikogesichtspunkten ist insbesondere zu beachten, daß für den Ausfall von Staaten und Unternehmen gleiche LGD-Sätze angewendet werden, obwohl es sich um grundsätzlich unterschiedliche Ausfallarten handelt. Während Unternehmen nach einem Ausfall entsprechend der obigen Ausfall-Definition (im Konkursfall) nicht mehr existieren und ein Rückgriff auf alle Assets des Unternehmens möglich ist, existieren Staaten nach einem Ausfall weiter. Umschuldungsverhandlungen mit Staaten unterscheiden sich in Ablauf und Ergebnissen deutlich von Konkursen eines Unternehmens. Somit ist die Annahme einer identischen LDG-Kennzahl für Unternehmen und Staaten nicht zu halten. Auch die Annahme der gleichen Ermittlung der EAD-Kennzahl ist nicht zu halten, da die Akteure nach unterschiedlichen Entscheidungsregeln agieren. Während Manager eines Unternehmens annahmegemäß allein nach Gewinnmaximierungskalkül entscheiden, treten bei Politikern politische Erwägungen an die Stelle der Gewinnmaximierung. Aus diesem Grund muß man eine prinzipielle Übereinstimmung der Methoden zur Ermittlung der EAD-Kennzahlen bei Forderungen an Staaten und Unternehmen verwerfen. B3) Internal Ratings-based Advanced Approach Im fortgeschrittenen IRB-Ansatz müssen von den Banken neben der Ausfallwahrscheinlichkeit auch die sonstigen Parameter der Risikogewichtungsfunktion geschätzt werden. Dabei handelt es sich um die 538 Zu Sinn und Zweck von Local Currency Ratings externer Agenturen siehe beispielhaft Aguiar: 1999. 267 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Verlustquote (LGD), das Exposure at Default (EAD) und die Laufzeit (M). Die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit erfolgt im fortgeschrittenen Ansatz vollkommen analog zu der Vorgehensweise im Basisansatz (s.o.). Bestimmung der Verlustquote (LGD): Analog zu den Bestimmungen über die Ausfallwahrscheinlichkeit muß die Schätzung der Verlustquote an der Referenz-Ausfalldefinition orientiert sein und bestimmten vorgegebenen Mindestanforderungen genügen539. Die Schätzung historischer Verlustquoten muß dabei auf einer empirischen Datenbasis von mindestens 7 Jahren beruhen und für jede Forderungs-Klasse separat durchgeführt werden. Die Genauigkeit und Konsistenz der LGD-Schätzungen muß durch ein geregeltes Backtesting-Verfahren sichergestellt werden, wobei auch ein Vergleich zwischen realisierten Verlustraten und geschätzten LGDs zu erfolgen hat. Die Ergebnisse des Prozesses der LGD-Schätzung müssen an allen entscheidungsrelevanten Stellen in den internen Risikomeß- und -Steuerungsprozeß einbezogen werden. Unter Aspekten des Länderrisikos ist zu beachten, daß die Mindestanforderungen an die Ermittlung von Verlustquoten für alle Forderungsarten gelten und somit auch Verluste aus Transferrisiken beinhalten müssen. Exposure at Default (EaD)540: Auch die Ermittlung der EaD – Werte ist bestimmten Mindestanforderungen unterworfen. Die EaD-Schätzungen müssen danach plausibel und unmittelbar einleuchtend sein und die Einschätzung der Bank bezüglich der wesentlichen Einflußgrößen des EAD widerspiegeln. Darüber hinaus müssen alle verfügbaren relevanten Informationen zur EAD-Schätzung in den Prozeß einbezogen werden. Die EAD-Schätzungen müssen beim Risikomeß- und Risikosteuerungsprozeß, bei der Festlegung von Limiten, bei der internen Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung und bei der Profitabilitäts-Analyse berücksichtigt werden. Die EAD-Schätzungen einzelner Kredite sind in mindestens jährlichen Zeitabständen zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch ein Backtesting-Prozeß zu implementieren, der in mindestens jährlichem Abstand durchgeführt wird und neben Stresstests auch einen Vergleich zwischen geschätzten und empirischen EADs beinhaltet. Die Ermittlung historischer EAD-Werte muß auf einer Datenhistorie von mindestens 7 Jahren basieren. Der gesamte Prozeß der Berechnung der EADs muß der Überwachung durch die Geschäftsleitung und das oberste Verwaltungsorgan sowie der regelmäßigen Kontrolle durch die interne Revision unterliegen. Unter Länderrisiko-Aspekten muß berücksichtigt werden, daß das Exposure at Default sich bei Länderrisiken von dem Exposure at Default bei Corporates unterscheidet. Restlaufzeit: Die Restlaufzeit eines Geschäfts darf im fortgeschrittenen Ansatz von der Bank selber ermittelt werden. Die anzunehmende Restlaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, und maximal 5 Jahre: In diesen Grenzen ist sie wie folgt definiert541: „Falls nicht anders definiert, ist die Restlaufzeit die maximale Zeitspanne, die dem Kreditnehmer zur vollständigen Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (Rückzahlung der Kreditsumme, Zinsen, 539 540 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 55 und Seite 83. Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 57 und Seite 84 ff. 268 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Gebühren) unter den Bedingungen des Kreditvertrags gewährt wurde (Üblicherweise die verbleibende Vertragslaufzeit).“ Bei einem Instrument mit einem vorher festgesetzten Tilgungsplan ist die Restlaufzeit das wie folgt definierte gewichtete Mittel der restlichen Cash Flows: ∑ tCF = ∑ CF t M weighted t , ( 68.) t t wobei CFt als der zum Zeitpunkt t gemäß Vertrag fällige Cash Flow definiert ist“. Falls eine Laufzeitanpassung im IRB-Basisansatz nicht explizit gefordert wird, ist die effektive Restlaufzeit für alle Kredite gleich und beträgt 2.5 Jahre. Unter Länderrisiko-Gesichtspunkten ist zu bemerken, daß bei der Verlustquote häufig nicht die Restlaufzeit, sondern die Ursprungslaufzeit des Geschäftes eingeht. C) Besicherung und Garantien Der Vorschlag des Basler Ausschusses enthält auch eine bedeutende Ausdehnung anrechenbarer Besicherungen über die klassischen Verpfändungen und Garantien hinaus. Es gibt 2 Ansätze bei Sicherheiten, die von der Bank gewählt werden können: Nach dem Einfachen Ansatz zur Anrechnung von Sicherheiten erhält der besicherte Anteil der Forderung das Risikogewicht der Sicherheit, die mit dem Marktwert angesetzt wird. Diese Vorgehensweise entspricht der momentan gebräuchlichen Vorgehensweise (mit dem Unterschied, daß momentan keine Marktbewertung der Sicherheiten vorgesehen ist). Die Sicherheiten müssen dementsprechend mindestens alle sechs Monate neu bewertet werden. Als Einschränkung der Sicherheitenanrechnung sind keine Laufzeitinkongruenzen zwischen Kredit und Sicherheit möglich. Als neue Möglichkeit wird mit dem On balance Sheet netting erlaubt, daß Kredite und Einlagen für Eigenkapitalzwecke verrechnet werden können. Der umfassende Ansatz basiert auf der Berechnung eines bereinigten Sicherheitenwertes über sogenannte Haircuts, die von Neubewertungsfrequenz, Art der Sicherheit und Geschäftsart abhängig sind. Bei der Anrechnung von Sicherheiten ist die Entlastung allerdings auf eine bestimmte Mindestquote begrenzt, die zur Abdeckung verbleibender rechtlicher Risiken dienen soll. Beim umfassenden Ansatz zur Anrechnung von Sicherheiten ist eine inkongruente Absicherung bezüglich der Variablen Laufzeit, Betrag und Währung möglich. Inkongruenzen werden durch zusätzliche Haircuts im bereinigten Sicherheitenwert berücksichtigt. Generell werden im umfassenden Ansatz keine Absicherungen von Restlaufzeiten < 1Jahr anerkannt. Eine wichtige qualitative Voraussetzung für die Anerkennung von Sicherheiten in beiden Ansätzen ist, daß keine bedeutende positive Korrelation zwischen den Ausfallrisiken des Kreditnehmers und den Ausfallrisiken der Sicherheiten/Garantiegeber besteht. Unter Länderrisiko-Gesichtspunkten ist 541 Text zitiert aus der deutschen Übersetzung des 2. Konsultationspapiers. 269 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management erwähnenswert, daß bei Unternehmen in EM Ländern eine Sicherheit des Heimatstaats anerkannt wird. Unter reinen Aspekten des Länderrisikos dürfte diese im Prinzip nicht berücksichtigt werden, während unter Ausfallrisiko-Gesichtspunkten durchaus von einer besichernden Wirkung ausgegangen werden kann. 2.3.4.6.2 Säule II: Prüfung durch die Bankenaufsicht Mit der zweiten Säule der neuen Regelungen fügt der Basler Auschuss die umfangreichen EigenkapitalVorschriften und auch alle sonstigen bis dahin im Rahmen von Mindeststandards aufgestellten Verpflichtungen der Banken in ein Regelwerk regelmässiger Prüfungen ein, die durch die jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörden vor Ort durchzuführen sind. Die Kontrollfunktion der Bankenaufsicht soll dabei durch Einblicke in die bankinterne Eigenkapitalsteuerung gestärkt werden. Vor allem die bankintern implementierten Methoden zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs werden diesbezüglich eingehenden Prüfungen der nationalen Aufsichtsbehörden unterzogen. Nach einer entsprechenden Prüfung vor Ort kann die nationale Aufsichtsbehörde über die Mindestnorm hinausgehende Kapitalanforderungen verordnen. Mit dieser zweiten Säule der neuen Vorschläge räumt sich die Bankenaufsicht weitreichende Freiheiten ein und erhält insbesondere einen großen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Eigenkapitalanforderungen für einzelne Institute. 2.3.4.6.3 Säule III: Offenlegungsvorschriften Die dritte Säule der Vorschläge ergänzt die Kapitalanforderungen und die aufsichtlichen Prüfungen um einen Aspekt der Marktdisziplin. Dieser umfasst die Verpflichtung der Institute zur öffentlichen Bekanntmachung wesentlicher risikorelevanter Informationen, die im Basler Papier ausführlich angeführt werden542. Durch die Pflicht zur Veröffentlichung dieser Informationen soll jeder Marktteilnehmer ein klares Bild darüber erhalten können, inwieweit die Institute in der Lage sind, Verluste verkraften zu können. Andererseits zielen die Veröffentlichungspflichten darauf ab, daß die aufsichtlichen Vorschriften und Empfehlungen im Sinne einer „Selbstregulierung des Markts“ aufgenommen werden und auf diese Weise ein Anreiz zur weitgehenden Erfüllung der aufsichtlichen Qualitätsstandards geschaffen wird. 2.3.4.6.4 Konsolidierungsbereich543 Die bisherigen Ausführungen zur Konsolidierung nach dem Basler Accord sollen dem Vorschlag des Basler Ausschusses entsprechend beträchtlich erweitert werden. Im wesentlichen erfolgt mit der Einbeziehung der Wertpapierfirmen sowie der geplanten Einführung des Abzugsverfahrens für Minderheitsbeteiligungen eine Angleichung an das deutsche KWG. Bedeutender ist darüber hinaus die Forderung, daß Banken auch auf Einzelinstituts- und Teilkonzernebene innerhalb einer Gruppe die Kapitalanforderungen nachweislich erfüllen müssen. Die vorliegenden Vorschläge des Basler Ausschusses beinhalten eine deutliche Erweiterung des Konsolidierungsbereiches der Eigenkapitalvorschriften, indem 542 Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 154 ff. 270 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management diese in Zukunft auch für Holdinggesellschaften gilt, die wesentliche Anteile an einer Bank oder Bankengruppe halten. Durch diese Regelung wird ein Unterlaufen der Eigenkapitalvorschriften durch Schaffung einer Holding-Struktur verhindert. Unter Länderrisiko-Aspekten ist diesbezüglich bedeutsam, daß Tochtergesellschaften einer Bank-Holding im Ausland in den neuen Regelungen die gleichen Bestimmungen erfüllen müssen wie die Muttergesellschaft. Dies verhindert, daß über eine HoldingStruktur Tochtergesellschaften, deren Kreditportefeuille besondere Konzentrationsrisiken (i.A. Länderrisiken) aufweist, auf Stand-alone-Basis den Standardansatz (s.u.) anwenden, während andere Banken der Finanzgruppe durch die Anwendung des IRB-Ansatzes in den Genuß der geringeren Eigenkapitalanforderungen kommen. Obwohl im ersten Konsultationspapier angekündigt, werden Versicherungstöchter von Banken nicht in die aktuellen Regelungen mit aufgenommen. Die Beteiligung wird bei der Bank wie alle sonstigen Anteile an Unternehmen mit 100 % gewichtet und sind somit mit 8 % Kapital zu unterlegen. 543 Zum Konsolidierungsbereich der Regelungen siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: 2003, Seite 1- 5. 271 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 272 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3 Methoden der Länderrisiko-Quantifizierung 3.1 Ermittlung des länderrisikorelevanten Exposures Die Quantifizierung des Länderrisikos, dem eine Bank ausgesetzt ist, setzt zunächst an der Definition und der Ermittlung der durch Länderrisiko gefährdeten Beträge an. Diese werden als länderrisikorelevante Exposures bezeichnet544. Unter diesem Begriff sei für jedes Geschäft der auf Länder-Ebene aggregierte Erwartungswert aller Zahlungsströme verstanden, die den in der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition festgelegten Risiken unterliegen. Die Ermittlung des länderrisikorelevanten Exposures erfolgt in zwei Schritten: • Länder-Zuordnung: Als erster Schritt der Exposure-Ermittlung muss jedem Geschäft ein Land („Risikoland“ oder „Country of risk“) zugeordnet werden, das bezüglich des Länderrisikos dieses Geschäfts relevant ist. Obwohl diese Zuordnung zumeist eindeutig ist, können einem einzelnen Geschäft in bestimmten Fällen auch mehrere Risikoländer anteilig zugeordnet werden, wobei die Methodik der Anteilsberechnung geschäftsartenspezifisch festzulegen ist. • Exposure-Ermittlung: Darüber hinaus ist ein jeweils geschäftsartenspezifischer Berechnungsalgorithmus festzulegen, wie aus den verschiedenen geschäftsspezifischen Kenndaten einzelner Geschäfte der durch Länderrisiko gefährdete Betrag zu berechnen ist. Abhängig von der Verwendung der Exposure-Kennzahlen in der Länderrisiko-Steuerung ist danach gegebenenfalls eine länder- und / oder produktweise Aggregation durchzuführen. In Limit-Systeme gehen zum Beispiel i.A. länderweise aggregierte Daten ein, die gegebenenfalls noch nach Produktarten differenziert werden. In der Vorkalkulation liegen hingegen stets Exposures auf Einzelgeschäftsebene vor, die nicht weiter aggregiert werden, sondern unmittelbar in die Ertragsberechnungen eingehen545. 3.1.1 Prinzipien der Länder-Zuordnung Die Zuordnung eines bestimmten Geschäfts zu einem Risikoland erfolgt nach den Prinzipien der LänderZuordnung. Diese gehen von einzelnen geschäftsspezifischen Kenndaten aus, anhand derer das Risikoland zumeist eindeutig festgelegt werden kann. Die einheitliche Definition dieser Zuordnungsprinzipien ist eine Grundvoraussetzung für die unverzerrte Risikomessung, da sie einerseits die Verteilung der Geschäfte auf die verschiedenen Länder und andererseits die Menge der länderrisikorelevanten Geschäfte insgesamt beeinflusst. Die möglichen geschäftsspezifischen Kriterien, die bei dieser Zuordnung relevant sein können, sind: 544 545 In dem Fall, in dem sich der Länderrisikobezug eindeutig aus dem Kontext ergibt, wird im folgenden vereinfachend von Exposure gesprochen. Zu dem Begriff der Geschäfts-Vorkalkulation siehe Abschnitt 2.2.3. 273 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Das Sitzland des Kontrahenten oder (im Fall mehrerer Kontrahenten) desjenigen Kontrahenten, für den sich aus dem Geschäft eine länderrisikobehaftete Zahlungsverpflichtung ergibt, • die rechtliche Eigenständigkeit des Kontrahenten, • der Sitz eines evtl. Sicherheitengebers / der Lagerort einer evtl. dinglichen Sicherheit. Abhängig von diesen Kriterien werden im folgenden die drei in der bankbetrieblichen Praxis vorherrschenden Zuordnungsprinzipien vorgestellt. Diese sind: • Schwaches Domizilprinzip, • Strenges Domizilprinzip und • Ultimate Parent Prinzip. Neben diesen Zuordnungsprinzipien sind weitere Mischformen und andere Zuordnungskriterien möglich, die auch an anderen als den oben genannten Kriterien anknüpfen können. Zur Definition der verschiedenen Zuordnungsprinzipien ist zunächst die Definition der Begriffe Kontrahent, Eigenständigkeit und Sitzland notwendig. Als Kontrahent eines Geschäfts gilt generell die juristische Person, deren Organisationseinheit546 oder die natürliche Person, mit der die Bank im Rahmen des Geschäfts ein rechtliches Vertragsverhältnis (Kreditvertrag / Kaufvertrag / etc.) eingeht. In den Fällen, in denen mehrere Kontrahenten an einem Geschäft beteiligt sind, ist geschäftsspezifisch festzulegen, welcher Kontrahent für die Bestimmung des Länderrisikos relevant ist547. Die im folgenden angeführten Zuordnungsprinzipien beziehen sich stets auf diesen „relevanten Kontrahenten“. Als Beispiel sei der Kauf einer brasilianischen Staatsanleihe von einem amerikanischen Makler angeführt. Dieser ist als Verkäufer der Anleihe offensichtlich unmittelbarer Kontrahent. Ein weiterer Kontrahent dieses Geschäfts ist allerdings der brasilianische Staat, da zwischen dem Halter der Anleihe und dem brasilianischen Staat ein Schuldverhältnis besteht. Der brasilianische Staat wird in Bezug auf das Länderrisiko des Geschäfts als relevanter Kontrahent definiert, da das mit dem Geschäft verbundene Länderrisiko überwiegend von Brasilien als Emittenten-Land ausgeht. Da die USA (Sitzland des Maklers) als weitgehend länderrisikofrei angesehen werden kann, wird der Makler im Kontext der Länderrisiko-Steuerung nicht als relevanter Kontrahent definiert. Hätte der Makler sein Sitzland z.B. in Argentinien, so wäre der Makler ebenfalls relevanter Kontrahent und das Länderrisiko des Geschäfts wäre anteilig zwischen Brasilien und Argentinien aufzuteilen. Unter dem Sitzland oder Domizil548 eines Kontrahenten versteht man das Land/den Staat, auf dessen ökonomischem Territorium der Kontrahent den Schwerpunkt seiner Wirtschaftstätigkeit hat549. Der 546 Dies bezieht sich auf rechtlich unselbständige Teilbereiche (Niederlassungen) von Konzernen im Ausland. In einzelnen Sonderfällen können auch mehrere relevante Kontrahenten (in verschiedenen Ländern) das Länderrisiko des Geschäfts ausmachen. In diesem Fall sind Anteile der verschiedenen Kontrahenten am Länderrisiko des Geschäfts festzulegen. 548 Die Begriffe Sitzland und Domizil werden im folgenden synonym verwendet. 549 Zu den Begriffen Sitzland (Residence), ökonomischem Territorium (economic territory) und Schwerpunkt der Wirtschaftstätigkeit (center of economic interest) siehe International Monetary Fund (IMF): 2001, Seite 20 – 22. 547 274 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Begriff des ökonomischen Territoriums eines Landes umfasst das geographische Territorium, auf dem die Regierung des Landes administrativ-souveräne Hoheitsrechte ausübt und innerhalb dessen Grenzen sich Personen, Güter und Kapital frei bewegen können und administrativ gleich behandelt werden. Das ökonomische Territorium eines Landes ist zumeist identisch mit dem politischen Staatsgebiet, unterscheidet sich von diesem allerdings in bestimmten Sonderfällen: • Offshore-Gebiete (z.B. Cayman Islands) werden im Allgemeinen nicht zum ökonomischen Territorium des Landes, das administrative Hoheitsrechte auf ihrem Gebiet ausübt, hinzugezählt, da Offshore-Gebiete in Bezug auf Kapitalbewegungen und die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bevorzugte Gebiete sind. • Internationale Organisationen werden im Allgemeinen nicht als in einem bestimmten Land ansässig erachtet, sondern verfügen über ihre eigenen rechtlichen Enklaven, über die sie souveräne Hoheitsrechte ausüben. Da Internationale Organisationen im Allgemeinen von einer Vielzahl von Staaten getragen und finanziert werden, gelten Forderungen gegenüber diesen Organisationen üblicherweise als länderrisikofrei. Nach Feststellung des relevanten Kontrahenten ist das mit dem Kontrahenten verbundene Land des Länderrisikos festzustellen. Bei Kontrahenten, die nur in einem Land geschäftlich tätig sind, ist die Länder-Zuordnung für alle angeführten Verfahren eindeutig und resultiert in der Zuordnung dieses Landes. Ist hingegen der Fall gegeben, daß Kontrahenten eine geographisch diversifizierte Organisationsstruktur aufweisen, so ist die Feststellung des Risikolands nicht unmittelbar ersichtlich und muss durch Anwendung der im folgenden vorgestellten Zuordnungsprinzipien durchgeführt werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Kontrahent eine Organisationseinheit eines multinationalen Konzerns ist. Organisationseinheiten multinationaler Konzerne unterscheiden sich durch ihre Eigenständigkeit (i.e. rechtliche Stellung) in zentrale Organisationseinheiten, Niederlassungen und Tochtergesellschaften550. Zentrale Organisationseinheiten („Zentrale“) entsprechen der obersten Organisationseinheit eines multinationalen Konzerns und sind daran zu erkennen, daß die Geschäftsführung des Konzerns in dieser Einheit angesiedelt ist. Niederlassungen sind rechtlich unselbständige Organisationseinheiten eines multinationalen Konzerns. Niederlassungen gelten in der vorliegenden Untersuchung nicht als eigenständig. Tochtergesellschaften sind rechtlich selbständige Organisationseinheiten eines multinationalen Konzerns und gelten somit als eigenständig. Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne stellen einen grossen Teil der in Emerging Market Länder vergebenen Kredite, weshalb die Länderzuordnung dieser Geschäfte in der Länderrisiko-Steuerung besonders bedeutsam ist. Als Sonderfall der Konzernbeziehungen lassen sich Joint Venture Unternehmen anführen, die als Tochtergesellschaften mehrerer Unternehmen nicht eindeutig einem Kontrahenten zugeordnet werden können. In dem Fall, wenn die Muttergesellschaften in unterschiedlichen Ländern domizilieren, ist die LänderZuordnung über Annahmen festzulegen. 550 Die Begriffe Niederlassung und Tochtergesellschaft folgen den Bestimmungen des Basler Konkordats (siehe Abschnitt 2.3.4.3.). 275 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3.1.1.1 Schwaches Domizilprinzip Das Schwache Domizilprinzip beschreibt eine Länder-Zuordnung, nach der in Abhängigkeit von der rechtlichen Eigenständigkeit des Kontrahenten das aus einem Geschäft resultierende Länderrisiko entweder dem Domizilland des Kontrahenten oder dem Domizilland der Zentrale des Kontrahenten zugeordnet wird. Die Zuordnung erfolgt nach der folgenden Unterscheidung: • Handelt es sich bei dem Kontrahenten um eine in dem entsprechenden Land rechtlich eigenständige Einheit, wird das Geschäft dem Land zugeordnet, in dem der Kontrahent seinen rechtlichen Sitz hat. Rechtlich eigenständige Einheiten sind natürliche oder juristische Personen. Dies beinhaltet beispielsweise Staaten, Personen oder Kapitalgesellschaften. • Handelt es sich bei dem Kontrahenten um eine rechtlich unselbständige organisatorische Einheit eines multinationalen Konzerns (Filiale oder Niederlassung), gilt die rechtlich unselbständige Niederlassung nicht als relevanter Kontrahent, sondern lediglich als Teil des Gesamtkonzerns. Als Sitzland des Kontrahenten gilt daher das Sitzland der Konzernzentrale. Daher ist das Geschäft in diesem Fall nicht dem Sitzland dieser Einheit, sondern dem Sitzland der Zentrale des multinationalen Konzerns zuzuordnen. Das bedeutet, daß ein Geschäft nach dem schwachen Domizilprinzip dem Land zugeordnet wird, in dem der Kontrahent seinen rechtlichen Sitz hat. Die Länderzuordnung nach dem schwachen Domizilprinzip beinhaltet zweierlei Annahmen: • Daß multinationale Konzerne in dem Fall, wenn in einem für sie ausländischen Land eine Krise entsteht, die Verbindlichkeiten rechtlich selbständiger Unternehmenseinheiten in diesem Land nicht übernehmen, die Verbindlichkeiten rechtlich unselbständiger Filialen und Niederlassungen allerdings übernehmen. Die Plausibilität dieser Annahme hängt im Einzelfall von der Jurisdiktion der beteiligten Länder ab, wofür sich unterschiedliche Beispiele finden lassen. Während europäische Gerichte tendentiell eine Haftung der Muttergesellschaft für rechtlich selbständige Tochtergesellschaften negieren551, tendieren amerikanische Gerichte zur Annahme einer umfassenden Haftung von Konzernen für alle Tochtergesellschaften552. • Daß multinationale Konzerne in dem Fall, wenn in dem Land des Konzerns eine Krise ensteht, das Kapital rechtlich selbständiger Unternehmenseinheiten in anderen Ländern nicht abziehen, die Verbindlichkeiten rechtlich unselbständiger Filialen und Niederlassungen allerdings von dem Ausfall betroffen sind. Die praktische Erfahrung zu dieser Annahme zeigt, daß dies zumeist zutrifft. So waren beispielsweise im Rahmen der Asien-Krise europäische Tochterunternehmen 551 Als Beispiel sei die Insolvenz des niederländischen Flugzeugbauers Fokker angeführt, dessen Verbindlichkeiten die Muttergesellschaft DaimlerChrysler nicht übernehmen musste. 552 Als Beispiel sei die Entscheidung des Falls Wells Fargo vs. Citibank angeführt. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten der rechtlich eigenständigen Citibank-Tochtergesellschaft Citibank Manila, die aufgrund eines Devisenmoratoriums der Philippinen nicht bedient wurden. Wells Fargo Inc. klagte in den USA gegen Citibank New York Inc. auf Übernahme der Verbindlichkeiten und gewann nach jahrelangem Rechtsstreit in letzter Instanz vor dem Supreme Court. 276 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management asiatischer Konzerne nur geringfügig von der Krise betroffen, während zahlreiche Niederlassungen geschlossen wurden. Für das schwache Domizilprinzip lassen sich folgende Beispiele anführen: • Eine Handelsfinanzierung einer deutschen Bank mit einer brasilianischen Niederlassung eines indonesischen Konzerns wird nach dem schwachen Domizilprinzip Indonesien zugeordnet, da der Kontrahent (die Niederlassung mit dem Sitzland Brasilien) rechtlich unselbständig ist. • Eine Handelsfinanzierung einer deutschen Bank mit einer brasilianischen Tochtergesellschaft eines indonesischen Konzerns wird nach dem schwachen Domizilprinzip Brasilien zugeordnet, da der Kontrahent rechtlich selbständig ist. Als Vorteil des schwachen Domizilprinzips ist besonders hervorzuheben, daß – wie bereits aus den voranstehenden Bemerkungen ersichtlich wird - die dem schwachen Domizilprinzip zugrunde liegenden Annahmen durch praktische Erfahrung weitgehend Bestätigung finden. Als Nachteil des schwachen Domizilprinzips ist anzuführen, daß die DV-technische Umsetzbarkeit dieser Länderzuordnung von der Verfügbarkeit der Konzernstrukturen und rechtlichen Stellung aller Kontrahenten abhängt. Da diese Daten nicht immer verfügbar sind, ist das schwache Domizilprinzip DV-technisch vergleichsweise aufwendig zu implementieren. 3.1.1.2 Strenges Domizilprinzip Das strenge Domizilprinzip beschreibt eine Länder-Zuordnung, nach der das aus einem Geschäft resultierende Länderrisiko generell dem Domizilland des Kontrahenten zugeordnet wird. Dabei wird nicht zwischen rechtlich selbständigen und unselbständigen Kontrahenten unterschieden. Das strenge Domizilprinzip beinhaltet somit zweierlei Annahmen: • Daß multinationale Konzerne in dem Fall, wenn im Land des Kontrahenten eine Krise ausbricht, weder Verbindlichkeiten rechtlich selbständiger Unternehmenseinheiten noch Verbindlichkeiten rechtlich unselbständiger Filialen und Niederlassungen übernehmen. Diese Annahme kann zumindest für rechtlich unselbständige Filialen und Niederlassungen als zu konservativ angesehen werden, da die internationale Rechtsprechungspraxis in diesen Fällen häufig von einer Haftungsverpflichtung der Muttergesellschaft ausgeht553. • Daß multinationale Konzerne in dem Fall, wenn im Land des Konzerns eine Krise ausbricht, generell kein Kapital aus ausländischen Unternehmenseinheiten abziehen, unabhängig von deren rechtlicher Stellung. Diese Annahme trifft allerdings nicht ganz die praktische Erfahrung, da Verbindlichkeiten rechtlich unselbständiger Filialen und Niederlassungen in länderspezifischen 553 Wie bereits voranstehend erwähnt wurde, ist die Haftungsverpflichtung einer Konzern-Muttergesellschaft für ausländische Tochtergesellschaften unklar und von den betroffenen Jurisdiktionen abhängig. 277 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Krisen des „Mutterlands“ zumeist betroffen sind, da der Konzern alle bei der Filiale / Niederlassung vorhandenen Devisen zur Deckung der Verbindlichkeiten des Konzerns verwendet. Für das strenge Domizilprinzip lassen sich folgende Beispiele anführen: • Eine Handelsfinanzierung einer deutschen Bank mit einer brasilianischen Niederlassung eines indonesischen Konzerns wird nach dem strengen Domizilprinzip Brasilien zugeordnet. • Eine Handelsfinanzierung einer deutschen Bank mit einer brasilianischen Tochtergesellschaft eines indonesischen Konzerns wird nach dem strengen Domizilprinzip Brasilien zugeordnet. Als Nachteil des strengen Domizilprinzips ist hervorzuheben, daß die durch das strenge Domizilprinzip implizierten Annahmen eher konservativ sind und die ökonomischen Verflechtungen von Niederlassungen mit ihrer jeweiligen Muttergesellschaft nicht berücksichtigen. Vorteil des strengen Domizilprinzips ist, daß die rechtliche Stellung des Kontrahenten nicht als zusätzliche Information zu einem Geschäft benötigt wird und damit der Aufwand der DV-technischen Umsetzung des strengen Domizilprinzips geringer ist als beim schwachen Domizilprinzip. 3.1.1.3 Ultimate Parent Prinzip Als Alternative zu den beiden voranstehend angeführten Domizilprinzipien ist die Zuordnung einzelner Geschäfte zu Ländern nach dem Ultimate Parent Prinzip anzuführen. Unabhängig von der rechtlichen Eigenständigkeit des Kontrahenten wird im Rahmen des Ultimate Parent Prinzips das aus einem Geschäft resultierende Länderrisiko im Fall multinationaler Konzerne grundsätzlich dem Domizil der Muttergesellschaft zugeordnet. Das Ultimate Parent Prinzip beinhaltet zweierlei Annahmen: • Daß international tätige Unternehmen unabhängig von den rechtlichen Haftungsgrundlagen in voller Höhe für die Verbindlichkeiten ihrer ausländischen Geschäftseinheiten einstehen. Wie bereits dargelegt wurde, ist dies zwar unter amerikanischer Rechtsprechung der Fall. Allerdings kann diese Annahme nicht für alle Jurisdiktionen verallgemeinert werden. Darüber hinaus ist bei der Durchsetzung der Ansprüche im Allgemeinen auch in den USA mit langwierigen rechtlichen Streitigkeiten zu rechnen, weshalb die Haftungsannahme zumindest nicht uneingeschränkt gemacht werden sollte. • Daß multinationale Konzerne in dem Fall, wenn in dem Land des Konzerns eine Krise ausbricht, das Kapital aus allen ausländischen Unternehmenseinheiten abziehen, unabhängig von deren rechtlicher Stellung. Diese Annahme trifft allerdings nicht ganz die praktische Erfahrung, da Verbindlichkeiten rechtlich selbständiger Tochtergesellschaften in länderspezifischen Krisen des „Mutterlands“ häufig nicht betroffen sind. Für das Ultimate Parent Prinzip lassen sich folgende Beispiele anführen: • Eine Handelsfinanzierung einer deutschen Bank mit einer brasilianischen Niederlassung eines indonesischen Konzerns wird nach dem Ultimate Parent Prinzip Indonesien zugeordnet. 278 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Eine Handelsfinanzierung einer deutschen Bank mit einer brasilianischen Tochtergesellschaft eines indonesischen Konzerns wird nach dem Ultimate Parent Prinzip Indonesien zugeordnet. Als wesentlicher Nachteil des Ultimate Parent Prinzips ist anzuführen, daß die Länderrisiken von Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne nicht immer korrekt abgebildet werden, da mit der Haftung zumindest grössere rechtliche Probleme verbunden sind. Da es sich bei den damit verbundenen Geschäften um vergleichsweise bedeutende Unternehmen in den betreffenden EM Ländern handelt, dürfte dieser Fehler zu einer deutlichen Unterschätzung des risikorelevanten Exposures führen. Als Vorteil des Ultimate Parent Prinzips ist wie beim strengen Domizilprinzip hervorzuheben, daß die rechtliche Stellung des Kontrahenten nicht als zusätzliche Information zu einem Geschäft benötigt wird und damit der Aufwand der DV-technischen Umsetzung des Ultimate Parent Prinzips geringer ist als beim schwachen Domizilprinzip. 3.1.1.4 Neuere Zuordnungsprinzipien Neuere Zuordnungsprinzipien entsprechen entweder Kombinationen der voranstehend vorgestellten Zuordnungsprinzipien oder sie orientieren sich an weiteren Kriterien des Geschäfts oder des Kontrahenten. So lassen sich beispielsweise folgende Zuordnungskriterien anführen: Basierend auf einer strikt risikobezogenen Zuordnung lässt sich das Country of Cash Flow Prinzip definieren, nach dem ein Geschäft dem Land zugeordnet wird, aus dem letztlich die mit dem Geschäft verbundenen Zahlungsströme stammen. Damit entspricht das Country of Cash Flow Prinzip in den meisten Fällen dem schwachen Domizilprinzip, in einigen Spezialfällen (z.B. der Offshore-Finanzierung mit Special Purpose Vehicles (SPVs)) weicht es allerdings davon ab. Das Country of Cash Flow Prinzip benötigt zu seiner DV-technischen Umsetzung eine separate geschäftsspezifische Information über das Herkunftsland der Zahlungsströme. Die notwendige Einführung einer derartigen Information in die technischen Systeme kann als praktischer Nachteil dieses Zuordnungsprinzips verstanden werden. Nach dem Worst Case Prinzip wird ein Geschäft in Abhängigkeit von der geltenden Ausprägung des Länder-Ratings entweder dem Sitzland des Kontrahenten oder dem Sitzland der Muttergesellschaft zugeordnet, wobei das Land mit dem schlechteren Länder-Rating gewählt wird. Ein wesentlicher Nachteil dieses Zuordnungsprinzips ist, daß aufgrund der Verwendung des Länder-Ratings als Zuordnungskriterium ein Geschäft im Zeitverlauf „das Land wechseln“ kann554 und damit eine entsprechende Abnahme/Zunahme des Länderrisikos der betroffenen Länder suggeriert wird, die nur in der Methodik der Länderzuordnung begründet liegt. Die Umsetzung des Worst Case Prinzips setzt wie das schwache Domizilprinzip die Kenntnis der Konzernverflechtungen des Kontrahenten voraus, was als praktischer Nachteil dieses Zuordnungsprinzips verstanden werden kann. 554 Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich das Rating des Konzern-Sitzlands soweit verschlechtert, daß das Rating des Konzern-Sitzlands unter das Rating des Sitzlands der Tochtergesellschaft fällt. 279 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3.1.1.5 Kriterien zur Wahl der Zuordnungsprinzipien Abwägung der Annahmen: Bei der Beurteilung der Zuordnungsprinzipien ist vor allem zu untersuchen, ob die zugrunde liegenden Annahmen jeweils im Einklang mit der Realität stehen. Dabei lässt sich beispielsweise feststellen, daß die Annahmen des schwachen und des strengen Domizilprinzips mit den in der Praxis zu machenden Beobachtungen eher in Einklang stehen als die Annahmen, die dem Ultimate Parent Prinzip zugrunde liegen. Das schwache Domizilprinzip lässt sich dabei als Kompromiss zwischen den jeweils relativ strengen Annahmen von Ultimate Parent Prinzip und strengem Domizilprinzip verstehen. Aufsichtsrechtliche Vorgaben: Die Zuordnung von Forderungen zu einzelnen Ländern wird in Deutschland durch die „Länderrisikoverordnung für die Meldung nach §25 KWG zum Auslandskreditvolumen“555 vorgegeben und muss nach dem strengen Domizilprinzip erfolgen. Dies beinhaltet keine Verpflichtung, das strenge Domizilprinzip in der internen Länderrisiko-Steuerung anzuwenden, sondern bezieht sich nur auf die angeführte Meldung. In den Vorschriften zur Bilanzierung nach US GAAP (SEC Guide 3556) ist hingegen eine Verwendung des Country of Cash Flow Prinzips vorgeschrieben. Auswirkung auf das Exposure: Als weiteres Beurteilungskriterium für die Wahl des Zuordnungsprinzips ist die Auswirkung des Zuordnungsprinzips auf die Verteilung des gesamten länderrisikorelevanten Exposures zu beachten. Dies lässt sich am besten anhand der folgenden Tabelle beurteilen, die anhand der geschilderten Annahmen die Länderzuordnung der beiden Zuordnungsprinzipien zusammenfasst. Tabelle 3.1: Länderzuordnung nach den verschiedenen Zuordnungsprinzipien ZuordnungsPrinzip Strenges Domizilprinzip Schwaches Domizilprinzip Ultimate Parent Prinzip 555 556 Land des Cash Flows Rechtsform des Kontrahenten Länder-Event im Sitzland des Kontrahenten (Land C1) Anrechnung Verlust X Land C1 Selbständig X Land C2 Selbständig X Land C1 Unselbständig X Land C2 Unselbständig X Land C1 Selbständig X Land C2 Selbständig X Land C1 Unselbständig Land C2 Unselbständig Land C1 Selbständig Land C2 Selbständig Land C1 Unselbständig Land C2 Unselbständig Siehe Abschnitt 2.3.2.1. Siehe SEC 1933 Act Guide 3 (Statistical disclosure by bank holding companies). 280 Länder-Event im Sitzland der Muttergesellschaft (Land C2) Anrechnung Verlust X X X X X X X X X X X X X X X X X Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Wie aus der angeführten Tabelle ersichtlich ist, unterscheiden sich das strenge Domizilprinzip und das schwache Domizilprinzip vorwiegend in der Zuordnung von Geschäften rechtlich unselbständiger Kontrahenten. Geht man davon aus, daß große multinationale Konzerne ihren Hauptsitz vorwiegend in Industrieländern haben, impliziert das strenge Domizilprinzip ein größeres länderrisikorelevantes Exposure in riskanteren Ländern, da Geschäfte aller ausländischen Tochtergesellschaften von multinationalen Konzernen in diesem Fall dem jeweiligen Sitzland zugeordnet werden. Das schwache Domizilprinzip führt hingegen zu einem grösseren länderrisikorelevanten Exposure in Industrieländern, da Geschäfte rechtlich unselbständiger Niederlassungen multinationaler Konzerne dem Sitzland des Konzerns zugeordnet werden. Auf Basis derselben Argumentation lässt sich für das Ultimate Parent Prinzip letztlich feststellen, daß dieses zu einem wiederum grösseren länderrisikorelevanten Exposure in Industrieländern führt, da Geschäfte mit ausländischen Geschäftseinheiten multinationaler Unternehmen generell dem Mutterland des Konzerns zugeordnet werden. Beschränkt man die Betrachtung allein auf Emerging Market Länder, führt eine Länder-Zuordnung nach dem strengen Domizilprinzip somit zu dem grössten länderrisikorelevanten Exposure in Emerging Market Ländern und eine Länder-Zuordnung nach dem Ultimate Parent Prinzip zu dem geringsten länderrisikorelevanten Exposure in Emerging Market Ländern. Anzahl und Art der Fehlzuordnungen: Wie aus der voranstehend angeführten Tabelle ersichtlich ist, unterscheiden sich die verschiedenen Zuordnungsprinzipien nicht in der Anzahl der möglichen Fehlzuordnungen, sondern lediglich darin, in welchen Ländern mögliche Fehlzuordnungen auftreten können. Bei der Wahl des Prinzips der Länder-Zuordnung ist somit auch zu beurteilen, welchen Fehlern mehr Gewicht zugewiesen werden soll. Empirisch valide lässt sich dies letztlich nur mit einer Studie auf der Basis empirischer Verlustdaten beantworten, in der Geschäftszuordnungen ex post nach den verschiedenen Zuordnungsprinzipien durchgeführt werden und die Anzahl der Fehlklassifikationen (Zuordnung des Geschäfts zu einem Land, obwohl das Geschäft aufgrund eines anderen Landes ausfiel) für jede Methode ausgezählt wird. Aufgrund des Umfangs derartiger Auswertungen und aufgrund mangelnder Daten wird eine derartige Untersuchung in der vorliegenden Arbeit nicht durchgeführt. Da allerdings der Großteil der bankbetrieblichen Verluste aus Länderrisiken in EM Ländern auftritt, ist davon auszugehen, daß das strenge Domizilprinzip am wenigsten Fehlzuordnungen mit sich bringt (da es zu dem größten Exposure in EM Ländern führt). Datenverfügbarkeit und technischer Aufwand: Die Verwendung verschiedener Zuordnungsprinzipien für die ökonomische Steuerung der Länderrisiken steht in der Praxis unter der Einschränkung, daß neben einer aus ökonomischen Gesichtspunkten gewählten Länder-Zuordnung aus steuerrechtlichen Gründen auch die Geschäftszuordnungen nach HGB und nach US-GAAP (strenges Domizilprinzip / Country of cash flow Prinzip) verfügbar sein müssen. Da die komplette DV-technische Implementierung eines Zuordnungskriteriums im Allgemeinen relativ umfangreich ist, dürfte die zusätzliche Erhebung einer weiteren Grundgesamtheit länderrisikorelevanter Geschäfte nach einem anderen, ökonomischen Zuordnungskriterium in der Praxis einen erheblichen Aufwand verursachen. Aus diesem Grund sollte 281 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management sich die Auswahl der Zuordnungsprinzipien in der Praxis auf die beiden genannten Methoden beschränken. 3.1.1.6 Spezialfälle der Länderrisikozuordnung Wie bereits bei der Diskussion des schwachen Domizilprinzips erwähnt wurde, ist eine von dem Kontrahenten oder der Muttergesellschaft ausgehende Länder-Zuordnung immer dann problematisch, wenn der unmittelbar aus dem Geschäft ersichtliche Kontrahent nicht mit dem relevanten Kontrahenten übereinstimmt, der aus Aspekten des Länderrisikos zur Länder-Zuordnung herangezogen werden sollte. Dies ist beispielsweise bei den meisten Handelsgeschäften557 der Fall. Wie bereits an dem voranstehend angeführten Beispiel des Kaufs einer EM Staatsanleihe ersichtlich wurde, ist der unmittelbare Kontrahent bei Handelsgeschäften mit verbrieften Forderungen nicht mit dem relevanten Kontrahenten identisch, der die aus dem Handelsgeschäft resultierenden länderrisikobehafteten Zahlungen zu leisten hat. Aus diesem Grund sind bei den meisten Handelsgeschäften geschäftsartenspezifische Regeln zur Identifikation des relevanten Kontrahenten aufzustellen. Ein weiteres mögliches Problem der Länder-Zuordnung ergibt sich immer dann, wenn mit einem Geschäft Zahlungsströme von verschiedenen Kontrahenten verbunden sind, die in unterschiedlichen Ländern domizilieren. Um derartige Spezialfälle der Länder-Zuordnung korrekt abbilden zu können, muss die DV-technische wie prozesstechnische Möglichkeit zu einer individuell vom allgemeinen Prinzip abweichenden Länderzuordnung einzelner Geschäfte oder Geschäftsarten gegeben sein. Ist aufgrund der Komplexität des Geschäfts eine manuelle Zuordnung des Risikolands zu einem Geschäft notwendig, sollte diese von Mitarbeitern der Bank durchgeführt werden, die über eine ausreichende Detailkenntnis der betroffenen Geschäfte verfügen. In den folgenden Tabellen werden beispielhaft einige Geschäfts-Typen angeführt, bei denen eine solche individuelle Zuordnung des Risikolands notwendig sein kann. Tabelle 3.2: Länderrisikozuordnung (Beispiele) Geschäftsart Structured Trade Finance / Commodity Trade Finance Kategorie Kreditgeschäft Beschreibung Es handelt sich um Geschäfte, die zwischen Kreditgeber, Kreditnehmer (Produzent) und Abnehmer einer Ware (Händler) geschlossen werden. Als Prototyp eines solchen Geschäfts sei eine Exportvorfinanzierung angeführt, bei der der Kreditnehmer (aus dem riskanten Land C1) den Kreditbetrag zur Produktion von Gütern erhält. Als Tilgung verpflichtet er sich dem Kreditgeber gegenüber zur Lieferung der Güter in einen internationalen Freihafen. Daneben verpflichtet sich der Händler (aus dem sicheren Land C2) dem Kreditgeber gegenüber zur Abnahme der Güter aus dem Freihafen zu einem vorher festgesetzten Preis. Risikoanalyse Es fließen keine länderrisikorelevanten Geldströme aus dem Land C1, sondern der Kredit wird von dem Händler (im sicheren Land C2) getilgt, sobald er den Gegenwert des Kredits in Form der produzierten Ware vom Produzenten erhält. Daher ist das Länderrisiko vorwiegend im Land C2 zu sehen. In Land C1 besteht jedoch ebenfalls ein Risiko, daß der Produzent an der Lieferung der Ware gehindert wird (z. B. Exportverbot etc.) oder er seiner Lieferverpflichtung aus sonstigen Hinderungsgründen ausserhalb seines Einflussbereichs nicht nachkommen kann. Da dieses Lieferrisiko den Transferrisiken zuzurechnen ist, muß es ebenfalls entsprechend berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung derartiger Geschäfte erfolgt unter 557 Auf die Definition des Sammelbegriffs “Handelsgeschäfte” wird im Folgenden noch detaillierter eingegangen. An dieser Stelle seien darunter alle Geschäfte verstanden, die keine Kredite im “klassischen” Verständnis sind. 282 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Aufteilung des Betrags auf Land C1 und Land C2, wobei die Quote mittels einer individuellen Risikoanalyse zu ermitteln ist. Geschäftsart Objektfinanzierung über Leasing Kategorie Kreditgeschäft Beschreibung Bei einer Objektfinanzierung über Leasing werden Besitz, Nutzungsrechte und Risiken an einem Leasingobjekt (z.B. Flugzeug oder Schiff) gegen Zahlung einer Leasingrate an den Leasingnehmer (Sitzland C1) übertragen. Das Eigentum an dem Leasingobjekt wird im Allgemeinen von einer Eigentumsgesellschaft (SPV mit Sitzland C2) gehalten, die Leasinggeber ist und von der Bank kontrolliert wird. Der Kauf des Leasingobjekts wird von der Bank kreditfinanziert, so daß die Leasingraten, die die Eigentumsgesellschaft erhält, unmittelbar als Kreditraten an die Bank weitergegeben werden. Das Sitzland der Eigentumsgesellschaft (im Beispiel das Land des Flugzeug- oder Schiffregisters) ist damit der rechtliche Aufenthaltsort des Leasingobjekts558. Risikoanalyse Unmittelbarer Kontrahent der Bank ist allein die Eigentumsgesellschaft (Land C2), die mit der Bank ein Kreditverhältnis eingeht. Befindet sich das Domizil des Leasingnehmers im Ausland und erfolgen die Leasingraten in einer für den Leasingnehmer fremden Währung, so ist mit den Leasingraten allerdings ein Transferrisiko verbunden. Dieses liegt wirtschaftlich im Sitzland des Leasingnehmers (Land C1) und entspricht von seiner Höhe her dem Gegenwartswert der ausstehenden Leasingraten. Das Leasingobjekt fungiert als Sicherheit, da es bei Rückabwicklung von der Bank verkauft werden kann, wenn die Leasingraten ausbleiben. Geschäftsart Kauf verzinslicher Wertpapiere Kategorie Handelsgeschäft Beschreibung Beispielhaft sei der Kauf von EM Corporate Bonds anzuführen. Während der Kontrahent eine internationale Grossbank (Sitzland C2) ist und das Geschäft in einem Industrieland (Land C3) abgewickelt wird, stellt das gekaufte Wertpapier selber eine Forderung gegen den Emittenten des Wertpapiers (Sitzland C1) dar. Risikoanalyse Der relevante Kontrahent entspricht dem Emittenten des Wertpapiers. Das Länderrisiko liegt somit in Land C1. Geschäftsart Kauf von Aktien Kategorie Handelsgeschäft Beschreibung Beispielhaft sei der Kauf von Aktien eines EM Corporates anzuführen. Während der Kontrahent wie zuvor eine internationale Grossbank (Sitzland C2) ist, wird das Geschäft i.A. an dem lokalen Markt (Land C1) abgewickelt. Die Aktie stellt eine Sachforderung gegen den Emittenten des Wertpapiers (Sitzland C1) dar. Risikoanalyse Der relevante Kontrahent entspricht dem Emittenten des Wertpapiers. Das Länderrisiko liegt allein in Land C1 und besteht (wie wir im folgenden noch sehen werden) allein in einem Event Risiko. Geschäftsart Asset Backed Securities Positionen Kategorie Handelsgeschäft Beschreibung Beispielhaft sei das Halten einer ABS Position beschrieben. Die Zweckgesellschaft residiere in einem OffShore Land O und die vereinbarten Cash Flows der Forderung sind durch einen zugrunde liegenden Pool von Assets besichert. Für die Darstellung einer typischen ABS-Struktur siehe auch Abschnitt 2.2.2.3. Risikoanalyse Der relevante Kontrahent entspricht der Zweckgesellschaft (SPV) in dem Off-Shore Land O. Damit liegt das Länderrisiko der Forderung a priori in dem Offshore-Land. Aufgrund der Besicherung der Forderung durch einen Pool von Wertpapieren sind allerdings auch die Länderrisiken des Forderungs-Pools und die anzurechnende Besicherungswirkung zu untersuchen. Handelt es sich um Wertpapiere, die einem Land zugeordnet werden können, dann ist das Länderrisiko der gesamten SPV-Forderung in diesem Land zu sehen. Ist der Forderungs-Pool hingegen geographisch weit gestreut, so kann von einer vollständigen Diversifizierung der Länderrisiken ausgegangen werden und die SPV-Forderung als länderrisikofrei gelten. 558 Es ist allerdings nicht das Land, mit dem ein entsprechendes Transferrisiko verbunden ist. 283 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3.1.2 Methoden der Exposure-Ermittlung Im Rahmen der Exposure-Ermittlung ist im Anschluß an die Länder-Zuordnung für jedes Geschäft ein Berechnungsalgorithmus festzulegen, wie aus den verschiedenen geschäftsspezifischen Kenndaten der durch Länderrisiko gefährdete Betrag („Länder-Exposure“) zu berechnen ist559. Die Festlegung dieser Berechnungsalgorithmen setzt an der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition an und geht auf Einzelgeschäfts-Ebene auf die Frage ein, welcher Betrag dem in der Risikodefinition spezifizierten Risiko ausgesetzt ist. Dabei ist zu betonen, daß sich das Exposure vom erwarteten Verlustbetrag unterscheidet, der nur einen Teil des Exposures umfasst. Das Exposure setzt sich vielmehr aus erwartetem Verlustbetrag und erwartetem Gesundungs-Betrag (s.g. „Recovery“) zusammen. Auf Aspekte der Ermittlung von Verlustquoten und Gesundungsraten wird in Abschnitt 3.3 ausführlicher eingegangen, weshalb dies an dieser Stelle nicht weiter thematisiert wird. In der vorliegenden Untersuchung umfasst die steuerungsrelevante Länderrisikodefinition Transferrisiko und Country Event Risiko. Dies führt bei der Exposure-Ermittlung dazu, daß das Länder-Exposure eines bestimmten Geschäfts nicht eindeutig (in Bezug auf eine Risikodefinition) ermittelbar ist. Die Berücksichtigung der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition bei der Exposure-Ermittlung ist allerdings essentiell, da der verlustgefährdete Betrag desselben Geschäfts in Abhängigkeit von der Risikoart unterschiedlich sein kann. Aus diesem Grund entspricht das mit der angeführten steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition korrespondierende Länder-Exposure einem Vektor aus Transfer-Exposure und Country Event-Exposure. Den unterschiedlichen Exposure-Begriffen entspricht die Ermittlung zweier unterschiedlicher Verlustquoten für Transferrisiko und Country Event Risiko. Diese Dichotomie der Exposuremessung lässt sich in einem gemeinsamen Risikomaß zusammenführen, wenn auf der Ebene des Risikomodells Verluste aus Transferrisiko und Verluste aus Country Event Risiko zu einem gemeinsamen Verlust aus Länderrisiko vereinigt werden560. Da Geschäfte unterschiedlicher Produktarten sowohl durch Transferrisiko als auch durch Country Event Risiko in unterschiedlicher Höhe betroffen sind, sind die Methoden der Exposure-Ermittlung darüber hinaus auch nach Produktarten zu differenzieren. Die im folgenden dargestellten Methoden zur Exposure-Ermittlung werden daher nach Risikoarten (Transferrisiko / Country Event Risiko) und innerhalb der Risikoarten nach Geschäftsarten getrennt vorgestellt. Die verwendete Unterteilung aller Geschäfte in Kreditgeschäfte und Handelsgeschäfte folgt der „klassischen“ Unterteilung aller Geschäfte, die durch folgende Tabelle dargestellt werden kann561. Sie findet ihre Entsprechung in der aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen organisatorischen Trennung des Handelsbereichs von den sonstigen Geschäfts- 559 Die Berechnung des länderrisikorelevanten Exposures wird von Baxmann als Anrechnungsproblematik bezeichnet und ausführlich behandelt. Siehe Baxmann: 1985, Seite 165ff. 560 Auf die geschilderten Aspekte der Risikomodellierung wird in Abschnitt 3.5 noch ausführlicher eingegangen. 561 Zur Definition des Handelsgeschäfts in Abgrenzung vom Kreditgeschäft siehe auch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: 1995. Der Begriff des Kreditgeschäfts wird in § 19 Abs. 1 KWG umfassend geregelt. Diese Regelungen beinhalten allerdings Überschneidungen bei bestimmten, adressenrisikobehafteten Geschäften. Diese werden in der vorliegenden Abgrenzung dem Handelsgeschäft zugeordnet. 284 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management bereichen562. Die Bestimmung des Länder-Exposures beinhaltet gleichzeitig auch eine Identifikation der Menge länderrisikorelevanter Geschäfte. Tabelle 3.3: Produktarten-Kategorien Kreditgeschäft / Handelsgeschäft Kreditgeschäft Handelsgeschäft „Traditionelles“ Kreditgeschäft Verzinsliche Wertpapiere (Bonds) • • • • • • Akzeptkredite, Diskontkredite, Akkreditivkredite Betriebsmittelkredite, Immobilienfinanzierungen Avalkredite Strukturierte Finanzierungen Geldmarktgeschäft Aktiengeschäft - Kassa / Termin Devisengeschäft - Kassa / Termin Rohwarengeschäft - Spot / Termin Asset Backed Securities Derivative Instrumente • Project Finance, • Structured Trade Finance, • Commodity Trade Finance, Leasing / Factoring-Geschäft Kreditsurrogate • • • • • Swaps Optionen Forwards/ FRAs Repurchase Agreements Reverse Repurchase Agreements 3.1.2.1 Berechnung des Transfer-Exposures 3.1.2.1.1 Geschäftsartenübergreifende Regeln a) Definition Unter dem Transfer-Exposure563 eines Geschäfts wird der in Geldeinheiten zu messende Betrag verstanden, der als Zahlungsstrom aus dem Geschäft folgt und der Transferrisiken eines bestimmten Landes unterliegt. Das Transfer-Exposure wird mittels eines auf die geltende Transferrisiko-Definition bezogenen Bewertungsalgorithmus quantifiziert. Die geltende Transferrisiko-Definition geht dabei von dem Risiko eines Devisenmoratoriums aus. Das Transfer-Exposure eines Landes umfasst somit a priori die Summe aller Beträge, die durch ein Devisenmoratorium in dem betreffenden Land bedroht sein könnten. Bei der Ermittlung des Transfer-Exposures von Geschäften in unterschiedlicher Währung ist zunächst eine Referenzwährung zu wählen, in der das Transfer-Exposure aller Geschäfte notiert wird. Dies ist i.A. die Währung des Sitzlands der risikomessenden Bank. Die im folgenden für verschiedene Geschäftsarten beschriebenen Algorithmen zur Ermittlung des Transfer-Exposures beinhalten eine Umrechnung der jeweiligen anzurechnenden Beträge in die Referenzwährung. Diese Umrechnung sollte zum jeweils aktuellen Marktkurs erfolgen, da das so ermittelte Exposure den jeweils aktuellsten Schätzer des von einem möglichen Devisenmoratorium betroffenen Betrags darstellt. Es ist zu bemerken, daß mit dieser Umrechnung ein Aspekt der Währungsrisiken in die Länderrisiko-Steuerung eingebracht wird. 562 563 Siehe Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: 1995, Abschnitt 4. In der Praxis wird auch der Begriff “Transfer-Obligo” verwendet. 285 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management b) Lokales Geschäft und Konzerninternes Geschäft Lokalgeschäft einer ausländischen Organisationseinheit liegt vor, wenn das Länderrisiko des Geschäfts demselben Land zugeordnet wird wie die organisatorische Einheit der Bank, die das Geschäft rechtsverbindlich abschliesst. Die Refinanzierung sowie die Währung des zugrundeliegenden Geschäfts bleibt in der vorliegenden Definition des Lokalgeschäfts unberücksichtigt564. Cross Border Geschäft liegt vor, wenn das Länderrisiko des Geschäfts einem anderen Land zugeordnet wird als die organisatorische Einheit der Bank, die das Geschäft rechtsverbindlich abschliesst. Konzerninternes Geschäft umfaßt alle Geschäfte zwischen verschiedenen Organisationseinheiten eines betrachteten Bankkonzerns, d.h. alle Geschäfte, bei denen der Kontrahent eine Stelle des betrachteten Bankkonzerns ist. Während konzerninterne Geschäfte im Rahmen aufsichtsrechtlicher Betrachtungen grundsätzlich als nicht gefährdet auszuschliessen sind, ist eine Gefährdung dieser Geschäfte durch Transferrisiken a priori nicht auszuschließen. Dies wird beispielsweise daran deutlich, daß im Fall eines Devisenmoratoriums auch die eigenen Organisationseinheiten der Bank in dem betroffenen Land keine Devisen zur Rückzahlung ihrer Refinanzierungen an die Zentrale erhalten. In die Kategorie des konzerninternen Geschäfts fallen insbesondere Refinanzierungen ausländischer Filialen, Niederlassungen und Tochterunternehmen bei der Zentrale der risikoberechnenden Bank. In diese Kategorie fallen allerdings auch Refinanzierungen, die verschiedene ausländische Organisationseinheiten untereinander tätigen (z.B. wenn sich eine philippinische Tochtergesellschaft bei einer anderen Tochter-Bank in Singapore refinanziert). Die Transferrisiken von Lokalgeschäft und bankinternen Geschäften seien anhand der folgenden Beispiele illustriert. Beispiel 1: Die brasilianische Tochterbank einer deutschen Bank vergibt einen Kredit in der lokalen Währung (Real) an einen brasilianischen Kunden. Der Kreditbetrag wird (da es sich um lokale Währung handelt) lokal refinanziert. Dieses Geschäft ist nicht durch Transferrisiko bedroht: Kommt es in Brasilien zu einem Devisenmoratorium, erhält die brasilianische Tochterbank auch weiterhin die Rückzahlungen des Kredits in lokaler Währung. Beispiel 2: Die brasilianische Tochterbank einer deutschen Bank vergibt einen Kredit in Dollar an einen brasilianischen Kunden. Der Kreditbetrag wird bei der deutschen Zentrale in voller Höhe fristenkongruent565 refinanziert. Dieses Geschäft ist durch Transferrisiko in Brasilien behaftet: Kommt es in Brasilien zu einem Devisenmoratorium, dann erhält die brasilianische Tochterbank keine Rückzahlungen und kann auch der Zentrale die Refinanzierung nicht zurückzahlen. Aus konsolidierter Sicht der betroffenen deutschen Bank tritt allerdings nur ein Verlust auf. Daher ist in der Risikomessung konsequent und durchgehend entweder das 564 Im Rahmen der Länderrisikoverordnung (LRV) wird abweichend davon nachfolgende Begriffsbestimmung für das Lokalgeschäft verwendet (vgl. Anmerkung 5 zur Meldung zum Auslandskreditvolumen gemäß § 25 (4) KWG): “Lokalfinanzierungen sind Kredite an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland, die dort in dessen Währung ausgereicht und refinanziert sind.” 565 Eine Refinanzierung eines Kredits wird als fristenkongruent bezeichnet, wenn das Refinanzierungs-Geschäft in Höhe, zeitlicher Abfolge und Währung dieselbe Cash Flow -Struktur wie der Kredit aufweist. 286 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Transferrisiko des Lokalgeschäfts in Devisen oder das Transferrisiko der Refinanzierung zu berücksichtigen. Beispiel 3: Die brasilianische Tochterbank einer deutschen Bank vergibt einen Kredit in Dollar an einen argentinischen Kunden. Der Kreditbetrag wird bei der deutschen Zentrale fristen- und betragskongruent refinanziert. Dieses Geschäft weist somit ein zweifaches Transferrisiko auf: Einerseits kann die Rückzahlung des Kredits an die brasilianische Tochterbank durch ein Devisenmoratorium in Argentinien gefährdet sein, andererseits kann ein Devisenmoratorium in Brasilien dazu führen, daß die Refinanzierung nicht an die Zentrale zurückgezahlt werden kann. Auch wenn beide Fälle eintreten, kann der Betrag aus Konzern-Sicht nur einmal verloren gehen. Daher ist auch in diesem Fall entweder das Transferrisiko der Refinanzierung oder das Transferrisiko des Kredits der brasilianischen Tochterbank zu berücksichtigen. Die folgende Tabelle fasst alle möglichen Kombinationen der Geschäftstätigkeit ausländischer Organisationseinheiten und die damit verbundenen Anrechnungsmöglichkeiten des Transferrisikos anhand des Beispiels einer brasilianischen Tochtergesellschaft eines deutschen Bankkonzerns zusammen: Tabelle 3.4: Anrechnungsmöglichkeiten des Transferrisikos (Beispiel) Sitzland des Kunden aus Sicht der brasilianischen Stelle Währung Refinanzierung Transferrisiko Kreditgeschäft Inland (Lokalgeschäft) Real vor Ort - Inland (Lokalgeschäft) Real Zentrale (Bankintern) - Inland (Lokalgeschäft) Dollar vor Ort Brasilien Inland (Lokalgeschäft) Dollar Zentrale (Bankintern) Ausland (z.B Argentinien) Real vor Ort Argentinien Ausland (z.B Argentinien) Real Zentrale (Bankintern) Argentinien Ausland (z.B Argentinien) Peso vor Ort - Ausland (z.B Argentinien) Peso Zentrale (Bankintern) - Ausland (z.B Argentinien) Dollar vor Ort Argentinien Ausland (z.B Argentinien) Dollar Zentrale (Bankintern) Argentinien Transferrisiko Bankinternes Geschäft - Brasilien (Bankintern oder Lokal) - (Brasilien)* (Brasilien)* *) In diesem Fall liegt nur ein eingeschränktes Transferrisiko vor, da sich die Zentrale der Bank im Fall eines Devisenmoratoriums in Brasilien direkt an den argentinischen Kunden wenden kann und durch die Rückzahlung der Forderung an die Zentrale sowohl die Forderung als auch die Refinanzierung erfüllt werden. Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, gibt es Fälle, in denen sowohl das eigentliche Geschäft als auch die Refinanzierung von Transferrisiko bedroht wird. Bei der Ermittlung des Transfer-Exposures ist allerdings zu beachten, daß derselbe Betrag aus Konzernsicht nur einmal verloren werden kann. Somit ist in den voranstehend erwähnten Fällen zu entscheiden, welches Geschäft (Refinanzierung oder eigentliches Geschäft) bei der Ermittlung des Transfer-Exposures letztlich zu berücksichtigen ist. Diese Entscheidung sollte im Prinzip auf Einzelgeschäfts-Basis erfolgen. Da derartige Informationen allerdings im Allgemeinen 287 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management nicht in den Buchungssystemen erfasst werden, die die Datengrundlage der Risikoquantifizierung liefern, muss bei der Ermittlung des Transfer-Exposures eine generelle Anrechnungs-Regel aufgestellt werden, die die Anrechnung von Lokalgeschäft und Konzerninternen Geschäften auf das Transfer-Exposure festlegt. Eine derartige Anrechungsregel, welche die in der Tabelle dargestellten Gefährdungen berücksichtigt, kann beispielsweise folgendermaßen lauten566: Lokalgeschäft in lokaler Währung ist nicht transferrisikorelevant, während Lokalgeschäft in Devisen unabhängig von der Refinanzierung transferrisikorelevant ist und berücksichtigt werden sollte. Konzerninternes Geschäft ist nur in der Höhe transferrisikorelevant, in der den grenzüberschreitenden Devisen-Cash Flows des Refinanzierungsgeschäfts keine fristenkongruenten Deviseneinnahmen der lokalen Stelle in gleicher Höhe gegenüberstehen. Zur Berechnung des transferrisikorelevanten Exposures eines konzerninternen Geschäfts ist daher ein Fälligkeiten – Profil für die Tochtergesellschaft und für die Refinanzierungen zu erstellen, das die Höhe der transferrisiko-relevanten Refinanzierungen ersichtlich macht. Das folgende Diagramm illustriert anhand eines fiktiven Beispiels ein derartiges Fälligkeitenprofil: Diagramm 3.1: Fälligkeitenprofil einer ausländischen Bankstelle Mio USD Deviseneinnahmen aus inl. Forderungen 200 A5 180 Deviseneinnahmen aus ausl. Forderungen 160 140 A3 A4 120 Konzerninterne Refinanzierungen 100 80 A2 60 A1 40 20 Laufzeit 0 1Y 2Y Fläche A1: 3Y 4Y 5Y 6Y 7Y 8Y 9Y 10Y 11Y 12Y 13Y 14Y 15Y 16Y 17Y 18Y 19Y >20Y Geschäft der ausländischen Einheit mit ausländischen Kontrahenten in Devisen, konzernintern refinanziert. Das Transferrisiko wird durch gewöhnliche Erfassung des Geschäfts berücksichtigt, allerdings wird es nicht im Land der Einheit angerechnet, sondern vollständig im Land des Kreditnehmers. Das Transferrisiko der Refinanzierung darf daher nicht nochmals angesetzt werden. Fläche A2: Geschäft der ausländischen Einheit mit ausländischen Kontrahenten in Devisen, lokal refinanziert. Das Transferrisiko wird durch Erfassung des Geschäfts berücksichtigt. Fläche A3: Lokalgeschäft in Devisen, konzernintern refinanziert. Die Refinanzierung ist durch Transferrisiko bedroht, das Transferrisiko wird allerdings durch die Erfassung des Lokalgeschäfts in Devisen bereits berücksichtigt. Die Refinanzierung darf daher nicht separat berücksichtigt werden. 566 Es ist darauf hinzuweisen, daß es sich hierbei um eine Konvention handelt und die in der Praxis verwendeten Anrechnungsregeln durchaus von der angeführten Konvention abweichen können. 288 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Fläche A4: Lokalgeschäft in Devisen, lokal refinanziert. Das Transferrisiko wird durch die Erfassung des Lokalgeschäfts in Devisen berücksichtigt. Fläche A5: Refinanzierung, der keine entsprechenden Deviseneinnahmen gegenüberstehen. Das Transferrisiko dieser Refinanzierung muss berücksichtigt werden. Konzerninternes Geschäft ist im Hinblick auf die voranstehend festgelegte Konvention nur in der Höhe transferrisikorelevant, in der es nicht durch ausländische Deviseneinnahmen der entsprechenden organisatorischen Einheit der Bank gedeckt ist. Wenn das Lokalgeschäft in Devisen bei der Ermittlung des Transfer-Exposures berücksichtigt wird, dann kann nur konzerninternes Geschäft auf das TransferExposure angerechnet werden, dem keine Deviseneinnahmen gegenüberstehen. Dies entspricht in der Höhe genau dem im Ausland refinanzierten Betrag, der im Land verbleibt und nicht in ein anderes Land weiterverliehen wird. c) Berücksichtigung von Multi-Branch Agreements Im Rahmen von Multi-Branch Agreements vereinbaren zwei Bankkonzerne mit weltweiter Präsenz für den Fall von restriktiven Maßnahmen eines Landes, in der einer der Bankkonzerne eine Niederlassung unterhält und an die der jeweils andere Bankkonzern eine Forderung hat, den finanziellen Ausgleich durch den Muttersitz herzustellen. Derartige Vereinbarungen, die mehr und mehr marktüblich werden, kehren die allgemeine Länderrisiko-Philosophie weitgehend um. Multi-Branch Agreements können sich zum Vorteil für eine Bank auswirken, weil dadurch Geschäftsaktivitäten mit Niederlassungen der Vertragspartner in riskanten Ländern in Höhe der für diese Adresse vorgemerkten (Adressenrisiko-) Limite möglich sind, ohne die Restriktionen des Länderrisikos beachten zu müssen. Allerdings kann sich aus einem Multi-Branch Agreement auch ein erhöhtes Länderrisiko ergeben, wenn einer der Vertragspartner Risiken mit einer der Niederlassungen in einem riskanteren Land begründet. Die Berücksichtigung von Multi-Branch Arrangements erfolgt auf der Ebene der unmittelbar durch Transferrisiko bedrohten Geschäfte. Im Fall von Forderungen an eine organisatorische Einheit eines Vertragspartners in einem für beide ausländischen Land wirkt das Multi Branch Agreement wie eine Sicherheit aus dem Sitzland des Vertragspartners in voller Höhe des Geschäfts und ist entsprechend zu berücksichtigen. Im Fall von Forderungen eines Vertragspartners an eine organisatorische Einheit der risikomessenden Bank wirkt das Multi Branch Agreement wie eine Garantie in voller Höhe des Geschäfts, die von der Bank an den Vertragspartner gegeben wird. Diese Garantie begründet eine eigene Risikoposition in dem Land der organisatorischen Einheit und ist entsprechend zu berücksichtigen. 3.1.2.1.2 Transfer-Exposure im Kreditgeschäft a) Allgemeine Berechnungsregel Kreditgeschäfte lassen sich dadurch kennzeichnen, daß die Bank gegen Zahlung eines Kreditbetrags eine Forderung gegen den Kreditnehmer erwirbt. Mit dieser Forderung sind sowohl Zinszahlungen als auch Tilgungszahlungen des Kreditnehmers verbunden. Während Zinszahlungen eine Kompensation für 289 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management alle Risiken und Kosten des Kredits darstellen, stellen die Tilgungszahlungen einen schrittweisen Rückkauf der Forderung durch den Kreditnehmer zum Einheitspreis dar. Der Wert der Kreditforderung bestimmt sich allein durch den garantierten Rückkauf und hängt damit von den diesen Rückkauf gefährdenden Risiken ab. Im internationalen Kreditgeschäft werden Kredite im Allgemeinen durch die Einräumung einer Kreditlinie in einer bestimmten Höhe abgeschlossen, da der Kreditnehmer über die genaue Höhe des benötigten Kapitalbedarfs im voraus im Unklaren ist. Die Kreditlinie stellt den Betrag dar, den der Kreditnehmer maximal von der Bank erhalten kann. Die Inanspruchnahme (Ziehung) stellt den Betrag dar, den der Kreditnehmer letztlich erhält und zurückzahlen muss. Zins- und Tilgungszahlungen des Kredits beziehen sich daher allein auf die Inanspruchnahme, während für die Einräumung der Kreditlinie im Allgemeinen eine Gebühr erhoben wird („Committment Fee“). Der in Bezug auf die Länder-Zuordnung relevante Kontrahent entspricht bei einem Kredit dem Kreditnehmer. Kredite sind genau dann transferrisikorelevant, wenn das Länderrisiko des Kredits einem aus Sicht der risikomessenden Bank ausländischen Land zugeordnet und der Kredit in einer für den Kreditnehmer ausländischen Währung abgeschlossen wird. In allen anderen Fällen ist davon auszugehen, daß das Transfer-Exposure mit Null anzusetzen ist. Zur Ermittlung des Transfer-Exposures eines unbesicherten Kredits567 gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich auch im Aufwand der DV-technischen Umsetzung unterscheiden. Im Folgenden werden die drei wesentlichen Möglichkeiten dargestellt: 1. Inanspruchnahme-Konzept: Der einfachste Ansatz geht von der Frage aus, welcher Betrag bei sofortiger Rückabwicklung des Kredits fällig wäre. Nach diesem Ansatz entspricht das TransferExposure der Inanspruchnahme des Kredits. Vorteil dieses Ansatzes ist die einfache Ermittlung des Transfer-Exposures. Nachteil dieses Ansatzes ist, daß das Recht auf die Zinszahlungen nicht berücksichtigt wird und bei sofortiger Rückabwicklung Kosten durch die Auflösung der Refinanzierung entstehen, die nicht im Transfer-Exposure berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird nicht berücksichtigt, daß die Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Ausfalls unterschiedlich von der Inanspruchnahme zum Zeitpunkt der Risikomessung sein kann. 2. Barwert-Konzept: Als Alternative dazu lässt sich das Transfer-Exposure aus dem Barwert aller ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen ermitteln. Bei der Berechnung des Barwerts wird der Refinanzierungs-Zinssatz der Bank herangezogen. Die Verwendung des Refinanzierungs-Zinssatzes anstelle des Markt-Zinssatzes, der für den betroffenen Kreditnehmer herrscht, hat mehrere Vorteile: Einerseits werden Migrations-Effekte568 aus der Exposure-Ermittlung herausgehalten; diese müssen in der darauf folgenden Risiko-Quantifizierung beurteilt werden. Andererseits entspricht der Refinanzierungs-Zinssatz genau den Kapitalkosten der Bank, so daß das Exposure aus Sicht der Bank optimal quantifiziert wird. Ein weiterer Vorteil dieses Ansatzes ist die Berücksichtigung der zukünftigen Zinszahlungen. Allerdings wird auch in diesem Ansatz nicht berück- 567 Die Behandlung von Sicherheiten und Garantien wird im folgenden Abschnitt behandelt. Migrations-Effekte entsprechen den (Markt-) Wertänderungen des Kredits, die sich durch eine Änderung der Bonität ergeben. Verluste aus Migrations-Effekten sind den Country Event Risiken zuzurechnen. 568 290 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management sichtigt, daß die Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Ausfalls unterschiedlich von der Inanspruchnahme zum Zeitpunkt der Risikomessung sein kann, was als Nachteil des Ansatzes angeführt werden muss. 3. Exposure-at-Default Konzept: Als weitere Alternative und Weiterentwickung des BarwertAnsatzes lässt sich das Transfer-Exposure einer Kreditforderung über einen SimulationsAlgorithmus ermitteln. Basierend auf einer geschäftsspezifischen Verteilungsannahme wird die zukünftige Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Ausfalls („Exposure at Default“) simuliert. Für jedes Simulationsergebnis wird dabei der mit dem Refinanzierungs-Zinssatz ermittelte Barwert aller ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen berechnet. Das Transfer-Exposure entspricht dann dem Erwartungswert dieses Barwerts. Da in der Exposure-Simulation Annahmen an das zukünftige Ziehungsverhalten der Kunden gemacht werden, liegt das in der Simulation ermittelte Exposure at Default im Allgemeinen zwischen der Inanspruchnahme und der vereinbarten Kreditlinie. Vorteil dieses Ansatzes ist die Berücksichtigung aller ökonomischen Effekte, die die Höhe des Transfer-Exposures einer Kreditforderung beeinflussen können. Dies beinhaltet vor allem Effekte des verstärkten Ziehungsverhaltens vor einem Transfer-Ausfall. Im Vorfeld eines Transfer-Ausfalls kann es aufgrund der Devisenknappheit und eines ggf. verschlechterten Wechselkurses zu erhöhten Ziehungen der Kreditnehmer kommen. Im Bereich der Adressenrisiko-Modellierung wird ein analoger Effekt durch die vorherige Kenntnis der drohenden Insolvenz begründet. Im vorliegenden Kontext beinhaltet die analoge Modellierung allerdings keine Annahme der vorherigen Kenntnis eines bevorstehenden Transfer Events, sondern die Annahme eines im Vorfeld eines Devisenmoratoriums steigenden Devisenbedarfs aller Wirtschaftssubjekte in dem betroffenen Land. Als Nachteil des beschriebenen Konzepts ist die relative Komplexität anzuführen, die die DV-technische Implementierung erschwert. b) Sicherheiten und Garantien Die Besicherung von Forderungen ist als Mittel der einzelgeschäftsbezogenen Risikominderung im internationalen Bankgeschäft weit verbreitet. Die Besicherung eines Geschäfts stellt insbesondere für Schuldner in einem Land mit sehr schlechter Bonität den einzigen Weg dar, trotz mangelnder Bonität einen Zugang zu den internationalen Finanzmärkten zu erhalten. Dabei lassen sich Sicherheiten nach ihrer Art in Personal- oder Sachsicherheiten unterscheiden. Personalsicherheiten/Garantien beinhalten eine Garantie- oder Bürgschaftserklärung eines Dritten, auf den die Pflicht zur Erfüllung der vertraglichen Leistung im Fall der Nichtleistung des Schuldners übergeht. Im Rahmen des internationalen Kreditgeschäfts handelt es sich bei Garantie- oder Sicherheitengebern vor allem um Staaten, internationale Organisationen sowie Exportkredit-Versicherungsanstalten. Sachsicherheiten beinhalten dingliche Vorausleistungen, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses in den Besitz des Gläubigers übergehen und an denen der Gläubiger im Fall der Nichtleistung des Schuldners Eigentumsrechte erlangt. Während im Fall der vertragsgemäßen Leistung des Schuldners der Besitz der Sachsicherheit wieder an den Schuldner zurückgeht, ist der Gläubiger im Fall der Nichtleistung des Schuldners zur Verwertung der 291 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Sicherheit und Tilgung der Schuld berechtigt. Im internationalen Kreditgeschäft werden vor allem Wertpapiere und Rohstoffe als Sachsicherheiten verwendet. Der vorliegende Abschnitt betrifft nur Sicherheiten und Garantien, die zugunsten der risikomessenden Bank lauten. Sicherheiten und Garantien, die von der risikomessenden Bank an andere gegeben werden, sind als separates Geschäft569 zu behandeln. Obwohl bestimmte Sicherheiten durchaus einen Schutz vor Transferrisiken bieten können, beziehen sich Sicherheiten und Garantieerklärungen im Allgemeinen zuvorderst auf Adressenrisiken. Bei der Ermittlung des Transfer-Exposures eines Kreditgeschäfts müssen vorhandene Sicherheiten daher zunächst daraufhin untersucht werden, inwieweit sie auch im Fall eines Transfer Events ihre Sicherungsfunktion behalten. Eine Personalsicherheit/Garantie ist transferrisikorelevant, wenn die im Fall eines Kreditausfalls entstehende Forderung an den Garantiegeber nicht im selben Land transferrisikorelevant ist wie der ursprüngliche Kredit. Eine Sachsicherheit ist transferrisikorelevant, wenn der Lagerort der Sachsicherheit ausserhalb des Landes liegt, dem das Transferrisiko des Kredits zugeordnet wird. Transferrisikorelevante Sicherheiten sind zunächst zu bewerten und danach bei der Berechnung des Transfer-Exposures des Kredits zu berücksichtigen. Die Bewertung der Sicherheit erfolgt generell unabhängig von der Bewertung der besicherten Kreditforderung, wobei auch die Optionalität der Sicherheit (d.h. die Tatsache, daß der Kreditgeber die Sicherheit nur erhält, wenn der Kredit ausfällt) zunächst nicht berücksichtigt wird. Die Bewertung von Sicherheiten wird im Allgemeinen in der Kreditprüfungs-Phase durch den zuständigen Mitarbeiter der Bank durchgeführt und geht von dem Verwertungswert aus. Dieser beschreibt den Erwartungswert der im Falle einer Verwertung der Sicherheit erzielbaren Erlöse. Der Verwertungswert einer transferrisikorelevanten Sicherheit im Fall eines Devisenmoratoriums ist prinzipiell gleich anzusetzen wie der Verwertungswert derselben Sicherheit in Bezug auf Adressenrisiken. Damit kann auch bei transferrisikorelevanten Sicherheiten auf die in der Adressenrisikoquantifizierung verwendeten Bewertungsmasstäbe zurückgegriffen werden570. Im Anschluss an die Bewertung der transferrisikorelevanten Sicherheit muss der ermittelte Wert bei der Ermittlung des Transfer-Exposures entsprechend angerechnet werden. Dabei ist insbesondere die voranstehend erwähnte Optionalität der Sicherheit zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Sicherheit kann auf der Basis unterschiedlicher Ansätze erfolgen, von denen im folgenden zwei Beispiele skizziert werden: Die reine Volumensübertragung des besicherten Exposures in das Land der Sicherheit571 ist als einfachste Möglichkeit zur Berücksichtigung der Sicherheit anzuführen. Das Exposure des besicherten Geschäfts wird dabei um den ermittelten Wert der Sicherheit verringert (bis auf einen Wert von Null). Der ermittelte Wert der Sicherheit wird als neue separate Forderung im Land der Sicherheit angesetzt. Als Vorteil dieser Vorgehensweise ist die leichte Implementierbarkeit anzusehen. Nachteil dieser 569 Derartige Geschäfte werden als “Avalkredit” bezeichnet. Der Vorteil einer derartigen Vorgehensweise liegt in dem geringeren Aufwand der Parameterschätzung begründet, da für Adressenrisiko umfangreiche Daten zu empirischen Verwertungswerten von Sicherheiten vorliegen. 571 Als “Land der Sicherheit” wird i.A. bei Personalsicherheiten/Garantien das Sitzland des Sicherheiten-/Garantiegebers und bei Sachsicherheiten das Lagerland der Sicherheit bezeichnet. 570 292 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Vorgehensweise ist allerdings, daß Korrelationseffekte nicht beachtet werden. Diese treten dadurch auf, daß ein in einem anderen Land besicherter Kredit nur dann einen Verlust aus Transferrisiko aufweist, wenn einer der beiden folgenden Fälle gegeben ist: • Das Land des Kredits und das Land des Sicherheitengebers verhängen ein Devisenmoratorium. • Das Land des Kredits verhängt ein Devisenmoratorium und der Sicherheiten-Geber fällt aus (Insolvenz, Kreditrisiko). Eine reine Volumensübertragung des Sicherheiten-Wertes führt somit zu einer Unterschätzung der Besicherungswirkung, da die für den Ausfall der Sicherheit benötigte Gleichzeitigkeit zweier AusfallEreignisse nicht berücksichtigt wird. Modellierung im Rahmen eines integrierten Modells: Als exaktere Alternative bietet sich im Fall einer ausreichenden Datenlage eine explizite Berücksichtigung des aus der Sicherheit resultierenden Transferrisikos an. Auch dabei wird in einem ersten Schritt das Exposure des besicherten Geschäfts um den ermittelten Wert der Sicherheit verringert. Da die Sicherheit nur dann ausfallen kann, wenn zuvor der Kredit ausgefallen ist (aus Adressenrisiko- oder Transferrisikogründen), ist die neue Forderung in Höhe des Sicherheitenwertes in der Risikoberechnung entsprechend zu behandeln. In einem zweiten Schritt ist die unkonditionierte Ausfallwahrscheinlichkeit der Sicherheit zu bestimmen, die von der Adressenrisiko-Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers, den Transferrisiko-Ausfallwahrscheinlichkeiten des Kreditnehmer-Landes und des Sicherheitengeber-Landes und den Ausfallkorrelationen zwischen diesen Transfer-Ausfällen abhängt. Als Vorteil einer derartigen Modellierung ist anzuführen, daß auf diese Weise auch die voranstehend erwähnten Korrelationseffekte zwischen Transferrisiken und Adressenrisiken sowie zwischen den Transferereignissen verschiedener Länder berücksichtigt werden können. Nachteil einer derartigen Vorgehensweise ist der deutlich höhere Komplexitätsgrad, der in der Risikoquantifizierung zu der Notwendigkeit einer integrierten Modellierung (Simulation) von Adressenrisiken und Transferrisiken führt. Der wichtige Aspekt der Wirkung transferrisikorelevanter Sicherheiten läßt sich somit aufgrund der vielfachen Interdependenzen letztlich nur in einem integrierten Transferrisiko / Adressenrisikomodell risikogerecht modellieren. c) Wertberichtigungen und Rückstellungen Werden im Rahmen der gem. §340 HGB gegebenen Möglichkeit zur niedrigeren Bewertung ausfallgefährdeter Kredite adressenrisikobezogene Wertberichtigungen auf transferrisikorelevante Kredite gebildet, so ist bei der Ermittlung des transferrisikorelevanten Exposures der um die Wertberichtigung verminderte Betrag als Inanspruchnahme des Kredits anzusetzen. Das Volumen der Einzelwertberichtigung ist nicht durch Transferrisiko bedroht, da es aufgrund des schlagend werdenden Adressenrisikos bereits als ausgefallen betrachtet wird. Rückstellungen für Länderrisiken („Länderrisikovorsorge“) hingegen sind bei der Ermittlung des transferrisikorelevanten Exposures nicht abzuziehen, da es sich hierbei um ein Eigenkapital-Äquivalent handelt, das zur Deckung der Risiken verwendet wird. 293 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management d) Liefer-Risiko Unter Liefer-Risiko versteht man eine Unterart des Transferrisikos, die sich auf bestimmte Warenexportfinanzierungen (Commodity Trade Finance) beschränkt. Bei diesen Geschäften handelt es sich um Dreiecks-Geschäfte, die zwischen Kreditgeber, Kreditnehmer (Produzent) und Abnehmer einer Ware (Händler) geschlossen werden. Als Prototyp eines solchen Geschäfts sei eine Exportvorfinanzierung angeführt, bei der der Kreditnehmer (aus dem riskanten Land C1) den Kreditbetrag zur Produktion der Güter erhält. Als Tilgung verpflichtet er sich dem Kreditgeber gegenüber zur Lieferung der Ware in einen internationalen Freihafen. Daneben verpflichtet sich der Händler (aus dem sicheren Land C2) dem Kreditgeber gegenüber zur Abnahme der Ware aus dem Freihafen zu einem vorher festgesetzten Preis. Bei einem derart strukturierten Geschäft fließen keine transferrisikorelevanten Geldströme aus dem Land C1, sondern der Kredit wird von dem Produzenten in Form von Sachleistungen getilgt. Aus diesem Grund liegt im Fall der vertragsgemässen Lieferung der Sachleistungen kein Transferrisiko im eigentlichen Sinne vor. Ein Transferrisiko kann sich allerdings in dem Fall ergeben, wenn die Lieferung der produzierten Ware ausbleibt. In diesem Fall tritt eine Geldforderung des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer an die Stelle der vormaligen Lieferverpflichtung (da der Händler bei Verzug der Lieferung aus dem Forward Agreement aussteigen kann). In dem Fall einer Nichtleistung der Ware tritt somit ein „gewöhnliches“ Transferrisiko in Land C1 auf. Dieses Transferrisiko wird als Liefer-Risiko bezeichnet und bezieht sich entsprechend der voranstehenden Ausführungen auf den Erwartungswert der zum Transfer anstehenden Zahlungsströme, weshalb zur Quantifizierung dieses Risikos das Risiko der Lieferung in der Berechnung des transferrisikorelevanten Exposures berücksichtigt werden muss. 3.1.2.1.3 Transfer-Exposure im Handelsgeschäft Da Handelsgeschäfte Zahlungsströme in Fremdwährung mit sich bringen können, sind sie a priori genauso von Transferrisiken bedroht wie Kredite. Handelsgeschäfte sind genau dann transferrisikorelevant, wenn aus dem Handelsgeschäft Zahlungsverpflichtungen eines beliebigen Schuldners an die Bank in einer für den Schuldner ausländischen Währung erwachsen oder erwachsen könnten. Ist dies für ein Geschäft zu verneinen, gilt dieses als nicht transferrisikorelevant. Völlig analog zu Kreditforderungen lässt sich das Transfer-Exposure eines Handelsgeschäfts als Erwartungswert der möglichen Zahlungsverpflichtungen572 des Schuldners beschreiben. Da die Ermittlung des TransferExposures für Handelsgeschäfte keinem generellen Schema folgt, sondern geschäftsartenspezifisch unterschiedlich ist, werden die verschiedenen Handelsgeschäfte im folgenden einzeln vorgestellt und im Hinblick auf die Ermittlung des Transfer-Exposures hin untersucht. 572 Es ist darauf hinzuweisen, daß die Zahlungsverpflichtungen von den letztendlich geleisteten Zahlungen zu unterscheiden sind. 294 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management a) Geldgeschäft Unter Geldgeschäft versteht man eine standardisierte Form sehr kurzfristiger Kredite, die von Banken oder Unternehmen vorwiegend zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden. Geldgeschäft wird wie Kreditgeschäft über die Vereinbarung von Kreditlinien (Geldhandelslinien) abgeschlossen. Die Inanspruchnahme der Geldhandelslinie und damit das transferrisikorelevante Exposure steht zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht fest. Das transferrisikorelevante Exposure von Geldgeschäften entspricht analog der Vorgehensweise beim Kreditgeschäft der Inanspruchnahme der Geldhandelslinie, dem Barwert aller aus dem Geschäft folgenden Zahlungsströme oder dem Exposure at Default des Geschäfts. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Geldgeschäfts entsprechen sich diese Größen allerdings weitgehend. b) Verzinsliche Wertpapiere (Bonds) Verzinsliche Wertpapiere entsprechen verbrieften Forderungen an einen Schuldner, die dieser zu festgelegten Konditionen (Laufzeit, Zinssatz, etc.) erfüllt. Der Schuldner der Forderung (=relevanter Kontrahent) entspricht nicht dem Kontrahenten beim Kauf des Wertpapiers, sondern dem Emittenten. Das Transfer-Exposure aus dem Halten von verzinslichen Wertpapieren ist durch den Nennwert der Wertpapiere festgelegt. Da der Marktwert bereits das Ausfallrisiko der Wertpapiere berücksichtigt, ist die Verwendung des Marktwerts nicht sinnvoll. Der Buchwert eines Bonds entspricht entweder dem Nennwert, dem Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufes oder einem um eine Wertberichtigung geminderten Nenn- oder Marktwert. Da der Buchwert in beiden letzteren Fällen nicht der Zahlungsverpflichtung des Schuldners, sondern einem unter Bewertung von Risikoaspekten ermittelten Wert der Forderung entspricht, ist auch die Heranziehung des Buchwerts der Forderung als TransferExposure nicht sinnvoll. c) Aktiengeschäft Der Handel mit und das Halten von Aktienpositionen an Unternehmen des betroffenen Lands sind nicht transferrisikorelevant, da es sich bei Aktien um Anteile an Unternehmen und damit um Sachwerte handelt, die durch ein Devisenmoratorium nicht tangiert werden. Auch sind Aktienpositionen i.A. so liquide, daß sie jederzeit und ohne grössere Verzögerung auch im Fall eines Devisenmoratoriums verkauft werden können. Dies bedeutet allerdings nicht, daß der Wert der Aktienpositionen durch ein Devisenmoratorium oder ein sonstiges Country Event nicht beeinträchtigt würde. Wie in der folgenden Diskussion des Country Event-Exposures hervorgehoben wird, reagieren Aktienmärkte zumeist sehr stark auf Devisentransferbeschränkungen oder sonstige Country Events, so daß das Country EventExposure von Aktien-Positionen ungleich null ist. Da ein Devisenmoratorium allerdings nicht zu einem Verlust der Forderung führt, ist das Transfer-Exposure mit null anzusetzen. 295 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Termingeschäfte auf Aktien sind ebenfalls nicht transferrisikorelevant, solange die Aktie in lokaler Währung notiert. Dies wird anhand der möglichen Beispiele eines Terminkaufs und Terminverkaufs deutlich: Terminverkauf: Die Bank verkauft Aktien eines brasilianischen Unternehmens zu einem festgelegten Preis (in Real) in der Zukunft. Kontrahent des Terminverkaufs ist eine brasilianische Bank. Kommt es zu einem Devisenmoratorium in Brasilien, kann das Termingeschäft dennoch durchgeführt werden, da die brasilianische Bank den Preis in Real zahlen kann. Terminkauf: Die Bank kauft Aktien eines brasilianischen Unternehmens zu einem festgelegten Preis (in Real) in der Zukunft. Kontrahent des Terminverkaufs ist eine brasilianische Bank. Kommt es zu einem Devisenmoratorium in Brasilien, kann das Termingeschäft dennoch durchgeführt werden, da die Bank auch bei einem Devisenmoratorium jederzeit die Währung des betroffenen Landes erhält. d) Rohwaren- und Edelmetallgeschäft Bei Rohwaren- und Edelmetallgeschäften lassen sich wie beim Aktienhandel die verschiedenen Strategien Halten, Handel und Terminhandel unterscheiden. Der Handel mit und das Halten von Rohwaren- und Edelmetallpositionen in einem EM Land ist nicht transferrisikorelevant. Dies ist darauf zurückzuführen, daß es sich bei Rohwaren- und Edelmetallpositionen wie bei Aktien um Sachwerte handelt, die durch ein Devisenmoratorium nicht tangiert werden. Darüber hinaus sind die Positionen im Allgemeinen so liquide, daß sie auch im Fall eines Devisenmoratoriums ohne grössere Verzögerung am Weltmarkt verkauft werden können. Da Termingeschäfte auf Rohwaren oder Edelmetalle mit Kontrahenten, die in dem betroffenen Land domizilieren, zu Zahlungsverpflichtungen in Devisen führen, ist für diese Geschäfte eine Transferrisikorelevanz nicht auszuschliessen. Wie aus den folgenden Betrachtungen ersichtlich wird, sind dabei allerdings nur Terminverkäufe durch Transferrisiko bedroht. Terminverkauf (Short Position): Die Bank verkauft Rohwaren oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis (in Devisen) in der Zukunft. Kontrahent des Terminverkaufs ist eine brasilianische Bank. Kommt es zu einem Devisenmoratorium in Brasilien, kann das Termingeschäft nicht durchgeführt werden, da die brasilianische Bank von der brasilianischen Zentralbank keine Dollar erhält. Terminverkäufe / Short Positionen in Rohwaren oder Edelmetallen sind somit a priori transferrisikorelevant. Terminkauf (Long Positionen): Die Bank kauft Rohwaren oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis (in Dollar) in der Zukunft. Kontrahent des Terminkaufs ist eine brasilianische Bank. Kommt es zu einem Devisenmoratorium in Brasilien, kann das Termingeschäft dennoch durchgeführt werden, da sowohl der Kontrahent als auch die brasilianische Zentralbank an einem Zufluss von Devisen interessiert sind. Terminkäufe / Long Positionen in Rohwaren oder Edelmetallen sind somit a priori nicht transferrisikorelevant. 296 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Bei der Ermittlung des Transfer-Exposures aus Rohwaren- und Edelmetall-Termingeschäften ist eine Verrechnung von Long- und Short Positionen (Netting) desselben Kontrahenten möglich. Diese Möglichkeit ist auch warenübergreifend (z.B. Kupfer Long gegen Baumwolle Short) gegeben, solange die Kontrakte in derselben Währung notiert sind und mit demselben Kontrahenten abgewickelt werden. Bewertungsgrundlage der Positionen ist der den Termingeschäften jeweils zugrunde liegende Kaufpreis. e) Devisengeschäft Der Handel mit und das Halten von Devisenpositionen ist transferrisikorelevant, wobei die Transferrisikorelevanz nicht vom Ort, an dem die Devisenposition gehalten wird, sondern allein von der Währung der Position abhängig ist. Devisenpositionen sind dabei wie Forderungen an die Zentralbank des entsprechenden Landes zu behandeln. Diese Forderungen sind von einem Devisenmoratorium in dem entprechenden Land tangiert, da die Positionen in diesem Fall nicht mehr in andere Währungen umgetauscht werden können. Als relevanter Kontrahent der Position im Sinne der Länderrisiko-Zuordnung gilt damit die Zentralbank des entsprechenden Landes, das die Währung ausgibt. Die Anrechnung der Devisenpositionen auf das Transfer-Exposure des entsprechenden Landes basiert auf dem Marktwert der Positionen. Die Transferrisikorelevanz von Devisentermingeschäften hängt sowohl vom Land des Kontrahenten als auch von der Währung und Richtung (Kauf/Verkauf) des Geschäfts ab. Die verschiedenen Möglichkeiten und die damit verbundene Transferrisikorelevanz von Devisentermingeschäften wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Betrachtet wird dabei die Transferrisikorelevanz in Bezug auf Land B (z.B. Brasilien). Tabelle 3.5: Transferrisikorelevanz von Devisengeschäft Währung, die der Kontrahent kauft Vertragswährung, die die Bank erhält Sitzland d. Kontrahenten Transferrisiko Erläuterung - Das Geschäft ist nicht transferrisikorelevant in Land B, da der Kontrahent auch im Fall eines Devisenmoratoriums die zu liefernde Lokalwährung erhält und den Vertrag erfüllen kann. Da der Kontrahent ausserhalb des Landes sitzt, hat er Zugang zu den Devisen und kann ebenfalls den Vertrag erfüllen. Lokalwährung (Real) Devisen (z.B.Dollar) Ausland (z.B.USA) Lokalwährung (Real) Devisen (z.B.Dollar) Inland (Brasilien) Im Fall eines Devisenmoratoriums in Land B erhält der Kontrahent nicht die Devisen zur Erfüllung des Geschäfts. Bemessungsgrundlage des Transfer-Exposures ist der vereinbarte Kaufpreis. Ausland (z.B.USA) Das Geschäft kann zwar durchgeführt werden, die Devisenposition, die die Bank dann erhält, ist aber vom Devisenmoratorium betroffen und kann nicht mehr in Hartwährung umgetauscht werden. Bemessungsgrundlage des Transfer-Exposures ist der von der Bank zu erhaltende Betrag lokaler Währung, umgerechnet anhand des aktuellen Devisenkurses. Inland (Brasilien) Das Geschäft kann zwar durchgeführt werden, die Devisenposition, die die Bank dann erhält, ist aber vom Devisenmoratorium betroffen und kann nicht mehr in Hartwährung umgetauscht werden. Bemessungsgrundlage des Transfer-Exposures ist der von der Bank zu erhaltende Betrag lokaler Währung, umgerechnet anhand des aktuellen Devisenkurses. Devisen Devisen Lokalwährung Lokalwährung 297 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management f) Asset Backed Securities Bei Asset Backed Securities (ABS) handelt es sich um verzinsliche Wertpapiere, deren Zinszahlungen in direktem Zusammenhang mit dem Ertrag eines festgelegten Portfolios von Assets stehen. Emittent dieser Wertpapiere und Halter des Portfolios ist im Allgemeinen eine in einem Offshore-Land domizilierende Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV)573. Die Transferrisikorelevanz von ABS Positionen hängt von der Zusammensetzung und der Besicherung des Forderungs-Portfolios ab. Das Transfer-Exposure der ABS Position ist im Prinzip durch eine Ermittlung des Transfer-Exposures des zugrunde liegenden Forderungs-Portfolios und eine anteilige Anrechnung auf das eigene TransferExposure der Bank zu ermitteln. Da die bisher üblichen ABS Transaktionen vorwiegend Forderungen guter Bonität beinhalten oder übersichert sind, ist eine Transferrisikorelevanz von ABS allerdings zumeist nicht gegeben. Dies ändert sich, wenn ABS Transaktionen als Instrument zur Verbriefung von Länderrisiken verwendet werden. Die mit dem Portfolio verbundenen Transferrisiken werden dann von der originierenden Bank auf die Halter der ABS übertragen und sind von diesen entsprechend im TransferExposure zu berücksichtigen. g) Derivative Geschäfte Die Ermittlung des Transfer-Exposures ist bei derivativen Geschäften wesentlich problematischer als bei sonstigen Handelsgeschäften, da Zahlungsströme in beide Richtungen (vom Kontrahenten zur Bank und vice versa) verlaufen können und da die mögliche Zahlungsverpflichtung i.A. nicht dem verfügbaren Marktpreis entspricht. Derivative Instrumente können somit im Portfoliokontext sowohl länderrisikosteigernd als auch länderrisikoentlastend wirken. Analog zu der in Abschnitt 2.2.2.3 getroffenen Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Absicherungswirkung von Kreditderivaten lassen sich derivative Geschäfte in Geschäfte mit unmittelbarem Länderrisikobezug und in Geschäfte mit indirektem Länderrisikobezug unterscheiden: • Derivative Geschäfte mit unmittelbarem Länderrisikobezug lassen sich dadurch kennzeichnen, daß aus ihnen im Fall eines länderrisikospezifischen Krisenereignisses unmittelbare Zahlungsverpflichtungen resultieren, die einer direkten Absicherungswirkung entsprechen. Dies beinhaltet beispielsweise CDS, die an Zahlungsausfälle der zugrunde liegenden Underlyings anknüpfen. • Derivative Geschäfte mit indirektem Länderrisikobezug lassen sich dadurch kennzeichnen, daß aus ihnen im Fall eines länderrisikospezifischen Krisenereignisses keine Zahlungsverpflichtungen resultieren, sondern die Geschäfte lediglich aufgrund einer allgemeinen Marktreaktion auf die Krise reagieren. Dies beinhaltet entweder Verluste oder indirekte Absicherungswirkungen. Als Beispiel für derivative Geschäfte mit indirektem Länderrisikobezug lassen sich Aktienoptionen für Aktien in nationalen Unternehmen eines EM-Landes anführen. 573 Mehr zu Asset Backed Securities siehe Fahrholz: 1998, Seite 213 ff. sowie Abschnitt 2.2.2.3. 298 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Eine umfassende Aufzählung aller möglichen Geschäfte und eine ausgiebige Diskussion ihrer Transferrisikorelevanz würde an dieser Stelle zu weit führen und den Rahmen der Arbeit sprengen, da sowohl die Vielzahl der möglichen Geschäfte als auch ihre Komplexität eine relativ umfangreiche Diskussion erfordern würden. Statt dessen werden im Folgenden lediglich Prinzipien zur Beurteilung der Transferrisikorelevanz von derivativen Geschäften aufgestellt, anhand derer diese zu beurteilen ist. Diese sind a priori unabhängig von der voranstehenden Unterscheidung des Länderrisikobezugs anzuwenden und lauten: • Eine Position in einem derivativen Geschäft ist genau dann in Bezug auf ein bestimmtes Land transferrisikorelevant, wenn o entweder die Möglichkeit besteht, daß aus dem Geschäft ein auf Devisen lautender Zahlungsstrom an oder von einem in diesem Land domizilierenden Kontrahenten folgt oder o wenn sich der Marktwert des Geschäfts im Fall eines Transfer Events absehbar deutlich verändern wird. • Bei der Ermittlung der Transferrisikorelevanz eines derivativen Instruments ist zunächst die Richtung des Zahlungsstroms / der Wertänderung im Fall eines Transfer Events zu bestimmen. Diese sollte allerdings nicht in der Exposure-Ermittlung, sondern in der Verlustquote berücksichtigt werden. Beispielsweise sollten CDS Short Positionen, die im Fall eines Transfer Events zu Zahlungen an die Bank führen, mit einer negativen Verlustquote (=Gewinn) versehen werden574. • Als Transfer-Exposure eines transferrisikorelevanten derivativen Geschäfts ist der Marktwert der derivativen Position anzusetzen. Dies gilt unabhängig von der Richtung der möglichen Zahlungsverpflichtung und auch unabhängig davon, ob das Derivat einen unmittelbaren oder nur einen indirekten Länderrisikobezug aufweist. Als generelles Prinzip zur Ermittlung des Marktwerts eines derivativen Geschäfts ist alternativ ein ermittelbarer Marktpreis oder ein modellgestützter Bewertungsalgorithmus heranzuziehen. Als Beispiel sei hier die Bewertung von Eventualverbindlichkeiten mittels der Fundamental Pricing Rule575 zu nennen, die bei Optionen beispielsweise zum Black-Scholes Ansatz führt. Da die entsprechenden Ansätze hinlänglich bekannt sind und vielfach verwendet werden, wird an dieser Stelle nicht mehr darauf eingegangen. Die MarktwertErmittlung folgt damit den im Bereich der Marktrisiko-Steuerung üblichen Bewertungsprinzipien für derivative Instrumente. Wie aus den angeführten Prinzipien ersichtlich ist, entspricht die Vorgehensweise weitgehend der Vorgehensweise, die bei der Anrechnung von Derivaten in der Kreditrisikosteuerung zur ExposureMessung angewendet werden. 574 575 Auf die Ermittlung von Verlustquoten für Handelsgeschäfte (und darunter auch von Derivaten) wird in Abschnitt 3.3.3. ausführlicher eingegangen. Siehe Schönbucher: 2003, Seite 225ff. 299 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3.1.2.2 Berechnung des Country Event-Exposures Unter dem Country Event-Exposure eines Geschäfts wird das mittels eines auf die geltende Country Event Risiko-Definition bezogenen Bewertungsalgorithmus quantifizierte Exposure eines bestimmten Geschäfts verstanden. Die geltende Country Event Risiko-Definition576 geht dabei von länderspezifischen Markt- (Country Market Event Risiko) und Migrationsrisiken (Country Credit Event Risiko) aus. In den folgenden Ausführungen wird auf verschiedene Aspekte der Berechnung des Country Event-Exposures für Kreditgeschäfte und Handelsgeschäfte eingegangen. Bei der Ermittlung des Country EventExposures von Geschäften in unterschiedlicher Währung ist zunächst eine Referenzwährung zu wählen, in der das Country Event-Exposure aller Geschäfte notiert wird. Dies ist analog zur Ermittlung des Transfer-Exposures die Währung des Sitzlands der risikomessenden Bank. Die im folgenden für verschiedene Geschäftsarten beschriebenen Bewertungsalgorithmen zur Ermittlung des Country EventExposures beinhalten grundsätzlich alle eine Umrechnung der jeweiligen anzurechnenden Beträge in die Referenzwährung. Diese Umrechnung sollte grundsätzlich zum aktuellen Marktkurs zum Zeitpunkt der Exposuremessung erfolgen. Bezüglich der Frage der Länderzuordnung sollte sich das Country EventExposure auf dieselbe Länderzuordnung beziehen wie das Transfer-Exposure, damit Transfer-Exposure und Country Event-Exposure vergleichbar sind. Bevor auf einzelne Geschäftsarten eingegangen wird, ist analog zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des Transfer-Exposures zunächst abzugrenzen, in welchen Organisationseinheiten der Bank Country Event Risiken auftreten können. Dabei seien lokale und konzerninterne Geschäfte untersucht. Da Country Event Risiko in völliger Analogie zu Marktrisiken die Werte von Asset-Positionen beeinträchtigt, sind alle Assets der Bank in die Untersuchung einzubeziehen. Lokales Geschäft ausländischer Organisationseinheiten der risikoermittelnden Bank ist somit a priori in die Ermittlung des Country EventExposures einzubeziehen. Da konzerninterne Geschäfte in einer konsolidierten Betrachtung der gesamten Bank keinen Wertverlust erleiden können, sind diese a priori aus der Ermittlung des Country Event-Exposures auszuschließen. Die Ermittlung des Country Event-Exposures umfasst damit alle Bilanz-Assets aus konsolidierter Konzernsicht sowie alle ausserbilanziellen Positionen, die im Fall eines Country Events in einem beliebigen Land einen Wertverlust erleiden könnten. 3.1.2.2.1 Country Event-Exposure im Kreditgeschäft a) Allgemeine Berechnungsregel Kredite sind genau dann Country Event Risiko - relevant, wenn der relevante Kontrahent des Kredits in einem aus Sicht der Konzern-Zentrale der Bank ausländischen Land seinen Sitz hat. Das Country EventExposure von Krediten an inländische Kontrahenten ist a priori mit null anzusetzen. Country Event Risiko beinhaltet bei Krediten das Risiko, daß der Kredit durch ein Country Event in dem Land des Kontrahenten an Wert verliert. Es handelt sich dabei um ein Migrationsrisiko, das mögliche Wertverluste 576 Siehe Abschnitt 1.2.4.1. 300 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management durch einen nachfolgenden Ausfall vorwegnimmt. Aufgrund des wertbasierten Ansatzes kann das County Event Exposure nur mit Hilfe von Bewertungsansätzen quantifiziert werden, die auf Marktpreisen oder marktnahen Preisen basieren. Von den im Rahmen der Transfer-Exposure-Ermittlung vorgestellten Bewertungsansätzen ist damit das auf der Inanspruchnahme des Kredits basierende Konzept a priori nicht zu einer Ermittlung des Country Event-Exposures geeignet. Zur Ermittlung des Country EventExposures eines unbesicherten Kredits bestehen somit die beiden im folgenden dargestellten Möglichkeiten: • Barwert-Konzept: Das Country Event-Exposure ergibt sich aus dem Barwert aller ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen. Bei der Berechnung des Barwerts wird dabei der jeweils geltende Markt-Zinssatz herangezogen, der für einen in allen Aspekten vergleichbaren Kredit zum Zeitpunkt der Exposure-Ermittlung zu erheben ist. Die Verwendung des Markt-Zinssatzes anstelle des bei der Transfer-Exposure Ermittlung verwendeten Refinanzierungs-Zinssatzes ist zur Erfassung von Marktwertverlusten notwendig und ist auch insofern vorteilhaft, als daß für transferrisiko-relevante Kredite durch einen Vergleich von Country Event-Exposure und Transfer-Exposure ersichtlich ist, wieviel Verlust der Markt bereits antizipiert (woraus sich Rückschlüsse auf eventuell notwendige Wertberichtigungen ziehen lassen). Darüber hinaus werden Wertverluste aus nicht transferrisikorelevanten Krediten (z.B. Lokalgeschäft) in der Veränderung des Country Event-Exposures dieser Geschäfte ersichtlich. • Exposure-at-Default Konzept: Analog zur Ermittlung des Transfer-Exposures lässt sich auch das Country Event-Exposure einer Kreditforderung über einen Simulations-Algorithmus ermitteln. Basierend auf einer geschäftsspezifischen Verteilungsannahme wird die zukünftige Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Ausfalls („Exposure at Default“) simuliert. Für jedes Simulationsergebnis wird dabei der mit dem geltenden Marktzinssatz ermittelte Barwert aller ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen berechnet. Das Country Event-Exposure entspricht dann dem Erwartungswert dieses Barwerts aller ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen. Bei der Wahl der Alternative zur Ermittlung des Country Event-Exposures ist hervorzuheben, daß die Verwendung jeweils vergleichbarer Ansätze zur Ermittlung von Transfer-Exposure und Country EventExposure vorteilhaft ist, da sich Country Event-Exposure und Transfer-Exposure dann weitgehend ergänzen. b) Sicherheiten und Garantien Da Sicherheiten und Garantien das mit dem Kredit verbundene Verlustrisiko vermindern, stellen sie auch einen gewissen Schutz vor Marktwertverlusten der Forderung dar. Dieser Schutz ist allerdings indirekter Art und bedeutet nicht, daß Marktwertverluste des Kredits den Kreditgeber zur Sicherheitenverwertung berechtigen würden. Allerdings stellt der Wert einer risikofreien Sicherheit die Untergrenze für den Wert 301 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management des Gesamt-Geschäfts dar577. Zur Berücksichtigung der Wirkung von Sicherheiten und Garantien auf den Marktpreis ist der Vergleichbarkeit halber auf dieselben Kriterien zurückzugreifen, die auch bei der Anrechnung von Sicherheiten auf das Transfer-Exposure angewendet werden. Eine Personalsicherheit / Garantie ist danach country event relevant, wenn die im Fall eines Kreditausfalls entstehende Forderung an den Garantiegeber nicht in demselben Land anzurechnen ist wie der ursprüngliche Kredit. Eine Sachsicherheit ist Country Event relevant, wenn der Lagerort der Sachsicherheit ausserhalb des Landes liegt, dem das Country Event Risiko des Kredits zugeordnet wird. Country Event risiko-relevante Sicherheiten sind zunächst zu bewerten und danach bei der Berechnung des Country Event-Exposures des Kredits zu berücksichtigen. Als Wert der Sicherheit ist derselbe Verwertungswert anzusetzen, der bei der Ermittlung des Transfer-Exposures ermittelt wird. Im Anschluss an die Bewertung der Country Eventrisiko-relevanten Sicherheit muss der ermittelte Wert bei der Ermittlung des Country Event-Exposures entsprechend angerechnet werden. Im Zuge der barwertorientierten Marktbewertung, die zur Ermittlung des Country Event-Exposures herangezogen wird, sind zunächst diejenigen Cash Flows des Kredits zu ermitteln, auf die sich die Besicherung unmittelbar bezieht578. Für jeden Auszahlungs-Zeitpunkt werden die Rückzahlungen des Kredits dann in eine besicherte und eine unbesicherte Rückzahlung aufgespalten. Bei der Ermittlung des Barwerts der Gesamt-Forderung werden dann die unbesicherten Cash Flows mit dem geltenden Markt-Zinssatz des Kontrahenten, die besicherten Forderungen hingegen mit dem geltenden Marktzinssatz des Garantiegebers oder mit dem risikofreien Zinssatz (bei Sachsicherheiten) bewertet. Diese Vorgehensweise bewirkt letztlich, daß der Marktwert des besicherten Kredits mit steigendem Ausfallrisiko des unbesicherten Anteils gegen den Marktwert der Sicherheiten konvergiert. c) Wertberichtigungen und Rückstellungen Da die Ermittlung des Country Event-Exposures auf der Basis von Marktwerten erfolgt, sind Marktwertverluste, die aufgrund von Adressenrisiken antizipiert werden, bereits in dem Marktzinssatz enthalten. Da die Verluste aus Adressenrisiken bereits in der Marktbewertung enthalten sind, sind Wertberichtigungen, die aufgrund von Adressenrisiken durchgeführt werden, nicht vom Country Event-Exposure abzuziehen. Rückstellungen für Länderrisiken (Länderrisikovorsorge) sind bei der Ermittlung des Country EventExposures ebenfalls nicht abzuziehen, da es sich dabei um einen Eigenkapital-Bestandteil handelt, der zur Risikodeckung verwendet wird. 3.1.2.2.2 Country Event-Exposure im Handelsgeschäft Handelsgeschäfte sind aufgrund der Wirkungsweise des Country Event Risikos über Marktpreise besonders anfällig für Country Event Risiken. Während bei der sich an die Exposure-Ermittlung anschliessenden Risikoquantifizierung aus der Tatsache, daß Country Event Risiko und gewöhnliches 577 Wie das Beispiel von Brady Bonds zeigt, kann der Wert einer mit einwandfreien Sachsicherheiten besicherten Forderung nicht dauerhaft unter den Verwertungswert der Sicherheiten fallen. 578 Dies sind zumeist die am Ende der Laufzeit zu leistenden Tilgungszahlungen und/oder Zinszahlungen. 302 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Marktrisiko dieselben Exposures treffen, ein Abgrenzungsproblem erwächst, kann dieses Abgrenzungsproblem bei der Ermittlung des Country Event-Exposures aus Handelsgeschäften zunächst noch vernachlässigt werden. Analog zur Vorgehensweise bei Marktrisiken entspricht das Country EventExposure eines Handelsgeschäfts a priori dem Marktwert des Geschäfts. Dieser ist dabei entweder direkt ermittelbar oder alternativ über entsprechende Bewertungsmodelle zu ermitteln, die im Rahmen der Marktrisiko-Quantifizierung üblich sind. Im folgenden wird die Ermittlung des Country EventExposures wie zuvor für die einzelnen Geschäftsarten des Handelsgeschäfts angeführt. a) Geldgeschäft Das Country Event-Exposure von Geldhandelslinien entspricht dem Marktwert der Inanspruchnahme. Dieser lässt sich entweder modellhaft über einen Barwert-Ansatz mit Hilfe des für den Kontrahenten geltenden Marktzinssatzes ermitteln oder direkt aus den geltenden Marktkonditionen für Geldhandelslinien entnehmen. Obwohl es sich um sehr kurzfristige Forderungen handelt, kann sich der Marktwert der Inanspruchnahme aus Bonitätsgründen und aus Gründen des Länderrisikos deutlich von der Inanspruchnahme unterschieden. b) Verzinsliche Wertpapiere (Bonds) Das Country Event-Exposure aus dem Halten von oder dem Handel mit verzinslichen Wertpapieren ist durch den Marktwert der Wertpapiere festgelegt und berücksichtigt alle mit dem Wertpapier verbundenen Risiken. Der Vergleich zwischen Transfer-Exposure und Country Event-Exposure ist wie bei Krediten auch bei Bonds ein Anhaltspunkt für die bereits durch den Markt antizipierten Verluste. c) Aktiengeschäft Der Handel mit und das Halten von Aktienpositionen an Unternehmen des betroffenen Lands sind grundsätzlich Country Event-relevant in Bezug auf das betroffene Land. Dies gilt, da bei einem Country Event in dem Land der Gesellschaft mit einem rapiden Kursverfall der lokalen Aktienmärkte und damit auch mit massiven Kursverlusten der Aktienhalter zu rechnen ist. Termingeschäfte auf Aktien sind a priori ebenfalls Country Event-relevant. Wie anhand der folgenden Beispiele eines Terminkaufs und Terminverkaufs deutlich wird, bezieht sich dies allerdings nur auf Long-Positionen, da aus Short-Positionen im Fall eines Country Events Gewinne zu erwarten sind. Terminverkauf (Short): Die Bank verkauft Aktien eines brasilianischen Unternehmens zu einem festgelegten Preis (in Real) in der Zukunft. Kommt es zu einem Country Event in Brasilien, fällt der Marktwert der Aktie deutlich und die Bank kann die Aktie zum Lieferzeitpunkt deutlich unter dem zuvor festgelegten Terminpreis erwerben. Die Differenz zwischen Terminpreis und Marktpreis verbleibt als Gewinn pro Aktie. Terminkauf (Long): Die Bank kauft Aktien eines brasilianischen Unternehmens zu einem festgelegten Preis (in Real) in der Zukunft. Kommt es zu einem Country Event in Brasilien, fällt der Marktwert der Aktie 303 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management deutlich und die Bank muss die Aktie zum Lieferzeitpunkt deutlich über dem geltenden Marktpreis übernehmen. Die Differenz zwischen Terminpreis und Marktpreis entspricht dem Verlust pro Aktie. Das Country Event-Exposure entspricht in diesem Fall dem vereinbarten Terminpreis. Dieser beschreibt den maximalen Verlust bei vollständigem Wertverlust der Aktie. d) Rohwaren- und Edelmetallgeschäft Der Handel mit und das Halten von Rohwaren- und Edelmetallpositionen in einem EM Land ist nicht Country Event-relevant, da Rohwaren- und Edelmetallpositionen im Allgemeinen am Weltmarkt in Dollar notiert werden, so daß deren Preis durch den Weltmarkt bestimmt wird. Dies gilt ebenfalls für Termingeschäfte auf Rohwaren und Edelmetalle, weshalb an dieser Stelle nicht weiter auf diese Geschäfte eingegangen wird. e) Devisengeschäft Auch beim Devisengeschäft seien wie zuvor die Strategien Handel, Halten und Termingeschäft unterschieden. Wie bereits erwähnt, legt die Länderzuordnung für Devisengeschäfte generell das Land der ausgebenden Zentralbank als risikorelevantes Land in Bezug auf Länderrisiken fest. Der Handel mit und das Halten von Devisenpositionen ist unabhängig vom Kontrahenten und vom Ort, an dem das Geschäft getätigt wird, generell Country Event-relevant. Die Anrechnung der Devisenpositionen auf das Transfer-Exposure des entsprechenden Landes basiert auf dem Marktwert der Positionen. Tabelle 3.6: Transferrisiko- und Country Event Risiko Relevanz von Devisengeschäft Währung, die der Kontrahent kauft Vertragswährung, die die Bank erhält Sitzland d. Kontrahenten Country Event Risiko TransferrisikoRelevanz Lokalwährung (Real) Devisen (z.B.Dollar) Ausland (z.B.USA) - - Lokalwährung (Real) Devisen (z.B.Dollar) Inland (Brasilien) - Devisen Lokalwährung Ausland (z.B.USA) Devisen Lokalwährung Inland (Brasilien) Erläuterung Unabhängig von dem Sitzland des Kontrahenten oder dem Land, in dem das Geschäft ausgeführt wird, gewinnt die Bank aus der Short Position, da der Kurs der Währung mit dem Country Event kollabiert. Short Positionen sind somit generell nicht Country Event-relevant Die Bank verliert aus der Long Position, da der Kurs der Währung mit dem Country Event kollabiert und sie die Devisen über dem Marktwert bezahlen muß. Long Positionen sind somit generell Country Eventrelevant Die Transferrisikorelevanz von Devisentermingeschäften hängt allein von der Richtung (Kauf/Verkauf) des Geschäfts ab. Die angeführten Beispiele aufgreifend, wird in der voranstehenden Tabelle auch auf die Country Event-Relevanz der Positionen eingegangen. Betrachtet wird dabei die Country Event-Relevanz in Bezug auf ein bestimmtes Land (z.B. Brasilien). 304 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management f) Asset Backed Securities Die Country Event Relevanz von Asset Backed Securities Positionen entspricht dem Produkt aus dem Marktwert der Positionen und dem Anteil des Country Event-relevanten Länder-Exposures am GesamtMarktwert des zugrundeliegenden Asset-Pools. Da Asset Backed Securities im Allgemeinen übersichert sind und Forderungen guter Bonität umfassen, ist das Country Event-Exposure von Asset Backed Securities im Allgemeinen zu vernachlässigen. Dies ändert sich allerdings, wenn Asset Backed Transaktionen als Instrument zur Verbriefung von Länderrisiken verwendet werden. Die mit dem Portfolio verbundenen Country Event-Risiken werden dann von der originierenden Bank auf die Halter der Asset Backed Securities übertragen und sind von diesen entsprechend im Country Event-Exposure zu berücksichtigen. g) Derivative Geschäfte Das Country Event-Exposure von derivativen Geschäften entspricht in völliger Analogie zu der Vorgehensweise zur Ermittlung des Transfer-Exposures dem Marktwert, der entweder modellgestützt oder über einen verfügbaren Marktpreis ermittelt werden kann. Dabei ist wie beim Transfer-Exposure zu beachten, daß von derivativen Geschäften prinzipiell auch eine Länderrisiko-Entlastung ausgehen kann, die in der Risikoquantifizierung Berücksichtigung finden sollte. Eine Berücksichtigung derartiger entlastender Wirkungen sollte allerdings nicht im Rahmen der Exposure-Ermittlung, sondern im Rahmen der Anwendung der Verlustquote erfolgen, auf die im folgenden Abschnitt 3.3.3. noch ausführlicher eingegangen wird. 3.1.2.3 Überblick Mit der folgenden Tabelle sei ein produktartenspezifischer Überblick über die Erfassung der verschiedenen Produkte im Transfer-Exposure und im Country Event-Exposure gegeben. Es handelt sich dabei vorwiegend um beispielhaft angeführte Konventionen, die auf der Basis der voranstehenden Argumentationen festgelegt wurden. In der bankbetrieblichen Praxis sind alle produktartenspezifischen Berechnungsregeln im Gesamtkontext der Länderrisikosteuerung zu beurteilen. Daraus können durchaus andere als in der Tabelle angegebene Berechnungsregeln resultieren. 305 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Tabelle 3.7: Überblick über die produktartenspezifische Exposure-Ermittlung Transferrisiko-Relevant/ Bemessungsgrundlage Country Event-Relevant / Bemessungsgrundlage Kredit (Cross Border, Devisen) Inanspruchnahme oder Barwert Barwert Kredit (Lokal, Devisen) Inanspruchnahme oder Barwert Barwert Kredit (Cross Border, Lokalwährung) Inanspruchnahme oder Barwert Barwert - Barwert - Marktwert Nennwert Marktwert Inanspruchnahme Marktwert Aktien – Kassa (Bestände) - Marktwert Aktien – Termin Short - - Aktien – Termin Long - Vereinbarter Terminpreis Marktwert Marktwert Vereinbarter Terminpreis - - - Devisen – Termin Long, Kontrahent sitzt im betr. Land Vereinbarter Terminpreis Vereinbarter Terminpreis Devisen – Termin Long, Kontrahent sitzt im Ausland Vereinbarter Terminpreis Vereinbarter Terminpreis - - Rohwaren / Edelmetall – Termin Short Vereinbarter Terminpreis - Rohwaren / Edelmetall – Termin Long - - Anteilig am Portfolio Anteiliger Marktwert Erwartungswert des Zahlungsstroms Marktwert Produktart Kreditgeschäft Kredit (Lokal, Lokalwährung) Handelsgeschäft Verzinsliche Wertpapiere (Bonds) in nat. Währung Verzinsliche Wertpapiere (Bonds) in Fremdwährung Geldgeschäft Devisen – Spot (Bestände) Devisen – Termin Short, Kontrahent sitzt im betr. Land Devisen – Termin Short, Kontrahent sitzt im Ausland Rohwaren / Edelmetall – Spot (Bestände) Asset Backed Securities Derivate 306 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3.2 Ausfallwahrscheinlichkeiten und Frühwarnsysteme 3.2.1 Hintergrund und Effizienzkriterien Im folgenden Abschnitt werden verschiedene Techniken und Modelle der Länderrisiko-Quantifizierung vorgestellt, die als Frühwarnsystem (Early Warning System, EWS) oder zur Ableitung von Länder-Ausfallwahrscheinlichkeiten579 (Country Probability of Default, CPD) eingesetzt werden. Die historische Entwicklung der im folgenden beschriebenen quantitativen Modelle ging zunächst von dem Verwendungszweck als EWS aus, da die Notwendigkeit zur Ermittlung von CPDs zu Zwecken des Risikomanagements in der Praxis erst seit kurzem gesehen wird. Die Mehrheit der im folgenden vorgestellten Modelle entstammen daher der Literatur zu EWS. Da die Effizienzkriterien und Anforderungen an beide Instrumente der Risikoquantifizierung allerdings ähnlich sind, ist es möglich, konzeptionell ähnliche oder gleiche Modelle zu beiden Zwecken einzusetzen. Die vorgestellten quantitativen Modelle basieren generell auf der Annahme, daß jeder Krise eine Situation makroökonomischer Anspannung vorausgeht, die sich in makroökonomischen Daten oder in Finanzmarktdaten widerspiegelt580. Wie bereits erwähnt, besteht die Problematik der quantitativen Modellierung von Länderrisiken insbesondere darin, die sehr unterschiedlichen Wirkungsmechanismen des Länderrisikos umfassend abzubilden und aus vorliegenden makroökonomischen Daten oder Finanzmarktdaten statistisch signifikante Risikoparameter zu ermitteln. Aus der schieren Unmöglichkeit einer umfassenden Abbildung aller Wirkungsmechanismen in einem quantitativen Modell sowie aus der mit der Länderrisikoquantifizierung verbundenen besonderen Datenproblematik folgt ein entsprechendes Caveat, welches jedem quantitativen Modell vorangestellt werden muss. Danach ist offensichtlich, daß jedes Modell nur bestimmte Wirkungsmechanismen abbildet und somit auch nicht alle Eventualitäten der Wirklichkeit abbilden kann. Die zwingende Notwendigkeit zur Ermittlung quantitativer Risikoparameter für Länderrisiko ergibt sich dabei aus den gesamtbankorientierten Risikosteuerungsinstrumenten (ökonomische Kapitalsteuerung, Vor- und Nachkalkulation), die eine Einbeziehung aller Risikoarten erfordern. Da die Verwendung von CPDs oder EWS in der bankbetrieblichen Praxis voranstehend bereits thematisiert wurde, wird an dieser Stelle auf eine nochmalige Darstellung dieser Aspekte verzichtet. Es ist jedoch zu bemerken, daß der jeweilige Verwendungszweck der Modelle in der Praxis mit bestimmten, jeweils notwendigen Eigenschaften des Modells verbunden ist und damit die Modellwahl 579 Der Begriff “Länder-Ausfallwahrscheinlichkeiten” (CPD) bezieht sich auf die in Abschnitt 1.2 festgelegte steuerungsrelevante Länderrisikodefintion. Der Begriff ist abzugrenzen von den bereits voranstehend definierten Eintrittswahrscheinlichkeiten einzelner Krisenereignisse (Währungskrise, Bankenkrise, etc.). 580 Dies entspricht einer in der makroökonomischen Krisenliteratur weit verbreiteten und üblichen Annahme. Siehe beispielsweise auch Kaminsky: 1999, Seite 2 – 3 sowie Kaminsky/Reinhart: 1999(b), Seite 3. 307 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management bestimmt581. Daraus folgt auch, daß aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen unterschiedliche Anforderungen an EWS und an CPD-Modelle zu stellen sind. Bevor im folgenden auf einzelne Modelle eingegangen wird, werden Effizienzkriterien zur Beurteilung der Modelle vorgestellt. Entsprechend der in Abschnitt 2.1.2.1. angeführten generellen Vorgehensweise der Risikomodellierung geht diese zunächst von der festgelegten steuerungsrelevanten Risikodefinition aus. Dabei wird, der getroffenen Festlegung folgend, in der vorliegenden Arbeit die Vereinigung von Transferrisiko und Country Event Risiko als steuerungsrelevante Länderrisikodefinition verwendet. Konzeptionell sind alle quantitativen Modelle, die im folgenden angeführt werden, an dieser Risikodefinition und an der damit verbundenen Datenbasis auszurichten. Dies betrifft einerseits die statistische Überprüfung der Modelle (Backtesting) und die Parametrisierung, andererseits aber auch die Modellstruktur und die dem Modell zugrunde liegenden Annahmen, die mit der Risikodefinition kompatibel sein müssen. Werden im Rahmen der Risikosteuerung länderrisikobezogene Ausfallwahrscheinlichkeiten benötigt, die sich an einer anderen Risikodefinition ausrichten (z.B. von Transfer Events, Währungskrisen oder Bankenkrisen), lassen sich diese durch Anwendung der auf ein Country Event bedingten Wahrscheinlichkeiten (für Transferrisiko, Währungskrisen oder Bankenkrisen) ableiten. Da die Ermittlung dieser bedingten Wahrscheinlichkeiten im Kontext des Abschnitts 1.3 bereits skizziert wurde, wird auf eine ausführlichere Behandlung dieses Aspekts an dieser Stelle verzichtet. 3.2.1.1 Effizienzkriterien für Frühwarnsysteme Aus den in Abschnitt 2.2.1.2 angeführten Anwendungen von Frühwarnsystemen und der ebenfalls an dieser Stelle angeführten Abgrenzung zu Rating-Systemen wird unmittelbar deutlich, daß das Frühwarnpotential ein naheliegendes und damit vorrangiges Effizienzkriterium für Frühwarnsysteme darstellt. In diesem Kontext stellen sich somit die Fragen, ob eine Frühwarnung für länderspezifische Krisen überhaupt möglich ist und wie die Zielerreichung dieses Kriteriums objektiv feststellbar ist. Die Frage, ob eine Frühwarnung für länderrisikospezifische Krisensituationen möglich ist, wird in der entsprechenden „Frühwarn-Literatur“582 nur mit Einschränkungen bejaht. Ein kurzer Einblick in die folgenden Quellen bestätigt dies583: Frankel/Rose kommen beispielsweise zu dem Schluss, daß Währungskrisen wahrscheinlich sind, wenn bestimmte makroökonomische Indikatoren ein ganz bestimmtes Verhältnis aufweisen. Damit scheint eine Vorhersage von Krisen generell möglich. Kaminsky/Lizondo/Reinhart schlagen ebenfalls ein EWS für Währungskrisen vor und sind der Meinung, daß bestimmte Indikatoren vor einer Währungskrise mit ausreichendem Vorlauf Signale aussenden. 581 Als Beispiel hierfür sei erwähnt, daß ein Frühwarnsystem für die Steuerung des Handelsgeschäfts einen kurzfristigeren Frühwarnhorizont aufweisen muss als ein Frühwarnsystem für das Kreditgeschäft. Der Einsatz des EWS zur Steuerung des Handelsgeschäfts determiniert somit die notwendigen Eigenschaften des Modells. 582 Gute zusammenfassende Reviews der bestehenden Frühwarn-Literatur bieten vor allem Kaminsky: 1999, Seite 4 – 6 sowie Hawkins/Klau: 2000, Seite 1 - 7. 583 Siehe Frankel/ Rose: 1996, Seite 19ff., Kaminsky/Lizondo/Reinhart: 1998, Demirgüc-Kunt/Detragiache: 1997. 308 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Dabei implizieren sie die Möglichkeit einer Frühwarnung. Sie geben aber auch gewisse Unzulänglichkeiten des untersuchten EWS, wie z.B. die fehlende Berücksichtigung politischer Probleme, zu. Demirgüc-Kunt/Detragiache bestätigen dieses Ergebnis in der empirischen Untersuchung eines auf Bankenkrisen ausgerichteten EWS. Obwohl die angegebenen Quellen die prinzipielle Möglichkeit einer Frühwarnung als gegeben ansehen, müssen die Modelle und die damit verbundenen Ergebnisse dennoch sehr vorsichtig betrachtet werden. Einerseits ist hervorgehoben, daß der Exaktheit der Warnungen aufgrund der Vielfältigkeit der Wirkungsmechanismen des Länderrisikos enge Grenzen gesetzt sind. Darüber hinaus stehen Frühwarnsysteme wie alle quantitativen Länderrisiko-Modelle vor den bereits in der Einleitung zu dieser Arbeit geschilderten immensen Datenproblemen, die deren Ergebnisse unter einen generellen Vorbehalt stellen. Wie aus den angeführten Quellen ersichtlich ist, wurden die in der Frühwarn-Literatur entwickelten Modelle vorwiegend im Hinblick auf eine Risikodefinition entwickelt, die allein Währungskrisen (in manchen Fällen auch Bankenkrisen) umfasst. Da diese Risikodefinition nicht genau mit der festgelegten steuerungsrelevanten Risikodefinition übereinstimmt, sind die Modelle in der Anwendung auf einer entsprechend anderen Datenbasis zu schätzen. Aufgrund der Ähnlichkeit der Risikodefinitionen584 sind die Modelle allerdings nicht generell zu verwerfen, sondern können durchaus auch auf die geänderte Risikodefinition hin angewendet werden. Die Zielerreichung des Frühwarnpotentials läßt sich auf Basis der vorliegenden Daten risikorelevanter historischer Krisenereignisse nach den im folgenden beschriebenen Methoden beurteilen: 1.) Noise to signal ratio585: Ausgehend von der beschriebenen Datenbasis und der von einem EWS gegebenen Warnsignale läßt sich durch Auszählen der verschiedenen Möglichkeiten folgende Kontingenz-Matrix aufstellen: Tabelle 3.8: Kontingenz-Matrix von Frühwarnindikator und Kriseninzidenz Krise innerhalb von 24 Monaten Keine Krise innerhalb von 24 Monaten Frühwarnsignal gegeben NM1 NM2 Kein Frühwarnsignal gegeben NM3 NM4 NM1 entspricht der Anzahl von Monaten in der Historie, in denen das Frühwarnsystem für ein Land ein Warnsignal aussendet, welches innerhalb der folgenden 24 Monate eine Krise durchläuft (korrekte Warnung). NM2 entspricht der Anzahl von Monaten in der Historie, in denen das 584 Es ist unter Verweis auf Abschnitt 1.3 zu bemerken, daß Währungskrisen die bei weitem häufigsten länderspezifischen Krisenereignisse darstellen und in der überwiegenden Zahl der historischen Country Events auftraten. Währungskrisen sind somit die empirisch größte Teilmenge der Country Events, was die Aussage rechtfertigt, die Risikodefinitionen seien ähnlich. 585 Siehe Kaminsky/Lizondo/Reinhart: 1998, Seite 19ff. 309 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Frühwarnsystem für ein Land ein Warnsignal aussendet, welches innerhalb der folgenden 24 Monate keine Krise durchläuft (falsches Signal, Fehler 2. Ordnung). NM3 entspricht der Anzahl von Monaten in der Historie, in denen das Frühwarnsystem für ein Land kein Warnsignal aussendet, welches innerhalb der folgenden 24 Monate eine Krise durchläuft (Krise ohne Vorwarnung, Fehler 1. Ordnung). NM4 entspricht der Anzahl von Monaten in der Historie, in denen das Frühwarnsystem für ein Land kein Warnsignal aussendet, welches innerhalb der folgenden 24 Monate keine Krise durchläuft (Ruhephase ohne Krise und ohne Warnung). Ausgehend von diesen statistisch erhobenen Daten berechnet sich die Noise-to-signal-ratio NTSR mittels des folgenden Quotienten: NTSR = [NM2 /( NM2 + NM4)] / [NM1 /( NM1 + NM3)] ( 69.) Der Grad der Zielerreichung eines EWS in Bezug auf das Kriterium des Frühwarnpotentials lässt sich an der NTSR ablesen, wobei kleinere Werte eine bessere Zielerreichung anzeigen. Anhand der NTSR wird das Verhältnis zwischen Fehlern erster und zweiter Ordnung (s.o.) ausgedrückt. Während ein Fehler erster Ordnung im Allgemeinen zu erheblichen Verlusten führt, resultieren aus einem Fehler zweiter Ordnung lediglich Opportunitätskosten entgangener Geschäfte. Daher ist bei der Entwicklung eines Frühwarnsystems die Minimierung der Fehler erster Ordnung wesentlich wichtiger als die Minimierung der Fehler zweiter Ordnung. In der Definition der NTSR kann die Anzahl der Fehler erster Ordnung daher gegebenenfalls auch mit einem multiplikativen Gewicht versehen werden. 2.) Average-Lead-Time586: Neben der Frage, ob für ein Modell signifikante Frühwarnsignale nachgewiesen werden können, ist zur Beurteilung des Frühwarnpotentials auch von Interesse, mit wieviel Vorwarnzeit korrekte Signale gegeben werden. Aus der Grundgesamtheit aller durch das EWS korrekt vorhergesagten risikorelevanten Krisen berechnet sich die Average-Lead-Time als durchschnittliche Zeitdauer vom ersten Frühwarnsignal bis zum Eintritt einer Krise. Bei der Beurteilung dieses Indikators ist zu beachten, daß eine zu frühe Warnung auch als falsches Signal gewertet werden kann und in den sonstigen falschen Signalen untergeht. Lange Vorwarnzeit und geringe Fehlerquote eines EWS sind somit gegenläufige Ziele, die in einem Trade-Off gewichtet werden müssen. Die Gewichtung dieser beiden Ziele richtet sich dabei nach der Verwendung des Frühwarnsystems und der Liquidität der Positionen, die durch das Frühwarnsystem gesteuert werden sollen. In kurzfristig orientierten Geschäftsbereichen mit liquiden Forderungen (z.B. dem Handel) ist ein System, welches neben einigen falschen Signalen sehr frühzeitige Warnungen aussendet, nur von geringem Nutzen, da die Forderungen im Allgemeinen liquide und die Geschäfte kurzfristig ausgerichtet sind. Für eine Verwendung des Frühwarnsystems im Handelsbereich ist daher eine geringe Fehlerquote wichtiger als eine lange Vorwarnzeit. Langfristig orientierte Geschäftsbereiche (z.B. das Kreditgeschäft) profitieren hingegen eher von frühen Warnungen und legen grösseren 586 Siehe Kaminsky/Lizondo/Reinhart: 1998, Seite 22. 310 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Wert auf eine ausreichende Frühwarnzeit. Ist der Vorlauf der Frühwarnung zu gering und kann das Geschäft deshalb nicht mehr abgebaut werden, ist eine Frühwarnung nicht mehr sinnvoll. Zur besseren Beurteilung der Eignung eines EWS bietet sich unter diesem Aspekt eine kombinierte Betrachtung der NTSR und der Average-Lead-Time an, wobei ein bestimmtes Quantil der Average-Lead-Time Verteilung als Abgrenzungszeitraum für die NTSR verwendet werden kann. 3.) Persistence587: Der Vollständigkeit halber werde des weiteren die Persistence als Maß des Frühwarnpotentials angeführt. Dieses Maß beschreibt das Verhältnis der durchschnittlichen Anzahl der Warnsignale in Krisenzeiten und der durchschnittlichen Anzahl der Warnsignale in ruhigen Zeiten. Da es sich dabei um die Inverse der NTSR handelt, liefert die Betrachtung dieses Indikators keinen weiteren Erkenntnisgewinn und wird lediglich der Vollständigkeit halber angeführt. Die voranstehend angeführten Maße der Zielerreichung können bei der Erstellung eines EWS als zu minimierende/maximierende Zielfunktion zur Parametrisierung herangezogen werden. Aus dem Eignungskriterum des Frühwarnpotentials läßt sich für die Input-Daten die Schußfolgerung ziehen, daß diese möglichst zeitnah zur Verfügung stehen müssen, um eine frühzeitige Krisenerkennung zu gewährleisten. Betrachtet man die möglichen Risikoindikatoren, auf denen EWS aufsetzen können, spricht dies für eine Verwendung vorwiegend kapitalmarktbasierter Risikoindikatoren (Marktdaten), die im Allgemeinen zeitnah verfügbar sind. Marktinformationen, aus denen Informationen über die Entwicklung des Länderrisikos abgeleitet werden können, sind beispielsweise: • Sekundärmarktpreise festverzinslicher Wertpapiere, • Aktienkurse von Unternehmen, die in dem Land beheimatet sind oder die einen bedeutenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit mit in dem Land beheimateten Unternehmen tätigen, • Konditionen neu gewährter syndizierter Kredite588 oder • Devisenkurse der Landeswährung. Da allerdings nicht alle Länder über ausreichend entwickelte Finanzmärkte verfügen, können EWS nicht allein auf Kapitalmarktdaten basieren, sondern sollten darüber hinaus auch die wichtigsten makroökonomischen Variablen als Risikoindikatoren berücksichtigen. Als weiteres Effizienzkriterium, welches aus der Anwendung der EWS in der bankbetrieblichen Risikosteuerung folgt, ist das Kriterium der Einfachheit des Modells anzuführen, das generell für alle Modelle der Risikoquantifizierung Gültigkeit hat589. Dieses Kriterium umfasst eine Reihe anderer Kriterien, die von Baxmann590 hervorgehoben werden. Diese sind: Operationalität, Transparenz, Plausibilität, Robustheit und Wirtschaftlichkeit. Auch wenn das Kriterium der Einfachheit nicht messbar und in Hinsicht auf die 587 Siehe Kaminsky/Lizondo/Reinhart: 1998, Seite 23. Die Frühwarnfunktion von Konditionen syndizierter Kredite ist zu hinterfragen, da diese sehr von den beteiligten Banken und der Struktur des Kredits abhängen. 589 Siehe auch Bäcker: 1998, Seite 13: „Insbesondere die Notwendigkeit, daß Analyseergebnisse auch technischen Laien in den Kreditausschüssen der Banken zugänglich sein müssen, fördert die Anwendung von einfacher strukturierten Bewertungsmethoden.“ 588 311 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Zielsetzung von EWS und die Verschiedenartigkeit der Wirkungsmechanismen des Länderrisikos auch nur bedingt erreichbar sind, so ist die Vorteilhaftigkeit relativ einfach strukturierter Modelle im bankbetrieblichen Einsatz nicht zu unterschätzen. Diese liegt vor allem darin begründet, daß die Modelle bei allen Anwendern in der Bank entsprechende Akzeptanz finden müssen. Eine Akzeptanz ist dabei umso eher zu erreichen, je einfacher und verständlicher die Modelle strukturiert sind. 3.2.1.2 Effizienzkriterien für Ausfallwahrscheinlichkeiten Wie bereits in Abschnitt 2.2 angeführt wurde, werden Länder-Ausfallwahrscheinlichkeiten (CPDs) im Kontext der bankbetrieblichen Länderrisiko-Steuerung für unterschiedliche Zwecke benötigt. Die Ermittlung von CPDs ist einerseits Teil der Berechnung der Erwarteten Verluste von Länderrisiken, die als Kosten in die risikoadjustierte Ertragsmessung (RaROC etc.) einfließen. Neben der Verwendung von CPDs im Rahmen der risikoadjustierten Ertragsmessung werden CPDs andererseits als Eingangsparameter in Risikomodellen verwendet, die in der Kapitalsteuerung angewendet werden und die auf die Ermittlung unerwarteter Verluste aus Länderrisiken (z.B. mittels VaR) abzielen. Die modellgestützte Ermittlung von CPDs kann darüber hinaus die langfristige Fundamentalanalyse (in Form eines LänderRatings) um einen kurz- bis mittelfristigen Risikoaspekt ergänzen. Aus der Vielzahl der quantitativen Modelle eignet sich in Anbetracht der angeführten Anwendungen nur eine begrenzte Zahl zur Ermittlung von CPDs. Die erste Voraussetzung dafür, daß ein Modell der Länderrisiko-Quantifizierung als Modell zur Ermittlung von CPDs verwendet werden kann, ist das Kriterium, daß die Risikoquantifizierung anhand eines Output-Wertes mit der Eigenschaft eines Wahrscheinlichkeitsmaßes591 erfolgt. Ein über diese Voraussetzung hinausgehendes Effizienzkriterium für Modelle zur Ermittlung von CPDs bezieht sich auf deren Prognosegüte. Während sich im Prinzip beliebige EWS technisch durch eine relativ einfache Berechnung der relativen Häufigkeit von Frühwarnsignalen in CPD-Modelle überführen lassen592, ist die Prognosegüte vorwiegendes Eignungs- bzw. Qualitätskriterium für ein solches Modell. Die Prognosegüte eines Modells zur Ermittlung von Länder-Ausfallwahrscheinlichkeiten läßt sich mittels der folgenden Maße verifizieren: 1.) Quadratic Probability Score (QPS)593: Der Quadratic Probability Score entspricht dem Mittelwert der quadratischen Abweichung zwischen der prognostizierten CPD und den empirischen Realisak tionen. Sei {CD t } die Indikatorvariable von realisierten Ausfällen in Land k zum Zeitpunkt t, dann ist: ( K T 1 QPS = × ∑∑ CPDtk−1 − CDtk K × T k =1 t =1 590 Siehe Baxmann: 1985, Seite 178 ff. Zu dem Begriff des Wahrscheinlichkeitsmaßes siehe Bauer: 1991, Seite 4. 592 Dies wird im folgenden noch genauer beschrieben. 593 Siehe Kaminsky: 1999, Seite 16. 591 312 ) 2 . ( 70.) Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Der QPS nimmt Werte zwischen 0 und 1 an, wobei 0 perfekt akkurate Vorhersagen und 1 perfekt falsche Vorhersagen bedeuten. 2.) Log probability score (LPS) 594: Der Log Probability Score entspricht einem ähnlichen Maß für die Prognosegüte, wobei allerdings starke Abweichungen der empirischen Werte von den vorausgesagten CPDs stärker gewichtet werden. LPS = − [( ) ( ) K T 1 × ∑∑ 1 − CDtk ln 1 − CPDtk + CDtk ln CPDtk K × T k =1 t =1 Der LPS nimmt Werte an von 0 bis ∞, ] wobei 0 perfekt akkurate Vorhersagen und ( 71.) ∞ perfekt falsche Vorhersagen bedeuten. 3.) Global squared bias (GSB) 595: Der Global Squared Bias entspricht dem Mittelwert über alle Länder der quadrierten Abweichung zwischen den Mittelwerten der CPDs und dem Mittelwert der Ausfallvariablen jeweils eines Landes: ( 1 K GSB = × ∑ CPD j − CDtk K k =1 ) 2 ( 72.) Der Global Squared Bias liefert Werte zwischen 0 und 1, wobei 0 bedeutet, daß die CPDs im Mittel erwartungstreu durch die Methode geschätzt werden und Werte gegen 1 bedeuten, daß die Methode die CPDs systematisch stark verzerrt. 4.) Gini Koeffizient596: Basierend auf einer verbreiteten Vorgehensweise zum Backtesting von RatingSystemen lassen sich Ausfallwahrscheinlichkeiten auch mittels des Gini Koeffizienten bewerten. Dieser beschreibt ein statistisches Maß zur Beurteilung der Trennschärfe des Modells zwischen ausgefallenen und nicht ausgefallenen Ländern. Formal berechnet sich der Gini Koeffizient in mehreren Schritten: • Alle Länder werden nach der berechneten Ausfallwahrscheinlichkeit absteigend sortiert, • Die Gini-Kurve597 beschreibt den Anteil der im Zeitraum eines Jahres ausgefallenen Länder (Y), unter alleiniger Betrachtung der schlechtesten X % aller Staaten. Der Wert G(x) der Gini Kurve berechnet sich für ein gegebenes Quantil x der nach absteigender Ausfallwahrscheinlichkeit geordneten Staaten als der Prozentsatz ausgefallener Staaten, der in dem betrachtenen Quantil innerhalb eines Jahres auftritt. 594 Siehe Kaminsky: 1999, Seite 16. Siehe Kaminsky: 1999, Seite 17. 596 Dieses Maß wird in der englischen Literatur auch als “Accuracy Ratio” bezeichnet und ist eines der verbreitetsten Maße zur Beurteilung von Risikomodellen. Für eine ausführliche Beschreibung dieses Maßes siehe vor allem Keenan/Sobehart 1999, Seite 5 ff. 597 Die Gini Kurve wird in der englischen Literatur als “Power Curve” oder “Cumulative Accuracy Profile” bezeichnet. Siehe vor allem Keenan/Sobehart 1999, Seite 5 ff. 598 Siehe Friedman: 2002, Seite 1. 595 313 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Bezeichnet N die Gesamt-Anzahl von Staaten und D die Gesamt-Anzahl beobachteter Ausfälle, so berechnet sich der Gini Koeffizient GK durch die Formel: GK = ⎛ 1 ⎞ N ⋅ ⎜⎜ 2 ⋅ ∫ G ( x )dx − 1⎟⎟ N−D ⎝ 0 ⎠ ( 73.) Der Gini Koeffizient beschreibt ein Maß der Modellgüte und weist Ausprägungen zwischen 0 (schlechtes Modell) und 1 (optimales Modell) auf. In einer graphischen Interpretation dieses Maßes beschreibt der Gini Koeffizient das Verhältnis zwischen der Fläche unter der Gini Kurve des optimalen Modells und der Fläche unter der Gini Kurve des betrachteten Modells. Die Fläche unter der Kurve des optimalen Modells wird dabei auf 1 normiert. Wie in der Literatur angeführt wird598, ist dieses Kriterium weniger zur Beurteilung der Höhe der Ausfallwahrscheinlichkeiten geeignet, sondern vielmehr vorwiegend zur Beurteilung der Frage geeignet, ob ein vorliegendes Risikoquantifizierungs-Modell zu einer korrekten ordinalen Rangfolge der Risikobewertungen führt. Die Gini Kurve und die Berechnung des Gini Koeffizienten lassen sich in folgendem Diagramm darstellen. Diagramm 3.2: Gini Kurve zur Beurteilung von Ausfallwahrscheinlichkeiten 5.) Conditional Information Entropy Ratio (CIER)599: Die Berechnung der CIER als Maß für die Qualität eines Risikomodells basiert auf dem Konzept der Entropie. Diese ist ein Maß zur Beschreibung der „Unsicherheit“, die mit einer bestimmten Verteilung verbunden ist. Um den Wert der CIER zu berechnen, sind wiederum mehrere Schritte notwenig: • Für ein gegebenes Land k mit Ausfallwahrscheinlichkeit CPDk berechnet sich die Entropie IEk mittels der folgenden Formel: 599 Siehe vor allem Keenan/Sobehart: 1999, Seite 10 ff. 314 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management IE k = −[CPDk ⋅ ln (CPDk ) + (1 − CPDk ) ⋅ ln (1 − CPDk )] ( 74.) • Die Entropie des zu testenden Modells berechnet sich mittels der über alle Länder gewichteten Entropie-Werte: IE Mod = 1 K ⋅ ∑ − [CPDk ⋅ ln (CPDk ) + (1 − CPDk ) ⋅ ln (1 − CPDk )] K k =1 ( 75.) • Die Berechnung der CIER basiert auf dem Vergleich dieses Wertes mit dem Wert der Entropie, falls keine Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Ländern differenziert werden, sondern lediglich eine mittlere empirische Ausfallhäufigkeit bekannt ist. Sei wiederum N die Gesamt-Anzahl von Staaten und D die Gesamt-Anzahl beobachteter Ausfälle, so berechnet sich die Entropie im Zustand „maximaler Unkenntnis“ durch: IE 0 = −[(D / N ) ⋅ ln ((D / N )) + (1 − (D / N )) ⋅ ln (1 − (D / N ))] ( 76.) • Der Wert der CIER berechnet sich als Quotient: CIER = IE 0 − IE Mod . IE0 ( 77.) Dieses Maß vergleicht die „Unsicherheit“ über den Eintritt eines Ausfalls, wenn keine Ausfallwahrscheinlichkeiten bekannt sind, mit der „Unsicherheit“, die verbleibt, wenn die ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten angewendet werden. Das Maß der CIER beschreibt ein Maß der Eignung von Ausfallwahrscheinlichkeiten, das Ausprägungen zwischen 0 und 1 annimmt. Als Kritik zu diesem Effizienz-Maß lässt sich anführen, daß die CIER nur anzeigt, wie stark die Ausfallwahrscheinlichkeiten zwischen den verschiedenen Ländern differenzieren. Aus einem hohen Wert der CIER folgt damit nicht, daß das Niveau der Ausfallwahrscheinlichkeiten plausibel ist, sondern lediglich, daß die Ausfallwahrscheinlichkeiten stark zwischen verschiedenen Ländern differenzieren600. Als Bemerkung läßt sich anführen, daß die voranstehend definierten Beurteilungskriterien für Frühwarnsysteme und für Ausfallwahrscheinlichkeiten ursprünglich der Literatur zur Qualitätssicherung und Validierung interner Ratingsysteme entnommen sind. Sie sind somit auch zur Validierung interner Länder-Ratingsysteme anwendbar. 600 Siehe Friedman: 2002, Seite 1. 315 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management 3.2.2 Mathematisch-Statistische Verfahren 3.2.2.1 Auswertung empirischer Häufigkeiten Die Ableitung empirischer Häufigkeiten aus der Datenbasis risikorelevanter Verlustereignisse ist eine naheliegende Vorgehensweise zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Möglichkeit zur Auswertung empirischer Häufigkeiten ist dabei allerdings abhängig vom Umfang der zur Verfügung stehenden Daten. Da Verfügbarkeit und Umfang von Ausfall-Daten im Bereich des Adressenrisikos kein Problem darstellen, ist die Verwendung empirischer Daten zur Herleitung von Ausfallwahrscheinlichkeiten im Bereich des Adressenrisikos vorherrschend. Wie aus den folgenden Ausführungen ersichtlich wird, ist dies im Bereich des Länderrisikos problematischer. a) Empirische Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Länder-Ratings Bei der empirischen Ermittlung von Länder-Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Länder-Ratings sollte darauf geachtet werden, daß Länder-Ratings und ermittelte Ausfall-Ereignisse auf derselben Risikodefinition basieren. Dies ist im Allgemeinen bei bank-internen Länder-Ratings der Fall, während Länder-Ratings externer Agenturen (e.g. Moody’s) auf das Ausfallrisiko von Sovereign Bonds ausgerichtet sind. Da in der vorliegenden Analyse allerdings keine bank-internen Länder-Ratings ausgewertet werden können, die mit der angeführten steuerungsrelevanten Risiko-Definition kompatibel wären, wird im folgenden die in Appendix 3.1 beschriebene, vereinigte Rating-Historie herangezogen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die Ausfall-Historie keine mit den einfliessenden Rating-Systemen kompatible Ausfall-Definition aufweist, was den Aussagegehalt der Ergebnisse schmälert. In der praktischen Anwendung ist daher und aufgrund der Bedeutung des internen Länder-Ratings für die Risikosteuerung dieses heranzuziehen. Die Vorgehensweise beinhaltet die Ermittlung einer jährlichen empirischen Ausfall-Häufigkeit für jede Ratingklasse. Während bei der Berechnung von AdressenrisikoAusfallwahrscheinlichkeiten allerdings in jeder Ratingklasse sehr viele Kontrahenten und viele Ausfälle zu finden sind, ist dies bei Länder-Risken im Allgemeinen nicht der Fall. Die folgende Tabelle 3.9 illustriert diesen Mangel der Datenbasis, der vor allem darin begründet liegt, daß die Anzahl der Länder relativ klein ist. Wie unmittelbar einsichtig ist, führt die mangelnde Datenbasis dazu, daß empirische Ausfallhäufigkeiten keine zuverlässigen Schätzer für Länder-Ausfallwahrscheinlichkeiten darstellen, sondern häufig nur durch eine geringe Anzahl von Ausfällen je Rating-Klasse getragen werden. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Ableitung empirischer Ausfallhäufigkeiten für Länderrisiken nur unter Hinzunahme zusätzlicher Annahmen durchführen, die die Datenbasis erweitern. Die zu treffende Annahme fordert, daß sich die Kalibrierung601 der Ausfallwahrscheinlichkeiten im Zeitablauf nicht 601 Unter dem Begriff Kalibrierung wird die Zuordnungsfunktion verstanden, die jedem Rating eine entsprechende Ausfallwahrscheinlichkeit zuordnet. 316 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management verändert602. Diese Annahme ist vor allem aufgrund der Möglichkeit von Contagion Effekten unplausibel. Contagion Effekte führen dazu, daß Krisen in Schwellenländern selten allein auftreten und von einem generellen Anstieg der Ausfallhäufigkeit anderer EM Länder begleitet werden. Da Länder-Ratings vor allem zur komparativen und weniger zur absoluten Risikoquantifizierung geeignet sind, werden derartige generelle Änderungen in der Krisenanfälligkeit aller Länder im Allgemeinen nicht adäquat von LänderRatings erfasst. Daraus folgt, daß die Kalibrierung der Länder-Ratings auf Länder- Ausfallwahrscheinlichkeiten nicht im Zeitablauf konstant sein kann. Zur Ableitung empirischer Häufigkeiten ist die angeführte Annahme dennoch unumgänglich. Auf der Basis dieser Annahme lassen sich alle empirischen Beobachtungen eines längeren Beobachtungszeitraums zusammenfassen, so daß in der Folge eine deutlich größere Anzahl von Rating-Beobachtungen und Ausfallereignissen als Datenbasis für die Schätzung der empirischen Häufigkeiten zur Verfügung steht. Tabelle 3.10 enthält die Ergebnisse einer derartigen Schätzung, die auf der in Abschnitt 1.3 ermittelten Datenbasis risikorelevanter Verlustereignisse durchgeführt wurde. Die Schätzung bezieht sich dabei auf die in dem verwendeten zweistufigen Ausfall-Modell übergeordneten Country Events und beziehen sich auf den Zeitraum von 1980 bis 2000. Es ist zu beachten, daß die ermittelten und im folgenden dargestellten Länder-Ausfallhäufigkeiten den empirischen Eintritts-Häufigkeiten der in Abschnitt 1.3.5 dargestellten und beschriebenen Country Events entsprechen. Wie bereits erläutert, handelt es sich dabei um Häufigkeiten des Eintritts eines Country Events innerhalb der jeweils folgenden 12 Monate. Tabelle 3.9 : Anzahl von Länder-Monaten und Anzahl Monats-Beobachtungen mit neu eintretenden Country Events (CE) im Jahreshorizont pro Moody’s Rating-Klasse im Jahr 2000. Tabelle 3.10 : Anzahl von Länder-Monaten und Anzahl MonatsBeobachtungen mit neu eintretenden Country Events (CE) im Jahreshorizont pro Moody’s Rating-Klasse im Zeitraum 1980 – 2000. Rating-Klasse Anzahl LänderMonate Anzahl Monate mit folgenden Events im 603 Jahreshorizont Rating-Klasse Anzahl LänderMonate Anzahl Monate mit folgenden Events im Jahreshorizont Schätzer CPD AAA 258 0 AAA 3436 223 0.0649 Aa1 - Aa2 54 0 Aa1 - Aa2 1595 95 0.0596 Aa3 - A1 66 0 Aa3 – A1 1605 47 0.0293 A2 - A3 48 0 A2 – A3 1272 106 0.0833 Baa1 - Baa2 198 0 Baa1 - Baa2 2524 171 0.0677 Baa3 – Ba1 219 0 Baa3 - Ba1 2944 301 0.1022 Ba2 – Ba3 247 13 Ba2 - Ba3 3215 489 0.1521 B3 – Caa1 832 87 B3 - Caa1 10576 1882 0.1780 Caa2 – C 248 52 Caa2 – C 4046 592 0.1463 602 D.h. daß die durchschnittliche Länder-Ausfallwahrscheinlichkeit jeder Rating-Kategorie intertemporal konstant bleibt, auch wenn sich die Menge der darin enthaltenen Länder verändert 603 Genau handelt es sich um die Anzahl von Monaten des betrachteten Zeitraums, für die in einem Zeitfenster von einem Jahr in einem beliebigen Land der entsprechenden Rating-Klasse der Eintritt eines Country Events beobachtet werden konnte. 317 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Das vorgestellte Verfahren ist vor allem zur Ableitung von Ausfallwahrscheinlichkeiten geeignet, während es nicht zur Verwendung als Frühwarnsystem geeignet ist. Dies ist darauf zurückzuführen, daß das Frühwarnpotential der mittels dieser Methode ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten aufgrund der Konstanz der Kalibrierung mit dem Frühwarnpotential der verwendeten Länder-Ratings identisch ist. Die Beurteilung beinhaltet somit eine Beurteilung des Frühwarnpotentials der verwendeten Länder-Ratings. Die Verwendung dieser Methode zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten ist aufgrund der zugrunde liegenden Annahme der Konstanz der Kalibrierung allerdings ebenfalls nicht unproblematisch. b) Ausfallwahrscheinlichkeiten aus beliebigen Risikoindikatoren Unter Verwendung der empirischen Datenbasis zu historischen Verlustereignissen schlägt Kaminsky604 eine Methode vor, mit der sich beliebige stetige Risikoindikatoren in eine Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Landes überführen lassen. Ausgehend von: • einem beliebigen stetigen Risikoindikator RIk,t des Landes k zum Zeitpunkt t, • angenommenen Unter- und Obergrenzen LIk,t , UIk,t und • dem durch die Verlusthistorie gegebenen Krisenindikator CDk,t des Landes k zum Zeitpunkt t, berechnet sich die bedingte Krisenwahrscheinlichkeit aus der historischen Datenbasis folgendermaßen: ( ) ∑ P CDk ,t LI k ,t < RI k ,t < UI k ,t = k Monate mit LI k ,t < RI k ,t < UI k ,t und einer Krise innerhalb derselben Periode ∑ k Monate mit LI k ,t < RI k ,t < UI k ,t Die unbedingte Krisenwahrscheinlichkeit berechnet sich daraufhin durch ( ) P (CDk ,t ) = P C k ,t LI k ,t < RI k ,t < UI k ,t ⋅ P (LI k ,t < RI k ,t < UI k ,t ) . ( 78.) Es ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei der vorgestellten Methode um eine Verallgemeinerung der unter a) vorgestellten Methodik zur Berechnung von CPDs aus Länder-Ratings handelt. Der Methodik liegt somit ebenso die Annahme zugrunde, daß das Verhältnis zwischen Risikoindikator und Ausfallwahrscheinlichkeit in dem in die Schätzung eingehenden Zeitraum konstant war. Da zur Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten oder Frühwarnsignalen anhand der vorliegenden Methodik zunächst der zu betrachtende Risikoindikator spezifiziert werden muß, kann ohne eine Spezifikation des Risikoindikators auch keine Beurteilung von Frühwarnpotential oder Prognosegüte der Methodik stattfinden. Vor dem Hintergrund der an dieser Stelle intendierten Methodenbeschreibung wird daher auf ausführliche Tests eines bestimmten Indikators verzichtet. c) Anwendung der von externen Rating-Agenturen publizierten Adressenrisiko-Kalibrierungen Die Agenturen Standard & Poor’s und Moody's veröffentlichen in regelmäßigen Abständen statistische Auswertungen hinsichtlich der Ausfallwahrscheinlichkeiten, die ihren einzelnen Rating-Kategorien für 604 Siehe Kaminsky: 1999, Seite 16ff. 318 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Industrie- bzw. Bankanleihen zuzuweisen sind. Obwohl sich diese Auswertungen auf Anleihen privater Schuldner beziehen und somit Adressenrisiken betreffen, werden sie in der bankbetrieblichen Praxis605 gelegentlich herangezogen, um die von denselben Agenturen publizierten Sovereign Ratings in CPDs zu übersetzen. Als Beispiele für derartige Adressenrisiko-Kalibrierungen seien die Kalibrierungen der Agenturen Moody’s und Standard & Poor’s in der folgenden Tabelle 3.11 angeführt. Tabelle 3.11 : Corporate Bond Default Rates 2002 Standard & Poor’s und Moody’s606 S&P Rating PD Moody’s Rating PD AAA 0.00% AAA 0 AA 0.01% Aa 0 A 0.05% A 0.16% BBB 0.36% Baa 1.22% BB 1.47% Ba 1.53% B 6.72% B 5.11% CCC 30.95% Caa 22.82% Ca - C 49.28% Diese Vorgehensweise wird i.A. durch die von den Agenturen regelmässig aufgestellte Annahme gerechtfertigt, daß Ausfallwahrscheinlichkeiten für Länder-Ratings langfristig weitgehend mit den Wahrscheinlichkeiten für gleich geratete Unternehmen identisch sind607. Während die Annahme, daß Adressenrisiko- und Länderrisiko-Kalibrierungen identisch sind, bisher noch nicht mit empirischen Daten untermauert werden konnte, sprechen im Gegenteil eine Reihe empirischer Daten und theoretischer Argumente gegen ihre Validität. • Entsprechend den von der Agentur Standard & Poor’s publizierten Daten wurden bis zum Zeitpunkt der Brady-Umschuldungen 1990 von den Agenturen keine Länder geratet, die Verluste aus Länderrisiken aufgewiesen haben (einzige Ausnahme ist Venezuela). Entsprechend traten erst 1998 die ersten Verluste in von den Agenturen gerateten Ländern auf608, was sich auch in der von S&P publizierten Transitions-Matrix609 zeigt, die in der folgenden Tabelle angeführt wird. (Man beachte Übergangswahrscheinlichkeiten in die Ratingkategorie SD/D). Aufgrund dieser mangelnden Ausfall-Daten bestand bisher für die Agenturen überhaupt keine Möglichkeit, ihre RatingSysteme für Sovereign- und Industieanleihen derart anzupassen, daß die Ausfallwahrscheinlichkeiten für gleiche Rating-Klassen von staatlichen und privaten Schuldnern identisch sein könnten. 605 Vor allem in der operativen Anwendung von Händlern im Investment Banking Bereich. Siehe Standard & Poor’s: 2003, Seite 7 sowie Moody’s: 2003: Seite 9. 607 Siehe Standard & Poor’s: 1999(d), Seite 11: “The default rates for sovereign issuers should, over time, broadly parallel the default rates for similarly rated corporate issuers.” 608 Siehe Standard & Poor’s: 1999(d), Seite 11: “ […] sovereign issuers rated by Standard & Poor’s began to default on local or foreign currency debt only in 1998, except for Venezuela (four in total).“ 609 Eine Transitions-Matrix beschreibt die Übergangswahrscheinlichkeiten, daß ein Land innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einer RatingKlasse in eine andere wechselt. 606 319 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Aus konzeptionellen Erwägungen heraus ist überaus fragwürdig, ob eine derartige Gleichheit überhaupt systematisch erreicht werden könnte, da sich sowohl die Rating-Methoden als auch die Risikofaktoren für Adressenrisiken und Länderrisiken deutlich voneinander unterscheiden. • Die Vorgehensweise setzt darüber hinaus die von den Agenturen publizierten EM Sovereign Ratings mit Länder-Ratings gleich. Wie bereits in Abschnitt 2.4.2.1 hervorgehoben wurde, sind EM Sovereign Ratings keine Länder-Ratings und nicht mit ihnen vergleichbar. Tabelle 3.12: Transitions-Matrix von S&P Sovereign Ratings (FX)610 AAA AA A BBB BB B CCC SD or D AAA 97.3 2.7 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 AA 0.8 96.9 0.8 0.0 0.8 0.8 0.0 0.0 A 0.0 4.6 92.3 3.1 0.0 0.0 0.0 0.0 BBB 0.0 0.0 5.1 88.1 5.1 1.7 0.0 0.0 BB 0.0 0.0 0.0 6.0 85.1 6.0 1.5 1.5 B 0.0 0.0 0.0 0.0 20.0 75.0 0.0 5.0 CCC 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 3.2.2.2 Signals approach Kaminsky/Lizondo/Reinhart611 schlagen ein Modell zur Länderrisikoquantifizierung vor, das vorwiegend im Hinblick auf eine Verwendung als Frühwarnsystem konzipiert ist. Das Modell geht von einer relativ großen Auswahl von Risikoindikatoren aus, die in verschiedenen Studien als geeignete FrühwarnIndikatoren für Währungs- und Bankenkrisen identifiziert wurden612 (e.g. realer Wechselkurs, BSPWachstum etc.). Im Falle einer unterschiedlichen Risikodefinition wäre somit zunächst die Auswahl Risikoindikatoren auf ein Frühwarnpotential für die zu quantifizierenden Risiken hin zu untersuchen. Die Auswahl der im Rahmen des Signal Approach verwendeten Risikoindikatoren muß separat und vor Beginn der Modellierung erfolgen und kann beispielsweise durch andere statistische Ansätze (Logit/Probit) unterstützt werden. Ein „Signal“ eines einzelnen Risikoindikators sei dadurch charakterisiert, daß der Risikoindikator Werte annimmt, die von dem „normalen“ Niveau deutlich abweichen. Ausgehend von einem Risikoindikator RIk,t des Landes k zum Zeitpunkt t ist ein Signal dadurch definiert, daß der Wert des Risikoindikators einen bestimmten Schwellenwert ISk,t über- oder unterschreitet. Das Signal sei durch eine binäre Variable Sk,t beschrieben und es gelte: 610 Siehe Standard & Poors: 1999(c), Seite 15. Siehe Kaminsky/Lizondo/Reinhart: 1998. Für eine sehr gute und ausführliche Vorstellung und Diskussion dieses Ansatzes siehe vor allem Goldstein/Kaminsky/Reinhart: 2000. 612 Für einen Überblick über die Ergebnisse einer Vielzahl von Studien zu Risikoindikatoren von Währungs und/oder Bankenkrisen siehe Hawkins/ Klau: 2000, Kaminsky: 1999, Seite 4 - 6 sowie Kaminsky/Lizondo/Reinhart:: 1998. Die Quellen beinhalten einen Überblick über Frühwarnindikatoren und deren Signifikanz in den verschiedenen Studien. 611 320 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management S k ,t = 1{RI k ,t > IS k ,t } ( 79.) Die Schwellenwerte seien als Perzentil der Risikoindikator-Verteilung definiert, so daß der Schwellenwert für jeden Risikoindikator festgelegt ist, die Ausprägungen allerdings länderspezifisch mit der historischen länderspezifischen Verteilungsfunktion des Risikoindikators variieren. Die Festlegung der Schwellenwerte ISk,t für jeden einzelnen Risikoindikator richtet sich an dem Frühwarnpotential jedes einzelnen Risikoindikators aus, weshalb zunächst ein „Signal-Fenster“ (Signaling Window) festzulegen ist, das 24 Monate betrage. Signale, die innerhalb von 24 Monaten von einem Verlustereignis gefolgt werden, seinen als „gute Signale“, sonstige Signale seien als „Fehl-Signale“ definiert. Ausgehend von der in Abschnitt 3.2.1.1. gegebenen Definition der Noise-to-Signal-Ratio seien die Schwellenwerte für jeden Risikoindikator so festgelegt, daß die Noise-to-Signal-Ratio minimiert werde. Ausgehend von den Ausprägungen aller j Risikoindikatoren (RIk,t )j für ein Land und den entsprechenden Schwellenwerten (ISk,t) j lässt sich nun für jedes Land ein Vektor (Sk,t) j berechnen, der die Signale aller Risikoindikatoren als Elemente enthält. Die Multiplikation dieses Vektors mit einem Vektor von Gewichten ergibt den gewichteten Durchschnitt der Signale eines Landes Sk. Die verwendeten Gewichte der einzelnen Risikoindikatoren entsprechen dabei der Inversen der Noise-to-Signal-Ratio, so daß Signale „besserer“ Risikoindikatoren stärker gewichtet werden613. Sk kann wiederum als Risikoindikator für ein Land verwendet werden. In der Anwendung der Methode als Frühwarnsystem wird seinerseits eine Indikatorfunktion auf diesen Risikoindikator Sk angewendet, die oberhalb einer bestimmten Anzahl von Signalen US („FrühwarnSchwelle“) den Funktionswert 1 („Frühwarnung“ für das Land), ansonsten den Funktionswert 0 (keine Frühwarnung) annimmt. Die Festlegung der Frühwarn-Schwelle erfolgt wiederum über eine Minimierung der Noise-to-Signal-Ratio. In der Anwendung als Methodik zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten werden diese anhand des Risikoindikators Sk mittels der in Abschnitt 3.2.2.1. beschriebenen Methode berechnet: ( > US und einer Krise innerhalb derselben Periode ) ∑ Anzahl Monate mit S Anzahl Monate mit S > US P CDk ,t S k ,t > US = k ∑ k ,t k ,t k Die unbedingte Ausfallwahrscheinlichkeit (=CPD) berechnet sich durch ( ) CPD = P CDk ,t S k ,t > US ⋅ P (S k ,t > US ) . ( 80.) Die folgende Diskussion von Vor- und Nachteilen der Methode bezieht sich vorwiegend auf methodische Aspekte. Als Vorteile der Methode sind folgende Aspekte hervorzuheben: • Die Verwendung der historischen Datenbasis über Verluste erlaubt eine genaue Abstimmung der Methode auf die verwendete steuerungsrelevante Risikodefinition. Dies ist auch dann der Fall, 321 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management wenn als Risikoindikatoren nur Indikatoren verwendet werden, die auf Währungs- und Bankenkrisen abzielen, da die „Anpassung“ der Methodik an die steuerungsrelevante Risikodefinition bei der Festlegung der Schwellenwerte durch Minimierung der Noise-to-Signal-Ratio erfolgt. • Die Methode ermöglicht eine Berücksichtigung des gewünschten Prognosehorizonts. • Die Methode ermöglicht eine Berücksichtigung von Lags für jeden Risikoindikator. • Die Methode ist relativ einfach und unmittelbar verständlich, was die Akzeptanz in der bankbetrieblichen Anwendung sowohl als Frühwarnsystem wie auch als System zur Ermittlung von CPDs erleichtert. • Bezugnehmend auf die Verwendung im Rahmen eines Frühwarnsystems ermöglicht die Methode im Falle einer Frühwarnung die Identifikation der Risikofaktoren des Landes, die zu dem Ergebnis beigetragen haben. Diese Information ist bei der parallelen Erstellung eines Länder-Ratings hilfreich, da es die Identifikation der spezifischen Probleme des Landes erleichtert. Als Nachteile der Methode sind folgende Aspekte hervorzuheben: • Der zusammengefasste Risikoindikator Sk stellt lediglich ein Aggregat makroökonomischer Variablen dar. Die möglichen Wirkungszusammenhänge dieser Variablen, die in der Diskussion in Abschnitt 1.4 hervorgehoben wurden, werden allerdings nicht modellhaft abgebildet. Dies führt zu einem Verlust der Information, die in bestimmten Konstellationen von Risikoindikatoren liegt. Beispielsweise lassen sich Situationen, in denen alle Indikatoren knapp unterhalb der Warnschwelle liegen, nicht als riskant erkennen, auch wenn die Konstellation aus ökonomischer Sicht als krisengefährdet einzuschätzen wäre. • Die notwendige Festlegung auf eine begrenzte Anzahl von Indikatoren führt darüber hinaus ebenfalls zwangsläufig zur Vernachlässigung von Information. 3.2.2.3 Diskriminanz-Analyse Die Diskriminanz-Analyse614 gehört neben der im Anschluss daran vorgestellten Logit-Analyse zu den klassischen Verfahren der quantitativen Länderrisiko-Analyse, die auch in der Adressenrisiko-Quantifizierung eingesetzt werden können. Es handelt sich um einen rein statistischen Ansatz, der darauf basiert, anhand der vorliegenden Datenbasis von Krisen-Ereignissen und Risikoindikatoren eine statistische Gruppentrennung in ausfallgefährdete und nicht ausfallgefährdete Länder zu erreichen. Die Diskriminanz-Analyse geht von einer Reihe von Risiko-Indikatoren aus, die mit dem Eintreten eines Ausfalls in Verbindung gebracht werden. Dem liegt die Annahme zugrunde, daß alle krisengefährdeten Länder eine bestimmte Konstellation der Risiko-Indikatoren aufweisen, die die Identifizierung dieser 613 Siehe Kaminsky/Reinhart: 1999a, Seite 9: „as shown in earlier papers, the quality of the indicators is highly heterogeneous. For this reason, we weigh each signal by the inverse of the noise-to-signal ratio of the particular indicator that is issuing the signal.” 614 Als Quelle zur Diskriminanz-Analyse siehe vor allem Backhaus et al.: 2003, Seite 155ff. In der Anwendung auf Länderrisiken siehe auch Bouchet/ Clark/ Groslambert: 2003, Seite 115. Die Anwendung der Methode auf Länderrisiken erfolgte erstmals durch Frank/Cline: 1997, Seite 327 – 344. 322 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Länder ermöglichen. Ausgehend von einer Matrix von Risikoindikator-Ausprägungen (RIk,j) und einem Vektor von Diskriminanzkoeffizienten (a,j) sei die Diskriminanz-Funktion D folgendermaßen definiert: D = a0 + ∑ j a j RI j . ( 81.) Die Diskriminanzkoeffizienten (a,j) werden auf der Basis der vorliegenden Verlust-Historie so geschätzt, daß eine maximale Gruppentrennung zwischen ausgefallenen und nicht ausgefallenen Ländern erreicht werden kann. Auf Basis der binären Krisenvariable (CDk,t) lässt sich dies durch eine Maximierung des Abstands der beiden Gruppen zueinander erreichen615. Dieser wird durch das Diskriminanzkriterium Γ gemessen. Bei 2 Gruppen CG1 und CG2 berechnet sich dieses folgendermaßen: N CG1 (DCG1 − D ) + N CG 2 (DCG 2 − D ) 2 Γt = ∑ (D N CG 1 i =1 CG1,i 2 2 (DCG 2,i − DCG 2 ) − DCG1 ) + ∑i =CG 1 2 N 2 , ( 82.) wobei NCG1 = Anzahl der ausgefallenen Länder D g = Mittlerer Diskriminanzwert in Gruppe g NCG1 = Anzahl der ausgefallenen Länder D = Mittlerer Diskriminanzwert in allen Gruppen Die Vorgehensweise wird anhand des im folgenden Diagramm dargestellten graphischen Beispiels einer zwei-dimensionalen Diskriminanz-Funktion verdeutlicht. Diagramm 3.3: Darstellung der Diskriminanz-Analyse am Beispiel einer zweidimensionalen Diskriminanzfunktion616 RI1 = Veränderung d. realen Wechselkurses Risikoreiche Länder D = a0 + a1 RI1 + a2 RI 2 Risikoarme Länder RI2 = BIP-Wachstum In der Anwendung der Methode als Frühwarnsystem wird der Wert der Diskriminanzfunktion eines Landes als Risikoindikator verwendet, auf den eine Indikatorfunktion angewendet wird. Der Trennwert D 615 616 Dies entspricht einer Maximierung der Intergruppenvarianz und Minimierung der Intragruppenvarianz. Diagramm angelehnt an Lichtlen: 1997, Seite 79. 323 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management der Diskriminanzfunktion lässt sich anhand einer Minimierung der Fehlprognose-Kosten (z.B. gegeben durch die Noise-to-Signal-Ratio) ermitteln617. Oberhalb des Trennwerts nimmt diese Indikatorfunktion den Funktionswert 1 („Frühwarnung“ für das Land), ansonsten den Funktionswert 0 (keine Frühwarnung) an. In der Anwendung als Methodik zur Ermittlung von CPDs wird der Wert der Diskriminanzfunktion als Risikoindikator Dk verwendet. Die Ausprägungen der CPDs werden mittels der in Abschnitt 3.2.2.1. beschriebenen Methode berechnet: ( ) ∑ P CDk ,t Dk ,t > D = k Anzahl Monate mit Dk ,t > D und einer Krise innerhalb derselben Periode ∑ k Anzahl Monate mit Dk ,t > D Die unbedingte Ausfallwahrscheinlichkeit CPD berechnet sich daraufhin durch ( ) CPD = P CDk , t Dk , t > D ⋅ P (Dk ,t > D ) . ( 83.) Die folgende Diskussion von Vor- und Nachteilen der Diskriminanz-Analyse bezieht sich vorwiegend auf methodische Aspekte. Als Vorteile der Methode sind folgende Aspekte hervorzuheben: • Die Verwendung der historischen Datenbasis zu Verlusten erlaubt eine genaue Abstimmung der Methode auf die verwendete steuerungsrelevante Risikodefinition. • Die Methode ermöglicht eine Berücksichtigung des gewünschten Prognosehorizonts, • Die Methode ermöglicht eine Berücksichtigung von Lags für jeden Risikoindikator. Die Einführung von Indikator-spezifischen Lags ist sinnvoll, da unterschiedliche Risikoindikatoren jeweils mit unterschiedlichem zeitlichem Vorlauf eine Krise anzeigen. • Die Methode ist relativ einfach und unmittelbar verständlich, was die Akzeptanz in der bankbetrieblichen Anwendung sowohl als Frühwarnsystem als auch als System zur Ermittlung von 618 CPDs erleichtert . Als Nachteile der Methode sind folgende Aspekte hervorzuheben: • Bei der Anwendung der Diskriminanzanalyse auf Länderrisiken ist analog zu der Ermittlung empirischer Häufigkeiten aufgrund der unzureichenden Datenbasis die Annahme zu machen, daß die Diskriminanzfunktion im Zeitablauf konstante Parameter aufweist. Unter dieser Annahme können Beobachtungen verschiedener Zeitpunkte gemeinsam in die Analyse eingebracht werden. Diese Annahme führt allerdings dazu, daß die in die Analyse einfließenden 617 Siehe auch Baxmann: 1985, Seite 209. Siehe Baxmann: 1985, Seite 211. „Bedingt durch ihre plausible Zielsetzung und ihre theoretisch nicht zu komplizierte Vorgehensweise sowie insbesondere durch die Verfügbarkeit benutzerfreundlicher Computerprogramme wird die Diskriminanzanalyse als praxisgerechtes Verfahren betrachtet.“ 618 324 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Beobachtungen der Risikoindikatoren nicht unabhängig sind619, was die Ergebnisse der Methode verschlechtert. • Der Wert der Diskriminanzfunktion Dk stellt lediglich ein Aggregat makroökonomischer Variablen dar. Die möglichen Wirkungszusammenhänge dieser Variablen, die im Rahmen der Diskussion in Abschnitt 1.4 hervorgehoben wurden, werden allerdings nicht modellhaft abgebildet. Dies führt zu einem Verlust der Information, da bestimmte Konstellationen, die in der historischen Datengrundlage bisher nicht vorgekommen sind, nicht als riskant erkannt werden. Darüber hinaus werden von dem Verfahren nur bereits historisch aufgetretene Risikoindikator-Kombinationen erkannt. • Im Fall einer multivariaten Diskriminanzanalyse sind die Annahmen zu machen, daß die Risikoindikatoren normalverteilt sind und in beiden Ergebnisklassen eine identische Streuung der identifizierten Werte besteht. Diese Annahmen sind allerdings problematisch und erst empirisch zu verifizieren620. • Bezugnehmend auf die Verwendung im Rahmen eines Frühwarnsystems ermöglicht die Methode im Falle einer Frühwarnung keine Identifikation der Risikofaktoren des Landes, die zu dem Ergebnis beigetragen haben. Die notwendige Festlegung auf eine begrenzte Anzahl von Indikatoren führt darüber hinaus ebenfalls zwangsläufig zur Vernachlässigung von Information. 3.2.2.4 Logit/Probit Modelle Logit/Probit Modelle621 gehören seit den Anfängen der Kreditrisikoquantifizierung zu den Standardansätzen der Quantifizierung von Ausfallwahrscheinlichkeiten. Es handelt sich dabei um einen relativ einfachen Regressionsansatz, bei dem von einer Grundgesamtheit von Ländern, einer auf dieser Menge beobachteten Anzahl von Ausfällen und einer Reihe erklärender Charakteristika (Risikofaktoren) ausgegangen wird. Der Ausfall eines Landes wird dann unter den folgenden Annahmen beschrieben: • Risiko-Indifferenz des Marktes, • Rationale Erwartungsbildung der Marktteilnehmer, • Konstante, unabhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten. Sei Zk eine binäre Zufallsvariable auf dem Wahrscheinlichkeitsraum (Ω, A, P) mit den Werten 1 und 0. Der Wert 0 stehe für den Ausfall des Landes k, der Wert 1 stehe für die vertragsgemäße Bedienung der Forderung. Es existiere nun für jedes Land k eine latente (i.e. nicht beobachtbare) Zufallsvariable Yk auf (Ω, A, P) mit: 619 Dies ist der Fall, da sie dieselben Indikatoren in denselben Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten beinhalten. Vergleiche Lichtlen: 1997, Seite 78 - 79. 621 Zu Logit/Probit Modellen siehe vor allem Backhaus et al.: 2003, Seite 417ff. und Lichtlen: 1997, Seite 80ff. Die Anwendung auf Länderrisiken erfolgte erstmals durch Feder / Just: 1977, Seite 25 – 38. 620 325 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management ⎧1 Zk = ⎨ ⎩0 für Yk ≥ 0 für Yk < 0 ( 84.) Der Ausfall des Landes k wird in dem vorliegenden Modell somit durch die „Zahlungskapazität“ Yk beschrieben. Ist die Zahlungskapazität Yk kleiner als null, so fällt das Land aus - ist die Zahlungskapazität Yk größer als null, so werden alle Forderungen vertragsgemäß bedient. Die Modellierung der Zahlungskapazität Yk bestimmt nun entscheidend das Modell. Sei (RIk) ein Vektor von beobachtbaren Risikoindikatoren des Landes k und (RIk′) dessen Transponierte. Sei ν ein Vektor von zu schätzenden Parametern und Uk eine stetige Zufallsvariable auf (Ω, A, P). Dann gelte (Annahme): Yk = RI k 'ν + U k ( 85.) Die Verteilungsannahme des Störterms Ui legt das Modell fest: Falls U k ~ N (0,1) , so handelt es sich um ein Probit-Modell ⎛ π Falls U k ~ Logistisch⎜⎜ 0, ⎝ 3 2 ⎞ ⎟⎟ , ⎠ so handelt es sich um ein Logit-Modell Der Parameter-Vektor ν wird einmalig anhand der vorliegenden empirischen Ausfälle mittels des Maximum Likelihood Verfahrens geschätzt. Vor der Schätzung der Parameter sollten die einzelnen Risikoindikatoren auf Signifikanz getestet werden. Der Vektor RIk sollte in der endgültigen Schätzung nur signifikante Risikoindikatoren enthalten. Ist dies geschehen, lassen sich die Ausfallwahrscheinlichkeiten CPDk des Landes k wie folgt angeben: CPDk = 1 − FN−[10,1][RI k 'ν ] CPDk = 1 1 + exp(RI k 'ν ) für ein Probit-Modell, für ein Logit-Modell, In der Anwendung der Methode als Frühwarnsystem lässt sich die Variable Zk in der individuellen länderspezifischen Ausprägung mittels der gegebenen Risikoindikatoren berechnen und als Frühwarnindikator heranziehen. Zur Verbesserung der Ergebnisse lassen sich ggf. auch zukunftsgerichtete Prognosen der Indikator-Werte einsetzen. In der Anwendung als Methodik zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten lässt sich unmittelbar die aus dem Modell ermittelte Ausfallwahrscheinlichkeit CPDk verwenden. Die folgende Diskussion von Vor- und Nachteilen der Logit/Probit-Analyse bezieht sich vorwiegend auf methodische Aspekte. Als Vorteile sind folgende Aspekte hervorzuheben: • Alle signifikanten Indikatoren werden gleichzeitig ausgewertet und in einer Zahl zusammengefasst, die die Eigenschaften eines Wahrscheinlichkeitsmaßes aufzeigt. • Die Verwendung der historischen Datenbasis über Verluste erlaubt eine genaue Abstimmung der Methode auf die verwendete steuerungsrelevante Risikodefinition. Dies ist auch dann der Fall, 326 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management wenn als Risikoindikatoren nur Indikatoren verwendet werden, die auf Währungs- und Bankenkrisen abzielen, da die „Anpassung“ der Methodik an die steuerungsrelevante Risikodefinition bei der Schätzung der Parameter geschieht. • Die Methode ermöglicht eine Berücksichtigung von Lags für jeden Risikoindikator. • Die Methode ermöglicht eine Berücksichtigung des gewünschten Prognosehorizonts, • Die Methode ist relativ einfach und unmittelbar verständlich, was die Akzeptanz in der bankbetrieblichen Anwendung sowohl als Frühwarnsystem wie auch als System zur Ermittlung von CPDs erleichtert. Als Nachteile der Methode sind folgende Aspekte hervorzuheben: • Wie bei den zuvor beschriebenen Verfahren ist das Hauptproblem mit diesem Ansatz in der zu geringen Anzahl der Beobachtungen zu sehen, was die statistische Aussagekraft der Ergebnisse einschränkt. • Die Methode läßt keinen Rückschluß auf die makroökonomischen Ursachen einer Krisensituation zu. Da die Risikoindikatoren entweder signifikant in die Analyse eingehen oder nicht, gibt es keine „Rangfolge“, welche Indikatoren am meisten zu dem Ergebnis beigetragen haben. • Die notwendige Festlegung auf eine begrenzte Anzahl von Indikatoren führt darüber hinaus ebenfalls zwangsläufig zur Vernachlässigung von Information. • Der Methode liegt die Annahme zugrunde, daß der Effekt der gewählten Risikoindikatoren für alle Länder und alle betrachteten Zeitpunkte gleich ist. Wie Bouchet/Clark/Groslambert hervorheben, ist dies allerdings nicht mit der Realität vereinbar622. 3.2.2.5 Sonstige Modelle a) Makroökonomische mathematische Modelle Im Kontext der Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten für Länder-Risiken stellt sich die Frage, ob die in Abschnitt 1.4 vorgestellten oder ähnliche makroökonomische Modelle zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten herangezogen werden können. In der älteren Literatur zu Länderrisiken sind vereinzelt Ansätze zu finden, die vor allem eine Herleitung von Ausfallwahrscheinlichkeiten über Mechanismen einer politischen Nutzenmaximierung (ensprechend den Krisenmodellen der zweiten Generation) verfolgen623. Dazu ist generell festzustellen, daß eine Eignung makroökonomischer Modelle zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten in Literatur624 und Praxis als nicht gegeben angesehen wird. Dies ist auf folgende Argumente zurückzuführen: 622 Siehe Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 118. Siehe beispielsweilse Saunders: 1986(b), wo verschiedene makroökonomische Modelle zur Herleitung von Ausfallwahrscheinlichkeiten vorgestellt werden. 624 Siehe beispielsweise Lichtlen: 1997, Seite 89 sowie Evertz: 1992, Seite 38ff. 623 327 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Makroökonomische Modelle wurden zumeist zur Erklärung einzelner Wirkungsmechanismen des Länderrisikos aufgestellt und sind im Allgemeinen aufgrund ihres zu engen Fokus auf einzelne Wirkungsmechanismen zu einer gesamtheitlichen Abdeckung des Länderrisikos nicht geeignet. • Bestehende makroökonomische Modelle, die beispielsweise in internationalen Organisationen im Einsatz sind (z.B. GAP-Modelle, Abschnitt 1.4.1.2), kennzeichnen sich - obwohl nur ein Teil der in Abschnitt 1.4 geschilderten Wirkungsmechanismen abgebildet wird – durch einen Komplexitätsgrad, der sie für eine Verwendung in der bankbetrieblichen Praxis disqualifiziert. • Viele makroökonomische Modelle zur Erklärung von Zusammenhängen des Länderrisikos enthalten als bestimmtende Input-Variablen nicht beobachtbare Größen und sind somit nicht zur praktischen Anwendung geeignet625. b) Hauptkomponenten-Analyse626 Bei der Hauptkomponenten-Analyse handelt es sich um eine statistische Technik der ZeitreihenAnalyse. Ausgehend von der empirischen Varianz-Covarianz-Matrix der zu erklärenden Datenreihen werden dabei durch Linearkombinationen Indices konstruiert, die die Varianz einerseits möglichst gut erklären und andererseits unabhängig voneinander sind (Orthogonalitäts-Kriterium). Die Vorgehensweise erfolgt sequentiell mit der Herleitung der ersten Hauptkompontente, die die Restvarianz minimiert. In weiteren Schritten werden schliesslich unter Ausschluss der jeweils vorhergehenden Hauptkomponenten weitere Hauptkomponenten ermittelt, die eine Minimierung der jeweiligen Restvarianzen ermöglichen. In der Anwendung auf Länderrisiken lassen sich entweder verschiedene makroökonomische Zeitreihen oder länderrisikobehaftete Wertpapierpreise627 heranziehen. Die Analyse erlaubt dabei zwar eine Erklärung der analysierten Zeitreihen durch die Hauptkomponenten, eine Herleitung von Ausfallwahrscheinlichkeiten oder die Konstruktion eines Frühwarnmodells ist auf Basis dieser Methode allerdings nicht möglich. 3.2.3 Zinsspread-Modelle Bei Zinsspread-Modellen handelt es sich um Modelle zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten, die auf der Basis eines Modells über die Preisbildung am Finanzmarkt aus dem Preis risikobehafteter Assets auf die mit den Assets verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten schliessen lassen. Zinsspread-Modelle basieren auf den Grundannahmen, daß in der Preisbildung am Finanzmarkt alle verfügbaren Informationen in optimaler Weise verwertet werden und daß sich die Preisbildung durch ein angenommenes Modell beschreiben lässt, in das die Markterwartungen über die Höhe der Länderrisiken eingehen. Ausgehend von den Marktpreisen lässt sich dieses Modell nach den zugrunde liegenden 625 Als Beispiele lassen sich hier die Modelle von Sachs/Cohen und Eaton/Gersovitz anführen, denen beide die Schätzung der Strafkosten des Ausfalls zugrunde liegt. Beide Modelle werden ausführlich in Saunders: 1986(b) beschrieben. 626 Zur Technik der Hauptkomponenten-Analyse siehe Backhaus et al.: 2003, Seite 673ff. Zur Anwendung der Methode in der LänderrisikoSteuerung siehe Bouchet/Clark/Groslambert: 2003, Seite 124 . 328 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management impliziten Risikoquantifizierungen des Marktes auflösen. Die im folgenden Abschnitt vorgestellten Modelle wurden vorwiegend im Zusammenhang der Quantifizierung von Ausfallwahrscheinlichkeiten oder als Zinsstruktur-Modelle entwickelt, während die mögliche Anwendung dieser Modelle als Frühwarnsysteme im Kontext ihrer Entwicklung im Hintergrund stand. 3.2.3.1.1 EM Bond Spreads – Definition und Alternativen In einem ersten Schritt ist zu klären, welche Preise bzw. welche Forderungen zur Herleitung der impliziten Risikoquantifizierungen zu Länderrisiken geeignet sind. Erstes Kriterium hierfür ist, daß die herangezogenen Forderungen mit den zu quantifizierenden Risiken behaftet sind. Ausgehend von der steuerungsrelevanten Risikodefinition kommen zunächst alle Forderungen oder Geschäfte in Frage, die mit den beschriebenen Ausfallrisiken behaftet sind und die in Abschnitt 3.1 beschrieben werden. Ein wichtiges Kriterium zur genaueren Auswahl ist die Datenverfügbarkeit der Marktpreise, die die Qualität der geschätzten Werte massgeblich beeinflusst. Unter der Einschränkung der Datenverfügbarkeit scheiden alle Forderungen aus, deren Marktpreise nicht unmittelbar und in elektronischer Form verfügbar sind. Nach Berücksichtigung dieser Kriterien verbleiben folgende länderrisikobehaftete Forderungstypen als Alternativen für eine Herleitung der impliziten Risikoquantifizierungen: • Kredite an EM-Staaten oder Unternehmen in EM-Ländern. Dabei lassen sich zunächst Preisnotierungen des Primärmarkts628 und des Sekundärmarkts für Kredite unterscheiden. Die Konditionen der Kredite am Primärmarkt sind verhältnismässig problematisch zu interpretieren, da sie aufgrund einer Vielzahl möglicher Gebühren, die i.A. nicht verfügbar sind, wenig transparent sind. Gerade im EM Geschäft sind „versteckte“ Gebühren ein bedeutender Bestandteil von Kreditverträgen, da ein risikoadäquater Zinssatz unmittelbare Rückschlüsse auf die Kreditqualität der Gläubigerländer zuliesse. So sind beispielsweise etliche Länder immer wieder bereit, sehr hohe Gebühren für syndizierte Kredite zu bezahlen, solange der Zinssatz der Verträge den Zinssatz, den bestimmte Nachbarländer zahlen, nicht übertrifft. Vor diesem Hintergrund sind Zinssätze am Primärmarkt wenig aussagekräftig in Bezug auf das mit den Krediten verbundene Länderrisiko. Da derartige Gebühren im Allgemeinen in die Preisfindung am Sekundärmarkt für EM Kredite einfließen, sind die am Sekundärmarkt erzielten Preise durchaus für eine Schätzung der Risikoprämie geeignet. Allerdings besteht hier die Einschränkung, daß der Sekundärmarkt aufgrund der wenigen Marktteilnehmer und teilweise nicht publizierter Transaktionen nicht sehr transparent ist. Somit sind in Bezug auf den Sekundärmarkt vor allem zu wenig Daten verfügbar, auf der eine Analyse der Marktpreise aufsetzen könnte. Die Verwendung von Krediten als Datengrundlage zur Ableitung der impliziten Risikoquantifizierung des Marktes scheidet somit aus. 627 Für eine Hauptkomponentenanalyse von Brady Bond Preisen siehe beispielsweise Sherer/Avellaneda : 2000. Unter Primärmarkt für Kredite versteht man den Markt, an dem Bank und EM-Staat einen Kreditvertrag schliessen. Unter dem Sekundärmarkt für Kredite versteht man den Markt, an dem bestehende Kredite zwischen Banken gehandelt / weiterverkauft werden. Daten über Preisnotierungen des Primär- und Sekundärmarkts für EM-Kredite können von verschiedenen Datenanbietern bezogen werden. Zu einem Ansatz der Risikoquantifizierung über Primärmarkt-Konditionen von Krediten siehe Kamin/v.Kleist: 1999. 628 329 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management • Festverzinsliche Wertpapiere privater Unternehmen in den betreffenden Staaten: Diese sind nur dann von steuerungsrelevanten Länderrisiken betroffen, wenn es sich um Fremdwährungsemissionen handelt. Während Emissionen in nationaler Währung vorwiegend Adressenrisiken und Country Credit Event Risiken beinhalten, sind Emissionen in Fremdwährung von Transferrisiken und Country Event Risiken betroffen. Für eine Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten der in Abschnitt 1.3.5 umfassend definierten Country Events sind somit allein Fremdwährungs-Anleihen heranzuziehen. In diesem Fall liegen neben Länderrisiken allerdings auch Adressenrisiken der Preisbildung zugrunde, da das Ausfallrisiko des Unternehmens die Preise der UnternehmensAnleihen ebenfalls beeinflusst. Eine Methodik, die von den Preisen festverzinslicher Wertpapiere privater Unternehmen ausgeht, muss demnach eine Trennung von Adressenrisiko- und Länderrisiko-Bestandteilen beinhalten. Die Verwendung von Unternehmensanleihen zur Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten scheitert letztlich an einer nicht ausreichenden Datenbasis. Dies lässt sich darauf zurückführen, daß nur in wenigen EM Ländern Unternehmen existieren, die ausreichend groß sind, daß sie am internationalen Kapitalmarkt Wertpapiere emittieren könnten. Aufgrund der mangelnden Marktabdeckung sind diese Wertpapiere für die Abbildung des Marktes aller gehandelten länderrisiko-behafteten Wertpapiere somit weniger geeignet als die als weitere Alternative angeführten Staatsanleihen. • Staatsanleihen der betreffenden EM Staaten sind ebenfalls nur dann von steuerungsrelevanten Länderrisiken betroffen, wenn es sich um Fremdwährungs – Emissionen handelt629. Wie bereits in der voranstehend geschilderten Alternative von Unternehmensanleihen liegen in diesem Fall sowohl kreditnehmerspezifische Adressenrisiken (Staatsausfallrisiko) als auch Länderrisiken der Preisbildung zugrunde. Eine Methodik, die von den Preisen staatlicher Fremdwährungs-Anleihen ausgeht, muss demnach eine Trennung von Adressenrisiko- und Länderrisiko-Bestandteilen beinhalten. Die Datenverfügbarkeit staatlicher Fremdwährungs-Anleihen ist als relativ gut zu beschreiben, da der Markt für derartige Anleihen sehr entwickelt ist und die grosse Zahl der (auch privaten) Marktteilnehmer zu einer – zumindest unter „gewöhnlichen“ Marktbedingungen – effizienten Preisbildung beiträgt. Allerdings ist zu beachten, daß im Fall länderspezifischer Krisen nicht mehr von effizienten Marktbedingungen auszugehen ist, da dann Liquiditätsaspekte am Markt überwiegen630. Wenngleich nur die als „Emerging Markets“ klassifizierten Länder Kapitalmarktzugang aufweisen und auch nur in diesen Ländern entsprechende Staatsanleihen vorliegen, handelt es sich dennoch um die ökonomisch wichtigsten Länder. Sowohl in der Literatur als auch in der Praxis werden aus den voranstehend angeführten Alternativen vorwiegend Preise von Staatsanleihen zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten herangezogen631. Aus sich im folgenden noch erschliessenden Gründen ist im vorliegenden Kontext eine Betrachtung der 629 630 Die Argumentation dafür basiert auf den voranstehend angeführten Aspekten. Auf diesen Punkt wird im folgenden noch ausführlicher eingegangen. 330 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Renditen der angeführten Staatsanleihen einer a priori äquivalenten Betrachtung der Preise vorzuziehen. Entsprechend der Kapitalmarkttheorie lassen sich die Renditen von Wertpapieren in eine risikolose Rendite und eine Risikoprämie aufspalten. Während die risikolose Rendite als Kompensation für den Konsumverzicht für alle Anlageformen in einer Währung identisch ist, ist die Risikoprämie wertpapierspezifisch und kompensiert den Halter für die mit dem Wertpapier verbundenen Risiken. Somit ist für die vorliegende Zielsetzung einer Ermittlung der mit den Staatsanleihen verbundenen Länderrisiken offensichtlich vorwiegend die Risikoprämie von Interesse. Diese wird im Fall marktnotierter festverzinslicher Wertpapiere durch den Spread632 abgeschätzt. Der Spread eines festverzinslichen Wertpapiers sei definiert als Differenz zwischen der Rendite des Wertpapiers und der risikolosen Rendite derselben Laufzeit und Währung633 und werde im folgenden als Brutto-Spread bezeichnet. Bevor im Rahmen des vorliegenden Kapitels die verschiedenen methodischen Ansätze vorgestellt werden, mittels derer eine Quantifizierung von Länderrisiken aus Marktpreisen möglich ist, sind zunächst die Eigenschaften und Bestandteile von Sovereign Bond Spreads zu untersuchen, um eine genaue Abdeckung der steuerungsrelevanten Länderrisikodefinition sicherzustellen. Dabei stellt sich unmittelbar die Frage, ob Spreads neben einer Risikoprämie für Länderrisiken noch andere Bestandteile aufweisen und wie sich diese gegebenenfalls eliminieren lassen. 3.2.3.1.2 Determinanten von EM Bond Spreads Die Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten aus Bond Spreads setzt an dem Brutto-Spread an, der eine Kompensation für alle mit dem Halten dieses Wertpapiers verbundenen Risiken darstellt. Entsprechend lässt sich der Brutto-Spread auch in einzelne Bestandteile aufgliedern, die jeweils Risikoprämien für die einzelnen Risikoarten darstellen. Im folgenden werden diese Bestandteile vorgestellt und im Hinblick auf die Möglichkeit der Isolierung des Länderrisiko-Effekts aus dem Spread analysiert. a) Die Ausfallprämie Die Ausfallprämie ist der Bestandteil des Spreads, der den Halter für alle mit der Forderung verbundenen Ausfallrisiken kompensiert. Da sich alle im folgenden dargestellten Zinsspread-Modelle auf die Quantifizierung von Ausfallrisiken beziehen, sind alle Bestandteile der Ausfallprämie, die nicht auf Länderrisiken zielen, zu quantifizieren und aus der Betrachtung auszuschliessen. Da Returns von EM Sovereign Bonds nicht nur von Länderrisiken, sondern auch von Staatsausfall-Risiken gefährdet sind, beinhaltet die 631 Darunter fallen vor allem Eurobonds und Brady Bonds. Zu Brady Bonds siehe auch www.bradynet.com. Für weitere Literaturquellen sei auf die im folgenden angeführten Modelle und die damit verbundenen Literaturangaben verwiesen. 632 Zu einer Definition des Spread siehe auch Kamin/v.Kleist: 1999, Seite 3. 633 Der risikofreie Zinssatz kann dabei entweder über die Rendite eines möglichst konditionengleichen Wertpapiers eines risikolosen Emittenten (z.B. USA, BRD, JAPAN) oder vorzugsweise über die diesem Emittenten entsprechenden Zinsstrukturkurven (Government Yield Curves) ermittelt werden. Letztere Vorgehensweise über eine bereits interpolierte Zinsstrukturkurve hat den Vorzug, daß sich die Laufzeiten beider Renditen genau entsprechen, was ansonsten nicht unbedingt sichergestellt ist. 331 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Ausfallprämie Bestandteile für Adressenrisiko634 und Länderrisiko. Da es sich bei beiden Risikoarten um Ausfallrisiken handelt, sind diese in der Anwendung der im folgenden dargestellten Modelle a priori nicht zu trennen. Die Risikoquantifizierung von Länderrisiken aus Sovereign Bond Spreads muss daher (zunächst) mit dem Defizit leben, daß sich die ermittelten Risikoquantifizierungen auf Länderrisiken und Staatsausfallrisiken beziehen. Zur Erreichung der notwendigen überschneidungsfreien Risikosteuerung besteht dennoch die Möglichkeit, Staatsausfallrisiken im nachhinein aus der Risikoquantifizierung zu eliminieren635. Der Länderrisiko-Bestandteil der Ausfallrisiko-Prämie deckt alle länderspezifischen Ausfallrisiken ab, von denen die Rückzahlung der Anleihe bedroht ist. Dies umfasst sowohl Transferrisiko und alle politischen Risiken als auch Country Event Risiko und deckt sich somit grösstenteils mit der vorliegenden steuerungsrelevanten Länderrisiko-Definition. Über den Länderrisiko-Bestandteil der Ausfallrisiko-Prämie gehen auch alle in Abschnitt 1.4 identifizierten Länderrisiko-Faktoren als Bestimmungsfaktoren in den Spread ein636. Eine weitere Unterscheidung der Ausfallprämie trennt Kostenbestandteile (EL-Prämie) von Risikobestandteilen (UL-Prämie). Die EL-Prämie ist dabei als Kostenbestandteil zu verstehen, und entschädigt den Halter für den Erwarteten Verlust. Der Erwartete Verlust ist auf der Ebene eines einzelnen Geschäfts durch die Methoden der Vorkalkulation quantifizierbar und analog zu den im Rahmen der Ertragsmessung kalkulierten Erwarteten Verlusten zu verstehen. Die UL-Prämie als weiterer Bestandteil der Ausfallprämie entspricht der Kompensation des Halters für die über die Erwarteten Verluste hinausgehende Unsicherheit, die in der Streuung der tatsächlich eintretenden Verluste um den Erwartungswert begründet liegen. Da sich Unerwartete Verluste verschiedener Positionen in Abhängigkeit von den Korrelationen im Portfoliokontext verändern können und somit nicht additiv sind, ist bei der Bewertung dieser Komponente stets ein Portfoliokontext einzubeziehen. Dabei stellt sich vor allem die Frage des Referenzportfolios. Bei der Preisfindung eines Bonds wird jeder Anbieter zunächst sein eigenes Portfolio als Maßstab nehmen und sich den Beitrag, den der entsprechende Bond zu dem Gesamt-UL seines Portfolios leistet, entsprechend seiner Risikoaversion kompensieren lassen. Da sich in einem perfekten Markt mit vollständigem Wettbewerb jedoch nur Risikoprämien für nichtdiversifizierbare Risiken durchsetzen lassen, entspricht das Referenzportfolio in diesem Grenzfall dem Marktportfolio. Die UL-Prämie des Bonds entschädigt den Anleger somit für den Teil des UL, der in Bezug auf das Marktportfolio nicht diversifizierbar ist und bezieht sich dabei auch auf eine „durchschnittliche Risikoaversion“. Die Unterscheidung zwischen EL-Prämie und UL-Prämie steht im Kontext der Modellierung von Risikoaversion der Marktteilnehmer und führt zu einer nicht unbedeutenden Schätz-Problematik von Risikoaversions-Parametern. In der Mehrzahl der vorliegenden 634 Es sei an dieser Stelle daran erinnert, daß Staatsausfall-Risiken entsprechend der in der vorliegenden Arbeit festgelegten Konvention den Adressenrisiken zugeordnet werden, die kontrahentenspezifische Ausfallrisiken in nationaler Währung beschreiben. 635 Auf die Trennung von Adressenrisiko- und Länderrisikobestandteilen im Spread wurde in Abschnitt 1.2.2.3 bereits ausführlicher eingegangen. 636 So ermittelt beispielsweise Schieler: 1991, Seite 23ff. in einer Regressionsanalyse für Australien und Schweden einen signifikanten empirischen Zusammenhang zwischen Spread und verschiedenen makroökonomischen Variablen (Nettozinsdifferenz, Ertragsbilanzsaldo, Staatsverschuldung, Auslandsverschuldung, Inflation und internationale Rohstoffpreise). 332 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management Modelle wird diese Trennung zwischen erwarteten und unerwarteten Verlusten der Risikoprämie daher nicht durchgeführt. Externe Sovereign Ratings: Der in der Literatur637 häufig erwähnte und nachgewiesene Zusammenhang zwischen Sovereign Bond Spreads und Sovereign Ratings externer Agenturen ist ein Indiz dafür, daß beide Größen identische Risiken abbilden. Der in den verschiedenen Studien gefundene Zusammenhang legt dabei nahe, daß eine beidseitige Abhängigkeit von Ratings und Spreads besteht: • Ratings leiten Spreads, indem sich der Markt an Ratings orientiert und • Spreads leiten Ratings, indem die Rating-Agenturen (vor allem in Krisen-Zeiten) den Marktereignissen folgen und Krisen quasi „bestätigend zur Kenntnis nehmen“ (wie das Beispiel der AsienKrise gezeigt hat) b) Die Liquiditätsprämie Die Liquiditätsprämie638 entspricht der Kompensation für die geringere Marktliquidität von Anleihen am Markt für EM Schulden gegenüber den vergleichsweise risikolosen Anleihen von Industrieländern. Das mit der Liquiditätsprämie verbundene Liquiditätsrisiko führt zu Verlusten, indem Wertpapiere nicht zum gewünschten Zeitpunkt verkauft werden können, da sich kein Käufer findet. Sind Liquiditätsrisiken in entwickelten Märkten vergleichsweise vernachlässigbar, da sich bei einer Vielzahl von Marktteilnehmern immer ein Käufer und ein markträumender Preis finden lassen, so ist dies bei Emerging Marktet Anleihen deutlich problematischer. Während in „normalen Marktsituationen“ eine ausreichende Liquidität zur Markträumung als gegeben angenommen werden kann, ist dies in Krisensituationen nicht der Fall. Die Marktsituation für EM-Staatsanleihen im Fall einer länderspezifischen Krise lässt sich gerade dadurch kennzeichnen, daß sich nur noch wenige Käufer finden und der Markt lethargisch auf eine Lösung der Krise wartet. Die in der Zwischenzeit anfallenden Verluste sind einerseits den als Bestandteil der Marktrisiken geltenden Liquiditätsrisiken, andererseits allerdings aufgrund der länderspezifischen Ursache auch länderspezifischen Event Risiken zuordenbar. In dieser Abgrenzung fallen sie unmittelbar in die Abgrenzungsproblematik zwischen Event Risiko und Marktrisiko. Für eine Zuordnung der länderspezifischen Liquiditätsrisiken bei EM Anleihen zum Komplex der Länderrisiken spricht insbesondere auch die Tatsache, daß der Rückgang der Liquidität am Markt für EM Forderungen als ein wesentlicher Übertragungsmechanismus für Spillover-Effekte von Währungskrisen gilt. Eine Zuordnung der damit unmittelbar im Kontext stehenden Verluste zu Marktrisiken wäre somit inkonsequent. In der vorliegenden Untersuchung wird die in EM Bond Spreads enthaltene Liquiditätsprämie daher vollständig dem Komplex der Länderrisiken zugeordnet. Die Existenz einer Liquiditätsprämie und die angeführte Argumentation, daß im Krisenfall die Liquidität der Anleihen nicht mehr gegeben ist, könnte auf den 637 Siehe beispielsweise Larrain/Reisen/Maltzan: 1997 sowie Goldstein/Kaminsky/Reinhart: 2000. Die Liquiditätsprämie ist von der Emissionshöhe der Anleihe, von der Restlaufzeit, vom Emittenten und von der Währung der Emission abhängig und ist somit emissionsspezifisch unterschiedlich. Eine in der Praxis häufig verwendete Möglichkeit zur Abschätzung der Liquiditätsprämie basiert auf dem Bid-Ask Spread der betreffenden Wertpapiere. Für eine Diskussion der Liquiditätsprämie siehe auch McCann/Nordström:1996, Seite 9. 638 333 Bankbetriebliches Länderrisiko-Management ersten Blick als Argument gegen die Verwendung aller Methoden anzusehen sein, die eine effiziente Preisbildung voraussetzen und damit auch die generelle Verwendung von Zinsspread-Modellen betreffen. Dies ist allerdings nicht der Fall, da länderspezifische Liquiditätsrisiken annahmegemäss nur dann relevant werden, wenn ein Verlust ein