Gemeinde Dickel - Samtgemeinde Rehden

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Gemeinde Dickel
LANDKREIS DIEPHOLZ
Bebauungsplan Nr. 5
„Gewerbepark Heidmoor III“
SCOPING-Unterlagen zum UMWELTBERICHT gem. § 2a BauGB
Projektnummer:
213451
Datum:
2014-05-19
Gemeinde Dickel, B-Plan Nr. 5 „Gewerbepark Heidmoor III“
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad
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INHALTSVERZEICHNIS
I.
EINLEITUNG ................................................................................................................... 4
II. SCOPING ........................................................................................................................ 5
III. INHALTE DES UMWELTBERICHTES ZUM BEBAUUNGSPLAN .................................. 6
A. ÜBERSICHT ................................................................................................................. 6
B. UNTERSUCHUNGSRAHMEN DER ZU BEURTEILENDEN SCHUTZGÜTER ............................... 6

Bestand und Bewertung ................................................................................................... 7

Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung) ........................................................ 7

Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und
Ersatz)............................................................................................................................... 7

Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring) .................................... 7
C. STATUS-QUO-PROGNOSE (NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG)................................. 7
D. DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ALTERNATIVEN AUS UMWELTSICHT .......... 7
E. DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ...... 7
F. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ......................................................... 7
G. ANHANG ..................................................................................................................... 7
IV. BEBAUUNGSPLAN NR. 5 „GEWERBEPARK HEIDMOOR III“ ..................................... 7
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Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad
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Wallenhorst, 2014-05-19
IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG
i.V. Böhm
Bearbeitung:
Thorsten Kehlenbrink, M.Sc.
Wallenhorst, 2014-05-16
Proj.-Nr.: 213451
IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG
Ingenieure  Landschaftsarchitekten  Stadtplaner
Telefon (0 54 07) 8 80-0  Telefax (0 54 07) 8 80-88
Ma ri e- Cur i e - St raß e 4 a  491 3 4 W all en h or s t
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Niedersachsen
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Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad
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I.
Einleitung
Mit der XXIV. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rehden werden
nordöstlich des Gewerbeparkes Heidmoor (ehemaliges Munitionsdepot Rehden/ Muna) weitere gewerbliche Bauflächen dargestellt. Hier soll der „Gewerbepark Heidmoor“ erweitert
werden.
SG Rehden
XXIV. Änd. FNP
Gemeinde Dickel
B-Plan Nr. 5
Mit der VII. und der XI. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Samtgemeinde
Rehden sowie den Bebauungsplänen Nr. 2 und Nr. 3 der Gemeinde Dickel, Nr. 11 der Gemeinde Rehden und Nr. 11 der Gemeinde Wetschen wurden 2000/ 2005 für das ehemalige
Munitionsdepot „Muna Rehden“ die planungsrechtlichen Grundlagen für den „Gewerbepark
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Heidmoor“ geschaffen. Damit wurde hier die gewerbliche Nachnutzung des ehemaligen
Bundeswehr-Depots gesichert (Konversion militärischer Anlagen).
Das Munitionsdepot wurde 1996 von der Bundeswehr geräumt und wird als militärische Anlage künftig nicht mehr benötigt. Das Depotgelände ist insgesamt über 200 ha groß, von denen der überwiegende Bereich Waldflächen sind, in denen die umfangreichen Munitionsbunker verteilt sind.
Das am Standort „Gewerbepark Heidmoor“ ansässige Logistik-Unternehmen ist u.a. ein
überregionales Verteilungszentrum für Pkw und Nutzfahrzeuge, d.h. die Fahrzeuge werden
über Straße und Schiene aus den einzelnen Herstellerwerken zum Gewerbepark Heidmoor
transportiert, tlw. umgerüstet oder ergänzend ausgerüstet und dann zu neuen Chargen zusammengestellt, um wieder über Schiene und Straße an unterschiedliche Pkw-Händler verteilt zu werden. Hierfür sind neben einem Gleisanschluss und überregionalen Straßenverbindungen (beide vorhanden) bauliche Anlagen für Wartung, Personal, Verwaltung etc.
sowie Abstellflächen für die Fahrzeuge erforderlich.
Die bisherige Betriebsentwicklung am Standort „Gewerbepark Heidmoor“ macht es nun dringend erforderlich die Stellplatzbereiche zu erweitern, da im planungsrechtlich bereits abgesicherten Teilbereich des ehemaligen Munitionsdepots keine weiteren Flächen mehr für eine
gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Die nunmehr vorgesehene Erweiterung des Betriebsgeländes (insbesondere weitere Stellplatzflächen) dient der künftigen Sicherung und Entwicklung des bestehenden Betriebsstandortes, um im Wettbewerb die Produktionskapazität ausdehnen zu können. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist deshalb eine unmittelbare Zuordnung zum vorhandenen
Betriebsstandort erforderlich, so dass alternative Standorte nicht in Betracht kommen. Insofern liegt diese Planung im öffentlichen Interesse, da hierdurch vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden können und darüber neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Die Gemeinde Dickel stellt den Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbepark Heidmoor III“ parallel zur
XXIV. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Samtgemeinde Rehden auf.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB wird somit entsprochen.
Nach § 2 Abs. 4 BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. Gesonderter Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht (genauere Inhalte des Umweltberichtes, sh. Anlage zu § 2 Abst. 4 und § 2a
BauGB).
II.
Scoping
Nach § 2 Abs.4 BauGB legt die Gemeinde fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad
die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Diese Festlegung des Umfangs
des Umweltberichtes erfolgt gem. § 4 Abs. 1 unter Beteiligung der Behörden.
Dieses Vorgehen wird Scoping oder auch Antragskonferenz genannt.
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Im Rahmen des Scopings sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange dazu aufgefordert, dem Planungsträger Wertelemente von besonderer Bedeutung
(z.B. Schutzgebiete, Angaben zu streng oder besonders geschützten Arten, Bodendenkmale) für die weitere Bearbeitung zu nennen und ggf. vorhandenes Informationsmaterial
zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls ist es Aufgabe des Scopings abzuklären, ob und in welchem Umfang Sondergutachten [z.B. schalltechnische, bodenspezifische oder faunistische
Untersuchungen oder Bewertungen (bspw. nach § 44/45 BNatSchG)] oder weitere Verfahrensschritte (z.B. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzbeitrag) durchgeführt werden.
Inanspruchnahme von Wald
Der vorliegende Bebauungsplan bedingt eine Überplanung von Waldflächen. Es greift somit
der Punkt 2 der Ausführungsbestimmungen (RdErl. D. ML v. 2.1.2013; 406-64002-136) zum
Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Die Inanspruchnahme von Wald muss über eine Ersatzaufforstung ausgeglichen werden. Die Ermittlung der Wertigkeit des Waldes und der erforderlichen Kompensationshöhe obliegt der
unteren Waldbehörde. Die Untere Waldbehörde wird gebeten, die Wertigkeit der überplanten
Waldflächen zu benennen.
III.
Inhalte des Umweltberichtes zum Bebauungsplan
A. Übersicht
Die Inhalte des Umweltberichtes nach § 2 Abs.4 und § 2a Satz 2 Nr.2 ergeben sich aus
der Anlage zum BauGB.
Punkte gem. Anlage zum BauGB
1 a) Inhalt und Ziele, Bedarf an Grund/Boden
1 b) Ziele des Umweltschutzes
2 a) Bestandsaufnahme
2 b) Entwicklungsprognosen
2 c) Maßnahmen: Vermeidung, Minderung, Kompensation
2 d) Planungsalternativen
3 a) Verfahren, Methodik, Schwierigkeiten
3 b) Maßnahmen zur Überwachung
3 c) Allgemein verständliche Zusammenfassung
B. Untersuchungsrahmen der zu beurteilenden Schutzgüter
Die Belange der Umwelt werden primär über die folgenden Schutzgüter erfasst:
 Tiere,
 Pflanzen,
 Boden,
 Wasser,
 Klima,
 Luft,
 Landschaft,
 biologische Vielfalt,
 Mensch,
 Kultur- und Sachgüter
 sowie die Wechselwirkungen der Schutzgüter
 Darüber hinaus: Schutzgebiete und -objekte sowie Natura 2000-Gebiete,
ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
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Im Rahmen der Schutzgutuntersuchungen werden folgende Untersuchungsinhalte abgehandelt:
 Bestand und Bewertung
 Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung)
 Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich
und Ersatz)
 Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring)
C. Status-Quo-Prognose (Nichtdurchführung der Planung)
D. Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen aus Umweltsicht
Im Umweltbericht werden gleichfalls die wichtigsten geprüften Alternativen beschrieben.
Diese Beschreibung umfasst alternative Bebauungskonzepte.
E. Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung
der Angaben
Der Umweltbericht umfasst eine Darstellung der Schwierigkeiten (z.B. Kenntnislücken
oder nur eingeschränkt verwertbare Daten), die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind.
F.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Ein allgemein verständlicher Text fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen.
G. Anhang
Der Anhang des Umweltberichtes beinhaltet die naturschutzrechtliche Eingriffs- und
Kompensationsermittlung gemäß anzuwendendem Modell.
IV.
Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbepark Heidmoor III“
Im Folgenden sind die Aspekte aufgeführt, die im Rahmen der Wirkungsprognosen berücksichtigt werden (Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen). Hinsichtlich der
Bestandsdaten wird insbesondere auf vorhandene Angaben der räumlichen Gesamtplanung
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(z.B. Regionalplanung1) und auf Fachplanungen (z.B. Map-Server des Niedersächsischen
Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)2, Landschaftsrahmenplan3, Landschaftsplan bzw. vorliegender Grünordnungsplan, Geoweb-Server des Landkreises
Diepholz4,) zurückgegriffen. Zur Erfassung der Biotoptypen des Gebietes wird eine Kartierung mit Hilfe des Schlüssels nach V. DRACHENFELS (2011)5 durchgeführt. Die Bestandsdarstellung erfolgt in einem gesonderten Plan.
Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt anhand der >Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der
Bauleitplanung (2008)<. Hierin spielen Wertelemente mit besonderer Bedeutung ( besonderer Schutz- und Kompensationsbedarf) eine besondere Rolle.
Sollten den Behörden spezielle Angaben und Bestandsdaten zu den folgenden Punkten vorliegen, sind diese der Kommune zur Verfügung zu stellen:
Tiere und Pflanzen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7a BauGB) / Biologische Vielfalt (gem.
§ 1 Abs.6 Nr.7a BauGB)6 / Spezieller Artenschutz
Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Biotoptypenkartierung,
Angaben der UNB (insb. Angaben zu besonders oder streng geschützten Arten), MU-MapServer, Geo-Server
Das Plangebiet liegt innerhalb eines großflächigen Waldgebietes auf dem Dickeler Sand.
Unmittelbar westlich befinden sich bereits Stellplatzflächen des Logistik-Unternehmens.
Nach Norden, Osten und Süden grenzen weitere Waldflächen an. Dabei wechseln auf den
Sandböden Nadelforsten mit Kiefernmischwäldern im Übergang zu StieleichenBirkenwäldern.
Ergebnis der Biotoptypenerfassung:
Nr. 1.6.1 Eichenmischwald armer, trockener Sandböden (WQT)
Wertfaktor 3
Birken- oder Kiefern-Eichenwälder auf den Bunkeranlagen. In einigen Bereichen ist die
Roteiche (Quercus rubra) beigemischt. Die Bäume weisen Brusthöhendurchmesser von 1025 cm, auf einigen Anlagen auch 30-40 cm auf.
1
LANDKREIS DIEPHOLZ, (2004). Regionales Raumordnungsprogramm 2004 für den Landkreis Diepholz. Diepholz.
2
NIEDERSÄCHSISCHE UMWELTKARTEN, Map-Server des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Abgerufen am 10.04.2014 von http://www.umweltkarten-niedersachsen.de/GlobalNetFX_Umweltkarten/
3
LANDKREIS DIEPHOLZ, (2008). Landschaftsrahmenplan Landkreis Diepholz. Stand 1991, Osnabrück
4
Geoweb-Server des Landkreises Diepholz. Abgerufen am 10.04.2014 von
http://gdi.diepholz.de/MapSolution/apps/app/client/geoweb_public
5
DRACHENFELS, O. V. (2011). Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen: unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie. Hannover, Niedersächsischer
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
6
Der Begriff Biologische Vielfalt (Biodiversität) umfasst neben der Vielfalt der Arten auch die Genunterschiede zwischen den
Organismen einer Art und die Vielzahl der Lebensräume der Arten.
Zur Operationalisierung der Biodiversität werden folgende Kriterien berücksichtigt:
 Rote Listen Biotoptypen und Rote Listen Pflanzen- und Tierarten [MAYER, ABS UND FISCHER 2002 sehen (in der Regel) in
den Kriterien „Seltenheit“ und „Gefährdung“ die wesentlichen Kriterien für Bewertungen der Biodiversität. Dies um so mehr,
da diese Kriterien schon seit längerer Zeit im Naturschutz eine wichtige Rolle spielen.],
 Streng geschützte Arten
 Faunistische Funktionsbeziehungen
 Schutzgebiete
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Es handelt sich um stark gestörte bzw. veränderte Standorte (Versiegelung durch die Bunker
mit Überdeckung und Anböschung in den Randbereichen), so dass der Wertfaktor gemittelt
wird.
Nr. 1.19.3 Kiefernwald armer, trockener Sandböden (WKS)
Wertfaktor 5
Mischwald aus Kiefern (BHD ca. 30 (-50) cm) und Birken (BHD ca. bis 20 cm) im nordwestlichen Plangebiet auf etwas dünigem Gelände, vermutlich als nutzungsbedingte Ersatzgesellschaft des Kiefern-Birken-Eichenwaldes. Im nordöstlichen Plangebiet sind die Dünen deutlicher ausgeprägt, der Wald insgesamt strukturreicher.
Nr. 1.20.7 Sonstiger Pionierwald (WPS)
Wertfaktor 4
Mischwaldbestand aus Kiefer und Birken aber auch Eiche, Lärche (BHD 40 cm), einzelne
Buchen (BHD 40), Pappel und Fichte (BHD 15 cm). Ein schmaler Streifen aus überwiegend
Birken und wenigen Eichen setzt sich auf der Böschung westlich des nördlich angrenzenden
Nadelwaldes fort. Weiterhin umfasst dieser Biotoptyp kleinere Gehölzflächen aus Kiefer, Birke, Eiche und Traubenkirsche im mittleren Plangebiet.
Nr. 1.22.1 Fichtenforst (WZF)
Wertfaktor 2
Nr. 1.22.2 Kiefernforst (WZK)
Wertfaktor 2
Meist dichter Forstbestand ohne Bodenvegetation. Eingebunden ist hier ein schmale Waldschneise, die mit Nadelgehölzen wieder aufgeforstet ist aber auch Bestände der Traubenkirsche, Totholz und mit Moosen bedeckte Flächen aufweist.
Nr. 2.10.3 Baumhecke (HFB)
Wertfaktor 3
Lockere Baumhecke aus Kiefer, Birke und Eiche mit Durchmessern von ca. 25 cm.
Nr. 2.13 Baumgruppe (HB)
a) Kleine Gruppe aus solitär stehenden Fichten
b) Eichen- und Birkenbestand, Durchmesser ca. 20/25 cm
Wertfaktor 2-3
Wertfaktor 2
Wertfaktor 3
Nr. 8.3.1 Silbergras- Pionierrasen (RSS) §
Wertfaktor 5
Ca. 2 x 6 m großer Randstreifen, überwiegend mit Moosen bedeckt, wenig Silbergras sowie
andere Magerkeitszeiger. Eine zweite Fläche (ca. 5x10 m) befindet sich am südlichen Waldrand. Der offene Sandboden weist eine Vegetationsbedeckung von ca. 50 % auf, die vor allem vom Silbergras ausgebildet wird.
Nr. 8.3.4 Sonstiger Sandtrockenrasen (RSZ)
Wertfaktor 4
Verdichtete, ebene Sandfläche mit ca. 90 % kurzrasiger Vegetationsbedeckung, davon
überwiegend Moose. Weiterhin ist das Johanniskraut gut vertreten. Wenige Exemplare von
Reiherschnabel (Erodium cicutarium) kommen vor, daneben Habichtskraut und Hungerblümchen. Vermutlich wird die Fläche zeitweise als Stellplatz genutzt. Da es sich um einen
veränderten Standort handelt, wird der Wertfaktor abgestuft.
Nr. 10.4.2 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM)
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Wertfaktor 3
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13.1.1 Straße (OVS)
Wertfaktor 0
Im Plangebiet befinden sich Straßen mit Betonsteinpflaster oder z.T. NatursteinMosaikpflaster.
13.2.1/10.5.2 Stellfläche, Ruderalflur trockener Standorte (OFL/URT) Wertfaktor (Mittelwert) 2
Offene, mehr oder weniger mit Schotter abgedeckte Flächen innerhalb der Wald- und
Gehölzbereiche. Auf den ehemaligen Stellflächen setzt sich eine niedrigwüchsige
Ruderalvegetation aus Arten der Trittrasen sowie Trockenrasen durch. Teilweise bestandsbildend ist Johanniskraut zu finden, daneben auch Hungerblümchen (Erophila verna), Resede oder die frühe Haferschmiele (Aira praecox).
13.2.1A Lagerfläche / Stellfläche (OFL)
Vegetationslose, jedoch nur teilversiegelte Schotterflächen.
Wertfaktor 0,5
Auswertung Map-Server des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Eine Sichtung des Map-Servers der Niedersächsischen Umweltverwaltung7 liefert folgende
Ergebnisse für das Plangebiet:
-
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes (Landschaftsschutzgebiet „Dickeler Sand“; LSG DH 025) sowie innerhalb eines Naturparks (Naturpark
„Dümmer“; NP NDS 008). Weitere Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte
Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete (sh. o.) befinden sich nicht
innerhalb bzw. im näheren Umfeld des Plangebiets.
-
Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gast- oder Brutvögel, für die Fauna wertvolle
Bereiche oder Biotope mit landesweiter Bedeutung befinden sich nicht im Plangebiet.
Im weiteren Umfeld befindet sich in östlicher Richtung, ca. 1,4 km entfernt, ein für
Gastvögel wertvoller Bereich mit „Status offen“ als Bewertungsstufe.
Auswertung GeoWeb-Server des Landkreises Diepholz
- Im GeoWeb-Server des Landkreises Diepholz wird unmittelbar nordöstlich angrenzend ein nach § 28 BNatSchG (aktueller Schutz gem.§ 30 BNatSchG) geschützte
Biotopfläche dargestellt. Östlich des Plangebietes, ca. 900 m entfernt, wird eine weitere nach § 30 BNatSchG geschützte Biotopfläche dargestellt. Darüber hinaus werden hinsichtlich der ausgewiesenen Schutzgebiete keine vom Map-Server des MU
abweichenden Aussagen getroffen.
Auswertung des Landschaftsrahmenplans (LRP)
Der LRP des Landkreises Diepholz umfasst in seiner zeichnerischen Darstellung folgende
Karten: Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Zielkonzept sowie Schutz, Pflege und Entwicklung. In der zeichnerischen Darstellung sind die nachfolgende aufgeführten
Aussagen getroffen worden. Aussagen zu den abiotischen Schutzgütern Boden, Wasser und
7
NIEDERSÄCHSISCHE UMWELTKARTEN, Map-Server des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Abgerufen am 10.04.2014 von http://www.umweltkarten-niedersachsen.de/GlobalNetFX_Umweltkarten/
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Klima werden, sofern vorhanden, an entsprechender Stelle dieser Scoping-Unterlage berücksichtigt.
- Gemäß der Karte 1 „Arten und Biotope“ nehmen die im Plangebiet vorkommen Biotoptypen eine Grundbedeutung ein.
- Gemäß der Karte 5 „Zielkonzept“ befindet sich das Plangebiet innerhalb eines Bereichs der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung von Gebieten mit überwiegend
hoher Bedeutung für Arten und Biotope und hoher bis sehr hoher Bedeutung für
Landschaftsbild, Boden/Wasser, Klima/Luft.“.
- Gemäß der Karte 6 „Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und
Landschaft“ befindet sich das Plangebiet innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
Auswertung des Landschaftsplans (LP)
Ein Landschaftsplan für die Samtgemeinde Rehden liegt nicht vor.
Auswertung des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP)
Für den Landkreis Diepholz liegt ein Regionales Raumordnungsprogramm aus dem Jahre
2004 vor. Gemäß der zeichnerischen Darstellung des RROP liegt das Plangebiet innerhalb
eines Vorsorgegebietes für Forstwirtschaft.
Faunistische Funktionsbeziehungen / Faunapotenzial / Artenschutzrechtlich relevante Arten
Die Bestimmungen des nationalen sowie internationalen Artenschutzes werden über die Paragraphen 44, 45 und 67 BNatSchG8 erfasst. Der § 44 BNatSchG befasst sich mit Verbotsvorschriften im Bezug auf besonders geschützte und streng geschützte Arten. In § 44 (5)
BNatSchG wird aber klargestellt, dass die dort aufgeführten Verbotstatbestände in Planungsund Zulassungsverfahren ausschließlich für die FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen
Vogelarten gelten.
Bei den europäischen Vogelarten wird der Blick auf die sogenannten artenschutzrelevanten
Arten fokussiert. Die Festlegung auf „planungsrelevante Vogelarten“ erfolgt in Anlehnung an
die RLBP9. Demzufolge werden in der Regel die Arten des Anhangs I der VogelschutzRichtlinie (VS-RL), die Arten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL und Arten der Roten Liste Nds.
und Deutschlands, Koloniebrüter mit mehr als 5 Paaren sowie streng geschützte Arten nach
§ 54 Abs. 2 BNatSchG einer einzelartbezogenen Prüfung unterzogen.
Im Rahmen der Biotopkartierung wurden Gesangsreviere vom Gartenrotschwanz (RL 3
Nieders.), Heidelerche (Rote Liste 3) und Waldlaubsänger (Vorwarnliste) erfasst. Im angrenzenden Wald wurde der Schwarzspecht erfasst. Weitere Arten und Artgruppen sind
nicht auszuschließen.
In welcher Tiefenschärfe artenschutzrechtliche Fragestellungen parallel zur Erstellung des
Umweltberichtes zu bearbeiten sind, ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
festzulegen. Die Untere Naturschutzbehörde ist aufgefordert ihre Anforderungen im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung aufzuzeigen.
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.
Naturschutzgesetzgebung):
8
9
In der Fassung vom 29.07.2009, BGBL. I S. 2542 (Inkrafttreten am 01.03.2010)
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 2011: Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009)
bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen.
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 Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen
 Funktionsverlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen durch z.B. Nutzungsänderung, Lebensraumzerschneidungen oder emissionsbedingte Beeinträchtigungen wie
Schadstoffe, optische sowie akustische Störreize
 Beeinträchtigung von Schutzgebieten und –objekten (Naturschutzgesetzgebung)
 Überplanung oder Beeinträchtigung von Arten oder Biotopen der Rote Listen
 Überplanung oder Beeinträchtigung von streng oder besonders geschützten Arten Überplanung oder Beeinträchtigung von streng geschützten Arten nach BNatSchG
Boden (gem. § 1 Abs.6 Nr.7a BauGB)
Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, NIBIS-Kartenserver des LBEG
Die Sichtung des NIBIS-Kartenservers10 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat ergeben, dass im Plangebiet ausschließlich der Bodentyp „Podsol“ vorhanden ist. Der Bodentyp ist nicht in der Karte „Suchräume für schutzwürdige Böden“11 des
LBEG verzeichnet. Daher ist dieser Boden nicht als schutzwürdig einzustufen. Das standortbezogene ackerbauliche Ertragspotenzial12 wird gem. NIBIS-Kartenserver für das Plangebiet
als gering eingestuft.
Gem. Landschaftsplan, Karte 3a „Boden“, werden für den Boden im Plangebiet Bereiche mit
besonderer Funktionsfähigkeit sowie Bereiche mit allgemeiner Funktionsfähigkeit dargestellt.
Im NIBIS-Kartenserver13 werden Rüstungsaltlasten im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots dargestellt. Nach Aussage des Eigentümers14 sind die Flächen im Plangebiet geräumt
worden.
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.
Naturschutzgesetzgebung):
 Verlust aller Bodenfunktionen durch Versiegelung
 Funktionsverlust von Bodenbereichen – speziell mit besonderer Bedeutung – durch
Überplanung oder Schadstoffeintrag
 Mobilisierung von Schadstoffen durch Inanspruchnahme belasteter Flächen (Altlasten,
Deponien u.s.w.)
Wasser (gem. § 1 Abs.6 Nr.7a BauGB)
Bestandsdaten, insb.: NIBIS®-Kartenserver, Map-Server des MU, Biotoptypenkartierung
Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Grundwasser: Gemäß NIBIS-Kartenserver15 liegt die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet bei 101-150 mm/a. Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten16
10
11
12
13
14
NIBIS®-Kartenserver (2012): Bodenübersichtskarte 1:50.000. - Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG),
Hannover. Abgerufen am 10.04.2014 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#
NIBIS®-Kartenserver (2012): Suchräume für schutzwürdige Böden 1:50.000. - Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 10.04.2014 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#
NIBIS®-Kartenserver (2012): Standortbezogenes ackerbauliches Ertragspotenzial 1:50.000. - Landesamtes für Bergbau,
Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 10.04.2014 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#
NIBIS®-Kartenserver (2012): Altlasten. - Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen
am 10.04.2014 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#
Herr Bös, mündliche Mitteilung, 2014-05-08
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Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad
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wird als „hoch“ eingestuft, somit ist nicht von einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers
gegenüber Schadstoffeinträgen auszugehen.
Demgegenüber stellt der LRP (2008) in der Karte 3b „Wasser“ eine hohe bis sehr hohe
Grundwasserneubildung für den Bereich des Plangebietes dar.
Wasserschutzgebiete: Innerhalb des Plangebietes sind keine Wasserschutzgebiete vorhanden. Gemäß Map-Server des MU befindet sich ein Wasserschutzgebiet (Trinkwasserschutzgebiet St. Hülfe, Schutzzone IIIB) ca. 350 m westlich des Plangebiets.
Überschwemmungsgebiete: Innerhalb des Plangebietes und in der näheren Umgebung sind
keine Überschwemmungsgebiete vorhanden.
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.
Naturschutzgesetzgebung):
 Beeinträchtigung von Oberflächengewässern – speziell mit besonderer Bedeutung –
durch Verlust, Verlegung, Veränderung, Einleitung oder Schadstoffeintrag
 Beeinträchtigung von grundwasserspezifischen Funktionsbereichen – speziell mit besonderer Bedeutung – durch Versiegelung, GW-Absenkung, Anstau, Umleitung oder Schadstoffeintrag
 Beeinträchtigung von Schutzausweisungen nach Niedersächsischem Wassergesetz
Klima und Luft (gem. § 1 Abs.6 Nr.7a BauGB)
Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Biotoptypenkartierung
Ein Großteil des Plangebietes wird von bewaldeten Flächen eingenommen. Daneben sind
noch unbewaldete Freiflächen sowie bereits versiegelte Bereiche vorhanden. Mit Gehölzen
bestandene Flächen bzw. Wälder dienen der Frischluftproduktion bzw. haben eine lufthygienische Wirkung. Freilandbiotope dienen der Produktion von Kaltluft, welche in thermisch belasteten Bereichen (Siedlungsbereiche mit hohen Versiegelungsgraden) temperaturausgleichend wirken kann. Thermisch belastete Bereiche sind im Umfeld des Plangebietes nicht
vorhanden. Aufgrund des hohen Waldanteils im Plangebiet ist jedoch hinsichtlich der Frischluftproduktion bzw. der lufthygienischen Wirkung eine besondere Bedeutung gegeben.
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.
Naturschutzgesetzgebung):
 Beeinträchtigung von bedeutsamen Flächen der Kalt- oder Frischluftentstehung durch
Versiegelung, sonstige Überplanung oder Schadstoffeintrag
 Beeinträchtigung von klimatisch oder lufthygienisch wirksamen Abfluss- oder Ventilationsbahnen durch Schaffung von Barrieren oder Schadstoffeintrag
Landschaft (gem. § 1 Abs.6 Nr.7a BauGB)
Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Biotoptypenkartierung
Das Plangebiet liegt in der Naturräumlichen Einheit der Hunte Geest, im Naturraum
Kellenberg (LRT). Laut Landschaftsrahmenplan handelt es sich um eine bewaldete, heraus15
16
NIBIS®-Kartenserver (2012): Hydrogeologische Karte von Niedersachsen 1: 200.000 – Grundwasserneubildung, Methode
GROWA06V2. - Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 10.04.2014 von
http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#
NIBIS®-Kartenserver (2012): Hydrogeologische Übersichtskarten 1: 200.000 – Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung. - Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 10.04.2014 von
http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#
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Gemeinde Dickel, B-Plan Nr. 5 „Gewerbepark Heidmoor III“
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad
ragende Endmoräne. Laut Karte 2 „Landschaftsbild“ des LRP liegt das Plangebiet in einer
Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Bedeutung. Trockene Kiefernforste wechseln mit strukturreichen Laubwaldbereichen. Die Flächen weisen aufgrund des Vorkommens von Binnendünen ein vielfältiges Relief auf. So zeigt sich auch das Bild im Plangebiet aus einem Wechsel von Nadelforsten, Laubmischwäldern auf leichten Dünenstandorten und Offenlandbereichen. Die offenen Flächen wurden teilweise für eine Stellplatznutzung geschottert und gemäht. Auf den nährstoffarmen Standorten entwickeln sich kurzrasige Ruderal- oder Rasenfluren mit einer Tendenz zu Magerrasen vor allem in den Randbereichen. Insgesamt ist dem
Plangebiet somit ein Landschaftsbild mit abwechslungsreichen als auch naturnahen Strukturen mit hoher Bedeutung zuzuschreiben. Vorhandene anthropogene Nutzungsstrukturen
(Bunkeranlagen, Abschirmung nach außen, fehlende Zugänglichkeit etc.) sind als Vorbelastung zu berücksichtigen.
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.
Naturschutzgesetzgebung):
 Überplanung von Bereichen mit bedeutsamen Landschaftsbildqualitäten (inkl. der natürlichen Erholungseignung) bzw. von kulturhistorischen oder besonders landschaftsbildprägenden Strukturelementen
 Beeinträchtigung von Bereichen mit bedeutsamen Landschaftsbildqualitäten (inkl. der natürlichen Erholungseignung) durch Verlärmung, Zerschneidung oder visuelle Überprägung
 Beeinträchtigung von landschaftsbildspezifischen Schutzgebieten oder –objekten
Menschen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7c BauGB)
Bestandsdaten, insb.: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Regionales Raumordnungsprogramm
Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um bewaldete Bereiche eines ehemaligen
Munitionsdepots. Es besteht keine Zugänglichkeit des Geländes. Bereiche mit einer besonderen Bedeutung als Wohnumfeldfläche sind nicht vorhanden. Ebenso wenig wird eine
Überplanung von bedeutender Freizeit- oder Tourismusinfrastruktur bedingt.
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:
 Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen
 Verlust oder Funktionsverlust von Wohn- und/oder Wohnumfeldflächen (inkl. siedlungsnaher Freiraum)
 Verlust oder Funktionsverlust von bedeutsamen Flächen der Freizeit- bzw. Tourismusinfrastruktur
Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. § 1 Abs.6 Nr.7d BauGB)
Bestandsdaten, insb.: Angaben der Kommune und des Landkreises, Ortsbegehung (?)
Für das Plangebiet liegen keine Hinweise auf ein Vorhandensein von Kulturgütern vor. Der
im Plangebiet vorhandene Gebäudebestand ist als sonstiges Sachgut anzusehen.
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:
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Gemeinde Dickel, B-Plan Nr. 5 „Gewerbepark Heidmoor III“
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad
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 Beeinträchtigung geschützter Denkmäler oder sonstiger schützenswerter Objekte / Bauten z.B. durch Verlust, Überplanung, Verlärmung, Beschädigung (Erschütterungen,
Schadstoffe)
 Beeinträchtigung von Sachgütern durch Überplanung
Wechselwirkungen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB)
Bestandsdaten: Bestandsdaten der sonstigen Schutzgüter
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:
 Beeinträchtigung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sachgüter.
Europäisches Netz – Natura 2000 (gem. § 1 Abs.6 Nr.7b BauGB)
Bestandsdaten: Map-Server des MU, GeoWeb-Server Landkreis Diepholz
Innerhalb des Geltungsbereiches sowie im unmittelbaren Umfeld sind keine Schutzgebiete
des Europäischen Netzes – Natura 2000 vorhanden. Das nächstgelegene Schutzgebiet (EUVogelschutzgebiet „Diepholzer Moorniederung“; EU-Kennzahl: DE 3418-401, Nds.-Nr.: V40)
liegt ca. 3,5 km südlich des Plangebietes. In gleicher Richtung, ca. 4 km entfernt liegt noch
das FFH-Gebiet „Rehdener Geestmoor“ (EU-Kennzahl: DE 3416-301, Nds.-Nr.: 165). Aufgrund der Entfernung vom Plangebiet, der dazwischenliegender Infrastruktur, Bebauung und
Freiflächen sowie der mit vorliegender Planung beabsichtigten Nutzung im Plangebiet, ist
keine Beeinträchtigung der Schutzgebiete des Europäischen Netzes – Natura 2000 zu erwarten.
Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:
 Beeinträchtigungen des europäischen Netzes Natura 2000
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