Manifest für eine Liberale Informationsgesellschaft

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Manifest für eine Liberale Informationsgesellschaft
Präambel
In dem Bewusstsein, dass ein vollständiger Verzicht auf Regelungen in einer
Informationsgesellschaft zur Verantwortungslosigkeit führt,
In dem Wunsch, die Verantwortung in Freiheit und für die Freiheit der Datennetze
programmatisch auszudrücken,
In verantwortlicher Abwehr der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung
haben wir die folgenden Regeln formuliert.
I. Staat und Bürger
1) Alle Bürger haben das Recht, sich aus allen öffentlich zugänglichen Informationsquellen
und Datennetzen unzensiert zu informieren.
2) Das Recht auf den freien Zugang zu allen Informationen impliziert das Recht des Einzelnen,
sich vor unerwünschten Informationen zu schützen.
3) Alle Bürger haben das Recht auf Publikations- und Redefreiheit, soweit dies nicht den
verfassungsgemäßen Grundrechten Anderer widerspricht.
4) Alle Bürger haben das Recht auf Datenschutz, Schutz der Privatsphäre sowie
Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Kommunikation. Einschränkungen dieses
Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung sind nur auf Grund von richterlichen
Anordnungen möglich, die auf bestimmten Tatsachen beruhen müssen.
5) Alle Bürger haben in ihrer Ausbildung das Recht auf die Vermittlung von
Medienkompetenz. Dies beinhaltet insbesondere die Kompetenz zur Beurteilung der
Relevanz von Informationen und die ethische Kompetenz zum Umgang mit allen möglichen
Informationen, sowie die Achtung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung
Anderer.
II. Handel und Wirtschaft
1) Informationen sind die wichtigste Ressource der modernen Wirtschaft. Der freie Zugang zu
Datennetzen und Kommunikationsmitteln ist eine Grundvoraussetzung für die
Geschäftsprozesse der modernen Wirtschaft.
2) Die Ökologie aus Informationen, Datennetzen und Kommunikationsmitteln muss deshalb
dem Schutz des Staates unterliegen. Dieses sollte als Staatsziel in die Verfassung
aufgenommen werden.
3) Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel durch Handel und Wirtschaft erfordert die
Vertraulichkeit, Authentizität, Integrität und Nichtabstreitbarkeit der Kommunikation. Eine
Einschränkung der wirtschaftlichen Informationsfreiheit darf nur aufgrund einer konkreten
gesetzlichen Negativliste erfolgen. Die Realisierung von Einschränkungen der
wirtschaftlichen Informationsfreiheit sollte durch eine dezentrale Selbstkontrolle der
wirtschaftlich Handelnden erfolgen.
4) Geschäftsvorgänge und ihre Selbstkontrolle in einer liberalen Informationsgesellschaft
setzen die Medienkompetenz der wirtschaftlich Handelnden voraus. Dies beinhaltet
insbesondere die Kompetenz zum verantwortungsvollen Umgang mit der
Informationsökologie und die Achtung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung
Anderer.
5) Der Zugang zu informationellen Ressourcen soll über offene und durch dezentrale
Selbstkontrolle standardisierte Netze und Datenformate erfolgen. Die grundlegenden
Techniken für den Zugang zu informationellen Ressourcen dürfen nicht patentierbar sein.
III. Bildung und Wissenschaft
1) Sowohl Wissenschaft und Forschung, als auch die Aus- und Weiterbildung von Menschen
sind in einer modernen Gesellschaft ohne den Zugang zu globalen Informationsressourcen
nicht mehr denkbar. Nur eine hohe Qualität von Bildung und Wissenschaft sichert die
Existenz einer modernen Gesellschaft.
2) Die Qualität von Bildung und Wissenschaft ist nur zu sichern, wenn ein unzensierter
Zugang zu allen Informationsquellen und Datennetzen existiert.
3) Jede Art von Information darf der öffentlichen Diskussion unterliegen, soweit sie nicht den
verfassungsgemäßen Grundrechten Anderer widerspricht. Forscher und Lehrer müssen
darum über Medienkompetenz verfügen, dies beinhaltet den verantwortungsvollen Umgang
mit der Informationsökologie.
4) Eine Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre darf nur durch eine konkrete
gesetzliche Negativliste erfolgen, die selbst wieder Bestandteil der öffentlichen Diskussion
sein muss. Die Realisierung einer Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre
sollte durch eine dezentrale Selbstkontrolle erfolgen.
5) Ein primäres Bildungsziel für die Menschen einer Informationsgesellschaft muss sein,
ethische Kompetenz für den verantwortlichen Umgang mit allen denkbaren Informationen
zu erlangen.
IV. Terrorismus und organisierte Kriminalität
1) Es ist weder rechtlich noch technisch zu verhindern, dass terroristische und kriminelle
Organisationen die Kommunikationsmittel der Informationsgesellschaft für ihre Zwecke
nutzen.
2) Der Einsatz kryptografischer Mittel durch solche Organisationen ist weder durch rechtliche
noch durch technische Maßnahmen zu verhindern, er ist in der Regel auch nicht zweifelsfrei
nachweisbar.
3) Eine gesetzliche Einschränkung des Einsatzes kryptografischer Mittel dient deshalb keinem
sinnvollen Zweck und ist in einer freiheitlichen Informationsgesellschaft abzulehnen.
Verfasst von den Teilnehmern des Seminars
"Freies Netz für Freie Bürger"
Theodor Heuss-Akademie der Friedrich Naumann-Stiftung
13.-15.September 2002
Prof.Dr.Peter A.Henning
MediaLab FH Karlsruhe
Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe
[email protected]
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