Einbauhinweise für einzelteilanlagen Baugrubenherstellung Die Baugrube muss durch ein autorisiertes Unternehmen hergestellt werden. Sie ist so groß zu bemessen, dass beim Versetzen der Ringe keinerlei Behinderung eintritt, d.h. Durchmesser der bestellten Anlage zuzüglich 1,0 m ergibt den Baugrubendurchmesser an der Sohle. Bezüglich der Tiefe der Baugrube ist zu beachten, dass die angegebene Einbautiefe noch um die Stärke des Fundamentes bzw. der Sandausgleichsschicht zu erhöhen ist. Ob eine Pölzung erforderlich ist, hängt von der Standfestigkeit des Bodens und von der Tiefe der Baugrube ab. Die jeweils gültigen Arbeitnehmerschutzbestimmungen sind bindend einzuhalten. Sohlen- und Fundamentherstellung Die vorgefertigten Böden ersetzen nicht das Fundament, sondern haben lediglich die Funktion einer Dichtwanne und keinerlei statische Funktion als Fundament. Die Baugrubensohle ist in jedem Fall mit einer mindestens 10 cm starken Sandschicht zu grundieren und waagrecht einzurichten bzw. es ist zu beachten, dass der Bodenring hauptsächlich am äußeren Rand aufliegt und im mittleren Bereich eher ein gewisser Hohlraum vorliegt (siehe Skizze). Bei erhöhten Anforderungen, sprich großen Einbautiefen über 5,0 m, hohe Drucklasten etc., sind bei allen Anlagen Fundamente laut statischem Erfordernis herzustellen. Um Punktbelastungen zu vermeiden, ist hier unbedingt eine Sandausgleichsschicht zwischen Bodenring und Fundament herzustellen. Ansonsten müsste der Bodenring in eine frische, satte Mörtelschicht verlegt werden. Diese darf max. eine halbe Stunde vor dem Versetzen eingebracht werden. Einbau Vor dem Einbau sind die Höhenmaße der einzelnen Ringe zu überprüfen. Mit dem entsprechenden Zuschlag für den Fugenmörtel ergibt sich dann die tatsächliche Einbautiefe. Weicht die tatsächliche Einbautiefe von der in der Systemskizze angegebenen Tiefe ab, so ist die Differenz beim Aushub zu beachten. Für die Betonringe sind zum Verlegen unbedingt geeignete Ringgehänge sprich 3-strangige Klauenketten bzw. Kettengehänge (Länge ≥ 2,40 m) zu verwenden – ansonsten Bruchgefahr! ACHTUNG: Betonschachtringe dürfen infolge der statischen Bemessung nur einzeln verhoben bzw. manipuliert werden. Die Falzfugen sind zu reinigen und je nach Fugenmaterial zu behandeln (bei Mörtelverwendung muss der Falz feucht sein). Die Fuge des jeweils unteren Ringes ist mit faserverstärktem Spezialmörtel oder Sikadur 31 CF satt auszufüllen und der nächste Ring hineinzusetzen. Dabei ist besonders zu beachten, dass keine mörtellosen Stellen verbleiben, die nachträglich schwer abzudichten sind. Keinesfalls darf zum Verfugen der Ringe ein Montageschaum (Brunnenschaum etc.) verwendet werden. Für daraus resultierende Folgeschäden an den Ringen (Risse) bzw. Undichtheit der Anlage übernimmt die Firma TIBA keinerlei Haftung. Die Trennfugen sind nach dem Versetzen ebenfalls außen und innen mit Spezialmörtel oder Sikadur 31 CF gut abzudichten. Nach Abdichten der Fugen ist die Anlage innen und außen zweimal mit einer Dichtschlämme (Sika 101 oder Gleichwertiges) zu streichen. Nach Aushärtung der Anlage ist eine Dichtheitsprobe durchzuführen. Diese Probe ist unbedingt vor dem Hinterfüllen der Anlage notwendig, da nachträgliche Abdichtungsarbeiten nur mit sehr hohen Kosten und Aufwand verbunden sind. Mit den diversen TIBA-Ausgleichsringen kann der Deckel auf die Höhe des Niveaus gebracht werden. Dichtheitsprobe Die Überprüfung darf nur von konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden. Hinterfüllen Schichtweise und gleichmäßig, erst nach Aushärtung der Fugen der gesamten Anlage. Für das ordnungsgemäße Versetzen der Anlage haftet der Bauherr bzw. ein von ihm beauftragtes autorisiertes Unternehmen, auch wenn die Anlage durch einen LKW-Kran unseres Unternehmens in die Baugrube abgesenkt wurde.