Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 11. Oktober 2011, um 18.30 Uhr im Sitzungssaal, Rathaus, Marktplatz 2 – 4 1. Bekanntgaben Dem Gemeinderat werden Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, die keiner Beschlussfassung bedürfen, bekannt gegeben. 2. Neue ÖPNV-Konzeption der Stadt Winnenden - Beratung über die Beteiligung Ziel der neuen ÖPNV-Konzeption ist die Optimierung des Busliniennetzes und des Fahrplans. Aufgrund der früheren Verkehrsführung mit der B14 durch die Stadt war es über lange Jahre nicht möglich, einen vertakteten und übersichtlichen Busverkehr in der Stadt einzurichten. Nachdem die B14 nun um Winnenden herumführt und damit der Verkehr durch die Stadt deutlich nachgelassen hat, wurde ein neues, übersichtlich geordnetes System entwickelt. Das neue Konzept will attraktive Direktverbindungen von den Stadtteilen zu allen wichtigen öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Krankenhaus, Innenstadt oder Sport- und Freizeitanlagen schaffen. Die Verbesserung der Verknüpfung zwischen Bus und Bahn und die behinderungsfreie Verkehrsabwicklung durch eine geeignete Regelung sind weitere Ziele des Konzepts. Auf die Verbesserung des Angebots der Linie 210, die Schwaikheim konkret betrifft, entfallen Kosten in Höhe von 30.000 Euro. Zieht man den Anteil des Verbands Region Stuttgart (14,5 Prozent) und des Landkreises (50 Prozent) sowie die 2.100 Euro prognostizierten Mehreinnahmen ab, verbleiben 11.775 Euro, die von der Stadt Winnenden und der Gemeinde Schwaikheim getragen werden müssen. Der für Schwaikheim errechnete Anteil beträgt 5.695 Euro. Ein geeigneter Zeitpunkt für die Umsetzung der Neukonzeption – mit Ausnahme der Linie 210 – ist der 3. September 2012, also eine Woche vor Schulbeginn nach den Sommerferien. Die Umsetzung der Angebotsverbesserungen für die Linie 210 soll bereits zum 11. Dezember 2011 erfolgen. Herr Biesinger von der Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH und Herr Bendias von der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH werden dem Gemeinderat die neue Konzeption vorstellen. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern III“ - Erweiterung des Geltungsbereichs Die Gemeinde möchte weitere Grundstücke erwerben, die aktuell nicht im rechtskräftig abgegrenzten Sanierungsgebiet „Ortskern III“ liegen. Der Grundstückserwerb sowie die eventuell folgenden baulichen Kosten sind derzeit nicht förderfähig. Um die anfallenden Kosten im Rahmen des bestehenden Sanierungsgebiets „Ortskern III“ zur Förderung anzumelden, ist eine Erweiterung des Gebiets um dieses Grundstück erforderlich. Es ist deshalb beabsichtigt, das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ zu erweitern. Die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets soll der Gemeinderat als Satzung (Sanierungssatzung) nach BauGB beschließen. 4. Bebauung des Bereichs Bahnhof-/Bismarckstraße/ Holzgasse - Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB - Erweiterung des Geltungsbereichs Die erstellte Analyse für den Ortskern (Juli 2001) und die Standortuntersuchung für den Ladeneinzelhandel und das Handwerk (Juni 2003) hatte auf Probleme im Ortskern hingewiesen und Entwicklungspotentiale aufgezeigt. Begründet in umfangreichem Grunderwerb, welchen die Gemeinde Schwaikheim im Bereich der zentralen Ortsmitte, Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Bismarckstraße/Holzgasse, bereits durchgeführt hat, bestehen Erfolg versprechende Vorgaben, Ladeneinzelhandel mit attraktivem Flächenangebot in der Ortsmitte zu entwickeln und weitere Nutzungen anzusiedeln. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, soll nun das Vorkaufsrecht der Gemeinde auf weitere Grundstücke erweitert werden. 5. Sanierung Ortskern IV - Abgrenzung des Sanierungsgebiets - Antrag auf Aufnahme in das Sanierungsprogramm des Landes für das Jahr 2012 Die Sanierungsmaßnahmen im Ort sollen fortgeführt werden. Dazu ist es erforderlich, das heute gültige Gebiet „Ortskern III“ abzuschließen, die sanierten Gebiete (Panoramastraße, Wohnbebauung nördlich der Leintelstraße und Neubau / Erweiterung Rathaus) abzurechnen und weitere Gebiete für das nächste Jahrzehnt in ein neu abzugrenzendes Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ aufzunehmen. Dazu ist ein Antrag der Gemeinde beim Land zu stellen, welchen die STEG als bisheriger Sanierungsträger bearbeitet hat. Die Herren Müller und Munzinger werden als Vertreter der STEG bei der Beratung anwesend sein und für Fragen des Gemeinderats zur Verfügung stehen. 6. Bau des Kinderhauses Badstraße - Vergabe der Bauleistungen für die Rohbauarbeiten - Vergabe der Bauleistungen für die Elektrotechnik Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Mai 2011 der Entwurfsplanung der Architekten Bregler, Maier und Vollmer zugestimmt und den Baubeschluss gefasst. Mit der Baumaßnahme soll Anfang November 2011 begonnen werden. Nach der Sommerpause wurden die Rohbauarbeiten und die Elektrotechnik nach VOB Teil A beschränkt ausgeschrieben. Bauleistungen bis zu 1 Million Euro Vergabesumme können nach der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 3. Dezember 2010 bis zum 31. Dezember 2011 beschränkt ausgeschrieben werden. Das Gremium wird über die Vergabe beraten und beschließen. 7. Bebauungsplan „Am Rösenbach“ - Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und von Privatpersonen - Feststellung des Bebauungsplanentwurfs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 24. Mai.2011 einen neuen Aufstellungsund Verfahrensbeschluss zur Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens beschlossen und den alten Aufstellungsbeschluss vom 15. Juli 2003 aufgehoben. Ferner hatte der Gemeinderat beschlossen, die Öffentlichkeit und die Behörden, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren frühzeitig zu beteiligen. Die Öffentlichkeit wurde von der Verwaltung am 6. Juli 2011 im Sitzungssaal des Rathauses über die Planung unterrichtet. Ferner hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 3. Juni 2011 die Behörden, die Träger öffentlicher Belange sind und von dieser Planung berührt sein könnten, unter Übersendung der Planunterlagen um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahmen liegen nun vor. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wurde er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auch dieser Bebauungsplan dient wie der Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ und der Bebauungsplan für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel dem Ausschluss von Vergnügungstätten im inneren Ortsbereich. 8. Bebauungsplan „Heiße Klinge“ - Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Vertreter der Firma Geoteck GmbH und KPS Planungsgruppe werden in der Sitzung die geplanten Verfahrensschritte erläutern und sich dem Gemeinderat vorstellen. 9. Schulkostenvereinbarung mit der Stadt Winnenden - Investitionskostenbeteiligung an der Alfred-Kärcher-Sporthalle in Winnenden durch Nachbargemeinden - Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung von Nachbargemeinden an den Kosten der Realschulen und der Gymnasien der Stadt Winnenden Am 24. März 2009 hat der Gemeinderat dem Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung der Nachbargemeinden Berglen, Leutenbach, Remshalden und Schwaikheim an den Schulkosten der Stadt Winnenden zugestimmt. In der Vereinbarung ist festgelegt, dass beim Auftreten von weiterem Bedarf an Schulraum und Schulsportstätten, Art und Maß der Beteiligung von Nachbargemeinden an den Baukosten in einer besonderen Anpassungsvereinbarung geregelt werden. Dies gilt auf für die sich damals noch in der Planung befindlichen dritten Sporthalle. Unter anderem aufgrund des zusätzlichen Bedarfs an Schulsportstätten wurde zwischenzeitlich mit dem Bau der AlfredKärcher-Sporthalle begonnen. Mit der Fertigstellung ist im September 2012 zu rechnen. Der Gemeinderat wird über die Kostenbeteiligung von Schwaikheim und die entsprechende Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung von Nachbargemeinden an den Kosten der Realschulen und der Gymnasien der Stadt Winnenden beraten und beschließen. 10. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtraghaushaltsplan 2011 mit Nachtragswirtschaftsplan der Wasserversorgung 2011 Der Gemeinderat wird die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2011 festlegen. 11. Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen 2012 und mittelfristiges Investitionsprogramm 2013 – 2015 Der Gemeinderat entscheidet zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2012 darüber, welche Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen in das Planwerk aufgenommen werden. 12. Überprüfung des Wasserzinses 2012 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Der Gemeinderat wird die Höhe des Wasserzinses überprüfen. Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Wasserzins auf 2,30 Euro je Kubikmeter unverändert zu lassen und die Bereitstellungsgebühr auf 0,90 Euro, statt wie bisher 0,88 Euro, fest zu setzen. Die Wasserversorgungssatzung soll bei den Bereitstellungsgebühren und den Verbrauchsgebühren entsprechend angepasst werden. 13. Überprüfung der Abwassergebühren 2012 - Änderung der Abwassergebührensatzung Es wird vorgeschlagen, die Abgabensätze für die Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2012 wie folgt festzusetzen: • Schmutzwasser 2,17 Euro (bisher: 2,16 Euro) je Kubikmeter Abwasser, • Niederschlagswasser 0,61 Euro (bisher 0,71 Euro) je Quadratmeter versiegelte Fläche. Die Abwassersatzung vom 7. Dezember 2004 soll entsprechend geändert werden. 14. Überprüfung der Realsteuerhebesätze 2012 Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer sollen 2012 unverändert bleiben. 15. Überprüfung verschiedener Ausgaben 2012 Zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2012 werden die von der Gemeinde erhobenen Abgaben überprüft. 16. Neuwahl der Bürgermeister-Stellvertreter 2011/2012 Die Reihenfolge der Bürgermeisterstellvertreter wird jährlich im gegenseitigen Einvernehmen gewechselt. Deshalb werden in dieser Sitzung die Bürgermeisterstellvertreter neu gewählt. 17. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen - Annahme von Spenden Um die Spendenfinanzierung rechtlich ordentlich abzuwickeln, ist zur Stärkung der Transparenz eine Offenlegung der Spender und der Spendenhöhe geboten. In der Gemeindeordnung ist geregelt, dass über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen der Gemeinderat entscheiden muss. Deshalb wird der Gemeinderat in dieser Sitzung über verschiedene Spenden beraten. 18. Verschiedenes gez. Häuser Bürgermeister