Einladung Gemeinderat 11.10.2011

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Einladung
zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 11. Oktober 2011,
um 18.30 Uhr im Sitzungssaal, Rathaus, Marktplatz 2 – 4
1. Bekanntgaben
Dem Gemeinderat werden Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, die keiner
Beschlussfassung bedürfen, bekannt gegeben.
2. Neue ÖPNV-Konzeption der Stadt Winnenden
- Beratung über die Beteiligung
Ziel der neuen ÖPNV-Konzeption ist die Optimierung des Busliniennetzes und des
Fahrplans. Aufgrund der früheren Verkehrsführung mit der B14 durch die Stadt war es über
lange Jahre nicht möglich, einen vertakteten und übersichtlichen Busverkehr in der Stadt
einzurichten. Nachdem die B14 nun um Winnenden herumführt und damit der Verkehr durch
die Stadt deutlich nachgelassen hat, wurde ein neues, übersichtlich geordnetes System
entwickelt. Das neue Konzept will attraktive Direktverbindungen von den Stadtteilen zu allen
wichtigen öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Krankenhaus, Innenstadt oder Sport- und
Freizeitanlagen schaffen. Die Verbesserung der Verknüpfung zwischen Bus und Bahn und
die behinderungsfreie Verkehrsabwicklung durch eine geeignete Regelung sind weitere Ziele
des Konzepts.
Auf die Verbesserung des Angebots der Linie 210, die Schwaikheim konkret betrifft,
entfallen Kosten in Höhe von 30.000 Euro. Zieht man den Anteil des Verbands Region
Stuttgart (14,5 Prozent) und des Landkreises (50 Prozent) sowie die 2.100 Euro
prognostizierten Mehreinnahmen ab, verbleiben 11.775 Euro, die von der Stadt Winnenden
und der Gemeinde Schwaikheim getragen werden müssen. Der für Schwaikheim errechnete
Anteil beträgt 5.695 Euro. Ein geeigneter Zeitpunkt für die Umsetzung der Neukonzeption –
mit Ausnahme der Linie 210 – ist der 3. September 2012, also eine Woche vor Schulbeginn
nach den Sommerferien. Die Umsetzung der Angebotsverbesserungen für die Linie 210 soll
bereits zum 11. Dezember 2011 erfolgen. Herr Biesinger von der Omnibus-Verkehr Ruoff
GmbH und Herr Bendias von der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH werden dem
Gemeinderat die neue Konzeption vorstellen.
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern III“
- Erweiterung des Geltungsbereichs
Die Gemeinde möchte weitere Grundstücke erwerben, die aktuell nicht im rechtskräftig
abgegrenzten Sanierungsgebiet „Ortskern III“ liegen. Der Grundstückserwerb sowie die
eventuell folgenden baulichen Kosten sind derzeit nicht förderfähig. Um die anfallenden
Kosten im Rahmen des bestehenden Sanierungsgebiets „Ortskern III“ zur Förderung
anzumelden, ist eine Erweiterung des Gebiets um dieses Grundstück erforderlich.
Es ist deshalb beabsichtigt, das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ zu erweitern.
Die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets soll der Gemeinderat als Satzung
(Sanierungssatzung) nach BauGB beschließen.
4. Bebauung des Bereichs Bahnhof-/Bismarckstraße/
Holzgasse
- Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
gem. § 25 BauGB
- Erweiterung des Geltungsbereichs
Die erstellte Analyse für den Ortskern (Juli 2001) und die Standortuntersuchung für den
Ladeneinzelhandel und das Handwerk (Juni 2003) hatte auf Probleme im Ortskern
hingewiesen und Entwicklungspotentiale aufgezeigt. Begründet in umfangreichem
Grunderwerb, welchen die Gemeinde Schwaikheim im Bereich der zentralen Ortsmitte,
Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Bismarckstraße/Holzgasse, bereits durchgeführt hat,
bestehen Erfolg versprechende Vorgaben, Ladeneinzelhandel mit attraktivem
Flächenangebot in der Ortsmitte zu entwickeln und weitere Nutzungen anzusiedeln.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, soll nun das Vorkaufsrecht der
Gemeinde auf weitere Grundstücke erweitert werden.
5. Sanierung Ortskern IV
- Abgrenzung des Sanierungsgebiets
- Antrag auf Aufnahme in das Sanierungsprogramm des
Landes für das Jahr 2012
Die Sanierungsmaßnahmen im Ort sollen fortgeführt werden. Dazu ist es erforderlich, das
heute gültige Gebiet „Ortskern III“ abzuschließen, die sanierten Gebiete (Panoramastraße,
Wohnbebauung nördlich der Leintelstraße und Neubau / Erweiterung Rathaus) abzurechnen
und weitere Gebiete für das nächste Jahrzehnt in ein neu abzugrenzendes Sanierungsgebiet
„Ortskern IV“ aufzunehmen. Dazu ist ein Antrag der Gemeinde beim Land zu stellen,
welchen die STEG als bisheriger Sanierungsträger bearbeitet hat.
Die Herren Müller und Munzinger werden als Vertreter der STEG bei der Beratung
anwesend sein und für Fragen des Gemeinderats zur Verfügung stehen.
6. Bau des Kinderhauses Badstraße
- Vergabe der Bauleistungen für die Rohbauarbeiten
- Vergabe der Bauleistungen für die Elektrotechnik
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Mai 2011 der Entwurfsplanung
der Architekten Bregler, Maier und Vollmer zugestimmt und den Baubeschluss gefasst. Mit
der Baumaßnahme soll Anfang November 2011 begonnen werden.
Nach der Sommerpause wurden die Rohbauarbeiten und die Elektrotechnik nach VOB Teil A
beschränkt ausgeschrieben. Bauleistungen bis zu 1 Million Euro Vergabesumme können
nach der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher
Aufträge vom 3. Dezember 2010 bis zum 31. Dezember 2011 beschränkt ausgeschrieben
werden. Das Gremium wird über die Vergabe beraten und beschließen.
7. Bebauungsplan „Am Rösenbach“
- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und von
Privatpersonen
- Feststellung des Bebauungsplanentwurfs
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 24. Mai.2011 einen neuen Aufstellungsund Verfahrensbeschluss zur Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens beschlossen und
den alten Aufstellungsbeschluss vom 15. Juli 2003 aufgehoben. Ferner hatte der
Gemeinderat beschlossen, die Öffentlichkeit und die Behörden, die Träger öffentlicher
Belange sind, am Verfahren frühzeitig zu beteiligen.
Die Öffentlichkeit wurde von der Verwaltung am 6. Juli 2011 im Sitzungssaal des Rathauses
über die Planung unterrichtet. Ferner hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 3. Juni 2011
die Behörden, die Träger öffentlicher Belange sind und von dieser Planung berührt sein
könnten, unter Übersendung der Planunterlagen um Stellungnahme gebeten. Diese
Stellungnahmen liegen nun vor. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wurde er
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auch dieser Bebauungsplan dient wie der
Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ und der Bebauungsplan für den großflächigen
Lebensmitteleinzelhandel dem Ausschluss von Vergnügungstätten im inneren Ortsbereich.
8. Bebauungsplan „Heiße Klinge“
- Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Vertreter der Firma Geoteck GmbH und KPS Planungsgruppe werden in der Sitzung die
geplanten Verfahrensschritte erläutern und sich dem Gemeinderat vorstellen.
9. Schulkostenvereinbarung mit der Stadt Winnenden
- Investitionskostenbeteiligung an der Alfred-Kärcher-Sporthalle in Winnenden durch Nachbargemeinden
- Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über
die Beteiligung von Nachbargemeinden an den Kosten
der Realschulen und der Gymnasien der Stadt Winnenden
Am 24. März 2009 hat der Gemeinderat dem Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen
Vereinbarung über die Beteiligung der Nachbargemeinden Berglen, Leutenbach,
Remshalden und Schwaikheim an den Schulkosten der Stadt Winnenden zugestimmt. In der
Vereinbarung ist festgelegt, dass beim Auftreten von weiterem Bedarf an Schulraum und
Schulsportstätten, Art und Maß der Beteiligung von Nachbargemeinden an den Baukosten in
einer besonderen Anpassungsvereinbarung geregelt werden. Dies gilt auf für die sich
damals noch in der Planung befindlichen dritten Sporthalle. Unter anderem aufgrund des
zusätzlichen Bedarfs an Schulsportstätten wurde zwischenzeitlich mit dem Bau der AlfredKärcher-Sporthalle begonnen. Mit der Fertigstellung ist im September 2012 zu rechnen. Der
Gemeinderat wird über die Kostenbeteiligung von Schwaikheim und die entsprechende
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung von
Nachbargemeinden an den Kosten der Realschulen und der Gymnasien der Stadt
Winnenden beraten und beschließen.
10. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtraghaushaltsplan 2011 mit
Nachtragswirtschaftsplan der Wasserversorgung 2011
Der Gemeinderat wird die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für
das Jahr 2011 festlegen.
11. Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen 2012
und mittelfristiges Investitionsprogramm 2013 – 2015
Der Gemeinderat entscheidet zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2012 darüber, welche
Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen in das Planwerk aufgenommen werden.
12. Überprüfung des Wasserzinses 2012
- Änderung der Wasserversorgungssatzung
Der Gemeinderat wird die Höhe des Wasserzinses überprüfen. Es wird vorgeschlagen, den
bisherigen Wasserzins auf 2,30 Euro je Kubikmeter unverändert zu lassen und die
Bereitstellungsgebühr auf 0,90 Euro, statt wie bisher 0,88 Euro, fest zu setzen. Die
Wasserversorgungssatzung soll bei den Bereitstellungsgebühren und den
Verbrauchsgebühren entsprechend angepasst werden.
13. Überprüfung der Abwassergebühren 2012
- Änderung der Abwassergebührensatzung
Es wird vorgeschlagen, die Abgabensätze für die Abwassergebühren ab dem 1. Januar
2012 wie folgt festzusetzen:
• Schmutzwasser 2,17 Euro (bisher: 2,16 Euro) je Kubikmeter Abwasser,
• Niederschlagswasser 0,61 Euro (bisher 0,71 Euro) je Quadratmeter versiegelte
Fläche.
Die Abwassersatzung vom 7. Dezember 2004 soll entsprechend geändert werden.
14. Überprüfung der Realsteuerhebesätze 2012
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer sollen 2012
unverändert bleiben.
15. Überprüfung verschiedener Ausgaben 2012
Zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2012 werden die von der Gemeinde erhobenen
Abgaben überprüft.
16. Neuwahl der Bürgermeister-Stellvertreter 2011/2012
Die Reihenfolge der Bürgermeisterstellvertreter wird jährlich im gegenseitigen Einvernehmen
gewechselt. Deshalb werden in dieser Sitzung die Bürgermeisterstellvertreter neu gewählt.
17. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
- Annahme von Spenden
Um die Spendenfinanzierung rechtlich ordentlich abzuwickeln, ist zur Stärkung der
Transparenz eine Offenlegung der Spender und der Spendenhöhe geboten. In der
Gemeindeordnung ist geregelt, dass über die Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen der Gemeinderat entscheiden muss. Deshalb wird der Gemeinderat
in dieser Sitzung über verschiedene Spenden beraten.
18. Verschiedenes
gez.
Häuser
Bürgermeister
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