Diplom-Psychologin Susanne Kowalewski Workshop 3 Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Begrüßung / Vorstellung / Erwartungen Einführung in das Themengebiet Begriffsbestimmungen Erziehungsfähigkeit Kindeswohl(gefährdung) Bindung Aufgabe des Sachverständigen Sachverständiges Vorgehen in 1666er Fällen Fragen und Diskussion Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Erziehungsfähigkeit Kindeswohl Bindungen und Beziehungen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Wann ist jemand erziehungsfähig? Was bedeutet es, Erziehungsfähig zu sein? Welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen, um als erziehungsfähig zu gelten? Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Z.B. Spannbreite an Emotionen (Feinfühligkeit, Emotionalität, Empathie, Trost spenden) Vorhersehbarkeit/Einschätzbarkeit für das Kind Bindung herstellen Erkennen der altersangemessenen Bedürfnisse des Kindes Intuitives Fürsorgeverhalten Soziale Kontakte Angemessene Förderung Medizinische Versorgung Hygienische Versorgung Spielmöglichkeiten Wertschätzende Haltung ggü dem Kind etc. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Erziehungsfähigkeit ist kein psychologischer Begriff aber auch kein feststehende Rechtsbegriff wie z.B. Schuldfähigkeit. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Unter „Erziehungsfähigkeit“ wird die grundlegende Fähigkeit des Elternteils verstanden, die emotionalen und körperlichen Bedürfnisse des Kindes zu erkennen, ein Kind angemessen zu versorgen, zu betreuen und entsprechend erzieherisch auf die vom Kind signalisierten oder altersentsprechend anstehenden Bedürfnisse einzugehen. Definition aus: Joseph Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten 5. Auflage 2011. Beck München Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Um die Frage nach der Erziehungsfähigkeit beantworten zu können, wird der/die Sachverständige die Persönlichkeit der Eltern in Hinblick auf ihre Erziehungswirkung beim Kind überprüfen. Der Begutachtung liegt die Arbeitshypothese zugrunde, dass sich die Persönlichkeiten der Eltern – vermittelt durch ihr Erziehungsverhalten – auf das Kindeswohl auswirken. Eine Beurteilung der „Erziehungsfähigkeit“ des betroffenen Elternteils ist immer nur kindeswohlabhängig zulässig. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Eine Beurteilung der Erziehungsfähigkeit durch Sachverständige erfolgt: Einzelfallspezifisch und individuell mit Hinblick auf: ◦ Stabilisierende und belastende Faktoren und deren Wirkungsweise ◦ Überdauernde oder situationsbezogene Faktoren ◦ Orientiert an wissenschaftlichen Standards und Forschungsergebnissen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Das Kindeswohl (ebenfalls kein psychologischer Begriff) ist das Leitkriterium des Sachverständigen. Das Kindeswohl umfasst das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes. Nahezu jeder Aspekt des täglichen Lebens kann unter dem Aspekt des Kindeswohls bewertet werden. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Alles, was das Kind in seiner Entwicklung gefährdet (ernsthaft beeinträchtigt), also Vernachlässigung, Misshandlung, familiäre Gewalt, sexueller und psychischer Missbrauch aber auch Überfürsorge, Infantilisierung und Störung der emotionalen Beziehung Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Bereits eingetretene Schäden sind nicht erforderlich, die gegenwärtige Besorgnis drohender Schädigung des Kindes ist relevant. Die Art und das Ausmaß der Schädigung muss benannt werden Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Eltern und deren sozioökonomische Verhältnisse zählen grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes Zweckmäßigkeitsgründe, nämlich dass das Kind von anderen Personen besser erzogen oder auch gefördert würde, reichen nicht aus Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Die Trennung des Kindes von den Eltern ist nur dann erlaubt, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist und der Gefährdung nicht auf anderer Weise begegnet werden kann. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Bindung ist ein psychologischer Begriff und eng mit der Bindungstheorie (John Bolby /Mary Aynsworth) verbunden. Beziehungen ≠ Bindungen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Ein evolutionär entstandenes Verhaltenssystem sichert dem Kind die Nähe zu einer Hauptbezugsperson. Diese Nähe hat Überlebensfunktion, weil sie Schutz und Hilfe gewährleistet. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Mittels genetisch vorgegebener (altersabhängiger) Verhaltensmöglichkeiten versucht das Kind, Nähe zur Bezugsperson und damit Sicherheit herzustellen oder zu erhalten: Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Z.B. Lächeln, Anschmiegen, Hinkrabbeln, Zuwendung, Festklammern, Weinen und Schreien Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Das reziproke Verhalten der Bezugspersonen auf das vom Kind gezeigte Bindungsverhalten, führt zu Erfahrungen des Kindes, die sein künftiges Verhalten beeinflussen. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Im Alter von zwei bis drei Jahren werden Bindungserfahrungen zu handlungsleitenden Erwartungsmustern in Bezug auf eigenes und fremdes Verhalten. „Innere Arbeitsmodelle“ werden gebildet Aus der Bindungserfahrung entsteht Bindungsverhalten als beobachtbare Grundlage. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Bindungen verkörpern die (langfristige) Relation zwischen kindlichen Bedürfnissen und Bedürfnis befriedigender Zuwendung durch Bezugspersonen. Bindungsverhalten und Fürsorgeverhalten sind als komplementär zu verstehen Dieses Verhältnis kann entwicklungsfördernd oder entwicklungshemmend sein. schlimmstenfalls entwicklungsschädigend Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Entwicklungsfördernd (synchron) Förderung von Selbstvertrauen Selbstwirksamkeit und sozialer Kompetenz, Autonomieentwicklung und Identitätsbildung Entwicklungshemmend (asynchron) Förderung von Ängstlichkeit, Verunsicherung und Defiziten der Sozialkompetenz, Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Bindungsmuster sind das Ergebnis des Zusammenspiels von Bindungs- und Fürsorgeverhalten Bindungen sind als Schutz und Risikofaktoren eng mit dem Wohl des Kindes verknüpft Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Bindungsverhalten ist erlernt, zeitlich relativ stabil aber durch korrigierende Erfahrung(en) im Laufe des Lebens veränderbar. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Kinder entwickeln immer eine (wie auch immer geartete) Bindung zu ihren Bezugspersonen Kinder sind in der Lage, sich bestmöglich an die Erfordernisse/Erwartungen ihrer Bindungsperson an diese anzupassen, um ihr Überleben zu sichern. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Sicher Unsicher-vermeidend Unsicher ambivalent Desorganisiert Bindungsstörungen nach ICD 10 Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Emotionales Wohlbefinden, unbefangener und realitätsangemessener Umgang mit Belastungen, Ausgeglichenheit und Anpassung, Aktivität und Hilfeeinholen bei Verunsicherung, komplikationsloses Annehmen von Hilfe, Zuversicht gegenüber Bindungspersonen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Unterdrücken von Gefühlen, Vermeiden von Nähe und Abhängigkeit, Erwarten von Abweisung, Verunsicherung bei Belastung, verleugnen des Verlangens nach engeren Beziehungen, Misstrauen, Verschiebung der Aufmerksamkeit auf Objekte. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Leichter frustrierbar und irritierbar, Trennungsangst, Erkundungsverhalten reduziert, wechseln zwischen Anhänglichkeit und Kontaktwiederstand, Neigung zur Kontrolle über Bindungspersonen und permanentes Abfordern von Aufmerksamkeit, geringe Kompromisseignung Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Mangel an klarer Bindungsstrategie, Wechsel zwischen Protest bzw. Bestrafung und Fürsorge gegenüber Bindungsperson, Wechsel zwischen distanzarm und scheu: sozialkognitive Unkohärenzen, Neigung zu Bizarrverhalten und Übersprungsbewegungen Aus: Harry Dettenborn, Kindeswohl und Kindeswille. 3. überarbeitete Auflage 2010 Reinhard München Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Parentifizierung ◦ Rollenumkehr. Die Kinder übernehmen die Rolle/Funktion des Erwachsenen ◦ Insbesondere bei psychisch kranken Eltern Loyalitätskonflikt ◦ Ausmaß der innere Verpflichtung und Haltung der Eltern dazu Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Das Kind/die Kinder befindet/befinden sich bereits in Obhut (akute Kindeswohlgefährdung) Das Kind/die Kinder lebt/leben noch in der Herkunftsfamilie und es soll geprüft werden, ob bei weiterem Verbleib in der Herkunftsfamilie das Kindeswohl gefährdet ist. Das Kind/die Kinder lebt/leben bei Verwandten bzw. sind dort untergebracht (Verwandtenpflege) und es soll überprüft werden, welche bzw. ob diese Unterbringung dem Kindeswohl entspricht Das Kind/die Kinder befindet/befinden sich in verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe und die Rückführungsoption soll überprüft werden. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Typische Fragestellung „Es soll ein Sachverständigengutachten zu der Frage der Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern eingeholt werden und zur Frage, ob eine Gefährdung des Kindeswohls besteht, wenn das Kind im Haushalt der Kindeseltern groß wird.“ Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Die Aufgabe des Sachverständigen ist es nicht, konkrete Sorgerechtsempfehlungen zu geben, sondern die Stärken und Defizite der Familie zu beschreiben und zu belegen, wie das Verhalten der Eltern das Kindeswohl gefährden kann. Dieses kann im täglichen Zusammenleben es Kindes mit den Eltern gegeben sein oder sich auf Teilbereiche beziehen wie z.B. (medizinische Versorgung, Arztbesuche etc.) oder im erhöhten Förderbedarf des Kindes, den die Eltern evtl. nicht zu leisten in der Lage sind. Des Weiteren ist die Aufgabe des Sachverständigen konkrete Hinweise zu benennen und den Eltern eine Empfehlung geben, wie sie ihre Erziehungsfähigkeit wieder erlangen können. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit 1. Das elterliche Verhalten wird dahingehend diagnostiziert, ob und in welchem Ausmaß die die Erziehungsfähigkeit einschränkenden Faktoren (wie z.B. Krankheit, unangemessenes Verhalten oder ungünstige Umweltbedingungen) vorliegen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit 2. Die Auswirkung dieser Faktoren auf das konkrete Kind, dessen Ausgangslage erfasst werden muss, werden bestimmt Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit 3. Maßnahmen, die diese Faktoren abfedern und zugleich Eingriffe ins Elternrecht möglichst gering halten, werden aufgezeigt und fachlich diskutiert Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit 1. 2. 3. 4. Methodisches Vorgehen Psychologische Untersuchungen Befund Beantwortung der Fragestellung Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Methodisches Vorgehen: Aktenstudium ggf. Anforderung der Vorakten, Vorgutachten oder bei straffällig gewordenen Eltern den Bundeszentralregisterauszug und Strafakten bzw. letztes Urteil Anschreiben der Eltern Terminvereinbarung Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Psychologische Untersuchungen: 1. Gespräch mit den Eltern 2. Hausbesuch bei den Eltern 3. Interaktionsbeobachtung zwischen Eltern und Kind(ern) 4. Exploration der Kinder und Diagnostik 5. Gespräche mit Drittpersonen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Fragen ◦ zur familiären Entwicklung und Sozialisation (auch der Eltern) ◦ zu Umgang und Sorgerecht ◦ Zu dem Kind/ den Kindern ◦ Zur aktuellen Situation wichtig: wechselseitige Schweigepflichtsentbindung einholen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Immer angekündigt Genereller Eindruck des Wohnraumes Lage Anzahl der Räume Sauberkeit/Geruch Einrichtung, insbesondere der/des Kinderzimmer(s) ◦ kindgerecht ? ◦ altersangemessen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Die Beobachtung/Diagnostik beginnt bereits beim Öffnen der Tür/Betreten des Raumes ◦ Wo befinden sich die Kinder ◦ Womit sind sie beschäftigt ◦ Wie wird die SV begrüßt Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Reaktion des Kindes auf die Eltern und umgekehrt Allgemeines Verhalten des Kindes Mimik Gestik Körper- und Blickkontakt ◦ Vom Kind initiierte Suche nach Körperkontakt? ◦ Intensität und Häufigkeit des Körperkontaktes ◦ Reaktion und Verhalten bei Körperkontakt, der durch die Eltern initiiert wurde ◦ Aufnahme und Halten von Blickkontakt Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Kommunikation ◦ Verbales Ansprechen (verbalisieren, Paraphrasieren, Loben, Ton- und Stimmlage) ◦ Interesse Stellen die Eltern Fragen ◦ ◦ ◦ ◦ Gespräche zwischen Kind(ern) und Eltern Wie reagieren die Eltern auf das vom Kind Erzählte Zufällige Bemerkungen Redeanteil mit anderen Anwesenden Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Umsetzung des Spiel- und Beschäftigungsauftrages Wird aktiv gespielt oder das Spiel eher vermieden Wer bestimmt die Interaktion Haben Eltern Gefahren im Blick Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Bei begleitetem Umgang: Wie reagiert das Kind auf die Eltern und anwesende Personen Sind die Eltern eher vertraut oder unvertraut (bei längeren Pflegeverhältnissen, bzw. früher Inpflegenahme) Ansprechpartner während des begleiteten Umgangs sowohl des Kindes als auch der Eltern Wie geht das Kind auf fremde Personen zu? Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Meistens im Kinderzimmer Allgemeine Aufwärmfragen und Präsentieren des Kinderzimmers sowie der Spielsachen Fragen nach: Schule/Kindergarten/Freunde/Hobbies Inwiefern ist das Kind über den Auftrag der SV informiert Frage nach Details aus der Interaktionsbeobachtung Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Entwicklungstest Petermann et. Al.(ET 6 – 6) Familienskulptur zum Vorstellen der Familienmitglieder (Playmobilfiguren) Familie in Tieren Wunschprobe Geschichtenergänzungsverfahren Gloger Tippelt Familienidentifikationstest (FIT) Family-Relation-Test (FRT) Satzergänzungstest Vers. Erziehungsverfahren (ESI, EBF-KJ) Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Beobachtungsmerkmale: Kann das Kind mit der SV alleine bleiben Beschäftigt es sich gerne mit der SV Wie ist die Aufgabenerledigung Versucht das Kind die Situation zu verlassen … Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Welcher Personenkreis kann mit bei der Untersuchung/Beantwortung der Fragestellung wichtige Hinweise geben Auf welche Informationen kann ich ggf. verzichten? Wie weit gehe ich zurück? Welche Berichte brauche ich? Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Jugendamt (Verfahrensbeteiligte, Gespräch obligatorisch) Pflegeeltern Erzieher Lehrer Hebammen Familienhelfer Ärzte und Therapeuten (Kinderärzte, Logopäde, Ergotherapeut, SPZ …) Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Fehlzeiten in Kita oder Schule Bes. Fähigkeiten / Defizite Wahrnehmung von Auffälligkeiten Misshandlungsspuren Äußerungen des Kindes Begrüßungssituationen mit den Eltern Soziale Kontakte Beteiligung der Eltern / Mitarbeit Kontakte der Drittpersonen mit den Eltern Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Im Befund werden die in den psychologischen Untersuchungen erhobenen Daten (Diagnostik) ausgewertet und bewertet. Auf folgende Kapitel wird eingegangen: Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Kind ◦ Entwicklungsbezogene Ausgangslage ◦ Bindungen und Beziehungen ◦ Situationsspezifisches Erleben/Kindeswille Eltern ◦ Erziehungsfähigkeit ◦ Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit ◦ Elterliche Verantwortungsübernahme Sozioökonomische Bedingungen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Entwicklungsspezifische Ausgangslage Alter, Altersangemessenheit, familiäre Situation Welche Schule/Kita Fähigkeiten Ressourcen Störungen Pathologien Besondere Bedürfnisse, erhöhter Förderbedarf? Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Bindung und Beziehungen Bindung zu einzelnen Bezugspersonen Wichtige andere (Bezugs)Personen Geschwisterbindung Generelles Bindungsmuster Parentifizierung ? Ausmaß des Loyalitätskonflikts Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Situationsspezifisches Erleben /Kindeswille Wie erlebt das Kind die besondere familiäre Situation? Wie bewertet der/die Sachverständige den Charakter, die Persönlichkeit, das Verhalten und die Lebensumstände des Kindes Wie ist der Kindeswille einzuschätzen Diskussion des Kindeswillen in Bezug auf das Alter bzw. den Entwicklungsstand Sog. „selbstgefährdender“ Kindeswille Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Erziehungsfähigkeit: Persönlichkeit des Elternteils/ Sozialisation Erkrankungen Chronische Erkrankungen Behinderungen evtl. Psychische Erkrankungen (bekannt oder vermutet) Krimialität (verfestigt?) Substanzmittelkonsum, -missbrauch, - abhängigkeit Nichtstoffliche Süchte deren Wirkung auf bzw. Folgen für das Kind Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Erziehungsfähigkeit: Authentizität Transparenz Anerkennung der problematischen Bereiche und Veränderungsbereitschaft Bagatellisierung und Schuldverschiebung Förderkompetenz Erkennen der altersentsprechenden Bedürfnisse Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Kooperationsfähigkeit und –bereitschaft Annahme von Hilfen und deren Akzeptanz Umgang mit der eigenen Problematik Mitarbeitsbereitschaft mit Institutionen/Pflegeeltern und bei der Begutachtung (bei Trennungs/Scheidungskonflikten: Bindungstoleranz ) Kontinuität Verantwortungsbereitschaft Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Kurze Zusammenfassung des Gutachtens Beantwortung Evt. weitere Hilfen und Vorschläge Der/die SV gibt eine Empfehlung, die für das Gericht bindend ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf das Gericht von der Empfehlung abweichen. Deswegen Ladung des/der SV zum Termin. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Platz für Ihre Fragen Ihre Anmerkungen Diskussionen Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit Vielen Dank! Kontaktdaten: Susanne Kowalewski Alte Gutshof 2 30419 Hannover Mobil: 0176 63617125 Fax: 0511/9208887 [email protected] Hinweis: Diese Folien sind urheberrechtlich geschützt und nur für den Teilnehmerkreises des Workshops bestimmt. Sie dürfen ohne Einverständnis der Verfasserin weder kopiert, veröffentlicht noch weitergegeben werden. Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit