Workshop 3 Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit

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Diplom-Psychologin Susanne Kowalewski
Workshop 3
Gefährdungseinschätzung und
Erziehungsfähigkeit
Begrüßung / Vorstellung / Erwartungen
Einführung in das Themengebiet
Begriffsbestimmungen
Erziehungsfähigkeit
Kindeswohl(gefährdung)
Bindung
Aufgabe des Sachverständigen
Sachverständiges Vorgehen in 1666er Fällen
Fragen und Diskussion
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
 Erziehungsfähigkeit
 Kindeswohl
 Bindungen
und Beziehungen
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
Wann ist jemand erziehungsfähig?
Was bedeutet es, Erziehungsfähig zu sein?
Welche Voraussetzungen muss jemand
erfüllen, um als erziehungsfähig zu gelten?
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
Z.B. Spannbreite an Emotionen (Feinfühligkeit,
Emotionalität, Empathie, Trost spenden)
Vorhersehbarkeit/Einschätzbarkeit für das Kind
Bindung herstellen
Erkennen der altersangemessenen Bedürfnisse des
Kindes
Intuitives Fürsorgeverhalten
Soziale Kontakte
Angemessene Förderung
Medizinische Versorgung
Hygienische Versorgung
Spielmöglichkeiten
Wertschätzende Haltung ggü dem Kind etc.
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
Erziehungsfähigkeit ist kein psychologischer
Begriff
aber
auch
kein
feststehende
Rechtsbegriff wie z.B. Schuldfähigkeit.
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Unter „Erziehungsfähigkeit“ wird die
grundlegende Fähigkeit des Elternteils
verstanden, die emotionalen und körperlichen
Bedürfnisse des Kindes zu erkennen, ein Kind
angemessen zu versorgen, zu betreuen und
entsprechend erzieherisch auf die vom Kind
signalisierten oder altersentsprechend
anstehenden Bedürfnisse einzugehen.

Definition aus: Joseph Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten 5. Auflage 2011. Beck München
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
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
Um die Frage nach der Erziehungsfähigkeit beantworten
zu
können,
wird
der/die
Sachverständige die Persönlichkeit der Eltern in
Hinblick auf ihre Erziehungswirkung beim Kind
überprüfen.
Der Begutachtung liegt die Arbeitshypothese
zugrunde, dass sich die Persönlichkeiten der
Eltern – vermittelt durch ihr Erziehungsverhalten
– auf das Kindeswohl auswirken.
Eine Beurteilung der „Erziehungsfähigkeit“ des
betroffenen
Elternteils
ist
immer
nur
kindeswohlabhängig zulässig.
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Eine Beurteilung der
Erziehungsfähigkeit durch
Sachverständige erfolgt:

Einzelfallspezifisch und individuell mit
Hinblick auf:
◦ Stabilisierende und belastende Faktoren und deren
Wirkungsweise
◦ Überdauernde oder situationsbezogene Faktoren
◦ Orientiert an wissenschaftlichen Standards und
Forschungsergebnissen
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Das Kindeswohl (ebenfalls kein psychologischer Begriff) ist das Leitkriterium des
Sachverständigen.
Das Kindeswohl umfasst das leibliche,
seelische und geistige Wohl des Kindes.
Nahezu jeder Aspekt des täglichen Lebens
kann unter dem Aspekt des Kindeswohls
bewertet werden.
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
Alles, was das Kind in seiner Entwicklung
gefährdet (ernsthaft beeinträchtigt), also
Vernachlässigung, Misshandlung, familiäre
Gewalt, sexueller und psychischer Missbrauch
aber auch Überfürsorge, Infantilisierung und
Störung der emotionalen Beziehung
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

Bereits eingetretene Schäden sind nicht
erforderlich, die gegenwärtige Besorgnis
drohender Schädigung des Kindes ist
relevant.
Die Art und das Ausmaß der Schädigung
muss benannt werden
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

Eltern und deren sozioökonomische
Verhältnisse zählen grundsätzlich zum
Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes
Zweckmäßigkeitsgründe, nämlich dass das
Kind von anderen Personen besser erzogen
oder auch gefördert würde, reichen nicht aus
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
Die Trennung des Kindes von den Eltern ist
nur dann erlaubt, wenn das Fehlverhalten ein
solches Ausmaß erreicht, dass das
Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist und der
Gefährdung nicht auf anderer Weise begegnet
werden kann.
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Bindung ist ein psychologischer
Begriff und eng mit der
Bindungstheorie (John Bolby /Mary
Aynsworth) verbunden.
 Beziehungen ≠ Bindungen

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Ein evolutionär entstandenes
Verhaltenssystem sichert dem Kind die Nähe
zu einer Hauptbezugsperson.
Diese Nähe hat Überlebensfunktion, weil sie
Schutz und Hilfe gewährleistet.
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Mittels genetisch vorgegebener
(altersabhängiger) Verhaltensmöglichkeiten
versucht das Kind, Nähe zur Bezugsperson
und damit Sicherheit herzustellen oder zu
erhalten:
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Z.B.
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Lächeln,
Anschmiegen,
Hinkrabbeln,
Zuwendung,
Festklammern,
Weinen und
Schreien
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
Das reziproke Verhalten der Bezugspersonen
auf das vom Kind gezeigte
Bindungsverhalten, führt zu Erfahrungen des
Kindes, die sein künftiges Verhalten
beeinflussen.
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


Im Alter von zwei bis drei Jahren werden
Bindungserfahrungen zu handlungsleitenden
Erwartungsmustern in Bezug auf eigenes und
fremdes Verhalten.
„Innere Arbeitsmodelle“ werden gebildet
Aus der Bindungserfahrung entsteht
Bindungsverhalten als beobachtbare
Grundlage.
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
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
Bindungen verkörpern die (langfristige)
Relation zwischen kindlichen Bedürfnissen
und Bedürfnis befriedigender Zuwendung
durch Bezugspersonen.
Bindungsverhalten und Fürsorgeverhalten
sind als komplementär zu verstehen
Dieses Verhältnis kann entwicklungsfördernd
oder entwicklungshemmend sein.
schlimmstenfalls entwicklungsschädigend
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
Entwicklungsfördernd (synchron)
Förderung von Selbstvertrauen
Selbstwirksamkeit und sozialer Kompetenz,
Autonomieentwicklung und Identitätsbildung
Entwicklungshemmend (asynchron)
Förderung von Ängstlichkeit, Verunsicherung
und Defiziten der Sozialkompetenz,
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Bindungsmuster sind das Ergebnis des
Zusammenspiels von Bindungs- und
Fürsorgeverhalten
 Bindungen sind als Schutz und
Risikofaktoren eng mit dem Wohl des
Kindes verknüpft

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
Bindungsverhalten ist erlernt, zeitlich relativ
stabil aber durch korrigierende Erfahrung(en)
im Laufe des Lebens veränderbar.
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Kinder entwickeln immer eine (wie
auch immer geartete) Bindung zu
ihren Bezugspersonen
 Kinder sind in der Lage, sich
bestmöglich an die
Erfordernisse/Erwartungen ihrer
Bindungsperson an diese
anzupassen, um ihr Überleben zu
sichern.

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
Sicher
Unsicher-vermeidend
Unsicher ambivalent
Desorganisiert

Bindungsstörungen nach ICD 10



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
Emotionales Wohlbefinden, unbefangener und
realitätsangemessener Umgang mit
Belastungen, Ausgeglichenheit und
Anpassung, Aktivität und Hilfeeinholen bei
Verunsicherung, komplikationsloses
Annehmen von Hilfe, Zuversicht gegenüber
Bindungspersonen
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
Unterdrücken von Gefühlen, Vermeiden von
Nähe und Abhängigkeit, Erwarten von
Abweisung, Verunsicherung bei Belastung,
verleugnen des Verlangens nach engeren
Beziehungen, Misstrauen, Verschiebung der
Aufmerksamkeit auf Objekte.
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Leichter frustrierbar und irritierbar,
Trennungsangst, Erkundungsverhalten
reduziert, wechseln zwischen Anhänglichkeit
und Kontaktwiederstand, Neigung zur
Kontrolle über Bindungspersonen und
permanentes Abfordern von Aufmerksamkeit,
geringe Kompromisseignung
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
Mangel an klarer Bindungsstrategie, Wechsel
zwischen Protest bzw. Bestrafung und
Fürsorge gegenüber Bindungsperson,
Wechsel zwischen distanzarm und scheu:
sozialkognitive Unkohärenzen, Neigung zu
Bizarrverhalten und Übersprungsbewegungen
Aus: Harry Dettenborn, Kindeswohl und Kindeswille. 3. überarbeitete Auflage 2010 Reinhard München
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
Parentifizierung
◦ Rollenumkehr. Die Kinder übernehmen die
Rolle/Funktion des Erwachsenen
◦ Insbesondere bei psychisch kranken Eltern

Loyalitätskonflikt
◦ Ausmaß der innere Verpflichtung und
Haltung der Eltern dazu
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



Das Kind/die Kinder befindet/befinden sich
bereits in Obhut (akute Kindeswohlgefährdung)
Das Kind/die Kinder lebt/leben noch in der
Herkunftsfamilie und es soll geprüft werden, ob
bei weiterem Verbleib in der Herkunftsfamilie das
Kindeswohl gefährdet ist.
Das Kind/die Kinder lebt/leben bei Verwandten
bzw. sind dort untergebracht (Verwandtenpflege)
und es soll überprüft werden, welche bzw. ob
diese Unterbringung dem Kindeswohl entspricht
Das Kind/die Kinder befindet/befinden sich in
verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe und
die Rückführungsoption soll überprüft werden.
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
Typische Fragestellung
„Es soll ein Sachverständigengutachten zu der
Frage der Erziehungsfähigkeit der
Kindeseltern eingeholt werden und zur Frage,
ob eine Gefährdung des Kindeswohls besteht,
wenn das Kind im Haushalt der Kindeseltern
groß wird.“
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

Die Aufgabe des Sachverständigen ist es nicht,
konkrete Sorgerechtsempfehlungen zu geben,
sondern die Stärken und Defizite der Familie zu
beschreiben und zu belegen, wie das Verhalten der
Eltern das Kindeswohl gefährden kann. Dieses kann
im täglichen Zusammenleben es Kindes mit den
Eltern gegeben sein oder sich auf Teilbereiche
beziehen wie z.B. (medizinische Versorgung,
Arztbesuche etc.) oder im erhöhten Förderbedarf des
Kindes, den die Eltern evtl. nicht zu leisten in der
Lage sind.
Des Weiteren ist die Aufgabe des Sachverständigen
konkrete Hinweise zu benennen und den Eltern eine
Empfehlung geben, wie sie ihre Erziehungsfähigkeit
wieder erlangen können.
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1.
Das elterliche Verhalten wird dahingehend
diagnostiziert, ob und in welchem Ausmaß
die die Erziehungsfähigkeit einschränkenden
Faktoren (wie z.B. Krankheit,
unangemessenes Verhalten oder ungünstige
Umweltbedingungen) vorliegen
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2.
Die Auswirkung dieser Faktoren auf das
konkrete Kind, dessen Ausgangslage erfasst
werden muss, werden bestimmt
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
3.
Maßnahmen, die diese Faktoren abfedern
und zugleich Eingriffe ins Elternrecht
möglichst gering halten, werden aufgezeigt
und fachlich diskutiert
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
1.
2.
3.
4.
Methodisches Vorgehen
Psychologische Untersuchungen
Befund
Beantwortung der Fragestellung
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Methodisches Vorgehen:
 Aktenstudium
 ggf. Anforderung der Vorakten, Vorgutachten
oder bei straffällig gewordenen Eltern den
Bundeszentralregisterauszug und Strafakten
bzw. letztes Urteil
 Anschreiben der Eltern
 Terminvereinbarung
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Psychologische Untersuchungen:
1. Gespräch mit den Eltern
2. Hausbesuch bei den Eltern
3. Interaktionsbeobachtung zwischen Eltern
und Kind(ern)
4. Exploration der Kinder und Diagnostik
5. Gespräche mit Drittpersonen
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
Fragen
◦ zur familiären Entwicklung und
Sozialisation (auch der Eltern)
◦ zu Umgang und Sorgerecht
◦ Zu dem Kind/ den Kindern
◦ Zur aktuellen Situation
wichtig: wechselseitige
Schweigepflichtsentbindung einholen
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Immer angekündigt
 Genereller Eindruck des Wohnraumes
 Lage
 Anzahl der Räume
 Sauberkeit/Geruch
 Einrichtung, insbesondere der/des
Kinderzimmer(s)
◦ kindgerecht ?
◦ altersangemessen
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
Die Beobachtung/Diagnostik beginnt
bereits beim Öffnen der Tür/Betreten
des Raumes
◦ Wo befinden sich die Kinder
◦ Womit sind sie beschäftigt
◦ Wie wird die SV begrüßt
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Reaktion des Kindes auf die Eltern und
umgekehrt
Allgemeines Verhalten des Kindes
Mimik
Gestik
Körper- und Blickkontakt
◦ Vom Kind initiierte Suche nach Körperkontakt?
◦ Intensität und Häufigkeit des Körperkontaktes
◦ Reaktion und Verhalten bei Körperkontakt, der
durch die Eltern initiiert wurde
◦ Aufnahme und Halten von Blickkontakt
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 Kommunikation
◦ Verbales Ansprechen (verbalisieren, Paraphrasieren,
Loben, Ton- und Stimmlage)
◦ Interesse
 Stellen die Eltern Fragen
◦
◦
◦
◦
Gespräche zwischen Kind(ern) und Eltern
Wie reagieren die Eltern auf das vom Kind Erzählte
Zufällige Bemerkungen
Redeanteil mit anderen Anwesenden
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Umsetzung des Spiel- und
Beschäftigungsauftrages
Wird aktiv gespielt oder das Spiel eher
vermieden
Wer bestimmt die Interaktion
Haben Eltern Gefahren im Blick
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Bei begleitetem Umgang:
Wie reagiert das Kind auf die Eltern und
anwesende Personen
Sind die Eltern eher vertraut oder unvertraut
(bei längeren Pflegeverhältnissen, bzw. früher
Inpflegenahme)
Ansprechpartner während des begleiteten
Umgangs sowohl des Kindes als auch der
Eltern
Wie geht das Kind auf fremde Personen zu?
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Meistens im Kinderzimmer
Allgemeine Aufwärmfragen und Präsentieren
des Kinderzimmers sowie der Spielsachen
Fragen nach:
Schule/Kindergarten/Freunde/Hobbies
Inwiefern ist das Kind über den Auftrag der
SV informiert
Frage nach Details aus der Interaktionsbeobachtung
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Entwicklungstest Petermann et. Al.(ET 6 – 6)
Familienskulptur zum Vorstellen der
Familienmitglieder (Playmobilfiguren)
Familie in Tieren
Wunschprobe
Geschichtenergänzungsverfahren Gloger Tippelt
Familienidentifikationstest (FIT)
Family-Relation-Test (FRT)
Satzergänzungstest
Vers. Erziehungsverfahren (ESI, EBF-KJ)
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
Beobachtungsmerkmale:
Kann das Kind mit der SV alleine bleiben
Beschäftigt es sich gerne mit der SV
Wie ist die Aufgabenerledigung
Versucht das Kind die Situation zu verlassen
…
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
Welcher Personenkreis kann mit bei der
Untersuchung/Beantwortung der
Fragestellung wichtige Hinweise geben
Auf welche Informationen kann ich ggf.
verzichten?
Wie weit gehe ich zurück?
Welche Berichte brauche ich?
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
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Jugendamt (Verfahrensbeteiligte, Gespräch
obligatorisch)
Pflegeeltern
Erzieher
Lehrer
Hebammen
Familienhelfer
Ärzte und Therapeuten (Kinderärzte,
Logopäde, Ergotherapeut, SPZ …)
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
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
Fehlzeiten in Kita oder Schule
Bes. Fähigkeiten / Defizite
Wahrnehmung von Auffälligkeiten
Misshandlungsspuren
Äußerungen des Kindes
Begrüßungssituationen mit den Eltern
Soziale Kontakte
Beteiligung der Eltern / Mitarbeit
Kontakte der Drittpersonen mit den Eltern
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Im Befund werden die in den
psychologischen Untersuchungen
erhobenen Daten (Diagnostik)
ausgewertet und bewertet.
 Auf folgende Kapitel wird
eingegangen:

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
Kind
◦ Entwicklungsbezogene Ausgangslage
◦ Bindungen und Beziehungen
◦ Situationsspezifisches Erleben/Kindeswille

Eltern
◦ Erziehungsfähigkeit
◦ Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit
◦ Elterliche Verantwortungsübernahme

Sozioökonomische Bedingungen
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
Entwicklungsspezifische Ausgangslage
Alter, Altersangemessenheit, familiäre
Situation
Welche Schule/Kita
Fähigkeiten
Ressourcen
Störungen
Pathologien
Besondere Bedürfnisse,
erhöhter Förderbedarf?
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
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
Bindung und Beziehungen
Bindung zu einzelnen Bezugspersonen
Wichtige andere (Bezugs)Personen
Geschwisterbindung
Generelles Bindungsmuster
Parentifizierung ?
Ausmaß des Loyalitätskonflikts
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Situationsspezifisches Erleben /Kindeswille
Wie erlebt das Kind die besondere familiäre
Situation?
Wie bewertet der/die Sachverständige den
Charakter, die Persönlichkeit, das Verhalten und
die Lebensumstände des Kindes
Wie ist der Kindeswille einzuschätzen
Diskussion des Kindeswillen in Bezug auf das
Alter bzw. den Entwicklungsstand
Sog. „selbstgefährdender“ Kindeswille
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Erziehungsfähigkeit:
Persönlichkeit des Elternteils/ Sozialisation
 Erkrankungen
Chronische Erkrankungen
Behinderungen
evtl. Psychische Erkrankungen (bekannt oder
vermutet)
 Krimialität (verfestigt?)
 Substanzmittelkonsum, -missbrauch, - abhängigkeit
 Nichtstoffliche Süchte
 deren Wirkung auf bzw. Folgen für das Kind

Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
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Erziehungsfähigkeit:
Authentizität
Transparenz
Anerkennung der problematischen Bereiche
und Veränderungsbereitschaft
Bagatellisierung und Schuldverschiebung
Förderkompetenz
Erkennen der altersentsprechenden
Bedürfnisse
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
Kooperationsfähigkeit und –bereitschaft
 Annahme von Hilfen und deren Akzeptanz
 Umgang mit der eigenen Problematik
 Mitarbeitsbereitschaft mit
Institutionen/Pflegeeltern und bei der
Begutachtung
 (bei Trennungs/Scheidungskonflikten:
Bindungstoleranz )
Kontinuität
Verantwortungsbereitschaft
Fachtag 29.07.2014: Gefährdungseinschätzung und Erziehungsfähigkeit
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
Kurze Zusammenfassung des Gutachtens
Beantwortung
Evt. weitere Hilfen und Vorschläge
Der/die SV gibt eine Empfehlung, die für das
Gericht bindend ist. Nur in begründeten
Ausnahmefällen darf das Gericht von der
Empfehlung abweichen.
Deswegen Ladung des/der SV zum Termin.
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Platz für
 Ihre Fragen
 Ihre Anmerkungen
 Diskussionen
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Vielen Dank!
Kontaktdaten:
Susanne Kowalewski
Alte Gutshof 2
30419 Hannover
Mobil: 0176 63617125
Fax: 0511/9208887
[email protected]
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Einverständnis der Verfasserin weder kopiert, veröffentlicht noch
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