Schriftliche Anfrage Antwort

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Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/11989
17.04.2012
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn
FRAKTION FREIE WÄHLER
vom 23.02.2012
Schmallenberg-Virus
Das Schmallenberg-Virus ist jetzt auch in Bayern angekommen. Es ist eine Gefahr für Wiederkäuer.
Deshalb frage ich die Staatsregierung:
1. Wie viele Fälle sind bisher in Bayern bekannt geworden?
2. Wie ist der Stand der Forschung?
3. Welche Ähnlichkeiten können zur Blauzungenkrankheit
festgestellt werden?
4. Findet eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern
statt?
5. Ist es richtig, dass keine Anzeigepflicht eingeführt werden soll. und wie steht Bayern dazu?
bei Rindern, Schafen und Ziegen nachgewiesen. In Deutschland liegen derzeit bestätigte Fälle für alle Länder außer
Bremen vor. Nicht bekannt ist bisher, inwieweit Wildwiederkäuer für das SBV empfänglich sind. Die Übertragung
des SBV erfolgt vermutlich durch Insekten (Gnitzen und
Stechmücken).
Rinder mit akuten Infektionen zeigen milde Symptome wie
Milchrückgang, Fieber und Durchfall. Diese Symptome
wurden besonders während der Gnitzen- und Stechmücken
aktiven Zeit (April bis November) im Jahr 2011 beobachtet.
Von kleinen Wiederkäuern (Schafe, Ziegen) sind bisher keine Symptome bekannt. Die Virämiephase des SBV ist kurz
(1 bis 6 Tage) und auch die klinische Symptomatik klingt
innerhalb weniger Tage ab.
Eine besondere Rolle spielt die fetale Infektion. Kommt
es in etwa im ersten Drittel der Trächtigkeit zur Infektion,
kann das Virus den Fetus infizieren und zu schweren Schädigungen führen. Neben Aborten und mumifizierten Feten sind
insbesondere Früh- und Totgeburten sowie die Geburt lebensschwacher, missgebildeter Lämmer und Kälber typisch.
Häufigste Missbildungen sind Gelenksteife, Sehnenverkürzungen, Schiefhaltungen des Halses und Hydrocephalus
(Wasserkopf). Das zentrale Nervensystem kann schwerste
Deformationen aufweisen. Insgesamt ist das klinische Bild
dem von Infektionen mit dem Akabane-Virus sehr ähnlich.
Der direkte Erregernachweis erfolgt mittels molekularer
­Diagnostik (real-time RTPCR) oder Virusanzucht.
Antwort
des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
vom 12.03.2012
Zu 1.:
In Bayern wurde mit Stand vom 12.03.2012 in 30 Fällen eine
Infektion mit dem Schmallenberg-Virus (SBV) nachgewiesen (Anzahl der betroffenen Bestände: 21).
In der akuten Infektion eignen sich hierfür Blutproben, die
während der klinischen Phase zu entnehmen sind. Der Erregernachweis bei Feten, Aborten oder missgebildeten Lämmern und Kälbern erfolgt vornehmlich aus Gehirnproben.
Der Antikörpernachweis erfolgt derzeit mittels indirekter
Immunofluoreszenz oder durch einen Neutralisationstest.
Ein enzymgebundener Immunadsorptionstest (ELISA) befindet sich in der Entwicklung.
Zu 2.:
Genetische Untersuchungen des SBV zeigen, dass eine enge
Verwandtschaft zu Viren der Simbu-Serogruppe des Genus
Orthobunya-Virus der Familie Bunyaviridae besteht. Viren
der Simbu-Serogruppe, zu denen auch das am besten untersuchte Akabane-Virus gehört, wurden bei Wiederkäuern
bislang in Asien, Afrika und Australien nachgewiesen, nicht
aber in Europa. Die höchste genetische Ähnlichkeit wurde
bisher zum Shamonda-Virus aus dieser Gruppe festgestellt.
Es ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob es sich um
einen frischen Eintrag dieses exotischen Virus im Jahr 2011
handelt oder ob dieses Orthobunya-Virus schon seit mehreren Jahren in Europa zirkuliert. Der Schutz empfänglicher
Tiere vor Gnitzen/Stechmücken ist vorerst die einzige Möglichkeit, SBV-Infektionen zu reduzieren. Ein Impfstoff steht
derzeit nicht zur Verfügung.
SBV wurde bisher in Belgien, Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Luxemburg und den Niederlanden
Akabane-ähnliche Viren, die bisher beim Rind aufgetreten
sind, stellen kein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar.
Es handelt sich nicht um Zoonoseerreger. Aufgrund der Ver-
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –
Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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wandtschaft des SBV zu Shamonda-, Aino- und AkabaneVirus ist auch hier nach bisherigem Kenntnisstand nicht von
einem Risiko für den Menschen auszugehen.
Zu 3.:
a) Auch die Blauzungenkrankheit (hier: BTV-8) ist eine
nicht ansteckende, von bestimmten blutsaugenden Mückenarten (Gnitzen und Stechmücken) übertragene Infektionskrankheit der Wiederkäuer (Rind, Schaf und Ziege).
Insofern weisen BTV-8 und SBV zum einen eine Vergleichbarkeit hinsichtlich des Wirtspektrums auf. Zum anderen
ist der Übertragungsweg von BTV-8 und SBV ähnlich. Die
Übertragung der beiden Erreger erfolgt nicht durch direkten
Kontakt von Tier zu Tier, sondern durch blutsaugende Mückenarten (Gnitzen und Stechmücken).
b) Nach bisherigem Kenntnisstand waren BTV-8 und SBV
ursprünglich nicht in den gemäßigten Klimazonen Mitteleuropas beheimatet. Die Blauzungenkrankheit wurde zunächst vornehmlich in Südafrika sowie in arabischen und
asiatischen Ländern nachgewiesen; das dem SBV ähnliche
Akabane-Virus tritt saisonal in Australien, Japan und Teilen
Vorderasiens, Afrikas sowie der Südwest-Pazifik-Region
auf.
c) Der Eintrag beider Erreger in Europa (erste Fälle im
deutsch-niederländischen Grenzgebiet) sowie die nachfolgende zirkuläre Ausbreitung der Erreger innerhalb Deutschlands ist vergleichbar.
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d) BTV-8- sowie SBV-Infektionen weisen insbesondere bei
Rindern ein unspezifisches klinisches Krankheitsbild auf.
e) Nach bisherigem Kenntnisstand ist weder bei BTV-8 noch
bei SBV von einem Risiko für den Menschen auszugehen.
Zu 4.:
Eine Zusammenarbeit mit den anderen Ländern findet statt.
Die Tierseuchenreferenten des Bundes und der Länder haben bereits am 11.01.2012 vereinbart, für SBV die Meldepflicht einzuführen und hierfür die „Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten“ zu ändern. Die Beschlussfassung
im Bundesrat erfolgt am 30.03.2012. Des weiteren kamen
die Tierseuchenreferenten überein, bereits im Vorgriff auf
die Änderung der o. g. Verordnung den Verdacht sowie die
Feststellung einer SBV-Infektion in TSN (= zentrale Tierseuchendatenbank des Bundes) zu erfassen.
Zu 5.:
Wie unter Frage 4 dargestellt, soll am 30.03.2012 zunächst
die Meldepflicht für SBV eingeführt werden, um zum einen
eine umfassende Übersicht über Vorkommen und Verbreitung des SBV zu erlangen. Zum anderen wird damit die
Grundlage für mögliche Maßnahmen zur Vorbeugung gegen diese Tierkrankheit geschaffen. Nach Auffassung des
StMUG ist die Einführung der Meldepflicht für das SBV gegenüber einer Anzeigepflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt
ausreichend.
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