Dipl. Psych. Susanne Bechler Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) Epernayer Str. 17, 76275 Ettlingen – 07243-3421985 – [email protected] Kosten Wenn Sie gesetzlich versichert sind Zunächst sind fünf probatorische Sitzungen vorgesehen, in denen der Patient/die Patientin sich einen Eindruck von der Person der Therapeutin und der Behandlung machen kann und für sich entscheiden sollte, ob eine Therapie bei dieser Therapeutin gewollt ist. Ebenso prüft auch die Therapeutin, inwieweit ein behandlungsbedürftiges, psychisches Problem vorliegt und ob auch die Therapeutin mit dem Patienten/der Patientin "kann" bzw. sie für die Behandlung des vorliegenden Problems ausreichend kompetent ist. Gemeinsam sollten dann die Therapieziele festgelegt werden. Die Kosten der weiteren Therapie werden übernommen, wenn diese beantragt und bewilligt wird. Für die Bewilligung ist ein anonymisierter Bericht der Therapeutin notwendig, der von einem Fachgutachter geprüft wird. Außerdem ist es notwendig bei einem Arzt körperliche Erkrankungen auszuschließen, die psychische Probleme mit verursachen können. Wenn Sie privat oder beihilfeversichert sind Je nach Versicherung muss auch die Beihilfe oder private Krankenkasse gesondert zustimmen, damit die Kosten vollständig übernommen werden. Einige Basistarife schließen jedoch Psychotherapie generell aus. Sie sollten sich vor Beginn der Therapie über die unterschiedlichen Versicherungsbestimmungen erkundigen. Die folgende Checkliste zur Abklärung der Kostenübernahme von Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse erleichtert Ihnen das Vorgehen: Checkliste: Ist Psychotherapie im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung enthalten? Welche Form der Beantragung wird von der Kasse erwartet (spezielles Formular, Antrag durch die Psychotherapeutin)? Gibt es eine Begrenzung der Stundenanzahl oder der Kosten oder sonstige Einschränkungen/Begrenzungen und wenn ja welche?