Dok-Nr: FB-0150 Version: 3.0 Formblatt Leitfaden für Praktikum im Pflegedienst Herzlich Willkommen im Krankenhaus St. Marienwörth Leitfaden für Ihr Praktikum im Pflegedienst (Gesundheits- und Krankenpflege) Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver. 3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 1 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich Inhaltsverzeichnis 1. Begrüßung der Pflegedirektion......................................................................................................... 3 2. Merkblatt für Eltern, Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege ............................. 4 2.1 Schweigepflicht .......................................................................................................................... 4 2.2 Infektions- und Impfschutz ......................................................................................................... 4 2.3 Allgemeine Informationen .......................................................................................................... 5 3. Ärztliches Attest für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege ............................. 6 4. Handlungsleitlinien zum Praktikumseinsatz im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege ............. 7 4.1 Ziel des Praktikums .................................................................................................................... 7 4.2 Aufgaben .................................................................................................................................... 7 4.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen ............................................................................................. 7 4.4 Ausgeschlossene Bereiche ........................................................................................................ 7 5. Tätigkeitsbeschreibung für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege .................. 8 5.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 8 5.2 Tätigkeiten die Praktikanten durchführen dürfen ....................................................................... 9 5.3 Tätigkeiten die für PraktikantInnen ausdrücklich untersagt sind ............................................ 10 6. Hygieneinformation für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege ...................... 11 6.1 Dienstkleidung / Berufskleidung .............................................................................................. 11 6.2 Schutzkleidung ......................................................................................................................... 11 6.3 Händehygiene .......................................................................................................................... 11 6.4 Durchführung der Händedesinfektion ...................................................................................... 11 6.5 Durchführung der gezielten Reinigung mit anschließender Händedesinfektion ...................... 12 6.6 Hautschutz und Hautpflege ...................................................................................................... 12 6.7 Persönliche Hygiene ................................................................................................................ 12 6.8 Hygieneunterweisung .............................................................................................................. 12 7. Vorgehen nach Stichverletzungen - Kontakt mit infektiösem Material ........................................... 13 7.1 Medizinische Maßnahmen: ...................................................................................................... 13 7.2 Innerbetriebliche Dokumentation: ............................................................................................ 13 7.3 Meldungen an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: ............................................ 13 Rückmeldebogen an Praktikumseinsatzstelle (Wichtig: Den Rückmeldebogen rechtzeitig vor dem Praktikum zurücksenden! ) Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 2 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 1. Begrüßung der Pflegedirektion Lieber Praktikant, Sie haben sich entschieden, in unserem Krankenhaus ein Praktikum im Pflegedienst zu absolvieren. Wir begrüßen Sie hierzu herzlich und wünschen Ihnen viele gute Erfahrungen und eine wertvolle Zeit in unserem Hause. Wir bieten Ihnen dieses Praktikum gerne, um erste Einblicke in die nachstehend krankenhausspezifischen Aufgaben im Tätigkeitsbereich des Pflegedienstes zu erhalten: - Kennenlernen des Tagesablauf in Abteilungs- und Funktionseinheiten - Kennenlernen der Aufgaben in der Grund- und Behandlungspflege - Übernahme von administrativen Tätigkeiten einer Pflegeabteilung - Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen Die Beweggründe ein Praktikum zu absolvieren sind verschieden. Es kann ein Praktikum der Orientierung für eine bevorstehende Berufswahl dienen, andererseits schreiben verschiedene Berufsrichtungen während der Ausbildungszeit ein Praktikum im Pflegedienst vor (bspw. Schule, Studium, Rettungsdienst). Inwieweit Sie sich bei uns Kenntnisse und Kompetenzen aneignen, hängt auch von Ihrem persönlichen Engagement ab. Unsere Mitarbeiter werden Sie auf Ihrem Weg im Rahmen ihrer Möglichkeiten begleiten und Ihnen für Fragen zur Verfügung zu stehen. Während Ihres Einsatzes in unserem Krankenhaus ist stets zu beachten, dass ein Klinkbetrieb eine komplexe Organisation darstellt. Im Mittelpunkt des täglichen Geschehens steht der Patient mit all seinen Sorgen und Ängsten um seine Gesundheit. Der Umgang mit diesen Menschen erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und Rücksichtnahme. Wir erwarten von Ihnen, sich stets so zu verhalten, wie Sie selber oder einer Ihrer nächsten Angehörigen in einer Patientensituation behandelt werden möchten. Wichtig: Lesen Sie die nachfolgenden Informationen auch zu Ihrer Sicherheit aufmerksam und ergänzen Sie die notwendigen Angaben. Wenn nicht anders vereinbart, melden Sie sich bitte am ersten Tag Ihrer Hospitation um 08.00 Uhr im Sekretariat der Pflegedirektion im Haus Elisabeth 1. OG bei Frau Hofmann oder Frau Stein. Nach Erledigung einiger Formalitäten werden Sie auf Ihre Abteilung begleitet. Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und verbleiben mit freundlichen Grüßen Beatrix Hofmann Patrizia Stein Wolfgang Kamptz Sekretariat PD stellv. Pflegedirektorin Pflegedirektor Hinweis: Soweit auf den Seiten dieses Dokumentes personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden. Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 3 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 2. Merkblatt für Eltern, Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege 2.1 Schweigepflicht Alle im Krankenhaus tätigen Mitarbeiter haben über sämtliche Vorkommnisse im Krankenhaus, die ihrer Natur nach geheim zu halten sind (bspw. Namen, Diagnosen, persönliche Angaben usw.), während und über die Dauer ihrer Einsatzzeit hinaus Stillschwiegen, auch gegenüber eigenen Angehörigen, zu bewahren. Die Verletzung der Schweigepflicht kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. 2.2 Infektions- und Impfschutz Sie werden auch als Praktikant unter Umständen mit Menschen in Kontakt kommen, die an ansteckenden Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsgefahren verbunden. Sie sollten – wie alle Beschäftigten unseres Krankenhauses auch – geschützt sein gegen Infektionskrankheiten wie z.B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis, die im schlimmsten Fall beim Umgang mit Patienten erworben werden können. Wir sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter beim Umgang mit Patienten vor Infektionsgefahren soweit wie möglich geschützt sind. Dies bedeutet für Sie: 1. Bitte legen Sie vor Beginn des Praktikums ein ärztliches Attest vor, in dem ein ausreichender Impfschutzschutz gegen gängige Infektionskrankheiten, insb. Hepatitis B, und die Eignung für ein Pflegepraktikum bescheinigt wird. Diesem Leitfaden liegt eine Vorlage für Ihren Hausarzt bei. Bitte bedenken Sie, dass eine Impfung mindestens 8 Wochen vor Beginn des Praktikums geschehen sollte. Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind, werden die Impfkosten in der Regel durch Ihre Krankenversicherung getragen. Ohne dieses Attest ist ein Praktikum nicht möglich. 2. Zu Beginn Ihres Praktikums müssen Sie über die spezifischen Gefährdungen bei der Tätigkeit im Gesundheitsdienst unterwiesen werden. Bei der Unterweisung geht es vorwiegend um die Infektionsgefährdung. In der Regel übernimmt diese Aufgabe die Abteilungsleitung oder die Hygienefachkraft. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass die Unterweisung stattgefunden hat. 3. Grundsätzlich sollen Sie als Praktikant keine Tätigkeiten (bspw. Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme) an Patienten mit bekannten Infektionskrankheiten übernehmen. Falls Ihnen solche Aufgaben aus Unachtsamkeit aufgetragen werden, lehnen Sie die Übernahme ab. Da nicht gegen alle im Krankenhaus vorkommenden Infektionskrankheiten geimpft werden oder nach einer Impfung die Immunantwort ausbleiben kann, ist ein vollständiger Schutz nicht garantiert. Ebenso kann es sein, dass Infektionen erst im späteren Behandlungsverlauf erkannt werden. Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 4 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 2.3 Allgemeine Informationen Falls Sie krankheitsbedingt den Dienst nicht antreten können, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Dienstbeginn auf Ihrer Einsatz-Station und informieren Sie ebenfalls Frau Hofmann (Sekretariat der Pflegedirektion) über Ihre Fehlzeiten. Diese müssen bei einer Praktikumsbestätigung mit aufgeführt werden. Benötigen Sie eine Praktikumsbestätigung o. ä., informieren Sie uns rechtzeitig darüber. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Öffnungszeiten des Sekretariats. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per Mail zukommen lassen. Wird innerhalb des Praktikums der Einsatzort gewechselt, stellen Sie sich bitte 3 Tage vorher bei der nachfolgenden Abteilungsleitung oder deren Stellvertretung vor, um u. a. Dienstzeiten absprechen zu können. Für Ihre private Kleidung und Wertsachen stellen wir Ihnen einen Spind zur Verfügung. Um diesen verschließen zu können, bringen Sie bitte ein kleines Vorhängeschloss mit. Grundsätzlich ist ein Hospitationstag während Ihres Praktikums in der Krankenpflegeschule möglich. Bitte sprechen Sie bei Interesse einer Ausbildung die Abteilungsleitung Ihres Einsatzortes an. Diese wird Ihnen gerne den Kontakt zur Krankenpflegeschule herstellen und ggf. einen Termin vereinbaren. Während des Praktikums steht Ihnen auf der Abteilung ein benannter Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere wichtige Ansprechpartner sind: Beatrix Hofmann (Sekretariat Pflegedirektion) Haus Elisabeth 2. OG 0671 – 372 1446 [email protected] Patrizia Stein (stellv. Pflegedirektorin) Haus Elisabeth 2. OG 0671 – 372 1416 [email protected] Wolfgang Kamptz (Pflegedirektor) Haus Elisabeth 2. OG 0671 – 372 1446 [email protected] Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 5 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 3. Ärztliches Attest für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege Einsatz geplant im Bereich Pflegedienst (allgemeine Tätigkeiten der Grundpflege, Assistenz bei Behandlungspflege) Zur Weitergabe an den Hausarzt und zur Vorlage in der Personalabteilung vor Beginn des Praktikums Hiermit wird bestätigt, dass _______________________________________________________, geb. am______________________, physisch und psychisch in der Lage ist, ein Praktikum in der Gesundheits- und Krankenpflege (Einsatz: Krankenhaus) zu absolvieren und aktuell keine ansteckenden Krankheiten bekannt sind. __________________ Datum ___________________________________________ Stempel Praxis/ Unterschrift Arzt Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 6 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 4. Handlungsleitlinien zum Praktikumseinsatz im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege 4.1 Ziel des Praktikums Das Praktikum soll Ihnen die Möglichkeit bieten, einen Einblick in die Aufgaben der Berufsgruppen Gesundheits- und Krankenpflege im Krankenhaus zu erhalten und Erfahrungen im Umgang mit Patienten zu machen. Weisungsbefugt und aufsichtsverpflichtet sind die Abteilungsleitung, deren Vertretung sowie ausgebildete Fachkräfte der Abteilung. 4.2 Aufgaben Im Allgemeinen werden Praktikanten in Bereichen der Abteilungsorganisation und Mithilfe bei grundpflegerischen Tätigkeiten eingesetzt. Im Bereich der Behandlung und medizinischen Versorgung ist ein Kennenlernen der Tätigkeiten durch Begleiten des Pflegepersonals vorgesehen, allerdings keine selbständige Übernahme. Die Anweisungen der Mitarbeiter aus Pflege- und ärztlichem Dienst (Fachkräfte) sind zum Schutz des Praktikanten unbedingt einzuhalten. Nach einiger Zeit können Praktikanten einfache (zumutbare) Tätigkeiten auch selbständig ausführen. Vorausgesetzt, sie wurden durch Fachpersonal entsprechend eingearbeitet, und die Aufgabe(n) wurden durch eine Fachkraft ausdrücklich übertragen. Ob und in welchem Umfang, hängt stets von der Einschätzung der individuellen Eignung durch eine Fachkraft ab. Weiteres ist im Tätigkeitskatalog ausgeführt. Grundsätzlich trägt die Fachkraft weiter die Verantwortung für die Ausführung der von ihr übertragen Arbeit. 4.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen Bei Praktikanten unter 18 aber über 15 Jahren ist neben der Biostoffverordung (BioStoffV) und den Unfallverhütungsvorschriften das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) anzuwenden. Es muss eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten für das Praktikum vorliegen. Die Praktikanten und Erziehungsberechtigten erhalten vor Beginn des Praktikums eine ausreichende Information über Gefährdung, Verhalten während des Praktikums, die nötigen Schutzmaßnahmen und empfohlene Impfungen. Eine geeignete Beaufsichtigung und Betreuung von Seiten der Einsatzstelle (Abteilung) während des Praktikums muss stets sichergestellt sein. Die Dienst- und Pausenzeiten sind unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) einzuhalten. Die Praktikanten dürfen generell in Bereichen oder Arbeitsplätzen, in denen offensichtlich eine besondere Infektionsgefahr besteht, nicht beschäftigt werden. Es sei denn, das Praktikum sieht explizit den Einsatz in einem solchen Bereich vor (bspw. im Rahmen einer bestimmten Ausbildung). 4.4 Ausgeschlossene Bereiche Dialyse Infektionszimmer Notaufnahme, OP und Sterilisationsabteilung Abfall und Entsorgung Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 7 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 5. Tätigkeitsbeschreibung für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege 5.1 Allgemeines Informationen über Auffälligkeiten, Veränderungen betreffend die Patienten oder Fragen von Patienten müssen an die Pflegefachkräfte weitergegeben werden. Dies kann gezielt während der Dienstübergabe aber auch jederzeit im Tagesablauf geschehen. Diszipliniertes Verhalten, dazu zählen Höflichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Ordnung, ist Voraussetzung für einen reibungslosen Arbeitsablauf. Die Mobiltelefone sind im Haus grundsätzlich nicht verboten. Während der Arbeitszeit und insbesondere am Arbeitsplatz ist die Nutzung jedoch nur in Ausnahmefällen gestattet. Analog zu den Bestimmungen des § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe ausgesetzt sind. Nach erfolgter Anleitung und ausdrücklicher Delegation einer Fachkraft dürfen Tätigkeiten ggf. eigenständig übernommen werden. Die Einschätzung der individuellen Fähigkeiten muss durch eine Fachkraft erfolgen und die ordnungsgemäße Durchführung regelmäßig kontrolliert werden. Schwer- und schwerstkranke Patienten dürfen grundsätzlich nur zusammen mit einer Fachkraft behandelt/betreut werden. Die Abgrenzung zwischen wenig und stark pflegebedürftig ist von einer Fachkraft zu treffen und ergibt sich auch aus der aktuellen PPR Einstufung. Der Tätigkeitskatalog dient als Orientierung und muss je nach Gegebenheit der Abteilung angepasst werden. Eine tätigkeitsbezogene Gefährdungs- bzw. Eignungsbeurteilung ist im Einzelfall bei Notwendigkeit von der Abteilungsleitung durchzuführen. Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG) § 2: 1. Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. 2. Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre ist. 3. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Haben Praktikanten das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht oder sind zwar mindestens 15 Jahre alt absolvieren aber ein Schulpraktikum, dürfen sie nicht mit Körperflüssigkeiten und/oder kontaminiertem Material in Kontakt kommen. Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 8 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 5.2 Tätigkeiten, die Praktikanten durchführen dürfen (unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG) § 2) Mithilfe bei der Körperpflege (Grundpflege) unter Anleitung und Aufsicht (kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten - siehe §2 Jugendarbeitsschutzgesetz) Mithilfe bei der Mund- und Zahnpflege (kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten - siehe §2 Jugendarbeitsschutzgesetz) Mithilfe beim An- und Auskleiden (ausgeschlossen Wechsel von kontaminierter Wäsche) Mithilfe bei Wäschewechsel (ausgeschlossen Wechsel von kontaminierter Bettwäsche) Mithilfe bei der Lagerung des bewegungseingeschränkten Patienten Mithilfe bei der Mobilisation Mithilfe bei pflegenden Bädern oder Duschen (keine medizinischen Bäder z. B. bei septischen Wunden) Austeilen und Einsammeln von Kühlelementen (Lokalisation und Anwendung muss Patient durch Pflegefachkraft bekannt sein) Mithilfe bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der der Patientenadministration (z. B. Befundsortierung, heften der Patientenakte) Fußbäder Säuberung von Steckbecken, Nachtstuhl und Urinflaschen (keine Praktikanten unter 15 Jahren und/oder Praktikanten im Schulpraktikum) RR-Kontrollen hautpflegende Einreibungen (keine wirksamen Medikamente z. B. Finalgon) Temperatur und Pulsmessung Körpergröße und Gewicht feststellen Mithilfe in der Essenverteilung (nicht ohne Aufsicht oder alleine) und Abräumen der Tabletts leichtkranken Patienten das Essen und Getränke zubereiten und/oder anreichen Erfragen der Essenwünsche der Patienten dienstbezogene Botengänge im Krankenhaus Vorbereitung eines Bettplatzes für Neuaufnahmen Betten, Schränke zur Abholung bereitstellen allgemeine Ordnung und Sauberkeit in den Patientenzimmern herstellen Mithilfe bei der Wäscheversorgung (keine mit Körperflüssigkeiten kontaminierte Wäsche). auffüllen und sortieren von Lagebeständen (außer Medikamente) Lagerungsmaterial aufbereiten Geleit/Transport zu den Funktionsabteilungen (Diagnostik) - nach ausdrücklicher Delegation durch eine Pflegekraft Geleit über Krankenhausgelände z. B. in die Krankenhauskapelle - nach ausdrücklicher Delegation durch eine Pflegekraft Begleiten/Beobachten von Tätigkeiten der Behandlungspflege evtl. Assistenz bei Aufgaben ohne Infektionsgefährdung Begleiten/Beobachten der Pflegekraft bei der OP-Vorbereitung Begleiten einer Pflegekraft bei Patiententransporten zum und vom OP Übernahme von Patienten aus der Intensivabteilung/-überwachung, dem OP oder der Endoskopie gemeinsam mit einer Fachkraft In Absprache mit dem Arzt Begleiten/Beobachtung der Pflegekraft bei der Visite Teilnahme an Übergabegesprächen Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 9 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 5.3 Tätigkeiten, die für Praktikanten ausdrücklich untersagt sind Einsatz bei Patienten mit erkannter Infektionserkrankung Kontakt mit Zytostatika, Narkosegasen herstellen von Desinfektionsmittellösungen schweres Heben und Tragen, z. B. keine bettlägerigen Patienten alleine lagern bzw. mobilisieren Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege / spezielle Pflege insb. Verrichtungen die unter sterilen Bedingungen ausgeführt werden müssen absaugen der Atemwege, leeren von Drainagen oder Kathetern, Einläufe, Verbandswechsel usw. Richten von Medikamenten jeglicher Darreichungsform Austeilen/ Verabreichung von Medikamenten jeglicher Darreichungsform Transport von bekannt infektiösem Untersuchungsmaterial Umgang mit Injektionen und Infusionen Manipulation sämtlicher Punktionsstellen z. B. Venenverweilkanülen, Drainagen usw. Entsorgung von oder Kontakt zu schneidenden oder stechenden Instrumenten ausgiebigere Reinigungsarbeiten in gekennzeichneten Schmutzräumen Reinigung und Pflege technischer Apparate Entgegennehmen von ärztlichen Verordnungen Erteilen von Auskünften über den Zustand und Behandlungen von Patienten alleinige Sitzwache bei schwerkranken oder sterbenden Patienten Begleitdienste bei verwirrten oder psychisch kranken bzw. gefährdeten Patienten Rasieren zur OP-Vorbereitung Nachtwache alleinige Anwesenheit auf Station Mit diesen nicht abschließenden Abgrenzungen setzen wir einerseits rechtsgültige Bestimmungen um, andererseits dienen diese Bestimmungen dem besonderen Schutz der Praktikanten. Die Übertragung von Tätigkeiten kann nur durch angestellte Fachkräfte geschehen, bei denen letztlich die Verantwortung für die übertragene Aufgabe verbleibt. Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 10 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 6. Hygieneinformation für Praktikanten im Bereich Gesundheitsund Krankenpflege Grundinformationen über Dienstkleidung, Händehygiene und persönliche Hygiene 6.1 Dienstkleidung / Berufskleidung Die Dienstkleidung dient dem „Schutz“ der Patienten. Sie selbst und Ihre Familienangehörigen werden ebenfalls geschützt. Sie wird vom Krankenhaus gestellt und aufbereitet. Das Tragen von Privatkleidung unter der Dienstkleidung ist zulässig. Die Unterarme müssen frei und die Beine bedeckt sein, die T-Shirts bis 60°C waschbar sein. Die Dienstkleidung ist mindestens täglich und bei Verschmutzung zu wechseln. Die Berufskleidung darf nicht außerhalb des Krankenhausgeländes (Weg von und zur Arbeit) getragen werden. Schuhe müssen geschlossen sein. Turnschuhe (waschbar) sind für den Praktikumseinsatz geeignet. 6.2 Schutzkleidung Schutzkleidung ist eine zusätzlich über der Dienstkleidung zu tragende Kleidung (Kittel/ Schürze), die bei zu erwartender Kontamination zu tragen ist. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Schutzkleidung durchnässt wird, sind flüssigkeitsdichte Schürzen zu verwenden. Bei Aufenthalt in Pausenräumen oder Kantinen ist die Schutzkleidung abzulegen. 6.3 Händehygiene Eine gezielte Händehygiene ist im pflegerischen Dienst unerlässlich. Die Desinfektion Ihrer Hände muss zu einer Reflexhandlung werden, wann immer Sie mit einem Patienten in pflegerischen Kontakt treten bzw. getreten sind (z. B. Mithilfe bei der Körperpflege, Betten). Sie finden Händedesinfektionsmittelspender im Stationszimmer, Arbeitsräumen, Pflegewagen und an vielen anderen Orten des Krankenhauses. 6.4 Durchführung der Händedesinfektion Die Händedesinfektion stellt die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung einer Keimverschleppung durch das Personal dar. 3 ml Desinfektionsmittel (1 x Spender drücken mit dem Unterarm) auf die trockenen Hände geben und ca. 30 Sekunden verreiben. Nicht abtrocknen! Werden jedoch Schmuck (z.B. Ringe, Armbänder) und Armbanduhren getragen, kann eine sachgerechte Händedesinfektion nicht durchgeführt werden! Wenn es zu direktem Kontakt mit erregerhaltigem Material kommen kann, sind Einmalhandschuhe zu tragen. Die Routinedesinfektion findet auch bei „sauberen“ Händen (z. B. vor und nach pflegerischen Maßnahmen, Betten, vor dem Essenverteilen) statt. Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 11 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 6.5 Durchführung der gezielten Reinigung mit anschließender Händedesinfektion Verschmutzung unter fließendem Wasser abspülen, anschließend mit Waschlotion Hände und Unterarme gründlich waschen, gut abspülen und abtrocknen. Vor der erneuten Anwendung von Desinfektionsmittel müssen die Hände gut trocken sein, da sonst die Haut leicht austrocknet. Beim Umgang mit Flächendesinfektionsmittel sind spezielle Schutzhandschuhe zu tragen. Die Händedesinfektion sollte zum Wohle Ihrer Hände immer der Reinigung vorgezogen werden. 6.6 Hautschutz und Hautpflege Die Hände sind vor, während und nach der Arbeit entsprechend des auf den Stationen aushängenden Hautschutzplanes zu schützen und pflegen. 6.7 Persönliche Hygiene Im Pflegedienst ist es erforderlich, dass Fingernägel unlackiert und kurzgeschnitten sind lange Haare hochgesteckt oder zusammengebunden werden Schmuck, wie z. B. Ringe und Armbänder, nicht getragen werden dürfen zur Grundpflege Schutzkleidung getragen wird zum Dienst nur solche Schuhe getragen werden, die gut zu reinigen sind und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen (geschlossene Schuhe oder vorn geschlossen und hinten Riemchen) 6.8 Hygieneunterweisung Am ersten Tag werden Sie nochmals persönlich von unserer Hygienefachkraft in die Hygiene unterwiesen. Wenn Sie im weiteren Verlauf Ihres Praktikums noch weitere Fragen zur Hygiene haben, stehen Ihnen die Abteilungsleitung oder auch die Hygienefachkraft gern zur Verfügung. Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 12 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich 7. Vorgehen nach Stichverletzungen - Kontakt mit infektiösem Material 7.1 Medizinische Maßnahmen: Maßnahmen, die bei jedem Kontakt mit infektiösem Material durchzuführen sind: ggf. Wunde ausbluten lassen, bzw. Blutung anregen (ggf. venös stauen) Desinfektion Wundabdeckung (z. B. Pflaster, sterile Abdeckung) wenn infektiöses Material in Mund oder Augen gelangt: mit reichlich Wasser spülen. Bei Arbeitsunfällen mit möglicher Infektionsgefährdung umgehend den Durchgangs-Arzt (D-Arzt) in der Notaufnahme aufsuchen. Hier wird die medizinische Erstversorgung nach Abklärung des Infektionsrisikos festgelegt. Es erfolgt die erste Blutuntersuchung auf Hepatitis- und HIV-Antikörper. Die Ergebnisse werden dem Betriebsärztlichen Dienst zugeleitet, der auch die empfohlenen Blutkontrollen nach 6 Wochen, 3 und 6 Monaten und evtl. erforderliche aktive Impfungen durchführt. 7.2 Innerbetriebliche Dokumentation: Nach erfolgten medizinischen Maßnahmen ist zu prüfen, ob das Unfallereignis betriebsintern zu dokumentieren ist. Wenn ein Unfallereignis vom D-Arzt aufgenommen wurde, muss der Verletzte keine weitere Meldung erstellen. Der angefertigte D-Arzt-Bericht wird der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft) weitergeleitet. Wenn das Unfallereignis nicht vom D-Arzt aufgenommen wurde, ist eine betriebsinterne Meldung zu erstellen. 7.3 Meldungen an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Erstellung einer Unfallanzeige auf dem vorgeschriebenen Vordruck erfolgt durch das Krankenhaus, wenn der Verletzte infolge des Unfalls für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig wird, oder wenn dem Unfallversicherungsträger durch ärztliche Behandlung oder andere Maßnahmen (z.B. Tests) Kosten entstehen, die über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehen. Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 13 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich Bestätigung Pflegedirektion z. H. Fr. Hofmann (Praktikumsstelle) Mühlenstraße 39 55543 Bad Kreuznach Sehr geehrter Herr Kamptz, hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des Leitfadens für Praktikanten auf der Homepage des Krankenhauses St. Marienwörth. Ich habe den Leitfaden gelesen und habe zurzeit keine weiteren Fragen. Notwendige Bescheinigungen (bspw. ärztliche Atteste) werde ich rechtzeitig vor Beginn des Praktikums vorlegen. _______________________________________ Praktikant (Vor- und Nachname) Wir stimmen dem Praktikum unserer Tochter/unseres Sohnes im Krankenhaus St. Marienwörth zu. Wir haben das Merkblatt, den Tätigkeitskatalog, das Hygienemerkblatt und die Information über Infektionsgefährdungen im Krankenhaus erhalten und gelesen. Wir haben zurzeit keine weiteren Fragen. _______________________________________ Namen Erziehungsberechtigter in Klarschrift __________________________ Telefonnummer für Rückfragen _______________________________________ Unterschrift Erziehungsberechtigter Bitte schicken Sie dieses Formular vor Praktikumsbeginn an uns! Geltungsbereich: Pflegedienst FB-0150 Ver.3.0 – Praktikantenleitfaden – geprüft von: Wolfgang Kamptz (PD) – freigegeben am: 24.08.2015 Seite 14 von 14 Nur die aktuelle Version im Intranet ist verbindlich