BESCHLUSSPROTOKOLL über die nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses Integration, Bürgerbeteiligung, Inneres, Jugend und Sport am Dienstag, d. 14. Juni 2016 um 17.30 Uhr in der Forensik beim Klinikum Bremen-Ost, Züricher Straße 40, 28325 Bremen. Sitzungsbeginn: TeilnehmerInnen: Herr Schlüter Herr Last Herr Sporleder Frau Uysun Herr Tietjens Frau Sauer Frau Wedler Herr Meyer 17.30 Uhr Sitzungsende: 20 Uhr Sitzungsleitung/Protokollführung Ausschusssprecher Gäste: Herr Lankenau, Leiter Polizeirevier Osterholz Herr Hasemann, Weser-Kurier Frau Osterhorn, Beirat Osterholz Die Tagesordnung wurde wie folgt beschlossen: 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 3.5.2016 2. Informationen zur aktuellen Situation der Forensik am Klinikum Bremen-Ost durch - Herrn Friedrich Schwerdtfeger, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 3. Mitteilungen des Ortsamtes 4. Verschiedenes; u. a.: - Themen/Termine für die nächsten Ausschusssitzungen Anschließend Besichtigung der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Zu TOP 1: Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 3.5.2016 Dieser Tagesordnungspunkt wurde verschoben. Zu TOP 2: Informationen zur aktuellen Situation der Forensik am Klinikum Bremen-Ost Im Wesentlichen wird verwiesen auf einen späteren Vortrag bzw. Vortragsunterlagen, die von Herrn Schwerdtfeger zur Verfügung gestellt werden sollen. Zunächst führt Herr Schwerdtfeger aus, dass bereits seit Entstehung des Klinikums Bremen-Ost im Jahr 1906 eine entsprechende Abteilung, vergleichbar der Forensik, im Bereich Klinikum Bremen-Ost vorhanden war. Er unterteilt die Unterbringung gemäß § 63 StGB im psychiatrischen Krankenhaus einerseits, der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) sowie die Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB mit Freiheitsentzug. Sodann gibt es noch einzelne Maßregeln § 68 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis), § 70 StGB (Berufsverbot). Derzeit sind über 170 Männer und Frauen in der Forensik untergebracht, hiervon sind 6 Frauen und 164 Männer. Offiziell hat die Forensik 136 Plätze. Ein Teil der Bewohner haben bereits eigene Wohnungen oder sind auf andere Gebäude auf dem Klinikgelände verteilt. 1 Die Forensik ist als GmbH aufgestellt, teilweise aber mit staatlichen Aufgaben, so dass einige leitende Mitarbeiter Beamtenstatus haben, um hoheitlich handeln zu können. Bei § 63 StGB handelt es sich zumeist um Tatrelevante mit psychischer Störung, wobei verminderte Schuldfähigkeit Voraussetzung ist und eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. Derzeit bedeutet lebenslängliche Unterbringung in der Forensik in der Praxis 34 Jahre. Bei den entsprechend Untergebrachten ist es erforderlich, dass jährlich eine Gerichtsverhandlung stattfindet, um über die Fortdauer der Unterbringung zu entscheiden. Die Gerichtsverhandlung besteht aus 3 Richtern. Ein Anwalt vertritt den Bewohner der Forensik, das Gericht soll sich ein eigenes Bild machen. Zusätzlich wird alle 5 Jahre ein externes Prognosegutachten angefertigt, das als sog. „Zweitsicht“ für die Entscheidungsfindung des Gerichts hinzugezogen wird. Theoretisch ist die Dauer so lange wie der entsprechende Bewohner gefährlich ist. Allerdings muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz § 62 StGB eingehalten werden. Momentan beträgt der sog. Pflegesatz für die Unterbringung in der Forensik pro Tag 326,28 Euro. Es gibt hierbei einen festen Satz, der ausgehandelt wird sowie einen zusätzlichen Betrag für die Neubaukosten. Durchschnittlich ist derzeit in der Forensik die Aufenthaltsdauer 6 Jahre und 10 Monate. Bei den Bewohnern ist vom Krankheitsbild davon auszugehen, dass bei ca. 50 % der Insassen ein Krankheitsbild vergleichbar der Schizophrenie vorhanden ist und dies häufig sich in Gewaltdelikten äußert. Ca. 20 % sind Suchtpatienten, 20 % Sexualtäter oder pädophil veranlagte Täter, 10 % sind aufgrund hirnorganischer Fehlentwicklungen in der Forensik. Bei den Delikten, die verübt werden, sind verschiedene Deliktsfelder vorhanden. Zum einen Eigentumsdelikte, aber auch Brandstiftung bis hin zu Mord und Serientäter sind untergebracht. Allerdings ist gem. § 136 StVollzG die Forensik keine strafende Anstalt, sondern die Patienten bzw. Insassen sollen behandelt werden, um fit für das Leben gemacht zu werden. Wenn ein Bewohner eingewiesen wird, so durchläuft er verschiedene Therapiephasen. Erstens wird eine sog. zielgerichtete Diagnostik erstellt, sodann informiert sich die Forensik über das Vorleben der Patienten, sodann wird eine Therapie erstellt. Anschließend erfolgt eine Reha und eine ambulante Versorgung schließt sich an. Die Unterbringung, später mit eigener Familie in der eigenen Wohnung oder auch in einer psychiatrisch begleiteten Wohngemeinschaft, erfolgt in Bremen mit ca. 3- bis 5-jähriger Führungsaufsicht. Dies bedeutet, dass die Forensik die ehemaligen Patienten über diesen Zeitraum begleitet und so feststellen kann, ob die Behandlung tatsächlich auch im Leben nach der Forensik erfolgreich verläuft. Dies ist ein Vorzug des Bundeslandes Bremen. Beispielsweise in Niedersachsen beträgt die Führungsaufsicht lediglich ein Jahr. Während des Aufenthalts in der Forensik müssen Lockerungen gewährt werden. Diese werden natürlich auch erst erprobt und bei erfolgreichen Lockerungen werden die Lockerungen großzügiger gestaltet. Im Gegensatz dazu werden bei Fehlentwicklungen die Lockerungen verringert. Bei einem unbegleiteten Klinikverlassen ist die Praxis so, dass die Klinikleitung dies mit der Staatsanwaltschaft abspricht. Derzeit gibt es ca. 31.000 Lockerungsgewährungen im Jahr in der Forensik des Klinikums Bremen-Ost. Bei weniger als 2 Promille der Fälle wird die Lockerung missbraucht. Allerdings sind bei 13 Jahren der neuen Forensik keine relevanten Straftaten entstanden. In der Forensik gibt es auch eine ambulante Unterbringung, in der z. B. in Wohnungen lediglich 1.400 Euro pro Quartal entsteht. Bei einer entsprechenden stationären Unterbringung des Patienten entstehen im selben Zeitraum (3 Monate) 30.000 Euro an stationären Unterbringungskosten! Der Strafvollzug hat einen Rückfall von 45 %. Im Bereich der Forensik ist dies minimal. 2 Anschließend erfolgt eine Besichtigung der Forensik in Begleitung von Herrn Schwerdtfeger, der Pflegedienstleitung und auch der Stellvertretung von Herrn Schwerdtfeger. Da Herr Schwerdtfeger in absehbarer Zeit pensioniert wird, wird voraussichtlich die Stellvertreterin sein Amt übernehmen. Zu TOP 3: Mitteilungen des Ortsamtes Herr Schlüter verweist auf entsprechende E-Mails. Zu TOP 4: Verschiedenes Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt, da Herr Schlüter um 19.45 Uhr wegen eines anderen Termins die Sitzung verlässt. Ein neuer Termin des Ausschusses wird mit dem Ausschusssprecher abgestimmt, ebenfalls auch die Themen. Bremen, 20. Juni 2016 Ulrich Schlüter (Sitzungsleitung/Protokollführung) Jochen Meyer (Ausschusssprecher) 3