Offener Brief - Kiel - Väteraufbruch für Kinder e.V.

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VAfK- Kreisgruppe Kiel
Karl-Heinz Eckert
Saarbrückenstr.36
24114 Kiel
Kreisgruppe Kiel
An Frau
Cornelia Möhring, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kiel, den 04.02.2011
Offener Brief
Der Kreisgruppe Kiel
Betr.: Stellungnahme zum Antragsentwurf auf Neuregelung des Sorgerechts
für nicht miteinander verheiratete Eltern.
Sehr geehrte Frau Möhring,
auf der Podiumsdiskussion am 12.01.2011, mit Ihren Parteikollegen Jörn Wunderlich, Raju Sharma und
Hartmut Haas vom “Väteraufbruch für Kinder“ e. V. (VAfK), erhielt die Kreisgruppe Kiel Ihren
Antragsentwurf auf Neuregelung des Sorgerechts vom selbigen Tag.
Ihr Entwurf sorgte bei den anwesenden Parteikollegen sichtbar für Irritationen, da die o. a. Vertreter Ihrer
Partei eine völlig gegensätzliche Haltung, die grundsätzlich mit der des VAfK übereinstimmte, vertraten.
Angesichts der Tatsache, dass Sie zuvor unser gemeinsames Gespräch bezüglich der Neuregelung des
Sorgerechts ohne Angabe von Gründen ersatzlos gestrichen haben, halten wir es vom VAfK Kiel für
wichtig zu Ihrem Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Kern Ihres Vorschlages ist die Ablehnung der sog. Widerspruchslösung, bei der die Mutter nach der Geburt des Kindes bei dem zuständigen Familiengericht Widerspruch gegen das Sorgerecht des Vaters einlegen kann, zugunsten der Antragslösung bei der der Vater nach der Geburt des Kindes einen Antrag stellen
muss, um nach Überprüfung das gemeinsame Sorgerecht für das Kind zu bekommen.
Väteraufbruch für Kinder e.V.· Kreisgruppe Kiel · c/o
Nico Kiesau (Kreisgruppensprecher) Telefon: 04336/294 99 98 · Mail: [email protected]
Karl-Heinz Eckert (Koordination und Veranstaltungsplanung) Telefon: 0431–668 77 56 · Mail: [email protected]
Spendenkonto: Sozialbank Hannover BLZ 25120510 · Kto. 8443600 ·
Verwendungszweck: „Kreisgruppe Kiel“
Diese Antragslösung heißt konkret: Während eine Mutter mit der Geburt des Kindes das Sorgerecht automatisch erhält, kann ein Mann nur auf Antrag und Überprüfung Vater werden. Wird bei Frauen die Eignung zur Sorge biologisch durch die Geburt besiegelt, so sollen Männer ihre Eignung zum Vater erst auf
gerichtliche Feststellung bescheinigt bekommen. Hierzu müsste ein Vater, in einem Rechtsstreit gegen die
Mutter, die Kooperationsfähigkeit mit eben derselben nachweisen. Mit diesem absurden Klageweg wäre
ein Streit vorprogrammiert, in dem die sorgewilligen Väter den Umgang mit ihren Kindern gefährden würden. Durch die Antragslösung wird von dem Tag der Geburt eines Kindes an, dem Vater weiterhin signalisiert, dass bei der Sorge über ein gemeinsames Kind keine Gleichberechtigung besteht. Das ist für Väter
kein Signal und keine Ermutigung, ihrer Sorgepflicht nachzukommen, zumal die Möglichkeiten der Mutter, den Vater aus dem Leben des gemeinsamen Kindes auszuschließen, nach wie vor vielfältig sind. Dieses ist uns aus unserer langjährigen Vereinspraxis hinlänglich bekannt
Faktisch kann sich in Deutschland kein Vater darauf verlassen, dass er nach einer Trennung weiterhin die
Möglichkeit hat, sein Kind auch nur zu sehen. Und Wohlgemerkt! Dabei spielt das Sorgerecht überhaupt
keine Rolle! Das ist die Realität für Kinder und Väter in Deutschland!
Es ist berechtigt, sich über die Frage Gedanken zu machen wie verhindert werden kann, dass nicht sorgefähige Elternteile von ihrer Sorgepflicht entbunden werden können. Diese Frage wird bei der Widerspruchsoder der großen Lösung, wie es Ihr Parteikollege Wunderlich publiziert, ausreichend beantwortet.
Die Mutter, bzw. beide Elternteile können hiernach durch ausreichende Begründungen den Vater bzw. die
Mutter von der gemeinsamen Sorge ausschließen. Auch heute ist es bereits gängige Rechtspraxis einem
Sorgerechtsinhaber nachweislich das Sorgerecht zu entziehen.
Männer wollen keine Stärkung ihrer Väterrechte, wie in den letzten Jahren von den Medien immer wieder
beschrieben, sondern die grundsätzliche Gleichstellung mit den Müttern, wie im Grundgesetz garantiert.
Das bedeutet, Väter wollen keine Anträge stellen müssen, um gleichwertiger Elternteil zu sein, sondern
Mütter sollen Anträge stellen müssen, wenn sie Probleme mit der Gleichstellung haben - das ist der einzige
Weg zur Geschlechtergerechtigkeit.
Die Geisteshaltung der alten diskriminierenden Regelung, bei der der Vater nur mit Zustimmung der Mutter an dem Sorgerecht beteiligt wurde, kommt in Ihrem Antrag erneut zum Ausdruck. Gleichberechtigung
zwischen Frauen und Männern soll es aus Ihrer Sicht offenbar nur dort geben, wo dies zum Vorteil der
Frauen ausfällt. So lässt die Antragslösung zum Sorgerecht erkennen, dass genau so wie bei der Streichung
des Ehegattensplittings und der konsequenten Einführung der Ganztagsbetreuung von Kindern, die Forderung nach einer Abschaffung patriarchaler Strukturen nur dort stattfinden darf, wo die Privilegien von
Frauen unangetastet bleiben. Nur so ist zu erklären, dass auch die offensichtliche Diskriminierung von
Männern in der Sorgerechtsfrage über Jahre in Deutschland politisch überhaupt keinen Widerhall gefunden
hat und erst ein europäisches Gericht diesen Wahnsinn stoppen musste -ein deutliches Zeichen, dass in der
politischen Willensbildung in Deutschland etwas grundsätzlich nicht stimmt.
Ihr Antrag macht es erneut offensichtlich, dass Geschlechtergerechtigkeit nur unter dem Blickwinkel der
Frauen behandelt wird und die Interessen von Kindern und Vätern, unter den Bedingungen einer Frauenquote, nicht mehr zur Geltung kommen können. Jeder männliche Abgeordnete würde sehr schnell seinen
Job los, würde er sich trauen, darauf hinzuweisen, dass es mittlerweile viele gesellschaftliche Bereiche
gibt, in denen Jungen oder Männer die Benachteiligten sind.
Das größte Problem, was sich aber grade in der Position der LINKEN aber auch der SPD und der Grünen
in Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht stellt, ist die Tatsache, dass damit ein gewichtiges politisches Interesse entstanden ist, sich erneut in bestimmten gesellschaftlichen Problemfeldern zu verewigen. Leider
werden dabei keine wirksamen Lösungen geschaffen, weil diese Problemfelder weitgehend als Daseinsberechtigung für vorhandene Machstrukturen herhalten müssen.
Väteraufbruch für Kinder e.V.· Kreisgruppe Kiel · c/o
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Verwendungszweck: „Kreisgruppe Kiel“
Frauen können so weiterhin den Männern vorwerfen, sich nicht um ihre Kinder kümmern zu wollen, ein
höheres Gehalt zu beziehen oder eine höhere berufliche Stellung zu haben, um es nur irgendwie in die Opferrolle zu schaffen. Damit wird der Kampf gegen die Unterdrückung der Frau, gegen jede politische Relevanz, als unverzichtbar legitimiert.
Diese Zielsetzung beinhaltet auch Ihr Antragsentwurf. Anstatt den Männern jetzt endlich das klare politische Signal zu geben, mit allen Rechten und Pflichten gleichberechtigtes Elternteil zu sein, weil Kinder
beide Eltern brauchen, und für Männer das unmissverständliche politische Signal wichtig wäre, das Väter
kein Elternteil zweiter Klasse sind, wird die Rolle von Vätern erneut beargwöhnt, in Frage gestellt und für
Machtinteressen benutzt –alles wie gehabt.
Diese Politik ist nicht im Interesse von Vätern, Kinder und letztlich auch nicht von Frauen oder Müttern.
Eine derartig unglaubwürdige Politik ist auch nicht im Interesse der Linken und der Menschen, deren Interessen sie vertreten will. Ihr Antragsentwurf sorgt nicht für Gleichberechtigung und Konsens sondern ist
Familienfeindlich und fördert den Geschlechterkampf in unserer Gesellschaft.
Die Kreisgruppe Kiel des VAfK fordert deshalb die Linke auf, in ihrem eigenen Interesse die einseitige
Sichtweise ihrer Geschlechterpolitik aufzugeben, keine weitere Politik der Diskriminierung von Vätern zuzulassen und die Widerspruchslösung zu unterstützen!
Karl-Heinz Eckert
VAfK – Kreisgruppe Kiel
Sven Janßen
VAfK – Kreisgruppe Kiel
Anhang: Antragsentwurf von “Die Linke“
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