Vorgehen bei HIV, Hepatitis B und Hepatitis B

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Infektionen – HIV, Hepatitis B und Hepatitis C, Lues
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Frauenklinik
Umgang mit HIV, Hepatitis B und Hepatitis C, Lues
1.1
Einleitung
Die
Abteilung
für
gynäkologische
Endokrinologie
und
Reproduktionsmedizin
der
Universitätsfrauenklinik Basel ist ein Referenzzentrum in der Betreuung von Paaren, bei denen einer
der beiden Partner oder beide unter einer Infektion mit Hepatitis B, C oder HIV leiden. Die
Behandlung
der
ungewollten
Kinderlosigkeit
wird
entsprechend
dem
Schweizerischen
Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) von drei Prinzipien bestimmt:
1.
Sicherheit und Schutz des ungeborenen Lebens
2.
Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz
3.
Sicherheit und Schutz der Gesunden (des Partners / der Partnerin und der
Mitpatienten/Mitpatientinnen)
Die Anwendung der Verfahren der assistierten Reproduktionsmedizin kann bei der Entstehung einer
Schwangerschaft hilfreich sein und gleichzeitig das Infektionsrisiko beim gesunden Partner/Partnerin
absenken. Unter der Voraussetzung, dass die Infektionskrankheit nicht die Lebenserwartung einer
der beiden Elternteile signifikant beeinträchtigt und das Infektionsrisiko des ungeborenen Kindes sehr
niedrig ist, ist eine Behandlung des Paares mittels der assistierten Reproduktionsmedizin ethisch
gerechtfertigt.
1.2
Diagnosestellung / Screening einer Infektion mit HIV, Hepatitis B und Hepatitis C
Bei allen in der Kinderwunschsprechstunde betreuten Personen sollte eine Infektion mit HIV, Hepatitis
B und Hepatitis C durch eine serologische Bestimmung ausgeschlossen werden. Eine serologische
Bestimmung für HIV kann allerdings von der Patientin/dem Patienten abgelehnt werden.
Es werden folgende Parameter getestet:
Hepatitis B:
Hbs-Ag
Bei positivem Hbs-Ag siehe Abschnitt 1.4
Hepatitis C:
HCV-Ak
Bei positivem Nachweis von HCV-Ak siehe Abschnitt 1.5
HIV:
HIV-AK
Bei positivem Nachweis von HIV-Ak siehe Abschnitt 1.3
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Formular quantitativer Virusnachweis
Das Ergebnis einer serologischen Bestimmung der obengenannten Parameter sollte bei
Behandlungsbeginn nicht älter als ein Jahr sein, in diesem Fall kann auf eine erneute Bestimmung
verzichtet werden.
Zur Durchführung eines HIV-Testes muss von der Patientin/dem Patienten das Einverständnis
eingeholt und schriftlich im Dossier vermerkt werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann der
Patient/die Patientin den HIV-Test ablehnen, dies muss ebenfalls im Dossier vermerkt werden, dies
hat für die Weiterbetreuung keine Konsequenz. Sollte der Patient/ die Patientin jedoch einer
Risikogruppe (St. n. i.v.-Drogenabusus, Prostitution, Risikoländer) angehören, sollte nochmals mit
dem Patient/-in die Bestimmung diskutiert werden.
Im Falle eines Samenspenders ist der HIV-Test obligat.
Bei Vorliegen einer der o.g. Infektionen wird dieses auf dem Deckblatt des jeweiligen Dossiers mit
einem
orangen
Punkt
markiert.
Diese
Markierung
dient
der
Sicherheit
der
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
1.3
Ärztliches Vorgehen bei Diagnosestellung einer HIV-Infektion
Das Vorliegen einer Infektion mit HIV bei einem Patienten/einer Patientin wird in einem persönlichen
Gespräch mitgeteilt. Das Vorliegen einer HIV-Infektion ist fester Bestandteil der Sterilitätsdiagnose
und stellt eine unabhängige Indikation für eine Sterilitätsbehandlung dar.
Bei der Erstdiagnose einer HIV-Infektion erfolgt die weitere Abklärung und Therapie in der Abteilung
Infektiologie im Department Innere Medizin, Kantonsspital Basel.
Im Falle einer bekannten HIV-Infektion sind alle klinisch relevanten Unterlagen und Informationen
beim behandelnden Arzt einzuholen. Die Viruslast, die CD 4 Zehllzahl sowie das CDC Stadium der
HIV Infektion und die aktuelle antiretrovirale Therapie müssen im Dossier dokumentiert sein (nicht
älter als 1 Jahr, sowie vor Behandlungsbeginn). Eine Behandlung mittels einer assistierten
Reproduktionsmedizin oder eine Betreuung in der Kinderwunschsprechstunde kann nur durchgeführt
werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Vorstellung des Paares in der Abt. für Psychosomatik
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
Vorstellung des Paares in der „multidisziplinären Runde“

Sicherstellung der Bereitschaft des Paares zur Einhaltung aller Massnahmen und
Empfehlungen für die Sicherheit und Schutz des Kindes.

1.4
Absehbare gute Gesundheit und dokumentierte Langzeitlebenserwartung beider Partner
Ärztliches Vorgehen bei Hepatitis B
Das Vorliegen einer Infektion mit Hepatitis B bei einem Patienten/einer Patientin wird in einem
persönlichen Gespräch mitgeteilt und besprochen.
Wenn eine Hepatitis B-Infektion bei einem der beiden Partner diagnostiziert wird, müssen folgende
Nachbestimmungen durchgeführt oder veranlasst werden:

HBeAg

Hepatitis B-DNS

GOT, GPT (ASAT,ALAT)
Es sollte der behandelnde Arzt kontaktiert werden oder im Fall einer Neuinfektion wird die betroffene
Person
konsiliarisch
zur
weiteren
Abklärung
und
Behandlung
in
der
Abteilung
für
Gastroenterologie/Hepatologie im Departement für Innere Medizin vorgestellt.
Eine Behandlung in der Kinderwunschsprechstunde kann nur bei einer guten Prognose der
Patientin/Patienten durchgeführt werden. Eine Schwangerschaft hat keinen Einfluss auf den Verlauf
der Hepatitis B-Infektion.
Bei mütterlicher Infektion ist das Transmissionsrisiko auf das Kind folgendermaßen:
HBsAg positiv
HBeAg negativ und Hepatitis B DNS nicht nachweisbar
2-15%
HBsAg positiv
HBeAg positiv und Hepatitis B DNS nachweisbar
80-90%
Eine Infektion mit Hepatitis B hat keinen Einfluss auf die Zeugungsfähigkeit des Mannes und die
Hepatitis B-Viren können bei einer Samenaufbereitung mittels swim-up effektiv und vollständig
weggewaschen werden.
Handelt es sich um eine Erstdiagnose einer Infektion mit Hepatitis B wird der Impfstatus des
Partners/der Partnerin bestimmt durch quantitativen Nachweis der HBsAk. Bei fehlenden HBs75804383
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Antikörpern oder zu niedrigem Titer (<100) ist eine Hepatitis B-Impfung (Erstimpfung oder Booster
Impfung) obligat und der Patient/die Patientin wird hierzu zum Hausarzt überwiesen.
Im Fall einer Infektion von einem der beiden Elternteile ist eine Hepatitis B-Impfung des
Neugeborenen direkt nach der Geburt obligat. Dieses wird im abschließenden Arztbrief vermerkt und
auch den angehenden Eltern mitgeteilt.
1.5
Ärztliches Vorgehen bei Hepatitis C
Das Vorliegen einer Infektion mit Hepatitis C bei einem Patienten/einer Patientin wird in der
alltäglichen Besprechung mitgeteilt und besprochen.
Eine Infektion mit Hepatitis C hat keinen Einfluss auf den Verlauf einer Schwangerschaft und
beeinträchtigt nicht die Zeugungsfähigkeit oder die Spermienfunktion. Die Hepatitis C-Viren können
durch eine Aufbereitung mittels swim-up zuverlässig von den Samenzellen entfernt werden (Steyaert
et al., 2000). Eine Integration des Hepatitis C-Virus in die DNS der Samenzelle ist nicht möglich
(Pawlotsky, 1997).
Im Falle einer mütterlichen Infektion ist das Transmissionsrisiko für das Kind folgendermaßen:
HCV AK positiv
HCV RNA negativ
<1 %
HCV AK positiv
HCV RNA positiv
11 %
HCV AK positiv
HCV RNA positiv und HIV positiv
16 %
Die Viruslast sollte im Rahmen der Sterilitätsdiagnostik bestimmt werden oder beim behandelnden
Arzt eingeholt werden. Im Falle einer Neuentdeckung sollte die betroffene Person in der Abteilung für
Gastroenterologie im Departement für Innere Medizin konsiliarisch vorgestellt werden, da eine
Interferonbehandlung in bestimmten Fällen möglich ist.
Eine Impfung des Neugeborenen ist nicht möglich.
1.6
Vorgehen bei Lues
Zyklische Infektionskrankheit (3 Stadien), die direkt, meist durch Geschlechtsverkehr übertragen wird.
Da aber auch eine intrauterine Infektion des Fötus möglich ist, werden die Patientinnen und Patienten
der Kinderwunschsprechstunde systematisch untersucht (sogenannte Lues-Antikörper).
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Serodiagnostik: 3 Tests
1. TPHA= Treponema pallidum-Hämagglutinationstest
2. FTA= Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptionstest
Diese beiden Test weisen spezifisch und empfindlich gegen Treponema pallidum gerichtete
Antikörper im Serum nach, werden 2-3 Wochen post infectionem positiv (reaktiv) und bleiben
auch nach Ausheilung jahrelang, ev. lebenslang, positiv.
3. VDRL= Veneral Disease Research Laboratory-Test
Nachweis von Lipoidantikörper, die im Verlauf der Treponemeninfektion im Serum auftreten,
jedoch nicht streng luesspezifisch sind. VDRL wird 4-6 Wochen post infectionem positiv und
wenige Monate nach erfolgreicher Therapie wieder negativ, sehr selten persistiert ein niedriger
Titer
Somit ergibt sich folgendes Schema: 1. TPHA als Screeningtest, sollte dieser reaktiv sein, wird 2.
der FTA-Absorptionstest zur Bestätigung durchgeführt.
Sollte dieser positiv sein, erfolgt, nach einem Beratungsgespräch mit dem Paar, die konsiliarische
Zuweisung mit der Bitte um weitere Abklärung und Therapie in die Dermatologische Klinik im
Hause.
1.7
Literatur
Steyaert SR, Leroux-Roels GG, Dhont M (2000) Infections in IVF: review and guidelines. Human
Reproduction Update
Englert Y, Lesage B, Van Vooren JP, Liesnard C, Place I, Vannin AS, Emiliani S, Delbaere A (2004)
Medically assisted reproduction in the presence of chronic viral diseases. Human Reproduction
Update 10: 149-162.
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The ESHRE ETHICS and LAW task force (F. Shenfield, G. Pennings, J. Cohen, P. Devroey, B.
Tarlatzis, C. Sureau) 2007 Ethics of medically assisted fertility treatment for HIV positive men and
women. Hum. Reprod. 19: 2454-2456.
Round-table multidisciplinary counselling of couples with HIV prior to assisted reproduction.
(Tschudin S. et al); Reprod Biomed Online. 2008 Aug;17(2):167-74
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