Beeinträchtigungen des Tierwohls bei der Schlachtung trächtiger

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Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Beeinträchtigungen des Tierwohls
bei der Schlachtung trächtiger Rinder
Sachverhaltsdarstellung für ein Fachgespräch
der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
am 16. Oktober 2014
Projekt Tiergesundheit & Tierwohl in der Nutztierhaltung
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Dr. Martin Heilemann
Dr. Martin Heilemann – V1 P TG
Schutz des ungeborenen Lebens
Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 28. Mai 1993:
„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das
ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1
Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art.
2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem
ungeborenen menschlichen Leben zu.
Die Rechtsordnung muss die rechtlichen Voraussetzungen seiner
Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen
gewährleisten.“
Im Gegensatz dazu umfassen das nationale und das EUTierschutzrecht derzeit nicht den Schutz des ungeborenen
Lebens (z.B. eines ungeborenen Rinderfötus);
als Maßstab wird die Schmerz- und Leidensfähigkeit in
Analogie zu § 1 TierSchG diskutiert
Dr. Martin Heilemann – V1 PTG
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Thesen zu Schmerz & Leid beim erstickenden Fötus
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MELLOR et al. für den Rinderfötus (1996– 2010; insgesamt 7 Veröffentlichungen):
1.
Postulat: ohne funktionsfähige Großhirnrinde (Cortex) fehlt das für Schmerzen und Leiden
erforderliche Bewusstsein des Fötus
2.
mangels Bewusstsein empfindet der Fötus bis unmittelbar vor der Geburt keinen Schmerz
3.
Tod in der Trächtigkeit mit Hypoxie/ Asphyxie führt zwar zu mehr Stresshormonen; eine
Wahrnehmung erfolgt aber erst in der Geburt
 Ergo: Reaktionen von Föten im Laufe der Trächtigkeit sind rein reflektorisch;
aber weitgehend ohne experimentelle Daten !
Dr. Martin Heilemann – V1 PTG
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Thesen zu Schmerz & Leid beim erstickenden Fötus
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LOWERY et al. für den menschlichen Fötus (Review 2007):
1.
Auf der Basis experimenteller Untersuchungen ist fetales
Schmerzempfinden spätestens ab der 29. Woche der
menschlichen Schwangerschaft anzunehmen (letztes Drittel)
2.
Schmerzempfinden ist komplex zu sehen; beteiligt sind
Cortex und Zwischenhirn (Thalamus), allerdings
3.
a.
Dämpfung oder Stimulation des Cortex beeinflusst
bei Erwachsenen nicht das Schmerzempfinden
b.
Dämpfung oder Stimulation des Thalamus beeinflusst
bei Erwachsenen das Schmerzempfinden
Die fötale Entwicklung des Thalamus erfolgt weit vor der des Cortex
Diverse experimentelle Belege aber heterologe Argumentation (Mensch vs. Rind) !
Ergo:
 Für Schmerzen nötige Strukturen (zunächst der Thalamus) werden zur Mitte der
Schwangerschaft/Trächtigkeit angelegt und reifen bei Mensch und Rind im dritten Trächtigkeitstrimester
aus
 wenn die Aktivität des Cortex für die Schmerzempfindung bei Erwachsenen nicht benötigt wird – warum
sollte sie dann ein Kriterium für Föten sein?
Hier ist Platz für Organisationsinformationen
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Entwicklung des Rinderfetus im letzten Trächtigkeitsdrittel
Ende 6. Monat
Scheitel-Steißlänge
Ende 9. Monat
•
Gewicht ~ 7 kg
•
Gewicht ~ 40-45 kg
•
Scheitel-Steißlänge
ca. 50 cm
•
Scheitel-Steißlänge
ca. 100 cm
•
Sporadische
Behaarung; Zitzen
ausgebildet bzw.
Hoden abgestiegen
•
Vollständige
Behaarung
•
Alle Organe
angelegt
•
Alle Organe
angelegt Wachstum
Dr. Martin Heilemann – V1 PTG
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Schlachtung gravider Rinder;
Forschungsansätze
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Erstellung einer Literaturanalyse zur Schmerz- und Leidensfähigkeit ungeborener Rinder
(28. September 2013)
Wiss. Vortrag des FLI bei der EFSA (Ausschuss AHAW; Parma, IT); Fazit:

nervale Strukturen des Rinderfoetus könnten auf Schmerz- und Leidensempfinden im letzten Trimester
hindeuteten,

im letzten Trimester reagieren Foeten auf zugefügte Schmerzreize (Bewegungsreaktionen),

Zweifel an MELLOR-Interpretationen; Klärungsbedarf zur Schmerz- und Leidensfähigkeit ungeborener Rinder
(11. Juni 2014)
Scientific Report of the Scientific Panel for Animal Health and Welfare on a request from the
Commission related to welfare aspects of animal stunning and killing methods - AHAW/04-027;
Fazit: Schmerz- und Leidensfähigkeit ungeborener Rinder nicht erkenntlich
(15. Juni 2004)
Wiss. Vortrag des FLI bei der EFSA (Ausschuss AHAW; Parma, IT); Fazit: es besteht
ergänzender Klärungsbedarf zur Schmerz- und Leidensfähigkeit ungeborener Rinder
(11. Juni 2014)
AHAW wird Klärung zur Schmerz- und Leidensfähigkeit ungeborener Rinder möglichst bis
Mitte 2015 herbeiführen und dann ggfs. den Scientific Report AHAW/04 aktualisieren
(Juni 2014)
Dr. Martin Heilemann – V1 PTG
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Stand der Beratungen der AG Rinderhaltung im MELUR
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•
Schlachtungen trächtiger weiblicher Rinder im letzten Drittel der Trächtigkeit
sollen grundsätzlich nicht erfolgen
•
weibliche Rinder, die zeitweise gemeinsam mit Bullen gehalten oder künstlich
besamt wurden, sind obligatorisch einer Trächtigkeitsuntersuchung zu
unterziehen (untere Altersgrenze 18 Monate, manuell rektale oder
sonographische Untersuchung)
•
Bei Feststellung fortgeschrittener Trächtigkeiten bei Schlachtrindern
Information von Ursprungsbetrieb und zuständigem Veterinäramt durch den
Schlachtbetrieb
•
Konsequente Ahndung auf allen Ebenen bei Verstoß gegen die Sperrfristen

Anhang I Kap. I Nr.2c der VO (EG) 1/2005 d. Rates und

§ 10 Abs. 4 TierSchTrV
Dr. Martin Heilemann – V1 PTG
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Angestrebte Praxis in SH
-----------------------
(AG Rinderhaltung)
Rechtliche Maßgabe
(nationales und
supranationales Recht)
1)
Anhang I Kap. I Nr. 2c)
VO (EG) 1/2005 d. Rates
2)
§ 10 Abs. 4 TierSchTrV
Ethische Maßgabe
(Landeskodex
Schleswig-Holstein)
0
(Konzeption)
Kein Transport trächtiger Rinder
vom 257. Trächtigkeitstag bis
7 Tage nach der Geburt(1)
entspr. > 85 cm SSL bei HF-Rindern
Kein Transport neugeborener
Kälber bis 14 Tage
nach der Geburt(2)
Keine Schlachtung trächtiger Rinder
vom 190. Trächtigkeitstag bis
zur Geburt (derzeit keine Option zur
Sanktionierung)
Sanktionsprobleme
1
2
6
7
8
Monate ab Trächtigkeitsbeginn
9
1 p.n.
(Geburt)
Dr. Martin Heilemann – V1 PTG
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !
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