Wie verordne ich SAPV? Sterben dort, wo man zu Hause ist. Sie können nachstehende Leistungen der SAPV verordnen. Nutzen Sie hierfür den bundeseinheitlichen Vordruck - Muster 63. Viele Menschen wünschen sich, auch bei schwerer, unheilbarer Krankheit, die letzte Zeit ihres Lebens zu Hause verbringen zu können. Sie wünschen sich einen würdevollen Abschied in ihrer vertrauten Umgebung, pflegerisch und medizinisch gut betreut, möglichst im Kreise ihrer Angehörigen. Palliativmedizin und Hospizbewegung helfen dabei, diesen Wunsch zu erfüllen. Beratung Koordination der Versorgung additiv unterstützende Teilversorgung vollständige Versorgung (z. B. zur Vermeidung stationärer Krankenbehandlung) Die Versorgung unserer schwerstkranken und sterbenden Patienten liegt in der Regel in Ihren Händen - in den Händen des Hausarztes. Hier ist über die Jahre ein Vertrauen entstanden, das für den Patienten sehr wichtig ist. Zuweilen jedoch können die Beschwerden so schwer oder so vielfältig sein, dass besondere Hilfen notwendig werden. In diesen Fällen beziehen Sie weitere Fachkollegen wie Schmerztherapeuten und Palliativmediziner in die Behandlung ein. Ist der Patient auf eine besonders aufwändige Versorgung zur Linderung seiner Symptome angewiesen und möchte dabei in seiner häuslichen Umgebung versorgt werden, kann er Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in Anspruch nehmen. Was genau die SAPV ist, von wem und wo sie im Land Brandenburg erbracht wird und welche Rolle Ihnen als Hausarzt hierbei zukommt, wollen wir Ihnen in dem vorliegenden Informationsblatt näher erläutern. herausgegeben von: Gut zu wissen: Die Verordnung ist grundsätzlich zeitlich zu befristen. Die Verordnung ist auf der Rückseite vom Patienten zu unterschreiben. LAGO Brandenburg e. V. Gregor-Mendel-Str. 10/11 14469 Potsdam Fon 0331 2707172 Fax 0331 2707171 [email protected] www.lago-brandenburg.de Spezialisierte ambulante Palliativversorgung SAPV im Land Brandenburg Der Inhalt sollte bedarfsgerecht mit dem PCT abgestimmt werden. Das PCT erstellt den individuellen Betreuungsplan in Abstimmung mit anderen beteiligten Leistungserbringern. Die Leistungen des PCTs sind für den Versicherten kostenfrei. Die Verordnung der SAPV durch den behandelnden Arzt wird wie folgt Mit freundlicher Unterstützung von: vergütet: Erstverordnung GOÄ 01425 / Folgeverordnung GOÄ 01426 In eigener Sache: Palliativmediziner gesucht! Sie sind Palliativmediziner oder interessieren sich für eine entsprechende Weiterbildung? Sie wollen, dass unsere Patienten bis zuletzt zu Hause betreut werden können? Sie möchten sich einem PCT anschließen? Dann melden Sie sich bei der LAGO Brandenburg e. V. Wir vermitteln Sie gern weiter. DANKE! * Das grammatikalische männliche Geschlecht bezeichnet sowohl Männer als auch Frauen. Stand: November 2012 Eine Information für Hausärzte* und weiteres medizinisches Fachpersonal Was ist SAPV? Palliative Care Teams (PCT) im Land Brandenburg Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher oder familiärer Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern. Die SAPV ergänzt das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste. Sie kann als alleinige Beratungsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenbetreuung erbracht werden.** PCT Neuruppin HospaMobil Pflege und Palliativdienst der Hospa gGmbH c/o Ruppiner Hospiz "Haus Wegwarte" Fehrbelliner Straße 38, 16816 Neuruppin Fon 03391 39-4953 – Fax 03391 39-3028 [email protected] www.hospa-neuruppin.de Wann benötigen meine Patienten SAPV? SAPV ist möglich, wenn der Patient an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leidet, so dass dadurch die Lebenserwartung begrenzt ist und eine besonders aufwändige Versorgung benötigt wird. Bedarf nach einer besonders aufwändigen Versorgung besteht, soweit die anderweitigen ambulanten Versorgungsformen sowie ggf. die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes nicht oder nur unter besonderer Koordination ausreichen würden. Anhaltspunkt dafür ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens. Mindestens eines der nachstehenden Kriterien muss erfüllt sein: ausgeprägte Schmerzsymptomatik ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore ausgeprägte urogenitale Symptomatik** Wer erbringt Leistungen der SAPV? Die Leistungen der SAPV werden von einem Team aus speziell fortgebildeten Palliativärzten und Palliativ-Pflegediensten, dem sogenannten Palliative Care Team (PCT), erbracht. Es berät und/oder begleitet Patienten, deren Angehörige, den behandelnden Hausarzt und ggf. den bisherigen Pflegedienst bei der medizinischen und pflegerischen Betreuung. Bei Bedarf werden ambulante Hospizdienste, Apotheken, Therapeuten, Seelsorger und Psychologen einbezogen. Das Team kommt regelmäßig zum Patienten nach Hause und steht auch bei Notfällen an allen Tagen rund um die Uhr zur Verfügung. Wer verschreibt SAPV? SAPV-Leistungen können durch Vertragsärzte (Haus– und Fachärzte) und bei Krankenhausentlassung durch Krankenhausärzte für in der Regel längstens sieben Tage verordnet werden. Haben Sie als Hausarzt Fragen zur SAPV, können Sie sich an das PCT wenden, das Ihrem Praxisort am nächsten ist (siehe Übersichtskarte). Die Kollegen beraten Sie gern. ** vgl.: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung Palliative Care Team Barnim der GLG Ambulante Pflege & Service GmbH Rudolf-Breitscheid-Straße 100, 16225 Eberswalde Fon 03334 692134 – Fax 03334 692132 [email protected] www.glg-mbh.de PCT Brandenburg an der Havel c/o Jedermann Gruppe e. V. Bauhofstraße 48, 14776 Brandenburg Fon 03381 89095-15 – Fax 03381 89095-16 [email protected] www.sapv-brb.de PCT "Potsdam und Umland GbR" Karl-Marx-Straße 42, 14482 Potsdam Fon 0331 743070 – Fax 0322 21606544 [email protected] www.sapv-team.de Palliativnetz Südbrandenburg der Ärztenetz Südbrandenburg (ANSB) Consult GmbH Elsterstraße 23, 04910 Elsterwerda Fon 03533 489573 [email protected] PCT Cottbus / Spree-Neiße c/o Cottbuspflege Bahnhofstraße 62, 03046 Cottbus Fon 0355 24157 – Fax 0355 4946287 [email protected] www.cottbuspflege.de Palliative Care Team Rüdersdorf Immanuel Klinik Rüdersdorf Seebad 82/83, 15562 Rüdersdorf Fon 033638 83-144 [email protected] PCT Ärztehaus am HELIOS-Klinikum Pieskower Straße 33, 15526 Bad Saarow Fon 033631 72020 – Fax 033631 73363 [email protected] www.helios-kliniken.de PCT "Am Oderfluss" GbR Stendaler Straße 26, 15234 Frankfurt (Oder) Fon 0335 684218 – Fax 0335 684216 [email protected] www.sapv-ffo.de PCT "Palliativmedizin Luckenwalde PML" Saarstraße 1, 14943 Luckenwalde Fon 03371 699-962 – Fax 03371 699-900 [email protected] Welches Team ist für meine Patienten zuständig? Die PCTs erbringen die erforderlichen Leistungen an ihrem jeweiligen Standort sowie ganz oder teilweise in den umliegenden Landkreisen. In Einzelfällen können sich die Versorgungsgebiete überschneiden. Daher ist es anzuraten, ggf. mehrere PCTs zu kontaktieren. Welche Einrichtungen kümmern sich noch um die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender? Hausärzte ggf. im Zusammenwirken mit Schmerztherapeuten / Palliativmedizinern / Palliative Care Teams (PCT), Pflegeeinrichtungen, ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize und Palliativstationen in Krankenhäusern. Welche Einrichtung im Einzelfall die angemessene ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Patienten ab. Erklärungen zu den einzelnen Versorgungsformen finden Sie in den Patientenflyern „Besondere Lebensphasen—An wen kann ich mich wenden“. Diese Flyer und die entsprechenden Adressen können Sie bei der LAGO Brandenburg e. V. erfragen bzw. bestellen.