Definitive Implantation des Neurostimulators

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Klinik für Chirurgie
Kantonsspital St.Gallen
Sakrale Nervenstimulation –
Definitive Implantation des Neurostimulators
Sehr geehrte Patientin
Sehr geehrter Patient
Begriffserklärung
Bei Ihnen wurde in einem ersten Schritt eine
Teststimulation während mehreren Tagen
erfolgreich durchgeführt. Der Test zeigte eine
grosse Wirksamkeit und führte zu einer deutlichen Verbesserung der Inkontinenz (Reduktion
der Symptome um mehr als 50%). Dies erlaubt
uns einen permanenten Pulsgenerator zu implantieren.
Narkose
Diese Operation wird in der in der Regel in
örtlicher Betäubung durchgeführt.
Operationstechnik
Ähnlich wie bei der Teststimulation erfolgt der
Eingriff in Bauchlage. In Lokalanästhesie wird
die Austrittsstelle der Kabel der vorher platzierten Stimulationselektroden aufgesucht und
anschliessend mit dem internen Stimulator
(siehe Abbildung 1) verbunden.
Abbildung 1: Interner Stimulator mit Elektrode
Der Stimulator wird unmittelbar unterhalb der
Beckenschaufel in die Gesässbacke (siehe
Abbildung 2) unter die Haut implantiert. Beikorrekter Implantation stört er beim Sitzen nicht.
© Kantonsspital St.Gallen Klinik für Chirurgie
Abbildung 2: Interner implantierter Stimulator
Komplikationsmöglichkeiten
Der Erfolg und die Risikolosigkeit einer ärztlichen Behandlung kann in keinem Fall garantiert werden, doch sind heute allgemeine Komplikationen von Operationen, wie Infektionen
(Lungenentzündung), Venenthrombosen (Gerinnselbildung) und Lungenembolien (Gefässverschluss durch verschleppte Gerinnsel)
durch die eingehende Abklärung vor der Operation und durch Schutzmassnahmen während
des Spitalaufenthaltes sehr selten geworden.
Verletzungen von Organen und Blutgefässen
sind durch eine standardisierte Operationstechnik auf ein Minimum reduziert worden.
Auch ist heute eine schnelle und wirksame
Therapie solcher Probleme möglich.
Eine seltene Komplikation bei der Implantation
ist ein Infekt im Bereich der Elektroden oder
dem Stimulator, was leider ein rasches Entfernen und somit den Abbruch der Stimulation
erfordert.
Schmerzen während der Stimulation können
durch eine Verminderung der Stimulationsstärke, die wie bei der Teststimulation ebenfalls
durch die Patientin / den Patienten variiert
werden kann, bekämpft werden. Im ungünstigsten Fall müssen jedoch Elektroden und
Stimulator entfernt werden.
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Prognose
Die definitive Stimulation zeigt meist dieselben
Ergebnisse, wie Sie sie schon aus der Teststimulationsphase kennen.
Zur Stuhlentleerung ist kein Ausschalten des
Stimulators nötig. Im Fall von Beschwerden
können Sie mit einer Fernbedienung den Stimulator jederzeit ein- und ausschalten oder die
Stimulationsstärke verändern.
Der Schrittmacher hat eine Lebensdauer von
7-14 Jahren, je nach Stimulationsstärke. Nach
Verstreichen dieser Zeit muss er in örtlicher
Betäubung ausgewechselt werden. Es ist auch
möglich je nach Therapieerfolg im Verlaufe der
Jahre Stimulationsdauer und -stärke zu reduzieren.
Voraussichtliche Hospitalisationsdauer
Der Eingriff erfolgt in der Regel ambulant
(Hospitalisationsdauer unter 12 Stunden) oder
in einem kurzen Spitalaufenthalt von 1-2 Tagen.
Arbeitsunfähigkeit
Büroarbeiten oder leichte körperliche Tätigkeiten können 5 bis 7 Tage nach dem Eingriff
wieder uneingeschränkt weiter geführt werden.
Mithilfe
Ihre Mitarbeit durch sorgfältige Beantwortung
unserer Fragen, Hinweise auf Risiken und
Komplikationen im Zusammenhang mit früheren Operationen oder Ihrem Beruf sowie Befolgung der Anordnungen des medizinischen
Personals, hilft wesentlich, das Risiko des
bevorstehenden Eingriffes zu senken.
© Kantonsspital St.Gallen Klinik für Chirurgie
Vor dem Eingriff:
- Sorgfältiges Ausfüllen des Kontinenztagebuches in der Testphase.
- Keine Einnahme von Aspirin® oder ähnlichen blutgerinnungshemmenden Medikamente.
Nach dem Eingriff:
- Es gibt prinzipiell keine Einschränkungen
für den gewohnten Alltag. Autofahren und
Sport (inkl. Saunabesuche) sind prinzipiell
erlaubt, sofern der interne Stimulator nicht
stört.
- Nehmen Sie Ihre gewohnten Mahlzeiten
und gegebenenfalls Medikamente wie vor
der Operation ein.
- Bis zur Fadenentfernung empfehlen wir
auf das Baden zu verzichten, hingegen ist
das Duschen schon 48 Stunden nach dem
Eingriff wieder erlaubt. Lassen Sie die
Wunde durch den Hausarzt einmal alle 3
Tage bis zur Hautfadenentfernung nach 14
Tagen kontrollieren.
- Bitte bringen Sie zu den Kontrollen nach 1,
3, 6, und 12 Monaten das ausgefüllte Kontineztagebuch mit und lassen Sie den Stimulator 24 Stunden am Tag eingeschaltet.
- Sie erhalten einen Ausweis, der bestätigt,
dass Sie ein einem Schrittmacher ähnliches Gerät implantiert bekommen haben.
Diesen Ausweis benötigen Sie zum Beispiel bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen.
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Kantonsspital St.Gallen
Sakrale Nervenstimulation –
Definitive Implantation des Neurostimulators
Patientenetikette
Eingriff
Eingriff
Voraussichtliche Dauer des Eingriffs
Patientenaufklärungsgespräch
Sie wurden informiert von:
Ärztin/Arzt
Funktion
Ort, Datum
Zeit: von bis
Zusätzlich anwesende Drittperson(en):
Bemerkungen
Einwilligung
Anlässlich des Aufklärungsgespräches ο ja
konnte ich alle mich interessierenden ο nein
Fragen stellen und bin mit dem
vorgeschlagenen Eingriff inklusive
Schmerzausschaltung, den notwendigen Untersuchungen (Gewebeproben), den besprochenen Erweiterungen, etwaigen Änderungen des geplanten Verfahrens sowie mit Nebenund Folgeeingriffen einverstanden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen,
dass medizinische Befunde und Angaben, welche von Ihrer Behandlung
stammen, wissenschaftlich ausgewertet werden können.
Vor ihrer Auswertung werden die Daten anonymisiert. Aufgrund der Anonymisierung wird weder Ihr Name
noch sonstige persönliche Angaben
bekannt. Die Auswertung der Daten
erfolgt somit streng vertraulich und
ohne Namensnennung. Sie dient rein
wissenschaftlichen Zielen. Sollten Sie
mit der Verwendung Ihrer Behandlungsdaten nicht einverstanden sein,
können Sie von einem Vetorecht
Gebrauch machen. Dies hat selbstverständlich keinerlei Auswirkung auf
Ihre Behandlung.
Um Ihnen eine optimale Betreuung
gewährleisten zu können, schicken wir
medizinische Befunde und Berichte
(Austrittsbericht, Operationsbericht) an
Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt sowie
an KSSG-interne und externe beteiligte Spezialistinnen und Spezialisten.
Sollten Sie mit der Weitergabe dieser
Informationen nicht einverstanden
sein, können Sie ebenfalls von einem
Vetorecht Gebrauch machen.
Ort, Datum
© Kantonsspital St.Gallen Klinik für Chirurgie www.surgery.ch
Patientin/Patient
oder gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter
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