Klinik für Chirurgie Kantonsspital St.Gallen Sakrale Nervenstimulation – Definitive Implantation des Neurostimulators Sehr geehrte Patientin Sehr geehrter Patient Begriffserklärung Bei Ihnen wurde in einem ersten Schritt eine Teststimulation während mehreren Tagen erfolgreich durchgeführt. Der Test zeigte eine grosse Wirksamkeit und führte zu einer deutlichen Verbesserung der Inkontinenz (Reduktion der Symptome um mehr als 50%). Dies erlaubt uns einen permanenten Pulsgenerator zu implantieren. Narkose Diese Operation wird in der in der Regel in örtlicher Betäubung durchgeführt. Operationstechnik Ähnlich wie bei der Teststimulation erfolgt der Eingriff in Bauchlage. In Lokalanästhesie wird die Austrittsstelle der Kabel der vorher platzierten Stimulationselektroden aufgesucht und anschliessend mit dem internen Stimulator (siehe Abbildung 1) verbunden. Abbildung 1: Interner Stimulator mit Elektrode Der Stimulator wird unmittelbar unterhalb der Beckenschaufel in die Gesässbacke (siehe Abbildung 2) unter die Haut implantiert. Beikorrekter Implantation stört er beim Sitzen nicht. © Kantonsspital St.Gallen Klinik für Chirurgie Abbildung 2: Interner implantierter Stimulator Komplikationsmöglichkeiten Der Erfolg und die Risikolosigkeit einer ärztlichen Behandlung kann in keinem Fall garantiert werden, doch sind heute allgemeine Komplikationen von Operationen, wie Infektionen (Lungenentzündung), Venenthrombosen (Gerinnselbildung) und Lungenembolien (Gefässverschluss durch verschleppte Gerinnsel) durch die eingehende Abklärung vor der Operation und durch Schutzmassnahmen während des Spitalaufenthaltes sehr selten geworden. Verletzungen von Organen und Blutgefässen sind durch eine standardisierte Operationstechnik auf ein Minimum reduziert worden. Auch ist heute eine schnelle und wirksame Therapie solcher Probleme möglich. Eine seltene Komplikation bei der Implantation ist ein Infekt im Bereich der Elektroden oder dem Stimulator, was leider ein rasches Entfernen und somit den Abbruch der Stimulation erfordert. Schmerzen während der Stimulation können durch eine Verminderung der Stimulationsstärke, die wie bei der Teststimulation ebenfalls durch die Patientin / den Patienten variiert werden kann, bekämpft werden. Im ungünstigsten Fall müssen jedoch Elektroden und Stimulator entfernt werden. www.surgery.ch 1 Prognose Die definitive Stimulation zeigt meist dieselben Ergebnisse, wie Sie sie schon aus der Teststimulationsphase kennen. Zur Stuhlentleerung ist kein Ausschalten des Stimulators nötig. Im Fall von Beschwerden können Sie mit einer Fernbedienung den Stimulator jederzeit ein- und ausschalten oder die Stimulationsstärke verändern. Der Schrittmacher hat eine Lebensdauer von 7-14 Jahren, je nach Stimulationsstärke. Nach Verstreichen dieser Zeit muss er in örtlicher Betäubung ausgewechselt werden. Es ist auch möglich je nach Therapieerfolg im Verlaufe der Jahre Stimulationsdauer und -stärke zu reduzieren. Voraussichtliche Hospitalisationsdauer Der Eingriff erfolgt in der Regel ambulant (Hospitalisationsdauer unter 12 Stunden) oder in einem kurzen Spitalaufenthalt von 1-2 Tagen. Arbeitsunfähigkeit Büroarbeiten oder leichte körperliche Tätigkeiten können 5 bis 7 Tage nach dem Eingriff wieder uneingeschränkt weiter geführt werden. Mithilfe Ihre Mitarbeit durch sorgfältige Beantwortung unserer Fragen, Hinweise auf Risiken und Komplikationen im Zusammenhang mit früheren Operationen oder Ihrem Beruf sowie Befolgung der Anordnungen des medizinischen Personals, hilft wesentlich, das Risiko des bevorstehenden Eingriffes zu senken. © Kantonsspital St.Gallen Klinik für Chirurgie Vor dem Eingriff: - Sorgfältiges Ausfüllen des Kontinenztagebuches in der Testphase. - Keine Einnahme von Aspirin® oder ähnlichen blutgerinnungshemmenden Medikamente. Nach dem Eingriff: - Es gibt prinzipiell keine Einschränkungen für den gewohnten Alltag. Autofahren und Sport (inkl. Saunabesuche) sind prinzipiell erlaubt, sofern der interne Stimulator nicht stört. - Nehmen Sie Ihre gewohnten Mahlzeiten und gegebenenfalls Medikamente wie vor der Operation ein. - Bis zur Fadenentfernung empfehlen wir auf das Baden zu verzichten, hingegen ist das Duschen schon 48 Stunden nach dem Eingriff wieder erlaubt. Lassen Sie die Wunde durch den Hausarzt einmal alle 3 Tage bis zur Hautfadenentfernung nach 14 Tagen kontrollieren. - Bitte bringen Sie zu den Kontrollen nach 1, 3, 6, und 12 Monaten das ausgefüllte Kontineztagebuch mit und lassen Sie den Stimulator 24 Stunden am Tag eingeschaltet. - Sie erhalten einen Ausweis, der bestätigt, dass Sie ein einem Schrittmacher ähnliches Gerät implantiert bekommen haben. Diesen Ausweis benötigen Sie zum Beispiel bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen. www.surgery.ch 2 Klinik für Chirurgie Kantonsspital St.Gallen Sakrale Nervenstimulation – Definitive Implantation des Neurostimulators Patientenetikette Eingriff Eingriff Voraussichtliche Dauer des Eingriffs Patientenaufklärungsgespräch Sie wurden informiert von: Ärztin/Arzt Funktion Ort, Datum Zeit: von bis Zusätzlich anwesende Drittperson(en): Bemerkungen Einwilligung Anlässlich des Aufklärungsgespräches ο ja konnte ich alle mich interessierenden ο nein Fragen stellen und bin mit dem vorgeschlagenen Eingriff inklusive Schmerzausschaltung, den notwendigen Untersuchungen (Gewebeproben), den besprochenen Erweiterungen, etwaigen Änderungen des geplanten Verfahrens sowie mit Nebenund Folgeeingriffen einverstanden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass medizinische Befunde und Angaben, welche von Ihrer Behandlung stammen, wissenschaftlich ausgewertet werden können. Vor ihrer Auswertung werden die Daten anonymisiert. Aufgrund der Anonymisierung wird weder Ihr Name noch sonstige persönliche Angaben bekannt. Die Auswertung der Daten erfolgt somit streng vertraulich und ohne Namensnennung. Sie dient rein wissenschaftlichen Zielen. Sollten Sie mit der Verwendung Ihrer Behandlungsdaten nicht einverstanden sein, können Sie von einem Vetorecht Gebrauch machen. Dies hat selbstverständlich keinerlei Auswirkung auf Ihre Behandlung. Um Ihnen eine optimale Betreuung gewährleisten zu können, schicken wir medizinische Befunde und Berichte (Austrittsbericht, Operationsbericht) an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt sowie an KSSG-interne und externe beteiligte Spezialistinnen und Spezialisten. Sollten Sie mit der Weitergabe dieser Informationen nicht einverstanden sein, können Sie ebenfalls von einem Vetorecht Gebrauch machen. Ort, Datum © Kantonsspital St.Gallen Klinik für Chirurgie www.surgery.ch Patientin/Patient oder gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter 3