Das Ende der Nachkriegszeit I. Waffen zu wieder neuen Abwehrwaffen führen. Kurz gesagt: Beide, die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten sowie die Sowjetunion und ihre Verbündeten, haben ein gemeinsames tiefes Interesse an einem gerechten und wirklichen Frieden und einer Einstellung des Wettrüstens. Abkommen, die zu diesem Ziel führen, sind im Interesse der Sowjets wie auch im unsrigen. Selbst bei den feindlichsten Ländern kann man damit rechnen, daß sie solche vertraglichen Verpflichtungen akzeptieren und einhalten, die in ihrem eigenen Interesse sind. Rüstungskontrolle Mitte der sechziger Jahre stockten jedoch die Gespräche zwischen den Supermächten wieder. Einerseits waren die Verantwortlichen für diesen Kurs schon bald nicht mehr im Amt: Kennedy wurde im November 1963 ermordet, Chruschtschow 1964 abgesetzt. Andererseits waren andere Themen und Konflikte in den Vordergrund getreten: Seit 1965 banden der Vietnamkrieg auf amerikanischer und blockinterne Auseinandersetzungen auf sowjetischer Seite Energie und Aufmerksamkeit. Erst ab Ende der sechziger Jahre wurden erneute Anläufe unternommen, das atomare Wettrüsten wenn nicht zu beenden, so doch zu kontrollieren und zu begrenzen. Das Ergebnis dieses Prozesses waren ein Wandel in der NATO-Strategie, die SALT-Abkommen (Strategic Arms Limitation Talks, also Gespräche über die Rüstungsbegrenzung bei Interkontinentalraketen) von 1972 und 1979 und der KSZEProzess (Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). E NATO Die NATO (North Atlantic Treaty Organization) wurde am 4. April 1949 gegründet als Beistandspakt zur gemeinsamen Verteidigung. Mitglieder waren zunächst die USA, auf deren Initiative dieses Bündnis entstanden ist, sowie Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Portugal, Dänemark, Norwegen, Island, Kanada. Hintergrund war der Beginn des Kalten Krieges und die wahrgenommene Bedrohung des Westens durch die Sowjetunion. Diese initiierte als Reaktion auf die NATO-Gründung ihrerseits ein Verteidigungsbündnis, den Warschauer Pakt. Der NATO traten 1952 außerdem Griechenland und die Türkei, 1955 die Bundesrepublik Deutschland und 1982 Spanien bei. Nach dem Ende des Kalten Krieges traten ihr außerdem zahlreiche ehemalige Mitglieder des Warschauer Pakts bei. Die Mitglieder haben sich zum gegenseitigen militärischen Beistand verpflichtet, wobei jegliche Form von Angriff auf ein Mitglied als Bündnisfall gilt. Die NATO verfügt über politische und militärische Entscheidungsstrukturen. Das oberste politische Organ ist der NATO-Rat, dem ein Generalsekretär vorsteht und in dem alle Mitgliedstaaten auf Botschafter- oder Ministerebene über die politische Koordination und Zielbestimmung der Allianz beraten. Militärische Fragen werden dagegen im Militärausschuss entschieden, dem die Stabschefs der Mitgliedstaaten angehören. Dieser ist für strategische und taktische Fragen zuständig und erteilt Weisungen an den NATO-Oberbefehlshaber. Die Streitkräfte der Mitgliedstaaten sind teilweise direkt dem NATO-Oberkommando unterstellt, teils bleiben sie im Frieden, und teils auch im Verteidigungsfall, nationalen Kommandostrukturen unterstellt. Frankreich ist 1966 aus der militärischen Organisation der NATO ausgetreten, kehrte jedoch 2009 wieder in diese Strukturen zurück. In einem internen Bericht von 1967, dem sogenannten Harmel-Bericht, formulierte das Atlantische Bündnis eine neue atomare Verteidigungsstrategie: An die Stelle der „Massive Retaliation“ trat nun die „Flexible Response“. Das hieß, dass nun nicht mehr bei jeglicher Form eines sowjetischen Angriffs mit Atomwaffen zurückgeschlagen werden, sondern stattdessen abge- 10 Internationale Rahmenbedingungen I. stufte Formen der Reaktion möglich sein sollten. Militärische Sicherheit und eine Politik der Entspannung wurden nun nicht mehr als Gegensätze, sondern als komplementäre Strategien verstanden. Harmel-Bericht 1967 aus: NATO Press Service, 14. Dezember 1967, zit. nach: Europa-Archiv, Folge 3, 23/1968, S. D75–77, hier 75f. Q 5. Die Atlantische Allianz hat zwei Hauptfunktionen. Die erste besteht darin, eine ausreichende militärische Stärke und politische Solidarität aufrechtzuerhalten, um gegenüber Aggression und anderen Formen von Druckanwendung abschreckend zu wirken und das Gebiet der Mitgliedstaaten zu verteidigen, falls es zu einer Aggression kommt. Seit ihrer Gründung hat die Allianz diese Aufgabe erfolgreich erfüllt. Aber die Möglichkeit einer Krise kann nicht ausgeschlossen werden, solange die zentralen politischen Fragen in Europa, zuerst und zunächst die DeutschlandFrage, ungelöst bleiben. Außerdem schließt die Situation mangelnder Stabilität und Ungewißheit noch immer eine ausgewogene Verminderung der Streitkräfte aus. Unter diesen Umständen werden die Bündnispartner zur Sicherung des Gleichgewichts der Streitkräfte das erforderliche militärische Potential aufrechterhalten und dadurch ein Klima der Stabilität, der Sicherheit und des Vertrauens schaffen. In diesem Klima kann die Allianz ihre zweite Funktion erfüllen: die weitere Suche nach Fortschritten in Richtung auf dauerhafte Beziehungen, mit deren Hilfe die grundlegenden politischen Fragen gelöst werden können. Militärische Sicherheit und eine Politik der Entspannung stellen keinen Widerspruch, sondern eine gegenseitige Ergänzung dar. Die kollektive Verteidigung ist ein stabilisierender Faktor in der Weltpolitik. Sie bildet die notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame, auf größere Entspannung gerichtete Politik. Der Weg zu Frieden und Stabilität in Europa beruht vor allem auf dem konstruktiven Einsatz der Allianz im Interesse der Entspannung. Die Beteiligung der UdSSR und der Vereinigten Staaten wird zur wirksamen Lösung der politischen Probleme Europas erforderlich sein. Allerdings beruhten die Supermachtbeziehungen auch im Zeitalter der Entspannung auf dem Prinzip der atomaren Abschreckung, denn die Bereitschaft zum Vertrauen ruhte auf Glaubwürdigkeit, auf der Berechenbarkeit des anderen und dem Gefühl der eigenen Stärke. Das Prinzip der „Mutual Assured Destruction (MAD)“, der Zweitschlagsfähigkeit, blieb auch unter der neuen NATO-Strategie bestehen, nach dem bei einem Atomkrieg der Sieger eben als Zweiter starb, da das Opfer eines atomaren Erstschlags immer noch imstande war, einen Gegenschlag auszulösen: Ein Atomkrieg könne nicht gewonnen werden. Auch sollte das seit Ende der fünfziger Jahre bestehende atomare Patt zwischen den Supermächten nicht angetastet werden, sondern vielmehr die Grundlage der Rüstungskontrollverhandlungen bilden: Die Gespräche über Rüstungskontrolle sollten auf der Basis gleicher Stärke geführt werden und auch weiterhin atomare Parität zur Folge haben. Um das Wettrüsten zu beenden, wurden nun aber vertragliche Höchstgrenzen der nuklearen Bewaffnung beider Seiten festgesetzt, Vereinbarungen, die für beide auch überprüfbar und verlässlich sein sollten. Das Ergebnis dieser Gespräche war der SALT-Vertrag von 1972, Ergebnis der „Strategic Arms Limitation Talks (SALT)“, der dem ungebremsten Wettrüsten eine Grenze setzte, indem er die Zahl der strategischen Nuklearwaffen festschrieb, Raketenabwehrsysteme begrenzte und gegenseitige Kontrollmechanismen einführte. 11 Das Ende der Nachkriegszeit I. Q Vertrag zwischen den USA und der UdSSR über die Begrenzung von ballistischen Raketenabwehrsystemen (ABM-Vertrag) aus: The Department of State Bulletin, Vol. LXVI, No. 1722, 26.6.1972, S. 918, zit. nach Europa-Archiv, Folge 17, 27/1972, S. D392–395, hier S. 392. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, im folgenden als die Vertragspartner bezeichnet, sind: davon ausgehend, dass ein Atomkrieg verheerende Folgen für die ganze Menschheit haben würde; in der Erwägung, dass wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper wesentlich zur Eindämmung des Wettrüstens mit strategischen Angriffswaffen beitragen und die Gefahr des Ausbruchs eines Krieges mit Kernwaffen verringern würden; davon ausgehend, dass die Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper sowie bestimmte vereinbarte Maßnahmen hinsichtlich der Begrenzung strategischer Angriffswaffen zur Schaffung günstigerer Bedingungen für weitere Verhandlungen über die Begrenzung der strategischen Waffen beitragen würden; eingedenk ihrer Verpflichtungen gemäß Art. VI des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen; in der Absicht, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Beendigung des nuklearen Wettrüstens herbeizuführen und wirksame Maßnahmen zur Verminderung der strategischen Rüstung, zur nuklearen Abrüstung sowie zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung zu treffen; aus dem Wunsche heraus, zur internationalen Entspannung und zur Stärkung des Vertrauens zwischen den Staaten beizutragen, sind wie folgt übereingekommen: Art. I: 1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich zur Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper (ABM) und zu Ergreifung sonstiger Maßnahmen im Einklang mit diesem Vertrag. 2. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine ABM-Systeme für eine Verteidigung des Hoheitsgebiets ihres Landes zu dislozieren und keine Grundlage für eine solche Verteidigung zu schaffen sowie keine ABM-Systeme für die Verteidigung eines einzelnen Gebietes zu dislozieren, es sei denn, dass dies in Artikel III dieses Vertrages vorgesehen ist. Westdeutsche Bedenken 12 Ein zweiter Rüstungskontrollvertrag, SALT II, wurde 1979 zwar noch unterschrieben, jedoch nicht mehr ratifiziert, da zu dieser Zeit die Phase der Entspannung zu Ende ging und sich der Ost-West-Konflikt erneut verschärfte. Ein weiteres Ergebnis der Entspannung war der KSZE-Prozess: Diese Gespräche zwischen europäischen Regierungen aus Ost und West führten 1975 schließlich zu einem Vertragswerk, in dem eine wirtschaftliche Zusammenarbeit, an der den Ostblockstaaten sehr gelegen war, mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte verkoppelt wurde. Damit hatte der Entspannungsprozess die politische – auch innenpolitische – und die wirtschaftliche Ebene erreicht. Von der Bundesregierung verlangte dieses internationale Tauwetter von Anfang an eine deutliche Umorientierung: Zum einen wurde nun auch eine regionale Entspannung, also eine Annäherung der beiden deutschen Staaten denkbar, was bei den politischen Eliten in Bonn zunächst nicht auf ungeteilte Begeisterung stieß. Zum anderen aber wuchs die Sorge, die auch die Adenauer-Regierungen der fünfziger Jahre umgetrieben hatte, vor einer Einigung der Supermächte über die Köpfe der Europäer und insbesondere der Deutschen hinweg. Welchen Grund hätten die USA, für die Freiheit West- Wirtschaft: Das Goldene Zeitalter I. Berlins einen Krieg zu riskieren, wenn sie selbst von der Sowjetunion keinerlei Angriff mehr zu befürchten hätten? Und würde Washington einer Neutralisierung Gesamtdeutschlands zustimmen, wenn es sich dadurch von der sowjetischen Bedrohung des übrigen Westens freikaufen könnte? Aus westdeutscher Sicht war es sicherheitspolitisch im Grunde besser, die Supermächte kamen sich nicht zu nahe – sofern man an der Westbindung und an der parlamentarischen Demokratie samt freier Marktwirtschaft festhalten wollte. Dieses Ziel stand aber immer zugleich im Gegensatz zum im Grundgesetz festgeschriebenen Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands: Diese schien auf absehbare Zeit nur um den Preis einer Neutralität, eines Deutschland zwischen den Blöcken zu haben, und damit um den Preis der sicheren Westintegration. Umgekehrt aber erschienen aus Washingtoner Sicht alle Versuche einer deutschlandpolitischen Annäherung als Anzeichen dafür, dass sich die Westdeutschen aus der Bindung an NATO und EWG lösen und lieber ein neutrales Gesamtdeutschland haben wollten: Was eine deutliche Schwächung des westlichen Blocks mit sich gebracht hätte, denn schließlich war die Bundesrepublik schon in den sechziger Jahren eine wirtschaftliche Großmacht. Die Entspannung brachte also die klaren Grenzen und eindeutigen Zuordnungen der fünfziger Jahre, so bizarr sie einem aus der Rückschau auch erscheinen mögen, ins Wanken und eröffnete damit Chancen und Handlungsspielräume, schuf aber zugleich auch neue Unsicherheiten und Ängste. 2. Wirtschaft: Das Goldene Zeitalter Die Jahre zwischen 1948 und 1974 waren, nicht nur für die Bundesrepublik, von einem beispiellos hohen und stetigen Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Der britische Historiker Eric Hobsbawm hat diese Phase als das „goldene Zeitalter“ bezeichnet, und so ist sie den Westdeutschen zweifellos auch erschienen. Der rasante wirtschaftliche Aufschwung wirkte nach der bitteren Not der ersten Nachkriegsjahre umso erstaunlicher und glänzender, ein Eindruck, den der zeitgenössische Begriff vom „Wirtschaftswunder“ einfängt. Tatsächlich verdankte sich der wirtschaftliche Aufschwung einmal der Tatsache, dass die deutsche Industrie und Infrastruktur den Krieg doch besser überstanden hatten, als es zunächst den Anschein hatte; zum anderen war er das Produkt einer wirtschaftlichen „Normalisierung“ nach dem Krieg, einer Rückkehr zur langfristigen Wirtschaftsentwicklung; und nicht zuletzt auch dem Koreakrieg (1950–1953), der die Nachfrage nach westdeutschem Stahl in die Höhe trieb. So gesehen haben die amerikanischen Investitionen der Marschallplanhilfe den Aufschwung nicht alleine herbeigeführt; dennoch waren sie zweifellos eine wichtige psychologische Hilfestellung. Der Marshallplan führte auch zu weitreichenden Richtungsentscheidungen über die Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik und in allen westeuropäischen Ländern, da er eine Festlegung auf Privateigentum an Produktionsmitteln und damit eine definitive Absage an Sozialisierung und Planwirtschaft aber auch an nationalen Protektionismus verlangte. Das Er- Wirtschaftswunder 13 Das Ende der Nachkriegszeit I. gebnis war eine wachsende Integration freier Marktwirtschaften in Westeuropa im Zuge der europäischen Einigung, und eine diese überwölbende weltwirtschaftliche Struktur, deren Regeln seit den vierziger Jahren im Abkommen von Bretton Woods festgelegt waren. Auf dieser Konferenz von Finanz- und Währungsfachleuten im Juli 1944 hatten die USA einen institutionellen Rahmen für die Weltwirtschaft durchgesetzt, dessen Kern ein internationales Währungssystem von festen Wechselkursen war. Der Internationale Währungsfonds und die Weltbank wachten von da an über das Weltwährungssystem und hatten die Aufgabe, für Stabilität zu sorgen. Innerhalb dieses Rahmens, der bis Anfang der siebziger Jahre Bestand hatte, wuchs nicht nur der Welthandel stetig und kräftig an, sondern auch der westdeutsche Außenhandel. Bis in die siebziger Jahre war diese Wirtschaftsordnung enorm erfolgreich und produktiv. In der Bundesrepublik Deutschland war 1953 das wirtschaftliche Vorkriegsniveau wieder erreicht, die Phase des Wiederaufbaus abgeschlossen. Das Wachstum ging jedoch weiter und erreichte nun Quoten, die jenseits aller historischen Erfahrungen lagen. In der Bundesrepublik wuchs das ProKopf-Sozialprodukt zwischen 1950 und 1965 im Schnitt um 5,6% im Jahr. Die meisten westlichen Industrieländer hatten ebenfalls überdurchschnittliche Wachstumsraten zu verzeichnen, wenn auch nicht im selben Ausmaß wie die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik Deutschland stieg rasch zur stärksten Wirtschaftsmacht innerhalb der EWG auf. Auch die Durchschnittseinkommen stiegen zwischen 1950 und 1960 um knapp 5,5% im Jahr, insgesamt um fast 70%. Dabei blieb das Preisniveau stabil, die D-Mark war bald eine der stabilsten Währungen der Welt. Zugleich wuchs die Nachfrage nach Arbeitskräften; zwischen 1950 und 1960 stieg die Zahl der Erwerbstätigen von 20 auf 25 Millionen. Am Ende der fünfziger Jahre war nahezu Vollbeschäftigung erreicht. Da der bisher stetige Arbeitskräftezustrom aus der DDR mit dem Mauerbau versiegt war, wurden nun verstärkt Gastarbeiter aus süd- und südosteuropäischen Ländern angeworben. Q „Arbeitgeber“ 1961 aus: Kleßmann/Wagner, Das gespaltene Land, S. 192. Wie die Bundesanstalt für Arbeit soeben bekannt gibt, wird in Zukunft neben der Anwerbung von Arbeitskräften in Italien, Spanien und Griechenland auch die Vermittlung von türkischen Arbeitskräften erfolgen. Auf Grund einer vorläufigen Absprache mit den zuständigen Stellen der türkischen Regierung sollen in Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und der türkischen Arbeitsverwaltung Arbeitskräfte in der Türkei angeworben werden ... Mit Wirkung vom 15. Juli 1961 ist in Istanbul eine deutsche Verbindungsstelle eingerichtet worden, die sich mit der Vermittlung geeigneter türkischer Arbeitskräfte nach der Bundesrepublik befassen soll. Die Vermittlung wird vorerst auf die Landesarbeitsamtsbezirke Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg beschränkt, die bereits eine große Zahl türkischer Arbeitnehmer beschäftigen und in denen bereits entsprechende Erfahrungen über die Beschäftigung türkischer Arbeitnehmer vorliegen. Da die Deutsche Bundesbahn an der Gewinnung eines größeren Kontingents von Strecken- und Ladearbeitern interessiert ist, gilt diese Beschränkung nicht für Aufträge der Deutschen Bundesbahn. 14