BERICHT

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4. November 1998
A4-0403/98
BERICHT
über das Problem der Rückwürfe von Fischen
Ausschuß für Fischerei
Berichterstatterin: Frau Veronica Mary Hardstaff
DOC_DE\RR\365\365289
PE 227.177/end
INHALT
Seite
Geschäftsordnungsseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
A.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
B.
BEGRÜNDUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
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Auf Antrag der Konferenz der Ausschußvorsitzenden gab der Präsident des Europäischen Parlaments
in der Sitzung vom 19. Juni 1998 bekannt, daß er dem Ausschuß für Fischerei die Genehmigung
erteilt habe, einen Bericht über das Problem der Rückwürfe von Fischen auszuarbeiten.
Der Ausschuß hatte Frau Hardstaff bereits in der Sitzung vom 21. Januar 1998 als Berichterstatterin
benannt.
Er prüfte den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 20. April, 25. Juni, 20. Juli, 2. September
und 28. Oktober 1998.
In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuß den Entschließungsantrag mit 13 Stimmen bei 4
Gegenstimmen und 1 Enthaltung an.
An der Abstimmung beteiligten sich: die Abgeordneten Fraga Estévez, Vorsitzende; Kindermann,
Ewing und Souchet, stellvertretende Vorsitzende; Hardstaff, Berichterstatterin; d'Aboville, Adam,
Arias Cañete (in Vertretung d. Abg. Langenhagen), Baldarelli, Correia, Crampton, Gallagher,
McKenna, McMahon (in Vertretung d. Abg. Medina Ortega), Novo, Teverson, Valdivielso de Cué
(in Vertretung d. Abg. Cunha) und Varela Suanzes-Carpegna.
Der Bericht wurde am 4. November 1998 eingereicht.
Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird im Entwurf der Tagesordnung für die
Tagung angegeben, auf der der Bericht geprüft wird.
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A.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Entschließung zu dem Problem der Rückwürfe von Fischen
Das Europäische Parlament,
-
gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,
-
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Fischerei (A4-0403/98),
A. in der Erwägung, daß Fisch weltweit eine äußerst wertvolle natürliche Nahrungsquelle ist,
B. in der Erwägung, daß die lebenden Meeresressourcen erheblich überfischt werden und daß die
sich ändernden Vorlieben der Verbraucher, die steigende Kaufkraft und das
Bevölkerungswachstum die weltweite Nachfrage nach Fischereierzeugnissen weiterhin ansteigen
lassen werden,
C. in der Erwägung, daß die Möglichkeiten der Steigerung des globalen Fischangebots durch eine
bessere Bewirtschaftung der Bestände (was unter anderem voraussetzt, daß man die Fische
wachsen und laichen läßt, bevor sie gefangen werden) und durch die Gewähr, daß die Fänge
bestmöglich verwertet werden, umfassend genutzt werden müssen, sowie in der Erwägung, daß
die Aquakultur künftig in zunehmendem Maße einen Beitrag für die globalen Fischbestände
leisten könnte, um so zahlreiche, der befangenen Arten zu entlasten,
D. in der Erwägung, daß die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) geschätzt hat, daß zwischen 17,9 und 39,9 Millionen Tonnen Fisch, d.h. zwischen 20 und
40% der weltweit gefangenen Meeresressourcen jedes Jahr wieder zurückgeworfen werden(1),
sowie in der Erwägung, daß Studien über verschiedene Bereiche der EU-Fischerei zu ähnlichen
Schlußfolgerungen in bezug auf die Rückwürfe gelangt sind,
E. in der Erwägung, daß die Auswirkungen der Rückwürfe auf die Fischbestände je nach Spezies
und Größe der Population unterschiedlich sind,
F. in der Erwägung, daß teilweise als Folge des Fangs und des Rückwurfs untermaßiger Fische auf
hoher See einige Arten bereits bis zu einer kritischen Grenze erschöpft sind,
G. in der Erwägung, daß der übermäßige Fischereiaufwand und unzureichend selektive Fanggeräte
und -praktiken zu den Hauptursachen des Problems unerwünschter Beifänge zählen und daß die
Bemühungen um eine Reduktion des Fischereiaufwands und eine bessere Selektivität fortgesetzt
und verstärkt werden müssen,
H. in der Erwägung, daß die Gemeinschaft im Rahmen des Vierten Mehrjährigen
Ausrichtungsprogramms um einen Abbau der Überkapazitäten der Fischereiflotte der
Gemeinschaft bemüht ist und versucht, die Fischmenge, die im Rahmen der zulässigen
Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten gefangen wird, zu begrenzen, und eine neue Verordnung
(1)
Technisches Fischereidossier der FAO 339, Rom 1994
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über technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren erlassen hat(1), die am
1. Januar 2000 anstelle der derzeitigen Verordnung über derartige Maßnahmen in Kraft treten
wird(2),
I.
in der Erwägung, daß durch technische Maßnahmen, insbesondere die Vergrößerung der
Maschenöffnung, damit kleine Fische entkommen können und durch die obligatorische
Verwendung von Quadratmaschen für alle Sterte, durch die regelmäßige Weiterverfolgung der
technologischen Entwicklung, durch die die Effizienz der Fanggeräte erhöht wird, und durch die
regelmäßige Anpassung der technischen Maßnahmen die Fänge untermaßiger Fische dramatisch
reduziert werden könnten,
J.
in der Erwägung, daß die kontinuierliche Weiterentwicklung und Feinabstimmung der an Bord
befindlichen Geräte zwar dazu beitragen könnten, die Rückwürfe zu senken, jedoch wohl kaum
eine Gesamtlösung darstellen dürften und deshalb durch andere Maßnahmen flankiert und
ergänzt werden müssen,
K. in der Erwägung, daß Einschränkungen für die Tage auf See und Schonzeiten ebenfalls zu einer
Senkung der Gesamtfänge beitragen könnten, insbesondere von Jungfischen und laichenden
Fischen,
L. in der Erwägung, daß die Kosten des Fangs untermaßiger Fische in Form schwindender
Bestandszahlen für die Gesamtheit aller Fischer für den einzelnen Fischer, der solche Fische
fängt, nicht unmittelbar spürbar werden, solange untermaßige Fische einfach zurückgeworfen
werden dürfen, während hingegen die Verwendung von gezielteren Fanggeräten und -methoden
mit diversen Einbußen assoziiert wird, z.B. geringere Erträge und kompliziertere Handhabung;
die Bereitschaft einzelner Fischer, gezielten Fischfang zu betreiben, wird zudem noch durch das
mangelnde Vertrauen in die Bereitschaft anderer Fischer, das gleiche zu tun, untergraben,
M. in der Erwägung, daß die Vorschriften über die Auslegung und die Verwendung von Fanggerät
sehr häufig sowohl legal als auch illegal umgangen werden können, wobei das Risiko der
Entdeckung gering ist; sie reichen deshalb nicht aus, um diese Probleme zu lösen,
N. in der Erwägung, daß man folglich nach neuen Wegen suchen muß, um den Fischern Anreize
zu bieten und ihr Verständnis für die Beweggründe hinter den geltenden Bestimmungen zu
fördern; es muß ferner angestrebt werden, die Vorschriften auch vollstreckbar zu machen und
die Ausbildung der Fischer zu verbessern, damit sie begreifen, warum eine Vielzahl von
Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände mehr als lebensnotwendig sind, wenn sie bei der
Verwaltung der Fischbestände für künftige Generationen eine Schlüsselrolle spielen sollen,
O. angesichts der Tatsache, daß die Zusammensetzung der Fänge im Laufe eines Jahres bzw. je
nach geographischem Gebiet variiert, und in Anbetracht der Tatsache, daß eine Überwachung
der Fangzeiten und der Positionen von Fischereifahrzeugen normalerweise viel weniger
schwierig ist als Stichproben ihrer Fänge, wäre es naheliegend, häufiger befristete saisonale oder
ständige Schongebiete festzulegen, insbesondere, um den verheerenden Fang vieler Jungfische
zu vermeiden,
(1)
(2)
Verordnung des Rates (EG) Nr. 850/98 (ABl. L 125 vom 27.4.1998, S. 1)
Verordnung des Rates (EG) Nr. 894/97 (ABl. L 132 vom 23.5.1997, S. 1)
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P. in der Erwägung, daß Artikel 16 der geltenden Verordnung über die technischen Maßnahmen
und Artikel 45 der neuen Verordnung jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit zugestehen, unter
strikten Bedingungen bestandserhaltende Maßnahmen für die Gewässer in ihrem Hoheitsbereich
zu ergreifen; ferner in der Erwägung, daß aus praktischen wie aus verfahrenstechnischen
Gründen nur sie in der Lage sind, mit der notwendigen Geschwindigkeit auf die Entdeckung
größerer Populationen von Jungfischen in ihren Gewässern zu reagieren; deshalb sollten sie
hierzu ermutigt werden,
Q. in der Erwägung, daß Beifänge aus diversen Gründen auch in Zukunft ein erhebliches Ausmaß
haben werden, selbst wenn die Maßnahmen, mit denen sie verringert werden sollen, erfolgreich
sein sollten; ferner in der Erwägung, daß die schwindende Akzeptanz der
Ressourcenverschwendung - und nichts anderes sind die Rückwürfe ja - zahlreiche
Nordatlantikstaaten veranlaßt hat, stärker gegen diese Praxis vorzugehen, wobei Norwegen mit
dem Verbot von Rückwürfen von elf Arten mit leuchtendem Beispiel vorangeht,
R. in der Erwägung, daß eine Einhaltung des Rückwurfverbots nur unter Schwierigkeiten
durchgesetzt werden kann, und daß es unbedingt notwendig ist, solche Verbote durch effektive
Maßnahmen zu ergänzen, um sicherzustellen, daß die Pflicht, den Gesamtfang, einschließlich
der untermaßigen Fische, an Bord zu behalten und anzulanden, nicht als Vorwand dafür gelten
darf, aus Profitgier derartige Fische absichtlich zu fangen,
1. ist der Auffassung, daß Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die schwindenden
Fischbestände wieder aufzustocken und zu vergrößern, wenn die europäische Fischindustrie
auch im nächsten Jahrhundert rentabel bleiben will;
2. weist darauf hin, daß die Rückwürfe zur Zeit unannehmbar hoch sind und daß sie nur durch
angemessene technische Maßnahmen und eine Verstärkung der Kontrollmaßnahmen verringert
werden könnten;
3. empfiehlt, daß auf europäischer Ebene erforscht werden sollte, welche Arten am stärksten von
den Rückwürfen gefährdet sind, und daß ferner das Verhalten der Fische untersucht werden
sollte, um Fanggeräte mit maximaler Zielgenauigkeit zu entwickeln;
4. drängt darauf, daß die Bestände bestimmter Arten durch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung
und ein Regelwerk für die Meeresressourcen geschützt werden müssen, indem es gegebenenfalls
zur Auflage gemacht wird, die Fischgründe zu wechseln, wenn zahlenmäßig über 15% eines
Fangs aus untermaßigen Fischen bestehen; dies könnte zu einer zeitweiligen Schließung der
Fischgründe führen;
5. begrüßt das Treibnetz-Verbot der EU als eine Maßnahme, die einen erheblichen Beitrag zur
Senkung der übermäßigen Beifänge leisten wird; bedauert aber, daß die Europäische Union
keine Bestandsaufnahme mit genauer Festlegung der Selektivitätsquote der Fanggeräte
vorgenommen hat, um Fanggeräte, die übermäßige Beifänge verursachen, zu verbieten;
6. empfiehlt, daß die Europäische Gemeinschaft die technischen Maßnahmen zur Senkung der
Fänge von untermaßigen Fischen weiter verbessert, insbesondere aber eine generelle Einführung
von Steerten mit Quadratmaschen und anderen zielgerichteten Fanggeräten durchsetzt, damit
die Jungfische entwischen können;
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7. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, auszuloten, ob im Rahmen der obengenannten
Maßnahmen die Rückwürfe von bestimmten Schlüsselarten verboten werden sollten, wie
beispielsweise in Norwegen, wo als Pilotprojekt ein Verbot für Rückwürfe einer oder zwei Arten
gilt;
8. ist der Auffassung, daß die Quoten flexibel gehandhabt werden könnten, wenn bestimmte Arten
nicht zurückgeworfen werden, damit die Fischer einen Marktpreis von bis zu 10% für qualitativ
guten Fisch erzielen können, der in Überschreitung der Quote gefangen wurde; dieser wird von
der Quote für das nächste Jahr abgezogen, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine
absichtliche Überfischung; ist der Auffassung, daß sofort die mehrjährigen TAC für mehrere
Arten angewandt werden sollten, wie es bereits in den gemeinschaftlichen Fischereigesetzen
vorgesehen ist;
9. empfiehlt, daß angelandeter Fisch, der sich nicht für den menschlichen Verzehr vermarkten läßt,
wo immer möglich für die Erzeugung von Fischmehl und Fischöl verwendet werden sollte, um
so die Abhängigkeit von der industriellen Fischerei zu verringern, die wiederum
mitverantwortlich dafür ist, daß die Bestände an Fischen für den menschlichen Verzehr
zurückgehen;
10. empfiehlt, daß bestimmte Fischarten nur in bestimmten Häfen mit ordnungsgemäßen
Inspektionsanlagen angelandet werden dürfen, um "schwarz" in Überschreitung der Quote
gefangenen Fisch, der ansonsten auf den Markt gelangt, mengenmäßig zu verringern;
11. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Regierungen der Mitgliedstaaten ihre
Verantwortung für effektive Inspektionen an Bord und für Hafenkontrollen deutlich vor Augen
zu führen, damit die Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände greifen, und entsprechende Strafen
für Verstöße gegen diese Vorschriften zu verhängen;
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zu verpflichten, die Fischgründe in ihren Gewässern oder
in ihrem Hoheitsgebiet zu sperren, wenn dies aus Gründen der Erhaltung der Bestände eindeutig
notwendig ist und ihr Recht, derartige Maßnahmen zu ergreifen, nicht unverhältnismäßig
auszunutzen;
13. fordert, die Erforschung der Möglichkeiten der Aquakultur als ergänzende Maßnahme zu
fördern, mit der die beliebtesten und am meisten gefährdeten Speisefische weiter entlastet
werden können, auch als alternative Beschäftigungsquelle für die Orte, die vom Fischfang leben;
14. fordert mit Nachdruck eine bessere Ausbildung für die Fischer; insbesondere muß ihnen
vermittelt werden, daß die Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände notwendig sind und welche
Gründe für die diversen Erhaltungsmaßnahmen sprechen, um sie dadurch stärker an diesen
Maßnahmen zu beteiligen und ihr Verständnis dafür zu fördern;
15. dringt auf bessere Unterstützungsmaßnahmen durch die Strukturfonds und auf Sonderbeihilfen,
um dort, wo der Fischfang die einzige Beschäftigungsmöglichkeit darstellt, die Abhängigkeit
von der Fischerei zu verringern und den einzelnen Fischern und fischverarbeitenden
Unternehmen dabei behilflich zu sein, in die erforderliche Ausrüstung zu investieren und
gegebenenfalls mit den weiteren Beschränkungen der Fischerei fertig zu werden;
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16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu
übermitteln.
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B.
BEGRÜNDUNG
HINTERGRUND
Seit über dreißig Jahren steht fest, daß die Fischbestände durch Überfischung erheblich gefährdet
sind. Lange Zeit wurden die Meere als eine unerschöpfliche Fischquelle betrachtet, aber in dem
Maße, wie die Fangschiffe größer und ihre Ausrüstung technisch ausgereifter wurden und die Fänge
dadurch effizienter gesteigert werden konnten, gleichzeitig die Nachfrage nach Fisch als beliebte und
wertvolle Nahrungsquelle stieg, wurde deutlich, daß zahlreiche grundlegende Fischbestände in viel
schnellerem Tempo abgefischt wurden, als sie sich regenerieren konnten. Dies löste Streitigkeiten
zwischen Fangnationen aus, z.B. den Kabeljaukrieg zwischen Großbritannien und Island in den 70er
Jahren und später im Nordatlantik zwischen Kanada und Spanien, sowie Konflikte über den
Thunfisch im Golf von Biskaya zwischen spanischen und französischen Fischern.
Um dieses Problem zu bewältigen, wurden in der gemeinsamen Fischereipolitik der EU
gesamtzulässige Fangmengen und Quoten für die jeweiligen Gewässer eingeführt, insbesondere für
die Nordsee, die "Irish Box" und den Golf von Biskaya. Andere Fangnationen, wie beispielsweise
die USA, Kanada, Island, Norwegen und Rußland, haben ebenfalls Bewirtschaftsmaßnahmen mit
unterschiedlichem Erfolg eingeführt. Erst im Juni 1998 wurde gemeldet, daß die Kabeljaubestände,
die im Nordwestatlantik und in der Nordsee bereits erschöpft sind, nun auch in der Barentssee
gefährdet sind.
Es wurde versucht, dieses Problem mit vielen Maßnahmen zu lösen, u.a. durch Abbau der Flotten,
Quoten und andere technische Maßnahmen, um die Größe der Fische und die Zahl der Arten zu
begrenzen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gefangen werden dürfen. Diese Maßnahmen waren
bei den Betroffenen äußerst unpopulär und haben zwangsläufig dazu geführt, daß ein großer
Prozentsatz der Fänge, der sich aus den Zielfischen oder den falschen Fischarten bzw. Fischgrößen
zusammensetzt, die über der Quote liegen, zurückgeworfen werden oder aber bewirkt, daß Fische,
die über der Quote liegen, "schwarz" angelandet werden.
Um die Gesamtfänge einzelner Arten innerhalb der Quote zu halten, werden sowohl Zielarten über
der Quote und Beifänge von Arten, die nicht gezielt befischt werden, über Bord geworfen. Fast
immer sind die Fische tot, deshalb trägt diese Praxis nichts zur Erhaltung der Zielarten bei. Die
solchermaßen zurückgeworfenen untermaßigen Fische brüten nicht und stocken damit auch die
Bestände nicht auf. Sie können zwar als Futter für andere Fischarten und Meeresgetier dienen,
ebenso wie die Rückwürfe anderer, nicht gezielt befischter Arten, gehen aber als Nahrungsressource
vollständig verloren.
GRÜNDE FÜR DIE RÜCKWÜRFE
Es gibt viele sich überlagernde Gründe für die Rückwürfe von Fischen, u.a.:
!
!
!
!
!
Fische der falschen Art, d.h. keine Zielart für den jeweils Fischenden,
Fische der falschen Größe: außerhalb der Bewirtschaftungsgrenzen für die zu fangende Art,
beschädigter Fisch: verursacht durch das Fanggerät, falsche Handhabung der Netze usw.,
Fisch, der den Hauptfang durch Schleim, Abrieb, usw. schädigen könnte,
Fisch, der schnell verdirbt,
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! unzureichender Platz an Bord für den Gesamtfang,
! qualitativ hohe Ansprüche, die dazu führen, daß weniger Fischteile vermarktet werden können
oder daß kleinere Fische zurückgeworfen werden,
! Quoten voll, deshalb werden kleine Exemplare zurückgeworfen,
! verbotene Arten, obgleich solche Arten umgeladen und von einem anderen Schiff angelandet
werden dürfen, das noch Quoten für die betreffenden Spezies frei hat,
! verbotene Fangzeit, falls Fische einer bestimmten Art außerhalb der festgelegten Saison für
diese Art gefangen werden,
! verbotenes Fanggerät, falls bestimmte Fischarten mit Gerät gefangen wird, das für diese Arten
verboten ist,
! verbotene Fischgründe, falls Fisch in für diese Arten gesperrten Fischgründen gefangen wird,
wenn legal andere Arten befangen werden dürfen.
Zusätzlich kommen Rückwürfe noch aus kommerziellen und Vermarktungsgründen vor, weil der
Beifang von weitaus geringerem Wert ist als die Zielart. Dies trifft besonders für den Garnelenfang
zu, wo die Beifänge normalerweise weitaus weniger wert sind als Garnelen, oder falls qualitativ
minderwertiger Fisch gefangen wird, wenn davon ausgegangen werden kann, daß zu einem späteren
Zeitpunkt eine bessere Qualität gefangen werden könnte, die einen höheren Preis erzielt. Allerdings
werden verkäufliche Beifänge in einer geschätzten Höhe von ca. 2 Mio £ (1,7 Mio ECU) jährlich
von Garnelenfängern über Bord geworfen, die entlang der englischen Nordseeküste zwischen
Yorkshire und East Anglia Fischfang betreiben, das sind etwa 10.000 t Fisch, hauptsächlich Wittling
und Kabeljau(1).
AUSWIRKUNGEN DER RÜCKWÜRFE
Die biologischen Auswirkungen schwanken naturgemäß je nach Empfindlichkeit der Arten. Studien
haben unterschiedliche Grade festgestellt:
1. kritische Rückwürfe, wenn die Arten oder die Populationen vom Aussterben bedroht sind;
2. nicht nachhaltige Rückwürfe, wenn die anhaltende Mortalität die Art oder die Population
gefährden könnte;
3. nachhaltige Rückwürfe, die keine Bedrohung für die Art darstellen;
4. biologisch unbedeutende Rückwürfe, wenn die Zahl in bezug auf die Population vernachlässigt
werden kann;
5. unquantifizierbare Rückwürfe, bei denen die Angaben so minimal sind, daß eine
ordnungsgemäße Beurteilung unmöglich ist - wahrscheinlich trifft dies in den meisten Fällen
zu;
6. Auswirkungen auf die Ökosysteme, wenn ein Artenkomplex entnommen wird, wiederum mit
unquantifizierbaren biologischen Folgen;
7. Rückwürfe von Tieren, z.B. Schildkröten, Delphinen und Walen, die, auch wenn sie nicht
gefährdet sind, bei vielen Menschen Emotionen auslösen, weil sie glauben, daß diese Tiere
besondere Qualitäten aufweisen, die sie wertschätzen.
Der Rückgang einer Vielzahl von Fischbeständen wurde auf die Rückwürfe von unreifen
untermaßigen Fischen zurückgeführt. Die Fischbestände können jedoch auch durch andere als
(1)
Andrew Revill Humberside University
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Fischarten gefährdet werden, z.B. benthische Organismen, die vom Meeresboden aufgenommen und
wieder zurückgeworfen werden und so eine Änderung des Habitats bewirken. Reste von toten
Fischen, die auf den Meeresboden sinken, können zu Sauerstoffmangel führen.
Allerdings können Rückwürfe eine wertvolle Nahrungsquelle nicht nur für einige andere Fischarten,
sondern auch für Vögel, Haie und Delphine sein. Insofern sind nicht alle Auswirkungen negativ.
DERZEITIGE BESTANDSERHALTUNGSMASSNAHMEN
GEMEINSCHAFTSEBENE
AUF
Die Überfischung wird durch einen Abbau der Flottenkapazität im Rahmen der Mehrjährigen
Ausrichtungsprogramme (MAP), durch eine Kürzung der Fangzeiten bekämpft, sowie durch die
Verhängung von Restriktionen für die Fangmengen, d.h. zulässige Gesamtfangmengen (TAC) für
die Bestände, die in nationale Quoten aufgeteilt werden.
Ferner wurden technische Maßnahmen eingeführt, um den Fang untermaßiger Fische zu verhindern,
d.h. solcher Fische, die zu klein sind, um den kommerziellen Wert zu erreichen, den sie erreichen
würden, wenn sie ausgewachsen wären, oder die noch nicht geschlechtsreif sind und somit nicht zum
Bestandsaufbau beitragen können.
Diese Maßnahmen umfassen:
-
Vergrößerung der Maschenweite, damit Kleinfische entweichen können,
Verwendung gezielterer Fanggeräte, um zu vermeiden, daß Nichtzielarten gefangen werden,
Fangverbot zu bestimmten Zeiten in Laichgründen, in denen hauptsächlich Jungfische
vorkommen,
Festlegung von Mindestabmessungen, unterhalb deren Anlandungen und Vermarktungen
verboten sind.
Für unterschiedliche Zonen wurden Mindestmaschenweiten festgelegt. Dies wurde jedoch
vereinfacht und in den nördlichen Gewässern eine einheitliche Maschenweite von 100 mm und 70
mm in südlichen Gewässern festgelegt. Wie stets liegt das Problem darin, diese Maßnahme
umzusetzen; es wurde keine Einigung darüber erzielt, daß nur eine Maschenweite an Bord
mitgeführt werden darf. Allerdings wurde ein Kompromiß darüber erzielt, daß die Kombination von
Netzgrößen, die an Bord mitgeführt werden dürfen, eingeschränkt wird, aber dies wird wohl kaum
dazu beitragen, den Betrügereien Einhalt zu gebieten, wird aber von den Fischern gleichzeitig immer
noch als mühselige Einschränkung betrachtet.
Fischen mit Schleppnetzen ist die am meisten verbreitete Form des Fischfangs und hat auch die
verheerendsten Auswirkungen auf unreife Fische und Nichtzielarten. Es ist von vitaler Bedeutung,
daß die Maschenweiten groß genug sind, insbesondere am Netzsteert, daß die Maschen richtig
geöffnet sind und daß die seit kurzem geforderten Quadratmaschennetze im oberen Teil des Netzes,
kurz vor dem Steert, so ausgeworfen werden, daß die Maschen sich nicht schließen können. Diese
technischen Maßnahmen sollten, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt werden, erheblich dazu
beitragen, die Beifänge und damit auch die Rückwürfe zu verringern.
Die Festlegung von Mindestgrößen, unter denen Fische nicht verkauft werden dürfen, ist eine starke
Abschreckung, diese überhaupt zu fangen. Wenn aber solche unreifen Fische unabsichtlich gefangen
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werden, sind die Fischer zu Rückwürfen geradezu gezwungen, wenn die Fische nicht angelandet
werden dürfen, das erschwert natürlich eine Überwachung solcher Verluste.
Eins ist jedoch klar: Es gibt keine einfache Lösung für das Problem der Verschwendung und der
Rückwürfe. Notwendig ist ein disziplinübergreifender Mehrfachansatz, der alle obengenannten
Bewirtschafts- und technischen Maßnahmen einbezieht. Die Rückwürfe gänzlich zu beseitigen, wird
nicht möglich sein, aber eine Senkung der Verschwendung durch Prüfen der Alternativen zu den
Rückwürfen aller Beifänge auf See, z.B. die Verwendung als Futter in der Aquakultur oder als
Tierfutter sollte fortgesetzt werden.
DAS NORWEGISCHE MODELL
Norwegen hat beschlossen, Rückwürfe der 11 wirtschaftlich bedeutendsten Arten generell zu
verbieten. Dies begann 1988 mit Kabeljau und Schellfisch und erstreckt sich nunmehr auf andere
Fische, u.a. Makrele, Hering und Garnelen. Norwegen hat sich zu dieser Maßnahme entschlossen,
um die tatsächliche Sterblichkeit genauer zu bewerten. Die Fischer müssen ihren gesamten Fang
anlanden, damit festgestellt werden kann, ob die Mortalitätsrate den festgelegten
Quotenbeschränkungen entspricht.
Dies ist ein Hauptunterschied zur EU-Politik, nach der die Anlandung von Fischen bei
Quotenüberschreitung verboten ist, während Norwegen bei Quotenüberschreitung den Fang von
Fisch verbietet. Das norwegische System wurde in enger Absprache mit den Behörden und der
Industrie entwickelt; die Unterstützung und das Bewußtsein der Beteiligten in der Industrie sind für
das Funktionieren von wesentlicher Bedeutung. Das Gesetz von 1983 wurde eingeführt, um den
Grundsatz zu verdeutlichen, daß es vernünftig ist, Fische, die überlebensfähig sind, ins Meer
zurückzuwerfen, daß aber Rückwürfe von toten Fischen eine Verschwendung von Ressourcen sind.
Es wurde ein Verbot von Rückwürfen der 11 wirtschaftlichen wichtigsten Fischarten ausgesprochen,
d.h. Kabeljau, Schellfisch, Seelachs, Grönland-Heilbutt, Garnele, Makrele, Goldlachs und Lodde,
und die norwegischen Fischer müssen ihren gesamten Fang anlanden, damit festgestellt werden
kann, ob die fischereiliche Sterblichkeitsrate den festgelegten Quotenbeschränkungen entspricht.
Die Umsetzung ist naturgemäß schwierig, da die Fahrzeuge, die den Schutz gewährleisten sollen,
nicht immer und überall die Quoten kontrollieren können. Diese Aufgabe ist woanders ein wenig
leichter, weil der Fischfang sich großenteils auf eine Spezies beschränkt. Es bleibt jedoch notwendig,
auch andere Maßnahmen zu ergreifen, z.B. die befristete Sperrung gefährdeter Gebiete, die Auflage,
die Fischgründe zu wechseln, wenn die Zahl der untermaßigen Fische eine bestimmte Marge
überschreitet und verbesserte Zielgenauigkeit des Fanggeräts.
Weil Norwegen eine Mindestfanggröße anstatt einer Mindestanlandegröße eingeführt hat, müssen
die Fahrzeuge, um dieser Auflage zu entsprechen, in einen anderen, mindestens fünf Seemeilen
entfernten Teil der Fischgründe überwechseln, wenn die Menge untermaßiger Fische bei einem
beliebigen Hol bestimmter, genau festgelegter Arten zahlenmäßig höher als 15% liegt. Eine genaue
Überwachung und Kontrolle der sensiblen Bereiche ist wichtig, um sicherzustellen, daß Gebiete, in
denen sehr viele Jungfische und Beifänge vorkommen, ordnungsgemäß gesperrt und wieder
freigegeben werden können. Die Sperrung hat mit Erfolg zur Erholung einiger Bestände beigetragen,
die noch vor einigen Jahren großem Druck ausgesetzt waren. Die Sperrung war auch als wichtiges
Instrument des Bewirtschaftungssystems erfolgreich.
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Die Mindestmaschenweiten spielen bei der Schleppnetzfischerei eine wichtige Rolle. Wenn aber
verschiedene Arten gefangen werden, kann es keine genau auf eine bestimmte Art zugeschnittene
Maschenweite geben und man muß sich auf eine Kompromißgröße einigen. Seit 1993 haben
Norwegen und Rußland die Verwendung des Gitters bei der Garnelenfischerei in der gesamten
Barentssee zwingend vorgeschrieben, aber selbst dann müssen einige Gebiete zeitweilig gesperrt
werden.
Um ein solches System für die EU-Flotten einzuführen, wäre es notwendig, daß die EU ähnliche
Anstrengungen unternimmt, die Fischer aufzuklären und auszubilden und ihre Einstellung zu ändern,
damit sie Verständnis für die Notwendigkeit aufbringen, Fänge zu vermeiden, die sie ansonsten
zurückwerfen würden, und zu akzeptieren, daß sensible Gebiete gesperrt werden müssen. Die
notwendige Informationen über die Zusammensetzungen von Fängen könnten die auf jedem
Fahrzeug anwesenden Beobachter bzw. Inspektoren weitergeben.
AQUAKULTUR
Fischfang wird zur Zeit immer noch vorwiegend als Jagd betrieben, wohingegen die meiste übrige
Nahrungsmittelproduktion im Wege von Ackerbau und Viehzucht erfolgt. Die Aquakultur nimmt
zwar zu, liefert jedoch erst einen nur sehr kleinen Anteil von Fisch für den menschlichen Verzehr,
obgleich sie in der einen oder anderen Form seit etwa 4000 Jahren betrieben wird. In manchen
Kreisen wurde eine Steigerung des Anteils der Aquakultur vorgeschlagen, um damit sowohl der
wachsenden Nachfrage nach Fisch durch die Verbraucher gerecht zu werden, als auch den Menschen
in Gebieten, die traditionell vom Fischfang abhängig sind, ein Einkommen zu sichern, ohne die
natürlichen Fischressourcen unnötigem Druck auszusetzen. Ob dies praktisch ist, ist vielfach
umstritten; die EU insbesondere neigt dazu, die Aquakultur als kleinen hochwertigen
Nischenmarktsektor zu betrachten, der nicht in der Lage ist, den Bedarf eines Massenmarktes zu
befriedigen.
Ein starkes Argument gegen die Aquakultur entlang der Küsten in großem Stil ist die Befürchtung,
daß die Umwelt dadurch verschmutzt würde, was wiederum die Wildfischbestände schwächen
könnte. Die genetische Schwächung von Wildfischen durch entwischte Fische, die möglicherweise
sogar gentechnisch verändert wurden, ist eine weitere Befürchtung.
Die Aquakultur in Europa hat sich vornehmlich auf die Erzeugung von Lachs in Norwegen,
Schottland und Irland konzentriert, wobei Norwegen regelmäßig der Vorwurf gemacht wird, große
Mengen Lachs zu Dumpingpreisen auf den EU-Markt zu werfen. Frischen und geräucherten Lachs
können sich seit kurzem auch europäische Verbraucher mit durchschnittlichem Einkommen leisten
und deshalb werden sie nicht mehr als Luxusartikel betrachtet, die sich nur die sehr Reichen leisten
können. Für die norwegischen Importe wurden Beschränkungen verhängt, damit die Preise nicht
noch stärker fallen und die Lachsproduktion in Schottland und Irland unrentabel wird.
Es wurde u.a. dafür plädiert, den rosafarbenen Lachs als hochwertiges Luxusprodukt beizubehalten
und gleichzeitig den unpigmentierten Lachs in Intensivhaltung zu züchten, um eine neue Quelle von
Weißfisch für die Verarbeitung zu schaffen. Dies würde den Druck von den traditionellen
Weißfischarten, für die Quoten gelten, nehmen und zu einer Senkung der Rückwürfe beitragen. Die
Aquakultur für Schalen- und Weichtiere könnte ebenfalls einiges zur Verringerung der Beifänge und
damit der Rückwürfe in diesem Fischereisektor beitragen.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
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Es gibt leider keine einfache Lösung für das Problem der Rückwürfe; eine Reihe von Maßnahmen
sind notwendig, die je nach Fischart und jeweiligen Fischgründen variieren mögen.
Es scheint weitgehend Übereinstimmung darüber zu herrschen, daß die effektivste Einzelmaßnahme
darin besteht, den Fischereiaufwand zu verringern, zumal Schonzeiten und Beschränkung der Tage
auf See tatsächlich dafür sorgen, daß die Fänge zurückgehen. Ein weiterer sehr bedeutender Beitrag
ist die Vergrößerung der Maschenweiten sowie die Maßnahme, die Steerte der Netze rundum mit
Quadratmaschen zu versehen, damit untermaßige Fische entweichen können. Dies löst jedoch nicht
das Problem, das durch einen besonders großen Fang verursacht wird und ein Fahrzeug dazu zwingt,
seine Quoten für eine bestimmte Spezies zu überschreiten, oder daß Fisch, für das das Boot keine
Quote hat, bzw. Fisch, der sich nicht vermarkten läßt, zusammen mit der Zielart gefangen wird.
Die Norweger, die Rückwürfe von 11 Arten grundsätzlich verboten haben, haben flexible
Sperrungen der Fischgründe eingeführt, wenn sich abzeichnet, daß Fische in einer bestimmten Zone
noch nicht geschlechtsreif sind und erst noch laichen müssen. Diese Maßnahme wird mit der Auflage
kombiniert, alle Fänge anzulanden, so daß das Problem des Fangs untermaßiger Fische und die
Überschreitung der Quoten besser überwacht werden können. Allerdings erfordert dies bestimmte
Häfen für die Anlandung und eine Kontrolle und Überwachung an Bord vorzuschreiben - alles
Maßnahmen, die bei den Fischern sehr unbeliebt sind. Dennoch könnte man mit der Festlegung, daß
einige Arten, die besonders unter Druck sind, auf jeden Fall angelandet werden müssen, wenn sie
unabsichtlich gefangen wurden, und mit einer flexiblen Handhabung bei der Übertragung von
Quoten oder der Kürzung der Quote im folgenden Jahr einen erheblichen Beitrag dazu leisten,
unnötige Verschwendung von marktfähigem Fisch von vornherein zu vermeiden.
Ein wichtiger Aspekt einer wie auch immer gearteten Strategie besteht darin, die Fischer ebenso wie
die Fischverkäufer und die fischverarbeitende Industrie aufzuklären. Letzterer wurde der Vorwurf
gemacht, nach kleineren Fischen bzw. Filets zu verlangen. Nur wenn sie voll und ganz die Gründe
verstehen, weshalb die Fänge an manchen Orten und zu manchen Zeiten eingeschränkt sind und
warum illegale Anlandungen und Vermarktungen von "schwarz" gefangenem Fisch ihr eigenes
Überleben und das ihrer Kinder gefährden, werden sie bereit sein, mit der Kommission
zusammenzuarbeiten, damit die Fischbestände auf einem zukunftsfähigen Niveau gehalten werden
können, der sowohl den Fischern ihr Einkommen sichert als auch den menschlichen Bedarf an Fisch
deckt. Natürlich muß auch den Maßnahmen zur Linderung der sozialen Kosten für die vom
Fischfang abhängigen Orte eine wichtige Rolle zugestanden werden, z.B. Entschädigungsleistungen
für den Verlust von Tagen auf See sowie Investitionen in alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
in Gegenden, die stark vom Fischfang abhängig sind, wenn man die Unterstützung der Fischer für
diese Maßnahmen gewinnen will.
DOC_DE\RR\365\365289
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PE 227.177/end
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