4. November 1998 A4-0403/98 BERICHT über das Problem der Rückwürfe von Fischen Ausschuß für Fischerei Berichterstatterin: Frau Veronica Mary Hardstaff DOC_DE\RR\365\365289 PE 227.177/end INHALT Seite Geschäftsordnungsseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 A. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 B. BEGRÜNDUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 DOC_DE\RR\365\365289 -2- PE 227.177/end Auf Antrag der Konferenz der Ausschußvorsitzenden gab der Präsident des Europäischen Parlaments in der Sitzung vom 19. Juni 1998 bekannt, daß er dem Ausschuß für Fischerei die Genehmigung erteilt habe, einen Bericht über das Problem der Rückwürfe von Fischen auszuarbeiten. Der Ausschuß hatte Frau Hardstaff bereits in der Sitzung vom 21. Januar 1998 als Berichterstatterin benannt. Er prüfte den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 20. April, 25. Juni, 20. Juli, 2. September und 28. Oktober 1998. In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuß den Entschließungsantrag mit 13 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung an. An der Abstimmung beteiligten sich: die Abgeordneten Fraga Estévez, Vorsitzende; Kindermann, Ewing und Souchet, stellvertretende Vorsitzende; Hardstaff, Berichterstatterin; d'Aboville, Adam, Arias Cañete (in Vertretung d. Abg. Langenhagen), Baldarelli, Correia, Crampton, Gallagher, McKenna, McMahon (in Vertretung d. Abg. Medina Ortega), Novo, Teverson, Valdivielso de Cué (in Vertretung d. Abg. Cunha) und Varela Suanzes-Carpegna. Der Bericht wurde am 4. November 1998 eingereicht. Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird im Entwurf der Tagesordnung für die Tagung angegeben, auf der der Bericht geprüft wird. DOC_DE\RR\365\365289 -3- PE 227.177/end A. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Entschließung zu dem Problem der Rückwürfe von Fischen Das Europäische Parlament, - gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung, - unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Fischerei (A4-0403/98), A. in der Erwägung, daß Fisch weltweit eine äußerst wertvolle natürliche Nahrungsquelle ist, B. in der Erwägung, daß die lebenden Meeresressourcen erheblich überfischt werden und daß die sich ändernden Vorlieben der Verbraucher, die steigende Kaufkraft und das Bevölkerungswachstum die weltweite Nachfrage nach Fischereierzeugnissen weiterhin ansteigen lassen werden, C. in der Erwägung, daß die Möglichkeiten der Steigerung des globalen Fischangebots durch eine bessere Bewirtschaftung der Bestände (was unter anderem voraussetzt, daß man die Fische wachsen und laichen läßt, bevor sie gefangen werden) und durch die Gewähr, daß die Fänge bestmöglich verwertet werden, umfassend genutzt werden müssen, sowie in der Erwägung, daß die Aquakultur künftig in zunehmendem Maße einen Beitrag für die globalen Fischbestände leisten könnte, um so zahlreiche, der befangenen Arten zu entlasten, D. in der Erwägung, daß die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geschätzt hat, daß zwischen 17,9 und 39,9 Millionen Tonnen Fisch, d.h. zwischen 20 und 40% der weltweit gefangenen Meeresressourcen jedes Jahr wieder zurückgeworfen werden(1), sowie in der Erwägung, daß Studien über verschiedene Bereiche der EU-Fischerei zu ähnlichen Schlußfolgerungen in bezug auf die Rückwürfe gelangt sind, E. in der Erwägung, daß die Auswirkungen der Rückwürfe auf die Fischbestände je nach Spezies und Größe der Population unterschiedlich sind, F. in der Erwägung, daß teilweise als Folge des Fangs und des Rückwurfs untermaßiger Fische auf hoher See einige Arten bereits bis zu einer kritischen Grenze erschöpft sind, G. in der Erwägung, daß der übermäßige Fischereiaufwand und unzureichend selektive Fanggeräte und -praktiken zu den Hauptursachen des Problems unerwünschter Beifänge zählen und daß die Bemühungen um eine Reduktion des Fischereiaufwands und eine bessere Selektivität fortgesetzt und verstärkt werden müssen, H. in der Erwägung, daß die Gemeinschaft im Rahmen des Vierten Mehrjährigen Ausrichtungsprogramms um einen Abbau der Überkapazitäten der Fischereiflotte der Gemeinschaft bemüht ist und versucht, die Fischmenge, die im Rahmen der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten gefangen wird, zu begrenzen, und eine neue Verordnung (1) Technisches Fischereidossier der FAO 339, Rom 1994 DOC_DE\RR\365\365289 -4- PE 227.177/end über technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren erlassen hat(1), die am 1. Januar 2000 anstelle der derzeitigen Verordnung über derartige Maßnahmen in Kraft treten wird(2), I. in der Erwägung, daß durch technische Maßnahmen, insbesondere die Vergrößerung der Maschenöffnung, damit kleine Fische entkommen können und durch die obligatorische Verwendung von Quadratmaschen für alle Sterte, durch die regelmäßige Weiterverfolgung der technologischen Entwicklung, durch die die Effizienz der Fanggeräte erhöht wird, und durch die regelmäßige Anpassung der technischen Maßnahmen die Fänge untermaßiger Fische dramatisch reduziert werden könnten, J. in der Erwägung, daß die kontinuierliche Weiterentwicklung und Feinabstimmung der an Bord befindlichen Geräte zwar dazu beitragen könnten, die Rückwürfe zu senken, jedoch wohl kaum eine Gesamtlösung darstellen dürften und deshalb durch andere Maßnahmen flankiert und ergänzt werden müssen, K. in der Erwägung, daß Einschränkungen für die Tage auf See und Schonzeiten ebenfalls zu einer Senkung der Gesamtfänge beitragen könnten, insbesondere von Jungfischen und laichenden Fischen, L. in der Erwägung, daß die Kosten des Fangs untermaßiger Fische in Form schwindender Bestandszahlen für die Gesamtheit aller Fischer für den einzelnen Fischer, der solche Fische fängt, nicht unmittelbar spürbar werden, solange untermaßige Fische einfach zurückgeworfen werden dürfen, während hingegen die Verwendung von gezielteren Fanggeräten und -methoden mit diversen Einbußen assoziiert wird, z.B. geringere Erträge und kompliziertere Handhabung; die Bereitschaft einzelner Fischer, gezielten Fischfang zu betreiben, wird zudem noch durch das mangelnde Vertrauen in die Bereitschaft anderer Fischer, das gleiche zu tun, untergraben, M. in der Erwägung, daß die Vorschriften über die Auslegung und die Verwendung von Fanggerät sehr häufig sowohl legal als auch illegal umgangen werden können, wobei das Risiko der Entdeckung gering ist; sie reichen deshalb nicht aus, um diese Probleme zu lösen, N. in der Erwägung, daß man folglich nach neuen Wegen suchen muß, um den Fischern Anreize zu bieten und ihr Verständnis für die Beweggründe hinter den geltenden Bestimmungen zu fördern; es muß ferner angestrebt werden, die Vorschriften auch vollstreckbar zu machen und die Ausbildung der Fischer zu verbessern, damit sie begreifen, warum eine Vielzahl von Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände mehr als lebensnotwendig sind, wenn sie bei der Verwaltung der Fischbestände für künftige Generationen eine Schlüsselrolle spielen sollen, O. angesichts der Tatsache, daß die Zusammensetzung der Fänge im Laufe eines Jahres bzw. je nach geographischem Gebiet variiert, und in Anbetracht der Tatsache, daß eine Überwachung der Fangzeiten und der Positionen von Fischereifahrzeugen normalerweise viel weniger schwierig ist als Stichproben ihrer Fänge, wäre es naheliegend, häufiger befristete saisonale oder ständige Schongebiete festzulegen, insbesondere, um den verheerenden Fang vieler Jungfische zu vermeiden, (1) (2) Verordnung des Rates (EG) Nr. 850/98 (ABl. L 125 vom 27.4.1998, S. 1) Verordnung des Rates (EG) Nr. 894/97 (ABl. L 132 vom 23.5.1997, S. 1) DOC_DE\RR\365\365289 -5- PE 227.177/end P. in der Erwägung, daß Artikel 16 der geltenden Verordnung über die technischen Maßnahmen und Artikel 45 der neuen Verordnung jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit zugestehen, unter strikten Bedingungen bestandserhaltende Maßnahmen für die Gewässer in ihrem Hoheitsbereich zu ergreifen; ferner in der Erwägung, daß aus praktischen wie aus verfahrenstechnischen Gründen nur sie in der Lage sind, mit der notwendigen Geschwindigkeit auf die Entdeckung größerer Populationen von Jungfischen in ihren Gewässern zu reagieren; deshalb sollten sie hierzu ermutigt werden, Q. in der Erwägung, daß Beifänge aus diversen Gründen auch in Zukunft ein erhebliches Ausmaß haben werden, selbst wenn die Maßnahmen, mit denen sie verringert werden sollen, erfolgreich sein sollten; ferner in der Erwägung, daß die schwindende Akzeptanz der Ressourcenverschwendung - und nichts anderes sind die Rückwürfe ja - zahlreiche Nordatlantikstaaten veranlaßt hat, stärker gegen diese Praxis vorzugehen, wobei Norwegen mit dem Verbot von Rückwürfen von elf Arten mit leuchtendem Beispiel vorangeht, R. in der Erwägung, daß eine Einhaltung des Rückwurfverbots nur unter Schwierigkeiten durchgesetzt werden kann, und daß es unbedingt notwendig ist, solche Verbote durch effektive Maßnahmen zu ergänzen, um sicherzustellen, daß die Pflicht, den Gesamtfang, einschließlich der untermaßigen Fische, an Bord zu behalten und anzulanden, nicht als Vorwand dafür gelten darf, aus Profitgier derartige Fische absichtlich zu fangen, 1. ist der Auffassung, daß Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die schwindenden Fischbestände wieder aufzustocken und zu vergrößern, wenn die europäische Fischindustrie auch im nächsten Jahrhundert rentabel bleiben will; 2. weist darauf hin, daß die Rückwürfe zur Zeit unannehmbar hoch sind und daß sie nur durch angemessene technische Maßnahmen und eine Verstärkung der Kontrollmaßnahmen verringert werden könnten; 3. empfiehlt, daß auf europäischer Ebene erforscht werden sollte, welche Arten am stärksten von den Rückwürfen gefährdet sind, und daß ferner das Verhalten der Fische untersucht werden sollte, um Fanggeräte mit maximaler Zielgenauigkeit zu entwickeln; 4. drängt darauf, daß die Bestände bestimmter Arten durch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und ein Regelwerk für die Meeresressourcen geschützt werden müssen, indem es gegebenenfalls zur Auflage gemacht wird, die Fischgründe zu wechseln, wenn zahlenmäßig über 15% eines Fangs aus untermaßigen Fischen bestehen; dies könnte zu einer zeitweiligen Schließung der Fischgründe führen; 5. begrüßt das Treibnetz-Verbot der EU als eine Maßnahme, die einen erheblichen Beitrag zur Senkung der übermäßigen Beifänge leisten wird; bedauert aber, daß die Europäische Union keine Bestandsaufnahme mit genauer Festlegung der Selektivitätsquote der Fanggeräte vorgenommen hat, um Fanggeräte, die übermäßige Beifänge verursachen, zu verbieten; 6. empfiehlt, daß die Europäische Gemeinschaft die technischen Maßnahmen zur Senkung der Fänge von untermaßigen Fischen weiter verbessert, insbesondere aber eine generelle Einführung von Steerten mit Quadratmaschen und anderen zielgerichteten Fanggeräten durchsetzt, damit die Jungfische entwischen können; DOC_DE\RR\365\365289 -6- PE 227.177/end 7. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, auszuloten, ob im Rahmen der obengenannten Maßnahmen die Rückwürfe von bestimmten Schlüsselarten verboten werden sollten, wie beispielsweise in Norwegen, wo als Pilotprojekt ein Verbot für Rückwürfe einer oder zwei Arten gilt; 8. ist der Auffassung, daß die Quoten flexibel gehandhabt werden könnten, wenn bestimmte Arten nicht zurückgeworfen werden, damit die Fischer einen Marktpreis von bis zu 10% für qualitativ guten Fisch erzielen können, der in Überschreitung der Quote gefangen wurde; dieser wird von der Quote für das nächste Jahr abgezogen, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine absichtliche Überfischung; ist der Auffassung, daß sofort die mehrjährigen TAC für mehrere Arten angewandt werden sollten, wie es bereits in den gemeinschaftlichen Fischereigesetzen vorgesehen ist; 9. empfiehlt, daß angelandeter Fisch, der sich nicht für den menschlichen Verzehr vermarkten läßt, wo immer möglich für die Erzeugung von Fischmehl und Fischöl verwendet werden sollte, um so die Abhängigkeit von der industriellen Fischerei zu verringern, die wiederum mitverantwortlich dafür ist, daß die Bestände an Fischen für den menschlichen Verzehr zurückgehen; 10. empfiehlt, daß bestimmte Fischarten nur in bestimmten Häfen mit ordnungsgemäßen Inspektionsanlagen angelandet werden dürfen, um "schwarz" in Überschreitung der Quote gefangenen Fisch, der ansonsten auf den Markt gelangt, mengenmäßig zu verringern; 11. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Verantwortung für effektive Inspektionen an Bord und für Hafenkontrollen deutlich vor Augen zu führen, damit die Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände greifen, und entsprechende Strafen für Verstöße gegen diese Vorschriften zu verhängen; 12. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zu verpflichten, die Fischgründe in ihren Gewässern oder in ihrem Hoheitsgebiet zu sperren, wenn dies aus Gründen der Erhaltung der Bestände eindeutig notwendig ist und ihr Recht, derartige Maßnahmen zu ergreifen, nicht unverhältnismäßig auszunutzen; 13. fordert, die Erforschung der Möglichkeiten der Aquakultur als ergänzende Maßnahme zu fördern, mit der die beliebtesten und am meisten gefährdeten Speisefische weiter entlastet werden können, auch als alternative Beschäftigungsquelle für die Orte, die vom Fischfang leben; 14. fordert mit Nachdruck eine bessere Ausbildung für die Fischer; insbesondere muß ihnen vermittelt werden, daß die Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände notwendig sind und welche Gründe für die diversen Erhaltungsmaßnahmen sprechen, um sie dadurch stärker an diesen Maßnahmen zu beteiligen und ihr Verständnis dafür zu fördern; 15. dringt auf bessere Unterstützungsmaßnahmen durch die Strukturfonds und auf Sonderbeihilfen, um dort, wo der Fischfang die einzige Beschäftigungsmöglichkeit darstellt, die Abhängigkeit von der Fischerei zu verringern und den einzelnen Fischern und fischverarbeitenden Unternehmen dabei behilflich zu sein, in die erforderliche Ausrüstung zu investieren und gegebenenfalls mit den weiteren Beschränkungen der Fischerei fertig zu werden; DOC_DE\RR\365\365289 -7- PE 227.177/end 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. DOC_DE\RR\365\365289 -8- PE 227.177/end B. BEGRÜNDUNG HINTERGRUND Seit über dreißig Jahren steht fest, daß die Fischbestände durch Überfischung erheblich gefährdet sind. Lange Zeit wurden die Meere als eine unerschöpfliche Fischquelle betrachtet, aber in dem Maße, wie die Fangschiffe größer und ihre Ausrüstung technisch ausgereifter wurden und die Fänge dadurch effizienter gesteigert werden konnten, gleichzeitig die Nachfrage nach Fisch als beliebte und wertvolle Nahrungsquelle stieg, wurde deutlich, daß zahlreiche grundlegende Fischbestände in viel schnellerem Tempo abgefischt wurden, als sie sich regenerieren konnten. Dies löste Streitigkeiten zwischen Fangnationen aus, z.B. den Kabeljaukrieg zwischen Großbritannien und Island in den 70er Jahren und später im Nordatlantik zwischen Kanada und Spanien, sowie Konflikte über den Thunfisch im Golf von Biskaya zwischen spanischen und französischen Fischern. Um dieses Problem zu bewältigen, wurden in der gemeinsamen Fischereipolitik der EU gesamtzulässige Fangmengen und Quoten für die jeweiligen Gewässer eingeführt, insbesondere für die Nordsee, die "Irish Box" und den Golf von Biskaya. Andere Fangnationen, wie beispielsweise die USA, Kanada, Island, Norwegen und Rußland, haben ebenfalls Bewirtschaftsmaßnahmen mit unterschiedlichem Erfolg eingeführt. Erst im Juni 1998 wurde gemeldet, daß die Kabeljaubestände, die im Nordwestatlantik und in der Nordsee bereits erschöpft sind, nun auch in der Barentssee gefährdet sind. Es wurde versucht, dieses Problem mit vielen Maßnahmen zu lösen, u.a. durch Abbau der Flotten, Quoten und andere technische Maßnahmen, um die Größe der Fische und die Zahl der Arten zu begrenzen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gefangen werden dürfen. Diese Maßnahmen waren bei den Betroffenen äußerst unpopulär und haben zwangsläufig dazu geführt, daß ein großer Prozentsatz der Fänge, der sich aus den Zielfischen oder den falschen Fischarten bzw. Fischgrößen zusammensetzt, die über der Quote liegen, zurückgeworfen werden oder aber bewirkt, daß Fische, die über der Quote liegen, "schwarz" angelandet werden. Um die Gesamtfänge einzelner Arten innerhalb der Quote zu halten, werden sowohl Zielarten über der Quote und Beifänge von Arten, die nicht gezielt befischt werden, über Bord geworfen. Fast immer sind die Fische tot, deshalb trägt diese Praxis nichts zur Erhaltung der Zielarten bei. Die solchermaßen zurückgeworfenen untermaßigen Fische brüten nicht und stocken damit auch die Bestände nicht auf. Sie können zwar als Futter für andere Fischarten und Meeresgetier dienen, ebenso wie die Rückwürfe anderer, nicht gezielt befischter Arten, gehen aber als Nahrungsressource vollständig verloren. GRÜNDE FÜR DIE RÜCKWÜRFE Es gibt viele sich überlagernde Gründe für die Rückwürfe von Fischen, u.a.: ! ! ! ! ! Fische der falschen Art, d.h. keine Zielart für den jeweils Fischenden, Fische der falschen Größe: außerhalb der Bewirtschaftungsgrenzen für die zu fangende Art, beschädigter Fisch: verursacht durch das Fanggerät, falsche Handhabung der Netze usw., Fisch, der den Hauptfang durch Schleim, Abrieb, usw. schädigen könnte, Fisch, der schnell verdirbt, DOC_DE\RR\365\365289 -9- PE 227.177/end ! unzureichender Platz an Bord für den Gesamtfang, ! qualitativ hohe Ansprüche, die dazu führen, daß weniger Fischteile vermarktet werden können oder daß kleinere Fische zurückgeworfen werden, ! Quoten voll, deshalb werden kleine Exemplare zurückgeworfen, ! verbotene Arten, obgleich solche Arten umgeladen und von einem anderen Schiff angelandet werden dürfen, das noch Quoten für die betreffenden Spezies frei hat, ! verbotene Fangzeit, falls Fische einer bestimmten Art außerhalb der festgelegten Saison für diese Art gefangen werden, ! verbotenes Fanggerät, falls bestimmte Fischarten mit Gerät gefangen wird, das für diese Arten verboten ist, ! verbotene Fischgründe, falls Fisch in für diese Arten gesperrten Fischgründen gefangen wird, wenn legal andere Arten befangen werden dürfen. Zusätzlich kommen Rückwürfe noch aus kommerziellen und Vermarktungsgründen vor, weil der Beifang von weitaus geringerem Wert ist als die Zielart. Dies trifft besonders für den Garnelenfang zu, wo die Beifänge normalerweise weitaus weniger wert sind als Garnelen, oder falls qualitativ minderwertiger Fisch gefangen wird, wenn davon ausgegangen werden kann, daß zu einem späteren Zeitpunkt eine bessere Qualität gefangen werden könnte, die einen höheren Preis erzielt. Allerdings werden verkäufliche Beifänge in einer geschätzten Höhe von ca. 2 Mio £ (1,7 Mio ECU) jährlich von Garnelenfängern über Bord geworfen, die entlang der englischen Nordseeküste zwischen Yorkshire und East Anglia Fischfang betreiben, das sind etwa 10.000 t Fisch, hauptsächlich Wittling und Kabeljau(1). AUSWIRKUNGEN DER RÜCKWÜRFE Die biologischen Auswirkungen schwanken naturgemäß je nach Empfindlichkeit der Arten. Studien haben unterschiedliche Grade festgestellt: 1. kritische Rückwürfe, wenn die Arten oder die Populationen vom Aussterben bedroht sind; 2. nicht nachhaltige Rückwürfe, wenn die anhaltende Mortalität die Art oder die Population gefährden könnte; 3. nachhaltige Rückwürfe, die keine Bedrohung für die Art darstellen; 4. biologisch unbedeutende Rückwürfe, wenn die Zahl in bezug auf die Population vernachlässigt werden kann; 5. unquantifizierbare Rückwürfe, bei denen die Angaben so minimal sind, daß eine ordnungsgemäße Beurteilung unmöglich ist - wahrscheinlich trifft dies in den meisten Fällen zu; 6. Auswirkungen auf die Ökosysteme, wenn ein Artenkomplex entnommen wird, wiederum mit unquantifizierbaren biologischen Folgen; 7. Rückwürfe von Tieren, z.B. Schildkröten, Delphinen und Walen, die, auch wenn sie nicht gefährdet sind, bei vielen Menschen Emotionen auslösen, weil sie glauben, daß diese Tiere besondere Qualitäten aufweisen, die sie wertschätzen. Der Rückgang einer Vielzahl von Fischbeständen wurde auf die Rückwürfe von unreifen untermaßigen Fischen zurückgeführt. Die Fischbestände können jedoch auch durch andere als (1) Andrew Revill Humberside University DOC_DE\RR\365\365289 - 10 - PE 227.177/end Fischarten gefährdet werden, z.B. benthische Organismen, die vom Meeresboden aufgenommen und wieder zurückgeworfen werden und so eine Änderung des Habitats bewirken. Reste von toten Fischen, die auf den Meeresboden sinken, können zu Sauerstoffmangel führen. Allerdings können Rückwürfe eine wertvolle Nahrungsquelle nicht nur für einige andere Fischarten, sondern auch für Vögel, Haie und Delphine sein. Insofern sind nicht alle Auswirkungen negativ. DERZEITIGE BESTANDSERHALTUNGSMASSNAHMEN GEMEINSCHAFTSEBENE AUF Die Überfischung wird durch einen Abbau der Flottenkapazität im Rahmen der Mehrjährigen Ausrichtungsprogramme (MAP), durch eine Kürzung der Fangzeiten bekämpft, sowie durch die Verhängung von Restriktionen für die Fangmengen, d.h. zulässige Gesamtfangmengen (TAC) für die Bestände, die in nationale Quoten aufgeteilt werden. Ferner wurden technische Maßnahmen eingeführt, um den Fang untermaßiger Fische zu verhindern, d.h. solcher Fische, die zu klein sind, um den kommerziellen Wert zu erreichen, den sie erreichen würden, wenn sie ausgewachsen wären, oder die noch nicht geschlechtsreif sind und somit nicht zum Bestandsaufbau beitragen können. Diese Maßnahmen umfassen: - Vergrößerung der Maschenweite, damit Kleinfische entweichen können, Verwendung gezielterer Fanggeräte, um zu vermeiden, daß Nichtzielarten gefangen werden, Fangverbot zu bestimmten Zeiten in Laichgründen, in denen hauptsächlich Jungfische vorkommen, Festlegung von Mindestabmessungen, unterhalb deren Anlandungen und Vermarktungen verboten sind. Für unterschiedliche Zonen wurden Mindestmaschenweiten festgelegt. Dies wurde jedoch vereinfacht und in den nördlichen Gewässern eine einheitliche Maschenweite von 100 mm und 70 mm in südlichen Gewässern festgelegt. Wie stets liegt das Problem darin, diese Maßnahme umzusetzen; es wurde keine Einigung darüber erzielt, daß nur eine Maschenweite an Bord mitgeführt werden darf. Allerdings wurde ein Kompromiß darüber erzielt, daß die Kombination von Netzgrößen, die an Bord mitgeführt werden dürfen, eingeschränkt wird, aber dies wird wohl kaum dazu beitragen, den Betrügereien Einhalt zu gebieten, wird aber von den Fischern gleichzeitig immer noch als mühselige Einschränkung betrachtet. Fischen mit Schleppnetzen ist die am meisten verbreitete Form des Fischfangs und hat auch die verheerendsten Auswirkungen auf unreife Fische und Nichtzielarten. Es ist von vitaler Bedeutung, daß die Maschenweiten groß genug sind, insbesondere am Netzsteert, daß die Maschen richtig geöffnet sind und daß die seit kurzem geforderten Quadratmaschennetze im oberen Teil des Netzes, kurz vor dem Steert, so ausgeworfen werden, daß die Maschen sich nicht schließen können. Diese technischen Maßnahmen sollten, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt werden, erheblich dazu beitragen, die Beifänge und damit auch die Rückwürfe zu verringern. Die Festlegung von Mindestgrößen, unter denen Fische nicht verkauft werden dürfen, ist eine starke Abschreckung, diese überhaupt zu fangen. Wenn aber solche unreifen Fische unabsichtlich gefangen DOC_DE\RR\365\365289 - 11 - PE 227.177/end werden, sind die Fischer zu Rückwürfen geradezu gezwungen, wenn die Fische nicht angelandet werden dürfen, das erschwert natürlich eine Überwachung solcher Verluste. Eins ist jedoch klar: Es gibt keine einfache Lösung für das Problem der Verschwendung und der Rückwürfe. Notwendig ist ein disziplinübergreifender Mehrfachansatz, der alle obengenannten Bewirtschafts- und technischen Maßnahmen einbezieht. Die Rückwürfe gänzlich zu beseitigen, wird nicht möglich sein, aber eine Senkung der Verschwendung durch Prüfen der Alternativen zu den Rückwürfen aller Beifänge auf See, z.B. die Verwendung als Futter in der Aquakultur oder als Tierfutter sollte fortgesetzt werden. DAS NORWEGISCHE MODELL Norwegen hat beschlossen, Rückwürfe der 11 wirtschaftlich bedeutendsten Arten generell zu verbieten. Dies begann 1988 mit Kabeljau und Schellfisch und erstreckt sich nunmehr auf andere Fische, u.a. Makrele, Hering und Garnelen. Norwegen hat sich zu dieser Maßnahme entschlossen, um die tatsächliche Sterblichkeit genauer zu bewerten. Die Fischer müssen ihren gesamten Fang anlanden, damit festgestellt werden kann, ob die Mortalitätsrate den festgelegten Quotenbeschränkungen entspricht. Dies ist ein Hauptunterschied zur EU-Politik, nach der die Anlandung von Fischen bei Quotenüberschreitung verboten ist, während Norwegen bei Quotenüberschreitung den Fang von Fisch verbietet. Das norwegische System wurde in enger Absprache mit den Behörden und der Industrie entwickelt; die Unterstützung und das Bewußtsein der Beteiligten in der Industrie sind für das Funktionieren von wesentlicher Bedeutung. Das Gesetz von 1983 wurde eingeführt, um den Grundsatz zu verdeutlichen, daß es vernünftig ist, Fische, die überlebensfähig sind, ins Meer zurückzuwerfen, daß aber Rückwürfe von toten Fischen eine Verschwendung von Ressourcen sind. Es wurde ein Verbot von Rückwürfen der 11 wirtschaftlichen wichtigsten Fischarten ausgesprochen, d.h. Kabeljau, Schellfisch, Seelachs, Grönland-Heilbutt, Garnele, Makrele, Goldlachs und Lodde, und die norwegischen Fischer müssen ihren gesamten Fang anlanden, damit festgestellt werden kann, ob die fischereiliche Sterblichkeitsrate den festgelegten Quotenbeschränkungen entspricht. Die Umsetzung ist naturgemäß schwierig, da die Fahrzeuge, die den Schutz gewährleisten sollen, nicht immer und überall die Quoten kontrollieren können. Diese Aufgabe ist woanders ein wenig leichter, weil der Fischfang sich großenteils auf eine Spezies beschränkt. Es bleibt jedoch notwendig, auch andere Maßnahmen zu ergreifen, z.B. die befristete Sperrung gefährdeter Gebiete, die Auflage, die Fischgründe zu wechseln, wenn die Zahl der untermaßigen Fische eine bestimmte Marge überschreitet und verbesserte Zielgenauigkeit des Fanggeräts. Weil Norwegen eine Mindestfanggröße anstatt einer Mindestanlandegröße eingeführt hat, müssen die Fahrzeuge, um dieser Auflage zu entsprechen, in einen anderen, mindestens fünf Seemeilen entfernten Teil der Fischgründe überwechseln, wenn die Menge untermaßiger Fische bei einem beliebigen Hol bestimmter, genau festgelegter Arten zahlenmäßig höher als 15% liegt. Eine genaue Überwachung und Kontrolle der sensiblen Bereiche ist wichtig, um sicherzustellen, daß Gebiete, in denen sehr viele Jungfische und Beifänge vorkommen, ordnungsgemäß gesperrt und wieder freigegeben werden können. Die Sperrung hat mit Erfolg zur Erholung einiger Bestände beigetragen, die noch vor einigen Jahren großem Druck ausgesetzt waren. Die Sperrung war auch als wichtiges Instrument des Bewirtschaftungssystems erfolgreich. DOC_DE\RR\365\365289 - 12 - PE 227.177/end Die Mindestmaschenweiten spielen bei der Schleppnetzfischerei eine wichtige Rolle. Wenn aber verschiedene Arten gefangen werden, kann es keine genau auf eine bestimmte Art zugeschnittene Maschenweite geben und man muß sich auf eine Kompromißgröße einigen. Seit 1993 haben Norwegen und Rußland die Verwendung des Gitters bei der Garnelenfischerei in der gesamten Barentssee zwingend vorgeschrieben, aber selbst dann müssen einige Gebiete zeitweilig gesperrt werden. Um ein solches System für die EU-Flotten einzuführen, wäre es notwendig, daß die EU ähnliche Anstrengungen unternimmt, die Fischer aufzuklären und auszubilden und ihre Einstellung zu ändern, damit sie Verständnis für die Notwendigkeit aufbringen, Fänge zu vermeiden, die sie ansonsten zurückwerfen würden, und zu akzeptieren, daß sensible Gebiete gesperrt werden müssen. Die notwendige Informationen über die Zusammensetzungen von Fängen könnten die auf jedem Fahrzeug anwesenden Beobachter bzw. Inspektoren weitergeben. AQUAKULTUR Fischfang wird zur Zeit immer noch vorwiegend als Jagd betrieben, wohingegen die meiste übrige Nahrungsmittelproduktion im Wege von Ackerbau und Viehzucht erfolgt. Die Aquakultur nimmt zwar zu, liefert jedoch erst einen nur sehr kleinen Anteil von Fisch für den menschlichen Verzehr, obgleich sie in der einen oder anderen Form seit etwa 4000 Jahren betrieben wird. In manchen Kreisen wurde eine Steigerung des Anteils der Aquakultur vorgeschlagen, um damit sowohl der wachsenden Nachfrage nach Fisch durch die Verbraucher gerecht zu werden, als auch den Menschen in Gebieten, die traditionell vom Fischfang abhängig sind, ein Einkommen zu sichern, ohne die natürlichen Fischressourcen unnötigem Druck auszusetzen. Ob dies praktisch ist, ist vielfach umstritten; die EU insbesondere neigt dazu, die Aquakultur als kleinen hochwertigen Nischenmarktsektor zu betrachten, der nicht in der Lage ist, den Bedarf eines Massenmarktes zu befriedigen. Ein starkes Argument gegen die Aquakultur entlang der Küsten in großem Stil ist die Befürchtung, daß die Umwelt dadurch verschmutzt würde, was wiederum die Wildfischbestände schwächen könnte. Die genetische Schwächung von Wildfischen durch entwischte Fische, die möglicherweise sogar gentechnisch verändert wurden, ist eine weitere Befürchtung. Die Aquakultur in Europa hat sich vornehmlich auf die Erzeugung von Lachs in Norwegen, Schottland und Irland konzentriert, wobei Norwegen regelmäßig der Vorwurf gemacht wird, große Mengen Lachs zu Dumpingpreisen auf den EU-Markt zu werfen. Frischen und geräucherten Lachs können sich seit kurzem auch europäische Verbraucher mit durchschnittlichem Einkommen leisten und deshalb werden sie nicht mehr als Luxusartikel betrachtet, die sich nur die sehr Reichen leisten können. Für die norwegischen Importe wurden Beschränkungen verhängt, damit die Preise nicht noch stärker fallen und die Lachsproduktion in Schottland und Irland unrentabel wird. Es wurde u.a. dafür plädiert, den rosafarbenen Lachs als hochwertiges Luxusprodukt beizubehalten und gleichzeitig den unpigmentierten Lachs in Intensivhaltung zu züchten, um eine neue Quelle von Weißfisch für die Verarbeitung zu schaffen. Dies würde den Druck von den traditionellen Weißfischarten, für die Quoten gelten, nehmen und zu einer Senkung der Rückwürfe beitragen. Die Aquakultur für Schalen- und Weichtiere könnte ebenfalls einiges zur Verringerung der Beifänge und damit der Rückwürfe in diesem Fischereisektor beitragen. SCHLUSSFOLGERUNGEN DOC_DE\RR\365\365289 - 13 - PE 227.177/end Es gibt leider keine einfache Lösung für das Problem der Rückwürfe; eine Reihe von Maßnahmen sind notwendig, die je nach Fischart und jeweiligen Fischgründen variieren mögen. Es scheint weitgehend Übereinstimmung darüber zu herrschen, daß die effektivste Einzelmaßnahme darin besteht, den Fischereiaufwand zu verringern, zumal Schonzeiten und Beschränkung der Tage auf See tatsächlich dafür sorgen, daß die Fänge zurückgehen. Ein weiterer sehr bedeutender Beitrag ist die Vergrößerung der Maschenweiten sowie die Maßnahme, die Steerte der Netze rundum mit Quadratmaschen zu versehen, damit untermaßige Fische entweichen können. Dies löst jedoch nicht das Problem, das durch einen besonders großen Fang verursacht wird und ein Fahrzeug dazu zwingt, seine Quoten für eine bestimmte Spezies zu überschreiten, oder daß Fisch, für das das Boot keine Quote hat, bzw. Fisch, der sich nicht vermarkten läßt, zusammen mit der Zielart gefangen wird. Die Norweger, die Rückwürfe von 11 Arten grundsätzlich verboten haben, haben flexible Sperrungen der Fischgründe eingeführt, wenn sich abzeichnet, daß Fische in einer bestimmten Zone noch nicht geschlechtsreif sind und erst noch laichen müssen. Diese Maßnahme wird mit der Auflage kombiniert, alle Fänge anzulanden, so daß das Problem des Fangs untermaßiger Fische und die Überschreitung der Quoten besser überwacht werden können. Allerdings erfordert dies bestimmte Häfen für die Anlandung und eine Kontrolle und Überwachung an Bord vorzuschreiben - alles Maßnahmen, die bei den Fischern sehr unbeliebt sind. Dennoch könnte man mit der Festlegung, daß einige Arten, die besonders unter Druck sind, auf jeden Fall angelandet werden müssen, wenn sie unabsichtlich gefangen wurden, und mit einer flexiblen Handhabung bei der Übertragung von Quoten oder der Kürzung der Quote im folgenden Jahr einen erheblichen Beitrag dazu leisten, unnötige Verschwendung von marktfähigem Fisch von vornherein zu vermeiden. Ein wichtiger Aspekt einer wie auch immer gearteten Strategie besteht darin, die Fischer ebenso wie die Fischverkäufer und die fischverarbeitende Industrie aufzuklären. Letzterer wurde der Vorwurf gemacht, nach kleineren Fischen bzw. Filets zu verlangen. Nur wenn sie voll und ganz die Gründe verstehen, weshalb die Fänge an manchen Orten und zu manchen Zeiten eingeschränkt sind und warum illegale Anlandungen und Vermarktungen von "schwarz" gefangenem Fisch ihr eigenes Überleben und das ihrer Kinder gefährden, werden sie bereit sein, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, damit die Fischbestände auf einem zukunftsfähigen Niveau gehalten werden können, der sowohl den Fischern ihr Einkommen sichert als auch den menschlichen Bedarf an Fisch deckt. Natürlich muß auch den Maßnahmen zur Linderung der sozialen Kosten für die vom Fischfang abhängigen Orte eine wichtige Rolle zugestanden werden, z.B. Entschädigungsleistungen für den Verlust von Tagen auf See sowie Investitionen in alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in Gegenden, die stark vom Fischfang abhängig sind, wenn man die Unterstützung der Fischer für diese Maßnahmen gewinnen will. DOC_DE\RR\365\365289 - 14 - PE 227.177/end