03.031 € n € FIPOI. Finanzhilfen

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Ständerat
Conseil des Etats
Consiglio degli Stati
Cussegl dals stadis
03.031 n FIPOI. Finanzhilfen
Bericht der Aussenpolitische Kommission vom 31. Oktober 2003
Der Bundesrat ersucht die Eidgenössischen Räte um die Gewährung eines
Verpflichtungskredits von 59,8 Millionen Franken für ein zinsfreies, innert fünfzig Jahren
rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen
(FIPOI). Das Darlehen dient zur Finanzierung des Baus eines neuen Gebäudes für die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das HIV/Aids­Programm der Vereinten Nationen
(UNAIDS) in Genf. Antrag der Kommission:
Die Kommission beantragt einstimmig, dem Bundesbeschluss über die Gewährung eines
Darlehens an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung
eines neuen Gebäudes für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das HIV/Aids­
Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) zuzustimmen. Im Namen der Kommission
Der Präsident: Reimann
Maximilian
1. Ausgangslage
2. Beratungen und Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2003
3. Erwägungen der Kommission
1. Ausgangslage
Seit rund zehn Jahren verstärkt sich der internationale Wettbewerb bei der Ansiedlung von
multilateralen Organisationen und bei der Vergabe von internationalen Konferenzen. Um die
neuen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, hat der Bundesrat eine Strategie
entwickelt, die auf die Stärkung und Konsolidierung der Position des Standortes Genf abzielt.
Der Bund konzentriert seine Bemühungen auf die Verankerung bereits etablierter
internationalen Organisationen beziehungsweise auf die Aufnahme neuer Organisationen in
traditionellen thematischen Kernbereichen. Mit dem geplanten Darlehen an die WHO sowie an die UNAIDS führt die Schweiz ihre gezielte
Gaststaatpolitik weiter. Ein wesentliches Element dieser Politik bilden die Erleichterungen,
welche der Bund über die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in
Genf gewähren kann. So besteht die Möglichkeit, zwischenstaatlichen Organisationen, welche
den Bau eines neuen Gebäudes beabsichtigen, ein zinsfreies, über 50 Jahre rückzahlbares
Darlehen der Eidgenossenschaft zu gewähren. Es handelt sich dabei um eine besondere Art
der Standortförderung, mit welcher die Verankerung von anerkannten, in Genf etablierten
internationalen Organisationen gestärkt wird. Als Sitz zahlreicher zwischenstaatlicher
Institutionen verschafft das so genannte "internationale Genf" der Schweiz eine wertvolle
Plattform für ihre Aussen­ und Gaststaatenpolitik, deren Bedeutung seit dem Beitritt der
Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO) noch zugenommen hat. Der Kanton Genf ist ein aktiver Partner des Bundes bei der Umsetzung seiner Gaststaatpolitik.
Er hat bisher Darlehen und Schenkungen von mehr als 12 Millionen Franken zur Verfügung
gestellt. Zudem hat er in einer langjährigen Praxis Grundstücke ohne Erhebung von
Baurechtszinsen für internationale Organisationen oder der FIPOI zur Verfügung gestellt. Gesundheitsfragen stellen einen der prioritären Bereiche der schweizerischen Gaststaatpolitik
dar. Auf diesem Gebiet ist die WHO mit 192 Mitgliedstaaten und rund 1200 Beschäftigten eine
der wichtigsten und renommierten Organisationen. Ihre Verankerung in Genf wird durch den
Bau eines neuen Gebäudes weiter gefestigt. Die bestehenden Räumlichkeiten am Sitz der
Organisation sind seit einiger Zeit eindeutig zu klein, was sich durch die beträchtliche
Entwicklung erklärt, die die WHO in den letzten dreissig Jahren durchgemacht hat. Der
Platzmangel am Hauptsitz verschärft sich durch die Anwesenheit und die starke Entwicklung
des Sekretariats des UNAIDS, das der WHO administrativ angegliedert ist. Der Bedarf eines
neuen Gebäudes ist bei beiden Organisationen unbestritten. Das zur Überbauung vorgesehene Grundstück gehört dem Kanton Genf und wird durch
diesen der WHO und dem UNAIDS unentgeltlich im Baurecht zur Verfügung gestellt. Die
Kosten für die Realisierung des endgültigen Projektes werden auf insgesamt knapp 66
Millionen veranschlagt. Der vom beantragten Darlehen nicht abgedeckte Fehlbetrag von knapp
6 Millionen Franken wird von beiden Organisationen eigenständig finanziert. Die FIPOI wird das
Bauvorhaben begleiten und die Bauherrschaft bei der Umsetzung des Projekts beraten. 2. Beratungen und Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2003
Der Nationalrat hat dem Bundesbeschluss einstimmig mit 116 Stimmen zugestimmt. Bei den
Beratungen wurde der Akzent auf die Bedeutsamkeit des internationalen Standorts Genf für
die schweizerischen Aussenpolitik und die Verpflichtungen gelegt, die sich für die Schweiz
daraus ergeben. Mit dem Beitritt zur UNO haben sich diese Verpflichtungen sowie die Nähe
der Schweiz zum internationalen Genf und zum europäischen Hauptsitz der UNO verstärkt.
Der Nationalrat hat ebenfalls den harten Standortwettbewerb hervorgehoben, in welchem sich
die Schweiz als Sitz internationaler Organisationen zu behaupten hat. Die Beschaffung von
Lokalitäten für diese Organisationen dank der Darlehen der FIPOI ist ein wichtiges Mittel dazu.
Bei der WHO und dem UNAIDS macht dies besonders Sinn, weil Genf mit diesen
Organisationen sowie dem Globalen Fonds zum Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria
in den letzten Jahren zu einem internationalen Zentrum der Bekämpfung von HIV/Aids
avanciert ist. 3. Erwägungen der Kommission
Die Kommission begrüsst einstimmig mit 8 Stimmen die Vorlage des Bundesrates. Sie ist
sich der Bedeutung Genfs als Gastgeberstadt für wichtige internationale Institutionen und als
Plattform für die schweizerische Aussenpolitik bewusst. Sie unterstützt Massnahmen, welche
diese Rolle festigen und die Voraussetzungen für ein starkes Genf auch in der Zukunft
gewährleisten. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass Genf mit einem gravierenden
Platzproblem konfrontiert ist, das sich im Wettbewerb mit anderen Standorten, namentlich
Montreal und Bonn, negativ niederschlägt. Überdies können diese Städte ungleich attraktivere
finanzielle Rahmenbedingungen anbieten. Der beantragte Verpflichtungskredit zugunsten der
FIPOI hält die Kommission für einen wichtigen strategischen Schritt, um die internationale
Konkurrenzfähigkeit der Schweiz als Sitz zwischenstaatlicher Organisationen
aufrechtzuerhalten. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der FIPOI hat die Kommission zur Kenntnis genommen,
dass die im Jahr 2000 durch die Bundesversammlung beschlossene Umwandlung von
Darlehen in Schenkungen in Höhe von 214 Millionen Franken eine einmalige Massnahme war.
Die Politik der FIPOI wird weiterhin aus der Gewährung von zinslosen Darlehen für 50 Jahre
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bestehen. Ferner hat sich die Kommission mit der Frage beschäftigt, was mit einem von der FIPOI
mitfinanzierten Gebäude geschehen würde, wenn die darin ansässige Organisation aus Genf
abwandern würde. In diesem Fall fiele die Parzelle an den Kanton Genf zurück, während das
Gebäude im Besitz der entsprechenden Organisation bleiben würde. Die Mitgliedstaaten
würden zu befinden haben, was mit dem Gebäude geschehen soll. Dieses Szenario ist jedoch
unwahrscheinlich, da die gegenwärtige Entwicklung im Gegenteil auf eine Zentrierung der
technischen Institutionen in Genf hinweist. Die Stadt Genf hat nicht etwa mit
Abwanderungsproblemen zu kämpfen, sondern vielmehr mit der zunehmenden Konkurrenz in
Bezug auf die Ansiedlung neuer internationaler Organisationen. Schliesslich hat sich die Kommission über die Möglichkeit orientieren lassen, dass auch
Nichtregierungsorganisationen (NGO) ausnahmsweise Räumlichkeiten zu denselben
Bedingungen wie für zwischenstaatliche Organisationen zur Verfügung gestellt werden
können. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass dies sich angesichts der zunehmenden
Bedeutung dieser Organisationen in Schwerpunktthemen des internationalen Genfs ­ etwa im
Umweltbereich ­ als sinnvoll erweisen kann. 3
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