NEIN zur EU-Diktatur!

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NEIN zur EU-Diktatur!
Wir fordern eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag!
Nachdem die EU-Verfassung im Jahre 2005 durch die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden
abgelehnt wurde, wird jetzt versucht, den zu 95% gleichen Vertrag von Lissabon ohne jede öffentliche Diskussion
durchzupeitschen. Wir haben den EU-Vertrag/ die EU-Verfassung analysiert. Die Ergebnisse sind schockierend. Es
ist undenkbar, daß dieser Vertrag durchkommen könnte, wenn die Bevölkerungen Europas umfassend informiert
würden. Überall in Europa bilden sich Bewegungen, die Volksabstimmungen fordern und die Menschen vor den
Konsequenzen dieses Vertrages warnen. Hier ein paar der wesentlichen Punkte:
• Unleserlicher Vertrag. Der Vertragstext besteht nur
aus Änderungen und Kommentaren des Verfassungsvertrages von 2005. Kein Abgeordneter hat sich die
Mühe gegeben, diese in den eigentlichen Vertrag einzufügen und diesen zu lesen.
• EU-Präsident. Dieser soll in einem völlig undemokratischen Verfahren berufen werden und weitreichende
Kompetenzen erhalten.
• EU-Recht bricht nationales Recht. Die nationalen
Parlamente werden zu reinen Umsetzungsinstanzen
von EU-Recht. Das deutsche Grundgesetz wird damit
außer Kraft gesetzt, und Deutschland verliert seine
existentielle Staatlichkeit.
• Militarisierung Europas. Es soll eine gemeinsame Außen-, Sicherheits- u. Verteidigungspolitik geben; EU und
NATO werden praktisch miteinander verschmolzen. Die
EU kann eine eigene Armee aufbauen und Kriege erklären, an denen sich jedes EU-Mitglied beteiligen muß. Die
Solidaritätsklausel verpflichtet zum gegenseitigen Beistand
bei „terroristischen Aktivitäten“ oder „Frieden schaffenden
Maßnahmen“ unter Einsatz von Waffengewalt.
• Totaler Neoliberalismus. Die EU übernimmt neben
der Währungspolitik die vollständige Hoheit über die
Zoll- und Handelspolitik sowie die Wettbewerbsregeln
des Binnenmarktes (Artikel 3 AEUV). Unter Stichwörtern
wie Kapital- und Warenverkehrsfreiheit und Herkunftslandprinzip wird Deutschland einem schonungslosen
Lohndumping ausgesetzt.
• Ende der Demokratie durch vereinfachtes Änderungsverfahren. Artikel 48 Abs. 6 EUV ermöglicht es
fortan dem EU-Rat, „die Änderung aller oder eines Teiles
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ zu beschließen. Dabei müssen die nationalen Parlamente oder das Europäische Parlament nicht zustimmen. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben und damit
ein wesentliches Grundprinzip der Demokratie! Damit
wäre jede Stimme, die deutsche Bürger bei Wahlen
abgeben, völlig entwertet.
• Wiedereinführung der Todesstrafe. Im Falle von
Aufständen, im Krieg oder bei Kriegsgefahr können
persönliche Freiheitsrechte eingeschränkt und die Todesstrafe wieder eingeführt werden.
Zitate von Insidern und Experten:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es
dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen
wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Jean-Claude Juncker, Premierminister von Luxemburg, möglicher erster EU-Präsident, Quelle: SPIEGEL 52/1999
„Die Öffentlichkeit wird dazu gebracht werden, Vorschlägen zuzustimmen, die sie überhaupt nicht kennt, und
wir wagen es auch nicht, sie zu veröffentlichen... alle früheren Vorschläge sind im neuen Text enthalten, nur
versteckt und verschleiert.“ Valery Giscard d’Estaing über den Vertrag von Lissabon (Vater der EU-Verfassung,
ehemaliger Präsident Frankreichs) Quelle: Le Monde
„Die Europäische Grundrechtecharta, die im Dezember 2000 in Nizza deklariert wurde und jetzt (mit geringen
Änderungen) als Teil II im Verfassungsvertrag steht, ist der schäbigste Menschenrechtstext, der jemals in der
freien Welt formuliert wurde.“ Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Argumente gegen die Zustimmung zum
Vertrag über eine Verfassung für Europa
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Wir fordern eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon
(EU-Grundlagenvertrag/Reformvertrag)!
Gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Artikel 146 des Grundgesetzes
steht uns diese enorm wichtige Volksabstimmung zu.
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V.i.S.d.P.: Elke Fimmen, c/o BüSo, Postfach 221128, 55050 Mainz, E-mail: [email protected]
Eigendruck im Selbstverlag, März 2008
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