AGB Lieferbedingungen Deutschland

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
S.WERK AG (S.WERK) für Lieferungen,
geltend für Niederlassungen der S.WERK in Deutschland
Stand 01.04.2014
01. Vertragsabschluss
Verträge mit uns kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ausgenommen
davon sind Barkäufe. Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Der Vertragsabschluss richtet sich
ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch die Auftragserteilung oder Annahme der bestellten
Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn wir anders lautenden
Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und Änderungen dieser
Bedingungen bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung.
02. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Vorbehalten
bleibt in jedem Falle die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung. Wird ein vereinbarter Liefertermin um
mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Besteller danach gesetzte angemessene Nachfrist
erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche wegen
Verzug gegen uns auf maximal 5% des Wertes der verzögerten Leistung beschränkt. Sämtliche Lieferfristen
beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz unserer
Gesellschaft. In jedem Falle erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab unserem
jeweiligen Lager. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche
Ereignisse, Arbeitskampf oder sonstige Unruhen, Verzögerungen bei Transport, Streik oder andere
Fabrikationsunterbrechungen entbinden uns für Ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.
Etwaige Schadenersatzansprüche sind insofern ausgeschlossen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der
bestellten Ware an die den Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir
unsere eigenen Transportmittel verwenden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende
Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf
den Gefahrenübergang. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
03. Annahme
Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen.
Bei Annahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der
Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald wir die Lieferung des Gegenstandes
oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten haben. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von acht
Tagen, so steht uns gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so
hat er die uns entstehenden Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten. Verlangen wir die Abnahme der
bestellten Gegenstände mit dem Hinweis, dass nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die Gegenstände
verwertet werden und nimmt der Besteller die bestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist ab, so
sind wir berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen Verkauf zu Lasten des Bestellers bestmöglich zu
verwerten. Der Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller Verwertungskosten auf die Zahlungspflicht des
Bestellers zu verrechnen. Nimmt der Besteller die vereinbarte Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab,
so können wir insoweit 50 % der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz für
die entstanden Kosten und den entgangenen Gewinn vom Besteller verlangen. Soll höherer Schadenersatz
geltend gemacht werden, ist dieser von uns insgesamt im Einzelnen nachzuweisen. Der Besteller ist
berechtigt, weniger zu bezahlen, wenn er gleichzeitig den Nachweis führt, dass uns kein oder eine
wesentlich geringerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Ersatz entstanden ist.
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04. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung,
Transport und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des
Bestellers. Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur jeweiligen Lieferzeit anwendbaren Preisliste
berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, sind die vereinbarten Preise in voller Höhe sofort bei Übergabe
des Gerätes oder der erbrachten Dienstleistung zur Bezahlung fällig. Ist der allgemein gültige Listenpreis für
den Kaufgegenstand oder die zu erbringende Leistung zum Zeitpunkt der Lieferung niedriger als der im
zugrunde liegenden Vertrag genannte Preis, so hat der Besteller nur den niedrigeren Listenpreis zu
bezahlen. Eine einseitige Preiserhöhung durch uns ist zulässig, soweit sich der Listenpreis für die zu
liefernden Geräte oder Waren oder die zu erbringende Dienstleistung erhöht hat. Dies ist dem Besteller
spätestens vier Wochen vor dem Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Der Besteller hat dann das Recht,
uns gegenüber durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom
Vertrag zurückzutreten. Tut er dies nicht, so gilt der bekannt gegebene neue, höhere Listenpreis als
vereinbart. Werden Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung geleistet, so berechnen wir
Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unbenommen. Der Besteller hat gegenüber
unseren Forderungen kein Zurückhaltungsrecht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich,
wenn diese von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen
können vom Besteller nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten
werden.
05. Gewährleistung
Für gebrauchte Vertragsgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Die Gewährleistung wird
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen übernehmen wir für gelieferte Waren oder
erbrachte Dienstleistungen Gewährleistung wie folgt:
05.1 für Waren
Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit Mängeln behaftet sind, zu denen auch das Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft gehört. Die Gewährleistungs-frist beträgt sechs Monate ab Übergabe der
Waren an den Besteller. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf
Nachbesserung in unseren Geschäftsräumen oder Ersatzlieferung verbundenen Transport- und
Wegekosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit dies vereinbart ist oder der Besteller
Kaufmann ist. Dies gilt auch und insbesondere, wenn die Nachbesserung in vom Besteller bestimmten
Räumen durchgeführt wird.
05.2 für Standard-Software
Wir gewährleisten die Übereinstimmung der gelieferten Standard-Software mit den veröffentlichten und bei
Lieferung des Programmes gültigen Spezifikationen entsprechend der jeweiligen Programmversion, wie dies
uns gegenüber der Hersteller gewährleistet. Dem Besteller ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik
der völlige Fehlerausschluss an Programmen nicht möglich ist. Unsere Gewährleistungs-verpflichtung
beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatz-lieferung. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über. Die mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten
gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit dies vereinbart ist und der Besteller Kaufmann ist. In
jedem Fall beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf Funktions-fehler am Programm oder
am Programmträger. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe des
Programmes an den Besteller geltend zu machen. Danach gelten sie als verjährt. Weitere
Gewährleitungsansprüche sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.
05.3 für Individual-Software
Für von uns erstellte Individual-Software übernehmen wir, sofern nichts anderes vereinbart ist,
Gewährleistung dafür, dass die erstellte Software mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen
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übereinstimmt. In jedem Fall haften wir nur für Funktionsfehler am Programm oder am Datenträger.
Weitere Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
05.4 allgemein
Für verloren gegangene Daten, Programme oder Programmteile sowie deren Beschädigung, die auf einem
Fehler an einem Programm oder an einem Programmträger beruhen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Jede Gewährleistungsverpflichtung unsererseits erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den
mangelhaften Produkten Nachbesserungen oder sonstige Veränderungen durchgeführt worden sind. Wir
übernehmen auch keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäßer
Behandlung zurückzuführen sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung dafür, dass evtl. erworbene
Programme oder sonstige Software für den Ersatzzweck des Bestellers geeignet sind. Bei
Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche
Lieferung oder Leistung. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach
mindestens drei Versuchen fehl, so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Etwaige Mängel bei Barkäufen oder beim Erwerb von
Nutzungsrechten gegen Barzahlung sind innerhalb von 10 Tagen nach Überlassung des Kaufgegenstandes
bzw. des Nutzungsgegenstandes zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Gewährleistungsanspruch
mehr. Jeder Besteller ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von uns erworbene Ware oder
das von uns erworbene Programm auf dem zur Nutzung mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem
lauffähig ist oder die erworbene Ware für die gewünschten Programme nutzbar ist. Hierfür übernehmen
wir, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, keinerlei Gewähr.
06. Programmerwerb
Wir liefern Programme auf Programmträgern einschließlich deren Dokumentation, ohne Sourcecode. Der
Besteller erwirbt ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit nicht anderes vereinbart worden ist. Er
erwirbt kein Urheber- oder Eigentumsrecht oder Copyright. Das überlassene Programm ist deshalb ein
Lizenzprogramm, an dem wir dem Besteller eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur
Nutzung des Programmes ausschließlich auf einer im Besitz des Bestellers befindlichen
Datenverarbeitungsanlage für unbestimmte Zeit einräumen. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt
erst mit der vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Preise.
07. Schutzrechte Dritter
Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten
Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich
davon zu unterreichten, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten
Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut oder erstellt worden, so
hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher
Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Unabhängig davon, dass wir keine Haftung für die Verletzung
etwaiger Schutzrechte Dritter übernehmen, werden wir uns gegebenenfalls bemühen, eine für den Besteller
günstige Regelung zur Weiternutzung der betroffenen Waren oder Programme zu finden. Hat der Besteller
trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche
nach unserer Wahl darauf, dass der Besteller verlangen kann, dass die Ware oder das Programm von uns so
verändert wird, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden, oder dass wir dem Besteller ein
Nutzungsrecht verschaffen, oder dass die betreffende Ware oder das Programm durch ein solches ersetzt
wird, das keine Schutzrechte Dritter verletzt und den Anforderungen des Bestellers entspricht, oder dass wir
die betroffenen Waren oder Programme zurücknehmen und dem Besteller den Kaufpreis abzüglich eines
angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten. In jedem Fall haften wir auch insoweit nur
bis zur Höhe des jeweiligen Kaufpreises.
08. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren, Programme, Datenträger etc. bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer
sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Baut der Besteller von uns gelieferte
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Waren in andere Geräte oder Anlagen ein, so verlieren wir unser Eigentum nicht. Bei Verarbeitung werden
wir Eigentümer (ggf. Miteigentümer) auch der neu hergestellten Sachen, die damit zu Vorbehalts-waren von
uns werden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns hieraus
Verpflichtungen erwachsen. Eine Veräußerung der gelieferten Waren oder Programme ist nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus
einem sonstigen, unsere gelieferten Waren oder Programme betreffenden Rechtsgrund zustehenden
Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Besteller ist widerruflich dazu
ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Falle des Verzuges sind wir ermächtigt, die Abtretung offen
zu legen. Befindet sich der Besteller im Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an uns
zu nehmen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag bedeutet. Bei etwaigen Zugriffen Dritter in die
Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller den Dritten auf unser
Eigentum hinzuweisen uns unverzüglich unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen
zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Zusätzlich weisen wir darauf
hin, dass wir Waren unter Eigentumsvorbehalt unserer Lieferanten erwerben und diese unter Umstände ihr
Recht zum Eigentumsvorbehalt geltend machen können.
09. Haftung
Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt und nur für unmittelbare, nicht für mittelbare oder
Mangelfolgeschäden, soweit dafür nicht gesetzlich zwingend gehaftet wir und wir uns nicht entlasten
können. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, unabhängig davon, auf welcher Bestimmung sie
beruhen. Alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche, auch solche, die gegenüber unseren
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren binnen eines Jahres ab Übergabe der bestellten
Waren, bzw. ab Erbringung unserer Leistungen.
10. Bestätigung des Besteller, Zollabwicklung
Der Besteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die an ihn verkaufte Ware zum Verbleib in der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist und eine Ausfuhr dieser Ware nur mit ausdrücklicher
Genehmigung sowohl der deutschen als auch (bei ausländischen Geräten) der jeweiligen ausländischen
Behörden gestattet ist. Der Erwerb versichert, dass er die gekaufte Ware ausschließlich für den
innerdeutschen Gebrauch und nur als Anwender und nicht als gewerblicher Wiederverkäufer erworben hat.
Werden Lieferungen auf Wunsch des Bestellers unverzollt ausgeführt, so haftet er für etwaige
Nachforderungen der Zollverwaltung und stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten und als Erfüllungsort gilt Landshut als vereinbart. Für alle gegen einen Verbraucher, der im
Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus
diesem Vertrag erhobenen Klagen ist jenes sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig, in dessen
Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort seiner Beschäftigung
hat.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder sonst wie unwirksam sein oder
werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die ihr in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und
dem Vertragszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für das Ausfüllen von Vertragslücken durch eine in
der vorgenannten Weise ergänzenden Vertragsauslegung. Die Vertragsparteien verpflichten sich
wechselseitig zur Leistungserbringung nach Treu und Glauben.
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