Argumentationshilfe zur Gesundheitspolitik – Fragen und

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Argumentationshilfe zur Gesundheitspolitik – Fragen und Antworten
1. Auf welchen Grundsätzen basiert das liberale Gesundheitskonzept?
Eigenverantwortung für einen sorgsamen Umgang mit den knappen Ressourcen
Effizienz durch mehr Wettbewerb
Transparenz über Kostenerstattung
Zielgenaue Umverteilung über das Steuersystem
Nachhaltigkeit über Altersrückstellungen
Wahlfreiheit über die freie Tarifgestaltung
Konjunkturunabhängigkeit durch Prämien anstelle lohnbezogener Beiträge
Entkoppelung der Gesundheitsausgaben von den Lohnkosten für eine bessere
Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft und damit mehr Arbeitsplätze
2. Warum hat die FDP einen eigenen Reformvorschlag für die Gesundheitspolitik?
Weder die Bürgerversicherung von SPD und Grünen noch die Kopfpauschale von
CDU/CSU sind geeignet, das absolut drängende Problem zu lösen, wie eine Absicherung
im Krankheitsfall in einer alternden Gesellschaft auf zukunftssichere Füße gestellte, die
Wachstumshemmung des Krankenversicherungsschutzes beseitigt werden kann und die
Bürger mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten erhalten können. Die
Bürgerversicherung ist ein kollektivistischer Ansatz, der von der Idee getragen ist, dass
Vater Staat besser weiß, was für die Menschen gut als die Menschen selbst. Sie will alle
Versicherten in ein heute schon nicht mehr funktionierendes Zwangssystem pressen.
Die Kopfpauschale der Union hat zwar den Vorteil, dass die Einkommensumverteilung
nicht mehr im Krankenversicherungssystem stattfindet, sondern über das Steuersystem.
Die Prämie als Durchschnittswert aller Gesundheitsausgaben einer Krankenkasse
dividiert durch die Versicherten ist aber nach wie vor kein verlässlicher Indikator dafür,
was der Krankenversicherungsschutz für den Einzelnen kostet. Eine klare Abkoppelung
von Krankenversicherungsbeiträgen und Lohnbezug findet nicht statt. Ein einheitlicher
Leistungskatalog mit einheitlichen Tarifen und einheitlicher Prämie führt zudem über kurz
oder lang zu einer Einheitsversicherung, zumal die PKV gegen die künstlich zu gering
gehaltene persönliche Gesundheitsprämie auf Dauer konkurrenzfähig sein wird.
3. Wie sieht der FDP-Reformvorschlag aus?
Die FDP setzt auf echte Wahlfreiheit, Wettbewerb, Nachhaltigkeit und steuerfinanzierten
Sozialausgleich für diejenigen, die sich den Krankenversicherungsschutz aus eigenen
Kräften nicht leisten können.
Vorgesehen werden soll für jeden Bürger eine Pflicht zur Versicherung vor mit einer
Beschränkung auf im Krankheitsfall unabdingbare Basisleistungen. Ziel liberaler
Gesundheitspolitik ist dabei ein bezahlbarer Krankenversicherungsschutz für alle, der
möglichst freiheitlich, effizient und wettbewerblich gestaltet sein soll. Eine
privatwirtschaftliche Organisation des Krankenversicherungsschutzes mit Tarifvielfalt,
Altersrückstellungen und sozialer Flankierung über Transfers im Rahmen des
Bürgergeldes, bei der die Koppelung an das Arbeitsverhältnis aufgehoben und der
heutige Arbeitgeberanteil zu einem normalen Teil des Lohns bzw. des Gehalts geworden
ist, ist der beste Garant für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen:
4. Wie erfolgt die Tarifkalkulation?
Die Tarifkalkulation erfolgt grundsätzlich nach versicherungstechnischen Kriterien:
-
mit Altersrückstellungen, damit die Finanzierung der Gesundheitskosten über den
gesamten Lebenszeitraum hinweg gleichmäßig verteilt wird,
-
mit risikogerechten Beiträgen,
-
mit Versicherung von Neugeborenen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und
ohne Risikozuschlägen entsprechend dem Versicherungsumfang der
Regelleistungen und
-
ohne Kündigungsrecht der Versicherungsanbieter, um einen lebenslangen
Versicherungsschutz zu garantieren.
Anders als im heutigen PKV-System muss jedoch ein Wechsel des
Versicherungsunternehmens jederzeit möglich sein, ohne dass hieraus wegen der
Altersrückstellungen unzumutbare Nachteile für den Versicherten entstehen.
5. Wie erfolgt die Leistungsabrechnung?
Die Leistungsabrechnung erfolgt im Wege der Kostenerstattung. Kostenerstattung schafft
Transparenz und erhöht das Kostenbewusstsein. Kostenbewusstsein ist die
Grundvoraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit knappen
Ressourcen. Ärzte und Patienten müssen lernen, auch über die ökonomische Seite einer
Behandlung zu reden. Wer den Behandlungsaufwand zunächst selbst bezahlen muss,
wird eher ein Gefühl dafür entwickeln, dass ihn seine eigene Gesundheit auch finanziell
etwas angeht.
6. Wer zahlt wie viel?
Grundsätzlich zahlt jeder Bürger eine Prämie für seinen Versicherungsschutz. Wie hoch
diese ist, hängt entscheidend vom gewählten Umfang des Versicherungsschutzes ab.
Wer eine umfassende Versorgung möchte, muss mehr bezahlen. Auch Ehepartner
müssen einen eigenen Beitrag bezahlen, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit das
zulässt. Für Kinder übernimmt der Staat die Prämie, die damit solidarisch durch die
Gemeinschaft der Steuerzahler finanziert wird.
7. Wie reagiert die FDP auf die Tatsache, dass zukünftig immer mehr alte Menschen
zu versorgen sind?
Auf diese, angesichts der demografischen Entwicklung, dramatische Frage geben die
anderen Parteien keine Antwort. Die FDP schafft mit ihrem Konzept, das die Bildung von
Altersrückstellungen in einer kapitalgedeckten Krankenversicherung vorsieht, die
Voraussetzungen für eine gleichmäßigere Verteilung der höheren Gesundheitsausgaben
im Alter auf die gesamte Lebenszeit ist. Fängt man jetzt mit der Bildung dieser
Altersrückstellungen an, sind in einigen Jahren entsprechende Reserven vorhanden, die
das Problem zumindest abmildern.
8. Was wird aus den Krankenkassen?
Es wird auf Dauer nur noch private Anbieter für die Absicherung des Krankheitsrisikos
geben, die einer staatlich festgelegten Rahmenregelung unterliegen. Die heutigen GKVKassen erhalten die Möglichkeit sich umzuwandeln. Diese Versicherer werden
untereinander im Wettbewerb stehen. Grundvoraussetzung dafür, dass die Versicherten
davon profitieren könne, ist – anders als heute bei den privaten – die Ermöglichung eines
Wechsels des Krankenversicherers ohne negative Auswirkungen wegen der
Altersrückstellungen.
9. Warum sollen Umverteilung und Krankenversicherungsschutz getrennt werden?
Das heutige umlagefinanzierte Krankenversicherungssystem bürgt viele
Ungerechtigkeiten. So ist nicht einzusehen, warum ein Ehepaar mit einem
Haushaltseinkommen von 6.000 Euro, das nur durch einen Partner erwirtschaftet wird,
nur einen Krankenversicherungsbeitrag von 493,50 Euro bezahlen muss, ein Ehepaar,
bei dem jeder Partner 3.000 Euro verdient, jedoch 840 Euro. Umverteilt wird nicht nach
Bedürftigkeit, sodass z. B. ein Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen von über
200.000 Euro lediglich einen monatlichen Beitrag von knapp 500 Euro für sich und seine
ganze Familie bezahlt. Ein System, das die Kosten für den Krankenversicherungsschutz
und eventuell notwendige Transfers, die über das am Leistungsfähigkeitsprinzip
ausgerichteten Steuersystem finanziert werden, ist viel gerechter.
10. Wie soll der Leistungskatalog aussehen?
Der Leistungskatalog muss auf das beschränkt werden, was wirklich notwendig ist.
Gegenüber dem heutigen Leistungskatalog können weite Teile des zahnärztlichen
Bereichs herausgenommen werden. Insbesondere beim Zahnersatz handelt es sich um
eine Leistung, die stark abhängig ist davon, wie viel der Einzelne für seine Zähne tut. Es
ist zudem eine in gewissem Maße planbare Maßnahme, für die entsprechend angespart
oder freiwillig abgesichert werden kann. Beim Krankengeld soll nur noch das
Existenzminimum abgesichert und mit der Versicherung verbunden sein. Das wäre in
etwa das Leistungspaket, das man als Basisversorgung gesetzlich vorschreiben würde.
Hinzukommt, dass verstärkt mit Selbstbehalten gearbeitet werden soll, um für eine
wirtschaftliche Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu sorgen. Eigenbeteiligung
ist eben nicht nur ein Finanzierungsinstrument, sondern auch ein Steuerungsinstrument.
11. Wie soll der Wettbewerb aussehen?
Wettbewerb findet auf der Ebene der Versicherer über preisgünstige Prämien und
bedarfsgerechte Tarife mit unterschiedlichen Leistungen statt, über unterschiedlich hohe
Selbstbeteiligungen und Selbstbehalte sowie über Serviceleistungen.
Grundvoraussetzung ist, dass Versicherte den Anbieter wechseln können, ohne auf ihre
Altersrückstellungen komplett verzichten zu müssen, wie das heute der Fall ist.
Wettbewerb muss aber auch auf der Ebene der Leistungsanbieter stattfinden. Es muss
eine Vielzahl vertraglicher Gestaltungen geben können, von integrierten
Versorgungsnetzen oder –zentren, strukturierten Behandlungsprogrammen, von
Qualifikationsanforderungen für spezielle Leistungen usw. Wichtig ist dabei, dass der
Versicherte bzw. der Patient im Mittelpunkt steht und nicht der Versicherer. Der beste
Wettbewerb findet immer noch über eine Abstimmung mit den Füßen statt. Wer mit
seinem Arzt nicht zu frieden ist, wird sich einen anderen suchen und wird andere darüber
informieren, ob ein Arzt gut ist oder nicht. Der Versicherte muss die Wahl haben. Es
muss ihm grundsätzlich möglich sein, jeden Arzt im Rahmen der Kostenerstattung
aufzusuchen, es sei denn, er würde freiwillig einen Tarif wählen, bei dem er sich auf
spezielle Behandler einengen lässt.
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