Lohnnebenkosten

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Betriebs- und Volkswirtschaft
04/2010
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LohnnebenKOSTEN oder
soziale Absicherung neben Lohnkosten?
1. Zum Thema
In Österreich werden vor allem von der Seite der Arbeitgeber(vertreter) die Hinweise auf das
zu hohe Niveau der Lohnnebenkosten sowie die daraus resultierenden Wettbewerbsnachteile „mantra-artig“ wiederholt. Mit zahlreichen Studien kann diese hohe
Abgabenbelastung des Faktors Arbeit empirisch nachgewiesen werden.1 Auch sehen nur
wenige Arbeitnehmer die Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn aufgrund der
Abgabenquote von etwa 43 % in Österreich2 sehr positiv.
Dass dennoch seit Jahren diese hohen Lohnnebenkosten kaum verändert bleiben bzw. für
einzelne Bereich (z. B. freie Dienstnehmer) aktuell sogar die Belastung erhöht wurde, lässt
sich unter anderem auch sozialpolitisch erklären: Die in den Lohnnebenkosten enthaltenen
Abgaben sowie die Sozialversicherungsbeiträge, die den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern abgezogen werden, dienen zur Sicherung des österreichischen
Sozialsystems. Konkret werden aus diesen Beiträgen beispielsweise die gesetzlichen
Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungen (mit)finanziert.
International ist dieses in Österreich gut ausgebaute Netz an Pflichtversicherungen nicht
selbstverständlich, vielmehr hängt die Ausgestaltung der Sozialversicherung(spflicht) vielfach
vom wirtschafts- und sozialpolitischen Grundverständnis eines Staates ab. Aktuell ist eine
bedeutende Änderung in den USA im Gange, da Ende März die vom aktuellen Präsidenten
Barack Obama initiierte Gesundheitsreform beschlossen wurde. Im Zuge dieser Reform
wurden gesetzliche Regelungen geschaffen, die für 32 Millionen bislang unversicherte
Amerikanerinnen und Amerikaner eine Möglichkeit zur Krankenversicherung schaffen soll. In
der bis dahin geltenden Regelung unterlag die Krankenversicherung (so sie nicht vom
Arbeitgeber bezahlt wurde) in vielen Aspekten den Regeln des freien Marktes, was sich
beispielsweise in der Kündigung/Nichtverlängerung der Versicherungsverträge von chronisch
kranken Menschen auswirkt.
2. Didaktische Tipps und Hinweise
Die hier zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien wurden mit dem Ziel erstellt, als
Ergänzung zum Lehrbuch das Themengebiet der Lohnnebenkosten aufzuarbeiten und
verschiedene Aspekte der Sozialversicherungen im Spannungsfeld zwischen Verteuerung
von Produktionskosten und sozialer Absicherung der Bevölkerung aufzuzeigen. Dabei liegt
der Schwerpunkt im Bereich Sozialversicherung, wobei nicht nur die Belastung durch die
Abgaben, sondern auch die daraus resultierenden Leistungen aufgezeigt werden können.
Die hier erstellten Materialien erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr soll ein
für (fast) alle Personen in Österreich relevantes Thema angesprochen und aus
unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden.
1
Siehe
Statistik
Austria,
z.B.
EU-Vergleich
der
Arbeitskosten
je
geleistete
Arbeitsstunde
http://www.statistik.at/web_de/static/eu-vergleich_der_arbeitskosten_je_geleistete_arbeitsstunde_2004_023943.pdf
2004
2
Für Details siehe Statistik Austria:
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/oeffentliche_finanzen_und_steuern/oeffentliche_finanzen/steuereinnahmen/index.html,
Abruf am 24.03.2010.
© MANZ Verlag Schulbuch
Autoren: Mag. Christoph Schwarzl, Johannes Petritsch
www.wissenistmanz.at/wissenplus
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
Ad Aufgabe 1: Diese Aufgabe ist als Einstieg in das Themenfeld gedacht und kann
beispielsweise als Hausübung ausgelagert werden. Insbesondere die im Anschluss
gestellten Fragen sollen den Schülern ermöglichen, mit diesem Themenfeld an ihr
eigenes Wissen (z.B. aus Ferialjobs) anzuknüpfen bzw. durch Gespräche mit Personen
in ihrem Umfeld dafür sensibilisiert zu werden. Zur genauen Klärung der Fachbegriffe
kann entweder auf dem Vorwissen der Schüler aufgebaut werden (z.B. aus Nachrichten
oder dem Unterricht in Rechnungswesen) oder auf die weiteren Aufgaben verwiesen
werden.

Ad Aufgabe 2: Die Aufarbeitung der Frage 3 aus Aufgabe 1 eignet sich als Basis für
eine weitere Analyse der Lohnnebenkosten bzw. der Differenz zwischen Brutto- und
Nettogehalt. In den folgenden Beispielen wird immer auf Angestellte (ASVG)
zurückgegriffen.

Ad Aufgabe 3: Diese Aufgabe ist als Input gedacht, in dem grundlegende Inhalte zum
Themenbereich Lohnnebenkosten und Sozialversicherung zusammengefasst sind.
Dabei wird beispielsweise behandelt, wie hoch die Anteile von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer an den Lohnnebenkosten sind und woraus sich diese zusammensetzen.
HINWEIS: Sowohl die Materie der Lohnnebenkosten als auch die weiterführenden
Inhalte der Lohnsteuerberechnung beinhalten zahlreiche komplexe Regelungen,
Ausnahmen und Einschleifregelungen, auf welche im Rahmen dieses Beitrags nicht im
Detail eingegangen wird. Vielmehr soll ein Überblick über die zentralen Elemente
geschaffen werden.

Ad Aufgabe 4: Diese Aufgabe stellt eine Vertiefung zum Themengebiet sowie eine
Verknüpfung zum Rechnungswesen-Unterricht dar. Dabei kann je nach Vorwissen der
Schüler/innen die Berechnung händisch oder mit dem Brutto-Netto-Rechner des
Bundesministeriums für Finanzen (siehe Aufgabe 2) durchgeführt werden.
Achtung: Die hier angegebenen Werte wurden zur besseren Vergleichbarkeit jeweils für
eine/n Angestellte/n mit ASVG-Versicherung (ohne Alleinverdienerabsetzbetrag und
ohne weitere steuerfreie Beträge) berechnet, der/die in Kärnten angestellt ist. Daher
ergibt sich der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) in Höhe von 0,41 %, der bereits in
den sonstigen Lohnnebenkosten (9,44 %) enthalten ist. Natürlich kann dieser
Beitragssatz an das jeweils benötigte Bundesland angepasst werden – die aktuellen
Beitragssätze finden Sie beispielsweise auf der Website der WKO.3

Ad Aufgabe 5: In dieser Aufgabe soll die Funktion des österreichischen Krankenversicherungssystems kurz dargestellt werden. Ebenso wird die E-Card angesprochen,
die als „elektronischer Krankenschein“ – ein Schlüsselelement des österreichischen
Systems der Krankenversorgung – nicht mehr wegzudenken ist.

Ad Aufgabe 6: In dieser Aufgabe wird die im Frühjahr 2010 im US-Senat beschlossene
Reform der US-Gesundheitsversorgung betrachtet. Dabei soll den Schülerinnen und
Schülern insbesondere bewusst gemacht werden, dass es auch in Österreich und
international Personen ohne Krankenversicherungsschutz gibt.
Sollte das englischsprachige Video für die Schüler/innen zu anspruchsvoll sein bzw. zu
wenig Zeit für eine detaillierte Behandlung bestehen, bietet sich eine Zusammenfassung
mit deutschen Untertiteln auf http://kurier.at/multimedia/video/1988140.php als
Videoinput an.
3
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=469420&DstID=0&titel=Zuschlag,zum,Dienst geberbeitrag
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Ad Aufgabe 7: Um den Erwerb/die Einübung von überfachlichen Qualifikationen mit der
Wissensvermittlung im Bereich Lohnnebenkosten zu verknüpfen, sollen die
Schüler/innen eine Überzeugungspräsentation zum Thema „Lohnnebenkosten in
Österreich: Behinderung im internationalen Wettbewerb oder soziales Netz für
Arbeitnehmer/innen?“ gestalten. Je nach Vorbildung kann das auf den folgenden Seiten
vorgeschlagene Informationsmaterial den Schülern zur Verfügung gestellt werden.
Alle Internetquellen wurden am 12. April 2010 auf ihre Aktualität und Richtigkeit überprüft.
3. Material/Downloads
Zu diesem Thema stehen Ihnen folgende ergänzende didaktische Materialien zum Download
zur Verfügung:

Österreichs Chancen auf den Weltmärkten (2009)
http://www.wko.at/aws [Leistungen  Angebot  Aktuelle Unterlagen]

Der österreichische Arbeitsmarkt (2006)
http://www.wko/aws.at [Leistungen  Angebot  Aktuelle Unterlagen]
4. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgenden Adressen
abgerufen werden:

http://www.statistik.at
Statistik Austria

http://www.ams.at
Arbeitsmarktservice Österreich

http://www.sozialversicherung.at
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

http://www.arbeiterkammer.at
Portal der Arbeiterkammern

http://www.wko.at
Österreichische Wirtschaftskammer

http://www.oegb.at
Österreichischer Gewerkschaftsbund

http://www.industriellenvereinigung.at
Industriellenvereinigung

www.ris.bka.gv.at
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: Sozialversicherungsrecht

Österreichische Tageszeitungen
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5. Schulbuchbezug
Betriebswirtschaft HAK I
Kap. 2: Wofür brauchen wir Betriebe? – Lerneinheit 2: Faktoren und Bereiche
der betrieblichen Leistungserstellung
SBNr: 136141
Manz Verlag Schulbuch, 2008
Betriebswirtschaft HAK II mit SbX-CD
Kap. 2: Wie die betriebliche Leistung entsteht (eine Übersicht) – Lerneinheit 1:
Teilbereiche und Faktoren der betrieblichen Leistungserstellung sowie
Lerneinheit 2: Tendenzen bei der betrieblichen Leistungserstellung
SBNr: 140759
Manz Verlag Schulbuch, 2009
Betriebswirtschaft HAK III
Kap. 2: Personalmanagement
Kap. 5: Kostenmanagement und Preiskontrolle
SBNr: 125368
Manz Verlag Schulbuch, 2008
Betriebswirtschaft HAK IV
Kap. 10: Mehr oder weniger Staat in der Wirtschaft
SBNr: 131041
Manz Verlag Schulbuch, 2009
Betriebs- und Volkswirtschaft HAS 1 mit SbX-CD
Kap. 1: Der Betrieb und seine Partner – Lerneinheit 2: Faktoren und Bereiche
der betrieblichen Leistungserstellung
SBNr: 136149
Manz Verlag Schulbuch, 2008
Betriebs- und Volkswirtschaft HAS 2 mit SbX-CD
Kap. 2: Gute Mitarbeiter braucht das Unternehmen
Kap. 8: Das wirtschaftliche und soziale Umfeld von Unternehmen
SBNr. 140757
Manz Verlag Schulbuch, 2009
Betriebs- und Volkswirtschaft HLW II
Kap. 9: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
SBNr. 140763
Manz Verlag Schulbuch, 2009
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Autoren: Mag. Christoph Schwarzl, Johannes Petritsch
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Aufgabe 1: Aktuelles zu Abgaben in Österreich
Lesen Sie bitte die folgenden Ausschnitte aus Zeitungsmeldungen durch und bearbeiten Sie
die im Anschluss gestellten Fragen:
Österreich bei Abgabenlast im Spitzenfeld
Der Anteil von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
sank
2009
hierzulande leicht von 42,9 auf 42,4 Prozent
Wien – Die Abgabenquote Österreichs ist eine der
höchsten in der EU, und das dürfte auch in den
kommenden Jahren so bleiben.
Quelle: derstandard.at, Beitrag vom 11.03.2010
[…]
Die
Steuern
und
Sozialversicherungs-Beiträge
betrugen 2009 in Österreich 42,4
Prozent des BIP, 2008 waren es
noch 42,9 Prozent. Im EU-weiten
Vergleich ist die Quote nur in vier
Ländern noch höher. […]
Quelle:
DiePresse.com,
11.03.2010
Beitrag
vom
1. Was beschreibt die „Abgabenquote“? Welche „Abgaben“ sind darin inkludiert?
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………...
2. Welche „Abgaben“ fallen bei unselbständig Beschäftigten (z.B. Arbeiter/innen,
Angestellte) an?
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………...
3. Befragen Sie zumindest drei Personen aus Ihrem Bekanntenkreis bzw., falls Sie selbst
berufstätig sind/waren (z.B. Ferialjob), beantworten Sie die Fragen selbst und befragen
zwei weitere Personen:
a. Wie viel Prozent an „Abgaben“ wird direkt bei der Auszahlung von
Lohn/Gehalt/Pension abgezogen? Welchem Betrag in Euro entspricht das?
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………...
b. Für welche Zwecke werden diese „Abgaben“ bezahlt?
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………...
Falls benötigt, können Sie für die Beantwortung dieser Fragen Internetquellen
verwenden, z.B.:
 http://wko.at/statistik/Extranet/Bench/def.htm.
 http://www.help.gv.at
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Autoren: Mag. Christoph Schwarzl, Johannes Petritsch
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Aufgabe 2: Lohnnebenkosten bei unselbständig Beschäftigten
Die Höhe der „Abgaben“, die einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin direkt bei der
Auszahlung von Lohn oder Gehalt abgezogen werden, schwankt mit der Höhe des
ausgezahlten Betrags. Grob gesagt heißt das: Je mehr eine Person verdient, desto mehr
wird an Abgaben abgezogen.
Ihre Aufgaben:
Stellen Sie sich vor, Sie erfahren bei einem Bewerbungsgespräch für einen Ferialjob, dass
Sie dort ein Gehalt in der Höhe von 1.000,00 € brutto pro Monat verdienen werden.
1. Wie viel von diesem Bruttogehalt erhalten Sie schlussendlich für einen Monat auf Ihr
Bankkonto?
2. Welche Beträge werden bei diesem Verdienst für Sozialversicherung (SV) bzw. für
Lohnsteuer (LSt) pro Monat abgezogen?
3. Wie hoch wären die Abzüge sowie das Nettogehalt bei einem Verdienst von 1.500,00 €
brutto?
Berechnen Sie die gefragten Beträge mithilfe des Brutto-Netto-Rechners, der auf der
Website des Bundesministeriums für Finanzen zu finden ist4. Verwenden Sie die
Standardeinstellungen, passen Sie lediglich das Bundesland (Dropdown-Feld in der Mitte
rechts) an. Lassen Sie für diese Berechnung den anteiligen 13. und 14. Bezug außer Acht!
Bruttogehalt:
1.000,00 €
1.500,00 €
Sozialversicherung:
Lohnsteuer:
Nettogehalt:
Information
Der Dienstgeber hat neben dem Bruttogehalt auch weitere Abgaben, die sogenannten
Lohnnebenkosten, zu bezahlen. Diese sind im Brutto-Netto-Rechner im unteren Bereich des
Browserfensters dargestellt und werden in der letzten Zeile der Tabelle summiert.
Ihre Aufgaben:
4. Ergänzen Sie die oben angeführte Tabelle um die Summe der Lohnnebenkosten, die der
Dienstgeber zu bezahlen hat, und errechnen Sie in der letzten Zeile die Beträge, die Ihr
Dienstgeber bei einem Bruttogehalt von 1.000,00 EUR bzw. 1.500,00 EUR insgesamt für
Sie zu bezahlen hätte.
5. Die Abkürzung „SV“ im Brutto-Netto-Rechner steht für Sozialversicherung.
Recherchieren Sie, welche Sozialversicherungsarten damit abgedeckt sind und führen
Sie diese hier an:
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………...
4
http://www.bmf.gv.at/service/anwend/steuerberech/bruttonetto/_start.htm
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Aufgabe 3: Grundlagen Lohnnebenkosten und Sozialversicherung
In der nachfolgenden Grafik sind die gesamten Lohnkosten eines Arbeitgebers abgebildet.
Diese setzen sich aus den durchschnittlichen Lohnnebenkosten (31,27 %) und dem
Bruttoentgelt (100 %) zusammen. Die Lohnnebenkosten (LNK) des Arbeitgebers ergeben
sich aus den sonstigen Lohnnebenkosten (9,44 %) und dem Dienstgeberanteil zur
Sozialversicherung (SV-DGA 21,83 %). Ein Arbeitnehmer erhält „brutto“ 100 %, muss aber
davon den Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung (SV-DANN 18,07 %) und die
Lohnsteuer (Höhe abhängig von der Lohnsteuerstufe, zwischen 0 % und 50 %) abgeben.
Nach Abzug dieser beiden Beträge bleibt ihm ein Nettobetrag übrig, der ihm monatlich auf
das Gehaltskonto überwiesen wird. Wie man aus der Grafik erkennen kann, erhöhen die
Lohnnebenkosten die gesamten Lohnkosten eines Arbeitgebers beträchtlich. Die Höhe der
LNK ist ein wichtiger Faktor der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes und wird in den Medien
oft diskutiert, da diese in Österreich deutlich über dem EU-Schnitt liegen5.
Der SV-DGA und der SV-DNA dienen der Finanzierung der österreichischen
Sozialversicherung. Diese Beiträge gewährleisten somit eine finanzielle Absicherung bei
Krankheit, Unfällen aber auch Arbeitslosigkeit und schließlich auch die Finanzierung der
Pension.
Anmerkung: In diesem Beispiel und auch in den weiteren Ausführungen wird von einem
Angestellten, der der ASVG-Pflichtversicherung unterliegt, ausgegangen.
Die folgende Tabelle stellt überblicksartig die zentralen Bestandteile der Lohnkosten eines
Arbeitgebers (AG) dar. Darin ist auch der Bruttolohn eines Arbeitnehmers (AN) enthalten,
5
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=504193&DstID=0&titel=Lohnnebenkosten
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Autoren: Mag. Christoph Schwarzl, Johannes Petritsch
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den dieser nach Abzug des Dienstnehmeranteils an der Sozialversicherung (SV-DNA) und
der Lohnsteuer erhält (Stand: April 2010). Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte
dem Band „Einführung in die Personalverrechnung“ (Manz Verlag Schulbuch, 2010).
131,27 % des vom Arbeitgeber zu zahlenden Bruttolohns = Lohnkosten
Lohnnebenkosten des AG
BRUTTOLOHN des AN = 100 %
sonstige LNK-AG + SV-DGA = 31,27
sonst.
SV-DGA
Lohnsteuer (LSt)
NETTOLOHN
in %
in % SV-DNA
in %
LNK-AG
DB
4,50
AlV
3,00 AlV
3,00
DZ
0,41
KV
3,83 KV
3,82
... erhält der AN
je nach LSt-Stufe6
KommSt
3,00
UV
1,40 UV
0,00
tatsächlich nach
(von 0 % unter
Abzug des SVMVK
1,53
PV
12,55 PV
10,25
1.011,44 ) bis 50 %
DNA und der
KU
0,00 KU
0,50
über 5.016,00)
Lohnsteuer
WBF
0,50 WBF
0,50
IESG
0,55 IESG
0,00
Summe:
9,44
Summe:
21,83 Summe:
18,07
von 0 % bis 50 %
Legende:
SV-DGA: Dienstgeberanteil an der Sozialversicherung
SV-DNA: Dienstnehmeranteil an der Sozialversicherung
DZ:
Zuschlag zum DB (je nach Bundesland verschieden7)
DB:
Dienstgeberbeitrag zum FLAG
KommSt: Kommunalsteuer
AlV:
Arbeitslosenversicherung
KU:
KV:
Krankenversicherung
WBF: Wohnbauförderungsbeitrag
UV:
Unfallversicherung
IESG: IESG-Zuschlag
PV:
Pensionsversicherung
6
(Arbeiter-)Kammerumlage
Details siehe § 33 Abs 1 EStG bzw. http://www.eduhi.at/dl/Aktuelles_aus_der_Personalverrechnung_Jaenner_2010.pdf
7
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=469420&DstID=0&titel=Zuschlag,zum,Dienst geberbeitrag
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Autoren: Mag. Christoph Schwarzl, Johannes Petritsch
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Die nachfolgende Grafik stellt die Belastung des Arbeitgebers (SV-DGA) und des
Arbeitnehmers (SV-DNA) durch die Sozialversicherungsbeiträge dar. Dabei sind die
einzelnen Entgeltsgrenzen eingezeichnet, die zeigen sollen ab wann wer wie viel an
Sozialversicherungsbeiträgen zu bezahlen hat.
Einen Spezialfall stellen Bruttoentgelte unter der Geringfügigkeitsgrenze dar. In diesem
Bereich muss der Arbeitgeber nur 2 % Arbeitslosenversicherung zahlen anstatt der
sonstigen 21,83 %. Der Arbeitnehmer hingegen, der ein so geringes Bruttoentgelt bezieht,
muss in diesem Fall nichts zahlen. Erst ab einem Betrag von 366,33 € werden für den
Arbeitnehmer insgesamt mindestens 15,07 % des Bruttoentgelts als SV-DNA fällig. Dieser
Betrag steigert sich zwischen den Grenzen von 1.155 € und 1.260 € zuerst auf 16,07 % und
anschließend auf 17,07 %. Erst ab einem Bruttoentgelt von 1.417 € muss der Arbeitnehmer
den SV-DNA in voller Höhe von 18,07 % leisten. Dieser Anstieg von 15,07 % auf 18,07 % ist
durch eine abgemilderte Beitragsleistung im Bereich der Arbeitslosenversicherung (AlV) zu
erklären – anfangs 0 % bis hin zu den gewöhnlichen 3 % AlV.
Ein weiterer Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, ist die sogenannte Höchstbeitragsgrundlage ab einem Betrag von 4.110 €. Ab diesem Betrag bezahlen weder der Arbeitgeber
noch der Arbeitnehmer für darüber hinausgehendes Einkommen Beiträge zur
Sozialversicherung. Der Grund dafür ist, dass ein Beitragsleistender auch später einmal eine
Gegenleistung für seine Abgaben erhalten soll. Diese oberste Grenze der Beitragspflicht
setzt der Gesetzgeber alle Jahre neu fest. Derzeit (2010) liegt diese Grenze bei 4.110 €,
d.h., die Belastung durch die Lohnnebenkosten geht bei einem darüber liegenden
Bruttoentgelt prozentuell zurück.
Die nachfolgende Grafik stellt die unterschiedlichen Grenzsteuersätze für die Berechnung
der Lohnsteuer dar. Dabei kann man erkennen, dass Personen mit geringem Einkommen
keine Lohnsteuer zahlen müssen. Für ein über die Lohnsteuerbemessungsgrundlage von
1.011,44 € hinausgehendes Einkommen ist Lohnsteuer in Höhe von 36,5 % fällig. Diese wird
vom Bruttoentgelt abzüglich der lohnsteuerfreien Beträge berechnet. Die weiteren Grenzen
und Steuersätze sind in der untenstehenden Grafik dargestellt.
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Aufgabe 4: Anwendungsbeispiel zu Lohnnebenkosten und Sozialversicherung
(Vertiefung)
In der nachfolgenden Tabelle sind die Beträge der sonstigen Lohnnebenkosten (LNK), die
Beiträge zur Sozialversicherung (SV) des Arbeitsgebers (AG) und des Arbeitnehmers (AN),
die Lohnsteuer sowie das Nettoentgelt des Arbeitnehmers bei unterschiedlich hohen
Bruttoentgelten aufgeschlüsselt. In der letzten Spalte sind die gesamten Lohnkosten des
Arbeitgebers dargestellt. Die Werte sind in Prozent des Bruttoentgelts angegeben,
teilweise sind auch bereits die entsprechenden Euro-Beträge errechnet.
Lohnsteuer
Durchschnittssatz
Bruttoentgelt
Sonstige
LNK
SV-DGA
SV-DNA
1.000,00 €
94,40 €
218,30 €
150,70 €
(9,44 %)
(21,83 %)
(15,07 %)
_______
(9,44 %)
_______
(21,83 %)
(18,07 %)
_______
(11,45 %)
_______
(9,44 %)
_______
(21,83 %)
_______
(18,07 %)
_______
(22,7 %)
_______
(9,44 %)
_______
(14,95 %)
_______
(12,38 %)
2.000,00 €
4.000,00 €
6.000,00 €
8.000,00 €
_______
(9,44 %)
897,21 €
(11,22 %)
361,40 €
_______
(9,28 %)
keine
Lohnsteuer
Nettoentgelt
AN
Lohnkosten
für AG
849,30 €
1.312,70 €
(84,93 %)
(131,27 %)
_______
(70,48 %)
_______
(131,27 %)
2.371,11 €
(59,23 %)
1.778,16 €
_______
(131,27 %)
7.463,61 €
(29,65 %)
_______
(57,99 %)
(124,39 %)
_______
(34,73 %)
_______
(55,99 %)
_______
(120,66 %)
Ihre Aufgaben:
1. Berechnen Sie die fehlenden absoluten Werte für die obige Tabelle!
Beantworten Sie folgende Fragen:
2. Warum beträgt der SV-DNA bei einem Bruttolohn von 1.000,00 € 15,07 % und nicht wie
in den anderen Fällen 18,07 %?
Warum muss der Arbeitnehmer in diesem Fall auch keine Lohnsteuer abführen?
3. Warum sinken die prozentuellen Lohnkosten bei den Bruttoentgelten in Höhe von
6.000,00 € und 8.000,00 €?
4. Warum hat ein Arbeitnehmer bei einem Bruttoentgelt von 4.000,00 € eine prozentuell
höhere Abgabenbelastung (höherer SV-DNA) als ein Arbeitnehmer mit einem
Bruttoentgelt von 6.000,00 €?
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Aufgabe 5: Krankenversicherung in Österreich
Allgemeine Information
Im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung sind etwa 99 % der österreichischen Bevölkerung
durch die gesetzliche Krankenversicherung versorgt. Diese ist ebenso wie die gesetzliche
Arbeitslosen-, Unfall- und Pensionsversicherung vom Staat geregelt.
Das Versicherungsverhältnis knüpft in den meisten Fällen an der Erwerbstätigkeit an. Dabei entsteht
die Versicherung unmittelbar mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, wobei nicht berufstätige
Personen mitversichert werden können (z.B. Mitversicherung von Schülern bei Eltern). Durch den
Annahmezwang darf die gesetzliche Krankenversicherung keine Versicherungsanträge wegen
Krankheit des Versicherten ablehnen. Das österreichische Sozialversicherungsrecht verfolgt demnach
den Grundgedanken, einem möglichst großen Teil der Bevölkerung zumindest einen
Grundversicherungsschutz zu bieten.
Insgesamt existieren in Österreich 19 Krankenkassen, deren Dachorganisation der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger ist. Bei den Sozialversicherungsträgern – neben Krankenkassen auch
Pensions- und Unfallversicherungsanstalten – handelt es sich um selbstverwaltete Körperschaften,
die regional (wie die Gebietskrankenkassen) oder nach Berufsgruppen (wie die Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter) organisiert sind.
Die gesetzliche Krankenversicherung soll gewährleisten, dass ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall
medizinisch versorgt wird und dabei keine Angst haben muss, die Kosten während der Erkrankung
nicht tragen zu können. Dabei werden grundsätzlich die Kosten der Krankenbehandlung
übernommen, wobei es sein kann, dass der Arbeitnehmer in manchen Fällen einen Teil der Kosten
selbst leisten muss (z.B. Selbstbehalt bei Brillen).
Diese Leistungen werden sowohl durch Beiträge der Dienstnehmer und Dienstgeber wie auch durch
Steuermittel finanziert. Die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung beträgt 7,65 % vom
Bruttoeinkommen (wobei sich der Beitrag je nach Dienstverhältnis aus unterschiedlich hohen
Beträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammensetzt.8)
Beantworten Sie folgende Fragen, recherchieren Sie dafür bei Bedarf auf der Website des
Hauptverbandes
der
österreichischen
Sozialversicherungsträger
(http://www.sozialversicherung.at) und sehen Sie sich den CNN-Beitrag „Healthcare: USA
vs. Austria“ (http://www.youtube.com/watch?v=MXvDSGYtHFw) an9:
1. Warum gibt es unterschiedliche Sozialversicherungsträger (z.B. GKK, PVA, SVA)?
Welche Personengruppen sind bei welchen Sozialversicherungsträgern erfasst?
Welchem Sozialversicherungsträger unterliegt Ihre Versicherung?
2. Welche Leistungen kann eine Person, die in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist, in Anspruch nehmen …
a. im Falle einer Erkrankung?
b. darüberhinausgehend?
3. Was ist eine „e-card“ (siehe Abbildung rechts)?
a. Wofür benötigt man diese Karte?
b. Welche Daten sind auf dieser Karte aufgedruckt?
c. Welche Daten werden auf dieser Karte gespeichert?
4. Die Tageszeitung „Der Standard“ schrieb am 24.03.2010: „In den nächsten Monaten
werden österreichweit Millionen Karten ausgetauscht.“ Recherchieren Sie im Internet,
warum dieser Austausch notwendig wurde.
8
Teilweise übernommen von/adaptiert nach:
http://www.hauptverband.at/mediaDB/626105_Beitragsrechtliche_Werte_2010.pdf
9
Achtung: Die gesetzliche Regelung zur Anmeldung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern wurde geändert,
Dienstnehmer/innen sind nunmehr bereits vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden.
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Aufgabe 6: Krankenversicherung im internationalen Vergleich
Das in Österreich eingeführte System einer verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung für Berufstätige kann auch in anderen Staaten z.B. in Mitteleuropa gefunden
werden, allerdings gibt es international betrachtet zahlreiche andere Regelungen. Im ersten
Quartal 2010 wurde das System der Krankenversicherung in den USA international mit viel
Aufmerksamkeit bedacht, da die vom US-Präsidenten Barack Obama initiierte Gesundheitsreform 2010 im März desselben Jahres im US-Senat beschlossen wurde.
Sehen Sie sich Ausschnitte aus der Rede von Barack Obama, die er nach der Abstimmung
im Senat gehalten hat (http://www.youtube.com/watch?v=BbFONcRouQw&feature=fvsr), an,
lesen Sie nachstehende Informationen und beantworten Sie die Fragen im Anschluss.
Das teuerste System der Welt wird saniert
Präsident Obama konnte sich mit seiner Gesundheitsreform durchsetzen.
[...] Für rund 32 Millionen Amerikaner – und damit jeden zehnten Bürger im reichsten Land der Erde –
hat das Leben ohne Krankenversicherung ein Ende. Das Gesundheitswesen der USA wird von Grund
auf renoviert. […]
Wie teuer wird die Reform für die Amerikaner?
Die Kosten belaufen sich in den kommenden zehn Jahren auf 940 Mrd. Dollar (696 Mrd. Euro). Aber
auch politisch ist Obamas wichtigstes Projekt teuer erkauft. […]
Warum brauchen die USA, das Land mit den welthöchsten Pro-Kopf-Ausgaben für Gesundheit,
eine Reform?
[…] Die Kosten des Gesundheitssystems explodieren und sind auf Dauer nicht mehr zu finanzieren.
Derzeit verschlingt das System 2500 Milliarden Dollar pro Jahr. Trotzdem sind fast 47 Millionen
Menschen ohne Krankenversicherung. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) rangieren die USA
im weltweiten Vergleich der Volksgesundheit nur auf Rang 72.
Warum ist das System so teuer und ineffizient?
Gerade die hohe Zahl an Nicht-Versicherten treibt die Kosten in die Höhe. Im Notfall müssen die
Kranken auch ohne Versicherung behandelt werden, was in den Krankenhäusern Milliardenverluste
verursacht. Die Spitäler versuchen wiederum Geld über teure und oft unnötige Untersuchungen
hereinzuholen. Hier soll Obamas Reform-Plan greifen. Unnötige Zusatzuntersuchungen – wenn etwa
nur der Bruch einer Zehe zu behandeln ist – werden gestrichen.
Was empört die Republikaner an der Vorgabe, dass alle US-Bürger krankenversichert sein
müssen?
[…] Nicht die Krankenversicherung an sich wird abgelehnt, sondern die Tatsache, dass der von vielen
in den USA als einengend empfundene Staat vorschreibt, wie der Einzelne zu verfahren hat. Künftig
wird jeder Amerikaner eine Krankenversicherung abschließen müssen. Wer sich dies bisher nicht
leisten konnte, dem wird der Staat mit Beihilfen unter die Arme greifen. Wer sich weigert, hat mit einer
Strafsteuer zu rechnen. 30 Millionen US-Bürger werden künftig eine Versicherung erhalten.
Angesichts 30 Mio. neuer Kunden müssen die Versicherungskonzerne doch jubeln?
Die Freude ist enden wollend, denn die Versicherungen werden streng an die Kandare genommen.
Versicherer dürfen Kunden künftig nicht mehr wegen bereits bestehender Gesundheitsprobleme
ablehnen. Bestehende Polizzen dürfen auch nicht mehr gekündigt werden, wenn ein Versicherter
erkrankt oder behindert wird. Prämienerhöhungen müssen vor einem Kontrollorgan gerechtfertigt
werden. […]
Quelle: Kurier, 22.03.201010
10
http://kurier.at/nachrichten/1988345.php
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Betriebs- und Volkswirtschaft
04/2010
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100.000 Menschen nicht krankenversichert
Wien (SN). Die Armutskonferenz verweist angesichts der US-Gesundheitsreform darauf, dass auch in
Österreich um die 100.000 Menschen nicht krankenversichert sind. Der österreichische
Versicherungsschutz sei zwar sehr gut im Vergleich zu den USA, aber es gebe auch hier neue Probleme,
meinte Sozialexperte Martin Schenk. Gründe dafür sind laut Schenk „strukturelle Lücken, soziale
Benachteiligungen, fehlende persönliche Ressourcen und mangelnde Information“. Betroffen seien
Menschen in prekärer Beschäftigung, Personen in schweren psychischen Krisen, Arbeitssuchende ohne
Leistungsanspruch, vormals mit ihrem Ehemann mitversicherte Frauen nach der Scheidung.
Quelle: Salzburger Nachrichten / 24.03.2010
Ihre Aufgaben:
1. Fassen Sie in eigenen Worten kurz die wichtigsten Punkte in der von Barack Obama im
März 2010 durchgesetzten Reform des amerikanischen Gesundheitssystems zusammen!
2. Erläutern Sie, welche Gründe für diese Reform sprechen!
3. Vergleichen Sie die Situation der versicherten sowie der NICHT-versicherten Menschen
in Österreich mit der in den USA. Nutzen Sie dazu neben dem obigen
zusammenfassenden Medienbericht auch folgenden Link:
http://www.picturedesk.com/de/preview/medium/search/PDI_20100322_PDI2467.html
a. Wie hoch ist der Anteil der nichtversicherten Bevölkerung in diesen beiden Ländern
(in %)?
b. In welchem Land ist es Ihrer Meinung nach einfacher, eine Krankenversicherung zu
erhalten?
Weiterführende Fragen:
4. Recherchieren Sie, ab wann es in der Geschichte der USA erste Versuche gab, das
Gesundheitssystem zu reformieren! Suchen Sie nach Gründen, warum es in den USA so
schwierig war, diese Reform zu bewerkstelligen!
5. Wie schaffte es Präsident Obama, die Mehrheit der Abgeordneten von seinem
Reformplan zu überzeugen? Welche Zugeständnisse musste er machen bzw. welche
Kompromisse musste er eingehen?
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Betriebs- und Volkswirtschaft
04/2010
NEWS
Aufgabe 7: Überzeugungspräsentation Lohnnebenkosten
Sie sind als Arbeitgebervertreter/in (für Senkung)/Arbeitnehmervertreter/in (gegen
Senkung) der in Österreich immer wieder diskutierten Senkung von Lohnnebenkosten zu
einer Diskussion zum Thema
Lohnnebenkosten in Österreich:
Behinderung im internationalen Wettbewerb oder soziales Netz für
Arbeitnehmer/innen?
eingeladen worden und sollen dort einen etwa 10-minütigen Vortrag halten, mit dem Sie Ihre
Position klar darstellen und das Publikum auf Ihren Standpunkt einschwören wollen.
Ihre Aufgaben:
1. Wiederholen Sie in Ihrer Gruppe, welche Dinge sich hinter dem Begriff „Lohnnebenkosten“ verstecken.
2. Sammeln Sie in Ihrer Gruppe Argumente FÜR bzw. GEGEN eine Senkung von
Lohnnebenkosten. Recherchieren Sie dazu im Internet beispielsweise auf den Websites
der Sozialpartner, österreichischer Zeitungen oder der Statistik Austria:
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http://www.arbeiterkammer.at
Portal der Arbeiterkammern
http://www.wko.at
Österr. Wirtschaftskammer
http://www.oegb.at
Österr. Gewerkschaftsbund
http://www.industriellenvereinigung.at
Industriellenvereinigung
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http://derstandard.at
Der Standard
http://diepresse.at
Die Presse
http://www.salzburg.com
Salzburger Nachrichten
http://www.statistik.at
Statistik Austria
3. Halten Sie die wichtigsten Argumente Ihrer Gruppe fest und überlegen Sie sich, welche
Argumente die andere Gruppe sich überlegen könnte und wie sie diese in Ihrem Vortrag
entkräften können.
4. Bereiten Sie nun Ihre Präsentation vor. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Position
„verkaufen“ wollen – beachten Sie also die Tipps, die Sie für eine Verkaufs- bzw.
Überzeugungspräsentation kennen. Hier zur Erinnerung eine kurze Zusammenfassung:
Aufbau der Verkaufspräsentation
[…] Zuerst die Einleitung, die ca. 15 % der gesamten Präsentation in Anspruch nehmen sollte. Hier
wird gegrüßt, bedankt, vorgestellt und eingestimmt. Selbst wenn Sie in Eile sind, weil Sie z.B. statt der
geplanten Stunde jetzt nur mehr eine ¾ Stunde Zeit haben, sparen Sie nie bei der Einleitung. Das ist,
wie wenn Sie mit dem Turnen beginnen, ohne sich ordentlich aufgewärmt zu haben, und führt somit
ziemlich sicher zu Zerrungen oder einem Riesenmuskelkater.
Ca. 75 % Ihrer Präsentation macht der Hauptteil aus.
• Hier werden die Interessen und Schwerpunkte überprüft,
• das Angebot nutzenorientiert dargestellt und
• die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst!
Der Schluss ist mit seinen ca. 10 % zwar der kürzeste Teil, in seiner Wichtigkeit jedoch nicht zu
unterschätzen. Hier werden offene Fragen beantwortet und der Deal entweder abgeschlossen oder
aber die weiteren Vorgehensschritte formuliert. […]
Quelle: http://wkoinhouse.ipax.at/wiki/epuwiki/index.php/Verkaufspr%C3%A4sentation_-_Aufbau
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Betriebs- und Volkswirtschaft
04/2010
NEWS
Materialien für Gruppe Arbeitnehmer/innenvertreter/innen
Lohnnebenkosten
Mit den Lohnnebenkosten wird unser soziales Netz finanziert. Generell sind unter
Lohnnebenkosten die Sozialversicherungsbeiträge zu verstehen. Sie sollen helfen, die
wichtigsten Bereiche, die die Risiken des Lebens betreffen, abzusichern. Dazu zählen
Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und Unfall.
Zusätzlich zum Bruttolohn zahlen Arbeitgeber/innen nur etwa 30 Prozent an Sozialbeiträgen.
Damit beteiligen sie sich an der Finanzierung unseres Gesundheitssystems, der Pensionen,
des Arbeitslosengeldes, der Unfallversicherung, etc. Der Rest der sogenannten
„Lohnnebenkosten“ ist der Lohn während des Urlaubs, der Feiertage und der
Krankenstände, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Abfertigungen – Geld also, das direkt an
Arbeitnehmer/innen bezahlt wird! Das verschweigen die Unternehmen gerne.
Gefährden die Lohnnebenkosten die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft?
Hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit haben Lohnnebenkosten allein überhaupt keine
Aussagekraft. Entscheidend sind – neben der Qualität der Produkte, der Marktnähe etc. –
die Lohnkosten je erzeugter Ware oder Dienstleistung, was durch die sogenannten
Lohnstückkosten zum Ausdruck gebracht wird. Und die sinken in Österreich seit Jahren.
So wirkt sich eine Lohnnebenkostensenkung für Sie aus!
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weniger Einkommen: weniger Urlaubsgeld, weniger Weihnachtsgeld, weniger
Abfertigung ...
weniger bezahlte Freizeit: weniger Urlaub, weniger Feiertage, Arztbesuche und
Behördengänge nicht mehr in der Dienstzeit, Abzug von Krankenstandstagen vom
Urlaub ...
weniger soziale Sicherheit: Selbstbehalte beim Arztbesuch, weniger Krankengeld,
weniger Pension (mehr unsichere „Eigenvorsorge“), schlechtere Unfallversorgung,
weniger Arbeitslosengeld ...
„Lohnnebenkosten“, die bereits gesenkt wurden
Urlaubskürzung (Aliquotierung) und Streichung des Postensuchtags bei Selbstkündigung.
Auch die Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds, aus dem bis zu dessen Abschaffung die
Löhne kranker Arbeiterinnen und Arbeiter weiterbezahlt wurden, nutzen viele Unternehmen
zur Senkung der „Lohnnebenkosten“, in dem sie kranke Arbeiterinnen und Arbeiter einfach
kündigen!
Senkung der Dienstgeberbeiträge bei älteren Arbeitnehmern/Arbeitsnehmerinnen sowie bei
Lehrlingen. Zur behaupteten Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmer/innen auf dem
Arbeitsmarkt bzw. zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen haben diese Vergünstigungen nicht
geführt.
Darüber hinaus fordern die Unternehmen seit Jahren die Streichung bezahlter Feiertage,
Selbstbehalte beim Arztbesuch, den Abzug von Krankenständen und Kuraufenthalten vom
Urlaub, etc.
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Autoren: Mag. Christoph Schwarzl, Johannes Petritsch
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Betriebs- und Volkswirtschaft
04/2010
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Bei den Unternehmen führen diese Senkungen nur zu weiter steigenden Gewinnen.
Zusammen mit den Gewinnsteuersenkungen wird ihr Beitrag zur Finanzierung öffentlicher
Leistungen immer geringer! Für Arbeitnehmer/innen drohen aufgrund der fehlenden Gelder
in den Sozialtöpfen aber (weitere) Kürzungen bei den Leistungen aus der
Sozialversicherung.
Wertschöpfungsabgabe als Alternative
Eine Lohnnebenkostensenkung ist weder notwendig noch gerecht. Sinnvoll hingegen wäre,
dass die Sozialbeiträge der Unternehmen nicht nur von den Löhnen und Gehältern, sondern
von der gesamten Wertschöpfung eines Betriebes berechnet werden. Damit würden sich
Betriebe, die Beschäftigte wegrationalisieren, nicht wie jetzt Abgaben ersparen, sondern
genauso zur Finanzierung unseres Sozialstaates beitragen wie arbeitsintensive
Unternehmen.
Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich, http://www.arbeiterkammer.com/online/lohnnebenkosten-41557.html
Zitat des Caritas-Präsidenten Franz Küberl:
"Wir müssen […]den Faktor Arbeit entlasten. Es kann nicht sein, dass über
zwei Drittel des Sozialstaates über die Lohnnebenkosten finanziert werden,
während wir bei der Vermögensbesteuerung am unteren Ende der OECD-Skala
anzutreffen sind."
Quelle: OTS0103 / 23.02.2010 / 11:32 / Aussender: Caritas Österreich
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04/2010
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Materialien für Gruppe Arbeitgeber/innenvertreter/innen
Verwenden Sie folgende Informationsquellen als Ausgangspunkt für Ihre Vorbereitung:

Video „WKO will Lohnnebenkosten senken“
(http://www.woo.at/Gallery/ShowItem2/167471/1/ev)

Arbeitskosten von Arbeitnehmern in der Sachgütererzeugung:
(http://wko.at/statistik/eu/europa-arbeitskosten.pdf)
Supermarkt: Der Pfuscherboom
Die ÖVP beklagt die um sich greifende Schwarzarbeit. Dabei bereitet nicht zuletzt die Volkspartei selbst seit über
20 Jahren den Boden dafür auf. „Je mehr Menschen ohne Arbeit sind, desto eher weichen sie auf den
Schwarzmarkt aus.“
Wenn das keine Erfolgsmeldung für die heimischen Finanzbehörden ist: Im abgelaufenen Jahr wurden 10 000
Strafanträge wegen Schwarzarbeit gestellt – um neun Prozent mehr als 2008. Von einer derartig stark gestiegen
Trefferquote darf die Polizei bestenfalls träumen. Weniger erfreulich ist, dass die via Pfusch hinterzogenen
Steuern und Abgaben noch etwas schneller gewachsen sein dürften als die Zahl der Strafanzeigen. Staatliche
Organe deuten die grassierende Steuerhinterziehung auf dem heimischen Arbeitsmarkt als eine Kombination aus
einer offensichtlich genetisch vorgegebenen kriminellen Energie und der wachsenden Arbeitslosigkeit.
Je mehr Menschen ohne Arbeit sind, desto eher weichen sie auf den Schwarzmarkt aus, räsonierte
Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) Mitte der Woche. Na so was. Wer hätte das gedacht?
Böse Arbeitslose. Verantwortlich für die Misere sind also vor allem Menschen, die gerade ihren Job verloren
haben und sich nun auf dem Schwarzmarkt etwas dazuverdienen wollen. Wenn dem so wäre, würde sich die
Sache mit dem nächsten Aufschwung von selbst erledigen. Wird sie aber nicht. Wir haben es nämlich mit einem
systemischen Problem zu tun, das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nur besser sichtbar wird. Es gehört aber
zum Land wie der tägliche Sonnenaufgang.
Schuld an der um sich greifenden Schwarzarbeit sind deshalb auch nicht die schlimmen Arbeitslosen – laut
„Pfuschforscher“ Friedrich Schneider (Uni Linz) haben zwei von drei Schwarzarbeitern einen fixen Job. Sie
verdienen an den Abenden und am Wochenende regelmäßig dazu. Mit einem Anteil von knapp neun Prozent an
der Wertschöpfung ist der „Sektor Pfusch“ bereits so groß wie der Tourismus. Allein auf dem Bau und im
Handwerk legen bis zu 900 000 Menschen regelmäßig „schwarz“ Hand an. Im Haushaltsbereich werden selbst in
der Hochkonjunktur 95 Prozent der Arbeiten steuerfrei erledigt.
Nun wird es schon so sein, dass das Angebot schwarz verrichteter Tätigkeiten mit der Arbeitslosigkeit wächst.
Die Crux lieg allerdings nicht allein im höheren Angebot der Pfuscher. Sondern vor allem in der ungebrochen
starken Nachfrage nach deren Tätigkeit. Die blühende Schwarzarbeit misst nämlich die Temperatur in der
Steuerhölle Österreich, über der das Eingangsschild „Sozialer Wohlfahrtsstaat“ prangt. Sozial ist dieser Staat
nicht so sehr für die Kundschaft, die drei Stunden brutto arbeiten muss, um sich eine Handwerkerstunde offiziell
leisten zu können. Auch nicht so sehr für den Handwerker selbst, dem vom offiziellen Stundenlohn nach Abzug
aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge weniger als die Hälfte übrig bleibt.
Die sozialen Partner. Sozial ist dieser Wohlfahrtsstaat mit seinen absurd hohen Arbeitskosten jedenfalls für die
politische Umverteilungselite, die ungeachtet der im internationalen Spitzenfeld liegenden Sozialausgaben eine
offenbar unaufhaltsame Verarmung der heimischen Bevölkerung diagnostiziert und deshalb nach immer mehr
Geld verlangt. Oder für die angeblichen „Sozialpartner“, die mit Leidenschaft hohe Arbeitskosten beklagen – ohne
auch nur ein Wort darüber zu verlieren, dass Kammern und Gewerkschaften dafür verantwortlich sind, wenn
Bürgern immer höhere Lohnnebenkosten aufgeladen werden.
Was wiederum dazu führt, dass das gefeierte Wohlfahrtsmodell Österreich an einer eklatanten Schwäche leidet:
Es ist für seine (vom Steuerstaat kahl geschorenen) Bewohner längst nicht mehr leistbar. Wer eine kalte Therme
in Ordnung zu bringen hat, eine Nachhilfestunde für das mit schlechten Noten kämpfende Kind organisieren will
oder die bettlägrige Oma betreuen lässt, hat in vielen Fällen nur noch eine Hoffnung: mit bereits kräftig
versteuertem Einkommen auf den Schwarzmarkt zu pilgern, um dort die Probleme des Alltags lösen zu lassen.
Dieses Verhalten ist ohne Zweifel ungesetzlich. Was nichts daran ändert, dass von Regierungsmitgliedern mehr
zu erwarten ist, als Arbeitslose für die boomende Schattenwirtschaft verantwortlich zu machen. Hinter dem
Symptom steht nämlich stets ein Problem.
(Quelle: „Die Presse“, Print-Ausgabe, 10.01.2010)
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