European Commission

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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, den 26. November 2013
Europäische Kommission verstärkt Kampf gegen illegale
Fischerei
Nachdem die Europäische Kommission im vorigen Jahr eine förmliche Verwarnung
ausgesprochen hatte (IP/12/1215), wird sie jetzt ihren Kampf gegen die illegale Fischerei
verstärken, indem sie Belize, Kambodscha und Guinea als nichtkooperierende Drittländer
einstuft. Obwohl die Kommission eng mit den Behörden dieser Länder
zusammengearbeitet hat, um Maßnahmen zum Fischereimanagement und zur wirksamen
Kontrolle durchzuführen, haben diese drei Länder ihre strukturellen Probleme noch nicht
behoben und es versäumt, echten Einsatz bei der Bekämpfung des Problems der illegalen
Fischerei zu zeigen. Die Kommission schlägt jetzt dem Ministerrat vor, gegen diese drei
Länder Handelsmaßnahmen zu ergreifen, um gegen die kommerziellen Vorteile aus diesen
illegalen Tätigkeiten vorzugehen. Letztlich bedeutet dies, dass Fischereierzeugnisse von
Schiffen aus diesen Ländern nicht in die EU eingeführt werden dürfen.
Der Beschluss steht im Einklang mit dem internationalen Engagement der EU
Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen innerhalb
außerhalb ihrer Hoheitsgebiete. Die Vorgehensweise der EU bei der Bekämpfung
illegalen Fischerei trägt der Tatsache Rechnung, dass die illegale, nicht gemeldete
unregulierte Fischerei eine weltweit verbreitete kriminelle Tätigkeit ist, die nicht nur
Fischern und Märkten in der EU, sondern auch den Gemeinden vor Ort in
Entwicklungsländern schadet.
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Fidschi, Panama, Sri Lanka, Togo und Vanuatu haben im vergangenen Jahr ebenfalls
förmliche Verwarnungen erhalten, sie haben aber in enger Zusammenarbeit mit der
Kommission spürbare Fortschritte erzielt. Außerdem haben sie neue Rechtsvorschriften auf
den Weg gebracht und ihre Kontroll- und Überwachungssysteme verbessert, so dass der
Dialog mit diesen Ländern bis Ende 2014 verlängert wurde und die Fortschritte im
nächsten Frühjahr bewertet werden.
Neue förmliche Verwarnungen
Die Europäische Kommission hat heute auch Korea, Ghana und Curaçao eine förmliche
Verwarnung – also die „gelbe Karte“ – erteilt, weil diese Länder ihren internationalen
Verpflichtungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei nicht nachkommen. Dabei hat die
Kommission konkrete Unzulänglichkeiten wie z. B. Versäumnisse bei der Behebung von
Mängeln in der Überwachung und Kontrolle der Fischerei festgestellt und entsprechende
Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen.
Kontakt:
Oliver Drewes +32 229-92421
Lone Mikkelsen +32 229-60567
IP/13/1162
Diese gelbe Karte hat aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Handelsmaßnahmen
zur Folge. Stattdessen wird die EU mit diesen Ländern wie schon in den vorher genannten
Fällen durch formalisierte Dialoge und intensive Kooperation eng zusammenarbeiten, um
die festgestellten Probleme zu lösen und die erforderlichen Aktionspläne umzusetzen.
Hierzu erklärte Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und
Fischerei: „Diese Beschlüsse zeigen, dass wir die feste Absicht haben, die illegale Fischerei
zu bekämpfen. Durch diese Rechtsverstöße entstehen dem EU-Markt ebenso wie den
Fischern in den Drittländern und in der EU Nachteile. Wir werden weiter Druck auf die
Länder ausüben, die die Lieferkette der illegalen Fischerei unterstützen, unabhängig
davon, ob es sich um Küstenstaaten, Flaggenstaaten oder Billigflaggenstaaten handelt.
Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass in Westafrika in großem Umfang illegal gefischt
wird, und jetzt will ich im Pazifikraum dieselbe gründliche Vorgehensweise anwenden."
Hintergrund
Der Beschluss zu Belize, Kambodscha und Guinea gibt den Mitgliedstaaten ein weiteres
Instrument an die Hand, die Einfuhr von Fischereiprodukten zu überprüfen und wenn
notwendig zu verweigern. Die Kommission fördert ein koordiniertes Vorgehen in diesem
Bereich. Sobald der Vorschlag der Kommission für ein Handelsverbot vom Rat
angenommen wird, dürfen Fischereierzeugnisse, die von Schiffen unter den Flaggen dieser
Länder gefangen wurden, nicht mehr in die EU eingeführt werden. Außerdem müssen EUSchiffe die Fischerei in den betreffenden Gewässern einstellen. Auch andere Formen der
Zusammenarbeit wie gemeinsame Fangeinsätze oder Fischereiabkommen mit diesen
Ländern sind dann nicht mehr möglich.
Mit diesen Maßnahmen setzt die EU nicht nur ihre eigenen Vorschriften1 durch, sondern
sorgt entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen auch für die Einhaltung der von
den Vereinten Nationen und der FAO festgelegten Regeln zur Bekämpfung der illegalen,
nicht gemeldeten und unregulierten (IUU-) Fischerei. Alle Länder, bei denen Verstöße
festgestellt wurden, haben es versäumt, ihren Pflichten als Flaggen-, Küsten-, Hafen- oder
Marktstaaten nachzukommen, indem sie insbesondere das Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen (SRÜ) oder das UN-Übereinkommen über gebietsübergreifende
Fischbestände missachtet haben.
Weitere Informationen
MEMO/13/1053
1
Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur
Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.
Dieses entscheidende Instrument zur Bekämpfung der illegalen Fischerei zielt darauf ab, nur solchen
Fischereierzeugnissen den Zugang zum EU-Markt zu ermöglichen, deren Vorschriftsmäßigkeit vom
betreffenden Flaggen- oder Ausfuhrstaat bescheinigt wurde.
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