EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, den 26. November 2013 Europäische Kommission verstärkt Kampf gegen illegale Fischerei Nachdem die Europäische Kommission im vorigen Jahr eine förmliche Verwarnung ausgesprochen hatte (IP/12/1215), wird sie jetzt ihren Kampf gegen die illegale Fischerei verstärken, indem sie Belize, Kambodscha und Guinea als nichtkooperierende Drittländer einstuft. Obwohl die Kommission eng mit den Behörden dieser Länder zusammengearbeitet hat, um Maßnahmen zum Fischereimanagement und zur wirksamen Kontrolle durchzuführen, haben diese drei Länder ihre strukturellen Probleme noch nicht behoben und es versäumt, echten Einsatz bei der Bekämpfung des Problems der illegalen Fischerei zu zeigen. Die Kommission schlägt jetzt dem Ministerrat vor, gegen diese drei Länder Handelsmaßnahmen zu ergreifen, um gegen die kommerziellen Vorteile aus diesen illegalen Tätigkeiten vorzugehen. Letztlich bedeutet dies, dass Fischereierzeugnisse von Schiffen aus diesen Ländern nicht in die EU eingeführt werden dürfen. Der Beschluss steht im Einklang mit dem internationalen Engagement der EU Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen innerhalb außerhalb ihrer Hoheitsgebiete. Die Vorgehensweise der EU bei der Bekämpfung illegalen Fischerei trägt der Tatsache Rechnung, dass die illegale, nicht gemeldete unregulierte Fischerei eine weltweit verbreitete kriminelle Tätigkeit ist, die nicht nur Fischern und Märkten in der EU, sondern auch den Gemeinden vor Ort in Entwicklungsländern schadet. zur und der und den den Fidschi, Panama, Sri Lanka, Togo und Vanuatu haben im vergangenen Jahr ebenfalls förmliche Verwarnungen erhalten, sie haben aber in enger Zusammenarbeit mit der Kommission spürbare Fortschritte erzielt. Außerdem haben sie neue Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht und ihre Kontroll- und Überwachungssysteme verbessert, so dass der Dialog mit diesen Ländern bis Ende 2014 verlängert wurde und die Fortschritte im nächsten Frühjahr bewertet werden. Neue förmliche Verwarnungen Die Europäische Kommission hat heute auch Korea, Ghana und Curaçao eine förmliche Verwarnung – also die „gelbe Karte“ – erteilt, weil diese Länder ihren internationalen Verpflichtungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei nicht nachkommen. Dabei hat die Kommission konkrete Unzulänglichkeiten wie z. B. Versäumnisse bei der Behebung von Mängeln in der Überwachung und Kontrolle der Fischerei festgestellt und entsprechende Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Kontakt: Oliver Drewes +32 229-92421 Lone Mikkelsen +32 229-60567 IP/13/1162 Diese gelbe Karte hat aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Handelsmaßnahmen zur Folge. Stattdessen wird die EU mit diesen Ländern wie schon in den vorher genannten Fällen durch formalisierte Dialoge und intensive Kooperation eng zusammenarbeiten, um die festgestellten Probleme zu lösen und die erforderlichen Aktionspläne umzusetzen. Hierzu erklärte Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei: „Diese Beschlüsse zeigen, dass wir die feste Absicht haben, die illegale Fischerei zu bekämpfen. Durch diese Rechtsverstöße entstehen dem EU-Markt ebenso wie den Fischern in den Drittländern und in der EU Nachteile. Wir werden weiter Druck auf die Länder ausüben, die die Lieferkette der illegalen Fischerei unterstützen, unabhängig davon, ob es sich um Küstenstaaten, Flaggenstaaten oder Billigflaggenstaaten handelt. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass in Westafrika in großem Umfang illegal gefischt wird, und jetzt will ich im Pazifikraum dieselbe gründliche Vorgehensweise anwenden." Hintergrund Der Beschluss zu Belize, Kambodscha und Guinea gibt den Mitgliedstaaten ein weiteres Instrument an die Hand, die Einfuhr von Fischereiprodukten zu überprüfen und wenn notwendig zu verweigern. Die Kommission fördert ein koordiniertes Vorgehen in diesem Bereich. Sobald der Vorschlag der Kommission für ein Handelsverbot vom Rat angenommen wird, dürfen Fischereierzeugnisse, die von Schiffen unter den Flaggen dieser Länder gefangen wurden, nicht mehr in die EU eingeführt werden. Außerdem müssen EUSchiffe die Fischerei in den betreffenden Gewässern einstellen. Auch andere Formen der Zusammenarbeit wie gemeinsame Fangeinsätze oder Fischereiabkommen mit diesen Ländern sind dann nicht mehr möglich. Mit diesen Maßnahmen setzt die EU nicht nur ihre eigenen Vorschriften1 durch, sondern sorgt entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen auch für die Einhaltung der von den Vereinten Nationen und der FAO festgelegten Regeln zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten (IUU-) Fischerei. Alle Länder, bei denen Verstöße festgestellt wurden, haben es versäumt, ihren Pflichten als Flaggen-, Küsten-, Hafen- oder Marktstaaten nachzukommen, indem sie insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) oder das UN-Übereinkommen über gebietsübergreifende Fischbestände missachtet haben. Weitere Informationen MEMO/13/1053 1 Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei. Dieses entscheidende Instrument zur Bekämpfung der illegalen Fischerei zielt darauf ab, nur solchen Fischereierzeugnissen den Zugang zum EU-Markt zu ermöglichen, deren Vorschriftsmäßigkeit vom betreffenden Flaggen- oder Ausfuhrstaat bescheinigt wurde. 2