Frauenberatung Verden e.V. Grüne Str. 31, 27283 Verden 04231 85129 , Fax 04231/ 800846 IBAN DE 08291526700012467866 [email protected] www.frauenberatung-verden.d e Jahresbericht 2015 Schwangerschaftskonfliktund Schwangerenberatung 1 Im folgenden Jahresbericht steht die Abkürzung SKB für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung . Die SKB ist in den Räumen der Frauenberatung Verden e. V., Grüne Str. 31, Bürozeiten: Montag bis Freitag 9 - 12 Uhr und Dienstag/Donnerstag 14 - 17 Uhr Telefon: 04231- 85129 (Anrufbeantworter) Mail: [email protected] / www.frauenberatung-verden.de Arbeitsbereiche: - Schwangerenberatung § 2 Sch KG und § 2 a SchKG - Schwangerschaftskonfliktberatung §§ 5 und 6 SchKG - Kostenübernahmeanträge “Verhütungsmittel” - „Vertrauliche Geburt „ § 24 Abschnitt 6 SchKG Regine Balk/HP Psychotherapie und Inge Dotschkis-Hillejan/Dipl.-Soz.-Pädagogin 2 Statistik / Zahlenmäßiger Tätigkeitsbericht 2015 Anzahl der Beratungsfälle 333 insgesamt Anzahl der beratenen Frauen in Gruppenberatungen 41 davon Sexualpädagogik 15 Anzahl der beratenen Frauen 333 insgesamt davon Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatung 129 nach §§ 5 und 6 Sch KG davon Anzahl der allgemeinen Beratungen nach § 2 Sch KG zzgl. Anzahl der Beratungen 200 4 nach § 2 a Sch KG 0 zzgl. Anzahl der Beratungen zur „Vertraulichen Geburt“ 3 Die Frauenberatung Verden ist seit 1995 eine anerkannte Beratungsstelle nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. (Schwangerschaftskonfliktgesetz Sch KG) Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5 und 6 Beratungsbescheinigungen nach § 7 Sch KG In der Beratung geht die SKB vom Selbstbestimmungsrecht der Frau aus. Die SKB sieht ihre Aufgabe darin, die Frau bei ihrer informierten Entscheidungsfindung zu begleiten. Dies wird mittels folgender Ansätze gewährleistet: • Personen zentrierter Beratungsansatz • eine grundsätzlich wertschätzende Haltung • ein systemischer Blick auf ihr persönliches Umfeld und die Gesellschaft • Ratsuchende können über den gesamten Beratungsverlauf anonym bleiben • es gibt keine „Spuren“ im Berichtswesen des Gesundheitssystems • Gesprächstermine sind in Krisen sehr kurzfristig möglich • es gibt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Stellen im psychosozialen Netz Die SKB berät Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche über die Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch. Da die ungewollte Schwangerschaft oft erst spät realisiert wird, erfordert der vorhandene Zeitdruck, dass die SKB immer ein Beratungskontingent freihält, um innerhalb kürzester Zeit einen Termin vergeben zu können. Es wird eine Liste von Ärztinnen und Ärzten bereitgehalten, die berechtigt sind einen Schwangerschaftsabbruch nach der Bedenkzeit von drei Tagen und innerhalb der Frist von zwölf Wochen vorzunehmen. Da Schwangerschaftsabbrüche weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen finanziert werden, muss geklärt werden, welche Kosten auf die Frau zukommen. 4 Wenn das Netto-Einkommen der Frau 1053 € nicht übersteigt, kann die Frau einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen beantragen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 249 € für jedes Kind und Mietkosten, die für sie und ihre Kinder über 309 € hinausgehen. Es darf jedoch kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung stehen. Über 90 % der beratenen Frauen haben Anspruch auf Kostenübernahme. Der Antrag muss auf jeden Fall vor dem Schwangerschaftsabbruch gestellt werden und erhöht den Zeitdruck der Frau um ein weiteres. Diese Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst. Im Folgenden eine Sammlung von Berichten und Meldungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch weltweit im Jahr 2015: Besorgnis und Entsetzen schreibt die profamilia presse am 1. Dezember 2015. Ein radikaler Abtreibungsgegner erschoss drei Menschen vor einem Familienplanungszentrum in Colorado/USA, neun wurden verletzt. „Es ist unfassbar, zu welchen Schritten fundamentalistische Gegner der Selbstbestimmung von Frauen fähig sind“, sagte Prof. Dr. Daphne Hahn, Vorsitzende des pro familia Bundesverbandes. (profamiliapresse 01.12.15) (Weserkurier 30.11.15) Hashtag #ShoutYourAbortion hier berichten tausende Frauen aus den USA über ihre Entscheidung für eine Abtreibung. Die Aktion soll Frauen stärken, Abtreibung enttabuisieren und Abtreibungsgegnern den Kampf erschweren, sagte Amelia Bonow, Mitgründerin der Kampagne in der 'NewYorkTimes'. (FrauenSicht 04.12.15) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Abtreibungsgegner Ärzte denunzieren dürfen und deren Namen und Adresse veröffentlichen können. Damit wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BverfG) aufgehoben. (FrauenSicht 15.12.15) Rebecca Gomperts arbeitet mit den 'Woman on Waves' und verhilft Frauen in Marokko, Portugal, Spanien und Irland zu einer sicheren Abtreibung indem sie mit ihrem Schiff bis in internationale Gewässer hinausfährt. Dort gelte dann niederländisches Recht. Im Sommer schickte die Gruppe 'Woman on Waves' 'Cocia Bassia' eine Drohne mit Medikamenten zum Abbruch nach Polen. Die deutsche Polizei konfiszierte die Fernsteuerung und erstattet Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das 5 Arzneimittelgesetz, weil die Abtreibungspille verschreibungspflichtig ist. Laut 'Women on Waves' lag eine ärztliche Verschreibung vor. (FrauenSicht 07.07.15) (TAZ 29.06.15) (Die Zeit N°45 vom 05.11.15) In Spanien dürfen Apotheker die „Pille danach“ verweigern. Spanien hat ein liberales Abtreibungsgesetz gegen das die katholische Kirche mobilisiert. Viele Ärzte verweigern aus Gewissensgründen Abtreibungen, schreibt der 'Telegraph'. Auch in Italien nehmen immer mehr Ärzte unter, Berufung auf ihr Gewissen, keine Abtreibungen mehr vor. (FrauenSicht 16.05.15) Im katholischen Lateinamerika gelten noch härtere Abteibungsgesetze. Sie sind ein Drama vor allem für sehr junge Schwangere (Kinderschwangerschaften) und für Vergewaltigungsopfer. Eine 10jährige, die missbraucht wurde, muss das Kind austragen. (Die Zeit N°28 vom 09.07.15) (Weserkurier 15.05.15) 10.000 Menschen zogen am 26.09.15 durch Dublins Straßen um für eine Lieberalisierung des Schwangerschaftsabbruchgesetztes zu demonstrieren. (Profamilia newsletter) Frauen wird der Abbruch in Irland selbst dann verweigert, wenn der Fötus nicht lebensfähig oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist. (Weserkurier 10.06.15) Amnesty International prangert das restriktive Abtreibungsgesetz in Irland an. (TAZ 10.06.15) Frauen bereuen nicht: sondern beweisen Entscheidungssicherheit Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen, bereuen den Entscheid auch später nicht. Das geht aus einer US-Studie der University of California hervor. 667 Frauen zwischen 2008 und 2010 wurden regelmäßig befragt. Gefühle der Erleichterung waren stärker als Reue, Ärger, Trauer oder Schuldgefühle. 95 % sprechen von einer „richtigen Entscheidung“. Die Ergebnisse widerlegen Behauptungen, dass der Abbruch zu späteren psychischen Beeinträchtigungen führt. Sie zeigen auch wie wesentlich soziale Akzeptanz für das emotionale Wohlbefinden der Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch ist. (profamiliamagazin4/2015) (Online-Fachjournal PLOS One) (FrauenSicht 26.08.15) 6 In Liechtenstein werden Frauen in Zukunft nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Eine Strafbarkeit liegt aber weiter vor, sodass die Frauen weiter ins Ausland gehen müssen. (profamilia newsletter) Luxemburg erhält eine reine Fristenregelung (profamilia newsletter) Weltweit können Millionen Menschen nicht frei entscheiden, mit wem sie Sex haben, wen sie heiraten oder ob sie Kinder haben möchten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International setzt sich mit der globalen Kampgne 'My Body, My Rights' für den Schutz der sexuellen und reproduktiven Rechte ein. (www.amnesty.org) (Dr. med. Mabuse 215 Mai/Juni 2015) G Gemeinsam mit dem AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit), dem bff (Bundesverband Frauen gegen Gewalt) und vielen Anderen im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung haben wir gegen den sogenannten „Marsch für das Leben“ am 19.09.15 an der Kundgebung „Mein Körper Meine Verantwortung Meine Entscheidung – Leben und Lieben ohne Bevormundung,“, in Berlin teilgenommen. 7 Die Forderungen unter http://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/ lauteten: - eine geschlechter- und kultursensible Sexualaufklärung für alle - Informationen und den Zugang zu Verhütung: Verhütungsmittel als Kassenleistung - die kostenfreie Vergabe der 'Pille danach' für alle - den uneingeschränkten Zugang zum legalen Schwangerschaftsabbruch und die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch - die vollständige Anerkennung aller Formen des Zusammenlebens - soziale und ökonomische staatliche Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden, damit sie ihre eigene Lebesplanung aufrecht erhalten können. (siehe Anlage im Anhang) Trotz „guter“ Verhütung: Unbeabsichtigte Schwangerschaften lassen sich nie ganz vermeiden. 17,7 Prozent aller Schwangerschaften wurde als ausdrücklich „ungewollt eingetreten“ bezeichnet. Von den ausdrücklich als „ungewollt“ bezeichneten Schwangerschaften wurde mehr als jede zweite (57 %) dennoch ausgetragen. Schwangerschaften, die in ungünstig eingeschätzten Lebensphasen und unter ungünstigen Lebensumständen eintreten, sind häufiger ungewollt und sie führen häufiger zu Schwangerschaftsabbrüchen. Die berufliche und finanzielle Unsicherheit erhöht ebenfalls die Wahrscheinlichkeit ungewollter Schwangerschaften und wird von einem Fünftel als Grund für den Abbruch einer Schwangerschaft genannt. Gesundheitliche Belastungen können dazu führen, dass Verhütungsmittel nicht wirksam sind und Schwangerschaften häufiger ungewollt eintraten. Sie waren bei jeder dritten Schwangerschaft, die in einem Alter von über 34 Jahren eintrat, der Hauptgrund für einen Schwangerschaftsabbruch. 8 Fortbildung Weil Professionalität der Anspruch ist, wird die fachliche Qualifikation der SKB durch regelmäßige externe Supervision sowie Fort- und Weiterbildung kontinuierlich erweitert. Als anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle müssen die Mitarbeiterinnen gemäß Nr. 3.2. der Richtlinie regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und diese dem niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie nachweisen. Professionalität in der Beratung verstetigten die Mitarbeiterinnen im Jahre 2015 durch Teilnahme an folgenden Fachfortbildungen: 17./18.04.15 Jubiläumstagung des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik in Bremen (Diakonisches Werk Württemberg) 20. - 22.05.15 Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik in Frankfurt (pro familia Bundesverband) 18.09.15 Fortbildungskongress Geburtshilflicher Dialog in Hannover „Aktuelle und praktische Aspekte für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“ (Niedersächsischer Hebammenverband u.A.) 05./06.03.15 Kongress Armut und Gesundheit in Berlin . Hier hat Frau Balk den Vortrag: „Verhütungsmittelversorgung – Realität im ländlichen Raum“ gehalten.. Einzusehen unter: http://www.armut-und-gesundheit.de/Online-Dokumentation.17900.0.html siehe dort unter: „Gesundheit gemeinsam verantworten – Unterschiedliche Perspektiven“ Versorung und Selbsthilfe – Workshop 95 - Zugang zu Verhütungsmitteln mit Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Dr. Ines Thonke und Regine Balk. (siehe Anlage im Anhang) Dieser Artikel wurde in gekürzter Fassung auch im PariReport veröffentlicht. 9 Gruppenberatungen 2015 bot die SKB folgende Gruppenberatungen zur Vermeidung von Schwangerschaftskonflikten inklusive einer umfassenden Verhütungsberatung an: - für die Teilnehmerinnen der berufsvorbereitenden Maßnahme der Deutschen Angestellten Akademie / DAA - für die Mädchengruppe des Bürgertreff Hoppenkamp - zweimal für die 7. Klassen der Klaus-Störtebeker-Schule - für die Teilnehmerinnen des Workshops „einfach verhüten“ - für die La Leche Liga und die Stillgruppe im Geburtshaus Walsrode - für Teilnehmerinnen des Workshops „Alte Verhütungsmittel neu entdeckt“ - für Mädchen anlässlich des Mädchen-Zukunftstages „Girls-Day“ Mädchen müssen die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren eigenen Rollenbildern intensiv auseinandesetzen zu können. Lebensplanung ist ein direktes Pendant zur Berufsorientierung, findet jedoch im Lehrplan kaum Berücksichtigung. Hier war neben einem 'Wen-Do-Einführungskurs' eine Lebenswegplanung wichtig um den Mädchen eine Idee davon mitzugeben, ob sie später einmal Kinder wollen und wenn 'ja' wann sie Kinder wollen. Dafür ist eine umfassende Verhütungsberatung notwendig. Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen Häufig werden Verhütungsmittel falsch eingesetzt. Die Beratung beim Gynäkologen oder der Gynäkologin ist oft nicht ausreichend. Deshalb begrüßen wir Bemühungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die u.A. eine kostenlose Download App für Smartphones unter dem Namen: „Vergiss mein nicht“ anbietet. Eine kostenfreie Wahlfreiheit bei Verhütungsmitteln gibt es lt. Gesetz - aber die Praxis zeigt, dass FrauenärztInnen so gut wie nie die Spirale verschreiben – und wenn: muss die junge Frau, oft noch Schülerin/Auszubildende/Studentin, das Einsetzen der Spirale von mind. 86 € selbst finanzieren, denn die Kasse zahlt nur die Spirale, nicht aber das Einsetzen. 10 Sexualpädagogik ist eine Aufgabe der Bildung Deshalb besteht das Angebot weiter für die Mädchen der Schulklassen 7 – 10 an einer Präventionsveranstaltung teilzunehmen. Das pädagogische Konzept sieht vor, dies in der SKB, ohne Lehrerin und nicht in der Schule anzubieten, damit die Mädchen einmal eine Beratungsstelle „von innen“ erlebt haben und angstfrei alle Fragen stellen können, die gemeinsam mit Jungen im Aufklärungsunterricht zu kurz kommen. Neben altersgerechten Informationen geht es in vertrauensvoller Atmosphäre um Bedürfnisse, Fragen und Probleme der Jugendlichen. Einfühlsam und wertschätzend arbeitet die SKB in diesem Sinne präventiv gegen ungewollte Schwangerschaft, sexuelle Gewalt, sexuell übertragbare Krankheiten, Erhaltung der Fertilität usw. Zur Sexualpädagogik gehört außerdem die Arbeit mit Multiplikatorinnen. Zu allen Themen der Sexualerziehung, zu sexueller Entwicklung, sexueller Identität, Aufklärung, Pubertät, Prävention sexueller Gewalt werden Fachgespräche für Alle die mit Jugendlichen arbeiten, angeboten. Respekt für Vielfalt gehört zum Bildungsauftrag: Bis heute ist das 'Coming-out' in der Familie einer der schwierigsten Schritte. Ist er geschafft, müssen sich nun die Familienmitglieder mit ihrem 'Coming-out' als Angehörige auseinandersetzen. Hierzu bieten wir Beratung an. Schwangerschaftsabbruch und Migration Eine neue Studie der BZgA „Frauen leben – Familienplanung und Migration“ hat gezeigt, dass Schwangerschaftsabbrüche in Migrationsgruppen deutlich stärker verbreitet sind: Bezogen auf jeweils 100 Frauen haben durchschnittlich 27 türkische, 48 osteuropäische und 9 deutsche Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen. Dieses macht erforderlich, dass die SKB auch in Zukunft Informationsmaterial in verschiedenen Muttersprachen vorrätig hat. Interkulturelle Kompetenz ist für die Fachberaterinnen unerlässlich. Beratungskompetenz und interkulturelle Kompetenz erfordern in den Schnittmengen: Sensibilität, Empathie, Ambiguitätstoleranz, Respekt und Toleranz. 11 In der Datenbank des Projektes: Internetportal „Gesundheit für MigrantInnen in Niedersachsen“ der „Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin in Niedersachsen e.V.“ (www.geminie-online.de) ist die Frauenberatung Verden als Beratungsstelle, die auf Wunsch eine Dolmetscherin stellt, gelistet. Allein gelassen im Landkreis Verden werden Schwangere Migrantinnen ohne Papiere.. Leider muss die SKB in der Beratung feststellen, dass es Verdener FrauenärztInnen gibt, die die Unwissenheit von Asylsuchenden ausnutzen und sogenannte 'IGEL' Leistungen anbieten, wodurch die Frauen mit der Bezahlung der Rechnung allein gelassen werden. Es ist nichts leichter als einer Schwangeren eine Vorsorgeuntersuchung zum Wohle des Kindes anzubieten. Jede Frau möchte 'das Beste' für ihr Kind. Auch wird die Spirale oft viel zu früh entfernt. Helga Seyler schreibt im Profamilia Bericht Nr. 31, dass belegt ist, dass durch die zugelassene Liegedauer von fünf bis sieben Jahren bei der Hormonspirale und bis zu 10 Jahren bei der Kupferspirale, die Verhütungswirkung kein Risiko birgt. Vertrauliche Geburt Das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt – keine Lösung, aber eine Alternative. Hierzu hat die SKB eine Pressemitteilung an die örtlichen Zeitungen herausgegeben. Die SKB berät zur Thematik “Vertrauliche Geburt”. Schwangerenberatungsstellen spielen bei der vertraulichen Geburt die zentrale Rolle, sie steuern und organisieren das gesamte Verfahren. Sie sind dafür besonders geeignet, denn sie beraten schon zu allen Fragen in der Schwangerschaft – auf Wunsch auch anonym – und bieten Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft an. Im Mittelpunkt steht das vertrauensvolle Gespräch mit der Klientin. Die SKB in der Frauenberatung Verden kann einen Herkunftsnachweis erstellen, da sie über qualifizierte Fachkräfte verfügt. Die SKB ist gelistet auf den Beratungsstellenseiten unter www.geburt-vertraulich.de. Die Hilfesuchende kann über das Hilfetelefon 0800 40 40 020 zur SKB gelangen. 12 Das neue Gesetz wird evaluiert. Die SKB ist an dem Forschungsauftrag im Rahmen von Interviews beteiligt. Alle wollen und begrüßen mehr Vernetzungsarbeit, nur gibt es hierfür keine zusätzlichen Ressourcen. D.h. der Verein Frauenberatung Verden e.V. muss immer wieder finanzielle Mittel bereitstellen um z.B. zusätzliche Supervision für die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen, Vernetzungsarbeit und Fortbildungen zur Verfügung zu stellen. Der Bund hat ein komplexes und fachlich anspruchsvolles Gesetz geschaffen, aber die Länder haben keine Verpflichtung zur Finanzierung des notwendigen Beratungsangebotes übernommen. Hier muss nachgebessert werden. Verhütungsberatung In diesem Jahr hat die SKB einmal die „Alten Verhütungsmittel“ in den Fordergrund gerückt. Zum einen, weil das Diaphragma selbstbestimmt angewendet werden kann und zum anderen, weil es eine kostengünstige Alternative darstellt. Der Workshop einer Pro Familia Mitarbeiterin war gut besucht. Ein weiteres Angebot war ein Workshop am Vormittag unter der Überschrift „Einfach verhüten“. Auch dieses Angebot wurde gut angenommen. Es gibt die „Pille danach“ jetzt endlich ohne Rezept in der Apotheke Die „Pille danach“ unterdrückt oder verzögert den Eisprung, sodass eine Befruchtung verhindert wird. Die „Pille danach“ müssen Frauen nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr so rasch wie möglich einnehmen. Wenn das Präparat ohne Rezept aus der Apotheke geholt wird, muss es auch von unter 20-jährigen selbst bezahlt werden. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die 13 Krankenkassen besteht nur mit Rezept und nur für Frauen unter 20 Jahre. Es gibt zwei Wirkstoffpräparate. Einmal das teurere Ulipristal und dann das seit jahrzehnten erforschte Levonorgestrel, mit langjährigen Empfehlungen der WHO, das zwischen 16 und 18,50 € kostet. Wichtig ist noch einmal zu betonen: Durch „die Pille danach“ wird keine Schwangerschaft abgebrochen. Das in der Pille enthaltene Levonorgestrel verhindert, beziehungsweise verzögert lediglich den Eisprung. Es handelt sich also um eine Notfallverhütung, nicht um einen Abbruch. Durch die Freigabe der Pille danach kamen zusätzliche Beratungsnachfragen auf uns zu. Wichtig ist, dass die Pille danach nicht bis zur nächsten Regelblutung wirkt. Es muss also für den Rest des Zyklus unbedingt zusätzlich verhütet werden. Die „Spirale danach“ wird als sichere und wirksame Methode zur Nachverhütung auch für junge Frauen empfohlen. Dazu wird das Kupfer IUP's bis 5 Tage nach einem ungeschütztem Verkehr eingelegt. Leider informieren nur wenige GynäkologInnen über diese postkoitale Methode. Fast jede Schwangerschaftskonfliktberatung der SKB beinhaltet auch eine Verhütungsberatung.. Denn die „Panne“ führt nicht selten zu einer totalen Verunsicherung. Die Frauen trauen ihrem eigenen Körper nicht, denn oft werden sie trotz Verhütung schwanger. Das Angebot der Frauenberatung ist auf der BZgA website „familienplanung.de“ zu finden. Die Anfragen nach Beratung von Betroffenen, ihren Eltern und Gruppen nach Verhütungsberatung in einfacher Sprache gehören selbstverständlich zu den Aufgaben der SKB. 14 Kostenübernahmeanträge: “Verhütungsmittel” Oder: „Menschenrechte haben kein Geschlecht“ (Hedwig Dohm 1831- 1919) Seit dem „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ von 2004 übernehmen die Krankenkassen keine ärztlich verordneten Verhütungsmittel mehr und von den so genannten „Hartz IV Leistungen“ müssen die Kosten für Verhütung aus dem schon viel zu niedrigem Satz angespart werden. In der täglichen Beratungspraxis wird deutlich, dass Menschen mit geringem Einkommen zunehmend auf billigere und unsichere Verhütungsmethoden zurückgreifen. Ein Schwangerschaftsabbruch könnte oft verhindert werden. Verhütung ist damit vom sozialen Status abhängig. Das Menschenrecht auf freie Wahl der Verhütungsmethode, die größtmögliche Sicherheit bietet und individuell gesundheitlich verträglich ist, ist nicht mehr für Alle garantiert.. Davon betroffen sind besonders Frauen, die in der Ausbildung sind, studieren oder Arbeitslosengeld II erhalten. Dazu schreibt der UN-Weltgipfel in seiner Resolution 60/1 „Wir sind nach wie vor überzeugt, dass Fortschritte für Frauen Fortschritte für alle sind“. Gemeinsam mit dem Paritätischen, der auf seinem 'Werte Diaolog 2015' feststellte: „Wohlfahrtsarbeit ist Widerstandsarbeit“ , fordern wir deshalb kostenfreie Verhütungsmittel für einkommensschwache Menschen (siehe Anhang). Eine Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Bretthauptschen Stiftung ist sehr wichtig als regionale Notlösung. Leider ist diese Möglichkeit erst sehr wenigen Frauen bekannt und eine Kostenübernahme auch nicht immer gewährleistet. Hinzu kommt, dass in diesem Jahr die Mittel bereits im Oktober verbraucht waren. Der Bedarf also größer wird. Politische Lösungen auf Bundesebene müssen dringend erreicht werden. Die Gesundheits- und Menschenrechtsgefährdung ist zu skandalisieren. Das Menschenrecht auf Nicht-Diskriminierung gehört zu den Prinzipien. Sie müssen ohne Abstriche unverzüglich umgesetzt werden. 15 „Wunschkinder“ Rund 100000 Menschen in Deutschland sind durch Samenspende gezeugt worden. Nur ein Bruchteil von ihnen weiß, dass ihr Vater nicht ihr biologischer Vater ist. Zurzeit bezahlen die Krankenkassen lediglich Paaren mit Trauschein die Kosten für eine künstliche Befruchtung. Andere zahlen bis zu 5.000 €. Die Kryokonservierung von Eizellen aus sozialen Gründen - „Social Freezing“ - ist insbesondere für an Krebs erkrankten Frauen in den letzten Jahren entwickelt worden, um ihnen die Möglichkeit zu erhalten, später eigene Kinder zu bekommen. Inzwischen zahlen US-Firmen Mitarbeiterinnen Geld, damit sie ihre Eizellen einfrieren und den Kinderwunsch aufschieben. Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatung warnen: Es ist die perfekte Ausbeutung. Der Druck zur Selbstoptimierung wird noch größer, er reicht jetzt bis in die Eierstöcke. Das 'social Freezing' als medizinische Lösung für gesellschaftliche Probleme angeboten wird, erschwert den Frauen berufliche Anforderungen und Karrierewünsche mit der Versorgung von Kindern zu vereinbaren und individualisiert das Problem. So stehen einer geringen Wahrscheinlichkeit des Nutzens ein hoher finanzieller Aufwand sowie eine Behandlung mit nicht unerheblichen Belastungen und Risiken gegenüber. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig plant, dass künftig auch unverheiratete Paare staatliche Zuschüse für künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen können. (Verdener Aller Zeitung 18.05.15) 16 Schwangerenberatung nach § 2 und § 2a SchKG Beratungsangebot § 2 – Beratung (1) Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den § 1 Abs. 1 genannten Zwecken in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen. (2) Der Anspruch auf Beratung umfasst Informationen über: 1. Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, 2. bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben, 3. Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung, 4. soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt, 5. die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen, 6. die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken, 7. Lösungsmöglichkeiten für psycho-soziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, 8. rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption. Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und 17 bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen. Auf Wunsch der Schwangeren sind Dritte zur Beratung hinzuzuziehen. (3) Zum Anspruch auf Beratung gehört auch nach die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes (Auszug SchKG) Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Beratung Eine Aufgabe der psycho-sozialen Schwangerenberatung besteht darin, werdende Mütter und Eltern zu unterstützen, sich selbst als handelnde und entscheidende Personen wahrzunehmen, so dass sie eine Entscheidung finden, die ihrer Lebenssituation entspricht und mit der sie langfristig leben können. Die SKB Verden hat diesbezüglich einen sehr guten Ruf. Es wird seit langem mit Standards gearbeitet. Diese müssen aber stets weiterentwickelt werden . Die SKB Verden wird als zentrale Beratungsstelle im Landkreis wahrgenommen und ist ausgelastet. Schwangerschaft ist keine Krankheit - das gilt es zu vermitteln. „Die normale Geburt“ soll in die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen werden. Das fordert der Chefarzt einer Berliner Entbindungsklinik mit einer Hebamme. Sie begründen ihre Initiative damit, dass eine „technikorientierte Überwachung“ von Schwangerschaft und Geburt zunehmend menschliche Zuwendung und Betreuung ersetze. Gen-ethischer Informationsdienst GID Nr. 222 Was hat Volkswagen mit guter Geburtshilfe zu tun? ….ich wage mal einen Vergleich: Die Mitarbeiter von Volkswagen produzieren unter guten Bedingungen und bei guter Bezahlung ein schlechtes Produkt. Wir Hebammen helfen bei schlechten Bedingungen und schlechter Bezahlung gesunden Kindern auf die Welt und gewährleisten Sicherheit für Mutter und Kind, so gut es in unserer Macht steht. Ein schlechtes Produkt, vom Autohersteller wissentschaftlich produziert, führt zu einem weltweiten Aufschrei. Bei uns ist ein schlechtes „Produkt“ eine Katastrophe, die wir unter allen Umständen vermeiden wollen; so etwas können und wollen wir uns nicht leisten.... (Susanne Steppat, DHV Beirätin, Hebammenforum 11/2015). Ganz aktuell wurde folgende Richtlinie, die freiberufliche Hebammen betrifft, eingeführt: Ist eine Schwangere über ihrem Geburtstermin, verlangen die Krankenkassen eine Entscheidung des behandelnden Frauenarztes, wo die Schwangere entbinden sollte. Eine unglaubliche Bevormundung der Hausgeburtshebammen. Alle Beratungsangebote nach § 2 SchKG standen auch 2015 den Schwangeren zur Verfügung und wurden optimiert durch 1 x vierteljährlich stattfindende Informationsabende für werdende Eltern zum Thema: „Selbst – sicher in der Schwangerschaft“... .finanzielle und soziale Hilfen.... in der Schwangerschaft. Im Durchschnitt nutzten 12 TeilnehmerInnen pro Abend dieses zusätzliche Angebot. 18 Die NutzerInnen der Beratung nach § 2 SchKG finden den Weg zur Frauenberatung über unterschiedliche Zugänge: - BZgA: Verzeichnis: „Frühe Hilfen“ - Fachzeitschriften, z.B. “Wo bekomme ich mein Baby” u.a. - Flyer und Veranstaltungskalender der Frauenberatung - Frauenzeitung „HELENE“ aus Rotenburg - Kooperationen mit Beratungsstellen, ÄrztInnen, Hebammen und Behörden - Leitfaden für Schwangere des Landkreises Verden - Örtliche Printmedien - Persönliche Empfehlungen - Präsenz im Internet, z.B. bei der BZgA im Beratungsstellenverzeichnis - Verlinkungen - Website: www.frauenberatung-verden.de Beratungsinhalte Das Elterngeld und seit 01.07.2015 auch das ElterngeldPlus (heißt: u. a. Verlängerung der Bezugsdauer, wenn beide Partner 4 Monate gleichzeitig bis zu 30 Stunden Teilzeit arbeiten) wird in jede Schwangerenberatung ausführlich mit einbezogen. 14 Monate Anspruch auf Elterngeld besteht für Alleinlebende oder bei Paaren, wenn der Partner mindestens 2 Monate Elternzeit mit einplant. ElterngeldPlus Beratungen werden danach geprüft, ob es eine Kombination von Elterngeld und ElterngeldPlus geben sollte bzw. welches Modell am Günstigsten ist. Paarberatungen bilden einen kontinuierlichen Anteil in der Beratung. Mit Blick auf die Veränderungen durch ElterngeldPlus in 2015 gibt es jetzt schon zusätzliche Beratungsbedarfe. 14 % der Neuanträge beziehen sich auf ElterngeldPlus bundesweit. In Niedersachsen nutzen bereits 18,2 % ElterngeldPlus. Im ausgewerteten dritten Quartal 2015 haben 83 % Mütter und 17 % Väter bundesweit Elterngeld bezogen. (Destatis) Väter in Niedersachsen nehmen durchschnittlich 4,5 Monate Elternzeit. Im zweiten Quartal 2015 waren 9094 Väter in Elternzeit. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat zu dieser obigen prozentualen Verteilung wichtige Ergebnisse in seinem Band 48 „Familienleitbilder in Deutschland – Kulturelle Vorstellungen zu Partnerschaft, Elternschaft und Familienleben“ präsentiert: 19 Befragung von 5000 zufällig ausgewählten Personen zwischen 20 und 39 Jahren. Einige Ergebnisse: - Hoher Erwartungsdruck an Mütter, für die Kinder da zu sein; Über drei viertel der Befragten sind der Ansicht, dass Mütter nachmittags Zeit haben sollten, um ihren Kindern beim Lernen zu helfen. - Für die Mehrheit heißt Vatersein ernähren und erziehen, aber im Alltag droht die Retraditionalisierung. Und noch einmal VÄTER: Das Bundesgerichtshofurteil von 2015 über Samenspender: Samenbanken müssen Auskunft über Samenspender geben. Jetzt geht die Sorge um, dass Spender wegbleiben. Vielen ist der biologische Vater wichtig, auch wenn der soziale Vater das Leben letztlich geprägt hat. Noch mehr Neuankömmlinge – wir schaffen das ! Das BiB hat auch eine Steigerung der Geburtenrate in den letzten 3 Jahren errechnet; Sie liegt jetzt bei 1,47 %. 2013 gab es 62879 Geburten; 2014 66406 Geburten. Die Ursachen dafür sind sicherlich vielfältig. Ob diese Steigerung solide analysiert werden kann bleibt fraglich. Idealerweise hat Fortpflanzung mit Spaß und Sinnlichkeit und Entspannung zu tun. Zu „Kita und Kinderwunsch“ gibt es folgende Meldung aus „Freitag“ vom 16.05.15: „200 Milliarden Euro verteilt der Staat jährlich an die Familien, davon 41 Milliarden an Kindergeld; 20 Milliarden kostet das Ehegattensplitting, das eigentlich noch viel teurer ist, wenn man die Aufwendungen hinzurechnet, die für nicht erwerbstätige oder teilzeitarbeitende Frauen im Alter von Grundsicherung fällig werden. Auf den Kinderwunsch hat das Kindergeld, so eine Studie des Familienministeriums, wenig Auswirkungen. Viel wichtiger ist die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Dafür gibt das Bundesfamilienministerium aber nur 19 Milliarden Euro aus.“ Die Betreuungsquote im LK Verden liegt bei den unter 3-jährigen lt. Statistischem Monatsheft Niedersachsen 9/15 bei 27,4 % in 2014. Die Bundesstiftung „Mutter & Kind“ wollte als ein Ergebnis aus ihrer Studie über die „Wirksamkeit der Hilfen für Schwangere in Notlagen“ zusammenfassend präsentieren, „….das die Stiftungsgelder der ganz entscheidende Baustein sind, um eine Schwangerschaft auszutragen“. Wir haben Widerspruch beim Bundesministerium gegen diese Aussage, die auf der Website der Bundesstiftung „Mutter & Kind“ stand, eingereicht und klargestellt, dass eine Antragstellung für o.g. Hilfen erst nach der 13. Woche möglich ist und somit niemals eine Entscheidungshilfe ist oder sein kann. Eine ideologisch gefärbte 20 Aussage war das, die das genaue Lesen der Studie überhaupt nicht hergibt. Nach ca. einem Jahr wurde diese Zusammenfassung von der Website genommen. Ein Erfolg! Positiv zu erwähnen bleibt noch unser erfolgreicher Widerstand gegen das Betreuungsgeld. Gekippt wurde diese Verordnung vom BVG am 21.07.15. Die Begründung: Ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Was diesbezüglich weiterhin passiert ist jetzt Ländersache. Armut Frauen/Familien im SGB II-Bezug wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet; d.h. die Familien haben mit ihren Kindern kein zusätzliches Einkommen durch das Elterngeld. Jutta Franz, Dipl. Pädagogin und Lehrbeauftragte an der Hochschule Merseburg in pro familia 1/2011: „Das frühere Erziehungsgeld wurde als „Anerkennung der elterlichen Leistung“ verbrämt und allen Eltern zugestanden. Das aktuelle Elterngeld ist tatsächlich eine Art Entgeltleistung. Dass dieser Paradigmenwechsel aber nun an den Frauen die ALG II beziehen konsequent vollzogen wird, während Hausfrauen davon unberührt bleiben, ist nicht nur unlogisch, sondern ein sozialpolitischer Fehltritt“. Einmalige Hilfen im SGB II, wie Babyausstattung, Umstandskleidung etc., sind absolut nötig und werden häufig erst nach mehrmaligem Intervenieren von der SKB und der Schwangeren von dem LK Verden bewilligt. Durch die anhaltende, schwierige wirtschaftliche Lage und die hohe Erwerbslosigkeit von Frauen mit kleinen Kindern, geraten alleinerziehende Frauen und Familien mit mehr als einem Kind in verstärkten finanziellen Druck bzw. in immer enger werdende finanzielle Situationen, in denen nicht einmal mehr der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann. Ich muss wegen der Kinder beim Beruf / bei der Ausbildung zurückstecken, sagen in Deutschland 43% der Alleinerziehenden; in Frankreich 9% .(Allensbacher Archiv IfDUmfragen 6127 und 11004, 2013). 21 Entsprechend hoch bleibt der jeweilige Hilfebedarf rund um Schwangerschaft und Geburt. Den „Löwenanteil“ machen Beratungen über finanzielle Hilfen aus. Der Deutsche Kinderschutzbund geht davon aus, dass 2030 fast die Hälfte aller Kinder/Familien als arm bezeichnet werden könnten. Heute sind es 2,5 Millionen von 12 Millionen Kindern. Der Hartz IV-Satz weist 6,73 € für die monatliche Gesundheitspflege eines Kindes aus. Das Kindergeld liegt 400 Euro unter dem Existenzminimum eines Kindes. Deutscher Kinderschutzbund (Publik-Forum 5/15). Familienministerin Cornelia Rundt: „Die Armutsgefährdungsquote liegt besonders bei kinderreichen Familien mit 27,9 % und bei Alleinerziehenden mit 44,2 % viel zu hoch“. (website: familie-mit-zukunft.de, März 2014) EU-Statistik 2014: 69,5% Arbeitslose in Deutschland sind armutsgefährdet. Und es gibt nach wie vor Ungeregeltes bei der Elternzeit: Die Eltern von Frühgeborenen forderten vergeblich durch eine Petition, die abgeschmettert wurde, die Elterngeldregelung auszuweiten. “Frühchenmütter” verlieren bis zu viereinhalb Monate ihrer Elternzeit, wenn ihr Kind vor der 34. SSW zur Welt kommt. Im Durchschnitt kommen 63.000 Frühchen in Deutschland vor der 37. Woche zur Welt. Eine weitere gravierende Benachteiligung von Frühchen ist der Personalmangel in den Krankenhäusern. D.h. im schlimmsten Fall kann es auch zu „Frühchen-Geburten“ kommen, weil die langen Liegezeiten der Schwangeren finanziell nicht lukrativ sind und dazu der Personalmangel zusätzlich zu Buche schlägt. Auch Infektionen sind häufig auf Personalmangel zurückzuführen. Stiftungen Bundesstiftung „ Mutter und Kind “ und „ Familie in Not “ Wöchentlich wenden sich schwangere Frauen oder Familien an die Frauenberatung um Gelder aus den o.g. Stiftungen zu beantragen. Die Voraussetzungen werden geprüft und die Anträge zur Weiterleitung an die Landesstiftung nach Hannover entgegengenommen. Eingebettet sind diese Antragstellungen in einstündige, umfassende Beratungen. Ferner werden alle Vorgänge verwaltet und bis zur Abwicklung begleitet. 22 Die Bundesstiftung wertete 2012 die Rückmeldung von 986 von 1.339 befragten Schwangerenberatungsstellen dahingehend aus, dass die Bundesstiftung in 89% „Türöffnerin“ zu den Beratungsstellen ist. Die Bundesstiftung“ Mutter und Kind“ (Stiftungsgelder während der Schwangerschaft) wird am häufigsten nachgefragt. Die Stiftung „Familie in Not“ unterstützt nur nach dem dritten Kind bei sehr extremen Situationen (Katastrophen, Brände, Unfälle etc.). Die Bewilligungsentscheidung beträgt in der Regel weniger als einen Monat. Schwangerenberatung und Pränatale Diagnostik (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) § 2a Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) geändert worden ist. § 2a Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen (1) Sprechen nach den Ergebnissen von pränataldiagnostischen Maßnahmen dringende Gründe für die Annahme, dass die körperliche oder geistige Gesundheit des Kindes geschädigt ist, so hat die Ärztin oder der Arzt, die oder der der Schwangeren die Diagnose mitteilt, über die medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund ergeben, unter Hinzuziehung von Ärztinnen oder Ärzten, die mit dieser Gesundheitsschädigung bei geborenen Kindern Erfahrung haben, zu beraten. Die Beratung erfolgt in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen. Sie umfasst die eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen. Die Ärztin oder der Arzt hat über den Anspruch auf weitere und vertiefende psychosoziale Beratung nach § 2 zu informieren und im Einvernehmen mit der Schwangeren Kontakte zu Beratungsstellen nach § 3 und zu Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbänden zu vermitteln. (2) Die Ärztin oder der Arzt, die oder der gemäß § 218b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs die schriftliche Feststellung über die Voraussetzungen des § 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs zu treffen hat, hat vor der schriftlichen Feststellung gemäß § 218b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs die Schwangere über die medizinischen und psychischen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs zu beraten, über den Anspruch auf weitere und vertiefende psychosoziale Beratung nach § 2 zu informieren und im Einvernehmen mit der Schwangeren Kontakte zu Beratungsstellen nach § 3 zu vermitteln, soweit dies nicht auf Grund des Absatzes 1 bereits geschehen ist. Die schriftliche Feststellung darf nicht vor Ablauf von drei Tagen nach der Mitteilung der Diagnose gemäß Absatz 1 Satz 1 oder nach der Beratung gemäß Satz 1 vorgenommen werden. Dies gilt nicht, wenn die 23 Schwangerschaft abgebrochen werden muss, um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren abzuwenden. (3) Die Ärztin oder der Arzt, die oder der die schriftliche Feststellung der Indikation zu treffen hat, hat bei der schriftlichen Feststellung eine schriftliche Bestätigung der Schwangeren über die Beratung und Vermittlung nach den Absätzen 1 und 2 oder über den Verzicht darauf einzuholen, nicht aber vor Ablauf der Bedenkzeit nach Abs. 2 Satz 2. Wird eine Schwangerschaft ganzheitlich betrachtet, so ist sie ein Prozess, der sich auf der körperlichen, seelischen und sozialen Ebene einer Frau vollzieht. Eine Schwangerschaft bedeutet eine Zeit der Hoffnung, des Wachstums und Entstehens. Die gesellschaftliche Entwicklung der routinemäßigen Anwendung und Ausweitung vorgeburtlicher Diagnoseverfahren im Rahmen der medizinischen Schwangeren Vorsorge nimmt zu. Das Angebot pränataler Diagnostikverfahren suggeriert schwangeren Frauen, dass gesunde Kinder machbar seien und bürdet ihnen gesellschaftlich die Verantwortung für die Gesundheit des Kindes auf. Dadurch werden Schwangerschaften medizinisch zu einem risikoträchtigen Zustand erklärt! Zu beobachten ist derzeit, dass der soziale Druck auf schwangere Frauen, die zur Verfügung stehenden pränatalen Diagnostikverfahren in Anspruch zu nehmen, zunimmt. Schwangere Frauen ab 35 Jahre, die eine Fortführung der Schwangerschaft erwägen, sind verunsichert bei dem Thema Risikoschwangerschaft und der Frage der Inanspruchnahme diagnostischer Methoden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Alter der Schwangeren das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen nur leicht erhöht. Das Alter spielt heute - obwohl es die Wahrscheinlichkeit einer Chromosomenanomalie beim Neugeborenen stark erhöht kaum noch eine Rolle bei der Entscheidung der Frauen, ob PND in Anspruch genommen wird oder nicht. Da ältere Frauen sich weder hinsichtlich des Risikos für Schwangerschaftskomplikationen noch hinsichtlich des Beratungsbedarfs zu PND stark von den jüngeren unterscheiden, scheint aus medizinischer Sicht die Entwicklung eines speziellen Medienangebotes für Spätgebärende nicht unbedingt notwendig zu sein. Beratungs- und Informationsbedarf ergibt sich aber nicht nur aus medizinischen Risikolagen, sondern auch aus besonderen Lebensumständen und Problemlagen. Es stellt sich die Frage, inwieweit Schwangere ab 35 Jahre - ähnlich wie die sehr jungen Schwangeren unter 20 Jahre - sich jenseits der medizinischen Überlegungen in einer 24 besonderen Lebenslage befinden, die einen höheren Informations- und Unterstützungsbedarf impliziert. (BZgA FORUM 3-2008). Tatsache ist: Jede zweite Schwangere in Deutschland wird als Risikopatientin eingestuft, aber tatsächlich kommen 97 % aller Neugeborenen gesund zur Welt! Die Schwangerenberatung tritt ein für: - Eine Schwangerenbegleitung, die sich nicht an „Risiken“ orientiert, sondern Frauen darin unterstützt „in guter Hoffnung“ zu sein - Umfassende Aufklärung und Beratung vor und nach jeder vorgeburtlichen Diagnostik - Sicherstellung behandlungsunabhängiger Beratung - Recht auf Nicht-Wissen Unsere Forderungen: - Keine aussondernde Pränataldiagnostik in der Schwangerenvorsorge - Ausreichende Unterstützung für Eltern bei der Inklusion/Integration bei Kindern mit Behinderungen - Eintreten für das Recht auf „Unvollkommenheit“ Die Frauenberatung, hat als Mitglied im „Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik“ an dem Leporello: „Wissen was jetzt gut ist “ mitgearbeitet. Es wird bei vielen Beratungen ausgehändigt und ist als Download auf der Website platziert. 25 Es hat sich bestätigt, dass die Zusammenarbeit mit „Cara“, Beratungsstelle für vorgeburtliche Diagnostik in Bremen, und dem Humangenetischen Institut Bremen nach wie vor wichtig bleibt. In 2012 startete „Cara“ eine Aufklärungskampagne zu vorgeburtlichen Gen-Analysen, die sich bis 2014 fortsetzte, denn seit 3 Jahren ist es möglich anhand einer Blutprobe von Schwangeren den Embryo auf Trisomie 21 zu testen. Trotz einiger Proteste von Menschen, die Erfahrungen mit Menschen mit Down-Syndrom und der Thematik haben, setzt sich dieser Bluttest (Test auf Down-Syndrom) leider nach und nach durch, eine Angstindikation genügt um ihn durchführen zu lassen. Der Test muss z.Zt. mit über 1.000,00 € noch selbst bezahlt werden. Sollte er eine Massenanwendung finden, werden diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen den Test entscheiden. In absehbarer Zeit werden auch andere genetisch bedingte Veränderungen in der Schwangerschaft feststellbar sein. Die kritische Betrachtungsweise dieser Angebote von „Cara“ macht sich auch die SKB Verden zueigen und ist im ständigem kollegialem Austausch. Sehr umstritten - quer durch die Fraktionen - bleiben die gesetzlichen Änderungen bei Spätabbrüchen - schon seit 01.01.2010 in Kraft - und ebenso das Gendiagnostikgesetz vom 01.02.2010. Neue Gentests können inzwischen die Anlageträgerschaft von Paaren bestimmen. Zwei medienwirksame Ereignisse werden evtl. in der Zukunft auch im ländlichen Beratungsbereich auftauchen: „social freezing“ und „Leihmutterschaft“. Zu Letzterem gibt es schon eine weltweite Unterschriften-Gegenreaktion über das Internet. Ob Wirtschaftskonzerne sich in die Personenrechte einer Frau einmischen dürfen ist bei der Thematik „social freezing“ zu hinterfragen, bei gleichzeitiger Beobachtung, dass junge Frauen und Familien in bestimmten Lebenssituationen dieses Angebot nutzen. Die Diskussion bleibt bestehen. Die Einführung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik ab 01.02.2013 in Deutschland wird ebenfalls zu beobachten sein. Es wird von 200 Fällen im Jahr ausgegangen. Näheres kann erst in den nächsten Jahren dazu ausgesagt werden. Eine Erweiterung der Arbeit der Schwangerenberatungsstelle durch die zusätzliche Beratungsverpflichtung nach § 2a bei Pränataldiagnostik ist jetzt die Folge und es bleibt zu beobachten wie die Zusammenarbeit seitens der FrauenärztInnen, die auf diese Beratungsmöglichkeit hinweisen müssen, umgesetzt wird. 26 Psychosoziale Beratung ist frei von allen Interessen gegenüber der ärztlichen Beratung ! Es wird mit den Frauen/Paaren geklärt, was die Diagnose bedeutet, für sie selbst, für das Kind und ihren Alltag. Die Schwangerenberatung hat sich seit längerem als KooperationspartnerIn für diese Beratung bei Veranstaltungen und in Gesprächen der FrauenärztInnenschaft in Verden und Umgebung angeboten. Auch ein konkretes Zusammenarbeitsangebot an den zuständigen Humangenetiker am Krankenhaus Rotenburg wurde seitens der SKB mehrfach offeriert. Es wird mit einem eigenen Flyer für diese Beratungsmöglichkeit geworben und er wird landkreisweit in entsprechenden Einrichtungen ausgelegt. Bisher werden Frauen, die sich für einen Spätabbruch entschieden haben, nach der Diagnose und/oder nach dem Abbruch zur SKB geschickt; nicht vorher und auch nicht entscheidungsbegleitend. Trotz vieler und unterschiedlicher Anstrengungen der SKB ist dieser unerfreuliche Zustand weiterhin so geblieben. Das heißt: es ist noch viel Umdenken und Handeln seitens der GynäkologInnen von Nöten. Es wird in Gesprächen und Flyern weiterhin und fortlaufend für eine engere und frühere Zusammenarbeit geworben. Harry Kunz schreibt in einem Artikel unter der Überschrift ‚Kind sein’ in den Zeiten der Pränataldiagnostik: „Kinder – ein knappes Gut in der Leistungsgesellschaft“ Kinder zu haben kommt ökonomisch betrachtet einem irrationalen und selbstschädigenden Verhalten gleich. (aus der Broschüre „Bauchentscheidungen - aber mit Köpfchen, Herausgeberinnen: Arbeitskreis Frauengesundheit AKF e.V. u.a.) Auf einer 3-tägigen Fachveranstaltung im April 2015 „Alles selbst bestimmt“ in Bremen anlässlich des 20 jährigen Jubiläums des „Netzwerkes gegen Selektion durch Pränataldiagnostik“ wurden im Fachpublikum die neuen Gesetze, Richtlinien und Strömungen rund um PND, Inklusion und Reproduktionsmedizin diskutiert. Alle Beteiligten werden in Zukunft als Beraterinnen in ein System kommen, das überfordert, weil einzelne Beratungen keine gesellschaftlich zu verantworteten Prozesse und ihre daraus resultierenden Schwierigkeiten lösen können und werden. 27 Beratungen nach der Geburt eines Kindes Mit der Geburt eines Kindes beginnt für Frauen und Familien ein ganz neuer Lebensabschnitt! Vor allem alleinerziehende Frauen haben häufig die ganze Verantwortung der Kindererziehung, der Organisation des Lebensalltags und der Lebensplanung zu meistern. Zunehmend wenden sich auch geflüchtete schwangere Frauen an die SKB zur Beratung. Begleitet in der Regel von Bekannten, Freunden oder Verwandten. Inzwischen sind auch LotsInnen ihre BegleiterInnen. Wir hoffen in 2016 auf finanzierte DolmetscherInnen vom Land Niedersachsen, damit die Beratungssituation verbessert wird. Alleinerziehende Mütter, die in die Beratung kamen, brauchten spezielle Beratung z.B. über finanzielle Hilfen, Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, einer Tagesmutter, einem Kitaplatz, einer Gruppe für Alleinerziehende und Hilfe bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen u. v. a. m. Das offene Gruppenangebot für junge Mütter steht auch jungen Alleinerziehenden zur Verfügung. Die Familienhebammen und das Familienservicebüro des Landkreises Verden sind bei dieser Gruppe von Müttern besonders mit einzubeziehen. Trotz aller Hindernisse und Probleme ist es so, dass sich Frauen/Paare immer wieder für ein oder mehrere Kinder entscheiden, allerdings bleibt zu bemerken, dass jedes sechste Kind, d.h. jede sechste Familie, in Deutschland laut zahlreicher Presseberichte in Armut lebt. Hilfreich für diese Frauen/Familien ist es, wenn sie in dieser Situation vielfältige Unterstützung erfahren, nicht nur durch die Beratungsstelle, sondern auch durch ihre Familie, FreundInnen, letztlich durch eine solidarische Gesellschaft. Belastete Frauen brauchen verstärkt mehrere Gespräche und längerfristige Begleitungen. Es zeigt sich, dass Frauen - mit zeitlichen Unterbrechungen - immer wieder kommen oder über einen telefonischen Kontakt noch Fragen klären, wenn neue Probleme auftauchen. In der Aller-Weser-Klinik in Verden kamen 2015 486 Babys zur Welt. Die Klinik wird mehr denn je frequentiert. Und: 9 von 10 Befragten zwischen 18 und 35 Jahren, d.h. 88 % möchten gern ein Kind ; 2003 waren es 70 % (Neon 2014). 28 Begleitung nach einer Totgeburt Im Jahr 2015 wurden 4 trauernde Frauen/Paare über mehrere Monate hinweg sozialtherapeutisch in ihrem Trauerprozess begleitet. Immer wieder gestalten sich diese Prozesse auch länger, manchmal bis zu einem Jahr. Die pränatal-diagnostische Beratung führt häufig zu Spätabbrüchen, die oftmals eine Trauerphase nach sich ziehen, aufgrund der Schnelligkeit der Entscheidung und mangelnden emphatischen Begleitungen durch das Krankenhauspersonal. Andere Babys waren entweder während der Schwangerschaft oder im ersten Lebensjahr gestorben. Krankenhäuser, PastorInnen, ÄrztInnen und Hebammen verweisen auf dieses Angebot. Die Erreichbarkeit ist auch über die Website und eine deutschlandweite Vernetzung über www.gute-trauer.de gegeben. Die Beratungsstelle unterstützt auf Wunsch, im Anschluss an die Begleitung, einen Zugang zu Trauergruppen. Durch die Zusammenarbeit mit der neuen Trauergruppe „Sternenkinder“ in Achim konnten betroffene Frauen/Paare noch wohnraumnäher und nahtloser vermittelt werden. Seit 2013 gibt es neue Regelungen die umgesetzt werden: Sogenannte Sternenkinder, also tot geborene Babys unter 500 Gramm Gewicht, dürfen künftig einen Namen bekommen: Sie können offiziell beim Standesamt registriert werden und anschließend richtig bestattet werden. Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten und wurden nicht erfasst. Geschätzt gibt es pro Jahr 1500 - 2000 „Sternenkinder“. Wagen wir einen Blick in die Welt, ergibt sich folgendes Bild: Eine Million Neugeborene weltweit sterben einer Studie zufolge in den ersten 24 Stunden nach ihrer Geburt. Insgesamt überleben rund 2,9 Millionen Säuglinge die ersten vier Lebenswochen nicht, hießt es in einem Bericht, den die NGO „Save the children“ in London vorstellte. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2012. 40 Millionen Frauen weltweit gebären ohne Hebammen Unterstützung, oder andere medizinische Standards. w Die Organisation fordert von den Regierungen bis zum Jahresende 2015 zu gewährleisten, dass möglichst bei jeder Geburt fachkundige Hilfe zugegen ist. (TAZ v. 26.02.2014). Das Resümee/Ergebnis steht bis jetzt noch aus. 29 Unterstützung nach traumatischem Geburtserleben Postpartale Depression/ Kaiserschnitt Liegt eine Krise nach der Geburt oder eine definierte postpartale Depression vor, können Frauen über einen abzusprechenden Zeitraum nicht allein ihre belastete Situatiuon bewältigen. Die Schwangerenberatung bietet langfristige, sozialtherapeutische Begleitung an und unterstützt in diesen Krisensituationen. Im Jahr 2015 hatte die Beratungsstelle 15 längere Begleitungen von Frauen mit diesen Problematiken. Der Bedarf steigt weiter an. Dieser Thematik und Arbeitsbelastung ist Rechnung zu tragen, d.h. entsprechende Zeiten für Regeneration bis zum neuen Beratungsgespräch sind einzuplanen. Als Mitglied in dem Bundesverband „Schatten und Licht“ wird die Frauenberatung dort in der Rubrik „Fachleute“ geführt; d.h. die Erreichbarkeit über das Internet ist gegeben; ebenso der kollegiale Austausch und Fortbildung. Im September 2015 war ein Ergebnis des Fachtages : „Die Selbstoptimierung von Frauen“... (Hannover) u. a., dass Selbstoptimierung auch ein möglicher Hintergrund sein könnte, um anfällig für depressive Zustände nach der Geburt zu werden. Wenn es nötig ist, werden Klientinnen an TherapeutInnen, ÄrztInnen und Krankenhäuser weitervermittelt. Aber hier ist eine Lücke zu beschreiben: Die FrauenärztInnendichte im Landkreis Verden ist „niedriger als der Bedarf“ (Faktencheck-gesundheit.de). Auch bei einem ungeplanten Kaiserschnitt kann es zu problematischen, psychischen Verarbeitungsschwierigkeiten kommen. Begleitung durch Gespräche und Kontakte mit Hebammen und Krankenhäusern können helfen Geburtsverläufe zu besprechen und in kleinen Schritten nachvollziehbarer zu machen. Erfreulicherweise liegt die Kaiserschnittrate der Aller-Weser-Klinik lt. Pressemitteilung vom 25.09.15 unter dem Landeschnitt bei 25,8% in 2014. In der SKB wurden 5 Frauen mit Kaiserschnittproblemen über einen längeren Zeitraum begleitet. Die Schwangerenberatung ist Mitglied im „Kaiserschnitt-Netzwerk“ Deutschland. 30 Niedersachsen liegt in der Rangfolge der Kaiserschnittgeburten der Bundesländer mit 32,9 % an siebter Stelle. Bundesdurchschnitt: 32, 1 % . Das Land Niedersachsen will diesen Trend stoppen und startete in 2015 die „ Initiative zur Förderung der natürlichen Geburt“ – die auch vom AKF unterstützt wird. Im Herbst 2015 war die FB zur „Kaiserschnitt-Ausstellung“ von geförderten Künstlerinnen durch den AKF nach Bremen in das Haus der Bürgerschaft zu Ausstellungseröffnung geladen. Auch der Film „Schnittstelle“ wurde in diesem Rahmen gezeigt. Beides soll zur Bewusstwerdung und Reduzierung der Kaiserschnittrate beitragen. Nach WHO Einschätzung ist ein Kaiserschnitt im Durchschnitt nur bei 10 bis 15 % aus medizinischen Gründen sinnvoll. (Securvita-Krankenkasse). Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Der Internet- Auftritt http://www.frauenberatung-verden.de wird gut genutzt. 2015 waren es 4544 BesucherInnen , d.h. eine Steigerung von 600 Interessierten. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Internet für die Öffentlichkeitsarbeit zu einem immer wichtigeren Medium geworden ist. Die hohen Besuchszahlen auf der Website verdeutlichen, dass Frauen sich die Internetpräsenz der Frauenberatung zu Nutze machen und sich vor Beratungsgesprächen durchaus über das breite Angebotsspektrum informieren. Auch die Nachfrage nach den unterschiedlichen Flyern und Informationsmaterialien steigt ständig. Über den Veranstaltungskalender werden jährlich neue Angebote offeriert, gut genutzt und neue Frauen erreicht. Die Vernetzung der FB-homepage mit anderen Institutionen, die größtenteils über den weiteren Ausbau der Verlinkung der FB erreicht wurde, wird weiterhin sichergestellt. Es ist somit der ratsuchenden Frau noch leichter möglich gezielt ergänzende Unterstützung zu finden. 31 Foto:Teilnahme am Selbsthilfetag der Verdener Gruppen in der Stadthalle Verden am 01.03.2015 Öffentlichkeitsarbeit bedeutet aber auch Kontakte und Besuche bei interessierten und interessanten Vereinen und Gruppen und Teilnahme an Veranstaltungen. Besonders hervorzuheben in 2015 ist die Teilnahme am bundesweiten Hebammenkongress in Hannover mit speziellen sozialen Themen in der Schwangerenberatung und der Film über Hebammenarbeit und die Veränderung vom sozialen Umfeld rund um Schwangerschaft und Geburten in Bremen. Bei vielen Kontakten wird die inhaltliche Arbeit notwendigerweise bei passenden Ereignissen mit der Einwerbung von Spenden verbunden. Veranstaltungen Nachfolgende Veranstaltungen wurden u.a. (alle weiteren Veranstaltungen s. Kalender) von der Schwangerenberatung 2015 geplant und in dem Veranstaltungskalender beworben und durchgeführt: 32 - Vier Informationsabende für Schwangere und werdende Eltern - Vortrag und Gespräch: „Der Förderverein „Nestflüchter“ e.V. stellt sich vor“ - Internationaler Frauentag: „Poe-Sie-Cafe“ – „Mütter & Töchter“ - Vortrag und Gespräch: Vorsicht Gebärmutterentfernung ! Was tun bei Myomen? - Vortrag und Gespräch: „Blasenschwäche“ - Entspannung: Yoga in den Wechseljahren - Ein Tag für mich: Melodie des Körpers – Über die Bewegung zum gemeinsamen Singen Außerdem wurde 2015 eine Ausstellung von Helga Lüth: „Reisebilder“ (s. Abb.) in der Frauenberatung präsentiert. Kooperationen und Vernetzungen Etabliert haben sich fünf Arbeitskreise: 2 x jährlich Schwangerenberatungsstellentreffen des Päritätischen Niedersachsen in Hannover 2 x jährlich Treffen mit dem Familien-Service-Büro des LK Verden 2 x jährlich Treffen mit KollegInnen im psycho-sozialen AK Verden 33 4 x jährlich Treffen des Arbeitskreises emJuLa (mädchengerechte Jugendarbeit im Landkreis) Außerdem ist die Frauenberatung Mitglied im Kreisfrauenrat Verden. Auch die Jugendwerkstätten des LK, Schülerinnen der BBS-Verden-Dauelsen sind Besucherinnen der Frauenberatung mit viel Interesse und vielen Fragen. Außenstelle Achim In Achim befindet sich unsere Zweigstelle. Es werden wöchentliche Beratungen nach Anmeldung im Kulturhaus „Alter Schützenhof“/ KASCH durchgeführt. Durch eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit ist die Zweigstelle in Achim und in der Umgebung gut bekannt. Frauen/Familien entscheiden sich oft für eine Beratung im KASCH, weil sie durch Kinder oder Berufstätigkeit in ihrer Mobilität und Zeit eingeschränkt sind und Beratungsstellen in Verden und Bremen zu weit entfernt sind bzw. auch die Fahrtkosten nicht aufgebracht werden können. Außerdem verfügen etliche Frauen über kein Auto. Aus diesem Grund ist die Außenstelle ausgelastet und die Beratungszeit donnerstags 14.00 – 17.00 Uhr ist in der Regel ausgebucht. Allerdings bedeutet eine kleine „Zweigstelle“, parallel zu der Tätigkeit in Verden, zu führen immer in doppelten Ausfertigungen „zu denken und zu handeln”. Hinzu kommt die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung die speziell in Achim zu leisten ist. Aktualisierungen der Vernetzungen auf den Webseiten der Stadt Achim und des KASCH sind stets umzusetzen. Sehr besonders ist die Arbeitsverbindung zu Bremen: Viele der schwangeren Frauen entbinden im Krankenhaus “Links der Weser” in unmittelbarer Nähe zu Achim (2015 kamen dort über 2700 Kinder auf die Welt; 2013 waren es nur 2496 / das LDW gehört jetzt zu den 20 größten Entbindungskliniken in Deutschland) und in anderen Bremer Krankenhäusern. Das heißt: Beratung in Niedersachsen – Entbindung in Bremen. Und bedeutet : Wir haben jährlich mehr Beratungen von Schwangeren als Entbindungen im Landkreis, (Aller-Weser-Klinik Verden hatte 2015 486 Geburten) denn die Entbindungen werden in 34 dem Bundesland und in den anderen Landkreisen gezählt, in denen die Kinder geboren werden. Honorartätigkeit Treffen für junge Schwangere und (ganz) junge Mütter mit ihren Kindern Frau Wolf-Becker hat für minderjährige Schwangere und Mütter in Verden Gruppenund Einzelberatungen im ersten Halbjahr angeboten. Frau Wolf-Becker ist dann aus unserer Beratungsstelle ausgeschieden. Im zweiten Halbjahr 2016 hat Frau Weyandt diese Tätigkeit übernommen. Hier ist und war pro aktive Sozialarbeit von Nöten. Inhaltlich bestand das Angebot aus den in den Vorjahren beschriebenen Tätigkeiten. Frau Weyandt hat jedoch zum 31.12.2015 das Arbeitsverhältnis beendet. Qualität Die Arbeit und Zusammenarbeit ist darauf ausgerichtet gute Qualität der beraterischen und organisatorischen Arbeit zu gewährleisten. Die praktische Arbeit wird von den einzelnen Mitarbeiterinnen eigenverantwortlich getragen, während konzeptionelle und personelle Fragen gemeinsam geklärt werden. In dieser arbeitsteiligen Struktur wird Klarheit und Transparenz, sowie Dialog- und Konfliktfähigkeit geschätzt. Qualifizierte Ausbildungen, regelmäßige Fortbildungen, kollegiale Intervision sowie teamund fallbezogene Supervisionen sind wichtige Voraussetzungen dafür. Es wird Wert auf ausreichende Regeneration und Bedingungen vertrauensvoller Zusammenarbeit gelegt und interne Arbeitstreffen zu fach- und politischen Themen erweitern die Kompetenz. 35 Ethik Das Verhältnis im Team und zwischen Mitarbeiterinnen und Klientinnen ist getragen von Respekt und Akzeptanz, Schutz vor Grenzverletzungen und Selbstbestimmung von Frauen. Das Bestreben ist es, Zufriedenheit von Klientinnen, Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und den Einsatz für einen besseren Finanzhaushalt möglichst miteinander in Einklang zu bringen. Ausblick Die SKB wird ihre Angebote weiter verstetigen und aktualisieren. Nach wie vor wird die SKB im gesamten Landkreis Verden über die Inhalte der Schwangerenberatung berichten. Auch Fortbildungen sind wieder geplant und die Teilnahme an den Angeboten im „Netzwerk Frauen/Mädchen und Gesundheit Nds.“, dem AK „Frauen in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft“, dem Netzwerk „Gegen Selektion durch Pränataldiagnostik“ sowie dem „Paritätischen Niedersachsen“ dienen der Weiterentwicklung der SKB. Verden, den 31.03.2016 Inge Dotschkis-Hillejan Regine Balk Anlagen - Veranstaltungskalender 2015 - Presseartikel: „20 Jahre Schwangeren und Schwangerschaftskonfliktberatung in der Frauenberatung Verden“ - Bündniserklärung „Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht“ - Kostenfreie Verhütungsmittel für einkommensschwache Menschen - Der Vortrag der SKB auf dem Berliner Kongress: „Armut und Gesundheit“ 2015 36