und Schwangerenberatung

Werbung
Frauenberatung Verden e.V.
Grüne Str. 31, 27283 Verden
04231 85129 , Fax 04231/ 800846
IBAN DE 08291526700012467866
[email protected]
www.frauenberatung-verden.d e
Jahresbericht 2015
Schwangerschaftskonfliktund Schwangerenberatung
1
Im folgenden Jahresbericht steht die Abkürzung SKB für
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
.
Die SKB ist in den Räumen der Frauenberatung Verden e. V., Grüne Str. 31,
Bürozeiten: Montag bis Freitag 9 - 12 Uhr und Dienstag/Donnerstag 14 - 17 Uhr
Telefon: 04231- 85129 (Anrufbeantworter)
Mail: [email protected] / www.frauenberatung-verden.de
Arbeitsbereiche:
-
Schwangerenberatung § 2 Sch KG und § 2 a SchKG
- Schwangerschaftskonfliktberatung §§ 5 und 6 SchKG
- Kostenübernahmeanträge “Verhütungsmittel”
- „Vertrauliche Geburt „ § 24 Abschnitt 6 SchKG
Regine Balk/HP Psychotherapie und Inge Dotschkis-Hillejan/Dipl.-Soz.-Pädagogin
2
Statistik / Zahlenmäßiger Tätigkeitsbericht 2015
Anzahl der Beratungsfälle
333
insgesamt
Anzahl der beratenen Frauen in
Gruppenberatungen
41
davon Sexualpädagogik
15
Anzahl der beratenen Frauen
333
insgesamt
davon Anzahl der
Schwangerschaftskonfliktberatung
129
nach §§ 5 und 6 Sch KG
davon Anzahl der allgemeinen
Beratungen nach § 2 Sch KG
zzgl. Anzahl der Beratungen
200
4
nach
§ 2 a Sch KG
0
zzgl. Anzahl der Beratungen
zur „Vertraulichen Geburt“
3
Die Frauenberatung Verden ist seit 1995 eine anerkannte Beratungsstelle nach
dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten.
(Schwangerschaftskonfliktgesetz Sch KG)
Schwangerschaftskonfliktberatungen
nach §§ 5 und 6 Beratungsbescheinigungen nach § 7 Sch KG
In der Beratung geht die SKB vom Selbstbestimmungsrecht der Frau aus. Die SKB sieht
ihre Aufgabe darin, die Frau bei ihrer informierten Entscheidungsfindung zu begleiten. Dies
wird mittels folgender Ansätze gewährleistet:
•
Personen zentrierter Beratungsansatz
•
eine grundsätzlich wertschätzende Haltung
•
ein systemischer Blick auf ihr persönliches Umfeld und die Gesellschaft
•
Ratsuchende können über den gesamten Beratungsverlauf anonym bleiben
•
es gibt keine „Spuren“ im Berichtswesen des Gesundheitssystems
•
Gesprächstermine sind in Krisen sehr kurzfristig möglich
•
es gibt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Stellen im psychosozialen Netz
Die SKB berät Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche über die Voraussetzungen für
einen straffreien Abbruch.
Da die ungewollte Schwangerschaft oft erst spät realisiert wird, erfordert der vorhandene
Zeitdruck, dass die SKB immer ein Beratungskontingent freihält, um innerhalb kürzester
Zeit einen Termin vergeben zu können.
Es wird eine Liste von Ärztinnen und Ärzten bereitgehalten, die berechtigt sind einen
Schwangerschaftsabbruch nach der Bedenkzeit von drei Tagen und innerhalb der Frist von
zwölf Wochen vorzunehmen.
Da Schwangerschaftsabbrüche weder von den gesetzlichen noch von den privaten
Krankenkassen finanziert werden, muss geklärt werden, welche Kosten auf die Frau
zukommen.
4
Wenn das Netto-Einkommen der Frau 1053 € nicht übersteigt, kann die Frau einen Antrag
auf Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen beantragen. Diese
Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 249 € für jedes Kind und Mietkosten, die für sie
und ihre Kinder über 309 € hinausgehen. Es darf jedoch kein kurzfristig verwertbares
Vermögen zur Verfügung stehen. Über 90 % der beratenen Frauen haben Anspruch auf
Kostenübernahme. Der Antrag muss auf jeden Fall vor dem Schwangerschaftsabbruch
gestellt werden und erhöht den Zeitdruck der Frau um ein weiteres. Diese
Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst.
Im Folgenden eine Sammlung von Berichten und Meldungen zum Thema
Schwangerschaftsabbruch weltweit im Jahr 2015:
Besorgnis und Entsetzen schreibt die profamilia presse am 1. Dezember 2015.
Ein radikaler Abtreibungsgegner erschoss drei Menschen vor einem
Familienplanungszentrum in Colorado/USA, neun wurden verletzt.
„Es ist unfassbar, zu welchen Schritten fundamentalistische Gegner der
Selbstbestimmung von Frauen fähig sind“, sagte Prof. Dr. Daphne Hahn,
Vorsitzende des pro familia Bundesverbandes.
(profamiliapresse 01.12.15) (Weserkurier 30.11.15)

Hashtag #ShoutYourAbortion hier berichten tausende Frauen aus den USA über
ihre Entscheidung für eine Abtreibung. Die Aktion soll Frauen stärken, Abtreibung
enttabuisieren und Abtreibungsgegnern den Kampf erschweren, sagte Amelia
Bonow, Mitgründerin der Kampagne in der 'NewYorkTimes'. (FrauenSicht 04.12.15)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass
Abtreibungsgegner Ärzte denunzieren dürfen und deren Namen und Adresse
veröffentlichen können. Damit wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
(BverfG) aufgehoben. (FrauenSicht 15.12.15)

Rebecca Gomperts arbeitet mit den 'Woman on Waves' und verhilft Frauen in
Marokko, Portugal, Spanien und Irland zu einer sicheren Abtreibung indem sie
mit ihrem Schiff bis in internationale Gewässer hinausfährt. Dort gelte dann
niederländisches Recht.

Im Sommer schickte die Gruppe 'Woman on Waves' 'Cocia Bassia' eine Drohne mit
Medikamenten zum Abbruch nach Polen. Die deutsche Polizei konfiszierte die
Fernsteuerung und erstattet Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das
5
Arzneimittelgesetz, weil die Abtreibungspille verschreibungspflichtig ist. Laut
'Women on Waves' lag eine ärztliche Verschreibung vor. (FrauenSicht 07.07.15)
(TAZ 29.06.15) (Die Zeit N°45 vom 05.11.15)

In Spanien dürfen Apotheker die „Pille danach“ verweigern. Spanien hat ein
liberales Abtreibungsgesetz gegen das die katholische Kirche mobilisiert. Viele
Ärzte verweigern aus Gewissensgründen Abtreibungen, schreibt der 'Telegraph'.
Auch in Italien nehmen immer mehr Ärzte unter, Berufung auf ihr Gewissen, keine
Abtreibungen mehr vor. (FrauenSicht 16.05.15)

Im katholischen Lateinamerika gelten noch härtere Abteibungsgesetze. Sie sind ein
Drama vor allem für sehr junge Schwangere (Kinderschwangerschaften) und für
Vergewaltigungsopfer. Eine 10jährige, die missbraucht wurde, muss das Kind
austragen. (Die Zeit N°28 vom 09.07.15) (Weserkurier 15.05.15)

10.000 Menschen zogen am 26.09.15 durch Dublins Straßen um für eine
Lieberalisierung des Schwangerschaftsabbruchgesetztes zu demonstrieren.
(Profamilia newsletter)

Frauen wird der Abbruch in Irland selbst dann verweigert, wenn der Fötus nicht
lebensfähig oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.
(Weserkurier 10.06.15)

Amnesty International prangert das restriktive Abtreibungsgesetz in Irland an.
(TAZ 10.06.15)

Frauen bereuen nicht: sondern beweisen Entscheidungssicherheit
Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen, bereuen den Entscheid auch später
nicht. Das geht aus einer US-Studie der University of California hervor. 667 Frauen
zwischen 2008 und 2010 wurden regelmäßig befragt.
Gefühle der Erleichterung waren stärker als Reue, Ärger, Trauer oder
Schuldgefühle.
95 % sprechen von einer „richtigen Entscheidung“.
Die Ergebnisse widerlegen Behauptungen, dass der Abbruch zu späteren
psychischen Beeinträchtigungen führt. Sie zeigen auch wie wesentlich soziale
Akzeptanz für das emotionale Wohlbefinden der Frauen nach einem
Schwangerschaftsabbruch ist.
(profamiliamagazin4/2015) (Online-Fachjournal PLOS One) (FrauenSicht 26.08.15)
6

In Liechtenstein werden Frauen in Zukunft nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Eine
Strafbarkeit liegt aber weiter vor, sodass die Frauen weiter ins Ausland gehen
müssen. (profamilia newsletter)

Luxemburg erhält eine reine Fristenregelung (profamilia newsletter)

Weltweit können Millionen Menschen nicht frei entscheiden, mit wem sie Sex haben,
wen sie heiraten oder ob sie Kinder haben möchten. Die
Menschenrechtsorganisation Amnesty International setzt sich mit der globalen
Kampgne 'My Body, My Rights' für den Schutz der sexuellen und reproduktiven
Rechte ein. (www.amnesty.org) (Dr. med. Mabuse 215 Mai/Juni 2015)
G
Gemeinsam mit dem AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit), dem bff (Bundesverband
Frauen gegen Gewalt) und vielen Anderen im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
haben wir gegen den sogenannten „Marsch für das Leben“ am 19.09.15 an der
Kundgebung
„Mein Körper Meine Verantwortung Meine Entscheidung – Leben und Lieben
ohne Bevormundung,“, in Berlin teilgenommen.
7
Die Forderungen unter http://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/ lauteten:
- eine geschlechter- und kultursensible Sexualaufklärung für alle
- Informationen und den Zugang zu Verhütung: Verhütungsmittel als Kassenleistung
- die kostenfreie Vergabe der 'Pille danach' für alle
- den uneingeschränkten Zugang zum legalen Schwangerschaftsabbruch und die
Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch
- die vollständige Anerkennung aller Formen des Zusammenlebens
- soziale und ökonomische staatliche Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für
alle, die sich für ein Kind entscheiden, damit sie ihre eigene Lebesplanung aufrecht
erhalten können.
(siehe Anlage im Anhang)
Trotz „guter“ Verhütung:
Unbeabsichtigte Schwangerschaften lassen sich nie ganz vermeiden.
17,7 Prozent aller Schwangerschaften wurde als ausdrücklich „ungewollt eingetreten“
bezeichnet. Von den ausdrücklich als „ungewollt“ bezeichneten Schwangerschaften wurde
mehr als jede zweite (57 %) dennoch ausgetragen.
Schwangerschaften, die in ungünstig eingeschätzten Lebensphasen und unter
ungünstigen Lebensumständen eintreten, sind häufiger ungewollt und sie führen häufiger
zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Die berufliche und finanzielle Unsicherheit erhöht ebenfalls die Wahrscheinlichkeit
ungewollter Schwangerschaften und wird von einem Fünftel als Grund für den Abbruch
einer Schwangerschaft genannt.
Gesundheitliche Belastungen können dazu führen, dass Verhütungsmittel nicht wirksam
sind und Schwangerschaften häufiger ungewollt eintraten. Sie waren bei jeder dritten
Schwangerschaft, die in einem Alter von über 34 Jahren eintrat, der Hauptgrund für einen
Schwangerschaftsabbruch.
8
Fortbildung
Weil Professionalität der Anspruch ist, wird die fachliche Qualifikation der
SKB durch regelmäßige externe Supervision sowie Fort- und Weiterbildung
kontinuierlich erweitert.
Als anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle müssen die Mitarbeiterinnen
gemäß Nr. 3.2. der Richtlinie regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und
diese dem niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie nachweisen.
Professionalität in der Beratung verstetigten die Mitarbeiterinnen im Jahre 2015 durch
Teilnahme an folgenden Fachfortbildungen:

17./18.04.15 Jubiläumstagung des Netzwerks gegen Selektion durch
Pränataldiagnostik in Bremen (Diakonisches Werk Württemberg)

20. - 22.05.15 Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik in Frankfurt
(pro familia Bundesverband)

18.09.15 Fortbildungskongress Geburtshilflicher Dialog in Hannover „Aktuelle und
praktische Aspekte für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“
(Niedersächsischer Hebammenverband u.A.)

05./06.03.15 Kongress Armut und Gesundheit in Berlin . Hier hat Frau
Balk den Vortrag: „Verhütungsmittelversorgung – Realität im ländlichen
Raum“ gehalten..
Einzusehen unter:
http://www.armut-und-gesundheit.de/Online-Dokumentation.17900.0.html
siehe dort unter: „Gesundheit gemeinsam verantworten – Unterschiedliche Perspektiven“
Versorung und Selbsthilfe – Workshop 95 - Zugang zu Verhütungsmitteln mit Prof. Dr.
Cornelia Helfferich, Dr. Ines Thonke und Regine Balk.
(siehe Anlage im Anhang)
Dieser Artikel wurde in
gekürzter Fassung auch
im PariReport
veröffentlicht.
9
Gruppenberatungen
2015 bot die SKB folgende Gruppenberatungen zur Vermeidung von
Schwangerschaftskonflikten inklusive einer umfassenden Verhütungsberatung an:
- für die Teilnehmerinnen der berufsvorbereitenden Maßnahme der Deutschen
Angestellten Akademie / DAA
- für die Mädchengruppe des Bürgertreff Hoppenkamp
- zweimal für die 7. Klassen der Klaus-Störtebeker-Schule
- für die Teilnehmerinnen des Workshops „einfach verhüten“
- für die La Leche Liga und die Stillgruppe im Geburtshaus Walsrode
- für Teilnehmerinnen des Workshops „Alte Verhütungsmittel neu entdeckt“
- für Mädchen anlässlich des Mädchen-Zukunftstages „Girls-Day“
Mädchen müssen die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren eigenen Rollenbildern intensiv
auseinandesetzen zu können. Lebensplanung ist ein direktes Pendant zur
Berufsorientierung, findet jedoch im Lehrplan kaum Berücksichtigung.
Hier war neben einem 'Wen-Do-Einführungskurs' eine Lebenswegplanung wichtig um den
Mädchen eine Idee davon mitzugeben, ob sie später einmal Kinder wollen und wenn 'ja'
wann sie Kinder wollen. Dafür ist eine umfassende Verhütungsberatung notwendig.
Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch bei
Minderjährigen
Häufig werden Verhütungsmittel falsch eingesetzt. Die Beratung beim Gynäkologen oder
der Gynäkologin ist oft nicht ausreichend. Deshalb begrüßen wir Bemühungen
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die u.A. eine kostenlose
Download App für Smartphones unter dem Namen: „Vergiss mein nicht“
anbietet.
Eine kostenfreie Wahlfreiheit bei Verhütungsmitteln gibt es lt. Gesetz - aber die Praxis
zeigt, dass FrauenärztInnen so gut wie nie die Spirale verschreiben – und wenn: muss die
junge Frau, oft noch Schülerin/Auszubildende/Studentin, das Einsetzen der Spirale von
mind. 86 € selbst finanzieren, denn die Kasse zahlt nur die Spirale, nicht aber das
Einsetzen.
10
Sexualpädagogik ist eine Aufgabe der Bildung
Deshalb besteht das Angebot weiter für die Mädchen der Schulklassen 7 – 10
an einer Präventionsveranstaltung teilzunehmen.
Das pädagogische Konzept sieht vor, dies in der SKB, ohne Lehrerin und nicht in der
Schule anzubieten, damit die Mädchen einmal eine Beratungsstelle „von innen“ erlebt
haben und angstfrei alle Fragen stellen können, die gemeinsam mit Jungen im
Aufklärungsunterricht zu kurz kommen. Neben altersgerechten Informationen geht es in
vertrauensvoller Atmosphäre um Bedürfnisse, Fragen und Probleme der Jugendlichen.
Einfühlsam und wertschätzend arbeitet die SKB in diesem Sinne präventiv gegen
ungewollte Schwangerschaft, sexuelle Gewalt, sexuell übertragbare Krankheiten,
Erhaltung der Fertilität usw.
Zur Sexualpädagogik gehört außerdem die Arbeit mit Multiplikatorinnen. Zu allen Themen
der Sexualerziehung, zu sexueller Entwicklung, sexueller Identität, Aufklärung, Pubertät,
Prävention sexueller Gewalt werden Fachgespräche für Alle die mit Jugendlichen arbeiten,
angeboten.
Respekt für Vielfalt gehört zum Bildungsauftrag:
Bis heute ist das 'Coming-out' in der Familie einer der schwierigsten Schritte. Ist er
geschafft, müssen sich nun die Familienmitglieder mit ihrem 'Coming-out' als Angehörige
auseinandersetzen. Hierzu bieten wir Beratung an.
Schwangerschaftsabbruch und Migration
Eine neue Studie der BZgA „Frauen leben – Familienplanung und Migration“ hat gezeigt,
dass Schwangerschaftsabbrüche in Migrationsgruppen deutlich stärker verbreitet sind:
Bezogen auf jeweils 100 Frauen haben durchschnittlich 27 türkische, 48 osteuropäische
und 9 deutsche Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen.
Dieses macht erforderlich, dass die SKB auch in Zukunft Informationsmaterial in
verschiedenen Muttersprachen vorrätig hat.
Interkulturelle Kompetenz ist für die Fachberaterinnen unerlässlich. Beratungskompetenz
und interkulturelle Kompetenz erfordern in den Schnittmengen: Sensibilität, Empathie,
Ambiguitätstoleranz, Respekt und Toleranz.
11
In der Datenbank des Projektes: Internetportal „Gesundheit für MigrantInnen in
Niedersachsen“ der „Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin in
Niedersachsen e.V.“ (www.geminie-online.de) ist die Frauenberatung Verden als
Beratungsstelle, die auf Wunsch eine Dolmetscherin stellt, gelistet.
Allein gelassen im Landkreis Verden werden Schwangere Migrantinnen ohne Papiere..
Leider muss die SKB in der Beratung feststellen, dass es Verdener FrauenärztInnen gibt,
die die Unwissenheit von Asylsuchenden ausnutzen und sogenannte 'IGEL' Leistungen
anbieten, wodurch die Frauen mit der Bezahlung der Rechnung allein gelassen werden.
Es ist nichts leichter als einer Schwangeren eine Vorsorgeuntersuchung zum Wohle des
Kindes anzubieten. Jede Frau möchte 'das Beste' für ihr Kind.
Auch wird die Spirale oft viel zu früh entfernt. Helga Seyler schreibt im Profamilia Bericht
Nr. 31, dass belegt ist, dass durch die zugelassene Liegedauer von fünf bis sieben Jahren
bei der Hormonspirale und bis zu 10 Jahren bei der Kupferspirale, die Verhütungswirkung
kein Risiko birgt.
Vertrauliche Geburt
Das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt – keine Lösung, aber eine Alternative.
Hierzu hat die SKB eine Pressemitteilung an die örtlichen Zeitungen herausgegeben.
Die SKB berät zur Thematik “Vertrauliche Geburt”. Schwangerenberatungsstellen spielen
bei der vertraulichen Geburt die zentrale Rolle, sie steuern und organisieren das gesamte
Verfahren. Sie sind dafür besonders geeignet, denn sie beraten schon zu allen Fragen in
der Schwangerschaft – auf Wunsch auch anonym – und bieten Lösungsmöglichkeiten für
psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft an. Im Mittelpunkt
steht das vertrauensvolle Gespräch mit der Klientin.
Die SKB in der Frauenberatung Verden kann einen Herkunftsnachweis erstellen, da sie
über qualifizierte Fachkräfte verfügt.
Die SKB ist gelistet auf den Beratungsstellenseiten unter www.geburt-vertraulich.de.
Die Hilfesuchende kann über das Hilfetelefon 0800 40 40 020 zur SKB gelangen.
12
Das neue Gesetz wird evaluiert. Die SKB ist an dem Forschungsauftrag im Rahmen von
Interviews beteiligt.
Alle wollen und begrüßen mehr Vernetzungsarbeit, nur gibt es hierfür keine zusätzlichen
Ressourcen. D.h. der Verein Frauenberatung Verden e.V. muss immer wieder finanzielle
Mittel bereitstellen um z.B. zusätzliche Supervision für die Gesunderhaltung der
Mitarbeiterinnen, Vernetzungsarbeit und Fortbildungen zur Verfügung zu stellen.
Der Bund hat ein komplexes und fachlich anspruchsvolles Gesetz geschaffen, aber die
Länder haben keine Verpflichtung zur Finanzierung des notwendigen Beratungsangebotes
übernommen. Hier muss nachgebessert werden.
Verhütungsberatung
In diesem Jahr hat die SKB einmal die
„Alten Verhütungsmittel“ in den Fordergrund gerückt.
Zum einen, weil das Diaphragma selbstbestimmt
angewendet werden kann und zum anderen, weil es eine
kostengünstige Alternative darstellt. Der Workshop einer
Pro Familia Mitarbeiterin war gut besucht.
Ein weiteres Angebot war ein Workshop am Vormittag
unter der Überschrift „Einfach verhüten“. Auch dieses
Angebot wurde gut angenommen.
Es gibt die „Pille danach“ jetzt endlich
ohne Rezept in der Apotheke
Die „Pille danach“ unterdrückt oder verzögert den Eisprung, sodass eine Befruchtung
verhindert wird. Die „Pille danach“ müssen Frauen nach einem ungeschützten
Geschlechtsverkehr so rasch wie möglich einnehmen.
Wenn das Präparat ohne Rezept aus der Apotheke geholt wird, muss es auch von unter
20-jährigen selbst bezahlt werden. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die
13
Krankenkassen besteht nur mit Rezept und nur für Frauen unter 20 Jahre. Es gibt zwei
Wirkstoffpräparate. Einmal das teurere Ulipristal und dann das seit jahrzehnten erforschte
Levonorgestrel, mit langjährigen Empfehlungen der WHO, das zwischen 16 und 18,50 €
kostet.
Wichtig ist noch einmal zu betonen: Durch „die Pille danach“ wird keine
Schwangerschaft abgebrochen. Das in der Pille enthaltene Levonorgestrel verhindert,
beziehungsweise verzögert lediglich den Eisprung.
Es handelt sich also um eine Notfallverhütung, nicht um einen Abbruch.
Durch die Freigabe der Pille danach kamen zusätzliche Beratungsnachfragen auf uns zu.
Wichtig ist, dass die Pille danach nicht bis zur nächsten Regelblutung wirkt. Es muss also
für den Rest des Zyklus unbedingt zusätzlich verhütet werden.
Die „Spirale danach“ wird als sichere und wirksame Methode zur Nachverhütung auch
für junge Frauen empfohlen. Dazu wird das Kupfer IUP's bis 5 Tage nach einem
ungeschütztem Verkehr eingelegt. Leider informieren nur wenige GynäkologInnen über
diese postkoitale Methode.
Fast jede Schwangerschaftskonfliktberatung der SKB beinhaltet auch eine
Verhütungsberatung.. Denn die „Panne“ führt nicht selten zu einer totalen
Verunsicherung. Die Frauen trauen ihrem eigenen Körper nicht, denn oft werden sie trotz
Verhütung schwanger.
Das Angebot der Frauenberatung ist auf der BZgA website „familienplanung.de“ zu finden.
Die Anfragen nach Beratung von Betroffenen, ihren Eltern und Gruppen nach
Verhütungsberatung in einfacher Sprache gehören selbstverständlich zu den Aufgaben der
SKB.
14
Kostenübernahmeanträge: “Verhütungsmittel”
Oder: „Menschenrechte haben kein Geschlecht“
(Hedwig Dohm 1831-
1919)
Seit dem „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ von 2004 übernehmen die Krankenkassen
keine ärztlich verordneten Verhütungsmittel mehr und von den so genannten „Hartz IV
Leistungen“ müssen die Kosten für Verhütung aus dem schon viel zu niedrigem Satz
angespart werden.
In der täglichen Beratungspraxis wird deutlich, dass Menschen mit geringem Einkommen
zunehmend auf billigere und unsichere Verhütungsmethoden zurückgreifen. Ein
Schwangerschaftsabbruch könnte oft verhindert werden.
Verhütung ist damit vom sozialen Status abhängig.
Das Menschenrecht auf freie Wahl der Verhütungsmethode, die größtmögliche
Sicherheit bietet und individuell gesundheitlich verträglich ist, ist nicht mehr
für Alle garantiert..
Davon betroffen sind besonders Frauen, die in der Ausbildung sind, studieren oder
Arbeitslosengeld II erhalten.
Dazu schreibt der UN-Weltgipfel in seiner Resolution 60/1 „Wir sind nach wie vor
überzeugt, dass Fortschritte für Frauen Fortschritte für alle sind“.
Gemeinsam mit dem Paritätischen, der auf seinem 'Werte Diaolog 2015' feststellte:
„Wohlfahrtsarbeit ist Widerstandsarbeit“ ,
fordern wir deshalb kostenfreie Verhütungsmittel für einkommensschwache Menschen
(siehe Anhang).
Eine Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Bretthauptschen Stiftung ist sehr wichtig
als regionale Notlösung. Leider ist diese Möglichkeit erst sehr wenigen Frauen bekannt
und eine Kostenübernahme auch nicht immer gewährleistet. Hinzu kommt, dass in diesem
Jahr die Mittel bereits im Oktober verbraucht waren. Der Bedarf also größer wird.
Politische Lösungen auf Bundesebene müssen dringend erreicht werden. Die
Gesundheits- und Menschenrechtsgefährdung ist zu skandalisieren. Das Menschenrecht
auf Nicht-Diskriminierung gehört zu den Prinzipien. Sie müssen ohne Abstriche
unverzüglich umgesetzt werden.
15
„Wunschkinder“
Rund 100000 Menschen in Deutschland sind durch Samenspende gezeugt worden. Nur
ein Bruchteil von ihnen weiß, dass ihr Vater nicht ihr biologischer Vater ist. Zurzeit
bezahlen die Krankenkassen lediglich Paaren mit Trauschein die Kosten für eine
künstliche Befruchtung. Andere zahlen bis zu 5.000 €.
Die Kryokonservierung von Eizellen aus sozialen Gründen - „Social Freezing“ - ist
insbesondere für an Krebs erkrankten Frauen in den letzten Jahren entwickelt worden, um
ihnen die Möglichkeit zu erhalten, später eigene Kinder zu bekommen.
Inzwischen zahlen US-Firmen Mitarbeiterinnen Geld, damit sie ihre Eizellen einfrieren und
den Kinderwunsch aufschieben.
Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatung warnen: Es ist die perfekte Ausbeutung. Der
Druck zur Selbstoptimierung wird noch größer, er reicht jetzt bis in die Eierstöcke. Das
'social Freezing' als medizinische Lösung für gesellschaftliche Probleme angeboten wird,
erschwert den Frauen berufliche Anforderungen und Karrierewünsche mit der Versorgung
von Kindern zu vereinbaren und individualisiert das Problem.
So stehen einer geringen Wahrscheinlichkeit des Nutzens ein hoher finanzieller Aufwand
sowie eine Behandlung mit nicht unerheblichen Belastungen und Risiken gegenüber.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig plant, dass künftig auch unverheiratete Paare
staatliche Zuschüse für künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen können.
(Verdener Aller Zeitung 18.05.15)
16
Schwangerenberatung nach § 2 und § 2a
SchKG
Beratungsangebot § 2 – Beratung
(1) Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den § 1 Abs. 1 genannten Zwecken
in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine
Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür
vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen.
(2) Der Anspruch auf Beratung umfasst Informationen über:
1. Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
2. bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien,
einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben,
3. Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung,
4. soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle
Leistungen sowie Hilfen bei Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz
oder deren Erhalt,
5. die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach
der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit
geschädigten Kindes zur Verfügung stehen,
6. die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen
und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken,
7. Lösungsmöglichkeiten für psycho-soziale Konflikte im Zusammenhang mit einer
Schwangerschaft,
8. rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer
Adoption.
Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei
der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und
17
bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen. Auf Wunsch der Schwangeren sind
Dritte zur Beratung hinzuzuziehen.
(3) Zum Anspruch auf Beratung gehört auch nach die Nachbetreuung nach einem
Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes (Auszug SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten.
Beratung
Eine Aufgabe der psycho-sozialen Schwangerenberatung besteht darin, werdende Mütter
und Eltern zu unterstützen, sich selbst als handelnde und entscheidende Personen
wahrzunehmen, so dass sie eine Entscheidung finden, die ihrer Lebenssituation entspricht
und mit der sie langfristig leben können.
Die SKB Verden hat diesbezüglich einen sehr guten Ruf. Es wird seit langem mit
Standards gearbeitet. Diese müssen aber stets weiterentwickelt werden . Die SKB Verden
wird als zentrale Beratungsstelle im Landkreis wahrgenommen und ist ausgelastet.
Schwangerschaft ist keine Krankheit - das gilt es zu vermitteln.
„Die normale Geburt“ soll in die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO
aufgenommen werden. Das fordert der Chefarzt einer Berliner Entbindungsklinik mit einer
Hebamme. Sie begründen ihre Initiative damit, dass eine „technikorientierte Überwachung“
von Schwangerschaft und Geburt zunehmend menschliche Zuwendung und Betreuung
ersetze. Gen-ethischer Informationsdienst GID Nr. 222
Was hat Volkswagen mit guter Geburtshilfe zu tun?
….ich wage mal einen Vergleich: Die Mitarbeiter von Volkswagen produzieren unter guten
Bedingungen und bei guter Bezahlung ein schlechtes Produkt. Wir Hebammen helfen bei
schlechten Bedingungen und schlechter Bezahlung gesunden Kindern auf die Welt und
gewährleisten Sicherheit für Mutter und Kind, so gut es in unserer Macht steht. Ein
schlechtes Produkt, vom Autohersteller wissentschaftlich produziert, führt zu einem
weltweiten Aufschrei. Bei uns ist ein schlechtes „Produkt“ eine Katastrophe, die wir unter
allen Umständen vermeiden wollen; so etwas können und wollen wir uns nicht leisten....
(Susanne Steppat, DHV Beirätin, Hebammenforum 11/2015).
Ganz aktuell wurde folgende Richtlinie, die freiberufliche Hebammen betrifft, eingeführt:
Ist eine Schwangere über ihrem Geburtstermin, verlangen die Krankenkassen eine
Entscheidung des behandelnden Frauenarztes, wo die Schwangere entbinden sollte. Eine
unglaubliche Bevormundung der Hausgeburtshebammen.
Alle Beratungsangebote nach § 2 SchKG standen auch 2015 den Schwangeren zur
Verfügung und wurden optimiert durch 1 x vierteljährlich stattfindende
Informationsabende für werdende Eltern zum Thema: „Selbst – sicher in der
Schwangerschaft“... .finanzielle und soziale Hilfen.... in der Schwangerschaft.
Im Durchschnitt nutzten 12 TeilnehmerInnen pro Abend dieses zusätzliche Angebot.
18
Die NutzerInnen der Beratung nach § 2 SchKG finden den Weg zur Frauenberatung über
unterschiedliche Zugänge:
- BZgA: Verzeichnis: „Frühe Hilfen“
- Fachzeitschriften, z.B. “Wo bekomme ich mein Baby” u.a.
- Flyer und Veranstaltungskalender der Frauenberatung
- Frauenzeitung „HELENE“ aus Rotenburg
- Kooperationen mit Beratungsstellen, ÄrztInnen, Hebammen und Behörden
- Leitfaden für Schwangere des Landkreises Verden
- Örtliche Printmedien
- Persönliche Empfehlungen
- Präsenz im Internet, z.B. bei der BZgA im Beratungsstellenverzeichnis
- Verlinkungen
- Website: www.frauenberatung-verden.de
Beratungsinhalte
Das Elterngeld und seit 01.07.2015 auch das ElterngeldPlus (heißt: u. a. Verlängerung der
Bezugsdauer, wenn beide Partner 4 Monate gleichzeitig bis zu 30 Stunden Teilzeit
arbeiten) wird in jede Schwangerenberatung ausführlich mit einbezogen. 14 Monate
Anspruch auf Elterngeld besteht für Alleinlebende oder bei Paaren, wenn der Partner
mindestens 2 Monate Elternzeit mit einplant. ElterngeldPlus Beratungen werden danach
geprüft, ob es eine Kombination von Elterngeld und ElterngeldPlus geben sollte bzw.
welches Modell am Günstigsten ist. Paarberatungen bilden einen kontinuierlichen Anteil in
der Beratung.
Mit Blick auf die Veränderungen durch ElterngeldPlus in 2015 gibt es jetzt schon
zusätzliche Beratungsbedarfe. 14 % der Neuanträge beziehen sich auf ElterngeldPlus
bundesweit. In Niedersachsen nutzen bereits 18,2 % ElterngeldPlus.
Im ausgewerteten dritten Quartal 2015 haben 83 % Mütter und 17 % Väter bundesweit
Elterngeld bezogen. (Destatis)
Väter in Niedersachsen nehmen durchschnittlich 4,5 Monate Elternzeit. Im zweiten Quartal
2015 waren 9094 Väter in Elternzeit.
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat zu dieser obigen prozentualen
Verteilung wichtige Ergebnisse in seinem Band 48 „Familienleitbilder in Deutschland –
Kulturelle Vorstellungen zu Partnerschaft, Elternschaft und Familienleben“ präsentiert:
19
Befragung von 5000 zufällig ausgewählten Personen zwischen 20 und 39 Jahren.
Einige Ergebnisse:
- Hoher Erwartungsdruck an Mütter, für die Kinder da zu sein; Über drei viertel der
Befragten sind der Ansicht, dass Mütter nachmittags Zeit haben sollten, um ihren Kindern
beim Lernen zu helfen.
- Für die Mehrheit heißt Vatersein ernähren und erziehen, aber im Alltag droht die
Retraditionalisierung.
Und noch einmal VÄTER:
Das Bundesgerichtshofurteil von 2015 über Samenspender:
Samenbanken müssen Auskunft über Samenspender geben.
Jetzt geht die Sorge um, dass Spender wegbleiben. Vielen ist der biologische Vater
wichtig, auch wenn der soziale Vater das Leben letztlich geprägt hat.
Noch mehr Neuankömmlinge – wir schaffen das !
Das BiB hat auch eine Steigerung der Geburtenrate in den letzten 3 Jahren errechnet;
Sie liegt jetzt bei 1,47 %. 2013 gab es 62879 Geburten; 2014 66406 Geburten.
Die Ursachen dafür sind sicherlich vielfältig. Ob diese Steigerung solide analysiert werden
kann bleibt fraglich. Idealerweise hat Fortpflanzung mit Spaß und Sinnlichkeit und
Entspannung zu tun.
Zu „Kita und Kinderwunsch“ gibt es folgende Meldung aus „Freitag“ vom 16.05.15:
„200 Milliarden Euro verteilt der Staat jährlich an die Familien, davon 41 Milliarden an
Kindergeld; 20 Milliarden kostet das Ehegattensplitting, das eigentlich noch viel teurer ist,
wenn man die Aufwendungen hinzurechnet, die für nicht erwerbstätige oder
teilzeitarbeitende Frauen im Alter von Grundsicherung fällig werden. Auf den
Kinderwunsch hat das Kindergeld, so eine Studie des Familienministeriums, wenig
Auswirkungen. Viel wichtiger ist die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Dafür gibt das Bundesfamilienministerium aber nur 19 Milliarden Euro aus.“
Die Betreuungsquote im LK Verden liegt bei den unter 3-jährigen lt. Statistischem
Monatsheft Niedersachsen 9/15 bei 27,4 % in 2014.
Die Bundesstiftung „Mutter & Kind“ wollte als ein Ergebnis aus ihrer Studie über die
„Wirksamkeit der Hilfen für Schwangere in Notlagen“ zusammenfassend präsentieren,
„….das die Stiftungsgelder der ganz entscheidende Baustein sind, um eine
Schwangerschaft auszutragen“.
Wir haben Widerspruch beim Bundesministerium gegen diese Aussage, die auf der
Website der Bundesstiftung „Mutter & Kind“ stand, eingereicht und klargestellt,
dass eine Antragstellung für o.g. Hilfen erst nach der 13. Woche möglich ist und
somit niemals eine Entscheidungshilfe ist oder sein kann. Eine ideologisch gefärbte
20
Aussage war das, die das genaue Lesen der Studie überhaupt nicht hergibt. Nach
ca. einem Jahr wurde diese Zusammenfassung von der Website genommen. Ein
Erfolg!
Positiv zu erwähnen bleibt noch unser erfolgreicher Widerstand gegen das
Betreuungsgeld. Gekippt wurde diese Verordnung vom BVG am 21.07.15. Die
Begründung: Ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Was diesbezüglich weiterhin
passiert ist jetzt Ländersache.
Armut
Frauen/Familien im SGB II-Bezug wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet;
d.h. die Familien haben mit ihren Kindern kein zusätzliches Einkommen durch das
Elterngeld.
Jutta Franz, Dipl. Pädagogin und Lehrbeauftragte an der Hochschule Merseburg in pro
familia 1/2011:
„Das frühere Erziehungsgeld wurde als „Anerkennung der elterlichen Leistung“ verbrämt
und allen Eltern zugestanden.
Das aktuelle Elterngeld ist tatsächlich eine Art Entgeltleistung. Dass dieser
Paradigmenwechsel aber nun an den Frauen die ALG II beziehen konsequent vollzogen
wird, während Hausfrauen davon unberührt bleiben, ist nicht nur unlogisch, sondern ein
sozialpolitischer Fehltritt“.
Einmalige Hilfen im SGB II, wie Babyausstattung, Umstandskleidung etc., sind absolut
nötig und werden häufig erst nach mehrmaligem Intervenieren von der SKB und der
Schwangeren von dem LK Verden bewilligt.
Durch die anhaltende, schwierige wirtschaftliche Lage und die hohe Erwerbslosigkeit von
Frauen mit kleinen Kindern, geraten alleinerziehende Frauen und Familien mit mehr als
einem Kind in verstärkten finanziellen Druck bzw. in immer enger werdende finanzielle
Situationen, in denen nicht einmal mehr der bisherige Lebensstandard gehalten werden
kann.
Ich muss wegen der Kinder beim Beruf / bei der Ausbildung zurückstecken, sagen in
Deutschland 43% der Alleinerziehenden; in Frankreich 9% .(Allensbacher Archiv IfDUmfragen 6127 und 11004, 2013).
21
Entsprechend hoch bleibt der jeweilige Hilfebedarf rund um Schwangerschaft und Geburt.
Den „Löwenanteil“ machen Beratungen über finanzielle Hilfen aus.
Der Deutsche Kinderschutzbund geht davon aus, dass 2030 fast die Hälfte aller
Kinder/Familien als arm bezeichnet werden könnten. Heute sind es 2,5 Millionen von 12
Millionen Kindern. Der Hartz IV-Satz weist 6,73 € für die monatliche Gesundheitspflege
eines Kindes aus. Das Kindergeld liegt 400 Euro unter dem Existenzminimum eines
Kindes. Deutscher Kinderschutzbund (Publik-Forum 5/15).
Familienministerin Cornelia Rundt: „Die Armutsgefährdungsquote liegt besonders bei
kinderreichen Familien mit 27,9 % und bei Alleinerziehenden mit 44,2 % viel zu hoch“.
(website: familie-mit-zukunft.de, März 2014)
EU-Statistik 2014: 69,5% Arbeitslose in Deutschland sind armutsgefährdet.
Und es gibt nach wie vor Ungeregeltes bei der Elternzeit:
Die Eltern von Frühgeborenen forderten vergeblich durch eine Petition, die abgeschmettert
wurde, die Elterngeldregelung auszuweiten. “Frühchenmütter” verlieren bis zu viereinhalb
Monate ihrer Elternzeit, wenn ihr Kind vor der 34. SSW zur Welt kommt.
Im Durchschnitt kommen 63.000 Frühchen in Deutschland vor der 37. Woche zur Welt.
Eine weitere gravierende Benachteiligung von Frühchen ist der Personalmangel in den
Krankenhäusern. D.h. im schlimmsten Fall kann es auch zu „Frühchen-Geburten“
kommen, weil die langen Liegezeiten der Schwangeren finanziell nicht lukrativ sind und
dazu der Personalmangel zusätzlich zu Buche schlägt. Auch Infektionen sind häufig auf
Personalmangel zurückzuführen.
Stiftungen
Bundesstiftung „ Mutter und Kind “ und „ Familie in Not “
Wöchentlich wenden sich schwangere Frauen oder Familien an die Frauenberatung um
Gelder aus den o.g. Stiftungen zu beantragen. Die Voraussetzungen werden geprüft und
die Anträge zur Weiterleitung an die Landesstiftung nach Hannover entgegengenommen.
Eingebettet sind diese Antragstellungen in einstündige, umfassende Beratungen. Ferner
werden alle Vorgänge verwaltet und bis zur Abwicklung begleitet.
22
Die Bundesstiftung wertete 2012 die Rückmeldung von 986 von 1.339 befragten
Schwangerenberatungsstellen dahingehend aus, dass die Bundesstiftung in 89%
„Türöffnerin“ zu den Beratungsstellen ist.
Die Bundesstiftung“ Mutter und Kind“ (Stiftungsgelder während der Schwangerschaft)
wird am häufigsten nachgefragt.
Die Stiftung „Familie in Not“ unterstützt nur nach dem dritten Kind bei sehr extremen
Situationen (Katastrophen, Brände, Unfälle etc.).
Die Bewilligungsentscheidung beträgt in der Regel weniger als einen Monat.
Schwangerenberatung und Pränatale Diagnostik
(Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) § 2a
Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 27.
Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013
(BGBl. I S. 3458) geändert worden ist.
§ 2a Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen
(1) Sprechen nach den Ergebnissen von pränataldiagnostischen Maßnahmen dringende
Gründe für die Annahme, dass die körperliche oder geistige Gesundheit des Kindes
geschädigt ist, so hat die Ärztin oder der Arzt, die oder der der Schwangeren die Diagnose
mitteilt, über die medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund
ergeben, unter Hinzuziehung von Ärztinnen oder Ärzten, die mit dieser
Gesundheitsschädigung bei geborenen Kindern Erfahrung haben, zu beraten. Die
Beratung erfolgt in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen. Sie umfasst die
eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen
sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen.
Die Ärztin oder der Arzt hat über den Anspruch auf weitere und vertiefende psychosoziale
Beratung nach § 2 zu informieren und im Einvernehmen mit der Schwangeren Kontakte zu
Beratungsstellen nach § 3 und zu Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbänden zu
vermitteln.
(2) Die Ärztin oder der Arzt, die oder der gemäß § 218b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs die
schriftliche Feststellung über die Voraussetzungen des § 218a Absatz 2 des
Strafgesetzbuchs zu treffen hat, hat vor der schriftlichen Feststellung gemäß § 218b
Absatz 1 des Strafgesetzbuchs die Schwangere über die medizinischen und psychischen
Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs zu beraten, über den Anspruch auf weitere und
vertiefende psychosoziale Beratung nach § 2 zu informieren und im Einvernehmen mit der
Schwangeren Kontakte zu Beratungsstellen nach § 3 zu vermitteln, soweit dies nicht auf
Grund des Absatzes 1 bereits geschehen ist. Die schriftliche Feststellung darf nicht vor
Ablauf von drei Tagen nach der Mitteilung der Diagnose gemäß Absatz 1 Satz 1 oder nach
der Beratung gemäß Satz 1 vorgenommen werden. Dies gilt nicht, wenn die
23
Schwangerschaft abgebrochen werden muss, um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für
Leib oder Leben der Schwangeren abzuwenden.
(3) Die Ärztin oder der Arzt, die oder der die schriftliche Feststellung der Indikation zu
treffen hat, hat bei der schriftlichen Feststellung eine schriftliche Bestätigung der
Schwangeren über die Beratung und Vermittlung nach den Absätzen 1 und 2 oder über
den Verzicht darauf einzuholen, nicht aber vor Ablauf der Bedenkzeit nach Abs. 2 Satz 2.
Wird eine Schwangerschaft ganzheitlich betrachtet, so ist sie ein Prozess, der sich auf der
körperlichen, seelischen und sozialen Ebene einer Frau vollzieht. Eine Schwangerschaft
bedeutet eine Zeit der Hoffnung, des Wachstums und Entstehens. Die gesellschaftliche
Entwicklung der routinemäßigen Anwendung und Ausweitung vorgeburtlicher
Diagnoseverfahren im Rahmen der medizinischen Schwangeren Vorsorge nimmt zu. Das
Angebot pränataler Diagnostikverfahren suggeriert schwangeren Frauen, dass gesunde
Kinder machbar seien und bürdet ihnen gesellschaftlich die Verantwortung für die
Gesundheit des Kindes auf. Dadurch werden Schwangerschaften medizinisch zu einem
risikoträchtigen Zustand erklärt! Zu beobachten ist derzeit, dass der soziale Druck auf
schwangere Frauen, die zur Verfügung stehenden pränatalen Diagnostikverfahren in
Anspruch zu nehmen, zunimmt. Schwangere Frauen ab 35 Jahre, die eine Fortführung
der Schwangerschaft erwägen, sind verunsichert bei dem Thema Risikoschwangerschaft
und der Frage der Inanspruchnahme diagnostischer Methoden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Alter der Schwangeren das Risiko
für Schwangerschaftskomplikationen nur leicht erhöht. Das Alter spielt heute - obwohl es
die Wahrscheinlichkeit einer Chromosomenanomalie beim Neugeborenen stark erhöht kaum noch eine Rolle bei der Entscheidung der Frauen, ob PND in Anspruch genommen
wird oder nicht. Da ältere Frauen sich weder hinsichtlich des Risikos für
Schwangerschaftskomplikationen noch hinsichtlich des Beratungsbedarfs zu PND stark
von den jüngeren unterscheiden, scheint aus medizinischer Sicht die Entwicklung eines
speziellen Medienangebotes für Spätgebärende nicht unbedingt notwendig zu sein.
Beratungs- und Informationsbedarf ergibt sich aber nicht nur aus medizinischen
Risikolagen, sondern auch aus besonderen Lebensumständen und Problemlagen. Es stellt
sich die Frage, inwieweit Schwangere ab 35 Jahre - ähnlich wie die sehr jungen
Schwangeren unter 20 Jahre - sich jenseits der medizinischen Überlegungen in einer
24
besonderen Lebenslage befinden, die einen höheren Informations- und
Unterstützungsbedarf impliziert. (BZgA FORUM 3-2008).
Tatsache ist:
Jede zweite Schwangere in Deutschland wird als Risikopatientin eingestuft, aber
tatsächlich kommen 97 % aller Neugeborenen gesund zur Welt!
Die Schwangerenberatung tritt ein für:
- Eine Schwangerenbegleitung, die sich nicht an „Risiken“ orientiert, sondern Frauen
darin unterstützt „in guter Hoffnung“ zu sein
- Umfassende Aufklärung und Beratung vor und nach jeder vorgeburtlichen
Diagnostik
- Sicherstellung behandlungsunabhängiger Beratung
- Recht auf Nicht-Wissen
Unsere Forderungen:
- Keine aussondernde Pränataldiagnostik in der Schwangerenvorsorge
- Ausreichende Unterstützung für Eltern bei der Inklusion/Integration bei Kindern mit
Behinderungen
- Eintreten für das Recht auf „Unvollkommenheit“
Die Frauenberatung, hat als Mitglied im „Netzwerk gegen Selektion durch
Pränataldiagnostik“ an dem Leporello: „Wissen was jetzt gut ist “ mitgearbeitet. Es
wird bei vielen Beratungen ausgehändigt und ist als Download auf der Website platziert.
25
Es hat sich bestätigt, dass die Zusammenarbeit mit „Cara“, Beratungsstelle für
vorgeburtliche Diagnostik in Bremen, und dem Humangenetischen Institut Bremen nach
wie vor wichtig bleibt.
In 2012 startete „Cara“ eine Aufklärungskampagne zu vorgeburtlichen Gen-Analysen, die
sich bis 2014 fortsetzte, denn seit 3 Jahren ist es möglich anhand einer Blutprobe von
Schwangeren den Embryo auf Trisomie 21 zu testen. Trotz einiger Proteste von
Menschen, die Erfahrungen mit Menschen mit Down-Syndrom und der Thematik haben,
setzt sich dieser Bluttest (Test auf Down-Syndrom) leider nach und nach durch, eine
Angstindikation genügt um ihn durchführen zu lassen.
Der Test muss z.Zt. mit über 1.000,00 € noch selbst bezahlt werden. Sollte er eine
Massenanwendung finden, werden diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen
den Test entscheiden. In absehbarer Zeit werden auch andere genetisch bedingte
Veränderungen in der Schwangerschaft feststellbar sein.
Die kritische Betrachtungsweise dieser Angebote von „Cara“ macht sich auch die SKB
Verden zueigen und ist im ständigem kollegialem Austausch.
Sehr umstritten - quer durch die Fraktionen - bleiben die gesetzlichen Änderungen bei
Spätabbrüchen - schon seit 01.01.2010 in Kraft - und ebenso das Gendiagnostikgesetz
vom 01.02.2010.
Neue Gentests können inzwischen die Anlageträgerschaft von Paaren bestimmen.
Zwei medienwirksame Ereignisse werden evtl. in der Zukunft auch im ländlichen
Beratungsbereich auftauchen: „social freezing“ und „Leihmutterschaft“.
Zu Letzterem gibt es schon eine weltweite Unterschriften-Gegenreaktion über das Internet.
Ob Wirtschaftskonzerne sich in die Personenrechte einer Frau einmischen dürfen ist bei
der Thematik „social freezing“ zu hinterfragen, bei gleichzeitiger Beobachtung, dass junge
Frauen und Familien in bestimmten Lebenssituationen dieses Angebot nutzen. Die
Diskussion bleibt bestehen.
Die Einführung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik ab 01.02.2013 in Deutschland
wird ebenfalls zu beobachten sein. Es wird von 200 Fällen im Jahr ausgegangen. Näheres
kann erst in den nächsten Jahren dazu ausgesagt werden. Eine Erweiterung der Arbeit der
Schwangerenberatungsstelle durch die zusätzliche Beratungsverpflichtung nach § 2a bei
Pränataldiagnostik ist jetzt die Folge und es bleibt zu beobachten wie die Zusammenarbeit
seitens der FrauenärztInnen, die auf diese Beratungsmöglichkeit hinweisen müssen,
umgesetzt wird.
26
Psychosoziale Beratung ist frei von allen Interessen gegenüber der ärztlichen
Beratung !
Es wird mit den Frauen/Paaren geklärt, was die Diagnose bedeutet, für sie selbst, für das
Kind und ihren Alltag. Die Schwangerenberatung hat sich seit längerem als
KooperationspartnerIn für diese Beratung bei Veranstaltungen und in Gesprächen der
FrauenärztInnenschaft in Verden und Umgebung angeboten. Auch ein konkretes
Zusammenarbeitsangebot an den zuständigen Humangenetiker am Krankenhaus
Rotenburg wurde seitens der SKB mehrfach offeriert. Es wird mit einem eigenen Flyer für
diese Beratungsmöglichkeit geworben und er wird landkreisweit in entsprechenden
Einrichtungen ausgelegt.
Bisher werden Frauen, die sich für einen Spätabbruch entschieden haben, nach der
Diagnose und/oder nach dem Abbruch zur SKB geschickt; nicht vorher und auch nicht
entscheidungsbegleitend. Trotz vieler und unterschiedlicher Anstrengungen der SKB ist
dieser unerfreuliche Zustand weiterhin so geblieben.
Das heißt: es ist noch viel Umdenken und Handeln seitens der GynäkologInnen von Nöten.
Es wird in Gesprächen und Flyern weiterhin und fortlaufend für eine engere und frühere
Zusammenarbeit geworben.
Harry Kunz schreibt in einem Artikel unter der Überschrift ‚Kind sein’ in den Zeiten der
Pränataldiagnostik:
„Kinder – ein knappes Gut in der Leistungsgesellschaft“
Kinder zu haben kommt ökonomisch betrachtet einem irrationalen und
selbstschädigenden Verhalten gleich.
(aus der Broschüre „Bauchentscheidungen -
aber mit Köpfchen,
Herausgeberinnen: Arbeitskreis Frauengesundheit AKF e.V. u.a.)
Auf einer 3-tägigen Fachveranstaltung im April 2015 „Alles selbst bestimmt“ in Bremen
anlässlich des 20 jährigen Jubiläums des „Netzwerkes gegen Selektion durch
Pränataldiagnostik“ wurden im Fachpublikum die neuen Gesetze, Richtlinien und
Strömungen rund um PND, Inklusion und Reproduktionsmedizin diskutiert. Alle Beteiligten
werden in Zukunft als Beraterinnen in ein System kommen, das überfordert, weil einzelne
Beratungen keine gesellschaftlich zu verantworteten Prozesse und ihre daraus
resultierenden Schwierigkeiten lösen können und werden.
27
Beratungen nach der Geburt eines Kindes
Mit der Geburt eines Kindes beginnt für Frauen und Familien ein ganz neuer
Lebensabschnitt! Vor allem alleinerziehende Frauen haben häufig die ganze
Verantwortung der Kindererziehung, der Organisation des Lebensalltags und der
Lebensplanung zu meistern.
Zunehmend wenden sich auch geflüchtete schwangere Frauen an die SKB zur
Beratung. Begleitet in der Regel von Bekannten, Freunden oder Verwandten.
Inzwischen sind auch LotsInnen ihre BegleiterInnen. Wir hoffen in 2016 auf
finanzierte DolmetscherInnen vom Land Niedersachsen, damit die
Beratungssituation verbessert wird.
Alleinerziehende Mütter, die in die Beratung kamen, brauchten spezielle Beratung z.B.
über finanzielle Hilfen, Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, einer
Tagesmutter, einem Kitaplatz, einer Gruppe für Alleinerziehende und Hilfe bei der
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen u. v. a. m.
Das offene Gruppenangebot für junge Mütter steht auch jungen Alleinerziehenden zur
Verfügung. Die Familienhebammen und das Familienservicebüro des Landkreises Verden
sind bei dieser Gruppe von Müttern besonders mit einzubeziehen.
Trotz aller Hindernisse und Probleme ist es so, dass sich Frauen/Paare immer wieder für
ein oder mehrere Kinder entscheiden, allerdings bleibt zu bemerken, dass jedes sechste
Kind, d.h. jede sechste Familie, in Deutschland laut zahlreicher Presseberichte in Armut
lebt.
Hilfreich für diese Frauen/Familien ist es, wenn sie in dieser Situation vielfältige
Unterstützung erfahren, nicht nur durch die Beratungsstelle, sondern auch durch ihre
Familie, FreundInnen, letztlich durch eine solidarische Gesellschaft.
Belastete Frauen brauchen verstärkt mehrere Gespräche und längerfristige Begleitungen.
Es zeigt sich, dass Frauen - mit zeitlichen Unterbrechungen - immer wieder kommen oder
über einen telefonischen Kontakt noch Fragen klären, wenn neue Probleme auftauchen.
In der Aller-Weser-Klinik in Verden kamen 2015 486 Babys zur Welt. Die Klinik wird mehr
denn je frequentiert.
Und:
9 von 10 Befragten zwischen 18 und 35 Jahren, d.h. 88 % möchten gern ein Kind ; 2003
waren es 70 % (Neon 2014).
28
Begleitung nach einer Totgeburt
Im Jahr 2015 wurden 4 trauernde Frauen/Paare über mehrere Monate hinweg
sozialtherapeutisch in ihrem Trauerprozess begleitet. Immer wieder gestalten sich diese
Prozesse auch länger, manchmal bis zu einem Jahr.
Die pränatal-diagnostische Beratung führt häufig zu Spätabbrüchen, die oftmals eine
Trauerphase nach sich ziehen, aufgrund der Schnelligkeit der Entscheidung und
mangelnden emphatischen Begleitungen durch das Krankenhauspersonal.
Andere Babys waren entweder während der Schwangerschaft oder im ersten Lebensjahr
gestorben.
Krankenhäuser, PastorInnen, ÄrztInnen und Hebammen verweisen auf dieses Angebot.
Die Erreichbarkeit ist auch über die Website und eine deutschlandweite Vernetzung über
www.gute-trauer.de gegeben.
Die Beratungsstelle unterstützt auf Wunsch, im Anschluss an die Begleitung, einen Zugang
zu Trauergruppen.
Durch die Zusammenarbeit mit der neuen Trauergruppe „Sternenkinder“ in Achim konnten
betroffene Frauen/Paare noch wohnraumnäher und nahtloser vermittelt werden.
Seit 2013 gibt es neue Regelungen die umgesetzt werden: Sogenannte Sternenkinder,
also tot geborene Babys unter 500 Gramm Gewicht, dürfen künftig einen Namen
bekommen: Sie können offiziell beim Standesamt registriert werden und anschließend
richtig bestattet werden.
Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten
und wurden nicht erfasst. Geschätzt gibt es pro Jahr 1500 - 2000 „Sternenkinder“.
Wagen wir einen Blick in die Welt, ergibt sich folgendes Bild:
Eine Million Neugeborene weltweit sterben einer Studie zufolge in den ersten 24 Stunden
nach ihrer Geburt. Insgesamt überleben rund 2,9 Millionen Säuglinge die ersten vier
Lebenswochen nicht, hießt es in einem Bericht, den die NGO „Save the children“ in
London vorstellte. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2012. 40 Millionen Frauen
weltweit gebären ohne Hebammen Unterstützung, oder andere medizinische Standards. w
Die Organisation fordert von den Regierungen bis zum Jahresende 2015 zu gewährleisten,
dass möglichst bei jeder Geburt fachkundige Hilfe zugegen ist. (TAZ v. 26.02.2014).
Das Resümee/Ergebnis steht bis jetzt noch aus.
29
Unterstützung nach traumatischem
Geburtserleben
Postpartale Depression/ Kaiserschnitt
Liegt eine Krise nach der Geburt oder eine definierte postpartale Depression vor,
können Frauen über einen abzusprechenden Zeitraum nicht allein ihre belastete Situatiuon
bewältigen. Die Schwangerenberatung bietet langfristige, sozialtherapeutische Begleitung
an und unterstützt in diesen Krisensituationen. Im Jahr 2015 hatte die Beratungsstelle 15
längere Begleitungen von Frauen mit diesen Problematiken. Der Bedarf steigt weiter an.
Dieser Thematik und Arbeitsbelastung ist Rechnung zu tragen, d.h. entsprechende Zeiten
für Regeneration bis zum neuen Beratungsgespräch sind einzuplanen.
Als Mitglied in dem Bundesverband „Schatten und Licht“ wird die Frauenberatung dort in
der Rubrik „Fachleute“ geführt; d.h. die Erreichbarkeit über das Internet ist gegeben;
ebenso der kollegiale Austausch und Fortbildung.
Im September 2015 war ein Ergebnis des Fachtages : „Die Selbstoptimierung von
Frauen“... (Hannover) u. a., dass Selbstoptimierung auch ein möglicher Hintergrund
sein könnte, um anfällig für depressive Zustände nach der Geburt zu werden.
Wenn es nötig ist, werden Klientinnen an TherapeutInnen, ÄrztInnen und Krankenhäuser
weitervermittelt.
Aber hier ist eine Lücke zu beschreiben: Die FrauenärztInnendichte im Landkreis Verden
ist „niedriger als der Bedarf“ (Faktencheck-gesundheit.de).
Auch bei einem ungeplanten Kaiserschnitt kann es zu problematischen, psychischen
Verarbeitungsschwierigkeiten kommen. Begleitung durch Gespräche und Kontakte mit
Hebammen und Krankenhäusern können helfen Geburtsverläufe zu besprechen und in
kleinen Schritten nachvollziehbarer zu machen. Erfreulicherweise liegt die Kaiserschnittrate
der Aller-Weser-Klinik lt. Pressemitteilung vom 25.09.15 unter dem Landeschnitt bei 25,8%
in 2014.
In der SKB wurden 5 Frauen mit Kaiserschnittproblemen über einen längeren Zeitraum
begleitet.
Die Schwangerenberatung ist Mitglied im „Kaiserschnitt-Netzwerk“ Deutschland.
30
Niedersachsen liegt in der Rangfolge der Kaiserschnittgeburten der Bundesländer mit 32,9
% an siebter Stelle. Bundesdurchschnitt: 32, 1 % . Das Land Niedersachsen will diesen
Trend stoppen und startete in 2015 die „ Initiative zur Förderung der natürlichen Geburt“ –
die auch vom AKF unterstützt wird.
Im Herbst 2015 war die FB zur „Kaiserschnitt-Ausstellung“ von geförderten Künstlerinnen
durch den AKF nach Bremen in das Haus der Bürgerschaft zu Ausstellungseröffnung
geladen. Auch der Film „Schnittstelle“ wurde in diesem Rahmen gezeigt. Beides soll zur
Bewusstwerdung und Reduzierung der Kaiserschnittrate beitragen.
Nach WHO Einschätzung ist ein Kaiserschnitt im Durchschnitt nur bei 10 bis 15 % aus
medizinischen Gründen sinnvoll. (Securvita-Krankenkasse).
Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Der Internet- Auftritt http://www.frauenberatung-verden.de wird gut genutzt.
2015 waren es 4544 BesucherInnen , d.h. eine Steigerung von 600
Interessierten.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Internet für die Öffentlichkeitsarbeit zu
einem immer wichtigeren Medium geworden ist. Die hohen Besuchszahlen auf der Website
verdeutlichen, dass Frauen sich die Internetpräsenz der Frauenberatung zu Nutze machen
und sich vor Beratungsgesprächen durchaus über das breite Angebotsspektrum
informieren.
Auch die Nachfrage nach den unterschiedlichen Flyern und Informationsmaterialien steigt
ständig.
Über den Veranstaltungskalender werden jährlich neue Angebote offeriert, gut genutzt und
neue Frauen erreicht.
Die Vernetzung der FB-homepage mit anderen Institutionen, die größtenteils über den
weiteren Ausbau der Verlinkung der FB erreicht wurde, wird weiterhin sichergestellt.
Es ist somit der ratsuchenden Frau noch leichter möglich gezielt ergänzende
Unterstützung zu finden.
31
Foto:Teilnahme am Selbsthilfetag der Verdener Gruppen in der Stadthalle Verden am
01.03.2015
Öffentlichkeitsarbeit bedeutet aber auch Kontakte und Besuche bei interessierten und
interessanten Vereinen und Gruppen und Teilnahme an Veranstaltungen.
Besonders hervorzuheben in 2015 ist die Teilnahme am bundesweiten
Hebammenkongress in Hannover mit speziellen sozialen Themen in der
Schwangerenberatung und der Film über Hebammenarbeit und die Veränderung vom
sozialen Umfeld rund um Schwangerschaft und Geburten in Bremen.
Bei vielen Kontakten wird die inhaltliche Arbeit notwendigerweise bei passenden
Ereignissen mit der Einwerbung von Spenden verbunden.
Veranstaltungen
Nachfolgende Veranstaltungen wurden u.a. (alle weiteren Veranstaltungen s. Kalender)
von der Schwangerenberatung 2015 geplant und in dem Veranstaltungskalender
beworben und durchgeführt:
32
- Vier Informationsabende für Schwangere und werdende Eltern
- Vortrag und Gespräch: „Der Förderverein „Nestflüchter“ e.V. stellt sich vor“
- Internationaler Frauentag: „Poe-Sie-Cafe“ – „Mütter & Töchter“
- Vortrag und Gespräch: Vorsicht Gebärmutterentfernung ! Was tun bei Myomen?
- Vortrag und Gespräch: „Blasenschwäche“
- Entspannung: Yoga in den Wechseljahren
- Ein Tag für mich: Melodie des Körpers – Über die Bewegung zum gemeinsamen Singen
Außerdem wurde 2015 eine Ausstellung von Helga Lüth: „Reisebilder“ (s. Abb.) in der
Frauenberatung präsentiert.
Kooperationen und Vernetzungen
Etabliert haben sich fünf Arbeitskreise:
2 x jährlich Schwangerenberatungsstellentreffen des Päritätischen Niedersachsen in
Hannover
2 x jährlich Treffen mit dem Familien-Service-Büro des LK Verden
2 x jährlich Treffen mit KollegInnen im psycho-sozialen AK Verden
33
4 x jährlich Treffen des Arbeitskreises emJuLa (mädchengerechte Jugendarbeit im
Landkreis)
Außerdem ist die Frauenberatung Mitglied im Kreisfrauenrat Verden.
Auch die Jugendwerkstätten des LK, Schülerinnen der BBS-Verden-Dauelsen sind
Besucherinnen der Frauenberatung mit viel Interesse und vielen Fragen.
Außenstelle Achim
In Achim befindet sich unsere Zweigstelle.
Es werden wöchentliche Beratungen nach Anmeldung im Kulturhaus „Alter Schützenhof“/
KASCH durchgeführt.
Durch eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit ist die Zweigstelle in Achim und in der
Umgebung gut bekannt. Frauen/Familien entscheiden sich oft für eine Beratung im
KASCH, weil sie durch Kinder oder Berufstätigkeit in ihrer Mobilität und Zeit eingeschränkt
sind und Beratungsstellen in Verden und Bremen zu weit entfernt sind bzw. auch die
Fahrtkosten nicht aufgebracht werden können. Außerdem verfügen etliche Frauen über
kein Auto. Aus diesem Grund ist die Außenstelle ausgelastet und die Beratungszeit
donnerstags 14.00 – 17.00 Uhr
ist in der Regel ausgebucht.
Allerdings bedeutet eine kleine „Zweigstelle“, parallel zu der Tätigkeit in Verden, zu führen
immer in doppelten Ausfertigungen „zu denken und zu handeln”.
Hinzu kommt die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung die speziell in Achim zu leisten ist.
Aktualisierungen der Vernetzungen auf den Webseiten der Stadt Achim und des KASCH
sind stets umzusetzen.
Sehr besonders ist die Arbeitsverbindung zu Bremen: Viele der schwangeren Frauen
entbinden im Krankenhaus “Links der Weser” in unmittelbarer Nähe zu Achim (2015
kamen dort über 2700 Kinder auf die Welt; 2013 waren es nur 2496 / das LDW gehört jetzt
zu den 20 größten Entbindungskliniken in Deutschland) und in anderen Bremer
Krankenhäusern.
Das heißt: Beratung in Niedersachsen – Entbindung in Bremen. Und bedeutet :
Wir haben jährlich mehr Beratungen von Schwangeren als Entbindungen im Landkreis,
(Aller-Weser-Klinik Verden hatte 2015 486 Geburten) denn die Entbindungen werden in
34
dem Bundesland und in den anderen Landkreisen gezählt, in denen die Kinder geboren
werden.
Honorartätigkeit
Treffen für junge Schwangere und (ganz) junge Mütter mit ihren Kindern
Frau Wolf-Becker hat für minderjährige Schwangere und Mütter in Verden Gruppenund Einzelberatungen im ersten Halbjahr angeboten.
Frau Wolf-Becker ist dann aus unserer Beratungsstelle ausgeschieden.
Im zweiten Halbjahr 2016 hat Frau Weyandt diese Tätigkeit übernommen. Hier ist und war
pro aktive Sozialarbeit von Nöten. Inhaltlich bestand das Angebot aus den in den Vorjahren
beschriebenen Tätigkeiten. Frau Weyandt hat jedoch zum 31.12.2015 das
Arbeitsverhältnis beendet.
Qualität
Die Arbeit und Zusammenarbeit ist darauf ausgerichtet gute Qualität der beraterischen und
organisatorischen Arbeit zu gewährleisten.
Die praktische Arbeit wird von den einzelnen Mitarbeiterinnen eigenverantwortlich
getragen, während konzeptionelle und personelle Fragen gemeinsam geklärt werden.
In dieser arbeitsteiligen Struktur wird Klarheit und Transparenz, sowie Dialog- und
Konfliktfähigkeit geschätzt.
Qualifizierte Ausbildungen, regelmäßige Fortbildungen, kollegiale Intervision sowie teamund fallbezogene Supervisionen sind wichtige Voraussetzungen dafür.
Es wird Wert auf ausreichende Regeneration und Bedingungen vertrauensvoller
Zusammenarbeit gelegt und interne Arbeitstreffen zu fach- und politischen Themen
erweitern die Kompetenz.
35
Ethik
Das Verhältnis im Team und zwischen Mitarbeiterinnen und Klientinnen ist getragen von
Respekt und Akzeptanz, Schutz vor Grenzverletzungen und Selbstbestimmung von
Frauen.
Das Bestreben ist es, Zufriedenheit von Klientinnen, Arbeitszufriedenheit der
Mitarbeiterinnen und den Einsatz für einen besseren Finanzhaushalt möglichst miteinander
in Einklang zu bringen.
Ausblick
Die SKB wird ihre Angebote weiter verstetigen und aktualisieren.
Nach wie vor wird die SKB im gesamten Landkreis Verden über die Inhalte der
Schwangerenberatung berichten.
Auch Fortbildungen sind wieder geplant und die Teilnahme an den Angeboten im
„Netzwerk Frauen/Mädchen und Gesundheit Nds.“, dem AK „Frauen in Medizin,
Psychotherapie und Gesellschaft“, dem Netzwerk „Gegen Selektion durch
Pränataldiagnostik“ sowie dem „Paritätischen Niedersachsen“ dienen der
Weiterentwicklung der SKB.
Verden, den 31.03.2016
Inge Dotschkis-Hillejan
Regine Balk
Anlagen
- Veranstaltungskalender 2015
- Presseartikel: „20 Jahre Schwangeren und Schwangerschaftskonfliktberatung in der
Frauenberatung Verden“
- Bündniserklärung „Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht“
- Kostenfreie Verhütungsmittel für einkommensschwache Menschen
- Der Vortrag der SKB auf dem Berliner Kongress: „Armut und Gesundheit“ 2015
36
Herunterladen